Ausschreibung - tanzen in SH

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Ausschreibung - tanzen in SH
Ausschreibung Jugend trainiert für Olympia 2016
Tanzen
1.
Da bei dieser Ausschreibung noch nicht mit höheren Teilnehmerzahlen zu rechnen ist, wird
unmittelbar ein Landesfinale ausgeschrieben, an dem 12 Mannschaften pro Wettbewerb
teilnehmen können.
2.
Termin Landesfinale
Ort
29. April 2016, 10 Uhr
Ausrichter
Meldeadresse
Tanzsportverband Schleswig-Holstein
Tanzstudio Prasse
Rendsburger Str. 59
24534 Neumünster
[email protected]
Meldeschluss
15. April 2016
3. Wettbewerbe
Gesellschaftstanz
Jahrgänge 1999 und jünger
Langsamer Walzer, Tango, Cha Cha, Jive
(Schrittbegrenzung C-Klasse:
http://www.tanzsport.de/download/figurenkat.pdf)
Rock’n Roll
Jahrgänge 1999 und jünger
4. Durchführungsbestimmungen
Bei der Anmeldung müssen Name, Vorname, Jahrgang und Klasse der Schüler/innen
angegeben werden sowie Daten zur Schule und des Ansprechpartners (mit Tel. und
Mailadresse).
Eine Begrenzung der Mannschaften pro Schule gibt es nicht mehr. Mixmannschaften aus
verschiedenen Schulen sind ebenfalls erlaubt.
Im Wettbewerb Gesellschaftstanz und Rock’n’ Roll besteht eine Mannschaft aus höchstens
vier Paaren, wovon die drei besten Paare mit dem Ergebnis ihrer Platzziffern für den
Mannschaftswettbewerb gewertet werden. Mädchenpaare sind zugelassen.
Schüler/innen können nur an einem der beiden Wettbewerbe teilnehmen und nur in einer
Mannschaft starten.
Im Wettbewerb R' R gilt die Breitensportordnung des Landes Niedersachsen. (www.nrrv.de,
-> Breitensport / weitere Hinweise unter www.tanzen-in-sh.de, -> R' R)
Im Wettbewerb Gesellschaftstanz gelten die Wettkampfbestimmungen des Deutschen
Tanzsportverbandes e.V. (DTV - Turnier- und Sportordnung und Bewertungsrichtlinien).
http://tso.turnierprotokoll.de/indexns.html
Die Wettbewerbe werden nur als Mannschaftswettbewerbe durchgeführt.
Alle Wettbewerbe werden von mindestens drei Wertungsrichtern bewertet.
Kleidung:
Jungen
Mädchen
Hemd, lange Hose oder Sportkleidung, Tanzschuhe mit Chromledersohle
oder Hallenschuhe mit heller Sohle
Rock, Bluse, Kleid, lange Hosen oder Sportkleidung, Tanzschuhe mit
Chromledersohle oder Hallenschuhe mit heller Sohle.
Das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck ist im Wettkampf nicht zulässig.
Für die Bereitstellung der technischen Anlage sorgt der Ausrichter.