Beratung Nr. 1 (17.6.2010) Arbeitskreis

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Beratung Nr. 1 (17.6.2010) Arbeitskreis
Allgemeiner Deutscher
Fahrrad-Club Grevenbroich
im Kreisverband Neuss e. V.
„Besser Radfahren in Grevenbroich“;
L 69
TOP 049 des Zustandsberichts des ADFC Ortsgruppe Grevenbroich
Stand: 18.06.2010
Es wird vorgeschlagen, die Lücke von ca 50 m im Radwegenetz zu schließen.
Im Rahmen der Beratung des Arbeitskreises „Radverkehr“ am 18.6.2010 bestand Einigkeit,
dass diese Maßnahme erforderlich ist. Die Bereitstellung der Mittel zur Umsetzung dieser
Maßnahme liegt allerdings beim Landesbetrieb Straßenbau NRW. Und dort wird diese
Maßnahme als nachrangig angesehen. Insoweit ist eine Verbesserung der Priorisierung
erforderlich. Die Stadt Grevenbroich hat hier ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Eine
Unterstützung ist erforderlich. Die CDU GV hat durch ein Schreiben an den Landesbetrieb
Straßenbau NRW in diesem Punkt unterstützt. Bisher sind aber noch keine konkreten
Auswirkungen im Tagesgeschäft erkennbar.
Stand: 10.02.2011
Im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises „Radverkehr“ am 10.2.2011 wurde der Punkt
behandelt. Die Verwaltung wird den Landesbetrieb Straßenbau nochmals anschreiben und um
entsprechende Maßnahmen bitten.
Stand: 25.10.2012
Am 25.10.2012 wurde der Sachstand zu diesem Punkt zwischen dem Vorstand des ADFC
Grevenbroich, Heiko Fiegl und Peter Wimmer, und der Fahrradbeauftragten der Stadt
Grevenbroich, Frau Ursula Hauguth ausgetauscht.
Auch hier ist ein Transport der Anforderung an die Ebene Kreis und Land zwingend
erforderlich.
Stand: 07.11.2013
Das neu konzipierte Radwegeknotenpunktsystem in der Radregion Rheinland, das zum Ende
2013 im RKN eingeführt wird, führt an dieser kritischen Stelle vorbei. Damit wird die
Umsetzung dieser Verlängerung des Zweirichtungsradwegs Richtung Wevelinghoven
dringlicher.
Stand: 08.03.2014
Die Baulastträgerschaft in der Ortsdurchfahrt bei Landstraßen ist gewechselt von der Stadt
Grevenbroich zum Land NRW. (siehe TOP 125)
Damit fällt dieser Punkt in die Zuständigkeit des Landes NRW. Somit muss dieser Punkt
durch den ADFC Grevenbroich an den ADFC RKN gemeldet werden mit der Bitte um
Aufnahme in die Mängeldatenbank des Kreises.
Stand: 07.07.2015
Im Rahmen des turnusmäßigen Treffens mit der Fahrradbeauftragten am 7.7.2015 wurde der
Sachstand ausgetauscht.
Die Fahrradbeauftragte sieht bei diesem Punkt keine Einflussmöglichkeiten auf Stadt- oder
Kreisebene.
Stand: 19.09.2015
Im Rahmen der Bauausschusssitzung am 17.9.2015 wurde dieses Thema unter TOP 7
behandelt:
Beschlussempfehlung:
„Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Die CDU-Fraktion beantragt, den bestehenden kombinierten Fuß- und Radweg auf der L 69
(Zehntstraße) in Wevelinghoven in Fahrtrichtung Widdeshoven bis zum Wirtschaftsweg
Richtung Lilienthalstraße/Industriegebiet auszubauen bzw. diesen Ausbau zu veranlassen.
Begründet wird der Antrag wie folgt: Die Trasse der L 361n ist aus Lärmschutzgründen tiefer
gelegt, die früheren Wegeverbindungen in die östliche Feldflur und in den Südosten des
Stadtgebietes wurden unterbrochen. Der im Antrag genannte Wirtschaftsweg zwischen L 69
und Industriegebiet ist neben seiner Funktion für die Landwirtschaft, außer den
Hauptverkehrsstraßen, die Achse zwischen den nördlichen Stadtteilen mit Wevelinghoven und
Langwaden zum Südosten der Stadt für Fußgänger und Rad-fahrer, auch zum Arbeitsplatz
und zur Schule. Die etwa 50 m Länge, der im Antrag beschriebenen Lücke, zu schließen dient
der Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle. Für den Bau der
Fuß- und Radwegverlängerung ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW als
Straßenbaulastträger der L 69 zuständig. Der Bau des gesamten Fuß-und Radweges ist im
Landesstraßenbauprogramm im Titel „Radwegebau an bestehenden Landstraße“ (siehe
aktuelle Liste) an achter Stelle mit dem Vermerk „Vor-planung begonnen“ enthalten.
Bezüglich des Lückenschlusses wird die Verwaltung den Landesbetrieb nochmals bitten, eine
Möglichkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu finden.
Die Beauftragung und Einstufung zur Bearbeitung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW
erfolgt in der Regionalratssitzung bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Bereits im
Bauausschuss am 06.03.2008 hat die Verwaltung in der Vorlage 71/2008 darauf hin-gewiesen,
dass eine entsprechend höhere Positionierung für den Bau des Radweges entlang der L 69 im
Regionalrat erforderlich ist, damit eine Realisierung erfolgen kann.“
Stand: 18.11.2015
Im Rahmen der Bauausschusssitzung am 17.9.2015 wurde dieses Thema unter TOP 7 mit
folgrendem Ergebnis behandelt:
„Rh Kaiser erläutert, dass die CDU-Fraktion die Erläuterungen der Verwaltung so „leider“ zur
Kenntnis nimmt. Er bittet aber nochmals ausdrücklich darum, dass die Verwaltung den
Landesbetrieb nochmals eindringlich bittet ein Höherstufen der Priorisierung vorzunehmen.
Es sei unverständlich, dass dieser Lückenschluss von wenigen Metern nicht erstellt wird.
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“
Stand: 19.11.2015
DerVorsitzende des AFDFC RKN, Heribert Adamsky, hat dieses Thema aufgegriffen und
folgendes ermittelt:
Ein wesentliches Ergebnis ist, dass das Teilstück, um das es hier geht, unabhängig von der
Gesamtmaßnahme „L69 Neubau Radweg zwischen GV-Wevelinghoven und ROMWiddeshoven (Titel 777 14)“ betrachtet werden sollte.
Für dieses Teilstück besteht nach Auskunft von Gerlinde Quack (Landesbetrieb Straßenbau
NRW; 02161- 409-283) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den kreuzenden
Radfahrer an der L 69 bei Grevenbroich – Wevelinghoven die Möglichkeit der Realisierung
eines „Bürgerradwegs“.
Folgende Rahmenbedingungen müssen dafür erfüllt werden:
1. Vereinbarung zwischen Straßen NRW und der beteiligten Kommune,
2. Radweg wird nach Vorgaben, Richtlinien und Vorschriften von Straßen NRW unter der
Voraussetzung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gebaut;
3. Die Grundstücke für die benötigten Flächen gehen von der Gemeinde in den Besitz
von Straßen NRW über;
4. Straßen NRW wird unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig;
5. Straßen NRW ist – falls erforderlich – für den Winterdienst zuständig,
6. Planung und Bau des Radweges werden von der Gemeinde übernommen;
7. Die Gemeinde erhält eine vom MBWSV NRW fixierte Pauschale (ca. 40 € für den
laufenden Meter Radweg in einer Breite von 2,50 m)
Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
Die Fahrradbeauftragte überprüft den geschilderten Sachverhalt und nimmt dafür Kontakt zu
Frau Quack vom Landesbetrieb Straßen NRW zur Klärung weiterer Detailfragen auf.
Im nächsten Arbeitskreis Radverkehr wird das Ergebnis dieser Recherchen vorgestellt.
Stand: 8.2.2016
Im Arbeitskreis Radverkehr am 3.2.2016 wurde das Thema mit folgendem Ergebnis beraten:
Die Ergebnisse gemäß Protokoll der Arbeitskreissitzung müssen nach Vorliegen eingearbeitet
werden.
Stand: 19.2.2016
Im Arbeitskreis Radverkehr am 3.2.2016 wurde das Thema mit folgendem Ergebnis beraten:
„Das Thema im Arbeitskreis bezog sich auf die Frage nach einer alternativen
Finanzierungsmöglichkeit, z.B. durch die Finanzierung als Bürgerradweg.
Nach Darlegung der derzeitigen Situation auf Landesebene und Gesprächen auf Kreisebene
wird geprüft, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit dieses kleine Stück
Radweg als Bürgerradweg hergestellt werden kann.“
Stand: 24.11.2016
Die Fahrradbeauftragte informierte über den aktuellen Sachstand. Danach will die Stadt
diesen Lösungsansatz umsetzen und bemüht sich um die Erstehung der erforderlichen
Grundstücke.
Peter Wimmer