Preisliste Nr. 34 • gültig ab 1.Januar 2016 - Stadt

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Preisliste Nr. 34 • gültig ab 1.Januar 2016 - Stadt
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Preisliste Nr. 34 • gültig ab 1.Januar 2016
Nah am Leser! Leistungsstark für den Inserenten!
Die Anzeigenblätter
des Kurier Verlages
= wöchentlich über
285.000 Exemplare
Erscheintag:
Auflage Kaarst:
Mittwoch
19.655
Kaarst
Neuss
Jüchen
Erscheintag:
Auflage Neuss
gesamt:
• Split 1:
• Split 2:
Mittwoch
Erscheintag:
Auflage Neuss
gesamt:
• Split 1:
• Split 2:
Samstag
73.065
37.455
35.610
73.045
37.495
35.550
Grevenbroich
Erscheintag:
Auflage:
Samstag
19.555
Rommerskirchen
Erscheintag:
Mittwoch
Auflage Jüchen: 10.905
Erscheintag:
Mittwoch
Auflage GV +
Rommerskirchen:
42.390
Erscheintag:
Samstag
Auflage GV +
Rommerskirchen
+ Jüchen:
50.625
Verlagsangaben
Anzeigeninformationen
Technische Angaben
Kurier Verlag GmbH
Anzeigenschluss:
Satzspiegel: 480 mm x 326 mm (H x B)
Moselstraße 14, 41464 Neuss
Erscheinung Mittwoch: Montag, 16.30 Uhr (Feiertage auf Anfrage)
Montagemaß Schwarzweiß und 4c: 480 mm x 326 mm
Erscheinung Samstag: Mittwoch, 18.00 Uhr (Feiertage auf Anfrage)
Breite Panorama Schwarzweiß und 4c: 676 mm
Telefon: 0 21 31 - 404 481
Telefax: 0 21 31 - 404 526
E-Mail: [email protected]
(einschließlich Bundsteg = 25 mm)
www.stadt-kurier.de
Nachlässe bei Jahresabschlüssen:
6 Anzeigen = 5 %
Malstaffel,
Leitung Geschäftskunden:
Telefon: 0 21 31 - 404 274
Telefax: 0 21 31 - 404 131
bei Mindesabnahme von
Telefon: 0 21 31 - 404 465
Telefax: 0 21 31 - 404 131
48 Anzeigen = 20 %
Mengenstaffel,
bei Mindestabnahme von
E-Mail: [email protected]
1.000 mm = 3 %
5.000 mm = 10 %
10.000 mm = 15 %
Telefon: 0 21 31 - 404 512
20.000 mm = 20 %
Telefax: 0 21 31 - 404 526
E-Mail: [email protected]
Deutsche Bank Düsseldorf
BLZ 300 700 10, Konto 905 700 100
Swift-BIC: DEUTDEDD, IBAN: DE28300700100905700100
Umsatzbonus:
Errechnet sich vom endgültigen Netto und ist – wenn im
Voraus ein Jahresabschluss
getätigt wurde – vom ersten
Millimeter an fällig.
ab 30.000 mm = 1 %
ab 40.000 mm = 2 %
ab 60.000 mm = 3 %
ab 80.000 mm = 5 %
ab 100.000 mm = 8 %
Sparkasse Neuss
BLZ 305 500 00, Konto 13 26 54
Swift-BIC: WELADEDN, IBAN: DE91305500000000132654
Erscheinung: wöchentlich mittwochs und samstags
(bei Feiertagen auf Anfrage)
Preise: Sind den jeweils gültigen Anzeigenpreislisten zu entnehmen. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, denen die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.
Chiffregebühr: Bei Abholung € 2,05 sowie bei Zusendung € 5,10 zzgl. MwSt.
je Veröffentlichung. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale auch dann
erhoben, wenn keine Offerten eingehen.
Vermittlungsprovision: Für anerkannte Werbemittler 15% v. H. auf die jeweiligen Grundpreise.
Geschäftsbedingungen: Anzeigen- und Beilagenaufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen
und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages
ausgeführt.
Zahlungsbedingungen: Innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt netto
Kasse. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren und ab dem 01.02.2014 geltenden SEPA-Lastschriftverfahren 2% Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht
überfällig sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von
4 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Bei neuen Geschäftsverbindungen oder ihm unbekannten Kunden behält sich
der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen/Beilagen von der
Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen.
Offset-Rotationsdruck
Spaltenzahl:
7 Spalten à 44 mm
Spaltenbreiten:
Text- /Anzeigenteil
Anzeigen mit einer Abdruckhöhe über 440 mm (Rheinisches Format) werden
blatthoch berechnet.
Kombinationsnachlässe:
1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten 6 Spalten 7 Spalten
44 mm
91 mm
138 mm
185 mm
232 mm
279 mm
326 mm
3.000 mm = 5 %
Anzeigenservice/-verwaltung:
Bankverbindungen:
Druckverfahren:
24 Anzeigen = 15 %
E-Mail: [email protected]
Redaktionsleitung:
12 Anzeigen = 10 %
2 Ausgaben
3 und mehr
Ausgaben
10 %
20 %
Top-Kurier erscheint im halben rheinischen Format
mit folgenden Spaltenbreiten:
1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten
44 mm
91 mm
138 mm
185 mm
232 mm
Raster: 40 Linien/cm; Tonwertumfang: Licht 0 %, Tiefe 90 %; max. Farbdeckung 240 %, Strichstärken: positiv min. 0,06 mm, negativ min. 0,10 mm
Vierfarbanzeigen möglichst im Unbunt-Aufbau, maximale Flächendeckung 250
%, zeichnende Tiefe 85 %. Alle Farben, auch im Zusammendruck, nach rechtzeitiger Absprache und Vorlage der entsprechenden Farbmuster möglich. Andrucke bitte auf Zeitungspapier mit Zeitungsrotationsfarbe.
Digitale Datenübermittlung: Per eMail (nur EPS- oder PDF-Dateien mit eingebundenen Schriften oder Bildern, keine jpg-Komprimierung). Alle gleichen Farbtöne müssen in der selben Separation sein. Dateinamen und Ordner müssen auf
den Kunden und die Kalenderwoche bezogen sein.
Auf Gesamtausgaben Neuss/Kaarst werden keine weiteren Kombinachlässe
gewährt. Auf Verlagsveröffentlichungen wird ein Rabatt von 20 % gewährt (Ausnahme: Festpreise für Festformate).
Zusätzlich zur Übertragung der digitalen Daten in den zulässigen Formaten ist
eine schriftliche Auftragserteilung mit anliegendem Ausdruck der Anzeige sowie
allen für die Abwicklung notwendigen Angaben erforderlich.
Konzernrabatt oder Konzernbonus: wird eingeräumt, wenn die entsprechenden Tochterfirmen zu mind. 51 % zum Konzern gehörig sind. Hierüber muss
dem Verlag eine schriftliche Bestätigung vorliegen.
Ohne Druckunterlagen kann keine Garantie für Druckqualität und Richtigkeit von
Text, Bild und Anzeigenmotiv übernommen werden. Reklamationsansprüche
sind bei fehlenden Druckunterlagen ausgeschlossen.
Sonderformen Anzeigen
Titelseiten-Anzeigen: sind nur in bestimmten Größen und in beschränktem
Umfang möglich (nähere Informationen auf Anfrage).
PR-Anzeigen: werden deutlich als „Anzeige“ gekennzeichnet und sind ab 600
mm möglich. Es gelten die Gestaltungsprinzipien des Verlages. Satzarbeiten
und/oder Fotos werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt oder sind
vom Inserenten anzuliefern.
Anzeigen auf Verlags-Sonderseiten: können – wenn sie zu einem ermäßigten
mm-Preis abgerechnet werden – nicht weiter rabattiert werden.
Panorama-Anzeigen: müssen aus technischen Gründen fünf Arbeitstage vor
Erscheinen beim Verlag vorliegen. Der Bunddurchdruck wird als zusätzliche
Spalte berechnet. Das Mindest-Abrechnungsformat beträgt 15 spaltig/150 Millimeter.
geprüfte Auflage:
Mitglied im:
Kaarster Stadtspiegel
Auflage:
Erscheinungstag:
Anzeigenschluss:
19.665
Mittwoch
Montag, 16.30 Uhr
* Rubrikenteil nur in Belegung Gesamtausgabe
Neuss/Kaarst möglich
Anzeigen schwarz/weiß:
Broicherdorf
Direktpreis
Basispreis
je mm
0,84 €
Rubrikenteil
je mm*
1,59 €
Titelseite
je mm
1,61 €
Linning
PLZ 41564
Grundpreis
Basispreis
je mm
0,99 €
Rubrikenteil
je mm*
1,87 €
Kaarst
Vorst
Titelseite
je mm
1,89 €
Holzbüttgen
Heide
Anzeigen farbig:
Büttgen
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,18 €
Rubrikenteil
je mm*
2,23 €
Titelseite
je mm
2,25 €
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,38 €
Rubrikenteil
je mm*
2,62 €
Titelseite
je mm
2,65 €
Kaarster Extra-Tipp
Auflage:
Erscheinungstag:
Anzeigenschluss:
19.555
Samstag
Mittwoch, 18.00 Uhr
* Rubrikenteil nur in Belegung Gesamtausgabe
Neuss/Kaarst möglich
Anzeigen schwarz/weiß:
Broicherdorf
Direktpreis
Basispreis
je mm
0,85 €
Rubrikenteil
je mm*
1,59 €
Titelseite
je mm
1,61 €
Linning
PLZ 41564
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,00 €
Rubrikenteil
je mm*
1,87 €
Kaarst
Vorst
Titelseite
je mm
1,89 €
Holzbüttgen
Heide
Anzeigen farbig:
Büttgen
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,19 €
Rubrikenteil
je mm*
2,23 €
Titelseite
je mm
2,25 €
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,40€
Rubrikenteil
je mm*
2,62 €
Titelseite
je mm
2,65 €
Stadt-Kurier Neuss
Auflage:
Erscheinungstag:
Anzeigenschluss:
73.065
Mittwoch
Montag, 16.30 Uhr
* Rubrikenteil nur in Belegung Gesamtausgabe
Neuss/Kaarst möglich
Anzeigen schwarz/weiß:
Vogelsang
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,36 €
Rubrikenteil
je mm*
1,59 €
Titelseite
je mm
2,06 €
Hafen
PLZ 41460
Neuss
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,60 €
Rubrikenteil
je mm*
1,87 €
Heerdt
PLZ 41462
Titelseite
je mm
2,42 €
Gnadental
Lanzerath
PLZ 41472
PLZ 41464
Norf
Grefrath
Grimlinghausen
Reuschenberg
Holzheim
Anzeigen farbig:
Selikum
Erfttal
PLZ 41466
PLZ 41468
Derikum
Weckhoven
Uedesheim
Röckrath
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,90 €
Rubrikenteil
je mm*
2,23 €
Titelseite
je mm
2,88 €
Grundpreis
Basispreis
je mm
2,24 €
Rubrikenteil
je mm*
2,62 €
PLZ 41469
Allerheiligen
Helpen-
Speck
Schlicherum
Kuckhof
Rosellen
Titelseite
je mm
3,39 €
Elvekum
Bettikum
Hoisten
PLZ 41470
Neuenbaum
Stadt-Kurier Neuss
Neuss/Nord und Zentrum
Splitausgabe 1:
PLZ-Gebiet: 41460 bis 41464
Auflage: 37.455
Anzeigen schwarz/weiß:
Direktpreis
Basispreis
je mm
0,98 €
Rubrikenteil
je mm
Bols-Siedlung
Titelseite
je mm
Vogelsang
PLZ 41462
Neuss/Nord
Weißenberg
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,15 €
Rubrikenteil
je mm
Neusserfurth
Titelseite
je mm
Krankenhausviertel
Neuss/Hafen
PLZ 41460
Neuss/City
Anzeigen farbig:
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,37 €
Rubrikenteil
je mm
Titelseite
je mm
Pomona
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,61 €
PLZ 41464
Rubrikenteil
je mm
Titelseite
je mm
Stadt-Kurier Neuss
Neusser Süden
Splitausgabe 2:
PLZ-Gebiet: 41466 bis 41472
Auflage: 35.610
Anzeigen schwarz/weiß:
Direktpreis
Basispreis
je mm
0,98 €
Rubrikenteil
je mm
Lanzerath
Titelseite
je mm
Grimlinghausen
Selikum
Reuschenberg
PLZ 41468
Erfttal
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,15 €
Gnadental
PLZ 41472
Grefrath
Rubrikenteil
je mm
Röckrath
Titelseite
je mm
PLZ 41466
Holzheim
Uedesheim
Weckhoven
Derikum
Neusser Süden
Norf
PLZ 41469
Hoisten
Bettikum
Anzeigen farbig:
Speck
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,37 €
Rubrikenteil
je mm
Titelseite
je mm
Wehl
PLZ 41470
Rosellen
Neuenbaum
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,61 €
Allerheiligen
Rubrikenteil
je mm
Rosellerheide
Titelseite
je mm
Stadt-Kurier Neuss am Samstag
Auflage:
Erscheinungstag:
Anzeigenschluss:
73.045
Samstag
Mittwoch, 18.00 Uhr
* Rubrikenteil nur in Belegung Gesamtausgabe
Neuss/Kaarst möglich
Anzeigen schwarz/weiß:
Vogelsang
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,38 €
Rubrikenteil
je mm*
1,59 €
Titelseite
je mm
2,10 €
Hafen
PLZ 41460
Neuss
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,62 €
Rubrikenteil
je mm*
1,87 €
Heerdt
PLZ 41462
Titelseite
je mm
2,47 €
Gnadental
Lanzerath
PLZ 41472
PLZ 41464
Norf
Grefrath
Grimlinghausen
Reuschenberg Selikum
Holzheim
Anzeigen farbig:
Erfttal
PLZ 41466
PLZ 41468
Derikum
Weckhoven
Uedesheim
Röckrath
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,93 €
Rubrikenteil
je mm*
2,23 €
Titelseite
je mm
2,94 €
Grundpreis
Basispreis
je mm
2,27 €
Rubrikenteil
je mm*
2,62 €
PLZ 41469
Allerheiligen
Helpen-
Speck
Schlicherum
Kuckhof
Rosellen
Titelseite
je mm
3,46 €
Elvekum
Bettikum
Hoisten
PLZ 41470
Neuenbaum
Stadt-Kurier Neuss am Samstag
Neuss/Nord und Zentrum
Splitausgabe 1:
PLZ-Gebiet: 41460 bis 41464
Auflage:
Anzeigenschluss:
37.495
Mittwoch, 18.00 Uhr
Anzeigen schwarz/weiß:
Direktpreis
Basispreis
je mm
0,99 €
Rubrikenteil
je mm
Bols-Siedlung
Titelseite
je mm
Vogelsang
PLZ 41462
Neuss/Nord
Weißenberg
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,16 €
Rubrikenteil
je mm
Neusserfurth
Titelseite
je mm
Krankenhausviertel
Neuss/Hafen
PLZ 41460
Neuss/City
Anzeigen farbig:
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,39 €
Rubrikenteil
je mm
Titelseite
je mm
Pomona
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,62 €
PLZ 41464
Rubrikenteil
je mm
Titelseite
je mm
Stadt-Kurier Neuss am Samstag
Neusser Süden
Splitausgabe 2:
PLZ-Gebiet: 41466 bis 41472
Auflage:
Anzeigenschluss:
35.550
Mittwoch, 18.00 Uhr
Anzeigen schwarz/weiß:
Direktpreis
Basispreis
je mm
0,99 €
Rubrikenteil
je mm
Lanzerath
Titelseite
je mm
Grefrath
Grimlinghausen
Selikum
Reuschenberg
PLZ 41468
Erfttal
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,16 €
Gnadental
PLZ 41472
Rubrikenteil
je mm
Röckrath
Titelseite
je mm
PLZ 41466
Holzheim
Uedesheim
Weckhoven
Derikum
Neusser Süden
Norf
PLZ 41469
Hoisten
Bettikum
Anzeigen farbig:
Speck
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,39 €
Rubrikenteil
je mm
Titelseite
je mm
Wehl
PLZ 41470
Rosellen
Neuenbaum
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,62 €
Allerheiligen
Rubrikenteil
je mm
Rosellerheide
Titelseite
je mm
Gesamtausgabe Mittwoch
Stadt-Kurier Neuss +
Kaarster Stadtspiegel
Gesamtauflage:
Anzeigenschluss:
92.720
Montag, 16.30 Uhr
Anzeigen schwarz/weiß:
Broichersdorf
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,59 €
Rubrikenteil
je mm
1,59 €
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,87 €
Rubrikenteil
je mm
1,87 €
Kaarst
Linning
Titelseite
je mm
2,35 €
Vogelsang
Vorst
Holzbüttgen
Hafen
Heide
PLZ 41460
Neuss
Büttgen
Titelseite
je mm
2,76 €
Heerdt
PLZ 41462
PLZ 41564
Gnadental
Lanzerath
PLZ 41472
PLZ 41464
Norf
Grefrath
Grimlinghausen
Selikum
Reuschenberg
Holzheim
PLZ 41466
WeckhovenErfttal
Derikum
Anzeigen farbig:
Direktpreis
Basispreis
je mm
2,23 €
Rubrikenteil
je mm*
2,23 €
Mitte/Süd
Röckrath
PLZ 41469
Titelseite
je mm
3,29 €
Helpen-
Elvekum
Bettikum
Hoisten
Allerheiligen
Speck
Schlicherum
Basispreis
je mm
2,62€
Rubrikenteil
je mm*
2,62 €
Titelseite
je mm
3,87 €
Kuckhof
PLZ 41470
Rosellen
Neuenbaum
Grundpreis
Uedesheim
PLZ 41468
Gesamtausgabe Samstag
Stadt-Kurier Neuss am Samstag
Kaarster Extra-Tipp
Gesamtauflage:
Anzeigenschluss:
92.600
Mittwoch, 18.00 Uhr
Anzeigen schwarz/weiß:
Broichersdorf
Direktpreis
Kaarst
Linning
Basispreis
je mm
1,59 €
Rubrikenteil
je mm
1,59 €
Titelseite
je mm
2,35 €
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,87 €
Rubrikenteil
je mm
1,87 €
Vogelsang
Vorst
Holzbüttgen
Hafen
Heide
PLZ 41460
Neuss
Büttgen
Titelseite
je mm
2,76 €
Heerdt
PLZ 41462
PLZ 41564
Gnadental
Lanzerath
PLZ 41472
PLZ 41464
Norf
Grefrath
Grimlinghausen
Selikum
Reuschenberg
Holzheim
PLZ 41466
WeckhovenErfttal
Derikum
Anzeigen farbig:
Direktpreis
Basispreis
je mm
2,23€
Rubrikenteil
je mm*
2,23 €
PLZ 41469
Titelseite
je mm
3,29 €
Rubrikenteil
je mm*
2,62 €
Helpen-
Titelseite
je mm
3,87 €
Uedesheim
PLZ 41468
Elvekum
Bettikum
Hoisten
Allerheiligen
Speck
Schlicherum
Kuckhof
PLZ 41470
Rosellen
Neuenbaum
Grundpreis
Basispreis
je mm
2,62 €
Mitte/Süd
Röckrath
Erft-Kurier
Auflage:
Erscheinungstag:
Anzeigenschluss:
42.390
Mittwoch
Montag, 16.30 Uhr
Anzeigen schwarz/weiß:
Gruissen
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,06 €
Rubrikenteil
je mm
1,25 €
Hemmerden
Titelseite
je mm
1,87 €
Kapellen
Münchrath
Mühlrath
Hülchrath
Neukirchen
Tüschenbroich
PLZ 41516
Noithausen
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,25
Rubrikenteil
je mm
1,47 €
Gubberath
Neukircherheide
Langwaden
Orken
Wevelinghoven
Villau
PLZ 41515
Titelseite
je mm
2,20 €
Ramrath
Elsen
Grevenbroich
Hoeningen
Laach
Widdeshoven
Südstadt
Barrenstein
Gustorf
Anzeigen farbig:
Gindorf
Rubrikenteil
je mm*
1,75 €
Deelen
Allrath
Anstel
Oekhoven
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,48 €
Evinghoven
Neuenhausen
PLZ 41517
Titelseite
je mm
2,62 €
PLZ 41569
Nettesheim
Frixheim
Sinsteden
Frimmers-
Rommerskirchen
Butzheim
Neurath
Eckum
Vanikum
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,75 €
Rubrikenteil
je mm*
2,06 €
Titelseite
je mm
3,08 €
Erft-Kurier am Samstag
Auflage:
Erscheinungstag:
Anzeigenschluss:
50.625
Samstag
Mittwoch, 18.00 Uhr
Anzeigen schwarz/weiß:
Direktpreis
Damm
Gruissen
Schlich
Hoppers
Aldenhoven
Neuenhoven Stessen
Münchrath
Dürselen
Hemmerden
Rath
Mühlrath Hülchrath
Kamphausen
Bedburdyck
Neukirchen
Kapellen Tüschenbroich
Mürmeln
Stessen
Gubberath
Kelzenberg
Bedburdyk
Neukircherheide
NeuNeuStolzenberg Garzweiler Gierath
Langwaden
Schaan
Noithausen
Herberath Gubberath
NeuPriesterath
Wevelinghoven
Orken
Villau
Waal
Basispreis
je mm
1,21 €
Rubrikenteil
je mm
1,48 €
Titelseite
je mm
2,24€
Wey
PLZ 41516
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,42 €
Rubrikenteil
je mm
1,74 €
Titelseite
je mm
2,64 €
Hochneukirch
Holz
PLZ 41515
Elsen
Jüchen
Laach
Otzenrath
Anzeigen farbig:
Südstadt
Rubrikenteil
je mm*
2,07 €
Rubrikenteil
je mm*
2,44 €
Neuenhausen
Allrath
Titelseite
je mm
3,14 €
Titelseite
je mm
3,69 €
Frimmers-
Evinghoven
Deelen
Oekhoven
Anstel
PLZ 41569
PLZ 41517
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,99 €
Barrenstein
Gustorf
Gindorf
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,69 €
Hoeningen
Widdeshoven
Tagebau
PLZ 41363
Ramrath
Grevenbroich
Nettesheim
Frixheim
Sinsteden
Rommerskirchen
Butzheim
Neurath
Eckum
Vanikum
Erft-Kurier am Samstag
Splitausgabe Grevenbroich
Auflage:
40.065
Erscheinungstag: Samstag
Anzeigenschluss: Mittwoch, 18.00 Uhr
Anzeigen schwarz/weiß:
Gruissen
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,08 €
Rubrikenteil
je mm
Hemmerden
Titelseite
je mm
Kapellen
Münchrath
Mühlrath
Hülchrath
Neukirchen
Tüschenbroich
PLZ 41516
Noithausen
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,27 €
Gubberath
Neukircherheide
Rubrikenteil
je mm
Langwaden
Orken
Wevelinghoven
Villau
PLZ 41515
Titelseite
je mm
Ramrath
Elsen
Grevenbroich
Hoeningen
Laach
Widdeshoven
Südstadt
Barrenstein
Gustorf
Anzeigen farbig:
Gindorf
Rubrikenteil
je mm
Deelen
Allrath
Anstel
Oekhoven
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,51 €
Evinghoven
Neuenhausen
PLZ 41517
Titelseite
je mm
PLZ 41569
Nettesheim
Frixheim
Sinsteden
Frimmers-
Rommerskirchen
Butzheim
Neurath
Eckum
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,78 €
Rubrikenteil
je mm
Vanikum
Titelseite
je mm
Erft-Kurier am Samstag
Splitausgabe Jüchen
Auflage:
Erscheinungstag:
Anzeigenschluss:
10.560
Samstag
Mittwoch, 18.00 Uhr
Anzeigen schwarz/weiß:
Damm
Waal
Direktpreis
Wey
Hoppers
Aldenhoven
Schlich
Rath
Basispreis
je mm
0,80 €
Rubrikenteil
je mm
Titelseite
je mm
Dürselen
Neuenhoven
Stessen
Kamphausen
NeuStolzenberg
Grundpreis
Mürmeln
Bedburdyck
Kelzenberg
NeuGarzweiler
Schaan
Herberath
Basispreis
je mm
0,94 €
Rubrikenteil
je mm
Titelseite
je mm
Hochneukirch
NeuPriesterath
Holz
Tagebau
Anzeigen farbig:
Jüchen
Direktpreis
Basispreis
je mm
1,12 €
Rubrikenteil
je mm
Titelseite
je mm
Grundpreis
Basispreis
je mm
1,32 €
Rubrikenteil
je mm
Titelseite
je mm
Otzenrath
PLZ 41363
Gierath
Gubberath
Top-Kurier
halbes rheinisches Format (5-spaltig)
Auflage:
Erscheinungstag:
Anzeigenschluss:
10.905
Mittwoch
Montag, 16.30 Uhr
Anzeigen farbig:
Damm
Waat
Direktpreis
Basispreis
je mm
0,80 €
Rubrikenteil
je mm
0,78 €
Wey
Rath
Titelseite
je mm
1,36 €
Dürselen
Grundpreis
Rubrikenteil
je mm
0,92 €
Neuenhoven
Stessen
Kamphausen
NeuStolzenberg
Basispreis
je mm
0,94 €
Hoppers
Mürmeln
Bedburdyck
Kelzenberg
NeuGarzweiler
Schaan
Titelseite
je mm
1,60 €
Aldenhoven
Schlich
Herberath
Hochneukirch
NeuPriesterath
Holz
Tagebau
Jüchen
Otzenrath
PLZ 41363
Gierath
Gubberath
Beilagen
Höchstformat
Breite: 340 mm
Höhe: 250 mm
(größere Formate müssen auf
Höchstformat gefalzt werden)
Anlieferung:
frühstens 8 Tage, spätestens 4 Tage
vor Erscheinen, bis 15.00 Uhr
Bitte 1% Mehrauflage mitliefern.
Versandanschrift:
Rheinisch Bergische Druckereigesellschaft
Beilagenannahme
Zülpicher Str. 10,
40549 Düsseldorf-Heerdt
Anlieferungszeiten:
Montag - Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
Beilagenpreise (pro Tsd. Stck.)
Direktpreis Mittwoch
bis 15 g
52,00 €
bis 15 g
52,00 €
bis 20 g
57,50 €
bis 20 g
57,50 €
bis 25 g
63,00 €
bis 25 g
63,00 €
bis 30 g
68,50 €
bis 30 g
68,50 €
bis 40 g
79,50 €
bis 40 g
79.50 €
bis 50 g
90,50 €
bis 50 g
90,50 €
Grundpreis Mittwoch
Grundpreis Samstag
bis 15 g
61,18 €
bis 15 g
61,18 €
bis 20 g
67,65 €
bis 20 g
67,65 €
bis 25 g
74,12 €
bis 25 g
74,12 €
bis 30 g
80,59 €
bis 30 g
80,59 €
bis 40 g
93,53 €
bis 40 g
93,53 €
bis 50 g
106,47€
bis 50 g
106,47 €
Teilbelegungszuschläge
Sonstige Angaben:
Auch bei bestätigten Beilagenterminen ist der Auftrag
erst endgültig angenommen, wenn der Verlag mindestens 4 Tage vor Beilegung ein Muster der Beilage prüfen konnte. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder
Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen
für zwei oder mehr Firmen werben. Letzter Rücktrittstermin 10 Tage vor Erscheinen. In der beigelegten
Auflage erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis mit
Firmen-Logo. Beilagen dürfen in Umbruch und Druck
nicht zeitungsähnlich sein. Ein Anspruch auf Minderung
oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen
zusammenhalten und einem Zeitungsexem plar beigefügt werden, wenn Beilagen bei der Zustellung aus den
Direktpreis Samstag
Zeitungen herausfallen oder deren Sauberkeit durch
den Einlegevorgang leidet. Der Verlag haftet nicht bei
Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg. Bei
Belegung von Teilen der Auflage wird keine Gewähr
und Haftung übernommen, dass das gewün schte Gebiet vollständig und ausschließlich erfasst wird.
2-seitige Prospekte unter 120 g pro m2 Papiergewicht
können nicht verarbeitet werden.
Beilagenbeschaffenheit:
Mindestformat DIN A6 (105 x 148). Keine Beilagen als
Leporello- und Altarfalz. Mindestgewicht bei Einzelblättern
100 g/qm, bei 1x gefalztem Doppelblatt mindestens 50 g/
qm. Das Beilagengewicht muss mindestens 7 g betragen.
3,50 €
(pro Tsd. Stck.)
Höchstgewicht: bei Beilagen über 100 g ist Rückfrage
erforderlich. Beilagen dürfen durch den Schnitt verursacht
keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. Bei
gehefteten Beilagen sollte eine Klammer mindestens 40
mm entfernt von den Anlageecken sein.
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass
manuelle Aufarbeitung notwendig wird. Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollten eine Höhe von 80 bis 100
mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
Mindestmenge pro Lage: 30 Exemplare. Die Beilagen müssen kantensauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede
Palette muß analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar
mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.
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in den Anzeigenblatt-Titeln des Kurier Verlags.
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Freianzeige durch
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durchBeilagen
Beilagen
Für jeden
(Vollabdeckung)
erhalten
Sie 200
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Beilagendurchgang
(Vollabdeckung)
erhalten
Siemm
200Anzeigenraum
mm Anzeigenraum
in deninbelegten
Ausgaben.
Die Anzeige
muss lediglich
Bezug
zumBezug
beigelegtem
Prospekt
(s/w)
den belegten
Ausgaben.
Die Anzeige
musseinen
lediglich
einen
zur Beilage
haben und
erscheinen.
haben
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amselben
selbenTag
Tag
erscheinen wie die Beilage.
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Abschluss von
von JahresJahres- oder
oder Zweijahres-Aufträgen
Zweijahres-Aufträgen wird
wird ein
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ein Extra-Bonus
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Vor-/Nachlaufanzeigen,„Erkundungsanzeigen“
Vor-/Nachlaufanzeigen,„Erkundungsanzeigen“
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Beilage
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Beilage
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in denen
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Vor-Nachlaufanzeigen
in den
Gebieten,
in denen
die Beilage
geschaltet
wird.
ergänzenden
Anzeigen
in benachbarten
Ausgaben
wird.50
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Nachlass*aufauf
ergänzenden
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Ausgaben
(„Erkundungsanzeigen“).
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Erft-Kurier am Mittwoch
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Stadt-Kurier Neuss / Kaarster Extra-Tipp
Gesamtausgabe NE / Kaarst/GV (Mittwoch)
Gesamtausgabe NE / Kaarst/GV (Samstag)
42.390
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92.600
135.110
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170 €
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153 €
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Druckdaten müssen fertig übermittelt
werden oder Gestaltung durch den Verlag
gegen Aufpreis (auf Anfrage).
Prospektanzeigen werden nur mit Angeboten
eines Auftraggebers veröffentlicht.
Alle ausgewiesenen Preise sind nicht
rabattierfähig und verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1.
Werbeauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines
oder mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift und/ oder im Internet
zum Zwecke der Verbreitung. Für jeden Werbeauftrag und für alle
Folgeaufträge gelten die vorliegenden AGB sowie die im Zeitpunkt
des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des Anbieters (nachfolgend „Verlag“), deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB der Werbungstreiben
den oder Inserenten ist ausgeschlossen, soweit sie mit diesen AGB
nicht übereinstimmen.
2.
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags-Abschluss abzurufen. Ist im Rahmen
eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige
innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
3.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag
nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
5.
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen
ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass
dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt,
ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit
dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Textteil-Anzeigen
sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht
an andere Anzeigen angrenzen.
8.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe
im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheit-
lichen, sachlich gerechtfertigen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages
wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen
fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht
auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertrags-Abschluss und unerlaubter Handlung
sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgeld. Dies gilt nicht für Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters
und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für
Schaden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber
hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung
für grobe Fahrlässigkeit – dem Umfang nach – auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von
Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird
die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe
der Berechnung zugrunde gelegt.
13.
Anzeigen-Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Vorauszahlung
auf Gesamtbeträge von mehr als 50 Euro werden 2 % Skonto,
bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren und ab dem 01.02.2014
geltenden SEPA Lastschriftverfahren. 2 % Skonto gewährt, sofern
ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Im Falle einer oder mehrerer vorliegender Gutschriften wird Skonto erst nach deren Abzug
gewährt. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehende
Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.
Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen entsprechend
§ 288 BGB berechnet. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei
Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages
bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei
Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit
eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen, abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel, von der
Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) beim SEPA-Lastschriftverfahren wird auf 3 Bankarbeitstage verkürzt.
Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung
der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den
Verlag verursacht wurde.
Fehlerhafte Anzeigenrechnungen können innerhalb von sechs
Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
und nicht bestritten sind.
14.
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages
werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der
Anzeige.
15.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und
Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter
Ausführung hat der Auftraggeber zutragen.
16.
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere
Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine
Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei
Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflageminderung ist nur dann ein zur Preisminderung
berechtigter Mangel, wenn sie:
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
bei einer Auflage
bei einer Auflage
bei einer Auflage
bei einer Auflage
a)
Fehlerhaft gedruckte Kenn- und Kontroll-Nummern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nicht.
b)
Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen
Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen.
Der Verlag erkennt Zahlungsminderungen oder Ersatzansprüche
nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Vorveröffentlichung eine sofortige
Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist.
c)
Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur
für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden
Anzeigen eines Werbetreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit
dem Erscheinen der ersten Anzeige. Bei der Belegung von
Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften
mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. Sofern außerhalb für
die Gesamtausgabe ein Auftrag vorliegt, wird für die
Nachlassberechnung der Bezirk- bzw. Teilausgaben die Abnahmemenge der Gesamtausgabe hinzugerechnet.
Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und
rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet.
Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden
vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne
dazu verpflichtet zu sein.
d)
Der Werbetreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner
tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag
abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem
Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen
drei Monate nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht
werden.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Aus schaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen.
Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
e)
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort
erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang
deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck
keine Ansprüche.
f)
Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen
kann für bereits angelaufene Abschlüsse eine Karenzzeit eingeräumt werden.
g)
Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen müssen schriftlich
oder unter Vorlage der Quittung bzw. eines Ausweises erfolgen.
h)
Platzierungswünsche für Anzeigen können nur im Rahmen des
technisch machbaren berücksichtigt werden. Die Platzierung ist
daher nicht als Leistungsbestandteil zu verstehen. Eine etwaige
Nichterfüllung des Platzierungswunsches berechtigt nicht zur
Preisminderung.
bis zu 50.000
bis zu 100.000
bis zu 500.000
über 500.000
Exemplaren
Exemplaren
Exemplaren
Exemplaren
20 v. H.
15 v. H.
10 v. H.
5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem
Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass
dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
17.
18.
Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen
ergänzend in die Online-Dienste des Verlages und ggf. seiner
Online-Kooperationspartner einzustellen. Bei Anzeigen, die im
Internet veröffentlicht werden, ist der Verlag berechtigt, die Anzeigen technisch zu bearbeiten und optisch zu verändern.
19.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht der Aufbewahrung endet
drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz
des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand
bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
i)
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers
im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
j)
Für Sonderseiten und -rubriken, für in dieser Preisliste nicht
erwähnte Teilbelegungen, Kombinationen mit anderen Titeln und
bei Beilagen ab 5 Millionen Exemplaren können vom Verlag
besondere bzw. abweichende Preise festgelegt werden.
Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils
auf die belegte Hauptausgabe, soweit zu dieser Ausgabe lokale
Wechselseiten gehören, behält sich der Verlag hier – auch für
Streifenanzeigen zwischen 50 mm und 120 mm Höhe – eine andere Platzierung vor.
k)
Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von
Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche
Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen
und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
l)
Die Preise für Anzeigen von Werbetreibenden aus dem Verbreitungsgebiet können von solchen Unternehmen in Anspruch
genommen werden, die ihren Sitz oder Niederlassungen im Verbreitungsgebiet der Wochenblätter haben und für sich oder ihre
Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder ortsabhängig Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des
vorgenannten Kundenkreises über Werbemittler abzurechnen, so
gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die Grundpreise.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Auftraggebern, die nicht
im Verbreitungsgebiet ansässig sind, nur gegen Vorauskasse zu
veröffentlichen.
m)
Bei Dauerkunden behält sich der Verlag vor, ohne Benachteiligung des Werbetreibenden den Beginn der sich regelmäßig
erneuernden Abschlüsse auf den Monatsanfang zu legen.
n)
Bei blatthohen Anzeigen wird volle Satzspiegelhöhe berechnet.
o)
Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nach-lass.
p)
Der Verlag behält sich vor, aus verwaltungstechnischen Gründen
Anzeigen zu kennzeichnen.
q)
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene
Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.
Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den
Vertragszwecken verwendet (gemäß § 26, Absatz 1 und § 34
Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).
r)
Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden abholbereit sortiert
bzw. mit der Post weitergeleitet; bei Ehe- und Bekanntschaftsanzeigen erfolgt eine Weiterleitung nur wöchentlich.
s)
Für Gelegenheitsanzeigen im Fließsatz gilt üblicherweise
Barzahlung oder Bankeinzug (ab dem 01.02.2014 SEPA Lastschriftsverfahren). Der Verlag behält sich vor, für Fließsatzanzeigen, die als Kreditanzeigen aufgegeben werden, einen
Mindest-Rechnungswert festzulegen.
t)
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt
der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
u)
Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen oder
Rohstoffverknappung entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
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Telefon: 0 21 31/404 512 • Telefax: 0 21 31/404 526
e-mail: [email protected]
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