Preisliste Nr. 34 • gültig ab 1.Januar 2016 - Stadt
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Preisliste Nr. 34 • gültig ab 1.Januar 2016 - Stadt
Kombinieren = ! Profitieren achlass mbi-N Bis zu 20% Ko Preisliste Nr. 34 • gültig ab 1.Januar 2016 Nah am Leser! Leistungsstark für den Inserenten! Die Anzeigenblätter des Kurier Verlages = wöchentlich über 285.000 Exemplare Erscheintag: Auflage Kaarst: Mittwoch 19.655 Kaarst Neuss Jüchen Erscheintag: Auflage Neuss gesamt: • Split 1: • Split 2: Mittwoch Erscheintag: Auflage Neuss gesamt: • Split 1: • Split 2: Samstag 73.065 37.455 35.610 73.045 37.495 35.550 Grevenbroich Erscheintag: Auflage: Samstag 19.555 Rommerskirchen Erscheintag: Mittwoch Auflage Jüchen: 10.905 Erscheintag: Mittwoch Auflage GV + Rommerskirchen: 42.390 Erscheintag: Samstag Auflage GV + Rommerskirchen + Jüchen: 50.625 Verlagsangaben Anzeigeninformationen Technische Angaben Kurier Verlag GmbH Anzeigenschluss: Satzspiegel: 480 mm x 326 mm (H x B) Moselstraße 14, 41464 Neuss Erscheinung Mittwoch: Montag, 16.30 Uhr (Feiertage auf Anfrage) Montagemaß Schwarzweiß und 4c: 480 mm x 326 mm Erscheinung Samstag: Mittwoch, 18.00 Uhr (Feiertage auf Anfrage) Breite Panorama Schwarzweiß und 4c: 676 mm Telefon: 0 21 31 - 404 481 Telefax: 0 21 31 - 404 526 E-Mail: [email protected] (einschließlich Bundsteg = 25 mm) www.stadt-kurier.de Nachlässe bei Jahresabschlüssen: 6 Anzeigen = 5 % Malstaffel, Leitung Geschäftskunden: Telefon: 0 21 31 - 404 274 Telefax: 0 21 31 - 404 131 bei Mindesabnahme von Telefon: 0 21 31 - 404 465 Telefax: 0 21 31 - 404 131 48 Anzeigen = 20 % Mengenstaffel, bei Mindestabnahme von E-Mail: [email protected] 1.000 mm = 3 % 5.000 mm = 10 % 10.000 mm = 15 % Telefon: 0 21 31 - 404 512 20.000 mm = 20 % Telefax: 0 21 31 - 404 526 E-Mail: [email protected] Deutsche Bank Düsseldorf BLZ 300 700 10, Konto 905 700 100 Swift-BIC: DEUTDEDD, IBAN: DE28300700100905700100 Umsatzbonus: Errechnet sich vom endgültigen Netto und ist – wenn im Voraus ein Jahresabschluss getätigt wurde – vom ersten Millimeter an fällig. ab 30.000 mm = 1 % ab 40.000 mm = 2 % ab 60.000 mm = 3 % ab 80.000 mm = 5 % ab 100.000 mm = 8 % Sparkasse Neuss BLZ 305 500 00, Konto 13 26 54 Swift-BIC: WELADEDN, IBAN: DE91305500000000132654 Erscheinung: wöchentlich mittwochs und samstags (bei Feiertagen auf Anfrage) Preise: Sind den jeweils gültigen Anzeigenpreislisten zu entnehmen. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, denen die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Chiffregebühr: Bei Abholung € 2,05 sowie bei Zusendung € 5,10 zzgl. MwSt. je Veröffentlichung. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale auch dann erhoben, wenn keine Offerten eingehen. Vermittlungsprovision: Für anerkannte Werbemittler 15% v. H. auf die jeweiligen Grundpreise. Geschäftsbedingungen: Anzeigen- und Beilagenaufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Zahlungsbedingungen: Innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt netto Kasse. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren und ab dem 01.02.2014 geltenden SEPA-Lastschriftverfahren 2% Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder ihm unbekannten Kunden behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen/Beilagen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Offset-Rotationsdruck Spaltenzahl: 7 Spalten à 44 mm Spaltenbreiten: Text- /Anzeigenteil Anzeigen mit einer Abdruckhöhe über 440 mm (Rheinisches Format) werden blatthoch berechnet. Kombinationsnachlässe: 1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten 6 Spalten 7 Spalten 44 mm 91 mm 138 mm 185 mm 232 mm 279 mm 326 mm 3.000 mm = 5 % Anzeigenservice/-verwaltung: Bankverbindungen: Druckverfahren: 24 Anzeigen = 15 % E-Mail: [email protected] Redaktionsleitung: 12 Anzeigen = 10 % 2 Ausgaben 3 und mehr Ausgaben 10 % 20 % Top-Kurier erscheint im halben rheinischen Format mit folgenden Spaltenbreiten: 1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten 44 mm 91 mm 138 mm 185 mm 232 mm Raster: 40 Linien/cm; Tonwertumfang: Licht 0 %, Tiefe 90 %; max. Farbdeckung 240 %, Strichstärken: positiv min. 0,06 mm, negativ min. 0,10 mm Vierfarbanzeigen möglichst im Unbunt-Aufbau, maximale Flächendeckung 250 %, zeichnende Tiefe 85 %. Alle Farben, auch im Zusammendruck, nach rechtzeitiger Absprache und Vorlage der entsprechenden Farbmuster möglich. Andrucke bitte auf Zeitungspapier mit Zeitungsrotationsfarbe. Digitale Datenübermittlung: Per eMail (nur EPS- oder PDF-Dateien mit eingebundenen Schriften oder Bildern, keine jpg-Komprimierung). Alle gleichen Farbtöne müssen in der selben Separation sein. Dateinamen und Ordner müssen auf den Kunden und die Kalenderwoche bezogen sein. Auf Gesamtausgaben Neuss/Kaarst werden keine weiteren Kombinachlässe gewährt. Auf Verlagsveröffentlichungen wird ein Rabatt von 20 % gewährt (Ausnahme: Festpreise für Festformate). Zusätzlich zur Übertragung der digitalen Daten in den zulässigen Formaten ist eine schriftliche Auftragserteilung mit anliegendem Ausdruck der Anzeige sowie allen für die Abwicklung notwendigen Angaben erforderlich. Konzernrabatt oder Konzernbonus: wird eingeräumt, wenn die entsprechenden Tochterfirmen zu mind. 51 % zum Konzern gehörig sind. Hierüber muss dem Verlag eine schriftliche Bestätigung vorliegen. Ohne Druckunterlagen kann keine Garantie für Druckqualität und Richtigkeit von Text, Bild und Anzeigenmotiv übernommen werden. Reklamationsansprüche sind bei fehlenden Druckunterlagen ausgeschlossen. Sonderformen Anzeigen Titelseiten-Anzeigen: sind nur in bestimmten Größen und in beschränktem Umfang möglich (nähere Informationen auf Anfrage). PR-Anzeigen: werden deutlich als „Anzeige“ gekennzeichnet und sind ab 600 mm möglich. Es gelten die Gestaltungsprinzipien des Verlages. Satzarbeiten und/oder Fotos werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt oder sind vom Inserenten anzuliefern. Anzeigen auf Verlags-Sonderseiten: können – wenn sie zu einem ermäßigten mm-Preis abgerechnet werden – nicht weiter rabattiert werden. Panorama-Anzeigen: müssen aus technischen Gründen fünf Arbeitstage vor Erscheinen beim Verlag vorliegen. Der Bunddurchdruck wird als zusätzliche Spalte berechnet. Das Mindest-Abrechnungsformat beträgt 15 spaltig/150 Millimeter. geprüfte Auflage: Mitglied im: Kaarster Stadtspiegel Auflage: Erscheinungstag: Anzeigenschluss: 19.665 Mittwoch Montag, 16.30 Uhr * Rubrikenteil nur in Belegung Gesamtausgabe Neuss/Kaarst möglich Anzeigen schwarz/weiß: Broicherdorf Direktpreis Basispreis je mm 0,84 € Rubrikenteil je mm* 1,59 € Titelseite je mm 1,61 € Linning PLZ 41564 Grundpreis Basispreis je mm 0,99 € Rubrikenteil je mm* 1,87 € Kaarst Vorst Titelseite je mm 1,89 € Holzbüttgen Heide Anzeigen farbig: Büttgen Direktpreis Basispreis je mm 1,18 € Rubrikenteil je mm* 2,23 € Titelseite je mm 2,25 € Grundpreis Basispreis je mm 1,38 € Rubrikenteil je mm* 2,62 € Titelseite je mm 2,65 € Kaarster Extra-Tipp Auflage: Erscheinungstag: Anzeigenschluss: 19.555 Samstag Mittwoch, 18.00 Uhr * Rubrikenteil nur in Belegung Gesamtausgabe Neuss/Kaarst möglich Anzeigen schwarz/weiß: Broicherdorf Direktpreis Basispreis je mm 0,85 € Rubrikenteil je mm* 1,59 € Titelseite je mm 1,61 € Linning PLZ 41564 Grundpreis Basispreis je mm 1,00 € Rubrikenteil je mm* 1,87 € Kaarst Vorst Titelseite je mm 1,89 € Holzbüttgen Heide Anzeigen farbig: Büttgen Direktpreis Basispreis je mm 1,19 € Rubrikenteil je mm* 2,23 € Titelseite je mm 2,25 € Grundpreis Basispreis je mm 1,40€ Rubrikenteil je mm* 2,62 € Titelseite je mm 2,65 € Stadt-Kurier Neuss Auflage: Erscheinungstag: Anzeigenschluss: 73.065 Mittwoch Montag, 16.30 Uhr * Rubrikenteil nur in Belegung Gesamtausgabe Neuss/Kaarst möglich Anzeigen schwarz/weiß: Vogelsang Direktpreis Basispreis je mm 1,36 € Rubrikenteil je mm* 1,59 € Titelseite je mm 2,06 € Hafen PLZ 41460 Neuss Grundpreis Basispreis je mm 1,60 € Rubrikenteil je mm* 1,87 € Heerdt PLZ 41462 Titelseite je mm 2,42 € Gnadental Lanzerath PLZ 41472 PLZ 41464 Norf Grefrath Grimlinghausen Reuschenberg Holzheim Anzeigen farbig: Selikum Erfttal PLZ 41466 PLZ 41468 Derikum Weckhoven Uedesheim Röckrath Direktpreis Basispreis je mm 1,90 € Rubrikenteil je mm* 2,23 € Titelseite je mm 2,88 € Grundpreis Basispreis je mm 2,24 € Rubrikenteil je mm* 2,62 € PLZ 41469 Allerheiligen Helpen- Speck Schlicherum Kuckhof Rosellen Titelseite je mm 3,39 € Elvekum Bettikum Hoisten PLZ 41470 Neuenbaum Stadt-Kurier Neuss Neuss/Nord und Zentrum Splitausgabe 1: PLZ-Gebiet: 41460 bis 41464 Auflage: 37.455 Anzeigen schwarz/weiß: Direktpreis Basispreis je mm 0,98 € Rubrikenteil je mm Bols-Siedlung Titelseite je mm Vogelsang PLZ 41462 Neuss/Nord Weißenberg Grundpreis Basispreis je mm 1,15 € Rubrikenteil je mm Neusserfurth Titelseite je mm Krankenhausviertel Neuss/Hafen PLZ 41460 Neuss/City Anzeigen farbig: Direktpreis Basispreis je mm 1,37 € Rubrikenteil je mm Titelseite je mm Pomona Grundpreis Basispreis je mm 1,61 € PLZ 41464 Rubrikenteil je mm Titelseite je mm Stadt-Kurier Neuss Neusser Süden Splitausgabe 2: PLZ-Gebiet: 41466 bis 41472 Auflage: 35.610 Anzeigen schwarz/weiß: Direktpreis Basispreis je mm 0,98 € Rubrikenteil je mm Lanzerath Titelseite je mm Grimlinghausen Selikum Reuschenberg PLZ 41468 Erfttal Grundpreis Basispreis je mm 1,15 € Gnadental PLZ 41472 Grefrath Rubrikenteil je mm Röckrath Titelseite je mm PLZ 41466 Holzheim Uedesheim Weckhoven Derikum Neusser Süden Norf PLZ 41469 Hoisten Bettikum Anzeigen farbig: Speck Direktpreis Basispreis je mm 1,37 € Rubrikenteil je mm Titelseite je mm Wehl PLZ 41470 Rosellen Neuenbaum Grundpreis Basispreis je mm 1,61 € Allerheiligen Rubrikenteil je mm Rosellerheide Titelseite je mm Stadt-Kurier Neuss am Samstag Auflage: Erscheinungstag: Anzeigenschluss: 73.045 Samstag Mittwoch, 18.00 Uhr * Rubrikenteil nur in Belegung Gesamtausgabe Neuss/Kaarst möglich Anzeigen schwarz/weiß: Vogelsang Direktpreis Basispreis je mm 1,38 € Rubrikenteil je mm* 1,59 € Titelseite je mm 2,10 € Hafen PLZ 41460 Neuss Grundpreis Basispreis je mm 1,62 € Rubrikenteil je mm* 1,87 € Heerdt PLZ 41462 Titelseite je mm 2,47 € Gnadental Lanzerath PLZ 41472 PLZ 41464 Norf Grefrath Grimlinghausen Reuschenberg Selikum Holzheim Anzeigen farbig: Erfttal PLZ 41466 PLZ 41468 Derikum Weckhoven Uedesheim Röckrath Direktpreis Basispreis je mm 1,93 € Rubrikenteil je mm* 2,23 € Titelseite je mm 2,94 € Grundpreis Basispreis je mm 2,27 € Rubrikenteil je mm* 2,62 € PLZ 41469 Allerheiligen Helpen- Speck Schlicherum Kuckhof Rosellen Titelseite je mm 3,46 € Elvekum Bettikum Hoisten PLZ 41470 Neuenbaum Stadt-Kurier Neuss am Samstag Neuss/Nord und Zentrum Splitausgabe 1: PLZ-Gebiet: 41460 bis 41464 Auflage: Anzeigenschluss: 37.495 Mittwoch, 18.00 Uhr Anzeigen schwarz/weiß: Direktpreis Basispreis je mm 0,99 € Rubrikenteil je mm Bols-Siedlung Titelseite je mm Vogelsang PLZ 41462 Neuss/Nord Weißenberg Grundpreis Basispreis je mm 1,16 € Rubrikenteil je mm Neusserfurth Titelseite je mm Krankenhausviertel Neuss/Hafen PLZ 41460 Neuss/City Anzeigen farbig: Direktpreis Basispreis je mm 1,39 € Rubrikenteil je mm Titelseite je mm Pomona Grundpreis Basispreis je mm 1,62 € PLZ 41464 Rubrikenteil je mm Titelseite je mm Stadt-Kurier Neuss am Samstag Neusser Süden Splitausgabe 2: PLZ-Gebiet: 41466 bis 41472 Auflage: Anzeigenschluss: 35.550 Mittwoch, 18.00 Uhr Anzeigen schwarz/weiß: Direktpreis Basispreis je mm 0,99 € Rubrikenteil je mm Lanzerath Titelseite je mm Grefrath Grimlinghausen Selikum Reuschenberg PLZ 41468 Erfttal Grundpreis Basispreis je mm 1,16 € Gnadental PLZ 41472 Rubrikenteil je mm Röckrath Titelseite je mm PLZ 41466 Holzheim Uedesheim Weckhoven Derikum Neusser Süden Norf PLZ 41469 Hoisten Bettikum Anzeigen farbig: Speck Direktpreis Basispreis je mm 1,39 € Rubrikenteil je mm Titelseite je mm Wehl PLZ 41470 Rosellen Neuenbaum Grundpreis Basispreis je mm 1,62 € Allerheiligen Rubrikenteil je mm Rosellerheide Titelseite je mm Gesamtausgabe Mittwoch Stadt-Kurier Neuss + Kaarster Stadtspiegel Gesamtauflage: Anzeigenschluss: 92.720 Montag, 16.30 Uhr Anzeigen schwarz/weiß: Broichersdorf Direktpreis Basispreis je mm 1,59 € Rubrikenteil je mm 1,59 € Grundpreis Basispreis je mm 1,87 € Rubrikenteil je mm 1,87 € Kaarst Linning Titelseite je mm 2,35 € Vogelsang Vorst Holzbüttgen Hafen Heide PLZ 41460 Neuss Büttgen Titelseite je mm 2,76 € Heerdt PLZ 41462 PLZ 41564 Gnadental Lanzerath PLZ 41472 PLZ 41464 Norf Grefrath Grimlinghausen Selikum Reuschenberg Holzheim PLZ 41466 WeckhovenErfttal Derikum Anzeigen farbig: Direktpreis Basispreis je mm 2,23 € Rubrikenteil je mm* 2,23 € Mitte/Süd Röckrath PLZ 41469 Titelseite je mm 3,29 € Helpen- Elvekum Bettikum Hoisten Allerheiligen Speck Schlicherum Basispreis je mm 2,62€ Rubrikenteil je mm* 2,62 € Titelseite je mm 3,87 € Kuckhof PLZ 41470 Rosellen Neuenbaum Grundpreis Uedesheim PLZ 41468 Gesamtausgabe Samstag Stadt-Kurier Neuss am Samstag Kaarster Extra-Tipp Gesamtauflage: Anzeigenschluss: 92.600 Mittwoch, 18.00 Uhr Anzeigen schwarz/weiß: Broichersdorf Direktpreis Kaarst Linning Basispreis je mm 1,59 € Rubrikenteil je mm 1,59 € Titelseite je mm 2,35 € Grundpreis Basispreis je mm 1,87 € Rubrikenteil je mm 1,87 € Vogelsang Vorst Holzbüttgen Hafen Heide PLZ 41460 Neuss Büttgen Titelseite je mm 2,76 € Heerdt PLZ 41462 PLZ 41564 Gnadental Lanzerath PLZ 41472 PLZ 41464 Norf Grefrath Grimlinghausen Selikum Reuschenberg Holzheim PLZ 41466 WeckhovenErfttal Derikum Anzeigen farbig: Direktpreis Basispreis je mm 2,23€ Rubrikenteil je mm* 2,23 € PLZ 41469 Titelseite je mm 3,29 € Rubrikenteil je mm* 2,62 € Helpen- Titelseite je mm 3,87 € Uedesheim PLZ 41468 Elvekum Bettikum Hoisten Allerheiligen Speck Schlicherum Kuckhof PLZ 41470 Rosellen Neuenbaum Grundpreis Basispreis je mm 2,62 € Mitte/Süd Röckrath Erft-Kurier Auflage: Erscheinungstag: Anzeigenschluss: 42.390 Mittwoch Montag, 16.30 Uhr Anzeigen schwarz/weiß: Gruissen Direktpreis Basispreis je mm 1,06 € Rubrikenteil je mm 1,25 € Hemmerden Titelseite je mm 1,87 € Kapellen Münchrath Mühlrath Hülchrath Neukirchen Tüschenbroich PLZ 41516 Noithausen Grundpreis Basispreis je mm 1,25 Rubrikenteil je mm 1,47 € Gubberath Neukircherheide Langwaden Orken Wevelinghoven Villau PLZ 41515 Titelseite je mm 2,20 € Ramrath Elsen Grevenbroich Hoeningen Laach Widdeshoven Südstadt Barrenstein Gustorf Anzeigen farbig: Gindorf Rubrikenteil je mm* 1,75 € Deelen Allrath Anstel Oekhoven Direktpreis Basispreis je mm 1,48 € Evinghoven Neuenhausen PLZ 41517 Titelseite je mm 2,62 € PLZ 41569 Nettesheim Frixheim Sinsteden Frimmers- Rommerskirchen Butzheim Neurath Eckum Vanikum Grundpreis Basispreis je mm 1,75 € Rubrikenteil je mm* 2,06 € Titelseite je mm 3,08 € Erft-Kurier am Samstag Auflage: Erscheinungstag: Anzeigenschluss: 50.625 Samstag Mittwoch, 18.00 Uhr Anzeigen schwarz/weiß: Direktpreis Damm Gruissen Schlich Hoppers Aldenhoven Neuenhoven Stessen Münchrath Dürselen Hemmerden Rath Mühlrath Hülchrath Kamphausen Bedburdyck Neukirchen Kapellen Tüschenbroich Mürmeln Stessen Gubberath Kelzenberg Bedburdyk Neukircherheide NeuNeuStolzenberg Garzweiler Gierath Langwaden Schaan Noithausen Herberath Gubberath NeuPriesterath Wevelinghoven Orken Villau Waal Basispreis je mm 1,21 € Rubrikenteil je mm 1,48 € Titelseite je mm 2,24€ Wey PLZ 41516 Grundpreis Basispreis je mm 1,42 € Rubrikenteil je mm 1,74 € Titelseite je mm 2,64 € Hochneukirch Holz PLZ 41515 Elsen Jüchen Laach Otzenrath Anzeigen farbig: Südstadt Rubrikenteil je mm* 2,07 € Rubrikenteil je mm* 2,44 € Neuenhausen Allrath Titelseite je mm 3,14 € Titelseite je mm 3,69 € Frimmers- Evinghoven Deelen Oekhoven Anstel PLZ 41569 PLZ 41517 Grundpreis Basispreis je mm 1,99 € Barrenstein Gustorf Gindorf Direktpreis Basispreis je mm 1,69 € Hoeningen Widdeshoven Tagebau PLZ 41363 Ramrath Grevenbroich Nettesheim Frixheim Sinsteden Rommerskirchen Butzheim Neurath Eckum Vanikum Erft-Kurier am Samstag Splitausgabe Grevenbroich Auflage: 40.065 Erscheinungstag: Samstag Anzeigenschluss: Mittwoch, 18.00 Uhr Anzeigen schwarz/weiß: Gruissen Direktpreis Basispreis je mm 1,08 € Rubrikenteil je mm Hemmerden Titelseite je mm Kapellen Münchrath Mühlrath Hülchrath Neukirchen Tüschenbroich PLZ 41516 Noithausen Grundpreis Basispreis je mm 1,27 € Gubberath Neukircherheide Rubrikenteil je mm Langwaden Orken Wevelinghoven Villau PLZ 41515 Titelseite je mm Ramrath Elsen Grevenbroich Hoeningen Laach Widdeshoven Südstadt Barrenstein Gustorf Anzeigen farbig: Gindorf Rubrikenteil je mm Deelen Allrath Anstel Oekhoven Direktpreis Basispreis je mm 1,51 € Evinghoven Neuenhausen PLZ 41517 Titelseite je mm PLZ 41569 Nettesheim Frixheim Sinsteden Frimmers- Rommerskirchen Butzheim Neurath Eckum Grundpreis Basispreis je mm 1,78 € Rubrikenteil je mm Vanikum Titelseite je mm Erft-Kurier am Samstag Splitausgabe Jüchen Auflage: Erscheinungstag: Anzeigenschluss: 10.560 Samstag Mittwoch, 18.00 Uhr Anzeigen schwarz/weiß: Damm Waal Direktpreis Wey Hoppers Aldenhoven Schlich Rath Basispreis je mm 0,80 € Rubrikenteil je mm Titelseite je mm Dürselen Neuenhoven Stessen Kamphausen NeuStolzenberg Grundpreis Mürmeln Bedburdyck Kelzenberg NeuGarzweiler Schaan Herberath Basispreis je mm 0,94 € Rubrikenteil je mm Titelseite je mm Hochneukirch NeuPriesterath Holz Tagebau Anzeigen farbig: Jüchen Direktpreis Basispreis je mm 1,12 € Rubrikenteil je mm Titelseite je mm Grundpreis Basispreis je mm 1,32 € Rubrikenteil je mm Titelseite je mm Otzenrath PLZ 41363 Gierath Gubberath Top-Kurier halbes rheinisches Format (5-spaltig) Auflage: Erscheinungstag: Anzeigenschluss: 10.905 Mittwoch Montag, 16.30 Uhr Anzeigen farbig: Damm Waat Direktpreis Basispreis je mm 0,80 € Rubrikenteil je mm 0,78 € Wey Rath Titelseite je mm 1,36 € Dürselen Grundpreis Rubrikenteil je mm 0,92 € Neuenhoven Stessen Kamphausen NeuStolzenberg Basispreis je mm 0,94 € Hoppers Mürmeln Bedburdyck Kelzenberg NeuGarzweiler Schaan Titelseite je mm 1,60 € Aldenhoven Schlich Herberath Hochneukirch NeuPriesterath Holz Tagebau Jüchen Otzenrath PLZ 41363 Gierath Gubberath Beilagen Höchstformat Breite: 340 mm Höhe: 250 mm (größere Formate müssen auf Höchstformat gefalzt werden) Anlieferung: frühstens 8 Tage, spätestens 4 Tage vor Erscheinen, bis 15.00 Uhr Bitte 1% Mehrauflage mitliefern. Versandanschrift: Rheinisch Bergische Druckereigesellschaft Beilagenannahme Zülpicher Str. 10, 40549 Düsseldorf-Heerdt Anlieferungszeiten: Montag - Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr Beilagenpreise (pro Tsd. Stck.) Direktpreis Mittwoch bis 15 g 52,00 € bis 15 g 52,00 € bis 20 g 57,50 € bis 20 g 57,50 € bis 25 g 63,00 € bis 25 g 63,00 € bis 30 g 68,50 € bis 30 g 68,50 € bis 40 g 79,50 € bis 40 g 79.50 € bis 50 g 90,50 € bis 50 g 90,50 € Grundpreis Mittwoch Grundpreis Samstag bis 15 g 61,18 € bis 15 g 61,18 € bis 20 g 67,65 € bis 20 g 67,65 € bis 25 g 74,12 € bis 25 g 74,12 € bis 30 g 80,59 € bis 30 g 80,59 € bis 40 g 93,53 € bis 40 g 93,53 € bis 50 g 106,47€ bis 50 g 106,47 € Teilbelegungszuschläge Sonstige Angaben: Auch bei bestätigten Beilagenterminen ist der Auftrag erst endgültig angenommen, wenn der Verlag mindestens 4 Tage vor Beilegung ein Muster der Beilage prüfen konnte. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Letzter Rücktrittstermin 10 Tage vor Erscheinen. In der beigelegten Auflage erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis mit Firmen-Logo. Beilagen dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich sein. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhalten und einem Zeitungsexem plar beigefügt werden, wenn Beilagen bei der Zustellung aus den Direktpreis Samstag Zeitungen herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einlegevorgang leidet. Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg. Bei Belegung von Teilen der Auflage wird keine Gewähr und Haftung übernommen, dass das gewün schte Gebiet vollständig und ausschließlich erfasst wird. 2-seitige Prospekte unter 120 g pro m2 Papiergewicht können nicht verarbeitet werden. Beilagenbeschaffenheit: Mindestformat DIN A6 (105 x 148). Keine Beilagen als Leporello- und Altarfalz. Mindestgewicht bei Einzelblättern 100 g/qm, bei 1x gefalztem Doppelblatt mindestens 50 g/ qm. Das Beilagengewicht muss mindestens 7 g betragen. 3,50 € (pro Tsd. Stck.) Höchstgewicht: bei Beilagen über 100 g ist Rückfrage erforderlich. Beilagen dürfen durch den Schnitt verursacht keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. Bei gehefteten Beilagen sollte eine Klammer mindestens 40 mm entfernt von den Anlageecken sein. Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass manuelle Aufarbeitung notwendig wird. Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollten eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Mindestmenge pro Lage: 30 Exemplare. Die Beilagen müssen kantensauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muß analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Holen Sie jetzt mehr raus aus Ihrer Prospektwerbung! B EI LA GE Plus! ist das neue Powerpaket von Mehr-Wert-Leistungen für die Prospektwerbung in den Anzeigenblatt-Titeln des Kurier Verlags. • Mehr -Wert Nr. 1 Freianzeige durch Freianzeige durchBeilagen Beilagen Für jeden (Vollabdeckung) erhalten Sie 200 (vierfarbig) Für jedenBeilagendurchgang Beilagendurchgang (Vollabdeckung) erhalten Siemm 200Anzeigenraum mm Anzeigenraum in deninbelegten Ausgaben. Die Anzeige muss lediglich Bezug zumBezug beigelegtem Prospekt (s/w) den belegten Ausgaben. Die Anzeige musseinen lediglich einen zur Beilage haben und erscheinen. haben undam amselben selbenTag Tag erscheinen wie die Beilage. • Mehr -Wert Nr. 2 Extra ––Bonus Bonus Extra Abschluss von von JahresJahres- oder oder Zweijahres-Aufträgen Zweijahres-Aufträgen wird wird ein Bei Abschluss ein Extra-Bonus gewährt. Extra-Bonus gewährt. Mehr Infos über el für die effektive Form ng: bu Ihre Prospektwer Telefon 0 21 31/40 42 74 Stefan Menciotti • Mehr -Wert Nr. 3 Vor-/Nachlaufanzeigen,„Erkundungsanzeigen“ Vor-/Nachlaufanzeigen,„Erkundungsanzeigen“ Sie zu IhrerSie Beilage zusätzlich eine dieser Anzeigen, so erhalten Sie:so 50% Schalten zu Ihrer Beilage zusätzlich eine dieser Anzeigen, erhalten Sie: 50% Nachlass* in den Gebieten, in denen die Beilage geschaltet Nachlass*auf aufVor-Nachlaufanzeigen Vor-Nachlaufanzeigen in den Gebieten, in denen die Beilage geschaltet wird. ergänzenden Anzeigen in benachbarten Ausgaben wird.50 50% %Nachlass* Nachlass*aufauf ergänzenden Anzeigen in benachbarten Ausgaben („Erkundungsanzeigen“). („Erkundungsanzeigen“). **jeweils bei Vollbelegung Vollbelegung einer einer Ausgabe Ausgabe jeweils ohne ohne weitere weitere Nachlässe, Nachlässe, gilt gilt bei Prospektanzeigen. Übersehen unmöglich! Die Erfolgsformel für alle, die mit Ihrer Werbung GROSS rauskommen wollen. Eine Beilage und doch keine Beilage. Aufmachung gleich, Platzierung 1a! Auf 4 aufeinanderfolgenden Seiten als fester Bestandteil der Zeitung. Überblättern? Unmöglich! Die Vorteile liegen auf der Hand: • Schnelle Reaktion auf die Marktsituation! • Grafische Gestaltung durch unseren Verlag (optional)! • Höchste Produktaufmerksamkeit! • Hervorragendes Preis- Leistungs-Verhältnis! Gerne beraten wir Sie ausführlich über unser besonderes Angebot. Objekt Auflage Preise pro 1.000 Exemplare Erft-Kurier am Mittwoch Erft-Kurier am Samstag Stadt-Kurier Neuss / Kaarster Stadtspiegel Stadt-Kurier Neuss / Kaarster Extra-Tipp Gesamtausgabe NE / Kaarst/GV (Mittwoch) Gesamtausgabe NE / Kaarst/GV (Samstag) 42.390 50.625 92.720 92.600 135.110 143.225 Direktpreise Grundpreise 4 Seiten 4 Seiten 170 € 160 € 130 € 130 € 120 € 125 € 200 € 188 € 153 € 153 € 141 € 147 € Druckdaten müssen fertig übermittelt werden oder Gestaltung durch den Verlag gegen Aufpreis (auf Anfrage). Prospektanzeigen werden nur mit Angeboten eines Auftraggebers veröffentlicht. Alle ausgewiesenen Preise sind nicht rabattierfähig und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Werbeauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift und/ oder im Internet zum Zwecke der Verbreitung. Für jeden Werbeauftrag und für alle Folgeaufträge gelten die vorliegenden AGB sowie die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des Anbieters (nachfolgend „Verlag“), deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB der Werbungstreiben den oder Inserenten ist ausgeschlossen, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags-Abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheit- lichen, sachlich gerechtfertigen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertrags-Abschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgeld. Dies gilt nicht für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schaden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit – dem Umfang nach – auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Anzeigen-Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Vorauszahlung auf Gesamtbeträge von mehr als 50 Euro werden 2 % Skonto, bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren und ab dem 01.02.2014 geltenden SEPA Lastschriftverfahren. 2 % Skonto gewährt, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Im Falle einer oder mehrerer vorliegender Gutschriften wird Skonto erst nach deren Abzug gewährt. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehende Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen entsprechend § 288 BGB berechnet. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen, abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) beim SEPA-Lastschriftverfahren wird auf 3 Bankarbeitstage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Verlag verursacht wurde. Fehlerhafte Anzeigenrechnungen können innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und nicht bestritten sind. 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zutragen. 16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflageminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie: Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages bei einer Auflage bei einer Auflage bei einer Auflage bei einer Auflage a) Fehlerhaft gedruckte Kenn- und Kontroll-Nummern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nicht. b) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderungen oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Vorveröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. c) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbetreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. Sofern außerhalb für die Gesamtausgabe ein Auftrag vorliegt, wird für die Nachlassberechnung der Bezirk- bzw. Teilausgaben die Abnahmemenge der Gesamtausgabe hinzugerechnet. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. d) Der Werbetreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monate nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Aus schaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. f) Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen kann für bereits angelaufene Abschlüsse eine Karenzzeit eingeräumt werden. g) Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen müssen schriftlich oder unter Vorlage der Quittung bzw. eines Ausweises erfolgen. h) Platzierungswünsche für Anzeigen können nur im Rahmen des technisch machbaren berücksichtigt werden. Die Platzierung ist daher nicht als Leistungsbestandteil zu verstehen. Eine etwaige Nichterfüllung des Platzierungswunsches berechtigt nicht zur Preisminderung. bis zu 50.000 bis zu 100.000 bis zu 500.000 über 500.000 Exemplaren Exemplaren Exemplaren Exemplaren 20 v. H. 15 v. H. 10 v. H. 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 17. 18. Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen ergänzend in die Online-Dienste des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Bei Anzeigen, die im Internet veröffentlicht werden, ist der Verlag berechtigt, die Anzeigen technisch zu bearbeiten und optisch zu verändern. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht der Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. i) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. j) Für Sonderseiten und -rubriken, für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, Kombinationen mit anderen Titeln und bei Beilagen ab 5 Millionen Exemplaren können vom Verlag besondere bzw. abweichende Preise festgelegt werden. Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils auf die belegte Hauptausgabe, soweit zu dieser Ausgabe lokale Wechselseiten gehören, behält sich der Verlag hier – auch für Streifenanzeigen zwischen 50 mm und 120 mm Höhe – eine andere Platzierung vor. k) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. l) Die Preise für Anzeigen von Werbetreibenden aus dem Verbreitungsgebiet können von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder Niederlassungen im Verbreitungsgebiet der Wochenblätter haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder ortsabhängig Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises über Werbemittler abzurechnen, so gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die Grundpreise. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Auftraggebern, die nicht im Verbreitungsgebiet ansässig sind, nur gegen Vorauskasse zu veröffentlichen. m) Bei Dauerkunden behält sich der Verlag vor, ohne Benachteiligung des Werbetreibenden den Beginn der sich regelmäßig erneuernden Abschlüsse auf den Monatsanfang zu legen. n) Bei blatthohen Anzeigen wird volle Satzspiegelhöhe berechnet. o) Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nach-lass. p) Der Verlag behält sich vor, aus verwaltungstechnischen Gründen Anzeigen zu kennzeichnen. q) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 26, Absatz 1 und § 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). r) Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden abholbereit sortiert bzw. mit der Post weitergeleitet; bei Ehe- und Bekanntschaftsanzeigen erfolgt eine Weiterleitung nur wöchentlich. s) Für Gelegenheitsanzeigen im Fließsatz gilt üblicherweise Barzahlung oder Bankeinzug (ab dem 01.02.2014 SEPA Lastschriftsverfahren). Der Verlag behält sich vor, für Fließsatzanzeigen, die als Kreditanzeigen aufgegeben werden, einen Mindest-Rechnungswert festzulegen. t) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. u) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen oder Rohstoffverknappung entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Kalaydo.de Mehr Reichweite! 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