Preisliste - Pressrelations
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Preisliste - Pressrelations
Preisliste Nielsen II · Gültig ab dem 1. Januar 2010 Relevant · Lokal · Richtungsweisend 15 lokale Anzeigenblätter im Kerngebiet von NRW mit wöchentlich über 1,2 Mio. verteilten Exemplaren! Nr. 29 Preisliste Nr. 29 Gültig ab 1. Januar 2010 Gebiet Bochum/ Wattenscheid AusgabenNr. Titel und Belegungsmöglichkeit 0637/06321) Stadtspiegel Bochum/Wattenscheid (Gesamt) Erscheinungsort 44534 Lünen · Nielsen II Anzeigenpreise Erscheinungsweise wöchentlich mittwochs + samstags 0607/06191) Stadtspiegel Bochum Verteilte Exempl. /Anz. mm Mindestgröße 20 mm Grund- Ortspreis preis 193.300 2,94 2,50 Satzspiegel Höhe x Breite mm 445 x 325 gewerbl. Kleinanzeigen2) Mindestgröße 4 Zeilen Spalten/ Spaltenbreite 1/1 Seite Grundpreis Ortspreis je Zeile je Zeile = mm - o h n e Na c h l a ss 7/45 3.115 5,47 4,65 152.400 2,61 2,22 – – 0606/06031) – Süd 43.500 1,00 0,85 – – 0609/0604 ) – Südwest 36.300 0,95 0,81 – – 0611/06051) – Nord 43.000 1,00 0,85 – – 0612/0608 ) – Ost 29.600 0,89 0,76 – – 0636/06291) Stadtspiegel Wattenscheid 40.900 1,11 0,94 – – 0867/0870 ) Kombination Stadtspiegel Bochum-Südwest + Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel 3) 70.200 1,48 1,26 – – 0616/06151) Kombination Stadtspiegel Bochum-Ost + Witten aktuell 80.600 1,61 1,37 – – 1 1 1 Bottrop 0617/06131) Stadtspiegel Bottrop mittwochs + samstags 59.000 1,38 1,17 445 x 325 7/45 3.115 2,65 2,25 CastropRauxel 0622/06211) Stadtanzeiger Castrop-Rauxel mittwochs + samstags 38.600 1,07 0,91 445 x 325 7/45 3.115 2,00 1,70 0866/08691) Kombination Stadtanzeiger Castrop-Rauxel + Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel 3) mi. + sa./so. 125.200 2,20 1,87 3,47 2,95 0623 Stadtspiegel Dorsten mittwochs 39.200 0,98 0,83 0602 Kombination Stadtspiegel Dorsten + Haltern 55.000 1,18 1,00 0631 Stadtanzeiger Dortmund (Gesamt) 284.000 3,74 3,18 0635 City-Anzeiger 54.000 1,13 0,96 0618 Nord-Anzeiger 37.800 0,93 0,79 Dorsten Dortmund mittwochs 445 x 325 445 x 325 7/45 7/45 3.115 3.115 – – 2,35 2,00 6,82 5,80 – – – – Gladbeck Haltern Lünen Schwerte Witten 0638 Ost-Anzeiger 39.000 1,00 0,85 – – 0641 Süd-Anzeiger 82.400 1,36 1,16 – – 0642 – Hombruch 26.500 0,84 0,71 – – 0643 – Hörde 25.600 0,84 0,71 – – 0644 – Aplerbeck 30.300 0,89 0,76 – – 0627 West–Anzeiger 70.800 1,28 1,09 – – 0624 – Huckarde 25.100 0,74 0,63 – – 0625 – Mengede 20.400 0,72 0,61 – – 0626 – Lütgendortmund 25.300 0,74 0,63 – – 0645 Kombination Süd-Anzeiger Dortmund + Ruhr-Anzeiger Schwerte 110.400 1,53 1,30 – – 2,24 1,90 0633/06141) Stadtspiegel Gladbeck mittwochs + samstags 38.100 1,08 0,92 445 x 325 7/45 3.115 0601 Stadtspiegel Haltern mittwochs 15.800 0,65 0,55 445 x 325 7/45 3.115 0602 Kombination Stadtspiegel Haltern + Dorsten 55.000 1,18 1,00 66.100 1,11 0,94 0628/06101) – Lünen-Nord/West 39.100 0,87 0630/06201) – Lünen-Süd/Ost 27.000 0,80 28.000 0,82 0,70 110.400 1,53 1,30 51.000 1,26 1,07 1,61 1,37 0640/06341) Lüner Anzeiger mittwochs + samstags 0646 Ruhr-Anzeiger Schwerte 0645 Kombination Ruhr-Anzeiger Schwerte + Süd-Anzeiger Dortmund mittwochs 0647/06481) Witten aktuell mittwochs + samstags 0616/06151) Kombination Witten aktuell + Stadtspiegel Bochum-Ost 80.600 ) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr./Preise je Erscheinungsdatum ) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit anzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Vorraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden. 1 2 – – 2,35 2,00 2,00 1,70 0,74 – – 0,68 – – 1,65 1,40 – – 2,59 2,20 – – 445 x 325 445 x 325 445 x 325 7/45 7/45 7/45 3.115 3.115 3.115 ) Berechnung erfolgt über Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co. KG, Essen. KleinAlle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer 3 Preisliste Nr. 29 Gültig ab 1. Januar 2010 ORA Geschäftsstellen Bochum: Stadtspiegel Bongardstr. 25/27, 44787 Bochum Tel. 0234/96498-0, Fax 0234/96498-33 [email protected] Bottrop: Stadtspiegel Kirchhellener Str. 31, 46236 Bottrop Tel. 02041/1843-0, Fax 02041/1843-43 [email protected] Castrop-Rauxel: Stadtanzeiger Obere Münsterstr. 37, 44575 Castrop-Rauxel Tel. 02305/9674-0, Fax 02305/9674-33 [email protected] Dorsten: Stadtspiegel Westwall 23, 46282 Dorsten Tel. 02362/9193-0, Fax 02362/9193-33 [email protected] Dortmund-Stadt: Stadtanzeiger City-Nord-Ost-Anzeiger Ostwall 5, 44135 Dortmund Tel. 0231/562296-0, Fax. 0231/5600159 [email protected] Dortmund-Süd: Stadtanzeiger Süd-Anzeiger Wiggerstr. 5, 44263 Dortmund Tel. 0231/941107-0, Fax. 0231/422379 [email protected] Dortmund-West: Stadtanzeiger West-Anzeiger Werner Str. 47, 44388 Dortmund Tel. 0231/699200-0, Fax. 0231/601416 [email protected] Gladbeck: Stadtspiegel Horster Str. 23, 45964 Gladbeck Tel. 02043/2978-0, Fax. 02043/2978-29 [email protected] Haltern: Stadtspiegel Rekumer Str. 32-34, 45721 Haltern am See Tel. 02364/9252-0, Fax. 02364/168565 [email protected] Lünen: Lüner Anzeiger Marktstr. 2a, 44532 Lünen Tel. 02306/75044-0, Fax. 02306/75044-44 [email protected] Schwerte: Ruhr-Anzeiger Wilhelmstr. 15, 58239 Schwerte Tel. 02304/91096-5, Fax. 02304/91096-79 [email protected] Wattenscheid: Stadtspiegel Brauhof 12, 44866 Bochum Tel. 02327/91113, Fax. 02327/86730 [email protected] Witten: Witten aktuell Poststr. 28, 58452 Witten Tel. 02302/28180-0, Fax. 02302/28180-19 [email protected] Verbreitungsgebiet WVW Geschäftsstellen Arnsberg: Wochen-Anzeiger Arnsberg/Sundern Apothekerstr. 51, 59755 Arnsberg Tel. 02932/6293-0, Fax. 02932/6293-44 [email protected] Dinslaken: Niederrhein Anzeiger Brückstr. 3, 46535 Dinslaken Tel. 02064/4190-0, Fax. 02064/13708 [email protected] Düsseldorf: Rhein-Bote Oststr. 115, 40210 Düsseldorf Tel. 0211/13903-0, Fax. 0211/13903-33 [email protected] Duisburg: Wochen-Anzeiger Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg Tel. 0203/9926-3200, Fax. 0203/9926-3230 [email protected] Emmerich: Stadtanzeiger Steinstr. 10, 46446 Emmerich Tel. 02822/9249-0, Fax. 02822/9249-51 [email protected] Essen-Kettwig: Kettwig/Werden Kurier Hauptstr. 48, 45219 Essen Tel. 02054/9237-0, Fax. 02054/85545 [email protected] Essen: Borbeck Kurier/Nord-/Süd-/West Anzeiger Bert-Brecht-Str. 29, 45128 Essen Tel. 0201/804-2068, Fax. 0201/804-2995 [email protected] Essen-Steele: Steeler/Ruhr Kurier Westfalenstr. 288, 45276 Essen Tel. 0201/85133-0, Fax. 0201/85133-33 [email protected] Gelsenkirchen: Stadtspiegel Gelsenkirchen/Gelsenkirchen Buer Florastr. 6, 45879 Gelsenkirchen Tel. 0209/17084-0, Fax. 0209/17084-44 [email protected] Goch: Gocher Wochenblatt Hinterm Engel 18, 47574 Goch Tel. 02823/9731-3, Fax. 02823/9731-55 [email protected] Hagen: Stadtanzeiger Hagen/Herdecke Schürmannstr. 4, 58097 Hagen Tel. 02331/10820, Fax. 02331/13901 [email protected] Erscheinungsort gängeII– 45128ftEssen · or Nielsen liche V d geschä e ufträge un chäftsstell rtner für A a ist die Ges hp – ec en pr b a g Ans us A re ehre standort. auch für m alle am Firmen tes sowie ungsgebie it re Essen. b er in V Zentrale erhalb des bitte an die “ ch Kunden auß en b si a en ng d Verlagsa turen wen Allgemeine „ Werbeagen e eh si n te Kontaktda Hattingen: Stadtspiegel Große Weilstr. 19, 45525 Hattingen Tel. 02324/5657-0, Fax. 02324/5657-33 [email protected] Menden: Stadtspiegel Menden/Fröndenberg Nordwall 2-2a, 58706 Menden Tel. 02373/9369-0, Fax. 02373/4310 [email protected] Herne: Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel Heinrichstr. 17, 44623 Herne Tel. 02323/1388-0, Fax. 02323/1388-13 [email protected] Moers: Wochen-Magazin Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen Vluyn Augustastr. 9, 47441 Moers Tel. 02841/9014-0, Fax. 02841/9014-44 [email protected] Herten: Stadtspiegel Herten/Marl Jakobstr. 2-4, 45699 Herten Tel. 02366/1050-12, Fax. 02366/1050-14 [email protected] Mülheim: Mülheimer Woche Wallstr. 10-12, 45468 Mülheim Tel. 0208/45958-0, Fax. 0208/471507 [email protected] Iserlohn: Stadtspiegel Iserlohn/Hemer Unnaer Str. 29, 58636 Iserlohn Tel. 02371/7939-0, Fax. 02371/7939-39 [email protected] Kamen: Stadtspiegel Weststr. 86, 59174 Kamen Tel. 02307/91220-0, Fax. 02307/91220-44 [email protected] Kleve: Klever Wochenblatt Hagsche Str. 96, 47533 Kleve Tel. 02821/7246-0, Fax. 02821/7246-33 [email protected] Langenfeld: Wochenanzeiger Langenfeld/Monheim/Hilden Bachstr. 42, 40764 Langenfeld Tel. 02173/9729-0, Fax. 02173/9729-33 [email protected] Lüdenscheid: wap Lüdenscheid/Altena/Meinerzhagen Rathausplatz 21, 58507 Lüdenscheid Tel. 02351/25015, Fax. 02351/25658 [email protected] Oberhausen: Wochen-Anzeiger Marktstr. 20-22, 46045 Oberhausen Tel. 0208/85983-0, Fax. 0208/85983-15 [email protected] Recklinghausen: Stadtspiegel Recklinghausen/Datteln Herner Str. 29-31, 45657 Recklinghausen Tel. 02361/58020-0, Fax. 02361/183524 [email protected] Unna: Stadtspiegel Schäferstr. 1, 59423 Unna Tel. 02303/3321-0, Fax. 02303/3321-16 [email protected] Schwelm: wap Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal Hattinger Str. 43, 58332 Schwelm Tel. 02336/9377-0, 02336/9377-33 [email protected] Velbert: Stadtanzeiger Niederberg Friedrichstr. 203, 42551 Velbert Tel. 02051/4124-0, Fax. 02051/50982 [email protected] Wesel: Der Weseler/Der Xantener Korbmacherstr. 10, 46483 Wesel Tel. 0281/33905-0, Fax. 0281/33905-30 [email protected] ● Ahaus Stadtlohn ● Gescher Ahaus Stadtlohn Gescher Rhein Rhein ● ● ● Kleve Emmerich ● ● Kleve ● Bocholt ● Emmerich Bocholt Coesfeld ● ● Wesel Coesfeld ● Borken Lüdinghausen ● Beckum Haltern Ahlen ● ● Goch Dorsten ● ● Xanten Stand 1. Oktober 2009 Borken ● ● ● ● Verbreitungsgebiete: ORA/WVW/Partnerverlage Marl Wesel ● Werne ● Haltern Datteln Lüdinghausen ● ● Beckum Hamm Ahlen Reckling● Lünen hausen ● Werne ● Dinslaken ● ● Soest ● Kamen ● Gladbeck Dorsten ● Herten ● Castrop● Goch Warstein ● Gels.● Hamm ● Marl Rauxel ● Datteln ● Bottrop Buer ● Unna ● Herne ● Kamp● Gelsen- ● Wanne● Xanten ● Oberhausen kirchen Lintfort ● Dortmund ● RecklingEickel ● Lünen ● Fröndenberg hausen ● Dinslaken ● Wattenscheid ● Soest ● Kamen ● Gladbeck ● Herten ● Moers ● CastropWarstein ●● Bochum Gels.● Essen ● Neukirchen● Duisburg Rauxel ● Arnsberg ● Schwerte ● Witten ● Bottrop Buer Vluyn ● Unna ● Herne ● Brilon ● Mülheim ● Iserlohn ● Kamp● GelsenOlsberg ● WanneORA ● Herdecke ● Menden ● Oberhausen kirchen Lintfort ● Dortmund Willingen ● Hattingen Eickel ● Hemer ● Fröndenberg WVW ● Velbert ● Gevelsberg ● Wattenscheid ● Moers ● Heiligenhaus Partnerverlage ● Hagen ● Sundern ● Bochum ● Ennepetal ● NeukirchenErscheint in der Wochenmitte ● Duisburg ● Wülfrath● Essen ● Arnsberg ● Schwerte ● Witten ● Schwelm Vluyn ● Altena ● Mülheim Erscheint zusätzlich am ● Iserlohn Wochenende ORA ●●Herdecke ● Menden Lüdenscheid ● Haan ● Hattingen ● Düsseldorf ● Hemer WVW ● Hilden ● Velbert ● ● ● Ruhr ● Haltern ● Lünen Ruhr Partnerverlage ● ● Haltern Erscheint in der Wochenmitte ● Lünen Erscheint zusätzlich am Wochenende ● Langenfeld ● Heiligenhaus Monheim ● ● ● Düsseldorf ● Wülfrath Haan Hilden ● Gevelsberg ● ● Hagen Meinerzhagen ● Ennepetal Schwelm ● ● ● ● Altena Lüdenscheid Sundern Prospektanzeigen, vierfarbig Einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen. Anderseits möchten Sie auf die Vorteile der Anzeigenwerbung nicht verzichten. Dann ist die Prospektanzeige das richtige Angebot für Sie! Prospektanzeigen sind 4- oder 8-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt, sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die neue Werbeform zum Einsatz kommt, bestimmen Sie. Berechnung: pro 1.000 Exemplare Mehr-Wert Nr. 1: Freianzeige durch Beilagen Für jeden Beilagendurchgang (Vollabdeckung) erhalten Sie 200 mm Anzeigenraum (s/w) in den belegten Ausgaben. Die Anzeige muss lediglich einen Bezug zur Beilage haben und am selben Tag erscheinen wie die Beilage. Mehr-Wert Nr. 2: Anzeigenguthaben durch Beilagen Pro 1.000 Beilagen wird Ihnen in den belegten Ausgaben als Anzeigenfreiraum gutgeschrieben: • 1 mm s/w bei Abnahme der Freianzeige • 2 mm s/w bei Verzicht auf die Freianzeige. Der Freiraum kann bis maximal 1 Seite pro Jahr aufaddiert werden. Mehr-Wert Nr. 3: Vor-/Nachlaufanzeigen, „Erkundungsanzeigen“ Schalten Sie zu Ihrer Beilage zusätzlich eine dieser Anzeigen, so erhalten Sie: 50 % Nachlass* auf Vor-/Nachlaufanzeigen in den Gebieten, in denen die Beilage geschaltet wird. 50 % Nachlass* auf ergänzende Anzeigen in benachbarten Ausgaben („Erkundungsanzeigen“). * Jeweils ohne weitere Nachlässe, gilt bei Vollbelegung einer Ausgabe 4 Seiten (Grundpreis) 4 Seiten (Ortspreis) 8 Seiten (Grundpreis) 8 Seiten (Ortspreis) unter 25.000 118,- 100,- 177,- 150,- 25.000 – 49.999 106,- 90,- 165,- 140,- 50.000 – 99.999 95,- 80,- 153,- 130,- 100.000 – 199.999 89,- 75,- 142,- 120,- über 200.000 83,- 70,- 130,- 110,- Bei der Belegung mehrerer Ausgaben wird jede Ausgabe einzeln berechnet. Bei Kombinationen werden die Hauptausgaben einzeln berechnet. Der Preis beinhaltet geringe Satzarbeiten. Prospektanzeigen können vierfarbig oder schwarz-weiß sein und eine Panoramaseite beinhalten. Prospektanzeigen dürfen nur Angebote eines Kunden enthalten. Insertion bis zum Anzeigenschluss möglich. ANZEIGEN Beilage3 ist das Powerpaket von Mehr-Wert-Leistungen für die Prospektwerbung in den Erfolgsmedien der ORA. Auflage PROSPEKT Holen Sie jetzt mehr raus aus Ihrer Prospektwerbung Preisliste Nr. 29 Gültig ab 1. Januar 2010 Prospekt-Beilagen Erscheinungsort 44534 Lünen · Nielsen II Preis pro 1000 Ex. bis 20 g 30 g 40 g 50 g Verpackung, Transport: Ortspreis 45,50 51,50 57,50 63,50 Grundpreis 53,55 60,60 67,65 74,70 1. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung muss in Paketen zu mindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfolgen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden. 3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. 4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss: – zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe – Erscheinungsdatum – Auftraggeber der Beilage – Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort – Absender und Empfänger – Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g Grundpreis 7,05 (Ortspreis 6,00) Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin: 35,30 (Grundpreis) 30,00 (Ortspreis) Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Mindestauflage: 5000 Stück pro Ausgabe Letzter Anlieferungstermin: 2 Arbeitstage vor Erscheinen palettiert „frei Haus” Versandanschriften: Druck- und Verlagszentrum GmbH & Co. KG, Hohensyburgstraße 65 – 67, 58099 Hagen-Bathey 0607 Stadtspiegel Bochum*, 0622/0621 Stadtanzeiger Castrop-Rauxel, 0614 Gladbeck** Höchstformat: 230 x 325 mm WAZ-Druckhaus, Beilagenannahme Münchener Straße 60, 45145 Essen 0619 Stadtspiegel Bochum**, 0617/0613 Stadtspiegel Bottrop, 0633 Stadtspiegel Gladbeck*, 0636/0629 Stadtspiegel Wattenscheid Höchstformat: 230 x 325 mm Lensing-Druck, Auf dem Brümmer 9, 44149 Dortmund-Dorstfeld 0601 Stadtspiegel Haltern, 0618 Nord-Anzeiger Dortmund, 0623 Stadtspiegel Dorsten, 0627 WestAnzeiger Dortmund, 0635 City-Anzeiger Dortmund, 0638 Ost-Anzeiger Dortmund, 0640/0634 Lüner Anzeiger, 0641 Süd-Anzeiger Dortmund, 0646 Ruhr-Anzeiger Schwerte, 0647/0648 Witten aktuell Höchstformat: 230 x 325 mm *mittwochs **samstags Empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen bei maschineller Einsteckung: Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden: 1. Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. 2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich. 3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148x210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. 5. Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Sonstige Angaben: 1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge. 2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden. 3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. 4. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen. 5. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes erfolgen. 6. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen wird nicht berechnet. 7. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. Allgemeine Verlagsangaben/ Anzeigen-Sonderformen Preisliste Nr. 29 Gültig ab 1. Januar 2010 Verlagsanschrift: Telefon: Telefax: Internet: E-Mail: Bankverbindungen: Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft mbH & Co. KG Lünen Anzeigenverwaltung: 45123 Essen Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen Anzeigenverkauf: (02 01) 8 04 - 28 36 Anzeigen/Beilagen: (02 01) 8 04 - 29 82/- 24 94 http://www.ora-anzeigenblaetter.de [email protected] Deutsche Bank AG Essen, Bankleitzahl 360 700 50, Konto-Nr. 2 86 00 54 00 IBAN: DE34 3607 0050 0286 0054 00 BIC: DEUTDEDEXXX Sparkasse Essen, Bankleitzahl 360 501 05, Konto-Nr. 27 40 92 IBAN: DE55 3605 0105 0000 2740 92 BIC: SPESDE3E Zahlungsbedingungen: Zahlbar 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. 2% Skonto bei Vorauszahlung und Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf Rechnungsbeträge über 130,- sowie bei Bankeinzugsverfahren, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Nachlässe bei Abschlüssen pro Ausgabe: Malstaffel oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von 16 Anzeigen oder 12 000 mm.......................5% 12 Anzeigen oder 13 000 mm.....................10% 24 Anzeigen oder 5 000 mm.....................15% 48 Anzeigen oder 10 000 mm.....................20% Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2010: Einmaliger Wechsel von Mal- in Mengenstaffel möglich. Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung. Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig) nach Ablauf des Kalenderjahres (nur für Kontokunden) ab 1500 Anzeigen 3% Bonus ab 1000 Anzeigen 5% Bonus über 2000 Anzeigen 7% Bonus Sonstige Nachlässe: Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50% Farbanzeigen*) Aufschläge pro Berechnung bis 1.999 mm: bis 1.999 mm: bis 2.999 mm: ab 3.000 mm: 1 Zusatzfarbe 25% 22% 18% 14% 2 Zusatzfarben 44% 36% 33% 28% 3 Zusatzfarben 50% 45% 40% 35% Mindestberechnung: Titelseite/-kopf: 1, 2, 3 Zusatzfarben 200 mm Innenteil: 1 Zusatzfarbe 200 mm, 2 und 3 Zusatzfarben 350 mm Platzierungen: Aufschläge für Festplatzierung (Alternative ausgeschlossen): Anzeigen unter 200 mm: Festpreise auf Anfrage*) Anzeigen über 200 mm: lt. Staffelung für 1 Zusatzfarbe*) Generell besteht kein Platzierungsanspruch. Titelseiten-Anzeigen: s/w-Mindestgröße 100 mm, 75% Zuschlag *), begrenzte Platzierungsmöglichkeiten Titelkopf-Anzeigen: 100% Aufschlag, Belegungseinheiten auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *) Titelkuller: Abdruck 1/38 mm 4-c, Belegungseinheiten auf Anfrage, Berechnung 200 mm s/w *) Insel-Anzeigen: auf Anfrage *) Panorama-Anzeigen: auf Anfrage *) Prospektanzeigen: siehe vier Seiten zuvor *) = abschluss- und ausgabennachlassfähig Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Es macht sich bezahlt. Media-Service Telefon: Fax: 02 01/8 04 - 27 66 02 01/8 04 - 29 82 Anzeigenannahme Telefon: 02 01/8 04 - 29 31 und - 29 67 Anzeigendisposition: Beilagendisposition: Telefon: Telefon: Fax: 02 01/8 04 - 1616/2676/2764/2890/2959/1707 02 01/8 04 - 1615/2319 02 01/8 04 - 29 12/- 24 94/- 18 57 (Anzeigen + Beilagen) ISDN (für Rückfragen) Übertragung Macintosh Telefon: ISDN-Nr.: 02 01/8 04 - 25 60 02 01/8 04 - 82 72 Ausgabennachlass: Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10% Chiffregebühr je Veröffentlichung 5,00 (zzgl. MwSt.). Zeilenanzeigen werden in der Grundschrift gesetzt; max. die ersten drei Wörter in Fettdruck. Erscheinungsort 44534 Lünen · Nielsen II Aus Gründen der Qualitätssicherung ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein Abzug unter Angabe des Dateinamens, der Ausgaben-Nr., des Titels und Erscheinungstermins vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben. Redaktion Fax: 02 01/8 04 - 21 61 E-Mail: [email protected] Preisliste Nr. 29 Gültig ab 1. Januar 2010 Technische Angaben Erscheinungsort 44534 Lünen · Nielsen II Allgemeine Angaben Zusatzfarben: Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan, Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den annehmenden Stellen. Druck- und Verlagszentrum, Hagen-Bathey Offsetplattenkopie: CtP/Lithostar Max. Flächendeckung: 240% 4-c-Druck: nach der Euroskala. Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/325 mm breit Druckformherstellung: Siehe jeweiliger Druckort Druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz). Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/650 mm breit 4-c-Seiten-Anlieferung: 1 Werktag vor dem Drucktermin an den jeweiligen Druckort einschl. 2 Europa-Skala-Andrucke auf Zeitungspapier bzw. Farbproofs. Druckhaus WAZ, Essen Alle Druckorte: Druckverfahren: Zeitungs-Rollenoffsetdruck Tonwertzunahme: Zeitungsstandard 26% Tonwertumfang: 5 – 90% Raster: max. bis 40 L/cm = 102 lpi Strichbreiten: Negative Striche mind. 0,15 mm, positive Striche mind. 0,10 mm. Schrift: mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften ohne Serifen und halbfett. Alle Angaben gelten für die Druckvorlage und nicht für das Druckergebnis. Spaltenbreiten: 1spaltig 145 mm 2spaltig 190 mm 3spaltig 137 mm 4spaltig 184 mm 5spaltig 231 mm 6spaltig 278 mm 7spaltig 325 mm Panoramaseite: Breite 650 mm Angegebener Satzspiegel und Spaltenbreite müssen nicht der Abdruckbreite entsprechen. Digitale Druckunterlagen Vorgaben für die Anlieferung digitaler Daten erhalten Sie von der annehmenden Stelle. Unter www.ora-anzeigenblaetter.de können Sie allgemein gültige Vorgaben downloaden. Panoramaseiten-Anlieferung: 1 Werktag vor dem Drucktermin an den jeweiligen Druckort. Anlieferung per Datenträger/digitaler Datentransfer (1/1 4-cAnzeigenseiten) einige Stunden vor dem jeweiligen Seitenmontagen-Anlieferungstermin oder nach Absprache. Vorgaben von der jeweiligen Satzstelle/Druckhaus sind zu beachten. Zur Überprüfung und um Datenabstürzen vorzubeugen, sind sicherheitshalber 1 Farbproof oder alternativ 4 einfarbige separierte Laserausdrucke (evtl. auch geringfügig verkleinert) beizufügen. Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen. Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und 4-c-Anzeigen des Bundesverbandes Druck e. V. Nähere Angaben dazu und über genaue differenzierte Druckunterlagen-Beschaffenheiten auf Anfrage über die jeweils annehmende Stelle. 0607 Stadtspiegel Bochum, 0614 Stadtspiegel Gladbeck, 0622/0621 Stadtanzeiger Castrop-Rauxel 0619 Stadtspiegel Bochum, 0617/0613 Stadtspiegel Bottrop, 0633 Stadtspiegel Gladbeck, 0636/0629 Stadtspiegel Wattenscheid. Offsetplattenkopie: CtP/Lithostar Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/325 mm breit Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/650 mm breit Lensing-Druck, Dortmund-Dorstfeld 0601 Stadtspiegel Haltern, 0618 Nord-Anzeiger Dortmund, 0623 Stadtspiegel Dorsten, 0627 West-Anzeiger Dortmund, 0635 CityAnzeiger Dortmund, 0638 Ost-Anzeiger Dortmund, 0640/0634 Lüner Anzeiger, 0641 Süd-Anzeiger Dortmund, 0646 RuhrAnzeiger Schwerte, 0647/0648 Witten aktuell Offsetplattenkopie: CtP/Fotopolymer Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/325 mm breit Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/650 mm breit Preisliste Nr. 29 Gültig ab 1. Januar 2010 Geschäftsbedingungen Erscheinungsort 44534 Lünen · Nielsen II Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. gebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 18. Erfüllungsort ist Lünen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Lünen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Lünen vereinbart. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben werden. a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/ Vorlagen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das Anzeigenmotiv zum Abgleich auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von Haupt-/ Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung/Rubrizierung vor. g) Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint. h) 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. i) 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. k) 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet. n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz. r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag 45,- zzgl. MwSt. je Stunde. t) Auf Grund des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) verrechnet der Verlag Aufträge nur mit dem Auftraggeber. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden An- Die Vorteile ORA Anzeigenblätter – denn Erfolg ist belegbar! Fast hundertprozentige Haushaltsabdeckung Hohe Kontaktchancen durch redaktionelle Qualität Sichere Verteilung und ADA geprüfte Auflage Gelesen wegen der Anzeigen Marktgerechter Zuschnitt der Verbreitungsgebiete Lesefreundliche Gestaltung Viele Belegungsmöglichkeiten durch Ausgabenvielfalt Professionelle Auftragsabwicklung Optimales Preis-/Leistungsverhältnis 76 lokale Anzeigenblätter – alle aus einer Hand Der Verlag ist Mitglied des BVDA, Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V. Die genannten Auflagenzahlen werden von der ADA, Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter, überprüft. Preisliste Nr. 29 Gültig ab 1. Januar 2010 Anzeigenschlusstermine Erscheinungsort 44534 Lünen · Nielsen II Bei zentralem Auftragseingang in Essen gelten folgende Termine: Bochum montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 16.00 Uhr für samstags Bochum- montags 16.00 Uhr für mittwochs Wattenscheid donnerstags 16.00 Uhr für samstags Bottrop montags 15.00 Uhr für mittwochs freitags 09.00 Uhr für samstags Dortmund dienstags 10.00 Uhr Gladbeck montags 16.00 Uhr für mittwochs freitags 09.30 Uhr für samstags montags 16.00 Uhr Haltern Castrop Dorsten Lünen montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 15.00 Uhr für samstags dienstags 11.00 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags Schwerte dienstags 12.00 Uhr montags 16.00 Uhr Witten montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden. Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen nutzen. Diese Termine liegen in der Regel später. Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft mbH & Co. KG Anzeigenverwaltung: Bert-Brecht-Straße 29 45128 Essen e-mail: [email protected] Preisliste Nr. 29