Preisliste - Pressrelations

Transcription

Preisliste - Pressrelations
Preisliste
Nielsen II · Gültig ab dem 1. Januar 2010
Relevant · Lokal · Richtungsweisend
15 lokale Anzeigenblätter im
Kerngebiet von NRW mit
wöchentlich über 1,2 Mio.
verteilten Exemplaren!
Nr. 29
Preisliste Nr. 29
Gültig ab 1. Januar 2010
Gebiet
Bochum/
Wattenscheid
AusgabenNr.
Titel und Belegungsmöglichkeit
0637/06321) Stadtspiegel Bochum/Wattenscheid (Gesamt)
Erscheinungsort
44534 Lünen · Nielsen II
Anzeigenpreise
Erscheinungsweise
wöchentlich
mittwochs +
samstags
0607/06191) Stadtspiegel Bochum
Verteilte
Exempl.
/Anz. mm
Mindestgröße
20 mm
Grund- Ortspreis
preis
193.300
2,94
2,50
Satzspiegel
Höhe x
Breite
mm
445 x 325
gewerbl. Kleinanzeigen2)
Mindestgröße 4 Zeilen
Spalten/
Spaltenbreite
1/1 Seite Grundpreis Ortspreis
 je Zeile
 je Zeile
= mm
- o h n e Na c h l a ss 7/45
3.115
5,47
4,65
152.400
2,61
2,22
–
–
0606/06031) – Süd
43.500
1,00
0,85
–
–
0609/0604 ) – Südwest
36.300
0,95
0,81
–
–
0611/06051) – Nord
43.000
1,00
0,85
–
–
0612/0608 ) – Ost
29.600
0,89
0,76
–
–
0636/06291) Stadtspiegel Wattenscheid
40.900
1,11
0,94
–
–
0867/0870 ) Kombination Stadtspiegel Bochum-Südwest +
Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel 3)
70.200
1,48
1,26
–
–
0616/06151) Kombination Stadtspiegel Bochum-Ost + Witten aktuell
80.600
1,61
1,37
–
–
1
1
1
Bottrop
0617/06131) Stadtspiegel Bottrop
mittwochs +
samstags
59.000
1,38
1,17
445 x 325
7/45
3.115
2,65
2,25
CastropRauxel
0622/06211) Stadtanzeiger Castrop-Rauxel
mittwochs +
samstags
38.600
1,07
0,91
445 x 325
7/45
3.115
2,00
1,70
0866/08691) Kombination Stadtanzeiger Castrop-Rauxel +
Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel 3)
mi. + sa./so.
125.200
2,20
1,87
3,47
2,95
0623
Stadtspiegel Dorsten
mittwochs
39.200
0,98
0,83
0602
Kombination Stadtspiegel Dorsten + Haltern
55.000
1,18
1,00
0631
Stadtanzeiger Dortmund (Gesamt)
284.000
3,74
3,18
0635
City-Anzeiger
54.000
1,13
0,96
0618
Nord-Anzeiger
37.800
0,93
0,79
Dorsten
Dortmund
mittwochs
445 x 325
445 x 325
7/45
7/45
3.115
3.115
–
–
2,35
2,00
6,82
5,80
–
–
–
–
Gladbeck
Haltern
Lünen
Schwerte
Witten
0638
Ost-Anzeiger
39.000
1,00
0,85
–
–
0641
Süd-Anzeiger
82.400
1,36
1,16
–
–
0642
– Hombruch
26.500
0,84
0,71
–
–
0643
– Hörde
25.600
0,84
0,71
–
–
0644
– Aplerbeck
30.300
0,89
0,76
–
–
0627
West–Anzeiger
70.800
1,28
1,09
–
–
0624
– Huckarde
25.100
0,74
0,63
–
–
0625
– Mengede
20.400
0,72
0,61
–
–
0626
– Lütgendortmund
25.300
0,74
0,63
–
–
0645
Kombination Süd-Anzeiger Dortmund +
Ruhr-Anzeiger Schwerte
110.400
1,53
1,30
–
–
2,24
1,90
0633/06141) Stadtspiegel Gladbeck
mittwochs +
samstags
38.100
1,08
0,92
445 x 325
7/45
3.115
0601
Stadtspiegel Haltern
mittwochs
15.800
0,65
0,55
445 x 325
7/45
3.115
0602
Kombination Stadtspiegel Haltern + Dorsten
55.000
1,18
1,00
66.100
1,11
0,94
0628/06101) – Lünen-Nord/West
39.100
0,87
0630/06201) – Lünen-Süd/Ost
27.000
0,80
28.000
0,82
0,70
110.400
1,53
1,30
51.000
1,26
1,07
1,61
1,37
0640/06341) Lüner Anzeiger
mittwochs +
samstags
0646
Ruhr-Anzeiger Schwerte
0645
Kombination Ruhr-Anzeiger Schwerte +
Süd-Anzeiger Dortmund
mittwochs
0647/06481) Witten aktuell
mittwochs +
samstags
0616/06151) Kombination Witten aktuell +
Stadtspiegel Bochum-Ost
80.600
) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr./Preise je Erscheinungsdatum ) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit
anzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Vorraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden.
1
2
–
–
2,35
2,00
2,00
1,70
0,74
–
–
0,68
–
–
1,65
1,40
–
–
2,59
2,20
–
–
445 x 325
445 x 325
445 x 325
7/45
7/45
7/45
3.115
3.115
3.115
) Berechnung erfolgt über Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co. KG, Essen. KleinAlle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
3
Preisliste Nr. 29
Gültig ab 1. Januar 2010
ORA Geschäftsstellen
Bochum: Stadtspiegel
Bongardstr. 25/27, 44787 Bochum
Tel. 0234/96498-0, Fax 0234/96498-33
[email protected]
Bottrop: Stadtspiegel
Kirchhellener Str. 31, 46236 Bottrop
Tel. 02041/1843-0, Fax 02041/1843-43
[email protected]
Castrop-Rauxel: Stadtanzeiger
Obere Münsterstr. 37, 44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305/9674-0, Fax 02305/9674-33
[email protected]
Dorsten: Stadtspiegel
Westwall 23, 46282 Dorsten
Tel. 02362/9193-0, Fax 02362/9193-33
[email protected]
Dortmund-Stadt: Stadtanzeiger
City-Nord-Ost-Anzeiger
Ostwall 5, 44135 Dortmund
Tel. 0231/562296-0, Fax. 0231/5600159
[email protected]
Dortmund-Süd: Stadtanzeiger Süd-Anzeiger
Wiggerstr. 5, 44263 Dortmund
Tel. 0231/941107-0, Fax. 0231/422379
[email protected]
Dortmund-West: Stadtanzeiger West-Anzeiger
Werner Str. 47, 44388 Dortmund
Tel. 0231/699200-0, Fax. 0231/601416
[email protected]
Gladbeck: Stadtspiegel
Horster Str. 23, 45964 Gladbeck
Tel. 02043/2978-0, Fax. 02043/2978-29
[email protected]
Haltern: Stadtspiegel
Rekumer Str. 32-34, 45721 Haltern am See
Tel. 02364/9252-0, Fax. 02364/168565
[email protected]
Lünen: Lüner Anzeiger
Marktstr. 2a, 44532 Lünen
Tel. 02306/75044-0, Fax. 02306/75044-44
[email protected]
Schwerte: Ruhr-Anzeiger
Wilhelmstr. 15, 58239 Schwerte
Tel. 02304/91096-5, Fax. 02304/91096-79
[email protected]
Wattenscheid: Stadtspiegel
Brauhof 12, 44866 Bochum
Tel. 02327/91113, Fax. 02327/86730
[email protected]
Witten: Witten aktuell
Poststr. 28, 58452 Witten
Tel. 02302/28180-0, Fax. 02302/28180-19
[email protected]
Verbreitungsgebiet
WVW Geschäftsstellen
Arnsberg: Wochen-Anzeiger Arnsberg/Sundern
Apothekerstr. 51, 59755 Arnsberg
Tel. 02932/6293-0, Fax. 02932/6293-44
[email protected]
Dinslaken: Niederrhein Anzeiger
Brückstr. 3, 46535 Dinslaken
Tel. 02064/4190-0, Fax. 02064/13708
[email protected]
Düsseldorf: Rhein-Bote
Oststr. 115, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211/13903-0, Fax. 0211/13903-33
[email protected]
Duisburg: Wochen-Anzeiger
Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg
Tel. 0203/9926-3200, Fax. 0203/9926-3230
[email protected]
Emmerich: Stadtanzeiger
Steinstr. 10, 46446 Emmerich
Tel. 02822/9249-0, Fax. 02822/9249-51
[email protected]
Essen-Kettwig: Kettwig/Werden Kurier
Hauptstr. 48, 45219 Essen
Tel. 02054/9237-0, Fax. 02054/85545
[email protected]
Essen: Borbeck Kurier/Nord-/Süd-/West Anzeiger
Bert-Brecht-Str. 29, 45128 Essen
Tel. 0201/804-2068, Fax. 0201/804-2995
[email protected]
Essen-Steele: Steeler/Ruhr Kurier
Westfalenstr. 288, 45276 Essen
Tel. 0201/85133-0, Fax. 0201/85133-33
[email protected]
Gelsenkirchen: Stadtspiegel
Gelsenkirchen/Gelsenkirchen Buer
Florastr. 6, 45879 Gelsenkirchen
Tel. 0209/17084-0, Fax. 0209/17084-44
[email protected]
Goch: Gocher Wochenblatt
Hinterm Engel 18, 47574 Goch
Tel. 02823/9731-3, Fax. 02823/9731-55
[email protected]
Hagen: Stadtanzeiger Hagen/Herdecke
Schürmannstr. 4, 58097 Hagen
Tel. 02331/10820, Fax. 02331/13901
[email protected]
Erscheinungsort
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Kontaktda
Hattingen: Stadtspiegel
Große Weilstr. 19, 45525 Hattingen
Tel. 02324/5657-0, Fax. 02324/5657-33
[email protected]
Menden: Stadtspiegel Menden/Fröndenberg
Nordwall 2-2a, 58706 Menden
Tel. 02373/9369-0, Fax. 02373/4310
[email protected]
Herne: Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel
Heinrichstr. 17, 44623 Herne
Tel. 02323/1388-0, Fax. 02323/1388-13
[email protected]
Moers: Wochen-Magazin
Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen Vluyn
Augustastr. 9, 47441 Moers
Tel. 02841/9014-0, Fax. 02841/9014-44
[email protected]
Herten: Stadtspiegel Herten/Marl
Jakobstr. 2-4, 45699 Herten
Tel. 02366/1050-12, Fax. 02366/1050-14
[email protected]
Mülheim: Mülheimer Woche
Wallstr. 10-12, 45468 Mülheim
Tel. 0208/45958-0, Fax. 0208/471507
[email protected]
Iserlohn: Stadtspiegel Iserlohn/Hemer
Unnaer Str. 29, 58636 Iserlohn
Tel. 02371/7939-0, Fax. 02371/7939-39
[email protected]
Kamen: Stadtspiegel
Weststr. 86, 59174 Kamen
Tel. 02307/91220-0, Fax. 02307/91220-44
[email protected]
Kleve: Klever Wochenblatt
Hagsche Str. 96, 47533 Kleve
Tel. 02821/7246-0, Fax. 02821/7246-33
[email protected]
Langenfeld: Wochenanzeiger
Langenfeld/Monheim/Hilden
Bachstr. 42, 40764 Langenfeld
Tel. 02173/9729-0, Fax. 02173/9729-33
[email protected]
Lüdenscheid: wap
Lüdenscheid/Altena/Meinerzhagen
Rathausplatz 21, 58507 Lüdenscheid
Tel. 02351/25015, Fax. 02351/25658
[email protected]
Oberhausen: Wochen-Anzeiger
Marktstr. 20-22, 46045 Oberhausen
Tel. 0208/85983-0, Fax. 0208/85983-15
[email protected]
Recklinghausen: Stadtspiegel Recklinghausen/Datteln
Herner Str. 29-31, 45657 Recklinghausen
Tel. 02361/58020-0, Fax. 02361/183524
[email protected]
Unna: Stadtspiegel
Schäferstr. 1, 59423 Unna
Tel. 02303/3321-0, Fax. 02303/3321-16
[email protected]
Schwelm: wap Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal
Hattinger Str. 43, 58332 Schwelm
Tel. 02336/9377-0, 02336/9377-33
[email protected]
Velbert: Stadtanzeiger Niederberg
Friedrichstr. 203, 42551 Velbert
Tel. 02051/4124-0, Fax. 02051/50982
[email protected]
Wesel: Der Weseler/Der Xantener
Korbmacherstr. 10, 46483 Wesel
Tel. 0281/33905-0, Fax. 0281/33905-30
[email protected]
●
Ahaus
Stadtlohn ●
Gescher
Ahaus
Stadtlohn
Gescher
Rhein
Rhein
●
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●
Kleve
Emmerich
●
●
Kleve
●
Bocholt
●
Emmerich
Bocholt
Coesfeld
●
●
Wesel
Coesfeld
●
Borken
Lüdinghausen
● Beckum
Haltern
Ahlen
●
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Goch
Dorsten
●
●
Xanten
Stand 1. Oktober 2009
Borken
●
●
●
●
Verbreitungsgebiete: ORA/WVW/Partnerverlage
Marl
Wesel
●
Werne
● Haltern
Datteln
Lüdinghausen
●
● Beckum
Hamm
Ahlen
Reckling● Lünen
hausen
● Werne
● Dinslaken
●
● Soest
● Kamen
● Gladbeck Dorsten
● Herten
● Castrop● Goch
Warstein
● Gels.● Hamm
● Marl
Rauxel
●
Datteln
● Bottrop Buer
● Unna
● Herne
● Kamp● Gelsen- ● Wanne● Xanten
● Oberhausen kirchen
Lintfort
● Dortmund
●
RecklingEickel
● Lünen
● Fröndenberg
hausen
● Dinslaken
●
Wattenscheid
● Soest
● Kamen
● Gladbeck ● Herten
● Moers
● CastropWarstein
●●
Bochum
Gels.●
Essen
● Neukirchen● Duisburg
Rauxel
● Arnsberg
● Schwerte
● Witten
● Bottrop Buer
Vluyn
● Unna
●
Herne
● Brilon
● Mülheim
● Iserlohn
● Kamp● GelsenOlsberg
● WanneORA
● Herdecke
● Menden
● Oberhausen kirchen
Lintfort
● Dortmund
Willingen
● Hattingen
Eickel
● Hemer
● Fröndenberg
WVW
● Velbert
● Gevelsberg
● Wattenscheid
● Moers
● Heiligenhaus
Partnerverlage
● Hagen
● Sundern
● Bochum
● Ennepetal
● NeukirchenErscheint in der Wochenmitte
● Duisburg ● Wülfrath● Essen
● Arnsberg
● Schwerte
●
Witten
● Schwelm
Vluyn
● Altena
● Mülheim
Erscheint zusätzlich am
● Iserlohn
Wochenende
ORA
●●Herdecke
● Menden
Lüdenscheid
● Haan
● Hattingen
● Düsseldorf
● Hemer
WVW
● Hilden
● Velbert
●
●
●
Ruhr
●
Haltern
●
Lünen
Ruhr
Partnerverlage
●
●
Haltern
Erscheint in der Wochenmitte
●
Lünen
Erscheint zusätzlich am
Wochenende
●
Langenfeld
●
Heiligenhaus
Monheim
●
●
●
Düsseldorf
●
Wülfrath
Haan
Hilden
●
Gevelsberg
●
● Hagen
Meinerzhagen
●
Ennepetal
Schwelm
●
●
●
●
Altena
Lüdenscheid
Sundern
Prospektanzeigen, vierfarbig
Einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen.
Anderseits möchten Sie auf die Vorteile der Anzeigenwerbung nicht verzichten.
Dann ist die Prospektanzeige das richtige Angebot für Sie!
Prospektanzeigen sind 4- oder 8-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage
gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt,
sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden
die Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf
geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die neue Werbeform zum Einsatz
kommt, bestimmen Sie.
Berechnung: pro 1.000 Exemplare
Mehr-Wert Nr. 1:
Freianzeige durch Beilagen
Für jeden Beilagendurchgang (Vollabdeckung) erhalten Sie 200 mm Anzeigenraum (s/w) in den
belegten Ausgaben. Die Anzeige muss lediglich einen Bezug zur Beilage haben und am selben Tag
erscheinen wie die Beilage.
Mehr-Wert Nr. 2:
Anzeigenguthaben durch Beilagen
Pro 1.000 Beilagen wird Ihnen in den belegten Ausgaben als Anzeigenfreiraum
gutgeschrieben:
• 1 mm s/w bei Abnahme der Freianzeige
• 2 mm s/w bei Verzicht auf die Freianzeige.
Der Freiraum kann bis maximal 1 Seite pro Jahr aufaddiert werden.
Mehr-Wert Nr. 3:
Vor-/Nachlaufanzeigen, „Erkundungsanzeigen“
Schalten Sie zu Ihrer Beilage zusätzlich eine dieser Anzeigen, so erhalten Sie: 50 % Nachlass* auf
Vor-/Nachlaufanzeigen in den Gebieten, in denen die Beilage geschaltet wird. 50 % Nachlass* auf
ergänzende Anzeigen in benachbarten Ausgaben („Erkundungsanzeigen“).
* Jeweils ohne weitere Nachlässe, gilt bei Vollbelegung einer Ausgabe
4 Seiten
(Grundpreis)
4 Seiten
(Ortspreis)
8 Seiten
(Grundpreis)
8 Seiten
(Ortspreis)
unter 25.000
118,- 
100,- 
177,- 
150,- 
25.000 – 49.999
106,- 
90,- 
165,- 
140,- 
50.000 – 99.999
95,- 
80,- 
153,- 
130,- 
100.000 – 199.999
89,- 
75,- 
142,- 
120,- 
über 200.000
83,- 
70,- 
130,- 
110,- 
Bei der Belegung mehrerer Ausgaben wird jede Ausgabe einzeln berechnet.
Bei Kombinationen werden die Hauptausgaben einzeln berechnet.
Der Preis beinhaltet geringe Satzarbeiten. Prospektanzeigen können vierfarbig oder
schwarz-weiß sein und eine Panoramaseite beinhalten. Prospektanzeigen dürfen nur
Angebote eines Kunden enthalten. Insertion bis zum Anzeigenschluss möglich.
ANZEIGEN
Beilage3 ist das Powerpaket von Mehr-Wert-Leistungen für die Prospektwerbung
in den Erfolgsmedien der ORA.
Auflage
PROSPEKT
Holen Sie jetzt mehr raus aus Ihrer Prospektwerbung
Preisliste Nr. 29
Gültig ab 1. Januar 2010
Prospekt-Beilagen
Erscheinungsort
44534 Lünen · Nielsen II
Preis pro 1000 Ex. bis
20 g
30 g
40 g
50 g
Verpackung, Transport:
Ortspreis

45,50
51,50
57,50
63,50
Grundpreis

53,55
60,60
67,65
74,70
1. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird.
Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten,
Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
Die Anlieferung muss in Paketen zu mindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfolgen.
Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden.
3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muss
analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen
sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein
begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:
– zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe
– Erscheinungsdatum
– Auftraggeber der Beilage
– Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
– Absender und Empfänger
– Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g Grundpreis  7,05 (Ortspreis  6,00)
Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin:  35,30 (Grundpreis)
 30,00 (Ortspreis)
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mindestauflage: 5000 Stück pro Ausgabe
Letzter Anlieferungstermin: 2 Arbeitstage vor Erscheinen palettiert „frei Haus”
Versandanschriften:
Druck- und Verlagszentrum GmbH & Co. KG, Hohensyburgstraße 65 – 67, 58099 Hagen-Bathey
0607 Stadtspiegel Bochum*, 0622/0621 Stadtanzeiger Castrop-Rauxel, 0614 Gladbeck**
Höchstformat: 230 x 325 mm
WAZ-Druckhaus, Beilagenannahme Münchener Straße 60, 45145 Essen
0619 Stadtspiegel Bochum**, 0617/0613 Stadtspiegel Bottrop, 0633 Stadtspiegel Gladbeck*,
0636/0629 Stadtspiegel Wattenscheid
Höchstformat: 230 x 325 mm
Lensing-Druck, Auf dem Brümmer 9, 44149 Dortmund-Dorstfeld
0601 Stadtspiegel Haltern, 0618 Nord-Anzeiger Dortmund, 0623 Stadtspiegel Dorsten, 0627 WestAnzeiger Dortmund, 0635 City-Anzeiger Dortmund, 0638 Ost-Anzeiger Dortmund, 0640/0634 Lüner
Anzeiger, 0641 Süd-Anzeiger Dortmund, 0646 Ruhr-Anzeiger Schwerte, 0647/0648 Witten aktuell
Höchstformat: 230 x 325 mm
*mittwochs **samstags
Empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen bei maschineller Einsteckung:
Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden:
1. Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von
mindestens 120 g/m2 aufweisen.
2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergewicht von mindestens
120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich.
3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte hin gefalzt)
können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148x210 mm)
müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.
4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen
am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
5. Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine
Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
Sonstige Angaben:
1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine Gewähr dafür
übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte
Beilagenaufträge.
2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen
Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden.
3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder
mehr Firmen werben.
4. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.
5. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem
Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt,
wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung
des Anzeigenblattes erfolgen.
6. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5% zu erhöhen und
anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen wird nicht berechnet.
7. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.
Allgemeine Verlagsangaben/
Anzeigen-Sonderformen
Preisliste Nr. 29
Gültig ab 1. Januar 2010
Verlagsanschrift:
Telefon:
Telefax:
Internet:
E-Mail:
Bankverbindungen:
Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft mbH & Co. KG Lünen
Anzeigenverwaltung: 45123 Essen
Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen
Anzeigenverkauf: (02 01) 8 04 - 28 36
Anzeigen/Beilagen: (02 01) 8 04 - 29 82/- 24 94
http://www.ora-anzeigenblaetter.de
[email protected]
Deutsche Bank AG Essen, Bankleitzahl 360 700 50, Konto-Nr. 2 86 00 54 00
IBAN: DE34 3607 0050 0286 0054 00 BIC: DEUTDEDEXXX
Sparkasse Essen, Bankleitzahl 360 501 05, Konto-Nr. 27 40 92
IBAN: DE55 3605 0105 0000 2740 92 BIC: SPESDE3E
Zahlungsbedingungen: Zahlbar 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
2% Skonto bei Vorauszahlung und Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum auf Rechnungsbeträge über  130,- sowie bei
Bankeinzugsverfahren, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind.
Nachlässe bei Abschlüssen
pro Ausgabe:
Malstaffel oder Mengenstaffel
bei Mindestabnahme von
16 Anzeigen oder 12 000 mm.......................5%
12 Anzeigen oder 13 000 mm.....................10%
24 Anzeigen oder 5 000 mm.....................15%
48 Anzeigen oder 10 000 mm.....................20%
Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2010:
Einmaliger Wechsel von Mal- in Mengenstaffel möglich. Zeilenanzeigen zählen nicht zur
Abschlusserfüllung.
Addition aller Anzeigen
(ausgabenunabhängig)
nach Ablauf des Kalenderjahres
(nur für Kontokunden)
ab 1500 Anzeigen 3% Bonus
ab 1000 Anzeigen 5% Bonus
über 2000 Anzeigen 7% Bonus
Sonstige Nachlässe:
Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50%
Farbanzeigen*)
Aufschläge pro Berechnung
bis 1.999 mm:
bis 1.999 mm:
bis 2.999 mm:
ab 3.000 mm:
1 Zusatzfarbe
25%
22%
18%
14%
2 Zusatzfarben
44%
36%
33%
28%
3 Zusatzfarben
50%
45%
40%
35%
Mindestberechnung:
Titelseite/-kopf: 1, 2, 3 Zusatzfarben 200 mm
Innenteil: 1 Zusatzfarbe 200 mm, 2 und 3 Zusatzfarben 350 mm
Platzierungen:
Aufschläge für Festplatzierung (Alternative ausgeschlossen):
Anzeigen unter 200 mm: Festpreise auf Anfrage*)
Anzeigen über 200 mm: lt. Staffelung für 1 Zusatzfarbe*)
Generell besteht kein Platzierungsanspruch.
Titelseiten-Anzeigen:
s/w-Mindestgröße 100 mm, 75% Zuschlag *),
begrenzte Platzierungsmöglichkeiten
Titelkopf-Anzeigen:
100% Aufschlag, Belegungseinheiten auf Anfrage,
Format: 2 Spalten/90 mm *)
Titelkuller:
Abdruck 1/38 mm 4-c, Belegungseinheiten auf Anfrage,
Berechnung 200 mm s/w *)
Insel-Anzeigen:
auf Anfrage *)
Panorama-Anzeigen:
auf Anfrage *)
Prospektanzeigen:
siehe vier Seiten zuvor
*) = abschluss- und ausgabennachlassfähig
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Es macht sich bezahlt.
Media-Service
Telefon:
Fax:
02 01/8 04 - 27 66
02 01/8 04 - 29 82
Anzeigenannahme
Telefon:
02 01/8 04 - 29 31 und - 29 67
Anzeigendisposition:
Beilagendisposition:
Telefon:
Telefon:
Fax:
02 01/8 04 - 1616/2676/2764/2890/2959/1707
02 01/8 04 - 1615/2319
02 01/8 04 - 29 12/- 24 94/- 18 57
(Anzeigen + Beilagen)
ISDN (für Rückfragen)
Übertragung Macintosh
Telefon:
ISDN-Nr.:
02 01/8 04 - 25 60
02 01/8 04 - 82 72
Ausgabennachlass:
Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10%
Chiffregebühr je Veröffentlichung  5,00 (zzgl. MwSt.).
Zeilenanzeigen werden in der Grundschrift gesetzt; max. die ersten drei Wörter in Fettdruck.
Erscheinungsort
44534 Lünen · Nielsen II
Aus Gründen der Qualitätssicherung ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein Abzug unter Angabe des Dateinamens,
der Ausgaben-Nr., des Titels und Erscheinungstermins vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben.
Redaktion
Fax:
02 01/8 04 - 21 61
E-Mail:
[email protected]
Preisliste Nr. 29
Gültig ab 1. Januar 2010
Technische Angaben
Erscheinungsort
44534 Lünen · Nielsen II
Allgemeine Angaben
Zusatzfarben: Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben
aus der Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan, Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können deshalb
vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den annehmenden Stellen.
Druck- und Verlagszentrum,
Hagen-Bathey
Offsetplattenkopie:
CtP/Lithostar
Max. Flächendeckung: 240%
4-c-Druck: nach der Euroskala.
Satzspiegel 1/1 Seite:
445 mm hoch/325 mm breit
Druckformherstellung: Siehe jeweiliger Druckort
Druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz).
Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/650 mm breit
4-c-Seiten-Anlieferung: 1 Werktag vor dem Drucktermin an den
jeweiligen Druckort einschl. 2 Europa-Skala-Andrucke auf Zeitungspapier bzw. Farbproofs.
Druckhaus WAZ, Essen
Alle Druckorte:
Druckverfahren:
Zeitungs-Rollenoffsetdruck
Tonwertzunahme:
Zeitungsstandard 26%
Tonwertumfang:
5 – 90%
Raster:
max. bis 40 L/cm = 102 lpi
Strichbreiten:
Negative Striche mind. 0,15 mm,
positive Striche mind. 0,10 mm.
Schrift:
mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften
ohne Serifen und halbfett.
Alle Angaben gelten für die Druckvorlage und nicht für das Druckergebnis.
Spaltenbreiten:
1spaltig 145 mm
2spaltig 190 mm
3spaltig 137 mm
4spaltig 184 mm
5spaltig 231 mm
6spaltig 278 mm
7spaltig 325 mm
Panoramaseite:
Breite 650 mm
Angegebener Satzspiegel und Spaltenbreite müssen nicht
der Abdruckbreite entsprechen.
Digitale
Druckunterlagen
Vorgaben für die Anlieferung digitaler
Daten erhalten Sie von der annehmenden Stelle.
Unter www.ora-anzeigenblaetter.de
können Sie allgemein gültige Vorgaben
downloaden.
Panoramaseiten-Anlieferung: 1 Werktag vor dem Drucktermin an
den jeweiligen Druckort.
Anlieferung per Datenträger/digitaler Datentransfer (1/1 4-cAnzeigenseiten) einige Stunden vor dem jeweiligen Seitenmontagen-Anlieferungstermin oder nach Absprache. Vorgaben von der
jeweiligen Satzstelle/Druckhaus sind zu beachten.
Zur Überprüfung und um Datenabstürzen vorzubeugen, sind
sicherheitshalber 1 Farbproof oder alternativ 4 einfarbige separierte Laserausdrucke (evtl. auch geringfügig verkleinert) beizufügen.
Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen.
Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und
4-c-Anzeigen des Bundesverbandes Druck e. V. Nähere Angaben
dazu und über genaue differenzierte Druckunterlagen-Beschaffenheiten auf Anfrage über die jeweils annehmende Stelle.
0607 Stadtspiegel Bochum, 0614 Stadtspiegel Gladbeck,
0622/0621 Stadtanzeiger Castrop-Rauxel
0619 Stadtspiegel Bochum, 0617/0613 Stadtspiegel Bottrop,
0633 Stadtspiegel Gladbeck, 0636/0629 Stadtspiegel Wattenscheid.
Offsetplattenkopie:
CtP/Lithostar
Satzspiegel 1/1 Seite:
445 mm hoch/325 mm breit
Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/650 mm breit
Lensing-Druck,
Dortmund-Dorstfeld
0601 Stadtspiegel Haltern, 0618 Nord-Anzeiger Dortmund, 0623
Stadtspiegel Dorsten, 0627 West-Anzeiger Dortmund, 0635 CityAnzeiger Dortmund, 0638 Ost-Anzeiger Dortmund, 0640/0634
Lüner Anzeiger, 0641 Süd-Anzeiger Dortmund, 0646 RuhrAnzeiger Schwerte, 0647/0648 Witten aktuell
Offsetplattenkopie:
CtP/Fotopolymer
Satzspiegel 1/1 Seite:
445 mm hoch/325 mm breit
Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/650 mm breit
Preisliste Nr. 29
Gültig ab 1. Januar 2010
Geschäftsbedingungen
Erscheinungsort
44534 Lünen · Nielsen II
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist
der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
gebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem
Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie Waren-,
Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden
nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten
übernimmt.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender, eine
Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt
werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in
der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
18. Erfüllungsort ist Lünen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Lünen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Lünen vereinbart.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses –
und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben
werden.
a)
Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/ Vorlagen übernimmt der
Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss
das Anzeigenmotiv zum Abgleich auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als
geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität
des Drucks.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils
des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
b)
Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein
Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von Haupt-/
Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur Mitzählung
nach der Mal- oder Mengenstaffel.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen
fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in
dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat
c)
Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen
innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt
hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach
Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
d)
Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an,
haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines
der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
e)
Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
f)
Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung
und der Platzierung/Rubrizierung vor.
g)
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach
Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen
treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält
sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben
erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint.
h)
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen
Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
i)
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass
der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm
geliefert werden.
k)
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage
nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung)
werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
l)
Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.
m)
Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der
auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
n)
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag
erwachsen.
o)
Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
p)
Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen
und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber
zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des
Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
q)
Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz.
r)
Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
s)
Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der
Verlag 45,-  zzgl. MwSt. je Stunde.
t)
Auf Grund des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) verrechnet der Verlag Aufträge nur mit dem Auftraggeber.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von
dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art
und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu
tragen.
16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht
abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden An-
Die Vorteile
ORA Anzeigenblätter – denn Erfolg ist belegbar!
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Fast hundertprozentige Haushaltsabdeckung
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Optimales Preis-/Leistungsverhältnis
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76 lokale Anzeigenblätter – alle aus einer Hand
Der Verlag ist Mitglied des BVDA, Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V.
Die genannten Auflagenzahlen
werden von der ADA, Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter, überprüft.
Preisliste Nr. 29
Gültig ab 1. Januar 2010
Anzeigenschlusstermine
Erscheinungsort
44534 Lünen · Nielsen II
Bei zentralem Auftragseingang in Essen gelten folgende Termine:
Bochum
montags
16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags
16.00 Uhr für samstags
Bochum-
montags
16.00 Uhr für mittwochs
Wattenscheid
donnerstags
16.00 Uhr für samstags
Bottrop
montags
15.00 Uhr für mittwochs
freitags
09.00 Uhr für samstags
Dortmund
dienstags
10.00 Uhr
Gladbeck
montags
16.00 Uhr für mittwochs
freitags
09.30 Uhr für samstags
montags
16.00 Uhr
Haltern
Castrop
Dorsten
Lünen
montags
16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags
15.00 Uhr für samstags
dienstags
11.00 Uhr für mittwochs
donnerstags
17.00 Uhr für samstags
Schwerte
dienstags
12.00 Uhr
montags
16.00 Uhr
Witten
montags
16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags
17.00 Uhr für samstags
Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden.
Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen nutzen.
Diese Termine liegen in der Regel später.
Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft
mbH & Co. KG
Anzeigenverwaltung:
Bert-Brecht-Straße 29
45128 Essen
e-mail:
[email protected]
Preisliste
Nr. 29