Preisliste_ORA_2016_online

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Preisliste_ORA_2016_online
Nr. 35 gültig ab dem 1. Januar 2016
Mediadaten 2016
ORA
ANZEIGENBLÄTTER
total lokal - seit über 38 Jahren
Ganz nah dran!
Sie finden unsere beliebten Anzeigenblätter nahezu in jedem Briefkasten – auch in Ihrer Nähe! Wir erscheinen
im Kerngebiet von NRW. Ob Stadtspiegel, Stadt-Anzeiger, Lüner Anzeiger oder Witten aktuell, unsere 15 Titel
mit einer Auflage von über 1,5 Mio. werden in der Wochenmitte und teilweise auch am Wochenende zugestellt.
Lokalität ist nur eine unserer Stärken!
Was unsere Blätter seit über 38 Jahren so erfolgreich macht? Eine eng an den Bedürfnissen und Interessen der Leser
orientierte Berichterstattung ergänzt durch Serviceleistungen, Gewinnspiele und Aktionen.
Wir geben Orientierung im Lebensalltag. Weiterhin pflegen wir ein partnerschaftliches Verhältnis zu den
Werbetreibenden in unserem Verbreitungsgebiet! Gemeinsam begleiten und organisieren wir viele Aktionen
und vermitteln gerne Kontakte und gute Netzwerke.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. es macht sich bezahlt.
Verkaufsleitung
anzeigenannahme
telefon: 02 01/8 04 -2836
Fax:
02 01/8 04 -2561
e-Mail: [email protected]
telefon: 02 01/8 04 -2931
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FtP-Server
Zugangsdaten: auf Anfrage
Aus Gründen der Qualitätssicherung ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein
Abzug unter Angabe des Dateinamens, der Ausgaben-Nr., des Titels und
Erscheinungstermins vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben.
anzeigen-/Beilagen- telefon: 02 01/8 04 -2676/-2764/-2890/-2959/-1707/
disposition
-2276/-2319
Fax:
02 01/8 04 -2912/-2494/-1857
Redaktion
e-Mail:
(Anzeigen + Beilagen)
[email protected]
Fax:
e-Mail:
02 01/8 04 -2161
[email protected]
Verlagsanschrift:
Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft mbH & Co. KG Lünen
Anzeigenverwaltung: 45123 Essen,
Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen
Telefon: Anzeigenverkauf: (02 01) 8 04 -2836
Telefax: Anzeigen/Beilagen: (02 01) 8 04 -2982/-2494
www.ora-anzeigenblaetter.de
[email protected]
Bankverbindungen:
Commerzbank AG Essen
IBAN: DE06 3604 0039 0102 0429 01 BIC: COBADEFFXXX
Sparkasse Essen
IBAN: DE55 3605 0105 0000 2740 92 BIC: SPESDE3E
Zahlungsbedingungen: Zahlbar 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
1% Skonto bei Bankeinzugsverfahren oder bei Vorauszahlung.
der Verlag ist Mitglied des BVda, Bundesverband deutscher anzeigenblätter e.V.
die genannten auflagenzahlen
werden von der ada, auflagenkontrolle der anzeigenblätter, überprüft.
Verbreitungsgebiete Stand 1. Oktober 2015
Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
ORA
AN Z E I G E N B L ÄT T E R
•• Ahaus
Stadtlohn
Gescher
• Coesfeld
•• Borken
•• Bocholt
•• Kleve
•• Emmerich
• Haltern
• Wesel
•• Goch
• Xanten
• Dinslaken
• Kamp-Lintfort
• NeukirchenVluyn
• Moers
• Werne
• Dorsten
• Marl
•• Bottrop
• Herten • Recklinghausen
•• Gladbeck
•• Castrop•• Gels.-Buer
•• Herne Rauxel
•• Gelsen- •• Wanne•• Oberhausen
Eickel
kirchen
•• Bochum
•• Watten•• Duisburg •• Mülheim
•• Essen
WVW ORa
Partnerverlage (Preislisten auf Anfrage)
• Erscheint in der Wochenmitte
•• Erscheint zusätzlich am Wochenende
scheid
•• Hattingen
•• Velbert
•• Heiligenhaus
• Wülfrath
• Düsseldorf
• Haan
•• Hilden
•• Langenfeld
•• Monheim
•• Hamm
• Datteln
•• Lünen
Warstein
• Unna
•• Dortmund
•• Witten
•• Herdecke
•• Gevelsberg
•• Soest
• Kamen
•• Hagen
• Wuppertal •• Ennepetal
•• Schwelm
•• Fröndenberg
• Schwerte
•• Iserlohn
•• Menden
•• Arnsberg
•• Hemer
•• Sundern
4
ORa Geschäftsstellen
Ansprechpartner für Aufträge und geschäftliche Vorgänge – auch für mehrere Ausgaben – ist die Geschäftsstelle am Firmenstandort.
Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes sowie alle Werbeagenturen wenden sich bitte an die Zentrale in Essen.
Kontaktdaten siehe „Allgemeine Verlagsangaben“
Bochum: Stadtspiegel
Bongardstr. 25/27, 44787 Bochum
Tel. 0234/96498-0
Fax 0234/96498-33
[email protected]
Bottrop: Stadtspiegel
Kirchhellener Str. 31, 46236 Bottrop
Tel. 02041/1843-0
Fax 02041/1843-43
[email protected]
Castrop-Rauxel: Stadtanzeiger
Obere Münsterstr. 37, 44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305/9674-0
Fax 02305/9674-33
[email protected]
dorsten: Stadtspiegel
Westwall 23, 46282 Dorsten
Tel. 02362/9193-0
Fax 02362/9193-33
[email protected]
dortmund-Stadt: Stadtanzeiger
Süd-City-Nord-Ost-West-anzeiger
Ostwall 5, 44135 Dortmund
Tel. 0231/562296-0
Fax 0231/5600159
[email protected]
Gladbeck: Stadtspiegel
Horster Str. 24, 45964 Gladbeck
Tel. 02043/2978-0
Fax 02043/2978-29
[email protected]
Haltern: Stadtspiegel
Rekumer Str. 32-34, 45721 Haltern am See
Tel. 02364/9252-0
Fax 02364/168565
[email protected]
Lünen: Lüner anzeiger
Marktstr. 2a, 44532 Lünen
Tel. 02306/75044-0
Fax 02306/75044-44
[email protected]
Schwerte: Ruhr-anzeiger
Ostwall 5, 44135 Dortmund
Tel. 0231/562296-0
Fax 0231/5600159
[email protected]
Wattenscheid: Stadtspiegel
Brauhof 12, 44866 Bochum
Tel. 02327/91113
Fax 02327/86730
[email protected]
Witten: Witten aktuell
Poststr. 28, 58452 Witten
Tel. 02302/28180-0
Fax 02302/28180-19
[email protected]
Sonderwerbeformen
Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
effektiv werben mit Sonderwerbeformen
Sie wollen etwas Neues ausprobieren? Kein Problem.
Ihre ORA Anzeigenblätter bieten Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten kreativ auf Angebote und Dienstleistungen
hinzuweisen. Egal, ob Sie mit einem Titelkuller dauerhaft Ihre Telefonnummer präsentieren möchten, oder die ganze
Bandbreite Ihrer Angebote in einer Prospekt-Anzeige darstellen, bei unseren Anzeigenblättern mit dem Kompass finden
Sie Ihren individuellen Weg zum Kunden.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Wählen Sie einfach aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Sonderwerbeformen und setzen Sie sich und Ihr
Unternehmen damit immer maßgeschneidert und hervorragend in Szene. Unsere möglichen Sonderwerbeformen
zeigen wir Ihnen hier im Überblick:
• titelkuller
• titelkopf-anzeige
• titelfuß-anzeige
• tipp-On-Sticker
• Perforation
• Flying Page
• Ummantelung
• Prospekt-anzeige
• Super-Panorama
ORA
AN Z E I G E N B L ÄT T E R
6
titelkuller 1)
2
1
Er kullert dem Leser buchstäblich sofort ins Auge. Durch die exklusive Platzierung direkt
links oben neben dem Titellogo kommt Ihrer Anzeige hier besonders große Aufmerksamkeit zu. Dieser Anzeigenplatz ist vor allem für die Darstellung von Logos und Telefonnummern, z.B. von Taxi-Unternehmen, Pizza-Services oder Hotline-Nummern geeignet.
Ihr bekanntes oder selbsterklärendes Logo fällt hier sofort auf.
Abdruck 1/38 mm 4-c oder 2/38 mm 4-c,
Belegungseinheiten auf Anfrage, Berechnung 200 mm/sw *)
titelkopf-anzeige 2)
Diese Anzeige wird direkt neben dem Titel platziert und ist das Sahnestück unter den
Werbeflächen. Da der Titel das Erste ist, worauf der Leser seinen Blick lenkt, wenn er die
Zeitung in seinen Händen hält, wird Ihre Anzeige hier sofort wahrgenommen.
Dieser Platz ist ideal für die Bewerbung Ihres besonders attraktiven Angebotes.
3
100% Aufschlag, Belegungseinheiten auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *)
titelfuß-anzeige 3)
Hier bleiben Leserblicke haften. Bevor der Leser die Titelseite umblättert, richtet er
seinen Blick auf die untere Hälfte der Seite. Hier ist der perfekte Platz für Ihre ganz
besondere Anzeige.
s/w-Mindestgröße 100 mm, 75% Zuschlag *),
begrenzte Platzierungsmöglichkeiten
*) = abschluss- und ausgabennachlassfähig
Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
tipp-On-Sticker
Er klebt frech direkt im Kopfbereich der Titelseite. In Form eines Haftnotiz-Zettels bringt der Tipp-On-Sticker
Ihre Werbebotschaft groß raus. Der Clou: Der Sticker lässt sich ganz leicht abziehen und kann danach als
Memo benutzt werden. Nutzen Sie den Sticker als Gutschein oder lüften Sie auf seiner Rückseite ein spannendes Geheimnis. Die Aufmerksamkeit des Lesers ist Ihnen in jedem Fall sicher!
ORA
AN Z E I G E N B L ÄT T E R
auflage
Grundpreis
pro 1.000 ex.
Ortspreis
pro 1.000 ex.
ab 15.000
109,00 €
93,00 €
ab 25.000
90,47 €
77,19 €
ab 75.000
86,11 €
73,47 €
ab 250.000
85,02 €
72,54 €
ab 500.000
83,93 €
71,61 €
8
Es wird der Anzeigen mm-Preis
(Orts-/Grundpreis)
der jeweiligen Ausgabe
+ 20% Beachtungsaufschlag
berechnet.
Perforation
Diese Anzeigenform ist eine Aufforderung an den Kunden. Die Anzeigenseite verläuft parallel zum Bund einer
1/1 Seite und lässt sich dank der Perforation ganz einfach heraustrennen. Anschließend kann der Kunde Ihre
Anzeige als Produktmemo oder Merkzettel für seinen Einkauf nutzen. Diese Werbeform eignet sich besonders
gut für Gewinnspiele mit Antwortelementen oder Couponing-Aktionen. Die Perforation ist Ihre
Werbebotschaft to go!
Sonderwerbeformen
Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
ORA
auflage
Flying Page
Sie ist der Türöffner für Ihre erfolgreiche Werbebotschaft. Hierbei handelt es sich um eine Werbeform in der
Größe einer halben Seite, die um das erste und gegebenenfalls auch das dritte Buch der Zeitung gelegt wird.
Ihre Werbebotschaft überdeckt die linke Hälfte der Titelseite, nur der Zeitungstitel bleibt vollständig sichtbar.
Das Titelblatt der Zeitung weicht somit vom Gewohnten ab, das Interesse des Lesers wird so automatisch
geweckt. Diese Position garantiert Ihrer Anzeige eine unübersehbare Präsenz.
AN Z E I G E N B L ÄT T E R 10
Grundpreis
pro 1.000 ex.
Ortspreis
pro 1.000 ex.
unter 25.000
186,00 €
158,00 €
25.000 - 49.999
168,00 €
143,00 €
50.000 - 99.999
159,00 €
135,00 €
100.000 - 149.999
151,00 €
128,00 €
150.000 -199.999
141,00 €
120,00 €
über 200.000
133,00 €
113,00 €
auflage
Ummantelung
Diese Sonderwerbeform im Format 1/1 Seite hoch umschließt das erste
Buch des Anzeigenblattes. Der übliche Zeitungskopf, einschließlich der
Titelkopf- und der Titelkulleranzeige, befindet sich sowohl auf der
Ummantelung als auch auf der eigentlichen Titelseite. Die Ummantelung
ist nichts für Schüchterne, denn eindrucksvoller lässt sich Ihre Werbebotschaft nicht präsentieren. Diese Werbeform kombiniert die Vorteile
einer Titel-Anzeige und die eines Prospekts. Auf diese Weise transportieren
Sie Ihre Werbebotschaft gleich auf vier Seiten: Ihre Werbung erscheint auf
der kompletten Titelseite, der zweiten Seite, der vorletzten Seite sowie der
letzten Seite im ersten Buch.
Grundpreis
pro 1.000 ex.
Ortspreis
pro 1.000 ex.
unter 25.000
198,00 €
168,00 €
25.000 – 49.999
179,00 €
152,00 €
50.000 – 99.999
169,00 €
144,00 €
100.000 – 149.999
160,00 €
136,00 €
150.000 – 199.999
151,00 €
128,00 €
über 200.000
141,00 €
120,00 €
Sonderwerbeformen
Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
ORA
AN Z E I G E N B L ÄT T E R 12
Berechnung: pro 1.000 exemplare
auflage
4 Seiten
Grundpreis
4 Seiten
Ortspreis
8 Seiten
Grundpreis
8 Seiten
Ortspreis
unter 25.000
136,47 €
116,00 €
201,18 €
171,00 €
25.000 – 49.999
124,71 €
106,00 €
189,42 €
161,00 €
50.000 – 99.999
118,83 €
101,00 €
177,65 €
151,00 €
100.000 – 149.999
112,94 €
96,00 €
165,89 €
141,00 €
150.000 – 199.999
107,06 €
91,00 €
154,12 €
131,00 €
über 200.000
101,18 €
86,00 €
148,24 €
126,00 €
Prospekt-Anzeigen können sowohl schwarz-weiß als auch farbig sein
und eine Panoramaseite beinhalten. Prospekt-Anzeigen dürfen nur
Angebote eines Kunden enthalten.
Prospekt-anzeigen
einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen.
andererseits möchten Sie auf die Vorteile der anzeigenwerbung nicht
verzichten. dann ist die Prospekt-anzeige das richtige angebot für Sie!
Prospekt-Anzeigen sind 4, 8 oder 12-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage
gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt,
sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die
Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die Werbeform zum Einsatz kommt,
bestimmen Sie. Ihr Reichweitenvorteil: Ihre Prospektanzeige erscheint auch unter
angebote.lokalkompass.de
Super-Panorama
Einfach nur groß? Nein, sogar sehr groß! Das Super Panaroma ist für Ihren großen
Werbeauftritt bestens geeignet. Diese Sonderwerbeform ist eine über vier Seiten
gehende, aufklappbare Panoramafläche im Zeitungsformat. Insgesamt acht
beeindruckende Werbeflächen stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Das Super Panorama wird dem Anzeigenblatt wie eine Beilage beigefügt.
Es eignet sich besonders für großflächige Darstellungen.
auflage
Grundpreis
pro 1.000 ex.
Ortspreis
pro 1.000 ex.
ab 50.000
198,00 €
168,00 €
ab100.000
168,30 €
142,80 €
ab 150.000
158,40 €
134,40 €
ab 300.000
142,56 €
120,96 €
ab 500.000
134,64 €
114,24 €
anzeigen
Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
Gebiet
Ausgaben
Nr.
Bochum/
Wattenscheid
6710/67111)
6712/67131)
6714/67151)
6716/67171)
6718/67191)
6720/67211)
6722/67231)
6516/65171)
Titel und Belegungsmöglichkeit
Erscheinungsweise
wöchentlich
Verteilte
Exempl.
ORA
AN Z E I G E N B L ÄT T E R 14
gewerbl. Kleinanzeigen2)
€/Anz.-mm22))
€/Anz.-mm
4 Zeilen
Mindestgröße20
20mm
mm Mindestgröße
Mindestgröße
- ohne Nachlass -
Grundpreis
mittwochs
+ samstags
6854/68551)
Stadtspiegel Bochum/Wattenscheid (Gesamt)
Stadtspiegel Bochum
– Süd
– Südwest
– Nord
– Ost
Stadtspiegel Wattenscheid
Kombination Stadtspiegel Bochum-Südwest +
Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel 3)
Kombination Stadtspiegel Bochum-Ost + Witten aktuell
Bottrop
6730/67311)
Stadtspiegel Bottrop
CastropRauxel
6740/67411)
Stadtanzeiger Castrop-Rauxel
6514/65151)
Kombination Stadtanzeiger Castrop-Rauxel +
Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel 3)
124.300
dorsten
6750
6850
Stadtspiegel Dorsten
Kombination Stadtspiegel Dorsten + Haltern
mittwochs
39.400
55.400
dortmund
6760/67611)
6762/67631)
6764/67651)
6766/67671)
6768/67691)
6770/67711)
6772/67731)
Stadtanzeiger Dortmund (Gesamt)
City-Anzeiger
Nord-Anzeiger
Ost-Anzeiger
Süd-Anzeiger
– Hombruch
– Hörde
mittwochs
+ samstags
284.400
54.000
38.000
39.500
82.700
26.500
25.600
4,25
1,29
1,08
1,16
1,58
0,98
0,98
Ortspreis
Grundpreis
€/Zeile
Ortspreis
€/Zeile
190.000
150.000
42.400
36.000
41.800
29.800
40.000
3,32
2,95
1,13
1,08
1,12
1,02
1,25
2,82
2,51
0,96
0,92
0,95
0,87
1,06
5,94
–
–
–
–
–
–
5,05
–
–
–
–
–
–
70.000
80.800
1,67
1,82
1,42
1,55
–
–
–
–
mittwochs
+ samstags
59.400
1,61
1,37
2,94
2,50
mittwochs
+ samstags
mittwochs
+ samstags
38.400
1,21
1,03
2,24
1,90
2,48
2,11
4,00
3,40
1,12
1,32
0,95
1,12
–
2,71
–
2,30
3,61
1,10
0,92
0,99
1,34
0,83
0,83
7,29
–
–
–
–
–
–
6,20
–
–
–
–
–
–
1) Wochenend-Ausgaben-Nr.
= Zweite Ausgaben-Nr./
Preise je Erscheinungsdatum.
2) Rubrizierung nur in
Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit.
alle Preise zuzüglich
gesetzlicher MwSt.
anzeigen im
Stellenmarkt werden
gegen Zuschlag von
4,- € Ortspreis
4,71 € Grundpreis
bei Zeilenanzeigen
und gegen
einen Zuschlag von
12,50 € Ortspreis
14,71 € Grundpreis
bei Randanzeigen
unter
„lokalkompass.de“
veröffentlicht.
Zeilenanzeigen der
übrigen Rubrikenmärkte
werden dort gegen einen
Zuschlag von
1,- € Ortspreis
1,18 € Grundpreis
veröffentlicht.
6774/67751)
6776/67771)
– Aplerbeck
30.600
1,04
0,88
–
–
West–Anzeiger
70.200
1,49
1,27
–
–
6778/67791)
– Huckarde
26.000
0,91
0,77
–
–
6780/67811)
– Mengede
19.800
0,88
0,75
–
–
6782/67831)
– Lütgendortmund
24.400
0,89
0,76
6852
Kombination Süd-Anzeiger Dortmund +
Ruhr-Anzeiger Schwerte
–
–
110.700
1,74
1,48
Gladbeck
6790/67911)
Stadtspiegel Gladbeck
mittwochs
+ samstags
38.100
1,25
1,06
2,53
2,15
Haltern
6810
Stadtspiegel Haltern
mittwochs
16.000
0,73
0,62
–
–
6850
Kombination Stadtspiegel Haltern + Dorsten
55.400
1,32
1,12
2,71
2,30
Lünen
6820/68211)
6822/68231)
Lüner Anzeiger
– Lünen-Nord/West
mittwochs
+ samstags
66.300
39.200
1,25
1,01
1,06
0,86
2,24
–
1,90
–
6824/68251)
– Lünen-Süd/Ost
27.100
0,93
0,79
–
–
Schwerte
6830
Ruhr-Anzeiger Schwerte
mittwochs
28.000
0,95
0,81
1,82
1,55
6852
Kombination Ruhr-Anzeiger Schwerte +
Süd-Anzeiger Dortmund
110.700
1,74
1,48
–
–
6840/68411)
Witten aktuell
51.000
1,44
1,22
2,88
2,45
6854/68551)
Kombination Witten aktuell + Stadtspiegel Bochum-Ost
80.800
1,82
1,55
–
–
Witten
mittwochs
+ samstags
anzeigen
Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
Farbanzeigen*)
aufschläge pro
Berechnung
1 Zusatzfarbe
2 Zusatzfarben
3 Zusatzfarben
bis 999 mm:
35%
35%
50%
bis 1.999 mm:
32%
32%
45%
bis 2.999 mm:
28%
28%
40%
ab 3.000 mm:
24%
24%
35%
Mindestberechnung: Titelseite/-kopf: 200 mm – Innenteil: 100 mm
Platzierungen:
Aufschlag für Festplatzierung: 25%
Generell besteht kein Platzierungsanspruch.
Layout-Pauschale:
Für die Gestaltung von Randanzeigen wird grundsätzlich eine
Layout-Pauschale von € 5,- OP/€ 5,88 GP erhoben. Diese
entfällt, wenn eine Vollvorlage angeliefert wird.
Chiffre-Gebühr
Je Veröffentlichung: € 7,- (zzgl. MwSt.).
Zeilenanzeigen
werden in der Grundschrift gesetzt;
max. die ersten drei Wörter in Fettdruck
Nachlässe:
Nachlässe bei abschlüssen pro ausgabe:
Malstaffel oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von
• 6 Anzeigen oder 2.000 mm: 5%
• 12 Anzeigen oder 3.000 mm: 10%
• 24 Anzeigen oder 5.000 mm: 15%
• 48 Anzeigen oder 10.000 mm: 20%
Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung.
ORA
AN Z E I G E N B L ÄT T E R 16
Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2016:
• ab 2.500 Anzeigen 3%
• ab 1.000 Anzeigen 5%
• über 2.000 Anzeigen 7%
Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig) nach Ablauf des Kalenderjahres.
Sonstige Nachlässe:
Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50%
ausgabennachlass:
Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10%
Sonderregelungen für Düsseldorf, Hilden/Langenfeld/Monheim auf Anfrage
Wirtschaftsraumnachlass:
Für alle Rubrikenanzeigen vergibt die WVW/ORA ab vier gleichzeitig gebuchten
Belegungseinheiten innerhalb einer Kalenderwoche einen Wirtschaftsraumnachlass
von 10 bis 20 Prozent für gewerbliche Anzeigen. Im Falle von Millimeteranzeigen wird
dieser zusätzlich zum Ausgabennachlass gewährt.
Der Nachlass wird auch WVW/ORA übergreifend vergeben. Aufträge für
Partnerverlagsausgaben sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.
Der Wirtschaftsraumnachlass WVW/ORA beträgt bei Buchung von
gewerblichen mm-Anzeigen:
• 4 bzw. 5 Belegungseinheiten 10% Wirtschaftsraumnachlass
• 6 u. mehr Belegungseinheiten 20% Wirtschaftsraumnachlass
Bei Belegung von gewerblichen Zeilenanzeigen:
• 4 bzw. 5 Belegungseinheiten 10% Wirtschaftsraumnachlass
• 6 u. mehr Belegungseinheiten 20% Wirtschaftsraumnachlass
anzeigenschlusstermine
Bei zentralem auftragseingang in essen gelten folgende termine:
Bochum
montags
donnerstags
15.00 Uhr für mittwochs
15.00 Uhr für samstags
BochumWattenscheid
montags
donnerstags
15.00 Uhr für mittwochs
15.00 Uhr für samstags
Bottrop
montags
donnerstag
16.00 Uhr für mittwochs
15.00 Uhr für samstags
Castrop
dienstags
donnerstags
15.30 Uhr für mittwochs
16.00 Uhr für samstags
Dorsten
montags
16.00 Uhr
Dortmund
dienstags
donnerstags
11.30 Uhr für mittwochs
16.00 Uhr für samstags
Gladbeck
montags
donnerstags
15.00 Uhr für mittwochs
15.00 Uhr für samstags
Haltern
montags
16.00 Uhr
Lünen
montags
freitags
17.00 Uhr für mittwochs
11.30 Uhr für samstags
Schwerte
dienstags
11.30 Uhr
Witten
dienstags
donnerstags
10.00 Uhr für mittwochs
17.00 Uhr für samstags
Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden. Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen
nutzen. Diese Termine liegen in der Regel später.
Prospekt-Beilagen
Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
Preis pro 1.000 ex. bis
20 g
30 g
40 g
50 g
Grundpreis €
61,77
68,83
75,89
82,95
Ortspreis €
52,50
58,50
64,50
70,50
Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g Grundpreis € 7,06 (Ortspreis € 6,00)
Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin:
€ 35,30 Grundpreis, € 30,00 Ortspreis, alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mindestauflage: 5.000 Stück pro ausgabe. Kleinere Auflagen auf Anfrage.
Letzter anlieferungstermin:
3 arbeitstage vor erscheinen palettiert „frei Haus”
Versandanschriften:
druckzentrum Hagen, Hohensyburgstraße 65 – 67,
58099 Hagen-Bathey
6712 Bochum*, 6740/6741 Castrop-Rauxel, 6791 Gladbeck**
Höchstformat: 230 x 325 mm
druckzentrum essen, Beilagenannahme Münchener Straße 60,
45145 essen
6713 Bochum**, 6722/6723 Wattenscheid, 6730/6731 Bottrop, 6790 Gladbeck*
Höchstformat: 230 x 325 mm
Lensing-druck, auf dem Brümmer 9, 44149 dortmund-dorstfeld
6750 Dorsten, 6762/6763 Dortmund-City, 6764/6765 Dortmund-Nord, 6766/6767
Dortmund-Ost, 6768/ 6769 Dortmund-Süd, 6776/ 6777 Dortmund-West, 6810
Haltern, 6820/6821 Lünen, 6830 Schwerte, 6840/6841 Witten
Höchstformat: 230 x 325 mm
*mittwochs **samstags
ORA
AN Z E I G E N B L ÄT T E R 18
empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen
bei maschineller einsteckung:
Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende
Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden:
1. einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von
170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6
bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen.
2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergwicht
von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten
Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich.
3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und
rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige
Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an
der langen Seite aufweisen.
4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten
sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer
aufweisen.
5. angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen
anzukleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen
mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
Verpackung, transport:
Sonstige angaben:
1. anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form
eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine
zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene
Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken
bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine
Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst
wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor;
dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.
2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von
80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung
muss in Paketen zumindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfolgen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden.
3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt
sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit
einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen
eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt
sein.
4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem
korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:
• zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe
• Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
• Erscheinungsdatum
• Absender und Empfänger
• Auftraggeber der Beilage
• Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt
werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden.
3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters
abhängig.
4. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor,
wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.
5. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.
6. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt.
Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht.
Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere
Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt
werden. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes erfolgen.
7. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um
0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen
wird nicht berechnet.
8. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter
Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der
Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der
niedrigsten Gewichtsstufe.
technische angaben
Schrift:
und
Spaltenbreiten:
Satzspiegel:
Panoramaseite:
digitale
druckunterlagen
ORA
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allgemeine angaben druckhäuser:
alle druckorte:
druckverfahren:
tonwertzunahme:
tonwertumfang:
Max. Flächendeckung:
druckformherstellung:
Raster:
Strichbreiten:
Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
Zeitungs-Rollenoffsetdruck
Zeitungsstandard 26%
5 – 90%
240%
Siehe jeweiliger Druckort
max. bis 40 L/cm = 102 lpi
Negative Striche mind. 0,15 mm,
positive Striche mind. 0,10 mm.
mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften ohne Serifen
halbfett. Alle Angaben gelten für die Druckvorlage
und nicht für das Druckergebnis.
1spaltig 42,0 mm
5spaltig 224,0 mm
2spaltig 87,5 mm
6spaltig 269,5 mm
3spaltig 133,0 mm
7spaltig 315,0 mm
4spaltig 178,5 mm
Höhe x Breite: 445 mm x 315 mm
Spalten: 7 (1/1 Seite = 3.115 mm)
Breite 655 mm
Siehe Info-Box
Unter www.ora-anzeigenblaetter.de können
Sie allgemein gültige Vorgaben downloaden.
Zusatzfarbe:
4-c-druck:
Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der
Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan,
Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können
deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen.
Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den
annehmenden Stellen.
nach der Euroskala
druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz).
Geringfügige abweichungen in Passer und Farbton
berechtigen nicht zu ersatz- bzw. Minderungsansprüchen.
Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und 4-c-Anzeigen des
Bundesverbandes Druck e. V.
druckzentrum Hagen-Bathey*
6712 Bochum, 6740/6741 Castrop-Rauxel, 6791 Gladbeck
Offsetplattenkopie:
CtP/Lithostar
druckzentrum essen*
6713 Bochum, 6722/6723 Wattenscheid, 6730/6731 Bottrop, 6790 Gladbeck
Offsetplattenkopie:
CtP/Lithostar
Lensing-druck, dortmund-dorstfeld*
6750 Dorsten, 6762/ 6763 Dortmund-City, 6764/6765 Dortmund-Nord, 6766/
6767 Dortmund-Ost, 6768/6769 Dortmund-Süd, 6776/6777 Dortmund-West,
6810 Haltern, 6820/6821 Lünen, 6840/6841 Witten
Offsetplattenkopie:
CtP/Fotopolymer
Zeitungsdruckerei Rubens, Unna*
6830 Schwerte
Offsetplattenkopie:
CtP
*Satzspiegel 1/1 Seite:
445 mm hoch/315 mm breit
*Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit
informationen für die elektronische
anzeigenübermittlung
dateiname: Idealerweise verwenden Sie die aktuelle, dem Auftrag zugehörige
SAP-Auftragsnummer als Dateinamen. Ist diese nicht zur Hand, kennzeichnen
Sie die Datei mit dem Kundennamen, Anzeigengröße, Ausgabennummer und
Erscheinungstermin, z.B.:
Mueller_2-100_4c_6110_05.01.2016 (Name_Größe_Farbe_Ausgabe_Datum)
dtP-Programme:
Adobe CS 4 (PC)
dateiformate:
Vorzugsweise PDF/X-3 Dateien, Auflösung 1.270 dpi
Rasterweite und Tonwertzunahme (s.u.) beachten
auflösung, Rasterweite, tonwerte:
Die Auflösung von Halbtonbildern beträgt 220 dpi.
Die Auflösung von Strichbildern beträgt 1.270 dpi.
Die Rasterweite beträgt 40er Raster bzw. 102 lpi.
Der abzubildene Tonwert liegt zwischen 5% (Licht) und 90% (Tiefe).
Zu berücksichtigen ist eine Tonwertzunahme von 26% (bei einer Flächendeckung von 50%). Die maximale Flächendeckung liegt bei 240%.
Farben: 4c-Anzeigen sind im CMYK-Prozess anzulegen, bei bis zu
2 Zusatzfarben als Schwarz- und jeweiliger Farbform. Die Sonderfarben
sind als Volltonfarbe anzulegen. Die HKS-Farbwerte entnehmen Sie bitte der
HKS-Farbwertetabelle.
Farbprofil: Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern für den
Zeitungsdruck empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickelten
ISOnewspaper-Standardprofils (ISOnewspaper26v4.icc) für den Zeitungsdruck.
Das Profil kommt bei der Konvertierung von RGB- in CMYK- oder Graustufenbildern zum Einsatz (z. B. Photoshop) und passt die Daten automatisch an die
Tonwertzunahme, den zulässigen Gesamtfarbauftrag und den Schwarzaufbau im
Zeitungsdruck an. Profile kostenfrei unter www.ifra.com
aGBs
allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder
sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die
erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer
2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die
Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
Kundenberatern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils
des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die
Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Mediadaten Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
ORA
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das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu
öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder
der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50
Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung
ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden
Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften
von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages.
18. Erfüllungsort ist Lünen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Lünen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand Lünen vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen,
Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt
der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das
Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder
EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks.
b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein
Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung
von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht. Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen
bei Belegung von Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme,
zusätzlich zur Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel.
c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen
innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat.
Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Jahresfrist geltend gemacht wird.
d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an,
haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines
Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendaratellung,
die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und
auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit
von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier
Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage
nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine
andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt. Soweit ein SEPA Mandat erteilt wurde, beträgt die Vorankündigungsfrist für
den Einzug mindestens 4 Werktage.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art
und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages
über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden
nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen
aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen
sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter
e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen.
Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und
der Platzierung/Rubrizierung vor.
g) Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen
treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen,
-seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor,
Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu
lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint.
h) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen
Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
i) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass
der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm
geliefert werden.
k) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung)
werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.
m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der
auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag
erwachsen.
o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen
und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so
gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz.
r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag
45,- € zzgl. MwSt. je Stunde.
t) Auf Grund des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) verrechnet der Verlag Aufträge nur mit dem Auftraggeber.
ORa
A N Z E I G E N B L ÄT T E R
Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft
mbH & Co. KG
Anzeigenverwaltung:
Bert-Brecht-Straße 29
45128 Essen
[email protected]
Preisliste
Nr. 35