MOPO-Preisliste 2016

Transcription

MOPO-Preisliste 2016
PREISLISTE 2016
HAMBURGER MORGENPOST MEDIEN
Anzeigen-Preisliste Nr. 59 · Gültig ab 01. Januar 2016
1
2
3
4
5
6
Verlagsangaben
Technische Angaben
Mehrwertkombination
Anzeigentarife MOPO
Sonderplatzierungen
Prospektbeilagen
7
8
9
10
11
Sonderveröffentlichungen
Magazine
Digital
Allg. Geschäftsbedingungen
Verlagsvertretungen
Print, Online, Mobile, in Wort und Bild, mit und ohne Ton – die Medienmarke
Hamburger Morgenpost.
Das Verbreitungsgebiet der HAMBURGER MORGENPOST
Mehr Hamburg geht nicht – ist das
Motto, dafür steht die Hamburger
Morgenpost Tag für Tag, auf allen
Medienkanälen, für die Hamburger in
jedem Alter.
Aus der Hamburger Boulevard Zeitung
ist längst eine Medienmarke geworden:
Die MOPO erscheint täglich und am
Sonntag gibt es die Morgenpost
am Sonntag. Magazine wie „Best
of Hamburg“, „Unser Hamburg“
oder das neue Magazin „stadtflair“
gehören ebenso zum Portfolio wie
die Digitalangebote MOPO.de oder
Twitter und Facebook – noch nie
hat die Medienmarke Hamburger
Morgenpost so viele Menschen in der
Hansestadt erreicht wie heute. Bücher,
eigene Events, Workshops und Apps
runden das Portfolio der führenden
multimedialen Marke ab.
Verkaufte Auflage
Montag–Freitag
79.072 Exemplare
 Zahlen, Daten, Fakten:
Mehr als 265.000 Leser, rund 11 Millionen
Online­User, über 80.000 Facebook­Fans,
mehr als 112.000 Twitter­Follower sowie
unsere ersten Instagram­Abonnenten
– die MOPO­Community ist auf allen
Medienkanälen aktiv, wir haben für jeden
das richtige Medium. Zielgenau. Passend.
Immer aktuell.
Hauptverbreitungsgebiet
Kernverbreitungsgebiet
Nordfriesland
Schleswig Flensburg
RendsburgEckernförde
Ostholstein
Bad
Doberan
Neumünster
Neumüns
Steinburg
 Wertvolle Leser, User, Follower:
MOPO ist jung. MOPO ist Gold wert, weil
unsere Community überdurchschnittlich
viel Geld zur Verfügung hat. Und MOPO
ist verlässlich, unsere Preise bleiben
konstant, Preiserhöhungen gibt es mit
uns nicht, unsere wertvolle Community
gibt es jetzt sogar im Paket – noch
günstiger. Mit mehr Wert, in der
Mehrwertkombination! Neugierig? Dann
einfach umblättern oder anrufen!
Plön
Dithmarschen
Grevesmühlen
Segeberg
Wismar
Güstrow
Gadebusch
Pinneberg
Herzogtum
Lauenburg
Stade
Sternberg
Schwerin
HAMBURG
RG
Parchim
Hagenow
Wesermarsch
Osterholz
Rotenburg
(Wümme)
Harburg
Lüneburg
Bremen
Soltau-
Oldenburg
V
Verden
Diepholz
Bützow
Stormarn
Cuxhaven
Fallingbostel
Uelzen
Ludwigslust
Lüchow Dannenberg
Perleberg
Celle
(IVW / 3. Quartal 2015)
Sonnabend / Sonntag
103.537 Exemplare
Rostock
Mehr Hamburg geht nicht
Lübz
Pritzwalk
Die Medienmarke Hamburger Morgenpost
Specials
Tageszeitung/
ePaper
MOPO.de
Mobilportal
Bücher &
eBooks
Magazine
Tablet-/SmartphoneApps
2015 / 5,95 €
Rhea Harder
Ich bin total
verliebt in die
„Queen Mary 2“
Das Tor zur Welt als Magazin
Neu
Das Heft für
Hafen-Fans
Kult-Käpt‘n
Ein echter Seebär
erinnert sich
Das Herz
Hamburgs
Die tollsten Hafen-Touren
Die schönsten Schiffe
Der coolste Fischmarkt
Mit XXL-Hafenkarte zum Herausnehmen
Shop,
Leserreisen &
Merchandising
Social Media
Workshops, Führungen & Vorträge
Events
Verkaufte Auflage und Reichweite
Gesamt-Reichweite MOPO.de
Reichweite MOPO-Mobil
Facebook und Twitter
79.072 Exemplare (Mo.–Fr.) *
267.000 Leser **
10.957.711 Visits *
34.178.069 Page-Impressions *
4.239.668 Visits *
15.191.720 Pageviews *
über 82.000 Facebook-Fans
über 112.000 Twitter-Follower
* IVW III-2015 / ** MA Tageszeitungen 2015
* IVW Sep. 2015
* IVW Sep. 2015
Oktober 2015, Verlagsangaben
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
1
Allgemeine Verlagsangaben
Vermarktung über
Zahlungsbedingungen
Hamburg First Medien & Marketing GmbH
Griegstraße 75, 22763 Hamburg
E-Mail: kontakt@hamburg­first.de
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto
Kasse. Bei Vorauszahlung oder Bankab­
buchung 2 % Skonto auf Gesamtbeträge
von über 100,– 7, sofern ältere Rechnungen
nicht überfällig sind. Bei Zahlungsverzug
oder Stundung werden die üblichen Bank­
Morgenpost Verlag GmbH
Nationaler Handel/Markenartikel
(040) 80 90 57­202
Postanschrift: 22751 Hamburg
Besucher: Griegstraße 75, 22763 Hamburg
Anzeigenschluss
Sonderveröffentlichungen
(040) 80 90 57­289
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mopo.de
Reisemarkt
(040) 80 90 57­366
Bankverbindung:
Deutsche Bank AG Hmb (BLZ 200 700 00)
Konto­Nr. 0 529 529
BIC: DEUT DE HHXXX
IBAN: DE 91 2007 0000 0052 9529 00
Hamburger Jobmarkt
(040) 80 90 57­354
Telefax: (040) 80 90 57­275 / ­384
Unabhängige Tageszeitung
Erscheinungsort
Erscheinungsweise
Hamburg
Täglich
Agenturnachlass
ZMG/ZIS-Nr.
15 %
101 954
Chiffregebühren
Geschäftsbedingungen
12,– 7 inkl. MwSt.
(pro Auftrag bei Zusendung der Offerten)
Für die Abwicklung von Aufträgen gelten die
Geschäftsbedingungen des Verlages (siehe 10 )
Telefon: (040) 80 90 57­500
Telefax: (040) 80 90 57­275
Telefonische Anzeigenannahme
(040) 80 90 57­336
zinsen für Dispositionskredite berechnet.
Bei neuen Geschäftsverbindungen oder bei
Zahlungsverzug behält sich der Verlag das
Recht vor, die Veröffentlichung der Anzei­
gen und Beilagen von der Vorauszahlung
der Insertionskosten abhängig zu machen.
Dienstags- bis Freitagsausgaben: am Vortag, 11 Uhr
Sonnabend- und Sonntagsausgabe: am Freitag, 11 Uhr
Montagsausgabe: am Freitag, 14 Uhr
plan7: am Montag, 11 Uhr
Rubrikenmärkte: Reise, Hamburger Jobmarkt, Automarkt und Immobilien:
zwei Werktage vor Erscheinen, 14 Uhr
Für redaktionell gestaltete Anzeigen: zwei Werktage vor Erscheinen bis 11 Uhr
Nachlässe
Malstaffel (für mehrmalige Veröffentlichungen)
6­mal
5%
12­mal
10 %
26­mal
15 %
52­mal
20 %
Mengenstaffel (für Millimeterabschlüsse von mind.)
2.000 mm
5%
4.000 mm
10 %
7.000 mm
15 %
15.000 mm
20 %
ab 20.000 mm ist Einzelkalkulation möglich
Die wichtigsten Märkte und ihre Erscheinungstage:
Reisemarkt: Sonnabend, Sonntag
Hamburger Jobmarkt: Mittwoch, Sonn­
abend, Sonntag
Automarkt: Freitag, Sonnabend, Sonntag
Bekanntschaften: Sonnabend, Sonntag
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
Technische Angaben
2
Anforderungen
Digitaler
Druckunterlagenversand
System
Druckverfahren
Farben
FTP-Server
PC
Offset
ausschließlich in CMYK
ftp2.mopo.de
Zusatzfarben nach HKS Z­Farbfächer
Benutzer: mopoanzeigen
Passwort: transfer
(Coldset nach ISO 12647­3 Zeitungsdruck)
Software
Adobe Illustrator CS6
Adobe InDesign CS6
Adobe Photoshop CS6
Adobe Acrobat Pro
Adobe Flash CS6
Raster
40–48 Linien/cm
Für graduelle Abweichungen bei Zusatzfarben
(im Rahmen der üblichen Toleranzen), die aus
4c (Skalenfarben) zusammengedruckt werden
müssen, übernimmt der Verlag keine Haftung.
E-Mail
1) [email protected]
2) [email protected]
Satzspiegel
Farbprofil
PDF
Kontakt
285 mm hoch, 210 mm breit
(Panoramaseite: 440 mm breit)
Zurzeit gilt das aktuelle
Ifra­Standardprofil für Zeitungen:
PDF/X-3
Composite­Datei ohne Beschnitt
Mediengestaltung
Telefon (040) 80 90 57-367
Druckstandardisierung (ISO 12647-3)
Dateien werden zur Weiterverarbeitung
in EPS umgewandelt.
Herstellung /Druck
Telefon (040) 80 90 57-289
Spaltenbreite
38 mm
Spaltenzahl: 5
1/1 Seite = 1.425 mm
Spalten
1
2
3
4
5
Breite
38 mm
81 mm
124 mm
167 mm
210 mm
Textspalten = Anzeigenspalten
Farbprofil: »ISOnewspaper26v4.icc«
Graustufenprofil: »ISOnewspaper26v4_gr.icc«
Wir stellen Ihnen gerne
das Ifra­Standardprofil für Zeitungen
per E­Mail zur Verfügung.
Summe der Farbdeckung: maximal 240 %
Schriften
Schriften sollten in die Datei
eingebunden oder in Zeichenwege/Pfade
umgewandelt sein.
Sonstiges
Bilder
Auflösung mindestens 250 dpi
Keine DCS­Formate!
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit
Ihrer Daten. Überdrucken­/Aussparen­
Einstellungen bitte korrekt definieren.
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
3
Mehrwertkombination
Die neue Mehrwertkombination der MOPO 2016
Unsere Medien und das Mediennutzungs­
verhalten verändern sich nach wie vor
rasant. Die Digitalisierung und mobile Nut­
zung nehmen kontinuierlich zu.
Erweitern Sie Ihr Kundenpotential und
sprechen Sie Ihre Kunden sowohl in Print
als auch Digital durch unsere neue Mehr­
wertkombination an.
Ihre Vorteile
h Ihr Potential ist die crossmediale
Markenreichweite der MOPO und
diese liegt bei 1.276.000 Personen*
monatlich.
h Bei uns bekommen Sie bei Buchung
der Mehrwertkombination für Print­
Anzeigen eine digitale Ergänzung.
h Die neue Werbemittelplatzierung
AdRotator steht Ihnen exklusiv
zur Verfügung und Sie sind damit
auch bei kleinsten Budgets digital
vertreten.
** Daten nach Intermedia Plus 2015
Das Angebot
Buchen Sie jetzt und erhalten Sie:
h Crossmediale Markenreichweite der
MOPO.
h Einbindung innerhalb des AdRotators
und, je nach Budget, weitere digitale
Werbemittelplatzierungen.
Was ist der AdRotator?
h Zahlen Sie nur 10 % Aufpreis –
erhalten aber 20 % digitale Mehr­
Leistung.
Ihre Medienberatungen helfen Ihnen gerne weiter mit individuellen Angeboten, bei
Buchungen und der gesamten Abwicklung – sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
h Der AdRotator ist ein permanent auf MOPO.de
sichtbares neues Werbefeld und exklusiver Bestandteil
der Mehrwertkombination.
h Dies ermöglicht Ihnen, auch bei kleinerer Print­Werbung
digital aktiv zu werden.
h Den AdRotator befüllen und pflegen wir für Sie.
h Die Einbindung Ihrer Werbung erfolgt am Tage der
Anzeigenschaltung.
Hamburger Jobmarkt
Hier finden Sie
kompetente Experten für
jeden Job
DUMONT Media
Wir helfen bei Erstellung
des passenden Media­
konzeptes
MOPO Sportnachrichten
Bei uns erhalten Sie alle
News rund um den Sport
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
Tarife Mehrwertkombination
Grundpreise
Alle Preise in € je mm, zzgl. MwSt.
Mindestgröße
Montag–Freitag
Kombi Sa./So.
356 mm
8,36
10,62
4c
Abweichende Preise
4c
Alle Preise in € je mm, zzgl. MwSt.
Montag–Freitag
1 ZF
SW
1 ZF
100 mm
6,33
7,92
Mindestgröße
sw
ab 31 mm
5,28
6,60
Gastronomie /
Veranstaltungen
7,10
5,06
Reise 3) 5)
6,99
8,36
Mögliche Festformate
Festformate
1/4 Seite
Alle Preise in €, zzgl. MwSt.
Montag–Freitag
4c
3.009,60
1 ZF
2.277,00
SW
1.900,80
356 mm
100 mm
4,02
9,19
6,49
5,17
4,95
3,91
9,02
6,33
5,01
6,33
5,28
10,62
7,92
6,60
Stellenmarkt
4c
3.821,40
1 ZF
2.851,20
3) Diese Preise gelten nur, wenn die Anzeigen in den dafür vorgesehenen Rubriken erscheinen. Ansonsten wird der Grundpreis
berechnet. 5) Gilt nur für lokale Kunden und Fremdenverkehrsanzeigen. Alle Preise in €, zzgl. MwSt.
SW
2.376,00
5.935,60
4.490,75
3.748,80
7.536,65
5.623,20
4.686,00
1000er
8.360,00
6.325,00
5.280,00
10.615,00
7.920,00
6.600,00
1/1 Seite
11.913,00
9.013,13
7.524,00
15.126,38
11.286,00
9.405,00
3)
Sonderplatzierungen
Montag–Freitag
Beispiele einer Mehrwertkombination
142 mm hoch
210 mm breit
(5 Spalten)
= 710 mm
zur Berechnung
100 mm
Kombi Sonnabend/Sonntag
1/2 Seite
1/2 Seite
356 mm
Kombi Sonnabend/Sonntag
4c
1 ZF
SW
Superbanner
728 px breit
90 px hoch
40 kb
Print
Festformat 1/2 Seite, (Mo.–Fr.), sw
Online
+ Superbanner, 77.751 AdImpressions
Mobile
Mobile Content Ad MCA, 77.751 AdImpressions
Print
Festformat 1/2 Seite, (Mo.–Fr.), 4c
Online
+ Superbanner, 126.347 AdImpressions
Mobile
Mobile Content Ad MCA, 126.347 AdImpressions
MCA Mobile
300 px breit
50 px hoch
20 kb
Titelseite
Plan7 Titelseite
Kreuzworträtsel
Seite 3
Rückseite
Kombi Sonnabend/Sonntag
4c
20,02
1 ZF
17,99
SW
–
4c
25,25
1 ZF
22,55
SW
–
9,79
7,76
6,71
12,43
9,74
8,42
10,18
8,14
7,10
12,93
10,23
8,91
Diese Sonderplatzierungen sind nur in bestimmten Formaten möglich (siehe
5
)
Kombi-Preis: 3.748,80
Kombi-Preis: 5.935,60
Die oben genannten Preise beinhalten die entsprechende Print­Anzeige, die Einbindung
im AdRotator sowie einen entsprechenden digitalen Anteil. Sie haben die Wahl zwischen
verschiedenen digitalen Standard­Formaten. Die Abnahme des digitalen Volumen erfolgt ab
Erscheinungstag Ihrer Printanzeige.
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
Anzeigentarife MOPO
4
Grundpreise
4c
Alle Preise in € je mm, zzgl. MwSt.
Mindestgröße
Montag–Freitag
Kombi Sa./So.
356 mm
7,60
9,65
Abweichende Preise
4c
Alle Preise in € je mm, zzgl. MwSt.
Montag–Freitag
1 ZF
SW
1 ZF
100 mm
5,75
7,20
Mindestgröße
356 mm
100 mm
sw
bis 30 mm 1) 2)
ab 31 mm
3,85
4,80
4,80
6,00
Gastronomie /
Veranstaltungen
6,45
4,60
Private
Familienanzeigen 3) 4)
5,05
Amtliche
Bekanntmachungen 3) 4)
Reise 3) 5)
Standardformate
Alle Preise in €, zzgl. MwSt.
1/4 Seite
1000er Format
120 mm hoch
124 mm breit
(3 Spalten)
= 360 mm
zur Berechnung
250 mm hoch
167 mm breit
(4 Spalten)
= 1.000 mm
zur Berechnung
1/2 Seite
Textteil
285 mm hoch
210 mm breit
(5 Spalten)
= 1.425 mm
zur Berechnung
Montag–Freitag
Panorama
285 mm hoch, 440 mm breit
(11 Spalten)
= 3.135 mm zur Berechnung
Kombi Sonnabend/Sonntag
SW
1.728,00
4c
3.474,00
356 mm
100 mm
3,65
8,35
5,90
4,70
3,20
2,25
6,50
4,05
2,85
6,80
4,95
4,00
8,65
6,20
5,00
6,35
4,50
3,55
8,20
5,75
4,55
7,60
5,75
4,80
9,65
7,20
6,00
18,50
16,65
15,70
23,25
20,80
19,60
Weitere Sonderplatzierungen (Horoskop / Wetter u. a.) oder Sonderwerbeformen (Sponsoring,
Tunnelanzeigen) und Treffpunktanzeigen – Preise auf Anfrage
1/1 Seite
142 mm hoch
210 mm breit
(5 Spalten)
= 710 mm
zur Berechnung
Festformate
Stellenmarkt
3)
Kombi Sonnabend/Sonntag
4c
1 ZF
SW
1/4 Seite
4c
2.736,00
1 ZF
2.070,00
1 ZF
2.592,00
SW
2.160,00
1/2 Seite
5.396,00
4.082,50
3.408,00
6.851,50
5.112,00
4.260,00
1000er
7.600,00
5.750,00
4.800,00
9.650,00
7.200,00
6.000,00
1/1 Seite
10.830,00
8.193,75
6.840,00
13.751,25
10.260,00
8.550,00
Panorama
23.826,00
18.026,25
15.048,00
30.252,75
22.572,00
18.810,00
1) Trifft nicht auf Model-/Hostessenanzeigen zu. 2) Ohne Nachlässe, mit Agenturvergütung. 3) Diese Preise gelten nur, wenn die
Anzeigen in den dafür vorgesehenen Rubriken erscheinen. Ansonsten wird der Grundpreis berechnet. 4) Ohne Nachlässe oder
Agenturvergütung. 5) Gilt nur für lokale Kunden und Fremdenverkehrsanzeigen. Alle Preise in €, zzgl. MwSt.
Sonstige Hinweise
Überbreite Anzeigen:
15 % Aufschlag auf den jeweiligen Preis
Verbindliche Platzierungsvorschriften:
10 % Aufschlag auf den jeweiligen Preis
Redaktionell gestaltete Anzeigen
müssen vorab mit dem Verlag abgestimmt
werden und unterliegen besonderen
Rahmenbedingungen, die Sie auf Anfrage
von uns erhalten.
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
5
Sonderplatzierungen
Alle Preise in € je mm, zzgl. MwSt.
Titelseite
4c
18,20
Montag–Freitag
1 ZF
16,35
Seite 3
60–90 mm hoch
55 mm breit
75 mm hoch
55 mm breit
40 mm hoch
5 Spalten breit
SW
–
Kombi Sonnabend/Sonntag
4c
1 ZF
SW
22,95
20,50
–
100 mm hoch
1 Spalte breit
(38 mm)
max. 100 mm hoch
5 Spalten breit
(210 mm)
min. 50 mm hoch
2 Spalten breit
(81 mm)
max. 80 mm hoch
5 Spalten breit
(210 mm)
Rückseite
Plan7 Titelseite
max. 100 mm hoch
2 Spalten breit
(81 mm)
50–100 mm hoch
2 Spalten breit
(81 mm)
max. 70 mm hoch
5 Spalten breit
(210 mm)
min. 100 mm hoch
1 Spalte breit
(38 mm)
Kreuzworträtsel
80 mm hoch
2 Spalten breit
(81 mm breit)
4c
8,90
Montag–Freitag
1 ZF
7,05
SW
6,10
Kombi Sonnabend/Sonntag
4c
1 ZF
SW
11,30
8,85
7,65
4c
9,25
Montag–Freitag
1 ZF
7,40
SW
6,45
Kombi Sonnabend/Sonntag
4c
1 ZF
SW
11,75
9,30
8,10
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
6
Prospektbeilagen
Die Verteilungsgebiete der HAMBURGER MORGENPOST
 Gebiet B 1
Cranz, Neuenfelde, Francop,
Neugraben­Fischbek, Hausbruch,
Waltershof, Altenwerder, Moorburg,
Heimfeld, Eißendorf, Harburg,
Wilstorf, Marmstorf, Wilhelmsburg,
Neuland, Rönneburg, Seevetal
 Gebiet B 2
Wilhelmsburg, Steinwerder, Kleiner
Grasbrook, Veddel, Rothenburgsort,
Hafencity, Hammerbrook, St. Georg,
Hohenfelde
 Gebiet B 3
Hamm, Eilbek, Billbrook,
Horn, Marienthal, Billstedt
 Gebiet B 4
Moorfleet, Allermöhe, Bergedorf,
Curslack, Geesthacht, Escheburg,
Börnsen, Aumühle, Wohltorf, Reinbek,
Glinde, Oststeinbek, Lohbrügge
Nutzen Sie die Möglichkeiten, Ihre Beilagen digital auf MOPO.de einzubinden –
für nur 150,– € pro Woche.
 Gebiet B 5
Tonndorf, Jenfeld, Barsbüttel, Grande,
Trittau, Siek, Großhansdorf, Stapelfeld,
Rahlstedt, Ahrensburg, Volksdorf,
Bergstedt, Ammersbek, Bargteheide,
Jersbek, Wohldorf­Ohlstedt
 Gebiet B 6
Eimsbüttel, Altona, St. Pauli
 Gebiet B 7
Eppendorf, Winterhude, Hoheluft,
Rotherbaum
 Gebiet B 8
Alsterdorf, Winterhude­Ost,
Barmbek, Uhlenhorst, Steilshoop,
Ohlsdorf, Fuhlsbüttel
 Gebiet B 9
Bramfeld, Wandsbek, Farmsen,
Berne, Sasel, Wellingsbüttel
 Gebiet B 10
Schnelsen, Niendorf, Fuhlsbüttel,
Groß Borstel, Lokstedt, Stellingen,
Eidelstedt, Lurup, Schenefeld
 Gebiet B 11
Ottensen, Othmarschen, Bahrenfeld,
Groß Flottbek, Osdorf, Nienstedten,
Sülldorf, Blankenese, Rissen
 Gebiet B 12
Norderstedt, Duvenstedt,
Lemsahl­Mellingstedt, Poppenbüttel,
Hummelsbüttel, Langenhorn
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
Konditionen und technische Vorgaben
Preise
Alle Preise in €, zzgl. MwSt.
je angefangene 1.000 Exemplare
bis zu 10 g Einzelgewicht
bis zu 15 g Einzelgewicht
bis zu 20 g Einzelgewicht
bis zu 25 g Einzelgewicht
bis zu 30 g Einzelgewicht
bis zu 35 g Einzelgewicht
bis zu 40 g Einzelgewicht
über 40 g Einzelgewicht
In der belegten Ausgabe erfolgt auf Wunsch
ein kostenloser Beilagenhinweis, der jedoch
nicht Bestandteil des Auftrages ist.
73,00
80,00
88,00
96,00
104,00
112,00
120,00
130,00
Anlieferung
Spätestens drei Werktage vor Beilegung
bis 15 Uhr frei Haus.
Muster
Nachlässe
Malstaffel
6­mal
12­mal
26­mal
5%
7,5 %
10 %
Mengenstaffel
ab 1 Mio.
ab 2 Mio.
ab 3 Mio.
Beilagenhinweis
5%
7,5 %
10 %
Agenturprovision
Auftragserteilung, Rücktrittsrecht
15 %
Spätestens zehn Tage vor Beilegung
Belegungsmöglichkeiten
Formate
Täglich – Es können einzelne Stadt­
bezirke, Landgebiete, Kombinationen
daraus oder die Gesamtauflage belegt
werden. (Streuplan siehe oben)
Mindestauflage: 10.000 Exemplare
Sonntags sind nur bestimmte Kom­
binationen nach Streuplan belegbar.
Einzelheiten auf Anfrage.
Mindestformat: 10,5 x 14,8 cm (DIN A6)
Höchstformat: 22,0 x 30,0 cm
Größere Formate müssen mindestens auf
das Höchstformat gefalzt werden.
Mehrseitige Prospektbeilagen müssen an
der Längsseite geschlossen sein. Diese
muss mindestens 14,8 cm betragen.
Die Muster werden grundsätzlich durch
den Verlag geprüft. Bitte senden Sie zehn
Muster der Prospektbeilage zehn Tage vor
dem gewünschten Termin der Beilegung an
den Verlag.
Versandanschrift Beilagen
Montag–Samstag
Kieler Zeitung GmbH & Co. Offsetdruck KG
Radewisch 2 (Abzweiger v. Steindamm),
24145 Kiel
Versandanschrift Beilagen
Sonntag
sh:z Schleswig­Holsteinischer
Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Warenannahme
Fehmarnstraße 1, 24782 Büdelsdorf
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Konkurrenzausschluss sowie Alleinbelegung
können nicht zugesichert werden.
b) Der Verlag behält sich die Ablehnung oder
Höherberechnung des Auftrages vor, wenn
Prospektbeilagen für zwei oder mehr Firmen
werben; dies gilt auch, wenn Prospektbeilagen
zeitungsähnliches Aussehen haben.
c) Prospektbeilagen müssen so beschaffen
sein, dass sie maschinell verarbeitet werden
können. Ist dies nicht der Fall, werden die
Mehrkosten als Erschwerniszuschlag zusätz­
lich in Rechnung gestellt. Maschinell nicht
verarbeitet werden können Formate unter DIN
A6 sowie DIN A6 unter 15 g.
d) Der Streuauftrag wird erst nach Vorlage eines
für Satz, Text und Gestaltung verbindlichen
Musters sowie dessen Billigung durch den
Verlag ausgeführt; lehnt der Verlag die
Ausführung des Streuauftrages ab, so kann
dies auch noch nach dem Termin für das
Rücktrittsrecht erfolgen.
e) Bei Gewichts­ oder Formatabweichungen
behält sich der Verlag ein Schieberecht vor.
f) Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenser­
satz entfällt, wenn mehrere Prospektbeilagen
zusammenhaften und einem Zeitungsexem­
plar beigefügt werden oder deren Sauberkeit
durch den Einlegevorgang leidet.
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
7
Beispiele für regelmäßige Sonderveröffentlichungen
Sonderveröffentlichungen und Extras
Sport
Individuelle Beilagen
Plan7
Regelmäßig am
Montag erscheint
eine mindestens
12­seitige Sport­
beilage. In der Fuß­
ball­Bundesliga­Sai­
son berichtet die
MOPO über alle Spiele der ersten und zwei­
ten Liga des vergangenen Wochenendes.
Plan7 ist das
Veranstaltungs­
magazin der MOPO
und erscheint
immer donners­
tags. Diese Beilage
informiert über
alle wichtigen kulturellen Themen und
Termine in und außerhalb Hamburgs.
Erscheinungstag: Sonnabend und Montag
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Regelmäßig
erscheinen
themenindividuelle
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Kultur, Touristik,
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MOPO individuell
Die Mercado­Beilage ist
ein Beispiel für eine Bei­
lage, die von der MOPO
in Zusammenarbeit mit
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worden ist. Die Beilage umfasst mindestens
acht Seiten und liegt der Gesamtauflage
der MOPO bei. Auf Wunsch verlängern wir
Ihre Beilage auch digital auf MOPO.de.
Jeden Freitag und
Sonntag erscheint
der Kfz­Markt in
der MOPO. Alles
Wissenswerte
zum Thema Motor
finden Sie auf meh­
reren Seiten. Am Freitag erscheint zusätz­
lich exklusiv der Hamburger Motormarkt.
Themen zur
Arbeitswelt und
Weiterbildung
stehen immer
sonnabends in der
MOPO. Darüber
hinaus finden Sie
weitere Themen zur Berufswelt auch
sonntags und mittwochs in der MOPO.
Erscheint jeden
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informiert über
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Reisethemen
finden Sie auch mittwochs und sonntags
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Eine individuelle Beilage gestalten wir
auch Ihnen. In Absprache mit Ihnen legen
wir Themen fest und finden passgenau
für Sie Ihren wirksamen Werbeauftritt.
Auf Wunsch stellen wir die Beilage auch
online auf www.mopo.de. Dabei ergänzen
wir auf Wunsch das redaktionelle Umfeld
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Erscheinungstag: Freitag und Sonntag
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HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
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HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
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Portfolio der Hamburger Morgenpost Medien
Unser Hamburg
Geschichte lebendig.
Fotos aus dem per­
sönlichen Fotoalbum
der MOPO­Leser
und Material aus
dem umfangreichen
MOPO­Bildarchiv
machen Hamburgs
Unser HSV
Interessante Hinter­
grund­ Storys rund
um den Bundesliga­
Dino inkl. aktueller
Vorschau auf die
neue Saison, Vorstel­
lung des Kaders samt
Zugängen und der Historie des Vereins.
2015 / 5,95 €
Rhea Harder
Ich bin total
verliebt in die
„Queen Mary 2“
Das Tor zur Welt als Magazin
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Das Heft für
Hafen-Fans
Kult-Käpt‘n
Ein echter Seebär
erinnert sich
Das Herz
Hamburgs
Die tollsten Hafen-Touren
Die schönsten Schiffe
Der coolste Fischmarkt
Mit XXL-Hafenkarte zum Herausnehmen
Zahlen & Fakten.
Unser Hafen
Wissenswertes über
den Hamburger Hafen
mit vielen Geheim­
tipps, mit extrem
hohem Nutzwert,
Personen­Portraits
und spannenden
Unser Kiez
Erzählt von den
Sehenswürdigkeiten
und Plätzen der Ree­
perbahn, von Men­
schen, die dort arbei­
ten und Zuhause
sind, von Ernstem
und Schrägem, von damals und heute.
Zielgruppe
Zielgruppe
Zielgruppe
Zielgruppe
Alle Hamburg­Interessierte und ­Liebha­
ber, die mehr über die Geschichte unserer
Stadt erfahren wollen.
Fußballinteressierte und Fans des HSV
(hauptsächlich männlich), die über ihren
Verein informiert sein wollen.
Hamburger und Touristen, die sich vom
Wasser, dem Hafen sowie den Container­
und Kreuzfahrtschiffen angezogen fühlen.
Hamburger, Hamburginteressierte, Tou­
risten, Kiezgänger und Partyvolk, einfach
alle, die von der Reeperbahn fasziniert sind.
Kreuzfahrt
Stadtflair
Best of Hamburg
Top­Tipps zu wech­
selnden Themen
(Essen & Trinken,
Shopping, Kultur,
Hamburger Romane,
Ausflüge uvm.).
Zeigt alles, was
Hamburg so liebenswert macht.
Erzählt von dem
Lebensgefühl der
Generation 50+
in Hamburg und
bietet jede Menge
Lesestoff, Tipps und
Ideen, auch jenseits
von Hipster­Clubs und Szene­Spots.
Kreuzfahrten werden
immer beliebter,
die Schiffe immer
größer und schöner.
In diesem Magazin
stellen wir die Men­
schen an Bord vor
und geben Tipps zu Routen und Schiffen.
Zielgruppe
Zielgruppe
Zielgruppe
Hamburg­Liebhaber, die ausgehfreudig,
kulturell interessiert, jung, urban und am
Puls der Zeit sind.
Unternehmenslustige, gut situierte Frauen
und Männer ab 50. Die Kinder kommen
fast alleine klar und der Job läuft.
Junge und ältere Menschen, die Genuss
und Entertainment und das Erlebnis
Kreuzfahrt lieben.
Hinweis:
Detaillierte Mediadaten über alle Maga­
zine der Hamburger Morgenpost und der
DMM (DUMONT Media GmbH) erhalten
Sie unter Tel. (040) 80 90 57 ­500 oder
kontakt@hamburg­first.de
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Platzieren Sie Ihre
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Diverse Möglichkeiten sind
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HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
10
Allg. Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden All­
gemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung inner­
halb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist
im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf ein­
zelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwi­
ckeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt,
innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genann­
ten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigen­
menge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem
Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
Verlages beruht.
7. Textteil­Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens
drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen
angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder
der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Auf­
träge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind
für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Bei­
lage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden
Text­Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen­
Millimeter umgerechnet.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und
einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für
den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklär­
termaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen
so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass es dem Auf­
traggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszufüh­
ren ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen
Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise
unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte ange­
messene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein
Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma­
chung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Ver­
tragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch
bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Lei­
stung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vor­
hersehbaren Schadens und auf das für die betreffende
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, sei­
nes gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehil­
fen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem
Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensicht­
lichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Ein­
gang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwor­
tung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeab­
züge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probe­
abzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gege­
ben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächli­
che Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet,
wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
der Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rech­
nung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen,
vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezah­
len, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungs­
frist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nach­
lässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste
gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen
sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des lau­
fenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähig­
keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus­
zahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenste­
hender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen
Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauf­
trages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder
vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine
rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunter­
lagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Ände­
rungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem
Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt­
durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden
Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere
Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn
eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich
verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn
sie bei einer Auflage von
bis zu
bis zu
bis zu
über
50.000 Exemplaren
100.000 Exemplaren
500.000 Exemplaren
500.000 Exemplaren
20
15
10
5
v. H.,
v. H.,
v. H.,
v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs­
ansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf­
traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Ver­
wahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibe
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen
briefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf
dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge
auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, wer­
den vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag
zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann
einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt
werden, die eingehenden Angebote im erklärten Inte­
resse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann
darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit
der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen
Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format
DIN A4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie
Waren­, Bücher­, Katalogsendungen und Päckchen sind
von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht
entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiter­
leitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den
Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei
entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
lungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz
noch teilweise weitergegeben werden.
der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfol­
genden Anzeige auf den Fehler hinweist.
b) Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich orga­
nisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwen­
dung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschie­
dener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder
bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des
öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung
eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist der
schriftliche Nachweis einer 50 %­igen Anteil überstei­
genden Kapitalbeteiligung erforderlich.
e) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen
Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kauf­
leuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten
sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen ist.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
c) Im Verhältnis zu dem Verlag trägt der Auftraggeber
die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit für die Insertion der zur Verfügung gestell­
ten Text­ und Bildunterlagen. Durch Erteilung eines
Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die
Kosten einer Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffent­
lichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Den
Auftraggeber trifft die Verpflichtung, den Verlag von
Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der
mangelfreien und vertragsgemäßen Ausführung des
Anzeigenauftrages – etwa wegen Verletzung von Rech­
ten Dritter – treffen. Der Verlag ist nicht verpflichtet,
Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie
Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber
hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstö­
ßen gegen das Urheberrecht frei. Ist der Auftraggeber
abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlas­
sungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter
Anzeigen (­inhalte) abgegeben, ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Verlag unverzüglich schriftlich darü­
ber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese
Obliegenheitspflicht, kann der Verlag schon aus diesem
Grund jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch
eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten
Anzeigen (­inhalte) entstehenden Schaden verweigern.
a) Werbungmittler und Werbeagenturen sind verpflich­
tet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrech­
nungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste
des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mitt­
d) Sind etwaige Mängel der Druckunterlagen nicht
sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenü­
gendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei
Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anfor­
derung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht
zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich­rechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz
des Verlages, wobei die sachliche Zuständigkeit des ört­
lich zuständigen Amtsgerichtes ohne Rücksicht auf den
Streitwert vereinbart ist. Ist der Wohnsitz oder gewöhn­
liche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht­
Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gel­
tungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
der Sitz des Verlages vereinbart.
f) Bei Betriebsstörungen, wie etwa dem unverschul­
deten Ausfall der Druckmaschinen oder in Fällen höherer
Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstö­
rungen, allgemeiner Rohstoff­ oder Energieverknappung
und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als
auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur
Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Ver­
lag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten
Anzeige. Bei einer verzögerten Auslieferung erwachsen
dem Auftraggeber gleichfalls keine Ersatzansprüche.
Im Übrigen ist der Verlag in den genannten Fällen bei
höherer Gewalt wie auch vom Verlag unverschuldeten
Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung auf
Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadens­
ersatz entbunden.
g) Bei Wortanzeigen und bei privaten Gelegenheitsan­
zeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt.
h) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Verlag
berechtigt, bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit dem kauf­
männischen Auftraggeber die banküblichen Zinsen
für Dispositionskredite zu berechnen. Für den Fall des
Verzugseintrittes kann der Verlag weitergehende Ver­
zugsschäden, insbesondere Einziehungskosten, geltend
machen. Im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten ver­
bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen der §§ 284
bis 286 BGB. Für den Fall der Stundung behält sich der
Verlag das Recht vor, für den Zeitraum der Stundung, auf
deren Gewährung der Auftraggeber keinen Anspruch
hat, vom kaufmännischen oder nichtkaufmännischen
Auftraggeber die üblichen Bankzinsen für Dispositions­
kredite zu verlangen. Ohne dieses Recht würde eine
Stundung nicht gewährt werden. Der Verlag kann bei
Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
i) Beilagenaufträge und Separatverteilungen können
vom Verlag nur dann sachgerecht durchgeführt werden,
wenn das Verteilgut ordnungsgemäß verpackt, abge­
zählt und mit den Stückzahlen pro Gebinde beschriftet,
unbeschädigt und genau gefalzt ist, sowie rechtzeitig
an die betreffende Geschäftsstellenadresse angeliefert
wird. Bei Abnahme von angelieferten Prospekten kann
für deren Stückzahl im Voraus keine Garantie übernom­
men werden, weil ein sofortiges Auszählen unmöglich
ist. Lieferscheine werden deshalb unter Vorbehalt
unterschrieben. Fracht­ und Zustellkosten, Rollgeld etc.
gehen bei allen Aufträgen grundsätzlich zu Lasten des
Auftraggebers.
j) Die telefonische Abnahme von Anzeigentexten
geschieht nur auf Wunsch und Gefahr des Bestellers. Für
Fehler durch schlecht geschriebene Manuskripte oder
telefonisch veranlasste Änderungen kann nicht gehaftet
werden, ebensowenig berechtigen Wiedergabefehler
bei zu spät (nach Anzeigenschluss) eingereichten (Kor­
rektur­) Manuskripten den Auftraggeber zu Rechnungs­
kürzungen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem Verhal­
ten der Verlagsmitarbeiter.
k) Nach Beendigung der Pflicht zur Aufbewahrung der
Druckunterlagen werden diese vernichtet.
l) Im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekannt
gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet
und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen
als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 26
Abs. 1 und § 34 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
m) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei
Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstan­
denen Satzkosten berechnen.
n) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in
Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollek­
tiven Sonderpreise festzulegen.
o) Sollte eine der oben stehenden Klauseln rechtsun­
wirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben. Die
unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung
ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am
nächsten kommt.
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 59 • Gültig ab 01. Januar 2016
11
Verlagsvertretungen
Nielsen 1
Nielsen 4
Ihre regionalen Ansprechpartner
pms:PrintMedien-Service GmbH
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22305 Hamburg
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GmbH
Stievestr. 16
80638 München
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Sales Manager für Hamburg-Mitte
Telefon (040) 80 90 57­304
E­Mail: stefan.kuhsiek@hamburg­first.de
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Verlagsbüro Krimmer GmbH
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E­Mail: [email protected]
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Telefax (089) 74 50 83­25
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Internet: www.mav­muenchen.com
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TSB Printmedien Marketing GmbH
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Telefax (030) 77 30 06­20
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