und Forstwirtschaft

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und Forstwirtschaft
Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Werkstattbericht
regionalerdiskurs
auf dem Weg in die Zukunft der
Fachdialog
Fachdialog
LandForstwirtschaft
Land-und
und
Forstwirtschaft
Werkstattbericht
Dienstag, 6. November 2012
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Fachdialog
Inhaltsverzeichnis
Land- und Forstwirtschaft
Vorwort
4
Regionaler Diskurs - ... auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr
6
Ziele und Ablauf des Fachdialogs
8
Programm 9
Impulse
Sachstand der Regionalplanung I Michael bongartz
11
Urbane Land- und Forstwirtschaft I Prof. Dr. Frank Lohrberg 13
Der landwirtschaftliche Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr I Wilhelm Lenzen
14
Der forstliche Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr I Burkhard van Gember
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Gender/Chancengleichheit - Ein Perspektivwechsel
35
Erkenntnisse 36
Schlussplädoyer aus Sicht der Wissenschaft I Prof. Dr. Frank Lohrberg
37
Teilnehmende
38
Impressionen
41
3
Fachdialog
Vorwort
Land- und Forstwirtschaft
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Fachdialog Land- und Forstwirtschaft, den der Regionalverband Ruhr (RVR) am 6. November 2012 in Essen durchgeführt hat, ist ein weiterer wichtiger Baustein des, auf Transparenz und Kommunikation angelegten ‚Regionalen Diskurses‘. Der Start dieses Dialogprozesses erfolgte im November 2011 durch das erste von drei Regionalforen, das Regionalforum
Herausforderungen. Hieran haben sich themenspezifische Fachdialoge angeschlossen.
Zielsetzung der Fachdialoge ist die Vertiefung und ausführliche Diskussion von Themen und
Aufgaben für den Regionalplan sowie die weitere Gestaltung des Beteiligungsprozesses zur
Qualifizierung der Regionalplanung. Es ist darüber hinaus ausdrücklich gewünscht, solche
Themen zu identifizieren, deren Bearbeitung anderer, informeller Instrumente bedarf.
Die Land- und Forstwirtschaft ist nicht nur ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Metropole Ruhr, sondern auch wichtige Identifikations- und Lebensgrundlage für die Menschen in der
Region. Im Rahmen der Regionalplanung ist zu beachten, dass die räumlichen Voraussetzungen für die Land- und Forstwirtschaft zum einen für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion erhalten und weitestgehend gesichert werden. Zum anderen soll sie ihren Beitrag dazu
leisten, die natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen zu erhalten sowie Natur
und Landschaft zu pflegen und zu gestalten. Neben der Flächensicherung erfüllt der Regionalplan gleichzeitig die Funktionen eines forstlichen Rahmenplanes und stellt die regionalen
Erfordernisse zur Entwicklung und Sicherung des Waldes dar.
Den inhaltlichen Aufschlag zum Umgang mit dem Thema „Urbane Land- und Forstwirtschaft
und ihre Chancen für das Ruhrgebiet“ lieferte Prof. Dr. Frank Lohrberg von der RWTH Aachen. Wilhelm Lenzen von der Bezirksstelle für Agrarstruktur, Düsseldorf/Ruhrgebiet/Unna,
stellte den landwirtschaftlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vor. Burkhard van Gember als Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen folgte mit dem
forstwirtschaftlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr. In den jeweils anschließenden
Arbeitsgruppen wurde intensiv zum Stellenwert der Landwirtschaft und der Waldflächen in
der Metropole Ruhr sowie zu den planerischen Sicherungserfordernissen und -möglichkeiten
im neuen Regionalplan Ruhr diskutiert.
4
Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Als Moderatorin führte Maria T. Wagender, RVR-Referatsleiterin Regionalentwicklung, durch
die Veranstaltung. Ihr und allen Referenten möchte ich an dieser Stelle dafür danken, dass
sie mit ihrem Fachwissen und Engagement die erfolgreiche Durchführung dieses Fachdialogs sichergestellt haben. Mein ausdrücklicher Dank gilt weiterhin allen Beteiligten des
Fachdialogs für ihre fundierten und anregenden Beiträge, ihre Mitwirkung und Diskussion in
den Arbeitsgruppen und im Plenum. Ein besonderer Dank geht auch an alle Kolleginnen und
Kollegen, die den Fachdialog professionell organisiert und zum guten Gelingen beigetragen
haben.
Die Auswertung der Fachdialoge mit den vielen anregenden Impulsen aus den Diskussionen
wird uns wichtige Hinweise bei den anstehenden Arbeitsschritten für die Erstellung des Regionalplans liefern. Es gibt noch viel zu tun. Packen wir es gemeinsam an!
Martin Tönnes
Bereichsleiter Planung
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Regionaler Diskurs
Fachdialog
...auf
dem
Weg
in
die
Zukunft
Land- und Forstwirtschaft
Regionaler Diskurs - …auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr
Mit der Übernahme der Regionalplanung für das Verbandsgebiet hat der Regionalverband
Ruhr (RVR) erstmals seit 1966 wieder die Chance einen einheitlichen Regionalplan für die
Metropole Ruhr aufzustellen. Für den RVR ist dies Anlass, den Raum als planerische Einheit
in den Blick zu nehmen und mit allen relevanten Akteuren einen integrierenden Rahmen für
die räumliche Entwicklung zu schaffen. Dieses eröffnet neue Chancen auf positive Effekte für
die Region.
Dieses geschieht vor äußerst komplexen Rahmenbedingungen. Durch den demographischen Wandel verändern sich die Determinanten und Zielrichtungen der Siedlungsentwicklung, der Klimawandel stellt die Region vor neue Herausforderungen, der wirtschaftliche
Strukturwandel bringt neue Raumansprüche und Nutzungsmuster hervor, lässt‚ gebrauchte
Räume‘ zurück. Nicht zuletzt üben soziale und gesellschaftliche Prozesse und die Anforderungen an die Umsetzung der Chancengleichheit sowie Inklusion und Integration zunehmenden Einfluss auf die Planung und die Umsetzung der räumlichen Entwicklung aus.
Der begonnene Prozess, der Antworten auf die komplexen Herausforderungen einer Region
im Wandel gibt, gelingt nur mit dem Sachverstand der Akteure in den Kommunen, den Fachinstitutionen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Daher lädt der RVR alle relevanten
Akteure ein, den Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr gemeinsam zu beschreiten und den
Erarbeitungsprozess zum Regionalplan Ruhr aktiv mit zu gestalten.
Unter dem Motto ‚Regionaler Diskurs - … auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr‘
ist ein diskursiver, auf Transparenz und Kommunikation angelegter Prozess gestartet. Nach
ausführlichen Gesprächen mit den Städten und Gemeinden sowie den teilregionalen Akteursnetzwerken stellt die gemeinsame Benennung der zentralen Herausforderungen der
Regionalentwicklung die Grundlage für die weitere Diskussion im Verbandsgebiet dar. Hierzu
diente das Regionalforum Herausforderungen im November 2011. Nun gilt es die Herausforderungen im Rahmen von Fachdialogen und -gesprächen weiter zu vertiefen und in Handlungsansätzen münden zu lassen.
Die nun folgende Zeit soll auch dazu dienen, eine breite Debatte über Zukunftsentwürfe für
die Metropole Ruhr zu führen. Für die regionale Diskussion über mögliche Zukunftsentwürfe
wird der Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr wertvolle Impulse liefern. Seine Ergebnisse werden als Katalysator wirken und für die vielfältigen Herausforderungen der Region Ideen und Lösungsvorschläge anbieten. Der Blick von außen soll hierbei zu neuen Perspektiven
führen, um damit die Bandbreite des Möglichen zu vergrößern. Die im Rahmen des Regionalforums Herausforderungen erarbeiteten zentralen Herausforderungen der Regionalentwicklung bilden einen inhaltlichen Impuls für den Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr.
Gemeinsam werden im Regionalforum Zukunft die Leitlinien und Ideen für die Regionalentwicklung diskutiert und benannt. Dabei werden die Ergebnisse aus dem geplanten Ideenwettbewerb einbezogen. Im Rahmen des Regionalforums Wege werden dann die Grundzüge des Regionalplan-Entwurfs vorgestellt und öffentlich diskutiert. Im Anschluss an die
Entwurfserarbeitung folgt das formelle Planungsverfahren.
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Fachdialog
der
Metropole
Ruhr
Land- und Forstwirtschaft
Der Regionale Diskurs wird neben Themen mit unmittelbarer Relevanz für den Regionalplan
auch solche regional bedeutsamen Aufgaben identifizieren, zu deren Bewältigung andere
Formate und Instrumente gesucht werden müssen. Für eine integrative Regionalentwicklung
bietet u.a. der RVR mit seinen Kompetenzen in der informellen Planung, der Freiraumplanung und der regionalen Wirtschaftsförderung eine geeignete Plattform.
Der gesamte Prozess des Regionalen Diskurses einschließlich der Durchführung des Ideenwettbewerbs Zukunft Metropole Ruhr wurde einstimmig von der Verbandsversammlung des
Regionalverbands Ruhr beschlossen.
Regionalforum
Auftakt
Stadtgespräche
Teilregionale
Gespräche
Regionalforum
Herausforderungen
Fachdialoge
Regionalforum Regionalforum
Wege
Zukunft
Herausforderung
Zukunft
Regionalplan
Ruhr
Wege
Regionalplan
Ruhr
(…)
Netzwerke
REGIONALPLAN
Verfahrensstruktur
IDEENWETTBEWERB
Raumanalyse
ruhr FIS
Klimaanalyse
Freiraumkonzept Ruhr
Auslobung
Auftaktveranstaltung
Zukunftsforum I
Zukunftsforum II
Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung im Ennepe-Ruhr-Kreis
Zukunftsforum III
Gewerbliches
Flächenmanagement
INFORMELLE PLANUNGEN & REGIONALANALYSEN & NETZWERKE
ARBEITSKREIS REGIONALER DISKURS
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Fachdialog
Ziele
und
Ablauf
Land- und Forstwirtschaft
Im Prozess des Regionalen Diskurses spielen die Fachdialoge eine besondere Rolle. Sie
dienen dazu,
• fachspezifische Anforderungen an die räumliche Entwicklung der Region aus der Perspektive verschiedener Akteure zu vertiefen,
• die Leitlinien, Grundzüge und inhaltliche Ausrichtung für planerische Festlegungen im
Regionalplan vorzubereiten,
• über die Regionalplanung hinausgehende Steuerungserfordernisse und Handlungsnotwendigkeiten zu benennen,
•
Abwägungsgrundlagen zu fundieren, und
•
in einer ergebnisoffenen Diskussion, gemeinsame oder auch divergierende Positionen zu
erkennen.
Die Fachdialoge entfalten keine Bindungswirkung für die abschließende Abwägung. Es findet
keine Vorwegnahme der eigentlichen planerischen Abwägung des nachfolgenden Verfahrens
statt. Es erfolgt keine Absprache verbindlicher Ziele und Grundsätze.
Der Fachdialog „Land- und Forstwirtschaft“ dient dazu, dass Fachbehörden und –institutionen, Verbände, Kommunen und Kreise zum Thema in kleineren Gruppen ihre Meinungen
austauschen und Anregungen geben. Ca. 100 Vertreter/innen aus Kommunen und Kreisverwaltungen, Bezirksregierungen, Verbänden und des RVR erörterten am 06. November 2012
beim RVR Fragestellungen zur zukünftigen planerischen Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Als Grundlage für den Meinungsaustausch in diesem Fachdialog dienten die Vorträge der
Landwirtschaftskammer und des Landesbetriebes Wald und Holz, die den landwirtschaftlichen und fortwirtlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vorstellten, sowie die Impulse
zur Urbanen Land- und Forstwirtschaft aus der Sicht der Wissenschaft, vertreten durch Herrn
Prof. Dr. Lohrberg.
Die hier vorgestellten Ergebnisse des Fachdialogs fließen unter anderem in den weiteren
Erarbeitungsprozess des Regionalplans Ruhr ein, werden jedoch auch Impulse für die Weiterbeschäftigung im Rahmen der informellen Planung liefern.
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Fachdialog
programm
Land- und Forstwirtschaft
9:00 UhrAnkunft
9:30 UhrBegrüßung und Auftakt
Martin Tönnes (RVR, Bereichsleiter Planung)
9:45 UhrIhre Erwartungen an den Fachdialog
10:15 UhrAnlass, Ablauf und Ziele des Fachdialogs/Sachstand der Regionalplanung
Michael Bongartz (RVR, Referatsleiter Regionalplanung)
10:30 UhrUrbane Land- und Forstwirtschaft
Prof. Dr. Frank Lohrberg (RWTH Aachen, Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur)
10:45 UhrLandwirtschaft - Der landwirtschaftliche Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr
Wilhelm Lenzen (Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle für Agrarstruktur
Düsseldorf/Ruhrgebiet, Unna)
11:30 UhrErfahrungs-/Meinungsaustausch in Gruppen
12:30 UhrDiskussion
13:00 UhrImbiss & Gespräche
14:00 Uhr
Forstwirtschaft - Der forstliche Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr
Burkhard van Gember (Landesbetrieb Wald und Holz NRW)
14:45 UhrErfahrungs-/Meinungsaustausch in Gruppen
15:45 UhrDiskussion
16:15 UhrSchlussplädoyer aus Sicht der Wissenschaft
Prof. Dr. Frank Lohrberg (RWTH Aachen, Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur)
15:30 UhrEnde des Fachdialogs
Moderation: Maria T. Wagener (RVR, Referatsleiterin Regionalentwicklung)
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Ihre Erwartungen
Fachdialog
an
den
fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Erwartungen der Teilnehmenden an den Fachdialog
Die Teilnehmenden wurden aufgefordert, ihre persönlichen Erwartungen an den Fachdialog
zu benennen und in Kleingruppen zu diskutieren. Pro Gruppe wurden dann die wichtigsten
Gesichtspunkte zusammengestellt.
Als Ergebnis konnten folgende Erwartungen zusammengefasst werden:
• Schutz und Erhaltung des Freiraums; Eindämmung von weiterem Flächenverbrauch
• Freiraum als Wirtschaftsraum der Land- und Forstwirte (Wertigkeit der Ertragsbereiche,
Erhalt der originären Aufgaben)
• Sicherung und Stärkung der Funktionen des Freiraums u.a. ökologische Vielfalt, Biotopverbund, Biotop- und Artenschutz, Freizeit- und Erholungsnutzung, Bodenschutz, Grundwasservorsorge, flächenschonender Umgang bei Kompensationsmaßnahmen
• Berücksichtigung der Konflikte durch divergierende Nutzungsansprüche und Interessen
z.B. Wald und Erholung, Realisierung erneuerbarer Energien, Bedeutung der Freizeitnutzung
• Sicherung und Stärkung der Landwirtschaft (differenzierte Betrachtung der Betriebe,
Flächenverlust eindämmen, Ausgleichsregelungen überprüfen, Qualitätsziele vereinbaren,
Bedeutung regionaler Erzeugnisse, Entwicklungschancen, Bedeutung für die Kulturlandschaftspflege etc.)
• Unterschiedliche Betrachtung des Kernbereiches, des Randes und des Umlandes
• Konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure
• Bindungsmöglichkeiten in der Regionalplanung, Bewertung der Zielsetzungen der Fachbeiträge im Regionalplan, Berücksichtigung des Freiraumkonzeptes
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Sachstand der
Fachdialog
regionalplanung
Land- und Forstwirtschaft
Michael Bongartz
Referatsleiter Regionalplanung
Regionalverband Ruhr, Essen
Rechtliche Vorgaben zur Land- und Forstwirtschaft in der Regionalplanung
Land- und Fortwirtschaft werden im Rahmen der Raumordnung durch zahlreiche Regelungen beeinflusst. Für die räumliche Planung maßgeblich sind hierbei die Vorgaben des Bundesraumordnungsgesetzes (ROG), des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP) sowie der
derzeit gültigen Regionalpläne und des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP).
Bundesraumordnung
Im Raumordnungsgesetz sind dabei folgende Vorgaben für die Regionalplanung zu den
Themen Land- und Forstwirtschaft gegeben:
• Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG ist die weitere Zerschneidung der freien Landschaft und von
Waldflächen so weit wie möglich zu vermeiden; die Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen. (Flächensicherungsauftrag)
• Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG sind die räumlichen Voraussetzungen (…) für die Nahrungsund Rohstoffproduktion zu erhalten und zu schaffen. (Funktionssicherungsauftrag)
• Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG sind die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten kann, die natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen zu schützen sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten. (Schutz- und Pflegeauftrag)
Landesplanerische Vorgaben
Im Landesentwicklungsplan NRW sind im Kapitel Natürliche Lebensgrundlagen folgende
Ziele genannt:
Ziel 1.21: Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in
seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung,
Regeneration von Gewässer, Boden, Luft, dem Biotop- und Artenschutz sowie der Land- und
Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienen.
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Ziel 1.26: Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Kultur- und Erholungslandschaft ist im Freiraum eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, standort- und umweltgerechte Landbewirtschaftung erforderlich.
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden sind im Interesse der Bodenfruchtbarkeit und
zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Ziel 3.21: Waldgebiete sind so zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, dass der Wald
seine Nutz-, Schutz und Erholungsfunktionen nachhaltig erfüllen kann. (Funktionssicherung)
Waldgebiete dürfen nur für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die
angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den
Wald auf das unbedingte Maß beschränkt wird. (Inanspruchnahmebedingung)
Ziel 3.22: Ist die Inanspruchnahme von Waldgebieten unabweisbar, ist durch Planungen und
Maßnahmen möglichst gleichwertiger Ausgleich/Ersatz vorzusehen. Davon kann aus landesplanerischer Sicht abgesehen werden, wenn der Waldanteil in einer Gemeinde mehr als 60 %
ihres Gemeindegebietes beträgt. (Kompensationsklausel)
Ziel 3.23: In waldarmen Gebieten ist im Rahmen der angestrebten Entwicklung auf eine
Waldvermehrung hinzuwirken. (Waldvermehrungsklausel)
Ziele und Grundsätze in den gültigen Regionalplänen
Landwirtschaft
Zeichnerisch sind die landwirtschaftlichen Flächen entsprechend der Planzeichendefinition
(Anlage 3 zur Durchführungsverordnung des Landesplanungsgesetzes) als „Allgemeiner
Freiraum- und Agrarbereich“(Vorbehaltsgebiet) festgelegt.
Die textlichen Ziele und Grundsätze variieren je nach Regionalplan. Aussagen in den Regionalplänen, z.B. zur Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit bzw. großer
zusammenhängender landwirtschaftlicher Bereiche oder zur Vermeidung von Planungen
und Maßnahmen, die den Bestand oder die Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher
Betriebe gefährden, entfalten eine unterschiedliche Bindungswirkung, da sie in einigen Regionalplänen als Ziel, in anderen als Grundsatz aufgeführt sind.
Wald
Entsprechend der Anlage 3 zur Durchführungsverordnung des Landesplanungsgesetzes
sind die Waldbereiche als Vorranggebiete zeichnerisch festgelegt.
Die textlichen Ziele und Grundsätze umfassen die Bereiche Waldfunktionen und -struktur, die
Vermehrung der Waldflächen und den Schutz von Naturwaldzellen, Saatgutbeständen, forstlichen Versuchsflächen. Auch hier entfalten die jeweiligen Vorgaben in den Regionalplänen
unterschiedliche Bindungswirkung.
Fazit
In den derzeitigen gültigen Regionalplänen sind zu gleichen Regelungsinhalten unterschiedliche Ziele und Grundsätze vorhanden. Der regionale Diskurs soll genutzt werden, um einen
fachlichen Austausch zu den Themen Land- und Forstwirtschaft zu führen. Auf der Basis der
Fachbeiträge der Landwirtschaftskammer und des Landesbetriebes Wald und Holz soll diskutiert werden, welchen Stellenwert die Themen einnehmen sollen und welche planerische
Sicherung für erforderlich gehalten wird, um die räumlichen Anforderungen der Land- und
Forstwirtschaft in dem künftigen Regionalplan berücksichtigen zu können.
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Urbane
Fachdialog
land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Prof. Dr. Frank Lohrberg
RWTH Aachen, Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur
Noch vor 15 Jahren eher als Randthema begriffen, schiebt sich heute die Frage, wie wir mit
Land- und Forstwirtschaft eine nachhaltige Stadtlandschaft in Metropolregionen aufbauen
können, immer stärker in den Vordergrund. Die Energiewende verdeutlicht, dass Acker und
Wald mehr denn je gebraucht werden. Und gerade in den Städten erwacht ein neues Interesse am Anbau von Lebensmitteln, sei es auf dem Balkon, dem Dachgarten oder dem vom
Landwirt nebenan bereit gestellten Krautacker.
Auch der Emscher Landschaftspark hat die „Urbane Land- und Forstwirtschaft“ zu einem
wichtigen Handlungsfeld erklärt. Dahinter steht die Erkenntnis, dass beide Landnutzungen
in der Stadt nicht nur eingeschränkt werden, sondern sich auch zu innovativen und vielfältigen urbanen Formen weiterentwickeln können. Gelingt es, diese Dynamik aufzugreifen und
zu steuern, so ergeben sich große Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Es
gilt, die Akteure der Land- und Forstwirtschaft für den Aufbau der Grünzüge und Freiräume
des Ruhrgebiets und insbesondere des Emscher Landschaftsparks zu gewinnen. Wo Wald
gehegt und Agrarland bestellt wird, wird wertvoller Freiraum gesichert und werden ökosystemare Dienstleistungen bereitgestellt, von der Klimaregulierung bis zur Grundwasserneubildung. Hinzu kommen soziale Funktionen wie Gesundheitsförderung oder die Stabilisierung
benachteiligter Quartiere. Beide Landnutzungen erlauben zudem – gerade weil sie im Stadtraum produzieren – den Aufbau kurzer, klimaschonender und verbrauchernaher Vermarktungswege und werden so zum Schlüsselinstrument regionaler Wirtschaftskreisläufe.
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Der landwirtschaftliche Fachbeitrag
Fachdialog
zum
regionalplan
ruhr
Land- und Forstwirtschaft
Wilhelm Lenzen
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Bezirkstelle für Agrastruktur Düsseldorf/Ruhrgebiet, Unna
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Vertreterin der öffentlichen Belange
der Landwirtschaft ist aufgefordert, gemäß § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes zum
neuen Regionalplan Ruhr einen landwirtschaftlichen Fachbeitrag vorzulegen. Die Aussagen
des landwirtschaftlichen Fachbeitrages sind bei der Erarbeitung des Regionalplans zu berücksichtigen. Um den landwirtschaftlichen Belang in die Raumplanung einfließen lassen zu
können, trifft der Beitrag Aussagen zu folgenden Themen:
•
•
•
•
er bezieht sich auf die landesplanerischen Vorgaben aus dem Landesplanungsgesetz;
er beschreibt die landwirtschaftlichen Standortfaktoren;
er beschreibt den aktuellen Stand und die Entwicklung der Landwirtschaft;
er verfasst ein Leitbild der Landwirtschaft für den Planungsraum;
Des Weiteren wird im Fachbeitrag ein landwirtschaftlicher Standortwert anhand wertgebender Kenndaten errechnet wie reale Nutzung, Bodenwerte, schutzwürdige Böden, Feldblockstrukturen, die Viehdichte und die Umsätze auf der Fläche. Auf der Grundlage dieser Werte
wird die Landwirtschaft regional beschrieben und eine Standortkarte erstellt, die der Regionalplanung Hinweise zur räumlich differenzierten Betrachtung ermöglicht. Für das Themenfeld Landwirtschaft werden Vorschläge für Ziele und Grundsätze formuliert.
Wie sieht die Landwirtschaft im Ruhrgebiet heute aus?
Das Ruhrgebiet ist von der naturräumlichen Gliederung her ein sehr stark differenzierter
Produktionsraum für die Landwirtschaft. Es erstreckt sich von den fruchtbaren Auenlandschaften des Rheins im Westen über die Niederrheinischen Sandplatten und das westliche
Münsterland mit leichten Sandböden über das Kernmünsterland im Norden, die fruchtbaren
Hellwegbörden zwischen Lippe, Emscher und Ruhr, bis zu den unter Mittelgebirgseinfluss
stehenden südlich der Ruhr befindlichen Teilbereichen, die zum märkischen Sauerland
gehören. Vor diesem Hintergrund hat sich eine Landwirtschaft entwickelt, die im Folgenden
in sieben landwirtschaftlichen Produktionsräumen beschrieben wird (siehe dazu Karte 1)
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Karte 1: Landwirtschaftliche Produktionsräume
Quelle: Die naturräumlichen Einheiten Deutschlands. Bearbeitung LWK/NRW - Quelle: IT/NRW
Karte 2: Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen 2000 bis 2010
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Die wichtigste Forderung der Landwirtschaft an einen neuen Regionalplan ist die langfristige
Sicherung ihrer Fläche. Vom Grundsatz her sind heute unter dem Eindruck des demographischen Wandels und den gestiegenen Anforderungen an nutzbare landwirtschaftliche Flächen
alle Flächen zu erhalten. In den letzten 10 Jahren hat die Landwirtschaft im RVR Gebiet
etwa 10.000 ha Fläche verloren.Dies stellt sich regional unterschiedlich stark dar. (siehe Karte 2). Diesen Trend gilt es dringend im Sinne der Daseinsvorsorge zu stoppen.
Welche Substanz hat die Landwirtschaft im Ruhrgebiet?
Dazu wurden die Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) der
Landwirtschaftskammer ausgewertet. Im Jahr 2011 haben die mit ihrem Betriebssitz im
Ruhrgebiet gelegenen landwirtschaftlichen Unternehmen etwa 151.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) als Acker, Grünland oder Dauerkulturfläche bewirtschaftet.
Karte 3: Landnutzung INVEKOS
Quelle: INVEKOS, LWK/NRW
Die Verteilung der Nutzflächen über den Raum ist der Karte 3 zu entnehmen. Hervorzuheben ist, dass sich etwa ein Drittel der Flächen im Kreis Wesel befinden. Bei den kreisfreien
Städten, die im zentralen Ruhrgebiet liegen, ragen die Stadt Hamm mit immerhin noch über
11.000 ha und die Stadt Dortmund mit etwa 6.000 ha hervor. Der geringste Anteil landwirtschaftlicher Flächen ist in Herne und Oberhausen verblieben. Der Grünlandanteil an der
Fläche liegt mit etwa einem Drittel noch relativ hoch, seine räumliche Verteilung ist den
natürlichen Standortverhältnissen geschuldet.
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Karte 4: Verteilung der Unternehmensstandorte
Bewirtschaftet werden die Flächen von ca. 4.500 Betrieben. Im Weiteren werden allerdings
nur die etwa 3.500 Betriebe ab 5 ha LF aufwärts betrachtet, deren Verteilung der Karte 4 zu
entnehmen ist. Die Hauptanbaufrüchte zeigt die nachfolgende Grafik.
Abb. 1: Hauptanbaufrüchte
Quelle: INVEKOS LWK/NRW
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Die Karte 5 vermittelt die Lage der umsatzstarken Gemüse- und Beerenobst Anbauflächen.
Karte 5: Anbau von Sonderkulturen
Karte 6: Natürliche Ertragsfähigkeit der Böden
Quelle: Geologischer Dienst NRW, Bodenkarte 1:50:000 IT/NRW
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Karte 7: Viehdichte
Etwa spiegelverkehrt zu den fruchtbaren Böden hat sich die für die ansässigen Betriebe
wichtige Veredlungswirtschaft ausgebildet. In Räumen geringerer natürlicher Ertragskraft der
Böden spielt die Tierhaltung, ausgedrückt in der Viehdichte je ha, die größte Rolle. Hier ist
der Boden und seine Verfügbarkeit begrenzender Faktor für die Zahl der gehaltenen Tiere je
Betrieb. Die Viehdichte und die Art der Viehhaltung sind daneben wesentlich von der Lage
der Unternehmen in ihrem Umfeld abhängig. Emittierende Tierhaltung benötigt ausreichende Abstände zu schützenswerter Siedlung und ist daher in der Regel in den eher ländlichen
Randbereichen des Plangebietes zu finden. Dagegen ist die von der Bevölkerung weitgehend
tolerierte und im Ballungsraum auch stark nachgefragte Pensionspferdehaltung im Kernruhrgebiet zu finden.
Nur etwa 2,2 % aller Betriebe wirtschaften nach den Regeln des ökologischen Anbaues auf
derzeit 3.160 ha. Der ökologische Landbau ist sicherlich noch ein Wachstumsmarkt. Seine
weitere Verbreitung scheitert unter anderem an der unsicheren Bindung der Flächen an die
Betriebe. Weit über 60% der Betriebsflächen (Duisburg z. B. 80%) sind zugepachtet. Langfristige Pachtverträge sind die Ausnahme, in der Regel laufen sie nur von Jahr zu Jahr. Im
Ruhrgebiet wirtschaften etwa 450 Gartenbaubetriebe auf 1.800 ha. Die Mehrzahl der Betriebe
ist im Kreis Wesel gefolgt vom Kreis Recklinghausen, ansässig. Gartenbaubetriebe arbeiten
energieintensiv. Standorte in der Nähe von Wärmequellen können mögliche Synergien nutzen.
Fazit:
Landwirtschaft im Ruhrgebiet ist multifunktional aufgestellt. Sie hat sich auf der Grundlage
der naturräumlichen Gegebenheiten, der rasanten Siedlungsentwicklung in ihrem Umfeld und
der technischen im Land- und Stallbau sowie der züchterischen Entwicklung in der Tierhaltung und im Pflanzenbau ständig weiterentwickelt und angepasst. Sie ist dynamisch, innovativ und nachfrageorientiert in den Raum integriert. Neben ihrer ursprünglichen Aufgabe der
Ernährungssicherung leistet sie einen wichtigen Beitrag im sozialen Umfeld und für Natur und
Umwelt.
Landwirtschaft ist Grundlage und Ausgangspunkt des Agribusiness (Quelle: FH Soest), was in
NRW einen Gesamtumsatz von 142.200 Mill. € je Jahr erzielt. Auch im Ruhrgebiet sind größere Betriebe des Ernährungsgewerbes und des Landmaschinenbaues ansässig.
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 2: Cluster Agribusiness
Quelle: Fachhochschule Südwestfalen; Fachbereich Agrarwirtschaft
Abb.3: Wertschöpfung im Agribusiness NRW
Quelle: www. ernaehrung nrw.de
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Das Leitbild einer Landwirtschaft im Ruhrgebiet beinhaltet das Ziel der Landwirtschaft, mit
wirtschaftlichem Gewinn, gesundheitlich förderliche und qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Produkte kostengünstig, regional und überregional bereitzustellen sowie Dienstleistungen im Bereich Freizeit, Erholung und Umwelt anzubieten. Auch die Landwirtschaft
arbeitet unter ökonomischen Zwängen, ohne dabei die Ökologie und soziale Aspekte zu
vernachlässigen.
Landwirtschaft benötigt den Schutz ihrer Produktionsgrundlage Fläche und die Sicherung
der Entwicklungsfähigkeit ihrer Hofstellen. Dazu wird der Regionalplanung mit dem landwirtschaftlichen Fachbeitrag eine Standortkarte vorgelegt, die auf der Grundlage landwirtschaftlicher Daten und deren Gewichtung den Wert der Standorte abwägungsfähig feldblockbezogen darstellt. Ein Feldblock ist dabei eine einheitlich bewirtschaftete Fläche, die
von natürlichen oder künstlichen festen Grenzen umgeben ist. Am Ende steht eine landwirtschaftliche Standortkarte, die bei der Abwägung raumbedeutsamer Planungen den agrarstrukturellen Belang wiedergibt. Bereiche mit verdichtetem Vorkommen der landwirtschaftlichen Standorte I sind im Regionalplan als landwirtschaftliche Vorrang- /Vorbehaltsgebiete
darzustellen. Damit käme dem landwirtschaftlichen Belang eine ihm entsprechende lokalisierbare Raumbedeutsamkeit zu. Die Standortkarte baut sich aus den folgenden Werten
und deren Gewichtung am Beispiel des Produktionsraumes 3 „Emscherland“ auf:
Karte 8: Realnutzung und hofnahe Flächen
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Karte 9: Feldblockgröße
Karte 10: Bodenwert und Schutzwürdigkeit
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Karte 11: Viehdichte
Karte 12: Umsätze auf der Fläche
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Karte 13: Ergebnis = Standortkarte für den Raum 3
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Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Die Gewichtung und die Einstufung für die sieben von der Landwirtschaftskammer abgegrenzten Produktionsräume ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Tab. 1: Übersicht über die Parameter zur Standortbewertung
Quelle: Bewertung Landwirtschaftskammer NRW 2012
Damit ist der Regionalplanung die Möglichkeit räumlicher Differenzierung eingeräumt und
den landwirtschaftlichen Flächen ein abwägungsfähiger Wert zugeordnet worden, der ihre
agrarstrukturelle Bedeutung wiedergibt.
Im weiteren Teil des landwirtschaftlichen Fachbeitrages, der Grundlage und Basis des
Dialogprozesses zum Regionalplan sein soll, werden Ziele für die Landwirtschaft formuliert.
Es werden Aspekte wie Naturschutz, Forst, Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft behandelt und Aussagen zum Klimaschutz und zu regenerativen Energien getroffen.
Hingewiesen wird auf das Projekt „Urbane Landwirtschaft“, was demnächst unter der Internetadresse „urbane-landwirtschaft.org“ einsehbar ist. Hier wird das Thema der Landwirtschaft in urbanen Räumen inhaltlich aus Sicht von Landwirtschaft und Gartenbau aufgearbeitet und die Daten und Fakten zur Landwirtschaft im Ruhrgebiet werden dargestellt.
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Diskussion
Fachdialog
landwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
In Gruppen von 8-10 Personen wurden zwei Fragestellungen diskutiert. Die Ergebnisse der
Gruppen wurden kurz vorgestellt und werden wie folgt zusammengefasst:
Welchen Stellenwert räumen Sie künftig der Landwirtschaft in der Metropole Ruhr ein?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus Ihrer Sicht hieraus?
Unter den Diskussionsgruppen war nur eine Gruppe der Ansicht, dass es sich bei der Landwirtschaft um einen normalen Konkurrenten hinsichtlich Fläche handelt, wie z.B. der Straßenbau, Siedlung etc. und daher ein besonderer Stellenwert nicht gesehen wird.
Die anderen Diskussionsgruppen betonten im Gegensatz dazu einen hohen bis sehr hohen
Stellenwert, der sich insbesondere aus folgenden Aspekten herleitet:
• Landwirtschaftliche Nutzungsflächen dienen der Erfüllung folgender Funktionen: Kompensationsmaßnahmen, Naturschutz, Bodenschutz, Klimaschutz, Erholung, Erhaltung der
Trinkwasserqualität.
• Landwirtschaft hat insbesondere zwei Aufgaben zu erfüllen: zum einen im Wirtschaftssektor durch die Nahrungsmittelproduktion, Energieproduktion und im Bereich der Dienstleitungen, zum anderen zum Erhalt der Kulturlandschaft.
• Aufgrund der fortwährenden Inanspruchnahme ist der Sicherungsschutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist bei der Bewertung, dass
es im Bereich der Metropole Ruhr regionale Unterschiede gibt zwischen Ballungskern und
ländlichem Raum. Die Landwirtschaft im urbanen Raum „sieht anders aus“ als im ländlichen Raum. Somit ist eine differenzierte Sicherung der Flächen wichtig.
• Forderung eines Existenzrechts auch der landwirtschaftlichen Betriebe in der Metropole
Ruhr, wie es bisher bei großen Industrien oder Kraftwerken selbstverständlich ist. Außerdem sind sichere Pachtverhältnisse wichtig.
• Multifunktionalität soll durch die Bewirtschaftung mit ökologischen Betriebszielen gesichert werden; hierdurch wird die Nachhaltigkeit gewährleistet und der biologischen Diversität Rechnung getragen.
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Diskussion
Fachdialog
landwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Zum Erfordernis der planerischen Sicherung landwirtschaftlicher Flächen gab es bei den
Diskussionsgruppen grundsätzlich den Konsens, dass der Schutz erforderlich ist und eine
weitere Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen kritisch gesehen wird. Folgende
zum Teil divergierende Hinweise wurden gemacht:
• Im Kernballungsraum wird sich der Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche auch über
die Regionalen Grünzüge ergeben. Außerhalb des Kernballungsraumes sollte differenziert
werden, welche landwirtschaftlichen Nutzflächen einen besonders hohen Stellenwert haben, z.B. anhand hoher Bodenrichtwerte: Eine Flächendarstellung wird nicht für erforderlich
gehalten, es reichen textliche Regelungen.
• Die Eindämmung der Flächeninanspruchnahme ist erforderlich.
• Eine eigene Kategorie wird für sinnvoll gehalten, da die Einordnung in „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ der Landwirtschaft nicht gerecht wird.
• Es sollten textliche und kartographische Regelungen getroffen werden.
• Vorrangzonen für landwirtschaftliche Flächen werden von einigen Gruppen als erforderlich gesehen; andere Gruppe formulieren diesen Anspruch eher vorsichtiger
(„eventuell“, „ könnte darüber nachgedacht werden…“) oder schränken diese ein auf Vorrangflächen mit der Prämisse der Ökologie, um eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu
gewährleisten. Hierzu sollten Leistungsbilder definiert werden. Andere halten die Sicherung
der landwirtschaftlichen Kernzonen für unabdingbar.
• Die Formulierung von Leitbildern der multifunktionalen Landwirtschaft wird für zweckmäßig
gehalten.
• Es sollte eine Änderung in der Regelung für Kompensationsflächen erfolgen. Insbesondere
die Ausgleichsflächen auf Industriebrachen werden dafür als sinnvoll angesehen und sollten über textliche Ziele formuliert werden.
• Notwendig ist die Standortsicherung und Sicherung der Betriebsstandorte.
• Wichtig ist das Hinterfragen und auch damit Überprüfung von Bedarfsberechnungen für
Siedlung und Gewerbe.
• Es wird angeregt, auch landwirtschaftliche Verträglichkeitsuntersuchungen durchzuführen.
• Ergebnisse und Erfahrungen aus Modellprojekten vor Ort sollten in die Planung einbezogen
werden.
27
Der forstliche Fachbeitrag
Fachdialog
zum
regionalplan
ruhr
Land- und Forstwirtschaft
Burkhard van Gember
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Regionalforstamt Ruhrgebiet
Auftrag zur Erstellung des Forstlichen Fachbeitrages
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW hat im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr den
Forstlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr erstellt. Das Anforderungsprofil für diese
Forstlichen Fachbeiträge findet sich in § 8 des Landesforstgesetzes NRW:
• Darstellung des bestehenden Waldzustandes, insbesondere nach Fläche, Standortverhältnissen, Aufbau, Erschließung, Besitzstruktur und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen,
• Darstellung der Waldfunktionen, insbesondere der Bedeutung des Waldes für die wirtschaftliche Nutzung, den Umweltschutz und die Erholung der Bevölkerung,
• Darstellung und Begründung des angestrebten Zustandes,
• Angabe der öffentlichen Maßnahmen, die zur Erreichung des angestrebten Zustandes
erforderlich sind und
• Darstellung derjenigen Bereiche, in denen eine Vermehrung der Waldfläche angestrebt
werden soll, sowie derjenigen Bereiche, in denen keine zusätzlichen Waldflächen entstehen sollen.
Für den Regionalplan sind im Rahmen des Fachbeitrages Vorschläge für Grundsätze und
Ziele zu formulieren, die als Grundlage für raumbedeutsame Planungsentscheidungen dienen.
Erhebung der naturräumlichen Grundlagen
Die Erhebung der naturräumlichen Grundlagen zeigte auf, dass sich die Waldwirtschaft im
Planungsraum von ihren Standortverhältnissen her sehr unterschiedlichen Situationen stellen muss. Wuchsgebiete, Geologie, Böden, Klima und natürliche Waldgesellschaften stellen
den Waldbewirtschafter – je nach Teillandschaftsraum – vor extrem unterschiedliche Herausforderungen. Der Planungsraum hat Anteile an den forstlichen Wuchsgebieten „Westfälische
Bucht, Niederrheinisches Tiefland, Sauerland und Bergisches Land“. Dementsprechend
unterschiedlich ist auch die Zukunft der forstwirtschaftlichen Potentiale und Aufgaben in der
Region zu erwarten.
28
Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Karte 1: Waldtypen (natürliche potentielle Waldgesellschaften) im Planungsraum
Beispielhaft wurde anhand der Folgen des Klimawandels aufgezeigt, wie unterschiedlich die
Konsequenzen für verschiedene Waldtypen aufgrund einer Erhöhung der Durchschnittstemperatur zu erwarten sind. Im Wald besteht ein deutlich negativerer Trend bei Feucht- und
Nasswäldern gegenüber wechselfeuchten oder gar trockenen Waldgesellschaften.
Beschreibung der aktuellen Waldsituation
Im Planungsraum liegt das Bewaldungsprozent bei 19 % (NRW 27 %). Ein Großteil der
Städte und Gemeinden gilt als waldarm im Sinne der Definition im LEP (weniger als 15 % im
Ballungskern, ansonsten weiniger als 25 %). Im Rahmen der Erarbeitung des Fachbeitrages
wurde eine verbalargumentativ definierte Festlegung einer extrem waldarmen Kommune
(kleiner 10 %) getroffen. Darunter fallen im Planungsraum 13 Kommunen (Minimum Rheinberg mit 3 %). Auf der anderen Seite gibt es aber auch 6 Kommunen mit einem Waldanteil
der höher als 40 % ist. Haltern am See und Oer-Erkenschwick liegen mit je 49 % an der
Spitze. An diesen Zahlen lässt sich die Heterogenität des Planungsraumes ablesen.
Wichtiger Weiser für den Waldanteil in einer Kommune ist auch die Größe der Waldfläche je
Einwohner. Der Durchschnitt im Planungsraum liegt bei 164 m² (Land NRW 513 m²). Aber
auch hier gibt es Ausreißer nach oben und unten, nämlich 16 Kommunen mit weniger als
100 m² je Einwohner, aber auch 5 mit mehr als 1000 m². Herne liegt dabei mit 13 m² am unteren Ende der Statistik und Hünxe mit 3103 m² am oberen Ende.
Zur Waldflächenbilanz musste konstatiert werden, dass trotz zusätzlicher Neu-AufforstungsProgramme oder auch erhöhter Ausgleichsaufforstungen für Waldinanspruchnahmen in der
vergangenen Dekade der Waldanteil sich nur um weniger als 0,5 % erhöht hat. Das Problem
der Flächenkonkurrenz z.B. für Bauen, Landwirtschaft oder Naturschutz steht einer deutlichen Waldvermehrung im Planungsraum entgegen.
29
Fachdialog
Besitzart
Planungsraum
Land NRW
Bundeswald
1.422 ha (2%)
16.713 ha
Landund
Forstwirtschaft
Wald des Landes NRW
6.792 ha (8%)
119.345 ha
(2%)
(13%)
Kommunalwald
28.981 ha (34%)
174.258 ha (19%)
Privatwald
47.306 ha (56%)
605.484 ha (66%)
Summe
84.501 ha (100%)
915.800 ha (100%)
Wenn man die vielfältigen Funktionen von Wald im Planungsraum betrachtet, ist auch die
Besitzverteilung von Bedeutung. Immerhin wird eher dem öffentlichen Waldbesitz eine
besondere Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen an Waldwirtschaft abverlangt
als dem privaten Waldbesitz. Ein nennenswerter Unterschied gegenüber dem Landesdurchschnitt existiert vor allem beim Kommunalwaldanteil (34 %), aber auch im Ruhrgebiet beträgt
der Privatwaldanteil über 50 %. In diesen Fällen müssen Instrumente gefunden werden, die
die private Waldwirtschaft trotz der besonderen Bedingungen im Ruhrgebiet noch interessant
erscheinen lassen.
Ein Vergleich der Baumartenzusammensetzung im Planungsraum mit der des Landes NRW
zeigt deutliche Unterschiede auf, die umso ausgeprägter sind, je mehr man in den Verdichtungsraum kommt. Insgesamt überwiegt das Laubholz im Planungsraum mit 2/3 Anteil (NRW
½). Im Ballungskern beträgt das Verhältnis Laubholz zu Nadelholz sogar 86 : 14. Nadelholz, spielt dort also nur eine untergeordnete Rolle. Weder Klimawandel, noch standörtliche,
forstschutzrelevante oder wirtschaftliche Faktoren lassen einen grundsätzlichen Wandel der
Baumartenzusammensetzung erwarten. Interessant ist auch die Altersverteilung der Wälder:
während bei Eiche und Buche fast die Hälfte der Wälder über 100 Jahre alt ist, ist etwa der
gleiche Anteil beim Nadelholz unter 60 Jahre alt.
30
Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes
Haupteinnahmequelle der Waldwirtschaft ist der Holzverkauf. Dieser ist zunehmend von
Sturm, Insektenfraß oder sonstigen Schadensereignissen geprägt, sowohl was Holzmengen
als auch Holzpreise betrifft. Diese Holznutzung ist Voraussetzung für eine DienstleistungsForstwirtschaft, wie sie für den Wald nutzende Bürger selbstverständlich erscheint. Mit ca.
275.000 m³ jährlicher Holznutzung ist eine Selbstversorgung des Holzbedarfes im Planungsraum bei weitem nicht zu decken.
Eine Clusterstudie Wald und Holz (aktualisiert 2008) hat aufgezeigt, dass dieses Gesamtcluster im Planungsraum selbst ohne Druckereien und Verlage 1,6 - 2,8 % der Gesamtwirtschaft bzw. 2,0 – 7,5 % des produzierenden Gewerbes entspricht. Schwerpunkte der
holzverarbeitenden Industrie sind hier die Holzpackmittelindustrie, Bautischlereien und Druckereien und Verlage. Im Planungsraum gibt es im Cluster ca. 60.000 Beschäftigte mit Druckereien und Verlage und ca. 33.000 ohne Druckereien und Verlage; deren Umsatz beträgt
11,3 Mrd. € (mit Druckereien und Verlage) bzw. 4,3 Mrd. € (ohne Druckereien und Verlage).
Mehr als irgendwo sonst im Lande erbringt der Wald neben seiner Holznutzungsfunktion
gleichzeitig Schutz- und Erholungsfunktionen. Stellvertretend für diese „Sonderfunktionen“
wurde die Zahl der Schutzgebiete im Planungsraum dargestellt. Im Planungsraum sind
neben den Feuchtwiesen und Flussauen-Vegetationsgesellschaften vor allem Wälder als
Schutzgebiete ausgewiesen (ca. 20 %). Dort wird die Waldbewirtschaftung im Wesentlichen
durch Naturschutzauflagen bestimmt. Für die verschiedenen Sonderfunktionen – auch über
den Naturschutz hinaus – gilt es Regelungen einer Honorierung der Dienstleistungen für die
Gesellschaft zu finden. Dies gilt insbesondere für den Privatwald.
Karte 2: FFH- und Vogelschutzgebiete sowie Naturschutzgebiete im Planungsraum
31
Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Der Planungsraum bietet die ganze Bandbreite zur Umsetzung der gesetzlichen und forstpolitischen Ziele des Landes. Diesen im Regionalplan Ruhr einen verbindlichen planerischen
Rückhalt gerade dort zu bieten, wo die größte gesellschaftliche Aufmerksamkeit gegenüber
forstlichem Tun stattfindet, ist von großer Bedeutung. So sollen auch die im Folgenden beschriebenen Ziele als Standard bei der Abwägung von planerischen Interessen zum und im
Wald gelten.
Raumordnerische Ziele und Erläuterungen für die Forstwirtschaft
In insgesamt 15 Zielen sind Wald-Entwicklungsszenarien im Fachbeitrag dargestellt, die
notwendig sind, um die Herausforderungen einer nachhaltigen Waldwirtschaft zu meistern.
Diese Ziele lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
• Bei allen flächenverbrauchenden Planungen darf Wald nur in Anspruch genommen werden, wenn nachgewiesenermaßen die Planung nicht außerhalb des Waldes stattfinden
kann. Kommunen mit einem Bewaldungsanteil von weniger als 10 % oder mit weniger als
100 m² Wald je Einwohner sollen alle Gelegenheiten einer Waldvermehrung nutzen. Dies
gilt insbesondere im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen nach Bau- und Landschaftsrecht. Industriebrachen, Halden, Bergsenkungsbereiche, Auen und Brüche sowie
Grünzüge eignen sich besonders zur Waldvermehrung.
• Rohstoff-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Eckpfeiler der forstlichen
Nachhaltigkeit sollen gleichermaßen bei öffentlichen Planungen Berücksichtigung finden.
Die gesellschaftlichen Ansprüche an Waldwirtschaft sind insbesondere im Ballungsraum
von so großer Bedeutung, dass sie in der Abwägung vor allem im öffentlichen Waldbesitz
im Zweifel Vorrang haben müssen. Eine Aktualisierung der Waldfunktionskartierung ist
gerade im Planungsraum unumgänglich.
• Eine Förderung der Forstwirtschaft und der Holzverwendung hilft, die hohen gesellschaftlichen Leistungen des Waldes sicherzustellen. Im Kleinprivatwald soll dabei der Unterstützung forstlicher Zusammenschlüsse besonderes Augenmerk geschenkt werden.
• Waldbezogene Umweltbildung soll zu einem festen Bestandteil der Umweltbildungseinrichtungen im Planungsraum werden. Dazu bedarf es einer verstärkten Koordinierung der
bestehenden Einrichtungen und Initiativen.
• Die forstliche Forschung soll im Verbund mit sonstigen Forschungsdisziplinen im urban
geprägten Planungsraum verstärkt die aktuellen gesellschaftlich relevanten Waldthemen
behandeln. Interdisziplinärer Behandlung der Themen ist dabei unbedingt Vorrang zu
geben. Eine forstfachliche Beteiligung ist dabei unumgänglich.
32
Diskussion
Fachdialog
forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
In Gruppen von 8-10 Personen wurden zwei Fragestellungen diskutiert. Die Ergebnisse der
Gruppen wurden kurz vorgestellt und werden wie folgt zusammengefasst:
Welchen Stellenwert haben die Waldflächen der Metropole Ruhr für Sie? Warum?
• Dem Wald wird aufgrund seiner vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen, und
damit nicht zuletzt seinem Wert für die Gesundheit des Menschen und aufgrund der hohen emotionalen Gebundenheit zum Wald ein hoher Stellenwert eingeräumt. Diesem wird
ein seit langem bestehender gesellschaftlicher Konsens zugestanden.
• Bei der Betrachtung und Bewertung des Waldes erscheint die Berücksichtigung der
vorhandenen regionalen Unterschiede im Ballungskern, dem Ballungsrand und der ländlichen Zone wichtig. Dieses gilt insbesondere im Hinblick auf die regional unterschiedlichen
Funktionen.
• Auch auf die unterschiedliche Qualität der Wälder wird hingewiesen, so z.B. die hohe
Qualität alter Wälder oder auch sehr großer zusammenhängender Waldflächen. Steigerbar dagegen sei der Wert von Industriewäldern.
• Wünschenswert ist die Darstellung von Flächen für Umtriebswälder.
33
Diskussion
Fachdialog
forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
In welcher Form halten Sie eine Sicherung der Waldflächen in der Regionalplanung für
erforderlich ?
Insgesamt waren sich die Teilnehmenden darüber einig, dass die Wälder bereits über das Bundeswaldgesetz, das Landesforstgesetz und auch über die Festlegung als Vorranggebiet gemäß
der Durchführungsverordnung des Landesplanungsgesetzes ausreichend gesichert sind. Es
gab Anregungen zu folgenden Aspekten:
• Es sind textliche Darstellungen zur Waldvermehrung erforderlich. Außerdem sollten Suchräume zur Waldvermehrung dargestellt werden. Statistische Bezüge erscheinen nicht
zweckmäßig und sollten allenfalls als Grundsatz aufgenommen werden. Dort, wo ein geringer Waldanteil vorhanden ist, sollte dieser erhöht werden.
• Wichtig bei der Ausweisung von Vorrangflächen sind insbesondere die Flächen zur ökologischen Aufwertung von Wäldern und die besondere Sicherung der noch vorhandenen großflächigen Waldgebiete.
• Bei der Stabilisierung und Optimierung der Wälder sollte der Klimaschutz besonders berücksichtigt werden.
• Bei den textlichen Regelungen ist die Differenzierung ländlicher Bereiche und Kernbereiche
zu berücksichtigen.
• Erforderlich ist eine qualitative Strukturverbesserung, indem bei Waldumbau der Laubwaldanteil erhöht und der Erlebniswert verbessert wird.
• Es sollten Flächen, die für eine Rekultivierung vorgesehen sind und nicht der Landwirtschaft
zur Verfügung stehen, der Anlage von Wald zugesprochen und als solche dargestellt werden.
• Es sollte der Umgang mit Flächen überdacht werden, die im Regionalplan bisher zwar als
Waldflächen dargestellt aber tatsächlich noch nicht vorhanden sind.
• Kontrovers diskutiert wurde das Thema der Sicherung der Flächen im Hinblick auf Energieerzeugung. Während einerseits Aussagen zu Vorranggebieten für Windenergie im Wald für
erforderlich gehalten werden, hielten andere Teilnehmer dies für nicht erforderlich.
34
Gender/Chancengleichheit Fachdialog
ein
perspektivwechsel
Land- und Forstwirtschaft
Zur Implementierung von Chancengleichheit und Genderperspektive wurden im fachlichen
Diskurs zur Land- und Forstwirtschaft vom Frauennetzwerk Ruhrgebiet folgende Anregungen
und Anforderungen des Gender Mainstreaming eingebracht:
• Eine „Sichtbarmachung der Menschen“, das heißt der Perspektiven von Nutzerinnen und
Nutzern im urbanen und peri-urbanen Produktivraum ist erforderlich. Geeignete Maßnahmen sind Gender-Statistics und differenzierte Betrachtungen, um Frauen und Männer bzw.
junge wie ältere Menschen in ihren jeweiligen Rollen und ihrer Bedeutung für Erhalt und
Pflege der urbanen Kulturlandschaft besser berücksichtigen zu können.
• Die Fragen „Wer agiert, mit welcher Perspektive (auch künftig) im Forst bzw. im Landschaftsraum?“ sind wichtige Kriterien für eine Vertiefung bzw. Anreicherung der Fachbeiträge, sie müssen handlungsleitend für die Regionalplanung und chancengerechte Abwägung einschlägiger Planungsaussagen und Planinhalte werden.
• Aus genderorientierten Zielen, Datenanalysen und Planungen lassen sich auch zielgenauere, chancengerechte Vorschläge für die Forst- und Landwirtschaft und die Ausrichtung
der Fördertatbestände (EU-Mittel) in der Forst- und Landwirtschaft ableiten, einem Sektor,
der bisher stark von männlichen Entscheidern und Lebensmustern geprägt ist. Auch für
die Antragstellung der Fördermittel wäre dies ein Vorteil, da Gender Mainstreaming auf
der EU-Ebene fest verankert ist und hier zurzeit die grundlegenden Weichen für die Politik
der nächsten Strukturfond-Förderperiode gestellt werden.
• Beteiligungsfragen, Repräsentanz und (Mit-) Entscheidungsmöglichkeiten sind weitere
wichtige Aspekte im Zusammenhang mit Gleichstellung.
35
Fachdialog
erkenntnisse
Land- und Forstwirtschaft
Aus den erfragten Erwartungen und den Diskussionen ergaben sich zahlreiche Ansprüche
und Anregungen für die Themen Land- und Forstwirtschaft für die Entwicklung der Region
und für die planerische Umsetzung im Regionalplan.
Durchaus waren Unterschiede in der Haltung der Teilnehmenden zu erkennen, was den
Stellenwert der Landwirtschaft in der Planung bedeutet. So ist die Landwirtschaft für einige
Teilnehmenden anderen Nutzern gleichgestellt und daher kein besonderer Vorrang notwendig. Instrumente wie die Ausweisung regionaler Grünzüge reichen zur Sicherung der Fläche
ihrer Meinung nach aus.
Daneben gab es die Auffassung, dass der Landwirtschaft aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen ein hoher bis sehr hoher Stellenwert beizumessen ist. Daraus abgeleitet wird daher eine
planerische Sicherung im Regionalplan durchaus für notwendig gehalten. Zu gewährleisten
wäre dabei eine differenzierte Betrachtung der Flächen hinsichtlich der Bewirtschaftung, der
Wertigkeit der Böden und der Lage. Der landwirtschaftliche Fachbeitrag liefere daher insbesondere zur räumlichen Qualifizierung eine wichtige Grundlage, die in der planerischen
Abwägung berücksichtigt werden könne, wenn es um die Neuausweisung aber auch die
Rücknahme von Siedlungsflächen gehe.
Da für die zeichnerische Darstellung der Rahmen durch die Landesplanung und die rechtlichen Vorgaben vorgegeben sei, sollte der Vorschlag, Vorranggebiete für landwirtschaftliche
Flächen auszuweisen, seitens der Regionalplanungsbehörde geprüft werden. Auch mit dem
Hinweis, textliche Ziele und Grundsätze in einer eigenen Planungskategorie und nicht unter
„Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich“ zusammenzufassen, sollte es im Zuge der planerischen Diskussion und Erarbeitung des Planentwurfs eine intensive Auseinandersetzung
geben.
Mit dem Landesforstgesetz und der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz
besteht in der Regionalplanung für den Wald ein gesetzlich gegebener Vorrang. Damit lässt
sich für den Schutz des Waldes eine deutlich andere Ausgangssituation erkennen, als es bei
der Landwirtschaft der Fall ist.
Als sehr wichtig und wünschenswert wurde die Aktualisierung einer Waldfunktionskarte angesehen, um räumlich-funktionale Qualitäten differenzieren zu können, weil das Verbandsgebiet ein sehr heterogenes Waldvorkommen aufweist.
Im Verlauf des Fachdialogs sind weitere Aspekte benannt worden, wie z.B. Pilotprojekte zum
Thema Landwirtschaft, die Herausarbeitung der urbanen Landwirtschaft, die stärkere Einbindung des Themas Flächenverbrauch in die Öffentlichkeit. Diese Themen, die nicht primär
im Zuge der Regionalplanerstellung bearbeitet werden können, sollten auf der informellen
Ebene weiter mitgedacht und berücksichtigt werden.
36
Schlussplädoyer aus Sicht der
Fachdialog
Wissenschaft
Land- und Forstwirtschaft
Prof. Dr. Frank Lohrberg (RWTH Aachen, Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur)
In seinem Abschlussstatement unterscheidet Herr Prof. Dr. Lohrberg vier Themenfelder.
Veranstaltungsformat
Bezüglich der Vorgehensweise der Beteiligung der Teilnehmenden lobt er ausdrücklich den
hohen Standard, das gewählte Format der Diskussion in Kleingruppen und die Rückspiegelung
der Ergebnisse in die Gesamtrunde. Dadurch können sich mehr Akteure inhaltlich beteiligen und
Aspekte zur Sprache gebracht und diskutiert werden, was gleichzeitig die Erwartungshaltung der
Beteiligten erhöht. Nach der Zusammenfassung der inhaltlichen Schwerpunkte besteht die Herausforderung, die Belange, die im Rahmen der Regionalplanung dargestellt werden können, zu
erfassen, zu gewichten und zu entscheiden, welche davon in diesem Instrument berücksichtigt
werden sowie die verbleibenden und darüber hinausgehenden, relevanten Aspekte weiter zu
verwenden.
Regionalplanausrichtung
Die perspektivische Ausrichtung des Instrumentes Regionalplan wird hervorgehoben. Die programmatische Qualität des Regionalplans hat Auswirkungen auf den Inhalt. Qualität steht dabei
im Vordergrund. Für den Zeitraum 2020-2030 wird es voraussichtlich eine engere Verflechtung
der heute im Fokus stehenden Themenbereiche Land- und Forstwirtschaft geben, als dies in
der Vergangenheit der Fall war. Die „postfossile Stadt“ verbunden mit der Energiewende führt zu
einem neuen Denken in Zusammenhängen mit Auswirkungen auf den Regionalplan.
Urbane Landwirtschaft
Es handelt sich um einen ausgesprochen heterogenen Raum. Für den Regionalplan stellt sich
die Frage nach der künftigen Rolle der Landwirtschaft für die Metropole Ruhr. Es sind bereits
hinreichend Kriterien im Fachbeitrag genannt worden, wie Marktnähe, Bonität der Böden, Produktivität der einzelnen Flächen, die als Abwägungsgrundlage dienen können. Die Kriterien machen
deutlich, dass die Landwirtschaft durch Anpassung und Spezialisierung auf städtische Märkte
durchaus vital und zukunftsfähig ist, dass aber auch ein Zusammenspiel mit kommunaler und
regionaler Planung notwendig ist. Quantität der Flächen in der Region ist wichtig und lässt sich
über Planzeichen und gegebenenfalls künftig Vorrangbereiche regeln. Aber auch zur Qualität gibt
es viele Anregungen weitere, zeitgemäße Angebote im Zusammenhang mit der Anpassung der
Landwirtschaft zu schaffen. Dies hat zurzeit schon einen höheren Stellenwert als früher. Es sollte
ausgehend von der Landwirtschaft ein Prozess mit anderen Partnern in Gang gesetzt werden,
gemeinsam Kriterien festzulegen und landwirtschaftliche Areale zu suchen, die sich als Vorrangbereiche/Vorranggebiete urbaner Landwirtschaft eignen und gezielt weiterentwickelt werden.
Urbane Forstwirtschaft
Die Forstwirtschaft ist qualitativ gut aufgestellt. Die Sicherung der Forstflächen funktioniert. Es
gibt einen höheren Waldanteil als noch vor Jahren. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob die
Vermehrungsziele der letzten 10 bis 15 Jahre automatisch so weiterverfolgt werden sollen. Hierzu ist regional genau hinzuschauen. Zu den statistisch erfassten Waldgebieten kommt noch der
Baumbestand der Erholungsflächen, Parkanlagen oder das Begleitgrün an Straßen als Biomasse
hinzu. Der Schwerpunkt sollte mehr auf den Qualitäten des Waldes liegen und welche Leistungen
er erbringen kann. Im Fachbeitrag wurden entsprechende Beispiele genannt. Es sollte die Rolle
des Ballungsraumes stärker thematisiert werden, wie die Adaption der Landwirtschaft auf den
städtischen Raum z.B. in Bezug auf Vermarktung und der Frage nachgegangen werden, ob sich
eventuell vergleichbare Entwicklungen und Prozesse für die Forstwirtschaft ergeben.
37
Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
38
Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
39
Fachdialog
Teilnehmende
6.November 2012
Land- und Forstwirtschaft
A
Asche, Christiane
Regionalverband Ruhr, Regionalplanung
B
Beckröge, Dr. Wolfgang
Regionalverband Ruhr, Geoinformation und Raumbeobachtung
Bienengräber, AnkeBUND
Bongartz, Michael
Regionalverband Ruhr, Regionalplanung
Born, Rolf
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Bröcker, KarlStadt Wuppertal, Kreislandwirt
Brüggemeier, EvaStadt Gelsenkirchen, Referat Stadtplanung
C
Cepa, HelmutStadt Marl
Claus-Krupp, AndreaLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Cramm, Ulrike
Regionalverband Ruhr, Regionalplanung
D
Dörnemann, Johannes
Kreis Recklinghausen, FD Kreisentwicklung und Wirtschaft
E
Eich, EduardLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Elhaus, DirkGeologischer Dienst NRW - Landesbetrieb Krefeld
F
Flohr, JuliaLandesbüro Naturschutzverbände
Franke, NiklasStadt Xanten, Fachbereich Planen und Bauen
Fürst, KlausBezirksregierung Münster
G
Geilmann, UlrichGemeinde Alpen, Fachbereich Planen und Umwelt
Gesing, Julia Glowka, ReinhardNaturschutzbund Bottrop
Golles, WolfgangStadt Essen, Grün und Gruga
H
Haep, MonikaStadt Oberhausen, Fachbereich 2-2-10
Häpke, Dr. Ulrich
Regionalverband Ruhr, Landschaftsentwicklung und Umwelt
Hagel, KarstenStadt Oer-Erkenschwick
Hammwöhner, ThomasStadt Herten, Stadtplanung
Hassel, ReinhartRegionalforstamt Ruhrgebiet
Heinen, Gerhard
Regionalverband Ruhr, Landschaftsentwicklung und Umwelt
Höhn, Michael Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Hörner, Helmut
Kreis Unna, Landschaftsplanung
Hübscher, ThomasLNU Essen
Hümbs, Hans-Joachim
Regionalverband Ruhr, Regionalplanung
I
im Spring-Ojih, Dorothee
Regionalverband Ruhr, Regionalentwicklung
J
Jandel, UrsulaLandwirtschaftskammer
K
Kelp-Siekmann, Sibylle
Regionalverband Ruhr, Regionalentwicklung
Kemper, Denise
Regionalverband Ruhr, Landschaftsentwicklung und Umwelt
Knoblach, LudwigStadt Neukirchen-Vluyn, Planungs-und Bauordnungsamt
40
Fachdialog
Teilnehmende
6.November 2012
Land- und Forstwirtschaft
König, NadjaStadt Moers
König, WolfgangWestfälischer-Lippischer Landschaftsverband
Korte, AnnetteStadt Fröndenberg
Korte, Gerrit Kreisbauernschaft Wesel
Kortenbruck, Hans-Dieter
Landwirtschaftlicher KreisVerband Ruhr-Lippe
Krebber, Reinhard
Waldbauernverband Wesel
Krüsemann, Dr. Ellen
Regionalverband Ruhr, Regionalplanung
L
Lenzen, WilhelmLandwirtschaftskammer NRW
Letzner, Winfried
Kreis Wesel Natur- und Landschaftsschutz
Lohrberg, Prof. Dr. Frank
RWTH Aachen
Lütgemüller, Dr. F.-W.
Bezirksstelle für Agrarstruktur
M
Mackmann, GerdLandesbüro Naturschutzverbände
Mann, Regina
Regionalverband Ruhr, Landschaftsentwicklung und Umwelt
Marks, Dr. RobertStadt Dortmund, Untere Landschaftsbehörde
Mentz, UlrikeStadt Hamm, Stadtplanungsamt
Mork, AdrianStadt Schwerte, FD Demographie und Stadtplanung
Mühlenberg, Alexandra
LANUV NRW, Recklinghausen
N
Naendrup, GerhardSchutzgemeinschaft Deutscher Wald
Neuhoff, WolfgangStadt Duisburg, Stadtentwicklung und Projektmanagement
Nesselhauf, GeorgStadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt
Nitsche, WolfStadt Moers, Stadtentwicklung/Stadtplanung
O
Oberdellmann, Peter
Westfälisch-Lippischen Landschaftsverband
Olejniczak, InaStadt Bottrop, Untere Landschaftsbehörde
P
Pawlicki, MartinStadt Herne, Fachbereich Stadtgrün
Paetsch, ClaudiaStadt Witten
Petzinger, TanaRegionalverband Ruhr, Regionalentwicklung
Pölling, BerndLandwirtschaftskammer Unna
Porrmann, ThomasStadt Essen, Untere Landschaftsbehörde
R
Rohleder, Manfred
Kreisbauernschaft Ruhrgroßstädte
Rommeswinkel, HansStadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt
Roth, StephanieStadt Hagen, Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
S
Sander, Sven
Regionalverband Ruhr, Regionalentwicklung
Schablowski, Claudia
Regionalverband Ruhr, Regionalplanung
Schädel, JürgenStadt Hagen, Stadtplanung
Schauermann, BarbaraStadt Essen, Stadtplanung und Bauordnung
Schnetger, Heinrich
Landwirtschaftskammer Kleve/Wesel
Schröder, MargretStadt Essen, Grün und Gruga
Schulte-Althoff, GeorgStadt Haltern am See, Kreislandwirt
Schulz, CorneliaStadt Herne, Fachbereich Stadtgrün
41
Fachdialog
Teilnehmende
6.November 2012
Land- und Forstwirtschaft
Schwarze-Rodrian, Michael
RVR, Europäische und regionale Netzwerke Ruhr
Schwenk, IrmgardGemeinde Schermbeck, Bauamt
Sebrantke, Jeanette
Regionalverband Ruhr, Regionalentwicklung
Seckler, WolfgangStadt Marl, Technischer Beigeordneter
Simon, MelanieLandwirtschaftskammer
Sinhuber-Schotte, BirgitStadt Recklinghausen, Planung, Bauen, Umwelt
Sprenger, MatthiasStadt Gevelsberg, Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaftsförderung
Suttmann, BrigitteStadt Herten, Stadtentwicklung
Soika-Bracht, PetraStadt Schwelm, Ennepe-Ruhr-Kreis
Späth, RenateFrauennetzwerk Ruhrgebiet
Sulke-Nettsträter, RebeccaStadt Werne, Stadtentwicklung und Stadtplanung
Suttmann, BrigitteStadt Herten, Planen, Bauen, Wohnen
T
Terhardt, MarcelKreisbauernschaft Ruhrgroßstädte
Tigler, GeorgGemeinde Sonsbeck, Fachbereich Planen und Bauen
Timmer, UlrichLandwirtschaftskammer
Tittmann, SusanneBezirksregierung Arnsberg
Tönnes, Martin
Regionalverband Ruhr, Bereichsleiter Planung
Thoms, BeateStadt Bergkamen, Planungsamt
Tranow, InaStadt Dortmund, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
V
van Gember, Burkhard
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Arnsberg
Vermeulen, PeterStadt Mülheim a.d. Ruhr, Beigeordneter für Umwelt, Planen, Bauen
VetterBezirksstelle für Agrarstruktur
W
Wagener, Maria T.
Wegmann, Dietrich
Wehren, Dr. Wilhelm
Westenberger, Wolfgang
Wipf, Jörg-Michael
Wortmann, Hans-Heinrich
Wübbenhorst, Detlef
42
Regionalverband Ruhr, Regionalentwicklung
Bezirksregierung Arnsberg, Regionalplanung
Landwirtschaftskammer Kleve/Wesel
Regionalforstamt Niederrhein
Regionalverband, RuhrGrün
Landwirtschaftlicher Kreisverband Ruhr-Lippe
Kreis Wesel, Bauen, Immissionsschutz und Planung
Fachdialog
impressionen
Land- und Forstwirtschaft
43
Impressum
Ansprechpartner
Fachdialog
Land- und Forstwirtschaft
Werkstattbericht
Martin Tönnes
Bereichsleiter Planung
Kronprinzenstr. 35, 45128 Essen
Fon: +49 (0)201-2069-213
Fax: +49 (0)201-2069-500
www.regionalerdiskurs.metropoleruhr.de
Herausgeber
Regionalverband Ruhr
Die Regionaldirektorin
Bereich Planung
Kronprinzenstr. 35, 45128 Essen
Fon: +49 (0)201-2069-0
Fax: +49 (0)201-2069-500
www.metropoleruhr.de
Titelbild: Regionalverband Ruhr
Fotos: Regionalverband Ruhr, Leitmann, Muck
Redaktion
Christiane Asche, Dr. Claas Beckord
Layout
Claudia Michaely-Walkling
Essen, August 2013