und Forstwirtschaft
Transcription
und Forstwirtschaft
Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Werkstattbericht regionalerdiskurs auf dem Weg in die Zukunft der Fachdialog Fachdialog LandForstwirtschaft Land-und und Forstwirtschaft Werkstattbericht Dienstag, 6. November 2012 2 Fachdialog Inhaltsverzeichnis Land- und Forstwirtschaft Vorwort 4 Regionaler Diskurs - ... auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr 6 Ziele und Ablauf des Fachdialogs 8 Programm 9 Impulse Sachstand der Regionalplanung I Michael bongartz 11 Urbane Land- und Forstwirtschaft I Prof. Dr. Frank Lohrberg 13 Der landwirtschaftliche Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr I Wilhelm Lenzen 14 Der forstliche Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr I Burkhard van Gember 28 Gender/Chancengleichheit - Ein Perspektivwechsel 35 Erkenntnisse 36 Schlussplädoyer aus Sicht der Wissenschaft I Prof. Dr. Frank Lohrberg 37 Teilnehmende 38 Impressionen 41 3 Fachdialog Vorwort Land- und Forstwirtschaft Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fachdialog Land- und Forstwirtschaft, den der Regionalverband Ruhr (RVR) am 6. November 2012 in Essen durchgeführt hat, ist ein weiterer wichtiger Baustein des, auf Transparenz und Kommunikation angelegten ‚Regionalen Diskurses‘. Der Start dieses Dialogprozesses erfolgte im November 2011 durch das erste von drei Regionalforen, das Regionalforum Herausforderungen. Hieran haben sich themenspezifische Fachdialoge angeschlossen. Zielsetzung der Fachdialoge ist die Vertiefung und ausführliche Diskussion von Themen und Aufgaben für den Regionalplan sowie die weitere Gestaltung des Beteiligungsprozesses zur Qualifizierung der Regionalplanung. Es ist darüber hinaus ausdrücklich gewünscht, solche Themen zu identifizieren, deren Bearbeitung anderer, informeller Instrumente bedarf. Die Land- und Forstwirtschaft ist nicht nur ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Metropole Ruhr, sondern auch wichtige Identifikations- und Lebensgrundlage für die Menschen in der Region. Im Rahmen der Regionalplanung ist zu beachten, dass die räumlichen Voraussetzungen für die Land- und Forstwirtschaft zum einen für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion erhalten und weitestgehend gesichert werden. Zum anderen soll sie ihren Beitrag dazu leisten, die natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen zu erhalten sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten. Neben der Flächensicherung erfüllt der Regionalplan gleichzeitig die Funktionen eines forstlichen Rahmenplanes und stellt die regionalen Erfordernisse zur Entwicklung und Sicherung des Waldes dar. Den inhaltlichen Aufschlag zum Umgang mit dem Thema „Urbane Land- und Forstwirtschaft und ihre Chancen für das Ruhrgebiet“ lieferte Prof. Dr. Frank Lohrberg von der RWTH Aachen. Wilhelm Lenzen von der Bezirksstelle für Agrarstruktur, Düsseldorf/Ruhrgebiet/Unna, stellte den landwirtschaftlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vor. Burkhard van Gember als Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen folgte mit dem forstwirtschaftlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr. In den jeweils anschließenden Arbeitsgruppen wurde intensiv zum Stellenwert der Landwirtschaft und der Waldflächen in der Metropole Ruhr sowie zu den planerischen Sicherungserfordernissen und -möglichkeiten im neuen Regionalplan Ruhr diskutiert. 4 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Als Moderatorin führte Maria T. Wagender, RVR-Referatsleiterin Regionalentwicklung, durch die Veranstaltung. Ihr und allen Referenten möchte ich an dieser Stelle dafür danken, dass sie mit ihrem Fachwissen und Engagement die erfolgreiche Durchführung dieses Fachdialogs sichergestellt haben. Mein ausdrücklicher Dank gilt weiterhin allen Beteiligten des Fachdialogs für ihre fundierten und anregenden Beiträge, ihre Mitwirkung und Diskussion in den Arbeitsgruppen und im Plenum. Ein besonderer Dank geht auch an alle Kolleginnen und Kollegen, die den Fachdialog professionell organisiert und zum guten Gelingen beigetragen haben. Die Auswertung der Fachdialoge mit den vielen anregenden Impulsen aus den Diskussionen wird uns wichtige Hinweise bei den anstehenden Arbeitsschritten für die Erstellung des Regionalplans liefern. Es gibt noch viel zu tun. Packen wir es gemeinsam an! Martin Tönnes Bereichsleiter Planung 5 Regionaler Diskurs Fachdialog ...auf dem Weg in die Zukunft Land- und Forstwirtschaft Regionaler Diskurs - …auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr Mit der Übernahme der Regionalplanung für das Verbandsgebiet hat der Regionalverband Ruhr (RVR) erstmals seit 1966 wieder die Chance einen einheitlichen Regionalplan für die Metropole Ruhr aufzustellen. Für den RVR ist dies Anlass, den Raum als planerische Einheit in den Blick zu nehmen und mit allen relevanten Akteuren einen integrierenden Rahmen für die räumliche Entwicklung zu schaffen. Dieses eröffnet neue Chancen auf positive Effekte für die Region. Dieses geschieht vor äußerst komplexen Rahmenbedingungen. Durch den demographischen Wandel verändern sich die Determinanten und Zielrichtungen der Siedlungsentwicklung, der Klimawandel stellt die Region vor neue Herausforderungen, der wirtschaftliche Strukturwandel bringt neue Raumansprüche und Nutzungsmuster hervor, lässt‚ gebrauchte Räume‘ zurück. Nicht zuletzt üben soziale und gesellschaftliche Prozesse und die Anforderungen an die Umsetzung der Chancengleichheit sowie Inklusion und Integration zunehmenden Einfluss auf die Planung und die Umsetzung der räumlichen Entwicklung aus. Der begonnene Prozess, der Antworten auf die komplexen Herausforderungen einer Region im Wandel gibt, gelingt nur mit dem Sachverstand der Akteure in den Kommunen, den Fachinstitutionen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Daher lädt der RVR alle relevanten Akteure ein, den Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr gemeinsam zu beschreiten und den Erarbeitungsprozess zum Regionalplan Ruhr aktiv mit zu gestalten. Unter dem Motto ‚Regionaler Diskurs - … auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr‘ ist ein diskursiver, auf Transparenz und Kommunikation angelegter Prozess gestartet. Nach ausführlichen Gesprächen mit den Städten und Gemeinden sowie den teilregionalen Akteursnetzwerken stellt die gemeinsame Benennung der zentralen Herausforderungen der Regionalentwicklung die Grundlage für die weitere Diskussion im Verbandsgebiet dar. Hierzu diente das Regionalforum Herausforderungen im November 2011. Nun gilt es die Herausforderungen im Rahmen von Fachdialogen und -gesprächen weiter zu vertiefen und in Handlungsansätzen münden zu lassen. Die nun folgende Zeit soll auch dazu dienen, eine breite Debatte über Zukunftsentwürfe für die Metropole Ruhr zu führen. Für die regionale Diskussion über mögliche Zukunftsentwürfe wird der Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr wertvolle Impulse liefern. Seine Ergebnisse werden als Katalysator wirken und für die vielfältigen Herausforderungen der Region Ideen und Lösungsvorschläge anbieten. Der Blick von außen soll hierbei zu neuen Perspektiven führen, um damit die Bandbreite des Möglichen zu vergrößern. Die im Rahmen des Regionalforums Herausforderungen erarbeiteten zentralen Herausforderungen der Regionalentwicklung bilden einen inhaltlichen Impuls für den Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr. Gemeinsam werden im Regionalforum Zukunft die Leitlinien und Ideen für die Regionalentwicklung diskutiert und benannt. Dabei werden die Ergebnisse aus dem geplanten Ideenwettbewerb einbezogen. Im Rahmen des Regionalforums Wege werden dann die Grundzüge des Regionalplan-Entwurfs vorgestellt und öffentlich diskutiert. Im Anschluss an die Entwurfserarbeitung folgt das formelle Planungsverfahren. 6 Fachdialog der Metropole Ruhr Land- und Forstwirtschaft Der Regionale Diskurs wird neben Themen mit unmittelbarer Relevanz für den Regionalplan auch solche regional bedeutsamen Aufgaben identifizieren, zu deren Bewältigung andere Formate und Instrumente gesucht werden müssen. Für eine integrative Regionalentwicklung bietet u.a. der RVR mit seinen Kompetenzen in der informellen Planung, der Freiraumplanung und der regionalen Wirtschaftsförderung eine geeignete Plattform. Der gesamte Prozess des Regionalen Diskurses einschließlich der Durchführung des Ideenwettbewerbs Zukunft Metropole Ruhr wurde einstimmig von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr beschlossen. Regionalforum Auftakt Stadtgespräche Teilregionale Gespräche Regionalforum Herausforderungen Fachdialoge Regionalforum Regionalforum Wege Zukunft Herausforderung Zukunft Regionalplan Ruhr Wege Regionalplan Ruhr (…) Netzwerke REGIONALPLAN Verfahrensstruktur IDEENWETTBEWERB Raumanalyse ruhr FIS Klimaanalyse Freiraumkonzept Ruhr Auslobung Auftaktveranstaltung Zukunftsforum I Zukunftsforum II Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung im Ennepe-Ruhr-Kreis Zukunftsforum III Gewerbliches Flächenmanagement INFORMELLE PLANUNGEN & REGIONALANALYSEN & NETZWERKE ARBEITSKREIS REGIONALER DISKURS 7 Fachdialog Ziele und Ablauf Land- und Forstwirtschaft Im Prozess des Regionalen Diskurses spielen die Fachdialoge eine besondere Rolle. Sie dienen dazu, • fachspezifische Anforderungen an die räumliche Entwicklung der Region aus der Perspektive verschiedener Akteure zu vertiefen, • die Leitlinien, Grundzüge und inhaltliche Ausrichtung für planerische Festlegungen im Regionalplan vorzubereiten, • über die Regionalplanung hinausgehende Steuerungserfordernisse und Handlungsnotwendigkeiten zu benennen, • Abwägungsgrundlagen zu fundieren, und • in einer ergebnisoffenen Diskussion, gemeinsame oder auch divergierende Positionen zu erkennen. Die Fachdialoge entfalten keine Bindungswirkung für die abschließende Abwägung. Es findet keine Vorwegnahme der eigentlichen planerischen Abwägung des nachfolgenden Verfahrens statt. Es erfolgt keine Absprache verbindlicher Ziele und Grundsätze. Der Fachdialog „Land- und Forstwirtschaft“ dient dazu, dass Fachbehörden und –institutionen, Verbände, Kommunen und Kreise zum Thema in kleineren Gruppen ihre Meinungen austauschen und Anregungen geben. Ca. 100 Vertreter/innen aus Kommunen und Kreisverwaltungen, Bezirksregierungen, Verbänden und des RVR erörterten am 06. November 2012 beim RVR Fragestellungen zur zukünftigen planerischen Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Als Grundlage für den Meinungsaustausch in diesem Fachdialog dienten die Vorträge der Landwirtschaftskammer und des Landesbetriebes Wald und Holz, die den landwirtschaftlichen und fortwirtlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vorstellten, sowie die Impulse zur Urbanen Land- und Forstwirtschaft aus der Sicht der Wissenschaft, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Lohrberg. Die hier vorgestellten Ergebnisse des Fachdialogs fließen unter anderem in den weiteren Erarbeitungsprozess des Regionalplans Ruhr ein, werden jedoch auch Impulse für die Weiterbeschäftigung im Rahmen der informellen Planung liefern. 8 Fachdialog programm Land- und Forstwirtschaft 9:00 UhrAnkunft 9:30 UhrBegrüßung und Auftakt Martin Tönnes (RVR, Bereichsleiter Planung) 9:45 UhrIhre Erwartungen an den Fachdialog 10:15 UhrAnlass, Ablauf und Ziele des Fachdialogs/Sachstand der Regionalplanung Michael Bongartz (RVR, Referatsleiter Regionalplanung) 10:30 UhrUrbane Land- und Forstwirtschaft Prof. Dr. Frank Lohrberg (RWTH Aachen, Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur) 10:45 UhrLandwirtschaft - Der landwirtschaftliche Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr Wilhelm Lenzen (Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle für Agrarstruktur Düsseldorf/Ruhrgebiet, Unna) 11:30 UhrErfahrungs-/Meinungsaustausch in Gruppen 12:30 UhrDiskussion 13:00 UhrImbiss & Gespräche 14:00 Uhr Forstwirtschaft - Der forstliche Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr Burkhard van Gember (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) 14:45 UhrErfahrungs-/Meinungsaustausch in Gruppen 15:45 UhrDiskussion 16:15 UhrSchlussplädoyer aus Sicht der Wissenschaft Prof. Dr. Frank Lohrberg (RWTH Aachen, Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur) 15:30 UhrEnde des Fachdialogs Moderation: Maria T. Wagener (RVR, Referatsleiterin Regionalentwicklung) 9 Ihre Erwartungen Fachdialog an den fachdialog Land- und Forstwirtschaft Erwartungen der Teilnehmenden an den Fachdialog Die Teilnehmenden wurden aufgefordert, ihre persönlichen Erwartungen an den Fachdialog zu benennen und in Kleingruppen zu diskutieren. Pro Gruppe wurden dann die wichtigsten Gesichtspunkte zusammengestellt. Als Ergebnis konnten folgende Erwartungen zusammengefasst werden: • Schutz und Erhaltung des Freiraums; Eindämmung von weiterem Flächenverbrauch • Freiraum als Wirtschaftsraum der Land- und Forstwirte (Wertigkeit der Ertragsbereiche, Erhalt der originären Aufgaben) • Sicherung und Stärkung der Funktionen des Freiraums u.a. ökologische Vielfalt, Biotopverbund, Biotop- und Artenschutz, Freizeit- und Erholungsnutzung, Bodenschutz, Grundwasservorsorge, flächenschonender Umgang bei Kompensationsmaßnahmen • Berücksichtigung der Konflikte durch divergierende Nutzungsansprüche und Interessen z.B. Wald und Erholung, Realisierung erneuerbarer Energien, Bedeutung der Freizeitnutzung • Sicherung und Stärkung der Landwirtschaft (differenzierte Betrachtung der Betriebe, Flächenverlust eindämmen, Ausgleichsregelungen überprüfen, Qualitätsziele vereinbaren, Bedeutung regionaler Erzeugnisse, Entwicklungschancen, Bedeutung für die Kulturlandschaftspflege etc.) • Unterschiedliche Betrachtung des Kernbereiches, des Randes und des Umlandes • Konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure • Bindungsmöglichkeiten in der Regionalplanung, Bewertung der Zielsetzungen der Fachbeiträge im Regionalplan, Berücksichtigung des Freiraumkonzeptes 10 Sachstand der Fachdialog regionalplanung Land- und Forstwirtschaft Michael Bongartz Referatsleiter Regionalplanung Regionalverband Ruhr, Essen Rechtliche Vorgaben zur Land- und Forstwirtschaft in der Regionalplanung Land- und Fortwirtschaft werden im Rahmen der Raumordnung durch zahlreiche Regelungen beeinflusst. Für die räumliche Planung maßgeblich sind hierbei die Vorgaben des Bundesraumordnungsgesetzes (ROG), des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP) sowie der derzeit gültigen Regionalpläne und des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP). Bundesraumordnung Im Raumordnungsgesetz sind dabei folgende Vorgaben für die Regionalplanung zu den Themen Land- und Forstwirtschaft gegeben: • Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG ist die weitere Zerschneidung der freien Landschaft und von Waldflächen so weit wie möglich zu vermeiden; die Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen. (Flächensicherungsauftrag) • Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG sind die räumlichen Voraussetzungen (…) für die Nahrungsund Rohstoffproduktion zu erhalten und zu schaffen. (Funktionssicherungsauftrag) • Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG sind die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten kann, die natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen zu schützen sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten. (Schutz- und Pflegeauftrag) Landesplanerische Vorgaben Im Landesentwicklungsplan NRW sind im Kapitel Natürliche Lebensgrundlagen folgende Ziele genannt: Ziel 1.21: Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung, Regeneration von Gewässer, Boden, Luft, dem Biotop- und Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienen. 11 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Ziel 1.26: Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Kultur- und Erholungslandschaft ist im Freiraum eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, standort- und umweltgerechte Landbewirtschaftung erforderlich. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden sind im Interesse der Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Ziel 3.21: Waldgebiete sind so zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, dass der Wald seine Nutz-, Schutz und Erholungsfunktionen nachhaltig erfüllen kann. (Funktionssicherung) Waldgebiete dürfen nur für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den Wald auf das unbedingte Maß beschränkt wird. (Inanspruchnahmebedingung) Ziel 3.22: Ist die Inanspruchnahme von Waldgebieten unabweisbar, ist durch Planungen und Maßnahmen möglichst gleichwertiger Ausgleich/Ersatz vorzusehen. Davon kann aus landesplanerischer Sicht abgesehen werden, wenn der Waldanteil in einer Gemeinde mehr als 60 % ihres Gemeindegebietes beträgt. (Kompensationsklausel) Ziel 3.23: In waldarmen Gebieten ist im Rahmen der angestrebten Entwicklung auf eine Waldvermehrung hinzuwirken. (Waldvermehrungsklausel) Ziele und Grundsätze in den gültigen Regionalplänen Landwirtschaft Zeichnerisch sind die landwirtschaftlichen Flächen entsprechend der Planzeichendefinition (Anlage 3 zur Durchführungsverordnung des Landesplanungsgesetzes) als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“(Vorbehaltsgebiet) festgelegt. Die textlichen Ziele und Grundsätze variieren je nach Regionalplan. Aussagen in den Regionalplänen, z.B. zur Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit bzw. großer zusammenhängender landwirtschaftlicher Bereiche oder zur Vermeidung von Planungen und Maßnahmen, die den Bestand oder die Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe gefährden, entfalten eine unterschiedliche Bindungswirkung, da sie in einigen Regionalplänen als Ziel, in anderen als Grundsatz aufgeführt sind. Wald Entsprechend der Anlage 3 zur Durchführungsverordnung des Landesplanungsgesetzes sind die Waldbereiche als Vorranggebiete zeichnerisch festgelegt. Die textlichen Ziele und Grundsätze umfassen die Bereiche Waldfunktionen und -struktur, die Vermehrung der Waldflächen und den Schutz von Naturwaldzellen, Saatgutbeständen, forstlichen Versuchsflächen. Auch hier entfalten die jeweiligen Vorgaben in den Regionalplänen unterschiedliche Bindungswirkung. Fazit In den derzeitigen gültigen Regionalplänen sind zu gleichen Regelungsinhalten unterschiedliche Ziele und Grundsätze vorhanden. Der regionale Diskurs soll genutzt werden, um einen fachlichen Austausch zu den Themen Land- und Forstwirtschaft zu führen. Auf der Basis der Fachbeiträge der Landwirtschaftskammer und des Landesbetriebes Wald und Holz soll diskutiert werden, welchen Stellenwert die Themen einnehmen sollen und welche planerische Sicherung für erforderlich gehalten wird, um die räumlichen Anforderungen der Land- und Forstwirtschaft in dem künftigen Regionalplan berücksichtigen zu können. 12 Urbane Fachdialog land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft Prof. Dr. Frank Lohrberg RWTH Aachen, Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur Noch vor 15 Jahren eher als Randthema begriffen, schiebt sich heute die Frage, wie wir mit Land- und Forstwirtschaft eine nachhaltige Stadtlandschaft in Metropolregionen aufbauen können, immer stärker in den Vordergrund. Die Energiewende verdeutlicht, dass Acker und Wald mehr denn je gebraucht werden. Und gerade in den Städten erwacht ein neues Interesse am Anbau von Lebensmitteln, sei es auf dem Balkon, dem Dachgarten oder dem vom Landwirt nebenan bereit gestellten Krautacker. Auch der Emscher Landschaftspark hat die „Urbane Land- und Forstwirtschaft“ zu einem wichtigen Handlungsfeld erklärt. Dahinter steht die Erkenntnis, dass beide Landnutzungen in der Stadt nicht nur eingeschränkt werden, sondern sich auch zu innovativen und vielfältigen urbanen Formen weiterentwickeln können. Gelingt es, diese Dynamik aufzugreifen und zu steuern, so ergeben sich große Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Es gilt, die Akteure der Land- und Forstwirtschaft für den Aufbau der Grünzüge und Freiräume des Ruhrgebiets und insbesondere des Emscher Landschaftsparks zu gewinnen. Wo Wald gehegt und Agrarland bestellt wird, wird wertvoller Freiraum gesichert und werden ökosystemare Dienstleistungen bereitgestellt, von der Klimaregulierung bis zur Grundwasserneubildung. Hinzu kommen soziale Funktionen wie Gesundheitsförderung oder die Stabilisierung benachteiligter Quartiere. Beide Landnutzungen erlauben zudem – gerade weil sie im Stadtraum produzieren – den Aufbau kurzer, klimaschonender und verbrauchernaher Vermarktungswege und werden so zum Schlüsselinstrument regionaler Wirtschaftskreisläufe. 13 Der landwirtschaftliche Fachbeitrag Fachdialog zum regionalplan ruhr Land- und Forstwirtschaft Wilhelm Lenzen Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Bezirkstelle für Agrastruktur Düsseldorf/Ruhrgebiet, Unna Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Vertreterin der öffentlichen Belange der Landwirtschaft ist aufgefordert, gemäß § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes zum neuen Regionalplan Ruhr einen landwirtschaftlichen Fachbeitrag vorzulegen. Die Aussagen des landwirtschaftlichen Fachbeitrages sind bei der Erarbeitung des Regionalplans zu berücksichtigen. Um den landwirtschaftlichen Belang in die Raumplanung einfließen lassen zu können, trifft der Beitrag Aussagen zu folgenden Themen: • • • • er bezieht sich auf die landesplanerischen Vorgaben aus dem Landesplanungsgesetz; er beschreibt die landwirtschaftlichen Standortfaktoren; er beschreibt den aktuellen Stand und die Entwicklung der Landwirtschaft; er verfasst ein Leitbild der Landwirtschaft für den Planungsraum; Des Weiteren wird im Fachbeitrag ein landwirtschaftlicher Standortwert anhand wertgebender Kenndaten errechnet wie reale Nutzung, Bodenwerte, schutzwürdige Böden, Feldblockstrukturen, die Viehdichte und die Umsätze auf der Fläche. Auf der Grundlage dieser Werte wird die Landwirtschaft regional beschrieben und eine Standortkarte erstellt, die der Regionalplanung Hinweise zur räumlich differenzierten Betrachtung ermöglicht. Für das Themenfeld Landwirtschaft werden Vorschläge für Ziele und Grundsätze formuliert. Wie sieht die Landwirtschaft im Ruhrgebiet heute aus? Das Ruhrgebiet ist von der naturräumlichen Gliederung her ein sehr stark differenzierter Produktionsraum für die Landwirtschaft. Es erstreckt sich von den fruchtbaren Auenlandschaften des Rheins im Westen über die Niederrheinischen Sandplatten und das westliche Münsterland mit leichten Sandböden über das Kernmünsterland im Norden, die fruchtbaren Hellwegbörden zwischen Lippe, Emscher und Ruhr, bis zu den unter Mittelgebirgseinfluss stehenden südlich der Ruhr befindlichen Teilbereichen, die zum märkischen Sauerland gehören. Vor diesem Hintergrund hat sich eine Landwirtschaft entwickelt, die im Folgenden in sieben landwirtschaftlichen Produktionsräumen beschrieben wird (siehe dazu Karte 1) 14 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Karte 1: Landwirtschaftliche Produktionsräume Quelle: Die naturräumlichen Einheiten Deutschlands. Bearbeitung LWK/NRW - Quelle: IT/NRW Karte 2: Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen 2000 bis 2010 15 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Die wichtigste Forderung der Landwirtschaft an einen neuen Regionalplan ist die langfristige Sicherung ihrer Fläche. Vom Grundsatz her sind heute unter dem Eindruck des demographischen Wandels und den gestiegenen Anforderungen an nutzbare landwirtschaftliche Flächen alle Flächen zu erhalten. In den letzten 10 Jahren hat die Landwirtschaft im RVR Gebiet etwa 10.000 ha Fläche verloren.Dies stellt sich regional unterschiedlich stark dar. (siehe Karte 2). Diesen Trend gilt es dringend im Sinne der Daseinsvorsorge zu stoppen. Welche Substanz hat die Landwirtschaft im Ruhrgebiet? Dazu wurden die Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) der Landwirtschaftskammer ausgewertet. Im Jahr 2011 haben die mit ihrem Betriebssitz im Ruhrgebiet gelegenen landwirtschaftlichen Unternehmen etwa 151.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) als Acker, Grünland oder Dauerkulturfläche bewirtschaftet. Karte 3: Landnutzung INVEKOS Quelle: INVEKOS, LWK/NRW Die Verteilung der Nutzflächen über den Raum ist der Karte 3 zu entnehmen. Hervorzuheben ist, dass sich etwa ein Drittel der Flächen im Kreis Wesel befinden. Bei den kreisfreien Städten, die im zentralen Ruhrgebiet liegen, ragen die Stadt Hamm mit immerhin noch über 11.000 ha und die Stadt Dortmund mit etwa 6.000 ha hervor. Der geringste Anteil landwirtschaftlicher Flächen ist in Herne und Oberhausen verblieben. Der Grünlandanteil an der Fläche liegt mit etwa einem Drittel noch relativ hoch, seine räumliche Verteilung ist den natürlichen Standortverhältnissen geschuldet. 16 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Karte 4: Verteilung der Unternehmensstandorte Bewirtschaftet werden die Flächen von ca. 4.500 Betrieben. Im Weiteren werden allerdings nur die etwa 3.500 Betriebe ab 5 ha LF aufwärts betrachtet, deren Verteilung der Karte 4 zu entnehmen ist. Die Hauptanbaufrüchte zeigt die nachfolgende Grafik. Abb. 1: Hauptanbaufrüchte Quelle: INVEKOS LWK/NRW 17 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Die Karte 5 vermittelt die Lage der umsatzstarken Gemüse- und Beerenobst Anbauflächen. Karte 5: Anbau von Sonderkulturen Karte 6: Natürliche Ertragsfähigkeit der Böden Quelle: Geologischer Dienst NRW, Bodenkarte 1:50:000 IT/NRW 18 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Karte 7: Viehdichte Etwa spiegelverkehrt zu den fruchtbaren Böden hat sich die für die ansässigen Betriebe wichtige Veredlungswirtschaft ausgebildet. In Räumen geringerer natürlicher Ertragskraft der Böden spielt die Tierhaltung, ausgedrückt in der Viehdichte je ha, die größte Rolle. Hier ist der Boden und seine Verfügbarkeit begrenzender Faktor für die Zahl der gehaltenen Tiere je Betrieb. Die Viehdichte und die Art der Viehhaltung sind daneben wesentlich von der Lage der Unternehmen in ihrem Umfeld abhängig. Emittierende Tierhaltung benötigt ausreichende Abstände zu schützenswerter Siedlung und ist daher in der Regel in den eher ländlichen Randbereichen des Plangebietes zu finden. Dagegen ist die von der Bevölkerung weitgehend tolerierte und im Ballungsraum auch stark nachgefragte Pensionspferdehaltung im Kernruhrgebiet zu finden. Nur etwa 2,2 % aller Betriebe wirtschaften nach den Regeln des ökologischen Anbaues auf derzeit 3.160 ha. Der ökologische Landbau ist sicherlich noch ein Wachstumsmarkt. Seine weitere Verbreitung scheitert unter anderem an der unsicheren Bindung der Flächen an die Betriebe. Weit über 60% der Betriebsflächen (Duisburg z. B. 80%) sind zugepachtet. Langfristige Pachtverträge sind die Ausnahme, in der Regel laufen sie nur von Jahr zu Jahr. Im Ruhrgebiet wirtschaften etwa 450 Gartenbaubetriebe auf 1.800 ha. Die Mehrzahl der Betriebe ist im Kreis Wesel gefolgt vom Kreis Recklinghausen, ansässig. Gartenbaubetriebe arbeiten energieintensiv. Standorte in der Nähe von Wärmequellen können mögliche Synergien nutzen. Fazit: Landwirtschaft im Ruhrgebiet ist multifunktional aufgestellt. Sie hat sich auf der Grundlage der naturräumlichen Gegebenheiten, der rasanten Siedlungsentwicklung in ihrem Umfeld und der technischen im Land- und Stallbau sowie der züchterischen Entwicklung in der Tierhaltung und im Pflanzenbau ständig weiterentwickelt und angepasst. Sie ist dynamisch, innovativ und nachfrageorientiert in den Raum integriert. Neben ihrer ursprünglichen Aufgabe der Ernährungssicherung leistet sie einen wichtigen Beitrag im sozialen Umfeld und für Natur und Umwelt. Landwirtschaft ist Grundlage und Ausgangspunkt des Agribusiness (Quelle: FH Soest), was in NRW einen Gesamtumsatz von 142.200 Mill. € je Jahr erzielt. Auch im Ruhrgebiet sind größere Betriebe des Ernährungsgewerbes und des Landmaschinenbaues ansässig. 19 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Abb. 2: Cluster Agribusiness Quelle: Fachhochschule Südwestfalen; Fachbereich Agrarwirtschaft Abb.3: Wertschöpfung im Agribusiness NRW Quelle: www. ernaehrung nrw.de 20 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Das Leitbild einer Landwirtschaft im Ruhrgebiet beinhaltet das Ziel der Landwirtschaft, mit wirtschaftlichem Gewinn, gesundheitlich förderliche und qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Produkte kostengünstig, regional und überregional bereitzustellen sowie Dienstleistungen im Bereich Freizeit, Erholung und Umwelt anzubieten. Auch die Landwirtschaft arbeitet unter ökonomischen Zwängen, ohne dabei die Ökologie und soziale Aspekte zu vernachlässigen. Landwirtschaft benötigt den Schutz ihrer Produktionsgrundlage Fläche und die Sicherung der Entwicklungsfähigkeit ihrer Hofstellen. Dazu wird der Regionalplanung mit dem landwirtschaftlichen Fachbeitrag eine Standortkarte vorgelegt, die auf der Grundlage landwirtschaftlicher Daten und deren Gewichtung den Wert der Standorte abwägungsfähig feldblockbezogen darstellt. Ein Feldblock ist dabei eine einheitlich bewirtschaftete Fläche, die von natürlichen oder künstlichen festen Grenzen umgeben ist. Am Ende steht eine landwirtschaftliche Standortkarte, die bei der Abwägung raumbedeutsamer Planungen den agrarstrukturellen Belang wiedergibt. Bereiche mit verdichtetem Vorkommen der landwirtschaftlichen Standorte I sind im Regionalplan als landwirtschaftliche Vorrang- /Vorbehaltsgebiete darzustellen. Damit käme dem landwirtschaftlichen Belang eine ihm entsprechende lokalisierbare Raumbedeutsamkeit zu. Die Standortkarte baut sich aus den folgenden Werten und deren Gewichtung am Beispiel des Produktionsraumes 3 „Emscherland“ auf: Karte 8: Realnutzung und hofnahe Flächen 21 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Karte 9: Feldblockgröße Karte 10: Bodenwert und Schutzwürdigkeit 22 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Karte 11: Viehdichte Karte 12: Umsätze auf der Fläche 23 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Karte 13: Ergebnis = Standortkarte für den Raum 3 24 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Die Gewichtung und die Einstufung für die sieben von der Landwirtschaftskammer abgegrenzten Produktionsräume ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tab. 1: Übersicht über die Parameter zur Standortbewertung Quelle: Bewertung Landwirtschaftskammer NRW 2012 Damit ist der Regionalplanung die Möglichkeit räumlicher Differenzierung eingeräumt und den landwirtschaftlichen Flächen ein abwägungsfähiger Wert zugeordnet worden, der ihre agrarstrukturelle Bedeutung wiedergibt. Im weiteren Teil des landwirtschaftlichen Fachbeitrages, der Grundlage und Basis des Dialogprozesses zum Regionalplan sein soll, werden Ziele für die Landwirtschaft formuliert. Es werden Aspekte wie Naturschutz, Forst, Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft behandelt und Aussagen zum Klimaschutz und zu regenerativen Energien getroffen. Hingewiesen wird auf das Projekt „Urbane Landwirtschaft“, was demnächst unter der Internetadresse „urbane-landwirtschaft.org“ einsehbar ist. Hier wird das Thema der Landwirtschaft in urbanen Räumen inhaltlich aus Sicht von Landwirtschaft und Gartenbau aufgearbeitet und die Daten und Fakten zur Landwirtschaft im Ruhrgebiet werden dargestellt. 25 Diskussion Fachdialog landwirtschaft Land- und Forstwirtschaft In Gruppen von 8-10 Personen wurden zwei Fragestellungen diskutiert. Die Ergebnisse der Gruppen wurden kurz vorgestellt und werden wie folgt zusammengefasst: Welchen Stellenwert räumen Sie künftig der Landwirtschaft in der Metropole Ruhr ein? Welche Konsequenzen ergeben sich aus Ihrer Sicht hieraus? Unter den Diskussionsgruppen war nur eine Gruppe der Ansicht, dass es sich bei der Landwirtschaft um einen normalen Konkurrenten hinsichtlich Fläche handelt, wie z.B. der Straßenbau, Siedlung etc. und daher ein besonderer Stellenwert nicht gesehen wird. Die anderen Diskussionsgruppen betonten im Gegensatz dazu einen hohen bis sehr hohen Stellenwert, der sich insbesondere aus folgenden Aspekten herleitet: • Landwirtschaftliche Nutzungsflächen dienen der Erfüllung folgender Funktionen: Kompensationsmaßnahmen, Naturschutz, Bodenschutz, Klimaschutz, Erholung, Erhaltung der Trinkwasserqualität. • Landwirtschaft hat insbesondere zwei Aufgaben zu erfüllen: zum einen im Wirtschaftssektor durch die Nahrungsmittelproduktion, Energieproduktion und im Bereich der Dienstleitungen, zum anderen zum Erhalt der Kulturlandschaft. • Aufgrund der fortwährenden Inanspruchnahme ist der Sicherungsschutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist bei der Bewertung, dass es im Bereich der Metropole Ruhr regionale Unterschiede gibt zwischen Ballungskern und ländlichem Raum. Die Landwirtschaft im urbanen Raum „sieht anders aus“ als im ländlichen Raum. Somit ist eine differenzierte Sicherung der Flächen wichtig. • Forderung eines Existenzrechts auch der landwirtschaftlichen Betriebe in der Metropole Ruhr, wie es bisher bei großen Industrien oder Kraftwerken selbstverständlich ist. Außerdem sind sichere Pachtverhältnisse wichtig. • Multifunktionalität soll durch die Bewirtschaftung mit ökologischen Betriebszielen gesichert werden; hierdurch wird die Nachhaltigkeit gewährleistet und der biologischen Diversität Rechnung getragen. 26 Diskussion Fachdialog landwirtschaft Land- und Forstwirtschaft Zum Erfordernis der planerischen Sicherung landwirtschaftlicher Flächen gab es bei den Diskussionsgruppen grundsätzlich den Konsens, dass der Schutz erforderlich ist und eine weitere Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen kritisch gesehen wird. Folgende zum Teil divergierende Hinweise wurden gemacht: • Im Kernballungsraum wird sich der Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche auch über die Regionalen Grünzüge ergeben. Außerhalb des Kernballungsraumes sollte differenziert werden, welche landwirtschaftlichen Nutzflächen einen besonders hohen Stellenwert haben, z.B. anhand hoher Bodenrichtwerte: Eine Flächendarstellung wird nicht für erforderlich gehalten, es reichen textliche Regelungen. • Die Eindämmung der Flächeninanspruchnahme ist erforderlich. • Eine eigene Kategorie wird für sinnvoll gehalten, da die Einordnung in „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ der Landwirtschaft nicht gerecht wird. • Es sollten textliche und kartographische Regelungen getroffen werden. • Vorrangzonen für landwirtschaftliche Flächen werden von einigen Gruppen als erforderlich gesehen; andere Gruppe formulieren diesen Anspruch eher vorsichtiger („eventuell“, „ könnte darüber nachgedacht werden…“) oder schränken diese ein auf Vorrangflächen mit der Prämisse der Ökologie, um eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu gewährleisten. Hierzu sollten Leistungsbilder definiert werden. Andere halten die Sicherung der landwirtschaftlichen Kernzonen für unabdingbar. • Die Formulierung von Leitbildern der multifunktionalen Landwirtschaft wird für zweckmäßig gehalten. • Es sollte eine Änderung in der Regelung für Kompensationsflächen erfolgen. Insbesondere die Ausgleichsflächen auf Industriebrachen werden dafür als sinnvoll angesehen und sollten über textliche Ziele formuliert werden. • Notwendig ist die Standortsicherung und Sicherung der Betriebsstandorte. • Wichtig ist das Hinterfragen und auch damit Überprüfung von Bedarfsberechnungen für Siedlung und Gewerbe. • Es wird angeregt, auch landwirtschaftliche Verträglichkeitsuntersuchungen durchzuführen. • Ergebnisse und Erfahrungen aus Modellprojekten vor Ort sollten in die Planung einbezogen werden. 27 Der forstliche Fachbeitrag Fachdialog zum regionalplan ruhr Land- und Forstwirtschaft Burkhard van Gember Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Ruhrgebiet Auftrag zur Erstellung des Forstlichen Fachbeitrages Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW hat im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr den Forstlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr erstellt. Das Anforderungsprofil für diese Forstlichen Fachbeiträge findet sich in § 8 des Landesforstgesetzes NRW: • Darstellung des bestehenden Waldzustandes, insbesondere nach Fläche, Standortverhältnissen, Aufbau, Erschließung, Besitzstruktur und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, • Darstellung der Waldfunktionen, insbesondere der Bedeutung des Waldes für die wirtschaftliche Nutzung, den Umweltschutz und die Erholung der Bevölkerung, • Darstellung und Begründung des angestrebten Zustandes, • Angabe der öffentlichen Maßnahmen, die zur Erreichung des angestrebten Zustandes erforderlich sind und • Darstellung derjenigen Bereiche, in denen eine Vermehrung der Waldfläche angestrebt werden soll, sowie derjenigen Bereiche, in denen keine zusätzlichen Waldflächen entstehen sollen. Für den Regionalplan sind im Rahmen des Fachbeitrages Vorschläge für Grundsätze und Ziele zu formulieren, die als Grundlage für raumbedeutsame Planungsentscheidungen dienen. Erhebung der naturräumlichen Grundlagen Die Erhebung der naturräumlichen Grundlagen zeigte auf, dass sich die Waldwirtschaft im Planungsraum von ihren Standortverhältnissen her sehr unterschiedlichen Situationen stellen muss. Wuchsgebiete, Geologie, Böden, Klima und natürliche Waldgesellschaften stellen den Waldbewirtschafter – je nach Teillandschaftsraum – vor extrem unterschiedliche Herausforderungen. Der Planungsraum hat Anteile an den forstlichen Wuchsgebieten „Westfälische Bucht, Niederrheinisches Tiefland, Sauerland und Bergisches Land“. Dementsprechend unterschiedlich ist auch die Zukunft der forstwirtschaftlichen Potentiale und Aufgaben in der Region zu erwarten. 28 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Karte 1: Waldtypen (natürliche potentielle Waldgesellschaften) im Planungsraum Beispielhaft wurde anhand der Folgen des Klimawandels aufgezeigt, wie unterschiedlich die Konsequenzen für verschiedene Waldtypen aufgrund einer Erhöhung der Durchschnittstemperatur zu erwarten sind. Im Wald besteht ein deutlich negativerer Trend bei Feucht- und Nasswäldern gegenüber wechselfeuchten oder gar trockenen Waldgesellschaften. Beschreibung der aktuellen Waldsituation Im Planungsraum liegt das Bewaldungsprozent bei 19 % (NRW 27 %). Ein Großteil der Städte und Gemeinden gilt als waldarm im Sinne der Definition im LEP (weniger als 15 % im Ballungskern, ansonsten weiniger als 25 %). Im Rahmen der Erarbeitung des Fachbeitrages wurde eine verbalargumentativ definierte Festlegung einer extrem waldarmen Kommune (kleiner 10 %) getroffen. Darunter fallen im Planungsraum 13 Kommunen (Minimum Rheinberg mit 3 %). Auf der anderen Seite gibt es aber auch 6 Kommunen mit einem Waldanteil der höher als 40 % ist. Haltern am See und Oer-Erkenschwick liegen mit je 49 % an der Spitze. An diesen Zahlen lässt sich die Heterogenität des Planungsraumes ablesen. Wichtiger Weiser für den Waldanteil in einer Kommune ist auch die Größe der Waldfläche je Einwohner. Der Durchschnitt im Planungsraum liegt bei 164 m² (Land NRW 513 m²). Aber auch hier gibt es Ausreißer nach oben und unten, nämlich 16 Kommunen mit weniger als 100 m² je Einwohner, aber auch 5 mit mehr als 1000 m². Herne liegt dabei mit 13 m² am unteren Ende der Statistik und Hünxe mit 3103 m² am oberen Ende. Zur Waldflächenbilanz musste konstatiert werden, dass trotz zusätzlicher Neu-AufforstungsProgramme oder auch erhöhter Ausgleichsaufforstungen für Waldinanspruchnahmen in der vergangenen Dekade der Waldanteil sich nur um weniger als 0,5 % erhöht hat. Das Problem der Flächenkonkurrenz z.B. für Bauen, Landwirtschaft oder Naturschutz steht einer deutlichen Waldvermehrung im Planungsraum entgegen. 29 Fachdialog Besitzart Planungsraum Land NRW Bundeswald 1.422 ha (2%) 16.713 ha Landund Forstwirtschaft Wald des Landes NRW 6.792 ha (8%) 119.345 ha (2%) (13%) Kommunalwald 28.981 ha (34%) 174.258 ha (19%) Privatwald 47.306 ha (56%) 605.484 ha (66%) Summe 84.501 ha (100%) 915.800 ha (100%) Wenn man die vielfältigen Funktionen von Wald im Planungsraum betrachtet, ist auch die Besitzverteilung von Bedeutung. Immerhin wird eher dem öffentlichen Waldbesitz eine besondere Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen an Waldwirtschaft abverlangt als dem privaten Waldbesitz. Ein nennenswerter Unterschied gegenüber dem Landesdurchschnitt existiert vor allem beim Kommunalwaldanteil (34 %), aber auch im Ruhrgebiet beträgt der Privatwaldanteil über 50 %. In diesen Fällen müssen Instrumente gefunden werden, die die private Waldwirtschaft trotz der besonderen Bedingungen im Ruhrgebiet noch interessant erscheinen lassen. Ein Vergleich der Baumartenzusammensetzung im Planungsraum mit der des Landes NRW zeigt deutliche Unterschiede auf, die umso ausgeprägter sind, je mehr man in den Verdichtungsraum kommt. Insgesamt überwiegt das Laubholz im Planungsraum mit 2/3 Anteil (NRW ½). Im Ballungskern beträgt das Verhältnis Laubholz zu Nadelholz sogar 86 : 14. Nadelholz, spielt dort also nur eine untergeordnete Rolle. Weder Klimawandel, noch standörtliche, forstschutzrelevante oder wirtschaftliche Faktoren lassen einen grundsätzlichen Wandel der Baumartenzusammensetzung erwarten. Interessant ist auch die Altersverteilung der Wälder: während bei Eiche und Buche fast die Hälfte der Wälder über 100 Jahre alt ist, ist etwa der gleiche Anteil beim Nadelholz unter 60 Jahre alt. 30 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes Haupteinnahmequelle der Waldwirtschaft ist der Holzverkauf. Dieser ist zunehmend von Sturm, Insektenfraß oder sonstigen Schadensereignissen geprägt, sowohl was Holzmengen als auch Holzpreise betrifft. Diese Holznutzung ist Voraussetzung für eine DienstleistungsForstwirtschaft, wie sie für den Wald nutzende Bürger selbstverständlich erscheint. Mit ca. 275.000 m³ jährlicher Holznutzung ist eine Selbstversorgung des Holzbedarfes im Planungsraum bei weitem nicht zu decken. Eine Clusterstudie Wald und Holz (aktualisiert 2008) hat aufgezeigt, dass dieses Gesamtcluster im Planungsraum selbst ohne Druckereien und Verlage 1,6 - 2,8 % der Gesamtwirtschaft bzw. 2,0 – 7,5 % des produzierenden Gewerbes entspricht. Schwerpunkte der holzverarbeitenden Industrie sind hier die Holzpackmittelindustrie, Bautischlereien und Druckereien und Verlage. Im Planungsraum gibt es im Cluster ca. 60.000 Beschäftigte mit Druckereien und Verlage und ca. 33.000 ohne Druckereien und Verlage; deren Umsatz beträgt 11,3 Mrd. € (mit Druckereien und Verlage) bzw. 4,3 Mrd. € (ohne Druckereien und Verlage). Mehr als irgendwo sonst im Lande erbringt der Wald neben seiner Holznutzungsfunktion gleichzeitig Schutz- und Erholungsfunktionen. Stellvertretend für diese „Sonderfunktionen“ wurde die Zahl der Schutzgebiete im Planungsraum dargestellt. Im Planungsraum sind neben den Feuchtwiesen und Flussauen-Vegetationsgesellschaften vor allem Wälder als Schutzgebiete ausgewiesen (ca. 20 %). Dort wird die Waldbewirtschaftung im Wesentlichen durch Naturschutzauflagen bestimmt. Für die verschiedenen Sonderfunktionen – auch über den Naturschutz hinaus – gilt es Regelungen einer Honorierung der Dienstleistungen für die Gesellschaft zu finden. Dies gilt insbesondere für den Privatwald. Karte 2: FFH- und Vogelschutzgebiete sowie Naturschutzgebiete im Planungsraum 31 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Der Planungsraum bietet die ganze Bandbreite zur Umsetzung der gesetzlichen und forstpolitischen Ziele des Landes. Diesen im Regionalplan Ruhr einen verbindlichen planerischen Rückhalt gerade dort zu bieten, wo die größte gesellschaftliche Aufmerksamkeit gegenüber forstlichem Tun stattfindet, ist von großer Bedeutung. So sollen auch die im Folgenden beschriebenen Ziele als Standard bei der Abwägung von planerischen Interessen zum und im Wald gelten. Raumordnerische Ziele und Erläuterungen für die Forstwirtschaft In insgesamt 15 Zielen sind Wald-Entwicklungsszenarien im Fachbeitrag dargestellt, die notwendig sind, um die Herausforderungen einer nachhaltigen Waldwirtschaft zu meistern. Diese Ziele lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: • Bei allen flächenverbrauchenden Planungen darf Wald nur in Anspruch genommen werden, wenn nachgewiesenermaßen die Planung nicht außerhalb des Waldes stattfinden kann. Kommunen mit einem Bewaldungsanteil von weniger als 10 % oder mit weniger als 100 m² Wald je Einwohner sollen alle Gelegenheiten einer Waldvermehrung nutzen. Dies gilt insbesondere im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen nach Bau- und Landschaftsrecht. Industriebrachen, Halden, Bergsenkungsbereiche, Auen und Brüche sowie Grünzüge eignen sich besonders zur Waldvermehrung. • Rohstoff-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Eckpfeiler der forstlichen Nachhaltigkeit sollen gleichermaßen bei öffentlichen Planungen Berücksichtigung finden. Die gesellschaftlichen Ansprüche an Waldwirtschaft sind insbesondere im Ballungsraum von so großer Bedeutung, dass sie in der Abwägung vor allem im öffentlichen Waldbesitz im Zweifel Vorrang haben müssen. Eine Aktualisierung der Waldfunktionskartierung ist gerade im Planungsraum unumgänglich. • Eine Förderung der Forstwirtschaft und der Holzverwendung hilft, die hohen gesellschaftlichen Leistungen des Waldes sicherzustellen. Im Kleinprivatwald soll dabei der Unterstützung forstlicher Zusammenschlüsse besonderes Augenmerk geschenkt werden. • Waldbezogene Umweltbildung soll zu einem festen Bestandteil der Umweltbildungseinrichtungen im Planungsraum werden. Dazu bedarf es einer verstärkten Koordinierung der bestehenden Einrichtungen und Initiativen. • Die forstliche Forschung soll im Verbund mit sonstigen Forschungsdisziplinen im urban geprägten Planungsraum verstärkt die aktuellen gesellschaftlich relevanten Waldthemen behandeln. Interdisziplinärer Behandlung der Themen ist dabei unbedingt Vorrang zu geben. Eine forstfachliche Beteiligung ist dabei unumgänglich. 32 Diskussion Fachdialog forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft In Gruppen von 8-10 Personen wurden zwei Fragestellungen diskutiert. Die Ergebnisse der Gruppen wurden kurz vorgestellt und werden wie folgt zusammengefasst: Welchen Stellenwert haben die Waldflächen der Metropole Ruhr für Sie? Warum? • Dem Wald wird aufgrund seiner vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen, und damit nicht zuletzt seinem Wert für die Gesundheit des Menschen und aufgrund der hohen emotionalen Gebundenheit zum Wald ein hoher Stellenwert eingeräumt. Diesem wird ein seit langem bestehender gesellschaftlicher Konsens zugestanden. • Bei der Betrachtung und Bewertung des Waldes erscheint die Berücksichtigung der vorhandenen regionalen Unterschiede im Ballungskern, dem Ballungsrand und der ländlichen Zone wichtig. Dieses gilt insbesondere im Hinblick auf die regional unterschiedlichen Funktionen. • Auch auf die unterschiedliche Qualität der Wälder wird hingewiesen, so z.B. die hohe Qualität alter Wälder oder auch sehr großer zusammenhängender Waldflächen. Steigerbar dagegen sei der Wert von Industriewäldern. • Wünschenswert ist die Darstellung von Flächen für Umtriebswälder. 33 Diskussion Fachdialog forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft In welcher Form halten Sie eine Sicherung der Waldflächen in der Regionalplanung für erforderlich ? Insgesamt waren sich die Teilnehmenden darüber einig, dass die Wälder bereits über das Bundeswaldgesetz, das Landesforstgesetz und auch über die Festlegung als Vorranggebiet gemäß der Durchführungsverordnung des Landesplanungsgesetzes ausreichend gesichert sind. Es gab Anregungen zu folgenden Aspekten: • Es sind textliche Darstellungen zur Waldvermehrung erforderlich. Außerdem sollten Suchräume zur Waldvermehrung dargestellt werden. Statistische Bezüge erscheinen nicht zweckmäßig und sollten allenfalls als Grundsatz aufgenommen werden. Dort, wo ein geringer Waldanteil vorhanden ist, sollte dieser erhöht werden. • Wichtig bei der Ausweisung von Vorrangflächen sind insbesondere die Flächen zur ökologischen Aufwertung von Wäldern und die besondere Sicherung der noch vorhandenen großflächigen Waldgebiete. • Bei der Stabilisierung und Optimierung der Wälder sollte der Klimaschutz besonders berücksichtigt werden. • Bei den textlichen Regelungen ist die Differenzierung ländlicher Bereiche und Kernbereiche zu berücksichtigen. • Erforderlich ist eine qualitative Strukturverbesserung, indem bei Waldumbau der Laubwaldanteil erhöht und der Erlebniswert verbessert wird. • Es sollten Flächen, die für eine Rekultivierung vorgesehen sind und nicht der Landwirtschaft zur Verfügung stehen, der Anlage von Wald zugesprochen und als solche dargestellt werden. • Es sollte der Umgang mit Flächen überdacht werden, die im Regionalplan bisher zwar als Waldflächen dargestellt aber tatsächlich noch nicht vorhanden sind. • Kontrovers diskutiert wurde das Thema der Sicherung der Flächen im Hinblick auf Energieerzeugung. Während einerseits Aussagen zu Vorranggebieten für Windenergie im Wald für erforderlich gehalten werden, hielten andere Teilnehmer dies für nicht erforderlich. 34 Gender/Chancengleichheit Fachdialog ein perspektivwechsel Land- und Forstwirtschaft Zur Implementierung von Chancengleichheit und Genderperspektive wurden im fachlichen Diskurs zur Land- und Forstwirtschaft vom Frauennetzwerk Ruhrgebiet folgende Anregungen und Anforderungen des Gender Mainstreaming eingebracht: • Eine „Sichtbarmachung der Menschen“, das heißt der Perspektiven von Nutzerinnen und Nutzern im urbanen und peri-urbanen Produktivraum ist erforderlich. Geeignete Maßnahmen sind Gender-Statistics und differenzierte Betrachtungen, um Frauen und Männer bzw. junge wie ältere Menschen in ihren jeweiligen Rollen und ihrer Bedeutung für Erhalt und Pflege der urbanen Kulturlandschaft besser berücksichtigen zu können. • Die Fragen „Wer agiert, mit welcher Perspektive (auch künftig) im Forst bzw. im Landschaftsraum?“ sind wichtige Kriterien für eine Vertiefung bzw. Anreicherung der Fachbeiträge, sie müssen handlungsleitend für die Regionalplanung und chancengerechte Abwägung einschlägiger Planungsaussagen und Planinhalte werden. • Aus genderorientierten Zielen, Datenanalysen und Planungen lassen sich auch zielgenauere, chancengerechte Vorschläge für die Forst- und Landwirtschaft und die Ausrichtung der Fördertatbestände (EU-Mittel) in der Forst- und Landwirtschaft ableiten, einem Sektor, der bisher stark von männlichen Entscheidern und Lebensmustern geprägt ist. Auch für die Antragstellung der Fördermittel wäre dies ein Vorteil, da Gender Mainstreaming auf der EU-Ebene fest verankert ist und hier zurzeit die grundlegenden Weichen für die Politik der nächsten Strukturfond-Förderperiode gestellt werden. • Beteiligungsfragen, Repräsentanz und (Mit-) Entscheidungsmöglichkeiten sind weitere wichtige Aspekte im Zusammenhang mit Gleichstellung. 35 Fachdialog erkenntnisse Land- und Forstwirtschaft Aus den erfragten Erwartungen und den Diskussionen ergaben sich zahlreiche Ansprüche und Anregungen für die Themen Land- und Forstwirtschaft für die Entwicklung der Region und für die planerische Umsetzung im Regionalplan. Durchaus waren Unterschiede in der Haltung der Teilnehmenden zu erkennen, was den Stellenwert der Landwirtschaft in der Planung bedeutet. So ist die Landwirtschaft für einige Teilnehmenden anderen Nutzern gleichgestellt und daher kein besonderer Vorrang notwendig. Instrumente wie die Ausweisung regionaler Grünzüge reichen zur Sicherung der Fläche ihrer Meinung nach aus. Daneben gab es die Auffassung, dass der Landwirtschaft aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen ein hoher bis sehr hoher Stellenwert beizumessen ist. Daraus abgeleitet wird daher eine planerische Sicherung im Regionalplan durchaus für notwendig gehalten. Zu gewährleisten wäre dabei eine differenzierte Betrachtung der Flächen hinsichtlich der Bewirtschaftung, der Wertigkeit der Böden und der Lage. Der landwirtschaftliche Fachbeitrag liefere daher insbesondere zur räumlichen Qualifizierung eine wichtige Grundlage, die in der planerischen Abwägung berücksichtigt werden könne, wenn es um die Neuausweisung aber auch die Rücknahme von Siedlungsflächen gehe. Da für die zeichnerische Darstellung der Rahmen durch die Landesplanung und die rechtlichen Vorgaben vorgegeben sei, sollte der Vorschlag, Vorranggebiete für landwirtschaftliche Flächen auszuweisen, seitens der Regionalplanungsbehörde geprüft werden. Auch mit dem Hinweis, textliche Ziele und Grundsätze in einer eigenen Planungskategorie und nicht unter „Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich“ zusammenzufassen, sollte es im Zuge der planerischen Diskussion und Erarbeitung des Planentwurfs eine intensive Auseinandersetzung geben. Mit dem Landesforstgesetz und der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz besteht in der Regionalplanung für den Wald ein gesetzlich gegebener Vorrang. Damit lässt sich für den Schutz des Waldes eine deutlich andere Ausgangssituation erkennen, als es bei der Landwirtschaft der Fall ist. Als sehr wichtig und wünschenswert wurde die Aktualisierung einer Waldfunktionskarte angesehen, um räumlich-funktionale Qualitäten differenzieren zu können, weil das Verbandsgebiet ein sehr heterogenes Waldvorkommen aufweist. Im Verlauf des Fachdialogs sind weitere Aspekte benannt worden, wie z.B. Pilotprojekte zum Thema Landwirtschaft, die Herausarbeitung der urbanen Landwirtschaft, die stärkere Einbindung des Themas Flächenverbrauch in die Öffentlichkeit. Diese Themen, die nicht primär im Zuge der Regionalplanerstellung bearbeitet werden können, sollten auf der informellen Ebene weiter mitgedacht und berücksichtigt werden. 36 Schlussplädoyer aus Sicht der Fachdialog Wissenschaft Land- und Forstwirtschaft Prof. Dr. Frank Lohrberg (RWTH Aachen, Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur) In seinem Abschlussstatement unterscheidet Herr Prof. Dr. Lohrberg vier Themenfelder. Veranstaltungsformat Bezüglich der Vorgehensweise der Beteiligung der Teilnehmenden lobt er ausdrücklich den hohen Standard, das gewählte Format der Diskussion in Kleingruppen und die Rückspiegelung der Ergebnisse in die Gesamtrunde. Dadurch können sich mehr Akteure inhaltlich beteiligen und Aspekte zur Sprache gebracht und diskutiert werden, was gleichzeitig die Erwartungshaltung der Beteiligten erhöht. Nach der Zusammenfassung der inhaltlichen Schwerpunkte besteht die Herausforderung, die Belange, die im Rahmen der Regionalplanung dargestellt werden können, zu erfassen, zu gewichten und zu entscheiden, welche davon in diesem Instrument berücksichtigt werden sowie die verbleibenden und darüber hinausgehenden, relevanten Aspekte weiter zu verwenden. Regionalplanausrichtung Die perspektivische Ausrichtung des Instrumentes Regionalplan wird hervorgehoben. Die programmatische Qualität des Regionalplans hat Auswirkungen auf den Inhalt. Qualität steht dabei im Vordergrund. Für den Zeitraum 2020-2030 wird es voraussichtlich eine engere Verflechtung der heute im Fokus stehenden Themenbereiche Land- und Forstwirtschaft geben, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Die „postfossile Stadt“ verbunden mit der Energiewende führt zu einem neuen Denken in Zusammenhängen mit Auswirkungen auf den Regionalplan. Urbane Landwirtschaft Es handelt sich um einen ausgesprochen heterogenen Raum. Für den Regionalplan stellt sich die Frage nach der künftigen Rolle der Landwirtschaft für die Metropole Ruhr. Es sind bereits hinreichend Kriterien im Fachbeitrag genannt worden, wie Marktnähe, Bonität der Böden, Produktivität der einzelnen Flächen, die als Abwägungsgrundlage dienen können. Die Kriterien machen deutlich, dass die Landwirtschaft durch Anpassung und Spezialisierung auf städtische Märkte durchaus vital und zukunftsfähig ist, dass aber auch ein Zusammenspiel mit kommunaler und regionaler Planung notwendig ist. Quantität der Flächen in der Region ist wichtig und lässt sich über Planzeichen und gegebenenfalls künftig Vorrangbereiche regeln. Aber auch zur Qualität gibt es viele Anregungen weitere, zeitgemäße Angebote im Zusammenhang mit der Anpassung der Landwirtschaft zu schaffen. Dies hat zurzeit schon einen höheren Stellenwert als früher. Es sollte ausgehend von der Landwirtschaft ein Prozess mit anderen Partnern in Gang gesetzt werden, gemeinsam Kriterien festzulegen und landwirtschaftliche Areale zu suchen, die sich als Vorrangbereiche/Vorranggebiete urbaner Landwirtschaft eignen und gezielt weiterentwickelt werden. Urbane Forstwirtschaft Die Forstwirtschaft ist qualitativ gut aufgestellt. Die Sicherung der Forstflächen funktioniert. Es gibt einen höheren Waldanteil als noch vor Jahren. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob die Vermehrungsziele der letzten 10 bis 15 Jahre automatisch so weiterverfolgt werden sollen. Hierzu ist regional genau hinzuschauen. Zu den statistisch erfassten Waldgebieten kommt noch der Baumbestand der Erholungsflächen, Parkanlagen oder das Begleitgrün an Straßen als Biomasse hinzu. Der Schwerpunkt sollte mehr auf den Qualitäten des Waldes liegen und welche Leistungen er erbringen kann. Im Fachbeitrag wurden entsprechende Beispiele genannt. Es sollte die Rolle des Ballungsraumes stärker thematisiert werden, wie die Adaption der Landwirtschaft auf den städtischen Raum z.B. in Bezug auf Vermarktung und der Frage nachgegangen werden, ob sich eventuell vergleichbare Entwicklungen und Prozesse für die Forstwirtschaft ergeben. 37 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft 38 Fachdialog Land- und Forstwirtschaft 39 Fachdialog Teilnehmende 6.November 2012 Land- und Forstwirtschaft A Asche, Christiane Regionalverband Ruhr, Regionalplanung B Beckröge, Dr. Wolfgang Regionalverband Ruhr, Geoinformation und Raumbeobachtung Bienengräber, AnkeBUND Bongartz, Michael Regionalverband Ruhr, Regionalplanung Born, Rolf Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Bröcker, KarlStadt Wuppertal, Kreislandwirt Brüggemeier, EvaStadt Gelsenkirchen, Referat Stadtplanung C Cepa, HelmutStadt Marl Claus-Krupp, AndreaLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Cramm, Ulrike Regionalverband Ruhr, Regionalplanung D Dörnemann, Johannes Kreis Recklinghausen, FD Kreisentwicklung und Wirtschaft E Eich, EduardLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Elhaus, DirkGeologischer Dienst NRW - Landesbetrieb Krefeld F Flohr, JuliaLandesbüro Naturschutzverbände Franke, NiklasStadt Xanten, Fachbereich Planen und Bauen Fürst, KlausBezirksregierung Münster G Geilmann, UlrichGemeinde Alpen, Fachbereich Planen und Umwelt Gesing, Julia Glowka, ReinhardNaturschutzbund Bottrop Golles, WolfgangStadt Essen, Grün und Gruga H Haep, MonikaStadt Oberhausen, Fachbereich 2-2-10 Häpke, Dr. Ulrich Regionalverband Ruhr, Landschaftsentwicklung und Umwelt Hagel, KarstenStadt Oer-Erkenschwick Hammwöhner, ThomasStadt Herten, Stadtplanung Hassel, ReinhartRegionalforstamt Ruhrgebiet Heinen, Gerhard Regionalverband Ruhr, Landschaftsentwicklung und Umwelt Höhn, Michael Landschaftsverband Westfalen-Lippe Hörner, Helmut Kreis Unna, Landschaftsplanung Hübscher, ThomasLNU Essen Hümbs, Hans-Joachim Regionalverband Ruhr, Regionalplanung I im Spring-Ojih, Dorothee Regionalverband Ruhr, Regionalentwicklung J Jandel, UrsulaLandwirtschaftskammer K Kelp-Siekmann, Sibylle Regionalverband Ruhr, Regionalentwicklung Kemper, Denise Regionalverband Ruhr, Landschaftsentwicklung und Umwelt Knoblach, LudwigStadt Neukirchen-Vluyn, Planungs-und Bauordnungsamt 40 Fachdialog Teilnehmende 6.November 2012 Land- und Forstwirtschaft König, NadjaStadt Moers König, WolfgangWestfälischer-Lippischer Landschaftsverband Korte, AnnetteStadt Fröndenberg Korte, Gerrit Kreisbauernschaft Wesel Kortenbruck, Hans-Dieter Landwirtschaftlicher KreisVerband Ruhr-Lippe Krebber, Reinhard Waldbauernverband Wesel Krüsemann, Dr. Ellen Regionalverband Ruhr, Regionalplanung L Lenzen, WilhelmLandwirtschaftskammer NRW Letzner, Winfried Kreis Wesel Natur- und Landschaftsschutz Lohrberg, Prof. Dr. Frank RWTH Aachen Lütgemüller, Dr. F.-W. Bezirksstelle für Agrarstruktur M Mackmann, GerdLandesbüro Naturschutzverbände Mann, Regina Regionalverband Ruhr, Landschaftsentwicklung und Umwelt Marks, Dr. RobertStadt Dortmund, Untere Landschaftsbehörde Mentz, UlrikeStadt Hamm, Stadtplanungsamt Mork, AdrianStadt Schwerte, FD Demographie und Stadtplanung Mühlenberg, Alexandra LANUV NRW, Recklinghausen N Naendrup, GerhardSchutzgemeinschaft Deutscher Wald Neuhoff, WolfgangStadt Duisburg, Stadtentwicklung und Projektmanagement Nesselhauf, GeorgStadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt Nitsche, WolfStadt Moers, Stadtentwicklung/Stadtplanung O Oberdellmann, Peter Westfälisch-Lippischen Landschaftsverband Olejniczak, InaStadt Bottrop, Untere Landschaftsbehörde P Pawlicki, MartinStadt Herne, Fachbereich Stadtgrün Paetsch, ClaudiaStadt Witten Petzinger, TanaRegionalverband Ruhr, Regionalentwicklung Pölling, BerndLandwirtschaftskammer Unna Porrmann, ThomasStadt Essen, Untere Landschaftsbehörde R Rohleder, Manfred Kreisbauernschaft Ruhrgroßstädte Rommeswinkel, HansStadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt Roth, StephanieStadt Hagen, Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung S Sander, Sven Regionalverband Ruhr, Regionalentwicklung Schablowski, Claudia Regionalverband Ruhr, Regionalplanung Schädel, JürgenStadt Hagen, Stadtplanung Schauermann, BarbaraStadt Essen, Stadtplanung und Bauordnung Schnetger, Heinrich Landwirtschaftskammer Kleve/Wesel Schröder, MargretStadt Essen, Grün und Gruga Schulte-Althoff, GeorgStadt Haltern am See, Kreislandwirt Schulz, CorneliaStadt Herne, Fachbereich Stadtgrün 41 Fachdialog Teilnehmende 6.November 2012 Land- und Forstwirtschaft Schwarze-Rodrian, Michael RVR, Europäische und regionale Netzwerke Ruhr Schwenk, IrmgardGemeinde Schermbeck, Bauamt Sebrantke, Jeanette Regionalverband Ruhr, Regionalentwicklung Seckler, WolfgangStadt Marl, Technischer Beigeordneter Simon, MelanieLandwirtschaftskammer Sinhuber-Schotte, BirgitStadt Recklinghausen, Planung, Bauen, Umwelt Sprenger, MatthiasStadt Gevelsberg, Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaftsförderung Suttmann, BrigitteStadt Herten, Stadtentwicklung Soika-Bracht, PetraStadt Schwelm, Ennepe-Ruhr-Kreis Späth, RenateFrauennetzwerk Ruhrgebiet Sulke-Nettsträter, RebeccaStadt Werne, Stadtentwicklung und Stadtplanung Suttmann, BrigitteStadt Herten, Planen, Bauen, Wohnen T Terhardt, MarcelKreisbauernschaft Ruhrgroßstädte Tigler, GeorgGemeinde Sonsbeck, Fachbereich Planen und Bauen Timmer, UlrichLandwirtschaftskammer Tittmann, SusanneBezirksregierung Arnsberg Tönnes, Martin Regionalverband Ruhr, Bereichsleiter Planung Thoms, BeateStadt Bergkamen, Planungsamt Tranow, InaStadt Dortmund, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt V van Gember, Burkhard Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Arnsberg Vermeulen, PeterStadt Mülheim a.d. Ruhr, Beigeordneter für Umwelt, Planen, Bauen VetterBezirksstelle für Agrarstruktur W Wagener, Maria T. Wegmann, Dietrich Wehren, Dr. Wilhelm Westenberger, Wolfgang Wipf, Jörg-Michael Wortmann, Hans-Heinrich Wübbenhorst, Detlef 42 Regionalverband Ruhr, Regionalentwicklung Bezirksregierung Arnsberg, Regionalplanung Landwirtschaftskammer Kleve/Wesel Regionalforstamt Niederrhein Regionalverband, RuhrGrün Landwirtschaftlicher Kreisverband Ruhr-Lippe Kreis Wesel, Bauen, Immissionsschutz und Planung Fachdialog impressionen Land- und Forstwirtschaft 43 Impressum Ansprechpartner Fachdialog Land- und Forstwirtschaft Werkstattbericht Martin Tönnes Bereichsleiter Planung Kronprinzenstr. 35, 45128 Essen Fon: +49 (0)201-2069-213 Fax: +49 (0)201-2069-500 www.regionalerdiskurs.metropoleruhr.de Herausgeber Regionalverband Ruhr Die Regionaldirektorin Bereich Planung Kronprinzenstr. 35, 45128 Essen Fon: +49 (0)201-2069-0 Fax: +49 (0)201-2069-500 www.metropoleruhr.de Titelbild: Regionalverband Ruhr Fotos: Regionalverband Ruhr, Leitmann, Muck Redaktion Christiane Asche, Dr. Claas Beckord Layout Claudia Michaely-Walkling Essen, August 2013