15/35 Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat Feuerwehr
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15/35 Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat Feuerwehr
15/35 Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat Feuerwehr; Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug (TLF) 1981; Verpflichtungskredit Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen Bericht und Antrag: I. Ausgangslage 1. Das Tanklöschfahrzeug (TLF) mit dem Jahrgang 1981 steht in der Feuerwehr seit 33 Jahren im Einsatz und hat nun ein kritisches Alter erreicht. Ersatzteile sind nur noch bedingt, teilweise gar nicht mehr verfügbar. Von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) wurden im Rahmen der im Juni 2014 durchgeführten technischen Inspektion Mängel an der Pumpe festgestellt. Die Motorfahrzeugkontrolle konnte nur mit grossem zeitlichen und finanziellen Aufwand erfolgreich bestanden werden. In letzter Zeit treten vermehrt Störungen und Defekte auf, deren Behebung zunehmend schwieriger wird. Bei dieser Sachlage lässt sich der Ersatz durch ein neues Gerät nicht mehr länger aufschieben. 2. Die AGV hat die Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen, in der die Gemeinden Ammerswil, Staufen und Lenzburg zusammengeschlossen sind, in die Grössenklasse IV C eingeteilt. Dies ist nach den Stützpunktfeuerwehren die grösstmögliche Kategorie. Gemäss den aktuellen Richtlinien der AGV sind Feuerwehren der Grössenklasse IV C mit einem Tanklöschfahrzeug auszurüsten. Demgegenüber sind die Gemeinderäte Ammerswil, Staufen und Lenzburg sowie die Feuerwehrkommission der Auffassung, dass die Feuerwehr LenzburgAmmerswil-Staufen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zwingend weiterhin über zwei Tanklöschfahrzeuge verfügen muss (zur Begründung vgl. nachfolgende Ziff. 3). 3. Mit dem Schloss Lenzburg, einem Baudenkmal von nationaler Bedeutung und einer der ältesten und bedeutendsten Höhenburgen der Schweiz, und dem Staufberg, mit der aus dem 15. Jahrhundert stammenden Kirche mit den wertvollen Glasmalereien, dem spätgotischen Pfarrhaus und dem im 16. Jahrhundert gebauten Siegristenhaus ist die Feuerwehr Lenzburg- –2– Ammerswil-Staufen im Brandfall als Ortsfeuerwehr für zwei schwierige Höhenanlagen zuständig, bei denen eine wirkungsvolle und rasche Brandbekämpfung nur möglich ist, wenn vertiefte Ortskenntnisse und detaillierte Einsatzpläne vorhanden sind. Für die Angriffstaktik sind zwei Tanklöschfahrzeuge notwendig. Eine Kombination aus TLF und KLF (Kleinlöschfahrzeug) ist nicht ausreichend. Selbst nach dem Bau der Löschwasserversorgung im Schloss ist ein zweites Tanklöschfahrzeug für die Sicherstellung der Redundanz zwingend notwendig. Auch bei einem Einsatz in der Altstadt von Lenzburg (Ortsbild von nationaler Bedeutung) sowie bei den in allen drei Gemeinden vorhandenen (teilweise abgelegenen) Landwirtschaftsbetrieben sowie beim Gofischlössli sind zwei vollwertige Tanklöschfahrzeuge unverzichtbar. Abgesehen von grösseren Industriebetrieben befinden sich u.a. auch die Schlösser Wildegg und Brunegg sowie das Wasserschloss Hallwyl in der nachbarschaftlichen Einsatzregion. Eine rasche Nachbarschaftshilfe durch die Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen mit entsprechender Ausrüstung würde im Brandfall nicht nur zur Rettung von Leben, sondern auch zur Bewahrung von Kulturgütern von unschätzbarem Wert beitragen. Dabei dürfte unbestritten sein, dass - gerade bei ungünstigen Verkehrsverhältnissen (Witterung, Verkehrsüberlastung) - die Feuerwehr LenzburgAmmerswil-Staufen schneller auf dem Brandplatz wäre als die Stützpunktfeuerwehr Aarau. Den praktischen Tatbeweis erbrachten die motivierten Angehörigen der Feuerwehr am 10. Januar 2012 beim Brand in der Rathausgasse, 1. Obergeschoss, Rathaus Café. Dank dem Einsatz von zwei Tanklöschfahrzeugen konnte ein Übergreifen des Feuers auf die angebauten Nachbarliegenschaften erfolgreich verhindert werden. 4. Demzufolge muss die Regio Feuerwehr über zwei Tanklöschfahrzeuge verfügen. Die Feuerwehrkommission setzte für die Ersatzbeschaffung eine sowohl feuerwehrtaktisch als auch fahrzeugtechnisch kompetente Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, abzuklären, wie das neue Tanklöschfahrzeug technisch ausgerüstet sein muss. II. Evaluationsverfahren Gestützt auf die gestellten Anforderungen wurde durch die Arbeitsgruppe ein Pflichtenheft für ein neues Tanklöschfahrzeug ausgearbeitet. Auf die im kantonalen Amtsblatt und im Bezirksanzeiger publizierte Ausschreibung haben fünf Lieferanten von Feuerwehrfahrzeugen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Ein Lieferant verzichtete in der Folge auf ein Angebot. Vier Lieferanten reichten ein Angebot ein. Die Beurteilung der Offerten erfolgte gemäss den in der Ausschreibung publizierten Zuschlagkriterien. Gestützt auf das Evaluationsverfahren entschied sich die Beschaffungskommission einstimmig, das Tanklöschfahrzeug bei der Firma IVECO (Schweiz) AG, Hendschiken, zu beschaffen. Dieses Fahrzeug erhielt aufgrund der Zuschlagkriterien die höchste Punktzahl der Neuwagen, in Berücksichtigung der Occasionsangebote die zweithöchste. Für diesen Entscheid sprechen vor allem die Kosten (günstigstes Angebot eines Neuwagens) sowie das beste Preis-/ Leistungsverhältnis. Die im –3– Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen erfüllte das Fahrzeug sehr gut, ebenso überzeugte das Fahrzeug anlässlich der Vorführung vor Ort betreffend Miliztauglichkeit, Bedienung und Sicherheit. Der gleiche Anbieter hat zudem ein TLF-Vorführfahrzeug (1. Inverkehrssetzung 23. Februar 2012) zu einem tieferen Preis offeriert, das am meisten Punkte erzielte. Die Umrechnung des tieferen Beschaffungspreises auf ein neues Fahrzeug bei einer Abschreibungsdauer gemäss AGV von 20 Jahren ergibt rechnerisch allerdings einen höheren Neupreis als beim neuen Fahrzeug. Das IVECO-MAGIRUS-Tanklöschfahrzeug ist aufgebaut auf ein Chassis IVECO New EuroCargo FF150E30W (4x4). Es verfügt über die Euro 6-Abgasnorm, hat einen Radstand von 3915 mm und permanenten Allradantrieb. Im Voll-Aluminium-Aufbau sind eine Mannschaftskabine für sieben Personen (mit drei Atemschutzgerätehalterungen), eine Feuerlöschpumpe Typ 3 (Normal-/ Hochdruckpumpe), ein 2'500 Liter-Wassertank und ein 300 Liter-Schaummitteltank untergebracht. Das Tanklöschfahrzeug weist eine Breite inkl. Spiegel von 320 cm auf. Die aktuelle Einfahrbreite im Magazin Staufen beträgt lediglich 285 cm. Die Torbreite im Magazin Staufen ist demnach nicht ausreichend. Sofern der Gemeinderat Staufen die notwendigen baulichen Anpassungen am Feuerwehrmagazin Staufen beschliessen wird, kann das neue TLF wiederum in Staufen deponiert werden. Sollte bei Auslieferung des Fahrzeugs in Staufen kein geeigneter Platz zur Verfügung stehen, wird das TLF vorübergehend im Magazin Lenzburg untergebracht. III. Kosten und Kostenverteilung Das TLF mit den dazu gehörenden Zusatzausrüstungen sowie dem für das TLF teilweise neu zu beschaffenden Material (bspw. Handfunkgeräte) kostet inklusive Mehrwertsteuer Fr. 507'430.–. Das bisher im Einsatz gewesene TLF81 ist im Eigentum der Stadt Lenzburg. Gemäss § 17 Abs. 4 (und Abs. 5 e contrario) des Gemeindevertrags Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen erhält der Verkaufserlös von nicht benötigtem Material die jeweilige Gemeinde. Durch die Ersatzbeschaffung wird das TLF81 nicht mehr benötigt. Der durch die IVECO AG offerierte Rücknahmepreis beträgt Fr. 10'000.– und wird der Stadt Lenzburg ausgerichtet. Die Feuerwehrkommission stellte am 30. Dezember 2014 den Gemeinderäten Ammerswil, Staufen und Lenzburg den Antrag, das TLF für Fr. 507'430.– zu beschaffen (§ 7 Abs. 2 des Gemeindevertrags). Die Gemeinderäte Ammerswil und Staufen stimmten am 6. Januar 2015 und der Stadtrat Lenzburg am 7. Januar 2015 dem Investitionsantrag der Feuerwehrkommission zu (§ 5 Abs. 1 lit. e des Gemeindevertrags). Verpflichtungskredite für Fahrzeuge werden vom Einwohnerrat zu Lasten der Investitionsrechnung der Stadt Lenzburg beschlossen (§ 18 Abs. 1 Gemeindevertrag). An den Beschaffungskosten sind die Gemeinden Lenzburg, Ammerswil und Staufen gemäss § 18 Abs. 1 und 2 des Gemeindevertrags Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen nach Massgabe der Einwohnerzahl im Beschaffungsjahr beteiligt. –4– Gemeinde Einwohner 30. Juni 2014 Lenzburg 8'947 73,27 % Fr. 371'794 Staufen 2'587 21,19 % Fr. 107'524 676 5,54 % Fr. 28'112 12'210 100,00 % Fr. 507'430 Ammerswil Total Anteil Anteil Beschaffungskosten Je nach Entwicklung der Einwohnerzahlen der drei Gemeinden können sich noch kleinere Abweichungen am Kostenverteiler ergeben (Stichtag: 30. Juni 2015). Wie bereits ausgeführt, sind keine Subventionen durch die AGV zu erwarten. Solange nämlich die Leistungsnorm x+10 eingehalten wird, besteht für die AGV laut aktueller Praxis kein genereller Bedarf für ein zweites Tanklöschfahrzeug. Trotzdem wird ein begründetes Gesuch eingereicht. Somit ist vom Einwohnerrat von Lenzburg ein Bruttokredit von Fr. 507'430.– zu bewilligen, wobei die Nettobelastung für Lenzburg Fr. 361'794.– (nach Abzug des Rücknahmepreises des alten TLF81 von Fr. 10'000.–) beträgt. IV. Finanzierung Im Finanzplan 2015 - 2019 sind für den Ersatz des TLF total Fr. 550'000.– eingestellt. Davon abzuziehen sind die Beiträge der an der Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen beteiligten Gemeinden Ammerswil und Staufen, welche auf insgesamt Fr. 150‘000.– veranschlagt wurden. Die Nettobelastung der Gemeinde Lenzburg beläuft sich gemäss dem Kostenteiler in Ziff. III. hievor auf Fr. 361'794.– und liegt Fr. 38'206.– unter der im Finanzplan 2015 – 2019 eingestellten Nettoinvestition von Fr. 400'000.–. V. Weiteres Vorgehen Sobald der Kreditbeschluss des Einwohnerrats rechtskräftig ist, wird das neue Tanklöschfahrzeug definitiv bestellt. Wie schon eingangs in Ziff. I.1 dargelegt, ist die Ersatzbeschaffung dringend, da das heute eingesetzte Tanklöschfahrzeug in zunehmendem Masse Störungen aufweist und nicht mehr während längerer Zeit mit vertretbarem Aufwand betriebsfähig gehalten werden kann. –5– Antrag: Der Einwohnerrat möge für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs für die Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 507'430.– (bei Nettokosten von Fr. 361'794.– zu Lasten der Gemeinde Lenzburg) bewilligen. Lenzburg, 18. Februar 2015 FÜR DEN STADTRAT Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: Versanddatum 20. Februar 2015 Informationsveranstaltung Am Mittwoch, 4. März 2015, 20.00 Uhr, informieren der Stadtrat und die Feuerwehr Lenzburg-Staufen-Ammerswil im Feuerwehrmagazin Lenzburg über die Vorlage.