15/35 Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat Feuerwehr

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15/35 Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat Feuerwehr
15/35
Der Stadtrat von Lenzburg
an den Einwohnerrat
Feuerwehr; Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug (TLF) 1981;
Verpflichtungskredit
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen Bericht und Antrag:
I. Ausgangslage
1. Das Tanklöschfahrzeug (TLF) mit dem Jahrgang 1981 steht in der Feuerwehr seit 33 Jahren im Einsatz und hat nun ein kritisches Alter erreicht.
Ersatzteile sind nur noch bedingt, teilweise gar nicht mehr verfügbar. Von
der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) wurden im Rahmen der im
Juni 2014 durchgeführten technischen Inspektion Mängel an der Pumpe
festgestellt. Die Motorfahrzeugkontrolle konnte nur mit grossem zeitlichen
und finanziellen Aufwand erfolgreich bestanden werden. In letzter Zeit
treten vermehrt Störungen und Defekte auf, deren Behebung zunehmend
schwieriger wird. Bei dieser Sachlage lässt sich der Ersatz durch ein neues
Gerät nicht mehr länger aufschieben.
2. Die AGV hat die Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen, in der die Gemeinden Ammerswil, Staufen und Lenzburg zusammengeschlossen sind, in
die Grössenklasse IV C eingeteilt. Dies ist nach den Stützpunktfeuerwehren
die grösstmögliche Kategorie.
Gemäss den aktuellen Richtlinien der AGV sind Feuerwehren der Grössenklasse IV C mit einem Tanklöschfahrzeug auszurüsten. Demgegenüber
sind die Gemeinderäte Ammerswil, Staufen und Lenzburg sowie die
Feuerwehrkommission der Auffassung, dass die Feuerwehr LenzburgAmmerswil-Staufen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zwingend
weiterhin über zwei Tanklöschfahrzeuge verfügen muss (zur Begründung
vgl. nachfolgende Ziff. 3).
3. Mit dem Schloss Lenzburg, einem Baudenkmal von nationaler Bedeutung
und einer der ältesten und bedeutendsten Höhenburgen der Schweiz, und
dem Staufberg, mit der aus dem 15. Jahrhundert stammenden Kirche mit
den wertvollen Glasmalereien, dem spätgotischen Pfarrhaus und dem im
16. Jahrhundert gebauten Siegristenhaus ist die Feuerwehr Lenzburg-
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Ammerswil-Staufen im Brandfall als Ortsfeuerwehr für zwei schwierige
Höhenanlagen zuständig, bei denen eine wirkungsvolle und rasche Brandbekämpfung nur möglich ist, wenn vertiefte Ortskenntnisse und detaillierte
Einsatzpläne vorhanden sind. Für die Angriffstaktik sind zwei Tanklöschfahrzeuge notwendig. Eine Kombination aus TLF und KLF (Kleinlöschfahrzeug) ist nicht ausreichend. Selbst nach dem Bau der Löschwasserversorgung im Schloss ist ein zweites Tanklöschfahrzeug für die Sicherstellung
der Redundanz zwingend notwendig.
Auch bei einem Einsatz in der Altstadt von Lenzburg (Ortsbild von nationaler Bedeutung) sowie bei den in allen drei Gemeinden vorhandenen (teilweise abgelegenen) Landwirtschaftsbetrieben sowie beim Gofischlössli sind
zwei vollwertige Tanklöschfahrzeuge unverzichtbar.
Abgesehen von grösseren Industriebetrieben befinden sich u.a. auch die
Schlösser Wildegg und Brunegg sowie das Wasserschloss Hallwyl in der
nachbarschaftlichen Einsatzregion. Eine rasche Nachbarschaftshilfe durch
die Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen mit entsprechender Ausrüstung würde im Brandfall nicht nur zur Rettung von Leben, sondern auch
zur Bewahrung von Kulturgütern von unschätzbarem Wert beitragen. Dabei
dürfte unbestritten sein, dass - gerade bei ungünstigen Verkehrsverhältnissen (Witterung, Verkehrsüberlastung) - die Feuerwehr LenzburgAmmerswil-Staufen schneller auf dem Brandplatz wäre als die Stützpunktfeuerwehr Aarau. Den praktischen Tatbeweis erbrachten die motivierten
Angehörigen der Feuerwehr am 10. Januar 2012 beim Brand in der
Rathausgasse, 1. Obergeschoss, Rathaus Café. Dank dem Einsatz von
zwei Tanklöschfahrzeugen konnte ein Übergreifen des Feuers auf die
angebauten Nachbarliegenschaften erfolgreich verhindert werden.
4. Demzufolge muss die Regio Feuerwehr über zwei Tanklöschfahrzeuge verfügen. Die Feuerwehrkommission setzte für die Ersatzbeschaffung eine
sowohl feuerwehrtaktisch als auch fahrzeugtechnisch kompetente Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, abzuklären, wie das neue Tanklöschfahrzeug
technisch ausgerüstet sein muss.
II. Evaluationsverfahren
Gestützt auf die gestellten Anforderungen wurde durch die Arbeitsgruppe ein
Pflichtenheft für ein neues Tanklöschfahrzeug ausgearbeitet. Auf die im kantonalen Amtsblatt und im Bezirksanzeiger publizierte Ausschreibung haben fünf
Lieferanten von Feuerwehrfahrzeugen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Ein Lieferant verzichtete in der Folge auf ein Angebot. Vier Lieferanten
reichten ein Angebot ein. Die Beurteilung der Offerten erfolgte gemäss den in
der Ausschreibung publizierten Zuschlagkriterien. Gestützt auf das Evaluationsverfahren entschied sich die Beschaffungskommission einstimmig, das Tanklöschfahrzeug bei der Firma IVECO (Schweiz) AG, Hendschiken, zu beschaffen. Dieses Fahrzeug erhielt aufgrund der Zuschlagkriterien die höchste Punktzahl der Neuwagen, in Berücksichtigung der Occasionsangebote die zweithöchste. Für diesen Entscheid sprechen vor allem die Kosten (günstigstes
Angebot eines Neuwagens) sowie das beste Preis-/ Leistungsverhältnis. Die im
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Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen erfüllte das Fahrzeug sehr gut,
ebenso überzeugte das Fahrzeug anlässlich der Vorführung vor Ort betreffend
Miliztauglichkeit, Bedienung und Sicherheit.
Der gleiche Anbieter hat zudem ein TLF-Vorführfahrzeug (1. Inverkehrssetzung
23. Februar 2012) zu einem tieferen Preis offeriert, das am meisten Punkte
erzielte. Die Umrechnung des tieferen Beschaffungspreises auf ein neues
Fahrzeug bei einer Abschreibungsdauer gemäss AGV von 20 Jahren ergibt
rechnerisch allerdings einen höheren Neupreis als beim neuen Fahrzeug.
Das IVECO-MAGIRUS-Tanklöschfahrzeug ist aufgebaut auf ein Chassis
IVECO New EuroCargo FF150E30W (4x4). Es verfügt über die Euro 6-Abgasnorm, hat einen Radstand von 3915 mm und permanenten Allradantrieb. Im
Voll-Aluminium-Aufbau sind eine Mannschaftskabine für sieben Personen (mit
drei Atemschutzgerätehalterungen), eine Feuerlöschpumpe Typ 3 (Normal-/
Hochdruckpumpe), ein 2'500 Liter-Wassertank und ein 300 Liter-Schaummitteltank untergebracht.
Das Tanklöschfahrzeug weist eine Breite inkl. Spiegel von 320 cm auf. Die
aktuelle Einfahrbreite im Magazin Staufen beträgt lediglich 285 cm. Die Torbreite im Magazin Staufen ist demnach nicht ausreichend. Sofern der
Gemeinderat Staufen die notwendigen baulichen Anpassungen am Feuerwehrmagazin Staufen beschliessen wird, kann das neue TLF wiederum in Staufen
deponiert werden. Sollte bei Auslieferung des Fahrzeugs in Staufen kein
geeigneter Platz zur Verfügung stehen, wird das TLF vorübergehend im
Magazin Lenzburg untergebracht.
III. Kosten und Kostenverteilung
Das TLF mit den dazu gehörenden Zusatzausrüstungen sowie dem für das TLF
teilweise neu zu beschaffenden Material (bspw. Handfunkgeräte) kostet
inklusive Mehrwertsteuer Fr. 507'430.–.
Das bisher im Einsatz gewesene TLF81 ist im Eigentum der Stadt Lenzburg.
Gemäss § 17 Abs. 4 (und Abs. 5 e contrario) des Gemeindevertrags Feuerwehr
Lenzburg-Ammerswil-Staufen erhält der Verkaufserlös von nicht benötigtem
Material die jeweilige Gemeinde. Durch die Ersatzbeschaffung wird das TLF81
nicht mehr benötigt. Der durch die IVECO AG offerierte Rücknahmepreis
beträgt Fr. 10'000.– und wird der Stadt Lenzburg ausgerichtet.
Die Feuerwehrkommission stellte am 30. Dezember 2014 den Gemeinderäten
Ammerswil, Staufen und Lenzburg den Antrag, das TLF für Fr. 507'430.– zu
beschaffen (§ 7 Abs. 2 des Gemeindevertrags). Die Gemeinderäte Ammerswil
und Staufen stimmten am 6. Januar 2015 und der Stadtrat Lenzburg am
7. Januar 2015 dem Investitionsantrag der Feuerwehrkommission zu (§ 5 Abs.
1 lit. e des Gemeindevertrags). Verpflichtungskredite für Fahrzeuge werden
vom Einwohnerrat zu Lasten der Investitionsrechnung der Stadt Lenzburg
beschlossen (§ 18 Abs. 1 Gemeindevertrag). An den Beschaffungskosten sind
die Gemeinden Lenzburg, Ammerswil und Staufen gemäss § 18 Abs. 1 und 2
des Gemeindevertrags Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen nach Massgabe der Einwohnerzahl im Beschaffungsjahr beteiligt.
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Gemeinde
Einwohner
30. Juni 2014
Lenzburg
8'947
73,27 %
Fr. 371'794
Staufen
2'587
21,19 %
Fr. 107'524
676
5,54 %
Fr. 28'112
12'210
100,00 %
Fr. 507'430
Ammerswil
Total
Anteil
Anteil
Beschaffungskosten
Je nach Entwicklung der Einwohnerzahlen der drei Gemeinden können sich
noch kleinere Abweichungen am Kostenverteiler ergeben (Stichtag: 30. Juni
2015).
Wie bereits ausgeführt, sind keine Subventionen durch die AGV zu erwarten.
Solange nämlich die Leistungsnorm x+10 eingehalten wird, besteht für die AGV
laut aktueller Praxis kein genereller Bedarf für ein zweites Tanklöschfahrzeug.
Trotzdem wird ein begründetes Gesuch eingereicht.
Somit ist vom Einwohnerrat von Lenzburg ein Bruttokredit von Fr. 507'430.– zu
bewilligen, wobei die Nettobelastung für Lenzburg Fr. 361'794.– (nach Abzug
des Rücknahmepreises des alten TLF81 von Fr. 10'000.–) beträgt.
IV. Finanzierung
Im Finanzplan 2015 - 2019 sind für den Ersatz des TLF total Fr. 550'000.–
eingestellt. Davon abzuziehen sind die Beiträge der an der Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen beteiligten Gemeinden Ammerswil und Staufen, welche auf insgesamt Fr. 150‘000.– veranschlagt wurden. Die Nettobelastung der
Gemeinde Lenzburg beläuft sich gemäss dem Kostenteiler in Ziff. III. hievor auf
Fr. 361'794.– und liegt Fr. 38'206.– unter der im Finanzplan 2015 – 2019 eingestellten Nettoinvestition von Fr. 400'000.–.
V. Weiteres Vorgehen
Sobald der Kreditbeschluss des Einwohnerrats rechtskräftig ist, wird das neue
Tanklöschfahrzeug definitiv bestellt. Wie schon eingangs in Ziff. I.1 dargelegt,
ist die Ersatzbeschaffung dringend, da das heute eingesetzte Tanklöschfahrzeug in zunehmendem Masse Störungen aufweist und nicht mehr während
längerer Zeit mit vertretbarem Aufwand betriebsfähig gehalten werden kann.
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Antrag:
Der Einwohnerrat möge für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs für die
Feuerwehr Lenzburg-Ammerswil-Staufen einen Verpflichtungskredit von brutto
Fr. 507'430.– (bei Nettokosten von Fr. 361'794.– zu Lasten der Gemeinde
Lenzburg) bewilligen.
Lenzburg, 18. Februar 2015
FÜR DEN STADTRAT
Der Stadtammann:
Der Stadtschreiber:
Versanddatum
20. Februar 2015
Informationsveranstaltung
Am Mittwoch, 4. März 2015, 20.00 Uhr, informieren der Stadtrat und die Feuerwehr Lenzburg-Staufen-Ammerswil im
Feuerwehrmagazin Lenzburg über die Vorlage.