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Kostenmanagement
Abschnitt III
Dr. Ing. Peter Ijewski
Gliederung Abschnitt III
•
•
•
•
Kontrollfragen
Abschreibung
Zahlungsverkehr
Leasing
• Einführung in die Kalkulation
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:06
Kontrollfragen
• Was sind die Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung!
• Erklären Sie den Unterschied zwischen Erträgen und Leistungen!
• Erklären Sie kurz die Begriffe:
Kostenartenrechnung,
Kostenstellenrechnung,
Kostenträgerrechnung
• Erklären Sie den Begriff „Investition“!
• Erklären Sie den Begriff „Finanzierung“!
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Abschreibung
4/87
Abschreibung
Definition
Abschreibung ist ein Geldbetrag
• zur Erfassung der Leistungs- und Wertminderung eines
Wirtschaftsguts
infolge von:
• Benutzung
• Verbrauch
• Alterung
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Abschreibung
Planmäßige Abschreibung
Nach § 253(2) HGB müssen Anschaffungsgüter des Anlagevermögens eines Unternehmens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
planmäßig abgeschrieben werden.
Der Abschreibungsplan hat die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Hilfe einer bestimmten Abschreibungsmethode auf die
Nutzungsdauer zu verteilen.
In der planmäßigen Abschreibung kommt zum Ausdruck, dass der
Nutzungswert eines Wirtschaftsgutes nur in Teilen entsprechend
seiner Nutzungsdauer in ein Erzeugnis eingeht.
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Abschreibung
Außerplanmäßige Abschreibung
Außerplanmäßige
Abschreibungen
erfolgen,
gewöhnliche Wertminderungen eintreten.
wenn
außer-
Die außerplanmäßige Abschreibung ist dann erforderlich, wenn die
Wertminderung eines Wirtschaftsgutes durch unvorhergesehene
Ereignisse (z. B. Unfallschäden) über die planmäßige Abschreibung
hinausgeht.
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Abschreibung
Abschreibungsursachen
•
•
•
•
•
gewöhnlicher Verschleiß (Gebrauchs- und Ruheverschleiß)
außergewöhnlicher Verschleiß (Katastrophenverschleiß)
zeitlicher Ablauf befristeter Rechte (Patente),
technischer Fortschritt
Marktpreisschwankungen
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Abschreibung
Abschreibungswirkung
• In der GuV ist die Abschreibung gewinnmindernder Aufwand.
• Hierdurch wird gewährleistet,
dass ein Teil der Erlöse nicht als Gewinn ausgeschüttet, sondern
für Ersatzinvestitionen bereitgehalten wird.
• Durch
verschiedene
(Abschreibungs-)Verfahren
soll
die
Abschreibungssumme, d.h. die in der Bilanz ausgewiesenen
Anschaffungs-/Herstellkosten abzüglich Restwert, möglichst
genau der Wertminderung entsprechend
auf die einzelnen
Perioden (Jahre) der Nutzungsdauer verteilt werden.
• Abschreibung ist die Verteilung einer einmaligen Ausgabe
(Anschaffungs- oder Herstellkosten) für langfristig nutzbare
Wirtschaftsgüter auf eine Anzahl von Jahren.
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Abschreibung
Abschreibungswirkung
• Zweck dieser kalkulatorische Kosten bei Produktionsgütern ist die
Substanzerhaltung.
• Das
Leistungspotenzial
einer
Anlage,
ausgedrückt
in
Geldeinheiten, soll über die Nutzungsdauer erhalten bleiben,
damit nach Ablauf der Nutzungsdauer (trotz Inflation) ein
gleichwertiges Anlagegut als Ersatz beschafft werden kann.
• Buchungstechnisch wird ein Vermögensgegenstand im Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
erfasst.
• Ab diesem Zeitpunkt werden die Abschreibungen bzw.
Aufwendungen für Abnutzung (AfA), wie sie im Steuerrecht
bezeichnet werden, als Kosten erfolgswirksam periodisch erfasst.
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Abschreibung
Abschreibung in drei versch. Erfolgsrechnungen
• in der Gewinn- und Verlustrechnung
als buchhalterische Abschreibung.
Sie sind Aufwand und mindern den Jahresüberschuss.
• in der Kostenrechnung (interne Erfolgsrechnung)
als kalkulatorische Abschreibung.
Sie haben Kostencharakter und mindern den Betriebserfolg.
• in der steuerlichen Erfolgsrechnung
als steuerliche Abschreibung
(dort AfA = Absetzung für Abnutzung genannt).
Sie sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten und
mindern die Steuerbemessungsgrundlage.
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Abschreibung
HGB
(Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
§ 253 HGB Zugangs- und Folgebewertung
(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis
5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert
von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. III. 5 bestimmt, sind Rückstellungen hierfür zum beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere anzusetzen,
soweit er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 zu verrechnende Vermögensgegenstände sind mit ihrem beizulegenden
Zeitwert zu bewerten.
(2) Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Abweichend von Satz 1 dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare
langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit
von 15 Jahren ergibt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für auf Rentenverpflichtungen beruhende Verbindlichkeiten, für die eine Gegenleistung
nicht mehr zu erwarten ist. Der nach den Sätzen 1 und 2 anzuwendende Abzinsungszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer
Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben. In der Rechtsverordnung nach Satz 4, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
bestimmt das Bundesministerium der Justiz im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank das Nähere zur Ermittlung der Abzinsungszinssätze,
insbesondere die Ermittlungsmethodik und deren Grundlagen, sowie die Form der Bekanntgabe.
(3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese
mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch
bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden.
(4) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich
aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungsoder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben.
(5) Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 3 Satz 3 oder 4 und Absatz 4 darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.
Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist beizubehalten.
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Abschreibung
EStG
(Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
§ 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
(1) 1Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen
Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei
gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen
Jahresbeträgen). 2Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. 3Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Zeitraum von 15
Jahren. 4Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein
Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. 5Bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur
Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, mindert sich der Einlagewert
um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage
vorgenommen worden sind, höchstens jedoch bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten; ist der Einlagewert niedriger als dieser
Wert, bemisst sich die weitere Absetzung für Abnutzung vom Einlagewert. 6Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es
wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige
dieses Verfahren statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen anwenden, wenn er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der
Leistung nachweist. 7Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung sind zulässig; soweit der Grund hierfür in späteren
Wirtschaftsjahren entfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen.
(2) 1Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft oder
hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in
fallenden Jahresbeträgen bemessen. 2Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom
jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der
Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen. 3Absatz 1 Satz 4
und § 7a Absatz 8 gelten entsprechend. 4Bei Wirtschaftsgütern, bei denen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen wird, sind
Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.
(3) 1Der Übergang von der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen zur Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen ist zulässig.
2In diesem Fall bemisst sich die Absetzung für Abnutzung vom Zeitpunkt des Übergangs an nach dem dann noch vorhandenen Restwert und der
Restnutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts. 3Der Übergang von der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen zur Absetzung für
Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen ist nicht zulässig.
(4) 1Bei Gebäuden sind abweichend von Absatz 1 als Absetzung für Abnutzung die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen: .....
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Abschreibung
Amtliche Afa-Tabellen
Anlagegüter
(Quelle: www.urbs.de)
Nutzungsdauer in Jahren
Fundstelle
Abfüllanlagen
10
5.22
Abgasmeßgeräte (für Kfz)
8
3.3.2
Abgasmeßgeräte (sonstige)
8
3.3.2
Abkantmaschinen
13
5.27
Abrichtmaschinen
13
5.1
Abscheider, Fett-
5
6.7
Abscheider, Magnet-
6
6.8
Abscheider, Nass-
5
6.9
A
.....
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Kostenmanagement Abschnitt III
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Nochmal Abschreibung
Steuerrechtliche und kalkulatorische Abschreibung
Steuerrechtliche Abschreibung
Kalkulatorische Abschreibung
Zweck
Steuerersparnis durch Inanspruchnahme von
Abschreibungsvorteilen
Refinanzierung der Ersatzinvestition
durch Abwälzung des Wertes einer
Anlage in die Preise
Ausgangswert
Steuerrechtliche Anschaffungskosten (§§7ff
EStG)
Geschätzter Wiederbeschaffungswert
bei künftigem Ersatzzeitpunkt
Endwert
Null oder tatsächlicher Verkaufspreis
Schrottwert oder tatsächlicher
Verkaufspreis, auch negativer Endwert
(bei Entsorgungskosten)
Abschreibungs-Dauer
So kurz wie möglich, um Gewinn und damit
Gewinnsteuer zu minimieren
So realistisch wie möglich, um „wahre“
Preise kalkulieren zu können
Adressat
Extern (Finanzamt)
Nur intern (Kalkulator, Controller)
Gesetzliche Regelungen
EStG, KStG, HGB, zahlreiche Spezialgesetze
Keine
“Different costs for different purposes”
Siehe Zingel, Formelsammlung der Betriebswirtschaft
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:35
Abschreibung
Arten der Abschreibung
•
Lineare Abschreibung
•
Geometrisch-degressive Abschreibung
•
digitale Abschreibung
•
Progressive Abschreibung
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Abschreibung
Lineare Abschreibung
Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellkosten gleichmäßig auf die
Nutzungsdauer, indem sie die Anschaffungs- oder Herstellkosten durch die
Zahl der Nutzungsjahre teilt.
Jahr
Abschreibung
Restbuchwert
0
0,0 €
21.000,00 €
1
3.000,00 €
18.000,00 €
2
3.000,00 €
15.000,00 €
3
3.000,00 €
12.000,00 €
4
3.000,00 €
9.000,00 €
5
3.000,00 €
6.000,00 €
6
3.000,00 €
3.000,00 €
7
3.000,00 €
0,00 €
21.000,00 €
Quelle: Wikipedia
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Abschreibung
Geometrisch-degressive Abschreibung
Sie ermittelt den jährlichen Abschreibungsbetrag als festen Prozentsatz vom
jeweiligen Restbuchwert.
Jahr
Abschreibung
Restbuchwert
0
0,0€
21.000,00€
1
4.200,00 €
16.800,00€
2
3.360,00 €
13.440,00 €
3
2.688,00 €
10.752,00 €
4
2.150,40 €
8.601,60 €
5
1.720,32 €
6.881,28 €
6
1.376,26 €
5.505,02 €
7
1.101,00 €
4.404,02 €
16.595,98 €
Quelle: Wikipedia
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Abschreibung
digitale Abschreibung
Sie ermittelt den jährlichen Abschreibungsbetrag, indem sie die
Anschaffungs- oder Herstellkosten durch die Summe der Nutzungsjahre teilt.
Bei einer Nutzungsdauer von vier Jahren durch 4 + 3 + 2 + 1 = 10, das
erste Nutzungsjahr belastet sie mit 4/10 des abzuschreibenden Betrages,
etc.
Jahr
Abschreibung
Restbuchwert
0
0,0 €
21.000,00 €
1
5.250,00 €
15.750,00 €
2
4.500,00 €
11.250,00 €
3
3.750,00 €
7.500,00 €
4
3.000,00 €
4500,00 €
5
2.250,00 €
2.250,00 €
6
1.500,00 €
750,00 €
7
749,00 €
1,00 €
20.999,00 €
Quelle: Wikipedia
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Abschreibung
Progressive Abschreibung
Sie belastet die ersten Nutzungsjahre nur wenig, die folgenden aber stärker,
indem sie die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr steigen lässt.
Jahr
Abschreibung
Restbuchwert
0
0,0 €
21.000,00 €
1
750,00 €
20.250,00 €
2
1.500,00 €
18.750,00 €
3
2.250,00 €
16.500,00 €
4
3.000,00 €
13.500,00 €
5
3.750,00 €
9.750,00 €
6
4.500,00 €
5.250,00 €
7
5.249,00 €
1,00 €
20.999,00 €
Quelle: Wikipedia
20/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Abschreibung
Die Höhe des wertmäßigen Verbrauchs sollte sich nach der
Abnutzung durch die tatsächliche Inanspruchnahme richten!
• Abschreibung nach Kalenderzeit
Die verteilt die Anschaffungs- oder Herstellkosten gleichmäßig
auf die Nutzungsdauer in Jahren.
• Leistungsabschreibung
Hierbei wird die tatsächliche
Maschine/Anlage berücksichtigt.
•
variable
Betriebszeit
einer
Beispiel
Ein PKW zu 60.000 € Anschaffungskosten hat eine
Gesamtleistung (Lebensdauer) von 200.000 km.
Im Jahr 2009 wurde er 40.000 km genutzt. Abschreibungsbetrag:
40.000 km/200.000 km * 60.000 € = 12.000 €
21/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Abschreibung
Beispiel: Eine Maschine wird für 21.000,00 € angeschafft.
Die zu erwartenden Betriebsstunden betragen insgesamt 19.320 h.
Die tatsächlich geleisteten Betriebsstunden werden jeweils zum
Jahresende festgestellt und im entsprechenden Verhältnis (erwartete
Betriebsstunden zu Anschaffungskosten, hier etwa 0,92) als
Wertverlust angesetzt.
Quelle: Wikipedia
22/87
Jahr
Betriebsstunden
Abschreibung
Restbuchwert
0
0h
0,0 €
21.000,00 €
1
4636 h
5.039,00 €
15.961,00 €
2
2724 h
2.961,00 €
13.000,00 €
3
927 h
1.008,00 €
11.992,00 €
4
2357 h
2.562,00 €
9.430,00 €
5
4175 h
4.536,00 €
4.894,00 €
6
2179 h
2.368,00 €
2.526,00 €
7
2322 h
2.524,00 €
2,00 €
19.320 h
20.998,00 €
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Abschreibung
Abschreibungsursachen
•
Leistungsproportionale Abschreibung
ist auf die Nutzung der Betriebsmittel zurückzuführen und den
variablen Kosten zuzurechnen
Sie steigt mit steigender Beschäftigung(Nutzung) und sinkt mit
sinkender Beschäftigung.
23/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Abschreibung
Abschreibungsursachen
•
Zeitproportionale Abschreibung
entsteht unabhängig von der Betriebsmittelnutzung und gehört
zu den Fixkosten.
Sie ist unabhängig von der Ausbringungsmenge und lässt sich
auf technische Überalterung, Lizenzablauf, Korrosion und
Nachfrageverschiebungen zurückführen.
24/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Abschreibung
Abschreibungsursachen
Substanzwertabschreibung
Durch Nutzung wird die Substanz verringert (z. B. Kiesgrube, etc.)
Bei der Substanzwertabschreibung wird der Kaufpreis durch die
erwartete Gesamtmenge des gewonnenen Materials dividiert.
Kaufpreis / erwartete Gesamtmenge = Wert pro Mengeneinheit
Jahresmenge x Wert pro Mengeneinheit = Jahresabschreibung
Geht man davon aus, dass eine Fläche € 80.000,– gekostet hat und
man annimmt, insgesamt 100.000 t Sand ausbaggern zu können,
bedeutet dies:
80.000,– / 100.000 = 0,8 € pro t
14.320 t Jahresmenge X 0,8 € pro t =11.456,– € Jahresabschreibung
Zur Vertiefung: https://www.youtube.com/watch?v=RB4m-beo508
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:48
Abschreibung
Aufgabe zur Abschreibung
Eine Werkzeugmaschine wird für 95.755,00 € angeschafft. Die zu
erwartenden Betriebsstunden betragen insgesamt 17.410 h.
Jahr
Betriebsstunden
Abschreibung
Restbuchwert
0
0h
0,0 €
95.755,00 €
1
2280 h
Ein-Schicht-Betrieb
2
2400 h
div. Sonderschichten
3
2280 h
Ein-Schicht-Betrieb
4
3610 h
7 Monate 2 Schichten
5
4560 h
Zwei-Schicht-Betrieb
6
2280 h
Ein-Schicht-Betrieb
17.410 h
Berechnen sie die leistungsproportionale Abschreibung und den
jeweiligen Restwert!
26/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Abschreibung
Aufgabe zur Abschreibung
95.75,00 €/17.410 h = 5,5 €/h
Jahr
Betriebsstunden
Abschreibung
Restbuchwert
0
0h
0,0 €
95.755 €
1
2280 h
12.540 €
83.215 €
Ein-Schicht-Betrieb
2
2400 h
13.200 €
70.015 €
div. Sonderschichten
3
2280 h
12.540 €
57.475 €
Ein-Schicht-Betrieb
4
3610 h
19.855 €
37.620 €
7 Monate 2 Schichten
5
4560 h
25.080 €
12.540 €
Zwei-Schicht-Betrieb
6
2280 h
12.540 €
0,00 €
17.410 h
95.700,00 €
27/87
Ein-Schicht-Betrieb
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
28/87
Grundlagen & Begriffe
Finanzwirtschaftliche Funktionen
Investition
Finanzierung
Zahlungsverkehr
Mittelverwendung
Mittelherkunft
Liquidität
Beschaffung von
Vermögensteilen
Optimale
Kapitalausstattung
und -struktur
Fähigkeit fällige
Verbindlichkeiten
fristgerecht
zu begleichen
29/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Definition
Mit Zahlungsverkehr werden alle Zahlungsvorgänge
• innerhalb einer Volkswirtschaft (nationaler Zahlungsverkehr)
•
oder
zwischen verschieden Volkswirtschaften (Auslandszahlungsverkehr)
bezeichnet
30/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Zahlungsmittel
Barzahlungsmittel:
Banknoten, Münzen
Buchgeld:
Geldbeträge, die auf Giro- und Kontokorrentkonten verbucht sind. Der Begriff
Buchgeld hat sich aus Zeiten erhalten, in
denen
die
Kontoführung
noch
in
Kontobüchern erfolgte.
• Buchgeld auf Bankkonten
• Buchgeld auf Konten der Zentralbank
Quelle: https://finanzwissen.postbank.de/finanzthemen/grundlagen-zahlungsverkehr/
31/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Zahlungsmittel
Vorausbezahlte elektronisch abgespeicherte
Zahlungseinheiten, die anstelle von Buchgeld
oder Bargeld verwendbar sind. E-Geld wird z.
B. in manchen Online-Shops eingesetzt, um
damit Waren oder Dienstleistungen zu
bezahlen.
Kartengeld: elektronisches Geld, das auf
einer vorausbezahlten Wertkarte gespeichert
ist – z. B. auf einer GeldKarte
Netzgeld: softwaregestütztes elektronisches
Geld, das für Zahlungen im Internet
verwendet werden kann (z. B. Electronic
Cash oder PayPal)
E-Geld:
32/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Zahlungsmittel
Geldersatzmittel:
Hilfszahlungsmittel, die umlauffähig sind und
damit Bargeld oder Buchgeld ersetzen
können.
Scheck: Zahlungsanweisung an ein
Kreditinstitut, zu Lasten des Ausstellers eine
bestimmte Geldsumme zu zahlen
Wechsel: Wertpapier, in dem die
Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten
Summe an eine bestimmte Person zu einem
Fälligkeitsdatum übernommen wird
33/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Zahlungsarten
Quelle: https://finanzwissen.postbank.de/finanzthemen/grundlagen-zahlungsverkehr/
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Barer Zahlungsverkehr
Barzahlung
Bei der Bar(geld)zahlung braucht man kein Konto
Hier übergibt der Käufer dem Verkäufer in der Regel Münzen oder
Banknoten.
Der Käufer kann aber auch mit dem Postservice zahlen oder mit
Hilfe eines Wertbriefs
Die Zahlungsart ist:
unmittelbar, persönlich oder durch eine dritte Person.
35/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Bargeldsparender Zahlungsverkehr
halbbarer Zahlungsverkehr
Bei der halbbaren Zahlung benötigt ein Beteiligter ein Konto.
1. Gutschrift
Der Käufer zahlt bar auf ein Konto des Zahlungsempfängers ein.
2. Abbuchung
Vom Konto des Zahlenden wird an den Zahlungsempfänger bar
ausgezahlt.
Die Zahlungsarten sind:
Barscheck, Zahlschein, bei Postbankkonto auch Postnachnahme.
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Unbarer Zahlungsverkehr
bargeldloser Zahlungsverkehr
Bei der bargeldlosen Zahlung benötigen alle Beteiligten ein Konto.
Der Zahlungsvorgang wird über diese Konten wird z.B. mittels
Überweisung,
Lastschrift,
Abbuchungsauftrag
oder
durch
Verrechnungsscheck oder Wechsel durchgeführt.
Das Konto des Zahlenden wird mit dem Zahlbetrag belastet. Dem
Konto des Zahlungsempfängers wird der Zahlbetrag gutgeschrieben.
Die Zahlungsarten sind:
Überweisung, Verrechnungsscheck, EC-Karte, Kreditkarte, electronic
Banking, Wechsel
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Andere Unterscheidungen
• Beleggebundener ./. belegloser Zahlungsverkehr
• Individualzahlungsverkehr ./. Massenzahlungsverkehr
Quelle: Die Abwicklung von Massenzahlungen: Das Angebot der Deutschen Bundesbank
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Kooperationen im Massenzahlungsverkehr
Quelle: Deutsche Bundesbank
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Zahlungsverkehr
Zahlungsarten der Zukunft
Und schließlich gibt es auch im Bereich Payment und Zahlungsverkehr einige
vielversprechende
FinTech-Startups,
die
mit
digitalen
Technologien
und
Finanzdienstleistungen für den Kunden interessant werden. Nach einer aktuellen
europäischen Studie gehen 95 Prozent der befragten europäischen Bankmanager davon
aus, dass das traditionelle Bankgeschäft mit der wichtigen Abwicklung des
Zahlungsverkehrs national und international schon bald in Gefahr gerät, wenn die
klassischen Banken auf die Entwicklungen im FinTech-Bereich keine Antwort finden.
PayPal ist als Modell bereits am Markt etabliert und hat die Banken schon heute
erhebliche Marktanteile gekostet. Hinzu kommen Bezahlsysteme wie Apple Pay, das seit
Herbst 2014 in den USA am Markt Fuß fasst, und auch Google, Amazon und einige
Mobilfunkanbieter wollen den Zahlungsverkehr mit eigenen Lösungen revolutionieren.
Nimmt man dann Startups wie Cashcloud hinzu, die auf eine elektronische Geldbörse im
Handy setzen, mit dem man bezahlen und Zahlungen über E-Mail, Facebook oder
Twitter anstoßen kann, wird klar, welche Innovationen im nationalen und im
internationalen Zahlungsverkehr in Zukunft denkbar sind.
Quelle: http://www.financezweinull.de/bank-der-zukunft
40/87
Kostenmanagement Abschnitt III
10:08
Zahlungsverkehr
Baren Zahlungsverkehr abschaffen?
Kommentar zu dem Artikel:
„Wenn man die Abschaffung des
Bargeldes bis zum Ende durchdenkt, ist
dies gleichzeig die Aufgabe des
Eigentums. Der einzelne Bürger wird
entmachtet, wenn die Obrigkeit es will,
wird dein Konto gesperrt und du bist
völlig vogelfrei.
Abschaffung des Bargeldes darf niemals
Realität werden, sonst werdet ihr einfach
nur noch Sklaven sein.“
http://www.br.de/nachrichten/abschaffung-bargeld-bundesbank-100.html
41/87
Kostenmanagement Abschnitt III
10:18
Gesamtzahlungszyklus
Der unternehmerische „Krötenzirkus“
Quelle: Harry Zingel, Formelsammlung der Betriebswirtschaft
42/87
Kostenmanagement Abschnitt III
10:29
Working Capital Management
Bilanzposition
Waren- und Materialbestände
+ vorzufinanzierende Forderungen
– Lieferantenkredite
= (net) working capital
Kennzahl
DIO = days inventory outstanding (Ø-Lagerdauer)
+ DSO = days sales outstanding (Ø-Zahlungsziel der Kunden)
– DPO = days payable outstanding (Ø-Zahlungsziel bei Lieferanten)
= DWO = days working capital
Netto-Finanzierungsdauer = DIO + DSO – DPO
Working Capital Ratio = Working Capital / Jahresumsatz *100
Liegt im Europäischen Durchschnitt bei ca. 19%
Reduzierung d. Working Capitals u. damit d. Finanzierungsbedarfs:
Reduzierung von Durchlaufzeiten
Kontrolle der Lagerbestände
Verbesserung der eigenen Lieferfähigkeit (z.B. Slow-Seller eliminieren)
Konsequentes Debitorenmanagement (Mahnwesen,
Zahlungskonditionen, etc)
• Konditionsverhandlungen mit den Lieferanten (Zahlungsziele, etc)
•
•
•
•
Quelle: http://www.amortisat.de/working-capital-management/
43/87
Kostenmanagement Abschnitt III
10:45
Leasing
44/87
Leasing
Definition
• Anlagenmiete
• Besondere Form der Vermietung und Verpachtung von
Investitions- und Konsumgütern.
• Indirektes Leasing:
Das Leasing-Objekt wird von einer speziellen LeasingGesellschaft vom Hersteller gekauft und dann dem LeasingNehmer übergeben.
• Direktes Leasing (Herstellerleasing):
Das Leasing-Objekt wird direkt vom Produzenten verpachtet.
Siehe auch: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/6859/leasing-v7.html
45/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Definition
Leasingverträge haben einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge
Aber:
Im Unterschied zur Miete wird beim Leasing die üblicherweise
mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung
bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer
umgewälzt.
46/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Funktion des Leasing
• Der Leasingnehmer erhält kein Eigentum am Leasinggut.
• Er braucht dafür aber auch keinen Kaufpreis in einer Summe
aufzubringen.
• Er kommt unter Schonung von Eigenkapital und damit Liquidität
in den Genuss der unternehmerischen Einsatzmöglichkeit des
Leasingguts.
• Er kann durch den Einsatz des Investitionsgutes das dafür zu
entrichtende
Entgelt
(die
monatlichen
Leasingraten)
erwirtschaften.
„Goldene“ Finanzierungsregel: „pay as you earn“.
• Für den Leasingnehmer ist der praktische Nutzen, nicht das
formale Eigentum wichtig.
Siehe auch: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/leasingfunktionen/leasingfunktionen.htm
47/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Bedeutung des Leasing
48/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Bedeutung des Leasing
49/87
Kostenmanagement Abschnitt III
10:58
Leasing
Bedeutung des Leasing
50/87
Kostenmanagement Abschnitt III
11:00
Leasing
Bedeutung des Leasing
51/87
Kostenmanagement Abschnitt III
11:04
Leasing
Vertragsformen
Operate Leasing-Verträge
Mietverträge im Sinn des BGB.
Die Kündigung des Vertrags ist i.d.R. bei Einhaltung gewisser Fristen
möglich. Der Leasing-Geber trägt das gesamte Investitionsrisiko.
Finanzierungs-Leasing-Verträge
Eine bestimmte Grundmietzeit ist unkündbar.
Nach deren Ablauf hat der Leasing-Nehmer i.d.R. eine
Verlängerungs- oder Kaufoption.
Das Investitionsrisiko trägt der Leasing-Nehmer. (§ 500 BGB).
Sale-and-Lease-back-Verträge
Das Leasing-Objekt wird von der Leasing-Gesellschaft dem LeasingNehmer erst abgekauft und anschließend wieder vermietet bzw.
verpachtet.
52/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Erscheinungsformen
• Art des Leasing-Objekts (z.B. Auto-, Maschinen-, ComputerLeasing)
• Mobilität des Leasingobjekts (Mobilien-Leasing/ImmobilienLeasing)
• Art der Vertragspartner (Privat-Leasing/gewerbliches Leasing)
• Verhältnis des Leasing-Gebers zum Leasing-Nehmer
(direktes Leasing/indirektes Leasing)
• Verhältnis des Leasing-Gebers zum Hersteller
(Sale-and-lease-back)
• Kalkulation der Grundmietzeit
(Vollamortisationsverträge)
(Teilamortisationsverträge, Restbetrag am Ende der Grundmietzeit)
53/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Handels- und steuerrechtliche Behandlung
In der Handelsbilanz sind Vermögensgegenstände grundsätzlich in
der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen;
Ist der Vermögensgegenstand jedoch einem anderen zuzurechnen,
hat dieser den Vermögensgegenstand in seiner Bilanz auszuweisen
Ein Leasinggut ist dann beim Leasing-Nehmer zu bilanzieren, wenn
die Vertragskonditionen dazu führen, dass das rechtliche Eigentum
(stets beim Leasing-Geber) nur eine Formalie ist.
Durch Leasing-Erlasse des BMF wird genau geregelt, wann aus der
Sicht der Finanzbehörden Leasingverträge so ausgestaltet sind, dass
das wirtschaftliche Eigentum auf den Leasing-Nehmer übergeht und
daher dieser die geleasten Gegenstände als eigene Wirtschaftsgüter
zu bilanzieren hat.
54/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Handels- und steuerrechtliche Behandlung
Fall 1
Bleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasing-Geber, ist der
Leasingvertrag steuerlich als ein ganz normaler Mietvertrag
anzusehen.
Der Leasing-Nehmer zahlt eine Miete, die beim ihm zur
Betriebsausgabe wird.
Der Leasing-Geber hat das verleaste Wirtschaftsgut
• als Teil seines Betriebsvermögens zu aktivieren,
• schreibt es über die Nutzungsdauer ab
• und
behandelt
die
Mieteinnahmen
als
Betriebseinnahmen seines Betriebes.
55/87
Kostenmanagement Abschnitt III
laufende
09:07
Leasing
Handels- und steuerrechtliche Behandlung
Fall 2
Gilt dagegen der Leasing-Nehmer als wirtschaftlicher Eigentümer, so
ist der Leasingvertrag als ein Kaufvertrag anzusehen, bei dem der
Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer den Leasinggegenstand
veräußert hat und dieser den Kaufpreis in Raten ("Leasingraten")
abbezahlt.
Somit muss der Leasing-Nehmer den Gegenstand aktivieren.
Hierfür muss er, da er in Raten zahlt, einen Barwert seiner
Zahlungen berechnen.
Zugleich muss er dann, da er durch den "Ankauf" auch eine
Kaufpreisverbindlichkeit begründet hat, die Anschaffungskosten auch
als Verbindlichkeit bilanzieren.
56/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
Umsatzsteuerlich ist entscheidend, ob durch den Vertrag die
Verfügungsgewalt über den Leasing-Gegenstand auf den LeasingGeber übertragen worden ist.
Findet eine Einstufung als Lieferung statt, hat der Leasing-Nehmer
einen Recht auf den vollen Vorsteuerabzug.
Hierbei gibt es keinen Unterschied zu einem normalen Vertrag über
den Kauf einer Ware auf Kredit.
Der Leasing-Geber muss die Umsatzsteuer sofort auf den gesamten
Kaufpreis (für sämtliche vereinbarten Leasingraten) entrichten, und
zwar unabhängig davon, ob eine sofortige Zahlung oder eine
Ratenzahlung stattfindet.
57/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Vorteile (oder Nachteile) des Leasings
Zur Beurteilung des Leasings sind detaillierte Nutzen-KostenAnalysen unter Berücksichtigung steuerlicher und bilanzieller
Auswirkungen durchzuführen.
Kosten
Die Summe der Leasing-Raten übersteigen die Anschaffungskosten
des Leasing-Objekts i. d. R. um ca. 30 %.
Liquidität
Leasing vermeidet eine sofortige Belastung der Liquidität, wie sie
beim Kauf auftritt.
58/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Vorteile (oder Nachteile) des Leasings
Verschuldungsspielraum
Da Leasing aus der Bilanz nicht ohne weiteres ersichtlich ist und
relevante Kennzahlen nicht beeinträchtigt sind wird häufig
angenommen, der Verschuldungsspielraum des Unternehmens
werde nicht beeinträchtigt
Bei
Beantragung
eines
Kredits
müssen
jedoch
auch
Zahlungsverpflichtungen aus Leasing-Verträgen offen gelegt werden.
Investitionsrisiko
Wenn dem Leasing-Nehmer ein Recht zur vorzeitigen Kündigung
eingeräumt wird, so wird das Risiko wirtschaftlicher Überalterung
des Leasing-Objekts auf den Leasing-Geber abgewälzt.
In aller Regel ist die Grundmietzeit jedoch unkündbar.
59/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Vorteile (oder Nachteile) des Leasings
Bonitätsanforderungen der Leasing-Gesellschaften sind geringer
als bei Kreditinstituten.
Dies liegt an der besseren Marktkenntnis für das Leasing-Objekt und
der besseren Verwertung des Leasing-Objekts.
So können Unternehmen ggf. Investitionen auch dann noch tätigen,
wenn eine Fremdfinanzierung über Kredit unmöglich ist.
Beratung
Ein Leasing-Geber kann durch seine guten Produktkenntnisse über
das eigene Leasing-Objekt eine Beratungsfunktion übernehmen.
Vertrieb
Für die Hersteller von Investitionsobjekten kann Leasing den
herkömmlichen Verkauf verdrängen und zumindest zum Teil
Vertriebsfunktion übernehmen
60/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Leasing in Bilanzen
Änderungen der (für börsennotierte Unternehmen geltenden)
Bilanzstandards IFRS und US-GAAP, sollen laut beschlossenen Plänen
der Bilanzierungsräte in Europa und den USA Juni 2011 in einer
finalen Version veröffentlicht werden und dann in Kraft treten.
Demnach müssen die Unternehmen künftig alle Leasingschulden in
ihre Bilanz aufnehmen.
Am stärksten betroffen von der Neuregelung sind die Deutsche Post,
bei der die Nettofinanzschulden um 7,3 Milliarden € steigen werden,
die Deutsche Telekom (22,7 Milliarden €) und Metro (9,7 Milliarden
€). Bei Adidas steigt die Verschuldung um gut eine Milliarde €, bei
der Lufthansa um knapp 2,3 Milliarden €.
Quelle: Wirtschaftswoche, 18.08.2010
61/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Leasing in Bilanzen
Quelle: http://www.finance-magazin.de/bilanzierung-controlling/bilanzierung/leasing-bilanzierung-das-ende-des-off-balance-1340019/
62/87
Kostenmanagement Abschnitt III
11:13
Leasing
Leasing in Bilanzen
Die Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverträgen werden künftig
auf der Aktivseite der Bilanz geführt.
Die dazugehörigen Zahlungsverpflichtungen auf der Passivseite.
Folge:
Die Bilanzen von Leasingnehmern schwellen an,
die Eigenkapitalquote sinkt,
der Verschuldungsgrad wird größer.
Aber:
Die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Unternehmen ändert
sich nicht, die Situation wird jedoch transparenter.
Die Geschäftsgrundlage von Leasing-Gebern wird
Bilanzreform trotzdem erheblich belastet werden.
63/87
Kostenmanagement Abschnitt III
durch
die
09:07
Leasing
Beispiel zu Leasing (aus Wikipedia)
Sicht des Leasingnehmers
50.000 € Kaufpreis eines Fahrzeuges
1019,61 € monatliche Leasingrate
36 Monate Laufzeit
22.500 € Restwert
8,57 % Effektivzins
64/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Beispiel zu Leasing
Sicht des Leasinggebers
50.000 € Kaufpreis eines Fahrzeuges
-1500 € Rabatt, Skonto, Subvention
500 € Provision
49.000 € Berechnungsgrundlage des Vertrages
1019,61 € monatliche Leasingrate
36 Monate Laufzeit
22.500 € Restwert
9,67 % Effektivzins
65/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Beispiel zu Leasing
Refinanzierung durch die Leasinggesellschaft
6,4 % Refinanzierungszins
2,86 % Zinsmarge
51.895,74 € Barwert der Refinanzierung
2895,74 € Barwertmarge
66/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Beispiel zu Leasing
Der Barwert der verkauften oder sonst refinanzierten Forderung aus
dem Vertrag zum Refinanzierungszins dient zum Bezahlen des
Kaufpreises und sonstiger Kosten.
Der übersteigende Teil, die Barwertmarge, ist der Deckungsbeitrag
der Leasinggesellschaft für Verwaltung, Steuern, Gewinn usw.
Einen zusätzlichen Erlös kann die Leasinggesellschaft erzielen, wenn
am Vertragsende mehr als der kalkulierte Restwert erwirtschaftet
werden kann.
67/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Leasing
Beispiel zu Leasingverträgen
(nicht ganz ernst gemeint)
Gerhard Polt - Leasinghändler (Original Video)
https://www.youtube.com/watch?v=wgUolOiIiko
68/87
Kostenmanagement Abschnitt III
11:28
Einführung in die
Kalkulation
69/87
Einführung in die Kalkulation
Kalkulation
Kalkulation ist jede Art der rechnungsbezogenen Zusammenfassung
von Kosteninformationen, z. B.:
•
•
•
Personalkostenkalkulation
Maschinenkostenkalkulation
Kalkulation der Kosten eines Fertigungsverfahrens
70/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Aufgaben der Kalkulation
Die Kalkulation hat das Ziel, die Kosten einzelner Einheiten der
produzierten und abgesetzten Güter zu ermitteln.
Einheit ist dabei nicht stets mit Stück gleichzusetzen, sondern kann
z.B. auch Charge, Partie oder Auftrag bedeuten.
Kosteninformationen werden bes. für die Preisfindung benötigt.
Beim Angebot neuer oder spezifischer Produkte sind Stückkosten
neben nachfragebezogenen Informationen das relevante Datengerüst zur Preisfestsetzung.
Siehe auch: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/4359/kalkulation-v8.html
71/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Aufgaben der Kalkulation
Im Fall bestehender Marktpreise
• muss die Kalkulation die Auskömmlichkeit dieser Preise für das
Unternehmen überprüfen
• und zur Ermittlung des preispolitischen Spielraums kostenmäßige
Preisuntergrenzen ermitteln.
Stückkosten können auch zum Vergleich mit den Bezugspreisen
vergleichbarer Konkurrenzprodukte oder zur Verrechnung von
Leistungsbeziehungen in verflochtenen Unternehmen (oder
Unternehmensteilen) dienen (interne Verrechnung).
72/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Kalkulation & Kostenmanagement
Mehr denn je muss ein Unternehmen genau wissen,
• wo welche Kosten warum entstehen
=>(Kosten-) Kalkulation
• und wie diese beeinflusst werden können. =>Kostenmanagement
Denn wer seine Kosten nicht im Griff hat, kann sein Ergebnis nicht
gezielt beeinflussen.
Modernes Kostenmanagement ist ein entscheidender Erfolgsfaktor
für jedes Unternehmen.
Kalkulation
Kostenmanagement
Produktlebensdauer
73/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Kalkulationsverfahren
Die Art des verwendeten Kalkulationsverfahrens hängt wesentlich
von der Art der Leistungserstellung ab:
• Bei der Fertigung homogener oder nur geringfügig differierender
Produkte lassen sich Verfahren der Divisionskalkulation
heranziehen.
• Heterogene Leistungsstrukturen erfordern Verfahren der
Zuschlagskalkulation oder der Bezugsgrößenkalkulation.
Hinsichtlich des Umfangs verrechneten Kosten lassen sich
Vollkostenkalkulationen und Teilkostenkalkulationen unterscheiden.
Jedes Verfahren kann grundsätzlich
Nachkalkulation angewendet werden.
74/87
als
Kostenmanagement Abschnitt III
Vorkalkulation
oder
09:07
Einführung in die Kalkulation
Kalkulationsarten
In der Praxis gibt es viele Kalkulationsarten. Die wichtigsten sind:
Kalkulationsart
Ziel
Zuschlagskalkulation
Ermittlung der Selbstkosten (eines Kostenträgers)
Vorkalkulation
Ermittlung eines Angebotspreises
Nachkalkulation
Prüfung der tatsächlich verursachten Kosten
Herstellkosten des Umsatzes
Ermittlung der Herstellkosten des Umsatzes
Selbstkosten des Umsatzes
Ermittlung der Selbstkosten des Umsatzes
Bezugskalkulation
Ermittlung der Bezugspreise
75/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Herstellkosten des Umsatzes
Herstellkosten einer Periode ./. Abgesetzte Produkte
Fertigungseinzelkosten
+ Fertigungsgemeinkosten
+ Materialeinzelkosten
+ Materialgemeinkosten
----------------------------------= Herstellkosten
+ Bestandsminderung
- Bestandsmehrung
---------------------------------= Herstellkosten des Umsatzes
76/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Selbstkosten des Umsatzes
Selbstkosten einer Periode ./. Abgesetzte Produkte
Herstellkosten des Umsatzes
+ Verwaltungsgemeinkosten
+ Vertriebsgemeinkosten
--------------------------------------= Selbstkosten des Umsatzes
77/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Bezugskalkulation
Ermittlung der endgültigen Anschaffungskosten eines Produktes.
Listeneinkaufspreis
- Mengenrabatt
--------------------------------------= Zieleinkaufspreis
- Skonto
--------------------------------------= Bareinkaufspreis
+ Bezugskosten
--------------------------------------=> Bezugspreis/Einheit
= Bezugspreis
78/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Zuschlagskalkulation
Im ersten Schritt ordnet die Zuschlagskalkulation den Kostenträgern
die für sie in der Kostenartenrechnung gesondert erfassten
Einzelkosten zu.
Im zweiten Schritt werden anteilige Gemeinkosten prozentual auf der
Basis von Einzelkosten „zugeschlagen“ (Zuschlagssatz);
Die Zuschlagskalkulation ist damit eine Vollkostenkalkulation.
Dieses Grundschema kann beliebig erweitert oder modifiziert
werden, so z.B. für Handelsbetriebe oder für die Kalkulation
öffentlicher Aufträge ( siehe auch „Leitsätze für die Preisermittlung
auf Grund von Selbstkosten -Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53
vom 21. November 1953-“).
„1938 Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei
Leistungen für öffentliche Aufträge -> „Target Costing“ VW-Käfer“
79/87
Kostenmanagement Abschnitt III
11:36
80/87
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/media/376/140076.png
Einführung in die Kalkulation
Schwächen der Zuschlagskalkulation
Die Zuschlagskalkulation ist mit der grundsätzlichen Problematik der
Gemeinkostenschlüsselung verbunden.
Angesichts steigender Automatisierung der Produktion verlieren die
in Industriebetrieben als Zuschlagsbasis der Fertigungsgemeinkosten verwendeten Fertigungslöhne im Verhältnis zu den
Anlagenkosten ständig an Bedeutung.
Zuschlagssätze von mehr als 1.000 Prozent sind somit nicht
unüblich.
Zur Kalkulation der Fertigungskosten wird die Zuschlagskalkulation
deshalb zunehmend durch die Maschinenstundensatzrechnung
abgelöst.
81/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Maschinenstundensatzrechnung
Die Maschinenstundensatzrechnung verbessert die Genauigkeit der
Kostenzurechnung in anlagenintensiven Betrieben
Mit ihr werden die Kosten der Maschinen und Anlagen auf die
Betriebszeiten umgerechnet.
Über den so ermittelten Maschinenstundensatz (Kosten bei
Inanspruchnahme in Maschinenstunden) werden die Produkte mit
den durch sie verursachten Kosten belastet.
So erzielt man eine wesentlich bessere Verursachungsgerechtigkeit
als bei einer Verrechnung über FertigungsgemeinkostenZuschlagsätze, die auf den Fertigungslohnstunden basiert.
82/87
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Schwächen der Maschinenstundensatzrechnung
Bei der Maschinenstundensatzrechnung fasst man alle maschinenabhängigen Kostenträger(-gemein)-kosten in einem Verrechnungssatz, dem Maschinenstundensatz , zusammen
Der Maschinenstundensatz enthält auch (nur näherungsweise)
proportionalisierte Fixkosten, ist daher stark auslastungsabhängig.
So muss dieser bei einem Übergang von Zwei- auf DreiSchichtbetrieb jeweils neu festgelegt werden.
Die Maschinenstundensatzrechnung ist damit nur dort sinnvoll, wo
ein Großteil der Kosten durch die Maschinenzeit als Bezugsgröße
korrekt und verursachungsgemäß bestimmt wird.
Siehe auch: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/maschinenstundensatzrechnung/maschinenstundensatzrechnung.htm
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Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Zentrale Unterscheidungen
und begrifflicher Rahmen
Zurechenbarkeit
Siehe Zingel, Formelsammlung der Betriebswirtschaft
Variable Kosten
Leistungsbezug
Fixe Kosten
84/87
Einzelkosten
Gemeinkosten
Rohstoffe,
Produktivlohn
Vertr.Provis.
Ausg.-Fracht
Energie
Hilfsstoffe
Betriebsstoffe
./.
Kalk. Kosten
Verwaltung
Telekom
Gehälter
Kostenmanagement Abschnitt III
09:07
Einführung in die Kalkulation
Variable Kosten
Leistungsbezug
Fixe Kosten
Zurechenbarkeit
Einzelkosten
Gemeinkosten
Rohstoffe,
Rohstoffe,
Produktivlohn
Vertr.Provis.
Vertr.Provis.
Ausg.-Fracht
Ausg.-Fracht
Energie
Hilfsstoffe
Betriebsstoffe
Produktivlohn
./.
Maschinenkosten
Kalk. Kosten
Verwaltung
Telekom
Gehälter
Vollkostenrechnung
85/87
Kostenmanagement Abschnitt III
Teilkostenrechnung
Kurzfristige Betrachtung
09:07
Einführung in die Kalkulation
Vereinfachte Zuschlagskalkulation
Kostenart
Zuschläge
Personalkosten
Gemeinkostenanteil Personal
Maschinenkosten
Gemeinkostenanteil Maschinen
Material
Gemeinkostenanteil Material
Fremdleistungen
Gemeinkostenanteil Fremdleistungen
Gebühren/Entsorgung
Gemeinkostenanteil Entsorgung
Fixe Kosten
Variable
Kosten
-
Einzelkosten
86/87
Umgelegte Gemeinkosten
Kostenmanagement Abschnitt III
Selbstkosten
09:07
Kostenmanagement
Danke
für heute!
87/87
Kostenmanagement Abschnitt II
09:07