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Kostenmanagement Abschnitt III Dr. Ing. Peter Ijewski Gliederung Abschnitt III • • • • Kontrollfragen Abschreibung Zahlungsverkehr Leasing • Einführung in die Kalkulation 2/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:06 Kontrollfragen • Was sind die Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung! • Erklären Sie den Unterschied zwischen Erträgen und Leistungen! • Erklären Sie kurz die Begriffe: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung • Erklären Sie den Begriff „Investition“! • Erklären Sie den Begriff „Finanzierung“! 3/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:06 Abschreibung 4/87 Abschreibung Definition Abschreibung ist ein Geldbetrag • zur Erfassung der Leistungs- und Wertminderung eines Wirtschaftsguts infolge von: • Benutzung • Verbrauch • Alterung 5/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:06 Abschreibung Planmäßige Abschreibung Nach § 253(2) HGB müssen Anschaffungsgüter des Anlagevermögens eines Unternehmens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, planmäßig abgeschrieben werden. Der Abschreibungsplan hat die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Hilfe einer bestimmten Abschreibungsmethode auf die Nutzungsdauer zu verteilen. In der planmäßigen Abschreibung kommt zum Ausdruck, dass der Nutzungswert eines Wirtschaftsgutes nur in Teilen entsprechend seiner Nutzungsdauer in ein Erzeugnis eingeht. 6/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:06 Abschreibung Außerplanmäßige Abschreibung Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen, gewöhnliche Wertminderungen eintreten. wenn außer- Die außerplanmäßige Abschreibung ist dann erforderlich, wenn die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes durch unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Unfallschäden) über die planmäßige Abschreibung hinausgeht. 7/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:06 Abschreibung Abschreibungsursachen • • • • • gewöhnlicher Verschleiß (Gebrauchs- und Ruheverschleiß) außergewöhnlicher Verschleiß (Katastrophenverschleiß) zeitlicher Ablauf befristeter Rechte (Patente), technischer Fortschritt Marktpreisschwankungen 8/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:06 Abschreibung Abschreibungswirkung • In der GuV ist die Abschreibung gewinnmindernder Aufwand. • Hierdurch wird gewährleistet, dass ein Teil der Erlöse nicht als Gewinn ausgeschüttet, sondern für Ersatzinvestitionen bereitgehalten wird. • Durch verschiedene (Abschreibungs-)Verfahren soll die Abschreibungssumme, d.h. die in der Bilanz ausgewiesenen Anschaffungs-/Herstellkosten abzüglich Restwert, möglichst genau der Wertminderung entsprechend auf die einzelnen Perioden (Jahre) der Nutzungsdauer verteilt werden. • Abschreibung ist die Verteilung einer einmaligen Ausgabe (Anschaffungs- oder Herstellkosten) für langfristig nutzbare Wirtschaftsgüter auf eine Anzahl von Jahren. 9/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Abschreibungswirkung • Zweck dieser kalkulatorische Kosten bei Produktionsgütern ist die Substanzerhaltung. • Das Leistungspotenzial einer Anlage, ausgedrückt in Geldeinheiten, soll über die Nutzungsdauer erhalten bleiben, damit nach Ablauf der Nutzungsdauer (trotz Inflation) ein gleichwertiges Anlagegut als Ersatz beschafft werden kann. • Buchungstechnisch wird ein Vermögensgegenstand im Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten erfasst. • Ab diesem Zeitpunkt werden die Abschreibungen bzw. Aufwendungen für Abnutzung (AfA), wie sie im Steuerrecht bezeichnet werden, als Kosten erfolgswirksam periodisch erfasst. 10/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Abschreibung in drei versch. Erfolgsrechnungen • in der Gewinn- und Verlustrechnung als buchhalterische Abschreibung. Sie sind Aufwand und mindern den Jahresüberschuss. • in der Kostenrechnung (interne Erfolgsrechnung) als kalkulatorische Abschreibung. Sie haben Kostencharakter und mindern den Betriebserfolg. • in der steuerlichen Erfolgsrechnung als steuerliche Abschreibung (dort AfA = Absetzung für Abnutzung genannt). Sie sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten und mindern die Steuerbemessungsgrundlage. 11/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung HGB (Quelle: www.gesetze-im-internet.de) § 253 HGB Zugangs- und Folgebewertung (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. III. 5 bestimmt, sind Rückstellungen hierfür zum beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere anzusetzen, soweit er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 zu verrechnende Vermögensgegenstände sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. (2) Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Abweichend von Satz 1 dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für auf Rentenverpflichtungen beruhende Verbindlichkeiten, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist. Der nach den Sätzen 1 und 2 anzuwendende Abzinsungszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben. In der Rechtsverordnung nach Satz 4, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt das Bundesministerium der Justiz im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank das Nähere zur Ermittlung der Abzinsungszinssätze, insbesondere die Ermittlungsmethodik und deren Grundlagen, sowie die Form der Bekanntgabe. (3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. (4) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungsoder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben. (5) Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 3 Satz 3 oder 4 und Absatz 4 darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist beizubehalten. 12/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung EStG (Quelle: www.gesetze-im-internet.de) § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (1) 1Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). 2Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. 3Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Zeitraum von 15 Jahren. 4Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. 5Bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, mindert sich der Einlagewert um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind, höchstens jedoch bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten; ist der Einlagewert niedriger als dieser Wert, bemisst sich die weitere Absetzung für Abnutzung vom Einlagewert. 6Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige dieses Verfahren statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen anwenden, wenn er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. 7Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung sind zulässig; soweit der Grund hierfür in späteren Wirtschaftsjahren entfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. (2) 1Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen. 2Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen. 3Absatz 1 Satz 4 und § 7a Absatz 8 gelten entsprechend. 4Bei Wirtschaftsgütern, bei denen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen wird, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig. (3) 1Der Übergang von der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen zur Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen ist zulässig. 2In diesem Fall bemisst sich die Absetzung für Abnutzung vom Zeitpunkt des Übergangs an nach dem dann noch vorhandenen Restwert und der Restnutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts. 3Der Übergang von der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen zur Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen ist nicht zulässig. (4) 1Bei Gebäuden sind abweichend von Absatz 1 als Absetzung für Abnutzung die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen: ..... 13/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Amtliche Afa-Tabellen Anlagegüter (Quelle: www.urbs.de) Nutzungsdauer in Jahren Fundstelle Abfüllanlagen 10 5.22 Abgasmeßgeräte (für Kfz) 8 3.3.2 Abgasmeßgeräte (sonstige) 8 3.3.2 Abkantmaschinen 13 5.27 Abrichtmaschinen 13 5.1 Abscheider, Fett- 5 6.7 Abscheider, Magnet- 6 6.8 Abscheider, Nass- 5 6.9 A ..... 14/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Nochmal Abschreibung Steuerrechtliche und kalkulatorische Abschreibung Steuerrechtliche Abschreibung Kalkulatorische Abschreibung Zweck Steuerersparnis durch Inanspruchnahme von Abschreibungsvorteilen Refinanzierung der Ersatzinvestition durch Abwälzung des Wertes einer Anlage in die Preise Ausgangswert Steuerrechtliche Anschaffungskosten (§§7ff EStG) Geschätzter Wiederbeschaffungswert bei künftigem Ersatzzeitpunkt Endwert Null oder tatsächlicher Verkaufspreis Schrottwert oder tatsächlicher Verkaufspreis, auch negativer Endwert (bei Entsorgungskosten) Abschreibungs-Dauer So kurz wie möglich, um Gewinn und damit Gewinnsteuer zu minimieren So realistisch wie möglich, um „wahre“ Preise kalkulieren zu können Adressat Extern (Finanzamt) Nur intern (Kalkulator, Controller) Gesetzliche Regelungen EStG, KStG, HGB, zahlreiche Spezialgesetze Keine “Different costs for different purposes” Siehe Zingel, Formelsammlung der Betriebswirtschaft 15/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:35 Abschreibung Arten der Abschreibung • Lineare Abschreibung • Geometrisch-degressive Abschreibung • digitale Abschreibung • Progressive Abschreibung 16/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Lineare Abschreibung Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellkosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer, indem sie die Anschaffungs- oder Herstellkosten durch die Zahl der Nutzungsjahre teilt. Jahr Abschreibung Restbuchwert 0 0,0 € 21.000,00 € 1 3.000,00 € 18.000,00 € 2 3.000,00 € 15.000,00 € 3 3.000,00 € 12.000,00 € 4 3.000,00 € 9.000,00 € 5 3.000,00 € 6.000,00 € 6 3.000,00 € 3.000,00 € 7 3.000,00 € 0,00 € 21.000,00 € Quelle: Wikipedia 17/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Geometrisch-degressive Abschreibung Sie ermittelt den jährlichen Abschreibungsbetrag als festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert. Jahr Abschreibung Restbuchwert 0 0,0€ 21.000,00€ 1 4.200,00 € 16.800,00€ 2 3.360,00 € 13.440,00 € 3 2.688,00 € 10.752,00 € 4 2.150,40 € 8.601,60 € 5 1.720,32 € 6.881,28 € 6 1.376,26 € 5.505,02 € 7 1.101,00 € 4.404,02 € 16.595,98 € Quelle: Wikipedia 18/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung digitale Abschreibung Sie ermittelt den jährlichen Abschreibungsbetrag, indem sie die Anschaffungs- oder Herstellkosten durch die Summe der Nutzungsjahre teilt. Bei einer Nutzungsdauer von vier Jahren durch 4 + 3 + 2 + 1 = 10, das erste Nutzungsjahr belastet sie mit 4/10 des abzuschreibenden Betrages, etc. Jahr Abschreibung Restbuchwert 0 0,0 € 21.000,00 € 1 5.250,00 € 15.750,00 € 2 4.500,00 € 11.250,00 € 3 3.750,00 € 7.500,00 € 4 3.000,00 € 4500,00 € 5 2.250,00 € 2.250,00 € 6 1.500,00 € 750,00 € 7 749,00 € 1,00 € 20.999,00 € Quelle: Wikipedia 19/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Progressive Abschreibung Sie belastet die ersten Nutzungsjahre nur wenig, die folgenden aber stärker, indem sie die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr steigen lässt. Jahr Abschreibung Restbuchwert 0 0,0 € 21.000,00 € 1 750,00 € 20.250,00 € 2 1.500,00 € 18.750,00 € 3 2.250,00 € 16.500,00 € 4 3.000,00 € 13.500,00 € 5 3.750,00 € 9.750,00 € 6 4.500,00 € 5.250,00 € 7 5.249,00 € 1,00 € 20.999,00 € Quelle: Wikipedia 20/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Die Höhe des wertmäßigen Verbrauchs sollte sich nach der Abnutzung durch die tatsächliche Inanspruchnahme richten! • Abschreibung nach Kalenderzeit Die verteilt die Anschaffungs- oder Herstellkosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer in Jahren. • Leistungsabschreibung Hierbei wird die tatsächliche Maschine/Anlage berücksichtigt. • variable Betriebszeit einer Beispiel Ein PKW zu 60.000 € Anschaffungskosten hat eine Gesamtleistung (Lebensdauer) von 200.000 km. Im Jahr 2009 wurde er 40.000 km genutzt. Abschreibungsbetrag: 40.000 km/200.000 km * 60.000 € = 12.000 € 21/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Beispiel: Eine Maschine wird für 21.000,00 € angeschafft. Die zu erwartenden Betriebsstunden betragen insgesamt 19.320 h. Die tatsächlich geleisteten Betriebsstunden werden jeweils zum Jahresende festgestellt und im entsprechenden Verhältnis (erwartete Betriebsstunden zu Anschaffungskosten, hier etwa 0,92) als Wertverlust angesetzt. Quelle: Wikipedia 22/87 Jahr Betriebsstunden Abschreibung Restbuchwert 0 0h 0,0 € 21.000,00 € 1 4636 h 5.039,00 € 15.961,00 € 2 2724 h 2.961,00 € 13.000,00 € 3 927 h 1.008,00 € 11.992,00 € 4 2357 h 2.562,00 € 9.430,00 € 5 4175 h 4.536,00 € 4.894,00 € 6 2179 h 2.368,00 € 2.526,00 € 7 2322 h 2.524,00 € 2,00 € 19.320 h 20.998,00 € Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Abschreibungsursachen • Leistungsproportionale Abschreibung ist auf die Nutzung der Betriebsmittel zurückzuführen und den variablen Kosten zuzurechnen Sie steigt mit steigender Beschäftigung(Nutzung) und sinkt mit sinkender Beschäftigung. 23/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Abschreibungsursachen • Zeitproportionale Abschreibung entsteht unabhängig von der Betriebsmittelnutzung und gehört zu den Fixkosten. Sie ist unabhängig von der Ausbringungsmenge und lässt sich auf technische Überalterung, Lizenzablauf, Korrosion und Nachfrageverschiebungen zurückführen. 24/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Abschreibungsursachen Substanzwertabschreibung Durch Nutzung wird die Substanz verringert (z. B. Kiesgrube, etc.) Bei der Substanzwertabschreibung wird der Kaufpreis durch die erwartete Gesamtmenge des gewonnenen Materials dividiert. Kaufpreis / erwartete Gesamtmenge = Wert pro Mengeneinheit Jahresmenge x Wert pro Mengeneinheit = Jahresabschreibung Geht man davon aus, dass eine Fläche € 80.000,– gekostet hat und man annimmt, insgesamt 100.000 t Sand ausbaggern zu können, bedeutet dies: 80.000,– / 100.000 = 0,8 € pro t 14.320 t Jahresmenge X 0,8 € pro t =11.456,– € Jahresabschreibung Zur Vertiefung: https://www.youtube.com/watch?v=RB4m-beo508 25/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:48 Abschreibung Aufgabe zur Abschreibung Eine Werkzeugmaschine wird für 95.755,00 € angeschafft. Die zu erwartenden Betriebsstunden betragen insgesamt 17.410 h. Jahr Betriebsstunden Abschreibung Restbuchwert 0 0h 0,0 € 95.755,00 € 1 2280 h Ein-Schicht-Betrieb 2 2400 h div. Sonderschichten 3 2280 h Ein-Schicht-Betrieb 4 3610 h 7 Monate 2 Schichten 5 4560 h Zwei-Schicht-Betrieb 6 2280 h Ein-Schicht-Betrieb 17.410 h Berechnen sie die leistungsproportionale Abschreibung und den jeweiligen Restwert! 26/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Abschreibung Aufgabe zur Abschreibung 95.75,00 €/17.410 h = 5,5 €/h Jahr Betriebsstunden Abschreibung Restbuchwert 0 0h 0,0 € 95.755 € 1 2280 h 12.540 € 83.215 € Ein-Schicht-Betrieb 2 2400 h 13.200 € 70.015 € div. Sonderschichten 3 2280 h 12.540 € 57.475 € Ein-Schicht-Betrieb 4 3610 h 19.855 € 37.620 € 7 Monate 2 Schichten 5 4560 h 25.080 € 12.540 € Zwei-Schicht-Betrieb 6 2280 h 12.540 € 0,00 € 17.410 h 95.700,00 € 27/87 Ein-Schicht-Betrieb Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr 28/87 Grundlagen & Begriffe Finanzwirtschaftliche Funktionen Investition Finanzierung Zahlungsverkehr Mittelverwendung Mittelherkunft Liquidität Beschaffung von Vermögensteilen Optimale Kapitalausstattung und -struktur Fähigkeit fällige Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen 29/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Definition Mit Zahlungsverkehr werden alle Zahlungsvorgänge • innerhalb einer Volkswirtschaft (nationaler Zahlungsverkehr) • oder zwischen verschieden Volkswirtschaften (Auslandszahlungsverkehr) bezeichnet 30/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Zahlungsmittel Barzahlungsmittel: Banknoten, Münzen Buchgeld: Geldbeträge, die auf Giro- und Kontokorrentkonten verbucht sind. Der Begriff Buchgeld hat sich aus Zeiten erhalten, in denen die Kontoführung noch in Kontobüchern erfolgte. • Buchgeld auf Bankkonten • Buchgeld auf Konten der Zentralbank Quelle: https://finanzwissen.postbank.de/finanzthemen/grundlagen-zahlungsverkehr/ 31/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Zahlungsmittel Vorausbezahlte elektronisch abgespeicherte Zahlungseinheiten, die anstelle von Buchgeld oder Bargeld verwendbar sind. E-Geld wird z. B. in manchen Online-Shops eingesetzt, um damit Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen. Kartengeld: elektronisches Geld, das auf einer vorausbezahlten Wertkarte gespeichert ist – z. B. auf einer GeldKarte Netzgeld: softwaregestütztes elektronisches Geld, das für Zahlungen im Internet verwendet werden kann (z. B. Electronic Cash oder PayPal) E-Geld: 32/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Zahlungsmittel Geldersatzmittel: Hilfszahlungsmittel, die umlauffähig sind und damit Bargeld oder Buchgeld ersetzen können. Scheck: Zahlungsanweisung an ein Kreditinstitut, zu Lasten des Ausstellers eine bestimmte Geldsumme zu zahlen Wechsel: Wertpapier, in dem die Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Summe an eine bestimmte Person zu einem Fälligkeitsdatum übernommen wird 33/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Zahlungsarten Quelle: https://finanzwissen.postbank.de/finanzthemen/grundlagen-zahlungsverkehr/ 34/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Barer Zahlungsverkehr Barzahlung Bei der Bar(geld)zahlung braucht man kein Konto Hier übergibt der Käufer dem Verkäufer in der Regel Münzen oder Banknoten. Der Käufer kann aber auch mit dem Postservice zahlen oder mit Hilfe eines Wertbriefs Die Zahlungsart ist: unmittelbar, persönlich oder durch eine dritte Person. 35/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Bargeldsparender Zahlungsverkehr halbbarer Zahlungsverkehr Bei der halbbaren Zahlung benötigt ein Beteiligter ein Konto. 1. Gutschrift Der Käufer zahlt bar auf ein Konto des Zahlungsempfängers ein. 2. Abbuchung Vom Konto des Zahlenden wird an den Zahlungsempfänger bar ausgezahlt. Die Zahlungsarten sind: Barscheck, Zahlschein, bei Postbankkonto auch Postnachnahme. 36/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Unbarer Zahlungsverkehr bargeldloser Zahlungsverkehr Bei der bargeldlosen Zahlung benötigen alle Beteiligten ein Konto. Der Zahlungsvorgang wird über diese Konten wird z.B. mittels Überweisung, Lastschrift, Abbuchungsauftrag oder durch Verrechnungsscheck oder Wechsel durchgeführt. Das Konto des Zahlenden wird mit dem Zahlbetrag belastet. Dem Konto des Zahlungsempfängers wird der Zahlbetrag gutgeschrieben. Die Zahlungsarten sind: Überweisung, Verrechnungsscheck, EC-Karte, Kreditkarte, electronic Banking, Wechsel 37/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Andere Unterscheidungen • Beleggebundener ./. belegloser Zahlungsverkehr • Individualzahlungsverkehr ./. Massenzahlungsverkehr Quelle: Die Abwicklung von Massenzahlungen: Das Angebot der Deutschen Bundesbank 38/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Kooperationen im Massenzahlungsverkehr Quelle: Deutsche Bundesbank 39/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Zahlungsverkehr Zahlungsarten der Zukunft Und schließlich gibt es auch im Bereich Payment und Zahlungsverkehr einige vielversprechende FinTech-Startups, die mit digitalen Technologien und Finanzdienstleistungen für den Kunden interessant werden. Nach einer aktuellen europäischen Studie gehen 95 Prozent der befragten europäischen Bankmanager davon aus, dass das traditionelle Bankgeschäft mit der wichtigen Abwicklung des Zahlungsverkehrs national und international schon bald in Gefahr gerät, wenn die klassischen Banken auf die Entwicklungen im FinTech-Bereich keine Antwort finden. PayPal ist als Modell bereits am Markt etabliert und hat die Banken schon heute erhebliche Marktanteile gekostet. Hinzu kommen Bezahlsysteme wie Apple Pay, das seit Herbst 2014 in den USA am Markt Fuß fasst, und auch Google, Amazon und einige Mobilfunkanbieter wollen den Zahlungsverkehr mit eigenen Lösungen revolutionieren. Nimmt man dann Startups wie Cashcloud hinzu, die auf eine elektronische Geldbörse im Handy setzen, mit dem man bezahlen und Zahlungen über E-Mail, Facebook oder Twitter anstoßen kann, wird klar, welche Innovationen im nationalen und im internationalen Zahlungsverkehr in Zukunft denkbar sind. Quelle: http://www.financezweinull.de/bank-der-zukunft 40/87 Kostenmanagement Abschnitt III 10:08 Zahlungsverkehr Baren Zahlungsverkehr abschaffen? Kommentar zu dem Artikel: „Wenn man die Abschaffung des Bargeldes bis zum Ende durchdenkt, ist dies gleichzeig die Aufgabe des Eigentums. Der einzelne Bürger wird entmachtet, wenn die Obrigkeit es will, wird dein Konto gesperrt und du bist völlig vogelfrei. Abschaffung des Bargeldes darf niemals Realität werden, sonst werdet ihr einfach nur noch Sklaven sein.“ http://www.br.de/nachrichten/abschaffung-bargeld-bundesbank-100.html 41/87 Kostenmanagement Abschnitt III 10:18 Gesamtzahlungszyklus Der unternehmerische „Krötenzirkus“ Quelle: Harry Zingel, Formelsammlung der Betriebswirtschaft 42/87 Kostenmanagement Abschnitt III 10:29 Working Capital Management Bilanzposition Waren- und Materialbestände + vorzufinanzierende Forderungen – Lieferantenkredite = (net) working capital Kennzahl DIO = days inventory outstanding (Ø-Lagerdauer) + DSO = days sales outstanding (Ø-Zahlungsziel der Kunden) – DPO = days payable outstanding (Ø-Zahlungsziel bei Lieferanten) = DWO = days working capital Netto-Finanzierungsdauer = DIO + DSO – DPO Working Capital Ratio = Working Capital / Jahresumsatz *100 Liegt im Europäischen Durchschnitt bei ca. 19% Reduzierung d. Working Capitals u. damit d. Finanzierungsbedarfs: Reduzierung von Durchlaufzeiten Kontrolle der Lagerbestände Verbesserung der eigenen Lieferfähigkeit (z.B. Slow-Seller eliminieren) Konsequentes Debitorenmanagement (Mahnwesen, Zahlungskonditionen, etc) • Konditionsverhandlungen mit den Lieferanten (Zahlungsziele, etc) • • • • Quelle: http://www.amortisat.de/working-capital-management/ 43/87 Kostenmanagement Abschnitt III 10:45 Leasing 44/87 Leasing Definition • Anlagenmiete • Besondere Form der Vermietung und Verpachtung von Investitions- und Konsumgütern. • Indirektes Leasing: Das Leasing-Objekt wird von einer speziellen LeasingGesellschaft vom Hersteller gekauft und dann dem LeasingNehmer übergeben. • Direktes Leasing (Herstellerleasing): Das Leasing-Objekt wird direkt vom Produzenten verpachtet. Siehe auch: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/6859/leasing-v7.html 45/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Definition Leasingverträge haben einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge Aber: Im Unterschied zur Miete wird beim Leasing die üblicherweise mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt. 46/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Funktion des Leasing • Der Leasingnehmer erhält kein Eigentum am Leasinggut. • Er braucht dafür aber auch keinen Kaufpreis in einer Summe aufzubringen. • Er kommt unter Schonung von Eigenkapital und damit Liquidität in den Genuss der unternehmerischen Einsatzmöglichkeit des Leasingguts. • Er kann durch den Einsatz des Investitionsgutes das dafür zu entrichtende Entgelt (die monatlichen Leasingraten) erwirtschaften. „Goldene“ Finanzierungsregel: „pay as you earn“. • Für den Leasingnehmer ist der praktische Nutzen, nicht das formale Eigentum wichtig. Siehe auch: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/leasingfunktionen/leasingfunktionen.htm 47/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Bedeutung des Leasing 48/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Bedeutung des Leasing 49/87 Kostenmanagement Abschnitt III 10:58 Leasing Bedeutung des Leasing 50/87 Kostenmanagement Abschnitt III 11:00 Leasing Bedeutung des Leasing 51/87 Kostenmanagement Abschnitt III 11:04 Leasing Vertragsformen Operate Leasing-Verträge Mietverträge im Sinn des BGB. Die Kündigung des Vertrags ist i.d.R. bei Einhaltung gewisser Fristen möglich. Der Leasing-Geber trägt das gesamte Investitionsrisiko. Finanzierungs-Leasing-Verträge Eine bestimmte Grundmietzeit ist unkündbar. Nach deren Ablauf hat der Leasing-Nehmer i.d.R. eine Verlängerungs- oder Kaufoption. Das Investitionsrisiko trägt der Leasing-Nehmer. (§ 500 BGB). Sale-and-Lease-back-Verträge Das Leasing-Objekt wird von der Leasing-Gesellschaft dem LeasingNehmer erst abgekauft und anschließend wieder vermietet bzw. verpachtet. 52/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Erscheinungsformen • Art des Leasing-Objekts (z.B. Auto-, Maschinen-, ComputerLeasing) • Mobilität des Leasingobjekts (Mobilien-Leasing/ImmobilienLeasing) • Art der Vertragspartner (Privat-Leasing/gewerbliches Leasing) • Verhältnis des Leasing-Gebers zum Leasing-Nehmer (direktes Leasing/indirektes Leasing) • Verhältnis des Leasing-Gebers zum Hersteller (Sale-and-lease-back) • Kalkulation der Grundmietzeit (Vollamortisationsverträge) (Teilamortisationsverträge, Restbetrag am Ende der Grundmietzeit) 53/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Handels- und steuerrechtliche Behandlung In der Handelsbilanz sind Vermögensgegenstände grundsätzlich in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; Ist der Vermögensgegenstand jedoch einem anderen zuzurechnen, hat dieser den Vermögensgegenstand in seiner Bilanz auszuweisen Ein Leasinggut ist dann beim Leasing-Nehmer zu bilanzieren, wenn die Vertragskonditionen dazu führen, dass das rechtliche Eigentum (stets beim Leasing-Geber) nur eine Formalie ist. Durch Leasing-Erlasse des BMF wird genau geregelt, wann aus der Sicht der Finanzbehörden Leasingverträge so ausgestaltet sind, dass das wirtschaftliche Eigentum auf den Leasing-Nehmer übergeht und daher dieser die geleasten Gegenstände als eigene Wirtschaftsgüter zu bilanzieren hat. 54/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Handels- und steuerrechtliche Behandlung Fall 1 Bleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasing-Geber, ist der Leasingvertrag steuerlich als ein ganz normaler Mietvertrag anzusehen. Der Leasing-Nehmer zahlt eine Miete, die beim ihm zur Betriebsausgabe wird. Der Leasing-Geber hat das verleaste Wirtschaftsgut • als Teil seines Betriebsvermögens zu aktivieren, • schreibt es über die Nutzungsdauer ab • und behandelt die Mieteinnahmen als Betriebseinnahmen seines Betriebes. 55/87 Kostenmanagement Abschnitt III laufende 09:07 Leasing Handels- und steuerrechtliche Behandlung Fall 2 Gilt dagegen der Leasing-Nehmer als wirtschaftlicher Eigentümer, so ist der Leasingvertrag als ein Kaufvertrag anzusehen, bei dem der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer den Leasinggegenstand veräußert hat und dieser den Kaufpreis in Raten ("Leasingraten") abbezahlt. Somit muss der Leasing-Nehmer den Gegenstand aktivieren. Hierfür muss er, da er in Raten zahlt, einen Barwert seiner Zahlungen berechnen. Zugleich muss er dann, da er durch den "Ankauf" auch eine Kaufpreisverbindlichkeit begründet hat, die Anschaffungskosten auch als Verbindlichkeit bilanzieren. 56/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Umsatzsteuerrechtliche Behandlung Umsatzsteuerlich ist entscheidend, ob durch den Vertrag die Verfügungsgewalt über den Leasing-Gegenstand auf den LeasingGeber übertragen worden ist. Findet eine Einstufung als Lieferung statt, hat der Leasing-Nehmer einen Recht auf den vollen Vorsteuerabzug. Hierbei gibt es keinen Unterschied zu einem normalen Vertrag über den Kauf einer Ware auf Kredit. Der Leasing-Geber muss die Umsatzsteuer sofort auf den gesamten Kaufpreis (für sämtliche vereinbarten Leasingraten) entrichten, und zwar unabhängig davon, ob eine sofortige Zahlung oder eine Ratenzahlung stattfindet. 57/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Vorteile (oder Nachteile) des Leasings Zur Beurteilung des Leasings sind detaillierte Nutzen-KostenAnalysen unter Berücksichtigung steuerlicher und bilanzieller Auswirkungen durchzuführen. Kosten Die Summe der Leasing-Raten übersteigen die Anschaffungskosten des Leasing-Objekts i. d. R. um ca. 30 %. Liquidität Leasing vermeidet eine sofortige Belastung der Liquidität, wie sie beim Kauf auftritt. 58/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Vorteile (oder Nachteile) des Leasings Verschuldungsspielraum Da Leasing aus der Bilanz nicht ohne weiteres ersichtlich ist und relevante Kennzahlen nicht beeinträchtigt sind wird häufig angenommen, der Verschuldungsspielraum des Unternehmens werde nicht beeinträchtigt Bei Beantragung eines Kredits müssen jedoch auch Zahlungsverpflichtungen aus Leasing-Verträgen offen gelegt werden. Investitionsrisiko Wenn dem Leasing-Nehmer ein Recht zur vorzeitigen Kündigung eingeräumt wird, so wird das Risiko wirtschaftlicher Überalterung des Leasing-Objekts auf den Leasing-Geber abgewälzt. In aller Regel ist die Grundmietzeit jedoch unkündbar. 59/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Vorteile (oder Nachteile) des Leasings Bonitätsanforderungen der Leasing-Gesellschaften sind geringer als bei Kreditinstituten. Dies liegt an der besseren Marktkenntnis für das Leasing-Objekt und der besseren Verwertung des Leasing-Objekts. So können Unternehmen ggf. Investitionen auch dann noch tätigen, wenn eine Fremdfinanzierung über Kredit unmöglich ist. Beratung Ein Leasing-Geber kann durch seine guten Produktkenntnisse über das eigene Leasing-Objekt eine Beratungsfunktion übernehmen. Vertrieb Für die Hersteller von Investitionsobjekten kann Leasing den herkömmlichen Verkauf verdrängen und zumindest zum Teil Vertriebsfunktion übernehmen 60/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Leasing in Bilanzen Änderungen der (für börsennotierte Unternehmen geltenden) Bilanzstandards IFRS und US-GAAP, sollen laut beschlossenen Plänen der Bilanzierungsräte in Europa und den USA Juni 2011 in einer finalen Version veröffentlicht werden und dann in Kraft treten. Demnach müssen die Unternehmen künftig alle Leasingschulden in ihre Bilanz aufnehmen. Am stärksten betroffen von der Neuregelung sind die Deutsche Post, bei der die Nettofinanzschulden um 7,3 Milliarden € steigen werden, die Deutsche Telekom (22,7 Milliarden €) und Metro (9,7 Milliarden €). Bei Adidas steigt die Verschuldung um gut eine Milliarde €, bei der Lufthansa um knapp 2,3 Milliarden €. Quelle: Wirtschaftswoche, 18.08.2010 61/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Leasing in Bilanzen Quelle: http://www.finance-magazin.de/bilanzierung-controlling/bilanzierung/leasing-bilanzierung-das-ende-des-off-balance-1340019/ 62/87 Kostenmanagement Abschnitt III 11:13 Leasing Leasing in Bilanzen Die Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverträgen werden künftig auf der Aktivseite der Bilanz geführt. Die dazugehörigen Zahlungsverpflichtungen auf der Passivseite. Folge: Die Bilanzen von Leasingnehmern schwellen an, die Eigenkapitalquote sinkt, der Verschuldungsgrad wird größer. Aber: Die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Unternehmen ändert sich nicht, die Situation wird jedoch transparenter. Die Geschäftsgrundlage von Leasing-Gebern wird Bilanzreform trotzdem erheblich belastet werden. 63/87 Kostenmanagement Abschnitt III durch die 09:07 Leasing Beispiel zu Leasing (aus Wikipedia) Sicht des Leasingnehmers 50.000 € Kaufpreis eines Fahrzeuges 1019,61 € monatliche Leasingrate 36 Monate Laufzeit 22.500 € Restwert 8,57 % Effektivzins 64/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Beispiel zu Leasing Sicht des Leasinggebers 50.000 € Kaufpreis eines Fahrzeuges -1500 € Rabatt, Skonto, Subvention 500 € Provision 49.000 € Berechnungsgrundlage des Vertrages 1019,61 € monatliche Leasingrate 36 Monate Laufzeit 22.500 € Restwert 9,67 % Effektivzins 65/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Beispiel zu Leasing Refinanzierung durch die Leasinggesellschaft 6,4 % Refinanzierungszins 2,86 % Zinsmarge 51.895,74 € Barwert der Refinanzierung 2895,74 € Barwertmarge 66/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Beispiel zu Leasing Der Barwert der verkauften oder sonst refinanzierten Forderung aus dem Vertrag zum Refinanzierungszins dient zum Bezahlen des Kaufpreises und sonstiger Kosten. Der übersteigende Teil, die Barwertmarge, ist der Deckungsbeitrag der Leasinggesellschaft für Verwaltung, Steuern, Gewinn usw. Einen zusätzlichen Erlös kann die Leasinggesellschaft erzielen, wenn am Vertragsende mehr als der kalkulierte Restwert erwirtschaftet werden kann. 67/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Leasing Beispiel zu Leasingverträgen (nicht ganz ernst gemeint) Gerhard Polt - Leasinghändler (Original Video) https://www.youtube.com/watch?v=wgUolOiIiko 68/87 Kostenmanagement Abschnitt III 11:28 Einführung in die Kalkulation 69/87 Einführung in die Kalkulation Kalkulation Kalkulation ist jede Art der rechnungsbezogenen Zusammenfassung von Kosteninformationen, z. B.: • • • Personalkostenkalkulation Maschinenkostenkalkulation Kalkulation der Kosten eines Fertigungsverfahrens 70/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Aufgaben der Kalkulation Die Kalkulation hat das Ziel, die Kosten einzelner Einheiten der produzierten und abgesetzten Güter zu ermitteln. Einheit ist dabei nicht stets mit Stück gleichzusetzen, sondern kann z.B. auch Charge, Partie oder Auftrag bedeuten. Kosteninformationen werden bes. für die Preisfindung benötigt. Beim Angebot neuer oder spezifischer Produkte sind Stückkosten neben nachfragebezogenen Informationen das relevante Datengerüst zur Preisfestsetzung. Siehe auch: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/4359/kalkulation-v8.html 71/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Aufgaben der Kalkulation Im Fall bestehender Marktpreise • muss die Kalkulation die Auskömmlichkeit dieser Preise für das Unternehmen überprüfen • und zur Ermittlung des preispolitischen Spielraums kostenmäßige Preisuntergrenzen ermitteln. Stückkosten können auch zum Vergleich mit den Bezugspreisen vergleichbarer Konkurrenzprodukte oder zur Verrechnung von Leistungsbeziehungen in verflochtenen Unternehmen (oder Unternehmensteilen) dienen (interne Verrechnung). 72/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Kalkulation & Kostenmanagement Mehr denn je muss ein Unternehmen genau wissen, • wo welche Kosten warum entstehen =>(Kosten-) Kalkulation • und wie diese beeinflusst werden können. =>Kostenmanagement Denn wer seine Kosten nicht im Griff hat, kann sein Ergebnis nicht gezielt beeinflussen. Modernes Kostenmanagement ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Kalkulation Kostenmanagement Produktlebensdauer 73/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Kalkulationsverfahren Die Art des verwendeten Kalkulationsverfahrens hängt wesentlich von der Art der Leistungserstellung ab: • Bei der Fertigung homogener oder nur geringfügig differierender Produkte lassen sich Verfahren der Divisionskalkulation heranziehen. • Heterogene Leistungsstrukturen erfordern Verfahren der Zuschlagskalkulation oder der Bezugsgrößenkalkulation. Hinsichtlich des Umfangs verrechneten Kosten lassen sich Vollkostenkalkulationen und Teilkostenkalkulationen unterscheiden. Jedes Verfahren kann grundsätzlich Nachkalkulation angewendet werden. 74/87 als Kostenmanagement Abschnitt III Vorkalkulation oder 09:07 Einführung in die Kalkulation Kalkulationsarten In der Praxis gibt es viele Kalkulationsarten. Die wichtigsten sind: Kalkulationsart Ziel Zuschlagskalkulation Ermittlung der Selbstkosten (eines Kostenträgers) Vorkalkulation Ermittlung eines Angebotspreises Nachkalkulation Prüfung der tatsächlich verursachten Kosten Herstellkosten des Umsatzes Ermittlung der Herstellkosten des Umsatzes Selbstkosten des Umsatzes Ermittlung der Selbstkosten des Umsatzes Bezugskalkulation Ermittlung der Bezugspreise 75/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Herstellkosten des Umsatzes Herstellkosten einer Periode ./. Abgesetzte Produkte Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten + Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten ----------------------------------= Herstellkosten + Bestandsminderung - Bestandsmehrung ---------------------------------= Herstellkosten des Umsatzes 76/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Selbstkosten des Umsatzes Selbstkosten einer Periode ./. Abgesetzte Produkte Herstellkosten des Umsatzes + Verwaltungsgemeinkosten + Vertriebsgemeinkosten --------------------------------------= Selbstkosten des Umsatzes 77/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Bezugskalkulation Ermittlung der endgültigen Anschaffungskosten eines Produktes. Listeneinkaufspreis - Mengenrabatt --------------------------------------= Zieleinkaufspreis - Skonto --------------------------------------= Bareinkaufspreis + Bezugskosten --------------------------------------=> Bezugspreis/Einheit = Bezugspreis 78/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Zuschlagskalkulation Im ersten Schritt ordnet die Zuschlagskalkulation den Kostenträgern die für sie in der Kostenartenrechnung gesondert erfassten Einzelkosten zu. Im zweiten Schritt werden anteilige Gemeinkosten prozentual auf der Basis von Einzelkosten „zugeschlagen“ (Zuschlagssatz); Die Zuschlagskalkulation ist damit eine Vollkostenkalkulation. Dieses Grundschema kann beliebig erweitert oder modifiziert werden, so z.B. für Handelsbetriebe oder für die Kalkulation öffentlicher Aufträge ( siehe auch „Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten -Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953-“). „1938 Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Aufträge -> „Target Costing“ VW-Käfer“ 79/87 Kostenmanagement Abschnitt III 11:36 80/87 http://wirtschaftslexikon.gabler.de/media/376/140076.png Einführung in die Kalkulation Schwächen der Zuschlagskalkulation Die Zuschlagskalkulation ist mit der grundsätzlichen Problematik der Gemeinkostenschlüsselung verbunden. Angesichts steigender Automatisierung der Produktion verlieren die in Industriebetrieben als Zuschlagsbasis der Fertigungsgemeinkosten verwendeten Fertigungslöhne im Verhältnis zu den Anlagenkosten ständig an Bedeutung. Zuschlagssätze von mehr als 1.000 Prozent sind somit nicht unüblich. Zur Kalkulation der Fertigungskosten wird die Zuschlagskalkulation deshalb zunehmend durch die Maschinenstundensatzrechnung abgelöst. 81/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Maschinenstundensatzrechnung Die Maschinenstundensatzrechnung verbessert die Genauigkeit der Kostenzurechnung in anlagenintensiven Betrieben Mit ihr werden die Kosten der Maschinen und Anlagen auf die Betriebszeiten umgerechnet. Über den so ermittelten Maschinenstundensatz (Kosten bei Inanspruchnahme in Maschinenstunden) werden die Produkte mit den durch sie verursachten Kosten belastet. So erzielt man eine wesentlich bessere Verursachungsgerechtigkeit als bei einer Verrechnung über FertigungsgemeinkostenZuschlagsätze, die auf den Fertigungslohnstunden basiert. 82/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Schwächen der Maschinenstundensatzrechnung Bei der Maschinenstundensatzrechnung fasst man alle maschinenabhängigen Kostenträger(-gemein)-kosten in einem Verrechnungssatz, dem Maschinenstundensatz , zusammen Der Maschinenstundensatz enthält auch (nur näherungsweise) proportionalisierte Fixkosten, ist daher stark auslastungsabhängig. So muss dieser bei einem Übergang von Zwei- auf DreiSchichtbetrieb jeweils neu festgelegt werden. Die Maschinenstundensatzrechnung ist damit nur dort sinnvoll, wo ein Großteil der Kosten durch die Maschinenzeit als Bezugsgröße korrekt und verursachungsgemäß bestimmt wird. Siehe auch: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/maschinenstundensatzrechnung/maschinenstundensatzrechnung.htm 83/87 Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Zentrale Unterscheidungen und begrifflicher Rahmen Zurechenbarkeit Siehe Zingel, Formelsammlung der Betriebswirtschaft Variable Kosten Leistungsbezug Fixe Kosten 84/87 Einzelkosten Gemeinkosten Rohstoffe, Produktivlohn Vertr.Provis. Ausg.-Fracht Energie Hilfsstoffe Betriebsstoffe ./. Kalk. Kosten Verwaltung Telekom Gehälter Kostenmanagement Abschnitt III 09:07 Einführung in die Kalkulation Variable Kosten Leistungsbezug Fixe Kosten Zurechenbarkeit Einzelkosten Gemeinkosten Rohstoffe, Rohstoffe, Produktivlohn Vertr.Provis. Vertr.Provis. Ausg.-Fracht Ausg.-Fracht Energie Hilfsstoffe Betriebsstoffe Produktivlohn ./. Maschinenkosten Kalk. Kosten Verwaltung Telekom Gehälter Vollkostenrechnung 85/87 Kostenmanagement Abschnitt III Teilkostenrechnung Kurzfristige Betrachtung 09:07 Einführung in die Kalkulation Vereinfachte Zuschlagskalkulation Kostenart Zuschläge Personalkosten Gemeinkostenanteil Personal Maschinenkosten Gemeinkostenanteil Maschinen Material Gemeinkostenanteil Material Fremdleistungen Gemeinkostenanteil Fremdleistungen Gebühren/Entsorgung Gemeinkostenanteil Entsorgung Fixe Kosten Variable Kosten - Einzelkosten 86/87 Umgelegte Gemeinkosten Kostenmanagement Abschnitt III Selbstkosten 09:07 Kostenmanagement Danke für heute! 87/87 Kostenmanagement Abschnitt II 09:07