und Bunkeranlagen
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und Bunkeranlagen
www.hdi.global HDI Risk Consulting Sicherheitstechnische Fachinformation Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen Durch richtige Planung und Maßnahmen im Brandfall sind Silobrände beherrschbar. Silobrände sind Sonderbrandfälle und erfordern Spezialmaßnahmen von Betreibern, Feuerwehren und Fachberatern. 1 Allgemeines 2 Risikosituation und Schadenbeispiele Durch einen unzureichenden vorbeugenden Brandschutz und durch Unkenntnis über die Besonderheiten im Brandfall kommt es bei Bränden in Silo- und geschlossenen Bunkeranlagen immer wieder zu großen Sach- und Personenschäden. Herkömmliche Löschmittel und Methoden sind für eine sichere Silobrand-Bekämpfung und zur Verhinderung von Staubexplosionen kaum geeignet. Die Gefahr einer Staubexplosion ist besonders groß, wenn versucht wird, das Silogut aus einem mit Hotspots oder Glutnestern belasteten Silo zu räumen. Die erschwerte Zugänglichkeit, die Gebäudehöhe, die Staubexplosionsgefahr der brennbaren Schüttgüter, die notwendigen Sonderlöschmittel und der enorme Zeitbedarf machen Silobrände zu Sonderfällen in der Brandbekämpfung. Sie können nur mit entsprechender Vorbereitung, abgestimmten Löschmaßnahmen und Geduld beherrscht werden. 2.1 Risikosituation Silos, geschlossene Bunker und ähnliche Großbehälter dienen zur Lagerung loser Schüttgüter. Die Behältergrößen sind dabei recht unterschiedlich und reichen bis zu mehreren tausend Kubikmetern. Silos können aus Stahl, Beton, Kunststoff (GFK), Holz oder textilen Materialien bestehen. Lose Schüttgüter können in folgender Form vorliegen: • staubförmig (z. B. Faserstaub, Kunststoffpulver) • körnig (z. B. Getreide, Kunststoffgranulat) • stückig (z. B. Kohle, Kartoffeln) • breiig (z. B. Schlamm) • zerspant (z. B. Holzspäne) • geschnitzelt (z. B. Kunststoffabfälle) Zündquellen sind oftmals Selbstentzündungen oder eingeschleppte Funken und Glutnester. Organische Schüttgüter (z. B. Nahrungs- und Futtermittel) können unter anderem bei zu feuchter, zu warmer oder überlanger Einlagerung Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen zur Selbstentzündung neigen. Grundsätzlich kann bei Feststoffschüttungen eine Selbstentzündung eintreten wenn: • die Lagerungstemperatur ausreicht, das vorhandene Schüttvolumen zu zünden bzw. umgekehrt, das Schüttvolumen groß genug ist, um bei der vorhandenen Lagerungstemperatur gezündet zu werden, • die Lagerungsdauer bei der gegebenen Temperatur größer ist als die Induktionszeit, • die Abfuhr von Verbrennungsgasen und die Nachführung von Sauerstoff in die Reaktionszone möglich ist. Brände können sich über betriebliche Transportwege (Rohre, Förderleitungen), Wärmestrahlung und Funkenflug ausbreiten. Es kann zur Bildung von Schwel- und Pyrolysegasen kommen, auch außerhalb des Behälters, wodurch eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann. Stichflammenbildungen aus Öffnungen sind möglich. Beim Öffnen des Behälters und beim Ausräumen des Schüttgutes besteht die Gefahr einer Durchzündung/Explosion. Es kann zu Staubexplosionen auch außerhalb des Silos durch Staubablagerungen kommen. Die Statik des Behälters und des Gebäudes kann durch Erwärmung tragender Teile beeinträchtigt sein, sie kann auch durch Löschwasser überlastet werden und versagen. Quellfähige Materialien können bei Kontakt mit Wasser den Behälter sprengen. 2.2 Schadenbeispiele 2.2.1 Tierfrischmehlsilo Vermutlich durch biologisch induzierte Selbstentzündung gerät ein 30 t-Silo für Tierfrischmehl in Brand. Als nach mehrmaligem Betätigen der vorhandenen manuellen CO₂Löschanlage kein Löscherfolg erzielt werden kann, entscheidet man sich zwei Stunden später, die Feuerwehr zu alarmieren. Diese ordert einen Tankzug mit Stickstoff. Vor dessen Eintreffen beginnt man das Silo betriebsmäßig leer zu fahren. Kurze Zeit danach werden plötzlich „fauchende Geräusche“ aus dem Silo vernommen. Meterhohe Flammen schlagen aus dem oberen Silomannloch, die im weiteren Verlauf das Silo und die Fördertechnik zerstören und die umgebende Lagerhalle in Brand setzen. Es ist davon auszugehen, dass eindringende Frischluft während des Leerfahrens (Absickern des Produkts) die Stichflammen entfacht hat. Erst nach Anforderung weiterer Einsatzkräfte gelingt es, den Brand eine Stunde später zu löschen. Es entsteht ein Millionenschaden. 2.2.2 Kohlesilo An einem 3.000 t-Steinkohlesilo aus Stahlbeton auf dem Gelände eines Kraftwerkes wird eine leichte Rauchentwicklung wahrgenommen. Die im Silo vorhandenen Temperatur- und Kohlenmonoxidmelder schlagen an und signalisieren einen Schwelbrand. Gemeinsam mit der herbeigerufenen Feuerwehr wird die stationäre Schaumlöschanlage am Silokopf in Betrieb genommen, die Rauchentwicklung verringert sich. Unter der Annahme, das Feuer sei gelöscht, wird einige Stunden später unter Aufsicht der Feuerwehr mit dem betriebsmäßigen Leerfahren des Silos begonnen. Am Morgen des zweiten Tages kommt es während des Leerfahrens sehr wahrscheinlich durch Frischluftzufuhr plötzlich zu einer heftigen Explosion, wodurch das 250 t schwere Betondach des Silos einstürzt und die Fördertechnik am Silokopf zerstört wird. Das Silo war nicht mit einer Explosionsdruckentlastung ausgestattet. Diese ist bei Kohlesilos oft nicht vorhanden, aber sinnvoll. Daraufhin ordnet die Feuerwehr an, das Silo mit einem Abrißbagger zu öffnen. Diese Arbeiten dauern weitere sechs Tage an. Das Silo erleidet Totalschaden, die Anlagen in der Umgebung werden beschädigt. Das Kraftwerk musste zwischenzeitlich abgeschaltet werden. Es entsteht ein Schaden von knapp 10 Mio. Euro. 2.2.3 Holzspänesilo Aus der oberen Siloluke eines Holzspänesilos wird eine Rauchentwicklung festgestellt. Die herbeigerufene Feuerwehr öffnet von der Drehleiter aus die obere Luke und stellt zwar eine starke Rauchentwicklung, aber keine Flammen fest. Daraufhin wird die untere Luke am Siloboden geöffnet, um das Silo hierüber zu entleeren und eventuelle Brandnester abzulöschen. Mit Schaufeln werden die Holzspäne von der Feuerwehr aus dem Silo befördert, wobei sich die Späne langsam dunkler färben und bald ganz schwarz sind. Plötzlich schlagen Stichflammen aus der un- 3 4 Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen teren Luke und verletzen einen Feuerwehrmann. Vermutlich führte aufgewirbelter Staub in Verbindung mit den hohen Temperaturen und Sauerstoffzufuhr beim Öffnen zu dieser schlagartigen Verbrennung. Die Feuerwehr ist insgesamt über zwölf Stunden im Einsatz bis das Silo endgültig entleert und vollständig abgelöscht ist. keiten ergeben sich aus den Vorgaben der VDI 3673 oder DIN EN 14491. Bei einer Explosion und beim Ansprechen der Druckentlastungeinrichtung dürfen Personen durch fortgeschleuderte oder herabfallende Teile und durch mögliche Druck- und Flammenauswirkungen nicht gefährdet werden. 2.2.4 Getreidesilo Bei den Löscharbeiten an einem Getreidesilo kommt es zu einer Explosion, in deren Folge das Betondach des elfstöckigen Silos einstürzt und zwei Feuerwehrmänner tödlich trifft. Sechs weitere Einsatzkräfte werden schwer verletzt. Der Betreiber wird mangels vorbeugendem Brandschutz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Inertgas Als Inertgase bezeichnet man Gase, die reaktionsträge (inert) sind, sich also an nur wenigen chemischen Reaktionen beteiligen. Ob man ein bestimmtes Gas für eine bestimmte Anwendung als Inertgas bezeichnet, ist allerdings vom konkreten Fall abhängig. Zu den Inertgasen gehören zum Beispiel Stickstoff und sämtliche Edelgase (z. B. Argon, Helium). Als inerte Gase im Sinne des Brand- und Explosionsschutzes kommen grundsätzlich alle nichtbrennbaren und nicht brandfördernden Gase in Betracht, die mit dem Stoff bzw. dem Staub nicht reagieren, z. B. Stickstoff, Kohlendioxid und Argon. 3 Begriffe Betriebsanweisungen Die Betriebsanweisung im Sinne dieser Fachinformation ist eine Anweisung des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Sie regelt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb mit dem Ziel, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Darüber hinaus dient die Betriebsanweisung als Grundlage für Unterweisungen. Man unterscheidet zwischen Betriebsanweisungen, die den Umgang mit Gefahrstoffen regeln, und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen und Anlagen. Geregelt werden nur die Tätigkeiten, die gefährlich bzw. sicherheitsrelevant sind. Die Betriebsanweisung enthält hierzu die erforderlichen Angaben der Gebrauchsanleitung bzw. -anweisung (bei technischen Erzeugnissen) oder der Sicherheitsdatenblätter (bei Gefahrstoffen) des Herstellers, Einführers oder Lieferanten. Explosionsdruckentlastung Druckentlastungsflächen dienen dazu, im Explosionsfall den Überdruck gezielt abzuleiten und damit die Standsicherheit eines Silos oder Bunkers nicht zu gefährden. Die erforderlichen Druckentlastungsflächen und Behälterfestig- Inertisierung Inertisierung meint das Befüllen eines Raumvolumens mit einem Inertgas (im Sinne des Brand- und Explosionsschutzes) zur Verdrängung des Sauerstoffes, so dass keine Verbrennung/Explosion innerhalb des Raumvolumens mehr möglich ist. Sprühwasserlöscheinrichtung Sprühwasserlöscheinrichtungen und Sprühwasserlöschanlagen dienen dazu, eingebrachtes Löschwasser sehr gezielt dem Brandherd zuzuführen. Dies kann durch eine trockene Löschwasserleitung erfolgen, die einen Anschluss für die Feuerwehr besitzt oder durch Leitungen, die permanent an das Wassernetz angeschlossen sind und im Brandfall automatisch oder manuell ausgelöst werden. Sicherheitstechnische Kenngrößen Sicherheitstechnische Kenngrößen ist ein Sammelbegriff für Stoffeigenschaften von brennbaren Stäuben gemäß VDI 2263 Blatt 1. Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen 4 Betreiberpflichten 5 Schutzmaßnahmen Zu den Pflichten des Betreibers von Silo- und ähnlichen Anlagen gehört es u. a., mögliche Brand- und Explosionsgefahren zu analysieren und zu dokumentieren, sowie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Das alles erfolgt anhand einer Risikoanalyse, die der Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen hat. Wesentlich hierbei ist die Erfassung sämtlicher Betriebszustände von Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Reinigung bis hin zur Demontage und Entsorgung. Für Brandgefahren ist dabei beispielhaft die TRGS 800 zu beachten. Für Explosionsgefahren gilt insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung. Es ist ein entsprechendes Explosionsschutzdokument zu erstellen. In Betriebsanweisungen ist den Mitarbeitern der richtige und sichere Umgang mit Silound Bunkeranlagen sowie das richtige Verhalten im Gefahrfall aufzuzeigen. Bei der Einschätzung des Brand- und Explosionsrisikos ist zu berücksichtigen, dass Stäube von organischem Material grundsätzlich brennbar bzw. staubexplosionsfähig sein können. Näheren Aufschluss in Einzelfällen können Angaben aus den Sicherheitsdatenblättern, aus Datenbanken für sicherheitstechnische Kenngrößen, aus sicherheitstechnischer Literatur oder Laborversuche geben. Selbst bei stückigem oder geschnitzeltem Material kann es durch Abrieb im Silo, im Umfeld und in den Förderanlagen zu Staubbildung und damit möglicherweise zu einer gefährlichen Staubexplosion kommen. Bei wechselndem Lagergut muss eine erneute Brand- und Explosionsgefahr-Analyse durchgeführt werden. Ferner gehört es zu den Pflichten eines Betreibers, Brandschutzanlagen und elektrische Anlagen inkl. der Blitzschutzanlagen (gemäß DGUV Vorschrift 3/vormals BGV A3, Betriebssicherheitsverordnung/Ex-Bereiche, Technische Prüfverordnung, Prüfvorschriften des Versicherers usw.) regelmäßig überprüfen und warten zu lassen. Es lassen sich eine Reihe von praxiserprobten vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen ergreifen, die einen Silobrand verhindern oder seine Auswirkungen minimieren können: 5.1 Vermeidung von Brandlasten und Zündquellen Durch den Abwurf des Produktes kann es, insbesondere während der Befüllung des Silos, eine Staubaufwirbelung geben. Beim Vorliegen einer Zündquelle kann es dann zu einer Staubexplosion kommen. Zusätzliche Brandlasten durch Staubablagerungen im Umfeld des Silos müssen durch regelmäßiges Reinigen so gering wie möglich gehalten werden. Zündquellen im Silo und im Umfeld des Silos müssen unbedingt vermieden werden: 5.1.1 Eintrag verhindern Durch einen Zellenbelegungs- und Kontrollplan können Vermischungen vermieden und kritische Zustände erkannt und nachverfolgt werden. Hierdurch kann das Risiko einer Selbstentzündung im Silo, z. B. aufgrund eingetragener Feuchtigkeit, verringert werden. Lagergüter, die in Verbindung mit Feuchtigkeit zur Selbstentzündung neigen, sollten vor dem Einlagern auf ihren Feuchtegehalt untersucht werden. Eine Belüftung des Silos kann dazu dienen, den Feuchtegehalt des Siloguts niedrig zu halten. Die Entstehung von heißen oder brennenden Stoffen, Glutnestern oder Funken bzw. funkenreißenden Teilen ist bereits auf den Förderwegen zum Silo effektiv zu verhindern. Hierzu dienen sicherheitstechnische Überwachungen der Fördereinrichtungen (Schieflaufwächter, Schlupfkontrolle, Drehzahlmesser, Temperaturkontrolle) sowie Metallabscheider. Das Weiterleiten von heißen oder brennenden Stoffen (z. B. eingetragene Glutnester) über die Fördertechnik Richtung Silo muss wirkungsvoll verhindert werden. Hierzu können Infrarot-Melder (Hotspot-Melder) oder Funkenmel- 5 6 Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen der eingesetzt werden. Diese machen aber nur Sinn, wenn nach der Detektion eines heißen oder brennenden Stoffes dieser automatisch entweder sicher ausgeschieden oder abgelöscht wird oder die Förderanlage sofort abgeschaltet wird. Zum Ablöschen innerhalb des Förderweges haben sich Funkenlöschanlagen bewährt. Entscheidend hierbei ist, dass innerhalb der Förderanlage die Schüttdichte nicht zu hoch ist, so dass Glutnester und Funken verdeckt werden und dass das Lagergut nicht allzu empfindlich gegenüber Wasser ist. Einer Verschmutzung der Funkenmelder kann z. B. durch Druckluftspülungen vor den Optiken entgegengewirkt werden. U. a. aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass Planung und Einbau durch einen VdS-anerkannten Errichter für Funkenlöschanlagen gemäß VdSRichtlinie 2106 erfolgen. 5.1.2 Zündquellen am und im Silo Wenn im Silo ein explosionsgefährdeter Bereich ausgewiesen ist (sog. Ex-Zonen, siehe Betriebsrichtlinie 1999/92/EG), müssen elektrische und nicht-elektrische Geräte und Systeme in Europa den Anforderungen der ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG entsprechen (ex-geschützte Geräte). Außerhalb Europas regeln ähnliche Gesetze und Normen die Beschaffenheitsanforderungen. Sie müssen regelmäßig gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine befähigte Person im Höchstabstand von drei Jahren geprüft werden. Elektrische Einrichtungen (wie z. B. Leuchten) sollten nach Möglichkeit nicht im Siloinnern installiert werden. Alle elektrischen Betriebsmittel (inkl. Leuchten) in explosionsgefährdeten Bereichen müssen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Zonen geeignet und so angeordnet sein, dass sie nicht zugeschüttet werden können. Siehe auch EN IEC 60079 "Explosionsgefährdete Bereiche". Gegen statische Elektrizität sind leitfähige Silozellen zu erden bzw. an den Potentialausgleich anzuschließen (vgl. VDE-Normen). Auch bei Abfüll-, Umfüll- und Förderprozessen kann statische Elektrizität auftreten. Hier sind ebenfalls Potentialausgleichsmaßnahmen erforderlich, insbesondere auch an mit den betrieblichen Anlagen verbundenen Lieferfahrzeugen wie Lkw und Bahnwaggon. Siehe auch NFPA 77 und Cenelec CLC/TR 50404. Hohe Silogebäude sollten über eine Blitzschutzanlage gemäß DGUV-Information 209-045 (vormals BGI 739-2) verfügen. Diese ist nach DIN EN 62305/VDE 0185-305 auszuführen. 5.2 Permanent-Inertisierung Für Schüttgüter, die stark zur Selbstentzündung neigen, wie z. B. einige Steinkohlesorten oder Kohlenstäube, wird empfohlen, die Silo- und Bunkeranlagen unter einer ständigen Inertgasatmoshpäre zu betreiben. Durch laufende Nachspeisung von Inertgas (in der Regel Stickstoff) wird die Siloatmosphäre permanent unterhalb kritischer SauerstoffKonzentrationen gehalten, je nach Schüttgut zwischen 2 und 12 Vol.-%. So kann ein Feuer erst gar nicht entstehen, entweichendes Inertgas bei Befüll- und Entleerungsvorgängen des Silos muss jedoch laufend ersetzt werden. Dies kann kostenintensiv sein. 5.3 Konstruktive Explosionsschutz-Maßnahmen Hierunter fallen alle Maßnahmen, die durch gezielte Überdruckabführung dazu führen, dass der Silokörper bzw. die Bild 1: Beispiel für Berstscheiben (pneumatischen) Förderstrecken im Falle einer Staubexplosion nicht beschädigt werden. Staubexplosionen können Überdrücke von bis zu 8 bar erzeugen. Die Druckabführung muss gefahrlos ins Freie erfolgen. Falls dies nicht möglich ist, sind technische Vorkehrungen zur gefahrlosen Beherrschung der Druckabführung vorzusehen (z. B. Quenchvorrichtung). Beispielhaft werden im Folgenden einige mögliche Maßnahmen genannt, die im Rahmen eines Schutzkonzeptes ermittelt und aufeinander abgestimmt werden müssen. Die häufigste Maßnahme ist die Schaffung von Explosionsdruckentlastungsflächen am Silokopf, z. B. durch Berstscheiben, Berstklappen oder Reißfolien, die den Druck nach oben oder seitlich abführen. Die Silobehälter müssen für den durch die Druckentlastung sich ergebenden reduzierten Explosionsdruck ausgelegt sein. Die Größe der notwendigen Druckentlastungsflächen bemisst sich u. a. nach der Staubexplosionsgefährlichkeit des Stoffes (KSt-Wert) und der Behälterform und -größe. Genaue Bemessungen finden sich in der VDI-Richtlinie 3673 oder DIN EN 14491. Mechanische geschlossene Fördereinrichtungen wie z. B. Elevatoren können ebenfalls durch Druckentlastungseinrichtungen geschützt werden, wie z. B. Berstscheiben und Entlastungsklappen. Die Fördereinrichtungen müssen dann für den reduzierten Explosionsdruck ausreichend fest ausgeführt sein. Pneumatische Förderstrecken können ggf. mit sog. Entlastungsschloten geschützt werden. Hierbei wird die Förderrichtung des Transportgutes in einem spitzen Winkel umgelenkt, so dass die Hauptrichtung des Überdrucks über eine Berstscheibe, die noch in Transportrichtung angeordnet ist, entweichen kann. Alle Fördereinrichtungen müssen bei vorhandenen Druckentlastungseinrichtungen dem reduzierten Explosionsüberdruck standhalten. Um zu verhindern, dass Staubexplosionen auf andere Silozellen oder Förderanlagen übertragen werden können, müssen die einzelnen Einheiten untereinander explosions- Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen Bild 2: Vorbereitete Abdichtung für den Siloaustrag technisch entkoppelt werden. Dazu werden i. d. R. Zellenradschleusen oder Entlastungsschlote eingesetzt. Auch gibt es spezielle Explosionsschutzventile und Schnellschlussschieber für pneumatische Förderanlagen, die in Sekundenbruchteilen schließen. Die Förderanlagen müssen dabei dem vollen oder ggf. reduzierten (bei vorhandener Druckentlastung) Explosionsdruck standhalten. Ferner können Explosionsunterdrückungsanlagen installiert werden, die eine anlaufende Explosion durch sehr schnelles Einsprühen eines Löschmittels (Löschpulver, Wasser) unterdrücken. Als Entkopplungseinrichtung werden diese Systeme als Löschmittelsperren bezeichnet. Auch Fördereinrichtungen mit Löschmittelsperren oder Explosionsunterdrückungsanlagen müssen für einen reduzierten Explosionsüberdruck ausgelegt sein. Silo- und Bunkeranlagen sollten innerhalb von Gebäuden und gegenüber anderen Gebäuden und Anlagenteilen feuerbeständig abgetrennt sein. Bei Aufstellung im Freien sollte ein Mindestabstand von 5 m, bei brennbaren Silos 10 m zu Gebäuden und Anlagen eingehalten werden, insbesondere wenn der Silokörper nicht massiv ist und eine hohe Einsturzgefahr besteht. Bei Aufstellung in Gebäuden sollten Wände und Decken des Gebäudes feuerbeständig sein (F90 nach DIN 4102). Im Übrigen sind die Mindestanforderungen aus der DGUV Information 209-045 einzuhalten. Für eine notwendige Inertisierung des Silos im Brandfall ist es Voraussetzung, dass alle Öffnungen möglichst gasdicht (auch provisorisch) verschlossen werden können, so dass das Inertgas nicht schnell entweichen kann. 5.4 Baulicher Brandschutz Silos und Bunker müssen standsicher und ausreichend fest nach den allgemeinen Regeln der Technik errichtet werden. Bei der Dimensionierung sind die Maßnahmen zum Explosionsschutz zu berücksichtigen (Anordnung, Größe, statischer Ansprechdruck und Entlastungsfähigkeit der Druckentlastungseinrichtungen, Behälterfestigkeit für reduzierten Explosionsdruck). Silo- und Bunkeranlagen sollten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, um die Brandlasten nicht zusätzlich zu erhöhen. Massive Siloanlagen aus Mauerwerk oder Stahlbeton besitzen den Vorteil, dass sie im Brandfall über eine gute Feuerwiderstandsfähigkeit und Standsicherheit verfügen. Silos aus Metall, Kunststoff (GFK) oder textilen Materialien dagegen werden im Brandfall schnell ihre Festigkeit verlieren und können einstürzen. Insbesondere, wenn in solche Silos Löschwasser eingefüllt wird, kann die Statik schnell versagen. Des Weiteren sollte bei Silobaustoffen aus Kunststoff auch die elektrische Leitfähigkeit sichergestellt werden (Schutz gegen Zündfunken durch elektrostatische Aufladung). Zum anschließenden Ausräumen des Silos haben sich Einstiegsluken in verschiedenen Höhen des Silokörpers (lichte Weite mind. 0,6 m) sowie zusätzliche Notaustragsöffnungen am Silofuß bewährt, von wo aus das Silogut in einen sicheren Bereich transportiert und ggf. abgelöscht werden kann. Zur Lagerung spezieller Schüttgüter kann es seitens der Behörden oder der Berufsgenossenschaften besondere Anforderungen an die Beschaffenheit von Silos und Bunkern sowie deren Umfeld geben. Siehe hierzu auch Kap. 8. 5.5 Anlagentechnischer Brandschutz Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, einen Brand zu erkennen und/oder zu bekämpfen. 5.5.1 Überwachung von Silos Neben den üblichen technischen Überwachungseinrichtungen, wie Füllstandsanzeiger und Überfüllsicherung, sollten Silos und Bunker auch auf mögliche Brände im Innern überwacht werden. Als einfachste Maßnahme werden hierfür häufig Temperaturmelder als fest installierte Melder 7 8 Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen oder als Messlanzen in verschiedenen Höhen der Schüttung eingesetzt. Sie besitzen allerdings den Nachteil, dass sie nur sehr träge reagieren bzw. den Brand gar nicht detektieren und vor ihrem Ansprechen erfahrungsgemäß oft bereits ein Rauchaustritt aus dem Silo wahrgenommen werden kann. Besser geeignet sind Brandgasmelder, die typische Schwelgase (wie z. B. Kohlenmonoxid CO oder Methan CH₄) sehr frühzeitig erfassen. Je nach Lagergut kommt es im Siloinneren oft zu erhöhter Konzentration von Kohlenmonoxid (z. B. bei Kohle oder Holzpellets), Luftfeuchte und Feinstaub, so dass auch Brandgasmelder, die ausschließlich die Kenngröße CO erfassen, nur eingeschränkt eingesetzt werden können. Ggf. können auch Sauerstoffsensoren zur Brandüberwachung dienen. vom Lagergut. In offenen Bunkeranlagen eignen sich oft auch stationäre Wärmebildkameras zur Brandfrüherkennung. In jedem Fall müssen die automatischen Überwachungskonzepte individuell auf die Bedingungen vor Ort angepasst werden. Es ist eine Fachplanung durch Spezialisten erforderlich, da falsche Auswahl der Technik und falsche Platzierungen der Brandmelder zu Störungen, Fehlalarmen oder Nichtauslösen/Versagen führen können. Universelle Überwachungssysteme, die im Silobereich uneingeschränkt verwendet werden können, gibt es bis lang nicht. Konventionelle Rauchmelder sind im Siloinneren weniger geeignet, da sie schnell verschmutzen. Sie können ggf. in Räumen oberhalb der Siloköpfe angeordnet werden, evtl. auch als Rauchansaugsysteme, sofern kein nennenswerter Staubanfall vorliegt. Speziell für Siloinnenbereiche wurden mittlerweile besondere Filter und Staubabscheider für Rauchansaugmelder entwickelt, so dass jetzt auch hier eine Überwachung auf Rauch möglich ist, abhängig 5.5.2 Löschanlagen 5.5.2.1 Inertisierung im Brandfall Die erfolgversprechendste Möglichkeit zur Brandbekämpfung und zum sicheren Ausräumen im Ereignisfall ist die Inertisierung des Silos oder Bunkers. Dabei wird ein Inertgas (meist Stickstoff) in das Silo bzw. in den Bunker gegeben, so dass die Luft und damit der Sauerstoff aus dem Silo verdrängt wird und der Sauerstoffgehalt unter 4-6 Vol.-% absinkt. Bei dieser Sauerstoffkonzentration ist für die üblichen Lagergüter eine Brandausbreitung nicht mehr möglich. Staubexplosionen sind bei organischen Stoffen (Nahrungs- und Futtermittel, Holz, Kohle, Kunststoffe) be- Bild 3: Beispiel für ex-geschützte Brandgasmelder Bild 4: Brandgasmelder in der Anwendung Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen reits bei unter 8 Vol.-% nicht mehr möglich (Sauerstoffgrenzkonzentration). Die Sauerstoffgrenzkonzentrationen sind stoffabhängig und liegen ca. zwischen 3 Vol.-% (Magnesium) und 14 Vol.-% (Steinkohle), siehe Tabelle 1. Von den Tabellenwerten sollte im Brandfall mindestens 1 Vol.-% als Sicherheitsabstand abgezogen werden. Stickstoff besitzt als Inertgas den Vorteil, dass er etwas leichter als Luft und ungiftig ist (er wirkt aber sauerstoffverdrängend!). Kohlendioxid besitzt zwar etwas bessere Löscheigenschaften, wirkt jedoch in höheren Konzentrationen giftig und ist vor allem schwerer als Luft, so dass es sich in tieferliegenden Räumen ansammelt. Dies kann bei einer Siloinertisierung für das Einsatzpersonal gefährlich werden, sofern die Eingabestelle für das Inertgas unter Bodengleiche liegt oder aus anderen Leckstellen am Silo Kohlendioxid entweicht und sich unter dem Silo ansammelt. Ferner kann es bei sehr hohen Temperaturen im Siloinnern zu explosiblem Kohlenmonoxid reagieren. Voraussetzungen für eine schnelle und gezielte Inertisierung eines Silos oder Bunkers sind vorbereitete fest verrohrte Gasleitungen zum Silokopf sowie verschließbare Anschlüsse für die Gasaufgabe und für Messsonden (Gas, Druck; ø ca. 15 cm). Für die Gasaufgabe ist ein C-Rohranschluß (DIN 14302) als Stutzen oder Ringkanal vorteilhaft, Stoff Beispiel: Siloabmessungen: Höhe: 40 m, Durchmesser: 8 m Siloquerschnittsfläche: 4 m x 4 m x π (3,14.) = 50 m² Silogesamtvolumen: 50 m² x 40 m = 2.000 m³ (organisches Lagergut) Füllstand: 24 m (= 60 %), d. h. 800 m³ freier Kopfraum, 1.200 m³ Schüttung Inertgasmenge Kopfraum: 800 m³ x 1,5 m³ Stickstoff/m³ = 1.200 m³ Stickstoff Inertgasmenge Schüttung: 1.200 m³ x 0,5 (1,0) m³ Stickstoff/m³ = 600 (1.200) m³ Stickstoff Aufgaberate Kopfraum: 1.200 m³/4 Stunden = 300 m³/h Aufgaberate Schüttung: 600 (1.200) m³/4 Stunden = 150 (300) m³/h Zzgl. weiterer Inertgasmengen zur Aufrechterhaltung der Konzentration (Undichtigkeiten, abhängig vom jeweiligen Silo). Sauerstoffgrenzkonzentration bei Stickstoffinertisierung in Vol.-% Aluminium 5 Braunkohle 12 Cellulose 9 Holz 10 MagnesiumVorlegierung 3 Maisstärke 9 Polyacrylnitril 10 Polyethylen (PE) 10 Ruß 12 Steinkohle 14 Tabelle 1: Sauerstoffgrenzkonzentrationen verschiedener Stäube; aus VDI 2263-2 Bild 5: Inertgaslieferung per Tankfahrzeug mit mobilem Verdampfer 9 10 Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen wobei das Rohr so eingebaut sein sollte, dass es nicht durch Schüttgut verstopfen kann. Die Inertgasanschlüsse sollten oben und unten angeordnet sein. Für den Silokopfund Fußbereich sind geeignete Vorrichtungen zum Abdichten vorzuhalten. Für Messsonden sollten mindestens drei verschließbare 1/2“-Öffnungen angebracht werden und zwar je am Silofuß (zwischen Austragseinrichtung und Inertgaseinspeisung), auf halber Silohöhe und am Silokopf. Am Silokopf sollte ferner eine Entlüftungsöffnung vorhanden sein, um abströmende verdrängte Luft abzuführen. 5.5.2.2 Sprühwasserlöschanlagen Für Schüttgüter, die sich gut mit Wasser löschen lassen, z. B. Holzspäne und -stäube sowie Papierschnitzel und -stäube, wird die Installation von stationären Sprühwasserlöschanlagen innerhalb von Silos und Bunkern empfohlen. Für die Auslegung und Installation ist die VdS-Richtlinie 2109 (Sprühwasserlöschanlagen) sowie für Holz die DGUV Information 209-045 zu beachten. Die Wasserbeaufschlagung sollte dabei mindestens 7,5 mm/min (l/m² x min) betragen. Die Auslösung kann manuell oder auch automatisch erfolgen, z. B. über ein Anregerrohrnetz (oft in Bunkeranlagen) oder über automatische Brandmelder. Die Löschanlagen können bei kleineren Silos auch als trockene, halbstationäre Anlagen ausgeführt sein, die im Brandfall über Wandhydranten oder von der Feuerwehr mit Löschwasser versorgt werden. Filteranlagen mit Textileinsätzen im Zuge von Absauganlagen sollten ebenfalls über manuelle, automatische oder halbstationäre Sprühwasserlöschanlagen verfügen. Elektrische Druckerhöhungspumpen für die Löschwasserversorgung müssen auch im Brandfall funktionieren und sollten daher über eine Notstromversorgung verfügen. 5.5.2.3 Gaslöschanlagen Gaslöschanlagen sind für Silos und Bunker bedingt geeignet. Das Wirkprinzip beruht auf der Inertisierung. Der technische Aufwand ist jedoch recht groß, da die gesamte benötigte Löschgasmenge bevorratet werden muss. Im Vergleich zu herkömmlichen Gaslöschanlagen sind die Flutungszeiten erheblich länger (etwa ein bis zwei Stunden). Das Ziel, das Lösch- bzw. Inertgas über viele Stunden oder Tage in dem Silo zu halten, können Gaslöschanlagen allein nicht erreichen. Es ist eine kontinuierliche Nachspeisung mit Inertgas über längere Zeiträume notwendig, da Silos in der Regel nicht zu 100 % gasdicht sind und das Löschgas bzw. Inertgas langsam entweichen wird. 5.6 Löschwasserversorgung Für Erstmaßnahmen, zur Kühlung von Gebäudeteilen, zur Einspeisung in vorhandene Löschanlagen sowie zum Ablöschen ausgeräumter Glutnester ist eine ausreichende Wasserversorgung erforderlich. Diese sollte mindestens 192 m³/h (=3.200 l/min) über zwei Stunden betragen. Für stationäre Löschanlagen muss eine eigenständige Löschwasserversorgung dimensioniert und vorgehalten werden. Zur manuellen Brandbekämpfung am Silokopf sollte im Silogebäude eine (trockene) Steigleitung für die Feuerwehr vorhanden sein, in die aus einem sicheren Bereich im Erdgeschoß eingespeist werden kann. Diese Steigleitung kann auch für die Inertisierung (Gastransport nach oben) genutzt werden. Die Leitung muss über C- bzw. B-Kupplungsanschlüsse nach DIN 14 302 verfügen und sollte mindestens einen Durchmesser von DN 65 besitzen (je nach Situation auch größer). Alle Leitungen müssen gegen elektrostatische Aufladung geerdet sein (Anschluss an Potentialausgleich). 5.7 Brandschutz-Organisation Bei staubexplosionsfähigen Lagergütern ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und aktuell zu halten. Alle sich aus der Betriebssicherheitsverordnung ergebenden notwendigen Prüfungen sind regelmäßig durchzuführen. Für Arbeiten im Bereich von Silos und Bunkern sollte eine Betriebsanweisung erstellt werden (Befahrerlaubnis, Reinigungsplan etc.). In der Nähe von Siloanlagen und im Silo dürfen keine feuergefährlichen Arbeiten ausgeführt werden, oder nur unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen bei restentleerten und gereinigten Silos (staubfrei). Siehe auch Sicherheitstechnische Fachinformation zum Thema „Feuergefährliche Arbeiten“. Das Rauchen ist verboten. Auf dieses Verbot ist mittels Beschilderung deutlich hinzuweisen. Eine ausreichende Anzahl Betriebsangehöriger ist im Verhalten im Falle eines Silobrandes und im Umgang mit den Sicherheitseinrichtungen der Silo- und Bunkeranlagen zu unterweisen. Praktische Feuerlöscher-Übungen an einem Trainingsgerät werden zudem dringend empfohlen. Aus einem Alarmplan sollte hervorgehen, wer im Brandfall zu informieren ist, z. B. Firmenleitung, Feuerwehr, Inertgaslieferant, Fachberater, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Feuerversicherer (Brandschutzabteilung). Mit Inertgaslieferanten ist abzuklären, welche geeigneten Gase und Gasmengen sowie benötigte Technik (Verdampfer) in welcher Zeit geliefert werden können. Mit der zuständigen Feuerwehr sind die einsatztaktischen Maßnahmen im Vorfeld abzusprechen und regelmäßig Einsatzübungen durchzuführen! Für die Feuerwehr und für Fachberater/Sachverständige sollten aussagekräftige Feuerwehrpläne und Konstruktionsunterlagen der Silo- und Bunkeranlagen sowie diese vorliegende Fachinformation vor Ort griffbereit sein. 5.8 Wartung und Instandhaltung Eine regelmäßige Wartung von Filtern, beweglichen Teilen inkl. Lagern und Scharnieren und den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen der Silo- und Bunkeranlagen gemäß Herstellervorgaben ist dringend erforderlich. 6 Maßnahmen im Brandfall Nach Alarmierung der zuständigen Stellen (Feuerwehr, Fachberater) sollten im Brandfall alle Fördereinrichtungen abgeschaltet und zur Vorbereitung einer Inertisierung damit begonnen werden, alle Siloöffnungen möglichst gas- Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen dicht zu verschließen, notfalls mit nassen Säcken, Platten, Klebeband o. ä. Dadurch wird eine weitere Sauerstoffzufuhr vermieden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Personen durch Rauchgase gefährdet werden, ggf. ist umluftunabhängiger Atemschutz anzulegen (Feuerwehr). Des Weiteren sollten benachbarte, anliegende Silos, die nicht brandbetroffen sind, nach Möglichkeit entleert werden, um eine Brandübertragung zu vermeiden. 6.1 Inertisierung Die benötigte Menge an Inertgas ist zu ermitteln und bereitzustellen. Erst wenn genügend Inertgas vorhanden ist und die weitere Versorgung sichergestellt ist, sollte mit einer Inertisierung begonnen werden. Ferner sind kontinuierliche Gasmessungen erforderlich, u. a.: • Sauerstoff: um eine ausreichende Inertisierung nachzuweisen, • CO: Feststellung der Brandintensität und des Löscherfolgs. • Die Messwerte (Verlauf) müssen vor Ort durch einen Sachverständigen bewertet werden. 6.1.1 Benötigte Inertgasmengen Wie Erfahrungswerte aus der Praxis gezeigt haben, genügen für eine Inertisierung des freien Silo-Kopfraumes 1 m³ Kohlendioxid (gasförmig) oder 1,5 m³ Stickstoff (gasförmig) pro m³ freier Kopfraum. Dies führt zu einer Reduzierung der Sauerstoffkonzentration auf weniger als 8,0 Vol.-%, so dass keine Staubexplosionsgefahr für organische Stoffe im Kopfraum mehr besteht. Für das Aufgeben der entsprechenden Inertgasmenge wird ein Zeitraum von vier Stunden angestrebt. Durch Aufgaberaten von 0,5 bis 1,0 m³ Inertgas (gasförmig) pro m³ Schüttung wird eine Sauerstoffreduzierung auf < 2 Vol.-% erzielt. Diese ist für die Löschung des Glimmbrandes in der Schüttung erforderlich und muss über längere Zeit (i. d. R. 48 Stunden) gehalten werden. Auch hier wird eine Aufgabezeit des Inertgases von vier Stunden angestrebt. Voraussetzung ist jeweils, dass das Silo relativ gasdicht ist bzw. (provisorisch) abgedichtet werden kann, ansonsten können sich die benötigten Inertgasmengen erheblich vergrößern. Ferner sollte der tatsächliche Füllstand des Silos überprüft werden, unabhängig von automatischen Füllstandsanzeigern, die gelegentlich defekt oder ungenau sein können. 6.1.2 Bevorratung und Beschaffung von Inertgas Inertgas kann bei großen Gaslieferanten als Notfall-Lieferung angefordert werden. Bis die Unvollständige Brandbekämpfung und zu Gaslieferung an dem betroffenen frühes Ausräumen des Silos führt oft zu Staub- Silo eintrifft, können jedoch mehexplosionen – mit fatalen Folgen! rere Stunden vergehen. Dies ist in Anhaltswerte für eine Silo-Inertisierung/Übersicht Bemerkungen Sauerstoffkonzentration gegen Staubexplosion (Sauerstoffgrenzkonzentration) Im Mittel < 8,0 Vol.-% bei organischem Material Gilt bei Ausräumen des Silos; dabei Sauerstoff am Silofuß und Silokopf messen. Sauerstoffkonzentration (O₂) gegen Brandausbreitung Max. 4-6 Vol.-% O₂ Sauerstoff am Silokopf messen Konzentration mind. 48 h halten. Sauerstoffkonzentration (O₂) zur Löschung < 2 Vol.-% O₂ Sauerstoff am Silokopf messen Konzentration mind. 48 h halten! Inertgasaufgabemenge für Kopfraum für Sauerstoffkonzentration < 8 Vol.-% 1,0-1,5 m³ pro m³ freies Silovolumen N₂: 1,5 m³/m³ freies Volumen CO₂: 1,0 m³/m³ freies Volumen Inertgasaufgabemenge für Schüttung für Sauerstoffkonzentration < 2 Vol.-% 0,5-1,0 m³ pro m³ Schüttvolumen Unabhängig vom Inertgas! Tankzugladung (Stickstoff verflüssigt) (Kohlendioxid verflüssigt) Ca. 20.000 kg (flüssig) = ca. 17.100 m³ N₂-Gas = ca. 10.820 m³ CO₂-Gas Verdampfer erforderlich! Max. Silo-Innenüberdruck Siehe Herstellerangaben Abh. v. der Bauart; zu messen in Nähe der Inertgas-Eingabestelle. Messen der Brandintensität (Glimmbrand) Kohlenmonoxid (CO)-Konzentration am Silokopf messen Nimmt bei erfolgreicher Inertisierung von >> 1.000 ppm bis auf <100 ppm ggf. gegen 0 ab. Tabelle 2: Anhaltswerte aus der Praxis für eine Silo-Inertisierung 11 12 Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen den meisten Fällen aber unkritisch, da sich ein Schwelbrand im Siloinnern nur sehr langsam ausbreitet und es ohnehin oft keine andere erfolgversprechende Methode zur Brandbekämpfung gibt (abhängig vom Lagergut). Hier ist von allen Beteiligten Umsicht und vor allem Geduld gefragt! Es können sowohl Flaschenbündel (Inertgas gasförmig) als auch Tankzüge (Inertgas flüssig) geliefert werden. Eine Tankzugladung mit 20.000 kg Flüssigstickstoff im Sattelauflieger ergibt ca. 17.100 m³ gasförmigen Stickstoff. Ein Nachteil von Tankzugladungen ist, dass das Inertgas nur etwa in den ersten drei Stunden gasförmig aus dem Tank entnommen werden kann (wobei der Restdruck nicht unter 0,5 bar sinken darf). Danach ist eine Verdampfung von der Flüssig- in die Gasphase erforderlich, die nur mit einer separaten und entsprechend groß dimensionierten Verdampferanlage vorgenommen werden kann. StickstoffFlaschenbündel sind dagegen durchgängig bis zur Restentleerung nutzbar (CO₂-Flaschen nicht!). Optimalerweise kann Inertgas auch im Betrieb vorgehalten werden, z. B. in Flaschenbündeln oder Flüssiggastanks (mit Verdampfern). So kann im Brandfall die Inertisierung eines Silos oder Bunkers frühzeitig begonnen werden und durch nachgelieferte Gasmengen fortgesetzt werden. Die zu bevorratende Gasmenge richtet sich nach der Größe der Silos. Sie sollte für eine Inertisierung über vier Stunden ausreichen. Nach obigem Beispiel wären bei einem ungünstigen Füllgrad von nur 10 % des Silovolumens 1.800 m³ freies Kopfvolumen vorhanden, so dass 1.800 m³ x 1,5 m³ Stickstoff/m³ = 2.700 m³ Stickstoff erforderlich wären (entspricht rund 3.160 kg). 6.1.3 Aufgabe des Inertgases und Brandlöschung Grundsätzlich sollte zuerst der Kopfraum inertisiert werden. Dies dient zum Schutz vor möglichen Staubexplosionen im freien Kopfvolumen des Silos, was zunächst Priorität hat. Eine alleinige Inertgasaufgabe von oben (entgegen der Thermik) kann aber in der Regel die Schüttung im Silo nicht durchdringen und somit den Glimmbrand nicht endgültig löschen, was aber Voraussetzung für ein ungefährliches Ausräumen des Silos ist. Im zweiten Schritt erfolgt daher parallel eine weitere Inertgasaufgabe von unten am Silofuß z. B. mittels eines vorbereiteten Anschlusses (C-Kupplung nach DIN 14302), einer Lanze oder einer außen liegenden Ringleitung mit Öffnungen, die in das Silo ragen. Im Silokopf- und -fußbereich ist die Sauerstoffkonzentration ständig zu messen. Die Gasaufgabe von unten muss langsam und mit wenig Druck erfolgen, so dass die Schüttung gleichmäßig durchdrungen wird und sich keine größeren Kanäle in der Schüttung bilden. Der aus der Schüttung verdrängte Sauerstoff gelangt so in den zuvor inertisierten Kopfraum. Abhängig von der Sauerstoffkonzentration im Silokopf kann die Gasaufgabe von oben langsam reduziert und schließlich ganz eingestellt werden. Sollte die Sauerstoffkonzentration im Kopfraum jedoch wieder über z. B. 8 Vol.-% ansteigen (bei organischem Material), muss erneut Inertgas von oben aufgegeben werden. Vor dem Befüllen der Füllleitungen mit dem Inertgas sind diese zu entlüften bzw. mit dem Inertgas zu spülen, damit kein zusätzlicher Sauerstoff in das Silo eingeblasen wird. Der Inertisierungsvorgang ist messtechnisch zu überwachen. Dabei sind am Silokopf zu messen: • Sauerstoffkonzentration • Kohlenmonoxidkonzentration • ggf. Temperatur im Siloinnern • ggf. Kohlendioxidkonzentration Am Silofuß nahe der Inertgasaufgabestelle ist der Siloinnendruck zu überwachen. Sind die erforderlichen Anschlüsse und Öffnungen am Silo nicht vorhanden, müssen diese notfalls durch Anbohren des Silos (nur im Bereich der Schüttung und unter Einsatz von Wasser zur Bohrerkühlung) provisorisch geschaffen werden. Dabei ist der Explosionsschutz zu beachten. Es dürfen auf keinen Fall Zündfunken oder heiße Oberflächen entstehen. Der Füll- bzw. Löschvorgang kann von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen dauern. Die Feststellung der Brandlöschung erfolgt über die COKonzentration. Eine dauerhafte CO-Konzentration < 30 ppm nach Beendigung der Inertisierung (keine Inertgasaufgabe mehr) deutet auf eine erfolgreiche Löschung hin. 6.2 Wasser-/Schaumeinsatz Löschwasser mit Netzmittel, Mittel- und Leichtschaum oder Löschgel kann im Schutze der Inertisierung zur Kühlung bzw. zur Abdeckung auf das Schüttgut aufgebracht werden. Der Einsatz von Löschwasser und Schaum im Siloinnern ist in der Regel nicht möglich, wenn es sich um quellfähige Stoffe handelt oder das Schüttgut sich nicht gut mit Wasser durchtränken lässt, verklumpt oder die Baukonstruktion des Silos aus Metall, Kunststoff oder textilen Materialien besteht und eine Gewichtszunahme durch Wasser nicht zulässt (Einsturzgefahr). Der Einsatz von Löschwasser ohne Zusatzmittel (Vollstrahl/ Sprühstrahl) innerhalb des Silos sollte unterbleiben. Wird im Umfeld des Silos Wasser eingesetzt, ist darauf zu achten, dass kein Staub aufgewirbelt wird (Sprühstrahl verwenden) und dass das Wasser nicht in Silozellen hineinfließt. Die Kühlung des Silos von außen mit Wasser ist in der Regel möglich und sinnvoll. 6.3 Ausräumen des Silos Mit dem Ausräumen des Silos darf erst nach der Brandlöschung begonnen werden. Die Feststellung der Brandlöschung erfolgt über die CO-Konzentration. Eine dauerhafte CO-Konzentration < 30 ppm nach Beendigung der Inertisierung (keine Inertgasaufgabe mehr) deutet auf eine erfolgreiche Löschung hin. Kann eine Löschung nicht erzielt werden, muss das Ausräumen des Silos unter Inertatmosphäre im Silo und unter Inertatmosphäre in den dazu benutzten Fördereinrichtungen erfolgen. Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen Die Entscheidung für den Beginn des Ausräumens muss durch einen Sachverständigen in Verbindung mit der Feuerwehr getroffen werden. Wenn diese Punkte nicht beachtet werden, besteht die Gefahr eines erneuten Brandes oder einer Staubexplosion bei Leerräumen des Silos! Durch den Glimmbrand können sich innerhalb des Silos sogenannte Brücken gebildet haben, die bei Entleerung des Silos einstürzen können und eine Staubaufwirbelung verursachen. Die Folge kann eine Staubsexplosion sein, sofern keine Inertatmosphäre mehr gegeben ist. Bild 6: Tanktrailer und mobiler Verdampfer Vor Beginn der Ausräumaktion sind die mit dem Silo verbundenen Räume auf Staubfreiheit zu kontrollieren und ggf. zu säubern. Hierbei müssen Staubaufwirbelungen unbedingt vermieden werden. Beim Austragen des Schüttgutes muss durch geeignete Maßnahmen auch außerhalb des Silos die Bildung von gefährlichen Staub-Luft-Gemischen verhindert werden, z. B. durch Aufbringen eines Wasserschleiers. Bild 7: Stationärer Verdampfer an einem Silo Bild 8a+b: Inertgasanlieferung Bild 9: Inertgasanschluss an stationären Verdampfer Bild 10: Inertgasaufgabe per vorinstallierter Rohrleitungen 13 14 Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen 7 Notfalladressen 7.1 Inertgaslieferanten Geeignete Inertgaslieferanten finden sich auf der Homepage des Industriegaseverbandes (IGV) www.industriegaseverband.de. Hier ein Auszug (keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, Stand 02/2012): Im Brandfall können auch die Feuerwehrleitstellen bei der Beschaffung von Inertgas behilflich sein. Firma Adresse Telefon Fax E-Mail/Internet Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Wilhelmstraße 98 44649 Herne 02325-593-333 - www.atemschutzzentrum.net Air Liquide Deutschland GmbH Hans-Günther-Sohl-Straße 5 40235 Düsseldorf 0211-6699-0 0211-6699-222 [email protected] www.airliquide.de Linde AG Gases Division Germany Seitnerstr. 70 82049 Pullach 01803-85000-0 - [email protected] www.linde-gas.de AIR PRODUCTS GmbH Rensingstr. 15 44807 Bochum-Riemke 0234-6105-60 0234-6105-6371 www.airproducts.de KRAISS & FRIZ Autogenwerk Bahnhofstraße 64 73630 Remshalden 07151-70 99 66 - 0 Nur in BW (7er PLZ) 07151-70 99 66-22 [email protected] www.kraissundfriz.de PRAXAIR Kennedyhaus Hans-Böckler-Str.1 40476 Düsseldorf 0211-2600-0 0211-2600-123 [email protected] www.praxair.com Industrieweg 43 48155 Münster 0251-695-0 0251-695-194 [email protected] www.westfalen-ag.de BASI SCHÖBERL GmbH & Co. KG Im Steingerüst 57 76437 Rastatt 07222-505-0 07222-505-298 [email protected] www.basigas.de MESSER GROUP GmbH Messer-Platz 1 65812 Bad Soden 06196-7760-0 06196-7760-442 [email protected] www.messergroup.com RIEßNER-GASE GmbH & Co.KG Rudolf-Diesel-Str. 5 96215 Lichtenfels 09571-765-0 09571-765-67 [email protected] www.riessner.de WESTFALEN AG Ab 18 Uhr läuft Anrufbeantworter mit Notfallnumer Notruf: (außerhalb der Geschäftszeiten) 089-7446-2333 Notruf: (außerhalb der Geschäftszeiten) 069/50 98 53 68 Notruf: (außerhalb der Geschäftszeiten) 0180-201-0000 Notruf: (außerhalb der Geschäftszeiten) 05459-80625 Technik: 0251/695-228 Notruf: 0173-88 77 930 7.2 Fachstellen Im Brandfall kann u. a. das Zentrum für Brand- und Explosionsschutz der DMT GmbH & Co. KG in Dortmund angefragt werden, Notfall-Nr.: +49 231 5333-237 (24 Stunden erreichbar, es erfolgt Rückruf), www.dmt.de Sie kann Sachverständige und Messtechnik zur Einsatzstelle entsenden. Bei chemischen Produkten im betroffenen Silo oder Bunker kann auch das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS angefragt werden: TUIS-Notrufzentralen/Die Leitstellen dieser TUIS-Mitgliedsunternehmen stehen rund um die Uhr zur Verfügung BASF SE, Ludwigshafen +49 621 6043333* BASF Schwarzheide GmbH, Schwarzheide +49 35752 62112 Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen +49 214 3099300¹ Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbh, Stade +49 4146 912333 Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf +49 211 7973350 Infracor Gmbh, Chemiepark Marl +49 2365 492232 InfraLeuna GmbH, Leuna +49 3461 434333 InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG, Gendorf +49 8679 72222 Infraserv GmbH & Co. Höchst KG, Frankfurt am Main +49 69 3056418 Merck KGaA, Darmstadt +49 6151 722440 Bayer Schering Pharma AG, Berlin +49 30 46814208 Wacker Chemie AG, Burghausen +49 8677 832222 *National Response Center ¹für CHEMPARK Leverkusen, Dormagen, Krefeld Im europäischen Bereich steht für Auskünfte das International Chemical Environment (ICE) zur Verfügung, siehe unter http://helid.digicollection.org/en/d/Js13467e/11.2.html Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen für Brand- und Explosionsschutz der DMT GmbH & Co. KG in Dortmund aktiv mitgewirkt. 7.3 Mitwirkung An der Gestaltung dieser Fachinformation hat das Zentrum 8 Referenzen Lokale Standards sollten eingehalten werden. VdS 2154 VdS 2106 VdS 2109 EN 14491 EN IEC 60079 NFPA 68 NFPA 77 NFPA 654 Inertisierung von Silos im Brandfall (01/2008), www.vds.de Funkenlöschanlagen (05/2003) Sprühwasserlöschanlagen (06/2002 + 2109-S1: 08/2005) Schutzsysteme zur Druckentlastung von Staubexplosionen (10/2012) Explosionsgefährdete Bereiche (04/2013) Standard of explosion protection by deflagration venting (2013) Recommended Practice on Static Electricity (2014) Standard for the prevention of fire and dust explosions from the manufacturing,processing, and handling of combustible particulate solids (2013) DGUV Information 209-045 Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne, Brand- und Explosionsschutz (12/2010, vormals BGI 739-2) suvaPro Checkliste Holzspänesilo (11/2008, Best-Nr. 67007.d, Schweiz), www.suva.ch SP 2006: 47 Extinguishing Silo Fires (2006), SP Technical Research Institute of Sweden, report no. 2006: 47, www.sp.se Silobrände Einsatzlehre Feuerwehr Frankfurt a. M. (01/2008), Download von www.feuerwehr-frankfurt.de VDE 0185-305/ DIN EN 62305/ DIN VDE 0185-305 Blitzschutzanlagen (10/2011) VDI 3673-1 Druckentlastung von Staubexplosionen (11/2002) Blatt 1 VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen (05/1992) VDI 2263-2 Staubbrände und Staubexplosionen, Inertisierung (05/1992) 9 Anlage: Prinzipskizze Silobrandbekämpfung (Gesamtansicht) 1) Inertisierung von oben Entlüftung Berstscheibe Schaumaufgabe nur bei offenem Feuer Flaschenbündel S I LO Kühlung Inertgas Verdampfer Glimmbrand Steigleitung 2) Inertisierung von unten Schaummittel Druckmessung Messen: O2, CO, CO2, Temp. 15 16 Sicherheitstechnische Fachinformation: Brandschutz und Brandbekämpfung in Silo- und Bunkeranlagen Über die HDI Risk Consulting 403-HGST/SIFI156DE Die HDI Risk Consulting GmbH unterstützt Mittelständler, Industrieunternehmen und Konzerne bei der Schadenverhütung und beim Aufbau eines betrieblichen Risikomanagements. Dazu bietet HDI Risk Consulting den Kunden Zugriff auf ca. 180 Ingenieure und Spezialisten aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, Risiken zu beherrschen und somit ein individuelles, risikogerechtes Versicherungs-Deckungskonzept zu erstellen. HDI Risk Consulting ist weltweit aktiv in den Bereichen Feuer, Kraftfahrt, Technische Versicherung und Transport. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Erkennung und Beurteilung von Risiken sowie der Entwicklung geeigneter individueller Schutzkonzepte. Die HDI Risk Consulting GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der HDI Global SE. HDI Risk Consulting GmbH HDI-Platz 1 - D-30659 Hannover Phone: +49 511 645-4126 Fax: +49 511 645-4542 Internet: www.hdi.global Impressum: Verantwortlich für den Inhalt HDI Risk Consulting GmbH Layout: RELAY CORPORATE PUBLISHING GmbH. 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