Bezirkselternausschuss Lichtenberger Kitas

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Bezirkselternausschuss Lichtenberger Kitas
Bezirkselternausschuss
Lichtenberger Kitas
Sitzungsprotokoll vom 12.02.2014
Tagesordnung:
TOP 1: Aus den Ausschüssen, Aktuelle Themen
TOP 2: „Starke Kinder – starke Eltern“ | Überblick über Familienhilfe nach dem KJHG
Referentin: Sozialpädagogin Katrin Brehm
TOP 3: Bericht aus der operativen Steuerungsgruppe
Stand der Optimierung des Prozesses des Übergangs der Kinder von der Kita in die
Schule
TOP 4: Sonstiges
TOP 1: Aus dem BEA Schule
 Keine kita-relevanten Themen.
Aus dem LEAK
 Es wurden die Vertreter für die Ausschüsse gewählt.
 Ein Vortrag zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt als Themen der
frühkindlichen Bildung und Erziehung wurde gehalten. Aufgrund des geäußerten
Interesses des Plenums wird dies ein Schwerpunktthema in einer der nächsten
BEAK-Sitzungen sein.
Aus der AG78
 Keine Sitzung.
Aus der Spielplatzkommission
 Terminverschiebung. Keine Sitzung.
TOP 2: Die Referentin Frau Brehm ist Familienhelferin in Marzahn-Hellersdorf, Sozialpädagogin, Mediatorin und Trainerin des Elternkurses „Starke Eltern – starke Kinder“.
Nach SGB VIII Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe gibt es im Rahmen der
ambulanten und stationäre Hilfen zur Erziehung verschiedene Hilfeformen (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII).
Gemäß dem Gesetzestext soll die „Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist
in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ Die
Arbeit kann sich je nach Problemlage auf die Eltern, einzelne Kinder oder die gesamte Familie konzentrieren.
Weiterhin gibt es noch andere unterstützende Angebote wie z. B.
o Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
o Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII
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o Aufsuchende Familientherapie nach §27.3 SGB VIII
o Familienassistenz und weitere Hilfeformen
Familienhilfe können alle Eltern in Anspruch nehmen. Im Beratungsgespräch im Jugendamt wird ggf. der Bedarf gemeinsam mit den Eltern ermittelt und in einem Hilfeplan festgehalten. Der Familienhelfer oder die Familienhelferin lernt die Familie in
der Regel im Jugendamt kennen. In regelmäßigen Abständen erfolgt ein Austausch
zwischen dem Jugendamt, der Familie und den Familienhelfern. In diesen Hilfeplangesprächen wird ermittelt, welche Entwicklung in der Familie stattgefunden hat
und der Hilfeplan wird ggf. neu angepasst. Entsprechend des Auftrages arbeitet die
Familienhilfe auch mit anderen Institutionen wie Kita, Schule, Ärzten oder dem SPZ
zusammen.
Aufträge der Familienhilfe im Bereich der Kindeswohlgefährdung erfordern eine besonders enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Sollten Eltern die Arbeit mit der
Familienhilfe nicht annehmen oder den Auflagen des Jugendamtes nicht entsprechen, erfolgt von Seiten der Familienhilfe eine zeitnahe Meldung ans Jugendamt. Es
werden dann weiterführende Maßnahmen durch das Jugendamt wie z.B. andere
Hilfeformen, Einschaltung des Familiengerichtes oder auch die Inobhutnahme der
Kinder geprüft.
Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Meldungen (z.B. durch Kita, Schulen, Ärzte,
Nachbarn, ...) einer Kindeswohlgefährdung nachzugehen – es hat das sogenannte
Wächteramt. § 8a SGB VIII konkretisiert den allgemeinen staatlichen Schutzauftrag
als Aufgabe der Jugendämter, regelt die Beteiligung der freien Träger an dieser
Aufgabe und beschreibt die Verantwortlichkeiten der beteiligten Fachkräfte der Jugendhilfe.
Zur Unterstützung bei der Klärung, ob eine Kindeswohlgefährdung zum Beispiel in
der Kita vorliegt, dient der "berlineinheitliche Erfassungsbogen bei Verdacht einer
Kindeswohlgefährdung“. Die weiterführende Prüfung bei sich erhärtenden Faktoren
erfolgt grundsätzlich durch die Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe bzw. bei
freien Trägern in Zusammenarbeit mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a
SGB VIII (Kinderschutzfachkraft). Diese Kinderschutzfachkräfte können Eltern und
Fachpersonal gleichermaßen helfen, Situationen besser einzuschätzen und ggf.
richtige Schritte einzuleiten. In jeder Kita sollte es diese Kinderschutzfachkräfte geben. Der Träger kann entweder eigenes Personal entsprechend schulen lassen
oder auch externe Fachkräfte vorhalten, die bei Klärungsbedarf eingeschaltet werden können. Ziel dieser Beratung ist die Einordnung, ob es sich um eine Situation
handelt, in der keine weiteren Aktionen notwendig sind, um eine latente Kindeswohlgefährdung, bei der das Kind bei der Familie verbleiben kann, sofern weitere
Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden oder um eine akute Kindeswohlgefährdung, die
sofortige Aktionen erfordert.
Zusätzlich zum Jugendamt können auch die Kinder- und Jugendfamilienzentren, der
Kinderschutzbund und das Kinderschutz-Zentrum entsprechend beraten. Diese
Angebote und weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote in Lichtenberg sind
in einer Selbsthilfe-Broschüre dargestellt (Beratungsangebote für Familien ab Seite
42).
TOP 3: Am 13. Februar fand wieder eine Sitzung der operativen Steuerungsrunde zur Optimierung des Übergangs Kita-Schule statt. Dort wurden die von der Unterarbeitsgruppe erarbeiteten Leitlinien vorgestellt sowie weitere Ideen vorgestellt (ElternCheckliste, Muster-Kooperationsvereinbarung zwischen Schulen und Kitas). Die
Leitlinien werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
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TOP 4: Bekanntmachung
Unter dem Motto „100 Spielplätze in 100 Tagen“ spendet „Fanta“ dieses Jahr
195.000 Euro für insgesamt 100 Spielplätze in ganz Deutschland.
Egal ob als Betreiber, Verein, Initiative oder als Privatperson: Bis zum 21. April 2014
kann Jedermann unter www.fanta.de/spielplatzinitiative öffentlich zugängliche
Spielplätze zur Teilnahme anmelden, wenn diese dringend eine Modernisierung
benötigen oder kreative Spielelemente vermisst werden.
Beantwortung von Fragen
Thema gesicherter Zugang zur Kita
Bestehenden Sicherungssysteme in den Kitas? In vielen Lichtenberger Kitas gibt es
Zugangssysteme mit PinCode (mit Code-Wechsel in sehr unterschiedlichen Abständen). Ansonsten ist das Verschließen von Eingangstüren zu bestimmten Zeiten
weitgehend üblich. In vielen Kitas gibt es keine weitere Sicherung bis auf visuelle
Kontrollen durch das Fachpersonal z.B. bei Zutritt über den Gartenbereich oder Ansprechen fremder Personen im Treppenhaus. Kaum eine Kita führt Zutrittskontrollen
durch z.B. Kartensysteme durch (sehr kostenintensiv).
Kinder sollen geschützt werden. Dies geschieht nicht nur durch das Verhindern unbeobachteten Verlassens der Kita (weitgehend durch außer Reichweite der Kinder
angebrachte Türöffner), sondern auch durch den Schutz vor Fremden, die in die
Kita kommen können. Hier bieten Summer keinen geeigneten Schutz.
Frau Griep vom Jugendamt stellte im Nachgang der Dezembersitzung folgende
Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung, die auch für Berliner Kitas verpflichtend
sind: http://www.sichere-kita.de/. Das Dokument stellt sehr anschaulich
Sicherheitsanforderungen in einer Kita dar.
Nach der Diskussion in der Februarstzung hat sich Frau Griep intensiver mit dem
Thema Türsicherung in Kitas beschäftigt und dazu Frau Düring von der Kita-Aufsicht
telefonisch befragt.
Der Träger ist nach deren Aussage zur Türsicherung verpflichtet, ein konkretes
System kann ihm allerdings nicht vorgeschrieben werden.
Kinder dürfen das Haus nicht unbefugt verlassen können. Im Notfall muss die von
innen gesicherte Tür jedoch ohne Hilfsmittel zu öffnen sein. Das bedeutet, dass z.B.
nicht erst Schlüssel gesucht werden dürfen, sondern ein Panikschloss die Tür leicht
öffnen lässt. Im Falle eines Stromausfalles muss sich z. B. eine
elektrisch/elektronisch gesicherte Tür ebenfalls leicht öffnen lassen und das System
darf an der Stelle nicht versagen.
Von außen muss unbefugten Personen der ungehinderte Zugang zur Kita verwehrt
werden. Der Träger ist verpflichtet, die Kinder vor Gefahren zu schützen. Das
bedeutet im Umkehrschluss auch vor Gefahren, die von außen nach innen
gelangen können.
Eine Kita ist eine Betreuungseinrichtung und kein öffentliches Gebäude, welches
jedem Zutritt gewähren muss.
Da zu den rechtlichen Grundlagen noch Fragen offen blieben, hat Frau Griep im
angeboten, das Thema in der nächsten Sitzung erneut aufzugreifen und auch die
entsprechenden Paragrafen vorzustellen.
Wegrationalisierung von Küchenpersonal
Der Träger verteilt die ihm überwiesenen monatlichen finanziellen Mittel so, wie er
dies für angemessen erachtet. Der Personalschlüssel findet nur auf Fachpersonal
Anwendung. Solange keine Gefährdung (z.B. durch unhygienische Zustände) zu
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erwarten ist, gibt es keine rechtliche Handhabe, eine Stundenaufstockung für
Küchenkräfte zu fordern.
Kosten für Kita-Verpflegung
In vielen Lichtenberger Kitas zahlen die Eltern Zusatzbeiträge für Vesper und
manchmal auch Frühstück. Eine Umfrage bei den anwesenden
Elternvertreter_innen ergab, dass die Beiträge meist zwischen 5 und 10 Euro für
das Vesper liegen. Wird auch das Frühstück durch die Kita bereitgestellt, erhöhen
sich die Zusatzbeiträge meistens entsprechend.
Es herrscht Einigkeit, dass für den von den Kitas dafür normalerweise
veranschlagten Betrag keine abwechslungsreiche Mahlzeit von den Eltern
mitgegeben werden kann (Zubereitungszeit nicht mitgerechnet). Vielfach wird
Einkauf und Zubereitung der Mahlzeiten in den Kita-Alltag integriert. Spielerisch
werden so Verkehrserziehung beim Weg zur Einkaufsstätte, der Umgang mit Geld
sowie motorische Fähigkeiten bei der Zubereitung der Lebensmittel trainiert.
In eigener Sache:
Der BEAK-Vorstand ist über die E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen.
Die Internetseite www.beak-libg.de befindet sich noch im Aufbau. Sobald dort
Inhalte eingestellt sind, werden wir Sie informieren.
Termine unserer nächsten Sitzungen*:
Datum
Ort
Beginn
09.04.2014
Ratssaal im Rathaus Lichtenberg
18:30 Uhr
11.06.2014
Ratssaal im Rathaus Lichtenberg
18:30 Uhr
.
*Eventuelle Änderungen werden mitgeteilt.
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Anwesende am 12.02.2014:
Vorstand
Anja Malchin
Claudia Bull
Claudia Mankiewicz
Diana Ehlert
Patrick Schlöffel
Kindertagesstätte
Singemäuse
Traumzauberbaum
Lichtenzwerge
Evangelische Kita Schottstraße
Oberseeräuber
Elternvertreter_innen
Anita Jachmann
Anne Langhans
Antje Würdemann
Christine Fehlandt
Deike Siegl
Dirk Gawlitza
Eva Schwickardi-Richter
Frank Purrmann
Franziska Köckeritz
Ina Littau
Jana Buchwald
Janine Kuhn
Konstantin Müller
Kristian Schiller
Mandy Abram
Mandy Ziermann
Martina Werner
Nadine Trittschuh
Nancy Liebner
Nicole Aichinger
Nicole Jakubzik
Sabrina Jahn
Sandra Märker
Steffi Wolff
Susan Woldt
Yvonne Buchholz
xxx Wolf
Kindertagesstätte
Fiorella
Löwenzahn (KIB)
Minimax "Tannhäuserstr."
Kinderhaus Berlin-Brandenburg
Römerweg
Zwergenland
Sonnengarten
Märcheninsel
Wolkenschaf
Pusteblume
Nido Piccolo
Kinderhaus
Glückspilze
Albert-Schweitzer
Eichhörnchen
Sonnenblume
JAO gGmbH
Albert-Schweitzer
Löwenzahn (KIB)
Märcheninsel
Phantasialand
Zwergenland & BIP
Spatzennest
Sophies Welt
Grashüpfer
Märchenland
Wiesenhüpper
Gäste/beratende Mitglieder
Katrin Brehm
Kerstin Griep
Thomas Stenzel
metrumBerlin gmbH
Jugendamt Lichternberg
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