Ausgabe 02/2006 - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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Ausgabe 02/2006 - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Inhalt
Editorial
Wenn das Fass überläuft – auf die Straße
3
Informationen
In der Heftmitte zum Herausnehmen
Abrechnung
Verordnung von Arznei-,
Heil- und Hilfsmitteln
Vertragswesen
Sicherstellung
Schutzimpfungen
Hinweise zur Abechnung nach EBM 2000plus
I
Blutzuckerteststreifen für Diabetiker
I
Änderung der Heilfürsorgevorschriften der Bundespolizei
(ehem. BGS)
I
Infos: Regressanträge …Krankenbeförderung … Portkanülen …
Protonenpumpenhemmer …
II
Neue Regelleistungsvolumina und Honorierungsregelungen
für die Jahre 2005 und 2006
III
Geänderte Gebührenordnung der Unfallkassen Bahn/Post
V
Heilfürsorge Feuerwehr – Protokollnotiz
V
„Haut-Check“-Verträge mit mehreren Krankenkassen –
Vertragstexte im Internet
VI
Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
VI
Änderung zur Liste der D-Ärzte
VIII
Schutzimpfung gegen Pneumokokken-Krankheiten
VIII
Protokollnotiz zur Vereinbarung über die Durchführung von aktiven
Schutzimpfungen …Varizellen (Primärkassen)
IX
Protokollnotiz zur Vereinbarung über die Durchführung von aktiven
Schutzimpfungen … Meningokokken, Pneumokokken (Ersatzkassen) X
DMP
Lieferung der Daten der am DMP teilnehmenden Ärzte
an Datenstelle und Krankenkassen
X
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung der gynäkologischen Zytologie in Sachsen
XI
Nachtrag
Ärzteverzeichnis
Nachträge der Bezirksgeschäftsstellen Chemnitz, Dresden
und Leipzig
XII
Verschiedenes
Abfallentsorgung durch Arztpraxen
XV
Personalia
In Trauer um unsere Kollegen
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
XVII
1
Inhalt
Zulassungsbeschränkungen
Bekanntmachung des Landesausschusses vom 25. Januar 2006
Fortbildung
Kurse der Sächsischen Landesärztekammer 2006
XX
„Hypnotherapeutische Raucherentwöhnung“
XX
Einführung der Pneumokokken-Standard-Impfung in Sachsen
XX
Leipziger Infektionsmedizinisches Fallseminar 2006
XX
XVII
Rubriken
Aktuelles
Überwältigende Demonstration ärztlichen Protestes in Berlin
4
Ärzte wollen von der Politik nicht als Dummschüler behandelt
werden – Dr. Frank Eisenkrätzer
5
Überwältigende Demonstration ärztlichen Protestes
4
Ärzteprotest: Presseinformation der KVS, Resolution, Presseecho
6
Ausgabenvolumen Arzneimittel 2006 und Richtgrößen 2006
7
Dramatische Einschnitte bei Verordnung von Medikamenten unausweichlich – Presseerklärung der KVS
7
Einladung zur gemeinsamen Veranstaltung von KVS und SLÄK
am 8. März 2006
Außerordentlicher Vertreterversammlung der KV Sachsen
Außerordenlichen Kammerversammlung der Sächsischen
Landesärztekammer
8
Nachrichten
verschiedene Nachrichten
9
In eigener Sache
Ärzteprotest: Ostarzt sucht Nachfolger
10
Wir erinnern an
Vom Blasenspiegel zum Evakuationszystoskop – Max Nitze
11
Zur Lektüre empfohlen
Stadtlexikon Leipzig von A bis Z
12
Geißeln der Menschheit
12
Heinrich Heine
12
Impressum
10
Vertreterversammlung
Beilagen:
2
Jahresinhaltsverzeichnis 2005
Abrechnungshinweise der KV Sachsen – 2. Lieferung Austauschseiten
KBV: Bewertung der Verordnungsfähigkeit von Fosavance
Anlage 6 der Arzneimittelrichtlinien – Protonenpumpeninhibitoren (PPI)
ARD Themenwoche Krebs
Vertragsänderung Impfvereinbarung AOK
Vereinbarung und Protokollnotiz Schmerztherapeutische Versorgung VdAK/AEV
Zusätzliche Abschlagszahlung
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Editorial
Editorial
Wenn das Fass überläuft – auf die Straße
Auf die Straße 2005
„Wenn viele kleine Leute an vielen kleinen Orten viele kleine Sachen tun, dann
können sie das Gesicht der Welt verändern“, heißt es in einem Lied )2. Im letzten
Jahr gab es viele kleine Demonstrationen
in ganz Deutschland. In Sachsen hatten
die fachärztlichen Berufsverbände und
unsere Arzthelferinnen zur Demo vor den
Kulturpalast gerufen (KVS-Mitteilungen
12/05, Seite 6). Es war ein von den Medien sehr aufmerksam begleitetes Ausrufezeichen. Unmittelbar danach trafen sich
Standesvertreter mit Politikern, das halte
ich für ganz wichtig.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
waren Sie auch mit in Berlin? Ich bin
stolz, sagen zu können: Ich bin dabei gewesen.
Auf die Straße 1968
Als 2002 Rot-Grün antrat, kamen die 68er
in die Regierungsverantwortung. Wer hätte
das gedacht als sich der Bürgerschreck unsanft Aufmerksamkeit erstritt. Ein 68erMotto war: „Mach kaputt, was dich krank
macht.“ Kollege Bittmann, KV-Vorsitzender in Schleswig Holstein, nahm den
Spruch auf und meinte, jetzt handeln sie
wohl nach der Devise „Mach kaputt, was
gesund macht.“
Auf die Straße 1989
Viel friedlicher ging es 1989 auf den
Straßen zu. Dafür war die Veränderung
danach umso größer. Jetzt sind 89er in
der Regierung. Das ist wohl eine große
Chance, wenn es auch „schmidteinander“
besonders schwer ist. 1989 gingen wir
auch nicht zum Rabatz auf die Straße. Die
Tage danach traf man sich am Runden
Tisch – mit dem Nachdruck der Straße.
Peter Ensikat: Die sächsischen Feger )1,
Strophe 1(4)
Im düstern Auge manche Träne – wir fegten durch
Leipzig und machten Euch Beene.
Feudalsozialistischer Leichengeruch – wir fegten
euch weg mit dem dreifachen Fluch.
Wir fegen, wir fegen …
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Auf die Straße 2006
Die Protestwelle in Deutschland wird
immer größer. Die große Demonstration
unserer Ängste, unserer Wut und unserer innerärztlichen Solidarität fand am
18. Januar in Berlin statt und führte folgerichtig zum Bundesministerium für
Gesundheit. Seinen Hauptsitz hat es ja
nach wie vor im beschaulichen Bonn am
Rhein. Da hat man die sozialen Probleme
im Lande nicht jeden Tag so deutlich vor
Augen. Aber über 20.000 Kolleginnen
und Kollegen in eisiger Kälte sind nicht
mehr so einfach zu übersehen.
„70 % der Bürokratie verursachen die
KVen, 30 % die Kassen.“ Schön, wenn
wir schon mit den Kassen die Gesetze
machen, können wir ja zur Abwechslung
mal die Politiker abschaffen oder wenigstens ihr Monopol brechen.
Apropos Monopol. Schon 2003 plante
Frau Schmidt „das Monopol der Kassenärztlichen Vereinigungen abzuschaffen
… um mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zu erzeugen“ (Die Zeit, 08.05.03)
Wettbewerb heißt hier, gegeneinander arbeiten und sich im Preis unterbieten.
Der Tag der Ärzte am 18. Januar hat uns
wieder deutlich gezeigt: nur wenn wir im
wahrsten Sinne des Wortes zusammen
stehen, haben wir eine Chance. Das Miteinander der ambulanten und stationären,
der haus- und fachärztlichen Kollegen in
der 89er Stimmung hat gezeigt:
Wir können es!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ich stimme mit Herr Steinbronn von der
AOK (s. PRO & KONTRA auf S. 9) darin
überein, dass Einigung „solide am Verhandlungstisch erzielt“ werden sollte.
Das versuchen wir seit Jahren und werden
es weiter tun. Wie Kollege Heckemann
schon in der Presseinfo vom 12.01.
schrieb: „Ein hilfreiches Mittel für den
nötigen Nachdruck ist die Massendemonstration am 18. Januar in Berlin.“ Die von
uns „besuchte“ Bundesministerin reagierte entsprechend und ließ durch den
bekannten Prof. Lauterbach verkünden:
Ihre Stellv. Vorstandsvorsitzende
Ulrike Schwäblein-Sprafke
Peter Ensikat Die sächsischen Feger, Strophe 4(4)
modifiziert 2006 auf der Straße
Der Besen macht noch lange nicht halt.
Denn so viel Dreck – ob neu, ob alt – den fegt man
nicht mit einmal dahin.
Wir fegen bei uns – nun auch in Berlin!
Hier fegen, dort fegen …
)1 „Von der Wende bis zum Ende“ – Ein Distel-Buch,
Edition Hentrich 1990
)2 Text/Musik: Bernd Schlaudt 1989
3
Aktuelles
Aktuelles
Überwältigende Demonstration ärztlichen Protestes in Berlin
Mit Bussen, Bahn und per Auto waren sie
am 18. Januar ins kalte und nasse Berlin
geströmt: Tausende Ärzte aus Kliniken,
niedergelassene Fach- und Hausärzte,
Psychotherapeuten, Schwestern, Arzthelferinnen. Mit im Gepäck führten sie originelle Transparente, Pfeifen, Rasseln,
weiße und grüne Kittel ... und jede Menge
Frust auf die Gesundheitspolitik und die
Krankenkassen. Sie alle wollten zum …
Tag der Ärzte am 18. Januar 2006
Um 12.00 Uhr war die Auftaktveranstaltung im Hotel Maritim von den Organisatoren angesetzt. Wer (wie der Autor)
schon eine reichliche Stunde vor Beginn
am Ort sein konnte, hatte Glück. Kurze
Zeit später befanden sich 6.000 Teilnehmer im Maritim. Das Hotel – mit mehreren vorbereiteten Sälen – musste „wegen
Überfüllung“ geschlossen werden.
Vor dem Hotel standen weitere tausende
Ärzte. Selbst für die zahlreich versammelten Medienvertreter gab es kaum ein
Durchkommen. Die Teilnehmerzahlen lagen weit über jeder Prognose. Insgesamt
waren es dann über 20.000 Protestierende. Darunter natürlich eine angemessene „sächsische Fraktion“. Die genaue
Zahl konnte bei diesen Massen niemand
herausfinden. Selbst die Veranstalter hatten Probleme mit einer nicht auf diesen
Ansturm ausgelegten Übertragungstechnik nach Außen, was aber der Stimmung
kaum Abbruch tat.
4
Es war die Menge und die Geschlossenheit
der Ärztevertreter, die dieser Veranstaltung
etwas Besonderes gab und die immer wieder von Rednern und in den Diskussionen
hervorgehoben wurden. Insgesamt hatten
36 Verbände zu dieser gemeinsamen Aktion eingeladen. In dieser Form gab es das
in Deutschland bisher noch nicht.
„Gesundheit erhalten statt Mangel
verwalten!“
Diese Losung steht über der am 18. in
Berlin verabschiedeten Resolution. Wie
zu Beginn dem Auditorium unter Beifall
von den Veranstaltern mitgeteilt wurde,
steht die Bevölkerung mit einer übergroßen Mehrheit hinter den Ärzteaktionen:
Nach Umfragen sind es über 80 Prozent.
84 Prozent lehnen das neue Bonus-Malus-Gesetz von Frau Schmidt ab. Und was
die Ärzte besonders ärgert, erfuhr das
Bundesgesundheitsministerium in einer
eigenen Umfrage von 90 Prozent der befragten Ärzte: Zu viel staatlich verordnete
Bürokratie. Das war unerwartete Schützenhilfe des Ministeriums.
Protest mit Worten
Die Rednerliste im Maritim reichte von
der Bundesärztekammer, über die Zahnärzte, den Marburger Bund bis hin zum
Deutschen Ärztinnenbund. Nur einige
kurze Anmerkungen.
Ärztepräsident Prof. Jörg-Dietrich Hoppe
verwies auf die miserablen Arbeitsbedingungen und auf die unbezahlte Mehrarbeit in Größenordnungen: „Es geht um
unbezahlte Vergütungen in der unvorstellbaren Größenordung von 12 Milliarden
Euro, die dann noch wie selbstverständlich in die Haushaltplanungen mit einfließen. Es darf nicht länger staatliche Rationierung auf dem Rücken von Patienten
und Ärzten geben“, forderte er unter Bei-
fallsstürmen. Weitere massive Kritik an
der Politik: „Wer unbegrenzte Leistungen
verspricht, darf nicht an der Rationierungsschraube drehen.“
Einig war sich Prof. Hoppe mit den Anwesenden im Saal auch in der Ablehnung gegen bestimmte Politikberater. Er brauche gar keinen Namen zu nennen ... der
Saal wusste Bescheid und signalisierte das
mit einem gewaltigen Pfeifkonzert.
Sein Resümee, auch mit Blick auf den gravierenden Ärztemangel: „Wenn nicht noch
mehr arztfreie Zonen entstehen sollen,
muss sich am Umgang der Politik mit uns
etwas ändern.“ Vom Protesttag in Berlin
sandte er die Botschaft an die Bundespolitik: „Das war erst der Anfang!“
Für Dr. Wolfgang Wesiak vom Berufsverband der Deutschen Internisten ist das
Maß voll: „Wir sind nicht die Melkkühe
der Nation. Der ungebremste Marsch in
die Staatsmedizin darf so nicht weitergehen!“ Er sandte eine Solidaritätsadresse an Klinikärzte, an niedergelassene Fach- und Hausärzte: „Das Ziel der
Politik, die Liquidation der fachärztlichen
Praxen, ist fast erreicht. Ärzte fliehen vor
diesen Zuständen ins Ausland.“ Dazu gehört für ihn, dass niedergelasse Haus- und
Fachärzte, weit über einer 40-StundenWoche arbeitend, immer noch die wohnortnahe ambulante Versorgung garantieren und zum Dank dafür als üble
Abzocker bezeichnet werden.
Nahezu gerührt zeigte sich der Gynäkologe Dr. Klaus Bittmann von der überwältigenden Beteiligung: „Ich bin stolz
auf die Geschlossenheit und die Widerstandskraft der Ärzte. Wir haben gelernt“,
sagte er mit Blick auf manche innerärztlichen Streitereien der Vergangenheit. Sein
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Aktuelles
Appell an die Teilnehmer: „Tragen sie
den Protest in Ihre Bundesländer weiter!“
Protest mit den Füßen
Nach den Statements formierte sich ein
mehrere hundert Meter langer Protestzug.
Vom Berliner Tiergarten ging es über zwei
Kilometer bis hin zum Bundesgesundheitsministerium in der Wilhelmstraße. In
dem für diese Demonstrantenzahlen viel
zu engen Gebiet fanden doch alle irgendwie Platz. Noch einmal gab es emotionale
Reden und Forderungen der Demonstranten. Schlusspunkt und Warnsignal an die
Politik: Viele rote Luftballons stiegen in
den trüben Berliner Himmel.
Der Marsch brachte den Teilnehmern als
unangenehme (aber leicht hinnehmbare)
Begleiterscheinung kalte Füße ein. Viel
wichtiger: Bekommt nun die Politik
angesichts einer solch gewaltigen Demonstration ärztlicher Unzufriedenheit kalte
Füße? So schnell offenbar nicht. Denn,
nach der ersten Reaktion von Frau Schmidt
noch am 18. ist an der ganzen Misere nicht
sie, sondern die Selbstverwaltung schuld:
Es braucht wahrscheinlich noch viele
weitere Protesttage.
– KS –
Dr. Frank Eisenkrätzer, Facharzt für Allgemeinmedizin:
Ärzte wollen von der Politik nicht als Dummschüler behandelt werden
Dr. Frank Eisenkrätzer betreibt seit 1992 in
Radebeul eine Praxis in eigener Niederlassung. Berufspolitisch sehr aktiv ist er u. a.
Vorsitzender des Regionalausschusses Dresden der KV Sachsen. Wie viele Kolleginnen
und Kollegen, hat auch er am Protesttag der
Ärzte teilgenommen. Über seine Gründe sprachen wir mit ihm vor der Fahrt nach Berlin.
Herr Dr. Eisenkrätzer, gegen was und wen
wollen Sie am 18. in Berlin protestieren?
Die Budgetierung ist mir ebenso ein Dorn
im Auge, wie die Art des Einzuges der Praxisgebühr auf dem Rücken der Ärzte und
Ihrer Schwestern. Die immer noch deutliche finanzielle Benachteiligung der ambulanten Medizin im Osten kann ich ebenfalls nicht hinnehmen. Reizpunkt Nr. 1 ist
aber derzeit für mich die geplante Malusregelung bei den Arzneimitteln. Wenn die
Ausgaben steigen, sind grundsätzlich immer die Ärzte schuld. Die ständigen Eingriffe der Bundespolitik in die sensiblen
Arzt-Patientenbeziehungen sind allein eine
Demonstration wert.
Kann eine Demo überhaupt etwas bewirken?
Das kann schon etwas bringen, wenn eine
genügend große Anzahl von Ärzten demonstriert. Wenn wir nichts tun, wird überhaupt
keiner angeregt, mal darüber nachzudenken, was gesetzlich entschieden wird. Leider haben wir als Vertragsärzteschaft niemanden, der uns von Staats wegen gewogen
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Dr. Eisenkrätzer (li.) mit seinem Ausbildungsassistenten Lars Oldsen
ist. Wir werden nur unablässig beschimpft.
Von der Politik wird in keiner Weise honoriert, was ein Arzt eigentlich qualitativ und
quantitativ zu leisten hat.
Immer mehr Niedergelassene gehen
auf die Straße. Was bringt Sie persönlich beim Thema Gesundheitspolitik
am meisten auf die Palme?
Am meisten ärgert mich, dass wir wie
Dummschüler behandelt werden. Mir wird
ständig das Gefühl vermittelt, ein missratener Schüler zu sein, obwohl ich mich z. B.
bemühe, wirtschaftlich zu arbeiten, wirtschaftlich zu verordnen. Das ist ein psychologischer Effekt und einfach demotivierend.
Wie reagieren Ihre Patienten auf die
Protesthaltung Ihres Doktors?
Wir vermeiden in der Praxis die Patienten
zu instrumentalisieren. Wir sagen aber
z. B., dass am 18. keine Sprechstunde
stattfindet und wo sie im Notfall versorgt
werden. Ich habe auch Patienten, die un-
sere Probleme genau verfolgen. Da höre
ich dann schon mal: Das ist richtig, dass
ihr euch jetzt zur Wehr setzt.
Nach der Demonstration übermittelte
uns Herr Dr. Eisenkrätzer noch seine
Eindrücke aus Berlin:
Die Veranstaltung war eine überwältigende Demonstration der berechtigten
Anliegen und Forderungen aller Arztgruppen und ihrer Helferinnen und Helfer. Die Reaktion aus dem Gesundheitsministerium allerdings vermittelt mir
das schale Gefühl, dass die Verantwortlichen in der Politik die ethische
Zwangslage der Ärzte nach wie vor
schamlos ausnutzen. Das zwingt uns zur
Fortsetzung der Proteste. Ich hoffe sehr,
dass auch jene mitgerissen werden, die
zu Hause am warmen Ofen oder am
Biertisch sitzen und von dort aus die
Selbstverwaltung beschimpfen.
– KS –
5
Aktuelles
Resolution
KASSENÄRZTLICHE
VEREINIGUNG SACHSEN
LANDESGESCHÄFTSSTELLE
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Schützenhöhe 12 · 01099 Dresden
Dresden, den 12. Januar 2006
PRESSEINFORMATION
Wenn reden allein nicht mehr hilft
Gesundheit erhalten statt Mangel verwalten!
„Wenn wir ein Land sein wollen, in dem wir ein Herz für Schwache haben, dann
brauchen wir auch ein Herz für Leistung und auch ein Herz für mehr Leistung.
Wir müssen stärker anerkennen, wenn sich Menschen engagieren, wenn sie etwas leisten und wenn sie etwas aufbauen. Diese Menschen verdienen nicht unseren Neid, sondern unsere Dankbarkeit."
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Regierungserklärung am 30. November 2005
Sächsische Ärzte am 18. Januar in Berlin
Im Interesse angemessener Bedingungen bei der ambulanten Behandlung der Patienten schöpft die KV Sachsen seit Jahren alle ihr möglichen
Mittel aus, um Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Viele Vorschläge versandeten im Streit der sich blockierenden großen Volksparteien. Wenn immer neue Reglementierungen die bürokratischen
Anforderungen erhöhen und gleichzeitig die Vertragsärzte zunehmende
Zeiträume ohne Bezahlung arbeiten, muss ein politischer Paradigmenwechsel erfolgen. Solange den ostdeutschen Ärzten außerdem nach wie
vor nur etwa 80 % der Mittel zur Verfügung stehen, wie den Kollegen in
den westlichen Bundesländern, ist das kein Weg aus dem zunehmenden
Ärztemangel. Die große Koalition ist die historische Chance, die Probleme zu lösen.
Ein hilfreiches Mittel für den nötigen Nachdruck ist die Massendemonstration am 18. Januar in Berlin. Die KV Sachsen solidarisiert sich mit den
Forderungen der Kolleginnen und Kollegen und ihrer Teilnahme. Ebenso
unterstützen wir jene Ärztinnen und Ärzte, die an diesem Tag die ambulante medizinische Versorgung in kollegialer Absprache sicherstellen.
Das muss auch für die Leistungsträger im deutschen
Gesundheitswesen gelten!
Gemeinsam sind Ärztinnen und Ärzte, Arzthelferinnen und Patienten aus ganz
Deutschland am 18.01.06 nach Berlin gekommen. Gemeinsam stehen wir
auf gegen die permanente Entrechtung der freiberuflich tätigen Ärzte und
Zahnärzte, wir stehen gegen die unhaltbaren Arbeitsbedingungen in Klinik und
Praxis, wir stehen gegen die permanente Abwertung ärztlicher Arbeit und
gegen die fortgesetzte Rationierung in der medizinischen Versorgung.
Dafür werden wir gemeinsam mit den Patienten streiten, damit wir in Deutschland auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Medizin sicherstellen können.
Heute ist erst der Auftakt!
Wir fordern:
Schluss mit den katastrophalen Arbeitsbedingungen
Weg mit der monströsen Kassenbürokratie.
Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie in deutschen Kliniken.
Der Arztberuf muss wieder attraktiv werden.
Der Vorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, verweist besonders auf ein aktuelles Problem der Ärzteschaft: „Eine völlig neue
Qualität der Drangsalierung beschert uns das geplante „Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz“ mit dem Arzneimittel-Malus. Glaubt
man im BMG wirklich, dass auf diesem Weg außer einer dramatischen
(teils sicher auch irrationalen) Verordnungsverweigerung etwas erreicht
werden kann? Die geplante Regelung würde viele Kollegen zum vorzeitigen Verlassen des Systems bewegen. Um nicht mangels Alternative aufgeben oder mit massiver Frustration weiterarbeiten zu müssen, führt
offenbar auch in diesem Jahrzehnt die Veränderung nur über die Straße.“
Schluss mit dem Aushungern des Gesundheitssystems
Weg mit der Rationierung und Schluss mit den Leistungskürzungen auf dem
Rücken unserer Patienten.
Kassen zahlen nur zwei Drittel der erbrachten Leistungen.
500.000 Arzthelferinnen bangen um ihren Arbeitsplatz: Weg mit den Budgets.
Deshalb fordern wir eine leistungsgerechte Vergütung in Euro und Cent.
V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen
Für eine qualitativ hochwertige Medizin
Gegen Kahlschlag in der medizinischen Versorgung.
Gegen Staatsmedizin und Einheitsversicherung. Für die Teilhabe aller Patienten am medizinischen Fortschritt.
„Tag der Ärzte“: Treff 12 Uhr im Maritim-Hotel, Stauffenbergstraße 26,
10785 Berlin Marsch ca. 2 km zum Gesundheitsministerium Wilhelmstraße, Kundgebung bis ca. 15 Uhr
Gegen Versorgungsnotstand und Praxissterben
Schluss mit dem Ausbluten der Patientenversorgung.
Deutschland braucht eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische
Versorgung durch freiberufliche Praxen.
Wir wollen heilen statt den Mangel verwalten!
„Veränderung nur über die St
raße zu erreichen“
Über 30 Berufsverbände des Gesundhe
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Freie Presse 14./15-01-06
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Ärzte verstärken mit
Chance bewertet
SZ 17.01.06
DNN 13.01.06
Sächsische Ärzte planen
Protest in Berlin
facharzt.de
Nachrichten Gesundheitspolitik
KV-Chef Heckemann:
Veränderung nur auf der Straße
zu erreichen
12.01./14:10
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Ärzte im Frust: Tausende Praxen ble
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DNN/LVZ
17.01.06
Auftakt für Protestwoche der Med
iziner / Kassen kritisieren Aktionen
6
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Abrechnung/Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
Informationen zum Herausnehmen
Abrechnung
Hinweise zur Abrechnung nach EBM 2000plus
Bezüglich der Abrechnung nach EBM
2000plus möchten wir nochmals auf folgende Sachverhalte hinweisen:
GO-Nr. 01414
Die GO-Nr. 01414 ist nur berechnungsfähig, wenn es sich um eine Visite auf der
Belegstation handelt.
Der erste Besuch in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen oder Pflegebzw. Altenheimen mit Pflegepersonal ist
mit GO-Nr. 01410 ff. anzusetzen.
Für einen Besuch eines weiteren Kranken
in derselben sozialen Gemeinschaft (z. B.
Familie) und/oder in beschützenden
Wohnheimen bzw. Einrichtungen oder
Pflege- bzw. Altenheimen mit Pflegepersonal ist die GO-Nr. 01413 berechnungsfähig.
GO-Nrn. 03005, 03120, 04005, 04120,
05220 und 10220 im Rahmen
der Erbringung im Notfall und
organisierten Not(fall)dienst
Die GO-Nrn. 03005, 03120, 04005, 04120
sind seit 01.07.2005 und die GO-Nrn.
05220 und 10220 seit 01.01.2006 im organisierten Not(fall)dienst für keine Arztgruppe mehr berechnungsfähig.
Ärzte, die zur Berechnung der Leistungen
gemäß den Präambeln 3.1, 4.1, 5.1 und 10.1
im Bereich III des EBM zugelassen sind,
können für die Beratung, Erörterung und/
oder Abklärung im Zusammenhang mit der
Erbringung von Leistungen im Notfall und
organisierten Not(fall)dienst die Leistung
nach der GO-Nr. 13220 berechnen.
GO-Nr. 01602
Die GO-Nr. 01602 beinhaltet die Gebühr
für die Mehrfertigung (z.B. Kopie) eines
Berichtes oder Briefes an den Hausarzt ge-
mäß § 73 Abs. 1b SGB V (Berichtspflicht).
Bei der Berechnung GO-Nr. 01602 ist
auf dem Behandlungsausweis die Arztabrechnungsnummer oder der Name des
Hausarztes gemäß § 73 Abs. 1b SGB V
anzugeben.
Die Kopie eines Berichtes oder Briefes an
den Hausarzt ist nur berechnungsfähig,
wenn bereits ein Bericht oder Brief an
einen anderen Arzt erfolgt ist bei Erbringung einer berichtspflichtigen Leistung.
Ein Mehrfachansatz am Tag ist nicht
plausibel.
Als Kostenpauschale für fotokopierte
oder EDV-technisch reproduzierte Befundmitteilungen, Berichte, Arztbriefe
und andere patientenbezogene Unterlagen ausschließlich für den mit- oder
weiterbehandelnden bzw. konsiliarisch
tätigen Arzt oder den Arzt des Krankenhauses ist die GO-Nr. 40144 anzusetzen.
– SAVuP –
Blutzuckerteststreifen für Diabetiker
Mit den Verbänden der Krankenkassen
wurde eine Protokollnotiz Teststreifen
zum „Vertrag zur Durchführung des
strukturierten Behandlungsprogramms
nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus
Typ 2“ (DMP) vereinbart. Diese Protokollnotiz trat zum 01.01.2006 in Kraft.
Inhalt der Protokollnotiz ist die Preisfestsetzung je Blutzuckerteststreifen. Auf der
Grundlage der Preisliste für Blutzuckerund Harnteststreifen wurde gemäß den
geltenden Arzneilieferverträgen der Preis
pro Teststreifen in Höhe von 0,60 Euro
vereinbart.
Der Ansatz der Sonder-GOP erfolgt wie
bisher gemäß der Veröffentlichung in
den Abrechnungshinweisen (Stand:
01.01.2006).
– SAVuP –
Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
Änderung der Heilfürsorgevorschriften der Bundespolizei (ehem. BGS)
Zum Ende des Jahres 2005 informierte
das Bundesministerium des Innern über
die KBV darüber, dass mit Wirkung
vom 1. Januar 2006 die Heilfürsorgevorschriften für die Bundespolizei (ehemaliger Bundesgrenzschutz) geändert
werden. Danach gilt ab 01.01.2006 auch
für verordnete Heil- und Hilfsmittel
eine Zuzahlungspflicht. Bei entsprechenden Verordnungen ist somit die
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Kennzeichnung „Geb.-Pfl.“ vorzunehmen.
Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass Heilfürsorgeberechtigte der
Bundespolizei weiterhin Anspruch auf
Versorgung mit Brillengläsern haben.
Brillenverordnungen dürfen jedoch nur
nach Abschnitt E: „Sehhilfen“ der „Hilfsmittelrichtlinien“ des Gemeinsamen
Bundesausschusses erfolgen. Dies gilt
auch für die Zuzahlungsbeträge bei der
Abgabe von Heilmitteln als ärztliche Leistungen in der Arztpraxis. Die KV Sachsen wird dies mit Beginn des Quartals
II/2006 abrechnungstechnisch umsetzen.
Bitte beachten Sie hierzu Punkt 1.2. in
den gültigen Abrechnungshinweisen.
– SAVuP –
I
Informationen zum Herausnehmen
Regressanträge
der Krankenkassen
Wir möchten dringend auf die Beachtung
der Arzneimittel-Richtlinien Punkt 16.8
hinweisen, der folgende Aussage enthält:
„Der Vertragsarzt soll nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten
des Versicherten verordnen, wenn sie zur
Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind. In diesen Fällen kann die
Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels unwirtschaftlich sein.“
Unter diesem Aspekt sollte ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel erst dann
zum Einsatz kommen, wenn die Behandlung mit einem nicht verschreibungspflichtigen Präparat aus medizinischen
Gründen nicht ausreichte oder nicht in
Frage kam. Ein unbegründetes Ausweichen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel kann zu Regressanträgen der
Krankenkassen bzw. Wirtschaftlichkeitsprüfungen führen. Vor diesem Hintergrund sollten Verordnungen von Antihistaminika, topischen Antimykotika,
Analgetika oder topischen NSAR kritisch
überprüft werden.
Krankenbeförderung
bei zahnärztlicher Behandlung
Da die Krankentransport-Richtlinien
nicht für den zahnärztlichen Bereich gelten, können Zahnärzte auch nicht die in
der vertragsärztlichen Versorgung geltenden Vordrucke verwenden. Ist eine Krankenbeförderung im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung notwendig, kann
der Vertragszahnarzt eine formlose
Verordnung ausstellen. Die Verordnung
einer Krankenbeförderung zu einer
zahnärztlichen Behandlung durch den
Vertragsarzt kann nicht gefordert werden.
Verein für
werbefreie Praxissoftware e. V.
Die Arzneimittelmodule verschiedener
Praxissoftware setzen bei der Arzneimittelsuche bzw. -auswahl vordergründig Arzneimittel bestimmter Hersteller/Anbieter
ins Bild. Das behindert eine wertfreie
Auswahl innerhalb des Gesamtmarktes.
Hintergrund sind Sponsorenverträge zwischen den Softwarehäusern und einzelnen
Pharmaunternehmen. In vielen Fällen
kann das durch eine Änderung an der Software verhindert werden. Hinweise dazu
können auf der Homepage des Vereins für
II
werbefreie Praxissoftware e.V.
www.vfwps.de abgerufen werden.
Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
unter
Portkanülen zu Infusionszwecken
sind Sprechstundenbedarf
Demnächst soll es zu Neuverhandlungen
bezüglich der Sprechstundenbedarfsvereinbarung (i .d. F. vom 1. Januar 1998)
zwischen den Krankenkassen in Sachsen
und der KV Sachsen kommen. Bereits jetzt
erklärt sich die Kassenseite damit einverstanden, dass Portkanülen zu Infusionszwecken in der Vereinbarung zum Sprechstundenbedarf explizit genannt werden.
Die Verordnungsmöglichkeit im Rahmen
von Sprechstundenbedarf ist bereits ab
I. Quartal 2006 gegeben.
Information zu
Protonenpumpenhemmern
Die Verordnung von Protonenpumpeninhibitoren (PPI) zeigt eine deutliche
Aufwärtsentwicklung. Zwei PPI befinden
sich auf den Rängen zwei und drei der umsatzstärksten Fertigarzneimittel in Sachsen
(Quelle: GamSi, Zeitraum 1. Halbjahr
2005).
Etwa 40% der Bevölkerung der Industrienationen sollen von gastrointestinalen
Beschwerden betroffen sein, der größte
Teil davon gilt als säureassoziiertes
Krankheitsgeschehen. Viele der Befunde
sind aber objektiv nicht nur mit der Magensäure an sich verbunden, sondern mit
zusätzlichen Faktoren, die auch einer
nicht medikamentösen Therapie zugänglich sind. Nicht medikamentöse Maßnahmen müssen deshalb auch als Basis- bzw.
Begleittherapie das pharmakologische
Arsenal ergänzen und umfassen z. B. eine
Umstellung der Lebensgewohnheiten in
Hinblick auf Stress, Übergewicht, Rauchen, Nahrungsmittelauswahl und -zubereitung.
Im Sinne einer rationalen Arzneimitteltherapie ist zu beachten:
PPI sollten nur dann eingesetzt werden, wenn eine behandlungsbedürftige
Krankheit sicher diagnostiziert wurde
und nicht medikamentöse Maßnahmen
nicht zu einem ausreichenden Behandlungserfolg geführt haben.
Refluxbeschwerden mit negativem
endoskopischem Befund sollten nicht
routinemäßig mit PPI behandelt werden.
Die Prävention des NSAR-induzierten
Ulcus mit PPI sollte nur für Patienten
mit erhöhtem Risiko für NSAR-induzierte Komplikationen erwogen werden.
Bei vergleichbaren therapeutischen
Alternativen sollte geprüft werden, ob
ein kostengünstigeres Präparat ausgewählt werden könnte.
Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet in der Anlage 6 zu den ArzneimittelRichtlinien die Wirkstoffgruppe der PPI
und gibt Hinweise zu Indikationen, Kosten
und therapeutischem Nutzen, die in der
vertragsärztlichen Tätigkeit zu beachten
sind. Dieses Dokument finden Sie als Beileger in diesem Heft oder zum Download
im Internet unter www.g-ba.de Menüpunkt Vertragsärztliche Versorgung
Unterpunkt Richtlinien.
Auch „Arzneimittel im Fokus“ (www.
kbv.de/AmFo), die gemeinsame Informationsplattform der KBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen bietet
Informationen zur medikamentösen
Behandlung bei ausgewählten Krankheitsbildern und Empfehlungen für eine
angemessene Therapie. Auf eine Veröffentlichung der Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzte zu Indikationen der
PPI wird verwiesen. Daneben können unabhängige und kritische Informationen zu
Arzneimitteln, ihrem Stellenwert in Therapiekonzepten und ihrem wirtschaftlichen Einsatz beispielsweise folgenden
Quellen entnommen werden:
Ärzteschaft: www.akdae.de
Arzneimittelbrief:
www.der-arzneimittelbrief.de
Arzneitelegramm:
www.arznei-telegramm.de
Pharma-Kritik: www.infomed.de
Diese Information wurde in einer gemeinsamen Initiative der Arbeitsgruppe
Arzneimittel der KV Sachsen und der
Landesverbände der sächsischen Krankenkassen erarbeitet.
Bitte beachten Sie die Beilage zum
Thema Protonenpumpeninhibitoren
– VuP –
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Informationen zum Herausnehmen
Vertragswesen
Vertragswesen
Neue Regelleistungsvolumina und Honorierungsregelungen für die Jahre
2005 und 2006
Die Gesamtvergütungsverhandlungen für
die Jahre 2005 und 2006 sind im Wesentlichen abgeschlossen. Für den Bereich der
AOK Sachsen und der IKK Sachsen konnte
erreicht werden, dass die Zuwächse der Gesamtvergütung sowohl im Jahr 2005 als
auch im Jahr 2006 über den aufgrund
der gesetzlichen Restriktionen festgestellten Steigerungsraten liegen (wir berichteten).
Im Bereich der Ersatzkrankenkassen und
der Betriebskrankenkassen werden die
Gesamtvergütungen in den Jahren 2005
und 2006 um die maximal möglichen Steigerungsraten der Grundlohnsummenentwicklung bzw. des West-Ost-Ausgleiches
gemäß § 85 Abs. 3d SGB V erhöht.
Eine Bedingung für den Abschluss war,
dass die Gesamtvergütungszuwächse nicht
für die Erhöhung der vom Schiedsamt festgelegten Regelleistungspunktwerte (Hausarztbereich: 4 Cent/Facharztbereich: 3,75
Cent), sondern für erhöhte Regelleistungsvolumina (RLV) zu verwenden sind. Dies
geschieht durch entsprechende Änderungen des HVM, zum einen rückwirkend für
das 2. bis 4. Quartal 2005 und zum anderen
ab 1. Quartal 2006.
Aufgrund der Gesamtvergütungsabschlüsse konnte kurz vor Weihnachten
2005 eine zusätzliche Abschlagszahlung
für das 2. und 3. Quartal 2005 geleistet
werden. Die Abrechnung des 4. Quartals
2005 im April 2006 soll bereits aufgrund
der neu festgesetzten RLV durchgeführt
werden.
Dies setzt allerdings voraus, dass sowohl
die Gesamtvergütungsvereinbarungen als
auch der HVM zu diesem Zeitpunkt
unterschrieben vorliegen.
Im Einzelnen sind folgende Umsetzungsschritte (s. obenstehende Tabelle) vorgesehen.
Die entsprechenden HVM-Änderungen
wurden zwischen den Krankenkassen
und der KV Sachsen bereits verhandelt
und inhaltlich konsentiert, die konkrete
Neuberechnung jedes einzelnen RLV für
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Umsetzungsschritt
voraussichtlicher
Termin
1. Änderung des HVM
mit Wirkung für das
2. bis 4 Quartal 2005
und für das Jahr 2006
März 2006
2. Bekanntgabe der neu
März 2006
festgesetzten RLV mit
Wirkung für das 2. bis
4. Quartal 2005 und für
das Jahr 2006
3. Neu festgesetzte
Honorierung für das
2. und 3. Quartal 2005
mit Honorarbescheid
IV/2005
Ende April 2005
das Jahr 2005 bzw. 2006 und die Neufassung der daraus resultierenden Anlagen 2
bzw. 2a des HVM (durchschnittliche
Höhe der RLV je Honorargruppe) wird jedoch mindestens bis Ende Februar 2006
andauern.
Aus diesem Grunde wird bereits vorab
über die abgestimmten Änderungen der
künftigen Honorarverteilung informiert.
HVM-Änderungen
rückwirkend für
das 2. bis 4. Quartal 2005
1. Höhe der RLV im Jahr 2005 (§ 1 Abs. 8
und Anlage 2a HVM)
2. Finanzierung der Laborleistungen (§ 2
Abs. 2d)
3. Einführung einer Interventionsregelung im fachärztlichen Versorgungsbereich (§ 5 Abs. 9)
1 Höhe der RLV im Jahr 2005
(§ 1 Abs. 8 und Anlage 2a HVM)
Alle RLV sind an die für das Jahr 2005
abgeschlossenen Gesamtvergütungsvereinbarungen anzupassen. Dies betrifft das 2. bis 4. Quartal 2005 und die
Quartale des Jahres 2006.
Die Höhe des einzelnen RLV hängt
jedoch auch davon ab, welche außerbudgetären Leistungen durch die ein-
zelne Praxis erbracht werden. Im
AOK-, BKK und IKK-Bereich werden
ab dem 2. Quartal 2005 die Leistungen
des ambulanten Operierens (im Ersatzkassenbereich teilweise) und bei
allen genannten Kassenarten die
belegärztliche Leistungen außerbudgetär honoriert. Demzufolge unterliegen sie ab dem 2. Quartal 2005 nicht
mehr den RLV-Regelungen.
Als Konsequenz sind die RLV von
betroffenen Praxen um die bisher in
den RLV enthaltenen Leistungen zu
bereinigen. Das RLV der betreffenden Praxen wird also im Regelfall
geringer sein wie das ursprünglich
geltende RLV. Gleichzeitig erfolgt
jedoch eine außerbudgetäre Honorierung der genannten Leistungen.
Im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der RLV ändert sich auch die
Höhe der durchschnittlichen RLV je
Honorargruppe (Anlage 2a HVM).
Dies führt zu einer entsprechenden
Anpassung der Zuwachsmöglichkeiten von Jungärzten.
2. Finanzierung der Laborleistungen
(§ 2 Abs. 2d)
Die Finanzierung der Laborleistungen wird umgestellt. Bisher wurde
jedem Versorgungsbereich der Anteil
der Gesamtvergütungen zur Verfügung gestellt, der im Jahr 1996 auf
die Laborleistungen entfiel.
Für die tatsächlich abgerechneten
Laborleistungen mussten in jedem
Versorgungsbereich höhere als die eingestellten Mittel aufgebracht werden,
allerdings fiel das Defizit im fachärztlichen Versorgungsbereich weit bedeutender aus als im hausärztlichen Versorgungsbereich.
Gleichzeitig hat seit dem Jahr 2000
eine erhebliche Steigerung der von
Hausärzten an Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs überwieIII
Informationen zum Herausnehmen
senen Laborleistungen stattgefunden.
Daher wird die bisherige Regelung
nicht für sachgerecht gehalten.
Analytische Laborleistungen werden
künftig als allgemeiner Vorwegabzug
vor Aufteilung der Gesamtvergütung
und somit von beiden Versorgungsbereichen paritätisch finanziert.
Die nach Punkten abgerechneten Laborleistungen unterliegen wie bisher
den RLV-Regelungen (bis auf den
Wirtschaftlichkeitsbonus, der weiterhin mit einem Punktwert in Höhe von
3 Cent honoriert wird).
Im Zusammenhang mit der Umstellung der Finanzierung der Laborleistungen wird der Honorarfonds der Laborärzte u. a. aufgelöst, da die relativ
geringe Menge der nach Punkten abgerechneten Laborleistungen für die
sachgerechte Bildung eines eigenen
Honorarfonds nicht ausreicht. Diese
Leistungen werden daher mit einem
festen Punktwert in Höhe des Interventionspunktwertes von 1,5 Cent honoriert.
3. Einführung einer Interventionsregelung im fachärztlichen
Versorgungsbereich
(§ 5 Abs. 9)
Für den Fall, dass die Honorarmittel in
einem fachärztlichen Honorarfonds
zur Gewährleistung des fachärztlichen
Regelleistungspunktwertes nicht ausreichen, werden die entsprechenden
Mittel als Vorwegabzug aus den Mitteln des fachärztlichen Versorgungsbereiches entnommen.
Der garantierte fachärztliche Regelleistungspunktwert
bleibt
unberührt.
HVM-Änderungen
ab dem 1. Quartal 2006
1. Höhe der Regelleistungsvolumina im
Jahr 2006 (Anlage 2 und Anlage 4
HVM)
2. Entfall der RLV-Regelung für Pathologen (§ 5 Abs. 2f)
3. Berücksichtigung von veränderten
Leistungsbedingungen im Bereich der
Teilradiologie bei der Bildung von
IV
RLV des fachärztlichen Versorgungsbereiches (§ 7 Abs. 2b)
4. RLV von Nuklearmedizinern (§ 7 Abs.
2c)
5. Verschiebung der Zuwachsmöglichkeit bei Fallzahlsteigerung (§ 7 Abs.
7a)
1. Höhe der
Regelleistungsvolumina
im Jahr 2006
(Anlage 2 und Anlage 4 HVM)
Die mit Wirkung für das 2. bis 4. Quartal 2005 neu festgelegten RLV werden
nochmals angepasst; die Höhe der
durchschnittlichen RLV je Honorargruppe des Jahres 2006 wird in Anlage 2 HVM ausgewiesen.
2. Entfall der RLV-Regelung
für Pathologen
(§ 5 Abs. 2f)
Die RLV-Regelung für Pathologen
und Neuropathologen entfällt. Die Abrechnungsergebnisse des Jahres 2005
haben gezeigt, dass die RLV-Regelung
in diesem Bereich nicht sachgerecht
ist.
Die Honorierung erfolgt künftig
entsprechend den Regelungen für
Ärzte ohne RLV (Honorarfonds, floatender Punktwert, Maximalpunktwert: 3,75 Cent, Minimalpunktwert:
1,5 Cent)
3. Berücksichtigung von
veränderten Leistungsbedingungen im Bereich
der Teilradiologie bei
der Bildung von RLV
des fachärztlichen
Versorgungsbereiches
(§ 7 Abs. 2b)
Im fachärztlichen Versorgungsbereich
war in der Vergangenheit ein Absinken
der Leistungserbringung im Hinblick
auf teilradiologische Leistungen und
eine Verlagerung der radiologischen
Leistungen in die Honorargruppe der
Radiologen und Nuklearmediziner
festzustellen.
Vertragswesen
ärztlichen Versorgungsbereichs in der
Vergangenheit erheblich abgesunken
ist, mit Wirkung ab 1. Januar 2006
eine entsprechende Bereinigung des
RLV. Die frei werdenden Mittel werden in den Honorarfonds der Radiologen und Nuklearmediziner eingestellt.
4. RLV von Nuklearmedizinern
(§ 7 Abs. 2c)
Bei der Bildung der RLV von Nuklearmedizinern sind einige Leistungen
(z. B. die szintigraphischen Untersuchungen) wegen des hohen Sachkostenanteils ohne den obligatorischen
Abschlag in Höhe von 10 % eingeflossen. Aufgrund der Regelung der nuklearmedizinischen Sachkosten im EBM
2000plus ist diese Sondervorschrift
nicht mehr erforderlich. Ab 1. Januar
2006 werden daher die betreffenden
RLV nach den üblichen Regelungen
gebildet.
5. Verschiebung der
Zuwachsmöglichkeit
bei Fallzahlsteigerung
(§ 7 Abs. 7a)
Die zusätzliche Zuwachsmöglichkeit
für Altärzte mit unterdurchschnittlichem RLV, welche bei entsprechender
Fallzahlsteigerung anzuwenden ist,
wird um sechs Monate auf 1. Juli 2006
verschoben, da zunächst die RLV für
das Jahr 2006 berechnet werden müssen, die dann als neue Basiswerte für
die Zuwachsmöglichkeit herangezogen werden.
Sobald die Unterschrift unter den
HVM erfolgt ist, wird die KV Sachsen
in den nächsterreichbaren KVS-Mitteilungen bzw. auf ihrer Homepage informieren.
– Ve –
Aus diesem Grund erfolgt, falls die
Erbringung von teilradiologischen
Leistungen in einer Praxis des fachKVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Informationen zum Herausnehmen
Vertragswesen
Geänderte Gebührenordnung der Unfallkassen Bahn/Post
Die ärztlichen Leistungen für die Heilbehandlung der Versicherten der Unfallkassen
Bundeseisenbahnvermögen (Dienstunfall
Bahn) und Post und Telekom (Dienstunfall)
werden ab 01.01.2006 höher vergütet.
Die nach dem Gebührenverzeichnis der
GOÄ erbrachten ärztlichen Leistungen –
mit Ausnahme der Leistung nach der
Nr. 437 und der Leistungen des Abschnittes M (Laboratoriumsuntersuchungen) –
werden als Einzelleistung mit dem 1,75fachen des Gebührensatzes unter Zugrundelegung eines Punktwertes von 5, 82873 €Cent vergütet. Die Leistungen des
Abschnittes M und die Leistung nach
Nr. 437 werden wie bisher mit dem 1,5fachen des Gebührensatzes multipliziert.
Dies trifft nicht für die Leistungen zu, die
nach den Bestimmungen der GOÄ nur mit
dem einfachen Gebührensatz berechnuingsfähig sind.
Die besonderen Gebühren für Berichte und Gutachten werden wie folgt angehoben:
1. Arztzeugnis über Dienstunfähigkeit nach vereinbartem Vordruck
5,20 €
2. Kurzer Befundbericht nach Vordruck
8,90 €
3. Krankheitsbericht
21,10 €
4. Neurologischer Befundbericht
28,70 €
5. Gutachten zur Feststellung der Unfallfolgen
61,80 €
6. Gutachten zur Nachprüfung der Unfallfolgen
54,00 €
7. Auf Verlangen frei erstattete Gutachten
44,70 € bis 144,40 €
8. Eingehend begründete wissenschaftliche Gutachten
94,30 € bis 296,50 €
9. Schreibgebühren bei Berichten und Gutachten
a) je angefangene DIN-A4-Seite
b) je Kopie
3,50 €
0,17 €
Die Änderungen der Anlage B der jeweiligen Honorarvereinbarung sind im Deutschen
Ärzteblatt Heft 48/2005, Seite A 3371 veröffentlicht.
– Ve –
Heilfürsorge Feuerwehr
PROTOKOLLNOTIZ (i. d. F. vom 07. Dezember 2005) zum Vertrag über die ärztliche Versorgung
der heilfürsorgeberechtigten Beamten des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes
im Freistaat Sachsen (Anspruchsberechtigte) zwischen dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (i. d. F. vom 02. Juni 1995)
Der Kommunale Versorgungsverband Sachsen, K. d. ö. R., und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, K. d. ö. R., vereinbaren zum
„Vertrag über die ärztliche Versorgung der heilfürsorgeberechtigten Beamten des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes im
Freistaat Sachsen (Anspruchsberechtigte) …“ (i. d. F. vom 02. Juni 1995) unter Bezugnahme auf die §§ 12, 73 Abs. 1c, 75 Abs. 3 Satz 1,
81 Abs. 5, 92 und 106 SGB V i. V. m. § 2 Abs. 2 der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung (SächsHfVO) mit Wirkung ab dem
01. Januar 2006 die folgende Änderung:
§ 10 wird wie folgt neu gefasst:
„Erfüllt ein Arzt die ihm aus diesen Bestimmungen obliegenden Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß, unterrichtet der Kommunale Versorgungsverband Sachsen die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen von dem Sachverhalt und dem dadurch entstandenen Schaden, der auf eine Verletzung der Arznei- bzw. Heilmittelrichtlinien zurückzuführen sein und insoweit eine unzulässige Verordnung darstellen muss, wobei eine Bagatellgrenze von 30,00 Euro pro Vertragsarzt und Quartal gilt. Die Kassenärztliche
Vereinigung Sachsen prüft den Sachverhalt und teilt dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen das Ergebnis der Prüfung mit.
Sofern die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen eine Pflichtverletzung durch den Arzt feststellt, macht sie den durch diese Pflichtverletzung dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen entstandenen Schaden dem Arzt gegenüber geltend. Nach Verrechnung
der durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen gegenüber dem Arzt erhobenen Forderung wegen einer der zuvor genannten
Pflichtverletzungen mit dessen Honoraranspruch erstattet diese dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen den entstandenen
Schaden. Für die Bearbeitung eines entsprechenden Sachverhaltes wird durch den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1 v. H. des im Einzelfall beanspruchten Schadenersatzes, mindestens jedoch 15,00 Euro gezahlt.“
Dresden, den 11. Januar 2006
Dresden, den 07. Dezember 2005
gez. Roland Krieger
Kommunaler Versorgungsverband Sachsen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
gez. Dr. med. Klaus Heckemann
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
V
Informationen zum Herausnehmen
Vertragswesen/Sicherstellung
„Haut-Check“-Verträge mit mehreren Krankenkassen – Vertragstexte im Internet
Wie wir in der Januarausgabe der KVS-Mitteilungen informierten, hat die KV Sachsen zur Durchführung eines Hautscreenings
mit mehreren Krankenkassen Verträge abgeschlossen. Nach Redaktionsschluss des Januarheftes wurde auch mit der Gmünder
Ersatzkasse (GEK) eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Einen Überblick zum Stand der abgeschlossenen Vereinbarungen gibt Ihnen nachstehende Tabelle.
Den vollständigen Text der Verträge finden Sie auf der Homepage der KV Sachsen ([email protected]) unter Arztinfos ➞
Verträge ➞ Verträge nach verschiedenen Fachgebieten ➞ Prävention
– Ve –
Übersicht zum Abschluss von Hautscreening-Verträgen der KV Sachsen mit Krankenkassen (Stand 03. Februar 2006)
V e r g ü t u n g (Euro)
Krankenkasse anspruchsberechtigte Versicherte
Laufzeit
AOK Sachsen
Versicherte ab Vollendung
des 14. Lebensjahres
Hautcheck
Probe-Exzsion histolog.
aus Hautgewebe Untersuchung
Zuschlag
zur histolog U.
01.10.2005 bis
30.09.2010
GOP: 99190
2005: 18,50 €
2006: 19,00 €
2007: 19,50 €
2008: 20,00 €
2009: 20,50 €
2010: 21,00 €
GOP: 99190A
14,50 €
14,50 €
14,50 €
14,50 €
14,50 €
14,50 €
GOP: 99190P
8,50 €
8,50 €
8,50 €
8,50 €
8,50 €
8,50 €
GOP: 99190Q
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
ja
ja
ja
ja
ja
ja
01.01.2006 bis
31.12.2006
GOP: 99190
2006: 19,00 €
GOP: 99190A
14,50 €
GOP: 99190P
8,50 €
GOP: 99190Q
10,00 €
ja
ab dem
01.01.2006
(Beendigung bei
Kündigung)
GOP: 99190
GOP: 99190A
2006: 19,00 €
Ab 2007 jährlich 14,50 €
plus 0,50 €
GOP: 99190P
GOP: 99190Q
8,50 €
10,00 €
keine Praxisgebühr einziehen
IKK Sachsen
alle Versicherte
ohne Altersbegrenzung
Dokumentation
gemäss gesetzl. Regelungen Praxisgebühr einziehen
Techniker
Versicherte ab Vollendung
Krankenkasse
des 7. Lebensjahres
ab Eingang der
Doku-Bögen
ja
gemäss gesetzl. Regelungen Praxisgebühr einziehen
ArbeiterErsatzkassenVerband e.V.
Versicherte ab Vollendung
des 14. Lebensjahres
Gmünder Ersatzkasse
ab dem
GOP: 99190
01.01.2006
20,00 €
(Beendigung bei
Kündigung)
GOP: 99190A
10,00 €
Die ProfiKrankenkasse für Bau- und Holzberufe
Nach Feststellung der Leistungsentwicklung der GOP 99190A
Aufnahme im Vertrag ab 2007
ohne
KEH-Ersatzkasse
gemäss gesetzl. Regelungen Praxisgebühr einziehen
Vertrag im Unterschriftsverfahren
Sicherstellung
Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung
Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
in Gebieten für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auf Antrag folgende Vertragsarztsitze der Planungsbereiche zur Übernahme durch einen Nachfolger
ausgeschrieben:
VI
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für
Allgemeinmedizin können sich auch
Fachärzte für Innere Medizin bewerben,
wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen.
Bei Ausschreibungen von Fachärzten für
Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.
Wir weisen außerdem darauf hin:
• dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
• dass diese Ausschreibungen ebenfalls im
Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden
sind,
• dass bei einer Bewerbung die betreffende
Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Sicherstellung
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Zwickau-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 06/C01
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 06/C05
Facharzt für Orthopädie
Reg.-Nr. 06/C06
Mittweida
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 06/C02
Stollberg
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 06/C03
Chemnitzer Land
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 06/C04
Aue-Schwarzenberg
Facharzt für Augenheilkunde
(Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 06/C07
Facharzt für Augenheilkunde
(Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 06/C08
Facharzt für Augenheilkunde
(Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 06/C09
Zwickauer-Land
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 06/C010
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum
10.03.2006 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle
Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon-Nr. (0371) 27 89-406 oder
27 89-403 zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Riesa-Großenhain
Facharzt für HNO-Heilkunde
Reg.-Nr. 06/D008
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum
24.02.2006 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle
Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon-Nr. (0351) 88 28-330, zu
richten.
Dresden-Stadt
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
(Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 06/D009
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
(Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 06/D010
Facharzt für Augenheilkunde
Reg.-Nr. 06/D011
Facharzt für Augenheilkunde
Reg.-Nr. 06/D015
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Informationen zum Herausnehmen
Görlitz-Stadt/Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Facharzt f. Frauenheilk. u. Geburtshilfe
Reg.-Nr. 06/D012
Hoyerswerda-Stadt/Landkreis Kamenz
Facharzt für Augenheilkunde
Reg.-Nr. 06/D013
Meißen
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 06/D014
Riesa-Großenhain
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 06/D016
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum
10.03.2006 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden,
Telefon-Nr. (0351) 88 28-330, zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Leipzig-Stadt
Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie,
fachärztlicher Versorgungsbereich
(Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 06/L007
Muldentalkreis
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 06/L008
Delitzsch
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Reg.-Nr. 06/L009
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum
17.03.2006 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle
Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig,
Telefon-Nr. (0341) 2 43 21 53 zu richten.
Abgabe
von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung
Sachsen werden für Gebiete, für die keine
Zulassungsbeschränkungen angeordnet
sind, folgende Vertragsarztsitze in den
Planungsbereichen zur Übernahme veröffentlicht.
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Aue-Schwarzenberg
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: 30.06.2006
Chemnitz-Stadt
Facharzt für Innere Medizin
- hausärztliche Versorgung*)
geplante Praxisabgabe: 31.12.2006
Facharzt für Innere Medizin
- hausärztliche Versorgung*)
geplante Praxisabgabe: baldmöglichst
Interessenten wenden sich bitte an die
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon-Nr.
(0371) 27 89-406 oder 27 89-403.
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Dresden-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
(Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis
in DD-Klotzsche)
geplante Praxisabgabe: baldmöglichst
Facharzt für Innere Medizin
- hausärztliche Versorgung*)
(Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis
in DD-Klotzsche)
geplante Praxisabgabe: baldmöglichst
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: 01.05.2008 bzw.
nach Absprache
Görlitz-Stadt/Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Facharzt für Innere Medizin
- hausärztliche Versorgung*)
geplante Praxisabgabe: 06/2006
Weißeritzkreis
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
(Praxis in Freital im Weißeritzpark
(Buga-Center))
geplante Praxisabgabe: sofort
Facharzt für Innere Medizin
- hausärztliche Versorgung*)
geplante Praxisabgabe: II/2006
Interessenten wenden sich bitte an die
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon-Nr.
(0351) 88 28-330.
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Leipzig-Stadt
Facharzt für Innere Medizin
- hausärztliche Versorgung*)
geplante Praxisabgabe: Ende 2006
Leipziger Land
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: 2006
Interessenten wenden sich bitte an die
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig Telefon-Nr.
(0341) 2 43 21 53.
– SAVuP –
VII
Informationen zum Herausnehmen
Sicherstellung/Schutzimpfungen
Änderungen zur Liste der D- Ärzte
Stand: 01.02.2006
Löschung:
Neuzugang:
02826 Görlitz
Dr. med. Ernst Wegner
Chirurgische Praxis
Konsulplatz 3
01744 Dippoldiswalde
Dr. med. Helmut Dannenberg
Kinderchirurgische Praxis
Ulberndorfer Straße 7
04808 Wurzen
Dr. med. Franz-Georg Smiszek
Kliniken des Muldentalkreises gGmbH
Krankenhaus Wurzen
Kutusowstraße 70
08393 Meerane
Dr. med. Fritz Heinick
Chirurgische Praxis
Gerberstraße 16
02826 Görlitz
Roland Jaczkowski
Praxis für Chirurgie/Unfallchirurgie
Krankenhaus Wurzen
Konsulplatz 3
Tel.: 03581 / 40 52 96
04808 Wurzen
Dipl.-Med. Bernd Markus
Facharzt für Chirurgie/Unfallchirurgie
Kliniken des Muldentalkreises gGmbH
Krankenhaus Wurzen
Kutusowstraße 70
Tel.: 03425 / 93 22 22
Schutzimpfungen
Schutzimpfung gegen Pneumokokken-Krankheiten
Die Ersatzkassen übernehmen die Kosten für die Schutzimpfung gegen Pneumokokken-Krankheiten als Standardimpfung für alle Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.
Zusammenfassung des aktuellen Standes
per 03.02.2006
Zu Kostenübernahmeerklärungen der Krankenkassen für die nach den neuesten
Empfehlungen der SIKO betreffenden Schutzimpfungen (Standardimpfung)
Entsprechend der Impfempfehlung E1
(Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission) Stand: 01.01.2006 übernehmen (schriftlichen Mitteilung des VdAK/
AEV vom 19.01.2006) die Ersatzkassen
für ihre Versicherten ab 01.01.2006 zusätzlich die Kosten für die Impfung gegen
Pneumokokken-Krankheiten als Standardimpfung für alle Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.
Impfung gegen Varizellen
Impfung gegen
Meningokokken-Infektionen
(Gruppe C)
Impfung gegen
Pneumokokken-Infektionen
alle Kinder im 2. Lebensjahr
mit negativer Varizellenanamnese sowie Nachholimpfung für alle noch
empfänglichen Kinder
alle Kinder und Jugendlichen
ab 3. Lebensmonat bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr
alle Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2.
Lebensjahr
Diese Information ist verbindlich. Eine
entsprechende Protokollnotiz zur Impfvereinbarung Ersatzkassen lesen Sie bitte
auch auf S. X. Inzwischen liegen von der
BKK, IKK und der Knappschaft verbindliche Zusagen zur Kostenübernahme vor.
Die entsprechenden Protokollnotizen zur
Impfvereinbarung werden in einem der
nächsten Mitteilungshefte beigelegt.
Primärkassen
(AOK, BKK, IKK,
Knappschaft)
AOK, IKK, BKK,
Knappschaft
(ab 01.01.2006)
AOK, IKK, BKK,
Knappschaft
Ersatzkassen (VdAK/AEV)
Ersatzkassen (VdAK/AEV)
ab 01.10.2005
Ersatzkassen
Beilage zu diesem Heft ist die Vertragsänderung zur Impfvereinbarung Sachsen
mit der AOK Sachsen.
VIII
ab 01.01.2006
ab 01.10.2005
TK (bereits ab 01.07.2005)
– SAVuP –
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Informationen zum Herausnehmen
Schutzimpfungen
Protokollnotiz zur Vereinbarung
über die Durchführung von aktiven Schutzimpfungen
gegen übertragbare Krankheiten
im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
(Impfvereinbarung Sachsen)
vom 19. Dezember 2002
in der Fassung vom 1. April 2005
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen)
und
der AOK Sachsen – Die Gesundheitskasse.
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Rolf Steinbronn
zugleich handelnd für
die Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland,
die Krankenkasse für den Gartenbau, die See-Krankenkasse
dem BKK-Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Sachsen
der IKK Sachsen
der Knappschaft, Verwaltungsstelle Chemnitz
Die Vertragspartner vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 die nachfolgend aufgeführte Änderung zur Impfvereinbarung Sachsen:
Anlage 1 Absatz (8) Varizellen
Die Vergütung der Impfleistung erfolgt für:
– Alle Kinder im 2. Lebensjahr mit negativer Varizellenanamnese sowie Nachholimpfung für alle noch empfänglichen
Kinder.
gez. Dr. med. Klaus Heckemann
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
gez. Rolf Steinbronn
AOK Sachsen – Die Gesundheitskasse.
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Rolf Steinbronn
- zugleich handelnd für die Landwirtschaftliche Krankenkasse
Mittel- und Ostdeutschland, die Krankenkasse für den Gartenbau
und die Seekrankenkasse
gez. Bernd Spitzhofer
BKK-Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Sachsen
gez. Gerd Ludwig
IKK Sachsen
gez. H.-Jürgen Wilze
Knappschaft, Verwaltungsstelle Chemnitz
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
IX
Informationen zum Herausnehmen
Schutzimpfungen /DMP
Protokollnotiz zur Vereinbarung
über die Durchführung von aktiven Schutzimpfungen
gegen übertragbare Krankheiten
im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
(Impfvereinbarung Sachsen)
in der Fassung vom 1. April 2005
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen)
sowie dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK)
vertreten durch die Landesvertretung Sachsen
und dem AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.
vertreten durch die Landesvertretung Sachsen
Die Vertragspartner vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen die nachfolgend aufgeführte Ergänzung der Vereinbarung:
Mit Wirkung zum 01.10.2005:
Anlage 1 Absatz (5) Meningokokken (Gruppe C)
Die Vergütung der Impfung mit Konjugatimpfstoff als Standardimpfung erfolgt für alle Kinder und Jugendlichen ab. 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Mit Wirkung zum 01.01.2006:
Anlage 1 Absatz (7) Pneumokokken
Die Vergütung der Impfung als Standardimpfung erfolgt für Kinder ab .3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.
Dresden, den 27. Januar 2006
gez. Dr. Heckemann
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
gez. Elsner
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
- vertreten durch die Landesvertretung Sachsen gez. Elsner
AEV –Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.
- vertreten durch die Landesvertetung Sachsen -
DMP
Lieferung der Daten der am DMP teilnehmenden Ärzte an Datenstelle und
Krankenkassen
Gemäß den DMP-Verträgen ist die KV
Sachsen verpflichtet, die Daten der teilnehmenden Ärzte wöchentlich an die
Datenstelle und die teilnehmenden Krankenkassen über deren Landesverbände zu
übermitteln.
Unsere Prüfungen haben bisher regelmäßig ergeben, dass diese Daten von der
KV Sachsen fehlerfrei und vollständig
geliefert, beim Empfänger aber fehlerhaft weiterbearbeitet/interpretiert worden
sind.
In den letzten Monaten haben sich individuelle Rückfragen vor allem der Krankenkassen an teilnehmende Ärzte bzw. an
die KV Sachsen wegen angeblicher Fehler in den DMP-Arztdaten stark erhöht.
Falls sich bei Ihnen derartige Anfragen
häufen, so bitten wir um eine Information an die DMP-Geschäftsstelle der Gemeinsamen Einrichtung DMP Sachsen
GbR:
X
Tel.: 0351 / 82 90 699
Fax: 0351 / 82 90 563
E-mail:
[email protected]
Die KV Sachsen wird in den entsprechenden Lenkungsgremien noch einmal
nachdrücklich auf diese Problematik hinweisen.
– Ve –
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Qualitätssicherung
Informationen zum Herausnehmen
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung der gynäkologischen Zytologie in Sachsen
Mit Wirkung vom 01.01.1996 wurde für
die Zytologiepraxen die Teilnahme an
der externen Qualitätssicherung durch
Abgabe der sogenannten „Tätigkeitsberichte gynäkologische Zytologie“ zur
Pflicht. Damit unterlagen bundesweit
erstmals Zytologiepraxen einer regelmäßigen Qualitätskontrolle, die bei festgestellten Qualitätsverstößen disziplinarische Maßnahmen bis hin zum Entzug der
besonderen Genehmigung „Gynäkologische Zytologie“ nach sich ziehen konnte.
Die KV Sachsen gab damit ein Beispiel,
dem sich zunächst die KVen Sachsen-Anhalts, Mecklenburg-Vorpommerns und
Brandenburgs anschlossen. In jüngster
Zeit sind auch in einigen KVen der alten
Bundesländer Bestrebungen zur Qualitätssicherung zu verzeichnen.
Bereits zweimal wurden die Ergebnisse
der sächsischen Qualitätssicherungsmaßnahme in den KVS-Mitteilungen veröffentlicht ( Heft 6/1998, Heft 2/2002 ).
Inzwischen haben sich die Bedingungen
für Zytologiepraxen in Sachsen jedoch
grundlegend gewandelt.
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der
Untersuchungszahlen. Der seit dem Jahr
2000 zu verzeichnende deutliche Rückgang hat verschiedene Ursachen. Zum
einen hat sich die Untersuchungszahl in
Abb. 2: Prozentualer Anteil histologischer Diagnosen an der Gesamtzahl histologisch
abgeklärter Fälle
den Frauenarztpraxen aufgrund der Budgetierung verringert, zum anderen führt
die Verschärfung des Wettbewerbs zunehmend zur Abwanderung zytologischer Untersuchungen in Großlabore der
alten Bundesländer. Vergütungsunterschiede für zytologische Krebsvorsorgeuntersuchungen in Höhe von mehr als
30 % führen zu Wettbewerbsverzerrungen, die nachhaltige Auswirkungen auf
die Zytologiepraxen in Sachsen zeigen.
Die chronische finanzielle Unterversorgung verhindert dringend erforderliche
Ersatzinvestitionen in Mikroskop- und
Computertechnik sowie Investition in
neue Methoden, die zunehmend von Patientinnen gefordert werden (z.B. Dünnschichtzytologie und DNA-Zytometrie).
Zudem sind hochqualifizierte Fachkräfte
für die Vormusterung in der laut Zytologie-Richtlinie der Bundesärztekammer
erforderlichen Anzahl nicht mehr bezahlbar. Das führt zwangsläufig zu Qualitätsmängeln.
Abbildung 2 zeigt den prozentualen Anteil der wichtigsten histologischen Diagnosen an der Gesamtzahl der histologisch geklärten Fälle.
Abb. 1: Entwicklung gynäkologisch-zytologischer Untersuchungen in Sachsen
im Zeitraum von 1996 bis 2003
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Im Idealfall sollen Präkanzerosen leichten und mittleren Grades (CIN I und II)
zytologisch kontrolliert werden, da die
Regressionsrate hier noch sehr hoch ist.
Ausdruck einer qualitativ hochwertigen
Zytologie ist deshalb ein möglichst
niedriger Anteil von CIN I/II und ein
möglichst hoher Anteil hochgradiger Präkanzerosen (CIN III) an den histologisch
geklärten Fällen. Nachdem qualitätssichernde Maßnahmen seit Ende der
90ziger Jahre bis 2002 zu einem AbsinXI
Informationen zum Herausnehmen
ken der CIN I/II und einem Anstieg der
CIN-III-Kurve geführt haben, mussten
wir 2003 erstmals wieder eine gegenläufige Tendenz beobachten. Diese könnte
Ausdruck der Abkehr von der Einhaltung
der Zytologie-Richtlinie der Bundesärztekammer sein. Die Verbesserung der
finanziellen Ausstattung zytologischer
Qualitätssicherung/Nachtrag Ärzteverzeichnis
Praxen, wie sie gegenwärtig durch die
Verhandlungen zwischen KVS sowie
AOK Sachsen und IKK Sachsen im
Bezug auf die Vorsorgepunktwerte erreicht wurden, in Verbindung mit erweiterten Kontrollbefugnissen der Zytologiekommission sind unabdingbare
Voraussetzungen, um auch zukünftig
sächsischen Frauen zytologische Krebsvorsorgeuntersuchungen in hoher Qualität anbieten zu können.
(Dr. Ralf Schieck im Auftrag
der Zytologiekommission
der KV Sachsen)
Nachtrag Ärzteverzeichnis
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Niedergelassene Ärzte
(für den Zeitraum vom 16.12.2005 bis 15.01.2006)
Dr. med. Dressel, Falk
FA f. Allgemeinmedizin
Büttnerweg 4
08209 Auerbach/Vogtl.
Tel.: 03744/21 40 95
Dr. med. Gerbeth, Antje
FÄ f. Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Riedelstraße 21
08523 Plauen
Tel.: 03741/13 21 85
Hahn, Detlef
FA f. Chirurgie
Leipziger Platz 8
08371 Glauchau
Tel.: 03763/1 42 12
MUDr. Holecko, Stefan
FA f. Allgemeinmedizin
Am Rathaus 2
09111 Chemnitz
Tel.: 0371/60 00 00
Dr. med. Kade, Roberto
FA f. Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Auerbacher Straße 28
08107 Kirchberg
Tel.: 037602/6 44 56
Otto, Anke
FÄ f. Innere Medizin
- hausärztlich tätig
Altenburger Straße 81
08058 Zwickau/OT Mosel
Tel.: 037604/22 13
Dr. med. Langer, Dirk-Michael
FA f. Innere Medizin
- hausärztlich tätig Fürstenplatz 10
08289 Schneeberg
Tel.: 03772/2 89 20
Puschmann, Ulrich
FA f. Innere Medizin
- hausärztlich tätig
Bahnhofstraße 21 A
08223 Grünbach
Tel.: 03745/7 36 25
Dr. med. Lorenz, Gabriele
FÄ f. Innere Medizin
- fachärztlich tätig Rosenhof 16
09111 Chemnitz
Tel.: 0371/6 94 98 99
Dr. med. Rahm, Uwe
FA f. Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Hohensteiner Straße 14
09385 Lugau/Erzgeb.
Tel.: 037295/24 45
Dr. med. Nöbel, Patrick
FA f. Diagnostische Radiologie
Donatsring 20
09599 Freiberg
Tel.: 03731/77 23 71
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten
(für den Zeitraum 1. Dezember 2005 bis 18. Januar 2006)
Dr. med. Berger, Ines
FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin
Clara-Zetkin-Straße 6
02827 Görlitz
Tel.: 03581/7 80 00
XII
Dr. med. Berndt, Annette
FÄ f. Innere Medizin - hausärztlich Westendstraße 21
01187 Dresden
Tel.: 0351/4 01 42 52
Dr. med. Bräuer, Annegret
FÄ f. Augenheilkunde
Zinzendorfstraße 17
01445 Radebeul
Tel.: 0351/8 30 94 31
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Informationen zum Herausnehmen
Nachtrag Ärzteverzeichnis
Christoph, Renate
FÄ f. Innere Medizin
Spitzwegstraße 66
01219 Dresden
Tel.: 0351/4 70 62 63
Dr. med. Epler, Uwe
FA f. Frauenheilkunde und.
Geburtshilfe
Franz-Schubert-Straße 14
01809 Heidenau
Tel.: 03529/51 57 80
Dr. med. Fabricius, Arne
FA f. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Sachsenwerkstraße 71
01257 Dresden
Tel.: 0351/2 01 57 25
Dr. med. Favresse, Janet
FÄ f. Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Hauptstraße. 19 b
01796 Pirna
Tel.: 03501/52 75 01
Dr. med. Fiedler, Steffen
FA f. Allgemeinmedizin
Macherstraße 5
01917 Kamenz
Tel.: 03578/30 01 27
MUDr./Karls-Univ.Prag
Fogel, Pavel
FA f. Allgemeinmedizin
Altenberger Straße. 19
01768 Glashütte
Tel.: 035053/4 24 82
Dr. med. Freitag, Sylvia
FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin
Georg-Nerlich-Straße 2
01307 Dresden
Tel.: 0351/4 59 00 71
Gatzweiler, Constanze
FÄ f. Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Wurzener Straße 5
01127 Dresden
Tel.: 0351/85 2 22 34
Dipl.-Med. Gronke, Karin
FÄ f. Innere Medizin
- hausärztlich Lockwitzer Straße 1
01219 Dresden
Tel.: 0351/4 76 95 72
Hajesch, Anke
FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin
Wehrstraße 13
01705 Freital
Tel.: 0351/64 9 17 10
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Dipl.-Med. Hofmann, Heike
FÄ f. Innere Medizin
- hausärztlich Friedrich-Engels-Straße 57
01587 Riesa
Tel.: 03525/65 79 52
Jaczkowski, Roland
FA f. Chirurgie/Unfallchirurgie
Konsulplatz 3
02826 Görlitz
Tel.: 03581/40 52 95
Kestler, Barbara
FÄ f. Innere Medizin
- hausärztlich Spitzwegstraße 66
01219 Dresden
Tel.: 0351/4 70 62 63
Dipl.-Med. Kloß, Jean
FÄ f. Kind./Jugendl.-Psychiatrie und
-psychotherapie
Max-Kamprath-Straße. 19
01662 Meißen
Tel.: 03521/72 80 50
Dr. med. Knab, Olaf
FA f. Allgemeinmedizin
Willy-Muhle-Straße 32
01917 Kamenz
Tel.: 03578/31 21 51
Dr. med. Kunath, Cornelia
FÄ f. Physikalische und Rehabilitative
Medizin
Meißner Straße 91
01445 Radebeul
Tel.: 0351/7 95 16 06
Dr. med. Laske, Jörg
FA f. Haut- und Geschlechtskrankheiten
Badstraße 17
01454 Radeberg
Tel.: 03528/44 60 97
Dr. med. Lederer, Bärbel
FÄ f. Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Boltenhagener Straße 5
01109 Dresden
Tel.: 0351/8 80 51 53
Dr. med. Liebsch, Martin
FA f. Innere Medizin
- hausärztlich Bundschuhstraße. 2
01307 Dresden
Tel.: 0351/4 46 66 10
Dr. med. Lorenz, Tino
FA f. Allgemeinmedizin
Enderstraße 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 59 11 50
Dr. med. Mayer, Ines
FÄ f. Haut- und Geschlechtskrankheiten
Naumannstraße 3
01309 Dresden
0351/3 14 24 41
Dr. med. Michalk, Kerstin
FÄ f. Innere Medizin
- hausärztlich Am Haag 4
02681 Kirschau
Tel.: 03592/50 23 44
Dr. med. Naumann, Eckhard
FA f. Allgemeinmedizin
Max-Müller-Straße 2
02763 Zittau
Tel.: 03583/70 01 88
MUDr. Nawka, Pétr
FA f. Psychiatrie und Psychotherapie
Hopfgartenstraße 16
01307 Dresden
Tel.: 0351/4 59 00 72
Dr. med. Radestock, Ulrike
FÄ f. Innere Medizin
- hausärztlich Waldheimer Straße 25
01683 Nossen
Tel.: 035242/6 23 42
Dr. med. Richter-Huhn, Grit
FÄ f. Haut- und Geschlechtskrankheiten
August-Bebel-Straße. 33
01219 Dresden
Tel.: 0351/4 71 99 33
Riedel, Sven
FA f. Innere Medizin
- hausärztlich Glück-Auf-Straße 3
01705 Freital
Tel.: 0351/6 50 29 05
Roth, Ursula
FÄ f. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Mühlgasse 10
02929 Rothenburg/O.L.
Tel.: 035891/3 82 90
Rumpf, Katharina
FÄ f. Allgemeinmedizin
Rabenauer Straße 7
01744 Dippoldiswalde
Tel.: 03504/61 06 70
XIII
Informationen zum Herausnehmen
Safadi, Noureddin
FA f. Orthopädie
Muskauer Straße 21
02906 Niesky
Tel.: 03588/20 01 37
Dr. med. Schendel, Michael
FA f. Allgemeinmedizin
Zamenhofstraße 65
01257 Dresden
Tel.: 0351/2 03 81 89
Dipl.-Med. Schilf, Katharina
FÄ f. Innere Medizin/
Hämatologie u. Int. Onkologie
Girbigsdorfer Straße 1-3
02828 Görlitz
Tel.: 03581/37 18 83
Dr. med. Schmidt, Margrit
FÄ f. Anästhesiologie
August-Bebel-Straße 5
01809 Heidenau
Tel.: 03529/52 67 72
Dr. med.Schwenke, Holger
FA f. Innere Medizin
- fachärztlich Langebrücker Straße 4
01109 Dresden
Tel.: 0351/8 80 19 81
Dr. med. Sickor, Norbert
FA f. Innere Medizin
- hausärztlich Lutherplatz 8
02826 Görlitz
Tel.: 03581/76 73 50
Dr. med. Sommer, Ulrike
FÄ f. Neurologie
Overbeckstraße 33-35
01139 Dresden
Tel.: 0351/8 58 21 50
Stengel, Rainer
FÄ f. Innere Medizin
- hausärztlich Mühlgasse 10
02929 Rothenburg/O.L.
Tel.: 035891/3 82 90
Dr. med. Tinzmann, Ralph
FA f. Allgemeinmedizin
Konsulplatz 3
02826 Görlitz
Tel.: 03581/40 29 99
Dr. med. Unger, Antje
FÄ f. Allgemeinmedizin
Gerhart-Hauptmann-Straße 12
01445 Radebeul
Tel.: 0351/8 38 70 72
Nachtrag Ärzteverzeichnis
Wolf, Katharina
FÄ f. Neurologie u. Psychiatrie
Breitscheidstraße 9
02708 Löbau
Tel.: 03585/86 22 55
Niedergelassene Psychologische
Psychotherapeuten
Dipl.-Psych. Helbig, Martina
Psychologische Psychotherapeutin
Dr.-Salvador-Allende-Straße 49
02625 Bautzen
Tel.: 03591/27 60 39
Dipl.-Psych. Teske, Simone
Psychologische Psychotherapeutin
Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 10
01454 Radeberg
Tel.: 03528/48 76 35
Dipl.-Psych.
Schramm-Wunderling, Susanne
Psychologische Psychotherapeutin
Am Haag 4
02681 Kirschau
Tel.: 03592/50 23 44
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten
(für den Zeitraum Januar/Februar 2006)
Dr. med. Bauer, Katharina
FÄ für Frauenheilkunde
Petersstraße 1
04109 Leipzig
Tel.: 0341/2 15 85 50
Dr. med. Knoll, Sabine
FÄ für Allgemeinmedizin
Georg-Schwarz-Straße 139/141
04179 Leipzig
Tel.: 0341/4 41 85 44
Dr. med. Radde, Anja
FÄ für Augenheilkunde
Goldschmidtstraße 30
04103 Leipzig
Tel.: 0341/6 88 01 92
Conradi, Stefan
FA für Radiologie
Johannisplatz 1
04103 Leipzig
Tel.: 0341/4 80 19 20
Dr. med. Leicht, Christiane
FÄ für Kinder- und Jugendmedizin
Gartenstraße 4
04849 Bad Düben
Tel.: 034243/5 27 17
Reichert, Holger
FA für Allgemeinmedizin
Friedhofstraße 1
04769 Mügeln
Tel.: 034362/3 24 07
Dr. med. Edelmann, Thomas
FA für Innere Medizin
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Tel.: 0341/9 10 75 25
Medicke, Matthias
FA für Innere Medizin
Auf dem Werder 2
04741 Roßwein
Tel.: 034322/4 22 40
Schauer, Christof
FA für Innere Medizin
August-Bebel-Straße 25
04275 Leipzig
Tel.: 0341/3 91 35 40
Dr. med. Endert, Helga
FÄ für Radiologie
Telemannstraße 6
04107 Leipzig
Tel.: 0341/21 38 20
Orth, Olaf
FA für Orthopädie
Hauptstraße 12
04416 Markkleeberg
Tel.: 0341/3 58 47 58
Dr. med. Schlenk, Gerhard
FA für Allgemeinmedizin
Heidestraße 18
04420 Markranstädt
Tel.: 034205/4 43 14
XIV
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Nachtrag Ärzteverzeichnis/Verschiedenes
Dr. med. Schmidt, Sylvie
FÄ für Allgemeinmedizin
Stadthausstraße 12
04651 Bad Lausick
Tel.: 034345/2 30 00
Informationen zum Herausnehmen
Dr. med. Sittner, Ulrike
Psychotherapeutisch tätige Ärztin
Eilenburger Straße 3
04425 Taucha
Tel.: 034298/4 91 13
Dr. med. Schulz, Rita
FÄ für Kinder- und Jugendmedizin
Klingenstraße 30
04229 Leipzig
Tel.: 0341/4 24 90 22
Niedergelassene Psychologische
Psychotherapeuten
Dipl.-Psych.
Kosijer-Kappenberg, Sladjana
Psychologische Psychotherapeutin
Menckestraße 7
04155 Leipzig
Tel.: 0341/5 61 43 68
Dipl.-Psych. Petsch, Uwe
Psychologischer Psychotherapeut
Lessingstraße 28
04109 Leipzig
Tel.: 0341/3 37 39 23
Verschiedenes
Abfallentsorgung durch Arztpraxen
In Sachsen nichts Neues (?)
In den letzten Monaten wurden wiederholt Probleme der Abfallentsorgung
durch Arztpraxen an die KVS herangetragen. Ursache war vermutlich die
ab Juni 2005 nicht mehr zulässige
Verbringung unbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien. Unterschiedlichste Anbieter nutzten diesen Anlass, ihre
Erzeugnisse in Arztpraxen an den Mann
bringen zu wollen oder ihre Dienste
anzubieten. Selbst einige kommunale
Entsorger versuchten offensichtlich,
ihre Konten auf Kosten der Ärzte aufzubessern (siehe z. B. „Ärzte-Zeitung“
vom 07.12.05).
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die
Maßnahme unmittelbar lediglich die
Entsorgungsunternehmen betraf. Für
Arztpraxen gilt unverändert die so genannte LAGA-Richtlinie aus dem Jahr
2002, die die schnell einen Ordner füllenden allgemeinabfallrechtlichen Vorschriften für das Gesundheitswesen auf
etwa 20 (mit Anlagen ca. 40) Seiten
bündelt (Internet www.laga-online.de;
Rubrik „Mitteilungen – Übersicht“). Die
„Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen“
stellt in der Ausgabe Nr. 3/2005 ihrer
quartalsweise erscheinenden „LUA-Mitteilungen“ (www.lua.sachsen.de, RubriKVS-Mitteilungen Heft 2/2006
ken „Veröffentlichungen“, „LUA-Mitteilungen“) hierzu fest: „Wir möchten
daher ausdrücklich darauf aufmerksam
machen, dass eine Verpflichtung zur
Übernahme zusätzlicher finanzieller
oder sonstiger Leistungen durch die Einrichtungen des Gesundheitsdienstes für
eine fachlich und rechtlich korrekte Abfallentsorgung nicht vorliegt.“
Föderalismus
Leider können unsererseits zu speziellen Entsorgungsproblemen keine umfassenden Hinweise in komprimierter
Form gegeben werden, denn die Verantwortung für die Entsorgung liegt
letztendlich bei den so genannten „unteren Abfallbehörden“ der 29 Kreise
und kreisfreien Städte Sachsens, die
eigenständig entsprechende Satzungen
und Ordnungen erlassen. Die Tabelle
auf S. XVI führt deshalb im Internet recherchierte Telefonnummern auf,
über die für die einzelnen sächsischen
Verwaltungseinheiten Näheres zur örtlichen Abfallentsorgung in Erfahrung
gebracht werden könnte. Gute Hinweise für Arztpraxen unter Berücksichtigung sächsischen Rechts fasst das
Informationsblatt „Abfallberatung im
Gewerbe – Arztpraxen“ des Amtes für
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
der Landeshauptstadt Dresden vom
August 2005 zusammen (4 Seiten)
(www.dresden.de/pdf/infoblaetter/arzt
praxen_gewerbe_0905.pdf). Trotz der
mehrfach auf Krankenhäuser bezogenen
Formulierung gelten die Ausführungen
uneingeschränkt auch für Arztpraxen.
Aber der Datenschutz!
Ein arztspezifisches Problem – der
Datenschutz – bleibt bei allen abfallrechtlichen Vorschriften vollständig außer Betracht, weil Datenträger (Papier,
einschließlich Notizen, auch Fehldrucken
und -kopien, Röntgenbilder; Festplatten, Disketten, CD´s, DVD´s u. ä.;
Magnetbänder; ggf. auch Gewebe und
Blutproben mit personenbezogener
Kennzeichnung) nur nach ihren Materialeigenschaften eingeordnet werden.
Dies ist legitim, sofern sie entsprechend
vorbehandelt wurden. Die Sicherheitsstufe 3, die für Patientendaten mindestens zu fordern ist, verlangt z. B. für
die Vernichtung von Papier Streifenbreiten von < 2 mm bzw. Flächen < 320 mm2,
für CD´s und Mikrofilme < 1 mm2
(DIN 32757 und DIN 33858 – weitere Einzelheiten und Datenträger siehe
z. B. www.zendas.de/themen/vernichtung/index.html).
Fehlen in der Praxis die technischen Voraussetzungen für eine datenschutzgerechte Vorbehandlung der zu vernichtenden Datenträger, so bleibt nur die
XV
Informationen zum Herausnehmen
Verschiedenes
tung bzw. Löschung behalten wird
(Überwachung der mobilen Datenvernichtung vor Ort), oder
– die Verfügungsgewalt über die Datenträger bis zur durchgeführten Vernich-
– das Unternehmen eine Einsichtnahme
in die Daten vertraglich ausschließen
L a n d k r e i s
S t a d t
datenschutzkonforme Vernichtung durch
Dritte. Hierbei wäre zu gewährleisten,
dass
1)
kann, weil die im Beisein des Arztes in
Behältnissen verschlossenen Datenträger ohne weitere Kenntnisnahmemöglichkeit unmittelbar der Vernichtung
zugeführt werden.
Verwaltungseinheit
Amt/Institution
Sitz
Telefon 1)
Chemnitz
Untere Abfallbehörde
s. v.
0371 488-3650
Dresden
Abfallwirtschaft/Stadtreinigung
s. v.
0351 488-9644
Görlitz
Untere Abfallbehörde
s. v.
03581 67-2404
Hoyerswerda
Umweltschutz
s. v.
03571 456370
Leipzig
Eigenbetrieb Stadtreinigung
s. v.
0341 6571-253
Plauen
Untere Abfallbehörde
s. v.
03741 291-1831
Zwickau
Sachgebiet Abfallwirtschaft
s. v.
0375 83-3675
Annaberg
Abfallwirtschaft
Annaberg-Buchholz
03733 22164
Aue-Schwarzenberg
Sachgebiet Abfallwirtschaft
Aue
03771 277-185
Bautzen
Abfallwirtschaft
s. v.
03591 325711/2
Chemnitzer Land
Abfallwirtschaft
Glauchau
03763 45-365/6
Delitzsch
Umwelt
Eilenburg
03423 663175
Döbeln
Untere Abfallbehörde
s. v.
03431 74-1441
Freiberg
EKF Entsorgungsdienste
s. v.
03731 262517
Kamenz
Abfallbeseitigung
s. v.
03578 32-6722/3/4
Leipziger Land
Umweltschutz
Borna
0180 156600175
Löbau-Zittau
Entsorgungsgesellschaft
Lawalde
03585 4169-25
Meißen
Wirtschaft
s. v.
03521 725-558
Mittleres Erzgebirge
Abfallwirtschaft
Marienberg
03735 601-175/297
Mittweida
Abfallwirtschaft
s. v.
03727 950-264
Muldental
Abfallwirtschaft
Grimma
03437 984-777
Niederschlesische Oberlausitz
Abfallwirtschaft (Eigenbetrieb)
Niesky
03588 261703
Riesa-Großenhain
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Großenhain
03522 529216/7/8
Sächsische Schweiz
Abfall
Pirna
03501 515-421
Stollberg
Umwelt
s. v.
037296 591283
Torgau-Oschatz
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Oschatz
03435 984-951/3
Vogtland
Entsorgungsverband
Oelsnitz
037421 40270
Weißeritz
Zweckverband Abfallwirtschaft
Oberes Elbtal
Dresden
0351 4040438/50
Zwickauer Land
Abfallwirtschaft
Werdau
03761 56-1376
– Stand 12.01.2006 – für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden
– Ziffern hinter einem Querstrich können statt der entsprechenden letzten vorangegangenen Ziffern verwendet werden
– SAVuP –
XVI
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Informationen zum Herausnehmen
Personalia/Zulassungsbeschränkungen
Personalia
In Trauer um unsere Kollegen
Herr Prof. Dr. med. Wolfram Burger
geb. 05.11.1955
gest. 22.12.2005
niedergelassener Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie in Leipzig
Frau Dr. med. Helga Oertel
geb. 20.05.1938
gest. 19.11.2005
bis 31.03.2003 niedergelassene Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Chemnitz
Herr Privatdozent Dr. med. habil. Peter Richter
geb. 15.06.1941
gest. 01.01.2006
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im HUMAINE Vogtland-Klinikum Plauen
Zulassungsbeschränkungen
Bekanntmachung
des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Freistaat Sachsen
– Anordnung von Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 SGB V –
Vom 25. Januar 2006
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Freistaat
Sachsen stellt gemäß § 103 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – vom
20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1720) geändert worden ist, fest, dass in den folgenden Planungsbereichen
(Anlagen 1 – 3)
Die Voraussetzungen für die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen werden nach drei Monaten überprüft. Die Zulassungsbeschränkungen werden aufgehoben, wenn die Voraussetzungen für
eine Überversorgung entfallen (§ 103 Abs. 3 SGB V).
1. für die mit „Ü“ gekennzeichneten Arztgruppen eine ärztliche
Überversorgung besteht
* Die Zahl gibt die möglichen Zulassungen an, bis für die
Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Über Anträge
für diese Planungsbereiche wird gemäß Nummer 23 der
Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte entschieden.
2. für die mit einer „Zahlenangabe“ versehenen Arztgruppen
entsprechend Nummer 23 der Bedarfsplanungs-RichtlinienÄrzte, die Aufhebung einer vormals wegen Überversorgung
angeordneten Zulassungsbeschränkung erfolgt. *
Für die mit „–“ gekennzeichneten Arztgruppen in Planungsbereichen bestehen derzeit keine Zulassungsbeschränkungen.
Dresden, 25. Janiar 2006
Gemäß § 16 b der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und
unter Berücksichtigung der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte
vom 9. März 1993 (BAnz. Nr. 110a vom 18. Juni 1993), die
zuletzt am 18. Oktober 2005 (BAnz. 2006 S. 107) geändert worden sind, werden für die überversorgten Planungsbereiche mit
verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse nach Maßgabe des § 103 Abs. 2 SGB V Zulassungsbeschränkungen angeordnet.
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
im Freistaat Sachsen
gez. Werner Nicolay
Vorsitzender
XVII
XVIII
Ü
Ü
Ü
Ü
1
Ü
–
Ü
6
Görlitz-Stadt/
Niederschl. Oberlkr.
Hoyerswerda-Stadt/
Landkreis Kamenz
Landkreis Bautzen
Landkreis Meißen
Landkreis
Riesa-Großenhain
Landkreis
Löbau-Zittau
Landkreis
Sächsische Schweiz
Weißeritzkreis
Anzahl gesperrter
Planungsbereiche
6
1
1
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
1
9
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Chirurgen
9
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
fachärztl.
tätige
Internisten
7
Ü
Ü
Ü
Ü
1
Ü
Ü
Ü
1
Frauenärzte
7
1
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
2
HNOÄrzte
8
1
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Hautärzte
9
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Kinderärzte
8
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
2
Nervenärzte
8
Ü
Ü
–
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Orthopäden
7
Ü
Ü
1
Ü
Ü
Ü
Ü
1
Ü
Radiologen
9
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Urologen
2
–
Ü
1
2
1
Ü
–
–
–
Hausärzte
4
–
Ü
–
–
Ü
–
–
Ü
Ü
Psychothera-peuten
bei festgestellter Überversorgung
0
–
4
–
–
5
–
–
1
62
3
–
0
–
–
0
–
–
0
1
Psychotherapeuten
ärztlichen
psycholog.
noch mögliche Zahl von Zulassungen bei
Die Anschrift der zuständigen Bezriksgeschäftsstelle (Registerstelle) lautet:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Postfach 10 06 41, 01076 Dresden
Überversorgung
offenes Fachgebiet
neu geöffnetes Fachgebiet – Anzahl der Arztsitze bis 110%
Veränderungen zum vorhergehenden Übersichtsblatt
Die angeordneten Zulassungsbeschränkungen beziehen sich nicht auf frei werdende Vertragsarztsitze, die nach § 103 Abs. 4 SGB V ausgeschrieben werden.
Die Übersicht bezieht sich auf den Arztbestand zum 01.01.2006 und den Einwohnerstand zum 31.08.2005. Die Altersstruktur der Ärzte, die sich in den nächsten Jahren auswirken
wird, ist bei den Feststellungen zur (derzeitigen) Überversorgung nicht berücksichtigt. Bezüglich der künftigen Entwicklung der Altersstruktur der Ärzte können Auskünfte bei der
jeweils unten stehenden Bezirksgeschäftsstelle der KVS eingeholt werden.
–
Dresden-Stadt
Ü
=
–
=
Ziffer
=
Fettdruck =
Anmerkung:
Anästhesisten
Planungsbereiche
Augenärzte
01.01.2006
31.08.2005
31.08.2005
Regierungsbezirk Dresden
Arztbestand zum:
Einwohnerstand zum:
Gebietsstand zum:
Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 SGB V
Informationen zum Herausnehmen
Zulassungsbeschränkungen
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
4
9
Ü
Ü
2
–
Ü
Ü
Ü
11
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
10
Ü
Ü
Ü
–
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
fachärztl.
tätige
Internisten
8
Ü
Ü
Ü
1
Ü
2
Ü
Ü
Ü
Ü
–
Frauenärzte
8
Ü
1
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
1
Ü
Ü
2
HNOÄrzte
8
Ü
Ü
Ü
1
Ü
Ü
Ü
1
Ü
Ü
2
Hautärzte
11
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Kinderärzte
9
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
1
–
Ü
Ü
Ü
Nervenärzte
Ü
5
Torgau-Oschatz
Anzahl gesperrter
Planungsbereiche
5
2
Ü
6
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Chirurgen
6
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
fachärztl.
tätige
Internisten
Ü
Ü
Ü
Ü
6
Ü
5
1
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
HNOÄrzte
Ü
Frauenärzte
6
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Hautärzte
6
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Kinderärzte
6
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Nervenärzte
Die Anschrift der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle (Registerstelle) lautet:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig
Ü
Muldentalkreis
Ü
Ü
–
Ü
Döbeln
Leipziger Land
Ü
Ü
Ü
Ü
Augenärzte
Leipzig-Stadt
Anästhesisten
Delitzsch
Planungsbereiche
Regierungsbezirk Leipzig
Die Anschrift der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle (Registerstelle) lautet:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 1164, 09070 Chemnitz
Ü
Anzahl gesperrter
Planungsbereiche
–
Zwickauer Land
1
Freiberg
Mittl.Erzgebirgskr.
–
1
Chemnitzer Land
Ü
Ü
Aue-Schwarzenberg
Stollberg
Ü
Ü
1
Annaberg
Mittweida
Ü
Ü
–
Plauen-Stadt/
Vogtlandkreis
Ü
Ü
–
Ü
Ü
Zwickau-Stadt
Chirurgen
Chemnitz-Stadt
Augenärzte
Anästhesisten
Planungsbereiche
Regierungsbezirk Chemnitz
5
1
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Orthopäden
10
Ü
1
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Orthopäden
3
Ü
1
2
Ü
Ü
1
Radiologen
8
Ü
2
Ü
–
Ü
Ü
Ü
1
Ü
Ü
Ü
Radiologen
6
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Urologen
10
Ü
–
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Urologen
2
–
Ü
1
–
Ü
8
Hausärzte
6
Ü
Ü
Ü
6
2
Ü
5
Ü
Ü
1
3
Hausärzte
3
Ü
–
–
–
Ü
Ü
Psychothera-peuten
1
–
–
–
–
–
–
–
–
Ü
–
–
Psychothera-peuten
–
1
–
–
–
–
–
–
–
–
Ü
–
0
3
–
–
–
3
60
3
0
–
–
_
0
0
Psychotherapeuten
Ärztlichen
Psycholog.
noch mögliche Zahl von Zulassungen bei
bei festgestellter Überversorgung
0
–
–
–
–
–
–
–
–
8
–
–
Psychotherapeuten
ärztlichen
psycholog.
noch mögliche Zahl von Zulassungen bei
bei festgestellter Überversorgung
Zulassungsbeschränkungen
Informationen zum Herausnehmen
XIX
Informationen zum Herausnehmen
Fortbildung
Fortbildung
Kurse der Sächsischen Landesärztekammer 2006
Kompaktkurs Notfallmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung
02. April bis 09. April 2006
Leipzig, Gebäude der Kassenärztlichen Vereinigung
Leitung: Dr. med. M. Burgkhardt
Kursgebühr: 580,00 EUR
Kompaktkurs Notfallmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung
18. März bis 25. März 2006
Dresden, Gebäude der Sächsischen Landesärztekammer
Leitung: Dr. med. R. Weidhase
Kursgebühr: 580,00 EUR
14. Refresherkurs für Leitenden Notärzte
26. bis 28. Oktober 2006
Oberwiesenthal/Erzgebirge
Leitung und Organisation: Dr. med. M. Burgkhardt, Leipzig
Kursgebühr bei Vollverpflegung: 300,00 EUR
5. Seminarkurs Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer
30. Oktober bis 02. November 2006
Oberwiesenthal/Erzgebirge
Leitung und Organisation: Dr. med. M. Burgkhardt, Leipzig
Kursgebühr bei Vollverpflegung: 500,00 EUR
17. Seminarkurs Leitender Notarzt
nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer
12. bis 17. Juni 2006
Oberwiesenthal/Erzgebirge
Leitung und Organisation: Dr. med. M. Burgkhardt, Leipzig
Kursgebühr bei Vollverpflegung: 750,00 EUR
Anmeldung:
Sächsische Landesärztekammer, Abt. Fortbildung, Frau Dipl.-Oek. Karina Dobriwolski
Schützenhöhe 16 – 18 · 01099 Dresden · Tel.: 0351/8267318 · Fax: 0351/8267412
E-Mail: [email protected]
Einführung der PneumokokkenStandard-Impfung in Sachsen
Veranstalter:
Sächsische Impfkommission (SIKO)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (Sachsen) mit Unterstützung
der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und Wyeth Pharma GmbH
Veranstaltungen Zeit und Ort:
17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch, 08. März 2006
KV Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle
Leipzig
Braunstr. 16, 04347 Leipzig
Mittwoch, 15. März 2006
Sächsische Landesärztekammer
Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
Mittwoch, 22. März 2006
KV Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle
Chemnitz,
Carl-Hamel-Str. 3, 09116 Chemnitz
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. habil. S. Bigl
Leipziger Infektionsmedizinisches Fallseminar 2006
Thema:
Schwerpunkt: Infektionsmedizin/
Tropenmedizin
„Hypnotherapeutische Raucherentwöhnung“
Termine 2006:
08.03., 10.05., 05.07., 13.07., 08.11.
(auch anerkannt als C- Seminar im Curriculum „Klinische Hypnose M.E.G.“)
Zeit: 17.00 – ca. 19.00 Uhr
Seminar am 02./03.03.2006
Wissenschaftliche Leitung:
Herr Prof. Dr. med. B. R. Ruf,
Herr Prof. Dr. med. St. Schubert
Referent:
Dipl.- Soz.päd. Ulrich Freund (Ausbilder M.E.G)
Reha- Kliniken Kuppelsmühle, Bad Orb
Leitung:
Milton- Erickson- Gesellschaft für Klinische Hypnose
Regionalstelle Leipzig, Dipl.- Psych. Peter Brock
Heimteichstraße 6, 04179 Leipzig
Tel.: 0341/ 4425510 Fax: 0341/ 4422025
Ablauf:
Teilnahmeberechtigt sind Ärzte und Diplom-Psychologen,
Vorerfahrungen in Hypnose sind hilfreich
Auskunft/Anmeldung:
Klinikum St. Georg Leipzig
Sekretariat d. 2. Klinik f. Innere Medizin
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
Tel.: 0341 / 9 09 26 01
Fax: 0341 / 9 09 26 30
e-mail: [email protected]
Ort:
Seminarräume der Praxisklinik am Johannisplatz 1
Gebühr: keine
Teilnahmegebühr: 220,00 € (für M.E.G.-Mitglieder 200,00 €)
Eine Anerkennung für das Sächsische Fortbildungsdiplom wird bei der Sächsischen
Landesärztekammer beantragt. Bei anderen Ärzte- bzw. Psychologenkammern ist
diese Anerkennung schon erfolgt.
XX
Sächsisches Fortbildungsdiplom:
2 Punkte anrechenbare Ausbildungsveranstaltung nach § 34c der ÄAppO der
Sächsischen Landesärztekammer.
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Aktuelles
Ausgabenvolumen Arzneimittel 2006 und Richtgrößen 2006
Das Ergebnis der Verhandlung vor dem
Landesschiedsamt (LSA) zum Ausgabenvolumen AM 2006 lautet:
– Dem Antrag der Kassen, Festsetzung
des Volumens für 2006 in Höhe von ca.
1,277 Mrd. € und daraus Ermittlung
und Festlegung von Richtgrößen für
2006, wurde stattgegeben.
– Der Gegenantrag der KV, Festsetzung
in Höhe von ca. 1,493 Mrd. € und daraus Ermittlung von Richtgrößen,
wurde abgewiesen.
Die Entscheidung erging im Zuge eines
Schiedsspruches.
Das zur Verfügung stehende Volumen für
2006 beträgt nach dieser Entscheidung
1.277.699.745,12 €.
Daraus ergeben sich folgende Richtgrößen für das Jahr 2006:
Richtgrößen 2006 (Euro pro Quartal)
für Arznei- und Verbandmittel einschließlich Sprechstundenbedarf (Bruttowerte)
Fachgruppe
Anästhesisten
Augenärzte
Chirurgen
Gynäkologen
HNO-Ärzte
Hautärzte
fachärztl. Internisten
hausärztl. Internisten
Kinderärzte
Lungenärzte
MKG-Chirurgen
Nervenärzte
Psychiater
Orthopäden
Urologen
Allg./Prakt. Ärzte
Richtgrößen 2006
M/F
R
45,13 €
126,75 €
8,58 €
15,28 €
17,17 €
33,25 €
11,29 €
27,37 €
17,30 €
9,14 €
26,42 €
27,06 €
99,73 €
139,79 €
36,20 €
121,52 €
37,99 €
37,99 €
60,70 €
69,08 €
16,52 €
17,12 €
131,93 €
166,84 €
83,41 €
149,26 €
9,00 €
25,35 €
26,50 €
69,42 €
36,20 €
121,52 €
Die Bekanntmachung der vom Landesschiedsamt festgesetzten Richtgrößen erfolgt
vorbehaltlich des Vorliegens der schriftlichen Beschlussfassung.
PRESSEERKLÄRUNG vom 17. Januar 2006
Schiedsamtspruch zum Ausgabenvolumen für Arzneimittel:
Dramatische Einschnitte bei der Verordnung von Medikamenten unausweichlich
Gemessen an den zu erwartenden Ausgaben für 2005 dürfen die ca. 6.000 sächsischen Vertragsärzte im Jahr 2006 rund 200 Millionen Euro weniger an Arznei- und Verbandmitteln verordnen. Das Landesschiedsamt legte am 16. Januar in Dresden ein Arzneimittelausgabenvolumen in Höhe von rund 1,277 Milliarden Euro fest, nach dem sich die sächsischen Krankenkasseverbände
und die KV Sachsen auf dem Verhandlungsweg nicht einigen konnten. Das Gremium entschied damit mehrheitlich gemäß dem
Antrag der Krankenkassen. Die KV Sachsen hatte ein Volumen von ca. 1,493 Milliarden Euro gefordert. Diese Größenordnung
ist abgeleitet aus den zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vereinbarten
Rahmenvorgaben. Sie stellt aus Sicht der KVS eine angemessene „Ausgabenobergrenze“ dar, die bei wirtschaftlicher Verordnung
eingehalten werden kann.
Umso enttäuschter zeigte sich der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, vom Urteil des Landesschiedsamtes: „Unsere Ärzte verordnen schon sehr kostenbewusst. Aber bei allen Sparzwängen muss der therapeutische Nutzen für den
Patienten im Vordergrund stehen und nicht der Rotstift. Die von den Krankenkassen vermuteten Wirtschaftlichkeitsreserven gibt
es zumindest in Sachsen nicht.“ Der KV-Vorsitzende befürchtet im Zuge der verordneten Arzneimittelrationierung dramatische
Folgen für Ärzte und Patienten: „Unsere Ärzte wären nun gezwungen, zukünftig ausnahmslos nur die billigsten Medikamente zu verordnen, um das Ausgabenvolumen einhalten zu können.Ansonsten müssten sie generell auf jede 6.Verordnung
verzichten.“ Im Interesse der Patienten werde dies so nicht möglich sein. Deshalb erwartet Dr. Heckemann: „Durch das extrem
niedrige Ausgabenvolumen steigt für die Vertragsärzte die Gefahr erheblich, wegen Überziehung des Budgets zur Kasse gebeten
zu werden.“ Nach seiner Ansicht ändern daran auch die für 2006 im Mittel um 3,5 Prozent (für Mitglieder) bzw. 1,1 Prozent (für
Rentner) angehobenen Richtgrößen nichts.
„Wenn dann noch das von Frau Schmidt geplante Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz mit Malusregelung kommt“,
argumentiert der KV-Chef weiter, „drohen insbesondere den Hausärzten zwingend Honorarregresse.“ Dr. Heckemann sieht darin
einen stringenten dirigistischen Eingriff in die Therapiefreiheit und das sensible Arzt-Patientenverhältnis. Die Politik dürfe
sich dann nicht wundern, wenn Frust, Demotivation und Protestbereitschaft bei den Ärzten weiter wachsen.
V.i.S.d.P.:
Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
7
Vertreterversammlung
Vertreterversammlung
Gemeinsame Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
und der Sächsischen Landesärztekammer
Außerordentliche Vertreterversammlung
der KV Sachsen
Außerordentliche Kammerversammlung
der Sächsischen Landesärztekammer
Mittwoch, 8. März 2006, 18.00 Uhr,
Plenarsaal der Sächsischen Landesärztekammer
01099 Dresden, Schützenhöhe 16
Themenschwerpunkte:
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (Bonus-Malus)
Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Vertragsarztrecht
Hartz-IV-Gesetzgebung und die Folgen für die medizinische Versorgung
Gesundheitspolitische Vorhaben des BMG
(u. a. „Reform“ der ärztlichen Vergütung)
Anzeige
HAUS DER GANZHEITSMEDIZIN
in der Schönherrfabrik in Chemnitz
Attraktive Praxisflächen in historischen Gebäuden in parkähnlicher Umgebung im Herzen von Chemnitz.
Bezugsfertig ab Herbst 2006.
Kostenlose Parkplätze in ausreichendem Umfang
Gute Infrastruktur und kurze Wege durch Aufzüge
Nahverkehrshaltestelle
Bereits vorhandene, branchenähnliche Mieter sind: Brockmann-Knödler Friseure, Medizinisch-technische Transporte,
Tai Chi Chuan Schule, Pflegeberatung, Beauty Wellfit Oase, Yoga-Zentrum, Damenfitness, Physiotherapieschule, Hautarzt,
TCM-Zentrum u. a.
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KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Nachrichten
Nachrichten
Arzt muss sich nicht an Details von Patienten-Gespräch
erinnern
Ein Arzt muss sich vor Gericht nicht an die Einzelheiten eines Aufklärungsgesprächs
mit einem Patienten erinnern können. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht
Zweibrücken hervor. Nach dem Richterspruch genügt es vielmehr, wenn der Arzt versichert, dass ein solches Gespräch mit dem üblichen Inhalt stattgefunden hat und dies
in der Patientenkartei auch entsprechend dokumentiert wurde. Das Gericht wies damit
die Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage eines Patienten ab. (Urteil: AZ 5 U 10/05)
(dpa 31.01.06)
Zwei Meldungen, damit wir endlich wissen, was wir zu tun
haben
19.01.06/ dpa (Sächsische Zeitung)
03.02.06 ddp/dpa/facharzt.de
Der Vorstandsvorsitzende der Barmer
Ersatzkasse, Eckart Fiedler, hat den niedergelassenen Ärzten vorgeworfen, bei
der Verordnung von Medikamenten
nicht wirtschaftlich genug vorzugehen.
... Die Ärzte sollten Medikamente
wirtschaftlicher verordnen, fügte er
hinzu. „Damit ergeben sich auch
Spielräume für höhere Honorare“,
sagte Fiedler angesichts der Massenproteste der niedergelassenen Ärzte am
Mittwoch.
Ulla Schmidt droht den Berliner Ärzten
wegen der für kommende Woche geplanten Protestaktionen mit rechtlichen Konsequenzen. Alle niedergelassenen Ärzte
müssten wegen des gesetzlich verankerten Sicherstellungsauftrags Patienten behandeln und die medizinisch notwendigen Medikamente verordnen, sagte
Schmidt der “Berliner Zeitung” (Freitagausgabe, 03.02. d.R.) laut Vorabbericht.
„Wer das nicht tut, begeht Vertragsbruch“, warnte die Ministerin.
Lauterbach: „Preise ohne
KBV entwickeln“
Der SPD-Gesundheitspolitiker Prof. Karl
Lauterbach will die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) von der Festlegung von Honoraren für Ärzte ausschließen. „Eine neutrale Stelle könnte
ein modernes System mit festen Preisen und Pauschalen ohne die Kassenärztliche Bundesvereinigung entwickeln“,
sagte Lauterbach der „Apotheken Umschau“.
Lauterbachs Ziel ist, dass Ärzte „für
die gleiche Leistung bei allen Patienten das Gleiche verdienen“. Privat und
gesetzlich Versicherte würden damit
gleichgestellt werden. Damit will er eine
Zweiklassenmedizin verhindern, die er
bereits im Entstehen sieht. Gesetzlich
Versicherte ärgern sich nach seinen
Worten „oft zu Recht über die Bevorzugung von Privatpatienten“.
(aus facharzt.de 31.01.06)
Neue Internetadresse und
neuer Newsletter
Das Bundesministerium für Gesundheit ist künftig unter einer neuen Internetadresse
zu
erreichen.
Unter
www.bmg.bund.de sind Informationen
rund um die Themen Gesundheit, Pflege
und gesundheitliche Prävention zu finden. Es werden aktuelle Pressemitteilungen und Beiträge zur Verfügung gestellt,
Gesetze und Verordnungen, Forschungsberichte sowie umfassendes statistisches
Material. Alle Broschüren des Hauses
können bestellt oder heruntergeladen
werden.
Der neue BMG-Newsletter ergänzt das
Angebot. Er wird alle 14 Tage per E-Mail
zugesandt und enthält Neuigkeiten und
Informationen aus allen Arbeitsbereichen
des Hauses. Das Anmeldeformular ist
von der Startseite des Internetportals aus
zu erreichen.
(nach einer Presseinfo des BMG
vom 20.01.2006)
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
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In eigener Sache/Impressum
In eigener Sache
Suchbild …
Impressum
… mit Auflösung
KVS-Mitteilungen
Organ der Vertragsärzte des Freistaates Sachsen
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Herausgeber
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN
Redaktion
Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender (V. i. S. d. P.)
Dr. med. Ulrike Schwäblein-Sprafke
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Dr. agr. Jan Kaminsky
Hauptgeschäftsführer
Dipl.-Ing. oec. Andreas Altmann
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Dipl.-Wirtsch. Klaus Schumann
„Ostarzt sucht Nachfolger“ steht auf dem
blau-weißen Regenschirm der sächsichen
Hautärztin im Gewühl der marschierenden
Mediziner. Wie sie, sagen auch andere ostdeutsche Kollegen trotzig: Wir sind 1989
mehrfach auf die Straße gegangen, jetzt machen wir es wieder – diese Form der Basisdemokratie geben wir nicht auf.
Anschrift Redaktion und Anzeigenverwaltung
Medical Tribune 27.01.06
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09496 Marienberg,
Töpferstraße 1
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Tel. 0371 / 36 81 510.
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Nachfolger für kleinere Praxis
für Allgemeinmedizin in Chemnitz
ab September 2006 gesucht
(aus Altersgründen preisgünstig
abzugeben).
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Psychologische Psychotherapeuten
geeignet
Tel.: 0371 / 8 20 53 13
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KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN
Landesgeschäftsstelle
Redaktion „KVS-Mitteilungen“
Schützenhöhe 12
01099 Dresden
Tel. (0351) 8 29 06 30
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Zur Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 7 gültig.
Anzeigenschluss ist der 20. des Vormonats.
(Verantwortl. Anzeigen Klaus Schumann)
Satz und Druck
Druckerei Böhlau, Scherlstraße 12, 04103 Leipzig
Buchbinderei
G. Fr. Wanner, Leipzig
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Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt
6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.
Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ist der Bezugspreis mit der
Mitgliedschaft abgegolten.
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
Wir erinnern an
Wir erinnern an
Vom Blasenspiegel zum Evakuationszystoskop
Vor 100 Jahren starb Max Nitze
Von Manfred P. Bläske
Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt im
Jahre 1874. Seit kurzem ist hier ein junger
und strebsamer Arzt aus Berlin tätig, um
sich bei namhaften Klinikern weiterzubilden. Nebenher arbeitet er im Sektionshaus
der Krankenanstalt fleißig am Mikroskop.
Eines Tages putzt er das verstaubte Objektiv, blickt prüfend hindurch und sieht dabei
stark verkleinert und umgekehrt das Bild
der gegenüberliegenden Matthäi-Kirche.
Wie ein Schleier fällt es ihm von den Augen; es müsste doch möglich sein, mittels
einer Art von Fernrohr in eine Körperhöhle
zu gelangen, um das vergrößerte Bild ihres
Inneren zu gewinnen. – Nach Jahren intensivster Arbeit ist es so weit: Am 2. Oktober
1877 demonstriert Max Nitze den Mitgliedern des Landesmedizinalkollegiums an
einer Leiche seinen mit viel Mühe und Entbehrung gebauten Blasenspiegel.
Kaiserlich-Königlichen Gesellschaft der
Ärzte in Wien mit einem Vortrag von Nitze
„Über eine neue Beleuchtungsmethode der
Höhlen des menschlichen Körpers“ und
mit Demonstration am Kranken zusammen
mit Leiter der Weltöffentlichkeit übergeben wurde. In der Wiener medizinischen
Wochenschrift erschien kurz darauf der
präzisierte Aufsatz „Eine neue Beobachtungs- und Untersuchungsmethode für die
Harnröhre, Harnblase und das Rectum“.
✯
Max Nitze wurde im ereignisreichen Jahr
1848 in Berlin geboren. Nach Studium der
Medizin in Heidelberg, Würzburg und
Leipzig promovierte er 1874. Sieben Jahre
zuvor hatte mit Félix Guyon (1831 – 1920)
am Pariser Necker-Hospital die Verselbständigung der Urologie zu einem eigenen
Lehrfach mit Lehrstuhl begonnen. Guyon
umgab sich mit einer Gruppe illustrer Schüler, deren therapeutische Techniken sich in
der ganzen Welt verbreiteten. Die diagnostische Technik hingegen hinkte – das wusste
auch Nitze – der Entwicklung nach.
Neben seiner Tätigkeit im Krankenhaus
lernte er in der Poliklinik des angesehenen
Gynäkologen Schramm-Vogelsang eine
neuartige Untersuchungsmethode zur Unterscheidung von Unterleibsgeschwülsten
kennen: Durch Einführung eines wassergekühlten Beleuchtungskörpers in die
Scheide war es möglich, im abgedunkelten
Raum die mit Flüssigkeit gefüllten Ovarialkystome von den festen Myomen durch die
Bauchdecke hindurch zu unterscheiden.
Dem jungen Nitze müssen hierbei wohl erste Gedanken zu einer direkten Beleuchtung des Blaseninneren gekommen sein,
denn bereits 1878 begann ein intensives
Zeichnen, Basteln und Probieren, musste
KVS-Mitteilungen Heft 2/2006
(1848 – 1906)
doch das Licht von außen durch das
zwangsläufig dünne Rohr geleitet werden,
das auch die Optik für die Betrachtung der
Blase trägt. In dem jungen Messerschmied
und Feinmechaniker Deike fand er einen
ebenso vorzüglichen Helfer wie auch im
Universitätsoptiker Bénèche aus Berlin, der
eine genial entwickelte Optik mit umgekehrter Bildwirkung vorlegte, die bis 1906
allen Anforderungen genügte.
Ende 1878 wurde Nitze mit dem österreichischen Instrumentenmacher Leiter
(1830 – 1892) bekannt, den er für seine
Ideen begeistern konnte. Um ihm nahe zu
sein, verlegte Nitze seinen Wohnsitz nach
Wien, wo er im Haupt der damaligen Wiener Urologischen Schule Leopold von Dittel (1815 – 1898) einen warmherzigen und
vorurteilsfreien Förderer fand, dessen Klinik er nutzen durfte.
Am 9. März 1879 war dann der für die Geschichte der Urologie bedeutende Tag gekommen, an dem das Zystoskop in der
Angespornt in seiner weiteren Arbeit wurde
Nitze durch Heinrich von Bamberger (1822
– 1888), führender Internist in Wien und
Präsident der Kaiserlich-Königlichen Gesellschaft, der die große Bedeutung des
Zystoskops für die Diagnostik und Therapie
in der gesamten Medizin erkannte. Noch
verhinderte nicht nur die kompliziert zu
handhabende Beleuchtungsapparatur eine
breite Aufnahme in der Ärzteschaft. Die
Lichtquelle, gespeist von recht großen Batterien, befand sich nun zwar in der Harnblase, doch zur Kühlung des weiß glühenden Platindrahtes bedurfte es eines
meterhohen „Wasserturms“ um hinreichenden Druck für den Wasserumlauf zu erzeugen. Das machte die Anlage teuer. Auch war
die Einführung des Rohres wegen seines
technisch notwendigen Volumens eine recht
schmerzhafte Prozedur. Kostbare sieben
Jahre vergingen, doch dann kam mit dem
Einbau der neuen Edisonschen Mignonlampe in die Spitze des Zystoskops der
Durchbruch und Leiter konnte die Produktion in großen Stückzahlen beginnen. Der
Bedarf war gewachsen, denn inzwischen
hatten außer Nitze auch andere Urologen
Erfahrungen gesammelt und unbeirrt viele
Ärzte in Kursen geschult.
Nach der Erfindung der Trockenplatte ersann Nitze sein Photographierzystoskop,
dann folgte das Operationszystoskop mit
zahlreichem Zubehör. Sein Pariser Freund,
der Chirurg Joaquin Albarran (1860 –
1912) ermöglichte mit dem Schienungsrohr die Katheterisierung der Harnleiter
und die Pyelographie.
Als Max Nitze am 23.Februar 1906 starb,
hatten seine Ideen die Welt erobert.
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Zur Lektüre empfohlen
Zur Lektüre empfohlen
Horst Riedel
Stefan Winkle
Edda Ziegler
Stadtlexikon Leipzig
von A bis Z
Geißeln der Menschheit
Heinrich Heine
Kulturgeschichte der Seuchen
Der Dichter und die Frauen
2005.
690 Seiten mit über 1200 Abbildungen.
Format 17 x 32 cm.
Gebunden. € 45,00
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ISBN 3-936508-03-8
3., verbesserte und erweit. Aufl. 2005.
1533 Seiten mit vielen Abbildungen.
Format 16,5 x 24 cm.
Gebunden mit Schutzumschlag. € 88,00
Artemis & Winkler Verlag, Düsseldorf
ISBN 3-538-07159-4
2005.
207 Seiten mit Abbildungen.
Format 13 x 21 cm.
Gebunden mit Schutzumschlag. € 19,90
Artemis & Winkler Verlag, Düsseldorf
ISBN 3-538-07212-4
Geschichte und Gegenwart einer Stadt so zu
erschließen, dass sie dem Fremden wie dem
Einheimischen gleichermaßen greifbar werden, ist weitestgehend umfassend, möglichst
vielen Lesern in ihren unterschiedlichen
Neigungen und Interessen gerecht werdend,
sehr schwer. Vielen vieles bieten kann daher
eigentlich nur das Lexikon, und es ist erstaunlich viel, was Horst Riedel in akribischer Arbeit zusammengetragen hat!
Doch dann ertappte der Rezensent den
Autor: kein Bild vom Schillerhaus? Irrtum;
Riedel zeigt uns dessen Gartenseite! – Das
fällt vor allem dem Leipziger auf: der Autor
fand Bilder, die er suchen musste. Alle hervorragend gedruckten (!) Abbildungen sind
vorzügliche historische Dokumente für jeden, der darin zu lesen weiß.
Gleichermaßen zu loben sind die rund 2400
sorgfältig recherchierten Beiträge zu alphabetisch geordneten Stichwörtern. Der Leser
sei jedoch gewarnt: Ganz schnell hat man
sich festgelesen, denn auch wer den kulturellen Reichtum Leipzigs kennt, wird manche überraschende Entdeckung machen –
ein Gewinn allemal!
–mpb –
Pest, Pocken, Aussatz, Cholera, Tuberkulose, Syphilis, Aids – immer wieder wird
die Menschheit von furchtbaren Seuchen
heimgesucht; ein erschütterndes Panorama
der Geschichte voll unendlicher Leiden, Irrtümer, Grausamkeiten, aber auch unbeirrbarer Versuche, die Menschheit von Seuchen zu befreien.
Der große deutsche Medizinhistoriker zieht
in diesem Standardwerk die Summe eines
reichen Forscherlebens. Diese Neuauflage
ist bereichert um die erschreckenden Seuchengeschehen der jüngsten Vergangenheit
und Gegenwart: Seuchen und biologische
Kriegsführung im Zweiten Weltkrieg und
im Kalten Krieg sowie die Frage des Einsatzes von Biowaffen durch den Irak und
der Seuchenverbreitung durch Terroristen.
Das gewaltige Werk, in dem der Autor
(geboren 1911) auch seine reichen persönlichen Erfahrungen als Zeitzeuge verarbeitet hat, unter anderem als Seuchenhygieniker am Robert-Koch-Institut in Berlin,
zeugt vom einzigartigen Wissen seines Verfassers. Winkles „Kulturgeschichte der Seuchen“ ist ein Meisterwerk!
–mpb –
Vor 150 Jahren, am 17. Februar 1856,
starb Heinrich Heine, einer der größten
deutschen Dichter.
In seinem Leben und Werk spiegelt sich die
zwiespältige Situation der Frau zwischen
bürgerlichem Biedermeier und intellektueller Emanzipation wider. Der geniale
Schriftsteller war von Frauen umgeben und
fühlte sich doch allein. Wie sah sein Verhältnis zu Frauen wirklich aus? War er der
große Frauenfreund, der draufgängerische
Verführer, als der er sich gern sah oder doch
ausgab? Oder ein „Macho“, der starke
Frauen fürchtete und in seinen Liebesbeziehungen die verlorene Bindung an die
Mutter neu zu beleben suchte? In welchem
Maße wurde sein Verhältnis zu Frauen von
seiner jüdischen Identität und seiner bedrängten Situation als verfolgter Dichter
und Emigrant beeinflusst? Die Autorin, eine
der renommiertesten Heine-Forscherinnen,
geht der sensiblen Frage mit Kompetenz
und Esprit nach.
„Fast schon ein Klassiker unter den HeineBüchern!“ (DIE ZEIT)
– mpb –
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KVS-Mitteilungen Heft 2/2006