Ausgabe 02/2006 - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Transcription
Ausgabe 02/2006 - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Inhalt Editorial Wenn das Fass überläuft – auf die Straße 3 Informationen In der Heftmitte zum Herausnehmen Abrechnung Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Vertragswesen Sicherstellung Schutzimpfungen Hinweise zur Abechnung nach EBM 2000plus I Blutzuckerteststreifen für Diabetiker I Änderung der Heilfürsorgevorschriften der Bundespolizei (ehem. BGS) I Infos: Regressanträge …Krankenbeförderung … Portkanülen … Protonenpumpenhemmer … II Neue Regelleistungsvolumina und Honorierungsregelungen für die Jahre 2005 und 2006 III Geänderte Gebührenordnung der Unfallkassen Bahn/Post V Heilfürsorge Feuerwehr – Protokollnotiz V „Haut-Check“-Verträge mit mehreren Krankenkassen – Vertragstexte im Internet VI Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen VI Änderung zur Liste der D-Ärzte VIII Schutzimpfung gegen Pneumokokken-Krankheiten VIII Protokollnotiz zur Vereinbarung über die Durchführung von aktiven Schutzimpfungen …Varizellen (Primärkassen) IX Protokollnotiz zur Vereinbarung über die Durchführung von aktiven Schutzimpfungen … Meningokokken, Pneumokokken (Ersatzkassen) X DMP Lieferung der Daten der am DMP teilnehmenden Ärzte an Datenstelle und Krankenkassen X Qualitätssicherung Qualitätssicherung der gynäkologischen Zytologie in Sachsen XI Nachtrag Ärzteverzeichnis Nachträge der Bezirksgeschäftsstellen Chemnitz, Dresden und Leipzig XII Verschiedenes Abfallentsorgung durch Arztpraxen XV Personalia In Trauer um unsere Kollegen KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 XVII 1 Inhalt Zulassungsbeschränkungen Bekanntmachung des Landesausschusses vom 25. Januar 2006 Fortbildung Kurse der Sächsischen Landesärztekammer 2006 XX „Hypnotherapeutische Raucherentwöhnung“ XX Einführung der Pneumokokken-Standard-Impfung in Sachsen XX Leipziger Infektionsmedizinisches Fallseminar 2006 XX XVII Rubriken Aktuelles Überwältigende Demonstration ärztlichen Protestes in Berlin 4 Ärzte wollen von der Politik nicht als Dummschüler behandelt werden – Dr. Frank Eisenkrätzer 5 Überwältigende Demonstration ärztlichen Protestes 4 Ärzteprotest: Presseinformation der KVS, Resolution, Presseecho 6 Ausgabenvolumen Arzneimittel 2006 und Richtgrößen 2006 7 Dramatische Einschnitte bei Verordnung von Medikamenten unausweichlich – Presseerklärung der KVS 7 Einladung zur gemeinsamen Veranstaltung von KVS und SLÄK am 8. März 2006 Außerordentlicher Vertreterversammlung der KV Sachsen Außerordenlichen Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer 8 Nachrichten verschiedene Nachrichten 9 In eigener Sache Ärzteprotest: Ostarzt sucht Nachfolger 10 Wir erinnern an Vom Blasenspiegel zum Evakuationszystoskop – Max Nitze 11 Zur Lektüre empfohlen Stadtlexikon Leipzig von A bis Z 12 Geißeln der Menschheit 12 Heinrich Heine 12 Impressum 10 Vertreterversammlung Beilagen: 2 Jahresinhaltsverzeichnis 2005 Abrechnungshinweise der KV Sachsen – 2. Lieferung Austauschseiten KBV: Bewertung der Verordnungsfähigkeit von Fosavance Anlage 6 der Arzneimittelrichtlinien – Protonenpumpeninhibitoren (PPI) ARD Themenwoche Krebs Vertragsänderung Impfvereinbarung AOK Vereinbarung und Protokollnotiz Schmerztherapeutische Versorgung VdAK/AEV Zusätzliche Abschlagszahlung KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Editorial Editorial Wenn das Fass überläuft – auf die Straße Auf die Straße 2005 „Wenn viele kleine Leute an vielen kleinen Orten viele kleine Sachen tun, dann können sie das Gesicht der Welt verändern“, heißt es in einem Lied )2. Im letzten Jahr gab es viele kleine Demonstrationen in ganz Deutschland. In Sachsen hatten die fachärztlichen Berufsverbände und unsere Arzthelferinnen zur Demo vor den Kulturpalast gerufen (KVS-Mitteilungen 12/05, Seite 6). Es war ein von den Medien sehr aufmerksam begleitetes Ausrufezeichen. Unmittelbar danach trafen sich Standesvertreter mit Politikern, das halte ich für ganz wichtig. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, waren Sie auch mit in Berlin? Ich bin stolz, sagen zu können: Ich bin dabei gewesen. Auf die Straße 1968 Als 2002 Rot-Grün antrat, kamen die 68er in die Regierungsverantwortung. Wer hätte das gedacht als sich der Bürgerschreck unsanft Aufmerksamkeit erstritt. Ein 68erMotto war: „Mach kaputt, was dich krank macht.“ Kollege Bittmann, KV-Vorsitzender in Schleswig Holstein, nahm den Spruch auf und meinte, jetzt handeln sie wohl nach der Devise „Mach kaputt, was gesund macht.“ Auf die Straße 1989 Viel friedlicher ging es 1989 auf den Straßen zu. Dafür war die Veränderung danach umso größer. Jetzt sind 89er in der Regierung. Das ist wohl eine große Chance, wenn es auch „schmidteinander“ besonders schwer ist. 1989 gingen wir auch nicht zum Rabatz auf die Straße. Die Tage danach traf man sich am Runden Tisch – mit dem Nachdruck der Straße. Peter Ensikat: Die sächsischen Feger )1, Strophe 1(4) Im düstern Auge manche Träne – wir fegten durch Leipzig und machten Euch Beene. Feudalsozialistischer Leichengeruch – wir fegten euch weg mit dem dreifachen Fluch. Wir fegen, wir fegen … KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Auf die Straße 2006 Die Protestwelle in Deutschland wird immer größer. Die große Demonstration unserer Ängste, unserer Wut und unserer innerärztlichen Solidarität fand am 18. Januar in Berlin statt und führte folgerichtig zum Bundesministerium für Gesundheit. Seinen Hauptsitz hat es ja nach wie vor im beschaulichen Bonn am Rhein. Da hat man die sozialen Probleme im Lande nicht jeden Tag so deutlich vor Augen. Aber über 20.000 Kolleginnen und Kollegen in eisiger Kälte sind nicht mehr so einfach zu übersehen. „70 % der Bürokratie verursachen die KVen, 30 % die Kassen.“ Schön, wenn wir schon mit den Kassen die Gesetze machen, können wir ja zur Abwechslung mal die Politiker abschaffen oder wenigstens ihr Monopol brechen. Apropos Monopol. Schon 2003 plante Frau Schmidt „das Monopol der Kassenärztlichen Vereinigungen abzuschaffen … um mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zu erzeugen“ (Die Zeit, 08.05.03) Wettbewerb heißt hier, gegeneinander arbeiten und sich im Preis unterbieten. Der Tag der Ärzte am 18. Januar hat uns wieder deutlich gezeigt: nur wenn wir im wahrsten Sinne des Wortes zusammen stehen, haben wir eine Chance. Das Miteinander der ambulanten und stationären, der haus- und fachärztlichen Kollegen in der 89er Stimmung hat gezeigt: Wir können es! Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ich stimme mit Herr Steinbronn von der AOK (s. PRO & KONTRA auf S. 9) darin überein, dass Einigung „solide am Verhandlungstisch erzielt“ werden sollte. Das versuchen wir seit Jahren und werden es weiter tun. Wie Kollege Heckemann schon in der Presseinfo vom 12.01. schrieb: „Ein hilfreiches Mittel für den nötigen Nachdruck ist die Massendemonstration am 18. Januar in Berlin.“ Die von uns „besuchte“ Bundesministerin reagierte entsprechend und ließ durch den bekannten Prof. Lauterbach verkünden: Ihre Stellv. Vorstandsvorsitzende Ulrike Schwäblein-Sprafke Peter Ensikat Die sächsischen Feger, Strophe 4(4) modifiziert 2006 auf der Straße Der Besen macht noch lange nicht halt. Denn so viel Dreck – ob neu, ob alt – den fegt man nicht mit einmal dahin. Wir fegen bei uns – nun auch in Berlin! Hier fegen, dort fegen … )1 „Von der Wende bis zum Ende“ – Ein Distel-Buch, Edition Hentrich 1990 )2 Text/Musik: Bernd Schlaudt 1989 3 Aktuelles Aktuelles Überwältigende Demonstration ärztlichen Protestes in Berlin Mit Bussen, Bahn und per Auto waren sie am 18. Januar ins kalte und nasse Berlin geströmt: Tausende Ärzte aus Kliniken, niedergelassene Fach- und Hausärzte, Psychotherapeuten, Schwestern, Arzthelferinnen. Mit im Gepäck führten sie originelle Transparente, Pfeifen, Rasseln, weiße und grüne Kittel ... und jede Menge Frust auf die Gesundheitspolitik und die Krankenkassen. Sie alle wollten zum … Tag der Ärzte am 18. Januar 2006 Um 12.00 Uhr war die Auftaktveranstaltung im Hotel Maritim von den Organisatoren angesetzt. Wer (wie der Autor) schon eine reichliche Stunde vor Beginn am Ort sein konnte, hatte Glück. Kurze Zeit später befanden sich 6.000 Teilnehmer im Maritim. Das Hotel – mit mehreren vorbereiteten Sälen – musste „wegen Überfüllung“ geschlossen werden. Vor dem Hotel standen weitere tausende Ärzte. Selbst für die zahlreich versammelten Medienvertreter gab es kaum ein Durchkommen. Die Teilnehmerzahlen lagen weit über jeder Prognose. Insgesamt waren es dann über 20.000 Protestierende. Darunter natürlich eine angemessene „sächsische Fraktion“. Die genaue Zahl konnte bei diesen Massen niemand herausfinden. Selbst die Veranstalter hatten Probleme mit einer nicht auf diesen Ansturm ausgelegten Übertragungstechnik nach Außen, was aber der Stimmung kaum Abbruch tat. 4 Es war die Menge und die Geschlossenheit der Ärztevertreter, die dieser Veranstaltung etwas Besonderes gab und die immer wieder von Rednern und in den Diskussionen hervorgehoben wurden. Insgesamt hatten 36 Verbände zu dieser gemeinsamen Aktion eingeladen. In dieser Form gab es das in Deutschland bisher noch nicht. „Gesundheit erhalten statt Mangel verwalten!“ Diese Losung steht über der am 18. in Berlin verabschiedeten Resolution. Wie zu Beginn dem Auditorium unter Beifall von den Veranstaltern mitgeteilt wurde, steht die Bevölkerung mit einer übergroßen Mehrheit hinter den Ärzteaktionen: Nach Umfragen sind es über 80 Prozent. 84 Prozent lehnen das neue Bonus-Malus-Gesetz von Frau Schmidt ab. Und was die Ärzte besonders ärgert, erfuhr das Bundesgesundheitsministerium in einer eigenen Umfrage von 90 Prozent der befragten Ärzte: Zu viel staatlich verordnete Bürokratie. Das war unerwartete Schützenhilfe des Ministeriums. Protest mit Worten Die Rednerliste im Maritim reichte von der Bundesärztekammer, über die Zahnärzte, den Marburger Bund bis hin zum Deutschen Ärztinnenbund. Nur einige kurze Anmerkungen. Ärztepräsident Prof. Jörg-Dietrich Hoppe verwies auf die miserablen Arbeitsbedingungen und auf die unbezahlte Mehrarbeit in Größenordnungen: „Es geht um unbezahlte Vergütungen in der unvorstellbaren Größenordung von 12 Milliarden Euro, die dann noch wie selbstverständlich in die Haushaltplanungen mit einfließen. Es darf nicht länger staatliche Rationierung auf dem Rücken von Patienten und Ärzten geben“, forderte er unter Bei- fallsstürmen. Weitere massive Kritik an der Politik: „Wer unbegrenzte Leistungen verspricht, darf nicht an der Rationierungsschraube drehen.“ Einig war sich Prof. Hoppe mit den Anwesenden im Saal auch in der Ablehnung gegen bestimmte Politikberater. Er brauche gar keinen Namen zu nennen ... der Saal wusste Bescheid und signalisierte das mit einem gewaltigen Pfeifkonzert. Sein Resümee, auch mit Blick auf den gravierenden Ärztemangel: „Wenn nicht noch mehr arztfreie Zonen entstehen sollen, muss sich am Umgang der Politik mit uns etwas ändern.“ Vom Protesttag in Berlin sandte er die Botschaft an die Bundespolitik: „Das war erst der Anfang!“ Für Dr. Wolfgang Wesiak vom Berufsverband der Deutschen Internisten ist das Maß voll: „Wir sind nicht die Melkkühe der Nation. Der ungebremste Marsch in die Staatsmedizin darf so nicht weitergehen!“ Er sandte eine Solidaritätsadresse an Klinikärzte, an niedergelassene Fach- und Hausärzte: „Das Ziel der Politik, die Liquidation der fachärztlichen Praxen, ist fast erreicht. Ärzte fliehen vor diesen Zuständen ins Ausland.“ Dazu gehört für ihn, dass niedergelasse Haus- und Fachärzte, weit über einer 40-StundenWoche arbeitend, immer noch die wohnortnahe ambulante Versorgung garantieren und zum Dank dafür als üble Abzocker bezeichnet werden. Nahezu gerührt zeigte sich der Gynäkologe Dr. Klaus Bittmann von der überwältigenden Beteiligung: „Ich bin stolz auf die Geschlossenheit und die Widerstandskraft der Ärzte. Wir haben gelernt“, sagte er mit Blick auf manche innerärztlichen Streitereien der Vergangenheit. Sein KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Aktuelles Appell an die Teilnehmer: „Tragen sie den Protest in Ihre Bundesländer weiter!“ Protest mit den Füßen Nach den Statements formierte sich ein mehrere hundert Meter langer Protestzug. Vom Berliner Tiergarten ging es über zwei Kilometer bis hin zum Bundesgesundheitsministerium in der Wilhelmstraße. In dem für diese Demonstrantenzahlen viel zu engen Gebiet fanden doch alle irgendwie Platz. Noch einmal gab es emotionale Reden und Forderungen der Demonstranten. Schlusspunkt und Warnsignal an die Politik: Viele rote Luftballons stiegen in den trüben Berliner Himmel. Der Marsch brachte den Teilnehmern als unangenehme (aber leicht hinnehmbare) Begleiterscheinung kalte Füße ein. Viel wichtiger: Bekommt nun die Politik angesichts einer solch gewaltigen Demonstration ärztlicher Unzufriedenheit kalte Füße? So schnell offenbar nicht. Denn, nach der ersten Reaktion von Frau Schmidt noch am 18. ist an der ganzen Misere nicht sie, sondern die Selbstverwaltung schuld: Es braucht wahrscheinlich noch viele weitere Protesttage. – KS – Dr. Frank Eisenkrätzer, Facharzt für Allgemeinmedizin: Ärzte wollen von der Politik nicht als Dummschüler behandelt werden Dr. Frank Eisenkrätzer betreibt seit 1992 in Radebeul eine Praxis in eigener Niederlassung. Berufspolitisch sehr aktiv ist er u. a. Vorsitzender des Regionalausschusses Dresden der KV Sachsen. Wie viele Kolleginnen und Kollegen, hat auch er am Protesttag der Ärzte teilgenommen. Über seine Gründe sprachen wir mit ihm vor der Fahrt nach Berlin. Herr Dr. Eisenkrätzer, gegen was und wen wollen Sie am 18. in Berlin protestieren? Die Budgetierung ist mir ebenso ein Dorn im Auge, wie die Art des Einzuges der Praxisgebühr auf dem Rücken der Ärzte und Ihrer Schwestern. Die immer noch deutliche finanzielle Benachteiligung der ambulanten Medizin im Osten kann ich ebenfalls nicht hinnehmen. Reizpunkt Nr. 1 ist aber derzeit für mich die geplante Malusregelung bei den Arzneimitteln. Wenn die Ausgaben steigen, sind grundsätzlich immer die Ärzte schuld. Die ständigen Eingriffe der Bundespolitik in die sensiblen Arzt-Patientenbeziehungen sind allein eine Demonstration wert. Kann eine Demo überhaupt etwas bewirken? Das kann schon etwas bringen, wenn eine genügend große Anzahl von Ärzten demonstriert. Wenn wir nichts tun, wird überhaupt keiner angeregt, mal darüber nachzudenken, was gesetzlich entschieden wird. Leider haben wir als Vertragsärzteschaft niemanden, der uns von Staats wegen gewogen KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Dr. Eisenkrätzer (li.) mit seinem Ausbildungsassistenten Lars Oldsen ist. Wir werden nur unablässig beschimpft. Von der Politik wird in keiner Weise honoriert, was ein Arzt eigentlich qualitativ und quantitativ zu leisten hat. Immer mehr Niedergelassene gehen auf die Straße. Was bringt Sie persönlich beim Thema Gesundheitspolitik am meisten auf die Palme? Am meisten ärgert mich, dass wir wie Dummschüler behandelt werden. Mir wird ständig das Gefühl vermittelt, ein missratener Schüler zu sein, obwohl ich mich z. B. bemühe, wirtschaftlich zu arbeiten, wirtschaftlich zu verordnen. Das ist ein psychologischer Effekt und einfach demotivierend. Wie reagieren Ihre Patienten auf die Protesthaltung Ihres Doktors? Wir vermeiden in der Praxis die Patienten zu instrumentalisieren. Wir sagen aber z. B., dass am 18. keine Sprechstunde stattfindet und wo sie im Notfall versorgt werden. Ich habe auch Patienten, die un- sere Probleme genau verfolgen. Da höre ich dann schon mal: Das ist richtig, dass ihr euch jetzt zur Wehr setzt. Nach der Demonstration übermittelte uns Herr Dr. Eisenkrätzer noch seine Eindrücke aus Berlin: Die Veranstaltung war eine überwältigende Demonstration der berechtigten Anliegen und Forderungen aller Arztgruppen und ihrer Helferinnen und Helfer. Die Reaktion aus dem Gesundheitsministerium allerdings vermittelt mir das schale Gefühl, dass die Verantwortlichen in der Politik die ethische Zwangslage der Ärzte nach wie vor schamlos ausnutzen. Das zwingt uns zur Fortsetzung der Proteste. Ich hoffe sehr, dass auch jene mitgerissen werden, die zu Hause am warmen Ofen oder am Biertisch sitzen und von dort aus die Selbstverwaltung beschimpfen. – KS – 5 Aktuelles Resolution KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN LANDESGESCHÄFTSSTELLE Körperschaft des öffentlichen Rechts Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Schützenhöhe 12 · 01099 Dresden Dresden, den 12. Januar 2006 PRESSEINFORMATION Wenn reden allein nicht mehr hilft Gesundheit erhalten statt Mangel verwalten! „Wenn wir ein Land sein wollen, in dem wir ein Herz für Schwache haben, dann brauchen wir auch ein Herz für Leistung und auch ein Herz für mehr Leistung. Wir müssen stärker anerkennen, wenn sich Menschen engagieren, wenn sie etwas leisten und wenn sie etwas aufbauen. Diese Menschen verdienen nicht unseren Neid, sondern unsere Dankbarkeit." Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Regierungserklärung am 30. November 2005 Sächsische Ärzte am 18. Januar in Berlin Im Interesse angemessener Bedingungen bei der ambulanten Behandlung der Patienten schöpft die KV Sachsen seit Jahren alle ihr möglichen Mittel aus, um Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Viele Vorschläge versandeten im Streit der sich blockierenden großen Volksparteien. Wenn immer neue Reglementierungen die bürokratischen Anforderungen erhöhen und gleichzeitig die Vertragsärzte zunehmende Zeiträume ohne Bezahlung arbeiten, muss ein politischer Paradigmenwechsel erfolgen. Solange den ostdeutschen Ärzten außerdem nach wie vor nur etwa 80 % der Mittel zur Verfügung stehen, wie den Kollegen in den westlichen Bundesländern, ist das kein Weg aus dem zunehmenden Ärztemangel. Die große Koalition ist die historische Chance, die Probleme zu lösen. Ein hilfreiches Mittel für den nötigen Nachdruck ist die Massendemonstration am 18. Januar in Berlin. Die KV Sachsen solidarisiert sich mit den Forderungen der Kolleginnen und Kollegen und ihrer Teilnahme. Ebenso unterstützen wir jene Ärztinnen und Ärzte, die an diesem Tag die ambulante medizinische Versorgung in kollegialer Absprache sicherstellen. Das muss auch für die Leistungsträger im deutschen Gesundheitswesen gelten! Gemeinsam sind Ärztinnen und Ärzte, Arzthelferinnen und Patienten aus ganz Deutschland am 18.01.06 nach Berlin gekommen. Gemeinsam stehen wir auf gegen die permanente Entrechtung der freiberuflich tätigen Ärzte und Zahnärzte, wir stehen gegen die unhaltbaren Arbeitsbedingungen in Klinik und Praxis, wir stehen gegen die permanente Abwertung ärztlicher Arbeit und gegen die fortgesetzte Rationierung in der medizinischen Versorgung. Dafür werden wir gemeinsam mit den Patienten streiten, damit wir in Deutschland auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Medizin sicherstellen können. Heute ist erst der Auftakt! Wir fordern: Schluss mit den katastrophalen Arbeitsbedingungen Weg mit der monströsen Kassenbürokratie. Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie in deutschen Kliniken. Der Arztberuf muss wieder attraktiv werden. Der Vorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, verweist besonders auf ein aktuelles Problem der Ärzteschaft: „Eine völlig neue Qualität der Drangsalierung beschert uns das geplante „Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz“ mit dem Arzneimittel-Malus. Glaubt man im BMG wirklich, dass auf diesem Weg außer einer dramatischen (teils sicher auch irrationalen) Verordnungsverweigerung etwas erreicht werden kann? Die geplante Regelung würde viele Kollegen zum vorzeitigen Verlassen des Systems bewegen. Um nicht mangels Alternative aufgeben oder mit massiver Frustration weiterarbeiten zu müssen, führt offenbar auch in diesem Jahrzehnt die Veränderung nur über die Straße.“ Schluss mit dem Aushungern des Gesundheitssystems Weg mit der Rationierung und Schluss mit den Leistungskürzungen auf dem Rücken unserer Patienten. Kassen zahlen nur zwei Drittel der erbrachten Leistungen. 500.000 Arzthelferinnen bangen um ihren Arbeitsplatz: Weg mit den Budgets. Deshalb fordern wir eine leistungsgerechte Vergütung in Euro und Cent. V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen Für eine qualitativ hochwertige Medizin Gegen Kahlschlag in der medizinischen Versorgung. Gegen Staatsmedizin und Einheitsversicherung. Für die Teilhabe aller Patienten am medizinischen Fortschritt. „Tag der Ärzte“: Treff 12 Uhr im Maritim-Hotel, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin Marsch ca. 2 km zum Gesundheitsministerium Wilhelmstraße, Kundgebung bis ca. 15 Uhr Gegen Versorgungsnotstand und Praxissterben Schluss mit dem Ausbluten der Patientenversorgung. Deutschland braucht eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung durch freiberufliche Praxen. Wir wollen heilen statt den Mangel verwalten! „Veränderung nur über die St raße zu erreichen“ Über 30 Berufsverbände des Gesundhe itswesens rufen zu bundesweiter Dem Freie Presse 14./15-01-06 onstration in Berlin auf – Große Koal ition als ruck auf die Politik D n de he oc w st te ro P Ärzte verstärken mit Chance bewertet SZ 17.01.06 DNN 13.01.06 Sächsische Ärzte planen Protest in Berlin facharzt.de Nachrichten Gesundheitspolitik KV-Chef Heckemann: Veränderung nur auf der Straße zu erreichen 12.01./14:10 er Ädgretizerutneg t n i h h 6 tellNtiesdeirgcelassene / Kritik an Bu 23.01.0 s n i eitung r -Z e te t rz Ä is mehr Honorar für tsmOroin i e h rdert fo d sz n GesnsuRessortchefin Helma Ärzte im Frust: Tausende Praxen ble Sachse iben zu G ESUND HEITS POLIT IK DNN/LVZ 17.01.06 Auftakt für Protestwoche der Med iziner / Kassen kritisieren Aktionen 6 KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Abrechnung/Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Informationen zum Herausnehmen Abrechnung Hinweise zur Abrechnung nach EBM 2000plus Bezüglich der Abrechnung nach EBM 2000plus möchten wir nochmals auf folgende Sachverhalte hinweisen: GO-Nr. 01414 Die GO-Nr. 01414 ist nur berechnungsfähig, wenn es sich um eine Visite auf der Belegstation handelt. Der erste Besuch in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen oder Pflegebzw. Altenheimen mit Pflegepersonal ist mit GO-Nr. 01410 ff. anzusetzen. Für einen Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (z. B. Familie) und/oder in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen oder Pflege- bzw. Altenheimen mit Pflegepersonal ist die GO-Nr. 01413 berechnungsfähig. GO-Nrn. 03005, 03120, 04005, 04120, 05220 und 10220 im Rahmen der Erbringung im Notfall und organisierten Not(fall)dienst Die GO-Nrn. 03005, 03120, 04005, 04120 sind seit 01.07.2005 und die GO-Nrn. 05220 und 10220 seit 01.01.2006 im organisierten Not(fall)dienst für keine Arztgruppe mehr berechnungsfähig. Ärzte, die zur Berechnung der Leistungen gemäß den Präambeln 3.1, 4.1, 5.1 und 10.1 im Bereich III des EBM zugelassen sind, können für die Beratung, Erörterung und/ oder Abklärung im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen im Notfall und organisierten Not(fall)dienst die Leistung nach der GO-Nr. 13220 berechnen. GO-Nr. 01602 Die GO-Nr. 01602 beinhaltet die Gebühr für die Mehrfertigung (z.B. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt ge- mäß § 73 Abs. 1b SGB V (Berichtspflicht). Bei der Berechnung GO-Nr. 01602 ist auf dem Behandlungsausweis die Arztabrechnungsnummer oder der Name des Hausarztes gemäß § 73 Abs. 1b SGB V anzugeben. Die Kopie eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt ist nur berechnungsfähig, wenn bereits ein Bericht oder Brief an einen anderen Arzt erfolgt ist bei Erbringung einer berichtspflichtigen Leistung. Ein Mehrfachansatz am Tag ist nicht plausibel. Als Kostenpauschale für fotokopierte oder EDV-technisch reproduzierte Befundmitteilungen, Berichte, Arztbriefe und andere patientenbezogene Unterlagen ausschließlich für den mit- oder weiterbehandelnden bzw. konsiliarisch tätigen Arzt oder den Arzt des Krankenhauses ist die GO-Nr. 40144 anzusetzen. – SAVuP – Blutzuckerteststreifen für Diabetiker Mit den Verbänden der Krankenkassen wurde eine Protokollnotiz Teststreifen zum „Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2“ (DMP) vereinbart. Diese Protokollnotiz trat zum 01.01.2006 in Kraft. Inhalt der Protokollnotiz ist die Preisfestsetzung je Blutzuckerteststreifen. Auf der Grundlage der Preisliste für Blutzuckerund Harnteststreifen wurde gemäß den geltenden Arzneilieferverträgen der Preis pro Teststreifen in Höhe von 0,60 Euro vereinbart. Der Ansatz der Sonder-GOP erfolgt wie bisher gemäß der Veröffentlichung in den Abrechnungshinweisen (Stand: 01.01.2006). – SAVuP – Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Änderung der Heilfürsorgevorschriften der Bundespolizei (ehem. BGS) Zum Ende des Jahres 2005 informierte das Bundesministerium des Innern über die KBV darüber, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2006 die Heilfürsorgevorschriften für die Bundespolizei (ehemaliger Bundesgrenzschutz) geändert werden. Danach gilt ab 01.01.2006 auch für verordnete Heil- und Hilfsmittel eine Zuzahlungspflicht. Bei entsprechenden Verordnungen ist somit die KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Kennzeichnung „Geb.-Pfl.“ vorzunehmen. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass Heilfürsorgeberechtigte der Bundespolizei weiterhin Anspruch auf Versorgung mit Brillengläsern haben. Brillenverordnungen dürfen jedoch nur nach Abschnitt E: „Sehhilfen“ der „Hilfsmittelrichtlinien“ des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgen. Dies gilt auch für die Zuzahlungsbeträge bei der Abgabe von Heilmitteln als ärztliche Leistungen in der Arztpraxis. Die KV Sachsen wird dies mit Beginn des Quartals II/2006 abrechnungstechnisch umsetzen. Bitte beachten Sie hierzu Punkt 1.2. in den gültigen Abrechnungshinweisen. – SAVuP – I Informationen zum Herausnehmen Regressanträge der Krankenkassen Wir möchten dringend auf die Beachtung der Arzneimittel-Richtlinien Punkt 16.8 hinweisen, der folgende Aussage enthält: „Der Vertragsarzt soll nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten des Versicherten verordnen, wenn sie zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind. In diesen Fällen kann die Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels unwirtschaftlich sein.“ Unter diesem Aspekt sollte ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel erst dann zum Einsatz kommen, wenn die Behandlung mit einem nicht verschreibungspflichtigen Präparat aus medizinischen Gründen nicht ausreichte oder nicht in Frage kam. Ein unbegründetes Ausweichen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel kann zu Regressanträgen der Krankenkassen bzw. Wirtschaftlichkeitsprüfungen führen. Vor diesem Hintergrund sollten Verordnungen von Antihistaminika, topischen Antimykotika, Analgetika oder topischen NSAR kritisch überprüft werden. Krankenbeförderung bei zahnärztlicher Behandlung Da die Krankentransport-Richtlinien nicht für den zahnärztlichen Bereich gelten, können Zahnärzte auch nicht die in der vertragsärztlichen Versorgung geltenden Vordrucke verwenden. Ist eine Krankenbeförderung im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung notwendig, kann der Vertragszahnarzt eine formlose Verordnung ausstellen. Die Verordnung einer Krankenbeförderung zu einer zahnärztlichen Behandlung durch den Vertragsarzt kann nicht gefordert werden. Verein für werbefreie Praxissoftware e. V. Die Arzneimittelmodule verschiedener Praxissoftware setzen bei der Arzneimittelsuche bzw. -auswahl vordergründig Arzneimittel bestimmter Hersteller/Anbieter ins Bild. Das behindert eine wertfreie Auswahl innerhalb des Gesamtmarktes. Hintergrund sind Sponsorenverträge zwischen den Softwarehäusern und einzelnen Pharmaunternehmen. In vielen Fällen kann das durch eine Änderung an der Software verhindert werden. Hinweise dazu können auf der Homepage des Vereins für II werbefreie Praxissoftware e.V. www.vfwps.de abgerufen werden. Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln unter Portkanülen zu Infusionszwecken sind Sprechstundenbedarf Demnächst soll es zu Neuverhandlungen bezüglich der Sprechstundenbedarfsvereinbarung (i .d. F. vom 1. Januar 1998) zwischen den Krankenkassen in Sachsen und der KV Sachsen kommen. Bereits jetzt erklärt sich die Kassenseite damit einverstanden, dass Portkanülen zu Infusionszwecken in der Vereinbarung zum Sprechstundenbedarf explizit genannt werden. Die Verordnungsmöglichkeit im Rahmen von Sprechstundenbedarf ist bereits ab I. Quartal 2006 gegeben. Information zu Protonenpumpenhemmern Die Verordnung von Protonenpumpeninhibitoren (PPI) zeigt eine deutliche Aufwärtsentwicklung. Zwei PPI befinden sich auf den Rängen zwei und drei der umsatzstärksten Fertigarzneimittel in Sachsen (Quelle: GamSi, Zeitraum 1. Halbjahr 2005). Etwa 40% der Bevölkerung der Industrienationen sollen von gastrointestinalen Beschwerden betroffen sein, der größte Teil davon gilt als säureassoziiertes Krankheitsgeschehen. Viele der Befunde sind aber objektiv nicht nur mit der Magensäure an sich verbunden, sondern mit zusätzlichen Faktoren, die auch einer nicht medikamentösen Therapie zugänglich sind. Nicht medikamentöse Maßnahmen müssen deshalb auch als Basis- bzw. Begleittherapie das pharmakologische Arsenal ergänzen und umfassen z. B. eine Umstellung der Lebensgewohnheiten in Hinblick auf Stress, Übergewicht, Rauchen, Nahrungsmittelauswahl und -zubereitung. Im Sinne einer rationalen Arzneimitteltherapie ist zu beachten: PPI sollten nur dann eingesetzt werden, wenn eine behandlungsbedürftige Krankheit sicher diagnostiziert wurde und nicht medikamentöse Maßnahmen nicht zu einem ausreichenden Behandlungserfolg geführt haben. Refluxbeschwerden mit negativem endoskopischem Befund sollten nicht routinemäßig mit PPI behandelt werden. Die Prävention des NSAR-induzierten Ulcus mit PPI sollte nur für Patienten mit erhöhtem Risiko für NSAR-induzierte Komplikationen erwogen werden. Bei vergleichbaren therapeutischen Alternativen sollte geprüft werden, ob ein kostengünstigeres Präparat ausgewählt werden könnte. Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet in der Anlage 6 zu den ArzneimittelRichtlinien die Wirkstoffgruppe der PPI und gibt Hinweise zu Indikationen, Kosten und therapeutischem Nutzen, die in der vertragsärztlichen Tätigkeit zu beachten sind. Dieses Dokument finden Sie als Beileger in diesem Heft oder zum Download im Internet unter www.g-ba.de Menüpunkt Vertragsärztliche Versorgung Unterpunkt Richtlinien. Auch „Arzneimittel im Fokus“ (www. kbv.de/AmFo), die gemeinsame Informationsplattform der KBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen bietet Informationen zur medikamentösen Behandlung bei ausgewählten Krankheitsbildern und Empfehlungen für eine angemessene Therapie. Auf eine Veröffentlichung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte zu Indikationen der PPI wird verwiesen. Daneben können unabhängige und kritische Informationen zu Arzneimitteln, ihrem Stellenwert in Therapiekonzepten und ihrem wirtschaftlichen Einsatz beispielsweise folgenden Quellen entnommen werden: Ärzteschaft: www.akdae.de Arzneimittelbrief: www.der-arzneimittelbrief.de Arzneitelegramm: www.arznei-telegramm.de Pharma-Kritik: www.infomed.de Diese Information wurde in einer gemeinsamen Initiative der Arbeitsgruppe Arzneimittel der KV Sachsen und der Landesverbände der sächsischen Krankenkassen erarbeitet. Bitte beachten Sie die Beilage zum Thema Protonenpumpeninhibitoren – VuP – KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Informationen zum Herausnehmen Vertragswesen Vertragswesen Neue Regelleistungsvolumina und Honorierungsregelungen für die Jahre 2005 und 2006 Die Gesamtvergütungsverhandlungen für die Jahre 2005 und 2006 sind im Wesentlichen abgeschlossen. Für den Bereich der AOK Sachsen und der IKK Sachsen konnte erreicht werden, dass die Zuwächse der Gesamtvergütung sowohl im Jahr 2005 als auch im Jahr 2006 über den aufgrund der gesetzlichen Restriktionen festgestellten Steigerungsraten liegen (wir berichteten). Im Bereich der Ersatzkrankenkassen und der Betriebskrankenkassen werden die Gesamtvergütungen in den Jahren 2005 und 2006 um die maximal möglichen Steigerungsraten der Grundlohnsummenentwicklung bzw. des West-Ost-Ausgleiches gemäß § 85 Abs. 3d SGB V erhöht. Eine Bedingung für den Abschluss war, dass die Gesamtvergütungszuwächse nicht für die Erhöhung der vom Schiedsamt festgelegten Regelleistungspunktwerte (Hausarztbereich: 4 Cent/Facharztbereich: 3,75 Cent), sondern für erhöhte Regelleistungsvolumina (RLV) zu verwenden sind. Dies geschieht durch entsprechende Änderungen des HVM, zum einen rückwirkend für das 2. bis 4. Quartal 2005 und zum anderen ab 1. Quartal 2006. Aufgrund der Gesamtvergütungsabschlüsse konnte kurz vor Weihnachten 2005 eine zusätzliche Abschlagszahlung für das 2. und 3. Quartal 2005 geleistet werden. Die Abrechnung des 4. Quartals 2005 im April 2006 soll bereits aufgrund der neu festgesetzten RLV durchgeführt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass sowohl die Gesamtvergütungsvereinbarungen als auch der HVM zu diesem Zeitpunkt unterschrieben vorliegen. Im Einzelnen sind folgende Umsetzungsschritte (s. obenstehende Tabelle) vorgesehen. Die entsprechenden HVM-Änderungen wurden zwischen den Krankenkassen und der KV Sachsen bereits verhandelt und inhaltlich konsentiert, die konkrete Neuberechnung jedes einzelnen RLV für KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Umsetzungsschritt voraussichtlicher Termin 1. Änderung des HVM mit Wirkung für das 2. bis 4 Quartal 2005 und für das Jahr 2006 März 2006 2. Bekanntgabe der neu März 2006 festgesetzten RLV mit Wirkung für das 2. bis 4. Quartal 2005 und für das Jahr 2006 3. Neu festgesetzte Honorierung für das 2. und 3. Quartal 2005 mit Honorarbescheid IV/2005 Ende April 2005 das Jahr 2005 bzw. 2006 und die Neufassung der daraus resultierenden Anlagen 2 bzw. 2a des HVM (durchschnittliche Höhe der RLV je Honorargruppe) wird jedoch mindestens bis Ende Februar 2006 andauern. Aus diesem Grunde wird bereits vorab über die abgestimmten Änderungen der künftigen Honorarverteilung informiert. HVM-Änderungen rückwirkend für das 2. bis 4. Quartal 2005 1. Höhe der RLV im Jahr 2005 (§ 1 Abs. 8 und Anlage 2a HVM) 2. Finanzierung der Laborleistungen (§ 2 Abs. 2d) 3. Einführung einer Interventionsregelung im fachärztlichen Versorgungsbereich (§ 5 Abs. 9) 1 Höhe der RLV im Jahr 2005 (§ 1 Abs. 8 und Anlage 2a HVM) Alle RLV sind an die für das Jahr 2005 abgeschlossenen Gesamtvergütungsvereinbarungen anzupassen. Dies betrifft das 2. bis 4. Quartal 2005 und die Quartale des Jahres 2006. Die Höhe des einzelnen RLV hängt jedoch auch davon ab, welche außerbudgetären Leistungen durch die ein- zelne Praxis erbracht werden. Im AOK-, BKK und IKK-Bereich werden ab dem 2. Quartal 2005 die Leistungen des ambulanten Operierens (im Ersatzkassenbereich teilweise) und bei allen genannten Kassenarten die belegärztliche Leistungen außerbudgetär honoriert. Demzufolge unterliegen sie ab dem 2. Quartal 2005 nicht mehr den RLV-Regelungen. Als Konsequenz sind die RLV von betroffenen Praxen um die bisher in den RLV enthaltenen Leistungen zu bereinigen. Das RLV der betreffenden Praxen wird also im Regelfall geringer sein wie das ursprünglich geltende RLV. Gleichzeitig erfolgt jedoch eine außerbudgetäre Honorierung der genannten Leistungen. Im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der RLV ändert sich auch die Höhe der durchschnittlichen RLV je Honorargruppe (Anlage 2a HVM). Dies führt zu einer entsprechenden Anpassung der Zuwachsmöglichkeiten von Jungärzten. 2. Finanzierung der Laborleistungen (§ 2 Abs. 2d) Die Finanzierung der Laborleistungen wird umgestellt. Bisher wurde jedem Versorgungsbereich der Anteil der Gesamtvergütungen zur Verfügung gestellt, der im Jahr 1996 auf die Laborleistungen entfiel. Für die tatsächlich abgerechneten Laborleistungen mussten in jedem Versorgungsbereich höhere als die eingestellten Mittel aufgebracht werden, allerdings fiel das Defizit im fachärztlichen Versorgungsbereich weit bedeutender aus als im hausärztlichen Versorgungsbereich. Gleichzeitig hat seit dem Jahr 2000 eine erhebliche Steigerung der von Hausärzten an Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs überwieIII Informationen zum Herausnehmen senen Laborleistungen stattgefunden. Daher wird die bisherige Regelung nicht für sachgerecht gehalten. Analytische Laborleistungen werden künftig als allgemeiner Vorwegabzug vor Aufteilung der Gesamtvergütung und somit von beiden Versorgungsbereichen paritätisch finanziert. Die nach Punkten abgerechneten Laborleistungen unterliegen wie bisher den RLV-Regelungen (bis auf den Wirtschaftlichkeitsbonus, der weiterhin mit einem Punktwert in Höhe von 3 Cent honoriert wird). Im Zusammenhang mit der Umstellung der Finanzierung der Laborleistungen wird der Honorarfonds der Laborärzte u. a. aufgelöst, da die relativ geringe Menge der nach Punkten abgerechneten Laborleistungen für die sachgerechte Bildung eines eigenen Honorarfonds nicht ausreicht. Diese Leistungen werden daher mit einem festen Punktwert in Höhe des Interventionspunktwertes von 1,5 Cent honoriert. 3. Einführung einer Interventionsregelung im fachärztlichen Versorgungsbereich (§ 5 Abs. 9) Für den Fall, dass die Honorarmittel in einem fachärztlichen Honorarfonds zur Gewährleistung des fachärztlichen Regelleistungspunktwertes nicht ausreichen, werden die entsprechenden Mittel als Vorwegabzug aus den Mitteln des fachärztlichen Versorgungsbereiches entnommen. Der garantierte fachärztliche Regelleistungspunktwert bleibt unberührt. HVM-Änderungen ab dem 1. Quartal 2006 1. Höhe der Regelleistungsvolumina im Jahr 2006 (Anlage 2 und Anlage 4 HVM) 2. Entfall der RLV-Regelung für Pathologen (§ 5 Abs. 2f) 3. Berücksichtigung von veränderten Leistungsbedingungen im Bereich der Teilradiologie bei der Bildung von IV RLV des fachärztlichen Versorgungsbereiches (§ 7 Abs. 2b) 4. RLV von Nuklearmedizinern (§ 7 Abs. 2c) 5. Verschiebung der Zuwachsmöglichkeit bei Fallzahlsteigerung (§ 7 Abs. 7a) 1. Höhe der Regelleistungsvolumina im Jahr 2006 (Anlage 2 und Anlage 4 HVM) Die mit Wirkung für das 2. bis 4. Quartal 2005 neu festgelegten RLV werden nochmals angepasst; die Höhe der durchschnittlichen RLV je Honorargruppe des Jahres 2006 wird in Anlage 2 HVM ausgewiesen. 2. Entfall der RLV-Regelung für Pathologen (§ 5 Abs. 2f) Die RLV-Regelung für Pathologen und Neuropathologen entfällt. Die Abrechnungsergebnisse des Jahres 2005 haben gezeigt, dass die RLV-Regelung in diesem Bereich nicht sachgerecht ist. Die Honorierung erfolgt künftig entsprechend den Regelungen für Ärzte ohne RLV (Honorarfonds, floatender Punktwert, Maximalpunktwert: 3,75 Cent, Minimalpunktwert: 1,5 Cent) 3. Berücksichtigung von veränderten Leistungsbedingungen im Bereich der Teilradiologie bei der Bildung von RLV des fachärztlichen Versorgungsbereiches (§ 7 Abs. 2b) Im fachärztlichen Versorgungsbereich war in der Vergangenheit ein Absinken der Leistungserbringung im Hinblick auf teilradiologische Leistungen und eine Verlagerung der radiologischen Leistungen in die Honorargruppe der Radiologen und Nuklearmediziner festzustellen. Vertragswesen ärztlichen Versorgungsbereichs in der Vergangenheit erheblich abgesunken ist, mit Wirkung ab 1. Januar 2006 eine entsprechende Bereinigung des RLV. Die frei werdenden Mittel werden in den Honorarfonds der Radiologen und Nuklearmediziner eingestellt. 4. RLV von Nuklearmedizinern (§ 7 Abs. 2c) Bei der Bildung der RLV von Nuklearmedizinern sind einige Leistungen (z. B. die szintigraphischen Untersuchungen) wegen des hohen Sachkostenanteils ohne den obligatorischen Abschlag in Höhe von 10 % eingeflossen. Aufgrund der Regelung der nuklearmedizinischen Sachkosten im EBM 2000plus ist diese Sondervorschrift nicht mehr erforderlich. Ab 1. Januar 2006 werden daher die betreffenden RLV nach den üblichen Regelungen gebildet. 5. Verschiebung der Zuwachsmöglichkeit bei Fallzahlsteigerung (§ 7 Abs. 7a) Die zusätzliche Zuwachsmöglichkeit für Altärzte mit unterdurchschnittlichem RLV, welche bei entsprechender Fallzahlsteigerung anzuwenden ist, wird um sechs Monate auf 1. Juli 2006 verschoben, da zunächst die RLV für das Jahr 2006 berechnet werden müssen, die dann als neue Basiswerte für die Zuwachsmöglichkeit herangezogen werden. Sobald die Unterschrift unter den HVM erfolgt ist, wird die KV Sachsen in den nächsterreichbaren KVS-Mitteilungen bzw. auf ihrer Homepage informieren. – Ve – Aus diesem Grund erfolgt, falls die Erbringung von teilradiologischen Leistungen in einer Praxis des fachKVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Informationen zum Herausnehmen Vertragswesen Geänderte Gebührenordnung der Unfallkassen Bahn/Post Die ärztlichen Leistungen für die Heilbehandlung der Versicherten der Unfallkassen Bundeseisenbahnvermögen (Dienstunfall Bahn) und Post und Telekom (Dienstunfall) werden ab 01.01.2006 höher vergütet. Die nach dem Gebührenverzeichnis der GOÄ erbrachten ärztlichen Leistungen – mit Ausnahme der Leistung nach der Nr. 437 und der Leistungen des Abschnittes M (Laboratoriumsuntersuchungen) – werden als Einzelleistung mit dem 1,75fachen des Gebührensatzes unter Zugrundelegung eines Punktwertes von 5, 82873 €Cent vergütet. Die Leistungen des Abschnittes M und die Leistung nach Nr. 437 werden wie bisher mit dem 1,5fachen des Gebührensatzes multipliziert. Dies trifft nicht für die Leistungen zu, die nach den Bestimmungen der GOÄ nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnuingsfähig sind. Die besonderen Gebühren für Berichte und Gutachten werden wie folgt angehoben: 1. Arztzeugnis über Dienstunfähigkeit nach vereinbartem Vordruck 5,20 € 2. Kurzer Befundbericht nach Vordruck 8,90 € 3. Krankheitsbericht 21,10 € 4. Neurologischer Befundbericht 28,70 € 5. Gutachten zur Feststellung der Unfallfolgen 61,80 € 6. Gutachten zur Nachprüfung der Unfallfolgen 54,00 € 7. Auf Verlangen frei erstattete Gutachten 44,70 € bis 144,40 € 8. Eingehend begründete wissenschaftliche Gutachten 94,30 € bis 296,50 € 9. Schreibgebühren bei Berichten und Gutachten a) je angefangene DIN-A4-Seite b) je Kopie 3,50 € 0,17 € Die Änderungen der Anlage B der jeweiligen Honorarvereinbarung sind im Deutschen Ärzteblatt Heft 48/2005, Seite A 3371 veröffentlicht. – Ve – Heilfürsorge Feuerwehr PROTOKOLLNOTIZ (i. d. F. vom 07. Dezember 2005) zum Vertrag über die ärztliche Versorgung der heilfürsorgeberechtigten Beamten des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes im Freistaat Sachsen (Anspruchsberechtigte) zwischen dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (i. d. F. vom 02. Juni 1995) Der Kommunale Versorgungsverband Sachsen, K. d. ö. R., und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, K. d. ö. R., vereinbaren zum „Vertrag über die ärztliche Versorgung der heilfürsorgeberechtigten Beamten des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes im Freistaat Sachsen (Anspruchsberechtigte) …“ (i. d. F. vom 02. Juni 1995) unter Bezugnahme auf die §§ 12, 73 Abs. 1c, 75 Abs. 3 Satz 1, 81 Abs. 5, 92 und 106 SGB V i. V. m. § 2 Abs. 2 der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung (SächsHfVO) mit Wirkung ab dem 01. Januar 2006 die folgende Änderung: § 10 wird wie folgt neu gefasst: „Erfüllt ein Arzt die ihm aus diesen Bestimmungen obliegenden Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß, unterrichtet der Kommunale Versorgungsverband Sachsen die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen von dem Sachverhalt und dem dadurch entstandenen Schaden, der auf eine Verletzung der Arznei- bzw. Heilmittelrichtlinien zurückzuführen sein und insoweit eine unzulässige Verordnung darstellen muss, wobei eine Bagatellgrenze von 30,00 Euro pro Vertragsarzt und Quartal gilt. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen prüft den Sachverhalt und teilt dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen das Ergebnis der Prüfung mit. Sofern die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen eine Pflichtverletzung durch den Arzt feststellt, macht sie den durch diese Pflichtverletzung dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen entstandenen Schaden dem Arzt gegenüber geltend. Nach Verrechnung der durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen gegenüber dem Arzt erhobenen Forderung wegen einer der zuvor genannten Pflichtverletzungen mit dessen Honoraranspruch erstattet diese dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen den entstandenen Schaden. Für die Bearbeitung eines entsprechenden Sachverhaltes wird durch den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1 v. H. des im Einzelfall beanspruchten Schadenersatzes, mindestens jedoch 15,00 Euro gezahlt.“ Dresden, den 11. Januar 2006 Dresden, den 07. Dezember 2005 gez. Roland Krieger Kommunaler Versorgungsverband Sachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - gez. Dr. med. Klaus Heckemann Kassenärztliche Vereinigung Sachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 V Informationen zum Herausnehmen Vertragswesen/Sicherstellung „Haut-Check“-Verträge mit mehreren Krankenkassen – Vertragstexte im Internet Wie wir in der Januarausgabe der KVS-Mitteilungen informierten, hat die KV Sachsen zur Durchführung eines Hautscreenings mit mehreren Krankenkassen Verträge abgeschlossen. Nach Redaktionsschluss des Januarheftes wurde auch mit der Gmünder Ersatzkasse (GEK) eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Einen Überblick zum Stand der abgeschlossenen Vereinbarungen gibt Ihnen nachstehende Tabelle. Den vollständigen Text der Verträge finden Sie auf der Homepage der KV Sachsen ([email protected]) unter Arztinfos ➞ Verträge ➞ Verträge nach verschiedenen Fachgebieten ➞ Prävention – Ve – Übersicht zum Abschluss von Hautscreening-Verträgen der KV Sachsen mit Krankenkassen (Stand 03. Februar 2006) V e r g ü t u n g (Euro) Krankenkasse anspruchsberechtigte Versicherte Laufzeit AOK Sachsen Versicherte ab Vollendung des 14. Lebensjahres Hautcheck Probe-Exzsion histolog. aus Hautgewebe Untersuchung Zuschlag zur histolog U. 01.10.2005 bis 30.09.2010 GOP: 99190 2005: 18,50 € 2006: 19,00 € 2007: 19,50 € 2008: 20,00 € 2009: 20,50 € 2010: 21,00 € GOP: 99190A 14,50 € 14,50 € 14,50 € 14,50 € 14,50 € 14,50 € GOP: 99190P 8,50 € 8,50 € 8,50 € 8,50 € 8,50 € 8,50 € GOP: 99190Q 10,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € ja ja ja ja ja ja 01.01.2006 bis 31.12.2006 GOP: 99190 2006: 19,00 € GOP: 99190A 14,50 € GOP: 99190P 8,50 € GOP: 99190Q 10,00 € ja ab dem 01.01.2006 (Beendigung bei Kündigung) GOP: 99190 GOP: 99190A 2006: 19,00 € Ab 2007 jährlich 14,50 € plus 0,50 € GOP: 99190P GOP: 99190Q 8,50 € 10,00 € keine Praxisgebühr einziehen IKK Sachsen alle Versicherte ohne Altersbegrenzung Dokumentation gemäss gesetzl. Regelungen Praxisgebühr einziehen Techniker Versicherte ab Vollendung Krankenkasse des 7. Lebensjahres ab Eingang der Doku-Bögen ja gemäss gesetzl. Regelungen Praxisgebühr einziehen ArbeiterErsatzkassenVerband e.V. Versicherte ab Vollendung des 14. Lebensjahres Gmünder Ersatzkasse ab dem GOP: 99190 01.01.2006 20,00 € (Beendigung bei Kündigung) GOP: 99190A 10,00 € Die ProfiKrankenkasse für Bau- und Holzberufe Nach Feststellung der Leistungsentwicklung der GOP 99190A Aufnahme im Vertrag ab 2007 ohne KEH-Ersatzkasse gemäss gesetzl. Regelungen Praxisgebühr einziehen Vertrag im Unterschriftsverfahren Sicherstellung Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V in Gebieten für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auf Antrag folgende Vertragsarztsitze der Planungsbereiche zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben: VI Bitte beachten Sie folgende Hinweise: *) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen. Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben. Wir weisen außerdem darauf hin: • dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen, • dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind, • dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist. KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Sicherstellung Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Zwickau-Stadt Facharzt für Allgemeinmedizin*) Reg.-Nr. 06/C01 Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Reg.-Nr. 06/C05 Facharzt für Orthopädie Reg.-Nr. 06/C06 Mittweida Facharzt für Allgemeinmedizin*) Reg.-Nr. 06/C02 Stollberg Facharzt für Allgemeinmedizin*) Reg.-Nr. 06/C03 Chemnitzer Land Facharzt für Allgemeinmedizin*) Reg.-Nr. 06/C04 Aue-Schwarzenberg Facharzt für Augenheilkunde (Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 06/C07 Facharzt für Augenheilkunde (Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 06/C08 Facharzt für Augenheilkunde (Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 06/C09 Zwickauer-Land Facharzt für Allgemeinmedizin*) Reg.-Nr. 06/C010 Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10.03.2006 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon-Nr. (0371) 27 89-406 oder 27 89-403 zu richten. Bezirksgeschäftsstelle Dresden Riesa-Großenhain Facharzt für HNO-Heilkunde Reg.-Nr. 06/D008 Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 24.02.2006 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon-Nr. (0351) 88 28-330, zu richten. Dresden-Stadt Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 06/D009 Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 06/D010 Facharzt für Augenheilkunde Reg.-Nr. 06/D011 Facharzt für Augenheilkunde Reg.-Nr. 06/D015 KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Informationen zum Herausnehmen Görlitz-Stadt/Niederschlesischer Oberlausitzkreis Facharzt f. Frauenheilk. u. Geburtshilfe Reg.-Nr. 06/D012 Hoyerswerda-Stadt/Landkreis Kamenz Facharzt für Augenheilkunde Reg.-Nr. 06/D013 Meißen Facharzt für Allgemeinmedizin*) Reg.-Nr. 06/D014 Riesa-Großenhain Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Reg.-Nr. 06/D016 Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10.03.2006 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon-Nr. (0351) 88 28-330, zu richten. Bezirksgeschäftsstelle Leipzig Leipzig-Stadt Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie, fachärztlicher Versorgungsbereich (Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 06/L007 Muldentalkreis Facharzt für Allgemeinmedizin*) Reg.-Nr. 06/L008 Delitzsch Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Reg.-Nr. 06/L009 Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 17.03.2006 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig, Telefon-Nr. (0341) 2 43 21 53 zu richten. Abgabe von Vertragsarztsitzen Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden für Gebiete, für die keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, folgende Vertragsarztsitze in den Planungsbereichen zur Übernahme veröffentlicht. Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Aue-Schwarzenberg Facharzt für Allgemeinmedizin*) geplante Praxisabgabe: 30.06.2006 Chemnitz-Stadt Facharzt für Innere Medizin - hausärztliche Versorgung*) geplante Praxisabgabe: 31.12.2006 Facharzt für Innere Medizin - hausärztliche Versorgung*) geplante Praxisabgabe: baldmöglichst Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon-Nr. (0371) 27 89-406 oder 27 89-403. Bezirksgeschäftsstelle Dresden Dresden-Stadt Facharzt für Allgemeinmedizin*) (Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis in DD-Klotzsche) geplante Praxisabgabe: baldmöglichst Facharzt für Innere Medizin - hausärztliche Versorgung*) (Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis in DD-Klotzsche) geplante Praxisabgabe: baldmöglichst Facharzt für Allgemeinmedizin*) geplante Praxisabgabe: 01.05.2008 bzw. nach Absprache Görlitz-Stadt/Niederschlesischer Oberlausitzkreis Facharzt für Innere Medizin - hausärztliche Versorgung*) geplante Praxisabgabe: 06/2006 Weißeritzkreis Facharzt für Allgemeinmedizin*) (Praxis in Freital im Weißeritzpark (Buga-Center)) geplante Praxisabgabe: sofort Facharzt für Innere Medizin - hausärztliche Versorgung*) geplante Praxisabgabe: II/2006 Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon-Nr. (0351) 88 28-330. Bezirksgeschäftsstelle Leipzig Leipzig-Stadt Facharzt für Innere Medizin - hausärztliche Versorgung*) geplante Praxisabgabe: Ende 2006 Leipziger Land Facharzt für Allgemeinmedizin*) geplante Praxisabgabe: 2006 Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig Telefon-Nr. (0341) 2 43 21 53. – SAVuP – VII Informationen zum Herausnehmen Sicherstellung/Schutzimpfungen Änderungen zur Liste der D- Ärzte Stand: 01.02.2006 Löschung: Neuzugang: 02826 Görlitz Dr. med. Ernst Wegner Chirurgische Praxis Konsulplatz 3 01744 Dippoldiswalde Dr. med. Helmut Dannenberg Kinderchirurgische Praxis Ulberndorfer Straße 7 04808 Wurzen Dr. med. Franz-Georg Smiszek Kliniken des Muldentalkreises gGmbH Krankenhaus Wurzen Kutusowstraße 70 08393 Meerane Dr. med. Fritz Heinick Chirurgische Praxis Gerberstraße 16 02826 Görlitz Roland Jaczkowski Praxis für Chirurgie/Unfallchirurgie Krankenhaus Wurzen Konsulplatz 3 Tel.: 03581 / 40 52 96 04808 Wurzen Dipl.-Med. Bernd Markus Facharzt für Chirurgie/Unfallchirurgie Kliniken des Muldentalkreises gGmbH Krankenhaus Wurzen Kutusowstraße 70 Tel.: 03425 / 93 22 22 Schutzimpfungen Schutzimpfung gegen Pneumokokken-Krankheiten Die Ersatzkassen übernehmen die Kosten für die Schutzimpfung gegen Pneumokokken-Krankheiten als Standardimpfung für alle Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Zusammenfassung des aktuellen Standes per 03.02.2006 Zu Kostenübernahmeerklärungen der Krankenkassen für die nach den neuesten Empfehlungen der SIKO betreffenden Schutzimpfungen (Standardimpfung) Entsprechend der Impfempfehlung E1 (Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission) Stand: 01.01.2006 übernehmen (schriftlichen Mitteilung des VdAK/ AEV vom 19.01.2006) die Ersatzkassen für ihre Versicherten ab 01.01.2006 zusätzlich die Kosten für die Impfung gegen Pneumokokken-Krankheiten als Standardimpfung für alle Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Impfung gegen Varizellen Impfung gegen Meningokokken-Infektionen (Gruppe C) Impfung gegen Pneumokokken-Infektionen alle Kinder im 2. Lebensjahr mit negativer Varizellenanamnese sowie Nachholimpfung für alle noch empfänglichen Kinder alle Kinder und Jugendlichen ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr alle Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr Diese Information ist verbindlich. Eine entsprechende Protokollnotiz zur Impfvereinbarung Ersatzkassen lesen Sie bitte auch auf S. X. Inzwischen liegen von der BKK, IKK und der Knappschaft verbindliche Zusagen zur Kostenübernahme vor. Die entsprechenden Protokollnotizen zur Impfvereinbarung werden in einem der nächsten Mitteilungshefte beigelegt. Primärkassen (AOK, BKK, IKK, Knappschaft) AOK, IKK, BKK, Knappschaft (ab 01.01.2006) AOK, IKK, BKK, Knappschaft Ersatzkassen (VdAK/AEV) Ersatzkassen (VdAK/AEV) ab 01.10.2005 Ersatzkassen Beilage zu diesem Heft ist die Vertragsänderung zur Impfvereinbarung Sachsen mit der AOK Sachsen. VIII ab 01.01.2006 ab 01.10.2005 TK (bereits ab 01.07.2005) – SAVuP – KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Informationen zum Herausnehmen Schutzimpfungen Protokollnotiz zur Vereinbarung über die Durchführung von aktiven Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Impfvereinbarung Sachsen) vom 19. Dezember 2002 in der Fassung vom 1. April 2005 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und der AOK Sachsen – Die Gesundheitskasse. vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Rolf Steinbronn zugleich handelnd für die Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland, die Krankenkasse für den Gartenbau, die See-Krankenkasse dem BKK-Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Sachsen der IKK Sachsen der Knappschaft, Verwaltungsstelle Chemnitz Die Vertragspartner vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 die nachfolgend aufgeführte Änderung zur Impfvereinbarung Sachsen: Anlage 1 Absatz (8) Varizellen Die Vergütung der Impfleistung erfolgt für: – Alle Kinder im 2. Lebensjahr mit negativer Varizellenanamnese sowie Nachholimpfung für alle noch empfänglichen Kinder. gez. Dr. med. Klaus Heckemann Kassenärztliche Vereinigung Sachsen gez. Rolf Steinbronn AOK Sachsen – Die Gesundheitskasse. vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Rolf Steinbronn - zugleich handelnd für die Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland, die Krankenkasse für den Gartenbau und die Seekrankenkasse gez. Bernd Spitzhofer BKK-Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Sachsen gez. Gerd Ludwig IKK Sachsen gez. H.-Jürgen Wilze Knappschaft, Verwaltungsstelle Chemnitz KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 IX Informationen zum Herausnehmen Schutzimpfungen /DMP Protokollnotiz zur Vereinbarung über die Durchführung von aktiven Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Impfvereinbarung Sachsen) in der Fassung vom 1. April 2005 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) sowie dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) vertreten durch die Landesvertretung Sachsen und dem AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. vertreten durch die Landesvertretung Sachsen Die Vertragspartner vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen die nachfolgend aufgeführte Ergänzung der Vereinbarung: Mit Wirkung zum 01.10.2005: Anlage 1 Absatz (5) Meningokokken (Gruppe C) Die Vergütung der Impfung mit Konjugatimpfstoff als Standardimpfung erfolgt für alle Kinder und Jugendlichen ab. 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mit Wirkung zum 01.01.2006: Anlage 1 Absatz (7) Pneumokokken Die Vergütung der Impfung als Standardimpfung erfolgt für Kinder ab .3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Dresden, den 27. Januar 2006 gez. Dr. Heckemann Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen gez. Elsner Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. - vertreten durch die Landesvertretung Sachsen gez. Elsner AEV –Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. - vertreten durch die Landesvertetung Sachsen - DMP Lieferung der Daten der am DMP teilnehmenden Ärzte an Datenstelle und Krankenkassen Gemäß den DMP-Verträgen ist die KV Sachsen verpflichtet, die Daten der teilnehmenden Ärzte wöchentlich an die Datenstelle und die teilnehmenden Krankenkassen über deren Landesverbände zu übermitteln. Unsere Prüfungen haben bisher regelmäßig ergeben, dass diese Daten von der KV Sachsen fehlerfrei und vollständig geliefert, beim Empfänger aber fehlerhaft weiterbearbeitet/interpretiert worden sind. In den letzten Monaten haben sich individuelle Rückfragen vor allem der Krankenkassen an teilnehmende Ärzte bzw. an die KV Sachsen wegen angeblicher Fehler in den DMP-Arztdaten stark erhöht. Falls sich bei Ihnen derartige Anfragen häufen, so bitten wir um eine Information an die DMP-Geschäftsstelle der Gemeinsamen Einrichtung DMP Sachsen GbR: X Tel.: 0351 / 82 90 699 Fax: 0351 / 82 90 563 E-mail: [email protected] Die KV Sachsen wird in den entsprechenden Lenkungsgremien noch einmal nachdrücklich auf diese Problematik hinweisen. – Ve – KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Qualitätssicherung Informationen zum Herausnehmen Qualitätssicherung Qualitätssicherung der gynäkologischen Zytologie in Sachsen Mit Wirkung vom 01.01.1996 wurde für die Zytologiepraxen die Teilnahme an der externen Qualitätssicherung durch Abgabe der sogenannten „Tätigkeitsberichte gynäkologische Zytologie“ zur Pflicht. Damit unterlagen bundesweit erstmals Zytologiepraxen einer regelmäßigen Qualitätskontrolle, die bei festgestellten Qualitätsverstößen disziplinarische Maßnahmen bis hin zum Entzug der besonderen Genehmigung „Gynäkologische Zytologie“ nach sich ziehen konnte. Die KV Sachsen gab damit ein Beispiel, dem sich zunächst die KVen Sachsen-Anhalts, Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs anschlossen. In jüngster Zeit sind auch in einigen KVen der alten Bundesländer Bestrebungen zur Qualitätssicherung zu verzeichnen. Bereits zweimal wurden die Ergebnisse der sächsischen Qualitätssicherungsmaßnahme in den KVS-Mitteilungen veröffentlicht ( Heft 6/1998, Heft 2/2002 ). Inzwischen haben sich die Bedingungen für Zytologiepraxen in Sachsen jedoch grundlegend gewandelt. Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Untersuchungszahlen. Der seit dem Jahr 2000 zu verzeichnende deutliche Rückgang hat verschiedene Ursachen. Zum einen hat sich die Untersuchungszahl in Abb. 2: Prozentualer Anteil histologischer Diagnosen an der Gesamtzahl histologisch abgeklärter Fälle den Frauenarztpraxen aufgrund der Budgetierung verringert, zum anderen führt die Verschärfung des Wettbewerbs zunehmend zur Abwanderung zytologischer Untersuchungen in Großlabore der alten Bundesländer. Vergütungsunterschiede für zytologische Krebsvorsorgeuntersuchungen in Höhe von mehr als 30 % führen zu Wettbewerbsverzerrungen, die nachhaltige Auswirkungen auf die Zytologiepraxen in Sachsen zeigen. Die chronische finanzielle Unterversorgung verhindert dringend erforderliche Ersatzinvestitionen in Mikroskop- und Computertechnik sowie Investition in neue Methoden, die zunehmend von Patientinnen gefordert werden (z.B. Dünnschichtzytologie und DNA-Zytometrie). Zudem sind hochqualifizierte Fachkräfte für die Vormusterung in der laut Zytologie-Richtlinie der Bundesärztekammer erforderlichen Anzahl nicht mehr bezahlbar. Das führt zwangsläufig zu Qualitätsmängeln. Abbildung 2 zeigt den prozentualen Anteil der wichtigsten histologischen Diagnosen an der Gesamtzahl der histologisch geklärten Fälle. Abb. 1: Entwicklung gynäkologisch-zytologischer Untersuchungen in Sachsen im Zeitraum von 1996 bis 2003 KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Im Idealfall sollen Präkanzerosen leichten und mittleren Grades (CIN I und II) zytologisch kontrolliert werden, da die Regressionsrate hier noch sehr hoch ist. Ausdruck einer qualitativ hochwertigen Zytologie ist deshalb ein möglichst niedriger Anteil von CIN I/II und ein möglichst hoher Anteil hochgradiger Präkanzerosen (CIN III) an den histologisch geklärten Fällen. Nachdem qualitätssichernde Maßnahmen seit Ende der 90ziger Jahre bis 2002 zu einem AbsinXI Informationen zum Herausnehmen ken der CIN I/II und einem Anstieg der CIN-III-Kurve geführt haben, mussten wir 2003 erstmals wieder eine gegenläufige Tendenz beobachten. Diese könnte Ausdruck der Abkehr von der Einhaltung der Zytologie-Richtlinie der Bundesärztekammer sein. Die Verbesserung der finanziellen Ausstattung zytologischer Qualitätssicherung/Nachtrag Ärzteverzeichnis Praxen, wie sie gegenwärtig durch die Verhandlungen zwischen KVS sowie AOK Sachsen und IKK Sachsen im Bezug auf die Vorsorgepunktwerte erreicht wurden, in Verbindung mit erweiterten Kontrollbefugnissen der Zytologiekommission sind unabdingbare Voraussetzungen, um auch zukünftig sächsischen Frauen zytologische Krebsvorsorgeuntersuchungen in hoher Qualität anbieten zu können. (Dr. Ralf Schieck im Auftrag der Zytologiekommission der KV Sachsen) Nachtrag Ärzteverzeichnis Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Niedergelassene Ärzte (für den Zeitraum vom 16.12.2005 bis 15.01.2006) Dr. med. Dressel, Falk FA f. Allgemeinmedizin Büttnerweg 4 08209 Auerbach/Vogtl. Tel.: 03744/21 40 95 Dr. med. Gerbeth, Antje FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe Riedelstraße 21 08523 Plauen Tel.: 03741/13 21 85 Hahn, Detlef FA f. Chirurgie Leipziger Platz 8 08371 Glauchau Tel.: 03763/1 42 12 MUDr. Holecko, Stefan FA f. Allgemeinmedizin Am Rathaus 2 09111 Chemnitz Tel.: 0371/60 00 00 Dr. med. Kade, Roberto FA f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe Auerbacher Straße 28 08107 Kirchberg Tel.: 037602/6 44 56 Otto, Anke FÄ f. Innere Medizin - hausärztlich tätig Altenburger Straße 81 08058 Zwickau/OT Mosel Tel.: 037604/22 13 Dr. med. Langer, Dirk-Michael FA f. Innere Medizin - hausärztlich tätig Fürstenplatz 10 08289 Schneeberg Tel.: 03772/2 89 20 Puschmann, Ulrich FA f. Innere Medizin - hausärztlich tätig Bahnhofstraße 21 A 08223 Grünbach Tel.: 03745/7 36 25 Dr. med. Lorenz, Gabriele FÄ f. Innere Medizin - fachärztlich tätig Rosenhof 16 09111 Chemnitz Tel.: 0371/6 94 98 99 Dr. med. Rahm, Uwe FA f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe Hohensteiner Straße 14 09385 Lugau/Erzgeb. Tel.: 037295/24 45 Dr. med. Nöbel, Patrick FA f. Diagnostische Radiologie Donatsring 20 09599 Freiberg Tel.: 03731/77 23 71 Bezirksgeschäftsstelle Dresden Niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (für den Zeitraum 1. Dezember 2005 bis 18. Januar 2006) Dr. med. Berger, Ines FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin Clara-Zetkin-Straße 6 02827 Görlitz Tel.: 03581/7 80 00 XII Dr. med. Berndt, Annette FÄ f. Innere Medizin - hausärztlich Westendstraße 21 01187 Dresden Tel.: 0351/4 01 42 52 Dr. med. Bräuer, Annegret FÄ f. Augenheilkunde Zinzendorfstraße 17 01445 Radebeul Tel.: 0351/8 30 94 31 KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Informationen zum Herausnehmen Nachtrag Ärzteverzeichnis Christoph, Renate FÄ f. Innere Medizin Spitzwegstraße 66 01219 Dresden Tel.: 0351/4 70 62 63 Dr. med. Epler, Uwe FA f. Frauenheilkunde und. Geburtshilfe Franz-Schubert-Straße 14 01809 Heidenau Tel.: 03529/51 57 80 Dr. med. Fabricius, Arne FA f. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Sachsenwerkstraße 71 01257 Dresden Tel.: 0351/2 01 57 25 Dr. med. Favresse, Janet FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe Hauptstraße. 19 b 01796 Pirna Tel.: 03501/52 75 01 Dr. med. Fiedler, Steffen FA f. Allgemeinmedizin Macherstraße 5 01917 Kamenz Tel.: 03578/30 01 27 MUDr./Karls-Univ.Prag Fogel, Pavel FA f. Allgemeinmedizin Altenberger Straße. 19 01768 Glashütte Tel.: 035053/4 24 82 Dr. med. Freitag, Sylvia FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin Georg-Nerlich-Straße 2 01307 Dresden Tel.: 0351/4 59 00 71 Gatzweiler, Constanze FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe Wurzener Straße 5 01127 Dresden Tel.: 0351/85 2 22 34 Dipl.-Med. Gronke, Karin FÄ f. Innere Medizin - hausärztlich Lockwitzer Straße 1 01219 Dresden Tel.: 0351/4 76 95 72 Hajesch, Anke FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin Wehrstraße 13 01705 Freital Tel.: 0351/64 9 17 10 KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Dipl.-Med. Hofmann, Heike FÄ f. Innere Medizin - hausärztlich Friedrich-Engels-Straße 57 01587 Riesa Tel.: 03525/65 79 52 Jaczkowski, Roland FA f. Chirurgie/Unfallchirurgie Konsulplatz 3 02826 Görlitz Tel.: 03581/40 52 95 Kestler, Barbara FÄ f. Innere Medizin - hausärztlich Spitzwegstraße 66 01219 Dresden Tel.: 0351/4 70 62 63 Dipl.-Med. Kloß, Jean FÄ f. Kind./Jugendl.-Psychiatrie und -psychotherapie Max-Kamprath-Straße. 19 01662 Meißen Tel.: 03521/72 80 50 Dr. med. Knab, Olaf FA f. Allgemeinmedizin Willy-Muhle-Straße 32 01917 Kamenz Tel.: 03578/31 21 51 Dr. med. Kunath, Cornelia FÄ f. Physikalische und Rehabilitative Medizin Meißner Straße 91 01445 Radebeul Tel.: 0351/7 95 16 06 Dr. med. Laske, Jörg FA f. Haut- und Geschlechtskrankheiten Badstraße 17 01454 Radeberg Tel.: 03528/44 60 97 Dr. med. Lederer, Bärbel FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe Boltenhagener Straße 5 01109 Dresden Tel.: 0351/8 80 51 53 Dr. med. Liebsch, Martin FA f. Innere Medizin - hausärztlich Bundschuhstraße. 2 01307 Dresden Tel.: 0351/4 46 66 10 Dr. med. Lorenz, Tino FA f. Allgemeinmedizin Enderstraße 59 01277 Dresden Tel.: 0351/2 59 11 50 Dr. med. Mayer, Ines FÄ f. Haut- und Geschlechtskrankheiten Naumannstraße 3 01309 Dresden 0351/3 14 24 41 Dr. med. Michalk, Kerstin FÄ f. Innere Medizin - hausärztlich Am Haag 4 02681 Kirschau Tel.: 03592/50 23 44 Dr. med. Naumann, Eckhard FA f. Allgemeinmedizin Max-Müller-Straße 2 02763 Zittau Tel.: 03583/70 01 88 MUDr. Nawka, Pétr FA f. Psychiatrie und Psychotherapie Hopfgartenstraße 16 01307 Dresden Tel.: 0351/4 59 00 72 Dr. med. Radestock, Ulrike FÄ f. Innere Medizin - hausärztlich Waldheimer Straße 25 01683 Nossen Tel.: 035242/6 23 42 Dr. med. Richter-Huhn, Grit FÄ f. Haut- und Geschlechtskrankheiten August-Bebel-Straße. 33 01219 Dresden Tel.: 0351/4 71 99 33 Riedel, Sven FA f. Innere Medizin - hausärztlich Glück-Auf-Straße 3 01705 Freital Tel.: 0351/6 50 29 05 Roth, Ursula FÄ f. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Mühlgasse 10 02929 Rothenburg/O.L. Tel.: 035891/3 82 90 Rumpf, Katharina FÄ f. Allgemeinmedizin Rabenauer Straße 7 01744 Dippoldiswalde Tel.: 03504/61 06 70 XIII Informationen zum Herausnehmen Safadi, Noureddin FA f. Orthopädie Muskauer Straße 21 02906 Niesky Tel.: 03588/20 01 37 Dr. med. Schendel, Michael FA f. Allgemeinmedizin Zamenhofstraße 65 01257 Dresden Tel.: 0351/2 03 81 89 Dipl.-Med. Schilf, Katharina FÄ f. Innere Medizin/ Hämatologie u. Int. Onkologie Girbigsdorfer Straße 1-3 02828 Görlitz Tel.: 03581/37 18 83 Dr. med. Schmidt, Margrit FÄ f. Anästhesiologie August-Bebel-Straße 5 01809 Heidenau Tel.: 03529/52 67 72 Dr. med.Schwenke, Holger FA f. Innere Medizin - fachärztlich Langebrücker Straße 4 01109 Dresden Tel.: 0351/8 80 19 81 Dr. med. Sickor, Norbert FA f. Innere Medizin - hausärztlich Lutherplatz 8 02826 Görlitz Tel.: 03581/76 73 50 Dr. med. Sommer, Ulrike FÄ f. Neurologie Overbeckstraße 33-35 01139 Dresden Tel.: 0351/8 58 21 50 Stengel, Rainer FÄ f. Innere Medizin - hausärztlich Mühlgasse 10 02929 Rothenburg/O.L. Tel.: 035891/3 82 90 Dr. med. Tinzmann, Ralph FA f. Allgemeinmedizin Konsulplatz 3 02826 Görlitz Tel.: 03581/40 29 99 Dr. med. Unger, Antje FÄ f. Allgemeinmedizin Gerhart-Hauptmann-Straße 12 01445 Radebeul Tel.: 0351/8 38 70 72 Nachtrag Ärzteverzeichnis Wolf, Katharina FÄ f. Neurologie u. Psychiatrie Breitscheidstraße 9 02708 Löbau Tel.: 03585/86 22 55 Niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten Dipl.-Psych. Helbig, Martina Psychologische Psychotherapeutin Dr.-Salvador-Allende-Straße 49 02625 Bautzen Tel.: 03591/27 60 39 Dipl.-Psych. Teske, Simone Psychologische Psychotherapeutin Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 10 01454 Radeberg Tel.: 03528/48 76 35 Dipl.-Psych. Schramm-Wunderling, Susanne Psychologische Psychotherapeutin Am Haag 4 02681 Kirschau Tel.: 03592/50 23 44 Bezirksgeschäftsstelle Leipzig Niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (für den Zeitraum Januar/Februar 2006) Dr. med. Bauer, Katharina FÄ für Frauenheilkunde Petersstraße 1 04109 Leipzig Tel.: 0341/2 15 85 50 Dr. med. Knoll, Sabine FÄ für Allgemeinmedizin Georg-Schwarz-Straße 139/141 04179 Leipzig Tel.: 0341/4 41 85 44 Dr. med. Radde, Anja FÄ für Augenheilkunde Goldschmidtstraße 30 04103 Leipzig Tel.: 0341/6 88 01 92 Conradi, Stefan FA für Radiologie Johannisplatz 1 04103 Leipzig Tel.: 0341/4 80 19 20 Dr. med. Leicht, Christiane FÄ für Kinder- und Jugendmedizin Gartenstraße 4 04849 Bad Düben Tel.: 034243/5 27 17 Reichert, Holger FA für Allgemeinmedizin Friedhofstraße 1 04769 Mügeln Tel.: 034362/3 24 07 Dr. med. Edelmann, Thomas FA für Innere Medizin Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig Tel.: 0341/9 10 75 25 Medicke, Matthias FA für Innere Medizin Auf dem Werder 2 04741 Roßwein Tel.: 034322/4 22 40 Schauer, Christof FA für Innere Medizin August-Bebel-Straße 25 04275 Leipzig Tel.: 0341/3 91 35 40 Dr. med. Endert, Helga FÄ für Radiologie Telemannstraße 6 04107 Leipzig Tel.: 0341/21 38 20 Orth, Olaf FA für Orthopädie Hauptstraße 12 04416 Markkleeberg Tel.: 0341/3 58 47 58 Dr. med. Schlenk, Gerhard FA für Allgemeinmedizin Heidestraße 18 04420 Markranstädt Tel.: 034205/4 43 14 XIV KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Nachtrag Ärzteverzeichnis/Verschiedenes Dr. med. Schmidt, Sylvie FÄ für Allgemeinmedizin Stadthausstraße 12 04651 Bad Lausick Tel.: 034345/2 30 00 Informationen zum Herausnehmen Dr. med. Sittner, Ulrike Psychotherapeutisch tätige Ärztin Eilenburger Straße 3 04425 Taucha Tel.: 034298/4 91 13 Dr. med. Schulz, Rita FÄ für Kinder- und Jugendmedizin Klingenstraße 30 04229 Leipzig Tel.: 0341/4 24 90 22 Niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten Dipl.-Psych. Kosijer-Kappenberg, Sladjana Psychologische Psychotherapeutin Menckestraße 7 04155 Leipzig Tel.: 0341/5 61 43 68 Dipl.-Psych. Petsch, Uwe Psychologischer Psychotherapeut Lessingstraße 28 04109 Leipzig Tel.: 0341/3 37 39 23 Verschiedenes Abfallentsorgung durch Arztpraxen In Sachsen nichts Neues (?) In den letzten Monaten wurden wiederholt Probleme der Abfallentsorgung durch Arztpraxen an die KVS herangetragen. Ursache war vermutlich die ab Juni 2005 nicht mehr zulässige Verbringung unbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien. Unterschiedlichste Anbieter nutzten diesen Anlass, ihre Erzeugnisse in Arztpraxen an den Mann bringen zu wollen oder ihre Dienste anzubieten. Selbst einige kommunale Entsorger versuchten offensichtlich, ihre Konten auf Kosten der Ärzte aufzubessern (siehe z. B. „Ärzte-Zeitung“ vom 07.12.05). Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Maßnahme unmittelbar lediglich die Entsorgungsunternehmen betraf. Für Arztpraxen gilt unverändert die so genannte LAGA-Richtlinie aus dem Jahr 2002, die die schnell einen Ordner füllenden allgemeinabfallrechtlichen Vorschriften für das Gesundheitswesen auf etwa 20 (mit Anlagen ca. 40) Seiten bündelt (Internet www.laga-online.de; Rubrik „Mitteilungen – Übersicht“). Die „Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen“ stellt in der Ausgabe Nr. 3/2005 ihrer quartalsweise erscheinenden „LUA-Mitteilungen“ (www.lua.sachsen.de, RubriKVS-Mitteilungen Heft 2/2006 ken „Veröffentlichungen“, „LUA-Mitteilungen“) hierzu fest: „Wir möchten daher ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass eine Verpflichtung zur Übernahme zusätzlicher finanzieller oder sonstiger Leistungen durch die Einrichtungen des Gesundheitsdienstes für eine fachlich und rechtlich korrekte Abfallentsorgung nicht vorliegt.“ Föderalismus Leider können unsererseits zu speziellen Entsorgungsproblemen keine umfassenden Hinweise in komprimierter Form gegeben werden, denn die Verantwortung für die Entsorgung liegt letztendlich bei den so genannten „unteren Abfallbehörden“ der 29 Kreise und kreisfreien Städte Sachsens, die eigenständig entsprechende Satzungen und Ordnungen erlassen. Die Tabelle auf S. XVI führt deshalb im Internet recherchierte Telefonnummern auf, über die für die einzelnen sächsischen Verwaltungseinheiten Näheres zur örtlichen Abfallentsorgung in Erfahrung gebracht werden könnte. Gute Hinweise für Arztpraxen unter Berücksichtigung sächsischen Rechts fasst das Informationsblatt „Abfallberatung im Gewerbe – Arztpraxen“ des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Landeshauptstadt Dresden vom August 2005 zusammen (4 Seiten) (www.dresden.de/pdf/infoblaetter/arzt praxen_gewerbe_0905.pdf). Trotz der mehrfach auf Krankenhäuser bezogenen Formulierung gelten die Ausführungen uneingeschränkt auch für Arztpraxen. Aber der Datenschutz! Ein arztspezifisches Problem – der Datenschutz – bleibt bei allen abfallrechtlichen Vorschriften vollständig außer Betracht, weil Datenträger (Papier, einschließlich Notizen, auch Fehldrucken und -kopien, Röntgenbilder; Festplatten, Disketten, CD´s, DVD´s u. ä.; Magnetbänder; ggf. auch Gewebe und Blutproben mit personenbezogener Kennzeichnung) nur nach ihren Materialeigenschaften eingeordnet werden. Dies ist legitim, sofern sie entsprechend vorbehandelt wurden. Die Sicherheitsstufe 3, die für Patientendaten mindestens zu fordern ist, verlangt z. B. für die Vernichtung von Papier Streifenbreiten von < 2 mm bzw. Flächen < 320 mm2, für CD´s und Mikrofilme < 1 mm2 (DIN 32757 und DIN 33858 – weitere Einzelheiten und Datenträger siehe z. B. www.zendas.de/themen/vernichtung/index.html). Fehlen in der Praxis die technischen Voraussetzungen für eine datenschutzgerechte Vorbehandlung der zu vernichtenden Datenträger, so bleibt nur die XV Informationen zum Herausnehmen Verschiedenes tung bzw. Löschung behalten wird (Überwachung der mobilen Datenvernichtung vor Ort), oder – die Verfügungsgewalt über die Datenträger bis zur durchgeführten Vernich- – das Unternehmen eine Einsichtnahme in die Daten vertraglich ausschließen L a n d k r e i s S t a d t datenschutzkonforme Vernichtung durch Dritte. Hierbei wäre zu gewährleisten, dass 1) kann, weil die im Beisein des Arztes in Behältnissen verschlossenen Datenträger ohne weitere Kenntnisnahmemöglichkeit unmittelbar der Vernichtung zugeführt werden. Verwaltungseinheit Amt/Institution Sitz Telefon 1) Chemnitz Untere Abfallbehörde s. v. 0371 488-3650 Dresden Abfallwirtschaft/Stadtreinigung s. v. 0351 488-9644 Görlitz Untere Abfallbehörde s. v. 03581 67-2404 Hoyerswerda Umweltschutz s. v. 03571 456370 Leipzig Eigenbetrieb Stadtreinigung s. v. 0341 6571-253 Plauen Untere Abfallbehörde s. v. 03741 291-1831 Zwickau Sachgebiet Abfallwirtschaft s. v. 0375 83-3675 Annaberg Abfallwirtschaft Annaberg-Buchholz 03733 22164 Aue-Schwarzenberg Sachgebiet Abfallwirtschaft Aue 03771 277-185 Bautzen Abfallwirtschaft s. v. 03591 325711/2 Chemnitzer Land Abfallwirtschaft Glauchau 03763 45-365/6 Delitzsch Umwelt Eilenburg 03423 663175 Döbeln Untere Abfallbehörde s. v. 03431 74-1441 Freiberg EKF Entsorgungsdienste s. v. 03731 262517 Kamenz Abfallbeseitigung s. v. 03578 32-6722/3/4 Leipziger Land Umweltschutz Borna 0180 156600175 Löbau-Zittau Entsorgungsgesellschaft Lawalde 03585 4169-25 Meißen Wirtschaft s. v. 03521 725-558 Mittleres Erzgebirge Abfallwirtschaft Marienberg 03735 601-175/297 Mittweida Abfallwirtschaft s. v. 03727 950-264 Muldental Abfallwirtschaft Grimma 03437 984-777 Niederschlesische Oberlausitz Abfallwirtschaft (Eigenbetrieb) Niesky 03588 261703 Riesa-Großenhain Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Großenhain 03522 529216/7/8 Sächsische Schweiz Abfall Pirna 03501 515-421 Stollberg Umwelt s. v. 037296 591283 Torgau-Oschatz Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Oschatz 03435 984-951/3 Vogtland Entsorgungsverband Oelsnitz 037421 40270 Weißeritz Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Dresden 0351 4040438/50 Zwickauer Land Abfallwirtschaft Werdau 03761 56-1376 – Stand 12.01.2006 – für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden – Ziffern hinter einem Querstrich können statt der entsprechenden letzten vorangegangenen Ziffern verwendet werden – SAVuP – XVI KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Informationen zum Herausnehmen Personalia/Zulassungsbeschränkungen Personalia In Trauer um unsere Kollegen Herr Prof. Dr. med. Wolfram Burger geb. 05.11.1955 gest. 22.12.2005 niedergelassener Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie in Leipzig Frau Dr. med. Helga Oertel geb. 20.05.1938 gest. 19.11.2005 bis 31.03.2003 niedergelassene Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Chemnitz Herr Privatdozent Dr. med. habil. Peter Richter geb. 15.06.1941 gest. 01.01.2006 Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im HUMAINE Vogtland-Klinikum Plauen Zulassungsbeschränkungen Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Freistaat Sachsen – Anordnung von Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 SGB V – Vom 25. Januar 2006 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Freistaat Sachsen stellt gemäß § 103 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1720) geändert worden ist, fest, dass in den folgenden Planungsbereichen (Anlagen 1 – 3) Die Voraussetzungen für die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen werden nach drei Monaten überprüft. Die Zulassungsbeschränkungen werden aufgehoben, wenn die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen (§ 103 Abs. 3 SGB V). 1. für die mit „Ü“ gekennzeichneten Arztgruppen eine ärztliche Überversorgung besteht * Die Zahl gibt die möglichen Zulassungen an, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Über Anträge für diese Planungsbereiche wird gemäß Nummer 23 der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte entschieden. 2. für die mit einer „Zahlenangabe“ versehenen Arztgruppen entsprechend Nummer 23 der Bedarfsplanungs-RichtlinienÄrzte, die Aufhebung einer vormals wegen Überversorgung angeordneten Zulassungsbeschränkung erfolgt. * Für die mit „–“ gekennzeichneten Arztgruppen in Planungsbereichen bestehen derzeit keine Zulassungsbeschränkungen. Dresden, 25. Janiar 2006 Gemäß § 16 b der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und unter Berücksichtigung der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte vom 9. März 1993 (BAnz. Nr. 110a vom 18. Juni 1993), die zuletzt am 18. Oktober 2005 (BAnz. 2006 S. 107) geändert worden sind, werden für die überversorgten Planungsbereiche mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse nach Maßgabe des § 103 Abs. 2 SGB V Zulassungsbeschränkungen angeordnet. KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Freistaat Sachsen gez. Werner Nicolay Vorsitzender XVII XVIII Ü Ü Ü Ü 1 Ü – Ü 6 Görlitz-Stadt/ Niederschl. Oberlkr. Hoyerswerda-Stadt/ Landkreis Kamenz Landkreis Bautzen Landkreis Meißen Landkreis Riesa-Großenhain Landkreis Löbau-Zittau Landkreis Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Anzahl gesperrter Planungsbereiche 6 1 1 Ü Ü Ü Ü Ü Ü 1 9 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Chirurgen 9 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü fachärztl. tätige Internisten 7 Ü Ü Ü Ü 1 Ü Ü Ü 1 Frauenärzte 7 1 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü 2 HNOÄrzte 8 1 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Hautärzte 9 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Kinderärzte 8 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü 2 Nervenärzte 8 Ü Ü – Ü Ü Ü Ü Ü Ü Orthopäden 7 Ü Ü 1 Ü Ü Ü Ü 1 Ü Radiologen 9 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Urologen 2 – Ü 1 2 1 Ü – – – Hausärzte 4 – Ü – – Ü – – Ü Ü Psychothera-peuten bei festgestellter Überversorgung 0 – 4 – – 5 – – 1 62 3 – 0 – – 0 – – 0 1 Psychotherapeuten ärztlichen psycholog. noch mögliche Zahl von Zulassungen bei Die Anschrift der zuständigen Bezriksgeschäftsstelle (Registerstelle) lautet: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Postfach 10 06 41, 01076 Dresden Überversorgung offenes Fachgebiet neu geöffnetes Fachgebiet – Anzahl der Arztsitze bis 110% Veränderungen zum vorhergehenden Übersichtsblatt Die angeordneten Zulassungsbeschränkungen beziehen sich nicht auf frei werdende Vertragsarztsitze, die nach § 103 Abs. 4 SGB V ausgeschrieben werden. Die Übersicht bezieht sich auf den Arztbestand zum 01.01.2006 und den Einwohnerstand zum 31.08.2005. Die Altersstruktur der Ärzte, die sich in den nächsten Jahren auswirken wird, ist bei den Feststellungen zur (derzeitigen) Überversorgung nicht berücksichtigt. Bezüglich der künftigen Entwicklung der Altersstruktur der Ärzte können Auskünfte bei der jeweils unten stehenden Bezirksgeschäftsstelle der KVS eingeholt werden. – Dresden-Stadt Ü = – = Ziffer = Fettdruck = Anmerkung: Anästhesisten Planungsbereiche Augenärzte 01.01.2006 31.08.2005 31.08.2005 Regierungsbezirk Dresden Arztbestand zum: Einwohnerstand zum: Gebietsstand zum: Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 SGB V Informationen zum Herausnehmen Zulassungsbeschränkungen KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 4 9 Ü Ü 2 – Ü Ü Ü 11 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü 10 Ü Ü Ü – Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü fachärztl. tätige Internisten 8 Ü Ü Ü 1 Ü 2 Ü Ü Ü Ü – Frauenärzte 8 Ü 1 Ü Ü Ü Ü Ü 1 Ü Ü 2 HNOÄrzte 8 Ü Ü Ü 1 Ü Ü Ü 1 Ü Ü 2 Hautärzte 11 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Kinderärzte 9 Ü Ü Ü Ü Ü Ü 1 – Ü Ü Ü Nervenärzte Ü 5 Torgau-Oschatz Anzahl gesperrter Planungsbereiche 5 2 Ü 6 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Chirurgen 6 Ü Ü Ü Ü Ü Ü fachärztl. tätige Internisten Ü Ü Ü Ü 6 Ü 5 1 Ü Ü Ü Ü Ü HNOÄrzte Ü Frauenärzte 6 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Hautärzte 6 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Kinderärzte 6 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Nervenärzte Die Anschrift der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle (Registerstelle) lautet: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig Ü Muldentalkreis Ü Ü – Ü Döbeln Leipziger Land Ü Ü Ü Ü Augenärzte Leipzig-Stadt Anästhesisten Delitzsch Planungsbereiche Regierungsbezirk Leipzig Die Anschrift der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle (Registerstelle) lautet: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 1164, 09070 Chemnitz Ü Anzahl gesperrter Planungsbereiche – Zwickauer Land 1 Freiberg Mittl.Erzgebirgskr. – 1 Chemnitzer Land Ü Ü Aue-Schwarzenberg Stollberg Ü Ü 1 Annaberg Mittweida Ü Ü – Plauen-Stadt/ Vogtlandkreis Ü Ü – Ü Ü Zwickau-Stadt Chirurgen Chemnitz-Stadt Augenärzte Anästhesisten Planungsbereiche Regierungsbezirk Chemnitz 5 1 Ü Ü Ü Ü Ü Orthopäden 10 Ü 1 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Orthopäden 3 Ü 1 2 Ü Ü 1 Radiologen 8 Ü 2 Ü – Ü Ü Ü 1 Ü Ü Ü Radiologen 6 Ü Ü Ü Ü Ü Ü Urologen 10 Ü – Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Urologen 2 – Ü 1 – Ü 8 Hausärzte 6 Ü Ü Ü 6 2 Ü 5 Ü Ü 1 3 Hausärzte 3 Ü – – – Ü Ü Psychothera-peuten 1 – – – – – – – – Ü – – Psychothera-peuten – 1 – – – – – – – – Ü – 0 3 – – – 3 60 3 0 – – _ 0 0 Psychotherapeuten Ärztlichen Psycholog. noch mögliche Zahl von Zulassungen bei bei festgestellter Überversorgung 0 – – – – – – – – 8 – – Psychotherapeuten ärztlichen psycholog. noch mögliche Zahl von Zulassungen bei bei festgestellter Überversorgung Zulassungsbeschränkungen Informationen zum Herausnehmen XIX Informationen zum Herausnehmen Fortbildung Fortbildung Kurse der Sächsischen Landesärztekammer 2006 Kompaktkurs Notfallmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung 02. April bis 09. April 2006 Leipzig, Gebäude der Kassenärztlichen Vereinigung Leitung: Dr. med. M. Burgkhardt Kursgebühr: 580,00 EUR Kompaktkurs Notfallmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung 18. März bis 25. März 2006 Dresden, Gebäude der Sächsischen Landesärztekammer Leitung: Dr. med. R. Weidhase Kursgebühr: 580,00 EUR 14. Refresherkurs für Leitenden Notärzte 26. bis 28. Oktober 2006 Oberwiesenthal/Erzgebirge Leitung und Organisation: Dr. med. M. Burgkhardt, Leipzig Kursgebühr bei Vollverpflegung: 300,00 EUR 5. Seminarkurs Ärztlicher Leiter Rettungsdienst nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer 30. Oktober bis 02. November 2006 Oberwiesenthal/Erzgebirge Leitung und Organisation: Dr. med. M. Burgkhardt, Leipzig Kursgebühr bei Vollverpflegung: 500,00 EUR 17. Seminarkurs Leitender Notarzt nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer 12. bis 17. Juni 2006 Oberwiesenthal/Erzgebirge Leitung und Organisation: Dr. med. M. Burgkhardt, Leipzig Kursgebühr bei Vollverpflegung: 750,00 EUR Anmeldung: Sächsische Landesärztekammer, Abt. Fortbildung, Frau Dipl.-Oek. Karina Dobriwolski Schützenhöhe 16 – 18 · 01099 Dresden · Tel.: 0351/8267318 · Fax: 0351/8267412 E-Mail: [email protected] Einführung der PneumokokkenStandard-Impfung in Sachsen Veranstalter: Sächsische Impfkommission (SIKO) Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (Sachsen) mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und Wyeth Pharma GmbH Veranstaltungen Zeit und Ort: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch, 08. März 2006 KV Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig Braunstr. 16, 04347 Leipzig Mittwoch, 15. März 2006 Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Mittwoch, 22. März 2006 KV Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Carl-Hamel-Str. 3, 09116 Chemnitz Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. habil. S. Bigl Leipziger Infektionsmedizinisches Fallseminar 2006 Thema: Schwerpunkt: Infektionsmedizin/ Tropenmedizin „Hypnotherapeutische Raucherentwöhnung“ Termine 2006: 08.03., 10.05., 05.07., 13.07., 08.11. (auch anerkannt als C- Seminar im Curriculum „Klinische Hypnose M.E.G.“) Zeit: 17.00 – ca. 19.00 Uhr Seminar am 02./03.03.2006 Wissenschaftliche Leitung: Herr Prof. Dr. med. B. R. Ruf, Herr Prof. Dr. med. St. Schubert Referent: Dipl.- Soz.päd. Ulrich Freund (Ausbilder M.E.G) Reha- Kliniken Kuppelsmühle, Bad Orb Leitung: Milton- Erickson- Gesellschaft für Klinische Hypnose Regionalstelle Leipzig, Dipl.- Psych. Peter Brock Heimteichstraße 6, 04179 Leipzig Tel.: 0341/ 4425510 Fax: 0341/ 4422025 Ablauf: Teilnahmeberechtigt sind Ärzte und Diplom-Psychologen, Vorerfahrungen in Hypnose sind hilfreich Auskunft/Anmeldung: Klinikum St. Georg Leipzig Sekretariat d. 2. Klinik f. Innere Medizin Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig Tel.: 0341 / 9 09 26 01 Fax: 0341 / 9 09 26 30 e-mail: [email protected] Ort: Seminarräume der Praxisklinik am Johannisplatz 1 Gebühr: keine Teilnahmegebühr: 220,00 € (für M.E.G.-Mitglieder 200,00 €) Eine Anerkennung für das Sächsische Fortbildungsdiplom wird bei der Sächsischen Landesärztekammer beantragt. Bei anderen Ärzte- bzw. Psychologenkammern ist diese Anerkennung schon erfolgt. XX Sächsisches Fortbildungsdiplom: 2 Punkte anrechenbare Ausbildungsveranstaltung nach § 34c der ÄAppO der Sächsischen Landesärztekammer. KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Aktuelles Ausgabenvolumen Arzneimittel 2006 und Richtgrößen 2006 Das Ergebnis der Verhandlung vor dem Landesschiedsamt (LSA) zum Ausgabenvolumen AM 2006 lautet: – Dem Antrag der Kassen, Festsetzung des Volumens für 2006 in Höhe von ca. 1,277 Mrd. € und daraus Ermittlung und Festlegung von Richtgrößen für 2006, wurde stattgegeben. – Der Gegenantrag der KV, Festsetzung in Höhe von ca. 1,493 Mrd. € und daraus Ermittlung von Richtgrößen, wurde abgewiesen. Die Entscheidung erging im Zuge eines Schiedsspruches. Das zur Verfügung stehende Volumen für 2006 beträgt nach dieser Entscheidung 1.277.699.745,12 €. Daraus ergeben sich folgende Richtgrößen für das Jahr 2006: Richtgrößen 2006 (Euro pro Quartal) für Arznei- und Verbandmittel einschließlich Sprechstundenbedarf (Bruttowerte) Fachgruppe Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Gynäkologen HNO-Ärzte Hautärzte fachärztl. Internisten hausärztl. Internisten Kinderärzte Lungenärzte MKG-Chirurgen Nervenärzte Psychiater Orthopäden Urologen Allg./Prakt. Ärzte Richtgrößen 2006 M/F R 45,13 € 126,75 € 8,58 € 15,28 € 17,17 € 33,25 € 11,29 € 27,37 € 17,30 € 9,14 € 26,42 € 27,06 € 99,73 € 139,79 € 36,20 € 121,52 € 37,99 € 37,99 € 60,70 € 69,08 € 16,52 € 17,12 € 131,93 € 166,84 € 83,41 € 149,26 € 9,00 € 25,35 € 26,50 € 69,42 € 36,20 € 121,52 € Die Bekanntmachung der vom Landesschiedsamt festgesetzten Richtgrößen erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der schriftlichen Beschlussfassung. PRESSEERKLÄRUNG vom 17. Januar 2006 Schiedsamtspruch zum Ausgabenvolumen für Arzneimittel: Dramatische Einschnitte bei der Verordnung von Medikamenten unausweichlich Gemessen an den zu erwartenden Ausgaben für 2005 dürfen die ca. 6.000 sächsischen Vertragsärzte im Jahr 2006 rund 200 Millionen Euro weniger an Arznei- und Verbandmitteln verordnen. Das Landesschiedsamt legte am 16. Januar in Dresden ein Arzneimittelausgabenvolumen in Höhe von rund 1,277 Milliarden Euro fest, nach dem sich die sächsischen Krankenkasseverbände und die KV Sachsen auf dem Verhandlungsweg nicht einigen konnten. Das Gremium entschied damit mehrheitlich gemäß dem Antrag der Krankenkassen. Die KV Sachsen hatte ein Volumen von ca. 1,493 Milliarden Euro gefordert. Diese Größenordnung ist abgeleitet aus den zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vereinbarten Rahmenvorgaben. Sie stellt aus Sicht der KVS eine angemessene „Ausgabenobergrenze“ dar, die bei wirtschaftlicher Verordnung eingehalten werden kann. Umso enttäuschter zeigte sich der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, vom Urteil des Landesschiedsamtes: „Unsere Ärzte verordnen schon sehr kostenbewusst. Aber bei allen Sparzwängen muss der therapeutische Nutzen für den Patienten im Vordergrund stehen und nicht der Rotstift. Die von den Krankenkassen vermuteten Wirtschaftlichkeitsreserven gibt es zumindest in Sachsen nicht.“ Der KV-Vorsitzende befürchtet im Zuge der verordneten Arzneimittelrationierung dramatische Folgen für Ärzte und Patienten: „Unsere Ärzte wären nun gezwungen, zukünftig ausnahmslos nur die billigsten Medikamente zu verordnen, um das Ausgabenvolumen einhalten zu können.Ansonsten müssten sie generell auf jede 6.Verordnung verzichten.“ Im Interesse der Patienten werde dies so nicht möglich sein. Deshalb erwartet Dr. Heckemann: „Durch das extrem niedrige Ausgabenvolumen steigt für die Vertragsärzte die Gefahr erheblich, wegen Überziehung des Budgets zur Kasse gebeten zu werden.“ Nach seiner Ansicht ändern daran auch die für 2006 im Mittel um 3,5 Prozent (für Mitglieder) bzw. 1,1 Prozent (für Rentner) angehobenen Richtgrößen nichts. „Wenn dann noch das von Frau Schmidt geplante Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz mit Malusregelung kommt“, argumentiert der KV-Chef weiter, „drohen insbesondere den Hausärzten zwingend Honorarregresse.“ Dr. Heckemann sieht darin einen stringenten dirigistischen Eingriff in die Therapiefreiheit und das sensible Arzt-Patientenverhältnis. Die Politik dürfe sich dann nicht wundern, wenn Frust, Demotivation und Protestbereitschaft bei den Ärzten weiter wachsen. V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 7 Vertreterversammlung Vertreterversammlung Gemeinsame Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der Sächsischen Landesärztekammer Außerordentliche Vertreterversammlung der KV Sachsen Außerordentliche Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer Mittwoch, 8. März 2006, 18.00 Uhr, Plenarsaal der Sächsischen Landesärztekammer 01099 Dresden, Schützenhöhe 16 Themenschwerpunkte: Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (Bonus-Malus) Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Vertragsarztrecht Hartz-IV-Gesetzgebung und die Folgen für die medizinische Versorgung Gesundheitspolitische Vorhaben des BMG (u. a. „Reform“ der ärztlichen Vergütung) Anzeige HAUS DER GANZHEITSMEDIZIN in der Schönherrfabrik in Chemnitz Attraktive Praxisflächen in historischen Gebäuden in parkähnlicher Umgebung im Herzen von Chemnitz. Bezugsfertig ab Herbst 2006. Kostenlose Parkplätze in ausreichendem Umfang Gute Infrastruktur und kurze Wege durch Aufzüge Nahverkehrshaltestelle Bereits vorhandene, branchenähnliche Mieter sind: Brockmann-Knödler Friseure, Medizinisch-technische Transporte, Tai Chi Chuan Schule, Pflegeberatung, Beauty Wellfit Oase, Yoga-Zentrum, Damenfitness, Physiotherapieschule, Hautarzt, TCM-Zentrum u. a. Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.schoenherr-kulturfabrik.de Nähere Informationen erhalten Sie bei Schönherr WEBA GmbH, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz Frau Birgit Eckert, Telefon: 0371 49 49 70 1, [email protected] 8 KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Nachrichten Nachrichten Arzt muss sich nicht an Details von Patienten-Gespräch erinnern Ein Arzt muss sich vor Gericht nicht an die Einzelheiten eines Aufklärungsgesprächs mit einem Patienten erinnern können. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Zweibrücken hervor. Nach dem Richterspruch genügt es vielmehr, wenn der Arzt versichert, dass ein solches Gespräch mit dem üblichen Inhalt stattgefunden hat und dies in der Patientenkartei auch entsprechend dokumentiert wurde. Das Gericht wies damit die Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage eines Patienten ab. (Urteil: AZ 5 U 10/05) (dpa 31.01.06) Zwei Meldungen, damit wir endlich wissen, was wir zu tun haben 19.01.06/ dpa (Sächsische Zeitung) 03.02.06 ddp/dpa/facharzt.de Der Vorstandsvorsitzende der Barmer Ersatzkasse, Eckart Fiedler, hat den niedergelassenen Ärzten vorgeworfen, bei der Verordnung von Medikamenten nicht wirtschaftlich genug vorzugehen. ... Die Ärzte sollten Medikamente wirtschaftlicher verordnen, fügte er hinzu. „Damit ergeben sich auch Spielräume für höhere Honorare“, sagte Fiedler angesichts der Massenproteste der niedergelassenen Ärzte am Mittwoch. Ulla Schmidt droht den Berliner Ärzten wegen der für kommende Woche geplanten Protestaktionen mit rechtlichen Konsequenzen. Alle niedergelassenen Ärzte müssten wegen des gesetzlich verankerten Sicherstellungsauftrags Patienten behandeln und die medizinisch notwendigen Medikamente verordnen, sagte Schmidt der “Berliner Zeitung” (Freitagausgabe, 03.02. d.R.) laut Vorabbericht. „Wer das nicht tut, begeht Vertragsbruch“, warnte die Ministerin. Lauterbach: „Preise ohne KBV entwickeln“ Der SPD-Gesundheitspolitiker Prof. Karl Lauterbach will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) von der Festlegung von Honoraren für Ärzte ausschließen. „Eine neutrale Stelle könnte ein modernes System mit festen Preisen und Pauschalen ohne die Kassenärztliche Bundesvereinigung entwickeln“, sagte Lauterbach der „Apotheken Umschau“. Lauterbachs Ziel ist, dass Ärzte „für die gleiche Leistung bei allen Patienten das Gleiche verdienen“. Privat und gesetzlich Versicherte würden damit gleichgestellt werden. Damit will er eine Zweiklassenmedizin verhindern, die er bereits im Entstehen sieht. Gesetzlich Versicherte ärgern sich nach seinen Worten „oft zu Recht über die Bevorzugung von Privatpatienten“. (aus facharzt.de 31.01.06) Neue Internetadresse und neuer Newsletter Das Bundesministerium für Gesundheit ist künftig unter einer neuen Internetadresse zu erreichen. Unter www.bmg.bund.de sind Informationen rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention zu finden. Es werden aktuelle Pressemitteilungen und Beiträge zur Verfügung gestellt, Gesetze und Verordnungen, Forschungsberichte sowie umfassendes statistisches Material. Alle Broschüren des Hauses können bestellt oder heruntergeladen werden. Der neue BMG-Newsletter ergänzt das Angebot. Er wird alle 14 Tage per E-Mail zugesandt und enthält Neuigkeiten und Informationen aus allen Arbeitsbereichen des Hauses. Das Anmeldeformular ist von der Startseite des Internetportals aus zu erreichen. (nach einer Presseinfo des BMG vom 20.01.2006) KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 9 In eigener Sache/Impressum In eigener Sache Suchbild … Impressum … mit Auflösung KVS-Mitteilungen Organ der Vertragsärzte des Freistaates Sachsen Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Herausgeber KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN Redaktion Dr. med. Klaus Heckemann Vorstandsvorsitzender (V. i. S. d. P.) Dr. med. Ulrike Schwäblein-Sprafke Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. agr. Jan Kaminsky Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ing. oec. Andreas Altmann Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Dipl.-Wirtsch. Klaus Schumann „Ostarzt sucht Nachfolger“ steht auf dem blau-weißen Regenschirm der sächsichen Hautärztin im Gewühl der marschierenden Mediziner. Wie sie, sagen auch andere ostdeutsche Kollegen trotzig: Wir sind 1989 mehrfach auf die Straße gegangen, jetzt machen wir es wieder – diese Form der Basisdemokratie geben wir nicht auf. Anschrift Redaktion und Anzeigenverwaltung Medical Tribune 27.01.06 Anzeigen Praxisräume zu vermieten Ärztehaus in 09496 Marienberg, Töpferstraße 1 (behindertengerecht) u. a. 30 m2, 60 m2, 116 m2, TOP-Lage und -zustand, mit Stellplatz. Info unter Tel. 0371 / 36 81 510. [email protected] Praxisabgabe Nachfolger für kleinere Praxis für Allgemeinmedizin in Chemnitz ab September 2006 gesucht (aus Altersgründen preisgünstig abzugeben). Die Praxis ist auch für Psychologische Psychotherapeuten geeignet Tel.: 0371 / 8 20 53 13 10 KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN Landesgeschäftsstelle Redaktion „KVS-Mitteilungen“ Schützenhöhe 12 01099 Dresden Tel. (0351) 8 29 06 30 Fax (0351) 8 29 05 65 E-mail: [email protected] http://www.kvs-sachsen.de E-mail-Adressen der Bezirksgeschäftsstellen: Chemnitz [email protected] Dresden [email protected] Leipzig [email protected] Zur Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 7 gültig. Anzeigenschluss ist der 20. des Vormonats. (Verantwortl. Anzeigen Klaus Schumann) Satz und Druck Druckerei Böhlau, Scherlstraße 12, 04103 Leipzig Buchbinderei G. Fr. Wanner, Leipzig Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Mit vollem Namen gekennzeichnete bzw. Fremdbeiträge decken sich nicht immer mit den Ansichten des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Vertragsärzte. Die Redaktion behält sich vor, ggf. Beiträge zu kürzen. Wichtiger Hinweis: Für den Inhalt von Anzeigen sowie für Angaben über Dosierungen und Applikationsformen in Beiträgen und Anzeigen kann von der Redaktion keine Gewähr übernommen werden. Die Zeitschrift erscheint monatlich jeweils am 20. des Monats. (ein Heft Juli/August) Bezugspreis: jährlich € 33,–; Einzelheft € 3,–. Bestellungen werden von der KV Sachsen, Landesgeschäftsstelle, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ist der Bezugspreis mit der Mitgliedschaft abgegolten. KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 Wir erinnern an Wir erinnern an Vom Blasenspiegel zum Evakuationszystoskop Vor 100 Jahren starb Max Nitze Von Manfred P. Bläske Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt im Jahre 1874. Seit kurzem ist hier ein junger und strebsamer Arzt aus Berlin tätig, um sich bei namhaften Klinikern weiterzubilden. Nebenher arbeitet er im Sektionshaus der Krankenanstalt fleißig am Mikroskop. Eines Tages putzt er das verstaubte Objektiv, blickt prüfend hindurch und sieht dabei stark verkleinert und umgekehrt das Bild der gegenüberliegenden Matthäi-Kirche. Wie ein Schleier fällt es ihm von den Augen; es müsste doch möglich sein, mittels einer Art von Fernrohr in eine Körperhöhle zu gelangen, um das vergrößerte Bild ihres Inneren zu gewinnen. – Nach Jahren intensivster Arbeit ist es so weit: Am 2. Oktober 1877 demonstriert Max Nitze den Mitgliedern des Landesmedizinalkollegiums an einer Leiche seinen mit viel Mühe und Entbehrung gebauten Blasenspiegel. Kaiserlich-Königlichen Gesellschaft der Ärzte in Wien mit einem Vortrag von Nitze „Über eine neue Beleuchtungsmethode der Höhlen des menschlichen Körpers“ und mit Demonstration am Kranken zusammen mit Leiter der Weltöffentlichkeit übergeben wurde. In der Wiener medizinischen Wochenschrift erschien kurz darauf der präzisierte Aufsatz „Eine neue Beobachtungs- und Untersuchungsmethode für die Harnröhre, Harnblase und das Rectum“. ✯ Max Nitze wurde im ereignisreichen Jahr 1848 in Berlin geboren. Nach Studium der Medizin in Heidelberg, Würzburg und Leipzig promovierte er 1874. Sieben Jahre zuvor hatte mit Félix Guyon (1831 – 1920) am Pariser Necker-Hospital die Verselbständigung der Urologie zu einem eigenen Lehrfach mit Lehrstuhl begonnen. Guyon umgab sich mit einer Gruppe illustrer Schüler, deren therapeutische Techniken sich in der ganzen Welt verbreiteten. Die diagnostische Technik hingegen hinkte – das wusste auch Nitze – der Entwicklung nach. Neben seiner Tätigkeit im Krankenhaus lernte er in der Poliklinik des angesehenen Gynäkologen Schramm-Vogelsang eine neuartige Untersuchungsmethode zur Unterscheidung von Unterleibsgeschwülsten kennen: Durch Einführung eines wassergekühlten Beleuchtungskörpers in die Scheide war es möglich, im abgedunkelten Raum die mit Flüssigkeit gefüllten Ovarialkystome von den festen Myomen durch die Bauchdecke hindurch zu unterscheiden. Dem jungen Nitze müssen hierbei wohl erste Gedanken zu einer direkten Beleuchtung des Blaseninneren gekommen sein, denn bereits 1878 begann ein intensives Zeichnen, Basteln und Probieren, musste KVS-Mitteilungen Heft 2/2006 (1848 – 1906) doch das Licht von außen durch das zwangsläufig dünne Rohr geleitet werden, das auch die Optik für die Betrachtung der Blase trägt. In dem jungen Messerschmied und Feinmechaniker Deike fand er einen ebenso vorzüglichen Helfer wie auch im Universitätsoptiker Bénèche aus Berlin, der eine genial entwickelte Optik mit umgekehrter Bildwirkung vorlegte, die bis 1906 allen Anforderungen genügte. Ende 1878 wurde Nitze mit dem österreichischen Instrumentenmacher Leiter (1830 – 1892) bekannt, den er für seine Ideen begeistern konnte. Um ihm nahe zu sein, verlegte Nitze seinen Wohnsitz nach Wien, wo er im Haupt der damaligen Wiener Urologischen Schule Leopold von Dittel (1815 – 1898) einen warmherzigen und vorurteilsfreien Förderer fand, dessen Klinik er nutzen durfte. Am 9. März 1879 war dann der für die Geschichte der Urologie bedeutende Tag gekommen, an dem das Zystoskop in der Angespornt in seiner weiteren Arbeit wurde Nitze durch Heinrich von Bamberger (1822 – 1888), führender Internist in Wien und Präsident der Kaiserlich-Königlichen Gesellschaft, der die große Bedeutung des Zystoskops für die Diagnostik und Therapie in der gesamten Medizin erkannte. Noch verhinderte nicht nur die kompliziert zu handhabende Beleuchtungsapparatur eine breite Aufnahme in der Ärzteschaft. Die Lichtquelle, gespeist von recht großen Batterien, befand sich nun zwar in der Harnblase, doch zur Kühlung des weiß glühenden Platindrahtes bedurfte es eines meterhohen „Wasserturms“ um hinreichenden Druck für den Wasserumlauf zu erzeugen. Das machte die Anlage teuer. Auch war die Einführung des Rohres wegen seines technisch notwendigen Volumens eine recht schmerzhafte Prozedur. Kostbare sieben Jahre vergingen, doch dann kam mit dem Einbau der neuen Edisonschen Mignonlampe in die Spitze des Zystoskops der Durchbruch und Leiter konnte die Produktion in großen Stückzahlen beginnen. Der Bedarf war gewachsen, denn inzwischen hatten außer Nitze auch andere Urologen Erfahrungen gesammelt und unbeirrt viele Ärzte in Kursen geschult. Nach der Erfindung der Trockenplatte ersann Nitze sein Photographierzystoskop, dann folgte das Operationszystoskop mit zahlreichem Zubehör. Sein Pariser Freund, der Chirurg Joaquin Albarran (1860 – 1912) ermöglichte mit dem Schienungsrohr die Katheterisierung der Harnleiter und die Pyelographie. Als Max Nitze am 23.Februar 1906 starb, hatten seine Ideen die Welt erobert. 11 Zur Lektüre empfohlen Zur Lektüre empfohlen Horst Riedel Stefan Winkle Edda Ziegler Stadtlexikon Leipzig von A bis Z Geißeln der Menschheit Heinrich Heine Kulturgeschichte der Seuchen Der Dichter und die Frauen 2005. 690 Seiten mit über 1200 Abbildungen. Format 17 x 32 cm. Gebunden. € 45,00 PRO LEIPZIG e.V., Leipzig ISBN 3-936508-03-8 3., verbesserte und erweit. Aufl. 2005. 1533 Seiten mit vielen Abbildungen. Format 16,5 x 24 cm. Gebunden mit Schutzumschlag. € 88,00 Artemis & Winkler Verlag, Düsseldorf ISBN 3-538-07159-4 2005. 207 Seiten mit Abbildungen. Format 13 x 21 cm. Gebunden mit Schutzumschlag. € 19,90 Artemis & Winkler Verlag, Düsseldorf ISBN 3-538-07212-4 Geschichte und Gegenwart einer Stadt so zu erschließen, dass sie dem Fremden wie dem Einheimischen gleichermaßen greifbar werden, ist weitestgehend umfassend, möglichst vielen Lesern in ihren unterschiedlichen Neigungen und Interessen gerecht werdend, sehr schwer. Vielen vieles bieten kann daher eigentlich nur das Lexikon, und es ist erstaunlich viel, was Horst Riedel in akribischer Arbeit zusammengetragen hat! Doch dann ertappte der Rezensent den Autor: kein Bild vom Schillerhaus? Irrtum; Riedel zeigt uns dessen Gartenseite! – Das fällt vor allem dem Leipziger auf: der Autor fand Bilder, die er suchen musste. Alle hervorragend gedruckten (!) Abbildungen sind vorzügliche historische Dokumente für jeden, der darin zu lesen weiß. Gleichermaßen zu loben sind die rund 2400 sorgfältig recherchierten Beiträge zu alphabetisch geordneten Stichwörtern. Der Leser sei jedoch gewarnt: Ganz schnell hat man sich festgelesen, denn auch wer den kulturellen Reichtum Leipzigs kennt, wird manche überraschende Entdeckung machen – ein Gewinn allemal! –mpb – Pest, Pocken, Aussatz, Cholera, Tuberkulose, Syphilis, Aids – immer wieder wird die Menschheit von furchtbaren Seuchen heimgesucht; ein erschütterndes Panorama der Geschichte voll unendlicher Leiden, Irrtümer, Grausamkeiten, aber auch unbeirrbarer Versuche, die Menschheit von Seuchen zu befreien. Der große deutsche Medizinhistoriker zieht in diesem Standardwerk die Summe eines reichen Forscherlebens. Diese Neuauflage ist bereichert um die erschreckenden Seuchengeschehen der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart: Seuchen und biologische Kriegsführung im Zweiten Weltkrieg und im Kalten Krieg sowie die Frage des Einsatzes von Biowaffen durch den Irak und der Seuchenverbreitung durch Terroristen. Das gewaltige Werk, in dem der Autor (geboren 1911) auch seine reichen persönlichen Erfahrungen als Zeitzeuge verarbeitet hat, unter anderem als Seuchenhygieniker am Robert-Koch-Institut in Berlin, zeugt vom einzigartigen Wissen seines Verfassers. Winkles „Kulturgeschichte der Seuchen“ ist ein Meisterwerk! –mpb – Vor 150 Jahren, am 17. Februar 1856, starb Heinrich Heine, einer der größten deutschen Dichter. In seinem Leben und Werk spiegelt sich die zwiespältige Situation der Frau zwischen bürgerlichem Biedermeier und intellektueller Emanzipation wider. Der geniale Schriftsteller war von Frauen umgeben und fühlte sich doch allein. Wie sah sein Verhältnis zu Frauen wirklich aus? War er der große Frauenfreund, der draufgängerische Verführer, als der er sich gern sah oder doch ausgab? Oder ein „Macho“, der starke Frauen fürchtete und in seinen Liebesbeziehungen die verlorene Bindung an die Mutter neu zu beleben suchte? In welchem Maße wurde sein Verhältnis zu Frauen von seiner jüdischen Identität und seiner bedrängten Situation als verfolgter Dichter und Emigrant beeinflusst? Die Autorin, eine der renommiertesten Heine-Forscherinnen, geht der sensiblen Frage mit Kompetenz und Esprit nach. „Fast schon ein Klassiker unter den HeineBüchern!“ (DIE ZEIT) – mpb – 12 KVS-Mitteilungen Heft 2/2006