Jeff Jas

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Jeff Jas
Kegelclub
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12 goldene Regeln
Präambel:
Das Sachziel des Vereins ist das Kegeln, verbunden mit dem Anspruch jedes Mitgliedes, seine
keglerischen Fähigkeiten kontinuierlich zu verbessern, konzentriert und engagiert zu werke zu gehen,
Toleranz gegenüber Mitkeglern walten zu lassen und unsachliche Kritik zu vermeiden, aber vor allem:
„das Kegeln in diesem Verein soll Spaß machen“.
Formalziele sind die Pflege der Geselligkeit, die Auseinandersetzung mit sportlichen, politischen und
gesellschaftlichen Themen oder ganz einfach, über das Kegeln mit netten Leuten zu kommunizieren.
Folgende ‘Goldene Regeln’ sollen helfen, die besondere Charakteristik dieses Vereins transparenter zu
machen und als Orientierungshilfe für „alte“ und „neue“ Mitglieder zu dienen.
§1: Pünktliches Erscheinen am Kegelnachmittag (ca. 10 min vor Beginn) ist die Voraussetzung für
ordnungsgemäßen Ablauf; Kegelbeginn ist z.Z. jeden 4. Samstag um 17.00 h in der Gaststätte
‚Rhöndorfer‘.
§2: Regelmäßige Teilnahme an den Kegelnachmittagen fördert die eigene „spielerische Entwicklung“ und
das kommunikative Verständnis unter den Clubmitgliedern; mögliche Fluktuationen (im Sinne von
Abwanderungen) an Mitgliedern werden so für den Kegelclub erkennbar und lassen schnellere und
zielgenauere Maßnahmen zur Aufnahme neuer Mitglieder zu. Es gilt:
o als Entschuldigungen gelten Urlaub, Krankheit, berufliche und private Gründe; nicht anerkannt
werden allgemeine Depressionen ohne ärztliches Attest und sonstige Ausreden wie: „Mein
Goldfisch hatte Husten“, etc.
o Entschuldigungen kann jedes nicht selbst entschuldigtes Mitglied entgegennehmen.
§3: Über den Ablauf des Kegelnachmittages, wie z.B. Art und Dauer der Spiele (Bilder), entscheiden alle
Mitglieder gemeinschaftlich; bei Unstimmigkeiten soll der/die Kegelbruder/-schwester mit der
größten spielerischen Erfahrung, z.Z. vakant, ein uneingeschränktes Vetorecht haben.
Diese Person fungiert zusätzlich zu ihren sonstigen Vereinsaufgaben als erster Ansprechpartner bei
spieltechnischen Problemen (Bedienung der Schalttafel, Aufstellen liegengebliebener Kegel usw.)
und bei allen Fragen rund um den Kegelsport (z.B: „Wo muß ich die Kugel auf der Bahn aufsetzen
und wie die Hand (ver)drehen, um den linken Bauern doch noch zu holen ?“)
Es gibt keine feste Tischordnung.
§4: Als Beiträge werden erhoben:
= Mitgliedsbeiträge (10,- EUR ab Januar 2015 pro Person pro Kegeln).
= Strafbeiträge für verlorene Spiele (derzeit 0,50 EUR), Kallen, Glocke (derzeit 0,20 EUR), Stina,
Kackstuhl (derzeit 0,30 EUR) pro Vorkommnis.
= der Durchschnittsbetrag (auf ganzen Euro aufgerundet) aller an einem Kegelabend mitspielender
Teilnehmer wird denjenigen Mitgliedern in Rechnung gestellt, die an diesem Kegelabend
abwesend sind bzw. nicht mitspielen (können).
= Strafbeitrag von 2,50 EUR, falls ein Kegler/Keglerin am Kegelabend nach Aufforderung eines
Vollmitglieds den zur Verfügung gestellten Miniatur-Kegel nicht vorzeigen kann.
Übereinkunft für den Privatraum außerhalb der Kegelabende: Wird bei einem privaten Treffen
mehrerer Kegelschwestern/brüder der Miniatur-Kegel von einem Vollmitglied zum Vorzeigen
verlangt, so haben diejenigen Mitglieder eine Runde "eiskalter Erfrischungsgetränke" auszugeben, die
den Miniatur-Kegel nicht vorweisen können. Falls alle Mitglieder den Miniatur-Kegel präsentieren
können, so obliegt die Bestellung einer Runde bei demjenigen, der zum Vorzeigen der MiniaturKegel aufgefordert hat.
Alle o.a. Beiträge sind Pflichtbeiträge und sind unverzüglich, spätestens nach Beendigung des
Kegelnachmittages zu leisten (Kreditkarten und Schüttelschecks werden nicht akzeptiert).
Spenden an den Club werden gerne vom zuständigen Kassenwart entgegengenommen;
Spendenquittungen können aber leider nicht ausgestellt werden.
§5: Verwendung der Beiträge:
Aus den Beitragseinnahmen werden die Kosten für die Kegelbahn bezahlt; Beitragsüberschüsse
werden der Clubkasse zugeführt und vom zuständigen Kassenwart gewinnbringend angelegt. Über
die weitere Verwendung (Kegeltour, Feiern) entscheiden die Vollmitglieder mehrheitlich (einfache
Mehrheit).
Verzehrte Speisen und Getränke während des Kegelns gehen nicht zu Lasten der Clubkasse, sondern
werden auf eigene Rechnung beglichen.
§6: Aufnahme neuer Mitglieder
Der Kegelclub begreift sich als Gemeinschaft von Mitgliedern auf anfängerhaftem Spielniveau. Neue
Mitkegler müßten über diesen Zustand in Kenntnis gesetzt werden. Die Anzahl der maximal
dauerhaften, vollbeitragszahlenden Mitglieder ist auf 13 Personen beschränkt. Desweiteren sollen
auch nicht mehr als 13 Personen an einem Kegelabend teilnehmen.
Bei Neuaufnahmen (z.B. wegen Ausscheiden eines Alt-Mitglieds) ist eine Abstimmung aller
beitragszahlenden Kegelschwestern und -brüder erforderlich. Dabei müssen 100 % aller Mitglieder
der Neuaufnahme zustimmen.
Gastkegler und -innen können angeworben werden, falls sich aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen
nicht genügend ( < 10) Teilnehmer für den Kegelabend finden sollten. An Gastkeglern wird ein
ermäßigter Beitrag von 5,- EUR pro Kegeltermin an Startgeld erhoben.
An dieser Stelle soll an die Informationspflicht eines jeden Mitglieds appelliert werden, rechtzeitig
(ca. 4 Wochen im voraus) den anderen Kegelmitgliedern bevorstehenden Urlaub oder sonstige
Abwesendheiten mitzuteilen, damit Gastkegler angeworben werden können.
§7: Ausscheiden von Mitgliedern
Es gelten folgende Ausschlussgründe:
o 3 mal in Folge unentschuldigte Abwesenheit.
o Ausscheiden auf eigenem Wunsch (aus beruflichen, privaten oder gesundheitlichen Gründen).
o Ausschluss eines Mitgliedes durch Antrag eines anderen beitragszahlenden Mitgliedes und
Abstimmung aller den Ausschluss nicht betreffender beitragszahlenden Kegelschwestern und –
brüder. Dabei müssen alle verbleibenden Mitglieder dem Ausschluss zustimmen.
In keinem der oben angeführten Ausschluss-/Ausscheidensgründe werden eingezahlte Beiträge oder
Beitragsanteile zurückgezahlt.
Bei Ausscheiden eines Mitglieds, ist der ihm zur Verfügung gestellte Miniatur-Kegel dem
Kegelpräsidenten unaufgefordert zurückzugeben.
§8: Vereinsauflösung
Im Falle einer Vereinsauflösung (z.B. hervorgerufen durch Kündigung der Kegelbahn seitens des
Kegelbahnbetreibers und keine Ausweichmöglichkeit zu einer Alternativkegelbahn, auf Wunsch
einer annähernd ¾-Mehrheit aller beitragszahlenden Mitglieder oder aus anderen Gründen) wird der
zu diesem Zeitpunkt vorhandene Bestand der Kegelkasse abzüglich eventueller Auflösungskosten an
die Mitglieder anteilsmäßig ihrer Gesamtanwesendheit an den Kegelabenden ausbezahlt.
Gesamtanwesendheiten von unter 20 Teilnahmen kommen nicht zur Auszahlung.
Kommt die Vereinsauflösung auf Wunsch der beitragszahlenden Mitglieder zustande, muss gemäß
folgender Tabelle entschieden werden:
Vollmitglieder
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
Zustimmungen für Vereinsauflösung
10
9
8
7
7
6
5
4
4
3
2
1
§9: Kegelfeste und -touren
Mehrmals pro Jahr sollen Kegelfeste veranstaltet werden (Frühlings-, Ostern-, Sommer-, Halloween-,
Nikolaus-, Weihnachtsfeier, usw). Die Teilnahme wird den Mitgliedern freigestellt. Bei Teilnahme
wird ein Unkostenbeitrag erhoben bzw. Eigenleistung eingefordert, falls die Kegelkasse die Deckung
aller anfallenden Kosten nicht zuläßt.
Diese Feste sollen durch Eigeninitiative aller Clubmitglieder zustandekommen; deshalb sollten
Vorschläge zum Ort des Geschehens und Ablauf der Feiern sobald wie möglich von allen Mitgliedern
diskutiert werden gemäß dem Merksatz: „Nur gemeinsam bewegen wir etwas !!“
Bei Kegeltouren oder -festen, die aus der Clubkasse voll oder zum Teil bezahlt werden und die mit
einem Anteil von über 20,- EUR pro Mitglied zu Buche schlagen, wird den an der Teilnahme
verhinderten Mitgliedern, - aus welchen Gründen auch immer -, der entsprechende Anteil in bar
ausbezahlt, falls vor dem Buchungszeitpunkt die Teilnahmeverhinderung bekannt gemacht wurde
oder bei kurzfristiger Teilnahmeverhinderung die Kegelkasse nicht mit zusätzlichen Kosten belastet
wird (z.B. Stornierungskosten).
Anteile von unter 20,- EUR werden nicht ausbezahlt.
§10: Vereinssitzung
Die Vereinssitzung findet einmal im Jahr statt (Frühjahr) um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren
und notwendige Personalentscheidungen zu treffen (z.B. Wahl des Kegelpräsidenten/-in, des
Kassenwartes/-in, des Schriftführers/-in, des Kassenprüfers/-in, Verwendung der Beitragsüberschüsse, Entlastung des Kassierers/-in und des Präsidenten/-in usw).
Vollzähligkeit der zahlenden Mitgliedern ist dabei erwünscht Die Sitzungen sollen von je einem
Vereinsmitglied moderiert und mitprotokolliert werden.
§11: Fürsorgepflicht
Falls sich ein Mitspieler während des Kegelns verletzt (z.B. Bruch eines Fingers, Stromschlag bei
Aufrichten eines Kegels, Ausrutschen beim Anlauf auf einer Gaffelpfütze usw.) und für längere Zeit
nicht teilnehmen kann, steht ihm als kleine Aufmerksamkeit ein Buchpreis im Werte von 10,- EUR
zu. Weitere Ansprüche des Mitgliedes an den Club bestehen nicht.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, daß jedes Mitglied selbst
für ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung / Unfallversicherung /
Berufsunfähigkeitsversicherung) im Krankheitsfalle verantwortlich ist.
Ansprüche nach $11 können nicht rückwirkend eingefordert werden sondern gelten erst ab
Drucklegung und Aushändigung der ‚Goldenen Regeln‘ an die Mitglieder !
§12: Satzungsänderungen
Bei Satzungsänderungen ist eine Abstimmung aller beitragszahlenden Kegelschwestern und -brüder
erforderlich. Dabei müssen 100 % aller Mitglieder der Satzungsänderung zustimmen.
Sonstiges:
Folgende Beschlüsse wurden am 18.02.01 gefaßt:
o Rainer fungiert kommissarisch für die Session 2001 als Kegelpräsident, der zudem noch die
Aufgaben ‚Moderation‘, ‚Kassenverwaltung’ und ‚Pflege der Kegelstatistik’ übernimmt.
o Rainer übernimmt zusätzlich die Aufgaben eines ‚Schriftführers’.
o Alle Kegelmitglieder sind in der Pflicht, Kegeltouren zu organisieren, wobei eine Fahrt zum
Ballermann 6 vorerst nicht in Betracht gezogen werden soll.
o Gabi sorgt für eine stets gefüllte Reiseapotheke (Magenbitter, Kleine Feiglinge, Aidshandschuhe
usw.)
o Sylvia trägt dafür Verantwortung, daß Knabbergebäck (Salzstangen, Erdnüsse, Chips, Prinzenrolle,
Dominosteine, Spekulatius, Zimtsterne) in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht.
o Rainer denkt im Rahmen eines Marketing Promoting Konzeptes über eine mögliche Präsenz dieses
Kegelclubs im Internet nach (wurde inzwischen im März 2001 via www.rainer-detscher.de
realisiert).
Diese „Goldenen Regeln“ tragen die Stimmen von Bernd, Claudia, Gabi, Marlene, Peter, Rainer, Sylvia,
Tobi, Turan und Uwe.
Köln im Dezember 2001, modifiziert im November 2003, modifiziert im April 2008, modifiziert im Juni
2008, modifiziert im Juni 2013, modifiziert im Dezember 2014.