im Folgenden: Verein
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im Folgenden: Verein
Fördervereinbarung Zwischen dem Verein: Kunstfabrik e. V. (im Folgenden: Verein) Friedrichshagener Str. 9 12555 Berlin Tel: 030/ 650 162 30; FAX: 030/ 650 162 36 E-Mail: [email protected] und Herrn/Frau (im Folgenden: Spender) 1 Berlin wird folgende Fördervereinbarung getroffen: Präambel Der Verein ist seit seiner Gründung 1995 u.a. aktiver Förderer des „Stadttheater Cöpenick“, einem Theater mit einer Tradition seit 1889. Seitdem wurden vielfältige Aktivitäten rund um das Theater realisiert (u.a. jährlich im Mai die Theaterfestspiele der Kinder und Jugend). Eine Reihe von Veranstaltungsserien im „Stadttheater Cöpenick“ wären ohne den Verein nicht denkbar. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Dazu nimmt der Verein lt. Satzung u.a. folgende Aufgaben wahr (Auszug): • • • • Durchführung von Lesungen im „Stadttheater Cöpenick“ Erforschung der Heimatgeschichte unter künstlerischem Aspekt, durch die Sammlung bewahrenswerter zeitgenössischer Berichte, die in Buchform veröffentlicht werden. Unterstützung von Autoren, die sich dem Schreiben von Theaterstücken in Berliner Mundart verschrieben haben Organisation von Sonntags-Matineen und sonstige künstlerische Aktivitäten im „Stadttheater Cöpenick“ Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Eine Berechtigung zur Erteilung von Spendenbescheinigungen seitens des Finanzamtes für Körperschaften II (Berlin) liegt vor. § 1 Vertragsgegenstand Der Spender stellt zur Förderung der oben genannten Aktivitäten des Spendenempfängers finanzielle Mittel in Höhe von Euro monatlich/jährlich/einmalig (Nichtzutreffendes streichen) zur Verfügung. (Mindestbetrag 120,00 € jährlich/60,00 € halbjährlich) Mit der Spende sind keine weiteren Verpflichtungen verbunden. Der Spender wird in den Vereinsberichten und auf der Homepage des „Stadttheater Cöpenick“ namentlich erwähnt. Auf Wunsch des Spenders kann darauf verzichtet werden. § 2 Zuwendungsbestätigung Der Spendenempfänger erteilt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichen Vordruck (Quelle: BMF, in der jeweils aktuellen Fassung). § 3 Zahlungsmodalitäten Die Zahlungen erfolgen auf das Konto des Kunstfabrik e.V., IBAN: DE36100900001014635005, bei der Berliner Volksbank. Bei zweckgebundenen Spenden ist bei der Zahlung ein Zweckbindungsvermerk des Spenders notwendig. § 4 Laufzeit der Vereinbarung Der Vertrag beginnt am_________ und endet am 31.12.201_. Er verlängert sich um 6 Monate, wenn nicht bis 4 Wochen vor Jahresende von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. § 5 Außerordentliche Kündigung Der Spendenempfänger hat das Recht, den Vertrag außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen, wenn der Spender die vertraglich vereinbarte unter § 1 genannte Leistung nicht erbringt. § 5 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt, sofern der Vertragszweck dessen ungeachtet erreicht werden kann. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem damit verfolgten wirtschaftlichen Ziel möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt entsprechend für sich nach Vertragsschluss zusätzlich ergebenden Regelungsbedarf. § 6 Nebenabreden, Schriftform Mit der Spende erwirbt der Spender u.a. folgende Rechte: • • • • Namentliche Nennung des Spenders auf den entsprechenden Seiten der Homepage Bevorzugte Reservierung von Plätzen im „Stadttheater Cöpenick“ Kostenlose Zusendung von Eintrittskarten Ein Gratisgetränk im Theaterclub zu den Veranstaltungen Eine Mitgliedschaft im Verein Kunstfabrik e.V. wird mit dieser Vereinbarung nicht begründet. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Berlin, den __.__.201_ ………………………….. (Unterschrift des Spenders) Berlin, den __.__. 201_ ……………………………… (Unterschrift des Vereins)