Berufsbildungssystem - BQ

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Berufsbildungssystem - BQ
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Berufsbildungssystem
Italien
Gültigkeit:
seit 01.09.2010
Landeskundliche Informationen:
Informationen zur Politik, Wirtschaft und Kultur dieses Landes erhalten Sie
beispielsweise auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Amtssprachen:
Italienisch, Französisch, Deutsch
Kurzbeschreibung des Berufsbildungssystems:
Italiens Berufsbildungssystem gliedert sich in staatlich und regional verwaltete
Bildungsangebote. Die berufliche Ausbildung an staatlichen Schulen ist meist an der
Bezeichnung „Schulbildung“ („istruzione“) zu erkennen. Die Berufs(aus)bildung in
regionaler Verantwortung wird in der Regel als „formazione professionale“ bezeichnet.
Das Ministerium für Bildung, Hochschule und Forschung (Ministero dell'istruzione,
dell'università e della ricerca - MIUR) ist zentrale Entscheidungsinstanz für alle Fragen
des italienischen Bildungswesens.
Nach Besuch der 5-jährigen Grundschule sowie erfolgreichem Abschluss der 3-jährigen
Mittelschule (sculola media/scuola secondaria inferiore) und Erhalt des „diploma di
licenza conclusiva del primo ciclo di istruzione“ stehen den Schüler/innen verschiedene
regionale und nationale Bildungsgänge der Sekundarstufe II zur Verfügung.
a) Nationale Angebote:
Zu den nationalen Bildungsangeboten zählen neben den Gymnasien (licei) die
beruflichen Institute (istituti professionali) sowie die technischen Institute (istituti
tecnici). Diese Bildungsgänge dauern jeweils 5 Jahre und führen zum Erreichen der
Hochschulzugangsberechtigung („diploma di superamento dell‘ esame di stato
conclusivo“). Zusätzlich erhalten Schüler/innen an den beruflichen Instituten den
berufsbildenden Abschluss „tecnico“, während Schüler/innen auf den technischen
Instituten den Abschluss „perito“ erwerben.
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b) Regionale Angebote:
Die Berufs(aus)bildungsangebote der Regionen unterscheiden sich mitunter sehr stark
von Region zu Region. Erst seit dem Jahr 2002 müssen sich Bildungsträger bei den
Regionen nach national einheitlichen Kriterien akkreditieren lassen. Im regionalen
System erworbene Abschlüsse sind erst seit dem Jahr 2003 national und EU-weit
anerkannt.
Seit 1984 gibt es in den Regionen sogenannte „Arbeitsverträge mit Berufsausbildung“.
Diese waren ursprünglich als Maßnahme gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit für
Jugendlichen zwischen 15 und 29 Jahren gedacht. Die Dauer der Arbeitsverträge liegt
zwischen 12 und 24 Monaten.
Seit dem Jahr 2003 existieren außerdem regionale berufsqualifizierende Bildungsgänge
(istruzione e formazione professionale (ifp)) für Jugendliche unter 18 Jahren. Solche
Bildungsgänge können auch von den Schulen des nationalen Systems in Kooperation mit
regionalen Partnern organisiert werden. Oftmals werden diese Bildungseinrichtungen
durch den Europäischen Sozialfonds unterstützt; dies ist dann auf den Zeugnissen
vermerkt. Nach drei Jahren kann hier ein “attestato di qualifica professionale –
operatore“ (Zeugnis der Berufsqualifikation) erworben werden, nach einem weiteren
Jahr das „diploma di qualifica professionale – tecnico“ (Diplom einer
Berufsqualifikation).
Das italienische Berufsbildungssystem verfügt außerdem über eine Form der
betrieblichen Lehre (apprendistato), die aber bislang nicht mit dem deutschen Modell
vergleichbar ist, sondern vielmehr einen Arbeitsvertrag für Berufseinsteiger darstellt und
jahrzehntelang nicht zu einem Berufsabschluss führte. Regional werden für 15- bis 25
jährige Jugendliche dreijährige „apprendistato diritto-dovere“ (Arbeits- und Lehrverträge)
angeboten, die zu einem „attestato di qualifica professionale“ (Zeugnis einer
Berufsqualifikation) und/oder zu einem „attestato di frequenza“
(Teilnahmebescheinigung) führen.
Eine Ausnahme bildet das System der Provinz Bozen-Südtirol. Hier gibt ein etabliertes
System der betrieblich Erstausbildung nach deutschem Vorbild (nähere Informationen
finden Sie unter den länderspezifischen Besonderheiten).
Berufsbildung auf Post-sekundärer Ebene:
Seit 1999 gibt es Angebote höherer technischer Bildung (istruzione e formazione tecnica
superiore (ifts)), die eine regionale Verbundausbildung darstellen und in der Regel über
den Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Hier können die Teilnehmer/innen nach
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ein bis zwei Jahren ein „certificato di specializzazione tecnica superiore“ (Zeugnis
der höheren beruflichen Spezialisierung) in 48 technischen Berufsprofilen erwerben. Die
Ausbildungen enthalten i.d.R. einen praktischen Anteil von mindestens 30 Prozent.
Seit 2008 können die Regionen, technische und berufliche Institute, akkreditierte
regionale Bildungsträger, sowie Universitäten und Betriebe in Verbünden innerhalb ihrer
jeweiligen Provinz istituti tecnici superiori (its) (Höhere technische Institute) einrichten.
Diese werden aus ministeriellen, regionalen und/oder privaten Mitteln finanziert. Hier
kann nach zwei bis drei Jahren das „diploma di tecnico superiore“ (Diplom der
höheren Berufsqualifikation) erlangt werden.
Landesspezifische Besonderheiten:
Fünf Regionen haben in Italien einen besonderen Autonomiestatus, der erweiterte
Rechte u. a. im Bildungsbereich mit sich bringt: Friuli-Venezia-Giulia (Friaul-Julisch
Venetien), Sardegna (Sardinien), Sicilia (Sizilien), Valle d'Aosta (Aostatal) und BolzanoAlto Adige (Bozen-Südtirol).
In der Provinz Bozen-Südtirol gibt es neben oben genannten Ausbildungsmöglichkeiten
auch noch die duale Berufsausbildung, ähnlich wie in Deutschland. Die Lehre zum
Erwerb eines Berufsbildungsdiploms/Gesellenbriefs bietet jungen Menschen
zwischen 15 und 25 Jahren die Möglichkeit, nach der Mittelschule einen praktischen
Beruf zu erlernen. Sie findet an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule statt und
dauert je nach Beruf drei oder vier Jahre. Informationen zum Unterricht an den
Berufsschulen finden sich hier.
Die angebotenen Lehrberufe und die Lehrzeiten sind in der Liste der Lehrberufe
festgelegt.
Rahmenlehrpläne für die Lehrlingsausbildung der autonomen Provinz Bozen-Südtirol
finden sie auf der Internetseite der Provinz Bozen-Südtirol.
Aktuelle Reformprozesse:
Italiens Bildungssystem ist in den vergangenen Jahren vielfach Objekt von
Reformmaßnahmen gewesen.
Über die vergangenen Jahrzehnte haben sich die Fachrichtungen und Ausbildungsgänge
der nationalen Bildungsgänge in der Sekundarstufe II immer stärker fragmentiert (zuletzt
existierten z. B. an den technischen Instituten bis zu ca. 200 verschiedene
Bildungsgänge). Seit dem Schuljahr 2010/2011 (Südtirol 2011/2012) gibt es an den
instituti tecnici (technischen Instituten) nur noch zwei Bildungsgänge mit wirtschaftlicher
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und neun mit technologischer Ausrichtung. An den instituti professionali (beruflichen
Instituten) wurde die Anzahl der Bildungsgänge auf vier Berufsbilder im Bereich
Dienstleistungen und auf zwei im Bereich Industrie und Handwerk reduziert.
Seit dem Jahr 2003 befindet sich die betriebliche Lehre in einer Phase der Umgestaltung,
deren Umsetzung auf regionaler Ebene unterschiedlich intensiv vorangetrieben wurde
und wird.
Schlüsselzahlen:
Im Schuljahr 2011/12 haben sich 93,3% der Schüler/innen des Sekundarbereichs II in
Bildungsgänge des nationalen Systems eingeschrieben, 6,7% in die regional verwalteten
Bildungsgängen der sog. Schul- und Berufsbildung (ital. istruzione e formazione
professionale, ifp). Die Schüler/innen der Bildungsgänge des nationalen Systems
verteilen sich zu 49,2% auf die Gymnasien (ital. licei), zu 32, 1% auf die technischen
Institute (ital. istituti tecnici) und zu 18,7% auf die beruflichen Institute (ital. istituti
professionali).
Quelle: Ministero dell’istruzione, dell’università e della ricerca (2011). Servizio statistico.
Focus sulle iscrizioni alla scuola secondaria di II grado. A.S. 2011/2012. Maggio 2011.
Historische Entwicklung
Reformen des Sekundarbereichs II
Gültigkeit:
01.09.2003 bis 31.08.2010
Beschreibung der Reform:
Der Sekundarbereich II ist seit dem Jahr 2003 in erster Linie von formalen
Umstrukturierungen betroffen gewesen, bei denen es vor allem um eine klarere
Profilbildung für die unterschiedlichen Lernorte und Bildungsgänge, insbesondere der
beruflichen Bildung, ging. Diese bewegen sich seit jeher in einem Spannungsverhältnis
der Verantwortlichkeiten zwischen dem Nationalstaat und den Regionen. Während die
technischen Institute formal den licei (Gymnasien) zugeordnet waren, betrafen
Reformbemühungen primär die ebenfalls unter nationaler Verantwortung stehenden
istituti professionali (beruflichen Institute). In den letzten Jahren wurden an beiden
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Instituten sukzessive die Wochenstunden von einst 40 auf heute 30 zurückgefahren und
es wurden formale Maßnahmen getroffen, die eine Intensivierung des Austauschs mit
der Arbeitswelt vorsehen. Um die regionale Berufsausbildung (formazione professionale),
die bis zum Jahr 2003 nicht Teil des formalen italienischen Bildungssystems war, nach
innen und nach außen aufzuwerten, wurde diese in den Stand des nationalen
Bildungssystems gehoben und um allgemeinbildende Unterrichtsanteile erweitert.
Formal können Absolventen der 3- bis 4-jährigen Kurse der istruzione e formazione
professionale (Schul- und Berufsbildung für Jugendliche unter 18 Jahren) jederzeit in die
Schulen des nationalen Systems wechseln und bekommen dort ihre bislang erbrachten
Leistungen angerechnet.
An den instituti professionali (beruflichen Instituten) konnte bis zum Schuljahr 2009/2010
nach drei Schuljahren das „diploma di qualifica professionale – operatore“
erworben werden. Dieses Zwischenzeugnis wurde mit dem Schuljahr 2010/2011
abgeschafft. Ebenso wurde an den Kunstinstituten der Erwerb des diploma di maestro
d`arte (Diplom zum Kunsthandwerksmeister) nach dreijährigem Schulbesuch ab dem
Schuljahr 2010/2011 abgeschafft.
Einführung der Höheren technischen Bildung (istruzione e
formazione tecnica superiore – ifts)
Gültigkeit:
01.09.1998 bis 31.08.2003
Beschreibung der Reform:
Auf post-sekundärer, nicht-tertiärer Ebene gab es in Italien lange Zeit kein
Bildungsangebot mit systemischem Charakter, sondern lediglich vereinzelte Angebote
unterschiedlicher regionaler Träger. Erstmals im Jahr 1999 wurden Angebote höherer
technischer Bildung mit (istruzione e formazione tecnica superiore (ifts)) ins Leben
gerufen, die eine regionale Verbundausbildung darstellen und in der Regel über den
Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Hier können die Teilnehmer/innen nach ein
bis zwei Jahren ein „certificato di specializzazione tecnica superiore“ (Zeugnis der
höheren beruflichen Spezialisierung) erwerben.
Das Berufsbildungssystem Italiens bis 1998
Gültigkeit:
01.09.1990 bis 31.08.1998
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Weiterführende Informationen:
Webauftritt des Ministeriums für Bildung, Hochschule und Forschung:
http://www.istruzione.it/
Zuständige Abteilungen für Schulen und Lehrpläne bis einschließlich Sekundarbereich II:
Direzione generale per gli ordinamenti scolastici e per l'autonomia scolastica
Informationen zur Berufsausbildung in der autonomen Provinz Bozen-Südtirol:
http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/
Rahmenlehrpläne für die Lehrlingsausbildung in der autonomen Provinz Bozen-Südtirol:
http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/ausbildung/1758.asp
Informationen zum italienischen Berufsbildungssystem (auch auf Englisch):
http://www.nuovoapprendistato.gov.it/opencms/opencms/ISFOL-IT/5_passi_per_apprendi
stato/
Informationen zu technischen und berufbildenden Schulen: http://nuovitecnici.indire.it/
und http://nuoviprofessionali.indire.it/
Information zur Reform des Sekundarbereichs zum Schuljahr 2010/11:
http://www.orientascuola.it/riforma/lariforma/index.html
Indire: Istituto Nazionale di Documentazione, Innovazione e Ricerca Educativa
(Nationalinstitut für Dokumentation, Information und Bildungsforschung)
Berufsprofile
Übersicht der Berufsprofile
Rechtsgrundlagen
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Gültigkeit
Dekret der Landesrätin Nr.2780
vom 11.10.2010, "Allgemeine
Prüfungsordnung" Abkürzung:
DLR2780/2010
Dekret der Landesrätin Nr.2780
vom 11.10.2010, „Allgemeine
Prüfungsordnung“ Abkürzung:
DLR2780/2010
seit
02.03.2012
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Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Gültigkeit
Landesgesetz vom 12. November
1992, Nr. 40, „Ordnung der
Berufsbildung“, in der Fassung vom
10. Juni 2008 Abkürzung:
LG40/1992
Landesgesetz vom 12.
November 1992, Nr. 40,
„Ordnung der Berufsbildung“, in
der Fassung vom 10. Juni 2008
Abkürzung: LG40/1992
seit
02.03.2012
Landesgesetz vom 20. März 2006,
Nr. 2, „Ordnung der
Lehrlingsausbildung“, in der
Fassung vom 14. März 2008
Abkürzung: LG2/2006
Landesgesetz vom 20. März
2006, Nr. 2, „Ordnung der
Lehrlingsausbildung“, in der
Fassung vom 14. März 2008
Abkürzung: LG2/2006
seit
02.03.2012
Beschluss der Landesregierung vom
11. Juli 2011, Nr. 1056, "Liste der
Lehrberufe" Abkürzung:
BS1056/2011
Beschluss der Landesregierung
vom 11. Juli 2011, Nr. 1056,
„Liste der Lehrberufe“
Abkürzung: BS1056/2011
seit
11.07.2011
Gesetz vom 10. Dezember 1997, Nr.
425 - Bestimmungen zur Reform
der staatlichen Abschlussprüfungen
der Bildungswege der
Sekundarstufe II
Legge 10 dicembre 1997, n. 425
- Disposizioni per la riforma degli
esami di Stato conclusivi dei
corsi di studio di istruzione
secondaria superiore, pubblicata
nella Gazzetta Ufficiale n. 289
del 12 dicembre 1997
seit
10.12.1997
Ministerialdekret vom 31. Januar
1996 - Regelung bezüglich der
Festlegung der Unterrichtsfächer
sowie die Ersetzung der geltenden
Lehrpläne und Stundentafeln in den
wirtschaftlichen technischen
Instituten mit den Fachrichtungen
Verwaltung, Schiffsverkehr,
Auslandshandel,
Industrieverwaltung
Decreto Ministeriale 31 gennaio
1996 n. 122 - Regolamento
concernente la determinazione
delle materie di insegnamento,
con sostituzione die piani di
studio e degli orari vigenti, negli
istituti tecnici commerciali ad
indirizzo amministrativo,
mercantile, commercio con
l'estero, amministrazione
industriale
31.01.1996
bis
02.03.2012
Ministerialdekret vom 2. Dezember
1994
Decreto ministeriale 2 dicembre
1994
02.12.1994
bis
02.03.2012
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Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Gültigkeit
Rechtsdekret vom 16. April 1994,
Nr. 297 – Einziger Text der
geltenden gesetzlichen
Bestimmungen zur Schulbildung
alle Schulformen und -stufen
betreffend
Decreto Legislativo 16 aprile
1994, n. 297 - Testo Unico delle
disposizioni legislative vigenti in
materia di istruzione, relative
alle scuole di ogni ordine e
grado, pubblicato nella Gazzetta
Ufficiale n.115 del 19 maggio
1994
16.04.1994
bis
02.03.2012
Ministerialdekret vom 15. April 1994
- Lehrpläne und Stundentafeln für
Ausbildungsgänge nach dem
Erwerb einer ersten beruflichen
Qualifikation (ital. qualifica) an
beruflichen Instituten
Decreto ministeriale 15 aprile
1994 - Programmi ed orari di
insegnamento per i corsi postqualifica degli istituti
professionali di Stato
15.04.1994
bis
02.03.2012
Ministerialdekret vom 9. März 1994
- Ersetzung der geltenden
Stundentafeln und Lehrpläne des
Bienniums der Industrietechnischen
Institute und der anschließenden
Triennien der Fachrichtungen
Industrieelektronik, Elektrotechnik,
Telekommunikation,
metallmechanische Industrien,
Mechanik und Präzisionsmechanik
gemäß D.P.R vom 30 September
1961, Nr. 1222
Decreto Ministeriale 9 marzo
1994. Sostituzione degli orari e
dei programmi di insegnamento
vigenti nel biennio degli istituti
tecnici industriali e nei
successivi trienni ad indirizzo per
l'elettronica industriale, per
l'elettrotecnica, per le
telecomunicazioni, per le
industrie metalmeccaniche, per
la meccanica e per la meccanica
di precisione di cui al D.P.R. 30
settembre 1961, n. 1222.
09.03.1994
bis
02.03.2012
Ministerialdekret vom 24. April 1992
- für die Ausbildungsgänge zum
Erwerb einer ersten beruflichen
Qualifikation an beruflichen
Instituten
Decreto ministeriale 24 aprile
1992 - Programmi ed orari
d'insegnamento per i corsi di
qualifica degli istituti
professionali di Stato
24.04.1992
bis
02.03.2012
Dekret vom 28. Oktober 1992 Bestimmungen für die Zulassung zu
den regionalen Ausbildungsgängen,
die für die Ausübung der
medizinisch-technischen Berufe des
Augenoptikers und Zahntechnikers
qualifizieren, sowie für die Dauer
und den Abschluss deiser
Ausbildung
Decreto 28 ottobre 1992 Disposizioni per l'ammissione ai
corsi regionali per l'esercizio
delle arti ausiliarie di ottico ed
odontotecnico nonche' per la
durata e la conclusione dei corsi
stessi
seit
23.04.1992
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Bezeichnung in Landessprache
Gültigkeit
Ministerialdekret vom 23. April 1992
- Allgemeine Bestimmungen für die
Zulassung zu den
Ausbildungsgängen, die für die
Ausübung der medizinischtechnischen Berufe desn
Augenoptikers und Zahntechnikers
qualifizieren, sowie für die Dauer
und den Abschluss deiser
Ausbildung
Decreto Ministeriale 23 aprile
1992 - Disposizioni generali per
l'ammissione ai corsi per
l'esercizio delle arti ausiliarie di
ottico ed odontotecnico nonche'
per la durata e la conclusione
dei corsi stessi
23.04.1992
bis
02.03.2012
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Reformen des Sekundarbereichs II
Gültigkeit:
01.09.2003 bis 31.08.2010
10
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Einführung der Höheren technischen Bildung (istruzione e formazione tecnica
superiore – ifts)
Gültigkeit:
01.09.1998 bis 31.08.2003
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Das Berufsbildungssystem Italiens bis 1998
Gültigkeit:
01.09.1990 bis 31.08.1998
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