Berufsbildungssystem - BQ
Transcription
Berufsbildungssystem - BQ
Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 Berufsbildungssystem Italien Gültigkeit: seit 01.09.2010 Landeskundliche Informationen: Informationen zur Politik, Wirtschaft und Kultur dieses Landes erhalten Sie beispielsweise auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Amtssprachen: Italienisch, Französisch, Deutsch Kurzbeschreibung des Berufsbildungssystems: Italiens Berufsbildungssystem gliedert sich in staatlich und regional verwaltete Bildungsangebote. Die berufliche Ausbildung an staatlichen Schulen ist meist an der Bezeichnung „Schulbildung“ („istruzione“) zu erkennen. Die Berufs(aus)bildung in regionaler Verantwortung wird in der Regel als „formazione professionale“ bezeichnet. Das Ministerium für Bildung, Hochschule und Forschung (Ministero dell'istruzione, dell'università e della ricerca - MIUR) ist zentrale Entscheidungsinstanz für alle Fragen des italienischen Bildungswesens. Nach Besuch der 5-jährigen Grundschule sowie erfolgreichem Abschluss der 3-jährigen Mittelschule (sculola media/scuola secondaria inferiore) und Erhalt des „diploma di licenza conclusiva del primo ciclo di istruzione“ stehen den Schüler/innen verschiedene regionale und nationale Bildungsgänge der Sekundarstufe II zur Verfügung. a) Nationale Angebote: Zu den nationalen Bildungsangeboten zählen neben den Gymnasien (licei) die beruflichen Institute (istituti professionali) sowie die technischen Institute (istituti tecnici). Diese Bildungsgänge dauern jeweils 5 Jahre und führen zum Erreichen der Hochschulzugangsberechtigung („diploma di superamento dell‘ esame di stato conclusivo“). Zusätzlich erhalten Schüler/innen an den beruflichen Instituten den berufsbildenden Abschluss „tecnico“, während Schüler/innen auf den technischen Instituten den Abschluss „perito“ erwerben. 1 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 b) Regionale Angebote: Die Berufs(aus)bildungsangebote der Regionen unterscheiden sich mitunter sehr stark von Region zu Region. Erst seit dem Jahr 2002 müssen sich Bildungsträger bei den Regionen nach national einheitlichen Kriterien akkreditieren lassen. Im regionalen System erworbene Abschlüsse sind erst seit dem Jahr 2003 national und EU-weit anerkannt. Seit 1984 gibt es in den Regionen sogenannte „Arbeitsverträge mit Berufsausbildung“. Diese waren ursprünglich als Maßnahme gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit für Jugendlichen zwischen 15 und 29 Jahren gedacht. Die Dauer der Arbeitsverträge liegt zwischen 12 und 24 Monaten. Seit dem Jahr 2003 existieren außerdem regionale berufsqualifizierende Bildungsgänge (istruzione e formazione professionale (ifp)) für Jugendliche unter 18 Jahren. Solche Bildungsgänge können auch von den Schulen des nationalen Systems in Kooperation mit regionalen Partnern organisiert werden. Oftmals werden diese Bildungseinrichtungen durch den Europäischen Sozialfonds unterstützt; dies ist dann auf den Zeugnissen vermerkt. Nach drei Jahren kann hier ein “attestato di qualifica professionale – operatore“ (Zeugnis der Berufsqualifikation) erworben werden, nach einem weiteren Jahr das „diploma di qualifica professionale – tecnico“ (Diplom einer Berufsqualifikation). Das italienische Berufsbildungssystem verfügt außerdem über eine Form der betrieblichen Lehre (apprendistato), die aber bislang nicht mit dem deutschen Modell vergleichbar ist, sondern vielmehr einen Arbeitsvertrag für Berufseinsteiger darstellt und jahrzehntelang nicht zu einem Berufsabschluss führte. Regional werden für 15- bis 25 jährige Jugendliche dreijährige „apprendistato diritto-dovere“ (Arbeits- und Lehrverträge) angeboten, die zu einem „attestato di qualifica professionale“ (Zeugnis einer Berufsqualifikation) und/oder zu einem „attestato di frequenza“ (Teilnahmebescheinigung) führen. Eine Ausnahme bildet das System der Provinz Bozen-Südtirol. Hier gibt ein etabliertes System der betrieblich Erstausbildung nach deutschem Vorbild (nähere Informationen finden Sie unter den länderspezifischen Besonderheiten). Berufsbildung auf Post-sekundärer Ebene: Seit 1999 gibt es Angebote höherer technischer Bildung (istruzione e formazione tecnica superiore (ifts)), die eine regionale Verbundausbildung darstellen und in der Regel über den Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Hier können die Teilnehmer/innen nach 2 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 ein bis zwei Jahren ein „certificato di specializzazione tecnica superiore“ (Zeugnis der höheren beruflichen Spezialisierung) in 48 technischen Berufsprofilen erwerben. Die Ausbildungen enthalten i.d.R. einen praktischen Anteil von mindestens 30 Prozent. Seit 2008 können die Regionen, technische und berufliche Institute, akkreditierte regionale Bildungsträger, sowie Universitäten und Betriebe in Verbünden innerhalb ihrer jeweiligen Provinz istituti tecnici superiori (its) (Höhere technische Institute) einrichten. Diese werden aus ministeriellen, regionalen und/oder privaten Mitteln finanziert. Hier kann nach zwei bis drei Jahren das „diploma di tecnico superiore“ (Diplom der höheren Berufsqualifikation) erlangt werden. Landesspezifische Besonderheiten: Fünf Regionen haben in Italien einen besonderen Autonomiestatus, der erweiterte Rechte u. a. im Bildungsbereich mit sich bringt: Friuli-Venezia-Giulia (Friaul-Julisch Venetien), Sardegna (Sardinien), Sicilia (Sizilien), Valle d'Aosta (Aostatal) und BolzanoAlto Adige (Bozen-Südtirol). In der Provinz Bozen-Südtirol gibt es neben oben genannten Ausbildungsmöglichkeiten auch noch die duale Berufsausbildung, ähnlich wie in Deutschland. Die Lehre zum Erwerb eines Berufsbildungsdiploms/Gesellenbriefs bietet jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren die Möglichkeit, nach der Mittelschule einen praktischen Beruf zu erlernen. Sie findet an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule statt und dauert je nach Beruf drei oder vier Jahre. Informationen zum Unterricht an den Berufsschulen finden sich hier. Die angebotenen Lehrberufe und die Lehrzeiten sind in der Liste der Lehrberufe festgelegt. Rahmenlehrpläne für die Lehrlingsausbildung der autonomen Provinz Bozen-Südtirol finden sie auf der Internetseite der Provinz Bozen-Südtirol. Aktuelle Reformprozesse: Italiens Bildungssystem ist in den vergangenen Jahren vielfach Objekt von Reformmaßnahmen gewesen. Über die vergangenen Jahrzehnte haben sich die Fachrichtungen und Ausbildungsgänge der nationalen Bildungsgänge in der Sekundarstufe II immer stärker fragmentiert (zuletzt existierten z. B. an den technischen Instituten bis zu ca. 200 verschiedene Bildungsgänge). Seit dem Schuljahr 2010/2011 (Südtirol 2011/2012) gibt es an den instituti tecnici (technischen Instituten) nur noch zwei Bildungsgänge mit wirtschaftlicher 3 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 und neun mit technologischer Ausrichtung. An den instituti professionali (beruflichen Instituten) wurde die Anzahl der Bildungsgänge auf vier Berufsbilder im Bereich Dienstleistungen und auf zwei im Bereich Industrie und Handwerk reduziert. Seit dem Jahr 2003 befindet sich die betriebliche Lehre in einer Phase der Umgestaltung, deren Umsetzung auf regionaler Ebene unterschiedlich intensiv vorangetrieben wurde und wird. Schlüsselzahlen: Im Schuljahr 2011/12 haben sich 93,3% der Schüler/innen des Sekundarbereichs II in Bildungsgänge des nationalen Systems eingeschrieben, 6,7% in die regional verwalteten Bildungsgängen der sog. Schul- und Berufsbildung (ital. istruzione e formazione professionale, ifp). Die Schüler/innen der Bildungsgänge des nationalen Systems verteilen sich zu 49,2% auf die Gymnasien (ital. licei), zu 32, 1% auf die technischen Institute (ital. istituti tecnici) und zu 18,7% auf die beruflichen Institute (ital. istituti professionali). Quelle: Ministero dell’istruzione, dell’università e della ricerca (2011). Servizio statistico. Focus sulle iscrizioni alla scuola secondaria di II grado. A.S. 2011/2012. Maggio 2011. Historische Entwicklung Reformen des Sekundarbereichs II Gültigkeit: 01.09.2003 bis 31.08.2010 Beschreibung der Reform: Der Sekundarbereich II ist seit dem Jahr 2003 in erster Linie von formalen Umstrukturierungen betroffen gewesen, bei denen es vor allem um eine klarere Profilbildung für die unterschiedlichen Lernorte und Bildungsgänge, insbesondere der beruflichen Bildung, ging. Diese bewegen sich seit jeher in einem Spannungsverhältnis der Verantwortlichkeiten zwischen dem Nationalstaat und den Regionen. Während die technischen Institute formal den licei (Gymnasien) zugeordnet waren, betrafen Reformbemühungen primär die ebenfalls unter nationaler Verantwortung stehenden istituti professionali (beruflichen Institute). In den letzten Jahren wurden an beiden 4 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 Instituten sukzessive die Wochenstunden von einst 40 auf heute 30 zurückgefahren und es wurden formale Maßnahmen getroffen, die eine Intensivierung des Austauschs mit der Arbeitswelt vorsehen. Um die regionale Berufsausbildung (formazione professionale), die bis zum Jahr 2003 nicht Teil des formalen italienischen Bildungssystems war, nach innen und nach außen aufzuwerten, wurde diese in den Stand des nationalen Bildungssystems gehoben und um allgemeinbildende Unterrichtsanteile erweitert. Formal können Absolventen der 3- bis 4-jährigen Kurse der istruzione e formazione professionale (Schul- und Berufsbildung für Jugendliche unter 18 Jahren) jederzeit in die Schulen des nationalen Systems wechseln und bekommen dort ihre bislang erbrachten Leistungen angerechnet. An den instituti professionali (beruflichen Instituten) konnte bis zum Schuljahr 2009/2010 nach drei Schuljahren das „diploma di qualifica professionale – operatore“ erworben werden. Dieses Zwischenzeugnis wurde mit dem Schuljahr 2010/2011 abgeschafft. Ebenso wurde an den Kunstinstituten der Erwerb des diploma di maestro d`arte (Diplom zum Kunsthandwerksmeister) nach dreijährigem Schulbesuch ab dem Schuljahr 2010/2011 abgeschafft. Einführung der Höheren technischen Bildung (istruzione e formazione tecnica superiore – ifts) Gültigkeit: 01.09.1998 bis 31.08.2003 Beschreibung der Reform: Auf post-sekundärer, nicht-tertiärer Ebene gab es in Italien lange Zeit kein Bildungsangebot mit systemischem Charakter, sondern lediglich vereinzelte Angebote unterschiedlicher regionaler Träger. Erstmals im Jahr 1999 wurden Angebote höherer technischer Bildung mit (istruzione e formazione tecnica superiore (ifts)) ins Leben gerufen, die eine regionale Verbundausbildung darstellen und in der Regel über den Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Hier können die Teilnehmer/innen nach ein bis zwei Jahren ein „certificato di specializzazione tecnica superiore“ (Zeugnis der höheren beruflichen Spezialisierung) erwerben. Das Berufsbildungssystem Italiens bis 1998 Gültigkeit: 01.09.1990 bis 31.08.1998 5 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 Weiterführende Informationen: Webauftritt des Ministeriums für Bildung, Hochschule und Forschung: http://www.istruzione.it/ Zuständige Abteilungen für Schulen und Lehrpläne bis einschließlich Sekundarbereich II: Direzione generale per gli ordinamenti scolastici e per l'autonomia scolastica Informationen zur Berufsausbildung in der autonomen Provinz Bozen-Südtirol: http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/ Rahmenlehrpläne für die Lehrlingsausbildung in der autonomen Provinz Bozen-Südtirol: http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/ausbildung/1758.asp Informationen zum italienischen Berufsbildungssystem (auch auf Englisch): http://www.nuovoapprendistato.gov.it/opencms/opencms/ISFOL-IT/5_passi_per_apprendi stato/ Informationen zu technischen und berufbildenden Schulen: http://nuovitecnici.indire.it/ und http://nuoviprofessionali.indire.it/ Information zur Reform des Sekundarbereichs zum Schuljahr 2010/11: http://www.orientascuola.it/riforma/lariforma/index.html Indire: Istituto Nazionale di Documentazione, Innovazione e Ricerca Educativa (Nationalinstitut für Dokumentation, Information und Bildungsforschung) Berufsprofile Übersicht der Berufsprofile Rechtsgrundlagen Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Gültigkeit Dekret der Landesrätin Nr.2780 vom 11.10.2010, "Allgemeine Prüfungsordnung" Abkürzung: DLR2780/2010 Dekret der Landesrätin Nr.2780 vom 11.10.2010, „Allgemeine Prüfungsordnung“ Abkürzung: DLR2780/2010 seit 02.03.2012 6 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Gültigkeit Landesgesetz vom 12. November 1992, Nr. 40, „Ordnung der Berufsbildung“, in der Fassung vom 10. Juni 2008 Abkürzung: LG40/1992 Landesgesetz vom 12. November 1992, Nr. 40, „Ordnung der Berufsbildung“, in der Fassung vom 10. Juni 2008 Abkürzung: LG40/1992 seit 02.03.2012 Landesgesetz vom 20. März 2006, Nr. 2, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“, in der Fassung vom 14. März 2008 Abkürzung: LG2/2006 Landesgesetz vom 20. März 2006, Nr. 2, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“, in der Fassung vom 14. März 2008 Abkürzung: LG2/2006 seit 02.03.2012 Beschluss der Landesregierung vom 11. Juli 2011, Nr. 1056, "Liste der Lehrberufe" Abkürzung: BS1056/2011 Beschluss der Landesregierung vom 11. Juli 2011, Nr. 1056, „Liste der Lehrberufe“ Abkürzung: BS1056/2011 seit 11.07.2011 Gesetz vom 10. Dezember 1997, Nr. 425 - Bestimmungen zur Reform der staatlichen Abschlussprüfungen der Bildungswege der Sekundarstufe II Legge 10 dicembre 1997, n. 425 - Disposizioni per la riforma degli esami di Stato conclusivi dei corsi di studio di istruzione secondaria superiore, pubblicata nella Gazzetta Ufficiale n. 289 del 12 dicembre 1997 seit 10.12.1997 Ministerialdekret vom 31. Januar 1996 - Regelung bezüglich der Festlegung der Unterrichtsfächer sowie die Ersetzung der geltenden Lehrpläne und Stundentafeln in den wirtschaftlichen technischen Instituten mit den Fachrichtungen Verwaltung, Schiffsverkehr, Auslandshandel, Industrieverwaltung Decreto Ministeriale 31 gennaio 1996 n. 122 - Regolamento concernente la determinazione delle materie di insegnamento, con sostituzione die piani di studio e degli orari vigenti, negli istituti tecnici commerciali ad indirizzo amministrativo, mercantile, commercio con l'estero, amministrazione industriale 31.01.1996 bis 02.03.2012 Ministerialdekret vom 2. Dezember 1994 Decreto ministeriale 2 dicembre 1994 02.12.1994 bis 02.03.2012 7 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Gültigkeit Rechtsdekret vom 16. April 1994, Nr. 297 – Einziger Text der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Schulbildung alle Schulformen und -stufen betreffend Decreto Legislativo 16 aprile 1994, n. 297 - Testo Unico delle disposizioni legislative vigenti in materia di istruzione, relative alle scuole di ogni ordine e grado, pubblicato nella Gazzetta Ufficiale n.115 del 19 maggio 1994 16.04.1994 bis 02.03.2012 Ministerialdekret vom 15. April 1994 - Lehrpläne und Stundentafeln für Ausbildungsgänge nach dem Erwerb einer ersten beruflichen Qualifikation (ital. qualifica) an beruflichen Instituten Decreto ministeriale 15 aprile 1994 - Programmi ed orari di insegnamento per i corsi postqualifica degli istituti professionali di Stato 15.04.1994 bis 02.03.2012 Ministerialdekret vom 9. März 1994 - Ersetzung der geltenden Stundentafeln und Lehrpläne des Bienniums der Industrietechnischen Institute und der anschließenden Triennien der Fachrichtungen Industrieelektronik, Elektrotechnik, Telekommunikation, metallmechanische Industrien, Mechanik und Präzisionsmechanik gemäß D.P.R vom 30 September 1961, Nr. 1222 Decreto Ministeriale 9 marzo 1994. Sostituzione degli orari e dei programmi di insegnamento vigenti nel biennio degli istituti tecnici industriali e nei successivi trienni ad indirizzo per l'elettronica industriale, per l'elettrotecnica, per le telecomunicazioni, per le industrie metalmeccaniche, per la meccanica e per la meccanica di precisione di cui al D.P.R. 30 settembre 1961, n. 1222. 09.03.1994 bis 02.03.2012 Ministerialdekret vom 24. April 1992 - für die Ausbildungsgänge zum Erwerb einer ersten beruflichen Qualifikation an beruflichen Instituten Decreto ministeriale 24 aprile 1992 - Programmi ed orari d'insegnamento per i corsi di qualifica degli istituti professionali di Stato 24.04.1992 bis 02.03.2012 Dekret vom 28. Oktober 1992 Bestimmungen für die Zulassung zu den regionalen Ausbildungsgängen, die für die Ausübung der medizinisch-technischen Berufe des Augenoptikers und Zahntechnikers qualifizieren, sowie für die Dauer und den Abschluss deiser Ausbildung Decreto 28 ottobre 1992 Disposizioni per l'ammissione ai corsi regionali per l'esercizio delle arti ausiliarie di ottico ed odontotecnico nonche' per la durata e la conclusione dei corsi stessi seit 23.04.1992 8 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Gültigkeit Ministerialdekret vom 23. April 1992 - Allgemeine Bestimmungen für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen, die für die Ausübung der medizinischtechnischen Berufe desn Augenoptikers und Zahntechnikers qualifizieren, sowie für die Dauer und den Abschluss deiser Ausbildung Decreto Ministeriale 23 aprile 1992 - Disposizioni generali per l'ammissione ai corsi per l'esercizio delle arti ausiliarie di ottico ed odontotecnico nonche' per la durata e la conclusione dei corsi stessi 23.04.1992 bis 02.03.2012 9 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 Reformen des Sekundarbereichs II Gültigkeit: 01.09.2003 bis 31.08.2010 10 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 Einführung der Höheren technischen Bildung (istruzione e formazione tecnica superiore – ifts) Gültigkeit: 01.09.1998 bis 31.08.2003 11 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/705 Das Berufsbildungssystem Italiens bis 1998 Gültigkeit: 01.09.1990 bis 31.08.1998 12