ktq-qualitätsbericht

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ktq-qualitätsbericht
KTQ-QUALITÄTSBERICHT
zum KTQ-Katalog 1.1 für Rehabilitationseinrichtungen
Rehabilitationseinrichtung: BDH-Klinik Braunfels
Institutionskennzeichen:
510652613
Anschrift:
Hubertusstraße 3-7
35619 Braunfels
Ist zertifiziert nach KTQ®
mit der Zertifikatnummer:
2012-0138 RH
durch die von der KTQ-GmbH
zugelassene Zertifizierungsstelle: DQS GmbH, Frankfurt am Main
Gültig vom:
01.10.2012
bis:
30.09.2015
Qualitätsbericht BDH-Klinik Braunfels GmbH
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort der KTQ® ..................................................................................................... 3
Vorwort der Einrichtung........................................................................................... 5
Die KTQ-Kriterien ..................................................................................................... 6
1 Rehabilitandenorientierung in der Rehabilitationseinrichtung .............................. 7
2 Sicherstellung der Mitarbeiterorientierung .......................................................... 14
3 Sicherheit in der Rehabilitationseinrichtung ....................................................... 18
4 Informationswesen ............................................................................................. 23
5 Führung der Rehabilitationseinrichtung.............................................................. 26
6 Qualitätsmanagement ........................................................................................ 30
Qualitätsbericht BDH-Klinik Braunfels GmbH
Vorwort der KTQ®
Das KTQ-Zertifizierungsverfahren ist ein spezifisches Zertifizierungsverfahren des
Gesundheitswesens für die Bereiche Krankenhaus, Arztpraxen, MVZ, Pathologische
Institute, Rehabilitationskliniken, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste,
Hospize, alternative Wohnformen und Rettungsdiensteinrichtungen.
Gesellschafter der KTQ® sind die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf
Bundesebene1, die Bundesärztekammer (BÄK) -Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Ärztekammern-, die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG), der Deutsche
Pflegerat e. V. (DPR) und der Hartmannbund – Verband der Ärzte in Deutschland e.
V. (HB).
Die Entwicklung des Verfahrens wurde finanziell und ideell vom Bundesministerium
für Gesundheit unterstützt und vom Institut für medizinische Informationsverarbeitung
in Tübingen wissenschaftlich begleitet.
Die Verfahrensinhalte, insbesondere der KTQ-Katalog, wurde hierarchie-, und berufsgruppenübergreifend in konstruktiver Zusammenarbeit zwischen der KTQ-GmbH
und Praktikern aus dem Gesundheitswesen entwickelt und erprobt. Im Sinne des
kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden die Kataloge entsprechend weiterentwickelt.
Mit dem freiwilligen Zertifizierungsverfahren und dem damit verbundenen KTQQualitätsbericht bietet die KTQ® somit Instrumente an, die die Sicherung und stetige
Verbesserung der Qualität in Einrichtungen des Gesundheitswesens für die Öffentlichkeit darstellen.
Das KTQ-Zertifizierungsverfahren basiert auf einer Selbst- und Fremdbewertung
nach spezifischen Kriterien, die sich auf die
Rehabilitandenorientierung,
die Mitarbeiterorientierung,
die Sicherheit,
das Informationswesen,
die Führung der Rehabilitationseinrichtung und das
Qualitätsmanagement
der Einrichtung beziehen.
Im Rahmen der Selbstbewertung hat sich die Rehabilitationsklinik zunächst selbst
beurteilt. Anschließend wurde durch ein mit Experten aus Rehabilitationskliniken besetztes Visitorenteam eine externe Prüfung der Rehabilitationsklinik – die so genannte Fremdbewertung – vorgenommen.
Im Rahmen der Fremdbewertung wurden die im Selbstbewertungsbericht dargestellten Inhalte von den KTQ-Visitoren® gezielt hinterfragt und durch Begehungen verschiedener Krankenhausbereiche überprüft. Auf Grund des positiven Ergebnisses
der Fremdbewertung wurde der Rehabilitationsklinik das KTQ-Zertifikat verliehen und
der vorliegende KTQ-Qualitätsbericht veröffentlicht.
1
zu diesen zählen: Verband der Ersatzkassen e. V., AOK-Bundesverband, BKK-Bundesverband,
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Knappschaft.
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Mit dem KTQ-Qualitätsbericht werden umfangreiche, durch die Fremdbewertung validierte, Informationen über die betreffende Einrichtung in standardisierter Form veröffentlicht.
Jeder KTQ-Qualitätsbericht beinhaltet eine Beschreibung der zertifizierten Einrichtung, die Strukturdaten sowie eine Leistungsdarstellung der insgesamt 72 Kriterien
des KTQ-Kataloges 1.1.
Wir freuen uns, dass die BDH-Klinik Braunfels mit diesem KTQ-Qualitätsbericht
allen Interessierten – in erster Linie den Patienten und ihren Angehörigen – einen
umfassenden Überblick hinsichtlich des Leistungsspektrums, der Leistungsfähigkeit
und des Qualitätsmanagements vermittelt.
Die Qualitätsberichte aller zertifizierten Einrichtungen sind auch auf der KTQHomepage unter http://www.ktq.de/ abrufbar.
Dr. G. Jonitz
S. Wöhrmann
Für die Bundesärztekammer
Für die Verbände der Kranken- und
Pflegekassen auf Bundesebene
Dr. med. B. Metzinger, MPH
A. Westerfellhaus
Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft
Für den Deutschen Pflegerat
Dr. med. M. Vogt
Für den Hartmannbund
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Vorwort der Einrichtung
Vorwort zum Qualitätsbericht der BDH-Klinik Braunfels GmbH
Der BDH als Träger der Neurologischen Klinik Braunfels erstellte Mitte der 80er Jahre eine komplett neue Zielplanung für die Klinik. Sie hatte im Wesentlichen zum Inhalt, aus dem ehemaligen Kursanatorium im Laufe der Jahre eine moderne neurologische Fachklinik zu entwickeln. Ziel war es für alle vier stationären neurologischen
Phasen (A, B, C und D) ein Behandlungsangebot vorzuhalten. Dadurch sollte eine so
genannte durchgehende Behandlungskette geschaffen werden. Erreicht werden sollten damit insbesondere Verbesserungen für den Genesungsverlauf der Patienten.
Bei dieser Planung wurde vor allem auch dem Faktor Gemeinnützigkeit des Trägers
und damit der Klinik Rechnung getragen. Lt. Satzung hat sich der BDH verpflichtet
den Patienten mögliche Versorgung und Behandlung zu gewährleisten. Die Klinikleitung hatte von Anfang an den Auftrag, für bestmögliche Qualitätsstandards zu sorgen. Die Mitarbeiter selbst entwickelten ein Konzept, in dessen Mittelpunkt immer der
Patient und nicht etwa kommerzielle Interessen standen. Es wurden in dem Zusammenhang Behandlungspfade entwickelt und in Form einer zentralen Therapieplanung
eine logistische Struktur geschaffen, die die Organisation der Qualitätsstandards ermöglichte und gleichzeitig auch ein Kontrollinstrument darstellte. Diese Entwicklung
führte auch dazu, dass sich die Klinikmitarbeiter in sehr hohem Maße mit den ideellen Zielen des Trägers und heutigen Gesellschafters sowie der Klinik selbst identifizieren. Letztlich fanden diese Gedanken dann auch Eingang in das für alle BDHKliniken bestehende Corporate Identity. Mit dem Aufbau eines nachhaltigen Qualitätsmanagements wird nach wie vor eines der obersten Ziele der BDH-Klinik Braunfels verfolgt: Die ständige Weiterentwicklung und Verbesserung für das Wohl unserer
Patienten.
Braunfels, den 20.06.12
(D. Demel)
Geschäftsführer
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Qualitätsbericht BDH-Klinik Braunfels GmbH
Die KTQ-Kriterien
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1 Rehabilitandenorientierung in der Rehabilitationseinrichtung
1.1 Vorfeld der stationären Versorgung und Aufnahme
Die Organisation im Vorfeld der stationären Aufnahme erfolgt rehabilitandenorientiert.
1.1.1 Die Vorbereitungen einer stationären Behandlung/Therapie sind
rehabilitandenorientiert
Die Rehabilitationseinrichtung gewährleistet im Vorfeld der stationären Versorgung eine an den Bedürfnissen der Rehabilitanden und ihrer Angehörigen
orientierte Organisation und Gestaltung.
Über die zentrale Information ist unser Haus jederzeit für Patienten erreichbar. Während der Kernzeiten kann jederzeit Kontakt mit einem behandelnden Arzt oder Oberarzt hergestellt werden.
Für alle Patienten wird eine Vielzahl an Informationen im Internet zur Verfügung gestellt, auf Wunsch versenden wir gerne zusätzliches Informationsmaterial oder ermöglichen eine Besichtigung und persönliche Besprechung vor Ort. Unsere Mitarbeiter unterstützen bei Bedarf bereits im Vorfeld bei der Einholung und Abklärung notwendiger Kostenzusagen.
In Braunfels ist unser Haus ab dem Ortseingang leicht erkennbar ausgeschildert und
gut auffindbar.
1.1.2 Orientierung in der Rehabilitationseinrichtung
Innerhalb der Rehabilitationseinrichtung ist die Orientierung für Rehabilitanden
und Besucher sichergestellt.
Alle Zugänge sind gut sichtbar ausgeschildert, die Kennzeichnung innerhalb und außerhalb der Einrichtung bedient sich einer klaren Systematik und weist mittels eines
klaren Farbkonzeptes allen Besuchern den Weg. Innerhalb der Einrichtung erfolgt
eine zusätzliche Ausschilderung wichtiger Bereiche und Stationen, in unserer Infomappe und auf allen Therapieplänen erhalten Patienten einen leicht verständlichen
Übersichtsplan.
Durch unsere Mitarbeiter bieten wir außerdem Unterstützung bei der Orientierung an
und begleiten unsere Besucher gerne innerhalb des Hauses.
1.1.3 Rehabilitandenorientierung während der Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt koordiniert unter Berücksichtigung der medizinischen
und nicht-medizinischen Bedürfnisse von Rehabilitanden nach Information,
angemessener Betreuung und Ausstattung.
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Bereits im Vorfeld erhalten alle Patienten Informationen zum Aufnahmeprozess, die
Einbestellung erfolgt in gestaffelten Zeitfenstern um die Wartezeiten für unsere Patienten so kurz wie möglich zu halten. Ab dem Erstkontakt an der Patientenaufnahme
werden unsere Patienten durch den gesamten Prozess geführt, im Bedarfsfall begleiten wir unsere Patienten auf Station, wo sie von der zuständigen Pflegekraft in Empfang genommen und in das Haus eingewiesen werden.
Sofort nach Ankunft auf Station erfolgen die Aufnahme durch die Pflege und die
Erstuntersuchung durch den zuständigen Arzt. Dieser verordnet in Absprache mit
unseren Therapeuten die notwendigen Therapien und Untersuchungen.
Unser Ziel ist es den Patienten unter Berücksichtigung seiner Wünsche schnellstmöglich in den Behandlungsprozess zu integrieren.
1.1.4 Ambulante Rehabilitandenversorgung
Die ambulante Rehabilitandenversorgung verläuft koordiniert unter Berücksichtigung der Rehabilitandenbedürfnisse.
Trifft nicht zu.
1.2 Ersteinschätzung und Planung der Behandlung/Therapie
Eine umfassende Befunderhebung jedes Rehabilitanden ermöglicht eine
rehabilitandenorientierte Behandlungs-/Therapieplanung.
1.2.1 Ersteinschätzung
Für jeden Rehabilitanden wird ein körperlicher, seelischer und sozialer Status
erhoben, der die Grundlage für die weitere Behandlung/Therapie darstellt.
Anhand einer klaren Struktur werden bei der Aufnahme des Patienten sowohl von
Pflege, Ärzten und Therapeuten alle wichtigen Befunde und Wünsche erhoben, diese
fließen direkt in die Planung der Behandlung mit ein.
Bei Aufnahme und Erstuntersuchungen sichern wir unseren Patienten einen optimalen Schutz von Intimsphäre und Vertraulichkeit zu. Alle Gespräche werden mit dem
Arzt unter 4 Augen geführt, auf Wunsch ziehen wir gerne Angehörige in den Aufnahmeprozess mit ein.
1.2.2 Nutzung von Vorbefunden
Vorbefunde werden soweit wie möglich genutzt und zwischen dem betreuenden Personal ausgetauscht.
Ab der Anmeldung des Patienten wird eine elektronische Patientenakte (EPA) angelegt, hier werden alle Vorbefunde und durchgeführte Untersuchungen erfasst. So
stellen wir sicher, dass alle Behandler Zugriff auf diese Informationen haben und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden.
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Innerhalb der elektronischen Patientenakte werden alle Maßnahmen und Untersuchungsbefunde im Rahmen des Aufenthaltes erfasst, so stellen wir eine vollständige
Dokumentation und lückenlose Überleitung nach Entlassung sicher.
1.2.3 Festlegung des Rehabilitationsprozesses
Für jeden Rehabilitanden wird der umfassende Rehabilitationsprozess unter
Benennung der Behandlungs-/Therapieziele festgelegt.
Durch die enge Verzahnung von Pflege, Ärzten und Therapeuten stellen wir sicher,
dass für jeden Patienten zeitnah eine optimale Anamnese durchgeführt und eine individuelle Therapieplanung erstellt wird. Durch die Beachtung der aktuellen Behandlungskonzepte der Fachgesellschaften stellen wir unsere Behandlungskonzepte jederzeit auf den Stand der Wissenschaft und die Bedürfnisse jedes Patienten ab.
Die Therapie und der Behandlungsverlauf werden in interdisziplinären Besprechungen geplant, so garantieren wir unseren Patienten einen umfassenden Behandlungsansatz.
1.2.4 Integration von Rehabilitanden in die Behandlungs-/Therapieplanung
Die Festlegung des Behandlungs-/Therapieablaufes erfolgt unter Einbeziehung des Rehabilitanden.
Der Patient wird unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten, seiner persönlichen Ziele
und seines Umfelds unmittelbar in die Behandlungsplanung einbezogen.
Er stellt zu jeder Zeit den Mittelpunkt aller Bemühungen dar, mit unserem ganzheitlichen Ansatz stellen wir sicher, alle Facetten seines Lebens abzudecken.
1.3 Durchführung einer hochwertigen und umfassenden Rehabilitation
Die Behandlung und Pflege jedes Rehabilitanden erfolgt in koordinierter Weise
gemäß multiprofessioneller Standards, um bestmögliche Behandlungs/Therapieergebnisse zu erzielen.
1.3.1 Durchführung einer hochwertigen und umfassenden Rehabilitation
Die Rehabilitation jedes Rehabilitanden wird umfassend, zeitgerecht und entsprechend professioneller Standards durchgeführt.
Unsere Therapiekonzepte basieren auf den anerkannten Leitlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften, durch ein klar strukturiertes System stellen wir sicher,
dass alle Patienten die gleiche, hochwertige Behandlung erhalten.
Durch die ständige Verfügbarkeit von Fachärzten über Präsenz- und Rufdienste ist
selbst bei möglichen Komplikationen zu jeder Zeit eine ideale Versorgung des Patienten gewährleistet.
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Die zeitnahe Versorgung mit Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmitteln stellen wir
durch feste Kooperationen mit unseren Partnern zu jeder Zeit sicher.
1.3.2 Anwendung von Leitlinien
Der Rehabilitandenversorgung werden Leitlinien und, wo möglich,
Evidenzbezug zugrundegelegt.
Diagnostik und Behandlungen erfolgen leitlinienkonform, dies wird durch regelmäßige Fortbildung für Ärzte, Therapeuten und Pflege garantiert.
Bei relevanten Änderungen werden alle Mitarbeiter umgehend über Rundschreiben
informiert, alle Leitlinien sind jederzeit im Intranet verfügbar. Alle Mitarbeiter nehmen
regelmäßig an internen und externen Fortbildungen teil, um stets auf dem aktuellsten
Stand zu sein.
1.3.3 Rehabilitandenorientierung während des Therapieaufenthaltes
Der Rehabilitand wird in alle durchzuführenden Behandlungs-/Therapieschritte
und Maßnahmen der Versorgung einbezogen und seine Umgebung ist rehabilitandenorientiert gestaltet.
Ab der Aufnahme steht der Patient im Zentrum unserer Bemühungen, zu jeder Zeit
werden alle Prozesse entsprechend geplant. Diagnosen und Therapieziele werden
gemeinsam mit dem Patienten erhoben und ihm umfassend erläutert. Unsere Abläufe stellen den Patienten in den Mittelpunkt und richten so beispielsweise die Therapieplanung nach Speise-, Ruhe- oder Besuchszeiten aus.
Unsere Einrichtung wurde für Patienten mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen gebaut und bietet daher für jeden Patienten optimale Unterbringungsmöglichkeiten.
1.3.4 Rehabilitandenorientierung während des Therapieaufenthaltes:
Ernährung
Bei der Verpflegung werden die Erfordernisse, Bedürfnisse und Wünsche der
Rehabilitanden berücksichtigt.
Unsere Verpflegung orientiert sich innerhalb der ärztlichen Verordnungen vollständig
an den Wünschen der Patienten, eine Anpassung während des Aufenthaltes ist jederzeit möglich. Wir bieten unseren Patienten entsprechende Beratungsangebote an.
Unser internes HACCP-Kontrollsystem gewährleistet, dass alle Patienten jederzeit
frische, einwandfreie Verpflegung erhalten.
Im Bedarfsfall überwachen wir engmaschig den Ernährungszustand unserer Patienten und reagieren hierauf.
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1.3.5 Koordinierung des Therapieaufenthaltes
Die Durchführung der Therapie/Behandlung erfolgt koordiniert.
Die Behandlungsplanung (Diagnostik/Therapie) erfolgt nach der Aufnahme des Patienten und wird im Verlauf kontinuierlich geprüft und gegebenenfalls angepasst. Entsprechend der Aufnahmediagnose und Symptomatik erfolgen ergänzende diagnostische Untersuchungen. Die Koordination von Therapie und Diagnostik findet im Team
aus Pflege, Ärzten und Therapeuten statt. Durch den Kontakt unserer Mitarbeiter zu
unseren Patienten können wir Änderungsbedarf an Therapie- oder Behandlungsplanung erkennen und gemeinsam umsetzen. Auf diesem Weg können auch aktuelle
Erkenntnisse der Diagnostik unmittelbar in der Planung und Durchführung der Therapie umgesetzt werden.
1.3.6 Koordinierung der Behandlung: chirurgische Eingriffe
Die Durchführung der Behandlung chirurgischer Eingriffe erfolgt koordiniert.
Trifft nicht zu.
1.3.7 Kooperation mit allen Beteiligten der Rehabilitandenversorgung
Die Behandlung/Therapie des Rehabilitanden erfolgt in Zusammenarbeit mit
allen Beteiligten der Rehabilitandenversorgung.
Auf den Stationen finden geplante Visiten statt, an denen mit Pflege, Ärzten, Therapeuten sowie im Bedarfsfall dem Sozialdienst alle Berufsgruppen teilnehmen. Die
Ergebnisse werden in interdisziplinären Besprechungen gemeinsam aufgearbeitet.
Auf Basis der elektronischen Patientenakte stehen auch außerhalb dieser Besprechungen allen Beteiligten die Informationen jederzeit zur Verfügung.
Sollten Anpassungen der Behandlungsplanung oder beispielsweise Medikation notwendig sein, erfolgt eine Rücksprache der beteiligten Berufsgruppen.
Sofern ergänzende Konsiliaruntersuchungen notwendig sind, werden diese ebenfalls
in der elektronischen Patientenakte dokumentiert und vom Oberarzt kontrolliert.
1.3.8 Kooperation mit allen Beteiligten der Rehabilitandenversorgung: Visite
Die Visitierung des Rehabilitanden erfolgt in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten der Rehabilitandenversorgung.
Wir bieten unseren Patienten feste Visitenzeiten, die in den Stationen aushängen
und zusätzlich in den Therapieplänen dokumentiert sind; bei Bedarf finden zusätzliche Termine statt. Hieran nehmen alle beteiligten Berufsgruppen (Pflege, Ärzten,
Therapeuten sowie gegebenenfalls der Sozialdienst) teil. Alle Visiten erfolgen nach
Möglichkeit in separaten Räumen ohne Mitpatienten und werden in der elektronischen Patientenakte festgehalten,
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1.3.9 Kooperation mit allen Beteiligten der Rehabilitandenversorgung:
Sozialmedizinische Beurteilung/Leistungsbeurteilung/berufliche Situation
Die sozialmedizinische Beurteilung der Rehabilitanden verläuft koordiniert unter Berücksichtigung der Rehabilitandenbedürfnisse.
Innerhalb der interdisziplinären Teamsitzungen werden alle Patienten einzeln besprochen, Ergebnisse werden dokumentiert, ggf. werden zusätzlich externe Personen, wie z.B. der AMD, hinzugezogen.
Die Einbindung unseres Sozialdienstes und unserer Psychotherapeuten sichert einen umfassenden Ansatz und bieten den Patienten zusätzliche Ansprechpartner innerhalb unserer Klinik. Hierbei stellt der Sozialdienst ein wichtiges Bindeglied zur
weiteren Versorgung des Patienten nach Entlassung aus unserer Klinik dar.
1.3.10 Kooperation mit allen Beteiligten der Rehabilitandenversorgung:
Sozialmedizinische Beurteilung/häusliche Situation
Die sozialmedizinische Beurteilung der Rehabilitanden im Hinblick auf die
Teilhabe an Familie und Gesellschaft verläuft koordiniert unter Berücksichtigung der Rehabilitandenbedürfnisse.
Durch umfassende, strukturierte Erhebungen durch alle Berufsgruppen und die gemeinsamen Sitzungen ist gewährleistet, dass alle Facetten unserer Patienten berücksichtigt werden.
Der Bedarf an zusätzlichen Leistungen wie beispielsweiseHilfsmitteln wird innerhalb
der Teamsitzungen besprochen und durch alle Beteiligten umgesetzt.
Alle Fachabteilungen arbeiten jederzeit auf eine möglichst umfassende Alltagskompetenz des Patienten bei Entlassung hin.
1.4 Übergang des Rehabilitanden in andere Versorgungsbereiche
Die kontinuierliche Weiterversorgung des Rehabilitanden in anderen Versorgungsbereichen erfolgt professionell und koordiniert gesteuert unter Integration des Rehabilitanden.
1.4.1 Entlassung und Verlegung
Der Übergang in andere Versorgungsbereiche erfolgt strukturiert und systematisch unter Integration und Information des Rehabilitanden und ggf. seiner
Angehörigen.
Der Entlassungsprozess findet unter Aufsicht des Arztes strukturiert statt, hier werden Therapie, Ergebnisse, weitere Planungen und Möglichkeiten besprochen und
schriftlich fixiert. Der Patient erhält für sich und eventuelle Weiterbehandler eine umfassende Überleitung von allen Fachbereichen, auf Wunsch finden Arzt-ArztGespräche statt. Über den Sozialdienst kann zusätzliche Unterstützung für die Zeit
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nach der Entlassung organisiert werden. Bei allen Planungen werden Patient und
Angehörige miteinbezogen.
1.4.2 Bereitstellung kompletter Informationen zum Zeitpunkt des Überganges
des Rehabilitanden in einen anderen Versorgungsbereich
Die Rehabilitationseinrichtung sichert eine lückenlose Information für die Weiterbehandlung oder Nachsorge des Rehabilitanden.
Unsere Patienten erhalten bei Entlassung einen vollständigen ärztlichen Bericht mit
den relevanten medizinischen und therapeutischen Informationen sowie ein Pflegebegleitschreiben. Im Bedarfsfall erfolgt eine telefonische Übermittlung von Vorinformationen an den weiterbehandelnden Arzt oder die weiterbehandelnde Einrichtung.
Bei hausinternen Verlegungen erfolgt eine frühzeitige, ausführliche Übergabe an die
nachfolgenden Abteilungen auf Basis der elektronischen Patientenakte.
Durch die Mitarbeiter des Sozialdienstes erfolgt ebenfalls eine Kontaktaufnahme mit
nachfolgenden Behandlungseinrichtungen, durch sie erhalten unsere Patienten Informationen zur übernehmenden Einrichtung.
1.4.3 Sicherstellung einer kontinuierlichen Weiterbetreuung
Von der Rehabilitationseinrichtung wird eine kontinuierliche Weiterbetreuung
des Rehabilitanden durch Kooperation mit den weiterbetreuenden Einrichtungen bzw. Personen sichergestellt.
Eine intensive Kooperation aller Bereiche mit Nachsorgeeinrichtungen, Eingliederungshilfen, ambulanten Sozialdiensten und Sanitätshäusern gewährleistet eine
nahtlose Weiterversorgung ohne Verlust des Erreichten. Erst nach Abschluss aller
notwendigen Vorbereitungen erfolgt eine Entlassung oder Überleitung in nachgelagerte Einrichtungen.
Speziell durch den Sozialdienst werden Kontakte zu anderen Einrichtungen, Therapeuten und Selbsthilfegruppen in der Region gepflegt, so können wir unseren Patienten Informationen und persönliche Ansprechpartner bieten. Es finden regelmäßige
Treffen zum Austausch der Mitarbeiter untereinander statt.
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2 Sicherstellung der Mitarbeiterorientierung
2.1 Personalplanung
Die Leitung der Rehabilitationseinrichtung sorgt durch eine entsprechende
Personalplanung für die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Mitarbeitern.
2.1.1 Bereitstellung qualifizierten Personals
Die Leitung der Rehabilitationseinrichtung sorgt für die Bereitstellung einer
ausreichenden Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern.
Die Stellenplanung erfolgt auf Basis eines extern erstellen Gutachtens sowie den
Rückmeldungen der beteiligten Mitarbeiter und Abteilungsleiter, auf Basis dieser Planung wird Fachpersonal eingestellt und geschult. Die Facharztquote im Bereich der
Rehabilitation liegt seit Jahren deutlich über den Vorgaben und soll weiter ausgebaut
werden.
2.2 Personalentwicklung
Die Rehabilitationseinrichtung betreibt eine systematische Personalentwicklung.
2.2.1 Systematische Personalentwicklung
Die Rehabilitationseinrichtung betreibt eine systematische Personalentwicklung.
Die BDH-Klinik Braunfels betreibt eine systematische Personalentwicklung, um Personal zu binden, zu motivieren und sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter qualifiziert sind. Wir bieten unseren Mitarbeitern interne und externe Fortbildungen, die
teilweise berufsgruppenübergreifend organisiert werden.
Neben Pflichtfortbildungen bieten wir unseren Mitarbeitern ein Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten an. Um den genauen Bedarf an Schulungen und Fortbildungen zu ermitteln werden jährlich Personalentwicklungsgespräche mit jedem Mitarbeiter geführt.
2.2.2 Festlegung der Qualifikation
Die Rehabilitationseinrichtung stellt sicher, dass Wissensstand, Fähigkeiten
und Fertigkeiten der Mitarbeiter den Anforderungen der Aufgabe/Verantwortlichkeiten entsprechen.
Bezogen auf jede Abteilung werden berufsgruppenspezifische Qualifikationen einge14 / 32
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fordert. Diese sind bereits Einstellungsvoraussetzung, außerdem finden im Rahmen
der Personalentwicklung Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen statt.
2.2.3 Fort- und Weiterbildung
Die Rehabilitationseinrichtung sorgt für eine systematische Fort- und Weiterbildung, die an den Bedürfnissen der Mitarbeiter der Rehabilitationseinrichtung
ausgerichtet ist.
Die BDH-Klinik Braunfels sorgt für eine systematische und qualifizierte Fortbildung
aller Mitarbeiter. Fortbildung wird als kontinuierlicher Prozess betrachtet, der alle Mitarbeiter einschließt. Die Klinikleitung bietet Mitarbeitern zusätzlich die Möglichkeit zur
Teilnahme an externen Fortbildungen.
2.2.4 Finanzierung der Fort- und Weiterbildung
Die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist mitarbeiterorientiert geregelt.
Für Fort- und Weiterbildungen aller Berufsgruppen, die im Interesse der Klinik angeboten und durchgeführt werden, erfolgt grundsätzlich die Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge sowie eine volle Kostenübernahme.
Die Kosten hierfür sind im Klinikbudget eingeplant. Viele Fortbildungen können im
Haus realisiert werden, weiterführende Fortbildungswünsche der Mitarbeiter werden
nach Möglichkeit entsprechend gefördert.
2.2.5 Verfügbarkeit von Fort- und Weiterbildungsmedien
Für Mitarbeiter sind angemessene Fort- und Weiterbildungsmedien zeitlich
uneingeschränkt verfügbar.
In der Klinik existieren mehrere Seminarräume und Mehrzweckräume mit entsprechender Multimediaausstattung, deren Nutzung allen Mitarbeitern offen steht.
Fachinformationen und Publikationen stehen sowohl im Intranet als auch in den Bibliotheken der Abteilungen und Stationen für die Mitarbeiter uneingeschränkt zur Verfügung.
2.2.6 Sicherstellung des Lernerfolges in angegliederten Ausbildungsstätten
Angegliederte Ausbildungsstätten leisten eine Theorie-Praxis-Vernetzung und
bereiten Mitarbeiter angemessen auf ihre Tätigkeiten im Rahmen der Rehabilitandenversorgung vor.
Alle in Ausbildung befindlichen Mitarbeiterwerden durch erfahrene Ausbilder angelei15 / 32
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tet und werden im Rahmen ihres Ausbildungsstands vollständig in den Alltag der Klinik integriert, hierbei erfolgt eine individuelle Förderung und Überwachung des Lernerfolgs.
2.3 Sicherstellung der Integration von Mitarbeitern
Mitarbeiterinteressen werden angemessen bei der Führung der Rehabilitationseinrichtung berücksichtigt.
2.3.1 Praktizierung eines mitarbeiterorientierten Führungsstiles
In der Rehabilitationseinrichtung wird ein festgelegter und einheitlicher Führungsstil praktiziert, der die Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigt.
In der Klinik wird ein strukturierter, mitarbeiterorientierter Führungsstil praktiziert, der
die Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigt und eine hohe Eigenverantwortlichkeit
und Selbstständigkeit fördert. Dies ist in unserem Leitbild verankert. Ein umfassendes, mitarbeiterzentriertes Qualitätsmanagementkonzept bindet Mitarbeiter aller Bereiche in sämtliche Arbeits- und Veränderungsprozesse ein. Die Klinikleitung und
sämtliche Führungskräfte kommunizieren umfassend und offen über Ziele und Strategien sowie deren Umsetzung mit allen Mitarbeitern.
2.3.2 Einhaltung geplanter Arbeitszeiten
Tatsächliche Arbeitszeiten werden systematisch ermittelt und entsprechen
weitgehend geplanten Arbeitszeiten.
In der Klinik ist ein modernes elektronisches Zeiterfassungssystem im Einsatz, das
von der Personalverwaltung betreut wird. In allen Bereichen gibt es dienstplanverantwortliche Mitarbeiter. In einigen Bereichen existieren flexible Arbeitszeitmodelle.
Die Dienstplaner sowie die zuständigen Abteilungsleiter überwachen die Einhaltung
der Arbeitszeiten.
2.3.3 Einarbeitung von Mitarbeitern
Jeder neue Mitarbeiter wird systematisch/effizient auf seine Tätigkeit vorbereitet.
Es existiert ein klares Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter, dieses verwendet
Checklisten, Infomappen und Mentoren. Es finden regelmäßige Einarbeitungstage
für neue Mitarbeiter statt.
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2.3.4 Umgang mit Mitarbeiterideen, Mitarbeiterwünschen und
Mitarbeiterbeschwerden
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein Verfahren zum Umgang mit Mitarbeiterideen, Mitarbeiterwünschen und Mitarbeiterbeschwerden.
Die Klinik verfügt über ein strukturiertes Ideen- und Beschwerdemanagement, hierdurch können alle Ideen und Anregungen von Mitarbeitern erfasst und geordnet umgesetzt werden. Dieses System eröffnet allen Mitarbeitern die Möglichkeit zur Mitgestaltung.
Durch QM-Sitzungen, Rundschreiben und Verfahrensanweisungen ist eine offene,
transparente Kommunikationsplattform geschaffen. Auf diesem Weg werden die Mitarbeiter integriert und erleben, wie ihre Wünschen und Probleme ernst genommen
werden. In einer Verfahrensanweisung ist der Umgang mit Beschwerden für alle Mitarbeiter klar geregelt.
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3 Sicherheit in der Rehabilitationseinrichtung
3.1 Gewährleistung einer sicheren Umgebung
Die Rehabilitationseinrichtung gewährleistet eine sichere Umgebung für die
Rehabilitanden.
3.1.1 Verfahren zum Arbeitsschutz
In der Rehabilitationseinrichtung wird ein Verfahren zum Arbeitsschutz angewandt, das insbesondere Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz, bei Mitarbeitern,
im Umgang mit Gefahrstoffen und zum Strahlenschutz berücksichtigt.
Die Einrichtung hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine Betriebsärztin und einen
Arbeitssicherheitsausschuss sowie 30 Sicherheitsfachkräfte mit der Wahrnehmung
der Arbeitssicherheitsüberwachung beauftragt. Die Strukturen und Abläufe für Berufsunfallmeldungen sind klar geregelt. Alle Geräteprüfungen werden regelmäßig
durch Fachpersonal durchgeführt.
Unsere Mitarbeiter werden bei Bedarf regelmäßig nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft untersucht. In den Begehungen und regelmäßigen Beratungen des
Arbeitssicherheitsauschusses werden Risikoanalysen durchgeführt und alle Maßnahmen zur Arbeitssicherheit koordiniert.
3.1.2 Verfahren zum Brandschutz
In der Rehabilitationseinrichtung wird ein Verfahren zur Regelung des Brandschutzes angewandt.
Die Klinik hat umfassende Schutz- und Rettungskonzepte mit einem erfahren Sachverständigen erstellt und schreibt diese laufend fort. Alle Schutzeinrichtungen sind
auf aktuellem Stand und werden regelmäßig durch Fachkräfte gewartet.
Mit der zuständigen Feuerwehr werden alle Konzepte besprochen, es finden regelmäßig Begehungen und Erprobungen statt.
3.1.3 Verfahren zur Regelung von hausinternen nichtmedizinischen
Notfallsituationen und zum Katastrophenschutz
In der Rehabilitationseinrichtung wird ein Verfahren zur Regelung bei hausinternen Notfallsituationen und zum Katastrophenschutz angewandt.
Es existiert ein umfassender Krankenhauseinsatzplan, der alle möglichen Gefahren
von innen und außen beinhaltet und klare Maßnahmenpläne beinhaltet.
Für Störungen und Ausfälle stehen 24-Stunden Mitarbeiter der Technik sowie ggf.
Vertragspartner für sofortige Entstörungsdienste bereit.
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3.1.4 Verfahren zum medizinischen Notfallmanagement
In der Rehabilitationseinrichtung wird ein Verfahren zum medizinischen Notfallmanagement angewandt.
Die BDH-Klinik Braunfels verfügt über ein klares Notfallkonzept, es beinhaltet Planungen und Anweisungen für Notfallsituationen. Auf den Stationen werden vollständige Notfallausrüstungen vorgehalten, über eine interne Notrufnummer ist die sofortige Alarmierung von Ärzten zu jeder Zeit gewährleistet.
Für alle Mitarbeiter finden regelmäßig Schulungen in Erster Hilfe oder Reanimationstrainings statt.
3.1.5 Gewährleistung der Rehabilitandensicherheit
Für den Rehabilitanden wird eine sichere unmittelbare Umgebung gewährleistet und Maßnahmen zur Sicherung vor Eigen- und Fremdgefährdung umgesetzt.
Durch die Einbindung von Fachkräften und geschultem Personal stellt die Klinikleitung sicher, dass alle rechtliche und behördlichen Anforderung zu jeder Zeit beachtet
und voll erfüllt werden. Notwendige Nachweise werden ausführlich geführt und archiviert.
Für Patienten, von denen eine Eigengefährdung ausgeht, existieren klare interne
Vorgaben unter Beachtung des rechtlichen Rahmens.
Für unsere Pflegekräfte wurden spezielle Deeskalationstrainings durchgeführt.
3.2 Hygiene
In der Rehabilitationseinrichtung wird ein systematisches, einrichtungsweites
Verfahren zur effektiven Prävention und Kontrolle von Infektionen eingesetzt.
3.2.1 Organisation der Hygiene
Für Belange der Hygiene ist sowohl die personelle Verantwortung als auch
das Verfahren der Umsetzung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen
einrichtungsweit geregelt.
Für den Bereich der Hygiene wurden gemäß des rechtlichen Rahmens Fachkräfte
ernannt und qualifiziert, es liegt ein umfassendes Hygienekonzept vor, das die Arbeit
aller Mitarbeiter regelt. Es besteht ein enger Kontakt mit externen Laboren und dem
Gesundheitsamt, um das System fortlaufend zu überwachen.
Alle Verfahren sowie etwaige Verbesserungsvorschläge werden regelmäßig innerhalb der Hygienekommission besprochen und überprüft.
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3.2.2 Erfassung und Nutzung hygienerelevanter Daten
Für die Analyse hygienerelevanter Bereiche wie auch die Ableitung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen werden einrichtungsweit hygienerelevante Daten erfasst.
Alle hygienerelevanten Daten werden durch die zuständige Ärztin innerhalb der EDV
erfasst und ausgewertet, gesetzlich geforderte Meldungen erfolgen umgehend und
umfassend an die Aufsichtsbehörden. Zur Auswertung der hygienerelevanten Daten
besteht eine enge Kooperation mit einem Hygieneinstitut sowie dem für uns zuständigen Gesundheitsamt.
3.2.3 Planung und Durchführung hygienesichernder Maßnahmen
Hygienesichernde Maßnahmen werden umfassend geplant und systematisch
durchgeführt.
Die Überwachung aller Maßnahmen erfolgt durch die Hygienekommission und deren
Mitglieder, sie führen Begehungen durch, definieren und überwachen etwaige Verbesserungsmaßnahmen und schreiben den Hygieneplan fort.
3.2.4 Einhaltung von Hygienerichtlinien
Hygienerichtlinien werden einrichtungsweit eingehalten.
Die Hygienekommission setzt alle gesetzlichen Anforderungen umgehend um; für die
Überwachung und als Ansprechpartner für alle Mitarbeiter stehen die beauftragte
Ärztin und die Hygienefachkraft im Haus jederzeit zur Verfügung.
Durch die enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ist jederzeit eine optimale
Vorsorge gewährleistet.
3.3 Bereitstellung von Materialien
Von der Rehabilitationseinrichtung werden die für die Rehabilitandenversorgung benötigten Materialien auch unter Beachtung ökologischer Aspekte bereitgestellt.
3.3.1 Bereitstellung von Arzneimitteln, Blut und Blutprodukten sowie
Medizinprodukten
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein geregeltes Verfahren zur Bereitstellung von Arzneimitteln, Blut und Blutprodukten sowie Medizinprodukten.
Eine bedarfsgerechte Ausstattung an Medikamenten wird auf allen Stationen vorgehalten und durch die beauftragte Apotheke laufend ergänzt; zusätzliche Präparate
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oder Blutprodukte sind auf Anforderung durch eine jederzeitige Rufbereitschaft umgehend verfügbar.
3.3.2 Anwendung von Arzneimitteln
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein geregeltes Verfahren zur Bereitstellung und Anwendung von Arzneimitteln.
Es besteht für die Anwendung und Bereitstellung von Arzneimitteln ein geregeltes
Verfahren durch Verfahrensanweisungen, alle Mitarbeiter nutzen hierfür das zentrale
EDV-Programm der Apotheke, hier stehen auch Informationen zu den Präparaten zur
Verfügung. Überwachende Funktion haben dabei
die Arzneimittelkommission sowie die jeweils leitenden Ärzte der Stationen. Durch
regelmäßige Begehungen der Stationen sowie regelmäßige Fortbildungen durch die
Apotheke, wird die hohe Versorgungsqualität gewahrt. Arzneimittel außerhalb der
regulären Versorgung können durch die Oberärzte bestellt werden. Für die Versorgung mit Betäubungsmitteln existieren klare Vorgaben und Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
3.3.3 Anwendung von Blut und Blutprodukten
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein geregeltes Verfahren zur Bereitstellung und Anwendung von Blut und Blutprodukten.
Durch den Transfusionsbeauftragten Arzt wurden klare Vorgaben für die Anwendung
von Blutprodukten erarbeitet. Die Bereitstellung erfolgt im Bedarfsfall durch die Apotheke.
3.3.4 Anwendung von Medizinprodukten
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein geregeltes Verfahren zur Anwendung von Medizinprodukten.
Der Umgang mit Sterilgut und sämtlichen Medizinprodukte ist innerhalb der Klinik für
alle Mitarbeiter verbindlich geregelt; für die Überwachung der Medizintechnik wurde
ein Mitarbeiter verantwortlich benannt, dieser überwacht Überprüfungen und Wartungen und ist für die Einweisung aller Mitarbeiter verantwortlich ist.
Fehlerhafte Geräte oder Produkte werden umgehend erkannt und der Nutzung entzogen; neue Produkte werden vor Einführung einer umfassenden Erprobung in der
Klinik unterzogen
3.3.5 Regelung des Umweltschutzes
In der Rehabilitationseinrichtung existieren umfassende Regelungen zum
Umweltschutz.
Die Einrichtung betrachtet Umweltschutz und Ressourcenschonung als eines ihrer
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obersten Ziele und hat bereits frühzeitig Maßnahmen wie den Bau eines Blockheizkraftwerks oder energetische Sanierungen eingeleitet.
Alle Anschaffungen und Prozesse finden unter entsprechenden Aspekten wie beispielsweise der Abfallvermeidung oder Energieeffizienz statt.
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4 Informationswesen
4.1 Umgang mit Rehabilitandendaten
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein abgestimmtes Verfahren, das die
Erfassung, Dokumentation und Verfügbarkeit von Rehabilitandendaten sicherstellt.
4.1.1 Regelung zur Führung, Dokumentation und Archivierung von
Rehabilitandendaten
Eine hausinterne Regelung zur Führung und Dokumentation von Rehabilitandendaten liegt vor und findet Berücksichtigung.
Alle Daten und Prozesse werden in der elektronischen Patientenakte (EPA) von allen
Beteiligten erfasst; hierdurch ist eine umfassende, einheitliche und transparente Datenerhebung jederzeit gewährleistet.
4.1.2 Dokumentation von Rehabilitandendaten
Von der Rehabilitationseinrichtung wird eine vollständige, verständliche, korrekte, nachvollziehbare und zeitnahe Dokumentation von Rehabilitandendaten
gewährleistet.
Auf Basis der elektronischen Patientenakte ist zu jederzeit eine vollständige Dokumentation, die auch alle Vorbefunde beinhaltet, gewährleistet. Die Vollständigkeit der
Dokumentation wird vom behandelnden Arzt sowie den Mitarbeitern des Controllings
durchgängig überwacht.
4.1.3 Verfügbarkeit von Rehabilitandendaten
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein Verfahren, um den zeitlich uneingeschränkten Zugriff auf die Rehabilitandendokumentation zu gewährleisten.
Durch die Nutzungen der elektronischen Patientenakte sind alle Daten für befugte
Personen zu jeder Zeit verfügbar, der Zugriff ist von allen Rechnern der Klinik möglich. Alte Papierakten werden im Archiv verwahrt und sind dort für die Behandler jederzeit verfügbar.
4.2 Informationsweiterleitung
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein abgestimmtes Verfahren, das die
adäquate Weiterleitung der Informationen gewährleistet.
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4.2.1 Informationsweitergabe zwischen verschiedenen Bereichen
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein Verfahren zur Informationsweitergabe innerhalb und zwischen verschiedenen Einrichtungbereichen.
Die Informationsweitergabe unter den Mitarbeitern kann über das EDV-System, interne E-mails oder das Intranet jederzeit auf dem aktuellen Stand erfolgen. Dies ermöglicht den Informationsaustausch unter allen Mitarbeitern.
Vorbefunde und sonstige Daten werden an festgelegten Arbeitsplätzen in das System übernommen und voll digitalisiert; eine Weitergabe der Daten in Form einer
Überleitung oder Dokumentation ist bei Einwilligung des Patienten, z.B. an Hausärzte, jederzeit möglich.
4.2.2 Informationsweitergabe an zentrale Auskunftsstellen
Zentrale Auskunftsstellen in der Rehabilitationseinrichtung werden mit Hilfe einer geregelten Informationsweiterleitung kontinuierlich auf einem aktuellen Informationsstand gehalten.
Die Mitarbeiter der Information fungieren als zentrale Auskunftsstelle, beantworten
alle Anfragen bzw. leiten diese weiter; zusätzliche Informationen sind jederzeit im
Internet verfügbar.
Durch den Aufbau ist gewährleistet, dass alle Anfragen umgehend beantwortet werden, außerhalb der Dienstzeiten werden alle Anrufe auf die zuständige Station
durchgeleitet und dort bearbeitet.
4.2.3 Information der Öffentlichkeit
Die Rehabilitationseinrichtung informiert systematisch die interessierte Öffentlichkeit durch unterschiedliche Maßnahmen.
Die BDH-Klinik Braunfels betreibt Öffentlichkeitsarbeit vorrangig über den hochwertigen Internetauftritt sowie das Hausprospekt, das Interessierten zur Verfügung steht.
Es finden weiterhin Tage der offenen Tür statt, bei denen über die Einrichtung informiert wird.
Bei Bedarf stehen unsere Mitarbeiter für alle Patienten bereits vor Aufnahme für persönliche Einzelgespräche oder Führungen zur Verfügung.
4.2.4 Berücksichtigung des Datenschutzes
Daten und Informationen, insbesondere von Rehabilitanden, werden in der
Rehabilitationseinrichtung durch verschiedene Maßnahmen geschützt.
Durch die Mitarbeiter der IT-Abteilung und den Datenschutzbeauftragten sind die jederzeitige Sicherheit und der Schutz aller personenbezogenen Daten gewährleistet.
Entsprechende Verfahrensanweisungen und Sicherungskonzepte schützen das In24 / 32
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tranet und die enthaltenen Daten zuverlässig und umfassend. Durch den externen
Datenschutzbeauftragten werden Audits zur Überprüfung von Datenschutz und Datensicherheit durchgeführt.
4.3 Nutzung einer Informationstechnologie
Im Rahmen der Rehabilitandenversorgung wird Informationstechnologie eingesetzt, um die Effektivität und Effizienz zu erhöhen.
4.3.1 Aufbau und Nutzung einer Informationstechnologie
Die Voraussetzung für eine umfassende und effektive Nutzung der unterstützenden Informationstechnologie wurde geschaffen.
Das komplette EDV-System ist redundant ausgelegt und abgesichert und beugt so
wirksam Ausfällen vor; verschiedene Sicherungsmechanismen stellen die Verfügbarkeit und den Schutz von Daten selbst bei Komplettausfällen der übrigen Infrastruktur
sicher.
Die Verfügbarkeit des Systems ist überdurchschnittlich hoch, auf Fehler oder Störungen reagiert eine 24-Stunden-Hotline umgehend.
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5 Führung der Rehabilitationseinrichtung
5.1 Entwicklung eines Leitbildes
Die Rehabilitationseinrichtung entwickelt ein zentrales Leitbild, dessen Inhalte
gelebt werden.
5.1.1 Entwicklung eines Leitbildes
Die Rehabilitationseinrichtung entwickelt ein zentrales Leitbild, dessen Inhalte
gelebt werden.
Die BDH-Klinik Braunfels verfügt über ein zentrales Leitbild, bei dessen Entwicklung
die Mitarbeiter einbezogen wurden.
Das Leitbild bestimmt das Handeln der Mitarbeiter, bietet zukunftsträchtige Visionen
und findet sich in unseren Qualitätszielen wieder.
5.2 Zielplanung
Die Rehabilitationseinrichtung entwickelt eine Zielplanung und steuert deren
Umsetzung.
5.2.1 Entwicklung einer Zielplanung
Die Rehabilitationseinrichtung entwickelt eine Zielplanung und nutzt diese zur
Steuerung ihrer Handlungen.
Die Klinikleitung ist für die strukturierte Zielplanung verantwortlich. Sie trifft sich mindestens einmal monatlich um Strategien für das Leistungsspektrum und alle Geschäftsfelder zu entwickeln und deren Umsetzung zu überwachen.
Hierbei erfolgt eine enge Einbeziehung aller Mitarbeiter durch die Nutzung der verschiedenen Gremien, wie beispielsweise der monatlichen Klinikkonferenz.
5.2.2 Festlegung der Einrichtungsprozesse
Einrichtungsprozesse und Organisationsstruktur der Rehabilitationseinrichtung
sind festgelegt unter Benennung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.
Für unsere Klinik existieren definierte Behandlungskonzepte, Leitfäden und Verfahrensanweisungen, deren Anwendung für alle Mitarbeiter verbindlich ist.
Die interne Struktur wird durch ein, allen Mitarbeitern bekanntes, Organigramm und
Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter klar geregelt und kommuniziert. Im Intranet
stehen allen Mitarbeitern weitergehende Informationen zur Verfügung
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5.2.3 Entwicklung eines Finanz- und Investitionsplanes
Die Rehabilitationseinrichtung entwickelt einen Finanz- und Investitionsplan
und übernimmt die Verantwortung für dessen Umsetzung.
Die Geschäftsführung führt eine umfassende Finanz- und Investitionsplanung durch,
die dem Gesellschafter zur Genehmigung vorgelegt wird.
Die Investitionsplanung wird im Vorfeld Rahmen von Besprechungen und der Klinikkonferenz gemeinsam erarbeitet, um so eine exakte Mittelzuweisung zu gewährleisten.
5.3 Sicherstellung einer effizienten Einrichtungsführung
Die Rehabilitationseinrichtung wird mit dem Ziel der Sicherstellung der Rehabilitandenversorgung effizient geführt.
5.3.1 Sicherstellung einer effizienten Arbeitsweise in Leitungsgremien und
Kommissionen
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein Verfahren zur Arbeitsweise von
Leitungsgremien und Kommissionen, das ein effizientes und effektives Vorgehen sicherstellt.
In wichtige Gremien ist die Klinikleitung grundsätzlich eingebunden, so dass von Seiten der Klinikleitung eine Koordination erfolgt, alle Leiter der Gremien und Arbeitsgruppen berichten direkt an die Klinikleitung. Durch das Lenkungsgremium im Qualitätsmanagement wird auch die Arbeit der Qualitätszirkel und Projektgruppen koordiniert.
5.3.2 Sicherstellung einer effizienten Arbeitsweise innerhalb der
Einrichtungsführung
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein Verfahren zur Arbeitsweise innerhalb der Einrichtungsführung, das ein effizientes und effektives Vorgehen
sicherstellt.
Die Klinikleitung besteht aus Geschäftsführung und dem Ärztlichem Direktor, alle
Vertretungsregelungen und Kompetenzen werden aus dem Organigramm unmittelbar abgeleitet und stellen so die jederzeit Handlungsfähigkeit der Einrichtung sicher.
Grundlage für die Arbeit der Klinikleitung stellt die Geschäftsordnung unseres Gesellschafters dar.
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5.3.3 Information der Einrichtungsführung
Die Einrichtungsführung informiert sich regelmäßig über die Entwicklungen
und Vorgänge in der Rehabilitationseinrichtung und nutzt diese Informationen
zur Einleitung verbessernder Maßnahmen.
Über die Abteilungsleitungen, den Qualitätsmanagementbeauftragten sowie die Klinikkonferenz erhält die Klinikleitung regelmäßig aktuelle Informationen und wird in
wichtige Prozesse unmittelbar einbezogen.
Für alle Mitarbeiter besteht ein internes Vorschlagswesen, das sie unmittelbar einbezieht.
5.3.4 Durchführung vertrauensfördernder Maßnahmen
Die Einrichtungsführung fördert durch geeignete Maßnahmen das gegenseitige Vertrauen und den gegenseitigen Respekt gegenüber allen Mitarbeitern.
Durch interdisziplinäre Stationsteams, besteht sehr guter Austausch zwischen den
Mitarbeitern der einzelnen Abteilungen.
Regelmäßige Treffen zwischen Klinikleitung und Betriebsrat stärken die Zusammenarbeit zwischen Führungsebene und Mitarbeitervertretung. Gleichzeitig dienen sie
der Transparenz der Entscheidungen der Klinikleitung.
Die Klinikkonferenz dient ebenfalls dem breiten Austausch und der Information aller
Abteilungen.
5.4 Erfüllung ethischer Aufgaben
Rechte und Ansprüche von Rehabilitanden, Angehörigen und Bezugspersonen werden einrichtungsweit respektiert und berücksichtigt.
5.4.1 Berücksichtigung ethischer Problemstellungen
In der Rehabilitationseinrichtung werden ethische Problemstellungen systematisch berücksichtigt.
Ethische Problemstellungen können durch die, im Aufbau befindliche, Ethikkommission sowie eine externe Ethikbeauftragte jederzeit bearbeitet werden, beide stehen
allen Mitarbeitern auch jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
5.4.2 Umgang mit sterbenden Rehabilitanden
In der Rehabilitationseinrichtung werden Bedürfnisse sterbender Rehabilitanden und ihrer Angehörigen systematisch berücksichtigt.
Die Bedürfnisse sterbender Patienten und ihrer Angehörigen werden systematisch
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berücksichtigt. Sowohl der Wille des Patienten wird berücksichtigt, als auch Wünsche
der Angehörigen.
Alle notwendigen medizinischen, psychologischen und seelsorgerischen Unterstützungen stehen dem Patienten und seinen Angehörigen zur Verfügung. Die betroffenen Mitarbeiter sind entsprechend ausgebildet. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Palliativabteilung eines Krankenhauses, um die Versorgung sterbender
Patienten sicherstellen zu können.
5.4.3 Umgang mit Verstorbenen
In der Rehabilitationseinrichtung gibt es Regelungen zum adäquaten Umgang
mit Verstorbenen und deren Angehörigen.
Der Umgang mit Verstorbenen und deren Angehörigen ist pietätvoll. Es wird individuell auf die Bedürfnisse der Angehörigen eingegangen. So steht den Angehörigen
nicht nur kompetente seelsorgerische und psychologische Unterstützung zur Verfügung, sondern auch mit dem Verstorbenen selbst wird respektvoll umgegangen. Auf
Wunsch können die Pietätsräume unserer Einrichtung benutzt werden.
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6 Qualitätsmanagement
6.1 Umfassendes Qualitätsmanagement
Die Einrichtungsführung stellt sicher, dass alle Einrichtungsbereiche in die
Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements eingebunden
sind.
6.1.1 Einbindung aller Einrichtungbereiche in das Qualitätsmanagement
Die Einrichtungsführung ist verantwortlich für die Entwicklung, Umsetzung und
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements.
Die Klinik betreibt ein umfassendes Qualitätsmanagement nach den Vorgaben der
KTQ unter Leitung eines verantwortlichen Qualitätsmanagementbeauftragen; das
verantwortliche QM-Team setzt sich aus Mitarbeitern aller Abteilungen zusammen
und stellt so die Einbeziehung der angeschlossenen Qualitätszirkel in allen Abteilungen sicher. Auf diesem Weg ist die Mitwirkung aller Mitarbeiter an der Gestaltung des
Systems gewährleistet.
6.1.2 Verfahren zur Entwicklung, Vermittlung und Umsetzung von
Qualitätszielen
Die Rehabilitationseinrichtung entwickelt, vermittelt und setzt Maßnahmen zur
Erreichung von Qualitätszielen um.
Die Qualitätsziele der BDH-Klinik Braunfels orientieren sich an den Zielen und dem
Leitbild der Einrichtung; die Ziele werden gemeinsam durch Klinikleitung und das
QM-Team erarbeitet und in der Klinikkonferenz vorgestellt und erörtert.
Die Ziele werden durch die Klinikleitung freigegeben und durch den Qualitätsmanagementbeauftragen in der Einrichtung kommuniziert.
6.2 Qualitätsmanagementsystem
In der Rehabilitationseinrichtung existiert ein effektives Qualitätsmanagementsystem.
6.2.1 Organisation des Qualitätsmanagements
Das Qualitätsmanagement ist effektiv und effizient organisiert.
Das Qualitätsmanagement ist im Organigramm fest verankert und über die Stellenbeschreibungen der Mitwirkenden geregelt. Das QM-Team legt die Aufgaben der
Qualitätszirkel fest und steuert deren Tätigkeit. Der Qualitätsmanagementbeauftragte
berichtet in allen Belangen direkt an die Klinikleitung.
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6.2.2 Methoden der internen Qualitätssicherung
In der Rehabilitationseinrichtung werden regelmäßig und systematisch Methoden der internen Qualitätssicherung angewandt.
Aus der Befragung von Patienten und Mitarbeitern sowie des Soll-Ist-Abgleichs von
Prozessen ermittelt das QM-Team die Erreichung der Qualitätsziele und leitet hieraus Maßnahmen ab. Durch aktuelle, passgenaue Verfahrensanweisungen soll die
Qualität gesichert werden; die Auswertung von Protokollen und Statistiken dient hierbei als Hilfsmittel.
6.3 Sammlung und Analyse qualitätsrelevanter Daten
Qualitätsrelevante Daten werden systematisch erhoben, analysiert und zu
qualitätsverbessernden Maßnahmen genutzt.
6.3.1 Sammlung qualitätsrelevanter Daten
Qualitätsrelevante Daten werden systematisch erhoben.
Zur Optimierung der Prozesse und der Erhöhung der Patientenzufriedenheit werden
qualitätsrelevante Daten erhoben, gesammelt, analysiert und den betroffenen Bereichen zugeführt. Die Daten werden durch die Patientenbefragung, Fehlerprotokolle
und Checklisten und die Auswertung externer Prüfberichte erhoben.
Das Beschwerdemanagement hilft, die Qualität der Arbeit zu verbessern. Durch die
Einrichtung von Qualitätszirkeln und Teamsitzungen hat sich die Kommunikation verbessert, so dass alle Prozesse besser und individueller an den Belangen unserer
Patienten ausgerichtet werden konnten.
6.3.2 Nutzung von Befragungen
Regelmäßig durchgeführte Rehabilitanden- und Mitarbeiterbefragungen sowie
Befragungen niedergelassener Ärzte werden als Instrument zur Erfassung von
Rehabilitanden- und Mitarbeiterbedürfnissen und zur Verbesserung der Rehabilitandenversorgung genutzt.
Die Daten werden durch das Qualitätsmanagement anonym erhoben, gesammelt
und ausgewertet. Die Ergebnisse fließen nach einer Analyse in neue QM-Projekte
ein, um die Zufriedenheit der Patienten zu steigern und Abläufe innerhalb der Klinik
zu optimieren. Die Mitarbeiter werden bei Befragungen einbezogen und über die
Ergebnisse informiert. Durch Aushänge und unseren Internetauftritt werden die Ergebnisse den Patienten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Methodik der
Befragungen wird ständig aktualisiert und den veränderten Strukturen der Klinik angepasst.
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6.3.3 Umgang mit Rehabilitandenwünschen und Rehabilitandenbeschwerden
Die Rehabilitationseinrichtung berücksichtigt Rehabilitandenwünsche und beschwerden.
In der Klinik gibt es ein klares Beschwerdemanagement. Patienten und Angehörige
können durch persönliche Gespräche, Fragebögen (optional anonym) und per
Brief/Telefon/Internet Beschwerden übermitteln. Der Qualitätsmanagementbeauftragte erfasst alle Kritikpunkte in einer Statistik und bearbeitet die Umsetzung unter
Einbeziehung der. beteiligten Mitarbeiter und Abteilungen.
Alle Patienten erhalten eine Rückmeldung über ihre Beschwerde.
Über die Fragebögen hinaus erfassen wir die Wünsche unserer Patienten durch persönliche Gespräche zwischen Pflege oder Behandlern und den Patienten.
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