Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau
Transcription
Sicherheitsbeurteilung Tunnel Donau-Lobau
SICHERHEITSBEURTEILUNG S 1 WIENER AUSSENRING SCHNELLSTRASSE Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn, S 1 km 16,2+17.00 - 35,0+78.21 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S 1 Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat - Süßenbrunn Km 16,2+17.00 - km 35,0+78.21 SICHERHEITSBEURTEILUNG TUNNEL DONAU-LOBAU Verfasser: Dipl. Phys. ETH, Dr. sc. Phys. RUDOLF BOPP BTC – Bopp Tunnel Consulting GmbH Viaduktstrasse 17, CH-8840 Einsiedeln OSR Dipl. Ing. GERHARD SOCHATZY Abteilungsleiter MA 29 - Brückenbau und Grundbau Wilhelminenstr. 93, A-1160 Wien Einsiedeln und Wien, 20.09.2012 Auftraggeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE GRUPPE STRASSE Abteilung IV/ST2 Technik und Verkehrssicherheit Radetzkystraße 2, 1030 WIEN VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau INHALT 1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ................................................................ 1 1.1 Allgemein......................................................................................................... 1 1.2 Auftragserteilung............................................................................................ 1 1.3 Inhalte der Sicherheitsbeurteilung................................................................ 1 2 PROJEKTBESCHREIBUNG (BEFUND) TUNNEL DONAU-LOBAU ................. 2 2.1 Tunnelsystem und Fluchtwege ..................................................................... 2 2.2 Verkehr ............................................................................................................ 6 2.3 Einstufung des Tunnels ................................................................................. 7 2.4 Zulässigkeit von Gefahrguttransporten........................................................ 9 2.5 Bauliche Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen ..................................... 10 2.6 Brandbeständigkeit baulicher Anlagen ...................................................... 13 2.7 Erdbebensicherheit ...................................................................................... 17 2.8 Fahrbahnaufbau und Entwässerung........................................................... 19 2.9 Energieversorgung....................................................................................... 22 2.10 Betriebs- und Sicherheitsausrüstung...................................................... 22 2.10.1 Sicherheitsstromversorgung.............................................................................................. 22 2.10.2 Tunnelbeleuchtung ............................................................................................................ 23 2.10.3 Überwachung und Alarmierung ......................................................................................... 25 2.10.4 Verkehrslenkungsanlagen ................................................................................................. 26 2.10.5 Anlagen zur Ereignisbewältigung ...................................................................................... 27 2.10.6 Steuerung und Überwachung............................................................................................ 27 2.10.7 Türen und Tore .................................................................................................................. 28 2.10.8 Konzept Funktionserhalt/Temperaturbeständigkeit der Kabel .......................................... 28 2.10.9 Blitzschutzanlage............................................................................................................... 28 2.11 2.11.1 Tunnellüftung ............................................................................................ 29 Beschreibung des Gesamtsystems ................................................................................... 29 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite i von iv VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 2.11.2 Lüftungskonzept ................................................................................................................ 30 2.11.3 Kontrolle der Längsgeschwindigkeit .................................................................................. 31 2.11.4 Portalluftabsaugung........................................................................................................... 32 2.11.5 Bemessung........................................................................................................................ 33 2.11.6 Steuerung der Lüftung ....................................................................................................... 36 2.12 Lüftung und Kühlung der Technikräume ................................................ 38 2.13 Vorportalbereiche...................................................................................... 39 2.14 Geschwindigkeitsanhebung auf 100 km/h .............................................. 42 3 GUTACHTEN TUNNEL DONAU-LOBAU ......................................................... 44 3.1 Tunnelsystem und Fluchtwege / Mindestanforderungen STSG ............... 44 3.1.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 44 3.1.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 45 3.2 Verkehr .......................................................................................................... 49 3.2.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 49 3.2.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 49 3.3 Einstufung des Tunnels ............................................................................... 51 3.3.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 51 3.3.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 52 3.4 Zulässigkeit von Gefahrguttransporten...................................................... 56 3.4.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 56 3.4.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 56 3.5 Bauliche Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen ..................................... 58 3.5.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 58 3.5.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 58 3.6 Brandbeständigkeit baulicher Anlagen ...................................................... 60 3.6.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 60 3.6.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 62 3.7 Fahrbahnaufbau und Entwässerung........................................................... 63 3.7.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 63 3.7.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 63 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite ii von iv VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 3.8 Erdbebensicherheit ...................................................................................... 64 3.9 Energieversorgung....................................................................................... 66 3.9.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 66 3.9.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 66 3.10 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen ................................................. 67 3.10.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 67 3.10.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 71 3.11 Tunnellüftung ............................................................................................ 74 3.11.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 74 3.11.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 77 3.12 Lüftung und Kühlung der Technikräume ................................................ 91 3.12.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 91 3.12.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 91 3.13 Vorportalbereiche...................................................................................... 92 3.13.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 92 3.13.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 93 3.14 Prüfung einer Geschwindigkeitsanhebung auf 100 km/h ...................... 95 3.14.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 95 3.14.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................... 95 3.15 Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.............................................. 98 3.15.1 Methodik der Prüfung ........................................................................................................ 98 3.15.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................. 100 3.16 Prüfung der Tunnelsicherheitsdokumentation ..................................... 104 3.16.1 Methodik der Prüfung ...................................................................................................... 104 3.16.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................. 104 4 FRAGENBEANTWORTUNG........................................................................... 106 4.1 Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz ........... 106 4.2 Fachgebiet Tunnelsicherheit ..................................................................... 111 5 MAßNAHMEN ................................................................................................. 119 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite iii von iv VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 5.1 Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz ........... 119 5.2 Fachgebiet Tunnelsicherheit ..................................................................... 119 6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ....................................................................... 134 7 QUELLENVERZEICHNIS................................................................................ 135 7.1 Projektgrundlagen ...................................................................................... 135 7.2 Allgemeine Grundlagen ............................................................................. 135 8 ZUSAMMENFASSUNG................................................................................... 137 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite iv von iv VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 1 Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Allgemein Für das Bauvorhaben „S1 Wiener Außenring Schnellstraße - Abschnitt Schwechat Süßenbrunn" ist aufgrund der Tunnellänge von mehr als 500 m nach den Bestimmungen des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes (STSG) ein Verfahren für die Genehmigung des TunnelVorentwurfs für den Tunnel Donau-Lobau gemäß § 7 STSG durchzuführen. Im Zuge dieses Verfahrens ist gemäß § 11 Abs. 2 Z 4 STSG eine Sicherheitsbeurteilung durch einen auf dem Gebiet der Tunnelsicherheit spezialisierten Sachverständigen zu erstellen. Nicht behandelt werden die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Wirtschaftliche Aspekte werden im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung nicht näher beurteilt. 1.2 Auftragserteilung Die vorliegende Sicherheitsbeurteilung wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie im Rahmen der Verfahren für die Genehmigung des Tunnel-Vorentwurfs erstellt. 1.3 Inhalte der Sicherheitsbeurteilung Die Sicherheitsbeurteilung für den Tunnel Donau-Lobau besteht aus den nachstehend aufgeführten Teilbereichen: � Projektbeschreibung Tunnel Donau-Lobau aus Sicht der Tunnelsicherheit (Befund), � der Sicherheitsbeurteilung gemäß STSG (Gutachten), � Beantwortung der Fragen aus dem Prüfbuch, � Vorschreibung von Maßnahmen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 1 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau 2 Projektbeschreibung (Befund) Tunnel Donau-Lobau 2.1 Tunnelsystem und Fluchtwege Tunnelröhren Das Tunnelbauwerk mit einer Gesamtlänge von 8.276 m besteht aus 2 bergmännisch aufgefahrenen Tunnelröhren (je ca. 5.980 m, Regelquerschnitt ca. 63 m2), an denen an beiden Enden ein Abschnitt in offener Bauweise (Regelquerschnitt ca. 62 - 80 m2) anschließt mit einer Länge von 517 m (Südseite) bzw. von 1.779 m (Nordseite). Die beiden Richtungsfahrbahnen sind durch begehbare bzw. befahrbare Querverbindungen miteinander verbunden (vgl. Kapitel 2.5). Fahrstreifen Die beiden Tunnelröhren weisen jeweils 2 Fahrstreifen und als Besonderheit einen durchgehenden Abstellstreifen auf. Die Fahrbahnbreite beträgt 10,50 m mit folgender Aufteilung: Abstellstreifen (3,00 m), rechter Fahrstreifen (3,75 m), linker Fahrstreifen (3,50 m) und linker fahrbahnebener Seitenstreifen (0,25 m). In beiden Röhren sind durchgehend erhöhte Seitenstreifen angeordnet: In Fahrtrichtung gesehen links weist der Streifen eine Breite von 1,00 m auf (0,70 m Gehstreifen + 0,30 m Sicherheitsstreifen). Beim außen liegenden Seitenstreifen auf der rechten Fahrbahnseite wird im bergmännisch erstellen Abschnitt auf Grund des durchgehenden Abstellstreifens auf den Sicherheitsstreifen verzichtet [Einlage 4-2.1]. Die Breite des Seitenstreifens beträgt hier 0,70 m. Im Bereich der eingestellten Nischen (vgl. Kapitel 2.5) sind die erhöhten Sicherheitsstreifen unterbrochen. In den Abschnitten der offenen Bauweise weist der erhöhte Seitenstreifen auch auf der rechten Fahrbahnseite eine Breite von 1,0 m auf [Einlage 4-2.12.1]. Die erhöhten Seitenstreifen fallen auf beiden Seiten mit 2,0% in Richtung Mitte. Im Fluchtwegbereich beträgt die lichte Höhe 2,2 m, die Gehraumbreite in 1,0 m Höhe 0,7 m. Tunnelquerschnitt Die Höhe des lichten Verkehrsraumes beträgt über dem Abstellstreifen 4,5 m und über der Fahrbahn 4,7 m. Zur Anordnung der Beleuchtung über den Fahrstreifen wird zusätzlich zur lichten Höhe ein Raum von 0,35 m (= inkl. Bautoleranz) für die Montage der Leuchten und des erforderlichen Lärmschutzes an der Decke (Portalbereiche) vorgesehen. Der Querschnitt liegt im Bereich von 62 - 63 m2 (H x B im bergmännischen Abschnitt = 5,00 m x 12,40 m bzw. H x B = 5,05 m x 12,40 m in den Abschnitten der offenen Bauweise), wobei sich in einzelnen Abschnitten Abweichungen ergeben (vgl. Seite 5, Absatz Verflechtungsstrecken). Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 2 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau In den Abschnitten mit offener Bauweise sind Deckenanhebungen für die Beschilderung vorgesehen [Einlagen 4-2.12.2 und 4-2.12.3]. Die Anhebung der Decke um 2,50 m erfolgt aufgrund der erforderlichen Sichtbeziehung auf einer Länge von rund 100 m (inkl. Verzugs strecke). In der Weströhre (RFB Schwechat) sind 3, in der Oströhre (RFB Süßenbrunn) jeweils 3 Deckenanhebungen erforderlich. Zu- und Abluftkanäle Im bergmännischen Teil des Tunnels befindet sich unter der Fahrbahn ein rund 12 m2 großer Kanal der sowohl als Zuluftkanal für die Tunnellüftung (vgl. Kapitel 2.11) als auch für die Kabelführung (vgl. Kapitel 2.5, Absatz Kabelkanäle) verwendet wird. Abgesehen von den jeweils äußersten 137,5 m ist über die gesamte Tunnellänge eine über der Fahrbahn liegende, begehbare Zwischendecke angeordnet. Im bergmännischen Abschnitt beträgt der Querschnitt rund 17 m2 [Einlage 4-3.4.2]. In den außen liegenden Abschnitten weist der gewölbeförmige Kanal auf der Südseite eine Fläche von etwa 32 m2 [Einlage 4-3.4.1] bzw. etwa 23 m2 auf der Nordseite [Einlage 4-3.4.3] auf. Verschiedentlich ist der Querschnitte z.B. auf Grund von Deckenanhebungen für Wegweiser, eingeschränkt [Einlage 3.B-2.2]. In der Zwischendecke sind in einem Abstand von 100 m Öffnungen für die Installation von Abluftjalousien vorgesehen (vgl. Kapitel 2.5). Etwa alle 1.000 m sind Zu- und Abgänge aus dem Abluftkanal in Kombination mit den Notrufnischen vorgesehen. Halbanschlussstelle Eßling Zwischen dem Nordportal und dem nördlichen Ende des bergmännischen Tunnels befindet sich die Halbanschlussstelle (HASt) Eßling. Die Zufahrtsrampe (Rampe 208) weist eine Länge von 248 m und ein Gefälle von 4,7% auf. Die Abfahrtsrampe (Rampe 209) steigt mit 4,0 % über eine Länge von 278 m. Die Fahrstreifenbreite beträgt 5,0 m zuzüglich eines fahrbahnebenen Seitenstreifens. Jeweils rechts der Fahrbahn ist ein Abstellstreifen angeordnet [Einlagen 4-1.1 und 4-2.19.4]. Ein erhöhter Seitenstreifen ist auf den Rampen nicht vorgesehen. Im Haupttunnel geht im Bereich der HASt auf der RFB Süßenbrunn der Abstellstreifen in einen Verzögerungsstreifen über. Bei der RFB Schwechat wird der Abstellstreifen parallel zum Beschleunigungsstreifen weitergeführt, so dass hier ein 3-streifiger Querschnitt mit durchgehendem Abstellstreifen vorliegt. In den beiden Rampen der HASt Eßling (Rampe 208, 209) erfordert die Unterbringung von Strahlventilatoren eine Anhebung der Decke bei der Rampe 208 bei km 23.4 + 94.25 und 23.5 + 69.25 sowie bei der Rampe 209 bei km 23.4 + 81,75 und 23.5 + 69.25. Die Anhebung der Tunneldecke beträgt 1,5 m und erstreckt sich über die gesamte Blocklänge von 12,50 m. Der Verzug erfolgt jeweils über die gesamte Länge des jeweils anschließenden Blockes. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 3 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Pannenbuchten Aufgrund durchgehender Tunnelsystems geplant. Abstellstreifen sind keine Pannenbuchten innerhalb des Linienführung Auf der Südseite liegt unmittelbar im Bereich des Tunnelportals der Knoten Schwechat. Die Hauptfahrbahn der S1 sowie die Zu- und Abfahrt von der S1 kommen im Portalbereich in eine Wanne zu liegen, die ein Gefälle von 3% in Richtung Tunnelportal aufweist. Gemäß dem Übersichtslängenschnitt [Einlage1.B-1.4] beträgt das Längsgefälle des Tunnelsystems in der Zentralachse von Süd nach Nord: 3,0% (1.528 m fallend bis zum Tiefpunkt unter der Donau), 0,5% (4.748 m steigend), 3,0% (615 m, steigend bis zur HASt Eßling), 1,0% (1.272 m, steigend) und 1,0% (113 m, fallend). Das Quergefälle beträgt durchgehend 2,5% und fällt in Richtung Schlitzrinne, die auf der Ostseite der beiden Röhren angeordnet ist. Die Rampen der HASt Eßling weisen ein Gefälle von 4,7% (Einfahrt) bzw. 4,0% (Ausfahrt) auf. Der Haupttunnel weist eine geschwungene Linienführung auf (vgl. Einlage 4-2.19.3]. Der kleinste Bogenradius beträgt 1.050 m (RFB Schwechat) bzw. 1.236,5 m (RFB Süßenbrunn). Wesentlich geringere Bogenradien ergeben sich auf den Rampen der HASt Eßling, wo der minimale Radius bei 400 m liegt. Lüftungstrennwand Am Süd- und am Nordportal ist jeweils eine 30 m lange Lüftungsleitwand vorgesehen [Einlagen 4-2.19.1 und 4-2.19.3]. Betriebszentrale und Betriebsstation / Lüftungsgebäude Über dem südlichen Ende des bergmännischen Tunnels befindet sich das Lüftungsgebäude Süd mit einer 5-geschoßigen Betriebszentrale (BZ). Eine Zufahrt von der Landesstraße 2064 ist vorhanden. Über dem nördlichen Ende des bergmännischen Tunnels ist das Lüftungsgebäude Nord mit einer ebenfalls 5-geschoßigen Betriebsstation situiert (BS). Das Gebäude ist über eine Zufahrt und einem Weg mit einer Breite von 10 m erreichbar. Im südlichen Vorportalbereich wird eine weitere BS (Betriebsstation Knoten Schwechat) situiert, von der aus sämtliche Einrichtungen im südlichen Tunnelvorportalbereich des Tunnels Lobau versorgt und gesteuert werden können. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 4 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Lüftungsgebäude zur Portalluftabsaugung In den Bereichen der beiden Tunnelportale befinden sich oberhalb des Tunnelbauwerkes die Gebäude der Portalluftabsaugung Süd (PAS) und der Portalluftabsaugung Nord (PAN). Beide verfügen über eine Zufahrt vom öffentlichen Straßennetz. Für die Lüftung sind jeweils ca. 125 m vom Süd- bzw. Nordportal entfernt Deckennischen für die Saccardo–Düsen (vgl. Kapitel 2.11) vorgesehen. Die Tunneldecke wird in diesem Bereich bis 90 cm angehoben. Damit ein gleichmäßiger Luftstrom gewährleistet ist, erfolgt die Anrampung der Decke unter einem Winkel von 10°. Verflechtungsstrecken Unmittelbar beim Südportal erfolgt die Verbindung mit dem Knoten Schwechat. Die RFB Süßenbrunn ist über eine Länge von 260 m 3-streifig geplant (Beschleunigungsstreifen der Rampe 1002). Zusätzlich ist ein 2,5 m breiter Abstellstreifen angeordnet. Die Länge des aufgeweiteten Bereichs im Tunnel beträgt ca. 220 m. Der Querschnitt beträgt hier rund 80 m2 [Einlage 4-2.19.2]. Auf der RFB Schwechat geht der Abstellstreifen etwa 190 m vor dem Portal in eine dritte Fahrstreifen (Abfahrt Rampe 1004) über. Dieser Manöverstreifen weist eine Länge von ca. 175 m auf und führt auf die Abfahrt zum Knoten Schwechat (Rampe 2004). Der Abstellstreifen entfällt in diesem Bereich [Einlage 4-2.19.1]. Im Bereich der HASt Eßling sind zusätzlich zum Abstellstreifen und den beiden Fahrspuren ein Beschleunigungs- bzw. ein Verzögerungsstreifen angeordnet. Damit ergibt sich hier ebenfalls in beiden Röhren ein deutlich größerer Tunnelquerschnitt. Die Länge dieses aufgeweiteten Abschnittes beträgt ca. 270 m auf der RFB Schwechat und ca. 100 m auf der RFB Süßenbrunn. Der Querschnitt beträgt gemäß Einlage 4-3.2 rund 80 m2 (RFB Schwechat) bzw. 67 m2 (RFB Süßenbrunn). Das Nordportal weist keine Besonderheiten auf. Vorportalbereich Die Zufahrten zum Tunnel für die Ereignisdienste, die Überfahrten und die Haltebuchten im Vorportalbereich sind in Kapitel 3.13 näher beschrieben. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 5 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 2.2 Tunnel Donau-Lobau Verkehr JDTV und LKW Anteil Gemäß Sicherheitsdokumentation [Einlage 4-1.1] ist im Jahr 2025 (Inbetriebnahme) mit einem JDTV von 55'000 Kfz/24h (beide Fahrtrichtungen zusammen) zu rechnen. Der LKWAnteil unterscheidet sich in den beiden Fahrtrichtungen geringfügig. Für die RFB Süßenbrunn wird von einem LKW-Anteil von 7.3% ausgegangen. In der Gegenrichtung liegt der Anteil mit 6.9% etwas tiefer. Diese Annahmen entsprechen dem Planfall M-Max [Einlage 1.C-2]. Der Baubeginn des Abschnitts Schwechat bis Groß-Enzersdorf (Tunnelabschnitt) ist für 2018, die Verkehrsfreigabe für das Jahr 2025 geplant. Auf Grund des grossen Zeitraumes bis zur Inbetriebnahme sind keine verlässlichen Verkehrsprognosen für das Jahr 2035 (10 Jahre nach Inbetriebnahme) verfügbar. Stauhäufigkeit Es wird eine hohe Stauhäufigkeit von 151 h/Jahr (Fahrtrichtung Norden) bzw. von 252 h/Jahr (Fahrtrichtung Süden) angenommen [Einlage 4-1.1]. Die Häufigkeit eines Rückstaus im Bereich der Abfahrt der HASt Eßling ist in Einlage 1.C-2 (Kapitel Leistungsfähigkeitsnachweise) dokumentiert. Ein Rückstau in den Haupttunnel ist gemäß dieser Quelle nicht zu erwarten. Zudem ist eine Signalregelung bzw. Verkehrssteuerung vorgesehen, um einen Rückstau auf der Rampe 209 zu verhindern [6]. Für das Jahr 2035 liegt gemäß weiterführender Unterlage WU-12 [5] die erwartete Stauhäufigkeit bei 161 h/Jahr (Fahrtrichtung Norden) bzw. bei 264 h/Jahr (Fahrtrichtung Süden). Anteil Gefahrguttransporte Der Anteil von Gefahrguttransporten am LKW-Anteil liegt gemäß Risikoanalyse GGT [Einlage 4-1.4] bei 4,6% (bezogen auf den JDTV). Diese Annahme basiert auf den Verkehrsprognosen für das Jahr 2025 (Maximalplanfall M-Max) und auf einer aktuellen Gefahrgutprognose der arealConsult und einer österreichweiten Erhebung aus dem Jahr 2006/2007. Zulässige Höchstgeschwindigkeit Für die Trassierung der Tunnelstrecke wurde eine Projektierungsgeschwindigkeit von Vp = 100 km/h festgelegt [3]. Die von der Projektwerberin vorgesehene Geschwindigkeit in den beiden Haupttunnelröhren beträgt 80 km/h [Einlage 4-1.1]. Auf den Rampen der HASt Eßling ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 6 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 2.3 Tunnel Donau-Lobau Einstufung des Tunnels Besondere Charakteristika In der Sicherheitsdokumentation wird auf die nachfolgenden aufgeführten besonderen Charakteristika verwiesen: � Trassierung: Überschreitung der zulässigen maximalen Längsneigung von 3.0 % auf den Rampen der HASt Eßling. � Mittelstreifenüberfahrten: Es wird darauf hingewiesen, dass am Nordportal eine Überquerung des Mittelstreifens nur über die Betriebsumkehr möglich ist. Weiter wird die außergewöhnliche Tunnellänge von 8.275 m erwähnt. In diesem Zusammenhang wird auf die folgenden zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen verwiesen: � Durchgehender Abstellstreifen mit einer Breite von 3.0 m. � Erhöhter baulicher Brandschutz im Bereich der Schutzniveau 3 bzw. 1. � Besondere Berücksichtigung im Alarm- und Einsatzplan. � Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h und eine "mögliche" Section Control. Gefährdungsklasse Der Tunnel Donau-Lobau liegt gemäß Einlage 4-1.1 in der Gefährdungsklasse IV. Die durchgeführte vereinfachte Risikobeurteilung ist nicht dokumentiert. Das Risikoäquivalent wurde auch mit dem Tunnel-Risikoanalysemodell der RVS 09.03.11 bestimmt [Einlage 4-1.3]. Risikoanalyse Der Risikoerwartungswert (ohne Berücksichtigung einer Section Control) liegt im Tunnel Donau-Lobau gemäß vertiefender Risikoanalyse [Einlage 4-1.3] mit den vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen für das Jahr 2025 bei 0,7949, während sich für einen Referenztunnel gemäß STSG ein Wert von 1,5899 ergibt. Für das Jahr 2035 ergibt sich auf Grund des höheren JDTV und der etwas höheren Anzahl von Staustunden ein Risikoerwartungswert von 0,9179 [5]. Für die Ermittlung des Risikos wurden die Verkehrsdaten des Maximalplanfalls M-Max verwendet. Das Risiko für den Haupttunnel und die Rampen der HASt Eßling wurde separat ermittelt und addiert. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 7 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Bei der Quantifizierung des Risikos wurden die folgenden Besonderheiten speziell berücksichtigt: � Geschwindigkeitsreduktion: Die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h ist im Haupttunnel auf 80 km/h und auf den Rampen der HASt Eßling auf 50 km/h reduziert. Auf Grund der mit der Geschwindigkeitsreduktion verbundenen, geringeren kinetischen Energie wird angenommen, dass sich das Ausmaß bei einem Unfall im Haupttunnel um den Faktor (80/100)2 bzw. (50/100)2 reduziert. � Durchgehender Abstellsteifen: In der Risikoanalyse wird angenommen, dass sich auf Grund des durchgehenden Abstellsteifen eine Reduktion der Unfallhäufigkeit ergibt. Aus einer Studie zum Einfluss von Abstellstreifen auf Autobahnen in Deutschland geht hervor, dass bei 2 Fahrstreifen mit 3,75 m Breite die Unfallraten auf Teilabschnitten ohne Standstreifen um 31 % höher sind als auf den Teilabschnitten mit Standstreifen. Auf dieser Grundlage wurde in der Risikoanalyse die Unfallrate um den Faktor 1/1,31 vermindert. � Erhöhte Längsneigung in den Rampen der HASt Eßling: Die Unfallrate wurde auf den Rampen mit einem Gefälle von > 3% um einen Faktor 1,35 erhöht. Diese Annahme basiert auf einer Studie zum Einfluss der Längsneigung auf die Unfallhäufigkeit auf der Tauern Autobahn, aus der hervorgeht, dass sich bei einem Gefälle von 4,5% die Unfallhäufigkeit gegenüber einem Flachstück um 35% erhöht. Weiter wurde die Wirkung der nachstehend aufgeführten, alternativen Maßnahmen untersucht: � Section Control: Der Einbau einer Section Control führt gemäß Einlage 4-1.3 zu einer markanten Reduktion des Risikos (Risikoerwartungswert von 1,1382). Damit würde das Risiko allein durch diese Maßnahme deutlich unter das Risiko des STSG Referenztunnels gesenkt. � Verringerung des Notausgangsabstandes: Die Risikoreduktion, die sich gemäß dem Risikoanalysemodell der RVS 09.03.11 durch eine zusätzliche Verkürzung des Querschlagabstandes auf 250 m ergeben würde, ist nur marginal. Der Risiko erwartungswert würde in diesem Fall gemäß Einlage 4-1.3 von 0,7949 auf 0,7857 sinken. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 8 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 2.4 Tunnel Donau-Lobau Zulässigkeit von Gefahrguttransporten Risikoermittlung Zur Beurteilung der Zulässigkeit des Transportes von Gefahrengut durch den Tunnel DonauLobau wurde eine Bewertung gemäß RVS 09.03.12 durchgeführt [Einlage 4-1.4]. Auf Grund des JDTV und der großen Tunnellänge erfolgte zur Beurteilung eine Analyse des Risikos an Hand des OECD/PIARC Modells. Es ergibt sich ein Risikoerwartungswert von 1,309 10-3 Toten/Jahr. Die Summen häufigkeitslinie im W-A-Diagramm liegt gemäß Einlage 4-1.4 durchwegs deutlich unter der in der RVS 09.03.12 definierten Referenzlinie. Um abzuschätzen, wie sich ein Anstieg des Anteils von Gefahrguttransporten auswirkt, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Selbst bei deutlich höheren Gefahrgutanteilen – bis zu einem Faktor 15 höher – wird gemäß Einlage 4-1.4 die Referenzlinie der RVS 09.03.12 noch immer nicht überschritten. Damit sind keine Einschränkungen des Gefahrguttransportes durch den Tunnel DonauLobau notwendig. Der Tunnel Lobau wird daher der ADR Tunnelkategorie A zugewiesen. Aufstellflächen Gemäß Einlage 3A-2 ist zur Sammlung und danach gesicherten und kontrollierten Durchleitung von Sondertransporten durch den Tunnel eine Aufstellfläche mit je 12 LKWStellplätzen (an der Mannswörther Straße östlich der S 1 Trasse und des Kreisverkehrs der ASt Mannswörth) geplant und in den Lageplänen dargestellt. An der ASt Groß-Enzersdorf befindet sich ein weiterer Aufstellplatz für Gefahrguttransporte. Diese Aufstellfläche ist ebenfalls für 12 Sondertransporte ausgelegt [Einlage 3.C-2.1]. In Einlage 4-1.4 sind die Grundlagen für die Ermittlung der benötigen Stellplatzzahl dokumentiert. Die Zahl von 12 Stellplätzen basiert auf der Annahme von maximal 100 Gefahrguttransporten an einem Werktag. Aus einer statistischen Auswertung von typischen Tagesganglinien wurde abgeleitet, dass pro Stunden in 90% der Zeit nicht mehr als 12 Gefahrguttransporte zu erwarten sind. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 9 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 2.5 Tunnel Donau-Lobau Bauliche Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen Begehbare Querschläge Die beiden Richtungsfahrbahnen sind durch 10 begehbare (GQ) und 8 befahrbare Querverbindungen (EQ) miteinander verbunden. Der Regelabstand der Querverbindungen beträgt 500 m wobei jede 2. Querverbindung befahrbar ist. Im Bereich der bergmännischen Bauweise sind die Verbindungen als Querschläge ausgeführt. Die 6 begehbaren, rund 14 m langen Querschläge verfügen in der Mitte über einen Abschluss mit zwei in einer Ebenen angeordneten, gegenläufigen Türen (B x H = 1,0 m x 2.2 m, Brandwiderstandsklasse EI290-C, Panikstangenverschluss in Fluchtrichtung). Die Querschläge weisen in der Mitte einen Hochpunkt auf mit einem Gefälle von 5,0% (offene Bauweise) bzw. 0,5% (bergmännische Bauweise) auf beide Seiten [Einlage 4-2.14.2]. In zwei der begehbaren Querschläge im bergmännischen Teil des Tunnels sind beidseits des Fluchtweges Technikräume geplant (GQ-TR), in denen unter anderem Trafos und Mittelspannungsräume angeordnet werden (vgl. auch Kapitel 2.9). Die Räume sind mit Türen in der Qualität EI290 versehen. In diesen Querschlägen befinden sich auch Räume mit einem Ein-/Ausstieg in den unter der Fahrbahn liegenden Zuluftkanal. Der Abschluss zwischen den beiden Fahrröhren ist in diesem Fall mit einem Tor (B x H = 3,0 m x 3,3 m) versehen, in das zwei gegenläufige Türen (B x H = 1,0 m x 2,2 m, Panikstangenverschluss in Fluchtrichtung) integriert sind. Die Türen / Tore werden in der Qualität Brandwiderstandsklasse EI290 ausgeführt, wobei die beiden Türen selbstschließend sind. Im Querschlag ist beiderseits der Türe je ein Einbringschacht angeordnet, über den der unter dem Querschlag verlaufende Kanal, der die beiden Bodenkanäle verbindet, erreicht werden kann. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie die beiden Bodenkanäle in diesem Bereich abgetrennt sind. Ein begehbarer Querschlag befindet sich im Südabschnitt mit offener Bauweise. Die Ausführung ist gleich wie im bergmännischen Teil. Drei begehbare Querschläge liegen im Nordabschnitt mit offener Bauweise. In diesem Bereich sind die Fluchttüren (B x H = 1,0 m x 2,2 m, Brandwiderstandsklasse EI290-C, Panikstangenverschluss in Fluchtrichtung) in der Mittelwand angeordnet. Der Öffnungswinkel der Türen beträgt 120°. An der Bordsteinkante sind werkzeuglos demontierbare Geländer vorgesehen [Einlage 4-2.14.1]. Mit Einsatzfahrzeugen befahrbare Querschläge Sieben der acht befahrbaren Querschläge liegen im bergmännischen Abschnitt des Tunnels, wobei die beiden äußersten im Bereich der BS bzw. BZ zu liegen kommen. Die befahrbaren Querschläge verfügen in der Mitte über einen Abschluss mit einem zweiflügeligen Tor (B x H = 3,6 m x 4,0 m, Brandwiderstandsklasse EI290) in die 2 Fluchttüren (B x H = 1,0 m x 2,2 m, Brandwiderstandsklasse EI290-C, Panikstangenverschluss in Fluchtrichtung) eingelassen Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 10 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau sind. Die Querschläge weisen in der Mitte einen Hochpunkt mit einem Gefälle von 0,5% auf beide Seiten auf. Der befahrbare Querschlag im Bereich der offenen Bauweise Nord wird als Schiebetor ausgeführt (B x H = 3,6 m x 4,0 m, Brandwiderstandsklasse EI290). Für die Schiebetore ist eine zusätzliche Innenlichte von 0,25 m vorgesehen [Einlage 4-2.14.1], so dass der erhöhte Seitenstreifen nicht eingeschränkt wird. Im bergmännischen Abschnitt befindet sich unter den Querschlägen ein Hohlraum über den die beiden Zuluftkanäle verbunden sind. Diese Verbindung ist beidseitig rauchdicht abgeschlossen [Einlage 4-2.14.3]. In den Abschlüssen ist eine Durchstiegsöffnung vorgesehen. Notrufnischen Notrufnischen sind in einem Regelabstand von 125 m angeordnet. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sind im bergmännischen Teil "eingestellte" Nischen im Bereich des außenliegenden erhöhten Seitenstreifens vorgesehen. Diese Nischen sind nicht versenkt, sondern ragen 0,70 m in den Tunnelraum hinein. Das führt zu einer Unterbrechung des außenliegenden, erhöhten Seitenstreifens. Auf dem Abstellstreifen wird im Bereich der Nischen eine Sperrfläche markiert [Einlage 4-2.15]. Die Breite des Abstellstreifens wird durch die Notrufnischen jedoch nicht eingeschränkt. Als Anprallschutz sind in Fahrtrichtung vor den Nischen Betonleitwände vorgesehen (Aufhaltestufe H2). In den Abschnitten mit offener Bauweise sind konventionelle, "versenkte" Notrufnischen geplant, die zu keiner Einengung des Seitenstreifens führen. Die Notrufnischen im bergmännischen Teil weisen folgende Abmessungen auf: Tiefe: 1,00 m, Breite: 2,30 m und Höhe: 2,25 m. Die Abmessungen der Nischen in den Abschnitten mit offener Bauweise entsprechend den Vorgaben der RVS 09.01.24 (Tiefe: 1,65 m, Breite:1,65 m, Höhe: 2,25 m). In den Rampen 208 und 209 sind ebenfalls konventionelle Notrufnischen im Abstand von 125 m vorgesehen. Feuerlöschnischen Da die Unterbrechung des erhöhten Seitenstreifens nur auf einer Seite akzeptiert werden sollte, werden im bergmännischen Bereich des Tunnels die Feuerlöschnischen, entgegen den Vorgaben der RVS 09.01.24, ebenfalls auf der außenliegenden Seite unmittelbar anschließend an die Notrufnischen angeordnet. Der Regelabstand beträgt damit ebenfalls 125 m. In den Abschnitten mit offener Bauweise sind die Feuerlöschnischen hingegen in der Mittelwand angeordnet. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 11 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Im Bereich der BZ bzw. der BS, wo der Übergang zwischen den innen- und außenliegenden Anordnung der Nischen erfolgt, sind gemäß Einlage 4-2.8 beidseitig der Fahrbahn Nischen vorgesehen. Die Feuerlöschnischen im bergmännischen Teil weisen folgende Abmessungen auf: Tiefe: 1,00 m, Breite: 2,65 m und Höhe: 2,25 m. Die Abmessungen der Nischen im Bereich der BS und der BZ entsprechend den Vorgaben der RVS 09.01.24. In den Rampen 208 und 209 sind ebenfalls konventionelle Feuerlöschnischen im Abstand von 125 m vorgesehen. Zusätzliche Nischen finden sich bei km 23.9+81,75 (Kollektor). Elektronischen Alle 1.000 m sind Elektronischen erforderlich. Diese sind im bergmännischen Tunnelabschnitt bei den EQ-EN angeordnet. Zusätzliche Nischen sind bei den Rampen der HASt Eßling und im Abschnitt der offenen Bauweise Nord im Block N 171 jeweils an der Außenseite jeder RFB vorgesehen. Kabelkanäle In den Wannen und den Tunneln in offener Bauweise werden die Kabel für die Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen sowie die Löschwasserleitung in den Versorgungskanälen unter den erhöhten Seitenstreifen geführt. Im bergmännischen Abschnitt werden unter der Fahrbahn in einem rund 12 m2 großen Kanal die Löschwasserleitung und die durchgehenden Kabelführungen situiert. Von hier aus sind Ausfädelungen zu den Elektro- und Technikräumen in den Querschlägen vorgesehen. Kollektoren Bei den beiden Rampen der HASt Eßling erfolgt eine Verbindung unter der Bodenplatte durch einen Kollektor. Ein weiterer Kollektor verbindet die beiden Elektronischen bei Block 171 [Einlage 4-2.8]. Zugänge zum Bodenkanal und zur Zwischendecke Zu- und Ausgänge zum unter der Fahrbahn liegenden Kanal sind gemäß Einlage 4-2.1 ca. alle 1.000 m bei jedem EQ-EN sowie bei den beiden GQ-TR geplant. Bei den eingestellten Nischen ist alle 1.000 m ein Zugang in den Abluftkanal über eine Leiter und eine Einstiegöffnung möglich. Fahrbahnaufbau Nähere Angaben zum Fahrbahnaufbau finden sich in Kapitel 2.8. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 12 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHM HMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 2.6 Tunnel Donau-Lobau Brandbeständigke keit baulicher Anlagen Gemäß der Projekteinlage 4 4-2.1 wurden dem „Tunnel Donau – Lobau u““ mit der „Offenen Bauweise Süd“, der „Tunnelst lstrecke r in Schildbauweise“ und der „Offenen Bauweise B Nord“ die nachfolgenden Kategorien und nd erforderlichen Schutzniveaus zugrunde gel elegt. Offene Bauweise - Süd Für alle Tunnelbauwerke des s Bereiches Offene Bauweise - Süd gilt die Kategorie D und das Schutzniveau SN3. Für die im Grundwasser lliiegenden e Tunnelbauwerke des Tunnels Donau-Lobau wird ruktionsprinzip k einer hinsichtlich des baulichen Brandschutzes in der Regel das Konstru unabhängigen Brandschutz-In Innenschale aus Faserbeton angewendet. Der D Faserbeton hat der RVS 09.01.43 (Inne enschalenbeton) n zu entsprechen. Für die rechteckigen Rahmenquerschnitte mit den gewölbeartig aufgesetzten Lüftungs gskanälen ist die Brandschutz-Innenschale geg egenständlich mit 25 cm Stärke (23 cm + 2 cm Fugeneinlage) geplant, die Zwischendecke wird auf volle Stärke von 60 cm in Faserbe beton ausgeführt, da das für den Gewölbeschub e errforderliche Zugband vor Brandeinwirkungen en geschützt werden muss. Bodenplatte, aufgehend nde Wände und Gewölbedecke der Außensch chale sind als weiße Wanne konstruiert. Sämtl tliche i Dehnfugenbänder bzw. Dehnfuge gen haben einen brandbeständigen Fugenabsc schluss. Als Fugeneinlage der Brandschutz tzinnenschale i ist im Dehnfugenbereich eine Brand ndschutzplatte s eingelegt. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 13 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Im kurzen Bereich der einzelligen rechteckigen Tunnelrahmen ohne Abluftkanäle werden die aufgehenden Wände auf volle Wandstärke (60 cm) und die untersten 20 cm der Decke in Faserbeton hergestellt. Die Bewehrung wird dabei konstruktiv so angeordnet, dass die dem Schutzniveau entsprechende erforderliche Standsicherheit und Dichtheit auch nach einem Brandereignis gegeben ist und der Tunnel lt. Planer mit minimalem Aufwand saniert werden kann (Ersatz des durch Brand beschädigten Faserbetons). Tunnel in Schildbauweise Zur Gewährleistung des Schutzniveaus SN3 wurde gegenständlich ein durchgehend zweischaliger Ausbau mit einer 30 cm starken Brandschutz-Innenschale aus Faserbeton gewählt. Die Brandschutzschale wird als konstruktiv bewehrte (zur Risseminimierung in den Auflagerbereichen) „Opferschale“ ausgelegt. Sie dient insbesondere dem Schutz der Tübbinge inklusive deren Dichtungsrahmen zur Vermeidung des Verlustes der Standfestigkeit des Tunnels wie zur Vermeidung des Verlustes der Wasserdichtigkeit im Brandfall. Die Brandschutzschale kann im worst-case komplett rückgebaut und neu hergestellt werden, die Tragsicherheit und Wasserdichtigkeit der Tunnelröhren bleiben davon vollkommen unberührt. Die Blocklängen der Brandschutzschale sind mit 10-15 m vorgesehen, die Blockfugen als Pressfugen mit durchgehender Bewehrung und rückwärtiger Abdichtung mit Brandschutzplatte ausgebildet. Des Weiteren in den Pressfugen vorgesehen sind Fugenelemente und/oder Fugenkitt, der im Brandfall aufschäumt und den Durchgang für Feuer verhindert. Die Bemessung erfolgt in Ringrichtung nach den Kriterien der RVS 09.01.23, in Längsrichtung wird die Bewehrung nach den Kriterien der Rissweitenbeschränkung ermittelt. Zwischen Tübbinge und Faserbeton-Brandschutzschale wird umlaufend eine mit Vlies geschützte PE-Folie angeordnet. Die im Brandfall zu gewährleistende Funktionalität der Tübbing-Fugeneinlagen wird in den Projekteinlagen 4-2.1 Anhang Kapitel 17.2 und 17.3 dargelegt. Die Zwischendecke muss lt. RVS 09.01.23 der Brandwiderstandsklasse R90 gemäß ÖNORM EN 13501-2 entsprechen. Sie wird in Stahlbeton ausgeführt und erfüllt durch Einhaltung der konstruktiven Anforderungen hinsichtlich Betondeckung, Dicke und Betoneigenschaften die brandschutztechnischen Anforderungen. Die Zwischendecke wird gegenständlich daher nicht in Faserbeton ausgeführt, nach einem Brandereignis ist die Sanierung bzw. Erneuerung möglich. Im Bereich der Notruf und Feuerlöschnischen ist die Brandschutzinnenschale unterbrochen. Der erforderliche Brandschutz wird hier mittels Brandschutzplatten erreicht. Der rechnerische Nachweis hinsichtlich des erforderlichen Brandschutzes (Einlage 4-2.2.5) wurde für einen Tunnelquerschnitt bei S1 km 17,217 im Bereich Alberner Hafen mit reduzierter Überlagerungslast (ungünstigster Bettungszustand mit größten Schalendehnungen), mit Brandherd im direkten Einflussbereich der Lüftungsklappe und ohne Berücksichtigung der Zwischendecke geführt. Er ist für den gesamten Tunnelabschnitt Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 14 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau gültig. Ziel und Zweck waren die Bemessung der Brandschutzschale (d=30 cm) sowie die Ermittlung der Auswirkungen auf die Tübbingschale (d=60 cm) Für die Brandbelastung wurde die „RVS-Richtlinie Österreichische Temperatur-Zeitkurve für die Straße – Regelfall max. 1,5 m/s“ (ÖVBB - RiLi; Erhöhter Brandschutz mit Beton für unterirdische Verkehrsbauwerke und ÖVBB - Sachstandsbericht; Brandeinwirkungen Straße, Eisenbahn, U-Bahn) mit einer maximalen Brandtemperatur von 1200°C und Vollbranddauer von 120 min inklusive Nacherwärmung verwendet. Die Brandlast wurde im rechnerischen Modell als Dehnung simuliert. Die Tragsicherheitsnachweise für den Brandfall wurden bis zur einschließlich 120. Minute auf Basis der ÖN EN 1991-1-1 (außergewöhnlicher Lastfall, Sicherheitsfaktor γ=1,0) und der entsprechenden Temperatureindringkurven geführt. Dies entspricht der Gefährdungsklasse IV / Schutzniveau SN3 gemäß RVS 09.01.45 Die ausreichende Standsicherheit der mit einer Dicke von 30 cm und Faserbeton projektierten Brandschutzschale wurde nachgewiesen (Faserbetonverhalten gemäß „ÖVBB RiLi; Faserbeton“ gleich dem Normalbetonverhalten). Die Bemessung der Tübbingschale genügt ausreichend auch dem Lastfall Brand. Die Querschläge werden mit einer wasserdichten Ortbetonschale (WDI) mit Dicken von 60 cm bei den EQ-EN und GQ-TR sowie 30 cm bei den GQ Querschlägen ausgebaut. Aufgrund der Druckwasserhöhe größer 3 bar wird zusätzlich eine Rundumabdichtung (doppeltes Abdichtungssystem) aus einer einlagigen Kunststoffdichtungsbahn mit Abdichtungssystem zwischen Spritzbetonschale und WDI verlegt. Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden die Innenschalen in Faserbeton ausgeführt. Der rechnerische Nachweis hinsichtlich des erforderlichen Brandschutzes (Einlage 4-2.2.6 Kap.5) wurde für einen Querschlag mit großer Ausbruchsfläche (GQ-TR06; km 21,467) bei geringster Überlagerung (ungünstigster Bettungszustand) und mittigem Brandherd geführt. Für die Brandbelastung wurde die „RVS-Richtlinie Österreichische Temperatur-Zeitkurve für die Straße – Regelfall max. 1,5 m/s“ (ÖVBB-RiLi; Erhöhter Brandschutz mit Beton für unterirdische Verkehrsbauwerke und ÖVBB-Sachstandsbericht; Brandeinwirkungen Straße, Eisenbahn, U-Bahn) mit einer maximalen Brandtemperatur von 1200°C und Vollbranddauer von 120 min inklusive Nacherwärmung verwendet. Die Brandlast wurde im rechnerischen Modell als Dehnung simuliert. Die Tragsicherheitsnachweise für den Brandfall wurden bis zur einschließlich 120. Minute auf Basis der ÖN EN 1991-1-1 (außergewöhnlicher Lastfall, Sicherheitsfaktor γ=1,0) und der entsprechenden Temperatureindringkurven geführt. Dies entspricht der Gefährdungsklasse IV / Schutzniveau SN3 gemäß RVS 09.01.45 Die ausreichende Standsicherheit des gegenständlichen Bauwerks wurde für die Innenschalendicke von 60 cm und einer Betongüte von C40/50 nachgewiesen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 15 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Offene Bauweise - Nord Für jene Tunnelbauwerke des Bereiches Offene Bauweise - Nord wo die Tunneldecke unter dem Grundwasser liegt gilt die Kategorie D und das Schutzniveau SN3, ab dem Bereich der über dem Grundwasser liegenden Tunneldecke gilt die Kategorie A und es genügt das Schutzniveau SN1 Für die im Schutzniveau SN3 liegenden zweizelligen rechteckigen Rahmenquerschnitte mit den gewölbeartig aufgesetzten Lüftungskanälen gilt analog der OBW-Süd das Konstruktionsprinzip der unabhängigen Brandschutz-Innenschale aus Faserbeton. Die konstruktive Ausbildung von Außen- und Innenschale erfolgt ebenso analog der OBW-Süd. Eine Ausnahme von der zweischaligen Ausführung stellen die beiden Rampen 209 und 208 dar. Bei diesen einzelligen Tunnelrahmen werden die aufgehenden Wände auf volle Wandstärke (80 cm) und die untersten 20 cm der Decke in Faserbeton hergestellt. In den letzten Abschnitten, wo die Tunneldecke über dem GW liegt und das Schutzniveau SN1 genügt, ist keine Brandschutz-Innenschale mehr erforderlich. Die Außenwände werden auf volle Wandstärke aus Faserbeton hergestellt und übernehmen auch die Funktion der Brandschutzschale. Die Zwischendecke wird nach wie vor ebenfalls zur Gänze in Faserbeton ausgeführt, da das für den Gewölbeschub erforderliche Zugband vor Brandeinwirkungen geschützt werden muss. Im Bereich des zweizelligen Tunnelquerschnitts ohne Lüftungskanäle werden die aufgehenden Wände (60 cm) und die untersten 20 cm der Decke (100 cm) in Faserbeton hergestellt. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 16 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHM HMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 2.7 Tunnel Donau-Lobau Erdbebensicherhe heit Das Wiener Becken ist eine sseismotektonische e aktive Störungszone und dh hat von der Anzahl der Beben her die höchste Seismizität S der österreichischen Bebenregio ionen. n Entsprechend der Orientierung der seis ismischen m Störungszonen im Wiener B Be ecken nimmt die Bebenbelastung von Süden nach na Norden hin ab. Eine Erdbebenzonierung ng kann der ÖNORM B 4015 entnommen werden, n, wobei die angegebenen Referenzbeschle hleunigungen für die Bebenbelastung von Hochbau auten gelten. Die zu treffenden Maßnahmen en werden nicht nur von der Stärke eines mög öglichen Erdbebens, sondern auch von der Art des es Bauwerks maßgeblich beeinflusst. Währen rend bei Hochbauten die Reaktionen auf seismis ische c Einwirkungen im Wesentlichen durc rch h Trägheitseffekte bestimmt werden, sind bei einem e im Untergrund eingebetteten Tunnel el die Reaktionen in erster Linie kinematischer Na atur t und werden durch die Baugrund-Bauwe erk r Wechselwirkung während des Bebens gesteu euert. Maßgeblich für die Belastung durch die d Bebenkräfte ist damit die Kompatibilität der Tunneldeformationen Tu zu jenen des Untergrun undes. Hiezu enthält ÖNORM B 4015 aber kein ine e Angaben. Es ist daher entsprechend der d Einlage 6-3.2 Seismizität wie folgt vorzugeh hen: e Ausgehend von der Magnitu tude d der Erdbeben werden die Bodenbeweg egungen unter Tage abgeschätzt. (in etwa die Hälfte der Schwinggeschwindigk igkeiten und der Bodenbeschleunigung von der GOK) Daraus lassen sich dann - mitit den seismischen Bodenparametern und den g ge eometrischen Größen des Bauwerks - nach h dem Verfahren von Tamura und Smirnow (1995)) d die Spannungsbelastungen des Tunnels, u un nd d zwar Radial- und Tangentialspannungen bestim timmen. Alle weiteren bauseitig zu treffenden en Maßnahmen sind derart zu gestalten, da ass die nachfolgend angegebenen n seismologischen Bemessungskennwerte, Verfo rformungen und Resonanzen beherrscht werde rden können. Für den maßgebenden Qu uerschnitt im Bereich Alberner Hafen w wu urde - wie zuvor he Belastung des Tunnels Donau-Lobau ermitittelt. t Die maximalen beschrieben - die dynamische Längenausdehnungs- und Scherwirkungskoeffizienten Sc ermittelten sich h zu (angegeben in millionstel Bruchteilen): relativ tive Längsdeformation εxx = 14 ppm ; relative ive Scherdeformation γxy = 40 ppm. Für das im Tertiär eingebettete Tunnelbauwerk ergab aben sich maximale dynamische Randspannunge gen n (Druck/Zugspannungen) von σ r,dyn = 3,,3*105 N/m² bzw. Tangentialspannungen (Scher erspannungen) von σ t,dyn = 9,7*105 N/m². Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 17 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Aufgrund dieser Werte wurde im Zuge der Projektierung festgestellt, dass für den im Tertiär eingebetteten Tunnel die Erdbebenbelastung in der Betriebsphase als sehr gering zu bewerten ist. Hinsichtlich der erforderlichen Wasserdichtigkeit des Tübbingtunnels wurde bei S1 Km 17,217 die Reaktionen des Tunnelquerschnittes auf eine Erdbebenbeanspruchung nach einer quasistatischen Methode angenähert rechnerisch ermittelt. Für diese 2dimensionale FE-Berechnung wurden Tübbingring und Fuge entsprechend modelliert und eine auf Basis ÖNORM B 4015 berechnete statische horizontale Zusatzlast (Eh = kE x Ptot mit KE = ε x k1 x k2 x k3). in bestimmten Belastungsschritten aufgebracht. Die Ergebnisse zeigten ein begrenztes Klaffen einzelner Längsfugen. Die ermittelte Öffnung der Längsfugen vom max. 1,6 mm bringt keinerlei Risiko eines Wassereintrittes für den Lastfall Erdbeben. Selbst bei Versatz der Dichtungsbänder von 20 mm und der sich dabei für die Längsfugen ergebenden Gesamtspaltweite von ca. 8 mm zeigten sich – unter Zugrundelegung entsprechender Dichtungsprofile - noch ausreichende Reserven gegenüber dem planmäßigen max. Wasserdruck. Damit kann trotz geringfügiger Öffnung der Längsfugen im Lastfall Erdbeben die Dichtheit des Tunnels als gewährleistet gelten. Ein Öffnen der Ringfugen ist eine Funktion der durch das Erdbeben verursachten Verschiebungen im Untergrund. Nachdem die tertiäre Sedimentauffüllung eine große Mächtigkeit aufweist, wird lt Projekt ein Einfluss aus geologisch bedingten Verformungen ausgeschlossen. Für die relativ steifen Anbindungen von Querschlägen an die Haupttunnel oder die Haupttunnel an die massive Schächte der OBW werden im Zuge der Ausschreibungsplanung entsprechende konstruktive Details für Fugenausbildungen die auch die geringen Verformungen aus dem Lastfall Erdbeben schadenfrei aufnehmen können, erarbeitet. Stand der Technik für die Abdichtung zwischen SBW und OBW ist die Verwendung von Dehnfugenbändern, welche die geringen Verschiebungen problemlos aufnehmen können. Für die Abdichtung des Überganges Querschlag – Haupttunnel ist eine zurzeit verwendete Lösung die Tunnelmembran mittels Heißklebern an die Tunnelschale anzukleben, anzuklemmen und zu überspritzen. Diese flexible Verbindung (Detail entsprechend 4-2.2.3 Kapitel 9.5) ist ebenfalls in der Lage die geringen Verschiebungen aufgrund des LF Erdbeben schadenfrei aufzunehmen. Für den Erdbebenlastfall ergeben sich lt. Projekt keine zusätzlichen Leckagewassermengen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 18 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 2.8 Tunnel Donau-Lobau Fahrbahnaufbau und Entwässerung Fahrbahnaufbau Für die Tunnel der offenen Bauweisen mit dichten Bodenplatten wurde folgender Fahrbahnaufbau gewählt: 22 cm Betondecke 5 cm bituminöse Tragdeckschicht 25 cm Einkornbeton Bem.: Entsprechend RVS 09.01.23 gilt für Tunnel in offener Bauweisen mit dichten Bodenplatten folgender Fahrbahnaufbau: 22 cm 5 cm ≥20cm Betondecke bituminöse Tragdeckschicht ungebundene untere Tragschicht, bzw. eine andere Maßnahme mit gleicher Wirkung In Anlehnung an die Planung der S1-Süd wurde anstatt der ungebundenen unteren Tragschicht von ≥ 20cm eine 25 cm starke Einkornbetonschicht gewählt. Der Einkornbeton hat den Sinn Leckagewässer, die durch die als „Weiße Wannen“ ausgebildete Sohlplatten hindurchtreten und in geringem Umfang zulässig sind, gezielt abzuleiten. Für die Tunnel der offenen Bauweise Nord mit Streifenfundamenten gilt gem. RVS 03.08.63 Lastklasse S Bautyp 5: 25 cm 5 cm ≥45 cm Betondecke bituminöse Tragdeckschicht ungebundene untere Tragschicht (Frostschutzschicht) Für die Tunnel der Schildbauweise gilt gem. RVS 09.01.23: 22 cm 5 cm ≥30 cm Betondecke bituminöse Tragdeckschicht ungebundene untere Tragschicht Entwässerungssystem Das für den Tunnel Donau-Lobau geplante Entwässerungssystem ist in Einlage 4-2.1, 4-2.9 und 4-2.18 beschrieben. Demzufolge ist die Entwässerung als Trennsystem aufgebaut, so dass Leckage- und Fahrbahnwässer getrennt abgeleitet werden. Die Leckagewässer werden in beiden Tunnelröhren über Drainmatten die zwischen den Tübbingen und der Brandschutzschale eingelegt sind einem auf dem Sohlbeton Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 19 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau angeordneten Teilsickerrohr DN 315 zugeführt. Die Wässer werden in dieser Rohrleitung gefasst und am Tunneltiefpunkt über eine Hebeanlage mittels Schmutzwasserpumpe und Druckleitung zu einem gemeinsamen Zwischenbecken in der BZ Süd und von dieser zur obertägigen Versickerungsanlage gepumpt. Für die Dimensionierung des Entwässerungssystems der Leckagewässer wurde in Anlehnung an den ÖVBB Sachstandsbericht Tübbinge und die deutsche Rili 853 der DB AG eine zulässige Leckagewassermenge von [0,2 l / (m² x d)] zugrunde gelegt. Für den Brandlastfall wie den Erdbebenlastfall ergaben sich rechnerisch – wie im Projekt nachgewiesen - keine zusätzlichen Leckagewassermengen. Fahrbahnwässer - Bereich Portal Süd bis Hochpunkt Die Fahrbahnwässer oder auch die bei einem Unfall austretenden Flüssigkeiten fließen gravimetrisch zu den jeweils am tiefer liegenden Fahrbahnrand angeordneten Schlitzrinnen. Die Schlitzrinnen werden in Abhängigkeit vom Längsgefälle so dimensioniert (Ø 280 bis 350 mm), dass sie die Anforderungen an ein kombiniertes Einzugs- und Ableitungssystem ohne Querausleitung in einen gesonderten Fahrbahnwassersammler erfüllen. Für Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind im Tunnel Putzeinrichtungen in Abständen von 62,5 m (OBW) und 85,0 m (SBW) vorgesehen. Im Tunnel werden an Stelle von Putzschächten mit Tauchwänden Rohrsiphone eingesetzt. Die Putzdüker verhindern ein Durchschlagen der Flammen im Brandfall. 6,0 m vor und nach dem Siphon ist die Schlitzrinne geschlossen. Solange die Rohrsiphone mit Fahrbahnwasser gefüllt sind, können keine brennbaren Flüssigkeiten im System über die hydraulische Sperre weitertransportiert werden. Je Tunnelröhre wird am Tiefpunkt ein Auffangbecken mit 50 m³ Volumen hergestellt. Von diesem Auffangbecken werden die Fahrbahnwässer mittels Schmutzwasserpumpen und einer im Zuluftkanal geführten Druckleitung (DN 150) zu einem Zwischenbecken im BZ - Süd und von diesem in einer Steigleitung (DN 150) zur obertägigen GSA – Betrieb gepumpt. (2 stufiges System aufgrund der großen Förderhöhe und Förderlänge). Alternativ könnten Schadstoffaustritte auch direkt über Saugwägen vom Auffangbecken am Tunneltiefpunkt entsorgt werden. Die Förderleistung der Pumpen ist auf das Störfallereignis „Unfall + Brand“ mit Austritt von 50 m³ Schadstoffwasser und 108 m³ Löschwasser (RVS 09.02.22) bei einer Löschdauer von 90 min. ausgelegt. Die Deckel beim Auffang- und Zwischenbecken werden gasdicht ausgeführt, damit keine toxischen oder entzündlichen Gase in den Frischluftkanal, den Fahrraum oder die BZ-Süd eindringen können. Die GSA - Betrieb ist entsprechend dem Planungshandbuch der Asfinag auf ein Gesamtvolumen von 350 m³ (50 m³ Schadstoffflüssigkeit + 300 m³ Tunnelwaschwasser inkl. Löschwasser) ausgelegt. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 20 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau Fahrbahnwässer - Bereich Hochpunkt bis Portal Nord Die Fahrbahnwässer dieses kurzen Abschnittes werden in Schlitzrinnen gefasst, in Hebewerke außerhalb des Tunnels eingeleitet und an das Entwässerungssystem Freiland (Absetzbecken) übergeben. Betriebswässer oder Schadstoffflüssigkeiten werden aus dem Absetzbecken umweltgerecht entsorgt. Hohe Grundwasserstände – Flutungssicherheit der Tunnel - Dammbalken Im Bereich der OBW-Süd fällt die Fahrbahnnivelette von 155,18 m ü.A. auf 131,39 m ü.A. (~ 23 m unter GOK) ab. Der HGW100 liegt im Bereich der dichten Wannen- und Tunnelbauwerke auf einer Höhenkote von 154,50 m ü.A.. Der Bemessungsgrundwasserspiegel wurde auf ein HGW100 zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von ca. 1,0 m festgelegt. Er beträgt konstant 155,5 m ü.A.. Nachdem im Bereich der OBW-Süd die Oberkanten der dichten Wannensohlen bereits in den Einfahrtsbereichen unter dieser Kote liegen, sind bei allen Einfahrtsrampen Dammbalkenverschlüsse mit Höhen bis auf 155,50 m ü.A. vorgesehen. Über einem Grundwasserstand von 155,50 m ü.A. (=Niveau OK-Dammbalken) käme es zu einer Flutung des Tunnels. Die angegebene Kote entspricht etwa einem HGW500. Im Bereich der OBW-Nord steigt die Fahrbahnnivelette von 132,2 m ü.A. (~23 m unter GOK) auf 155,0 m ü.A. (~ GOK) an. Der HGW100 fällt im Bereich der dichten Tunnel- und Wannenbauwerke der OBW-Nord von 152,30 m ü.A, nach Norden leicht auf 151,85 ab. Der Bemessungsgrundwasserspiegel wurde hier auf ein HGW100 zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von ca. 0,7 m festgelegt. Der BWSP verläuft dementsprechend zwischen 153,0 und 152,35 m ü.A. Die Oberkante der dichten Tunnelsohle der nördlichen Einfahrt „Weiße Wanne Tunnel OBW Nord“ befindet sich auf einem Niveau von 152,57 m ü.A.. Würde der Grundwasserspiegel über dieses Niveau ansteigen, so käme es zu einer Flutung des Tunnels. Die angegebene Kote entspricht etwa einem HGW500. Bis zu einem Grundwasserstand der etwa einem HGW500 entspricht kann von einem flutungssicheren Tunnel ausgegangen werden. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 21 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn 2.9 Donau-Lobau Energieversorgung Die Energieversorgung erfolgt über 2 unabhängige 110/20 kV Umspannwerke von Wienstrom (Umspannwert Schwechat bzw. das neu geplante Umspannwerk Eßling). Für die Tunnelanlage ist ein eigenes 20 kV Versorgungsnetz geplant. Gemäß Einlage 4 3.3.2 erfolgt die Einspeisung vom Umspannwert Eßling in der PAN. Die Einspeisung vom Unterwerk Schwechat erfolgt in der Betriebsstation Knoten Schwechat. Die Anlagen werden so dimensioniert, dass beim Ausfall einer Portaleinspeisung, die andere Anspeisung alle Verbraucher versorgen kann. Die Umformung auf die Spannungsebenen der Verbraucher (0,4 kV für den Allgemeinbedarf bzw. 0,7 kV für die Lüftungsanlagen) erfolgt in den Betriebszentralen / Betriebsstationen (BSNord, BZ-Süd, PAN, PAS bzw. in den beiden Technikräumen in den Querschlägen (GQ_TR_03 und GQ_TR_05). Je nach Aufstellungsort kommen Trocken bzw. Öl-Trafos zum Einsatz. Tabelle 1: Lage der Trafos der Mittelspannungsanlage Örtlichkeit Lage Allgemeinbedarf Lüftung PAS oberirdisch 2 Öl-Trafos zu je 630 kVA 2 Öl-Trafos zu je 2.500 kVA BZ-Süd oberirdisch 2 Öl-Trafos zu je 630 kVA 2 Öl-Trafos zu je 2.500 kVA GQ-TR-03 unterirdisch 2 Trocken-Trafos zu je 630 kVA - GQ-TR-05 unterirdisch 2 Trocken-Trafos zu je 630 kVA - BS-Nord oberirdisch 2 Öl-Trafos zu je 630 kVA 2 Öl-Trafos zu je 2.500 kVA PAN oberirdisch 2 Öl-Trafos zu je 630 kVA 2 Öl-Trafos zu je 2.500 kVA 2.10 Betriebs- und Sicherheitsausrüstung 2.10.1 Sicherheitsstromversorgung Zur Versorgung der sicherheitstechnischen Einrichtungen ist eine Sicherheitsstrom versorgung für eine Überbrückungszeit von 80 Minuten geplant. Die Aufstellung der USVAnlagen erfolgt in den Betriebszentralen / Betriebsstationen (BS-Nord, BZ-Süd, PAN, PAS bzw. in den beiden Technikräumen in den Querschlägen (GQ_TR_03 und GQ_TR_05). Gemäß Einlage 4-3.1 werden die folgenden Anlagen von der USV-Anlage versorgt: � Tunnelnotbeleuchtung, � Lüftungsanlage, � Verkehrssteuerung, Verkehrserfassung, � Steuerung, Fernwirkanlage, � EQ-Tore, � Videoanlage, Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 22 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau � Notrufeinrichtungen, � Beschallungsanlage, � Gefahrenmeldeanlage, � Tunnelfunk, � Gewässerschutzanlage, � Mobilfunkanlage. Zusätzlich sind Anschlussmöglichkeiten für ein mobiles Notstromaggregat bei der BS-Nord, BZ-Süd, PAN und PAS vorgesehen. 2.10.2 Tunnelbeleuchtung Beleuchtung der Fahrröhren Beide Röhren verfügen über eine Einfahrts- und Durchfahrtsbeleuchtung sowie über eine Lichtzonenbeleuchtung bei den EQ’s und einer Beleuchtung der Verflechtungsbereiche bei den Rampen der HASt Eßling. Die Beleuchtung der Einsichts- und Übergangsstrecke erfolgt mittels einer Gegenstrahl beleuchtung mit Natriumdampf-Hochdrucklampen. Die Steuerung erfolgt automatisch über Leuchtdichtekameras an den Portalen und in den Einsichtsstrecken. Für die Innenstrecke kommen Leuchten mit symmetrischer Lichtverteilung (Natriumdampf-Hochdrucklampen) zum Einsatz. Als Planungswert wird für die Portalbereiche des Haupttunnels eine Fahrbahnleuchtdichte in der Einsichtstrecke von 220 cd/m2 verwendet. Für die Rampe 208 der HASt Eßling liegt der Wert bei 115 cd/m2. Für die Berechnung wurden Entwurfsgeschwindigkeiten von 80 km/h (Haupttunnel) bzw. 50 km/h (Rampen) zu Grunde gelegt. Die Bestimmung der Leuchtdichte L20 erfolgte mittels Näherungsverfahren gemäß RVS 09.02.41. Dabei wurde für den Faktor kFR (Fahrtrichtung) für alle Portale ein Wert von 2,3 zu Grunde gelegt. Für die Innenstrecke der Haupttunnel beträgt die Leuchtdichte 6,0 cd/m2. Derselbe Wert wird auch für die Innenstrecken der Rampen der HASt Eßling verwendet, um dem wegen der hohen Steigung bzw. dem starken Gefälle erhöhten Unfallrisiko entgegenzuwirken. Für die Haupttunnels wurde ein geschwindigkeitsabhängiger k-Faktor von 0,040 verwendet. Für die Rampe 208 beträgt der k-Faktor 0,035. Im Verflechtungsbereiche der HASt Eßling wird der Leuchtdichtewert verdoppelt. Die Anhebung der Leuchtdichte beginnt ca. 30 m vor und endet ca. 30 m nach der Verflechtung. Die Leuchten werden in zwei Reihen angeordnet, um die gesamte Fahrbahnbreite inkl. Abstellstreifen gleichmäßig ausleuchten zu können. Angaben zur Temperaturbeständigkeit der Leuchten fehlen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 23 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Beleuchtung der EQ Da der Tunnel keine Pannenbuchen sondern einen durchgehenden Abstellstreifen aufweist, sind im Bereich der EQ in Analogie zur Beleuchtung von Pannenbuchten besondere Lichtzonen mit erhöhter Leuchtdichte und veränderter Lichtfarbe vorgesehen. Die Beleuchtung der EQ wird mit dem Leuchtdichteniveau der Innenstrecke ausgeführt. Beleuchtung der Querschläge Bei der Beleuchtung der Querschläge ist eine Beleuchtungsstärke des Gehwegs von mindestens 25 lx vorgesehen. Fluchtwegbeleuchtung An den außenliegenden Tunnelwänden ist eine Fluchtwegorientierungsbeleuchtung mit Leuchtenabständen von maximal 50 m vorgesehen. Zwischen den Leuchten werden im Abstand von maximal 25 m unbeleuchtete Fluchtwegorientierungstafeln angeordnet. Gegenüber liegend den Fluchtwegorientierungsleuchten und Fluchtwegorientierungstafeln sind auf der linken Tunnelwand im Abstand von 25 m unbeleuchtete Fluchtwegorientierungs tafeln geplant. An beiden Fahrbahnrändern werden selbstleuchtende Leiteinrichtungen eingebaut. Beidseitig der Fluchtwege werden alle Fluchttüren mit dauerbeleuchteten LED Modulen, welche mit grünen LED’s ausgestattet sind, gekennzeichnet. Über jeder Notrufnische sind unbeleuchtete, von beiden Seiten sichtbare Notrufhinweis zeichen und über den Querschlägen und auf der gegenüberliegenden Tunnelwand innenbeleuchtete Fluchtweghinweiszeichen geplant. Notbeleuchtung Jede zweite Leuchte der Innenstrecke wird angeschlossen und bildet so die Notbeleuchtung. an die Sicherheitsstromversorgung Beleuchtung der Kollektoren, Zu- und Abluftkanäle Die Kollektoren (vgl. Kapitel 2.5) werden ebenfalls beleuchtet. Es ist eine Beleuchtungs stärke von mindestens 25 lx vorgesehen. Der unter der Fahrbahn angeordnete Zuluftkanal ist mit Einzelleuchten in einem Regelabstand von 100 m beleuchtet. Im Abluftkanal ist keine Beleuchtung vorgesehen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 24 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 2.10.3 Überwachung und Alarmierung Notrufanlage Im Tunnel befinden sich die Notrufeinrichtungen in den Notrufnischen (vgl. Kapitel 2.5). Jede zweite Notrufnische wird gemäß Einlage 4-3.1 mit Notrufübertragungseinrichtungen ausgestattet. Die dazwischen liegenden Nischen werden als vereinfachte Nischen (NRNe) ausgeführt. Zusätzlich sind Notrufkabinen an den beiden Portalen des Haupttunnels und bei den Rampen der HASt Eßling (jeweils 1 Notrufsäule bei der Ein- und bei der Ausfahrt) vorhanden. Weitere Notrufsäulen befinden sich im Vorportalbereich bei den Vorportal- und Höhenkontroll-Haltebuchten. Die Anbindung der Notrufeinrichtungen im Tunnel und an den Portalen erfolgt über ein LWLKabel und einen LAN-Ring. In allen Notrufnischen und in den Notrufkabinen sind mit blauem LED beleuchtete Handgefahrenmelder vorgesehen. Das Notrufsystem wird gemäß Standard ASFINAG (SaNORS) ausgeführt. Das Öffnen einer Tür wird erfasst und an das Leitsystem übertragen. Beschallungsanlage Der Tunnel wird mit einer Beschallungsanlage ausgestattet. Lautsprechergruppen werden im Portalbereich jeweils beim Einfahrtsportal sowie im Tunnel bei den EQ’s angeordnet. Zusätzliche Lautsprecherkombinationen sind bei den Haltebuchten und bei den Verkehrslichtsignalanlagen nach den Höhenkontrolleinrichtungen vorgesehen. Fernsprecheinrichtung Dienstfernsprecher für Wartungs- und Servicearbeiten sind in den Betriebsräumen (BZ, BS, PAN und PAS), in den CN.as-Räumen und in den Mittelspannungsräumen geplant. Zusätzlich sind Telefonsteckdosen zum Anschluss von mobilen Apparaten bei den Notrufnischen, den Notrufkabinen und bei Streckenstationen vorvorgesehen. Gefahrenmeldeanlage In beiden Tunnelröhren werden Linienbrandmelder eingebaut. Die Länge der Erfassungs abschnitte beträgt maximal 125 m, so dass ein Brand mit dieser Genauigkeit lokalisiert werden kann. Die Festlegung der Erfassungsabschnitte erfolgt gemäß Einlage 4-3.1 entsprechend der Lage der Notrufnischen und der Abluftjalousien. Bei allen Notrufnischen und bei den Notrufkabinen sind Handgefahrenmelder vorhanden. Die Entnahme eines Feuerlöschers aus dem Fach einer Notrufnische wird ebenfalls als Gefahrenmeldung registriert. In den Betriebsräumen (BA, BS, PAN und PAS), in den Kollektoren und in den ElektroNischen sind automatische Rauchgasmelder installiert. In den Trafoboxen werden ThermoDifferentialmelder eingesetzt. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 25 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau Videoüberwachung Es ist eine Videoüberwachungsanlage zur lückenlosen Überwachung der Tunnelstrecke vorgesehen. Der Regelabstand zwischen den feststehenden Kameras im Tunnel liegt bei 125 m. Gemäß derzeitigem Planungsstand sollen trotz dem durchgehenden Abstellstreifen die Kameras ausschließlich am linken Tunnelulm montiert werden. Kameras am rechten Tunnelulm sind nicht vorgesehen. Weitere Kameras befinden sich bei den Querschlägen (gemäß Bus-Plan) sowie bei den Portalen und Höhenkontroll-Haltebuchten (schwenk- und zoombar). Es ist eine automatische Bildauswertung mit den folgenden Auswertekriterien vorgesehen: Stau, Geisterfahrer, Langsamfahrer, Stillstand, Rauch. Verkehrserfassung Für die Verkehrserfassung sind in beiden Röhren bei den Einfahrt- und Ausfahrtsportalen sowie im Bereich der EQ Doppelzählschleifen (je eine pro Fahrbahn sowie eine weitere im Abstellstreifen) mit entsprechender Auswerteelektronik geplant. Erfasst werden Fahrzeug anzahl, Fahrzeugtyp (5+1 Klassen) und Fahrzeuggeschwindigkeit sowie Stau. Die Daten werden der Beleuchtungs-, Lüftungs- und Verkehrssteuerung zur Verfügung gestellt. 2.10.4 Verkehrslenkungsanlagen Verkehrslichtsignalanlage Vor der Einfahrt in den Tunnel werden jeweils auf den Überkopfbrücken dreibegriffige Verkehrslichtsignalgeber (VLSG) in LED Technik installiert. Im Tunnel sind bei jedem EQ beidseits der Fahrbahnen dreibegriffige VLSG vorgesehen. Ebenfalls dreibegriffige VLSG sind bei den Höhenkontroll-Haltebuchten geplant (vgl. Kapitel 3.13). Angaben zur Steuerung der Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) sind nicht dokumentiert. Verkehrsbeschilderung Tunnel Im Tunnel sind die nachstehend aufgeführten Verkehrsbeschilderungen geplant: � Wechselverkehrszeichen (WVZ) in LED Technik: Bedingt durch die Ausführung des Regelprofiles ist im bergmännisch erstellten Tunnelabschnitt eine übereinanderliegende Anordnung der WVZ für Überholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkung nicht möglich. Die WVZ werden in diesem Bereich des Tunnels unter Beachtung der Sichtbeziehungen hintereinander angeordnet. � Infotafeln im Bereich der EQ: Die Anordnung erfolgt bei der nächstgelegenen Notrufnische. Die Dimensionen werden im Zuge des Detailprojektes festgelegt. � Wegweiser: Derzeit sind keine Wechselwegweiser vorgesehen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 26 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Eine Beschilderung für Gegenverkehr ist nicht vorhanden. 2.10.5 Anlagen zur Ereignisbewältigung Funkanlage Es ist die Installation einer Tunnelfunkanlage der Kategorie 3 vorgesehen mit Kanälen für Straßenverwaltung, Polizei, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Objektfunk, Rundfunk (Verkehrsfunk) sowie einem Reservekanal. Die Verstärkerabstände liegen bei maximal 1.000 m. Zur Einhaltung der geforderten maximalen Ausfalllänge ist eine zweiseitige Einspeisung der Strahlerkabelsegmente vorgesehen. Einsprechmöglichkeiten sind sowohl von der ÜZ als auch von der Betriebszentrale geplant. Für den Mobilfunk werden gesonderte Anlagen errichtet. Löschwasserversorgung Im Tunnel ist eine Nasslöschleitung DN 150 (Bereiche mit offener Bauweise) bzw. DN 200 (bergmännischer Bereich) vorgesehen, die im Bereich der offenen Bauweise jeweils in den linken Versorgungskanälen am Innenulm entlang geführt wird. Im bergmännischen Abschnitt erfolgt die Verlegung im Zuluftkanal unter der Fahrbahn [Einlage 4-3.3.5]. Die Versorgung der Leitung erfolgt aus zwei Brunnen im Bereich der PAN bzw. PAS. Nähere Angaben zu den Brunnen sind in der weiterführenden Unterlage WU-14 dokumentiert [6]. Die Drucksteigerungsanlagen werden redundant ausgeführt. Die Hydranten sind in den Feuerlöschnischen situiert, d.h. am rechten Tunnelulm im Abschnitt mit bergmännischer Bauweise bzw. am linken Tunnelulm in den Abschnitten der offenen Bauweise. In Nordabschnitt sind die Hydranten in der Mittelwand angeordnet und können von beiden Seiten bedient werden. Zudem sind jeweils zwei Hydranten im Bereich der Portale vorgesehen. Zusätzlich befindet sich in jeder den EQ nächstgelegenen Feuerlöschnischen ein Hydrant mit Schaumzumischung, Schlauchhaspel mit Druckschlauch, Schaummittelbereitstellung und einer Sprühpistole. Angaben zur Bemessung der Löschwasserversorgung (Entnahmewassermenge, Entnahmedruck) fehlen. 2.10.6 Steuerung und Überwachung Die Tunnelanlage wird vollautomatisch gesteuert. Die Überwachung des Tunnels DonauLobau erfolgt von der ÜZ Wien-Kaisermühlen [Einlage 4-1.1]. Von dort ist jederzeit ein Eingriff in die Automatik möglich. Zusätzlich ist eine Betriebsführung und Überwachung von der BZ aus möglich. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 27 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Für die Datenübertragung wird ein redundantes Übertragungssystem in Form eines Zweifachringsystems mit getrennten Wegen vorgesehen. Bei einem Ausfall der Verbindung zwischen Tunnel und ÜZ ist der Automatikbetrieb durch die Vorort befindlichen, lokalen Steuerungen nicht beeinträchtigt. Der in der BZ untergebrachte Kopfrechner wird gemäß Einlage 4-3.1 aus Sicherheitsgründen redundant ausgeführt. 2.10.7 Türen und Tore Nähere Angaben zur Art und zu den Abmessungen der Türen und Tore in den Querschlägen finden sich in Kapitel 2.5. Die Schwenktore in den EQ mit den Abmessungen 3.6 x 4.0 m (B x H) sind mit einem Hydraulikantrieb, der auch von der BZ und der ÜZ bedient werden kann, ausgeführt. Die in Fluchtrichtung öffnenden Gehtüren sind mit einem Stangenpanikverschluss und einem Türschließer versehen. Die Türen und Tore sind mit Türkontakten überwacht. Die Türen der Feuerlöschnischen sind im Abschnitt der offenen Bauweise in der Brandwiderstandsklasse EI230-C ausgeführt. Bei den EQ-EN sind Einstiege in den Zuluftkanal vorgesehen. Diese Türen sind selbstschließend und mit der Brandwiderstandsklasse EI290-C geplant [Einlage 4-2.14.3]. Die Technikräume in den GQ-TR werden mit selbstschließenden Türen der Brandwiderstandsklasse EI290-C abgeschlossen [Einlage 4-2.14.4]. Angaben zur Brandwiderstandsklasse der Abdeckungen der in den Querschlägen vorhandenen Einbringöffnungen sind nicht dokumentiert. 2.10.8 Konzept Funktionserhalt/Temperaturbeständigkeit der Kabel In den Tunnelabschnitten, die in offener Bauweise erstellt werden, werden die Kabel für die Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen sowie die Löschwasserleitung in den Versorgungs kanälen unter den erhöhten Seitenstreifen geführt. Im bergmännisch erstellten Abschnitt werden die Löschwasserleitung und die durchgehenden Kabelführungen im Zuluftkanal unter der Fahrbahn angeordnet. Von hier aus sind Ausfädelungen zu den Elektro- und Technikräumen in den Querschlägen vorgesehen. Für die einzelnen Spannungsebenen (Stark- und Schwachstrom) sind eigene Rohrzüge, Kabeltrassen bzw. im Kabelkanal getrennte Verlegewege vorgesehen. 2.10.9 Blitzschutzanlage Die freistehenden Gebäude (BS, BZ, PAN, PAS, BS-SC, BS-N1 bis BS-N9) werden mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 28 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 2.11 Tunnellüftung 2.11.1 Beschreibung des Gesamtsystems Im Normalbetrieb hat das Lüftungssystem des Tunnels dafür zu sorgen, dass bei jeder Verkehrssituation die lufthygienischen Erfordernisse eingehalten werden. Darüber hinaus ist auf Grund der spezifischen Immissionssituation an den beiden Portalen des Tunnels DonauLobau ein gezieltes Abluftmanagement geplant, welches weitgehend verhindern soll, dass Abluft den Tunnel an den Portalen verlässt. Im Ereignisfall (Brandfall) hat das Lüftungssystem zusätzlich die Aufgabe, für die Tunnelbenutzer optimale Fluchtbedingungen (Rauchfreiheit) zu schaffen. Den unterschiedlichen Anforderungen im Normalbetrieb und im Ereignisfall entsprechend ist ein kombiniertes System aus Querlüftung, Halbquerlüftung und Längslüftung vorgesehen. Über die gesamte Länge des Tunnels steht dazu ein durchgehender Abluftkanal mit fernsteuerbaren Abluftjalousien zur Verfügung. Eine Luftzufuhr ist nur im zentralen, bergmännischen Teil des Tunnels über den ca. 6 km langen Kanal unter dem Tunnelfahrraum möglich. Die Frischluftzufuhr bzw. die Abfuhr der Abluft erfolgt mittels Axialventilatoren in den Lüftungsbauwerken der Betriebszentrale (BZ) und der Betriebsstation (BS) an den beiden Enden des bergmännisch erstellten Tunnelabschnitts. Die Abluft wird dort über 10 m hohe Abluftkamine mit einer Geschwindigkeit von mindestens 15 m/s ausgeblasen. Zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit in den verschiedenen Tunnelabschnitten sind bei den Portalen des Haupttunnels sowohl im Einfahrts- als auch im Ausfahrtsbereich je ein Saccardo-Düsensystem geplant und in den Rampen der HASt Eßling sind reversible, stufenlos regelbare Strahlventilatoren vorgesehen. Zusätzlich befinden sich im Bereich der Betriebsstation Frischluftimpulsklappen über dem Verkehrsraum. Im Bereich der Portale sind zwei weitere Lüftungsgebäude, das Gebäude der Portalabluftabsaugung Nord (PAN) und das Gebäude der Portalabluftabsaugung Süd (PAS) angeordnet. Hier sind die Ventilatoren für die Saccardo-Düsen untergebracht. Zusätzlich werden in diesen Lüftungsgebäuden je 2 große Axialventilatoren installiert, mit denen unmittelbar vor den Ausfahrtsportalen die Tunnelluft abgesaugt und über 10 m hohe Abluftkamine mit einer Geschwindigkeit von mindestens 15 m/s ausgeblasen werden kann. Damit wird ein Transport der Schadstoffe in größere Höhen erreicht, was gleichzeitig zu einer Verdünnung führt. Weiter ist eine Lüftung der Technikräume in den Querschlägen (vgl. Kapitel 2.12) vorgesehen, damit die dort anfallende Abwärme abtransportiert werden kann. Bei beiden Portalen des Haupttunnels ist eine 30 m lange Lüftungstrennwand vorgesehen. Gemäß Tunnelmanager [Einlage 4-1.1] sind Abluftventilatoren und Abluftjalousien vorgesehen, die bei einer Temperatur von 400 °C une ingeschränkt betriebsfähig sind. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 29 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 2.11.2 Lüftungskonzept Quer-/Halbquerlüftung im Normalbetrieb Im Normalbetrieb ist, sobald die natürliche Längslüftung nicht mehr ausreicht, im zentralen bergmännischen Abschnitt des Tunnels eine Querlüftung vorgesehen. In den Abschnitten der offenen Bauweise ist eine Halbquerlüftung mit Absaugung von Schadstoffen über die Abluftjalousien in der Zwischendecke geplant. Der bergmännische Teil des Tunnels besitzt unter der Fahrbahn jeder Röhre je zwei 3.000 m lange Zuluftkanäle, von welchen über Zuluftpfeifen die Frischluft seitlich in den Fahrraum einströmt. Angaben zur Abtrennung des Zuluftkanals sind in Einlage 4-3.2 nicht dokumentiert. Die gleichmäßige Verteilung der Zuluft wird durch einstellbare Drosselbleche im Zuluftkanal erreicht. Die Abstände der Einblasöffnungen betragen 25 m. Die freie Querschnittsfläche des Kanals beträgt ca. 10 m². Halbquerlüftung im Brandfall Im Brandfall wird der Rauch über Abluftjalousien in der Zwischendecke abgesaugt (Halbquerlüftung). Der Abluftkanal befindet sich oberhalb des Fahrraums, erstreckt sich über die gesamte Länge des Tunnels und endet ca. 150 m vor den Portalen (Gesamtlänge ca. 8.000 m). Über den beiden Rampen 208 (Einfahrt) und 209 (Ausfahrt) der HASt Eßling ist kein Abluftkanal vorgesehen. Die individuell einstellbaren Abluftjalousien sind in Abständen von maximal 100 m angeordnet und besitzen eine lichte Durchtrittsfläche von 12 m². Die 3,25 m breiten Jalousien sind in der Zwischendecke seitlich gegenüber der Tunnelachse verschoben. Am Ort der Vereinigung von Einfahrtsrampe 208 und Haupttunnel ist eine zusätzliche Abluftklappe in der Zwischendecke vorgesehen, mit welcher der bei einem Brand in der Rampe entstehende Rauch abgesaugt werden kann, bevor er in der Fahrraum des Haupt tunnels eindringen kann. Lüftungsbauwerke BZ und BS In den Lüftungsbauwerken der BZ und der BS sind je zwei Zuluft- bzw. zwei Abluftventilatoren installiert (ein Zu- und ein Abluftventilator pro Röhre): � Die Zuluftventilatoren fördern einen maximalen Volumenstrom von 135 m³/s (BS) bei einer Totaldruckerhöhung von ca. 2.060 Pa bzw. 100 m³/s (BZ) bei ca. 1.650 Pa. Von den 135 m3/s sind 35 m3/s für die Zufuhr über die Frischluftimpulsklappe vorgesehen. Die elektrische Anschlussleistung beträgt ca. 400 kW (BS) bzw. ca. 250 kW (BZ) pro Ventilator. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 30 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau � Die Abluftventilatoren fördern einen maximalen Volumenstrom von je 250 m³/s bei einer Totaldruckerhöhung von ca. 2.500 Pa. Die elektrische Anschlussleistung beträgt gemäß Lüftungsbericht ca. 500 kW pro Ventilator. Durch eine im Normalfall mit einer Absperrklappe geschlossene Verbindung zwischen den Ventilatoren können im Bedarfsfall einem Zuluft- bzw. Abluftkanal beide Axialventilatoren zugeordnet werden. Nähere Angaben zum Betrieb dieser Absperrklappe fehlen. Im Abluftkanal erfolgt keine bauliche Trennung, so dass immer beide Abluftstationen zur Absaugung herangezogen werden können (zweiseitige Absaugung). Angaben zur Leistungsfähigkeit der Lüftungsanlage beim Ausfall eines Ventilators sind nicht dokumentiert. Die 10 m hohen Abluftkamine der BZ und der BS sind mit jeweils 4 Zügen gleicher Querschnittsfläche (je 8,33 m2) geplant. Jeweils 2 Züge sind einem Abluftventilator einer Fahrtrichtung zugeordnet. Gemäß [4] sind ab einer Höhe von 100 m über den Abluftkaminen (Portalluftabsaugung und Betriebslüftung) keine die Luftfahrt beeinträchtigenden Effekte zu erwarten. In dieser Höhe liegt die vertikale Auftriebsgeschwindigkeit bei der maximalen Ausstoßgeschwindigkeit von 29,3 m/s unter 4 m/s. Die theoretische, vertikale Restgeschwindigkeit von 2 m/s liegt in einer Höhe von 149 m über dem Kamin. In den Lüftungszentralen ist Platz für den Einbau von Schalldämpfern vorgesehen. 2.11.3 Kontrolle der Längsgeschwindigkeit Zur Einstellung einer bestimmten Strömungsgeschwindigkeit im Tunnel erfolgt an den Portallüftungsbauwerken (PAN und PAS) mit Hilfe von Saccardo-Düsen eine gerichtete Frischlufteinblasung. Im Bereich der Betriebsstation wird Luft über eine zusätzlich installierte Frischluftimpulsklappen in der Zwischendecke zugeführt. Zusätzlich sind in den Rampen der HASt Eßling Strahlventilatoren installiert. Strahlventilatoren In den Zu- und Abfahrtsrampen sind je 4 reversible Strahlventilatoren untergebracht. Die Strahlventilatoren werden jeweils paarweise in zwei Gruppen in Deckennischen angeordnet. Der Standschub beträgt pro Ventilator ca. 1.700 N bei einer Anschlussleistung von ca. 60 kW. Die Austrittsgeschwindigkeit der Ventilatoren beträgt 35 m/s bei einem Austrittsquerschnitt von 1,23 m². Die Strahlventilatoren sind stufenlos regelbar. Saccardo-System Die Saccardo-Düsen-Systeme an den beiden Portalen des Haupttunnels bestehen aus je 3 Zuluftventilatoren mit einem stufenlos regelbaren Volumenstrom von bis zu 60 m³/s pro Ventilator. Daraus ergibt sich ein Außenluftvolumenstrom von insgesamt 180 m³/s pro Saccardo-System. Der gesamte Austrittsquerschnitt der 3 Düsen beträgt 5,25 m² (3 x 1,75 m2) bei einem Austrittswinkel von 15° gegenüber der H orizontalen, was zu einer mittleren Austrittsgeschwindigkeit von maximal 34,3 m/s im Düsenquerschnitt führt. Die Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 31 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Wirkungsrichtung der Düsen ist über Klappen (Schwenkflügel) oder Lamellenklappen umkehrbar. Die gesamte elektrische Anschlussleistung pro System beträgt ca. 360 kW. Der von den Saccardo-Düsen erzeugte Schub ist nicht dokumentiert. Die Wirkung des Saccardo-Systems sowie die Gleichwertigkeit im Vergleich zu einer konventionellen Längslüftung mit Strahlventilatoren werden im Lüftungsbericht [Einlage 4 3.2] durch entsprechende Berechnungen nachgewiesen. Ebenso ist im Bericht die von den Saccardo-Düsen erzeugte Luftgeschwindigkeit in Abhängigkeit von der Höhe über der Fahrbahn dargestellt. Die maximalen Geschwindigkeiten liegen demzufolge in einem Bereich von 10 m/s (in einer Höhe von 1,5 m). Deren Wirkung auf die Fahrzeuge wird im Lüftungs bericht als unbedenklich eingestuft. Für die Schallminderung sind saugseitig Schalldämpfer vorgesehen. Deren Dämpfung beträgt jeweils 20 dB. Frischluftimpulsklappe Neben den Saccardo-Systemen und den Strahlventilatoren in den Rampen des Halbanschlusses Eßling sind zur Regelung der Längsgeschwindigkeit zusätzlich Frischluftimpulsklappen im Bereich der Betriebsstation (BS) vorgesehen. Da der Querschnitt des Abluftkanals in diesem Bereich relativ groß ist, kann in jeder Röhre problemlos eine Zuluftklappe (wirksame lichte Querschnittsfläche 1 m²) zur gerichteten Einblasung von Frischluft in den Verkehrsraum montiert werden. Die Zuluftklappen sind mit dem Frischluftschacht der jeweiligen Röhre verbunden. Über die Impulsklappe kann eine Zuluftmenge von bis zu 35 m3/s in eine Tunnelröhre gefördert werden. 2.11.4 Portalluftabsaugung Umweltlüftung Auf Grund der Immissionssituation in der Umgebung der Portale wurden zwei Lüftungsszenarien festgelegt (Lüftungsszenario 20/80 bzw. Lüftungsszenario 100/0), welche gemäß Einlage 8.4 die Eckpunkte der zukünftigen Betriebsweise festlegen. Beim Lüftungsszenario 20/80 darf am Südportal tagsüber (6-21 Uhr) keine Luft abströmen. Am Nordportal ist tagsüber 80% der Luft abzusaugen, während noch 20% über das Portal abströmen darf. In den Nachtstunden (21-6 Uhr) dürfen die gesamten Schadstoffe über die Portale abströmen. Beim Lüftungsszenario 100/0 können tagsüber über das Nordportal die gesamten Schadstoffe abströmen während gleichzeitig beim Südportal 100% abgesaugt werden müssen. Bei Wartungsarbeiten an den Abluftanlagen ist ein Abströmen der Schadstoffe über die Portale zulässig (maximal 14 Tage / Jahr). Bei Stausituationen im Tunnel soll die Entlüftung vorwiegend über die Abluftzentralen erfolgen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 32 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Lüftungsbauwerke PAN und PAS Die Abluft jeder Tunnelröhre wird in Fahrtrichtung gesehen vor den beiden Ausfahrtsportalen (120 m vor Südportal bzw. 140 m vor Nordportal) punktuell abgesaugt. Die Installation der Ventilatoren erfolgt in eigens für die Portalabsaugung und die Unterbringung des SaccardoSystems errichteten Lüftungsgebäuden (PAN und PAS). Gemäß Einlage 8.4 ist die Portalabluftabsaugung Nord aus Gründen des Immissionsschutzes nicht zwingend erforderlich. Die Errichtung dieses Bauwerks erfolgt im „Sinne des Vorsorgegedankens, um bei hoher Vorbelastung eine Minimierung der Immissionsbelastung durch den Tunnel DonauLobau zu ermöglichen“. Pro Ausfahrtsportal sind je 2 Abluftventilatoren vorgesehen. Die Ventilatoren haben einen Laufraddurchmesser von 3,15 m und weisen eine Totaldruckerhöhung von ca. 1.100 Pa bei einem Volumenstrom von 200 m³/s (PAN) bzw. 250 m³/s (PAS) pro Ventilator auf. Die elektrische Anschlussleistung je Ventilator beträgt 325 kW (PAN) bzw. 400 kW (PAS). Die maximale Abluftmenge beträgt damit bei der Portalabluftanlage Süd (PAS) 500 m³/s und bei der Portalabluftanlage Nord (PAN) 400 m³/s. Um die minimal erforderliche Ausblasgeschwindigkeit von 15 m/s in jedem Betriebszustand einhalten zu können, sind die Abluftkamine mehrzügig ausgeführt (zwei Züge mit einem Flächenverhältnis von 40:60). Der Abluftvolumenstrom kann damit ohne Unterschreitung der Ausblasgeschwindigkeit auch auf 60% oder 40% des Nennwertes reduziert werden. Am Südportal beträgt der Kaminquerschnitt insgesamt 28,5 m2 (Querschnitte von 11,4 m2 und 17,1 m2). Am Nordportal sind es 23,5 m2, wobei sich dieser Querschnitt auf Züge mit den Querschnittsflächen 9,4 m2 und 14,1 m2 verteilt. Um im Querschnitt der Absaugöffnung an der Tunneldecke eine maximale Strömungs geschwindigkeit von 10 m/s einzuhalten, ist gemäß Lüftungsbericht beim Südportal (PAS) eine Deckenöffnung von mindestens 50 m² vorgesehen. Beim Nordportal (PAN), wo die Absaugung über eine seitlich neben dem Fahrraum gelegene Öffnung erfolgt, beträgt die Querschnittsfläche mindestens 100 m², um eine maximale Geschwindigkeit von 5 m/s einzuhalten. In den Lüftungszentralen ist Platz für den Einbau von Schalldämpfern vorgesehen. 2.11.5 Bemessung Meteorologische Randbedingungen Für die meteorologischen Randbedingungen standen 10-jährige Zeitreihen (1997-2006) von halbstündigen Windgeschwindigkeits-Messwerten der Messstationen Stixneusiedl und Gänserndorf zur Verfügung. Entsprechend der Gefährdungsklasse IV wurden für die Bemessung der Lüftung Werte für die auf ein Portal wirkenden Drücke verwendet, welche dem 98-Perzentil aller Halbstundenmittelwerte der gemessenen Windgeschwindigkeiten entsprechen. Da kaum Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 33 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau direkt auf das Portal wirkende Winde zu erwarten sind und die Portale seitlich durch hohe Lärmschutzwände abgeschirmt sind, werden durch den Wind keine direkten Druckwirkungen auf die Portale erwartet. Bei starkem Seitenwind ergeben sich aber Druck- und Sogkräfte auf Grund der im Bereich der Portale angeordneten Lärmschutzwände. Diese liegen gemäß Einlage 4-3.2 bei 15,2 Pa. Zusätzlich wurden auf Grund der verfügbaren Winddaten barometrische Druckunterschiede zwischen den beiden Portalen von 13,4 Pa (Süd- Nord) bzw. 12,5 Pa (Nord-Süd) abgeschätzt. Auf dieser Grundlage ergeben sich Druckdifferenzen zwischen den beiden Portalen von knapp ± 30 Pa. Verkehrsdaten Aus den Verkehrszahlen wird abgeleitet, dass zu Spitzenzeiten das Verkehrsaufkommen die Kapazität der Straße erreichen wird. Deshalb werden in der Dimensionierung der Tunnellüftung sowohl für das Jahr der der Eröffnung (2025) als auch für das Jahr 2035 die Verkehrszahlen der Kapazitätsgrenze nach RVS 09.02.32 (1800 PKW-E/h pro Fahrstreifen bei 60 km/h) berücksichtigt. Die Verkehrszahlen sind damit geschwindigkeitsabhängig. Der Schwerverkehrsanteil wird konservativ auf 10.0 % aufgerundet. Lüftung im Normalbetrieb Ermittlung der Soll-Luftmenge Die Bemessung der Lüftung für den Normalbetrieb erfolgt für den Richtungsverkehrsbetrieb. Für die Ermittlung des Frischluftbedarfs wurden Emissionsfaktoren des Jahres 2020 und eine Verkehrsstärke von 1.800 PWE/h pro Röhre (Kapazitätsgrenze) zu Grunde gelegt. Der größte Frischluftbedarf ergibt sich bei einer Geschwindigkeit von 5 km/h und einem ungünstigen Gegendruck von 30 Pa. In diesem Fall beträgt der Differenz-Luftbedarf knapp 180 m3/s. In den meisten Fällen liegt der Luftbedarf wesentlich tiefer. Typische Werte liegen im Bereich von 0 – 125 m3/s. Bei Fahrgeschwindigkeiten von 40 km/h oder mehr stellt sich gemäß Lüftungsbericht [Einlage 4-3.2] eine ausreichende Selbstlüftung ein. In diesem Fall ist keine mechanische Lüftung erforderlich. Lüftung bei stockendem Verkehr oder Stau Bei stockendem Verkehr (V < 40 km/h) ist gemäß Einlage 4-3.2 die Selbstlüftung durch die Kolbenwirkung der Fahrzeuge nicht mehr gewährleistet. In diesem Fall erfolgt eine Frischluftzufuhr von bis zu 200 m3/s über den 6 km langen Zuluftkanal unter der Fahrbahn. Zusätzlich kann Luft über die Frischluftimpulsklappe im Bereich der BS (bis 35 m3/s) und die Saccardo-Düsen im Bereich des Einfahrtportals zugeführt werden. Gleichzeitig werden bis zu 200 m3/s belasteter Luft aus dem Tunnelraum über die Abluftjalousien in der Zwischendecke abgesaugt. Die wirksamen Öffnungsflächen der Jalousien werden dazu in geeigneter Weise individuell eingestellt. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 34 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Für die Ermittlung der Eigenlüftung wird für den Tunnelraum ein mittlerer Reibungsbeiwert von λ=0,030 verwendet. Dieser hohe Wert wird gewählt, um den zusätzlichen Verlust durch die in den Tunnelraum hineinragenden Notrufnischen zu berücksichtigen. Die maximale Abluftmenge von 250 m3/s wird nur im Brandfall (siehe unten) gefördert. Durch die Unterteilung des Abluftkamins in zwei flächengleiche Züge müssen mindestens 125 m3/s Abluft gefördert werden, um die minimale Ausblasgeschwindigkeit von 15 m/s am Kamin einzuhalten. Portalluftabsaugung Die Portalluftabsaugung ist so bemessen, dass die gesamte (Südportal) bzw. mindestens 80% (Nordportal) der durch den Verkehr induzierten Längsströmung abgesaugt werden kann. Durch die Unterteilung des Abluftkamins in Züge können bei gleichbleibender Ausblasgeschwindigkeit auch 40% oder 60% der maximalen Luftmenge gefördert werden. Lüftung im Brandfall Zur Dimensionierung der Lüftung hinsichtlich des Brandauftriebs wird von einer Energiefreisetzungsrate von 30 MW (Lastwagenanteil <15 %) ausgegangen. Für den Ereignisfall ergibt sich aus dem Verkehrsraumquerschnitt multipliziert mit der minimal erforderlichen Luftgeschwindigkeit im Tunnelraum der minimale Abluftvolumenstrom am Brandort (bezogen auf Umgebungsbedingungen). Für die Bemessung wurde ein Wert für eine einseitige Zuströmung von 2 m/s verwendet. Damit ergibt sich ein minimaler Abluftvolumenstrom von 126 m3/s (im bergmännischen Abschnitt). Zu diesem Abluftvolumenstrom an der offenen Jalousieklappe wurden LeckLuftvolumenströme auf Grund von Bauwerks-Undichtigkeiten (Zwischendecke) sowie Undichtigkeiten durch die geschlossenen Abluftjalousien addiert. Für einen Brand in der Mitte des bergmännischen Tunnelabschnittes (Tunnelquerschnitt von 63 m2) wurde eine erforderliche Abluftmenge von 230 m3/s ermittelt [Einlage 4-3.2]. In den Bereichen der offenen Bauweise mit größerem Tunnelquerschnitt (80 m2 im Bereich des Einfahrtportals auf der Südseite mit der Aufweitung auf 3 Spuren) ist die erforderliche Abluftmenge entsprechend höher. Gemäß Lüftungsbericht beträgt hier die Abluftmenge mindestens 160 m3/s. Dieselbe Luftmenge soll auch im Bereich der Verflechtungsstrecke der Ein- und Ausfahrt der HASt Eßling abgesaugt werden. Dieser Wert enthält allerdings keine Reserven für Leckagen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 35 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 2.11.6 Steuerung der Lüftung Normalbetrieb Die Steuerung der Betriebslüftung richtet sich nach den gemessenen Luftgütewerten und Luftgeschwindigkeiten im Tunnelraum. Dazu sind gemäß Einlage 4-3.3.6 in jeder Hauptröhre 16 Trübsicht-Messgeräte (Regelabstand 250 m), 9 Geräte zur Messung der COKonzentration (Regelabstand 500 m) sowie 9 Strömungsmessgeräte (Regelabstand 500 m) vorgesehen. Je eines dieser Geräte findet sich auch in den beiden Rampen der HASt Eßling. Es sind mehrere Lüftungsstufen vorgesehen, welche bei Erreichen von noch zu definierenden Schaltwerten der Reihe nach umgeschaltet werden. Ebenso erfolgt das Zurückschalten in sinngemäßer Weise unter Berücksichtigung von Schalthysterese und Verzögerungszeiten. Bei Fahrgeschwindigkeiten oberhalb von 40 km/h ist laut Berechnung [Einlage 4-3.2] selbst bei Ausnutzung der maximal möglichen Verkehrskapazität und unter ungünstigen meteorologischen Bedingungen keine zusätzliche mechanische Lüftung notwendig. Der Kolbeneffekt der Fahrzeuge reicht dann aus, um die Luftqualitätskriterien im Tunnelraum zu erfüllen. Aufgrund der Immissionssituation in der Umgebung der Portale ergibt sich an das Lüftungssystem die Anforderung, dass die durch den Kolbenschub der Fahrzeuge durch den Tunnel transportierte Luft während des Tages (6 Uhr bis 21 Uhr) am Südportal vollständig und am Nordportal zu 80 % abzusaugen ist. Während des Tages und bei Geschwindigkeiten über 40 km/h ist daher lediglich die Anlage zur Absaugung der Portalluft eingeschaltet. Bei Stau oder stockendem Verkehr wird der Tunnels mittels Vollquerlüftung im bergmännischen Teil (6.000 m) und Halbquerlüftung in den beiden Tunnelabschnitten der offenen Bauweise belüftet. Der Zu- bzw. Abluftvolumenstrom der Vollquerlüftung beträgt dabei maximal je 200 m³/s pro Tunnelröhre. Die Lüftung wird dabei so geregelt, dass die Luftgeschwindigkeit in Längsrichtung nicht unter einem Minimalwert sinkt. Dazu wird die Luft in den Abschnitten der offenen Bauweise sowie in den Rampen mittels der stufenlos regulierbaren Strahlventilatoren, mit der gerichteten Einblasung von Zuluft über Klappen im Bereich der BS sowie den stufenlos einstellbaren Saccardo-System angetrieben, bis sich die erforderliche Längsgeschwindigkeit einstellt. Gemäß Lüftungsbericht ist in diesem Fall keine Portalabsaugung erforderlich, da sich durch eine Regelung der Strahlventilatoren und des Saccardo-Systems eine Austritt von belasteter Luft über die Hauptportale verhindern lässt. In den Ein- und Ausfahrtsrampen wird die Luft mit Hilfe der Strahlventilatoren auf 0.5 m/s geregelt, so dass auch hier keine Luft austritt. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 36 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Ereignisfall (Brandfall) Im Brandfall werden die Rauchgase über die Kamine der Betriebszentrale (BZ) und der Betriebsstation (BS) abgeführt. Dabei können die folgenden Fälle unterschieden werden: � Bei einem Ereignisfall im bergmännisch erstellten Abschnitt Abluftstationen BS und BZ gemeinsam abgesaugt. wird von beiden � Bei einem Ereignis in einem der Abschnitte, die in offener Bauweise erstellt werden, erfolgt die Absaugung über die näher gelegene Abluftstation. Der Tunnel wird in 167 Entrauchungsabschnitte unterteilt, welche entweder einer der 163 Abluftjalousieklappen oder einer der 3 Ausfahrtsportalöffnungen (RFB Schwechat, RFB Süßenbrunn, Rampe 208) zugeordnet sind. Im Brandfall wird die in Fahrtrichtung nächstgelegene Abluftjalousie vollständig geöffnet, während alle anderen Abluftklappen im Tunnel geschlossen werden. Die Absperrklappe in der Verbindung der beiden Abluftsysteme der beiden Röhren ist dann ebenfalls geschlossen. Die Anlagen zur Absaugung der Portalluft werden im Ereignisfall in beiden Tunnelröhren ausgeschaltet. Zur Regelung der Strömungsgeschwindigkeit in der Brandröhre werden die Strahl ventilatoren in den Rampen, das Saccardo-System und die Zuluft aus dem unter der Fahrbahn angeordneten Zuluftkanal eingesetzt, damit die minimal erforderliche Zuströmung von 1.2 m/s in jedem Fall gewährleistet werden kann. Bei Stausituationen wird gemäß Lüftungsbericht eine symmetrische Zuströmung zum Brandort angestrebt, während bei einem Ereignis ohne Stau der größere Teil (2/3) der Abluft über den in Fahrtrichtung gesehen hinter dem Brandort liegenden Abschnitt angesaugt werden soll. Bei einem Ereignis im unmittelbaren Bereich der Portale oder auf der Ausfahrtsrampe 209 erfolgt keine Absaugung. Die Brandgase werden in diesem Fall mit Hilfe des SaccardoSystems und der Strahlventilatoren in den Rampen über das nahe gelegene Portal abgetrieben. Alle Abluftklappen im Tunnel werden geschlossen und die Anlage zur Absaugung der Portalluft in beiden Tunnelröhren abgeschaltet. Bei einem Ereignis in der Zufahrtsrampe 208 wird eine Längsströmung in den Tunnel hinein erzeugt und die Luft über eine Abluftjalousie abgesaugt. Die vom Brand nicht betroffene Röhre wird bei einem Ereignis unter Überdruck gesetzt, um eine Rauchübertritt in die Gegenröhre (sicherer Bereich) zu verhindern. Gleichzeitig soll eine Luftströmung entgegen der Fahrtrichtung eingestellt werden. Dies wird mit Hilfe der Saccardo-Düsen, der gezielt eingesetzten Zuluft in den beiden voneinander getrennten Zuluftabschnitten und der Strahlventilatoren in den Rampen der HASt Eßling erreicht. Gemäß Einlage 4-3.2 ist eine Druckdifferenz von etwa 8 Pa erforderlich, um eine Strömungsgeschwindigkeit durch eine offene Türe von 2,5 m/s sicherzustellen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 37 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Bei einem Brand in einem der Technikräume sind neben der sofortigen Sperrung der Einfahrt in den Tunnel keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Die Einstellung des Lüftungsregimes erfolgt gemäß Einlage 4-2.3 Seite 31 durch die Feuerwehr (manuelle Steuerung). Angaben zu einem Brand im unter der Fahrbahn liegenden Zuluft- und Kabelkanal sind in den Unterlagen nicht dokumentiert. 2.12 Lüftung und Kühlung der Technikräume Die Technikräume in den Querschlägen (GQ-TR-03 und GQ-TR-05) werden gegenüber den Fahrröhren abgeschlossen (Brandabschnitte). Gleichzeitig ist eine Abfuhr der anfallenden Abwärme erforderlich. Für die Kühlung der Querschläge sind deshalb gesonderte Lüftungsanlagen vorgesehen. Pro Querschlag sind 2 Lüfter vorgesehen, die Luft aus jeweils einem der beiden unter der Fahrbahn verlaufenden Zuluftkanälen ansaugen. Über ein lokales Leitungsnetz wird die Zuluft in die einzelnen, voneinander abgetrennten Technikräume verteilt. Das lokale Leitungsnetz ist als Ring ausgeführt, so dass auch bei einem Unterbruch eines Luftkanals die einzelnen Technikräume noch versorgt werden können. Die erwärmte Abluft strömt über Brandrauchklappen in den Querschlag und von da in den Tunnelraum. Im Falle eines Brandes in einem Technikraum schließen sich die Brandrauch klappen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 38 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 2.13 Vorportalbereiche Haltebuchten im Portalbereich Unmittelbar bei den beiden Hauptportalen sind auf der Einfahrtsseite Vorportal-Haltebuchten angeordnet. Die Haltebuchten weisen eine Breite von 6 m auf, die Länge beträgt 40 m. Auf der Ausfahrtsseite sind keine Vorportal-Haltebuchten vorgesehen. Auf der Südseite schließt die Abfahrt (Rampe 1004) unmittelbar an das Tunnelportal an. Am Nordportal sind auf Grund der Betriebsumkehr entsprechende Flächen vorhandenen. Sowohl beim Einfahrts- als auch bei Ausfahrtsportal der HASt Eßling sind VorportalHaltebuchten geplant. Die Einfahrtsportal-Haltebucht weist eine Länge von 40 m und eine Breite von 6 m auf. Die Länge der Haltebucht bei der Ausfahrt beträgt 35 m bei einer Breite von 4 m. Bei allen Vorportal-Haltebuchten sind Notrufkabinen angeordnet. Die Bereiche sind beleuchtet und können überwacht (Video) und auf der Einfahrtsseite auch beschallt werden [Einlage 4-2.19.1, Einlage 4-2.19.3 und Einlage 4-2.19.4]. Bei jedem Tunnelportal ist ein Portalhydrant vorgesehen. Überfahrten Vor dem Südportal ist gemäß Einlage 4-2.19.2 eine 18 m lange „Mittelstreifenüberfahrt“1 vorgesehen. Durch Demontage der Leiteinrichtung kann in diesem Bereich eine Überfahrt hergestellt werden. Auf der Nordseite ist eine Betriebsumkehr geplant [Einlage 4-2.19.3]. Bei der HASt Eßling ist weder eine Betriebsumkehr noch eine Vorportalüberfahrt vorgesehen. Zufahrten Die Zufahrt der Ereignisdienste zum Südportal erfolgt gemäß Einlage 4-1.2 von Norden über die A4 und die Rampe 1002 bzw. von Westen direkt über die S1. Beide Anfahrtswege verfügen über Abstellstreifen, die im Ereignisfall für die Zufahrt genutzt werden können. Der Hubschrauberlandeplatz und die 2240 m2 große Rettungsfläche kann über die Rampe 1002 oder auch über das sekundäre Straßennetz (Landesstraße Nr. 2067) und einen neu erstellten Begleitweg über durch Schranken abgesperrte Zufahrten erreicht werden. Das Nordportal ist über die ASt Groß-Enzersdorf erreichbar. Über den Abstellstreifen ist eine direkte Zufahrt zum Portal der Fahrtrichtung Schwechat möglich. Zusätzlich kann die 5 m breite Abfahrt von der Höhenkontroll-Haltebucht genutzt werden. Das Ausfahrtsportal der Fahrtrichtung Süßenbrunn kann über die Betriebsumkehr angefahren werden. 1 Korrekterweise müsste in diesem Zusammenhang von einer Vorportalüberfahrt für die Ereignisdienste oder von einer Mittelstreifenüberquerung für die Ereignisdienste gesprochen werden. Eine Mittelstreifenüberfahrt, die zur Umleitung des Verkehrs von der einen Richtungsfahrbahn auf die andere genutzt werden kann, muss deutlich länger sein (vgl. RVS 05.05.42) und ist im Vorportalbereich nicht zulässig. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 39 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Sowohl auf der Südseite (Vorportalüberfahrt) als auch auf der Nordseite (ASt GroßEnzersdorf) ist ein Wechsel auf die andere Richtungsfahrbahn möglich. Grundsätzlich ist auch im Bereich der HASt Eßling ein Wechsel der Richtungsfahrbahn möglich. Rettungsflächen Bei beiden Portalen sowie im Bereich der HASt Eßling sind Rettungsflächen vorgesehen [Einlage 4-1.2]. Am Nordportal ist die Rettungsfläche unmittelbar im Anschluss an das Portal situiert. Die Gesamtfläche beträgt 2.450 m2 und erstreckt sich über beide Richtungsfahrbahnen. Auf der Südseite ist eine Fläche von 2.240 m2 im Bereich der Rampe 1002 vorgesehen. Im Bereich der HASt Eßling ist auf der Fahrbahn der Rampe 208 eine 630 m2 große Rettungsfläche ausgewiesen. Fahrzeugrückhaltesysteme / akustische Fahrstreifenabgrenzung An allen Einfahrtsportalen befindet sich auf der in Fahrtrichtung gesehen rechten Seite eine Betonleitwand. Auf der linken Seite der Hauptfahrbahn werden die Leitschienen bis unmittelbar an die Lüftungstrennwand herangeführt. Eine akustische Fahrstreifenabgrenzung (Rumpelstreifen) ist bei Zufahrten (Hauptportale und Portal der HASt Eßling) im Bereich der äußeren und inneren Randlinie angeordnet. Die Rumpelstreifen beginnen 100 m vor dem Portal. Beleuchtung Vorportal Der Vorportalbereiche werden mit Natriumdampf-Hochdrucklampen beleuchtet. [Einlage 4-3.1]. Auf der Nordseite erstreckt sich die Beleuchtung bis zur Höhenkontroll-Haltebucht (Querschnitt QV-2). Auf der Südseite wird auf der Rampe 1002 ebenfalls der Bereich bis zur Höhenkontroll-Haltebucht beleuchtet. Auf der Hauptfahrbahn erstreckt sich die Beleuchtung bis zur Brücke über die A4. Die Abfahrtsrampen sind nicht beleuchtet. Die mittlere Leuchtdichte beträgt 2,0 cd/m2 bei einer Gesamtgleichmäßigkeit von 0,4. Die Standorte der Leuchtenmasten (Lichtpunkthöhe 10 m) sind in den Vorportalplänen enthalten [Einlage 4-2.19.1, Einlage 4-2.19.3 und Einlage 4-2.19.4]. Die Masten sind im Mittelstreifen angeordnet. Bei den Haltebuchten ist jeweils eine zusätzliche Beleuchtung vorgesehen. Angaben zur Sicherheitsstromversorgung der Leuchten fehlen. Angaben zur Beleuchtung der Rettungsflächen sind ebenfalls nicht dokumentiert. Höhenkontrolle Für die Hauptfahrbahn der Fahrtrichtung Süßenbrunn ist wegen der bereits bestehenden Tunnelanlagen auf der S1 keine Höhenkontrolle vorgesehen. Auf der Südseite sind Höhenkontrollen auf den Rampen 1002 und 1003 von der A4 kommend und an der ASt. Mannswörth geplant. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 40 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Die 40 m lange Höhenkontroll-Haltebucht der ASt. Mannswörth ist unmittelbar nach der Auffahrt angeordnet. Den beiden Höhenkontrolleinrichtungen der Auffahrtsrampen 1002 und 1003 ist eine 40 m lange Höhenkontroll-Haltebucht nach der Zusammenführung der beiden Rampen, noch vor der Auffahrt auf die Hauptachse, zugeordnet. Am Nordportal sind Höhenkontrolleinrichtungen am Beginn der Auffahrt (unmittelbar beim Kreisel) der ASt Groß-Enzersdorf sowie auf der Hauptfahrbahn vorgesehen. Die dazugehörige 40 m lange Höhenkontroll-Haltebucht ist in einem Abstand von knapp 200 m vom Nordportal situiert und verfügt über eine Abfahrt auf die Zufahrtsstraße zur Betriebsumkehr. Am Zufahrtsportal der HASt Eßling ist unmittelbar bei der Abfahrt von der B3 eine Höhenkontrolleinrichtung vorhanden. Die anschließende Höhenkontroll-Haltebucht hat eine Länge von rund 40 m und eine Breite von 4 m. Bei allen Höhenkontroll-Haltebuchten sind Notrufsäulen angeordnet. Die Bereiche sind beleuchtet und können überwacht (Video) und auch beschallt werden [Einlage 4-2.19.1, Einlage 4-2.19.3 und Einlage 4-2.19.4]. Verkehrsbeschilderung und Signalisierung Im Vorportalbereich Nord wird gemäß den Einreichunterlagen ein Geschwindigkeitstrichter mit zwei Verkehrszeichenquerschnitten eingerichtet. Ein dritter Querschnitt befindet sich auf der Zufahrtsrampe 204 der Ast Groß-Enzersdorf. Im Vorportalbereich Süd besteht der Geschwindigkeitstrichter ebenfalls aus lediglich zwei Verkehrszeichenquerschnitten. Aufgrund des relativ kurzen Abstands zwischen der B3 Kreuzung und dem Portal der HASt Eßling ist ein Teil der Beschilderung nicht nach der RVS 09.01.25 angeordnet Die gemäß RVS 09.01.25 erforderlichen Hinweisschilder und Gefahrenzeichen sind in den Einlagen 4-2.19.1, 4-2.19.3 und 4-2.19.4 dokumentiert. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 41 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 2.14 Geschwindigkeitsanhebung auf 100 km/h Für den Tunnel Donau-Lobau ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgesehenen. In der Regel ist in Österreich in einem Richtungsverkehrstunnel eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig. Da zum Zeitpunkt der Einreichung nicht abschließend beurteilt werden kann, ob die im Vergleich zu diesem Regelfall reduzierte Geschwindigkeit von der StVO-Behörde auch genehmigt wird, werden in Einlage 1.C-6, die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsanhebung der Pkw auf 100 km/h bewertet. Die Geschwindigkeit der Lkw ist gemäß §58 KDV [9] auf jeden Fall auf 80 km/h begrenzt. Für die Tunnelsicherheit sind die im Folgenden aufgeführten Auswirkungen relevant: Verkehr Durch die Geschwindigkeitsanhebung ist gemäß Einlage 1.C-6 mit einer Steigerung der Gesamtverkehrsstärke um 2,5 % zu rechnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Stauhäufigkeit dadurch nicht ansteigt. Vertiefende Risikoanalyse Gemäß Einlage 1.C-6 erhöht sich der Risikoäquivalentwert des Tunnel Donau-Lobau bei einer Anhebung der Geschwindigkeit von 80 km/h auf 100 km/h auf der Hauptachse von 0,7949 auf 1,2546. Damit liegt der Wert noch immer deutlich unter dem Vergleichswert des STSG Referenztunnels (1,5899). Risikoanalyse Gefahrguttransporte Gemäß Einlage 1.C-6 verringert sich der Risikoäquivalentwert für einen Gefahrgutunfall bei einer Geschwindigkeitsanhebung geringfügig. Der Wert sinkt von 1, 390 10-3 Tote/Jahr auf einen Wert von 1,370 10-3 Tote/Jahr. Damit liegt auch bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h die Summenkurve unter der Referenzlinie der RVS 09.03.12. Begründet wird der Rückgang durch die bei höherer Geschwindigkeit abnehmende Verkehrsdichte, wodurch bei einem Ereignisfall weniger Personen unmittelbar betroffen sind. Tunnellüftung Eine Anhebung der zulässigen Geschwindigkeit auf 100 km/h hat keine Auswirkungen auf die Bemessung der Lüftung für den Brandfall. Auch die Dimensionierung der Betriebslüftung, die für den Fall von stockendem Verkehr ausgelegt ist (vgl. Kapitel 2.11.5), wird von einer Geschwindigkeitsänderung nicht tangiert. Bei der Portalluftabsaugung ergeben sich hingegen bei einer höheren Geschwindigkeit größere Abluftmengen. Gemäß Einlage 1.C-6 erhöht sich die Selbstlüftung um 9%. Entsprechend muss in diesem Fall auch die Fördermenge der Portalabluftventilatoren von 500 m3/s auf 540 m3/s (PAS) bzw. von 400 m3/s auf 432 m3/s (PAN) erhöht werden. Die Abluftöffnungen im Fahrraum müssen vergrößert werden und der Leistungsbedarf der Abluftventilatoren steigt deutlich an (von insgesamt 1.450 kW auf 1.880 kW). Die Baugröße der Abluftventilatoren bleibt unverändert. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 42 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Die größten Anpassungen ergeben sich bei den beiden Abluftkaminen. Die Kaminquerschnitte sollen gemäß Einlage 1.C-6 vergrößert werden, damit bei der maximalen Luftmenge gerade die erforderliche minimale Ausblasgeschwindigkeit von 15 m/s erreicht wird. Tunnelbeleuchtung Auf Grund der höheren Geschwindigkeit wären Anpassungen an der Einfahrtsbeleuchtung erforderlich. Die Länge der Einfahrtsstrecke müsste um rund 80 m verlängert werden und der Abstand zwischen Leuchten müsste erhöht werden, um die höhere Leuchtdichte von 276 cd/m2 (statt 220 cd/m2) erreichen zu können. Energieversorgung Bei der Energieversorgung sind bei einer Anhebung der Geschwindigkeit die folgenden Anpassungen erforderlich: � Erhöhter Energiebedarf für die Einfahrtsbeleuchtung, � Erhöhter Energiebedarf für die Abluft bei den Portalbauwerken (PAN und PAS). Die installierte Leistung muss deshalb erhöht werden. Gemäß Einlage 1.C-4 sind keine Anpassungen am Energieversorgungskonzept zu erwarten. Angaben zu den Auswirkungen auf die Sicherheitsstromversorgung fehlen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 43 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau 3 Gutachten Tunnel Donau-Lobau 3.1 Tunnelsystem und Fluchtwege / Mindestanforderungen STSG 3.1.1 Methodik der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist die Einhaltung der im STSG definierten Mindestanforderungen. Es sind dies insbesondere: � Anforderungen nach STSG - Anlage Punkt 2: Diese Anforderungen wurden im Zuge der Erstellung der TunnelSicherheitsdokumentation bereits geprüft. In der vorliegenden Sicherheitsbeurteilung erfolgt eine Kontrolle der Plausibilität dieser Prüfung. � Dem Vorentwurf sind jedenfalls eine Tunnel-Sicherheitsdokumentation und die Stellungnahme des Tunnel-Sicherheitsbeauftragten zum Tunnel-Vorentwurf beizulegen." Es wird geprüft, ob es seitens des Tunnel-Sicherheitsbeauftragten besondere Anliegen oder Maßnahmen gefordert werden. Die Prüfung der Vollständigkeit der TunnelSicherheitsdokumentation erfolgt in Kapitel 3.16 der vorliegenden Sicherheitsbeurteilung. Im Weiteren wird die Übereinstimmung mit der RVS 09.01.21 (Linienführung im Tunnel), der RVS 09.01.22 (Tunnelquerschnitte) sowie der RVS 09.01.23 (Innenausbau) geprüft. Insbesondere werden die folgenden Punkte betrachtet: � Entwurfselement der Lage (RVS 09.01.21): Minimale Kreisbogen- und Kuppenradien. � Längsneigung (RVS 09.01.21): Maximale und minimale Längsneigung, Neigungsbrüche im Tunnel, Anordnung von Rampenstrecken: - Für Tunnel soll unabhängig von der Gefährdungsklasse die Längsneigung zwischen 0,5 % und 3,0 % liegen. - Bei Längsneigungen von mehr als 3 % ist bei der Belüftungsplanung dem Brandfall besonderes Augenmerk zu schenken, und es sind verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu treffen (vgl. dazu Kapitel 3.11). - Bei Tunnel der Gefährdungsklasse III und IV ist die maximale Längsneigung auf 4 % zu beschränken oder es ist bergwärts ein zusätzlicher Fahrstreifen anzuordnen. Kann diese Vorgabe nicht eingehalten werden, so ist bergwärts ein zusätzlicher Fahrstreifen anzuordnen. - Ungeachtet dieser Bestimmung sind jedenfalls bei Tunnel mit einer Längsneigung > 4 % Maßnahmen zur Vermeidung von Auffahrunfällen (z.B. Zusatzfahrstreifen, zumindest aber Hinweisschilder oder Infotafeln) zu treffen. - Bei der Anordnung von Rampenstrecken ist darauf zu achten, dass sämtliche Fahrzeuge bereits vor der Einfahrt in den Tunnel die der Längsneigung des Tunnels entsprechende Dauergeschwindigkeit erreichen können. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 44 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn - Donau-Lobau Neigungsbrüche, die zu einem inhomogenen Verkehrsfluss im Tunnel führen können, sind im ausreichenden Abstand vor den Portalen anzuordnen. - Bei der Festlegung der Gradiente ist zu berücksichtigen, dass kein Wasser der angrenzenden Freilandstrecke in den Tunnel fließen soll (eigenes Fahrbahnentwässerungssystem). � Querschnittselemente (RVS 09.01.22): Anzahl Fahrstreifen, Fahrstreifenbreite, Seitenstreifen sowie Höhe des Lichtraums des Fahrraumes (H = 4,70 m) bzw. des Gehraums (H = 2,25 m), insbesondere: - Bei der Entwurfsgeschwindigkeit von 100 km/h ist ein Fahrstreifenbreite von 3,75 m erforderlich Bei 2-streifigem Richtungsverkehr mit LKW-Überholverbot darf die Breite des zweiten Fahrstreifens mit 3,25 m begrenzt werden. - Der erhöhte Seitenstreifen setzt sich aus einem 0,30 m breiten Sicherheitsstreifen und einem 0,70 m breiten Gehstreifen zusammen. Auf den Sicherheitsstreifen darf verzichtet werden, wenn daneben ein Abstellstreifen angeordnet ist. - In Tunnels sind in der Regel keine durchgehender Abstellstreifen vorzusehen. Die allfällige Notwendigkeit einer Anordnung ergibt sich projektspezifische (z.B. betriebliche / bautechnische /sicherheitstechnische Überlegungen). Der Abstellstreifen ist mindestens 2,50 m, im Regelfall 3,00 m breit auszuführen. - Die Querneigung der Fahrbahn hat außerhalb der Verwindungsstrecken mindestens 2,5 % zu betragen und darf in der Regel 5 % nicht überschreiten. � Abstellstreifen: Die Breite des Abstellstreifens hat mindestens 2,50 m zu betragen. Im Regelfall ist eine Breite von 3,00 m erforderlich. Die Prüfung der RVS 09.01.24 (Bauliche Anlagen) erfolgt in Kapitel 3.5, die der RVS 09.01.25 (Vorportalbereiche) in Kapitel 3.13. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob bei der Gestaltung und Anordnung der Betriebsgebäude und der technischen Räume im Tunnelinnern die Belange des Brandschutzes berücksichtigt sind. 3.1.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Stellungnahme des Sicherheitsbeauftragten Eine vom Tunnelsicherheitsbeauftragten unterzeichnete Stellungnahme zum §7 Verfahren liegt vor [WU 13]. Die Stellungnahme des Sicherheitsbeauftragten enthält eine Reihe von Anmerkungen und Forderungen, die bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Die nachstehend aufgeführten Punkte sind besonders zu erwähnen: � Punkt 3.2 (Alarm- und Einsatzplan): Mit der Erstellung des Alarm- und Einsatzplanes sollte unter Einbeziehung der Einsatzdienste frühzeitig begonnen werden, sodass daraus gewonnene Erkenntnisse in der Ausführung noch berücksichtigt werden können. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 45 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau � siehe Kapitel 3.15.2 (Absatz Wartungs- und Instandhaltungskonzept) und Maßnahme Nr. (63) in Kapitel 5.2. � Punkt 3.3 (Einbindung des Betriebes): Der künftige Betreiber der Anlage sollte möglichst frühzeitig in die weitere Planung eingebunden werden. Gemäß Stellungnahme des Tunnelmanagers in Einlage 4-1.1 ist eine Einbindung des Betriebs durch die regelmäßig stattfindenden Tunnelplanungsgruppenbesprechungen gewährleistet. � siehe auch Kapitel 3.15.2 (Abschnitt Tunnel-Betriebsanweisung) und Maßnahme Nr. (59) in Kapitel 5.2. � Punkt 3.4 (Wartung und Instandhaltung): Für die zu erwartenden Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten sind entsprechende Verkehrssteuerkonzepte zu entwickeln. Dies gilt insbesondere für die Zu- und Abfahrt zu den Technischen Betriebsräumen in den Querschlägen sowie für Arbeiten in den Abluftkanälen. Für die Sicherheit des Personals bei Arbeiten im Abluftkanal unter Verkehr sind entsprechende Schutzmaßnahmen und Evakuierungspläne zu entwickeln. �siehe Kapitel 3.15.2 (Abschnitt Wartungs- und Instandhaltungskonzept) und Maßnahme Nr. (60) in Kapitel 5.2. � Punkt 3.5 (Blocknummernkennzeichnung): Zur besseren Orientierung für das Betriebspersonal und das Einsatzpersonal wird empfohlen die Blocknummern dauerhaft zu nummerieren. � Maßnahme Nr. (1) in Kapitel 5.2 � Punkt 3.6 (Verwendung des Abstellstreifens als Fahrstreifen): Auf Grund der Anordnung der Notrufnischen in der SBW und der Tatsache, dass der rechte erhöhte Seitenstreifen nur eine Breite von 70 cm aufweist, kann der Abstellstreifen keinesfalls als Fahrstreifen verwendet werden. Gemäß Stellungnahme des Tunnelmanagers in Einlage 4-1.1 ist eine Verwendung des Abstellstreifens als Fahrstreifen nicht vorgesehen. � siehe Kapitel 3.15.2 (Abschnitt Wartungs- und Instandhaltungskonzept) und Maßnahme Nr. (60) in Kapitel 5.2 � Punkt 3.7 (Fahrbahnteiler bei Rampe 209): Am Fahrbahnteiler bei der Ausfahrt zur Rampe 209 sind entsprechende Maßnahmen zu planen, die ein Anfahren hintanhalten bzw. die Auswirkungen mindern z.B. durch spezielle Ausleuchtung, Leitpfeile, Anpralldämpfer etc. Gemäß Stellungnahme des Tunnelmanagers in Einlage 4-1.1 werden zusätzlich zur verstärkten Beleuchtung2 weitere Maßnahmen umgesetzt. � Maßnahme Nr. (2) in Kapitel 5.2 � Punkt 3.8 (Beeinflussung der Lichtsignalanlage HASt Eßling): Zur Vermeidung eines Rückstaus von der HASt Eßling in den Tunnel ist eine Schnittstelle zwischen Tunnelkopfrechner und VLSA Steuerung geplant. Zur Aktivierung der Beeinflussung der VLSA ist eine Vereinbarung zwischen Tunnelbetreiber und VLSA-Betreiber rechtzeitig 2 im Verflechtungsbereiche der HASt Eßling wird der Leuchtdichtewert verdoppelt (vgl. Kapitel 2.10.2) Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 46 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau abzuschließen. � Maßnahme Nr. (16) in Kapitel 5.2 � Punkt 3.9 (Temperaturfestigkeit der Abluftventilatoren und Abluftklappen): Abluftventilatoren müssen bei einer Temperatur von 400 °C über einen Zeitraum von 120 Minuten ihre Funktionsfähigkeit beibehalten. Abluftklappen müssen bei einer Temperatur von 400 °C mindestens 120 Minuten uneingeschränkt b etriebsfähig sein. Gemäß Stellungnahme des Tunnelmanagers in Einlage 4-1.1 werden die Vorgaben der RVS umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind damit nicht erforderlich. � Punkt 3.10 (Schaltschrankaufstellung): Bei der Planung der Schaltschränke ist darauf Bedacht zu nehmen, dass der Fluchtweg kürzer als 20 m ist. � Maßnahme Nr. (3) in Kapitel 5.2 Mindestanforderungen STSG Die Plausibilitätskontrolle der in der Tunnel-Sicherheitsdokumentation durchgeführten Prüfung der Mindestanforderung des STSG ergab die folgenden, abweichenden Beurteilungen: � Gemäß STSG, Anlage Sicherheitsmaßnahmen, Punkt 2.2.3 sind in Tunneln mit einer Längsneigung über 3% ausgehend von einer Tunnel-Risikoanalyse zusätzliche und/oder verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu treffen. Die Längsneigungen auf den Rampenstrecken der HASt Eßling entsprechen dieser Anforderung nicht. Die Vorgaben des STSG sind damit nur bedingt erfüllt. Die geringe zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h und der durchgehende Abstellstreifen wirken aber risikomindernd, so dass auch ohne quantitativen Nachweis davon ausgegangen werden kann, das mit diesen verstärkten Maßnahmen das Risiko in ausreichendem Masse vermindert wird (vgl. dazu auch Maßnahme Nr. (68) in Kapitel 5.2). Grundlagen Die Planung basiert gemäß Einlage 4-2.1 nicht auf der neusten Fassungen der RVS 09.01.22 (Tunnelquerschnitte) und der RVS 09.01.23 (Innenausbau) � Maßnahme Nr. (5) in Kapitel 5.2 Linienführung � Kreisbogenradien: Die minimalen Kreisbogenradien entsprechen den Vorgaben der RVS 09.01.21. � Längsneigung: Die Längsneigungen im Haupttunnel entsprechen den Vorgaben der RVS 09.01.21. In den Rampenstrecken der HASt Eßling liegen die Neigungen hingegen deutlich über den Vorgaben der RVS 09.01.21. Zudem sind bei der Lüftung besondere Maßnahmen zu treffen (vgl. Kapitel 3.11 und Maßnahme Nr. (36) in Kapitel 5.2). � Neigungsbrüche: Die im Haupttunnel vorhandenen Neigungsbrüche sind auf Grund der Topographie (Unterquerung der Donau) nicht zu umgehen. In diesen Bereichen muss mit einem weniger homogenen Verkehrsfluss gerechnet werden. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 47 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau � Quer- und Längsneigung: Die Querneigung des Haupttunnels von 2.5% (außerhalb der Verwindungsstrecken) entspricht dem zulässigen Mindestwert. Die minimale Längsneigung von 0.5% ist ebenfalls eingehalten. Die Vorgaben der RVS 09.01.21 sind damit erfüllt. � Auf Grund des starken Gefälles im Bereich des Südportals und bei den Rampen der HASt Eßling besteht die Gefahr, dass Wasser der angrenzenden Freilandstrecke in den Tunnel fließt. Um dies zu verhindern, werden die Wässer in Schlitzrinnen bzw. Transportleitungen gesammelt, in Hebewerken vor Portalen eingeleitet und an das Entwässerungssystem des Freilands übergeben [Einlage 4-2.1] � Querschnittselemente: Die Anzahl Fahrstreifen sowie deren Breite entsprechen den Anforderungen der RVS 09.01.22. Dies gilt auch für die Höhe des Lichtraums des Fahrraumes Die Höhe des Gehraumes liegt mit 2,20 m unter dem Sollwert der RVS 09.01.22. Der erhöhte Seitenstreifen wird durch die "eingestellten" Nischen alle 125 m unterbrochen. Auf Grund des durchgehenden Abstellstreifens dürfte bei einem Ereignis in aller Regel aber seitlich der Fahrbahn ausreichend Platz für die Flucht vorhanden sein, umso mehr als im Bereich der Nischen am Boden noch eine entsprechende Sperrfläche markiert wird. � Maßnahme Nr. (5) in Kapitel 5.2 � Die Anzahl der Fahrstreifen bleibt innerhalb des Tunnelsystems, mit Ausnahmen des Südportalbereichs und des Verflechtungsbereiches der HASt Eßling, gleich. Brandschutzkonzept für technische Räume Zusätzlich zu den Angaben zur Tragfähigkeit im Brandfall sind für die Betriebszentralen, Betriebsstationen und Portalabluftgebäude sowie für die im Tunnelinnern liegenden, technischen Räume und Kanäle (Zu- und Abluftkanal, Verbindungsstollen, Kollektoren, etc.) nähere Angaben zur Brandabschnittbildung, zu den Flucht- und Rettungswegen in diesen Bereichen und zur Möglichkeit der Löschung eines Brandes erforderlich. Die fehlenden Angaben sind in einem Brandschutzkonzept zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere die folgenden Teilaspekte zu berücksichtigen: � Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes. � Konzeption der Fluchtwege. � Konzeption der Vorkehrungen für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall. Diese Brandschutzplanung ist mit den zuständigen Behörden und Einsatzdiensten abzustimmen. � Maßnahme Nr. (6) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 48 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 3.2 Tunnel Donau-Lobau Verkehr 3.2.1 Methodik der Prüfung Beim Verkehr wird geprüft, ob die aktuellen Grundlagen (JDTV, Stauhäufigkeit) verwendet werden und diese korrekt übernommen wurden. Die Angaben zur Stauhäufigkeit werden auf Plausibilität geprüft. Gemäß RVS 09.03.12 (Risikobewertung von Gefahrguttransporten in Straßentunneln) gilt: � Kapitel 5.4.4: Vor Anwendung der Entscheidungsmatrix muss das Tunnelumfeld auf Besonderheiten hinsichtlich des Transportaufkommens von Gefahrgut geprüft werden; eventuell sind lokal gehäufte Transporte bestimmter gefährlicher Güter (z.B. chemische Industrie oder Tanklager) möglich. 3.2.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung JDTV Die in der Sicherheitsdokumentation enthaltenden Verkehrsdaten stammen aus der Verkehrsuntersuchung für das Gesamtprojekt [Einlage 1.C-2] und basieren auf dem Maximalplanfall M-Max für das Jahr 2025. Dieser Verkehrsfall entspricht keinem realen Szenario. Vielmehr sind in diesem Fall die maximalen Zahlen, die sich aus unterschiedlichen Verkehrsszenarien ergeben, zusammengefasst. Der auf dieser Grundlage ermittelte LKW-Anteil entspricht damit auch nicht einem real vorkommenden Anteil, sondern stellt lediglich den Quotienten dar, der sich aus der maximalen Anzahl von LKW in Szenario A und der maximalen Verkehrsstärke aus Szenario B ergibt. Vergleicht man beispielsweise den hypothetischen LKW-Anteil des Maximalplanfalls (bezogen auf den DTVw) von 8,35% mit dem LKW-Anteil des Einreichplanfalls M1-HR zeigt sich, dass dieser Wert höher liegt (9,16%). Die Auswirkungen dieser Unsicherheiten auf das Risiko sind allerdings gering. Insgesamt dürften die Unsicherheiten bei der Verkehrsprognose auf Grund des großen Zeitraumes bis zur Inbetriebnahme aber beträchtlich sein. � Maßnahme Nr. (4) in Kapitel 5.2 Stauhäufigkeit Mit einer Stauhäufigkeit von mehr als 400 h/Jahr fällt der Tunnel in die Kategorie mit hoher Stauhäufigkeit (gemäß RVS 09.02.31 ab 75 h/Jahr). Gemäß Einlage [1.C-2] wurden Leistungsfähigkeitsberechnungen für die Spitzenstunden mit einem maßgeblichen stündlichen Verkehr („MSV“) gemacht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Leistungsfähigkeit der Ampelanlage nach der Ausfahrt der HASt Eßling zu einem maximalen Sättigungsgrad von 79% führt und die Staulänge unter 60 m bleibt. Mit einem Rückstau in den Tunnel ist demzufolge nicht zu rechnen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 49 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Anteil Gefahrguttransporte Gemäß Einlage 4-1.4 ist bei einem JDTV von 55.000 Fzg/Tag mit 180 Gefahrguttransporten pro Tag zu rechnen, was einem Gefahrgutanteil von 4,6 % vom Lkw-Verkehr entspricht. Diese Angaben basieren gemäß Einlage 4-1.4 auf einer aktuellen Gefahrgutprognose der arealConsult, die in den Unterlagen allerdings nicht näher dokumentiert ist. Die Annahmen können damit nicht überprüft werden. � Maßnahme Nr. (8) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 50 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 3.3 Tunnel Donau-Lobau Einstufung des Tunnels 3.3.1 Methodik der Prüfung Besondere Charakteristika Gemäß STSG gilt: � § 12. (1): Weist ein Tunnel hinsichtlich der Sicherheitsparameter gemäß der Anlage zu diesem Bundesgesetz eine besondere Charakteristik auf, so ist eine Tunnel-Risikoanalyse durchzuführen, um festzustellen, ob zur Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Tunnel zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und/oder weitere Ausrüstungen erforderlich sind. Bei dieser Tunnel-Risikoanalyse sind die beim Betrieb des Tunnels möglicherweise auftretenden Unfälle, die für die Sicherheit der Tunnelnutzer von Belang sind, sowie Art und Umfang ihrer möglichen Folgen zu berücksichtigen. � Anlage Punkt 1.3.2: Wenn der Anteil des LKW-Verkehrs (Anzahl der Fahrzeuge mit höchstzulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) das im Jahresdurchschnitt ermittelte tägliche Verkehrsaufkommen um mehr als 15 % übersteigt oder das saisonale tägliche Verkehrsaufkommen das im Jahresdurchschnitt ermittelte tägliche Verkehrsaufkommen deutlich übersteigt, wird das entsprechende zusätzliche Risiko einer Bewertung unterzogen und in der Weise berücksichtigt, dass der Wert für das Verkehrsaufkommen des Tunnels im Rahmen der Anwendung der nachstehenden Abschnitte entsprechend angehoben wird. Die Prüfung auf besondere Charakteristika erfolgt auf Basis der Kriterien gemäß Punkt 1.1.2 der Anlage zum STSG. Eine auf diesen Kriterien beruhende Überprüfung des Tunnels hinsichtlich der Sicherheitsparameter wurde in der Sicherheitsdokumentation [Einlage 4-1.1] nicht durchgeführt. Im Rahmen der vorliegenden Sicherheitsbeurteilung wird deshalb eine Prüfung des Tunnels hinsichtlich besonderer Charakteristika vorgenommen. Die Prüfung basiert auf der Methodik des Leitfadens Tunnel-Sicherheit [11]. Gefährdungsklasse In einem weiteren Schritt wird die Einstufung des Tunnels gemäß RVS 09.01.32 (Gefährdungsklasse) geprüft. Dabei werden die Eingabedaten für die vereinfachte Risikoanalyse untersucht. Insbesondere wird auch geprüft, ob sich Verflechtungsstrecken und deren Einflussbereich (Wegstrecke, die in 10 s bei der höchstzulässigen Geschwindigkeit zurückgelegt werden kann) im Tunnel oder im Portalbereich befinden. Für die Bestimmung des Häufigkeitsäquivalentes ist gemäß RVS 09.02.31 für den JDTV der Prognosewert (Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe + 10 Jahre) zu verwenden. Weiter wird geprüft, ob sich durch eine Variation der Eingabeparameter eine Einstufung in eine andere Gefährdungsklasse ergibt (Sensitivitätsprüfung). Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 51 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Risikoanalyse Bei der vertiefenden Risikoanalyse erfolgen eine Nachrechnung der Ergebnisse sowie eine Überprüfung der Eingabedaten und der verwendeten Ansätze zur Abschätzung des Einflusses besonderer Maßnahmen auf die Häufigkeit bzw. das Ausmaß. 3.3.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Besondere Charakteristika Der Tunnel verfügt über eine ganze Reihe von besonderen Charakteristika (vgl. Kriterienliste in Anlage A). Neben der großen Tunnellänge sind dies die Ein-und Ausfahrten der HASt Eßling (Verflechtungsstrecken im Tunnel, Rampen mit einem Gefälle von mehr als 3%) und der durchgehende Abstellstreifen sowie die Tatsache, dass der Tunnel die Donau unterquert. Zudem weist der Tunnel eine vergleichsweise hohe Stauhäufigkeit und einen überdurchschnittlichen Anteil an Gefahrguttransporten auf. Die in diesem Fall notwendige vertiefende Risikoanalyse wurde durchgeführt (vgl. Kapitel 2.3). Gefährdungsklasse Auf Grund des ermittelten Risikoäquivalents mit einem Wert von deutlich über 0,5 ist die Einstufung in die Gefährdungsklasse IV korrekt. Vertiefende Risikoanalyse Eine Nachrechnung des in der Risikoanalyse für den STSG Referenztunnel ausgewiesenen Risikoerwartungswert (RSTSG = 1,5899) mit den Annahmen von Einlage 4-1.3 ergab einen etwas tieferen Wert von 1,5580. Die Überprüfung der Risikoanalyse zeigte zudem, dass für den STSG Referenztunnel offenbar eine Stauhäufigkeit von 2,3 % der Betriebszeit und ein Anteil von Bussen am JDTV von 1,0 % angenommen wurden. Wird in der Nachrechnung zusätzlich eine Stauhäufigkeit von 0,29% verwendet, wie in der RVS 09.03.11 vorgegeben, reduziert sich der Risikoerwartungswert RSTSG auf einen Wert von 1,5408. Bei einem Anteil von Bussen am JDTV von 3,5 % sinkt der Wert weiter auf RSTSG = 1,5284. Für die Rampen der HASt Eßling wurde dieselbe Anzahl Staustunden verwendet wie für den Haupttunnel, was nicht der Realität entspricht. Auf Grund des geringen Anteils der Rampenstrecken am Gesamtrisiko ist der Einfluss aber vernachlässigbar. Die beiden Risikoermittlungen für das Jahr 2025 [Einlage 4-1.3] und das Jahr 2035 [5] sollten zusammengeführt werden. � Maßnahme Nr. (7) in Kapitel 5.2. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 52 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHM HMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Eine Nachrechnung des Riisikoerwartungswertes, der sich im Haup upttunnel nach der Umsetzung von risikominder ernden n Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduk uktion auf 80 km/h, durchgehender Abstellstreifen en) einstellt, ergab exakt denselben Wert (RHT HT_mM = 0,7848). Auf Grund des geringen Einfluss sses der Rampen auf das Gesamtrisiko (RSystem_mM = 0,7949) wurde deren Anteile nicht übe berprüft. r Das Risiko im Tunnel Dona nau-Lobau liegt damit auch unter Berücksic ichtigung der oben genannten Ungenauigkeiten deutlich unter dem Risiko eines STSG Refe eferenztunnels. Auch bei einer deutlichen Verkehrs rssteigerung bis ins Jahr 2035 (10 Jahre nac ach Inbetriebnahme) bleibt diese Aussage best stehen. Wie aus Abbildung 1 ersichtlic lich h ist, steigt der Risikoerwartungswert linearr mit dem JDTV an. Bei einer Verkehrsz szunahme um 30% gegenüber dem Maximalp alplanfall 2025 (JDTV = 71.500 Kfz fz/24h) liegt der Risikoerwartungswert mit 1,0202 noch immer weit unter dem Wert W des STSG 3 eiiner n Zunahme der Stauhäufigkeit steigt das s Risiko nur langsam Referenztunnels . Auch bei e an. Dies wird auch durch die n nachgereichte Risikoanalyse für das Jahr 203 035 [5] bestätigt. Abbildung 1: Anstieg des Ris isikoerwartungswertes im Haupttunnel bei ans nsteigendem Verkehrsaufkommen 3 Gemäß Methodik der RVS 09.03.11 w wä äre zudem bei steigendem Verkehr auch das Risiko des ST TSG S Referenztunnels nach oben anzupassen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 53 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Beurteilung der vorgenommenen Abminderungen Die Annahme einer Reduktion der Unfallhäufigkeit um einen Faktor 1/1,31 auf Grund des durchgehenden Fahrstreifens ist plausibel. Die Auswirkung der Geschwindigkeitsreduktion (Abminderung des Ausmaßes um einen Faktor 80/100)2 dürfte eher überschätzt sein, da bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h bei gemischtem Verkehr (LKW und PKW auf demselben Fahrstreifen) die effektive Geschwindigkeit auf dem 1. Fahrstreifen reduziert ist (maximal 90 km/h gemäß RVS 09.02.32). Zudem ist auf dem längeren Abschnitt der RFB Schwechat (rund 1,5 km) mit einer Steigung von 3,0% auch bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h mit einer noch tieferen Fahrgeschwindigkeit zu rechnen (82 km/h gemäß RVS 09.02.32). Die Ausmaßminderung bei einer Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h fällt entsprechend geringer aus. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte liegt der Risikoerwartungswert für den Haupttunnel etwas höher (RHT_mM = 0,8752 bei Annahme einer mittleren Ausgangsgeschwindigkeit von 94,6 km/h statt der zulässigen 100 km/h). Auch unter Berücksichtigung einer kleineren Abminderung auf Grund der Geschwindigkeitsreduktion liegt das Risiko im Tunnel Donau-Lobau aber noch immer deutlich unter dem Risiko des STSG Referenztunnels. Allgemeine Hinweise zur Risikoanalyse Bezüglich der Auswirkungen der Geschwindigkeit wird auch auf Kapitel 3.14 verwiesen, wo das Risiko bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h beurteilt wird. Es ist anzumerken, dass die der Tunnel Donau-Lobau grundsätzlich nicht im Anwendungsbereich der verwendeten Methodik (RVS 09.03.11) liegt. Insbesondere der auf Grund des durchgehenden Abstellstreifens erhöhte Tunnelquerschnitt wird durch das verwendete Modell nur bedingt abgebildet. Insgesamt ist auf Grund der vom Standardtunnel abweichenden Geometrie aus den nachfolgend aufgeführten Gründen eher eine Abnahme des Risikos zu erwarten: � Die Brandfalllüftung ist auf den größeren Tunnelquerschnitt ausgelegt. Die Abluftmenge wird so weit erhöht, dass die gemäß RVS erforderliche Geschwindigkeit der zum Brandherd strömenden Luft erreicht wird. � Mit einem größeren Tunnelquerschnitt sinkt die kritische Geschwindigkeit, d.h. dass auch bei Bränden mit größerer Energiefreisetzungsrate kein backlayering4 zu erwarten ist. � Durch die größere Gesamtbreite des Tunnels ist es bei einem Brand eher möglich die Unfallstelle zu passieren und auf die raucharme Seite des Brandes zu gelangen. � Bedingt durch den größeren Querschnitt erfolgt bei gleicher Strömungsgeschwindigkeit eine stärke Abkühlung der Brandgase, was sich zumindest bei größeren Bränden ebenfalls positiv auswirken dürfte. Bei kleinen Bränden ist hingegen mit einer weniger 4 Ausbreitung des Rauches entgegen einer im Tunnel vorherrschenden Grundströmung Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 54 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau deutlich ausgeprägten Rauchschichtung zu rechnen. Da die Brandgase aber unmittelbar beim Brandort abgesaugt werden, ist dadurch keine markante Erhöhung des Risikos zu erwarten. Der Einfluss der verschiedenen Lüftungssysteme wird in der Risikoanalyse durch die getrennte Ermittlung des Risikos im Haupttunnel und auf den Rampen berücksichtigt. Die folgenden Abweichungen führen tendenziell zu einem höheren Risiko, sind aber in der Risikoanalyse nicht berücksichtigt. � Neigungsbrüche: Beeinflusst den homogenen Verkehrsfluss und dürfte damit zu einer Erhöhung der Unfallrate führen. � Reaktionszeit des Systems: Die RVS 09.03.11 geht bei Richtungsverkehrstunneln mit Querlüftung von einer Reaktionszeit des Systems von ca. 5 Minuten aus. Falls die Reaktionszeit der Lüftung wesentlich höher ist (vgl. Kapitel 3.11.2, Absatz „SaccardoLüftung“), ergibt sich ein höheres Risiko. � Maßnahme Nr. (33) in Kapitel 5.2 Auf Grund des gegenüber dem STSG Referenztunnel deutlich tieferen Risikos ist auch mit einem verfeinerten Modell keine andere Gesamtbeurteilung zu erwarten. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 55 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn 3.4 Donau-Lobau Zulässigkeit von Gefahrguttransporten 3.4.1 Methodik der Prüfung Es wird geprüft, ob eine Bewertung der Zulässigkeit von Gefahrguttransporten durch den zu beurteilenden Tunnel gemäß RVS 09.03.12 erfolgt ist. Insbesondere die nachstehend aufgeführten Punkte werden geprüft: � Bei außerordentlichen Verhältnissen hinsichtlich des Gefahrguttransportes (Gefahrgutanteil maßgeblich über 3%, spezielle Gefahrgutzusammensetzungen) ist die Bewertungsmatrix nicht anwendbar und eine detaillierte Bewertung (Stufe 2a) ist durchzuführen. Die Ergebnisse der Beurteilung werden auf Plausibilität geprüft. Falls die Annahmen oder Ergebnisse nicht plausibel sind erfolgt zusätzlich eine Kontrollrechnung des Wahrscheinlichkeit-Ausmaß-Diagrammes mit dem OECD/PIARC-Modell. Weiter wird geprüft, ob die gelten Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln [8] eingehalten sind. 3.4.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Die auf Grund der besonderen Verhältnisse gemäß RVS 09.03.12 erforderliche, quantitative Risikoanalyse zum Gefahrguttransport wurde durchgeführt [Einlage 4-1.4]. Für die Risikoanalyse wurde ein vergleichsweise hoher Anteil von Gefahrguttransporten am LKW-Verkehr von 4,6 % verwendet. Die diesem Wert zu Grunde liegenden Daten sind nicht nachvollziehbar dokumentiert. Für die Gefahrgutzusammensetzung wurden die Standardwerte der RVS 09.03.12 verwendet. Eine Überprüfung des Tunnelumfeldes auf Besonderheiten hinsichtlich des Transportaufkommens von Gefahrgut zur Berücksichtigung lokal gehäufter Transporte bestimmter gefährlicher Güter (z.B. chemische Industrie oder Tanklager) wurde nicht vorgenommen. Auf Grund der besonderen Lage des Tunnels Donau-Lobau (Ölhafen, Raffinerie Schwechat, Borealis Schwechat, etc.) kann eine gegenüber dem landesweiten Durchschnitt abweichende Verteilung nicht ausgeschlossen werden. Ein Hinweis auf lokale Besonderheiten ist auch der überdurchschnittliche Anteil an Gefahrguttransporten. Bei der Durchsicht der Risikoanalyse haben sich die folgenden Punkte ergeben: � Gemäß Einlage 4-1.4 wird auf Grund des durchgehenden Abstellstreifens von einer verringerten Unfallrate ausgegangen. Angaben zum Ausmaß dieser Verringerung sind nicht dokumentiert. Aus den Dateneingabeblättern im Anhang kann entnommen werden, dass mit einer Unfallrate von 0,0756 Unfällen mit Personenschaden pro 1 Mio Kfz- km gerechnet wird. Gemäß dem Anhang zur Risikoanalyse nach RVS 09.03.11 [Einlage 4-1.3] liegt die Unfallrate bei einem durchgehenden Abstelltreifen bei 0,077 Unfällen mit Personenschaden pro 1 Mio Kfz- km. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 56 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau � Für die Risikoermittlung wird der Tunnel in 3 Teile (OBW Süd, bergm. Tunnel OBW Nord) aufgeteilt. Die Länge der Gefällestrecke im Bereich des Südportals wird mit insgesamt 1.628 m angenommen (517 m im Abschnitt der OBW Süd und 1.111 m im Segment 1. des bergmännischen Abschnittes). Die effektive Länge beträgt 1.528 m. � Für die Querneigung des Tunnels wurden Werte zwischen 0 % und 0,2 % angenommen. Die effektiven Querneigungen betragen 2,5 %. � Bei der Eingabe der Luftmengen im Brandfall ist die Massenerhaltung nicht erfüllt. Die im Projekt vorgesehene asymmetrische Zuströmung ist nicht berücksichtigt und die Abluftmenge entspricht ebenfalls nicht dem geplanten Wert von 126 m3/s. Die Absaugmengen pro Abschnitt ist auf Grund der gewählten Segmentierung deutlich zu tief (Modellierung einer kontinuierlichen statt einer lokalen Absaugung im Bereich der offenen Klappe) und auf Grund der unterschiedlichen Segmentlängen auch nicht in allen Segmenten gleich. � Die Annahmen für die Eingabedaten sind teilweise nicht dokumentiert und deshalb nicht nachvollziehbar (z.B. mittlere Geschwindigkeiten (< 80 km/h) für die beiden Fahrtrichtungen, Volumenströme im Normalbetrieb, Annahmen zur Schlitzrinne). Auf Grund dieses Befundes wurde eine unabhängige Kontrollrechnung durchgeführt, die zu einem wesentlich höheren Risikoerwartungswert geführt hat. Abhängig von den Annahmen ergaben sich Summenhäufigkeitslinien im W-A-Diagramm, die im Bereich oder teilweise sogar über der Referenzlinie der RVS liegen. Falls die Referenzlinie tatsächlich überschritten wird, sind zusätzliche Maßnahmen zur Risikoreduktion zu untersuchen und es ist nachzuweisen, dass mit diesen Maßnahmen die Summenhäufigkeitskurve unter die Referenzlinie gesenkt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, ist eine Alternativrouten prüfung durchzuführen. � Maßnahme Nr. (8) in Kapitel 5.2 Auf Grund der Tunnellänge von mehr als 5 km sind gemäß BGBl. II Nr. 395/2001 [8] gewisse Gefahrguttransporte nur erlaubt, wenn ein hinter der Beförderungseinheit fahrendes Begleitfahrzeug den Transport sichert. Entsprechende Abstellflächen sind im Projekt vorgesehen (s. Kapitel 2.4). Nähere Angaben zu den mit dieser Vorgabe verbundenen, organisatorischen Maßnahmen sind in den Unterlagen nicht dokumentiert. � Maßnahme Nr. (59) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 57 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 3.5 Tunnel Donau-Lobau Bauliche Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen 3.5.1 Methodik der Prüfung Das Projekt wird bezüglich den wichtigsten, baulichen Anforderungen der RVS 09.01.24 (z.B. geometrische Vorgaben wie maximal zulässige Abstände, Mindestquerschnitte) geprüft. Die Prüfung der Vorgaben der RVS 09.01.23 zum Fahrbahnaufbau findet sich in Kapitel 3.7. 3.5.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Die Ergebnisse der Prüfung sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Bezüglich der erforderlichen Minimalabstände ergeben sich keine Abweichungen zur RVS 09.01.24. Tabelle 2: Übersicht Prüfung bauliche Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen im Vergleich zur RVS 09.01.24 Anforderung Wert ≤ 1000 m - ja 1000 m 500 m ja ja Pannenbucht Abstand Flucht, Rettungswege, Zugänge Abstand EQ ≤ 1000 m Abstand GQ ≤ 500 m erfüllt Bemerkungen Begehbare Querschläge (GQ) Abstand < 250 m (500 m) 500 m Längsneigung ≤ 10% 0.5 bzw 5.0% Lichtraumprofil Weite 2.25 m 2.5 m Türgrösse (B x H) > 1.0 x 2.2 m 1.0 x 2.2 m Absicherung 2.0 m 2.0 m Befahrbare Querschläge (EQ) Abstand 1000 m Längsneigung 0.5 -10% gem. Abb. 6 Lichtraumprofil 3.6 x 4.0 m Torgrösse (B x H) 1.0 x 2.2 m Türgrösse (B x H) Notrufnischen Abstand Feuerlöschnischen Abstand ja ja ja ja ja Abstellstreifen SBW / OBW 1000 m 0.5 3.6 x 4.0 m 1.0 x 2.2 m ja ja nein ja ja ≤ 125 - 150 m 125 m ja Maximalwert 143.75 m gegenüber NRN 125 m ja Maximalwert 143.75 m Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 SBW Tür in Tor Seite 58 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Die folgenden Abweichungen von der RVS 09.01.24 konnten festgestellt werden: � Die Abmessungen der Notruf- und Feuerlöschnischen im bergmännisch erstellen Abschnitt entsprechen nicht den Vorgaben der RVS (eingestellte Nischen). Die gegenüber der Vorgabe der RVS verringerte Tiefe (1,00 m statt 1,65 m) der Notrufnische wird durch eine größere Breite (2,30 m statt 1,65 m) kompensiert. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie die technischen Einrichtungen in der Nische angeordnet werden sollen. Bei der Feuerlöschnische kann die erforderliche Tiefe von 1,00 eingehalten werden. Die Nischenhöhen entsprechen den Vorgaben der RVS (2,25 m). Aus Einlage 4-2.15 geht nicht hervor, dass die Betonleitwand zur Absicherung der Nischen (Fahrzeugrückhaltesystem Aufhaltestufe 2) abgeschrägt ist. � Maßnahme Nr. (9) in Kapitel 5.2 � Die in Fahrtrichtung gesehen rechtsseitige Anordnung der Feuerlöschnischen im bergmännischen Teil des Tunnels entspricht nicht den Vorgaben der RVS 09.01.24. Im Übergang zu den Abschnitten, die in offener Bauweise erstellt werden, ergibt sich dadurch ein Seitenwechsel, was im Ereignisfall zu einer zusätzlichen Erschwernis führen kann. Im Alarm- und Einsatzplan ist besonders auf diesen Umstand hinzuweisen. � Das Lichtraumprofil der EQ entspricht nicht den Vorgaben der der RVS 09.01.24. Beidseits der Durchfahrt sind Räume angeordnet, die eine seitliche Anordnung der Fluchttüren und einen seitlichen Gehstreifen verunmöglichen. In diesem Räumen werden unter anderem Elektronischen vorgesehen. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich wozu diese seitlich angeordneten Räume sonst noch verwendet werden. Die Fluchttüren sind in die großen Tore eingebaut (Tür in Tor Lösung), wodurch eine Schwelle erforderlich wird. Die gemäß RVS 09.01.24 bei Abweichungen vom Lichtraumprofil erforderlich Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband ist nicht dokumentiert. � Das Lichtraumprofil der GQ-TR entspricht nicht den Vorgaben der der RVS 09.01.24. Die GQ-TR sind mit großen Türen versehen, die auch eine Durchfahrt mit Fahrzeugen ermöglichen. Die Fluchttüren sind in diese Türen eingebaut (Tür in Tor Lösung), wodurch eine Schwelle erforderlich wird. Die gemäß RVS 09.01.24 bei Abweichungen vom Lichtraumprofil erforderlich Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband ist nicht dokumentiert. � Maßnahme Nr. (10) in Kapitel 5.2 � Sowohl bei den EQ-EN als auch bei den GQ-TR befindet sich unter dem Querschlag ein Kanal, der die beiden Zuluftkanäle unter den Fahrbahnen verbindet. Die Art des Abschlusses dieser Verbindung und der im Querschlag angeordneten Einbringschächte ist nicht näher dokumentiert. Seitlich der GQ-TR befinden sich Räume, über die von einer Röhre in die andere gelangt werden kann. Diese Türen müssen im Betrieb permanent geschlossen sein. � Maßnahmen Nr. (11) und Nr. (60) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 59 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn 3.6 Donau-Lobau Brandbeständigkeit baulicher Anlagen 3.6.1 Methodik der Prüfung Durch die Zuordnung zu einem gewissen Schutzniveau wird der Nachweis für Tragkonstruktionen hinsichtlich einer Brandlast festgelegt. Die Schutzniveaus geben u.a. wieder, welche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt während und nach einem Brand gefordert wird. Gem. RVS 09.01.45 dienen bauliche Brandschutzmaßnahmen dem Erreichen einer definierten Sicherheit von Tunnelbauwerken bei Brandereignissen und sollen zu einer dem akzeptierten Risiko entsprechenden Planung und Ausführung unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen und örtlichen Verhältnisse führen. In Tunnelbauwerken ist es das Ziel deren Standsicherheit in Abhängigkeit des Schutzniveaus so festzulegen, dass bis zu einem definierten Zeitpunkt die folgenden Schutzziele erreicht werden: � Erhaltung der Resttragfestigkeit mit festgelegter Sicherheit unter Brandeinwirkung mit definierten Temperatur-Zeitkurven. � Begrenzung von Schäden und Reduzierung auf technisch-wirtschaftlich tolerierbare Ausmaße � Gewährleistung der Dichtigkeit gegenüber dem massiven Eintritt von Wasser. � Möglichkeit der Sanierbarkeit und Minimierung der Nutzungseinschränkungen bei der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen. � Erhaltung der Standsicherheit einer Oberflächenbebauung und Sicherstellung des Schutzes Dritter an der Oberfläche. Die Bestimmung eines Schutzniveaus (SN) für einen Tunnel erfolgt jeweils für die betroffenen Tunnelabschnitte gemäß Tabelle 1 der RVS 09.01.45, wobei als Eingangsparameter die Gefährdungsklasse (I bis IV) gemäß RVS 09.02.31 und die Tunnelkategorie A bis E gemäß RVS 09.01.45 dienen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 60 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHM HMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Gefährdungsklassen gemäß RVS R 09.02.31: Die Einteilung in die jeweilige e Gefährdungsklasse anhand des Risikoäquiv uivalentwertes erfolgt folgendermaßen: Tabelle : Einteilung der de Gefährdungsklassen gemäß RVS 09.02.3 .31. 1 Der Risikoäquivalentwert en entspricht dem Risikoerwartungswert (stat tatiistisch erwartbare Tote/Jahr) des untersuchten en Tunnels bezogen auf ein Jahr und err rrechnet e sich durch Multiplikation des Häufigkeits itsäquivalents mit dem Schadensausmaßäq quivalent u (vgl. RVS 09.02.31). Schutzniveaus gemäß RVS 0 09 9.01.45: In Abhängigkeit der örtlichen en Gegebenheiten (Überbauung, Nachbarob objekte, Grund- und Oberflächenwässer, Verkehrs rsstrecken, Sperrzeiten etc.) werden einzelne lne Tunnelabschnitte der Tunnelkategorie A bis E zugeordnet. zu (für den gegenständlichen Tunne nel siehe Punkt 2.5) Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 61 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 3.6.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Überprüft im Sinne der Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen wurden Tunnelbauwerke „Tunnel der OBW Süd“, „Tunnel in SBW“ und „Tunnel der OBW Nord“. die Unter Zugrundelegung der unter Punkt 3.3 überprüften und bestätigten Gefährdungsklassen kann bestätigt werden, dass die Festlegung der Schutzniveaus für den baulichen Brandschutz grundsätzlich gemäß der RVS 09.01.45 erfolgte. Aufbauend auf den festgelegten Schutzniveaus und die für das Einreichprojekt durchgeführten Vorbemessungen für die offene wie geschlossene Bauweise ist die detaillierte Dimensionierung der tragenden Bauteile für den Planungsschritt der Ausführungs und Detailplanung vorgesehen. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass bei fachund sachgerechter Planung und Ausführung die Standsicherheit aller Tunnelbauwerke ausreichend ist, um die in der RVS 09.01.45 definierten Schutzziele zu erreichen. Hinsichtlich des baulichen Brandschutzes gilt - mit Ausnahme der letzten Abschnitte der OBW-Nord wo die Tunneldecke über dem GW liegt - längs der gesamten Tunnelstrecke gemäß RVS 09.01.45 das höchste Schutzniveau SN3. Im Sinne dieses Schutzniveaus wurde im Projekt im Wesentlichen ein zweischaliger Ausbau mit einer 30 cm dicken bewehrten Brandschutz-Innenschale - als Opferschale - vorgesehen. Letzteres bedeutet, dass im Störfall die Brandschutzschale komplett zerstört werden könnte, ohne die Tragsicherheit oder Wasserdichtigkeit des Tunnels einzuschränken. Im Rahmen der Vorstatik wurde für den ungünstigsten Querschnitt, der für den gesamten Tunnelabschnitt Gültigkeit besitzt, der rechnerische Nachweis hinsichtlich des erforderlichen Brandschutzes geführt. Ziel dieser Berechnung war die Bemessung der Brandschutzschale sowie die Auswirkungen auf die Tübbingschale. Im zuvor erwähnten, letzten Abschnitten der OBWNord gilt Kategorie A und Schutzniveau SN1. Hier übernimmt die Außenschale (Faserbeton) auch die Funktion der Brandschutzschale. Ausnahmen im Bereich des gültigen Schutzniveaus SN3 vom zweischaligen Ausbau - im Sinne des baulichen Brandschutzes - stellen die kurzen Abschnitte der einzelligen Rechteckquerschnitte der OBW-Süd, die Rampen 208 und 209 der OBW-Nord und die Querschläge dar. Die ein- und zweizelligen rechteckförmigen Rahmenbauwerke sind einschalig mit Faserbeton konzipiert und entsprechend SN3 statisch nachgewiesen und vorbemessen. Die Bauwerke der Querschläge GQ, GQ-TR und EQ-EN sind im Sinne der NÖT zwar zweischalig konzipiert, hinsichtlich des baulichen Brandschutzes ist allerdings nur die WDI-Ortbetoninnenschale aus Faserbeton heranzuziehen. Die dem Schutzniveau SN3 entsprechende ausreichende Standsicherheit wurde im Zuge der Vorbemessungen für eine Innenschalendicke von 60 cm (GQ-TR und EQ-EN) und einer Betongüte von C40/50 nachgewiesen. Die 30 cm starke Faserbeton-Innenschale des GQ ist im Zuge der Detailplanung noch vom Grundsatz her einer genauen Überprüfung zu unterziehen, erforderlichenfalls ist sie gegenüber dem Einreichprojekt mit einer größeren Dicke auszuführen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 62 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Im Zuge der Vorstatik wurde aber auch das Brandverhalten des SBW-Tunnels inklusive seiner Auswirkungen auf Obertage simuliert. Hier wurde für den Bereich der kleinsten Überlagerung zur Bebauung gezeigt, dass - ausgehend von der herstellungsbedingten Setzung - als Folge eines Brandereignisses rechnerisch zunächst Hebungen und danach Setzungen in Größen von nur wenigen Millimetern auftreten werden. Verformungen jedenfalls in absolut verträglichen Größenordnungen. Desgleichen nachgewiesen wurde aber auch die schadensfrei verbleibende Gebrauchstauglichkeit der Dichtungen und Dichtungsrahmen der Innenschalen für den Brandfall. Dementsprechend ist im Brandfall auch mit keiner Erhöhung der Leckagewässer zu rechnen. Aber auch alle anderen wesentlichen Details zur Konstruktion und zum baulichen Brandschutz wie die Blocklängen, Fugenausbildungen, Fugeneinlagen, Dichtungsrahmen, Nachweise der schadensfrei verbleibenden Gebrauchstauglichkeit im Brandfall, finden sich im Projekt hinreichend und nachvollziehbar beschrieben. 3.7 Fahrbahnaufbau und Entwässerung 3.7.1 Methodik der Prüfung Es werden die im Einreichprojekt dargelegten Konzeptionen und Maßnahmen mit den gültigen Regelwerken hinsichtlich der Einhaltung der in den Regelwerken festgeschriebenen qualitativen und quantitativen Mindestanforderungen verglichen. 3.7.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Fahrbahnaufbau Die für den Tunnel Donau-Lobau gewählten, bereichsweisen Fahrbahnaufbaue entsprechen den gültigen Regelwerken. Die Bereiche der offenen Bauweisen mit dichten Bodenplatten und der Bereich des Tunnels in Schildbauweise entsprechen der RVS 09.01.23. Was die Tunnel in offener Bauweise mit Sohlplatte betrifft, so kann aus Sicht des Fachgebietes Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz eine 25 cm starke Einkornbetonschicht (fachgerechte Herstellung und Einbau vorausgesetzt) in der Wirkung einer 20 cm starken ungebundenen unteren Tragschicht gleichgesetzt werden. Der Bereich der offenen Bauweisen mit Streifenfundierungen entspricht der RVS 03.08.63 - Lastklasse S Bautyp 5. Entwässerung Die Dimensionierung des Entwässerungssystems der Leckagewässer wurde positiv an Hand des ÖVBB Sachstandsbericht Tübbinge und der deutschen Richtlinie 853 der DB AG überprüft. Als Grundlage für die Beurteilung, ob das Entwässerungssystem hinsichtlich des Transports von Gefahrengütern durch den Tunnel den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik entspricht, ist die RVS 09.01.23 heranzuziehen. Das von der Projektwerberin beschriebene Entwässerungssystem entspricht grundsätzlich dieser RVS. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 63 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 3.8 Tunnel Donau-Lobau Erdbebensicherheit Hinsichtlich des Erdbebenlastfalles, der für den Betriebsfall von Relevanz ist, ist für den gegenständlichen in Schildbauweise hergestellten Tunnel - ausgehend von den Einreichunterlagen (Einlage 6-3.2 Seismizität, siehe dazu auch Pkt. 5.2.2.3 des Teilgutachtens Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz) - zunächst festzuhalten, dass in diesen schlüssig und nachvollziehbar dargelegt wurde, mit welcher dynamischen Belastung (Deformationen und Spannungen) für das im Untergrund eingebettete Tunnelbauwerk zu rechnen ist. Aufgrund der für das Bauwerk ermittelten Längs- und Scherdeformationen sowie den maximalen dynamischen Rand- und Tangentialspannungen, die als sehr gering zu bewerten sind, sind keine maßgeblichen Schäden an der Bausubstanz zu erwarten. Im Hinblick darauf, dass sich die Tunnelröhren unterhalb des Grundwasserspiegels in voll grundwassergesättigten und grundwasserführenden Lockergesteinszonen - mit theoretisch unbegrenzt möglichem Wassernachschub über Störzonen aus dem Quartärbereich befinden, wurde im Zuge der Vorprüfung des Einreichoperates im Wege des Verbesserungsauftrages der UVP-Behörde vom 12.8.2009 verlangt, die Wasserdichtigkeit des Tunnelsystems im Erdbebenfall einer gesonderten Betrachtung zu unterziehen. Aus Sicht des Gutachters sind im Wesentlichen zwei mögliche Schadenszenarien zu sehen. Ein im Tertiär eingebetteter Tübbingtunnel selbst kann grundsätzlich gegenüber einem Erdbeben als flexibles und statisch eher unempfindliches Bauwerk gesehen werden. Sollten im Erdbebenfall kleinere Schäden an der inneren Brandschutzschale z.B. im Pressfugenbereich auftreten, so sind solche Schäden vollkommen ohne Belang, da der Tübbingtunnel auch ohne Brandschutzschale die volle Tragsicherheit und erforderliche Wasserdichtigkeit gewährleistet. Der gegenständliche Bereich „Tunnel SBW“ besteht nun aber nicht nur aus einer eher flexiblen Tübbingröhre sondern aus einem leiterartigen Tunnelsystem wo flexiblere Bereiche auf eher starre Konstruktionen treffen. Für solche als sensibel zu sehende Sonderbereiche wie die Anschlüsse der Tübbingröhren an die steifen massiven Schächte sowie die jeweiligen Anschlussbereiche der Querschläge wurden verbindliche Aussagen zur konstruktiven Ausbildung dieser Bereiche verlangt. Im gegenständlich eingereichten Projekt befinden sich nunmehr auch für diese Sonderbereiche schlüssige und nachvollziehbare Aussagen zur speziellen Anordnung von Dehnfugen, Ausbildung von Dichtungen, Anbindung von Dichtfolien etc., sodass auch für den Erdbebenfall von verbleibend dichten Anschlüssen ausgegangen werden kann. Das zweite mögliche Schadensszenario betrifft das Tunnelausbau- bzw. Tübbingsystem mit seiner Vielzahl an dichten Längs- und Ringfugen, deren dauerhafte und schadlose Funktionalität auch für den Erdbebenlastfall zu gewährleisten ist. Auch diesbezüglich wurden mit dem Verbesserungsauftrag von der Projekteinreicherin schlüssige und nachvollziehbare Aussagen vor allem betreffend der Verformungs- und Verschiebungsmöglichkeiten der Tübbingringe verlangt. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 64 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Im nunmehr vorliegenden Projekt wurden auf Basis der vorhandenen Regelwerke und der Anlageverhältnisse die max. Deformationen des Tübbingringes und die dabei entstehenden möglichen Öffnungen der Längsfugen rechnerisch abgeschätzt. (Einlage 4-2.2.3 Vorbemessung SBW, siehe dazu auch Pkt. 5.2.2.3 des Teilgutachtens). Es konnte dabei schlüssig und nachvollziehbar dargelegt werden, dass es im Erdbebenfall zu keinem Klaffen der Längsfugen und auch nicht zu erhöhten Durchtritten von Grundwässern kommt. Hinsichtlich der Ringfugen geht das Projekt davon aus, dass ein Öffnen der Ringfugen eine Funktion der durch das Erdbeben verursachten Verschiebungen im Untergrund ist. Größere geologische Verformungen und damit ein Öffnen der Ringfugen aus diesem Grund werden ausgeschlossen. Grundsätzlich kann diese Aussage mitgetragen werden, sie ist für die Problematik Ringfugen aber noch nicht ganz hinreichend. Aus Sicht des Gutachters sind daher in der nächsten Planungsphase noch ergänzende Nachweise zu erbringen oder ergänzende konstruktive Maßnahmen einzuplanen. Die Tunnel bestehen in Längsrichtung gesehen aus Tausenden von Tunnelringen wobei ca. alle 500 m - im Bereich der Querschläge - diese Tunnelringe in Längsrichtung eine dauerhafte Verschraubung erhalten, dazwischen werden die temporären Verschraubungen entsprechend der üblichen Tübbingbauweise entfernt. Die im Erdbebenfall zu erwartenden relativen Längsdeformationen bzw. Längsverschiebungen sind relativ klein und auf alle Ringfugen aufgeteilt absolut unmaßgeblich. Es sollte aber auch der eher theoretische Fall, dass diese Verschiebungen sich an einzelnen Ringfugen kulminieren und zu Undichtheiten führen durch ergänzende Betrachtungen und Nachweise ausgeschlossen werden können. Werden solche Nachweise in der nächsten Planungsphase nicht schlüssig und nachvollziehbar erbracht, sind die Ringfugen mit einer verbleibenden Längsverschraubung auszustatten. Mit Bezug und unter Voraussetzung der vorherigen Darlegungen sind aus Sicht des Gutachters aus dem Lastfall Erdbeben daher weder maßgebliche statisch konstruktive Schäden noch maßgebliche Schäden am Abdichtungssystem zu erwarten. Durch den Erdbebenlastfall sollte es daher zu keiner Erhöhung der Leckagewässer kommen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 65 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn 3.9 Tunnel Donau-Lobau Energieversorgung 3.9.1 Methodik der Prüfung Die Prüfung basiert auf den Vorgaben der RVS 09.02.22. Dabei sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen: � Bei einem Tunnel ist ab der Gefährdungsklasse III eine zweiseitige Einspeisung erforderlich. � Eine zweiseitige Anspeisung muss über jede Anspeisung die gesamte Energieversorgung der BuS gewährleisten, wobei die beiden Anspeisungen aus zwei Umspannwerken erfolgen sollen. Ist dies aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht zweckmäßig müssen die beiden Anspeisungen mindestens von zwei Abgängen aus einem Umspannwerk erfolgen. Die zweite Anspeisung kann durch das EVU-Netz oder eine Stromerzeugungsanlage erfolgen. � Bei Ausfall einer Anspeisung ist zu gewährleisten, dass der gesamte Tunnel kurzfristig voll versorgt werden kann. Verfügt der Tunnel über eine eigene Mittelspannungsanlage ist bei Unterbrechung eines Kabelabschnittes sicherzustellen, dass der gesamte Tunnel kurzfristig voll versorgt werden kann. Die Prüfung der gemäß STSG erforderlichen SSV erfolgt in Kapitel 3.10. 3.9.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Die gemäß RVS 09.02.22 bei Tunneln der Gefährdungsklasse IV erforderliche zweiseitige Einspeisung ist gegeben. Durch die zweiseitge Anspeisung ist bei einem Unterbruch eines Kabelabschnittes der Mittelspannungsanlage gewährleistet, dass der gesamte Tunnel weiterhin versorgt wird. Auf Grund von falschen Angaben zum Leistungsbedarf der Lüftung (vgl. Abschnitt „Leistungsbedarf“ auf Seite 83), ist die ausgewiesene Gesamtleitung zu gering. Die Leistungsaufstellung im BuS-Bericht [Einlage 4-3.1] ist zu korrigieren. � Maßnahme Nr. (12) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 66 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 3.10 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen 3.10.1 Methodik der Prüfung Anhand einer Checkliste (vgl. Anlage B) wird überprüft, ob die im Technischen Bericht [Einlage 4-3.1] und im BuS Plan [Einlage 4-3.3.1] dokumentierten Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen der Einstufung des Tunnels (Gefährdungsklasse IV) entsprechen. Die Checkliste basiert auf der RVS 09.02.22. Die Prüfung der Vorportalbereiche erfolgt in Kapitel 3.13. Für die nachstehend aufgeführten Elemente der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung erfolgt eine nähere Prüfung: Sicherheitsstromversorgung (SSV) Gemäß der RVS 09.02.22 gilt: � An eine SSV mit unterbrechungsloser Versorgung sind anzuschließen: Einrichtungen zur Steuerung und Überwachung der Energieversorgungsanlage; Messeinrichtungen zur Überwachung der Luftverhältnisse im Tunnel; Verkehrslenkung und -überwachung (Verkehrslichtsignalanlage, Verkehrszeichen, Verkehrserfassung, Videoüberwachung, Höhenkontrolle, sonstige Verkehrsleiteinrichtungen, jedoch nicht die Informationstafeln im Tunnel); Notrufeinrichtungen; Informationsanlagen (Fernsprecheinrichtung, Beschallungs und Tunnelfunkanlage); Gefahrenmeldeanlage; Teile der Tunnelbeleuchtung (gemäß Kapitel 9.8.1 der RVS 09.02.22); Übertragungssysteme; Hilfsantriebe von Toren, sofern sie kraftbetätigt sind; Einrichtungen zur Steuerung und Überwachung in der BZ und ÜZ; � Die Überbrückungszeit der SSV mit unterbrechungsloser Versorgung in BZ bzw. BS ist so zu bemessen, dass die oben angeführten Anlagen über einen Zeitraum von mindestens 1 Stunde mit elektrischer Energie versorgt werden können. Bei der Dimensionierung der Batterien ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine Versorgungszeit bei Nennlast der SSV mit unterbrechungsloser Versorgung von mindestens 1 Stunde 20 Minuten gegeben ist. Die Versorgungszeit bei Nennlast der SSV mit unterbrechungsloser Versorgung von mindestens 1 Stunde ist für 10 Jahre zu gewährleisten. Beleuchtung Es wird geprüft, ob die nachfolgend aufgeführten Vorgaben der RVS 09.02.41 zur Bemessung der Beleuchtungsanlage umgesetzt wurden: � Bemessung der Beleuchtung der Einsichts- und Übergangsstrecke gemäß Kapitel 4.2 der RVS 09.02.41 unter Berücksichtigung der entsprechenden Planungsfaktoren. � Innenleuchtdichte gemäß Kapitel 4.3 RVS 09.02.41 unter Berücksichtigung der entsprechenden Planungsfaktoren." � Temperaturbeständigkeit im Brandfall: Leuchten 250 °C ≥ 60 min bzw. Leuchten unterkonstruktion 250 °C > 120 min Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 67 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau � Das Leuchtdichteniveau bei Einfahrten in die Innenstrecke ist vom Beginn der Verflechtung bis 30 m nach Ende der Verflechtung mit dem doppelten Lfi-Wert gemäß Punkt 4.3 zu beleuchten. Dies gilt für den gesamten Tunnelquerschnitt. Zusätzlich wird geprüft, ob die Vorgaben der RVS 09.02.22 bezüglich Fluchtwegbeleuchtung (Fluchtwegorientierungsleuchten im Abstand von maximal 50 m, Fluchtwegorientierungs tafeln, LED Fluchtwegmarkierung beidseits der Fluchtwege) erfüllt sind. Notrufanlage Gemäß der RVS 09.02.22 gilt: � Im Tunnelfahrraum sind Notrufnischen gemäß RVS 09.01.24 vorzusehen. Diese sind mit Notrufanlagen auszurüsten. � Bei Querschlägen mit zwei Abschlüssen ist in Querschlagmitte eine Notrufstelle anzuordnen. Bei Verbindungen ins Freie sind ebenfalls Notrufstellen vorzusehen. � Handgefahrenmelder SOS sind im Tunnelfahrraum bei Notrufnischen, in Querschlägen mit zwei Abschlüssen und bei Verbindungen ins Freie bei den Notrufstellen sowie im Portalbereich bei den Notrufkabinen anzuordnen. Beschallungsanlage Gemäß der RVS 09.02.22 gilt: � Eine flächendeckende Beschallung ist nicht vorzusehen. Die relevanten Beschallungsbereiche sind: Querschläge, Verbindungen ins Freie, Pannenbuchten bzw. EQ oder EA bei Tunneln mit durchgehendem Abstellstreifen. � Zusätzlich ist gemäß RVS 09.01.25 eine Beschallung der Vorportalzonen erforderlich (im Bereich der Vorportal-Haltebucht der Einfahrtseite und bei der Höhenkontroll-Haltebucht). Fernsprecheinrichtung Die Fernsprecheinrichtung ist für die Tunnelsicherheit von untergeordneter Bedeutung und wird deshalb nicht näher geprüft. Gefahrenmeldeanlage Gemäß der RVS 09.02.22 sind die folgenden Gefahrenmeldeanlagen erforderlich: � Handfeuermelder in Betriebsräumen. � Handgefahrenmelder Brand im Tunnelfahrraum (bei Notrufnischen), bei Querschlägen, bei Verbindungen ins Freie und im Vorportalbereich (bei Notrufkabinen) für Tunnel der Gefährdungsklasse II, III oder IV. � Automatische Brandmelder in den Betriebsräumen (BS, BZ, Kollektoren), im Tunnel (Elektronischen) und im Tunnelfahrraum. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 68 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Verkehrslichtsignalanlage Bei Tunnel der Gefährdungsklasse II und IV sind gemäß RVS 09.02.22 im Tunnelfahrraum dreibegriffige Verkehrslichtsignalgeber bei den Pannenbuchten erforderlich. Videoüberwachung Gemäß der RVS 09.02.22 gilt: � Grundsätzlich muss durch fix installierte Kameras eine lückenlose Überwachung des Tunnelfahrraumes (Fahrstreifen, Abstellstreifen, erhöhter Seitenstreifen) möglich sein. Die Bereiche der Pannenbuchten und Verflechtungsstrecken, sowie die Tunnelein- und -ausfahrten sind durch schwenkbare Kameras mit Varioobjektiv zu überwachen. � Die Querschläge und Verbindungen ins Freie sind besonders zu überwachen." � Die Kamerastandorte sind so auszuwählen, dass besonders die Bereiche von NRN, PB, EQ, EA, Vorportalbereiche und VLSA nach Höhenkontrollen überwacht werden. � Für alle Fix-Kameras ist eine Videobildauswertung mit folgenden Auswertemöglichkeiten zu überprüfen: Staudetektion, Fahrzeugstillstand, Rauchdetektion, Geisterfahrerdetektion, Langsamfahrer. Verkehrserfassung Anlagen für die Verkehrserfassung sind gemäß der RVS 09.02.22 bei Tunneln der Gefährdungsklasse III oder IV an den Portalen sowie im Tunnelinnern in einem Regelabstand von 1.000 m vorzusehen. Zu erfassen sind Kfz nach mindestens 5 Kategorien sowie die Anzahl der Kfz und deren Geschwindigkeit. Zusätzlich ist eine Stauerfassung vorzusehen. Funkanlage Gemäß der RVS 09.02.22 gilt: � Tunnel und Verbindungen ins Freie sind mit einem Funkkanal für den Funkverkehr der betrieblichen Erhaltung und mit 2 Funkkanälen für Feuerwehr sowie je einem Funkkanal für die Polizei und Rettung auszustatten. Des Weiteren ist die Tunnelfunkanlage mit mindestens einem Verkehrsfunk sowie einem Reservekanal auszurüsten. In der ÜZ und BZ müssen für die einzelnen Kanäle Mithör- und Einsprechmöglichkeiten gegeben sein. Beim Verkehrsfunk ist eine Einsprechmöglichkeit von der ÜZ und BZ vorzusehen, wobei eine direkte Einsprache als auch die Aufschaltung von Textkonserven möglich sein muss. Nachstehende Anforderungen sind für eine Anlage der Kategorie 3 zu berücksichtigen: � Der Funkempfang darf bei einer Beschädigung des strahlenden HF-Kabels oder des Transportkabels oder Störung einer Verstärkereinheit auf eine Entfernung von maximal 500 m ausfallen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 69 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Löschwasserversorgung Gemäß der RVS 09.02.22 ist in Tunneln mit einer Länge über 1.000 m eine Löschwasser versorgung mit einer Nassleitung vorzusehen. Weiter gilt: � Eine Wasserbereitstellung ist für eine Löschwasserentnahme, gemessen an den Entnahmestellen, von mind. 20 l/s für die Dauer von 90 Minuten zu gewährleisten. � Bei Pannenbuchten bzw. bei den EQ in Tunneln mit durchgehendem Abstellstreifen sind Wandhydranten mit Schaumzumischung vorzusehen. Gemäß der RVS 09.01.24 gilt zudem: � Bei RV-Tunnel mit zwei Löschwasserleitungen müssen die Systeme in den beiden Röhren unabhängig voneinander funktionsfähig sein, d.h. bei Störung des Systems in einer Röhre muss diese abschnittsweise oder gesamthaft abgesperrt werden können und Löschwasser in der nicht betroffenen Röhre zur Verfügung stehen. Steuerung und Überwachung In der RVS 09.02.22 sind Redundanzanforderungen an die Überwachungs- und Steuerungs system definiert. Eine nähere Prüfung erfolgt erst im §8 STSG Verfahren. Türen und Tore Gemäß der RVS 09.02.22 gilt: � EQ-Tore sind, sofern sie kraftbetätigt sind, gemäß ÖNORM EN 12978 und ÖNORM B 1205 auszustatten und sind vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen einer Abnahme zu unterziehen. Die Tore sind mit Tastern vor Ort zu bedienen, eine Fernbedienung von der BZ bzw. ÜZ ist vorzusehen. � Türen und Tore bei GQ, EQ, GA und EA sind mittels Türkontakt zu überwachen." Gemäß der RVS 09.01.24 sind Türen und Tore in Querschlägen mit der Feuerwiderstandsklasse EI290-C3 (ein Abschluss pro Querschlag) bzw. EI230-C3 (zwei Abschlüsse pro Querschlag) erforderlich. Blitzschutzanlage Es wird lediglich überprüft, ob eine Blitzschutzanlage vorgesehen ist. Konzept Funktionserhalt/Temperaturbeständigkeit der Kabel Bei der Kabelführung wird überprüft, ob die Anforderungen der Anlage zum STSG, Punkt 2.18 (Brandbeständigkeit von Tunnelbetriebseinrichtungen) erfüllt sind: � Der jeweilige Grad der Brandbeständigkeit aller Tunnelbetriebseinrichtungen muss den technischen Möglichkeiten Rechnung tragen und auf die Aufrechterhaltung der erforderlichen Sicherheitsfunktionen im Brandfall abzielen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 70 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 3.10.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Sicherheitsstromversorgung Bei der Aufstellung der durch die USV-Anlage versorgten Anlagen fehlen die Messeinrichtungen zur Überwachung der Luftverhältnisse im Tunnel und die Anlagen zur Höhenkontrolle sowie die Beleuchtung Vorportalbereiche (Aufstellflächen der Einsatz dienste). Die Ventilatoren zur Abfuhr der Abwärme in den Technikräumen der GQ-TR (vgl. Kapitel 2.12) sind ebenfalls an die SSV anzuschließen, damit verhindert werden kann, dass es bei einem Stromausfall zu einem übermäßigen Anstieg der Temperatur in den Technikräumen kommt. � Maßnahme Nr. (13) in Kapitel 5.2 Beleuchtung Die Ermittlung der Einfahrtsleuchtdichten basiert nicht auf der letztgültigen RVS 09.02.41 vom 01.02.2009. Der für den Faktor kFR verwendete Wert von 2,3 setzt einen Himmelsanteil von mehr als 25% voraus, was beim Tunnel Donau-Lobau gegeben sein dürfte. Beim Portal der Rampe 208 wird ein geschwindigkeitsabhängiger k-Faktor von 0,035 verwendet. Die aktuell gültige RVS gibt einen Wert von 0,033 vor. Der für den Haupttunnel verwendete k-Faktor entspricht den Vorgaben der RVS. Im Technischen Bericht BuS [Einlage 4-3.1] wird erwähnt, dass diese Auslegung bis zur Vorlage entsprechender Messwerte auf Basis von Werten erfolgt, die auf dem Näherungsverfahren beruhen. Es ist nicht dargelegt, wann entsprechende Messungen erfolgen sollen. � Maßnahme Nr. (14) in Kapitel 5.2 Das gemäß RVS 09.02.41 erforderliche höhere Leuchtdichteniveau in den Verflechtungsbereichen der HASt Eßling und die geforderten Gleichmäßigkeit sind im Vorentwurf berücksichtigt. Die Beleuchtung der Fluchtweg entspricht den Vorgaben der RVS 09.02.22. Notrufanlage Die gemäß RVS 09.01.24 erforderlichen Notrufnischen sind vorgesehen. Jede 2. Nische wird als vereinfachte Notrufnische geplant. Notrufübertragungseinrichtungen sind deshalb nur in jeder 2. Nische erforderlich. Beschallungsanlage Die vorgesehene Beschallung der Vorportalzonen entspricht den Vorgaben der RVS 09.01.25 (Lautsprechergruppen im Bereich der Vorportal-Haltebucht der Einfahrtseite und bei den Höhenkontroll-Haltebuchten). Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 71 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Gefahrenmeldeanlage Die Festlegung der Erfassungsabschnitte des im Tunnel installierten Linienbrandmelders erfolgt gemäß Einlage 4-3.1 entsprechend der Lage der Notrufnischen und der Abluftjalousien. Da die Regelabstände zwischen Notrufnischen und Abluftjalousien nicht gleich sind, führt diese Festlegung zu Konflikten. Da es keinen direkten Zusammenhang gibt zwischen Brandort und der Notrufnische, in der ein Alarm abgesetzt wird, ist bei der Festlegung der Erfassungsabschnitte ausschließlich auf die Belange der Entrauchung Rücksicht zu nehmen. Angaben zu automatischen Punktmeldern im Bereich des unter der Fahrbahn liegenden Kanals fehlen. Da in diesem Kanal auch Kabel vorhanden sind, ist der Kanal analog wie ein Kollektor zu überwachen. � Maßnahme Nr. (15) in Kapitel 5.2 Verkehrslichtsignalanlage Die im Tunnel vorgesehenen VLSA entsprechen den Anforderungen der RVS 09.02.22. Angaben zur Steuerung der Verkehrslichtsignalanlage sind nicht dokumentiert. Um zu verhindern, dass sich auf der Ausfahrtsrampe 209 der HASt Eßling ein Rückstau bildet, der in den Tunnel hinein ragt, sind die entsprechende VLSA beim Knoten mit dem Tunnelkopfrechner zu vernetzen. � Maßnahme Nr. (16) in Kapitel 5.2 Videoüberwachung Der vorgesehene Kameraabstand von maximal 125 m entspricht den Vorgaben der RVS (bei Bildauswertung). Auf Grund des durchgehenden Abstellstreifens ist gemäß RVS 09.02.22 im Tunnel eine zweiseitige Anordnung der Kameras zu überprüfen, um eine lückenlose Überwachung des Fahrraumes zu gewährleisten. Gemäß RVS 09.02.22 muss der Bereich von Verflechtungsstrecken durch schwenkbare Kameras mit Varioobjektiv überwacht werden. Im aktuellen Projekt sind solche Kameras nur in den Portalbereichen vorgesehen. Die Querschläge werden gemäß BuS-Plan [Einlage 4-3.3.1] durch zusätzliche Kameras besonders überwacht. Im Technischen Bericht BuS [Einlage 4-3.1] wird angemerkt, dass erst in der Detailplanung entschieden wird, ob zusätzliche Kameras installiert werden oder ob zoombare Kameras mit Schwenk-/Neigeeinrichtung zum Einsatz kommen." � Maßnahme Nr. (17) in Kapitel 5.2 Die vorgesehenen Auswertemöglichkeiten (Staudetektion, Fahrzeugstillstand, Rauchdetektion, Geisterfahrerdetektion, Langsamfahrer) werden für einen Tunnel der Gefährdungsklasse IV als notwendig erachtet. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 72 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Verkehrserfassung Die geplante Verkehrserfassung mit Zählschleifen entspricht den Vorgaben der RVS 09.02.22. Funkanlage Die Funkkanäle für den Funkverkehr der betrieblichen Erhaltung und mit 2 Funkkanälen für Feuerwehr sowie je einem Funkkanal für die Polizei und Rettung sind vorhanden, falls der geplante Objektfunk der Feuerwehr zur Verfügung steht. Ebenso sind der geforderte Verkehrsfunk sowie ein Reservekanal vorgesehen. Die geplante Anlagenkategorie 3 entspricht der Vorgabe der RVS 09.02.22. Die Planung der Funkanlage basiert gemäß Einlage 4-3.1 noch auf einem Entwurf der RVS 09.02.61 vom Oktober 2002. � Maßnahme Nr. (18) in Kapitel 5.2 Löschwasserversorgung Die erforderliche Nassleitung und die Wandhydranten mit Schaumzumischung bei den EQ’s sind eingeplant. Die Unabhängigkeit der zwei Löschwasserleitungen in den beiden Röhren ist gegeben. Auf Grund der topographischen Gegebenheiten ist ein Löschwasserbehälter nicht realisierbar. Die damit erforderlichen Drucksteigerungsanlagen sind redundant aufgebaut. Zudem ist jede Anlage für sich alleine ausreichend dimensioniert, um den gesamten Tunnel zu versorgen. Damit ist grundsätzlich eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet. Gemäß [6] sind die Brunnen geeignet, um einen Löschwasserbezug von 20 l/s über einen Zeitraum von 90 Minuten zu gewährleisten. Konzept Funktionserhalt / Temperaturbeständigkeit der Kabel Die Kabelführung entspricht den Anforderungen der Anlage zum STSG, Punkt 2.18 (Brandbeständigkeit von Tunnelbetriebseinrichtungen). Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 73 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 3.11 Tunnellüftung 3.11.1 Methodik der Prüfung Auf Grund der großen Wichtigkeit der Tunnellüftung für die Sicherheit und der Komplexität der Lüftungsanlage des Tunnels Donau-Lobau erfolgt eine vertiefte Prüfung und fallweise Nachrechnung dieses Teilsystems. Systemwahl Auf Basis der RVS 09.02.31 werden in einem ersten Schritt die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung und die Systemwahl überprüft. Maßgebend für die Entscheidung für ein Lüftungssystem sind gemäß RVS die Wirtschaftlichkeit und die sicherheitstechnische Analyse im Betriebs- und im Brandfall. In der vorliegenden Sicherheitsbeurteilung werden die wirtschaftlichen Aspekte nicht geprüft. Insbesondere gilt gemäß RVS 09.02.31 für Richtungsverkehrstunnel: � Für Tunnel mit einer Länge zwischen 500 m und 700 m kann auf eine mechanische Lüftung verzichtet werden, wenn der Tunnel einen JDTV/Fahrstreifen von < 5.000 Kfz/24h und eine geringe Stauhäufigkeit aufweist. � Richtungsverkehrstunnel können bis zu einer Länge von 1.500 m unabhängig von Verkehrsstärke und Stauhäufigkeit mit einer Längslüftung ausgerüstet werden. � Richtungsverkehrstunnel mit einer Länge zwischen 1.500 m und 3.000 m sind mit einer Längslüftung mit Punktabsaugung auszustatten wenn eine hohe Stauhäufigkeit und ein JDTV/Fahrstreifen von > 5.000 Kfz/24h gegeben ist. � Tunnel mit einer Länge von mehr als 3.000 m sind unabhängig von Verkehr und Stauhäufigkeit mit einer Zwischendecke zur Absaugung der Rauchgase im Brandfall auszustatten. Gemäß RVS 09.01.21 gilt zusätzlich: � Bei Längsneigungen von mehr als 3 % ist bei der Belüftungsplanung dem Brandfall besonderes Augenmerk zu schenken, und es sind verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu treffen. Nicht geprüft werden die Vorgaben, die sich aus der Immissionssituation an die Lüftung ergeben. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 74 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Bemessung der Lüftungsanlagen Da der Tunnel Donau-Lobau über eine mechanische Lüftung verfügt, erfolgt in einem weiteren Schritt eine Prüfung des Lüftungsprojektes auf Übereinstimmung mit der RVS 09.02.31. Die wichtigsten Anforderungen sind nachstehend aufgeführt: Normalbetrieb � Die maximale Längsgeschwindigkeit von 10 m/s ist einzuhalten. � Die Soll-Luftmenge im Normalbetrieb ist auf einen Planungsgrenzwert für CO von 100 ppm und die Trübung von 7 10-3 m-1 auszulegen. Portalabluft im Normalbetrieb (Umweltlüftung) Beim Tunnel Donau-Lobau werden zusätzlich zu den üblichen Anforderung an die Lüftung auch die projektspezifischen Vorgaben bezüglich Portalabluft geprüft. Es sind dies: � Tagsüber darf keine Abluft über das Südportal abströmen. � Tagsüber ist nur ein beschränkter Abluftausstoß über das Nordportal (maximal 20% der Tunnelluft) zulässig. � Es darf keine Abluft über Rampen der HASt Eßling abströmen. Brandfall bei Längslüftung � Die Soll-Luftmenge im Brandfall ist so auszulegen, dass unter ungünstigen Bedingungen eine Längsströmung von 2,0 m/s und ein Luftvolumenstrom von 120 m3/s erreicht werden können (der kritischere Wert ist maßgebend). Dabei ist bei einem 30 MW (50 MW) Brand ein Brandauftrieb entsprechend einer Temperaturerhöhung von 65°K (90°K) auf einer Länge von 800 m zu berücksichtigen. Der natürliche Auftrieb ist entsprechend einer Temperaturerhöhung von 10 K anzusetzen und es ist ein in ungünstiger Richtung wirkender Winddruck entsprechend dem 95 %-Perzentil (bzw. 98 Perzentil bei Gefährdungsklasse IV), umgerechnet auf 4 m Höhe ab Boden, anzunehmen. � Die Strahlventilatoren müssen reversibel sein. Bei Tunneln der Gefährdungsklasse III und tiefer muss die Funktionsfähigkeit der Strahlventilatoren bei 250°C während 60 Minuten gewährleistet sein, sofern der minimale Strahlventilatorenabstand 200 m beträgt (ansonsten 400°C während 120 Minuten). Brandfall bei Halbquer-/Querlüftung � Das Lüftungssystem muss in der Lage sein, im Brandfall in einem Abschnitt von 150 m Länge an jeder beliebigen Stelle eines Luftkanals mindestens 120 m³/s der Tunnelluft abzusaugen (bezogen auf 20°C und 1,013 bar). � Bei Richtungsverkehrstunneln soll die Aufteilung der Luftmengen so erfolgen, dass mehr Luft vom Brandort zuströmt und die Strömungsgeschwindigkeit in Fahrtrichtung (vor der Brandabluftklappe) einen Wert von 1,2 m/s nicht unterschreitet. � Für die Luftzufuhr aus dem Lüftungskanal sind einstellbare Zuluftauslässe vorzusehen. Für die Abluftabsaugung aus dem Tunnelfahrraum sind steuerbare Abluftklappen Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 75 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau vorzusehen. Die Zuluftauslässe und Abluftklappen müssen so eingestellt werden, dass für den Auslegungsfall eine gleichmäßige Luftverteilung im Tunnel erreicht wird. � Gibt es mehrere Lüftungsabschnitte, so sind die benachbarten so zu steuern, dass eine Luftströmung von beiden Seiten zum Brandbereich erzeugt wird. � Die Absaugöffnungen über der Brandstelle sind voll zu öffnen, alle anderen Absaugöffnungen sind zu schließen. � Die mittlere Längsgeschwindigkeit durch die geöffnete Abluftklappe darf 25 m/s nicht überschreiten. � Die Klappen sind möglichst breit auszuführen. Anzustreben ist eine Breite von 3,0 m. Die Flächensumme der durchströmten freien Klappenöffnungen muss bei vollständiger Öffnung auf einer Länge von 150 m mindestens gleich groß sein wie die Abluftkanalfläche. � Der Abstand der Absaugöffnungen darf im Regelfall nicht mehr als 110 m, jener der Zuluftöffnungen nicht mehr als 55 m betragen. Anforderungen Abluftkanal � Neuanlagen sind so zu planen und zu dimensionieren, dass die maximale Druckdifferenz zwischen Abluftkanal und Tunnelfahrraum 3.000 Pa nicht übersteigt. � Die Länge der Lüftungsabschnitte (Abluft) sollte in der Regel 2.500 m nicht überschreiten. � Gemäß RVS 09.01.23 müssen die Zwischendecke und die Auflagerkonsolen der Brandwiderstandsklasse R90 gemäß ÖNORM EN 13501-2 entsprechen. � Gemäß RVS 09.01.23 sind die Lastangaben für Druck- / Sogbelastung im Luftkanal durch Regelbetrieb der Zu- bzw. Abluftventilatoren sowie bei beabsichtigter bzw. häufiger Umschaltung von Klappen projektspezifisch festzulegen. Brandfall allgemein � Im Ereignisfall sind ab Brandauslösung die Sollwerte der Längsgeschwindigkeit der Luft im Tunnel innerhalb von 5 min bei Längslüftungen und 10 min bei Querlüftungen zu erreichen und stabil zu halten. � In der nicht betroffenen Gegenröhre soll ein Überdruck gegenüber der Ereignisröhre erzeugt werden. In offenen Querschlägen soll zur Verhinderung von Rauchübertritt eine Strömung von mindestens 2,5 m/s erzeugt werden. Die maximale Kraft für das Öffnen der Fluchttüren darf 100 N in jedem Betriebsfall nicht überschreiten. Bei der Dimensionierung wird überprüft, ob alle vorgeschriebenen Randbedingungen berücksichtigt wurden und die Resultate plausibel sind. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 76 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Steuerung der Lüftungsanlagen In einem dritten Schritt erfolgt eine Überprüfung der Steuerung der Tunnellüftung und der Anordnung der Strömungsmessgeräte. Dabei werden die folgenden Punkte überprüft: � Steuerung: Die Art der Inbetriebnahme der Ventilatoren zur Kontrolle der Längsströmung im Brandfall und zur Gewährleistung einer ausreichenden Strömungsgeschwindigkeit durch offene Fluchttüren." � Die Anordnung der Messstellen im Tunnel: Messstellen müssen gemäß RVS 09.02.22 mindestens 20 m von Verkehrsschildern oder ähnlichen Störstellen (z.B. EQ) und wenn möglich mindestens 100 m von Strahlventilatoren oder Pannenbuchten entfernt sein. Redundanz Es wird geprüft inwieweit Anforderungen an die Redundanz der Lüftungsanlagen definiert sind und ob im Hinblick auf die Tunnel-Betriebsanweisung Vorgaben für den Betrieb des Tunnels bei einem Ausfall oder bei Wartung einzelner Komponenten der Lüftungsanlage dokumentiert sind. 3.11.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Systemwahl Da Tunnel mit einer Länge von mehr als 3.000 m unabhängig von Verkehr und Stauhäufigkeit mit einer Zwischendecke zur Absaugung der Rauchgase im Brandfall auszustatten sind, entspricht die Auswahl des Lüftungssystems den Anforderungen der RVS. Der projektspezifischen Anforderung, dass keine Abluft bei den Portalen austreten darf, wird mit der geplanten Portalluftabsaugung an beiden Ausfahrtsportalen Rechnung getragen, welche zusammen mit dem Saccardo-System in eigens dafür zu errichtenden Lüftungsbauwerken untergebracht ist. Die Komplexität dieses Systems erfordert neben einem erheblichen, baulichen Aufwand auch die sorgfältige Abstimmung der Steuerungs und Regelungsabläufe aller Lüftungs-Komponenten. Bemessung der Lüftungsanlagen Meteorologische Randbedingungen Die Abschätzung der Druckdifferenzen zwischen den Portalen basiert auf Messdaten der Windgeschwindigkeit von 2 Messstationen, die im Bereich des Tunnels liegen. Beide Messstationen ergeben sehr ähnliche Windrosen, so dass angenommen werden kann, dass die Verhältnisse auch auf den Tunnel Donau-Lobau übertragen werden können. Direkte Winddrück auf die Portale sind auf Grund dieser Daten nicht zu erwarten. Die für die Bemessung der Lüftung verwendeten Portaldruckdifferenzen von 30 Pa basieren auf einer Abschätzung, die beträchtliche Unsicherheiten beinhaltet. � Maßnahme Nr. (19) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 77 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Die meteorologischen Einflüsse wurden bei der Bemessung der Lüftung gemäß Vorgaben der RVS 09.02.31 berücksichtigt. Verkehrsdaten Entgegen den Angaben in Einlage 1.C-2 wurde für die Bemessung der Lüftung nicht der Maximalplanfall M-Max (2025), sondern die Verkehrszahlen der Kapazitätsgrenze nach RVS 09.02.32 verwendet. Damit ergibt sich bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h eine Verkehrsstärke von 3079 Fzg/h pro Fahrtrichtung [Tabelle 3.2 in Einlage 4-3.2]. Im Vergleich zum JDTV von 27.500 Fzg/24h pro Fahrtrichtung ist dieser Wert zu tief angesetzt. Bei einem k-Faktor von 0,12 gemäß RVS 03.01.11 würde sich eine maßgebliche, stündliche Verkehrsstärke (MSV) von 3.300 Fzg/h ergeben. � Maßnahmen Nr. (20) und (22) in Kapitel 5.2 Lüftung im Normalbetrieb Die Berechnung des Frischluftbedarfs wurde anhand der einzuhaltenden Maximalwerte von Sichttrübung und CO-Konzentration vorgenommen und ist im Bericht ausreichend dokumentiert. Allerdings basiert die Berechnung auf einer veralteten RVS 09.02.32 vom Mai 2005. Für die Bemessung der Tunnellüftung liegt eine Verkehrsprognose für das Jahr 2025 vor. Eine Prognose für 10 Jahre nach Inbetriebnahme (2035) ist nicht verfügbar. Da aus den Verkehrsdaten abgeleitet werden kann, dass zu Spitzenzeiten das Verkehrsaufkommen die Kapazität der Straße erreichen wird, werden sowohl für das Jahr der Eröffnung (2025) als auch für das Jahr 2035 die Verkehrszahlen der Kapazitätsgrenze nach RVS 09.02.32 berücksichtigt. In der Berechnung wird der Schwerverkehrsanteil konservativ auf 10.0 % aufgerundet. Die Fahrleistungsanteile für Diesel-PKW für die Jahre 2025 und 2035 werden jeweils mit 79 % angenommen. Diese Werte stammen aus der nicht mehr gültigen RVS 09.02.32. Gemäß aktueller RVS 09.02.32 liegt der Anteil der Fahrzeuge mit Dieselanteil im Jahr 2025 bei 61% (59% im Jahr 2030). Auch die verwendeten Emissionsfaktoren entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. Beide Annahmen entsprechen einer konservativen Betrachtungsweise. � Maßnahme Nr. (20) in Kapitel 5.2 Nachrechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen RVS 09.02.32 zeigen, dass insbesondere bei Verkehrszuständen mit geringen Fahrgeschwindigkeiten (stockender Verkehr), mit einem deutlich tieferen Frischluftbedarf zu rechnen. Die Zuluftanlagen dürften daher entsprechend überdimensioniert sein. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 78 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Selbstlüftung Der verwendete Reibungsbeiwert von λ = 0,030 ist rund einen Faktor 2 grösser als der Wert, der üblicherweise für eine glatte Betoninnenschale angesetzt wird5. Sowohl der im Lüftungsbericht genannte Erfahrungswert von 0,0256 für einen Tunnel ohne eingestellte Notrufnischen als auch die angenommene Erhöhung durch die Notrufnischen von 0,005 erscheinen hoch. Damit dürfte der Reibungsbeiwert, auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verluste durch die in den Tunnelraum hineinragenden Notrufnischen, deutlich überschätzt sein. Die Druckverluste liegen damit auf der sicheren Seite. Die Selbstlüftung des Tunnels wird allerdings unterschätzt. Eine vereinfachte Nachrechnung der Angaben zur Selbstlüftung durch die Kolbenwirkung der Fahrzeuge ergab, unter Annahme eines Reibungsbeiwertes von 0,030 und bei einer Verkehrsstärke von 3.079 PWE/h und Fahrtrichtung (Kapazitätsgrenze bei 80 km/h) ähnliche Werte wie in Tabelle 4.5 der Einlage 4-3.2. Mit einem reduzierten Reibungsbeiwert (λ = 0,020) liegt die Eigenlüftung etwa 15% über den Werten, die im Lüftungsbericht genannt werden. Damit dürfte bei den angenommenen hohen Verkehrsstärken die Eigenlüftung auch bei noch kleineren Fahrgeschwindigkeiten als 40 km/h ausreichend bzw. die Anzahl der Verkehrszustände, bei denen eine mechanische Lüftung notwendig ist, überschätzt sein. � Maßnahme Nr. (21) in Kapitel 5.2 Bei Verkehrsspitzen ist zudem auch auf Grund des MSV, der über der Verkehrskapazität gemäß RVS 09.02.32 liegt (siehe Absatz Verkehrsdaten Seite 78), mit einer weiteren Erhöhung der Eigenlüftung zu rechnen. � Maßnahme Nr. (22) in Kapitel 5.2 Zu- und Abluftmengen im Normalbetrieb Die Zuluftmenge durch die Lüftungsschlitze und die Abluftmenge von bis zu je 200 m3/s für den Normalbetrieb dürften auf Grund der Bemessung mit der alten RVS deutliche Reserven enthalten. Da die Abluftmenge im Normalbetrieb auf 200 m3/s beschränkt werden soll und gleichzeitig eine minimale Ausströmgeschwindigkeit der Abluft von 15 m/s einzuhalten ist, kann die Abluft nur in einem Bereich von 125 m3/s bis 200 m3/s gefördert werden. In diesem Bereich darf nur einer der beiden Züge im Abluftkamin offen sein (vgl. Tabelle 4). 5 Auch im Lüftungsbericht [Einlage 3-3.2, Kapitel 4.7.3] wird für die Berechnung des zeitlichen Verlaufs der Längsströmung ein Reibungsbeiwert von 0,020 verwendet. 6 Richtwert gemäss ASTRA Richtlinie [30] für einen 2-streifigen Tunnel mit üblichen Einbauten: 0,015. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 79 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Tabelle 4: Strömungsgeschwindigkeiten in den Abluftkaminen der BZ und der BS Züge Fläche Beide offen (100%) 16,66 m Zug 1 offen (50%) 8,33 m min./max. Volumenstrom 2 2 Strömungsgeschwindigkeit 3 12,0 m/s 3 15,0 m/s 200 m /s (max) 125 m /s (min) Die Betriebszeiten der Zu- und Abluftventilatoren dürften insgesamt nur sehr gering sein. � Maßnahme Nr. (23) in Kapitel 5.2 Portalluftabsaugung Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h werden gemäß Lüftungsbericht [Tabelle 4.5 in Einlage 4-2.3] durch die Kolbenwirkung der Fahrzeuge 423 m3/s (ohne Wind) durch den Tunnel transportiert. Die Portalabluftabsaugung dürfte auf Grund der pessimistischen Annahmen zur Tunnelreibung (siehe Absatz Selbstlüftung auf Seite 79) und den Annahmen zur Verkehrsstärke (siehe Absatz Verkehrsdaten Seite 78) unterdimensioniert sein. In Zeiten mit hohem Verkehr ist mit einer stärkeren Eigenlüftung und damit auch mit größeren Luftmengen, die abgesaugt werden müssen, zu rechnen. Bei einer Erhöhung um 15% auf Grund eines kleineren Tunnel-Reibungskoeffizienten (vgl. Seite 79) ergeben sich Abluft volumenströme von 460 m3/s für das Nordportal bzw. von 575 m3/s für das Südportal (ohne unterstützenden Wind). Noch höhere Werte sind zu erwarten, wenn für den Verkehr der Wert des MSV verwendet wird. � Maßnahme Nr. (22) in Kapitel 5.2 Die bei den Kaminen geforderte, minimale Ausblasgeschwindigkeit von 15 m/s kann mit der Unterteilung der Abluftkamine auf jeweils zwei Züge in jedem Betriebszustand erreicht werden. Bei sehr geringen Luftgeschwindigkeiten im Tunnelfahrraum ist aber eine minimale Abluftmenge von 171 m3/s (PAS) bzw. 141 m3/s (PAN) erforderlich. Tabelle 5: Strömungsgeschwindigkeiten im Abluftkamin PAS Züge Fläche Beide offen (100%) 28,5 m 2 17,1 m 2 11,4 m 2 Zug 1 offen (60%) Zug 2 offen (40%) Volumenstrom Strömungsgeschwindigkeit 3 15,0 - 17,5 m/s 3 15,0 - 25,0 m/s 3 15,0 - 22,5 m/s 428 - 500 m /s 257 - 428 m /s 171 - 257 m /s Tabelle 6: Strömungsgeschwindigkeiten im Abluftkamin PAN Züge Fläche Beide offen (100%) 23,5 m 2 Zug 1 offen (60%) 14,1 m 2 Zug 2 offen (40%) 2 9,4 m Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy Volumenstrom Strömungsgeschwindigkeit 3 15,0 - 17,0 m/s 3 15,0 - 25,0 m/s 3 15,0 - 22,5 m/s 353 - 400 m /s 212 - 353 m /s 141 - 212 m /s 20.09.2012 Seite 80 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Abluftkanal Im Tunnel Donau-Lobau ist über jeder Richtungsfahrbahn ein durchgehender rund 8.000 m langer Abluftkanal geplant, wobei die Abluftventilatoren in der Betriebszentrale und der Betriebsstation jeweils an den Enden des bergmännischen Tunnels (Länge 6.000 m) untergebracht sind. Laut RVS 09.02.31 soll die Länge der Lüftungsabschnitte (Abluft) in der Regel 2.500 m nicht überschreiten. Diese Vorgabe ist beim Tunnel Donau-Lobau nicht erfüllt. Die beiden längsten Abluftkanalabschnitte weisen eine Länge von je 3.000 m auf und überschreiten somit die laut RVS für den Abluftkanal vorgeschriebene Regellänge um 500 m. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass diese beiden Abschnitte nicht voneinander abgetrennt sind. Zur Kompensation dieser Abweichung von der RVS wurden gemäß Lüftungsbericht [Einlage 4-3.2, Seite 31] die Abluftkanalquerschnitte vergrößert, um dadurch die Druckdifferenz zwischen Abluftkanal und Verkehrsraum zu verringern. Gemäß Lüftungs bericht beträgt der mittlere Unterdruck im ungünstigsten Fall weniger als 1.500 Pa. Lange Abluftkanäle sind aber nicht nur wegen der hohen Drücke kritisch. Zu beachten sind auch die folgenden Punkte: � Durch die große Länge des Abluftkanals sind bei einem Brand entsprechend große Luftmassen zu beschleunigen. Die Zeit, bis sich der erforderliche Volumenstrom einstellt, wird dadurch vergrößert. � Der Umstand, dass bei einem Brand im Tunnel ein längerer Abschnitt der Zwischendecke betroffen ist, wirkt sich nachteilig auf die Sicherheit von Personen aus, die sich im Abluftkanal aufhalten (Instandhaltungspersonal). Durch die beidseitige Absaugung ist beispielsweise bei einem Ereignis im bergmännischen Abschnitt des Tunnels immer der gesamte, 6 km lange Bereich zwischen den beiden Lüftungszentralen verraucht. � Auf Grund der großen Zahl von Klappen im selben, überlangen Lüftungsabschnitt ergibt sich ein erhöhtes Risiko, dass eine Klappe auf Grund einer Störung / Fehlfunktion nicht geschlossen ist. Dies kann zu einer wesentlich geringeren Abluftmenge am Brandort führen. � Mit der Länge des Abluftkanals steigt auch der Leckagestrom, was zu einem zunehmend unwirtschaftlichen Betrieb der Lüftungsanlage führt. Durch die vergleichsweise großen Kanalquerschnitte beim Tunnel Donau-Lobau wird dieser Effekt durch die geringeren Druckdifferenzen zwar abgemindert. Ein Einbau von Klappen zur Untertrennung des Abluftkanals in kürzere Abschnitte würde aber einem wirtschaftlicheren Betrieb der Lüftung ermöglichen. � Maßnahmen Nr. (24) und Nr. (61) in Kapitel 5.2 Die Angaben zu den Querschnitten der Abluftkanäle in Kapitel 4.9.1 des Lüftungsberichtes stehen im Widerspruch zu den Angaben in den Einlagen 4-3.4.1 und 4-3.4.3. � Maßnahme Nr. (25) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 81 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau Der Abstand der Abluftklappen beträgt 100 m. Die Zuluftöffnungen sind in einem Abstand von 25 m angeordnet. Die Abluftjalousien können über Stellmotoren stufenlos eingestellt werden. Die Größe der Zuluftöffnungen wird bei der Inbetriebnahme fest eingestellt. Damit entspricht die Planung den Vorgaben der RVS. Gemäß RVS 09.01.23 sind die auf die Zwischendecke wirkenden, zusätzlichen Lasten (Druck- und Soglasten des Verkehrs, außergewöhnliche schwellende Druck- / Sogbelastung zu berücksichtigen. Entsprechende Angaben fehlen im Lüftungsbericht. Die Zwischendecke erfüllt (Brandwiderstandsklasse R90). die Brandschutzanforderungen der RVS 09.01.23 � Maßnahme Nr. (26) in Kapitel 5.2 Absaugung im Brandfall Es erfolgt keine bauliche Trennung im Abluftkanal, so dass immer beide Abluftstationen zur Absaugung herangezogen werden können. Die Bemessung der Lüftungsanlage im Brandfall erfolgt entsprechend der Vorgabe, dass die am Brandort abgesaugte Luftmenge mindestens 120 m³/s beträgt bzw. dass die zum Brandherd zuströmende Luftmenge betragsmäßig mindestens 1,2 mal dem Tunnelquerschnitt entspricht und bei Stausituation 1/3 der Luft von der in Fahrtrichtung gesehen hinter dem Brandherd liegenden Seite zuströmt. Um diese Anforderung zu erfüllen ist eine Luftmenge im Betrag von 1,8 mal dem Tunnelquerschnitt erforderlich. Für die Bemessung wurde ein Faktor 2,0 verwendet. Damit ist die Forderung der RVS einer Zuströmung mit einem Mindestwert von 1,2 m/s auf der Seite, auf der sich die Fahrzeuge stauen, bei einer entsprechend geregelten Längsströmung, grundsätzlich möglich. Allerdings kann im Staufall die gemäß RVS erforderliche, symmetrische Zuströmung7 nur erreicht werden, wenn der Mindestwert der RVS von 1,2 m/s unterschritten wird. Da der Tunnel eine hohe Stauhäufigkeit aufweist, wird dies als nicht zulässig erachtet. Zumindest in einer überwiegenden Mehrzahl der Fälle sollte eine symmetrische Zuströmung mit mindestens 1,2 m/s erreicht werden. � Maßnahme Nr. (27) in Kapitel 5.2 Bei einer Absaugstelle in der Mitte des Tunnels (Tunnelquerschnitt 63 m2) ergibt sich laut Lüftungsbericht ein durch die Ventilatoren zu fördernden Volumenstrom von rund 230 m³/s bei einer Absaugmenge am Brandort von 126 m³/s. Dieser Wert ist nicht nachvollziehbar. Eigene Abschätzungen ergeben für diesen Fall einen Wert von knapp 180 m3/s. Die im Lüftungsbericht genannte Abluftmenge beruht auf einer groben Schätzung der Leckagen, bei der im gesamten Kanal ein konstanter, mittlerer Unterdruck angenommen wurde. Die Leckageraten für die Auslegung der Abluftventilatoren wurden gemäß Anhang A des Lüftungsberichtes für einen Unterdruck von 1.500 Pa mit den Leckagewerten der RVS 7 RVS 09.02.31, Kapitel 7.5.4: Sind mehrere Lüftungsabschnitte vorhanden, sind sie so zu steuern, dass bei Gegenverkehrsbetrieb eine gleich große Luftlängsgeschwindigkeit im Fahrraum von beiden Seiten zum Brandbereich erzeugt wird. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 82 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau ermittelt. Auf Grund der großen Kanallänge würden sich damit aber sehr hohe Leckageraten ergeben (80 m3/s Bauwerksleckagen bei einem 8 km langen Kanal und 105 m3/ durch Klappenleckagen bei 80 Klappen). Die vorgesehenen Abluftventilatoren mit einer Förderleistung von 250 m3/s wären in diesem Fall nicht ausreichend. Ebenfalls im Lüftungsbericht genannt wird ein für die Auslegung maßgeblicher, maximaler Unterdruck von 1.200 Pa, was im Widerspruch zu den oben genannten Werten steht. Die Leckagen wären folglich deutlich geringer. Im Bereich des Südportals der RFB Süßenbrunn und bei der Verzweigung im Bereich des HASt Eßling sind auf Grund der in diesen Bereichen größeren Tunnelquerschnitte Absaugmengen von 160 m3/s geplant. Angaben zur Gesamtluftmenge, die dafür abgesaugt werden muss (inkl. Leckagen) sind nicht dokumentiert. Die Berechnung der Druckverluste in der Abluftzentrale [Einlage 4-3.2, Anhang E] basiert auf einer Abluftmenge von 180 m3/s. Der maximale Volumenstrom ist mit 250 m3/s deutlich höher. Der Druckverlust (und damit auch der Leistungsbedarf) wird deshalb deutlich unterschätzt. Insgesamt ist nicht nachvollziehbar wie die im Lüftungsbericht genannte maximale Totaldruckerhöhung von 2.500 Pa zu Stande kommt. � Maßnahme Nr. (28) in Kapitel 5.2. Nicht berücksichtigt sind bei der Abschätzung der Leckagen die Einstiegsöffnungen in den Abluftkanal im Bereich der ausgestellten Nischen. � Maßnahme Nr. (29) in Kapitel 5.2 Leistungsbedarf Der Leistungsbedarf für die Brandabluftventilatoren kann auf Grund fehlender Angaben zu den Druckverläufen im Abluftkanal nicht überprüft werden. Der in Tabelle 4.9 des Lüftungsberichtes angegebene Leistungsbedarf von 500 kW ist aber offensichtlich nicht richtig. Auf Grund der angegebenen Volumenströmen und Drücke ist mit einem deutlich höheren Leistungsbedarf zu rechnen. Damit ist nicht gewährleistet, dass die vorgesehenen 2.500 kVA Trafos (vgl. Kapitel 3.9.2) ausreichend dimensioniert sind. Insbesondere in der BS, wo höhere Zuluftmengen gefördert werden, dürfte der Leistungsbedarf durch den Trafo nicht oder nur sehr knapp abgedeckt sein. Die Annahmen zu Abschätzung des Leistungsbedarfs der Ventilatoren des SaccardoSystems sind nicht dokumentiert. � Maßnahme Nr. (30) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 83 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau Abluftjalousien Die Größe der Abluftjalousien mit einer freien Fläche von 12 m2 entspricht den Vorgaben der RVS 09.02.31 nur bedingt. Die Flächensumme der durchströmten freien Klappenöffnungen (bei vollständiger Öffnung auf einer Länge von 150 m) liegt in allen Abschnitten unter der Abluftkanalfläche. Im bergmännisch erstellten Abschnitt kann durch die Öffnung von 2 Klappen die mittlere Flächensumme über eine Länge von 150 m auf 18 m2 erhöht und damit die Forderung der RVS erfüllt werden. In den Abschnitten der offenen Bauweise mit wesentlichen größeren Querschnittsflächen (vgl. Kapitel 2.1) kann die Bedingung der RVS auch beim Öffnen von 2 Klappen ohne Vergrößerung der Öffnungen nicht erfüllt werden. � Maßnahme Nr. (31) in Kapitel 5.2 Damit die mittlere Längsgeschwindigkeit durch die geöffnete Abluftklappe den Wert von 25 m/s (Maximalwert gemäß RVS 09.02.31) nicht überschreitet, wäre ein Abluft volumenstrom durch die Jalousie von bis zu 300 m3/s zulässig. Dieser Wert wird deutlich unterschritten. Saccardo Lüftung Die Schubwirkung einer Saccardo-Düse entspricht gemäß Lüftungsbericht einem einzelnen Strahlventilator mit einem Schub von 1.700 Pa. Die Impulsumsetzungskoeffizienten wurden gemäß Lüftungsbericht an Hand von Strömungssimulationen verifiziert. Allerdings sind diese Berechnungen dokumentiert. gerade etwa verwendeten numerischen nicht näher � Maßnahme Nr. (32) in Kapitel 5.2 Mit dem Schub der 3 Saccardo-Düsen kann, gemäß Abbildung 4.6 im Lüftungsbericht, im leeren Tunnel (λTunnel = 0,020) innerhalb von 10 Minuten eine Strömungsgeschwindigkeit von 3 m/s erzeugt werden. Im Lüftungsbericht wird argumentiert, dass damit die Vorgabe der RVS erfüllt ist. Nicht berücksichtigt sind allerdings ein meteorologischer Gegendruck oder im Tunnel stehende Fahrzeuge. Insbesondere bei Situationen mit stockendem Verkehr oder Stau ergeben sich dadurch wesentlich geringere Längsgeschwindigkeiten als die im Lüftungsbericht genannten 3 m/s und folglich auch andere, zeitliche Verläufe. Zudem hängt der Zeitbedarf wesentlich von der beim Einschalten der Lüftung vorhandenen Stärke der Grundströmung in Fahrtrichtung ab. Ebenfalls nicht näher untersucht wurden die Auswirkungen der großen Länge des Abluftkanals auf die zeitlichen Abläufe. Insbesondere das Umdrehen der Strömung im Abschnitt stromabwärts des Brandortes erfordert unter Umständen deutlich mehr Zeit. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist das Anlaufverhalten der Axialventilatoren oder die gegebenenfalls erforderliche Zeit für das Umstellen der Schwenkklappe im Zuluftkanal der Saccardo-Düsen. � Maßnahme Nr. (33) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 84 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Der Einsatz von Saccardo-Düsen anstelle von Strahlventilatoren hat im leeren Tunnel bezüglich der zeitlichen Abläufe bei einem Brand keine relevanten Auswirkungen. Entscheidend für die zeitlichen Abläufe sind vielmehr die großen Luftmassen, die auf Grund der großen Tunnel- und Abluftkanallänge bewegt bzw. beschleunigt werden müssen. Im Nahbereich der Saccardo-Düsen sind allerdings höhere Luftgeschwindigkeiten zu erwarten als dies bei einem Einsatz von Strahlventilatoren der Fall wäre. Die in Einlage 4-3.2 dokumentierten Ergebnisse zeigen, dass schon mit dem Betrieb einer einzelnen Düse in einer Höhe von 1,5 m über der Fahrbahn Geschwindigkeiten von mehr als 10 m/s erreicht werden. Noch höhere Geschwindigkeiten treten im Bremsbetrieb oder in größerer Höhe auf. � Maßnahme Nr. (34) in Kapitel 5.2 Nachteilig wirkt sich beim gewählten System aus, dass die gesamten Anlagen zur Kontrolle der Längsströmung an nur zwei Punkten konzentriert sind (PAN und PAS). Falls es z.B. bei einem Brand in diesem Bereich zu einer größeren Schädigung an den Saccardo-Systemen kommt, ist davon auszugehen der gesamte Tunnel für längere Zeit gesperrt werden muss. Zu einer Einschränkung des Tunnelbetriebes kann es auch kommen, falls bei einer Schwenkklappe in der Saccardo-Düse eine Störung vorliegt. Längsströmung im Brandfall Im Lüftungsbericht finden sich in Anhang A Angaben zu den erreichbaren Strömungsgeschwindigkeiten. Die für die Berechnungen verwendeten Randbedingungen sind allerdings nur unzureichend dokumentiert. � Maßnahme Nr. (35) in Kapitel 5.2 Rampen der HASt Eßling Der Abstand zwischen der 1. und 2. Gruppe bzw. zwischen der 1.Gruppe und dem Ausfahrtsportal beträgt in beiden Rampen deutlich weniger als 200 m. Dem entsprechend müssen gemäß RVS Ventilatoren eingesetzt werden, die über eine Brandbeständigkeit von 400°C über 120 Minuten verfügen. Diese Vorgabe ist erfüllt. In den Unterlagen ist nicht dokumentiert, dass bei der Belüftungsplanung dem Brandfall auf einer der Rampen der HASt Eßling besonderes Augenmerk geschenkt wurde. Auf Grund des großen Gefälles besteht vor allem auf der Zufahrtsrampe (Rampe 208) die Gefahr, dass sich bei einem Brand auf Grund des großen thermischen Auftriebs eine Strömung entgegen der Fahrtrichtung einstellt und damit die Fahrzeuge, die sich hinter dem Brandort stauen, verraucht werden. Zudem sind gemäß RVS 09.01.21 bei Tunneln mit einer Längsneigung > 4 % Maßnahmen zur Vermeidung von Auffahrunfällen (z.B. Zusatzfahrstreifen, zumindest aber Hinweisschilder oder Infotafeln) zu treffen � Maßnahmen Nr. (36) und (43) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 85 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Steuerung der Lüftungsanlage Normalbetrieb Im Normalbetrieb erfolgt die Steuerung der Zu- und Abluftmengen abhängig von den im Tunnel gemessenen Luftgütewerten und den Luftgeschwindigkeiten im Fahrraum. Für die Lüftung im Normalbetrieb werden in Einlage 4-3.2 feste Lüftungsstufen vorgeschlagen. Ein entsprechendes Beispiel mit 2 Lüftungsstufen ist im Lüftungsbericht in Tabelle 4.6 für die Oströhre dargestellt. In diesem Beispiel mit nur 2 Lüftungsstufen betragen die Abluftmengen am Ventilator der BZ 0 m3/s (Lüftungsstufe 50 %) oder 125 m3/s (Lüftungsstufe 100 %). Die Abluftmenge am Ventilator der BS ist in beiden Lüftungsstufen gleich (125 m3/s). Der im Beispiel gewählte Abluftvolumenstrom von 125 m3/s entspricht der minimalen Luftmenge, die erforderlich ist, um bei einem offenen Zug im Kamin noch eine Ausstoßgeschwindigkeit von 15 m/s zu gewährleisten. Zusätzlich werden über die Zuluftventilatoren 125 m3/s bzw. 235 m3/s Frischluft in den Tunnel geführt und es erfolgt eine nicht näher beschriebene Regelung der Saccardo-Düsen und der Strahlventilatoren in den Rampen der HASt Eßling. � Maßnahme Nr. (37) in Kapitel 5.2 Gemäß Anhang G des Lüftungskonzeptes sollen bei stockendem Verkehr bzw. bei Stau ein Drittel bzw. ein Viertel der zugeführten Frischluft über die Frischluftimpulsklappe in den Tunnel geführt werden. Wie diese Aufteilung erreicht werden soll und welche Auswirkungen sich dadurch auf die Frischverteilung im Zuluftkanal ergeben, ist in den Unterlagen nicht dargestellt. � Maßnahme Nr. (38) in Kapitel 5.2 Begrenzung der Längsströmung im Normalbetrieb Im Lüftungsbericht finden sich keine Angaben, mit denen bei Bedarf die Längsströmung im Haupttunnel auf einen Wert von maximal 10 m/s reduziert werden kann. Die SaccardoDüsen sind auf Grund der hohen lokalen Geschwindigkeiten, die bei einem Abbremsen der Strömung auftreten nur bedingt geeignet. � Maßnahme Nr. (39) in Kapitel 5.2 Portalluftabsaugung Im Normalbetrieb müssen tagsüber die Portalabluftventilatoren permanent in Betrieb sein. Angaben zur Steuerung / Regelung der Ventilatoren unter Nutzung der Züge im Abluftkamin sind in den Unterlagen nicht dokumentiert. � Maßnahme Nr. (40) in Kapitel 5.2 Die Portalluftabsaugung ist bei einem Brand im Tunnel nicht in Betrieb. Bei einem Ereignis mit Freisetzung von gasförmigen Giftstoffen kann grundsätzlich mit den Anlagen zur Portalluftabsaugung, in Kombinaten mit einer durch die Saccardo-Düsen erzeugten Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 86 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Längsströmung im Tunnel, verhindert werden, dass die giftigen Schadstoffe unverdünnt über das Portal abströmen. In den Unterlagen ist nicht dargelegt wie die Lüftung und die Portalluftabsaugung bei einem Gefahrgutunfall im Tunnel betrieben werden.. � Maßnahme Nr. (64) in Kapitel 5.2 Brand im Tunnel Gemäß Lüftungskonzept [Einlage 4-3.2] ist vorgesehen den Rauch bei einem Brand im Tunnelfahrraum über die in Fahrtrichtung gesehene, nächste Abluftjalousie abzusaugen. Die Festlegung der Brandabschnitte entspricht dieser Vorgabe nicht (vgl. Kapitel 3.10.2 und Maßnahme Nr. (15) in Kapitel 5.2). Im Lüftungsbericht ist deshalb zu dokumentieren, wie die Einteilung in Brandabschnitte zu erfolgen hat (z.B. Brandabschnitt von Klappe zu Klappe oder so, dass die Klappe in der Mitte eines Brandabschnittes liegt). � Maßnahme Nr. (31) in Kapitel 5.2 Im Ereignisfall (Brandfall) sind zusätzlich zur Rauchabsaugung eine Kontrolle der Längsgeschwindigkeit der Luftströmung in der Umgebung des Brandes sowie ein Überdruck in der Gegenröhre zu gewährleisten. Die ausführliche Beschreibung der Steuerung im Ereignisfall wird gemäß Lüftungsbericht erst bei der Ausführungsplanung erarbeitet. Die gewählte Dimensionierung der Lüftungskomponenten dürfte eine Umsetzung des eingereichten Lüftungskonzeptes ermöglichen. In den Unterlagen ist jedoch nicht näher dokumentiert, wie diese Umsetzung erfolgen soll. Die zeitgerechte Steuerung bzw. Regelung der Lüftung dürfte auf Grund der Komplexität der Lüftungsanlage (Saccardo-Düsen, Strahlventilatoren, verschiedene Zuluftabschnitte, Brand- und Portalabluft, Frischluftimpulsklappe) und der großen Tunnelund Abluftkanallänge mit unterschiedlichsten Randbedingungen äußerst schwierig sein. Vereinfachungen am Lüftungssystem sind daher zu prüfen und es ist durch den Lüftungsplaner nachzuweisen, dass bei den relevanten Szenarien und trotz der großen Länge des Abluftkanals eine Kontrolle der Rauchausbreitung innerhalb von 10 Minuten erreicht werden kann. � Maßnahme Nr. (41) in Kapitel 5.2 Überdruck zur Ereignisröhre im Brandfall In Einlage 4-3.2 ist aufgezeigt, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der Druckverlauf in der Gegenröhre grundsätzlich so beeinflusst werden kann, dass die an den Fluchttüren und Querschlägen anstehende Druckdifferenz innerhalb der geforderten Grenzen bleibt. Entsprechende Berechnungsergebnisse sind im Bericht für verschiedene Brandorte dokumentiert. Um in beiden Röhren geeignete Druckprofile erzeugen zu können, werden unterschiedlichste Kombinationen der verschiedenen Lüftungsanlagen (Luftmenge und Blasrichtung der Saccardo-Düsen, Zuluft, Strahlventilatoren in den Rampen der HASt Eßling) verwendet und auch unterschiedliche Längsgeschwindigkeiten im Haupttunnel Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 87 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau erzeugt. Dadurch wird erreicht, dass im stationären Zustand zumindest in einem weiten Bereich um den Brandort die erforderliche Druckdifferenz erzeugt wird. Nicht dokumentiert ist wie die Regelung die richtigen Kombinationen findet. Dies ist keineswegs eine triviale Aufgabe, da diese Kombinationen von einer ganzen Reihe von Randbedingungen (Portaldruckdifferenzen, Anzahl Fahrzeuge im Tunnel, Brandort, Energiefreisetzungsrate, etc.) abhängen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Damit eine sinnvolle Kombination für die Gegenröhre ausgewählt werden kann muss zudem bekannt sein welche Kombination in der Brandröhre gewählt wurde. Zusätzlich kompliziert wird die Aufgabenstellung durch die Anforderung unterschiedlicher Längsströmungen bei einem Brand mit und ohne Stau im Tunnel. � Maßnahme Nr. (41) in Kapitel 5.2 Lüftungskurzschluss Bei einem Brand im Bereich eines Ausfahrtsportals wird der Rauch über das Portal abgeführt. Damit ergibt sich auf Grund der zu erwartenden, hohen Einströmgeschwindigkeit durch das Portal der Gegenrichtung die Gefahr, dass Rauch in die Gegenröhre gesogen wird (Lüftungskurzschluss). Deshalb ist an den Portalen eine 30 m lange Lüftungstrennwand vorgesehen. Angaben zur Höhe der Lüftungstrennwand sind in den Unterlagen nicht dokumentiert. Ebenso fehlen Angaben zur Zeitspanne, die erforderlich ist, um eine in der Gegenröhre vorherrschende Grundgeschwindigkeit umzudrehen, um damit einen Lüftungskurzschluss wirksam zu vermeiden. � Maßnahme Nr. (42) in Kapitel 5.2 Brand in einem Technikraum Die Vorgabe, dass bei einem Brand in einem Technikraum die Steuerung der Lüftung durch die Feuerwehr erfolgen soll, stellt auf Grund der Komplexität der Anlage hohe Anforderungen an die in einem Ereignisfall zuständigen Personen. � Maßnahmen Nr. (57) und (65) in Kapitel 5.2 Brand im Zuluftkanal Der Zuluftkanal unter der Fahrbahn dient gleichzeitig als Kabelkanal. Durch die Frischluftpfeifen kann bei einem Kabelbrand über diesen Weg Rauch in den Tunnelfahrraum gelangen. � Maßnahme Nr. (65) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 88 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Instrumentierung Die Instrumentierung des Tunnels ist in Kapitel 5 von Einlage 4-3.2 dargestellt und beinhaltet die Anzahl sowie die Position der Messgeräte für Längsströmung (LG), Sichttrübe (ST) und Kohlenmonoxid-Konzentration (CO) im Tunnel. Demnach befinden sich die Messgeräte im Haupttunnel in der Regel im selben Tunnelquerschnitt, wobei die ersten Messeinrichtungen 325 m vom Südportal entfernt angeordnet sind und die letzten 269 m vor dem Nordportal (die RVS 09.02.22 schreibt einen Abstand vom Portal von 150 m bis 250 m vor). Im Tunnel beträgt der Abstand zwischen den Strömungsmessgeräten und den CO-Messgeräten im Allgemeinen jeweils 1.000 m (lt. RVS 800 m bis 1.000 m). Die Abstände zwischen den Sichttrübe-Messgeräten dagegen betragen jeweils nur 500 m, da geplant ist, diese auch zur Rauchdetektion einzusetzen. Der Abstand der Strömungsmessgeräte von den Saccardo-Düsen beträgt beim Südportal 194 m und beim Nordportal 166 m und ist somit ausreichend, so dass es zu keiner Beeinflussung durch den Austrittsimpuls kommt. Zusätzlich ist in den Rampen der HASt Eßling jeweils ein weiteres Strömungsmessgerät untergebracht. Diese befinden sich vom Portal 38 m (Rampe 208) bzw. 50 m (Rampe 209) entfernt. Der Abstand zum nächsten Strahlventilatorpaar beträgt in beiden Rampen 44 m. Bei einem Betrieb der Strahlventilatoren in Richtung Portal führt das zu einer Beeinflussung der Strömungsmessgeräte. Eine bessere Anordnung ist jedoch aufgrund der geringen Länge der Rampen nicht möglich. Die Anzahl der Strömungsmessgeräte ist für die Regelung der Längsgeschwindigkeit im Brandfall ausreichend. Redundanz Angaben zur Leistungsfähigkeit der Lüftungsanlage beim Ausfall eines Ventilators fehlen. Das Lüftungskonzept zeichnet sich jedoch durch eine gewisse Redundanz aus: � Lüftungszentrale BZ und BS: Die Zu- und Abluftströme werden durch 2 Ventilatoren erzeugt. Zusätzliche Redundanzen ergeben sich durch die zweiseitige Absaugung bei einem Brand im bergmännisch erstellten Abschnitt und durch die vorgesehenen Verbindungsklappen in den Lüftergebäuden der BZ und der BS. Damit kann auch bei Ausfall eines Ventilators noch ein Teil des Soll-Luftstromes gefördert werden. � Strahlventilatoren: Die Strahlventilatoren sind in 2 Paaren angeordnet. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, ob auch beim Ausfall eines Strahlventilatorpaares ein Abströmen von Schadstoffen über die Rampen der HASt Eßling noch verhindert werden kann. � Saccardo-Düsen: Die 3 Saccardo-Düsen werden von 3 parallel angeordneten Ventilatoren versorgt. Damit kann auch bei Ausfall eines Ventilators noch ein Teil des Soll-Luftstromes gefördert werden. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 89 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau � Portalabluft: Für die Portalabluft sind an beiden Portalen jeweils 2 Ventilatoren verfügbar. Die maximale Abluftmenge kann nur gefördert werden, wenn beide Ventilatoren in Betrieb sind. Bei einem Ausfall eines Ventilators kann damit die Portalabsaugung nur im Teillastbetrieb erfolgen. Gemäß Einlage 8.4 ist es während 14 Tagen/Jahr zulässig die Abluftanlage nicht zu betreiben. � Maßnahme Nr. (44) in Kapitel 5.2 Allgemeine Hinweise zur Lüftung Verbindungsklappen Die im Lüftungsbericht erwähnten Verbindungsklappen zwischen den Ventilatoren [Einlage 4-3.2 Abb. 4.2] sind in den Plänen der Betriebszentralen [Einlage 4-2.19.7] bzw. der Betriebsstation [Einlage 4-2.19.8] nicht enthalten. � Maßnahme Nr. (45) in Kapitel 5.2 Lüftungsbericht Der Lüftungsbericht [Einlage 4-3.2] weist die folgenden Mängel auf: � Seite 29: Der Hinweis in Kapitel 4.4.4, dass der Rauch ausschließlich über die Kamine der BZ bzw. BS ausgestoßen steht im Widerspruch zur Angabe, dass der Rauch in 3 Brandabschnitten über die Portale ausgeblasen wird. � Seite 33: Der Querschnitt der Saccardo-Düse in Abbildung 4.2 stimmt nicht mit den anderen Angaben im Bericht überein. � Seite 47: Die in Abbildung 4.5 dargestellt Geometrie der Saccardo-Düse entspricht nicht der gewählten konstruktiven Ausführung. � Seite 58 - Fehler in der Fußnote: 2 Personenwageneinheiten entsprechen nicht einem Lastwagen. Gemäß RVS 09.02.32 gilt: 1 LKW = 2.5 PWE. Hinweis: Für die Bestimmung der Anzahl Lkw/h in Tabelle 3.2 wurde aber offenbar der richtige Wert zu Grunde gelegt. � Seite 65: Die aufgeführten Querschnitte des Abluftkanals entsprechen nicht den Angaben in den Regelprofilen. � Anhang C - Tabelle 9.4: Die Absaugmenge beträgt 126 m3/s und nicht 160 m3/s. � Anhang G: Die maximale Abluftmenge im Portalabluftgebäude Nord beträgt 400 m³/s und nicht 500 m³/s. Die in der Tabelle verwendete Abkürzung „n.a.“ ist zu erläutern. � Die Annahmen zum Reibungsbeiwert des Tunnels (0,030 in Anhang A bzw. 0,020 in Kapitel 4.7.3) sind widersprüchlich. � Maßnahme Nr. (46) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 90 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 3.12 Lüftung und Kühlung der Technikräume 3.12.1 Methodik der Prüfung Die Kühlung der Technikräume ist für die Sicherheit der Tunnelanlage aus folgenden Gründen relevant. Die folgenden Punkte werden deshalb geprüft: � Die Temperaturen in den Technikräumen müssen begrenzt bleiben. Zu hohe Temperaturen wirken sich nachteilig auf die Lebensdauer der Anlagen aus, was Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Anlagen hat. Höhere Standzeiten und weniger Störungen haben zudem einen positiven Einfluss auf den Umfang von Wartungsarbeiten. � Die Kühlung der Technikräume muss auch bei einem Brand im Tunnel gewährleistet sein. � Bei einem Brand in einem Technikraum dürfen sich keine negativen Auswirkungen auf den Fahrraum des Tunnels ergeben. 3.12.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Die bei den GQ-TR angeordneten Technikräume zwischen den beiden Tunnelröhren stellen eine Besonderheit dar. Die zeitweise hohen Abwärmelasten können auf Grund der Lage der Räume nicht, wie dies für Technikräume üblich ist, direkt nach außen abgeführt werden. Das für die Technikräume vorgesehene Lüftungskonzept ist grundsätzlich geeignet, die Abwärme abzuführen. Durch den redundanten Aufbau (2 Ventilatoren, Ringsystem) der Anlage ist auch bei Ausfall eines Ventilators oder bei einem Unterbruch eines Lüftungskanals die Wärmeabfuhr noch gewährleistet. Eine Auslegung der Lüftungsanlagen (Luftmenge, Kanalquerschnitte, Leistungsbedarf) ist noch nicht erfolgt. Nähere Angaben zu den Brandrauchklappen fehlen ebenfalls noch. Gemäß derzeitigem Konzept werden bei einem Brand im Tunnel die Brandrauchklappen im betroffenen Bereich geschlossen. Nähere Angaben zur Ausdehnung dieses Bereiches und zur Art der Kühlung der Kühlung der Technikräume in diesem Fall fehlen. � Maßnahme Nr. (47) in Kapitel 5.2 Angaben wie bei einem Brand im Technikraum eine Verrauchung des Tunnels verhindert wird und welche organisatorischen Maßnahmen in diesem Fall erforderlich sind (Verkehrssteuerung, Inbetriebnahme der Tunnellüftung, etc.), fehlen in den Unterlagen. � Maßnahme Nr. (65) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 91 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 3.13 Vorportalbereiche 3.13.1 Methodik der Prüfung Grundlage für die Prüfung ist die RVS 09.01.25, wobei auch berücksichtigt wird, ob die Maßnahmen unter Beachtung der topographischen und projektspezifischen Gegebenheiten in wirtschaftlich vertretbarem Umfang umsetzbar sind. Die Prüfung der Vorportalausrüstung erfolgt an Hand des Anhangs 3 der RVS 09.01.25 Insbesondere die folgenden Punkte werden geprüft: � Bei RV-Tunneln mit einer Länge ≥ 500 m und getrennten Fahrbahnen ist in der Regel im Vorportalbereich eine Überfahrtsmöglichkeit anzuordnen. Bei GV-Tunnel ist die Überfahrt als Betriebsumkehr auszuführen. � Bei RV-Tunneln in Abstandslage ist eine Vorportalüberfahrt auszuführen, wenn die Anordnung einer Betriebsumkehr nicht möglich ist. Bei Tunneln in Englage ist eine Vorportalüberfahrt in der Regel nicht zulässig. Die Absperrung der Überfahrt muss von den Einsatzkräften händisch geöffnet werden können. � Die Lage und die Abmessungen der gegebenenfalls erforderlichen HöhenkontrollHaltebuchten und der Vorportal-Haltebuchten sowie das Konzept zur Höhenkontrolle. � Die im Vorportalbereich erforderliche Beschilderung. � Im Vorportalbereich sind akustische Fahrstreifenabgrenzungen mindestens 100 m vor dem Portal beginnen müssen. anzuordnen, die � Vorportalbereiche von Richtungsverkehrstunneln in Englage sind auf der in Einfahrtsrichtung gesehen linken Portalseite (Mittelstreifenbereich) mit einem Fahrzeugrückhaltesystem (FRS) abzusichern. Das FRS hat, sofern es lagemäßig in einer Linie an das Tunnelportal heranführt, mindestens der Aufhaltestufe H3 zu entsprechen. � Der Vorportalbereich ist in der Regel bis zum Querschnitt Q-V2 zu beleuchten. Der Bereich der Höhenkontroll-Haltebucht ist mit einem Lichtpunkt auszustatten. Zudem sind gemäß RVS 09.02.41 die folgenden Punkte zu beachten: � Die Vorportalbeleuchtung ist mit einer mittleren Leuchtdichte von 33 % der Leuchtdichte der Innenstrecke Lfi zu planen, sofern die Strecken vor und nach dem Vorportalbereich unbeleuchtet sind. � Die Vorportalbeleuchtung ist mit derselben Leuchtdichte zu betreiben wie eine vor und nach dem Vorportalbereich vorhandene Straßenbeleuchtung. Zudem ist gemäß RVS 09.02.22 die Beleuchtung im Bereich der Aufstellflächen der Einsatzdienste an die Sicherheitsstromversorgung anzuschließen. Weiter ist gemäß RVS 09.02.22 bei Tunneln mit BuS Einrichtungen, die unter 5,3 m FOK angeordnet werden, zu deren Schutz die Anordnung einer Höhenkontrolle vorzusehen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 92 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 3.13.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Grundlagen Die Planung basiert gemäß Einlage 4-2.1 nicht auf der letzten Fassung der RVS 09.01.25. � Maßnahme Nr. (5) in Kapitel 5.2 Haltebuchten im Portalbereich Auf Grund des durchgehenden Abstellstreifens im Tunnel und der besonderen topographischen und projektspezifischen Gegebenheiten ist der Verzicht auf Haltebuchten bei den Ausfahrtsportalen vertretbar. Die Haltebuchten im Bereich der Einfahrtsportale entsprechen den Vorgaben der RVS 09.01.25. Die am Ausfahrtsportal der HASt Eßling situierte Haltebucht auf der Rampe 209 ist nicht beleuchtet. � Maßnahme Nr. (50) in Kapitel 5.2 Überfahrten An beiden Portalen ist die gemäß STSG erforderliche Querung des Mittelstreifens möglich (Betriebsumkehr auf der Nordseite, demontierbare Leitschiene auf der Südseite). Die Forderung der RVS 09.01.25, dass bei Tunneln in Englage in der Regel eine Vorportalüberfahrt nicht zulässig ist, ist auf der Südseite nicht erfüllt. Auf Grund der Rampe 1008 ist eine Betriebsumkehr in diesem Bereich nicht umsetzbar. Die geplante Vorportalüberfahrt stellt damit unter den gegebenen Umständen eine sinnvolle Lösung dar. In Einlage 4-2.19.1 ist die Länge der Überfahrt mit 6 m angegeben, was im Widerspruch zu der Längenangabe in Einlage 4-2.9.2 (18 m) steht. In der Tunnel-Sicherheitsdokumentation wird eine minimale Länge von 4,0 m genannt. � Maßnahme Nr. (48) in Kapitel 5.2 Zufahrten Die Zufahrten zu den Portalen sind gewährleistet. An den Portalen des Haupttunnels kann der die Richtungsfahrbahnen trennende Mittelstreifen überquert werden. Bei der HASt Eßling ist eine Querung unmittelbar beim Portal aus topographischen Gründen nicht möglich. Hier besteht aber die Möglichkeit über die Kreuzung mit der B3 die Gegenröhre auf kurzem Weg zu erreichen. Rettungsflächen Bei den beiden Hauptportalen sowie im Bereich der HASt Eßling sind ausreichend große Rettungsflächen ausgewiesen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 93 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Fahrzeugrückhaltesysteme / akustische Fahrstreifenabgrenzung Die erforderlichen Fahrzeugrückhaltesysteme abgrenzungen sind im Projekt vorgesehen. und die akustischen Fahrstreifen- Beleuchtung Vorportal Die im Vorportalsbereich vorgesehene Leuchtdichte von 2 cd/m2 beträgt 33% der Innenleuchtdichte und entspricht damit der Vorgabe der RVS für Bereiche, in denen keine Straßenbeleuchtung vor dem Tunnel vorhanden ist. Auf der Südseite, wo der Knoten Schwechat unmittelbar beim Tunnelportal liegt, muss die Leuchtdichte gemäß RVS gleich sein wie die bereits vorhandene Beleuchtung. Angaben zu der in diesem Bereich vorhandenen bzw. geplanten Beleuchtung fehlen und sind deshalb zu ergänzen. � Maßnahme Nr. (49) in Kapitel 5.2 Im Bereich des Südportals ist neben der Hauptfahrbahn der S1 ist auch die Rampe 1004 zu beleuchten. Der Rettungsplatz im Bereich des Südportals ist ebenfalls zu beleuchten und an die Sicherheitsstromversorgung anzuschließen. Bei der Ausfahrt der HASt Eßling ist die Beleuchtung bis in den Bereich der VorportalHaltebucht zu verlängern. � Maßnahme Nr. (50) in Kapitel 5.2 Verkehrsbeschilderung und Signalisierung Der Verzicht auf den Querschnitt Q-V3 auf der Südseite ist auf Grund der besonderen Situation (Tunnelkette, Auffahrtsrampen von der A4) zulässig. Auf der Nordseite hingegen ist auf der Hauptfahrbahn ein dritter Querschnitt für den Geschwindigkeitstrichter erforderlich. Die Lage des Querschnittes Q-V3 auf der Nordseite und des Gefahrenzeichens "Vorankündigung einer VLSA" ohne Blinklicht ist in den Plänen nicht enthalten. � Maßnahme Nr. (51) in Kapitel 5.2 Höhenkontrolle Die erforderlichen Höhenkontrolleinrichtungen sind vorgesehen und deren Situierung entspricht den Vorgaben der RVS 09.02.22. Die Abmessungen der Haltebuchten entsprechen den Vorgaben der RVS 09.01.25. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 94 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau 3.14 Prüfung einer Geschwindigkeitsanhebung auf 100 km/h 3.14.1 Methodik der Prüfung Es wird geprüft, ob die in Einlage 1.C-6 beschriebenen Auswirkungen einer Geschwindig keitsanhebung auf 100 km/h vollständig und plausibel sind. 3.14.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Verkehr Die Steigerung der Verkehrsstärke von 2,5 % beträgt für den Planfall M1-HR (2025) 55.700+1.400=57.100 Kfz/24 h (Angaben in DTVw). Dieser Wert liegt unter der Verkehrs stärke von 61.100 Kfz/24 h des Planfalls M-Max (2025). Für den Planfall M13 (2025) ergibt dieselbe Steigerung 58.800+1.500= 60.300 Kfz/24 h. Auch dieser Wert liegt noch knapp unter 61.100 Kfz/24 h. Da die Ermittlung der Staustunden für die Verkehrsstärke von 61.100 Kfz/24 h durchgeführt wurde, liegen die ermittelten Staustunden für die beiden Planfälle M1 HR und M13 trotz der Zunahme von + 2,5 % unter jener des Planfalls M-Max (2025). Damit ist die Aussage der Projektwerberin, dass sich keine Erhöhung der Staustunden ergibt, nachvollziehbar. Vertiefende Risikoanalyse Falls die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht wie geplant bei 80 km/h sondern bei 100 km/h festgelegt wird, steigt der Risikoerwartungswert deutlich an. In Tabelle 7 sind die Risikoerwartungswerte dargestellt, die sich im Haupttunnel (ohne Berücksichtigung der Rampen) ergeben. Es ist erkennbar, dass beim Entfall der Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h der Risikoerwartungswert zwar deutlich ansteigt (von 0,7848 auf 1,2177) aber noch immer noch deutlich unter dem Wert des STSG Referenztunnels (1,5408) liegt. Aus der Tabelle kann auch entnommen werden, dass in diesem Fall der Abstellstreifen zwingend erforderlich ist, da sonst der Risikoerwartungswert über dem STSG Tunnel liegen würde. Selbst wenn die Reduktion der Unfallhäufigkeit durch den Abstellstreifen deutlich geringer ist (15 % statt 31 % wie in Einlage 4-1.3 angenommen) liegt das Risiko im Tunnel Donau-Lobau noch immer unter dem Risiko des STSG Referenztunnels. Tabelle 7: Risikoerwartungswert für den Haupttunnel (ohne Rampen) Massnahmen Risikoerwartungswert 80 km/h 100 km/h STSG Referenztunnel Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy Einfluss Abstellstreifen 0,7848 Reduktion der Unfallhäufigkeit um 31% 1,2177 Reduktion der Unfallhäufigkeit um 31% 1,3858 Reduktion Unfallhäufigkeit um15% 1,5923 Keine Reduktion der Unfallhäufigkeit 1,5408 Kein Abstellstreifen 20.09.2012 Seite 95 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Die mit der Geschwindigkeitsanhebung verbundene Verkehrssteigerung von 2,5% führt, solange sich dadurch keine Erhöhung der Staustunden ergibt, nur zu einer vergleichsweise geringen Risikozunahme (vgl. dazu Kapitel 3.3.2). Risikoanalyse Gefahrguttransporte Die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsanhebung auf das Gefahrgutrisiko sind insgesamt gering. Die Begründung für die gemäß Einlage 1.C-4 zu erwartende Reduktion des Risikos (abnehmende Verkehrsdichte bei höherer Geschwindigkeit) ist nachvollziehbar. Allerdings wäre auf Grund der höheren Geschwindigkeit eine Reihe von risikoerhöhenden Faktoren zu erwarten (Zunahme der Verkehrsstärke, größeres Ausmaß bei einem Unfall, höhere Anzahl von Staustunden). Insgesamt sind allerdings bei einer Geschwindigkeitsanhebung auf 100 km/h keine großen Unterschiede zu erwarten, so dass auch bei höheren Geschwindigkeiten nicht mit einer anderen Beurteilung zu rechnen ist. Fahrstreifenbreite Die vorgesehene Fahrstreifenbreite von 3,75 m lässt eine Geschwindigkeitsanhebung auf 100 km/h zu. Tunnellüftung Die Annahme, dass sich bei einer Geschwindigkeitsanhebung auf 100 km/h auf Grund der in den Portalabluftbauwerken (PAN und PAS) erforderlichen, größeren Abluftmengen keine Anpassungen an den Ventilatoren bzw. an den Räumen der Lüftungszentralen ergeben ist plausibel. In Kombination mit den höheren Verkehrszahlen und einem geringeren Tunnelreibungs koeffizienten kann das unter Umständen aber nicht mehr der Fall sein. Auswirkungen auf das Projekt würden sich durch einen größeren Kaminquerschnitt bzw. die erforderliche Aufweitung der Abluftöffnungen im Tunnelfahrraum ergeben. Eine Vergrößerung des Kaminquerschnittes ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Der Anstieg des Leistungsbedarfs der Portalabluftabsaugung von 1.450 kW auf 1.880 KW ist plausibel, kann aber auf Grund fehlender Unterlagen nicht überprüft werden. Falls die vorgesehene Kaminaufweitung nicht realisiert wird, steigt der Leistungsbedarf für die Lüftung zusätzlich an. � Maßnahme Nr. (52) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 96 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau Tunnelbeleuchtung Die durch die Geschwindigkeitserhöhung erforderlichen Anpassungen an der Beleuchtung sind korrekt dargestellt und können bei Bedarf in der weiteren Planung umgesetzt werden. Energieversorgung Die in Einlage 1.C-6 enthaltene Leistungsaufstellung für die Lüftungsanlagen geht von einem zu geringen Leistungsbedarf für die Abluftventilatoren aus (vgl. Absatz „Leistungsbedarf“ auf Seite 83). Der durch die Geschwindigkeitsanhebung bedingte, erhöhte Energieverbrauch der Lüftung in den Portalabluftbauwerken und der erhöhte Bedarf durch die verstärkte Einfahrtsbeleuchtung werden allerdings durch zwei andere Trafos abgedeckt. Die Trafos an den Portalabluftbauwerken verfügen über ausreichende Leistungsreserven. Auswirkungen auf das Energieversorgungskonzept sind deshalb nicht zu erwarten Die Auswirkungen auf die Sicherheitsstromversorgung sind noch darzustellen. � Maßnahme Nr. (53) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 97 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau 3.15 Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen 3.15.1 Methodik der Prüfung Organisatorische Vorgabe des STSG Es erfolgt eine stichprobenartige Prüfung, ob sich aus Sicht der Ereignisdienste und der notwendigen organisatorischen Abläufe bei einem Ereignis besondere, objektspezifische Anforderungen an das Tunnelbauwerk ergeben und inwieweit diese dokumentiert sind. Insbesondere wird geprüft, ob die Anforderungen für das Ereignis- und Störfallmanagement gemäß Punkt 3.4 STSG Anlage Sicherheitsmaßnahmen (Sperrung des Tunnels, Maßnahmen damit Fahrzeuge den Tunnel schnell verlassen können) erfüllt sind oder ob zusätzliche Maßnahmen zur schnellen Anhaltung des Verkehrs bzw. zur Leerung des Tunnels erforderlich sind. Weiter wird die bis zum Eintreffen der Einsatzdienste benötigte Zeit geprüft Laut STSG müssen das Betriebspersonal sowie das Personal der Einsatzdienste eine geeignete Grundschulung und eine fortlaufende Schulung erhalten. Alarm- und Einsatzplan Gemäß § 11 Abs. 3 STSG hat die Tunnel-Sicherheitsdokumentation für einen in der Phase der Inbetriebnahme befindlichen Tunnel einen Alarm- und Einsatzplan (AE-Plan), in dem auch Personen mit eingeschränkter Mobilität und behinderte Personen berücksichtigt werden, zu enthalten. Der Einsatzplan besteht laut RVS 09.04.11 aus den nachstehend aufgeführten Elementen: � Übersichtsplan: Dient zur raschen und einfachen Orientierung bei der Einsatzführung. Der Plan hat die nachstehend aufgeführten Elemente zu beinhalten: - Orientierungshinweise: Lage des Tunnels, Zu- und Abfahrten, Betriebsumkehren, Einsatz- und Fluchtwege, - Zuständigkeitsbereiche der Einsatzdienste bzw. anderer Dienststellen, - Tunnelabschnitte mit Angabe der Straßenkilometrierung, Entfernungsangaben und Orientierungshilfen (z.B. Blocknummern), - Wenn möglich eine Flugaufnahme des zugehörigen Geländes, - Angaben über Einsatz- und Bereitstellungsräume der einzelnen Einsatzdienste, - Hubschrauberländeplätze. � Objektplan: Der Objektplan dient als detaillierte Grundlage für die Einsatzführung und hat verschiedene, detaillierte Angaben zu beinhalten (vgl. RVS 09.04.11 Kapitel 15.2.2.1.2 )" � Verkehrsleitplan: Der Verkehrsleitplan hat in übersichtlicher Form mögliche Verkehrsumleitungen und -sicherungsmaßnahmen für Ereignisfälle bei Teil- oder Gesamtsperren darzustellen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 98 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau � Tunneldatenblatt: Das Tunneldatenblatt dient der Information der Einsatzkräfte betreffend der wichtigsten baulichen und technischen Ausstattungen des Tunnels. � Brandschutzplan: gemäß TRVB O 121 96" � Gewässerschutzplan: Angaben zu Kanalführung und Fließrichtung, Rückhaltebecken, Absperrmöglichkeiten sowie zu Vorflutverhältnissen und Wasserscheiden." � Lüftungsplan: Beschreibung der grundsätzlichen Funktion lüftungstechnisch relevanten Elemente in planlicher Form. und Darstellung der � Einsatzmaßnahmenplan: Ist durch die einzelnen Einsatzorganisationen zu erstellen. Bei einem Tunnel-Vorentwurf sind gemäß [11] als Grundlage für den in der Phase der Inbetriebnahme vorzulegenden AE-Plan die folgenden Unterlagen bereitzustellen: � Tunneldatenblatt � Übersichtsplan � Objektplan � Brandschutzplan (für Betriebsgebäude) � Verkehrsleitplan � Entwässerungsschema � Lüftungsplan. Tunnel Betriebsanweisung Die grundsätzlichen Festlegungen zum Betrieb des Tunnels (Gegenverkehr / Richtungsverkehr), ein Betriebskonzept im Notfall sowie die ASFINAG Standardabläufe bei Störungen oder bei einem Ereignis im Tunnel sind bereits im §7 STSG Verfahren zu dokumentieren [11]. In diesem Zusammenhang wird geprüft inwieweit sich besondere Anforderungen bezüglich Redundanz von einzelnen Anlagenteilen ergeben und ob dokumentiert ist, welche Konsequenzen der Ausfall von sicherheitstechnisch relevanten Anlagenteilen auf den Betrieb des Tunnels hat. Wartungs- und Instandhaltungskonzept Gemäß § 11 Abs. 3 STSG hat die Tunnel-Sicherheitsdokumentation eine Darstellung der Anweisungen des Tunnel-Managers zur Sicherstellung des Betriebs und der Erhaltung des Tunnels zu enthalten. Ein Betriebskonzept bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z.B. Richtungsverkehrstunnel als Gegenverkehrstunnel genutzt, wechselweise Verkehrs anhaltung, Umleitungsstrecken, Umfang / Dauer von Sperrungen) ist bereits für das §7 STSG Verfahren zu erarbeiten und zu dokumentieren [11]. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 99 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau 3.15.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Organisatorische Vorgabe des STSG Die Prüfung der Unterlagen ergab die nachstehend aufgeführten Ergebnisse: � Der gesamte Verkehr innerhalb wie außerhalb des Tunnels kann mit den definierten Maßnahmen angehalten werden. Im Bereich der Verkehrslichtsignale im Tunnel sind auch Infotafeln und Lautsprecher der Beschallungsanlage vorhanden. Mit diesen Mitteln können die Fahrzeuglenker informiert werden. � Verkehrslenkungsmaßnahmen, die darauf abzielen, dass bei einem Ereignis die nicht betroffenen Fahrzeuge den Tunnel rasch verlassen können, sind nicht dokumentiert. Insbesondere Fehlen auch Angaben zur Verknüpfung mit der an die Ausfahrt der HASt Eßling anschließenden Ampelanlage. � Maßnahmen Nr. (16) und Nr. (54) in Kapitel 5.2 Gemäß weiterführender Unterlage 6 [2] beträgt die Einsatzzeit für die Feuerwehr ca. 7 Minuten (Südportal) bzw.ca. 15 Minuten (Nordportal). Die mittlere Einsatzzeit für den gesamten Tunnel beträgt gemäß derselben Quelle ca. 20 Minuten. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie die Einsatzzeit definiert ist. � Maßnahme Nr. (55) in Kapitel 5.2 Gemäß den Abstimmungsprotollen mit den Feuerwehren [2] ist für den Tunnel Donau-Lobau die Berufsfeuerwehr Wien zuständig. Gemäß Übersichtslageplan Einsatzkräfte [Einlage 4 1.2] sind hingegen die folgenden Feuerwehren zuständig: � Nordportal: Berufsfeuerwehr Wien, Erzherzog Karl Straße 170, 1220 Wien sowie Freiwillige Feuerwehr Groß-Enzersdorf, Mühlleitnerstraße 1b, 2301 Groß-Enzersdorf � Südportal: Berufsfeuerwehr Wien, Florian Hedorferstraße 6, 1110 Wien. � Maßnahme Nr. (56) in Kapitel 5.2 Die Einsatzkräfte sind in der Bedienung der Lüftung (vgl. Hinweis zur manuellen Steuerung der Lüftung auf Seite 38) regelmäßig zu schulen. � Maßnahme Nr. (57) in Kapitel 5.2 Auf Grund der Komplexität des Bauwerkes ist vor der Inbetriebnahme des Tunnels eine Großübung unter möglichst realistischen Bedingungen durchzuführen. � Maßnahme Nr. (58) in Kapitel 5.2 Ein AE-Plan wurde mit den Einreichunterlagen nicht vorgelegt. Gemäß dem aktualisierten Leitfaden zur Erstellung einer Tunnel-Sicherheitsdokumentation [11] sind mit dem Tunnel Vorentwurf auch erste Grundlagen für die spätere Erstellung des AE-Planes zu erstellen. � Maßnahmen Nr. (63) und (70) in Kapitel 5.2. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 100 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Tunnel-Betriebsanweisung Eine Tunnel-Betriebsanweisung ist in enger Zusammenarbeit mit dem späteren Betreiber zu erstellen (siehe auch Forderung des Tunnel-Sicherheitsbeauftragten in Kapitel 3.1.2). Das Lüftungssystem des Tunnels weist eine hohe Komplexität auf. Es ist deshalb in der Betriebsanweisung festzulegen wie die Anlage im Normalfall betrieben wird. � Maßnahme Nr. (59) in Kapitel 5.2. Wartungs- und Instandhaltungskonzept Verkehrskonzept In den Unterlagen ist nicht dokumentiert unter welchen verkehrlichen Randbedingungen Inspektions-Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden. � Maßnahme Nr. (60) in Kapitel 5.2. Zugang und Aufenthalt in Lüftungskanälen, Zugang zu technischen Räumen Auf Grund der großen Längen des Abluftkanals in der Zwischendecke und des Frischluftkanals unter der Fahrbahn ergeben sich besondere Randbedingungen für die Inspektion, Wartung und Instandhaltung dieser Bereiche: � Zwischendecke: Ausstiegmöglichkeiten sind alle 1.000 m in Kombination mit den eingestellten Notrufnischen vorgesehen. � Zuluftkanal: Ausstiegmöglichkeiten sind bei jedem EQ-EN sowie bei den beiden GQ-TR geplant. Damit ergeben sich auch hier Fluchtweglängen von bis zu 1.000 m. Um die von der großen Kanallänge ausgehende, erhöhte Gefährdung von Personen im Abluftkanal zu kompensieren, ist ein Aufenthalt im Abluftkanal unter Betrieb zu verhindern. Inspektionen oder Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind ausschließlich bei gesperrter Röhre durchzuführen. Auf Grund der großen Länge des Tunnels ist ein Großteil der technischen Räume nicht von außen zugänglich. Der Zugang und auch der Aufenthalt in diesen Räumen bei Betrieb sind deshalb zu regeln. Eine Alarmierung des Personals bei einem Brand muss jederzeit möglich sein. � Maßnahme Nr. (61) in Kapitel 5.2. Wasserstand in den Siphons der Schlitzrinne Auf Grund der großen Tunnellänge kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Wasser in allen Siphons der Schlitzrinne befindet, da der Schleppwassereintrag durch die Fahrzeuge nicht weit genug in den Tunnel hineinreicht. Um zu verhindern, dass brennende Flüssigkeiten im System über die hydraulische Sperre weitertransportiert werden, ist deshalb sicherzustellen, dass die Siphons regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gefüllt werden. � Maßnahme Nr. (62) in Kapitel 5.2. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 101 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Alarm- und Einsatzplan Ein AE-Plan wurde mit den Einreichunterlagen nicht vorgelegt. Verschiedene Grundlagen für den Alarm- und Einsatzplan sind in den Einreichunterlagen in unterschiedlichen Dokumenten zu finden. Die wichtigsten Grundlagen für den künftigen Alarm- und Einsatzplan sind gemäß Leitfaden Tunnel-Sicherheitsdokumentation zu erstellen und mit den Ereignisdiensten abzustimmen, sodass daraus gegebenenfalls gewonnene Erkenntnisse in der Ausführung noch berücksichtigt werden können. . � Maßnahme Nr. (63) in Kapitel 5.2 Organisatorische Maßnahmen bei einem Gefahrgutunfall im Tunnel (wie wird die Lüftung z.B. bei Verdacht auf Freisetzung giftiger Gase gesteuert, über welches Portal bzw. Lüftungskamin strömen die Gase ab, sind organisatorische Maßnahmen wie Warnung oder Evakuierung von Anwohnern erforderlich, etc.) sind in den Unterlagen nicht dokumentiert. � Maßnahme Nr. (64) in Kapitel 5.2 Im Alarm- und Einsatzplan ist das Szenario eines Brandes in einem der Technikräume GQ TR oder im Zuluftkanal unter der Fahrbahn sowie die in diesem Fall erforderlichen organisatorischen Maßnahmen aufzunehmen. (siehe auch Maßnahme in Kapitel 3.11.2). � Maßnahme Nr. (65) in Kapitel 5.2 Bei der Erarbeitung des AE-Planes sind die im Umfeld des Tunnels (z.B. in Groß-Enzersdorf) stationierten Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Polizeiinspektion) in die Planung betreffend Tunnelsicherheit und Katastrophenmanagement einzubeziehen. Insbesondere sind auch die Aufgaben der Einsatzdienste von Wien (BF Wien, Erzherzog Karl Straße, Wien und Rettung Wien, Wimpffengasse, Wien) bzw. der Einsatzdiensten von Groß-Enzersdorf abzustimmen. Gegebenenfalls erforderliche, zusätzliche Ausrüstungen sind auszuweisen. Die Abstimmungen sind zu protokollieren und die Protokolle sind der TunnelSicherheitsdokumentation beizulegen. � Maßnahme Nr. (63) in Kapitel 5.2 Da der Tunnel Donau-Lobau in der Einflugschneise des Flughafens Schwechat liegt, sind bei einem Brand im Tunnel Sichtbehinderungen durch den über die Abluftkamine ausgestoßenen Rauch nicht auszuschließen. Es sind deshalb im AE-Plan entsprechende, organisatorische Maßnahmen aufzunehmen. Eine Nebelbildung an den Abluftkaminen ist nicht zu erwarten. � Maßnahme Nr. (66) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 102 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Im Bereich des Knotens Schwechat und dem Südportal des Tunnels kann das Grundwasser fallweise einen sehr hohen Stand annehmen. Ein Anstieg des „Grundwasserspiegels“ über dem Gelände auf 155,50 m ü.A. ist dabei möglich. Ein Schutz des Knotens Schwechat ist aufgrund weitreichender Wannenkonstruktionen gemäß Einlage 4-1.1 nicht wirtschaftlich. Eine Flutung des Knotens und eine Sperre (Ereignis mit niedriger Wahrscheinlichkeit) werden daher in Kauf genommen. Eine Flutung des Tunnels ist jedoch in keinem Fall zulässig. Es werden daher im Ereignisfall jeweils am Wannenanfang für beide Richtungsfahrbahnen der S1 sowie für die Rampen 1002 und 1004 Dammbalken versetzt. Die Dammbalken werden direkt am Beginn der Wannen situiert. Die Dammbalkenkonstruktion ist in kleinere Teile zerlegbar, um diese in dem naheliegenden Lüftungsgebäude PAS zu lagern. Die Dammbalken sind ab einem Grundwasserstand von 155,0 m ü. A. zu versetzen. Dieser Wasserstand liegt zum Teil schon über dem anstehenden Gelände. Es wird durch eine automatische Messung (z. B. durch Pegelbeobachtung) im Bereich der Portalluftabsaugung Süd sichergestellt, dass der kritische Grundwasserstand angezeigt wird, um die Dammbalken rechtzeitig vor einem weiteren Anstieg durch Personal des Betriebes vor Erreichen des kritischen Grundwasserstandes für den Einsatz der Dammbalken von 155,0 m ü.A. versetzt werden. � Maßnahme Nr. (67) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 103 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 3.16 Prüfung der Tunnelsicherheitsdokumentation 3.16.1 Methodik der Prüfung Gemäß STSG muss die Tunnel-Sicherheitsdokumentation für einen in Planung befindlichen Tunnel die folgenden Teile beinhalten: � § 11.2.1: Eine Beschreibung des geplanten Bauwerks und seiner Zufahrten, zusammen mit den für das Verständnis des Entwurfs und der erwarteten Betriebsregelungen erforderlichen Plänen. � § 11.2.2: Eine Verkehrsprognose unter Darlegung und Begründung der erwarteten Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter, gegebenenfalls zusammen mit der Tunnel-Risikoanalyse gemäß § 12." � § 11.2.3: Eine spezifische Gefahrenanalyse, in der die beim Betrieb des Tunnels möglicherweise auftretenden Unfälle, die für die Sicherheit der Tunnelnutzer von Belang sind, sowie Art und Umfang ihrer möglichen Folgen beschrieben sind; in dieser Untersuchung sind auch Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Unfällen und ihrer Folgen zu beschreiben und zu belegen. � § 11.2.4: Die Sicherheitsbeurteilung durch einen auf dem Gebiet der Tunnelsicherheit spezialisierten Sachverständigen." Diese Vorgaben (mit Ausnahme von § 11.2.4) sowie die Anforderungen an die Sicherheitsdokumentation, die sich aus dem aktualisierten Leitfaden des bmvit [11] ergeben, werden geprüft. 3.16.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung Vorgaben STSG Die gemäß STSG erforderlichen Teile der Tunnel-Sicherheitsdokumentation sind vorhanden. Der Aufbau der Sicherheitsdokumentation entspricht noch nicht den Vorgaben des aktualisierten Leitfadens des bmvit [11]. Die in der Tunnel-Sicherheitsdokumentation enthaltene Bewertung, dass die Mindest anforderung des STSG, Anlage Sicherheitsmaßnahmen, Punkt 2.2.3 erfüllt ist, ist nur bedingt richtig. Die Neigungen der Rampen der HASt Eßling liegen deutlich über dem Wert von 3% bei dem weiterführende Maßnahmen erforderlich sind. Die zusätzlichen und/oder verstärkten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit sind deshalb in der Sicherheitsdokumentation explizit auszuweisen (vgl. dazu auch Maßnahme Nr. (36) in Kapitel 5.2). � Maßnahme Nr. (68) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 104 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau Explosionsschutz Bedingt durch das im Tiefpunkt im Tunnelinnern angeordnete Auffangbecken für Wässer aus der Schlitzrinne und das Zwischenbecken in der BZ (vgl. Kapitel 2.8), ergeben sich besondere Anforderungen bezüglich des Explosionsschutzes. Insbesondere ist sicherzustellen, dass bei einem Störfall keine toxischen oder explosiven Gase austreten können (z.B. Rückströmung durch die Zuleitung in den Tunnel) und dass die Anforderungen gemäß VEXAT [31] erfüllt sind. � Maßnahme Nr. (69) in Kapitel 5.2 Vollständigkeit / Mängel der Tunnel-Sicherheitsdokumentation Auf Grund des erst Anfang April 2012 mit Dienstanweisung des bmvit eingeführten, aktualisierten Leitfadens zur Erstellung einer Tunnel-Sicherheitsdokumentation [11] entspricht die vorgelegte Fassung nicht dem letzten Stand. Auf eine systematische Überprüfung der Sicherheitsdokumentation auf Vollständigkeit und Mängel wurde daher verzichtet. Bei einer Durchsicht wurden die nachstehend aufgeführten Mängel festgestellt: � In einzelnen Dokumenten [Einlage 4-1.1, Einlage 4-2.1] finden sich noch die Angaben zu den ursprünglich geplanten Abständen der Fluchtwege (250 m). Die Angaben sind auf 500 m zu korrigieren. � Jede 2. Notrufnische wird gemäß Technischem Bericht BuS [Einlage 4-3.1] als vereinfachte Notrufnische ausgeführt (NRNe). In der Tunnel-Sicherheitsdokumentation und im BuS-Plan sind keine vereinfachten Notrufnischen erwähnt. Diese sind im Bus-Plan zu bezeichnen � Der Übersichtslageplan Einsatzkräfte [Einlage 4-1.2] weist die nachstehend aufgeführten Mängel auf: - Die Betriebsumkehr am Nordportal ist nicht eingezeichnet. - Die Zufahrtsmöglichkeiten zum Helikopterlandeplatz und zur Rettungsfläche im Bereich des Südportals sind nicht eingezeichnet. - Die Zuständigkeiten der Feuerwehr stimmen nicht mit den Angaben in anderen Dokumenten überein. � Die Angaben in Einlage 4-3.3.6 und Einlage 4-3.1 zur Anzahl der Trübsicht-Messstellen sind widersprüchlich. Die Tunnelsicherheitsdokumentation erfüllt die wesentlichen Anforderungen des STSG, ist aber noch nicht gemäß der in [11] beschriebenen Struktur aufgebaut. � Maßnahme Nr. (70) in Kapitel 5.2 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 105 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 4 Fragenbeantwortung 4.1 Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz Frage 2.17.1 (STSG & UVP) Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen zur UVE und dem Tunnel-Vorentwurf aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen? Befund Für das Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz sind primär die geotechnischen und geologisch-hydrogeologischen Beschreibungen des Gesamtprojektes, die Beschreibungen der Bautechnik und Baukonzeption des Tunnelprojektes Donau-Lobau sowie die detaillierten Ausführungen zum baulichen Brandschutz des Tunnelprojektes (OBW Süd, SBW, OBW-Nord) von Bedeutung. Gutachten Die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen zur UVE und dem Tunnel-Vorentwurf sind aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar. Unter Berücksichtigung aller angeführter Maßnahmen Kommt es bei fachlicher Prüfung zu keinen Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen. Frage 2.17.11 (STSG) Wurden die Schutzniveaus für den baulichen Brandschutz entsprechend dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und der RVS 09.01.45 „Baulicher Brandschutz in Straßenverkehrsbauten“ festgelegt und können diese bestätigt werden? Wurden die Grenzen der Schutzniveaus exakt kilometriert und sind diese nachvollziehbar? Wurden zum Erreichen der Schutzniveaus ausreichende statische Berechnungen oder bauliche Maßnahmen vorgesehen? Sind zusätzliche Maßnahmen für den baulichen Brandschutz notwendig? Befund Gemäß der Beurteilung des Fachgebietes Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz ist in der Bauphase bezugnehmend auf die Beurteilungskriterien Untergrundstabilität (Hohlraumstabilität, Oberflächensetzungen, Bauwerksverformungen etc) und bautechnische Beeinflussung des Grundwasserregimes mit geringfügigen bis max. vertretbaren Auswirkungen zu rechnen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 106 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Ergänzende erforderliche Maßnahmen sind im Gutachten Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz dargelegt. Gutachten Hinsichtlich des Grundwasserausgleiches in den neogenen Sanden (S1 km 21,1 bis 22,7) wird gefordert diesen zumindest bei drei Querschlägen bereits im Bau herzustellen, sodass der Grundwasserausgleich ab Betriebsbeginn funktionstüchtig vorliegt. Was den Rückbau bzw. das Aufbohren der Dichtwände betrifft, wird gefordert zumindest alle 100 m vier leicht überschnittene Kiesbohrpfähle Ø 90 cm anzuordnen. Hinsichtlich der Durchörterung der Dichtschlitzwand des Zentraltanklagers-Lobau sieht das Projekt zwar alle Baumaßnahmen vor um die Dichtfunktion wieder gesichert herzustellen, es wird aber ergänzend gefordert, dass im Zuge des Baus für diese Baumaßnahmen ein kleines techn. Projekt zu erstellen ist und dieses vorweg im Detail mit dem Objektverwalter der Stadt Wien und seinem geotechnischen Sachverständigen einvernehmlich abgesprochen werden muss. Zum Nachweis der Funktion der geplanten Abdichtung der Tunnelwand gegenüber der Dichtwand ist ebenfalls in Abstimmung mit der Stadt Wien eine diesbezügliche Beweissicherung noch vor Baubeginn einzuleiten. Die Durchführung der Maßnahmen selbst sind dann seitens der ÖBA genauest zu überwachen und zu dokumentieren, ein von der bestellten geotechnischen Bauaufsicht unterfertigter Schlussbericht (mit allen Bohr- und Injektionsprotokollen, dem Grundwassermonitorig vor und nach Durchfahrt, etc.) der den Erfolg der Maßnahmen nachvollziehbar und vollständig darlegt, ist der Stadt Wien zu übergeben. Aus Sicht des Fachgebietes Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz sind im Hinblick auf Untergrundstabilität und bautechnischer Beeinflussung des Grundwasserregimes im Einreichprojekt alle weiteren Baumaßnahmen definiert, damit während des Baus schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert bzw. im geringfügig bis vertretbaren Ausmaß gehalten werden. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 107 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau Frage 2.17.12 (STSG & UVP) Entsprechen der gewählte Fahrbahnaufbau und das Entwässerungssystem hinsichtlich des Transports von Gefahrgütern durch den Tunnel den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Wurde das Entwässerungssystem ausreichend ausgelegt und dimensioniert? Ergeben sich aus dem ausgewählten Entwässerungssystem Auswirkungen auf die Umwelt? Befund Für die Tunnel der offenen Bauweisen mit dichten Bodenplatten wurde folgender Fahrbahnaufbau gewählt: 22 cm Betondecke 5 cm bituminöse Tragdeckschicht 25 cm Einkornbeton Bem.: Entsprechend RVS 09.01.23 gilt für Tunnel in offener Bauweisen mit dichten Bodenplatten folgender Fahrbahnaufbau: 22 cm 5 cm ≥20cm Betondecke bituminöse Tragdeckschicht ungebundene untere Tragschicht, bzw. eine andere Maßnahme mit gleicher Wirkung In Anlehnung an die Planung der S1-Süd wurde anstatt der ungebundenen unteren Tragschicht von ≥ 20cm eine 25 cm starke Einkornbetonschicht gewählt. Der Einkornbeton hat den Sinn Leckagewässer, die durch die als „Weiße Wannen“ ausgebildete Sohlplatten hindurchtreten und in geringem Umfang zulässig sind, gezielt abzuleiten. Für die Tunnel der offenen Bauweise Nord mit Streifenfundamenten gilt gem. RVS 03.08.63 Lastklasse S Bautyp 5: 25 cm 5 cm ≥45 cm Betondecke bituminöse Tragdeckschicht ungebundene untere Tragschicht (Frostschutzschicht) Für die Tunnel der Schildbauweise gilt gem. RVS 09.01.23: 22 cm 5 cm ≥30 cm Betondecke bituminöse Tragdeckschicht ungebundene untere Tragschicht Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 108 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Das für den Tunnel Donau-Lobau geplante Entwässerungssystem ist in Einlage 4-2.1, 4-2.9 und 4-2.18 beschrieben. Demzufolge ist die Entwässerung als Trennsystem aufgebaut, so dass Leckage- und Fahrbahnwässer getrennt abgeleitet werden. Die Leckagewässer werden in beiden Tunnelröhren einem auf dem Sohlbeton angeordneten Vollsickerrohr DN 315 zugeführt. Die Wässer werden in dieser Rohrleitung gefasst und am Tunneltiefpunkt über eine Hebeanlage mittels Schmutzwasserpumpe und Druckleitung zu einem gemeinsamen Zwischenbecken in der BZ Süd und von dieser zur obertägigen Versickerungsanlage gepumpt. Bereich Portal Süd bis Hochpunkt: Die Fahrbahnwässer des oder auch die bei einem Unfall austretenden Flüssigkeiten fließen gravimetrisch zu den jeweils am tiefer liegenden Fahrbahnrand angeordneten Schlitzrinnen. Die Schlitzrinnen werden in Abhängigkeit vom Längsgefälle so dimensioniert (Ø 280 bis 350 mm), dass sie die Anforderungen an ein kombiniertes Einzugs- und Ableitungssystem ohne Querausleitung in einen gesonderten Fahrbahnwassersammler erfüllen. Für Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind im Tunnel Putzeinrichtungen in Abständen von 62,5 m (OBW) und 85,0 m (SBW) vorgesehen. Im Tunnel werden an Stelle von Putzschächten mit Tauchwänden Rohrsiphone eingesetzt. Die Putzdüker verhindern ein Durchschlagen der Flammen im Brandfall. 6,0 m vor und nach dem Siphon ist die Schlitzrinne geschlossen. Da die Rohrsiphone dauernd mit Fahrbahnwasser gefüllt sind, können keine brennbaren Flüssigkeiten im System über die hydraulische Sperre weitertransportiert werden. Je Tunnelröhre wird am Tiefpunkt ein Auffangbecken mit 50 m³ Volumen hergestellt. Von diesem Auffangbecken werden die Fahrbahnwässer mittels Schmutzwasserpumpen und einer im Zuluftkanal geführten Druckleitung (DN 150) zu einem Zwischenbecken im BZ – Süd und von diesem in einer Steigleitung (DN 150) zur obertägigen GSA – Betrieb gepumpt. (2 stufiges System aufgrund der großen Förderhöhe und Förderlänge). Alternativ könnten Schadstoffaustritte auch direkt über Saugwägen vom Auffangbecken am Tunneltiefpunkt entsorgt werden. Die Förderleistung der Pumpen ist auf das Störfallereignis „Unfall + Brand“ mit Austritt von 50 m³ Schadstoffwasser und 108 m³ Löschwasser (RVS 09.02.22) bei einer Löschdauer von 90 min. ausgelegt. Die Deckel beim Auffang- und Zwischenbecken werden gasdicht ausgeführt, damit keine toxischen oder entzündlichen Gase in den Frischluftkanal, den Fahrraum oder die BZ-Süd eindringen können. Die GSA - Betrieb ist entsprechend dem Planungshandbuch der Asfinag auf ein Gesamtvolumen von 350 m³ (50 m³ Schadstoffflüssigkeit + 300 m³ Tunnelwaschwasser inkl. Löschwasser) ausgelegt. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 109 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Bereich Hochpunkt bis Portal Nord: Die Fahrbahnwässer dieses kurzen Abschnittes werden in Schlitzrinnen gefasst, in Hebewerke außerhalb des Tunnels eingeleitet und an das Entwässerungssystem Freiland (Absetzbecken) übergeben. Betriebswässer oder Schadstoffflüssigkeiten werden aus dem Absetzbecken umweltgerecht entsorgt. Gutachten Der für den Tunnel Donau-Lobau gewählte Fahrbahnaufbau entspricht den gültigen Regelwerken, die Bereiche der offenen Bauweisen mit dichten Bodenplatten und des Tunnels in Schildbauweise der RVS 09.01.23, der Bereich der offenen Bauweisen mit Streifenfundierungen der RVS 03.08.63 - Lastklasse S Bautyp 5. Als Grundlage für die Beurteilung, ob das Entwässerungssystem hinsichtlich des Transports von Gefahrengütern durch den Tunnel den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik entspricht, ist die RVS 09.01.23 heranzuziehen. Das von der Projektwerberin beschriebene Entwässerungssystem entspricht grundsätzlich dieser RVS. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 110 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn 4.2 Donau-Lobau Fachgebiet Tunnelsicherheit Frage 2.18.1 (STSG & UVP) Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Einreichunterlagen, insbesondere im Tunnel-Vorentwurf aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen? Die Unterlagen sind aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit im Wesentlichen ausreichend, richtig, plausibel und auch nachvollziehbar. Die Risikoanalyse zum Gefahrguttransport ist nicht in allen Teilen nachvollziehbar. Auf Grund einer fachlichen Prüfung ist ein höherer Risikoerwartungswert zu erwarten (s. Maßnahme Nr. (8) in Kapitel 5.2) Bezüglich Tunnel-Risikoanalyse nach RVS 09.03.11 wird auf die Antwort zu Frage 2.18.5 verwiesen. Zu gewissen Abweichungen in der Beurteilung kommt es bei der Tunnellüftung: � Auf Grund der aktuellen RVS 09.02.32 wäre ein geringerer Frischluftbedarf erforderlich als in den Unterlagen ausgewiesen ist. Damit dürfte es möglich sein, das Lüftungssystem zu vereinfachen. � Die Abluftmengen bei den beiden Portalabluftbauwerken dürften auf Grund der Annahmen zur Tunnelreibung nicht ausreichend bemessen sein. � Der Einbau eines Saccardo-Düsen-Systems anstelle von Strahlventilatoren im Tunnelfahrraum dürfte nicht zur erwarteten, erhöhten Verfügbarkeit des Tunnels führen. Der Nutzen dieses deutlich aufwändigeren Systems ist aus Sicht der Tunnelsicherheit nicht gegeben. Einzelne Angaben sind noch nachzureichen (Verkehrskonzept bei Wartungsarbeiten, Grundzüge des Alarm- und Einsatzplanes). Dazu wurden in Kapitel 5.2 entsprechende Maßnahmen (Nr. (60) und (63)) formuliert. Frage 2.18.2 (STSG) Entsprechen die Tunnelbauwerke einschließlich deren elektromaschineller und sicherheitstechnischer Ausstattung den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Der Tunnel sowie die geplante elektromaschinelle und sicherheitstechnische Ausstattung entsprechen im Wesentlichen den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 111 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Stand der Technik. Allerdings wurden nicht in allen Teilen die letztgültigen RVS zu Grunde gelegt (s. Maßnahme Nr. (5) in Kapitel 5.2). Abweichungen bestehen bei der Neigung der Rampen der HASt Eßling, der Länge der Lüftungsabschnitte (Abluft), den Notruf- und Feuerlöschnischen, beim Lichtraumprofil der EQ sowie bei der Gehraumhöhe des erhöhten Seitenstreifens. Entsprechende kompensatorische Maßnahmen sind im Projekt teilweise bereits enthalten. Wo dies nicht der Fall ist, werden zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben (vgl. Kapitel 5.2). Frage 2.18.3 (STSG & UVP) Entsprechen die Vorportalbereiche einschließlich deren elektromaschineller und sicherheitstechnischer Ausstattung den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Ergeben sich aus den sicherheitstechnischen Ausstattungen Auswirkungen auf die Umwelt? Die Vorportalbereiche entsprechen nicht in allen Teilen den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien. Insbesondere durch die Lage des Knotens Schwechats in unmittelbarer Nähe zum Südportal des Tunnels und die kurzen Abschnittlängen im Anschluss an die Portale der HASt Eßling ergeben sich Abweichungen von der RVS 09.01.25. Bei der Beleuchtung der Vorportalbereiche sind noch verschiedene Anpassungen erforderlich (s. Maßnahmen Nr. (49) und (50) in Kapitel 5.2). Frage 2.18.4 (STSG) Wurden Tunnel-Risikoanalysen bzw. vereinfachte Risikobewertungen und Risikoanalysen hinsichtlich Gefahrguttransporten durchgeführt und entsprechen diese den einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik? Sind die für diese Risikoanalysen bzw. – bewertungen zugrunde gelegten Daten, wie zum Beispiel JDTV, LKW-Anteil, Anteil der Gefahrguttransporte, Stauhäufigkeit, richtig, plausibel und nachvollziehbar? Die notwendigen Risikoanalysen wurden durchgeführt und entsprechen den einschlägigen Richtlinien. Die zu Grunde gelegten Verkehrsdaten sind grundsätzlich richtig. Auf Grund des großen Prognosezeitraumes (Inbetriebnahme 2025) dürften die Verkehrszahlen aber größere Unsicherheiten aufweisen. Frage 2.18.5 (STSG) Sind die Ergebnisse der Tunnel-Risikoanalyse bzw. der vereinfachten Risikobewertung richtig, plausibel und nachvollziehbar oder kommt der Gutachter durch unabhängige Bewertungen zu einem gegensätzlichen Ergebnis? Sind die aus diesen Ergebnissen abgeleiteten Maßnahmen wie Betriebsund Sicherheitsausstattungen etc. ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar? Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 112 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Die Ergebnisse der Tunnel-Risikoanalyse sind plausibel und nachvollziehbar. Eigene Bewertungen führen allerdings zu einem geringfügig anderen Risikoerwartungswert. Das Risiko im Tunnel Donau-Lobau liegt mit den getroffenen Maßnahmen (durchgehender Abstellstreifen) aber jedenfalls unter dem Risiko des STSG Referenztunnels. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Frage 2.18.6 (STSG & UVP) Entsprechen die ausgewählten Lüftungssysteme, deren Auslegung bzw. Vordimensionierung und deren technische Ausstattung den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Wurden die meteorologischen und baulichen Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt? Ergeben sich aus dem ausgewählten Lüftungssystem Auswirkungen auf die Umwelt? Das vorgesehene Lüftungssystem entspricht im Wesentlichen den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik. Die Länge des Abluftkanals liegt allerdings über dem empfohlenen Wert der RVS 09.02.31. Diese Abweichung wird teilweise durch die geplante, vergleichsweise große Querschnittsfläche des Abluftkanals entschärft. Zudem wurden zusätzliche Maßnahmen definiert (vgl. Maßnahme Nr. (24) in Kapitel 5.2), welche die besonderen Gefährdungen, die sich aus einer langen Zwischendecke ergeben, kompensieren. Die Vordimensionierung der Lüftung ist nicht in allen Teilen vollständig dokumentiert und die Berechnung des erforderlichen Frischluftbedarfs im Normalbetrieb basiert nicht auf der letztgültigen RVS. Da der Brandfall und nicht der Normalbetrieb bestimmend ist für die Bemessung, ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf die Bemessung der Lüftung. Das Lüftungssystem könnte aber vereinfacht werden. Auf Grund der außerordentlichen Komplexität der Lüftungsanlage, der großen Tunnellänge und dem überlangen Abluftkanal sowie wegen des langen Zeitraums bis zur Umsetzung der Vor-Planung sind bereits in dieser frühen Projektphase nähere Angaben zur Steuerung und Regelung der Anlage in den verschiedenen Betriebsfällen erforderlich, um einerseits nachzuweisen, dass die zeitlichen Anforderungen an die Kontrolle der Längsströmung im Tunnel eingehalten werden können und um andererseits zu gewährleisten, dass die Überlegungen des Lüftungsplaners für die spätere Umsetzung ausreichend dokumentiert sind. Den baulichen Randbedingungen wurde Rechnung getragen. Allerdings wurde auf Grund der eingestellten Nischen ein sehr konservativer Reibungsbeiwert für den Tunnel verwendet. Dies führt bei der Bemessung der Portalabluftabsaugung zu einer Unterschätzung der Abluftmenge. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 113 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Die meteorologischen Gegebenheiten wurden, soweit diese bekannt sind, bei der Auslegung berücksichtigt. Zur Absicherung dieser wichtigen Randbedingung sind vor der Detailplanung Messungen im Bereich der Portale durchzuführen (vgl. Maßnahme Nr. (19) in Kapitel 5.2). Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 114 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Frage 2.18.7 (STSG & UVP) Ist in den Einreichunterlagen ein Beleuchtungskonzept für Tunnel, Fluchtwege, Notausgänge und Vorportalbereiche vorhanden? Entspricht dieses Konzept den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Ergeben sich aus dem ausgewählten Beleuchtungssystem Auswirkungen auf die Umwelt? Die erforderlichen Beleuchtungskonzepte sind in den Einreichunterlagen vorhanden. Die Planung der Tunnelbeleuchtung basiert allerdings nicht auf der letztgültigen RVS 09.02.41 (vgl. Maßnahme Nr. (14) in Kapitel 5.2). Im Vorportalbereich Süd ist zusätzlich zur Hauptfahrbahn der S1 auch die Rampe 1004 zu beleuchten. Für den Rettungsplatz im Bereich des Südportals ist ebenfalls eine Beleuchtung vorzusehen. Bei der Ausfahrt der HASt Eßling ist die Beleuchtung bis in den Bereich der Vorportal-Haltebucht zu verlängern. Mit besonderen Auswirkungen auf die Umwelt ist auf Grund des Einsatzes von Natrium dampf-Hochdrucklampen nicht zu rechnen. Frage 2.18.8 (STSG) Entsprechen die Überwachungssysteme generell und die Überwachungssysteme zur automatischen Erkennung von Verkehrsstörungen, Bränden, etc. den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Die geplanten Überwachungssysteme entsprechen den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik. Frage 2.18.9 (STSG) Entspricht die Situierung und Ausstattung der Notrufeinrichtungen, der Lösch wasserversorgungssysteme und der Querschläge den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Die Abstände zwischen den Notruf- und Feuerlöschnischen sowie zwischen den Querschlägen entsprechen den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sind im bergmännischen Teil „eingestellte“ Nischen vorgesehen, was nicht den Vorgaben der RVS entspricht. Die Feuerlöschnischen werden in diesem Bereich ebenfalls entgegen den Vorgaben der RVS auf der außenliegenden Seite, unmittelbar anschließend an die eingestellten Notrufnischen, angeordnet. Bezüglich Anprallsicherung sind für die eingestellten Nischen besondere Maßnahmen umzusetzen und nachzuweisen (vgl. Maßnahme Nr. (9) in Kapitel 5.2). Die vorgesehene Ausstattung der Nischen und Querschläge entspricht den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 115 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau Frage 2.18.10 (STSG) Sind die Rettungskonzepte und die Fluchtwegkennzeichnung ausreichend und dem Stand der Technik entsprechend? Die Rettungskonzepte entsprechend dem Stand der Technik. Die Zufahrtsmöglichkeiten, Verkehrsleitmaßnahmen, Sperrungen sind im Zuge der Erarbeitung des Alarm- und Einsatzplanes noch weiter zu detaillieren (s. Maßnahme Nr. (63) in Kapitel 5.2). Die vorgesehene Fluchtwegkennzeichnung entspricht dem Stand der Technik. Frage 2.18.11 (STSG) Ist das System der Energieversorgung ausreichend dargestellt und entspricht es den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Das vorgesehene System der Energieversorgung ist für einen Tunnel-Vorentwurf in ausreichendem Masse dokumentiert und es entspricht im Grundsatz den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme sind detailliertere Angaben und Schemata, insbesondere auch zur Niederspannungsverteilung, erforderlich. Frage 2.18.12 (STSG) Sind die im Tunnel-Vorentwurf definierten Maßnahmen für den Tunnelbetrieb für die Projektsphase des § 7 STSG Verfahrens über die Genehmigung des TunnelVorentwurfs ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich? Im Hinblick auf den späteren Betrieb sind schon im Zuge des §7 STSG Verfahrens Angaben zum Verkehrskonzept des Tunnels bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich. Diese Angaben fehlen noch (vgl. Maßnahme Nr. (60) in Kapitel 5.2). Ebenfalls nicht dokumentiert sind Überlegungen zum Betrieb des Tunnels beim Ausfall von sicherheitsrelevanten Komponenten und die daraus gegebenenfalls resultierenden Redundanzanforderungen (vgl. Maßnahme Nr. (44) in Kapitel 5.2). Weitere Unterlagen (Tunnel-Betriebsanweisung, Wartungs- und Instandhaltungskonzept) sind im Hinblick auf das §8 STSG Verfahren vorzulegen. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 116 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Frage 2.18.13 (STSG) Sind die im Tunnel-Vorentwurf vorgesehenen Maßnahmen für das Ereignis- und Störfallmanagement gemäß Punkt 3.4 STSG Anlage Sicherheitsmaßnahmen für die Projektsphase des § 7 STSG Verfahrens über die Genehmigung des TunnelVorentwurfs ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich? Kann der gesamte Verkehr mit dem im Tunnel-Vorentwurf definierten Maßnahmen innerhalb wie außerhalb des Tunnels so schnell wie möglich angehalten werden? Zielen die Verkehrslenkungsmaßnahmen unter Bedachtnahme der Verkehrslichtsignalsteuerung im untergeordneten Netz darauf ab, dass die nicht betroffenen Fahrzeuge den Tunnel rasch verlassen können? Die vorgesehenen Maßnahmen sind für einen Tunnel-Vorentwurfs ausreichend, um den Verkehr im Tunnel bzw. außerhalb des Tunnels schnell anzuhalten. In den weiteren Projektphasen sind noch Abstimmungen erforderlich, um zu gewährleisten, dass auch über die Ausfahrtsrampe der HASt Eßling ein ungehinderter Abfluss des Verkehrs möglich ist. Frage 2.18.14 (STSG) Entspricht die Linienführung der Tunnels einschließlich der Rampen dem STSG bzw. der RVS 09.01.21 oder sind diesbezüglich Änderungen erforderlich? Die Linienführung weicht auf den Rampen der HASt Eßling von den Vorgaben der RVS 09.01.21 teilweise ab. Die Neigung der Rampen liegt deutlich über dem Soll-Wert von 3% (vgl. Maßnahme Nr. (68) in Kapitel 5.2). Die Bogenradien entsprechen den Vorgaben der RVS. Durch die Querung der Donau ergeben sich Neigungsbrüche im Tunnel. Frage 2.18.16 (STSG & UVP) Sind Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle hinsichtlich Tunnelsicherheit während der Bau- und/oder Betriebsphase erforderlich? Sind die dazu in der UVE definierten Maßnahmen sinnvoll und ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen unbedingt erforderlich? Aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit sind während der Bauphase einzelne Grundlagen für die Planung (Meteomessungen, Messungen der Einfahrtsleuchtdichte) zu verfeinern bzw. zu überprüfen (vgl. Maßnahmen Nr. (14) und (19) in Kapitel 5.2). Während der Bau- und der Betriebsphase (Teilverkehrsfreigabe und Gesamtverkehrs freigabe) sind aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit keine zusätzlichen Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle erforderlich. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 117 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Frage 2.18.17 (STSG) Liegt dem Antrag eine Stellungnahme des Tunnel-Sicherheitsbeauftragten gemäß STSG bei? Ergeben sich aus der Stellungnahme des Tunnel-Sicherheitsbeauftragten zusätzliche Maßnahmen? Dem Antrag liegt eine Stellungnahme des Sicherheitsbeauftragten bei. Die sich aus der Stellungnahme des Sicherheitsbeauftragten ergebenden, zusätzlichen Maßnahmen finden sich in Kapitel 5.2. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 118 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau 5 Maßnahmen 5.1 Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz Aus dem Fachgebiet Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz ergeben sich bezüglich Tunnelsicherheit keine Maßnahmen. 5.2 Fachgebiet Tunnelsicherheit Aus dem Fachgebiet Tunnelsicherheit ergeben sich die folgenden Maßnahmen: (1) Stellungnahme Sicherheitsbeauftragter (Blocknummern): Zur besseren Orientierung für das Betriebspersonal und die Einsatzkräfte ist eine dauerhafte Blocknummern kennzeichnung gemäß den Vorgaben des Tunnel-Sicherheitsbeauftragten vorzunehmen. Es ist sicherzustellen, dass die Bezeichnungen der Blocknummern auch für die Operatoren in der ÜZ auf einfache Weise verfügbar sind. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (2) Stellungnahme Sicherheitsbeauftragter (Fahrbahnteiler Rampe 209): Die zusätzlich zur verstärkten Ausleuchtung vorgesehenen Maßnahmen beim Fahrbahnteiler der Rampe 209 sind zu dokumentieren. Ein entsprechender Plan ist der Tunnel-Verwaltungs behörde vorzulegen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (3) Stellungnahme Sicherheitsbeauftragter (Schaltschrankaufstellung): Bei der Planung der Schaltschränke ist darauf Bedacht zu nehmen, dass der Fluchtweg kürzer als 20 m ist. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (4) Verkehr (Neuevaluierung 2025/26): Im ersten Jahr nach Inbetriebnahme des Tunnels sind die tatsächlichen Verkehrsmengen inkl. LKW-Anteil mit den prognostizierten Verkehrsdaten monatlich zu überprüfen. Falls Überschreitungen grösser 10% vom prognostizierten JDTV und LKW-Anteil auftreten, sind die Tunnel Risikoanalyse gemäß RVS 09.03.11 und die Risikoanalyse Gefahrguttransporte gemäß RVS 09.03.12 mit den neuen Daten zu wiederholen. Gegebenenfalls sind geeignete verkehrs beeinflussende Maßnahmen (z.B. VBA zur Homogenisierung des Verkehrsflusses) vorzusehen. � Frist: Nach Inbetriebnahme des Tunnels Donau-Lobau Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 119 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau (5) Grundlagen: Die aktuellen Fassungen der RVS 09.01.22, 09.01.23 und 09.01.25 sind in der Ausschreibungsplanung zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein entsprechender Synthesebericht über diese Umsetzung samt Unterlagen sind der Tunnel-Verwaltungsbehörde und dem SV für Tunnelsicherheit zu übergeben. � Frist: Vor Bauausschreibung Tunnel Donau-Lobau (6) Brandschutzkonzept Innenräume: Im Detailprojekt ist durch einen auf Brandschutz spezialisierten Planer eine Brandschutzplanung für die Betriebsstationen, Betriebszentralen und die Portalabluftbauwerke sowie für die im Tunnel angeordneten technischen Räume und die begehbaren Kanäle im Tunnel durchzuführen. Die Brandschutzplanung ist mit den zuständigen Behörden und Einsatzdiensten abzustimmen und der Tunnel-Verwaltungsbehörde vorzulegen. � Frist: Vor Bauausschreibung Tunnel Donau Lobau (7) Tunnel-Risikoanalyse: Das Risiko für den STSG Referenztunnel ist neu zu ermitteln und zu dokumentieren. Dabei ist die übliche Stauhäufigkeit von 0,29% gemäß RVS 09.03.11 und ein Anteil von Bussen von 3,5 % zu verwenden. Die Risikoermittlungen für die Jahre 2025 und 2035 sind in einem gemeinsamen Bericht zu dokumentieren. Der überarbeitete Bericht ist der Tunnel-Verwaltungsbehörde und dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (8) Risikoanalyse Gefahrguttransporte: Die der Risikoanalyse zu Grund liegenden Annahmen sind umfassend zu dokumentieren. Insbesondere ist die Abschätzung der erwarteten Fahrten von Beförderungseinheiten mit Gefahrgut nachvollziehbar darzustellen und es ist nachweislich zu dokumentieren, dass sich auf Grund der lokalen Hafen- und Chemieanlagen im Raum Schwechat keine deutliche Abweichung von den österreichweiten Durchschnittswerten der Gefahrgutzusammensetzung ergeben. Weiter sind auch die Annahmen zum Einfluss eines durchgehenden Abstellstreifens auf die Unfallrate sowie die verwendete Unfallrate, die Annahmen zur Bestimmung der mittleren Geschwindigkeiten für die beiden Fahrtrichtungen, die Volumenströme im Normalbetrieb und die Öffnungsflächen der Schlitzrinne zu dokumentieren. Die in der Risikoanalyse enthaltenen Fehler (verletzte Massenerhaltung im Brandfall, Modellierung einer kontinuierlichen Absaugung, zu geringe Abluftmenge im Brandfall, zu geringe Querneigung) sind zu korrigieren und das Risiko ist neu zu ermitteln, Falls die neuen Ergebnisse zeigen sollten, dass die Referenzlinie der RVS 09.03.12 überschritten wird, sind zusätzliche Maßnahmen zur Risikoreduktion zu untersuchen und es ist nachzuweisen, dass mit diesen Maßnahmen die Summenhäufigkeitskurve unter die Referenzlinie gesenkt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, ist eine Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 120 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Alternativroutenprüfung durchzuführen. Die korrigierte und ergänzte Risikoanalyse Gefahrguttransporte ist der TunnelVerwaltungsbehörde und dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (9) Bauliche Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (eingestellte Nischen): Das vorgesehene Fahrzeugrückhaltesystem im Bereich der eingestellten Nischen ist analog den Vorgaben der RVS 09.01.24 für Pannenbuchten auszuführen. Einlage 4-2.15 (Schnitte und Grundriss des Nischenbereiches) ist so anzupassen, dass ersichtlich ist, wie die Abschrägung der Leitwand ausgebildet wird und wie die Führung des erhöhten Gehstreifens in diesem Bereich erfolgt. In Plänen ist die vorgesehene Anordnung der erforderlichen technischen Einrichtungen im Innern der Nischen darzustellen. Die Unterlagen sind der Tunnel-Verwaltungsbehörde vorzulegen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (10) Bauliche Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (Profile EQ-EN und GQ-TR): Die Profile der EQ-EN und der GQ-TR sind mit den zuständigen Landesfeuerwehrverbänden abzustimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind in einem Protokoll zu dokumentieren. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (11) Bauliche Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (Querverbindungen): Es ist sicherzustellen, dass die unter den EQ-EN und GQ-TR angeordneten Querverbindungen zwischen den beiden Tunnelröhren im Betrieb permanent geschlossen sind. Im Brandschutzkonzept (vgl. Maßnahme Nr. (6)) ist darzustellen wie der Abschluss dieses Kanals (Brandschutzanforderungen, Überwachung) erfolgt. Die Türen in den seitlich angeordneten Räumen, über die in die Gegenröhre gelangt werden kann, sind zu überwachen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (12) BuS (Leistungsbedarf): Der höhere Leistungsbedarf der Tunnellüftung ist im BuS Bericht zu dokumentieren. Es ist zu bestätigen, dass die höhere Leistung mit den geplanten 2.500 kVA Transformatoren abgedeckt ist. Die entsprechenden Unterlagen sind der Tunnel-Verwaltungsbehörde und dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 121 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau (13) BuS (Sicherheitsstromversorgung): Die Ventilatoren zur Abfuhr der Abwärme in den Technikräumen der GQ-TR sind an die Sicherheitsstromversorgung anzuschließen. Alle an die Sicherheitsstromversorgung angeschlossenen Anlagen sind in der TunnelSicherheitsdokumentation aufzulisten. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (14) Bus (Beleuchtung): Die Bemessung der Beleuchtung hat auf Grund der aktuell gültigen RVS 09.02.41 zu erfolgen. Für die Portale der Rampen der HASt Eßling ist ein geschwindigkeitsabhängiger k-Faktor von 0,033 zu verwenden. Der Technische Bericht BuS ist entsprechend anzupassen. Die Einfahrtsleuchtdichte ist während der Bauphase mittels 20° Bewertungsfeld zu bestimmen und im Technischen Bericht BuS zu dokumentieren. Es sind Leuchten mit einer Brandbeständigkeit gemäß RVS 09.02.41 einzubauen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (15) BuS (Gefahrenmeldeanlage): Die Festlegung der Erfassungsabschnitte des im Tunnel installierten Linienbrandmelders ist ausschließlich auf die Lage der Abluftjalousien abzustimmen, so dass bei einem Brand im Tunnelfahrraum immer die in Strömungs richtung nächstgelegene Abluftjalousie geöffnet wird (vgl. auch Maßnahme Nr. (31)). Der Kanal unter der Fahrbahn ist ebenfalls mit Rauchgasmeldern auszurüsten. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (16) Bus (Verkehrslichtsignalanlage): Die VLSA beim an die Rampe 209 der HASt Eßling anschließenden Knoten ist so zu steuern, dass ein Rückstau in den Tunnel vermieden wird. Insbesondere muss die VLSA bei einem Ereignis im Tunnel so gesteuert werden, dass ein ungehinderter Abfluss der Fahrzeuge aus dem Tunnel gewährleistet ist. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Betreiber der VLSA und dem Tunnelbetreiber ist der Tunnel-Verwaltungsbehörde vorzulegen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (17) BuS (Videoüberwachung): Auf Grund des durchgehenden Abstellstreifens ist gemäß RVS 09.02.22 im Tunnel eine zweiseitige Anordnung der Kameras zu überprüfen, um sicherzustellen, dass eine lückenlose Überwachung des Fahrraumes gewährleistet ist. Im Bereich der Verflechtungsstrecken sind schwenkbare Kameras mit Varioobjektiv vorzusehen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind zu dokumentieren und der Tunnel verwaltungsbehörde vorzulegen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 122 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau (18) BuS (Funkanlage): Die Funkanlage ist gemäß der aktuell gültigen RVS 09.02.61 zu planen. Der Technische Bericht Bus [Einlage 4-3.1] ist entsprechend zu überarbeiten und mit einem Schemaplan der Funkanlage zu ergänzen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (19) Tunnellüftung (Meteodaten): Die Druckdifferenzen und Windgeschwindigkeiten am Ort der geplanten Portale und Schachtköpfe sind über mehrere Jahre zu messen und in einem Bericht zu dokumentieren. Falls sich auf Grund der Daten größere Abweichungen zu den verwendeten, barometrischen Druckdifferenzen und/oder Windgeschwindigkeiten ergeben, sind die Auswirkungen auf die Bemessung der Lüftung darzustellen und der Tunnel-Verwaltungsbehörde vorzulegen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (20) Tunnellüftung (Frischluftbedarf): Die Berechnung des Frischluftbedarfs ist mit der aktuell gültigen RVS 09.02.32 zu wiederholen. Dabei ist die aus dem Maximalplanfall M-Max abgeleitete, maßgebliche stündliche Verkehrsstärke (MSV) gemäß RVS 03.01.11 zu verwenden. Die Ergebnisse sind im Lüftungsbericht zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (21) Tunnellüftung (Reibungsbeiwert): Der für die Berechnungen verwendete Reibungsbeiwert für den Tunnelfahrraum ist zu begründen. Die Annahmen zur Abschätzung der zusätzlichen Verluste der eingestellten Nischen sind im Lüftungsbericht nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Wahl des Reibungs koeffizienten für den Tunnel ohne eingestellte Nischen ist ebenfalls nachvollziehbar zu belegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (22) Tunnellüftung (Portalabluftmengen): Die Bemessung der Portalabluftabsaugung ist mit einem realistischen Reibungsbeiwert für den Tunnel (vgl. Maßnahme Nr. (21)) und unter Berücksichtigung der maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärke (MSV) zu wiederholen. Ausgehend von diesem ungünstigen Fall sind die Angaben zur Selbstlüftung, insbesondere bei hohen Verkehrsstärken, zu bestimmen und die Auswirkungen auf die Lüftungsanlagen und die Kaminquerschnitte in den Portalabluftbauwerken sowie deren Schallimmissionen darzustellen und gegebenen falls die Planung und Ausführung der Kamine nachzuführen (siehe auch Maßnahme Fachbereich Lärm 2.10). Dabei sind auch Situationen zu berücksichtigen, bei denen die Luftgeschwindigkeit im Tunnel durch hohe Portaldruckdifferenzen zusätzlich angetrieben wird. Die Ergebnisse sind im Lüftungsbericht zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 123 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau (23) Tunnellüftung (Abluftvolumenstrom im Normalbetrieb): Auf Grund der gewählten Unterteilung der Kamine der BZ und der BS mit jeweils 2 Zügen gleicher Fläche muss der Abluftvolumenstrom immer grösser als 125 m3/s gewählt werden und es darf nur ein Kaminzug offen sein. Andere Betriebszustände sind in der Steuerung zu sperren. Dieser Sachverhalt ist im Lüftungsbericht zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (24) Tunnellüftung (Länge Abluftkanal): Es ist sicherzustellen, dass die Brandabluftklappen bei einer Störung automatisch schließen. Der Zustand der Jalousieklappen ist zu überwachen. Um zu gewährleisten, dass sich bei einem Brand alle Jalousieklappen außerhalb des Brandbereiches in geschlossenem Zustand befinden bzw. geschlossen werden können, ist eine verstärkte Kontrolle der Jalousieklappen erforderlich. Weiter ist zu prüfen, ob durch den Einbau von Klappen im Abluftkanal eine sinnvolle Unterteilung des insgesamt rund 8.000 m langen Kanals erreicht werden kann. Die entsprechenden Maßnahmen bzw. die Möglichkeiten zum Einbau zusätzlicher Klappen sind zu dokumentieren und der Tunnel-Verwaltungsbehörde und dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (25) Tunnellüftung (Querschnitt Abluftkanal): Die geometrischen Daten des Abluftkanals (Querschnitt, hydraulischer Durchmesser, Abschnittlängen) sind im Lüftungsbericht zu dokumentieren. Dabei sind auch die Verengungen auf Grund der Deckenanhebungen zu berücksichtigen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (26) Tunnellüftung (Lasten Abluftkanal): Die Lastangaben für Druck-/Sogbelastung im Abluftkanal durch Regelbetrieb der Abluftventilatoren sowie Umschaltung von Klappen sind festzulegen und zusammen mit den für die Ermittlung der Lasten verwendeten Annahmen im Lüftungsbericht zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (27) Tunnellüftung (Längsströmung im Brandfall): Es ist nachzuweisen, dass mit der gewählten Abluftmenge bei einem Stau im Tunnel in einer überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine beidseitige Zuströmung zum Brandort von mindesten 1,2 m/s erreicht werden kann. Die Nachweise sind im Lüftungsbericht zu dokumentieren . � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (28) Tunnellüftung (Druckverluste und Leckagen): Die Berechnungen zur Bestimmung der Abluftmengen (inkl. Annahmen) und die daraus resultierenden Druckverluste bzw. die totale Druckerhöhung an den Ventilatoren sind im Lüftungsbericht, unter Berücksichtigung der Leckagen für die verschiedenen Brandorte, im Detail zu Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 124 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau dokumentieren und der Tunnel-Verwaltungsbehörde und dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. Für die Ermittlung der Druckverluste in den Abluftzentralen sind die maximalen Abluftvolumenströme zu berücksichtigen. Bei der Bemessung der Abluftmenge sind auch die Leckagen durch die bei den Notrufnischen angeordneten Einstiegsöffnungen in den Abluftkanal zu berücksichtigen. �Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (29) Tunnellüftung (Einstiegsöffnungen in den Abluftkanal): Im Betrieb muss sichergestellt sein, dass die Einstiegsöffnungen in den Abluftkanal luftdicht verschlossen sind. Die Einstiegsöffnungen sind mit Türkontakten zu überwachen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (30) Tunnellüftung (Leistungsbedarf Abluft): Die Angaben zum erforderlichen Leistungsbedarf der Abluftventilatoren in der BZ und BS sind richtigzustellen und zusammen mit den Annahmen zur Ermittlung des Leistungsbedarfs der SaccardoVentilatoren im Lüftungsbericht zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (31) Tunnellüftung (Anzahl offener Abluftjalousien, Brandabschnitte): Bei einem Brand im Tunnel sind zwei Klappen zu öffnen oder es ist zu begründen warum nur eine einzelne Klappe geöffnet wird. Darauf abgestimmt ist im Lüftungsbericht die Einteilung in Brandabschnitte im Tunnelfahrraum festzulegen, so dass im Ereignisfall gewährleistet ist, dass die richtigen Klappen geöffnet werden. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (32) Tunnellüftung (Schubumsetzung Saccardo-Düsen): Die Ermittlung der für die Berechnungen verwendeten Impulsaustauschkoeffizienten der Saccardo-Düsen ist im Detail zu dokumentieren und der Tunnel-Verwaltungsbehörde sowie dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (33) Tunnellüftung (Zeitlicher Verlauf): Es ist nachzuweisen, dass mit dem gewählten Saccardo-System und dem überlangen Abluftkanal 10 Minuten ab Brandauslösung die bei den verschiedenen Brandszenarien (Lage des Brandortes im Tunnel und Verkehrssituation wie Stau, stockender oder flüssiger Verkehr) erforderlichen Sollwerte der Längsgeschwindigkeit erreicht werden können. Dabei ist sowohl die Wirkung der Absaugventilatoren als auch der Einfluss von im Tunnel stehenden Fahrzeugen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Nachweise sind zu dokumentieren und der Tunnel-Verwaltungsbehörde sowie dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. Falls die Reaktionszeit des Systems deutlich über 5 Minuten liegt, sind die Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 125 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Auswirkungen auf das Risiko zu beurteilen und in der Tunnel-Risikoanalyse zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (34) Tunnellüftung (Saccardo-Düsen): Die bei 3 parallel laufenden Saccardo-Düsen im Fahrraum erzeugen Strömungsgeschwindigkeiten (unmittelbar im Bereich der Düsen auf einer Höhe von 1,5 m und 4,0 m) sind zu quantifizieren und mit den von entsprechenden Strahlventilatoren erzeugen Strömungsgeschwindigkeiten zu vergleichen. Weiter ist die Schubminderung durch im Treibstahl der Saccardo-Düsen stehende LKW’s mit 4,0 m Eckhöhe zu quantifizieren und im Lüftungsbericht zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (35) Tunnellüftung (Grundlagen): Die Randbedingungen für die Berechnungen der erreichbaren Längsgeschwindigkeiten bei einem Brand im Tunnel sind im Lüftungsbericht näher zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (36) Tunnellüftung (Rampen HASt Eßling): Auf den Rampenstrecken der HASt Eßling, die Längsneigungen von mehr als 3 % aufweisen, ist bei der Lüftungsplanung dem Brandfall besonderes Augenmerk zu schenken und es sind zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit, zu treffen. Die Maßnahmen sind der TunnelVerwaltungsbehörde und dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen und in der TunnelSicherheitsdokumentation zu beschreiben. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (37) Lüftung (Steuerung im Normalbetrieb): Die Vorgaben zur Steuerung der Lüftung im Normalbetrieb sind im Lüftungsbericht zu dokumentieren. Auf Grund der besonderen Komplexität der Lüftungsanlage sind die vorgesehenen festen Lüftungsstufen einzeln zu beschreiben und der Tunnel-Verwaltungsbehörde sowie dem SV für Tunnel sicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (38) Lüftung (Frischluftimpulsklappe): Die Wirkungsweise der Frischluftimpulsklappe ist an Hand von Berechnungen darzustellen. Insbesondere ist darzulegen, wie die im Anhang des Lüftungsberichtes [Einlage 4-3.2] dargestellte Aufteilung der Zuluft auf Lüftungskanal und Frischluftimpulsklappe erreicht werden soll. Die Ergebnisse sind im Lüftungsbericht zu dokumentieren und der TunnelVerwaltungsbehörde sowie dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 126 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau (39) Tunnellüftung (Kontrolle der Längsgeschwindigkeit): Im Lüftungsbericht ist dazulegen, wie bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bzw. 100 km/h im Bedarfsfall eine Längsgeschwindigkeit von mehr als 10 m/s abgebremst werden kann. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Lüftungsbericht zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (40) Tunnellüftung (Steuerung Abluftventilatoren PAN und PAS): Die Vorgaben zur Steuerung / Regelung der Abluftventilatoren in den Portalabluftbauwerken unter Berücksichtigung der im Tunnel vorherrschenden Grundströmung und der Züge in den Abluftkaminen sind im Lüftungsbericht zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (41) Tunnellüftung (Steuerung im Brandfall): Auf Grund der großen Komplexität der Anlage ist durch den Lüftungsplaner im Detail darzustellen, wie die Steuerung und Regelung der Lüftungsanlagen bei einem Brand im Tunnel erfolgen soll, um zu gewährleisten, dass sich innerhalb von 10 Minuten nach Anlaufen der Lüftung die erforderlichen SollGeschwindigkeiten im Tunnelfahrraum einstellen lassen und gleichzeitig sichergestellt ist, dass sich der Überdruck in der Gegenröhre in einem Bereich bewegt, der sowohl zu akzeptablen Kräften auf die Türen als auch einer ausreichenden Durchströmung offener Querschläge führt. Insbesondere ist darzulegen wie die Steuerung / Regelung unter Berücksichtigung der verschiedenen Randbedingungen aus der großen Zahl möglicher Zustände der Lüftungsanlagen die richtige Kombination für die Brandröhre und die Gegenröhre findet, um einen ausreichenden Überdruck zur Brandröhre zu gewährleisten. Dabei sind auch Vereinfachungen des Lüftungssystems, wie zum Beispiel ein Verzicht auf den Zuluftkanal, zu überprüfen und die unterschiedlichen Anforderungen an die Längsgeschwindigkeit beidseits der Abluftklappe mit und ohne Stau im Tunnel sind zu berücksichtigen. Die Grundlagen sind soweit aufzubereiten und in einem Bericht zur Steuerung und Regelung zu dokumentieren, dass sie in der Detailplanung auch von einem anderen Lüftungsplaner ohne weiteres umgesetzt werden können. Der Bericht ist der Tunnel-Verwaltungsbehörde und dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (42) Tunnellüftung (Lüftungskurzschluss): Die Maßnahmen zur Verhinderung eines Lüftungskurzschlusses bei einem Brand im Bereich des Ausfahrtsportals sind im Lüftungsbericht darzulegen. Dabei ist insbesondere auch auf die zeitlichen Aspekte einzugehen (vgl. dazu auch Maßnahme (33)). � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 127 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau (43) Tunnellüftung (Strömungsgeschwindigkeit Rampe 208): Es ist nachzuweisen, dass mit dem gewählten Lüftungssystem bei einem Brand mit einer Energiefreisetzungsrate von 30 MW im Bereich des höher liegenden Lüfterpaares in der Zufahrtsrampe der HASt Eßling die gemäß RVS 09.02.31 erforderliche Luftgeschwindigkeit von 1,2 m/s in Richtung Abluftjalousie auch bei ungünstigen meteorologischen Randbedingungen mit nur einem in den heißen Brandgasen arbeitenden Strahlventilatorpaar erreicht werden kann. Neben der Höhe der Strömungsgeschwindigkeit auf der Rampe sind auch die Geschwindigkeiten in der Hauptröhre darzustellen und es ist nachzuweisen, dass eine ausreichende Zuströmung zur Abluftklappe gewährleistet ist, um ein Rückwärtsströmen von Brandgasens zu verhindern. . Die entsprechenden Berechnungen sind im Lüftungsbericht zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (44) Tunnellüftung (Redundanz): Im Lüftungsbericht sind Angaben zu ergänzen, aus denen entnommen werden kann, welche Luftmengen beim Ausfall eines Ventilators der Betriebs- und Ereignisfalllüftung noch gefördert werden können. Dabei sind auch die Möglichkeiten, die sich durch die mit einer im Normalbetrieb mit einer Klappe getrennten Verbindung der parallel angeordneten Zu- und Abluftventilatoren in den Lüftungszentralen der BZ und der BS ergeben, zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (45) Tunnellüftung (Verbindungsklappen): Die gemäß Lüftungskonzept vorgesehenen Verbindungsklappen zwischen den beiden Zuluftventilatoren und zwischen den beiden Abluftventilatoren sind in den Plänen der BZ und der BS zu ergänzen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (46) Lüftung (Lüftungsbericht): Der Lüftungsbericht ist zu überarbeiten und gemäß der Standarddokumentation Tunnel-Lüftung zu strukturieren. Die in der TunnelSicherheitsbeurteilung auf Seite 90 aufgeführten Mängel sind zu beheben. Der überarbeite Lüftungsbericht ist der Tunnel-Verwaltungsbehörde sowie dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (47) Lüftung der Technikräume: Die in den einzelnen Technikräumen der GQ-TR zu erwartenden, maximalen Abwärmelasten sind zu ermitteln und im Technischen Bericht BuS zu dokumentieren. Auf dieser Grundlage ist der Kühlluftbedarf für die Technikräume zu ermitteln und die Auslegung der Lüftungsanlage vorzunehmen. Die Ergebnisse sind im Technischen Bericht BuS in einem Kapitel zur Lüftung und Kühlung der Querschläge darzustellen. Dabei sind auch die vorgesehenen Brandrauchklappen genauer zu dokumentieren. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 128 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (48) Vorportalbereich (Länge der Überfahrt). Die widersprüchlichen Angaben zur Länge der Überfahrt im Bereich des Südportals in den verschiedenen Unterlagen zu sind bereinigen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (49) Vorportalbereich (Leuchtdichte Vorportal): Im Technischen Bericht BuS ist die vorhandene bzw. geplante Beleuchtung im Bereich des Knoten Schwechat zu ergänzen. Falls die Leuchtdichte im Knoten Schwechat von der im Vorportalbereich vorgesehenen Leuchtdichte abweicht, ist die Planung der Vorportalbeleuchtung anzupassen und im Technischen Bericht BuS zu dokumentieren. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (50) Vorportalbereich (beleuchtete Bereiche): Auf der unmittelbar an das Südportal anschließenden Rampe 1004 der Richtungsfahrbahn Schwechat ist eine Beleuchtung vorzusehen. Für den Rettungsplatz im Bereich des Südportals ist ebenfalls eine Beleuchtung zu planen. Diese ist an die Sicherheitsstromversorgung anzuschließen. Bei der HASt Eßling ist auf der Rampe 209 die Beleuchtung bis in den Bereich der Vorportal-Haltebucht zu verlängern. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (51) Vorportalbereich (Nordseite): Die im Vorportalplan Nord [Einlage 4-2.19.3] und im BuSPlan [Einlage 4-3.3.1] dokumentierte Verkehrsbeschilderung und Signalisierung ist gemäß den Vorgaben der RVS 09.01.25 mit einem dritten Signalquerschnitt (Q-V3) und einem Gefahrenzeichen „Vorankündigung einer VLSA" zu ergänzen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (52) Anhebung 100 km/h (Tunnellüftung): Vor der Bauausschreibung des Tunnels DonauLobau ist durch die Projektwerberin gemeinsam mit der zuständigen StVO Abteilung die höchst zulässige Geschwindigkeit im Tunnelbereich festzulegen. Bei einer Geschwindigkeitsanhebung auf 100 km/h ist der Lüftungsbericht nachzuführen. Insbesondere sind die Abluftmengen und die Druckverluste bei den Portalbauwerken PAN und PAS und der daraus resultierende Leistungsbedarf neu zu berechnen und im Lüftungsbericht zu dokumentieren. Über die erfolgte Festlegung der höchst zulässigen Geschwindigkeit und die sich daraus ergebenden, neuen Vorgaben an die Lüftungsanlage ist die TunnelVerwaltungsbehörde und der SV für Tunnelsicherheit vor Versendung der Bauausschreibung anhand eines Berichtes in Kenntnis zu setzen. � Frist: Vor der Bauausschreibung des Tunnels Donau-Lobau Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 129 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau (53) Anhebung 100 km/h (Energieversorgung): Es ist zu bestätigen, dass die Energieversorgung und die Sicherheitsstromversorgung für den erhöhten Leistungsbedarf bei höheren Geschwindigkeiten ausgelegt sind bzw. ohne weiteres den erhöhten Anforderungen angepasst werden können. Die Leistungsaufstellung für die Lüftungsanlagen in Einlage 1.C-4 ist zu korrigieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (54) Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (Verkehrslenkung): Durch besondere Verkehrslenkungsmaßnahmen ist bei einem Ereignis im Tunnel zu gewährleisten, dass nicht betroffene Fahrzeuge den Tunnel rasch verlassen können und die Gegenröhre für die Einsatzkräfte geräumt wird. Die entsprechenden Maßnahmen, insbesondere auch bei Stau im Tunnel, sind zu dokumentieren und der Tunnel-Verwaltungsbehörde vorzulegen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (55) Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (Hilfsfrist): Die in den unterschiedlichen Dokumenten genannten Einsatzzeiten sind zu präzisieren. Insbesondere ist anzugeben ob es sich nur um die Anfahrtszeit handelt, oder ob in die genannten Zeiten auch Anteile der Melde-, Alarmierungs- und Ausrückzeit bzw. der Erkundungs- und Entwicklungszeit enthalten sind. Die Zeiten sind in der Tunnel-Sicherheitsdokumentation festzuhalten. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (56) Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (Zuständigkeiten): Die widersprüchlichen Angaben zu den Zuständigkeiten der Feuerwehren sind zu bereinigen und im Übersichtslageplan Einsatzkräfte [Einlage 4-1.2] anzupassen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (57) Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (Steuerung der Lüftung durch die Feuerwehr): Auf Grund der Komplexität der Lüftungsanlage ist die Feuerwehr sowohl vor der Inbetriebnahme und als auch im späteren Betrieb mit großer Regelmäßigkeit in der Steuerung der Lüftung zu schulen. Ein entsprechendes Schulungskonzept ist zu erstellen und der Tunnel-Verwaltungsbehörde vorzulegen. Um die handelnden Personen im Ereignisfall zu entlasten, ist zu prüfen, ob nicht durch eine höhere Automatisierung ganz auf einen manuellen Eingriff in die Tunnellüftung verzichtet werden kann. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind ebenfalls der TunnelVerwaltungsbehörde und dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 130 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau (58) Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (Großübung): Vor der Inbetriebnahme des Tunnels ist eine Großübung unter möglichst realistischen Bedingungen durchzuführen. Das entsprechende Übungskonzept ist mit den Einreichunterlagen für das Verfahren nach §8 STSG vorzulegen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (59) Tunnel-Betriebsanweisung: In enger Abstimmung mit dem späteren Betreiber ist eine Tunnel-Betriebsanweisung zu erstellen. In der Tunnel-Betriebsanweisung ist insbesondere zu dokumentieren, wie die Lüftungsanlage im Normallbetrieb und bei Wartungsarbeiten im Tunnel betrieben wird. Zumindest die folgenden Punkte sind im Detail darzustellen: - Redundanz: Welche Anlagen müssen verfügbar sein damit der Tunnel ohne Einschränkung betrieben werden kann. - Zugänglichkeit: Festlegungen der Randbedingungen und Regelungen eines Zugang zur Zwischendecke, zum Zuluftkanal und zu den Räumen der vier Lüftungsgebäude (BZ, BS, PAN, PAS) für Inspektions- und Wartungszwecke. - Lüftungskonzept für Wartungsarbeiten: Die Lüftung des Tunnels bei längeren Wartungsarbeiten mit einer Sperre einer Tunnelröhre ist zu beschreiben. In der Betriebsanweisung sind die Abläufe zur Begleitung von Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter durch den Tunnel transportiert werden, zu dokumentieren. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (60) Wartungs- und Instandhaltungskonzept (Verkehrskonzept): Es ist darzulegen unter welchen verkehrlichen Randbedingungen (Sperre eines Fahrstreifens, Vollsperre einer Röhre, etc.) welche Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden sollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Abstellstreifen auf Grund der Anordnung der Notrufnischen im Abschnitt mit Schildbauweise und der Tatsache, dass der rechte erhöhte Seitenstreifen nur eine Breite von 0,7 m aufweist, nicht als Fahrstreifen verwendet werden darf. Ein entsprechendes Verkehrskonzept ist zu erstellen und der Tunnel-Verwaltungsbehörde sowie dem SV vorzulegen. In diesem Konzept ist auch die Nutzung der befahrbaren Verbindungen in den GQ-TR darzustellen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (61) Wartungs- und Instandhaltungskonzept (Zugänglichkeiten): Auf Grund der großen Kanallängen ist der Zugang zum Abluftkanal in der Zwischendecke und zum Frischluftkanal unter der Fahrbahn im Wartungs- und Instandhaltungskonzept besonders zu regeln. Die Alarmierung der sich im Tunnel befindenden Personen muss an jedem Ort, der im Normalbetrieb zugänglich ist, gewährleistet sein. Ein Zugang zum Abluftkanal bei Betrieb ist auf Grund der großen Fluchtweglänge und der großen Länge des Abluftkanals nicht zulässig. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 131 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Im Wartungs- und Instandhaltungskonzept ist auch festzulegen unter welchen verkehrlichen Randbedingungen eine Wartung der unmittelbar über dem Tunnelfahrraum angeordneten Schwenkklappen in den Saccardo-Düsen erfolgt. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (62) Wartungs- und Instandhaltungskonzept (Schlitzrinne): Durch organisatorische oder technische Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass die Siphons der Schlitzrinne permanent mit Wasser gefüllt sind. Die getroffenen Maßnahmen sind im Wartungs- und Instandhaltungskonzept zu beschreiben. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (63) Alarm- und Einsatzplan (Grundlagen): Die wichtigsten Grundlagen für den künftigen Alarm- und Einsatzplan (gemäß Leitfaden Tunnel-Sicherheitsdokumentation) sind frühzeitig zu erstellen und mit den Ereignisdiensten abzustimmen, sodass daraus gegebenenfalls gewonnene Erkenntnisse in der Ausführung noch berücksichtigt werden können. Im Rahmen der Erstellung des Alarm- und Einsatzplanes sind die Aufgaben der Einsatzdienste von Wien (Berufsfeuerwehr, Rettung) und der Einsatzdienste von GroßEnzersdorf abzustimmen. Gegebenenfalls erforderliche, zusätzliche Ausrüstungen sind auszuweisen. Die Unterlagen sind in die Tunnel-Sicherheitsdokumentation aufzunehmen und der Tunnel-Verwaltungsbehörde sowie dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (64) Alarm- und Einsatzplan (Maßnahmen bei einem Gefahrgutunfall): Im Alarm- und Einsatzplan ist dazulegen, wie die Lüftungsanlage und insbesondere die Portalabluftventilatoren betrieben werden, wenn sich im Tunnel ein Unfall mit Beteiligung eines Gefahrguttransportes ereignet. Die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Anwohner sind zu dokumentieren. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (65) Alarm- und Einsatzplan (Brand im Technikraum oder im Zuluftkanal): Im Alarm- und Einsatzplan ist das Szenario eines Brandes in einem der Technikräume GQ-TR, EQ EN oder im Zuluftkanal unter der Fahrbahn sowie die in diesem Fall erforderlichen organisatorischen Maßnahmen aufzunehmen. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (66) Alarm- und Einsatzplan (Einflugschneise Schwechat): Bei der Festlegung der Abläufe bei einem Brand im Tunnel sind auch mögliche Auswirkungen auf den Flugverkehr (Sichtbehinderung durch den Ausstoß von Brandrauch über die Abluftkamine) zu Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 132 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau berücksichtigen. In den Alarmplan sind die zuständigen Stellen des Flughafens Schwechat aufzunehmen, die bei einem Brand im Tunnel informiert werden müssen. In Abstimmung mit den zuständigen Stellen ist zu prüfen, ob weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich sind. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (67) Alarm- und Einsatzplan (Hochwasser): Im Alarm- und Einsatzplan ist das Ereignis Hochwasser aufzunehmen und die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen zur Sperrung und zur Räumung des Tunnels sind zu dokumentieren. � Frist: Bis zur Einreichung gemäß §8 STSG (68) Tunnel-Sicherheitsdokumentation (Rampen HASt Eßling): Die zusätzlichen und/oder verstärkten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit, die auf den Rampenstrecken der HASt Eßling auf Grund der Längsneigung von mehr als 3% zu treffen sind, sind in der Tunnel-Sicherheitsdokumentation explizit darzustellen und bezüglich ihrer Wirkung auf das Risiko zu bewerten. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (69) Tunnel-Sicherheitsdokumentation (Explosionsschutz): Die erforderlichen Maßnahmen zum Explosionsschutz, insbesondere im Bereich der Auffang-und Zwischenbecken der Schlitzrinne, sind in der Tunnel-Sicherheitsdokumentation festzuhalten. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides (70) Tunnel-Sicherheitsdokumentation (Leitfaden) Die Tunnel-Sicherheitsdokumentation ist vollständig zu überarbeiten und gemäß den Vorgaben des aktuellen Leitfadens zur Erstellung einer Tunnel-Sicherheitsdokumentation anzupassen. Dabei sind insbesondere auch das Konzept zur Ereignisbewältigung zu beschreiben und es sind die wichtigsten Grundlagen für den AE-Plan zu dokumentieren. Die überarbeitete Tunnel-Sicherheitsdokumentation ist der Tunnel-Verwaltungs behörde und dem SV für Tunnelsicherheit vorzulegen. � Frist: 6 Monate nach Erlassung des §7 STSG Bescheides Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 133 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 6 Abkürzungsverzeichnis ASt Anschlussstelle BZ Betriebszentrale BS Betriebsstation BuS Betriebs- und Sicherheitstechnik EQ mit Einsatzfahrzeugen befahrbarer Querschlag FB Fachbereich HASt Halbanschlussstelle JDTV Jährlicher durchschnittlicher täglicher Verkehr MSV maßgebliche, stündliche Verkehrsstärke OBW offene Bauweise PAN Portalabluftabsaugung Nord PAS Portalabluftabsaugung Süd RFB Richtungsfahrbahn SBW Schildbauweise SSV Sicherheitsstromversorgung STSG Straßentunnel-Sicherheitsgesetz StVO Straßenverkehrsordnung SV Sachverständiger ÜZ Überwachungszentrale VLSA Verkehrslichtsignalanlage VLSG Verkehrslichtsignalgeber WVZ Wechselverkehrszeichen Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 134 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau 7 Quellenverzeichnis 7.1 Projektgrundlagen [1] S1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat-Süßenbrunn, Einreichprojekt 2009 in der Fassung vom Juni 2011 [2] S1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat-Süßenbrunn, Weiterführende Unterlage, Protokolle Abstimmung Feuerwehr, WU-6, Februar 2012 [3] S1 Schwechat Süßenbrunn, 12. Tunnelplanungsgruppe– Arbeitsgruppe Bau und ETechnik, Besprechungsprotokoll, 04.12.2007 [4] S1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat – Süßenbrunn, Ansuchen gemäß §86 LFG, Bericht Flug-Sicherheitszone, Metz & Partner, Februar 2012, Änderung A vom 04.06.2012 [5] S1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat-Süßenbrunn, Weiterführende Unterlage, ----Vertiefende Risikoanalyse, Ergänzung Staustunden 2035, WU-12, Februar 2012 [6] S1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat-Süßenbrunn, Weiterführende Unterlage, Erweiterte Sicherheitsaspekte Tunnel, WU-14, Mai 2012 7.2 Allgemeine Grundlagen [7] Straßentunnel-Sicherheitsgesetz 2006, BGBl I Nr. 54/2006 idF BGBl. I Nr. 111/2010 [8] Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln, BGBl. II Nr. 395/2001 [9] Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. November 1967 über die Durchführung des Kraftfahrgesetzes 1967 (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 - KDV. 1967), BGBl. Nr. 399/1967 idF BGBl. II Nr. 458/2010 [10] BM für Verkehr, Innovation und Technologie / Österreichische Forschungs gemeinschaft Straße und Verkehr, Tunnel-Sicherheitsdokumentation für Straßentunnel im hochrangigen Straßennetz, ILF Beratende Ingenieure, Fassung 6. Juli 2006 [11] BM für Verkehr, Innovation und Technologie, Leitfaden TunnelSicherheitsdokumentation, Version 2.0 vom 1. März 2012, Anhang 1 der Dienstanweisung "Verfahrensablauf Tunnelsicherheit“ vom 12.04.2012 [12] RVS 03.01.11, Straßenplanung, Überprüfung der Anlagenverhältnisse von Straßen (ÜAS), Ausgabe 13. Juni 1994 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 135 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS Tunnel S1 Schwechat - Süßenbrunn Donau-Lobau [13] RVS 09.01.21, Tunnelbau, Bauliche Gestaltung, Linienführung im Tunnel, Ausgabe 1. September 2007 [14] RVS 09.01.22: Tunnelbau, Bauliche Gestaltung, Tunnelquerschnitte, Ausgabe 1. März 2010 [15] RVS 09.01.23, Tunnelbau, Bauliche Gestaltung, Innenausbau, Ausgabe 1. April 2009 [16] RVS 09.01.24, Tunnelbau, Bauliche Gestaltung, Bauliche Anlagen, Ausgabe 1. September 2009, inkl. Änderung vom 14. Dezember 2012 [17] RVS 09.01.25, Tunnelbau, Bauliche Gestaltung, Vorportalbereiche, Ausgabe Dezember 2009 [18] RVS 09.01.45: Baulicher Brandschutz in Straßenverkehrsbauten, September 2006 [19] RVS 09.02.22, Tunnelausrüstung, Betrieb und Sicherheit, Tunnelausrüstung, Ausgabe 1. November 2010 [20] RVS 09.02.31, Tunnelausrüstung, Belüftung, Grundlagen, 1. August 2008 [21] RVS 09.02.31, Tunnelausrüstung, Belüftung, Luftbedarfsberechnung, 1. Juni 2010 [22] RVS 09.02.41, Tunnelausrüstung, Lichttechnik, Beleuchtung, Ausgabe 1. Februar 2009 [23] RVS 09.02.61, Tunnelausrüstung, Tunnelfunktechnik, Funkeinrichtungen, Ausgabe 1. September 2009 [24] RVS 09.03.11, Tunnel, Sicherheit, Risikoanalysemodell, Juni 2008 [25] RVS 09.03.12, Sicherheit, Risikobewertung von Gefahrguttransporten in Straßentunneln, Ausgabe 1. Juni 2012 [26] RVS 13.03.31 Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Kunstbauten, Straßentunnel - Bauliche konstruktive Teile, August 1995 [27] RVS 13.03.41 Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Kunstbauten, Straßentunnel - Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen, August 1999 [28] RVS 09.04.11 Tunnel, Erhaltung und Betrieb, 1. Jänner 2008 [29] Immissionsschutzgesetz-Luft 1994, BGBl. I Nr. 115/1997, idF BGBl. I Nr. 77/2010 [30] Bundesamt für Strassen, ASTRA 13 001, Lüftung der Straßentunnel, Systemwahl, Dimensionierung und Ausstattung, Ausgabe 2008 V2.00 [31] VEXAT, Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären, BGBl.II Nr.309/2004 Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 136 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau 8 Zusammenfassung Fachbereich Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz Im Hinblick auf das „Straßentunnelsicherheitsgesetz (STSG) – Anlage Sicherheits maßnahmen Punkt 2.7“ kann in Bezug auf die Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen unter Berücksichtig der angeführten Maßnahmen folgende Beurteilung abgegeben werden: Der Punkt 2.7 Brandbeständigkeit von Baulichen Anlagen („Tunnel, bei denen das Versagen der Tragsicherheit im Brandfall katastrophale Folgen verursachen kann, z.B. Unterwassertunnel oder Tunnel mit wichtiger angrenzender Überbauung, müssen eine ausreichende Brandbeständigkeit aufweisen.“) ist als erfüllt anzusehen. Im Hinblick auf das „Straßentunnelsicherheitsgesetz (STSG) – Anlage Sicherheitsmaßnahmen Punkt 2.6“ kann in Bezug auf das Entwässerungssystem unter Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen folgende Beurteilung abgegeben werden: Der zutreffende Punkt 2.6.1 des Punktes 2.6 Entwässerung („In Tunneln, in denen der Gefahrenguttransport zulässig ist, ist dafür zu sorgen, dass entzündliche und toxische Flüssigkeiten durch im Tunnelprofil vorhandene und angemessen dimensionierte Schlitzrinnen oder auf sonstige Weise abgeleitet werden können. Zudem ist das Entwässerungssystem so anzulegen und zu warten, dass Feuer und entzündliche und toxische Flüssigkeiten sich nicht in der Tunnelröhre ausbreiten oder auf andere Tunnelröhren übergreifen können.“) ist als erfüllt anzusehen. Fachbereich Tunnelsicherheit Der Tunnel-Vorentwurf für den Tunnel Donau-Lobau im Abschnitt Schwechat -Süßenbrunn der S1 Wiener Außenring Schnellstraße erfüllt die Anforderungen gemäß STSG (infrastrukturbezogene Sicherheitsmaßnahmen und Maßnahmen des Tunnelbetriebs). Im Vergleich zu den aktuell gültigen Richtlinien und Entwürfen der RVS weist der Tunnel im Endzustand die nachstehend aufgeführten Abweichungen auf: � Die Rampen im Bereich der HASt Eßling weisen eine Neigung von deutlich mehr als 3% auf. � Die Länge der Lüftungsabschnitte (Abluft) liegt deutlich über dem in der RVS 09.02.31 empfohlenen Maximalwert. � Die Anordnung der Notruf- und Feuerlöschnischen im bergmännischen Teil des Tunnels (eingestellte Nischen) entspricht nicht der RVS 09.01.24. Bei diesen Abweichungen wurden Maßnahmen formuliert. Unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden, entspricht der Tunnel-Vorentwurf aus Sicht des Fachbereichs Tunnelsicherheit insgesamt dem Stand der Technik. Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 137 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Schwechat - Süßenbrunn Tunnel Donau-Lobau Aus Sicht der Fachbereiche „Tunnelsicherheit“ und „Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz“ erfüllt der Tunnel Donau-Lobau im Bereich des Vorhabens „S1 Wiener Außenring Schnellstraße, Schwechat - Süßenbrunn“ unter Berücksichtigung der im TunnelVorentwurf und der UVE dargestellten und der in der Sicherheitsbeurteilung bezeichneten Maßnahmen insgesamt den Stand der Technik und die Anforderungen des StraßentunnelSicherheitsgesetzes. Die Einreichung und Prüfung der Unterlagen erfolgt für eine Geschwindigkeit im Tunnel von 80 km/h. Auch bei einer Anhebung der Geschwindigkeit auf 100 km/h ergibt sich aus Sicht der der Fachbereiche „Tunnelsicherheit“ und „Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz“ keine andere Beurteilung. Einsiedeln, 20. September 2012 __________________________________ Dipl. Phys. ETH, Dr. sc. phys. Rudolf Bopp FB Tunnelsicherheit Wien, 20. September 2012 _________________________________ OSR DI Gerhard Sochatzy FB Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy 20.09.2012 Seite 138 von 138 VERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS S1 Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat - Süßenbrunn Km 16,2+17.00 - km 35,0+78.21 ANHANG A BESONDERE CHARAKTERISTIKA Verfasser/in: RUDOLF BOPP BTC – Bopp Tunnel Consulting GmbH Viaduktstrasse 17, CH-8840 Einsiedeln OSR Dipl. Ing. GERHARD SOCHATZY Abteilungsleiter MA 29 - Brückenbau und Grundbau Wilhelminenstr. 93, A-1160 Wien Einsiedeln und Wien, 20.09.2012 Auftraggeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE GRUPPE STRASSE Abteilung IV/ST2 Technik und Verkehrssicherheit Radetzkystraße 2, 1030 WIEN Tunnel: Donau Lobau (Richtungsverkehr) Kriterium Wert Grenze A Grenze B A B Bemerkung Tunnellänge bei Richtungsverkehr [m] 8'276 3'000 7'000 1 1 Mittelw ert beide Röhren Tunnellänge bei Gegenverkehr [m]: Anzahl der Tunnelröhren > 2 [ja/nein] Anzahl Fahrstreifen pro Röhre Besondere Querschnittsgeometrie [ja/nein] Trassierung: maximale Längsneigung [%] Besondere Bauart [ja/nein] 20.09.2012 Gegenverkehr in Richtungsverkehrsröhre [Tage/Jahr] 0 1'000 3'000 nein - - 2 3 4 ja - - 4.7 2.0 3.0 ja - - RV Tunnel 0 0 0 1 1 Durchgehender Abstellstreifen 1 Rampe 208 1 Unterw assertunnel 0 5 20 0 0 27'500 40'000 60'000 0 0 0 15'000 20'000 200 25 75 1 1 Zugriffszeit der Einsatzdienste [min] 20 15 30 1 0 gem. RA Lkw Anteil [%] 7.8 12.0 15.0 0 0 Mittelw ert beide Röhren Anteil / Art Gefahrguttransporte [‰] 3.9 2.5 3.0 1 1 an Werktagen (gem. RA GGT) Zufahrten/Ausfahrten/Verflechtungen im Tunnel [nein/verf/zu/aus zu Verflechtung Zu-/Ausfahrt 0 1 HASt Essling Ausreichende Fahrstreifenbreite [ja/übergang/nein ] ja im Übergangsber. nicht erfüllt 0 0 nein 28.0 - 15.0 - 30.0 1 0 0 6 7 JDTV bei Richtungsverkehr [Fz/24h] JDTV bei Gegenverkehrverkehr [Fz/24h] Stauhäufigkeit [h/Jahr] Geschwindigkeitsbezogene Aspekte [ja/nein] Topographische / meteorologische Verhältnisse [Pa] Summe Besondere Charakteristik liegt vor: ja (liegt vor wenn Summe A>2 oder Summe B>0) Prognose 2025 RV Tunnel Mittelw ert beide Röhren ÜBERSICHT BESONDERE CHARAKTERISTIKA Rudolf Bopp / Gerhard Sochatzy Kriterienliste "besonderere Charakteristik ja/nein" in Anlehnung an STSG Punkt 1.1.2 und RVS 09.02.31 Punkt 4.2.4 Seite 1 von 1 Impressum: Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Gruppe Straße Betreuung: Dipl.-Ing. Friedrich Wiesholzer Druck: HALTMEYER GMBH,1180 Wien