AdVoice 05/2002 - Forum Junge Anwaltschaft

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AdVoice 05/2002 - Forum Junge Anwaltschaft
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DeutscherAnwaltVerlag
inhalt
vorwort
01
Tanja Irion
Rechtsanwältin
Holger Hembach
Rechtsanwalt
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
'I
das Forum Junge Anwaltschaft ist der EYBA beigetreten. Wer dabei an
einen Hit der Village People denkt und sich fragt, was wir eigentlich mit
dem in jenem Oeuvre besungenen Christlichen Verein junger Männer
zu tun haben, kann sich auf Seite 3 f. unseres Periodikums eines Besseren belehren lassen. Dort berichtet der Londoner Anwalt und Präsident der European Young Bar Association, John FarrelI, über die Ziele
und Tätigkeit seiner Organisation. Damit aber die Frankophonen nicht
zu kurz kommen, stellen wir auch noch die "Association Internationale
des Jeunes Avocats", die sich ebenfalls um internationale Kontakte zwischen jungen Anwälten bemüht, vor. Sofort erkennt der Leser: Das
Schwerpunktthema dieses Heftes ist das Internationale. Und das ist
auch gut so. Schließlich wird demnächst ja irgendwie alles viel globaler.
Das findet im Übrigen auch die Lifestyle-Postille "Max", die prophezeite,
die EU-Erweiterung werde den Markt für Freiberufler ("Prognose: Krisenfest") "noch weiter anheizen": Wer "Experte für internationales Recht
wird, kann bei seinen Vertragsverhandlungen um Benefits (Englisch! International!) pokern". Natürlich wollen wir in Anbetracht dieser doch
sehr rosigen Aussichten auch nicht verschweigen, wie man zum Experten für Europa-Recht wird. Deshalb berichtet eine Kollegin über ihr Europa-Rechtsstudium an der Universität Bremen, das mit einem LL. M.
abschließt. Letzteres trifft sich besonders gut, rät doch auch die Zeitschrift "Focus Money" in ihrem Bericht über zukunftssichere Jobs zu
diesem Titel ("Jura-Studium LL. M., Einstiegsgehalt: 70.000 €"). Allen,
denen die Sache doch etwas komplizierter erscheint, sei unsere JobBörse auf der Internet-Seite des Forums ans Herz gelegt (www.davforum.de).
Viel Glück beim Pokern um die Benefits und viel Spaß beim Lesen!
Eure Redaktion
"... kann uneingeschränkt empfohlen werden. "*
Zunehmend komplizierte Familienstrukturen, häufige Auslandsberührungen und ein wachsender
steuerlicher Zugriff des Staates erfordern eine immer anspruchsvollere Beratung bei der Testamentsgestaltung. Zudem gewinnt die testamentarische Gestaltung im Bereich der Unternehmensnachfolge
an Bedeutung. Der Praktiker erhält mit diesem Werk eine fundierte systematische Orientierung zum
schnellen Einlesen oder Nachschlagen, praxiserprobte Gestaltungsvorschläge und Entlastung durch
Formulierungshilfen und komplette Muster, die bequem von der beigefügten CD-ROM in die Textverarbeitung übernommen werden können. Für die 2. Auflage wurde das Werk grundlegend überarbeitet und ergänzt, u.a. um ein Kapitel zum Erbrecht nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, um
ein einführendes Kapitel zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie um einen Länderüberblick im
IPR-Teil. Auf die Berücksichtigung steuerrechtlicher Gesichtspunkte wurde besonderer Wert gelegt.
"... Die Stärke des Buches liegt ...
in der durch viele Zwischenüberschriften und ein gutes Stichwortverzeichnis leicht zugänglichen, um prägnante Kürze erfolgreich bemühten Präzision in der
Darstellung der Einzelprobleme.
Das Buch wird den verdienten
Erfolg haben. Es kann dem
anwaltlichen und auch dem notariellen Praktiker uneingeschränkt
empfohlen werden."
AnwaltFormulare
Testamente
in der anwaltlichen und
notariellen Praxis
Muster· Checklisten. Erläuterungen
Von RA Manuel Tanck,
VRiLG Walter Krug und
RA und FA für Steuerrecht
Dr. Hanspeter Daragan
2. Auflage 2002, 658 Seiten,
gebunden, CD-ROM mit Mustern
liegt bei, 96 €
ISBN 3-8240-0457-7
Bestellschein
6602618
Bitte kopieren und Ihrer Buchhandlung überreichen oder
bestellen Sie direkt per Telefax 0228/91911-66
oder per Telefon 0228/91911-44
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AnwaltFormulare Testamente. 2. Aufl., 96 €
457
Anschrift
Name/Vorname
Stra8e/Nr
PU/Ort
Notar Prof. Dr. Gerrit Langenfeld
zur Vorauflage in ZEV 5/1999, S. XI
Datum/Unterschrift
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DeutscherAnwaltVerlag
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Wachsbleiche 7· 53111 Bonn.T0228 9191,.Q.F0228 91911-23
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Anwalts-Websites leicht gemachtl
Sichep dupch den Intepnet-Dschungel
Das Internet bietet Anwälten nicht nur Recherchemöglichkeiten, sondern zunehmend
auch Vermarktungschancen. Doch bei der Realisierung eines eigenen Internetauftritts
stellen sich viele Fragen: Welche Technik muss angeschafft werden? Wie geht man bei
der Entwicklung und Erstellung der eigenen Internetpräsentation vor? Worauf sollte
Horst/Horst
man bei der Beauftragung von Dienstleistern achten? Und vor allem: Was darf ein Anwalt
Intemetpräsenz
und E-Commerce
für Rechtsanwälte
im Internet tun? Welchen Aufklärungs- und Hinweispflichten unterliegt er dabei?
Welche - teilweise abgelegenen - Vorschriften können entscheidend für die Zulässigkeit
seines Web-Auftritts sein? All das erklären Ihnen die Autoren dieses Ratgebers in klarer
Sprache, die auch für Nicht-Techniker immer verständlich bleibt. Dabei sind die Auswirkungen der Schuldrechtsreform natürlich berücksichtigt. Und wenn Sie schon eine
Website haben? Auch dann bieten die Autoren wertvolle Tipps. Denn zu verbessern
gibt es immer etwas.
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Datum / Unterschrift
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t he m a
03
Internationales
EYBA - European Young Bar Association
As the newly elected
President of the European Young Bar Association (EYBA) it was
my pleasure to be invited to the annual Meeting of German Young
Lawyers Forum in Munich. It was a greater
pleasure to be advised
that the Forum had decided to join EYBA and
participate in its activities on behalf of its members. I would like to thank the
Forum, its Executive, Tanja Irion and Christian Vedder
in particular for their hospitality during my visit. I am
grateful to have had the opportunity to explain more
about EYBA and its activities.
1
What is EYBA?
The EYBA is a non-profit making, multi national young
lawyers organisation representing the interests of over
200,000 young lawyers throughout Europe. It was founded on 23 May 1993 in Prague. It is the first time that
representative young lawyers' groups from around
Europe have joined together.
The EYBA was established to encourage links between
young lawyers throughout Europe and worldwide to
promote their interests and welfare.
Annual General Meetings have been held in Prague,
Amsterdam, Budapest, Copenhagen, Warsaw, Killarney
(Ireland), Portorose (Slovenia), Barcelona and Bologna.
The EYBA formalised informal relationships that existed
between many city young lawyers' groups over a number of years. The fact that members of the EYBA are
generally (but not exclusively) city based rather than
national young lawyers' groups reflects not only those
informal relations but also the fact that the EYBA is a
pan European organisation.
Objectives
• To promote the interests, education and welfare of
young lawyers in Europe,
• To establish social and professi<;>nal relationships
between young lawyers throughout Europe,
• To participate in seminars and conferences on current legal topics organised by member groups and
the EYBA,
• To facilitate the exchange of young lawyers in
Europe,
• To receive information concerning young lawyers at
an European level,
• To have a voice in the EYBA which seeks to influence
policies affecting young lawyers at a European level,
through the organisations like the Council of the
Bars of the European Union (CCBE) and the European Jurists Association,
• To take part in events outside Europe with fellow
young lawyers associations worldwide.
Who can become a member?
Member Groups
Membership of the EYBA is open to any representative
young lawyers association in a city or area within
Europe. Where there is no city or area association a
national (or other) association representing qualified
young lawyers may apply to the Executive for membership. The current annual membership fee is 364 Euros
although this may be waived or reduced in special circumstances upon application to the Treasurer.
Individual membership
This category of membership is available via the EYBA
website wh ich facilitates administration of applications
and payment by credit card. The fee is 80 Euros for
2 years membership.
Members receive the following benefits:
• Membership of and access to the world's largest
young lawyers' network
• The opportunity to attend EYBA events and seminars
along with other members
• Copies of the EUROlawyer magazine delivered direct
• Preferential rates for legal products and services
• News and event details by e-mail
Twinning Programme
The EYBA has established a Twinning programme between member groups that creates links between
groups from Central and Eastern Europe (CEE), Former
Yugoslavian Republic (FYR) and Former Soviet Republies (FSR) and groups from Western Europe. The first
phase of this programme was supported by large scale
funding from the European Commission Phare and Ta-
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04
cis Democracy Programme. 16 groups have participated in the programme since 1995/96. The funding provided enabled lawyers from each of those groups to
participate in seminars, lectures and workshops in the
CEE country. It is hoped that these groups will continue
to develop long term exchanges of lawyers and information between Twinning partners. In addition, the
EYBA encourages and will co-ordinate new Twinning
initiatives between enthusiastic young Bar associations.
Beiträge
Die AdVoice soll eure Interessen widerspiegeln.
Deshalb freuen wir uns immer über Anregungen,
Kritik und vor allem natürlich über Beiträge von
euch. Wenn ihr also ein Thema habt, von dem
ihr glaubt, dass es für andere interessant sein
könnte, schreibt doch einfach einen Artikel für
die AdVoice. Keine Bange, es muss ja nicht
gleich Kisch-Preis-verdächtig sein. Wenn ihr also
Themenvorschläge habt, wendet euch gerne an
Holger Hembach, E-Mail: [email protected].
Telefon 0361/5507455.
1
Seminars
The EYBA organises seminars with member groups
and specific individual events throughout the year. This
allows the members of member groups to meet their
The EUROlawyer
colleagues from other jurisdictions to discuss issues of
lln 1995, the EYBA launched its own journal, the EUROlaw and practice at an international level.
lawyer. Each member group receives an allocation that
Past seminars have included such varied topics as, for
is
then distributed by the individual lawyers of that
example, Multi Disciplinary Partnerships (Latvia), Intergroup.
Individual members receive their own copy dinational Interstate Judicial and Police Co-operation in
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at
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cost to them. EUROlawyer is produced in concriminal Investigations (Ghent) and Environmental Law
junction
with our publishing partner and it is hoped
(Madrid).
EYBA will provide your free copies through the Forum
EYBA assists in providing funding and speakers for
and/or your local group.
member events and has the capacity to source speaThe EUROlawyer is your chance as young lawyers to
kers from academic circles, external NGO's (for examinform and interact with your colleagues in Europe. We
pie the European Commission) and other bodies such
want to hear about issues and debates on which you
as the International Bar Association.
have opinions and wish to receive reports on cases or
EYBA also hosts seminars at its Annual General Meeevents taking place in your city or country. As weil as
ting when seminars are provided relating to three aresubstantive legal issues and professional development
as, Business and Commerce, The Profession and also
matters, the EUROlawyer includes articles on lifestyle
Human Rights and Ethics. Past seminars by academics
issues that impact on young lawyers.
and practitioners have included a comparison of eDo not hesitate to write an article and send it with
commerce across Europe, legal issues relating to the
any illustrations or photographs (colour or black &
expansion of the European Community, International
white) for publication to Editor in Chief Lars Staltze
Arbitration and enforcement of awards to such varied
([email protected]) or the Editor Jacab Federissues as law relating to the theft of art objects.
spiel ([email protected]). Articles can be submitted by e-mail or via the eyba website.
Formation of New Young Lawyers Groups
The Future
One of the positive benefits from the establishment of
J
1
the EYBA has been the progress made in setting up
young lawyers' associations in cities and countries
where they had not previously existed before. Young
lawyer groups have also been formed in Albania, Berlin, Latvia, Lithuania, Estonia, Krakow, St. Petersburg,
Warsaw, Lisbon, Yugoslavia, Brno and Siovenia with
EYBA support. EYBA continues to support and assist in
the formation of new lawyers groups particularly in
Eastern Europe.
1
Internet
The EYBA web site (www.eyba.org.) contains relevant
information about the EYBA and its activities, publications, events and membership. In particular information
includes details of EYBA seminars, activities of individual Young Bar members, the EYBA Annual General
Meeting and advice on setting up new groups.
J
I The EYBA is an active and
rapidly developing organisation. Representation of the interests and welfare of
all lawyers and especially young lawyers is essential if
the democracies in their countries are to survive and
thrive. The growth of the EYBA will ensure that young
lawyers' groups in cities and countries across Europe
are able to stand independently; that they can support
and advise their members; and that they can actively
participate in the process of legal reform.
In recognition of that I hope to see excellent participation from the Forum and you its members in the years to
come.
If you would like to know more about the EYBA please
contact us via the eyba website www.eyba.org or by
e-mail [email protected].
John Farrell, EYBA President
Kennedys Solicitors, London
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für €149*!
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Start-Up hält Ihnen von Anfang an den Rücken frei!
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63849 Leidersbach ·freecall 0800/RENOSTAR . 0800173'667827 . [email protected]
t he m a
06
Internationales Networking made by AIJA
Die AIJA - Association Internationale des Jeunes Avocats - ist die einzige internationale Anwaltsorganisation, die sich ausschließlich an junge Kollegen wendet.
Bei der AIJA ist man jung bis zum 45. Lebensjahr. Die
AIJA hat Mitglieder aus mehr als 80 Ländern. Unter
den Mitgliedern befinden sich Kollegen mit nur kurzer
Berufserfahrung, aber auch Kollegen, die auf weit mehr
als zehn Jahre Berufserfahrung zurückblicken können.
Die AIJA - oder besser ihre Mitglieder - organisieren
Seminare, Workshops und Law Courses zu unterschiedlichen Themen. Diese Fachveranstaltungen werden vorbereitet in den einzelnen Commissions, von
denen es derzeit 24 gibt. Seminarveranstaltungen der
AIJA werden inhaltlich und organisatorisch von Mitgliedern persönlich gestaltet. Jeder, der eine Veranstaltung
organisiert, fühlt sich als Gastgeber. Das unterscheidet
die AIJA von vielen anderen Anwaltsorganisationen. Die
offiziellen Sprachen der AIJA sind englisch und französisch, wobei englisch vor allem bei den Fachveranstaltungen sehr im Vordergrund steht. Wir Deutschen sind
eine der am stärksten vertretenen Nationen, die mit Adi
Setter auch den letztjährigen Präsidenten gestellt haben.
Lissabon war vom 27. bis 31. August 2002 Gastgeber
der diesjährigen Konferenz. Rund 500 Mitglieder hatten
sich eingefunden und Deutschland war hinter den
gastgebenden Portugiesen mit rund 50 Teilnehmern
die stärkste Gruppe. Für "erfahrene AIJAisten" sind
AIJA-Veranstaltungen - vor allem die Jahreskonferenz
- die Möglichkeit zum fachlichen Austausch und Meeting Friends. Für First Timers ist es der fachliche Austausch und Making Friends. Beides, die fachliche Arbeit und die persönliche Verbundenheit der Mitglieder
untereinander machen den berühmten "AIJA-Spirit"
aus, der sich schlecht beschreiben lässt - man muss
ihn erlebt haben.
Workshops fanden in Lissabon statt zu folgenden Themen:
- Recognition and enforcement of foreign judgements
- Regulation of the New Capital of the Information Society
- Transportation and Management of Hazardous
Waste
- Discussion of the Enron Case
- Vertical Restraints: Do's and Don'ts in Antitrust
- Dealing with Risks in M&A Transactions
- Dispute Resolution and the Internet
- Comparison and Harmonisation of Anti-doping rules
- An Introduction to Initial Public Offering (IPO)
- The Rights to Life from Conception to the Grave
- Money Laundering
Zu den Workshops wird und wurde ein Fragenkatalog
erarbeitet, der jeweils unter dem Blickwinkel eines na-
tionalen Rechtssystems zu beantworten ist. Hierdurch
ergibt sich die Möglichkeit eines übersichtlichen und
präzisen Rechtsvergleiches. Sämtliche Reports werden
den Teilnehmern auf einer CD gebrannt als Tagungsunterlage ausgehändigt. Regelmäßig sind die Workshops
aber nicht (nur) rechtsvergleichend, sondern die Erarbeitung eines Themas im internationalen Blickwinkel
unter Einbeziehung eines Vertreters aus der Wirtschaft,
der Verwaltung oder der Politik ist das Ziel. Den Teilnehmern wird ermöglicht, internationale Strömungen
und Tendenzen zu erkennen: So steckt z.B. Online
Arbitration in Deutschland noch in den Kinderschuhen,
während sie in anderen Ländern, z.B. Großbritannien,
bereits praktiziert wird. Aktuelle Fälle wie z.B. Enron erhalten eine internationale Dimension. Zukünftige Entwicklungen lassen sich so besser absehen. Die so erlebte Herangehensweise anderer Rechtssysteme hilft,
eigene Probleme aus einem anderen Blickwinkel zu sehen und zu lösen.
Die AIJA verliert durch ihre Altersbegrenzung jährlich
Mitglieder, diese Altersbegrenzung hat aber den
Charme, dass es Erbhöfe nicht gibt, so dass es nicht
all zu schwer ist, (fachliche) Verantwortung zu übernehmen.
Das ist die eine Seite des AIJA-Spirits. Eine andere
Seite ist der persönliche Kontakt zu Kollegen aus anderen Ländern. Die AIJA macht es einem leicht. So gab
es auch in Lissabon ein Social Program, für das den
Gastgebern zu danken ist. Die Eröffnungszeremonie
fand im Jeronimos Monastery statt mit einem Gitarrenkonzert in überwältigender Atmosphäre. Lissabon wurde kennen gelernt durch einen Nachmittag in der
Stadt. Kleinere Gruppen mussten Aufgaben zu wichtigen und weniger wichtigen Eigenheiten der Stadt beantworten. Die Lösung gab es dann am Abend in einer
mittelalterlichen Anlage mit wunderbarem Blick über
Lissabon.
Eine Besonderheit der AIJA ist die Home Hospitality:
Ortsansässige Kollegen laden eine kleinere Gruppe
von AIJA-Teilnehmern zu sich nach Hause zum Abendessen ein. Es sind dies zumeist wundervolle Abende
mit dem Reiz des Ungewissen, denn weder kennt der
Gastgeber seine Gäste noch kennen die Gäste den
Gastgeber. Den Abschluss machte ein Galadiner unter
dem Motto "Black and White".
Die Konferenz in Lissabon bot also wieder einmal neben der Gelegenheit des fachlichen Austausches die
Möglichkeit, ein persönliches internationales Network
aufzubauen. Die AIJA bereichert hiermit nicht nur den
persönlichen Horizont, sondern auch die tagtägliche
Arbeit. Von den bestehenden Akquisitionsmöglichkeiten
abgesehen, wird der Zutritt zu internationalem Wissen
ermöglicht: Die Fragen nach den Kosten eines Rechtsstreits in Frankreich, nach den Formalitäten für den
Verkauf einer Eigentumswohnung in der Schweiz oder
der Gründung einer GmbH in Dänemark und und und
lassen sich für den Mandanten leicht, schnell und kostengünstig mit einem Griff zum Telefon beantworten.
t he m a
07
Die Kombination aus hochqualifizierter juristischer Arbeit und dem persönlichen Kontakt mit Kollegen aus
anderen Ländern gepaart mit viel Spaß machen den
AIJA-Spirit aus.
Informationen zur AIJA gibt es unter www.aija.org und
zur persönlichen Teilnahme sei z.B. empfohlen das Seminar in Amsterdam vom 10. bis 12. Oktober 2002 zu
"Internet Banking and Securities Trading, das Executive
Committee Meeting (bei dem auch die Commission tagen und die zukünftige inhaltliche Arbeit besprechen
wird) in Santiago de Chile vom 21. bis 23. November
2002, ein Ski-Seminar nächstes Jahr in Val d'lsere
oder das Seminar "Competition Law for the Global
Community: International Seminar of Antitrust" vom
27 Februar bis 1. März 2003 in Wien mit der Möglichkeit des Besuches des Juristenballes.
In diesem Sinne a bientöt and see you.
Ansprechpartner für die AIJA in Deutschland ist der
Nationale Vizepräsident
Dr. Thomas Miller,
Rechtsanwälte Hölters & Elsing,
Kurfürstendamm 185,
10707 Berlin,
Tel. 030/8857420,
Fax: 030/88574220
E-Mail: [email protected]
Forum goes international
Aufgrund der Tatsache, dass nach wie
vor die jeweiligen nationalen Märkte zusammenwachsen, ist es
auch für die nationalen
Anwälte von Bedeutung, jedenfalls internationale Kontakte zu
generieren, um Mandate mit internationalem Bezug abwickeln
zu können. In diesem
Zusammenhang ist ebenfalls von Bedeutung, dass die
Mitgliedstaaten der EU "aus Brüssel" insbesondere
Richtlinienrecht umzusetzen haben, was keinesfalls zu
einem absolut gleich lautenden nationalen Recht führt,
sondern die jeweiligen nationalen Befindlichkeiten
müssen auf das umzusetzende Recht Einfluss nehmen.
Vor diesem Hintergrund wurde im April diesen Jahres
vom Geschäftsführenden Ausschuss im Beschlussweg
ein Beauftragter für Internationales eingesetzt.
Diese Aufgabe habe ich gerne übernommen. Zu meiner
Person ist zunächst zu sagen, dass ich durch meine Interessen - auch durch Studien in den Niederlanden,
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der Schweiz und den USA - international ausgerichtet
bin.
Zu Beginn meiner Tätigkeit wurden zunächst bereits
bestehende Kontakte zu internationalen Organisationen
von jungen Anwälten vertieft und ausgebaut.
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen junger Anwälte
European Young Bar Association (EYBA)
Anfang Mai nahm ich für das Forum am "Annual General Meeting" der EYB.A. (European Young Bar Association) teil (Internet: www.eyba.org). Die EYBA ist eine
multinational ausgerichtete Organisation junger Anwälte, die sich als Interessenvertreterin der Anliegen
insbesondere junger Anwälte versteht, ein europaweites Netzwerk aufbaut, Seminare veranstaltet sowie Mitgliedern bei der Suche nach geeigneten Referenten
hilft und den Austausch von jungen Anwälten auch
durch die Vermittlung von "Austauschstellen" fördert.
Besonders interessant war die Möglichkeit, mit jungen
Anwälten aus den unterschiedlichsten Rechtskreisen
Gespräche zu führen und so einen regen Austausch
zu starten. Vertreten waren Anwälte von Portugal bis
Litauen, von Italien bis Schottland; auch eine australische Kollegin nahm an dem Meeting teil.
Neben dem persönlichen Kontakt wurden auch Fachvorträge angeboten, die überaus interessant waren.
Hervorzuheben ist der Vortrag über die Umsetzung der
RL 99/44 EG in Italien. Die vorgenannte Richtlinie
führte in Deutschland zur Revision des Schuldrechts.
Interessant war insbesondere die Art der Implementierung der Verbraucherrechte in das italienische Rechtssystem. Vieles ist aufgrund der vorgegebenen Mindeststandards ähnlich, im Detail jedoch von den deutschen
Regelungen teilweise verschieden.
Anlässlich des "General Meetings" wurden Gespräche
mit dem Präsidenten der EYBA, John Farell, geführt, die
dazu führten, dass beiderseits ein großes Interesse besteht, enger zusammenzuarbeiten. John wird die EYBA
in dieser Ausgabe selbst vorstellen.
Bereits zum Deutschen Anwaltstag in München konnte
ich die ersten Erfahrungen, Ergebnisse und weitere
Vorhaben dem Forum präsentieren. Ebenfalls konnte
John Farell unserer Einladung folgen und stellte anhand einer Internetpräsentation, die von Martin Lang
begleitet wurde, die EYBA vor.
Auf der Mitgliederversammlung wurde sodann beschlossen, dass das Forum Mitglied der EYBA wird,
was nun auch umgesetzt wurde. Das Forum kann also
für Euch über die EYBA internationale Kontakte herstellen und Anfragen bearbeiten. Zudem kann für Euch
das Magazin der EYBA, der EUROLAWYER Zur Verfügung gestellt werden.
Association Internationale des Jeunes Avocats (AIJA)
Ebenfalls konnte der Kontakt zur AIJA Association Internationale des Jeunes Avocats - einer internationalen
Anwaltsorganisation, welche sich ebenfalls ausschließ-
lich an junge Kollegen wendet, vertieft werden. Bei der
AIJA ist man jung bis zum 45. Lebensjahr. Die AIJA hat
Mitglieder aus mehr als 80 Ländern. Auch mit der AIJA,
die in dieser Ausgabe der AdVoice durch Herrn Kollegen Dr. Miller vorgestellt wird, ist eine weiter gehende
Zusammenarbeit geplant.
Anlässlich des XVIII. Forums "Erfolgreicher Einstieg in
den Anwaltsberuf" ist geplant, sowohl Vertreter der
EYBA als auch der AIJA einzuladen, damit diese Euch
die jeweilige Organisation vorstellen können.
Weitere Vorhaben
Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft "Internationaler Rechtsverkehr" wurde mit Herrn Kollegen Dr. Friedrich Graf von Westphalen und Frau Dr. Ahlers vom DAV
ein Seminar "Das Internationale Mandat - Einführung
in die Praxis des deutschen, englischen und französischen Vertragsrechts" speziell für "Einsteiger" in diese
Materie zusammengestellt und am 27.9.2002-28.9.2002
durchgeführt.
Über den Verlauf des Seminares werde ich berichten.
Es ist geplant, weitere Seminare mit internationalem
Bezug insbesondere für Einsteiger in die jeweilige Materie zu gestalten und durchzuführen.
Ebenfalls wird geplant, gemeinsam mit den vorgenannten internationalen Organisationen Veranstaltungen
speziell für junge Anwälte durchzuführen und einen
Beitrag zu den anstehenden Aufgaben im internationalen Bereich auch für deutsche Anwälte zu leisten.
Auf unserer Internetseite (www.dav-forum.de) werden
zukünftig auch europarechtliche Inhalte eingestellt, sodass ihr dort auch fach bezogene Informationen abrufen könnt.
1
Ausblick
Die Internationalisierung auch der anwaltlichen Tätigkeit und Beratung wird nicht kommen - sie ist bereits
seit langer Zeit da. Die Vorstellung, dass mit europäischem Recht "nur die in Brüssel" zu tun haben, ist daher eine Illusion.
Gerade auch der Anwalt, der national ausgerichtet ist,
hat spätestens durch die Einführung der Schuldrechtsreform bemerkt, dass insbesondere das Europarecht
die entscheidende Rechtsquelle für nationales Recht
geworden ist.
Das Forum Junge Anwaltschaft verfolgt daher auch das
Ziel, euch die Auswirkungen dieser Entwicklungen nahe zu bringen. Dies soll einhergehen mit der Schaffung
von Möglichkeiten, europaweit Kontakte zu knüpfen
und Informationen über aktuelle Entwicklungen bereitzustellen.
Gerne nehme ich Anregungen, Kritik und Anliegen
von Euch zum Anlass, die Möglichkeiten meiner Tätigkeit weiter auszuschöpfen. Bitte maildet Euch bei
[email protected], damit ein hohes Maß an Interaktion stattfinden kann.
Rechtsanwalt Christian Vedder
Borken
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Nicht ohne meine Tochter Anwälte in Fällen
internationaler Kindesentführung
In meiner Praxis bearbeite ich u.a. schwerpunktmäßig
"internationales Kindschaftsrecht"; dabei handelt es
sich vor allem um Kindesentführungsfälle, meist nach
dem Haager Abkommen von 1980 (u.a. zu finden auf
der website www.hcch.net). Das ist ein kleines Spezialgebiet, aber mit wachsender Tendenz.
Wie das bei Schwerpunkten so ist: Früher hatte ich
mich kaum dafür interessiert, bis plötzlich der erste
Mandant vor der Tür stand; ich musste mich rasch einarbeiten (und dann ging's los; nach neun Tagen der
zweite, dann der dritte usw.).
Diese Mandate können erhebliches Kopfzerbrechen
machen, einerseits wegen der rechtlichen Besonderheiten, wegen des massiven Zeitdrucks, unter dem
man arbeiten muss, vor allem aber wegen der Notwendigkeit der Tätigkeit in weit entfernten Ländern, der Anforderungen an Tätigkeiten in anderen Sprachen, anderen Rechtskulturen und vor allem anderer Rechtsmentalität.
Früher musste man z.B. bei Entführung eines Kindes
aus Deutschland irgendwohin ins Ausland dort nach
Ortsrecht vorgehen, man musste dort Anwälte suchen
usw., ein oft sinnloses, äußerst schwieriges Unterfangen, bei dem der deutsche Antragsteller zudem auf
massive Vorbehalte gegen Ausländer stoßen konnte,
wenn der Antragsgegner dort heimisch war.
Das hat sich mit dem Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
von 1980 geändert. In ca. 54 Ländern gelten identische
Rechtsvorschriften, eben die des Abkommens; damit ist
vieles leichter geworden, wenn auch weiter große Probleme bestehen.
Man kann vielleicht versuchen, diese Fälle ohne diese
zusätzlichen Kompetenzen - Sprache, Kooperation mit
Anwälten im Ausland, Berücksichtigung der gänzlich
anders gelagerten Mentalität von Anwälten und Richtern in anderen Ländern - zu bearbeiten; es hat sich
für mich aber gezeigt, dass der Erfolg meist erst dann
eintritt, wenn man diese Kompetenzen hat und auch
bereit ist, sich in ausländische Verfahren "hineinzuknien", und den schwierigen Weg, mit ausländischen
Anwälten zu arbeiten, nicht ablehnt.
Misserfolge sind vorprogrammiert, wenn der Anwalt "in
der Hand unbekannter Dritter im Ausland" ist, um es
einmal so auszudrücken.
Man muss, will man internationale Kindschaftssachen
lösen, auf diesem Gebiet regelmäßig mit ausländischen
Anwälten zusammenarbeiten, man muss solche vor Ort
finden, mit ihnen kommunizieren und gemeinsam Lösungen finden, man muss alles, einschließlich der Gebührenvereinbarungen mit ihnen abwickeln usw.
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Das ganze Ausmaß dieser Probleme wurde mir bei
meiner Arbeit deshalb deutlich, weil ich bei solchen
Mandaten immer wieder an "eine Mauer" stieß, wenn
ich "nur" schrieb, telefonierte und mailte; die von mir
angeschriebenen Anwälte im Ausland taten oft nicht
das, was sie tun sollten; wurde einmal jemand tätig,
dann erwies es sich gleichwohl als schwierig, im Ausland bei Gericht etwas zu erreichen, obwohl es sich
um klare Fälle zu handeln schien.
Erst die Methode, sich selbst vor Ort von der Kompetenz des Anwalts zu überzeugen und vor Gericht selbst
aufzutreten, als "Mitarbeiter" des ausländischen Anwalts, ggf. als "expert witness", soweit es um Gerichte
in USA ging, brachte hier Erfolg.
Also der Reihe nach: Fälle von int. Kindesentführung,
im amerikanischen Fachjargon (wo es das Problem
schon seit Jahrzehnten bei Entführungen von einem
Bundesstaat zum anderen gab) knapp "ipca" genannt
(das sind die Anfangsbuchstaben von "international
parental child abduction") weisen viele Besonderheiten
auf; dem Opfer, vor allem der Mutter, wird viel Sympathie entgegengebracht; manchmal wird das eine oder
andere für eine Mutter, die das Opfer einer Entführung
wurde, rechtlich "möglich gemacht", das sonst nicht
oder kaum möglich wäre.
Väter-Entführer werden oft mit besonderer Härte verfolgt.
Fälle von Kindesentführung genießen "hohe Publizität";
der Anwalt sollte allerdings Publizität meiden, weil Berichterstattung die Verhandlungsspielräume einengt
und aus anderen Gründen.
Wer mit Mandaten auf dem Gebiet der Rückführung
entführter Kinder erfolgreich sein will, muss in der Lage
sein,
- das entführte Kind zu finden,
- am Ort, an dem sich Entführer und Kind aufhalten,
einen geeigneten Anwalt zu finden
- und dann dort mit dessen Hilfe rasch die nötigen
rechtlichen Schritte zu ergreifen.
In aller Klarheit: Eine Rückentführung kommt für mich
nicht in Betracht; es gibt Detektive, Schlepper, die das
für sechsstellige Honorare anbieten. Ich lehne das strikt
ab. Eine Rückentführung, oft strafbar nach dem dort
geltenden Recht, führt häufig zu schwersten Risiken für
das Kind und alle Beteiligten; es ist bei den meisten Fällen auch nicht nötig (in manchen nichtwestlichen ländern kann allerdings eine Rückentführung mit List das
einzige Mittel sein, weil dort keine rechtliche Rückführungsmöglichkeit zur Verfügung steht), weil längst ein
bewährtes Instrumentarium zur Verfügung steht.
Es kann allenfalls nötig sein, einen Detektiv einzuschalten, um den Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln;
aber das ist häufig nicht nötig, wenn man mit Umsicht
alle vorhandenen Informationen auswertet.
Im Folgenden konzentriere ich mich auf deutsch-amerikanische bzw. amerikanisch-deutsche Entführungsfälle;
diese stellen statistisch (viele Fälle tauchen nie in einer
Statistik auf) die größte Zahl von Entführungen weltweit
dar, und zwar in beiden Richtungen.
Früher waren es vor allem amerikanische Soldaten, die
während ihres Aufenthalts in Deutschland Deutsche
heirateten (und die damit das Gros der ca. 4.000
deutsch-amerikanischen Eheschließungen darstellten).
Dann nach Ende der Dienstzeit zogen sie meist in die
USA, wo sich manche deutsche Mutter nicht zurechtfand oder dann, wenn die Bindung scheiterte, mit ihrem Kind "die Heimreise antrat" .
Nun sind es, bei nahezu unverändert 4.000 deutschamerikanischen Heiraten pro Jahr, nun wohl vor allem
Touristen und Geschäftsleute beider Länder, die sich
hier oder da treffen und dann heiraten, und, im Fall
des Scheiterns der Beziehung, dann das heimatliche
Ufer anstreben.
In beiden Richtungen funktioniert das Haager Abkommen generell, in Deutschland zu "niedrigen Preisen",
in den USA sind schon viele Rückführungen an den
nötigen horrenden Rechtsanwaltshonoraren gescheitert.
1. Das Problem: Wie finde ich das entführte Kind?
Der Mandant/die Mandantin, dessen/deren Kind vom
Partner ins Ausland entführt wurde, weiß meist nicht,
wo sich dieser andere Elternteil befindet. Er ist "einfach
weg"; meist finden sich Hinweise auf die Abreise, seiten einer auf das Ziel der Reise mit dem Kind.
Typischerweise werden Kinder kurz vor der erwarteten
negativen Entscheidung über das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht entführt, ggf. früher, in der heißen Phase des Streits, oder, gelegentlich, nach der
Sorgerechtsentscheidung, nach mehreren Besuchen,
wenn der Entführer/die Entführerin die dauerhafte Entfremdung vom Kind befürchtet.
Für die Suche nach dem Kind müssen sorgfältig alle
vorhandenen Informationen gesammelt werden; häufig
kehrt ein Ausländer an seinen Heimatort zurück; oder
das Opfer der Entführung weiß, dass er immer schon
nach X in Land Y wollte.
Das ist auch zu berücksichtigen, wenn es sich um Entführungsfälle unter Deutschen oder Angehörigen desselben Staates handelt; dann spielt die Phantasie eine
Rolle, es locken geheimnisvolle Länder wie Paraguay,
das als rechtlos gilt, es aber nicht unbedingt ist, oder
Inseln des Südpazifik, je nach Geldbeutel.
Fast immer erwies sich bisher, dass das Opfer der Entführung eigentlich alle Informationen in der Hand hielt,
sie aber nicht "richtig zusammensetzen konnte".
Dann kann der erfahrene Anwalt durch richtiges Fragen und durch gezielte Suche weiterkommen; er kann
mit Sachverstand u.U. erkennen, ob eine gelegte Spur
möglicherweise falsch ist, er kann geeignete Schritte
vorschlagen, wo man zuerst ansetzen kann.
Auch das Internet bietet Recherche-Möglichkeiten,
Nachsendeaufträge an die Post, Informationen gemeinsamer Bekannter usw. Der Ort, von dem aus per Handy
telefoniert wird, kann ermittelt werden usw.
Gibt es keinerlei Anhaltspunkte, wohin sich der Entführer gewandt haben könnte, dann muss man an eine
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Strafanzeige und an enge Zusammenarbeit mit Kripo
(Vermisstendezernat) und Staatsanwaltschaft denken,
aber das braucht u.U. viel Zeit; so dauert es beispielsweise meist Wochen, bis die Polizei ermittelt hat, ob jemand an Bord eines bestimmten Fluges war.
Eine Rolle spielt auch das Motiv der Entführung; einige
entführen das eigene Kind aus der Obhut des anderen
Elternteils, um den anderen zu "bestrafen", z.B. für die
Beendigung der Beziehung, für die Aufnahme einer
neuen Beziehung; andere meinen das Kind "retten zu
müssen".
All dies und mehr muss der Anwalt berücksichtigen,
wenn er nach dem Aufenthaltsort des Kindes und des
Enführers/der Entführerin sucht.
Dabei sind die Ermittlungsmöglichkeiten im Ausland
nicht so gering, wie man vielleicht annehmen möchte;
in den USA z.B. gibt es zwar kein Einwohnermeldeamt
und kein Meldesystem deutschen Musters, aber es gibt
andere ,,Adressensammler", es gibt Spuren, die der
hinterlässt, der in die USA zieht und dort arbeitet oder
sich nur niederlässt und mit Kreditkarten bezahlt.
Bisher hat sich kaum jemand mit einem Kind dauerhaft
verbergen können, jedenfalls nicht in den USA oder
Kanada. Erfolgreiches Verbergen setzt grundsätzlich
Kooperation mit Behörden voraus, und das klappt allemal, wenn überhaupt "zuhause" eher als anderswo in
einem Land, dessen Sitten, Gebräuche und Rechtsregeln man nicht kennt.
Für das Suchen nach Menschen, die nicht gefunden
werden wollen, gibt es Hilfsmittel, ein Fachbuch für die
Verhältnisse in USA hat den anschaulichen Titel "How
to locate anyone anywhere".
2. Wie finde ich einen geeigneten Anwalt im Ausland?
Das ist wohl meist die schwierigste aller Fragen, und
wenn es auch nicht schwer ist, in einem Dorf oder einer beliebigen Stadt in den USA einen Anwalt zu finden, einschließlich seiner Spezialisierung, so ist doch
der deutsche Anwalt dann überfordert, wenn er die
Kompetenz eines ausländischen Anwalts einschätzen
soll.
Verzeichnisse werden zwar bei vielen Stellen geführt,
im Internet bei Martindale und Westlaw, bei den deutschen Auslandsvertretungen und den Handelskammern, oft auch mit der Angabe von Fachgebieten. Aber
wenn man dann den Anwalt für Familienrecht in X-city
an der Strippe hat - wie findet man heraus, ob der
kompetent ist? Das ist noch um vieles schwieriger, als
wenn man einen anderen Anwalt irgendwo in Deutschland suchte.
Mit dieser Frage sind die meisten Anwälte überfordert,
selbst wenn sie perfekt Englisch sprechen.
Man muss schon anwaltliche Erfahrung in den USA haben, um Anwälte nach Vorinformation etwa über die
Größe der Sozietät, nach Briefkopf, nach Auftreten oder
nach einem Verzeichnis dann am Telefon beurteilen zu
können; das ist sehr schwer; zu unterschiedlich sind
dort die Bräuche und Gepflogenheiten; kaum jemand,
den man anspricht, würde ein Mandat, das aus dem
Ausland kommt, ablehnen; man kann eigentlich - nach
vielen Anbahnungsversuchen in den unterschiedlichsten Bundesstaaten der USA nur sagen, dass eine Empfehlung eines amerikanischen Fachmannes für diese
Fragen wichtiger ist als alles andere. Es gibt auch einige Verbände, die auf familienrechtlichem Gebiet tätig
sind.
Aber auch Empfehlungen garantieren den Erfolg nicht;
dann muss man wieder von vorne anfangen.
In der Praxis hat es sich bewährt, dem in Betracht gezogenen amerikanischen Anwalt ein konkretes Angebot
zu machen:
Man schildere ihm zuerst schriftlich den Fall mit den
wichtigsten Details und Beweismitteln und biete ihm an,
ihm die eigentlich von ihm anzufertigenden Schriftstücke, Antragsschriften und eidesstattliche Versicherungen zur Verfügung zu stellen.
Das ist nicht so unmöglich wie es klingt, denn die Antragsschriften nach dem Haager Abkommen sind
selbst für den amerikanischen Familienrechtier "exotisch"; er holt sie sich im Bedarfsfall aus der Fachliteratur, einer Veröffentlichung der Standesorganisation
(ABA), ggf. aus dem Internet, und das kann der Englisch sprechende deutsche Anwalt, der sich einarbeitet,
in gleicher Weise.
Dann braucht der Amerikaner nur noch winzige Details,
z.B. prozessrechtliche Erfordernisse seines Staates anzufügen, und die Sache ist fertig.
Ein solches Angebot ist für einen amerikanischen Anwalt vielleicht nicht gerade üblich; ich habe aber damit
gute Erfahrungen gemacht.
Einer erklärte mir: "I don't think this will work, but I will
file it anyway" (ich glaube nicht, dass dies funktionieren wird, ich reiche es aber dennoch ein").
Es funktionierte auch in seinem Fall, zu seiner eigenen
Verblüffung, was dann zu guter Zusammenarbeit nach
diesem Fall führte.
Mit dieser Hilfe ist für den Amerikaner die Sache überschaubarer; wenn dann auch noch der Vorschuss bei
ihm eingeht oder zum ersten Gespräch bzw. dem Termin mitgebracht wird, dann "klappt die Sache".
Man muss freilich bei Telefonaten, ggf. bei einem Besuch sich davon überzeugen, dass der Mann/die Frau
für diese Zusammenarbeit im konkreten Fall geeignet
ist und dass es keine Probleme gibt.
3. Wie ergreift man die nötigen Schritte zur
rechtlichen Rückführung des Kindes?
Nach dem Haager Abkommen sind die wesentlichen
Schritte zur Rückführung eines Kindes:
die Erwirkung der Rückführungsentscheidung im
Entführerstaat zu treffen,
- "zuhause", also im Staat des Opfers, kann allenfalls
ein Antrag nach Art.15 HA, eine Rechtswidrigkeitsbescheinigung nötig sein.
Es ist deshalb das Hauptaugenmerk auf die Einleitung
des Verfahrens im Ausland, in den USA, zu richten.
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Während das deutsche Verfahren bei aller Beschleunigung eher schwerfällig (aber auch genauer und gründlicher) ist, und die im Abkommen vorgesehenen 6 Wochen bis zur rechtskräftigen Endentscheidung kaum je
eingehalten werden, geht es in den USA in der Regel
schneller (wenn auch empfindlich teurer).
Wird ein Kind nach Deutschland entführt, schreibt der
Generalbundesanwalt dem Entführer einen Brief und
fordert zur Rückgabe auf. Dann wird ein Antrag beim
zuständigen Familiengericht gestellt, es muss die Spezialzuständigkeit - nur ein Familiengericht pro OLG-Bezirk - beachtet werden.
Das Gericht stellt die Antragsschrift zu, wartet die Erwiderung (wenn auch mit knapper Frist) ab, holt u.U. einen Bericht des Jugendamtes ein, terminiert, hört an,
ermittelt und entscheidet.
Demgegenüber "schlagen amerikanische Gerichte hart
zu"; sie arbeiten regelmäßig mit einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe (emergency injunction), die sofort vollstreckt wird; das rechtliche Gehör wird dann
nachgeholt, und zwar im Rahmen einer Hauptverhandlung, die auf ein Datum innerhalb von 3-5 Tagen, je
nach Bundesstaat, nach der Vollstreckung der Herausgabe, angesetzt wird; das ist für Deutsche ein "mörderisches Tempo".
In dieser Hauptverhandlung ("full trial") wird regelmäßig
dann entschieden, allenfalls ausgesetzt und dann, wie
ich es mehrfach erlebt habe, den Parteien mit klaren
Worten empfohlen, innerhalb von 24 Stunden mit ei-
nem ausgehandelten Vergleich zur Beurkundung wiederzukommen; und das geschieht dann auch!
Typischerweise sollte der deutsche Anwalt mit dem
Mandanten/der Mandantin in die USA reisen, wenn alle
Texte vorbereitet und übermittelt sind; die Anwesenheit
des Opfers im Verfahren ist von größter Bedeutung, in
den USA im Verfahren ohnehin unverzichtbar; der Anwalt kann sich einen persönlichen Eindruck von der
Mandantschaft verschaffen und umgekehrt, der Mandant kann persönliche Erklärungen abgeben, eidesstattliche Versicherungen abgeben, an ihn/sie ist das
Kind herauszugeben usw.
Was diese Verfahren dann entscheidet, ist häufig
- mindestens in mittleren und kleinen Städten - das
Ansehen des Anwalts bei Gericht.
So habe ich es mehrfach erlebt, dass das Gericht beim
"persönlichen Einreichen" der Antragsschrift diese nicht
einmal las, sondern sozusagen "ungesehen" zustimmend zur Kenntnis nahm und sofort positiv entschied;
das bedeutet, da in den USA der Anwalt regelmäßig
das zu unterschreibende Urteil gleich mitbringt (!), dass
im Rahmen eines Besuches von 20-30 Minuten im
Richterzimmer die Herausgabeverfügung gleich erlassen (und gesiegelt) wird. Eine Geschäftsstelle in unserem Sinne ist häufig nicht beteiligt, der Anwalt nimmt
die Herausgabeverfügung dann wieder mit und geht
wegen der Vollstreckung zum Sheriff, denn Gerichtsvollzieher gibt es in den USA nicht.
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Dann - also im Fall des Erfolgs der Vollstreckung wird dem Opfer der Entführung aufgegeben, den Gerichtsbezirk nicht zu verlassen und die Hauptverhandlung abzuwarten; die findet dann 3-5 Tage später statt.
Dann läuft "das volle Programm ab", d.h. beide Parteien
nehmen anwaltlich vertreten oder nicht zur Sache ausführlich Stellung, die Anwälte rufen die Parteien in den
Zeugenstand, ggf. auch Dritte, z.B. einen Fachmann für
Entführungsrecht, und dann zeichnet sich meist für das
Gericht ab, ob der Rückführungsanspruch wohl begründet ist oder nicht.
Ist der Rückführungsanspruch begründet, dann bringt
das der Richter, dem eine solche Eilsache seinen Terminplan durcheinanderbringt, auch klar zum Ausdruck;
ich habe es mehrfach erlebt, dass er dann sagt "I have
had enough" und den Parteien und ihren Anwälten aufgibt, am nächsten Tag mit einem ausgehandelten Vergleich wiederzukommen.
Das geschieht dann auch in der Regel, denn mit "seinem Richter" verscherzt es man sich in den USA genausowenig wie bei uns.
Eine solche Vereinbarung klärt dann regelmäßig die
Rückführung, die Kosten, die Modalitäten usw. Würde
streitig entschieden und würde noch eine Vollstreckung
nötig sein, würde wiederum der Sheriff bemüht.
_I Kosten?
Bei Gericht fällt in den USA in der Regel nur eine so
genannte filing fee, eine Einreichungsgebühr, an, die
gering ist. Auch die Gebühren für eine Hauptverhandlung sind gering.
Hauptproblem sind die Anwaltskosten, die entweder
pauschal vorab oder als Vorschuss auf eine Zeithonorarvereinbarung bezahlt werden müssen. Da der amerikanische Anwalt zur Niederlegung des Mandats eine
gerichtliche Genehmigung braucht, werden Vorschüsse
eher hoch angesetzt.
Spezialisten verlangen oft hohe Sonderhonorare.
J 4.
Besondere Probleme
1 Dennoch treten trotz dieses hier nur knapp skizzierten
Verfahrens immer wieder Komplikationen und Probleme
auf, die letztlich wohl auf Unterschiede in der Mentalität
zurückzuführen sind, auch auf massive Vorurteile, die
mancherorts bestehen.
Auch ist der amerikanische Prozess nicht mit dem zu
vergleichen, was uns zahlreiche Spielfilme zeigen; es
gibt viele Möglichkeiten zu scheitern, und in einer
höchstpersönlichen Sache, wie es Kindschaftssachen
regelmäßig sind, sind auch die Risiken ganz erheblich.
Das entscheidende Element für den Erfolg sehe ich
darin, wie stets seriös und gewissenhaft alle Schritte,
insbesondere die Antragsschriften, vorzubereiten und
alles abzuklären, was den Prozesserfolg beeinträchtigen kann; ob Vater oder Mutter, Rasse oder Nationalität, das alles spielt in amerikanischen Verfahren meist
keine Rolle; die nackten "facts", die nach dem Haager
Abkommen nötig sind, rechtswidrige Verbringung des
Kindes ins Ausland, wobei die Rechtswidrigkeit in der
Verletzung des Sorgerechts des anderen Elternteils
(auch des gemeinsamen Sorgerechts) besteht, Fehlen
einer Zustimmung - das war's dann meistens auch
schon.
Das bedeutet, dass der Anwalt in der Verteidigerposition nur wenige Argumente zur Verfügung hat; langwierige Erörterungen von Art.13 b HA sind in den USA seiten, in Deutschland sind sie die Regel.
Eine Aussetzung der Erstentscheidung bis zur Entscheidung des Rechtsmittels ist in den USA selten, in
Deutschland ist das die Regel.
Die Liste der Unterschiede ließe sich fortsetzen, und
natürlich bestehen auch im übrigen Familienrecht große Unterschiede zwischen den beiden Ländern, wenn
auch nicht im Rückführungsrecht; in beiden Ländern
(und in den zahlreichen weiteren westlichen Ländern,
in denen das Haager Abkommen gilt) gelten dieselben
Texte.
Weil aber die einzelnen Bundesstaaten der USA internationale Abkommen meist nicht kennen und zögern
würden, diese anzuwenden, hat der US-Gesetzgeber
das ganze Haager Abkommen in die §§ 16.000 ff.
U.S.C. (United States Code) hineingeschrieben; damit
handelt es sich um US-Bundesrecht, von Federal
Courts wie von State Courts unmittelbar anzuwenden.
Dazu kommen aber die Besonderheiten, dass man problemlos mit den Amerikanern kommunizieren muss;
das setzt exzellente Sprachkenntnisse ebenso voraus
wie die Bereitschaft, sich auf die amerikanische Mentalität einzustellen. Es würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, die Erfahrungen mit dieser Mentalität
darzustellen; nüchterne Sachlichkeit und Professionalität gehören ebenso zu dieser Mentalität wie die Bereitschaft, Mandanten in Not zu helfen und an aussichtsreichen Mandaten mitzuarbeiten. "Eindeutige Fälle" lassen sich viele Anwälte nicht entgehen; im Übrigen sind
Anwälte hier wie dort Individualisten, die ihren je eigenen Stil bei der Auswahl ihrer Mandanten pflegen.
Um es noch einmal zusammenzufassen:
Wer im internationalen Kindschaftsrecht erfolgreich tätig sein will, muss
- die rechtlichen Verhältnisse beherrschen;
- sollte, im Fall der USA, perfekt Englisch sprechen
und in den USA mindestens mehrere Male gereist
sein, und am besten mit Anwälten dort zusammengekommen sein (z.B. auch im Rahmen der
Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung), um
die dortige Mentalität ein wenig kennen gelernt zu
haben;
- er/sie sollte aber vor allem bereit sein, sich auf eine
ganz anders gelagerte Mentalität der Kolleginnen/
Kollegen ebenso einzustellen wie auf völlig anders
strukturierte Verfahren; nur wenn das gelingt, findet
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Internationales juristisches
Aufbaustudium in Norddeutschland
- (LL.M.Eur.)
Ein internationaler juristischer Abschluss in Deutschland? Die Universität Bremen macht dies - unterstützt
von der Europäischen Kommission und der Hans Soldan Stiftung - mit ihrem Postgraduiertenprogramm
LL.M.Eur. "Europäisches und Internationales Recht" bereits seit nunmehr zehn Jahren möglich.
Geschichte und Hintergründe des Programms
Mit der Gründung des LL.M.Eur.-Programms betrat die
Universität Bremen im Jahr 1991 Neuland auf dem Gebiet der Juristenausbildung. Die Gründer verstanden
diesen Schritt als ihre Antwort auf die allenthalben zu
vernehmende Klage über die unzureichende europarechtliche und internationale Ausrichtung des Studiums
in Deutschland. Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion
der Universität Bremen, der Landesregierung und der
Europäischen Kommission gelang es, ein Studienangebot zu entwickeln, das heute internationale Anerkennung genießt und das älteste juristische Programm seiner Art in Deutschland ist; zuvor war ein "Master of
Laws" an deutschen Universitäten unbekannt.
Von Anfang an wurde diese Initiative nachhaltig durch
die Hans Soldan Stiftung der deutschen Anwaltschaft
in Bonn sowie durch Bremer Anwaltskanzleien und Unternehmen unterstützt. Wesentliche Voraussetzung für
die Verwirklichung des Programms war die Einrichtung
des Jean Monnet-Lehrstuhls für Europarecht mit Förderung der Kommission der EG und der Hans SoldanStiftung. Nur so war es möglich, das Qualitätsniveau zu
erreichen und zu festigen, das heute den internationalen Ruf des Aufbaustudiums prägt.
Seit der Gründung im Jahr 1991 haben fast 300 Studierende aus 38 Ländern aller Kontinente das Studium
absolviert, und über 200 von ihnen haben es mit dem
Erwerb des akademischen Grades eines Magister Legum Europae (LL.M.Eur.) erfolgreich abgeschlossen.
Die Nachfrage nach Studienplätzen im Aufbaustudium
ist groß, jährlich bewerben sich mehr als 100 Interessenten um einen der 30 Studienplätze. Voraussetzung
ist neben einem überdurchschnittlichen juristischen
Staatsexamen der Nachweis solider englischer oder
französischer Sprachkenntnisse durch den TOEFL-Test
(Mindestpunktzahl 520) bzw. das DELF Ausländische
Studierende müssen zusätzlich ihre Deutschkenntnisse
mit dem DSH-Zertifikat nachweisen. Die Nachweise sind
mit dem Zulassungsantrag einzureichen. Anmeldefrist
ist jeweils der 31. Mai eines jeden Jahres, die Bewerbung ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Das Studienprogramm
Das Aufbaustudium Europäisches und Internationales
Recht will engagierten Juristinnen und Juristen aus al-
ler Welt die Möglichkeit bieten, sich auf eine international ausgerichtete Karriere vorzubereiten.
Das LL.M.-Studium in Bremen versetzt die Studierenden in die Lage, die vielfältigen Chancen der europäischen und internationalen Berufspraxis wahrzunehmen, so beispielsweise in Kanzleien mit internationaler
Mandantschaft, in internationalen Unternehmen und
Verbänden oder bei europäischen bzw. internationalen
Organisationen.
Diese hochgesteckten Ansprüche werden durch ein intensives Studienprogramm mit ausgeprägtem Praxisbezug sichergestellt. Das Programm teilt sich in einen
neunmonatigen Theorie- und einen dreimonatigen Praxisteil auf. Der theoretische Studienteil besteht aus
Pflichtkursen, Wahlkursen, Seminaren und einer abschließenden Magisterarbeit.
Die Kurse im Rahmen des Studienprogramms beschäftigen sich mit dem Erwerb vertiefter Kenntnisse
1. im Recht der EG, insbesondere
- den Grundlagen des europäischen Binnenmarktes;
- der institutionellen Struktur der Union;
- den Schwerpunkten Wettbewerbs- und Warenverkehrsrecht, Dienstleistungsfreiheit, Verbraucher-,
Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht, gewerbliche
Schutzrechte;
- den Methoden und Theorien der Integration im
Kontext von Politik, Wirtschaft und Recht,
2. auf den Gebieten des internationalen Wirtschaftsrechts, insbesondere
- europäisches Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht,
- Außenhandelsrecht der EG,
- internationales Handelsrecht,
- Gesellschaftsrecht,
- Steuerrecht,
- Medienrecht,
- Urheberrecht,
- Umweltrecht,
- Strukturen der wesentlichen europäischen
Rechtssysteme (Common Law sowie französisches und spanisches Recht),
- internationales Privat- und Prozessrecht,
- internationale Unternehmens- und Rechtspraxis,
3. im Bereich des Völkerrechts und Europäischen
Menschenrechtsschutzes.
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Forschung und Praxis
Das Studienprogramm ist durch eine große Internationalität sowohl der Studierenden als auch der Dozenten
und ihrer Veranstaltungen gekennzeichnet. So werden
die Kurse neben Bremer Professoren von Gastprofessoren aus zahlreichen Ländern, von Beamten der Europäischen Kommission in Brüssel sowie Führungspersönlichkeiten aus Justiz und Bundesministerien gehalten. Zahlreiche Sondervorträge und Kolloquien runden
das Programm ab. Außerdem besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem ZERp, dem Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen. Hierbei
handelt es sich um eine Stiftung, deren etwa 20 wis-
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sensehaftliehe Mitarbeiter und Professoren hauptsächlich über die Volkswagenstiftung, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Europäische Kommission
sowie Bundes- und Länderministerien finanziert werden. Das ZERP verfügt über eine eigene Bibliothek mit
gegenwärtig etwa 12.000 Bänden und 150 Zeitschriften. Die Bibliothek hat zudem den Status eines EG-Dokumentationszentrums (EDZ) und steht den Studenten
des LL.M.-Programms voll zur Verfügung.
Recherche
für alle Fälle.
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1 Die seit 2001
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Universität Bremen
Fachbereich 6: Rechtswissenschaft
Aufbaustudium Europäisches und Internationales Recht
Professor Dr. Hagen Lichtenberg (Direktor)
Postfach 33 04 40, D - 28334 Bremen
Telefon: 0421 - 218 - 3582,Telefax: 04 21 - 218 - 4588
E-Mail: [email protected]
Website des Aufbaustudiums (mit Bewerbungsunterlagen zum Abrufen): www.uni-bremen.de/jura
Website des Alumni-Netzwerkes: www.uni-bremen.de/
europhil
e-Mail: [email protected]
Ass. iur. Claudia Richter
Osnabrück
Die Reform der Juristenausbildung
zum 1. Juli 2003
I Überblick
l
Die Juristenausbildung ist in Deutschland seit jeher
ständigen - meist erfolglosen - Reformversuchen ausgesetzt. Im April diesen Jahres nun hat das Gesetz zur
Reform der Juristenausbildung den Bundesrat passiert,
nachdem im März bereits der Bundestag zugestimmt
hatte. Dieses Gesetz, das zum 1.7. 2003 in Kraft tritt,
greift nicht nur in die Referendarausbildung ein, sondern verändert auch die Ausbildung an den Universitäten.
Sowohl in der ersten - universitären - Stufe als auch
im Rahmen der Referendarausbildung soll sich nach
dem Willen des Gesetzgebers etliches ändern.
Im Rahmen des Studiums soll eine Stärkung der anwaltsorientierten Ausbildung erfolgen, wobei Details
von den Ländern und Universitäten zu regeln sind. Die
wohl wichtigste Änderung liegt aber in der Abschaffung
des bisherigen ersten Staatsexamens. Die erste Prüfung, wie es zukünftig heißt, besteht nur noch zu 70 %
aus einer Staatsprüfung und zu 30 % aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Was man genau
unter diesen Schwerpunktbereichen zu verstehen hat
und wie der universitäre Teil der Prüfung aussehen
wird, ist derzeit noch nicht endgültig abzusehen.
Nicht gerüttelt wird mit dieser Reform an der Grundausrichtung der Juristenausbildung in Deutschland: Es
bleibt bei dem Einheitsjuristen, wobei allerdings auch
im Rahmen der Referendarsausbildung ein stärkeres
Gewicht auf die anwaltliche Ausbildung und weniger
auf die Ausbildung für den Richterberuf gelegt werden
soll. Neu im Rahmen der Referendarzeit ist, dass nun
zukünftig eine 9-monatige Ausbildung beim Rechtsanwalt zwingend erfolgen muss.
Vor- und Nachteile der Reform
Auf den ersten Blick scheinen diese Neuregelungen
durchweg positiv auszusehen.
Glaubt man dem Bundesjustizministerium, handelt es
sich bei der Reform auch um einen vollen Erfolg. Diese
Ansicht kann man bei näherer Betrachtung jedoch
nicht vollständig teilen.
Ich möchte aber, bevor ich mich kritisch mit der Neuregelung auseinander setze, zunächst einmal das Augenmerk auf die zweifelsohne vorhandenen positiven
Aspekte dieser Reform lenken:
• Zunächst einmal ist es positiv zu bewerten, dass
überhaupt etwas passiert ist. In die Juristenausbildung ist endlich Bewegung gekommen. Die Reformbedürftigkeit der deutschen Juristenausbildung steht
schon seit Jahrzehnten fest. Viele Jahrzehnte wurde
allerdings diskutiert, ohne dass sich etwas geändert
hat. Viel wertvolle Zeit ist so verloren gegangen. Nun
ist Bewegung in die Juristenausbildung gekommen,
und zwar nicht nur bei der Referendarausbildung,
sondern bereits im Rahmen des Studiums.
• Durch die Möglichkeit des Wettbewerbs zwischen
den Universitäten entsteht ein Gegengewicht zu immer mehr privaten Einrichtungen, die die Ausbildung
der Juristen teilweise (etwa die Repetitorien) oder
auch ganz (Bucerius Law School) übernommen haben. Die staatlichen Universitäten werden gestärkt
und es besteht die Hoffnung, dass durch den zunehmenden Wettbewerb die Qualität der Ausbildung insgesamt deutlich verbessert wird.
Die 30 %ige Quote, mit der die Universitätsprüfung in
die Examensnote eingeht, kann hierzu ebenfalls einen
wertvollen Beitrag leisten.
• Positiv ist auch zu vermerken, dass eine 9-monatige
Ausbildung beim Rechtsanwalt nun zwingend im
DRiG vorgeschrieben ist (§ 5b Abs. 4 S.1 DRiG n.F.).
Natürlich ist es so, dass man bereits heute schon in
vielen Bundesländern neun oder mehr Monate bei einem Anwalt ausgebildet werden kann, das Positive an
dieser Neuregelung besteht aber darin, dass dieser
Zeitraum nun verpflichtend wird. Das bedeutet, dass
auch der spätere Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsjurist die Anwaltschaft ausführlich kennen gelernt hat. Das ist zu begrüßen, verstärkt es doch das
Verständnis für die anwaltliche Denkweise, was die
Zusammenarbeit mit Richtern, Staatsanwälten und
Verwaltungsjuristen insgesamt nur verbessern kann.
• Die Betonung der anwaltsorientierten Ausbildung ist
nun gesetzlich verankert. Damit hat der Gesetzgeber
endlich darauf reagiert, dass der überwiegende Teil
aller Juristen nach Beendigung der Referendarzeit als
Anwalt tätig ist. Zwar ist immer noch die Befähigung
zum Richteramt als Ziel der gesamten Ausbildung und auch als Zugangsvoraussetzung für den Anwaltsberuf - festgeschrieben, die Betonung der anwaltsorientierten Ausbildung stellt aber zumindest schon
einmal einen Schritt in die richtige Richtung dar.
• Die Tatsache, dass die Referendare im Idealfall zukünftig neun oder vielleicht sogar mehr Monate in einer Kanzlei verbringen, kann zu einer Zunahme der
Bereitschaft zur Ausbildung bei der Anwaltschaft führen. Die Referendare sind so besser einsetzbar und
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können einen wirklichen Nutzen für die Kanzlei darstellen. Je länger ein Referendar in einer Kanzlei tätig
ist, desto mehr kann er von seinem Ausbilder mit
selbstständig zu erledigenden Aufgaben betraut werden. Dies erfordert jedoch zum einen den Willen des
Referendars, auch wirklich ausgebildet zu werden,
und damit korrespondierend auch den Einsatz eines
Anwalts, der sich für eine vernünftige Ausbildung
des Referendars einsetzt.
• Positiv erscheint auch, dass die Anwaltschaft nun in
vermehrtem Umfang Referendare ausbilden kann,
die später einen anderen Beruf, etwa den eines
Richters, Staatsanwalts oder Verwaltungsjuristen ergreifen werden. Die verlängerte Anwaltsstation fördert die Vermittlung anwaltlicher Denkstrukturen an
alle Juristen, was wiederum das Verständnis der
juristischen Berufe untereinander erhöht.
• Über § 59 Abs. 1 BRAO n.F. wird nun erstmals festgeschrieben, wie ein Anwalt den Referendar auszubilden hat. Zwar sind die Formulierungen noch sehr allgemein gehalten, jedoch stellt diese Regelung einen
ersten Schritt in die richtige Richtung dar.
Aber die Reform hat auch gravierende Nachteile, die
nicht übersehen werden dürfen. Dabei zeigt sich bei
näherer Betrachtung, dass Regelungen, die auf den
ersten Blick durchaus positiv wirken, auch negative
Auswirkungen haben.
• Das Ziel, den Stoff, den Juristen bis zur ersten Prüfung erlernen müssen, einzudämmen, wird klar verfehlt. Durch die universitäre Prüfung droht vielmehr
eine weitere Ausweitung des Prüfungsstoffes. Ob
sich damit die Hoffnung auf eine wirkliche Verbesserung der Juristenausbildung erfüllen wird, ist fraglich.
Die Studenten werden noch mehr dazu gedrängt,
kurzfristig präsentes prüfungsrelevantes Wissen parat zu haben, was auf Kosten der Grundlagenfächer
(Rechtssoziologie,
Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte etc.) geht. Die Beherrschung der Grundlagenfächer ist für einen guten Juristen aber unbedingt
notwendig. Nur wer die systematischen Grundlagen
unseres Rechtssystems beherrscht, wird auch in der
Lage sein, problemlos neue Rechtsentwicklungen
nachzuvollziehen (dies werden wir in unserem Berufsleben, wie die letzten Jahre eindrucksvoll zeigen,
häufig müssen) und insgesamt einen Beitrag zur
Fortentwicklung unseres Rechtssystems zu leisten.
Andernfalls entwickelt sich die Anwaltschaft zu bloßen "Rechtsanwendungs-Ingenieuren", was wohl
kaum das Ziel einer solchen Reform sein kann.
• Die Schwerpunktbildung an den Universitäten birgt
die Gefahr in sich, dass die Grundfächer - Zivilrecht,
Strafrecht und öffentliches Recht - zunehmend in
den Hintergrund gedrängt werden. Es wird eine Tendenz zu einer immer früheren Spezialisierung geben,
was einer breiten juristischen Allgemeinbildung klar
zuwiderläuft. Dies kann nicht im Interesse eines funktionierenden Rechtssystems sein.
• Was auf den ersten Blick nach einer wirklichen
Neuerung aussieht, ist bei näherer Betrachtung gar
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keine: Auch bisher schon kann ein Referendar in vielen Bundesländern bei einem Anwalt bis zu 12 Monate ausgebildet werden. Zwar wird hiervon unterschiedlich stark Gebrauch gemacht, die Möglichkeit
jedoch existiert bereits.
• Gerade die Anwaltsstation wurde und wird von vielen
Referendaren als "Parkstation" benutzt, um sich auf
die Prüfung vorbereiten zu können. Die Gefahr von
Gefälligkeitszeugnissen besteht weiter. Wenn sich der
Referendar mit seinem Ausbilder einig ist, wird es
diese weiter geben. Damit aber wird keine Verbesserung der Qualität der Ausbildung erreicht. Man kann
nur darauf vertrauen, dass die Referendare die Chance begreifen und ein Interesse an einer wirklich guten
und fundierten Ausbildung haben. Diese muss dann
aber auch von den Ausbildern eingefordert werden.
• Die Anwaltschaft hat sich mit der Forderung einer institutionellen Anbindung an die Ausbildung nicht
durchsetzen können. Wenn die Länder nicht bereit
sind, die Anwälte hier in die Meinungsfindung einzubeziehen, gibt es keine Möglichkeit, gestaltend Einfluss zu nehmen. Damit gäbe es dann die an sich
paradoxe Situation, dass die Justizverwaltung entscheidet, was man unter einer anwaltsorientierten
Ausbildung versteht.
• Die Anwaltschaft muss auch berufsfremde Personen
ausbilden. Die Zahl der Referendare wird weiterhin
vom Staat vorgegeben. Bei der derzeitigen Anzahl erfolgt die Ausbildung ganz eindeutig am Bedarf vorbei. Hier hat die Anwaltschaft keinerlei Einflussmöglichkeiten, obwohl von ihr eine immer stärkere Beteiligung an der Ausbildung verlangt wird. Wie dies personell und finanziell zu bewerkstelligen sein wird,
dafür gibt es noch keine Konzepte. Diese Frage wurde bei der Reform auch überhaupt nicht erörtert.
• Die Ausbildungsinhalte und der Gang der Ausbildung werden von den einzelnen Ländern und Prüfungsämtern bestimmt. Es erfolgt keine Koordination
auf Bundesebene. Damit droht eine völlig zersplitterte
Ausbildungslandschaft, was der Anerkennung der
Abschlüsse nicht förderlich ist. In einem zusammenwachsenden Europa machen die Deutschen hier
ganz klar einen Schritt in die falsche Richtung. Auf
europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, eine einheitliche Fortbildungspflicht einzuführen, und bei uns
wird die Ausbildung der Juristen immer weiter zerstückelt.
Das neue System fördert die Zersplitterung der Anwaltsausbildung in erheblichem Maße. Ein gewisser
Grundkonsens, gewisse Gemeinsamkeiten sollten aber
im Interesse einer Vergleichbarkeit der Ausbildungen
und der Juristen bestehen bleiben. Die Hoffnungen ruhen auf der Justizministerkonferenz (JuMiKo), dass hier
eine gewisse Koordination erreicht wird. Eine solche
Koordination kann nur durch die JuMiKo erfolgen, da
sie das einzige zuständige Gremium ist, in dem alle
Bundesländer vertreten sind. Es ist aber fraglich, ob
der Wille auf Seiten der JuMiKo überhaupt vorhanden
ist, hier koordinierend einzugreifen.
• Durch diese Neuregelung werden wirklich grundlegende Reformen für Jahre blockiert! Dadurch, dass
der Eindruck vorherrscht, hier sei etwas wirklich
Neues entstanden, wird es neue Reformen in absehbarer Zeit nicht geben.
• Die Referendare können weiter faktisch bis zur letzten Minute ihrer Ausbildung warten, bevor sie sich
entscheiden, welchen juristischen Beruf sie letztlich
ergreifen wollen. Das verhindert aber eine frühzeitige
Orientierung und damit auch qualitativ gute Ausbildung in dem späteren Beruf.
Es ist deutlich zu erkennen, dass vieles, was auf den
ersten Blick positiv wirkt, was als große Neuerung erscheint, bei näherer Betrachtung keineswegs eine
wirkliche Reform der Ausbildung bedeutet.
Letztlich handelt es sich nicht um eine grundlegende
Reform, sondern um viel Stückwerk. Einzelne Kritikpunkte, die vornehmlich durch die Anwaltschaft geäußert wurden, wurden aufgegriffen und kleine Änderungen in das insgesamt bestehen bleibende System eingearbeitet. Eine grundlegende Reform ist das jedenfalls
nicht!
• Was bringt die Reform nach der Umsetzung in den
Ländern?
Der Bundesgesetzgeber schafft mit den Vorschriften im
Deutschen Richtergesetz sowie in der BRAO nur den
Rahmen für die einzelnen Ausbildungsgesetze bzw.
-ordnungen der Bundesländer.
Trotz der Kritik an der Neuregelung haben die Bundesländer nun im Rahmen der Vorgaben des Bundesgesetzgebers Chancen, eine wirkliche Verbesserung herbeizuführen.
Ob dieser Wille allerdings vorhanden ist, kann derzeit
noch nicht abschließend festgestellt werden. Es bleibt
abzuwarten, was die Länder aus der Neuregelung letztlich machen werden. Aus Baden-Württemberg liegt der
erste Gesetzentwurf vor, der auf den neuen Vorgaben
basiert. Er lässt befürchten, dass sich im Endeffekt
nicht viel ändern wird. Es steht zu erwarten, dass dieser Entwurf von vielen Ländern als Anhaltspunkt für eigene Entwürfe genommen werden wird.
Eine wirkliche Verbesserung der Ausbildung im Hinblick auf eine stärkere Orientierung hin zum Anwaltsberuf wird nur dann gelingen, wenn man den Referendaren mehr Freiräume gewährt.
Die Anwaltsstation liegt in vielen Bundesländern unmittelbar vor dem schriftlichen Examen und leidet daher
durch die starke zeitliche Belastung aufgrund vieler
Termine in den Arbeitsgemeinschaften und der Examensvorbereitung.
Und gerade bei der Ausgestaltung der Anwaltsstation
liegt einer der großen Schwachpunkte des Gesetzesentwurfs aus Baden-Württemberg.
Zum einen wird die Anwaltsstation in zwei - nicht zusammenhängende - Teile aufgesplittet. Für einen Referendar ist es aber von großem Vorteil, bei einem Anwalt
über einen längeren Zeitraum zusammenhängend ausgebildet zu werden. Nur so ist es überhaupt möglich,
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einmal Mandate von dem ersten Gespräch bis hin zur
Abrechnung zu verfolgen. Und auch für den Anwalt
wird der Nutzen eines Referendars mit jedem Tag, den
dieser in der Kanzlei verbringt, größer: Je mehr Erfahrung der Referendar besitzt, je besser er die Kanzleiabläufe kennt, desto eher wird der Anwalt auch einmal
leichtere Tätigkeiten delegieren können. Nur so kann
der Anwalt einen Teil seines hohen zeitlichen Einsatzes
für den Referendar kompensieren.
Der zweite große Nachteil liegt darin, dass die Anwaltsstation erneut unmittelbar vor dem schriftlichen Teil des
Examens liegt. Wenn man das Referendariat nicht verlängern will - und das will niemand ernsthaft -, ist es
klar, dass aufgrund der Vorbereitung auf das schriftliche Examen die unmittelbar davor liegende Station erheblich leidet. Aber muss das zwangsweise die Anwaltsstation sein? Warum können die Ausbildungsordnungen nicht so flexibel gestaltet werden, dass der Referendar selber auswählen kann, in welchem Gebiet er
Einschränkungen bei der Ausbildung hinnimmt? Wer
Anwalt werden will, verzichtet vielleicht auf gewisse Erfahrungen in der Verwaltungsstation. Oder umgekehrt:
Wer Staatsanwalt werden möchte, legt bewusst die Anwaltsausbildung vor das Examen.
Diese flexible Gestaltung der Referendarzeit würde einen immensen Vorteil bringen.
Die Länder sollten sich die Chance, im Rahmen der
Möglichkeiten, die der Bundesgesetzgeber eröffnet hat,
die Ausbildung zu verbessern, auf keinen Fall entgehen
lassen.
I • Umdenken erforderlich
I Insgesamt bedarf es zu einer Verbesserung der Ausbildung der Juristen eines Umdenkens.
Auf universitärer Ebene sollten wieder verstärkt Grundlagen vermittelt werden. Eine zu frühe Spezialisierung
ist schädlich. Dieses Ziel wird man aber nur erreichen,
wenn diese Grundlagen letztlich auch geprüft werden.
Denn gelernt wird von den Studenten in aller Regel nur
das, was letztlich auch geprüft wird.
Bei der Referendarausbildung muss eine Abkehr von
der Fixierung auf den Richterberuf erfolgen. Es reicht
nicht aus, eine gewisse Anwaltsorientierung vorzusehen, sie muss wirklich umgesetzt werden. Den Referendaren muss die Chance gegeben werden, eine qualitativ
gute und intensive Ausbildung beim Anwalt zu erhalten.
Das bedingt zum einen flexible Ausbildungsordnungen
und zum anderen engagierte Referendare und Anwälte,
die die Chance einer guten Ausbildung begreifen.
Letztlich sollte jedem Anwalt daran gelegen sein, dass
die Qualität der deutschen Anwaltschaft auf hohem Niveau bleibt. Dies erhält und erhöht das Ansehen der
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Fachanwaltslehrgang - jetzt?
Lohnt sich die Teilnahme am Fachanwaltslehrgang
vor der Anwaltszulassung?
Um eine der derzeit sieben Fachanwaltsbezeichnungen
(für Verwaltungs-, Steuer-, Arbeits-, Sozial-, Familien-,
Straf- und Insolvenzrecht) zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen ist unmittelbar
vor AntragsteIlung eine mindestens dreijährige ununterbrochene Tätigkeit und Zulassung als Rechtsanwalt erforderlich (§ 3 FAO). Des Weiteren sind gemäß § 5 FAO
besondere praktische Erfahrungen durch entsprechende Falllisten über im Fachgebiet innerhalb der letzten
drei Jahre vor AntragsteIlung selbstständig bearbeitete
Fälle (zum Beispiel 50 Fälle im Steuerrecht, 100 Fälle
im Arbeitsrecht, 120 Fälle im Familienrecht oder 60 Fälle
im Strafrecht) vorzulegen. Schließlich ist zum Erwerb
der besonderen theoretischen Kenntnisse in der Regel die Teilnahme an einem auf den Erwerb der jeweiligen Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang notwendig, der alle relevanten
Bereiche des Fachgebiets beinhaltet und mindestens
120 Zeitstunden umfassen muss, § 4 FAO. Mit diesem
sog. "Fachanwaltslehrgang" befasse ich mich im Folgenden näher:
11.
Aufwand
Alle gängigen Anwaltsfortbildungsgesellschaften und
-institute bieten diese Fachanwaltslehrgänge an. Die
reinen Lehrgangskosten betragen bestenfalls ca. 1400
EUR, können durchaus aber auch Oe nach gewählter
Gesellschaft) 3000 EUR und mehr ausmachen. Ermäßigungen für Referendare und Anwälte mit weniger als
zweijähriger Zulassung sind allseits üblich. Teilweise
werden die notwendigen Klausuren (vgl. § 6 Abs. 2 c
FAO) mit ca. 150 bis 400 EUR zusätzlich berechnet. Die
Fachanwaltslehrgänge werden in der Regel in den
Großstädten bzw. Ballungszentren angeboten, sodass
ggf. noch Reise- und Hotelkosten bei der Kostenkalkulation mit angesetzt werden müssen. Manche Anbieter
halten den Fachanwaltslehrgang in verschiedenen Modulen (zum Beispiel vier bis sechs Wochenenden von
Donnerstag bis Samstag) ab; auch sind Kurse im Wochenrhythmus (drei ganze Wochen mit Pausen oA)
wählbar. Ein Fachanwaltslehrgang bringt also sowohl in
zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht einigen Aufwand mit sich.
12.
Nutzen
Dieser Umstand ist naturgemäß auch potenziellen Arbeitgebern bekannt. Daher liegt es nahe, im heutigen
harten Konkurrenzkampf bei der Jobsuche die eigenen
Chancen dadurch zu verbessern, dass man bereits einen erfolgreich abgeleisteten Fachanwaltslehrgang mitbringt und dem potenziellen Arbeitgeber diese Kosten
erspart. Prinzipiell wird deshalb jeder Arbeitgeber in einer Bewerbung einen bereits erfolgreich abgeleisteten
Fachanwaltslehrgang positiv werten und Schönheitsfehler im Lebenslauf (wie zum Beispiel kein Prädikatsexamen) können so zumindest ein wenig abgemildert
werden.
13.
Abwägung
Wer jetzt also denkt, einem erfolgreichen Einstieg In
eine mehr oder weniger renommierte Kanzlei trotz nicht
so guter Examensergebnisse stehe nichts mehr im Wege, wenn zuvor auf eigene Kosten entsprechende
Fachanwaltslehrgänge absolviert werden, der sollte
aber einige Punkte nicht übersehen.
Zunächst ist da die Qual der Wahl. Gemäß § 43 c
Abs. 1 Satz 2 BRAO darf eine Fachanwaltsbezeichnung
maximal für zwei Rechtsgebiete geführt werden. Wenn
man also nicht mit extrem guten finanziellen Mitteln
ausgestattet ist, sollte man sich zur Vermeidung "überflüssiger" Fortbildungskosten schon früh eine Spezialisierung überlegen, die neben den eigenen Interessen
auch den Bedürfnissen des Marktes entspricht (die
Entscheidung für die Kombination von beispielsweise
der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht und
der für Sozialrecht bietet nicht so viele Bewerbungsvorteile wie zum Beispiel Arbeits- und Steuerrecht oder
Familienrecht). Im Übrigen ist trotz momentan sehr restriktiver Handhabung der Frage nach der Ausweitung
der Fachanwaltsbezeichnungen auch auf andere
Rechtsgebiete durch die Satzungsversammlung auf
Dauer damit zu rechnen, dass weitere Rechtsgebiete
"fachanwaltstauglich" werden können; die maximal
zwei Rechtsgebiete gemäß § 43 c Abs. 1 Satz 2 BRAO
sollten also nicht zu schnell verbraucht werden.
Des Weiteren soll gemäß § 4 Abs. 2 FAO der Lehrgangsbeginn nicht länger als vier Jahre vor der AntragsteIlung liegen. Dieser Zeitraum kann allerdings durch
zwischenzeitliehe Teilnahme an Fortbildungskursen im
Umfang von jährlich mindestens 10 Zeitstunden, vgl.
§ 15 FAO, verlängert werden. Diese weitere Fortbildungsverpflichtung kostet wiederum Geld und Zeit. Da
die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung frühestens nach mindestens dreijähriger ununterbrochener
Anwaltstätigkeit möglich ist, wird in der Regel von Anfang an auf entsprechende fachspezifische regelmäßige jährliche Fortbildungen zu achten sein. Die Frage,
ob dieser vierjährige Zeitraum durch regelmäßige jährliche Fortbildungen ohne jegliche Einschränkung verlängert werden kann, wird von den einzelnen Rechtsanwaltskammern je nach Einzelfall unterschiedlich gehandhabt; man sollte sich daher individuell vor Lehrgangsbeginn bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer
informieren.
Neben all diesen Punkten, die ohne fremde Mithilfe in
eigener Hand liegen, müssen vor einer Erfolg versprechenden AntragsteIlung auf Verleihung der Fachanwaltsbefugnis innerhalb von drei Jahren die entsprechenden Fallzahlen gemäß § 5 FAO zusammengebracht
werden. Dies stellt in der Praxis das häufigste Problem
dar, da die maßgeblichen Mandate nicht "auf der Straße liegen".
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Unter Berücksichtigung all dieser Punkte kann man also bei einer frühen Absolvierung eines zeit- und kostenintensiven Fachanwaltslehrgangs schon vor der Anwaltszulassung leicht Gefahr laufen, dass mangels der
sonstigen Voraussetzungen nicht automatisch irgendwann der Fachanwaltstitel folgt.
Schließlich ist bei der Entscheidung für die Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs auch zu bedenken,
dass hier innerhalb kurzer Zeit Unmengen an Lehrstoff
vermittelt wird. Bei entsprechender Praxiserfahrung im
jeweiligen Rechtsgebiet tut man sich wesentlich leichter, als wenn das gesamte Wissen erst überwiegend
theoretisch besteht.
Nichtsdestotrotz ist ein frühzeitiger Fachanwaltslehrgang grundsätzlich zur Steigerung der Bewerbungschancen zu empfehlen, zumal man damit einem potenziellen Arbeitgeber auch zeigt, dass man den Anwaltsberuf nicht nur mangels anderer Perspektiven, sondern
aus Überzeugung ergreift. Man muss sich lediglich bewusst sein, dass dieser Lehrgang kein Spaziergang ist
und nicht zwangsläufig auch zum Fachanwaltstitel führt.
Rechtsanwältin Barbara Hamm-Schulte
in die Mailingliste gepostete Wunsch nach speziellen
Zeitschriften-Artikeln relativ schnell mit dem zugefaxten
Artikel erfüllt und auch die Suche nach einer Terminsvertretung ist häufig erfolgreich. Da es sich um eine
Liste der jungen Anwaltschaft handelt, muss auch keiner befürchten eine Frage zu stellen, die dann von einem alten Anwaltskollegen entsprechend herablassend
kommentiert wird.
Das Internet kann gerade für unsere Mitglieder eine
Arbeitserleichterung darstellen, sodass ich dessen
Fortentwicklung als Servicepflicht des FORUMS sehe.
Ansonsten bearbeite ich in unserer Kanzlei die Bereiche Neue Medien, Bank- und Arbeitsrecht, wodurch
wir viele Gründer beraten. Wenn die Zeit es zulässt,
versuche ich mir durch Sport, wie z.B. Mountainbiken
und Segeln, Bewegung und frische Luft zu verschaffen.
Rechtsanwalt Peter Heyers,
Roonstr. 17, 49076 Osnabrück,
Tel.: 0541/20239382, Fax: 0541/20239383,
E-Mail: [email protected]
Lindau (B)
Fokus Steuerrecht
Vorstellung als neuer Projektmanager
Umsatzsteuer: Veräußerung und Entnahme von
Nach einiger Zeit als Regionalbeauftragter habe
ich die Aufgabe des Projektmanagers vom Kollegen Dieter Trimborn von
Landenberg
übernommen. Als Projektmanager
habe ich den Geschäftsführenden
Ausschuss
hinsichtlich der Umsetzung von Projekten zu
unterstützen. Das bedeutet, dass die' Kleinarbeit
an Projekten, Anfragen
und Informationswünsche durch mich erfüllt werden.
Dies ist durch den Geschäftsführenden Ausschuss
zeitlich nicht zu gewährleisten, da auch Reisetätigkeit
hiermit verbunden ist.
Schwerpunktmäßig unterstütze ich derzeit Martin Lang
bei unserem Internetprojekt www.dav-forum.de. das gerade den letzten Feinschliff bekommt und zu einem
Portal für die junge und angehende Anwaltschaft werden soll. Es wird ein produktunabhängiges Informationsmedium und Hilfsmittel für das junganwaltliche
Netzwerk werden. Damit haben u.a. die Regionalbeauftragten die Möglichkeit, ihre Termine und Veranstaltungen bundesweit zu organisieren. Allen Mitgliedern steht
nach Anmeldung die Mailingliste zur Verfügung, in der
um Rat nachgesucht, diskutiert, kritisiert und nach Lösungen gesucht werden kann. Darüber hinaus ist der
Pkw*
Allgemeines
Des Deutschen liebstes Kind soll bekanntlich der zu
Privatfahrten genutzte Kraftwagen sein. Das liebste
Kind des Europäischen Gerichtshofs hingegen scheint
das deutsche Umsatzsteuergesetz zu sein, dessen
einzelne Vorschriften er durch steuerzahlerfreundliche
Entscheidungen nach und nach als gegen die 6. EGRichtlinie verstoßend zur reinen Makulatur werden
lässt. Der deutsche Gesetzgeber reagiert darauf, indem
er die gerade als unzulässig erkannte Vorschrift nachbessert. Nach und nach entsteht so aus einem der letzten deutschen Steuergesetze, dem Fachleute noch vor
einigen Jahren eine gewisse Logik und Systematik
nicht absprechen konnten, ein wahrer Flickenteppich
von Rechtsvorschriften. Doch genug der Polemik, wenden wir uns wieder dem liebsten Kind des Deutschen
zu, denn auch hiermit hat sich der EUGH in umsatzsteuerlicher Hinsicht ausgiebig beschäftigen müssen.
Grundproblem
Wird ein gebrauchter Pkw von einer Privatperson oder
im Rahmen der so genannten Differenzbesteuerung von
einem Händler erworben, ist für den Unternehmer aus
dem Erwerb kein Abzug der Umsatzsteuer als Vorsteuer möglich. Nach langem Hin und Her erklärte sich die
Finanzverwaltung zuerst bereit, die private Mitnutzung
des Fahrzeugs insoweit von der Umsatzsteuer auszu-
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nehmen, als die entsprechenden Eingangsleistungen
nicht mit Umsatzsteuer belastet waren. Was aber blieb,
war grundsätzlich die Umsatzsteuerpflicht bei einer Veräußerung oder Entnahme des Fahrzeugs. War der Erwerber des Pkw im Fall der Veräußerung selbst nicht
zum Vorsteuerabzug berechtigt, minderte die Umsatzsteuer letztendlich den beim Veräußerer verbleibenden
Erlös. Dem Gesetzgeber schwante wohl, dass die Vorschrift nicht dem Gemeinschaftsrecht entsprechen würde, als er eine Lösung des bekannten Problems darin
suchte, die Umsatzbesteuerung für ab dem 1.4.1999
erworbene Fahrzeuge neu zu regeln (Stichwort: hälftiger Vorsteuerabzug). Dieser Lösungsansatz, vielleicht
sogar begrüßenswert, steht nunmehr jedoch wieder
einmal vor der gerichtlichen Überprüfung. Fortsetzung
folgt ... Für vor dem 1.4.1999 erworbene oder erstmals
angemietete/geleaste Fahrzeuge stellt sich die Frage
der USt-Pflicht bei Verkauf oder Entnahme jedoch weiterhin und ist wie folgt zu beantworten:
Pkw selbst zum Unternehmensvermögen suggeriere,
wurde durch EUGH und BFH eine klare Absage erteilt. Selbst in den Fällen, in denen eine Zuordnung
zum Unternehmensvermögen durch andere Indizien
möglich sei, verneint der BFH in seiner Entscheidung
vom 31.1.2002 eine Steuerpflicht, wenn der Unternehmer durch Verzicht auf die Umsatzbesteuerung der
Veräußerung kundgetan hat, dass er das Fahrzeug
vor der Veräußerung aus seinem Unternehmensvermögen (ohne Umsatzsteuer s.o.) entnommen und sodann veräußert hat. Es bleibt noch abzuwarten, wie
die Finanzverwaltung auf letztgenannte Entscheidung
reagiert.
Steuerberater Thomas Block
Rösrath
• Zunächst abgedruckt in Anwalts-Gebühren Spezial, 7/2002.
J Entnahme des Fahrzeugs
1Vergleichsweise
früh erkannte die Finanzverwaltung
den EG-rechtlichen Verstoß und gestattete den Steuerpflichtigen entgegen der nationalen Gesetzgebung die
Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen
Fahrzeugs ohne Umsatzsteuerbelastung, wenn "auch
in den Gegenstand eingegangene Bestandteile nicht
zum Vorsteuerabzug berechtigt haben". Die Diskussion
um den unbestimmten Rechtsbegriff der "eingegangenen Bestandteile" erhitzte nun die Gemüter ebenso wie
die Auffassung, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung
aus den Bestandteilen die Entnahme insgesamt steuerpflichtig werden ließe. Der EUGH hat diese Diskussion
vorerst beendet, indem er klargestellt hat, dass eine
Steuerpflicht nur für den Restwert der noch nicht verbrauchten, mit Vorsteuerabzug erworbenen, körperlichen Bestandteile in Betracht kommt. Somit wird im
Regelfall keine Umsatzbesteuerung der Entnahme erfolgen müssen.
I Veräußerung eines Fahrzeugs
I Unbestritten ist die Veräußerung
eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten, ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw der Umsatzsteuer zu unterwerfen. So
weit, so gut - problematisch jedoch ist hierbei die Frage, ob das Fahrzeug dem Unternehmensvermögen zugeordnet wurde. Entgegen der aus pragmatischen Gesichtspunkten häufig parallel vorgenommenen Wertung
als ertragsteuerliches Betriebsvermögen steht es dem
Unternehmer weitestgehend frei, ob er einen sowohl zu
unternehmerischen als auch zu nicht unternehmerischen (privaten) Zwecken genutzten Gegenstand seinem Unternehmensvermögen zuordnet, was die Steuerpflicht der späteren Veräußerung auslösen würde,
oder ob er den Gegenstand im "umsatzsteuerlichen
Privatvermögen" belässt. Der Auffassung der Finanzverwaltung, dass die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges aus den Betriebskosten eine Zuordnung des
Fokus Internet
Internationales
http://www.admin.ch/chlindex.de.html
Bundesbehörden der "Schweizerischen Eidgenossenschaft" mit u.a. Behörden- und Rechtsquellenverzeichnissen sowie einer Rechtsprechungssammlung
http://www.ris.bka.gv.atl
Rechtsinformationsystem
Bundeskanzleramts
des
österreichischen
http://www.qis.netlchinalaw/
Chinalaw Web University of Maryland
School)
(Law
http://firms.findlaw.com/KaiserAndreas/
Informationen zum japanischen Recht von RA
Andreas KaiserfTokio
http://www.companieshouse.gov.ukl
United Kingdom: Wirtschaftsdienste und Handelsregister
http://www.legifrance.gouv.fr/
Legifrance
http://www.dvr.euv-frankfurt-o.de/
Der "virtuelle Rechtsvergleicher"
Frankfurt/Oder)
(Universität
http://www.iuscomp.org/gla/statutes/statutes.htm
German Statutes in English Translation
http://www.lemaitre.de/
Internationales Steuerrecht (RA Lemaitre)
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25
http://www.jura.uni-sb.de/internet/Datenbanken.
html
Juristische Datenbanken aus aller Welt via Uni
Saarbrücken
Rezensionen
BRAGO-Basiswissen
http://www.uni-bayreuth.de/students/jurweb/geo/
jurweb-index2.html
JurWeb-Verzeichnis "aus aller Welt"
Podlech-Trappmann
3. Auflage 2002, 359 Seiten, 29 EUR
Deutscher Anwaltverlag
http://www.mpipriv-hh.mpg.de/
Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht
Woher nehme ich den Mut, euch Kolleginnen und Kollegen ein "unterrichtsbegleitendes Lehrbuch für den
Fachkundeunterricht an den Berufsbildenden Schulen
sowie zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zur/
zum Rechtsanwaltsfachangestellten" hier wärmstens
ans Herz zu legen?
Drei Gründe fallen mir ein: Erstens haben die Junganwälte in der Regel das gleiche Vorwissen wie Azubis im
ersten Lehrjahr. Zweitens nehme ich diese Rezension
zum Anlass, dafür zu werben, dass auch Existenzgründer ausbilden sollten. Sie haben am Anfang ihrer Karriere noch ausreichend Zeit, sich mit Ihrem Azubi zu
beschäftigen, zumal er sie wenig kostet. Drittens handelt es sich bei dem "Podlech-Trappmann" um ein ausgezeichnetes Buch, das systematisch in die BRAGO
einführt. Nachdem die dritte Auflage auf nunmehr über
350 Seiten gewachsen ist, wird klar, dass der Begriff
"Basiswissen" nicht mit "Leicht gemacht" zu verwechseln ist. Der Umfang muss aber nicht abschrecken, weil
viel Wert auf eine übersichtliche und lesbare Darstellung der Materie gelegt wurde. Hervorzuheben sind die
über 400 Berechnungsbeispiele, die auch ein eiliges
unsystematisches Arbeiten erlauben (O-Ton Azubi: "Ich
habe das nicht kapiert, aber hier das Beispiel war genau unser FalL"). Zahlreiche Schriftsatzmuster runden
das Werk ab und machen es zu einer sinnvollen Ergänzung zu den einschlägigen Kommentaren. Eindeutig zu kurz geraten ist allerdings das Kapitel über die
Honorarvereinbarung, ein Thema, mit dem sich gerade
Junganwälte tunlichst auseinander setzen sollten. Am
Ende des Buchs gibt es noch einige Übungsfälle, mit
denen man sich selbst, seinen Azubi oder gar Bewerberinnnen prüfen kann.
Die Diskussion um die Gebührenreform lässt erahnen,
dass dieses Buch nicht für die Ewigkeit geschrieben
ist. Dennoch wäre es falsch, in einer - vielleicht trügerischen - Erwartung auf ein baldiges In-Kraft-Treten des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes an BRAGO-Literatur
zu sparen. Schliesslich müssen auch heute Gebühren
richtig berechnet werden, wobei sich angesichts der
jüngsten Gesetzesänderungen (ZFO, Schuldrecht, Euro-Einführung) einige Abrechnungsfragen neu stellen.
Der relativ günstige Preis dürfte die Entscheidung leicht
machen.
http://radbruch.jura.uni-mainz.de/DFJ/verein.html
Verzeichnis Deutsch-Ausländischer Juristenvereinigungen
Mehr Jura-Links findet Ihr unter:
http://www.davforum.de/bund/service/links.php
Rechtsanwalt Martin Lang (München)
mai/to:[email protected]
Wertungssystem
Um euch einen schnellen Überblick über interessante Neuerscheinungen und wichtige Werke
für die eigene Anwaltskanzlei geben zu können,
halten wir die Rezensionsbeiträge kurz und damit
prägnant.
In die Wertung fließen dabei u. a. folgende Kriterien ein: Inhalt, Aufbau, Suchfunktion, Nutzen/
Anwaltsquote, Preis/Leistung, Rabatte für Forumsmitglieder.
Folgende Wertungen werden von der Redaktion
vergeben:
§§§§§ sehr gut - ein Spitzenprodukt ohne
Schwächen - Anschaffung ist uneingeschränkt zu empfehlen
§§§§§ gut - ein Spitzenprodukt mit leichten
Schwächen - Anschaffung ist trotzdem
sehr zu empfehlen
§§§§§ befriedigend - ein gutes Produkt mit
Schwächen - Anschaffung ist zu empfehlen
§§§§§ ausreichend - ein durchschnittliches
Produkt mit deutlichen Schwächen Anschaffung ist eingeschränkt noch zu
empfehlen
mangelhaft - ein Produkt mit vielen
Schwächen - Anschaffung leider nicht
bzw. nur mit Einschränkungen zu empfehlen
ungenügend - ein Produkt mit zu vielen
Schwächen - Anschaffung ist auf keinen Fall zu empfehlen
§§§§§
Rechtsanwalt Dieter Trimborn
v. Landenberg
Cochem
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Urheberrecht - Fragen und Antworten
Regelung für Rezensionen
Harke
2. Auflage, 2001, 364 Seiten, 48 EUR,
Carl Heymanns Verlag
In dem Zeitalter der Informationsgesellschaft und der
Globalisierung kommt dem Urheberrecht eine stetig
wachsende Bedeutung zu. Gleichwohl ist das Bewusstsein für den Schutz des "geistigen Eigentums" in weiten Teilen der Bevölkerung wenig ausgeprägt. Das
Werk, das anhand eines FAQ-Kataloges nach Sachgebieten aufgebaut ist, ermöglicht dem Leser die schnelle
und praxisnahe Beantwortung konkreter urheberrechtlicher Fragestellungen. Zudem behandelt das Werk die
maßgeblichen internationalen Aspekte des Urheberrechts sowie ausgewählte Fragen des Internetrechts.
Das Werk ist auf dem Stand von Juli 2001, sodass das
Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrecht lediglich
in der seinerzeitigen Entwurfsfassung berücksichtigt
werden konnte. Auch die Änderungen des Teledienstegesetzes durch das am 21.12.2001 in Kraft getretene
EGG sind in dem Werk naturgemäß noch nicht enthalten. Eingearbeitet ist allerdings bereits die EG-Richtlinie
2001/29 vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter
Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, die noch
der Transformation in nationales Recht bedarf. Wenngleich das Werk infolge der zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen nicht mehr tagesaktuell ist, erscheint
es als Überblick und erstes Nachschlagewerk dennoch
nicht untauglich geworden. Es enthält insbesondere
zahlreiche nützliche weiterführende Literatur- und
Rechtsprechungshinweise. Zielgruppe des Werkes
dürften allerdings schwerpunktmäßig die Kulturschaffenden selbst sowie Studenten und Referendare sein,
die sich einen ersten Überblick über diese Spezialmaterie verschaffen wollen. Für diese Zielgruppe ist das
Werk sicherlich zu empfehlen.
§§§§§
Rechtsanwalt Oirk HoB
KölnlHaan
Testamente in der anwaltlichen und notariellen
Praxis
Tanck/Krug/Daragan
2. Auflage 2002, 658 Seiten, mit CD-ROM, 96 EUR
Deutscher Anwaltverlag
Von Peter Ustinov stammt der Satz, dass mit dem Tod
eines Menschen nicht alles vorbei sei, es bliebe ja immer noch das Erbe. Trotzdem stellt sich die bange Frage "Was kommt danach?" den meisten Menschen nur
vor einem metaphysischen Hintergrund. Die lebzeitige
Verdrängung rächt sich oft und sorgt unter den Erben
Um die Rezensionen besser koordinieren und
das neue Bewertungsmodell einheitlich einführen zu können, weisen wir auf folgende Regelung hin: Jeder Autor, der ein Werk rezensieren
möchte, wird gebeten, beim Deutschen Anwaltverlag die Rezension anzumelden und, falls noch
nicht dem AdVoice-Heft entnommen, die Bewertungsliste anzufordern.
Die Rezensionen sollten nicht länger als 112 DINA4-Seite sein und sich ausschließlich auf die
Bewertung des Werks konzentrieren. Inhaltsangaben, Aufzählungen oA sind nicht erforderlich
bzw. nicht gewünscht. Im Anschluss daran kann
der Autor einen Bewertungsvorschlag (0 - 5 §)
machen, der von der Redaktion aber auch abgeändert werden kann.
Wir bitten, diese Verfahrensweise im Interesse
der Qualität der AdVoice einzuhalten.
Redaktion AdVoice
Deutscher Anwaltverlag
Frau Beate Eschbach
Tel.: 0228/9191118, Fax: 0228/9191123,
E-mail: [email protected]
für Streit, den der Anwalt dann mit viel Müh und Überzeugungskraft aus der Welt schaffen darf. Weniger nervenaufreibend und viel befriedigender ist hingegen die
vorsorgende Beratung am lebenden Subjekt. Diese
nicht nur fachgerecht, sondern kunstvoll zu betreiben,
ist das Anliegen des besprochenen Buchs. Dass es
dabei um mehr geht als um das richtige Abschreiben
einer Standardformulierung für das Berliner Testament,
wird auf den 650 Seiten überdeutlich. Dem Autorenteam ist es auch in der zweiten Auflage gelungen, gut
lesbar und praxisnah alle Gestaltungsmöglichkeiten im
Rahmen von Testamenten und Erbverträgen abzuhandeln. Muster, Checklisten und Erläuterungen gibt es in
Hülle und Fülle. Wenngleich in erster Linie auf den Entwurf von Testamenten zugeschnitten, hilft das Buch
auch dem Kollegen, dem der Mandant die Aufgabe
stellt, die Rechtsfolgen eines eröffneten Testaments
aufzuzeigen. Die Vermögensnachfolgeplanung ist zwar
kein typisches Mandat für Junganwälte, trotzdem lohnt
die Beschäftigung mit dem Thema, will man das Feld
nicht ungelernten Finanzberatern und Steuerberatern
überlassen. Letztere verkaufen nämlich gerne Steuersparmodell-Testamente, die nicht richtig funktionieren.
Ebensowenig wie steuerrechtliche Erwägungen nie der
Ausgangspunkt von Gestaltungsüberlegungen sein
dürfen, wäre deren Vernachlässigung ein sträflicher
Leichtsinn, vor dem die Lektüre dieses Buchs bewahrt.
Gegen die verbreitete Angst vor dem Steuerrecht gibt
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es nun ein wirksames Präparat namens Daragan. Dieser Kollege hat die Neuauflage um den steuerrechtlichen Aspekt bereichert, inhaltlich wie stilistisch. Auch
binationale Ehen und Auslandsvermögen müssen den
Berater nicht mehr automatisch in Verlegenheit bringen,
nachdem im Vergleich zur Vorauflage der internationale
Teil von 10 auf 50 Seiten vergrößert wurde. Eine CDROM mit über 220 Mustern erleichtert die Arbeit, wobei
klarzustellen ist, dass es unter jeglicher anwaltlicher
Würde ist, für Konfektionsware Geld zu verlangen (was
uns von manchen Notaren unterscheidet). Schneidern
Sie Ihrem Mandanten mit diesem Buch besser einen
Maßanzug, in dem er ruhig die Augen schließen kann,
vom Himmel herab schauend wird er es Ihnen danken.
§§§§§
Rechtsanwalt Dieter Trimbom
v. Landenberg
Cochem
Das Mandat im Wettbewerbsrecht
Himmelsbach
2002,281 Seiten, 23 EUR
Verlag C. H. Beck
Der 1965 in München geborene und nach seinem dortigen Studium 1998 promovierte Autor legt in der neuen Reihe "Berufspraxis Rechtsanwälte" einen Band
zum Wettbewerbsrecht vor, mit der er sich vornehmlich
an den "jungen Anwalt, der sich erstmals mit einem
Rechtsgebiet beschäftigt", wendet. Nach der Verlagsankündigung sind die Autoren dieser neuen Reihe erfahrene Rechtsanwälte und Richter.
Im 1. Teil (103 Seiten) führt der Verfasser in das materielle Wettbewerbsrecht in knapper Form ein. Dabei
wird sinnvollerweise die seit Jahrzehnten von der
Rechtsprechung entwickelte Kasuistik als Gerüst im
Rahmen der Behandlung der sog. "großen" und "kleinen" Generalklausel des UWG angewendet. Jede dieser Fallgruppen wird mit einem Beispiel eingeleitet, das
sorgfältig zumeist der Welt der neuen Medien entlehnt
wird. Auf diese Weise gestaltet sich die Lektüre für den
schwerpunktmäßig als "Medienanwalt" Tätigen erquicklich, da häufig Deja-vu-Effekte eintreten. Für einen
erstmals mit dem Rechtsgebiet beschäftigten Anwalt
wären jedoch im Text Hinweise auf Grundsatzurteile
wünschenswert, die das deutsche Wettbewerbsrecht
geprägt haben. Diese sind zwar zum Teil in den über
1000 Fußnoten vermerkt, die der Arbeit wissenschaftlichen Anspruch bescheinigen, gehen dort aber eher
unter.
In einem 2. Teil über wettbewerbsrechtliche Ansprüche
(51 Seiten) werden dann auch "Praxistipps" gegeben,
von denen manche allerdings eher bemüht wirken, wie
das Beispiel unter Randziffer 614 zu Abmahnungen
"ins Blaue hinein" zeigt. Von solchen Abmahnungen rät
der Autor ab, weil sie "recht teuer werden" können,
"wenn sich der Abgemahnte zu wehren weiß".
Im 3. Teil schließlich folgt eine Darstellung des Verfahrensrechts (82 Seiten), die ebenfalls mit "Praxistipps"
gespickt ist. Allerdings ist auch hier auf Grund der Kürze der Darlegungen Vorsicht geboten. So findet sich
beispielsweise unter den Randziffern 708 und 709 der
Hinweis auf Anträge, die mit "insbesondere" näher
konkretisiert werden - eine häufige Fehlerquelle. Die
Aussagen zu diesem "Minenfeld" sind ein wenig zu positiv geraten und die in der Fußnote zitierten BGH-Entscheidungen zu der Problematik helfen gerade dem
Einsteiger, der Wert auf eine prägnante, aber auch umfassende Problembeschreibung legt, nicht wirklich in
angemessener Zeit weiter. Da der Autor in seiner Vorbemerkung gerade auch auf die Lektüre von Standardwerken verweist, würde den Leser an dieser Stelle ein
Hinweis auf eine solche fremde TextsteIle sicher zügiger zum Ziel führen.
Im Anhang findet sich eine Checkliste, über deren
Zweckmäßigkeit man geteilter Auffassung sein kann,
und ein annähernd vollständiger Satz Mustertexte, die
kaum zu wünschen übrig lassen. Des Weiteren wird
eine Liste mit URLs mitgeteilt, unter denen überwiegend allgemeine juristische Informationen aus dem Internet abrufbar sind. Ein Sachverzeichnis rundet das
Werk ab. Leider wurde auf ein Fälleverzeichnis verzichtet, das in wettbewerbsrechtlichen Werken zum Standard gehört, da das Wettbewerbsrecht nun einmal zum
größten Teil aus Richterrecht besteht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verlagsankündigung zu vollmundig geraten ist, wenn als Zielgruppe des Titels auch erfahrene Anwälte genannt und
für die Bände dieser neuen Reihe "zahlreiche Checklisten und Grafiken" versprochen werden, die sich jedenfalls in dem besprochenen Werk nicht auffinden ließen.
Das sehr ausführliche Inhaltsverzeichnis (12 Seiten) erweckt den Eindruck einer überaus umfassenden Darstellung. Durch die recht knappen, oft nur wenige Zeilen umfassenden Ausführungen zur Sache wird der Leser dann allerdings kurz gehalten. So lässt sich das
Werk als Orientierungshilfe beschreiben, das ein Anwalt, der "sich erstmals mit dem Rechtsgebiet beschäftigt" und einen konkreten Fall ohne Bemühen seiner
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bearbeiten
möchte, als Vorlagenquelle nutzen und durch die auszugsweise Lektüre der einschlägigen Standardwerke in
Anbetracht der Streitwerte absichern sollte, wie dies
der Autor in seiner Vorbemerkung selbst rät.
§
§§
Rechtsanwalt Konstantin Ma/akas
Würzburg
datenbank
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Das neue Verkehrszivilrecht
Praxisfälle nach der Schuld-, Schadensersatzrechtsund ZFD-Reforrn
Goebel/Wilhelm-Lenz/Amold
2002, 160 Seiten, 34 EUR
Deutscher Anwaltverlag
Stellengesuche aufgeben
Dieses Werk ermöglicht zum einen ein schnelles Wissens-Update auf die geltende Rechtslage und zum anderen eine gezielte Bearbeitung verkehrsrechtlicher
Fälle unter Berücksichtigung der verschiedenen Veränderungen durch die grundlegenden Reformen im
Schuld-, Schadensersatz- und Zivilprozessrecht.
Dabei überzeugt die klassische Gliederung der einzelnen Kapitel ebenso wie der durchdachte Gesamtaufbau des Werkes. Da das Buch jedoch die wesentlichen
Rechtsfragen fast ausschließlich durch Fallbeispiele mit
anschließenden Lösungen nach altem und neuem
Recht darstellt, muss einem diese fallbezogene Problemdarstellung liegen. Sehr hilfreich und für die Praxis
tauglich erscheinen mir die optisch hervorgehobenen
Tipps für die anwaltliche Arbeit. Ebenfalls gelungen
sind die Hinweise auf besondere Rechtslagen, die
ebenso wie die Tipps zur Vorgehensweise optisch hervorgehoben sind. Dem Autorenteam ist es mit diesem
Buch gelungen, wissenschaftliche Kompetenz mit der
täglichen praktischen Erfahrung zu kombinieren, wobei
sie den Schwerpunkt auf die Aspekte des Praktikers
legen.
§§§§§
Rechtsanwalt Stefan Ti/mann
Geretsried
Ein kostenfreies Stellengesuch aufgeben könnt
ihr auf der Intemetseite des Forums (www.davforum.de). Dort findet ihr eine Maske, in die ihr
euren Text und eure Adresse eintragen könnt.
Bitte vergesst nicht, die Daten anzukreuzen, die
später im Anzeigentext erscheinen sollen!
Stellengesuche
Wirtschaftsjuristin
Rechtsanwältin, 37, LL.M., abgeschlossene Dissertation,
mehrjährige Berufserfahrung, drei Jahre in internationaler Wirtschaftskanzlei, Englisch verhandlungssicher,
sucht interessante Tätigkeit in Anwaltskanzlei mit der
Möglichkeit zur Spezialisierung (z.B. im Arbeitsrecht,
Baurecht oder Medizin-/Arztrecht).
Tel.: 072 51/72 43 17
Junganwalt/Dozent in Arbeitsrecht
bietet Vertretungsdienst in Raum Heidelberg/Mannheim
an. Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Strafrecht,
Medienrecht.
Jean Martin Jünger
Karl Ludwig Str. 29, 68165 Mannheim
Tel.: 0621/4201814,0170/5160562
E-Mail: [email protected]
Rechtsanwalt
Günstige Fortbildung für junge
Rechtsanwälte
Die Deutsche Anwaltakademie unterstützt die
Fortbildung junger Rechtsanwälte. Auf Wunsch
des Geschäftsführenden Ausschusses bietet die
Deutsche Anwaltakademie seit 1.1.2000 auch
eine Reihe von Seminaren in preisgünstigeren
Hotels an und konnte damit die Fortbildungskosten für die jungen Rechtsanwälte weiter senken.
Daneben gibt es seit Januar 2002 aber auch die
errnäßigten Seminargebühren für Mitglieder des
Forums bis 3 Jahre nach Zulassung. Ein Verzeichnis der Seminare kann über die Deutsche
Anwaltakademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin,
Tel.: 0301726153-0, Fax: -111, direkt angefordert werden.
Internet: www.anwaltakademie.de
31 Jahre, LL.M.-Studiengang erfolgreich beendet, beide Examina ausreichend, Schwerpunkte Zivilrecht,
Wirtschafts- und Steuerrecht, gute EDV-Kenntnisse
(Word, Excel, Internet, JURIS), flexibel, belastbar und
teamfähig, sucht Anstellung in RA-/StB-/WP-Kanzlei
oder Steuer- und Rechtsabteilung.
Tel. u. Fax: 02 09/4 08 41 68
1
Rechtsanwalt
26 J., engagiert und motiviert, 2 bayr. Examen (befr./
ausr.), mit abgeschlossenem FA-Lehrgang SteuerR
(2002), betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und erster
Berufserfahrung in einer wirtschafts-/steuerrechtlich
ausgerichteten RA-Gesellschaft sucht herausfordernde
Tätigkeit in Kanzlei (RA/StB/WP). Unternehmerische
Denkweise durch selbstständige Tätigkeit. Vertiefte
EDV-Kenntnisse (MS-Office, WebDesign, Internet).
datenbank
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Tel.: 089/7421 6960
E-Mail: [email protected]
JAssessor
I (27 J.),
1. StEx. 5,8 (Rh.-Pf.), 2. StEx. 6,2 (NRW), Stagennoten : Gericht 15p, STA 7p, Verw. 18p, Anwalt 17p,
WahiPf. 17p, Wahl 16p, Fachkenntnispr. Steuerrecht, Zusatzqualif. Mediation, Int. & europ. Wirtschaftsrecht,
engl., franz., span. verhandlungssicher, sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt bundesweit Anstellung in
einer Einzelkanzlei, Sozietät oder Unternehmen.
Torsten Thiel
Pionierstr. 65, 40215 Düsseldorf
Tel.: 02 11/4939833
E-Mail: [email protected]
Volljurist
28 Jahre, motiviert, engagiert und teamfähig sucht Vollanstellung in mittelständischer/kleiner Anwaltskanzlei
in München und Umgebung. IS: Zivilrecht (v. a. Famund Erbrecht), gerne auch anderer Bereich. An Weiterbildung (Fachanwalt) interessiert. Sehr anwaltlich ausgerichtete Ausbildung mit sehr guten Stationsnoten,
bayer. Examina (2. befr.), Nebentätigkeit, EDV
Marco Utsch
Humperdinckstraße 10,80807 München
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Rechtsanwalt
29 Jahre, Examina befriedigend, teamfähig, ISP: Wirtschafts- und Verwaltungsrecht, Französisch verhandlungssicher (Fachsprachzertifikat der IHK Paris), Bielefelder Kompaktkurs, erste Berufserfahrungen, mit EDVHilfsmitteln vertraut, sucht Tätigkeit in Kanzlei (VolIoder Teilzeit).
Rainer Berninghaus
Hilbornstr. 34, 58636 Iserlohn
Tel.: 02371/77 83 92
E-Mail: [email protected]
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mit fundierten insolvenzrechtlichen Kenntnissen sucht
neue berufliche Herausforderung.
Tel.: 04234/1690
Fachanwältin für Arbeitsrecht in spe
Junge Anwaltspersönlichkeit (28 J., ledig) sucht nach
1-jähriger Berufserfahrung in mittelständischer Kanzlei
und absolviertem FA-Kurs deutschlandweit neue Herausforderung. Studium in Konstanz, Edinburgh und
Potsdam (Examina in Brandenburg ausr. und befr.). 6monatige Mitarbeit in internationaler Wirtschaftskanzlei
in Tel Aviv, int. Vertrags- und Wirtschaftsrecht. Englisch
perfekt. Gern mittelgroße aber weltoffene Kanzlei.
Tel.: 0331/74072 21, Fax: 0331/2702581
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29 J., möchte ich Sie in Ihrer Anwaltskanzlei mit meiner
praktisch orientierten Arbeitsweise gerne unterstützen.
Juristische Ausbildung: 2. Staatsex. "befriedigend",
Stationsnoten überwiegend "gut", Studienschwerpunkt
Arbeitsrecht. Juristische Fortbildung: ab 9/2002: Fachlehrgang Arbeitsrecht, 6/2001: Referendartagung "Organisation eines Anwaltsbüros". Praktische Erfahrungen insbesondere durch Tätigkeit bei Fachanwältin für
Arbeitsrecht und Verband im Rahmen des Referendariates. Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten: EDV-Kenntnisse in MS-Office, Internetrecherche. Fremdsprachen:
Englisch (gut), Französisch (Grundkenntnisse).
Mario Struß
August-Bebel-Str. 82b, 33602 Bielefeld
Tel.: 01 60/4136797, E-Mail: [email protected]
Rechtsanwältin
nun Volljurist, m., 33 J., bayr. Staatsexamina, Erfahrungen im öffentlichen und im Wirtschaftsrecht, vielseitig
interessiert, aufgeschlossen gegenüber vielen Lebensbereichen und neueren Entwicklungen, flexibel, lernbereit, sozial kompetent, sucht Herausforderung im fränkischen Raum.
Belastbare und humorvolle Rechtsanwältin (31 Jahre)
mit Freude am Anwaltsberuf sucht promotionsbegleitende Teilzeitanstellung oder freie Mitarbeit in verwaltungsrechtlich ausgerichteter Kanzlei im Hamburger
Raum. 1. Staatsex. 6,12; Staatsex. 8,00; Stationsnoten
"voll befriedigend" bis "sehr gut"; Auslandserfahrung,
sehr gute Fremdsprachenkenntnisse, gute EDV- und
Internet-Kenntnisse; Interessenschwerpunkte: Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht; z. zt. Lehrbeauftragte der Uni Hamburg und Promotion im Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Donald Jahn
c/o Blecha
Steigerwaldstraße 13, 96049 Bamberg
Tel.: 09 51/6 81 12, E-Mail: [email protected]
RA Henrike Korn
NCNalisweg 25, 22303 Hamburg
Tel.: 040/27806246,01 79/2980820
E-Mail: [email protected]
1Ehern. Vollrnatrose
r--
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Rechtsanwältin
Engagierter und leistungsorientierter Jurist
Kommunikative Rechtsanwältin sucht jur. Berufseinstieg; engagiert, belastbar, stressresistent; schnelle
Auffassungsgabe, wirtschaftl. Denkweise; Interessenschwerpunkte: WirtsR, ZR, EurR, lernbereit für Neues;
Examina 1.1998: befriedigend/EurR, 2.2001: ausreichend/WirtsR; Stationen: in USA: ZR, VertrR und Barcelona: WirtsR, VertrR; Sonst.: engl.: sehr gut; span.: gut;
franz.: ausbaufähig; MS-Office: sehr gut; z.Zt. Assistenz
in der EZB: Präsentationen/Grafiken, engl. Korrespondenz.
31 Jahre, sucht für die Zeit nach dem 2. Staatsexamen
(voraussichtl. ab 1.11.2002) Anstellung als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Hamburg, Schieswig-Hoistein,
Niedersachsen, möglichst im Bereich Arbeits-, Familienoder InsolvenzR. Interesse an bedarfsabhängiger Spezialisierung. Ausbildung: zum Bankkaufmann (Deutsche
Bank AG), BWL-Vordiplom (Note: 1,83), 1. Staatsexamen 8,9 Punkte, seit November 2002 Referendariat
(OLG Celle), Stationsnoten: vollbefriedigend bis sehr
gut.
Manuela Reiß
Tel.: 01 77/6 11 6379
E-Mail: [email protected]
Tel.:04131/249009
E-Mail: [email protected]
IAssessor
Promovierte Rechtsanwältin
Ex. I 9,4, 11 6,7, Stationsdurchschnitt 12,2,
z. Zt. in leitender ungekündigter Stellung in Industrieunternehmen, engagiert, belastbar und durchsetzungsstark, ISP: Wirtschafts- und Steuerrecht, sucht Anstellung in RA-Kanzlei - bevorzugt süddeutscher Raum.
30 Jahre, ledig, ortsungebunden, zwei bay. Examina
(8,43 u. 4,93 Punkte), Wahlstation u. Praktikum in USWirtschaftskanzlei ; Interessenschwerpunkte : Arbeitsrecht (Fachanwaltslehrgang geplant), allg. Zivilrecht,
sucht Anstellung in Kanzlei, Raum Hamburg, Frankfurt
oder München bevorzugt.
Tel.: 00 43/6 64/211 72 80
E-Mail: [email protected]
130 Jahre,
1
Erbrecht
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt, 35 J., Dr. jur. in spe, AssEx Befriedigend.
Bisheriger Tätigkeitsschwerpunkt: Allg. ZiviiR; Interessengebiete: ErbR, darin laufende berufsbegleitende
Promotion, Miet- und PachtR, GrundstücksR, Recht des
Denkmalschutzes, sucht Möglichkeit der Spezialisierung auf zivilrechtlichem Gebiet bzw. Erwerb einer
Fachanwaltschaft in zivil rechtlich ausgerichteter Kanzlei
im nordwestdeutschen Raum, möglichst mit Notariat
(Grundkurs für angehende Anwaltsnotare erfolgreich
abgeschlossen).
30 J., 2. Ex. "Befriedigend" 4/2002, Ausb. zum Industriekaufmann u. Fremdsprachl. Korrespondent Englisch
(IHK) bei der Mannesmann AG, jew. "gut", 0 Stationsnote "gut", seit 2 J. tätig in Kanzlei mit zivilrechtl. Ausrichtung, offen und flexibel aber auch für andere
Rechtsgebiete, gute Französischkenntnisse, sehr gute
EDV-Kenntnisse (Office, Internet) sucht beruflichen
Wechsel zu Kanzlei, Unternehmen oder Verband im
Raum Rhein-Ruhr.
Rolf Pelzer
Kirchstraße 10, 27318 Hoya
Tel.: 04251/67 1709
E-Mail: [email protected]
Jens Reichmann
Straußstraße 1
41189 Mönchengladbach
Tel.: 01 77/3521983
E-Mail: [email protected]
Herausforderung gesucht!
Engagierte Rechtsanwältin
Ich, 32, Interessenschwerpunkt ArbR, gelernte Sozialversicherungsfachangestellte, suche eine anspruchsvolle Tätigkeit in einer RA-Kanzlei, vorzugsweise im
Raum Bremen. Ich bin sehr engagiert und motiviert
(u.a. Wahlstation bei RA in den USA, Personalabtlg.)
sowie zielstrebig und teamfähig. BWL-Kenntnisse
(Schwerpunkt Organisation und Personalplanung). Examina 7,74/7,39. Sehr gute Englisch- und gute Französischkenntnisse.
28 Jahre, 2. Ex. mit Präd. (BW). 1 Jahr Berufserfahrung
in allg. RA-Kanzlei. Auslandserfahrung (Niederlande),
Praktikaseminar im Arbeitsrecht, Fähigkeit, sich schnell
in neue Bereiche einzuarbeiten, sucht Tätigkeit auf
dem Gebiet d. Zivilrechts, insbes. Arbeitsrecht in RAKanzlei, Verband o. Unternehmen in Süddeutschland,
Raum Köln o. Berlin.
E-Mail: [email protected]
Julia Geschke
Nägeleseestr. 27, 79102 Freiburg
Tel.: 0761/7070884
~
31
Stellenangebote aufgeben
Preise für Stellenangebote, Anzeigen bzgl. Kanzleiverkauf uÄ. können zur Zeit unter 0228/
919 11 32 erfragt werden. In Kürze findet sich
eine entsprechende Eingabemaske auf der
Homepage des Forums.
Anwaltsbürogemeinschaft in Bochumer
Innenstadt
(Kortumstraße) vermietet Zimmer
300 EUR zzgl. NK/Monat.
(ca.
20 qm)
für
Kontakt: 01 71/8949898
Korrespondenzgemeinschaften
Stellenangebote
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht
Wir suchen eine/n Kollegen/in als Erziehungsurlaubsvertretung vom 1.12.2002 bis 31.8.2003. Es handelt
sich um eine Halbtagstätigkeit mit dem Schwerpunkt
Familienrecht.
Kanzlei Barkhoff und Partner GbR
Husemannplatz 3/4
44787 Bochum
Tel.: 0234/60725
Kooperation/SozietätlBürogemeinschaft
2 Rechtsanwälte
(31) suchen Gründungspartner/in für Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung im Recht der Neuen Medien
in Dortmund. Sie sollten über erste Berufserfahrungen
im genannten Bereich verfügen und eine unternehmerisch denkende Anwaltspersönlichkeit sein.
Tel.: 01 78/78577 55
Junge Kollegen/-innen
zur Gründung einer medizin-/arzt-/sozialversicherungsrechtlich ausgerichteten Kooperation gesucht.
Pro OLG-Bezirk jeweils nur 1 Mitglied.
korrespondenzgemeinschaft.de
Junge RAe für Korrespondenzgemeinschaft gesucht.
Pro AG-Bezirk nur ein RA, Jahresgebühr nur 25 EUR
zzgl. USt. Die Mitglieder vergeben Untervollmachtsaufträge oder Korrespondenzmandate vorrangig nur innerhalb der Gemeinschaft, damit nicht nur die großen, alteingesessenen Kanzleien von der Mandatsvergabe von
Kollegen profitieren.
Infos + Anmeldung unter
www.korrespondenzgemeinschaft.de
1
www.eurako.de
Internet-Korrespondenzgemeinschaft für junge Rechtsanwälte, damit nicht nur die alteingesessenen, großen
Kanzleien von der Mandatsvergabe von Kollegen profitieren. Pro LG-Bezirk max. 2 Anwälte, Jahresgebühr
99 EUR zzgl. USt.
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der Sonne verhilft,
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E-Mail: [email protected]
J Bürogemeinschaft in Bremen
I Für unsere seit fast vier Jahren bestehende Bürogemeinschaft suchen wir (2 w/1 m) eine Kollegin/einen
Kollegen, die/der den Bereich Verwaltungs-, Sozialund/oder Steuerrecht abdecken möchte und die Absicht hat, in diesem Beruf erfolgreich zu arbeiten.
Schöne und günstige Büroräume usw. vorhanden. Wir
sind bisher auf den Gebieten Familien- und Zivilrecht,
Straf- und Arbeitsrecht tätig.
[email protected]
Lose gibt es bei allen Banken,
Sparkassen und der Post.
Oder unter Tel. 0800 0 - 411411,
www.ard-fernsehlotterie.de
FORUM? Da mach' ich mit!
Ja,
ich will Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein werden.
Neben der berufspolitischen Interessenvertretung der jungen Anwaltschaft möchte ich mir
folgende Vorteile sichern:
• 6 x jährlich die AdVoice - kostenlos!
• 11
x jährlich das Anwaltsblatt - kostenlos!
• 52 x jährlich die NJW - leider nicht so kostenlos, aber immerhin verbilligt sich das
Abo um einige EURO (Hinweis: Referendare erhalten beim Verlag C.H. Beck einen
noch höheren Nachlass)
• Mitgliedsrabatt bei Fortbildungsveranstaltungen der Anwaltakademie (z. T über
50%!)
• Kostenlose Kreditkarte, günstiges Telefonieren mit D1, D2 und telego!, Krankentagegeldversicherung über DKV-Abkommen und und und ...
Name
E-Mail
Vorname
Geburtsdatum
PLZ, Ort
LG-Bezirk
Ich bin
Straße
o
o
o
Telefon
Telefax
Referendar (2. Examen im
[M/J])
Anwalt (zugelassen seit
,
Mitglied im örtlichen Anwaltverein
Ja, ich bin damit einverstanden, dass mein jährlicher Mitgliedsbeitrag i. H.
v. 40 € (20 € für
Mitglieder des örtlichen Anwaltvereins) von meinem Konto im Wege des Lastschriftverfahrens
eingezogen wird. Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
(BLZ)
_
Kontonummer
bei
Nach Eingang meines Antrages erhalte ich die Satzung des FORUMs zugesandt. Ich habe
danach noch 4 Wochen lang das Recht, meinen Antrag zu widerrufen.
Ort, Datum, Unterschrift
Neu: Mitglieder werben Mitglieder
Ich bin schon Mitglied des FORUMs und habe soeben das obige Mitglied geworben.
Deshalb darf ich mich über einen Bücherscheck im Wert von 10 € freuen (einzulösen bei
fast jeder Buchhandlung). Schickt ihn an folgende Adresse:
Name
Straße
Vorname
PLZ, Ort
Die Beitrittserklärung heraustrennen und senden an das
FORUM
Junge Anwaltschaft im DAV
Littenstr. 11
10179 Berlin
Fax: 0301726152198
datenbank
33
Datum/Ort:
Oktober 2002
Referentin:
12.11.2002, 17.00-19.00 Uhr, Neuer
Senatssaal der Uni Köln, Hauptgebäude
Richterin am BVerfG Renate Jaeger,
Karlsruhe
Die Teilnahme ist kostenlos!
Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln
Ringvorlesung "Einführung in den Anwaltsberuf"
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts
in einer internationalen Sozietät
29.10.2002, 17.00-19.00 Uhr,
Neuer Senatssaal der Uni Köln,
Hauptgebäude
RA Dr. Thomas Kreifels, Düsseldorf
Informationen: www.anwaltsrecht.org oder Tel.: 0221/
4705711
ARGE Strafrecht des DAV
Thema:
Datum/Ort:
Referenten:
Die Teilnahme ist kostenlos!
Revisionsrecht
2.11.2002, München
Prof. Dr. Reinhold Schlothauer,
Bremen
RA Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund
Informationen: www.anwaltsrecht.org oder Tel.: 0221/
4705711
Bundesweite Veranstaltung
Strafverteidiger-Kolloquium 2002 - Aktive Strafverteidigung vor der Hauptverhandlung
Datum/Ort:
8. und 9. 11.2002, Berlin
ARGE Verkehrsrecht des DAV
Teilnehmergebühr: 250 EUR für Mitglieder der ARGE,
300 EUR für Nichtmitglieder
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Brennpunkte der Schadenregulierung
26.10.2002, aidenburg
RA Jörg Elsner, Hagen
Teilnehmergebühr: 100 EUR für Mitglieder der ARGE,
150 EUR für Nichtmitglieder - (inkl. Mittagessen)
ARGE Verkehrsrecht des DAV
Thema:
Datum/Ort:
Referenten:
ARGE Familien- und Erbrecht des DAV
Thema:
Datum/Ort:
Referentinnen :
Fehlerquellen im familienrechtlichen Mandat
26.10.2002, Pforzheim
RAin Dr. Ingrid Groß, Augsburg
RAin Dr. Brigitte Borgmann,
München
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Thema:
Der Sachverständigenbeweis im
Verkehrs- und Haftpflichtprozess
2.11.2002, Neubrandenburg
RA Dr. Michael Burmann, Erfurt
Dipl.-Ing. Gundolf Himbert,
Saarwellingen
Gebührenoptimierung im
Verkehrsrecht
9. 11.2002, Hannover
RAuN Rembert Brieske, Bremen
Brennpunkte der Schadenregulierung
23. 11.2002, Homburg/Saar
RA Jörg Elsner, Hagen
Teilnehmergebühr: Sonderkonditionen für Mitglieder
des Forums Junge Anwaltschaft
Datum/Ort:
Referent:
Anmeldung und Information:
ConventionPartners, Gerhard-Rohlfs-Str. 22, 53173
Bonn, Tel.: 0228/3500440, Fax: 0228/3500450,
[email protected]
Teilnehmergebühr: 100 EUR für Mitglieder der ARGE,
150 EUR für Nichtmitglieder - (inkl. Mittagessen)
November 2002
Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln
Ringvorlesung "Einführung in den Anwaltsberuf"
Thema:
Freiheit und Bindung der freien
Berufe in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung
Thema:
Datum/Ort:
Referenten:
Datum/Ort:
Referenten:
Verkehrsrecht für junge Kollegen
und Referendare
16.-17.11.2002, Stuttgart
RA Hans-Jürgen Gebhardt,
Homburg/Saar
RAuN Alfred Fleischmann, Hanau
23.-24. 11.2002, Erfurt
RA Frank-Roland Hillmann 111,
aidenburg
RA Oskar Riedmeyer, München
Teilnehmergebühr: 100 EUR für Referendare, 150 EUR
für Rechtsanwälte - (inkl. Mittagessen)
-~.------34
Sonderveranstaltung
Thema:
Das neue Schadensersatzrecht
- Neuregelung der Verjährung
an 41 Orten - Termine und Orte auf Anfrage
Teilnehmergebühr: 60 EUR für Mitglieder der ARGE; 85
EUR für Nichtmitglieder
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Das Forum wird in den meisten Landgerichtsbezirken
von Rechtsanwälten und Referendaren vertreten. Diese
Kollegen sind Ihre Ansprechpartner vor Ort und bieten
Ihnen Hilfestellungen in allen relevanten Fragen an.
Darüber hinaus organisieren sie vor Ort Stammtische
und Fortbildungsveranstaltungen.
Anmeldung u. Information:
Stand 15. September 2002
Arbeitsgemeinschaften Verkehrs- und Strafrecht
Veranstaltungsorganisation
Landgerichtsbezirk:
Tel.: 02226/912091, Fax: 02226/912095
Aachen
Rechtsanwalt Georg H. Amian, c/o Amian & Partner,
Rechtsanwälte und Steuerberater, Stolberger Str. 9,
52068 Aachen, Tel.: 0241 /9003230, Fax: 0241 /90032330
ARGE Familien- und Erbrecht des DAV
Amberg
Rechtsanwalt Andreas Moser, Viehmarkt 7, 92224 Amberg,
Tel.: 09621 /9601 30,
E-Mail: [email protected]
Hirschmannstr. 7, 53359 Rheinbach
Ansbach
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161/57439
Thema:
Grundzüge im Versorgungsausgleich
Datum/Ort:
2.11.2002, Bremen
16. 11.2002, Potsdam
Referentinnen :
RAin Ines Uphoff, Berlin
RAin Inge Saathoff, aidenburg
Arnsberg
Rechtsanwalt Ulrich Pauli, Am Spring 10, 59469 Ense-Bremen,
Tel.: 02938/97140, Fax: 02938/971410,
E-Mail: [email protected]
Thema:
Strategien im Zugewinnausgleichsprozess
Aschaffenburg
Rechtsanwalt Rüdiger Kade, Frohsinnstr. 2, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 /24303, Fax: 06021/24304,
E-Mail: [email protected]
Datum/Ort:
8. 11.2002, Münster
Referent:
RA Dr. Walter Kogel, Aachen
Thema:
Datum/Ort:
Grundzüge des Stiftungsrechts
13.11.2002, München
RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn
Referent:
Thema:
Eheverträge und familienrechtliche Vereinbarungen
Datum/Ort:
15. 11.2002, Koblenz
30.11.2002, Braunschweig
RAuN Wolfgang Schwackenberg,
aidenburg
Referent:
Thema:
Unterhalt gem. § 1615 I BGB!
Volljährigen- und Elternunterhalt
Datum/Ort:
16. 11.2002, Rottenburg
30.11.2002, Bremen
Referentin:
RAin Esther Caspary, Berlin
Teilnehmergebühr: Sonderkonditionen für Mitglieder
des Forums Junge Anwaltschaft
Augsburg
Rechtsanwältin Anne Riethmüller, Rechtsanwaltskanzlei Riethmüller,
Wassmer & Dr. Wagner, Rathausplatz 3, 86420 Diedorf/Augsburg,
Tel.: 08238/96393, Fax: 08238/963955,
E-Mail: [email protected]
Aurich
Rechtsanwalt Rainer Tertilt, c/o Rechtsanwälte Apetz & Winterhoff,
Julianenburger Str. 6, 26603 Aurich, Tel.: 04941 /96880,
Fax: 04941 /644068
Baden-Baden
Rechtsanwalt Udo Kirbach, Ludwig-Wilhelm-Str. 2,
76530 Baden-Baden,
Tel.: 07221/396669, Fax: 07221/396671,
E-Mail: [email protected]
Bad Kreuznach
Rechtsanwältin Mariana Ruhl, Bruchwiese 1, 55585 Altenbamberg,
Tel.: 06708/61770, Fax: 06708/61 7710,
E-Mail: [email protected]
Bautzen
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161 /57439
Bayreuth
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 071 61 /57477, Fax: 07161/57439
Anmeldung und Information:
Berlin
Rechtsanwältin Ute Stattier, Kurfürstendamm 212,10719 Berlin,
Tel.: 030/99264750, Fax: 030/88552118
ConventionPartners, Gerhard-Rohlfs-Str. 22, 53173
Bonn, Tel.: 0228/3500440, Fax: 0228/3500450,
[email protected]
Bielefeld
Rechtsanwältin Kerstin Obexer, Stargarder Str. 2,
32339 Espelkamp, Tel.: 05772/936561, Fax: 05772/49256
E-Mail: [email protected]
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Bochum
Rechtsanwalt Christoph Lotz, c/o Böhmer & Lotz,
Königsallee 178a, 44799 Bochum,
Tel.: 0234/5524210, Fax: 0234/4524211,
E-Mail: [email protected]
Bonn
Rechtsanwältin Uta von Lonski, c/o Freier & KolI.,
Kreuzbergweg 17, 53115 Bonn,
Tel.: 0228/217001, Fax: 0228/222630,
E-Mail: [email protected]
Braunschweig
Rechtsanwalt Gerald Schuchhardt,
Celler Str. 123, 38114 Braunschweig,
Tel.: 0531 /2509794, Fax: 0531 /25079764,
E-Mail: [email protected]
Erfurt
Rechtsanwalt Norbert Kosten, Mainzerhofstr. 1, 99084 Erfurt,
Tel.: 0361 /6430816, Fax: 0361 /6430817,
E-Mail: [email protected]
Essen
Rechtsanwalt Jörg Holzmeier, Amselstr. 58, 45134 Essen,
Tel.: 0201 /440910, Fax: 0201 /440911
Flensburg
Rechtsanwalt Sönke Husfeld, Am Flachsteich 18, 24837 Schleswig,
Tel.: 04621 /200506, Fax: 04621 /20714
Frankenthai
Rechtsanwältin Ruth Goldbach, c/o goldbach Rechtsanwälte,
Ludwigsplatz 9, 67059 Ludwigshafen, Tel.: 0621 /591170,
Fax: 0621 /5911710,
E-Mail: [email protected]
Bremen
Rechtsanwältin Martina Dieterich, Lahnstr. 1, 28199 Bremen,
Tel.: 0421/5091616, Fax: 0421 /5091615
Frankfurt a. M.
Z.zt. unbesetzt
Bückeburg
Ass. jur. Gabriele Maier, Steinberger Str. 40, 31675 Bückeburg,
Tel.: 05722/27912 (p), 0511/9073329 (b), E-Mail: [email protected]
Frankfurt/Oder
Rechtsanwältin Ellen Neugebauer, Paul-Feldner-Str. 10,
15230 Frankfurt/Oder, Tel.: 0335/522932, Fax: 0335/523788,
E-Mail: [email protected]
Chemnitz
Rechtsanwalt Olaf Müller, c/o Meiß & CoII., Parkstr. 32, 09120 Chemnitz,
Tel.: 0371/38333-0, Fax: 0371/3833 -83,
E-Mail: [email protected]
Freiburg
Rechtsanwalt Rolf Fidler, c/o RAe Prill & Fidler, Im Büfang 4, 79189 Bad
Krozingen, Tel.: 07633/9333390, Fax: 07633/9333399,
E-Mail: [email protected]
Coburg
Rechtsanwalt Marco-H. Fiddelke, Postfach 2327, 95412 Coburg,
Tel.: 09561 /15757, Fax: 09561 /25032
E-Mail: [email protected]
Fulda
Rechtsanwalt Rolf Schwedux, c/o Notar/Rechtsanwälte Wepler &
Schwedux, Rittergasse 9a, 36037 Fulda, Tel.: 0661 /9012233,
Fax: 0661 /901 2234, E-Mail: [email protected],
Homepage: http}/wepler-schwedux.de
Cottbus
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161/57477, Fax: 07161/57439
Darmstadt
Rechtsanwalt Nils Schmiedeknecht,
Postfach 110726, Schleiennacherstr. 21, 64224 Dannstadt,
Tel.: 061 51 /99400, Fax: 061 51 /994020
Gera
Rechtsanwalt Steffen Pötzscher, Teichstr. 1 a, 07907 Schleiz,
Tel.: 03663/422040, Fax: 03663/422041
Gießen
Rechtsanwalt Peter Kath, Kerkrader Str. 11, 35394 Gießen,
Tel.: 0641 /9433155, Fax: 0641 /9433156,
E-Mail: [email protected]
Deggendorf
LG-Bezirk wird vom Regionalbeauftragten des LG-Bezirks Passau mit
betreut.
Görlitz
Rechtsanwältin Christina Bergert, c/o Bergert & Bergert,
Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz, Tel.: 03581 /413452,
Fax: 03581 /413455, E-Mail: [email protected]
Dessau
Frau Rechtsanwältin Antje Mutschier, Bismarckstr. 14,06749 Bitterfeld,
Tel.: 03493/20859,
E-Mail: [email protected]
Göttingen
Rechtsanwalt Hannes-Joachim Synofzik, Weender Landstr. 21-23,
37073 Göttingen, Tel.: 0551 /4980 10, Fax: 0551/4980155,
E-Mail: [email protected]
Detmold
Rechtsanwalt Volker Heuwinkel, Steege 12,
32105 Bad Salzuflen, Tel.: 052221797690, Fax: 052221707702,
E-Mail: [email protected]
Hagen
Rechtsanwalt Sascha Conradi, c/o RAe Schepers, Rennekamp & Partner,
Erich-Nörrenberg-Str. 7, 58636 Iserlohn,
Tel.: 02371 /150699, Fax: 02371 /150698,
E-Mail: [email protected]
Dortmund
Rechtsanwalt Claus Volke, Schliepstr. 4, 44135 Dortmund,
Tel.: 0231/950370, Fax: 0231 /9503711,
E-Mail: [email protected]
Dresden
Rechtsanwalt Stefan Hans Paul, Am Pohlandplatz, Ennelstr. 34,
01277 Dresden, Tel.: 0351 /3107574, Fax: 0351 /3107573,
E-Mail: [email protected]
Duisburg
Rechtsanwalt Martin Adjodani, Auf dem Hastert 5, 47239 Duisburg,
Tel.: 021 51 /941661, Fax: 02151 /941662,
E-Mail: [email protected]
Düsseldorf
Rechtsanwalt Axel Thoenneßen, Grafenberger Allee 399,
40235 Düsseldorf, Tel.: 0211 /96601 71, Fax: 0211 /96601 72,
E-Mail: [email protected]
Ellwangen
Rechtsanwalt Achim Wizemann, Schubartstr. 7, 73430 Aalen,
Tel.: 07361 /56090, Fax: 07361 /560944
Halle/Saale
Rechtsanwalt Dirk Friedrich Reddemann, R.-E.-Weise-Str. 2,
06112 Halle, Tel.: 0345/6784555, Fax: 0345/6784556
Hamburg
Rechtsanwalt Alexander Kinneß, Feldstr. 60, 20357 Hamburg,
Tel.: 040/89070673, Fax: 040/89070675
Hanau
Rechtsanwältin Michaela Roosen, Hospitalstr. 2, 63452 Hanau,
Tel.: 06181 /952284
Hannover
Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler, Postfach 3847, 30038 Hannover,
Tel.: 0511 /343435, Fax: 0511 /343604,
E-Mail: [email protected]
Hechingen
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161/57439
datenbank
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Heidelberg
Rechtsanwalt Angelo Li Puma, c/o Herzog und Kollegen,
Kirchstr. 18,69115 Heidelberg, E-Mail: [email protected]
Limburg
Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt, Schiede 57, 65549 Limburg,
Tel.: 06431 /3093, Fax: 06431 /241 08
Heilbronn
Rechtsanwältin Ines Schwarz, Gerichtshof 8,74389 Cleebronn,
Tel.: 07135/974120, Fax: 07135/9741223,
E-Mail: [email protected]
Lübeck
Rechtsanwalt Thomas Elvers, Manhagener Allee 13, 22926 Ahrensburg,
Tel.: 041 02/51204, Fax: 041 02/50844
E-Mail: [email protected]
Hildesheim
Rechtsanwalt Pirus Amim, Schuhstr. 45, 31134 Hildesheim,
Tel.: 05121 /997144, Fax: 05121 /997146,
E-Mail: [email protected]
Lüneburg
Rechtsanwalt Daniel Schneider, Voigerstr. 29,
21335 Lüneburg, Tel.: 04131 /232223, Fax: 04131 /232224
E-Mail: [email protected]
Hof
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 071 61 /57477, Fax: 071 61/57439
Magdeburg
Rechtsanwalt Stefan Lück, Lennestr. 3a, 39104 Magdeburg,
Tel.:0391/611910, Fax:0391/6119111,
E-Mail: [email protected]
Ingolstadt
Rechtsanwalt Andreas Schieferbein, Ludwigstr. 24, 85049 Ingolstadt,
Tel.: 0841 /17668, Fax: 0841 /17696,
E-Mail: [email protected]
Mainz
Rechtsanwältin Verena Schnatterer, Fischtorplatz 21, 55116 Mainz,
Tel.: 06131 /284370, Fax: 06131 /2843777
E-Mail: [email protected]
Itzehoe
Rechtsanwalt Sebastian Koch, Timm-Kröger-Str., 25524 Itzehoe,
Tel.: 04821 /3848, Fax: 04821 /5719, E-Mail: [email protected]
Mannheim
Rechtsanwalt Christian Weber, c/o Philipp, Sudmann & Böckstiegel,
Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim, Tel.: 0621 /328890
E-Mail: [email protected]
Kaiserslautern
Rechtsanwältin Eva Kreienberg, Kanalstr. 1, 67655 Kaiserslautern,
Tel.: 0631 /3607110, Fax: 0631 /3607111
E-Mail: [email protected]
Karlsruhe
Rechtsanwalt Stefan Wahlen, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe,
Tel.: 0721 /985220, Fax: 0721 /9852250
Kassel
Rechtsanwalt Klaus Hebrank, c/o Kanzlei Dr. Baun, Gutsche,
Braunholz, Angermann, Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel,
Tel.: 05611720980, Fax: 056117209828,
E-Mail: [email protected]
Kempten
Rechtsanwältin Barbara Hamm-Schulte, Lindenplatz 2,
88142 Wasserburg, Tel.: 08382/89097, Fax: 08382/89381,
E-Mail: [email protected]
Kiel
Rechtsanwältin Christiane Prieß, Am Mühlenteich 9, 24582 Bordesholm,
Tel.: 04322/584891, Fax: 04322/584892
E-Mail: [email protected]
Kleve
Rechtsanwalt Martin Schiller, c/o RAe Sommerfeld & Schiller,
Bahnhofstr. 14,47495 Rheinberg, Tel.: 02843/991796,
Fax: 02843/991797, E-Mail: [email protected]
Koblenz
Rechtsanwalt Harald von Sehlen, Rheinstr. 19,56068 Koblenz,
Tel.: 0261/1002555, Fax: 0261 /1 002556,
E-Mail: [email protected]
Köln
Rechtsanwältin Carmen Grebe, Mauritiuswall 47, 50676 Köln
Konstanz
Rechtsanwältin Katharina Ellmaurer, Josef-Belli-Weg 5,
78467 Konstanz, Tel.: 07531 /91 0883, Fax: 07531 /915419
Krefeld
Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes, Preußischer Hut 29,
47802 Krefeld, Tel.: 02151 /622700, Fax: 02151 /622701,
E-Mail: [email protected]
Landau/PfaIz
Rechtsanwalt Michael Korte, Am Hirschgraben 9, 67360 Lingenfeld,
Tel./Fax: 06344/939492, Tel. mobil: 0171 /4561294
Landshut
Rechtsanwältin Bärbl Susanne Meier, Niedermayerstr. 50,
84028 Landshut, Tel.: 0871 /9539370, Fax: 0871/9539369,
E-mail: [email protected]
Leipzig
Rechtsanwalt Jens Domfeld, Delitzseher Landstr. 72,
04448 Wiederitzsch, Tel.: 0341 /5217550, Fax: 0341 /5217551
Marburg
Referendar Peter Thiel, Hirtenweg 24, 35091 Marburg-Gölbe,
Tel.: 06427/931300, Fax: 0180/505296039282,
E-Mail: [email protected]
Meiningen
Rechtsanwalt Thomas Lorenz, Wilhelm-Külz-Str. 7,
98574 Schmalkalden, Tel.: 03683/69660
Memmingen
Rechtsanwalt Tino Brückner, Kanzlei Mack & KolI., Lindentorstr. 16,
87700 Memmingen, Tel.: 08331 /962507, Fax: 08331 /962547
Mosbach/Baden
Rechtsanwalt Andreas Wörner, Kellereistr. 19,74706 Osterburken,
Tel.: 06291 /8016, Fax: 06291 /9916,
E-Mail: [email protected]
Mönchengladbach
Rechtsanwalt Markus Einhoff, Freiheitstr. 11, 41236 Mönchengladbach,
Tel.: 02166/189572, Fax: 02166/189574,
E-Mail: [email protected]
Mühlhausen
Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus, Unter der Linde 4,
99974 Mühlhausen, Tel.: 03601/813494, Fax: 03601 /813495
München
Rechtsanwalt Dominik Mertl, Heimgartenstr. 8, 81539 München,
Tel.: 01 73/3564830,
E-Mail: [email protected]
Münster
Rechtsanwältin Anette Rüb, Rüschhausweg 149,48161 Münster,
Tel.: 0251 /4841233, Fax: 0251 /45689,
E-Mail: [email protected]
Neubrandenburg
Rechtsanwa~ Thomas Weichelt, Woldegker Str. 27,
17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395/5706241, Fax: 0395/5706242,
E-Mail: [email protected]
Neuruppin
Rechtsreferendarin Susanne Gans, Rudolf-Breitscheidstr. 5,
19322 Wittenberge, Tel.: 03877/565959 und 0172/3110727
Nürnberg-Fürth
Rechtsanwalt Roland Tilch, c/o RAe Dr. Sonntag & KolI.,
Europa-Allee 1, Pyramide, 1. Etage, 90763 Fürth,
Tel.: 0911/971870, Fax: 0911 /9718710,
E-Mail: [email protected]
Offenburg
Rechtsanwalt Meinrad F Hirt, Lange Str. 47, 77652 Offenburg,
Tel.: 0781 /9489367, Fax: 0781 /9267245,
E-Mail: [email protected]
datenbank
37
Oldenburg
Trier
Rechtsanwalt Volker Strübing, c/o RAe von Appen pp.,
An der Kolckwiese 6, 26123 Oldenburg, Tel.: 0441/926750,
Fax: 0441/9267520, E-Mail: [email protected]
Rechtsanwalt Lutz Förster. Im Sonnenschein 56, 54292 Trier.
Tel.: 0651/29791, Fax: 0651/29789
Osnabrück
Rechtsanwältin Ulrike Szlapka, Roonstr. 17, 49076 Osnabrück,
Tel.: 0541/20239386, Fax: 0541/20239387,
E-Mail: [email protected]
Paderborn
Rechtsanwältin Monika Kriwet, Rischstr. 8, 34434 Borgentreich,
Tel.: 05643/948480, Fax: 05643/948482,
E-Mail: [email protected]
Passau
Rechtsanwalt Klaus Wirth, Ludwigstr. 22/11, 94032 Passau,
Tel.: 0851/383390, Fax: 0851/3833938,
E-Mail: [email protected]
Potsdam
Assessorin Susan Förster. Hegelallee 43, 14467 Potsdam,
Tel.: 033811728022 (dienstL), 03311742841 (privat),
Fax: 033811728020, E-Mail: [email protected]
Ravensburg
Rechtsanwalt Jan van Bruggen, Werastr. 48, 88045 Friedrichshafen,
Tel.: 07541/289670, Fax: 07541/289679,
E-Mail: [email protected]
Regensburg
Tübingen
Rechtsanwalt Ulrich Emmert, Payerstr. 26, 72074 Tübingen,
Tel.: privat 07071/27397, Büro 07071/925954, Fax: 07071/550721
E-Mail: ufrich.emmert@kanzleLde
Ulm
Rechtsanwältin Monika Herz, Herrenkellergasse 13,89073 Ulm,
Tel.: 0731/9691515, Fax: 0731/9691512,
E-Mail: [email protected]
Verden I Aller
Rechtsanwältin Birgit Schröter. Westpreußenstr. 8, 49449 Lemförde,
Tel.: 05443/3929789, Fax: 05443/929803,
E-Mail: [email protected]
Waldshut-Tiengen
Rechtsanwältin Dr. Margarete Weh-Berger. c/o Dr. Weh & Kollegen,
Kaiserstr. 21, 79761 Waldshut-Tiengen,
Tel.: 07751/91880, Fax: 07751/918829
Weiden
Rechtsanwalt Oliver Thul,
Mathias-Götz-Str. 9a, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab,
Tel.: 09602/920543, Fax: 09602/920552,
E-Mail: [email protected]
Wiesbaden
Rechtsanwalt Niels Espenhain, Domplatz 6, 93047 Regensburg,
Tel.: 0941/9459120, Fax: 0941/9459118
Rechtsanwalt Stefan A. Huschke, c/o Dr. Helmig, Huschke & Koll.,
Hagenauer Str. 55, 65203 Wiesbaden,
Tel.: 06111778720, Fax: 061117787211
Rostock
Würzburg
Rechtsanwältin Katja Rosendahl, Sozietät Krechel & Rosendahl,
Augustenstr. 86,18055 Rostock, Tel.: 0381/2002344,
Fax: 0381/2002347
Rechtsanwalt Konstantin Malakas, Sterngasse 2, 97070 Würzburg,
Tel.: 0931/3536882, Fax: 0931/3536884,
E-Mail: [email protected], Homepage: www.weblawyer.de
Rottweil
Wuppertal
Rechtsanwalt Dr. Martin Baumann, c/o Dr. Morof & Regner.
Postfach 1561, 78615 Rottweil,
Tel.: 0741/17444-0, Fax: 0741/17444-69,
E-Mail: [email protected]
c/o Rechtsanwälte Runkel, Schneider. Weber.
Grünewalder Str. 29/31,42657 Solingen, Tel.: 0212/2494200,
Fax: 0212/2494201
Saarbrücken
Zweibrücken
Rechtsanwältin Caroline Gebhardt, Eisenbahnstr. 43, 66424 Homburg,
Tel.: 06841/93200, Fax: 06841/93220,
E-Mail: [email protected]
Rechtsanwältin Astrid Deller, Kreuzbergstr. 1, 66482 Zweibrücken,
Tel.: 06332175210, Fax: 06332175481
Schweinfurt
Rechtsanwältin Eileen Stephan, Kaiserstr. 27, 08209 Auerbach,
Tel.: 03744/171094, Fax: 03744/171095
Rechtsanwalt Manfred Eberhardt, Dorfstr. 5, 97523 Schwanfeld,
Tel.: 09384/903564, Fax: 09384/903574,
E-Mail: [email protected]
Schwerin
Rechtsanwalt Stefan Lähn, Am Markt 9, 23966 Wismar.
Tel.: 03841/250213, Fax: 03841/250214
Siegen
Rechtsanwalt Wolfram Schnurbusch,
Zwickau
Reg ionalbeauftragter
im LG-Bezirk Amberg
Rechtsanwältin Tanja Hilpert, Eiserfelder Str. 463, 57080 Siegen,
Tel.: 0271/359550, Fax: 0271/3595515
Stade
Rechtsanwalt Jens Hake, Archivstr. 1,21682 Stade,
Tel.: 04141/44658, Fax: 04141/45736
Stendal
Rechtsanwalt Norbert Steinborn,
c/o Berning, Klakas & Kollegen, Bahnhofsallee 3, 39606 Osterburg,
Tel.: 03937/2202-0, Fax: 03937/2202-99,
E-Mail: [email protected]
Stralsund
Rechtsanwalt Dirk Door. c/o Dr. Eick & Partner. Mozartstr. 1,
19053 Schwerin
Stuttgart
Rechtsanwalt Christian Brokate, Rankestr. 58, 70619 Stuttgart,
Tel.: 0711/38801 01, Fax: 0711/38801 01
Traunstein
Rechtsanwalt Peter Matthias Astner. Bahnhofstr. 5, 83022 Rosenheim,
Tel.: 08031/380089, Fax: 08031/1 4313,
E-Mail: [email protected]
Ich stelle mich vor als
neuer Regionalbeauftragter für den kleinen LG-Bezirk Amberg (in Bayern)
mit insgesamt nur 156 Anwälten und zwei Amtsgerichten. Nach Studium
und Referendariat in Regensburg und Amberg mit
Stationen in New York,
Las Vegas, Los Angeles
sowie der Wahlstation bei der US-Army in Deutschland
habe ich mich unmittelbar nach dem 2. SE mit 26 Jahren als Einzelanwalt in Amberg selbstständig gemacht.
Auf Grund meiner Auslandserfahrung und meiner 6monatigen Station bei der US-Army ist das Internatio-
pm'
38
nale Privatrecht der Schwerpunkt meiner Kanzlei und
die in Deutschland stationierten US-Soldaten meine
Hauptklientel. Ich habe hier von Anfang an eine große
Nische entdeckt, die von anderen Kanzleien in der Region sträflich vernachlässigt worden war. Meine weiteren Interessensschwerpunkte sind Verwaltungsrecht
und Wirtschaftsrecht. Ich kam schon während des Referendariats zum Forum junge Anwaltschaft, weil ich
bereits damals merkte, dass Rechtsanwalt mit Abstand
der abwechslungsreichste aller juristischen Berufe ist.
Diese Begeisterung für den Anwaltsberuf möchte ich
als Regionalbeauftragter auch unseren Referendaren
übermitteln. Die Einbindung der (insbesondere jungen)
Anwaltschaft in die Referendarausbildung ist daher
eines meiner Anliegen. Der weitere Schwerpunkt soll in
der Fortbildung der Rechtsanwälte selbst liegen, die in
so einem kleinen Bezirk wie meinem sicher nur in
Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Nachbarkreisen Sinn macht. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit euch und ein baldiges persönliches Kennenlernen.
Kontaktadresse: RA Andreas Moser, Viehmarkt 7, 92224
Amberg, Tel: 09621-960130. Fax: 09621-960131,
Internet: www.anwalt-moser.de. e-Mail: [email protected].
Bremen
RAin Martina
Dieterich
Jeden letzten Donnerstag
im Monat, um 20.00 Uhr im
"Bandoneon", Gertrudenstr. 37,
28203 Bremen
Coburg
RA Marco-H.
Fiddelke
Jeden 2. Mittwoch im Monat,
20.00 Uhr in der Gaststätte
"Zum Landestheater" in
Coburg
Cottbus
RAin Barbara
Gärtner
Jeden 3. Mittwoch im Monat,
20.00 Uhr in "Karstens Wunderbar" an der Stadthalle,
Cottbus
Detmold
RA Volker
Heuwinkel
Jeden 1. Mittwoch im Monat,
ab 20.00 Uhr an wechselnden
Orten, Detmold
Dortmund
RA Claus Volke
Jeden 1. Donnerstag im Monat,
ab 19.30 Uhr in "Die neue
Mühle", Alter Mühlenweg,
Dortmund
Dresden
RA Stefan Hans
Paul
Jeden 3. Dienstag im Monat,
ab 20.00 Uhr im "AI Capone",
Alaunstr. 62, 01099 Dresden
Duisburg
RA Martin
Adjodani
Jeden 1. Montag im Monat, ab
19.00 Uhr im "Cafe Museum",
Friedrich-Wilhelm-Str. 64,
47051 Duisburg
Düsseldorf
RA Axel
Thoenneßen
Jeden 2. und 4. Mittwoch im
Monat, 20.15 Uhr in der Gaststätte "In der Uel", Ratinger Straße 16,40213 Düsseldorf
Erfurt
RA Norbert
Kosten
Jeden 2. Donnerstag im
Monat, jeweils um 19.30 Uhr
im "Texas", Neuwerkstr.,
99084 Erfurt
Essen
RA Jörg
Holzmeier
Jeden 4. Mittwoch im Monat,
um 19.30 Uhr im "Gafe
Europa", Kennedy-Platz,
Essen-Mitte
Frankenthai
RAin Ruth
Goldbach
Jeden 1. Donnerstag im Monat,
ab 20.00 Uhr im "Gafe Luis",
Ludwigstr. 75, 67059 Ludwigshafen
Frankfurt/
Oder
RAin Ellen
Neugebauer
Jeden 1. Mittwoch im Monat,
ab 20.00 Uhr im "Kontor",
Fischerstr., Frankfurt/Oder
Freiburg
RA Rolf Filder
Jeden 3. Montag im Monat,
20.00 Uhr, Gaststätte "Schönbergblick", Wiesentalstr. 2,
79115 Freiburg
Fulda
RA Rolf
Schwedux
Jeden 1. Dienstag im Monat,
ab 20.00 Uhr im Brauhaus
"Wiesenmühle", Wiesenmühlenstr. 13, 36037 Fulda
Stand: 15. September 2002
+ Ort
LG-Bezirk
Regionalbeauftragter
Zeit
Aachen
RA Georg H.
Amian
Jeden 1. Donnerstag im Monat,
ab 19.30 Uhr in der Gaststätte
"Am Knipp", Bergdriesch 3,
52062 Aachen
Aschaffenburg
RA Rüdiger
Kade
Jeden letzten Donnerstag im
Monat, um 20.00 Uhr in der
Gaststätte "Hofgarten"
Augsburg
RAin Anne
Riethmüller
Jeden 1. Donnerstag im Monat,
19.30 Uhr im "Zac's" (früher:
Hasenjagd),
Kapuzinergasse 15, Augsburg
Bad Kreuznach RAin Mariana
Ruhl
Berlin
1. Termin: 21. 2. 2002,
danach jeden 1. Donnerstag
im Monat, ab 19.30 Uhr im
Restaurant Finkenauer,
Salinenstr. 60
RAin
Ute StattIer
Jeden 1. Donnerstag im Monat,
um 20.00 Uhr in der "Deponie
111", Georgenstr. 187, BerIinMitte
Gera
RA Steffen
Pötzscher
Jeden 2. Mittwoch im Monat,
um 18.00 Uhr im "Paulaner",
Clara-Zetkin-Str.
RAin Kerstin
Obexer
Jeden 1. Donnerstag im
Monat, 20.00 Uhr im "Schloßhof", Schloßhofstr., Bielefeld
Gießen
RA Peter Kath
Jeden 1. Mittwoch im Monat,
an wechselnden Orten
Bochum
RA Christoph
Lotz
Jeden 1. Mittwoch im Monat,
ab 19.30 Uhr im "Jago",
Saladin-Schmidt-Str. 1
(neben Schauspielhaus)
Görlitz
RAin Ghristina
Bergert
Jeden 1. Donnerstag im Monat,
ab 19.30 Uhr im "Bürgerstübl",
Neißstr.27
Halle/Saale
Bonn
RAin Uta
von Lonski
Jeden 3. Mittwoch eines
geraden Monats, 20 Uhr im
"Hoppegarten", Jagdweg 16,
53115 Bonn
RA Dirk Friedrich Jeden 1. Donnerstag im Monat
Reddemann
ab 19.30 Uhr auf dem Schiff
"Maria Hedwig" oder gegenüber im Biergarten am Saaleufer
Bielefeld
datenbank
39
Hamburg
Hannover
RA Alexander
Kirmeß
RA Claus-Rudolf
Löffler
Jeden 1. Montag im Monat,
19.30 Uhr in "Ständige Vertretung", Stadthausbrücke 1-3
(Fleethof), 20355 Hamburg
Jeden 3. Donnerstag im Monat,
19 Uhr im Seminarraum der
Firma Gerling Firmen- und
Privat-Service GmbH Nord,
Windmühlenstr. 1-2.30159
Hannover
Jeden 1. Dienstag im Monat
Bier-/Weinstammtisch im
"Delphi", Hildesheimer Str. 264,
30519 Hannover-Döhren
(Ansprechpartner: RA Torsten
Fricke)
Heidelberg
Heilbrann
Hildesheim
RA Angelo
Li Puma
RAin Ines
Schwarz
RA Christoph
Hussy
Jeden 1. Dienstag im Monat,
ab 20.00 Uhr in der Gaststätte
"Schwarzer Peter", Römerstr.
34, 69115 Heidelberg
Jeweils im 1. Monat im Quartal
am letzten Donnerstag ab
20.00 Uhr im "Charivari",
Gymnasiumstr. 28, Heilbronn
Jeden 1. Dienstag im Monat im
"Boom", Sedanstr. 28, Hildesheim
(Ansprechpartner RA Ra~ Pietsch:
Tel. 05121/166635)
Ingolstadt
RA Andreas
Schieferbein
Jeden 2. Dienstag im Monat,
20 Uhr im "Bonschab",
Münchener Str., Ingolstadt
Karlsruhe
RA Stefan
Wahlen
Jeden 5. eines Monats, ab
20.00 Uhr in der "Cantina der
Majolika". Fällt der 5. eines
Monats auf einen Sonn- oder
Feiertag, findet der Stammtisch
am nächsten Werktag statt
Kassel
RA Klaus
Hebrank
Termine 2002: 13. 2. 1
14. 3. 1 7. 5. 1 11. 6., jeweils ab
19.30 Uhr in der "Pizzeria San
Marino" (im Nebenraum),
Frankfurter Str. 59
Kiel
RAin Christiane
Prieß
Jeden 1. Donnerstag im Monat,
19.30 Uhr im "Trio", Harmsstr.
83, Kiel
Kleve
RA Martin
Schiller
Jeden letzten Donnerstag im
Monat, ab 19.30 Uhr in
"The Fiddlers", Kastell 1,
47441 Moers
Koblenz
Köln
RA Harald von
Sehlen
RAin Carmen
Grebe
Jeden 2. Donnerstag im Monat,
19.00 Uhr im "Cafe Rheinanlagen", Kaiserin-AugustaAnlagen 25, Koblenz
Jeden 1. Mittwoch im Monat
ab 20.00 Uhr in der Paulaner
Gaststätte, Turnmarkt 7,
50676 Köln
Krefeld
RA Johannes
Hakes
Jeden 1. Donnerstag im Monat
um 20.00 Uhr in der Kneipe
"Limmericks" ,Westwall 19
Landau
RA Michael
Korte
Jeden letzten Mittwoch im
Monat, ab 19.30 Uhr,
Restaurant "Akropolis"
im Sportzentrum (Tennishalle),
67360 Lingenfeld
RAin Bärbl
Susanne Meier
Jeden 2. Donnerstag im Monat,
19.30 Uhr im "Intermezzo",
Altstadt 69
Landshut
Forum Junge Anwaltschaft im Netz!
Die Adresse des Forums Junge Anwaltschaft lautet http: //www.dav-forum.de.
Leipzig
RA Jens
Dornfeld
Jeden 2. Donnerstag im Monat,
im "Morrisons", Ritterstr.,
Leipzig
Lübeck
RA Thomas
Elvers
Jeden 1. Dienstag eines
geraden Monats, 19.00 Uhr im
"Glacehaus" in Bad Oldesloe
Lüneburg
RA Torsten
Rödenbeck
Jeden 1. Mittwoch im Monat,
20.00 Uhr im "Cafe Central",
Schröderstr., Lüneburg
Magdeburg
RA Stefan Lück
Jeden 1. Mittwoch im Monat,
ab 19.30 Uhr im "Le Frag",
Heinrich-Heine-Platz 1 (Seeterrasse), 39114 Magdeburg
Mainz
RAin Verena
Schnatterer
Jeden 3. Mittwoch im Monat,
ab 19.00 Uhr im "Weinhaus
Schreiner" in der Rheinstr. 38,
Mainz
Mannheim
RA Christian
Weber
Jeden 1. Donnerstag im Monat,
um 20.00 Uhr in"Lui's Cafehaus", Ludwigstr. 75,
67059 Ludwigshafen
Marburg/Lahn
RA Peter Thiel
Jeden 1. Mittwoch im Monat,
um 19.30 Uhr in wechselnden
Lokalitäten
Mönchengladbach
RA Markus
Einhoff
Jeden 3. Dienstag im Monat,
ab 20.00 Uhr im "MASA",
Marktstr. 4,41236 Mönchengladbach
Mühlhausen
RA Ronald
Gruska-Theus
Jeden 1. Mittwoch im Monat,
ab 19.00 Uhr im "Brauhaus
zum Löwen", Kornmarkt 3,
99974 Mühlhausen
Münster
RAin
Anette Rüb
Jeden 2. Mittwoch im Monat,
ab 20.00 Uhr im "Einspruch",
Hindenburgplatz 2-4,48143
Münster; (Anmeldung unter
Tel.: 0251 144037,
Fax: 0251/45689)
Nienburgl
Stolzenau
RAin Katja Keul
(Ansprechpartnerin)
Jeden 1. Mittwoch im Monat,
19.00 Uhr, abwechselnd in
Nienburg im "Fassfüllorgan"
bzw. in Stolzenau im "Kaktus"
NürnbergFürth
RA Roland Tilch
Jeden 1. Dienstag im Monat,
ab 20.00 Uhr in der "Trattoria
dei Nord", Kleinreuther Weg
48, 90408 Nürnberg
Offen burg
RA Meinrad F.
Hirt
Am 20. 2./15. 5./18. 9./20.
11. 2002 (mittwochs) jeweils
ab 19.30 Uhr im Restaurant
"Augustaburg", Augustastr. 8,
77654 Offenburg
(Tel/Fax: 0781 19664589)
Osnabrück
RAin Ulrike
Szlapka
Jeden 1. Mittwoch im Monat ab
19.00 Uhr im "NIL" (Ex Pink
Piano), Ecke Lotter Str./Callmeyerplatz
Paderborn
RAin Monika
Kriwet
Jeden 1. Mittwoch im Monat im
"Weinkrüger", Hathumarstr. 9,
33098 Paderborn
datenbank
40
Passau
RA Klaus Wirth
Potsdam
RAin Susan
Förster
1. Termin: 27. 9. 2001 um 20.00
Uhr im "Fliegenden Holländer",
Benkertstr. 5, danach jeden
letzten Donnerstag im Monat
Regensburg
RA Niels
Espenhain
Jeden 1. Donnerstag im Monat,
19.30 Uhr im Restaurant "Rive
Dreit", Drei-Mohren-Str. 1
Saarbrücken
RAin Caroline
Gebhardt
Jeden 1. Montag im Monat, ab
19.30 Uhr, im "casino restaurant am staden", Bismarckstr.
47, 66121 Saarbrücken
Siegen
RAin Caroline
Gebhardt
Jeden 2. Freitag im Monat, in
der "Klause", Haus der Siegerländer Wirtschaft
Stendal
RA Norbert
Steinborn
Jeden 2. Donnerstag im Monat,
19.00 Uhr im "Gerberhof", Im
Hoock, 39576 Stendal
Stuttgart
RA Christian
Brokate
Am 1. Montag eines ungeraden
Monats, um 19.30 Uhr im
"Amadeus", Charlottenplatz 17,
Stuttgart Mitte (Parkmöglichkeiten im Breuninger-Parkhaus)
Tübingen
RA Ulrich
Emmert
Jeden 3. Donnerstag im
Monat, im "Urigen" (Keller der
Gaststätte "Wurstküche") in
Tübingen
Ulm
RAin Monika
Herz
Jeden 1. Dienstag im Monat,
um 20.00 Uhr im "Gasthaus zur
Teck", Hafengasse 21,
89073 Ulm
Weiden
RA Oliver Thul
Jeden 1. Dienstag eines geraden Monats um 20.00 Uhr im
Gasthof "Deutsche Eiche",
Untere Vorstadt 7, 92660
Neustadt a.d. Waldnaab
Würzburg
•
Jeden 1. und 3. Dienstag im
Monat, 19.30 Uhr im Gasthof
"Peschl-Terrasse", Roßtränke 4,
Passau
RA Konstantin
Malakas
Jeden 2. Donnerstag im Monat,
19.00 Uhr in der "Till Eulenspiegel Weinstube", Würzburg
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Thema
Marketing
Weitere geplante Themen
Heft 1/2003: Kanzleikauf
Redaktionsschluss tür die nächste
Ausgabe: 5. November 2002
AdVoice
Mitteilungsblatt des Forums Junge Anwaltschaft
im Deutschen Anwaltverein e. V
Herausgeber:
Geschäftsführender Ausschuss des Forums Junge
Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V
Kontakt:
Deutscher Anwaltverein,
Littenstraße 11, 10179 Berlin,
Frau Brünner, Tel.: 030 - 72 61 52 -1 32
Redaktionsleitung :
Rechtsanwalt Holger Hembach, Erfurt
(Chefredakteur)
E-Mail: [email protected]
Rechtsanwältin Tanja lrion, Hamburg
Redaktionsansch rift:
Redaktion AdVoice
Deutscher Anwaltverlag
Beate Eschbach (Lektorat)
Bettina Roos (Anzeigen)
Wachsbleiche 7, 53111 Bonn,
Tel.: 0228-919110, Fax: 0228-9191123
E-mail: [email protected]
Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1.1.2002.
Bezugspreis:
59 € (inkl. MwSt.) zzgl. Versand kosten für 6 Ausgaben.
Für Mitglieder des Forums Junge Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte im DAV ist der Bezug der Zeitschrift
im Mitgliedsbeitrag enthalten.
ISSN 1437-3084
Druck:
Hans Soldan Druck GmbH, Essen
Auflage: 10.000
Format der Beiträge:
Beiträge können nur aufgenommen werden, wenn sie
bereits als Artikel formuliert und als Papierausdruck
und Diskette in Word for Windows-Format an die Redaktion eingesandt werden.
Artikel und Beiträge sind Meinungsäußerungen der
Autoren und geben nicht immer die Meinung der Redaktion bzw. des Deutschen Anwaltvereins und seiner
Gremien wieder.
Beilagenhinweis
Mit dieser Ausgabe verteilen wir den Prospekt "In
jedem Fall eine Klasse besser" aus dem Deutschen Anwaltverlag, Bonn. Einem Teil dieser Ausgabe liegt der Prospekt "Alles Gute von Ihrem
Rechtsanwalt" aus dem ALLES GUTE VERSAND,
Osnabrück, bei.
Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.
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Ich vertrau der DKV
Ein Titel allein reicht nicht!
Urteile wollen vollstreckt sein.
DeutscherAnwaltVerein
GoebellGottwald/Mock/Geilen
Zwangsvollstreckung
Erläuterungen und Muster
Zwa'19Svollstreckung
AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung
Erläuterungen und Muster
Hrsg. von
RiLG Frank-Michael Goebel
1. Auflage 2002, ca. 530 Seiten,
gebunden, CO-ROM mit Mustern
liegt bei, ca. 69 €
ISBN 3-8240-0221-3
Erscheint November 2002
Mit den "AnwaltFormularen Zwangsvollstreckung" wird die bekannte Reihe des Deutschen Anwaltverlages um einen neuen Titel erweitert
- mit dem bewährten Konzept: Der Beschreibung der typischen Vollstreckungs-Situation folgt eine prägnante Darstellung der rechtlichen
Grundlagen mit zahlreichen taktischen Tipps, Beispielen und
Checklisten und allen erforderlichen Mustern am Ende jedes Kapitels.
Wie gewohnt lassen sich die Muster von der beiliegenden CD-ROM
bequem in Ihre Textverarbeitung übernehmen.
Die als Kenner im Zwangsvollstreckungsrecht ausgewiesenen Autoren
erläutern alle in Frage kommenden Vollstreckungsarten und geben
wertvolle Hinweise für erfolgsfördernde Maßnahmen im Umfeld der
eigentlichen Zwangsvollstreckung. Eingearbeitet sind natürlich: die
ZPO-Reform, das Zustellungsreformgesetz, das Gesetz zur Änderung
der Pfändungsfreigrenzen und viele andere aktuelle für die Zwangsvollstreckung relevante Gesetzesänderungen.
Erfahren Sie das praxisrelevante Wissen zu den gemeinsamen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Titel, Klausel, Zustellung sowie zur Zwangsvollstreckung
• des Gerichtsvollziehers wegen Geldforderungen in das bewegliche
Vermögen
• wegen Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögenswerte inkl. ABC der Forderungspfändung
• wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen
• zur Vornahme vertretbarer oder unvertretbarer Handlungen
• aus Duldungs- und Unterlassungstiteln
• zur Herausgabe und Leistung von Sachen.
Und welche Rechtsbehelfe gibt es im Zwangsvollstreckungsverfahren?
Dies steht ausführlich im letzten Kapitel.
Das Autorenteam:
• RiLG Frank-Michael Goebel
• VRiLG Uwe Gottwald
• Dipl.-Rpfl. Peter Mock
• RA Michael Geilen
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o Goebel, AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung,
1. Auflage, ca. 69 €
221
6602618
Name/Vorname
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PU/Ort
Datum/Unterschrift
DeutscherAnwaltVerlag
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Wachsbleiche 7· 53111 8000·T0228 91911·0·F0228 91911·23
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