AdVoice 05/2002 - Forum Junge Anwaltschaft
Transcription
AdVoice 05/2002 - Forum Junge Anwaltschaft
11 chenAnwaltVerein ----f 03 '-.l1.tte.cm~Jm.~:i..- ? ü.IL..j~~~"""'""'-''------------1 22 +'L--------------123 rte.I.TIeJL- ------j 24 'IJ.DJ.'ill.-----""",----""",-------------f 25 ~--------------{28 !::....:....------• •t--------~33 -------------@ ----------------I@ ----------t-------8 DeutscherAnwaltVerlag inhalt vorwort 01 Tanja Irion Rechtsanwältin Holger Hembach Rechtsanwalt Liebe Kolleginnen und Kollegen, 'I das Forum Junge Anwaltschaft ist der EYBA beigetreten. Wer dabei an einen Hit der Village People denkt und sich fragt, was wir eigentlich mit dem in jenem Oeuvre besungenen Christlichen Verein junger Männer zu tun haben, kann sich auf Seite 3 f. unseres Periodikums eines Besseren belehren lassen. Dort berichtet der Londoner Anwalt und Präsident der European Young Bar Association, John FarrelI, über die Ziele und Tätigkeit seiner Organisation. Damit aber die Frankophonen nicht zu kurz kommen, stellen wir auch noch die "Association Internationale des Jeunes Avocats", die sich ebenfalls um internationale Kontakte zwischen jungen Anwälten bemüht, vor. Sofort erkennt der Leser: Das Schwerpunktthema dieses Heftes ist das Internationale. Und das ist auch gut so. Schließlich wird demnächst ja irgendwie alles viel globaler. Das findet im Übrigen auch die Lifestyle-Postille "Max", die prophezeite, die EU-Erweiterung werde den Markt für Freiberufler ("Prognose: Krisenfest") "noch weiter anheizen": Wer "Experte für internationales Recht wird, kann bei seinen Vertragsverhandlungen um Benefits (Englisch! International!) pokern". Natürlich wollen wir in Anbetracht dieser doch sehr rosigen Aussichten auch nicht verschweigen, wie man zum Experten für Europa-Recht wird. Deshalb berichtet eine Kollegin über ihr Europa-Rechtsstudium an der Universität Bremen, das mit einem LL. M. abschließt. Letzteres trifft sich besonders gut, rät doch auch die Zeitschrift "Focus Money" in ihrem Bericht über zukunftssichere Jobs zu diesem Titel ("Jura-Studium LL. M., Einstiegsgehalt: 70.000 €"). Allen, denen die Sache doch etwas komplizierter erscheint, sei unsere JobBörse auf der Internet-Seite des Forums ans Herz gelegt (www.davforum.de). Viel Glück beim Pokern um die Benefits und viel Spaß beim Lesen! Eure Redaktion "... kann uneingeschränkt empfohlen werden. "* Zunehmend komplizierte Familienstrukturen, häufige Auslandsberührungen und ein wachsender steuerlicher Zugriff des Staates erfordern eine immer anspruchsvollere Beratung bei der Testamentsgestaltung. Zudem gewinnt die testamentarische Gestaltung im Bereich der Unternehmensnachfolge an Bedeutung. Der Praktiker erhält mit diesem Werk eine fundierte systematische Orientierung zum schnellen Einlesen oder Nachschlagen, praxiserprobte Gestaltungsvorschläge und Entlastung durch Formulierungshilfen und komplette Muster, die bequem von der beigefügten CD-ROM in die Textverarbeitung übernommen werden können. Für die 2. Auflage wurde das Werk grundlegend überarbeitet und ergänzt, u.a. um ein Kapitel zum Erbrecht nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, um ein einführendes Kapitel zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie um einen Länderüberblick im IPR-Teil. Auf die Berücksichtigung steuerrechtlicher Gesichtspunkte wurde besonderer Wert gelegt. "... Die Stärke des Buches liegt ... in der durch viele Zwischenüberschriften und ein gutes Stichwortverzeichnis leicht zugänglichen, um prägnante Kürze erfolgreich bemühten Präzision in der Darstellung der Einzelprobleme. Das Buch wird den verdienten Erfolg haben. Es kann dem anwaltlichen und auch dem notariellen Praktiker uneingeschränkt empfohlen werden." AnwaltFormulare Testamente in der anwaltlichen und notariellen Praxis Muster· Checklisten. Erläuterungen Von RA Manuel Tanck, VRiLG Walter Krug und RA und FA für Steuerrecht Dr. Hanspeter Daragan 2. Auflage 2002, 658 Seiten, gebunden, CD-ROM mit Mustern liegt bei, 96 € ISBN 3-8240-0457-7 Bestellschein 6602618 Bitte kopieren und Ihrer Buchhandlung überreichen oder bestellen Sie direkt per Telefax 0228/91911-66 oder per Telefon 0228/91911-44 D AnwaltFormulare Testamente. 2. Aufl., 96 € 457 Anschrift Name/Vorname Stra8e/Nr PU/Ort Notar Prof. Dr. Gerrit Langenfeld zur Vorauflage in ZEV 5/1999, S. XI Datum/Unterschrift ~I o ~ DeutscherAnwaltVerlag L- Wachsbleiche 7· 53111 Bonn.T0228 9191,.Q.F0228 91911-23 ---' 0 Anwalts-Websites leicht gemachtl Sichep dupch den Intepnet-Dschungel Das Internet bietet Anwälten nicht nur Recherchemöglichkeiten, sondern zunehmend auch Vermarktungschancen. Doch bei der Realisierung eines eigenen Internetauftritts stellen sich viele Fragen: Welche Technik muss angeschafft werden? Wie geht man bei der Entwicklung und Erstellung der eigenen Internetpräsentation vor? Worauf sollte Horst/Horst man bei der Beauftragung von Dienstleistern achten? Und vor allem: Was darf ein Anwalt Intemetpräsenz und E-Commerce für Rechtsanwälte im Internet tun? Welchen Aufklärungs- und Hinweispflichten unterliegt er dabei? Welche - teilweise abgelegenen - Vorschriften können entscheidend für die Zulässigkeit seines Web-Auftritts sein? All das erklären Ihnen die Autoren dieses Ratgebers in klarer Sprache, die auch für Nicht-Techniker immer verständlich bleibt. Dabei sind die Auswirkungen der Schuldrechtsreform natürlich berücksichtigt. Und wenn Sie schon eine Website haben? Auch dann bieten die Autoren wertvolle Tipps. Denn zu verbessern gibt es immer etwas. oUs~- .. Ja, ich bestelle mit 14tägigem Rückgaberecht Horst/Horst Internetpräsenz und E-Commerce für Rechtsanwälte Von RA Hans-Reinold Horst und Webmaster und -designerin Sylvia Horst. Rd. 140 Seiten OIN A5, 2002, brosch. 26,80 € [0]. ISBN 3-504-64408-7. Verlag Dr.OttoSchmidt Köln 0US _ Bestellen Sie bei Ihrer Fachbuchhandlung oder beim Verlag Of. Olto Schmidt, Köln Fax.: 0221 /93738-943 Firmen·/Kanzleistempel: Internetpräsenz und E-Commerce für Rechtsanwälte brosch. 26.80 € [Ol Datum / Unterschrift 08/02 t he m a 03 Internationales EYBA - European Young Bar Association As the newly elected President of the European Young Bar Association (EYBA) it was my pleasure to be invited to the annual Meeting of German Young Lawyers Forum in Munich. It was a greater pleasure to be advised that the Forum had decided to join EYBA and participate in its activities on behalf of its members. I would like to thank the Forum, its Executive, Tanja Irion and Christian Vedder in particular for their hospitality during my visit. I am grateful to have had the opportunity to explain more about EYBA and its activities. 1 What is EYBA? The EYBA is a non-profit making, multi national young lawyers organisation representing the interests of over 200,000 young lawyers throughout Europe. It was founded on 23 May 1993 in Prague. It is the first time that representative young lawyers' groups from around Europe have joined together. The EYBA was established to encourage links between young lawyers throughout Europe and worldwide to promote their interests and welfare. Annual General Meetings have been held in Prague, Amsterdam, Budapest, Copenhagen, Warsaw, Killarney (Ireland), Portorose (Slovenia), Barcelona and Bologna. The EYBA formalised informal relationships that existed between many city young lawyers' groups over a number of years. The fact that members of the EYBA are generally (but not exclusively) city based rather than national young lawyers' groups reflects not only those informal relations but also the fact that the EYBA is a pan European organisation. Objectives • To promote the interests, education and welfare of young lawyers in Europe, • To establish social and professi<;>nal relationships between young lawyers throughout Europe, • To participate in seminars and conferences on current legal topics organised by member groups and the EYBA, • To facilitate the exchange of young lawyers in Europe, • To receive information concerning young lawyers at an European level, • To have a voice in the EYBA which seeks to influence policies affecting young lawyers at a European level, through the organisations like the Council of the Bars of the European Union (CCBE) and the European Jurists Association, • To take part in events outside Europe with fellow young lawyers associations worldwide. Who can become a member? Member Groups Membership of the EYBA is open to any representative young lawyers association in a city or area within Europe. Where there is no city or area association a national (or other) association representing qualified young lawyers may apply to the Executive for membership. The current annual membership fee is 364 Euros although this may be waived or reduced in special circumstances upon application to the Treasurer. Individual membership This category of membership is available via the EYBA website wh ich facilitates administration of applications and payment by credit card. The fee is 80 Euros for 2 years membership. Members receive the following benefits: • Membership of and access to the world's largest young lawyers' network • The opportunity to attend EYBA events and seminars along with other members • Copies of the EUROlawyer magazine delivered direct • Preferential rates for legal products and services • News and event details by e-mail Twinning Programme The EYBA has established a Twinning programme between member groups that creates links between groups from Central and Eastern Europe (CEE), Former Yugoslavian Republic (FYR) and Former Soviet Republies (FSR) and groups from Western Europe. The first phase of this programme was supported by large scale funding from the European Commission Phare and Ta- t he m a 04 cis Democracy Programme. 16 groups have participated in the programme since 1995/96. The funding provided enabled lawyers from each of those groups to participate in seminars, lectures and workshops in the CEE country. It is hoped that these groups will continue to develop long term exchanges of lawyers and information between Twinning partners. In addition, the EYBA encourages and will co-ordinate new Twinning initiatives between enthusiastic young Bar associations. Beiträge Die AdVoice soll eure Interessen widerspiegeln. Deshalb freuen wir uns immer über Anregungen, Kritik und vor allem natürlich über Beiträge von euch. Wenn ihr also ein Thema habt, von dem ihr glaubt, dass es für andere interessant sein könnte, schreibt doch einfach einen Artikel für die AdVoice. Keine Bange, es muss ja nicht gleich Kisch-Preis-verdächtig sein. Wenn ihr also Themenvorschläge habt, wendet euch gerne an Holger Hembach, E-Mail: [email protected]. Telefon 0361/5507455. 1 Seminars The EYBA organises seminars with member groups and specific individual events throughout the year. This allows the members of member groups to meet their The EUROlawyer colleagues from other jurisdictions to discuss issues of lln 1995, the EYBA launched its own journal, the EUROlaw and practice at an international level. lawyer. Each member group receives an allocation that Past seminars have included such varied topics as, for is then distributed by the individual lawyers of that example, Multi Disciplinary Partnerships (Latvia), Intergroup. Individual members receive their own copy dinational Interstate Judicial and Police Co-operation in rect at a cost to them. EUROlawyer is produced in concriminal Investigations (Ghent) and Environmental Law junction with our publishing partner and it is hoped (Madrid). EYBA will provide your free copies through the Forum EYBA assists in providing funding and speakers for and/or your local group. member events and has the capacity to source speaThe EUROlawyer is your chance as young lawyers to kers from academic circles, external NGO's (for examinform and interact with your colleagues in Europe. We pie the European Commission) and other bodies such want to hear about issues and debates on which you as the International Bar Association. have opinions and wish to receive reports on cases or EYBA also hosts seminars at its Annual General Meeevents taking place in your city or country. As weil as ting when seminars are provided relating to three aresubstantive legal issues and professional development as, Business and Commerce, The Profession and also matters, the EUROlawyer includes articles on lifestyle Human Rights and Ethics. Past seminars by academics issues that impact on young lawyers. and practitioners have included a comparison of eDo not hesitate to write an article and send it with commerce across Europe, legal issues relating to the any illustrations or photographs (colour or black & expansion of the European Community, International white) for publication to Editor in Chief Lars Staltze Arbitration and enforcement of awards to such varied ([email protected]) or the Editor Jacab Federissues as law relating to the theft of art objects. spiel ([email protected]). Articles can be submitted by e-mail or via the eyba website. Formation of New Young Lawyers Groups The Future One of the positive benefits from the establishment of J 1 the EYBA has been the progress made in setting up young lawyers' associations in cities and countries where they had not previously existed before. Young lawyer groups have also been formed in Albania, Berlin, Latvia, Lithuania, Estonia, Krakow, St. Petersburg, Warsaw, Lisbon, Yugoslavia, Brno and Siovenia with EYBA support. EYBA continues to support and assist in the formation of new lawyers groups particularly in Eastern Europe. 1 Internet The EYBA web site (www.eyba.org.) contains relevant information about the EYBA and its activities, publications, events and membership. In particular information includes details of EYBA seminars, activities of individual Young Bar members, the EYBA Annual General Meeting and advice on setting up new groups. J I The EYBA is an active and rapidly developing organisation. Representation of the interests and welfare of all lawyers and especially young lawyers is essential if the democracies in their countries are to survive and thrive. The growth of the EYBA will ensure that young lawyers' groups in cities and countries across Europe are able to stand independently; that they can support and advise their members; and that they can actively participate in the process of legal reform. In recognition of that I hope to see excellent participation from the Forum and you its members in the years to come. If you would like to know more about the EYBA please contact us via the eyba website www.eyba.org or by e-mail [email protected]. John Farrell, EYBA President Kennedys Solicitors, London o ~ e. "p t, 0 0 oIV 0 0 '" 0 Mit ReNoStar o usWllen derLJI,g: :' pieren, Cl "''l83. 0 oal'1for 11'1f n KO 1 40-0" Bitte co up o .06028/9 "be r 00 d fa.xen an· I'1 S bitte LI ~ un Sie LI J'1'1i ere l ' 1 , ~ Il'1f or sta rt- UP ' ~ 0 Starten Sie mit innovativer Software! Speziell für Anwaltskanzleigründer/innen 0 ~Iostar Re~ ~~n der I gibt es jetzt ReNoStar Start-Up. Oie Branchen-Software für bis zu 99 gleichzeitig aktive Start-Up: Erfolg 0 I' 0 0 0 ste rDpe . ~ o o o o o o Akten plus Ablagefunktion. Mit Akten- und Adressverwaltung, Kommunikationsanbindung, o o o o o o 000 000 DlJ rc ••••• ••••• hWahl 000 00000 •••• Infosystem, Termine, Fristen, Wiedervorlagen, Dokumentenmanagement, Honorar- von Anfang an 00000 abrechnung, Akten- und Finanzbuchhaltung, Mahnwesen und Zwangsvoll- 00 streckung. Oie Datenbestände können später problemlos in eine für €149*! ReNoStar Vollversion übernommen werden. ReNoStar Start-Up hält Ihnen von Anfang an den Rücken frei! *zzgl. t... ~ ~ ~ ges. MwSt. ReNoStar Start-Up 'f4Si§"YßT1.iitfbM Adressen Termine - Fristen. Wiedervo Tagespost und Textverarbe Infosystem Kosten Finanzbuchhaltung Mahnwesen Vollstreckung Honorarrechnung Kommunikation Benutzerdefiniertes Menü IAibeitsplatz: 01 rma: 01 A ReNoStar 'V your office! ReNoStar) :::::;~:... A ReNoStar> GmbH v Ha1Jptstraße Die Know-how-Company. 63849 Leidersbach ·freecall 0800/RENOSTAR . 0800173'667827 . [email protected] t he m a 06 Internationales Networking made by AIJA Die AIJA - Association Internationale des Jeunes Avocats - ist die einzige internationale Anwaltsorganisation, die sich ausschließlich an junge Kollegen wendet. Bei der AIJA ist man jung bis zum 45. Lebensjahr. Die AIJA hat Mitglieder aus mehr als 80 Ländern. Unter den Mitgliedern befinden sich Kollegen mit nur kurzer Berufserfahrung, aber auch Kollegen, die auf weit mehr als zehn Jahre Berufserfahrung zurückblicken können. Die AIJA - oder besser ihre Mitglieder - organisieren Seminare, Workshops und Law Courses zu unterschiedlichen Themen. Diese Fachveranstaltungen werden vorbereitet in den einzelnen Commissions, von denen es derzeit 24 gibt. Seminarveranstaltungen der AIJA werden inhaltlich und organisatorisch von Mitgliedern persönlich gestaltet. Jeder, der eine Veranstaltung organisiert, fühlt sich als Gastgeber. Das unterscheidet die AIJA von vielen anderen Anwaltsorganisationen. Die offiziellen Sprachen der AIJA sind englisch und französisch, wobei englisch vor allem bei den Fachveranstaltungen sehr im Vordergrund steht. Wir Deutschen sind eine der am stärksten vertretenen Nationen, die mit Adi Setter auch den letztjährigen Präsidenten gestellt haben. Lissabon war vom 27. bis 31. August 2002 Gastgeber der diesjährigen Konferenz. Rund 500 Mitglieder hatten sich eingefunden und Deutschland war hinter den gastgebenden Portugiesen mit rund 50 Teilnehmern die stärkste Gruppe. Für "erfahrene AIJAisten" sind AIJA-Veranstaltungen - vor allem die Jahreskonferenz - die Möglichkeit zum fachlichen Austausch und Meeting Friends. Für First Timers ist es der fachliche Austausch und Making Friends. Beides, die fachliche Arbeit und die persönliche Verbundenheit der Mitglieder untereinander machen den berühmten "AIJA-Spirit" aus, der sich schlecht beschreiben lässt - man muss ihn erlebt haben. Workshops fanden in Lissabon statt zu folgenden Themen: - Recognition and enforcement of foreign judgements - Regulation of the New Capital of the Information Society - Transportation and Management of Hazardous Waste - Discussion of the Enron Case - Vertical Restraints: Do's and Don'ts in Antitrust - Dealing with Risks in M&A Transactions - Dispute Resolution and the Internet - Comparison and Harmonisation of Anti-doping rules - An Introduction to Initial Public Offering (IPO) - The Rights to Life from Conception to the Grave - Money Laundering Zu den Workshops wird und wurde ein Fragenkatalog erarbeitet, der jeweils unter dem Blickwinkel eines na- tionalen Rechtssystems zu beantworten ist. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit eines übersichtlichen und präzisen Rechtsvergleiches. Sämtliche Reports werden den Teilnehmern auf einer CD gebrannt als Tagungsunterlage ausgehändigt. Regelmäßig sind die Workshops aber nicht (nur) rechtsvergleichend, sondern die Erarbeitung eines Themas im internationalen Blickwinkel unter Einbeziehung eines Vertreters aus der Wirtschaft, der Verwaltung oder der Politik ist das Ziel. Den Teilnehmern wird ermöglicht, internationale Strömungen und Tendenzen zu erkennen: So steckt z.B. Online Arbitration in Deutschland noch in den Kinderschuhen, während sie in anderen Ländern, z.B. Großbritannien, bereits praktiziert wird. Aktuelle Fälle wie z.B. Enron erhalten eine internationale Dimension. Zukünftige Entwicklungen lassen sich so besser absehen. Die so erlebte Herangehensweise anderer Rechtssysteme hilft, eigene Probleme aus einem anderen Blickwinkel zu sehen und zu lösen. Die AIJA verliert durch ihre Altersbegrenzung jährlich Mitglieder, diese Altersbegrenzung hat aber den Charme, dass es Erbhöfe nicht gibt, so dass es nicht all zu schwer ist, (fachliche) Verantwortung zu übernehmen. Das ist die eine Seite des AIJA-Spirits. Eine andere Seite ist der persönliche Kontakt zu Kollegen aus anderen Ländern. Die AIJA macht es einem leicht. So gab es auch in Lissabon ein Social Program, für das den Gastgebern zu danken ist. Die Eröffnungszeremonie fand im Jeronimos Monastery statt mit einem Gitarrenkonzert in überwältigender Atmosphäre. Lissabon wurde kennen gelernt durch einen Nachmittag in der Stadt. Kleinere Gruppen mussten Aufgaben zu wichtigen und weniger wichtigen Eigenheiten der Stadt beantworten. Die Lösung gab es dann am Abend in einer mittelalterlichen Anlage mit wunderbarem Blick über Lissabon. Eine Besonderheit der AIJA ist die Home Hospitality: Ortsansässige Kollegen laden eine kleinere Gruppe von AIJA-Teilnehmern zu sich nach Hause zum Abendessen ein. Es sind dies zumeist wundervolle Abende mit dem Reiz des Ungewissen, denn weder kennt der Gastgeber seine Gäste noch kennen die Gäste den Gastgeber. Den Abschluss machte ein Galadiner unter dem Motto "Black and White". Die Konferenz in Lissabon bot also wieder einmal neben der Gelegenheit des fachlichen Austausches die Möglichkeit, ein persönliches internationales Network aufzubauen. Die AIJA bereichert hiermit nicht nur den persönlichen Horizont, sondern auch die tagtägliche Arbeit. Von den bestehenden Akquisitionsmöglichkeiten abgesehen, wird der Zutritt zu internationalem Wissen ermöglicht: Die Fragen nach den Kosten eines Rechtsstreits in Frankreich, nach den Formalitäten für den Verkauf einer Eigentumswohnung in der Schweiz oder der Gründung einer GmbH in Dänemark und und und lassen sich für den Mandanten leicht, schnell und kostengünstig mit einem Griff zum Telefon beantworten. t he m a 07 Die Kombination aus hochqualifizierter juristischer Arbeit und dem persönlichen Kontakt mit Kollegen aus anderen Ländern gepaart mit viel Spaß machen den AIJA-Spirit aus. Informationen zur AIJA gibt es unter www.aija.org und zur persönlichen Teilnahme sei z.B. empfohlen das Seminar in Amsterdam vom 10. bis 12. Oktober 2002 zu "Internet Banking and Securities Trading, das Executive Committee Meeting (bei dem auch die Commission tagen und die zukünftige inhaltliche Arbeit besprechen wird) in Santiago de Chile vom 21. bis 23. November 2002, ein Ski-Seminar nächstes Jahr in Val d'lsere oder das Seminar "Competition Law for the Global Community: International Seminar of Antitrust" vom 27 Februar bis 1. März 2003 in Wien mit der Möglichkeit des Besuches des Juristenballes. In diesem Sinne a bientöt and see you. Ansprechpartner für die AIJA in Deutschland ist der Nationale Vizepräsident Dr. Thomas Miller, Rechtsanwälte Hölters & Elsing, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin, Tel. 030/8857420, Fax: 030/88574220 E-Mail: [email protected] Forum goes international Aufgrund der Tatsache, dass nach wie vor die jeweiligen nationalen Märkte zusammenwachsen, ist es auch für die nationalen Anwälte von Bedeutung, jedenfalls internationale Kontakte zu generieren, um Mandate mit internationalem Bezug abwickeln zu können. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls von Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten der EU "aus Brüssel" insbesondere Richtlinienrecht umzusetzen haben, was keinesfalls zu einem absolut gleich lautenden nationalen Recht führt, sondern die jeweiligen nationalen Befindlichkeiten müssen auf das umzusetzende Recht Einfluss nehmen. Vor diesem Hintergrund wurde im April diesen Jahres vom Geschäftsführenden Ausschuss im Beschlussweg ein Beauftragter für Internationales eingesetzt. Diese Aufgabe habe ich gerne übernommen. Zu meiner Person ist zunächst zu sagen, dass ich durch meine Interessen - auch durch Studien in den Niederlanden, '* - - --- - - - -- - -- - - - - -, r-----~-----~------------------, ~ SondcJ'3btcilung dL"T" Ila.mburg-Mannheimcr \'t:nlcherungs·i\G für rtthl."Ii-. 6tt'U('1"-, unternchmCJ\Sbcrat~D<k und ·"..irt."Iidufuprüfcndc BeNfe (AdV) Ja, ich bin an der Beruf'sun- I fähigkeits-Vorsorge der DANV interessiert. Bitte verein- I baren Sie telefonisch einen Temlin I mit mir. I Einfach den Coupon ausschneiden und einsenden oder bxen an: Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung. Sonderabteilung der Hamhurg-Mannheimer Versicherungs-AG, VD-AN, Ühersecring 45. 22297 Hamhurg. Fax: (040) 6 32 25 02 E-Mail: [email protected] Ruf: (040) 6376 39 01 Bei Überlegungen zu Vorsorge und Versicherung kommt häufig eine Frage zu kurz: Was tun bei Berufsunfähigkeit? Name SlrJge _ PLZ/Ort Informieren Sie sich doch einfach einmal bei uns, wie günstig eine finanzielle Absicherung der Berufsunfähigkeit bei uns ist - mit einer entsprechenden Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung. Übrigens: Die angesehene Rating-Agentur Morgen & Morgen hat die Top-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der DANV mit der Höchstnote ,,5 Sterne" ausgezeichnet. L- i _ Ruf privat _ Ruf Büro - -'- _ Fax _ Datum _ Unlerschrift _ I I I I I I I I I I I I I I I I I I .JI t he m a 08 der Schweiz und den USA - international ausgerichtet bin. Zu Beginn meiner Tätigkeit wurden zunächst bereits bestehende Kontakte zu internationalen Organisationen von jungen Anwälten vertieft und ausgebaut. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen junger Anwälte European Young Bar Association (EYBA) Anfang Mai nahm ich für das Forum am "Annual General Meeting" der EYB.A. (European Young Bar Association) teil (Internet: www.eyba.org). Die EYBA ist eine multinational ausgerichtete Organisation junger Anwälte, die sich als Interessenvertreterin der Anliegen insbesondere junger Anwälte versteht, ein europaweites Netzwerk aufbaut, Seminare veranstaltet sowie Mitgliedern bei der Suche nach geeigneten Referenten hilft und den Austausch von jungen Anwälten auch durch die Vermittlung von "Austauschstellen" fördert. Besonders interessant war die Möglichkeit, mit jungen Anwälten aus den unterschiedlichsten Rechtskreisen Gespräche zu führen und so einen regen Austausch zu starten. Vertreten waren Anwälte von Portugal bis Litauen, von Italien bis Schottland; auch eine australische Kollegin nahm an dem Meeting teil. Neben dem persönlichen Kontakt wurden auch Fachvorträge angeboten, die überaus interessant waren. Hervorzuheben ist der Vortrag über die Umsetzung der RL 99/44 EG in Italien. Die vorgenannte Richtlinie führte in Deutschland zur Revision des Schuldrechts. Interessant war insbesondere die Art der Implementierung der Verbraucherrechte in das italienische Rechtssystem. Vieles ist aufgrund der vorgegebenen Mindeststandards ähnlich, im Detail jedoch von den deutschen Regelungen teilweise verschieden. Anlässlich des "General Meetings" wurden Gespräche mit dem Präsidenten der EYBA, John Farell, geführt, die dazu führten, dass beiderseits ein großes Interesse besteht, enger zusammenzuarbeiten. John wird die EYBA in dieser Ausgabe selbst vorstellen. Bereits zum Deutschen Anwaltstag in München konnte ich die ersten Erfahrungen, Ergebnisse und weitere Vorhaben dem Forum präsentieren. Ebenfalls konnte John Farell unserer Einladung folgen und stellte anhand einer Internetpräsentation, die von Martin Lang begleitet wurde, die EYBA vor. Auf der Mitgliederversammlung wurde sodann beschlossen, dass das Forum Mitglied der EYBA wird, was nun auch umgesetzt wurde. Das Forum kann also für Euch über die EYBA internationale Kontakte herstellen und Anfragen bearbeiten. Zudem kann für Euch das Magazin der EYBA, der EUROLAWYER Zur Verfügung gestellt werden. Association Internationale des Jeunes Avocats (AIJA) Ebenfalls konnte der Kontakt zur AIJA Association Internationale des Jeunes Avocats - einer internationalen Anwaltsorganisation, welche sich ebenfalls ausschließ- lich an junge Kollegen wendet, vertieft werden. Bei der AIJA ist man jung bis zum 45. Lebensjahr. Die AIJA hat Mitglieder aus mehr als 80 Ländern. Auch mit der AIJA, die in dieser Ausgabe der AdVoice durch Herrn Kollegen Dr. Miller vorgestellt wird, ist eine weiter gehende Zusammenarbeit geplant. Anlässlich des XVIII. Forums "Erfolgreicher Einstieg in den Anwaltsberuf" ist geplant, sowohl Vertreter der EYBA als auch der AIJA einzuladen, damit diese Euch die jeweilige Organisation vorstellen können. Weitere Vorhaben Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft "Internationaler Rechtsverkehr" wurde mit Herrn Kollegen Dr. Friedrich Graf von Westphalen und Frau Dr. Ahlers vom DAV ein Seminar "Das Internationale Mandat - Einführung in die Praxis des deutschen, englischen und französischen Vertragsrechts" speziell für "Einsteiger" in diese Materie zusammengestellt und am 27.9.2002-28.9.2002 durchgeführt. Über den Verlauf des Seminares werde ich berichten. Es ist geplant, weitere Seminare mit internationalem Bezug insbesondere für Einsteiger in die jeweilige Materie zu gestalten und durchzuführen. Ebenfalls wird geplant, gemeinsam mit den vorgenannten internationalen Organisationen Veranstaltungen speziell für junge Anwälte durchzuführen und einen Beitrag zu den anstehenden Aufgaben im internationalen Bereich auch für deutsche Anwälte zu leisten. Auf unserer Internetseite (www.dav-forum.de) werden zukünftig auch europarechtliche Inhalte eingestellt, sodass ihr dort auch fach bezogene Informationen abrufen könnt. 1 Ausblick Die Internationalisierung auch der anwaltlichen Tätigkeit und Beratung wird nicht kommen - sie ist bereits seit langer Zeit da. Die Vorstellung, dass mit europäischem Recht "nur die in Brüssel" zu tun haben, ist daher eine Illusion. Gerade auch der Anwalt, der national ausgerichtet ist, hat spätestens durch die Einführung der Schuldrechtsreform bemerkt, dass insbesondere das Europarecht die entscheidende Rechtsquelle für nationales Recht geworden ist. Das Forum Junge Anwaltschaft verfolgt daher auch das Ziel, euch die Auswirkungen dieser Entwicklungen nahe zu bringen. Dies soll einhergehen mit der Schaffung von Möglichkeiten, europaweit Kontakte zu knüpfen und Informationen über aktuelle Entwicklungen bereitzustellen. Gerne nehme ich Anregungen, Kritik und Anliegen von Euch zum Anlass, die Möglichkeiten meiner Tätigkeit weiter auszuschöpfen. Bitte maildet Euch bei [email protected], damit ein hohes Maß an Interaktion stattfinden kann. Rechtsanwalt Christian Vedder Borken f 0 rum 09 Nicht ohne meine Tochter Anwälte in Fällen internationaler Kindesentführung In meiner Praxis bearbeite ich u.a. schwerpunktmäßig "internationales Kindschaftsrecht"; dabei handelt es sich vor allem um Kindesentführungsfälle, meist nach dem Haager Abkommen von 1980 (u.a. zu finden auf der website www.hcch.net). Das ist ein kleines Spezialgebiet, aber mit wachsender Tendenz. Wie das bei Schwerpunkten so ist: Früher hatte ich mich kaum dafür interessiert, bis plötzlich der erste Mandant vor der Tür stand; ich musste mich rasch einarbeiten (und dann ging's los; nach neun Tagen der zweite, dann der dritte usw.). Diese Mandate können erhebliches Kopfzerbrechen machen, einerseits wegen der rechtlichen Besonderheiten, wegen des massiven Zeitdrucks, unter dem man arbeiten muss, vor allem aber wegen der Notwendigkeit der Tätigkeit in weit entfernten Ländern, der Anforderungen an Tätigkeiten in anderen Sprachen, anderen Rechtskulturen und vor allem anderer Rechtsmentalität. Früher musste man z.B. bei Entführung eines Kindes aus Deutschland irgendwohin ins Ausland dort nach Ortsrecht vorgehen, man musste dort Anwälte suchen usw., ein oft sinnloses, äußerst schwieriges Unterfangen, bei dem der deutsche Antragsteller zudem auf massive Vorbehalte gegen Ausländer stoßen konnte, wenn der Antragsgegner dort heimisch war. Das hat sich mit dem Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung von 1980 geändert. In ca. 54 Ländern gelten identische Rechtsvorschriften, eben die des Abkommens; damit ist vieles leichter geworden, wenn auch weiter große Probleme bestehen. Man kann vielleicht versuchen, diese Fälle ohne diese zusätzlichen Kompetenzen - Sprache, Kooperation mit Anwälten im Ausland, Berücksichtigung der gänzlich anders gelagerten Mentalität von Anwälten und Richtern in anderen Ländern - zu bearbeiten; es hat sich für mich aber gezeigt, dass der Erfolg meist erst dann eintritt, wenn man diese Kompetenzen hat und auch bereit ist, sich in ausländische Verfahren "hineinzuknien", und den schwierigen Weg, mit ausländischen Anwälten zu arbeiten, nicht ablehnt. Misserfolge sind vorprogrammiert, wenn der Anwalt "in der Hand unbekannter Dritter im Ausland" ist, um es einmal so auszudrücken. Man muss, will man internationale Kindschaftssachen lösen, auf diesem Gebiet regelmäßig mit ausländischen Anwälten zusammenarbeiten, man muss solche vor Ort finden, mit ihnen kommunizieren und gemeinsam Lösungen finden, man muss alles, einschließlich der Gebührenvereinbarungen mit ihnen abwickeln usw. Damit Ihre Kanzlei reibungslos arbeitet brauchen Sie klare Arbeitsverhältnisse GI "0 ..; "0 E ..c u 1ft ......o o ~ ~ ~ Von Anfang an optimal geregelt: Nichts ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit so wichtig wie ein guter Arbeitsvertrag. Das gilt ganz besonders dann, wenn Juristen ihre Arbeitsverhältnisse regeln wollen und müssen. Im Spannungsfeld zwischen Berufsund Arbeitsrecht ist es nicht einfach, transparente und für beide Parteien befriedigende Lösungen zu formulieren. Deshalb gibt es jetzt Gestaltungssicherheit! Ein Formularbuch, das Ihnen für alle typischen Grundfälle von Beschäftigungsverhältnissen den richtigen Formulierungsvorschlag oder ein fertiges Vertragsmuster bietet. Und damit nicht genug, denn die Formulartexte sind auch noch sorgfältig erläutert Natürlich unter Einbeziehung aller aktueller Reformen. Rundherum informiert: Die Musterverträge berücksichtigen arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Anforderungen wie auch mögliche Risiken für beide Seiten. Somit beugen Sie von vorneherein einem möglichen Streit vor. Alles auch auf CD: Und damit es noch schneller geht, finden Sie alle Muster jetzt auch auf CD. Zum Runterladen in Ihre eigene Textverarbeitung. Also: Kaufen. Zeit sparen. Reibungsfrei arbeiten. Verlag Dr.OttoSchmidt OS U Köln Bestellen Sie bei Ihrer Buchhandlung oder beim Verlag Dr. Olto Schmidt Postfach 51 10 26 . 50946 Köln ------------------------------------------önöi BESTELLSCHEIN Fax: 0221 /937 38-943 Ich bestelle mit 14-tägigem Rückgaberecht Bohle Verträge mit iurlstlschen Mltarheltern. Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Bohle. 2. Auflage 2002,187 Seiten DIN AS, brosch., ink!. CD 36,80 € [Dl ISBN 3-504-18009-9 Name PLZ / Ort Datum / Unterschrift Straße f 0 rum 10 Das ganze Ausmaß dieser Probleme wurde mir bei meiner Arbeit deshalb deutlich, weil ich bei solchen Mandaten immer wieder an "eine Mauer" stieß, wenn ich "nur" schrieb, telefonierte und mailte; die von mir angeschriebenen Anwälte im Ausland taten oft nicht das, was sie tun sollten; wurde einmal jemand tätig, dann erwies es sich gleichwohl als schwierig, im Ausland bei Gericht etwas zu erreichen, obwohl es sich um klare Fälle zu handeln schien. Erst die Methode, sich selbst vor Ort von der Kompetenz des Anwalts zu überzeugen und vor Gericht selbst aufzutreten, als "Mitarbeiter" des ausländischen Anwalts, ggf. als "expert witness", soweit es um Gerichte in USA ging, brachte hier Erfolg. Also der Reihe nach: Fälle von int. Kindesentführung, im amerikanischen Fachjargon (wo es das Problem schon seit Jahrzehnten bei Entführungen von einem Bundesstaat zum anderen gab) knapp "ipca" genannt (das sind die Anfangsbuchstaben von "international parental child abduction") weisen viele Besonderheiten auf; dem Opfer, vor allem der Mutter, wird viel Sympathie entgegengebracht; manchmal wird das eine oder andere für eine Mutter, die das Opfer einer Entführung wurde, rechtlich "möglich gemacht", das sonst nicht oder kaum möglich wäre. Väter-Entführer werden oft mit besonderer Härte verfolgt. Fälle von Kindesentführung genießen "hohe Publizität"; der Anwalt sollte allerdings Publizität meiden, weil Berichterstattung die Verhandlungsspielräume einengt und aus anderen Gründen. Wer mit Mandaten auf dem Gebiet der Rückführung entführter Kinder erfolgreich sein will, muss in der Lage sein, - das entführte Kind zu finden, - am Ort, an dem sich Entführer und Kind aufhalten, einen geeigneten Anwalt zu finden - und dann dort mit dessen Hilfe rasch die nötigen rechtlichen Schritte zu ergreifen. In aller Klarheit: Eine Rückentführung kommt für mich nicht in Betracht; es gibt Detektive, Schlepper, die das für sechsstellige Honorare anbieten. Ich lehne das strikt ab. Eine Rückentführung, oft strafbar nach dem dort geltenden Recht, führt häufig zu schwersten Risiken für das Kind und alle Beteiligten; es ist bei den meisten Fällen auch nicht nötig (in manchen nichtwestlichen ländern kann allerdings eine Rückentführung mit List das einzige Mittel sein, weil dort keine rechtliche Rückführungsmöglichkeit zur Verfügung steht), weil längst ein bewährtes Instrumentarium zur Verfügung steht. Es kann allenfalls nötig sein, einen Detektiv einzuschalten, um den Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln; aber das ist häufig nicht nötig, wenn man mit Umsicht alle vorhandenen Informationen auswertet. Im Folgenden konzentriere ich mich auf deutsch-amerikanische bzw. amerikanisch-deutsche Entführungsfälle; diese stellen statistisch (viele Fälle tauchen nie in einer Statistik auf) die größte Zahl von Entführungen weltweit dar, und zwar in beiden Richtungen. Früher waren es vor allem amerikanische Soldaten, die während ihres Aufenthalts in Deutschland Deutsche heirateten (und die damit das Gros der ca. 4.000 deutsch-amerikanischen Eheschließungen darstellten). Dann nach Ende der Dienstzeit zogen sie meist in die USA, wo sich manche deutsche Mutter nicht zurechtfand oder dann, wenn die Bindung scheiterte, mit ihrem Kind "die Heimreise antrat" . Nun sind es, bei nahezu unverändert 4.000 deutschamerikanischen Heiraten pro Jahr, nun wohl vor allem Touristen und Geschäftsleute beider Länder, die sich hier oder da treffen und dann heiraten, und, im Fall des Scheiterns der Beziehung, dann das heimatliche Ufer anstreben. In beiden Richtungen funktioniert das Haager Abkommen generell, in Deutschland zu "niedrigen Preisen", in den USA sind schon viele Rückführungen an den nötigen horrenden Rechtsanwaltshonoraren gescheitert. 1. Das Problem: Wie finde ich das entführte Kind? Der Mandant/die Mandantin, dessen/deren Kind vom Partner ins Ausland entführt wurde, weiß meist nicht, wo sich dieser andere Elternteil befindet. Er ist "einfach weg"; meist finden sich Hinweise auf die Abreise, seiten einer auf das Ziel der Reise mit dem Kind. Typischerweise werden Kinder kurz vor der erwarteten negativen Entscheidung über das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht entführt, ggf. früher, in der heißen Phase des Streits, oder, gelegentlich, nach der Sorgerechtsentscheidung, nach mehreren Besuchen, wenn der Entführer/die Entführerin die dauerhafte Entfremdung vom Kind befürchtet. Für die Suche nach dem Kind müssen sorgfältig alle vorhandenen Informationen gesammelt werden; häufig kehrt ein Ausländer an seinen Heimatort zurück; oder das Opfer der Entführung weiß, dass er immer schon nach X in Land Y wollte. Das ist auch zu berücksichtigen, wenn es sich um Entführungsfälle unter Deutschen oder Angehörigen desselben Staates handelt; dann spielt die Phantasie eine Rolle, es locken geheimnisvolle Länder wie Paraguay, das als rechtlos gilt, es aber nicht unbedingt ist, oder Inseln des Südpazifik, je nach Geldbeutel. Fast immer erwies sich bisher, dass das Opfer der Entführung eigentlich alle Informationen in der Hand hielt, sie aber nicht "richtig zusammensetzen konnte". Dann kann der erfahrene Anwalt durch richtiges Fragen und durch gezielte Suche weiterkommen; er kann mit Sachverstand u.U. erkennen, ob eine gelegte Spur möglicherweise falsch ist, er kann geeignete Schritte vorschlagen, wo man zuerst ansetzen kann. Auch das Internet bietet Recherche-Möglichkeiten, Nachsendeaufträge an die Post, Informationen gemeinsamer Bekannter usw. Der Ort, von dem aus per Handy telefoniert wird, kann ermittelt werden usw. Gibt es keinerlei Anhaltspunkte, wohin sich der Entführer gewandt haben könnte, dann muss man an eine ..B_e_s~~ ~l~!l_ ?~e.. _b_e~ J_h_r~~ _~ ~~ ~ ~ ~ ~ ~ ~~~<:J. _o_d_e!_ ~~~~ _~~r_l~~ _~ ~._ ~!~~ _S_c_h_n:.i_d_t_ ~ _~~s_t!~~~ _~ ~ _~~ _2_6_ ~ _~ ~~~~ _~~ ~~ BESTELLSCHEIN Fax: 02 21 / 9 37 38-943 Ich möchte die Rechenexperten testen: D D D Ja, ich möchte ADVOexpert Familienrecht testen. Bitte senden Sie mir kostenlos und unverbindlich eine Testversion zu. Ja, ich möchte ADVOexpert Arbeitsrecht testen. Bitte senden Sie mir kostenlos und unverbindlich eine Testversion zu. Ja, ich möchte ADVOexpert Prozessrecht testen. Bitte senden Sie mir kostenlos und unverbindlich eine Testversion zu. Name Straße Datum Unterschrift PLZ Ort 08/02 fo rum 12 Strafanzeige und an enge Zusammenarbeit mit Kripo (Vermisstendezernat) und Staatsanwaltschaft denken, aber das braucht u.U. viel Zeit; so dauert es beispielsweise meist Wochen, bis die Polizei ermittelt hat, ob jemand an Bord eines bestimmten Fluges war. Eine Rolle spielt auch das Motiv der Entführung; einige entführen das eigene Kind aus der Obhut des anderen Elternteils, um den anderen zu "bestrafen", z.B. für die Beendigung der Beziehung, für die Aufnahme einer neuen Beziehung; andere meinen das Kind "retten zu müssen". All dies und mehr muss der Anwalt berücksichtigen, wenn er nach dem Aufenthaltsort des Kindes und des Enführers/der Entführerin sucht. Dabei sind die Ermittlungsmöglichkeiten im Ausland nicht so gering, wie man vielleicht annehmen möchte; in den USA z.B. gibt es zwar kein Einwohnermeldeamt und kein Meldesystem deutschen Musters, aber es gibt andere ,,Adressensammler", es gibt Spuren, die der hinterlässt, der in die USA zieht und dort arbeitet oder sich nur niederlässt und mit Kreditkarten bezahlt. Bisher hat sich kaum jemand mit einem Kind dauerhaft verbergen können, jedenfalls nicht in den USA oder Kanada. Erfolgreiches Verbergen setzt grundsätzlich Kooperation mit Behörden voraus, und das klappt allemal, wenn überhaupt "zuhause" eher als anderswo in einem Land, dessen Sitten, Gebräuche und Rechtsregeln man nicht kennt. Für das Suchen nach Menschen, die nicht gefunden werden wollen, gibt es Hilfsmittel, ein Fachbuch für die Verhältnisse in USA hat den anschaulichen Titel "How to locate anyone anywhere". 2. Wie finde ich einen geeigneten Anwalt im Ausland? Das ist wohl meist die schwierigste aller Fragen, und wenn es auch nicht schwer ist, in einem Dorf oder einer beliebigen Stadt in den USA einen Anwalt zu finden, einschließlich seiner Spezialisierung, so ist doch der deutsche Anwalt dann überfordert, wenn er die Kompetenz eines ausländischen Anwalts einschätzen soll. Verzeichnisse werden zwar bei vielen Stellen geführt, im Internet bei Martindale und Westlaw, bei den deutschen Auslandsvertretungen und den Handelskammern, oft auch mit der Angabe von Fachgebieten. Aber wenn man dann den Anwalt für Familienrecht in X-city an der Strippe hat - wie findet man heraus, ob der kompetent ist? Das ist noch um vieles schwieriger, als wenn man einen anderen Anwalt irgendwo in Deutschland suchte. Mit dieser Frage sind die meisten Anwälte überfordert, selbst wenn sie perfekt Englisch sprechen. Man muss schon anwaltliche Erfahrung in den USA haben, um Anwälte nach Vorinformation etwa über die Größe der Sozietät, nach Briefkopf, nach Auftreten oder nach einem Verzeichnis dann am Telefon beurteilen zu können; das ist sehr schwer; zu unterschiedlich sind dort die Bräuche und Gepflogenheiten; kaum jemand, den man anspricht, würde ein Mandat, das aus dem Ausland kommt, ablehnen; man kann eigentlich - nach vielen Anbahnungsversuchen in den unterschiedlichsten Bundesstaaten der USA nur sagen, dass eine Empfehlung eines amerikanischen Fachmannes für diese Fragen wichtiger ist als alles andere. Es gibt auch einige Verbände, die auf familienrechtlichem Gebiet tätig sind. Aber auch Empfehlungen garantieren den Erfolg nicht; dann muss man wieder von vorne anfangen. In der Praxis hat es sich bewährt, dem in Betracht gezogenen amerikanischen Anwalt ein konkretes Angebot zu machen: Man schildere ihm zuerst schriftlich den Fall mit den wichtigsten Details und Beweismitteln und biete ihm an, ihm die eigentlich von ihm anzufertigenden Schriftstücke, Antragsschriften und eidesstattliche Versicherungen zur Verfügung zu stellen. Das ist nicht so unmöglich wie es klingt, denn die Antragsschriften nach dem Haager Abkommen sind selbst für den amerikanischen Familienrechtier "exotisch"; er holt sie sich im Bedarfsfall aus der Fachliteratur, einer Veröffentlichung der Standesorganisation (ABA), ggf. aus dem Internet, und das kann der Englisch sprechende deutsche Anwalt, der sich einarbeitet, in gleicher Weise. Dann braucht der Amerikaner nur noch winzige Details, z.B. prozessrechtliche Erfordernisse seines Staates anzufügen, und die Sache ist fertig. Ein solches Angebot ist für einen amerikanischen Anwalt vielleicht nicht gerade üblich; ich habe aber damit gute Erfahrungen gemacht. Einer erklärte mir: "I don't think this will work, but I will file it anyway" (ich glaube nicht, dass dies funktionieren wird, ich reiche es aber dennoch ein"). Es funktionierte auch in seinem Fall, zu seiner eigenen Verblüffung, was dann zu guter Zusammenarbeit nach diesem Fall führte. Mit dieser Hilfe ist für den Amerikaner die Sache überschaubarer; wenn dann auch noch der Vorschuss bei ihm eingeht oder zum ersten Gespräch bzw. dem Termin mitgebracht wird, dann "klappt die Sache". Man muss freilich bei Telefonaten, ggf. bei einem Besuch sich davon überzeugen, dass der Mann/die Frau für diese Zusammenarbeit im konkreten Fall geeignet ist und dass es keine Probleme gibt. 3. Wie ergreift man die nötigen Schritte zur rechtlichen Rückführung des Kindes? Nach dem Haager Abkommen sind die wesentlichen Schritte zur Rückführung eines Kindes: die Erwirkung der Rückführungsentscheidung im Entführerstaat zu treffen, - "zuhause", also im Staat des Opfers, kann allenfalls ein Antrag nach Art.15 HA, eine Rechtswidrigkeitsbescheinigung nötig sein. Es ist deshalb das Hauptaugenmerk auf die Einleitung des Verfahrens im Ausland, in den USA, zu richten. f 0 rum 13 Während das deutsche Verfahren bei aller Beschleunigung eher schwerfällig (aber auch genauer und gründlicher) ist, und die im Abkommen vorgesehenen 6 Wochen bis zur rechtskräftigen Endentscheidung kaum je eingehalten werden, geht es in den USA in der Regel schneller (wenn auch empfindlich teurer). Wird ein Kind nach Deutschland entführt, schreibt der Generalbundesanwalt dem Entführer einen Brief und fordert zur Rückgabe auf. Dann wird ein Antrag beim zuständigen Familiengericht gestellt, es muss die Spezialzuständigkeit - nur ein Familiengericht pro OLG-Bezirk - beachtet werden. Das Gericht stellt die Antragsschrift zu, wartet die Erwiderung (wenn auch mit knapper Frist) ab, holt u.U. einen Bericht des Jugendamtes ein, terminiert, hört an, ermittelt und entscheidet. Demgegenüber "schlagen amerikanische Gerichte hart zu"; sie arbeiten regelmäßig mit einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe (emergency injunction), die sofort vollstreckt wird; das rechtliche Gehör wird dann nachgeholt, und zwar im Rahmen einer Hauptverhandlung, die auf ein Datum innerhalb von 3-5 Tagen, je nach Bundesstaat, nach der Vollstreckung der Herausgabe, angesetzt wird; das ist für Deutsche ein "mörderisches Tempo". In dieser Hauptverhandlung ("full trial") wird regelmäßig dann entschieden, allenfalls ausgesetzt und dann, wie ich es mehrfach erlebt habe, den Parteien mit klaren Worten empfohlen, innerhalb von 24 Stunden mit ei- nem ausgehandelten Vergleich zur Beurkundung wiederzukommen; und das geschieht dann auch! Typischerweise sollte der deutsche Anwalt mit dem Mandanten/der Mandantin in die USA reisen, wenn alle Texte vorbereitet und übermittelt sind; die Anwesenheit des Opfers im Verfahren ist von größter Bedeutung, in den USA im Verfahren ohnehin unverzichtbar; der Anwalt kann sich einen persönlichen Eindruck von der Mandantschaft verschaffen und umgekehrt, der Mandant kann persönliche Erklärungen abgeben, eidesstattliche Versicherungen abgeben, an ihn/sie ist das Kind herauszugeben usw. Was diese Verfahren dann entscheidet, ist häufig - mindestens in mittleren und kleinen Städten - das Ansehen des Anwalts bei Gericht. So habe ich es mehrfach erlebt, dass das Gericht beim "persönlichen Einreichen" der Antragsschrift diese nicht einmal las, sondern sozusagen "ungesehen" zustimmend zur Kenntnis nahm und sofort positiv entschied; das bedeutet, da in den USA der Anwalt regelmäßig das zu unterschreibende Urteil gleich mitbringt (!), dass im Rahmen eines Besuches von 20-30 Minuten im Richterzimmer die Herausgabeverfügung gleich erlassen (und gesiegelt) wird. Eine Geschäftsstelle in unserem Sinne ist häufig nicht beteiligt, der Anwalt nimmt die Herausgabeverfügung dann wieder mit und geht wegen der Vollstreckung zum Sheriff, denn Gerichtsvollzieher gibt es in den USA nicht. Als Anwalt erleben Sie häufig, wie schnell sich im Leben vieles ändern kann. Da stellt sich oft die Frage, wie gut die berufliche Existenz abgesichert ist. Die Gerling Berufshaftpflicht hilft Ihnen in jeder Situation - mit einer individuellen Haftungsanalyse, die auch spezielle Risiken Ihrer Beratungstätigkeit berücksichtigt. Angehende Rechtsanwälte profitieren außerdem von günstigen Konditionen und unserem Know-how für Existenzgründer. Mehr Informationen erhalten Sie von der Gerling Firmenund Privat-Service AG, Marketing Freie Berufe, Gereonshof, 50670 Köln, www.gerling.de oder faxen Sie uns. Fax +49 221 144-5155 o Rufen Sie mich bitte wegen eines Beratungstermins an. Schicken Sie mir bitte Informationen zu: o o Berufshaftpflichtversicherung Haftungsanalyse zur Berufshaftpflicht Ivor- und Zuname IStraße. Hausnummer I Postleitzahl. Ort IGeburtsdatum ITel./Fax geschäftlich hel./Fax privat G GERLING Wir unternehmen Sicherheit. fo rum 14 Dann - also im Fall des Erfolgs der Vollstreckung wird dem Opfer der Entführung aufgegeben, den Gerichtsbezirk nicht zu verlassen und die Hauptverhandlung abzuwarten; die findet dann 3-5 Tage später statt. Dann läuft "das volle Programm ab", d.h. beide Parteien nehmen anwaltlich vertreten oder nicht zur Sache ausführlich Stellung, die Anwälte rufen die Parteien in den Zeugenstand, ggf. auch Dritte, z.B. einen Fachmann für Entführungsrecht, und dann zeichnet sich meist für das Gericht ab, ob der Rückführungsanspruch wohl begründet ist oder nicht. Ist der Rückführungsanspruch begründet, dann bringt das der Richter, dem eine solche Eilsache seinen Terminplan durcheinanderbringt, auch klar zum Ausdruck; ich habe es mehrfach erlebt, dass er dann sagt "I have had enough" und den Parteien und ihren Anwälten aufgibt, am nächsten Tag mit einem ausgehandelten Vergleich wiederzukommen. Das geschieht dann auch in der Regel, denn mit "seinem Richter" verscherzt es man sich in den USA genausowenig wie bei uns. Eine solche Vereinbarung klärt dann regelmäßig die Rückführung, die Kosten, die Modalitäten usw. Würde streitig entschieden und würde noch eine Vollstreckung nötig sein, würde wiederum der Sheriff bemüht. _I Kosten? Bei Gericht fällt in den USA in der Regel nur eine so genannte filing fee, eine Einreichungsgebühr, an, die gering ist. Auch die Gebühren für eine Hauptverhandlung sind gering. Hauptproblem sind die Anwaltskosten, die entweder pauschal vorab oder als Vorschuss auf eine Zeithonorarvereinbarung bezahlt werden müssen. Da der amerikanische Anwalt zur Niederlegung des Mandats eine gerichtliche Genehmigung braucht, werden Vorschüsse eher hoch angesetzt. Spezialisten verlangen oft hohe Sonderhonorare. J 4. Besondere Probleme 1 Dennoch treten trotz dieses hier nur knapp skizzierten Verfahrens immer wieder Komplikationen und Probleme auf, die letztlich wohl auf Unterschiede in der Mentalität zurückzuführen sind, auch auf massive Vorurteile, die mancherorts bestehen. Auch ist der amerikanische Prozess nicht mit dem zu vergleichen, was uns zahlreiche Spielfilme zeigen; es gibt viele Möglichkeiten zu scheitern, und in einer höchstpersönlichen Sache, wie es Kindschaftssachen regelmäßig sind, sind auch die Risiken ganz erheblich. Das entscheidende Element für den Erfolg sehe ich darin, wie stets seriös und gewissenhaft alle Schritte, insbesondere die Antragsschriften, vorzubereiten und alles abzuklären, was den Prozesserfolg beeinträchtigen kann; ob Vater oder Mutter, Rasse oder Nationalität, das alles spielt in amerikanischen Verfahren meist keine Rolle; die nackten "facts", die nach dem Haager Abkommen nötig sind, rechtswidrige Verbringung des Kindes ins Ausland, wobei die Rechtswidrigkeit in der Verletzung des Sorgerechts des anderen Elternteils (auch des gemeinsamen Sorgerechts) besteht, Fehlen einer Zustimmung - das war's dann meistens auch schon. Das bedeutet, dass der Anwalt in der Verteidigerposition nur wenige Argumente zur Verfügung hat; langwierige Erörterungen von Art.13 b HA sind in den USA seiten, in Deutschland sind sie die Regel. Eine Aussetzung der Erstentscheidung bis zur Entscheidung des Rechtsmittels ist in den USA selten, in Deutschland ist das die Regel. Die Liste der Unterschiede ließe sich fortsetzen, und natürlich bestehen auch im übrigen Familienrecht große Unterschiede zwischen den beiden Ländern, wenn auch nicht im Rückführungsrecht; in beiden Ländern (und in den zahlreichen weiteren westlichen Ländern, in denen das Haager Abkommen gilt) gelten dieselben Texte. Weil aber die einzelnen Bundesstaaten der USA internationale Abkommen meist nicht kennen und zögern würden, diese anzuwenden, hat der US-Gesetzgeber das ganze Haager Abkommen in die §§ 16.000 ff. U.S.C. (United States Code) hineingeschrieben; damit handelt es sich um US-Bundesrecht, von Federal Courts wie von State Courts unmittelbar anzuwenden. Dazu kommen aber die Besonderheiten, dass man problemlos mit den Amerikanern kommunizieren muss; das setzt exzellente Sprachkenntnisse ebenso voraus wie die Bereitschaft, sich auf die amerikanische Mentalität einzustellen. Es würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, die Erfahrungen mit dieser Mentalität darzustellen; nüchterne Sachlichkeit und Professionalität gehören ebenso zu dieser Mentalität wie die Bereitschaft, Mandanten in Not zu helfen und an aussichtsreichen Mandaten mitzuarbeiten. "Eindeutige Fälle" lassen sich viele Anwälte nicht entgehen; im Übrigen sind Anwälte hier wie dort Individualisten, die ihren je eigenen Stil bei der Auswahl ihrer Mandanten pflegen. Um es noch einmal zusammenzufassen: Wer im internationalen Kindschaftsrecht erfolgreich tätig sein will, muss - die rechtlichen Verhältnisse beherrschen; - sollte, im Fall der USA, perfekt Englisch sprechen und in den USA mindestens mehrere Male gereist sein, und am besten mit Anwälten dort zusammengekommen sein (z.B. auch im Rahmen der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung), um die dortige Mentalität ein wenig kennen gelernt zu haben; - er/sie sollte aber vor allem bereit sein, sich auf eine ganz anders gelagerte Mentalität der Kolleginnen/ Kollegen ebenso einzustellen wie auf völlig anders strukturierte Verfahren; nur wenn das gelingt, findet man den geeigneten Kooperationspartner für den konkreten Fall, kann man mit ihm/ihr ohne größere Missverständnisse kommunizieren und den Fall lösen, d.h. zu einem erfolgreichen Ende bringen. Rechtsanwalt Dr. Donald Cramer München ,, '~-"" ••;..p. , ... 0=.... / ".:::~-=:.~(' mit Textverarbeitung mit Mandantenforderungen berechnen mit Mahnbescheide erstellen mit ADVO AKTE ADVO WORD ADVO FORDERUNG ADVO MAHN Akten verwalten ~ Ja. schicken Sie mir die ADVOLINE Test-CD kostenlos und unverbindlich zu. Coupon per Fax an: 01805 - 23865463 oder an ADVOLlNE, Postfach 511026, 50946 Köln Name/Firma ADVOLINE bietet Ihnen alles, was Sie für ein effektives Kanzleimanagement brauchen. Professionelle Software von Anwälten für Anwälte. Benutzerfreundlich und durch modularen Aufbau genau an Ihre Bedürfnisse anpassbar. Überzeugen Sie sich selbst: Testen Sie ADVOLINE jetzt 30 Tage kostenlos! Straße PLZ / Ort Telefon-Nr. AdV ADVOLINE GmbH & Co. KG. Ein Gemeinschaftsunternehmen der AnNoText GmbH und des Verlags Dr. OUo Schmidt KG. f 0 rum 16 Internationales juristisches Aufbaustudium in Norddeutschland - (LL.M.Eur.) Ein internationaler juristischer Abschluss in Deutschland? Die Universität Bremen macht dies - unterstützt von der Europäischen Kommission und der Hans Soldan Stiftung - mit ihrem Postgraduiertenprogramm LL.M.Eur. "Europäisches und Internationales Recht" bereits seit nunmehr zehn Jahren möglich. Geschichte und Hintergründe des Programms Mit der Gründung des LL.M.Eur.-Programms betrat die Universität Bremen im Jahr 1991 Neuland auf dem Gebiet der Juristenausbildung. Die Gründer verstanden diesen Schritt als ihre Antwort auf die allenthalben zu vernehmende Klage über die unzureichende europarechtliche und internationale Ausrichtung des Studiums in Deutschland. Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion der Universität Bremen, der Landesregierung und der Europäischen Kommission gelang es, ein Studienangebot zu entwickeln, das heute internationale Anerkennung genießt und das älteste juristische Programm seiner Art in Deutschland ist; zuvor war ein "Master of Laws" an deutschen Universitäten unbekannt. Von Anfang an wurde diese Initiative nachhaltig durch die Hans Soldan Stiftung der deutschen Anwaltschaft in Bonn sowie durch Bremer Anwaltskanzleien und Unternehmen unterstützt. Wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung des Programms war die Einrichtung des Jean Monnet-Lehrstuhls für Europarecht mit Förderung der Kommission der EG und der Hans SoldanStiftung. Nur so war es möglich, das Qualitätsniveau zu erreichen und zu festigen, das heute den internationalen Ruf des Aufbaustudiums prägt. Seit der Gründung im Jahr 1991 haben fast 300 Studierende aus 38 Ländern aller Kontinente das Studium absolviert, und über 200 von ihnen haben es mit dem Erwerb des akademischen Grades eines Magister Legum Europae (LL.M.Eur.) erfolgreich abgeschlossen. Die Nachfrage nach Studienplätzen im Aufbaustudium ist groß, jährlich bewerben sich mehr als 100 Interessenten um einen der 30 Studienplätze. Voraussetzung ist neben einem überdurchschnittlichen juristischen Staatsexamen der Nachweis solider englischer oder französischer Sprachkenntnisse durch den TOEFL-Test (Mindestpunktzahl 520) bzw. das DELF Ausländische Studierende müssen zusätzlich ihre Deutschkenntnisse mit dem DSH-Zertifikat nachweisen. Die Nachweise sind mit dem Zulassungsantrag einzureichen. Anmeldefrist ist jeweils der 31. Mai eines jeden Jahres, die Bewerbung ist ausschließlich zum Wintersemester möglich. Das Studienprogramm Das Aufbaustudium Europäisches und Internationales Recht will engagierten Juristinnen und Juristen aus al- ler Welt die Möglichkeit bieten, sich auf eine international ausgerichtete Karriere vorzubereiten. Das LL.M.-Studium in Bremen versetzt die Studierenden in die Lage, die vielfältigen Chancen der europäischen und internationalen Berufspraxis wahrzunehmen, so beispielsweise in Kanzleien mit internationaler Mandantschaft, in internationalen Unternehmen und Verbänden oder bei europäischen bzw. internationalen Organisationen. Diese hochgesteckten Ansprüche werden durch ein intensives Studienprogramm mit ausgeprägtem Praxisbezug sichergestellt. Das Programm teilt sich in einen neunmonatigen Theorie- und einen dreimonatigen Praxisteil auf. Der theoretische Studienteil besteht aus Pflichtkursen, Wahlkursen, Seminaren und einer abschließenden Magisterarbeit. Die Kurse im Rahmen des Studienprogramms beschäftigen sich mit dem Erwerb vertiefter Kenntnisse 1. im Recht der EG, insbesondere - den Grundlagen des europäischen Binnenmarktes; - der institutionellen Struktur der Union; - den Schwerpunkten Wettbewerbs- und Warenverkehrsrecht, Dienstleistungsfreiheit, Verbraucher-, Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht, gewerbliche Schutzrechte; - den Methoden und Theorien der Integration im Kontext von Politik, Wirtschaft und Recht, 2. auf den Gebieten des internationalen Wirtschaftsrechts, insbesondere - europäisches Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, - Außenhandelsrecht der EG, - internationales Handelsrecht, - Gesellschaftsrecht, - Steuerrecht, - Medienrecht, - Urheberrecht, - Umweltrecht, - Strukturen der wesentlichen europäischen Rechtssysteme (Common Law sowie französisches und spanisches Recht), - internationales Privat- und Prozessrecht, - internationale Unternehmens- und Rechtspraxis, 3. im Bereich des Völkerrechts und Europäischen Menschenrechtsschutzes. 1 Forschung und Praxis Das Studienprogramm ist durch eine große Internationalität sowohl der Studierenden als auch der Dozenten und ihrer Veranstaltungen gekennzeichnet. So werden die Kurse neben Bremer Professoren von Gastprofessoren aus zahlreichen Ländern, von Beamten der Europäischen Kommission in Brüssel sowie Führungspersönlichkeiten aus Justiz und Bundesministerien gehalten. Zahlreiche Sondervorträge und Kolloquien runden das Programm ab. Außerdem besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem ZERp, dem Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen. Hierbei handelt es sich um eine Stiftung, deren etwa 20 wis- ·f 0 rum 17 sensehaftliehe Mitarbeiter und Professoren hauptsächlich über die Volkswagenstiftung, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Europäische Kommission sowie Bundes- und Länderministerien finanziert werden. Das ZERP verfügt über eine eigene Bibliothek mit gegenwärtig etwa 12.000 Bänden und 150 Zeitschriften. Die Bibliothek hat zudem den Status eines EG-Dokumentationszentrums (EDZ) und steht den Studenten des LL.M.-Programms voll zur Verfügung. Recherche für alle Fälle. Ist Ihnen die Zeit zu schade, um sie zwischen verstaub- Internationalität ten Bücherregalen zu verbringen? Dann entdecken Sie Fremdsprachliche Rechtspraxis sowie dreimonatige Praktika im Ausland, insbesondere in Großkanzleien, bei der Europäischen Kommission oder bei den Vereinten Nationen, sollen den Ausbau der kommunikativen Fähigkeiten sowie komparative Sichtweisen fördern und nicht zuletzt den Studierenden das Knüpfen von Kontakten für eine künftige internationale Karriere ermöglichen. Während des Studienprogramms in Deutschland sind regelmäßige Sprachkurse am Institut Franyais de Breme sowie am Instituto Cervantes möglich, außerdem werden Kurse in englischer, französischer und spanischer Rechtsterminologie angeboten. ALexIS<Bl, die Online-Bibliothek von Soldan. J Moot Courts ~ir:~~J _.~::.~- Bundesanzeiger Jurls· Jurlsw~b ~LI?.Q ~ i the contentmachine EzA @IBOORBERG '"Haufe 1 Die seit 2001 regelmäßig durchgeführten Moot Courts bieten die Möglichkeit, einen praktischen Einblick in den Ablauf des Verfahrens vor dem Gericht der Europäischen Gemeinschaften, der UN-Menschenrechtskommission oder der Mediation zwischen Staaten (Streitbeilegungsverfahren) zu erhalten. Hierbei haben die Studenten die Möglichkeit, die Rolle der am Verfahren Beteiligten einzunehmen und ihrer Rolle entsprechend Schriftsätze anzufertigen und Argumente in freier Rede darzustellen und zu verteidigen. Informationsbesuche Brüssel und Luxemburg Zur Vertiefung des Praxisbezugs werden regelmäßig Informationsbesuche bei der Kommission, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Europaparlament in Brüssel sowie bei der Europäischen Investitionsbank, dem Europäischen Rechnungshof und beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg durchgeführt. Betreut wird Letzterer durch Prof. Dr. Ninon Colneric, deutsche Richterin am Gerichtshof und Honorarprofessorin an der Universität Bremen. "Europhii" Nicht zuletzt besteht "Europhii", ein großes AlumniNetzwerk, das die langfristige Kontaktpflege mit den internationalen Kommilitonen, Ehemaligen und Dozenten fördert. 1 Die Bewerbung Informationen über das Aufbaustudium und Bewerbungsunterlagen sind über die nachfolgende Anschrift zu erhalten: MedizinRecht.de lexxion DeutscherAnwaltVerlag ALexlS.de - Jetzt informieren und Zugang sichern: (j) 0201/8612-306 Das Recherchetool. Mit ALexIS<Bl haben Sie Zugriff auf die 150 Datenbanken 13 anwaltsrelevanter Anbieter. Und das alles über nur einen einzigen Zugang! Ihr Vorteil: Sie erhalten nur eine Abrechnung über den Gesamtverbrauch und können die Kosten direkt dem Aktenzeichen Ihres Mandanten zuordnen. Das Informationsportal. ALexISiK> bietet nicht nur den Zugriff auf wichtige kostenpflichtige Datenquellen, sondern auch kostenlose Informationen: Aktuelle News aus Justiz, Politik und Wirtschaft sowie den "Presse-Spider", mit dem Sie in den wichtigen Presseorganen recherchieren können. f 0 rum 18 Universität Bremen Fachbereich 6: Rechtswissenschaft Aufbaustudium Europäisches und Internationales Recht Professor Dr. Hagen Lichtenberg (Direktor) Postfach 33 04 40, D - 28334 Bremen Telefon: 0421 - 218 - 3582,Telefax: 04 21 - 218 - 4588 E-Mail: [email protected] Website des Aufbaustudiums (mit Bewerbungsunterlagen zum Abrufen): www.uni-bremen.de/jura Website des Alumni-Netzwerkes: www.uni-bremen.de/ europhil e-Mail: [email protected] Ass. iur. Claudia Richter Osnabrück Die Reform der Juristenausbildung zum 1. Juli 2003 I Überblick l Die Juristenausbildung ist in Deutschland seit jeher ständigen - meist erfolglosen - Reformversuchen ausgesetzt. Im April diesen Jahres nun hat das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung den Bundesrat passiert, nachdem im März bereits der Bundestag zugestimmt hatte. Dieses Gesetz, das zum 1.7. 2003 in Kraft tritt, greift nicht nur in die Referendarausbildung ein, sondern verändert auch die Ausbildung an den Universitäten. Sowohl in der ersten - universitären - Stufe als auch im Rahmen der Referendarausbildung soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers etliches ändern. Im Rahmen des Studiums soll eine Stärkung der anwaltsorientierten Ausbildung erfolgen, wobei Details von den Ländern und Universitäten zu regeln sind. Die wohl wichtigste Änderung liegt aber in der Abschaffung des bisherigen ersten Staatsexamens. Die erste Prüfung, wie es zukünftig heißt, besteht nur noch zu 70 % aus einer Staatsprüfung und zu 30 % aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Was man genau unter diesen Schwerpunktbereichen zu verstehen hat und wie der universitäre Teil der Prüfung aussehen wird, ist derzeit noch nicht endgültig abzusehen. Nicht gerüttelt wird mit dieser Reform an der Grundausrichtung der Juristenausbildung in Deutschland: Es bleibt bei dem Einheitsjuristen, wobei allerdings auch im Rahmen der Referendarsausbildung ein stärkeres Gewicht auf die anwaltliche Ausbildung und weniger auf die Ausbildung für den Richterberuf gelegt werden soll. Neu im Rahmen der Referendarzeit ist, dass nun zukünftig eine 9-monatige Ausbildung beim Rechtsanwalt zwingend erfolgen muss. Vor- und Nachteile der Reform Auf den ersten Blick scheinen diese Neuregelungen durchweg positiv auszusehen. Glaubt man dem Bundesjustizministerium, handelt es sich bei der Reform auch um einen vollen Erfolg. Diese Ansicht kann man bei näherer Betrachtung jedoch nicht vollständig teilen. Ich möchte aber, bevor ich mich kritisch mit der Neuregelung auseinander setze, zunächst einmal das Augenmerk auf die zweifelsohne vorhandenen positiven Aspekte dieser Reform lenken: • Zunächst einmal ist es positiv zu bewerten, dass überhaupt etwas passiert ist. In die Juristenausbildung ist endlich Bewegung gekommen. Die Reformbedürftigkeit der deutschen Juristenausbildung steht schon seit Jahrzehnten fest. Viele Jahrzehnte wurde allerdings diskutiert, ohne dass sich etwas geändert hat. Viel wertvolle Zeit ist so verloren gegangen. Nun ist Bewegung in die Juristenausbildung gekommen, und zwar nicht nur bei der Referendarausbildung, sondern bereits im Rahmen des Studiums. • Durch die Möglichkeit des Wettbewerbs zwischen den Universitäten entsteht ein Gegengewicht zu immer mehr privaten Einrichtungen, die die Ausbildung der Juristen teilweise (etwa die Repetitorien) oder auch ganz (Bucerius Law School) übernommen haben. Die staatlichen Universitäten werden gestärkt und es besteht die Hoffnung, dass durch den zunehmenden Wettbewerb die Qualität der Ausbildung insgesamt deutlich verbessert wird. Die 30 %ige Quote, mit der die Universitätsprüfung in die Examensnote eingeht, kann hierzu ebenfalls einen wertvollen Beitrag leisten. • Positiv ist auch zu vermerken, dass eine 9-monatige Ausbildung beim Rechtsanwalt nun zwingend im DRiG vorgeschrieben ist (§ 5b Abs. 4 S.1 DRiG n.F.). Natürlich ist es so, dass man bereits heute schon in vielen Bundesländern neun oder mehr Monate bei einem Anwalt ausgebildet werden kann, das Positive an dieser Neuregelung besteht aber darin, dass dieser Zeitraum nun verpflichtend wird. Das bedeutet, dass auch der spätere Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsjurist die Anwaltschaft ausführlich kennen gelernt hat. Das ist zu begrüßen, verstärkt es doch das Verständnis für die anwaltliche Denkweise, was die Zusammenarbeit mit Richtern, Staatsanwälten und Verwaltungsjuristen insgesamt nur verbessern kann. • Die Betonung der anwaltsorientierten Ausbildung ist nun gesetzlich verankert. Damit hat der Gesetzgeber endlich darauf reagiert, dass der überwiegende Teil aller Juristen nach Beendigung der Referendarzeit als Anwalt tätig ist. Zwar ist immer noch die Befähigung zum Richteramt als Ziel der gesamten Ausbildung und auch als Zugangsvoraussetzung für den Anwaltsberuf - festgeschrieben, die Betonung der anwaltsorientierten Ausbildung stellt aber zumindest schon einmal einen Schritt in die richtige Richtung dar. • Die Tatsache, dass die Referendare im Idealfall zukünftig neun oder vielleicht sogar mehr Monate in einer Kanzlei verbringen, kann zu einer Zunahme der Bereitschaft zur Ausbildung bei der Anwaltschaft führen. Die Referendare sind so besser einsetzbar und f 0 rum 19 können einen wirklichen Nutzen für die Kanzlei darstellen. Je länger ein Referendar in einer Kanzlei tätig ist, desto mehr kann er von seinem Ausbilder mit selbstständig zu erledigenden Aufgaben betraut werden. Dies erfordert jedoch zum einen den Willen des Referendars, auch wirklich ausgebildet zu werden, und damit korrespondierend auch den Einsatz eines Anwalts, der sich für eine vernünftige Ausbildung des Referendars einsetzt. • Positiv erscheint auch, dass die Anwaltschaft nun in vermehrtem Umfang Referendare ausbilden kann, die später einen anderen Beruf, etwa den eines Richters, Staatsanwalts oder Verwaltungsjuristen ergreifen werden. Die verlängerte Anwaltsstation fördert die Vermittlung anwaltlicher Denkstrukturen an alle Juristen, was wiederum das Verständnis der juristischen Berufe untereinander erhöht. • Über § 59 Abs. 1 BRAO n.F. wird nun erstmals festgeschrieben, wie ein Anwalt den Referendar auszubilden hat. Zwar sind die Formulierungen noch sehr allgemein gehalten, jedoch stellt diese Regelung einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Aber die Reform hat auch gravierende Nachteile, die nicht übersehen werden dürfen. Dabei zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass Regelungen, die auf den ersten Blick durchaus positiv wirken, auch negative Auswirkungen haben. • Das Ziel, den Stoff, den Juristen bis zur ersten Prüfung erlernen müssen, einzudämmen, wird klar verfehlt. Durch die universitäre Prüfung droht vielmehr eine weitere Ausweitung des Prüfungsstoffes. Ob sich damit die Hoffnung auf eine wirkliche Verbesserung der Juristenausbildung erfüllen wird, ist fraglich. Die Studenten werden noch mehr dazu gedrängt, kurzfristig präsentes prüfungsrelevantes Wissen parat zu haben, was auf Kosten der Grundlagenfächer (Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte etc.) geht. Die Beherrschung der Grundlagenfächer ist für einen guten Juristen aber unbedingt notwendig. Nur wer die systematischen Grundlagen unseres Rechtssystems beherrscht, wird auch in der Lage sein, problemlos neue Rechtsentwicklungen nachzuvollziehen (dies werden wir in unserem Berufsleben, wie die letzten Jahre eindrucksvoll zeigen, häufig müssen) und insgesamt einen Beitrag zur Fortentwicklung unseres Rechtssystems zu leisten. Andernfalls entwickelt sich die Anwaltschaft zu bloßen "Rechtsanwendungs-Ingenieuren", was wohl kaum das Ziel einer solchen Reform sein kann. • Die Schwerpunktbildung an den Universitäten birgt die Gefahr in sich, dass die Grundfächer - Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht - zunehmend in den Hintergrund gedrängt werden. Es wird eine Tendenz zu einer immer früheren Spezialisierung geben, was einer breiten juristischen Allgemeinbildung klar zuwiderläuft. Dies kann nicht im Interesse eines funktionierenden Rechtssystems sein. • Was auf den ersten Blick nach einer wirklichen Neuerung aussieht, ist bei näherer Betrachtung gar BRAGO-Basiswissen Von RA Bernd Podlech-Trappmann 3. Auflage 2002, 359 Seiten, broschiert, 29 € Das Buch ist bestens geeignet für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die am Beginn ihrer Anwaltstätigkeit stehen und sich mit dem anwaltlichen Gebührenrecht vertraut machen wollen. Sie erhalten mit diesen Ausführungen einen grundlegenden Einstieg in die BRAGO. Leicht verständlich und für die konkrete praktische Anwendung aufbereitet, vermittelt das Buch das notwendige Basiswissen zum anwaltlichen Gebührenrecht. Über 400 Beispiele und Lösungen erleichtern den Umgang mit den diversen gebührenrechtlichen Fragestellungen. Aus dem Inhalt: • BRAGO und GKG • Entstehung, Fälligkeit und Berechnung der Vergütung • Vergütungsfestsetzung, Honorarklage gegen den Mandanten • Honorarvereinbarung • Merkmale der Pausch-, Wert-, Rahmenund Hebegebühr; Ersatz von Auslagen· Wertvorschriften • Mehrvertretungszuschlag • Rat, Auskunft, Erstberatung· Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten • Kostenrechtliche Besonderheiten beim Mahnverfahren sowie im Urkunden- und Wechsel prozess • Gebührenanspruch des Verkehrsanwalts, des Vertreters in der mündlichen Verhandlung und für die Vertretung in der Beweisaufnahme. Gebühren im Zwangsvollstreckungsverfahren • Gebühren in sonstigen Angelegenheiten • Gebühren in Strafsachen und Bußgeldverfahren • Gebühren in Familiensachen und einstweiligen Anordnungen· Gebührenanspruch in Arbeitssachen • Kostentragungspflicht und Kostenfestsetzung • Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe ISBN 3-8240-0459-3 Die Neuauflage hat den Gesetzgebungsstand zum 1.1.2002. Bestellschein 6602618 Bitte kopieren und Ihrer Buchhandlung überreichen oder bestellen Sie direkt per Telefax 0228/91911-66 oder per Telefon 0228/91911-44 o Podlech- Trappmann, BRAGO-Basiswissen, 29 € Name/Vorname Sfraße/Nr. PLZ/Ort x Datum/Unterschrift DeutscherAnwaltVerlag Wachsbleiche7·53'1' Bonn·T0228 91911-0·F0228 9'911-23 459 f 0 rum 20 keine: Auch bisher schon kann ein Referendar in vielen Bundesländern bei einem Anwalt bis zu 12 Monate ausgebildet werden. Zwar wird hiervon unterschiedlich stark Gebrauch gemacht, die Möglichkeit jedoch existiert bereits. • Gerade die Anwaltsstation wurde und wird von vielen Referendaren als "Parkstation" benutzt, um sich auf die Prüfung vorbereiten zu können. Die Gefahr von Gefälligkeitszeugnissen besteht weiter. Wenn sich der Referendar mit seinem Ausbilder einig ist, wird es diese weiter geben. Damit aber wird keine Verbesserung der Qualität der Ausbildung erreicht. Man kann nur darauf vertrauen, dass die Referendare die Chance begreifen und ein Interesse an einer wirklich guten und fundierten Ausbildung haben. Diese muss dann aber auch von den Ausbildern eingefordert werden. • Die Anwaltschaft hat sich mit der Forderung einer institutionellen Anbindung an die Ausbildung nicht durchsetzen können. Wenn die Länder nicht bereit sind, die Anwälte hier in die Meinungsfindung einzubeziehen, gibt es keine Möglichkeit, gestaltend Einfluss zu nehmen. Damit gäbe es dann die an sich paradoxe Situation, dass die Justizverwaltung entscheidet, was man unter einer anwaltsorientierten Ausbildung versteht. • Die Anwaltschaft muss auch berufsfremde Personen ausbilden. Die Zahl der Referendare wird weiterhin vom Staat vorgegeben. Bei der derzeitigen Anzahl erfolgt die Ausbildung ganz eindeutig am Bedarf vorbei. Hier hat die Anwaltschaft keinerlei Einflussmöglichkeiten, obwohl von ihr eine immer stärkere Beteiligung an der Ausbildung verlangt wird. Wie dies personell und finanziell zu bewerkstelligen sein wird, dafür gibt es noch keine Konzepte. Diese Frage wurde bei der Reform auch überhaupt nicht erörtert. • Die Ausbildungsinhalte und der Gang der Ausbildung werden von den einzelnen Ländern und Prüfungsämtern bestimmt. Es erfolgt keine Koordination auf Bundesebene. Damit droht eine völlig zersplitterte Ausbildungslandschaft, was der Anerkennung der Abschlüsse nicht förderlich ist. In einem zusammenwachsenden Europa machen die Deutschen hier ganz klar einen Schritt in die falsche Richtung. Auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, eine einheitliche Fortbildungspflicht einzuführen, und bei uns wird die Ausbildung der Juristen immer weiter zerstückelt. Das neue System fördert die Zersplitterung der Anwaltsausbildung in erheblichem Maße. Ein gewisser Grundkonsens, gewisse Gemeinsamkeiten sollten aber im Interesse einer Vergleichbarkeit der Ausbildungen und der Juristen bestehen bleiben. Die Hoffnungen ruhen auf der Justizministerkonferenz (JuMiKo), dass hier eine gewisse Koordination erreicht wird. Eine solche Koordination kann nur durch die JuMiKo erfolgen, da sie das einzige zuständige Gremium ist, in dem alle Bundesländer vertreten sind. Es ist aber fraglich, ob der Wille auf Seiten der JuMiKo überhaupt vorhanden ist, hier koordinierend einzugreifen. • Durch diese Neuregelung werden wirklich grundlegende Reformen für Jahre blockiert! Dadurch, dass der Eindruck vorherrscht, hier sei etwas wirklich Neues entstanden, wird es neue Reformen in absehbarer Zeit nicht geben. • Die Referendare können weiter faktisch bis zur letzten Minute ihrer Ausbildung warten, bevor sie sich entscheiden, welchen juristischen Beruf sie letztlich ergreifen wollen. Das verhindert aber eine frühzeitige Orientierung und damit auch qualitativ gute Ausbildung in dem späteren Beruf. Es ist deutlich zu erkennen, dass vieles, was auf den ersten Blick positiv wirkt, was als große Neuerung erscheint, bei näherer Betrachtung keineswegs eine wirkliche Reform der Ausbildung bedeutet. Letztlich handelt es sich nicht um eine grundlegende Reform, sondern um viel Stückwerk. Einzelne Kritikpunkte, die vornehmlich durch die Anwaltschaft geäußert wurden, wurden aufgegriffen und kleine Änderungen in das insgesamt bestehen bleibende System eingearbeitet. Eine grundlegende Reform ist das jedenfalls nicht! • Was bringt die Reform nach der Umsetzung in den Ländern? Der Bundesgesetzgeber schafft mit den Vorschriften im Deutschen Richtergesetz sowie in der BRAO nur den Rahmen für die einzelnen Ausbildungsgesetze bzw. -ordnungen der Bundesländer. Trotz der Kritik an der Neuregelung haben die Bundesländer nun im Rahmen der Vorgaben des Bundesgesetzgebers Chancen, eine wirkliche Verbesserung herbeizuführen. Ob dieser Wille allerdings vorhanden ist, kann derzeit noch nicht abschließend festgestellt werden. Es bleibt abzuwarten, was die Länder aus der Neuregelung letztlich machen werden. Aus Baden-Württemberg liegt der erste Gesetzentwurf vor, der auf den neuen Vorgaben basiert. Er lässt befürchten, dass sich im Endeffekt nicht viel ändern wird. Es steht zu erwarten, dass dieser Entwurf von vielen Ländern als Anhaltspunkt für eigene Entwürfe genommen werden wird. Eine wirkliche Verbesserung der Ausbildung im Hinblick auf eine stärkere Orientierung hin zum Anwaltsberuf wird nur dann gelingen, wenn man den Referendaren mehr Freiräume gewährt. Die Anwaltsstation liegt in vielen Bundesländern unmittelbar vor dem schriftlichen Examen und leidet daher durch die starke zeitliche Belastung aufgrund vieler Termine in den Arbeitsgemeinschaften und der Examensvorbereitung. Und gerade bei der Ausgestaltung der Anwaltsstation liegt einer der großen Schwachpunkte des Gesetzesentwurfs aus Baden-Württemberg. Zum einen wird die Anwaltsstation in zwei - nicht zusammenhängende - Teile aufgesplittet. Für einen Referendar ist es aber von großem Vorteil, bei einem Anwalt über einen längeren Zeitraum zusammenhängend ausgebildet zu werden. Nur so ist es überhaupt möglich, f 0 rum 21 einmal Mandate von dem ersten Gespräch bis hin zur Abrechnung zu verfolgen. Und auch für den Anwalt wird der Nutzen eines Referendars mit jedem Tag, den dieser in der Kanzlei verbringt, größer: Je mehr Erfahrung der Referendar besitzt, je besser er die Kanzleiabläufe kennt, desto eher wird der Anwalt auch einmal leichtere Tätigkeiten delegieren können. Nur so kann der Anwalt einen Teil seines hohen zeitlichen Einsatzes für den Referendar kompensieren. Der zweite große Nachteil liegt darin, dass die Anwaltsstation erneut unmittelbar vor dem schriftlichen Teil des Examens liegt. Wenn man das Referendariat nicht verlängern will - und das will niemand ernsthaft -, ist es klar, dass aufgrund der Vorbereitung auf das schriftliche Examen die unmittelbar davor liegende Station erheblich leidet. Aber muss das zwangsweise die Anwaltsstation sein? Warum können die Ausbildungsordnungen nicht so flexibel gestaltet werden, dass der Referendar selber auswählen kann, in welchem Gebiet er Einschränkungen bei der Ausbildung hinnimmt? Wer Anwalt werden will, verzichtet vielleicht auf gewisse Erfahrungen in der Verwaltungsstation. Oder umgekehrt: Wer Staatsanwalt werden möchte, legt bewusst die Anwaltsausbildung vor das Examen. Diese flexible Gestaltung der Referendarzeit würde einen immensen Vorteil bringen. Die Länder sollten sich die Chance, im Rahmen der Möglichkeiten, die der Bundesgesetzgeber eröffnet hat, die Ausbildung zu verbessern, auf keinen Fall entgehen lassen. I • Umdenken erforderlich I Insgesamt bedarf es zu einer Verbesserung der Ausbildung der Juristen eines Umdenkens. Auf universitärer Ebene sollten wieder verstärkt Grundlagen vermittelt werden. Eine zu frühe Spezialisierung ist schädlich. Dieses Ziel wird man aber nur erreichen, wenn diese Grundlagen letztlich auch geprüft werden. Denn gelernt wird von den Studenten in aller Regel nur das, was letztlich auch geprüft wird. Bei der Referendarausbildung muss eine Abkehr von der Fixierung auf den Richterberuf erfolgen. Es reicht nicht aus, eine gewisse Anwaltsorientierung vorzusehen, sie muss wirklich umgesetzt werden. Den Referendaren muss die Chance gegeben werden, eine qualitativ gute und intensive Ausbildung beim Anwalt zu erhalten. Das bedingt zum einen flexible Ausbildungsordnungen und zum anderen engagierte Referendare und Anwälte, die die Chance einer guten Ausbildung begreifen. Letztlich sollte jedem Anwalt daran gelegen sein, dass die Qualität der deutschen Anwaltschaft auf hohem Niveau bleibt. Dies erhält und erhöht das Ansehen der Anwaltschaft in der Bevölkerung, wovon wir letztlich alle leben! Rechtsanwalt Dr. Michael Witteler Münster (Westf.) Erfolgreich starten als Rechtsanwalt Der Rechtsanwalt steht zu Beginn seiner Karriere vor vielen praktischen Fragen rund um den Berufseinstieg. Dieses Buch holt den Junganwalt dort ab, wo er steht, und weist den Weg in den spannendsten aller juristischen Berufe. Die Autoren - größtenteils selbst Kanzleigründer - geben ihr Wissen und ihre Erfahrungen aus erster Hand weiter. Die Informationspalette ist entsprechend breit: • Kanzleigründung mit System • Rationelle Kanzleiführung • Marketing bei Kanzleigründung • Informationsmanagement • Einnahmequellen für Jung anwälte • In Kosten steckt Gewinn • Buchführung und Steuern im Anwaltsbüro· Umgang mit Mandanten, Kollegen, Gerichten etc. Hrsg. von RA Dieter Trimborn von Landenberg 1. Auflage 2002,411 Seiten, broschiert, 34 € ISBN 3-8240-0333-3 Der Vermeidung typischer Anfängerfehler dient das Kapitel" Erfolgreich arbeiten - Haftung vermeiden". Es arbeitet kritische Standardsituationen in der täglichen Mandatsbearbeitung auf, gerade mit Blick auf die jüngsten Gesetzesänderungen. Ob in eigener Kanzlei oder als angestellter Anwalt das Handbuch bietet umfassende Hilfestellung aus der Praxis für die Praxis. Es ist ein echter Coach für den erfolgreichen Start als Rechtsanwalt. Bestellschein 6602618 Bitte kopieren und Ihrer Buchhandlung überreichen oder bestellen Sie direkt per Telefax 0228/91911-66 oder per Telefon 0228/91911-44 o Erfolgreich starten als Rechtsanwalt, 34 € 333 Name Straße PLZ/Ort Datum/Unterschrift ;1 o U) '--- DeutscherAnwaltVerlag N --J 1;:1 Fachanwaltslehrgang - jetzt? Lohnt sich die Teilnahme am Fachanwaltslehrgang vor der Anwaltszulassung? Um eine der derzeit sieben Fachanwaltsbezeichnungen (für Verwaltungs-, Steuer-, Arbeits-, Sozial-, Familien-, Straf- und Insolvenzrecht) zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen ist unmittelbar vor AntragsteIlung eine mindestens dreijährige ununterbrochene Tätigkeit und Zulassung als Rechtsanwalt erforderlich (§ 3 FAO). Des Weiteren sind gemäß § 5 FAO besondere praktische Erfahrungen durch entsprechende Falllisten über im Fachgebiet innerhalb der letzten drei Jahre vor AntragsteIlung selbstständig bearbeitete Fälle (zum Beispiel 50 Fälle im Steuerrecht, 100 Fälle im Arbeitsrecht, 120 Fälle im Familienrecht oder 60 Fälle im Strafrecht) vorzulegen. Schließlich ist zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse in der Regel die Teilnahme an einem auf den Erwerb der jeweiligen Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang notwendig, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets beinhaltet und mindestens 120 Zeitstunden umfassen muss, § 4 FAO. Mit diesem sog. "Fachanwaltslehrgang" befasse ich mich im Folgenden näher: 11. Aufwand Alle gängigen Anwaltsfortbildungsgesellschaften und -institute bieten diese Fachanwaltslehrgänge an. Die reinen Lehrgangskosten betragen bestenfalls ca. 1400 EUR, können durchaus aber auch Oe nach gewählter Gesellschaft) 3000 EUR und mehr ausmachen. Ermäßigungen für Referendare und Anwälte mit weniger als zweijähriger Zulassung sind allseits üblich. Teilweise werden die notwendigen Klausuren (vgl. § 6 Abs. 2 c FAO) mit ca. 150 bis 400 EUR zusätzlich berechnet. Die Fachanwaltslehrgänge werden in der Regel in den Großstädten bzw. Ballungszentren angeboten, sodass ggf. noch Reise- und Hotelkosten bei der Kostenkalkulation mit angesetzt werden müssen. Manche Anbieter halten den Fachanwaltslehrgang in verschiedenen Modulen (zum Beispiel vier bis sechs Wochenenden von Donnerstag bis Samstag) ab; auch sind Kurse im Wochenrhythmus (drei ganze Wochen mit Pausen oA) wählbar. Ein Fachanwaltslehrgang bringt also sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht einigen Aufwand mit sich. 12. Nutzen Dieser Umstand ist naturgemäß auch potenziellen Arbeitgebern bekannt. Daher liegt es nahe, im heutigen harten Konkurrenzkampf bei der Jobsuche die eigenen Chancen dadurch zu verbessern, dass man bereits einen erfolgreich abgeleisteten Fachanwaltslehrgang mitbringt und dem potenziellen Arbeitgeber diese Kosten erspart. Prinzipiell wird deshalb jeder Arbeitgeber in einer Bewerbung einen bereits erfolgreich abgeleisteten Fachanwaltslehrgang positiv werten und Schönheitsfehler im Lebenslauf (wie zum Beispiel kein Prädikatsexamen) können so zumindest ein wenig abgemildert werden. 13. Abwägung Wer jetzt also denkt, einem erfolgreichen Einstieg In eine mehr oder weniger renommierte Kanzlei trotz nicht so guter Examensergebnisse stehe nichts mehr im Wege, wenn zuvor auf eigene Kosten entsprechende Fachanwaltslehrgänge absolviert werden, der sollte aber einige Punkte nicht übersehen. Zunächst ist da die Qual der Wahl. Gemäß § 43 c Abs. 1 Satz 2 BRAO darf eine Fachanwaltsbezeichnung maximal für zwei Rechtsgebiete geführt werden. Wenn man also nicht mit extrem guten finanziellen Mitteln ausgestattet ist, sollte man sich zur Vermeidung "überflüssiger" Fortbildungskosten schon früh eine Spezialisierung überlegen, die neben den eigenen Interessen auch den Bedürfnissen des Marktes entspricht (die Entscheidung für die Kombination von beispielsweise der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht und der für Sozialrecht bietet nicht so viele Bewerbungsvorteile wie zum Beispiel Arbeits- und Steuerrecht oder Familienrecht). Im Übrigen ist trotz momentan sehr restriktiver Handhabung der Frage nach der Ausweitung der Fachanwaltsbezeichnungen auch auf andere Rechtsgebiete durch die Satzungsversammlung auf Dauer damit zu rechnen, dass weitere Rechtsgebiete "fachanwaltstauglich" werden können; die maximal zwei Rechtsgebiete gemäß § 43 c Abs. 1 Satz 2 BRAO sollten also nicht zu schnell verbraucht werden. Des Weiteren soll gemäß § 4 Abs. 2 FAO der Lehrgangsbeginn nicht länger als vier Jahre vor der AntragsteIlung liegen. Dieser Zeitraum kann allerdings durch zwischenzeitliehe Teilnahme an Fortbildungskursen im Umfang von jährlich mindestens 10 Zeitstunden, vgl. § 15 FAO, verlängert werden. Diese weitere Fortbildungsverpflichtung kostet wiederum Geld und Zeit. Da die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung frühestens nach mindestens dreijähriger ununterbrochener Anwaltstätigkeit möglich ist, wird in der Regel von Anfang an auf entsprechende fachspezifische regelmäßige jährliche Fortbildungen zu achten sein. Die Frage, ob dieser vierjährige Zeitraum durch regelmäßige jährliche Fortbildungen ohne jegliche Einschränkung verlängert werden kann, wird von den einzelnen Rechtsanwaltskammern je nach Einzelfall unterschiedlich gehandhabt; man sollte sich daher individuell vor Lehrgangsbeginn bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer informieren. Neben all diesen Punkten, die ohne fremde Mithilfe in eigener Hand liegen, müssen vor einer Erfolg versprechenden AntragsteIlung auf Verleihung der Fachanwaltsbefugnis innerhalb von drei Jahren die entsprechenden Fallzahlen gemäß § 5 FAO zusammengebracht werden. Dies stellt in der Praxis das häufigste Problem dar, da die maßgeblichen Mandate nicht "auf der Straße liegen". f 0 rum 23 Unter Berücksichtigung all dieser Punkte kann man also bei einer frühen Absolvierung eines zeit- und kostenintensiven Fachanwaltslehrgangs schon vor der Anwaltszulassung leicht Gefahr laufen, dass mangels der sonstigen Voraussetzungen nicht automatisch irgendwann der Fachanwaltstitel folgt. Schließlich ist bei der Entscheidung für die Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs auch zu bedenken, dass hier innerhalb kurzer Zeit Unmengen an Lehrstoff vermittelt wird. Bei entsprechender Praxiserfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet tut man sich wesentlich leichter, als wenn das gesamte Wissen erst überwiegend theoretisch besteht. Nichtsdestotrotz ist ein frühzeitiger Fachanwaltslehrgang grundsätzlich zur Steigerung der Bewerbungschancen zu empfehlen, zumal man damit einem potenziellen Arbeitgeber auch zeigt, dass man den Anwaltsberuf nicht nur mangels anderer Perspektiven, sondern aus Überzeugung ergreift. Man muss sich lediglich bewusst sein, dass dieser Lehrgang kein Spaziergang ist und nicht zwangsläufig auch zum Fachanwaltstitel führt. Rechtsanwältin Barbara Hamm-Schulte in die Mailingliste gepostete Wunsch nach speziellen Zeitschriften-Artikeln relativ schnell mit dem zugefaxten Artikel erfüllt und auch die Suche nach einer Terminsvertretung ist häufig erfolgreich. Da es sich um eine Liste der jungen Anwaltschaft handelt, muss auch keiner befürchten eine Frage zu stellen, die dann von einem alten Anwaltskollegen entsprechend herablassend kommentiert wird. Das Internet kann gerade für unsere Mitglieder eine Arbeitserleichterung darstellen, sodass ich dessen Fortentwicklung als Servicepflicht des FORUMS sehe. Ansonsten bearbeite ich in unserer Kanzlei die Bereiche Neue Medien, Bank- und Arbeitsrecht, wodurch wir viele Gründer beraten. Wenn die Zeit es zulässt, versuche ich mir durch Sport, wie z.B. Mountainbiken und Segeln, Bewegung und frische Luft zu verschaffen. Rechtsanwalt Peter Heyers, Roonstr. 17, 49076 Osnabrück, Tel.: 0541/20239382, Fax: 0541/20239383, E-Mail: [email protected] Lindau (B) Fokus Steuerrecht Vorstellung als neuer Projektmanager Umsatzsteuer: Veräußerung und Entnahme von Nach einiger Zeit als Regionalbeauftragter habe ich die Aufgabe des Projektmanagers vom Kollegen Dieter Trimborn von Landenberg übernommen. Als Projektmanager habe ich den Geschäftsführenden Ausschuss hinsichtlich der Umsetzung von Projekten zu unterstützen. Das bedeutet, dass die' Kleinarbeit an Projekten, Anfragen und Informationswünsche durch mich erfüllt werden. Dies ist durch den Geschäftsführenden Ausschuss zeitlich nicht zu gewährleisten, da auch Reisetätigkeit hiermit verbunden ist. Schwerpunktmäßig unterstütze ich derzeit Martin Lang bei unserem Internetprojekt www.dav-forum.de. das gerade den letzten Feinschliff bekommt und zu einem Portal für die junge und angehende Anwaltschaft werden soll. Es wird ein produktunabhängiges Informationsmedium und Hilfsmittel für das junganwaltliche Netzwerk werden. Damit haben u.a. die Regionalbeauftragten die Möglichkeit, ihre Termine und Veranstaltungen bundesweit zu organisieren. Allen Mitgliedern steht nach Anmeldung die Mailingliste zur Verfügung, in der um Rat nachgesucht, diskutiert, kritisiert und nach Lösungen gesucht werden kann. Darüber hinaus ist der Pkw* Allgemeines Des Deutschen liebstes Kind soll bekanntlich der zu Privatfahrten genutzte Kraftwagen sein. Das liebste Kind des Europäischen Gerichtshofs hingegen scheint das deutsche Umsatzsteuergesetz zu sein, dessen einzelne Vorschriften er durch steuerzahlerfreundliche Entscheidungen nach und nach als gegen die 6. EGRichtlinie verstoßend zur reinen Makulatur werden lässt. Der deutsche Gesetzgeber reagiert darauf, indem er die gerade als unzulässig erkannte Vorschrift nachbessert. Nach und nach entsteht so aus einem der letzten deutschen Steuergesetze, dem Fachleute noch vor einigen Jahren eine gewisse Logik und Systematik nicht absprechen konnten, ein wahrer Flickenteppich von Rechtsvorschriften. Doch genug der Polemik, wenden wir uns wieder dem liebsten Kind des Deutschen zu, denn auch hiermit hat sich der EUGH in umsatzsteuerlicher Hinsicht ausgiebig beschäftigen müssen. Grundproblem Wird ein gebrauchter Pkw von einer Privatperson oder im Rahmen der so genannten Differenzbesteuerung von einem Händler erworben, ist für den Unternehmer aus dem Erwerb kein Abzug der Umsatzsteuer als Vorsteuer möglich. Nach langem Hin und Her erklärte sich die Finanzverwaltung zuerst bereit, die private Mitnutzung des Fahrzeugs insoweit von der Umsatzsteuer auszu- f 0 rum 24 nehmen, als die entsprechenden Eingangsleistungen nicht mit Umsatzsteuer belastet waren. Was aber blieb, war grundsätzlich die Umsatzsteuerpflicht bei einer Veräußerung oder Entnahme des Fahrzeugs. War der Erwerber des Pkw im Fall der Veräußerung selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, minderte die Umsatzsteuer letztendlich den beim Veräußerer verbleibenden Erlös. Dem Gesetzgeber schwante wohl, dass die Vorschrift nicht dem Gemeinschaftsrecht entsprechen würde, als er eine Lösung des bekannten Problems darin suchte, die Umsatzbesteuerung für ab dem 1.4.1999 erworbene Fahrzeuge neu zu regeln (Stichwort: hälftiger Vorsteuerabzug). Dieser Lösungsansatz, vielleicht sogar begrüßenswert, steht nunmehr jedoch wieder einmal vor der gerichtlichen Überprüfung. Fortsetzung folgt ... Für vor dem 1.4.1999 erworbene oder erstmals angemietete/geleaste Fahrzeuge stellt sich die Frage der USt-Pflicht bei Verkauf oder Entnahme jedoch weiterhin und ist wie folgt zu beantworten: Pkw selbst zum Unternehmensvermögen suggeriere, wurde durch EUGH und BFH eine klare Absage erteilt. Selbst in den Fällen, in denen eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen durch andere Indizien möglich sei, verneint der BFH in seiner Entscheidung vom 31.1.2002 eine Steuerpflicht, wenn der Unternehmer durch Verzicht auf die Umsatzbesteuerung der Veräußerung kundgetan hat, dass er das Fahrzeug vor der Veräußerung aus seinem Unternehmensvermögen (ohne Umsatzsteuer s.o.) entnommen und sodann veräußert hat. Es bleibt noch abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf letztgenannte Entscheidung reagiert. Steuerberater Thomas Block Rösrath • Zunächst abgedruckt in Anwalts-Gebühren Spezial, 7/2002. J Entnahme des Fahrzeugs 1Vergleichsweise früh erkannte die Finanzverwaltung den EG-rechtlichen Verstoß und gestattete den Steuerpflichtigen entgegen der nationalen Gesetzgebung die Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Fahrzeugs ohne Umsatzsteuerbelastung, wenn "auch in den Gegenstand eingegangene Bestandteile nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben". Die Diskussion um den unbestimmten Rechtsbegriff der "eingegangenen Bestandteile" erhitzte nun die Gemüter ebenso wie die Auffassung, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung aus den Bestandteilen die Entnahme insgesamt steuerpflichtig werden ließe. Der EUGH hat diese Diskussion vorerst beendet, indem er klargestellt hat, dass eine Steuerpflicht nur für den Restwert der noch nicht verbrauchten, mit Vorsteuerabzug erworbenen, körperlichen Bestandteile in Betracht kommt. Somit wird im Regelfall keine Umsatzbesteuerung der Entnahme erfolgen müssen. I Veräußerung eines Fahrzeugs I Unbestritten ist die Veräußerung eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten, ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw der Umsatzsteuer zu unterwerfen. So weit, so gut - problematisch jedoch ist hierbei die Frage, ob das Fahrzeug dem Unternehmensvermögen zugeordnet wurde. Entgegen der aus pragmatischen Gesichtspunkten häufig parallel vorgenommenen Wertung als ertragsteuerliches Betriebsvermögen steht es dem Unternehmer weitestgehend frei, ob er einen sowohl zu unternehmerischen als auch zu nicht unternehmerischen (privaten) Zwecken genutzten Gegenstand seinem Unternehmensvermögen zuordnet, was die Steuerpflicht der späteren Veräußerung auslösen würde, oder ob er den Gegenstand im "umsatzsteuerlichen Privatvermögen" belässt. Der Auffassung der Finanzverwaltung, dass die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges aus den Betriebskosten eine Zuordnung des Fokus Internet Internationales http://www.admin.ch/chlindex.de.html Bundesbehörden der "Schweizerischen Eidgenossenschaft" mit u.a. Behörden- und Rechtsquellenverzeichnissen sowie einer Rechtsprechungssammlung http://www.ris.bka.gv.atl Rechtsinformationsystem Bundeskanzleramts des österreichischen http://www.qis.netlchinalaw/ Chinalaw Web University of Maryland School) (Law http://firms.findlaw.com/KaiserAndreas/ Informationen zum japanischen Recht von RA Andreas KaiserfTokio http://www.companieshouse.gov.ukl United Kingdom: Wirtschaftsdienste und Handelsregister http://www.legifrance.gouv.fr/ Legifrance http://www.dvr.euv-frankfurt-o.de/ Der "virtuelle Rechtsvergleicher" Frankfurt/Oder) (Universität http://www.iuscomp.org/gla/statutes/statutes.htm German Statutes in English Translation http://www.lemaitre.de/ Internationales Steuerrecht (RA Lemaitre) f 0 rum 25 http://www.jura.uni-sb.de/internet/Datenbanken. html Juristische Datenbanken aus aller Welt via Uni Saarbrücken Rezensionen BRAGO-Basiswissen http://www.uni-bayreuth.de/students/jurweb/geo/ jurweb-index2.html JurWeb-Verzeichnis "aus aller Welt" Podlech-Trappmann 3. Auflage 2002, 359 Seiten, 29 EUR Deutscher Anwaltverlag http://www.mpipriv-hh.mpg.de/ Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht Woher nehme ich den Mut, euch Kolleginnen und Kollegen ein "unterrichtsbegleitendes Lehrbuch für den Fachkundeunterricht an den Berufsbildenden Schulen sowie zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zur/ zum Rechtsanwaltsfachangestellten" hier wärmstens ans Herz zu legen? Drei Gründe fallen mir ein: Erstens haben die Junganwälte in der Regel das gleiche Vorwissen wie Azubis im ersten Lehrjahr. Zweitens nehme ich diese Rezension zum Anlass, dafür zu werben, dass auch Existenzgründer ausbilden sollten. Sie haben am Anfang ihrer Karriere noch ausreichend Zeit, sich mit Ihrem Azubi zu beschäftigen, zumal er sie wenig kostet. Drittens handelt es sich bei dem "Podlech-Trappmann" um ein ausgezeichnetes Buch, das systematisch in die BRAGO einführt. Nachdem die dritte Auflage auf nunmehr über 350 Seiten gewachsen ist, wird klar, dass der Begriff "Basiswissen" nicht mit "Leicht gemacht" zu verwechseln ist. Der Umfang muss aber nicht abschrecken, weil viel Wert auf eine übersichtliche und lesbare Darstellung der Materie gelegt wurde. Hervorzuheben sind die über 400 Berechnungsbeispiele, die auch ein eiliges unsystematisches Arbeiten erlauben (O-Ton Azubi: "Ich habe das nicht kapiert, aber hier das Beispiel war genau unser FalL"). Zahlreiche Schriftsatzmuster runden das Werk ab und machen es zu einer sinnvollen Ergänzung zu den einschlägigen Kommentaren. Eindeutig zu kurz geraten ist allerdings das Kapitel über die Honorarvereinbarung, ein Thema, mit dem sich gerade Junganwälte tunlichst auseinander setzen sollten. Am Ende des Buchs gibt es noch einige Übungsfälle, mit denen man sich selbst, seinen Azubi oder gar Bewerberinnnen prüfen kann. Die Diskussion um die Gebührenreform lässt erahnen, dass dieses Buch nicht für die Ewigkeit geschrieben ist. Dennoch wäre es falsch, in einer - vielleicht trügerischen - Erwartung auf ein baldiges In-Kraft-Treten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes an BRAGO-Literatur zu sparen. Schliesslich müssen auch heute Gebühren richtig berechnet werden, wobei sich angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen (ZFO, Schuldrecht, Euro-Einführung) einige Abrechnungsfragen neu stellen. Der relativ günstige Preis dürfte die Entscheidung leicht machen. http://radbruch.jura.uni-mainz.de/DFJ/verein.html Verzeichnis Deutsch-Ausländischer Juristenvereinigungen Mehr Jura-Links findet Ihr unter: http://www.davforum.de/bund/service/links.php Rechtsanwalt Martin Lang (München) mai/to:[email protected] Wertungssystem Um euch einen schnellen Überblick über interessante Neuerscheinungen und wichtige Werke für die eigene Anwaltskanzlei geben zu können, halten wir die Rezensionsbeiträge kurz und damit prägnant. In die Wertung fließen dabei u. a. folgende Kriterien ein: Inhalt, Aufbau, Suchfunktion, Nutzen/ Anwaltsquote, Preis/Leistung, Rabatte für Forumsmitglieder. Folgende Wertungen werden von der Redaktion vergeben: §§§§§ sehr gut - ein Spitzenprodukt ohne Schwächen - Anschaffung ist uneingeschränkt zu empfehlen §§§§§ gut - ein Spitzenprodukt mit leichten Schwächen - Anschaffung ist trotzdem sehr zu empfehlen §§§§§ befriedigend - ein gutes Produkt mit Schwächen - Anschaffung ist zu empfehlen §§§§§ ausreichend - ein durchschnittliches Produkt mit deutlichen Schwächen Anschaffung ist eingeschränkt noch zu empfehlen mangelhaft - ein Produkt mit vielen Schwächen - Anschaffung leider nicht bzw. nur mit Einschränkungen zu empfehlen ungenügend - ein Produkt mit zu vielen Schwächen - Anschaffung ist auf keinen Fall zu empfehlen §§§§§ Rechtsanwalt Dieter Trimborn v. Landenberg Cochem f 0 rum 26 Urheberrecht - Fragen und Antworten Regelung für Rezensionen Harke 2. Auflage, 2001, 364 Seiten, 48 EUR, Carl Heymanns Verlag In dem Zeitalter der Informationsgesellschaft und der Globalisierung kommt dem Urheberrecht eine stetig wachsende Bedeutung zu. Gleichwohl ist das Bewusstsein für den Schutz des "geistigen Eigentums" in weiten Teilen der Bevölkerung wenig ausgeprägt. Das Werk, das anhand eines FAQ-Kataloges nach Sachgebieten aufgebaut ist, ermöglicht dem Leser die schnelle und praxisnahe Beantwortung konkreter urheberrechtlicher Fragestellungen. Zudem behandelt das Werk die maßgeblichen internationalen Aspekte des Urheberrechts sowie ausgewählte Fragen des Internetrechts. Das Werk ist auf dem Stand von Juli 2001, sodass das Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrecht lediglich in der seinerzeitigen Entwurfsfassung berücksichtigt werden konnte. Auch die Änderungen des Teledienstegesetzes durch das am 21.12.2001 in Kraft getretene EGG sind in dem Werk naturgemäß noch nicht enthalten. Eingearbeitet ist allerdings bereits die EG-Richtlinie 2001/29 vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, die noch der Transformation in nationales Recht bedarf. Wenngleich das Werk infolge der zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen nicht mehr tagesaktuell ist, erscheint es als Überblick und erstes Nachschlagewerk dennoch nicht untauglich geworden. Es enthält insbesondere zahlreiche nützliche weiterführende Literatur- und Rechtsprechungshinweise. Zielgruppe des Werkes dürften allerdings schwerpunktmäßig die Kulturschaffenden selbst sowie Studenten und Referendare sein, die sich einen ersten Überblick über diese Spezialmaterie verschaffen wollen. Für diese Zielgruppe ist das Werk sicherlich zu empfehlen. §§§§§ Rechtsanwalt Oirk HoB KölnlHaan Testamente in der anwaltlichen und notariellen Praxis Tanck/Krug/Daragan 2. Auflage 2002, 658 Seiten, mit CD-ROM, 96 EUR Deutscher Anwaltverlag Von Peter Ustinov stammt der Satz, dass mit dem Tod eines Menschen nicht alles vorbei sei, es bliebe ja immer noch das Erbe. Trotzdem stellt sich die bange Frage "Was kommt danach?" den meisten Menschen nur vor einem metaphysischen Hintergrund. Die lebzeitige Verdrängung rächt sich oft und sorgt unter den Erben Um die Rezensionen besser koordinieren und das neue Bewertungsmodell einheitlich einführen zu können, weisen wir auf folgende Regelung hin: Jeder Autor, der ein Werk rezensieren möchte, wird gebeten, beim Deutschen Anwaltverlag die Rezension anzumelden und, falls noch nicht dem AdVoice-Heft entnommen, die Bewertungsliste anzufordern. Die Rezensionen sollten nicht länger als 112 DINA4-Seite sein und sich ausschließlich auf die Bewertung des Werks konzentrieren. Inhaltsangaben, Aufzählungen oA sind nicht erforderlich bzw. nicht gewünscht. Im Anschluss daran kann der Autor einen Bewertungsvorschlag (0 - 5 §) machen, der von der Redaktion aber auch abgeändert werden kann. Wir bitten, diese Verfahrensweise im Interesse der Qualität der AdVoice einzuhalten. Redaktion AdVoice Deutscher Anwaltverlag Frau Beate Eschbach Tel.: 0228/9191118, Fax: 0228/9191123, E-mail: [email protected] für Streit, den der Anwalt dann mit viel Müh und Überzeugungskraft aus der Welt schaffen darf. Weniger nervenaufreibend und viel befriedigender ist hingegen die vorsorgende Beratung am lebenden Subjekt. Diese nicht nur fachgerecht, sondern kunstvoll zu betreiben, ist das Anliegen des besprochenen Buchs. Dass es dabei um mehr geht als um das richtige Abschreiben einer Standardformulierung für das Berliner Testament, wird auf den 650 Seiten überdeutlich. Dem Autorenteam ist es auch in der zweiten Auflage gelungen, gut lesbar und praxisnah alle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Testamenten und Erbverträgen abzuhandeln. Muster, Checklisten und Erläuterungen gibt es in Hülle und Fülle. Wenngleich in erster Linie auf den Entwurf von Testamenten zugeschnitten, hilft das Buch auch dem Kollegen, dem der Mandant die Aufgabe stellt, die Rechtsfolgen eines eröffneten Testaments aufzuzeigen. Die Vermögensnachfolgeplanung ist zwar kein typisches Mandat für Junganwälte, trotzdem lohnt die Beschäftigung mit dem Thema, will man das Feld nicht ungelernten Finanzberatern und Steuerberatern überlassen. Letztere verkaufen nämlich gerne Steuersparmodell-Testamente, die nicht richtig funktionieren. Ebensowenig wie steuerrechtliche Erwägungen nie der Ausgangspunkt von Gestaltungsüberlegungen sein dürfen, wäre deren Vernachlässigung ein sträflicher Leichtsinn, vor dem die Lektüre dieses Buchs bewahrt. Gegen die verbreitete Angst vor dem Steuerrecht gibt f 0 rum 27 es nun ein wirksames Präparat namens Daragan. Dieser Kollege hat die Neuauflage um den steuerrechtlichen Aspekt bereichert, inhaltlich wie stilistisch. Auch binationale Ehen und Auslandsvermögen müssen den Berater nicht mehr automatisch in Verlegenheit bringen, nachdem im Vergleich zur Vorauflage der internationale Teil von 10 auf 50 Seiten vergrößert wurde. Eine CDROM mit über 220 Mustern erleichtert die Arbeit, wobei klarzustellen ist, dass es unter jeglicher anwaltlicher Würde ist, für Konfektionsware Geld zu verlangen (was uns von manchen Notaren unterscheidet). Schneidern Sie Ihrem Mandanten mit diesem Buch besser einen Maßanzug, in dem er ruhig die Augen schließen kann, vom Himmel herab schauend wird er es Ihnen danken. §§§§§ Rechtsanwalt Dieter Trimbom v. Landenberg Cochem Das Mandat im Wettbewerbsrecht Himmelsbach 2002,281 Seiten, 23 EUR Verlag C. H. Beck Der 1965 in München geborene und nach seinem dortigen Studium 1998 promovierte Autor legt in der neuen Reihe "Berufspraxis Rechtsanwälte" einen Band zum Wettbewerbsrecht vor, mit der er sich vornehmlich an den "jungen Anwalt, der sich erstmals mit einem Rechtsgebiet beschäftigt", wendet. Nach der Verlagsankündigung sind die Autoren dieser neuen Reihe erfahrene Rechtsanwälte und Richter. Im 1. Teil (103 Seiten) führt der Verfasser in das materielle Wettbewerbsrecht in knapper Form ein. Dabei wird sinnvollerweise die seit Jahrzehnten von der Rechtsprechung entwickelte Kasuistik als Gerüst im Rahmen der Behandlung der sog. "großen" und "kleinen" Generalklausel des UWG angewendet. Jede dieser Fallgruppen wird mit einem Beispiel eingeleitet, das sorgfältig zumeist der Welt der neuen Medien entlehnt wird. Auf diese Weise gestaltet sich die Lektüre für den schwerpunktmäßig als "Medienanwalt" Tätigen erquicklich, da häufig Deja-vu-Effekte eintreten. Für einen erstmals mit dem Rechtsgebiet beschäftigten Anwalt wären jedoch im Text Hinweise auf Grundsatzurteile wünschenswert, die das deutsche Wettbewerbsrecht geprägt haben. Diese sind zwar zum Teil in den über 1000 Fußnoten vermerkt, die der Arbeit wissenschaftlichen Anspruch bescheinigen, gehen dort aber eher unter. In einem 2. Teil über wettbewerbsrechtliche Ansprüche (51 Seiten) werden dann auch "Praxistipps" gegeben, von denen manche allerdings eher bemüht wirken, wie das Beispiel unter Randziffer 614 zu Abmahnungen "ins Blaue hinein" zeigt. Von solchen Abmahnungen rät der Autor ab, weil sie "recht teuer werden" können, "wenn sich der Abgemahnte zu wehren weiß". Im 3. Teil schließlich folgt eine Darstellung des Verfahrensrechts (82 Seiten), die ebenfalls mit "Praxistipps" gespickt ist. Allerdings ist auch hier auf Grund der Kürze der Darlegungen Vorsicht geboten. So findet sich beispielsweise unter den Randziffern 708 und 709 der Hinweis auf Anträge, die mit "insbesondere" näher konkretisiert werden - eine häufige Fehlerquelle. Die Aussagen zu diesem "Minenfeld" sind ein wenig zu positiv geraten und die in der Fußnote zitierten BGH-Entscheidungen zu der Problematik helfen gerade dem Einsteiger, der Wert auf eine prägnante, aber auch umfassende Problembeschreibung legt, nicht wirklich in angemessener Zeit weiter. Da der Autor in seiner Vorbemerkung gerade auch auf die Lektüre von Standardwerken verweist, würde den Leser an dieser Stelle ein Hinweis auf eine solche fremde TextsteIle sicher zügiger zum Ziel führen. Im Anhang findet sich eine Checkliste, über deren Zweckmäßigkeit man geteilter Auffassung sein kann, und ein annähernd vollständiger Satz Mustertexte, die kaum zu wünschen übrig lassen. Des Weiteren wird eine Liste mit URLs mitgeteilt, unter denen überwiegend allgemeine juristische Informationen aus dem Internet abrufbar sind. Ein Sachverzeichnis rundet das Werk ab. Leider wurde auf ein Fälleverzeichnis verzichtet, das in wettbewerbsrechtlichen Werken zum Standard gehört, da das Wettbewerbsrecht nun einmal zum größten Teil aus Richterrecht besteht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verlagsankündigung zu vollmundig geraten ist, wenn als Zielgruppe des Titels auch erfahrene Anwälte genannt und für die Bände dieser neuen Reihe "zahlreiche Checklisten und Grafiken" versprochen werden, die sich jedenfalls in dem besprochenen Werk nicht auffinden ließen. Das sehr ausführliche Inhaltsverzeichnis (12 Seiten) erweckt den Eindruck einer überaus umfassenden Darstellung. Durch die recht knappen, oft nur wenige Zeilen umfassenden Ausführungen zur Sache wird der Leser dann allerdings kurz gehalten. So lässt sich das Werk als Orientierungshilfe beschreiben, das ein Anwalt, der "sich erstmals mit dem Rechtsgebiet beschäftigt" und einen konkreten Fall ohne Bemühen seiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bearbeiten möchte, als Vorlagenquelle nutzen und durch die auszugsweise Lektüre der einschlägigen Standardwerke in Anbetracht der Streitwerte absichern sollte, wie dies der Autor in seiner Vorbemerkung selbst rät. § §§ Rechtsanwalt Konstantin Ma/akas Würzburg datenbank 28 Das neue Verkehrszivilrecht Praxisfälle nach der Schuld-, Schadensersatzrechtsund ZFD-Reforrn Goebel/Wilhelm-Lenz/Amold 2002, 160 Seiten, 34 EUR Deutscher Anwaltverlag Stellengesuche aufgeben Dieses Werk ermöglicht zum einen ein schnelles Wissens-Update auf die geltende Rechtslage und zum anderen eine gezielte Bearbeitung verkehrsrechtlicher Fälle unter Berücksichtigung der verschiedenen Veränderungen durch die grundlegenden Reformen im Schuld-, Schadensersatz- und Zivilprozessrecht. Dabei überzeugt die klassische Gliederung der einzelnen Kapitel ebenso wie der durchdachte Gesamtaufbau des Werkes. Da das Buch jedoch die wesentlichen Rechtsfragen fast ausschließlich durch Fallbeispiele mit anschließenden Lösungen nach altem und neuem Recht darstellt, muss einem diese fallbezogene Problemdarstellung liegen. Sehr hilfreich und für die Praxis tauglich erscheinen mir die optisch hervorgehobenen Tipps für die anwaltliche Arbeit. Ebenfalls gelungen sind die Hinweise auf besondere Rechtslagen, die ebenso wie die Tipps zur Vorgehensweise optisch hervorgehoben sind. Dem Autorenteam ist es mit diesem Buch gelungen, wissenschaftliche Kompetenz mit der täglichen praktischen Erfahrung zu kombinieren, wobei sie den Schwerpunkt auf die Aspekte des Praktikers legen. §§§§§ Rechtsanwalt Stefan Ti/mann Geretsried Ein kostenfreies Stellengesuch aufgeben könnt ihr auf der Intemetseite des Forums (www.davforum.de). Dort findet ihr eine Maske, in die ihr euren Text und eure Adresse eintragen könnt. Bitte vergesst nicht, die Daten anzukreuzen, die später im Anzeigentext erscheinen sollen! Stellengesuche Wirtschaftsjuristin Rechtsanwältin, 37, LL.M., abgeschlossene Dissertation, mehrjährige Berufserfahrung, drei Jahre in internationaler Wirtschaftskanzlei, Englisch verhandlungssicher, sucht interessante Tätigkeit in Anwaltskanzlei mit der Möglichkeit zur Spezialisierung (z.B. im Arbeitsrecht, Baurecht oder Medizin-/Arztrecht). Tel.: 072 51/72 43 17 Junganwalt/Dozent in Arbeitsrecht bietet Vertretungsdienst in Raum Heidelberg/Mannheim an. Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Strafrecht, Medienrecht. Jean Martin Jünger Karl Ludwig Str. 29, 68165 Mannheim Tel.: 0621/4201814,0170/5160562 E-Mail: [email protected] Rechtsanwalt Günstige Fortbildung für junge Rechtsanwälte Die Deutsche Anwaltakademie unterstützt die Fortbildung junger Rechtsanwälte. Auf Wunsch des Geschäftsführenden Ausschusses bietet die Deutsche Anwaltakademie seit 1.1.2000 auch eine Reihe von Seminaren in preisgünstigeren Hotels an und konnte damit die Fortbildungskosten für die jungen Rechtsanwälte weiter senken. Daneben gibt es seit Januar 2002 aber auch die errnäßigten Seminargebühren für Mitglieder des Forums bis 3 Jahre nach Zulassung. Ein Verzeichnis der Seminare kann über die Deutsche Anwaltakademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0301726153-0, Fax: -111, direkt angefordert werden. Internet: www.anwaltakademie.de 31 Jahre, LL.M.-Studiengang erfolgreich beendet, beide Examina ausreichend, Schwerpunkte Zivilrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Internet, JURIS), flexibel, belastbar und teamfähig, sucht Anstellung in RA-/StB-/WP-Kanzlei oder Steuer- und Rechtsabteilung. Tel. u. Fax: 02 09/4 08 41 68 1 Rechtsanwalt 26 J., engagiert und motiviert, 2 bayr. Examen (befr./ ausr.), mit abgeschlossenem FA-Lehrgang SteuerR (2002), betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und erster Berufserfahrung in einer wirtschafts-/steuerrechtlich ausgerichteten RA-Gesellschaft sucht herausfordernde Tätigkeit in Kanzlei (RA/StB/WP). Unternehmerische Denkweise durch selbstständige Tätigkeit. Vertiefte EDV-Kenntnisse (MS-Office, WebDesign, Internet). datenbank 29 Tel.: 089/7421 6960 E-Mail: [email protected] JAssessor I (27 J.), 1. StEx. 5,8 (Rh.-Pf.), 2. StEx. 6,2 (NRW), Stagennoten : Gericht 15p, STA 7p, Verw. 18p, Anwalt 17p, WahiPf. 17p, Wahl 16p, Fachkenntnispr. Steuerrecht, Zusatzqualif. Mediation, Int. & europ. Wirtschaftsrecht, engl., franz., span. verhandlungssicher, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt bundesweit Anstellung in einer Einzelkanzlei, Sozietät oder Unternehmen. Torsten Thiel Pionierstr. 65, 40215 Düsseldorf Tel.: 02 11/4939833 E-Mail: [email protected] Volljurist 28 Jahre, motiviert, engagiert und teamfähig sucht Vollanstellung in mittelständischer/kleiner Anwaltskanzlei in München und Umgebung. IS: Zivilrecht (v. a. Famund Erbrecht), gerne auch anderer Bereich. An Weiterbildung (Fachanwalt) interessiert. Sehr anwaltlich ausgerichtete Ausbildung mit sehr guten Stationsnoten, bayer. Examina (2. befr.), Nebentätigkeit, EDV Marco Utsch Humperdinckstraße 10,80807 München Tel.: 089/350295 17, 01 63/8502850 E-Mail: [email protected] Rechtsanwalt 29 Jahre, Examina befriedigend, teamfähig, ISP: Wirtschafts- und Verwaltungsrecht, Französisch verhandlungssicher (Fachsprachzertifikat der IHK Paris), Bielefelder Kompaktkurs, erste Berufserfahrungen, mit EDVHilfsmitteln vertraut, sucht Tätigkeit in Kanzlei (VolIoder Teilzeit). Rainer Berninghaus Hilbornstr. 34, 58636 Iserlohn Tel.: 02371/77 83 92 E-Mail: [email protected] Rechtsanwalt mit fundierten insolvenzrechtlichen Kenntnissen sucht neue berufliche Herausforderung. Tel.: 04234/1690 Fachanwältin für Arbeitsrecht in spe Junge Anwaltspersönlichkeit (28 J., ledig) sucht nach 1-jähriger Berufserfahrung in mittelständischer Kanzlei und absolviertem FA-Kurs deutschlandweit neue Herausforderung. Studium in Konstanz, Edinburgh und Potsdam (Examina in Brandenburg ausr. und befr.). 6monatige Mitarbeit in internationaler Wirtschaftskanzlei in Tel Aviv, int. Vertrags- und Wirtschaftsrecht. Englisch perfekt. Gern mittelgroße aber weltoffene Kanzlei. Tel.: 0331/74072 21, Fax: 0331/2702581 Als Volljurist 29 J., möchte ich Sie in Ihrer Anwaltskanzlei mit meiner praktisch orientierten Arbeitsweise gerne unterstützen. Juristische Ausbildung: 2. Staatsex. "befriedigend", Stationsnoten überwiegend "gut", Studienschwerpunkt Arbeitsrecht. Juristische Fortbildung: ab 9/2002: Fachlehrgang Arbeitsrecht, 6/2001: Referendartagung "Organisation eines Anwaltsbüros". Praktische Erfahrungen insbesondere durch Tätigkeit bei Fachanwältin für Arbeitsrecht und Verband im Rahmen des Referendariates. Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten: EDV-Kenntnisse in MS-Office, Internetrecherche. Fremdsprachen: Englisch (gut), Französisch (Grundkenntnisse). Mario Struß August-Bebel-Str. 82b, 33602 Bielefeld Tel.: 01 60/4136797, E-Mail: [email protected] Rechtsanwältin nun Volljurist, m., 33 J., bayr. Staatsexamina, Erfahrungen im öffentlichen und im Wirtschaftsrecht, vielseitig interessiert, aufgeschlossen gegenüber vielen Lebensbereichen und neueren Entwicklungen, flexibel, lernbereit, sozial kompetent, sucht Herausforderung im fränkischen Raum. Belastbare und humorvolle Rechtsanwältin (31 Jahre) mit Freude am Anwaltsberuf sucht promotionsbegleitende Teilzeitanstellung oder freie Mitarbeit in verwaltungsrechtlich ausgerichteter Kanzlei im Hamburger Raum. 1. Staatsex. 6,12; Staatsex. 8,00; Stationsnoten "voll befriedigend" bis "sehr gut"; Auslandserfahrung, sehr gute Fremdsprachenkenntnisse, gute EDV- und Internet-Kenntnisse; Interessenschwerpunkte: Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht; z. zt. Lehrbeauftragte der Uni Hamburg und Promotion im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Donald Jahn c/o Blecha Steigerwaldstraße 13, 96049 Bamberg Tel.: 09 51/6 81 12, E-Mail: [email protected] RA Henrike Korn NCNalisweg 25, 22303 Hamburg Tel.: 040/27806246,01 79/2980820 E-Mail: [email protected] 1Ehern. Vollrnatrose r-- 30 Rechtsanwältin Engagierter und leistungsorientierter Jurist Kommunikative Rechtsanwältin sucht jur. Berufseinstieg; engagiert, belastbar, stressresistent; schnelle Auffassungsgabe, wirtschaftl. Denkweise; Interessenschwerpunkte: WirtsR, ZR, EurR, lernbereit für Neues; Examina 1.1998: befriedigend/EurR, 2.2001: ausreichend/WirtsR; Stationen: in USA: ZR, VertrR und Barcelona: WirtsR, VertrR; Sonst.: engl.: sehr gut; span.: gut; franz.: ausbaufähig; MS-Office: sehr gut; z.Zt. Assistenz in der EZB: Präsentationen/Grafiken, engl. Korrespondenz. 31 Jahre, sucht für die Zeit nach dem 2. Staatsexamen (voraussichtl. ab 1.11.2002) Anstellung als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Hamburg, Schieswig-Hoistein, Niedersachsen, möglichst im Bereich Arbeits-, Familienoder InsolvenzR. Interesse an bedarfsabhängiger Spezialisierung. Ausbildung: zum Bankkaufmann (Deutsche Bank AG), BWL-Vordiplom (Note: 1,83), 1. Staatsexamen 8,9 Punkte, seit November 2002 Referendariat (OLG Celle), Stationsnoten: vollbefriedigend bis sehr gut. Manuela Reiß Tel.: 01 77/6 11 6379 E-Mail: [email protected] Tel.:04131/249009 E-Mail: [email protected] IAssessor Promovierte Rechtsanwältin Ex. I 9,4, 11 6,7, Stationsdurchschnitt 12,2, z. Zt. in leitender ungekündigter Stellung in Industrieunternehmen, engagiert, belastbar und durchsetzungsstark, ISP: Wirtschafts- und Steuerrecht, sucht Anstellung in RA-Kanzlei - bevorzugt süddeutscher Raum. 30 Jahre, ledig, ortsungebunden, zwei bay. Examina (8,43 u. 4,93 Punkte), Wahlstation u. Praktikum in USWirtschaftskanzlei ; Interessenschwerpunkte : Arbeitsrecht (Fachanwaltslehrgang geplant), allg. Zivilrecht, sucht Anstellung in Kanzlei, Raum Hamburg, Frankfurt oder München bevorzugt. Tel.: 00 43/6 64/211 72 80 E-Mail: [email protected] 130 Jahre, 1 Erbrecht Rechtsanwalt Rechtsanwalt, 35 J., Dr. jur. in spe, AssEx Befriedigend. Bisheriger Tätigkeitsschwerpunkt: Allg. ZiviiR; Interessengebiete: ErbR, darin laufende berufsbegleitende Promotion, Miet- und PachtR, GrundstücksR, Recht des Denkmalschutzes, sucht Möglichkeit der Spezialisierung auf zivilrechtlichem Gebiet bzw. Erwerb einer Fachanwaltschaft in zivil rechtlich ausgerichteter Kanzlei im nordwestdeutschen Raum, möglichst mit Notariat (Grundkurs für angehende Anwaltsnotare erfolgreich abgeschlossen). 30 J., 2. Ex. "Befriedigend" 4/2002, Ausb. zum Industriekaufmann u. Fremdsprachl. Korrespondent Englisch (IHK) bei der Mannesmann AG, jew. "gut", 0 Stationsnote "gut", seit 2 J. tätig in Kanzlei mit zivilrechtl. Ausrichtung, offen und flexibel aber auch für andere Rechtsgebiete, gute Französischkenntnisse, sehr gute EDV-Kenntnisse (Office, Internet) sucht beruflichen Wechsel zu Kanzlei, Unternehmen oder Verband im Raum Rhein-Ruhr. Rolf Pelzer Kirchstraße 10, 27318 Hoya Tel.: 04251/67 1709 E-Mail: [email protected] Jens Reichmann Straußstraße 1 41189 Mönchengladbach Tel.: 01 77/3521983 E-Mail: [email protected] Herausforderung gesucht! Engagierte Rechtsanwältin Ich, 32, Interessenschwerpunkt ArbR, gelernte Sozialversicherungsfachangestellte, suche eine anspruchsvolle Tätigkeit in einer RA-Kanzlei, vorzugsweise im Raum Bremen. Ich bin sehr engagiert und motiviert (u.a. Wahlstation bei RA in den USA, Personalabtlg.) sowie zielstrebig und teamfähig. BWL-Kenntnisse (Schwerpunkt Organisation und Personalplanung). Examina 7,74/7,39. Sehr gute Englisch- und gute Französischkenntnisse. 28 Jahre, 2. Ex. mit Präd. (BW). 1 Jahr Berufserfahrung in allg. RA-Kanzlei. Auslandserfahrung (Niederlande), Praktikaseminar im Arbeitsrecht, Fähigkeit, sich schnell in neue Bereiche einzuarbeiten, sucht Tätigkeit auf dem Gebiet d. Zivilrechts, insbes. Arbeitsrecht in RAKanzlei, Verband o. Unternehmen in Süddeutschland, Raum Köln o. Berlin. E-Mail: [email protected] Julia Geschke Nägeleseestr. 27, 79102 Freiburg Tel.: 0761/7070884 ~ 31 Stellenangebote aufgeben Preise für Stellenangebote, Anzeigen bzgl. Kanzleiverkauf uÄ. können zur Zeit unter 0228/ 919 11 32 erfragt werden. In Kürze findet sich eine entsprechende Eingabemaske auf der Homepage des Forums. Anwaltsbürogemeinschaft in Bochumer Innenstadt (Kortumstraße) vermietet Zimmer 300 EUR zzgl. NK/Monat. (ca. 20 qm) für Kontakt: 01 71/8949898 Korrespondenzgemeinschaften Stellenangebote Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht Wir suchen eine/n Kollegen/in als Erziehungsurlaubsvertretung vom 1.12.2002 bis 31.8.2003. Es handelt sich um eine Halbtagstätigkeit mit dem Schwerpunkt Familienrecht. Kanzlei Barkhoff und Partner GbR Husemannplatz 3/4 44787 Bochum Tel.: 0234/60725 Kooperation/SozietätlBürogemeinschaft 2 Rechtsanwälte (31) suchen Gründungspartner/in für Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung im Recht der Neuen Medien in Dortmund. Sie sollten über erste Berufserfahrungen im genannten Bereich verfügen und eine unternehmerisch denkende Anwaltspersönlichkeit sein. Tel.: 01 78/78577 55 Junge Kollegen/-innen zur Gründung einer medizin-/arzt-/sozialversicherungsrechtlich ausgerichteten Kooperation gesucht. Pro OLG-Bezirk jeweils nur 1 Mitglied. korrespondenzgemeinschaft.de Junge RAe für Korrespondenzgemeinschaft gesucht. Pro AG-Bezirk nur ein RA, Jahresgebühr nur 25 EUR zzgl. USt. Die Mitglieder vergeben Untervollmachtsaufträge oder Korrespondenzmandate vorrangig nur innerhalb der Gemeinschaft, damit nicht nur die großen, alteingesessenen Kanzleien von der Mandatsvergabe von Kollegen profitieren. Infos + Anmeldung unter www.korrespondenzgemeinschaft.de 1 www.eurako.de Internet-Korrespondenzgemeinschaft für junge Rechtsanwälte, damit nicht nur die alteingesessenen, großen Kanzleien von der Mandatsvergabe von Kollegen profitieren. Pro LG-Bezirk max. 2 Anwälte, Jahresgebühr 99 EUR zzgl. USt. Infos + Anmeldung unter www.eurako.de Wer Tausenden zu einem Platz an der Sonne verhilft, kann Millionen gewinnen. E-Mail: [email protected] J Bürogemeinschaft in Bremen I Für unsere seit fast vier Jahren bestehende Bürogemeinschaft suchen wir (2 w/1 m) eine Kollegin/einen Kollegen, die/der den Bereich Verwaltungs-, Sozialund/oder Steuerrecht abdecken möchte und die Absicht hat, in diesem Beruf erfolgreich zu arbeiten. Schöne und günstige Büroräume usw. vorhanden. Wir sind bisher auf den Gebieten Familien- und Zivilrecht, Straf- und Arbeitsrecht tätig. [email protected] Lose gibt es bei allen Banken, Sparkassen und der Post. Oder unter Tel. 0800 0 - 411411, www.ard-fernsehlotterie.de FORUM? Da mach' ich mit! Ja, ich will Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein werden. Neben der berufspolitischen Interessenvertretung der jungen Anwaltschaft möchte ich mir folgende Vorteile sichern: • 6 x jährlich die AdVoice - kostenlos! • 11 x jährlich das Anwaltsblatt - kostenlos! • 52 x jährlich die NJW - leider nicht so kostenlos, aber immerhin verbilligt sich das Abo um einige EURO (Hinweis: Referendare erhalten beim Verlag C.H. Beck einen noch höheren Nachlass) • Mitgliedsrabatt bei Fortbildungsveranstaltungen der Anwaltakademie (z. T über 50%!) • Kostenlose Kreditkarte, günstiges Telefonieren mit D1, D2 und telego!, Krankentagegeldversicherung über DKV-Abkommen und und und ... Name E-Mail Vorname Geburtsdatum PLZ, Ort LG-Bezirk Ich bin Straße o o o Telefon Telefax Referendar (2. Examen im [M/J]) Anwalt (zugelassen seit , Mitglied im örtlichen Anwaltverein Ja, ich bin damit einverstanden, dass mein jährlicher Mitgliedsbeitrag i. H. v. 40 € (20 € für Mitglieder des örtlichen Anwaltvereins) von meinem Konto im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen wird. Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. (BLZ) _ Kontonummer bei Nach Eingang meines Antrages erhalte ich die Satzung des FORUMs zugesandt. Ich habe danach noch 4 Wochen lang das Recht, meinen Antrag zu widerrufen. Ort, Datum, Unterschrift Neu: Mitglieder werben Mitglieder Ich bin schon Mitglied des FORUMs und habe soeben das obige Mitglied geworben. Deshalb darf ich mich über einen Bücherscheck im Wert von 10 € freuen (einzulösen bei fast jeder Buchhandlung). Schickt ihn an folgende Adresse: Name Straße Vorname PLZ, Ort Die Beitrittserklärung heraustrennen und senden an das FORUM Junge Anwaltschaft im DAV Littenstr. 11 10179 Berlin Fax: 0301726152198 datenbank 33 Datum/Ort: Oktober 2002 Referentin: 12.11.2002, 17.00-19.00 Uhr, Neuer Senatssaal der Uni Köln, Hauptgebäude Richterin am BVerfG Renate Jaeger, Karlsruhe Die Teilnahme ist kostenlos! Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln Ringvorlesung "Einführung in den Anwaltsberuf" Thema: Datum/Ort: Referent: Die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einer internationalen Sozietät 29.10.2002, 17.00-19.00 Uhr, Neuer Senatssaal der Uni Köln, Hauptgebäude RA Dr. Thomas Kreifels, Düsseldorf Informationen: www.anwaltsrecht.org oder Tel.: 0221/ 4705711 ARGE Strafrecht des DAV Thema: Datum/Ort: Referenten: Die Teilnahme ist kostenlos! Revisionsrecht 2.11.2002, München Prof. Dr. Reinhold Schlothauer, Bremen RA Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund Informationen: www.anwaltsrecht.org oder Tel.: 0221/ 4705711 Bundesweite Veranstaltung Strafverteidiger-Kolloquium 2002 - Aktive Strafverteidigung vor der Hauptverhandlung Datum/Ort: 8. und 9. 11.2002, Berlin ARGE Verkehrsrecht des DAV Teilnehmergebühr: 250 EUR für Mitglieder der ARGE, 300 EUR für Nichtmitglieder Thema: Datum/Ort: Referent: Brennpunkte der Schadenregulierung 26.10.2002, aidenburg RA Jörg Elsner, Hagen Teilnehmergebühr: 100 EUR für Mitglieder der ARGE, 150 EUR für Nichtmitglieder - (inkl. Mittagessen) ARGE Verkehrsrecht des DAV Thema: Datum/Ort: Referenten: ARGE Familien- und Erbrecht des DAV Thema: Datum/Ort: Referentinnen : Fehlerquellen im familienrechtlichen Mandat 26.10.2002, Pforzheim RAin Dr. Ingrid Groß, Augsburg RAin Dr. Brigitte Borgmann, München Thema: Datum/Ort: Referent: Thema: Der Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Haftpflichtprozess 2.11.2002, Neubrandenburg RA Dr. Michael Burmann, Erfurt Dipl.-Ing. Gundolf Himbert, Saarwellingen Gebührenoptimierung im Verkehrsrecht 9. 11.2002, Hannover RAuN Rembert Brieske, Bremen Brennpunkte der Schadenregulierung 23. 11.2002, Homburg/Saar RA Jörg Elsner, Hagen Teilnehmergebühr: Sonderkonditionen für Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft Datum/Ort: Referent: Anmeldung und Information: ConventionPartners, Gerhard-Rohlfs-Str. 22, 53173 Bonn, Tel.: 0228/3500440, Fax: 0228/3500450, [email protected] Teilnehmergebühr: 100 EUR für Mitglieder der ARGE, 150 EUR für Nichtmitglieder - (inkl. Mittagessen) November 2002 Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln Ringvorlesung "Einführung in den Anwaltsberuf" Thema: Freiheit und Bindung der freien Berufe in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung Thema: Datum/Ort: Referenten: Datum/Ort: Referenten: Verkehrsrecht für junge Kollegen und Referendare 16.-17.11.2002, Stuttgart RA Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg/Saar RAuN Alfred Fleischmann, Hanau 23.-24. 11.2002, Erfurt RA Frank-Roland Hillmann 111, aidenburg RA Oskar Riedmeyer, München Teilnehmergebühr: 100 EUR für Referendare, 150 EUR für Rechtsanwälte - (inkl. Mittagessen) -~.------34 Sonderveranstaltung Thema: Das neue Schadensersatzrecht - Neuregelung der Verjährung an 41 Orten - Termine und Orte auf Anfrage Teilnehmergebühr: 60 EUR für Mitglieder der ARGE; 85 EUR für Nichtmitglieder _ _ _ .I::(~[.]~r;.''':]:::f;.\IJ''III.';.tqlll= Das Forum wird in den meisten Landgerichtsbezirken von Rechtsanwälten und Referendaren vertreten. Diese Kollegen sind Ihre Ansprechpartner vor Ort und bieten Ihnen Hilfestellungen in allen relevanten Fragen an. Darüber hinaus organisieren sie vor Ort Stammtische und Fortbildungsveranstaltungen. Anmeldung u. Information: Stand 15. September 2002 Arbeitsgemeinschaften Verkehrs- und Strafrecht Veranstaltungsorganisation Landgerichtsbezirk: Tel.: 02226/912091, Fax: 02226/912095 Aachen Rechtsanwalt Georg H. Amian, c/o Amian & Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater, Stolberger Str. 9, 52068 Aachen, Tel.: 0241 /9003230, Fax: 0241 /90032330 ARGE Familien- und Erbrecht des DAV Amberg Rechtsanwalt Andreas Moser, Viehmarkt 7, 92224 Amberg, Tel.: 09621 /9601 30, E-Mail: [email protected] Hirschmannstr. 7, 53359 Rheinbach Ansbach Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161/57439 Thema: Grundzüge im Versorgungsausgleich Datum/Ort: 2.11.2002, Bremen 16. 11.2002, Potsdam Referentinnen : RAin Ines Uphoff, Berlin RAin Inge Saathoff, aidenburg Arnsberg Rechtsanwalt Ulrich Pauli, Am Spring 10, 59469 Ense-Bremen, Tel.: 02938/97140, Fax: 02938/971410, E-Mail: [email protected] Thema: Strategien im Zugewinnausgleichsprozess Aschaffenburg Rechtsanwalt Rüdiger Kade, Frohsinnstr. 2, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 /24303, Fax: 06021/24304, E-Mail: [email protected] Datum/Ort: 8. 11.2002, Münster Referent: RA Dr. Walter Kogel, Aachen Thema: Datum/Ort: Grundzüge des Stiftungsrechts 13.11.2002, München RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn Referent: Thema: Eheverträge und familienrechtliche Vereinbarungen Datum/Ort: 15. 11.2002, Koblenz 30.11.2002, Braunschweig RAuN Wolfgang Schwackenberg, aidenburg Referent: Thema: Unterhalt gem. § 1615 I BGB! Volljährigen- und Elternunterhalt Datum/Ort: 16. 11.2002, Rottenburg 30.11.2002, Bremen Referentin: RAin Esther Caspary, Berlin Teilnehmergebühr: Sonderkonditionen für Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft Augsburg Rechtsanwältin Anne Riethmüller, Rechtsanwaltskanzlei Riethmüller, Wassmer & Dr. Wagner, Rathausplatz 3, 86420 Diedorf/Augsburg, Tel.: 08238/96393, Fax: 08238/963955, E-Mail: [email protected] Aurich Rechtsanwalt Rainer Tertilt, c/o Rechtsanwälte Apetz & Winterhoff, Julianenburger Str. 6, 26603 Aurich, Tel.: 04941 /96880, Fax: 04941 /644068 Baden-Baden Rechtsanwalt Udo Kirbach, Ludwig-Wilhelm-Str. 2, 76530 Baden-Baden, Tel.: 07221/396669, Fax: 07221/396671, E-Mail: [email protected] Bad Kreuznach Rechtsanwältin Mariana Ruhl, Bruchwiese 1, 55585 Altenbamberg, Tel.: 06708/61770, Fax: 06708/61 7710, E-Mail: [email protected] Bautzen Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161 /57439 Bayreuth Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 071 61 /57477, Fax: 07161/57439 Anmeldung und Information: Berlin Rechtsanwältin Ute Stattier, Kurfürstendamm 212,10719 Berlin, Tel.: 030/99264750, Fax: 030/88552118 ConventionPartners, Gerhard-Rohlfs-Str. 22, 53173 Bonn, Tel.: 0228/3500440, Fax: 0228/3500450, [email protected] Bielefeld Rechtsanwältin Kerstin Obexer, Stargarder Str. 2, 32339 Espelkamp, Tel.: 05772/936561, Fax: 05772/49256 E-Mail: [email protected] ---'--35 Bochum Rechtsanwalt Christoph Lotz, c/o Böhmer & Lotz, Königsallee 178a, 44799 Bochum, Tel.: 0234/5524210, Fax: 0234/4524211, E-Mail: [email protected] Bonn Rechtsanwältin Uta von Lonski, c/o Freier & KolI., Kreuzbergweg 17, 53115 Bonn, Tel.: 0228/217001, Fax: 0228/222630, E-Mail: [email protected] Braunschweig Rechtsanwalt Gerald Schuchhardt, Celler Str. 123, 38114 Braunschweig, Tel.: 0531 /2509794, Fax: 0531 /25079764, E-Mail: [email protected] Erfurt Rechtsanwalt Norbert Kosten, Mainzerhofstr. 1, 99084 Erfurt, Tel.: 0361 /6430816, Fax: 0361 /6430817, E-Mail: [email protected] Essen Rechtsanwalt Jörg Holzmeier, Amselstr. 58, 45134 Essen, Tel.: 0201 /440910, Fax: 0201 /440911 Flensburg Rechtsanwalt Sönke Husfeld, Am Flachsteich 18, 24837 Schleswig, Tel.: 04621 /200506, Fax: 04621 /20714 Frankenthai Rechtsanwältin Ruth Goldbach, c/o goldbach Rechtsanwälte, Ludwigsplatz 9, 67059 Ludwigshafen, Tel.: 0621 /591170, Fax: 0621 /5911710, E-Mail: [email protected] Bremen Rechtsanwältin Martina Dieterich, Lahnstr. 1, 28199 Bremen, Tel.: 0421/5091616, Fax: 0421 /5091615 Frankfurt a. M. Z.zt. unbesetzt Bückeburg Ass. jur. Gabriele Maier, Steinberger Str. 40, 31675 Bückeburg, Tel.: 05722/27912 (p), 0511/9073329 (b), E-Mail: [email protected] Frankfurt/Oder Rechtsanwältin Ellen Neugebauer, Paul-Feldner-Str. 10, 15230 Frankfurt/Oder, Tel.: 0335/522932, Fax: 0335/523788, E-Mail: [email protected] Chemnitz Rechtsanwalt Olaf Müller, c/o Meiß & CoII., Parkstr. 32, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371/38333-0, Fax: 0371/3833 -83, E-Mail: [email protected] Freiburg Rechtsanwalt Rolf Fidler, c/o RAe Prill & Fidler, Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633/9333390, Fax: 07633/9333399, E-Mail: [email protected] Coburg Rechtsanwalt Marco-H. Fiddelke, Postfach 2327, 95412 Coburg, Tel.: 09561 /15757, Fax: 09561 /25032 E-Mail: [email protected] Fulda Rechtsanwalt Rolf Schwedux, c/o Notar/Rechtsanwälte Wepler & Schwedux, Rittergasse 9a, 36037 Fulda, Tel.: 0661 /9012233, Fax: 0661 /901 2234, E-Mail: [email protected], Homepage: http}/wepler-schwedux.de Cottbus Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161/57477, Fax: 07161/57439 Darmstadt Rechtsanwalt Nils Schmiedeknecht, Postfach 110726, Schleiennacherstr. 21, 64224 Dannstadt, Tel.: 061 51 /99400, Fax: 061 51 /994020 Gera Rechtsanwalt Steffen Pötzscher, Teichstr. 1 a, 07907 Schleiz, Tel.: 03663/422040, Fax: 03663/422041 Gießen Rechtsanwalt Peter Kath, Kerkrader Str. 11, 35394 Gießen, Tel.: 0641 /9433155, Fax: 0641 /9433156, E-Mail: [email protected] Deggendorf LG-Bezirk wird vom Regionalbeauftragten des LG-Bezirks Passau mit betreut. Görlitz Rechtsanwältin Christina Bergert, c/o Bergert & Bergert, Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz, Tel.: 03581 /413452, Fax: 03581 /413455, E-Mail: [email protected] Dessau Frau Rechtsanwältin Antje Mutschier, Bismarckstr. 14,06749 Bitterfeld, Tel.: 03493/20859, E-Mail: [email protected] Göttingen Rechtsanwalt Hannes-Joachim Synofzik, Weender Landstr. 21-23, 37073 Göttingen, Tel.: 0551 /4980 10, Fax: 0551/4980155, E-Mail: [email protected] Detmold Rechtsanwalt Volker Heuwinkel, Steege 12, 32105 Bad Salzuflen, Tel.: 052221797690, Fax: 052221707702, E-Mail: [email protected] Hagen Rechtsanwalt Sascha Conradi, c/o RAe Schepers, Rennekamp & Partner, Erich-Nörrenberg-Str. 7, 58636 Iserlohn, Tel.: 02371 /150699, Fax: 02371 /150698, E-Mail: [email protected] Dortmund Rechtsanwalt Claus Volke, Schliepstr. 4, 44135 Dortmund, Tel.: 0231/950370, Fax: 0231 /9503711, E-Mail: [email protected] Dresden Rechtsanwalt Stefan Hans Paul, Am Pohlandplatz, Ennelstr. 34, 01277 Dresden, Tel.: 0351 /3107574, Fax: 0351 /3107573, E-Mail: [email protected] Duisburg Rechtsanwalt Martin Adjodani, Auf dem Hastert 5, 47239 Duisburg, Tel.: 021 51 /941661, Fax: 02151 /941662, E-Mail: [email protected] Düsseldorf Rechtsanwalt Axel Thoenneßen, Grafenberger Allee 399, 40235 Düsseldorf, Tel.: 0211 /96601 71, Fax: 0211 /96601 72, E-Mail: [email protected] Ellwangen Rechtsanwalt Achim Wizemann, Schubartstr. 7, 73430 Aalen, Tel.: 07361 /56090, Fax: 07361 /560944 Halle/Saale Rechtsanwalt Dirk Friedrich Reddemann, R.-E.-Weise-Str. 2, 06112 Halle, Tel.: 0345/6784555, Fax: 0345/6784556 Hamburg Rechtsanwalt Alexander Kinneß, Feldstr. 60, 20357 Hamburg, Tel.: 040/89070673, Fax: 040/89070675 Hanau Rechtsanwältin Michaela Roosen, Hospitalstr. 2, 63452 Hanau, Tel.: 06181 /952284 Hannover Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler, Postfach 3847, 30038 Hannover, Tel.: 0511 /343435, Fax: 0511 /343604, E-Mail: [email protected] Hechingen Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161/57439 datenbank 36 Heidelberg Rechtsanwalt Angelo Li Puma, c/o Herzog und Kollegen, Kirchstr. 18,69115 Heidelberg, E-Mail: [email protected] Limburg Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt, Schiede 57, 65549 Limburg, Tel.: 06431 /3093, Fax: 06431 /241 08 Heilbronn Rechtsanwältin Ines Schwarz, Gerichtshof 8,74389 Cleebronn, Tel.: 07135/974120, Fax: 07135/9741223, E-Mail: [email protected] Lübeck Rechtsanwalt Thomas Elvers, Manhagener Allee 13, 22926 Ahrensburg, Tel.: 041 02/51204, Fax: 041 02/50844 E-Mail: [email protected] Hildesheim Rechtsanwalt Pirus Amim, Schuhstr. 45, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 /997144, Fax: 05121 /997146, E-Mail: [email protected] Lüneburg Rechtsanwalt Daniel Schneider, Voigerstr. 29, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131 /232223, Fax: 04131 /232224 E-Mail: [email protected] Hof Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 071 61 /57477, Fax: 071 61/57439 Magdeburg Rechtsanwalt Stefan Lück, Lennestr. 3a, 39104 Magdeburg, Tel.:0391/611910, Fax:0391/6119111, E-Mail: [email protected] Ingolstadt Rechtsanwalt Andreas Schieferbein, Ludwigstr. 24, 85049 Ingolstadt, Tel.: 0841 /17668, Fax: 0841 /17696, E-Mail: [email protected] Mainz Rechtsanwältin Verena Schnatterer, Fischtorplatz 21, 55116 Mainz, Tel.: 06131 /284370, Fax: 06131 /2843777 E-Mail: [email protected] Itzehoe Rechtsanwalt Sebastian Koch, Timm-Kröger-Str., 25524 Itzehoe, Tel.: 04821 /3848, Fax: 04821 /5719, E-Mail: [email protected] Mannheim Rechtsanwalt Christian Weber, c/o Philipp, Sudmann & Böckstiegel, Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim, Tel.: 0621 /328890 E-Mail: [email protected] Kaiserslautern Rechtsanwältin Eva Kreienberg, Kanalstr. 1, 67655 Kaiserslautern, Tel.: 0631 /3607110, Fax: 0631 /3607111 E-Mail: [email protected] Karlsruhe Rechtsanwalt Stefan Wahlen, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe, Tel.: 0721 /985220, Fax: 0721 /9852250 Kassel Rechtsanwalt Klaus Hebrank, c/o Kanzlei Dr. Baun, Gutsche, Braunholz, Angermann, Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel, Tel.: 05611720980, Fax: 056117209828, E-Mail: [email protected] Kempten Rechtsanwältin Barbara Hamm-Schulte, Lindenplatz 2, 88142 Wasserburg, Tel.: 08382/89097, Fax: 08382/89381, E-Mail: [email protected] Kiel Rechtsanwältin Christiane Prieß, Am Mühlenteich 9, 24582 Bordesholm, Tel.: 04322/584891, Fax: 04322/584892 E-Mail: [email protected] Kleve Rechtsanwalt Martin Schiller, c/o RAe Sommerfeld & Schiller, Bahnhofstr. 14,47495 Rheinberg, Tel.: 02843/991796, Fax: 02843/991797, E-Mail: [email protected] Koblenz Rechtsanwalt Harald von Sehlen, Rheinstr. 19,56068 Koblenz, Tel.: 0261/1002555, Fax: 0261 /1 002556, E-Mail: [email protected] Köln Rechtsanwältin Carmen Grebe, Mauritiuswall 47, 50676 Köln Konstanz Rechtsanwältin Katharina Ellmaurer, Josef-Belli-Weg 5, 78467 Konstanz, Tel.: 07531 /91 0883, Fax: 07531 /915419 Krefeld Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes, Preußischer Hut 29, 47802 Krefeld, Tel.: 02151 /622700, Fax: 02151 /622701, E-Mail: [email protected] Landau/PfaIz Rechtsanwalt Michael Korte, Am Hirschgraben 9, 67360 Lingenfeld, Tel./Fax: 06344/939492, Tel. mobil: 0171 /4561294 Landshut Rechtsanwältin Bärbl Susanne Meier, Niedermayerstr. 50, 84028 Landshut, Tel.: 0871 /9539370, Fax: 0871/9539369, E-mail: [email protected] Leipzig Rechtsanwalt Jens Domfeld, Delitzseher Landstr. 72, 04448 Wiederitzsch, Tel.: 0341 /5217550, Fax: 0341 /5217551 Marburg Referendar Peter Thiel, Hirtenweg 24, 35091 Marburg-Gölbe, Tel.: 06427/931300, Fax: 0180/505296039282, E-Mail: [email protected] Meiningen Rechtsanwalt Thomas Lorenz, Wilhelm-Külz-Str. 7, 98574 Schmalkalden, Tel.: 03683/69660 Memmingen Rechtsanwalt Tino Brückner, Kanzlei Mack & KolI., Lindentorstr. 16, 87700 Memmingen, Tel.: 08331 /962507, Fax: 08331 /962547 Mosbach/Baden Rechtsanwalt Andreas Wörner, Kellereistr. 19,74706 Osterburken, Tel.: 06291 /8016, Fax: 06291 /9916, E-Mail: [email protected] Mönchengladbach Rechtsanwalt Markus Einhoff, Freiheitstr. 11, 41236 Mönchengladbach, Tel.: 02166/189572, Fax: 02166/189574, E-Mail: [email protected] Mühlhausen Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus, Unter der Linde 4, 99974 Mühlhausen, Tel.: 03601/813494, Fax: 03601 /813495 München Rechtsanwalt Dominik Mertl, Heimgartenstr. 8, 81539 München, Tel.: 01 73/3564830, E-Mail: [email protected] Münster Rechtsanwältin Anette Rüb, Rüschhausweg 149,48161 Münster, Tel.: 0251 /4841233, Fax: 0251 /45689, E-Mail: [email protected] Neubrandenburg Rechtsanwa~ Thomas Weichelt, Woldegker Str. 27, 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395/5706241, Fax: 0395/5706242, E-Mail: [email protected] Neuruppin Rechtsreferendarin Susanne Gans, Rudolf-Breitscheidstr. 5, 19322 Wittenberge, Tel.: 03877/565959 und 0172/3110727 Nürnberg-Fürth Rechtsanwalt Roland Tilch, c/o RAe Dr. Sonntag & KolI., Europa-Allee 1, Pyramide, 1. Etage, 90763 Fürth, Tel.: 0911/971870, Fax: 0911 /9718710, E-Mail: [email protected] Offenburg Rechtsanwalt Meinrad F Hirt, Lange Str. 47, 77652 Offenburg, Tel.: 0781 /9489367, Fax: 0781 /9267245, E-Mail: [email protected] datenbank 37 Oldenburg Trier Rechtsanwalt Volker Strübing, c/o RAe von Appen pp., An der Kolckwiese 6, 26123 Oldenburg, Tel.: 0441/926750, Fax: 0441/9267520, E-Mail: [email protected] Rechtsanwalt Lutz Förster. Im Sonnenschein 56, 54292 Trier. Tel.: 0651/29791, Fax: 0651/29789 Osnabrück Rechtsanwältin Ulrike Szlapka, Roonstr. 17, 49076 Osnabrück, Tel.: 0541/20239386, Fax: 0541/20239387, E-Mail: [email protected] Paderborn Rechtsanwältin Monika Kriwet, Rischstr. 8, 34434 Borgentreich, Tel.: 05643/948480, Fax: 05643/948482, E-Mail: [email protected] Passau Rechtsanwalt Klaus Wirth, Ludwigstr. 22/11, 94032 Passau, Tel.: 0851/383390, Fax: 0851/3833938, E-Mail: [email protected] Potsdam Assessorin Susan Förster. Hegelallee 43, 14467 Potsdam, Tel.: 033811728022 (dienstL), 03311742841 (privat), Fax: 033811728020, E-Mail: [email protected] Ravensburg Rechtsanwalt Jan van Bruggen, Werastr. 48, 88045 Friedrichshafen, Tel.: 07541/289670, Fax: 07541/289679, E-Mail: [email protected] Regensburg Tübingen Rechtsanwalt Ulrich Emmert, Payerstr. 26, 72074 Tübingen, Tel.: privat 07071/27397, Büro 07071/925954, Fax: 07071/550721 E-Mail: ufrich.emmert@kanzleLde Ulm Rechtsanwältin Monika Herz, Herrenkellergasse 13,89073 Ulm, Tel.: 0731/9691515, Fax: 0731/9691512, E-Mail: [email protected] Verden I Aller Rechtsanwältin Birgit Schröter. Westpreußenstr. 8, 49449 Lemförde, Tel.: 05443/3929789, Fax: 05443/929803, E-Mail: [email protected] Waldshut-Tiengen Rechtsanwältin Dr. Margarete Weh-Berger. c/o Dr. Weh & Kollegen, Kaiserstr. 21, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751/91880, Fax: 07751/918829 Weiden Rechtsanwalt Oliver Thul, Mathias-Götz-Str. 9a, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab, Tel.: 09602/920543, Fax: 09602/920552, E-Mail: [email protected] Wiesbaden Rechtsanwalt Niels Espenhain, Domplatz 6, 93047 Regensburg, Tel.: 0941/9459120, Fax: 0941/9459118 Rechtsanwalt Stefan A. Huschke, c/o Dr. Helmig, Huschke & Koll., Hagenauer Str. 55, 65203 Wiesbaden, Tel.: 06111778720, Fax: 061117787211 Rostock Würzburg Rechtsanwältin Katja Rosendahl, Sozietät Krechel & Rosendahl, Augustenstr. 86,18055 Rostock, Tel.: 0381/2002344, Fax: 0381/2002347 Rechtsanwalt Konstantin Malakas, Sterngasse 2, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/3536882, Fax: 0931/3536884, E-Mail: [email protected], Homepage: www.weblawyer.de Rottweil Wuppertal Rechtsanwalt Dr. Martin Baumann, c/o Dr. Morof & Regner. Postfach 1561, 78615 Rottweil, Tel.: 0741/17444-0, Fax: 0741/17444-69, E-Mail: [email protected] c/o Rechtsanwälte Runkel, Schneider. Weber. Grünewalder Str. 29/31,42657 Solingen, Tel.: 0212/2494200, Fax: 0212/2494201 Saarbrücken Zweibrücken Rechtsanwältin Caroline Gebhardt, Eisenbahnstr. 43, 66424 Homburg, Tel.: 06841/93200, Fax: 06841/93220, E-Mail: [email protected] Rechtsanwältin Astrid Deller, Kreuzbergstr. 1, 66482 Zweibrücken, Tel.: 06332175210, Fax: 06332175481 Schweinfurt Rechtsanwältin Eileen Stephan, Kaiserstr. 27, 08209 Auerbach, Tel.: 03744/171094, Fax: 03744/171095 Rechtsanwalt Manfred Eberhardt, Dorfstr. 5, 97523 Schwanfeld, Tel.: 09384/903564, Fax: 09384/903574, E-Mail: [email protected] Schwerin Rechtsanwalt Stefan Lähn, Am Markt 9, 23966 Wismar. Tel.: 03841/250213, Fax: 03841/250214 Siegen Rechtsanwalt Wolfram Schnurbusch, Zwickau Reg ionalbeauftragter im LG-Bezirk Amberg Rechtsanwältin Tanja Hilpert, Eiserfelder Str. 463, 57080 Siegen, Tel.: 0271/359550, Fax: 0271/3595515 Stade Rechtsanwalt Jens Hake, Archivstr. 1,21682 Stade, Tel.: 04141/44658, Fax: 04141/45736 Stendal Rechtsanwalt Norbert Steinborn, c/o Berning, Klakas & Kollegen, Bahnhofsallee 3, 39606 Osterburg, Tel.: 03937/2202-0, Fax: 03937/2202-99, E-Mail: [email protected] Stralsund Rechtsanwalt Dirk Door. c/o Dr. Eick & Partner. Mozartstr. 1, 19053 Schwerin Stuttgart Rechtsanwalt Christian Brokate, Rankestr. 58, 70619 Stuttgart, Tel.: 0711/38801 01, Fax: 0711/38801 01 Traunstein Rechtsanwalt Peter Matthias Astner. Bahnhofstr. 5, 83022 Rosenheim, Tel.: 08031/380089, Fax: 08031/1 4313, E-Mail: [email protected] Ich stelle mich vor als neuer Regionalbeauftragter für den kleinen LG-Bezirk Amberg (in Bayern) mit insgesamt nur 156 Anwälten und zwei Amtsgerichten. Nach Studium und Referendariat in Regensburg und Amberg mit Stationen in New York, Las Vegas, Los Angeles sowie der Wahlstation bei der US-Army in Deutschland habe ich mich unmittelbar nach dem 2. SE mit 26 Jahren als Einzelanwalt in Amberg selbstständig gemacht. Auf Grund meiner Auslandserfahrung und meiner 6monatigen Station bei der US-Army ist das Internatio- pm' 38 nale Privatrecht der Schwerpunkt meiner Kanzlei und die in Deutschland stationierten US-Soldaten meine Hauptklientel. Ich habe hier von Anfang an eine große Nische entdeckt, die von anderen Kanzleien in der Region sträflich vernachlässigt worden war. Meine weiteren Interessensschwerpunkte sind Verwaltungsrecht und Wirtschaftsrecht. Ich kam schon während des Referendariats zum Forum junge Anwaltschaft, weil ich bereits damals merkte, dass Rechtsanwalt mit Abstand der abwechslungsreichste aller juristischen Berufe ist. Diese Begeisterung für den Anwaltsberuf möchte ich als Regionalbeauftragter auch unseren Referendaren übermitteln. Die Einbindung der (insbesondere jungen) Anwaltschaft in die Referendarausbildung ist daher eines meiner Anliegen. Der weitere Schwerpunkt soll in der Fortbildung der Rechtsanwälte selbst liegen, die in so einem kleinen Bezirk wie meinem sicher nur in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Nachbarkreisen Sinn macht. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit euch und ein baldiges persönliches Kennenlernen. Kontaktadresse: RA Andreas Moser, Viehmarkt 7, 92224 Amberg, Tel: 09621-960130. Fax: 09621-960131, Internet: www.anwalt-moser.de. e-Mail: [email protected]. Bremen RAin Martina Dieterich Jeden letzten Donnerstag im Monat, um 20.00 Uhr im "Bandoneon", Gertrudenstr. 37, 28203 Bremen Coburg RA Marco-H. Fiddelke Jeden 2. Mittwoch im Monat, 20.00 Uhr in der Gaststätte "Zum Landestheater" in Coburg Cottbus RAin Barbara Gärtner Jeden 3. Mittwoch im Monat, 20.00 Uhr in "Karstens Wunderbar" an der Stadthalle, Cottbus Detmold RA Volker Heuwinkel Jeden 1. Mittwoch im Monat, ab 20.00 Uhr an wechselnden Orten, Detmold Dortmund RA Claus Volke Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 19.30 Uhr in "Die neue Mühle", Alter Mühlenweg, Dortmund Dresden RA Stefan Hans Paul Jeden 3. Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr im "AI Capone", Alaunstr. 62, 01099 Dresden Duisburg RA Martin Adjodani Jeden 1. Montag im Monat, ab 19.00 Uhr im "Cafe Museum", Friedrich-Wilhelm-Str. 64, 47051 Duisburg Düsseldorf RA Axel Thoenneßen Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat, 20.15 Uhr in der Gaststätte "In der Uel", Ratinger Straße 16,40213 Düsseldorf Erfurt RA Norbert Kosten Jeden 2. Donnerstag im Monat, jeweils um 19.30 Uhr im "Texas", Neuwerkstr., 99084 Erfurt Essen RA Jörg Holzmeier Jeden 4. Mittwoch im Monat, um 19.30 Uhr im "Gafe Europa", Kennedy-Platz, Essen-Mitte Frankenthai RAin Ruth Goldbach Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20.00 Uhr im "Gafe Luis", Ludwigstr. 75, 67059 Ludwigshafen Frankfurt/ Oder RAin Ellen Neugebauer Jeden 1. Mittwoch im Monat, ab 20.00 Uhr im "Kontor", Fischerstr., Frankfurt/Oder Freiburg RA Rolf Filder Jeden 3. Montag im Monat, 20.00 Uhr, Gaststätte "Schönbergblick", Wiesentalstr. 2, 79115 Freiburg Fulda RA Rolf Schwedux Jeden 1. Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr im Brauhaus "Wiesenmühle", Wiesenmühlenstr. 13, 36037 Fulda Stand: 15. September 2002 + Ort LG-Bezirk Regionalbeauftragter Zeit Aachen RA Georg H. Amian Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 19.30 Uhr in der Gaststätte "Am Knipp", Bergdriesch 3, 52062 Aachen Aschaffenburg RA Rüdiger Kade Jeden letzten Donnerstag im Monat, um 20.00 Uhr in der Gaststätte "Hofgarten" Augsburg RAin Anne Riethmüller Jeden 1. Donnerstag im Monat, 19.30 Uhr im "Zac's" (früher: Hasenjagd), Kapuzinergasse 15, Augsburg Bad Kreuznach RAin Mariana Ruhl Berlin 1. Termin: 21. 2. 2002, danach jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 19.30 Uhr im Restaurant Finkenauer, Salinenstr. 60 RAin Ute StattIer Jeden 1. Donnerstag im Monat, um 20.00 Uhr in der "Deponie 111", Georgenstr. 187, BerIinMitte Gera RA Steffen Pötzscher Jeden 2. Mittwoch im Monat, um 18.00 Uhr im "Paulaner", Clara-Zetkin-Str. RAin Kerstin Obexer Jeden 1. Donnerstag im Monat, 20.00 Uhr im "Schloßhof", Schloßhofstr., Bielefeld Gießen RA Peter Kath Jeden 1. Mittwoch im Monat, an wechselnden Orten Bochum RA Christoph Lotz Jeden 1. Mittwoch im Monat, ab 19.30 Uhr im "Jago", Saladin-Schmidt-Str. 1 (neben Schauspielhaus) Görlitz RAin Ghristina Bergert Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 19.30 Uhr im "Bürgerstübl", Neißstr.27 Halle/Saale Bonn RAin Uta von Lonski Jeden 3. Mittwoch eines geraden Monats, 20 Uhr im "Hoppegarten", Jagdweg 16, 53115 Bonn RA Dirk Friedrich Jeden 1. Donnerstag im Monat Reddemann ab 19.30 Uhr auf dem Schiff "Maria Hedwig" oder gegenüber im Biergarten am Saaleufer Bielefeld datenbank 39 Hamburg Hannover RA Alexander Kirmeß RA Claus-Rudolf Löffler Jeden 1. Montag im Monat, 19.30 Uhr in "Ständige Vertretung", Stadthausbrücke 1-3 (Fleethof), 20355 Hamburg Jeden 3. Donnerstag im Monat, 19 Uhr im Seminarraum der Firma Gerling Firmen- und Privat-Service GmbH Nord, Windmühlenstr. 1-2.30159 Hannover Jeden 1. Dienstag im Monat Bier-/Weinstammtisch im "Delphi", Hildesheimer Str. 264, 30519 Hannover-Döhren (Ansprechpartner: RA Torsten Fricke) Heidelberg Heilbrann Hildesheim RA Angelo Li Puma RAin Ines Schwarz RA Christoph Hussy Jeden 1. Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr in der Gaststätte "Schwarzer Peter", Römerstr. 34, 69115 Heidelberg Jeweils im 1. Monat im Quartal am letzten Donnerstag ab 20.00 Uhr im "Charivari", Gymnasiumstr. 28, Heilbronn Jeden 1. Dienstag im Monat im "Boom", Sedanstr. 28, Hildesheim (Ansprechpartner RA Ra~ Pietsch: Tel. 05121/166635) Ingolstadt RA Andreas Schieferbein Jeden 2. Dienstag im Monat, 20 Uhr im "Bonschab", Münchener Str., Ingolstadt Karlsruhe RA Stefan Wahlen Jeden 5. eines Monats, ab 20.00 Uhr in der "Cantina der Majolika". Fällt der 5. eines Monats auf einen Sonn- oder Feiertag, findet der Stammtisch am nächsten Werktag statt Kassel RA Klaus Hebrank Termine 2002: 13. 2. 1 14. 3. 1 7. 5. 1 11. 6., jeweils ab 19.30 Uhr in der "Pizzeria San Marino" (im Nebenraum), Frankfurter Str. 59 Kiel RAin Christiane Prieß Jeden 1. Donnerstag im Monat, 19.30 Uhr im "Trio", Harmsstr. 83, Kiel Kleve RA Martin Schiller Jeden letzten Donnerstag im Monat, ab 19.30 Uhr in "The Fiddlers", Kastell 1, 47441 Moers Koblenz Köln RA Harald von Sehlen RAin Carmen Grebe Jeden 2. Donnerstag im Monat, 19.00 Uhr im "Cafe Rheinanlagen", Kaiserin-AugustaAnlagen 25, Koblenz Jeden 1. Mittwoch im Monat ab 20.00 Uhr in der Paulaner Gaststätte, Turnmarkt 7, 50676 Köln Krefeld RA Johannes Hakes Jeden 1. Donnerstag im Monat um 20.00 Uhr in der Kneipe "Limmericks" ,Westwall 19 Landau RA Michael Korte Jeden letzten Mittwoch im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant "Akropolis" im Sportzentrum (Tennishalle), 67360 Lingenfeld RAin Bärbl Susanne Meier Jeden 2. Donnerstag im Monat, 19.30 Uhr im "Intermezzo", Altstadt 69 Landshut Forum Junge Anwaltschaft im Netz! Die Adresse des Forums Junge Anwaltschaft lautet http: //www.dav-forum.de. Leipzig RA Jens Dornfeld Jeden 2. Donnerstag im Monat, im "Morrisons", Ritterstr., Leipzig Lübeck RA Thomas Elvers Jeden 1. Dienstag eines geraden Monats, 19.00 Uhr im "Glacehaus" in Bad Oldesloe Lüneburg RA Torsten Rödenbeck Jeden 1. Mittwoch im Monat, 20.00 Uhr im "Cafe Central", Schröderstr., Lüneburg Magdeburg RA Stefan Lück Jeden 1. Mittwoch im Monat, ab 19.30 Uhr im "Le Frag", Heinrich-Heine-Platz 1 (Seeterrasse), 39114 Magdeburg Mainz RAin Verena Schnatterer Jeden 3. Mittwoch im Monat, ab 19.00 Uhr im "Weinhaus Schreiner" in der Rheinstr. 38, Mainz Mannheim RA Christian Weber Jeden 1. Donnerstag im Monat, um 20.00 Uhr in"Lui's Cafehaus", Ludwigstr. 75, 67059 Ludwigshafen Marburg/Lahn RA Peter Thiel Jeden 1. Mittwoch im Monat, um 19.30 Uhr in wechselnden Lokalitäten Mönchengladbach RA Markus Einhoff Jeden 3. Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr im "MASA", Marktstr. 4,41236 Mönchengladbach Mühlhausen RA Ronald Gruska-Theus Jeden 1. Mittwoch im Monat, ab 19.00 Uhr im "Brauhaus zum Löwen", Kornmarkt 3, 99974 Mühlhausen Münster RAin Anette Rüb Jeden 2. Mittwoch im Monat, ab 20.00 Uhr im "Einspruch", Hindenburgplatz 2-4,48143 Münster; (Anmeldung unter Tel.: 0251 144037, Fax: 0251/45689) Nienburgl Stolzenau RAin Katja Keul (Ansprechpartnerin) Jeden 1. Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr, abwechselnd in Nienburg im "Fassfüllorgan" bzw. in Stolzenau im "Kaktus" NürnbergFürth RA Roland Tilch Jeden 1. Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr in der "Trattoria dei Nord", Kleinreuther Weg 48, 90408 Nürnberg Offen burg RA Meinrad F. Hirt Am 20. 2./15. 5./18. 9./20. 11. 2002 (mittwochs) jeweils ab 19.30 Uhr im Restaurant "Augustaburg", Augustastr. 8, 77654 Offenburg (Tel/Fax: 0781 19664589) Osnabrück RAin Ulrike Szlapka Jeden 1. Mittwoch im Monat ab 19.00 Uhr im "NIL" (Ex Pink Piano), Ecke Lotter Str./Callmeyerplatz Paderborn RAin Monika Kriwet Jeden 1. Mittwoch im Monat im "Weinkrüger", Hathumarstr. 9, 33098 Paderborn datenbank 40 Passau RA Klaus Wirth Potsdam RAin Susan Förster 1. Termin: 27. 9. 2001 um 20.00 Uhr im "Fliegenden Holländer", Benkertstr. 5, danach jeden letzten Donnerstag im Monat Regensburg RA Niels Espenhain Jeden 1. Donnerstag im Monat, 19.30 Uhr im Restaurant "Rive Dreit", Drei-Mohren-Str. 1 Saarbrücken RAin Caroline Gebhardt Jeden 1. Montag im Monat, ab 19.30 Uhr, im "casino restaurant am staden", Bismarckstr. 47, 66121 Saarbrücken Siegen RAin Caroline Gebhardt Jeden 2. Freitag im Monat, in der "Klause", Haus der Siegerländer Wirtschaft Stendal RA Norbert Steinborn Jeden 2. Donnerstag im Monat, 19.00 Uhr im "Gerberhof", Im Hoock, 39576 Stendal Stuttgart RA Christian Brokate Am 1. Montag eines ungeraden Monats, um 19.30 Uhr im "Amadeus", Charlottenplatz 17, Stuttgart Mitte (Parkmöglichkeiten im Breuninger-Parkhaus) Tübingen RA Ulrich Emmert Jeden 3. Donnerstag im Monat, im "Urigen" (Keller der Gaststätte "Wurstküche") in Tübingen Ulm RAin Monika Herz Jeden 1. Dienstag im Monat, um 20.00 Uhr im "Gasthaus zur Teck", Hafengasse 21, 89073 Ulm Weiden RA Oliver Thul Jeden 1. Dienstag eines geraden Monats um 20.00 Uhr im Gasthof "Deutsche Eiche", Untere Vorstadt 7, 92660 Neustadt a.d. Waldnaab Würzburg • Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, 19.30 Uhr im Gasthof "Peschl-Terrasse", Roßtränke 4, Passau RA Konstantin Malakas Jeden 2. Donnerstag im Monat, 19.00 Uhr in der "Till Eulenspiegel Weinstube", Würzburg .. 1~.·J3i.~m!ti~"'13~E1I~ArnJ:t . . Thema Marketing Weitere geplante Themen Heft 1/2003: Kanzleikauf Redaktionsschluss tür die nächste Ausgabe: 5. November 2002 AdVoice Mitteilungsblatt des Forums Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V Herausgeber: Geschäftsführender Ausschuss des Forums Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V Kontakt: Deutscher Anwaltverein, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Frau Brünner, Tel.: 030 - 72 61 52 -1 32 Redaktionsleitung : Rechtsanwalt Holger Hembach, Erfurt (Chefredakteur) E-Mail: [email protected] Rechtsanwältin Tanja lrion, Hamburg Redaktionsansch rift: Redaktion AdVoice Deutscher Anwaltverlag Beate Eschbach (Lektorat) Bettina Roos (Anzeigen) Wachsbleiche 7, 53111 Bonn, Tel.: 0228-919110, Fax: 0228-9191123 E-mail: [email protected] Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1.1.2002. Bezugspreis: 59 € (inkl. MwSt.) zzgl. Versand kosten für 6 Ausgaben. Für Mitglieder des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im DAV ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. ISSN 1437-3084 Druck: Hans Soldan Druck GmbH, Essen Auflage: 10.000 Format der Beiträge: Beiträge können nur aufgenommen werden, wenn sie bereits als Artikel formuliert und als Papierausdruck und Diskette in Word for Windows-Format an die Redaktion eingesandt werden. Artikel und Beiträge sind Meinungsäußerungen der Autoren und geben nicht immer die Meinung der Redaktion bzw. des Deutschen Anwaltvereins und seiner Gremien wieder. Beilagenhinweis Mit dieser Ausgabe verteilen wir den Prospekt "In jedem Fall eine Klasse besser" aus dem Deutschen Anwaltverlag, Bonn. Einem Teil dieser Ausgabe liegt der Prospekt "Alles Gute von Ihrem Rechtsanwalt" aus dem ALLES GUTE VERSAND, Osnabrück, bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung. ~ o " i5 Als Anwalt können Sie die Gesundheitsvorsorge für sich und Ihre Familie jetzt noch effektiver und günstiger gestalten. Mit der Gruppenversicherung der DKV. Die Nr.l unter den privaten Krankenversicherungen bietet Ihrem Berufsstand ein Höchstmaß an Sicherheit und Leistungen zu günstigen Beiträgen. Sie möchten mehr darüber wissen? Faxen Sie diesen Coupon ausgefüllt an die DKV. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Oie Nr. 1 unter den Privaten FAX: 0221/578-2115 DKV AG, R2GU, 50594 Köln, Tel. 0221/578-4707, [email protected], www.dkv.de Ja. ich möchte mehr über die DKVGruppenversicherung für Anwälte erfahren. Dangestellt Name: Geburtsdatum . Straße: Tel. privat: .. PLZ, Ort: Tel. beruflich: .. D selbstständig Ich vertrau der DKV Ein Titel allein reicht nicht! Urteile wollen vollstreckt sein. DeutscherAnwaltVerein GoebellGottwald/Mock/Geilen Zwangsvollstreckung Erläuterungen und Muster Zwa'19Svollstreckung AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung Erläuterungen und Muster Hrsg. von RiLG Frank-Michael Goebel 1. Auflage 2002, ca. 530 Seiten, gebunden, CO-ROM mit Mustern liegt bei, ca. 69 € ISBN 3-8240-0221-3 Erscheint November 2002 Mit den "AnwaltFormularen Zwangsvollstreckung" wird die bekannte Reihe des Deutschen Anwaltverlages um einen neuen Titel erweitert - mit dem bewährten Konzept: Der Beschreibung der typischen Vollstreckungs-Situation folgt eine prägnante Darstellung der rechtlichen Grundlagen mit zahlreichen taktischen Tipps, Beispielen und Checklisten und allen erforderlichen Mustern am Ende jedes Kapitels. Wie gewohnt lassen sich die Muster von der beiliegenden CD-ROM bequem in Ihre Textverarbeitung übernehmen. Die als Kenner im Zwangsvollstreckungsrecht ausgewiesenen Autoren erläutern alle in Frage kommenden Vollstreckungsarten und geben wertvolle Hinweise für erfolgsfördernde Maßnahmen im Umfeld der eigentlichen Zwangsvollstreckung. Eingearbeitet sind natürlich: die ZPO-Reform, das Zustellungsreformgesetz, das Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen und viele andere aktuelle für die Zwangsvollstreckung relevante Gesetzesänderungen. Erfahren Sie das praxisrelevante Wissen zu den gemeinsamen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Titel, Klausel, Zustellung sowie zur Zwangsvollstreckung • des Gerichtsvollziehers wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen • wegen Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögenswerte inkl. ABC der Forderungspfändung • wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen • zur Vornahme vertretbarer oder unvertretbarer Handlungen • aus Duldungs- und Unterlassungstiteln • zur Herausgabe und Leistung von Sachen. Und welche Rechtsbehelfe gibt es im Zwangsvollstreckungsverfahren? Dies steht ausführlich im letzten Kapitel. Das Autorenteam: • RiLG Frank-Michael Goebel • VRiLG Uwe Gottwald • Dipl.-Rpfl. Peter Mock • RA Michael Geilen Bestellschein Anschrift Bitte kopieren und Ihrer Buchhandlung überreichen oder bestellen Sie direkt per Telefax 0228/91911-23 oder per Telefon 0228/91911-44 o Goebel, AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung, 1. Auflage, ca. 69 € 221 6602618 Name/Vorname Straße/Nt. PU/Ort Datum/Unterschrift DeutscherAnwaltVerlag L- Wachsbleiche 7· 53111 8000·T0228 91911·0·F0228 91911·23 ---'