unsere Anfrage - Grüne Fraktion Pinneberg

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unsere Anfrage - Grüne Fraktion Pinneberg
Joachim Dreher
Betreff:
Joachim Dreher <[email protected]>
Freitag, 14. Februar 2014 17:46
'PF-Buergermeisterin'; 'Steinberg, Urte'
'Klaus Stieghorst'; [email protected]; 'Andreas Meyer (E-Mail)'; 'Angela
Traboldt'; 'Werner Mende (E-Mail)'
AW: Maximale Anzahl der Wohneinheiten für den B-Plan 115
Wichtigkeit:
Hoch
Von:
Gesendet:
An:
Cc:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu diesem Thema haben meine Kollegen in Essen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben,
das Sie auf dieser Seite als Download finden:
http://gruenerkv-essen.de/ratsfraktion/fraktionsseitenlesen/nachricht/bebauungsplanverfahren-gruene-harfe-in-werden.html
Und hier noch ein aktuelles Bespiel aus der Praxis:
http://www.bergedorfer-zeitung.de/printarchiv/reinbek/article123009305/PulsschesNeubaugebiet-sprengt-alle-Dimensionen.html
Viele Grüße und allen ein erholsames Wochenende!
Joachim Dreher
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Joachim Dreher
Tel.: 04101 - 55 29 10
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Von: Joachim Dreher [mailto:[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 23:47
An: PF-Buergermeisterin; Steinberg, Urte
Cc: Klaus Stieghorst; [email protected]; [email protected]; Andreas Meyer
(E-Mail); 'Angela Traboldt'; 'Werner Mende (E-Mail)'
Betreff: Maximale Anzahl der Wohneinheiten für den B-Plan 115
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Frau Steinberg,
[Seite]
in der Ausschusssitzung Stadtentwicklung am 05.02.2014 hat Herr Stieghorst auf Nachfrage
sinngemäß ausgeführt, dass die Anzahl der Wohneinheiten gem. städtebaulichem Vertrag (§ 1
Allgemeine Grundsätze der Bebauungsplanung/Entwicklungsorganisation Abschnitt d) auf maximal
250 festgesetzt ist und diese Klausel ausreichend ist, die pol. Vorgaben gem. Rahmenplan
zur Entwicklung der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne zu erfüllen. Weitere Festlegungen sind
nicht erforderlich.
Die Vorlage 13/373/1 (als Mitteilung) sieht jedoch Änderungen für den B-Plan vor, die m.E.
die Festlegungen im städtebaulichen Vertrag aushebeln können. Denn rechtlich maßgebend
sind bei den erschlossenen Wohnbauflächen – die LEG als Entwicklungsträger verkauft die
erschlossenen Wohnbauflächen weiter – die Festlegungen im B-Plan 115.
Da ich kein Jurist und Baufachmann bin, bitte ich Sie mir zu bestätigen, dass die aktuellen
Festlegungen im B-Plan 115 (13/373 und 13/373/1) hinsichtlich
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Größe des Baugebietes
Zulässige Art der baulichen Nutzung
Größe der überbaubaren Flächen
zulässiges Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl,
zulässige Zahl der Vollgeschosse, zulässige Höhe der Gebäude)
ausreichend sind, die gewünschte Begrenzung auf 250 Wohneinheiten im Plangebiet
gem. politischem Beschluss zu gewährleisten.
Meine Nachfrage resultiert einerseits aus den unterschiedlichen Angaben der Vorlage 13/373,
13/373/1, GGR und den Presseinformationen im Pinneberger Tageblatt vom 31.01.2014
(LEG-Bericht). Durch die unterschiedlichen Zahlen bezogen auf die Mischung aus
Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Stadtvillen sind für mich keine eindeutigen
Rückschlüsse auf die zulässige Anzahl von Wohneinheiten mehr möglich.
Dadurch ergeben sich für mich zwei wichtige Punkte, die die
Gesamtwirtschaftlichkeitsrechnung beeinflussen. Wenn die derzeitigen Festsetzungen im BPlan 115 beispielhaft über 300 Wohneinheiten zu lassen, ist
1. der vereinbarte Barpreis von 1,4 Mio. € mit der LEG zu gering (LEG könnte einen
Millionenmehrerlös beim Weiterverkauf erzielen) und
2. das GGR Gutachten vom 13.12.2013 geht von falschen Angaben aus; der fiskalische
Überschuss (141.000€ bzw. 172.000 €  (14_003 Fiskalische Analyse für die Planungen
auf dem Gelände der ehemaligen Eggerstedt Kaserne) ist neu zu berechnen.
Ich bitte um eindeutige Bestätigung, dass die Festsetzungen im B-Plan 115 eine Erhöhung
der Wohneinheiten abweichend vom städtebaulichen Vertrag ausschließen.
Bitte die Antwort bis 18.02.2014 eob!
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Dreher
Ratsherr
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