Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l
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Ständerat Conseil des Etats Consiglio degli Stati Cussegl dals stadis Frühjahrssession 2 . Ta g u n g der 50. Amtsdauer Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Session de printemps 2e session d e l a 5 0 e l é g i s l a t u re Sessione primaverile 2a sessione della 50a legislatura Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale Bollettino ufficiale d e l l’ A s s e m b l e a f e d e r a l e 2016 Frühjahrssession Session de printemps Sessione primaverile 1 2016 242 I Überblick Sommaire Inhaltsverzeichnis I Geschäftsnummern VII Rednerliste XI Verhandlungen des Ständerates 1–241 Impressum 242 Abstimmungsprotokolle Anhang 1 Abkürzungen Anhang 2 CD-ROM 3. Umschlagseite Table des matières I Numéros d’objet VII Liste des orateurs XI Délibérations du Conseil des Etats 1–241 Impressum 242 Procès-verbaux de vote Annexe 1 Abréviations Annexe 2 CD-ROM 3 e de couverture Frühjahrssession 2016 III Ständerat Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Table des matières Vorlagen des Parlamentes (1) Projets du Parlement (1) 16.004 GPK-NR/SR und GPDel. Jahresbericht 2015: 59 16.004 CdG-CN/CE et DélCdG. Rapport annuel 2015: 59 Vorlagen des Bundesrates (32) Projets du Conseil fédéral (32) 16.009 Aussenpolitik 2015. Bericht des Bundesrates: 220 16.008 Aussenwirtschaftspolitik. Bericht 2015: 228 15.076 Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien. Einführung: 163 13.025 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung: 119, 208, 237 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 123, 215, 238 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 38 15.056 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Italien: 21, 240 14.015 Elektronische Signatur. Bundesgesetz. Totalrevision: 1, 238 15.058 Elementarschadenversicherung durch private Versicherungsunternehmen. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein: 23, 240 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 129, 237 15.061 Ermächtigungsgesetz zum AETR. Änderung: 133, 241 15.038 Europäisches Auslieferungsübereinkommen. Genehmigung des Dritten und des Vierten Zusatzprotokolls: 4, 240 15.036 Fipoi. Finanzhilfen zum Wiederaufbau der IFRC in Genf: 217 16.017 Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen. Bericht des Bundesrates zum Postulat Keller-Sutter 13.4022: 226 12.080 Heilmittelgesetz. Änderung: 29, 209, 236 15.065 Kantonsverfassungen (LU, SZ, GL, SO, BS, AI). Gewährleistung: 5 15.030 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Protokoll Nr. 15. Genehmigung: 2, 240 14.074 Krebsregistrierungsgesetz: 35, 239 15.078 KVG. Bestimmungen mit internationalem Bezug: 211 14.067 Landesversorgungsgesetz. Totalrevision: 159 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 63 15.028 Mineralölsteuergesetz. Teilrevision: 19, 239 15.079 Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung: 196 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 171 14.099 Ordnungsbussengesetz: 120, 239 15.052 Revisionsaufsichtsgesetz. Änderung: 121 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 94 15.060 Verrechnungssteuergesetz. Änderung: 24, 241 14.069 Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen: 91, 238 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 110 15.081 Accord sur la fiscalité de l'épargne entre la Suisse et l'UE. Modification: 160 15.058 Assurance contre les dommages dus à des événements naturels exploitée par des entreprises d'assurance privées. Accord avec la Principauté de Liechtenstein: 23, 240 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 110 15.065 Constitutions cantonales (LU, SZ, GL, SO, BS, AI). Garantie: 5 15.030 Convention de sauvegarde des droits de l'homme et des libertés fondamentales. Protocole no 15. Approbation: 2, 240 15.038 Convention européenne d'extradition. Approbation des troisième et quatrième protocoles additionnels: 4, 240 14.069 Développement de l'armée. Modification des bases légales: 91, 238 15.056 Double imposition. Convention avec l'Italie: 21, 240 15.076 Echange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Australie. Introduction: 163 15.036 FIPOI. Aides financières à la reconstruction du FISCR à Genève: 217 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 171 15.078 LAMal. Dispositions à caractère international: 211 15.061 Loi autorisant l'approbation d'amendements à l'AETR. Modification: 133, 241 15.060 Loi fédérale sur l'impôt anticipé. Modification: 24, 241 13.025 Loi sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication. Modification: 119, 208, 237 15.052 Loi sur la surveillance de la révision. Modification: 121 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 63 14.067 Loi sur l'approvisionnement du pays. Révision totale: 159 14.074 Loi sur l'enregistrement des maladies oncologiques: 35, 239 14.099 Loi sur les amendes d'ordre: 120, 239 15.029 Loi sur les douanes. Révision partielle: 21, 239 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 123, 215, 238 12.080 Loi sur les produits thérapeutiques. Révision: 29, 209, 236 15.077 Loi sur les professions de la santé: 38 15.028 Loi sur l'imposition des huiles minérales. Révision partielle: 19, 239 15.079 Moratoire sur l'exportation d'éléments combustibles usés pour le retraitement. Prolongation: 196 16.008 Politique économique extérieure. Rapport 2015: 228 16.009 Politique extérieure 2015. Rapport du Conseil fédéral: 220 15.017 Programme d'armement 2015: 94 14.015 Signature électronique. Loi fédérale. Révision totale: 1, 238 Table des matières Conseil des Etats IV Session de printemps 2016 15.081 Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Änderung: 160 15.029 Zollgesetz. Teilrevision: 21, 239 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 129, 237 16.017 Un accord de libre-échange avec l'UE à la place des accords bilatéraux. Rapport du Conseil fédéral concernant le postulat Keller-Sutter 13.4022: 226 Standesinitiativen (8) Initiatives cantonales (8) 10.329 Standesinitiative Basel-Landschaft. Definitiver Einsatz der elektronischen Fussfessel: 15 10.327 Standesinitiative Basel-Stadt. Elektronische Fussfesseln: 15 12.317 Standesinitiative Bern. Prostitution ist nicht sittenwidrig: 215 13.306 Standesinitiative Jura. Verbesserung der kostendeckenden Einspeisevergütung: 216 15.314 Standesinitiative Luzern. Flüchtlings- und Asylwesen: 16 15.300 Standesinitiative Thurgau. Änderung des Jagdgesetzes zur Entschädigung für Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten: 148 15.302 Standesinitiative Wallis. Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen: 82 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 138 10.329 Initiative cantonale Bâle-Campagne. Introduction définitive du bracelet électronique: 15 10.327 Initiative cantonale Bâle-Ville. Bracelet électronique: 15 12.317 Initiative cantonale Berne. Légalisation du contrat de fourniture de prestations d'ordre sexuel: 215 13.306 Initiative cantonale Jura. Amélioration de la rétribution à prix coûtant du courant injecté: 216 15.314 Initiative cantonale Lucerne. Asile et statut de réfugié: 16 15.300 Initiative cantonale Thurgovie. Modification de la loi sur la chasse. Versement d'indemnités pour les dégâts causés aux infrastructures par les castors: 148 15.302 Initiative cantonale Valais. Adapter le droit fédéral aux nouvelles offres en matière d'hébergement: 82 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 138 Parlamentarische Initiativen (4) Initiatives parlementaires (4) 15.438 Parlamentarische Initiative Berberat Didier. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: 166 13.440 Parlamentarische Initiative Müri Felix. Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz: 196 14.451 Parlamentarische Initiative Müri Felix. Fonds für eine Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung: 84 13.475 Parlamentarische Initiative Pieren Nadja. Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken wird von der Hausdienstarbeit ausgeschlossen: 213 15.438 Initiative parlementaire Berberat Didier. Pour une réglementation destinée à instaurer de la transparence en matière de lobbyisme au Parlement fédéral: 166 13.440 Initiative parlementaire Müri Felix. Arrêté fédéral sur le réseau des routes nationales: 196 14.451 Initiative parlementaire Müri Felix. Formation professionnelle initiale. Fonds en faveur d'une offensive de qualification: 84 13.475 Initiative parlementaire Pieren Nadja. Exclure le baby-sitting des activités domestiques soumises à cotisation jusqu'à concurrence d'un salaire annuel de 3000 francs: 213 Motionen (33) Motions (33) 13.3324 Motion Aebi Andreas. Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung: 133 15.3239 Motion Aebi Andreas. Keine Diskriminierung von verheirateten Landwirtinnen und -wirten: 152 15.4268 Motion Berberat Didier. Aufschub des Stabilisierungsprogramms um ein Jahr: 165 15.4158 Motion Berberat Didier. Verkürzung der Karenzzeit bei Kurzarbeit: 153 15.4157 Motion Bischofberger Ivo. Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen: 58 12.3891 Motion Bourgeois Jacques. Energiepolitik 2050. Indikatoren für die Feststellung des Fortschritts: 198 15.3557 Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter: 10 13.3324 Motion Aebi Andreas. Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente: 133 15.3239 Motion Aebi Andreas. Pas de discrimination pour les agriculteurs et agricultrices mariés: 152 15.4158 Motion Berberat Didier. Diminution des délais d'attente imputables à la réduction horaire de travail en cas de recours: 153 15.4268 Motion Berberat Didier. Programme de stabilisation à repousser d'une année: 165 15.4157 Motion Bischofberger Ivo. Assurance obligatoire des soins. Adapter le montant des franchises à l'évolution des coûts: 58 12.3891 Motion Bourgeois Jacques. Fixation d'indicateurs pour l'accompagnement de la politique énergétique 2050: 198 15.3557 Motion Caroni Andrea. Référendum obligatoire pour les traités internationaux ayant un caractère constitutionnel: 10 Frühjahrssession 2016 15.3528 Motion Cassis Ignazio. Frankenstärke. Vereinfachung der Zulassungsverfahren bei Indikationserweiterungen und raschere Verfahren bei Änderungen von Arzneimitteln: 55 15.3323 Motion Egloff Hans. Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis: 9 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern: 75 15.4153 Motion Ettlin Erich. Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen: 75 15.3543 Motion FDP-Liberale Fraktion. Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen: 199 15.3820 Motion FDP-Liberale Fraktion. Massnahmen gegen das Generalkonsulat von Eritrea in Genf: 219 13.3742 Motion Fiala Doris. Stalking-Thema nicht auf die lange Bank schieben: 9 14.3152 Motion Fournier Jean-René. National bedeutsame Strasseninfrastruktur. Gesamtschau der Erweiterung und Finanzierung: 195 15.4265 Motion Germann Hannes. Plus-Energie-Bauten statt 80-prozentige Energieverluste: 201 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 49 13.3238 Motion Hutter Markus. Mehrwertsteuerfreier Grundstückkauf: 74 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 138 16.3009 Motion KVF-SR. E-Vignette: 196 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 203 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 87 15.4264 Motion Lombardi Filippo. Keine Kürzungen bei Swissinfo im Stabilisierungsprogramm 2017–2019: 135 15.4092 Motion Lombardi Filippo. Lärmschutzmassnahmen bei Strassen nach 2018: 199 15.4266 Motion Maury Pasquier Liliane. Leer eingelegte Wahlzettel sind gültige Stimmen: 214 15.4154 Motion Minder Thomas. Asylgesuche aus Risikostaaten. Systematische Überprüfung durch den NDB: 7 15.3672 Motion Noser Ruedi. Bürokratieabbau. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben: 27 15.3469 Motion Rösti Albert. Reduktion des Bürokratieaufwands bei der Lehrlingsausbildung: 151 15.4103 Motion Savary Géraldine. Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur: 58 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 49 13.3265 Motion Stahl Jürg. Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte: 56 12.3340 Motion UREK-NR. Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen: 197 15.4087 Motion UREK-SR. Anpassung der raumplanungsrechtlichen Anforderungen für Hotelbauten ausserhalb der Bauzonen: 134 V Ständerat Inhaltsverzeichnis 15.3528 Motion Cassis Ignazio. Franc fort. Simplifier et accélérer les procédures d'homologation applicables en cas de modification d'un médicament ou d'extension de ses indications: 55 15.4087 Motion CEATE-CE. Modification des exigences légales en matière d'aménagement du territoire pour les bâtiments hôteliers situés en dehors des zones à bâtir: 134 12.3340 Motion CEATE-CN. Conditions-cadres pour le remplacement de chauffages électriques: 197 16.3009 Motion CTT-CE. Vignette électronique: 196 15.3323 Motion Egloff Hans. Données du registre foncier. Droit de consulter les enregistrements des requêtes effectuées sur le portail Terravis: 9 15.4153 Motion Ettlin Erich. Clients injustement pénalisés par le régime douanier: 75 15.4259 Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise: 75 13.3742 Motion Fiala Doris. Agir rapidement contre le harcèlement obsessionnel: 9 14.3152 Motion Fournier Jean-René. Pour une vision cohérente du développement et du financement des infrastructures routières d'importance nationale: 195 15.4265 Motion Germann Hannes. Des bâtiments à énergie positive plutôt que 80 pour cent de déperdition d'énergie: 201 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 49 15.3820 Motion groupe libéral-radical. Enquêter sur les pratiques du consulat général d'Erythrée à Genève: 219 15.3543 Motion groupe libéral-radical. Pour une réduction de la charge administrative dans les lois sur le CO2 et sur l'énergie. Intégrer l'exécution des conventions d'objectifs dans un cadre cohérent: 199 13.3238 Motion Hutter Markus. TVA. Exclusion de l'achat d'immeubles du champ de l'impôt: 74 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 138 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 203 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 87 15.4264 Motion Lombardi Filippo. Programme de stabilisation 2017–2019. Renoncer aux coupes qui grèveraient le budget de Swissinfo: 135 15.4092 Motion Lombardi Filippo. Routes. Mesures de protection contre le bruit à partir de 2018: 199 15.4266 Motion Maury Pasquier Liliane. Le vote blanc est un vote valable: 214 15.4154 Motion Minder Thomas. Demandeurs d'asile provenant de pays à risques. Contrôle systématique par le SRC: 7 15.3672 Motion Noser Ruedi. Réduire la bureaucratie. Accélérer la numérisation de l'administration publique: 27 15.3469 Motion Rösti Albert. Formation des apprentis. Réduction des charges administratives: 151 15.4103 Motion Savary Géraldine. Films en format numérique de la Cinémathèque suisse. Financement des infrastructures: 58 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 49 13.3265 Motion Stahl Jürg. Contre-proposition à la limitation de l'admission de médecins: 56 Table des matières Conseil des Etats VI Session de printemps 2016 Postulate (5) Postulats (5) 15.4267 Postulat Berberat Didier. Massnahmen ergreifen, um die Verschwendung von natürlichen Ressourcen und von Energie sowie die Freisetzung von giftigen Substanzen zu reduzieren: 201 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. Weshalb ist die Schweiz eine Hochpreisinsel? Und was kann dagegen unternommen werden?: 153 15.4135 Postulat Hêche Claude. Schweizer Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm für Migrantinnen und Migranten. Unterstützung verstärken und den Kreis der Begünstigten erweitern: 5 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Die Expansion der bundesnahen Swisscom in neue Geschäftsfelder prüfen: 135 16.3000 Postulat SGK-SR (13.3265). Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten: 56 15.4267 Postulat Berberat Didier. Agir pour réduire le gaspillage des ressources naturelles et énergétiques et les rejets toxiques dans l'environnement: 201 16.3000 Postulat CSSS-CE (13.3265). Possibilités de remplacer le système actuel de gestion en matière d'admission de médecins: 56 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. La Suisse, un îlot de cherté, pour quelles raisons? Et comment y remédier?: 153 15.4135 Postulat Hêche Claude. Programme suisse d'aide au retour et à la réintégration des migrants. Intensifier et élargir le cercle des bénéficiaires: 5 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Expansion de l'entreprise Swisscom, qui est liée à la Confédération, dans de nouveaux secteurs d'activité: 135 Interpellationen (7) Interpellations (7) 15.4099 Interpellation Berberat Didier. Freiwillige Tätigkeit und Arbeitslosigkeit: 158 15.4262 Interpellation Bischof Pirmin. Fehlende Ingenieure. Importieren oder ausbilden?: 155 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Gegen eine wirtschaftlich schädliche Schliessung von wichtigen Zollstellen wie Bargen/SH: 79 15.4134 Interpellation Keller-Sutter Karin. Exportkontrolle. Praxis der Bewilligung bei Dual-Use-Gütern: 157 15.4155 Interpellation Minder Thomas. Grenzwächter für Frontex statt für Basel, Bargen, Buchs, Balerna und Bernex?: 78 15.4107 Interpellation Noser Ruedi. Fall Osamah M. Einreise von IS-Kämpfern ohne Sicherheitsüberprüfung des NDB?: 122 15.4261 Interpellation Stöckli Hans. Folgen der Ablehnung oder Annahme der Volksinitiative «zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungs-Initiative)»: 8 15.4099 Interpellation Berberat Didier. Bénévolat et statut de chômeurs: 158 15.4262 Interpellation Bischof Pirmin. Pénurie d'ingénieurs. Faut-il importer cette main-d'oeuvre ou former des spécialistes?: 155 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Non à la fermeture de bureaux de douane d'importance majeure comme celui de Bargen/SH: 79 15.4134 Interpellation Keller-Sutter Karin. Exportations de biens à double usage. Pratique en matière de contrôle: 157 15.4155 Interpellation Minder Thomas. Des gardes-frontière pour Frontex plutôt que pour Bâle, Bargen, Buchs, Balerna et Bernex?: 78 15.4107 Interpellation Noser Ruedi. Dossier Osamah M. Entrée en Suisse de combattants de l'EI sans contrôle de sécurité du SRC?: 122 15.4261 Interpellation Stöckli Hans. Conséquences du rejet ou de l'acceptation de l'initiative populaire «pour le renvoi effectif des étrangers criminels (initiative de mise en oeuvre)»: 8 Petitionen (7) Pétitions (7) 14.2023 Petition Acat-Schweiz. Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta: 233 15.2032 Petition Bünter René, Lachen. Für einen fairen Finanzausgleich: 235 14.2034 Petition Jugendsession 2014. Ergänzung des Artikels 261bis StGB über die Rassendiskriminierung: 234 15.2028 Petition Jugendsession 2015. Politische Rechte ab dem 16. Altersjahr: 234 14.2026 Petition Müller Edgar, Lausanne. Systematische Bestimmung des DNA-Profils bei der Geburt: 234 15.2008 Petition Schiesser Jacques, Weesen. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Überprüfung der Verfahren und der Kompetenzen: 234 14.2017 Petition Stribel Werner, Deutschland. Gleichbehandlung im Alter: 233 14.2023 Pétition ACAT-Suisse. Signature et ratification de la Charte sociale européenne: 233 15.2032 Pétition Bünter René, Lachen. Pour une péréquation financière équitable: 235 14.2026 Pétition Müller Edgar, Lausanne. Etablir à la naissance le profil ADN de chaque individu: 234 15.2008 Pétition Schiesser Jacques, Weesen. Autorités de protection de l'enfant et de l'adulte. Réexamen des procédures et des compétences: 234 14.2034 Pétition Session des jeunes 2014. Complément d'article 261bis CP à propos de la discrimination raciale: 234 15.2028 Pétition Session des jeunes 2015. Droits politiques à partir de 16 ans: 234 14.2017 Pétition Stribel Werner, Allemagne. Non à la discrimination par l'âge: 233 Frühjahrssession 2016 VII Ständerat Geschäftsnummern Geschäftsnummern Numéros d'objet 10.327 Standesinitiative Basel-Stadt. Elektronische Fussfesseln: 15 10.329 Standesinitiative Basel-Landschaft. Definitiver Einsatz der elektronischen Fussfessel: 15 12.080 Heilmittelgesetz. Änderung: 29, 209, 236 12.317 Standesinitiative Bern. Prostitution ist nicht sittenwidrig: 215 12.3340 Motion UREK-NR. Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen: 197 12.3891 Motion Bourgeois Jacques. Energiepolitik 2050. Indikatoren für die Feststellung des Fortschritts: 198 13.025 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung: 119, 208, 237 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 129, 237 13.306 Standesinitiative Jura. Verbesserung der kostendeckenden Einspeisevergütung: 216 13.3238 Motion Hutter Markus. Mehrwertsteuerfreier Grundstückkauf: 74 13.3265 Motion Stahl Jürg. Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte: 56 13.3324 Motion Aebi Andreas. Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung: 133 13.3742 Motion Fiala Doris. Stalking-Thema nicht auf die lange Bank schieben: 9 13.440 Parlamentarische Initiative Müri Felix. Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz: 196 13.475 Parlamentarische Initiative Pieren Nadja. Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken wird von der Hausdienstarbeit ausgeschlossen: 213 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 203 14.015 Elektronische Signatur. Bundesgesetz. Totalrevision: 1, 238 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 123, 215, 238 14.067 Landesversorgungsgesetz. Totalrevision: 159 14.069 Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen: 91, 238 14.074 Krebsregistrierungsgesetz: 35, 239 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 110 14.099 Ordnungsbussengesetz: 120, 239 14.2017 Petition Stribel Werner, Deutschland. Gleichbehandlung im Alter: 233 14.2023 Petition Acat-Schweiz. Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta: 233 14.2026 Petition Müller Edgar, Lausanne. Systematische Bestimmung des DNA-Profils bei der Geburt: 234 14.2034 Petition Jugendsession 2014. Ergänzung des Artikels 261bis StGB über die Rassendiskriminierung: 234 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 138 14.3152 Motion Fournier Jean-René. National bedeutsame Strasseninfrastruktur. Gesamtschau der Erweiterung und Finanzierung: 195 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 138 14.451 Parlamentarische Initiative Müri Felix. Fonds für eine Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung: 84 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 94 10.327 Initiative cantonale Bâle-Ville. Bracelet électronique: 15 10.329 Initiative cantonale Bâle-Campagne. Introduction définitive du bracelet électronique: 15 12.080 Loi sur les produits thérapeutiques. Révision: 29, 209, 236 12.317 Initiative cantonale Berne. Légalisation du contrat de fourniture de prestations d'ordre sexuel: 215 12.3340 Motion CEATE-CN. Conditions-cadres pour le remplacement de chauffages électriques: 197 12.3891 Motion Bourgeois Jacques. Fixation d'indicateurs pour l'accompagnement de la politique énergétique 2050: 198 13.025 Loi sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication. Modification: 119, 208, 237 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 129, 237 13.306 Initiative cantonale Jura. Amélioration de la rétribution à prix coûtant du courant injecté: 216 13.3238 Motion Hutter Markus. TVA. Exclusion de l'achat d'immeubles du champ de l'impôt: 74 13.3265 Motion Stahl Jürg. Contre-proposition à la limitation de l'admission de médecins: 56 13.3324 Motion Aebi Andreas. Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente: 133 13.3742 Motion Fiala Doris. Agir rapidement contre le harcèlement obsessionnel: 9 13.440 Initiative parlementaire Müri Felix. Arrêté fédéral sur le réseau des routes nationales: 196 13.475 Initiative parlementaire Pieren Nadja. Exclure le baby-sitting des activités domestiques soumises à cotisation jusqu'à concurrence d'un salaire annuel de 3000 francs: 213 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 203 14.015 Signature électronique. Loi fédérale. Révision totale: 1, 238 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 123, 215, 238 14.067 Loi sur l'approvisionnement du pays. Révision totale: 159 14.069 Développement de l'armée. Modification des bases légales: 91, 238 14.074 Loi sur l'enregistrement des maladies oncologiques: 35, 239 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 110 14.099 Loi sur les amendes d'ordre: 120, 239 14.2017 Pétition Stribel Werner, Allemagne. Non à la discrimination par l'âge: 233 14.2023 Pétition ACAT-Suisse. Signature et ratification de la Charte sociale européenne: 233 14.2026 Pétition Müller Edgar, Lausanne. Etablir à la naissance le profil ADN de chaque individu: 234 14.2034 Pétition Session des jeunes 2014. Complément d'article 261bis CP à propos de la discrimination raciale: 234 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 138 14.3152 Motion Fournier Jean-René. Pour une vision cohérente du développement et du financement des infrastructures routières d'importance nationale: 195 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 138 Numéros d'objet Conseil des Etats 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 171 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 63 15.028 Mineralölsteuergesetz. Teilrevision: 19, 239 15.029 Zollgesetz. Teilrevision: 21, 239 15.030 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Protokoll Nr. 15. Genehmigung: 2, 240 15.036 Fipoi. Finanzhilfen zum Wiederaufbau der IFRC in Genf: 217 15.038 Europäisches Auslieferungsübereinkommen. Genehmigung des Dritten und des Vierten Zusatzprotokolls: 4, 240 15.052 Revisionsaufsichtsgesetz. Änderung: 121 15.056 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Italien: 21, 240 15.058 Elementarschadenversicherung durch private Versicherungsunternehmen. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein: 23, 240 15.060 Verrechnungssteuergesetz. Änderung: 24, 241 15.061 Ermächtigungsgesetz zum AETR. Änderung: 133, 241 15.065 Kantonsverfassungen (LU, SZ, GL, SO, BS, AI). Gewährleistung: 5 15.076 Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien. Einführung: 163 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 38 15.078 KVG. Bestimmungen mit internationalem Bezug: 211 15.079 Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung: 196 15.081 Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Änderung: 160 15.2008 Petition Schiesser Jacques, Weesen. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Überprüfung der Verfahren und der Kompetenzen: 234 15.2028 Petition Jugendsession 2015. Politische Rechte ab dem 16. Altersjahr: 234 15.2032 Petition Bünter René, Lachen. Für einen fairen Finanzausgleich: 235 15.300 Standesinitiative Thurgau. Änderung des Jagdgesetzes zur Entschädigung für Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten: 148 15.302 Standesinitiative Wallis. Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen: 82 15.314 Standesinitiative Luzern. Flüchtlings- und Asylwesen: 16 15.3239 Motion Aebi Andreas. Keine Diskriminierung von verheirateten Landwirtinnen und -wirten: 152 15.3323 Motion Egloff Hans. Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis: 9 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 49 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 49 15.3469 Motion Rösti Albert. Reduktion des Bürokratieaufwands bei der Lehrlingsausbildung: 151 15.3528 Motion Cassis Ignazio. Frankenstärke. Vereinfachung der Zulassungsverfahren bei Indikationserweiterungen und raschere Verfahren bei Änderungen von Arzneimitteln: 55 15.3543 Motion FDP-Liberale Fraktion. Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen: 199 15.3557 Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter: 10 VIII Session de printemps 2016 14.451 Initiative parlementaire Müri Felix. Formation professionnelle initiale. Fonds en faveur d'une offensive de qualification: 84 15.017 Programme d'armement 2015: 94 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 171 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 63 15.028 Loi sur l'imposition des huiles minérales. Révision partielle: 19, 239 15.029 Loi sur les douanes. Révision partielle: 21, 239 15.030 Convention de sauvegarde des droits de l'homme et des libertés fondamentales. Protocole no 15. Approbation: 2, 240 15.036 FIPOI. Aides financières à la reconstruction du FISCR à Genève: 217 15.038 Convention européenne d'extradition. Approbation des troisième et quatrième protocoles additionnels: 4, 240 15.052 Loi sur la surveillance de la révision. Modification: 121 15.056 Double imposition. Convention avec l'Italie: 21, 240 15.058 Assurance contre les dommages dus à des événements naturels exploitée par des entreprises d'assurance privées. Accord avec la Principauté de Liechtenstein: 23, 240 15.060 Loi fédérale sur l'impôt anticipé. Modification: 24, 241 15.061 Loi autorisant l'approbation d'amendements à l'AETR. Modification: 133, 241 15.065 Constitutions cantonales (LU, SZ, GL, SO, BS, AI). Garantie: 5 15.076 Echange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Australie. Introduction: 163 15.077 Loi sur les professions de la santé: 38 15.078 LAMal. Dispositions à caractère international: 211 15.079 Moratoire sur l'exportation d'éléments combustibles usés pour le retraitement. Prolongation: 196 15.081 Accord sur la fiscalité de l'épargne entre la Suisse et l'UE. Modification: 160 15.2008 Pétition Schiesser Jacques, Weesen. Autorités de protection de l'enfant et de l'adulte. Réexamen des procédures et des compétences: 234 15.2028 Pétition Session des jeunes 2015. Droits politiques à partir de 16 ans: 234 15.2032 Pétition Bünter René, Lachen. Pour une péréquation financière équitable: 235 15.300 Initiative cantonale Thurgovie. Modification de la loi sur la chasse. Versement d'indemnités pour les dégâts causés aux infrastructures par les castors: 148 15.302 Initiative cantonale Valais. Adapter le droit fédéral aux nouvelles offres en matière d'hébergement: 82 15.314 Initiative cantonale Lucerne. Asile et statut de réfugié: 16 15.3239 Motion Aebi Andreas. Pas de discrimination pour les agriculteurs et agricultrices mariés: 152 15.3323 Motion Egloff Hans. Données du registre foncier. Droit de consulter les enregistrements des requêtes effectuées sur le portail Terravis: 9 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 49 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 49 15.3469 Motion Rösti Albert. Formation des apprentis. Réduction des charges administratives: 151 Frühjahrssession 2016 15.3672 Motion Noser Ruedi. Bürokratieabbau. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben: 27 15.3820 Motion FDP-Liberale Fraktion. Massnahmen gegen das Generalkonsulat von Eritrea in Genf: 219 15.438 Parlamentarische Initiative Berberat Didier. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: 166 15.4087 Motion UREK-SR. Anpassung der raumplanungsrechtlichen Anforderungen für Hotelbauten ausserhalb der Bauzonen: 134 15.4092 Motion Lombardi Filippo. Lärmschutzmassnahmen bei Strassen nach 2018: 199 15.4099 Interpellation Berberat Didier. Freiwillige Tätigkeit und Arbeitslosigkeit: 158 15.4103 Motion Savary Géraldine. Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur: 58 15.4107 Interpellation Noser Ruedi. Fall Osamah M. Einreise von IS-Kämpfern ohne Sicherheitsüberprüfung des NDB?: 122 15.4134 Interpellation Keller-Sutter Karin. Exportkontrolle. Praxis der Bewilligung bei Dual-Use-Gütern: 157 15.4135 Postulat Hêche Claude. Schweizer Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm für Migrantinnen und Migranten. Unterstützung verstärken und den Kreis der Begünstigten erweitern: 5 15.4153 Motion Ettlin Erich. Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen: 75 15.4154 Motion Minder Thomas. Asylgesuche aus Risikostaaten. Systematische Überprüfung durch den NDB: 7 15.4155 Interpellation Minder Thomas. Grenzwächter für Frontex statt für Basel, Bargen, Buchs, Balerna und Bernex?: 78 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Die Expansion der bundesnahen Swisscom in neue Geschäftsfelder prüfen: 135 15.4157 Motion Bischofberger Ivo. Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen: 58 15.4158 Motion Berberat Didier. Verkürzung der Karenzzeit bei Kurzarbeit: 153 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. Weshalb ist die Schweiz eine Hochpreisinsel? Und was kann dagegen unternommen werden?: 153 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern: 75 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 87 15.4261 Interpellation Stöckli Hans. Folgen der Ablehnung oder Annahme der Volksinitiative «zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungs-Initiative)»: 8 15.4262 Interpellation Bischof Pirmin. Fehlende Ingenieure. Importieren oder ausbilden?: 155 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Gegen eine wirtschaftlich schädliche Schliessung von wichtigen Zollstellen wie Bargen/SH: 79 15.4264 Motion Lombardi Filippo. Keine Kürzungen bei Swissinfo im Stabilisierungsprogramm 2017–2019: 135 15.4265 Motion Germann Hannes. Plus-Energie-Bauten statt 80-prozentige Energieverluste: 201 15.4266 Motion Maury Pasquier Liliane. Leer eingelegte Wahlzettel sind gültige Stimmen: 214 IX Ständerat Geschäftsnummern 15.3528 Motion Cassis Ignazio. Franc fort. Simplifier et accélérer les procédures d'homologation applicables en cas de modification d'un médicament ou d'extension de ses indications: 55 15.3543 Motion groupe libéral-radical. Pour une réduction de la charge administrative dans les lois sur le CO2 et sur l'énergie. Intégrer l'exécution des conventions d'objectifs dans un cadre cohérent: 199 15.3557 Motion Caroni Andrea. Référendum obligatoire pour les traités internationaux ayant un caractère constitutionnel: 10 15.3672 Motion Noser Ruedi. Réduire la bureaucratie. Accélérer la numérisation de l'administration publique: 27 15.3820 Motion groupe libéral-radical. Enquêter sur les pratiques du consulat général d'Erythrée à Genève: 219 15.438 Initiative parlementaire Berberat Didier. Pour une réglementation destinée à instaurer de la transparence en matière de lobbyisme au Parlement fédéral: 166 15.4087 Motion CEATE-CE. Modification des exigences légales en matière d'aménagement du territoire pour les bâtiments hôteliers situés en dehors des zones à bâtir: 134 15.4092 Motion Lombardi Filippo. Routes. Mesures de protection contre le bruit à partir de 2018: 199 15.4099 Interpellation Berberat Didier. Bénévolat et statut de chômeurs: 158 15.4103 Motion Savary Géraldine. Films en format numérique de la Cinémathèque suisse. Financement des infrastructures: 58 15.4107 Interpellation Noser Ruedi. Dossier Osamah M. Entrée en Suisse de combattants de l'EI sans contrôle de sécurité du SRC?: 122 15.4134 Interpellation Keller-Sutter Karin. Exportations de biens à double usage. Pratique en matière de contrôle: 157 15.4135 Postulat Hêche Claude. Programme suisse d'aide au retour et à la réintégration des migrants. Intensifier et élargir le cercle des bénéficiaires: 5 15.4153 Motion Ettlin Erich. Clients injustement pénalisés par le régime douanier: 75 15.4154 Motion Minder Thomas. Demandeurs d'asile provenant de pays à risques. Contrôle systématique par le SRC: 7 15.4155 Interpellation Minder Thomas. Des gardes-frontière pour Frontex plutôt que pour Bâle, Bargen, Buchs, Balerna et Bernex?: 78 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Expansion de l'entreprise Swisscom, qui est liée à la Confédération, dans de nouveaux secteurs d'activité: 135 15.4157 Motion Bischofberger Ivo. Assurance obligatoire des soins. Adapter le montant des franchises à l'évolution des coûts: 58 15.4158 Motion Berberat Didier. Diminution des délais d'attente imputables à la réduction horaire de travail en cas de recours: 153 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. La Suisse, un îlot de cherté, pour quelles raisons? Et comment y remédier?: 153 15.4259 Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise: 75 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 87 15.4261 Interpellation Stöckli Hans. Conséquences du rejet ou de l'acceptation de l'initiative populaire «pour le renvoi effectif des étrangers criminels (initiative de mise en oeuvre)»: 8 Numéros d'objet Conseil des Etats 15.4267 Postulat Berberat Didier. Massnahmen ergreifen, um die Verschwendung von natürlichen Ressourcen und von Energie sowie die Freisetzung von giftigen Substanzen zu reduzieren: 201 15.4268 Motion Berberat Didier. Aufschub des Stabilisierungsprogramms um ein Jahr: 165 16.004 GPK-NR/SR und GPDel. Jahresbericht 2015: 59 16.008 Aussenwirtschaftspolitik. Bericht 2015: 228 16.009 Aussenpolitik 2015. Bericht des Bundesrates: 220 16.017 Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen. Bericht des Bundesrates zum Postulat Keller-Sutter 13.4022: 226 16.3000 Postulat SGK-SR (13.3265). Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten: 56 16.3009 Motion KVF-SR. E-Vignette: 196 X Session de printemps 2016 15.4262 Interpellation Bischof Pirmin. Pénurie d'ingénieurs. Faut-il importer cette main-d'oeuvre ou former des spécialistes?: 155 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Non à la fermeture de bureaux de douane d'importance majeure comme celui de Bargen/SH: 79 15.4264 Motion Lombardi Filippo. Programme de stabilisation 2017–2019. Renoncer aux coupes qui grèveraient le budget de Swissinfo: 135 15.4265 Motion Germann Hannes. Des bâtiments à énergie positive plutôt que 80 pour cent de déperdition d'énergie: 201 15.4266 Motion Maury Pasquier Liliane. Le vote blanc est un vote valable: 214 15.4267 Postulat Berberat Didier. Agir pour réduire le gaspillage des ressources naturelles et énergétiques et les rejets toxiques dans l'environnement: 201 15.4268 Motion Berberat Didier. Programme de stabilisation à repousser d'une année: 165 16.004 CdG-CN/CE et DélCdG. Rapport annuel 2015: 59 16.008 Politique économique extérieure. Rapport 2015: 228 16.009 Politique extérieure 2015. Rapport du Conseil fédéral: 220 16.017 Un accord de libre-échange avec l'UE à la place des accords bilatéraux. Rapport du Conseil fédéral concernant le postulat Keller-Sutter 13.4022: 226 16.3000 Postulat CSSS-CE (13.3265). Possibilités de remplacer le système actuel de gestion en matière d'admission de médecins: 56 16.3009 Motion CTT-CE. Vignette électronique: 196 Frühjahrssession 2016 XI Ständerat Rednerliste Rednerliste Liste des orateurs Abate Fabio (RL, TI) 14.015 Elektronische Signatur. Bundesgesetz. Totalrevision: 1 15.038 Europäisches Auslieferungsübereinkommen. Genehmigung des Dritten und des Vierten Zusatzprotokolls: 4 15.3323 Motion Egloff Hans. Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis: 10 13.3742 Motion Fiala Doris. Stalking-Thema nicht auf die lange Bank schieben: 9 15.052 Revisionsaufsichtsgesetz. Änderung: 121 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 110, 115, 117 Abate Fabio (RL, TI) 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 110, 115, 117 15.038 Convention européenne d'extradition. Approbation des troisième et quatrième protocoles additionnels: 4 15.052 Loi sur la surveillance de la révision. Modification: 121 15.3323 Motion Egloff Hans. Données du registre foncier. Droit de consulter les enregistrements des requêtes effectuées sur le portail Terravis: 10 13.3742 Motion Fiala Doris. Agir rapidement contre le harcèlement obsessionnel: 9 14.015 Signature électronique. Loi fédérale. Révision totale: 1 Baumann Isidor (C, UR) 14.067 Landesversorgungsgesetz. Totalrevision: 159 15.028 Mineralölsteuergesetz. Teilrevision: 19 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 144 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 206 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 95, 104 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 144 Baumann Isidor (C, UR) 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 144 14.067 Loi sur l'approvisionnement du pays. Révision totale: 159 15.028 Loi sur l'imposition des huiles minérales. Révision partielle: 19 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 144 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 206 15.017 Programme d'armement 2015: 95, 104 Berberat Didier (S, NE) 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 123, 127 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 40, 47, 48 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 131 15.4099 Interpellation Berberat Didier. Freiwillige Tätigkeit und Arbeitslosigkeit: 158 15.4268 Motion Berberat Didier. Aufschub des Stabilisierungsprogramms um ein Jahr: 165 15.4158 Motion Berberat Didier. Verkürzung der Karenzzeit bei Kurzarbeit: 153 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 50 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 142 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 205 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 50 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 182 15.438 Parlamentarische Initiative Berberat Didier. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: 169 15.4267 Postulat Berberat Didier. Massnahmen ergreifen, um die Verschwendung von natürlichen Ressourcen und von Energie sowie die Freisetzung von giftigen Substanzen zu reduzieren: 201 Berberat Didier (S, NE) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 182 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 142 15.438 Initiative parlementaire Berberat Didier. Pour une réglementation destinée à instaurer de la transparence en matière de lobbyisme au Parlement fédéral: 169 15.4099 Interpellation Berberat Didier. Bénévolat et statut de chômeurs: 158 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 123, 127 15.077 Loi sur les professions de la santé: 40, 47, 48 15.4158 Motion Berberat Didier. Diminution des délais d'attente imputables à la réduction horaire de travail en cas de recours: 153 15.4268 Motion Berberat Didier. Programme de stabilisation à repousser d'une année: 165 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 50 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 142 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 205 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 50 15.4267 Postulat Berberat Didier. Agir pour réduire le gaspillage des ressources naturelles et énergétiques et les rejets toxiques dans l'environnement: 201 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. La Suisse, un îlot de cherté, pour quelles raisons? Et comment y remédier?: 154 Liste des orateurs Conseil des Etats XII Session de printemps 2016 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. Weshalb ist die Schweiz eine Hochpreisinsel? Und was kann dagegen unternommen werden?: 154 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 142 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 131 Berset Alain, conseiller fédéral 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 40, 45, 47, 48 12.080 Heilmittelgesetz. Änderung: 29, 30, 32, 33, 34 14.074 Krebsregistrierungsgesetz: 36, 38 15.078 KVG. Bestimmungen mit internationalem Bezug: 212 15.3528 Motion Cassis Ignazio. Frankenstärke. Vereinfachung der Zulassungsverfahren bei Indikationserweiterungen und raschere Verfahren bei Änderungen von Arzneimitteln: 55 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 54 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 54 13.3265 Motion Stahl Jürg. Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte: 57 16.3000 Postulat SGK-SR (13.3265). Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten: 57 Berset Alain, conseiller fédéral 15.078 LAMal. Dispositions à caractère international: 212 14.074 Loi sur l'enregistrement des maladies oncologiques: 36, 38 12.080 Loi sur les produits thérapeutiques. Révision: 29, 30, 32, 33, 34 15.077 Loi sur les professions de la santé: 40, 45, 47, 48 15.3528 Motion Cassis Ignazio. Franc fort. Simplifier et accélérer les procédures d'homologation applicables en cas de modification d'un médicament ou d'extension de ses indications: 55 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 54 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 54 13.3265 Motion Stahl Jürg. Contre-proposition à la limitation de l'admission de médecins: 57 16.3000 Postulat CSSS-CE (13.3265). Possibilités de remplacer le système actuel de gestion en matière d'admission de médecins: 57 Bischof Pirmin (C, SO) 16.008 Aussenwirtschaftspolitik. Bericht 2015: 228, 232 15.076 Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien. Einführung: 163 12.080 Heilmittelgesetz. Änderung: 34 15.4262 Interpellation Bischof Pirmin. Fehlende Ingenieure. Importieren oder ausbilden?: 155 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 66 15.3557 Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter: 13 Bischof Pirmin (C, SO) 15.076 Echange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Australie. Introduction: 163 15.4262 Interpellation Bischof Pirmin. Pénurie d'ingénieurs. Faut-il importer cette main-d'oeuvre ou former des spécialistes?: 155 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 66 12.080 Loi sur les produits thérapeutiques. Révision: 34 15.3557 Motion Caroni Andrea. Référendum obligatoire pour les traités internationaux ayant un caractère constitutionnel: 13 16.008 Politique économique extérieure. Rapport 2015: 228, 232 Bischofberger Ivo (C, AI, erster Vizepräsident) 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 123, 124, 125, 126, 128, 215 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 39 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 129 15.079 Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung: 196 12.3891 Motion Bourgeois Jacques. Energiepolitik 2050. Indikatoren für die Feststellung des Fortschritts: 198 15.3543 Motion FDP-Liberale Fraktion. Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen: 199 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 144 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 89 Bischofberger Ivo (C, AI, erster Vizepräsident) 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 144 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 123, 124, 125, 126, 128, 215 15.077 Loi sur les professions de la santé: 39 15.079 Moratoire sur l'exportation d'éléments combustibles usés pour le retraitement. Prolongation: 196 12.3891 Motion Bourgeois Jacques. Fixation d'indicateurs pour l'accompagnement de la politique énergétique 2050: 198 12.3340 Motion CEATE-CN. Conditions-cadres pour le remplacement de chauffages électriques: 197 15.3543 Motion groupe libéral-radical. Pour une réduction de la charge administrative dans les lois sur le CO2 et sur l'énergie. Intégrer l'exécution des conventions d'objectifs dans un cadre cohérent: 199 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 144 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 89 Frühjahrssession 2016 XIII Ständerat Rednerliste 12.3340 Motion UREK-NR. Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen: 197 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 144 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 129 Bruderer Wyss Pascale (S, AG) 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 131 14.074 Krebsregistrierungsgesetz: 35 15.4157 Motion Bischofberger Ivo. Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen: 59 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 89 Bruderer Wyss Pascale (S, AG) 14.074 Loi sur l'enregistrement des maladies oncologiques: 35 15.4157 Motion Bischofberger Ivo. Assurance obligatoire des soins. Adapter le montant des franchises à l'évolution des coûts: 59 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 89 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 131 Burkhalter Didier, conseiller fédéral 16.009 Aussenpolitik 2015. Bericht des Bundesrates: 223 15.036 Fipoi. Finanzhilfen zum Wiederaufbau der IFRC in Genf: 218 16.017 Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen. Bericht des Bundesrates zum Postulat Keller-Sutter 13.4022: 227 15.3820 Motion FDP-Liberale Fraktion. Massnahmen gegen das Generalkonsulat von Eritrea in Genf: 220 Burkhalter Didier, conseiller fédéral 15.036 FIPOI. Aides financières à la reconstruction du FISCR à Genève: 218 15.3820 Motion groupe libéral-radical. Enquêter sur les pratiques du consulat général d'Erythrée à Genève: 220 16.009 Politique extérieure 2015. Rapport du Conseil fédéral: 223 16.017 Un accord de libre-échange avec l'UE à la place des accords bilatéraux. Rapport du Conseil fédéral concernant le postulat Keller-Sutter 13.4022: 227 Caroni Andrea (RL, AR) 15.3557 Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter: 10, 13 15.438 Parlamentarische Initiative Berberat Didier. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: 167 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 112 Caroni Andrea (RL, AR) 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 112 15.438 Initiative parlementaire Berberat Didier. Pour une réglementation destinée à instaurer de la transparence en matière de lobbyisme au Parlement fédéral: 167 15.3557 Motion Caroni Andrea. Référendum obligatoire pour les traités internationaux ayant un caractère constitutionnel: 10, 13 Comte Raphaël (RL, NE, président) 16.9001 Mitteilungen des Präsidenten: 1, 19, 28, 49, 86, 87, 91, 109, 159, 170, 217, 236, 241 Comte Raphaël (RL, NE, président) 16.9001 Communications du président: 1, 19, 28, 49, 86, 87, 91, 109, 159, 170, 217, 236, 241 Cramer Robert (G, GE) 13.025 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung: 119 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 123 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 129 15.3557 Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter: 12 15.4265 Motion Germann Hannes. Plus-Energie-Bauten statt 80-prozentige Energieverluste: 201 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 139 Cramer Robert (G, GE) 12.317 Initiative cantonale Berne. Légalisation du contrat de fourniture de prestations d'ordre sexuel: 215 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 139 13.025 Loi sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication. Modification: 119 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 123 15.3557 Motion Caroni Andrea. Référendum obligatoire pour les traités internationaux ayant un caractère constitutionnel: 12 15.4265 Motion Germann Hannes. Des bâtiments à énergie positive plutôt que 80 pour cent de déperdition d'énergie: 201 Liste des orateurs Conseil des Etats XIV Session de printemps 2016 12.317 Standesinitiative Bern. Prostitution ist nicht sittenwidrig: 215 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 139 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 139 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 129 Dittli Josef (RL, UR) 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 53 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 53 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 101 Dittli Josef (RL, UR) 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 53 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 53 15.017 Programme d'armement 2015: 101 Eberle Roland (V, TG) 12.080 Heilmittelgesetz. Änderung: 32, 33 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 189 15.438 Parlamentarische Initiative Berberat Didier. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: 169, 170 15.300 Standesinitiative Thurgau. Änderung des Jagdgesetzes zur Entschädigung für Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten: 148, 149 Eberle Roland (V, TG) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 189 15.300 Initiative cantonale Thurgovie. Modification de la loi sur la chasse. Versement d'indemnités pour les dégâts causés aux infrastructures par les castors: 148, 149 15.438 Initiative parlementaire Berberat Didier. Pour une réglementation destinée à instaurer de la transparence en matière de lobbyisme au Parlement fédéral: 169, 170 12.080 Loi sur les produits thérapeutiques. Révision: 32, 33 Eder Joachim (RL, ZG) 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 39, 42 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 203, 207 Eder Joachim (RL, ZG) 15.077 Loi sur les professions de la santé: 39, 42 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 203, 207 Engler Stefan (C, GR) 13.025 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung: 119, 208 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 64, 68 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 146 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 205 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 88 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 177, 186, 188, 191 14.099 Ordnungsbussengesetz: 120 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 146 Engler Stefan (C, GR) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 177, 186, 188, 191 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 146 13.025 Loi sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication. Modification: 119, 208 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 64, 68 14.099 Loi sur les amendes d'ordre: 120 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 146 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 205 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 88 Frühjahrssession 2016 XV Ständerat Rednerliste Ettlin Erich (C, OW) 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 125, 127 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 66 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern: 75, 78 15.4153 Motion Ettlin Erich. Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen: 75 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 206 Ettlin Erich (C, OW) 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 66 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 125, 127 15.4153 Motion Ettlin Erich. Clients injustement pénalisés par le régime douanier: 75 15.4259 Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise: 75, 78 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 206 Fetz Anita (S, BS) 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 128 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 51 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 205 15.4264 Motion Lombardi Filippo. Keine Kürzungen bei Swissinfo im Stabilisierungsprogramm 2017–2019: 135 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 51 14.451 Parlamentarische Initiative Müri Felix. Fonds für eine Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung: 84, 85 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 98, 106 Fetz Anita (S, BS) 14.451 Initiative parlementaire Müri Felix. Formation professionnelle initiale. Fonds en faveur d'une offensive de qualification: 84, 85 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 128 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 51 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 205 15.4264 Motion Lombardi Filippo. Programme de stabilisation 2017–2019. Renoncer aux coupes qui grèveraient le budget de Swissinfo: 135 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 51 15.017 Programme d'armement 2015: 98, 106 Föhn Peter (V, SZ) 15.065 Kantonsverfassungen (LU, SZ, GL, SO, BS, AI). Gewährleistung: 5 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern: 76 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 50, 53 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 89 15.3672 Motion Noser Ruedi. Bürokratieabbau. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben: 27 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 50, 53 15.438 Parlamentarische Initiative Berberat Didier. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: 166, 170 15.2028 Petition Jugendsession 2015. Politische Rechte ab dem 16. Altersjahr: 234 Föhn Peter (V, SZ) 15.065 Constitutions cantonales (LU, SZ, GL, SO, BS, AI). Garantie: 5 15.438 Initiative parlementaire Berberat Didier. Pour une réglementation destinée à instaurer de la transparence en matière de lobbyisme au Parlement fédéral: 166, 170 15.4259 Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise: 76 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 50, 53 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 89 15.3672 Motion Noser Ruedi. Réduire la bureaucratie. Accélérer la numérisation de l'administration publique: 27 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 50, 53 15.2028 Pétition Session des jeunes 2015. Droits politiques à partir de 16 ans: 234 Fournier Jean-René (C, VS) 14.067 Landesversorgungsgesetz. Totalrevision: 159 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 185 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. Weshalb ist die Schweiz eine Hochpreisinsel? Und was kann dagegen unternommen werden?: 153, 154 Fournier Jean-René (C, VS) 14.069 Développement de l'armée. Modification des bases légales: 93 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 185 14.067 Loi sur l'approvisionnement du pays. Révision totale: 159 15.029 Loi sur les douanes. Révision partielle: 21 Liste des orateurs Conseil des Etats XVI Session de printemps 2016 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 97 14.069 Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen: 93 15.029 Zollgesetz. Teilrevision: 21 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. La Suisse, un îlot de cherté, pour quelles raisons? Et comment y remédier?: 153, 154 15.017 Programme d'armement 2015: 97 Français Olivier (RL, VD) 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 43 15.061 Ermächtigungsgesetz zum AETR. Änderung: 133 15.4262 Interpellation Bischof Pirmin. Fehlende Ingenieure. Importieren oder ausbilden?: 156 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern: 78 14.3152 Motion Fournier Jean-René. National bedeutsame Strasseninfrastruktur. Gesamtschau der Erweiterung und Finanzierung: 195 16.3009 Motion KVF-SR. E-Vignette: 196 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 206 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 171, 174, 182, 185, 187, 188, 191, 192, 194 13.440 Parlamentarische Initiative Müri Felix. Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz: 196 Français Olivier (RL, VD) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 171, 174, 182, 185, 187, 188, 191, 192, 194 13.440 Initiative parlementaire Müri Felix. Arrêté fédéral sur le réseau des routes nationales: 196 15.4262 Interpellation Bischof Pirmin. Pénurie d'ingénieurs. Faut-il importer cette main-d'oeuvre ou former des spécialistes?: 156 15.061 Loi autorisant l'approbation d'amendements à l'AETR. Modification: 133 15.077 Loi sur les professions de la santé: 43 16.3009 Motion CTT-CE. Vignette électronique: 196 15.4259 Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise: 78 14.3152 Motion Fournier Jean-René. Pour une vision cohérente du développement et du financement des infrastructures routières d'importance nationale: 195 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 206 Germann Hannes (V, SH) 15.076 Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien. Einführung: 163 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 215 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 40 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Gegen eine wirtschaftlich schädliche Schliessung von wichtigen Zollstellen wie Bargen/SH: 79 15.4265 Motion Germann Hannes. Plus-Energie-Bauten statt 80-prozentige Energieverluste: 201 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 52 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 52 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 175, 185, 186 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Die Expansion der bundesnahen Swisscom in neue Geschäftsfelder prüfen: 137 15.081 Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Änderung: 160 Germann Hannes (V, SH) 15.081 Accord sur la fiscalité de l'épargne entre la Suisse et l'UE. Modification: 160 15.076 Echange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Australie. Introduction: 163 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 175, 185, 186 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Non à la fermeture de bureaux de douane d'importance majeure comme celui de Bargen/SH: 79 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 215 15.077 Loi sur les professions de la santé: 40 15.4265 Motion Germann Hannes. Des bâtiments à énergie positive plutôt que 80 pour cent de déperdition d'énergie: 201 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 52 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 52 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Expansion de l'entreprise Swisscom, qui est liée à la Confédération, dans de nouveaux secteurs d'activité: 137 Graber Konrad (C, LU) 14.074 Krebsregistrierungsgesetz: 35, 37, 38 15.3528 Motion Cassis Ignazio. Frankenstärke. Vereinfachung der Zulassungsverfahren bei Indikationserweiterungen und raschere Verfahren bei Änderungen von Arzneimitteln: 55 Graber Konrad (C, LU) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 179 Frühjahrssession 2016 XVII Ständerat Rednerliste 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern: 76, 77 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 145 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 179 13.475 Parlamentarische Initiative Pieren Nadja. Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken wird von der Hausdienstarbeit ausgeschlossen: 213 14.2023 Petition Acat-Schweiz. Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta: 233 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Die Expansion der bundesnahen Swisscom in neue Geschäftsfelder prüfen: 137 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 145 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 145 13.475 Initiative parlementaire Pieren Nadja. Exclure le baby-sitting des activités domestiques soumises à cotisation jusqu'à concurrence d'un salaire annuel de 3000 francs: 213 14.074 Loi sur l'enregistrement des maladies oncologiques: 35, 37, 38 15.3528 Motion Cassis Ignazio. Franc fort. Simplifier et accélérer les procédures d'homologation applicables en cas de modification d'un médicament ou d'extension de ses indications: 55 15.4259 Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise: 76, 77 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 145 14.2023 Pétition ACAT-Suisse. Signature et ratification de la Charte sociale européenne: 233 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Expansion de l'entreprise Swisscom, qui est liée à la Confédération, dans de nouveaux secteurs d'activité: 137 Häberli-Koller Brigitte (C, TG) 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 38, 42, 46, 48 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Gegen eine wirtschaftlich schädliche Schliessung von wichtigen Zollstellen wie Bargen/SH: 80 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 51 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 51 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 182 14.451 Parlamentarische Initiative Müri Felix. Fonds für eine Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung: 84, 85 15.300 Standesinitiative Thurgau. Änderung des Jagdgesetzes zur Entschädigung für Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten: 149 Häberli-Koller Brigitte (C, TG) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 182 15.300 Initiative cantonale Thurgovie. Modification de la loi sur la chasse. Versement d'indemnités pour les dégâts causés aux infrastructures par les castors: 149 14.451 Initiative parlementaire Müri Felix. Formation professionnelle initiale. Fonds en faveur d'une offensive de qualification: 84, 85 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Non à la fermeture de bureaux de douane d'importance majeure comme celui de Bargen/SH: 80 15.077 Loi sur les professions de la santé: 38, 42, 46, 48 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 51 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 51 Hêche Claude (S, JU) 16.004 GPK-NR/SR und GPDel. Jahresbericht 2015: 61 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern: 77 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 174 15.4135 Postulat Hêche Claude. Schweizer Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm für Migrantinnen und Migranten. Unterstützung verstärken und den Kreis der Begünstigten erweitern: 6, 7 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 102 14.069 Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen: 92, 93 Hêche Claude (S, JU) 16.004 CdG-CN/CE et DélCdG. Rapport annuel 2015: 61 14.069 Développement de l'armée. Modification des bases légales: 92, 93 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 174 15.4259 Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise: 77 15.4135 Postulat Hêche Claude. Programme suisse d'aide au retour et à la réintégration des migrants. Intensifier et élargir le cercle des bénéficiaires: 6, 7 15.017 Programme d'armement 2015: 102 Liste des orateurs Conseil des Etats XVIII Session de printemps 2016 Hefti Thomas (RL, GL) 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 66 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 175 Hefti Thomas (RL, GL) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 175 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 66 Hösli Werner (V, GL) 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 123, 127 15.028 Mineralölsteuergesetz. Teilrevision: 20 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 141, 146 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 178 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 104 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 141, 146 Hösli Werner (V, GL) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 178 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 141, 146 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 123, 127 15.028 Loi sur l'imposition des huiles minérales. Révision partielle: 20 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 141, 146 15.017 Programme d'armement 2015: 104 Janiak Claude (S, BL) 16.004 GPK-NR/SR und GPDel. Jahresbericht 2015: 61 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern: 78 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 177, 188, 192 10.329 Standesinitiative Basel-Landschaft. Definitiver Einsatz der elektronischen Fussfessel: 15 10.327 Standesinitiative Basel-Stadt. Elektronische Fussfesseln: 15 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 111 Janiak Claude (S, BL) 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 111 16.004 CdG-CN/CE et DélCdG. Rapport annuel 2015: 61 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 177, 188, 192 10.329 Initiative cantonale Bâle-Campagne. Introduction définitive du bracelet électronique: 15 10.327 Initiative cantonale Bâle-Ville. Bracelet électronique: 15 15.4259 Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise: 78 Jositsch Daniel (S, ZH) 15.030 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Protokoll Nr. 15. Genehmigung: 3 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 145 14.451 Parlamentarische Initiative Müri Felix. Fonds für eine Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung: 85 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 145 Jositsch Daniel (S, ZH) 15.030 Convention de sauvegarde des droits de l'homme et des libertés fondamentales. Protocole no 15. Approbation: 3 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 145 14.451 Initiative parlementaire Müri Felix. Formation professionnelle initiale. Fonds en faveur d'une offensive de qualification: 85 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 145 Keller-Sutter Karin (RL, SG, zweite Vizepräsidentin) 16.008 Aussenwirtschaftspolitik. Bericht 2015: 229 16.017 Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen. Bericht des Bundesrates zum Postulat Keller-Sutter 13.4022: 226 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Gegen eine wirtschaftlich schädliche Schliessung von wichtigen Zollstellen wie Bargen/SH: 80 15.4134 Interpellation Keller-Sutter Karin. Exportkontrolle. Praxis der Bewilligung bei Dual-Use-Gütern: 157 15.078 KVG. Bestimmungen mit internationalem Bezug: 211 Keller-Sutter Karin (RL, SG, zweite Vizepräsidentin) 15.302 Initiative cantonale Valais. Adapter le droit fédéral aux nouvelles offres en matière d'hébergement: 82 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Non à la fermeture de bureaux de douane d'importance majeure comme celui de Bargen/SH: 80 15.4134 Interpellation Keller-Sutter Karin. Exportations de biens à double usage. Pratique en matière de contrôle: 157 15.078 LAMal. Dispositions à caractère international: 211 13.3265 Motion Stahl Jürg. Contre-proposition à la limitation de l'admission de médecins: 56 Frühjahrssession 2016 XIX Ständerat Rednerliste 13.3265 Motion Stahl Jürg. Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte: 56 16.3000 Postulat SGK-SR (13.3265). Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten: 56 15.302 Standesinitiative Wallis. Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen: 82 16.008 Politique économique extérieure. Rapport 2015: 229 16.3000 Postulat CSSS-CE (13.3265). Possibilités de remplacer le système actuel de gestion en matière d'admission de médecins: 56 16.017 Un accord de libre-échange avec l'UE à la place des accords bilatéraux. Rapport du Conseil fédéral concernant le postulat Keller-Sutter 13.4022: 226 Kuprecht Alex (V, SZ) 16.004 GPK-NR/SR und GPDel. Jahresbericht 2015: 60 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Die Expansion der bundesnahen Swisscom in neue Geschäftsfelder prüfen: 135, 137 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 100 14.069 Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen: 91, 92 Kuprecht Alex (V, SZ) 16.004 CdG-CN/CE et DélCdG. Rapport annuel 2015: 60 14.069 Développement de l'armée. Modification des bases légales: 91, 92 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Expansion de l'entreprise Swisscom, qui est liée à la Confédération, dans de nouveaux secteurs d'activité: 135, 137 15.017 Programme d'armement 2015: 100 Leuthard Doris, Bundesrätin 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 124, 125, 128 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 132 15.061 Ermächtigungsgesetz zum AETR. Änderung: 133 15.079 Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung: 197 13.3324 Motion Aebi Andreas. Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung: 134 12.3891 Motion Bourgeois Jacques. Energiepolitik 2050. Indikatoren für die Feststellung des Fortschritts: 199 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 146 16.3009 Motion KVF-SR. E-Vignette: 196 15.4092 Motion Lombardi Filippo. Lärmschutzmassnahmen bei Strassen nach 2018: 200 12.3340 Motion UREK-NR. Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen: 198 15.4087 Motion UREK-SR. Anpassung der raumplanungsrechtlichen Anforderungen für Hotelbauten ausserhalb der Bauzonen: 135 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 183, 186, 187, 189, 192, 193, 194 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 146 Leuthard Doris, Bundesrätin 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 183, 186, 187, 189, 192, 193, 194 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 146 15.061 Loi autorisant l'approbation d'amendements à l'AETR. Modification: 133 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 124, 125, 128 15.079 Moratoire sur l'exportation d'éléments combustibles usés pour le retraitement. Prolongation: 197 13.3324 Motion Aebi Andreas. Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente: 134 12.3891 Motion Bourgeois Jacques. Fixation d'indicateurs pour l'accompagnement de la politique énergétique 2050: 199 15.4087 Motion CEATE-CE. Modification des exigences légales en matière d'aménagement du territoire pour les bâtiments hôteliers situés en dehors des zones à bâtir: 135 12.3340 Motion CEATE-CN. Conditions-cadres pour le remplacement de chauffages électriques: 198 16.3009 Motion CTT-CE. Vignette électronique: 196 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 146 15.4092 Motion Lombardi Filippo. Routes. Mesures de protection contre le bruit à partir de 2018: 200 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 132 Levrat Christian (S, FR) 16.009 Aussenpolitik 2015. Bericht des Bundesrates: 220 15.036 Fipoi. Finanzhilfen zum Wiederaufbau der IFRC in Genf: 217 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern: 77 15.3820 Motion FDP-Liberale Fraktion. Massnahmen gegen das Generalkonsulat von Eritrea in Genf: 219 Levrat Christian (S, FR) 15.036 FIPOI. Aides financières à la reconstruction du FISCR à Genève: 217 15.060 Loi fédérale sur l'impôt anticipé. Modification: 26 15.4259 Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise: 77 15.3820 Motion groupe libéral-radical. Enquêter sur les pratiques du consulat général d'Erythrée à Genève: 219 Liste des orateurs Conseil des Etats XX Session de printemps 2016 15.060 Verrechnungssteuergesetz. Änderung: 26 16.009 Politique extérieure 2015. Rapport du Conseil fédéral: 220 Lombardi Filippo (C, TI) 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 87, 89 15.4264 Motion Lombardi Filippo. Keine Kürzungen bei Swissinfo im Stabilisierungsprogramm 2017–2019: 135 15.4092 Motion Lombardi Filippo. Lärmschutzmassnahmen bei Strassen nach 2018: 200 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Die Expansion der bundesnahen Swisscom in neue Geschäftsfelder prüfen: 137 Lombardi Filippo (C, TI) 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 87, 89 15.4264 Motion Lombardi Filippo. Programme de stabilisation 2017–2019. Renoncer aux coupes qui grèveraient le budget de Swissinfo: 135 15.4092 Motion Lombardi Filippo. Routes. Mesures de protection contre le bruit à partir de 2018: 200 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Expansion de l'entreprise Swisscom, qui est liée à la Confédération, dans de nouveaux secteurs d'activité: 137 Luginbühl Werner (BD, BE) 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung: 126 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 45 15.058 Elementarschadenversicherung durch private Versicherungsunternehmen. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein: 23 13.3324 Motion Aebi Andreas. Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung: 133 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 52 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 138 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 52 13.306 Standesinitiative Jura. Verbesserung der kostendeckenden Einspeisevergütung: 216 15.300 Standesinitiative Thurgau. Änderung des Jagdgesetzes zur Entschädigung für Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten: 148, 149 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 138 Luginbühl Werner (BD, BE) 15.058 Assurance contre les dommages dus à des événements naturels exploitée par des entreprises d'assurance privées. Accord avec la Principauté de Liechtenstein: 23 13.306 Initiative cantonale Jura. Amélioration de la rétribution à prix coûtant du courant injecté: 216 15.300 Initiative cantonale Thurgovie. Modification de la loi sur la chasse. Versement d'indemnités pour les dégâts causés aux infrastructures par les castors: 148, 149 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 138 14.046 Loi sur les forêts. Modification: 126 15.077 Loi sur les professions de la santé: 45 13.3324 Motion Aebi Andreas. Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente: 133 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 52 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 138 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 52 Maurer Ueli, Bundesrat 15.076 Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien. Einführung: 164 15.056 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Italien: 22 15.058 Elementarschadenversicherung durch private Versicherungsunternehmen. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein: 24 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Gegen eine wirtschaftlich schädliche Schliessung von wichtigen Zollstellen wie Bargen/SH: 81 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 65, 67, 68, 70, 73 15.028 Mineralölsteuergesetz. Teilrevision: 20 15.4268 Motion Berberat Didier. Aufschub des Stabilisierungsprogramms um ein Jahr: 165 15.4153 Motion Ettlin Erich. Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen: 75 15.3672 Motion Noser Ruedi. Bürokratieabbau. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben: 28 15.060 Verrechnungssteuergesetz. Änderung: 25, 26 Maurer Ueli, Bundesrat 15.081 Accord sur la fiscalité de l'épargne entre la Suisse et l'UE. Modification: 161 15.058 Assurance contre les dommages dus à des événements naturels exploitée par des entreprises d'assurance privées. Accord avec la Principauté de Liechtenstein: 24 15.056 Double imposition. Convention avec l'Italie: 22 15.076 Echange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Australie. Introduction: 164 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Non à la fermeture de bureaux de douane d'importance majeure comme celui de Bargen/SH: 81 15.060 Loi fédérale sur l'impôt anticipé. Modification: 25, 26 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 65, 67, 68, 70, 73 15.028 Loi sur l'imposition des huiles minérales. Révision partielle: 20 15.4268 Motion Berberat Didier. Programme de stabilisation à repousser d'une année: 165 15.4153 Motion Ettlin Erich. Clients injustement pénalisés par le régime douanier: 75 Frühjahrssession 2016 XXI Ständerat Rednerliste 15.081 Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Änderung: 161 15.3672 Motion Noser Ruedi. Réduire la bureaucratie. Accélérer la numérisation de l'administration publique: 28 Maury Pasquier Liliane (S, GE) 16.009 Aussenpolitik 2015. Bericht des Bundesrates: 222 15.036 Fipoi. Finanzhilfen zum Wiederaufbau der IFRC in Genf: 217 12.080 Heilmittelgesetz. Änderung: 29, 31, 33, 34, 210 14.074 Krebsregistrierungsgesetz: 35 15.078 KVG. Bestimmungen mit internationalem Bezug: 212 15.4266 Motion Maury Pasquier Liliane. Leer eingelegte Wahlzettel sind gültige Stimmen: 214 13.3265 Motion Stahl Jürg. Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte: 57 16.3000 Postulat SGK-SR (13.3265). Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten: 57 Maury Pasquier Liliane (S, GE) 15.036 FIPOI. Aides financières à la reconstruction du FISCR à Genève: 217 15.078 LAMal. Dispositions à caractère international: 212 14.074 Loi sur l'enregistrement des maladies oncologiques: 35 12.080 Loi sur les produits thérapeutiques. Révision: 29, 31, 33, 34, 210 15.4266 Motion Maury Pasquier Liliane. Le vote blanc est un vote valable: 214 13.3265 Motion Stahl Jürg. Contre-proposition à la limitation de l'admission de médecins: 57 16.009 Politique extérieure 2015. Rapport du Conseil fédéral: 222 16.3000 Postulat CSSS-CE (13.3265). Possibilités de remplacer le système actuel de gestion en matière d'admission de médecins: 57 Minder Thomas (V, SH) 13.025 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung: 237 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Gegen eine wirtschaftlich schädliche Schliessung von wichtigen Zollstellen wie Bargen/SH: 81 15.3557 Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter: 12 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 144 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 87 15.4154 Motion Minder Thomas. Asylgesuche aus Risikostaaten. Systematische Überprüfung durch den NDB: 7 15.438 Parlamentarische Initiative Berberat Didier. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: 168 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 99 15.314 Standesinitiative Luzern. Flüchtlings- und Asylwesen: 16 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 144 14.069 Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen: 238 Minder Thomas (V, SH) 14.069 Développement de l'armée. Modification des bases légales: 238 15.314 Initiative cantonale Lucerne. Asile et statut de réfugié: 16 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 144 15.438 Initiative parlementaire Berberat Didier. Pour une réglementation destinée à instaurer de la transparence en matière de lobbyisme au Parlement fédéral: 168 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Non à la fermeture de bureaux de douane d'importance majeure comme celui de Bargen/SH: 81 13.025 Loi sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication. Modification: 237 15.3557 Motion Caroni Andrea. Référendum obligatoire pour les traités internationaux ayant un caractère constitutionnel: 12 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 144 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 87 15.4154 Motion Minder Thomas. Demandeurs d'asile provenant de pays à risques. Contrôle systématique par le SRC: 7 15.017 Programme d'armement 2015: 99 Müller Damian (RL, LU) 16.009 Aussenpolitik 2015. Bericht des Bundesrates: 222 16.008 Aussenwirtschaftspolitik. Bericht 2015: 230 15.036 Fipoi. Finanzhilfen zum Wiederaufbau der IFRC in Genf: 218 15.314 Standesinitiative Luzern. Flüchtlings- und Asylwesen: 17 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 112 Müller Damian (RL, LU) 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 112 15.036 FIPOI. Aides financières à la reconstruction du FISCR à Genève: 218 15.314 Initiative cantonale Lucerne. Asile et statut de réfugié: 17 16.008 Politique économique extérieure. Rapport 2015: 230 16.009 Politique extérieure 2015. Rapport du Conseil fédéral: 222 Liste des orateurs Conseil des Etats XXII Session de printemps 2016 Müller Philipp (RL, AG) 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 88 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 181 15.314 Standesinitiative Luzern. Flüchtlings- und Asylwesen: 16, 17 Müller Philipp (RL, AG) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 181 15.314 Initiative cantonale Lucerne. Asile et statut de réfugié: 16, 17 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 88 Noser Ruedi (RL, ZH) 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 70, 71 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern: 77 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 51 15.3469 Motion Rösti Albert. Reduktion des Bürokratieaufwands bei der Lehrlingsausbildung: 151 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 51 14.451 Parlamentarische Initiative Müri Felix. Fonds für eine Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung: 85 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. Weshalb ist die Schweiz eine Hochpreisinsel? Und was kann dagegen unternommen werden?: 154 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Die Expansion der bundesnahen Swisscom in neue Geschäftsfelder prüfen: 136 15.060 Verrechnungssteuergesetz. Änderung: 24, 25 Noser Ruedi (RL, ZH) 14.451 Initiative parlementaire Müri Felix. Formation professionnelle initiale. Fonds en faveur d'une offensive de qualification: 85 15.060 Loi fédérale sur l'impôt anticipé. Modification: 24, 25 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 70, 71 15.4259 Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise: 77 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 51 15.3469 Motion Rösti Albert. Formation des apprentis. Réduction des charges administratives: 151 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 51 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. La Suisse, un îlot de cherté, pour quelles raisons? Et comment y remédier?: 154 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Expansion de l'entreprise Swisscom, qui est liée à la Confédération, dans de nouveaux secteurs d'activité: 136 Parmelin Guy, conseiller fédéral 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 207 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 106 14.069 Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen: 94 Parmelin Guy, conseiller fédéral 14.069 Développement de l'armée. Modification des bases légales: 94 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 207 15.017 Programme d'armement 2015: 106 Rechsteiner Paul (S, SG) 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 43 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Gegen eine wirtschaftlich schädliche Schliessung von wichtigen Zollstellen wie Bargen/SH: 81 15.3557 Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter: 11, 14 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 176 14.2023 Petition Acat-Schweiz. Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta: 233 Rechsteiner Paul (S, SG) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 176 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Non à la fermeture de bureaux de douane d'importance majeure comme celui de Bargen/SH: 81 15.077 Loi sur les professions de la santé: 43 15.3557 Motion Caroni Andrea. Référendum obligatoire pour les traités internationaux ayant un caractère constitutionnel: 11, 14 14.2023 Pétition ACAT-Suisse. Signature et ratification de la Charte sociale européenne: 233 Rieder Beat (C, VS) 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 139, 144 Rieder Beat (C, VS) 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 112, 114, 116 Frühjahrssession 2016 XXIII Ständerat Rednerliste 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 204, 207 15.302 Standesinitiative Wallis. Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen: 83 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 139, 144 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 112, 114, 116 15.302 Initiative cantonale Valais. Adapter le droit fédéral aux nouvelles offres en matière d'hébergement: 83 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 139, 144 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 139, 144 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 204, 207 Savary Géraldine (S, VD) 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: 44, 47 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 49, 53 15.3469 Motion Rösti Albert. Reduktion des Bürokratieaufwands bei der Lehrlingsausbildung: 151 15.4103 Motion Savary Géraldine. Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur: 58 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 49, 53 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 180 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 102 14.069 Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen: 92 Savary Géraldine (S, VD) 14.069 Développement de l'armée. Modification des bases légales: 92 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 180 15.077 Loi sur les professions de la santé: 44, 47 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 49, 53 15.3469 Motion Rösti Albert. Formation des apprentis. Réduction des charges administratives: 151 15.4103 Motion Savary Géraldine. Films en format numérique de la Cinémathèque suisse. Financement des infrastructures: 58 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 49, 53 15.017 Programme d'armement 2015: 102 Schmid Martin (RL, GR) 15.076 Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien. Einführung: 163 15.056 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Italien: 21 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 63, 66, 67, 68, 69, 71, 72, 73 15.3239 Motion Aebi Andreas. Keine Diskriminierung von verheirateten Landwirtinnen und -wirten: 152 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 142 15.4087 Motion UREK-SR. Anpassung der raumplanungsrechtlichen Anforderungen für Hotelbauten ausserhalb der Bauzonen: 134 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 142 15.081 Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Änderung: 160 Schmid Martin (RL, GR) 15.081 Accord sur la fiscalité de l'épargne entre la Suisse et l'UE. Modification: 160 15.056 Double imposition. Convention avec l'Italie: 21 15.076 Echange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Australie. Introduction: 163 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 142 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 63, 66, 67, 68, 69, 71, 72, 73 15.3239 Motion Aebi Andreas. Pas de discrimination pour les agriculteurs et agricultrices mariés: 152 15.4087 Motion CEATE-CE. Modification des exigences légales en matière d'aménagement du territoire pour les bâtiments hôteliers situés en dehors des zones à bâtir: 134 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 142 Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident 16.008 Aussenwirtschaftspolitik. Bericht 2015: 230 15.4099 Interpellation Berberat Didier. Freiwillige Tätigkeit und Arbeitslosigkeit: 158 15.4262 Interpellation Bischof Pirmin. Fehlende Ingenieure. Importieren oder ausbilden?: 156 15.4134 Interpellation Keller-Sutter Karin. Exportkontrolle. Praxis der Bewilligung bei Dual-Use-Gütern: 157 15.3239 Motion Aebi Andreas. Keine Diskriminierung von verheirateten Landwirtinnen und -wirten: 152 15.3469 Motion Rösti Albert. Reduktion des Bürokratieaufwands bei der Lehrlingsausbildung: 151 Schneider-Ammann Johann N., Bundespräsident 15.4099 Interpellation Berberat Didier. Bénévolat et statut de chômeurs: 158 15.4262 Interpellation Bischof Pirmin. Pénurie d'ingénieurs. Faut-il importer cette main-d'oeuvre ou former des spécialistes?: 156 15.4134 Interpellation Keller-Sutter Karin. Exportations de biens à double usage. Pratique en matière de contrôle: 157 15.3239 Motion Aebi Andreas. Pas de discrimination pour les agriculteurs et agricultrices mariés: 152 15.3469 Motion Rösti Albert. Formation des apprentis. Réduction des charges administratives: 151 Liste des orateurs Conseil des Etats XXIV Session de printemps 2016 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. Weshalb ist die Schweiz eine Hochpreisinsel? Und was kann dagegen unternommen werden?: 154 16.008 Politique économique extérieure. Rapport 2015: 230 15.4159 Postulat Fournier Jean-René. La Suisse, un îlot de cherté, pour quelles raisons? Et comment y remédier?: 154 Seydoux-Christe Anne (C, JU) 15.030 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Protokoll Nr. 15. Genehmigung: 2 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 116 Seydoux-Christe Anne (C, JU) 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 116 15.030 Convention de sauvegarde des droits de l'homme et des libertés fondamentales. Protocole no 15. Approbation: 2 Sommaruga Simonetta, Bundesrätin 13.025 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung: 120, 209 14.015 Elektronische Signatur. Bundesgesetz. Totalrevision: 2 15.038 Europäisches Auslieferungsübereinkommen. Genehmigung des Dritten und des Vierten Zusatzprotokolls: 4 15.4261 Interpellation Stöckli Hans. Folgen der Ablehnung oder Annahme der Volksinitiative «zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungs-Initiative)»: 9 15.030 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Protokoll Nr. 15. Genehmigung: 3 15.3557 Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter: 14 13.3742 Motion Fiala Doris. Stalking-Thema nicht auf die lange Bank schieben: 9 15.4154 Motion Minder Thomas. Asylgesuche aus Risikostaaten. Systematische Überprüfung durch den NDB: 7 15.4135 Postulat Hêche Claude. Schweizer Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm für Migrantinnen und Migranten. Unterstützung verstärken und den Kreis der Begünstigten erweitern: 6 15.052 Revisionsaufsichtsgesetz. Änderung: 121 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 113, 115, 117 Sommaruga Simonetta, Bundesrätin 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 113, 115, 117 15.030 Convention de sauvegarde des droits de l'homme et des libertés fondamentales. Protocole no 15. Approbation: 3 15.038 Convention européenne d'extradition. Approbation des troisième et quatrième protocoles additionnels: 4 15.4261 Interpellation Stöckli Hans. Conséquences du rejet ou de l'acceptation de l'initiative populaire «pour le renvoi effectif des étrangers criminels (initiative de mise en oeuvre)»: 9 13.025 Loi sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication. Modification: 120, 209 15.052 Loi sur la surveillance de la révision. Modification: 121 15.3557 Motion Caroni Andrea. Référendum obligatoire pour les traités internationaux ayant un caractère constitutionnel: 14 13.3742 Motion Fiala Doris. Agir rapidement contre le harcèlement obsessionnel: 9 15.4154 Motion Minder Thomas. Demandeurs d'asile provenant de pays à risques. Contrôle systématique par le SRC: 7 15.4135 Postulat Hêche Claude. Programme suisse d'aide au retour et à la réintégration des migrants. Intensifier et élargir le cercle des bénéficiaires: 6 14.015 Signature électronique. Loi fédérale. Révision totale: 2 Stöckli Hans (S, BE) 16.004 GPK-NR/SR und GPDel. Jahresbericht 2015: 59 12.080 Heilmittelgesetz. Änderung: 30, 32, 33 15.4261 Interpellation Stöckli Hans. Folgen der Ablehnung oder Annahme der Volksinitiative «zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungs-Initiative)»: 8 15.3557 Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter: 12 15.438 Parlamentarische Initiative Berberat Didier. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: 167 Stöckli Hans (S, BE) 16.004 CdG-CN/CE et DélCdG. Rapport annuel 2015: 59 15.438 Initiative parlementaire Berberat Didier. Pour une réglementation destinée à instaurer de la transparence en matière de lobbyisme au Parlement fédéral: 167 15.4261 Interpellation Stöckli Hans. Conséquences du rejet ou de l'acceptation de l'initiative populaire «pour le renvoi effectif des étrangers criminels (initiative de mise en oeuvre)»: 8 12.080 Loi sur les produits thérapeutiques. Révision: 30, 32, 33 15.3557 Motion Caroni Andrea. Référendum obligatoire pour les traités internationaux ayant un caractère constitutionnel: 12 Thurnherr Walter, Bundeskanzler 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 90 Thurnherr Walter, Bundeskanzler 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 90 Frühjahrssession 2016 XXV Ständerat Rednerliste Vonlanthen Beat (C, FR) 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative: 130 12.080 Heilmittelgesetz. Änderung: 30 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 52 13.4271 Motion Lohr Christian. Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen: 204 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: 88 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand: 52 12.3340 Motion UREK-NR. Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen: 198 15.438 Parlamentarische Initiative Berberat Didier. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: 170 14.094 ZGB. Adoption. Änderung: 111 Vonlanthen Beat (C, FR) 14.094 CC. Droit de l'adoption. Modification: 111 15.438 Initiative parlementaire Berberat Didier. Pour une réglementation destinée à instaurer de la transparence en matière de lobbyisme au Parlement fédéral: 170 12.080 Loi sur les produits thérapeutiques. Révision: 30 12.3340 Motion CEATE-CN. Conditions-cadres pour le remplacement de chauffages électriques: 198 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique: 52 13.4271 Motion Lohr Christian. Promotion du sport populaire. Création d'au moins trois centres nationaux de sports de neige: 204 15.4260 Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard: 88 15.3439 Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique: 52 13.074 Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire: 130 Wicki Hans (RL, NW) 15.023 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen: 187 Wicki Hans (RL, NW) 15.023 Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (FORTA). Comblement du déficit et mise en oeuvre du programme de développement stratégique des routes nationales: 187 Zanetti Roberto (S, SO) 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision: 72, 73 14.3570 Motion Imoberdorf René. Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen: 142 15.017 Rüstungsprogramm 2015: 103 14.320 Standesinitiative Wallis. Wolf. Fertig lustig!: 142 Zanetti Roberto (S, SO) 14.320 Initiative cantonale Valais. Loup. La récréation est terminée!: 142 15.025 Loi sur la TVA. Révision partielle: 72, 73 14.3570 Motion Imoberdorf René. Inscrire le loup parmi les espèces pouvant être chassées: 142 15.017 Programme d'armement 2015: 103 Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale Ständerat – Conseil des Etats 2016 Frühjahrssession – 2. Tagung der 50. Amtsdauer Session de printemps – 2e session de la 50e législature Erste Sitzung – Première séance 14.015 Montag, 29. Februar 2016 Lundi, 29 février 2016 Elektronische Signatur. Bundesgesetz. Totalrevision Signature électronique. Loi fédérale. Révision totale 16.15 h Zweitrat – Deuxième Conseil 16.9001 Mitteilungen des Präsidenten Communications du président Le président (Comte Raphaël, président): Je vous souhaite la bienvenue en ce premier jour de la session de printemps. Nous saluons la présence de Madame la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga, qui va nous accompagner aujourd'hui durant nos travaux. En préambule, j'adresse toutes nos félicitations à Monsieur Caroni, qui est l'heureux papa depuis quelques semaines d'un petit Flavio, venu agrandir la famille. Selon la formule consacrée, la maman et l'enfant se portent bien, et, pour ce qui est du papa, il est absolument rayonnant! (Applaudissements) Je vous informe également qu'à partir de cette session, la sonorisation de nos débats sera assurée par l'entreprise Kilchenmann, de Berne. Vous verrez donc de nouvelles personnes à ma droite, dans la tribune initialement destinée aux journalistes. Je vous remercie par avance de faire preuve de compréhension s'il devait y avoir quelques imperfections mineures au départ, notamment lors des changements d'orateurs. Soyez patients pour vous exprimer, attendez que la lumière rouge devant vous soit allumée. Cependant nous sommes persuadés que tout se passera parfaitement bien. Cela dit, nous pouvons passer à l'ordre du jour. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Nationalrat/Conseil national 17.12.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Im Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Zertes) von 2003, welches die Grundlage für die Gleichstellung mit der eigenhändigen Unterschrift im OR bildet, ist die qualifizierte elektronische Signatur natürlichen Personen vorbehalten. Im heutigen elektronischen Geschäfts- und Behördenverkehr besteht aber ein grosser Bedarf nach Unternehmens- und Behördenzertifikaten. Bei Massengeschäften ist es z. B. problematisch, die grosse Zahl der Meldungen regelkonform mit persönlichen Zertifikaten zu signieren. Mit der vorliegenden Revision wird die Einschränkung auf natürliche Personen beseitigt: Der Bundesrat erhält die Kompetenz, neben der bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur, die weiterhin nur natürlichen Personen zugänglich ist, zwei weitere, ähnliche Anwendungen von Zertifikaten zu regeln. Den juristischen Personen und den Behörden wird ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit welchem sie den Ursprung und die Integrität eines Dokuments sichern können. Bei dieser sehr abstrakten Vorlage geht es konkret darum, dass der ganze Signaturprozess vertrauenswürdig sein muss, ähnlich wie bei einer handschriftlichen Unterschrift und einem gleichzeitigen persönlichen Kontakt. Eine elektronische Signatur ist eine Datei, die einem elektronischen Dokument beigefügt wird und zwei Dinge bestätigen soll: erstens den Ursprung des Dokuments, und zwar die Identität der signierenden Personen, und zweitens, dass das Dokument unverändert unterzeichnet wird. Ein Zertifikat ist die Bestätigung der Vertrauenswürdigkeit der Operation. Im revidierten Gesetz haben wir für natürliche Personen die sogenannte geregelte elektronische Signatur, die sich auf das Zertifikat eines anerkannten Anbieters stützt. Ich präzisiere, dass nicht alle Zertifikate auf dem Markt geregelt wer- 15.030 Conseil des Etats den: Jeder Anbieter kann frei ein Zertifikat anbieten. Aber wenn es um Fälle geht, bei denen Vertrauen nötig ist, für solche Fälle haben wir geregelte elektronische Signaturen. Neu im Gesetz haben wir das geregelte elektronische Siegel. Das ist die Bezeichnung der elektronischen Signatur für Unternehmen und Behörden. Das Siegel ist die Bezeichnung für diese neuen Anwendungen. Die Bestätigung der Vertrauenswürdigkeit einer geregelten elektronischen Signatur für natürliche Personen oder eines geregelten elektronischen Siegels für juristische Personen oder Behörden ist das geregelte Zertifikat. Hinter den Signaturen stehen Zertifikate, und entsprechend den unterschiedlichen Signaturen gibt es unterschiedliche Zertifikate. Das revidierte Gesetz sieht neu vor, Zertifikate nicht nur für die Signatur zu verwenden, sondern auch für die Authentifizierung. Man muss betonen, dass das Siegel Klarheit darüber gibt, von welcher juristischen Person oder von welcher Behörde ein Dokument geliefert wird. Als Beispiel wird immer die grosse Zahl der täglich versendeten Strafregisterauszüge erwähnt, deren Herkunftsort effektiv das Bundesamt für Justiz ist. Aber es wird kein Hinweis geliefert über die Vertretungsbefugnis, zum Beispiel der betroffenen juristischen Personen. Diese Revision bringt auch eine terminologische Bereinigung und Vereinfachung der Regelungen in den Gesetzen und Verordnungen. Sie hält an den bestehenden Konzepten und Prinzipien fest. Die Produkte werden nicht abschliessend geregelt, es existiert immer noch ein freier Bereich. Das Gesetz ist EU-kompatibel, und die Kommission ist einstimmig darauf eingetreten und hat ihm einstimmig zugestimmt. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Ich erlaube mir doch noch ein paar einleitende Worte zu dieser Vorlage, dem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Zertes). Weil es eine sehr technische, nicht leicht zu vermittelnde Materie ist, versuche ich, eine Analogie zur Papierwelt zu machen: Wenn wir annehmen, dass es bisher schwarze Kugelschreiber zum Schreiben und rote Kugelschreiber zum rechtsgültigen Unterschreiben gab, dann führen wir nun neu blaue Kugelschreiber ein, die für verschiedene Zwecke eingesetzt werden können. Mit diesem Gesetz regeln wir, unter welchen Voraussetzungen welche Kugelschreiberfarben eingesetzt werden können. Vereinfacht gesagt und übertragen auf die Papierwelt, regelt das Zertes, welche Kugelschreiberfarben es gibt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um staatlich anerkannte, d. h. zertifizierte Kugelschreiber-Herstellerin zu werden. So viel zum Versuch, diese sehr technische Materie darzustellen. Man muss sich bewusst sein, dass es sich um ein sehr wichtiges, aber durch seine technische Art vielleicht etwas schwer nachvollziehbares Gesetz handelt. Die vorliegende Totalrevision ändert nichts in Bezug auf die qualifizierte elektronische Signatur, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist. Neu wird der Einsatz geregelter elektronischer Zertifikate für juristische Personen und Behörden geklärt und vereinfacht. Mit Zertifikaten kann ein Herkunftsnachweis erbracht sowie die Integrität der betreffenden Mitteilung gewährleistet werden und eine sichere Authentifizierung von Personen oder Maschinen erfolgen. Das Zertes regelt weiterhin die Herausgabe dieser Zertifikate und die Anforderungen an die Hersteller der Zertifikate. An den bestehenden Konzepten und Prinzipien der bisherigen Regelung wird nichts geändert. Insbesondere ist die Palette von Zertifikatsprodukten nicht abschliessend geregelt. Das heisst, es gibt weiterhin verschiedene Zertifikatsprodukte, und zwar so viele, wie der Markt verlangt. Einzig die durch den Bundesrat genauer definierten technischen Anforderungen müssen eingehalten werden. Sie haben vom Präsidenten Ihrer Kommission für Rechtsfragen soeben erfahren, dass die vorliegende Totalrevision unbestritten war. Ich möchte Sie deshalb auch namens des Bundesrates bitten, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und dieses zu verabschieden. 2 29 février 2016 Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate Loi fédérale sur les services de certification dans le domaine de la signature électronique et des autres applications des certificats numériques Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1–23 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1–23 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 14.015/1243) Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 15.030 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Protokoll Nr. 15. Genehmigung Convention de sauvegarde des droits de l'homme et des libertés fondamentales. Protocole no 15. Approbation Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 08.09.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Seydoux-Christe Anne (C, JU), pour la commission: Comme vous le savez, la Convention européenne des droits de l'homme (CEDH) a été ratifiée par 47 Etats. Il y a donc 800 millions de personnes susceptibles de s'adresser à la Cour européenne des droits de l'homme si elles estiment que les droits et les libertés garantis par la CEDH ont été lésés. Depuis de nombreuses années, nous cherchons des solutions pour que la Cour européenne des droits de l'homme reste efficace malgré la multitude de requêtes qui lui sont adressées. Le Protocole no 14 du 12 mai 2004 avait pour objectif de simplifier et d'accélérer la procédure devant la Cour. Son entrée en vigueur a été repoussée au 1er juin 2010 et, à cette époque, le nombre de requêtes pendantes était supérieur à 100 000. Pendant sa présidence du Comité des ministres du Conseil de l'Europe en 2009/10, la Suisse a organisé une conférence ministérielle sur l'avenir de la Cour. Un plan d'action en vue de l'adoption de réformes a été approuvé. Cette conférence a été suivie en 2011 par la conférence ministérielle d'Izmir, puis par celle de Brighton en 2012. Le protocole no 15 a été adopté suite à la conférence ministérielle de Brighton. Il apporte cinq modifications à la CEDH. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 29. Februar 2016 Premièrement, le principe de subsidiarité figure désormais expressément à la fin du préambule de la convention. Il en est de même de la marge d'appréciation dont jouissent les Etats, sous le contrôle de la Cour, pour garantir le respect des droits et des libertés définis dans la CEDH et dans les protocoles. Il s'agit de codifier des principes existants. La Cour accorde en effet une large marge d'appréciation aux Etats sur les questions délicates de société pour lesquelles il n'y a pas de consensus au niveau européen, et les sensibilités locales sont importantes, que l'on songe aux arrêts de la Cour sur les crucifix en Italie ou sur l'interdiction du voile intégral en France. Deuxièmement, les candidats à la fonction de juge à la Cour doivent être âgés de moins de 65 ans. La limite d'âge d'exercice de la fonction, fixée à 70 ans, est supprimée. Cela doit permettre aux juges d'accomplir toute la durée de leur mandat de neuf ans sans devoir quitter leur fonction lorsqu'ils atteignent l'âge de 70 ans. Cela permet ainsi de bénéficier de leur expérience. Troisièmement, lorsqu'une chambre traite une affaire qui soulève une question grave concernant l'interprétation ou l'application de la CEDH et de ses protocoles, elle peut se dessaisir à tout moment de cette affaire au profit de la Grande Chambre. Le protocole no 15 propose de supprimer le droit d'objection que les parties peuvent exercer dans ces cas. Il s'agit à la fois de renforcer la jurisprudence de la Cour et d'accélérer la procédure devant cette dernière. Quatrièmement, le délai de saisine de la Cour à partir de la date de la décision interne définitive est réduit; il passe de six à quatre mois pour tenir compte des nouvelles technologies de communication et pour se rapprocher des délais de recours en vigueur dans les Etats parties. Enfin, la Cour peut déclarer irrecevable une requête en l'absence de préjudice important même si l'affaire n'a pas été examinée par un tribunal interne. Il s'agit ici de contribuer à décharger la Cour des cas bagatelle. Toutes ces modifications vont dans le sens de ce que notre pays souhaite. Le protocole no 15 entrera en vigueur lorsque tous les Etats parties l'auront ratifié: 19 Etats l'avaient fait en août 2015, 22 autres, dont la Suisse, l'ont signé. Le Conseil national a accepté l'arrêté fédéral portant approbation du protocole no 15 le 8 septembre 2015, par 136 voix contre 46 et 2 abstentions. Votre commission, qui l'a accepté par 12 voix contre 0 et 1 abstention, vous propose d'en faire de même. Jositsch Daniel (S, ZH): Das Projekt ist an und für sich unbestritten. Es ist aber aus meiner Sicht von grosser und fundamentaler Tragweite, weshalb ich mir doch noch erlaube, ein paar Ausführungen zu machen, insbesondere deshalb, weil in jüngerer Vergangenheit die Europäische Menschenrechtskonvention in der öffentlichen Diskussion verschiedentlich als grundsätzliches Instrument infrage gestellt worden ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist nicht nur ein Dokument, in dem mehr oder weniger die gleichen Grundrechte wie in der Bundesverfassung gewährleistet sind, sondern sie ist – und das ist das Wesentliche – ein Rechtsdurchsetzungsmechanismus, der den Bürgerinnen und Bürgern auch unseres Staates die Möglichkeit gibt, sich notfalls auch gegen den eigenen Staat zur Wehr zu setzen. Aus dieser Sicht ist die EMRK – und das wird, glaube ich, zu wenig verstanden – ein eigentlich urschweizerisches Instrument zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Es gibt, wenn ich richtig informiert bin, 47 Mitgliedstaaten der EMRK, und für die Bürgerinnen und Bürger vieler dieser Mitgliedstaaten ist die EMRK der rettende Anker zum Schutz der Menschenrechte. Deshalb ist es auch wichtig, dass dieses Instrument europaweit und insbesondere auch in unserem Land gestärkt wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Moment 150 000 unerledigte Fälle, das heisst eine gewaltige Last, die er zu tragen hat. Das hat vor allem einen positiven Grund, nämlich die Öffnung Osteuropas und damit der Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 3 Ständerat 15.030 Zugang von Millionen von Menschen zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Trotzdem besteht aber die Gefahr, dass der Menschenrechtsapparat durch diese Last gewissermassen lahmgelegt wird. Ich bin selber auch als Anwalt mit Situationen konfrontiert gewesen, wo man schlicht und ergreifend auf dieses Instrument verzichtet hat, weil man gesagt hat, es brauche aufgrund der Arbeitslast sehr lange, bis man endlich in Brüssel gehört werde, was an und für sich nicht im Sinne des Erfinders war. Mit diesem Protokoll Nr. 15, das fünf formelle Änderungen vorsieht, wird man zwar keine fundamentale Lösung der Überbelastung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erreichen, aber es ist doch ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Deshalb ist es nicht einfach nur ein formelles Geschäft, sondern es ist ein Geschäft, das eben mithilft, den Schutz der Menschenrechte in Europa zu stärken. Deshalb ist es, glaube ich, wichtig, dass man diesem Geschäft zustimmt. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Der Grundrechtskatalog unserer Bundesverfassung ist ja massgeblich durch die Europäische Menschenrechtskonvention, durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu dieser Konvention geprägt, und damit verkörpert die EMRK die Werte, die auch die unseren sind. Volk und Stände haben das gerade auch gestern mit der Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative bestätigt, und zwar nicht zum ersten Mal. Die EMRK bestimmt bereits in ihrem ersten Artikel, dass es vorab Sache der Vertragsstaaten ist, die Beachtung der Konventionsgarantien im eigenen Land sicherzustellen. Der Gerichtshof soll zum Zuge kommen, wenn die Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Der Kontrollmechanismus der EMRK ist also seit je subsidiär, und die Vertragsstaaten haben diese Subsidiarität in jüngerer Zeit wiederholt bekräftigt. Im Rahmen dieses Protokolls Nr. 15, das heute zur Diskussion steht, spielt diese Subsidiarität eine ganz wichtige Rolle: Mit dem Protokoll Nr. 15 soll das Subsidiaritätsprinzip neu ausdrücklich in der Präambel der Konvention verankert werden. Das ist zwar inhaltlich keine Neuerung, aber diese Ergänzung der Präambel macht sichtbarer, was bereits gilt, und sie ist ein Signal an den Gerichtshof, eine Aufforderung, dort Zurückhaltung zu üben, wo die Vertragsstaaten Ermessen haben und die innerstaatlichen Gerichte einen Fall bereits sorgfältig im Lichte der EMRK geprüft haben. Wenn Sie sich daran erinnern, welche Urteile des Gerichtshofes in der Schweiz heftig kritisiert wurden und werden, dann wissen Sie, dass diese Änderung in unserem Interesse liegt, ohne dass damit die Unabhängigkeit des Gerichtshofes beeinträchtigt würde. Es gibt eine zweite Änderung in diesem Protokoll. Sie betrifft die Alterslimite für die Richterinnen und Richter. Neu soll es nicht ein Höchstalter für die Richter sein, wie das heute der Fall ist, sodass die Richter heute zum Teil vorzeitig zurücktreten müssen, wenn sie diese Altersgrenze erreicht haben, sondern man führt ein Höchstalter für die Kandidatinnen und Kandidaten ein, und damit hat man dieses Problem auch gerade gelöst. Die dritte Änderung betrifft Folgendes: Heute werden die Urteile des Gerichtshofes von Kammern mit sieben Richtern gefällt. Es kommt ab und zu vor, dass eine Kammer im Laufe der Behandlung einer Beschwerde zum Schluss kommt, dass der Fall eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder der Anwendung der EMRK betrifft oder dass ihr Entscheid von einem früheren Entscheid des Gerichtshofes abweichen könnte. Dann kann sie den Fall an die Grosse Kammer des Gerichtshofes abgeben. Das trägt zur Kohärenz der Rechtsprechung bei. Derzeit können die Parteien einem solchen Abgeben des Falls widersprechen, und das ist schwer nachvollziehbar. Deshalb schafft das Protokoll Nr. 15 dieses Widerspruchsrecht der Parteien ab. Die vierte Änderung ist die Kürzung der Beschwerdefrist von sechs auf vier Monate. 15.038 Conseil des Etats Die fünfte Änderung betrifft das Zulässigkeitskriterium. Dieses wurde mit dem Protokoll Nr. 14 eingeführt. Es hat sich nicht bewährt und soll jetzt wieder rückgängig gemacht werden. Alle diese Änderungen liegen explizit im Interesse unseres Landes. Als Änderungsprotokoll tritt das Protokoll Nr. 15 in Kraft, nachdem es von allen Vertragsstaaten ratifiziert worden ist. Bis Ende Januar haben es 25 Vertragsstaaten ratifiziert, und 16 weitere, darunter auch die Schweiz, haben es unterzeichnet. Ich bitte Sie namens des Bundesrates, der Kommission für Rechtsfragen zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und in der Folge antragsgemäss zu entscheiden. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Arrêté fédéral portant approbation du Protocole no 15 à la Convention de sauvegarde des droits de l'homme et des libertés fondamentales Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.030/1244) Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 15.038 Europäisches Auslieferungsübereinkommen. Genehmigung des Dritten und des Vierten Zusatzprotokolls Convention européenne d'extradition. Approbation des troisième et quatrième protocoles additionnels Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 14.12.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Das Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957 gehört zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen auf dem Gebiet der Auslieferung. Das Übereinkommen kodifiziert die wesentlichen Grundsätze des Auslieferungsrechts und steckt damit den Rahmen für die zwangsweise Übergabe einer strafrechtlich gesuchten Person zur Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Frei- 4 29 février 2016 heitsstrafe an den ersuchenden Staat ab. Hier geht es um die Auslieferung und nicht um die Ausschaffung. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 20. Dezember 1966 ratifiziert. In den Siebzigerjahren ist dieses Übereinkommen durch das Erste und das Zweite Zusatzprotokoll ergänzt worden, und nun wurde es durch das Dritte und das Vierte Zusatzprotokoll modernisiert. Heute finden etwa 80 Prozent der die Schweiz betreffenden Auslieferungsfälle zwischen einem Mitgliedstaat des Europarates und der Schweiz statt. Das zeigt, dass diese Zusammenarbeit von grosser Bedeutung ist. Die zwei Zusatzprotokolle, die zur Ratifikation unterbreitet worden sind, vereinfachen und beschleunigen die Verfahren. Beschleunigung bedeutet, dass Leute nicht unnötig lange in Untersuchungshaft sitzen müssen. Damit sind auch Kostenersparnisse verbunden. Das Dritte Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 schafft die Rechtsgrundlage für ein rascheres und mit weniger Formalitäten verbundenes Auslieferungsverfahren, sofern die Person ihrer Auslieferung zustimmt. In der Schweiz kennen wir dieses Verfahren für Auslieferungsfälle bereits, gestützt auf das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Aber durch das Dritte Zusatzprotokoll können Personen aus ausländischen Vertragsstaaten rascher an die Schweiz ausgeliefert werden, denn nicht alle Staaten haben ein kodifiziertes vereinfachtes Verfahren. Im Vierten Zusatzprotokoll vom 20. September 2012 hat es mehrere Bestimmungen, die modernisiert werden. Im Vordergrund steht die elektronische Übermittlung von Auslieferungsgesuchen und Begleitunterlagen, solange es der ersuchten Vertragspartei möglich ist, die Echtheit der Unterlagen festzustellen. Es resultiert eine grössere Sicherheit bei der Fristwahrung. Ein weiteres Element ist die Verjährung. Sie ist nur noch dann ein Auslieferungshindernis, wenn die Tat nach dem Recht der ersuchenden Vertragspartei verjährt ist. Künftig ist also die Verjährung nur nach dem Recht des ersuchenden Staates zu prüfen. Das Zusatzprotokoll vollzieht damit eine Entwicklung, die im multilateralen und auch im bilateralen Auslieferungsrecht bereits Realität ist, nach. Eine analoge Bestimmung findet sich zum Beispiel im Auslieferungsvertrag der Schweiz mit den USA und in jenem mit Deutschland. Es wird somit eine Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten durch das Vierte Zusatzprotokoll garantiert. Darum hat der Bundesrat auf einen Vorbehalt verzichtet. Ihre Kommission hat den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Dritten und des Vierten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen einstimmig angenommen. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Es gibt ein schönes Zitat des Komponisten Gustav Mahler, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte und das eben zu diesem Geschäft sehr gut passt: «Tradition ist die Weitergabe des Feuers und nicht die Anbetung der Asche.» Das passt zu diesem Geschäft, weil sich hier die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Übereinkommens des Europarates ja bewährt hat. Man muss es aber jetzt den Bedürfnissen der Zeit anpassen, und in diesem Sinne wurden die Arbeiten hier auch gemacht. Nachdem Ihnen der Kommissionspräsident und Kommissionssprecher die Vorlage bereits im Detail vorgestellt hat, möchte ich jetzt keine Wiederholungen vornehmen. Ich kann Ihnen einfach so viel bestätigen: Diese Vorlage bringt eine Verbesserung und Vereinfachung der operationellen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien. Sie schafft keine neuen Auslieferungsverpflichtungen, nicht einmal neue Möglichkeiten zur Auslieferung. Wenn also eine Auslieferung bisher nicht möglich war, zum Beispiel wegen menschenrechtlicher Bedenken, wird sie auch in Zukunft nicht möglich sein. Wo aber ausgeliefert werden kann, wird das Verfahren in Zukunft einfacher und schneller. Die Ratifizierung dieser beiden Zusatzprotokolle ist auch ohne zusätzliche Gesetzgebung möglich. Die Protokolle entsprechen im Wesentlichen der bereits bestehenden schweizerischen Rechtslage. Das hat unter anderem eben auch damit zu tun, dass sich die schweizerischen Experten in den Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 29. Februar 2016 Gremien des Europarates stark in die Ausarbeitung der Ihnen nun vorliegenden Texte einbringen konnten. Das heisst, die Schweiz hat diese beiden Protokolle massgeblich mitgeprägt. In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und sie zu genehmigen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesbeschluss über die Genehmigung des Dritten und des Vierten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen Arrêté fédéral portant approbation des troisième et quatrième protocoles additionnels à la Convention européenne d'extradition Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1–3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1–3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.038/1245) Für Annahme des Entwurfes ... 44 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 15.065 Kantonsverfassungen (LU, SZ, GL, SO, BS, AI). Gewährleistung Constitutions cantonales (LU, SZ, GL, SO, BS, AI). Garantie 5 Ständerat 15.065 Kanton Luzern: die Neuorganisation der kantonalen Aufsicht über die Gemeinden. Kanton Schwyz: das Kantonsratswahlverfahren, welches ja, wie wir wissen, im Nationalrat nach längerem Hin und Her nicht gewährleistet worden ist. Inzwischen ist das Wahlverfahren im Kanton Schwyz angepasst worden. Kanton Glarus: Hier geht es um die Verwesentlichung und Flexibilisierung der kantonalen Gesetzgebung. Kanton Solothurn: Hier geht es um die Verankerung und Erweiterung der Gewerbesteuer. Kanton Basel-Stadt: Hier geht es um die Zuständigkeit bei der Einbürgerung. Kanton Appenzell Innerrhoden: Hier geht es um die Verordnungskompetenzen des Grossen Rates und um den Ausschluss vom Stimmrecht. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beantragt Ihnen nach eingehender Prüfung einstimmig, dem Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Luzern, Schwyz, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt und Appenzell Innerrhoden zuzustimmen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Luzern, Schwyz, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt und Appenzell Innerrhoden Arrêté fédéral sur la garantie des constitutions révisées des cantons de Lucerne, Schwyz, Glaris, Soleure, BâleVille et Appenzell Rhodes-Intérieures Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1–7 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1–7 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Le président (Comte Raphaël, président): Comme l'entrée en matière est acquise de plein droit, il n'y a pas de vote sur l'ensemble. Erstrat – Premier Conseil Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 03.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Föhn Peter (V, SZ), für die Kommission: Nach Artikel 51 Absatz 1 der Bundesverfassung gibt sich jeder Kanton eine demokratische Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt. Nach Absatz 2 des gleichen Artikels bedürfen die Kantonsverfassungen der Gewährleistung des Bundes. Steht eine kantonale Verfassungsbestimmung im Einklang mit dem Bundesrecht, so ist die Gewährleistung zu erteilen. Erfüllt sie diese Voraussetzung nicht, so ist die Gewährleistung zu verweigern. Mit dem vorliegenden Geschäft wird der Bundesversammlung beantragt, mit einfachem Bundesbeschluss Änderungen in den Verfassungen der Kantone Luzern, Schwyz, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt und Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. Die Verfassungsänderungen betreffen ganz unterschiedliche Themen, aber alle Änderungen sind bundesrechtskonform. Die Gewährleistung kann somit erteilt werden. Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben insbesondere die folgenden Gegenstände. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 15.4135 Postulat Hêche Claude. Schweizer Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm für Migrantinnen und Migranten. Unterstützung verstärken und den Kreis der Begünstigten erweitern Postulat Hêche Claude. Programme suisse d'aide au retour et à la réintégration des migrants. Intensifier et élargir le cercle des bénéficiaires Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat. 15.4135 Conseil des Etats Hêche Claude (S, JU): Le Conseil fédéral a raison: les réponses courtes sont les meilleures, car elles ont ou devraient à tout le moins avoir le mérite d'aller à l'essentiel. Cependant, j'aurais souhaité des arguments quelque peu plus convaincants. Au vu de la crise migratoire actuelle, il est nécessaire de développer de nouvelles formes d'intervention. C'est ce que vise le postulat, notamment par la recherche de partenariats avec d'autres pays, afin de limiter les migrations. Or, la brève réponse reçue fait peu de cas de l'actualité. Cela ne manque pas de m'interpeller, d'autant plus que Madame la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga a relevé, tout récemment, face à ses pairs à Bruxelles, «l'importance du respect de règles communes et de la solidarité pour répondre aux défis actuels de la migration». Aussi, je me permets d'attirer votre attention, Madame la conseillère fédérale, dans le prolongement de votre intervention – de qualité, je dois le dire – à Bruxelles jeudi dernier, sur le fait que toute déclaration devrait, si possible, être suivie d'actions pour être efficace et cohérente. L'ampleur de la crise actuelle justifie d'autant plus que le Conseil fédéral étudie un maximum de pistes possibles afin de limiter la pression migratoire sur l'Europe et implicitement sur notre pays. Le soutien à l'étranger de projets d'assistance au retour et à la réintégration représente un volet intéressant et novateur pour une approche globale de la gestion des migrations. Ces interventions et soutiens coordonnés avec d'autres pays ne présentent-ils pas l'avantage de limiter l'afflux de réfugiés, en trouvant des solutions sur le terrain, à proximité et à des coûts réduits? Ne pensez-vous pas que cet engagement contribuerait aussi à faciliter les négociations permettant le renvoi des requérants non admis? Le postulat ne demande que de compléter le rapport d'évaluation du projet en cours en Algérie, dans l'intérêt de tous, de celui des migrants et de leur pays d'origine, mais également de notre pays. Pour ces quelques raisons, je vous invite à soutenir le postulat. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Ich werde versuchen, Herrn Hêche zu überzeugen. Das Postulat beauftragt den Bundesrat ja damit, Möglichkeiten zur verstärkten Unterstützung von Projekten zur Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe im Ausland zu prüfen. Dabei soll er sich insbesondere auf die ersten Resultate des Programms für nigrische Migrantinnen und Migranten stützen, die aus Algerien zurückgeführt wurden. Das ist im Wesentlichen der Inhalt des Postulates. Die Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe für Migrantinnen und Migranten ist seit mehreren Jahren ein prioritäres Element der schweizerischen Migrationspolitik, und zwar sowohl im Inland als auch im Ausland. In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat im Grundsatz die im Postulat vorgebrachten Anliegen. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren in diesem prioritären Bereich zahlreiche innovative und erfolgreiche Projekte umgesetzt, und zwar nicht nur zur Förderung der freiwilligen Rückkehr aus der Schweiz, sondern auch zur Unterstützung von Drittstaaten. Die vom Postulat jetzt anvisierten Projekte zur Rückkehrund Wiedereingliederungshilfe haben zum Ziel, die freiwillige und dauerhafte Rückkehr von verletzlichen Migrantinnen und Migranten in Transitländern zu fördern. Sie tragen zudem zur Minderung des Drucks der Migration nach Europa und natürlich auch in die Schweiz bei. Aktuell werden mehrere solche Projekte auf den Migrationsrouten umgesetzt, also im Mittelmeerraum, in Nord- und Ostafrika sowie im Balkan. Sie umfassen Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung im Herkunftsland. Das Projekt für nigrische Migrantinnen und Migranten, das der Postulant erwähnt, hat zum Ziel, dass Personen, die aus Algerien in ihren Heimatstaat, also nach Niger, zurückgeführt werden, wieder eingegliedert werden. Das geschieht ganz konkret durch die Umsetzung von Mikroprojekten in den Rückkehrregionen in Niger. Damit können die Rückkehrer für sich und ihre Familien ein Einkommen generieren. 6 29 février 2016 Diese Projekte kommen somit einem erweiterten Kreis von Personen zugute. Insgesamt werden so über 1800 Personen unterstützt. Die Internationale Organisation für Migration hat den Auftrag, diese Mikroprojekte in Niger zu bewerten und dann auch die Gelder auszuzahlen. Warum erzähle ich Ihnen das? Ich komme ja zum Schluss, dass der Bundesrat das Postulat ablehnt, weil wir der Meinung sind, wir sollten jetzt nicht einen solchen Bericht verfassen, denn es geht ja genau um das, was wir bereits tun. Deshalb möchte ich Ihnen auch weitere Beispiele für ähnliche Projekte nennen, die wir bereits machen. In Libyen finanziert die Schweiz seit September 2015 ein Rückkehrhilfeprogramm für Migrantinnen und Migranten vornehmlich aus Subsahara-Afrika, welche in libyschen Haftzentren festgehalten werden. Es geht in diesen Projekten nicht nur um die Rückkehrhilfe für Migrantinnen und Migranten aus der Schweiz, die in ihre Herkunftsstaaten zurückgehen, sondern es geht auch darum, dass sie zurückkehren können, wenn sie in anderen Staaten sind, wenn sie auf einer Migrationsroute sind, auch in Richtung Europa. Wir haben der Internationalen Organisation für Migration dafür eine Million Franken zur Verfügung gestellt. Sie wissen, dass eine wichtige Migrationsroute über Libyen nach Europa führt, und daher ist es auch in unserem Interesse, denjenigen Menschen zu helfen, die zur Rückkehr in ihre Heimat bereit sind. Bis heute konnten auf diesem Weg rund 300 Personen aus ihrer prekären Situation befreit werden und in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Ich habe mich kürzlich mit dem Projektleiter des IKRK gerade über diese Frage unterhalten. Er hat mir bestätigt, dass viele Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen ihr Herkunftsland verlassen und sich auf eine Migrationsroute begeben, zurückkehren möchten. Sie wissen, wie gefährlich und wie schrecklich diese Migrationsrouten sind; es geht den Menschen, wenn sie auf diesen Routen unterwegs sind, zum Teil schrecklich schlecht. Viele von ihnen möchten daher zurückkehren, wenn sie bereits unterwegs sind; aber sie können nicht zurückkehren, weil ihre Familien vielleicht das ganze Geld ausgegeben haben, damit der junge Mann irgendwann nach Europa kommt und von dort Geld heimschicken kann. Da müssen wir solche Menschen, die sich auf dem Weg befinden, unterstützen, damit sie direkt zurückkehren können. Und dafür gibt es genau solche Projekte. Wir haben solche Projekte für unterschiedliche Zielgruppen in Tunesien, in Marokko, am Horn von Afrika, in Griechenland und in verschiedenen Balkanstaaten bereits umgesetzt. Am Horn von Afrika arbeiten wir z. B. mit der Europäischen Kommission und mit Norwegen an einem umfassenderen regionalen Projekt des UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration. Hier verbinden wir mit unserem Beitrag von zirka einer Million Franken und der Vermittlung von Informationen die Förderung der freiwilligen Rückkehr, die Prävention von irregulärer Migration und die medizinische Hilfe an Migrantinnen und Migranten. Rückkehrhilfeprogramme entsprechen nicht nur dringenden humanitären Bedürfnissen von verletzlichen Migrantinnen und Migranten – ich sagte vorhin, es sei zum Teil schrecklich, was diese Menschen noch auf dem Weg Richtung Europa durchmachen –, die Starthilfe zielt auch auf deren dauerhafte Rückkehr in die Herkunftsländer ab. Es geht nicht nur darum, dass sie einfach zurückgeführt werden, sondern auch darum, dass sie dort etwas aufbauen können. Wir unterstützen damit natürlich auch die Transitstaaten in der Entwicklung einer nachhaltigen Rückkehrpolitik. Es entspricht unserem berechtigten Interesse, dass diese Unterstützung auch unsere bilaterale Migrationszusammenarbeit mit den Transitstaaten insgesamt fördert. So werden die Programme in den Balkanstaaten, aber auch in Tunesien im Rahmen unserer Migrationspartnerschaften umgesetzt. Ich habe selber ein solches Programm in Tunesien besucht, mit dem wir Migranten, die in Tunesien gestrandet sind oder vielleicht weitergehen möchten, aber sehen, wie schwierig dies ist, unterstützen, in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren zu können. Das Projekt in Niger wurde nicht zuletzt deshalb Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 29. Februar 2016 finanziert, um unsere schwierige Zusammenarbeit mit Algerien zu verbessern; das ist uns auch gelungen. Die Opportunität solcher Projekte wird von uns regelmässig im Rahmen von Migrationsdialogen mit den betroffenen Herkunfts- und Transitländern diskutiert und evaluiert. Ich muss Ihnen jetzt einfach sagen: Der Grund, weshalb der Bundesrat dieses Postulat zur Ablehnung empfiehlt, liegt nicht darin, dass er den Inhalt oder die Stossrichtung nicht gut findet, sondern darin, dass er der Meinung ist, dass wir genau das bereits machen. Das liegt voll auf unserer Linie. Nun stellt sich die Frage: Sollen wir noch ein Postulat annehmen oder einfach mit unserer Arbeit, wie ich sie Ihnen geschildert habe, weiterfahren? Wir sind der Meinung: Das Postulat erübrigt sich, weil eben Ziele und Inhalt des Postulates bereits verfolgt werden. Hêche Claude (S, JU): S'il y avait eu autant d'explications dans la réponse très administrative qui a été donnée – et, j'ajoute, tout de même très tardive, puisque nous ne l'avons reçue qu'en fin de semaine dernière –, je pense que la décision aurait pu être prise plus rapidement. Au vu des explications qui m'ont été données par Madame la conseillère fédérale, même si je considère qu'elles auraient pu inciter à accepter le postulat, je le retire, tout en notant la suite qui sera donnée à ces différents projets allant dans le sens du postulat et complétée par un certain nombre de points qui ne figurent pas dans la réponse écrite. Zurückgezogen – Retiré 15.4154 Motion Minder Thomas. Asylgesuche aus Risikostaaten. Systematische Überprüfung durch den NDB Motion Minder Thomas. Demandeurs d'asile provenant de pays à risques. Contrôle systématique par le SRC Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion. Minder Thomas (V, SH): Bei 40 000 Asylgesuchen wie im letzten Jahr gelangen leider nicht nur unproblematische Gesuchsteller in die Schweiz, sondern auch einige Kriminelle oder Personen mit kriminellen Absichten. Am Bundesstrafgericht können wir dieser Tage einen Prozess verfolgen – er beginnt heute –, in dem mutmassliche Terroristen, welche auf dem Asylweg zu uns gelangten, angeklagt sind. Drei der vier Angeklagten sind als Flüchtlinge in die Schweiz gekommen. Es ist unterdessen bewiesen, dass über die Asylschiene Kriminelle oder Personen mit kriminellen Absichten in das Land kommen. Gerade bei Asylbewerbern aus Risikostaaten wie Syrien, Irak, Afghanistan, Somalia – also Personen aus Kriegs- und Krisengebieten – sind erhöhte Sensibilität und eine systematische Prüfung unabdingbar. 2015 hat der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) 4910 Dossiers von Asylsuchenden unter die Lupe genommen. Bei einigen von ihnen läuteten die Alarmglocken. Die Sprecherin des NDB wurde kürzlich wie folgt zitiert: «Die Infiltration von Dschihadisten in den Migrationsströmen ist real.» Im kürzlich erschienenen Tetra-Bericht «Massnahmen der Schweiz zur Bekämpfung des dschihadistisch motivierten Terrorismus» heisst es: «Um mögliche dschihadistisch motivierte Reisende unter den Asylsuchenden zu identifizieren, prüft Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 7 Ständerat 15.4154 der NDB die Asyldossiers von Personen mit Herkunft aus Konfliktregionen, insbesondere aus Syrien.» Unsere beiden Fälle aus den Kantonen Zürich und Schaffhausen sind mittlerweile national bekannt. Beim eingangs erwähnten Terrorverdächtigen handelt es sich um einen Iraker, welcher als Kopf einer Schaffhauser IS-Zelle zusammen mit drei Komplizen von der Bundesanwaltschaft angeklagt ist. Beim zweiten Fall handelt es sich um den international gesuchten Sexualstraftäter, welcher aus dem Limmattaler Gefängnis ausgebrochen ist. Auch er gelangte über die Asylschiene in die Schweiz und lebte in Zürich und Schaffhausen. Diese beiden Fälle belegen, dass eine systematische Prüfung fehlte. Diese und andere Fälle haben das Staatssekretariat für Migration (SEM) aufgeschreckt. Es finden nun vermehrt Überprüfungen statt, jedoch nicht systematisch und nur sehr lückenhaft. Dies hat soeben auch der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation Noser 15.4107 bestätigt. Nicht einmal als der Asylsuchende Osamah M. erläuterte, er habe sich seine Verletzungen – aufgrund einer Beinamputation sitzt er im Rollstuhl – bei Kampfhandlungen zugezogen, läuteten beim SEM die Alarmglocken. Mal reicht das SEM dem NDB die Personendaten weiter, mal nicht. Genau dies will ich mit meiner Motion vermeiden. In der Antwort zur Interpellation Noser heisst es wörtlich, dass der NDB «grundsätzlich» – nur grundsätzlich! – beigezogen werde. Der NDB wird nicht systematisch, sondern nur grundsätzlich beigezogen. Solange im Asylgesetz keine Pflicht verankert ist, wird es bei der gegenwärtigen Willkür bleiben. Dass diverse Flüchtlinge erwiesenermassen durch die Maschen gefallen sind, darf als fahrlässig taxiert werden. Der angesprochene Prozess in Bellinzona ist für die Schweiz in Sachen Terrorismus bedeutsam. Gerade bei Asylsuchenden aus Kriegsgebieten wie Syrien und Irak sollte es selbstverständlich sein, dass diese Personen einer nachrichtendienstlichen Kontrolle unterzogen werden müssen. Das ist kein neues Phänomen. Die Motion will diese Pflicht im Asylgesetz verankern und die Zuständigkeit klar regeln. Sie will die sicherheitspolitische Verantwortung nicht einfach den SEM-Verantwortlichen überlassen. Artikel 26 des Asylgesetzes regelt derzeit diverse Aufgaben des SEM, so das Erstellen des Fingerabdruckbogens, von Fotografien, biometrischen Daten, Altersgutachten, herkunftsspezifischen Abklärungen usw. Eine Gesetzesgrundlage für systematische Risikostaaten-Sicherheitschecks finden Sie nirgends. Damit die heutige Praxis gefestigt und auch in Zukunft dieser Sicherheitslevel beibehalten wird, bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Herr Ständerat Minder hat jetzt Beispiele erwähnt von Dossiers, die dem Nachrichtendienst nicht überwiesen worden waren, die aber nach heutiger Praxis dem Nachrichtendienst unterbreitet würden. Es sind halt Dossiers, die aus einer Zeit stammen, als der Nachrichtendienst noch nicht die flächendeckende Überstellung aller Dossiers aus bestimmten Risikoländern gefordert hat. Das stimmt; ich will das in keiner Art und Weise in Abrede stellen. Ich stimme Ihnen auch vollumfänglich zu, dass wir bei der Migration von heute den Sicherheitsaspekten auch eine grosse Aufmerksamkeit schenken müssen. Nun ist einfach die Frage – und die stellt sich jetzt im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion –, ob die Motion die richtige Antwort auf die Anliegen gibt, die wir alle teilen, auf die sicherheitsrelevanten Fragen, auch gerade im Zusammenhang mit der Prüfung von Asylgesuchen. Was hat sich denn in der Zwischenzeit getan? Ich denke, das ist wichtig. Hier möchte ich ansetzen, weil aus Sicht des Bundesrates eine zusätzliche Verankerung der Zusammenarbeit zwischen dem SEM und dem Nachrichtendienst des Bundes nicht notwendig ist, und zwar deshalb, weil sich heute die gesetzlichen Grundlagen zur Zusammenarbeit und zur Konsultation des Nachrichtendienstes im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, im Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes und in der Verordnung über den Nach- 15.4261 Conseil des Etats richtendienst des Bundes finden. Dann kommt noch hinzu: Auch das neue Nachrichtendienstgesetz enthält entsprechende Rechtsgrundlagen. Da haben Sie also schon mal die Palette, wo das geregelt ist. Jetzt kann ich Ihnen auch sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem SEM und dem Nachrichtendienst in den vergangenen Jahren fortlaufend ausgebaut und auch regelmässig durch weitere Prozesse ergänzt und konkretisiert worden ist. Aufgrund der klar definierten Kriterien und Abläufe kann ich Ihnen heute sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem SEM und dem Nachrichtendienst gut funktioniert. Das heisst ganz konkret: Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, werden vom SEM dem Nachrichtendienst übermittelt, sofern sich aufgrund ihrer Personalien oder aus ihren Dossiers Hinweise ergeben, dass sie ein Risiko für die innere Sicherheit darstellen können. Das ist das eine. Die genauen Kriterien zur Konsultation werden vom Nachrichtendienst festgelegt. Es ist also nicht in der Verantwortung des SEM, sondern es wird vom Nachrichtendienst festgelegt, der die Kriterien laufend den aktuellen Gegebenheiten anpasst. Es sind die Fachexpertinnen und Fachexperten des Nachrichtendienstes, die aufgrund ihrer Erfahrungen die Konsultationsmodalitäten – das heisst ganz konkret: den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der Übermittlung – definieren. So hat der Nachrichtendienst zum Beispiel entschieden, dass ihm aus gewissen Ländern, in denen terroristische Zellen agieren, sämtliche – ich betone: sämtliche – Dossiers systematisch zur Konsultation unterbreitet werden müssen. Das ist die heutige Lage, und heute ist die Lage natürlich nicht die gleiche wie vor ein paar Jahren; sie hat sich in der Tat stark entwickelt. Damit möchte ich sagen, dass wir auf der einen Seite die gesetzlichen Grundlagen haben und dass auf der anderen Seite der Nachrichtendienst von den Kompetenzen, die er aufgrund der heutigen rechtlichen Grundlagen hat, auch Gebrauch gemacht hat, indem er bei gewissen Ländern sämtliche Dossiers systematisch zur Konsultation verlangt. Die vom SEM übermittelten Dossiers werden dann vom Nachrichtendienst gesichtet, dies durch Abfragen in internen nachrichtlichen Datenbanken des Bundes, aber auch in externen nachrichtendienstlichen Datenbanken. Sofern sicherheitsrelevante Aspekte festgestellt werden, kann der Nachrichtendienst weitere Recherchen unternehmen, allenfalls auch im Ausland. Der Nachrichtendienst informiert dann das SEM über seine Beurteilung hinsichtlich der Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit. Ich kann Ihnen wirklich versichern, dass der Bundesrat eine allfällige Bedrohung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz durch einzelne Täter oder Gruppierungen sehr ernst nimmt. Selbstverständlich wird die aktuelle Situation auch laufend analysiert. Im Bedarfsfall werden die nötigen Massnahmen getroffen. Einen wichtigen Hinweis hat, so glaube ich, Herr Ständerat Minder selber gemacht, indem er die Tetra-Arbeitsgruppe zu den Terrorist Travellers erwähnt hat. Das ist eine interdepartementale Arbeitsgruppe, die dafür sorgt, dass man auch die richtigen Massnahmen trifft, wenn im Zusammenhang mit Terrorismusgefahr neue sicherheitsrelevante Fragen auftreten. In der Tetra-Arbeitsgruppe sind natürlich der Nachrichtendienst, das Fedpol und das EDA sowie auch die Kantone vertreten. Damit haben wir sichergestellt, dass die relevanten Kräfte in diesem Bereich miteinander arbeiten, sodass sofort Massnahmen ergriffen werden können, wenn es Änderungen braucht. Ich wollte Ihnen aufzeigen, wie wir heute arbeiten und dass wir die gesetzlichen Grundlagen haben. Wenn Sie jetzt einfach sagen, der Bundesrat solle auch noch das Asylgesetz revidieren, so bringt das für die Sicherheit eigentlich nichts. Vielmehr wird viel Aufwand für Personen erzeugt, die jetzt ihre ganze Arbeitskraft einsetzen sollen, um ihre Arbeit im Sicherheitsbereich zu machen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen auch aufzeigen, warum der Bundesrat im letzten Jahr die personellen Ressourcen im Nachrichtendienst, aber auch beim 8 29 février 2016 SEM und Fedpol aufstocken musste. Sie können sich vorstellen: Wenn man sämtliche solchen Dossiers aus gewissen Staaten systematisch überprüfen muss und man das gut und schnell machen will, braucht man die entsprechenden Ressourcen. Sie werden dann in Zusammenhang mit den Anträgen zu den Ressourcen sicher auch sehen, dass wir hier gehandelt haben – hoffentlich in Ihrem Sinn. Abstimmung – Vote Für Annahme der Motion ... 8 Stimmen Dagegen ... 33 Stimmen (2 Enthaltungen) 15.4261 Interpellation Stöckli Hans. Folgen der Ablehnung oder Annahme der Volksinitiative «zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungs-Initiative)» Interpellation Stöckli Hans. Conséquences du rejet ou de l'acceptation de l'initiative populaire «pour le renvoi effectif des étrangers criminels (initiative de mise en oeuvre)» Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 Le président (Comte Raphaël, président): L'auteur de l'interpellation s'est déclaré satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral, mais il souhaite pouvoir exprimer cette satisfaction dans le cadre d'une brève discussion. – Ainsi décidé. Stöckli Hans (S, BE): Tatsächlich ist die Situation jetzt nach diesem Entscheid etwas einfacher, als wenn das Resultat anders herausgekommen wäre. Natürlich interessiert heute in erster Linie, wann das Gesetz in Kraft treten kann. Es wäre interessant, hierzu einige Ausführungen von der Frau Bundesrätin zu erhalten. Nichtsdestotrotz könnte es durchaus sein, dass uns eine solche Durchsetzungs-Initiative erneut beschäftigt. Da wäre es gut, wenn wir uns rechtzeitig Gedanken dazu machen könnten. Die Antwort besagt ja, dass bei einer Annahme während einiger Jahre ein rechtliches Chaos ausgebrochen wäre. Das scheint mir in einem Rechtsstaat sehr, sehr problematisch zu sein. Auf der einen Seite hat die SPK-SR mit Zustimmung der SPK-NR eine parlamentarische Initiative in Bearbeitung, welche besagt, dass bei Durchsetzungs-Initiativen die Behandlung erst dann gemacht werden kann, wenn die Frist zur Umsetzung der ersten Initiative abgelaufen ist. Das ist eine kleine, bescheidene Antwort auf das Problem. Wie wir sehen, bestehen aber auf der anderen Seite weitere Problemfelder. Wenn Verfassungsinitiativen mit Gesetzescharakter zur Diskussion stehen, bringt dies unweigerlich Differenzen mit bestehenden Gesetzen mit sich. Diese sind dann nicht durch den Gesetzgeber selber behoben worden. Hier im konkreten Fall ist es, wie aus der Antwort ersichtlich ist, auch so, dass in vielen Bereichen Anschlussgesetzgebungen nötig gewesen wären, sei es auf Stufe des Bundes wie auch insbesondere auf Stufe der Kantone. Natürlich können wir für solche Situationen die Gesetzgebung nicht auf Vorrat ändern, insbesondere nicht auf kantonaler Ebene. Aber wir müssen vielleicht klarer über Konfliktregeln diskutieren. Denn was in unserem Rechtsstaat am schwersten wiegt, ist Rechtsunsicherheit. Wir ersehen aus den Ausführungen, dass bis zur Erarbeitung der nötigen Gesetzesänderungen die Gerichte Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 29. Februar 2016 die Fälle hätten klären müssen, und zwar hochgerechnet etwa zwanzig pro Tag. Man muss sich vorstellen, dass das bedeutet hätte, dass wir von Gericht zu Gericht unterschiedliche Anwendungsfälle gehabt hätten und dass Unsicherheit in unserem Land in einem derart heiklen Bereich vorhanden gewesen wäre. Mir geht es jetzt darum, auch als Gesetzgeber die Lehren aus einer solchen Situation zu ziehen, damit wir nicht auch noch – in Abstimmungskämpfen haben wir ja sowieso zu bibbern – ob des rechtlichen Chaos, das entstehen könnte, bibbern müssten. Dementsprechend wäre es gut, wenn wir jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern uns vielmehr Gedanken dazu machen würden, wie wir uns künftig in einer ähnlichen Situation zur Erhaltung der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung verhalten sollten. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Ich teile Ihre Auffassung, Herr Stöckli, da hätte es noch ein paar Fragen zu klären gegeben. Es soll jetzt auch noch angeschaut werden, was es bedeutet hätte, wenn eine solche Verfassungsbestimmung angenommen worden wäre. Heute kann ich einfach einmal sagen, dass sich doch erfreulicherweise ein Teil Ihrer Fragen unmittelbar erübrigt hat. Ich werde deshalb auf den Teil Ihrer Fragen zu sprechen kommen, der jetzt noch im Raum steht, nämlich auf die Frage der Inkraftsetzung. Ich habe es bereits vor der Abstimmung gesagt, und ich werde das jetzt auch so handhaben: Ich werde dem Bundesrat sofort den Antrag für die Inkraftsetzung unterbreiten, noch diese Woche. Ich werde dem Bundesrat beantragen, die Gesetze, die Sie verabschiedet haben, so rasch wie möglich in Kraft zu setzen. Selbstverständlich müssen wir bei diesem Entscheid auch die Kantone berücksichtigen, die hier zum Teil noch gewisse Regelungen vornehmen müssen. Aber was ich Ihnen heute sagen kann: Spätestens am 1. Januar 2017 werden diese neuen Gesetze in Kraft treten. Es werden Gesetze sein – das war auch Ihr Entscheid –, die eine sehr harte Härtefallklausel beinhalten, eine Härtefallklausel, die nur ausnahmsweise und im Sinne einer Notbremse zur Anwendung kommen soll, nämlich dann, wenn es sich um einen schweren persönlichen Härtefall handelt und wenn die betreffende Person kein Sicherheitsrisiko ist. Das sind die Gesetze, die Sie verabschiedet haben. Noch einmal: Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Gesetze so rasch wie möglich in Kraft treten können. 13.3742 9 Ständerat 13.3742 Der Nationalrat hat die Motion am 21. September 2015 angenommen. Ich erinnere daran, dass eine Motion zum Thema Stalking von unserem Rat 2010 abgelehnt wurde mit der Begründung, dass das geltende Recht reiche. Es geht insbesondere um Artikel 28b ZGB, der seit dem 1. Juli 2007 in Kraft ist. Aber wenige Tage nachdem die Motion Fiala im Nationalrat angenommen wurde, hat der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage für ein Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen verabschiedet. Die Erarbeitung dieser Vorlage hat den Evaluationsbericht verzögert. Die Ergebnisse sind folgende: Der Schutz von gewaltbetroffenen Personen ist heute nicht befriedigend. Im Zivilprozess sind die Anforderungen hoch. Die Praxis der vielen Gerichte in der Schweiz ist sehr verschieden. Die Koordination zwischen den polizeilichen und den zivilrechtlichen Massnahmen ist lückenhaft. In der Evaluation hat man festgestellt, dass die erwähnte Norm des ZGB kein Problem, aber die Umsetzung der Massnahmen in den Kantonen sehr unterschiedlich ist. Deswegen kommt man zum Schluss, dass ein nationales Gewaltschutzgesetz geschaffen werden müsste. Punktuelle Verbesserungen im Zivilgesetzbuch und in der Zivilprozessordnung sowie in den Strafprozessordnungen sind nicht auszuschliessen. Deswegen hat die Kommission festgestellt, dass das Anliegen der Motion Fiala erfüllt ist. Sie sieht somit keinen Handlungsbedarf und beantragt einstimmig, die Motion abzulehnen. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Ich kann Ihnen zusichern, dass der Schutz gewaltbetroffener Personen dem Bundesrat und auch mir persönlich ein ganz wichtiges Anliegen ist. Es kann wirklich keine Rede davon sein, dass wir das Anliegen auf die lange Bank schieben wollen, im Gegenteil: Der Bundesrat hat am 7. Oktober letzten Jahres die Ergebnisse der Evaluation präsentiert. Gleichzeitig hat er eine Vernehmlassung über einen Vorentwurf eröffnet, mit dem sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht verschiedene Verbesserungen der Situation gewaltbetroffener Personen angestrebt werden sollen. Die Eingabefrist ist am 29. Januar dieses Jahres abgelaufen, und jetzt ist mein Departement daran, die Stellungnahmen auszuwerten. Das heisst, das Anliegen der Motion ist vollumfänglich erfüllt. Ich kann sogar sagen, dass wir die Motionärin überholt haben. Jedenfalls ist das Anliegen der Motion erfüllt. In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihre Kommission zu unterstützen und diese Motion abzulehnen. Abgelehnt – Rejeté Motion Fiala Doris. Stalking-Thema nicht auf die lange Bank schieben Motion Fiala Doris. Agir rapidement contre le harcèlement obsessionnel Nationalrat/Conseil national 21.09.15 Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. La commission propose, sans opposition, de rejeter la motion. Le Conseil fédéral propose également le rejet de la motion. Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Am 19. September 2013 hat Frau Nationalrätin Fiala diese Motion eingereicht. Sie verlangt, dass der ausstehende Evaluationsbericht zu Artikel 28b ZGB vorgelegt wird und dann allfällige Massnahmen zum Schutze von Stalking-Opfern nicht nur zu prüfen, sondern auch umgehend in die Wege zu leiten sind. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 15.3323 Motion Egloff Hans. Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis Motion Egloff Hans. Données du registre foncier. Droit de consulter les enregistrements des requêtes effectuées sur le portail Terravis Nationalrat/Conseil national 19.06.15 Nationalrat/Conseil national 21.09.15 Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 Le président (Comte Raphaël, président): Un rapport écrit de la commission vous a été remis. La commission propose, 15.3557 Conseil des Etats 10 29 février 2016 à l'unanimité, d'adopter la motion. Le Conseil fédéral propose également l'adoption de la motion. Proposition de la commission Adopter la motion Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Nationalrat Hans Egloff hat am 20. März 2015 die Motion «Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis» eingereicht. Durch diesen Vorstoss will der Motionär den Bundesrat beauftragen, die Grundbuchverordnung dahingehend anzupassen, dass den Grundeigentümern ein Einsichtsrecht betreffend die Protokolle von E-Gris gewährt wird, damit sie die zu ihrem Grundstück getätigten Abfragen überprüfen und allfällige Missbräuche der E-Gris-Aufsicht zur Kenntnis bringen können. Terravis ist das elektronische Auskunftsportal für Grundbuchdaten und Daten der amtlichen Vermessung in der Schweiz. Terravis ermöglicht den elektronischen Geschäftsverkehr beispielsweise zwischen Banken, Notaren und Behörden. Der Zugriff auf Daten ist nicht unbedingt frei – Abfragen werden vom Auskunftssystem automatisch protokolliert. Gemäss Artikel 30 Absatz 2 der Grundbuchverordnung sind diese Protokolle zwei Jahre lang aufzubewahren. Der Motionär will diese Bestimmung durch ein Einsichtsrecht der Grundeigentümer ergänzen. Heute ist es möglich, nach Abschluss eines Zugriffsvertrages die besonderen Eintragungen, Anmerkungen, Vormerkungen und Pfandrechte eines Grundstückes zu lesen, zu speichern, zu drucken und weiterzugeben. Der Interessennachweis ist nicht mehr nötig, denn es besteht die Vermutung einer vertraglich konformen Verwendung. Trotzdem ist die Gefahr von Missbräuchen nicht auszuschliessen. Die Verbreitung einer Information wie zum Beispiel einer Pfandbelastung eines gesetzlichen Pfandrechtes oder einer Anmerkung einer Veräusserungsbeschränkung eines Grundstückes ist sicher problematisch. Die Motion will den Grundeigentümern ein Einsichtsrecht betreffend diese Protokolle gewähren, sodass eine Kontrolle über die erfolgten Datenüberprüfungen vorgenommen werden kann. Beim Verdacht auf missbräuchlichen Datenbezug hat ein Eigentümer die Möglichkeit, den Fall der Aufsichtsbehörde zu melden. Das Einsichtsrecht betreffend die Protokolle hat somit eine wichtige präventive Wirkung. Ihre Kommission für Rechtsfragen folgt dem Antrag des Bundesrates vom 27. Mai 2015 sowie dem Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2015 und beantragt einstimmig die Annahme der Motion. Proposition Rechsteiner Paul Rejeter la motion Angenommen – Adopté 15.3557 Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter Motion Caroni Andrea. Référendum obligatoire pour les traités internationaux ayant un caractère constitutionnel Nationalrat/Conseil national 25.09.15 Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 Antrag der Kommission Annahme der Motion Antrag Rechsteiner Paul Ablehnung der Motion Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. Caroni Andrea (RL, AR), für die Kommission: Manchmal kriegt man im Leben zwei Chancen. Das trifft auf mich selber zu, der ich diese Motion nun auch im Zweitrat vertreten darf, und das trifft auch auf diesen Rat zu, der dieses Geschäft nach 2011 noch einmal studieren darf. Damals bereits hat Ihr Rat darüber diskutiert, ob man das obligatorische Staatsvertragsreferendum auf Staatsverträge mit sogenannt verfassungsmässigem Charakter ausdehnen sollte. Aus strategischen Gründen, man wollte keinen Gegenvorschlag zur damals hängigen Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk!», lehnte dieser Rat das Projekt damals noch ab, anders als zunächst noch Bundesrat und Nationalrat. Inhaltlich stiess das Anliegen aber schon damals auch in diesem Saal auf viel Wohlwollen, und Kollege Cramer hat sich damals sogar explizit als «Fan» dieser Vorlage geoutet. Zu Recht, wie ich meine, denn mit dieser Reform sind drei Vorteile verbunden: Der erste Vorteil ist, dass wir den Parallelismus zwischen Landes- und Völkerrecht vervollständigen. Bei Bundesgesetzen gilt seit 2003 bereits, dass das, was im Landesrecht dem fakultativen Referendum unterstünde, diesem auch in Verträgen unterstehen sollte. Beim obligatorischen Referendum aber gibt es diesen Parallelismus heute nur unvollständig, weil nur zwei Kategorien, eine Art zufällige Auswahl, von völkerrechtlichen Verträgen dem obligatorischen Referendum unterstehen, wenn es nämlich um supranationale Gemeinschaften oder um kollektive Sicherheit geht. Zweitens stärken wir die direkte Demokratie, denn Volk und Stände könnten mit diesem Vorschlag fortan über Fragen von verfassungsmässigem, also besonders wichtigem Charakter unabhängig davon entscheiden, was die Form der Vorlage ist, nämlich ob es wirklich um die Verfassung geht oder ob es um einen Staatsvertrag mit demselben Inhalt geht. Drittens stärken wir gleichzeitig auch die Legitimation des Völkerrechts. Ich denke, wenn diese Regel schon Gültigkeit gehabt hätte, als die Schweiz der EMRK beitrat, müssten wir heute einige Diskussionen weniger über deren Legitimität führen. Das können wir uns in Zukunft vielleicht etwas ersparen. Nun zu zwei möglichen Einwänden: Ein erster Einwand könnte sein, dass es bereits heute ungeschriebenes Verfassungsrecht sei, dass man ein solches Referendum habe. Fakt ist aber, dass es bis heute keinen einzigen Anwendungsfall gab, der hierunter gefallen wäre. Man kann also nicht sagen, wir hätten eine Praxis. Zudem, glaube ich, verdient eine solch fundamentale Frage auch eine gewisse Transparenz in der Bundesverfassung. Und schliesslich: Wenn wir die Gründe für ein obligatorisches Referendum in der Bundesverfassung abschliessend aufzählen, ersparen wir uns in diesem Haus auch den einen oder anderen Ruf oder Wunsch nach Plebisziten, zu denen es ab und zu kommt, wenn jemand ungeschriebene Referendumsgründe anruft. Ein zweiter möglicher Einwand wäre, dass die Formulierung etwas vage ist: Wann sollte ein Vertrag dem denn unterstehen? Dazu muss man sagen, dass diese Regel überhaupt schon klarer ist als der heutige Zustand, wo nicht einmal in der Verfassung steht, ob es dieses Referendum gibt. Im Weiteren ist zu sagen, dass die offene Formulierung keine Neuheit wäre; schon beim Gesetzesreferendum oder beim Referendum gegen gesetzesähnliche Verträge müssen wir heute entscheiden, in welchem Fall etwas wichtig ist und in welchem nicht. Vor allem aber gibt es auch klare Anhaltspunkte, wann denn dieses Referendum greifen würde. Verfassungsmässigen Charakter hat alles, was von seiner materiellen Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 29. Februar 2016 Bedeutung her eben zu den Grundzügen unserer Verfassung gehört. Es sind im Wesentlichen drei Kriterien, die da spielen können: Erstens wären es Verträge, die die föderalistische Ordnung berühren, zweitens solche, die die Behördenstruktur verändern würden, und drittens wären es Verträge, die die Grundrechte regeln würden. Es sind also drei klassische Bereiche für das, was in eine Verfassung gehört. Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion. Der Nationalrat hat sie am 25. September letzten Jahres ohne formelle Abstimmung angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig, diese Motion anzunehmen. Ich glaube, inhaltlich spricht so ziemlich alles für diese Motion. Dass dieser Rat dies im Jahr 2011 noch anders sah, war damals explizit der politischen Taktik geschuldet. Ich glaube, heute, fünf Jahre später, scheint die Zeit reif zu sein, um zu vollenden, was Bundesrat und Parlament damals begonnen haben. Ich bitte Sie also, Ihrer Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen. Rechsteiner Paul (S, SG): Es ist schwierig, gegen eine Motion aus dem Nationalrat anzutreten, die von der Kommission einstimmig zur Annahme empfohlen wird, die im Nationalrat nicht diskutiert, sondern einfach stillschweigend angenommen wurde und die darüber hinaus auch noch vom Bundesrat befürwortet wird. Trotzdem: Es geht um eine grundsätzliche staatspolitische Weichenstellung mit enormen Folgen, bei der man sich Rechenschaft darüber ablegen muss, was sie nachher im ganzen Prozess auslöst. Persönlich habe ich zunächst meinen Augen nicht getraut, als ich den Bericht der Kommission gelesen habe: ein relativ summarischer Bericht, eine einstimmige Empfehlung zur Annahme, also nicht einmal ein Gegenantrag. Was hier passiert ist, wirft Fragen auf. Herr Caroni hat es erwähnt: Was er hier vorschlägt, hat der Bundesrat vor fünf Jahren selber vorgeschlagen, als Gegenentwurf zur damaligen Auns-Initiative «Staatsverträge vors Volk!». Der Ständerat, auch das hat Herr Caroni richtig gesagt, hat diesen Gegenvorschlag des Bundesrates damals mit erdrückender Mehrheit verworfen, weshalb sich dem auch der Nationalrat anschloss. Das war die Ausgangslage. Sie wissen es, es ist noch nicht lange her: In der Folge ist die Auns-Initiative «Staatsverträge vors Volk!» an der Urne hochkant abgelehnt worden, mit einem Verhältnis von mehr als drei zu eins. Was Herr Caroni gesagt hat, ist zutreffend: Einerseits sprachen taktische Argumente dafür, auf einen Gegenvorschlag zu verzichten. Das Parlament wollte bei dieser Initiative, die als gefährlich betrachtet wurde, nicht noch einmal den Fehler machen, den es bei der Ausschaffungs-Initiative gemacht hatte. Wie sich gezeigt hat, hatte das Parlament damit Recht. Es gab aber gleichzeitig – das ist jetzt nicht erwähnt worden – ebenso schwerwiegende inhaltliche Bedenken gegen diesen Gegenvorschlag. Es trifft zu, dass Kollege Cramer gegenüber diesem Vorschlag damals Sympathien äusserte – man kann das im Amtlichen Bulletin zur Debatte nachlesen –, aber es gab auch schwerwiegende inhaltliche Bedenken. Sie wurden namentlich von unserem ehemaligen Ratskollegen Schwaller, aber auch vom damaligen Ständerat Berset, der inzwischen ja Bundesrat ist, geäussert. Der Ständerat teilte diese Bedenken damals mit erdrückender Mehrheit: Der Gegenvorschlag des Bundesrates machte hier im Rat ganze 2 Stimmen. Es ist klar, dass sich die Zusammensetzung des Ständerates in diesen fünf Jahren – ich habe mir darüber noch Rechenschaft gegeben – fundamental gewandelt hat; das gilt auch in Bezug auf dieses Geschäft. Der Ständerat sieht heute ganz anders aus als noch vor fünf Jahren. Ich meine aber doch, dass die schwerwiegenden Bedenken und die inhaltlichen Argumente, die gegen diese Motion sprechen, in diesen fünf Jahren nicht weniger geworden sind. Der Motionär vertritt mit dem Bundesrat – der Bundesrat aber auch noch nicht seit ewigen Zeiten, sondern erst in jüngerer Zeit – die Idee des sogenannten Parallelismus, dass man also sagt, wie es die Motion ja zum Ausdruck bringt: Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 11 Ständerat 15.3557 Das gesamte internationale Recht, das nach unserem internen Recht irgendwie auch eine verfassungsmässige Komponente, einen verfassungsmässigen Charakter hat, soll in Zukunft nicht mehr dem fakultativen, sondern dem obligatorischen Referendum unterstehen; es soll also eine obligatorische Abstimmung geben, und es bedarf der Zustimmung von Volk und Ständen. Konkret würde das bedeuten – Herr Schwaller trug das dem Rat damals vor –, dass beispielsweise Konventionen mit Grundrechtsbezug in Zukunft dem obligatorischen Referendum unterstellt würden; es ist von Herrn Caroni vorhin gesagt worden. Konkret wären in den letzten Jahren folgende Konventionen betroffen gewesen: Kinderrechtskonvention, Behindertenkonvention, Konvention zum Schutz von Personen vor dem Verschwindenlassen, Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter – bis hin zu den verschiedenen Zusatzprotokollen zur EMRK, soweit sie nicht organisatorischen Charakter haben, wie das heute behandelte Zusatzprotokoll Nr. 15, dort ist es anders. All diese Vereinbarungen müssten künftig über die Hürde des obligatorischen Referendums. Da muss ich Sie schon fragen: Ist das nun wirklich sinnvoll? Sollen diese samt und sonders unbestrittenen Konventionen allen Ernstes dem obligatorischen Referendum mit Volksund Ständemehr unterstellt werden? Wollen Sie wirklich die Zahl der obligatorischen Volksabstimmungen auf Bundesebene noch vergrössern, ohne dass ein wirkliches Bedürfnis namhaft gemacht werden kann? Wir erleben jetzt, dass wir praktisch im Vierteljahresrhythmus eidgenössische Vorlagen an der Urne zu behandeln haben – wir haben jährlich drei bis vier davon. Unser direktdemokratischer Prozess ist ausserordentlich anspruchsvoll, er ist aber auch ausgelastet. Es kommt ein weiteres wichtiges Argument hinzu, das für mich zentral ist. Wir haben ein austariertes Konzept der Volksrechte in Bezug auf die internationalen Verträge, und dieses austarierte Konzept wird mit dieser Motion auf den Kopf gestellt. Wenn Sie sich die Mühe nehmen, den heutigen Artikel 141 der Bundesverfassung – das ist der Artikel über das fakultative Staatsvertragsreferendum – zu lesen, sehen Sie, dass dort in Buchstabe d das Staatsvertragsreferendum geregelt wird. Dem fakultativen Referendum unterstehen völkerrechtliche Verträge, die unbefristet und unkündbar sind. Dem fakultativen Referendum unterstellt sind Verträge, die den Beitritt zu einer internationalen Organisation oder Konvention vorsehen, sofern diese wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten. Was wollen wir mehr? Dieses fakultative Referendum ist für alle wichtigeren internationalen Verträge vorgesehen. Dazu gehörten die UnoMenschenrechtspakte, das Protokoll über die Abschaffung der Todesstrafe oder das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, aber auch der Beitritt zu den Institutionen von Bretton Woods oder zum Römer Statut über den Internationalen Strafgerichtshof. Das alles ist dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstellt, man kann dagegen das Referendum ergreifen. Das obligatorische Staatsvertragsreferendum gemäss Artikel 140 der heutigen Verfassung ist die Ausnahme und gilt nur bei einem Beitritt zu einer supranationalen Gemeinschaft oder zu einer Organisation der kollektiven Sicherheit – der EWR war das Anwendungsbeispiel für die Unterstellung unter das obligatorische Referendum. Klar wäre es auch so, wenn im Parlament der EU-Beitritt oder ein Nato-Beitritt beschlossen würde; das wäre ein ähnlicher Fall. Das alles liegt aber weit ausserhalb der heutigen Perspektiven. Solche Dinge, die tief in die verfassungsmässige Ordnung eingreifen, solche Fälle würden dem obligatorischen Referendum unterstehen. Aber es ist die Ausnahme bei Fundamentalentscheiden in Bezug auf die Verfassunggebung. Diese bewährte Ordnung sorgt dafür, dass das obligatorische Staatsvertragsreferendum die Ausnahme für solche Fundamentalentscheide ist. In all den sonstigen Fällen, die ich erwähnt habe, und in vielen weiteren – sie sind teilweise im Votum nachzulesen, das Herr Schwaller vor fünf Jahren hielt – würde das fakultative Referendum gelten. Man muss nun wirklich fragen: Ist es nicht zumutbar, dass jene, die beispielsweise gegen eine Kinderrechtskonvention sind, das 15.3557 Conseil des Etats Referendum ergreifen, genauso wie jene, die damals gegen Schengen/Dublin waren? Es gab sie; wir können uns daran erinnern, dass sie das Referendum ergriffen haben, worauf über das Referendum abzustimmen war. Das fakultative Referendum ist ein vollwertiges Referendum. Das Volksmehr heisst nichts anderes als vollwertige Demokratie und auch vollständige Legitimation. Kollege Caroni, das fakultative Referendum, das Volksmehr, verschafft volle demokratische Legitimation. Es ist nicht erst volle demokratische Legitimation gegeben, wenn zusätzlich zum Volksmehr auch noch das Ständemehr erfüllt ist. Es reicht für die vollkommene demokratische Legitimation aus, wenn das Volk zustimmt. Dafür bedarf es des fakultativen Referendums. Das ist die ausgebaute Ordnung des Referendums, die sich bis heute bewährt hat. Es gibt in diesem Zusammenhang ein weiteres Argument, das hier bedacht werden muss, wenn jetzt vorgeschlagen wird, die Regeln des internen Rechts unterschiedslos auch auf die internationale Ebene zu übertragen. Die Schweiz ist bekanntlich ein international stark verflochtenes Land. Wegen der enormen wirtschaftlichen Entwicklung ist die Schweiz gar eines der international verflochtensten Länder; das ist ja mit auch Teil des Erfolgsrezepts. Da stellt sich die Frage, ob wir mit den neuen Regeln, die hier jetzt unter dem Titel Parallelität vorgeschlagen werden, die Politik der internationalen Verträge wirklich derart überbremsen wollen, ohne dass irgendeine Notwendigkeit dafür besteht. Man muss doch sagen, dass es reichen muss, wenn man das Referendum gegen solche Verträge ergreifen kann. Denn sonst droht die Gefahr – und das ist schon von Professor Dietrich Schindler einmal formuliert worden, als er die heutige Ordnung erläutert hat – einer Vorwirkung des obligatorischen Referendums; diese Gefahr ist nicht zu unterschätzen. Es besteht doch eine starke Einschränkung der Handlungsfreiheit, wenn nachher alles den obligatorischen Abstimmungen mit diesen zwei Hürden unterworfen werden soll. Ein letztes Wort zum Ablehnungsantrag: Was die Motion vorschlägt, ist real nichts anderes als zumindest die Hälfte dessen, was die Auns vor fünf Jahren mit der Initiative «Staatsverträge vors Volk!» vorgeschlagen hat. Die Initiative – ich habe es gesagt – ist in der Volksabstimmung kläglich gescheitert. Es gibt jetzt keinen Grund, wenige Jahre später dieser verfehlten Initiative im Nachhinein doch noch zu mehr als der Hälfte Recht zu geben und den im Parlament zu Recht gescheiterten Gegenvorschlag des Bundesrates jetzt wieder aufzunehmen. Ich muss Sie deshalb bitten, in diesem Punkt für einmal konservativ zu entscheiden. Ich bitte Sie, dem wohlüberlegten und fast einstimmigen Entscheid des Ständerates und damit unseren früheren Kollegen zu folgen. Die Gründe waren auch materieller, nicht nur taktischer Art, und sie waren stark. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Minder Thomas (V, SH): Diese Motion hat eine direktdemokratische Lücke, die es zu schliessen gilt. Augenzwinkernd könnte man sie als Gegenvorschlag post festum zur damaligen Volksinitiative «für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» bezeichnen. Der Bundesrat empfahl uns damals, das Staatsvertragsreferendum auf völkerrechtliche Verträge auszudehnen, denen ganz allgemein Verfassungsrang zukommt. Heute ist der Geltungsbereich des obligatorischen Staatsvertragsreferendums tatsächlich zu eng. Er umfasst, wir haben es gehört, nur den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit und zu supranationalen Gemeinschaften, also einen EU-, Nato- oder Uno-Beitritt. Nachdem 2003 das fakultative Staatsvertragsreferendum auf solche Verträge ausgedehnt wurde, sollten wir nun analog dasselbe tun für Verträge von Verfassungsrang. Wenn wir nun den Bundesverfassungsartikel erweitern, so möchte ich den Bundesrat und das Bundesamt für Justiz anregen, nicht bereits die nächste Lücke zu kreieren, denn mit Verträgen, wie ganz allgemein mit Erlassen, können wir drei Dinge tun: abschliessen, ändern oder aufheben. Wir sollten 12 29 février 2016 die neue Norm also so formulieren, dass auch wichtige Änderungen und Weiterentwicklungen darunterfallen. Die Motion ist diesbezüglich unklar. Das Dublin-Abkommen beispielsweise steht mittelfristig vor massiven Veränderungen; Stichwort ist der permanente Umverteilungsmechanismus. Auch zur EMRK verabschieden wir dann und wann ein Zusatzprotokoll. Zugegeben, der Nummer 15, Kollege Rechsteiner, kommt kein Verfassungsrang zu, namhaftere Weiterentwicklungen der EMRK sind jedoch jederzeit möglich. Desgleichen Kündigungen: Müssten jene Staatsverträge, über die ein obligatorisches Referendum stattgefunden hat, Volk und Ständen konsequenterweise nicht auch zur Aufhebung wieder unterbreitet werden, und dies analog zur ersatzlosen Aufhebung von Verfassungsartikeln? Ich bitte Sie also um Annahme, plädiere aber für eine Lösung, die auch Änderungen und Kündigungen betrifft. Stöckli Hans (S, BE): Gestern, lieber Paul Rechsteiner, haben wir zusammen auf derselben Seite gekämpft. Heute bin ich leider nicht Ihrer Meinung. Ich war es auch schon im Jahre 2011 nicht, als ich in dieser Frage Sprecher der SPKNR war und sich im Nationalratsplenum eine grosse Mehrheit für die Lösung des Bundesrates ergab; das Stimmenverhältnis betrug 120 zu 50. Ich denke, die Argumente von damals sind auch heute noch nötig und absolut nachvollziehbar. Wir sind in der Schweiz sehr stolz auf unser ausgebautes Staatsvertragsreferendumsrecht. Es wird kaum einen anderen Staat geben, der so weit geht und den Parallelismus der Kompetenzen eben auch für das internationale Recht vorsieht. Ich denke, der schweizerische Ansatz ist gut. Je mehr völkerrechtliche Verträge zum Abschluss kommen, desto klarer muss auch die Annahme- und Veränderungskompetenz geregelt sein. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn man die Regeln zum Parallelismus noch ergänzt und die Lücke schliesst, die jetzt noch besteht. Ich denke auch, dass die Überlegungen von Kollege Minder betreffend Aufhebung und Änderung dringend mit einbezogen werden müssen, damit auch diese Frage noch geklärt wird. Denn im Bericht «40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz: Erfahrungen und Perspektiven» wird die Frage der Aufhebung der EMRK ausführlich behandelt, aber nicht beantwortet. So wäre jetzt, wenn wir bei der Parallelität ergänzen, der Moment, auch diese Frage noch zu klären, damit künftig nicht Streitigkeiten entstehen, wenn es um konkrete Anwendungsfälle geht. Lieber Kollege Rechsteiner, es ist doch eine zusätzliche Legitimation, wenn völkerrechtliche Verträge, die verfassungsmässigen Inhalt haben, über das obligatorische Referendum von Volk und Ständen angenommen werden. Es muss nicht bei jeder Abstimmung so hoch zu- und hergehen wie letztes Wochenende. Es ist ab und zu auch angenehm, Abstimmungen zu haben, bei denen es in der inhaltlichen Auseinandersetzung grosse Übereinstimmung gibt. Dementsprechend bin ich der Meinung, dass wir diese Motion auch hier im Ständerat unterstützen sollten, und warte dann gespannt auf die Umsetzung dieser Motion durch den Bundesrat, inklusive Änderung und Aufhebung. Cramer Robert (G, GE): Il faut remercier Monsieur Caroni d'avoir eu l'excellente idée de déposer la présente motion. En effet, lors des débats que nous avons eus en 2011 sur l'initiative populaire 10.090, «Pour le renforcement des droits populaires dans la politique étrangère», et sur le contre-projet du Conseil fédéral, nous étions nombreux à dire que le contre-projet du Conseil fédéral était très bon, mais que, tactiquement, ce n'était pas adéquat d'opposer un contre-projet à l'initiative. Il était préférable d'aller devant le peuple uniquement avec l'initiative et de mener le combat contre l'initiative. C'est ce qui a été fait, avec le résultat que l'on sait: l'initiative a été rejetée. Il n'en demeure pas moins que la proposition du Conseil fédéral de l'époque mérite tout à fait d'être reprise pour différentes raisons de fond. J'ai écouté très attentivement Monsieur Paul Rechsteiner. Je regrette infiniment du reste qu'il ne siège pas dans notre commission, parce que les débats auraient été peut-être Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 29. Februar 2016 plus riches s'il avait pu nous faire part de ses réflexions. Je dois néanmoins dire qu'il ne m'a pas convaincu. Si ses réflexions sont certes pragmatiques, elles s'opposent à une raison de fond: chaque fois que l'on traite une matière de nature constitutionnelle, il est juste de suivre les procédures que l'on suit en matière constitutionnelle, c'est-à-dire d'exiger la double majorité du peuple et des cantons et d'avoir un référendum obligatoire. Ce qui est frappant dans la façon dont la Constitution traite cette question, c'est qu'il n'y a pas beaucoup de logique. D'une part, à l'article 140 alinéa 1 lettre b de la Constitution, il est dit que pour «l'adhésion à des organisations de sécurité collective ou à des communautés supranationales», il est nécessaire de passer par un référendum obligatoire. D'autre part, l'article 141 alinéa 1 lettre d prévoit le référendum facultatif pour «les traités internationaux qui: 1. sont d'une durée indéterminée et ne sont pas dénonçables, 2. prévoient l'adhésion à une organisation internationale, 3. contiennent des dispositions importantes fixant des règles de droit ou dont la mise en oeuvre exige l'adoption de lois fédérales». Il s'avère ainsi que les exigences aussi bien pour le référendum obligatoire à l'article 140 de la Constitution que pour le référendum facultatif à l'article 141 sont de nature formelle. Elles ne sont pas de nature matérielle: elles ne traitent pas du contenu de l'acte, mais de critères tels que la durée indéterminée ou l'adhésion à des règles internationales. Pour éclaircir tout cela, l'article 141a de la Constitution, qui ajoute un critère, peut-être de nature matérielle, stipule à l'alinéa 1: «Lorsque l'arrêté portant approbation d'un traité international est soumis au référendum obligatoire, l'Assemblée fédérale peut y intégrer les modifications constitutionnelles liées à la mise en oeuvre du traité.» Selon l'alinéa 2, lorsque l'arrêté est sujet au référendum facultatif, on peut y intégrer des modifications de lois. De façon sous-jacente, on a le sentiment qu'il faudrait soumettre au référendum obligatoire les traités internationaux de nature constitutionnelle et non pas ceux de nature législative. Mais ce n'est pas très exactement ce qui est dit non plus. Et si on essaie de mettre toutes ces dispositions ensemble, on n'arrive pas à quelque chose de totalement cohérent. Ce que l'on voit surtout, c'est que ce sont plutôt des critères de nature formelle que des critères de nature matérielle qui s'imposent. Cette première raison de systématique doit nous faire adhérer à la motion Caroni. Au-delà de cela, il y a le plus important: c'est la légitimité de l'adhésion à ces traités internationaux. On se voit régulièrement reprocher le fait que des juges étrangers prennent des décisions sur des cas qui se passent dans notre pays. Cela n'est pas un problème dès l'instant où c'est le peuple et les cantons qui dont décidé de donner un certain nombre de compétences à ces juges étrangers. En revanche, cela devient un très grand problème si personne n'a jamais été consulté sur ces traités internationaux. En donnant une légitimité forte aux traités internationaux de nature constitutionnelle, nous allons dans le sens d'une meilleure confiance entre le peuple et les autorités. Hormis ces considérations, il faudra bien sûr être très attentif aux résultats de la consultation auxquels donnera lieu la motion, si elle est approuvée. En effet, le caractère constitutionnel des traités internationaux pour lesquels la motion prévoit d'introduire le référendum obligatoire exige d'être précisé. Comme l'a dit très clairement le Conseil fédéral dans sa réponse, il va de soi que lorsqu'on a conclu un traité international ayant un caractère constitutionnel et qu'ensuite celui-ci est modifié sur des questions de procédure, ces dernières n'ont pas un caractère constitutionnel et ne devraient donc pas être soumises à un référendum obligatoire. Nous verrons ce qui ressortira de la consultation et ce que diront les universités et les juristes qui se pencheront sur la question. En l'état, il me semble que nous irions dans le bon sens en acceptant la motion Caroni. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 13 Ständerat 15.3557 Bischof Pirmin (C, SO): Ich teile die Auffassung von Kollege Rechsteiner, dass wir hier über eine fundamentale Änderung der Bundesverfassung im Bereich der Volksrechte sprechen. Wenn man das macht, namentlich im Ständerat, sollte man sich das ja gut überlegen. Wenn wir die Motion heute annehmen, ändern wir die Bundesverfassung noch nicht. Wir können uns dann anhand der Vorlage des Bundesrates überlegen, ob und wie wir das genau machen möchten. Ich bin mir da – um offen zu sein – auch noch nicht ganz sicher. Tatsache ist aber, dass sich die Verhältnisse in den letzten Jahrzehnten wahrscheinlich schon geändert haben. Es wäre heute nicht mehr denkbar, dass der Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention dem Volk nicht unterbreitet würde. Das war damals nicht nötig und war verfassungsmässig auch so in Ordnung. Wenn in der Kommission die Frage gestellt wurde, ob der Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU dem Referendum unterstehen würde oder nicht, und das dann beantwortet werden musste mit «Wir wissen es nicht genau, man müsste das noch klären», so ist das zumindest auf den ersten Blick unbefriedigend. Unbefriedigend ist auch die Situation, dass wir heute zwar den Abschluss eines völkerrechtlichen Abkommens – es ist erwähnt worden – der Kaskade eines fakultativen, obligatorischen oder gar keines Referendums unterstellen, die Kündigung eines solchen Abkommens jedoch nicht darunterfällt. Die verfassungsrechtliche Begründung ist, dass aus dem Abschluss eines Vertrages der Schweiz möglicherweise Pflichten erwachsen würden, während aus der Kündigung eines Vertrages der Schweiz keine Pflichten erwachsen würden. Das ist eine Argumentationsweise, die man zumindest diskutieren muss. Die Kündigung eines wichtigen Vertrages kann für den Staat Schweiz, aber auch für Einzelne von uns vielleicht erheblichere Auswirkungen haben als der Abschluss eines banalen Vertrages. Das Gleiche gilt für die Änderungen eines Vertrages. Da gilt heute eine differenzierte Referendumsregelung, die auch zu überdenken ist. Wenn dann schliesslich die Frage gestellt wird, was denn mit den vielen Abstimmungen sei, die wir vor uns hätten, ist es so, dass der Bundesrat diese Frage in der Vorlage auch zu lösen haben wird. Wir haben heute ja sogenannte Standardverträge, deren Konsequenzen meines Erachtens auch nicht voll durchdacht sind. Man könnte sich gut überlegen, das obligatorische Referendum bei einem Standardvertrag einzuführen, wenn er verfassungsrechtlichen Charakter hat, aber zugleich zu sagen, dass dann die Folgeabkommen, wenn sie keine wesentlichen Änderungen erfahren haben, eben nicht mehr dem obligatorischen Referendum unterstehen würden, wenn achtzig oder hundert gleichlautende Abkommen abgeschlossen werden. Sie sehen, wir geben heute den Anstoss zu einer Diskussion und einer möglichen Bundesverfassungsänderung, aber wir ändern die Verfassung noch nicht. Das scheint mir für eine Kammer wie den Ständerat eine angemessene Reaktion zu sein. Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Caroni Andrea (RL, AR), für die Kommission: Ich möchte namens der Kommission noch einige Punkte aufnehmen, die namentlich von Kollege Rechsteiner, aber auch von den Kollegen Minder und Bischof aufgebracht wurden. Der erste Punkt ist der: Herr Kollege Rechsteiner hat mehrfach auf das frühere Abstimmungsverhalten dieser Kammer hingewiesen. Dazu ist aber schon noch einmal zu sagen, dass das im Kontext der damaligen Volksinitiative stattgefunden hat. Entsprechend klar war das Resultat damals: Man wollte das damals nicht haben. Entsprechend klar war Ihre Kommission diesmal auch, dass man das eben haben will. Der zweite Punkt betrifft die Bemerkung von Herrn Bischof und Herrn Rechsteiner zur Zahl der Verträge, die dem unterstünden. Ich würde mir auch keine unnötige Flut an Abstimmungen wünschen. Aber ich glaube, es geht um etwas anderes als um all die genannten Verträge, die dem Volk unterbreitet werden sollen. Es geht wirklich um Verträge mit in- 15.3557 Conseil des Etats haltlich verfassungsmässigem Charakter; diese können den Föderalismus oder die Institutionen betreffen, was ja selten sein wird, und sie können die Grundrechte betreffen. Aber auch da ist zu sagen: Grundrechte werden dann eingeführt, wenn dem Einzelnen unmittelbar gegenüber dem Staat Ansprüche eingeräumt werden. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Konvention einfach vorsieht, dass mittels Gesetzen jemandem ein Vorteil erwachsen soll. Ich denke da namentlich an die EMRK, hätte es das Vorgehen gemäss Motion damals schon gegeben, oder es könnte sich dereinst zum Beispiel auf die Europäische Sozialcharta beziehen. Hier wäre es dann sicher wertvoll, wie Kollege Bischof sagt, wenn der Bundesrat dann noch etwas genauer darstellen könnte, welche Verträge betroffen gewesen wären oder in Zukunft betroffen sein werden. Aber eine Flut von Verträgen wird es nicht sein. Noch ein Punkt zur demokratischen Legitimation. Hier muss ich Kollege Rechsteiner widersprechen. Es macht natürlich für die demokratische Legitimation einen grossen Unterschied aus, von wem eine Norm beschlossen wird, vom Verordnunggeber, vom Gesetzgeber oder von Volk und Ständen gemeinsam. Entsprechend haben wir innerstaatlich auch eine Verfassung, die höher gewichtet wird als die Gesetze. Entsprechend verdienen es solche Inhalte, wenn sie in völkerrechtlicher Form daherkommen, eben von Volk und Ständen abgesegnet zu werden, da sie gleich wichtig in der Verfassung zu stehen kommen. Es ist nicht dasselbe, ob sie mit dem fakultativen oder mit dem obligatorischen Referendum legitimiert worden sind. Ich glaube, gerade Freunde des internationalen Menschenrechtsschutzes, wie Sie einer sind und zu denen ich mich auch zähle, müssen sich an sich freuen, wenn man diese Möglichkeit hat, hier mit dem doppelten Mehr zustimmen zu können. Zusammengefasst kann man sagen, dass es eigentlich weniger eine politische Vorlage ist als eine Vorlage der institutionellen Logik. Man sagt, es kann nicht auf die Form ankommen, wenn etwas Wichtiges beschlossen wird; es muss immer dasselbe Organ zuständig sein, nämlich Volk und Stände, wenn es wirklich einen verfassungsmässigen Charakter hat. Als letzten Punkt noch etwas ganz Wichtiges, das in der Kommission aufgetaucht ist, Kollege Minder und Kollege Bischof haben es auch angesprochen: die Frage der Änderung und Kündigung von Verträgen. Wir haben in der Kommission festgestellt, dass diese Frage unbefriedigend gelöst ist. Es ist eine zentrale Frage. Das Kündigen eines Vertrages ist nicht einfach nichts, sondern es kann alles sein. Wir haben aber auch festgestellt, dass es mit dieser Motion nicht direkt zu tun hat, da sich diese nur auf das obligatorische Referendum stützt. Die Frage nach Kündigung, Änderung, Abschluss stellt sich auch bei den Verträgen, die dem fakultativen Referendum unterstehen. Daher haben wir in der Kommission dann auch explizit den Wunsch geäussert, die Verwaltung möge sich zu dieser separaten Frage auch grundsätzliche Überlegungen machen. Sie betrifft auch diesen Fall, aber nicht nur, und daher können wir diese Motion heute gesondert annehmen. Rechsteiner Paul (S, SG): Normalerweise spricht man ja nicht nach dem Kommissionssprecher und auch nicht nach der Bundesrätin. Ich möchte auch nicht replizieren, aber es geht um einen besonderen Punkt: Wenn hier jetzt irgendwie unterstellt oder mindestens so argumentiert wird, dass das fakultative Referendum, sprich das Volksmehr, keine volle demokratische Legitimation verschaffen würde, dann ist das fundamental falsch und greift tief in unsere staatsrechtliche Ordnung ein. Ich meine, dass hier doch unterstrichen werden muss, dass das Volksmehr volle demokratische Legitimation schafft, auch das heutige fakultative Staatsvertragsreferendum, mit dem ja sämtliche Konventionen, die Grundrechte betreffen, gutgeheissen worden sind. Es gab praktisch nie ein Referendum; nur bei Schengen/Dublin gab es eines, das indirekt eine solche Wirkung hatte. 14 29 février 2016 Volle demokratische Legitimation ist durch das Volksmehr gegeben, und das veranlasste mich zu dieser kurzen Feststellung. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Der Bundesrat unterstützt die Motion, weil sie einem Vorschlag entspricht, den er Ihnen damals als Gegenentwurf zur sogenannten Auns-Initiative, der Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk!», unterbreitet hatte. Der Ständerat insbesondere hatte sich damals gegen den Gegenentwurf ausgesprochen. Es war in der Tat so, es gab diejenigen, die taktische Vorbehalte hatten; man hatte damals gerade etwas genug von direkten Gegenvorschlägen, man hatte das Gefühl, das helfe überhaupt nicht in einer Abstimmung. Aber es gab auch materielle Vorbehalte. Es war beides vorhanden. Aber, wie gesagt, der Bundesrat wäre wenig kohärent, wenn er nicht unterstützen würde, was er damals selber vorgeschlagen hatte. Es wurde jetzt bereits ausgeführt: Der Hintergrund der Motion ist die Idee des Parallelismus. Wir haben heute schon weitgehend einen Parallelismus zwischen dem Gesetzesreferendum und dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Das bedeutet, dass die Frage, ob wichtige rechtsetzende Bestimmungen in einem Bundesgesetz oder in einem völkerrechtlichen Vertrag stehen, aus Sicht der Volksrechte keine Rolle spielt. Das heisst, Stimmberechtigte können in beiden Fällen das Referendum ergreifen; dann kann die Bevölkerung darüber abstimmen. Diesen Parallelismus will jetzt die Motion Caroni auch auf Verfassungsebene verwirklichen. Das heisst konkret, dass Volk und Stände immer zustimmen müssen, wenn Normen mit verfassungsmässigem Charakter verabschiedet werden, und dies auch parallel, wie ich vorhin erwähnt habe, unabhängig davon, ob diese Normen in der Bundesverfassung oder in einem völkerrechtlichen Vertrag stehen sollen. Dieser Schritt würde dann sicher auch die demokratische Legitimation des Völkerrechts stärken. Man kann sich noch fragen, ob die Motion und damit eine Verfassungsänderung wirklich notwendig sind. Es gibt die verbreitete Meinung, dass das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter bereits heute im ungeschriebenen Verfassungsrecht verankert sei. In der Begründung der Motion steht dazu, die Antwort auf eine so wichtige Frage müsse durch das geschriebene Verfassungsrecht gegeben werden. Der Bundesrat teilt auch hier die Meinung des Motionärs; die ausdrückliche Verankerung im Verfassungstext würde sicher die Klarheit und auch die Rechtssicherheit erhöhen. Das hat der Bundesrat auch in seinem Bericht «Klares Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht» so festgestellt. Dieser Bericht wurde im Juni 2015 verabschiedet. Die Anknüpfung an den verfassungsmässigen Charakter dürfte aus unserer Sicht praktikabel sein. Es gibt heute relativ klare Vorstellungen über diesen Begriff. Das heisst, es würden beispielsweise die Grundrechte erfasst, es können aber auch die Normen über die Zuständigkeiten von staatlichen Institutionen und über die Aufgaben des Bundes verfassungsmässigen Charakter haben. Herr Ständerat Minder hat noch die Frage aufgeworfen bzw. verlangt, dass man eben in diesem Zusammenhang nicht nur den Abschluss, sondern auch die Änderung oder Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen anschaut. Es ist natürlich so: Die Kündigung eines Vertrages kann mit dem Wegfall von Pflichten, aber auch mit dem Wegfall von Privilegien oder Vorteilen einhergehen. Gerade die EMRK ist dafür ein gutes Beispiel: Sie ist ein Privileg, ein Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger, die sich so gegen den eigenen Staat bzw. dessen Übergriffe wehren können. Wenn man einen solchen völkerrechtlichen Vertrag kündigt, verliert jemand auch ein Recht auf etwas. Wir sind der Meinung, dass man diese Fragen anschauen kann; es wurde in Ihrem Rat aber auch erwähnt, dass sich diese Fragen natürlich nicht nur beim obligatorischen, sondern auch beim fakultativen Staatsvertragsreferendum stellen. Es ist deshalb nicht zwingend, dass dies jetzt auch in diesem Zusammenhang geklärt werden muss. Klar ist, dass Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 29. Februar 2016 es eine wichtige rechtspolitische Frage ist, die wir sicher im Zusammenhang mit diesen Überlegungen auch prüfen werden. Ich sage ganz offen, was ich mir während der Diskussion überlegt habe und worin mich Ständerat Bischof ehrlich gesagt auch bekräftigt hat: Falls Sie diese Motion annehmen, wage ich heute nicht vorauszusagen, ob dieses Projekt dann wirklich bis ganz am Schluss durchhält, inklusive Volksabstimmung mit einer entsprechenden Verfassungsänderung, die ja dann wiederum auch von Volk und Ständen unterstützt werden müsste. Ich gehe davon aus, dass wir ein Projekt ausarbeiten werden, wenn Sie diese Motion nun auch unterstützen. Dieses geht dann wie üblich in die Vernehmlassung. Etwas – und das hat nun auch die Diskussion gezeigt – fände ich in diesem Zusammenhang schade und nicht ganz unproblematisch, wenn man nämlich im Zusammenhang mit dem obligatorischen und dem fakultativen Staatsvertragsreferendum nun plötzlich so täte, als sei ein völkerrechtlicher Vertrag ohne obligatorisches Staatsvertragsreferendum demokratisch halt doch nicht so richtig legitimiert. Das wäre aus meiner Sicht auch falsch, weil wir ja gerade in unserer Organisation immer wieder festgehalten haben, dass wir sagen, wo und wofür wir das fakultative Referendum wollen und wann wir das obligatorische Referendum wollen. Interessant ist ja, dass die Mehrheit der Bevölkerung, gerade indem sie diese Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk!» abgelehnt hat – und zwar deutlich abgelehnt hat –, auch der Meinung war, dass man nicht einfach alles vors Volk bringen muss, nur damit es dann richtig gut und schön demokratisch legitimiert ist, sondern dass es in unserem Staat diese Aufgabenverteilung gibt, die Sinn macht, die sich auch bewährt hat. In diesem Sinne, denke ich, ist bei diesem Geschäft nicht die Frage, ob Staatsverträge überhaupt demokratisch richtig legitimiert sind, wenn sie nicht dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstellt sind, sondern es ist eine Frage der Organisation und wie gesagt auch des Parallelismus. Aber die Diskussion heute hat gezeigt, dass es neben diesen rein juristisch-technischen Fragestellungen auch politische Fragestellungen gibt, und das wollte ich einfach noch sagen. Ich glaube, das wird auch hier und im Nationalrat und im Rahmen der Vernehmlassung noch eine ziemlich ausführliche Diskussion geben. Aber das ist ja auch gut so. Es geht tatsächlich um sehr viel. Es geht um wichtige Fragestellungen. Wir beantragen Ihnen, die Motion anzunehmen, wir sind aber darauf gefasst, dass Sie allenfalls – und das wäre ja dann nicht das erste Mal – auch noch einmal auf Ihren Auftrag zurückkommen dürften, falls Sie das für nötig befinden würden. Abstimmung – Vote Für Annahme der Motion ... 36 Stimmen Dagegen ... 9 Stimmen (0 Enthaltungen) 15 Ständerat 10.327 Standesinitiative Basel-Stadt. Elektronische Fussfesseln Initiative cantonale Bâle-Ville. Bracelet électronique Abschreibung – Classement Nationalrat/Conseil national 20.06.14 (Frist – Délai) Nationalrat/Conseil national 19.06.15 (Frist – Délai) Nationalrat/Conseil national 18.12.15 (Abschreibung – Classement) Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 (Abschreibung – Classement) 10.329 Standesinitiative Basel-Landschaft. Definitiver Einsatz der elektronischen Fussfessel Initiative cantonale Bâle-Campagne. Introduction définitive du bracelet électronique Abschreibung – Classement Nationalrat/Conseil national 20.06.14 (Frist – Délai) Nationalrat/Conseil national 19.06.15 (Frist – Délai) Nationalrat/Conseil national 18.12.15 (Abschreibung – Classement) Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 (Abschreibung – Classement) Le président (Comte Raphaël, président): Un rapport écrit de la commission vous a été remis. La commission propose, sans opposition, de classer les deux initiatives. Janiak Claude (S, BL), für die Kommission: Sie erinnern sich daran, im Juni 2015 haben wir das Strafgesetzbuch geändert. Die Geldstrafe wurde zurückgedrängt; kurze Freiheitsstrafen sollten vermehrt wieder ausgesprochen werden können. Wir haben damals auch beschlossen, die elektronische Überwachung des Vollzugs ausserhalb der Strafanstalt, das sogenannte Electronic Monitoring, wie es bereits in sieben Kantonen versuchsweise zum Einsatz gelangt war, definitiv als Vollzugsform für Freiheitsstrafen zwischen 20 Tagen und 12 Monaten gesetzlich zu verankern. Wir haben Artikel 79b des Strafgesetzbuches entsprechend neu gefasst. Er sieht vor, dass die Vollzugsbehörde unter gewissen Voraussetzungen auf Gesuch des Verurteilten hin den Einsatz elektronischer Geräte und deren feste Verbindung mit dem Körper des Verurteilten anordnen kann. Die zwei Standesinitiativen stammen aus den beiden Kantonen Basel-Stadt und Baselland. Beide gehörten zu jenen Kantonen, die das bereits versuchsweise eingeführt hatten. Da das Anliegen durch diese Gesetzesrevision erfüllt ist, kann man diese Initiativen abschreiben. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. 10.327, 10.329 Abgeschrieben – Classé Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 10.327 15.314 Conseil des Etats 15.314 Standesinitiative Luzern. Flüchtlings- und Asylwesen Initiative cantonale Lucerne. Asile et statut de réfugié Vorprüfung – Examen préalable Ständerat/Conseil des Etats 29.02.16 (Vorprüfung – Examen préalable) Antrag der Kommission Der Initiative keine Folge geben Antrag Müller Damian Der Initiative Folge geben Proposition de la commission Ne pas donner suite à l'initiative Proposition Müller Damian Donner suite à l'initiative Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. Müller Philipp (RL, AG), für die Kommission: Ihre Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2016 die vom Kanton Luzern am 23. September 2015 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft. Die Initiative fordert, dass die Praxis der Asylbehörden bei der Gewährung des Flüchtlingsstatus für Dienstverweigerer geändert wird und die Bundesbeiträge für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden erhöht werden. Die vorliegende Standesinitiative weist zwei Hauptforderungen auf: Ziffer 1 verlangt, dass die Asylbehörden die bisherige Praxis der Gewährung des Flüchtlingsstatus bei Dienstverweigerern ändern. Diese sollen nur noch den Status als «Schutzbefohlene vorläufig aufgenommen» erhalten, ohne Recht auf Familiennachzug. Nach Artikel 3 Absatz 3 des Asylgesetzes können Personen, die den Dienst verweigern oder desertiert sind, für sich keine Flüchtlingseigenschaft beanspruchen. Sie sind auch keine Flüchtlinge, wenn sie deswegen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder wenn die begründete Furcht besteht, dass sie solche Nachteile erfahren könnten. Diese Bestimmung ist mit der dringlichen Änderung des Asylgesetzes vom 28. Februar 2012 und nach einer Volksabstimmung in den Erlass aufgenommen worden. Die Umsetzung hat dann zu Fragen über die Tragweite dieser Bestimmung geführt. Es kam insbesondere zu Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrheitlich entschieden, dass dieser Artikel 3 Absatz 3 des Asylgesetzes keine Änderung des bisherigen Flüchtlingsbegriffs gebracht habe und nur bedeute, dass eine Dienstverweigerung oder eine Desertion für sich alleine keine Flüchtlingseigenschaft begründen könne. Ein Asylsuchender könne aber eine Flüchtlingseigenschaft haben, wenn er wegen der Wehrdienstverweigerung ernsthafte Nachteile im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des Asylgesetzes gewärtigen müsse. Die Luzerner Vertreter der Standesinitiative zeigten sich überzeugt, dass die heutige Praxis zu einer Sogwirkung bei den Asylsuchenden geführt hat. Mit dieser Standesinitiative soll die Sogwirkung verhindert werden. Ziffer 2 fordert kostendeckende Beiträge für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden aus Eritrea. Diesbezüglich haben uns die Vertreter der Standesinitiative erklärt, dass die heute geltenden Pauschalabgeltungen des Bundes für unbegleitete minderjährige Asylsuchende nicht genügen würden und angepasst werden müssten. 16 29 février 2016 In der Kommission wurde zu Ziffer 1 der Standesinitiative wie folgt argumentiert: Im Text steht, dass die bisherige Praxis der Gewährung des Flüchtlingsstatus zu ändern sei. Das eidgenössische Parlament ist aber klar der falsche Adressat für eine Praxisänderung. Das Parlament ist für die Gesetzgebung, nicht für die Rechtsanwendung zuständig. Die Praxis ändern kann nur das hierfür zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM). Bezüglich des Begriffs «Schutzbefohlene vorläufig aufgenommen» haben wir von den Vertretern des Kantons Luzern gehört, dass damit allenfalls die vorläufige Aufnahme gemäss den Artikeln 83ff. des Ausländergesetzes gemeint sein könnte. Dann hiess es aber auch wieder, man meine den Status S gemäss Artikel 4 des Asylgesetzes. Auch hier ist es so: Diese Praxis kann nur das SEM ändern. Zu Ziffer 2 der Standesinitiative hat sich die Kommission wie folgt geäussert: Die Höhe der Pauschalentschädigungen wird auf dem Verordnungsweg festgelegt. Das SEM verhandelt darüber jeweils mit den Kantonen, beziehungsweise die Kantone werden konsultiert. Dies ist ebenfalls nicht eine Sache der Legislative, sondern der Behörden und der zuständigen Exekutive. Solche Dinge verändern sich rasch und gehören klassischerweise in eine Verordnung und nicht in ein Gesetz. Ihre Kommission beantragt mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Minder Thomas (V, SH): Ich spreche nur zu Ziffer 2 der Standesinitiative. Im letzten Jahr waren 7,5 Prozent oder 2764 aller Asylsuchenden unbegleitete Minderjährige. Diese Personen stammen nicht nur, wie in der Motion erwähnt, aus Eritrea, sondern derzeit auch aus Afghanistan. Oftmals werden diese speziellen Asylsuchenden einzeln oder sogar in Pflegefamilien untergebracht. Dass diese Unterbringungen in unseren Kantonen hohe Kosten verursachen – wir haben es gehört –, bringt diese Luzerner Initiative zum Ausdruck. Dazu reichen die jährlich 6000 Franken Pauschalentschädigung des Bundes bei Weitem nicht. Mit 500 Franken monatlicher Bundeshilfe können nicht einmal die Verpflegungskosten gedeckt werden. Handlungsbedarf ist also klar gegeben. Gerade als Standesvertreter sollte uns diese Diskrepanz beschäftigen. Wir sollten uns überdies Gedanken machen, ob diese Entschädigungspraktiken in der bundesrätlichen Verordnung am richtigen Platz sind. Wenn es um Budget und Nachtragskredite im Asylbereich geht, sind schliesslich auch wir zuständig. Das SEM sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Man beobachte, hiess es in der Kommission. Nicht nur diese Äusserungen des SEM haben mich überrascht, sondern auch die Tatsache, dass man seitens des SEM eine kostengünstigere Variante zur Unterbringung dieser unbegleiteten Minderjährigen mit keinem einzigen Wort angesprochen hat. Eine kostengünstigere Variante ist bekannt: Sie heisst Bundeszentrum für Minderjährige. Es ist naheliegend, dass uns die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen unter ein und demselben Dach nicht nur ein Vielfaches günstiger käme, sondern auch einfacher zu handeln wäre, was die Betreuung, den Schulunterricht und die Freizeitbeschäftigung anbetrifft. Ich habe bei der Revision der Asylvorlage, über welche wir im Juni abstimmen, angeregt, für diese Minderjährigen ein spezielles, ein eigenes Zentrum ins Leben zu rufen. Die Kommission lehnte diesen Antrag ab. Bei jährlich rund 2800 unbegleiteten minderjährigen Gesuchstellern meine ich, dass wir und auch der Bundesrat nochmals über die Bücher gehen sollten. Ansonsten sind es die Kantone, welche Jahr für Jahr diese Kosten tragen; Luzern macht hier nur den Anfang. Die Absenz eines oder mehrerer Bundeszentren für minderjährige, aber auch für gebrechliche oder handicapierte Gesuchsteller ist ein Schwachpunkt in der geplanten Asylvorlage. Sobald die Südroute über das Mittelmeer bei ruhigerer See wieder stärker benutzt werden kann, wird auch die Anzahl unbegleiteter Minderjähriger gerade aus Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 29. Februar 2016 Eritrea wieder zunehmen. Wir wären also gut beraten, für diese Kategorie von Gesuchstellern umgehend ein Bundeszentrum ins Leben zu rufen. Müller Damian (RL, LU): Die Unterbringung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen im Kanton Luzern führt zu heftigen Diskussionen. Seit 2014 erhalten drei von fünf Asylsuchenden einen Schutzstatus und dürfen bei uns bleiben. Diese Ausgangslage bringt vor allem für die Luzerner Landschaft grosse Herausforderungen mit sich, da die benötigten Plätze mehrheitlich ausserhalb von Stadt und Agglomeration angesiedelt werden. Wie aus den Unterlagen ersichtlich, beinhaltet die Luzerner Standesinitiative zwei Anliegen: Einerseits soll die Praxisänderung bei der Gewährung des Flüchtlingsstatus für die Dienstverweigerer umgesetzt werden, und andererseits wird das Thema der ungenügenden Pauschalen respektive Entschädigungen für die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden aufgegriffen. Ich komme zuerst auf die gewünschte Praxisänderung in Zusammenhang mit den Dienstverweigerern zu sprechen. Das Bundesverwaltungsgericht hielt in einem Urteil fest, dass die geltende Regelung von Artikel 3 Absatz 3 des Asylgesetzes wesentlich die bisherige Praxis weiterführe, dass Wehrdienstverweigerung alleine keinen Flüchtlingsstatus rechtfertige. Wenn jemand aber in Zusammenhang mit einer Dienstverweigerung Nachteile im Sinn von Artikel 3 Absätze 1 und 2 des Asylgesetzes geltend machen könne, könne ihm der Flüchtlingsstatus zugesprochen werden. Nach dem Bundesverwaltungsgericht wäre es ohne Verletzung der Flüchtlingskonvention möglich gewesen, eine strengere Regelung für Asylsuchende, die Wehrdienstverweigerung und/oder eben auch Desertion geltend machen, einzuführen. Dazu hätte man einen neuen Asylausschlussgrund einführen müssen. Allerdings hat der Gesetzgeber weder diese Variante ergriffen, noch ist sie überhaupt als Alternative in Betracht gezogen worden. Ich kann mir vorstellen, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes Artikel 3 des Asylgesetzes mit einem neuen Absatz 3bis ergänzt werden könnte. Dieser könnte zum Beispiel lauten: «Sind Personen wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen im Sinn der Absätze 1 und 2 ausgesetzt oder haben sie begründete Furcht, solchen Nachteilen ausgesetzt zu sein, wird ihnen anstelle des Asyls die vorläufige Aufnahme so lange gewährt, als die Voraussetzung dafür erfüllt wird.» Der erste Teil dieses Satzes gibt lediglich die geltende, aber im Asylgesetz nicht ausdrücklich erwähnte Rechtslage wieder. Mit dem zweiten Satzteil soll aber neu bestimmt werden, dass Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen im Sinn des Flüchtlingsbegriffs ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu sein, anstelle des Asyls die vorläufige Aufnahme im Sinn von Artikel 83 Absatz 1 des Ausländergesetzes gewährt wird. Die Regelung lehnt sich an den Asylfluchtgrund von Artikel 54 des Asylgesetzes an. Danach wird Flüchtlingen kein Asyl gewährt, wenn sie erst durch ihre Ausreise aus dem Heimat- oder Herkunftsstaat oder wegen ihres Verhaltens nach der Ausreise Flüchtlinge im Sinn von Artikel 3 wurden. In solchen Fällen ist es aber möglich, die vorläufige Aufnahme zu gewähren. Mit dem neuen Artikel 3 Absatz 3bis des Asylgesetzes würden sowohl die Flüchtlingskonvention wie auch das Verbot des Nichtzurückweisungsprinzips berücksichtigt. Damit könnte auch der Hinweis auf die Flüchtlingskonvention in Artikel 3 Absatz 3 gestrichen werden. Nun komme ich aber zu Ziffer 2 der Standesinitiative betreffend die ungenügenden Pauschalen für die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Wenn ich auf die Erfahrungen meines Kantons von 2015 zurückgreife, zeigt sich der Handlungsbedarf eindrücklich. Für unbegleitete minderjährige Asylsuchende unter 14 Jahren muss jeweils eine externe Platzierung organisiert werden, da diese nicht in einem Zentrum platziert werden können. Trotz Optimierungen Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 17 Ständerat 15.314 ergeben sich durchschnittliche Kosten pro Monat für einen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden von rund 3750 Franken. Dies bedeutet, dass die aktuelle Pauschale von 1461 Franken, welche unser Kanton bekommt, nur knapp 40 Prozent der effektiven kantonalen Kosten abdeckt oder, mit anderen Worten, dass eine kostendeckende Bundespauschale um 2289 Franken höher sein müsste. Gehen wir von 150 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden aus, von denen 15 Prozent fremdplatziert werden müssten, ergeben sich gemäss diesen Berechnungen jährlich ungedeckte Kosten von 4,12 Millionen Franken. Sie sehen, der Handlungsbedarf im Kanton Luzern und auch – das bestätigt mich – in anderen Kantonen ist definitiv vorhanden. Ich bitte Sie, diese Standesinitiative zu unterstützen. Müller Philipp (RL, AG), für die Kommission: Ich erlaube mir, zum Gesagten noch kurz Stellung zu nehmen. Bei Ziffer 2 geht es ja um die Finanzen. Sie müssen sich vorstellen: Es gibt Kantone, die sind beim Vollzug gut, günstig und effizient, und es gibt Kantone, bei denen das weniger der Fall ist. Insgesamt lässt sich aber sagen, dass unbegleitete Minderjährige des Öfteren höhere Kosten verursachen, während in anderen Bereichen tiefere Kosten entstehen. Das ändert aber nichts daran, dass die Kostenentschädigung vom Bund in einer Verordnung festgehalten werden muss. Stellen Sie sich vor, wir würden die Entschädigung des Bundes an die Kantone im Gesetz regeln. Das würde ja heissen, dass wir permanent das Gesetz ändern würden, weil sich auch die Umstände dauernd ändern. Wir wissen nicht, wie bei den Flüchtlingen, die zu uns kommen, die Zusammensetzung ist: Sind es mehr Kinder, sind es mehr Frauen, sind es mehr Männer, sind es Junge oder Ältere? Die Kosten variieren extrem, und wir kennen die Zahlen nicht. Daher müssten wir das Gesetz immer wieder ändern, wenn wir es ins Gesetz schreiben. Wenn wir uns also einig sind, dass es in eine Verordnung gehört – wie es beispielsweise auch bei der Kalibrierung in Zusammenhang mit «Too big to fail», der Gesetzgebung für die Bankeneigenkapitalisierung, der Fall ist –, können wir hier nicht legiferieren. In diesem Fall muss ich empfehlen, dass die Sozialdirektorenkonferenz der Kantone tätig wird, sich entsprechend einbringt und eine höhere Abdeckung der Kosten einfordert. Es gesetzlich festzulegen macht wirklich wenig Sinn. Zu Ziffer 1: Was können wir denn hier tun? Wir wissen schon jetzt, dass beispielsweise die Praxis betreffend Eritrea, das Land, aus dem wir, mit rund zehntausend allein im letzten Jahr, nach wie vor am meisten Asylgesuche haben, nicht für alle zufriedenstellend ist; das haben ja auch Vorstösse im Nationalrat gezeigt. 2014 wurden 52,4 Prozent der eritreischen Asylsuchenden als Flüchtlinge anerkannt. Bei den syrischen Asylsuchenden beispielsweise waren es 30 Prozent. Man muss sich also fragen: Ist es in Eritrea schlimmer als in Syrien? Das kann nicht sein. Trotzdem hat es in einem gewissen Sinn eine Korrektur gegeben: 2015 lag bei den Eritreern die Anerkennungsquote als Flüchtlinge – nicht zu verwechseln mit der Schutzquote – bei 37 Prozent. Bei den Syrern lag sie immer noch tiefer. Da läuft in der Praxis in der Tat etwas schief. Nur, wir können das Gesetz ändern, wie wir wollen; die Praxis können wir nicht beeinflussen. Nehmen wir an, wir folgten dem Vorschlag von Kollege Damian Müller, der als Luzerner diese Initiative natürlich unterstützen muss – ich bin selbstverständlich überzeugt, dass er sie auch unterstützen will –, dann hätten wir die Situation, dass die eritreischen Asylsuchenden, es geht ja hier um Eritreer, einfach vorläufig aufgenommen würden. Das werden sie heute schon ohnehin zum grössten Teil: Es wird kaum ein Eritreer zurückgeschickt, kein Eritreer wird abgewiesen, alle erhalten die Anerkennung entweder als Flüchtlinge oder als vorläufig Aufgenommene. Störend an der vorläufigen Aufnahme ist, dass sie hier die volle Sozialhilfe entsprechend der kantonalen Gesetzgebung erhalten, wie sie auch anerkannte Flüchtlinge oder wie sie Inländer bzw. Schweizer erhalten. Das ist störend. Im Bereich der vorläufigen Aufnahme haben wir jedoch vor mittlerweile vier, fünf Jahren in der Staatspolitischen Kom- 15.314 Conseil des Etats 18 29 février 2016 mission des Nationalrates – da war ich auch noch dabei – den Antrag gestellt, dass man das Institut der vorläufigen Aufnahme endlich ändert. Es funktioniert heute nicht mehr. Es gibt heute Menschen, die vorläufig aufgenommen sind und den Ausweis F haben – und das während 10, 15 oder gar 20 Jahren. Das ist kein Zustand, das muss geändert werden. Und hier hat uns Frau Bundesrätin Sommaruga versprochen, dass sie bis Ende 2015 etwas bringen wird, eine Vorlage. Sie ist bisher nicht gekommen, aber ich gehe davon aus – ich bin Optimist, als Politiker muss man das sein –, dass diese Vorlage, diese Revision der vorläufigen Aufnahme, noch in den nächsten Wochen und Monaten kommt. Wir lösen aber das Problem nicht mit einer Legiferierung im Gesetz. Der Schutzbedürftigenstatus ist nämlich ohnehin gegeben, wenn man als Flüchtling anerkannt oder vorläufig aufgenommen ist. Die Lösung wäre einzig und alleine, wenn wir beim Status S, das ist Artikel 4, beim Schutzbedürftigenstatus, bleiben würden. Dort gibt es keine Sozialhilfe, dort gibt es auch keine Asylverfahren. Das wäre aber ein anderes Thema. Zusammenfassend kann man sagen: Es ist eine klassische Vollzugsaufgabe. Die Standesinitiative können wir nicht willkürlich einfach irgendwie interpretieren. Es ist eine Vollzugsaufgabe, die hier angesprochen wird. Da müssten sich halt die kantonalen Sozialdirektoren schon melden, wenn ihnen das Geld zu wenig ist. Und wenn wir legiferieren, dann haben wir das Problem, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Meinung nicht ändern wird. Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil steht. Wenn man das nicht akzeptieren will, müsste wiederum ein Kanton klagen, um einen neuen Entscheid herbeizuführen. Das sage ich den Regierungsräten, die mir über den Weg laufen, immer wieder: «Führt bitte einen neuen Entscheid herbei, klagt.» Es geht nämlich nicht an, dass wir im Asylgesetz nochmals etwas ändern, worauf wir dann wieder feststellen müssen, dass uns das Bundesverwaltungsgericht übersteuert und die Praxis unverändert belässt. Es ist nicht befriedigend, wenn wir jedes Mal bei einer Volksabstimmung oder bei einem Referendum, das es wohl hier nicht geben wird, vor den Leuten stehen und erklären müssen, dass man nun zum zehnten, zwölften oder fünfzehnten Mal das Asylgesetz ändern wolle, wobei die jetzige Zustimmung dazu beitrage, dass alle Probleme gelöst würden. Das ist nicht redlich. Daher bitte ich Sie im Namen der deutlichen Mehrheit der Kommission, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Abstimmung – Vote Für Folgegeben ... 4 Stimmen Dagegen ... 31 Stimmen (5 Enthaltungen) Schluss der Sitzung um 18.45 Uhr La séance est levée à 18 h 45 Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 1. März 2016 Zweite Sitzung – Deuxième séance Dienstag, 1. März 2016 Mardi, 1er mars 2016 08.15 h 15.028 Mineralölsteuergesetz. Teilrevision Loi sur l'imposition des huiles minérales. Révision partielle Fortsetzung – Suite Nationalrat/Conseil national 15.06.15 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 24.09.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 16.12.15 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 01.03.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Le président (Comte Raphaël, président): Chers collègues, je vous salue et déclare la séance ouverte. C'est une journée particulière pour le canton de Neuchâtel puisque nous fêtons la révolution, ce qui explique la cocarde révolutionnaire que je porte à ma boutonnière. Mineralölsteuergesetz Loi sur l'imposition des huiles minérales Le président (Comte Raphaël, président): Notre conseil est entré en matière sur ce projet lors de la session d'hiver 2015. Nous abordons donc la discussion par article. Je donne la parole au rapporteur de la commission pour quelques considérations générales sur le travail de la commission. Baumann Isidor (C, UR), für die Kommission: Mit der Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes sollen Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. «Teilweise» heisst in diesem Fall, dass die Befreiung nur in dem Teil umzusetzen ist, in dem die Steuern für die Aufwendungen zugunsten des Strassenverkehrs bestimmt sind. Der Anteil zugunsten der Bundeskasse wird nicht angetastet, und damit ist diese Gesetzesänderung für die Bundeskasse budgetneutral. Die Vorlage basiert auf der Motion des Sprechenden 12.4203. Am 15. Juni 2015 behandelte der Nationalrat als Erstrat die Botschaft des Bundesrates. Die KVF des Nationalrates hatte ihrem Rat empfohlen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Nationalrat hat aber gegen den Antrag seiner Kommission mit 111 zu 67 Stimmen bei 6 Enthaltungen Eintreten beschlossen. Die KVF des Nationalrates hat dann ihre Beratung durchgeführt, und so hat der Nationalrat am 24. September 2015 mit einer Änderung in Artikel 18 Absatz 1ter gegenüber dem Entwurf des Bundesrates der Vorlage klar, mit 113 zu 59 Stimmen bei 6 Enthaltungen, zugestimmt. Artikel 18 Absatz 1ter wurde vom Nationalrat so abgeändert, dass die Rückerstattung ohne Anreizsystem und ohne Differenzierung nach der technischen Ausrüstung ausgerichtet wird. Unsere Kommission hat in der Zusammensetzung der abgelaufenen Legislatur nach längerer Diskussion mit 8 zu Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 19 Ständerat 15.028 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die wesentlichen Argumente der Kommissionsmehrheit waren, dass der Rückerstattungsbetrag von rund 10 Millionen Franken aus ihrer Sicht bezogen auf den Preis einer Tageskarte nur minimale Auswirkungen habe; dass die entstehenden Abgrenzungsprobleme, für welche Geräte und bei welchem Einsatz ein Rückerstattungsanspruch entstehe, zu kompliziert seien; und dass der zusätzliche Personalaufwand in der Verwaltung und auch für die rückerstattungsberechtigten Unternehmen zu hoch sei. Die Kommissionsminderheit beantragte aber dem Ständerat, auf die Vorlage einzutreten. In der Beratung vom 16. Dezember 2015 ist der Ständerat nicht der Empfehlung der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage nicht einzutreten, sondern jener der Kommissionsminderheit gefolgt. So hat der Ständerat nach längerer Diskussion sehr deutlich, mit 30 zu 13 Stimmen bei 0 Enthaltungen, beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Der Ständerat will Pistenfahrzeuge somit teilweise von der Mineralölsteuer befreien. Basierend darauf hat Ihre KVF die Vorlage am 19. Januar dieses Jahres, an der ersten Sitzung in neuer Zusammensetzung, beraten. An der Sitzung waren ebenfalls Vertreter der Abteilung Mehrwertsteuer, der Zollverwaltung und des Bafu anwesend. Basierend auf der Beratung im Ständerat vom Dezember 2015 orientierte sich die Kommission vor allem an den Fragen des administrativen Aufwandes, bezogen auf die Verwaltung und die Unternehmen, sowie an der Einführung eines einfachen Systems. In der Beratung gab es auch noch ein paar kritische Bemerkungen zur Vorlage, aber keine Anträge. Somit war der Weg frei für die Beratung des Gesetzentwurfes, wie ihn der Nationalrat verabschiedet hatte. Bei der Beratung bezüglich des Verwaltungsaufwandes erklärte Bernhard Hasler, Chef der Abteilung Mehrwertsteuer, dass das vom Nationalrat beschlossene Verfahren aus Sicht der Verwaltung sehr schlank sei. Es gelte dann nur noch zu entscheiden, ob eine Firma rückerstattungsberechtigt sei oder nicht. Bei Skiliftunternehmen und Betreibern von Langlaufloipen sei das immer der Fall. Man werde dann den tatsächlichen Treibstoffverbrauch erheben und aufgrund dieses Verbrauchs den Rückerstattungsbetrag ausbezahlen. Es werde auch nicht mehr nach Feinstofffiltern und dem Zweck der Fahrten unterschieden. Somit könne der Verwaltungsaufwand, der in der Botschaft des Bundesrates mit 400 Stellenprozenten beziffert ist, auf 100 Stellenprozente reduziert werden. Diese nur noch eine zusätzliche Stelle werde für die Kontrollen vor Ort gebraucht. Die Prüfung der Gesuche der Betreiber von rund 70 Skigebieten und 250 Loipen sei mit der Fassung des Nationalrates mit dem bestehenden, das heisst ohne zusätzliches Personal machbar. Auch die Problematik von nichtrückerstattungsberechtigten Fahrten wurde besprochen. Darunter sind Taxifahrten und Fahrten von Transportunternehmen, die ebenfalls Pistenfahrzeuge einsetzen, zu verstehen. Dieser Anteil wird seitens der Verwaltung als sehr klein eingeschätzt. Um einem möglichen Missbrauch entgegenzuwirken, ist vorgesehen, die Verwaltungspraxis so festzulegen, dass solche privaten Unternehmen ausgeschlossen würden, dies auch mit dem Risiko, dass in dieser Frage einmal vom Bundesgericht entschieden werden müsste, sollte es einen Beschwerdefall geben. Ein eingereichter Antrag, die Rückerstattung auf die Präparierung von öffentlichen Pisten und öffentlichen Langlaufloipen zu beschränken, wurde hauptsächlich aufgrund des Bedenkens, dass man «öffentlich» nicht klar definieren könne, zurückgezogen. Basierend auf einer breiten Auslegeordnung, insbesondere zum administrativen Aufwand, zur Umsetzbarkeit und zu einem möglichen Missbrauch, wurde der Antrag gestellt, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Mit 11 Stimmen, also einstimmig, wurde dem Beschluss des Nationalrates zugestimmt. Die Kommission verlangt auch, dass nach einer Zustimmung des Ständerates und nach Ablauf der Referendumsfrist die raschestmögliche Inkraftsetzung angestrebt wird, das heisst auf den 1. September oder spätestens auf 15.028 Conseil des Etats den 1. Oktober 2016, um rechtzeitig für die Wintersaison 2016/17 bereit zu sein. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, der Vorlage gemäss Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. 20 1er mars 2016 tung zukünftig die Arbeitsaufwendungen realistischer, und helfen Sie in jedem Fall mit, die Bürokratie möglichst tief zu halten – ob dies nun etwas ist, was der Bundesrat gerne machen würde, oder nicht. Auch das schafft Vertrauen und muss von den Departementsvorsteherinnen und -vorstehern vorgegeben werden. Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung; Art. 17 Abs. 1bis, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, ch. I introduction; art. 17 al. 1bis, 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 18 Abs. 1bis, 1ter Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 18 al. 1bis, 1ter Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Hösli Werner (V, GL): Ich denke, aufgrund des Entscheides des Ständerates in der vergangenen Session ist die Ausgangslage klar. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen. Wir müssen uns nicht mehr in erster Linie darüber streiten, ob wir die Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer befreien, sondern darüber, wie wir dies praktikabel und vor allem unbürokratisch umsetzen. Denn eines ist unbestritten – der Motionär und Kommissionssprecher hat schon darauf hingewiesen –: Es ist in niemandes Interesse, 400 Stellenprozente zu schaffen, um zu deregulieren oder, wie man auch sagen kann, um eine notleidende Branche von einer einmal eingeführten Abgabe zu befreien. In dieser Sache kommt es auf das Gleiche hinaus. Die Kommission hat denn auch intensiv nach einer unbürokratischen Lösung gesucht, dies nach dem Motto: lieber 100 000 Franken mehr zurückerstatten als sie für mehr Kontrolle und Verwaltung ausgeben. Die Fassung gemäss Nationalratsentscheid wurde unter dieser Prämisse von der Verwaltung als geeignetste Variante beurteilt, die für die reine Umsetzung keine zusätzlichen Stellenbegehren nötig macht. Einzig – so wurde uns von der Verwaltung gesagt – für die materielle Prüfung vor Ort werde es auch mit dieser Lösung eine bis anderthalb zusätzliche Stellen brauchen, weil man die 70 Skigebiete und 250 Langlaufloipen-Organisationen alle fünf bis zehn Jahre einer Revisionskontrolle vor Ort unterziehe. Im Mittel würde das bedeuten, dass jährlich zehn Skigebiete und vierzig Loipenbetriebe kontrolliert würden. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Erstens ergibt nicht einmal dies eine Jahresstelle. Zweitens wird sich die Verwaltung hoffentlich hüten, Kontrollen in diesem Ausmass durchzuführen. Nur wer misstraut, kontrolliert in diesem Umfang. Wir dürfen unseren Skigebieten und Langlaufloipen-Organisationen sowie deren Angestellten grundsätzlich einmal vertrauen. Wenn die Meldeverfahren klar sind, wird das zum grossen, grossen Teil auch richtig gemacht werden. Da ein Kontrollsystem aufzubauen, das 10 oder sogar 20 Prozent der Betriebe jährlich überprüft, ist völlig übertrieben. Wenn man insgesamt vielleicht fünf bis zehn Betriebe verschiedener Grösse jährlich kontrolliert, genügt dies allemal, und Sie werden nach fünf Jahren dermassen viele Vergleichszahlen haben, dass schnell einmal klarwird, wo allenfalls nächstens eine Überprüfung angezeigt ist. Dieser Aufwand müsste doch ohne zusätzliches Personal und ohne nennenswerte Umpriorisierungen machbar sein! Wenn dem nicht so wäre, stünde es um die Bundesverwaltung respektive ihre Arbeitsorganisation und -motivation sehr schlecht. Es ist mir bewusst: Wer an der Strasse baut, hat viele Meister. Aber bitte beurteilen Sie seitens Bundesrat und Verwal- Maurer Ueli, Bundesrat: Die Lösung, die Sie jetzt vorschlagen, indem Sie dem Nationalrat folgen, ist administrativ zweifellos wesentlich einfacher als das ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene Modell. In diesem Modell hätte es noch die Prüfung der Fahrzeuge gebraucht, die im Einsatz sind. Ich nehme die Aufforderung von Herrn Ständerat Hösli, noch einfacher zu sein und keine Bürokratie zu machen, gerne entgegen. Das ist zweifellos auch unsere Absicht. Ich bin auch der Meinung, dass wir keinen grossen Kontrollapparat aufbauen müssen. Ich arbeite gerne im gegenseitigen Vertrauen und kann dieses Vertrauen auch entgegenbringen. Sie haben hier also eine administrativ einfachere Lösung, und ich nehme diese Aufforderung gerne entgegen. Die Differenz zum Bundesrat besteht in Bezug auf die Umweltschutzmassnahmen; da haben Sie jetzt anders entschieden. Hier wird auf der Zeitachse mit Ihrer Lösung letztlich das gleiche Ziel erreicht, denn ältere Fahrzeuge werden abgelöst, und so werden die Voraussetzungen erfüllt, die der Bundesrat vorgegeben hatte. Also kann man sagen: Mit einer gewissen Verzögerung wird auch hier das Ziel des Bundesrates erreicht. Und damit, kann ich sagen, bin ich mit dem Antrag Ihrer Kommission einverstanden. Angenommen – Adopté Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.028/1250) Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) Abschreibung – Classement Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales Angenommen – Adopté Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 1. März 2016 15.029 Zollgesetz. Teilrevision Loi sur les douanes. Révision partielle Differenzen – Divergences Ständerat/Conseil des Etats 16.06.15 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 15.12.15 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 01.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Zollgesetz Loi sur les douanes Art. 42a Abs. 2bis; 44 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 42a al. 2bis; 44 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Fournier Jean-René (C, VS), pour la commission: La Commission de la politique de sécurité du Conseil des Etats a examiné, lors de sa séance du 15 janvier dernier, les trois divergences qui ont été maintenues après le traitement par le Conseil national, le 15 décembre 2015, de la révision partielle de la loi sur les douanes. Il faut préciser d'emblée qu'aucune de ces trois divergences n'est de nature à remettre en question le bien-fondé de cette révision ou de lui donner une orientation nouvelle. Il s'agit, à l'article 42a alinéa 2bis, de mieux définir les compétences du Conseil fédéral; de simplifier l'article 44 alinéa 2 au regard d'autres dispositions légales existantes; et, sous le chiffre II – Modification d'autres actes –, d'affirmer une volonté politique en ce qui concerne l'effectif du Corps des gardesfrontière. La principale remarque introductive que je voulais apporter est la suivante: en ce qui concerne la modification de la loi sur l'imposition des spiritueux, telle qu'elle était mentionnée dans le projet initial du Conseil fédéral, la commission vous propose de l'abroger, étant donné que la loi sur l'imposition des spiritueux n'a finalement pas vu le jour. Il s'agira par contre de régler la problématique de la réalisation du gage fiscal dans le cadre de la révision de la loi fédérale sur l'alcool. La commission a ainsi répondu aux attentes du Conseil national qui avait, lors de la session d'hiver, explicitement demandé à notre conseil de régler cette incohérence. La commission, à l'unanimité, propose donc au conseil de lever l'ensemble des divergences en suivant les décisions du Conseil national. Je suis prêt à vous donner les explications article par article. Angenommen – Adopté 21 Ständerat 15.029 Fournier Jean-René (C, VS), pour la commission: Il est intéressant de faire quelques réflexions, pour le Bulletin officiel. L'article 1 alinéa 3 de cet arrêté fixe dans sa dernière phrase l'effectif minimal du Corps des gardes-frontière comme étant au moins égal à celui du 31 décembre 2003. Le Conseil fédéral, suivant en cela les recommandations de la Commission de gestion de ce conseil dans son postulat 10.3888, «Examen en vue d'une abrogation de la disposition prévoyant un effectif minimal du Corps des gardes-frontière dans l'arrêté fédéral relatif à Schengen», a supprimé dans son projet de loi la référence à un effectif minimal du Corps des gardes-frontière du niveau de la fin 2003. En général et du point de vue de la technique législative, il est le plus souvent malvenu de fixer dans un texte de loi l'effectif d'une unité administrative, quelle qu'elle soit. D'autre part, comme l'a relevé Monsieur Jürg Noth, commandant du Corps des gardes-frontière, au 31 décembre 2003, l'effectif du corps se montait à 1939 unités, et l'effectif du corps actuel devrait s'élever à 2073 unités à la suite de la récente décision du Conseil fédéral d'augmenter l'effectif, afin de mieux lutter contre le terrorisme. Cette décision du Conseil fédéral a d'ailleurs été approuvée dernièrement par la Délégation des finances. Par 127 voix contre 56, le Conseil national a toutefois refusé d'abroger cette disposition de l'arrêté mettant en oeuvre l'Accord de Schengen. Il s'agit d'un geste surtout symbolique, qui se veut avant tout respectueux de la volonté exprimée en 2005 par le peuple. En outre, la majorité du Conseil national a estimé que, si l'effectif minimal était actuellement respecté, il n'est pas sûr qu'il en serait toujours ainsi avec les différents programmes d'économie. En acceptant dans un premier temps la version du Conseil fédéral de biffer cette référence à un effectif minimal, à l'article 1 alinéa 3, la commission – je tiens à le préciser – n'a jamais eu l'intention de diminuer l'effectif du Corps des gardes-frontière, bien au contraire, mais a suivi la recommandation de la Commission de gestion. Compte tenu de la clarté du vote du Conseil national et de la volonté de la commission de voir renforcé l'effectif du Corps des gardes-frontière, nous proposons au conseil de suivre la décision du Conseil national et de maintenir ainsi à l'article 1 alinéa 3 la référence à cet effectif minimal comme étant égal à celui du 31 décembre 2003. Angenommen – Adopté Le président (Comte Raphaël, président): L'objet est ainsi prêt pour le vote final. 15.056 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Italien Double imposition. Convention avec l'Italie Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 07.12.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 01.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Änderung anderer Erlasse Modification d'autres actes Ziff. 1 Art. 1 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 1 art. 1 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament den Antrag auf Zustimmung zum Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger Fragen auf dem Gebiet der Steuern auf Einkommen und Vermögen. Seit dem Beschluss des Bundesrates vom März 15.056 Conseil des Etats 2009, den Vorbehalt der Schweiz gegenüber Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückzuziehen, hat die Schweiz den internationalen Standard in über fünfzig revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und neun Steuerinformationsabkommen aufgenommen. Von 90 bestehenden DBA enthalten 53 heute eine Klausel über den Informationsaustausch gemäss OECD, und 46 davon sind in Kraft. Am 23. Februar 2015 hat der Bundesrat das entsprechende Änderungsprotokoll zum DBA zwischen der Schweiz und Italien unterzeichnet. Die Verhandlungen bezweckten im Allgemeinen eine Normalisierung der Beziehungen mit Italien im Steuerbereich. Damit werden Amtshilfeersuchen von Italien gemäss dem OECD-Standard ermöglicht. Die neuen Bestimmungen betreffend den Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten basieren sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht auf dem OECD-Musterabkommen und der Abkommenspolitik der Schweiz in diesem Bereich. Die Schweiz verpflichtet sich mit dem Abkommen also zur Gewährung von Amtshilfe und damit zur Übermittlung von Kontoinformationen. «Courant normal», hat der Bundesrat in der Sitzung der WAK gesagt. Durch die Änderung des Abkommens hat die Schweiz die Anforderungen des italienischen Gesetzes über die Rückführung von ins Ausland verschobenem Kapital und an eine verstärkte Bekämpfung der Steuerhinterziehung erfüllt. Die Schweiz gilt somit bei der Berechnung der Steuern und Bussen unter dem Offenlegungsprogramm nicht länger als Staat, der im Bereich des Informationsaustausches auf der schwarzen Liste ist. Neben dem Protokoll hat der Bundesrat einen rechtlich nicht verbindlichen Eckwerteplan, nachfolgend Roadmap genannt, veröffentlicht, dem zufolge sich beide Seiten zur Einführung des automatischen Informationsaustausches verpflichten. Darüber hinaus sollen die Banken laut Roadmap berechtigt sein, sich von ihren Kunden einen Waiver unterschreiben zu lassen, der es ihnen erlaubt, auf Ersuchen der italienischen Steuerbehörde Auskünfte über die Kunden, die am italienischen Offenlegungsprogramm teilgenommen haben, direkt weiterzugeben, ohne dabei gegen Artikel 271 StGB zu verstossen. Auf diese Weise können die Kunden der Schweizer Banken zusätzliche Strafvergünstigungen in Anspruch nehmen, und sie werden den Kunden gleichgestellt, die sich dazu entschliessen, ihre Guthaben zurück nach Italien zu transferieren. Es wird somit keine unterschiedliche Behandlung geben von Kunden, die sich entscheiden, in der Schweiz zu bleiben, und Kunden, die ihr Geld zurück nach Italien transferieren. Die Roadmap regelt ebenfalls, dass die Schweizer Finanzintermediäre und deren Mitarbeitende nicht wegen Beihilfe zu den Straftaten der italienischen Steuerpflichtigen, die am Offenlegungsprogramm teilgenommen haben, bestraft werden können. Es ist jedoch erforderlich, dass sich der Schweizer Intermediär kooperativ verhält, indem er beispielsweise die Kunden kontaktiert und sie auffordert, eine Selbstanzeige einzureichen. Die Roadmap nimmt auch zu anderen zentralen Themen des Steuerkonflikts zwischen der Schweiz und Italien Stellung, insbesondere zu den Grenzgängern und zur schwarzen Liste, von welcher die Schweiz erst nach der Aufhebung von Steuerprivilegien für gewisse schweizerische Gesellschaften gänzlich entfernt wird, während hinsichtlich des Marktzugangs die Fortführung des Dialogs zwischen den Parteien empfohlen wird. Der Nationalrat stimmte als Erstrat am 7. Dezember 2015 dem DBA mit 129 zu 13 Stimmen bei 39 Enthaltungen zu. Die WAK Ihres Rates hat dieses Abkommen im Detail beraten. Die Schweiz konnte zweifelsohne bei der Aushandlung dieses Abkommens nicht alle gesteckten Ziele vollständig erreichen. Eine Abwägung zwischen den Vor- und Nachteilen liess die Kommission jedoch zum klaren Schluss kommen, dass dieses Abkommen auch im Lichte der heutigen schweizerischen Amtshilfepraxis vorbehaltlos zu genehmigen ist. Eine Ablehnung würde zu einer deutlich schlechteren Situation zwischen den beiden Ländern führen und wäre nicht im Interesse der Schweiz. In jedem Fall hofft die Kom- 22 1er mars 2016 mission, dass die im Änderungsprotokoll und in der Roadmap vereinbarten Lösungen merkliche Fortschritte beim Prozess zur Normalisierung der Beziehungen zu einem wirtschaftlich und politisch wichtigen Partner der Schweiz ermöglichen werden. Der Bundesrat wird auch aufgefordert, in diesem Sinne alles zu tun, um die Situation mit Italien zu normalisieren. Die Kommission stellt Ihnen einstimmig – im Wissen, dass andere Punkte in einer späteren Revision des DBA mit Italien behandelt werden müssen und dass noch nicht alle Probleme mit Italien behoben werden konnten – den Antrag, diesem Geschäft zuzustimmen. Maurer Ueli, Bundesrat: Ich kann gerade an Herrn Ständerat Schmid anschliessen: Wir haben inzwischen ja das neue Grenzgängerabkommen mit Italien paraphiert. Es bleiben, wie angekündigt wurde, Differenzen – die Quellenbesteuerung muss noch geregelt werden, und bei der Mehrwertsteuer gibt es noch Probleme –, aber insgesamt können wir sagen: Wir haben eine Roadmap, die Probleme sind lokalisiert und aufgezeigt, und wir stehen mit Italien in Kontakt. Wir gehen davon aus, dass die noch offenen Fragen im Laufe der nächsten Zeit beantwortet werden können. Dazu braucht es allerdings auch noch ein wenig Entgegenkommen durch den Kanton Tessin; auch da sind wir in entsprechendem Kontakt. Für uns ist es wichtig, dass wir die Beziehungen mit Italien auf einer guten Basis pflegen können, denn Italien ist für die Schweiz nach Deutschland und den USA der drittgrösste Handelspartner. Italien hat wirtschaftlich also eine grosse Bedeutung für uns. Auch mit den Italienern, die in unserem Land leben, brauchen wir gute Beziehungen. Insgesamt kann ich sagen: Ich denke, wir haben hier Schritte getan, mit denen wir die noch hängigen Probleme lösen können. Nun komme ich zum Abkommen, das Sie heute behandeln und das auch Teil dieser Roadmap ist. Die Schweiz verfügt heute über knapp 90 Doppelbesteuerungsabkommen, 53 davon enthalten eine Klausel über den Informationsaustausch gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. 46 dieser 53 Abkommen sind inzwischen in Kraft. Der Artikel über den Informationsaustausch im vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen entspricht also dem OECD-Musterabkommen. Das Protokoll passt den Informationsaustausch auf Anfrage an den OECD-Standard an und gilt ab Inkrafttreten des Abkommens für Tatsachen, die am Tag der Unterzeichnung oder danach vorliegen oder geschaffen werden. Was wir hier vor uns haben, ist namentlich mit den Doppelbesteuerungsabkommen vergleichbar, die wir mit den USA, Schweden, den Niederlanden und Deutschland abgeschlossen haben. So gesehen ist es nichts Neues, sondern es folgt Doppelbesteuerungsabkommen, die wir bereits abgeschlossen und die sich bewährt haben. Gemäss dem internationalen Standard ist der Informationsaustausch auf konkrete Anfragen beschränkt. Die Schweiz wird durch das Protokoll mit Italien nicht dazu verpflichtet, Informationen automatisch oder spontan auszutauschen. Der automatische oder spontane Austausch von Informationen wird Gegenstand separater Vorlagen sein, insbesondere des Abkommens Schweiz-EU über den automatischen Informationsaustausch, das ja auch zur Behandlung in den Räten ist. Die Bestimmungen über den Informationsaustausch werden im Protokoll konkretisiert. Unter anderem sind folgende Bestimmungen enthalten: die Voraussetzungen im Detail, die ein Auskunftsersuchen erfüllen muss. Was ist notwendig, damit man Auskunft geben kann? Insbesondere die Identifikation der betroffenen steuerpflichtigen Person sowie Name und Adresse der Person, in deren Besitz der ersuchende Staat die gewünschte Information vermutet. Eine Auslegeregel ist in diesem Protokoll enthalten. Das heisst, dass die Vertragsstaaten zu einer Auslegung der Erfordernisse an ein Auskunftsersuchen mit dem Ziel eines möglichst weitgehenden Informationsaustausches verpflichtet werden, ohne dass sogenannte Fishing Expeditions zugelassen sind. Die Schweiz wird unter dem Abkommen Gruppenersuchen Folge leisten können, sofern die Anfrage konkret ist und eine Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 1. März 2016 23 Ständerat 15.058 genau definierte Gruppe von Steuerpflichtigen ebenfalls aufgeführt ist, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass sie ihren Steuerpflichten im ersuchenden Staat nicht nachgekommen sind. Das ist, was in den Doppelbesteuerungsabkommen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens vereinbart wird. Die Praxis der Schweiz zur Amtshilfe bei Ersuchen, die auf gestohlenen Daten basieren, wurde der Delegation aus Italien anlässlich der Verhandlungen mitgeteilt. Auch bezüglich der Praxis bei gestohlenen Daten ist eine Vorlage unterwegs an Sie, die klären wird, wie wir das im Detail handhaben werden. Insgesamt ist dieses Abkommen eines unter vielen, mit Blick auf den konkreten Inhalt. Es hat aber eine gewisse Bedeutung: Italien ist wie gesagt als Nachbarland für uns ein wichtiger wirtschaftlicher Partner. Es ist ein wichtiger Schritt im Rahmen unserer Beziehungen, diesen Bereich entsprechend zu regeln. Ich bitte Sie, auf das Doppelbesteuerungsabkommen einzutreten und ihm zuzustimmen. 15.058 Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien Arrêté fédéral portant approbation d'un protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et l'Italie Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Das Verhältnis zwischen der Schweiz und Liechtenstein im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft ist grundsätzlich im Direktversicherungsabkommen vom 19. Dezember 1996 geregelt. Dieses Abkommen gewährleistet, dass ein Versicherer, der seinen Sitz in einem der beiden Staaten hat, sich im jeweils anderen Staat niederlassen kann und grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen anbieten darf. Das am 10. Juli 2015 neu abgeschlossene Abkommen über die Elementarschadenversicherung ergänzt das erwähnte Direktversicherungsabkommen und hat zum Ziel, die Rechtssicherheit sowie die Transparenz im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft bei Elementarschäden zu erhöhen. Elementarschäden sind bekanntlich Schäden, die durch Naturereignisse an Gebäuden und an Fahrhabe verursacht werden. In den meisten Kantonen wird die Versicherung gegen solche Schäden durch kantonale Gebäudeversicherer mit Monopolstatus betrieben. Nur in den sogenannten Gustavo-Kantonen, den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden, wird die Elementarschadenversicherung durch private Unternehmen abgedeckt, gleich wie im Fürstentum Liechtenstein. Für die privat organisierte Elementarschadenversicherung sorgt der sogenannte Solidaritätskreis dafür, dass vergleichbare Gefahren zu einheitlichen Prämiensätzen versichert werden können und dass die Versicherungsabdeckung sowie der Selbstbehalt im Schadenfall einheitlich sind. Das vorliegende Abkommen nimmt das Fürstentum Liechtenstein in diesen Solidaritätskreis auf. Das Fürstentum Liechtenstein übernimmt im Gegenzug das für diesen Rechtsbereich geltende Schweizer Recht. Das Abkommen hat für die Schweizer Versicherungsnehmer keine Tarifänderung zur Folge und keine Auswirkungen auf die Höhe der Prämien. Der Vollzug des Abkommens erfolgt im Rahmen der bestehenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch die Finma bzw. die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Das Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein hat weder finanzielle noch personelle Auswirkungen auf Bund und Kantone. Der Anwendungsbereich beschränkt sich ausschliesslich auf die von privaten Versicherungsunternehmen angebotene Elementarschadenversicherung. Wie erwähnt, werden mit dem Abkommen die Rechtssicherheit und die Transparenz verbessert. Der Nationalrat hat das Geschäft am 17. Dezember 2015 ohne Gegenstimme genehmigt. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, ebenfalls ohne Gegenstimme, dieses Abkommen gutzuheissen. Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.056/1251) Für Annahme des Entwurfes ... 42 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Elementarschadenversicherung durch private Versicherungsunternehmen. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein Assurance contre les dommages dus à des événements naturels exploitée par des entreprises d'assurance privées. Accord avec la Principauté de Liechtenstein Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 17.12.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 01.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) 15.060 Conseil des Etats Maurer Ueli, Bundesrat: Auch dieses Geschäft ist nicht von grosser politischer Brisanz, es ist eine Regularisierung der bestehenden Praxis, um für Schweizer Versicherer Rechtssicherheit und Transparenz im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft mit Liechtenstein zu schaffen. Es soll also das festgeschrieben werden, was wir in der Praxis bereits machen. Dazu haben wir das Abkommen mit Liechtenstein geschlossen. Das neue Abkommen ergänzt das bereits bestehende Direktversicherungsabkommen, das den Schweizer Versicherern den Marktzutritt grenzüberschreitend nach Liechtenstein gewährleistet – natürlich auch umgekehrt, nur findet dieses Umgekehrte wahrscheinlich nicht statt, weil Liechtenstein kaum eigene grosse Versicherungsgesellschaften hat. Liechtenstein wird durch das neue Abkommen das geltende Schweizer Recht übernehmen, und es wird in den Solidaritätskreis der schweizerischen Elementarschadenversicherungen eingebunden. Der Anwendungsbereich sowie die Auswirkungen des Abkommens sind sehr eingeschränkt. Einerseits betrifft das Abkommen nur die Versicherungen von Fahrhabe und Gebäuden, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten werden; die kantonalen Gebäudeversicherungen sind entsprechend ausgeschlossen. Das Risiko von Erdbeben wird durch das Abkommen nicht abgedeckt, dasjenige von Erdrutschen oder Steinschlag schon; diese gelten als Elementarschäden. Das Abkommen entspricht der bereits bestehenden Praxis. Das vom Abkommen erfasste Versicherungsgeschäft der schweizerischen Versicherungsunternehmen in Liechtenstein ist im Verhältnis zum gesamten Geschäftsvolumen der schweizerischen Gesellschaften sehr klein. Das Abkommen hat keine Auswirkungen finanzieller oder personeller Natur auf Bund und Kantone, weil es ausschliesslich auf den privaten Versicherungsbereich begrenzt ist. Der Vollzug des Abkommens erfolgt durch die Finanzmarktaufsichtsbehörden im Rahmen der bestehenden Aufsichtszusammenarbeit gemäss dem Direktversicherungsabkommen mit Liechtenstein. Die Schweizer Versicherer werden, wie gesagt, von erhöhter Rechtssicherheit und von der Transparenz im grenzüberschreitenden Geschäft profitieren. Die heutige Ausgangslage für die Schweiz und die schweizerischen Versicherungsunternehmen bleibt weitgehend unverändert. Ich beantrage Ihnen ebenfalls, auf dieses Geschäft einzutreten und ihm zuzustimmen, damit wir auch hier eine Pendenz erledigen und die bestehende Praxis regularisieren können. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die durch private Versicherungsunternehmen betriebene Elementarschadenversicherung Arrêté fédéral portant approbation de l'Accord entre la Confédération suisse et la Principauté de Liechtenstein sur l'assurance des dommages dus à des événements naturels exploitée par des entreprises d'assurance privées Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté 24 1er mars 2016 Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.058/1252) Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 15.060 Verrechnungssteuergesetz. Änderung Loi fédérale sur l'impôt anticipé. Modification Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 17.12.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 01.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 08.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Noser Ruedi (RL, ZH), für die Kommission: Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie zur Fahne eine Korrektur bekommen haben. Sie sollten also beides auf dem Tisch haben. Bei der Vorlage geht es darum, dass die in der Schweiz tätigen Banken, die der «Too big to fail»-Gesetzgebung unterstellt sind, heute bestimmte Anleihen ausgeben können, die bei drohender Insolvenz in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden können. Diese Anleihen erhöhen die Stabilität des Finanzplatzes. Für ihre Wirksamkeit ist es von grosser Bedeutung, dass sie in der Schweiz nach schweizerischem Recht ausgegeben werden. Das geltende Steuerrecht stellt diesbezüglich insofern ein Hindernis dar, als auf entsprechende Zinszahlungen die Verrechnungssteuer erhoben wird. Um diesen Nachteil zu beheben, sind diese Finanzinstrumente von der Verrechnungssteuer ausgenommen. Die Ausnahme ist allerdings befristet. Der Bundesrat schlägt daher vor, die bestehende befristete Befreiung solcher Anleihen von der Verrechnungssteuer zu verlängern und auf eine weitere Kategorie von Anleihen, die sogenannten Bail-in-Bonds, auszudehnen. Eine analoge Erleichterung soll es auch im Bereich der Emissionsabgaben geben. Befristet ist die Vorlage, weil mit der Befreiung von der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen die «Too big to fail»-Banken im Anleihenmarkt bevorteilt werden. Firmen, Gemeinden, Kantone oder der Bund haben dieses Privileg nicht. Dies führt dazu, dass die Firmen praktisch alle ihre Anleihen im Ausland emittieren und die Kantone, der Staat oder öffentliche Körperschaften, die in der Schweiz emittieren, im Prinzip im internationalen Kapitalmarkt benachteiligt sind, weil diese Anleihen mit Verrechnungssteuer belegt sind. Um diese Bevorzugung der «Too big to fail»-Banken nicht auf ewig zu beschliessen, ist nun auch diese Vorlage zeitlich begrenzt, und zwar auf das Jahr 2021. In dieser Zeit sollte der Bundesrat mit der Reform der Verrechnungssteuer durch sein. Das sollte diesmal hoffentlich klappen; die einen oder anderen erinnern sich: Wir wiesen einmal eine Vorlage zurück, weil sie aus Sicht des Rates zu kompliziert war. Ich gehe davon aus, dass Herr Bundesrat Maurer sich dazu noch äussern wird. Mit dieser Bemerkung war es dann auch in der Kommission unbestritten, auf die Vorlage einzutreten. Zu diskutieren gab die Tatsache, dass die Vorlage im Bereich der Gewinnsteuer nicht steuerneutral daherkommt, sprich, die «Too big to fail»Banken werden mit höheren Steuern belastet. Diese Diskussion fand bei den Artikeln 5 und 6 statt, zu denen es auch einen Minderheitsantrag gibt. Beim Eintreten möchte ich nur festhalten, dass es nicht der Zweck des Steuerrechts ist, aufsichtsrechtliche Aspekte abzubilden. Steuerrechtlich sollen Anleihen, die dem Zweck der «Too big to fail»-RegulieBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 1. März 2016 rung dienen, in jeder Konzernstruktur herausgegeben werden können. Selbstverständlich wird mit dieser Änderung die Kompetenz der Finma, dass es für sämtliche Anleihen eine Bewilligung braucht, um von der Verrechnungssteuer befreit zu werden, in keiner Weise angetastet. Ihre Kommission hat in Artikel 5 respektive in Artikel 6 eine Teillösung gefunden. Mehr dazu sage ich, wenn wir zu diesem Minderheitsantrag kommen. Ich beantrage Ihnen mit der einstimmigen Kommission, auf das Geschäft einzutreten. Maurer Ueli, Bundesrat: Dieses Geschäft hat eine längere Vorgeschichte und nahm verschiedene Anläufe. Wir schlugen Ihnen ursprünglich 2011 eine Reform der Verrechnungssteuer vor. Die Bundesversammlung trat nicht darauf ein. Wir schickten dann 2014 eine neue Vorlage in die Vernehmlassung, gemäss welcher die Verrechnungssteuer nach dem Zahlstellenprinzip hätte erhoben werden sollen. Das wurde in der Vernehmlassung nicht goutiert: Man befürchtete, dass damit das inländische Bankgeheimnis aufgehoben werden könnte, und damit versandete auch diese Vorlage irgendwo auf dem Weg zu Ihnen. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung kamen wir zur Auffassung, dass das Projekt zur Einführung des Zahlstellenprinzips derzeit nicht weitergeführt werden soll, weil es wahrscheinlich wieder scheitern würde. Dies war dann der Grund, dass wir uns auf die Verlängerung der Befreiung der erwähnten Produkte von der Verrechnungssteuer konzentrierten, die Ihnen nun vorliegt. Es geht darum, dass wir die Pflichtanleihen, die sogenannten Cocos, noch einmal, bis 2021 befristet, von der Verrechnungssteuer befreien wollen, ebenfalls die Bail-in-Bonds, damit diese Finanzierungen auch in der Schweiz entsprechend erfolgen können. Es ist eine Verlängerung der bestehenden Befristung bis 2021, wie das der Präsident Ihrer Kommission bereits ausgeführt hat. Wir haben vorgesehen, dass wir Ihnen in Bezug auf Verrechnungssteuer und Zahlstellenprinzip eine neue Vorlage unterbreiten, dass wir dazu aber die Abstimmung über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» abwarten, weil diese das Prinzip des inländischen Bankgeheimnisses in der Verfassung festschreiben würde. Dort ist inzwischen ein Gegenvorschlag unterwegs. Wahrscheinlich wird das Parlament einem Gegenvorschlag zustimmen. Das heisst, das Abstimmungsprozedere dürfte sich verzögern. Das könnte bedeuten, dass es wiederum nicht reicht bis 2021, wenn wir beides weiter zusammen behandeln und diese Abstimmung abwarten wollen. Wir möchten eigentlich eine rasche Lösung. Ich habe den Auftrag gegeben, dass wir das Geschäft Verrechnungssteuer separat angehen, diesen Bereich vom anderen abkoppeln und eine definitive Lösung dafür erreichen. Dies könnte heissen, dass wir gegen Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage haben und eine Lösung für den Bereich Verrechnungssteuer vorziehen können. Die Frage, wie das dann mit der Volksabstimmung geht, mit dem, was dort beschlossen wird, kann dann abgekoppelt behandelt werden. Was jetzt vorliegt, ist eigentlich grundsätzlich unbestritten. Diese befristete Befreiung von der Verrechnungssteuer macht Sinn, ist im Moment wichtig für den Wirtschaftsplatz. Sie ist auch wichtig für die Banken, die entsprechend Kapital beschaffen müssen. Wir haben Basel III, wir haben diese Umsetzung; das wird die Banken in nächster Zeit beschäftigen. Aufgrund der aktuellen Situation hat das eine gewisse Priorität. Das ist sozusagen das begleitende Geschäft, das die zusätzlichen Finanzierungen erleichtern kann. Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen. Die weiteren Schritte, die hier noch zu tun sind, werden nach und nach folgen, sodass wir diese Bereiche entsprechend regeln können. Die Korrektur, die von Ihnen angebracht wurde, betrifft eigentlich die Finma. Die Finma legt fest, wer diese Finanzierungselemente brauchen darf und brauchen kann. Mit der von Ihnen angesprochenen Regelung, mit dem Streichen der Konzernobergesellschaften, öffnen Sie theoretisch den Bereich. Ob die Finma dann allenfalls darauf eintritt, kann Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 25 Ständerat 15.060 ich Ihnen nicht sagen; das ist Sache der Finma, die unabhängig handelt. Sie öffnen mit der Änderung, die Sie hier vornehmen, einfach etwas den Bereich. Das kann auf längere Dauer einmal hilfreich sein. Vielleicht ist es eine Massnahme, die gar nie benutzt werden kann oder muss. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr mit den Änderungen, die Ihre Kommission vorgenommen hat, zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer Loi fédérale sur l'impôt anticipé Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, ch. I introduction Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Ziff. I Art. 5 Abs. 1 Antrag der Mehrheit Bst. g Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Bst. h h. ... oder Konzerngesellschaften von Finanzgruppen ... ... 2. ... – ... bei Konzerngesellschaften von ... ... Antrag der Minderheit (Levrat, Stöckli, Zanetti Roberto) Bst. h Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. I art. 5 al. 1 Proposition de la majorité Let. g Adhérer à la décision du Conseil national Let. h h. ... ou par des sociétés affiliées aux grands groupes financiers ... ... 2. ... – ... ou par des sociétés affiliées aux grands groupes financiers ... ... Proposition de la minorité (Levrat, Stöckli, Zanetti Roberto) Let. h Adhérer à la décision du Conseil national Noser Ruedi (RL, ZH), für die Kommission: Herr Bundesrat Maurer hat jetzt schon etwas ausgeführt, worum es hier geht. Es gibt ja einen aufsichtsrechtlichen und einen steuerrechtlichen Teil. Wir sind hier im Steuerrecht und nicht im Aufsichtsrecht. Die Mehrheit möchte hier die Gesetzgebung so machen, dass eigentlich jede Struktur, die die Finma bewilligt hat, von dieser Ausnahme profitieren kann. Das ist der Grundsatz, den die Mehrheit hier festhalten möchte. Die Finma muss eine Anleihe bewilligen; dort ist auch die Struktur zu prüfen, wie diese Bewilligung erfolgt. Wenn eine Firma eine solche Bewilligung hat, dann soll sie auch im Steuerrecht den Vorteil betreffend Verrechnungssteuer haben. 15.060 Conseil des Etats Der Antrag der Mehrheit sieht vor, dass man bei «Konzernobergesellschaft» den Wortteil «ober» streicht. In der Fahne finden Sie bei Artikel 5 wie bei Artikel 6 das Wort «Konzernobergesellschaft». Hier möchte man den Wortteil «ober» einfach löschen und sagen, dass jegliche Struktur, die die Finma bewilligt hat, von dieser Ausnahme profitieren soll. Die Finma – das ist dann vielleicht auch ein Teil der Argumentation der Minderheit Levrat – stellt sich heute auf den Standpunkt, dass sie nur Anleihen bewilligen wird, die von der Obergesellschaft ausgegeben werden; das ist, glaube ich, heute der Wissensstand. Jetzt darf man aber meines Erachtens anfügen, dass in den vergangenen Jahren eine sehr schnelle Entwicklung stattgefunden hat und dass man auch hier im Prozess der Entstehung dieser Vorlage gesehen hat, dass diese Regulative ab und zu noch in Bewegung sind. Die Mehrheit will mit diesem Antrag die aufsichtsrechtliche Kompetenz der Finma in keiner Art und Weise beschneiden, das hat sie mit der Minderheit, glaube ich, gemeinsam. Die Finma soll entscheiden und soll die Kompetenz haben. Die Mehrheit möchte aber nicht unbedingt aufsichtsrechtliche Dinge im Steuerrecht definiert haben; sie möchte wirklich, dass das die Finma macht. Wie ich einleitend gesagt habe, ist die Vorlage nicht steuerneutral. Wenn also die Finma verlangt, dass es die Obergesellschaft ist, die die Anleihen ausgibt, dann löst sie durch diesen Entscheid gemäss ihrer Schätzung – das hat die Finma selbst in ihrem Bericht geschrieben – etwa 80 Millionen Franken an Steuerfolgen aus. Meines Erachtens ist dann auch der Finma zu sagen, was die Regulierungskosten und die Regulierungsvorteile sind; das ist ja auch etwas, was man abwägen muss. Die heutige Lösung, wie sie von der Finma portiert wird, hätte etwa 80 Millionen Franken wiederkehrende Steuerkosten zur Folge – die Kosten sind höher, als wenn man das in einer anderen Gesellschaft machen könnte. Ich glaube, dass es gut ist und wir hier gut daran tun, die Türe für andere Lösungen, wenn es solche gibt, vorausschauend offenzuhalten. Aber mit diesem Antrag der Mehrheit beschneiden Sie die Kompetenzen der Finma in keiner Art und Weise: Die Finma muss bewilligen, die Nationalbank muss zustimmen, und nur wenn diese Zustimmung vorliegt, kann man überhaupt von diesem Konzept profitieren. Damit möchte ich schliessen; den Rest muss ich der Minderheit zur Begründung überlassen. Levrat Christian (S, FR): Les choses ont été correctement présentées par le rapporteur, y compris l'argument principal de ma proposition de minorité. Je souhaite simplement vous dire que je suis un peu surpris, une fois de plus, de me retrouver à défendre le Conseil national et le Conseil fédéral, qui en commission était clairement opposé à cette disposition. Je suis surpris donc, mais néanmoins honoré, puisque je défends aussi la position de l'Autorité de surveillance des marchés financiers (FINMA) et de la Banque nationale. Le rapporteur nous l'a dit: nous traitons de deux sujets connexes, à savoir, d'un côté, le droit fiscal et l'extension de l'exception à l'impôt anticipé; de l'autre, les règles de surveillance. Les deux choses sont distinctes tout en étant évidemment liées. Il est en effet difficile de ne pas entendre, dans les prises de parole des défenseurs de la proposition de la majorité, une critique à la pratique actuelle de la FINMA, selon laquelle seules les sociétés mères d'un groupe peuvent procéder à l'émission de «bail-in-bonds» ou d'emprunts à conversion obligatoire («cocos»). La question qui se pose est de savoir pourquoi, en droit fiscal, nous devrions promulguer des exceptions que les autorités de surveillance compétentes excluent explicitement. La FINMA «estime cependant, en tant qu'autorité de surveillance, que seule l'émission par une société holding serait susceptible d'être autorisée». Donc, la FINMA exclut une émission par des sociétés filles du groupe. Le Conseil de stabilité financière – conseil qui adopte les plans de liquidation qui doivent être définis par les autorités de surveillance des pays d'origine – exige lui aussi que les émissions aient lieu au niveau du groupe. Pour mémoire, les 26 1er mars 2016 deux banques systémiques suisses d'importance mondiale sont Crédit Suisse et UBS et elles sont régulées, dans leur plan de liquidation, par les autorités de surveillance nationale, sous l'égide du Conseil de stabilité financière, où sont représentées la Banque nationale suisse, bien sûr, la Banque d'Angleterre, la Réserve fédérale américaine ainsi que d'autres régulateurs internationaux. Les deux autorités compétentes, la FINMA et le Conseil de stabilité financière, nous disent qu'elles n'autoriseront pas d'émissions à l'intérieur des sociétés filles. Mais aujourd'hui la question sur laquelle on doit se prononcer est la suivante: voulons-nous, en droit fiscal, et un peu contre l'avis des autorités compétentes, décréter que nous étendons les exceptions à des émissions, non plus au niveau du groupe, mais également au niveau des sociétés filles du groupe? De deux choses l'une, soit c'est totalement inutile, parce que nous devons respecter les compétences de la FINMA, et le cas échéant il faut y renoncer. Soit nous tentons de faire pression sur la FINMA – et c'est bien l'intention, malheureusement, de la majorité –, pour qu'elle évolue dans sa pratique et qu'à l'avenir elle autorise à nouveau l'émission de «cocos» ou de «bonds», par des véhicules spéciaux prévus explicitement à cet effet. C'est ce que faisait UBS ou Crédit Suisse par le passé. Mais l'émission de ces véhicules spéciaux aujourd'hui est clairement réprouvée par les organes internationaux de surveillance et par les organes nationaux de surveillance, tant et si bien que nous ne rendons service à personne en voulant modifier aujourd'hui le droit fiscal pour faire pression sur la FINMA ou sur l'évolution en la matière. J'aimerais dire un mot sur l'orientation générale de la surveillance. Il est vrai que les choses ont bougé très rapidement au cours des dernières années. Elles vont certainement continuer à évoluer, mais elles ont évolué précisément dans le sens que défend la minorité et pas du tout dans votre sens. On est parti d'une pratique assez large de la FINMA, qui autorisait les émissions à peu près n'importe où dans un groupe, y compris dans des sociétés créées explicitement à cet effet, à une version beaucoup plus resserrée, où toutes les autorités disent que les émissions doivent être faites au niveau de la société mère. Ainsi, en tenant compte de la position de la FINMA, de celle de la Banque nationale, de l'évolution de la pratique au cours des dernières années, on doit à mon sens s'abstenir d'abuser du droit fiscal pour faire pression sur nos autorités de surveillance. Maurer Ueli, Bundesrat: Vielleicht müssen wir uns noch einmal über die Zielsetzung dieser Vorlage klarwerden. Es geht darum, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu optimieren und den Kapitalmarkt zu stärken. Das ist das Ziel dieser Vorlage. Der Bundesrat hat sich in seinem Entwurf auf das beschränkt, was im Moment von der Finma bewilligt werden kann. Das betrifft Konzernobergesellschaften. Der Bundesrat hat sich bei der Gesetzgebung also am Aufsichtsrecht der Finma orientiert. Sie haben sich jetzt auf den Bereich der Steuern konzentriert. Der Antrag, den die Mehrheit Ihrer Kommission unterbreitet, bedeutet eigentlich eine Öffnung und widerspricht dem Ziel des Bundesrates, den Wirtschafts- und den Finanzplatz zu stärken, nicht, im Gegenteil: Er erweitert etwas den Fächer. Wenn man Gesetze macht, muss man ja auch immer etwas in die nächste Geländekammer schauen. So gesehen ist dieser Antrag durchaus kohärent mit dem Ziel des Bundesrates, er entspricht dem. Abgekoppelt davon ist dann das Aufsichtsrecht. Die Finma wird also entscheiden, ob sie bewilligen wird oder ob sie nicht bewilligen wird. Wie wir es heute beurteilen, wird sie es bei Konzerngesellschaften nicht bewilligen. Also ist der Mehrheitsantrag eine Gesetzesänderung, die im Moment keine Wirkung auf die Finma hat. Sie schadet aber auch nicht, weil längerfristig vielleicht auch einmal diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden kann. Damit hat es unmittelbar eigentlich keinen Einfluss auf die konkrete AusgestalBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 1. März 2016 tung, auf konkrete Finanzierungsmöglichkeiten, welche Fassung im Gesetz steht. Die Fassung, die die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, geht etwas weiter, eröffnet vielleicht einmal weiter gehende Möglichkeiten, die in der Stossrichtung liegen, die der Bundesrat verfolgt. Daher haben wir uns dem angeschlossen. Wenn wir uns dem anschliessen, heisst das aber nicht, dass die Finma das machen wird, im Gegenteil: Sie wird sich auf den bisherigen Bereich beschränken. Hier im Gesetz auch für die Aufsicht etwas Spielraum zu schaffen ist aber sicher nicht schlecht. Die Aufsicht gerät dadurch meiner Meinung nach nicht unter Druck, weil sich die Finma als Aufsichtsbehörde auch hier am internationalen Geschehen orientieren muss. Soweit wir das beurteilen können, ändert das, was Sie gemäss Mehrheitsantrag im Gesetz festschreiben, insgesamt für die nächsten Jahre materiell eigentlich kaum etwas. Aber es schadet nicht, wenn Sie den Begriff etwas erweitern, wie es beantragt wird. Daher haben wir uns dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission angeschlossen. Faktisch wird sich dadurch unmittelbar nichts ändern. Innerhalb der Befristung bis 2021, die wir vorsehen, kann ich mir im Moment nicht vorstellen, dass eine solche Öffnung erfolgt. Aber das Ganze dreht sich im Finanzmarkt so rasch, dass man hier wohl nie etwas ganz sicher sagen kann. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 31 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen (0 Enthaltungen) Ziff. II Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. II introduction Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Ziff. II Art. 6 Abs. 1 Antrag der Mehrheit Bst. l Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Bst. m m. ... an Banken oder Konzerngesellschaften von Finanzgruppen ... Antrag der Minderheit (Levrat, Stöckli, Zanetti Roberto) Bst. m Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. II art. 6 al. 1 Proposition de la majorité Let. l Adhérer à la décision du Conseil national Let. m m. ... ou par des sociétés affiliées aux grands groupes financiers ... Proposition de la minorité (Levrat, Stöckli, Zanetti Roberto) Let. m Adhérer à la décision du Conseil national Le président (Comte Raphaël, président): Nous avons reçu une version corrigée du dépliant. Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 27 Ständerat 15.3672 Ziff. III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.060/1254) Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 15.3672 Motion Noser Ruedi. Bürokratieabbau. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben Motion Noser Ruedi. Réduire la bureaucratie. Accélérer la numérisation de l'administration publique Nationalrat/Conseil national 25.09.15 Ständerat/Conseil des Etats 01.03.16 Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. La commission propose d'adopter la motion. Le Conseil fédéral propose également l'adoption de la motion. Föhn Peter (V, SZ), für die Kommission: Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu treffen, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in der Schweiz voranzutreiben, dies insbesondere im Bereich der OnlineAbwicklung von Behördengängen. Laut Motionär sollten diese Massnahmen mittel- bis langfristig kostenneutral sein und insbesondere auf Effizienzsteigerung und verbesserte Koordination der laufenden Projekte im Rahmen von E-Government abzielen. Den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger ist Rechnung zu tragen. Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion, der Nationalrat hat am 25. September 2015 entsprechend beschlossen, und zwar, ohne dass ein anderslautender Antrag gestellt worden wäre. Die Kommission schliesst sich dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates an und beantragt Ihnen, die Motion ebenfalls anzunehmen. Weshalb beantragt Ihnen die SPK-SR die Annahme dieser Motion? Die Platzierung der Schweiz im Mittelfeld des sogenannten Online Service Index rührt insbesondere daher, dass nicht alle Kantone und Gemeinden der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung denselben Stellenwert beimessen. Die Kommission begrüsst deshalb den Willen des Bundesrates und des Nationalrates, durch die Digitalisierung des Geschäftsverkehrs zwischen staatlichen Behörden und Wirtschaft, aber auch zwischen Behörden und Bevölkerung den Abbau der Bürokratie zu fördern und dadurch für mehr Bürgernähe zu sorgen. Die SPK hat von der mündlichen Auskunft der Verwaltung Kenntnis genommen, dass im Rahmen der E-GovernmentStrategie des Bundes zu Jahresbeginn eine neue Rahmenvereinbarung in Kraft gesetzt wurde. Sie regelt die Zuständigkeiten und die Finanzierung, und sie wird es dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden erlauben, bestimmte Aktivitäten und Projekte weiterhin gemeinsam und zielgerichtet 15.3672 Conseil des Etats 28 1er mars 2016 voranzutreiben. Die dazu gestellten Fragen wurden von der Verwaltung und vom Bundesrat zur Zufriedenheit aller beantwortet. So beantragt Ihnen die SPK-SR einstimmig die Annahme der Motion. Maurer Ueli, Bundesrat: Wie Sie gesehen haben, beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion. Ich kann Sie ganz kurz über den Stand der Arbeiten informieren. Es gibt eine E-Government-Strategie bzw. eine Steuerungsgruppe, in der die Gemeinden, die Kantone und der Bund, also alle Ebenen, vertreten sind. Es ist ja wichtig, dass E-Government dann durchgehend funktioniert. Ich denke an E-Voting, aber auch an andere Bereiche. Diese Steuerungsgruppe besteht also; sie hat für ihre Projekte ein jährliches Budget von 5 Millionen Franken. Diese 5 Millionen werden paritätisch von den Kantonen und vom Bund geliefert. Die Steuerungsgruppe hat eine Strategie für die nächsten vier Jahre verabschiedet. Sie hat die entsprechenden Prioritäten festgelegt. Die Projekte sind, so würde ich aus meiner Sicht sagen, recht gut in Schwung gekommen, weil man zur Erkenntnis gelangt ist, dass man hier vorwärtsgehen muss. Es sind auch entsprechende Fortschritte erzielt worden. Allerdings braucht es immer wieder eine gewisse Zeit; denken Sie an E-Voting: Das muss ja in der Gemeinde stimmen, im Kanton und auch für eidgenössische Abstimmungen. Dann gibt es Projekte, die eher für die Wirtschaft von Bedeutung sind: Mehrwertsteuerabrechnungen, Zoll usw. Das alles läuft. Man muss immer sehen, dass das dann auch entsprechende Kosten auslöst. Künftige EDV-Projekte müssen durchgängig darauf abgestimmt werden. Verschiedene solche Projekte sind ja unterwegs, richten sich darauf ein. Beachtet werden muss in diesem ganzen Bereich auch die Sicherheit. Das ist ein wichtiges Element, das hier mit bearbeitet werden muss. Insgesamt unterstützen wir diese Stossrichtung. Wir arbeiten bereits daran, mit allen föderalen Ebenen in unserem Staat. Ich denke, dass wir Schritt für Schritt Ergebnisse und Erfolge erzielen werden. Damit ist das Anliegen eigentlich aufgenommen und bereits in der Umsetzung. Sie werden sich im Rahmen verschiedener Projekte und Kredite laufend wieder damit beschäftigen können. Aus unserer Sicht ist die Annahme der Motion also unbestritten. Angenommen – Adopté Le président (Comte Raphaël, président): Il y a une excellente dynamique de travail au sein de notre conseil, puisque nous sommes déjà arrivés au terme de notre ordre du jour – beaucoup plus rapidement que les prévisions du Bureau et du secrétariat, mais personne sans doute ne s'en plaindra. Nous remercions Monsieur le conseiller fédéral Ueli Maurer de sa participation à nos travaux. Je vous souhaite une excellente fin de matinée! Schluss der Sitzung um 09.30 Uhr La séance est levée à 09 h 30 Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 Dritte Sitzung – Troisième séance Mittwoch, 2. März 2016 Mercredi, 2 mars 2016 08.15 h 12.080 Heilmittelgesetz. Änderung Loi sur les produits thérapeutiques. Révision 29 Ständerat 12.080 aux adultes et ceux développés pour les enfants. Cette décision a été prise par 127 voix contre 51 et 2 abstentions. La commission vous propose de suivre la version du Conseil national par 7 voix contre 0 et 3 abstentions. Berset Alain, conseiller fédéral: Je rappellerai l'accord du Conseil fédéral donné au compromis trouvé entre les deux conseils. La discussion à cet égard a été relativement difficile, mais nous avons, avec la solution trouvée, qui est d'ailleurs soutenue par la commission, la possibilité de développer à l'avenir un système connu. C'est ce qui nous paraît important dans cette question. Je peux donc me rallier au compromis trouvé entre les deux conseils. Angenommen – Adopté Art. 14 Abs. 1 Bst. abis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Differenzen – Divergences Nationalrat/Conseil national 07.05.14 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 07.05.14 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 03.12.14 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 10.12.14 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 04.05.15 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 08.09.15 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 08.12.15 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 15.03.16 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 16.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte Loi fédérale sur les médicaments et les dispositifs médicaux Art. 14 al. 1 let. abis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Maury Pasquier Liliane (S, GE), pour la commission: Il s'agit ici d'une divergence qui ne concerne que le texte allemand. Vous me permettrez, en tant que rapporteuse francophone, d'en dire un mot. En effet, cette modification a été rendue nécessaire parce que le texte allemand ne correspondait pas au texte français, lequel rendait mieux compte de la volonté du Parlement, même si celle-ci ne correspond pas à la volonté du Conseil fédéral. En suivant la modification adoptée par le Conseil national, on dira ainsi, aussi bien en français qu'en allemand, qu'un médicament peut bénéficier d'une procédure simplifiée de mise sur le marché s'il est autorisé de manière avérée dans au moins un pays, en allemand «mindestens», et depuis au moins dix ans, «seit mindestens zehn Jahren». C'est une décision qui a été prise à l'unanimité par la commission et je vous invite à la suivre. Art. 11b Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Angenommen – Adopté Art. 11b al. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Art. 26 Antrag der Mehrheit Abs. 2bis, 3, 4 Festhalten Maury Pasquier Liliane (S, GE), pour la commission: Nous traitons aujourd'hui pour la troisième fois, donc pour la dernière dans le processus d'élimination des divergences, cet important objet qui, sous une apparence très technique, a malgré tout une grande importance pour la Suisse, que ce soit en termes de santé publique, de sécurité de l'approvisionnement ou de recherche. Comme vous le constatez, la commission propose de maintenir encore un certain nombre de divergences avec le Conseil national, ce qui risque fort, si nous la suivons, de nous mener à une Conférence de conciliation pour mettre fin à nos travaux sur cet objet d'ici à la fin de la session de printemps. Je passe maintenant à la divergence relative à l'article 11b alinéa 4. Celui-ci concerne l'exclusivité des données pour les maladies rares. Vous vous souvenez peut-être que le Conseil national avait décidé de remplacer la notion d'exclusivité des données par celle d'exclusivité commerciale, qui aurait introduit de fait un monopole d'une durée de dix ans pour ce type de médicaments. Le Conseil des Etats ayant quant à lui refusé par deux fois un tel concept, le Conseil national a finalement renoncé à sa version et accepté, à titre de compromis, une position visant à accorder une exclusivité des données d'une durée de quinze ans pour tous les médicaments destinés au traitement de maladies rares, sans plus faire de différence entre les médicaments destinés Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Antrag der Minderheit (Stöckli, Bruderer Wyss, Maury Pasquier) Abs. 2bis, 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 4 ... oder dem Patienten grundsätzlich ein Rezept ausstellen. Die Patientin bzw. der Patient kann auf ein Rezept verzichten. Art. 26 Proposition de la majorité Al. 2bis, 3, 4 Maintenir Proposition de la minorité (Stöckli, Bruderer Wyss, Maury Pasquier) Al. 2bis, 3 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 4 Maintenir (la modification ne concerne que le texte allemand) Maury Pasquier Liliane (S, GE), pour la commission: Le Conseil national a renoncé, à cet article, à énumérer tous les détails concernant la manière de rédiger une ordonnance médicale. En effet, tout le monde s'accorde finalement à dire 12.080 Conseil des Etats que ces dispositions ont leur place dans l'ordonnance fédérale plutôt que dans la loi. On peut dès lors dire que le Conseil national a fait un pas dans le sens de notre conseil alors qu'il a décidé à l'alinéa 2bis lettre a d'octroyer au Conseil fédéral la compétence de fixer les exigences minimales en matière de prescription après consultation des professions médicales concernées. Le Conseil national a toutefois aussi maintenu plusieurs de ses décisions précédentes. D'abord, il fixe dans la loi le principe selon lequel l'ordonnance doit répondre à des critères minimaux – c'est l'alinéa 2bis. Par ailleurs, il inscrit dans la loi le principe selon lequel les personnes qui prescrivent ne doivent pas influencer le patient quant au choix de la personne qui remettra les médicaments – il s'agit de l'alinéa 3. Enfin, le Conseil national maintient, à l'alinéa 4, l'obligation de délivrer au moins une ordonnance sous forme papier avant toute remise de médicament soumis à ordonnance. Malgré le résultat très net du vote au Conseil national entre la proposition de la majorité de sa commission, qui a recueilli 144 voix, et celle de la minorité de la commission, qui consistait à suivre la décision de notre conseil, et qui a recueilli 42 voix, la commission vous recommande, par 6 voix contre 3 et 1 abstention, de maintenir nos décisions précédentes et de renoncer à ajouter dans la loi des éléments concernant l'ordonnance médicale. Ce faisant, votre commission a aussi rejeté une proposition visant à adapter le texte allemand de l'alinéa 4 au texte français, par 7 voix contre 3 et aucune abstention. La divergence entre les textes allemand et français est donc d'ores et déjà transmise, en tout cas du point de vue des membres de la commission, à la Conférence de conciliation. Vous l'avez constaté, une minorité de la commission vous propose de suivre le Conseil national; je pense qu'elle vous exposera ses motivations. Stöckli Hans (S, BE): Auch bei Artikel 26 zeichnet sich eine Kompromisslösung ab. Sie stellen fest, dass der Nationalrat in weiten Teilen den Anliegen des Ständerates nachgekommen ist und bereits viel Ballast aus dem Gesetz entfernt hat. Gleichwohl ist es aus Sicht der Minderheit entsprechend nötig, dass wir im Bundesgesetz gewisse Leitlinien, Prinzipien festlegen, die verhindern, dass dann die Definition der Verschreibung und des Rezepts in den Kantonen in 26 verschiedenen Versionen herauskommt. Es ist gemäss der Minderheit wichtig, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen der Verschreibung, also dem Prozess, welcher durch die zuständigen Verantwortlichen vorzunehmen sind, und dem Resultat, also der Quittung, dem Rezept. Es ist auch wichtig, dass wir hier dem Nationalrat folgen, der diese Lösung mit klaren Mehrheiten verabschiedet hat. Es ist auch aus meiner Sicht nötig, dass wir die Wahlfreiheit des Patienten nicht unnötig einschränken. Insbesondere im Hinblick auf die elektronischen Rezepte sollten wir verhindern, dass diese in geschlossenen Netzwerken gespeichert werden dürfen. Ich spreche zum gesamten Artikel: Bei Absatz 3 scheint es mir auch nötig zu sein, dass wir im Gesetz festschreiben, dass mit dem Ausstellen eines Rezeptes keine Beeinflussung bei der Wahl vorgenommen werden darf. Der Einbau einer solchen Sicherheitsnorm ist nötig, weil die Artikel 57a ff. diesen Tatbestand nicht umfassen. Dementsprechend sollten wir auch bei Absatz 3 dem Nationalrat folgen. Bei Absatz 4 haben wir ein Problem – die Sprecherin der Kommission hat es bereits dargelegt –: Wir haben eine Differenz zwischen der deutschen und der französischen Fassung. Ich bin überzeugt, dass die französische Fassung die richtige ist und dass wir dementsprechend bei unserem Standpunkt bleiben sollten. Allerdings sollten wir, wie das die Minderheit tut, klar unterscheiden zwischen der «prescription», der «Verschreibung», und der «ordonnance», dem «Rezept». Wir müssen uns auf eine Fassung einigen, und falls das heute nicht gelingen sollte, sollte man diesen Artikel unbedingt bis zur Einigungskonferenz auch semantisch noch richtigstellen. Denn die «Verschreibung» beinhaltet zwar nicht nur den Prozess, sondern auch die Protokollie- 30 2 mars 2016 rung, aber schliesslich geht es darum, dass auch das Resultat dieses Prozesses, das «Rezept», im Gesetz berücksichtigt wird. Dementsprechend bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Vonlanthen Beat (C, FR): Mit Interesse stelle ich fest, dass die Kommissionsminderheit einen Kompromissvorschlag unterbreitet, der von allen wichtigen Partnern im Gesundheitswesen, das heisst von den Apothekern, von den Ärzten und von Assekuranzvertretern, getragen wird. Es handelt sich also quasi um einen Triple-A-Vorschlag. Ich bin etwas erstaunt, dass die Kommissionsminderheit ausschliesslich aus Ständerätinnen und Ständeräten des linken politischen Spektrums zusammengesetzt ist. Es geht doch hier nicht um eine Rechts-links-Auseinandersetzung. Als bürgerlicher Ständerat werde ich diese Minderheitsanträge zu Artikel 26 mit Überzeugung unterstützen, und ich bitte Sie, im gleichen Sinne zu entscheiden. Ich will dazu lediglich ganz kurz drei Argumente aufführen. 1. Einigkeit der Partner: Schenken wir ihnen Vertrauen. Es ist doch beachtenswert, dass alle drei wichtigen Partner unseres Gesundheitssystems sich in den vorliegenden Fragen einig sind. Als Staatsrat des Kantons Freiburg habe ich feststellen können, dass ein intelligentes Kooperationsmodell zwischen Apothekern, Ärzten und Versicherern z. B. bei der Betreuung in Altersheimen oder auch beim Aufbau von interprofessionellen Qualitätszirkeln zu grossen Kosteneinsparungen führt. Also, setzen wir hier auch ein Zeichen gegen die unproduktiven Grabenkriege zwischen Apothekern, selbstdispensierenden Ärzten und den Krankenversicherern, welche unser Gesundheitssystem ja seit dreissig Jahren immer wieder blockieren. Mit der Annahme der Anträge der Minderheit ermuntern wir diese Partner, weiterhin im Interesse der Patienten zusammenzuarbeiten. Setzen wir also ein Zeichen auch dafür, dass wir diese konstruktive Zusammenarbeit schätzen. 2. Schweizweite Vereinheitlichung der Definition der Rezepte: Es scheint mir absolut zentral zu sein, dass wir gerade im Hinblick auf den elektronischen Datenaustausch die unterschiedlichen kantonalen Ansätze überwinden müssen. Aber Details sollen eben nicht im Gesetz, sondern unter Mitwirkung der betroffenen Akteure auf Verordnungsstufe geregelt werden. Ich bin selber Diabetiker, und als Benutzer lebenswichtiger Medikamente wäre ich selbstverständlich froh, einem Apotheker oder einem Arzt den Zugang zu meinen elektronischen Rezepten zu ermöglichen, wenn ich unterwegs etwas dringend benötigen würde. 3. Die Eigenverantwortung der Patienten stärken: Das Rezept gehört dem Patienten. Dieser soll frei darüber entscheiden, was er mit diesem Rezept tut, und dies ohne versteckte finanzielle Einflüsse. Dazu gehört auch, dass elektronische Rezepte nicht in geschlossenen Netzwerken gespeichert werden, was ihn zwingen würde, als Kunde in einem eingeschränkten Anbieterkreis gefangen zu sein. Ich finde es schön, dass alle Akteure diese Gefahr erkennen und so etwas unisono zum Schutz der Patienten verbieten wollen. Schön ist auch, dass alle Akteure die Freiheit der Patienten anerkennen, auf ein elektronisches Patientendossier und somit auch auf ein elektronisches Rezept zu verzichten. Auch hier unterstütze ich die Minderheit, die einen identischen Vorschlag macht, aber lediglich im deutschen Text zu Recht den Begriff «Verschreibung» durch «Rezept» ersetzen will. Für mich ist sonnenklar: Auf den haftungspflichtigen Entscheid der Verschreibung kann niemand verzichten, im Gegensatz zum Ausstellen eines Rezepts. Zusammenfassend bitte ich Sie, den Minderheitsanträgen zu Artikel 26 zuzustimmen. Allenfalls sind dann im Rahmen der Einigungskonferenz auch bei den anderen Artikeln die gemeinsamen Vorschläge der Akteure so weit wie möglich zu berücksichtigen. Berset Alain, conseiller fédéral: L'article 26 est important parce qu'il définit les principes à respecter lors de la prescription et la remise de médicaments, et il reste un certain Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 nombre de divergences sur lesquelles je souhaite m'exprimer. A l'article 26 alinéa 2bis lettres a et b et alinéa 3, nous partons de l'idée qu'il n'y a pas, matériellement, d'immense différence entre la proposition de la majorité et celle de la minorité Stöckli, parce que, dans les deux cas, le Conseil fédéral peut préciser dans l'ordonnance comment cela doit être réalisé. Je peux déjà vous dire que, dans le cas d'une telle importance, le Conseil fédéral fera très certainement usage de sa compétence afin de préciser les modalités de mise en oeuvre. Cela dit, du point de vue de la recherche d'un compromis, les deux propositions n'entraîneraient pas une immense différence sur le fond. Si le Parlement souhaite indiquer au Conseil fédéral dans quel sens il peut faire usage de sa compétence afin de régler les questions sur le plan de l'ordonnance, nous pouvons tout à fait nous accommoder de la proposition de la minorité Stöckli, qui vise à adopter la version du Conseil national et à aboutir à un compromis avec le Conseil national. Si vous deviez vous décider pour la proposition de la majorité, cela ira aussi. Je vous le dis en toute transparence. Cela ne fera pas une immense différence pour nous. La situation est différente à l'article 26 alinéa 4. Il y a deux éléments différents: d'une part, le fait de savoir si vous souhaitez que le patient puisse renoncer à recevoir une ordonnance sous forme papier uniquement et, d'autre part, s'il peut renoncer à toute ordonnance. Cet élément matériel différencie les deux propositions. Sur ce plan, le Conseil fédéral soutient la proposition de la minorité Stöckli. En effet, nous pensons qu'il doit être possible de renoncer à une ordonnance sous forme papier, comme l'a décidé le Conseil national. Par contre, en ce qui concerne également la documentation et le suivi, il n'est pas inutile et cela ne représente pas une grosse difficulté aujourd'hui – alors que l'introduction du dossier électronique avance et que l'historique des patients («Patientengeschichte») chez les médecins se développe aussi sur des supports informatiques – de garder une trace des ordonnances sous forme électronique. Sur le fond, le Conseil fédéral soutient donc la position du Conseil national et, sur le plan matériel, la position de la minorité de votre commission à l'alinéa 4. Par contre, je le mentionne déjà – en m'attendant à ce qu'il y ait peut-être une discussion sur ce point dans le cadre de la Conférence de conciliation –, le Conseil fédéral n'est pas d'accord avec la modification de terminologie en allemand. Ce n'est pas quelque chose de dramatique me dira Monsieur Stöckli, qui lève les bras, mais de notre point de vue cela risque d'introduire des incohérences terminologiques dans la loi sur les produits thérapeutiques, notamment si on compare avec la réglementation de la vente par correspondance à l'article 27. Donc, si on utilise des termes identiques, il faut qu'ils signifient la même chose. Si on utilise des termes différents, il faut qu'ils signifient des choses différentes. Ainsi, on ne peut pas utiliser des termes identiques pour dire deux choses différentes et on ne peut pas non plus utiliser deux termes différents pour dire une chose identique – j'espère que vous m'avez suivi. C'est une question de terminologie. Je vous invite donc de facto à suivre le Conseil national, c'est-à-dire à rejeter à la fois les versions de la majorité et de la minorité de votre commission. Cependant, pour simplifier un peu le débat à ce stade, je vous incite plutôt à suivre la minorité de votre commission en espérant que cette question terminologique puisse encore être réglée avant la fin des débats. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen (2 Enthaltungen) Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 31 Ständerat 12.080 Art. 57a Antrag der Mehrheit Festhalten Antrag der Minderheit (Stöckli, Bruderer Wyss, Maury Pasquier) Abs. 1, 2 Bst. a, b, c Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 2 Bst. d Gemäss Nationalrat, aber: ... und sofern sie ganz oder mehrheitlich an die Kostenträger weitergegeben ... Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 57a Proposition de la majorité Maintenir Proposition de la minorité (Stöckli, Bruderer Wyss, Maury Pasquier) Al. 1, 2 let. a, b, c Adhérer à la décision du Conseil national Al. 2 let. d Adhérer à la décision du Conseil national (la modification ne concerne que le texte allemand) Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil national Maury Pasquier Liliane (S, GE), pour la commission: L'article 57a porte sur la question des avantages, licites ou illicites, et des rabais qui peuvent avoir une influence sur le choix de la thérapie. La première divergence maintenue par le Conseil national se trouve à l'alinéa 1. La question ici étant de savoir si les dispositions de cet alinéa concernent, comme l'a décidé notre conseil, seulement les médicaments soumis à ordonnance ou alors aussi, comme le prévoit le Conseil national, par 104 voix contre 78, les produits thérapeutiques, tels que ces fameuses prothèses qui ont occupé récemment le devant de la scène. La commission propose, par 8 voix contre 3, de maintenir cette divergence, et donc notre position initiale, par crainte de voir l'interdiction de rabais appliquée par exemple à des appareils de radiologie, ce qui renchérirait considérablement des coûts de la santé, qui sont déjà élevés. On voit également, à l'alinéa 2, s'opposer deux versions assez différentes de la définition de ce qui ne constitue pas des avantages illicites. Le Conseil national les définit comme des avantages de faible importance, conformes aux usages sociaux, comme des dons destinés à la recherche, à la formation postgrade ou continue, comme des compensations usuelles accordées en contrepartie de prestations équivalentes pour les commandes et les livraisons de produits thérapeutiques, ou comme des rabais qui n'influent pas sur le choix de la thérapie et qui sont répercutés totalement ou en majeure partie sur le tiers payant ou qui sont utilisés pour améliorer la qualité du traitement avec des produits thérapeutiques. Nous sommes dans les nuances, mais la majorité de la commission propose de maintenir la décision du Conseil des Etats et de continuer de définir les avantages licites comme des avantages de valeur modeste ayant un lien avec la pratique de la médecine ou la pharmacie, comme des dons pour la recherche et la formation, mais pour autant que certains critères soient remplis, comme des compensations accordées en contrepartie de prestations équivalentes, notamment pour les commandes et livraisons – ce qui élargit un peu les possibilités –, ou encore comme des rabais répercutés en tout ou partie – j'attire votre attention sur le fait qu'on ne dit plus «en majeure partie», il n'y a donc plus de notion de l'importance de cette part qui devrait être répercutée – sur le tiers payant ou utilisés pour améliorer la qualité de la thérapie médicamenteuse – cela ne vaut donc plus pour 12.080 Conseil des Etats tous les produits thérapeutiques. Cette décision a été prise par la commission par 8 voix contre 3. L'ajout du Conseil national à l'article 57a alinéa 3 vise à ce que le Conseil fédéral puisse prévoir des exceptions pour certaines catégories de produits thérapeutiques, qui seraient ainsi soustraites à l'application de l'alinéa 1, c'est-à-dire à l'interdiction qui y figure de recevoir des avantages illicites. Mais comme la commission a décidé de ne pas reprendre la modification proposée à l'alinéa 1 par le Conseil national, elle n'a bien évidemment pas repris non plus la modification proposée à l'alinéa 3 qui en découle. La commission a pris s décision, par 8 voix contre 4 et aucune abstention. Les décisions prises à l'article 57a ont des conséquences sur la modification du droit en vigueur, c'est-à-dire sur les articles 56 et 82a LAMal, dont le contenu dépend en fait de la version que nous choisirons à l'article 57a. Stöckli Hans (S, BE): Hier geht es um die grundsätzliche Fragestellung, ob sich die Integrität lediglich auf die verschreibungspflichtigen Arzneimittel bezieht, wie es das Konzept des Ständerates will, oder insgesamt auf alle Heilmittel. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es richtig ist, dass man eben alle Heilmittel in die Integritätsnorm mit einbezieht, denn die Möglichkeit des Missbrauchs ist natürlich nicht nur auf die rezeptpflichtigen Arzneimittel beschränkt, sondern es können, wie in letzter Zeit bekanntgeworden ist, auch bei anderen Heilmitteln gewisse Schwierigkeiten entstehen. Mit dem neuen Absatz 3 wird dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, gewisse Kategorien generell von dieser Vorschrift auszunehmen, um so die Souplesse zu erweitern. Ich denke, dass das Konzept des Nationalrates stringent ist und für sich spricht. Es verdient, beschlossen zu werden – mit einer kleinen Ausnahme, es geht um die Präzisierung in Absatz 2 Buchstabe d des Textes: Statt «grösstenteils» soll die Rückvergütung «mehrheitlich» vorgesehen werden. Ganz entscheidend ist hier aber, dass die Konditionen beim Verbot dieser Vorteile nur dann nicht gelten, wenn beim Gewähren von Preisrabatten und bei Rückvergütungen kein Einfluss auf die Wahl der Therapie genommen wird. Das ist der Kernartikel, mit dem die Integrität sichergestellt werden soll. Ich ersuche Sie entsprechend, dem Konzept des Nationalrates zu folgen, und zwar mit der kleinen Präzisierung, wonach anstatt «grösstenteils» der Begriff «mehrheitlich» einzusetzen ist, so, wie dies in der Version der Minderheit vorkommt. Eberle Roland (V, TG): Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und an unserem Beschluss festzuhalten. Wir haben diese Frage im Rat episch diskutiert. Solange unter «Heilmittel» auch alle hilfstechnischen medizinischen Güter verstanden werden, wäre eine Zustimmung zum Antrag der Minderheit ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Ich bin überzeugt, dass die ganze Mechanik dazu führen würde, dass insbesondere im Bereich Apparate eine Verteuerung stattfinden würde, weil man einen normalen Preisfestsetzungsmechanismus mit Rabattierung verhindern würde. Ich denke, wenn wir die Kostenexplosion im Gesundheitswesen annähernd eindämmen wollen, dürfen wir hier der Minderheit nicht folgen. Lassen wir in diesem Bereich doch den Markt spielen. Einige Stichworte: Radiologie, Medizinaltechnik, alle technischen Hilfsmittel und Güter, die man für eine Operation braucht. Wenn in diesem Bereich keine marktfähigen Systeme mehr zugelassen sind, wird das einen Preisschub nach oben bedeuten, und der Markt wird ausgeschlossen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Berset Alain, conseiller fédéral: Ce qui est bien avec la procédure d'élimination des divergences, c'est que l'on garde toujours pour la fin les articles les plus compliqués. Si l'article 57a est toujours débattu, c'est précisément parce que, dans la pratique actuelle, il a été relativement difficile de le mettre en oeuvre avec précision. La volonté générale du Conseil fédéral, ainsi que celle des commissions et des conseils, a été jusqu'ici d'essayer de prévoir une formulation aussi précise que possible pour éviter toutes les insécurités 32 2 mars 2016 pouvant être liées à la mise en oeuvre d'un article de ce type. Il est vrai que les avantages matériels – cadeaux, voyages ou bonus en nature – peuvent influencer les professionnels qui prescrivent ou administrent des médicaments ou des produits thérapeutiques à leurs patients, d'où la nécessité de fixer un cadre aussi clair que possible. La principale divergence, qui a été soulignée dans l'intervention de Monsieur Eberle, porte sur l'étendue de ce qui est prévu à l'article 57a. S'agit-il uniquement des médicaments soumis à ordonnance ou s'agit-il plus largement des produits thérapeutiques? Il est incontesté que les médicaments soumis à ordonnance doivent être compris dans la réglementation. Voilà déjà un point de convergence. De plus, la question est de savoir s'il faut vraiment étendre le champ d'application aux produits thérapeutiques. Qu'entend-on par «produits thérapeutiques»? On peut parler par exemple de pansements, de canules, d'ordinateurs qui font des tomographies, des prothèses, etc. Cela va nettement plus loin que les médicaments soumis à ordonnance. Sur ce point, je rejoins l'appréciation générale émise par Monsieur Eberle: si la règlementation s'appliquait à tous les produits thérapeutiques, on serait confronté à des difficultés. On serait confronté à des difficultés parce qu'il n'existe pas de prix du marché pour certains produits thérapeutiques et qu'il n'y a pas toujours de marché pour ces produits-là, ou encore parce qu'il est parfois difficile d'avoir accès aux prix. La mise en oeuvre de cet article serait donc relativement difficile, si l'obligation s'étendait à tous les produits thérapeutiques. Cela dit, si on couvre seulement les médicaments soumis à ordonnance, sans laisser de possibilité au Conseil fédéral d'élargir cette liste, on risquera de se retrouver confronté à des situations, pour certains produits thérapeutiques, pour lesquels on pourra constater qu'il y a un problème, mais sans que l'on puisse agir. C'est toute la difficulté qu'il s'agit de régler maintenant dans le cadre de cette divergence entre les deux conseils. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral a essayé d'accompagner le Parlement dans ses travaux: pour chercher une solution qui soit relativement flexible. On pourrait envisager que les médicaments soumis à ordonnance soient compris dans cette réglementation – la divergence ne porte pas sur ce point-là. Cependant, il faut laisser un peu de flexibilité au Conseil fédéral s'agissant des produits thérapeutiques, car il pourrait s'avérer nécessaire d'agir dans certains cas. Or si la loi nous en empêche, alors qu'un problème est pourtant avéré, nous n'aurons alors pas d'autre moyen que de passer par une révision de la loi, ce qui risquera de prendre un certain temps, puisqu'il s'agit en définitive d'un processus relativement complexe. C'est la raison pour laquelle deux possibilités s'offrent à nous. On pourrait aller dans le sens du Conseil national, qui propose que la réglementation s'applique aux produits thérapeutiques tout en laissant la possibilité au Conseil fédéral de prévoir des exceptions pour toute une série de produits. Cela nous donnerait une certaine flexibilité. Mais une autre possibilité mériterait d'être approfondie, qui pourrait aussi faciliter la recherche d'un compromis dans le cadre de la Conférence de conciliation. On pourrait prévoir que les médicaments soumis à ordonnance soient évidemment soumis à cette obligation, en laissant la possibilité au Conseil fédéral, partout où il serait justifié de le faire, d'ajouter d'autres produits thérapeutiques. Il s'agirait donc d'une liste positive, qui pourrait être complétée si un problème particulier se posait. Ce ne serait pas une liste négative d'exceptions. Peut-être que dans la recherche d'un compromis entre les deux conseils, puisqu'il faudra aller en Conférence de conciliation, nous aurions là une solution permettant de rapprocher les positions, qui donnerait au Conseil fédéral la possibilité d'agir lorsque c'est nécessaire, sans trop sortir du cadre fixé, à savoir sans devoir proposer au Parlement une modification de la loi; j'imagine que cette discussion pourra intervenir lors de la séance de la Conférence de conciliation. J'aimerais vous inviter ici à décider. Si vous votez en faveur de la version du Conseil national, vous vous décidez pour la Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 liste négative, soit la possibilité d'énumérer des exceptions, et il n'y a plus de divergences. Avec ce que je viens de vous dire à propos de la liste positive, il faudrait plutôt maintenir la divergence et régler cela en Conférence de conciliation. Ce que nous souhaitons dans tous les cas, c'est qu'il n'y ait pas une exclusion automatique de tous les produits thérapeutiques, cela parce que le Conseil fédéral risque alors d'être confronté une fois ou l'autre à un problème et qu'il faut qu'il dispose de la flexibilité pour agir. Un autre élément concerne l'article 57a alinéa 2 lettres a à c, dispositions qui règlent les exceptions à l'interdiction d'offrir des avantages matériels. Là, on est de nouveau confronté à des questions de formulation: que sont des «avantages de faible importance, qui sont conformes aux usages sociaux»? C'est relativement difficile à définir, et c'est ce type de formulation qui ne nous a pas beaucoup aidés dans le passé. Le Conseil fédéral pense qu'il ne faut en tout cas pas détériorer la situation actuelle mais plutôt essayer de l'améliorer. Dans ce cadre, la version de votre conseil nous paraît plus explicite que celle du Conseil national et assure la sécurité juridique nécessaire à l'exécution. J'aimerais donc vous inviter, aux lettres a à c de l'article 57a alinéa 2, à suivre la majorité de la commission. Enfin, je souhaite aborder la question relative à la réglementation des rabais. Il s'agit de l'article 57a alinéa 2 lettre d, qu'il faut mettre en relation avec l'article 56 alinéa 3bis de la LAMal. Sur cette question, il y a un accord entre les deux chambres pour dire que les rabais sont autorisés uniquement lorsqu'ils sont répercutés sur les acteurs supportant les coûts ou lorsqu'ils sont utilisés pour améliorer la qualité des traitements. Par contre, une divergence existe encore entre les deux conseils sur la part à remettre aux acteurs en question. Du point de vue du Conseil fédéral, les fournisseurs de prestations ne devraient pas pouvoir s'enrichir avec les rabais, mais avoir un intérêt à les négocier. Il faut une incitation à demander des rabais: pour faire baisser les coûts précisément. Cette discussion a été menée en commission, et je souhaite préciser à cet égard que le Conseil fédéral estime qu'une répercussion d'au moins la moitié, soit de 51 pour cent, est appropriée. Voilà ce que nous pourrions régler dans l'ordonnance. Lorsqu'il s'agit de «tout ou en majeure partie», il s'agit d'au moins 51 pour cent, et non pas de 90 pour cent. Il est bon de le dire, sinon l'incitation à rechercher des rabais ne sera pas assez forte. Donc, nous avons sur ce point une solution qui peut être suivie. Je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à soutenir cette solution. Stöckli Hans (S, BE): Ich bin sehr glücklich über diese Entwicklung. Sie zeichnet die Möglichkeit vor, in der Einigungskonferenz eine Lösung zu finden, wenn es nicht schon heute gelingt, dem Nationalrat zu folgen. Immerhin, der mit klarer Mehrheit gefasste Beschluss des Nationalrates sieht eine solche Lösung vor. Sie sehen das bei Artikel 57a Absatz 3: «Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. Er kann bestimmte Kategorien von Heilmitteln» – nicht nur einzelne Produkte, sondern einzelne Kategorien – «von der Anwendung von Absatz 1 ausnehmen.» Das Glas ist hier also halbvoll. Dementsprechend ist da eine Piste vorgespurt. Wenn es heute noch nicht gelingt, die Minderheit zur Mehrheit zu machen, wäre es aber gut, bis in den nächsten Tagen eine Fassung zu haben, die dem Anliegen gerecht wird, das jetzt auch der Bundesrat vertritt. Der Text des Minderheitsantrages, der in Absatz 2 Buchstabe d von der Fassung des Nationalrates abweicht, indem er «grösstenteils» durch «mehrheitlich» ersetzt, kommt Ihrem Anliegen betreffend einen Wert von mindestens 51 Prozent auch entgegen, Herr Bundesrat. Dementsprechend bin ich der Meinung, wir sollten die Minderheit unterstützen. Eberle Roland (V, TG): Ich will es nicht komplizierter machen, aber ich habe noch eine Frage. Wir haben im stationären Bereich ja verschiedene Kostenträger. Wie stellt man sich das konkret vor? Ich habe grundsätzlich nichts dageAmtliches Bulletin der Bundesversammlung 33 Ständerat 12.080 gen, wenn die Kostenträger durch entsprechende Rabattierungen entlastet werden, dass man also daraus auch Vorteile zieht, wenn die stationäre Behandlung mehrere Kostenträger hat. Beim ambulanten Bereich ist es etwas anders, aber auch dort wird dann die Rückvergütungsthematik eine massive Regulierungsdichte auslösen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, damit wir in der Differenzbereinigung im Sinne der Ausführungen von Herrn Bundesrat Berset hier wirklich eine Sicherheit einbauen können, sodass wir wirtschaftliche Systeme nicht lähmen, was letztlich das ganze Kostenumfeld verteuert und nicht verbilligt. Das ist das Thema. Ich nenne hier das Beispiel der Tomografen: Wenn zum Beispiel die Hirslanden-Gruppe zehn Computertomografen kaufen würde und keine Rabattierungsmöglichkeiten mehr vorhanden wären – stellen Sie sich vor, was das dann für die Preise dieser Geräte bedeuten würde! Das ist nur ein Beispiel, es gibt Hunderte. Ich denke, hier müssen wir tatsächlich der Mehrheit folgen und diesen Punkt in der Differenzbereinigung allenfalls mit einer Aktivliste ergänzen. Berset Alain, conseiller fédéral: Je souhaite ajouter quelques mots pour la clarté des débats. On a l'impression maintenant que la discussion porte sur la question de savoir si les rabais sont autorisés. Si la question des rabais se pose, les rabais sont évidemment autorisés. La question est néanmoins de savoir si une part doit être destinée à l'amélioration de la qualité ou si elle peut servir à l'enrichissement personnel de l'institution qui achète les produits. A l'article 57a alinéa 1, il est question de savoir si «les personnes qui prescrivent, remettent, utilisent ou achètent à cette fin des produits thérapeutiques ... peuvent solliciter, se faire promettre ou accepter, pour elles-mêmes ou pour un tiers, un avantage illicite». Cela signifie donc que si les produits thérapeutiques n'entrent pas dans le champ d'application de la règlementation, il devient possible d'accepter des avantages pour l'achat de produits qui ensuite sont utilisés dans le système de santé. La question ne porte donc pas seulement sur les rabais. C'est la raison pour laquelle je serai très heureux que cet élément soit précisé, comme l'a dit Monsieur Eberle, lors de la Conférence de conciliation. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 27 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 14 Stimmen (0 Enthaltungen) Art. 57c Abs. 1 Antrag der Kommission Festhalten, aber: ... Personen und Organisationen auszuweisen und den zuständigen Behörden auf Verlangen offenzulegen. Art. 57c al. 1 Proposition de la commission Maintenir, mais: ... ainsi que dans les livres de comptes et, sur demande, les signaler aux autorités compétentes. Maury Pasquier Liliane (S, GE), pour la commission: Le Conseil des Etats a décidé jusqu'à présent de se rallier au projet du Conseil fédéral, dont l'objectif est d'exiger la transparence en cas d'octroi ou d'acceptation de rabais et de ristournes lors de l'achat de produits thérapeutiques. De son côté, le Conseil national a décidé, à l'unanimité, que les avantages licites, tels qu'ils sont spécifiés à l'alinéa 2 de l'article 57a, que nous venons de discuter, doivent être indiqués dans les documents commerciaux et annoncés aux autorités. Dans un souci de recherche de compromis, la commission vous propose de maintenir notre position initiale tout en la complétant par la mention des livres de compte, qui figurait dans la version du Conseil national, ainsi que par le signalement sur demande aux autorités compétentes. 12.080 Conseil des Etats Nous vous invitons à suivre cette proposition, par 11 voix contre 0 et 1 abstention. Angenommen – Adopté Änderung bisherigen Rechts Modification du droit en vigueur Ziff. 4 Art. 56 Abs. 3bis Antrag der Kommission Für die Weitergabe der Vergünstigungen nach Absatz 3 Buchstabe b bleibt Artikel 57a Absatz 2 Buchstabe d des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 vorbehalten. Die Verwendung dieser Vergünstigungen wird zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern vertraglich geregelt und ist gegenüber den zuständigen Behörden auf Verlangen offenzulegen. Ch. 4 art. 56 al. 3bis Proposition de la commission Pour la répercussion des avantages prévue à l'alinéa 3 lettre b, l'article 57a alinéa 2 lettre d de la loi du 15 décembre 2000 sur les produits thérapeutiques demeure réservé. L'utilisation des avantages est réglée par contrat entre les assureurs et les fournisseurs de prestations et doit être présentée, sur demande, aux autorités compétentes. Maury Pasquier Liliane (S, GE), pour la commission: Je vous l'ai dit tout à l'heure, il s'agit d'adapter la loi sur l'assurancemaladie (LAMal) aux décisions prises à l'article 57a de la loi sur les produits thérapeutiques. Nous sommes en présence de deux versions: la version du Conseil national et la nouvelle version du Conseil des Etats qui mentionne donc le fait que «l'utilisation des avantages est réglée par contrat entre les assureurs et les fournisseurs de prestations et doit être présentée, sur demande, aux autorités compétentes». Cet ajout fait suite à notre décision précédente. Il en va de même à l'article 82a de la LAMal, dont la nouvelle version est une conséquence du texte adopté à l'article 56 de la même loi. Angenommen – Adopté Ziff. 4 Art. 82a Antrag der Kommission Festhalten Ch. 4 art. 82a Proposition de la commission Maintenir Angenommen – Adopté Le président (Comte Raphaël, président): Avant de clore l'examen du dossier, je donne la parole à Monsieur Bischof, qui souhaite poser une question à Monsieur le conseiller fédéral Berset. 34 2 mars 2016 fen, dass aber die Apotheker die Medikamente, die die Chiropraktoren verschrieben haben, den Patienten nicht abgeben dürfen. Ich möchte den Bundesrat jetzt anfragen, ob er bereit ist, dieses Versäumnis, diesen Mangel auf der Verordnungsebene mit einer entsprechenden Listenergänzung zu korrigieren. Oder wie wäre dieser Fehler – sage ich jetzt einmal – am besten zu korrigieren? Berset Alain, conseiller fédéral: Monsieur Bischof, pour répondre à votre question: les chiropracticiens ont-ils été oubliés? On ne peut pas le formuler ainsi. Il faut voir que la rémunération pour les médicaments soumis à ordonnance n'est prévue, pour les chiropracticiens, que depuis le premier juillet 2014, ce qui est relativement récent. Ce changement est intervenu pendant les débats sur le présent projet. Le projet du Conseil fédéral était depuis longtemps débattu au Parlement au moment où cette question est intervenue. Les débats étaient déjà en cours au Parlement. Il est vrai que la révision de la loi sur les produits thérapeutiques ne prévoit pas de mentionner les chiropracticiens, pas plus d'ailleurs que ne le fait la loi actuelle. Je comprends ce que vous dites par rapport à l'insécurité qui peut être perçue par les chiropracticiens. Cette discussion a été menée avec eux lors d'une réunion qui a eu lieu fin 2015. Dans ce cadre, l'Office fédéral de la santé publique a confirmé – et je vous le reconfirme volontiers – qu'une solution peut être trouvée dans les ordonnances d'exécution de la loi pour garantir que les médicaments prescrits par ordonnance par les chiropracticiens puissent effectivement être remis par les pharmaciens. De cette façon, je crois que l'on règle la question. On aurait pu aussi le faire différemment, mais à ce stade on peut régler la question par voie d'ordonnance et par là même remédier au problème que vous avez soulevé. J'espère ainsi avoir répondu de manière suffisamment précise à votre question. Le président (Comte Raphaël, président): La réponse est claire. Cet objet part maintenant en Conférence de conciliation. Vous aurez encore la possibilité de poser des questions complémentaires dans ce cadre. En relation avec cet objet, la pétition 14.2030 a été déposée et traitée par la commission, qui en a pris acte, en vertu de l'article 126 alinéa 2 de la loi sur le Parlement. Maury Pasquier Liliane (S, GE), pour la commission: La pétition 14.2030, «Le pharmacien, spécialiste du médicament et garde-fou de l'automédication», munie de 580 signatures, a été déposée en novembre 2014. Elle vise à ce qu'un groupe de pharmacologues soit chargé d'évaluer les effets d'une libéralisation de la vente des médicaments de liste c avant de prendre une décision définitive. Comme ce sujet a un lien direct avec nos travaux, nous avons examiné la pétition. Nous vous proposons de la classer sans lui donner de suite particulière. C'est donc ce que je vous demande de faire aujourd'hui. Le président (Comte Raphaël, président): La pétition 14.2030 est ainsi classée. Bischof Pirmin (C, SO): Ich bin mir bewusst, dass wir in einer Differenzbereinigung stecken. Ich möchte trotzdem hier die Gelegenheit nutzen, zuhanden des Amtlichen Bulletins und der nachfolgenden Verordnunggebung eine Frage zu stellen. Sie betrifft eine Berufsgruppe, die bei der Revision des Heilmittelgesetzes, bei der wir jetzt dabei sind, sie zu beenden, wahrscheinlich vergessen worden ist: Das sind die Chiropraktoren. Die Chiropraktoren befinden sich mit der Gesetzgebung, wie sie jetzt verabschiedet ist, in einer äusserst ungemütlichen Situation. Sie sind zwar unbestrittenermassen verschreibungsberechtigte Medizinalpersonen und tauchen als solche im Medizinalberufegesetz auch auf. Sie sind also berechtigt, Medikamente abzugeben, mindestens bis Abgabekategorie B gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung. Dass sie im Heilmittelgesetz vergessen werden, führt jedoch dazu, dass sie zwar Medikamente abgeben dürBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 14.074 Krebsregistrierungsgesetz Loi sur l'enregistrement des maladies oncologiques Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 08.12.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 15.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Graber Konrad (C, LU), für die Kommission: Die Erhöhung der Lebenserwartung ist einerseits auf den medizinischen Fortschritt, andererseits auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen wie die Verbesserung von Hygiene und Bildung und den Ausbau der Sozialversicherungen zurückzuführen. Diese Verbesserung der Lebensqualität brachte allerdings auch eine Veränderung des Lebensstils und der Arbeitsbedingungen mit sich. Dies hat dazu geführt, dass stark verbreitete oder bösartige nichtübertragbare Krankheiten wie Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen haben und aufgrund der demografischen Entwicklungen weiter zunehmen werden. Der Bundesrat setzt in den gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit 2020 auf die Sicherung der Lebensqualität, die Stärkung der Chancengleichheit und der Selbstverantwortung, die Sicherung und die Erhöhung der Versorgungsqualität sowie die Verbesserung von Transparenz, Steuerung und Koordination. Das Potenzial des vorliegenden Krebsregistrierungsgesetzes liegt einerseits in der Verbesserung der Datengrundlage für die Beobachtung der Entwicklung von Krebserkrankungen. Andererseits dienen diese Daten auch der Erarbeitung, der Umsetzung und der Überprüfung von Präventions- und Früherkennungsprogrammen. Es handelt sich also um ein sehr zentrales Instrument im Gesundheitswesen. Die Daten können auch der Evaluation der Versorgungs-, der Diagnose- und der Behandlungsqualität sowie der Unterstützung der Versorgungsplanung und der Forschung dienen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund hier eine koordinierende Funktion übernimmt. Der Nationalrat hat dieser Vorlage bereits im Dezember 2015 mit 171 zu 3 Stimmen zugestimmt. Ihre Kommission ist mit 12 zu 0 Stimmen einstimmig auf das Geschäft eingetreten. In der Gesamtabstimmung erfolgte eine Zustimmung mit 11 zu 0 Stimmen, ebenfalls ohne Enthaltung. Falls Sie auf die Vorlage eintreten – was ich Ihnen empfehle –, werde ich zu einzelnen Artikeln noch kurze Ausführungen vornehmen. Ich ersuche Sie, auf das Geschäft einzutreten. Maury Pasquier Liliane (S, GE): Quelques mots sur cette loi importante. L'ampleur du cancer est connue sous de multiples formes, vous le savez, vous l'avez entendu. Le nombre de personnes touchées – quelque 38 000 chaque année en Suisse, – les conséquences de la maladie en termes de souffrances physiques, psychiques et de détérioration de la qualité de vie, les répercussions financières de ces pathologies et les défis qu'elles posent à notre système de santé sont autant d'aspects du cancer qui ont une portée considérable et qui en font aujourd'hui et en feront sans doute demain un défi majeur de santé publique. L'ampleur de ce défi nécessite des réponses à sa mesure. Parmi elles, l'enregistrement généralisé et uniformisé des cas de cancer sur l'ensemble du territoire national offre une base de données indispensable. Dans leur deuxième rapport sur le système de santé suisse en 2011, l'Organisation de coopération et de développement économiques et Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 35 Ständerat 14.074 l'Organisation mondiale de la santé ont d'ailleurs souligné l'importance de disposer de données de qualité. Cette base de données permettra l'observation, sur le territoire suisse et dans le temps, des différentes maladies oncologiques, des facteurs qui peuvent les induire ou au contraire les prévenir, de leur évolution, de l'accès des patientes et patients au dépistage et au traitement, ainsi que de la qualité de ceux-ci. L'objectif final est d'améliorer la qualité de la prévention, du dépistage précoce et des différentes thérapies. L'importance de cet objectif explique sans doute l'ampleur du consensus existant autour de ce projet de loi, un projet qui repose sur les structures existantes. Parmi ces dernières, notons les registres cantonaux des tumeurs, dont le premier est né à Genève en 1970. Le projet prend aussi en compte les droits des patientes et patients, en leur conférant notamment un droit d'opposition. Le projet vise également à promouvoir l'enregistrement d'autres maladies non transmissibles très répandues et/ou dangereuses. A mon tour, je vous invite à entrer en matière sur ce projet de loi qui permettra de mieux soutenir les cantons dans leur tâche de planification du système de santé et, au final, de renforcer, dans toute la Suisse, l'efficacité de la politique de santé ainsi que la qualité de la prise en charge des nombreuses personnes touchées, un jour ou l'autre, par le cancer. Bruderer Wyss Pascale (S, AG): Auch ich begrüsse diese Vorlage sehr. Ich halte sie ebenfalls für wichtig und bin froh, dass Eintreten nicht bestritten ist und dass es auch inhaltlich wenig bis gar keine kontroversen Punkte gibt, jedenfalls nicht aus Sicht der Kommission. Im Hinblick auf die Version des Bundesrates gibt es wahrscheinlich bei den Fristen noch Anlass zu Diskussionen, aber ich bin sicher, dass wir auch dort mit dieser Vorlage auf dem richtigen Weg sind. Gerade die Vernehmlassung und die Reaktionen der relevanten Akteure haben gezeigt, dass diese Fristen für den eigentlichen Zweck und Nutzen der Registrierung wichtig und nötig sind, auch wenn sie im Vergleich zu anderen Vorlagen, die wir normalerweise behandeln, ungewöhnlich lang sind. Die Länge der Fristen ist entscheidend, damit die Krankheitsverläufe beurteilt werden können, damit Präventionsmassnahmen und Behandlungspfade und ihre Ergebnisse einem guten Monitoring unterstellt werden können. Dazu sind teilweise auch Nacherhebungen nötig, dazu sind dann und wann auch Reklassifikationen von Tumordiagnosen nötig. Aus all diesen Gründen und aufgrund weiterer Aspekte ist es wichtig, dass entsprechend lange Fristen vorgesehen sind. Das führt mich einzig noch zu zwei Grundsatzbemerkungen. Ich möchte dabei auch offenlegen, dass ich mich im Aargau als Stiftungsrätin des kantonalen Krebsregisters engagiere. 1. Diese Vorlage auf Bundesebene kommt ja spät; ich hätte sie mir früher gewünscht. Viele Kantone sind aber zum Glück aktiv geworden – nicht alle gleich schnell und noch nicht alle im selben Mass. Das führt dazu, dass wir jetzt einen Flickenteppich haben, wie wir sehen, wenn wir die Situation der Registrierung der Krebserkrankungen in der Schweiz betrachten. Wenn ich sage, die Vorlage komme spät, will ich nicht sagen, dass sie weniger willkommen wäre, überhaupt nicht. Aber sie muss jetzt dieser Situation gerecht werden, dass eben auch schon einige Erfahrungen gesammelt wurden und dass die kantonalen Register ihr Wissen aus dem praktischen Alltag hier auch berücksichtigt wissen wollen. Da halte ich es für ganz wichtig, dass diese Erfahrungen in Bezug auf den Informationsfluss usw., wie wir es auch in der Kommission diskutiert haben, dann ebenfalls in Bezug auf die Konkretisierung auf Verordnungsebene berücksichtigt werden. Ich bin da aber sehr zuversichtlich. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch herzlich danken: Wir haben in der Kommission kompetent und ausführlich Auskunft seitens der Bundesverwaltung und seitens des Bundesrates erhalten. 14.074 Conseil des Etats 2. Meine Vorrednerin hat vorhin gesagt, wie gross die Betroffenheit bei den Direktbetroffenen, bei den Erkrankten, ist. Ich will das unterstreichen und ergänzen, dass indirekt auch sehr viele Angehörige betroffen sind; wir alle wissen das. Die Idee und die Bedeutung dieser Vorlage und der Registrierung gehen aber sehr viel weiter. Dieses Register ist nicht Selbstzweck. Es geht auch nicht nur um eine Bestandsaufnahme. Es geht nicht einmal nur um gesundheitspolitisch relevante Informationen, sondern auch um volkswirtschaftlich ganz entscheidende Schlüsse. Diese können wir ziehen, indem wir mehr über den Erfolg der Behandlungspfade und über die Resultate aus Präventionsmassnahmen erfahren. Das sind ganz entscheidende Ergebnisse, die wir jetzt, dank dieser Vorlage, verbessern können. Die Lücken im Flickenteppich, den ich erwähnt habe, lassen sich schliessen. Er lässt sich qualitativ verbessern in Bezug auf die Resultate, die wir gewinnen können. Wie die Vorrednerinnen und Vorredner möchte ich Sie bitten, dieser Vorlage zuzustimmen respektive zunächst darauf einzutreten und so den Weg dahin frei zu machen, dass die Lücken in diesem Flickenteppich in der Schweiz geschlossen werden. Berset Alain, conseiller fédéral: Avec ce projet, nous souhaitons doter la Confédération d'une base légale permettant de rassembler les données nécessaires pour améliorer la prévention, le dépistage précoce et le traitement du cancer. Avant de revenir sur la discussion qui a eu lieu en commission, je rappellerai brièvement quelques points permettant de situer la réalité d'aujourd'hui. Chaque année, dans notre pays, près de 38 000 personnes développent un cancer. Chaque année, plus de 16 000 personnes décèdent d'un cancer en Suisse. Si on observe l'évolution démographique à laquelle notre société est confrontée, on constate que le nombre de cas de ces maladies est plutôt en augmentation. Si on regarde en parallèle la durée des traitements et le coût de ces derniers, on voit bien qu'il s'agit d'un défi majeur en termes de santé publique, sur le plan humain évidemment, de même que sur les plans structurel et financier pour le système de santé. La situation actuelle est que l'enregistrement des maladies oncologiques en Suisse est encore incomplet, hétérogène. Cela n'enlève rien à la qualité du travail réalisé par les cantons notamment, il faut le dire clairement. Beaucoup a été réalisé, mais cela n'est pas toujours compatible, comparable, complet; et jusqu'à aujourd'hui cela s'est effectué uniquement sur une base volontaire. Il existe aujourd'hui quinze registres des tumeurs cantonaux et régionaux, ainsi que le registre suisse du cancer de l'enfant. Avec l'ensemble de ces registres, on recense aujourd'hui les cancers d'environ 94 à 95 pour cent de la population suisse. Cela peut paraître beaucoup, mais en parallèle, il faut le rappeler, la saisie des données est souvent hétérogène, parfois incomplète; les données sont aussi souvent fournies de manière lacunaire. Il faut également mentionner dans ce débat qu'il y a actuellement peu de cantons qui disposent déjà d'une base légale spécifique pour l'enregistrement des cancers. C'est donc ce que vise ce projet de loi. Le projet de loi vise à réglementer la collecte, l'enregistrement et l'évaluation des données pertinentes et fiables sur les nouveaux cas de cancer et sur leur traitement. Nous savons qu'un recensement plus exhaustif – le plus exhaustif possible – permet de suivre l'évolution de certains types de cancer et d'en déceler la concentration géographique. Nous savons que c'est aussi non seulement une aide pour le traitement des cancers en question, mais également un soutien pour les cantons, qui peuvent de cette façon mieux piloter leur planification des soins et aussi mieux garantir et apprécier l'égalité des chances concernant l'accès aux offres de traitement et de prise en charge. Ce projet est la conséquence et un jalon important – il faut le dire – de la Stratégie nationale contre le cancer 2014–2017, qui est elle-même une des conséquences de la motion 11.3584, déposée par Monsieur Hans Altherr, ancien président du Conseil des Etats. 36 2 mars 2016 Quelles sont les grandes lignes du projet? L'idée est qu'à l'avenir tous les nouveaux cas de cancer soient déclarés dans un registre. Une obligation de déclarer est donc inscrite dans la loi, ce qui constitue un changement important par rapport à la situation actuelle. Le projet de loi prévoit non seulement l'obligation de déclarer, mais également l'uniformisation des prescriptions sur le plan national pour la fourniture et la saisie des données afin de garantir une comparaison et un suivi. Ces dispositions doivent aussi tenir compte des normes et des recommandations internationales. Il est en effet intéressant pour nous de pouvoir nous intégrer sur le plan international. La loi distingue deux catégories de données à l'échelle nationale: les données de base et les données supplémentaires. Les premières doivent servir à l'observation des cancers au sein de la population. Le Conseil fédéral doit néanmoins avoir la possibilité, dans des cas déterminés, d'ordonner la collecte de données supplémentaires pour certains cancers. On pense aux cancers qui touchent les enfants et les adolescents. Pour des maladies oncologiques très courantes mais qui n'ont pas de conséquences graves, il faut aussi pouvoir exclure des données de la collecte. Il n'est en effet pas nécessaire de collecter avec la même densité des données pour des cas sans conséquences graves. On pense notamment au cancer de la peau de type non-mélanome. De plus, l'idée est que l'enregistrement des données, selon la nouvelle réglementation, repose sur les structures existantes d'enregistrement du cancer. Il s'agit donc de mieux coordonner et de regrouper ce qui se fait aujourd'hui, et de pouvoir utiliser les structures existantes pour mettre en oeuvre le projet de loi. La commission recommande d'entrer en matière sur le projet, ce qui me réjouit et réjouit le Conseil fédéral. L'un ou l'autre point doivent encore être discutés. Il y a notamment un point de divergence entre le Conseil fédéral, le Conseil national et votre commission sur la question de la durée de conservation des données. Aucune proposition de minorité n'a été déposée à ce sujet, je n'insisterai donc pas à ce propos. Nous allons naturellement accepter ce que souhaite la commission dans un cas comme celui-là. Je remercie aussi votre commission d'avoir suivi le Conseil fédéral sur un autre point, relativement important pour nous, qui concerne l'utilisation du numéro AVS à treize chiffres comme identificateur pour les organes d'enregistrement et les programmes de détection précoce. Le Conseil fédéral prévoyait que, pour l'utilisation du numéro AVS, il fallait une base légale sur le plan cantonal. Il s'agit d'une exigence qui est fixée dans la loi sur l'AVS. Sur le plan fédéral, la loi sur l'AVS prévoit que l'utilisation du numéro AVS doit reposer sur une base légale cantonale. Dès lors, il n'est pas possible d'y déroger dans une autre loi sans devoir expliquer pourquoi. Votre commission a suivi le Conseil fédéral. Je vous en sais gré et je vous prie de bien vouloir également suivre la commission sur cette question. Il s'agit d'un projet important. Cela a été rappelé par plusieurs orateurs. Ce projet est peu, voire pas du tout, contesté. Tout le monde voit bien qu'il s'agit là d'une évolution, qui est vraiment nécessaire aujourd'hui, afin de mieux combattre le développement des cancers dans notre pays, qui touchent – comme je l'ai rappelé au début de mon intervention – un nombre très important de personnes chaque année. Nous pouvons faire quelque chose de concret, d'utile, de réaliste pour améliorer non seulement la lutte contre les cancers sur le plan humain, pour les familles, pour les personnes concernées, évidemment, mais aussi la planification des besoins en soins pour les cantons. Nous aurons ainsi une vision plus complète de la situation. Je vous remercie de bien vouloir suivre le Conseil fédéral et la commission sur cette question et d'entrer en matière sur le projet. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 37 Ständerat Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen Loi fédérale sur l'enregistrement des maladies oncologiques Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Detailberatung – Discussion par article Art. 24 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Titel und Ingress, Art. 1–3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1–3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Graber Konrad (C, LU), für die Kommission: Es finden sich hier im Beschluss des Nationalrates zwei Abweichungen von der Botschaft des Bundesrates. In Absatz 1 sieht die Botschaft vor: «Der Bundesrat kann vorsehen, dass ...» Im Beschluss des Nationalrates steht: «Der Bundesrat sieht vor, dass ...» Ich meine, das ist wahrscheinlich eine Temperamentfrage. Wir haben in der Kommission nicht lange darüber diskutiert. Wahrscheinlich war der Nationalrat etwas temperamentvoller als der Bundesrat; die Kommission ist ihm in diesem Punkt gefolgt. Bei Absatz 3 sehen Sie, dass der Nationalrat noch eine Konkretisierung bzw. eine Ausdehnung auf seltene Krebserkrankungen vorgenommen hat. Auch bei diesem Punkt hat sich in unserer Kommission keine Diskussion ergeben. Wir haben uns dem Nationalrat angeschlossen. Ich ersuche Sie, auch hier dem Nationalrat zu folgen. Der Bundesrat hat in der Kommission signalisiert, dass die Differenzen nicht enorm seien. Angenommen – Adopté 14.074 Angenommen – Adopté Graber Konrad (C, LU), für die Kommission: Auf Wunsch des Nationalrates diskutierten wir im Zusammenhang mit einem möglichen Artikel 24a noch das Thema der Datenverknüpfung zu Forschungszwecken. Vom Nationalrat wurde nämlich angeregt, dass sich unsere Kommission mit der Frage der Datenverknüpfung zu Forschungszwecken noch etwas vertieft auseinandersetze. Ihre Kommission kam diesem Wunsch nach und liess sich von der Verwaltung zu diesem Thema auch dokumentieren. Aufgrund der erhaltenen Unterlagen und der ergänzenden Ausführungen kam Ihre Kommission aber zur Auffassung, dass keine Gesetzesänderung erforderlich ist. Der Zugang der Forschenden zu den im Rahmen der Krebsregister erhobenen Daten ist gewährleistet. Dazu zählt beispielsweise, dass ein Anspruch der Forschenden auf Zugang zu anonymisierten Krebsdaten vorliegt. Alle Stellen, die in den Bereich der Krebsregistrierung involviert sind, müssen Forschenden anonymisierte Daten zur Verfügung stellen. Ihrer Kommission reicht Artikel 24 Absatz 2, wonach die kantonalen Krebsregister, das Kinderkrebsregister, die nationale Krebsregistrierungsstelle und das Bundesamt für Statistik die Daten nach diesem Gesetz auf Anfrage in anonymisierter Form zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen können. Den Zugang zu nichtanonymisierten Daten regelt das Humanforschungsgesetz. Wenn die Daten nicht anonymisiert sind, braucht es eine informierte Einwilligung des Patienten oder der Patientin und eine Zustimmung der Nationalen Ethikkommission. Auch diese Regelung vermochte Ihre Kommission zu überzeugen und wurde als genügend beurteilt, weshalb sie hier zwar die Abklärungen, die vom Nationalrat gewünscht wurden, vornahm, aber nicht zum Schluss kam, dass noch etwas Zusätzliches zu legiferieren wäre. Angenommen – Adopté Art. 5–12 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 13 Antrag der Kommission Einleitung, Bst. b Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Bst. a Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 13 Proposition de la commission Introduction, let. b Adhérer à la décision du Conseil national Let. a Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Art. 14–23 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Art. 25 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 26 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Graber Konrad (C, LU), für die Kommission: Hier fand die Diskussion über die Dauer der Aufbewahrung der Daten nach dem Tod der Patientin oder des Patienten statt. Der Herr Bundesrat hat bereits darauf hingewiesen. Auch Frau Bruderer Wyss hat angesprochen, dass hier in der Kommission eine Diskussion stattfand. In Übereinstimmung mit der Empfehlung von Oncosuisse im Hearing hat sich Ihre Kommission für die längeren Fristen entschieden. Es geht beim Krebsregister darum, die Krankheitsverläufe und Präventionsmassnahmen zu beurteilen, also die Mortalität, die Morbidität usw. anzuschauen, die Krebsdiagnosen im Langzeitverlauf zu beurteilen und daraus auch Behandlungsmethoden abzuleiten. Ein der Kommission unterbreiteter Kompromissantrag zur Dauer der Auf- 15.077 Conseil des Etats bewahrung der Daten nach dem Tod – vierzig Jahre bei Erwachsenen und achtzig Jahre bei Kindern – wurde in der Diskussion nicht aufgenommen. Die Kommission ist hier mit 10 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung dem Nationalrat gefolgt. Ich ersuche Sie, dies entsprechend auch zu tun. 38 2 mars 2016 Art. 33 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Berset Alain, conseiller fédéral: J'ai rarement eu l'impression, au Conseil fédéral comme au Parlement, que nous légiférions pour l'éternité. Les choses peuvent changer assez vite et il faut aussi pouvoir adapter les lois. J'ai quand même fait remarquer à la commission que dans certains cas on prenait des engagements qui avaient des conséquences allant bien au-delà de l'année 2100, jusque vers 2150 ou 2190, si on prend par exemple le cas – peut-être un peu extrême je le reconnais – d'un enfant inscrit dans le registre, qui aurait été atteint d'un cancer, qui en aurait été guéri à l'âge de 10 ans, qui décède au terme de l'espérance de vie, vers l'âge de 80 ans, et pour lequel il faut garder ensuite les données relatives au cancer encore 80 années après le décès. Cela aurait pour conséquence qu'on s'engage aujourd'hui à garder des données pour les 150 à 160 prochaines années. Cela paraît excessif vu d'aujourd'hui; cela paraissait aussi excessif pour le Conseil fédéral. Cela dit, comme c'est le souhait des commissions, nous ferons ainsi; mais nous savons également que cette question pourra évoluer, que peut-être un autre Conseil fédéral et un autre Parlement, dans une cinquantaine d'années, pourront revoir cette question. Cela ne pose pas de difficulté particulière, je ne m'oppose pas à cette évolution. Les deux commissions et probablement les deux conseils semblent d'accord, ainsi décidé! (Hilarité) Je peux très bien vivre avec cette solution, allez-y courageusement! Ausgabenbremse – Frein aux dépenses Abstimmung – Vote (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 14.074/1258) Für Annahme der Ausgabe ... 39 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise Art. 34–36 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 36a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Le président (Comte Raphaël, président): L'adage selon lequel gouverner, c'est prévoir, prend ici toute sa valeur. Graber Konrad (C, LU), für die Kommission: Diese vom Nationalrat eingefügten Übergangsbestimmungen hat Ihre Kommission ohne Diskussion übernommen. Angenommen – Adopté Angenommen – Adopté Art. 27, 27a, 28–30 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Art. 37 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 31 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Graber Konrad (C, LU), für die Kommission: Hier hatten uns die Gesundheitsdirektoren noch ersucht, eine Finanzhilfe für die Koordinations- und Aufsichtsaktivitäten der Kantone einzufügen. Dies wurde in der Kommission diskutiert, aber abgelehnt, weil die Kostentragung gemäss Botschaft bereits im Verhältnis zwei zu eins zulasten des Bundes ausfällt; dies sind in Kürze die Überlegungen zur Frage, weshalb wir hier keine zusätzliche Finanzhilfe für die Kantone vorgesehen haben. Auch diese Bestimmung ist wahrscheinlich nicht für die Ewigkeit so ins Gesetz gegossen, Herr Bundesrat. Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 14.074/1259) Für Annahme des Entwurfes ... 37 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe Loi sur les professions de la santé Erstrat – Premier Conseil Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Angenommen – Adopté Art. 32 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Die WBK hat das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe vorberaten und empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der vorliegenden Fassung des Gesetzes einstimmig zugestimmt. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Qualität der Ausbildung und Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 der Berufsausübung in den Gesundheitsberufen zu fördern. Dieser Bereich wird mehrheitlich an den Fachhochschulen vermittelt. Das Gesetz regelt die Kompetenzen von Absolventinnen und Absolventen der Hochschulstudiengänge in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährung und Diätetik, Optometrie, Osteopathie sowie der Studiengänge für Hebammen. Das Gesetz sieht auch eine obligatorische Akkreditierung der Studiengänge vor. Damit wird sichergestellt, dass die Studiengänge zum Erwerb der im Gesetz festgelegten Kompetenzen führen. Weiter legt der vorliegende Entwurf die Voraussetzungen für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung fest. Zudem soll das Gesundheitsberufegesetz die rechtliche Grundlage für ein Gesundheitsberuferegister schaffen, wie sie bereits für Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker und Tierärzte in Form des Medizinalberufegesetzes besteht. Das auf nationaler Ebene geregelte Register enthält Daten über Ausbildungsabschlüsse und Angaben über die Bewilligung zur Berufsausübung und über allfällige Disziplinarmassnahmen. Damit wird der Austausch von Informationen unter den Kantonen vereinfacht. Die Transparenz wird so erhöht und die Aufsicht über die Gesundheitsfachpersonen erleichtert. Das Gesundheitsberufegesetz ist Bestandteil der Strategie des Bundesrates Gesundheit 2020. Unser Gesundheitswesen steht vor grossen Herausforderungen. Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen nimmt stetig zu. Das Gesundheitswesen hat sich zudem zu einem wichtigen Sektor der Schweizer Wirtschaft entwickelt. 2008 arbeiteten rund 541 000 Personen oder 13,4 der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung im Gesundheitswesen. Mit diesem Gesetz soll der zunehmenden qualitativen und quantitativen Bedeutung der Gesundheitsberufe für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung Rechnung getragen werden. Die Kommission hat zu Beginn der Beratungen einige Anhörungen durchgeführt. So wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone – GDK und EDK –, der Ausbildungsinstitutionen, der Organisationen der Arbeitswelt und der Berufsverbände angehört. Grundsätzlich folgt die Kommission der Vorlage des Bundesrates. Eine knappe Mehrheit – der Entscheid fiel mit 7 zu 6 Stimmen – möchte jedoch auch die Regelung von Ausbildung und Berufsausübung des Masterstudiengangs in Pflege mit Schwerpunkt APN, «Advanced Practice Nurse», gesetzlich regeln. Der Bundesrat und eine Minderheit der Kommission möchten nur die Bachelorstufe ins Gesetz aufnehmen; eine Aufnahme der Masterstufe erachten sie im heutigen Zeitpunkt als verfrüht, da noch keine klaren Berufsziele vorliegen. Zudem werden höhere Kosten befürchtet. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen. Weiter wurde die Einsetzung einer Gesundheitsberufe-Kommission diskutiert. Die Kommission hat einen entsprechenden Antrag jedoch abgelehnt. Der Bundesrat hat zugesichert, dass er bereit ist, eine Ad-hoc-Kommission einzusetzen; eine Regelung dazu brauche es im Gesetz nicht, hiess es. Dann hat die Kommission eine Regelung der Berufsbezeichnungen beraten. Eine Minderheit möchte diese im Gesetz festschreiben und die Strafbestimmungen für die unbefugte Verwendung anpassen. Diese Minderheit wies darauf hin, dass mit einer gesetzlichen Regelung der Berufsbezeichnungen auf der Stufe Fachhochschule Missbräuche verhindert werden könnten. Mit 8 zu 5 Stimmen wurde der entsprechende Antrag dann abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission sieht eine Aufnahme der Berufsbezeichnungen ins Gesetz nicht als notwendig an. Ein über die Bewilligungspflicht gemäss Gesundheitsberufegesetz und den Titelschutz gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz hinausgehender Schutz einer Berufsbezeichnung zugunsten der Patientensicherheit ist schwierig. Wir werden auch dazu die Details später diskutieren. Ebenso hat die Kommission die Aufnahme einer Weiterbildungspflicht ins Gesetz diskutiert und hat darauf verzichtet, dies vor allem aus Gründen der Verhältnismässigkeit. Für Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 39 Ständerat 15.077 die Weiterbildung sind in erster Linie der Arbeitgeber sowie die betroffenen Gesundheitsfachpersonen verantwortlich. Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr nach Ende der Beratungen zuzustimmen. Bischofberger Ivo (C, AI): Ich bitte Sie ebenfalls aus Überzeugung, auf den vorliegenden Entwurf zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe einzutreten. Im Interesse der öffentlichen Gesundheit soll mit diesem Gesetz die Qualität in denjenigen Gesundheitsberufen, die mehrheitlich an Fachhochschulen vermittelt werden, auch in stärkerem Masse gefördert werden. Dazu wurden nun im Rahmen der Vorlage gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Berufsausübung festgelegt. Dabei muss die Gesetzesvorlage sicher im Kontext der aktuell wichtigen gesundheitspolitischen Herausforderungen – Stichwort: Agenda Gesundheit 2020 – gesehen werden. Aufgrund allgemein verbesserter Lebensbedingungen und Fortschritte in der modernen Medizin ist die Lebenserwartung der Menschen stark gestiegen. Dies führt zu demografischen und sogenannt epidemiologischen Veränderungen. Insbesondere nimmt die Zahl der Personen mit chronischen Erkrankungen, komplexen Krankheitsbildern, vermehrt aber auch mit Demenzerkrankungen stark zu. Dadurch steigt in der Konsequenz der Bedarf an entsprechend ausgebildeten Gesundheitsfachleuten für Pflege, Therapie, Betreuung, Beratung sowie für Prävention und Palliation. Dieser Situation wird nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung getragen, und dies vor allem in zwei Hauptpunkten. Erstens geschieht dies in der Regelung der allgemeinen und der berufsspezifischen Kompetenzen, indem gesamtschweizerisch einheitliche Standards mittels obligatorischer Akkreditierung der Studiengänge sichergestellt werden. Zweitens geschieht dies in der Regelung der Bewilligungspflicht für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung. Dabei stellen die von den Kantonen zu erteilenden Bewilligungen sicher, dass diejenigen Fachleute, welche ihren Beruf ohne fachliche Aufsicht ausüben, die notwendigen Anforderungen erfüllen, dies auch mit Blick auf die Berufspflichten und ein vereinheitlichtes Disziplinarrecht. Bei der detaillierten Umsetzung im einschlägigen Gesetzentwurf stehen sich in einigen Artikeln Mehr- und Minderheitsanträge gegenüber: beispielsweise bei der Diskussion um die Maxime, dass der Bachelor der berufsbefähigende Abschluss bleiben soll; oder bezüglich der Aufnahme des Masterstudiengangs Pflege APN bereits im heutigen Zeitpunkt; oder bezüglich der Diskussion über die Vermittlung bestimmter Lerninhalte an der Fachhochschule oder der höheren Fachschule; oder schliesslich auch bezüglich der Notwendigkeit, die bewilligungspflichtigen Einsatzbereiche noch detailliert zu definieren. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen bitte ich Sie, einerseits auf die Gesetzesvorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen, aber andererseits bei den Artikeln 2, 3 und 12 dem jeweiligen Minderheitsantrag zuzustimmen. Eder Joachim (RL, ZG): Wie Sie festgestellt haben, ist unsere Kommission einstimmig auf den Gesetzentwurf eingetreten. Dies ist ein gutes, ein starkes Zeichen. Persönlich begrüsse ich, dass mit der Vorlage gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an das Gesundheitspersonal gestellt werden, was die Qualität der Ausbildung und der Ausübung der Gesundheitsberufe fördert. Das neue Bundesgesetz ist nicht nur bildungspolitisch, sondern auch gesundheitspolitisch ein Fortschritt. Es stärkt die medizinische Grundversorgung, die Patientensicherheit und die Versorgungsqualität. Es leistet zudem einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Bedarfs an qualifizierten Fachkräften im Gesundheitsbereich. Dies sieht übrigens auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit so: Sie beurteilte in ihrem Mitbericht die Vorlage ebenfalls positiv. Wir haben bei der Beratung sämtliche relevanten Akteure angehört – das hat die Kommissionspräsidentin gesagt. Da- 15.077 Conseil des Etats bei wurden vonseiten der Organisationen der Arbeitswelt, der Bildungsinstitutionen sowie von der Gesundheits- und der Erziehungsdirektorenkonferenz teils divergierende Stellungnahmen und Forderungen zu folgenden vier Punkten vorgebracht: erstens zur Regelung von Ausbildung und Berufsausübung des Masterstudiengangs in Pflege mit Schwerpunkt APN, «Advanced Practice Nurse»; zweitens zur Weiterbildungspflicht; drittens zur GesundheitsberufeKommission; viertens zum Bereich Titelschutz und/oder Berufsbezeichnungsschutz. In der Detailberatung folgte unsere Kommission grundsätzlich der Vorlage des Bundesrates, aber mit einer Ausnahme: Entgegen dem bundesrätlichen Entwurf, der nur die Bachelorstufe regelt, will sie zusätzlich die Regelung von Ausbildung und Berufsausübung des Masterstudiengangs in Pflege mit Schwerpunkt APN im Gesetz festschreiben. Mit 7 zu 6 Stimmen fiel dieser Entscheid allerdings knapp. Gestatten Sie mir abschliessend eine kurze politische Beurteilung der Vorlage des Bundesrates. Da es um gesundheits- und bildungspolitische Inhalte geht, sind die Sichtweisen teils unterschiedlich. Das haben wir in den vielen Zuschriften lesen können. Es wurde auch in den Stellungnahmen der Kantone anlässlich der Anhörung klar. Während die Erziehungsdirektorenkonferenz den Bundesrat unterstützte, wollte die Gesundheitsdirektorenkonferenz weiter gehende Regelungen. Wenn ich den Umstand berücksichtige, dass die Notwendigkeit des Gesetzes in der Vernehmlassung teils noch bestritten wurde, rate ich auch im Hinblick auf die Diskussion im Nationalrat davon ab, weiter zu gehen, als dies der Bundesrat selbst beantragt. Das gilt insbesondere für die Regelung der Masterstufe im Bereich Pflege. Eine Aufnahme ins Gesetz ist verfrüht, da noch kein klares Berufsprofil vorliegt. Zudem soll für alle Gesundheitsberufe, die im Gesundheitsberufegesetz geregelt werden, der berufsbefähigende Abschluss das Kriterium sein. Das ist mit Ausnahme der Osteopathie der Bachelor. Das muss für uns als Gesetzgeber der rote Faden sein. Als Sprecher der Minderheit werde ich dies in der Detailberatung dann ausführlich begründen. Schon jetzt kann ich Ihnen aber sagen, dass wir, sollte die Mehrheit unseres Rates nicht dem Entwurf des Bundesrates folgen, hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes einen zusätzlichen Aufwand für die Kantone, eine weitere Verakademisierung der Pflegeberufe und damit einhergehend eine Forderung nach höheren Löhnen befürchten. Dass es so weit kommt, gilt es zu verhindern. Die Vorlage verdient unsere uneingeschränkte Unterstützung. Berberat Didier (S, NE): En ce qui me concerne, je suis favorable à l'entrée en matière, sous réserve de quelques améliorations à apporter au projet, qui font l'objet de propositions de minorité. J'ai une question à poser à Monsieur le conseiller fédéral Berset concernant le rapport du 5 février 2016 du Département fédéral de l'intérieur et du Département fédéral de l'économie, de la formation et de la recherche, qui nous a été livré dans le cadre des travaux de la commission. Un graphique à la page 7 présentant les pourcentages de personnes qui travaillent dans le domaine de la santé montre que, en Suisse romande, 51,4 pour cent d'entre elles sont étrangères, contre 49 pour cent en Suisse italienne et 26,2 pour cent en Suisse alémanique. Je suis tout à fait conscient du fait que la formation dans ce domaine dépend exclusivement des cantons. La question que je pose au Conseil fédéral est de savoir ce qu'a entrepris le Conseil fédéral et qu'il envisage d'entreprendre pour coordonner les travaux et dialoguer avec les cantons afin de faire en sorte que les jeunes qui habitent ce pays, qu'ils soient d'ailleurs Suisses ou étrangers, puissent avoir des chances d'être formés, sachant que ces prochaines années on aura des grands besoins en matière de personnel dans le domaine de la santé. 40 2 mars 2016 Je répète que je suis conscient du fait que cela ne relève pas de la responsabilité primaire du Conseil fédéral, le domaine de la formation étant de la responsabilité des cantons. S'agissant des professions médicales universitaires, vous avez trouvé une solution – et je vous en félicite – pour investir 100 millions de francs par année. Donc ma question est la suivante: que peut-on faire pour arriver à des pourcentages plus raisonnables? Germann Hannes (V, SH): Ich bitte Sie ebenfalls, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten und sich an die Version des Bundesrates zu halten, wie es auch die Kollegen Bischofberger und Eder getan haben. Den Gesetzentwurf kann man grundsätzlich als positiv erachten. Als positiv zu erachten ist insbesondere auch, dass die Regelung zur Osteopathie Eingang gefunden hat. Ich glaube, das ist eine wichtige Neuerung. Positiv ist im Weiteren das Gesundheitsberuferegister, aber auch die Tatsache, dass die Berufsausbildung in der eigenen fachlichen Verantwortung liegt. Wichtig ist schliesslich mit Blick auf das Pflegeniveau die Gleichbehandlung der Ausbildungen an Fachhochschulen und an höheren Fachschulen bei der Berufsausübungsbewilligung. Betreffend das Masterprofil weiche ich auch von der Stellungnahme der Gesundheitsdirektoren ab. Es scheint mir ganz wichtig, sich hier an die Fassung des Bundesrates zu halten. Denn gerade die Verakademisierung, wie sie angesprochen worden ist, gilt es im Bereich der Pflege zu verhindern. Sonst würde mit dem Masterstudiengang in Pflege eine Art Fremdkörper in Artikel 2 aufgenommen, der die Liste der Gesundheitsberufe enthält. Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und sich in der Detailberatung bei den Artikeln 2, 3 und 12 jeweils der Minderheit Eder anzuschliessen. Berset Alain, conseiller fédéral: Nous sommes très heureux du bon accueil réservé par votre commission au projet de loi sur les professions de la santé. Nous sommes convaincus que vous avez entre les mains un projet équilibré. Avant de revenir sur des éléments des discussions qui ont eu lieu en commission, avant aussi de répondre à la question très spécifique de Monsieur Berberat, et en sachant que si vous décidez d'entrer en matière il y aura encore une discussion par article, j'aimerais revenir sur les grandes lignes et quelques points qui concernent le contexte dans lequel le projet de loi a été élaboré. Il convient de rappeler que la loi sur l'encouragement et la coordination des hautes écoles (LEHE) est entrée en vigueur le 1er janvier 2015 et que cela allait de pair avec l'abrogation de la loi sur les hautes écoles spécialisées (LHES). La LEHE accorde une autonomie accrue aux hautes écoles mais ne prévoit plus, à l'inverse de la LHES, l'accréditation obligatoire des filières d'études au niveau des hautes écoles spécialisées. Dans l'optique d'améliorer la protection de la santé publique, la loi sur les professions de la santé crée les bases légales nécessaires à la réintroduction de cette accréditation. Par ailleurs, nous souhaitons avec la loi sur les professions de la santé régler la formation de toute une série de professions. Il s'agit des professions d'infirmier, de physiothérapeute, d'ergothérapeute, de diététicien et de nutritionniste, de sage-femme, d'optométriste et d'ostéopathe. J'aimerais également rappeler que, le 18 mai 2014, la population a adopté à une large majorité le contre-projet direct à l'initiative populaire «Oui à la médecine de famille». Le contre-projet, qui est d'ailleurs entré en vigueur depuis, donne à la Confédération une compétence globale pour régler la formation universitaire et la formation postgrade des professions de la médecine de base, ainsi que les exigences posées à l'exercice des professions concernées. Le dernier élément du cadre dans lequel s'inscrit le projet de loi est la stratégie Santé 2020. Cette stratégie du Conseil fédéral, publiée en 2013, montre la direction dans laquelle nous travaillons. Le projet, avec la volonté de former davantage de personnel qualifié dans le domaine de la santé, s'inscrit dans cette stratégie. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 Concernant le contenu, le projet fixe, de manière uniforme sur le plan national, les compétences générales qu'on peut exiger dans les filières d'études de niveau haute école pour les professions de la santé concernées. Les compétences sont globalement identiques pour toutes les professions de la santé qui entrent dans le champ d'application du projet de loi qui vous est soumis. C'est un élément important: cela garantit la cohérence avec les compétences fixées, en particulier pour les médecins et les pharmaciens, dans la loi sur les professions médicales universitaires. Et il est très important de les mettre en parallèle, parce qu'un des grands enjeux actuels de notre système de santé, c'est de garantir une meilleure collaboration entre les professions de la santé, c'est de réfléchir un peu moins, sur le plan de la formation, en termes de silos où chacun fait ses activités et ne s'occupe peut-être pas suffisamment de ce que font les autres, car cela a des conséquences pratiques. Je ne dis pas que cela se passe de cette façon aujourd'hui; je dis simplement que nous devons aussi, sur le plan de la formation, favoriser une meilleure interprofessionnalité. C'est dans l'intérêt du système de santé en général, et donc aussi dans celui des patientes et des patients. Pour des raisons d'assurance qualité, la loi sur les professions de la santé prévoit une accréditation obligatoire des filières d'études: il faut vérifier que ces filières conduisent bien à l'acquisition des compétences qui sont fixées dans la loi. Mais il y a une différence, que je souhaite souligner, entre la loi sur les professions de la santé et la loi sur les professions médicales: la loi sur les professions de la santé que vous avez sur la table ne prévoit pas d'examen fédéral final – c'est une différence importante –, et c'est donc par l'accréditation, essentiellement, qu'on peut vérifier le contenu des études. L'accréditation prend une importance toute particulière, parce que c'est le moment où l'on va compenser l'absence de contrôle des compétences au niveau individuel. Je souhaite encore m'exprimer sur la création d'un registre des professions de la santé. Il sert notamment à l'information et à la protection des patients. C'est aussi une manière de simplifier le travail d'exécution de la loi par les cantons. Pour créer ce registre, on peut s'inspirer du registre des professions médicales. Certains éléments sont déjà ressortis dans le débat en commission. Une discussion importante a notamment été menée à propos du souhait de la majorité de la commission – face à une minorité assez fournie d'ailleurs – de prévoir que la loi règle la formation et l'exercice des professions du niveau master en soins infirmiers, avec la spécialisation APN, pour «advanced practice nurse», comme l'a rappelé Monsieur Eder. Le projet du Conseil fédéral quant à lui ne porte, pour six des sept professions concernées, que sur le cycle bachelor. Le Conseil fédéral est arrivé à la conclusion selon laquelle il était probablement trop tôt pour régler cela sur le plan de la loi, sauf pour ce qui concerne l'ostéopathie. La situation est en effet différente pour l'ostéopathie, et il faut la régler maintenant, parce que seul le diplôme de master est professionnalisant pour cette filière. Nous estimons par contre qu'il est prématuré de faire de même pour les autres professions. C'est certainement une discussion importante. Afin d'éviter toute insécurité à ce sujet, je pourrai, lors de la discussion par article, vous rappeler ce qu'il conviendra de faire si d'aventure votre conseil décide de suivre la proposition de la majorité. Je mentionnerai un dernier point, qui concerne la création d'une commission des professions de la santé. La discussion a eu lieu, et il ne me paraît pas nécessaire d'inscrire dans la loi l'obligation de créer une commission permanente. Une telle commission devrait se réunir régulièrement; il faudrait lui donner du travail. Or, comme vous le savez, le Conseil fédéral essaie, depuis le début de la nouvelle législature, de contrôler l'efficience de toutes les commissions extraparlementaires. Nous essayons d'en réduire le nombre et non de l'augmenter. De plus, il est aussi souhaitable d'avoir une certaine flexibilité, ce qui n'est pas le cas une fois que la Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 41 Ständerat 15.077 commission extraparlementaire est inscrite dans la loi. Nous préférons disposer d'un peu de flexibilité. L'opposition du Conseil fédéral à inscrire une telle commission dans la loi n'est pas une opposition qui concerne la commission elle-même, je tiens à le répéter. Nous avons évidemment prévu – et c'est ce qui fait probablement le succès de notre modèle suisse – de toujours consulter tous les acteurs et de les associer à la réflexion en vue d'élaborer ensuite un projet équilibré. Et nous allons naturellement fonctionner de la même manière pour ce projet. Je vous assure donc qu'en l'absence d'une inscription dans la loi, qui n'est pas déterminante dans le cas présent, nous allons intégrer les organisations du monde du travail et les représentants des hautes écoles dans les travaux d'élaboration des ordonnances ainsi que dans les discussions concernant l'exécution de la loi. Mais nous aimerions pouvoir le faire de manière ad hoc, c'est-à-dire en fonction des nécessités. Je vous garantis également la mise sur pied d'une plate-forme de discussion. J'espère avec cela avoir aussi répondu à une partie des questions qui se posaient dans la commission. Voilà pour l'essentiel dans ce débat d'entrée en matière. Il s'agit à nouveau d'un projet relativement peu contesté, mais très important si l'on souhaite accompagner le développement de ces professions sur le plan national. Je me rends compte que je n'ai pas encore répondu à votre question, Monsieur Berberat, je vais donc le faire à présent. Vous avez mentionné le rapport du Conseil fédéral qui mentionne la proportion d'employés étrangers dans le personnel infirmier dans les différentes régions du pays. On constate des différences assez importantes entre les différentes régions, mais on constate en définitive que globalement, dans l'ensemble du pays, on emploie largement plus d'un tiers de personnel étranger. Cela démontre aussi que notre système de santé, pour qu'il fonctionne, dépend fortement des compétences de personnes de nationalité étrangère qui viennent travailler en Suisse et qui garantissent aussi le développement et le fonctionnement de ce système. Quelle est la réponse du Conseil fédéral à cela? Vous avez mentionné l'investissement de 100 millions de francs dans le domaine des professions médicales pour les médecins, dans le cadre du message FRI, destinés à soutenir les cantons dans la création de nouvelles places de formation pour les médecins. Dans le domaine des soins, il y a également toute une série de choses qui sont en place; je rappellerai notamment le plan directeur – masterplan – «Formation aux professions de soins», qui est évidemment un élément important; c'est aussi une plate-forme de dialogue et de développement importante dans ce dossier. Ce qu'on constate, dans le domaine des soins, c'est la très grande importance de renforcer la compatibilité entre la vie professionnelle et la vie familiale; de pouvoir garantir, pour les personnes concernées – je pense ici notamment aux femmes – qui vont interrompre leur carrière professionnelle dans le domaine des soins pour fonder une famille, un retour dans la profession après quelques années d'interruption. Ce serait une erreur de penser que les soins ne sont pas un domaine très compliqué et que, si on s'arrête cinq ou sept ans, on peut retourner en emploi sans problème. Non, il faut prévoir des soutiens forts pour encourager la reprise de l'activité professionnelle. Et donc, en plus du masterplan que j'ai mentionné, il y a deux éléments sur lesquels nous travaillons. L'un consiste à garantir autant que possible une meilleure compatibilité entre vie professionnelle et vie familiale, pour pouvoir maintenir toute une série de personnes dans leurs activités professionnelles, pour qu'elles puissent fonder en parallèle une famille. L'autre élément passe par le soutien aux efforts de requalification et de retour à la vie active lorsqu'il s'agit de reprendre une activité après une interruption – quelle qu'en soit la cause d'ailleurs –, mais qui peut être liée au fait de fonder une famille. Avec ces trois éléments, nous avons des actions qui vont résolument dans le sens d'un soutien aux forces nécessaires au bon fonctionnement du système de santé en matière de soins. 15.077 Conseil des Etats Il y a encore un quatrième élément qui me vient à l'esprit, qui est très important, à savoir le renforcement de l'attrait de ces professions. Avec le renforcement de l'interprofessionnalité, on apporte une contribution importante afin de rendre attrayantes les professions du domaine des soins et, peutêtre, d'inciter et d'encourager à se tourner vers ces professions, qui sont attrayantes à la fois sur le plan humain et sur le plan de la technique professionnelle. Ce sont les éléments de réponse que je peux, quelque peu in extremis, apporter à votre question et ainsi en terminer avec mon intervention dans le cadre du débat d'entrée en matière. Je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à bien vouloir entrer en matière sur ce projet. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe Loi fédérale sur les professions de la santé Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Art. 2 Antrag der Mehrheit Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2 ... 9. Masterstudiengang in Pflege mit Schwerpunkt Advanced Practice Nurse (APN); ... Antrag der Minderheit (Eder, Bischofberger, Germann, Häberli-Koller, Noser, Wicki) Abs. 2 Ziff. 9 Streichen Art. 2 Proposition de la majorité Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 2 ... 9. cycle master en soins infirmiers avec spécialisation d'infirmier ou d'infirmière de pratique avancée (IPA); ... Proposition de la minorité (Eder, Bischofberger, Germann, Häberli-Koller, Noser, Wicki) Al. 2 ch. 9 Biffer Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Wie bereits in der Eintretensdebatte ausgeführt, hat die Kommission hier bei Artikel 2 Absatz 2 mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, die Regelung von Ausbildung und Berufsausübung auf Masterstufe im Bereich Pflege mit dem Schwerpunkt «Advanced Practice Nurse» (APN) ins Gesetz aufzunehmen. Sie möchte Artikel 2 Absatz 2 entsprechend ergänzen und als Folge davon weitere Anpassungen bei den Artikeln 3 und 12 machen. Die Kommissionsmehrheit anerkennt, dass Masterabsolventinnen und -absolventen im Bereich der Pflege bereits heute erweiterte Aufgaben in der medizinischen 42 2 mars 2016 Grundversorgung wahrnehmen. Sie macht zudem geltend, dass die gesetzliche Regelung der Masterstufe im Bereich Pflege die Patientensicherheit erhöht und die interprofessionelle Zusammenarbeit fördert. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen also, die Masterstufe im Bereich Pflege hier mit dieser Ergänzung ins Gesetz aufzunehmen. Eder Joachim (RL, ZG): Ich beantrage Ihnen, bei diesem Artikel und den damit zusammenhängenden nachfolgenden Bestimmungen in den Artikeln 3 und 12 der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen. Als Sprecher einer qualifizierten Minderheit – die Mehrheit ist selbstverständlich auch qualifiziert – fühle ich mich verpflichtet, ein paar weitere Ausführungen zu machen, da es sich hier um einen wirklich grundlegenden und entscheidenden Beschluss handelt. Zur Berufsbefähigung braucht es im Pflegebereich, das ist allen bewusst, grundsätzlich keinen Masterabschluss. Die weiterführenden Masterstudien sollen sich im Rahmen der Regeln der Hochschulwelt im freien Wettbewerb entwickeln. Eine gesetzliche Normierung ist bildungssystematisch also unnötig. Auch ein Bedürfnis seitens des Patienten- und Gesundheitsschutzes ist nicht gegeben. Jede gesetzliche Normierung birgt das Risiko, die Akademisierungstendenz anzutreiben. Gewerkschaftliche Interessen in diese Richtung – ein höherer Abschluss, mehr Prestige, mehr Lohn – sind, das sei zugegeben, durchaus legitim. Aber für die Gewinnung von mehr Fachkräften, insbesondere einheimischen, sind diese Interessen nicht nötig, sondern eher kontraproduktiv. Der Antrag der Minderheit und des Bundesrates lässt die Möglichkeit einer späteren Aufnahme der Masterstufe explizit offen. Ein Nutzen des Masterabschlusses würde sich erst dann ergeben, wenn sich klare Berufsprofile herausgebildet hätten und die Arbeitsteilung innerhalb der Gesundheitsund Medizinalberufe dadurch positiv verändert werden könnte. Ich habe in meinem Eintretensvotum auf die unterschiedliche Haltung der Kantone, die wir ja hier im Ständerat vertreten, hingewiesen. Im Gegensatz zur Gesundheitsdirektorenkonferenz haben sich die Vertreter der Erziehungsdirektorenkonferenz bei der Anhörung dagegen gewehrt, dass man jetzt im Bereich Pflege den Abschluss auf Masterstufe einführt. Das sei verfrüht, meinten sie, weil sonst der Bachelor als Regelabschluss gefährdet werde. Auch seien verschiedene Fragen und Schnittstellen betreffend Interprofessionalität und Fachkräfte-Initiative noch nicht geklärt bzw. definiert. Seitens der Hochschulkonferenz sei ein Ausschuss eingesetzt worden, um diese Dinge zu prüfen. Gestatten Sie mir, die Haltung der Minderheit zu drei bildungspolitischen Punkten noch zu konkretisieren. Dies scheint mir sehr wichtig, um die Bedeutung unseres heutigen Entscheids zu untermauern. 1. Die Aufnahme des Masterstudiengangs «Advanced Practice Nurse» (APN) ins Gesetz ist im jetzigen Zeitpunkt ein deutliches Akademisierungssignal. Bildungspolitisch ist der Fokus auf den Tertiär-A-Bereich bedenklich. In der Pflege hat man bei der Berufszulassung die Gleichberechtigung zwischen einem Abschluss in Pflege an einer höheren Fachschule und einem Abschluss in Pflege an einer Fachhochschule erreicht. Nun sollen erweiterte Einsatzbereiche nur für den Tertiär-A-Bereich geregelt werden. Das zeichnet ein unvollständiges Bild. Der gesamte Tertiär-B-Bereich der Pflege wird bei der erweiterten Berufsausübung völlig ausgeblendet. Ich komme zu den Zahlen – diese scheinen mir auch sehr wichtig –: Pro Jahr gibt es in unserem Land etwa 45 Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudiengangs im Bereich Pflege. Ich beziehe mich hier auf die Krankenhausstatistik 2014 des Bundesamtes für Statistik; die Daten sind immer noch provisorisch. Diesen 45 stehen etwa 435 Absolventinnen und Absolventen des Nachdiplomstudiums an der höheren Fachschule in Anästhesie, Intensiv- und Notfallpflege gegenüber. Dies ist nur ein Beispiel für eine sehr verbreitete Weiterbildung im Tertiär-B-Bereich. Volumenmässig Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 sind Absolventinnen und Absolventen eines Tertiär-B-Studiengangs also relevanter für eine erfolgreiche interprofessionelle Zusammenarbeit und insbesondere auch für die Versorgungssicherheit. 2. Es geht um die Minderung der Attraktivität des Tertiär-BBereichs. Es geht der Minderheit – und dies sei ganz klar nicht nur zuhanden des Amtlichen Bulletins, sondern auch zuhanden der Öffentlichkeit und der betroffenen Kreise betont – keineswegs darum, die Bedeutung des Masterprofils APN für die künftige Versorgung zu bestreiten. Neben jenen, die einen Masterstudiengang abgeschlossen haben, üben jedoch bereits heute – und sie werden es auch künftig tun – zahlreiche Absolventinnen und Absolventen anderer Bildungsgänge erweiterte Pflegefunktionen aus. Dies sind zum Beispiel Absolventen des geplanten Nachdiplomstudiums HF in Anästhesie, Intensiv- und Notfallpflege, der altrechtlichen Weiterbildung gemäss höherer Fachausbildung Pflegeniveau 2, regionaler oder kantonaler Weiterbildungen, zum Beispiel in Onkologiepflege, oder der geplanten eidgenössischen höheren Fachprüfungen. Es ist nach Ansicht der Minderheit für die Versorgung zentral, dass in der Praxis erweiterte Berufsprofile auch in Zukunft für Tertiär-B-Absolventen zugänglich sind. Werden die erweiterten Einsatzbereiche nur für Tertiär-A-Absolventen geklärt und ins Gesetz aufgenommen, büssen Aus- und Weiterbildungen im Tertiär-B-Bereich an Handlungsspielraum und an Attraktivität ein. Das schadet der Versorgungssicherheit, die ja ein Ziel dieses Gesetzes ist, enorm, weil die Tertiär-B-Absolventen mit Weiterbildung – ich habe das ausgeführt – etwa um das Zehnfache in der Überzahl sind. Die geplante Aufnahme des Masters APN läuft ausserdem den nationalen Bestrebungen zuwider, die höhere Berufsbildung zu stärken. 3. Die Berufsprofile der Masterabsolventen sind noch zu unklar, auch in der Pflege. Die Zukunftsszenarien für erweiterte Pflegefunktionen werden aus dem Ausland abgeleitet, wo es in der Pflege keine weiterführenden Tertiär-B-Ausbildungen gibt. Sie sind für die Schweiz also unvollständig und nur teilweise plausibel. Es besteht damit die Gefahr, die Weichen falsch und verfrüht zu stellen. Die Entwicklung neuer Versorgungsmodelle ist voll im Gang. Die Zukunftsszenarien divergieren noch stark. Für die erweiterten Profile in der Pflege besteht heute ein Fächer von Szenarien, die zum Teil bereits gelebt werden, zum Beispiel Fachexpertise auf einer Palliativstation, Entlastung von Hausärzten oder Notärztinnen, Entlastung von Chirurgen, Leitung von Pflegeteams, Leitung interprofessioneller Teams in der ambulanten Versorgung usw. Nicht in allen Szenarien sind dieselben Kompetenzen, ist damit dieselbe Ausbildung nötig. Insbesondere sind aktive Forschungskompetenzen nicht in allen erweiterten Profilen erforderlich, weshalb der Tertiär-B-Zugang aus Versorgungsgründen offen bleiben muss. So weit die spezifischen bildungspolitischen Gründe, die klar darauf hinweisen, dass wir dem Antrag der Minderheit und damit dem Bundesrat folgen sollten. Abschliessend mache ich Sie auf einen gerade für den Ständerat wichtigen Punkt aufmerksam: Ein Bericht der beiden betroffenen Departemente EDI und WBF vom 5. Februar 2016, der extra für unsere Kommission geschrieben wurde, hält unter anderem Folgendes fest: «Eine Regelung der Masterstufe insbesondere für die Berufsausübung ist für die Kantone mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass für erweiterte Berufsprofile auch entsprechend höhere Löhne gefordert werden.» Ich denke, dass wir nicht mit der von der Mehrheit beantragten gesetzlichen Normierung den Kantonen einen zusätzlichen Aufwand aufbürden sollten. In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie die Minderheit und damit den Bundesrat unterstützen. Français Olivier (RL, VD): Je prends la parole pour défendre la proposition de la majorité de la commission. J'ai écouté avec attention les arguments de Monsieur Eder. PerAmtliches Bulletin der Bundesversammlung 43 Ständerat 15.077 mettez-moi de vous donner un autre point de vue, lequel est inspiré de mon expérience personnelle. J'estime regrettable que des gens qui ont de l'expérience soient amenés à effectuer des actes qui engagent leur responsabilité personnelle alors que la loi ne le permet pas. Inscrire la formation master en soins infirmiers dans la loi, c'est donner une réponse au personnel médical qui assume au quotidien des responsabilités mal définies, mais c'est aussi reconnaître ses compétences. L'infirmière ou l'infirmier qui assiste le médecin est et doit être de plus en plus performant et formé. De plus, le milieu médical est étroitement lié au monde de la technologie. C'est un contexte dans lequel l'erreur ne pardonne pas, ni ne pardonnera demain. La science médicale étant de plus en plus pointue, elle nécessite une formation de qualité aux différents niveaux d'études. Le médecin ne se satisfait pas ou plus de sa formation de base, au même titre de l'infirmière et de l'infirmier. Le médecin doit avoir la garantie que le personnel médical qui l'accompagne est correctement formé et qu'il jouit de l'expérience nécessaire, en particulier en ce qui concerne le personnel en soins infirmiers. Cette responsabilité d'être bien entouré relève du médecin et de la direction du milieu hospitalier. Bien des gestes peuvent être faits par le personnel médical qui accompagne le médecin. Or ces gestes ne sont aujourd'hui pas autorisés. Modifier la loi dans le sens d'une reconnaissance de la formation master en soins infirmiers garantira demain la responsabilité des uns et des autres et permettra de ne plus évoluer dans cette zone d'ombre. Je répète ce que j'ai dit en préambule. Les actes techniques sont importants, mais la position juridique du personnel qui s'occupe de notre santé l'est aussi. Cet aspect est fondamental et la zone d'ombre qui subsiste ne permet pas à chacun de clarifier sa situation. Ainsi, parfois, certains ne mettent pas leurs compétences à disposition car, lorsqu'ils sont dans l'urgence, ils se posent tout simplement la question de leur responsabilité personnelle parce que le droit ne leur permet pas d'accomplir l'acte. Monsieur Eder a parlé un tout petit peu d'économies et d'argent. Certes, le médecin coûte cher, mais l'infirmier ou l'infirmière doit aussi être rétribué par rapport à la qualité de sa formation. Ce qui est sûr, c'est que dans la grille salariale, la position du personnel infirmier est inférieure. Certes, cette formation complémentaire aura un coût, comme l'a très justement dit Monsieur Eder, mais, dans le quotidien, ce sera une économie puisque demain, si vous acceptez la proposition de la majorité de la commission, le personnel infirmier spécialisé pourra accomplir des actes en lieu et place du médecin. Dire oui, c'est reconnaître le rôle de chacun dans l'acte médical d'aujourd'hui et, en particulier, de celle ou de celui qui accompagne tous les jours le médecin spécialisé. Ce n'est pas une notion de prestige, mais tout simplement une question de responsabilité et de compétence. Je vous recommande donc de suivre la proposition de la majorité de la commission et de soutenir cette modification à l'article 2, tout comme ses conséquences aux articles 3 et 12. Rechsteiner Paul (S, SG): Wie mein Vorredner, Kollege Olivier Français, vertrete ich hier die Haltung der Mehrheit der Kommission und argumentiere mit der Mehrheit gegenüber dem Antrag der Minderheit Eder. Herr Eder hat argumentiert, dass die Anerkennung dieser spezialisierten Pflegeberufe mit dem Schwerpunkt «Advanced Practice Nurse» der Verakademisierung Vorschub leiste. Nun, was bedeutet ein solches Argument, Kollege Eder? Es ist so: Mit diesem Wort «Verakademisierung», mit dieser Polemik greifen Sie auch das Fundament dieses Gesetzes selber an. Dieses Gesetz bringt jetzt ja, ähnlich, wie das bereits bei den Medizinalberufen der Fall war, die Anerkennung der Professionalisierung der Gesundheitsberufe, auch der Pflegeberufe mit sich. Meines Erachtens hat es für unser Gesundheitswesen und damit für die Entwicklung eines wichtigen Teils unserer Wirtschaft eine grosse Bedeutung, dass 15.077 Conseil des Etats die Gesundheitsberufe, die in diesem Gesetz neu geregelt werden, auf schweizerischer Ebene die Anerkennung erhalten. Es ist ein Vorteil, dass die Schweiz die Gesundheitsberufe in Zukunft auf Bundesebene regelt. Es ist unbestritten, dass die Professionalisierung der Gesundheits- und Pflegeberufe wie schon in der Vergangenheit auch gewisse materielle Konsequenzen hat. Die Pflege wird nun nicht mehr einfach karitativ geleistet, sie ist nicht nur eine vor allem weibliche Wohltätigkeit, sondern professionelle Arbeit. Diese Entwicklung wird jetzt mit der Regelung in diesem Gesetz anerkannt. Es stellt sich hier einzig die folgende Frage: Ist die Zeit reif dafür, heute den Master für diese spezialisierten Schwerpunktbereiche anzuerkennen – die Dinge sind im Fluss, alles ist offen –, oder ist man noch nicht so weit? Für die Osteopathie, das betrifft Absatz 2 Ziffer 8, wird der Master in diesem Gesetz anerkannt. Die Frage ist, ob auch die spezialisierten Pflegetätigkeiten und ob damit auch der Schwerpunkt «Advanced Practice Nurse» für komplexe Pflegetätigkeit den Master durch dieses Gesetz anerkannt erhalten können sollte. Die Kommissionsmehrheit kam aufgrund der Stellungnahmen im Hearing, aufgrund der Stellungnahmen der Fachverbände und der Branche klar zum Schluss, dass diese Reife gegeben ist. Die Kommissionsmehrheit stützt sich für die Regelung – das ist positiv zu würdigen – auf die Vorarbeiten der Verwaltung ab, die geleistet worden sind. Sie finden in der nächsten Bestimmung, in Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a bis c, die Formulierungen, die das umschreiben, was mit dem Berufsbild hier konkret gemeint ist. Es geht in diesem Berufsfeld um Pflegetätigkeiten, bei denen eine vertiefte klinische Einschätzung von komplexen Patientensituationen vorgenommen werden muss und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden müssen. Es geht, abgesehen von gewissen Forschungsvorhaben, um Koordinations- und Führungsarbeiten im Rahmen von interprofessionellen Teams. Das ist internationaler Standard für solch komplexe Pflegesituationen. Namentlich bei chronischen Erkrankungen ist die Pflege auf diese spezialisierten Tätigkeiten ausgerichtet. Das ändert nichts daran – das ist uns ja auch entsprechend übermittelt worden –, dass im Normalfall der Bachelor-Abschluss und das Diplom HF die Standardausbildungen in der Pflege sind; das wird so bleiben. Es geht um eine relativ kleine spezialisierte Gruppe, für die der Master in Zukunft vorgesehen ist. Konkret wären es gegen 3000 Abschlüsse pro Jahr mit dem Diplom oder dem Bachelor, und mit dem Master wären es maximal 100, also eine kleine Gruppe. Hier gibt es doch gute Gründe, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Ich muss sagen, dass nicht nur die Gesundheitsdirektorenkonferenz diese neue Regelung ausdrücklich unterstützt; es ist die gesamte Branche, die dafür ist. Auch die Hochschulwelt, die sich damit befasst, ist für die Anerkennung dieses Masters. Wenn Sie die Schreiben anschauen, die wir erhalten haben, sehen Sie, dass nicht nur die Uni Lausanne, sondern auch die Uni Basel für die Aufnahme dieses speziellen Masters im Bereich Pflege ist. Auch die Fachhochschule St. Gallen – ich erlaube mir als Ostschweizer, das zu unterstreichen – unterstützt, weil auch sie hier Spezialisierungen vorsieht und anbietet, ausdrücklich die Fassung der Kommissionsmehrheit, die glaubt, dass die Zeit reif ist, diese Anerkennung hier vorzunehmen. Mein Vorredner, Kollege Olivier Français, hat die Kosten angesprochen. Wenn chronisch Erkrankte bei komplexen Pflegesituationen in Zukunft stärker durch diese Pflegefachleute mit diesem Spezialabschluss betreut werden, dann erspart das die entsprechenden medizinischen Leistungen. Es braucht dann nicht Ärzte, die hier schwergewichtig tätig sind, weil diese spezialisierten Pflegefachleute das ebenso gut oder sogar besser können. Natürlich braucht es trotzdem weiterhin die Medizin. Aber es ist so, dass die neue Regulierung für die Gesundheitspolitik auch kostenmässig ein Vorteil ist, weil die Pflege nach wie vor billiger zu stehen kommt als die Medizin. Ich meine das insgesamt: Weil wir in der Schweiz ein hochentwickeltes Gesundheitswesen haben, 44 2 mars 2016 wird bei uns zum Glück sehr professionell gearbeitet. Wir sollten deshalb hier diese Anerkennung des Masterabschlusses vornehmen. Noch eine letzte Bemerkung: Das Stichwort «Fachkräfte-Initiative» ist bis jetzt noch nicht gefallen. Das Problem ist natürlich, dass wir im ganzen Gesundheitswesen auf Zuwanderung angewiesen sind: Wir bilden nur eine ungenügende Zahl von Fachkräften aus. Das gilt nicht nur für die Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für die Pflegeberufe. Wenn wir diese spezialisierten Fachleute auch bei der Anerkennung nur zulassen, wenn sie im Ausland ausgebildet werden, dann machen wir etwas, das dem widerspricht, was wir tun sollten, und zwar aufgrund der Entscheide der letzten Jahre, die wir im Rahmen der Fachkräfte-Initiative vorgesehen hatten. In diesem Sinne ist es also zukunftsgerichtet, wenn wir, mit den Kautelen gemäss Formulierung der Verwaltung, die Regulierung dieses Masterabschlusses heute vornehmen und nicht ein paar Jahre warten, um dann erst im Gesundheitsberufegesetz die Einführung dieses Abschlusses nachzuholen. Savary Géraldine (S, VD): Nous accueillons aujourd'hui des invités venant du Maroc, et je suis persuadée qu'ils connaissent non seulement la beauté de nos paysages, mais aussi la qualité de nos prestations de santé, de notre offre en matière de soins. Pour assurer la qualité des soins et de la prise en charge des patientes et des patients, des réglementations sont nécessaires. Ce que la réglementation des formations avec spécialisation de pratique avancée, selon la proposition de la majorité de la commission, associe d'intéressant et d'utile, c'est qu'elle permet de fixer les niveaux d'expertise afin d'assurer une responsabilité élevée du personnel en soins infirmiers, y compris dans des environnements professionnels autonomes. Cela veut dire que la réglementation garantit une formation suffisante pour travailler dans des établissements de soins de manière autonome et pour offrir aux patients une prise en charge autonome, y compris dans des cas complexes. On sait que la médecine actuelle permet de soigner de plus en plus de maladies – c'est un progrès dont on peut se féliciter –, mais que cela nécessite aussi de disposer d'un personnel de mieux en mieux formé. C'est le premier point qui me pousse à vous inviter à soutenir la proposition de la majorité de la commission, à savoir qu'il s'agit de rassurer les patients sur le fait qu'ils sont pris en charge par des personnes très bien formées. Le deuxième argument, à mes yeux, a été évoqué précédemment par mes préopinants: il s'agit de répondre aux besoins du personnel médical. Vous le savez, cela a été aussi relevé en commission, sur 95 000 personnes qui travaillent en Suisse dans les soins infirmiers, 400 sont aujourd'hui titulaires d'un master en soins infirmiers, ce qui représente 0,5 pour cent. Donc, je crois que nous pouvons rester prudents dans les termes que nous utilisons. Nous n'assistons pas à une académisation; il n'y a pas de volonté d'académisation; les chiffres restent extrêmement modestes. Non seulement ils sont modestes, mais ils restent également insuffisants par rapport aux besoins mentionnés dans la plupart des rapports en la matière. On sait par différentes études et différents rapports qu'il faudrait environ 3 pour cent de personnes dotées d'un diplôme en soins infirmiers supérieurs avancés pour répondre aux besoins actuels et futurs. Donc, comme l'a dit Monsieur Paul Rechsteiner, ce n'est pas d'une académisation qu'il s'agit, mais d'une professionnalisation. Je vous invite donc à rester extrêmement prudents sur ces termes, car les chiffres sont très bas et qu'on est loin de couvrir les besoins auxquels on sera sans doute être confronté. Par contre, si l'on veut répondre au problème du vieillissement de la population, à celui de la pénurie de médecins de premier recours et développer la nécessaire interprofessionnalité – c'est vraiment le terme le plus important de ce projet, Monsieur le conseiller fédéral Berset l'a évoqué lors du débat d'entrée en matière –, il est clair qu'il faut réglementer Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 maintenant et dans cette loi la question des masters en soins infirmiers. Un dernier point justifie à mon avis le soutien à la proposition de la majorité de la commission. Ces projets existent déjà. Ils sont sans doute plus nombreux en Suisse romande, mais on sait qu'il y a certaines traditions en matière de formation qui diffèrent quelque peu entre la Suisse romande et la Suisse alémanique. Il serait tout de même dommage de se priver de nos expériences respectives. Tout comme les pratiques de formation en soins infirmiers en Suisse alémanique sont plus dirigées vers les écoles supérieures, la Suisse romande connaît d'autres types de formation. C'est sans doute la raison pour laquelle la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique a adopté une position assez nuancée sur ces questions. Cela dit, si on veut véritablement imaginer des solutions d'avenir, je vous invite vraiment à réglementer les soins infirmiers avec spécialisation. Quand on nous dit que les profils ne sont pas clairs, c'est justement parce que la réglementation est insuffisante. On sait qu'il y a des institutions hospitalières qui proposent des réglementations internes. Dans le canton de Vaud, le CHUV a par exemple des réglementations internes pour définir les profils en soins infirmiers avancés. D'autres établissements alémaniques le font aussi. On ne peut pas non plus laisser les établissements hospitaliers établir leurs règlements internes, alors qu'on a à disposition une loi qui nous permettrait de légiférer de manière plus efficace. Je rappelle encore qu'en Suisse alémanique aussi il y a des projets pilotes en cours. A Zurich et à Bâle, des projets de ce type existent aussi. Si on veut véritablement concocter et adopter une loi qui prépare les solutions d'avenir pour les grands problèmes que nous connaîtrons, comme la pénurie de personnel en soins infirmiers, et répondre au problème du vieillissement de la population, en offrant des prestations de qualité, on doit absolument franchir ce pas et inscrire dans ce projet la réglementation du niveau master. La discussion que nous avons eue en commission a été très constructive. Différentes propositions de minorité ont été déposées, puis retravaillées, en collaboration avec l'administration et en tenant compte des remarques des uns et des autres. Cela a abouti à une proposition mesurée, modérée, mais qui permet d'avancer dans ce domaine. Je vous invite donc à suivre la majorité de la commission. Luginbühl Werner (BD, BE): Ich bin ziemlich weit davon entfernt, ein Gesundheitsexperte zu sein, möchte aber trotzdem ganz kurz darlegen, warum ich zum Schluss gekommen bin, dass mich die Lösung der Mehrheit überzeugt. Sie haben es von meinem Vorredner gehört: Die Gesundheitsdirektorenkonferenz wünscht ausdrücklich eine Regelung des Schwerpunkts «Advanced Practice Nurse» (APN) auf Masterstufe. Wer kann – auch zuhanden von uns – am besten beurteilen, ob es ein solches Berufsbild braucht oder nicht? Die Erziehungsdirektorenkonferenz sagt nicht, sie erachte diese Regelung als falsch oder als unnötig, sie sagt einzig, sie wäre verfrüht, weil die Detailfragen noch nicht alle geklärt seien. Das heisst für mich, dass die Regelung kommen wird, wahrscheinlich eher früher als später. Darum bin ich der Meinung, dass wir heute diese Regelung treffen können. Es wurde auch bereits ausgeführt: Die Pflegeexperten APN sind aufgrund ihrer Masterausbildung in der Lage, Ärzte in ihrer Tätigkeit zu ergänzen und vor allem auch zu entlasten. Wir haben einen Ärztemangel, und wir werden in den nächsten Jahren Hunderte von Millionen Franken investieren müssen, um mehr Ärzte im Inland auszubilden. Da muss es doch in unserem Interesse sein, dass sich diese Ärzte um ihr Kerngeschäft kümmern können und von Nebenaufgaben entlastet werden. Unsere Ärzte genau von diesen Nebenaufgaben entlasten könnten eben diese Experten APN. Wir können auch noch mehr teure Ärzte ausbilden, die sich um Dinge kümmern, die eigentlich nicht zu ihrem Kernbereich gehören, oder wir können eben ergänzende Angebote schaffen. Dies scheint mir nötig. Die Basispflege, die Pflege Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 45 Ständerat 15.077 des Patienten ist etwas ausserordentlich Wichtiges. Alle von uns haben aber auch schon Geschichten gehört über Patienten, die komplizierte Unfälle oder schwere Krankheiten hatten und die von den guten Behandlungen schwärmten, die sie in den Universitätsspitälern erfahren hatten, doch sich darüber beklagten, wie schlecht koordiniert das CaseManagement nach dem Austritt aus dem Spital erfolgt sei. Auch hier, denke ich, ist ein beträchtliches Verbesserungspotenzial, ein Effizienzsteigerungspotenzial vorhanden, das letztendlich auch Auswirkungen auf die Kosten hat. Der kurzen Rede kurzer Sinn: Es geht hier meiner Auffassung nach um die Schliessung einer Lücke, die so oder so in naher Zukunft geschlossen werden soll und muss. Der Gesetzentwurf liegt jetzt auf dem Tisch, und ich bin der Meinung, dass wir diesen Punkt hier jetzt auch regeln sollten. Berset Alain, conseiller fédéral: Monsieur Eder a rappelé, au nom de la minorité de la commission, les arguments qui ont conduit le Conseil fédéral à proposer de ne pas régler la question des soins infirmiers sur le plan master. Cela dit, il faut aussi reconnaître qu'effectivement la différence n'est pas énorme. Il y a peut-être une différence de timing. Personne ne conteste le fait qu'il sera peut-être nécessaire, un jour ou l'autre, de traiter cette question. Cependant le Conseil fédéral a estimé qu'il était trop tôt pour la régler, aujourd'hui en tout cas. C'est la raison pour laquelle il a proposé de ne pas le faire. Il a été rappelé dans le débat qu'il s'agit ici d'ajouter une lettre abis, à l'article 12 alinéa 2. La volonté de la majorité de la commission est de compléter la formation en soins infirmiers avec un niveau master. Quelles en seraient les conséquences? La majorité de la commission propose d'anticiper la concrétisation des profils professionnels. Cela devrait se faire au niveau des ordonnances, alors que ce n'est pas prévu par le Conseil fédéral; on devrait anticiper la définition et la concrétisation des profils professionnels. Si vous deviez suivre votre commission, il serait assez important de définir clairement les compétences professionnelles spécifiques, les domaines d'affectation des infirmiers avec un profil professionnel plus étendu pour que, ensuite, les cantons puissent se baser sur des critères clairs afin de décider quand l'octroi de l'autorisation d'exercer requiert un diplôme de niveau master et quand ce n'est pas le cas. La décision vous appartient. Le Conseil fédéral n'a pas dit qu'il ne faudra jamais mener cette discussion. Il estime seulement qu'il est trop tôt pour le faire et ne souhaite pas régler cela aujourd'hui. Votre commission en a décidé autrement. Je vous invite à suivre la minorité de votre commission. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit ... 18 Stimmen (2 Enthaltungen) Übrige Bestimmungen angenommen Les autres dispositions sont adoptées Art. 3 Antrag der Mehrheit Abs. 1 Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudienganges nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a ... Abs. 2 Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudienganges nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a erweitern und vertiefen ihre auf Bachelorstufe erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, um: a. eine vertiefte klinische Einschätzung von komplexen Patientensituationen in ihrem Berufsfeld vorzunehmen und entsprechende Massnahmen einzuleiten oder auszuführen; b. Koordinations- und Führungsaufgaben im Rahmen von interprofessionellen Teams zu übernehmen; 15.077 Conseil des Etats c. sie können klinisch ausgerichtete Forschungsvorhaben initiieren, evaluieren, die Erkenntnisse in die Praxis implementieren und ihr Wissen weitervermitteln. Antrag der Minderheit (Eder, Bischofberger, Germann, Häberli-Koller, Noser, Wicki) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 3 Proposition de la majorité Al. 1 A la fin de leur formation, les personnes qui suivent une filière d'études bachelor visée à l'article 2 alinéa 2 lettre a ... Al. 2 A la fin de leur formation, les personnes qui suivent une filière d'études master visée à l'article 2 alinéa 2 lettre a élargissent et approfondissent les connaissances, les aptitudes et les capacités suivantes acquises au niveau bachelor: a. être capables, dans leur champ professionnel, de procéder sous leur propre responsabilité à une évaluation clinique approfondie de situations complexes dans lesquelles se trouvent les patients et d'engager ou réaliser des mesures correspondantes; b. être capables d'assumer des tâches de coordination et de direction dans le cadre d'équipes interprofessionnelles; c. savoir lancer et évaluer des projets de recherche à orientation clinique, mettre en pratique les enseignements et transmettre leurs connaissances. Proposition de la minorité (Eder, Bischofberger, Germann, Häberli-Koller, Noser, Wicki) Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen gemäss Antrag der Minderheit Adopté selon la proposition de la minorité Art. 4–11 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Art. 12 Antrag der Mehrheit Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2 ... abis. Pflegefachfrau bzw. -mann APN: Master of Science in Pflege FH/UH mit Schwerpunkt APN; ... Abs. 2bis Der Bundesrat definiert unter Mitwirkung der Organisationen der Arbeitswelt und der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) die bewilligungspflichtigen Einsatzbereiche der erweiterten Berufsprofile. Er berücksichtigt dabei unterschiedliche Bildungswege. Abs. 3 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Minderheit (Eder, Bischofberger, Germann, Häberli-Koller, Noser, Wicki) Abs. 2 Bst. abis, 2bis Streichen Art. 12 Proposition de la majorité Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral 46 2 mars 2016 Al. 2 ... abis. pour les infirmiers IPA: Master of science: HES/HEU en soins infirmiers avec spécialisation IPA; ... Al. 2bis Le Conseil fédéral définit les domaines d'affectation soumis à autorisation des profils professionnels élargis, en concertation avec les organisations du monde du travail et la Conférence suisse des directrices et directeurs cantonaux de la santé (CDS). Il tient compte pour ce faire de différentes filières. Al. 3 Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition de la minorité (Eder, Bischofberger, Germann, Häberli-Koller, Noser, Wicki) Al. 2 let. abis, 2bis Biffer Angenommen gemäss Antrag der Minderheit Adopté selon la proposition de la minorité Übrige Bestimmungen angenommen Les autres dispositions sont adoptées Art. 13–16 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Art. 16a Antrag der Minderheit (Savary, Berberat, Rechsteiner Paul, Seydoux, Zanetti Roberto) Titel Berufsbezeichnungen Text Nach Anhörung der betroffenen Organisationen der Arbeitswelt kann der Bundesrat für Berufe nach Artikel 2 Absatz 1 die Berufsbezeichnung regeln. Art. 16a Proposition de la minorité (Savary, Berberat, Rechsteiner Paul, Seydoux, Zanetti Roberto) Titre Dénominations professionnelles Texte Après avoir consulté des organisations concernées du monde du travail, le Conseil fédéral peut régler les dénominations professionnelles pour les professions visées à l'article 2 alinéa 1. Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Wie ich bereits beim Eintreten ausgeführt habe, bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den neuen Artikel 16a nicht ins Gesetz aufzunehmen. Mit 8 zu 5 Stimmen hat die Kommission den Antrag abgelehnt, die Berufsbezeichnungen festzuschreiben. Es wäre schwierig, für alle im vorliegenden Gesetz enthaltenen Berufe eine schützbare und vor allem auch verhältnismässige Bezeichnung zu finden, welche die Inhaberinnen und Inhaber von anderen als im Gesetz geregelten Abschlüssen nicht faktisch von der Berufsausübung ausschliessen würde, da sie die Berufsbezeichnung nicht verwenden dürften. Diese Abgrenzungsprobleme stellen sich gemäss Angaben der Branche besonders für die Ernährungsberaterinnen und -berater, weil dort neben dem Fachhochschul-Studiengang auch andere Ausbildungen bestehen. Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie aus diesen Gründen, hier auf diese Ergänzung zu verzichten. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 Savary Géraldine (S, VD): Je serai relativement brève, comme l'a été la rapporteuse de la commission. Cette proposition de minorité a pour objectif de protéger les dénominations professionnelles HES, telles qu'infirmiers HES, physiothérapeutes HES, sages-femmes HES, et j'en passe, tout comme sont d'ailleurs protégés les titres professionnels ES dans la formation professionnelle, ou les titres liés aux formations en psychologie, qui sont protégés en vertu de la loi fédérale sur les domaines de la psychologie. Cette proposition tient compte des discussions qu'on a eues en commission. Elle est mesurée, puisqu'elle prévoit que le Conseil fédéral peut intervenir en cas de fraude et d'usurpation de ces dénominations professionnelles, en accord avec les organisations professionnelles concernées. Il s'agit de cas très particuliers et sans doute très minoritaires aussi. Cependant ce n'est pas parce qu'il y a très peu de cas seulement qu'une loi ne doit pas exercer sa protection. Et puis, en application de cette disposition, une sanction est évidemment possible en cas de fraude, d'usurpation de titre, de dénomination professionnelle, puisque si un cas de fraude est signalé, une amende pourra être prévue, comme dans les cas d'usurpation de titre. Cette proposition nous a été soumise par les organisations professionnelles, qui sont donc à l'origine du dépôt de cette proposition de minorité. En effet, ces organisations professionnelles craignent qu'il y ait certains cas de fraude – et il y en a déjà. De ce point de vue, cette proposition très mesurée, formulée de manière potestative, permet au Conseil fédéral d'intervenir en collaboration avec les organisations concernées pour protéger ces dénominations, sans que l'instrument soit trop contraignant. Je vous invite donc à adopter cette proposition de minorité. Berset Alain, conseiller fédéral: En fait, le nouvel article 16a, faisant l'objet de la proposition de la minorité Savary, donnerait au Conseil fédéral la compétence d'agir dans certains cas. A priori, si vous deviez lui octroyer une telle compétence, le Conseil fédéral n'en ferait pas automatiquement usage. Nous estimons en effet que la loi, dans sa formulation actuelle, qui prévoit notamment l'obligation d'une autorisation inscrite dans la loi sur les professions de la santé, garantit déjà en définitive que seules les personnes au bénéfice du diplôme adéquat peuvent exercer sous leur propre responsabilité professionnelle. Il nous semble donc que les risques de connaître des situations problématiques sont extrêmement limités, voire inexistants. En effet, les personnes qui exercent sous leur propre responsabilité doivent avoir une autorisation. Le cas échéant, il y a donc un contrôle. En ce qui concerne les personnes qui exercent dans le cadre d'une institution, le contrôle doit être effectué par l'employeur; c'est son rôle. Dès lors, nous partons de l'idée que cette question entre dans le champ d'application du projet de loi. Cela dit, si vous décidez de nous donner tout de même une compétence potestative, c'est-à-dire qui ne nous oblige pas à régler cela sur le plan de l'ordonnance, je pourrai m'en accommoder. Le Conseil fédéral vous propose de suivre la majorité, en précisant encore une fois que la proposition de la minorité Savary n'est pas une catastrophe. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen Dagegen ... 27 Stimmen (0 Enthaltungen) Art. 17–28 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 47 Ständerat 15.077 Gliederungstitel vor Art. 28a Antrag der Minderheit (Savary, Berberat, Rechsteiner Paul, Seydoux, Zanetti Roberto) Kapitel 6a: Strafbestimmungen Titre précédant l'art. 28a Proposition de la minorité (Savary, Berberat, Rechsteiner Paul, Seydoux, Zanetti Roberto) Chapitre 6a: Dispositions pénales Art. 28a Antrag der Minderheit (Savary, Berberat, Rechsteiner Paul, Seydoux, Zanetti Roberto) Mit Busse wird bestraft, wer eine Bezeichnung verwendet, die den Eindruck erweckt, er habe einen Studiengang nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a absolviert. Art. 28a Proposition de la minorité (Savary, Berberat, Rechsteiner Paul, Seydoux, Zanetti Roberto) Est punie d'une amende toute personne qui utilise une dénomination donnant l'impression qu'elle a terminé des études dans une filière visée à l'article 2 alinéa 2 lettre a. Le président (Comte Raphaël, président): La proposition de la minorité est caduque à la suite du vote sur l'article 16a. Art. 29–33 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Änderung anderer Erlasse Modification d'autres actes Ziff. 1 Art. 321 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag Berberat ... Apotheker, Hebammen, Psychologen sowie ... Ch. 1 art. 321 al. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition Berberat ... pharmaciens, sages-femmes, psychologues ainsi ... Berberat Didier (S, NE): Ma proposition ne remet pas du tout en cause ce projet de loi; il s'agit d'un aspect plutôt formel. Je vous prie de m'excuser de ne pas avoir constaté ce problème lorsque nous avons traité ce projet en commission. A l'heure actuelle, l'article 321 du Code pénal, qui règle la violation du secret professionnel, cite les sages-femmes avec les pharmaciens, les psychologues, etc. Le projet du Conseil fédéral ne mentionne plus les sages-femmes. La raison pour laquelle elles n'y figurent plus est qu'en principe l'article 16 alinéa 2 du projet de loi que nous avons discuté indique que les personnes qui sont énumérées à l'article 2, soit les infirmiers, les physiothérapeutes, les ergothérapeutes, les sages-femmes, les diététiciens, les optométristes et les ostéopathes ainsi que leurs auxiliaires sont soumis au secret professionnel visé à l'article 321 du Code pénal. 15.077 Conseil des Etats Donc cela veut dire que, du point de vue juridique, on trouve cette question du secret professionnel au moins à deux endroits: à l'article 321 du Code pénal et à l'article 16 du projet, puisqu'il renvoie à l'article 321 du Code pénal. Ceci me paraît peu judicieux dans la mesure où on constate que l'article 321 du Code pénal cite les professions valorisantes – les professions universitaires, les ecclésiastiques, les pharmaciens, etc. –, alors qu'on se réfère à l'article 16 alinéa 2 de la loi sur les professions de la santé pour les autres. Ceci pose à mes yeux problème. Après réflexion ma proposition n'est pas suffisante puisqu'il faudrait mentionner non seulement les sages-femmes, mais également toutes les professions se trouvant dans la liste qui figure à l'article 2. Le Conseil des Etats est conseil prioritaire, il est donc possible que le Conseil national réexamine ce point. Comme juriste, je pense qu'il faut que les lois soient claires. Si vous demandez même à un juriste d'examiner cette question, il n'est pas sûr qu'il comprendra exactement qui est touché par ces dispositions sur le secret professionnel. Si vous lisez uniquement l'article 321 CP, vous ne trouvez que cette liste incomplète; il faut vous référer à un certain nombre d'autres lois, notamment à l'article 16 alinéa 2 de la loi sur les professions de la santé, pour savoir qu'il y a une liste complémentaire. Je pense donc que pour des questions pédagogiques et de clarté – puisqu'en principe tout le monde devrait pouvoir comprendre une loi –, il serait judicieux qu'on ajoute à l'article 321 alinéa 1 CP la liste de l'article 2 de la loi sur les professions de santé. Je ne sais pas ce qu'en pense le département. J'ai cru comprendre qu'en fin de compte il n'y était pas forcément opposé, mais que les gardiens du temple, en l'occurrence l'Office fédéral de la justice, trouvait que c'était beaucoup mieux de faire un renvoi. Je persiste à penser qu'une loi doit être compréhensible. Je ne vous demande pas de la changer maintenant, mais je souhaiterais savoir si Monsieur le conseiller fédéral Berset, en commission du Conseil national, serait prêt à reposer la question pour voir s'il est possible de trouver une solution claire. Cela ne change rien sur le secret professionnel. Par contre, au niveau symbolique, il est important qu'il y ait non seulement les professions universitaires qui figurent à l'article 321 alinéa 1 du Code pénal, mais aussi d'autres professions, qui ont une valeur égale. De plus, du point de vue pédagogique et de la clarté du texte, je pense que le fait d'avoir une liste complète à l'article 321 du Code pénal serait plus judicieux que le fait de faire un renvoi. Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Diesen Punkt haben wir in der Kommission nicht besprochen. Ich sehe aber auch, dass diese Frage und der Hinweis auf diese Situation gerechtfertigt sind. Es kann ja keinesfalls sein, dass allenfalls die Meinung herrscht, dass Hebammen Hilfspersonen seien. Das möchte ich auch als persönliche Bemerkung festhalten. Allenfalls könnte diesen Punkt auch der Zweitrat, der Nationalrat, noch einmal vertieft abklären und entsprechend reagieren. Wie gesagt: Die Kommission hat diesen Punkt nicht diskutiert. Berset Alain, conseiller fédéral: Tout d'abord, pour le bon ordre des choses, je dois dire, Monsieur Berberat, qu'effectivement, votre proposition devrait concerner non seulement les sages-femmes mais, comme vous l'avez dit vous-même, également les infirmiers, les physiothérapeutes, les ergothérapeutes, les diététiciens, les optométristes et les ostéopathes. C'est la première chose. Par ailleurs, si on souhaite aller dans le sens que vous préconisez, il faudrait modifier non seulement le Code pénal, mais également le Code de procédure pénale et la procédure pénale militaire. Je le mentionne pour le bon ordre des choses, pour la suite des débats et afin que cela soit porté au Bulletin officiel. Sur le fond, vous l'avez dit vous-même, cela ne fait pas de différence par rapport au secret professionnel. Que ce soit réglé dans une loi ou dans une autre, il n'y a pas de différence matérielle sur le fond. A noter que deux variantes ont 48 2 mars 2016 été aussi discutées. Deux raisons sont à l'origine de la solution du Conseil fédéral. La principale, c'est qu'il nous semble que la loi sur les professions de la santé doit être complète et lisible en tant que telle. C'est pour cela qu'il nous a semblé utile de régler la question du secret professionnel dans cette loi. Quiconque la lira comprendra que la question est réglée à l'article 16 alinéa 2. Si on l'inscrit dans le Code pénal, reste à savoir si une mention est prévue dans la loi sur les professions de la santé. Il faudrait alors à chaque fois lire le Code pénal pour savoir quelle est la situation sur le plan du secret professionnel. C'est un point à régler. Un autre argument, qui vaut ce qu'il vaut, concerne la longueur et la lisibilité de l'article 321 alinéa 1 première phrase du Code pénal. Mais, comme vous l'avez dit vous-même, ce qui compte en définitive, c'est que la situation soit claire du point de vue juridique, qu'elle soit aussi claire que possible quand on lit la loi. Il me paraît nécessaire que, pour les nouvelles formations qui seront codifiées dans la loi sur les professions de la santé, le lien avec le secret professionnel soit évident quand on lit la loi. Effectivement, cela n'a pas été discuté en commission. Je ne vois pas de problème à ce que la discussion soit menée à nouveau au Conseil national, si c'est ce que vous souhaitez. Ce n'est pas une difficulté. Si vous deviez l'adopter comme cela, la proposition qui est sur la table ne permet pas de régler complètement le problème que vous souhaitez résoudre, parce qu'elle est incomplète, aussi bien sur le plan des dénominations concernées que sur celui du nombre d'actes qu'il faudrait modifier. Berberat Didier (S, NE): J'ai effectivement omis de signaler qu'il faudrait modifier non seulement l'article 321 alinéa 1 du Code pénal, mais aussi l'article 170 alinéa 1 du Code de procédure pénale et l'article 75 du Code de procédure pénale militaire. Je remercie Monsieur le conseiller fédéral Berset de l'avoir rappelé. Je peux retirer ma proposition, dans la mesure où il y a une ouverture pour revoir cette question. On peut très bien intégrer toutes les professions mentionnées à l'article 2 de la loi sur les professions de la santé dans l'article 321 du Code pénal, tout en maintenant tel quel l'article 16 alinéa 2 de la loi sur les professions de la santé. Cela ne pose pas de problème juridique, car il s'agit d'un renvoi qui permet au moins de trouver la disposition pertinente. Une solution minimale serait de mentionner à l'article 321 du Code pénal «le personnel de santé en vertu de la loi sur les professions de la santé», à l'instar de ce qui est prévu pour les contrôleurs astreints au secret professionnel conformément au Code des obligations. Ce qui me paraît important, c'est qu'à la lecture de l'article 321, on sache que d'autres professions sont concernées. Ce serait à mon avis la solution minimale. Vous allez me dire qu'il s'agirait alors d'un inventaire à la Prévert, avec une liste de dix-neuf professions, mais pour avoir présidé pendant longtemps la Commission de rédaction et pour avoir examiné souvent des textes de loi, je sais qu'on y trouve parfois des énumérations allant de A à Z. Nous ne sommes pas en train de faire une oeuvre littéraire, mais d'établir une liste pour savoir quelles sont les professions astreintes au secret professionnel. S'il y a sept professions de plus dans cette disposition du Code pénal, cela ne posera pas de problème, mais cela permettra à la personne qui fait une recherche de disposer d'une liste complète. Je retire donc ma proposition. Präsident (Bischofberger Ivo, erster Vizepräsident): Der Antrag Berberat ist zurückgezogen worden. Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission Ziff. 2–6 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 Ch. 2–6 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.077/1262) Für Annahme des Entwurfes ... 44 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 49 Ständerat 16.9001 15.3433 Motion Giezendanner Ulrich. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand Motion Giezendanner Ulrich. Libérer les entreprises de la charge statistique Nationalrat/Conseil national 23.09.15 Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 Abschreibung – Classement Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales Angenommen – Adopté 15.3439 Motion Schibli Ernst. Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand Motion Schibli Ernst. Libérer les entreprises de la charge statistique Nationalrat/Conseil national 23.09.15 Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 16.9001 Mitteilungen des Präsidenten Communications du président Le président (Comte Raphaël, président): J'ai le plaisir de saluer la présence, à la tribune diplomatique, de Monsieur Rachid Talbi el Alami, président de la Chambre des représentants du Royaume du Maroc. Monsieur Talbi el Alami est accompagné de quatre membres de la Chambre des représentants et de Monsieur Abdelkader Taleb, chargé d'affaires de l'ambassade du Royaume du Maroc à Berne. J'aurai le plaisir de m'entretenir avec la délégation marocaine ce matin. La délégation a déjà eu des entretiens avec la présidente du Conseil national, Madame Christa Markwalder, et aura l'occasion de rencontrer d'autres membres du Parlement. En novembre 2013, le président du Conseil des Etats, Monsieur Filippo Lombardi, avait effectué une visite officielle au Maroc. Le Maroc et la Suisse entretiennent des liens d'amitié très étroits. Nous souhaitons à Monsieur le président Talbi el Alami et à sa délégation la plus cordiale bienvenue au Parlement ainsi qu'un séjour fructueux et agréable dans notre pays. (Applaudissements) Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Antrag der Kommission Ablehnung der Motionen Antrag Föhn Annahme der Motionen Proposition de la commission Rejeter les motions Proposition Föhn Adopter les motions Präsident (Bischofberger Ivo, erster Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Wie sie beantragt auch der Bundesrat die Ablehnung der Motionen. Savary Géraldine (S, VD), pour la commission: La commission s'est exprimée très clairement concernant ces deux motions, déposées par Messieurs Giezendanner et Schibli, puisque, par 10 voix sans opposition et 1 abstention, elle a décidé de vous proposer de les rejeter. Les buts de ces motions sont à nos yeux sans doute très louables, à savoir libérer les entreprises de la charge administrative qui pèse sur elles. C'est l'objectif global de ces deux motions, mais l'instrument qu'elles proposent, à savoir libérer les entreprises de la charge statistique, est à nos yeux extrêmement dangereux. La commission considère que le Conseil fédéral prend déjà très au sérieux la question de la charge statistique pour les entreprises. On nous a donné en commission l'exemple du programme pluriannuel de la statistique 2015–2019, qui propose que les statistiques soient analysées de façon très précise, sous l'angle de leurs buts et de leur degré d'acceptabilité. Le Conseil fédéral ne souhaite pas exiger trop d'informations auprès des entreprises; il veut véritablement cibler les besoins, les buts et le degré d'acceptabilité de ces statistiques. Par ailleurs, la statistique structurelle des entreprises repose désormais sur les données AVS; pour les entreprises agricoles, qui sont nommément citées dans l'une des motions, la statistique est désormais basée sur les données liées aux paiements directs. Le Conseil fédéral fait déjà beaucoup pour simplifier et alléger la charge statistique des entreprises. 15.3433 Conseil des Etats En revanche, si on déchargeait totalement de l'obligation de fournir des informations les entreprises de moins de 50 emplois, on se priverait de données fondamentales pour l'avenir de notre pays et on priverait ces entreprises de moyens nécessaires pour accompagner leur développement. Des informations absolument centrales nous manqueraient définitivement. Par exemple, on n'aurait plus aucune information pour 44 pour cent des emplois du pays. On ne disposerait plus d'informations pour quasiment 98 pour cent des entreprises puisqu'elles ne seraient plus recensées. On n'aurait donc plus de moyens pour calculer l'indice des prix à la consommation, qui n'est malgré tout pas l'instrument le plus inutile pour établir le niveau des salaires ou le taux de renchérissement. On n'aurait plus d'informations suffisantes pour calculer le produit intérieur brut. La BNS ne disposerait plus non plus des informations pour connaître la nature ni le futur de l'économie réelle. Il y aurait donc véritablement des conséquences extrêmement dramatiques si on adoptait ces motions. Pour terminer, je rappelle que ces motions ont été adoptées dans un enthousiasme sans doute un peu aveugle lors de la séance du Conseil national relative au grand débat sur le franc fort et la réduction de la bureaucratie. Alors, on peut imaginer, ou tout au moins espérer, que le Conseil national, qui nous a adressé ces motions, a été privé du temps nécessaire pour analyser correctement toutes les conséquences découlant des textes. S'il avait eu peut-être plus de temps, il aurait aussi saisi quelles sont les conséquences assez fondamentales et graves en cas d'acceptation des motions. Donc, en Commission de la science, de l'éducation et de la culture, nous avons pris le temps de nous pencher sur ces motions. Monsieur le conseiller fédéral Berset était présent et nous a encore expliqué une fois sa politique en la matière et les conséquences découlant de ces deux motions. Je vous invite, comme la commission, à les rejeter toutes les deux. Föhn Peter (V, SZ): Als Unternehmer kommt man immer und immer wieder ins Staunen, auch in den eigenen vier Wänden. Als Unternehmer und zugleich Politiker kommt man hie und da noch viel, viel mehr ins Staunen. Es war für mich von allem Anfang an eigentlich völlig unverständlich, dass zwei so weit reichende Motionen in der WBK behandelt werden und die Kommission für Wirtschaft und Abgaben dazu nichts zu sagen hat oder nicht Stellung nehmen kann. Es ist für mich natürlich dann auch die Schlussfolgerung klar, dass von der grossen Mehrheit der WBK einzig und allein der eventuelle statistische Vorteil hervorgehoben wird. Aber ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, solche Statistiken in dieser Grössenordnung und Breite und in dieser Ausführlichkeit zu erheben, wie das heute von uns verlangt wird, dahinter setze ich grosse, sehr grosse Fragezeichen. Diese setze ich insbesondere als Unternehmer. Im 2015 erschienenen Bürokratiemonitor des Seco gaben über 1800 Unternehmen Auskunft über ihre administrative Belastung durch staatliche Regulierungen. Der grösste Teil nimmt die Belastung als «hoch» oder «eher hoch» wahr. Generell hat die Belastung während der letzten Jahre gewaltig zugenommen. Dieser Tendenz sollten wir entgegenwirken, denn die KMU sind ein wichtiger Pfeiler unserer Wirtschaft. Wenn diese Unternehmen mit der Erfüllung von administrativen Vorgaben übermässig belastet werden, geht das zulasten unserer Wirtschaft und letztendlich zulasten von Arbeitsplätzen. Heute lesen wir in der Zeitung, es würden in der Innerschweiz wieder 120 Stellen gestrichen. Da muss man einfach hellhörig werden. Es geht nicht nur um die Statistiken. Aber diese sind ein Mosaikstein in der ganzen Geschichte. Dies muss man einfach erkennen – das muss unbedingt erkannt werden. Wir müssen dem entgegenwirken. Persönlich wollte ich, dass die gesamte Statistikthematik in der WAK behandelt würde, und ich wollte diese Motionen deshalb der WAK-SR zur allgemeinen Begutachtung zuteilen. Aber anscheinend geht das jetzt nicht. Es wurde mir heute mitgeteilt, dass das Büro vom Rat nicht übersteuert 50 2 mars 2016 werden könne. Ich habe somit nur die Möglichkeit, zu beantragen, dass die Vorstösse an die WBK zurückgewiesen werden oder dass diese Motionen angenommen werden. Ich wollte nämlich einfach beantragen und den Auftrag erteilen – und das muss ich jetzt schon noch sagen –, dass diese Statistiken betreffend Anzahl und Umfang, das heisst inhaltlich, auf das absolut Notwendigste zu reduzieren seien. Die KMU wären wirksam zu entlasten, das wäre meine Forderung. Denn diese Motionen gehen grundsätzlich in die absolut richtige Richtung. Sie sind einzig und allein ein bisschen zu eng gefasst beziehungsweise auch zu einseitig. Aber ich muss halt schon noch etwas zum ganzen Statistikthema sagen. Dem heutigen Wildwuchs in einzelnen Ämtern, die eigene Statistiken erfinden, muss Einhalt geboten werden. Jedes Amt kann von sich aus Statistiken erheben und die entsprechenden Einforderungen sogar als obligatorisch erklären. Klar, es wird dann wieder einmal ein Résumé gezogen und gefragt, ob es nicht zu viel sei oder ob das gut sei. Man kann natürlich immer begründen, dass man etwas zu irgendwas gebrauchen kann. Aber bitte – und das bitte ich hier jetzt ganz eindringlich –: Wir müssen hier Einhalt gebieten! Wir müssen ein Zeichen setzen. Deshalb habe ich jetzt einfach den Antrag auf Annahme dieser beiden Motionen gestellt. Sollten sie nicht angenommen werden, werde ich dann in der WAK vorstellig werden, dass wir diese Thematik auch dort einmal besprechen und uns die Seite der Wirtschaft anhören. Denn von mir aus gesehen nützt nur das etwas, was eben auch letztendlich der Wirtschaft etwas bringt, und nicht das, wonach von der Verwaltung als Arbeitsbeschaffung in der ganzen Schweiz herumgefragt wird. Ich bitte Sie, meinem Antrag im Sinne eines Zeichens für unsere Wirtschaft zuzustimmen, damit die beiden Motionen angenommen werden. Dann können wir darüber befinden, was richtig und vor allem was auch bitter nötig ist – nicht das, was man alles vonseiten Verwaltung gern wissen und haben möchte. Präsident (Bischofberger Ivo, erster Vizepräsident): Formell ist es so: Gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c unseres Geschäftsreglementes hat das Büro die abschliessende Kompetenz betreffend die Zuteilung der Geschäfte an die Kommissionen. Berberat Didier (S, NE): J'ai pris acte du fait que Monsieur Föhn a déposé la proposition d'accepter les motions. C'est son droit le plus strict, même si, lorsqu'une commission propose, par 10 voix sans opposition et 1 abstention, de rejeter ces objets, on peut se demander s'il est encore utile d'intervenir à ce sujet. Mais c'est son droit, même si cela ne s'inscrit pas tout à fait dans les traditions du Conseil des Etats. Une fois de plus, les deux motions que je vous demande de rejeter émanent d'un parti qui aime bien présenter des solutions simplistes pour résoudre des questions compliquées. Je vous demande de rejeter ces motions populistes, parce que, cela a déjà été expliqué par Madame Savary, certes cette suppression de la charge statistique permettrait aux entreprises d'économiser environ 7 millions de francs en charges administratives, par contre cela priverait un certain nombre d'entreprises de nombreuses informations. En effet, 44 pour cent des emplois et 98 pour cent des entreprises de Suisse ne seraient par exemple plus recensées si on acceptait cette proposition. Il est vrai qu'il faut se poser régulièrement la question de la justification des statistiques, et le Département fédéral de l'intérieur comme l'Office fédéral de la statistique le font d'ailleurs régulièrement. Malgré tout, supprimer ces statistiques reviendrait à piloter un avion sans altimètre, sans compas, sans boussole, sans instruments de vol. C'est extrêmement important, car les statistique permettent d'orienter la politique fédérale, cantonale et communale dans un certain nombre de domaines: infrastructures, transports, questions sociales, économie, etc. Et le fait de ne plus en disposer serait extrêmement dommageable – d'ailleurs, j'ignore si Monsieur Föhn serait prêt à piloter un avion sans altimètre, sans Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 boussole, sans compas. On prend vraiment des risques importants dans ce domaine, c'est la raison pour laquelle je vous demande encore une fois de rejeter ces deux motions, ce que la commission propose, je le répète, à l'unanimité moins une abstention. Au surplus, j'interviens aussi en tant que Neuchâtelois, pour rappeler que l'Office fédéral de la statistique est un exemple réussi de décentralisation de l'administration fédérale. Quelque 750 emplois dans le canton de Neuchâtel dépendent de cet office fédéral. Les Neuchâtelois sont heureux de l'accueillir et nous avons d'excellents contacts avec cet office au niveau cantonal; l'Université de Neuchâtel collabore notamment de manière très fructueuse avec l'office en question, et il serait très dommageable que l'on réduise son activité. Certes, je le répète, on doit toujours se poser la question de l'utilité de chaque statistique, mais ce ne serait pas un bon signal dans le cas d'espèce. La solution proposée est une solution du XIXe siècle, voire du XVIIIe siècle et non une solution du XXIe siècle. Donc, je vous demande encore une fois de rejeter ces deux motions, à l'instar de l'Union des villes suisses et d'un certain nombre d'organisations, qui demandent aussi que ces motions soient rejetées. Elles sont, en effet, dangereuses. Häberli-Koller Brigitte (C, TG): Ich möchte hier einleitend bemerken, dass in der WBK ebenso Bestrebungen da sind, den Abbau von Bürokratie und administrativem Aufwand, der nicht notwendig ist, voranzutreiben und so unsere Unternehmen in diesem Land wenn immer möglich zu entlasten. Wir haben auch eine eingehende, detaillierte Diskussion geführt und sind, wie Sie sehen, zum klaren Resultat gelangt, dass wir diese beiden Motionen nicht annehmen. Es wurde bereits gesagt: Die Statistiken sind eben eine wesentliche Orientierungsgrundlage für Entscheidungsträger in Politik, Gesellschaft, aber auch in der Wissenschaft und eben auch in der Wirtschaft. Sie sind die Basis für eine nachhaltige Entscheidung. Dazu müssen statistische Daten vorliegen, die repräsentativ und unabhängig sind. Die Umsetzung der beiden Motionen – das muss uns klar sein – würde dazu führen, dass ein massgeblicher Teil der Unternehmen gar nicht mehr statistisch erfasst würde. Sie müssen bedenken, dass dadurch 98 Prozent aller Firmen – es wurde auch schon erwähnt – und 44 Prozent der Beschäftigten in den statistischen Erhebungen fehlen würden. Das statistische Bild der Schweizer Wirtschaft würde sich also dadurch deutlich von der Realität unterscheiden. Zudem wurde uns vom Bundesrat sehr klar versichert, dass die Überprüfung der Notwendigkeit und des Umfangs der Statistiken regelmässig erfolgt und Vereinfachungen immer wieder geprüft werden. Das war uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie wie die klare Mehrheit der Kommission, diese beiden Motionen abzulehnen. Noser Ruedi (RL, ZH): Ich möchte Ihnen auch als Mitglied der WBK empfehlen, diese Motionen anzunehmen. Ich darf vielleicht noch Folgendes zur Behandlung sagen: Ich war damals noch nicht in der WBK, ich war allerdings im Nationalrat. Ich möchte mir hier die Bemerkung erlauben, dass wir diese Motionen im Nationalrat nicht blind angenommen, sondern sie wie jede andere Motion auch behandelt haben. Ich möchte etwas anders als Herr Föhn argumentieren. Als Unternehmer könnte ich zwar auch das Lied von der statistischen Auswertung singen und sagen, dass das etwas Mühsames ist. Ich möchte aber auch klar betonen, dass es wichtig ist, dass wir bei unseren politischen Prozessen informiert sind. Es ist also selbstverständlich, dass man gewisse Informationen braucht, und das scheint mir auch ein wichtiges Anliegen zu sein. Trotzdem möchte ich Sie bitten, diese Motionen anzunehmen. Warum? Ich bitte Sie, sich einmal an die Volkszählung zu erinnern. Die Volkszählung haben wir abgeschafft. Wir haben Registerabgleiche gemacht und festgestellt, dass die Informationen, nach denen man da fragt, alle in den Registern vorhanden sind. Es braucht keine Volkszählung mehr. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 51 Ständerat 15.3433 Dasselbe gilt für die statistische Erhebung bei den Firmen. Wir haben die Firmennummerierung eingeführt, alle Firmen sind heute registriert. Wir haben diese Daten. Die Daten, die ich in diese Formulare einfülle, habe ich dem Staat schon xmal abgegeben. Es gibt keine einzige Information, die in diesen Formularen verlangt wird, die der Staat nicht schon hat. Das ist eine Tatsache. Es ist nicht so, dass der Staat blind ist, wenn Sie diese Anfragen abschaffen: Der Staat hat sämtliche Informationen, die in diesen Formularen verlangt werden. Wenn man beim Prüfen gemäss den Motionen im Detail feststellt, dass es eine Information gibt, die man nicht hat, sind wir ja genügend weise zu sagen, dass wir die entsprechende statistische Umfrage dann noch machen. Aber das müssen wir miteinander schon genau anschauen. Wir haben wie gesagt die Volkszählung abgeschafft. Alle zehn Jahre gab es früher diese Volkszählung, heute ist sie durch eine Registerzählung ersetzt, und zwar deshalb, weil der Staat alle Informationen schon hat. Genau das Entsprechende kann man bei den Firmen tun. Ich möchte Sie bitten, beide Motionen anzunehmen und dann dem Bundesrat den Auftrag zu geben zu prüfen, ob man das, was man bei der Volkszählung gemacht hat, nicht auch bei den Firmen machen kann. Wir haben in den letzten zehn Jahren sehr viele Dinge vorbereitet, um das zu tun. Ich bin sicher, dass man es tun kann. Und jetzt noch eine Bemerkung: Sie können sich erinnern, als wir die Registerzählung verlangt haben, hat die Verwaltung gesagt: «Nein, das geht überhaupt nicht!» Die Kantone haben ausgerufen, das gehe überhaupt nicht; einige Ständeräte waren damals vermutlich noch Regierungsräte. Was passierte? Es ist gegangen – es war zwar ein Jahr später, wenn ich mich richtig erinnere, es war nicht 2010, sondern 2011, aber es ist tatsächlich gegangen. Wir müssen doch diese Mittel verwenden. Wir können in der Informatik nicht dauernd hochrüsten und dann diese Daten nicht verwenden. Das muss anders möglich sein. Ich bitte Sie, nehmen Sie die beiden Motionen an. Führen wir diese Diskussion. Wenn es dann so ist, wie es uns die Gemeinden schreiben, dass gewisse Informationen fehlen, machen wir halt diese statistischen Umfragen noch, aber bitte keine zusätzlichen. Fetz Anita (S, BS): Kollege Noser hat vollkommen Recht. Nur, was er sagt, steht in keiner der beiden Motionen. Zudem wurden wir in der Kommission darüber informiert, dass das BFS genau dieses Vorgehen plant. Ich bin auch der Meinung, dass das zackiger geschehen soll, als es in der Regel geschieht; dafür ist dann Bundesrat Berset zuständig. Da wäre ich voll dabei. Diese Umstellung muss rascher passieren, als es gemeinhin so geht. Das ist wirklich ein grosses Anliegen. Doch, wie gesagt, in den beiden Motionen steht das nicht drin. In den Motionen steht hingegen, dass man nicht mehr an diesen Umfragen teilnehmen muss, wenn das Unternehmen unter 50 Mitarbeitende hat, was aber – das ist schon gesagt worden – die Auswertung vollkommen verzerrt. Aus eigener Erfahrung als Kleinunternehmerin kann ich zudem sagen, dass der Aufwand relativ gering ist. Doch er ärgert einen auch, wenn er gering und nicht nötig ist; das ist sicher so. Ausserdem geht das, was in beiden Motionen steht, eigentlich auf die Abschaffung dieser Statistiken hinaus. Wenn man einen grossen Teil der Unternehmen und ihre Mitarbeitenden nicht mehr berücksichtigt, dann wird das praktisch eine Abschaffung sein. Jetzt ist es natürlich so, dass sehr viele KMU genau diese Statistiken selber für ihre Geschäftstätigkeit brauchen. Ich beispielsweise bin so eine Unternehmerin. Dann sind es einfach nur noch die Grossen, die sich ihre Statistiken leisten können. Und nun habe ich unbesehen gelassen, dass – was schon gesagt worden ist – auch Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik diese Statistiken brauchen. Ich bin auch für weniger Bürokratie, vor allem weil ich davon auch selber betroffen bin. Deshalb ist klar, das wird Bundesrat Berset auch entsprechend in die Wege leiten, dass diese 15.3433 Conseil des Etats Umstellung, die Herr Noser wünscht und die schon aufgegleist ist, vielleicht dynamischer geschieht. Auf der anderen Seite ist es schon so: Man könnte vor allem den kleinen Unternehmen das Leben deutlich erleichtern. Dazu braucht es eine konsequente Umsetzung der Digitalisierung beim One-Stop-Shop. Es muss wirklich alles digital machbar sein, und dazu ist man auf dem Wege. Und was ich mir weiter vorstellen könnte – das steht jetzt hier nicht zur Debatte, aber in diese Richtung müsste man weiterdenken –: Vor allem für kleine Unternehmungen könnte man viel eher Pauschalabgeltungen machen als diese jeweils einzelnen Abrechnungen, so, wie man das bei der Mehrwertsteuer zum Beispiel schon kennt. Das wären wirkliche Entlastungen. Aber diese beiden Motionen schiessen völlig an der Realität vorbei. Deshalb lehne ich sie ab, und das sowohl als WBKals auch als WAK-Mitglied, damit dies auch noch klar ist. Germann Hannes (V, SH): Ich bin Mitglied der WBK und habe mich angesichts der dortigen Diskussion und in Anbetracht der Aussichtslosigkeit der Sache der Stimme enthalten. Die Diskussion lief leider nicht so, wie Kollege Noser dies soeben geschildert hat, sondern man hat sich auf eher formelle Dinge und auf die Zusagen des Bundesrates berufen. Ich bitte Sie nun doch, die Argumentationen wahrzunehmen. Es werden immerhin 380 000 Fragebogen verschickt, wie der Bundesrat sagte. Das ist eine immense Bürokratie. Man liest in der bundesrätlichen Stellungnahme, ohne Statistiken wären die Unternehmen verunsichert bezüglich ihrer künftigen Entwicklung. Ich kann mir aber schlicht nicht vorstellen, dass sich Unternehmen an Statistiken orientieren. Der Unternehmer orientiert sich am Markt und an dessen Herausforderungen. Die Statistik ist eine Herausforderung, die einen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet. Natürlich, Frau Fetz, ich bin einverstanden: Es wäre ja schön, wenn alles ganz einfach digital machbar wäre. Wir glauben auch an die digitale Zukunft. Die Realität ist aber eine andere. Werfen Sie einfach mal einen Blick auf unsere eigene Homepage www.parlament.ch, und Sie werden staunen, welche Errungenschaften und Vereinfachungen mit dieser Welt verbunden sind. Ich meine: Sorgen wir dafür, dass die Unternehmen vom Statistikaufwand weitestgehend befreit werden. Ich gebe den Einwänden derjenigen Recht, die fragen, ob die Limite von 50 Mitarbeitern wirklich die richtige Grösse ist. Die Motionäre haben eine willkürliche Grösse für die Kleinunternehmen genommen. Das ist okay so. Dort inbegriffen ist aber auch die Landwirtschaft. Halten wir uns dort den Spiegel vor, und schauen wir uns einmal an, mit welchem Aufwand es verbunden ist, Direktzahlungen zu erhalten, einen ökologischen Leistungsnachweis zu erbringen, RAUS-Beiträge zu bekommen usw. Das allein ist ja schon Bürokratie. Diese Formulare müssen bei einem Amt bewilligt und eingesehen werden, denn sie sind die Voraussetzung für Direktzahlungen. Das ist doch gerade der Beweis dafür, dass die Amtsstellen eigentlich bereits im Besitz der notwendigen Informationen sind. Dass man dann hingeht und die Betriebe – seien es Landwirtschafts- oder Gewerbebetriebe – noch einmal behelligt, all das zu schreiben, was sie bereits im Bewilligungsverfahren angeben mussten, ist einfach eine Zumutung und wird als schikanös empfunden. Bei allem Verständnis für die anderen Überlegungen und Bedenken, die ich in der Kommission zum Teil auch noch geteilt habe, bitte ich Sie jetzt doch, einen Sprung zu machen, d. h., über Ihren Schatten zu springen, trotz der formellen Schwächen, welche die beiden Vorstösse haben. Der Bundesrat wird das Beste daraus machen. Er wird nach einer Lösung suchen, die den Intentionen von Kollege Noser wesentlich näher kommen wird, und uns dann den Bericht und einen Antrag unterbreiten. Aber so hat er den Auftrag. 52 2 mars 2016 Wenn da nur steht, das EDI überprüfe regelmässig, ob die verschiedenen Statistiken noch von Nutzen seien, reicht das nicht: Das ist eine Nullaussage, das ist eher bürokratisch als von praktischem Nutzen. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motionen anzunehmen. Luginbühl Werner (BD, BE): Ich bin Mitglied der WBK, war aber bei der Verhandlung dieses Geschäftes nicht anwesend. Ich verfolge interessiert die Diskussion. Wenn es so ist, wie Kollege Noser dargelegt hat, dann wäre wahrscheinlich tatsächlich ein Quantensprung in diesem Bereich nötig. Anscheinend sind sich dessen aber nicht alle Wirtschaftsakteure bewusst, denn vor der Kommissionssitzung habe ich beispielsweise eine Stellungnahme des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes erhalten. Dieser sagt, man solle diese Motionen ablehnen, denn wenn all diese Unternehmen von diesem Statistikaufwand befreit würden, hätte man 98 Prozent der Unternehmen nicht mehr erfasst und keine Daten mehr. Ein grosser Teil der Wirtschaftsstatistiken wäre damit infrage gestellt. Nach Auffassung des Arbeitgeberverbandes ist der durch diese Bundesstatistik für diese Unternehmen anfallende geschätzte Regulierungsaufwand von 7 Millionen Franken vertretbar und im Interesse der Gesamtwirtschaft. Der Transparenz halber wollte ich diese Position noch auf den Tisch legen. Ich bin jetzt etwas ratlos, aber ich komme angesichts der Diskussion zum Schluss, dass es wahrscheinlich vernünftiger wäre, diese Motionen abzulehnen und Vorstösse vorzubereiten – das können auch Kommissionsvorstösse sein –, die gezielter sind und die dort eingreifen, wo der Handlungsbedarf am grössten ist. Vonlanthen Beat (C, FR): Es wurde verschiedentlich gesagt: Statistische Informationen sind das A und O für eine verantwortungsbewusste Entscheidfindung im politischen, aber auch im wirtschaftlichen Bereich. Mit der Annahme dieser beiden Motionen würden wir also eine Selbstbeschränkung vornehmen, die uns sehr stark hemmen würde. Zudem würde es uns die Umsetzung dieser Motionen wohl auch verunmöglichen, die internationalen Verpflichtungen im Statistikbereich zu erfüllen. Es wäre also höchst unklug, alle Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und namentlich die Landwirtschaftsbetriebe vom Statistikaufwand zu befreien. Es geht nicht in die Richtung, die jetzt von Herrn Noser angetönt wurde und mit der man die Motionen eigentlich offen interpretieren könnte. Es geht darum, diese Unternehmen vom Statistikaufwand zu befreien. Konkret würden also für diese Kategorien absolut keine statistischen Erhebungen mehr durchgeführt. Ich muss sagen, wir wären dann wohl auch bei Umfragen behindert, wie sie in unserem Kanton Freiburg das Wirtschaftsobservatorium periodisch durchführt, um zielgerichtete Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu entwickeln. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unzweideutig ausgeführt: Von 98 Prozent der Unternehmen stünden keine statistischen Daten mehr zur Verfügung. Die Forderung dieser Motionen ist so krass, dass ich höchst erstaunt bin, dass sie im Nationalrat angenommen wurden. Ich glaubte eigentlich, dass wir in diesem Rat keine weiteren Begründungen oder Argumentationen zur Ablehnung mehr brauchen würden. Aber ich meine, dass sie doch sehr wichtig sind. Wenn wir, geschätzte Herren Föhn, Noser und Germann, in die Richtung dieser Forderungen gehen, werden wir das Kind mit dem Bade ausschütten. Aber ich bin mit Ihnen einig: Es scheint mir grundsätzlich durchaus richtig und wichtig zu sein, die Belastung für die Unternehmen möglichst gering zu halten. Das BFS hat entsprechende Massnahmen bereits umgesetzt, und doch gibt es noch weiteres Optimierungspotenzial. Als verantwortlicher Volkswirtschaftsdirektor meines Kantons, dem auch der Statistikdienst unterstellt ist, bin ich der Auffassung, dass noch weitere Verbesserungen realisiert werden können. In diesem Zusammenhang scheint mir, dass vor allem in der Zusammenführung, also im Matching, der bestehenden administrativen Daten, namentlich auch von Steuerdaten, grosse Entlastungsmöglichkeiten bestehen. Das würde natürlich eine gewisse LockeBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 rung der gesetzlichen Bestimmungen und auch der Praxis beim Datenschutz voraussetzen. Ich habe das nämlich selber in meinem Kanton erlebt, dass man einem hier hohe Hürden in den Weg stellt, wenn man eben solche Daten zusammenführen möchte. Spezialisten sagen mir, dass das Matching von Daten wie zum Beispiel bei den neuen AHV-Nummern, den neuen Identifikationsnummern der Unternehmen wie auch den Identifikationsnummern der Wohnungen und Gebäude noch ungenügend genutzt wird. Datenschutzargumente und – ich gebe es zu – teilweise auch föderalistische Begründungen sind oft unnötige Hürden für eine systematische Nutzung der vorhandenen Daten. Mit dieser Methode würden wir in Zukunft sicher nicht alle Umfragen bei den Unternehmen obsolet machen, aber man könnte sehr viele und redundante Befragungen überflüssig machen. Ich meine also, dass wir in diese Richtung arbeiten müssen. Herr Bundesrat Berset wird uns sicher in dieser Richtung noch Informationen geben können. Dieser sanfte Weg ist klar zu bevorzugen, und ich bitte Sie daher, diese Motionen deutlich abzulehnen. Dittli Josef (RL, UR): Ich gehöre auch zu denen, die grundsätzlich für eine Entlastung von Bürokratie bei KMU und Unternehmen sind. Aber nicht alles, was gut tönt, ist wirklich gut. Und man sollte das Kind nicht unbedingt mit dem Bade ausschütten. Das, was passieren würde, wenn wir diese beiden Motionen annehmen würden, wäre meines Erachtens ganz klar das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Vielleicht noch eine Vorbemerkung meinerseits: Auch ich habe eine besondere Affinität zu diesem Geschäft, weil das Amt für Statistik meines Kantons bei mir angesiedelt ist und ich von dem her auch einen besonderen Bezug zu diesem Anliegen habe. Wir haben es gehört: Eine Befreiung vom Statistikaufwand für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden würde bedeuten, dass die Bundesstatistik von über 98 Prozent der Unternehmen und insgesamt 44 Prozent der Beschäftigten keine Daten und Informationen mehr hätte. Was hätte das für Folgen für die Nutzer dieser Daten? Mit der allfälligen Umsetzung der Motionen wäre ein Grossteil der Wirtschaftsstatistiken infrage gestellt. Die Informationsverluste liessen im konjunkturellen und strukturellen Bereich zu wesentlichen Teilen keine repräsentativen Aussagen mehr zu. Betroffen wären insbesondere auch wichtige Referenzstatistiken wie das Bruttoinlandprodukt, der Landesindex der Konsumentenpreise oder die Lohnstatistiken. Diese Daten werden unter anderem verwendet für die Führung der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank, die Berechnung des Teuerungsausgleichs bei Renten und bei Löhnen, die branchenund teuerungsbedingten Lohnverhandlungen und das Monitoring der Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt. In wichtigen Politikfeldern mit hohem KMUAnteil, zum Beispiel Transport, Gesundheit, Forschung und Entwicklung, Löhne, Tourismus, Bau und Immobilienwesen, stünden keine ausreichenden Entscheidungsgrundlagen mehr zur Verfügung. Und mit der nicht mehr durchführbaren Regionalisierung würden der kantonalen und regionalen Wirtschaftspolitik wichtige Steuerungs- und Planungsgrundlagen komplett entzogen. Auch eine internationale Vergleichbarkeit wäre nicht mehr möglich, und somit entfielen wichtige Informationen für die Positionierung der Schweiz im internationalen Umfeld. Sie sehen also, dass das Kind klar mit dem Bade ausgeschüttet würde. Ich empfehle Ihnen, diese beiden Motionen abzulehnen und dafür zu sorgen, dass die Diskussion in diesem Bereich mit anderen Vorstössen stattfindet. Föhn Peter (V, SZ): Ich muss im Nachhinein schon noch zwei, drei Worte sagen. Jetzt müssen Sie mir einmal sagen, welche Infos und welche Daten Sie zu diesen Firmen nicht hätten. Alle Infos und Angaben sind vorhanden – es sind alle vorhanden. Ich bin überzeugt, dass man nur auf den Knopf drücken kann, und dann hat man das Notwendige. Man muss heute einzig auf den richtigen Knopf drücken. In den Betrieben aber müssen wir alles zusammenkratzen, siebenAmtliches Bulletin der Bundesversammlung 53 Ständerat 15.3433 mal zusammenkratzen, da und dort, wir geben alles ab: Stückzahlen, wie viel Umsatz, Höhe der Löhne. Wir melden das den Fachverbänden usw. X-mal geben wir das ab, was braucht man da noch? Hier muss der Herr Bundesrat einmal sagen, was er nicht hätte. Ich muss dann noch sagen, dass sich meine Firma nicht an Statistiken orientiert; meine Firma – wie sehr wahrscheinlich alle Firmen – orientiert sich am Markt, der macht die Statistik. Da merkt man sehr schnell, was nicht mehr hereinkommt oder wo weniger oder mehr hereinkommt oder wo man ansetzen muss. Das sagt mir nicht die Statistik. Ansonsten sollten Sie mir einmal sagen, wo mir eine Statistik helfen kann. Mein Junior sitzt gerade heute hier oben auf der Tribüne, als Geschäftsleiter meiner Firma. Ich nehme an, dass er auch nach meinem Engagement in der Firma selten oder nie diese Statistiken zu Rate zieht. Es ist alles vorhanden, Frau Fetz, wir müssen dem Bundesrat vielleicht ein bisschen Beine machen. Es kann schneller gehen. Er kann das relativ schnell umsetzen, dann würde alles vereinfacht und würde funktionieren. Ich habe es schon gesagt: Die Motionen gehen in die absolut richtige Richtung. Sie sind vielleicht ein bisschen einseitig, ein bisschen einengend. Aber ich bin überzeugt, dass Herr Bundesrat Berset daraus eine wunderbare Sache zum Wohle der Wirtschaft machen kann – aber nur, wenn wir heute Ja zu den Motionen sagen. Und wenn Sie Angaben nicht haben, können Sie diese ja noch stichprobenartig einfordern, dann haben Sie definitiv alles. Es ist alles vorhanden: Das sage ich hier und heute vonseiten der Unternehmungen. Ich war gestern an einer Fachtagung einer Fachgruppe von Unternehmern, auch da wurde gejammert, die Vorgaben von Gesetzen und Verordnungen, die täglich, wöchentlich hereintrudeln würden, das sei einfach zu viel. Wir müssen jetzt einmal den Weg in die andere Richtung einschlagen und nicht immer alle Ausreden suchen, weshalb wir mit dem administrativen Aufwand und den Auflagen immer weitermachen. Ich bitte Sie um Unterstützung meines Antrages und danke Ihnen dafür. Savary Géraldine (S, VD), pour la commission: La politique a ceci de surprenant que, parfois, même quand de fortes majorités se forment en commission, un débat n'en a pas moins lieu au conseil. C'est la qualité du Conseil des Etats que de pouvoir vraiment se pencher sur des préoccupations, des propositions ou des projets qui semblent absolument fondamentaux. Bien que n'étant plus présidente de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture, je pense pouvoir, avec Madame Häberli-Koller, présidente actuelle de la CSEC, vous remercier pour la qualité des débats et le souci sincère et collectif que nous avons de défendre, de protéger et d'accompagner les entreprises du pays. Je souhaite dire quelques mots à Monsieur Föhn pour le rassurer: la CSEC, même si elle s'occupe de la science, de l'éducation et de la culture, n'est pas totalement ignare en matière économique. Elle se soucie des entreprises, s'y intéresse et se penche sur certains de leurs problèmes. La question de la formation touche aussi à la vitalité de notre économie et, de ce point de vue, la Commission de l'économie et des redevances et la CSEC travaillent main dans la main, en complémentarité et en confiance. J'en veux pour preuve le rapport que vous avez reçu sur le résultat de nos travaux en commission. Vous avez bien compris, Monsieur Föhn, que tous les rapports et dossiers du SECO, des différents offices et du Conseil fédéral concernant la bureaucratie à la charge des entreprises nous ont été distribués et que nous les avons discutés. Je peux vous assurer que nous ne négligeons pas cette question. Ma remarque suivante s'adresse à Monsieur Noser. Nous avons cru comprendre qu'au Conseil national, une journée spéciale avait été consacrée au franc fort et à la bureaucratie. Dans ce cadre, la qualité et la précision des interventions n'ont peut-être pas été aussi bonnes que dans une commission. J'aimerais aussi vous dire, Monsieur Noser, qu'avec les mesures prévues dans les deux motions, le débat sur le 15.3433 Conseil des Etats franc fort au Conseil national n'aurait pas pu avoir lieu, parce que les informations qui doivent être en notre possession pour tenir un débat sur les effets de la politique de la Banque nationale et du franc fort sur notre économie et nos PME dépendent aussi des données récoltées par l'Office fédéral de la statistique. Ces informations nous permettent en effet de mener des débats urgents et de qualité et d'élaborer les dispositions nécessaires. Enfin, j'aimerais vous dire que, selon la commission, les premières victimes de ces deux motions seraient les entreprises elles-mêmes. Nous avons examiné ce dossier sous cet angle. Ce sont ces raisons qui ont amené la commission, à une large majorité, par 10 voix sans opposition et 1 abstention, à vous proposer de rejeter ces deux motions. Cela ne veut évidemment pas dire que le débat est terminé. Si les sujets de la charge statistique ou de la bureaucratie qui pèsent sur les entreprises doivent à nouveau être traités, la commission les traitera avec joie, sans doute comme d'autres commissions le feraient et comme notre conseil le ferait. Je vous remercie donc de soutenir la position de la commission. Berset Alain, conseiller fédéral: Après l'adoption de ces deux motions par le Conseil national, il était extrêmement important qu'une discussion approfondie ait lieu. J'étais heureux qu'elle se déroule en commission. Pour tout vous dire, je suis très heureux que la discussion ait lieu au conseil également. En effet, il est bien que l'on soit conscient du contenu des motions, de leurs conséquences et de ce que signifie une motion. En préambule, je souligne le fait que ces motions chargent le Conseil fédéral de supprimer, à partir de demain, tous les relevés auprès des entreprises de moins de 50 employés. La motion Schibli nous charge même d'envisager ensuite la réduction des relevés statistiques auprès des plus grandes entreprises. Vous ne pouvez pas aujourd'hui adopter ces motions en demandant au Conseil fédéral de les comprendre de manière extensive, de regarder simplement si la situation est en ordre. Il s'agit d'un mandat impératif! Vous êtes le second conseil, donc si vous adoptez les motions, nous n'avons plus d'autre possibilité que de supprimer les statistiques et les relevés pour les entreprises de moins de 50 employés. Je reviendrai ensuite sur les conséquences et vous indiquerai les raisons pour lesquelles je regrette un peu, comme Monsieur Föhn, que le débat n'ait pas eu lieu à la Commission de l'économie et des redevances, les conséquences étant en premier lieu économiques. Je présenterai toute une série de conséquences concrètes tout à l'heure, Monsieur Föhn. Tout cela donc pour vous dire en préambule que je suis très heureux que la discussion ait lieu sur le fond, parce que des conséquences importantes sont en jeu. Il est donc essentiel que l'on puisse en discuter. Il est question, dans le débat – comme cela figure aussi dans la motion –, d'un potentiel de réduction des coûts de la réglementation pour les entreprises. Réduire la régulation au minimum possible est une question qui nous occupe constamment. Il est vrai que, selon un rapport du SECO, les coûts de la régulation représentent environ 10 milliards de francs par année pour les entreprises. Naturellement, c'est un sujet auquel nous devons réfléchir. Sur la liste du SECO figurent des postes extrêmement importants, le plus important s'élevant à 1,8 milliard de francs. Une réglementation – je ne vous dirai pas laquelle – coûte en effet 1,8 milliard par année aux entreprises. Tout au bas de la liste figure la statistique: toute la statistique publique représente 7 millions de francs. Imaginons que les coûts de la réglementation s'élèvent à 1000 francs. On dit que le montant de 1000 francs est trop élevé et qu'il faut faire quelque chose pour remédier au problème. Ce que visent les motions, c'est de discuter non pas de 999,30 francs, mais des 70 centimes restants, car c'est à cela que correspondent 7 millions de francs sur 10 milliards. 54 2 mars 2016 On dit donc qu'il faut vraiment agir sur ces 70 centimes, qu'il n'est pas possible que cela reste ainsi. Je dois vous dire que ce n'est pas de cette façon que vous réduirez les coûts de la réglementation. Pourquoi le montant est-il si faible dans le domaine statistique? En effet, 7 millions de francs, c'est faible pour toute la statistique publique. Pourquoi est-ce si faible? Eh bien, parce que nous avons fait nos devoirs, parce que le travail a été effectué. Certes, c'est aussi parce que le Parlement l'a voulu, comme l'a dit tout à l'heure Monsieur Noser; j'étais aussi membre du Parlement à l'époque, lorsqu'il a été décidé de travailler sur la base des registres. C'est dans la loi, c'est une obligation légale pour l'Office fédéral de la statistique d'exploiter d'abord les registres, d'en retirer tout ce qu'il peut et, ensuite seulement, d'aller chercher ce qui manque au moyen de relevés complémentaires. C'est la raison pour laquelle les dépenses sont si faibles. Permettez-moi de vous dire que j'en suis assez fier, car on dit tout le temps que la statistique publique est celle qui charge les entreprises, que c'est affreux, que c'est une horreur! Quand je relève qu'il s'agit de 7 millions de francs de dépenses sur un total de 10 milliards de francs de réglementation, j'aimerais vous interpeller et vous dire d'aller aussi vous occuper du reste! Une telle liste existe, elle est publiée, mais je ne ferai pas de délation et ne vous dirai pas où elle est. Vous pouvez aussi agir dans ce domaine. Donc, la diminution possible des coûts est très faible parce qu'ils sont déjà rationalisés et que l'Office fédéral de la statistique a systématisé le recours aux données administratives quand elles sont disponibles, mais encore faut-il qu'elles le soient, et avec la qualité requise. Un autre problème serait d'avoir des chiffres de mauvaise qualité, et je ne vous dis pas alors les décisions qu'on pourrait prendre sur une telle base! Naturellement, il y a des standards de qualité très élevés pour l'OFS qui sont aussi utiles pour le débat politique. Concrètement, pour revenir à la question de Monsieur Föhn, que souhaitent ceux qui voteront en faveur de ces motions? Ils souhaitent que l'on supprime les relevés statistiques pour les entreprises de moins de 50 emplois. Depuis tout petit, notamment à l'école, j'ai appris que les petites et moyennes entreprises sont le tissu économique fondamental de notre pays. Alors, si maintenant on supprime les relevés statistiques pour les entreprises de moins de 50 emplois, 98 pour cent des entreprises sont exclues de la statistique. Effectivement, les PME sont le tissu économique de notre pays et nous avons besoin de connaître quelles sont les réactions et de prendre le pouls de ce tissu économique pour prendre les décisions efficaces sur le plan politique. Que se passerait-il concrètement maintenant, pour répondre à Monsieur Föhn, si on mettait en oeuvre les motions? Il manquerait concrètement les bases qui permettent de mesurer l'impact de la suppression du taux plancher du franc suisse par la Banque nationale sur 98 pour cent des unités de production suisses. Les conséquences du franc fort sont une des questions essentielles du débat politique d'aujourd'hui. Sans cette statistique, on ne sait plus où l'on en est exactement pour 98 pour cent des entreprises. Il manquerait la moitié des prix pour établir l'indice suisse des prix à la consommation. On peut faire cela! Mais il faut être conscient de ce que cela signifie. Il ne serait plus possible comme aujourd'hui de calculer avec la même qualité qu'aujourd'hui le produit intérieur brut. Comment voulez-vous que nous travaillions dans tous les autres domaines d'activité de l'Etat, si nous ne connaissons pas de manière aussi précise que possible l'évolution du produit intérieur brut? ou l'indice des prix à la consommation? Sur quelle base aurait lieu ensuite la discussion entre employés et employeurs pour les salaires en automne? Ils devraient reconstruire leur propre système statistique pour disposer des éléments nécessaires. Et sur quelles bases est-ce qu'on indexerait les rentes AVS? Et comment la Banque nationale pourrait-elle mener sa politique monétaire? Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 La principale conséquence de l'acceptation de ces deux motions par le Conseil national a été d'inquiéter fortement la Banque nationale, qui est intervenue pour dire qu'elle ne pouvait pas se passer de ces statistiques pour mener la politique monétaire. Ce n'est pas le tout d'avoir une monnaie indépendante, d'avoir le franc suisse et la souveraineté monétaire, encore faut-il avoir les instruments pour mener cette politique monétaire. Et la Banque nationale suisse nous a dit qu'elle ne pouvait pas travailler sans ces instruments. Il en va d'ailleurs de même s'agissant des organisations économiques, comme cela a été rappelé au cours du débat. Ainsi des pans entiers de l'économie, des pans décisifs, disparaîtraient du radar statistique. Et cela ne touche pas seulement les questions économiques au sens large et la production. Cela concerne aussi le domaine de la santé; cela concerne les infrastructures; cela concerne le domaine des transports. Il n'y aurait par exemple plus de monitorage des salaires dans le cadre de l'observation des effets de la libre circulation, alors que c'est une question centrale actuellement. Les domaines de la mobilité et des transports, je l'ai dit, seraient touchés. On n'arriverait plus à expliquer comment sont calculés les montants de la redevance sur les poids lourds liée aux prestations. Cela a des conséquences dans toutes sortes de domaines! Il faut en être conscient, sans compter les problèmes auxquels nous serions confrontés en termes de comparaison internationale. Que se passerait-il maintenant si vous insistiez, c'est-à-dire si le Parlement décidait néanmoins d'adopter cette motion et de la transmettre au Conseil fédéral et que la statistique était effectivement supprimée? La Banque nationale dispose de son côté d'une base légale propre pour faire des relevés statistiques. Les privés devraient eux-mêmes essayer de faire leurs propres relevés statistiques. On risquerait donc de voir l'apparition de toute une série de relevés, cette fois-ci non coordonnés, moins bien organisés, sans le recours systématique aux registres, alors que c'est une obligation pour l'Office fédéral de la statistique, afin de pouvoir faire face aux besoins qu'il y a en matière statistique. Par conséquent, je doute qu'on ait la possibilité de gagner beaucoup de choses de cette façon. Je crois avoir démontré ainsi que les conséquences économiques, notamment sur les prix à la consommation, sur la production intérieure brute, sont considérables. J'ajouterai que le changement qui a eu lieu il y a dix ans, et qui a consisté à abandonner le recensement au profit de l'exploitation des registres, a vraiment fait ses preuves. Cela fonctionne bien. C'est un dossier dans lequel nous avançons actuellement. Monsieur Noser, si vous avez encore des éléments concrets ou si vous réussissez à nous démontrer que, pour telle ou telle statistique, vous pourriez utiliser un registre mais que vous ne le faites pas, dites-le-moi. J'irai immédiatement examiner cela avec l'OFS. Immédiatement. C'est comme cela qu'il faut agir si vous voulez améliorer la situation. Dressez une liste des éléments pour lesquels vous pensez que les registres, aujourd'hui, ne sont pas utilisés. Naturellement, il faut que la qualité soit au rendez-vous, mais, cela, nous sommes prêts à le garantir. Vous aurez compris que c'est un sujet qui soulève certaines passions du côté du Conseil fédéral, parce qu'il craint les conséquences d'une telle motion sur le pilotage et les décisions politiques qui doivent être prises. C'est pour cette raison qu'il faut un signal très clair de votre part ce matin, pour dire que cela ne va pas. Il faut continuer à améliorer les choses dans le domaine statistique. Je pourrais vous citer un certain nombre d'autres domaines dans lesquels nous pouvons faire quelque chose; je suis prêt à le faire, mais ici, dans le domaine de la statistique, nous avons fait nos devoirs et le risque de jeter le bébé avec l'eau du bain – pour reprendre en français une expression utilisée plusieurs fois en allemand dans votre débat – me paraît extrêmement élevé. Je serais très heureux si je pouvais constater à l'issue du débat et du vote que ces deux motions ont été rejetées de maAmtliches Bulletin der Bundesversammlung 55 Ständerat 15.3528 nière très claire et très nette, et c'est ce que je vous invite à faire maintenant. 15.3433, 15.3439 Abstimmung – Vote Für Annahme der Motionen ... 11 Stimmen Dagegen ... 30 Stimmen (2 Enthaltungen) 15.3528 Motion Cassis Ignazio. Frankenstärke. Vereinfachung der Zulassungsverfahren bei Indikationserweiterungen und raschere Verfahren bei Änderungen von Arzneimitteln Motion Cassis Ignazio. Franc fort. Simplifier et accélérer les procédures d'homologation applicables en cas de modification d'un médicament ou d'extension de ses indications Mozione Cassis Ignazio. Superfranco. Procedura di omologazione più semplice per l'estensione delle indicazioni e più rapida per i medicamenti modificati Nationalrat/Conseil national 25.09.15 Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. La commission propose, à l'unanimité, d'adopter la motion. Le Conseil fédéral propose également l'adoption de la motion. Graber Konrad (C, LU), für die Kommission: Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, im Heilmittelrecht dafür zu sorgen, dass die Zulassungsverfahren bei Änderungen von Arzneimitteln bzw. bei Indikationserweiterungen vereinfacht und beschleunigt werden. Gemäss den Ausführungen in der Motion steht die Schweiz im Quervergleich zu anderen Staaten schlecht da. Dieser Wettbewerbsnachteil ist auch wegen der Frankenstärke unbedingt zu beheben. Bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Eder 12.3789, «Bürokratieabbau bei genehmigungspflichtigen und meldepflichtigen Änderungen von Arzneimitteln», betreffend die Kategorisierung von Änderungsgesuchen hat sich der Bundesrat für eine Angleichung an das EU-Recht ausgesprochen. Er beabsichtigt, die erforderlichen Anpassungen des Verordnungsrechtes im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes durchzuführen. Die entsprechenden Vorarbeiten sollen gemäss der Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2015 zur vorliegenden Motion Anfang 2016, also jetzt, aufgenommen werden. Auch der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Im Nationalrat erfolgte die Annahme ohne Gegenstimme. Ihre Kommission hat sich den erwähnten Überlegungen angeschlossen und beantragt Ihnen, die Motion ebenfalls anzunehmen. Berset Alain, conseiller fédéral: Je crois que Monsieur Graber a dit ce qu'il y avait vraiment à dire sur la motion Cassis. Le Conseil fédéral l'accepte, car il est naturellement très im- 13.3265 Conseil des Etats portant que nous puissions garantir cette bonne coordination. Nous sommes prêts à la mettre en oeuvre. Angenommen – Adopté 13.3265 Motion Stahl Jürg. Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte Motion Stahl Jürg. Contre-proposition à la limitation de l'admission de médecins Nationalrat/Conseil national 10.09.14 Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 16.3000 Postulat SGK-SR (13.3265). Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten Postulat CSSS-CE (13.3265). Possibilités de remplacer le système actuel de gestion en matière d'admission de médecins Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 Le président (Comte Raphaël, président): Un rapport écrit de la commission vous a été remis. La commission propose, par 11 voix contre 2, de rejeter la motion. Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion et l'adoption du postulat. Keller-Sutter Karin (RL, SG), für die Kommission: Die beiden Vorstösse sind miteinander aufgerufen worden. Ich werde in meinem Votum als Kommissionsberichterstatterin auch gleich zu beiden sprechen. Die Motion von Nationalrat Stahl beauftragt den Bundesrat, bezüglich der Beschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf ein Moratorium zu verzichten und ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit einzuführen. Die Motion wurde am 22. März 2013 eingereicht, und der Nationalrat hat sie am 10. September 2014 mit 128 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Die SGK Ihres Rates hat sich an zwei Sitzungen mit der Motion befasst und empfiehlt Ihnen diese mit 11 zu 2 Stimmen zur Ablehnung. Stattdessen empfiehlt Ihnen die Kommission mit ebenfalls 11 zu 2 Stimmen, ein Postulat gutzuheissen, mit dem Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung geprüft werden sollen. Ich komme noch darauf zurück. Zuerst aber zur Motion Stahl: Das Anliegen von Nationalrat Stahl hatte in der SGK-SR durchaus Sympathien und Unterstützung. Jene Kolleginnen und Kollegen, die Alternativen zur heutigen Zulassungssteuerung wollen, konnten der Idee von Nationalrat Stahl durchaus etwas abgewinnen. Eine Mehrheit der Kommission sieht also auch Handlungsbedarf in dieser Frage. Angesichts des ständigen Kostenanstiegs im Gesundheitswesen und bei der sozialen Grundversicherung braucht es neue Ansätze für die Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die auch eine Lockerung des Vertragszwanges einbeziehen und damit eben materiell über die geltende Regelung hinausgehen. Dies ist auch 56 2 mars 2016 dann nötig, wenn der Nationalrat die weitere Verlängerung der Steuerung des ambulanten Bereichs in der Sondersession im nächsten April gutheisst. Der Nationalrat wird voraussichtlich, das ist zumindest so geplant, in der Aprilsession, also in der diesjährigen Sondersession, Artikel 55a KVG und diese befristete Weiterführung des Zulassungsstopps bis 2019 beraten. Aus Sicht der Kommission müsste eine neue Regelung der Steuerung der Zulassung folgende Indikatoren umfassen: Tarife und Preise, verschiedene Kategorien von Spezialärztinnen und Spezialärzten respektive deren Dichte und – das ist auch ganz wichtig – die Qualität der erbrachten Leistungen. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Motion Stahl für die Erreichung dieses Ziels als zu einseitig und im Falle einer Volksabstimmung als nicht mehrheitsfähig. In diesem Zusammenhang müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass in Bezug auf die Vertragsfreiheit in der Vergangenheit sowohl parlamentarische Vorstösse, zuletzt die Motion Gutzwiller 12.3638, «KVG. Vertragsfreiheit einführen», wie auch die Vorlage des Bundesrates 04.032, «Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Vertragsfreiheit», abgelehnt wurden, oder es wurde gar nicht darauf eingetreten. Im Rahmen der Beratung der Vorlage über die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung von Leistungserbringern wurde der Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine definitive Lösung vorzulegen, die unter anderem auch eine Lockerung des Vertragszwanges vorsehen sollte, vom Ständerat abgelehnt. Zudem hat das Volk 2012 auch die Managed-Care-Vorlage, die deutlich weniger weit ging, klar abgelehnt. Ich habe es vorhin gesagt: Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf, und sie erachtet, mindestens in ihrer Mehrheit, den derzeitigen Zulassungsstopp als nicht befriedigend. Sie möchte Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten analysiert haben. Deshalb möchten wir die Ablehnung der Motion Stahl expressis verbis mit der Annahme eines Kommissionspostulates verbinden. Mit diesem Postulat, das der Bundesrat zur Annahme empfiehlt, soll unter Einbezug der wesentlichen Stakeholder ein Bericht ausgearbeitet werden, der verschiedene Varianten der künftigen Steuerung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufzeigt. Dabei sollen Kriterien wie Ärztedichte und Qualität der Versorgung einbezogen werden. Der Bericht soll überdies aufzeigen, wie eine Steuerung über die Tarife machbar ist und ob den Versicherern die Möglichkeit eingeräumt werden kann, mit einzelnen Leistungserbringern keinen Vertrag abzuschliessen, wenn diese zu einer Kategorie gehören, für die der Bundesrat eine Obergrenze festgelegt hat. Im Vergleich zur Motion Stahl ist der im Postulat genannte Katalog für die Steuerung der Zulassung nicht nur breiter ausgestaltet, sondern er umfasst ausdrücklich auch den spitalambulanten Bereich. Eine Zulassungsbeschränkung allein zulasten des praxisambulanten Bereichs ginge einseitig zulasten der frei praktizierenden Ärzteschaft und würde den doch wesentlichen Kostenanstieg im spitalambulanten Bereich ausblenden. Nach dem Willen der Kommission sollen die Grundversorger keiner Einschränkung unterliegen. In der Kommission ist nicht nur von der Minderheit sondern von verschiedenen Mitgliedern, etwas die Befürchtung geäussert worden, dass das Anliegen, wenn man die Motion Stahl nicht annehmen würde, mit einer nun anstehenden Weiterführung der Zulassungsbeschränkung und mit diesem Bericht auf die lange Bank geschoben würde. Dem möchte ich noch entgegenhalten, dass die Kommission eine zügige Berichterstattung durch den Bundesrat erlaubt, damit rechtzeitig zum Ablauf der voraussichtlich noch drei Jahre geltenden Zulassungssteuerung eine Lösung gefunden werden kann. Der Entwurf der Schwesterkommission, der SGK-NR, zu Artikel 55a, der in der Sondersession im April beraten werden soll, ist noch ganz druckfrisch und in Curia Vista noch nicht Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 aufgeschaltet. Ich kann Ihnen sagen, darin findet man in den Übergangsbestimmungen, in Ziffer IIa, einen Auftrag an den Bundesrat, den ich hier vorlesen möchte, weil er eigentlich auch dem Anliegen der Kommission dieses Rates entgegenkommt: «Damit fristgerecht eine Alternative zu Artikel 55a KVG in Kraft gesetzt werden kann, schickt der Bundesrat bis zum 30. Juni 2017 im Sinne des Kommissionspostulates 16.3000 der SGK-SR, 'Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten', sowie der Kommissionsmotion 16.3001 der SGK-NR, 'Gesundheitssystem. Ausgewogenes Angebot durch Differenzierung des Taxpunktwertes', eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung.» Damit ist also schon eine Sicherung eingebaut. Das heisst, wenn wir die Motion Stahl ablehnen und das Kommissionspostulat annehmen und wenn der Nationalrat in seiner Sondersession im April diese Bestimmung aufnehmen sollte, dann haben wir doch ein wenig die Gewähr – zumindest wird dies in den Übergangsbestimmungen so erwähnt –, dass bis Mitte 2017 die Räte hier einen Vorschlag zur Ablösung des Zulassungsstopps erwarten können. Ich bitte Sie deshalb namens der SGK, die Motion Stahl abzulehnen und das Kommissionspostulat anzunehmen. Damit sind wir auch in Einklang mit den Anträgen des Bundesrates. Maury Pasquier Liliane (S, GE): Il n'est tout simplement pas possible de rester les bras croisés à attendre le mois de juillet prochain, de laisser advenir sans rien faire la fin de l'admission selon le besoin et, dans certaines régions, une nouvelle explosion subséquente des demandes d'installations de médecins spécialistes et des coûts y relatifs, qui se répercuteront donc sur les primes d'assurance-maladie. De ce point de vue, la décision prise par le Conseil national en décembre dernier d'enterrer le projet de pilotage du domaine ambulatoire est incompréhensible. Accepter la motion Stahl Jürg n'est pas davantage dans le domaine du possible. Celle-ci propose en effet, passé un certain seuil de densité médicale, une libéralisation totale des relations contractuelles entre assureurs et prestataires. La gestion de l'offre ambulatoire serait ainsi confiée au marché, soustraite à tout contrôle démocratique, et le libre choix du médecin remis en cause. Or le peuple a signifié, aussi clairement que possible, son attachement à ce choix et son rejet de la levée de l'obligation de contracter, lors des votations de 2008 sur l'article constitutionnel et de 2012 sur le «managed care». On ne voit pas très bien pourquoi il aurait changé d'avis depuis. Le Parlement lui-même et notre conseil en particulier ont refusé plusieurs propositions qui allaient dans ce sens, comme la rapporteuse vient de le rappeler. Cette motion est de plus obsolète, puisqu'elle date d'avant la réintroduction temporaire de l'admission selon le besoin décidée en juin 2013. Dans le contexte actuel, elle s'opposerait aux efforts fournis par les deux chambres pour trouver de nouvelles solutions, des solutions à court terme, comme la prolongation de trois ans de la réglementation actuelle demandée par l'initiative parlementaire de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national. La présente motion charge en effet explicitement le Conseil fédéral de renoncer à un moratoire. En misant tout sur la liberté de contracter, la motion empêche aussi d'autres solutions à plus long terme, telles que le pilotage par les tarifs, demandé par la motion 16.3001, de la commission soeur du Conseil national et les différents modèles que le Conseil fédéral devra envisager si nous adoptons le postulat de notre commission. Ce postulat, précisément, charge le Conseil fédéral de rédiger un rapport qui envisage toutes les solutions possibles en matière de gestion de l'offre dans le domaine ambulatoire, de limitation des admissions au pilotage par les tarifs, en passant par un assouplissement de l'obligation de contracter à partir d'une certaine densité médicale. Le Conseil fédéral devra le faire avec le concours des parties prenantes, à savoir les cantons et d'autres acteurs de la santé. Contrairement à la motion, le postulat vise à prendre Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 57 Ständerat 13.3265 en compte non seulement la densité médicale, mais aussi la qualité de l'offre, ce qui doit notamment permettre d'assurer la prise en charge de l'ensemble des patientes et des patients, y compris par exemple des malades chroniques. Le postulat affine aussi la notion de densité médicale, qui doit être différenciée selon les catégories de médecins, les coûts et d'autres éléments permettant de tenir compte des spécificités régionales. Le postulat intègre en outre le domaine ambulatoire des hôpitaux, afin d'éviter un simple transfert des cabinets vers celui-ci, qui n'aurait pas l'effet escompté sur les coûts. Le postulat précise enfin qu'aucune restriction n'est imposée aux médecins de premier recours, dont on connaît la pénurie. Bref, le postulat offre une chance d'étudier différentes pistes. Certes, du point de vue de mon canton, la variante en cours jusqu'en 2011 s'est avérée être la plus efficace, bien plus que celle en vigueur. Mais l'important est de faire maintenant tout notre possible pour qu'une solution de compromis, qui ne soit pas unilatérale comme l'est la motion, permette, dans le domaine ambulatoire, une certaine maîtrise des coûts et la sécurité de l'approvisionnement en soins. C'est loin d'être impossible et nous avons la responsabilité d'agir dans ce sens. Berset Alain, conseiller fédéral: Pour vous montrer d'emblée la position du Conseil fédéral sur ces objets, je vous invite à soutenir la proposition de votre commission, c'est-à-dire à rejeter la motion 13.3265 et à accepter le postulat 16.3000 pour la suite des travaux dans ce domaine. Nous avions souhaité, et vous aussi, apporter un peu de calme dans la question du pilotage du domaine ambulatoire avec la décision que vous aviez prise en décembre 2015. Le Conseil national en a décidé autrement, ce qui nous a conduits à nous retrouver dans une situation où il faut remettre l'ouvrage sur le métier et à chercher à nouveau la stabilité. Les travaux que vous êtes en train de mener, notamment avec le dépôt du postulat de commission, vont dans ce sens. Il est incontesté qu'il existe un besoin de suivi et de pilotage dans le domaine ambulatoire, car celui-ci représente 38 à 40 pour cent des coûts à la charge de l'assurance obligatoire des soins. C'est donc de loin le premier domaine de coûts. Environ 40 pour cent de quelque 30 milliards de francs représentent 11 à 12 milliards de francs de coûts dans le secteur de la santé, donc aussi 40 pour cent environ des primes d'assurance-maladie encaissées. Alors, si on veut entreprendre quelque chose là aussi, il faut pouvoir agir dans ce domaine. J'aimerais juste vous rappeler que, au cours de la période transitoire qui a duré de 2013 à aujourd'hui, période pendant laquelle le Parlement avait prévu durant trois ans une possibilité pour les cantons d'agir, le Conseil fédéral s'était engagé à présenter une solution durable. Il ne l'a pas fait par hasard. Il a pris cette décision après la tenue d'une table ronde avec l'ensemble des acteurs concernés, après avoir recherché avec eux une solution qui pourrait être acceptée non seulement par le Parlement, mais aussi par la population, pour obtenir vraiment des résultats dans ce domaine. Dans ce cadre, nous avions évidemment envisagé le pilotage par les cantons, et c'est ce régime qui est en vigueur jusqu'au début du mois de juillet 2016. Dans le même contexte, nous avions envisagé une levée, même partielle, de l'obligation de contracter. Nous avions également analysé les différences tarifaires pour voir s'il était possible de créer des incitations. Ces travaux ont déjà été faits une fois, et nous avons interprété le mandat donné par le Parlement comme la nécessité de les poursuivre et de les approfondir avec les acteurs concernés, ce que nous allons évidemment faire pour voir quelle solution pourrait être apportée pour concevoir un pilotage durable dans ce domaine. Cela ne peut pas être accompli d'un mois à l'autre. Nous ne pourrons pas vous présenter une nouvelle solution au mois d'avril, mais il nous faudra un peu de temps. C'est la raison pour laquelle – cela a été rappelé dans le débat – le Conseil national est en train de discuter le projet issu d'une initiative parlementaire – ce n'est pas ce que l'on aurait pu souhaiter 15.4103 Conseil des Etats de mieux – qui prolongerait la situation actuelle, mais à nouveau de manière limitée dans le temps. Il serait question d'aller jusqu'en 2019, ce qui apaise la situation durant un certain temps et nous accorde un répit pour rechercher des solutions plus pointues. C'est dans ce sens que le Conseil fédéral propose d'accepter le postulat et de rejeter la motion. Cette dernière sera prise en considération dans les travaux qui vont être réalisés. C'est une des hypothèses, mais ce n'est pas la seule. D'autre part, relevons qu'elle a été déposée avant la réintroduction en 2013 d'une solution limitée dans le temps. Donc elle a quand même un peu vieilli – si je puis dire – depuis ces trois dernières années et n'est plus tout à fait à jour; c'est la raison pour laquelle elle doit être rejetée. La rapporteuse, Madame Keller-Sutter, a rappelé dans le débat le fait que le Conseil national a inscrit dans une disposition transitoire des exigences pour la mise en consultation d'un projet. Nous sommes d'accord sur le fond. Nous souhaitons aussi, sur le fond, pouvoir mettre en consultation un projet dans un délai qui permettra d'offrir une alternative à la fin des trois ans. Par contre, je dois vous dire – et c'est une position que je continuerai à défendre – que j'ai conservé tous mes doutes, sur le plan de la technique législative, quant à l'utilisation des dispositions transitoires inscrites dans une loi afin d'obtenir ce qu'on obtient normalement avec une motion. Je vais certainement plaider dans le sens qu'il n'y a pas besoin d'inscrire de telles dispositions dans la loi, car cela constituerait un corps étranger un peu particulier dans la loi, tout en mentionnant un engagement précis sur le calendrier et sur ce que nous allons faire dans l'intervalle. En définitive, ce n'est pas le contenu qui est en discussion. Pour ce dernier, nous souhaitons mettre en consultation un projet dans un délai qui permettra de garantir une réglementation à partir de 2019. Le fait d'utiliser des dispositions transitoires d'une loi à cette fin est une discussion technique qui sera encore certainement menée au cours des prochaines semaines dans le cadre des débats en commission. Avec cette argumentation soulignant la disponibilité du Conseil fédéral à mener une réflexion ouverte, notamment sur les trois grandes options qui existent, je vous invite à rejeter la motion 13.3265 et, en parallèle, à accepter le postulat 16.3000, qui nous donne des bases pour la poursuite des travaux. 13.3265 Abgelehnt – Rejeté 16.3000 Angenommen – Adopté 15.4103 Motion Savary Géraldine. Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur Motion Savary Géraldine. Films en format numérique de la Cinémathèque suisse. Financement des infrastructures 58 2 mars 2016 2008, le Parlement acceptait un crédit de près de 50 millions de francs pour financer l'extension du Centre d'archivage et de conservation de la Cinémathèque suisse à Penthaz, dans le canton de Vaud. Certains conseillers aux Etats de la précédente législature – j'ignore si certains d'entre eux siègent encore au conseil – connaissent cet endroit, puisque nous l'avions visité à l'époque, lors d'une séance de commission, afin de voir à quel point le centre d'archivage était important et justifiait le crédit. Le crédit a été jugé nécessaire par le Conseil fédéral et le Parlement pour assurer la mission dévolue à la Cinémathèque, à savoir le traitement des films en format numérique. En 2014, l'Office fédéral des constructions et de la logistique ainsi que l'Office fédéral de la culture ont demandé au Parlement un crédit de 6 millions de francs pour le centre d'archivage de Penthaz, en prévoyant d'intégrer ce montant au message 2015 sur les constructions civiles. Cet engagement a été confirmé très récemment dans le message culture 2016–2020, dont nous avons discuté en 2015. Or, l'origine de cette motion réside dans le fait que le crédit de 6 millions de francs n'a, en réalité, pas été intégré dans le message 2015 sur les constructions civiles. C'est pour cette raison que Monsieur Feller et moi-même avons déposé une motion. Entre-temps, il s'est passé quelques événements. Je citerai entre autres la suspension des investissements dans les infrastructures destinées à l'archivage numérique des films, qui a été justifiée, comme cela est écrit dans l'avis du Conseil fédéral, par le Contrôle fédéral des finances. Ce dernier a évalué la Cinémathèque et a jugé nécessaire de circonscrire la numérisation des collections aux oeuvres ayant un rapport avec la Suisse. De nombreuses discussions ont eu lieu entre le Contrôle fédéral des finances et la Cinémathèque suisse en la matière. Par ailleurs, une solution financière a été trouvée par l'Office fédéral de la culture et l'Office fédéral des constructions et de la logistique pour avancer dans les travaux de Penthaz: ceux-ci peuvent être financés par le solde des crédits d'investissement immobiliers déjà alloués. Entre le dépôt de la motion et la discussion actuelle, on peut donc considérer qu'une solution a été trouvée. Je remercie le Conseil fédéral d'avoir permis à ce dossier d'avancer, et je retire donc ma motion, ce qui nous permet de passer directement du début du film au générique de fin. De facto, les objectifs de la motion ont été réalisés. Zurückgezogen – Retiré 15.4157 Motion Bischofberger Ivo. Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen Motion Bischofberger Ivo. Assurance obligatoire des soins. Adapter le montant des franchises à l'évolution des coûts Ordnungsantrag – Motion d'ordre Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 (Ordnungsantrag – Motion d'ordre) Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion. Ordnungsantrag Bruderer Wyss Zuweisung der Motion 15.4157 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung. Savary Géraldine (S, VD): La présente motion, dont une version équivalente a été déposée par le conseiller national Feller (15.4097), est née d'une inquiétude. En décembre Motion d'ordre Bruderer Wyss Transmettre la motion 15.4157 à la commission compétente pour examen préalable. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 Bruderer Wyss Pascale (S, AG): Ich beschränke mich gerne auf die Frage, warum ich diesen Zuweisungsantrag stelle. Ich bin nämlich der Meinung, dass Kollege Bischofberger mit seiner Motion berechtigte Fragen aufwirft. Gleichzeitig zeigt der Bundesrat dann aber in seiner Stellungnahme, dass es nicht ganz so einfach ist und dass bei dieser Frage der Anpassung der Franchisen weitere Faktoren berücksichtigt werden müssen. Ich bin einerseits aufgrund der Tatsache, dass es eine substanzielle Stellungnahme des Bundesrates ist, welche bei mir aber wiederum Folgefragen aufwirft, und andererseits aufgrund der Tatsache, dass ich die Ratsdebatte hier nicht für die Behandlung dieser Detailfragen missbrauchen möchte, zum Punkt gelangt, dem Rat Folgendes zu beantragen: Die SGK soll damit beauftragt werden, das Anliegen von Herrn Bischofberger zu prüfen und bei dieser Gelegenheit gleichzeitig seitens des Bundesrates zu erfahren, wie der Zusammenhang mit der Vorlage ist, die ja aktuell in Bearbeitung ist. Aus diesem Grund möchte ich darum bitten, die SGK zu beauftragen, diese Motion genauer anzuschauen. Angenommen gemäss Ordnungsantrag Bruderer Wyss Adopté selon la motion d'ordre Bruderer Wyss Le président (Comte Raphaël, président): La motion 15.4157 est donc transmise à la CSSS-CE pour examen préalable. 16.004 GPK-NR/SR und GPDel. Jahresbericht 2015 CdG-CN/CE et DélCdG. Rapport annuel 2015 Erstrat – Premier Conseil Ständerat/Conseil des Etats 02.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 10.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Da wir noch eine halbe Stunde zur Verfügung haben, werden wir uns insgesamt kurzfassen. Ich empfehle Ihnen aber, den Jahresbericht selbst noch als Bettlektüre zu geniessen. Wir haben uns in der GPK sehr angestrengt, um Ihnen einen substanziellen, guten Bericht vorlegen zu können. Er wurde am 29. Januar 2016 einstimmig gutgeheissen, und wir haben beschlossen, ihn zu veröffentlichen. Er stützt sich auf Artikel 157 des Parlamentsgesetzes und wurde im Vorfeld den betroffenen Behörden zur Stellungnahme unterbreitet. Die jeweiligen Einwände oder Verbesserungsvorschläge wurden soweit möglich berücksichtigt. Dieser Bericht gibt einen vollständigen Überblick über die Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im letzten Jahr. Er enthält Informationen über die Arbeitsmethoden und über die Arbeitsprozesse, über die Probleme mit bestimmten Aufsichtsgeschäften und die jeweils erzielten Resultate. Der Bericht enthält auch viele Informationen, die bisher nie veröffentlicht wurden; er ist also eine Fundgrube auch für findige Journalisten. Kollege Kuprecht wird das Kapitel zur Geschäftsprüfungsdelegation erörtern, Kollege Janiak dasjenige der Subkommission EDA/VBS und Kollege Hêche zu guter Letzt noch die Geschäfte der Subkommission EDI/UVEK. Ich überspringe hier die Einführungsvoten zum Funktionieren und zur rechtlichen Grundlage der Geschäftsprüfungskommission. Ich sage nur, wie wichtig die Oberaufsicht in einem Rechtsstaat ist. In einem Rechtsstaat haben auch die Bürgerinnen und Bürger Anspruch darauf, die Arbeit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, im Sinne der Dienstleistung, erklärt zu bekommen. Die GPK hat äusserst weitAmtliches Bulletin der Bundesversammlung 59 Ständerat 16.004 gehende Aufsichts- und Einsichtsrechte, und diese werden von uns auch entsprechend in Anspruch genommen. Auch das Amtsgeheimnis ist – ausgenommen sind die Geheimhaltungsverpflichteten – keine Barriere für unsere Tätigkeit. Am 29. Januar letzten Jahres haben wir bei der Beratung des Jahresprogramms gestützt auf die vorgängige Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle folgende Themenbereiche zur Untersuchung ausgeschieden: einerseits die elektronische Auszählung von Stimmen, das ECounting, andererseits – ganz wichtig – die Auswirkungen der Freihandelsabkommen. Und wir haben auch ein Reservethema definiert, nämlich die Verwendung unterschiedlicher Bevölkerungsszenarien; wir haben vorhin ja bei der Problematik des Bundesamtes für Statistik gesehen, welche Bedeutung das hat. Dieses Reservethema wurde leider nicht bearbeitet, weil die beiden erstgenannten Themen die Arbeitskräfte genügend absorbierten. Im letzten Jahr wurden verschiedene Untersuchungen aus früheren Jahren abgeschlossen. Zur Untersuchung betreffend die externen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung: Der Bericht stammt vom 24. März 2015, und er stellt fest, dass zwar der Rückgriff der Bundesverwaltung auf externe Mitarbeitende in gewissen Fällen gerechtfertigt und zweckmässig sei, aber in der aktuellen Praxis mehrere Punkte anzupassen seien – das ist noch diplomatisch ausgedrückt. Nachdem der Bundesrat in den meisten beanstandeten Bereichen Anpassungen in Aussicht gestellt hatte, entschied die GPK-SR, vorerst Ruhe zu geben und dann in zwei Jahren eine Nachkontrolle zu machen. Betreffend die Untersuchung der Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichtsund Regulierungsbehörden der zentralen Verwaltung haben wir ebenfalls teilweise Lücken entdeckt und ein uneinheitliches Vorgehen bemerkt. Wir haben dem Bundesrat bis Anfang dieses Jahres eine Frist eingeräumt, um Stellung nehmen zu können. Über die Untersuchung betreffend die internationale Kooperation bei der militärischen Ausbildung wird Kollege Janiak berichten. Last, but not least haben wir uns auch intensiv mit der Inspektion der Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat auseinandergesetzt. Der Bericht vom 15. November 2013 sah sechs Empfehlungen vor, welche der Bundesrat mehrheitlich befolgen wollte. Wir haben dann in der Inspektion im Juni das Geschäft vorderhand abschliessen können und eine Nachkontrolle in zwei Jahren in Aussicht gestellt. Die Nachkontrollen sind von grösster Bedeutung, weil sie eben dann zeigen, dass wir nicht nur untersuchen, sondern uns auch dafür interessieren, welche Folgen unsere Untersuchungen gehabt haben. So haben wir zahlreiche Nachkontrollen durchgeführt. Ich erwähne nur die wichtigsten: die Inspektion zur Organisation der Bekämpfung der Grippeepidemie, die Steuerung der Sozialversicherung durch den Bundesrat. Ein Thema, das uns sehr stark beschäftigte, war der Beizug von Experten durch die Bundesverwaltung. Im Rahmen dieser Untersuchung prüfte die GPK-SR insbesondere, welche Lehren aus den beschaffungsrechtlichen Vorfällen im Staatssekretariat für Wirtschaft und im Bundesamt für Strassen im Hinblick auf den Aufbau eines flächendeckenden Beschaffungscontrollings und eines Vertragsmanagements der Bundesverwaltung zu ziehen sind. Im Weiteren haben wir Abklärungen zu den folgenden Themen beschlossen und zum Teil auch durchgeführt: In Bezug auf die Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die HSBC Private Bank Suisse AG, welcher Fälle von Steuerhinterziehung und Geldwäscherei vorgeworfen wurden, haben wir verschiedene Gespräche geführt und Untersuchungshandlungen vorgenommen. An der Sitzung vom 21. Mai des letzten Jahres ist die GPK-SR zum Schluss gekommen, dass aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht kein Handlungsbedarf besteht. Wir haben Abklärungen zur Überwachung des Medizinproduktemarktes durch Swissmedic vorgenommen. Darüber wird Herr Kollege Hêche berichten. 16.004 Conseil des Etats Sodann haben wir Abklärungen zur Personalsituation in der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgenommen: Gewisse Mitarbeitende hatten in der Öffentlichkeit starke Kritik geübt. Wir haben unter anderem mit dem Direktor Gespräche geführt und festgestellt, dass die Empfehlungen, welche er zusammen mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle erlassen hat, umgesetzt worden sind, sodass aufseiten der GPK kein weiterer Handlungsbedarf mehr bestanden hat. Abklärungen zu den Sicherheitsfragen betreffend die Bundesrichterinnen und Bundesrichter, welche tätlichen Angriffen ausgesetzt waren, sind ebenfalls vorgenommen worden. Nachdem der Rat die Motion Berberat 14.3579 abgelehnt hat, welche verlangt hatte, dass die Strafverfolgung von Delikten gegen Magistratspersonen von Amtes wegen zu eröffnen sei, sind die Abklärungen nicht weiterverfolgt worden. Wir haben Abklärungen betreffend das umstrittene OpenSource-Projekt von Open Justitia vorgenommen und festgestellt, dass kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht, weil das Bundesgericht von sich aus auf die Fortsetzung des Projektes verzichtet hat, zumindest so lange, wie keine gesetzliche Grundlage dafür besteht. Dann haben wir Abklärungen betreffend die Aufhebung des Beschwerderechtes in Strafsachen von einfach Geschädigten vorgenommen. Ich will darauf verzichten, das weiter auszuführen. Interessierte können es nachlesen. Und schliesslich gab es Abklärungen betreffend die veralteten Abhöranlagen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Es ist erfreulich festzustellen, dass sich das neue System technisch offenbar besser in die Landschaft einfügt. Wir haben insgesamt zwölf Medienmitteilungen verfasst, der Öffentlichkeit acht Berichte zur Verfügung gestellt und einen Brief an den Bundesrat geschickt. Zum Schluss noch ein Wort zu den Folgen des Insieme-Berichtes, welchen wir ja zusammen mit der anderen Aufsichtskommission, der Finanzkommission, in den Jahren 2013 bis 2015 erstellt haben: Wir haben dann festgestellt, dass auch in der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden Handlungsbedarf gegeben ist und dass die Informationsflüsse neu zu regeln sind. Gestützt auf diese Tatsachen haben wir entsprechende Vorstösse eingereicht. Die Motionen, die der Bundesrat jetzt bearbeitet, sollten dazu führen, dass im Sommer 2016 unseren Aufsichtskommissionen Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet werden. Schliesslich vielleicht noch die Kritik: Wir haben vieles entdeckt und festgestellt, was nicht funktioniert. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir über eine sehr gute Verwaltung verfügen, die insgesamt sehr gute Arbeit leistet. Dementsprechend hat die Arbeit der GPK Sinn ergeben. Damit die Verwaltung aber ihre Arbeit künftig weiterhin gut erledigen kann, muss sie gestärkt werden. Kuprecht Alex (V, SZ), für die Kommission: Die Geschäftsprüfungsdelegation überwacht im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes. Dazu gehören der zivile Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der Militärische Nachrichtendienst (MND) sowie das Zentrum für elektronische Operationen der Armee. Die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereich des Staatsschutzes sind ebenfalls Gegenstand der Oberaufsicht durch die GPDel. Ebenso wie die GPK legt auch die GPDel den Schwerpunkt ihrer Kontrolltätigkeit auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Ihre Oberaufsicht versteht die GPDel in erster Linie als Kontrolle darüber, wie die Exekutive ihre Aufsicht wahrnimmt. Für seine Aufsicht über den Nachrichtendienst verfügt der Vorsteher des VBS über ein eigenes Kontrollorgan. Die GPDel erhält die Inspektionsberichte dieser Aufsichtsbehörde und verfolgt, wie die vom Vorsteher des VBS angenommenen Empfehlungen umgesetzt werden. Als die GPDel im Jahre 2008 die gesetzlichen Grundlagen für den zivilen Nachrichtendienst schaffen half, war es ihre Absicht, dass nachrichtendienstliche Aufgaben militärischer Art durch den Nachrichtendienst der Armee und nicht mehr 60 2 mars 2016 durch den zivilen Nachrichtendienst erfüllt würden. Eine Inspektion der Aufsicht über den Nachrichtendienst ergab jedoch, dass sich Organisationseinheiten im NDB weiterhin mit militärischen Themen befassten, insbesondere im Bereich der Luftkriegsführung. Der Vorsteher des VBS folgte den Empfehlungen der Aufsicht über den Nachrichtendienst, militärische Nachrichtendienstzellen im Militärischen Nachrichtendienst zu konzentrieren und damit einen streitkräfteübergreifenden Nachrichtendienst zu schaffen. Die GPDel begrüsste dieses Vorhaben im Februar 2015 explizit. Als die Umsetzung beim NDB und bei der Armee auf Schwierigkeiten stiess, wurde die GPDel erneut aktiv. Ende Dezember informierte der Vorsteher des VBS dann die Verwaltungsdelegation, dass per 1. Januar 2016 die Stellen der Gruppe Luftkriegsführung vom NDB zum Militärischen Nachrichtendienst transferiert würden und dass nun auch die langfristige Finanzierung geregelt sei. Neben den Inspektionsberichten der Aufsicht über den Nachrichtendienst hat die GPDel auch den Jahresbericht der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funkaufklärung behandelt und sich wie jedes Jahr mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft getroffen. Weiter nahm die GPDel die regelmässigen Berichterstattungen des Bundesrates und des VBS entgegen. Dazu gehören der Bericht über die Tarnidentitäten, mit welchen der Nachrichtendienst des Bundes seine Mitarbeitenden und diejenigen der kantonalen Staatsschutzorgane sowie Informanten ausstatten kann, sowie der Bericht über die ausgesprochenen Tätigkeitsverbote. Weiter befasste sich die GPDel mit der Berichterstattung an den Chef VBS über die Operationen, mit denen der NDB menschliche Quellen im In- und Ausland führt. Nachdem die Nachrichtendienstaufsicht zum Schluss gekommen war, dass die Beurteilung der Operationen verbessert werden könnte, wenn der NDB dafür einheitliche Kriterien verwenden würde, setzte sich auch die GPDel für dieses Anliegen ein. Im Oktober 2015 begrüsste die GPDel die neuen Kriterien, welche die Nachrichtendienstaufsicht mit dem NDB erarbeitet hatte. Sie sollen bei der Berichterstattung 2016 dann erstmals zur Anwendung gelangen. Im Frühjahr 2015 überprüfte die GPDel den aktualisierten Grundauftrag des Nachrichtendienstes des Bundes. In der Folge bat sie den Bundesrat, den Kreis der möglichen Informationsempfänger des NDB im Lichte der gesetzlichen Vorgaben anzupassen, was der Bundesrat noch vor Jahresende tat. Im Zusammenhang mit dem Problem der Dschihad-Reisen besuchte die GPDel bei der Bundeskriminalpolizei und beim NDB die Stellen zur Bekämpfung des Dschihadismus im Internet. Das sind verschiedene Bereiche, die zusammen das Dschihadismus-Monitoring im Internet durchführen. Weiter liess sich die GPDel über die Arbeiten der Task-Force Tetra informieren, die unter der Leitung von Fedpol steht. Für die GPDel war es unabdingbar, dass auch die Armee in die Eventualplanung der Kantone für den Fall eines Attentates einbezogen würde. Sie wandte sich deshalb mit dieser Forderung an den Sicherheitsausschuss des Bundesrates. Im April 2014 hatte sich die GPDel mit einem Mitbericht in die Beratung des neuen Nachrichtendienstgesetzes eingebracht. Es ging dabei vornehmlich um Verbesserungsvorschläge aus der Perspektive der Aufsichts- und Kontrollverfahren. Nachdem der Nationalrat bereits einen Teil der Anträge der GPDel akzeptiert hatte, übernahm der Ständerat im Jahr 2015 weitere Vorschläge der GPDel. Letztlich gehen drei Viertel der Bestimmungen, die gegenüber dem Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes geändert wurden, direkt oder indirekt auf Anträge zurück, die auf den jahrelangen Erfahrungen der GPDel oder ihrer Präsidenten basieren. Bereits im Jahr 2010 hatte die GPDel von der Absicht des NDB erfahren, eine Begleitgruppe zur Ausarbeitung des Nachrichtendienstgesetzes einzusetzen. Im Frühjahr 2015 beschäftigte sich die Öffentlichkeit mit der Existenz dieses Gremiums. Anfang Sommer liess sich die GPDel deshalb vom NDB einen Überblick über die Tätigkeit, welche die Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 2. März 2016 Gruppe während knapp drei Jahren bis November 2013 ausgeübt hatte, geben. Nach der Verabschiedung des Gesetzes beschloss die GPDel, dem Bundesrat mitzuteilen, dass sie gestützt auf Artikel 151 des Parlamentsgesetzes die Entwürfe der Verordnungen zum Nachrichtendienstgesetz zur Konsultation erhalten wolle. In ihrem Schreiben vom 5. November 2015 an den Bundesrat wies die GPDel ferner darauf hin, dass ihr der rechtzeitige Aufbau der neuen unabhängigen Aufsichtsbehörde gemäss den Artikeln 76 bis 78 des neuen Nachrichtendienstgesetzes sehr wichtig sei, weshalb sie den Bundesrat auch bat, sie darüber informiert zu halten. Im November 2015 konnte die GPDel ihre Nachkontrolle zu ihrer Inspektion zum Datendiebstahl im Nachrichtendienst des Bundes von 2012 abschliessen. Nachdem die Delegation im Sommer 2013 ihren Bericht abgegeben hatte, setzte der Bundesrat rasch den grössten Teil der Empfehlungen um. Im Jahr 2015 überprüfte die GPDel dann noch die Umsetzung der letzten Empfehlungen, die das Risikomanagement, die Sicherheitskonzepte für die Systeme des NDB sowie des VBS sowie die Überprüfung der Informatiksicherheit auf Stufe Bund betrafen. Auf Wunsch einer österreichischen Delegation von Parlamentarierinnen und Parlamentariern und Beamten des Innenministeriums, die sich Anfang 2015 in Bern über das neue Nachrichtendienstgesetz informieren wollte, kam es auch zu einer Aussprache mit der Geschäftsprüfungsdelegation. Im Oktober 2015 reiste die Geschäftsprüfungsdelegation selbst nach Paris und traf dort die parlamentarische Nachrichtendienstdelegation, welche die Oberaufsicht über die französischen Nachrichtendienste ausübt. Diese ist wie die GPDel ein Organ aus Mitgliedern beider Kammern des Parlamentes, sie besteht aus vier Senatoren und vier Abgeordneten. Die Informationen, die die GPDel dabei erhielt, sind für sie sehr wertvoll und geben Hinweise über das Funktionieren der Aufsichten anderer Länder über ihre Nachrichtendienste. So weit die Berichterstattung aus der Geschäftsprüfungsdelegation. Janiak Claude (S, BL), für die Kommission: Ich berichte Ihnen über die Arbeiten der Subkommission EDA/VBS. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass wir gerade gestern einen Bericht veröffentlicht haben, an dem wir im letzten Jahr gearbeitet haben. Er trägt den Titel «Geeignetes Personal im diplomatischen Dienst»; darin wird die Frage aufgeworfen, ob das heute gültige Karrieresystem noch zeitgemäss ist. Die GPK beauftragte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Jahre 2013 mit einer Evaluation der internationalen Kooperationen im Bereich der militärischen Ausbildung und Rüstung. Es sollte Klarheit geschaffen werden über die rechtlichen und strategischen Vorgaben für die Kooperationen, die Einhaltung dieser Vorgaben in der Praxis sowie die Abstimmung der Kooperationen auf andere aussenpolitische Interessen. Wir haben in der Folge fünf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Die Kommission stiess vor allem im Bereich der internationalen Rüstungskooperation auf verschiedene Mängel. Sie stellte fest, dass es dort nicht nur an klaren strategischen Vorgaben fehlt, sondern auch an einer Steuerung der Kooperationen, an Transparenz und teilweise sogar an einer angemessenen Einschätzung der rechtlichen Verbindlichkeit der Abkommen und Vereinbarungen. Mit ihren Empfehlungen forderte die GPK des Ständerates den Bundesrat auf, diese Mängel zu beheben – das machen wir immer, wenn wir Empfehlungen an den Bundesrat richten. Aus Sicht der Kommission müssen die strategischen Vorgaben und Ziele für internationale Kooperationen sowohl im Ausbildungsbereich als auch im Rüstungsbereich sinnvoll konkretisiert werden. Nur auf dieser Grundlage ist es möglich zu überprüfen, ob diese Kooperationen die Schweizer Armee tatsächlich dabei unterstützen, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Wir haben auch verlangt, dass die rechtliche Verbindlichkeit der Abkommen sowie der davon abhängigen Genehmigungsverfahren geklärt wird. Wir haben da feststellen müsAmtliches Bulletin der Bundesversammlung 61 Ständerat 16.004 sen, dass das nicht immer klar geregelt ist, dass auch nicht klar geregelt ist, wer hier den Segen dazu geben muss. Vor allem haben wir auch eine stärkere Beachtung der aussenpolitischen Wirkung von Kooperationen sowie den angemessenen Einbezug des EDA beim Abschluss von Abkommen verlangt. Wir haben uns letztes Jahr auch intensiv mit den strategischen Zielen des Bundesrates für die Ruag Holding AG befasst. Wir stellten im Frühjahr 2015 bei der Behandlung des Geschäftsberichtes 2014 der Ruag sowie des Berichtes des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele der Ruag fest, dass die Ruag verschiedene Standorte in der Schweiz schliessen und dabei zahlreiche Arbeitsplätze aus Randregionen in die grösseren Zentren verschieben wird. Gleichzeitig nahmen wir zur Kenntnis, dass der Stellenbestand der Ruag in der Schweiz im Jahr 2014 sank, während die Zahl der Stellen im Ausland anstieg. Den GPK war bekannt, dass der Bundesrat, allerdings mit Verspätung, im Frühjahr 2015 noch daran war, die strategischen Ziele für die Ruag für die Jahre 2015 bis 2018 zu erarbeiten. Da das Parlament gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes die Möglichkeit hat, bei der Festlegung der strategischen Ziele für verselbstständigte Einheiten mitzuwirken und dazu dem Bundesrat Aufträge zu erteilen, beschlossen die GPK, mit einem solchen Auftrag an den Bundesrat zu gelangen. Mit Schreiben vom 3. Juni 2015 luden wir den Bundesrat ein, in die künftigen Ziele für die Ruag folgende Punkte aufzunehmen: Vorgaben zur regionalpolitischen Verteilung der Standorte bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Randregionen sowie Vorgaben bezüglich des Erhalts bzw. der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei der Erschliessung von neuen Geschäftsfeldern. Da der Bundesrat die strategischen Ziele für die Ruag jeweils den Sicherheitspolitischen Kommissionen zur Konsultation zu unterbreiten hat, wandten wir uns gleichzeitig mit einem Schreiben an die beiden SiK und baten sie, dem Anliegen der beiden GPK im Rahmen ihrer Befassung mit den neuen Zielvorgaben für die Ruag besondere Aufmerksamkeit zu schenken. In seinem Antwortschreiben vom 1. Juli 2015 teilte der Vorsteher des VBS den beiden GPK mit, dass ihre Anliegen im Entwurf der neuen strategischen Ziele für die Ruag berücksichtigt würden. Der Entwurf enthalte Vorgaben, mit denen bestimmt werde, dass die Ruag ihr Immobilienportfolio künftig nicht allein nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften habe, sondern dass sie dabei auch regionalpolitische Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen solle. Die GPK kam zum Schluss, dass damit ihrem ersten Anliegen, nämlich dem Erhalt von Arbeitsplätzen in den Randregionen, nicht genügend Rechnung getragen wurde. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates gelangte im Rahmen der Konsultation zu den überarbeiteten strategischen Zielen für die Ruag zur selben Ansicht. In ihrer diesbezüglichen Stellungnahme an den Bundesrat von Ende August 2015 schloss sich die SiK des Ständerates daher der Forderung der beiden GPK an. Die GPK werden sich dieses Jahr ebenfalls wieder, und zwar im April 2016 an der ordentlichen Sitzung mit der Ruag, mit den strategischen Zielen der Ruag befassen und dann sehen, ob die Versprechungen, die gemacht worden sind, auch eingehalten werden. Hêche Claude (S, JU), pour la commission: Mon rapport se limitera à l'examen de l'objet relatif à la garantie de l'indépendance des autorités de surveillance et de régulation de l'administration fédérale décentralisée. Pour mémoire, le 27 janvier 2013, les Commissions de gestion des Chambres fédérales ont chargé le Contrôle parlementaire de l'administration de procéder à une évaluation de la thématique que je viens de citer. Parmi les seize autorités recensées, la commission en a sélectionné cinq en vue d'une analyse détaillée: Swissmedic, l'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire, l'Autorité fédérale de surveillance en matière de révision, la Commission fédérale de la communication et la Commission de la concurrence. 16.004 Conseil des Etats 62 2 mars 2016 L'évaluation a notamment porté sur ce que le Conseil fédéral entreprend dans la limite de ses compétences pour garantir l'indépendance de ces autorités. Le 6 octobre 2015, la Commission de gestion a publié son rapport d'enquête dans lequel elle est arrivée à la conclusion que les normes régissant l'indépendance des autorités de surveillance et de régulation étaient hétérogènes et parfois lacunaires. Il manque par exemple, pour certaines autorités, des dispositions légales visant à éviter les conflits d'intérêts ou à définir des profils d'exigences pour les organes dirigeants. En conséquence, la Commission de gestion a formulé quatre recommandations à l'intention du Conseil fédéral, demandant notamment: – premièrement, que le Conseil fédéral élabore un concept visant à harmoniser les normes régissant l'indépendance des autorités de surveillance et de régulation; – deuxièmement, que le Conseil fédéral veille dans le cadre de futurs projets de loi à ce que des normes suffisamment détaillées régissent l'indépendance des autorités de surveillance et de régulation à tous les niveaux sur la base d'un concept uniforme; – troisièmement, que le Conseil fédéral s'assure que les profils d'exigences précis et transparents soient définis concernant la nomination des organes dirigeants des autorités de surveillance et de régulation et d'accorder davantage d'importance aux compétences de pilotage et de surveillance dont il dispose à travers ces nominations; – quatrièmement, que le Conseil fédéral examine les mesures qui seraient susceptibles de renforcer la sensibilisation à l'indépendance au sein des autorités de surveillance et de régulation. Dans la foulée, la Commission de gestion a demandé au Conseil fédéral de lui faire part d'ici à la mi-janvier de cette année de sa position sur les constats et les quatre recommandations qu'elle a formulés, ce que le Conseil fédéral a fait lors de sa séance du 18 décembre 2015. La Commission de gestion va donc prochainement se prononcer sur l'avis du Conseil fédéral et examiner par quelles mesures et dans quel délai ces recommandations seront mises en oeuvre. Vom Bericht wird Kenntnis genommen Il est pris acte du rapport Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00 Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 Vierte Sitzung – Quatrième séance Donnerstag, 3. März 2016 Jeudi, 3 mars 2016 08.15 h 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision Loi sur la TVA. Révision partielle Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 24.09.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 03.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Der Ständerat behandelt als Zweitrat die Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Die Teilrevision umfasst verschiedene Änderungen, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuersätze und Ausnahmen, Verfahren und Datenschutz. Ein zentrales Element ist zudem die Beseitigung mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen aber keine wesentlichen steuerlichen Änderungen. Wie Sie wissen, trat das totalrevidierte Mehrwertsteuergesetz am 1. Januar 2010 in Kraft. In der Praxis hat sich gezeigt, dass einige Gesetzesbestimmungen anpassungsbedürftig sind. In der Folge nahm der Bundesrat diese Punkte in die vom Nationalrat verlangte Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer, in die sogenannte Zweisatzmodell-Vorlage, auf. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates trat auf diese Vorlage jedoch nicht ein und beauftragte den Bundesrat am 23. April 2013 mit einer Motion (13.3362), dem Parlament Vorschläge zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zu unterbreiten. Dabei wollte die WAK-NR, dass auch Änderungs- und Ergänzungsvorschläge des Mehrwertsteuer-Konsultativgremiums berücksichtigt werden. Das Konsultativgremium ist eine im Mehrwertsteuergesetz vorgesehene Kommission, welche zu Fragen der Mehrwertsteuer beratend Stellung nimmt. Dieses Gremium hat auch zuhanden der ständerätlichen Kommission mit grossem Sachverstand Stellung genommen. Zum Inhalt dieser Revision: Der Bundesrat will die Situation der inländischen Unternehmen indirekt verbessern, indem er hauptsächlich zwei Massnahmen zur Reduktion mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile ergreift. Erstens sollen künftig alle Unternehmen obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie im In- und Ausland mindestens 100 000 Franken Umsatz erzielen. Nach geltendem Recht ist nur der im Inland erzielte Umsatz massgebend, weshalb ausländische Unternehmen in der Schweiz einen Umsatz von bis zu 100 000 Franken erzielen können, ohne die Mehrwertsteuer abliefern zu müssen. Deshalb erleiden heute inländische Firmen gegenüber ausländischen einen mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteil. Ausländische Unternehmen sollen neu ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig sein. Zweitens werden umsatzstarke ausländische Online-Händler durch die Neuregelung für gewisse Sendungen im Inland obligatorisch steuerpflichtig. Zwar sind Sendungen, bei denen ein Steuerbetrag von weniger als 5 Franken anfallen Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 63 Ständerat 15.025 würde, bei der Einfuhr wie bisher steuerfrei, jedoch müssen Unternehmen, die mit solchen Sendungen mehr als 100 000 Franken Umsatz pro Jahr erzielen, künftig diese Sendungen der Schweizer Kundschaft mit der Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Neu sollen zudem kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften auch zum reduzierten Satz besteuert werden, wie dies heute bereits bei den gedruckten Ausgaben der Fall ist. Damit werden Zeitungen und Zeitschriften unabhängig vom Medium steuerlich gleich behandelt. Der Abzug fiktiver Vorsteuern wird für Sammlerstücke wie Kunstgegenstände, Antiquitäten und dergleichen durch eine dem neuen Gesetz angepasste Margenbesteuerung ersetzt, durch eine Steuer auf der Differenz zwischen dem Ankaufsund dem Verkaufspreis. Diese neue Berechnungsart verhindert eine Unterbesteuerung durch den Abzug fiktiver Vorsteuern für Gegenstände, die bei ihrem Eintritt in den Markt nicht mit der Mehrwertsteuer belastet waren. Mit der Teilrevision werden Leistungen von Einrichtungen der Sozialversicherung im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zur Prävention von der Steuer ausgenommen. Damit wird die Gleichbehandlung aller Sozialversicherungsträger gewährleistet und die Zusammenarbeit von Sozialversicherungen erleichtert. Zudem wird die Steuerpflicht von Gemeinwesen vereinfacht, und die Zusammenarbeit von Gemeinwesen wird steuerlich entlastet. Wie vom Parlament verlangt, wird eine neue Steuerausnahme vorgelegt für Leistungen, die im Rahmen des statutarischen Zwecks einer Organisation den Gönnerinnen und Gönnern als Gegenleistung für den Gönnerbeitrag in Aussicht gestellt werden. Ich spreche jetzt nicht namentlich von der Flugrettungsorganisation, welche das betrifft. Damit können auch entsprechende Vorstösse abgeschrieben werden. Durch die Gesetzesänderungen wie im Nationalrat beschlossen würden neu schätzungsweise 30 000 ausländische Unternehmen steuerpflichtig. Für die Umsetzung müssten einerseits rund 38 neue Stellen geschaffen werden. Andererseits fliessen dank der Neuregelung voraussichtlich 40 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich in die Bundeskasse. Noch einmal rund 30 Millionen Franken verspricht sich der Bund von der Änderung bei der Besteuerung der Kunstgegenstände. Diese vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes waren unbestritten. Auch gegen den reduzierten Satz von 2,5 Prozent für elektronische Zeitungen und Zeitschriften gab es keinen Widerstand. Der Nationalrat nahm in die Vorschrift sogar noch die elektronischen Bücher auf. Der Nationalrat stimmte auf Antrag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben auch einer Präzisierung der Definition von steuerbefreiten Spenden und Gönnerbeiträgen zu, und dieser Lösung schliesst sich die WAK-SR an. Damit diese Spenden und Gönnerbeiträge steuerfrei sind, muss ein gemeinnütziges Unternehmen den Spendern und Gönnern mitteilen, dass kein Anspruch auf eine Gegenleistung besteht. Der Nationalrat hat die Regel insbesondere mit Blick auf die erwähnte Luftrettungsorganisation eingeführt. Die Steuerpflicht für vermietete Gemeindeparkplätze lehnte der Nationalrat wie auch die vorberatende WAK ab. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass dafür wie für alle anderen Parkplätze Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Die Mehrheit des Nationalrates wollte den Gemeinden aber den Verwaltungsaufwand und die Kosten ersparen. Auch die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist von zehn auf fünfzehn Jahre scheiterte im Erstrat. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage ohne Gegenstimme gut. Unsere Kommission hat in der Gesamtabstimmung die Vorlage ebenfalls mit 13 zu 0 Stimmen angenommen. Gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates beantragt die WAK des Ständerates nochmals einige Änderungen, die ich hier nur im Sinne eines kurzen Überblicks darstellen, aber noch nicht im Detail begründen möchte. 15.025 Conseil des Etats Die Kommission hat einen Antrag einstimmig angenommen, der vom Staat subventionierte hoheitliche Leistungen, beispielsweise den Einsatz der Feuerwehr auf Nationalstrassen oder Beiträge an die Regionalförderung, welche von Gemeinden erbracht werden, von der Mehrwertsteuerpflicht befreien möchte – das ist Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe a. Es geht insbesondere um den Subventionsbegriff. Wir werden in der Detailberatung sicher nochmals darauf zurückkommen, weil zwischenzeitlich auch ein Antrag Hegglin Peter eingegangen ist, der eine Änderung beim gleichen Thema wünscht. Aus Sicht der Kommission werden heute die Subventionsempfänger durch die Besteuerung unnötig belastet – deshalb ist auch dieser Änderungsantrag gestellt worden, auf den wir sicher noch zurückkommen werden. Einstimmig angenommen wurde auch ein Antrag, der einen Beschluss der Revision des RTVG vom 26. September 2014 rückgängig machen möchte. Dieser Antrag wird dann bei Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe l diskutiert. Die künftige geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe soll nicht wie vorgesehen der Mehrwertsteuer unterstellt werden. Dies entspricht dem Entscheid des Bundesgerichtes vom 13. April 2015, wonach auf die Abgabe keine Mehrwertsteuer geschuldet sei. Gleichzeitig hiess eine Mehrheit der Kommission einen Antrag gut, der die rückwirkende Eintragung für die Mehrwertsteuer ermöglichen soll. Eine Mehrheit der Kommission hat ebenfalls einem Antrag zugestimmt, der vorsieht, dass der Beginn des Verjährungsstillstands nicht bei der Eröffnung einer Strafuntersuchung erfolgt, wie das der Bundesrat vorschlägt, sondern gemäss geltendem Recht. Die Mehrheit der WAK beantragt auch, dass die absolute Verjährungsfrist nicht von zehn auf fünfzehn Jahre angehoben wird und dass wir somit beim geltenden Recht bleiben. Auf der heutigen Traktandenliste ist auch die Motion Hutter Markus 13.3238, die von unserer Nationalratskollegin Gössi übernommen worden ist, traktandiert. Diese Motion fordert, die Abgrenzung zwischen einem steuerfreien Grundstückkauf und einer steuerbaren werkvertraglichen Lieferung eines Neubaus neu zu regeln und auf den Übergang von Nutzen und Gefahr abzustellen. Innerhalb der Detailberatung werden wir noch auf dieses Thema zurückkommen. Der Kommission war es wichtig, jetzt nicht wieder einen Vorstoss an den Bundesrat zu überweisen, sondern das Thema hier in dieser Revision zu diskutieren. Wir bitten alle, die sich mit dieser Motion beschäftigen wollen, dies schon im Rahmen der Detailberatung zu tun, damit wir dann auch einen Entscheid haben, die Motion nicht zu weiteren Arbeiten in der Verwaltung führt und damit wir das gerade in der Gesetzesrevision erledigen können. Da der Übergang von Nutzen und Gefahr, so die Argumentation des Bundesrates, auch rückwirkend festgelegt werden kann, würde die Umsetzung der Motion Mindereinnahmen von bis zu 140 Millionen Franken jährlich bedeuten. Die Kommission hat sich mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Frage des Vorsteuerabzugs beim Bau von Gebäuden für Wohnzwecke auch dem Bundesrat angeschlossen und die bisherige Praxis bestätigt. Im Weiteren löste die Frage, inwieweit die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorsteuerabzug für unternehmerische Tätigkeiten angepasst werden müssten, eine grosse Diskussion aus, weil die Eidgenössische Steuerverwaltung zwischenzeitlich die Praxis angeblich verschärft hat. Auf diese und weitere Themen werden wir jedoch in der Detailberatung zurückzukommen haben. Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie am Schluss in der Gesamtabstimmung ebenso wie der Nationalrat zu unterstützen. Engler Stefan (C, GR): Ich möchte einen Aspekt der Teilrevision herauspflücken, und zwar das Verhältnis zwischen Mehrwertsteuer und Gemeinwesen, und dazu einige Überlegungen machen. Insgesamt erweist sich dieses Verhältnis zwischen Gemeinwesen und Mehrwertsteuer als ein eher wenig durchschau- 64 3 mars 2016 bares Verhältnis, das viel Raum für Fragen und Ermessen offenlässt, was zu vielen Praxisentscheiden führt. Es ist nun einmal so, dass die Mehrwertsteuergesetzgebung zur Frage, ob und für welche Leistungen ein Gemeinwesen mehrwertsteuerpflichtig ist, der Steuerverwaltung sehr viel Ermessen einräumt. Das hat zur Konsequenz, dass Empfänger von Finanzhilfen, von Subventionen, nie genau wissen, ob jetzt dieser oder jener Finanzfluss mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht. Handelt es sich bei einer Zahlung um ein mehrwertsteuerrechtliches sogenanntes Nichtentgelt, also um eine Subvention, oder handelt es sich bei einer Zahlung um ein Entgelt, dem eine mehrwertsteuerpflichtige Leistung gegenübersteht? Diese Unterscheidung ist in der Praxis relativ schwierig zu machen. Als Zweites stellt sich die Frage, ob sich eine Dienststelle eines Kantons oder einer Gemeinde als autonome Dienststelle qualifiziert, die der Steuerpflicht unterliegt. Auch diese Frage lässt sich nicht immer einfach beantworten. Eine dritte Frage, die sich stellt: Handelt es sich um eine steuerfreie hoheitliche Tätigkeit eines Gemeinwesens oder um eine Tätigkeit, die in den unternehmerischen Bereich fällt? All diese Fragen lassen sich aus dem Gesetz nur unzureichend beantworten. Das erlaubt dem Beitragsempfänger in den wenigsten Fällen eine eigene schlüssige Beurteilung der Frage, ob die Mehrwertsteuerpflicht jetzt besteht oder nicht. Die Revision verpasst es meiner Meinung nach leider, in diesen Fragen eine Klärung zu schaffen, weshalb sich die Kommission entschieden hat, zumindest für den Bereich der Beiträge eine Differenz zu den nationalrätlichen Beschlüssen zu schaffen, damit man sich noch etwas vertiefter mit diesem Verhältnis beschäftigt. Der Kommissionspräsident hat es angesprochen: Es werden in Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 28 und 28bis wenige Neuerungen im Verhältnis zwischen den Gemeinwesen und vor allem in der Zusammenarbeit innerhalb des gleichen Gemeinwesens, aber auch mit vom Gemeinwesen beherrschten Gesellschaften legiferiert. Aber die eigentlichen Fragen, die in der Praxis gestellt werden, werden nicht beantwortet. Entsprechend hat der ehemalige Präsident der Finanzdirektorenkonferenz in der Anhörung vor dem Nationalrat gesagt, obschon die Besteuerung der einen durch eine andere staatliche Ebene ein föderalismuspolitischer und steuersystematischer Konstruktionsfehler der Mehrwertsteuer sei, werde man vorläufig aus finanzpolitischen Gründen auf die Weiterverfolgung von weiter gehenden Vorschlägen verzichten. Er nannte dafür ausdrücklich auch eine Steuerausnahme für sämtliche Leistungen zwischen den Gemeinwesen und damit auch die Mehrwertsteuerentlastung von Gemeinwesen, soweit sie nicht unternehmerisch tätig sind. Lassen Sie mich an zwei Beispielen kurz illustrieren, was für Fragen in der Praxis aufgeworfen werden. Der Bund leistet im Rahmen der Waldgesetzgebung und im Rahmen von Programmvereinbarungen Finanzhilfen an die Kantone zur Pflege von Schutzwäldern. Die Kantone vereinbaren mit den Forstbetrieben der Gemeinden den Umfang, Inhalt und die Höhe der zu erbringenden Leistungen bzw. auch der Entschädigung. Gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung liegt diesbezüglich aber keine Subvention vor, weil mit der Leistungsvereinbarung ein konkreter Auftrag erteilt worden ist. Ein weiterer Fall, der in den Kantonen zu Diskussionen Anlass gibt, betrifft – der Kommissionspräsident hat es kurz angesprochen – die Beiträge des Bundesamtes für Strassen an die Kantone für die von den Kantonen bzw. von den Gemeindefeuerwehren zu besorgende Aufrechterhaltung der Schadenwehren auf den Nationalstrassen. Auch in diesem Fall macht die Eidgenössische Steuerverwaltung die Mehrwertsteuer geltend mit dem Argument, es handle sich nicht um ein sogenanntes Nichtentgelt, um eine Subvention, sondern um ein steuerpflichtiges Entgelt, dem eine Leistung gegenübersteht – als ob den Subventionen keine Leistungen gegenüberstehen würden! Ich könnte Ihnen weitere Beispiele aus der neuen Regionalpolitik, aus dem Gewässerschutzrecht, aus dem Energierecht nennen, in denen ähnliBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 che Fragen aufgeworfen werden, die immer mehr zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Ich bin klar der Meinung, dass diese Abgrenzung und diese Klärung durch den Gesetzgeber vorzunehmen und nicht von der Eidgenössischen Steuerverwaltung in ihrer Praxis zu entwickeln sind und schon gar nicht, wie im Falle der Radiound Fernsehempfangsgebühren, vom Bundesgericht vorgenommen werden sollten. Es sollte auch nicht sein, dass die Gemeinwesen ihre Strukturen, vertraglichen Abmachungen untereinander, aber auch einfache Verbuchungen so ausgestalten, dass sie mehrwertsteuerrechtlich optimiert, aber in funktionaler Hinsicht vielleicht nicht ganz richtig sind. Es gibt noch einen weiteren Bereich, den man hier an und für sich ansprechen müsste. Man müsste nicht nur die Frage ansprechen, was Subvention ist und was Entgelt für eine Leistung; auch das Thema der Kürzung des Vorsteuerabzugs bei Subventionen wäre eine Vertiefung wert. Die geltende Praxis der Beschränkung des Vorsteuerabzugs beim Erhalt von Subventionen, namentlich auch im Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden, verdiente eine vertieftere Auseinandersetzung. Der Bund schöpft dadurch nämlich einen Teil der kantonalen und kommunalen Subventionen selber ab. Es findet also quasi eine Umverteilung von kantonalen und kommunalen Steuergeldern hin zum Bund statt. Um eine wirkungsvolle administrative Entlastung für die Kantone und die Gemeinden zu erreichen, hat die Kommission die Vorlage insofern angepasst, als sie Leistungen zwischen den Gemeinwesen, die nichtgewerblichen Charakter haben, von der Steuer ausnehmen will. Ich bin froh um den Einzelantrag Hegglin Peter, welcher das, was die Kommission erreichen wollte, korrekter zum Ausdruck bringt. Wir werden in der Detailberatung kurz darauf zu sprechen kommen, worin der Unterschied zwischen der Fassung der Kommission und dem Antrag Hegglin Peter besteht. Ich bin für Eintreten, bedaure es allerdings, dass im Bereich der Leistungen zwischen den Gemeinwesen die wichtigsten Fragen eigentlich nicht geklärt werden konnten. Maurer Ueli, Bundesrat: Diese Vorlage hat ja eine Vorgeschichte, wie der Präsident Ihrer WAK erwähnt hat. Auf den 1. Januar 2010 trat das damals totalrevidierte Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Es hat sich nachher schon bald gezeigt, dass aufgrund der Praxiserfahrungen einige Anpassungen notwendig sind. Es geht also sozusagen um Garantiearbeiten. Der Bundesrat hat Ihnen dann 2013 eine Zusatzbotschaft unterbreitet und darin auch das Zweisatzmodell vorgestellt. Auf diese Vorlage ist der Rat dann nicht eingetreten. Das hatte zur Folge, dass sozusagen eine Minivorlage erstellt wurde; das ist das, was heute vorliegt. Sie stützt sich zum einen auf die Aufträge der WAK-NR, zum andern auf entsprechende parlamentarische Vorstösse und auf Punkte, die durch das Konsultativgremium eingebracht wurden. Auch weiterer Anpassungsbedarf, der sich im Laufe der Zeit gezeigt hat, ist in dieser Vorlage entsprechend berücksichtigt. Was heute vorliegt, ist im grossen Ganzen politisch nicht bestritten. Man kann also sagen, dass die Punkte, die wir hier korrigieren möchten, von allen akzeptiert werden. Im Detail gibt es gewisse Punkte, die wir heute diskutieren werden. Insgesamt würde ich Folgendes sagen: Die damalige Umstellung von der Warenumsatzsteuer, der Wust, zur Mehrwertsteuer war verbunden mit dem Wunsch nach Vereinfachungen. Wenn ich heute das komplizierte und komplexe Gesetz sehe, dann stelle ich fest, dass wir die Komplexität der Wust längst wieder erreicht haben. Die versprochene Vereinfachung ist also weitgehend ausgeblieben – wegen der Arbeiten, die wir in der Praxis an diesem Gesetz vornehmen. Wahrscheinlich ist die Komplexität weniger im Zweisatz oder in den verschiedenen Sätzen zu suchen als in den ausserordentlich vielen Ergänzungen, Verordnungen und Weisungen, die dieses Gesetz in der Praxis dann auch begleiten. Worum geht es heute? Es wurde bereits mehrmals vorgebracht: Der wahrscheinlich wichtigste Punkt und unbestritten ist die Ausmerzung von Wettbewerbsnachteilen für inländiAmtliches Bulletin der Bundesversammlung 65 Ständerat 15.025 sche Unternehmen, indem wir zukünftig auch ausländische Unternehmen erfassen werden. Es geht auch um Online-Anbieter mit Mindestumsatz von 100 000 Franken, die neu erfasst werden. Wir gehen davon aus, dass diese Neuerfassung zu etwa 40 Millionen Franken Mehreinnahmen in der Bundeskasse führen wird, indem ausländische Anbieter erfasst werden und damit diese Ungleichheit im Wettbewerb zu inländischen Unternehmen ausgemerzt wird. Dann geht es um den reduzierten Steuersatz für elektronische Zeitungen und Zeitschriften. Das wurde durch den Nationalrat noch mit den elektronischen Büchern ergänzt. Ihre Kommission nimmt das auf, und auch der Bundesrat tut dies, das ist ein weiteres Element. Weiter ist hier die Ausdehnung der Steuerausnahme im Bereich der Sozialversicherungen in der Präventionstätigkeit eingeflossen. Es gibt eine Vereinfachung bei der Steuerpflicht gemeinnütziger Organisationen, eine neue Regelung für bestimmte Formen der Gönnerschaft; da ist die Rega eines der Stichworte, die Sie schon beschäftigt haben. Weiter gilt es eine steuerliche Erleichterung für die Zusammenarbeit der Gemeinwesen; das ist der Punkt, den Ihre Kommission neu formuliert hat, und hierzu liegt der Antrag Hegglin Peter vor. Ich kann jetzt schon sagen, dass wir mit dieser Stossrichtung grundsätzlich einverstanden sind. Der Antrag Hegglin Peter bringt eine Verbesserung gegenüber der Formulierung, die wir in der Kommission gefunden haben. Wir würden dies entsprechend auch so entgegennehmen, aber noch einmal prüfen. Dann geht es um die Margenbesteuerung von Kunstgegenständen, Sammlerstücken und Antiquitäten. Hier geht es darum, eine bestehende Unterbesteuerung auszumerzen, also ein Gleichgewicht zu schaffen. Auch da erwarten wir durch die Aufhebung dieser Unterbesteuerung etwas höhere Steuereinnahmen. Weiter werden wir noch die absolute Verjährungsfrist diskutieren, die im Mehrwertsteuerrecht zehn Jahre, im übrigen Steuerrecht fünfzehn Jahre beträgt; hier haben wir offensichtlich eine Differenz. Insgesamt wird diese Vorlage zu geschätzten Mehreinnahmen von knapp 70 Millionen Franken führen. Den grossen Teil davon erzielen wir, indem wir ausländische Unternehmen besteuern, auch den Online-Handel, und die Unterbesteuerung der Sammlerstücke und Antiquitäten mit dieser entsprechenden Mehrbesteuerung auflösen. Insgesamt ist diese Vorlage damit auf Kurs. Zu den Differenzen werde ich mich in der Detailberatung äussern, sofern das notwendig ist. Ich stelle aber fest, dass in der Stossrichtung, in den Hauptpunkten grundsätzlich grosse Übereinstimmung herrscht, da haben wir keine Differenzen. Der Nationalrat hat diese Vorlage als Erstrat verabschiedet. Ich bitte Sie, ebenfalls darauf einzutreten, damit wir diese Garantiearbeiten, sozusagen, die sich jetzt etwas verzögert haben, abschliessen und das Ganze dann auch in Kraft setzen können. Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und in den wichtigsten Punkten dem Bundesrat zu folgen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, ch. I introduction Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté 15.025 Conseil des Etats Art. 3 Bst. g–i Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 3 let. g–i Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Bischof Pirmin (C, SO): Ich möchte eine Bemerkung zu Artikel 3 Buchstabe i machen. Sie sehen das in der deutschen Fahne auf Seite 3. Ihre Kommission schlägt Ihnen da keine Änderung vor. Ich möchte trotzdem an dieser Stelle eine Bemerkung machen. Sie haben auf Ihrem chronologischen Programm noch gesehen, dass die parlamentarische Initiative Frick Bruno 11.440 traktandiert war, die ich übernommen habe. Sie trägt den Titel «Keine Mehrwertsteuer auf Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen». Herr Bundesrat Maurer hat das vorhin unter dem Stichwort Rega kurz erwähnt. Der Nationalrat hat hier, wie Sie sehen, eine Regelung aufgenommen, die jetzt die entsprechenden Gönnerbeiträge von der Steuer befreit, und zwar auch Gönnerbeiträge, die mit einer Gegenleistung verbunden sind, sofern die entsprechende Organisation dem Gönner oder der Gönnerin mitteilt, dass kein Anspruch auf diese Vorteile besteht. Damit sind die Anliegen der parlamentarischen Initiative vollumfänglich erfüllt. Ich danke dafür, und ich habe deshalb die parlamentarische Initiative zurückgezogen. Sie wurde heute nicht mehr traktandiert, und wir werden deshalb vielleicht fünf Minuten früher mit unseren Verhandlungen fertig. Angenommen – Adopté Art. 4 Abs. 2, 3; 7 Abs. 2, 3; 10 Abs. 1, 1bis, 1ter, 2, 2bis; 12 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 4 al. 2, 3; 7 al. 2, 3; 10 al. 1, 1bis, 1ter, 2, 2bis; 12 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 14 Antrag der Mehrheit Abs. 1, 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 4 Aufheben Antrag der Minderheit (Hefti, Keller-Sutter, Stöckli, Zanetti Roberto) Abs. 4 Unverändert Art. 14 Proposition de la majorité Al. 1, 2 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 4 Abroger Proposition de la minorité (Hefti, Keller-Sutter, Stöckli, Zanetti Roberto) Al. 4 Inchangé Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Das Vorsteuerabzugsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn die subjektive Steuerpflicht besteht. Somit liegt es im Interesse der Unternehmen, bei der Mehrwertsteuer freiwillig in die Steuerpflicht einzutreten. Diesem Anliegen hat der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er die subjektive Steuerpflicht von der Unternehmenseigenschaft und nicht mehr wie im alten Recht vom Erreichen einer Umsatzgrenze abhängig 66 3 mars 2016 gemacht hat und indem er für die Kleinunternehmen eine Befreiung bei geringen Umsätzen geschaffen hat, auf die verzichtet werden kann. Der heute bestehende Artikel 14 Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes stellt eine verfahrensrechtliche Einschränkung dieses materiell-rechtlichen Prinzips dar, weshalb die Mehrheit der WAK-SR der Auffassung ist, dass diese Regelung aufgehoben werden soll. Nach Auffassung der Mehrheit und des Konsultativgremiums für die Mehrwertsteuer wird mit diesem Antrag keine zusätzliche Steueroptimierungsmöglichkeit geschaffen. Es ist die Zielsetzung des Gesetzes, dass im unternehmerischen Bereich keine Mehrwertsteuer anfällt. Wenn Artikel 14 Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes wie beantragt aufgehoben wird, entfällt bloss die Einschränkung, dass dieses grundsätzliche Recht erst im Nachhinein in Anspruch genommen werden kann. Wenn sich ein Unternehmen erst nachträglich entscheidet, eine Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, die ihm das Gesetz schon zu einem früheren Zeitpunkt geboten hätte, erwächst ihm betriebswirtschaftlich auch ein gewisser Nachteil. Bis zum Stellen des Antrages hat das Unternehmen, das die Vorsteuern nicht abziehen konnte, die Mehrwertsteuer bezahlt und finanziert. Hätte es den Antrag im Voraus gestellt, wären diese Finanzierungskosten weggefallen. Dazu kommt, dass es ihm in aller Regel auch nicht möglich sein wird, die neu aufgrund der Steuerpflicht geschuldete Mehrwertsteuer rückwirkend auf seine Abnehmer zu überwälzen. Eine steuerpflichtige Person wird eine rückwirkende Unterstellung also nicht leichthin wählen. Die Mehrheit beantragt Ihnen deshalb, diese Änderung vorzunehmen. Hefti Thomas (RL, GL): Für die Minderheit, die allerdings einen bemerkenswert breiten Querschnitt des Rates darstellt, stelle ich Ihnen den Antrag, gemäss Nationalrat zu beschliessen und beim geltenden Recht zu bleiben. Was heisst das? Es bedeutet, dass der Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht frühestens auf den Beginn der laufenden Steuerperiode erklärt werden kann. Der Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht heisst positiv ausgedrückt: Unterstellung unter die Mehrwertsteuerpflicht. Warum will man sich der Mehrwertsteuerpflicht unterstellen? Man will das möglicherweise aus verschiedenen Gründen tun. Ein Grund ist aber bestimmt derjenige, dass man mit der Unterstellung unter die Mehrwertsteuerpflicht Vorsteuerabzüge geltend machen kann. Das ist dann interessant, wenn diese Vorsteuerabzüge höher sind als das, was man als Mehrwertsteuer abliefern muss. Nun will die Mehrheit diesen vierten Absatz aufheben, was in der Konsequenz bedeutet, dass man sich während fünf Jahren rückwirkend eintragen, das heisst der Mehrwertsteuerpflicht unterstellen kann. Wie gesagt wird das insbesondere derjenige tun, der dadurch Geld zurückbekommt. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden. Die Minderheit hat aber Mühe damit, dass man dies für fünf Jahre rückwirkend tun kann. Irgendwie wird das unübersichtlich. Wir haben in anderen Zusammenhängen in diesem Rat Fragen von Rückwirkungen erörtert und meist festgestellt, dass Rückwirkungen problematisch sind, je länger, desto mehr. Wir sollten daher nicht ohne Not Rückwirkungen vorsehen. Besteht hier eine solche Not? Ich vermag eine solche nicht zu sehen. Man wird doch am Ende einer Steuerperiode, d. h. am Ende eines Kalenderjahres, sehen und beurteilen können, ob ein Investitionsüberhang besteht, und dann von der bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen, sich auf den Beginn dieser Steuerperiode der Mehrwertsteuerpflicht zu unterstellen. Damit können dann Vorsteuern abgeholt werden. Indem wir dies auf fünf Jahre rückwirkend ausdehnen, wird das Ganze irgendwie beliebig, und davon sollten wir absehen. Ettlin Erich (C, OW): Ich nehme das Votum von Herrn Hefti wahr. Aus seiner Sicht sagt er mit der Minderheit, dass Umgehungspotenzial vorhanden ist. Es gibt aber Fälle, wo Ermessen besteht. Wenn jetzt eine Kontrolle stattfindet, die fünf Jahre zurückgeht, weil die Verjährungsfrist fünf Jahre Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 67 Ständerat 15.025 ist, und man kommt bei einer Kontrolle bei einer nichtpflichtigen Gesellschaft darauf, dass da z. B. Dienstleistungsbezug aus dem Ausland vorliegt, dann unterstellt man diesen Dienstleistungsbezug der Mehrwertsteuer. Wenn dann die Unternehmung den Vorsteuerabzug geltend machen will, dann kann sie das nicht, wenn eine Begrenzung auf ein Jahr zurück besteht. Dieser Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland ist normalerweise ein Nullsummenspiel; man versteuert den Umsatz, kann aber den Vorsteuerabzug geltend machen. In diesen Fällen – die sind nicht selten – ist die rückwirkende Anmeldung bis fünf Jahre zurück eine Wohltat. Es besteht vielfach kein Umgehungsvorsatz – ich kenne das aus der Praxis. Weiter kenne ich keine Fälle, aber diese Fälle kann man damit aufheben. Ich denke, das Umgehungspotenzial kann man gut einschränken. Die Steuerverwaltung hat hier die Mittel, um zu sagen, das sei jetzt eine Steuerumgehung. Ich würde dem Antrag der Mehrheit der Kommission zustimmen. Art. 18 Abs. 2 Bst. l Antrag der Kommission l. Gebühren, Beiträge oder sonstige Zahlungen, die für hoheitliche Tätigkeiten empfangen werden. Maurer Ueli, Bundesrat: Die kurze Diskussion hat jetzt gezeigt, dass es hier eigentlich um eine Güterabwägung geht: Wem schenken wir mehr Gewicht? Ich bitte Sie namens des Bundesrates, der Minderheit und damit dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen. Die Frage stellt sich ja, das wurde ausgeführt, wann man sich als mehrwertsteuerpflichtig anmeldet. Wir sind der Meinung, dass das grundsätzlich zu Beginn eines Geschäftsjahrs möglich ist. Man schätzt ab, was erfolgt, und soll sich dann anmelden. Das ist der normale Prozess. Es entspricht auch unseren Grundsätzen, dass wir eigentlich in unserer Gesetzgebung keine Rückwirkung kennen. Das hängt mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit zusammen. In dem Moment, wo etwas entschieden wird, soll das Recht gelten. Rückwirkungen sind grundsätzlich problematisch. In diesem Fall beurteilen wir die Rückwirkung auch als Möglichkeit eines Steuerschlupflochs. Wenn man feststellt, dass man besser gefahren wäre, wenn man sich angemeldet hätte, weil viele Investitionen angefallen sind und man keine Mehrwertsteuer bezahlt hätte, sondern zurückfordern könnte, dann meldet man sich im Nachhinein an. Die anderen Fälle hat Herr Ettlin ausgeführt. Die Gefahr der Rückwirkung zur Steueroptimierung schafft auch ein Ungleichgewicht zu demjenigen, der sich frühzeitig anmeldet und das beurteilt. Ich denke, wir sollten dieses Steuerschlupfloch nicht öffnen. Es gibt Ungerechtigkeiten, die auf allen Seiten entstehen können; das ist immer so, wenn wir in der Gesetzgebung einen Strich ziehen. Aber ich denke, die Fassung des Bundesrates, des Nationalrates und der Minderheit versucht, diese nachträgliche Steueroptimierung zu verhindern. Die Grundsätze der Rechtssicherheit, d. h., dass es keine Rückwirkung gibt, sollten wir auch in diesem Gesetz berücksichtigen. Wir gehen bei dieser Güterabwägung davon aus, dass die Minderheit Ihrer Kommission den richtigeren Weg wählt. Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen. Angenommen – Adopté Abstimmung – Vote Für den Antrag der Minderheit ... 27 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit ... 13 Stimmen (0 Enthaltungen) Übrige Bestimmungen angenommen Les autres dispositions sont adoptées Art. 15 Abs. 1 Bst. c, 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 15 al. 1 let. c, 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Art. 18 al. 2 let. l Proposition de la commission l. les émoluments, les contributions et autres montants encaissés pour des activités relevant de la puissance publique. Angenommen – Adopté Art. 19 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 19 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Art. 21 Antrag der Kommission Abs. 2 Ziff. 2; 3; 8; 11; 14; 16–18; 21 Bst. c; 25; 28 Bst. b, c; 28bis; 30; 31 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 2 Ziff. 28 Bst. a a. zwischen Gemeinwesen, sofern es die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben betrifft, Abs. 6, 7 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 8 Nicht um eine Übertragung eines dinglichen Rechts an einem Grundstück nach Absatz 2 Ziffer 20 handelt es sich, wenn der Baubeginn bei einem neuzuerstellenden oder umzubauenden Bauwerk nach dem Abschluss des Kauf- oder Vorvertrages nach Artikel 216 Absätze 1 und 2 OR oder des Werkvertrages nach Artikel 363 OR stattfindet. Antrag Hegglin Peter Abs. 2 Ziff. 28 Bst. a a. zwischen Gemeinwesen, sofern es die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben betrifft, sowie sämtliche Leistungen zwischen den Organisationseinheiten des gleichen Gemeinwesens, Art. 21 Proposition de la commission Al. 2 ch. 2; 3; 8; 11; 14; 16–18; 21 let. c; 25; 28 let. b, c; 28bis; 30; 31 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 2 ch. 28 let. a a. les collectivités publiques, s'il s'agit d'accomplir des tâches impliquant l'exercice de la puissance publique, Al. 6, 7 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 8 Lorsque le début des travaux d'un bâtiment à construire entièrement ou à transformer a lieu après la conclusion du contrat de vente ou de la promesse de vente ou d'achat au sens de l'article 216 alinéas 1 et 2 CO ou du contrat d'entreprise d'après l'article 363 CO, il ne s'agit pas du transfert d'un droit réel sur un immeuble au sens de l'alinéa 2 chiffre 20. Proposition Hegglin Peter Al. 2 ch. 28 let. a a. entre les collectivités publiques, s'il s'agit d'accomplir des tâches légales, ainsi que toutes les prestations fournies entre les unités organisationnelles d'une même collectivité publique; Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Ich bitte Sie, das Wort zuerst dem Antragsteller zu erteilen. Dann kann ich noch Stellung nehmen. 15.025 Conseil des Etats Engler Stefan (C, GR): Ich vertrete unseren Kollegen Peter Hegglin, welcher heute als ehemaliger Präsident der Finanzdirektorenkonferenz an seiner letzten Sitzung mit der KdK verpflichtet ist und sich deshalb auch dafür entschuldigen lässt, dass er seinen Antrag nicht selber vertreten kann. Herr Kollege Hegglin hat das Anliegen aufgenommen, das ich in der Eintretensdebatte ausgeführt habe, und zwar im Zusammenhang mit folgender Abgrenzungsschwierigkeit: Was ist eine Subvention und damit steuerrechtlich ein sogenanntes Nichtentgelt? Und wann handelt es sich um eine Zahlung für eine mehrwertsteuerpflichtige Leistung? Diese Abgrenzungsproblematik nimmt der Antrag Hegglin Peter besser auf, als es uns in der Kommission gelungen ist. Wir haben in der Kommission hier auch einen Denkfehler begangen, in der Meinung, mit dem Einschub der hoheitlichen Aufgaben würden wir die Grenze ziehen zwischen dem gewerblichen und unternehmerischen Bereich eines Gemeinwesens einerseits und dem Bereich, in welchem es hoheitlich tätig ist, andererseits. Nun ist es aber so, dass gestützt auf Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe l die Zahlungen für hoheitliche Tätigkeiten als sogenanntes Nichtentgelt wie eine Subvention behandelt werden und deshalb gar nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen können. Insofern meint der Antrag Hegglin Peter, dass bei sämtlichen Leistungen, die zwischen Gemeinwesen ausgetauscht werden, soweit es sich um gesetzliche Aufgaben handelt, die Überprüfung bezüglich der Abgrenzung stattfinden soll. Ich jedenfalls bevorzuge die Variante des Einzelantrages Hegglin Peter gegenüber der Variante, wie wir sie in der Kommission gemeinsam erarbeitet haben. Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Es wurde in der Tat schon von Bundesrat Ueli Maurer und jetzt von Kollege Stefan Engler auf die Entstehungsgeschichte dieses Antrages hingewiesen. Wir haben in der Kommission mehrere Diskussionen darüber geführt, inwieweit es richtig ist, solche staatliche Zahlungen zwischen verschiedenen Gemeinwesen und Hoheiten der Mehrwertsteuer zu unterstellen oder, wenn sie nicht der Mehrwertsteuer unterstellt sind, den Vorsteuerabzug zu verweigern. Das ist nämlich die zweite Problematik dieser Thematik. Wir haben dann auch aus Zeitgründen – das gebe ich als Kommissionspräsident ganz offen zu – entschieden, einen Antrag zu stellen, damit eine Differenz zum Zweitrat geschaffen wird und damit wir diese Frage des öffentlichen Bereiches nochmals genau anschauen können. Wie ich nochmals erwähnen möchte, geht es einerseits um die Frage, ob ein Leistungsentgelt geschuldet ist, das der Mehrwertsteuer unterliegt, oder ob eine Zahlung für die Erbringung einer hoheitlichen Leistung erfolgt, welche auch die Vorsteuerkürzung zulässt. In diesem Kontext überzeugt mich der Antrag Hegglin Peter deutlich mehr. Wie Kollege Engler in seiner Begründung gezeigt hat, lösen wir mit unserem Antrag weniger Probleme, als wir neue schaffen. Das war nicht die Absicht der Kommission. Wir wussten jedoch, dass unser Antrag nicht das Ei des Kolumbus ist. Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier dem Antrag Hegglin Peter bzw. neu Antrag Engler zuzustimmen und nicht der Kommissionsmehrheit. Unsere Absicht war genau dieselbe. Aber das Ziel wird mit dem Antrag Hegglin Peter deutlich besser erreicht. Es wird am Zweitrat liegen – ich möchte das hier auch ausdrücklich nochmals erwähnen –, die Problematik im Detail nochmals anzuschauen, sodass man dann auch sämtliche Konsequenzen dieses Antrages kennt. Insoweit möchte ich jetzt beliebt machen und würde empfehlen, dem Antrag Hegglin Peter zuzustimmen und hier eine Differenz zu schaffen, die aber fachlich besser begründet ist als diejenige, welche Ihnen die Kommission vorgeschlagen hat. Maurer Ueli, Bundesrat: Ich habe es schon beim Eintreten ausgeführt: Der Bundesrat hat mit seiner Formulierung eigentlich das Gleiche beabsichtigt wie Ihre Kommission, welche die Formulierung verbessert hat. Der Antrag Hegglin Peter bedeutet aus unserer Sicht noch einmal eine Verbes- 68 3 mars 2016 serung. Ich denke, Sie sollten dem Antrag Hegglin Peter zustimmen. Wie mit der Kommission vereinbart, würden wir aber noch einmal prüfen, ob die Formulierung Auswirkungen hat, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Es ging der Kommission ja darum, eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, damit dieser noch einmal die Möglichkeit hat, die Formulierung dieser Bestimmung zu prüfen. Aber ich denke, sinngemäss ist es eine Verbesserung und entspricht dem Beabsichtigten. Die Tatsache, dass Gemeinwesen untereinander Mehrwertsteuer verrechnen müssen, ist schon lange störend, und wir sind jetzt auf dem Weg, das auszumerzen. Ich glaube, mit dem Antrag Hegglin Peter kommen wir diesem Begehren am nächsten. Wenn Sie dem Antrag Hegglin Peter zustimmen, haben Sie eine Differenz zum Nationalrat geschaffen, was Gelegenheit gibt, diese Frage noch einmal vertiefter zu prüfen. Zudem sind Sie ein Stück weiter auf dem Weg, dieses störende Element auszuschalten. Der Antrag Hegglin Peter wäre also eigentlich die bessere Lösung als der Antrag Ihrer Kommission. Angenommen gemäss Antrag Hegglin Peter Adopté selon la proposition Hegglin Peter Übrige Bestimmungen angenommen Les autres dispositions sont adoptées Art. 22 Antrag der Kommission Abs. 1 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 2 Bst. b Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 22 Proposition de la commission Al. 1 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 2 let. b Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Art. 23 Abs. 2 Ziff. 2, 3, 3bis, 7, 10; Art. 24 Titel Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 23 al. 2 ch. 2, 3, 3bis, 7, 10; art. 24 titre Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 24a Antrag der Kommission Abs. 1 Hat die steuerpflichtige Person Sammlerstücke wie Kunstgegenstände, Antiquitäten und dergleichen erworben ... Abs. 2 Werden solche Sammlerstücke durch den Wiederverkäufer ... Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 4 Der Bundesrat legt fest, was als Sammlerstück gilt. Abs. 5 Werden mehrere Sammlerstücke zu einem Gesamtpreis bezogen, so kann die Steuer ... Art. 24a Proposition de la commission Al. 1 L'assujetti qui a acquis des pièces de collection telles que des objets d'art, des antiquités ou des objets analogues peut, lorsqu'il les revend, calculer l'impôt ... Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 Al. 2 Lorsque de telles pièces de collection sont importées par le revendeur, l'impôt ... Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 4 Le Conseil fédéral définit la notion de pièce de collection. Al. 5 Si plusieurs pièces de collection sont acquises à un prix global, l'impôt ... Angenommen – Adopté Art. 25 Antrag der Kommission Abs. 2 Bst. abis abis. ... (siehe auch Art. 55 Abs. 2) Abs. 2 Bst. b b. auf den Dienstleistungen der Radio- und Fernsehgesellschaften, mit Ausnahme der Dienstleistungen mit gewerblichem Charakter; Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 25 Proposition de la commission Al. 2 let. abis abis. ... (voir aussi art. 55 al. 2) Al. 2 let. b b. aux prestations de services fournies par les sociétés de radio et de télévision, à l'exception de celles qui ont un caractère commercial; Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil national Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu une version corrigée du dépliant. Angenommen – Adopté Art. 27 Abs. 2 Bst. b b. er oder sie macht glaubhaft, dass ... Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 27 Proposition de la commission Al. 2 let. b b. il établit de manière crédible que ... Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 28 Antrag der Mehrheit Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag der Minderheit (Noser, Germann, Graber Konrad, Hefti, Schmid Martin) Abs. 1 Einleitung Im Rahmen ihres Unternehmens steht der steuerpflichtigen Person, unter Vorbehalt der Artikel 29 und 33, ein umfassendes Vorsteuerabzugsrecht zu. Sie kann die folgenden Vorsteuern abziehen: Art. 28 Proposition de la majorité Abs. 3 Adhérer à la décision du Conseil national Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 69 Ständerat 15.025 Proposition de la minorité (Noser, Germann, Graber Konrad, Hefti, Schmid Martin) Al. 1 introduction Dans le cadre de son entreprise, l'assujetti bénéficie d'un droit intégral à la déduction de l'impôt préalable, sous réserve des articles 29 et 33. Il peut déduire les impôts préalables suivants: Schmid Martin (RL, GR): Hier haben wir folgendes Thema aufgenommen: Es geht um die Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges. Zur Erreichung der bereits mehrfach erwähnten Steuerneutralität auf Unternehmensstufe kommt der Ausgestaltung des Vorsteuerabzugsrechts die zentrale Rolle zu. Damit auf der Unternehmensstufe keine Vorsteuern anfallen, dürfen keine einschränkenden Anforderungen an die Geltendmachung des Vorsteuerabzugsrechts aufgestellt werden. Abzugsfähig sind nur die Vorsteuern, die in einem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Somit kann beispielsweise der Einzelunternehmer für seine privaten Anschaffungen keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Nach dem neuen Recht muss eine Abgrenzung zwischen dem Unternehmensbereich und dem nichtunternehmerischen Bereich einer natürlichen und einer juristischen Person vorgenommen werden. Die vorbelasteten Eingangsleistungen sind entsprechend diesen Bereichen zuzuordnen. Das Bundesgericht machte diesbezüglich auch zwei wichtige Aussagen: 1. Der unternehmerische Bereich und damit der Begriff des Unternehmens dürfen nicht eng verstanden werden, weil sonst die Situation des alten Rechts wieder auflebt. 2. Die Abgrenzung zwischen einem unternehmerischen und einem nichtunternehmerischen Bereich setzt voraus, dass diese Bereiche klar und eindeutig voneinander abgetrennt werden können. Dieser Haltung schliesst sich die Kommission an. Allerdings hat die Eidgenössische Steuerverwaltung in der letzten Zeit in konkreten Fällen die unternehmerische Verwendung von gewissen Vermögenswerten bestritten. Wir sind der Auffassung, dass in dieser Frage der Begriff des Unternehmens respektive der unternehmerischen Tätigkeit weit auszulegen ist. Ein Unternehmen ist eine in sich geschlossene wirtschaftliche Einheit, die in einem gewerblichen Rahmen und unter Einsatz von finanziellen, personellen, sachlichen und anderen Mitteln Leistungen im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes erbringt respektive erbringen will und die entsprechend nach aussen auftritt. Wird auf diese Weise das Unternehmen als Einheit verstanden, fallen alle von ihm erbrachten Tätigkeiten in den unternehmerischen Bereich. Damit wären eigentlich alle Probleme gelöst, sodass gar keine Gesetzesänderung notwendig wäre. Denn wenn – Herr Bundesrat Maurer hat das auch in der Kommission gesagt – ein Abzug bei der direkten Bundessteuer als geschäftsmässig begründet anerkannt wird, soll das dann auch in den unternehmerischen Bereich bei der Mehrwertsteuer fallen. Das war eigentlich die Schlussfolgerung. Jetzt gibt es zwei Schienen, die verfolgt werden können, nämlich jene der Mehrheit und jene der Minderheit. Die Kommission war der Auffassung, dass dieser Begriff sehr weit gefasst werden sollte. Die Mehrheit sagt, es brauche aber keine Gesetzesänderung, weil diese von der Kommission verfolgte Zielsetzung auch schon durch die Auslegung des bisherigen Rechts erreicht werden könne, indem dieser unternehmerische Bereich so verstanden werde, wie ich das jetzt definiert habe. Die Minderheit war jedoch der Meinung, dass durch eine Klarstellung im Gesetz das auszuführen sei, was ich jetzt dargelegt habe. Das ist die Ausgangslage, die erklärt, warum sich hier zwei verschiedene Meinungen entgegenstehen. Aber es ist grundsätzlich der Wille der Kommission, dass in diesem Bereich den Unternehmen das Vorsteuerabzugsrecht zugestanden wird, dass sich hier nicht eine einschränkende Praxis vom gesetzgeberischen Willen entfernt. Sie haben jetzt die Wahl, ob Sie am bisherigen Recht festhalten wollen oder nicht. Dazu werden auch die Aussagen 15.025 Conseil des Etats des Herrn Bundesrates sehr entscheidend sein. Wenn nämlich Herr Bundesrat Maurer hier bestätigen kann, dass in diesem Bereich die Praxis so verstanden und ausgebaut wird, wie wir das definiert haben, dann glaube ich, dass der Minderheitsantrag obsolet ist. Ist das nicht der Fall, muss der Gesetzgeber zum Ausdruck bringen, dass Unternehmen dort keine Nachteile haben sollten. Das könnte man dann mit einer Gesetzesänderung zum Ausdruck bringen. Noser Ruedi (RL, ZH): Der Kommissionssprecher hat jetzt schon sehr viele Dinge gesagt, sodass ich mich vermutlich etwas kürzer fassen kann. Aber ich möchte Sie jetzt wirklich auch bitten, hier dem Minderheitsantrag zu einer Mehrheit zu verhelfen. Damit würden Sie erstens eine Differenz zum nationalrätlichen Beschluss schaffen, sodass die Diskussion im Nationalrat nochmals aufgenommen werden könnte; die Aussagen des Herrn Bundesrates sind ja in unserer Kommission gemacht worden. Zweitens bin ich auch überzeugt, dass mein Antrag der steuersystematisch logische ist, was ich noch zu begründen versuchen werde. Lassen Sie mich aber noch kurz an die Debatte von gestern anknüpfen. Gestern ist hier im Rat deutlich gesagt worden, dass wir uns nicht um 7 Millionen Franken Aufwand für Statistiken, sondern vielmehr um die Mehrwertsteuerausgaben und die entsprechenden Kosten kümmern sollten. 350 000 Unternehmen sind belastet durch die Mehrwertsteuer, was einen Verwaltungsaufwand von 1,76 Milliarden Franken generiert. Das ist der grösste von den 15 Bereichen, die man diskutiert hat. Wohlverstanden, das ist der Aufwand, der sich ergibt, nachdem wir 2010 eine Reform durchgeführt haben. Mit diesem Antrag haben Sie die gute Gelegenheit, Unsicherheiten, die in der Geschäftswelt einfach herrschen, aus dem Weg zu schaffen. Es ist doch eigentlich offensichtlich, dass etwas, das bei der Gewinnsteuer oder bei den Sozialversicherungen harmonisiert und/oder akzeptiert ist, immer auch bei der Mehrwertsteuer gelten sollte, es sei denn, es gibt wirklich zwingende Gründe, die dagegen sprechen würden. Damit spart der Steuerpflichtige nicht nur Bürokratiekosten, sondern wir erhöhen auch die Rechtssicherheit. Das ist entscheidend für die Wirtschaft. Wir dürfen das Koordinationsproblem von Bund, Kantonen und Gemeinden nicht auf Kosten der Steuerpflichtigen lösen. Ich möchte Ihnen anhand von zwei, drei Beispielen zeigen, worum es hier eigentlich geht. Das erste Beispiel betrifft eine Selbstverständlichkeit: Dem steuerpflichtigen Unternehmer soll das Recht auf Abzug von Mehrwertsteuern auf Investitionen und Aufwänden, das Vorsteuerabzugsrecht, generell zustehen. Der Steuerpflichtige soll nicht zuerst beweisen müssen, dass mit dem Aufwand und der Investition tatsächlich steuerpflichtige Umsätze erzielt werden. Das ist zwar schon heute geltendes Recht – der Bundesrat hat denn in der Kommission auch gesagt, dass auch er dafür sei –, doch in der Praxis ist das eben teilweise nicht so umgesetzt. Ich möchte zwei, drei Beispiele nennen: Start-ups, die zum Teil sehr hohe Investitionen haben, aber zwischenzeitlich keine Umsätze generieren, stehen vor der Schwierigkeit zu beweisen, dass sie in drei oder vier Jahren Umsätze haben werden. Das ist zum Teil noch schwierig. Den Vorsteuerabzug müssen sie aber machen können. Dasselbe gilt für die gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von Unternehmen; es ist ja schwierig zu sagen, ob aus einem Forschungs- und Entwicklungsaufwand tatsächlich ein Produkt und ein Umsatz entstehen oder ob es sich um ein eher esoterisches Forschungsprojekt handelt. Auf Kantons- und Gemeindeebene ist dieser Abzug akzeptiert, sodass es möglich sein sollte, ihn auch bei der Mehrwertsteuer zu machen. Das Gesetz wird mit dem vorliegenden Minderheitsantrag präzisiert. Es wird konsistenter und logischer. Schauen Sie einmal Artikel 10 zur subjektiven Steuerpflicht an: Dort wird klar definiert, dass auf das Unternehmen abgestellt steuerpflichtig ist, wer ein Unternehmen betreibt. Das Unternehmen wird in Artikel 10 auch definiert. Genau an diese subjektive Steuerpflicht soll das Vorsteuerabzugsrecht anknüpfen. Wenn man jetzt hier mit der «unternehmerischen Tätig- 70 3 mars 2016 keit» einen zusätzlichen Begriff hineinbringt, dann schafft man ein unnötiges Hilfskonstrukt, das dann die Gerichte beschäftigt. Der Kommissionssprecher hat gesagt, dass daraus x Gerichtsfälle entstehen, weil es eben Abgrenzungsprobleme gibt. In Artikel 10 haben wir eine klare Definition, und hier würden wir eine weitere Definition einführen. Bei der Ausnahme vom Vorsteuerabzug gibt es klare Regeln. Bei Artikel 29 haben wir die Vorsteuerkorrektur bei den Steuerausnahmen und bei Artikel 33 die Vorsteuerkürzung bei den Subventionen und dergleichen. Diese Ausnahmen sind eigentlich systemwidrig und verursachen ebenfalls sehr hohe Regulierungskosten. Es ist klar, dass wir diese nicht abschaffen können – wir haben ja eine endlose Diskussion über den Einheitssatz geführt –, diese Ausnahmen sind aber systemwidrig und führen zu sehr hohen Regulierungskosten. Jetzt wollen Sie diese systemwidrigen Ausnahmen noch mit einem Zusatz versehen, der an die unternehmerische Tätigkeit anknüpft, der nochmals nicht zu definieren ist. Bitte helfen Sie hier mit, die Minderheit zur Mehrheit zu machen. Sie folgen damit dem flammenden Votum von Herrn Bundesrat Berset von gestern, wonach wir am richtigen Ort endlich administrative Aufwände sparen sollen. Maurer Ueli, Bundesrat: Der Minderheitsantrag wurde ja gestellt, weil aufgrund von einzelnen Beispielen der Eindruck entstanden war, dass die Steuerverwaltung in Bezug auf die Mehrwertsteuer zu kleinlich ist und gewisse geschäftsbedingte Aufwendungen nicht als solche anerkannt und damit den Vorsteuerabzug nicht zugelassen hat. Aus der Diskussion ging hervor, dass Sie die – ich sage mal: kleinliche – Praxis der Steuerverwaltung etwas erweitern möchten. Schauen wir uns einmal den Text der Minderheit Noser an. Ich frage mich, ob die Minderheit mit diesem Text tatsächlich Klarheit bringt. Sie öffnet die Tür je nach Interpretation sehr weit, möglicherweise sogar die ganze Flügeltür, indem sie sagt «im Rahmen ihres Unternehmens». Was heisst «im Rahmen ihres Unternehmens»? Die Differenz: Der Bundesrat schlägt «im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit» vor; was mit der Tätigkeit des Unternehmens zu tun hat, ist mehrwertsteuerabzugsfähig. Was gehört bei «im Rahmen ihres Unternehmens» zum Unternehmen? Dies lässt wieder Interpretationen zu. Gehört eine Privatjacht irgendwo auch zum Unternehmen? Ist die auch abzugsfähig? Ich denke, dass auch der Minderheitsantrag wieder zu Präzisierungen führen müsste. Die Praxis zeigt dann halt doch, dass Steueroptimierung sehr weit geht und man unter dem Titel der Steueroptimierung auch versucht, Schlupflöcher auszumachen, die man gar nicht öffnen wollte. Deswegen würde auch der Minderheitsantrag wieder eine Präzisierung bedingen. Was heisst «im Rahmen ihres Unternehmens», was «im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit»? Das haben wir auch in der Kommission diskutiert. Dort war die Meinung etwa, dass man der direkten Bundessteuer folgen sollte. Was dort als geschäftsmässig begründeter Aufwand abzugsfähig ist, müsste auch bei der Mehrwertsteuer abzugsfähig sein. Ich denke, dass diese Präzisierung vielleicht bei beiden Texten notwendig ist. Es wäre beim Minderheitsantrag notwendig, um nicht Tür und Tor für einen gewissen Missbrauch zu öffnen. Es wäre aber aufgrund von Einzelbeispielen auch eine Präzisierung des bundesrätlichen Entwurfes nötig – nicht im Gesetzestext, aber in Weisungen. Es besteht nun aber die Gefahr, dass wir nur aufgrund eines Einzelbeispiels, das vor vier, fünf Jahren die Gemüter erregt hat, ein Gesetz ändern. Es ist immer gefährlich, aufgrund eines Einzelfalles eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Ich bitte Sie, bei der Fassung des Bundesrates und des Nationalrates zu bleiben. Die Fassung beschreibt die «unternehmerische Tätigkeit» und umfasst, was mit der Tätigkeit des Unternehmens zu tun hat. «Im Rahmen des Unternehmens» geht sehr viel weiter und müsste dann wieder entsprechend eingeschränkt werden. Damit wäre unsere Fassung meiner Meinung nach die vernünftigere; sie ist praxisbezogen. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 Zuhanden der Materialien und mit Blick auf die Handhabung in der Praxis würde ich sagen: Der bei der direkten Bundessteuer als geschäftsmässig begründeter Aufwand anerkannte Betrag müsste logischerweise auch bei der Mehrwertsteuer zum Vorsteuerabzug berechtigen. In der Praxis haben wir halt viele solche Grauzonen, die ausgeleuchtet werden müssen. Auch im Gesetz lässt sich nicht jeder Einzelfall entsprechend regeln. Unternehmerische Tätigkeit ist nun einmal vielfältig. Es gibt nämlich viele Unternehmen, bei welchen regionale Aspekte und noch vieles mehr zu berücksichtigen sind; ich glaube nicht, dass wir das im Gesetz regeln können. Unsere Fassung genügt, ich denke, sie schränkt nicht ein. Aber wir würden in der Praxis dann vielleicht diese Linie ziehen, wonach der bei der direkten Bundessteuer anerkannte geschäftsmässig begründete Aufwand auch bei der Mehrwertsteuer abzugsfähig wäre. Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Beschluss des Nationalrates bzw. dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Noser Ruedi (RL, ZH): Ich habe sehr interessiert Ihren Ausführungen hier im Rat zugehört und möchte auch dafür danken. Es ist mir wichtig, hier einmal zu sagen: Die Minderheit möchte auf keinen Fall, wie im Beispiel mit der Jacht, neue Schlupflöcher haben. Sie haben das am Schluss auch so definiert: Wenn etwas im Steuerharmonisierungsgesetz ein geschäftsmässig begründeter Aufwand ist, dann soll es auch im Mehrwertsteuergesetz so sein. Aber wenn es das dort nicht ist, soll es das auch im Mehrwertsteuergesetz nicht sein – nur damit wir das hier auch klar definiert haben. Mit den Ausführungen, die Sie jetzt gemacht haben, und mit dem Versprechen, dass das, was bei der Gewinnsteuer anerkannt wird, auch bei der Mehrwertsteuer anerkannt wird, kann man diesen Antrag zurückziehen, was ich somit auch tue. Le président (Comte Raphaël, président): La proposition de la minorité a été retirée. Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Art. 28a Antrag der Kommission Abs. 1 ... a. ... Tätigkeit einen individualisierbaren beweglichen Gegenstand bezieht; b. Streichen c. ... keine Mehrwertsteuer offen überwälzt wird. Abs. 2 ... versteht sich inklusive Steuer zu dem im Zeitpunkt des Bezugs anwendbaren Steuersatz. Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 28a Proposition de la commission Al. 1 ... a. ... il acquiert un bien mobilier identifiable; b. Biffer c. aucune TVA n'est transférée de manière apparente lors de l'acquisition du bien. Al. 2 ... inclut l'impôt calculé au taux applicable au moment de l'acquisition. Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 71 Ständerat 15.025 Art. 29 Abs. 1bis, 4; 37 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 29 al. 1bis, 4; 37 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 38 Abs. 1 Antrag der Kommission Bst. a Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Bst. b b. ... einer Umstrukturierung, einer Geschäftsveräusserung oder eines im Fusionsgesetz vom 3. Oktober 2003 geregelten Rechtsgeschäfts. Art. 38 al. 1 Proposition de la commission Let. a Adhérer à la décision du Conseil national Let. b b. ou de la restructuration d'une entreprise, de la cession d'un fonds de commerce ou d'une opération juridique réglée par la loi ... Angenommen – Adopté Art. 42 Antrag der Mehrheit Abs. 4 Unverändert Abs. 6 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag der Minderheit (Zanetti Roberto, Levrat, Stöckli) Abs. 4 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 6 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 42 Proposition de la majorité Al. 4 Inchangé Al. 6 Adhérer à la décision du Conseil national Proposition de la minorité (Zanetti Roberto, Levrat, Stöckli) Al. 4 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 6 Adhérer au projet du Conseil fédéral Abs. 4 – Al. 4 Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Ich spreche zu Artikel 42 Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes und damit zusammenhängend auch zu Artikel 56 Absatz 4; es geht ja um die gleiche Thematik. Hier geht es um die Verjährungsfrist von fünf Jahren für die materiell-rechtliche Steuerforderung. Wird ein Strafverfahren durchgeführt, hat dies einen Verjährungsstillstand zur Folge. Gemäss geltendem Recht gilt der Verjährungsstillstand ab der Mitteilung der Eröffnung des Strafverfahrens an die steuerpflichtige Person. In diesem Moment weiss sie, dass sie mit einer Verlängerung der Verjährungsfrist zu rechnen hat. Was aber möglicherweise Monate, Jahre zuvor stattgefunden hat, ist die interne Eröffnung des Strafverfahrens durch die Steuerverwaltung, was dem Steuerpflichtigen nicht be- 15.025 Conseil des Etats kannt ist. Diese Ordnung gemäss heutigem Gesetz erscheint der Kommissionsmehrheit vernünftig. In der Botschaft wird vorgeschlagen, dass der Verjährungsstillstand bereits im Moment der Eröffnung des Strafverfahrens eintritt, die steuerpflichtige Person also vom Eintritt des Verjährungsstillstands und damit von der Verlängerung der Verjährungsfrist nichts erfährt. So weiss eine steuerpflichtige Person, gegen die nach Ablauf der fünf Jahre ein Strafverfahren eröffnet worden ist, nichts davon und wird Jahre später damit konfrontiert, dass die Verjährung nicht eingetreten ist. Das schafft aus Sicht der Kommissionsmehrheit Rechtsunsicherheit, namentlich bei Unternehmensnachfolgern. So kann es passieren, dass ein junger Handwerker eine Aktiengesellschaft erwirbt und erst danach erfährt, dass ein ihm unbekanntes Strafverfahren aus der Zeit des Vorgängers im Gange ist und er Steuerforderungen zu tragen hat. Deshalb beantragt die Mehrheit der Kommission, wie auch das Konsultativgremium, das geltende Recht beizubehalten. Zanetti Roberto (S, SO): Der Berichterstatter hat dargelegt, worum es hier geht: Soll der Verjährungsstillstand eintreten, sobald das Strafverfahren angehoben wird oder erst nachdem die zahlungspflichtige Person auch informiert worden ist? Es geht also um die Informationspflicht. Im Normalfall findet diese Information statt, ich verweise auf Artikel 104 Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes: «Die Eröffnung einer Strafuntersuchung ist der beschuldigten Person unverzüglich schriftlich mitzuteilen, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen.» Im Normalfall wird, gestützt auf das Mehrwertsteuergesetz, ein Beschuldigter also informiert; das ist sogar eine Bundesverfassungsvorgabe und offenbar sogar in der Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Nun gibt es aber eben diese Spezialfälle, diese wichtigen Gründe. Stellen Sie sich das einmal ein bisschen lebenspraktisch vor: In meinem Quartier riecht es ein bisschen streng, und mein Nachbar geht davon aus, dass ich im Keller eine Indoorhanfanlage habe. Er geht zur Polizei und sagt, bei Zanetti rieche es ein bisschen streng zum Kellerfenster heraus. Dann kriege ich eine Mitteilung der Polizei, die mir freundlich mitteilt: «Sehr geehrter Herr Zanetti, bei Ihnen riecht es ein bisschen streng, wir haben eine Strafuntersuchung angesetzt, und wir werden uns morgen bei Ihnen melden, um zu schauen, ob da wirklich etwas nicht in Ordnung ist.» Jetzt können Sie sich vorstellen, was ich da machen würde. Ich würde diesen Keller selbstverständlich sofort räumen – damit da nichts passiert. Einfach so am Rande: Ich bin Präsident des Verbandes der solothurnisch-kantonalen Polizeibeamten. Mein Beispiel ist wirklich nur fiktiv. (Heiterkeit) Aber solche Fälle hat uns die Steuerverwaltung geschildert, in denen den Leuten mitgeteilt wurde, dass eine Strafuntersuchung gegen sie im Gange sei. Da hat es dann plötzlich gebrannt in der Buchhaltungsabteilung, und es waren – oh Schreck! – keine Beweismittel mehr greifbar. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass bei Steuerstrafverfahren nicht immer das Maximum an krimineller Energie vorhanden ist; zum Teil passiert das auch ein bisschen tollpatschig. Dann würde man die betreffende Person auch informieren, und damit wird die Verjährung unterbrochen. Der Tollpatsch muss damit rechnen, dass bei ihm die Verjährung unterbrochen wird und dass er zum Zeitpunkt X zum Handkuss kommen wird. Denjenigen hingegen, dem man beträchtliche kriminelle Energie zutraut, wird man aufgrund dieser wichtigen Gründe nicht informieren. Nach der Variante der Mehrheit würde das heissen, dass die Verjährung nicht stillsteht, und er kann darauf spekulieren, dass er ungeschoren davonkommt. Das kann ja wohl nicht die Idee der Kommissionsmehrheit sein! Im etwas exotischen Beispiel eines Geschäftsnachfolgers, das der Kommissionsberichterstatter angeführt hat, wird dieser natürlich im Normalfall informiert. Er wird bloss dann nicht informiert, wenn Missbräuche möglich sind, also diese wichtigen Gründe vorliegen. 72 3 mars 2016 Die Variante der Mehrheit wäre deshalb eine «Schelmenschutzklausel» – wir haben ja in vergangener Zeit von Schutzklauseln gesprochen –, die einen steuerstrafrechtlichen Schelm besser stellen würde als einen steuerstrafrechtlichen Tollpatsch. Da muss ich Ihnen sagen: Mein Rechtsempfinden spricht dafür, dass man diejenigen mit grosser krimineller Energie ein bisschen härter am Wickel packt als diejenigen, die sich halt eben vielleicht ein bisschen ungeschickt, meinetwegen fahrlässig etwas haben zuschulden kommen lassen. Ich bitte Sie deshalb, der Variante des Bundesrates, die auch vom Nationalrat übernommen worden ist, und somit meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Ich möchte noch kurz das Wort ergreifen, nachdem Herr Zanetti als Sprecher der Minderheit hier von einer «Schelmenschutzklausel» gesprochen hat. Immerhin möchte ich darauf hinweisen, dass dies geltendes Recht ist und dass bei der Beratung des Mehrwertsteuergesetzes im Jahre 2010 gerade solche Vorschriften eine grosse Diskussion ausgelöst haben. Es ging auch damals darum, inwieweit die Mehrwertsteuerverwaltung zu mehr Effizienz gebracht werden sollte, dass eben die Fälle entsprechend auch vorangetrieben und nicht schubladisiert werden. Das ist der eine Teil in diesem Bereich, und ich glaube, es ist nicht richtig, dass man hier von einer «Schelmenschutzklausel» in diesem Sinne spricht. Herr Zanetti, Sie sind ja Präsident des Verbandes der solothurnisch-kantonalen Polizeibeamten, und da möchte ich Sie auf etwas hinweisen, ich sage das als ehemaliger Polizeidirektor: Wie haben sich meine Polizisten und Ihre Polizisten gegen den Anwalt der ersten Stunde gewehrt! Sie haben immer gesagt, dass solche rechtsstaatlich eingeführten Mittel die Strafverfolgung verunmöglichen würden. Ich möchte Sie einfach bitten: Wir haben gewisse strafrechtliche Grundsätze in diesem Bereich, und es gilt eben in gewissen Teilen, dass der Beschuldigte, sobald ein solches Verfahren eröffnet wird, davon auch in Kenntnis gesetzt wird, also auch Verteidigungsmittel hat. Ich glaube, das ist einfach ein elementares Prinzip in diesem Bereich. Die Verwaltung kann ja die entsprechenden Massnahmen im Hintergrund vollziehen. Sie kann die Beweise sicherstellen, aber sie erreicht den Verjährungsstillstand nur dann, wenn sie mitteilt. Da muss ich sagen, dass das auch in der Hand der Verwaltung liegt. Nehmen Sie Ihr Hanfplantagen-Beispiel: Hier kann die Verwaltung sehr wohl alle beweissichernden Möglichkeiten treffen. Sie kann sich entsprechend einstellen. Das Einzige, was sie in diesem Beispiel nicht tun kann, ist, den Verjährungsstillstand zu erreichen. Sie hat auch Zeit, in diesem Bereich zu ermitteln. Sie muss ja dann nur den Verjährungsstillstand kurz vor Eintritt der Verjährung durch eigene Massnahmen, durch Mitteilung an den Beschuldigten oder an die zahlungspflichtige Person, erreichen. Ich glaube, insoweit ist diese Bestimmung, wie sie auch von unseren Vorgängern erlassen worden ist, sehr viel differenzierter anzuschauen, und ich bitte Sie deshalb, beim geltenden Recht zu bleiben. Zanetti Roberto (S, SO): Ich kann meinem Vorredner in allen Teilen Recht geben, diese rechtsstaatlichen Grundsätze sind in Artikel 104 Absatz 4 geregelt, denen wird dort nachgelebt. Dann gibt es aber im menschlichen Leben ein paar Spezialfälle, bei denen man sagen muss: Den Beschuldigten zu informieren, damit höhlt sich der Rechtsstaat von innen her aus. Ich spreche nur von diesen Spezialfällen. Der Grundsatz, dass informiert werden muss, ist in Artikel 104 Absatz 4 absolut glasklar geregelt. In diesem Sinne unterstütze ich meinen Vorredner, ich spreche von den Spezialfällen, er spricht von den allgemeinen Fällen, das ist die einzige inhaltliche Differenz. Ich bitte Sie deshalb noch einmal, mit der Minderheit zu stimmen. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 Maurer Ueli, Bundesrat: Der Entwurf des Bundesrates ist meiner Meinung nach nichts Aussergewöhnliches. Wir verweisen ausdrücklich auf den Rechtsstaat: Grundsätzlich ist ein Strafverfahren anzukündigen, das ist der Grundsatz; er bleibt, er ist auch im Gesetz verankert. Wir kennen aber das Vorgehen, dass man eine Untersuchung nicht ankündigt, auch in anderen Fällen, etwa bei einer vorläufigen Beweisaufnahme, bei einer Hausdurchsuchung, die nicht angekündigt wird, um etwas sicherzustellen und nachher das Strafverfahren zu führen. Das sollte hier auch nicht ausgeschlossen werden, denn es gibt Fälle, in denen versucht wird, Belege zu beseitigen, um der Steuer zu entgehen. In solchen Fällen ist es nicht angezeigt, demjenigen, der willentlich und wissentlich Steuern nicht bezahlt, vorher anzukündigen, dass man kommt. Das von Herrn Zanetti genannte Beispiel kann man durchaus auch auf die Mehrwertsteuer übertragen. Der Grundsatz bleibt aber bestehen. Dass man vom Grundsatz abweichen darf oder kann, muss indes möglich sein; wir möchten mit unserer Formulierung eigentlich nur das sicherstellen. Dem Grundsatz, den Herr Schmid angesprochen hat, wird selbstverständlich im Normalfall, im Regelfall, gefolgt. Aber dann muss es Ausnahmen geben. Es gibt sie auch in anderen Bereichen, zum Beispiel bei einer Hausdurchsuchung, bei einer vorläufigen Beweisaufnahme. Das Gleiche müsste auch hier gelten, wo man davon ausgehen muss, dass Tatbestände beseitigt werden, wenn die Untersuchung angekündigt wird. Ich bitte Sie also, der Minderheit Zanetti und damit dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen, weil das in unserer Rechtsprechung durchaus ein Normalfall ist. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 29 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 14 Stimmen (0 Enthaltungen) Le président (Comte Raphaël, président): Je vous informe à toutes fins utiles que le système de SMS pour annoncer le passage au vote est défaillant ce matin, ce qui fait que vous êtes invités à rester assez proches des endroits où des sonneries sont activées au moment des votes. Bien sûr, les Services du Parlement travaillent activement à la recherche de solutions pour que ce système fonctionne à nouveau. Abs. 6 – Al. 6 Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Es geht hier um die Frage, wann das Recht, die Steuerforderung festzusetzen, verjähren soll. Wir haben zwei Positionen: Die Kommissionsmehrheit möchte mit dem Nationalrat am geltenden Recht festhalten und diese Verjährungsfrist bei zehn Jahren belassen. Die Kommissionsminderheit möchte mit dem Bundesrat diese Verjährungsfrist auf fünfzehn Jahre erstrecken. Sie sehen, es handelt sich hier um zwei Zahlen, über die wir zu entscheiden haben. Die Position der Kommissionsmehrheit ist die folgende: Diese Verjährungsfrist hat man mit dem Mehrwertsteuergesetz eingeführt, ich habe schon darauf hingewiesen. Es war auch der Wille des Gesetzgebers, dass diese mehrwertsteuerrechtlichen Verfahren rasch geführt und auch abgeschlossen werden. Mit der Zehnjahresfrist ist auch eine Fristdauer gewählt, die auch andernorts eingeführt worden ist. Der Bundesrat wollte die Verjährungsfristen auch im Bereich der direkten Steuern auf fünfzehn Jahre erstrecken, wobei das Parlament das in vielen Bereichen abgelehnt hat und bei zehn Jahren geblieben ist. Deshalb ist es aus Sicht der Kommissionsmehrheit nur folgerichtig, wenn wir auch im Bereich der Mehrwertsteuer bei dieser Verjährungsfrist von zehn Jahren bleiben. Insofern ist die Frage, ob man hier zehn oder fünfzehn Jahre vorsieht, relativ einfach zu entscheiden. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 73 Ständerat 15.025 Der Nationalrat hat sich ebenfalls dafür entschieden, beim geltenden Recht zu bleiben, was Ihnen auch die Kommissionsmehrheit empfiehlt. Zanetti Roberto (S, SO): Diese fünfzehnjährige Frist, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist nichts Exotisches. Bis zur Revision von 2010 war das so festgeschrieben. Im Bundessteuerrecht und im Zollrecht sind auch fünfzehn Jahre als absolute Verjährungsfrist vorgesehen. Es ist uns vonseiten der Steuerverwaltung erklärt worden, dass bei solchen Untersuchungen in der Regel die letzten fünf Steuerperioden überprüft werden. Das heisst, dass je nachdem bei einer Verjährungsfrist von zehn Jahren die Hälfte der Verjährungsfrist bereits abgelaufen wäre, wenn man mit den Untersuchungen beginnt. Jetzt wissen wir ja, dass es Zeitgenossen gibt, die ihr Geld damit verdienen, dass sie anderen Leuten Tricks erläutern, wie man Steuern umgehen kann. Hier im Raum ist das eher unbekannt, aber es gibt solche Leute. Mit Schlaumeiereien kann man auf Zeit spielen und damit rechnen, dass dann die ganze Sache verjährt ist. Wenn ich vorhin von einer «Schelmenschutzklausel» gesprochen habe, wäre das hier eine «SchlaumeierSchutzklausel». Auch für Schlaumeiereien, das sage ich Ihnen ganz ehrlich, habe ich wenig Verständnis. Deshalb bitte ich Sie, die relativ einfache Frage, ob es zehn oder fünfzehn Jahre sein sollen, ebenso einfach zu beantworten und zu sagen, dass es fünfzehn Jahre sein sollen, und gemäss meiner Minderheit zu stimmen. Maurer Ueli, Bundesrat: Im Steuerrecht gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von fünfzehn Jahren. Mit der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes haben Sie auf 2010 im Mehrwertsteuerrecht die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verkürzt. Im Mehrwertsteuergesetz haben wir also im Vergleich zum übrigen Steuerrecht eine kürzere Verjährungsfrist. Wir haben diesen Absatz, die Verjährungsfrist wieder auf fünfzehn Jahre auszudehnen, insbesondere aufgrund von Hinweisen aus dem Bundesverwaltungsgericht und aus dem Bundesgericht aufgenommen, weil sie aufgrund der Erfahrungen in den letzten fünf Jahren sagen, dass sie im Rechtsverfahren das Mehrwertsteuerverfahren, die Mehrwertsteuergesetzgebung vorziehen müssen. Aus Sicht der Gerichte führt das zu einer verfassungsmässigen Ungleichbehandlung im Steuerrecht, weil sie aufgrund dieser Ausnahme, dieser verkürzten Frist, dann dem Mehrwertsteuerrecht, dem Mehrwertsteuerverfahren mehr Gewicht geben müssen. Das ist eigentlich etwas, was in unserem Rechtsverfahren störend ist, wenn aufgrund eines Gesetzes ein Steuerverfahren besonders behandelt werden muss. Um hier Gleichheit zu schaffen, eine generelle Verjährungsfrist von fünfzehn Jahren im Steuerrecht, bitte ich Sie, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben. Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Nach dem Votum von Herrn Bundesrat Maurer möchte ich einfach noch einen Hinweis machen. Ich erachte es als den falschen Weg, die Fristen zu verlängern, wenn die Gerichte nicht dazu kommen, ihre Verfahren abzuarbeiten. Ich war Präsident der Subkommission Gerichte und dabei auch zuständig für das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht. Ich habe immer die These vertreten, dass wir die Gerichte organisatorisch so aufstellen sollten, dass sie die Verfahren in einigermassen kurzer Zeit abarbeiten können. Wir sollten nicht die Verjährungsfrist auf fünfzehn Jahre verlängern und die Fälle noch länger auf den Gerichtstischen liegen lassen. Das ist für mich eben gerade ein Hinweis, dass wir als Gesetzgeber alles tun müssen, damit diese Verfahren nicht verzögert werden. Wir müssen auch bei den Gerichten darauf hinwirken, dass diese Ungleichbehandlung nicht geschieht. Da bin ich völlig einig mit Ihnen, Herr Bundesrat. Diese Ungleichbehandlung muss man aber dadurch korrigieren, dass man die Mehrwertsteuerfälle abarbeitet und die anderen Fälle rascher als heute behandelt. 13.3238 Conseil des Etats Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 29 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen (0 Enthaltungen) Art. 44 Abs. 2; 45 Abs. 1 Bst. a, c, d, 2 Einleitung, Bst. b; 45a; 51 Abs. 2 Bst. b, 3; 52 Abs. 2; 53 Abs. 1 Bst. g; 54 Titel Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 44 al. 2; 45 al. 1 let. a, c, d, 2 introduction, let. b; 45a; 51 al. 2 let. b, 3; 52 al. 2; 53 al. 1 let. g; 54 titre Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 55 Abs. 2 Antrag der Kommission Auf der Einfuhr von Gegenständen nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstaben a und abis beträgt die Steuer 2,5 Prozent. Art. 55 al. 2 Proposition de la commission Il est de 2,5 pour cent sur l'importation des biens visés à l'article 25 alinéa 2 lettres a et abis. 74 3 mars 2016 Art. 115a Proposition de la commission ... en ce qui concerne les pièces de collection telles que des objets d'art, des antiquités ou des objets analogues pour lesquelles ... Angenommen – Adopté Ziff. II, III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. II, III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Änderung anderer Erlasse Modification d'autres actes Ziff. 1–4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 1–4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Angenommen – Adopté Art. 56 Abs. 4 Antrag der Mehrheit Unverändert Antrag der Minderheit (Zanetti Roberto, Levrat, Stöckli) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 56 al. 4 Proposition de la majorité Inchangé Proposition de la minorité (Zanetti Roberto, Levrat, Stöckli) Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Art. 58 Bst. c, cbis, d; 70 Abs. 2; Gliederungstitel vor Art. 74; Gliederungstitel vor Art. 76; Art. 76 Abs. 1, 2; 76a–76d; Gliederungstitel vor Art. 77; Art. 86 Abs. 7; 87 Abs. 2; 88 Abs. 3; 89 Abs. 2, 4, 5; 92 Abs. 1, 6; 93 Abs. 1 Einleitung; 96 Abs. 4 Bst. b; 105 Abs. 1 Bst. b–e; 107 Abs. 1 Bst. c, 2; 109 Abs. 1; 115 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 58 let. c, cbis, d; 70 al. 2; titre précédant l'art. 74; titre précédant l'art. 76; art. 76 al. 1, 2; 76a–76d; titre précédant l'art. 77; art. 86 al. 7; 87 al. 2; 88 al. 3; 89 al. 2, 4, 5; 92 al. 1, 6; 93 al. 1 introduction; 96 al. 4 let. b; 105 al. 1 let. b–e; 107 al. 1 let. c, 2; 109 al. 1; 115 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.025/1268) Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) Abschreibung – Classement Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales Le président (Comte Raphaël, président): La motion 11.3185 a déjà été classée dans le cadre d'un autre objet. Angenommen – Adopté 13.3238 Motion Hutter Markus. Mehrwertsteuerfreier Grundstückkauf Motion Hutter Markus. TVA. Exclusion de l'achat d'immeubles du champ de l'impôt Nationalrat/Conseil national 10.03.15 Ständerat/Conseil des Etats 03.03.16 Angenommen – Adopté Art. 115a Antrag der Kommission Auf Sammlerstücken wie Kunstgegenständen, Antiquitäten und dergleichen, für die ... Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. La commission propose, par 9 voix contre 0 et 3 abstentions, de rejeter la motion. Le rapporteur de la commission a donné les raisons qui plaiBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 daient pour ce rejet dans le cadre du traitement de l'objet 15.025. Le Conseil fédéral propose également le rejet de la motion. Abgelehnt – Rejeté 15.4153 Motion Ettlin Erich. Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen Motion Ettlin Erich. Clients injustement pénalisés par le régime douanier Ständerat/Conseil des Etats 03.03.16 Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion. Ettlin Erich (C, OW): Das Anliegen meiner Motion ist relativ klar. Gestern hat mir mein Ratskollege Konrad Graber ein Couvert gezeigt, das vom Bundessicherheitsdienst geröntgt wurde. Stellen Sie sich vor, er hätte dafür jetzt noch eine Rechnung erhalten oder es wäre ihm bei der Tagesentschädigung ein Abzug gemacht worden, weil sein Couvert ausgewählt wurde. Das Couvert sah im Übrigen völlig unverdächtig aus und enthielt keinen Käse. Nach diesem System funktioniert die Überwälzung der Kosten für die Zollbeschau. Das ist umgekehrtes Lotto: Wer ausgewählt wird, erhält kein Geld, sondern eine Rechnung. Das ist unverständlich und ungerecht. Es ärgert die betroffenen Bürger immens, wie ich aus vielen Rückmeldungen erfahren habe. Diesen Rückmeldungen entnehme ich auch, dass die Kosten keineswegs üblicherweise vom Zollanmelder übernommen und quasi auf alle Kunden verteilt werden. Es ist in der Privatwirtschaft einfacher, eine Rechnung des Staates oder einer Behörde direkt an den Kunden weiterzuleiten, als die Kosten selber zu tragen. Deshalb ist es naiv anzunehmen, dass sich das im Markt schon zugunsten der zufällig ausgewählten Bürger löst. Mit der beantragten Änderung von Artikel 36 Absatz 4 des Zollgesetzes wird diese Ungerechtigkeit auf relativ einfache Art aufgehoben. Das ist auch administrativ problemlos umsetzbar. Ich danke für die Unterstützung meines Anliegens durch Annahme der Motion. Maurer Ueli, Bundesrat: Vorab darf man eine Röntgenmassnahme, wie sie angeführt worden ist, nicht mit den Massnahmen beim Zoll vergleichen. Das Röntgen der Post hier im Bundeshaus oder in der Bundesverwaltung ist eine generelle Sicherheitsmassnahme zu Ihrem Schutz. Wenn wir vom Anliegen des Motionärs sprechen, dann müssen wir wissen, dass jedes Jahr etwa 18 Millionen Kleinsendungen die Grenze überschreiten. Von diesen 18 Millionen Sendungen werden etwa 110 000 kontrolliert; der Zoll sagt in der Fachsprache «beschaut». Die Auswahl ist risikobasiert. Herkunft, Empfänger, Verpackung, Begleitpapier können Anlass geben, etwas zu kontrollieren. Kontrollen kennen Sie auch sonst: Wenn Sie Ihren Koffer öffnen müssen, dann ist das vergleichbar, da werden Sie auch nicht für die Arbeit entschädigt, die Sie damit haben. Für Kontrollen hat grundsätzlich der Bürger aufzukommen, und das ist auch hier der Fall. Wenn das dann verrechnet wird, ist das nicht eine Frage des Zolls, sondern eine Frage des Zollanmelders. Wenn er seinen Aufwand offen ausweisen will, kann er das machen. Aber das ist dann nicht die Sache des Zolls. Meistens wird ein gewisser Betrag einberechnet und aufkalkuliert. Dieser Motion zuzustimmen würde eigentlich heissen: Wir schaffen Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 75 Ständerat 15.4153 eine Ausnahme, indem wir in einem einzigen Bereich die Kontrolle, die gemacht wird, entschädigen. Sie kennen Verkehrskontrollen, Sie kennen Zollkontrollen. Wo auch immer: Der Staat hat grundsätzlich das Recht und die Möglichkeit, zu kontrollieren. Wenn er irgendetwas vermutet oder generell etwas kontrolliert, hat der Bürger die entsprechende Leistung zu erbringen. Das ist auch hier der Fall. Es ist etwas anderes, weil er nicht persönlich anwesend ist. Es ist aber auch nicht möglich, 18 Millionen Sendungen beim Empfänger zu beschauen. Das geht von der Menge her nicht. Es mag im Einzelfall für denjenigen, den es trifft, unschön sein, aber es ist eine grundsätzliche Frage, die geregelt wird. Hier eine Ausnahme zu schaffen wäre aus unserer Sicht falsch. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Abstimmung – Vote Für Annahme der Motion ... 20 Stimmen Dagegen ... 14 Stimmen (5 Enthaltungen) 15.4259 Motion Ettlin Erich. Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern Motion Ettlin Erich. FAIF. Charges administratives excessives pour les propriétaires de véhicules d'entreprise Ordnungsantrag – Motion d'ordre Ständerat/Conseil des Etats 03.03.16 (Ordnungsantrag – Motion d'ordre) Ettlin Erich (C, OW): Von verschiedener Seite habe ich gehört, dass diese Motion schwer verständlich sei und ich sie möglichst einfach erläutern solle. Das ist genau das Problem. Es ist aus einer relativ einfachen Sache eine komplizierte Steuerangelegenheit geworden. Ich versuche trotzdem, es so gut wie möglich zu erklären. Mit Fabi hat man auch den steuerlichen Pendlerabzug bei der Bundessteuer auf 3000 Franken begrenzt. Mehr als diese 3000 Franken kann somit nicht als Kosten für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort abgezogen werden. Das ist so weit klar und auch vom Volk angenommen. Nun hat die Steuerverwaltung diese Vorlage als Basis für eine zusätzliche Aufrechnung bei Inhabern von Geschäftsfahrzeugen genommen. Die Begründung ist, dass bei diesen der Arbeitsweg vom Arbeitgeber bezahlt werde und somit der theoretische Abzug über den 3000 Franken als Einkommen aufgerechnet werden müsse. Das führt zu einem grossen Verwaltungsaufwand und viel Verunsicherung bei den Unternehmen und den Mitarbeitern. Zudem muss man wissen, dass davon in der Fabi-Botschaft nie die Rede war. Nehmen wir das Beispiel eines Monteurs, der ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommt, um zu den Kunden zu fahren, aber das Auto natürlich auch nach Hause nimmt. Das ist ja das Ziel, damit er flexibel und mobil bleibt. Damit ist er von dieser Regelung betroffen. Es ist ja nicht so, dass er für die private Nutzung des Fahrzeuges nichts bezahlt. Es werden ihm heute schon jährlich 9,6 Prozent des Anschaffungspreises aufgerechnet. Die Steuerverwaltung ist aber der Ansicht, dass in diesen 9,6 Prozent nur Ferienfahrten, Fahrten zum Einkaufen usw. enthalten und abgegolten sind, nicht aber der Arbeitsweg. Damit muss man diesem Monteur, sofern er mehr als zehn Kilometer Arbeitsweg hat, ab 1. Januar 2016 zusätzliches Einkommen aufrechnen. Das ist so vorgesehen. 15.4259 Conseil des Etats Das wäre noch relativ einfach – nicht schön, aber einfach. Aber jetzt kommt's: Aussendiensttage zählen nicht als Fahrt vom Wohn- zum Arbeitsort. Das sind Fahrten direkt zum Kunden und vom Kunden zurück nach Hause. Home-OfficeTage zählen dazu und werden nicht als Einkommen aufgerechnet. Der Prozentsatz dieser Ausnahmetage muss vom Arbeitgeber im Lohnausweis bestätigt werden. Der Lohnausweis, das dürfen wir nicht vergessen, ist eine steuerliche Urkunde, und falsches Ausfüllen ist ein Steuerbetrugstatbestand. Die Aussendiensttage muss man irgendwie erfassen, was in vielen Betrieben aber nicht geschieht. Somit muss der Arbeitgeber eine neue Verwaltungsaufgabe wahrnehmen. Hinzu kommt: Es ist nicht klar, was ein Aussendiensttag ist. Wenn der Monteur vor der Fahrt zum Kunden noch Material beim Arbeitgeber holt, gilt der ganze Tag nicht mehr als Aussendiensttag. Weiter stellt sich die Frage, auf welche Tage man sich bei der Berechnung des Prozentsatzes der Aussendiensttage beziehen soll. Man muss im Lohnausweis ja einen Prozentsatz deklarieren, zum Beispiel 30 Prozent Aussendiensttage. Was ist die Basis? Sind Krankheitstage abzuziehen? Muss man bei Teilzeitarbeit klären, ob man jeden Tag zur Arbeit geht, aber früher nach Hause fährt oder nur drei Tage in der Woche arbeitet, aber diese voll? Das wären dann weniger Arbeitstage. Die Liste ist lang. In der Praxis kriegen wir von der Steuerverwaltung nur ungenügende Antworten. Die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer sind verunsichert, soweit sie die Folgen überhaupt schon abschätzen können. Verschiedene Arbeitgeber haben schon Erfassungssysteme eingerichtet. Mich haben Verantwortliche in den Unternehmen gefragt, wie man die Richtigkeit der Prozentzahl beweisen müsse; sie hätten da keine Unterlagen. Es ist zu befürchten, dass wir am Schluss beim Zwang zur Führung eines Fahrtenbuches landen. Nun sage ich noch etwas zur Gleichbehandlung: Bei Quellenbesteuerten ist die Lösung praktisch unmöglich, deshalb verzichten die Kantone darauf. Nur wenn man eine nachträgliche ordentliche Veranlagung oder eine Tarifkorrektur vornimmt, kommt es zu einer Erfassung. Aber jene, die nur an der Quelle besteuert werden, erfahren keine Aufrechnung. Für die Selbstständigerwerbenden gilt die Regelung auch nicht. Das Generalabonnement ist auch nicht enthalten. Es besteht da also keine Gleichbehandlung. Was ist mit den Sammeltransporten, bei denen die Mitarbeiter abgeholt und an einen anderen Arbeitsplatz gebracht werden? Diese werden ja auch gratis befördert, aber es findet keine Aufrechnung statt. Nur schon aus dieser unvollständigen Auflistung wird ersichtlich, dass hier aus steuersystematischen Überlegungen ein Verwaltungsmonster geschaffen wurde. Dabei ist die Gleichbehandlung nicht gewahrt, weil man einzelne Gruppen ausnimmt. Ich sage nicht, dass es falsch ist, diese Gruppen auszunehmen, aber wenn man es tut, besteht keine Gleichbehandlung mehr. Wie schon erwähnt, die Geschäftsfahrzeuginhaber erfahren für die private Nutzung des Fahrzeuges schon eine Aufrechnung von zirka 10 Prozent des Anschaffungswertes. Dass Fabi noch einmal Auswirkungen hat, beruht nur auf der Annahme, dass der Arbeitsweg mit diesen 10 Prozent nicht abgedeckt ist. Mit der Anweisung an die Steuerverwaltungen, hier keine weitere Aufrechnung zu machen, ist der ganze Verwaltungsaufwand für alle, auch für die Steuerverwaltungen, vom Tisch. Denn nach 2017 geht es los. Dann reichen die Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2016 ein, und die Steuerverwaltungen müssen neu bei den Geschäftsfahrzeuginhabern rechnen, nachfragen und aufrechnen. Wir haben viel von der Frankenstärke gehört und was dagegen zu tun sei. Ein wichtiger Punkt ist der Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Hier bauen wir nicht ab, wir lassen nur eine Ausweitung des Verwaltungsaufwandes nicht zu. Das ist aber das Mindeste. Ich bitte Sie um Zustimmung zu meiner Motion. 76 3 mars 2016 Föhn Peter (V, SZ): Ich bitte Sie hier inständig und nachdrücklich, die Motion Ettlin anzunehmen. Einmal mehr veranstalten wir hier Mehraufwendungen fürs Gewerbe, und zwar unnötige Mehraufwendungen. Täglich sollen die Fahr- und Arbeitseinsätze haargenau erfasst werden. Das Erfassen ist das eine: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füllen die Regie-Rapporte schon aus, aber man kann nicht einfach einen Regie-Rapport weiterleiten. Es braucht hier wieder ein kompliziertes Erfassungssystem, das dann im Büro gemacht werden muss, was nicht so einfach ist. Ich sage dem ganz einfach: unnützer Bürokram pur! Wir retten damit weder die Staatsfinanzen noch sonst etwas. Wir belasten einzig und allein das Gewerbe, und wir komplizieren einmal mehr die Bedingungen für unseren Wirtschaftsstandort nach Verwaltungsideen. Das kann es doch nicht sein! Bitte nehmen Sie diese Motion an. Ich danke Ihnen dafür im Namen der Schweizer Wirtschaft. Graber Konrad (C, LU): Ich war damals bei der Beratung der Fabi-Botschaft in der Kommission. Wir suchten ja auch Finanzierungsquellen für die zusätzlichen Leistungen. Man konzentrierte sich damals in der Botschaft des Bundesrates erstens auf 300 Millionen Franken vonseiten der Nutzer. Das hat jetzt Auswirkungen, indem beispielsweise im nächsten Dezember die Billettpreise erhöht werden. Der zweite Punkt betraf die Bahninfrastruktur. Dort setzte man sich mit den Publikumsanlagen für die Kantone auseinander; da ging es um 200 Millionen Franken. Die dritte Position betraf eben das, was jetzt heute diskutiert wird, aber in einem ganz anderen Rahmen, muss ich Ihnen aus meiner Erinnerung sagen. Man sagte, man wolle den Pendlerabzug reduzieren; damals standen 3000 Franken zur Diskussion. Die Diskussion drehte sich damals um die Frage, ob diese 3000 Franken ein Abzug seien, den nachher alle machen können – wenn jemand also Pendlerkosten von 10 000 Franken hat, zieht er 3000 Franken ab –, oder ob es nur möglich sei, einen Abzug bis maximal 3000 Franken vorzunehmen. Das war die Diskussion, die in der Kommission und nachher auch im Rat stattfand. Der Bundesrat hat in seiner Vorlage auch geschrieben, dass er hier nur die Unselbstständigerwerbenden berücksichtigen wird, nicht die Selbstständigerwerbenden, weil sonst die ganze Übung zu komplex wird. Wir haben weder in der Kommission noch im Rat, noch in der Botschaft, noch in der Volksabstimmung, noch im Abstimmungsbüchlein, noch sonst irgendwo einmal einen Hinweis erhalten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die Absicht haben könnte, aufgrund dieses eingeführten Artikels noch eine Ausdehnung vorzunehmen. Es ist auch eine Frage der politischen Redlichkeit, dass wir jetzt nicht auf diesem Weg noch eine zusätzliche Steuereinnahme kreieren. Weiterer Punkt: Wir haben gestern und heute von Entbürokratisierung gesprochen, wir haben gestern eine längere Diskussion über die Forderung, Statistiken zu erstellen, geführt und wollten sogar eine Ausnahme machen. Aber die wesentlichen Punkte liegen auch in der Umsetzung von bestehenden Gesetzesanwendungen. Es gibt ein anderes Beispiel, jenes der Pistenfahrzeuge: Hier wollte man für die Rückerstattung zuerst auch einen Riesenaufwand kreieren, 400 Stellenprozente schaffen und ein kompliziertes System einführen. In diesem Bereich müssen wir wirklich den Hebel ansetzen. Es geht um die Umsetzung, und dort kann man für die KMU einen wesentlichen Beitrag zu einer weniger starken Belastung durch Verwaltungstätigkeiten leisten. Dieses Geschäft wird sich ja nicht nur bei den KMU administrativ fördernd auswirken, sondern auch bei der Steuerverwaltung. All das, was uns Herr Ettlin mit seinen Beispielen jetzt aufgezeigt hat, muss dann von der Steuerverwaltung ja noch kontrolliert werden. Und sie müssen dann wahrscheinlich auch noch den Weg durch die Gerichte nehmen, weil es Auseinandersetzungen gibt. Wenn auf dem Lohnausweis 30 Prozent deklariert werden, wenn die Steuerverwaltung der Auffassung ist, dass es ein anderer Prozentsatz sein könnte, wenn die Firma das nachweisen muss und das mit Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 einem System, wie Herr Föhn es erwähnt hat, nachweisen will und nicht richtig macht, dann landet die Sache am Schluss beim Gericht, und dann gibt es zusätzlich noch Frustrationen und Staatsverdrossenheit. Stellen Sie sich vor: Nur schon die Überlegung des Arbeitnehmers, ob er zuerst ins Büro oder in die Werkstatt oder direkt zum Arbeitsplatz fahren soll, wenn es Optimierungen gibt, könnte zu Mehrverkehr führen. Ich erinnere zudem an den Lohnausweis: Bei der Einführung des neuen Lohnausweises, was jetzt auch einige Jahre her ist, war ein grosses Anliegen, hier eine vernünftige Lösung zu haben. Die Steuerkonferenz hat damals einen Lohnausweis mit zig Details gefordert. Wenn wir jetzt hier verlangen, dass man im Lohnausweis wieder einen Prozentsatz für solche steuerlichen Auseinandersetzungen einfügt, dann sind wir, das muss ich Ihnen einfach sagen, auf dem besten Weg dazu, das wieder rückgängig zu machen, was wir damals geschafft haben, nämlich eine Entschlackung des ursprünglich angedachten Lohnausweises. Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Motion geschrieben, es gebe da eine Praxis, und hat diese etwas dargestellt. Ich glaube, die Beispiele von Herrn Ettlin haben aufgezeigt, dass das nicht praktikabel ist. Der Bundesrat verweist auch darauf, dass man sonst eine Gesetzesänderung vornehmen müsste. Ich meine, wir tun gut daran, jetzt diese Motion anzunehmen. Der Zweitrat kann dann feststellen, was in den nächsten drei Monaten geschieht. Entweder gibt es eine Anweisung an die Steuerverwaltung, hier anders vorzugehen, oder der Nationalrat müsste dann die Motion anpassen und eine Gesetzesänderung verlangen. Wir hätten dann das letzte Wort. Herr Bundesrat, wir haben Sie ja in der Kommission als sehr lösungsorientiert und auch pragmatisch agierend erlebt: Hier braucht es eine politische Lösung. Ich glaube, wir können hier lange darüber diskutieren, aber die Beispiele von Herrn Ettlin haben gezeigt, dass es eine politische Lösung braucht. Wenn diese Lösung nicht gefunden wird, dann wird die Frage uns und auch die Gerichte noch zwei, drei Jahre weiter beschäftigen. Ich erwähne nochmals: Das Thema war kein Thema in der Debatte um Fabi. Es ist eine Frage des redlichen Vorgehens. Für mich ist dieses Vorgehen ein staatlich administrativ verordneter virtueller Steuertatbestand. Ich bitte Sie, diesen abzulehnen und diese Übung zu stoppen. Le président (Comte Raphaël, président): Nous sommes saisis d'une motion d'ordre de Monsieur Hêche qui demande de transmettre la motion 15.4259 à la commission compétente pour examen préalable. Hêche Claude (S, JU): Monsieur Graber a donné un rappel des faits relatifs au traitement du dossier FAIF. Il a notamment fait référence à un certain nombre d'éléments relevant des articles 26 et 87a de la Constitution, qui ont fait suite à des décisions prises par l'Assemblée fédérale et naturellement confirmées par le vote du peuple du 9 février 2014. J'aimerais brièvement insister sur le fait que la réussite de l'opération FAIF était liée à la réalisation d'une sorte d'équilibre, non seulement dans les projets d'infrastructures, mais également dans les contributions financières, réparties entre un certain nombre d'acteurs et de partenaires. Il s'agissait plus précisément des deux tiers du produit de la redevance sur les poids lourds, de l'augmentation de la TVA durant une période limitée dans le temps, de l'impôt fédéral direct, qui fait l'objet de la motion Ettlin Erich, et d'une contribution importante des utilisateurs et des cantons, puisque la contribution de ces derniers était passée de 300 millions de francs à 500 millions de francs. Cela étant dit, mon souci – et c'est la raison pour laquelle j'ai déposé cette motion d'ordre visant à renvoyer la motion à la commission compétente, qui serait à ma connaissance la Commission de l'économie et des redevances –, a trait à la complexité de la motion, telle qu'elle est formulée, en matière de perception de l'impôt, c'est-à-dire non seulement quant à ses incidences financières, mais aussi par rapport à Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 77 Ständerat 15.4259 son applicabilité. D'ailleurs, le Conseil fédéral indique très clairement, dans son avis, qu'il y aura une inégalité de traitement entre les types d'employés, selon qu'ils bénéficient d'un véhicule privé ou que celui-ci est mis à disposition par l'entreprise. Vu les enjeux extrêmement importants, tant en matière de fiscalité qu'en ce qui concerne le financement des infrastructures ferroviaires, la motion devrait faire l'objet d'un examen plus fouillé au sein de la commission compétente. Je vous invite donc à accepter ma motion d'ordre. Noser Ruedi (RL, ZH): Ich denke, dieser Ordnungsantrag ist eigentlich überflüssig. Denn das Konzept ist ja so: Wenn wir hier einer Motion zustimmen, geht sie in den Zweitrat und dort in die Kommission. Warum soll man das jetzt zweimal tun? Dann würde die Motion zuerst in unsere Kommission kommen, wir würden ihr zustimmen, und dann ginge sie im Zweitrat in die Kommission. Es geht auch um Bürokratieabbau bei uns. Wir müssen jetzt prinzipiell zustimmen, und der Zweitrat wird das beurteilen. Levrat Christian (S, FR): Je dois reconnaître que le débat soulevé par Monsieur Ettlin est des plus intéressants, mais il concerne un point de détail, un point relativement complexe, et je ne suis pas sûr que le fait d'adopter maintenant une motion, après un débat en séance plénière, soit une preuve du sérieux de nos débats. Monsieur Noser, c'est précisément ce que nombre d'entre nous, dont vous faites vraisemblablement partie, reprochaient au Conseil national, à savoir d'adopter des motions sans les avoir vraiment examinées, sans en avoir débattu sérieusement, et de considérer que le deuxième conseil, lui, devait fournir un travail sérieux. J'ai entendu beaucoup d'entre vous, qu'ils siègent à gauche ou à droite de ce conseil, se plaindre de l'absence de sérieux avec laquelle les débats sont menés. Je ne doute évidemment pas des compétences des experts fiscaux présents dans cette salle, mais notre responsabilité d'élus, ce n'est pas d'être des experts fiscaux; notre responsabilité d'élus, c'est d'examiner dans le détail, avec l'appui de l'administration, les conséquences concrètes de nos décisions. Ce que nous dit Monsieur Ettlin est crédible, mais le débat que nous avons mené tout à l'heure est un débat du niveau que ceux que nous avons en commission, un débat extrêmement détaillé, portant sur certains points, sur certains cas très particuliers, et il me semble que les discussions de ce genre doivent être menées en commission. Je vous prie de ne pas y voir une manoeuvre visant à torpiller cette motion. Je trouve les explications qui ont été données ici convaincantes, mais j'estime que c'est un représentant de l'administration fédérale qui doit nous exposer les conséquences de cette décision, et je regrette qu'on ne puisse pas se mettre d'accord pour renvoyer cet objet en commission. C'est le rôle de la Commission de l'économie et des redevances d'examiner ces questions, de le faire avec le détail et le soin nécessaires, et on ne peut pas transformer les débats du conseil en séminaire de politique de droit fiscal. Graber Konrad (C, LU): Nur zum Ordnungsantrag: Es ist ja nicht üblich, dass wir die Motionen in die Kommission zurückgeben. Es gibt ab und zu solche Fälle. Ich bin aus folgender Überlegung der Meinung, man sollte hier den Ordnungsantrag ablehnen: Die Motion verlangt eine Praxisänderung, obwohl die Praxis ja noch gar nicht etabliert ist. Der Bundesrat schreibt, wie er das angehen möchte. Er überzeugt aus meiner Sicht hier im Rat mit dieser Antwort nicht. Dann lässt er aber die Tür offen für eine allfällige Gesetzesänderung. Ich glaube, genau das ist ja die Möglichkeit des Zweitrates. Wenn man also der Auffassung ist, dass die Praxis nicht so geändert wird, wie es sein sollte, kann ja der Zweitrat beantragen, eine Gesetzesänderung vorzusehen. Das würde dann eine Modifikation der Motion bedeuten. Das ist ja der übliche Weg. Ich denke, es ist normal, dass wir jetzt hier zei- 15.4155 Conseil des Etats gen, in welche Richtung man schreiten möchte. Der Zweitrat hat dann die Möglichkeit, in Kenntnis dessen, was innerhalb der nächsten drei Monate geschehen ist, und nach Anhörung von Spezialisten zu entscheiden, ob der Gesetzesweg zu beschreiten ist. Ich glaube, diese Auseinandersetzung müssen wir eh führen. Zur Sicht der KMU: Diese müssen heute entscheiden, ob sie ein Erfassungssystem einführen, ja oder nein. Das ist die Situation; x KMU müssen sich überlegen, ob sie ein Erfassungssystem für diese Frage einführen, um dann nicht später das Problem zu haben, dass sie eine Urkunde fälschen, indem sie etwas deklarieren, das nicht korrekt ist oder nicht nachgewiesen werden kann. Die KMU sind gefordert, sie brauchen eine Antwort. Das System mit Rückweisung an die Kommission wird dazu führen, dass sie die Antwort dann erst Ende Jahr haben und nicht während des Jahres. Janiak Claude (S, BL): Herr Noser hat mich jetzt herausgefordert; ich habe den Eindruck, dass er hier vielleicht noch nicht ganz angekommen ist. Bei uns ist die Praxis die: Wenn wir das Gefühl haben, dass ein Thema in diesem Rat nicht vollständig zu Ende besprochen werden kann, dann behalten wir es nach Möglichkeit bei uns und bilden uns zuerst eine vertiefte Meinung, und dann senden wir es an den anderen Rat. So haben wir es bis jetzt jedenfalls gehalten. Wir haben sehr oft den Fall gehabt – das ist bereits erwähnt worden –, dass wir mit Vorstössen aus dem Nationalrat bombardiert wurden, die dort im Plenum nicht einmal diskutiert wurden, die reihenweise in Gesamtdebatten angenommen wurden und wo man nicht einmal im Amtlichen Bulletin nachlesen konnte, was der Grund für die Annahme war. Behalten wir doch die Geschäfte, die von uns kommen, bei uns, debattieren wir sie zuerst bei uns seriös, bilden wir uns eine Meinung, und stimmen wir am Schluss darüber ab. Dann können die Geschäfte an den anderen Rat gehen. Deshalb bitte ich Sie, dem Ordnungsantrag Hêche zuzustimmen. Ettlin Erich (C, OW): Ich möchte einfach unterstützen, was die Kollegen Noser und Graber Konrad gesagt haben: Ich glaube, wir müssen hier vorwärtsmachen. Ich verstehe, dass man hier sagt, es sei eine Steuerexpertenauslegung, und dass das für diesen Rat schwierig ist. Aber ich möchte einfach sagen: Wenn es für uns schon schwierig ist, wie ist es dann für die Unternehmer? Die müssen jetzt handeln. Jetzt! Jetzt! Ich habe im Dezember einen Brief an alle Steuerverwaltungen geschickt und gefragt, wie wir damit umgehen müssen. Eine hat mir zurückgeschrieben und gesagt: «Gebrauchen Sie den gesunden Menschenverstand!» Ich frage Sie: Wie sollen wir damit umgehen? Wenn wir es schon nicht verstehen, dann muss man damit vorwärtsmachen. Deshalb unterstütze ich die Ablehnung des Ordnungsantrages Hêche, wie Kollege Noser es beantragt. Français Olivier (RL, VD): Qui est expert en la matière? Est-ce que c'est la Confédération, et en particulier le département fédéral responsable, qui a écrit dans la réponse que «le principe de l'égalité de traitement des contribuables est inscrit dans la Constitution»? Est-ce que c'est cela qui est le résultat d'expertises ou c'est finalement l'avis de la profession? Pour ma part, je m'inquiète beaucoup: il est nécessaire d'avoir un échange avec l'administration fédérale, avec le Conseil fédéral, pour traiter ce cas. Rappelons-le: quand nous avons traité le projet FAIF, c'est un objet fondamental que nous avons traité; ce n'était peut-être pas le plus important, mais il était très important. Cette notion d'égalité de traitement doit faire l'objet de débats, d'échanges, certes, entre les experts de la profession, mais le Conseil fédéral ou son représentant doit aussi être entendu. En cela, je pense que la motion d'ordre Hêche est intelligente, rationnelle; elle nous permet, en l'état, de traiter cet objet. Vous parlez aussi de la notion de temps. Or, à la prochaine session, nous pourrons traiter cela et on pourra répondre au 78 3 mars 2016 courrier que vous avez reçu. Je crois qu'il faut garder sagesse, et en particulier au sein des cantons. Enfin, j'ai appris dans ma carrière fédérale qu'une modification de loi ou une évolution de celle-ci ne devait pas se faire avant un délai de cinq ans. Maintenant, on a eu une votation populaire, rappelons-le, qui a fait l'objet d'échanges et de dialogues avec des gens qui ont voulu être partenaires. Il faut être très attentif à cela, et en particulier à la Chambre des cantons. Je ne peux donc que vous inviter à adopter la motion d'ordre Hêche, afin d'étudier cette question avec attention et sans passion, et l'on trouvera alors la bonne solution. Le président (Comte Raphaël, président): Je propose que nous votions sur la motion d'ordre Hêche. Monsieur Hêche propose de transmettre la motion 15.4259 à la commission compétente pour examen préalable. Abstimmung – Vote Für den Ordnungsantrag Hêche ... 21 Stimmen Dagegen ... 21 Stimmen (0 Enthaltungen) Le président (Comte Raphaël, président): La motion d'ordre Hêche obtient 21 voix pour et 21 voix contre. De manière générale, dans mes prises de position, lorsqu'il s'agira de trancher, je trancherai en faveur du Conseil fédéral. Et comme le Conseil fédéral s'oppose à la motion, je pense qu'un examen en commission est pleinement justifié et permettra d'en débattre ensuite en conseil, de la manière la plus sage possible. Je soutiens donc la motion d'ordre, qui est ainsi adoptée, par 22 voix contre 21, avec la voix prépondérante du président. Mit Stichentscheid des Präsidenten wird der Ordnungsantrag angenommen Avec la voix prépondérante du président la motion d'ordre est adoptée 15.4155 Interpellation Minder Thomas. Grenzwächter für Frontex statt für Basel, Bargen, Buchs, Balerna und Bernex? Interpellation Minder Thomas. Des gardes-frontière pour Frontex plutôt que pour Bâle, Bargen, Buchs, Balerna et Bernex? Ständerat/Conseil des Etats 03.03.16 Le président (Comte Raphaël, président): Monsieur Minder est partiellement satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral, mais il ne demande pas l'ouverture de la discussion. – L'objet est ainsi liquidé. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 15.4263 Interpellation Germann Hannes. Gegen eine wirtschaftlich schädliche Schliessung von wichtigen Zollstellen wie Bargen/SH Interpellation Germann Hannes. Non à la fermeture de bureaux de douane d'importance majeure comme celui de Bargen/SH Ständerat/Conseil des Etats 03.03.16 Le président (Comte Raphaël, président): L'auteur de l'interpellation s'est déclaré non satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral et demande l'ouverture de la discussion. – Ainsi décidé. Germann Hannes (V, SH): Meine Interpellation stellt die Absicht des Bundesrates infrage, im Rahmen des Stabilisierungsprogramms im Umfang von 20 Millionen Franken Einsparungen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung zu treffen – davon betreffen etwa 7 Millionen Franken das Personalbudget. Das Grenzwachtkorps wäre aber von den Sparmassnahmen ausgenommen. Mit meinem Votum will ich nicht primär gegen das Sparziel des Bundesrates ankämpfen. Aber ich will auf die Situation respektive die Folgen aufmerksam machen, die dieser Entscheid hätte, nebst all jenen Übergängen, die bereits geschlossen worden sind, landesweit zwölf Zollübergänge zusätzlich abzubauen. Gemeint ist nicht nur der Grenzstandort Bargen im Kanton Schaffhausen, sondern gemeint sind auch die anderen elf Übergänge, die betroffen wären. Gemeint ist auch der Leistungsabbau, der eine Einschränkung des samstäglichen Transitverkehrs zur Folge hätte und mit dem eine Stelle auf der Nordseite der Schweiz, nämlich Basel/Weil am Rhein, betroffen ist. Ich kann exemplarisch am Beispiel Bargen respektive Thayngen erklären, welche Folgen zu erwarten wären. Ich habe gerade in der heutigen Ausgabe der «Schaffhauser Nachrichten» einen Zeitungsartikel gefunden über die Grenzwachtregion II, die über ihre Tätigkeit entlang der Grenze informiert hat. Sie haben dies mit einigen Zahlen und Fakten dargelegt. Die Stichworte lauten: 2015 sind 2464 rechtswidrige Einreisen festgestellt und verhindert worden, im Vorjahr waren es 424; das ist eine Versechsfachung. Das zeigt, was im Moment an der Grenze abgeht. Dies betrifft die Grenzwachtregion II, die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau sowie Kantone der Innerschweiz. Es ist die Rede von fast 1900 Asylsuchenden alleine in Schaffhausen, von 9500 Zollanmeldungen und von 2700 Lastwagen an den verschiedenen Grenzübergängen. Insgesamt nimmt alleine Schaffhausen für den Bund 1,36 Milliarden Franken ein. Dies zur Situation. Was würde es bedeuten, wenn der Bundesrat beispielsweise die Zollstelle Bargen abbauen würde? Diese Zollstelle fertigt 250 Lastwagen pro Tag ab. Dann gibt es als Hauptzollstelle im Kanton Schaffhausen noch diejenige in Thayngen, die wichtigste in Richtung Norden. Das ist eine gut ausgebaute Zollstelle. Dort überqueren täglich 1100 Lastwagen die Grenze. Daneben gibt es wie gesagt noch die Übergänge in Bargen und Ramsen. Die nächste, nicht mehr zum Kanton gehörende, aber in der Umfahrungsachse vorhandene Zollstelle ist der Übergang bei Waldshut Richtung Koblenz. Die Kapazitätsengpässe haben eben bereits in der heutigen Situation eine frappante Wirkung. Wegen des Nachtfahrverbots gibt es eine LKW-Kolonnenbildung vor dem Zollübergang Bietingen/Gottmadingen bzw. Thayngen. Die Länge Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 79 Ständerat 15.4263 der Kolonne beträgt anderthalb Kilometer, der Stau geht nicht selten bis auf die A81 zurück. Sie hören richtig: Die Lastwagen stauen sich zurück bis zur Autobahn. Die Verhältnisse sind dermassen eng, vor allem im Warteraum auf der deutschen Seite, dass das bereits jetzt zu Verkehrssicherheitsproblemen führt. Der Verkehrsfluss für PKW ist ohnehin oft gestört, da er durch LKW, die sich auf die PKW-Spur begeben, blockiert wird. Zudem hat das Verkehrsaufkommen an der Zollstelle Thayngen von rund 11 000 Fahrzeugen pro Tag im Jahr 2000 auf 16 250 Fahrzeuge pro Tag zugenommen; das sind fast 50 Prozent mehr an Verkehr innerhalb der letzten fünfzehn Jahre. Ich verweise zudem darauf, dass der Verkehr auf eine Strasse geleitet wird, die J15, die zwar zweispurig ist, aber im Gegenverkehr. Sie sehen also: Ausbaumöglichkeiten bzw. Ausweichmöglichkeiten sind bei Thayngen gar nicht wirklich gegeben. Der Weg über das Zollamt in Ramsen wäre eine noch weitere Umfahrung, was sich kilometermässig auswirken würde. Waldshut und Koblenz sind wie gesagt ohnehin Übergänge fernab vom Schuss. Die Schweizer Wirtschaft würde zweifelsohne massiv geschädigt. Schweizer Firmenkunden sind darauf angewiesen, dass ihre Ware just in time kommt. Die Unternehmen müssen längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Diese Verzögerungen stören wiederum die Produktionsabläufe und führen zu Mehrkosten. Gleichzeitig nehmen Kundenfreundlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen, beidseits der Grenze, natürlich ab. Weiter ist auch die Einschränkung der Zollabfertigung am Samstag an allen Übergängen vorgesehen, davon hat man jetzt gar nicht so häufig gesprochen. Lediglich am Grenzübergang Basel/Weil am Rhein, also an der Autobahn, soll noch eine Samstagsabfertigung für den Transitverkehr aufrechterhalten werden. Am Wochenende müsste also in Deutschland und der Schweiz – ungeachtet der verkehrsund umweltpolitischen Konsequenzen – eine grosse Verlagerung der Verkehrsströme auf ein einziges Zollamt in Kauf genommen werden. Stellen Sie sich das einmal vor: ein Übergang am Wochenende! Was heisst das für die Wirtschaft? Was heisst es für Zürich, für die Ostschweiz, wenn sich dieser Übergang in Basel befindet? Sie dürfen mich nicht falsch verstehen, den Basler Übergang braucht es selbstverständlich, aber das auf einen zu reduzieren ist natürlich ein weiterer Leistungsabbau – und just in dem Moment, in dem wir auf unsere Exporte gerade nach Baden-Württemberg, an unseren wichtigsten Handelspartner, dringend angewiesen sind. Es kommt auf jeden Franken an. Sehen Sie, wir haben eine Einheit, die sich von Spediteuren über Logistikunternehmen bis zur Gewerkschaft des Zollund Grenzwachtpersonals, der Garanto, durchzieht. Auch die deutsche Seite kämpft für den Erhalt des Zollamtes Bargen, ebenso die Wirtschaftsverbände beidseits der Grenze. Dazu kommen die Gemeinde und die Regierung von Schaffhausen. Die Schaffhauser Regierung hat übrigens vier Bedingungen für die Schliessung der Zollstelle Bargen formuliert, wenn sie überhaupt geprüft werden muss. Der Netzbeschluss mit dem Abtausch von J15 und A4 im Kanton Schaffhausen müsste umgesetzt sein. Da sind wir auf gutem Weg, aber beileibe noch nicht am Ziel. Dann müsste die J15 zwischen Schaffhausen und Thayngen als Nationalstrassenprojekt vierspurig ausgebaut werden; das ist erst in ferner Zukunft zu erwarten. Schliesslich würde es auch einen Ausbau der Zollanlage Thayngen/Bietingen inklusive der Zufahrtsbereiche auf beiden Seiten bedingen, und das sehe ich beileibe nicht in den Jahren 2017 bis 2019, in denen diese Schliessung vorgesehen ist. Also, ich beklage einen Leistungsabbau nicht nur für Schweizer Unternehmer, sondern auch für Bürger, die auf den kleinen Grenzverkehr angewiesen sind. Das ganze Unterfangen der Zollverwaltung ist erstens wirtschaftsfeindlich: Es gibt mehr Staus, längere Wartezeiten, längere Anfahrtszeiten. Das hat dann den positiven Nebeneffekt, dass mehr LSVA anfällt: Ein Franken pro Kilometer ist nicht zu unterschätzen. Die Speditionsunternehmen, die an 15.4263 Conseil des Etats den Standorten der Zollämter in die Industrie- und Gewerbequartiere investiert haben, werden um ihre Investition betrogen. Es ist zweitens ökologisch unsinnig – ich habe auf die langen Umfahrungswege hingewiesen, allein wenn die Ostschweiz oder die gesamte Schweiz am Samstag sich über Basel Richtung Deutschland bewegen müsste respektive umgekehrt natürlich auch. Es ist drittens ein Sicherheitsverlust im Grenzgebiet, und hier weiss ich als Schaffhauser wirklich, wovon ich spreche – ich habe es ja eingangs mit Verweis auf den Zeitungsartikel punktuell angetönt. Natürlich ist auch die Verkehrssicherheit infrage gestellt durch dieses Gedränge, das stattfindet, durch Lastwagen, die auf falsche Spuren geraten usw. Es ist viertens ein politischer Affront für die Grenzregionen. Allein die Kanalisierung des internationalen Transitverkehrs auf je eine Zollstelle pro Landesteil oder pro Ausgang zu den Nachbarländern ist ein Affront für die gesamte Ostschweiz – so geht das einfach nicht! Seit Jahren, Herr Bundesrat Maurer, wird in der Zollverwaltung mehr Arbeit geleistet, es wird auch optimiert. Wir haben eine Reform der Oberzolldirektion hinter uns – und wozu hat sie geführt? Die Oberzolldirektion hier in Bern geht personell gestärkt aus der Übung hervor, und dort, wo die Leistung vor Ort erbracht wird, dort baut man laufend Stellen ab, schliesst Zollämter. Ich meine, jetzt ist einfach in dieser Hinsicht genug! Wenn noch mehr ausgedünnt wird, macht das wirklich keinen Sinn mehr und ist dann auch staatspolitisch nicht zu verantworten, ganz abgesehen vom Affront gegenüber den Deutschen, die ja, da wir nicht im EWR und zum Glück auch nicht in der EU sind, auf das Spezialsystem an unserer Grenze angewiesen sind. Die Wirtschaft braucht einfach diese Verbindungen, und die Leute, die dort arbeiten, brauchen auch ihre Arbeitsplätze. Ich bitte Sie also sehr, diese Reform zu überdenken, und stelle die Frage, ob hier wirklich am richtigen Ort, nämlich an der Front, wo Leistungen gegenüber Kunden erbracht werden, abgebaut werden soll statt – ich sage es jetzt etwas despektierlich – beim Wasserkopf. Das finde ich grundsätzlich sehr, sehr fragwürdig. Präsident (Bischofberger Ivo, erster Vizepräsident): Besten Dank, Herr Germann. Es folgen weitere Redner aus der Ostschweiz: Frau Häberli-Koller, Frau Keller-Sutter und Herr Rechsteiner. Häberli-Koller Brigitte (C, TG): Danke, Herr Vizepräsident, für diese zutreffende Ankündigung der Ostschweizer Voten. Herr Germann hat es schon ausgeführt, ich möchte aber noch etwas ergänzen, schwerpunktmässig aus Thurgauer Sicht. Die Ostschweiz wäre von der Schliessung der Zollstellen Romanshorn, Bargen, Buchs und St. Gallen sehr direkt betroffen. Durch die Schliessung gingen allein 19 Arbeitsplätze verloren. Die Agglomeration St. Gallen/Bodensee und die Region Oberthurgau wären durch die Schliessung der Zollstelle Romanshorn ganz besonders betroffen, denn an der Zollstelle Romanshorn hängt die Fähre Romanshorn–Friedrichshafen, also eigentlich die schwimmende Brücke über den Bodensee. Die Zollstelle Romanshorn kann nicht mit den anderen betroffenen Zollämtern verglichen werden. Nachgelagert zur Zollstelle und abhängig von deren Dienstleistungen verkehrt wie bereits gesagt die Fähre Romanshorn–Friedrichshafen. Die Fährverbindung wird durch die deutschen BodenseeSchiffsbetriebe GmbH und die Schweizerische BodenseeSchifffahrtsgesellschaft AG (SBS) gemeinsam betrieben. Die Fähre transportiert pro Jahr 60 000 Autos, 8500 Lastwagen, 500 Busse, 48 000 Fahrräder sowie 550 000 Reisende. Die Leistungen der SBS werden durch den Bund und den Kanton Thurgau als regionale Personenverkehrsverbindung anerkannt und abgegolten. Aus volkswirtschaftlichen, verkehrlichen und ökologischen Gründen ist die Zollabfertigung von Handelswaren in Romanshorn weiterhin und langfristig zu gewährleisten. Die Schliessung der Zollstelle Romanshorn hätte gravierende Folgen für den Fährbetrieb. Durch den Wegfall der 80 3 mars 2016 Lastwagen gingen nämlich Verkehrseinnahmen im Umfang von rund einer Million Franken pro Jahr verloren. Der Stundentakt der Fähre müsste spürbar ausgedünnt werden, was auch bei den Personenautos und den Reisenden einen Nachfragerückgang zur Folge hätte. Ein reduzierter Fährenfahrplan würde die Barrierewirkung des Bodensees weiter verstärken. Die Folgen wären lange Umwegfahrten um den See und eine deutliche Verschlechterung der Standortattraktivität des Oberthurgaus. Die Schliessung der Zollstelle Romanshorn läuft den von der Internationalen Bodenseekonferenz unterstützten Bestrebungen der betroffenen Bodenseeanrainer – des Kantons Thurgau, des Bundeslandes BadenWürttemberg, der Städte Romanshorn und Friedrichshafen – diametral entgegen; diese wollen den Fährenfahrplan nämlich auf den Halbstundentakt ausbauen. Die Zollstelle Romanshorn geniesst bei der verladenden Wirtschaft einen ausgezeichneten Ruf, vor allem wegen der schlanken Abfertigung. Bei einer Schliessung der Zollstelle müssten die Lastwagen auf die überlasteten Zollämter Kreuzlingen oder St. Margrethen ausweichen, und der Wirtschaft entstünden zusätzliche Kosten in Form von höheren Transportkosten und Wartezeiten. Diese drohende Schliessung ist auch in einer breiten Öffentlichkeit ein Thema. Am kommenden Samstag findet beispielsweise in Romanshorn eine Veranstaltung dazu statt. Ebenso wurde bereits eine Petition lanciert, die Ihnen, Herr Bundesrat Maurer, übergeben werden wird. Ich bitte Sie deshalb, diesen Entscheid zu überdenken und die Schliessung dieser Zollstellen rückgängig zu machen oder gar nicht erst einzuleiten. Keller-Sutter Karin (RL, SG): Ich teile, nicht ganz überraschend aus Ostschweizer Sicht, das Anliegen und die geäusserten Sorgen von Kollege Germann vollumfänglich. Gemäss bundesrätlicher Botschaft sollen zwölf Zollstellen aufgehoben werden, zwei weitere sollen fusioniert werden. Damit sollen, das steht auch in der Stellungnahme zur Interpellation, 7 Millionen Franken eingespart werden. Wir sprechen ja im Stabilisierungsprogramm von einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Franken. Geplant ist auch der Abbau von 44 Vollzeitstellen beim Zoll. 19 Arbeitsplätze wären allein in der Ostschweiz betroffen. Dies ergäbe sich aus den geplanten Schliessungen der Zollstellen in Bargen, Romanshorn, St. Gallen und Buchs. Die Ostschweizer Zollkreisdirektion II hat dies ja auch bestätigt. Von der Schliessung anderer Zollstellen in anderen Regionen ist ja auch die Rede, aber dort wurde noch nichts bekannt; das ist noch nicht ganz klar. Es ist deshalb auch nicht ganz erstaunlich, dass vielleicht jetzt aus der Ostschweiz für einmal der erste Widerstand angemeldet wird. Der Spareffekt ist gemessen am gesamten Volumen gering. Die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Stollstellen wären jedoch gross. Kollege Germann hat das Beispiel von Bargen genannt, wo dann insbesondere Thayngen stärker belastet würde, das heute schon mit der Zollabfertigung überlastet ist. Kollegin Häberli-Koller hat Romanshorn erwähnt. Hier gäbe es auch negative Auswirkungen. Die Aufhebung der Zollstelle am Fährhafen würde natürlich auch die Fährverbindung beeinträchtigen. Zusatzkosten für die Wirtschaft und negative Auswirkungen auf das regionale Gewerbe wären zu befürchten, wenn die Zollstellen St. Gallen und Buchs geschlossen würden, die sich ja nicht direkt an der Grenze befinden. Es ist nicht ganz erstaunlich, dass die Gewerbeverbände der Kantone St. Gallen und Thurgau wie auch die Sektion Ostschweiz der Astag hier deutlich Kritik geäussert haben. Die Zollstellen St. Gallen und Buchs sind für den regionalen Versandhandel, für das regionale Gewerbe von grosser Bedeutung. Ohne sie ist auch mit Ausweichverkehr und vor allem mit längeren Wartezeiten an den bereits überlasteten Zollstellen zu rechnen. Das führt zu Mehrkosten für die exportorientierten Betriebe in der Ostschweiz, die heute bereits unter einem erheblichen Druck stehen. Ich begrüsse in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Bestrebungen der Oberzolldirektion zur Vereinfachung der Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 Zollprozesse – diese sind auch in der Stellungnahme des Bundesrates erwähnt – sowie die Entwicklung der dafür nötigen IT-Applikationen. Ich habe vor einiger Zeit hierzu auch einmal eine Interpellation (12.4279) eingereicht. Solange diesbezüglich nicht deutliche Fortschritte erkennbar sind, kann ich den geplanten Abbau von Arbeitsplätzen beim Zoll nicht unterstützen. Dass dieser mit 19 von 44 abzubauenden Stellen deutlich zulasten der Ostschweiz geht, ist für mich inakzeptabel. Ein Schreiben der Rheintaler Gemeinden weist zudem darauf hin, dass die Grenzwachtregion III – das ist jetzt halt auch parallel – für rund ein Viertel der Landesgrenze zuständig ist, für diese Aufgabe jedoch nur 200 der insgesamt 1200 Stellen zur Verfügung hat. Auch hier stimmt das Verhältnis nicht. Seit dem 1. Februar 2016 wurden zudem die Abfertigungszeiten bei den Grenzübergängen in St. Margrethen, Diepoldsau und Schaanwald angepasst. Die Abfertigung in Kriessern wurde ganz gestrichen. Diese Kürzungen betreffen jedoch vor allem den Reiseverkehr. Man muss sich auch vergegenwärtigen, dass die Rahmenbedingungen der Arbeit des Grenzwachtkorps verändert sind, vor allem auch seit der Flüchtlingskrise. Die Belastung hat zugenommen. Seit dem 1. April 2015 konnten oder mussten in St. Margrethen und Buchs 5500 rechtswidrige Aufenthalte registriert werden. Die Bevölkerung in der Ostschweiz ist besorgt über diese Entwicklungen, und ich unterstütze denn auch vollends die Analyse von Kollege Germann, dass die Leistungen, die zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, gerade in der Ostschweiz, an der Front vor Ort erbracht werden, nicht abgebaut werden dürfen. Rechsteiner Paul (S, SG): Angesichts dieser Philippika der Vorrednerin und des Vorredners kann ich es kurz machen. Für die Ostschweiz steht etwas auf dem Spiel bezogen auf Bargen, Romanshorn, St. Gallen und Buchs. Ich möchte einen Gedanken anfügen, der wichtig für die Beurteilung am Ende des Vernehmlassungsverfahrens ist. Die Zollbeamten leisten produktive Arbeit. Das Ziel einer schlanken Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern es geht darum zu bewerten, was die Arbeit von Zollbeamten einbringt. Die ist produktiv. Natürlich ist sie zugunsten des Fiskus produktiv, aber sie ist auch produktiv für die Wirtschaft. Es ist gesagt worden, und das kann ich nur unterstreichen, dass die Ostschweizer Wirtschaft darauf angewiesen ist, hier auf unbürokratische Prozeduren zu stossen. Das ist bürgerfreundlich. Gerade auch für St. Gallen – um das noch zu unterstreichen – ist das bedeutend. Das Inlandzollamt ist ja gekoppelt mit einer starken Position des Versandhandels im Raume St. Gallen. Dank dieser Nähe, auch dank rationellen Prozessen ist es möglich, hier produktiv zu arbeiten. Herr Bundesrat, Sie haben dann die Vernehmlassung auszuwerten. Die Vernehmlassung wird zeigen, dass die Ostschweizer Wirtschaft, dass die Ostschweizer Kantone sehr daran interessiert sind, auch in Zukunft eine entsprechend bürgerfreundliche Bedienung zu bekommen. Ich möchte Sie einfach ersuchen, hier unvoreingenommen noch einmal die Dinge anzuschauen. Die Sparvorgaben sind da, das ist nicht zu übersehen. Aber es geht letztlich darum, die Leistungen der Verwaltung so zu erbringen, dass sie der Bevölkerung, dass sie der Wirtschaft, dass sie dem Land nützen. Minder Thomas (V, SH): Das Zollamt Bargen ist rein geografisch betrachtet das nördlichste Einfallstor in die Schweiz, Bargen ist die nördlichste Gemeinde der Schweiz. Dies ist nebst der bereits heute überlasteten Zollstelle Thayngen für den Kanton Schaffhausen die wichtigste Verbindung. Am Ende einer «Miniautobahn» ist es auch die wichtigste in den süddeutschen Raum. Die Schliessung der Zollstelle Bargen löst verständlicherweise in der exportorientierten Wirtschaft und bei den Speditionsunternehmen in der Grenzgemeinde, aber insbesondere im ganzen Kanton Schaffhausen und, wir haben es gehört, auch in anderen Grenzregionen grosse Verunsicherung und Unverständnis aus. In Schaffhausen haben bereits die ersten Krisensitzungen stattgefunden. Die Schliessung von Bargen würde in Thayngen eine erhöhte Anzahl AbfertiAmtliches Bulletin der Bundesversammlung 81 Ständerat 15.4263 gungen um täglich 250 Lastwagen verursachen. Schon heute, Herr Bundesrat, stösst die Zollstelle Thayngen mit ihren rund 1100 Abfertigungen von Lastwagen an ihre Kapazitätsgrenze. Zeitweise, Kollege Germann hat es angetönt, stehen die wartenden Lastwagen wegen des Nachtfahrverbots auf der Zufahrtsstrasse zur 1,5 Kilometer entfernten Autobahnausfahrt – man muss sich das einmal vorstellen! Die Warte- und Standzeiten sind alles andere als kunden- und unternehmensfreundlich, obwohl das Zollamt eine Dienststelle für Bürger und Unternehmungen ist. Die ohnehin überlastete und nichtrichtungsgetrennte Strasse von Thayngen nach Schaffhausen würde in Sachen Verkehrssicherheit und Unfallrisiko dieser Mehrbelastung nicht standhalten. Sowohl aufgrund grüner Grenzübergänge entgangene Mehrwertsteuereinnahmen als auch über die grüne Grenze ausweichende Pendler wären die Folgen. Für die Gemeinde Bargen wäre die Schliessung überdies nicht nur ein grosser finanzieller Verlust, sondern würde verschiedentlich auch zu arbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern führen. Als Standesvertreter des Kantons Schaffhausen will ich zusammen mit Kollege Germann die Verantwortlichen auf diese nicht zu Ende gedachte Schwachstelle hinweisen. Ein weiterer wichtiger Grund, sich gegen die Schliessung von Bargen zu wehren, sind sicherheitspolitische Gründe. An den Zollämtern werden nicht nur mehrwertsteuerpflichtige Waren abgefertigt und Schmuggler aufgespürt, sondern arbeitet auch das Grenzwachtkorps. Gerade derzeit, wo Schengen/Dublin bewiesenermassen nicht funktioniert und die Schengen-Aussengrenzen schlecht bis gar nicht mehr kontrolliert werden, ist die erhöhte Präsenz des Grenzwachtkorps im Grenzgürtel von grösster Wichtigkeit. Nach jahrelangem Kampf in Bern ist man sich unterdessen parteiübergreifend endlich einig, dass die Kräfte des Grenzwachtkorps im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität unbedingt erhöht werden müssen. Der Wegfall der Zollstelle Bargen, aber auch der anderen Zollstellen stünde dazu in krassem Widerspruch. Im Aufspüren der grenzüberschreitenden Kriminalität ist das Grenzwachtkorps höchst erfolgreich. Via «Miniautobahn», ich habe es gesagt, könnten die Kriminellen ungehindert und schnell in den Raum Schaffhausen gelangen. Niemand hielte sie auf. Mit der Aufhebung von Zollstellen spielen Sie der grenzüberschreitenden Kriminalität geradezu in die Hand. Herr Bundesrat Maurer, genauso wie mein Vorredner ersuche ich Sie, die Kosten nicht an der Front, sondern im Rückwärtigen zu senken und die Reorganisation zollintern zu lösen. Die Zollämter müssen zwingend erhalten bleiben, aus finanziellen, sicherheitspolitischen, verkehrstechnischen und auch föderalen Überlegungen. Maurer Ueli, Bundesrat: Ich wäre vorab versucht, Ihnen den Ball zurückzuspielen. Denn was wir hier im Stabilisierungsprogramm vorschlagen, ist die Auftragserfüllung, die Sie von uns verlangt haben. Da ist einmal die Schuldenbremse, die wir einzuhalten haben. Dafür sind Sparmassnahmen notwendig. Sie haben die Motion zur Stabilisierung des Personalbestandes (15.3494) angenommen. In diesem Stabilisierungsprogramm versuchen wir diese Vorgaben umzusetzen. Bekanntlich kann man den Bären nicht waschen, ohne dass das Fell nass wird. Wir haben die personellen Vorgaben auch in unserem Departement umzusetzen, diese beziehen sich auf die Eidgenössische Zollverwaltung. Da haben wir von insgesamt rund 4500 Arbeitsstellen 70 Arbeitsstellen einzusparen. Wir haben hier eine Schwergewichtsbildung vorgenommen. Wir sparen nicht beim Grenzwachtkorps, weil das in Anbetracht der aktuellen Migrationssituation nicht zu verantworten wäre. Das heisst, diese 70 Stellen sind im Bereich der Zollverwaltung abzubauen. Wir haben 4500 Stellen insgesamt, davon sind gut 2000, 2100 beim Grenzwachtkorps und knapp 2500 in der Zollverwaltung angesiedelt. Wir beschränken uns beim Abbau auf den zivilen Zoll. Die Überlegungen, die wir uns gemacht haben, beziehen sich auch auf die Frage, wo dann allenfalls Einsparungen vorzunehmen sind. Wenn wir die Zollkontrol- 15.302 Conseil des Etats len jetzt gesamtschweizerisch betrachten, sehen wir, dass wir abbauen. Wir haben vorgesehen, zwölf Zollstellen zu schliessen. Gesamtschweizerisch hat die Schliessung der zwölf Zollstellen Auswirkungen auf etwa 3 Prozent der Verzollungen. Wenn man das so generell sieht, kann man dem durchaus zustimmen. Der Eindruck, der entsteht, dass nur die Ostschweiz betroffen wäre, ist falsch. Ich erhalte ebenso viele Briefe aus der Westschweiz. Diese Stimmen schweigen heute einfach. Es ist nicht so, dass wir die Ostschweiz hier besonders ins Visier genommen hätten, sondern man hat versucht, allenfalls an Orten zu schliessen, an denen insgesamt der Grad der Verzollungen tief liegt. Aber der Proteststurm ist relativ gross. Die Probleme, die Sie hier geschildert haben, sind uns selbstverständlich auch bekannt; wir haben das auch erwogen. Jetzt ist das Stabilisierungsprogramm in der Schlussphase der Vernehmlassung. Wir werden diesen Punkt sicher noch einmal überprüfen. Wir werden auch versuchen festzustellen, ob nicht andernorts in der Verwaltung, wie Sie das angeregt haben, etwas einzusparen wäre. Aber am Schluss, wenn Sie an Ihren Vorgaben festhalten, geht es nicht ohne Abbau auch an der Front. 70 Stellen kann man nicht einfach so irgendwo vergessen, sondern das führt zu Leistungseinschränkungen. Dessen muss man sich einfach immer bewusst sein, wenn man einen Personalstopp oder Personalabbau fordert: Das geht nicht ohne Leistungsabbau. Es ist auch nicht grundsätzlich etwas Schlechtes, wenn sich der Bund überlegt, welche Leistungen notwendig sind und wo man einsparen kann. Ich glaube, vor dieser Daueraufgabe stehen wir. Ich kann Ihnen einfach versichern, dass wir die Vernehmlassung noch einmal sorgfältig anschauen. Ich kann Ihnen auch sagen, dass noch kein definitiver Beschluss gefasst wurde, welche Zollstellen geschlossen werden sollen, aber ganz ohne Einsparungen lässt sich dieses Programm dann nicht abspulen. Sie haben den Ball definitiv auch noch einmal, wenn die Vorschläge des Bundesrates nach der Vernehmlassung vorliegen, wenn Sie das Stabilisierungsprogramm hier behandeln. Das ist ja dann eine Gesetzesvorlage. Wenn Sie dann mit dem Bundesrat nicht einverstanden sind, müssten Sie sagen, wo Sie allenfalls Einsparungen vornehmen möchten. Ich nehme diese Anliegen durchaus ernst, weil ich sehe, dass gerade die regionale Wirtschaft und auch KMU betroffen sein können; das ist uns bekannt, das wurde auch von Ihnen ausgeführt. Wir nehmen diese Anliegen durchaus ernst. Ich freue mich auch, das nebenbei gesagt, dass sich hier einmal die Ostschweiz zu Wort meldet. Man hat ja sonst das Gefühl, sie existiere nicht. Nachdem ich mich selbst auch zur Ostschweiz zähle oder mindestens peripher dazu, sind das selbstverständlich auch meine Anliegen. Aber noch einmal: Wir haben Ihre Sparvorgaben, und ich fordere Sie daher auf, dann nach Romanshorn mitzukommen. Sie sind auch gefragt, wenn man Petitionen übergibt. Ich nehme den Schwarzen Peter vorläufig auf mich, wir spielen ihn aber vielleicht wieder zurück. Zusammengefasst: Die Anliegen sind bekannt, die Aufträge des Parlamentes aber ebenfalls. Wir können in der Weiterbearbeitung dieses Stabilisierungsprogramms allenfalls von Schadenminimierung sprechen. Man muss sich aber einfach bewusst sein, dass Sparmassnahmen, Personalkürzungen einen direkten Leistungsabbau zur Folge haben. Wenn das nicht der Fall wäre, wäre ja die Konsequenz, dass das Personal ineffizient arbeiten würde und man einfach streichen könnte. Die Anliegen sind bekannt, wir nehmen sie ernst, aber ich kann Ihnen nicht versprechen, dass wir auf alle diese Punkte in der definitiven Botschaft zurückkommen. Wir haben die Gelegenheit, das dann dieses Jahr im Rahmen der Kommissions- und Parlamentsberatungen des Stabilisierungsprogramms noch eingehender zu besprechen. 82 3 mars 2016 15.302 Standesinitiative Wallis. Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen Initiative cantonale Valais. Adapter le droit fédéral aux nouvelles offres en matière d'hébergement Vorprüfung – Examen préalable Ständerat/Conseil des Etats 03.03.16 (Vorprüfung – Examen préalable) Le président (Comte Raphaël, président): Un rapport écrit de la commission vous a été remis. La commission propose, à l'unanimité, de ne pas donner suite à l'initiative. Keller-Sutter Karin (RL, SG), für die Kommission: Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat am 14. Januar 2015 eine Standesinitiative eingereicht, die die Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen verlangt. Dabei wird vom Bund ein Inventar verlangt, das aufzeigt, welche Bundesnormen mit den neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung unvereinbar sind. Wenn einmal bekannt ist, um welche Bundesnormen es sich handelt, sollen diese im Sinne der Angebotsförderung und des Bürokratieabbaus gelockert werden. Zur Begründung seines Anliegens führt der Grosse Rat aus, dass das Internet auch Auswirkungen auf den Tourismus habe und zu neuen Angebotsformen führe. Im Vordergrund stehen die sogenannten Airbnb-Angebote, also Angebote von Privaten, die ihr Haus oder ihre Wohnung an Dritte, also an Touristen, vermieten. Die Zahl dieser Angebote nehme zu, während die traditionellen Beherbergungsbetriebe mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Der Walliser Grosse Rat steht diesen Airbnb-Angeboten nicht grundsätzlich kritisch gegenüber, weil diese einfach auch eine Realität sind, er möchte diese auch gar nicht bekämpfen. Er sieht darin vielmehr eine weitere Möglichkeit, die sogenannten kalten Betten im Wallis zu vermeiden. Der Walliser Grosse Rat argumentiert weiter, dass die Bundesgesetzgebung wenig auf den Bereich dieser neuen Community-Plattformen zugeschnitten sei. Erwähnt werden beispielsweise die Anforderungen in Sachen Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung oder auch das Steuerrecht. Um eine Kriminalisierung der Airbnb-Anbieter zu vermeiden, bedürfe es demnach einer Aktualisierung und einer Anpassung aller relevanten Bundesnormen. Die WAK Ihres Rates hat am 16. Februar dieses Jahres einen Vertreter des Kantons Wallis angehört. Dabei handelte es sich um den Urheber dieser Standesinitiative, um Philippe Nantermod, damals Grossrat, heute Nationalrat. Die Wege hätten sich für ihn also in der Zwischenzeit verkürzt, aber er hatte ja zu jenem Zeitpunkt nur dieses Mittel. Nationalrat Nantermod hat im Wesentlichen das ausgeführt, was ich jetzt auch zusammengefasst habe. In der Diskussion mit der Kommission zeigte sich, dass die WAK-SR das Anliegen des Kantons Wallis als berechtigt ansieht. Die Bedeutung von Airbnb-Angeboten im Wallis hat tatsächlich stark zugenommen. Dabei stellt sich die Frage, wie diese gefördert werden können, um, wie bereits erwähnt, die kalten Betten weiter zu bekämpfen, ohne aber dabei die klassischen Beherbergungsbetriebe im Wallis zu schädigen. Vor dem Hintergrund der digitalen Wirtschaft dürften die Online-Plattformen ja ohnehin weiter zunehmen. Die Diskussion mit Nationalrat Nantermod zeigte jedoch auch, dass die Standesinitiative in erster Linie ein Inventar fordert, welches die Problemfelder der neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung auflistet. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 Die Kommission unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich, findet jedoch, das Mittel der Standesinitiative, die ja ähnlich wie eine Motion ist, sei dafür nicht zielführend, da weder konkrete Massnahmen vorgeschlagen werden noch eine umfassende Problemanalyse vorliegt. Wenn Sie einfach eine Liste mit Gesetzen machen, haben Sie eigentlich noch nichts erreicht. Der Kommission lag auch ein Bericht des WBF vor, der im Zusammenhang mit Beherbergungsdienstleistungen gemacht wurde und aufzeigt, dass zahlreiche Gesetze auf Bundesebene relevant sein können. Dazu gehören etwa das Ausländergesetz, das Obligationenrecht, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, das Mehrwertsteuergesetz, das Arbeitsgesetz, das Raumplanungsgesetz usw. – ich erspare Ihnen die weitere Auflistung. Bei all diesen Gesetzen müsste also detailliert abgeklärt werden, inwiefern die neuen Beherbergungsformen überhaupt darunterfallen, ob sie dafür relevant sind und ob sie gelockert oder eingeschränkt werden müssten oder ob über sie überhaupt neu legiferiert werden müsste. Erst wenn eine solche Analyse vorliegt, könnte der gesetzgeberische Anpassungsbedarf unter Berücksichtigung der Vergleichsangebote tatsächlich analysiert werden. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Sie anerkennt den Handlungsbedarf, erachtet die Standesinitiative jedoch nicht als das richtige Instrument. Sie wird aber im Gegenzug im zweiten Quartal dieses Jahres, an einer ihrer nächsten Sitzungen, das Anliegen aufnehmen, und zwar über ein Kommissionspostulat, das dann ja auch wieder diesem Rat zugeleitet wird. Ich habe den kurzen Weg in der Fraktion genutzt, um Nationalrat Nantermod darüber zu informieren. Er zeigte sich als Vertreter des Kantons Wallis, der ja Urheber dieser Standesinitiative ist, befriedigt und wäre froh über ein solches Vorgehen, da damit das Anliegen des Kantons Wallis von der Kommission in einer Art aufgenommen würde, die als zielführender erachtet wird. Rieder Beat (C, VS): Erlauben Sie mir als Vertreter des Kantons Wallis zu dieser Standesinitiative doch zwei, drei Erwägungen. Paradoxerweise haben es die Standesinitiativen gerade im Ständerat alles andere als leicht. Meist thematisieren sie berechtigte Anliegen des Kantons, scheitern aber am fehlenden Gesetzgebungswillen des Ständerates, wie dies bereits Kollege Damian Müller erfahren musste, oder in casu an der Form. Und Kollege Luginbühl hat mir gesagt, dass der Kanton Bern in vierzig Jahren zwei Standesinitiativen durchgebracht habe. Es wäre doch vielleicht einmal Zeit, dieses Instrument zu überprüfen. Trotzdem bin ich mit der Antwort der WAK-SR zufrieden. Sie hat offenbar die Dringlichkeit des Anliegens erkannt und ein Postulat der Kommission in Aussicht gestellt. Denn eines ist sicher: Das Phänomen der «sharing economy» wird uns so oder anders gesetzgeberisch beschäftigen. Sie kommen nun von einer Diskussion über regulierte Märkte heute Morgen zu einer Diskussion über einen völlig nichtregulierten Markt. Internetplattformen wie Airbnb bei den Beherbergern und Uber bei den Taxitransporteuren bergen Explosivkraft. Sie haben vor zwei Tagen feststellen können, dass die Taxifahrer der Schweiz hier in Bern demonstriert haben. Das könnte sich wiederholen. Man kann nun auf zwei Arten reagieren als Staat. Man kann mit Verboten reagieren wie ausländische Staaten oder mit Strafverfahren oder mit Gesetzesanpassungen für die herkömmlichen Dienstleister. Das heisst gleich lange Spiesse für alle. Der Kanton Wallis schlägt Ihnen die zweite Variante vor, dass wir also gesetzgeberisch tätig werden und hier für die herkömmlichen Dienstleister gleich lange Spiesse sicherstellen. An einem Beispiel der Beherbergung zeige ich Ihnen die Explosivkraft dieser Internetplattformen. Marktführer wie Airbnb vermitteln auf anderen Online-Plattformen bereits heute einen Marktanteil von bis zu 20 Prozent der Bettenangebote von Hotels, und der Marktanteil steigt rapide. Es gibt eine einzige Studie dazu in der Schweiz. Ich sage Ihnen zwei, drei Kennziffern: In Basel-Stadt erfolgen 21 Prozent Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 83 Ständerat 15.302 der Beherbergungen über Airbnb, in Lausanne sind es 13 Prozent, in Genf 16 Prozent, in Zürich 15 Prozent und im Wallis 15 Prozent. Das heisst, der Marktanteil ist vehement gross geworden. Diese Plattformen bieten Beherbergungen an, die schnell, einfach und günstig abgewickelt werden können. Gastgeber und Gast können ausserhalb jedes gesetzlichen Rahmens in einem Graumarkt tätig werden und mit entsprechenden Wettbewerbsnachteilen für die herkömmlichen Dienstleister arbeiten. Es gibt verschiedene Faktoren, die zu beachten sind: erstens das steuerrechtliche Vakuum, unter anderem bei der Mehrwertsteuer, die wir heute Morgen behandelt haben, zweitens die ausbleibenden Tourismusabgaben, drittens die fehlenden Sicherheits- und Hygienevorschriften, viertens die Nichtbeachtung von arbeitsrechtlichen Vorschriften usw. usf. Die Folgen sind fehlender Wohnraum in attraktiven Städten, Steuerausfälle bei der öffentlichen Hand und eben, besonders schmerzhaft, wettbewerbsverzerrende Konkurrenz zu herkömmlichen professionellen Beherbergern wie Hotels und Pensionen. Wie wollen Sie einem Hotelier erklären, dass er, von der Kurtaxe bis hin zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften, einen wahren Berg von staatlichen Regulierungen einhalten und am Ende noch Steuern abliefern muss? Daneben haben Sie einen Anbieter, einen Konkurrenten im Graumarkt, befreit von jeder Auflage, der zu günstigeren Konditionen Wohnraum anbietet und vielleicht auch vergisst, die Steuerdeklaration auszufüllen. Der Ruf nach gleich langen Spiessen ist berechtigt: Die Regeln können nicht nur für einige Marktteilnehmer gelten, sondern müssen für alle gelten. Die Problematik der OnlinePlattformen, welche ganze Dienstleistungsbereiche konkurrenzieren, können nur auf Bundesebene angepackt werden. Ob dies nun die Beherberger oder die Taxifahrer angeht, ist an und für sich gleich: Das zeigt nur die Explosivkraft solcher Angebote. Wichtig ist dabei, dass der Staat den Rahmen für alle Marktteilnehmer gleich vorgibt und für gleich lange Spiesse sorgt, und das ist momentan nicht der Fall. Hinzu kommen interessante gesetzgeberische Fragestellungen, die eine Überlegung wert sind: Sind Wohnungen, welche über Airbnb vermittelt werden, Zweitwohnungen im Sinne des Zweitwohnungsgesetzes? Wer kontrolliert die Zahl dieser Wohnungen in den betroffenen Städten? Hebelt Airbnb die Zweitwohnungsgesetzgebung aus? Wo wird diese Dienstleistung von Airbnb versteuert? Entgehen der Schweiz Steuersubstrate? Jedenfalls ist die WAK-SR gut beraten, diese Frage nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern dieses Problem umgehend anzugehen. Ein Rechtsstaat kann es sich auf Dauer nicht erlauben, dass ausländische Internetfirmen eine Schattenwirtschaft zum Schaden ganzer Dienstleistungsbereiche aufziehen und erst noch, damit verbunden, hohe Steuerausfälle verursachen. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, um die Anbieter in allen Bereichen in den Griff zu bekommen. Es braucht vor allem Gesetzesänderungen, damit alle, auch die traditionellen Anbieter, gleich lange Spiesse haben. Die vorliegende Initiative will nicht mit der Keule eines Verbots der «sharing economy» zu Leibe rücken, sondern verlangt eine vorbeugende Gesetzgebung, welche eine faire Behandlung sämtlicher Marktteilnehmer, einen fairen Wettbewerb ermöglicht. In diesem Sinne warten wir auf die entsprechenden Vorschläge der WAK-SR. Der Initiative wird keine Folge gegeben Il n'est pas donné suite à l'initiative 14.451 Conseil des Etats 14.451 Parlamentarische Initiative Müri Felix. Fonds für eine Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung Initiative parlementaire Müri Felix. Formation professionnelle initiale. Fonds en faveur d'une offensive de qualification Vorprüfung – Examen préalable Nationalrat/Conseil national 08.09.15 (Vorprüfung – Examen préalable) Ständerat/Conseil des Etats 03.03.16 (Vorprüfung – Examen préalable) Antrag der Kommission Der Initiative keine Folge geben Antrag Fetz Der Initiative Folge geben Proposition de la commission Ne pas donner suite à l'initiative Proposition Fetz Donner suite à l'initiative Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Am 12. Februar 2015 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates der parlamentarischen Initiative Müri mit 14 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen Folge gegeben. Die WBK-SR hat am 23. Juni 2015 mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dem Beschluss der Schwesterkommission nicht zuzustimmen. Am 14. August 2015 hat dann die WBK-NR mit 15 zu 9 Stimmen an ihrem Beschluss festgehalten und ihrem Rat beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat gab der Initiative am 8. September 2015 dann auch ohne Gegenantrag Folge. Die WBK unseres Rates hat am 16. November 2015 mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. In Übereinstimmung mit dem Grundanliegen der Initiative sieht die Kommission in der beruflichen Grundbildung ein grosses Potenzial zur Behebung des aktuellen Fachkräftemangels in der Schweiz. Die Kommission hat sich mit den unterschiedlichen Instrumenten auseinandergesetzt, die der Ausbildung zusätzlicher Fachkräfte dienlich wären, und sich dabei über die abgeschlossenen und laufenden Arbeiten zur Stärkung der beruflichen Grundbildung informieren lassen. Bereits an der Sitzung vom 23. Juni 2015 hat die Kommission nach Erwägung der verschiedenen Interessen und der finanzpolitischen Implikationen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben, jedoch zur Unterstützung der bundesseitigen Bestrebungen in diesem Bereich ein Postulat (15.3796) einzureichen. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, bestehende Potenziale zur Deckung des Fachkräftebedarfs durch eine Förderung des Berufsabschlusses von Erwachsenen, die noch über keinen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen, auszuschöpfen. Grundlage dafür bilden das Berufsbildungsgesetz und die Fachkräfte-Initiative. Das Postulat wurde in unserem Rat angenommen; auch der Bundesrat hat die Annahme beantragt. Das Postulat umfasst im Wesentlichen fünf Forderungen: 1. Es verlangt den Einsatz der Projektförderung gemäss den Artikeln 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes, z. B. für den 84 3 mars 2016 Aufbau erwachsenengerechter Berufsbildungsangebote, für die Information über die verschiedenen Wege und über Angebote für Erwachsene sowie für Beratung und Begleitung. 2. Der Bund soll zusammen mit den Kantonen die Überprüfung gewährleisten, dass Informationen, Beratung, Ausbildung und Qualifikationsverfahren für einen ersten Berufsabschluss von Erwachsenen unentgeltlich sind. 3. Der Bund soll die interinstitutionelle Zusammenarbeit auf Bundes- und auf Kantonsebene auf Optimierungsmöglichkeiten überprüfen und gegebenenfalls anpassen. 4. Der Bund soll die Datenlage über das effektive Potenzial in diesem Bereich verbessern. 5. Er soll eine nationale Sensibilisierungskampagne zu den Möglichkeiten für einen Berufsabschluss von Erwachsenen prüfen. Nachdem der Nationalrat am 8. September 2015 auf Antrag der Kommission ohne Gegenantrag der Initiative Folge gegeben hatte, musste sich unsere Kommission erneut zur Initiative äussern. Die Kommission bleibt bei ihrer Meinung, dass die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen genügen, um bereits heute Erwachsenen das Nachholen einer Grundbildung zu ermöglichen. Mit Hinweis auf das soeben erwähnte Kommissionspostulat unterstreicht die Kommission jedoch die Bedeutung einer gezielten Förderung der Grundbildung namentlich durch eine umfassende Informations- und Sensibilisierungskampagne. Aus den genannten Gründen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Fetz Anita (S, BS): Seit der Beratung in der Kommission gibt es eine neue Ausgangslage, deshalb mein Antrag. Nun liegt nämlich die BFI-Vorlage vor, zumindest in ihrer Vernehmlassungsvariante. Diese bringt kaum etwas für die wenig Qualifizierten und die Nachholbildung im Berufsbildungsbereich, im Gegenteil, und das finde ich sehr beunruhigend. Bezüglich Projektteil und Finanzierung gibt es im Berufsbildungsgesetz, Sie wissen es, die 10-Prozent-Regel. Diese besagt, 10 Prozent der Berufsbildungsgelder sollen in Projekte des Berufsbildungsbereichs fliessen. Das sind im Moment ungefähr 90 Millionen Franken im Jahr. Aus diesem Geldtopf wird jetzt ein Drittel abgeführt und für die Subjektfinanzierung in der höheren Berufsbildung verwendet. Das ist erstens nicht das Ziel dieses Topfs, und zweitens fehlt damit das Geld für die entsprechenden Projekte in der Nachholbildung. Ich bin auch für die Unterstützung der Subjektfinanzierung in der höheren Berufsbildung, aber nicht auf Kosten der beruflichen Grund- und Nachholbildung. Ich anerkenne auch, dass in der BFI-Botschaft eine Informations- und Sensibilisierungskampagne für diese Zielgruppe geplant ist, so, wie es das Postulat unserer Kommission vorgesehen hat. Das Problem ist aber: Es genügt nicht. Man weiss, und das müssen Sie sich vorstellen, dass in der Schweiz 600 000 Erwachsene zwischen 25 und 54 Jahren keine berufliche Grundbildung haben – 600 000 Erwachsene! Ich war schockiert, als ich das gelesen habe; übrigens habe ich das einer Studie des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation vom Juni 2014 entnommen. Diese Zahl stammt also aus dem Hause des Bildungsministers. Dort weiss man, dass es 600 000 Erwachsene ohne Berufsabschluss gibt. Das ist ein alarmierender Befund. Denn das sind die zukünftigen Arbeitslosen und die zukünftigen Sozialhilfeempfänger. Denn Sie wissen natürlich auch, dass sich unsere Arbeitswelt im Moment rasant verändert. Ganz sicher werden künftig keine Arbeitsplätze für unqualifizierte Leute mehr vorhanden sein. Wir haben hier also eine alarmierende Situation, die nirgends angegangen wird. Die Bundesstudie zeigt auf, dass 20 Prozent dieser Gruppe qualifizierungsfähig und auch willig sind, dass ihnen aber – jetzt kommt der entscheidende Punkt – sowohl das Geld wie die Zeit fehlen, um diese Nachholbildung zu machen. Genau hier setzt die parlamentarische Initiative Müri an und sagt, dass man da eine Qualifizierungsoffensive machen muss, indem man die Kantone unterstützt. Es ist ja in der Hand der Kantone, das zu tun, zusammen mit den Organisationen der Arbeitswelt. Man muss einen finanziellen Anreiz für die KanBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 3. März 2016 tone schaffen, dass sie sich dieser Nachholbildung annehmen und auch Stipendien auslösen, damit Niedrigqualifizierte diese Ausbildungen und Abschlüsse überhaupt machen können. Die Leute arbeiten in der Regel im Tieflohnbereich und verdienen höchstens 4000 Franken. Wenn sie für die Prüfungsvorbereitung nur schon auf 80 Prozent reduzieren, dann fehlt ihnen einfach das Existenzminimum. Das alles fehlt in der BFI-Vorlage, und das ist der Grund, warum ich Ihnen beantrage, der parlamentarischen Initiative Müri Folge zu geben. Wir müssen uns jetzt darum kümmern – es ist eine kleine sozialpolitische Bombe, die da tickt –, dass die Leute die Nachholbildung bekommen und nicht in Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe landen. Jositsch Daniel (S, ZH): Ich gebe Ihnen gerne meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident des Kaufmännischen Verbandes und damit derjenigen Organisation, die in sehr vielen Kantonen im wahrscheinlich grössten Berufsfeld, was die berufliche Grundbildung betrifft, die Trägerschaft hat. Was will die parlamentarische Initiative Müri? Sie will eine Lücke in der beruflichen Grundbildung schliessen, eine Lücke, die dort entsteht, wo Jugendliche die Grundbildung verpassen und dann als Erwachsene einen gewissen Nachholbedarf haben. Es geht also vor allem darum, dass Erwachsene die Berufsausbildung ergänzend nachholen können. Die Frage ist: Ist das ein Bedürfnis, oder ist das kein Bedürfnis? Frau Fetz hat die eindrückliche Zahl genannt: Das ist in der Schweiz keine Randerscheinung, sondern ein grosses Problem. Die Kommissionssprecherin hat selbst darauf hingewiesen, dass wir auf der einen Seite über Fachkräftemangel sprechen. Wir diskutieren also darüber, woher wir die Berufsleute nehmen, die unter Umständen auch in schwierigen Bereichen im unteren Lohnsegment eingesetzt werden können – nicht nur die Spezialisten, die aus dem Ausland kommen. Auf der anderen Seite haben wir ein Potenzial von Personen, die aufgrund fehlender Grundbildung auf dem Arbeitsmarkt in der Schweiz höchste Schwierigkeiten haben und sich auch nicht erfolgreich integrieren können. Wir haben hier also ein Potenzial von Leuten, die wir mit Erfolg einsetzen könnten, wenn wir diesen Zusatzeffort noch leisteten. Wichtig scheint mir aber auch der soziale Aspekt. Wenn Sie sich mit der Frage auseinandersetzen, welches die grössten Armutsrisiken in der Schweiz sind, kommen Sie zu folgender Antwort: Die beiden grossen Risiken sind auf der einen Seite, wenn Sie Kinder haben, aber alleinerziehend sind, und auf der anderen Seite, wenn Ihnen die berufliche Grundbildung fehlt. Wir alle wissen und erzählen das immer wieder auf politischen Podien, dass das duale Bildungssystem eigentlich das Fundament der schweizerischen Wirtschaft ist. Das ist ohne Zweifel der Fall, aber wenn Sie eben nicht über diese berufliche Grundbildung verfügen, haben Sie auf dem Arbeitsmarkt ausserordentlich schlechte Karten. Das ist der Grund, warum sehr viele Leute grösste Mühe haben, sich integrieren zu können, wenn sie über keine berufliche Grundbildung verfügen. Sie können auch weiter heruntergehen, es beginnt bei den Jugendlichen, bei den jungen Erwachsenen. Bei der allergrössten Zahl von Jugendlichen, mit denen wir Schwierigkeiten haben und die in die Kriminalität abrutschen, zeigt sich, dass sie eben über keine berufliche Grundbildung und damit über keine beruflichen Perspektiven verfügen. Von daher bin ich der Meinung, dass das Anliegen unbedingt aufgenommen werden sollte. Die Kommissionssprecherin hat zu Recht gesagt, dass ein Postulat der Kommission vorliegt. Dieses Postulat unterstütze ich persönlich auch, ich finde es absolut richtig. Aber es geht eben auch darum, dass man konkrete Massnahmen ergreift, und konkrete Massnahmen sind mit Kosten verbunden. Sie haben gesagt, es gebe finanzpolitische Überlegungen, die Massnahmen nicht zu ergreifen. Ich weiss, dass wir in einer schwierigen Lage sind. Viele von uns integrieren in die 1.-August-Reden und sonstige Reden aber den berühmten Satz, wonach die Bildung die Ressource dieses Landes ist. Nun, wenn sie die Ressource ist – und ich glaube, davon Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 85 Ständerat 14.451 sind wir alle überzeugt –, dann müssen wir auch etwas dafür tun und die Prioritäten entsprechend setzen. Deshalb glaube ich, dass es eben dringend notwendig ist, hier auch Geld zu investieren, wie es die parlamentarische Initiative vorsieht. Wenn Sie mit Betroffenen sprechen, die als Erwachsene eine berufliche Weiterbildung oder eben Berufsintegrationsmassnahmen oder eine Nachholbildung absolvieren müssen, dann werden Ihnen diese Leute ihr grösstes Problem schildern: Es ist nicht alles unter einen Hut zu bringen, eine Familie zu haben, im Beruf tätig zu sein und noch eine Weiterbildung zu machen. Wer in einem höheren Lohnsegment tätig ist, kann vielleicht Teilzeit arbeiten. Wer in einem Tieflohnsegment tätig ist und sonst schon Mühe hat, seine Familie durchzubringen, kann eben nicht reduziert arbeiten, um noch eine Nachholbildung zu absolvieren. Das ist das grösste Problem. Deshalb braucht es zwar Abklärungen und Sensibilisierungskampagnen, aber es braucht eben auch die 50 Millionen Franken, die in dieser parlamentarischen Initiative beantragt werden. Deshalb bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Noser Ruedi (RL, ZH): Ich möchte Sie eigentlich bitten, der Mehrheit der WBK zu folgen, und zwar nicht deshalb, weil jetzt all die vielen Argumente – auch die der Kommissionssprecherin – richtig oder falsch sind, sondern weil diese Diskussion im Rahmen der BFI-Botschaft zu führen ist. Wenn Sie heute einen Betrag beschliessen, dann kommt er mit der BFI-Botschaft trotzdem zur Diskussion. Dort finden ja der Verteilungskampf und die Mehrheitsfindung statt. Es wäre grundsätzlich falsch, besonders in dieser Kammer – ich hoffe, Herr Janiak wird merken, dass ich doch angekommen bin –, wenn wir hier im Voraus schon irgendwelche Dinge bevorzugt behandeln würden. Wir müssen die ganze Diskussion dann vielmehr sehr intensiv bei der BFI-Botschaft mit den Kantonen, den Hochschulträgern und den Berufsbildungsträgern, führen. Wir müssen dann schauen, was man tun kann, und wir müssen dort dann auch noch die Höhe des Betrages bestimmen. Wir stellen dann die Frage, ob wir die Höhe nehmen, die in der Botschaft ist, oder welche Höhe wir nehmen wollen. Hier aber die Diskussion vorwegnehmen, und das noch in Form einer parlamentarischen Initiative, scheint mir jetzt in Gottes Namen das falsche Vorgehen zu sein, auch wenn man dem Anliegen gegenüber positiv eingestellt ist. Ich kann ja auch noch meine Interessenbindung offenlegen: Ich habe nicht ganz so einen grossen Verband wie den KV hinter mir, aber meine Branche ist auch in diesen Bereichen tätig, und auch wir haben Wünsche und Anliegen. Hier aber mit der parlamentarischen Initiative tätig zu werden scheint mir einfach der falsche Weg zu sein. Häberli-Koller Brigitte (C, TG), für die Kommission: Herr Noser hat es vorweggenommen, ich wollte auch darauf hinweisen: Wir haben eigentlich keine Differenz bei der Zielerreichung und stimmen darin überein, dass wir gerade in diesen Bereichen etwas tun und auch die nötigen Instrumente zur Verfügung stellen müssen. Tatsächlich habe ich hier diese sogenannte BFI-Botschaft, wenn auch noch in dieser ungebundenen Form. Aber sie liegt bereits vor, wird nächstens von der zuständigen Kommission des Nationalrates und, so ist es vorgesehen, im Sommer im Nationalrat beraten und kommt dann zu uns. Wir sind hier also sehr nahe dran. Konkrete Bundesbeschlüsse und Gesetzesänderungen liegen bereits auf dem Tisch; die definitive Fassung habe ich auch schon. Sie sehen, wir sind nahe an der BFI-Botschaft, wir verlieren keine Zeit. Es ist vielmehr der schnellere und richtige Weg, wenn wir diese Diskussion in der Kommission zuhanden des Plenums seriös und grundlegend führen. Wir sind so schneller als über den Weg der parlamentarischen Initiative. Fetz Anita (S, BS): Einfach ganz kurz: Ich habe ja diesen Antrag gestellt, eben gerade weil die BFI-Vorlage vorliegt. Dort drin ist natürlich «nada» in Bezug auf die Nachholbil- 14.451 Conseil des Etats 86 3 mars 2016 dung und die Finanzierung von Erwerbsersatz beispielsweise über die Stipendien. Wenn wir jetzt heute nicht auch einen gewissen Support vom Plenum her geben, dann wird das natürlich rausfallen, denn die Verteilkämpfe um die Mittel der BFI-Botschaft werden eh schon gross sein, weil dort drin ja wenig aufgestockt wird. Die Nachholbildung wird wieder untergehen. Das zu verhindern ist eigentlich der Sinn meines Antrages. Abstimmung – Vote Für Folgegeben ... 17 Stimmen Dagegen ... 21 Stimmen (0 Enthaltungen) Le président (Comte Raphaël, président): Chers collègues, je vous remercie de votre participation à nos débats cette semaine, et de l'efficacité avec laquelle nous avons mené nos travaux. Je vous souhaite un excellent retour dans vos cantons respectifs! Schluss der Sitzung um 11.30 Uhr La séance est levée à 11 h 30 Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 Fünfte Sitzung – Cinquième séance Montag, 7. März 2016 Lundi, 7 mars 2016 16.15 h 15.4260 Motion Lombardi Filippo. E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Motion Lombardi Filippo. Introduction du vote électronique pour tous les Suisses de l'étranger d'ici à 2019 au plus tard Mozione Lombardi Filippo. Voto elettronico per tutti gli Svizzeri all'estero entro il 2019 Ständerat/Conseil des Etats 07.03.16 Le président (Comte Raphaël, président): Nous saluons la présence du chancelier de la Confédération, Monsieur Walter Thurnherr, que nous félicitons d'ailleurs pour son élection, à l'occasion de sa première participation à nos débats. Nous lui souhaitons beaucoup de succès dans ses importantes fonctions et nous nous réjouissons de l'excellente collaboration que nous saurons mettre en place entre lui et notre Parlement. Nous abordons le premier point de notre ordre du jour, la motion 15.4260. Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion. Lombardi Filippo (C, TI): Wir haben vor nicht allzu langer Zeit im Parlament ein neues Auslandschweizergesetz angenommen. Es setzt einige Prioritäten, was die Auslandschweizer betrifft, zwei davon betreffen die aktive Beteiligung der Auslandschweizer am politischen Leben in der Schweiz sowie ein Thema, das wir am Mittwoch behandeln werden, nämlich das Recht auf Information und die Pflicht des Bundes, die Auslandschweizer regelmässig zu informieren. Konzentrieren wir uns heute auf die Frage der Stimmbeteiligung. Wir wissen, dass die Zahl der Auslandschweizer stetig wächst. Es sind jetzt über 750 000 Personen. Wir wissen, dass eine bedeutende Anzahl der Auslandschweizer nicht permanent Auslandschweizer sind, sondern es sind Schweizer, die ins Ausland gehen und nur ein paar Jahre dort bleiben. Es gibt also auch eine Rückkehr von Auslandschweizern in die Schweiz zu verzeichnen. Insbesondere diese mobilen Auslandschweizer haben ein Interesse daran, sich während ihres Auslandaufenthalts weiterhin an unserem demokratiepolitischen Leben zu beteiligen. Darüber haben wir vor einiger Zeit eine Diskussion geführt. Die Anzahl der registrierten stimmberechtigten Auslandschweizer wächst auch, es sind jetzt 147 000 Personen. Man muss aber beachten, dass die Anzahl der Stimmenden in den letzten Jahren wieder abgenommen hat. Warum? Weil es für diese Auslandschweizer viel schwieriger geworden ist, sich tatsächlich an unserem demokratiepolitischen Leben zu beteiligen, weil die Zusendung der Wahlunterlagen relativ spät erfolgt, manchmal zu spät, und sie so gar nicht in der Lage sind, ihre demokratischen Rechte auszuüben. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 87 Ständerat 15.4260 Das sollte uns Sorgen machen. Wir würden nicht akzeptieren, dass sich einige unserer Landsleute hier im Lande aufgrund von technischen Problemen nicht an unserer Demokratie beteiligen könnten. Die gleiche Besorgnis sollten wir für die Auslandschweizer aufbringen. Sie haben – wie jeder Schweizer – das Recht, sich daran zu beteiligen. Um das technische Problem der zu langen Zeitdauer zu lösen, die für die Hin- und Rücksendung des Materials benötigt wird, gibt es eine einzige Lösung – das wissen wir seit Jahren –: das E-Voting, die elektronische Stimmabgabe. Einige Kantone haben schon lange damit angefangen. Wir wissen, dass der Bund bestrebt war, für die Nationalratswahlen 2015 diese Möglichkeit flächendeckend für alle Auslandschweizer einzuführen. Das geht mindestens aus der Stellungnahme des Bundesrates von 2011 zur Motion Fässler Hildegard 11.3879 hervor. Darin hat der Bundesrat versichert, wir bräuchten keine Motion, wir würden es schaffen: 2015 werde es für die Auslandschweizer flächendeckend möglich sein, an den Wahlen teilzunehmen. Noch einige Monate vor den Nationalratswahlen im letzten Jahr hat man angenommen, mindestens 70 Prozent der Auslandschweizer könnten sich an diesen Wahlen elektronisch beteiligen. Dreizehn Kantone haben diese Möglichkeit angeboten. Kladderadatsch! Wenige Monate vor den Wahlen hat die Bundeskanzlei eine Sicherheitslücke in dem System entdeckt, das von neun der dreizehn Kantone benutzt worden war, und dem Bundesrat empfohlen, diesen Kantonen die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe nicht zu gewähren. Das Resultat war natürlich: Bei den letzten Nationalratswahlen konnten die Auslandschweizer wiederum nur in vier Kantonen ihre Stimme elektronisch abgeben. Das ist meines Erachtens eine Diskriminierung. Wir sollten etwas unternehmen, um Druck zu machen, zumal das Auslandschweizergesetz die elektronische Stimmabgabe vorsieht, damit diese Wahlbeteiligung tatsächlich ermöglicht werden kann, und zwar ab den nächsten Nationalratswahlen 2019. Es braucht ein bisschen Druck vonseiten des Bundes, weil sich gewisse Kantone noch immer weigern, die elektronische Stimmabgabe einzuführen: Einige Kantone sind nach dem Crash des Systems des Konsortiums im letzten Jahr jetzt sehr zurückhaltend, was weitere Schritte, die Korrektur des Systems oder das Akzeptieren eines der beiden Systeme betrifft, die in vier Kantonen doch funktioniert haben und die zu übernehmen nicht so schwierig wäre. Es braucht ein Zeichen aus der Bundesversammlung. Wir würden heute nicht mehr akzeptieren, dass einige Kantone den Frauen das Stimmrecht gewähren, andere aber nicht; damals musste das Bundesgericht eingreifen. Wir würden nicht akzeptieren, dass in einigen Kantonen per Post gewählt werden kann, in anderen nicht. Wir haben gewisse Grundsätze, die für alle Kantone gleich sind. Ich glaube, dazu gehört auch die Stimmbeteiligung der Auslandschweizer, und für die Auslandschweizer ist die elektronische Stimmabgabe ein Bedürfnis. Deswegen ersuche ich Sie, diese Motion anzunehmen. Es ist ein Zeichen, das wir setzen. Der Zweitrat wird sich zusammen mit der Bundeskanzlei noch mit der Frage befassen können, ob der Text noch verfeinert werden muss. Aber ein Zeichen muss hier gesetzt werden: Wir wollen, dass die flächendeckende elektronische Stimmabgabe für alle Schweizer gesichert ist, weil alle Schweizer, inklusive Auslandschweizer, gleich sind. Minder Thomas (V, SH): Es ist nicht so, dass bei den nationalen Gesamterneuerungswahlen, die vor Kurzem stattgefunden haben, in keinem Kanton ein E-Voting angeboten worden wäre, wie man vielleicht annehmen könnte. In den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg wurde teilweise über das Internet gewählt. In den Kantonen Genf und Neuenburg waren es übrigens erstmals nicht nur Auslandschweizer, sondern es war auch ein Teil der im Inland wohnhaften Stimmberechtigten, der die Gelegenheit dazu hatte. 15.4260 Conseil des Etats Das Konsortium Vote électronique, dem einige weitere Kantone angehören, so auch meiner, hat es leider verpasst, die erhöhten Sicherheitsanforderungen des Bundes zu erfüllen. An dieser Stelle möchte ich der Bundeskanzlei danken, dass sie ihrem Credo «Sicherheit vor Tempo» treu geblieben ist. Immerhin, auch wenn das Risiko sehr klein gewesen wäre – das gebe ich zu –, hätte die Garantie der politischen Rechte, genauer das Wahlgeheimnis, auf dem Spiel gestanden. Die Bundeskanzlei musste bekanntlich einige Kritik einstecken. Doch es darf nicht vergessen werden, dass von den drei Systemen, die bis vor Kurzem in Betrieb waren, deren zwei grünes Licht bekommen haben: zum einen das vom Kanton Genf, das seit 2003 angewendet wird, und zum andern ein zweites System, das die Schweizer Post zusammen mit einer spanischen Firma anbietet und das derzeit vom Kanton Neuenburg genutzt wird. Es steht den anderen Kantonen, insbesondere jenen, die im letzten Sommer ihr E-Voting sistieren mussten, frei, sich nun bei einem dieser beiden anderen laufenden Systeme einzuklinken. Diese Motion ist widersprüchlich – lesen Sie den Text bitte ganz genau: Der Motionär will einerseits, dass der Bund die Kantone gesetzlich zum Anbieten von E-Voting verpflichtet. Das wäre also ein Zwang seitens des Bundes. Im selben Atemzug spricht der Motionär aber von einer föderalistischen Lösung. Die Kantone sollen selber regeln – das ist meine Überzeugung –, ob sie die Auslandschweizer überhaupt zu kantonalen Wahlen und Abstimmungen und somit auch zu den Ständeratswahlen zulassen möchten oder nicht. Da muss sich der Bund nicht einmischen. Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen. Vonlanthen Beat (C, FR): Ich bin Vertreter eines der neun Kantone, die wegen der Sicherheitsbedenken ihr System für die nationalen Wahlen 2015 nicht nutzen konnten. Zahlreiche Auslandschweizer waren also gar nicht in der Lage, beim zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen ihre Stimmen abzugeben. Glücklicherweise waren mein Kollege Christian Levrat und ich für die Wahl nicht auf diese Stimmen angewiesen. Generell ist das eine Situation, die für unsere im Ausland wohnenden Bürgerinnen und Bürger unwürdig und auch demokratiepolitisch geradezu stossend ist. Ich setze mich daher mit Überzeugung für die Annahme der Motion Lombardi und damit für eine baldige Einführung des E-Votings für Auslandschweizerinnen und -schweizer in allen Kantonen ein. Den Hinweis des Bundesrates, wonach es verfrüht sei, die Kantone heute dazu zu verpflichten, bereits für die Wahlen 2019 das System einzuführen, erachte ich als nicht stichhaltig. Das Beispiel meines Kantons untermauert meine Behauptung. Freiburg hat nach dem Scheitern – oder man kann auch sagen: nach dem Debakel – des Projekts der neun Kantone innert kurzer Zeit, das heisst innert einiger Monate, ein neues System ausgewählt und wird nun bereit sein, dieses System bereits für die in diesem Jahr stattfindenden Wahlen anzuwenden. Das E-Voting für Auslandschweizer wird sogar schon für die Volksabstimmung vom 25. September 2016 möglich sein. Da ist es doch, meine ich, nicht übertrieben, für 2019, das heisst in fast vier Jahren, in allen Kantonen ein solches System einzuführen. Es stehen ja zwei mögliche Systeme, das der Post und das des Kantons Genf, bereits zur Verfügung, die ohne zu grosse Arbeit in den Kantonen umgesetzt werden können. Der partnerschaftliche Ansatz zwischen Bund und Kantonen wird damit nicht infrage gestellt. Ein gewisser Druck des Bundes wird aber dynamisierend wirken. Die Motion Lombardi unterstreicht übrigens die Möglichkeit, dass es zwischen den Kantonen eine Zusammenarbeit gibt. Ich unterstütze diesen Vorschlag sehr, denn die erfahrenen Kantone können somit den Kantonen, die sich mit der Materie neu befassen müssen, wertvolle Unterstützung geben und sie eben von ihren Erfahrungen profitieren lassen. Die Staatsschreiberkonferenz wird dabei sicher ein Katalysator sein, und in Zusammenarbeit mit unserem neuen, sehr dy- 88 7 mars 2016 namischen Bundeskanzler wird es ein Leichtes sein, alle Kantone entsprechend zu überzeugen. Ich bitte Sie also, die Motion Lombardi anzunehmen. Müller Philipp (RL, AG): Seit vielen Jahren kennen wir das E-Banking; Sie wissen, was damit gemeint ist. Ich kann mich noch an die ersten E-Banking-Systeme mit diesen piepsenden Modems erinnern, mit dieser aus heutiger Sicht uralten, aber damals doch funktionsfähigen und, wie ich meine, auch einigermassen sicheren Technologie. Das heutige E-Banking ist ohnehin sehr sicher. Angesichts der Komplexität von E-Banking-Systemen kann ich einfach nicht verstehen, dass es nicht möglich sein soll, ein E-Voting-System für den Bund einzuführen. In der Stellungnahme des Bundesrates ist von Sicherheitslücken die Rede. Wir sind jedoch im Zeitalter der modernen Informationstechnologie; ich denke, dass man solche Sicherheitslücken schliessen kann, dass die dafür nötige Technologie vorhanden ist. Mir scheint auch, dass es sich der Bundesrat etwas einfach macht, wenn er die Verantwortung den Kantonen zuschiebt. Vielleicht ist der eine oder andere Kanton etwas gar träge oder führt E-Voting aus finanziellen Gründen nicht ein. Aber wir können es uns doch schlicht nicht leisten, dem grossen Teil der 762 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die stimmberechtigt sind, diesen einfachen Weg, ihre Stimme abzugeben, zu verschliessen! Sie können ihre Stimme natürlich abgeben, aber es ist umständlich. Wir haben alles Interesse daran, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hier einzubinden. Ich habe, wie wahrscheinlich Sie alle auch, einen Brief der Auslandschweizer-Organisation erhalten. Vielleicht kann der Bundeskanzler in seiner Stellungnahme darauf eingehen. Da steht, was den Föderalismus betrifft: «Schliesslich ist die Einführung des elektronischen Wahlsystems für die Auslandschweizer, wie sie in Artikel 18 Absatz 4 des Auslandschweizergesetzes und in Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorgesehen ist, eine der Aufgaben des Bundesrates.» Ich bin gespannt auf Ihre Antwort, Herr Bundeskanzler. Ich empfehle Ihnen trotz allem, Druck zu machen. Es ist eine Motion, und eine Motion kann auch abgeändert werden. Wir kennen die Bedeutung der Motion: Sie gibt eine Stossrichtung vor. In diesem Sinne werde ich sie annehmen – es sei denn, der Bundeskanzler sei wirklich in der Lage, mich umzustimmen – und bitte Sie, dies ebenfalls zu tun. Engler Stefan (C, GR): Ich staune etwas über die Haltung, die dieser Motion zugrunde liegt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Kantone zu verpflichten, bis zu den eidgenössischen Wahlen von 2019 die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer einzuführen. Ich staune, wenn gerade unsere Kammer die Kantone in einem ihrer ureigenen Zuständigkeitsbereiche verpflichten möchte, die Umsetzung der politischen Rechte zu garantieren. Ich staune auch, zumal es bislang die Kantone waren, die in einem partnerschaftlichen Ansatz zusammen mit dem Bund die Möglichkeiten von EVoting überhaupt erst evaluiert haben. Bedauerlicherweise – das lässt sich nicht wegdiskutieren – endete dieser Prozess im Vorfeld der letzten eidgenössischen Wahlen in einem kleineren Debakel. Aufgrund von Sicherheitsbedenken wurde nur wenigen Kantonen erlaubt, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mittels dieses neuen Kanals abstimmen zu lassen. Es wurde gesagt, auch das Frauenstimmrecht sei nur auf Druck des Bundesgerichtes eingeführt worden – ich wehre mich gegen diesen Vergleich. Bei den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ist es ja nicht so, dass sie nicht abstimmen und wählen dürfen; nur ist ihnen im Moment ein bestimmter Kanal für die Stimmabgabe teilweise noch verwehrt. Wenn der Kanton Freiburg in der Lage ist, diesen Kanal bereits bei Abstimmungen im nächsten Jahr anzubieten, ist das erfreulich und gut; ich glaube aber nicht, dass man Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 alle Kantone in die Pflicht nehmen und ihnen vorschreiben darf, es ihm gleichtun zu müssen. In meinem Kanton sagt man sich deshalb zu Recht, dass es an sich keinen Grund gibt, einen Unterschied zwischen Auslandschweizerinnen und -schweizern einerseits und Inlandschweizerinnen und -schweizern andererseits zu machen. Es gibt keinen Grund für eine bevorzugte Behandlung. Wenn schon E-Voting, dann soll es für alle offenstehen, auch für Inlandschweizerinnen und -schweizer. Das verlangt vertiefte Abklärungen bezüglich der Sicherheitssysteme, aber auch Abklärungen zur Frage des richtigen Zeitpunkts der Einführung dieses zusätzlichen Abstimmungskanals für alle. Aus föderalismuspolitischen Überlegungen, letztlich aber auch aus wirtschaftlichen Überlegungen ist ein Alleingang beim E-Voting nur für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nicht gerechtfertigt. Wenn schon, soll E-Voting für alle zur Verfügung stehen, und das ist innerhalb der nächsten drei Jahre nicht machbar. Deshalb lehne ich die Motion ab, so, wie sie im Wortlaut vor uns liegt. Nur darüber haben wir zu entscheiden. Wir haben nicht Zeichen zu setzen, sondern haben über die Forderung, wie sie der Motion zugrunde liegt, zu entscheiden. Und in dieser Form lehne ich diese Forderung ab. Föhn Peter (V, SZ): Ich staune ebenso wie mein Vorredner Engler. In diesem Saal rühmen wir uns ansonsten immer, den föderalen Gedanken hochzuhalten. Wir suchen stets föderale Lösungen und lassen die Kantonshoheit hochleben. Und heute wollen wir die Kantone plötzlich in die Knie zwingen. Ich glaube, unser Herz schlägt doch ganz klar für die Kantone. Ja, es hat Stimmsysteme gegeben – in den Kantonen Genf und Neuenburg –, die funktioniert haben. Ein anderes System hat aber eben nicht funktioniert. Aus Sicherheitsbedenken musste sein Einsatz von den betroffenen Kantonen kurz vor Spielbeginn abgebrochen werden. Das ist ganz klar: Diese Kantone sind bereit, auf ein neues System zu wechseln. Aber es gibt Kantone, die die gesetzlichen Grundlagen dazu noch nicht haben. Gehen Sie zurück in Ihre Kantone, und sagen Sie dort einmal, dass sie die gesetzlichen Grundlagen dazu schaffen sollen! Das gilt ebenso für das Tessin, Herr Lombardi! Dann, so glaube ich, kann man das machen. Ich bin überzeugt, dass die elektronische Stimmabgabe, wenn wir jetzt die Freiheit dazu belassen, demnächst kommen wird. Ich bin überzeugt, dass die meisten Kantone sie im Jahr 2019 einführen werden und dass sie im Jahr 2024 alle Kantone eingeführt haben werden. Also, lassen wir das die Kantone frei entscheiden, und zwingen wir sie nicht in die Knie, ansonsten wird es eine halbherzige Lösung geben. Wer ist dann schuld, wenn etwas nicht funktioniert? Dann sind wir es – wir haben sie gezwungen. Schauen wir zum föderalen Gedankengut! Halten wir die Fahne der Kantonshoheit hoch, und lehnen wir diesen Vorschlag und damit diese Motion ab! Bruderer Wyss Pascale (S, AG): Herr Engler hat gesagt, er staune über die Tonalität dieses Vorstosses. Wir können darüber staunen, zumal wir hier, wie gesagt, in der föderalistischen Kammer diskutieren. Wir können hingegen aber auch staunen angesichts der Tatsache, wie wenig weit wir punkto E-Voting gekommen sind, obwohl wir schon sehr lange darüber reden. Diese Ambivalenz spüre ich angesichts dieses Vorstosses. Ich begrüsse die rasche Einführung von E-Voting. Wir verbessern damit den Zugang zur demokratischen Mitbestimmung, wir erweitern auch die Möglichkeiten des Zugangs, und wir stärken die Bevölkerung in der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte; da hat Herr Engler ebenfalls Recht. Es geht nicht nur um Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Denken wir zum Beispiel an eine sehbehinderte Person, die aktuell auf dem herkömmlichen Weg ihre demokratischen Rechte nur mit Unterstützung wahrnehmen kann und künftig, mit E-Voting, eben selbstbestimmt und unabhängig abstimmen und wählen kann. Aber Herr Lombardi Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 89 Ständerat 15.4260 hat natürlich Recht: Es geht auch um die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und deren Mitbestimmungsmöglichkeiten. Das ist alles nicht neu, wir haben schon oft hier auch engagiert darüber diskutiert. Und bei aller Rücksichtnahme auf unseren Föderalismus muss auch ich sagen: Es dürfte wirklich ein bisschen schneller gehen! Aus diesem Grund gehen Forderungen, wie sie in diesem Vorstoss zum Ausdruck kommen, sicher in die richtige Richtung. Herr Lombardi sagt, er wolle damit ein Zeichen setzen. Ich bin immer ein bisschen vorsichtig, wenn es darum geht, ein Zeichen zu setzen. Wir müssen schon noch schauen, was wir genau machen, nebst dem, dass wir ein Zeichen setzen wollen. Aber grundsätzlich sagt mein Bauch Ja zu diesem Vorstoss, zumal mir – ich muss es sagen, Herr Bundeskanzler – die Stellungnahme des Bundesrates, die Sie hier vertreten müssen, doch sehr defensiv scheint. Jetzt habe ich gesagt, wir müssten schauen, was über dieses Zeichen hinaus gemacht wird. Ich kann mir noch nicht ganz vorstellen, was die Folge einer Annahme der Motion wäre, denn es fehlen eigentlich die gesetzlichen Grundlagen, um die geforderte Verpflichtung geltend zu machen. Zunächst müssten also die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen und müsste entsprechend eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Erst dann kann man diese Verpflichtung, wie sie hier gefordert wird, umsetzen. Da verspricht diese Motion, um es so zu sagen, ein bisschen mehr, als sie dann wirklich halten kann. Dann frage ich mich auch, ob das wirklich das sinnvolle und effiziente Vorgehen ist. Darum sagt mein Kopf Nein, obwohl mein Bauch Ja sagt. Herr Föhn hat vom Herzen gesprochen, das ja für die Kantone schlägt. Das Herz würde ja so ein bisschen zwischen Bauch und Kopf liegen. Es braucht tatsächlich ein beherzteres Vorgehen einiger Kantone, mehr Mut, mehr Willen, hier jetzt vorwärtszugehen. Aber es braucht auch ein beherzteres Vorgehen seitens der Bundeskanzlei, die ja gemäss Roadmap den Lead hat. Hierzu ist meine erste Frage an den Bundeskanzler: Was genau ist mit diesem Lead gemeint, den die Bundeskanzlei hier hat? Wie weit können Sie, Herr Bundeskanzler, bei der Ermutigung und dem Tempomachen gegenüber den Kantonen gehen? Denn zumindest eines zeigt diese Diskussion: Herr Lombardi ist weitaus nicht allein mit seiner Forderung, dass hier etwas mehr Tempo hereinkommen sollte. Ich werde diese Motion deshalb nicht annehmen, weil ich meine Zweifel habe, was sie überhaupt bewirken kann. Aber ich habe auch ein bisschen Mühe, dagegen zu stimmen, es sei denn, Sie können mir aufzeigen, auf welchem anderen Weg die Beschleunigung dieses Prozesses möglich ist. Da ist auch meine Erwartung an den Bundeskanzler gross. Bischofberger Ivo (C, AI): Ein Fraktionskollege von mir, der Fraktionspräsident noch dazu, hat diesen Vorstoss eingereicht, und ich bin selber Mitglied von Educationsuisse. Normalerweise würde ich diese Motion also eigentlich unterschreiben. Was mich schlussendlich daran gehindert hat, ist die Tatsache, dass ich Ständerat bin, Standesvertreter von Appenzell Innerrhoden. Meine Wahl erfolgt nicht an der Urne, erfolgt nicht am vorgegebenen Termin der eidgenössischen Wahlen, sondern an der Landsgemeinde. Die Wahl des Standesvertreters von Appenzell Innerrhoden ist durch die Bundesverfassung garantiert: Den Kantonen steht das Recht zu, die Wahl ihrer Ständeräte so zu organisieren, wie es ihnen entspricht, und das in der Kantonsverfassung festzulegen. Da ist meine Frage, auch an den Bundeskanzler: Kann überhaupt so vorgegangen werden, wie es der Motionär will, oder widerspricht diese Motion schlussendlich der Bundesverfassung? Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Lombardi Filippo (C, TI): Föderalismus ist mir auch sehr wichtig, aber hier ist er fehl am Platz. Er ist fehl am Platz, wenn man mit Verweis auf den Föderalismus Grundrechte 15.4260 Conseil des Etats verneint oder einen Teil der Schweizer gegenüber den anderen Schweizern diskriminiert. Das ist hier der Fall. Es stimmt, dass der Vergleich mit dem Frauenstimmrecht etwas konstruiert ist. Trotzdem, praktisch ist die elektronische Stimmabgabe für die Mehrheit der Auslandschweizer die einzige reelle Möglichkeit, sich an unserer Demokratie zu beteiligen. Wir wissen es, die Post wird nicht besser – nicht nur in der Schweiz, auch in den anderen Ländern. In den meisten Ländern denkt sich die Post, die Menschen könnten die dringenden Dinge elektronisch abwickeln, und die Post kommt dann halt, wann sie kommt. Das ist ein weltweiter Trend. Tatsächlich hat aus genau diesem Grund die Möglichkeit der Stimmbeteiligung der Auslandschweizer in den letzten Jahren eher ab- als zugenommen. Es geht also darum, allen Auslandschweizern dasselbe Grundrecht wie den Schweizern im Inland zu gewähren. Die Motion ist nicht widersprüchlich. Was meine ich, wenn ich sage, man müsse eine föderalistische Lösung finden? Natürlich, wir haben diese Frage hier bereits einmal diskutiert. Es gab Vorschläge, ein einziges System obligatorisch zu deklarieren. Das wollen wir nicht, das haben wir fallengelassen. Die Kantone sollen sich frei organisieren in der Frage, wie sie diese Beteiligung sichern wollen. Es gibt kein Bundessystem. Wir anerkennen die Freiheit der Kantone, ihre Systeme selbst zu wählen, im Rahmen eines Konsortiums, eines Konkordats oder wie auch immer. Notabene: Eine Sache, die mich zu diesem Vorstoss bewegt hat, war die Ankündigung verschiedener Mitgliedkantone des alten Konsortiums, sich nach dem Nein der Bundeskanzlei bzw. des Bundesrates nicht mehr für diese Entwicklung einzusetzen. Dass sich nun gewisse Kantone, die den Schritt hin zum E-Voting schon gemacht haben, aufgrund der dabei aufgetauchten Probleme zurücklehnen, kann ich nicht verstehen. Ich glaube einmal mehr, wir müssten versuchen, etwas zu tun. Herr Kollege Föhn sagt, er sei überzeugt, dass 2019 sowieso die Mehrheit elektronisch stimmen könne. Dieser Überzeugung war auch der Bundesrat 2011, als er die erwähnte Motion Fässler Hildegard im Nationalrat zur Ablehnung empfohlen hat: Auch damals hat der Bundesrat geschrieben, 2015 würde sowieso die Mehrheit der Auslandschweizer elektronisch stimmen können. Wir haben gesehen, was passiert ist: Das ist leider nicht der Fall gewesen. «Sicherheit vor Tempo» ist der Grundsatz der Bundeskanzlei. Man kann natürlich die Sicherheit sehr hoch bewerten. Ich glaube aber, wir machen uns etwas vor, wenn wir glauben, das traditionelle System der Stimmabgabe sei bombensicher! Sind wir so gewiss, dass in unseren 3000 Gemeinden nicht ab und zu ein Fehler passiert, ein Ergebnis nicht stimmt? Ich habe diese Erfahrung bei meiner Wahl 1999 selber gemacht: In meiner Gemeinde waren die Zahlen falsch wiedergegeben worden, und das hat zu gewissen Diskussionen geführt. Sind wir also immer sicher, dass das alte, bewährte System überhaupt kein Problem aufweist? Natürlich gibt es mögliche Fehler, natürlich gibt es mögliche Sicherheitslücken. Deswegen: Jedes System in jeder Epoche hat seine Lücken und seine Probleme. Wir müssen damit leben, aber wir müssen vorwärtsgehen. Frau Kollegin Bruderer Wyss, natürlich verspricht die Motion mehr, als sie halten kann. Das ist das Schicksal sämtlicher Motionen in diesem Haus: Wir verlangen etwas mit einer Motion, dann muss sie durch den Zweitrat angenommen werden und wird allenfalls modifiziert. Danach nimmt sich der Bundesrat die Zeit, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. In der Folge diskutieren wir die Gesetzesvorlage im Erstrat und im Zweitrat, und dann haben wir eine Differenzbereinigung. Fast nie kommt der Inhalt einer Motion dann zu hundert Prozent zur Anwendung. Aber man muss den ersten Schritt gehen, deswegen machen wir Motionen. Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen. Thurnherr Walter, Bundeskanzler: Der Bundesrat teilt das Ziel einer möglichst raschen flächendeckenden Einführung der elektronischen Stimmabgabe. Und er kann die in der Begründung seines Vorstosses und auch jetzt nur teilweise un- 90 7 mars 2016 terdrückte Ungeduld des Motionärs gut nachvollziehen. Gerade für Auslandschweizer – ich war selbst, Herr Lombardi, einige Jahre Chef des Auslandschweizerdienstes und kenne die Auslandschweizer – stellt die elektronische Stimmabgabe eine grosse Vereinfachung dar. Es verhält sich tatsächlich so wie von Ihnen geschildert: Kurz vor den Wahlen 2015 mussten die neun Kantone des Konsortiums auf den Einbezug des elektronischen Stimmkanals verzichten, sodass nur vier Kantone den im Ausland lebenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die elektronische Stimmabgabe anbieten konnten. Bevor man jedoch jetzt alle Kantone gesetzlich verpflichtet, bis 2019 ein E-Voting einzuführen, gilt es aus Sicht des Bundesrates, folgende Elemente zu bedenken: 1. Die Ursache für den Abbruch des Angebots der elektronischen Stimmabgabe in den Konsortiumskantonen war ein technischer Fehler. Dieser hatte insbesondere zur Folge, dass das Wahl- und Stimmgeheimnis nicht garantiert werden konnte. Es lag also nicht am fehlenden Willen oder an der gleichgültigen Einstellung der betroffenen Kantone – es hat jetzt so etwas durchgeschimmert. Natürlich war der Abbruch der Übung beklagenswert. Aber es war von Anfang an klar, dass erstens technische Probleme in der Versuchsphase möglich sind und zweitens Sicherheit an erster Stelle steht. Die betroffenen Kantone nun dafür verantwortlich zu machen, dass sie genau diese Prioritätenordnung eingehalten haben, wäre doch nicht korrekt. Hätten die Konsortiumskantone den elektronischen Stimmkanal anbieten können, wäre 2015 bereits für die Mehrheit der registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten das E-Voting möglich gewesen. Im Übrigen: Selbst trotz dem Übungsabbruch bei den Konsortiumskantonen konnten 2015 doch 10 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte mehr elektronisch wählen als 2011. Erstmals in der Geschichte der Nationalratswahlen konnten über 90 000 Wählerinnen und Wähler in der Schweiz ihre Stimme elektronisch abgeben. Herr Lombardi, Sie haben bei dieser Gelegenheit auch gesagt, die Anzahl der abgegebenen Stimmen nehme ab, weil die Stimmabgabe technisch immer schwieriger werde. Es ist aber nicht so, dass bei den Kantonen, die den elektronischen Stimmkanal angeboten haben, die Stimmbeteiligung hoch geblieben ist. Sie ist bei allen Kantonen zurückgegangen. Hier den Zusammenhang mit dem E-Voting herzustellen, finde ich etwas gefährlich. 2. Bis heute haben 14 Kantone Erfahrungen mit dem dritten, eben dem elektronischen Stimmkanal gesammelt. Es wurde bereits gesagt, dass aber in immerhin sechs Kantonen – und dazu gehört, wie Sie wissen, auch Ihr Kanton, Herr Lombardi – die kantonalen Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe nicht bestehen. In den Kantonen Tessin, Zug, Jura, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden liegen die erforderlichen Rechtsgrundlagen nicht vor. Wenn also die vorliegende Motion angenommen würde, dann müsste – da hat Frau Bruderer Wyss völlig Recht – Ihnen der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorlegen. Bis eine solche Revision verabschiedet und in Kraft wäre, würden mindestens zwei, drei Jahre vergehen. Da die Kantone ihre rechtlichen Grundlagen – da ist auch Herr Vonlanthen etwas angesprochen, Sie haben erfahren, wie das ist – in der Regel nicht auf Vorrat ändern, wäre davon auszugehen, dass sie wahrscheinlich erst dann eine entsprechende Grundlage schaffen dürften. Dann müssten sie auch noch die technischen und organisatorischen Vorarbeiten und Tests durchführen. Bis die Auslandschweizer Stimmberechtigten diesen dritten Stimmkanal dann brauchen könnten, dürften selbst im günstigsten Fall die Wahlen 2019 Vergangenheit sein. Kurz gesagt, der Bundesrat hält die Motion für kaum umsetzbar. 3. Der Bundesrat denkt auch, dass es bei der Umsetzung des Vorhabens, Vote électronique einzuführen – übrigens nicht nur für Auslandschweizer, sondern mit universeller Verifizierbarkeit auch für Inlandschweizer –, zusätzlicher Anstrengungen aufseiten einiger Kantone bedarf. Zudem, das Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, ist die Schweiz immer noch das einzige Land, das flächendeckend die voraussetzungslose briefliche Stimmabgabe kennt. Der Bundesrat wollte diese 1976 mit dem Bundesgesetz über die politischen Rechte einführen. Das Parlament verpflichtete die Kantone 1994 dazu. Jedoch erst ab 2004 boten alle Kantone für eidgenössische Abstimmungen den brieflichen Stimmkanal an. Erst seit 2014 gilt dies auch im letzten Kanton für alle kantonalen Urnengänge. Das alles betrifft ein technisch doch ziemlich viel einfacheres System als das für die elektronische Stimmabgabe. Es braucht eben auch hier Akzeptanz und Vertrauen. Wie in anderen Politikbereichen auch ist es zuweilen ratsam, die zugegebenermassen verständliche Ungeduld gegen ein sichereres, stetiges und dafür zeitraubendes Verfahren abzuwägen. 4. Die zurzeit bestehenden Voraussetzungen sind günstig dafür, dass der Prozess in Richtung E-Voting beschleunigt werden kann. Es stehen den Kantonen momentan zwei gute Systeme zur Verfügung, jenes des Kantons Genf, welches bereits für vier Kantone den elektronischen Stimmkanal anbietet, und jenes der Post, welche dieselbe Dienstleistung demnächst für den Kanton Neuenburg und ab Herbst für den Kanton Freiburg erbringt. Wir erwarten, dass sich jetzt so viele Kantone wie möglich für eines der beiden Systeme entscheiden. Frau Bruderer Wyss hat eine Frage zur Roadmap gestellt. Diese enthält tatsächlich eine ein bisschen euphemistische Formulierung. Es heisst da, die Kantone seien bei ihrem Vorgehen hier völlig frei, und zwei, drei Zeilen weiter unten, die Bundeskanzlei leite den Prozess. Ich habe mich bereits mit Vertretern verschiedener Kantone getroffen und werde mich im April mit Vertretern aller Kantone treffen. Ich teile die Auffassung des Motionärs, dass mit dieser Roadmap nichts überstürzt wurde, wie er es in der Begründung seiner Motion geschrieben hat. Ich bin auch einverstanden damit, dass man da und dort etwas stossen und schubsen muss. In der Zusammenarbeit mit den Kantonen lohnt es sich aber auch, Rücksicht auf die etwas langsameren zu nehmen. Etwas nicht zu überstürzen ist immer noch besser als zu stürzen und noch viel besser als abzustürzen. Insbesondere deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Zu den Fragen von Herrn Philipp Müller: Die Banken betreiben ein sicheres elektronisches System, auf jeden Fall behaupten sie das. Die zwei Systeme der Post und des Kantons Genf halten wir ebenfalls für sicher. Das Auslandschweizergesetz, auf das der erwähnte Brief der Auslandschweizer-Organisation Bezug nimmt, ist eine Subventionsgrundlage, noch keine Verpflichtung. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung ist genau das, was diese Motion verlangt. Was die Verantwortung der Kantone betrifft: Ja, die Verantwortung liegt bei den Kantonen, das ist so geregelt. Allerdings würde – dies an die Adresse von Herrn Bischofberger – die Landsgemeinde durch diese gesetzliche Verpflichtung nicht ausgehebelt. Ein Verfassungsbruch wäre es nicht, aber es müsste eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt werden; es geht dabei um das Bundesgesetz über die politischen Rechte. Herr Lombardi fragt, ob wir sicher sind, dass das alte System keine Fehler aufweist. Da möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein Fehler bei der brieflichen Stimmabgabe in einer Gemeinde doch noch etwas anderes wäre, als wenn ein Server in einem System, das die Hälfte der Schweiz bedienen würde, einen Fehler aufweisen würde. Hier besteht zu Recht das Primat der Sicherheit. Das wollen wir auf jeden Fall durchziehen, auch wenn wir jetzt gegenüber den Kantonen etwas beschleunigend auftreten wollen. Ich bitte Sie aber, ein bisschen Verständnis für jene Kantone zu haben, die bis anhin eine andere Prioritätenordnung hatten. Ich versuche wirklich, sie davon zu überzeugen, dass man auf diesem Weg vorwärtsmachen muss. Aber eine gesetzliche Verpflichtung würde ich jetzt an Ihrer Stelle nicht machen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 91 Ständerat 14.069 Abstimmung – Vote Für Annahme der Motion ... 18 Stimmen Dagegen ... 22 Stimmen (2 Enthaltungen) 14.069 Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen Développement de l'armée. Modification des bases légales Differenzen – Divergences Ständerat/Conseil des Etats 10.03.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 19.03.15 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 18.06.15 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 18.06.15 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 18.06.15 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 18.06.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 07.09.15 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 02.12.15 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 07.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Le président (Comte Raphaël, président): Je salue Monsieur le conseiller fédéral Guy Parmelin. Il s'agit, Monsieur le conseiller fédéral, de votre première participation aux travaux de notre conseil. Nous espérons que ce baptême du feu sera mémorable; nous allons dans tous les cas y contribuer dans toute la mesure du possible. Nous vous souhaitons naturellement beaucoup de satisfaction dans vos nouvelles fonctions et nous réjouissons de l'excellente collaboration que nous ne manquerons pas d'avoir avec vous! Kuprecht Alex (V, SZ), für die Kommission: Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir heute bei diesem Geschäft zu zwei Vorlagen Entscheidungen zu treffen haben: Einerseits geht es um eine Differenz beim Militärgesetz, Vorlage 1, andererseits hat der Nationalrat in Bezug auf die Finanzierung eine neue Vorlage 6 auf die Schiene gebracht, die wir in dieser Form noch nicht besprochen haben. Ich werde auf diese Vorlage später, aber noch in diesem Votum zurückkommen. Die Vorlage 1 behandeln wir nun zum dritten Mal in unserem Rat. Aus dem Differenzbereinigungsverfahren mit dem Nationalrat ist noch eine Differenz übrig geblieben. Es handelt sich dabei um Artikel 51, bei dem es um die Anzahl der Wiederholungskurse geht. Unsere Kommission – der Rat ist ihr jeweils gefolgt – vertrat bisher die Ansicht, dass aus Gründen der Verträglichkeit mit der Wirtschaft künftig lediglich noch fünf Wiederholungskurse à drei Wochen absolviert werden sollten. Der Nationalrat hat seit Beginn der Beratungen jeweils stets sechs Wiederholungskurse beschlossen. Anlässlich seiner Beratung vom 2. Dezember 2015 wurde dieser Entscheid mit 134 zu 59 Stimmen noch einmal klar und deutlich bekräftigt. Unsere Kommission hat sich anlässlich der Sitzung vom 14. Januar 2016 noch einmal sehr intensiv mit den Beweggründen des Nationalrates bezüglich der sechs Wiederholungskurse auseinandergesetzt. Der Chef der Armee erläuterte dabei nochmals, dass diese Frage eine direkte Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit von Verbänden in den Wiederholungskursen oder in den Einsätzen habe. Er hat zudem darauf hingewiesen, dass in einer Milizarmee rund 30 Prozent der Angehörigen der Armee von der Möglichkeit einer Verschiebung des Wiederholungskurses Gebrauch machten, sei dies aus beruflichen Gründen oder aus Gründen des Studiums. Diese Verschiebungen beeinträchtigten 14.069 Conseil des Etats natürlich direkt die Bestände in einem Wiederholungskurs, was unter Umständen sogar bedeuten könne, dass die geforderten Leistungen gar nicht erbracht werden könnten. Eine weitere Begründung liegt in der mathematischen Einteilung der Jahre begründet, die nachvollziehbar ist und war. Ich gestatte mir jedoch, Ihnen hier die mathematischen Details zu ersparen. Nach intensiver Diskussion hat die Kommission ohne Gegenstimme entschieden, sich dem Beschluss des Nationalrates – für sechs Wiederholungskurse à drei Wochen – anzuschliessen. Namens der Kommission ersuche ich Sie ebenfalls, sich dem Beschluss Ihrer Kommission anzuschliessen, die Differenzen bei der Vorlage 1 wären dann erledigt. Etwas komplizierter verhält es sich mit der neuen Vorlage 6. Es handelt sich dabei um die Finanzierungsfrage in Bezug auf Artikel 148j des Militärgesetzes, gemäss dem im Grundsatz mit einfachem Bundesbeschluss die finanziellen Mittel zugunsten der Armee mittels eines Zahlungsrahmens für jeweils vier Jahre beschlossen werden. Bei diesem Artikel im Militärgesetz herrscht grundsätzlich Einigkeit, es liegt keine Differenz mehr vor. Der Nationalrat ist jedoch einen Schritt weiter gegangen und hat die Frage der Höhe dieses Zahlungsrahmens in einer separaten Vorlage, eben dieser Vorlage 6, präziser definiert. Er verweist im Einleitungssatz auf ebendiesen Artikel 148j des Militärgesetzes. In Artikel 1 des Bundesbeschlusses mit dem Titel «Zahlungsrahmen», der übrigens der Ausgabenbremse unterliegt, wird festgehalten: «Zur Deckung des Finanzbedarfs der Armee in den Jahren 2017–2020 wird ein Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken bewilligt.» Das bedeutet 5 Milliarden Franken pro Jahr. In Absatz 2 wird festgehalten, dass das VBS «während der Budgetierung Umschichtungen zwischen den eigenen Krediten vornehmen» kann. Im Nachgang zur bereits einmal diesbezüglich geführten Diskussion anlässlich der Kommissionssitzung vom 10. und 11. August 2015 in Pfäffikon haben uns sowohl der Vorsteher der Eidgenössischen Finanzverwaltung wie der Chef VBS eingehend über die Probleme der Höhe dieses Zahlungsrahmens informiert. Einerseits wurde der Kommission verdeutlicht, dass man das Ziel von 5 Milliarden Franken sehr ernst nehme und der Bundesrat auch bereits Beschlüsse gefasst habe, die in diese Richtung gingen. Andererseits hiess es, dass dieses gesteckte Ziel jedoch erst im übernächsten Zahlungsrahmen, also ab dem Jahr 2020, erreicht und erfüllt werden könne und die entsprechenden Vorgaben in den jeweiligen Finanzplänen kontinuierlich und steigend eingestellt würden. Das würde bedeuten, dass jetzt bei etwa 4,55 Milliarden Franken begonnen werden könnte. Die Diskussion im Rahmen der Eintretensdebatte in der Kommission war kontrovers. Mehrheitlich war man der Auffassung, dass eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes Weiterentwicklung der Armee dringend auf diese 5 Milliarden Franken ab Umsetzungsbeginn angewiesen sei. Einerseits wurde darauf hingewiesen, dass es zum heutigen Zeitpunkt, in der Vorphase der Stabilisierungsprogramm-Vorlage, unvernünftig wäre, einen derartigen Bundesbeschluss im Bewusstsein zu fassen, dass es zu einem späteren Zeitpunkt eventuell wieder zu Kürzungen kommen könnte. Andererseits hat man zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat an der Sitzung vom 2. Dezember 2015 klar und deutlich, mit 136 zu 56 Stimmen, auf diese Vorlage eingetreten ist und ihr in der Gesamtabstimmung mit 141 zu 30 Stimmen bei 21 Enthaltungen zugestimmt hat. Ihre Kommission ist ebenfalls, mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage eingetreten und hat ihr mit dem gleichen Resultat in der Gesamtabstimmung ebenfalls zugestimmt. Die Vorlage 6 ist wahrscheinlich das zentrale Stück der Armeereform. Von der Finanzierung wird es schlussendlich abhängen, ob diese Reform nach jahrelanger Vorbereitung, Abänderung und weiteren Korrekturen erfolgreich umgesetzt werden kann und die Ziele dieser Weiterentwicklung erreicht werden können. Ich verweise dabei auf die Reform zur Armee XXI, bei der schlussendlich auch ein Ungleichgewicht zwischen Reformzielen und Leistungsauftrag sowie deren 92 7 mars 2016 Finanzierung vorhanden war, was zu dem führte, was wir erlebt haben, und was durch mühsame Verbesserungen und Notfallübungen korrigiert werden musste. Im Zentrum standen dabei ebenfalls die gekürzten finanziellen Mittel, hervorgerufen durch die zwei Entlastungsprogramme 2003 und 2004. Ich ersuche Sie deshalb namens der Kommission, auf die Vorlage 6 einzutreten und ihr auch in der Gesamtabstimmung zuzustimmen. 1. Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung 1. Loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire Art. 51 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 51 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Hêche Claude (S, JU): Même si nous avons une approche un peu différente et si quelques doutes subsistent encore et toujours sur le développement de notre armée, il faut maintenant aller de l'avant dans ce dossier et donner une stabilité à notre armée au vu des décisions qui ont été prises. Je rappelle que la première version retenue à l'article 51 alinéa 2, prévoyant cinq cours de répétition, découlait également d'une prise de conscience et d'une volonté d'améliorer le fonctionnement de notre économie, laquelle se plaint régulièrement de la mobilisation de sa jeune main-d'oeuvre qualifiée. Par conséquent, même si nous ne maintenons pas la décision initiale de notre conseil, je me permets de vous inviter à procéder, Monsieur le conseiller fédéral, à une évaluation périodique de la nécessité de maintenir six cours de répétition, en considérant la future évolution des effectifs de l'armée et les impacts des jours de service sur l'économie et l'emploi. Je vous en remercie par avance. Angenommen – Adopté 6. Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020 6. Arrêté fédéral relatif au plafond des dépenses de l'armée pour les années 2017–2020 Antrag der Mehrheit Eintreten Antrag der Minderheit (Savary, Hêche, Jositsch) Nichteintreten Proposition de la majorité Entrer en matière Proposition de la minorité (Savary, Hêche, Jositsch) Ne pas entrer en matière Kuprecht Alex (V, SZ), für die Kommission: Ich habe in meinem Eingangsvotum bereits zur Vorlage 6 Stellung genommen. Ich habe keine weiteren Ausführungen dazu zu machen. Savary Géraldine (S, VD): Je souhaite tout d'abord la bienvenue à Monsieur le conseiller fédéral Parmelin, chef du Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports. Je vous invite à suivre la position du Conseil fédéral s'agissant du projet d'arrêté fédéral relatif au plafond des dépenses de l'armée pour les années 2017 à 2020, en refusant l'entrée en matière. Pourquoi? Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 Tout d'abord parce que l'arrêté ne sous semble pas nécessaire. Le Conseil fédéral et le Parlement se sont déjà engagés pour une enveloppe destinée à l'armée de 5 milliards de francs. Dans le préambule du message relatif à la modification des bases légales concernant le développement de l'armée, le Conseil fédéral est tout à fait clair. Je vous le cite à nouveau: «Le Conseil fédéral prévoit toujours un plafond des dépenses annuel pour l'armée fixé à 5 milliards de francs.» Il n'est donc pas utile d'en faire un arrêté fédéral, sauf si l'on doute de la volonté du Conseil fédéral et du Parlement de donner à l'armée les moyens de faire son travail et si l'on vise à inscrire dans le marbre le budget de l'armée, au contraire des budgets publics consacrés à l'agriculture, à la formation ou aux transports publics. Lors de la précédente législature, la commission et le conseil ne s'y sont d'ailleurs pas trompés, puisque cette proposition a clairement été rejetée. Par ailleurs, le montant de 5 milliards de francs est certes une évaluation des besoins voulus par le Parlement et le Conseil fédéral, mais le plafond n'est pas atteint aujourd'hui et ne le sera vraisemblablement pas d'ici à 2020. Reprenons les chiffres, si vous voulez bien. Dans son évaluation de la situation financière du 11 février 2015, le Conseil fédéral a prévu un plafond de 19,1 milliards de francs pour les dépenses de l'armée pour la période 2017– 2020. Le montant annuel augmente de manière successive, partant de 4,7 milliards de francs en 2017 pour atteindre 5 milliards de francs à partir de 2020. En juillet 2015, le Conseil fédéral a défini, dans le même élan et dans un souci de gestion des finances publiques, un programme d'économies qui touche tous les groupes de tâches et tous les arrêtés financiers. Les arrêtés financiers pluriannuels, on les connaît. Ils concernent le projet «Formation, recherche, innovation», l'armée, l'agriculture, la coopération internationale, le transport régional de voyageurs, la culture et la promotion économique. Ce sont donc de gros dossiers, avec de gros enjeux et des milliards de francs, qui seront en discussion très prochainement. La contribution annuelle de l'armée aux mesures d'économies s'élève à des montants de 50 à 100 millions de francs par année, d'après ce que j'ai pu lire. En outre, il est clair, vu la planification des investissements, que les besoins financiers pour les achats importants d'armement augmenteront d'environ 1 milliard de francs en 2020. Ce n'est qu'à partir de ce moment-là que l'armée aura besoin de 5 milliards de francs par année. Une hausse immédiate des fonds à 5 milliards de francs pousserait donc le département à des dépenses injustifiées; elle ne saurait être mise en oeuvre dans des projets pertinents. De plus, cette proposition, telle qu'elle vous est soumise et a été adoptée par la majorité de la commission, réquisitionne des fonds publics au détriment de prestations dans les domaines de la formation, de l'agriculture ou de la coopération au développement. Enfin, je vous demande de respecter les traditions financières de la Confédération, de faire en sorte que le financement de l'armée reste dans l'architecture que nous avons voulue et que nous appliquons aux autres domaines de la Confédération. En effet, tous les arrêtés financiers pluriannuels concernant la période 2017–2020 seront présentés au Parlement par le biais de messages spéciaux, le Conseil fédéral y travaille. Le Parlement fixera, à l'aide d'arrêtés fédéraux, le montant des dépenses auquel il souhaite consentir dans tous les domaines de tâches. C'est le travail classique que vous faites, vous les membres de la Commission des finances, puis, que nous ferons au conseil. En conclusion, la proposition telle qu'elle est soumise aujourd'hui par la majorité de la commission n'a pas d'impact réel sur le budget de l'armée, mais bloque les moyens au détriment d'autres domaines et est contraire à la doctrine financière de la Confédération. Comme cela a été dit en commission, le Conseil national et la majorité de la commission souhaitent donner un signal à qui voudrait éventuellement s'opposer, par référendum, à ce Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 93 Ständerat 14.069 projet de développement de l'armée. On a dit aussi en commission que c'était plutôt un acte psychologique pour calmer les velléités de celles et de ceux – organisations, partis politiques – qui souhaiteraient lancer un référendum ou qui menacent de le faire. Je considère, d'une part, que, à 5 milliards de francs, cette séance de thérapie est relativement onéreuse. D'autre part, il faut, à mes yeux, renoncer à ces velléités d'intimidation. Je crois que nous disposons d'un projet de développement de l'armée qui est équilibré. Le Conseil des Etats, tout comme c'est le cas de certaines formations et organisations politiques, a renoncé à un certain nombre de choses pour faire en sorte que le projet passe la rampe au Parlement et que l'écueil du référendum soit évité. Je vous invite à ne pas entrer dans le jeu politique consistant à vouloir émettre un signal ou à faire de la psychologie. Je crois que nous avons, au Conseil des Etats, une responsabilité différente, qui consiste à offrir un vrai projet de développement de l'armée comprenant des missions, un organigramme, des choix et des priorités. Le cadre financier doit faire l'objet d'une discussion distincte, discussion que nous mènerons sereinement. Je vous invite, s'il vous plait, à ne pas mêler les missions de l'armée à des actes de portée psychologique adressés à certaines formations et groupes politiques. Hêche Claude (S, JU): Je pourrais intituler mon commentaire de la manière suivante: «L'armée aurait-elle des vertus hypnotiques?» Il est pour le moins surprenant de constater la générosité avec laquelle la majorité de la commission souhaite octroyer une forme de chèque en blanc, qui n'a par ailleurs même pas été demandé par le Conseil fédéral. Comment peut-on, face à un programme de stabilisation, face à cette cure d'austérité proposée pour la période 2017– 2019, avec des économies prévues pour près d'un milliard de francs chaque année, faire preuve d'une telle générosité vis-à-vis de notre armée? De plus, et après analyse, le Conseil fédéral lui-même – cela a été rappelé à l'instant – considère que les besoins s'élèvent à environ 18,8 milliards de francs. Chaque année, nous serons amenés à allouer un montant suffisant – et nous l'allouerons –, qui réponde aux besoins de notre armée et qui s'inscrive dans un calendrier d'acquisitions. Dès lors, qu'est-ce qui justifie une augmentation du plafond des dépenses de l'armée à 20 milliards de francs pour les années 2017 à 2020? Malgré les bons résultats des comptes 2015, nous devrons débattre du programme de stabilisation, avec des prises de décision très difficiles. Avec la proposition de la majorité, imaginez les difficultés supplémentaires et les répercussions encore plus négatives sur les autres activités et prestations de la Confédération! Quel signal la majorité de la commission souhaitet-elle donner, par exemple, aux agriculteurs confrontés à leurs difficultés quotidiennes, aux employés licenciés suite au ralentissement économique, ou encore à nos entreprises touchées par la crise du franc fort? Nous devrons également réduire nos investissements dans les infrastructures, ce qui contribuera malheureusement à augmenter encore le déséquilibre entre les régions de notre pays. Pour ces quelques motifs, je vous invite à soutenir la proposition défendue par la minorité. Fournier Jean-René (C, VS): J'aimerais ici apporter le témoignage d'un membre de la commission qui n'a certainement pas succombé aux capacités hypnotiques de notre armée pour vous rappeler quelques chiffres et l'évolution réelle des dépenses militaires ces dernières années. En 1991, le budget de la Confédération s'élevait à quelque 39 milliards de francs. Cette année, en 2016, ce budget approche le montant de 67 milliards de francs. L'ensemble des dépenses de la Confédération a donc connu une tendance à la hausse de 75 pour cent entre 1991 et aujourd'hui. Si nous considérons maintenant l'évolution des dépenses militaires, nous constatons qu'en 1991, la somme des dépenses pour l'armée s'élevait à 6,1 milliards de francs. Aujourd'hui, ce montant se chiffre à 4,7 milliards de francs et nous allons dé- 15.017 Conseil des Etats cider tout à l'heure, je l'espère, de le fixer à 5 milliards de francs. Alors que les dépenses générales ont connu une augmentation de 75 pour cent, les dépenses militaires ont donc diminué de 28 pour cent. Or, je crois savoir, en toute honnêteté, que la situation sécuritaire du pays, compte tenu également de l'évolution du contexte dans des contrées qui nous sont assez proches, ne s'est pas beaucoup améliorée entre 1991 et aujourd'hui mais, au contraire, s'est plutôt péjorée. D'autres formes de menaces se sont développées et je considère qu'il serait responsable d'arrêter une enveloppe globale pour l'armée qui permette à la fois de faire de la planification financière et de la planification en termes d'acquisitions. Je rappelle ici que l'armée est sous-équipée – tout le monde le sait –, à tel point qu'on peut se poser la question de savoir si cette dernière pourra encore remplir sa mission constitutionnelle si on la laisse dans cet état. Il est dès lors de notre responsabilité, aujourd'hui, d'arrêter cette enveloppe à 20 milliards de francs. Vous pouvez être sereins, ce n'est pas une décision exagérée du point de vue financier, ne serait-ce qu'au regard de l'évolution des dépenses militaires ces quinze dernières années. Je vous enjoins à suivre la proposition défendue par la majorité de votre commission. Parmelin Guy, conseiller fédéral: En préambule, j'aimerais rassurer Monsieur Hêche concernant toutes les réformes et particulièrement celle-ci. Si elle aboutit, nous serons attentifs, tout au long de sa mise en oeuvre, à la nécessité d'apporter d'éventuels correctifs et, le cas échéant, nous le ferons naturellement en concertation, comme cela doit être fait, c'est-à-dire dans le respect du cadre législatif et réglementaire donné. Concernant le projet 6, je tiens à rappeler ici sans ambiguïté la position et les fondamentaux défendus par le Conseil fédéral, à savoir un effectif de 100 000 hommes et un plafond des dépenses fixé à 5 milliards de francs par année. Ce dernier, j'insiste aussi, n'est pas contesté par le gouvernement. C'est plutôt la manière et peut-être le rythme pour parvenir à ce montant qui font divergence. Il faut rappeler aussi qu'initialement, c'est un montant de 5,4 milliards de francs qui était prévu. Et l'armée a dû faire des économies, pour un montant de 400 millions de francs. Elle a pris différentes mesures: elle a fermé des emplacements; elle a réduit aussi l'administration militaire de plusieurs postes, l'objectif étant d'arriver à un plafond des dépenses de 5 milliards de francs à l'horizon 2020, afin de pouvoir assurer la mise en oeuvre de la réforme en remontant en puissance. Lors du passage devant le Conseil national, le débat a porté sur le fait de savoir s'il fallait inscrire cette somme dans la loi ou dans un arrêté offrant une certaine souplesse. Le fait d'inscrire ce montant dans la loi aurait pu avoir pour conséquence que l'on doive immédiatement économiser dans d'autres secteurs. C'est l'une des raisons qui a incité le Conseil national à ne pas choisir ce mode de faire. Sur le fond, tout le monde est conscient du fait que si ce montant annuel de 5 milliards de francs n'est pas mis à disposition de l'armée à terme, la réforme ne pourra pas être mise en oeuvre complètement et, cela a été dit, le malheureux exercice Armée XXI risque de se répéter, ce que personne ne souhaite non plus. Tout le malentendu porte donc, me semble-t-il, sur le moment auquel on aura effectivement besoin de ce montant maximum. Je rappellerai aussi, en outre, que le plan de stabilisation des finances fédérales devra s'appliquer à tous les départements, sous réserve de la suite que le Parlement lui donnera. Et je rappellerai aussi que la procédure budgétaire permettra à ce même Parlement, dans tous les cas, de garder la vision d'ensemble et la maîtrise du financement de l'armée. Le président (Comte Raphaël, président): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Savary. 94 7 mars 2016 Abstimmung – Vote Für Eintreten ... 31 Stimmen Dagegen ... 13 Stimmen (0 Enthaltungen) Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 1 Ausgabenbremse – Frein aux dépenses Abstimmung – Vote (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 14.069/1275) Für Annahme der Ausgabe ... 33 Stimmen Dagegen ... 8 Stimmen (4 Enthaltungen) Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 14.069/1276) Für Annahme des Entwurfes ... 30 Stimmen Dagegen ... 10 Stimmen (3 Enthaltungen) Le président (Comte Raphaël, président): Le projet est ainsi prêt pour le vote final. 15.017 Rüstungsprogramm 2015 Programme d'armement 2015 Fortsetzung – Suite Nationalrat/Conseil national 16.06.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 07.09.15 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 07.09.15 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 15.12.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 07.03.16 (Fortsetzung – Suite) Antrag Fetz Teilung der Vorlage 2 und Rückweisung der Vorlage 3 an den Bundesrat mit dem Auftrag, einen günstigeren Lastwagen leicht, geländegängig, 4x4 zur Genehmigung zu beantragen sowie volle Kostentransparenz herzustellen. Titel 3. Bundesbeschluss über die Werterhaltung Lastwagen leicht, geländegängig Ingress Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12. August 2015, beschliesst: Art. 1 Titel Grundsatz Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 Art. 1 Text Der Werterhaltung Lastwagen leicht, geländegängig nach der Botschaft vom 12. August 2015 (zusätzliches Rüstungsprogramm 2015) wird zugestimmt. Art. 2 Titel Der Ausgabenbremse unterstellter Kredit Art. 2 Text Für das im Anhang verzeichnete Vorhaben wird ein Gesamtkredit von 558 Millionen Franken bewilligt. Art. 3 Titel Schlussbestimmung Art. 3 Text Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum. Proposition Fetz Scinder le projet 2 et renvoyer le projet 3 au Conseil fédéral avec mandat de proposer un autre camion léger tout-terrain, 4x4, pour approbation et de faire preuve d'une transparence absolue en matière de coûts. Titre 3. Arrêté fédéral sur la modernisation du camion léger toutterrain Préambule L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 167 de la Constitution, vu le message du Conseil fédéral du 12 août 2015, arrête: Art. 1 titre Principe Art. 1 texte La modernisation du camion léger tout-terrain selon le message du Conseil fédéral du 12 août 2015 (programme d'armement complémentaire) est approuvée. Art. 2 titre Crédit assujetti au frein aux dépenses Art. 2 texte Un crédit de 558 millions de francs est accordé pour la réalisation du projet énuméré dans l'annexe. Art. 3 titre Disposition finale Art. 3 texte Le présent arrêté n'est pas sujet au référendum. Le président (Comte Raphaël, président): Nous avons ici deux commissions qui sont compétentes. Je donne tout d'abord la parole au rapporteur de la Commission de la politique de sécurité. Baumann Isidor (C, UR), für die Kommission: Der Bundesrat hat die Botschaft über die zusätzliche Beschaffung von Rüstungsmaterial 2015 am 12. August 2015 verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, 874 Millionen Franken für die zusätzlichen Beschaffungsvorhaben zu bewilligen. Nach der Ablehnung der Beschaffung der Kampfflugzeuge Gripen sollen andere für die Leistungserbringung notwendige Vorhaben vorgezogen werden. Die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen ist für den Zeitpunkt 2020 vorgesehen, womit dann der Spielraum für andere Beschaffungsvorhaben kleiner wird. Der Bundesrat beantragt 118 Millionen Franken für den Ersatz von Komponenten der mobilen Kommunikation, dies als erster Beschaffungsschritt – fünf weitere sind noch vorgesehen. Der Bundesrat beantragt auch 198 Millionen Franken für Sturmgewehr- und Pistolenmunition, für den Ersatz der Zünder der Handgranaten 85 sowie für die Nutzungsverlängerung des 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystems. Als grössten Teil beantragt er 558 Millionen Franken für die Werterhaltung von 2220 DuroI-Fahrzeugen. Die SiK-SR hat an der ersten Sitzung der neuen Legislatur die Botschaft beraten. Anwesend an dieser Sitzung waren auch Herr Bundesrat Guy Parmelin, Korpskommandant André Blattmann, Chef der Armee, Brigadier Rolf Siegenthaler, Chef Armeeplanung, und Herr Martin Sonderegger, Rüstungschef Armasuisse. Zu dieser Vorlage gibt es auch einen Mitbericht der Finanzkommission des Ständerates. Diese hat die Vorlage im November 2015 behandelt, Kollege Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 95 Ständerat 15.017 Fournier hat die Kommission darüber informiert. Die Finanzkommission des Ständerates beantragt ohne Bemerkung Zustimmung zum zusätzlichen Rüstungsprogramm. Der Nationalrat war turnusgemäss Erstrat. Er hat in der Wintersession dem Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 138 zu 53 Stimmen zugestimmt. Umstritten war aber, ob bei der Werterhaltung Duro I der Kredit um 100 Millionen Franken gekürzt werden solle. Der Nationalrat hat den Kürzungsantrag jedoch mit 98 zu 90 Stimmen abgelehnt. In der Eintretensdebatte in der SiK-SR wurden Fragen zur Kompatibilität mit der Weiterentwicklung der Armee und zur Preisbindung gestellt. Der Bundesrat, der Chef der Armee und der Rüstungschef bestätigten, dass diese Beschaffungen auf die Ziele der Weiterentwicklung der Armee und auf den künftig tieferen Personalbestand abgestimmt sind. Die verbindlichen Beschaffungsverträge werden erst nach Genehmigung der Vorlage durch beide Räte abschliessend bereinigt und unterzeichnet. Beim Vertrag für das 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystem sind Festpreise vorgesehen. Die Verträge für die Munition, für den Ersatz von Komponenten der mobilen Kommunikation und für die Werterhaltung Duro I werden mit einer Teuerungsklausel abgeschlossen. Die Kommission hat ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen. Ich komme nun zur Berichterstattung über die Beratungen zu den einzelnen Beschaffungsvorhaben. Zum ersten Beschaffungsvorhaben: Beim Ersatz von Komponenten der mobilen Kommunikation werden in einem ersten Schritt 400 Richtstrahlgeräte mit erweiterter Funktionalität beschafft, und der spätere Verbund wird konzipiert und geplant. Damit werden auch die Grundlagen in Bezug auf die Systeme Taktischer Funk, Bordverständigungsanlage und Sprechgarnitur geschaffen, damit die nächsten Beschaffungsschritte umgesetzt werden können. Es handelt sich um den ersten von sechs Beschaffungsschritten bis ins Jahr 2027. Die Kosten betragen nach Abschluss aller sechs Beschaffungsschritte geschätzte 1,8 Milliarden Franken. Der erste Beschaffungsschritt beinhaltet zunächst Konzeption und Planung; dieser Dienstleistungsauftrag wird von der Firma Ruag für rund 20 Millionen Franken ausgeführt. 44 Millionen Franken kosten die Richtstrahlgeräte mit erweiterter Funktionalität inklusive Zubehör. 38 Millionen Franken sind vorgesehen für Studien und Beschaffungsvorbereitungen, Projektierungen und Erprobungen für weitere Beschaffungsschritte. Die Teuerung und die Risiken sind mit 16 Millionen Franken eingestellt. Das ergibt insgesamt 118 Millionen Franken für den ersten Beschaffungsschritt, für den Ersatz von Komponenten der mobilen Kommunikation. Auf die Frage aus der SiK-SR, was der Nutzen für das Führungsnetz Schweiz sei, wurde geantwortet: 200 Richtstrahlgeräte werden für das Führungsnetz Schweiz eingesetzt. Somit kann eine Verbindung quer über die Schweiz sichergestellt werden. Mit dem neuen Richtstrahl verfügt man dann auch über eine Datenübertragungsrate. Damit wird auch die Voraussetzung für den taktischen Funk geschaffen, der in kommenden Rüstungsprogrammen vorgesehen ist. Die Kommission stimmte dieser Beschaffung für 118 Millionen Franken zu. Das zweite Beschaffungsvorhaben betrifft Munition. Erstens geht es um Gewehrpatronen für 35,2 Millionen Franken. Bei dieser Beschaffung handelt es sich um die Nachbeschaffung von 70 Millionen Schuss 5,6-Millimeter-Gewehrpatronen 90. Der jährliche Verbrauch ist nicht mehr gedeckt, darum ist der Lagerbestand zu erhöhen. Nur so kann der Munitionsbedarf für Ausbildung und Einsatz sichergestellt werden. Als Zweites geht es um die Beschaffung von Pistolenpatronen für 19,1 Millionen Franken. Damit sollen 60 Millionen Pistolenpatronen beschafft werden, die ebenfalls zur Deckung des Bedarfs und zur Sicherung des Lagerbestandes notwendig sind. Die dritte Munitionsbeschaffung betrifft Zünder für Handgranaten 85. Für die Handgranaten 85 müssen aufgrund festgestellter Mängel, Erreichen des Nutzungsendes und für die Sicherheit der Soldaten eine Million Zünder bei den gelager- 15.017 Conseil des Etats ten Handgranaten ersetzt werden. Beschaffung und Zünderwechsel kosten 38,9 Millionen Franken. Mit Teuerungs- und Risikokosten von 6,8 Millionen beläuft sich die Munitionsbeschaffung auf insgesamt 100 Millionen Franken. Basierend auf der Kriegsmaterialverordnung und dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen kommt bei dieser Beschaffung nur eine freihändige Vergabe an die Originalhersteller infrage. Die Ruag Ammotec bekommt den Auftrag als Gesamtunternehmerin. Die Kommission stimmte der Munitionsbeschaffung für 100 Millionen Franken zu. Das dritte Beschaffungsvorhaben betrifft die Nutzungsverlängerung des 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystems. Beim 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystem geht es um eines der drei bodengestützten Fliegerabwehrsysteme mit kurzer Reichweite. Zwei Systeme erreichen in den kommenden zehn Jahren das Nutzungsende: Stinger im Jahr 2025 und Rapier Jahr 2020. Das jetzt zur Nutzungsverlängerung beantragte 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystem hat 2015 das Nutzungsende erreicht. Grundsätzlich sollen alle drei Systeme im Rahmen des Projektes Bodengestützte Luftverteidigung 2020 (Bodluv 2020) abgelöst werden. Bis zur Umsetzung des Projektes Bodluv 2020 muss das 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystem mit einer Nutzungsverlängerung von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten werden. Dabei geht es um den Schutz von Objekten gegen Angriffe aus der Luft. Dieses Abwehrsystem wird auch bei internationalen Konferenzen eingesetzt, was die Nutzungsverlängerung zusätzlich begründet und auch notwendig macht. Der Kommission wurde die Notwendigkeit aller drei Systeme, die die Funktion haben, dass keine Lücke in der dritten Dimension entstehen soll, sehr gut begründet. Die Nichtbeschaffung des Gripen hat auch Einfluss auf die Notwendigkeit der Nutzungsverlängerung des 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystems. Die Folgebeschaffung dieses bestehenden Systems kostet insgesamt 98 Millionen Franken. Die Vergabe erfolgt im freihändigen Verfahren an den Originalhersteller Rheinmetall Air Defence AG. Die Kommission stimmte dieser Beschaffung für die Summe von 98 Millionen Franken ebenfalls zu. Das vierte Beschaffungsvorhaben betrifft die «Werterhaltung Lastwagen leicht, geländegängig, 4x4, Duro I» für 558 Millionen Franken. Das ist wohl das Herzstück dieser Vorlage, zumindest hat diese Beschaffung seit der Beratung im Nationalrat verschiedene Herzen höher schlagen lassen. Dessen war und ist sich die SiK-SR bewusst. Sie hat sich in der Beratung vom 14./15. Januar 2016 speziell in das Thema dieser Beschaffung vertieft und sich sehr kritisch mit ihr auseinandergesetzt. Zusätzlich fand am 3. März 2016 eine kurzfristig einberufene Sitzung statt, um nochmals die von der Armasuisse und dem VBS erhaltenen Informationen sowie den von der Kommission gefassten Beschluss zu überprüfen. Dabei wurden die Fakten und Zahlen aus der ersten Sitzung nochmals besprochen. Zur Transparenz liegt Ihnen eine Zusammenstellung der Kosten vor, auf welcher die Zustimmung der Kommission zu den beantragten 558 Millionen Franken basiert. Ich werde später noch detailliert auf die vorliegende Zusammenstellung eingehen. An der Zustimmung vom 14./15. Januar 2016 zu den 558 Millionen Franken hat die Kommission am 3. März, also am letzten Donnerstag, festgehalten. Bevor an der Sitzung im Januar die Beratung aufgenommen wurde, hatte die Kommission zwei Duro besichtigt und sich die Spezifitäten der Fahrzeuge als Personen- wie als Materialtransporter erklären lassen, ebenso alle Neuerungen an diesen Fahrzeugen. Ich komme zur Ausgangslage und zur Beratung in der Kommission. Mit den Rüstungsprogrammen 1993 und 1997 wurden insgesamt 3000 leichte, geländegängige Lastwagen, 4x4, Duro I, angeschafft. Ich nenne diese Fahrzeuge in den folgenden Ausführungen nur noch Duro. Der Duro wurde für die Zwecke der Armee entwickelt. Er eignet sich seit rund zwanzig Jahren speziell gut für alle Strassenverhältnisse 96 7 mars 2016 und im Gelände. Mit seiner speziellen Breite von nur zwei Metern verfügt der Duro über verschiedene Vorteile im Einsatz. Er darf von Milizsoldaten ohne Lastwagenausbildung gefahren werden. Jährlich werden 3000 Rekruten im Fahren mit dem Duro ausgebildet. Der Duro ist das meistgenutzte Fahrzeug unserer Armee. Nach rund zwanzig Betriebsjahren muss der Duro im Wert erhalten oder durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden. Für die Werterhaltung oder eine Neubeschaffung wurden Marktabklärungen gemacht. Für die Neubeschaffung wurden sechzehn Firmen eingeladen, ein Fahrzeug, das den Anforderungen des Duro entspricht, zu offerieren. Auf sechzehn Anfragen haben nur sechs Firmen Konzepte unterbreitet. Vier dieser Konzepte basieren auf zivilen Fahrzeugchassis, wie sie auch für andere Anwendungen gebraucht werden. Bei diesen zivilen Chassis geht man von einer Lebensdauer von 12 bis 15 Jahren aus, also nicht von 20 bis 25 Jahren, wie das bei einem Militärfahrzeug der Fall sein sollte. Der Verschleiss der militärischen Fahrzeuge ist höher, darum müssen diese auch robuster sein. Damit ist der auf den ersten Blick günstige Preis für zivile Fahrzeuge doppelt zu rechnen, soll die ungefähr gleiche Lebensdauer abgedeckt werden können. Das bedeutet, dass zivile Fahrzeuge somit nicht mehr konkurrenzfähig sind. Von den zwei verbleibenden Unternehmen war ein Angebot interessant. Allerdings basierte dieses auf einer neuen Technologie, das heisst, dass dieses Fahrzeug zuerst hätte zusammengebaut werden müssen, es existiert noch nicht. Es könnte frühestens im Jahr 2020 geliefert werden. Das zweite Fahrzeug war mit dem Duro vergleichbar, aber das Angebot war viel teurer. Die Kosten für einen neuen Duro, das wurde auch geprüft, betragen rund 290 000 Franken. Ein neuer Duro ist also auch wesentlich teurer als der Ihnen unterbreitete Antrag auf Werterhaltung der im Einsatz stehenden Duro. Aufgrund dieser Erkenntnisse bezüglich einer Neubeschaffung und unter Berücksichtigung der Abdeckung unserer militärischen Bedürfnisse sowie der Anforderungen an die Fahrer und der Ausbildungsbedürfnisse wurde die Werterhaltung des Duro weiterverfolgt, und es wird jetzt dem Parlament auch beantragt, diese Beschaffung zu genehmigen. Die Kommissionsmitglieder diskutierten die Vor- und Nachteile der eingegangenen Offerten und bekamen dabei auch Auskunft zu den angebotenen Fahrzeugmarken. Dabei wurde der Feststellung der Armasuisse, dass es unter den sechzehn angefragten Unternehmen keine echte Alternative gebe, seitens der Kommission nicht widersprochen. Auch hatte sich in der Evaluationsphase kein weiteres Unternehmen mit einem Angebot gemeldet. Selbst die sehr direkte Frage aus der Kommission: «Gibt es keine preisgünstigere Variante, die den militärischen Bedürfnissen gerecht wird, im Vergleich zu dem, was die Armasuisse beantragt?», wurde gut begründet mit Nein beantwortet. Der Entscheid, infolge dessen die Armasuisse den Auftrag für eine Machbarkeitsstudie an die Firma Mowag erteilt hatte, gab ebenfalls Anlass zu gröberer Kritik. Seitens der Armasuisse wurde aber begründet, das habe damit zu tun, dass die Mowag das Fahrzeug nachher auch umbaue und auch die Produkteverantwortung tragen müsse. Das geistige Eigentum war bei der Übernahme der Duro vor rund zwanzig Jahren bei Bucher-Guyer. Als die Mowag dieses Unternehmen übernahm, erhielt sie auch sämtliche Rechte und Pflichten bezüglich dieses Fahrzeugs. Das geistige Eigentum an diesem Fahrzeug liegt jetzt bei der Mowag. Man könne, hiess es weiter, nicht von einem Dritten verlangen, dass er eine Garantie für ein Fahrzeug übernehme, das ihm nicht gehöre. Ein Dritter hätte auch die Datensätze und die Grundlagen nicht. Also sei es begründet, dass der Originalhersteller die Studie zu seinem Fahrzeug mache – so, wie die anderen sechs Anbieter die Studien für ihre Fahrzeuge ja auch selber gemacht hätten. Aus Sicht der Armasuisse ist nichts Verwerfliches daran, dass der Inhaber des geistigen Eigentums zu einer Machbarkeitsstudie an seinem Fahrzeug angefragt wird. Im WeiBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 teren – das möchte ich betonen – haben auch externe und unabhängige Ingenieure an dieser Studie mitgewirkt. Basierend auf einer kritischen Diskussion mit dem Ergebnis, dass die Prüfung einer Alternativ- bzw. Neubeschaffung seriös und unvoreingenommen stattgefunden hat, war die Kommission in die Diskussion um die Werterhaltung des Duro und den Beschaffungskredit eingetreten. Von den 3000 in Betrieb stehenden Duro-Fahrzeugen sollen 2220 der Werterhaltung unterzogen werden. Damit kann die Lebensdauer um mindestens zwanzig Jahre verlängert werden, das heisst bis mindestens 2040. Die verbleibenden 780 Duro mit Spezialaufbauten wurden bisher weniger beansprucht und werden deshalb keiner Werterhaltung unterzogen. Sie sollen mit vorhandenen und mit den aus der Werterhaltung anfallenden Ersatzteilen auch bis zum Nutzungsende der werterhaltenen Duro weiterbetrieben werden. Ich verzichte darauf, auf die technischen Aspekte des Werterhaltungssystems einzugehen, und verweise auf die Botschaft, Seiten 6812 und 6813. Zum Kredit gemäss Botschaft: Wir haben Ihnen ein Blatt ausgeteilt. Ich bitte Sie, sich bei meinen Erklärungen an diesem Blatt zu orientieren. Auf dem Informationsblatt finden Sie einerseits in der linken Kolonne das Leistungspaket, dann die Botschaft des Bundesrates vom 12. August 2015. Ich möchte festhalten: Die Botschaft wurde Anfang 2015 geschrieben, ging in den Monaten März und April in die Vernehmlassung, und die bereinigte Botschaft wurde im August verfasst. In der dritten Kolonne sehen Sie den aktuellen Stand der Verhandlungen der Armasuisse, also inklusive eines jetzt bestehenden Optionsvertrages. Worum geht es im gesamten Leistungspaket? Sie sehen unter dem Begriff «Fahrzeuge», dass die diesbezügliche Beschaffung in der Botschaft mit 470 Millionen Franken festgesetzt worden ist. Das hätte bedeutet, dass ein Fahrzeug im Durchschnitt 212 000 Franken kostet – Fahrzeug inklusive Mehrwertsteuer. Wenn man die Mehrwertsteuer davon abzieht, ergibt das rund 196 000 Franken. Der aktuelle Stand aus der Beratung der Kommission lautet wie folgt: Aufgrund der von der Armasuisse geführten Verhandlungenwissen wir zurzeit, dass dieses Fahrzeug laut einem Optionsvertrag, in den wir Einsicht hatten, um rund 28 Millionen Franken billiger beschafft werden kann. Somit ergibt sich inklusive Mehrwertsteuer aufgrund der aktuellen Verhandlungen ein Stückpreis von 199 100 Franken pro Fahrzeug. Wäre das ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen, wären es 184 351 Franken. Dieser neue Preis basiert auf Verhandlungen, die zwischenzeitlich geführt wurden. Die Abweichung von den Angaben in der Botschaft ist so begründet: Dieses Ergebnis liegt uns vor, weil die Verhandlungen fortgeschritten sind. Es hätte auch sein können, dass die Verhandlungen diesen Stand noch nicht erreicht hätten, dann hätten wir nach wie vor den Preis, der aus der Botschaft hervorgeht. Zu den weiteren Preisen: Bezüglich Fahrzeugen sind weitere 34 Millionen Franken vorgesehen. Es geht hier um die Liquidation des Materials aus der Werterhaltung, das nicht mehr gebraucht werden kann. Es braucht die Prüfung und Konservierung von wiederverwendbarem Material, es braucht weiter verschiedene Vorbereitungen. Dies kostet laut Botschaft 34 Millionen Franken. Diese Summe wird sich auch aufgrund des heutigen Standes nicht verändern. Hier möchte ich vermerken, dass für ein anderes oder möglicherweise neues Fahrzeug ähnliche Kosten eingesetzt werden müssten. Wichtig ist auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Teil dieser Mittel eingesetzt wird, um den Unterhalt für die verbleibenden 780 Duro-Fahrzeuge in den nächsten Jahren aufrechterhalten zu können. Es ist also verfügbares Material, das zur künftigen Nutzung zur Verfügung steht. Ich komme zur Logistik: Bei der Logistik sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, die bei Armeegütern in allen Teilen auf den gleichen Grundsätzen basieren, nämlich darauf, dass man Ausbildungsmittel und Kurse berücksichtigen muss, dass es eine Dokumentation braucht und dass es Prüf- und Reparaturausrüstungen braucht. Die dafür vorgesehenen 30 Millionen Franken in der Botschaft sind im aktuellen Stand der Armasuisse-Verhandlungen unverändert. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 97 Ständerat 15.017 Auch hier erlaube ich mir den Hinweis, dass ein anderes oder neues Fahrzeug diese Position ebenfalls benötigen würde. Ich komme zur Teuerung: Die Teuerung ist mit 3,2 Prozent berechnet. Hier kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber die Teuerung muss bis zur Auslieferung des letzten Fahrzeuges im Jahre 2022 berücksichtigt werden. Die dafür vorgesehenen 16 Millionen Franken in der Botschaft bleiben damit im aktuellen Stand unverändert. Auch bei neuen Fahrzeugen – ich wiederhole mich – müsste eine Teuerung eingerechnet werden, und sie würde sich in der gleichen Höhe bewegen. Zum letzten Punkt, dem Risiko: Es ist Auftrag und Verpflichtung, dass alle Projekte den Risikofaktor ausweisen. Hier wurde ein Risikoanteil von 1,6 Prozent – bei anderen neuen Projekten rechnet man mit 3 Prozent – mit 8 Millionen Franken ausgewiesen. Somit ergibt sich in der Botschaft die Summe von 558 Millionen Franken. Die Summe aus den aktuellen Verhandlungen beträgt jetzt 530 Millionen Franken, das ist eine Abweichung bzw. eine Verbesserung von rund 5 Prozent. Trotzdem beantragt Ihnen die SiK-SR gemäss Bundesrat und Nationalrat, die 558 Millionen Franken als Verpflichtungskredit aufrechtzuerhalten. Der Verpflichtungskredit – das möchte ich betonen – ist ein Kredit, der im Maximum ausgeschöpft werden kann, es ist aber nicht der Kredit, der gebraucht werden darf. Somit ist der Antrag der SiK-SR auf 558 Millionen Franken begründet. Ich halte fest, dass der Kommission keine andere Offerte vorliegt. Das Gleiche gilt auch für die Armasuisse und das VBS. Das über die Medien verbreitete Angebot wird von der genannten Firma nicht als Offerte gewertet. Somit sind die gemachten Vergleiche mit der Werterhaltung des Duro irreführend. Die Vermutung, die auch immer wieder auftaucht, allfällige Restkredite aus dieser Vorlage könnten anderweitig verwendet werden, ist eine falsche Unterstellung. Denn allfällige nichtgenutzte Verpflichtungskredite verfallen zugunsten der Bundeskasse. Die Kontrolle der korrekten Mittelverwendung und die Einhaltung und Kontrolle der Offerte der Mowag sind im Beschaffungsvertrag in Artikel 4 Absatz 1 geregelt. Der Sicherheitspolitischen Kommission ist dieser Wortlaut bekannt, und ich werde ihn hier wörtlich zitieren: «Der Lieferant verpflichtet sich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf deren Verlangen Einblick in Vor- und Nachkalkulationen der Preise, inklusive allfälliger Preisanpassungs- und Preisgleitformeln gemäss diesem Vertrag, zu gewährleisten und ihr alle dazu notwendigen Unterlagen und Informationen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.» Wir können hier in diesem Saal alle aufgrund der Kredithöhe und der Begleitgeschichte sicher sein, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle dieses Recht wahrnehmen und eine Revision durchführen wird. Da es sich bei der Vergabe um ein militärisches Fahrzeug handelt und dies als Kriegsmaterial gilt, ist es bei der Beschaffung nicht den Bestimmungen der WTO unterstellt. Gemäss der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ist die freihändige Vergabe anwendbar. Bei der Vergabe an die Mowag werden 60 Prozent des Auftrages durch die Mowag selber ausgeführt, und an rund 40 Prozent, d. h. 200 Millionen Franken, können rund 150 Firmen in 20 Kantonen als Lieferanten partizipieren. Ich komme zum Schluss. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, allen vier Verpflichtungskrediten in der Gesamtsumme von 874 Millionen Franken zuzustimmen und somit dem Entwurf des Bundesrates und dem klaren Beschluss des Nationalrates zu folgen. Le président (Comte Raphaël, président): La Commission des finances a établi un corapport. La parole est à son rapporteur, Monsieur Fournier. Fournier Jean-René (C, VS), pour la commission: Nous inaugurons aujourd'hui une nouvelle procédure parlementaire 15.017 Conseil des Etats puisque c'est la première fois que nous mettons en oeuvre le nouvel article 50 alinéa 2 de la loi sur le Parlement, qui prévoit qu'un représentant de la Commission des finances puisse s'exprimer d'abord devant la commission législative compétente, lorsque des crédits d'engagement ou des plafonds de dépenses ne sont pas soumis à l'examen préalable de la Commission des finances. Comme vous avez pu le constater, la prise de position de la Commission des finances figure également dans le dépliant qui vous a été remis, et l'article 50 alinéa 3 de la loi sur le Parlement prévoit aussi la présentation de la position de la Commission des finances en séance plénière, par un rapporteur ad hoc. C'est ainsi que me revient la mission de vous informer que la Commission des finances a examiné ce message additionnel lors de sa séance du 10 novembre 2015. La commission n'a évidemment pas débattu de l'opportunité des dépenses prévues à chacun des postes, mais s'est contentée d'exercer son rôle, à savoir d'apprécier la conformité du projet de crédit-cadre à la politique financière suivie par le Parlement. Dans son message, le Conseil fédéral précise que le créditcadre complémentaire s'inscrit dans l'enveloppe financière de 19,5 milliards de francs, au maximum, pour la période allant de 2017 à 2020; cette enveloppe est la décision du Conseil fédéral. La commission a donc, à l'unanimité, donné son accord au projet d'acquisition complémentaire d'armement 2015, sous l'aspect de la politique financière. Fetz Anita (S, BS): Ich beantrage Ihnen die Teilung der Vorlage, damit wir die unbestrittenen Elemente des Rüstungsprogramms heute verabschieden können. Ich beantrage Ihnen, den Kredit für den Duro-Lastwagen zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine günstigere Variante bei voller Kostentransparenz zu überprüfen. Ich nenne Ihnen vier Gründe, die für eine Rückweisung sprechen: 1. Es gibt neue Informationen aus dem Hause VBS von heute. Mein Rückweisungsantrag ist Ihnen bereits am Donnerstag verteilt worden, Sie hatten ihn auf dem Pult. Er ist ein bisschen ausführlich, weil man die Vorlage trennen soll, aber eigentlich geht es nur um die genauen Rückweisungsgründe. Nun gibt es aber seit heute eine neue Entwicklung, die unserer Sicherheitspolitischen Kommission und wohl auch dem neuen Verteidigungsminister nicht bekannt war, als sie die Vorlage beurteilten. Das VBS hat heute auf Anfrage bestätigt, dass 2013 die Armasuisse dem ehemaligen Verteidigungsminister empfohlen hat, auf eine Werterhaltung des Duro zu verzichten, und zwar aus Kostengründen! Offenbar hatten sie damals andere Informationen, was eine Neuanschaffung kosten würde. Damit werden die Stimmen bestätigt, die seit Wochen darauf hinweisen, dass eine Neuanschaffung wesentlich günstiger komme. Auch wenn man sechzehn Firmen angefragt hat, ob sie ein neues Fahrzeug liefern könnten oder wollten, heisst das noch lange nicht, dass die anderen paar Dutzend Firmen, die eventuell auch zur Verfügung stehen würden, das nicht könnten. Ich finde es schon wichtig, dass Sie sich darüber auch im Klaren sind. Hier einfach zu sagen, jede Neuanschaffung wäre auf jeden Fall gleich teuer, wenn nicht teurer, ist bis heute durch nichts bewiesen worden. Offenbar waren einfach die Angebote der sechzehn Firmen, die man angefragt hat, nicht günstiger. Das ist die einzige Aussage, die stimmt. 2. Die Sache ist schlicht und einfach zu teuer. Hier werden für 2200 Lastwagen ohne militärischen Hightech-Schnickschnack, sondern mit neuem Motor zur Modernisierung und allem, was dazugehört, wenn man einen Lastwagen upcyclen will, fantastische 558 Millionen Franken beantragt, viel mehr als eine halbe Milliarde. Pro Lastwagen wären das nach Botschaft 212 000 Franken, nach den neuen, präzisierten Zahlen der SiK sind es 199 100 Franken. Sie haben es gehört: Wir haben jetzt doch noch leicht korrigierte Zahlenunterlagen erhalten. Doch auch dieser Betrag ist happig für eine Modernisierung! Die Fahrzeuge sind ja nicht neu, da geht es nicht um Super-Hightech. Wir haben es hier nicht 98 7 mars 2016 mit Super-Hightech zu tun, sondern mit neuen Motoren, die man aber kennt, und mit einigen Innenausstattungen, die man auch kennt. 500 Personen während sechs Jahren, schreibt das VBS, würden durch diese Vergabe im Inland Arbeit finden. Das finde ich ein starkes Argument. Also sechs Jahre steht auf der VBS-Website, in der Botschaft steht aber neun Jahre. So viel zur Präzision des VBS im Umgang mit Zahlen. Ich weiss immer noch nicht, ob es nun sechs oder neun Jahre sind. Auf jeden Fall soll das das Zückerchen sein, mit dem uns dieses Projekt schmackhaft gemacht werden soll: die Arbeitsplätze. Das ist ein gewichtiges Argument. Ich habe mal versucht, für mich auszurechnen, wie viel so ein Arbeitsplatz nach diesen Vorgaben kosten würde. Wir reden hier also von 500 Personen während sechs Jahren – ich habe es jetzt mal so gerechnet – und von einem Arbeitsvolumen von 3000 Personenjahren oder, wie man im Militär sagen würde, von 3000 Mannjahren. Ein Industriearbeitsplatz in der Schweiz kostet etwa 100 000 bis 120 000 Franken. Wenn man das Übliche nimmt, was ein Industriearbeitsplatz kostet, dann wäre das ein Arbeitsvolumen, das 330 Millionen Franken kosten würde. Auf die 2200 Fahrzeuge umgerechnet, geht das VBS davon aus, dass das Upcycling jedes Lastwagens, jedes Duro, Arbeit im Wert von 150 000 Franken bedeutet. Damit wird gerechnet. Dann verbleiben aber immer noch 228 Millionen Franken, die nicht für Arbeit gebraucht werden, sondern offenbar für Material und Mehrwertsteuer. Das ist pro Fahrzeug ein Betrag in der Grössenordnung von etwa 100 000 Franken. Ich finde beide Berechnungen sehr extravagant. Für eine Arbeit mit 150 000 Franken zu rechnen, obwohl in der Schweiz der Standard zwischen 100 000 und 120 000 Franken liegt, ist sehr gewagt. Ich gehe einmal davon aus, dass es nicht alles promovierte Ingenieure sein müssen, um diesen Werterhalt durchzuführen. Das ist das eine. Das andere ist: Für diese Arbeit wird pro Fahrzeug mit 1,4 Personenjahren gerechnet. Es braucht also 1,4 Jahre, um das Upcycling eines Duro durchzuführen! Die Plausibilität dieser Zahl können Sie mir nicht verklickern! Das ist schlicht und einfach sehr, sehr teure Industriepolitik, welche die meisten von Ihnen sonst meiden wie der Teufel das Weihwasser. Und glauben Sie nicht den Schalmeienklängen diverser Lobbyisten, die Ihnen vorher eingeflüstert haben, dass speziell in Ihrem Kanton auch noch zwei, drei Firmen berücksichtigt werden! Das kann gut sein, aber das ist bis jetzt nicht vereinbart und schon gar nicht unterschrieben. Es sind einfach Schalmeienklänge. Viele von Ihnen haben solche Hinweise bekommen. Aber wenn man eine Vorlage, welche die Beschaffung ziemlich überteuerter Lastwagen verlangt, mehrheitsfähig machen will, wird man wohl noch ein Argument mehr brauchen. 3. Kreditreste gehen auf Kosten anderer Departemente. Das vorliegende Rüstungsprogramm ist nicht dringlich; der Kommissionssprecher hat es auch gesagt. Es werden einfach Anschaffungen vorgezogen, weil dank dem Gripen-Grounding in der Volksabstimmung nun etwas mehr Geld vorhanden ist. Da habe ich gar nichts Prinzipielles einzuwenden. Auch der Hinweis von Kollege Fournier, dass die Finanzkommission, der ich ja auch angehöre und deren Präsidentin ich unterdessen bin, das Geschäft angeschaut und durchgewinkt habe, ist okay. Aber Sie wissen auch, dass die Finanzkommission in einem Mitbericht – wenn sie denn einen schriftlichen Bericht erstellt – keine detaillierte materielle Prüfung eines Geschäftes vornimmt. Wir prüfen in der Finanzkommission nicht, ob Angaben oder Teile von Angaben in der Botschaft opportun sind oder nicht. Das ist Aufgabe der zuständigen Legislativkommission. Wir prüfen, wie auch Kollege Fournier ausgeführt hat, ob eine Vorlage in Übereinstimmung mit der allgemeinen Finanzpolitik des Bundes steht. Offensichtlich ist jetzt ja auch die SiK zur Überzeugung gekommen, dass man mindestens 34 Millionen Franken auch gut weglassen könnte. So viel ist es sogar nach ihren BeBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 rechnungen. Wenn man diese 34 Millionen trotzdem im Betrag lässt und somit zu viel budgetiert, gibt es am Schluss Kreditreste, und Kreditreste, da hat Kollege Baumann Recht, gehen am Schluss in die Bundeskasse. Aber wenn Sie den Finanz-Meccano des Bundes kennen, wissen Sie, dass wir jedes Jahr mindestens eine schwarze Null produzieren müssen. Vielleicht ist es einigen nicht bekannt, was dahintersteckt. Das heisst, dass die Kreditreste dann in den Schuldenabbau fallen. Wenn man aber vorher nicht um diese 34 Millionen Franken zu hoch budgetieren, sondern sie eben weglassen würde, weil sie nicht nötig sind, dann würden diese 34 Millionen Franken im gleichen Jahr den Departementen für andere Aufgaben zur Verfügung stehen. Das ist eben die nicht ganz saubere Sache bei den Kreditresten. Wir stellen in der Finanzkommission seit einiger Zeit fest, dass im VBS regelmässig zu hoch budgetiert wird. Wie gesagt, dieser Betrag fällt dann in die Bundeskasse, aber eben erst sozusagen rückwärtig, und er steht nicht für die Ausgaben zur Verfügung, die im Moment laufen. Erinnern Sie sich, letzte Woche haben wir über die Zollstellen in der Ostschweiz diskutiert. Es ging dabei um 7 Millionen Franken; ich glaube, Kollege Germann hat darauf hingewiesen. Es ging um 7 Millionen Franken, die für die örtliche Wirtschaft wichtig wären – in diesem Jahr. Rechnen Sie einmal, wie viele Grenzwächter wir anstellen könnten, allein mit den 34 Millionen Franken, die beim Duro jetzt doch nicht mehr gebraucht werden. Das ist eine Menge. Genau um diesen Mechanismus geht es. 4. Das letzte Argument für die Rückweisung: Es fehlt der Wettbewerb. Der Auftrag wurde nicht öffentlich ausgeschrieben; der Kommissionspräsident hat gesagt, es sei wegen des geistigen Eigentums. Jetzt ist es natürlich nicht so, dass Patente 100 Jahre gültig sind; sie verfallen und verjähren auch langsam. Das wird wahrscheinlich hier noch nicht der Fall sein. Aber dann gibt es immer auch noch die Möglichkeit, diese Patente in einer Kooperation abzugelten – mindestens in meiner Branche ist das üblich. Allein die Tatsache, dass eine Schweizer Firma die grosse Zerlegung des Duro um 100 Millionen Franken günstiger anbieten kann – mindestens sagt sie das –, zeigt doch, dass der Wettbewerb für uns Steuerzahler auch bei Militärausgaben wichtig ist. Nur eine Firma anzufragen treibt natürlich automatisch den Preis hoch. So viel verstehen wir alle von Wettbewerb in der Wirtschaft, zumal die Mowag ja den Auftrag nicht nur ausführt, nein, sie hat ja auch noch das Gutachten dafür gemacht. Also Entschuldigung, liebe Kolleginnen und Kollegen, hm, hm, hm – ich will es nicht weiter kommentieren, aber überzeugend ist es nicht. Natürlich werden die überhöhten Preise die Anleger von General Dynamics, das ist die amerikanische Mutter der Mowag, glücklich machen. Aber unsere Aufgabe ist nicht die Beglückung amerikanischer Aktionäre von US-Rüstungsunternehmen, sondern die Bedürfnisse unserer Armee und die Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlern in Übereinstimmung zu bringen. Deshalb bitte ich Sie, die Vorlage zurückzuweisen, damit das nochmals genau abgeklärt wird. Das sind Sie Ihren steuerzahlenden Wählerinnen und Wählern schuldig. Denn viele Fragen sind offen, und ein sehr viel günstigeres Angebot steht im Raum. Das muss einfach überprüft werden. Das zu verifizieren lohnt sich auf jeden Fall, immerhin geht es hier um Steuergelder. Minder Thomas (V, SH): Wenn es einen Frankenbetrag gibt, welcher in den letzten Jahren extrem hart umkämpft war und noch immer ist, dann jener der Militärausgaben. Der Bundesrat will in seiner Armeebotschaft 2016 den bereits zweimal zementierten Parlamentsentscheid für 20 Milliarden Franken über vier Jahre nicht respektieren. Hier aber, beim Duro – und ich spreche nur zum Duro –, scheint Geld plötzlich kein Problem zu sein. Da wird nicht nur mit der grossen, sondern mit der extragrossen Kelle angerührt. Ich bin weiss Gott – das wissen Sie – für eine starke Armee, für Nachhaltigkeit und für die Berücksichtigung der Schweizer Industrie bei Rüstungsprogrammen. Hier aber, bei dieser Vorlage, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 99 Ständerat 15.017 beim Duro, will man mit dem Kopf durch die Wand. Tatsache ist, dass der Bundesrat bereit ist, 351 000 Franken pro Fahrzeug auszugeben. Ein neuer Duro, Sie haben es gehört, kostet 290 000 Franken. Um die Gemüter zu beruhigen, hat man mittlerweile den Betrag von 212 000 Franken inklusive Mehrwertsteuer als reine Fahrzeugkosten bekanntgegeben. Nur, dieser Betrag ist nicht relevant. Relevant sind nur die Gesamtkosten zum Duro in der Rüstungsbotschaft. Als Ökonom – das ist mein Hauptfokus – frage ich mich, zusammen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, ob sich diese Investition rechtfertigt. Rechtfertigt es sich, in einen zwanzigjährigen Oldtimer nochmals 250 000 Franken zu investieren, obwohl das Fahrzeug bei der Erstbeschaffung 140 000 Franken gekostet hat? Nein, das rechnet sich nicht! Das macht finanzpolitisch keinen Sinn. Auch mit den Armeefranken muss man behutsam umgehen. Was mich stört – hier öffne ich den Beobachtungsraum –, ist die Tatsache, dass wir in der letzten Legislatur in Sachen Rüstungsgüter mehrheitlich Fahrzeuge gekauft haben. In den letzten vier Rüstungsprogrammen, inklusive diesem, betrug der Anteil der Fahrzeugbeschaffungen 53 Prozent. Oder in anderen Worten: Von den 2,927 Milliarden Franken bewilligter Rüstungskredite sind deren 1,565 für Fahrzeuge ausgegeben worden. Was will ich damit sagen? Uns wird heute, einmal mehr, ein Antrag zur Beschaffung oder Wertsteigerung eines Fahrzeugs vorgelegt, weil andere Rüstungsprojekte nicht spruchreif sind. Herr Bundesrat, mir persönlich fehlen Rüstungsprogramme, mit welchen die Feuerkraft erhöht wird, also Waffensysteme gekauft werden. Weil diese Projekte nicht bereit sind, bringt man die einfach aufzugleisenden Käufe und Werterhaltungen von Fahrzeugen in den Rat. Somit ist der Moment richtig, Herr Bundesrat, Kritik an der Priorisierung der Rüstungsprojekte anzubringen. Bei dieser Rüstungsbotschaft ist es noch eklatanter, denn es handelt sich um eine zusätzliche Beschaffung von Rüstungsmaterial für das abgelaufene Jahr. Weil das Gripen-Flugzeug, Sie haben es gehört, durchgefallen ist und man keine Kreditreste will, soll das Beschaffungsloch nun mit der Wertsteigerung des Duro und mit dem Kauf von Munition gestopft werden. Ich wünsche mir in zukünftigen Rüstungsbotschaften vermehrt Waffensysteme und weniger Fahrzeuge. Leider sind auch in der Rüstungsbotschaft 2016, also von diesem Jahr, bereits wieder Fahrzeuge für 314 Millionen Franken vorgesehen. Ich habe das Gefühl, unsere Armee bestehe bald nur noch aus Fahrzeugen. Werter Herr Bundesrat, es braucht eine saubere Neubeurteilung in Sachen Duro und insbesondere preisgünstigere Konkurrenzofferten. Die beiden zentralen Fragen, welche wir uns heute stellen müssen, sind jene der Dringlichkeit und des Kreditbetrages. Weder in Sachen Dringlichkeit noch in Sachen Finanzen muss heute entschieden werden. Die Kosten pro Fahrzeug sind schlicht und einfach zu hoch, um hier grünes Licht zu geben. Man könnte es auch einfacher formulieren: Wenn es Ihr eigenes Fahrzeug und Ihr eigenes Geld wäre, würden Sie dann einer solchen Werterhaltung zustimmen? Erlauben Sie mir eine Schlussbemerkung: Diese emotionale Diskussion zum Duro in der Öffentlichkeit wäre nicht passiert, wenn einerseits der Stückpreis pro Occasionsfahrzeug nicht so eklatant hoch wäre und wenn andererseits keine solche Geheimniskrämerei in Sachen Aufschlüsselung der genauen Kosten gemacht worden wäre, zumindest gegenüber den Kommissionsmitgliedern. Zudem kritisiere ich, dass man keinen Fixpreis verhandelt hat. Die Mowag kennt ihr Produkt. Alle Parameter sind bestens bekannt. Ich verstehe nicht, dass man vonseiten der Armasuisse nicht fähig war, bei einem derart hohen Betrag – wir sprechen von einer halben Milliarde Franken – einen Fixpreis auszuhandeln. Und ich verstehe ebenfalls nicht, warum man nicht fähig war, die Teuerung einzuschliessen. Die allfällige Teuerung wird in der Botschaft mit 16 Millionen Franken ausgewiesen. Wir haben aber in der Schweiz kaum Teuerung. Und wenn man bereit ist, für eine halbe Milliarde 15.017 Conseil des Etats 100 einzukaufen, so darf man erwarten, dass der Käufer einen Fixpreis inklusive Teuerung herausholt. Am Ende der Evaluation standen nur noch der Unimog und die Firma Mowag zur Diskussion, wobei der Unimog wegen des Gewichts von 7 Tonnen, was einen LKW-Ausweis erfordern würde, und seiner 2,5 Meter Wagenbreite ausgeschieden ist. Solche Parameter müssten bereits in einem sauberen Anforderungsprofil stehen. Dann hätte man den Unimog gar nicht erst offerieren müssen, mit anderen Worten: Man hat zwar sechzehn Unternehmen angeschrieben, doch keiner hat ein geeignetes und kostengünstiges Fahrzeug offeriert. Herr Bundesrat, dann ist in der Ausschreibung wirklich etwas falsch gelaufen. Denn passende Anbieter gibt es. Wir suchen ein Fahrzeug für den Transport der Mannschaft und von Material. Wir suchen kein Unding. Solche Produkte sind als Standardware am Markt vorhanden. Die Diskussion ist nicht neu. Bei knappen Ressourcen und seit Jahren hartumkämpften Armeebudgets sollten wir endlich zur Einsicht kommen, dass wir vermehrt Standardware einkaufen müssen. Bei der Gripen-Beschaffung waren diese Überlegungen omnipräsent. Da hat man uns genau das verkauft. Es hiess immer, der Gripen hätte ein tolles Preis-Leistungs-Verhältnis. Und genau das muss in Zukunft der Hauptfokus bei der Beschaffung von Rüstungsgütern sein: Standardware zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis unter hoher Transparenz. Ich stimme daher dem Rückweisungsantrag Fetz zu. Kuprecht Alex (V, SZ): Bei der zur Beratung vorliegenden Botschaft handelt es sich um ein zusätzliches Rüstungsprogramm aus dem Jahre 2015. Nachdem das Volk den Kauf des neuen Flugzeugs Gripen im Jahr 2014 abgelehnt hatte, entschloss sich das VBS mit ausdrücklicher Unterstützung der Sicherheitspolitischen Kommissionen der Räte, die Investitionen am Boden zu intensivieren. Der damalige Chef VBS hat an den Sitzungen der SiK im Jahr 2015 angekündigt, dass er neben dem ordentlichen Rüstungsprogramm 2015 ein zusätzliches in den Bundesrat und anschliessend ins Parlament bringen werde. Mit der Verabschiedung dieses zusätzlichen Rüstungsprogramms 2015 am 12. August 2015 durch den Bundesrat wurde diese Ankündigung realisiert. Die beiden Kammern haben deshalb über zusätzliche Rüstungsgüter im Wert von 874 Millionen Franken zu entscheiden. Das Schwergewicht liegt dabei insbesondere auf der Mobilität der Truppen, was ebenfalls wenig überraschend ist, wurden doch schon zu früheren Zeiten das Erreichen der Lebensdauer des Duro und somit die Suche nach Alternativlösungen angekündigt. So weit zum Hintergrund des zusätzlichen Rüstungsprogramms. Ich äussere mich zu den beiden Bereichen «Führung» und «Wirksamkeit im Einsatz» nicht. Sie scheinen in Anbetracht des Medieninteresses von untergeordneter Bedeutung zu sein. Im Fokus des medialen Geschehens stand in den letzten Wochen und Tagen nur noch gerade das Geschäft «Werterhaltung Lastwagen leicht, geländegängig, 4x4, Duro I». Wie bei den anderen Beschaffungsvorhaben in diesem Rüstungsprogramm kommt auch bei der Werterhaltung des Duro die freihändige Vergabe zur Anwendung, wie es das öffentliche Beschaffungsrecht insbesondere für die Rüstungsgeschäfte als Möglichkeit vorsieht. Ich bin froh, dass die Armasuisse diesen Weg gewählt hat und damit wesentlich dazu beiträgt, dass die Industrie in unserem Land berücksichtigt werden kann, die heute weiss Gott nicht von übermässig vielen Aufträgen insbesondere aus dem Ausland überrannt ist. Laut den uns als Kommissionsmitgliedern zur Verfügung stehenden Informationen werden rund 150 Unternehmen aus 20 Kantonen als Zu- und Unterlieferanten davon profitieren können. Dazu gehören nach dem heutigen Stand zum Beispiel im Kanton Aargau 24 Firmen mit 35 bis 40 Millionen, im Kanton Bern 16 Firmen mit 50 Millionen, im Kanton Neuenburg zwei Firmen mit 30 Millionen, im Kanton Thurgau 22 Firmen mit 22 Millionen, und zwar ausserhalb der Mowag, im Kanton St. Gallen 17 Firmen mit 13 Millionen, im Kanton Zürich 46 Fir- 7 mars 2016 men mit 6 bis 7 Millionen und im Kanton Glarus zwei Firmen mit 4 Millionen Franken. Auch in den Kantonen Schwyz, Zug, Tessin, Waadt, Wallis und Genf ist die Vergabe von Teilaufträgen vorgesehen. Die wirtschaftliche Wertschöpfung bleibt also praktisch zu hundert Prozent in unserem Land. Das ist gut und richtig so. Gerade dieser Punkt wäre bei einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren mehr als nur gefährdet. Die Beschaffung des Mercedes-Benz zur Ablösung des Steyr-Daimler-Puch findet in Deutschland statt, und auch die Wertschöpfung wird zum allergrössten Teil in Deutschland erbracht. Eine ganz ähnliche Situation würde zum Beispiel ein Einkauf des Sprinters oder eines Iveco ergeben. Das Nachsehen hätten ganz eindeutig die zahlreichen kleineren und mittleren Unternehmungen in unserem Land. Darüber darf auch nicht hinwegtäuschen, dass eventuell ausländische Lieferanten einzelne Gegengeschäfte mit Schweizer Firmen tätigen. Diese vermögen dem effektiven Produktivitätsvorteil im Inland, wie er hier vorgesehen ist, niemals standzuhalten. Gerade der Erhalt des Know-how ist dabei von ganz besonderer Bedeutung, vor allem auch in den Bereichen der Rüstungsindustrie. Es stellt sich also die Frage, ob die Werterhaltung des Duro der richtige Weg ist oder ob die Neuanschaffung eines leichten, geländegängigen Lastwagens vorgenommen werden soll. Welche Anforderungen hat die Armee an dieses Fahrzeug, und kann davon abgewichen werden? Welches Vorgehen ist der richtige Weg zur Zielerreichung? Soll der Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden, mit der Gefahr eines Wertschöpfungstransfers ins Ausland? Welche Anbieter gibt es in der Schweiz, und welche lizenzrechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen? Es war ein Strauss von Fragen, die es durch die Armasuisse zu beantworten galt, nicht durch uns Parlamentarier. Die wesentlichen Antworten auf diese Fragen wurden in der vorliegenden Botschaft gegeben. Wir als Kommissionsmitglieder haben uns an die darin enthaltenen Tatsachen und Fakten zu halten, sie kritisch zu hinterfragen, im Rahmen der Behandlung durch die Kommission neue Fragestellungen vorzubringen. Wir haben die Tauglichkeit des beantragten Gutes für die Armee anhand der aufgestellten Anforderungen zu prüfen und abzuwägen, ob sie den Bedürfnissen des Nutzers entsprechen und in welchem Verhältnis bei der beantragten Beschaffung Kosten und Nutzen stehen. Zentral ist in der Tat auch die Frage des beantragten Kredits und seiner Komponenten. Nicht zum Profil der Kommissionstätigkeit gehört meines Erachtens auch die technische Überprüfung des Rüstungsguts, im vorliegenden Fall des Duro. Keiner in der Kommission ist ein Fachmann für die technischen Bereiche der Rüstung: Heute müsste man als Fachmann über Lastwagen urteilen, morgen als Fachmann über den Bereich Lenkwaffen und Flugzeuge sowie übermorgen technische Kenntnisse über Panzer und die Geräte und Maschinen der Genietruppen anwenden. Das ist nicht möglich und auch nicht notwendig. Gerade für diese hochgradig technischen Fragestellungen sind die Fachleute der Armasuisse mit ihren Ingenieuren zuständig. Sie haben das technische Wissen. Ihnen gilt es das notwendige Vertrauen entgegenzubringen. Nichts ist meines Erachtens schlimmer als die ständige Besserwisserei, die man zeigt, ohne von etwas eine Ahnung zu haben. Die Fakten der Beschaffung sind zu einem schönen Teil in der Botschaft beschrieben. Der Kommissionspräsident hat wesentliche Faktoren aufgezählt. Ich erlaube mir, zwei Ergänzungen anzubringen. Die Offerte, die wohl aus militärischer Sicht am besten geeignet gewesen wäre, hatte wie bereits erwähnt zwei wesentliche Negativfaktoren: die Breite des Fahrzeugs von 2,50 Meter und das Gewicht von 7 Tonnen, das als wesentlich zu hoch erachtet werden muss. Dieses Fahrzeug wäre nicht mehr für Doppelfunktionen tauglich gewesen, und es hätten zusätzlich 3000 Chauffeure für die Führerausweiskategorie C1 ausgebildet werden müssen. Dass dies aus diesen nachvollziehbaren Gründen nicht mehr weiterverfolgt wurde, liegt auf der Hand. Zudem gibt es Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 101 noch andere wesentliche Nachteile in Bezug auf die Handhabung. Von ganz besonderem Interesse waren die der Kommission unterbreiteten Zahlen in Bezug auf die Unterhaltsprobleme des heutigen Duro. Wir konnten zur Kenntnis nehmen, dass in den Jahren 2010 bis 2015 insgesamt 127 Millionen Franken als Instandhaltungskosten eingesetzt und dass in der gleichen Zeit 644 Motoren ausgewechselt und ersetzt werden mussten. Dies unterstreicht einerseits das Erreichen des Endes der Lebensdauer und andererseits die Notwendigkeit eines Ersatzes. Aufgrund dieser Tatsachen und Fakten, die zeigen, dass keines der abgegebenen Angebote die von der Armee gestellten Anforderungen an Geländegängigkeit, Doppelfunktionalität, Sicherheit, Beweglichkeit und Multifunktionalität zu erfüllen vermochte, bin ich der festen Überzeugung, dass die Lancierung einer Machbarkeitsstudie bei demjenigen Unternehmen, bei dem die Urheberrechte des bestehenden Duro vorhanden sind, richtig und auch logisch war. Es besitzt nicht nur das Urheberrecht, sondern auch all die damit verbundenen umfangreichen technischen Datensätze. Dass die Firma Mowag auch noch eine vergleichende Ökobilanz zu einer Werterhaltung des Duro bei der ETH Zürich machen liess, erscheint mir positiv. Diese Ökobilanz ergibt Vergleichszahlen in Bezug auf die verschiedenen Motorentypen von Euro 2 bis Euro 6. Auch diese Ergebnisse, die uns anlässlich der Kommissionsberatung von den Verfassern der ETH Zürich vorgestellt wurden, waren sehr positiv, sie zeigen einen wesentlich geringeren Schadstoffausstoss auf. Es bleibt also noch die Frage des Preises. Der Kommissionspräsident hat die detaillierten Zahlen in seinem Eintretensvotum auf den Tisch gelegt. Sie waren uns in den meisten Positionen bereits in der Kommissionssitzung im Januar offengelegt worden. Es gilt auch hier, ein paar Fakten zur Kenntnis zu nehmen, unter anderem folgende: 1. Die effektiven Investitionskosten zur Werterhaltung betragen 504 Millionen Franken, was 227 000 Franken pro Fahrzeug bedeutet. Die in den Medien herumgebotenen Zahlen basieren auf einer Milchbüchleinrechnung – 558 Millionen Franken dividiert durch 2 220 Fahrzeuge – und beinhalten auch die Positionen Logistik, Teuerung und Risiko, Faktoren, die bei jeder neuen Beschaffung und aufgrund von finanzhaushaltrechtlichen Vorgaben ebenfalls anfallen würden. 2. Gemäss Artikel 22 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes handelt es sich um einen Verpflichtungskredit, der aufgrund sorgfältiger, nach fachmännischen Regeln erstellter Berechnungen zu bemessen ist. Der Kredit stellt dabei einen Höchstbetrag gemäss Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes dar. Er ist zweckgebunden, die Zahlungskredite sind jährlich im Budget einzustellen. Ergibt die Abrechnung am Schluss, dass der Verpflichtungskredit nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden muss, so kann der Restbetrag nicht für andere Vorhaben verwendet werden. Die entsprechenden Kreditreste verfallen gemäss Artikel 26 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes. Entsprechende Mutmassungen der Gegner, man wolle bewusst Reserven schaffen, um damit andere Rüstungsgüter zu beschaffen und zu finanzieren, sind eindeutig falsch und nicht zutreffend; das wäre rechtlich gar nicht möglich. Es liegt auf der Hand, dass zwischen der Verabschiedung der Botschaft und den Behandlungen in den Kommissionen und Räten mit dem Hersteller weiter über den Preis verhandelt wurde. Der heutige Optionspreis – vorbehältlich der Zustimmung der Räte – liegt somit unter 200 000 Franken pro Stück. Fällt die Teuerung bis zur Auslieferung des Fahrzeuges aus, ist es ein Vorteil, wenn sie nicht in einen Fixpreis eingerechnet wurde. Lassen sich die Risiken noch weiter vermindern oder sogar eliminieren, wird sich der Preis nochmals senken. Zum Vergleich: Ein neuer Duro mit neuer technischer Ausstattung kostet rund 300 000 Franken. Rechnet man die Teuerung auf, würde ein alter Duro mit der alten Technik heute rund 180 000 Franken kosten. Die Kommission hat diese Vorlage meines Erachtens, nicht zuletzt aufgrund der knappen Entscheidung und der in den Medien schon im vergangenen Jahr entfachten Polemik, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.017 sachlich seriös und fundiert behandelt. Zahlreiche kritische Fragen, so zum Beispiel in Bezug auf den Preis und die Monopolstellung der Mowag, wurden gestellt. Der Rüstungschef hat die Fragen in aller Offenheit beantwortet. So haben wir ebenfalls zur Kenntnis nehmen können, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle sowohl bei der Vor- wie auch bei der Nachkalkulation Einsicht nehmen kann und die Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen wird. Das ist sehr positiv zu bewerten und bringt eine gewisse Sicherheit bezüglich des korrekten Ablaufs im finanziellen Bereich. Als Mitglieder der Kommission und des Ständerates haben wir uns an Fakten und an die Anforderungsprofile zu halten. Es ist zuzugeben, dass ein Standhalten unter diesem enormen medialen Druck und den repressiven Einflussnahmen unter Androhung von Referenden und Initiativen bestimmter selbsternannter Experten nicht ganz einfach ist beziehungsweise war. Je länger ich mich jedoch mit der Materie auseinandersetze – im Wissen darum, dass die entsprechende Firma gar kein um 100 Millionen Franken günstigeres Angebot eingereicht hat –, desto mehr gelange ich zur Überzeugung, dass der bestehende Duro einer kompletten Sanierung und Werterhaltung zu unterziehen und die industrielle Wertschöpfung in unserem eigenen Land zu erhalten ist. Der Preis ist wohl hoch und beachtenswert, das Leistungsverhältnis aber am besten, verglichen mit all den nichttauglichen Varianten, den immer wieder kolportierten Typen Mercedes Sprinter, VW Crafter oder Iveco Daily. Schauen Sie mal in Google, was das für Fahrzeuge sind – sie sind alles andere als geländetauglich. Ich werde daher aufgrund der dargelegten Argumente auf die Vorlage eintreten, den Rückweisungsantrag Fetz mit Überzeugung ablehnen und dem Geschäft in der beantragten Form zustimmen. Dittli Josef (RL, UR): Ich äussere mich bei dieser Vorlage ausschliesslich zum Einzelvorhaben der Werterhaltung und Modernisierung des Duro. Die anderen drei Beschaffungsvorhaben erachte ich als unbestritten. Als ich zum ersten Mal von den Kosten der Werterhaltung und Modernisierung des Duro hörte, da glaubte ich im ersten Moment, falsch gehört zu haben. Das kann ja nicht sein: Ein Fahrzeug, das 1993 zum Stückpreis von 144 000 Franken gekauft wurde, soll jetzt für 250 000 Franken pro Fahrzeug erneuert und modernisiert werden! Das musste man mir schon noch genauer erklären. Deshalb habe ich durchaus Verständnis, wenn es Ihnen, aber auch der Öffentlichkeit so erging wie mir: Diese Vorlage hat Erklärungsbedarf, aber diese Erklärungen lassen sich finden. In der Kommissionsarbeit und in meiner persönlichen Vorbereitung wurde mir zuerst bewusst, dass der Duro das Transportmittel der Schweizer Armee an sich ist. Der Duro wurde 1993 speziell für die Transportbedürfnisse der Schweizer Armee für Personen und Material entwickelt. Der Duro hat sich in vielfältiger Art und Weise bewährt. Und jetzt geht es darum, für die nächsten zwanzig Jahre wieder so ein Fahrzeug zu haben. Zentral für die Beschaffung sind die militärischen Anforderungen an das gewünschte Fahrzeug. Diese sind Basis und Grundlage für die Beschaffung. Die militärischen Anforderungen sind die Messlatte für die Beschaffung eines Fahrzeuges. Ja, welches sind denn nun diese militärischen Anforderungen? Ich habe mir die wichtigsten anlässlich der Beratung in der Kommission notiert, und ich will sie Ihnen nennen. Das Fahrzeug muss Personen- und Materialtransporte erlauben. Die Umstellung von Personentransport zu Materialtransport muss möglichst einfach sein. Das Fahrzeug muss einerseits auf dem Strassennetz eingesetzt werden können und andererseits geländegängig sein. Das Fahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein, damit es von sogenannten Doppelfunktionären, also von Milizsoldaten, die nebenbei noch Fahrer sind, gefahren werden kann. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen durch ausgebildete Lastwagenchauffeure gefahren werden. Das Fahrzeug darf nicht mehr als zwei Meter breit sein, damit man nach wie vor mit der 15.017 Conseil des Etats 102 notwendigen Mobilität auf die Ausbildungsplätze fahren kann. Das Fahrzeug soll im Bereich Fahrsicherheit und Personenschutz den technologischen Fortschritt angemessen berücksichtigen. Und Investitionen in ein neues Fahrzeug oder eine Werterhaltung sollen auf eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren ausgerichtet sein. Dass man ein Fahrzeug benötigt, das diesen Kriterien Rechnung trägt, leuchtet mir ein. Dies schränkt aber auch ein und bringt Kosten mit sich. Eines ist mir jedoch klargeworden: Das Vorhaben der Werterhaltung und Modernisierung des Duro jedenfalls trägt diesen militärischen Anforderungen vollumfänglich Rechnung. Nun zum Duro selber: Wie wir in der Kommission erfahren haben, würde ein Duro, Ausgabe 1993, heute nicht 144 000 Franken kosten, sondern etwa 180 000 Franken, dies aufgrund der aufgelaufenen Teuerung und der Zurechnung der damals nicht erhobenen Warenumsatzsteuer und der zusätzlichen Mehrwertsteuer. Man könnte sich also fragen: Warum beschaffen wir nicht einfach den gleichen Duro wie 1993? Dies wäre meines Erachtens unverantwortlich. Es ist für mich selbstverständlich, dass man im Bereich Fahrsicherheit und Personenschutz dem technologischen Fortschritt Rechnung trägt, wenn man schon investiert. Wie unterscheidet sich denn der beantragte Duro, dessen Wert erhalten wird, vom Duro alter Art? Antwort: vor allem durch die neuen Elemente der Modernisierung. Diese bringen den Duro auf den neuesten Stand der Technik und schliessen alle Eigenschaften mit ein, welche die Soldaten auch aus ihren privaten Fahrzeugen kennen. Die Modernisierung beinhaltet – dies ist neu im Vergleich zum Duro von 1993 – eine Bremsanlage neuester Technik mit Integration eines ABS- und ESP-Systems, einen neuen Mannschaftsaufbau mit Überrollschutz und Vierpunkt-Gurtensystem. Sie beinhaltet neue Fahrzeugelektrik, neue Fahrzeugbeleuchtung, eine Abgasanlage mit Partikelfilter und auch ein digitales Fahrerdisplay mit Diagnosefunktion. Die Kommission hatte anlässlich der Kommissionssitzung vom Januar Gelegenheit, einen Prototypen des in seinem Wert erhaltenen Duro zu besichtigen und ihn mit dem herkömmlichen Duro zu vergleichen. Es ist schon ein gewaltiges, aber eben halt auch teures Paket an Technologie in dem in seinem Wert erhaltenen Duro enthalten. Würde man den Duro mit all den neuen Eigenschaften komplett, von Grund auf neu bauen, würde dieser rund 294 000 Franken kosten, also deutlich mehr als die beantragte Werterhaltung des Duro. Die effektiven Kosten der Werterhaltung haben wir in der Zwischenzeit im Detail zur Kenntnis nehmen können. Jetzt stellt sich die Frage: Neubeschaffung oder Werterhaltung? Wie es der Kommissionssprecher schon gesagt hat und wir es der Botschaft entnehmen können, hat das VBS eine Neubeschaffung geprüft. Es hat sich im Einladungsverfahren mit sechzehn Unternehmen auseinandergesetzt und diese angeschrieben, worauf sechs Angebote eingereicht worden sind, von welchen man am Schluss zwei dem Projekt der Werterhaltung gegenüberstellen konnte. Was herausgekommen ist, haben wir gehört: Beide Varianten der Neubeschaffung sind unter dem Strich schlechter ausgefallen als die Variante der Werterhaltung. Mich hat auch interessiert, warum man eigentlich nicht viel günstigere handelsübliche zivile Fahrzeuge für den Personen- und Materialtransport anstelle des teuren Duro beschafft. Dazu haben wir in der Kommission folgende Antwort erhalten, die für mich plausibel ist: Handelsübliche Fahrzeuge mögen in der Anschaffung günstiger sein, sie sind aber primär auf den Personen- oder Materialtransport ausgerichtet, wodurch viel mehr solcher zivilen Fahrzeuge nötig wären. Zudem haben sie nur eine etwa halb so lange Nutzungsdauer wie militärische Fahrzeuge. Diese zwei Nachteile werden durch den Vorteil eines geringeren Stückpreises nicht aufgewogen. Zudem ist die Geländemobilität bei zivilen Fahrzeugen weniger gross als militärisch gefordert, wobei handelsübliche Fahrzeuge den militärischen Anforderungen in mehreren Punkten nicht entsprechen. 7 mars 2016 Ich komme zum Schluss und stelle folgende finale Fragen: Ist die Werterhaltung und Modernisierung des Duro wirklich die beste Lösung? Haben wir alle entscheidungsrelevanten Informationen erhalten? Und stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis? Meine Antwort: Auch wenn es viel Geld ist, das hier investiert werden soll, stelle ich fest, dass die Neubeschaffung eingehend geprüft und der Werterhaltung gegenübergestellt wurde. Wir haben in der Kommission alle Informationen erhalten, nach denen wir gefragt haben. Wir wissen, dass ein dem Duro gleichwertiges Fahrzeug unter Berücksichtigung der militärischen Anforderungen auf dem Markt nicht verfügbar ist; dieses müsste erst noch entwickelt werden, was wiederum mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde. Handelsübliche Fahrzeuge entsprechen nicht den militärischen Anforderungen und kommen nicht infrage. Die vorgesehene Werterhaltung und Modernisierung des Duro erfüllt die militärischen Anforderungen vollumfänglich. Der in seinem Wert erhaltene Duro ist nach der Umsetzung des Programms ein neuwertiges Fahrzeug, das praktisch wie ein Neufahrzeug mindestens zwanzig Jahre weitergenutzt werden kann. Mit dem in seinem Wert erhaltenen Duro wissen wir, was wir haben, und gehen keine weiteren Risiken ein. Unter Respektierung der militärischen Anforderungen und der Gegenüberstellung Werterhaltung versus Neubeschaffung ist das vorgeschlagene Werterhaltungsprogramm die beste Lösung. Für mich ist der Entwurf des Bundesrates nachvollziehbar. Ich bitte um Ablehnung des Antrages Fetz und um Zustimmung zur Vorlage. Hêche Claude (S, JU): Nous avons pu recevoir plus de détails sur la répartition des coûts lors d'une séance de la commission jeudi dernier – j'aimerais ici remercier le président de notre commission de l'avoir mise sur pied –, car Armasuisse a esquissé des éléments de réponse à ce sujet. Armasuisse a notamment concédé que l'offre initiale pouvait être réduite de 5 pour cent. J'avoue humblement avoir peut-être manqué d'un peu de curiosité dans ce dossier. Mais la question que l'on peut et que l'on doit se poser, Monsieur le conseiller fédéral, est la suivante: s'agit-il du dernier montant ou l'entité Armasuisse négocie-t-elle encore le contrat? Vous comprendrez que l'on s'interroge, dans le cadre du processus décisionnel, lorsque l'on reçoit des informations faisant état de montants qui évoluent et qui pourraient – je dirai même qui devraient – avoir pour conséquence une modification du crédit d'engagement. Je vous remercie par avance de votre réponse. Savary Géraldine (S, VD): En écoutant les interventions de mes préopinants, j'ai regretté le fait que les débats sur le matériel militaire déchaînent à chaque fois les passions ou, pour ne pas dire qu'ils déclenchent une forme de «guerre des tranchées», démontrent une certaine force dans les arguments et dans les prises de position. Parfois, on devrait – comme pour d'autres sujets – rester mesuré et voir si nous sommes suffisamment informés pour prendre la bonne décision. A l'instar de Monsieur Hêche, je me dis que, dans ce dossier, je n'ai pas posé toutes les questions. Je crois qu'il faut saluer – parce qu'on ne le fait presque jamais en politique – le travail et l'assiduité de certains médias, qui se sont penchés sur la question et qui ont sans doute posé les bonnes questions. Un certain nombre d'entre elles ont été traitées par le conseil et ont reçu des réponses. La preuve, c'est que le débat d'aujourd'hui a duré bien plus longtemps au conseil qu'il n'a duré en commission. C'est sans doute le signe qu'on n'a pas posé toutes les questions nécessaires en commission. Ce n'est pas forcément un défaut de la commission, mais c'est plutôt le signe que d'autres éléments sont apparus en cours de débat. On constate, aujourd'hui, que des questions ont été soulevées, en particulier par Madame Fetz, et que des réponses y ont été apportées. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 103 Par ailleurs, il y a manifestement des intérêts économiques, que je ne maîtrise pas. Des acteurs de la branche ont pris position. Ils interviennent aussi indirectement auprès du Conseil des Etats et de ses membres pour s'exprimer sur le choix du Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports et d'Armasuisse en particulier. Ma troisième remarque a trait à la proposition Fetz qui demande au Conseil fédéral de revenir, pas forcément sur sa décision, mais en tout cas sur les éléments qui sont à notre disposition. Au vu des discussions qui ont eu lieu aujourd'hui dans notre conseil, des informations qui ont paru dans les médias, et suite au fait que certaines entreprises nous ont approchés pour faire part de leurs doutes sur le choix du département, ne serait-il pas utile, Monsieur le conseiller fédéral, tant pour le Conseil des Etats que pour la Commission de la politique de sécurité ou le Conseil fédéral lui-même, de demander une expertise indépendante, en tout cas plus indépendante que ne l'est celle de MOWAG, qui est à la fois mandataire et mandante, afin de revenir sur les questions évoquées aujourd'hui? Un rapport indépendant, répondant à un certain nombre de questions, sur le prix, sur le choix entre l'achat d'un nouveau véhicule ou la modernisation du véhicule, sur la différence de position entre l'année 2013 et aujourd'hui, ne prendrait sans doute pas beaucoup de temps et permettrait de prendre une décision sur des bases plus solides. On peut aussi considérer la proposition Fetz comme une manière d'aller dans ce sens. Ce n'est pas un désaveu de la Commission de la politique de sécurité, ni du projet du Conseil fédéral et encore moins une opposition de fond à l'achat de véhicules pour l'armée. Personne ici aujourd'hui n'a considéré que ces véhicules étaient inutiles, mais les informations à disposition des membres du conseil, du moins certains, ne semblent pas suffisantes. Il y a trop de doutes qui ont été formulés ces derniers jours. Je plaide pour que le Conseil fédéral ou le département nous fournisse une analyse indépendante, reprenant les questions qui ont été posées aujourd'hui pour nous donner des réponses. Cela n'hypothéquerait en tout cas pas le projet. Au contraire, cela nous conforterait dans le vote sur les crédits nécessaires et dans les votes futurs sur cet objet. Zanetti Roberto (S, SO): Obwohl ich befürchten muss, dass Sie mir das einmal mehr nicht glauben werden, sage ich zuerst einen Satz zu meinem Verhältnis zur Armee: Ich habe mich vom Armeegegner – 1989 habe ich bei der Armeeabschaffungs-Initiative sogar Ja gestimmt – zu einem kritischsolidarischen Partner der Armee entwickelt; das ist einfach so. Ich habe das bei der Behandlung der Weiterentwicklung der Armee einmal zu Protokoll gegeben. Am gleichen Abend hatte ich einen Auftritt bei den Juso, und ich kann Ihnen sagen, dass das eher ein frostiger Empfang war. Nachdem ich meine Erklärungen abgegeben hatte, schlossen sie mich doch noch einigermassen ins Herz. Ich bin also ein kritischsolidarischer Partner der Armee. Ich erinnere mich, dass man, als die Zwischenfälle in Paris waren, praktisch Tag und Nacht am Fernsehen die Einsätze der Sicherheitskräfte in Paris, in Brüssel gesehen hat. Bereits damals geisterte die Duro-Geschichte im öffentlichen Raum herum. Da habe ich mich einfach unwillkürlich gefragt: Ja, wäre jetzt das Problem mit Duro-Fahrzeugen besser zu lösen als mit den Fahrzeugen der französischen oder belgischen Sicherheitskräfte? Wären die Duro geeigneter? Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich habe einfach nicht den Eindruck, dass dieses hochbeinige, storchenbeinige Fahrzeug das adäquate Mittel für die Bedürfnisse unserer Armee ist. Wir haben jetzt die ganze Zeit von Anforderungen gesprochen. Anforderungen werden von irgendwelchen Technokraten definiert, und diese Anforderungen werden dann erfüllt oder nicht. Aber für mich ist es nicht ganz das Gleiche, dass es auch Bedürfnisse der Armee gibt. Ich frage mich, ob die Anforderungen und die Bedürfnisse hier deckungsgleich sind und ob da mit dem Duro das optimale Instrument zur Verfügung gestellt wird – das einmal als Vorbemerkung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.017 Wir haben vom Kommissionssprecher gehört, dass ein Konkurrenzprodukt, das an sich ziemlich geeignet gewesen wäre, bloss auf dem Papier bestehe. Da erinnere ich Sie an die Gripen-Diskussion. Damals hat man vom «Papierflieger» gesprochen. Auch damals lag kein fixfertiges Modell auf dem Tisch, das man wirklich hätte testen können; damals sprach man von einem «Papierflieger». Dann haben wir von den Kosten eines neuen Duro gehört – ich führe das jetzt etwas schlaglichtartig aus und mache keine allzu lange Abhandlung –; wir haben gehört, dass die Kosten eines neuen Duro höher sind als die eines in seinem Wert zu erhaltenden Duro. Wir haben von den Lebenswegkosten – das ist auch ein Begriff, der mir aus der Gripen-Debatte im Kopf geblieben ist – nichts gehört und auch in der Botschaft nichts gelesen. Ich gehe doch davon aus, dass ein neuer Duro länger genutzt werden könnte als ein einfach künstlich aufgemotzter Duro, der dann wahrscheinlich wirklich noch seine 25 Jahre herumtuckern könnte. Aber der neue könnte das länger machen, und damit sähe die Situation der Lebenswegkosten – diese müsste man ja eben vergleichen! – vielleicht ein bisschen anders aus. Dann haben wir jetzt – erfreulicherweise! – gehört, dass wahrscheinlich die ganzen Turbulenzen immerhin dazu geführt haben, dass gemäss dieser uns vorgelegten Tabelle rund 5 Prozent eingespart werden können. Ich spreche übrigens als Mitglied der Finanzkommission. Und da frage ich mich als Finanzpolitiker, ob es nicht der Ehrgeiz jeder Kommission sein müsste, wenn sie ein Geschäft besprochen hat und sieht, dass man da Einsparungen machen kann, dass sie dann entsprechende Änderungen im Beschlussentwurf anbringen würde. Ich sehe also ehrlich gesagt nicht ein, wieso Sie diese Preisdifferenz dann nachher nicht in der Fahne haben korrigieren lassen. Das erstaunt mich ein bisschen. Dann haben wir gehört – das ist sehr positiv dargelegt worden –, dass offenbar die Finanzkontrolle Vor- und Nachkalkulationen machen kann. Ja gut, Vor- und Nachkalkulationen – damit ich nachher feststellen kann, in welchem Bereich ich über den Tisch gezogen worden bin? Es reicht doch nicht, nur Vor- und Nachkalkulationen zu machen – da muss man dann auch wirklich auf den Preis einwirken können! Deshalb müsste auch hier nach meiner Meinung dieser Preis jetzt reduziert werden, damit dann der Lieferant nicht nachlesen kann: «Aha, ich erhalte noch immer diese 504 Millionen Franken, obwohl ich es für 476 Millionen machen könnte!» Also wäre er ja doof, wenn er dann nicht 504 Millionen in Rechnung stellen würde. Das wären so ein bisschen mehr die lebenspraktischen Fragen. Eine andere Idee ist auch immer wieder aufgetaucht, die für diesen Duro spricht, nämlich der Umstand, dass man ihn mit dem gewöhnlichen Führerausweis fahren kann. Gut, da hätte ich eine relativ kreative und einfache Lösungsvariante, die uns aus diesem Dilemma befreien könnte. Wir kennen das in anderen Rechtsgebieten auch: Wenn es um Naturschutz oder weiss der Kuckuck welche anderen Zwecke geht, hat man z. B. für militärische Bauten Sonderregelungen. Wie wäre es, wenn man, statt ein weltweit einzigartiges Fahrzeug konstruieren zu lassen, das dann auch entsprechend teuer ist, die normalen Normen beachten würde und im Strassenverkehrsgesetz (SVG) einen zusätzlichen Absatz bei den Vorschriften betreffend Führerausweis anfügen würde, in dem man sagte, dass für militärische Fahrzeuge unter einschränkenden Bedingungen davon abgewichen werden könne? Dann müsste halt das Militär beim Kadervorkurs nebst den Korporalen und Wachmeistern noch die Fahrer aufbieten, die sich in zwei Tagen auf einer Trainingspiste für diese Fahrzeuge ein bisschen schulen lassen würden. Es wäre also der einfachere Weg, das SVG hier moderat anzupassen, als eine so verrückte, exklusive Konstruktion zu verlangen. Es wäre auf jeden Fall eine relativ kreative Anregung, die, so hoffe ich doch, als freundschaftlich-kritischer Ratschlag aufgenommen wird. Eine Frage, die mich wirklich auch ein bisschen umtreibt: Ist diese berühmte Studie, die zitiert worden ist, von der Kom- 15.017 Conseil des Etats 104 mission tatsächlich eingesehen worden? Für mich ist das nicht ganz irrelevant. Zur heutigen Neuigkeit: Ich kann Ihnen sagen, dass ich bis heute Mittag sehr unsicher war. Eine Klammerbemerkung: An sich bin ich ein Befürworter einer aktiven Industriepolitik in diesem Land. Wenn dieses Land endlich einmal Industriepolitik betreibt – zwar im falschen Departement und am falschen Objekt, aber doch immerhin Industriepolitik –, dann habe ich auch Verständnis, wenn ein paar Anfängerfehler passieren; da wäre ich grosszügig. Die industriepolitische Argumentation hätte mich also immerhin dazu bewegen können, zu diesem Geschäft Ja zu sagen. Aber die Tatsache, dass die Armasuisse, wie ich heute Mittag in einer Online-Ausgabe einer nicht als armeekritisch bekannten Zeitung gelesen habe, vor ein paar Jahren bezüglich Kosten zu den gleichen Schlüssen gekommen ist wie ich heute, hat mich, ehrlich gesagt, ziemlich verunsichert. Das war für mich eigentlich der letzte Nagel im Sarg dieser Vorlage, und das wird mich dazu bewegen, dem Antrag Fetz dann zuzustimmen. Damit würde die Sache noch einmal zurückgenommen und unter den neuen Prämissen – zu denen gehört, dass sogar die Armasuisse hier sehr, sehr kritisch ist – neu geprüft. Dann kommen Sie, Herr Bundesrat, nochmals in diesen Rat, und dann können wir ein bisschen entkrampfter und weniger gestresst darüber befinden. Immerhin erinnere ich noch einmal daran, dass es hier eigentlich um eine Ersatzbeschaffung für den Gripen geht. Wenn der Gripen beschafft worden wäre, wäre dieses Geschäft nicht auf dem Tisch. Offensichtlich ist dieses Geschäft also zeitlich nicht so dringend, wie gelegentlich gesagt wird. Es ist eigentlich ein Lückenbüsser-Beschaffungsprogramm. Deshalb würde es auch nicht schaden, wenn wir eine Session dazwischenschalten und die Sache noch einmal kritisch durchleuchten würden. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Fetz zuzustimmen. Hösli Werner (V, GL): Ich bin im Gegensatz zu meinem Vorredner immer ein Befürworter der Armee gewesen. Aber ich habe es trotzdem nicht über den Grad des Soldaten hinausgebracht. Nicht, weil ich allenfalls nicht geeignet gewesen wäre, aber die Armee ist aufgrund der Führung und von der Rekrutenschule her nicht unbedingt mein Ding. (Heiterkeit) Aber trotzdem habe ich natürlich mit Interesse den Argumenten von Frau Fetz für die Rückweisung einer Vorlage 3 an den Bundesrat zugehört. Was mich ganz am Anfang verwundert hat: Der Rückweisungsantrag ist vom 1. März, und das erste Argument sind neue Infos von heute. Das hat mich verwundert. Wenn ich einen Rückweisungsantrag am 1. März einreiche, dann habe ich andere Hauptargumente als neue Infos, die dann allerdings nur flau daherkommen und lauten, die Armasuisse sei vor Jahren auch gegen diese Sanierung oder Aufrüstung gewesen. Ich meine, in diesem Saal habe ich schon oft gehört, man könne auch schlauer werden. Das könnte jetzt auch bei der Armasuisse so gewesen sein. Es gibt immer wieder Entwicklungen, Gründe, Argumente, zu denen man letztlich sagen muss: Diese Lösung ist doch gut. Das Argument, vor ein paar Jahren sei die Armasuisse auch nicht unbedingt von der Werterhaltung des Duro überzeugt gewesen, ist ein relativ schlechter Rückweisungsgrund. Der zweite Grund von Frau Fetz lautete, die Sache sei zu teuer. Aber wenn wir neue Fahrzeuge kaufen würden, so habe ich es irgendwie gehört oder einer Aussage entnommen, würde das etwa 200 Millionen Franken mehr kosten. Dann wäre es wahrscheinlich nicht unbedingt billiger, sondern noch teurer. Dann wird das mit Durchschnittswerten der Kosten von Industriearbeitsplätzen in Verbindung gebracht. Aber Durchschnittswerte sind immer Durchschnittswerte. Da kann man nachher nicht sagen: Das kostet jetzt etwas mehr als der Durchschnitt, also ist es sowieso zu teuer. Es kommt immer darauf an, von was für einer Industrie wir sprechen und was für Produkte da hergestellt werden. Das Argument Nummer drei lautete, Kreditreste gingen zulasten anderer Departemente. Sie sind meine Chefin in der 7 mars 2016 Finanzkommission, Frau Fetz. Aber Sie wissen selber: Wenn wir gute Ergebnisse schreiben, dann haben wir einen Ausgleichsfonds, der für schlechtere Ergebnisse die Schuldenbremse oder die Ausgabenbremse aushebelt. Damit wir das in schlechteren Jahren wieder ausgleichen können, haben wir dann in diesen schlechteren Jahren auch für die anderen Departemente mehr Geld zur Verfügung. Es ist nicht so, dass Kreditreste einfach in die Bundeskasse zurückfallen und fertig, sondern es ist ein Ausgleichsmechanismus vorhanden. Davon profitiert am Schluss das ganze Finanzsystem des Bundes. Es wurde viertens gesagt, es fehle der Wettbewerb. Ich bin da nicht der Fachmann, aber ich glaube, Herr Kollege Dittli hat wirklich gut erläutert, dass gar kein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt vorhanden ist. Ich denke, wir haben das den Leuten, die sich – auch kritisch – damit auseinandergesetzt haben, einmal zu glauben. Im Weiteren haben Sie, Frau Fetz, noch erwähnt, Arbeitsplätze seien ja gut, aber der Eigner sollte sich nicht unbedingt in den USA befinden. Das ist jetzt wirklich ein sehr schwaches Argument. Da wird gesagt, wir hätten zwar gerne Arbeitsplätze, aber eigentlich keine Freude daran, wenn sich der Besitzer in Amerika befindet. Mir ist es ehrlich gesagt eigentlich mehr oder weniger egal, wer der Besitzer ist – Hauptsache, die Arbeitsplätze befinden sich in der Schweiz. Davon profitieren wir alle. Es gab auch Argumente von anderen Kollegen, aber es waren hauptsächlich diese Gründe für eine Rückweisung, die mich dermassen nicht überzeugt haben, dass ich dieser Vorlage mit gutem Gewissen zustimmen kann. Baumann Isidor (C, UR), für die Kommission: Gerne gehe ich auf den Antrag Fetz und die verschiedenen eingebrachten Bemerkungen zur Beratung dieser Vorlage bzw. zum Ergebnis der Beratung ein. Kollege Hêche hat gefragt, wieweit diese minus 5 Prozent das Verhandlungsergebnis zukünftig noch beeinflussen. Hier möchte ich festhalten, dass es ein zeitlich guter Zufall ist, dass die Armasuisse die Verhandlungen bereits weit vorangetrieben hat. Darum können wir diese gute Botschaft geben, dass man mit grosser Wahrscheinlichkeit gegenüber dem Antrag des Bundesrates 5 Prozent Kosten einsparen kann. Es war auch eine klare Botschaft der SiK an die Armasuisse – und die Armasuisse hat in diesem Sinne geantwortet –, dass die Verhandlungen bis zur definitiven Bestellung nicht nur für dieses Geschäft, sondern auch für alle anderen Geschäfte weitergehen. Denn es ist nicht das Ziel der Armasuisse, dass man die Verpflichtungskredite ausschöpft, sondern das Ziel ist, dass man möglichst wenig von diesen Verpflichtungskrediten braucht. Ich gehe davon aus, dass eine solche Praxis nicht zu kritisieren, sondern eher zu würdigen wäre. Kollege Zanetti, zuerst ganz herzlichen Dank, dass Sie sich mit grosser Solidarität für die Armee aussprechen. Das haben Sie schon mehrmals gemacht. Sie hinterfragen das Bedürfnis nach diesen Fahrzeugen. Sie nehmen Paris als Beispiel und fragen: Sind das die Fahrzeuge, die die Schweizer Armee braucht, oder könnten es im einfacheren Fall auch ganz andere Fahrzeuge sein? Ich gehe ja nicht davon aus, dass, wenn ein Ereignis nicht in Paris, sondern in Davos oder anderswo im Berggebiet stattfinden würde, die Schweizer Armee dann über zwei verschiedene Fahrzeugtypen verfügen würde: Der eine Typ würde sich für Zürich, Bern und Genf, also in der Stadt, eignen, und dann gäbe es noch einen Typ, der sich anderswo eignen würde. Denn das ist eines der Systeme der Schweizer Armee: dass die Multifunktionalität für alle Bedürfnisse und in allen Regionen erfüllt werden kann. Darum ist die Definition dieses Duro eine wichtige Prämisse. Sie haben das «Papierfahrzeug» angesprochen. Ich habe es bewusst erwähnt, denn die Diskussion dazu fand statt. Aus der Volksabstimmung zum Gripen haben wir abgeleitet, dass wir dem Volk und auch dem Parlament sicher nicht mehr ein Fahrzeug empfehlen können, das noch nicht zusammengebaut ist. Das ist die Logik einer Frage, warum dieBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 105 ses Fahrzeug in der Evaluation nicht weiter berücksichtigt wurde. Sie haben Bedenken, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle und die Finanzkommission die Vor- und Nachkalkulation wohl machen könnten, es dann aber nichts mehr nütze. Die Finanzkontrolle muss nicht die Vor- und Nachkalkulation machen! Sie muss überprüfen, ob die Elemente, die in einer Offerte beinhaltet sind, der Bestellung entsprechen und ob die Zulieferungsdaten mit den Preisen übereinstimmen. Hier nimmt sie Einsicht, hier macht sie eine Kontrolle und hat dann die Möglichkeit, bei der Abrechnung zu intervenieren. Sie sagten, Sie fänden es nicht unbedingt abwegig, dass Industriepolitik hier auch eine Rolle spielt. Ich kann Ihnen sagen, dass Sie es nur umgekehrt interpretieren müssen. Die Diskussion und der Entscheid der SiK-SR waren nicht an der Haltung orientiert: «Wir machen Industriepolitik, damit kommen wir zum Duro.» Es war vielmehr umgekehrt: Die Evaluation anderer, neuer Fahrzeuge im Vergleich zum Duro hat am Schluss das günstige Ergebnis, dass die Wahl des Duro eben auch Industriepolitik in der Schweiz bewirkt. Das ist der Schluss, und das ist ein anderer Schluss als der, der in verschiedenen Voten gezogen wurde. Herr Minder, als Präsident kommentiere ich die Kritik von Kommissionsmitgliedern nicht gerne. Dafür haben Sie sicher Verständnis. Ich mache das umso weniger, als ich weiss, dass Sie Einsicht in alle Protokolle haben, ob Sie an der Sitzung teilnehmen konnten oder nicht. Sie haben das Einsichtsrecht in alle Akten. Das wurde auch so angekündigt und in Aussicht gestellt. Basierend auf diesem Einsichtsrecht und auf den Dokumenten, die in Ihrem Besitz sind, hätten Sie viele, viele Antworten auf Ihre kritischen Bemerkungen und Fragen selber geben können. Das VBS hat nämlich explizit zugestanden, dass man die Akten einsehen kann, mit dem Vorbehalt, dass es kein Papier abgeben wollte. Bezüglich der Bemerkung, dass mit diesem gedrängten Rüstungsprogramm seitens des VBS eine Zwängerei stattfinde, erinnere ich gerne daran, dass das Parlament zur Kenntnis genommen hat, dass nach dem Nein zum Gripen Mittel zur Verfügung stehen, die entweder als Restkredite in die Bundeskasse zurückfallen oder die man zusätzlich und nachträglich noch in ein Rüstungsprogramm einbringen kann. Wir haben dem zugestimmt, es hat «Rüstungsprogramm plus» geheissen, und das ist jetzt die Vorlage aus Beschaffungen, die am reifsten waren, um sie dem Parlament beantragen zu können. Zu den Bemerkungen von Kollegin Fetz zu ihrem Antrag: Nehmen Sie es mir nicht übel, Frau Fetz, Sie haben ja selber gesagt, dass Sie Ihren Antrag bereits am letzten Donnerstag eingereicht haben. Das war gut für die Information, das war auch gut für die Kommission, damit man weiss, dass es hier gewisse Überlegungen gibt, die wir am heutigen Tag zur Kenntnis nehmen dürfen. Ich interpretiere aber – da kann ich absolut falsch liegen –, dass zu den vier Gründen, die Sie aufgezählt haben, einiges bereits am letzten Donnerstag geschrieben wurde und dass Ihrerseits der heutigen Information, nicht zuletzt aus der Kommission, wenig Beachtung geschenkt wurde. Sie sagen in Punkt 1, der Armasuisse-Antrag sei aus Kostengründen nicht zu unterstützen. Sie haben gesagt, die Armasuisse habe 2013 den Antrag gestellt, auf die Duro-Sanierung oder -Werterhaltung oder was auch immer nicht einzutreten. Ja, 2013 hat die Armasuisse diese Aussage im Zusammenhang mit den verfügbaren Krediten gemacht. Aber sie hat zugleich auch gesagt, dass diese Werterhaltung oder Ersatzbeschaffung in den Jahren 2017 bis 2020 getätigt werden soll. Das war der Grund – und nicht der Grundsatz, dass die Duro nichts taugten und dass wir die nicht mehr bräuchten. Darum ist dieses Geschäft Ende 2014 von der Armee, von der Armasuisse und nicht zuletzt vom damaligen Bundesrat wieder in die Traktandenliste aufgenommen worden, weil diese Beschaffung kurzfristig zu eruieren war und kurzfristig eine Botschaft zu erstellen war. Das ist die Situation der Aussage von 2013 und nicht die Interpretation, die Sie gemacht haben. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.017 In Punkt 2 kritisieren und loben Sie zugleich. Sie sagen, das Projekt sei viel zu teuer, positiv seien aber die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze. Das finde ich gut. Die Frage ist jetzt, was Sie mehr gewichten. Die Arbeitsplätze haben Sie selber ausmultipliziert, Sie haben die 500 Personen mit sechs Jahren multipliziert, haben aber zugleich die Bemerkung zur Mowag als amerikanisches Unternehmen gemacht. Eines ist sicher, und das sind die Wertschöpfung und der Nutzen des Vertrags, wonach die Arbeiten in der Schweiz ausgeführt werden, unbesehen davon, wer der Eigentümer dieser Firma ist. Denn dieselbe Frage zur Eigentümerschaft der Firma wäre zu stellen bei den 150 Unternehmen, die mit Leistungsaufträgen gewisse Arbeiten ausführen. Ich glaube, es ist zu einfach, die Kosten eines Arbeitsplatzes à 130 000 Franken pro Mannjahr hochzurechnen und dann angesichts der Differenz zu behaupten, das Produkt sei zu teuer. Ich denke, dieses Argument kann man so nicht in der Runde stehenlassen. Sie haben von den Kreditresten gesagt, diese gingen zulasten der anderen Departemente. Das stimmt so nicht. Bei der Budgetierung werden die Mittel den Departementen zugeordnet, und innerhalb dieser Budgetkredite haben die Departemente ihre Aufgaben zu erfüllen. Es ist, und ich sage das sehr pointiert, eher ein Eigengoal des betreffenden Departementes, wenn es diesem nicht gelingt, die Kredite voll auszuschöpfen. Sie haben es selber gesagt: Die Kredite gehen zurück in die Bundeskasse und werden nicht auf andere Departemente verteilt. Darum ist es ein Restrisiko des Departementes selber, wenn aus einem Beschaffungsvorhaben Kreditreste übrig bleiben. Ihr vierter Punkt lautete, es fehle der Wettbewerb, man habe das Geschäft nicht ausgeschrieben. Es gibt unterschiedliche Verfahren, die aus der Kriegsmaterialgesetzgebung, aus dem WTO-Abkommen und aus der Fachkonferenz öffentliches Beschaffungswesen hervorgehen. In diesem spezifischen Geschäft ist es legitim, teils entspricht es sogar einer gewissen Vorgabe, dass man es im freihändigen Verfahren vergibt, indem man gewisse Unternehmen anschreibt, die das Profil und den Nachweis haben, ein passendes Produkt liefern zu können. Die sechzehn Adressaten verteilen sich fast auf die ganze Welt – sie beschränken sich nicht auf die Schweiz, sie beschränken sich nicht auf Europa. Es gibt aber noch einen weiteren Anbieter nebst diesen sechzehn. Wenn keiner der sechzehn das Werterhaltungsangebot preislich wie qualitativ unterbieten kann – und das haben wir versucht aufzuzeigen –, dann, so bin ich der Meinung, ist dem Wettbewerb Genüge getan und der Nachweis erbracht, dass derjenige – der heisst Mowag –, dessen Angebot jetzt auf dem Tisch liegt, ein verlässlicher Partner ist. Ich möchte zum Schluss wirklich noch einmal festhalten, was ich in meinen Ausführungen als Berichterstatter angesprochen habe. Ich erinnere daran, dass sich die Kommission an ihrer ersten Sitzung – die Zeit für die Diskussion wurde nicht beschränkt – über alle Fragen orientieren lassen konnte. Es wurde uns angeboten, zu gewissen Dingen auch weiterhin nachfragen zu können. Basierend auf dieser ersten Beratung hat die Kommission sehr klar – ohne Gegenantrag, das möchte ich betonen – entschieden: mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. In der Diskussion, die ich nicht werten möchte, die dann nach der Beratung der SiK-SR bis heute Nachmittag stattgefunden hat und die jetzt noch stattfindet, ist die Kommission mit ihren Beschlüssen sensibel umgegangen, und sie hat am letzten Donnerstag, anschliessend an die Ratsdebatte, eine Sondersitzung abgehalten. Dieser Einladung, und darauf bin ich als Kommissionspräsident stolz, sind alle Kommissionsmitglieder gefolgt. Auf der Einladung stand «Rüstungsprogramm 2015», das Zeitfenster war 45 Minuten. Das Zeitfenster wurde überstrapaziert, die Sitzung dauerte 90 Minuten. Damit kann ich zumindest das Signal geben: Die Diskussion – die Selbstkritik, die gegenseitigen Vorwürfe – innerhalb der Kommission war breit angelegt, fundiert und trotzdem sachlich. Am Schluss dieser Diskussion ging es nicht nur um die Fragen «Was hat das VBS falsch gemacht, worüber hat das VBS nicht informiert?» und 15.017 Conseil des Etats 106 «Was hat die Armasuisse falsch gemacht, und worüber hat die Armasuisse nicht informiert?». Der Auftrag war vielmehr auch, uns als Kommission selber die Frage zu stellen: «Haben wir unsere Aufgabe für dieses Geschäft richtig gemacht?» Und am Schluss der Sitzung stellte der Präsident die Frage an die Kommissionsmitglieder: «Stellt jemand einen Rückkommensantrag?» Das wäre legitim und zulässig gewesen, aber das hat nicht stattgefunden. Damit habe ich mir heute erlaubt, die Bewertung abzugeben, dass sich die Kommission diesen kritischen und herausfordernden Feststellungen in der Zwischenzeit gestellt hat, sie nachträglich noch einmal analysiert hat und zum gleichen Ergebnis gekommen ist, sodass der Antrag der Kommission aufgrund der Prozesse, aufgrund der Informationen heute in diesem Saal vertretbar ist. Ich bitte Sie also, sich am Antrag der SiK zu orientieren, das heisst, dem Antrag Fetz nicht zuzustimmen und der Kommission, gemäss den Begründungen des Sprechenden und gemäss den Begründungen der Kommissionsmitglieder, möglichst einstimmig zu folgen. Fetz Anita (S, BS): Es ist interessant, wie meine Argumentation flott uminterpretiert wird, je nachdem, wie es einem passt. Deshalb erlaube ich mir, hier noch zwei, drei Punkte anzuführen, um so nochmals klarzumachen, was mein Anliegen ist. Mir ist diese Form von Industriepolitik durchaus sympathisch, übrigens auch die Modernisierung oder Aufrüstung oder das Upcycling: Das ist mir eigentlich sympathischer, als nochmals neue Blechlawinen zu produzieren, weil es vermutlich auch ökologischer ist. Aber mir geht es nicht um das. Mir geht es darum, dass der Preis nochmals überprüft wird. Dieser Preis ist einfach zu hoch! Jeder normale Mensch, der diese Botschaft anschaut, denkt: Mamma mia, was ist denn da geschehen! Es hat eben keine Ausschreibung stattgefunden, die Mowag ist Monopolist in dieser Situation. Ich meine, wenn ich etwas für meine Firma offerieren lassen will, dann habe ich zwei Möglichkeiten: Ich schreibe diejenigen an, die ich will – oder eben auch nicht will, dann schreibe ich nämlich die Falschen an! –, oder ich veröffentliche die Ausschreibung und sage: Leute, alle Schweizer Unternehmen werden eingeladen, diese Werterhaltung zu offerieren. Das hat nicht stattgefunden! Ich verstehe auch Folgendes nicht: Jetzt gibt es ein öffentliches Angebot, die Duro um 100 Millionen Franken günstiger zu modernisieren. Ich weiss auch, dass das keine Offerte ist. Aber als Steuerzahlerin, geschätzter Herr Kuprecht, interessiert mich dann gewaltig, ob das möglich ist, die Sache 100 Millionen Franken günstiger zu machen! Ganz gewaltig interessiert mich das! Das konnte ja bis jetzt auch nicht widerlegt werden, weil es ja nicht offiziell da ist. Aber ich erwarte, dass mit der Rückweisung dann auch solche Unternehmen eingeladen werden zu offerieren. Es ist ein Schweizer Unternehmen mit Schweizer Arbeitsplätzen, und dieses kann offenbar um 100 Millionen Franken günstiger anbieten. Es gibt sicher noch andere Schweizer Unternehmen in diesem Bereich, die vielleicht auch günstiger offerieren können. Das muss man überprüfen, bevor man einfach Ja zu dieser Geschichte sagt. Dann geht vielleicht die Mowag statt nur 5 Prozent auch 10, 15 oder 20 Prozent herunter. Es geht nicht an, dass eine Firma geradezu ein Angebot bekommt, indem man sagt: «Übrigens, wir haben einen Kredit, der soundso gross ist, innerhalb dieses Kredites kann man offerieren.» Nein, so geht das nicht. Ich bin überzeugt, dass man mit einer Rückweisung nochmals die Möglichkeit für Schweizer Firmen schafft, hier günstiger zu offerieren – und das ist mein Hauptanliegen. Ein letzter Punkt: Ich bleibe dabei – da verstehe ich jetzt einfach zu viel von der Finanzpolitik –, dass Kreditreste selbstverständlich auf Kosten anderer Departemente gehen. Wir haben einen Rechnungs- und Budgetierungsprozess von einem Jahr und keinen Budgetierungsprozess von sechs oder neun Jahren, so, wie das mit dieser Vorlage angedacht ist. 7 mars 2016 Da müssen Sie mir jetzt nicht irgendwelchen Mist erzählen, Kollege Hösli. Parmelin Guy, conseiller fédéral: J'aimerais en préambule vous remercier pour le débat que vous avez mené, que ce soit en commission ou ici en séance plénière; c'était un vrai débat de fond. Il était peut-être nécessaire d'apporter de nouvelles précisions. Le président et rapporteur de la Commission de la politique de sécurité a déjà souligné les points saillants de ce dossier. Plusieurs d'entre vous ont posé des questions et j'ai pu constater que certains dans cette salle y répondaient déjà, ce qui m'évitera d'être trop long sur certains points. Je répéterai inévitablement certaines choses car je tiens à être assez précis et synthétique dans ce débat. Tout d'abord, concernant le programme d'armement complémentaire 2015 dans son ensemble, il faut rappeler le contexte: avant d'investir dans un nouvel avion de combat, dans les années 2020 éventuellement, il est prévu de réaliser de très nombreux projets qui sont jugés nécessaires pour la fourniture des prestations par notre armée ces prochaines années. C'est dans ce sens qu'il faut comprendre la raison pour laquelle le Conseil fédéral propose d'allouer un crédit total de 874 millions de francs, subdivisé en quatre projets distincts: premièrement, le remplacement de composants de la communication mobile – c'est la première phase d'un grand projet –, soit 118 millions de francs; deuxièmement, l'acquisition de différents types de munition pour 100 millions de francs; troisièmement, le programme de prolongation de la durée d'utilisation du système de défense contre avions (DCA). Ces projets ont été longuement décrits par le rapporteur, ils ne semblent pas contestés, je n'y reviens donc pas. Le dernier projet concerne le maintien de la valeur du camion léger tout-terrain Duro pour 558 millions de francs. Un petit historique s'impose au préalable – car, dans cette affaire, la chronologie joue un rôle extrêmement important –, afin de répondre de manière objective à certaines critiques. Il a beaucoup été question ici de l'échec du Gripen en votation populaire. Le 17 décembre 2014, le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports a reçu la mission du Conseil fédéral de préparer un programme d'armement complémentaire pour 2015, vu l'échec du projet en votation populaire. Il fallait présenter des projets de substitution qui devaient remplir impérativement deux conditions. Premièrement – et c'est important –, seuls des projets répondant à des besoins militaires avérés pouvaient entrer en ligne de compte. Deuxièmement, la procédure d'acquisition devait être respectée. Concernant le premier point, il s'agit, cela a été dit plusieurs fois, de remédier principalement à deux points faibles qui entraînent des coûts grandissants en matière de maintenance, soit le système de freinage et le moteur, qui a une fâcheuse tendance à surchauffer. Pour information, le nombre de ces fameux moteurs que l'on doit changer annuellement a passé de 24 en 2009 à 153 lors de la dernière année à l'étude. On voit qu'on est déjà confrontés à un gros problème de maintenance. Les autres mesures prévues dans ce programme de maintien de valeur permettent avant tout d'améliorer la sécurité de la troupe et de rendre le véhicule plus respectueux de l'environnement grâce à une diminution du bruit et de la consommation de carburant. Comme cela a été exposé par le rapporteur et président de la commission, les membres de la commission ont pu constater de visu les différences entre la version d'origine et la version modifiée du véhicule à l'occasion de la séance de commission du 15 janvier. Le programme de maintien de valeur va permettre à ce véhicule d'être utilisé jusqu'en 2040. Le programme aura de rapides effets sur l'emploi étant donné qu'aucune nouvelle évaluation n'est nécessaire et qu'aucun véhicule ne doit être développé. Enfin, cette modernisation offrira une forte part de plus-value pour quelque 150 fournisseurs localisés dans 20 cantons, ce qui ne serait pas possible avec l'acquisition de véhicules importés. Comme l'a dit le rapporteur de la commission, cela représente environ 200 millions de francs Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 107 de commandes qui pourront être attribuées et qui profiteront aux sous-traitants. Par les temps qui courent, alors que l'inquiétude est grande en matière de pertes d'emplois, je crois qu'il s'agit d'un facteur important qui ne doit pas être négligé, et je crois qu'il en a été tenu compte. Venons-en aux éléments qui permettent de démonter certaines critiques ou à tout le moins de les relativiser. Il était à l'origine prévu que le programme de modernisation du camion Duro s'inscrive dans le cadre du programme d'armement 2020, avec pour objectif de remplacer ce véhicule avant 2025. Mais s'il a pu être avancé en tant que programme de substitution, c'est parce que des études, des expertises avaient déjà été faites, ou étaient disponibles. J'ai d'ailleurs apporté l'une de ces études, qui a été réalisée par de très nombreux experts, des ingénieurs, avec le professionnalisme requis. Elle date du 28 août 2014. C'est pour cela que je vous ai parlé de l'importance du calendrier. Il est donc totalement faux, voire tendancieux, d'insinuer que tout a été fait dans la précipitation et sans expertise particulière. Ensuite, l'armée a posé – cela a été rappelé à plusieurs reprises – des exigences militaires. On peut être d'accord, on peut ne pas être d'accord, toujours est-il que ces exigences ont été posées par l'armée. Et c'est en tenant compte de l'intégralité de ces exigences que toute la procédure a été menée par Armasuisse. Ce n'est pas Armasuisse, contrairement à ce que l'on pourrait croire à la lecture de toute la polémique, qui a posé les exigences, c'est l'armée suisse, et Armasuisse a évalué et contrôlé ces exigences. Quelques points concernant ces contraintes méritent d'être relevés et précisés. L'armée, vous le savez, à côté des véhicules de transport de type Mercedes Sprinter, VW ou autres, a besoin d'un certain nombre de véhicules tout-terrain pour ses engagements, non seulement pour rouler sur des routes de montagne, mais aussi pour ses engagements sur le terrain. C'est parfois extrêmement important et difficile aussi. Et il a été constaté, précisément lors d'engagements dans des conditions particulièrement difficiles, par exemple lors d'inondations, que seul le Duro était encore capable de rouler, alors que toutes les autres versions civiles s'étaient immobilisées extrêmement rapidement. Sa polyvalence, sa modularité, que ce soit comme transporteur de troupes ou de matériel, sa conception simple, sa capacité de transport, sa largeur idéale en font un véhicule tout-terrain qu'on peut qualifier d'exemplaire dans les conditions qui sont celles de notre pays, que ce soit sur des routes de montagne, des routes forestières ou ailleurs. Il est en outre idéal pour des soldats de milice à double fonction, puisque sa conduite est très proche de celle d'une voiture de tourisme. Et le fait qu'il ne nécessite pas de permis de catégorie C poids lourds est un autre atout, puisqu'il n'y a pas besoin de former spécialement certains chauffeurs pour le conduire. Voici une cette autre étude que des opposants font circuler sous le manteau et dont je vous cite – en allemand, pour ne pas travestir les propos – certains points qui corroborent ce que je viens de vous dire: «Der Duro ist allerdings bei den Einheiten ein sehr beliebtes Fahrzeug. Dies hat verschiedene Gründe: Der Duro bietet sowohl die Option zum Materialtransport, und gleichzeitig eignet er sich ideal für den Personentransport. Wenn Gruppen in einem Wiederholungskurs autonom operieren, weil sie zum Beispiel einen Aussenposten betreiben, so erhält diese Gruppe in der Regel einen Duro zugeteilt. Somit kann die Gruppe ihr Material selbstständig verschieben und gleichzeitig Personentransporte durchführen. Andere Fahrzeuge wie zum Beispiel ein Sprinter eignen sich in der momentanen Ausführung nur bedingt zum Materialtransport.» Il est important de montrer que, du côté de ceux qui critiquent, on apprécie aussi la valeur du produit qui vous est soumis aujourd'hui. Ces exigences de l'armée connues – cela a été dit et doit être rappelé –, 16 entreprises fabriquant des véhicules dans ce type de gamme et disposant des compétences correspondantes – et c'est aussi important – ont été sollicitées pour faire des offres. Sur les six offres reçues, seules deux émanaient de fournisseurs ayant démonAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.017 tré sur le papier qu'ils disposaient du potentiel pour pouvoir remplir les fameuses exigences militaires ou le cahier des charges correspondant. Les coûts étaient comparables ou dépassaient même ceux du Duro dans sa version modernisée. Mais – cela a aussi été dit –, vu les durées plus longues de développement et de livraison, et les risques accrus que présente un nouveau développement, cette variante a été rejetée. On parlait d'une durée de deux à trois ans. Concernant la procédure proprement dite, selon les règles en vigueur, il y a deux alternatives dans le cas de figure qui nous occupe. La première est la procédure dite de gré à gré s'il s'agit d'un véhicule d'origine. C'est le cas pour le Duro. Vous en trouverez la description au point 2.4.4 du message. La deuxième, c'est la mise au concours général. Dans cet autre cas de figure, les risques doivent être pris en compte. Il s'agit d'un prototype. Le cahier des charges doit être respecté, sans négliger des aspects liés au renchérissement durant la phase de suivi et, surtout, la phase de développement. Cet aspect précis ne doit pas être sous-estimé, car il faut procéder à toute une série de tests, de vérifications. C'est une phase extrêmement délicate et elle peut durer quelques années. Dans notre cas, en 2017, 2018 et 2019, afin d'être prêt pour un programme d'armement à partir de 2020. Je laisse de côté pour l'instant la problématique du financement. Le choix d'un nouveau véhicule aurait dans tous les cas nécessité – et c'est aussi important de le dire – un achat de 3000 unités. Dans le cas du Duro, il s'agira de moderniser 2220 véhicules, qui rempliront des exigences beaucoup plus élevées que lors de l'acquisition initiale il y a une vingtaine d'années. Par rapport au montant, le rapporteur vous a décrit les aspects liés à la logistique, à l'instruction, aux moyens didactiques et à la garantie d'usine de deux ans; je n'y reviens pas. Parlons maintenant du prix. Le montant budgétaire sur lequel se base le prix concernant les seuls véhicules a été lui aussi longuement décrit. Il s'agit des fameux 212 000 francs/ pièce, soit 470 millions de francs TVA incluse. Ce montant fait partie – que cela soit extrêmement clair et rappelé à nouveau – de la position de 504 millions de francs figurant dans le message du 12 août 2015. Aujourd'hui, en l'état, le contrat d'option, signé le 26 novembre 2015, stipule un prix de 199 100 francs/pièce, soit 442 millions de francs TVA incluse. Une fois qu'on a ajouté tous les éléments logistiques et ceux liés au renchérissement et aux risques – comme cela a aussi été précisé tout à l'heure –, on arrive au fameux total de 530 millions, qui est inférieur d'environ 5 pour cent aux 558 millions de francs mentionnés dans le message. Cela reste tout à fait acceptable, et, à cet égard, je réponds déjà à la question de Monsieur Hêche: comme il s'agit d'un crédit d'engagement, on essaiera naturellement, et on doit l'essayer, de baisser encore un peu le prix, si cela est possible. C'est ce qui a été fait et ce qui devrait encore être fait. Je précise encore une chose: le crédit sera libéré par tranches en fonction des livraisons et de l'équipement, et toute la problématique liée aux livraisons et à l'équipement s'étalera entre 2018 et 2022. Maintenant vous disposez de tous les éléments pour prendre une décision que j'espère positive, car le travail a été fait selon les règles et, j'insiste, dans le respect des procédures. En particulier, et je dois encore le souligner: les exigences militaires forment la base de tout le processus mené par Armasuisse et les montants dont il est question se rapportent précisément à ces exigences. J'ai un peu la désagréable impression que toute la polémique de ces derniers temps vient du fait qu'on ne parle finalement pas des mêmes exigences et, si vous me passez cette métaphore agricole, qu'on cherche à comparer des poires avec des pommes. J'en veux pour preuve que dans des courriers que vous avez reçus, dont j'ai eu connaissance par la bande parce que vous savez qu'aujourd'hui tout se sait, les données et le prix du véhicule qui étaient proposés ne se basaient en aucun cas sur des besoins militaires, tels 15.017 Conseil des Etats 108 qu'exigés, dès le début, par l'armée dans son cahier des charges. Maintenant, je répondrai encore à certaines interventions, bien que des réponses aient été données directement par les membres de ce conseil. Monsieur Minder, vous avez parlé de priorités; je suis d'accord avec vous. L'armée et tout le monde vont devoir fixer des priorités ces prochaines années. C'est quelque chose d'essentiel. Mais, dans le cas qui nous occupe, ce projet devient prioritaire car s'il devait être décalé dans le temps, nous aurions de gros problèmes avec les investissements ultérieurs. Ces derniers, je peux déjà vous le dire, seront également analysés en détail sous l'angle de la priorité et sous l'angle de la nécessité. Madame Fetz, vous avez dit qu'il manquait de concurrence, et qu'une nouvelle acquisition serait meilleur marché. Bien sûr, lorsqu'on compare 300 000 francs environ pour un véhicule neuf à 199 000 francs pour un véhicule rénové, on compare deux choses totalement différentes. En matière de concurrence, je rappellerai que ce sont les exigences posées par l'armée qui constituent la base de la décision. Les entreprises contactées, qui avaient des véhicules dans la gamme prévue et des compétences en la matière, ont répondu en connaissance de cause. Si seules six d'entre elles l'ont fait, c'est parce que les exigences sont assez difficiles à remplir. Naturellement, si une seule entreprise avait répondu, et si cela avait été la firme dont il est question aujourd'hui, on aurait pu se demander si on n'avait pas volontairement fixé un niveau d'exigences trop élevé, mais ce n'est pas le cas. Quant à l'aspect relatif au crédit d'engagement, je n'y reviendrai pas. Vous avez dit aussi, Madame Fetz – et vous l'avez répété à la fin –, qu'une société suisse proposait 100 millions de moins. Mais de quoi parle-t-on? De quel niveau part-on? S'agit-il de 100 millions de moins sur 558 millions? Sur quelles exigences se base-t-on pour une telle offre? Et surtout de quelle offre s'agit-il? Nous n'avons aujourd'hui aucune offre, ni orale ni écrite, et la firme dont vous avez évoqué le nom n'a pas l'intention de faire une offre, que ce soit clair. Monsieur Zanetti, vous avez dit qu'en 2013 Armasuisse avait recommandé de ne pas entrer dans ce programme. Je pourrais vous dire qu'on est peut-être plus intelligent après, qu'on réfléchit parfois, et que, vu les circonstances, tout le dossier a été repris et analysé – et de mon point de vue avec un grand professionnalisme. Lorsque je suis arrivé au département, la première chose que j'ai demandée a été que l'on me présente à nouveau ce projet, de A à Z, que l'on me présente la manière dont il avait été évalué, parce que je voulais comprendre tout le processus; et je peux vous dire que cela a été fait correctement. Mais il y a tout de même une certaine gêne à dire cela aujourd'hui, ou à lire cela aujourd'hui. Ces derniers temps, on n'a pas cessé d'attaquer le responsable d'Armasuisse, en disant ou en insinuant ici ou là qu'il pourrait favoriser certaines entreprises, alors qu'on utilise aujourd'hui l'argument inverse: il a dit à l'époque qu'il ne fallait pas entrer dans ce jeu. Il est donc extrêmement objectif. On amène la preuve aujourd'hui que le directeur d'Armasuisse fait très bien son travail et, surtout, qu'il n'est pas influencé par quoi que ce soit. Il a simplement fait exécuter l'ordre qui avait été donné, en faisant réaliser une réévaluation, de A à Z. Que va-t-il se passer – et ce sera peut-être la conclusion – si vous décidez de renvoyer le projet au Conseil fédéral? Il est clair que ce dossier sera clos, sous cette forme en tout cas. C'est d'ailleurs la demande qui est faite par Madame Fetz. Le Conseil fédéral présentera, comme demandé, un nouveau projet. Nous allons certainement perdre, par conséquent, en tout cas trois années. Cela fera naturellement l'objet d'une mise au concours générale. Pour l'année 2016, puisqu'on en a parlé, il restera en tout cas 141,5 millions de francs de crédit, c'est là une certitude. Et les coûts de maintenance – je vous l'ai expliqué tout à l'heure s'agissant de l'aspect des moteurs –, vont continuer à prendre l'ascenseur. Encore une chose: Madame Savary a demandé si la proposition de renvoi ne serait pas une bonne chose, dans la me- 7 mars 2016 sure où différents éléments nouveaux ont, selon elle, été apportés. Je ne crois pas, Madame Savary, que beaucoup de nouveaux éléments aient été apportés. Des précisions ont été données; il y a peut-être des choses qui ont été – et je remercie encore le rapporteur – détaillées de manière extrêmement précise, quant au processus. Mais pour nous, les choses sont claires, elles sont sur la table, et vous êtes aptes aujourd'hui, de notre point de vue, à décider. Et, pour cette raison, je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à adopter ce programme d'armement complémentaire et à rejeter la proposition de renvoi. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Le président (Comte Raphaël, président): Nous votons d'abord sur la proposition Fetz. Abstimmung – Vote Für den Antrag Fetz ... 13 Stimmen Dagegen ... 31 Stimmen (0 Enthaltungen) 2. Bundesbeschluss über die zusätzliche Beschaffung von Rüstungsmaterial 2015 2. Arrêté fédéral sur l'acquisition complémentaire de matériel d'armement 2015 Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag Fetz ... Rüstungsmaterial 2015 wird ausser der Werterhaltung Lastwagen leicht, geländegängig, 4x4, Duro I zugestimmt. Art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Proposition Fetz ... de matériel d'armement 2015 est approuvé, à l'exception de la modernisation du camion léger tout-terrain, 4x4, Duro I. Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag Fetz ... wird ein Gesamtkredit von 316 Millionen Franken bewilligt. (Werterhaltung Lastwagen leicht, geländegängig, 4x4, Duro I streichen) Art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 7. März 2016 109 Proposition Fetz Un crédit total de 316 millions de francs est accordé ... (Biffer la modernisation du camion léger tout-terrain, 4x4, Duro I) Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission Ausgabenbremse – Frein aux dépenses Abstimmung – Vote (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.017/1278) Für Annahme der Ausgabe ... 32 Stimmen Dagegen ... 3 Stimmen (10 Enthaltungen) Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise Art. 3, 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.017/1279) Für Annahme des Entwurfes ... 30 Stimmen Dagegen ... 9 Stimmen (5 Enthaltungen) Le président (Comte Raphaël, président): Je remercie Monsieur le conseiller fédéral Parmelin pour sa participation à notre débat. J'espère qu'il a apprécié son baptême du feu ici parmi nous. Je vous souhaite à toutes et à tous une excellente soirée! Schluss der Sitzung um 19.50 Uhr La séance est levée à 19 h 50 Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.017 14.094 Conseil des Etats 110 Sechste Sitzung – Sixième séance Dienstag, 8. März 2016 Mardi, 8 mars 2016 08.15 h 14.094 ZGB. Adoption. Änderung CC. Droit de l'adoption. Modification Erstrat – Premier Conseil Ständerat/Conseil des Etats 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Mit der vorliegenden Revision des Adoptionsrechts werden die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte berücksichtigt. Die Zahl der Adoptionen ist seit 1980 gesunken. Die Entwicklungen in der Fortpflanzungsmedizin, die Bedingungen des Haager Adoptionsübereinkommens, das am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, sowie der geltende Normenapparat haben diese Tendenz beeinflusst. In den vergangenen Jahren sind verschiedene parlamentarische Vorstösse zum Adoptionsrecht eingereicht worden. Die Kritik am geltenden Recht hatte einen gemeinsamen Nenner: Adoptionsvoraussetzungen, Adoptionsgeheimnis und Adoption von Stiefkindern. Das geltende Recht sieht drei unterschiedliche Adoptionsformen vor, die auf die grosse Revision von 1972 zurückgehen: 1. Die gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes, die nur verheirateten Personen gestattet ist. Sie müssen fünf Jahre miteinander verheiratet sein oder das 35. Altersjahr zurückgelegt haben. 2. Die Stiefkindadoption, mit der ein Ehegatte das Kind des anderen Ehegatten adoptieren kann. Dieses Modell steht nur verheirateten Paaren offen. 3. Die Einzeladoption erlaubt die Adoption eines fremden Kindes durch einen Ehegatten alleine, wenn eine gemeinschaftliche Adoption unmöglich ist, beziehungsweise die Adoption durch eine unverheiratete Person, die mindestens 35 Jahre alt sein muss. Gemäss Artikel 28 des Partnerschaftsgesetzes sind Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, von der Adoption ausgeschlossen. Dies betrifft alle drei erwähnten Formen der Adoption. Den Personen, die in einer faktischen Lebensgemeinschaft leben, ist nur die Einzeladoption erlaubt, die gemeinschaftliche Adoption und die Adoption von Stiefkindern nicht. Am 15. November 2011 reichte unsere Kommission für Rechtsfragen die Motion 11.4046, «Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien», ein. Diese Motion verlangte, dass alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, ein Kind, insbesondere das Kind des Partners oder der Partnerin, adoptieren können, wenn eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lösung darstellt. Der uneingeschränkten Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare stimmte nur unser Rat ohne Unterstützung des Bundesrates und mit einer knappen Mehrheit zu. Der Nationalrat änderte den Motionstext im Sinne einer Einschränkung auf die Stiefkindadoption, und zwar folgendermassen: Kinder können durch Personen adoptiert werden, die mit der Mutter oder mit dem Vater des Kindes in einer eingetragenen Partnerschaft, in einer faktischen heterooder homosexuellen Lebensgemeinschaft oder wie im geltenden Recht in einer Ehe leben. Während der Frühjahrssession 2013 wurde die umformulierte Fassung der Motion 8 mars 2016 von unserem Rat angenommen. Diese Vorlage, diese Revision entspricht dem parlamentarischen Anliegen. Welches sind die Elemente dieser Revision? Eine gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes setzt das Bestehen einer Ehe als formelle Bedingung voraus – nur die Ehe. Eine gemeinschaftliche Adoption für Paare in eingetragener Partnerschaft ist nicht berücksichtigt worden. Nach wie vor bestehen in gewissen Teilen der Bevölkerung bedeutsame Vorbehalte gegen diese Öffnung der Adoption. Ich erinnere daran, dass der Auftrag des Parlamentes durch die schon erwähnte Motion in diese Richtung klar war. Auch für die faktischen Lebensgemeinschaften ist keine gemeinschaftliche Adoption vorgesehen. Falls dieses Modell eingesetzt würde, wären faktische Lebensgemeinschaften gleichgeschlechtlicher Personen diskriminiert. Der Bundesrat hat weitere Schritte in diese Richtung zum heutigen Zeitpunkt als nicht opportun eingeschätzt. Ihre Kommission hat keinen Antrag einer Öffnung für die ausgeschlossenen Modelle debattiert. Ziel derselben Revision ist es, die Berücksichtigung des Kindeswohls als zentrales Element zu verstärken. Das geltende Recht zeichnet sich vor allem durch seine fehlende Flexibilität aus. Nicht immer wird der Ermessensspielraum garantiert, um den Einzelfall mit sämtlichen Umständen – insbesondere dem Kindeswohl – zu beurteilen. Das Gesetz soll nach wie vor formelle Voraussetzungen enthalten, aber es wird eine Vermutung aufgestellt, wonach eine Adoption in der Regel nicht dem Kindeswohl dient, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Hauptelement der Revision ist die Öffnung der Stiefkindadoption für alle Paarbeziehungen, ungeachtet ihres Zivilstandes oder ihrer sexuellen Orientierung. Als erforderliche Beziehungsdauer gilt für alle Paarbeziehungen ein ununterbrochenes Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt seit mindestens drei Jahren. Der Altersunterschied zwischen den adoptionswilligen Personen und dem zu adoptierenden Kind darf nicht weniger als 16 Jahre und nicht mehr als 45 Jahre betragen. Die Flexibilisierung konkretisiert sich in der Möglichkeit, davon abzuweichen, wenn es im Interesse des Kindeswohls geboten erscheint. Das Mindestalter für adoptionswillige Personen liegt sowohl bei der gemeinschaftlichen Adoption als auch bei der Einzeladoption bei 28 Jahren. Nach geltendem Recht ist die Altersgrenze bei 35 Jahren. Diese geltende Limite ist im internationalen Vergleich eine Ausnahme. Man kann im Rahmen der Flexibilisierung davon abweichen, wenn es im Interesse des Kindeswohls geboten erscheint. Für die Stiefkindadoption bleibt die Situation unverändert, und es wird kein Mindestalter vorgeschrieben. In diesem Fall lebt das Kind bereits mit dem Stiefelternteil zusammen, und die Beziehung existiert. Das Adoptionsgeheimnis ist das letzte wichtige Thema dieser Revision. Der geltende Artikel 268b ZGB verbietet es, den leiblichen Eltern die Identität der Adoptiveltern bekanntzugeben, solange diese ihre Zustimmung dazu nicht erteilt haben. Die Revision sieht vor, dass den leiblichen Eltern in Zukunft ermöglicht werden soll, ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit des Adoptivkindes und mit dessen Einverständnis an Informationen über seine Personalien zu gelangen. Zusätzlich sollen neu auch allfällige direkte Nachkommen der leiblichen Eltern an die entsprechenden Informationen gelangen können, wenn das Adoptivkind sein Einverständnis dazu erteilt hat. Die Praxis zeigt immer wieder, dass auch diese Personen ein Interesse an ihren zur Adoption freigegebenen Schwestern und Brüdern haben können. Mit dem neuen Artikel 268c ZGB wird das Informationsrecht des Adoptivkindes ergänzt. Die Adoptiveltern sind verpflichtet, das Kind zu informieren; sie dürfen ihm die Informationen nicht vorenthalten. Die Erteilung von Auskünften über die leiblichen Eltern oder das Kind ist eine Aufgabe der kantonalen Behörden. Ihre Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Zu den einzelnen kontroversen Artikeln werden wir während der Debatte noch etwas sagen. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 8. März 2016 111 Vonlanthen Beat (C, FR): Die vorliegende Revision des ZGB hat eine zentrale Zielsetzung, nämlich dem Kindeswohl noch mehr Beachtung zu schenken. Das Wohl des Kindes ist der wesentliche Orientierungspunkt. Es ist das Ziel und die Rechtfertigung der Adoption schlechthin, wie Frau Bundesrätin Sommaruga in der Kommissionsberatung mit Recht unterstrichen hat. Es geht in dieser Revision also keinesfalls darum, adoptionswilligen Eltern zu einem Kind zu verhelfen, im Gegenteil, es gilt sicherzustellen, dass ein Kind mit Eltern aufwachsen darf. Wenn wir von diesem zentralen Anliegen des Kindeswohls ausgehen, dann erleichtert uns dies auch, die gesellschaftlich heikle Frage der Stiefkindadoption für Personen in eingetragener Partnerschaft und für faktische Lebensgemeinschaften sachlich zu beurteilen. Die Adoption durch homosexuelle Paare ruft teilweise heftige Reaktionen hervor. Trotz der veränderten Mentalitäten gegenüber der Homosexualität stelle ich mich ganz klar gegen eine gemeinschaftliche Adoption im Rahmen von eingetragenen Partnerschaften. Zwar zeigen jüngere Studien auf, dass das Aufwachsen bei einem homosexuellen Paar die Entwicklung des Kindes nicht negativ beeinflusst. Dennoch dürfen die möglichen Auswirkungen nicht verharmlost werden, zumal die Kinder mit einer Adoption teilweise bereits andere Schwierigkeiten, z. B. kulturelle Differenzen, zu bewältigen haben. Der Bundesrat hat daher die gemeinschaftliche Adoption mit Recht nicht für andere Lebensformen als die eheliche Gemeinschaft geöffnet. Ganz anders ist die Ausgangslage aber bei der Stiefkindadoption. Hier geht es um die Regularisierung einer bereits bestehenden Familienbeziehung. Diese Familienkonstellationen sind heute nun einmal eine Realität. Die vorgeschlagene Öffnung ermöglicht es, Ungleichbehandlungen zu überwinden und einen klaren rechtlichen Rahmen für diese faktischen, bereits real existierenden Beziehungen zu schaffen. Als Gesetzgeber sind wir aufgerufen, verantwortungsbewusst zu handeln und die rechtliche Situation des Kindes in solchen Familien nun auch im ZGB festzuschreiben, denn beim Tod des leiblichen Vaters oder der leiblichen Mutter, der oder die in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, wäre das Kind einer grossen Unsicherheit ausgesetzt, weil es zum überlebenden Partner ja keine rechtliche Beziehung hat. Gerade hier ruft das Kindeswohl nach einem klaren Entscheid des Parlamentes, übrigens im Einklang mit der Verfassung, die in Artikel 11 festlegt, dass Kinder einen Anspruch auf besonderen Schutz haben. Diese Regelung und die weiteren Flexibilisierungen und sinnvollen Adaptationen des Adoptionsrechts bestärken mich in meiner Entschlossenheit, Ihnen mit Überzeugung zu empfehlen, Eintreten zu beschliessen und dann bei den entscheidenden Artikeln der Mehrheit zu folgen. Janiak Claude (S, BL): Der Berichterstatter, Herr Kollege Abate, hat es ausgeführt, und auch wenn Sie die Botschaft anschauen, sehen Sie auf der ersten Seite, dass diese Vorlage weitgehend auf Vorstössen aus dem Parlament basiert. Im Vordergrund der Debatte, das ist auch klargeworden, steht jetzt natürlich die Frage des Adoptionsrechts von eingetragenen Partnern. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates war Urheberin der Motion 11.4046, «Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien», bei der wir dieses Thema bereits in extenso diskutiert haben. Damals ging es in Bezug auf gleichgeschlechtliche Partner zuerst noch um die Adoption ohne Einschränkung. Die ganze Debatte um die Adoption wird ja nicht erst seit der Behandlung dieser Motion geführt; sie wird schon seit zehn, zwanzig Jahren geführt. Ich stelle einfach fest, dass die Gesetzgebung bei gesellschaftspolitischen Fragen generell, aber auch bei dieser Frage ziemlich hinterherhinkt. Selbstverständlich plädiere auch ich dezidiert für Eintreten auf die Vorlage. Bei der Stiefkindadoption – übrigens bei jeder Adoption – steht natürlich das Wohl des Kindes im Vordergrund, aber hier haben wir die Spezialität, dass das Stiefkind ja bereits in dieser Partnerschaft lebt: Es ist das Heim des Kindes. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.094 Die erwähnte Motion unserer Kommission für Rechtsfragen ist ja damals im Ständerat angenommen worden. Der Nationalrat hat sie dann abgeändert, aber am Schluss waren sich beide Räte in dem Punkt einig, dass man die Stiefkindadoption zulassen möchte; es gab doch in beiden Räten komfortable Mehrheiten. Ich gebe es zu und habe es auch in der Kommission gesagt: Ich finde diese Beschränkung nach wie vor diskussionswürdig. Wenn Sie auf Seite 890 der Botschaft nachlesen, wie das die Bevölkerung sieht, dann werden Sie feststellen, dass eine Mehrheit hier jedenfalls fortschrittlicher denkt als die Politik. Es ist auch eigenartig, dass nur bei einer einzigen Partnerschaftskonstellation die Frage nach der sexuellen Orientierung der Leute, die die Kinder betreuen, gestellt wird, nämlich nur bei der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Aber das Leben ist bekanntlich vielfältiger; auch bei sogenannt normalen Paaren ist die Realität nicht immer so einfach, wie man glaubt. Das Leben ist auch vielfältiger als die Zivilstände, die heute bekannt sind. Immer mehr Personen leben weder verheiratet noch in eingetragener Partnerschaft, und es sind trotzdem Familien. Auch die Anhörungen, die wir durchgeführt haben, bestärken mich in der Auffassung, dass es Zeit ist, diesen Schritt zu machen. Es gibt sehr wohl auch Untersuchungen aus der Wissenschaft. Diese zeigen deutlich, dass bei Kindern mit gleichgeschlechtlichen Eltern im Vergleich zu Kindern aus heterosexuellen Beziehungen keine Unterschiede hinsichtlich ihrer psychischen und sozialen Persönlichkeitsentwicklung, ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn, ihrer Freundschaften und sexuellen Beziehungen oder ihres Umgangs mit der geschlechtlichen Identität und Körperlichkeit bestehen. Durchgängig wird gefolgert, dass nicht die sexuelle Präferenz der Eltern über das Wohlergehen und die Entwicklung der Kinder entscheidet, sondern die Beziehungsqualität und das Klima innerhalb der Familie. Nun, es wird bei dieser Debatte der Vorwurf erhoben – ich nehme an, das wird noch kommen –, es werde Salamitaktik betrieben, man habe damals das Partnerschaftsgesetz beschlossen und die Adoption weggelassen, um das Gesetz mehrheitsfähig zu machen. Hier möchte ich dasselbe wie damals sagen: Bei gesellschaftspolitischen Fragen gibt es kein Ende der Fahnenstange, die Entwicklungen sind im Gange; ob man das gerne hat oder nicht – sie sind Realität. Wenn in ein, zwei Jahren weitere Forderungen gestellt werden, wird erneut dieser Vorwurf kommen. Für mich sind es vor allem Überlegungen der politischen Realität – solche standen übrigens auch damals beim Partnerschaftsgesetz im Zentrum –, die mich dazu führen, dieser Vorlage so zuzustimmen, obwohl ich mir im Endeffekt durchaus auch vorstellen könnte, dass auch die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft generell möglich sein sollte. Ich möchte Sie auch an etwas erinnern, was vielleicht immer wieder etwas vergessen wird, wenn man über die Adoption redet: Lesen Sie einmal das Gesetz oder die Botschaft auf Seite 889, dann sehen Sie, wie streng die Voraussetzungen sind, damit man überhaupt adoptieren darf, damit sich diese Frage also überhaupt stellt! Viele Leute, die eigene Kinder haben – ich erlaube mir, dies zu sagen –, dürften diese Voraussetzungen auch nicht im Entferntesten erfüllen, leider. Ich zitiere aus Artikel 268a Absatz 2 des ZGB, wo es um die Voraussetzungen geht, also festgelegt wird, was geprüft und untersucht werden muss: «Namentlich sind die Persönlichkeit und die Gesundheit der Adoptiveltern und des Adoptivkindes, ihre gegenseitige Beziehung, die erzieherische Eignung» – das prüft man also; bei Leuten, die Kinder bekommen, fragt man ja nicht immer, ob sie geeignet sind zu erziehen –, «die wirtschaftliche Lage» – man muss also gut gestellt sein, damit man adoptieren darf –, «die Beweggründe und die Familienverhältnisse der Adoptiveltern sowie die Entwicklung des Pflegeverhältnisses ...» – wenn eines bestanden hat. All das ist abzuklären, und erst dann wird es überhaupt möglich, dass man jemanden adoptieren darf. 14.094 Conseil des Etats 112 Ich darf Ihnen persönlich Folgendes sagen: Ich lebe bekanntermassen in einer eingetragenen Partnerschaft, und mein Partner hat einen Sohn. Ich käme nie auf die Idee, ihn zu adoptieren, denn er hat eine Mutter, die für ihn da ist, und er pflegt selbstverständlich zu beiden Elternteilen eine gute Beziehung. Aber die Frage könnte sich ja stellen, wenn die Mutter jetzt aus irgendeinem Grund nicht da wäre, wenn sie verstirbt oder in anderen Konstellationen einfach für das Kind nicht da ist. Warum sollte ich dann nicht die Möglichkeit haben, den Sohn zu adoptieren und damit auch Rechtsungleichheiten zu beseitigen, die zum Beispiel bei erbrechtlichen Fragen auftreten können? Natürlich kann man ein Testament machen, aber es gibt trotzdem Fragen, die damit noch nicht geregelt sind, beispielsweise nur schon in Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer, um nur diese zu erwähnen. Das ist also meine persönliche Betroffenheit bei diesem Thema, die ich hier offenlegen möchte. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und im Sinne der Kommissionsmehrheit zu entscheiden. Rieder Beat (C, VS): Ich glaube es vorwegnehmen zu können: Eintreten auf diese Vorlage ist nicht bestritten, war auch in der Kommission nicht bestritten. Die grosse Auseinandersetzung wurde zu Artikel 264c ZGB geführt, wo es um die Öffnung der Stiefkindadoption geht. Hier möchte ich doch einmal die Position des Bundesrates aus dem Jahre 2010 bekanntgeben, als er auf eine Motion Fehr Mario 10.3436 Folgendes sagte: «Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare wurde vom Parlament am 18. Juni 2004 verabschiedet. Dagegen wurde erfolglos das Referendum ergriffen, sodass das Gesetz schliesslich am 1. Januar 2007 in Kraft treten konnte.» Es folgt dann, dass der Bundesrat davon überzeugt ist, «dass die breite Akzeptanz des Partnerschaftsgesetzes in der Schweiz auch damit zu tun hat, dass mit ihm die Diskriminierung gleichgeschlechtlich veranlagter Personen beseitigt werden konnte, ohne den eingetragenen Partnern gleichzeitig den Weg zur Adoption (und zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung) zu öffnen ... Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat eine Revision von Artikel 28 PartG zurzeit nicht für opportun.» Die nämliche Beurteilung gilt auch für die Stiefkindadoption. Die Idee hinter Artikel 28 des Partnerschaftsgesetzes, wonach Kinder Eltern unterschiedlichen Geschlechts haben sollten, würde aufgegeben, wenn man es einer Person, die in eingetragener Partnerschaft lebt, gestatten würde, das Kind ihrer Partnerin bzw. ihres Partners zu adoptieren. So weit die Position des Bundesrates aus dem Jahre 2010. Heute haben wir eine Vorlage, die dieser Position natürlich widerspricht, und ich frage mich, und das muss auch der Ständerat beantworten, ob sich die Gesellschaft in der Schweiz in den letzten sechs Jahren so schnell geändert hat. Sie werden heute nicht um zwei grundsätzliche Fragen herumkommen, nämlich erstens: Geht es bei der Freigabe der Stiefkindadoption wirklich um das Kindeswohl oder um die Schaffung der Möglichkeit für alle, Kinder zu haben? Und die zweite Frage ist: Mit welchen Argumenten wollen Sie in einer späteren Phase die gemeinschaftliche Adoption für gleichgeschlechtliche Paare verbieten, wenn Sie heute die Stiefkindadoption öffnen? In diesem Sinne ist auch der Minderheitsantrag zu Artikel 264c zu verstehen. Im Übrigen bin ich für Eintreten auf die Vorlage. Caroni Andrea (RL, AR): Wie meine Vorredner konzentriere ich mich nicht aufs Eintreten, sondern direkt auf die strittige Frage der Stiefkindadoption. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass sie an sich einen Spezialfall regelt und eben nicht wie die gemeinschaftliche Adoption eine breite Adoptionsmöglichkeit schaffen würde. Wir sprechen hier nämlich von Kindern, die in der Realität, wie die Kollegen Vonlanthen und Janiak gesagt haben, bereits da sind. Wir stellen uns nur die Frage, ob wir diesen einen gestärkten rechtlichen Rahmen geben wollen oder nicht. Wir müssen uns heute nicht die Frage stellen, ob wir Regenbogenfamilien generell gut finden, nicht gut finden, 8 mars 2016 fördern wollen oder verbieten wollen. Es geht um bestehende Familien, wie sie sind. Ganz wichtig ist zudem: Oft wird gesagt, man nehme dann jemandem ein Kind weg – das Argument ist heute noch nicht gefallen, aber vielleicht wäre es noch gekommen. Wie schon das Beispiel von Herrn Janiak schön gezeigt hat, ist es aber wie folgt: Wenn Eltern da sind, dann sind sie da. Wir reden von Kindern, denen ein Elternteil fehlt, sei es, weil er von Anfang an unbekannt ist, weil er verstorben ist, weil er verschollen ist oder weil es z. B. im Ausland zu einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung kam. Nur das ist hier die Frage. Ein Punkt kam noch etwas wenig zum Ausdruck, nämlich was denn die Vorteile für das Kind sind. Kollege Janiak hat das Erbrecht bereits angetönt. Es gibt noch einige andere Elemente. Das eine ist ein Unterhaltsanspruch, den man in dieser Form eben nur durch das Kindesverhältnis erhalten kann. Dann gibt es sozialversicherungsrechtliche Fragen wie die, ob man eine Waisenrente, eine Kinderrente kriegt. Das sind alles Dinge, die man leider privatrechtlich so auf diesem Niveau nicht regeln kann. Es gibt für ein Kind kein stärkeres Schutzverhältnis als eben das Kindesverhältnis. Eine ganz wichtige Grundsatzfrage – vielleicht die wichtigste, die wir uns heute stellen müssen – ist die Frage nach den Adoptionsvoraussetzungen im Allgemeinen. Kollege Janiak hat auch hier darauf hingewiesen, wie hoch denn die Hürden sind und was alles erfüllt sein muss, dass es zu einer Adoption kommt. Da ist für uns ganz wichtig, uns Folgendes vor Augen zu halten: Wenn wir hier die Stiefkindadoption öffnen, dann sagen wir nicht, dass jetzt alle gleichgeschlechtlichen Paare einen Anspruch auf eine Adoption hätten. Nur sagen wir auch nicht das Gegenteil. Wir sagen also nicht mehr: Alle gleichgeschlechtlichen Paare oder alle Konkubinatspaare sind per se und von Gesetzes wegen untauglich, um Adoptiveltern eines Kindes zu sein. Wir heben nur das heutige Verbot, das von einer absoluten Untauglichkeit ausgeht, auf und sagen: Es kann andere Fälle geben – und wir überlassen sie der Einzelfallbeurteilung –, wo es für das Kindeswohl eben das Beste ist, wenn solche Paare ein Kind adoptieren. Zum Schluss noch ein Hinweis zum Stichwort Gleichbehandlung: Führen wir uns das Kind des Partners von Herrn Janiak als Beispiel vor Augen. Wenn ein Kind aus irgendeinem Grund seine Mutter verliert, dann sind die adoptionsrechtlichen Möglichkeiten heute sehr davon abhängig, in welcher Form von Partnerschaft der Vater danach lebt. Wenn er heterosexuell ist und eine andere Frau heiratet, dann hat das Kind rechtlich Glück und kann adoptiert werden. Wenn der Vater, der seine Frau verloren hat, danach aber in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, hat das Kind rechtlich Pech und kriegt nach heutigem Recht keinen zweiten Elternteil. Aus Sicht des Kindes ist es nicht zu rechtfertigen, dass sein eigenes rechtliches Glück oder Pech davon abhängt, in welcher Partnerschaft der eine Elternteil nachher lebt. Unter dem Stichwort Gleichbehandlung noch ein Blick ins Ausland: In der Schweiz gibt es heute nicht nur Regenbogenfamilien, die faktisch zusammenleben, es gibt bereits rechtlich gesicherte Regenbogenfamilien mit zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen. Die haben diesen Status im Ausland durch irgendeine Konstellation erworben und werden bei uns anerkannt. Auf dieser Stufe gibt es solche Familien also bereits. Da müssen wir uns doch die Frage stellen, ob wir denn die Diskriminierung von Schweizern aufrechterhalten wollen. Im Sinne all dieser Argumente bitte ich Sie, der Stiefkindadoption, wie sie vorgeschlagen wird, zuzustimmen. Müller Damian (RL, LU): Eines gilt es gleich zu Beginn zu sagen: Kinder sind keine Luxusgüter, welche Mann und Frau in gleichgeschlechtlichen Beziehungen erwerben können. Die sogenannte Stiefkindadoption wird mit der vorliegenden Gesetzesänderung auf einen weiteren Kreis von Paaren ausgedehnt: In Zukunft soll die Möglichkeit einer Adoption nicht nur Ehepartnern, sondern auch Paaren in eingetrageBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 8. März 2016 113 ner Partnerschaft oder, als zusätzliche Variante, Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft offenstehen. Während den letzten Tagen habe ich mich intensiv mit der Änderung beschäftigt. Ich bin zum Schluss gekommen, dass diese Anpassung für klare Verhältnisse sorgt und den Kindern Sicherheit und Stabilität gibt. Aus meiner Sicht steht das Kindeswohl im Vordergrund, und dieses wird mit der Vorlage gewährleistet, was auch diverse Fachpersonen bestätigen: Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren entwickeln sich psychisch, aber auch sozial nicht anders als Kinder in konventionellen Familien. Und im Falle des Todes eines Elternteils haben diese Kinder den rechtlichen Erbanspruch sowie den Anspruch auf die sogenannte Waisenrente. Mir ist es lieber, wenn Kinder in einer geregelten Familie aufwachsen, und das kann schlussendlich auch eine Homofamilie sein, als wenn ihnen die Perspektiven in einer Fremdplatzierung genommen werden. Unsere Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Gleichgeschlechtliche Paare brauchen weiterhin Mut, sich zu outen, werden jedoch in unserer Gesellschaft akzeptiert. Ich wage zu behaupten, dass es in meiner Generation viel weniger Diskussionen gibt als in früheren Generationen. Die Kollegen Caroni und Janiak haben Beispiele genannt. Das Kindeswohl soll im Zentrum stehen. Aus dieser Sicht bin ich klar für die Öffnung der Stiefkindadoption. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Das Wohl des Kindes ist heute einer der zentralen Grundsätze unserer Rechtsordnung. Gerade im Familienrecht ist es von überragender Bedeutung. Der Grundsatz, dass das Wohl des Kindes bei allen Massnahmen, die es betreffen, vorrangig zu berücksichtigen sei, findet sich auch in Artikel 3 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Diese Bestimmung verpflichtet alle Staaten, die – wie die Schweiz ja auch – dem Abkommen beigetreten sind, das Wohl des Kindes sowohl in der Gesetzgebung als auch beim Vollzug zu gewährleisten. Sie haben diesem Grundsatz in den vergangenen Jahren durch die Verabschiedung von zahlreichen Revisionen vor allem im Familienrecht besondere Nachachtung verschafft. Ich denke dabei an das Kindesschutzrecht, ich denke aber auch an die Revision des Sorgerechts und an die Revision des Unterhaltsrechts. Heute haben Sie einen weiteren Abschnitt des Familienrechts vor sich, der einer Revision bedarf, nämlich das Adoptionsrecht. Obwohl sich das Adoptionsrecht schon heute am Kindeswohl orientieren soll, wird es zum Teil immer noch als Mittel verstanden, um adoptionswilligen Personen zu einem Kind zu verhelfen. So – das wurde auch von Ihnen gesagt – soll und darf das Adoptionsrecht nicht verstanden werden. Deshalb wollen wir mit dieser Revision das Kindeswohl noch konsequenter als bisher ins Zentrum des gesamten Adoptionsverfahrens stellen und auch das Adoptionsrecht insgesamt dem Primat des Kindeswohls unterstellen. Das bedeutet, dass der Zweck des Adoptionsrechts in Zukunft primär darin bestehen muss, einem elternlosen Kind zu Eltern zu verhelfen – nicht umgekehrt. Anstoss zu einer konsequenten Ausrichtung auf das Kindeswohl haben Vorstösse aus Ihren Kreisen, gerade aus der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, gegeben. Mit diesen Vorstössen haben Sie den Bundesrat aufgefordert, er solle das Adoptionsrecht in Bezug auf die Adoptionsvoraussetzungen, in Bezug auf das Adoptionsgeheimnis und in Bezug auf die Möglichkeit des Zugangs zur Stiefkindadoption revidieren. Ergänzend hat der Bundesrat das geltende Adoptionsrecht einer moderaten Modernisierung unterzogen, insbesondere, was die Begriffe anbelangt. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Totalrevision des Adoptionsrechts. Wie das Parlament richtig erkannt hat, stellt das geltende Adoptionsrecht hohe Hürden auf. Zum Teil stellt es nicht mehr ganz zeitgemässe Anforderungen an adoptionswillige Personen. Insbesondere gelten die heutigen formellen Anforderungen des ZGB, wie man sieht, wenn man das im europäischen Vergleich anschaut, als besonders hoch. Die Voraussetzungen, die eine adoptionswillige Person erfüllen Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.094 muss, sind zudem auch sehr starr, Abweichungen sind grundsätzlich nicht möglich. Ich denke zum Beispiel an einen Fall einer Stiefkindadoption, in dem nicht alle Geschwister vom Stiefelternteil adoptiert werden können, weil die Voraussetzung des Mindestaltersunterschieds zwischen einem der Kinder und dem adoptierenden Stiefelternteil nicht eingehalten werden kann. Dieses Beispiel zeigt, dass eine Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gar nicht oder eben nur sehr beschränkt möglich ist. Ohne Abstriche am Kindeswohl vorzunehmen, schlägt der Bundesrat in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Parlamentes vor, die Adoptionsvoraussetzungen zu senken und zum Teil zu flexibilisieren. Flexibilisieren heisst, dass von gewissen formellen Voraussetzungen des Kindeswohls abgewichen werden kann, wenn dies im Interesse des Kindeswohls als absolut notwendig angesehen wird. Auch hier ist der Blickwinkel des Kindes massgebend. Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel nennen: Der Entwurf sieht vor, dass vom Höchstaltersunterschied von 45 Jahren zwischen dem Adoptivkind und der adoptionswilligen Person abgewichen werden kann. Eine Mutter, die verwitwet ist, mit zwei Kindern, 5 und 7 Jahre alt, heiratet einen 51-jährigen Mann. Das 7-jährige Kind darf er adoptieren, das 5-jährige Kind darf er nach dem heute geltenden Recht nicht adoptieren, weil die Voraussetzung des Höchstaltersunterschieds von 45 Jahren nicht eingehalten wird. Eine solche Situation ist eigentlich unvorstellbar. Dazu führen die starren Vorgaben, die wir mit dieser Revision flexibilisieren wollen. Nicht nur die Adoptionsvoraussetzungen, sondern auch das Adoptionsgeheimnis soll gelockert werden, und zwar gegenüber den leiblichen Eltern. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen einen bedingten – ich sage: einen bedingten – Anspruch auf Bekanntgabe von identifizierenden Informationen über das Kind erhalten, das sie einst zur Adoption freigegeben haben. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass das betroffene Kind der Bekanntgabe zugestimmt hat. Anders als das Adoptivkind sollen die leiblichen Eltern keinen absoluten Anspruch auf Information erhalten. Nun noch zum Anliegen, das sicher am meisten zu Diskussionen Anlass gibt. Das Hauptanliegen ist die Öffnung der Stiefkindadoption für alle Paarbeziehungen, ungeachtet ihres Zivilstands oder ihrer sexuellen Orientierung. Diese Öffnung wurde von Ihnen besonders unterstützt. Herr Ständerat Rieder hat aus einer Stellungnahme des Bundesrates aus dem Jahr 2010 zitiert. In der Zwischenzeit haben jedoch beide Räte den Bundesrat beauftragt, die Gesetzgebung zu ändern. Der Ständerat wollte noch weiter gehen, er wollte auch die gemeinschaftliche Adoption ermöglichen. Der Nationalrat wollte sich diesbezüglich etwas zurückhalten, und der Bundesrat hat sich nachher in Übereinstimmung mit den schliesslich von beiden Räten angenommenen Motionen dafür entschieden, die Öffnung der Stiefkindadoption vorzuschlagen, nicht aber die Öffnung der gemeinschaftlichen Adoption. Noch ein Gedanke dazu – wir kommen sicher bei der Detailberatung noch einmal darauf zu sprechen –: Ich höre Vorbehalte, ob die Kinder gut aufgehoben sind und gut erzogen werden, wenn sie bei einem gleichgeschlechtlichen Paar aufwachsen. Wenn Sie heute die Stiefkindadoption ablehnen, verhindern Sie nicht, dass diese Kinder mit einem Vater und dessen Partner oder einer Mutter und deren Partnerin zusammenleben, das ist heute schon so. Sie werden daran gar nichts ändern. Das, was Sie heute entscheiden, betrifft Kinder, die ohnehin schon in dieser Familie leben, seit Jahren unter Umständen, glücklich oder unglücklich, so, wie das bei vielen Kindern der Fall ist, auch bei Kindern heterosexueller verheirateter oder unverheirateter Paare. Sie ändern an dieser Situation mit Ihrem Entscheid überhaupt nichts. Das Einzige, worüber Sie entscheiden, ist, ob für Kinder, die jetzt so aufwachsen und in ihrem Zuhause so leben, auch eine rechtliche Absicherung möglich ist. Ob es zum anderen Partner oder zur anderen Partnerin allenfalls eine rechtliche Verbindung gibt oder eben nicht, spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn der leibliche Vater oder die leibliche Mutter 14.094 Conseil des Etats 114 stirbt. Über eine solche rechtliche Absicherung entscheiden Sie heute. Es ist ganz wichtig, sich Folgendes vor Augen zu halten: Wenn Sie das Wohl des Kindes ins Zentrum stellen, ist es schwierig zu begründen, weshalb Sie ein Kind unterschiedlich behandeln wollen, je nachdem, ob seine Eltern verheiratet oder nicht verheiratet sind, ob sein Vater oder seine Mutter in einer gleichgeschlechtlichen, in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Es ist schwierig zu erklären, weshalb Sie Kinder unterschiedlich behandeln wollen. Denn das ist gelebte Realität, das Kind lebt so, und daran werden Sie nichts ändern. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Wir werden diese Frage sicher bei der Detailberatung noch einmal etwas näher anschauen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Adoption) Code civil (Droit de l'adoption) Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung; Art. 264, 264a, 264b Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, ch. I introduction; art. 264, 264a, 264b Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Art. 264c Antrag der Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Minderheit (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Abs. 1 Ziff. 2, 3; Abs. 2, 3 Streichen Art. 264c Proposition de la majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition de la minorité (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Al. 1 ch. 2, 3; al. 2, 3 Biffer Rieder Beat (C, VS): Die Minderheit verlangt bei Artikel 264c die Streichung der Möglichkeit der Stiefkindadoption für eingetragene Partnerschaften und faktische Lebensgemeinschaften. Ich versuche Ihnen zu begründen, weshalb sie das verlangt: Zum Verständnis dieses Abänderungsantrages ist grundsätzlich vorauszuschicken, dass das Adoptionsrecht in der Schweiz in den letzten Jahren eine immer unwichtigere Rolle spielt. Es gab in der Schweiz im letzten Jahr 383 Adoptionen. Die Tendenz ist sinkend. Das ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass einerseits sehr wenige Kinder zur Adoption freigegeben werden und dass andererseits die Fortpflanzungsmedizin Fortschritte gemacht hat. Die Fortpflanzungsmedizin hat derartige Fortschritte gemacht, dass die Stiefkindadoption nicht losgelöst von der Fortpflanzungsmedizin betrachtet werden kann. Man muss sich bei der Beurteilung von Artikel 264c ZGB immer vor Augen halten, dass den eingetragenen Partnerschaften wie auch den faktischen Lebensgemeinschaften in der Schweiz der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin nicht gewährt ist und dass auch die Leihmutterschaft auf Verfassungsstufe verboten ist. Dies hat das Bundesgericht kürzlich in einem Ent- 8 mars 2016 scheid vom Sommer 2015 festgehalten, in dem es erwähnte, dass diese zwei Prinzipien einen harten Kern der Bundesverfassung bilden. Allerdings, und das ist nun wichtig, hat dieses Problem auch zu einem bekannten Bundesgerichtsentscheid geführt. Es besteht nämlich die Möglichkeit der Leihmutterschaft und des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Partner im Ausland, insbesondere in Amerika und in europäischen Ländern. Dies ist dann entsprechend auch für Artikel 264c des vorliegenden Entwurfes entscheidend. Die Stiefkindadoption, welche dieser Artikel regelt, geht eigentlich von einer bestehenden Situation aus. Das Kind und der Partner sind da, und es geht darum, die rechtliche Verbindung zum zweiten Partner zu regeln, und damit um einen eigentlichen rechtlichen Nachvollzug. Diese Argumentation trifft aber den Kern der Sache nicht. Selbstverständlich gibt es Fälle, in denen ein Partner ein bereits in seinem Haushalt lebendes Kind hat und man die Vaterschaft bzw. die Mutterschaft zum zweiten Ehepartner herstellen möchte. Das ist die klassische Stiefkindadoption. Bei gleichgeschlechtlichen Partnern kann diese klassische Stiefkindadoption aber auf dem Weg der Fortpflanzungsmedizin und der Leihmutterschaft künstlich herbeigeführt werden. Das heisst mit anderen Worten, wir begegnen in der Gerichtspraxis – ich habe den Entscheid bereits erwähnt, Bundesgerichtsurteil 141 III 312 – der Situation, dass gleichgeschlechtliche Partner über den Weg der Leihmutterschaft oder über den Weg der künstlichen Befruchtung ein Kind haben können und es dann später quasi über den nun geöffneten Weg der Stiefkindadoption voll adoptieren können. Man nennt dies auch Kettenadoption. In einer Anhörung vor unserer Fraktion konnte diese Befürchtung durch den Spezialisten der Bundesverwaltung auf jeden Fall nicht ausgeräumt werden. Mit anderen Worten wird mit der Einführung der Stiefkindadoption die gemeinschaftliche Adoption gar nicht mehr notwendig und obsolet. Hier liegt nun meines Erachtens die Crux dieses ganzen Entwurfes. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat in seiner Botschaft die gemeinschaftliche Adoption für gleichgeschlechtliche Partner ablehnt, mit dem Argument, das sei gesellschaftlich noch nicht anerkannt und gebe Probleme, und dass er gleichzeitig hier die Stiefkindadoption für alle Partner öffnen will. Bei der damaligen Einführung des Partnerschaftsgesetzes wurde vonseiten der betroffenen Organisationen ausführlich dargelegt, dass es ihnen nicht darum geht, in einer späteren Phase auch das Adoptionsrecht oder die gleichen Rechte wie die Ehe als Gesamtes anzustreben, sondern einzig um die Regelung der Beziehung mittels eingetragener Partnerschaft. Bereits damals gab es Kritik, dass dies quasi in einer Salamitaktik schlussendlich zu einer Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit der klassischen Ehe führen würde. Heute wird nun wiederum gesagt, dass es nicht um die Einführung der gemeinschaftlichen Adoption geht, sondern einzig um die Regelung einer bereits bestehenden Situation. Dies ist im Hinblick auf das Vorerwähnte wenig glaubhaft. Es gibt keine stichhaltigen Argumente dafür, dass bei einer Annahme der vorliegenden Stiefkindadoption nicht auch die gemeinschaftliche Adoption eingeführt werden könnte. Des Weiteren werden Folgeprobleme auftauchen. Das Adoptionsrecht kennt Probleme mit Kindern, die in der pubertären Phase ihre Adoptiveltern bzw. den nichtbiologischen Elternteil ablehnen. Wenn wir jetzt Fälle schaffen, in welchen das Kind in der Pubertät mit zwei Vätern und zwei Müttern konfrontiert ist, kann es sehr wohl sein, dass diese Möglichkeit noch erhöht wird, weil diese Konstellation gesellschaftlich, wie bereits erwähnt, nicht akzeptiert ist. Ich stelle mir daher auch die für mich entscheidende Frage, ob Sie, wenn Sie eine solche Stiefkindadoption einführen, nicht auch gleichzeitig das Recht des adoptierten Kindes einführen müssen, bei Volljährigkeit die Adoption rückgängig zu machen. Es gibt auch Probleme bei den faktischen Lebensgemeinschaften. Sie geben der faktischen Lebensgemeinschaft Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 8. März 2016 115 nach drei Jahren die Möglichkeit, eine Adoption durchzuführen. Was ist, wenn es eine solche Lebensgemeinschaft nach vier Jahren nicht mehr gibt? Ist das im Sinne des Kindeswohls? Wird dann die Adoption rückgängig gemacht? Wird eine neue Adoption mit dem neuen Partner möglich? Das Gesetz versucht, bei der Stiefkindadoption alles möglich zu machen. Es gibt bei den Möglichkeiten keinerlei Unterschiede mehr zwischen Ehe, eingetragener Partnerschaft und faktischer Lebensgemeinschaft. Wenn Sie das in diesem Sinne generell so wollen, ist es eigentlich völlig unlogisch, die gemeinschaftliche Adoption nicht zu verlangen. Daher kann dieser Entwurf nur Taktik sein. Man will sich nicht ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, ob die Ehe als solche noch Privilegien hat oder nicht. Darum geht es eigentlich. Im Sinne der Minderheit bitte ich Sie, den Antrag zu unterstützen und die Öffnung der Stiefkindadoption abzulehnen. Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Artikel 264c ist die zentrale Bestimmung der Revision, die gar nichts mit Salamitaktik zu tun hat. Der Artikel erfüllt die dem Bundesrat erteilte Aufgabe, die auf dem umformulierten Text der Motion «Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien» beruht. Der Entwurf des Bundesrates enthält keine Neuheit für diesen Rat. Ein Kind darf keine rechtlichen oder faktischen Nachteile durch den Umstand erleiden, dass seine Mutter mit einer Frau oder sein Vater mit einem Mann zusammenlebt. Damit dient die Zulassung der Stiefkindadoption vor allem der Gleichbehandlung der Kinder. Bei einer eingetragenen Partnerschaft oder auch bei einer faktischen Lebensgemeinschaft lebt das Kind bereits in dieser Gemeinschaft und wird weiterhin dort leben. Hier geht es um die rechtliche Absicherung des Verhältnisses zur Partnerin oder zum Partner des leiblichen Elternteils. Aber wie bei jeder anderen Adoption muss auch bei diesem Modell überprüft werden, ob die Adoption im konkreten Fall dem Kindeswohl dient. Dann müssen sowohl die leiblichen Eltern als auch das zu adoptierende urteilsfähige Kind der Adoption zustimmen. Es gibt also immer noch Bedingungen. Es gelten ausländische Rechtsordnungen, die bereits heute die Möglichkeit einer Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare vorsehen. Und falls die Bedingungen erfüllt sind, können diese Paare die Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft gegenüber dem Kind und die entsprechende Eintragung im Zivilregister gemäss Artikel 78 IPRG verlangen. Es geht also auch um die Beseitigung einer weiteren Ungleichbehandlung. Falls eine faktische Familienbeziehung entstanden ist, ist es konsequent, die Situation rechtlich anzuerkennen, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Eine faktische Lebensgemeinschaft ist eine stabile und enge Beziehung. Eine Stiefkindadoption in diesen Gemeinschaftsformen schützt das Kind bei der Auflösung der Partnerschaft oder beim Tod eines Partners, weil Unterhalts- und Erbansprüche geltend gemacht werden können. Ohne diese neue Fassung von Artikel 264c wäre die Revision entleert, also quasi ein leeres Glas. Ihre Kommission hat dem neuen Artikel 264c mit 7 zu 4 Stimmen ohne Enthaltung zugestimmt. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Eine Minderheit Ihrer Kommission verlangt, dass sämtliche Bestimmungen gestrichen werden, die im Zusammenhang stehen mit der Öffnung der Stiefkindadoption für eingetragene Paare und Paare in faktischen Lebensgemeinschaften. Die Stiefkindadoption, das heisst die Adoption eines Kindes durch den Ehegatten der Mutter oder die Ehegattin des Vaters dieses Kindes, ist ja bekanntlich nach geltendem Recht auf Ehepaare beschränkt. Kinder, die in anderen familiären Situationen aufwachsen, können heute nicht durch die Partnerin des Vaters oder den Partner der Mutter adoptiert werden. Und Paare in eingetragener Partnerschaft sind von der Adoption generell ausgeschlossen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.094 Ich habe es vorhin erwähnt, aber es ist mir wichtig, das noch einmal zu sagen: Ihr Rat hatte, aufgrund einer Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen, vom Bundesrat verlangt, weiter zu gehen und die gemeinschaftliche Adoption auch für eingetragene Partnerschaften zuzulassen. Aufgrund einer Einigung waren Sie, war Ihr Rat auch bereit, darauf zurückzukommen und eine Beschränkung auf die Stiefkindadoption vorzusehen. Ich möchte etwas auch noch erwähnen: Die Öffnung, die wir für die Stiefkindadoption jetzt vorschlagen, gilt für alle Paarbeziehungen, das heisst für Ehepaare, für Paare in eingetragener Partnerschaft und für Paare in faktischen hetero- und homosexuellen Lebensgemeinschaften. Diese Aufzählung ist abschliessend. Und ebenfalls noch ein paar Worte zu den faktischen Lebensgemeinschaften: Es stimmt, was Sie sagen, Herr Rieder: Wenn eine faktische Lebensgemeinschaft drei Jahre dauert, dann ist das keine Garantie, dass sie noch weitere zehn Jahre dauert. Aber ich glaube, das ist bei verheirateten Paaren auch so. Mit einer Scheidungsrate von weit über 40 Prozent haben Sie einfach keine Garantie. Deshalb, und das möchte ich noch einmal betonen, genügt es nicht, dass jemand kommt und sagt: «Ich lebe seit gut drei Jahren in einer faktischen Lebensgemeinschaft», und dann ist die Adoption schon gemacht. Das ist die Voraussetzung, die erfüllt sein muss – und erst dann beginnt die Prüfung. Es wurde vorhin erwähnt, auch von Ihnen: Der Prüfung, ob ein Paar geeignet ist, ob die Persönlichkeiten geeignet sind, ob alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, muss sich jedes Paar unterziehen, das heisst Partner und Partnerinnen in einer faktischen Lebensgemeinschaft, solche in einer eingetragenen Partnerschaft, aber auch Personen, die verheiratet sind. Auch bei einem verheirateten Paar wird geprüft, ob es für eine Adoption geeignet ist. Nur weil die Partner verheiratet sind, sind sie noch nicht per se geeignet für eine Adoption. Ich glaube, es ist wichtig, dass man auch das klärt. Gerade bei Paarbeziehungen – ich spreche jetzt von faktischen Lebensgemeinschaften – muss gewährleistet sein, dass sie im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft handeln. Nicht möglich wäre zum Beispiel eine Stiefkindadoption, weil eine Frau mit ihrer Schwester zusammenlebt. Es soll eine eheähnliche Gemeinschaft sein. Vom Sprecher der Minderheit wurde noch die Befürchtung geäussert, dass gleichgeschlechtliche Paare einfach mit Leihmutterschaft zu Kindern kommen und diese dann adoptieren können. Leihmutterschaft ist verboten, ist verfassungsmässig verboten. Sie kennen auch Gerichtsurteile, eines gerade aus jüngerer Zeit, als ein homosexuelles Paar mit Leihmutterschaft zu einem Kind kommen wollte. Das Gericht hat gesagt: Das funktioniert so nicht. Leihmutterschaft ist verboten. Das Problem ist, dass man jedes Mal, wenn gegen dieses Verbot verstossen wird, im Sinne des Kindes schauen muss, was jetzt für das Kind die beste Situation ist. Denn Sie wissen auch, dass sich nie alle Menschen an all das, was Sie gesetzlich oder sogar verfassungsmässig verboten haben, halten. Aber zu meinen, dass Sie mit dieser Vorlage einen Weg zur Leihmutterschaft öffnen, ist einfach falsch. Die Leihmutterschaft ist und bleibt verboten, und zwar aufgrund unserer Bundesverfassung. Ein Satz noch zur gemeinschaftlichen Adoption: Wie gesagt ist es so, dass Sie ja in diesem Sinne weiter gehen wollten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Stiefkindadoption die richtige Adoptionsform ist. Was Sie vielleicht auch noch wissen müssen: Es gibt praktisch keine Staaten, die erlauben, Kinder zur Fremdkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare freizugeben. Hier gibt es einfach auch eine Realität, die heute gegeben ist. Aber ich glaube, es ist richtig, dass man jetzt einmal die Kinder absichert, die bereits so leben, wie es einige von Ihnen vielleicht lieber nicht hätten, aber sie leben eben so. Und wenn Sie die Möglichkeit einer Stiefkindadoption für eingetragene Partnerschaften oder für faktische Lebensgemeinschaften heute ablehnen, treffen Sie nur das Kind. Das trifft das Kind, weil das Kind dann unter Umständen in einer Situation rechtlich nicht abgesichert ist. Es wurde erwähnt: Es geht um Unterhaltsrechte, es geht um 14.094 Conseil des Etats 116 Rechte des Waisenkindes, es geht um Rechte auch in Bezug auf die Erbschaften. Das trifft die Kinder, und in diesem Sinne bitte ich Sie, die Möglichkeit zu schaffen, dass Stiefkinder adoptiert werden können, aber selbstverständlich immer nur dann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Und die Voraussetzungen sind immer nur dann gegeben, wenn die Stiefkindadoption dem Wohl des Kindes dient. Das steht im Zentrum auch dieser Revision. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen. Rieder Beat (C, VS): Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Wenn Sie die Stiefkindadoption öffnen, dann geben Sie gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, dieses Leihmutterschaftsverbot zu umgehen. Gerade der Entscheid des Bundesgerichtes vom Sommer 2015 zeigt dies klar auf. Das Bundesgericht hat unter einem Obiter Dictum gesagt, dass man, falls in der Schweiz die Stiefkindadoption möglich wäre, die Volladoption eines Knaben durch zwei Männer hier in der Schweiz allenfalls rechtlich legitimieren könnte. Das war damals nicht möglich. Wenn Sie heute anders entscheiden, ist das in Zukunft möglich. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 25 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 14 Stimmen (0 Enthaltungen) Art. 264d; 265; 265a Titel, Abs. 3; 265c; 265d Abs. 1, 3; 266 Abs. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 264d; 265; 265a titre, al. 3; 265c; 265d al. 1, 3; 266 al. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Art. 267 Antrag der Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Minderheit (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Abs. 3 Ziff. 2, 3 Streichen Art. 267 Proposition de la majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition de la minorité (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Al. 3 ch. 2, 3 Biffer Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Art. 267a Antrag der Mehrheit Abs. 1–3 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 4 Die Namensänderung einer zu adoptierenden volljährigen Person hat keine Auswirkungen auf die Namensführung von Personen, deren Namen sich aus dem bisherigen Namen der zu adoptierenden Person ableitet, es sei denn, diese stimmen einer Namensänderung ausdrücklich zu. 8 mars 2016 Antrag der Minderheit (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Abs. 2 ... des Kindesverhältnisses. (Zweiten Satz streichen) Art. 267a Proposition de la majorité Abs. 1–3 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 4 Le changement de nom d'une personne majeure faisant l'objet d'une demande d'adoption n'affecte en rien le nom porté par des personnes tierces lorsque celui-ci dérive du nom précédemment porté par la personne majeure, sauf si lesdites personnes acceptent expressément un changement de nom. Proposition de la minorité (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Al. 2 ... la filiation. (Biffer la deuxième phrase) Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Art. 267b Antrag der Mehrheit Das Bürgerrecht des minderjährigen Kindes bestimmt sich nach den Bestimmungen über die Wirkungen des Kindesverhältnisses. Diese gelten bei der Adoption des minderjährigen Kindes durch die eingetragene Partnerin seiner Mutter oder den eingetragenen Partner seines Vaters sinngemäss. Antrag der Minderheit (Rieder, Engler, Germann, Hefti) ... des Kindesverhältnisses. (Zweiten Satz streichen) Art. 267b Proposition de la majorité Le droit de cité de l'enfant mineur est déterminé en fonction des dispositions relatives aux effets de la filiation. Celles-ci s'appliquent par analogie en cas d'adoption de l'enfant mineur par la personne liée à sa mère ou à son père par un partenariat enregistré. Proposition de la minorité (Rieder, Engler, Germann, Hefti) ... la filiation. (Biffer la deuxième phrase) Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Art. 268 Antrag der Mehrheit Unverändert Antrag der Minderheit (Seydoux, Cramer, Janiak, Jositsch, Levrat) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 268 Proposition de la majorité Inchangé Proposition de la minorité (Seydoux, Cramer, Janiak, Jositsch, Levrat) Adhérer au projet du Conseil fédéral Seydoux-Christe Anne (C, JU): Il s'agit d'une minorité toute relative, puisqu'à l'article 268, la commission a pris sa décision par 5 voix contre 5 et avec la voix prépondérante de son président. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 8. März 2016 117 Ständerat 14.094 Cela a déjà été dit, il y a une diminution des adoptions, aussi bien sur les plans national qu'international, avec un risque de perte de savoir-faire au niveau des autorités cantonales compétentes, car il s'agit de procédures relativement complexes. S'ajoute à cette situation le fait qu'on a affaire à 26 pratiques, parfois différentes, au niveau des cantons. D'où la volonté, d'une part, d'harmoniser les procédures et, d'autre part, de confier l'ensemble de la procédure en matière d'adoption à une seule autorité, qui sera en mesure de développer une pratique professionnelle. Dans le domaine des adoptions internationales, chaque canton a déjà désigné une autorité cantonale centrale, sur la base de l'article 3 alinéa 1 de la loi fédérale relative à la Convention de La Haye sur l'adoption et aux mesures de protection de l'enfant en cas d'adoption internationale, du 22 juin 2001, qui renvoie à l'article 316 alinéa 1bis du Code civil. Cet article prévoit que «lorsqu'un enfant est placé en vue de son adoption, une autorité cantonale unique est compétente». L'article 268 alinéa 1 du Code civil prévoit que «la procédure d'adoption est du ressort d'une autorité cantonale unique compétente au domicile du ou des adoptants». L'article se réfère également à l'article 316 alinéa 1bis du Code civil. Il y a dès lors une certaine logique et une cohérence à concentrer l'ensemble de la procédure d'adoption auprès d'une seule autorité compétente. C'est pourquoi je vous invite à suivre ma proposition de minorité. Behörde zuständig. Sie prüfen z. B. die Eignung der adoptionswilligen Personen, sie stellen die Eignungsbescheinigung aus, sie erteilen die Bewilligung zur Aufnahme des Kindes im Hinblick auf eine spätere Adoption usw. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Wie Sie feststellen können, liegt das eigentliche Adoptionsverfahren also heute schon in der Hand einer einzigen kantonalen Behörde. Nur für das Aussprechen der Adoption ist von Bundesrechts wegen heute diese einzige kantonale Behörde nicht zuständig. Diese Zweiteilung ist historisch gewachsen. Sie geht letztlich auf das Haager Adoptionsübereinkommen und dessen Umsetzung zurück. Der Entwurf sieht jetzt vor, dass die seit über zehn Jahren bestehenden zentralen Behörden der Kantone für das gesamte Adoptionsverfahren und damit eben auch für diese abschliessende Etappe zuständig sein sollen. Da war der Bundesrat der Meinung, dass es sinnvoll ist, dass diese Behörde auch diesen letzten Abschnitt noch übernimmt. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Es ist gut, wenn für diesen letzten Abschnitt – dass man noch einmal wirklich überprüft und dann die Adoption ausspricht – eine andere Behörde zuständig ist, damit hier noch ein Blick aus einem anderen Blickwinkel auf die Situation geworfen wird. Ich glaube, es gibt hier wirklich keine eindeutig richtige oder falsche Lösung. Der Bundesrat hatte mit seinem Vorschlag auch zur Effizienz beitragen wollen. Gleichzeitig gibt es, wie gesagt, auch gute Gründe für die Beibehaltung der heutigen Situation. Ich lasse Sie gerne entscheiden. Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Es ist effektiv so, wie das von Frau Seydoux-Christe erwähnt worden ist: Mit dem Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission beschlossen, bei Artikel 268 beim geltenden Recht zu bleiben. Der Bundesrat beantragt die Errichtung einer einzigen kantonalen Behörde, die für die Adoptionsverfahren am Wohnsitz der adoptionswilligen Person zuständig ist. Mit der Öffnung der Stiefkindadoption für alle Paarbeziehungen, ungeachtet ihres Zivilstandes oder ihrer sexuellen Orientierung, ist eine Zunahme der Gesuche um Stiefkindadoption zu erwarten. Das entspricht einer Zunahme der quantitativen und insbesondere der qualitativen Aufgaben der zuständigen kantonalen Behörden. Die Revision schafft Flexibilität für einen Entscheidungsprozess, in dem jede Massnahme und Verfügung im Interesse des Kindeswohls zu treffen ist. Die Überprüfung des Einzelfalles braucht spezifische Kenntnisse. Ich erinnere daran, dass gemäss Artikel 265 des revidierten Gesetzes die Zustimmung des urteilsfähigen Kindes nötig ist. Diese Zustimmung setzt eine Anhörung des Kindes voraus, und auch die leiblichen Eltern müssen angehört werden. Die Prüfung der Elemente, die erlaubt festzustellen, dass die Adoption dem Kindeswohl dient, ist eine Arbeit, die im freien Entscheidungsspielraum der Kantone zu belassen ist. Deswegen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 25 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen (0 Enthaltungen) Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Es passiert dem Bundesrat nicht so häufig, aber hier kann er tatsächlich mit dem Antrag der Mehrheit und dem Antrag der Minderheit Seydoux leben. Ich möchte Ihnen kurz die Überlegungen des Bundesrates aufzeigen, weshalb er Ihnen diese Änderung vorgeschlagen hat. Es gibt aber, wie gesagt, auch gute Gründe, beim heute geltenden Recht zu bleiben. Das heute geltende Recht bestimmt, dass die Adoption von der zuständigen kantonalen Behörde am Wohnsitz der Adoptiveltern ausgesprochen wird. Hier geht es nicht um das eigentliche Adoptionsverfahren, sondern um den Abschluss des Adoptionsverfahrens. Nachdem das zukünftige Adoptivkind während eines Jahres von den adoptionswilligen Personen betreut wurde, findet das erfolgreiche Adoptionsverfahren seinen Abschluss darin, dass die Adoption tatsächlich ausgesprochen wird. Über die Zuständigkeit für die vorangehende Etappe des Adoptionsverfahrens sagt diese Bestimmung nichts aus. Für diese Etappe, das wurde gesagt, sind die zentralen Behörden der Kantone als einzige kantonale Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Art. 268a Abs. 2, 3; 268abis–268aquater; 268b–268e Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 268a al. 2, 3; 268abis–268aquater; 268b–268e Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Art. 298e Antrag der Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Minderheit (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Streichen Art. 298e Proposition de la majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition de la minorité (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Biffer Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Art. 299 Titel; 300 Titel Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 299 titre; 300 titre Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté 14.094 Conseil des Etats Schlusstitel Titre final Art. 12b, 12c, 12cbis Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates 118 8 mars 2016 Ziff. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ch. 3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Art. 12b, 12c, 12cbis Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Angenommen – Adopté Ziff. 4 Antrag der Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ziff. II, III Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ch. II, III Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Proposition de la minorité (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Art. 3 Abs. 3 Unverändert Ch. 4 Proposition de la majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Änderung anderer Erlasse Modification d'autres actes Proposition de la minorité (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Art. 3 al. 3 Inchangé Ziff. 1 Antrag der Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Antrag der Minderheit (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Art. 13 Abs. 1 ... ihrer Gemeinschaft. (Zweiten Satz streichen) Art. 17 Abs. 3bis; 27a; 28; 34 Abs. 4 Streichen Art. 28; 34 Abs. 4 Unverändert Ch. 1 Proposition de la majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition de la minorité (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Art. 13 al. 1 ... de la communauté. (Biffer la deuxième phrase) Art. 17 al. 3bis; 27a; 28; 34 al. 4 Biffer Art. 28; 34 al. 4 Inchangé Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 14.094/1283) Für Annahme des Entwurfes ... 32 Stimmen Dagegen ... 7 Stimmen (0 Enthaltungen) Abschreibung – Classement Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales Angenommen – Adopté Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Ziff. 2 Antrag der Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Minderheit (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Streichen Ch. 2 Proposition de la majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition de la minorité (Rieder, Engler, Germann, Hefti) Biffer Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 8. März 2016 119 13.025 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung Loi sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication. Modification Differenzen – Divergences Ständerat/Conseil des Etats 10.03.14 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 19.03.14 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 17.06.15 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 17.06.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 07.12.15 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 03.03.16 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 08.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 14.03.16 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 16.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 16.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Postund Fernmeldeverkehrs Loi fédérale sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication Art. 21 Abs. 2; 22 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 21 al. 2; 22 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Engler Stefan (C, GR), für die Kommission: Die ersten beiden Differenzen betreffen eine redaktionelle Anpassung. Die Kommission beantragt Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen. Angenommen – Adopté Art. 26 Abs. 5bis Antrag der Mehrheit Festhalten Antrag der Minderheit (Cramer, Levrat, Minder, Rieder, Seydoux) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 26 al. 5bis Proposition de la majorité Maintenir Proposition de la minorité (Cramer, Levrat, Minder, Rieder, Seydoux) Adhérer à la décision du Conseil national Engler Stefan (C, GR), für die Kommission: Bei Artikel 26 Absatz 5bis hat sich eine materielle Differenz zum Nationalrat ergeben, die sich auch im Antrag der Kommissionsminderheit widerspiegelt. Kollege Cramer wird die Minderheit vertreten. Ich werde anschliessend die Argumente der Mehrheit vertreten. Es geht um die Frage, ob die Anbieter von Fernmeldediensten verpflichtet werden sollen, die Randdaten zwingend in der Schweiz aufzubewahren. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 13.025 Cramer Robert (G, GE): De quoi s'agit-il? L'article 26 définit les obligations des fournisseurs de services de télécommunications. Il stipule notamment, à l'alinéa 5, que les fournisseurs doivent conserver les données en matière de télécommunication pendant six mois, durée pendant laquelle ces données doivent être à la disposition des autorités de surveillance. Si une poursuite est engagée contre quelqu'un, si des mesures de surveillance sont ordonnées, ces données doivent pouvoir être remises à l'autorité. La question qui se pose est toute simple. Dès lors que nous exigeons que ces données soient conservées, le pendant de cela, c'est qu'elles soient conservées en lieu sûr. Ces données ne doivent pas être disséminées un peu partout, mais elles doivent être conservées dans un endroit où celui qui a conclu un contrat avec le fournisseur de communication a la garantie qu'elles sont à l'abri. De façon à ce que cette garantie soit donnée, le Conseil national propose que l'on fasse obligation aux fournisseurs de conserver les données secondaires de télécommunication en Suisse. Aux yeux de la majorité, cette exigence est inutile. Cette exigence relèverait d'une volonté de faire du «Swiss finish»; cette exigence relèverait du protectionnisme; et puis, surtout, cette exigence serait inutile, puisque, contractuellement, le fournisseur de services de télécommunications doit s'engager à préserver les données en lieu sûr. En théorie, tout cela est juste; en pratique, tout cela est totalement erroné. En effet, dès l'instant où ces données sont conservées à l'étranger, l'autorité du pays étranger n'est pas liée par les contrats qui ont été conclus en Suisse entre le fournisseur et son client! Cette autorité applique son propre droit. Et si, par hypothèse, le pays étranger dont nous parlons se trouve être les Etats-Unis, les Etats-Unis appliquent le droit américain et non le droit suisse. Ils peuvent donc se sentir libres de demander aux fournisseurs de données les indications qu'ils souhaitent avoir. Ces réflexions ne sont pas uniquement liées à des théories juridiques. Nous avons eu l'occasion, en commission, d'entendre, le 3 novembre dernier, le préposé fédéral à la protection des données et à la transparence, Monsieur Hanspeter Thür, qui nous a dit très clairement que les contrats conclus entre le client et le fournisseur ne lient pas l'autorité étrangère. Et quand on voit qu'une autorité étrangère aussi légaliste que le sont les Etats-Unis, qu'un Etat qui se fonde tellement sur le respect du droit et des contrats, ne respecte pas les contrats conclus en Suisse entre le fournisseur et son client, on imagine bien ce que cela peut être dans d'autres pays tout aussi légalistes. On nous a parlé de l'Allemagne, des Pays-Bas; on pourrait parler de la Chine et de tous les pays qui ont des services de télécommunications et qui peuvent contracter avec des clients en Suisse. En d'autres termes, la conclusion est simple: dès l'instant où nous voulons, dans cette loi – et je pense que cela est justifié –, exiger des fournisseurs de services de télécommunications qu'ils conservent les données, eh bien, dans le même temps, nous devons exiger que ces données soient conservées en lieu sûr, c'est-à-dire en Suisse. C'est la raison pour laquelle je vous invite à soutenir ma proposition de minorité, et surtout à soutenir le Conseil national qui, par une très claire majorité, s'est prononcé en ce sens, maintenant sa position sur ce point par 114 voix contre 72. Engler Stefan (C, GR), für die Kommission: Eine Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen verspricht sich keinen zusätzlichen Sicherheitsnutzen daraus, dass die Randdaten zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden müssen. Von der Lokalisierung der Randdaten versprechen sich der Nationalrat und auch eine Minderheit der Kommission für Rechtsfragen indessen diesen Zusatznutzen an Datenschutz und Datensicherheit. Zu Recht? Nur wenn es wirklich so wäre, liesse sich diese Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit als Teil der Wirtschaftsfreiheit im öffentlichen Interesse rechtfertigen. Der jederzeitige globale Austausch von Daten lässt mich daran zweifeln. Im Gegenteil, es wird dadurch eine Scheinsicherheit geschaffen, wonach nur in der Schweiz aufbewahrte Daten sicher aufbewahrte 14.099 Conseil des Etats 120 Daten sind. Es ist, wie wenn Sie unmittelbar nach einer Kurve einen Fussgängerstreifen auf die Strasse malen und sich dann wundern, dass dieser Fussgängerstreifen an und für sich kein Mehr an Sicherheit verschafft. Tatsache ist, dass, wer in der Schweiz Fernmeldedienste anbietet, allen Sorgfaltspflichten nachkommen muss, die zur Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit vorgesehen sind. Diese Sorgfaltspflichten ergeben sich aus unserer eigenen Gesetzgebung und verpflichten die Anbieter der Fernmeldedienstleistungen, auch wenn sie sich für einen Aufbewahrungsort im Ausland entscheiden, diesen Sicherheitsstandard zu garantieren. Sie sind verantwortlich dafür, dass diese Sicherheitsanforderungen auch dort erfüllt sind. Es wurde zu Recht auch in der nationalrätlichen Debatte gefragt, wie denn erklärt wird, dass mindestens so sensible Daten wie die hier angesprochenen Randdaten, zum Beispiel aus dem Versicherungsbereich oder aus Finanzdienstleistungen, im Ausland aufbewahrt werden dürfen, und zwar ungefragt. Man wird in einen Erklärungsnotstand geraten, wenn man erklären muss, warum gerade diese Daten in der Schweiz aufbewahrt werden müssen und andere, mindestens so sensible Daten nicht. Es kommt hinzu, dass es für die Aufsicht beim globalen Austausch von Daten nur sehr schwer nachvollziehbar ist, wo diese Daten im Moment gerade aufbewahrt werden. Aus diesen Überlegungen möchte die Mehrheit Ihrer Kommission am ursprünglichen Entscheid festhalten d. h., es offenlassen, wo die Randdaten aufbewahrt werden; dies aber immer unter der Prämisse, dass die hohen Sorgfaltspflichten bezüglich Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden. Hinzu kommen wirtschaftliche Überlegungen für exportorientierte Unternehmungen, die in ihrer Dienstleistungsfreiheit beschnitten würden. Es entstünden zusätzliche Kosten. Wenn Daten vom Ausland zurück in die Schweiz transferiert werden müssten, gäbe es auch eine gewisse Gefahr, dass beim Transfer zusätzliche Schwierigkeiten entstünden. Das sind die Überlegungen der Mehrheit, die in dieser Frage eine liberalere Haltung einnimmt und Ihnen beantragt, an Ihrem Beschluss festzuhalten. Genau in diese Richtung geht übrigens auch die Revision der Fernmeldegesetzgebung. Sie zielt nicht auf eine Abschottung, sondern auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten, was aber nicht mit dem Ort der Aufbewahrung festgemacht werden soll. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Ich möchte nicht alles wiederholen. Erstens haben Sie die Diskussion schon einmal geführt, auch hat der Kommissionssprecher noch einmal die Gründe angeführt, weshalb die Forderung, die Speicherung der Randdaten habe in der Schweiz zu erfolgen, nicht nötig ist: Das Datenschutzgesetz gilt auch, wenn die Fernmeldedienstanbieterinnen Daten nicht in der Schweiz speichern; auch in diesem Fall müssen sie sicherstellen, dass das Datenschutzgesetz eingehalten wird. Das gilt übrigens auch, wenn die Daten in einer Cloud, auf Servern im Ausland, aufbewahrt werden. Zweitens wäre es wahrscheinlich schon ein bisschen vermessen zu sagen, diesbezüglich sei nur die Schweiz sicher, es gebe kein anderes, zum Beispiel kein anderes europäisches Land, das da auch nur annähernd vergleichbar sei. Ich denke, das entspräche nicht ganz der Realität. Drittens gibt es in der Schweiz international tätige Unternehmen, die im Bereich der Speicherung von Informatikdaten einen hervorragenden Ruf haben. Stellen Sie sich einmal vor, was passiert, wenn die anderen Staaten auch damit beginnen, so protektionistische Regelungen zu ergreifen. Dann wird unsere Branche, die im Bereich der Speicherung von Informatikdaten einen guten Ruf hat, weil sie gut und sicher ist, natürlich von diesem Markt abgehängt. Wenn man selber nur noch für das eigene Land legiferiert, muss man sich auch immer überlegen, was passiert, wenn das die anderen auch machen: Dann haben wir wahrscheinlich mehr Probleme als vorher. Ein letztes Thema, das ich noch kurz ansprechen möchte, ist ein ganz praktisches Problem: Sie können das gar nicht 8 mars 2016 kontrollieren. Es tönt natürlich gut; ich möchte auch, dass diese Daten sicher aufbewahrt werden und dass der Datenschutz wirklich gewährleistet ist. Ich verstehe das, es sind wichtige Anliegen. Aber wie Sie wissen, ist die Netzarchitektur heute so gestaltet, dass Sie das gar nicht überprüfen können. Sie können den Fernmeldedienstanbieterinnen nicht vorschreiben, wie die Architektur gestaltet werden muss, damit eine Kontrolle möglich ist und die Daten zum Beispiel nach einem Transit ins Ausland wieder sicher hier in der Schweiz landen, hier aufbewahrt und im Ausland überall gelöscht werden. Das können Sie einfach nicht kontrollieren. In diesem Sinne ist es vielleicht auch ehrlicher, auf diese Bestimmung zu verzichten, auch wenn das Argument einer Aufbewahrung in der Schweiz sicher gut ist und gut tönt. Es ist besser, hier ehrlich zu sein und zu sagen, dass man das nicht kontrollieren kann. Was wir kontrollieren können, ist die Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechtes. Da haben wir auch Sanktionen, da haben wir die entsprechenden Strafbestimmungen. Achten wir darauf, dass man da sich daran halten muss. Doch eine generelle Speicherung der Daten in der Schweiz lässt sich einfach nicht überprüfen. In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 25 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen (0 Enthaltungen) 14.099 Ordnungsbussengesetz Loi sur les amendes d'ordre Differenzen – Divergences Ständerat/Conseil des Etats 07.12.15 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 03.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 08.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ordnungsbussengesetz Loi sur les amendes d'ordre Art. 6 Abs. 1, 5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 6 al. 1, 5 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Engler Stefan (C, GR), für die Kommission: Wir sprechen über die Differenzbereinigung des Ordnungsbussengesetzes. Der Nationalrat hat die vom Ständerat beschlossene Fassung weitestgehend übernommen und lediglich in einem Punkt redaktionell angepasst und damit aber auch eine gewünschte Klärung geschaffen. Es handelt sich dabei um Artikel 6 Absätze 1 und 5. Demnach muss ein Täter, damit das Ordnungsbussenverfahren angewendet werden kann, nicht zwingend in flagranti, also bei der Tatbegehung, ertappt worden sein. Es genügt, wenn er identifizierbar ist. Das ist beispielsweise in einer Vielzahl von ausländerrechtlichen Verfahren, bei Verletzung von Anmeldepflichten nach einer Einreise, aber auch nach einem Wechsel der Gemeinde oder des Kantons von Relevanz. Dass solche Übertretungen auch im Bagatellbereich, im Massengeschäftsbereich, im Rahmen eines Ordnungsbussenverfahrens geahndet werden können sollen, liegt aber auf der Hand. Der Nationalrat Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 8. März 2016 121 hat mit einer klareren Formulierung hier auch ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Identifizierbarkeit des Täters die Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Ordnungsbussenverfahrens sein soll. Die Kommission für Rechtsfragen hat heute Morgen auch diese Differenz beraten und ist einstimmig zum Schluss gekommen, sich dem Nationalrat anzuschliessen, womit alle Differenzen beseitigt sind. Angenommen – Adopté Le président (Comte Raphaël, président): L'objet est ainsi prêt pour le vote final. 15.052 Revisionsaufsichtsgesetz. Änderung Loi sur la surveillance de la révision. Modification Erstrat – Premier Conseil Ständerat/Conseil des Etats 08.03.16 (Erstrat – Premier Conseil) Abate Fabio (RL, TI), für die Kommission: Gemäss den Bestimmungen des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 müssen ausländische Revisionsunternehmen entweder von der Revisionsaufsichtsbehörde oder von einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigt werden, wenn sie ausländische Gesellschaften prüfen, die den schweizerischen Kapitalmarkt direkt oder indirekt in Anspruch nehmen. Das Gesetz hat einen extraterritorialen Geltungsbereich, weil die Revisionsstelle eines internationalen Konzerns von der Revisionsaufsicht mehrerer Staaten erfasst werden kann. Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten entfallen Zulassungspflicht und Aufsicht durch die Revisionsaufsichtsbehörde in zwei Ausnahmefällen: erstens, wenn das Revisionsorgan bereits von einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird; zweitens, wenn die Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, die über ein Revisionsunternehmen verfügt, das entweder von der Revisionsaufsichtsbehörde oder von einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird. Diese Regelung ist seit dem 1. Oktober 2015 in Kraft. Es geht um Artikel 8, der nicht zusammen mit dem materiellen Rest des Gesetzes in Kraft gesetzt worden ist. Bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2005 ging man davon aus, dass die Beaufsichtigung ausländischer Revisionsorgane weitestgehend an die Aufsichtsbehörden in deren Sitzstaaten delegiert werden kann. Aber die Prüfung der ausländischen Revisionssysteme und deren Gleichwertigkeit brauchte mehr Zeit. Nun, diese Regelung gilt nur für die Revisionsstelle ausländischer Emittenten von Beteiligungspapieren. Das bedeutet, dass sämtliche Revisionsstellen von ausländischen Emittenten, die heute im schweizerischen Kapitalmarkt Aktien ausgeben, einer Revisionsaufsicht unterstehen. Aber die geltende Regelung ist problematisch: Ausländische Emittenten machen über 50 Prozent des Anleihenmarktes in der Schweiz aus. Sie sind vorwiegend in EU-Mitgliedstaaten, aber auch in Drittstaaten. In einigen Ländern besteht entweder gar keine Revisionsaufsicht, oder an deren Anerkennung bestehen erhebliche Zweifel. Es ist daher davon auszugehen, dass mehr ausländische Revisionsunternehmen als anfänglich erwartet nicht unter die zwei erwähnten Ausnahmebestimmungen fallen und von der Schweiz beaufsichtigt werden müssen. Die Beaufsichtigung der Revisionsorgane dieser ausländischen Emittenten würde extrem aufwendig werden. Das Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 15.052 würde eine Verdoppelung der Zahl der Subjekte, die die Revisionsaufsichtsbehörde heute beaufsichtigt, bedeuten. Die Folgen für den schweizerischen Kapitalmarkt sind somit negativ. Es braucht also eine Lösung, die sämtliche existierenden Interessen angemessen abwägt: den Investorenschutz, das Interesse unseres Kapitalmarkts, der im Standortwettbewerb ist, und das Interesse an einer Revisionsaufsicht, die effektiv die Ziele erreichen kann. Deswegen haben wir diese Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes. Erstens wird auf die Beaufsichtigung der Revisionsorgane bei nichtkotierten Anleihen verzichtet. Die damit verbundenen Unsicherheiten sind den Anlegern schon bekannt. Zweitens wird der Ausnahmekatalog für Revisionsstellen von Emittenten von in der Schweiz kotierten Anleihen erweitert. Investoren werden ausdrücklich auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsunternehmens hingewiesen. Drittens wird auf die Aufsicht der sogenannten wesentlichen Tochtergesellschaft verzichtet. Aber der Revisor, der die Muttergesellschaft und die konsolidierte Konzernrechnung revidiert, untersteht einer Aufsicht, entweder der Revisionsaufsichtsbehörde oder einer der Revisionsaufsichtsbehörde als gleichwertig befundenen Stelle. Ihre Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat dem revidierten Gesetz einstimmig zugestimmt. Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Als das Parlament im Jahr 2005 das Revisionsaufsichtsgesetz verabschiedet hat, ist es davon ausgegangen, dass sich die Beaufsichtigung der Revisionsstellen der ausländischen Emittenten relativ rasch einspielen würde und dass man sie an die ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden delegieren könne. Das ist der Grund, weshalb Artikel 8 nicht zusammen mit dem materiellen Rest des Gesetzes in Kraft gesetzt worden ist. Der Bundesrat brauchte Zeit, um die ausländischen Revisionsaufsichtssysteme zu prüfen und um festzustellen, ob diese eben gleichwertig sind oder nicht. Es geht in diesem Bereich bezüglich Ausland um drei Pfeiler: um die Beteiligungspapiere, also um Aktien, um die Anleihen, das sind oft Obligationen, und schliesslich um die Aufsicht über die Revisoren sogenannter wesentlicher Tochtergesellschaften. Nach all den Jahren konnte der Bundesrat auf Anfang Oktober letzten Jahres in diesem ersten Pfeiler der Beteiligungspapiere einen ersten Schritt machen und einen Teil von Artikel 8 in Kraft setzen. Das heisst, seit dem 1. Oktober 2015 sind die Revisionsgesellschaften ausländischer Emittenten von Beteiligungspapieren, also Aktien, in der Schweiz der Aufsicht der Revisionsaufsichtsbehörde unterstellt. Gleichzeitig hat der Bundesrat 32 ausländische Revisionsaufsichtsbehörden für gleichwertig erklärt. Das bedeutet, dass sämtliche Revisionsstellen von ausländischen Emittenten, die heute auf dem schweizerischen Kapitalmarkt Aktien ausgeben, einer gleichwertigen Revisionsaufsicht unterstehen; das mit zwei Ausnahmen: Israel und Argentinien. Dort ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es keine gleichwertige Aufsicht der Revisoren gibt. Zu den beiden anderen Pfeilern: Aufgrund der Erfahrung, die der Bundesrat bei der Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden gesammelt hat, hat er Folgendes realisiert: Im Bereich der Anleihen und im Bereich der wesentlichen Töchter würde Artikel 8, wie er im Jahr 2005 verabschiedet worden ist, nicht so funktionieren, wie man es sich vorgestellt hat. Sie wissen heute, dass es eben ein Spannungsverhältnis zwischen drei grossen Interessenzentren gibt. Erstens gibt es den Investorenschutz; zweitens gibt es das Interesse des Wettbewerbsstandorts für den Kapitalmarkt Schweiz – das heisst, man will hier nicht zu viel regulieren mit Bezug auf andere Länder –; drittens will man eine Revisionsaufsicht haben, die für die anwendende Behörde realistisch und nicht mit unsinnigem Aufwand im Verhältnis zum Schutz, den man damit für den Anleger erreichen kann, verbunden ist. In diesem Spannungsverhältnis schlägt Ihnen der Bundesrat jetzt in diesen zwei weiteren Bereichen, im Bereich der Anleihen und im Bereich der wesentlichen Tochtergesellschaften, eine 15.4107 Conseil des Etats 122 8 mars 2016 massvolle Reduktion der Aufsicht im Ausland vor. Der Kommissionssprecher hat Ihnen die drei Massnahmen im Detail erläutert. Deshalb verzichte ich darauf, sie jetzt auch noch einmal aufzuzählen. Ihre vorberatende Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Extraterritorialer Geltungsbereich der Revisionsaufsicht) Loi fédérale sur l'agrément et la surveillance des réviseurs (Champ d'application extraterritorial de la surveillance en matière de révision) Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.052/1285) Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 15.4107 Interpellation Noser Ruedi. Fall Osamah M. Einreise von IS-Kämpfern ohne Sicherheitsüberprüfung des NDB? Interpellation Noser Ruedi. Dossier Osamah M. Entrée en Suisse de combattants de l'EI sans contrôle de sécurité du SRC? Ständerat/Conseil des Etats 08.03.16 Le président (Comte Raphaël, président): L'auteur de l'interpellation est satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral. Il ne demande pas l'ouverture de la discussion. – L'objet est ainsi liquidé. Schluss der Sitzung um 09.50 Uhr La séance est levée à 09 h 50 Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 9. März 2016 123 Siebente Sitzung – Septième séance Mittwoch, 9. März 2016 Mercredi, 9 mars 2016 08.15 h 14.046 Bundesgesetz über den Wald. Änderung Loi sur les forêts. Modification Differenzen – Divergences Ständerat/Conseil des Etats 09.03.15 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 16.09.15 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 03.12.15 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 02.03.16 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 09.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 14.03.16 (Differenzen – Divergences) Ständerat/Conseil des Etats 16.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 17.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Bundesgesetz über den Wald Loi fédérale sur les forêts Art. 21a Antrag der Mehrheit Festhalten Antrag der Minderheit (Hösli, Cramer, Eberle, Müller Damian, Noser, Schmid Martin) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 21a Proposition de la majorité Maintenir Proposition de la minorité (Hösli, Cramer, Eberle, Müller Damian, Noser, Schmid Martin) Adhérer à la décision du Conseil national Bischofberger Ivo (C, AI), für die Kommission: Der Nationalrat hat das vorliegende Waldgesetz in der letzten Woche zum zweiten Mal beraten und bei allen noch hängigen Differenzen an seiner Version festgehalten. Somit bestehen bei insgesamt vier Artikeln Differenzen: bei Artikel 21a in Verbindung mit Artikel 56, bei Artikel 34a, Artikel 34b und Artikel 38a. Zu Artikel 21a: Die bei der letzten Behandlung in unserem Rat zu diesem Artikel gemachten Ausführungen erscheinen der Mehrheit der Kommission nach wie vor eminent wichtig, denn es ist leider eine traurige Tatsache, dass sich im Wald immer wieder Unfälle mit forstlich nicht oder zu wenig ausgebildeten Arbeitskräften ereignen. So besagt die Unfallstatistik der Suva, dass die registrierten Forstbetriebe jährlich über 300 Unfälle pro 1000 Vollbeschäftigte vermerken. Das bedeutet, dass wir im Bereich der Waldarbeit rund dreimal mehr Unfälle haben als im Durchschnitt aller anderen Suvaversicherten Betriebe. So wird hier im Gesetzentwurf zur besseren Gewährleistung der Arbeitssicherheit im gesamten Schweizer Wald neu die Pflicht eingeführt, dass im Auftrag ausgeführte HolzerntearAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.046 beiten im Wald nur nach Absolvierung einer vom Bund anerkannten Ausbildung ausgeführt werden dürfen. Diese Pflicht gilt für die vom Auftragnehmer für Holzarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte. Holzerntearbeiten, welche ausserhalb von direkten Auftragnehmer- und Arbeitgeberverhältnissen ausgeführt werden, wie zum Beispiel Holzerntearbeiten im eigenen Privatwald, sind von der Ausbildungspflicht nicht erfasst, und das soll auch so bleiben. Für die Umsetzung soll in den Übergangsbestimmungen von Artikel 56 Absatz 3 eine Frist von bis zu fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes beibehalten werden. Bei Artikel 21a hat die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen entschieden. Die Mehrheit beantragt Ihnen, am Entscheid unseres Rates vom 3. Dezember 2015 festzuhalten. Hösli Werner (V, GL): Die Ausbildung ist für die Holzereibetriebe schon sehr zwingend geregelt, und auch in den landwirtschaftlichen Ausbildungen werden heute Holzerkurse durchgeführt – die Bauern sind ja eine relativ grosse Holzergruppe in unserer Gesellschaft. Es kommt eigentlich niemandem in den Sinn, einfach Leute ohne Ausbildung in den Wald zu schicken. Auch die Suva macht viel und nimmt zusammen mit anderen Unfallversicherern die Verantwortung im eigenen Interesse wahr. Aber vergessen Sie bei all dem nicht, dass Holzen einfach eine sehr gefährliche Tätigkeit ist! In zum Teil steilstem Gelände, in Windwürfen oder bei ineinander verhangenen Bäumen nach einem harten Winter ist oftmals an sehr vieles gleichzeitig zu denken. Zudem ist jung und beweglich sein gerade im steilen Gelände von Vorteil. Wer viel im Holz ist, weiss: Glück braucht es allemal! Weil es gefährlich ist, passieren auch Profis immer wieder schwere Unfälle; das werden wir nicht verhindern können. Die Sensibilisierung ist wichtig, und diese ist jetzt schon wirklich gut. Auch die Branche macht eine gute Arbeit. Wir sollten da jetzt nicht regulatorisch überschiessen und bald jedem, der für die Gartendurchforstung bei seinem Nachbarn eine Motorsäge in die Hand nimmt, einen Kursbesuch vorschreiben. Ich bitte Sie also, hier dem Nationalrat zu folgen. Berberat Didier (S, NE): Je vous demande de suivre la majorité de la commission. Dans la mesure où les travaux forestiers sont des travaux dangereux, pour ne pas dire très dangereux, l'idée est d'avoir une sensibilisation à ces risques et une formation, qui peut être basique, afin d'éviter au maximum les accidents. Je souhaiterais poser une question à Madame la conseillère fédérale. L'idée n'est pas que chaque paysan ou chaque bûcheron possède un doctorat en foresterie, l'idée est d'avoir une formation qui permette d'éviter au maximum les risques. Si cet article était accepté, quel serait le niveau de formation demandé? S'agit-il d'une formation basique de quelques jours voire de quelques heures? La crainte existe qu'on ait en fin de compte une formation très longue et très exigeante, mais ce n'est pas le but recherché. Le but n'est pas d'avoir une formation professionnelle complète comme un CFC. L'idée est d'avoir un certain nombre d'heures de cours pour sensibiliser les personnes qui procèdent à des travaux forestiers aux règles essentielles de sécurité. J'aimerais que Madame la conseillère fédérale nous rassure sur ce point, et rassure les personnes qui craignent qu'on fasse de la «surqualité» ou de la «surqualification». Cramer Robert (G, GE): Quelques mots pour compléter l'intervention faite tout à l'heure par Monsieur Hösli. Comme l'a dit ce dernier, il va de soi que personne ne souhaite qu'il y ait des accidents en forêt et qu'il faut faire tout son possible pour les éviter. Le problème que pose le projet du Conseil fédéral avec la notion de formation reconnue par la Confédération, c'est l'ajout d'exigences à l'exercice des travaux de ceux qui récoltent du bois. Il en découle bien sûr une bureaucratie supplémentaire, mais au-delà de cela, il en découle, à mon 14.046 Conseil des Etats 124 sens, un obstacle supplémentaire à l'intégration par le travail. Nous vivons dans un pays où on ne pourra bientôt plus exercer une seule profession sans avoir besoin de papiers, de documents ou de toutes sortes d'attestations, cela toujours pour de bonnes raisons. En l'occurrence, il s'agit ici de la sécurité de ceux qui pratiquent ces professions. Dans d'autres cas, c'est la sécurité du public qui est concernée. Enfin, pour une raison ou pour une autre, on exclut du marché de l'emploi celles et ceux qui ne sont pas qualifiés. En procédant ainsi, nous ne faisons pas une bonne action pour notre pays. Nous sommes en train de créer des grandes catégories d'assistés sociaux, en refusant simplement aux gens un travail parce que, pour une raison ou pour une autre, ils ne sont pas scolaires ou ne sont pas aptes à obtenir des documents, à passer des examens. Alors bien sûr, on va nous dire tout à l'heure que cette formation reconnue par la Confédération sera une formation de quelques heures ou de quelques jours. Cela sera peut-être vrai dans un premier temps, mais je vous donne rendezvous dans cinq ou dix ans, et vous verrez que cette «formation reconnue par la Confédération» sera une formation s'étalant sur plusieurs mois, exigeant des gens qu'ils soient capables de lire des documents administratifs, de rédiger, etc., ce qui signifie très concrètement des exclusions supplémentaires du marché du travail. Leuthard Doris, Bundesrätin: Das ist eine Differenz zwischen den Räten, die bis heute besteht. Ich bitte Sie, bei Ihren Beschlüssen zu bleiben. Herr Ständerat Hösli hat zu Recht gesagt, Holz und Holzfällerarbeiten seien gefährlich. Deshalb braucht es auch eine gute Ausbildung. Wir haben gemäss Statistik im Schnitt dreimal mehr Unfälle im Forstbereich als in den anderen Suvaversicherten Bereichen. Bei einem Unfall entstehen im Schnitt 26 000 Franken an Kosten; ein Kurs kostet den Kursteilnehmer 200 Franken. Wir wissen seit dem Sturm Lothar, als diese Kurse eingeführt wurden, dass man damit Unfälle reduzieren kann. Es macht volkswirtschaftlich Sinn, hier mit der verbesserten Ausbildung die Anzahl Unfälle und damit eben auch die entstehenden Kosten in diesem Bereich zu reduzieren. Die Zielgruppe sind denn auch nicht die Forstarbeiter, die diese Ausbildung haben: Es sind die sehr vielen Hobby-Holzerntearbeiter, die wir in diesem Bereich haben. Die Zielgruppe sind Personen ohne forstliche Ausbildung, die sporadisch gegen Entgelt für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer arbeiten. Wir stellen immer wieder fest, dass es in gewissen Gemeinden Feuerwehrleute oder zivildienstleistende Personen gibt, die hierfür eingesetzt werden, und genau dann passieren die Unfälle. Diese Kurse gibt es gemäss Artikel 34 der Waldverordnung schweizweit seit Lothar. Sie sind zu 80 Prozent von Bund und Kantonen subventioniert. Sie dauern zwei bis drei Wochen, Herr Ständerat Berberat. Die Kosten, die dann dem Auszubildenden noch bleiben, belaufen sich auf etwa 200 Franken. Der Rest ist wie heute subventioniert. Wir glauben auch nicht, dass das ein Hindernis ist, dass viele nicht mehr im Wald beschäftigt werden können, es sind vielmehr sowieso Gruppierungen, die nur sporadisch eingesetzt werden, die nicht festangestellt sind. Wenn wir Kosten und Nutzen einander gegenüberstellen, dann, so muss ich sagen, ist das eine sehr klare Rechnung. Das und auch die Erfahrungen aufgrund der Unfallquoten – diese sind im Detail für gelernte und ungelernte Fachkräfte ausgewiesen – hat uns dazu geführt, uns für eine solche Ausbildung auszusprechen. Diese reduziert schliesslich nicht nur menschliches Leid, sondern auch Kosten. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 26 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen (0 Enthaltungen) 9 mars 2016 Art. 34a Antrag der Kommission Festhalten Art. 34a Proposition de la commission Maintenir Bischofberger Ivo (C, AI), für die Kommission: In der letzten Beratung hat unser Rat Folgendes deutlich festgehalten: «Mit diesem Artikel werden nämlich die Ressourcenpolitik und die erforderlichen Massnahmen im Bereich von Innovation und Information sowie im Bereich der vermehrten Verwendung von Holz bewusst und dauerhaft im Waldgesetz verankert. Dabei zielt die Ressourcenpolitik Holz im Besonderen darauf ab, dass Holz aus Schweizer Wäldern nachhaltig bereitgestellt und ressourceneffizient verwendet wird.» (AB 2015 S 1155) Die Ausgangslage hat sich für die Kommission denn auch nicht geändert. Die Version unseres Rates, «der Bund fördert den Absatz und die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz», nimmt das Anliegen des Nationalrates vollends auf, denn unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist das Schweizer Holz besonders gut positioniert. Zudem ist die Frage meines Erachtens eigentlich nur rhetorischer Natur: Ist es Ziel und Absicht der Absatzförderung des Bundes, allenfalls die Absatzförderung von ausländischem Holz zu unterstützen? Zudem vermeidet die Version des Ständerates einen möglichen Konflikt mit den geltenden WTO-Richtlinien. Bereits in der ersten nationalrätlichen Debatte wurde festgehalten, dass diese vorgesehene explizite Verankerung der Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz klar und eindeutig gegen das Nichtdiskriminierungsverbot des WTO-Rechts verstösst. Warum sollen wir also ohne Not einen diesbezüglichen Konflikt provozieren, wenn wir mit der Fassung des Ständerates das eigentliche Kernziel ebenfalls erreichen? Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen bitte ich Sie im Namen der einstimmigen Kommission, bei Artikel 34a am Beschluss unseres Rates vom letzten Dezember festzuhalten. Angenommen – Adopté Art. 34b Antrag der Kommission Titel, Abs. 1 Festhalten Antrag Ettlin Erich Titel Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 1 Der Bund fördert bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz. Art. 34b Proposition de la commission Titre, al. 1 Maintenir Proposition Ettlin Erich Titre Adhérer à la décision du Conseil national Al. 1 La Confédération encourage l'utilisation de bois produit selon les principes du développement durable, dans la mesure où celle-ci s'y prête, lors de la planification, de la construction et de l'exploitation des bâtiments ou installations financés par des fonds publics. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 9. März 2016 125 Bischofberger Ivo (C, AI), für die Kommission: Dieser Artikel ist in unserem Rat in der vergangenen Wintersession an der Sitzung vom 3. Dezember eingehend und ausführlich diskutiert worden. Darum beschränke ich mich auf folgende drei Punkte: 1. Mit Blick auf Absatz 1 der ständerätlichen Fassung kommt klar zum Ausdruck, dass das Begehren nicht generell den Bauten und Anlagen mit öffentlicher Finanzierung gilt, sondern lediglich den Bauten und Anlagen des Bundes. In Absatz 1 wird zudem geklärt, dass der Bund bei eigenen Bauten und Anlagen die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz, soweit geeignet, fördern soll – dies auch im Sinne von Artikel 34a –, und zwar bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb. Der Bund legiferiert also für sich. Die Bauten unter kantonaler Federführung sind nicht betroffen, selbst wenn sie Bundesgelder brauchen, auch nicht jene auf kommunaler Ebene. 2. Die Formulierung ist nicht ganz neu, denn der Bundesrat hatte sie seinerseits bereits im Jahr 2007, im Entwurf zur Revision des Waldgesetzes, Geschäft 07.033, so aufgenommen. 3. Wir erreichen mit dieser Formulierung, wie bereits bei Artikel 34a ausgeführt, dass die Problematik des Nichtdiskriminierungsgebotes gemäss WTO-Recht nicht tangiert wird. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, bei Artikel 34b an der Fassung unseres Rates festzuhalten. Zum Einzelantrag Ettlin Erich werde ich mich nachher noch äussern. Ettlin Erich (C, OW): Ich habe meinen Antrag im Sinne eines Kompromissvorschlages eingereicht. Die Holzverwendung ist – das haben wir natürlich immer wieder gehört – ein wichtiges Anliegen, das, glaube ich, unbestritten ist. Holz unterstützt den Klimaschutz und ist wichtig zur Erreichung unserer energiepolitischen Ziele. Wir dürfen mit Freude feststellen, dass die Verwendung von Holz stark angestiegen ist, und das ist ja gut. Aber leider müssen wir gleichzeitig feststellen, dass die Nutzung und Verwendung von Holz aus dem Schweizer Wald seit zehn Jahren stagniert. Wir nutzen nur etwa 70 Prozent des Holzes, das wir in unseren Wäldern nutzen könnten. Der Frankenschock hat die Marktchancen des Schweizer Holzes weiter verschlechtert. Wir müssen daher ein starkes Zeichen für die Verwendung von Schweizer Holz setzen, denn Holz fällt bei der Pflege unserer Wälder als Rohstoff und Energieträger an. Wenn wir dieses Holz gut verwenden, leisten wir einen Beitrag daran, dass die Waldpflege sichergestellt ist und die Wälder ihre Leistung zum Schutz vor Naturgefahren und zur Erhaltung der Artenvielfalt dauerhaft erfüllen. Wir leisten auch einen Beitrag, damit ein wertvoller Rohstoff, der vor unserer Haustüre wächst, weniger aus dem Ausland importiert werden muss. Wir sichern Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Schweiz, besonders – das ist mein Anliegen – in den Randregionen. Die Regelung des Nationalrates schlägt eine Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Siebenthal 12.477, «Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung», im vollen Wortlaut vor, indem sie sich auf alle Bauten mit öffentlicher Finanzierung bezieht. Zudem sieht der vom Nationalrat beschlossene Wortlaut die ausdrückliche Nennung von Schweizer Holz im Gesetzestext vor. Der Ständerat hat in seiner letzten Lesung den Geltungsbereich auf eigene Bauten und Anlagen begrenzt und den Begriff «Schweizer Holz» durch «nachhaltig produziertes Holz» ersetzt. Mein Kompromiss sieht nun vor, den Geltungsbereich des Artikels im Sinne der parlamentarischen Initiative von Siebenthal und im Sinne einer wichtigen Stärkung der Verwendung von Schweizer Holz für alle Bauten mit Bundesfinanzierung anzuwenden. Die vom Ständerat in der letzten Lesung beschlossene Fassung berücksichtigt diese Ziele nur ungenügend. Mit der Ausweitung auf alle vom Bund finanzierten Bauten verteuern wir diese nur unwesentlich. Die Preisdifferenz zwiAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.046 schen nachhaltig produziertem Schweizer Holz und Importholz macht, gerechnet auf die gesamten Kosten eines Bauwerkes, höchstens ein paar Prozente aus. Andererseits soll die vom Nationalrat vorgeschlagene ausdrückliche Nennung von «Schweizer Holz» im Gesetzestext, welche mit WTORecht unverträglich ist, durch Verwendung der Bezeichnung «nachhaltig produziertes Holz» ersetzt werden, wie es der Ständerat schon in der letzten Lesung beschlossen hat. Der Schweizer Wald zeichnet sich seit bald 150 Jahren durch eine nachhaltige Bewirtschaftung aus. Durch eine gebührende Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei der Beschaffung von Holz für Bauten mit Bundesfinanzierung, z. B. indem man entsprechende Vergabekriterien bei Ausschreibungen verwendet, werden die Voraussetzungen geschaffen, dass vermehrt Schweizer Holz zur Anwendung kommt, ohne dass dies ausdrücklich und WTO-rechtswidrig im Gesetzestext steht. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Vorschlag dem Nationalrat so weit entgegenkommen können, dass die Differenz zwischen den Räten bereinigt und gleichzeitig das dringend nötige starke Zeichen zur vermehrten Verwendung von Schweizer Holz gesetzt werden kann. Bischofberger Ivo (C, AI), für die Kommission: Ich habe drei Bemerkungen. Der Antrag, wie ihn Kollege Ettlin eingereicht hat, stand gestern Morgen in unserer Kommission zur Diskussion. Er lag uns vor, und es ist klar festgehalten worden, was Sie auf dem Antragsblatt sehen: Der Titel gemäss Antrag Ettlin Erich wäre, gemäss Nationalrat, «Verwendung von Holz bei Bauten mit Bundesfinanzierung», dies im Gegensatz zum Titel unserer Variante «Bauten und Anlagen des Bundes». Wir haben uns gefragt: Was heisst das konkret? Ich möchte Ihnen aus der breiten Palette nur ein Beispiel kurz darlegen. Die Formulierung nach dem Antrag von Kollege Ettlin würde heissen, dass beispielsweise für eine Stallbaute, damit sie mit 10 000 Franken Investitionskredit subventioniert würde, nur Schweizer Holz verwendet werden dürfte. Das heisst im Klartext: Diese Baute könnte allenfalls bis zu 50 000 Franken Mehrkosten verursachen. Wegen dieser Konsequenz ist die Kommission klar davon überzeugt, dass wir am Beschluss unseres Rates vom 3. Dezember 2015 festhalten sollen. In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, den Antrag von Kollege Ettlin abzulehnen. Leuthard Doris, Bundesrätin: Der Antrag ist gut gemeint und sympathisch, aber im Vollzug wahrscheinlich relativ aufwendig. Es ist so, «Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung» heisst: praktisch alle landwirtschaftlichen Gebäude, Schallschutzmauern, Hochschulbauten oder alles, was die SBB machen. Es gibt also relativ viele Anlagen, die vom Bund mitfinanziert sind. Stellen Sie sich das nur schon bei der Submission vor! Wir müssten also dann eigentlich sagen, dass ein Bauer, wenn er eine Scheune bauen will, von Anfang an auf Schweizer Holz setzen muss, und das müsste dann von der Baubewilligungsbehörde oder vom Bund kontrolliert werden. Ich müsste wahrscheinlich eine Abteilung «Holznachweis» auftun usw. Es ist im Vollzug also relativ aufwendig. Sie schränken den Auftrag an den Bund zwar ein, Herr Ständerat Ettlin, indem Sie festhalten: «... soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz.» Das lässt grundsätzlich ein wenig Spielraum dafür, dass wir auf Verordnungsebene vieles wieder als ungeeignet qualifizieren und herausnehmen könnten, aber dann muss ich mich am Schluss fragen, was der Antrag noch bringen würde. Es ist ein bisschen die Situation, dass der Vollzug, wenn wir alle Bauten mit Bundessubvention auch noch einrechnen, relativ aufwendig, kompliziert und bürokratisch wird. Insofern ist die bisherige Version des Ständerates die geeignetere, um dem Anliegen, diese Holzförderung möglichst zu unterstützen, Rechnung zu tragen. Dass wir auch politisch ein klares Signal aussenden, ist erwünscht; wir haben dazu einen neuen Förderartikel. Aber wir sollten die Sache hier nicht noch ein- 14.046 Conseil des Etats 126 engen und komplizierte, vollzugstechnisch schwierige Versionen beschliessen. Insofern scheint uns eine solche Bestimmung problematisch – sie mag vielleicht am Schluss, wenn sich die Räte immer noch nicht einigen, ein Kompromiss sein. Aber ich muss einfach darauf aufmerksam machen, dass es für uns im Vollzug dann aufwendig ist. Sie haben auch bei uns betreffend die Stellen plafoniert. Ich muss immer darauf hinweisen, dass alles, was vollzugstechnisch Aufwand gibt, mehr Stellen heisst – und gleichzeitig sagen Sie: «Zack! Cut bei 35 000 Vollzeitstellen!» Dann ist mein Kopf ab, aber ich möchte ihn gerne behalten. (Heiterkeit) Abstimmung – Vote Für den Antrag der Kommission ... 35 Stimmen Für den Antrag Ettlin Erich ... 7 Stimmen (1 Enthaltung) Art. 38a Antrag der Mehrheit Abs. 1 Bst. g, 2 Festhalten Antrag der Minderheit (Luginbühl, Berberat, Bischofberger, Bruderer Wyss, Vonlanthen, Zanetti Roberto) Abs. 1 Bst. g, 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag Ettlin Erich Abs. 1 Bst. g g. die Anpassung oder die Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen, soweit sie im Rahmen von Gesamtkonzepten für die Bewirtschaftung des Waldes erforderlich sind, auf den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft Rücksicht nehmen und Übererschliessung verhindert wird. Art. 38a Proposition de la majorité Al. 1 let. g, 2 Maintenir Proposition de la minorité (Luginbühl, Berberat, Bischofberger, Bruderer Wyss, Vonlanthen, Zanetti Roberto) Al. 1 let. g, 2 Adhérer à la décision du Conseil national Proposition Ettlin Erich Al. 1 let. g g. l'adaptation ou la remise en état d'équipements de desserte pour autant qu'ils soient indispensables à la gestion de la forêt dans le cadre de concepts généraux, qu'ils respectent la forêt en tant que biocénose naturelle et que tout suréquipement en matière de desserte soit évité. Bischofberger Ivo (C, AI), für die Kommission: Auch hier liegen einerseits Mehrheit und Minderheit vor, das sehen Sie auf der Fahne, und auch hier haben wir andererseits einen Einzelantrag Ettlin Erich. Mit diesem Artikel hat sich die Kommission schwergetan. Sie sehen es am Abstimmungsergebnis: es betrug 7 zu 6 Stimmen, das stellen Sie mit Blick auf die Fahne fest. Ich selber gehöre der Minderheit an; Kollege Werner Luginbühl wird sie vertreten. Als Kommissionssprecher begründe ich den Antrag der Kommissionsmehrheit. Nachdem ich die Protokolle aus Kommission und Rat zu diesem Thema studiert habe, sehe ich, dass die Kommission sich – zusammengefasst – in folgenden Punkten einig ist: 1. Die Erschliessung der Wälder ist als minimale Infrastruktur eine elementare Voraussetzung für eine moderne und effiziente Nutzung und Pflege der Wälder. 2. Die Erfahrungen der letzten dreizehn Jahre, seit sich der Bund nicht mehr an den Kosten beteiligt, haben gezeigt, dass ein eigentlicher Sanierungsstau besteht und die Holz- 9 mars 2016 nutzung stagniert. Es ist ebenso ein Faktum, dass das Holz als nachwachsender Rohstoff nur etwa zu 70 Prozent genutzt wird, weil der Zugang nicht wirtschaftlich ist. 3. Die Holzernte ist auch aus Sicht der Klimapolitik von nicht geringer Bedeutung, denn in der nationalen Klimapolitik lässt sich der Bund die positive CO2-Bilanz des Waldes international anrechnen und spart damit einiges, weil weniger Emissionszertifikate gekauft werden müssen. 4. Wir haben auch darüber diskutiert und entsprechend festgehalten, dass die Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes durch «Finanzhilfe» geschieht und somit für die Kantone nicht verpflichtend ist. Dagegen gibt es für die Erschliessung im Schutzwald weiterhin «Abgeltungen». Somit sind allfällige Bedenken eines Geldabflusses aus dem Schutzwald in den Nichtschutzwald wegen zusätzlicher gesetzlicher Verpflichtungen der Kantone unbegründet. Entscheidend für die Mehrheit der Kommission ist aber im Kern die Frage der einschlägigen finanziellen Unterstützung für Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes durch den Bund. Gegen die Wiederaufnahme der Bundesförderung sprechen vor allem ordnungspolitische Argumente im Rahmen des NFA: Die Streichungen der Bundesleistungen sind differenziert und aufgrund finanzpolitischer Überlegungen erfolgt. So wurde der Neubau von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 als Subventionstatbestand gestrichen. Die Finanzhilfe für die Optimierung und Wiederinstandstellung von Walderschliessungen fiel später, im Rahmen der NFA-Vorlage 2006, weg, als aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eine Priorisierung vorgenommen werden musste. Parallel zu diesen Prozessen waren damals in der Waldwirtschaft zwar Liberalisierungsmassnahmen vorgesehen, so zum Beispiel die Lockerung des Kahlschlagverbotes, die Einführung einer Holzschlagbewilligung und minimale Bewirtschaftungsgrundsätze. Dazu kam es aber nicht, da die Räte 2008 auf die Teilrevision des Waldgesetzes nicht eintraten, mit dem diese Massnahmen hätten umgesetzt werden sollen. Entsprechend hält die Mehrheit der Kommission, ordnungspolitisch konsequent, am NFA-System fest und will die bisherigen Regeln zwischen Bund und Kantonen nicht ändern. Der NFA betrifft Grundprinzipien, welche die Kommissionsmehrheit hochhält, deshalb will sie in diesem Bereich keine Aufgaben der Kantone neu dem Bund übergeben. Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, an der Fassung unseres Rates festzuhalten und dem anlässlich der Sitzung vom letzten Dezember gefassten Beschluss zu folgen. Luginbühl Werner (BD, BE): Die Revision des Bundesgesetzes über den Wald hat unter anderem folgende zwei Hauptzielsetzungen: erstens Förderung der Holznutzung, zweitens Stärkung der Waldwirtschaft. Wo finden Sie, wenn Sie in diesen Gesetzentwurf einsteigen, griffige und wirksame Massnahmen zur Förderung der Holznutzung und zur Stärkung der Schweizer Waldwirtschaft? Möglicherweise geht es Ihnen wie mir: Ich habe keine gefunden. Gleichzeitig hat sich die bereits seit Jahren schwierige Situation der Schweizer Waldbesitzer und der Waldwirtschaft seit Beginn dieser Revisionsarbeiten weiter massiv verschlechtert. Holz ist zwar beispielsweise im Baubereich im Trend – leider vor allem das ausländische. Die Preise für das Holz liegen heute auf einem ruinös tiefen Niveau. Damit nimmt die Nutzung dieser wertvollen einheimischen Ressource weiter ab, was auch aus energiepolitischer und ökologischer Sicht unsinnig ist. Ein grosser Teil der heute noch etwa 12 000 Stellen in der Waldwirtschaft ist akut gefährdet. Nun kann man der Minderheit und auch den Kantonen, das heisst den kantonalen Forstdirektoren – Sie haben ja den entsprechenden Brief erhalten –, schon vorwerfen, sie rüttelten an der vereinbarten Aufgabenteilung. Diesen Vorwurf können wir nicht einfach vom Tisch wischen. Aber die Aufgabenteilung ist keine statische Angelegenheit. Es ist nicht so, dass der Bundesgesetzgeber seit 2008 an Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 9. März 2016 127 dieser Aufgabenteilung nichts geändert hätte. Das Bundesparlament hat neue Verbundaufgaben geschaffen. Es hat den Kantonen Lasten übertragen, und vor allem hat es mit einer Vielzahl neuer Regelungen dafür gesorgt, dass den Kantonen, bedingt durch Prüfungs-, Kontroll- und Umsetzungsaufgaben, beträchtliche personelle und finanzielle Mehraufwendungen entstanden sind. Werfen Sie wieder einmal einen Blick in den Monitoring-Bericht Föderalismus, und Sie werden sehen, dass wir einiges an Sünden begangen haben. Angesichts dieser Entwicklung und dieser Fakten nun so zu tun, als ob es hier um ein Herzstück des NFA ginge, scheint mir doch etwas übertrieben zu sein. Etwas muss auch noch gesagt werden: Wir schaffen keine neue Verbundaufgabe. Denn im Bereich des Schutzwaldes handelt es sich ja schon um eine Verbundaufgabe. Wir weiten sie wieder etwas aus, wie wir das früher schon getan haben. Es müssen keine neuen Strukturen aufgebaut werden; es genügt, die bestehenden Strukturen allenfalls anzupassen. Wenn die Situation es erfordert, muss es möglich sein, auch auf einmal getroffene Entscheide zurückzukommen. Immerhin liegt der erwähnte Entscheid schon acht Jahre zurück, und immerhin kommt es ab und zu vor, dass das Parlament Beschlüsse wieder erwägt und dann anders entscheidet. Angesichts der Beiträge kann eine bessere Erschliessung zwar nur ein kleiner, aber doch ein wirksamer Beitrag zur Verbesserung der Situation und zu einer verbesserten Erreichung der Ziele dieser Revision sein. In diesem Sinn bitte ich Sie, die starke Minderheit zu unterstützen und damit auch einen Schritt auf den Nationalrat zuzugehen. Ettlin Erich (C, OW): Auch hier meine ich es gut, es ist ein Kompromissvorschlag. Die Erschliessung der Wälder als minimale Infrastruktur ist eine elementare Voraussetzung für eine moderne und effiziente Nutzung und Pflege der Wälder; ich glaube, das wurde schon mehrfach betont. Wir müssen feststellen: Diese Infrastruktur ist zunehmend veraltet und sanierungsbedürftig. Der Sanierungsstau wurde von Kollege Bischofberger erwähnt. Die Kantone und die Waldeigentümer können diese Infrastrukturkosten nicht alleine tragen. Das ist auch ein Grund, warum die Holznutzung stagniert. Dass vor unseren Türen nachwachsendes Holz nur zu etwa 70 Prozent genutzt wird, weil der Zugang nicht wirtschaftlich ist, ist unsinnig. Volkswirtschaftlich vergeben wir damit ein grosses Potenzial, und auch da wieder – das betrifft meine Herzensangelegenheit – gerade in den Randregionen. Die Holzernte ist auch aus Sicht der Klimapolitik ein Gebot der Stunde. Für die nationale Klimapolitik lässt sich der Bund die positive CO2-Bilanz des Waldes international anrechnen und spart damit jährlich mehrere Millionen Franken, indem weniger Immissionszertifikate gekauft werden müssen. Nur wenn das CO2 zuerst im Wald gebunden und dann im verbauten Holz eingelagert wird, ist das Optimum erreicht. Gegen die Wiederaufnahme der Bundesförderung von Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes wurden ja vor allem finanzpolitische Argumente ins Feld geführt; wir haben die Ausführungen gehört. Aber mit einer besseren Walderschliessung ist es möglich, die Waldpflege und -nutzung günstiger auszuführen, ebenso die Prävention und die Bewältigung von Waldschäden ausserhalb des Schutzwaldes. Aber auch nötige Lichtungen im Wald für die Artenvielfalt von Fauna und Flora können effizienter abgewickelt werden. Diese Arbeiten und die damit verbundenen Waldleistungen werden mit weniger Bundesmitteln erbracht werden können. Wenn wir also künftig Erschliessungen auch ausserhalb des Schutzwaldes fördern, wird die finanzielle Lastenverteilung für den Bund keinesfalls aus dem Lot gebracht. Es gibt, wie Sie wissen, auch Argumente vonseiten des Natur- und Landschaftsschutzes gegen diese Bundesförderung. Der Antrag berücksichtigt diese, indem er klare Grenzen setzt. Es sollen nicht mehr im grossen Umfang neue Strassen erstellt werden, sondern es geht darum, die Erschliessungen an zeitgemässe Holzerntetechniken anzuAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 14.046 passen. Studien haben gezeigt, dass es dafür nicht mehr, sondern in der Summe weniger Strassen braucht. Wenn neue zeitgemässe Waldstrassen gebaut werden, können meist alte, untaugliche Wege ausgelassen werden. Dafür braucht es Gesamtkonzepte, wie sie der Antrag fordert, im Rahmen derer auch darauf zu achten ist, dass Übererschliessungen vermieden werden. Abschliessend sei erwähnt, dass die Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes über eine Finanzhilfe erfolgen soll und somit für die Kantone nicht verpflichtend ist. Dagegen bleibt es bei der Erschliessung im Schutzwald weiterhin bei einer Abgeltung. Somit sind allfällige Bedenken bezüglich eines Geldflusses aus dem Schutzwald in den Nichtschutzwald oder Ängste wegen zusätzlicher Verpflichtungen der Kantone unbegründet. Berberat Didier (S, NE): Je fais partie de la forte minorité et je ne commenterai pas les propos de Monsieur Luginbühl, notamment concernant les questions de péréquation et de rapport financier entre les cantons et la Confédération. Je vous demande d'accepter cette proposition de minorité, tout comme la proposition Ettlin Erich, à l'alinéa 1 lettre g, qui demande l'ajout suivant à la formulation proposée par le Conseil national: «... et que tout suréquipement en matière de desserte soit évité». Tout le monde estime qu'il ne serait pas normal, d'un point de vue environnemental, de construire des routes de desserte tous les 200 mètres ou presque. Il est important que la forêt puisse vivre et se développer, mais aussi que les gens puissent l'exploiter. Ainsi, le fait de dire que l'on souhaite éviter tout suréquipement en matière de desserte va plutôt dans le sens d'une meilleure protection de l'environnement. Ma question concerne le texte français. Dans la version du Conseil national il est question, à l'alinéa 1 lettre g, de «la construction ou l'acquisition», tandis que la proposition Ettlin Erich mentionne seulement «l'adaptation». Est-ce voulu, ou est-ce une question de traduction? A part cette question, qu'il me paraît important de régler, je pense qu'il serait judicieux de reprendre l'ajout proposé par Monsieur Ettlin Erich dans la proposition de minorité, afin d'éviter tout suréquipement en matière de desserte. Hösli Werner (V, GL): Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Kollege Luginbühl hat dargelegt, dass es beim NFA schon zu anderen Sündenfällen gekommen ist. So etwas mag innerhalb von sieben Jahren geschehen. Aber ich denke, das ist kein Grund zu sagen: Jetzt begehen wir nur noch Sündenfälle. Das wäre wahrscheinlich ein falscher Umkehrschluss. Wir haben ordnungspolitisch eine klare Regelung festgelegt. Wir haben vor einem Jahr in diesem Saal harte Kämpfe über die Verteilung der Gelder im NFA geführt. Ich finde es wirklich ein bisschen bedenklich, wenn man jetzt kommt und sagt: Das spielt ja keine Rolle, wir begehen jetzt weitere Sündenfälle. Und gleichzeitig bearbeiten wir Programme, die die Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen vorsehen, weil man merkt, dass man zu viele Programmvereinbarungen machen muss und dass damit zu viel bürokratische Arbeit anfällt. Von daher bitte ich Sie schon, bezüglich der Aufgabenteilung klar Stellung zu beziehen. Ich finde es nicht ganz logisch, auch vonseiten der Kantone nicht, dass das jetzt zu einem solchen Problem hochstilisiert wird. Wir sprechen, zumindest in der Theorie, von 6 bis 8 Millionen Franken, und es gibt 26 Kantone. Teilen Sie einmal den Betrag von 6 bis 8 Millionen Franken durch die Zahl der Kantone! Da müssen wir uns schon fragen: Haben wir keine grösseren Probleme, als diese Aufgabenteilung dermassen infrage zu stellen? Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, Kollege Ettlin hat es gesagt: Nur 70 Prozent des Holzes, das genutzt werden könnte, wird genutzt, weil der Absatz fehlt. Und der Umkehrschluss von Kollege Ettlin ist: Wir erschliessen noch mehr Wälder. Das geht für mich überhaupt nicht auf. Wir müssen, wenn schon und wenn es zu einer Differenzbereinigung kommt, wirklich beim Absatz und bei der Nutzung des Schweizer Holzes anset- 14.046 Conseil des Etats 128 zen – nicht bei der Erschliessung von Wäldern, die wir vornehmen, obwohl wir das Holz nicht nutzen können. Wenn wir schon etwas machen wollen, dann müssen wir wirklich bei Artikel 34a dem Nationalrat in irgendeiner Form entgegenkommen. Das wäre dann wirklich der sinnvollere Weg. Es wäre auch nicht dermassen abwegig. Wir sprechen jetzt im Rahmen der Energiestrategie von der Stützung der Wasserkraft. Da machen wir wirklich fast alles möglich, was ja ordnungspolitisch unmöglich ist. Schweizer Holz könnte man unter diesem Aspekt dann auch in irgendeiner Weise fördern. Das müsste man dann aber meiner Meinung nach halt wirklich im Rahmen der Differenzbereinigung machen. Wenn schon, müsste man bei Artikel 34a ansetzen und sollte nicht jetzt bei Artikel 38a einen ordnungspolitischen Sündenfall begehen. Man weiss ja, dass jetzt nicht einmal alles Holz genutzt werden kann, weil der Absatz fehlt. Fetz Anita (S, BS): Weil es so schön ist, dass ich einmal gleicher Meinung bin wie Kollege Hösli und ihn einmal unterstützen kann, möchte ich die Möglichkeit hier nicht vorbeigehen lassen. Ich bitte Sie auch, den Antrag der Minderheit und den Antrag Ettlin Erich abzulehnen, und zwar aus dem ganz simplen und einfachen Grund, dass in der Aufgabenteilung zum NFA bestimmt ist, dass der Schutzwald Bundesaufgabe ist und der Nutzungswald Aufgabe der Kantone. Kollege Luginbühl, man kann schon daran rütteln und hin und wieder Sünden begehen. Das Problem ist einfach, dass das immer auf Kosten der Geberkantone geht, und das ist einfach nicht in Ordnung – auch wenn es aus Ihrer Sicht nur um sieben Milliönchen geht. Das summiert sich bei diesen dauernden Sündenfällen. Deshalb ist diese Aufgabenteilung wichtig, und irgendwann muss auch einmal der Grundsatz «Pacta sunt servanda» gelten. Es darf nicht dauernd mit irgendwelchen – sage ich jetzt einmal – Unterzügen am NFA gleichsam geknabbert werden, worauf die Geberkantone dann den Rest bezahlen müssen. Das möchte ich Ihnen hier ans Herz legen. Wenn Walderschliessung und Waldnutzung, so, wie das Kollege Ettlin geschildert hat, wichtig und richtig sind, dann sollen die Kantone das bezahlen. Die haben ja auch die Wälder. Sogar der Kanton Basel-Stadt hat Wälder, stellen Sie sich das vor! Auch wir bezahlen die Nutzung selber, also können Sie das auch so machen. Bischofberger Ivo (C, AI), für die Kommission: Die Diskussion hat gezeigt, wo die kritischen Punkte sind. Wir haben das Thema der ursprünglichen Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, die im Waldgesetz verankert ist, auch in der Kommission behandelt. Wir haben nachher die Änderungen seit 2003 gesehen. Wir haben jetzt den Status quo, aber wir haben auch über die Gefahr einer Übererschliessung eine Diskussion geführt. Der Antrag Ettlin Erich, wie er jetzt eingereicht worden ist, lag in dieser Form der Kommission zur Beratung nicht vor. Wenn ich darauf hinweisen darf: Die Textänderung ist klar. Wir finden im ursprünglichen Text des Nationalrates die Formulierung «Erstellung oder Anschaffung», und wir lesen hier im Antrag Ettlin Erich jetzt den Begriff «Anpassung». Es geht also nicht um eine Erweiterung, sondern um «die Anpassung oder die Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen», wie sie jetzt bereits vorliegen, also gemäss Status quo. Es ist hier auch explizit die Verhinderung einer allfälligen Übererschliessung enthalten. Es ist, wie Herr Ettlin ausgeführt hat, ein Kompromissantrag. Aber in der Fahne aufgeführt sind die Anträge der Kommissionsmehrheit und einer Minderheit. Leuthard Doris, Bundesrätin: Es ist so, wie gesagt worden ist: Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 wurden die Erschliessungsstrassen ausserhalb des Schutzwaldes als Subventionstatbestand ausgeschlossen. Im Rahmen des NFA hat man das einfach so beibehalten. Mit gutem Grund: Die Kosten für die Erschliessung innerhalb des Schutzwaldes sind doppelt so hoch wie jene für die Erschliessung aus- 9 mars 2016 serhalb. Der Bund trägt also sowieso den höheren Teil der Kosten für die Walderschliessung. Die Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes liegt im ureigenen Interesse der Waldeigentümerin; das ist in der Regel ja die öffentliche Hand. Es ist unbestritten: Eine gute Walderschliessung ermöglicht es, dass die Transportkosten mit modernen Holzerntemaschinen reduziert werden können. Wenn für eine gute Erschliessung gesorgt ist, für Strassen, die auch die Tonnagen der neuen, schweren Maschinen ertragen, reduzieren sich die Erntetransportkosten. Somit macht es absolut Sinn, dass man auch eine gute Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes vornimmt. Die Situation in den Kantonen ist sehr unterschiedlich: Es gibt Kantone, die da null Probleme haben, die einen Plan erstellen, investieren und für eine gute Erschliessung sorgen. Es gibt offenbar aber auch Kantone, in denen hier Nachholbedarf besteht. Aber eben: Es ist Sache der Kantone. Es ist zu Recht gesagt worden: Wenn man hier den Bund dazu verpflichten will, eine neue Aufgabe und einen neuen Subventionstatbestand zu schaffen, so ritzt das wirklich den Grundsatz des NFA. Ich finde, da geht es schon um ein Prinzip. Wenn Sie Prinzipien leichtfertig immer wieder aufweichen, sind es irgendwann dann eben keine Prinzipien mehr. Der Kostenpunkt kann kein Argument sein. Herr Ständerat Hösli hat meines Erachtens zu Recht dargelegt: Die Kantone sollten das schultern können, da man diese 8 Millionen Franken weiterhin auf 26 Kantone verteilt. Sie sollten das übernehmen, zumal die öffentliche Hand in der Regel ja auch Waldeigentümerin ist. Insofern glaube ich: Diese Situation zu ändern ist keine gute Idee. Es geht nicht um die Kosten, es geht effektiv um eine klare Zuteilung der Aufgaben an Bund und Kantone. Ich bitte Sie deshalb, auf Ihrer Linie zu bleiben und der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Abs. 1 Bst. g – Al. 1 let. g Erste Abstimmung – Premier vote Für den Antrag Ettlin Erich ... 27 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 10 Stimmen (6 Enthaltungen) Zweite Abstimmung – Deuxième vote Für den Antrag Ettlin Erich ... 22 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen (0 Enthaltungen) Ausgabenbremse – Frein aux dépenses Abstimmung – Vote (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 14.046/1291) Für Annahme der Ausgabe ... 34 Stimmen Dagegen ... 10 Stimmen (0 Enthaltungen) Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise Abs. 2 – Al. 2 Angenommen gemäss Antrag der Minderheit Adopté selon la proposition de la minorité Art. 56 Abs. 3 Antrag der Mehrheit Festhalten Antrag der Minderheit (Hösli, Cramer, Eberle, Müller Damian, Noser, Schmid Martin) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 56 al. 3 Proposition de la majorité Maintenir Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 9. März 2016 129 Proposition de la minorité (Hösli, Cramer, Eberle, Müller Damian, Noser, Schmid Martin) Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative). Volksinitiative Stratégie énergétique 2050, premier volet. Pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire). Initiative populaire Fortsetzung – Suite Nationalrat/Conseil national 01.12.14 (Erstrat – Premier Conseil) Nationalrat/Conseil national 02.12.14 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 03.12.14 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 04.12.14 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 08.12.14 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 09.12.14 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 09.03.15 (Frist – Délai) Ständerat/Conseil des Etats 21.09.15 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 22.09.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 23.09.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 23.09.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 23.09.15 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 23.09.15 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 02.03.16 (Differenzen – Divergences) Nationalrat/Conseil national 02.03.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 02.03.16 (Fortsetzung – Suite) Ständerat/Conseil des Etats 09.03.16 (Fortsetzung – Suite) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) 2. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative)» 2. Arrêté fédéral sur l'initiative populaire fédérale «pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire)» Bischofberger Ivo (C, AI), für die Kommission: Die UREK Ihres Rates hat diese Vorlage an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2016 beraten und empfiehlt in Artikel 2 des vorliegenden Bundesbeschlusses mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, Bundesrat und Nationalrat zu folgen und die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit Cramer empfiehlt, Volk und Ständen die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Worum geht es? Die Volksinitiative «für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie», in der vorliegenden Fahne als Vorlage 2, Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» (Atomausstiegs-Initiative), aufgeführt, fordert ein absolutes Nutzungsverbot der Kernkraft zur Strom- und Wärmeerzeugung. Für die bestehenden Kernkraftwerke sieht sie eine vorzeitige Abschaltung vor. Beznau 1 soll ein Jahr nach der Annahme der Initiative stillgelegt werden, die restlichen vier NuklearkraftAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 13.074 werke sollen ihren Betrieb nach maximal 45 Jahren ab Inbetriebnahme aufgeben. Daraus resultiert eine Ausserbetriebnahme aller Kraftwerke bis spätestens 2029. Schliesslich fordert die Initiative auch, dass die Ersetzung der wegfallenden Stromproduktion durch Einsparungen, Effizienzsteigerungen und die Förderung von erneuerbaren Energien bewältigt werden soll. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und befürwortet anstelle maximaler Laufzeiten von Kernkraftwerken die Stilllegung der Kraftwerke am Ende der jeweiligen sicherheitstechnischen Betriebsdauer. Er stellt bekanntlich der Volksinitiative das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser Gegenentwurf zur Volksinitiative steht nach der zweiten Beratung im Nationalrat vom 2. März 2016 aktuell zur Differenzbereinigung an; er liegt dann unserer Kommission respektive unserem Rat voraussichtlich in der Sommersession wieder zum Entscheid vor. Die Bundesversammlung muss ihrerseits bis am 16. Mai 2016 über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative Beschluss fassen, nachdem wir die Frist bereits um ein Jahr verlängert haben. Das heisst nun konkret: Die Schlussabstimmung zu dieser Vorlage muss in der laufenden Frühjahrssession erfolgen, dies auch dann, wenn die Beratung des Gegenentwurfes nicht abgeschlossen ist. So hat der Nationalrat in der Wintersession 2014 im Rahmen der Beratung der Energiestrategie 2050 mit 120 zu 71 Stimmen entschieden, sich dem Bundesrat anzuschliessen. Er empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit teilt zwar das Ziel dieser Initiative, nämlich den Ausstieg aus der Kernenergie, ist aber der dezidierten Überzeugung, die Initiative gehe in ihren von mir bereits ausgeführten Forderungen zu weit. Die richtige Alternative bzw. den sinnvollen Weg zeigt der umfassende Gegenvorschlag, nämlich das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050. Denn gemäss Ansicht der Kommissionsmehrheit sollen für bestehende Kernkraftwerke keine maximalen Laufzeiten gesetzt werden. Die Stilllegung der in Betrieb stehenden Kernkraftwerke soll vielmehr am Ende der jeweiligen sicherheitstechnischen Betriebsdauer erfolgen. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie wird entsprechend der Energiestrategie 2050 die erforderliche Zeit für den Umbau des Energiesystems zur Verfügung gestellt. Ziel ist es und muss es sein, das bisherige Stromversorgungsniveau, das sich durch hohe Qualität, gute Verfügbarkeit, weitgehende CO2-freie Produktion und wettbewerbsmässige Preise ausgezeichnet hat, auch für die Zukunft zu garantieren. Und genau dieses anvisierte Ziel scheint der Kommissionsmehrheit mit der Energiestrategie 2050 weit besser erreichbar zu sein als mit der vorliegenden Initiative. Letztlich weist die Mehrheit der Kommission auch auf den Umstand hin, dass schematische Laufzeitverkürzungen, wie sie die Initiative fordert, einen Eingriff in die Eigentumsgarantie der Kernkraftwerkbetreiber darstellen und nur schwerlich mit Sicherheitsargumenten begründbar sind. Dies führt schliesslich dazu, dass das Risiko von Entschädigungsforderungen seitens der Betreiber gegen den Bund im Raume steht. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen und Ausführungen bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, Volk und Ständen zu empfehlen, die Initiative abzulehnen. Für die Minderheit wird Kollege Robert Cramer argumentieren. Cramer Robert (G, GE): Permettez-moi de commencer par le rappel de quelques dates, qui sont dans la presse quotidienne. Il y a presque exactement cinq ans – c'était le 11 mars 2011 – avait lieu la terrible catastrophe nucléaire de Fukushima. Vingt-cinq ans plus tôt, le 26 avril 1986, avait lieu l'explosion de la centrale nucléaire de Tchernobyl. Et le 20 mars 1979, on a évité de justesse une autre catastrophe nucléaire, à Three Mile Island, aux Etats-Unis. Alors bien sûr, chacun de ces graves accidents a des causes différentes et intervient dans un contexte différent. Mais ces accidents ont tous des points communs. Le premier d'entre eux, c'est qu'ils n'ont été voulus par personne. 13.074 Conseil des Etats 130 Le deuxième, c'est que des techniciens compétents ont tout fait pour les éviter. Et puis, dans tous les cas aussi, la probabilité que de tels accidents puissent avoir lieu était considérée comme négligeable. On parle de probabilité d'accident dans une centrale nucléaire qui serait de l'ordre de 1 sur 100 000, ou de 1 sur 1 million. Voilà pour la théorie. Mais en réalité, en constatant qu'il y a aujourd'hui à peu près 200 centrales nucléaires en fonctionnement dans le monde, la vraie probabilité est de 1 sur 500. C'est une probabilité qui est extrêmement élevée. Et, au-delà de cette probabilité extrêmement élevée, si l'on considère la situation en Suisse, on constate que celle-ci se trouve de fait dans une situation particulièrement délicate. Il existe aujourd'hui 194 centrales nucléaires dans le monde et, parmi elles, seules huit, dans le monde entier, sont situées à proximité de centres urbains. Et sur ces huit sites nucléaires qui sont proches de centres urbains se trouvent les quatre sites qui abritent toutes les centrales nucléaires de notre pays. Comme le tournant énergétique, le programme de la Stratégie énergétique 2050 a été largement dicté par la catastrophe de Fukushima. Permettez-moi de tirer deux enseignements de cette catastrophe. Le premier, c'est qu'il faut arrêter d'avoir recours à cette technologie dangereuse de production d'électricité. Dorénavant, l'article 12a de la loi sur l'énergie nucléaire, qui aujourd'hui a été adopté dans la même version par le Conseil des Etats et par le Conseil national, donc qui est inscrit dans la loi, indique qu'il est interdit d'accorder une autorisation générale pour des centrales nucléaires. Cependant, on n'a que partiellement tiré les conclusions de cet événement, parce que si l'on s'interdit de construire de nouvelles centrales nucléaires, on accepte, paradoxalement, que les centrales nucléaires en fonction puissent continuer à être exploitées. En d'autres termes, nous refusons de construire de nouvelles centrales qui bénéficieraient de tous les perfectionnements technologiques en matière de sécurité, au profit d'installations qui ont été conçues il y a plus de cinquante ans. C'est ainsi que nous acceptons de continuer à exploiter Beznau 1, une centrale qui a été mise en fonction en 1969, il y a donc quarante-sept ans et qui se trouve être la plus vieille centrale nucléaire au monde. Et cette plus vieille centrale nucléaire au monde se trouve de surcroît fort proche d'une importante concentration de population. Voilà un double record suisse dont nous devrions nous passer. Ce qui est pire encore – s'il est possible de faire pire –, c'est que, dans notre pays, nous refusons d'écouter ce que nous dit l'autorité de surveillance, à savoir l'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire. Cette autorité a demandé à notre Parlement d'instituer un concept d'exploitation à long terme et de mise hors service. Ce concept a été retenu dans un premier temps par le Conseil national qui en a fait l'article 25a de la loi sur l'énergie nucléaire. Cette disposition prévoyait que, après quarante ans d'exploitation, c'est-à-dire lorsque les centrales atteignent – permettez-moi d'employer cette expression – leur «Migros data», puisque les centrales nucléaires ont été conçues pour être exploitées durant trente à quarante ans, l'exploitant doive fournir un dossier complet relatif à la sécurité de sa centrale s'il souhaite l'exploiter encore pendant dix ans. La disposition prévoyait en outre que, après l'échéance de dix ans et pour autant que l'autorisation ait été accordée, l'exploitant puisse à nouveau solliciter une autorisation d'exploiter sa centrale pendant dix ans supplémentaires en fournissant à nouveau un dossier semblable. Pour l'autorité de surveillance, qui l'a dit très clairement en faisant cette proposition, il s'agissait d'avoir les moyens d'exercer ses compétences. Malheureusement, la majorité de notre conseil n'a pas voulu accepter la demande de l'autorité de surveillance et, malheureusement également, notre conseil a fini par être suivi par le Conseil national, si bien qu'il n'y aura pas d'article 25a dans la loi sur l'énergie nucléaire. 9 mars 2016 Voilà donc la situation paradoxale dans laquelle nous nous trouvons. Nous ne voulons pas de nouvelles centrales, mais nous acceptons dans le même temps que des modèles technologiquement dépassés puissent continuer à être exploités sans que l'autorité de surveillance ne puisse exercer de façon satisfaisante ses compétences. Pourquoi sacrifions-nous notre sécurité? A l'évidence, pour des raisons financières. Je ne révèle aucun secret ici en vous disant que les exploitants ne se privent pas de menacer les autorités ou notre Parlement de demander des dédommagements conséquents si l'on entrave leurs activités. Ces exigences des exploitants ont une très forte influence sur nos décisions. Mais, l'actualité de ces derniers jours montre que les menaces des exploitants sont dérisoires. Aujourd'hui, il faut le dire, nous nous trouvons un peu dans la situation décrite dans un conte d'Andersen. Nous nous trouvons dans la situation où le roi est nu, mais où personne ne veut le dire ou l'admettre. Alors, n'ayons pas peur des mots: aujourd'hui, les centrales nucléaires sont financièrement en faillite. Même si l'on accepte la comptabilité très étrange que l'on utilise dans ce domaine, il est un fait: les centrales nucléaires suisses vendent leur énergie moins cher qu'elles ne la produisent. C'est ce qui se passe lorsque l'on est sur le chemin de la faillite. Quel est le pas suivant? Nous le connaissons aussi. Finalement, c'est la collectivité qui va payer. Alors, qu'il s'agisse du consommateur d'électricité ou du contribuable, finalement, c'est nous tous qui allons payer la note. Cette réalité, il faut l'admettre plutôt que la cacher. Et puis, il serait beaucoup plus conséquent de trouver une solution nous permettant de régler ce problème qui sera incontournable. Et cela me permet d'en venir au deuxième enseignement de Fukushima. Les enquêtes qui ont été faites au Japon après cette catastrophe ont montré que cette dernière a été largement favorisée par une trop grande proximité entre exploitants, autorités politiques et autorités de surveillance. Sachons entendre cet enseignement et ne pas répéter les mêmes erreurs, sachons mettre fin à l'aventure nucléaire en Suisse, avant qu'elle ne se finisse tragiquement. Nous avons aujourd'hui les moyens d'une sortie ordonnée du nucléaire. Profitons-en et marquons notre confiance en l'avenir, en mettant fin à un mode de production d'énergie mortifère. C'est en ce sens que je vous recommande d'accepter la proposition défendue par la minorité de la commission. Vonlanthen Beat (C, FR): Im Unterschied zu Kollega Cramer lehne ich die Atomausstiegs-Initiative klar ab. Ihre Ziele werden nämlich grösstenteils durch die Energiestrategie 2050 erfüllt, wie Herr Cramer das selber zu Recht zum Ausdruck bringt, und sie schiesst somit über das Ziel hinaus. Seien wir uns doch über etwas im Klaren: Für den Ausstieg aus der Atomenergie ist der «point of no return» in der Schweiz längstens überschritten. Eine Beschleunigung dieses Prozesses mit einer übermässigen Begrenzung der Laufzeit der Atomkraftwerke auf 45 Jahre wäre unklug und würde zudem wichtige Zielsetzungen der Energiestrategie und der Energiewende gefährden. Sie würde auch sicherheitsmässig keine zusätzlichen Garantien bringen. Die Sicherheit wird bereits heute mit Recht absolut prioritär behandelt. Die AKW-Betreiber sind primär für diese Sicherheit verantwortlich, und sie nehmen diese Verantwortung auch wahr. Zudem ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, das Ensi, der Hüter der nuklearen Sicherheit und gewährleistet mit strengen Kontrollmechanismen, dass die Atomkraftwerke stets höchsten Sicherheitsansprüchen genügen. Ich verwahre mich gegen diese Kritik oder Anschuldigung von Kollega Cramer, dass das Ensi zu nahe an den Betreibern sei. Ich meine, seine Neutralität sei durchaus sichergestellt. Auch die Energiestrategie 2050 räumt der atomaren Sicherheit einen zentralen Stellenwert ein. Persönlich hätte ich es zwar begrüsst, wenn eine klare zeitliche Limite für die Laufzeit festgelegt worden wäre, zum Beispiel maximal 60 Jahre, und das Langzeitbetriebskonzept, das vom Ensi vorgeschlaBulletin officiel de l’Assemblée fédérale 9. März 2016 131 gen wurde, umgesetzt würde. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat erachten dies als nicht notwendig. Der Sicherheit wird dies aber keinen Abbruch tun, denn das bestehende Sicherheitskonzept des Ensi bleibt ja auch weiterhin erhalten. Die Atomausstiegs-Initiative bringt also bezüglich Sicherheit keine zusätzliche Garantie, sie bringt aber gewichtige Nachteile mit sich. Ich beschränke mich auf drei der wichtigsten Probleme: 1. Das zentrale Ziel der Dekarbonisierung würde verunmöglicht. Wir sehen es in Deutschland. Unser nördliches Nachbarland steigt zwar rasch aus der Atomenergie aus, kann aber die fehlende elektrische Energie nicht mit neuen erneuerbaren Energien ersetzen. Als Ersatz stehen die ökologisch sehr bedenklichen – «to put it mildly» – Kohlekraftwerke zur Verfügung. Es kann ja nicht unsere Absicht sein, statt Atomkraftwerke zu haben, die immerhin fast 40 Prozent des elektrischen Strombedarfs abdecken, ausländischen Kohlestrom oder auch Nuklearstrom zu importieren! Die sanfte Lösung in der Schweiz ist viel adäquater: Wenn wir eine realistische Laufzeit von 60 Jahren als Ausgangspunkt nehmen, wäre in einer ersten Phase – mit Mühleberg, Beznau I und Beznau II – ein Drittel der nuklearen Stromproduktion bis 2031 zu ersetzen. In einer zweiten Phase könnte – mit Gösgen – das zweite Drittel bis 2039 und – mit Leibstadt – bis 2044 das dritte Drittel durch andere Energieträger ersetzt werden. 2. Die sichere und wirtschaftliche Stromversorgung würde gefährdet. Durch die Notwendigkeit des verstärkten Imports von Strom aus dem Ausland würde der schweizerische Wirtschaftsstandort gefährdet. 3. Zu den finanziellen Risiken: Entzieht der Bund den Kraftwerksbetreibern aus politischen Gründen vorzeitig die Betriebsbewilligung, besteht das Risiko, dass er für die nicht amortisierten Investitionen entschädigungspflichtig wird. Persönlich bin ich mit Vehemenz gegen die Idee von gewissen politischen Strategen, mit den Kraftwerksbetreibern eine Art Kuhhandel abzuschliessen, um diese mit Milliardenzahlungen zu einer vorzeitigen Stilllegung zu bewegen. Geben wir den Kraftwerksbetreibern die Zeit, die Installation zu amortisieren! Dann benötigen wir keine sogenannte Auffanggesellschaft. Zusammenfassend bitte ich Sie noch einmal, klar Nein zu sagen zu dieser Atomausstiegs-Initiative, welche die Klimaziele gefährdet, den schweizerischen Wirtschaftsstandort schwächt und zudem grosse finanzielle Risiken mit sich bringt, ohne jedoch die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Angesichts der weitgehenden Umsetzung ihrer Initiative durch die Energiestrategie 2050 und der erdrückenden Gegenargumente müssten wir eigentlich davon ausgehen können, dass die Initianten ihre Initiative zurückziehen. Geben wir heute ein unzweideutiges Zeichen, und lehnen wir die Atomausstiegs-Initiative ab! Berberat Didier (S, NE): Vous l'avez vu, je fais partie de la minorité recommandant au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative, pour les mêmes raisons que celles qui ont été exposée de façon excellente par Monsieur Cramer. Je souhaitais simplement dire que si l'on ne trouve pas de solution politique dans ce domaine, l'économie fera de toute façon son oeuvre, et les centrales fermeront pour des raisons de contraintes économiques. Il existe une expression française pour illustrer cette situation: «La maison Philibert, plus tu vends, plus tu perds», car actuellement le courant est vendu moins cher que ce qu'il coûte aux centrales nucléaires, et à Axpo et Alpiq notamment. Cela signifie que, quoi que l'on décide au niveau politique, les centrales vont fermer pour des raisons économiques et du niveau des prix. Bruderer Wyss Pascale (S, AG): Meines Erachtens stellt diese Volksinitiative die absolut richtigen Fragen. Wenn wir ein Neubauverbot für AKW beschliessen; wenn wir uns für den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie entscheiden; wenn wir wissen, dass ein Teil unserer bestehenden AKW langsam aber sicher, falls man nett sein will, jenes AlAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Ständerat 13.074 ter erreicht hat, für das sie gebaut wurden; wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass mit Beznau I bei uns der weltweit älteste Reaktor noch läuft – er ist mit 77 Jahren doppelt so alt wie die weltweit noch laufenden und stillgelegten AKW im Durchschnitt, sein Alter liegt deutlich über der beim Bau erwarteten Betriebsdauer –; wenn klar ist, dass unsere bisherigen Rechtsbestimmungen nicht für die Situation des Ausstieges ausgelegt sind; wenn darum sogar das Ensi als Aufsichtsbehörde sagt, es brauche eine Regelung, damit die AKW nicht einfach ausgefahren werden, dann stehen wichtige Fragen im Raum: Was bedeutet das nun? Wie lange werden diese AKW noch am Netz sein? Wann – oder zumindest unter welchen Bedingungen – werden die Reaktoren abgeschaltet? Und wie passen wir die Regelung der neuen Situation an? Es gibt keinen Zweifel: Die Fragen, die diese Initiative aufwirft, sind die richtigen Fragen. Diese Fragen wird sich auch die Bevölkerung stellen, wenn sie mit unserer Planung in Bezug auf die Energiezukunft konfrontiert ist. Ich finde aber nicht, dass diese Initiative die richtige Antwort gibt. Darum ist mein Name auch nicht bei der Minderheit aufgeführt. Es gäbe bessere Ansätze. Ich habe immer für einen solchen gekämpft. Im Nationalrat war ein entsprechender Vorschlag auf dem Tisch, notabene auf Anraten und Empfehlung des Ensi, der kompetenten Aufsichtsbehörde. Wir alle müssen eingestehen, dass wir nicht die Expertinnen und Experten sind; das sind jene Personen des Ensi, die uns den Vorschlag für ein Langzeitbetriebskonzept unterbreitet haben. Tatsache ist aber – und für mich ist das eine grosse Enttäuschung –, dass die Chance, hier auf diese Frage eine Antwort zu geben, sowohl seitens des Bundesrates wie auch seitens des Parlamentes völlig verpasst wurde. Inzwischen ist dieser Vorschlag vom Tisch. Auch der ganz moderate Vorschlag für ein Langzeitbetriebskonzept ist vom Tisch. Damit können wir eigentlich sagen: Wenn es die richtigen Fragen sind, die hier aufgeworfen werden, und die Initiative die einzig verbleibende Antwort liefert, dann bleibt nicht viel anderes übrig, als dieser Antwort eben auch Unterstützung zu geben. Für mich ist die Situation sehr enttäuschend, ich muss das offen sagen. Zum Zeitpunkt, als wir in der Kommission die Initiative beraten haben, habe ich deutlich gemacht, warum ich die Minderheit nicht unterstütze – weil ich mich nämlich nach wie vor für eine Alternative engagiert habe. Diese Alternative ist jetzt vom Tisch. Darum, Frau Bundesrätin, dürfen wir uns heute nichts vormachen. Diese Frage zum Langzeitbetriebskonzept wird aufkommen, auch vonseiten der Bevölkerung. Und auch wenn wir nicht der Meinung sind, dass die Volksinitiative die richtige Antwort gibt, müssen wir doch zur Kenntnis nehmen, dass wir die Chance verpasst haben, eine Alternative vorzubereiten. Böse Zungen mögen jetzt sagen – Herr Kollege Berberat hat darauf hingewiesen –: Ja gut, die Frage wird anderswie geregelt, sie ist angesichts der Rentabilitätsprobleme der Betreiber wahrscheinlich bald schon obsolet. Ich glaube einfach, dass es unsere Verantwortung als Parlament ist, die Interessen der Bevölkerung zu sehen und auch wahrzunehmen; das ist unsere Aufgabe. Ich werde heute, auch wenn es mir schwerfällt, die Minderheit unterstützen; dies auch als Reaktion auf die Tatsache, dass kein anderer Vorschlag auf dem Tisch liegt. Ich mache das contre coeur, und ich habe Ihnen aufgezeigt, warum ich der Meinung bin, dass die Initiative nicht die richtige Antwort ist, zumal damit – da muss ich den Kritikern der Initiative, die wir vorhin gehört haben, Recht geben – auch Entschädigungsfragen auf dem Tisch liegen, die für die Bevölkerung und die Finanzen der öffentlichen Hand durchaus auch ein Problem darstellen. Ich glaube, dass das letzte Wort in Bezug auf die Frage, wie sich die letzte Phase des Betriebes unserer AKW gestalten wird, noch nicht gesprochen ist. Für ein AKW haben wir recht konkret die Antwort und die Pläne auf dem Tisch, für die anderen noch nicht. Aber ich glaube, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, auch wenn wir als Parla- 13.074 Conseil des Etats 132 ment offenbar daran sind zu verpassen, diesbezüglich eine gute Lösung zu erarbeiten. Wenn ich heute also Ja zu dieser Initiative sage, kommt dieses Ja überhaupt nicht aus Überzeugung. Es ist auch kein Ja auf ewig, sondern es ist ein Ja angesichts der Situation, dass wir keine alternative Antwort auf die von mir gestellte Frage haben, welche auch die Frage dieser Initiative ist. Ich glaube, dass diesbezüglich das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich bitte Sie, sich der Mehrheit Ihrer Kommission anzuschliessen und diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Wir haben politisch einmal den Weg mit dem Betrieb von Kernkraftwerkanlagen eingeschlagen. Jeder Betriebsinhaber hat eine Bewilligung für den Betrieb eines Kernkraftwerkes erhalten, und diese Betriebsbewilligung ist unbefristet. Sie ist gekoppelt an die Voraussetzungen, die in Artikel 22 des Kernenergiegesetzes festgelegt sind. Diese umfassen die Verpflichtung, stetige Sicherheit zu garantieren, und ist mit einer stetigen Nachrüstungspflicht verbunden. Das ist der grosse Unterschied: In vielen Staaten mögen die Kernkraftwerke jüngeren Datums sein, dort schreibt der Gesetzgeber aber keine stetige Nachrüstung vor. Deshalb ist nicht das Alter eines Werkes entscheidend, sondern der Anlagezustand. Viele unserer Kernkraftwerke sind heute in einem komplett anderen Zustand als seinerzeit bei der Errichtung der Bauten. Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe g des Kernenergiegesetzes enthält auch die Vorschrift, dass der Betriebsinhaber nicht nur gemäss der Erfahrung und dem Stand der Technik nachrüsten muss. Er muss zusätzlich zum sicherheitstechnisch Nötigen auch investieren, soweit es zu einer weiteren Verminderung der Gefährdung beiträgt und angemessen ist. Das machen unsere Betriebe; das ist das, was man auch ständig prüft und alle zehn Jahre einer sehr intensiven Prüfung unterzieht. Das hat sich bewährt. Insofern sehen wir keinen Anlass, von den unbefristeten Betriebsbewilligungen plötzlich zu einer politischen Befristung hinüberzuschwenken. Es geht auch um Treu und Glauben. Unser ganzes System ist eben auf diese sicherheitsbedingte Betriebsdauer ausgerichtet. Es gibt drei Möglichkeiten, ein Kernkraftwerk stillzulegen. Die erste betrifft den Fall, dass ein Sicherheitsproblem besteht und vom Ensi oder vom Bundesrat festgestellt wird, dass der Eigentümer die Voraussetzungen zum Betrieb nicht mehr erfüllt. Dann werden aus Sicherheitsgründen die Ausserbetriebnahme und die Stilllegung verfügt. Es gibt eine zweite Möglichkeit, nämlich dass der Betrieb aus betriebswirtschaftlichen, aus ökonomischen Überlegungen stillgelegt wird. Das hat der Verwaltungsrat des Kernkraftwerkes Mühleberg getan, er hat selber gesagt: Wir investieren nicht mehr, die Sicherheitskosten sind gemessen an der Rentabilität zu gross, wir stellen von uns aus Antrag auf Stilllegung. Dann gäbe es drittens noch die politisch gesetzte Befristung des Betriebes. Das wäre theoretisch möglich, wäre aber eine Veränderung der heutigen Spielregeln, der heutigen gesetzlichen Grundlagen, und würde, wie schon vom Kommissionssprecher erwähnt, auch das Risiko von Entschädigungsforderungen des Betreibers gegen den Bund implizieren. Das ist so, das kann man nicht wegdiskutieren. Deshalb sind wir der Meinung, das heutige Konzept mit der steten Nachrüstungspflicht und weiteren Investitionen darüber hinaus, die getätigt werden, um die Gefährdung möglichst klein halten zu können, habe sich bewährt. Der Betrieb eines Kernkraftwerkes ist mit Risiken verbunden; das ist so. Deshalb erfolgt eine sehr intensive Überprüfung. Das Risikomanagement in den Betrieben wird von den dortigen Angestellten in hoher Verantwortung wahrgenommen. Wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln, aber die staatlichen Behörden – das Ensi und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit – sind verpflichtet, dieses Risikomanagement mit internationalen Aufsichtsgremien stetig gut zu kontrollieren. 9 mars 2016 Würde man die Initiative annehmen, wäre Gösgen per 31. Oktober 2024, also in gut acht Jahren, vom Netz zu nehmen. In gut acht Jahren werden Sie den Aufbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz noch nicht weit vorangebracht haben. Was würde dann getan, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten? Man würde ziemlich viel Strom aus dem Ausland importieren, mindestens zur Hälfte nicht sauberen Strom, nämlich solchen aus Kohle- und Gaskraftwerken. Das wäre so. Wäre das dann die bessere Alternative der grünen Partei? Das muss man dann auch abwägen. Insofern, glaube ich, müssen der Bevölkerung die Konsequenzen einer Annahme der Initiative auch dargelegt werden. Ich verstehe das Anliegen des Ensi, dem gemäss im Gesetz die Restdauer, der Langzeitbetrieb nicht wirklich geregelt seien. Wir haben aber immer gesagt, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage braucht, weil das Kernenergiegesetz in Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe g vorsieht, dass man über die Sicherheit hinaus weitere Massnahmen treffen kann. Das Ensi verhandelt das. Das ist sicherlich keine einfache Aufgabe, wenn die Renditen kleiner oder nicht mehr da sind. Deshalb haben wir auch immer gesagt, dass man diese Langzeitbetriebssituation auf Stufe der Verordnung noch regeln kann. Wir haben das gemacht. Wir haben einen Vorschlag, den wir dann den Kommissionen auch noch darlegen können. Das ändert aber nichts daran, dass wir bei einer unbefristeten Betriebsbewilligung bleiben – dies bei einem hohen Anspruch an die stetige Sicherheit, die in jedem Zeitpunkt gewährleistet und nicht auf eine Jahreszahl fixiert ist. Auch aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Atomausstiegs-Initiative. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit 2. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative)» 2. Arrêté fédéral sur l'initiative populaire fédérale «pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire (Initiative Sortir du nucléaire)» Detailberatung – Discussion par article Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Art. 2 Antrag der Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag der Minderheit (Cramer, Berberat, Zanetti Roberto) ... die Initiative anzunehmen. Art. 2 Proposition de la majorité Adhérer à la décision du Conseil national Proposition de la minorité (Cramer, Berberat, Zanetti Roberto) ... d'accepter l'initiative. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 9. März 2016 133 Ständerat 15.061 Abstimmung – Vote Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen (1 Enthaltung) zeptiert. Das ist mit unserem Gesetzgebungssystem relativ schwierig. Deshalb bitte ich Sie, Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Le président (Comte Raphaël, président): Comme l'entrée en matière est acquise de plein droit, il n'y a pas de vote sur l'ensemble. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition 15.061 Ermächtigungsgesetz zum AETR. Änderung Loi autorisant l'approbation d'amendements à l'AETR. Modification Bundesgesetz über die Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals Loi fédérale autorisant le Conseil fédéral à approuver des amendements à l'Accord européen du 1er juillet 1970 relatif au travail des équipages des véhicules effectuant des transports internationaux par route Detailberatung – Discussion par article Zweitrat – Deuxième Conseil Nationalrat/Conseil national 16.12.15 (Erstrat – Premier Conseil) Ständerat/Conseil des Etats 09.03.16 (Zweitrat – Deuxième Conseil) Nationalrat/Conseil national 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Ständerat/Conseil des Etats 18.03.16 (Schlussabstimmung – Vote final) Français Olivier (RL, VD), pour la commission: Depuis 2001 et pour une durée de quinze ans, soit jusqu'au 31 janvier 2016, le Conseil fédéral a été autorisé à accepter des modifications à l'Accord européen relatif au travail des équipages des véhicules effectuant des transports internationaux par route (AETR) et à son annexe. Dans la mesure où elles ne sont pas sujettes au référendum en matière de traités internationaux, le projet de loi qui nous est soumis supprime la limite dans le temps de ce droit du Conseil fédéral. Il est bon de rappeler que ce droit a été octroyé au Conseil fédéral afin de lui permettre de réagir dans le délai de consultation de six mois dont disposent les Etats signataires. Les règles appliquées aux questions spécifiques liées aux conditions de travail des chauffeurs professionnels sont de plus du ressort du Conseil fédéral à l'échelon national. C'est donc sans débat que la commission vous propose, à l'unanimité, d'approuver ce projet de loi. Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich danke für die Aufnahme der Vorlage. Ich halte mich auch kurz, weil ich auch glaube, dass dieser Entwurf zum Bundesgesetz zur Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) relativ unbestritten ist. Das Gesetz ist nötig, weil im internationalen Strassengüter- und Personenverkehr die Schweizer Transportunternehmen im Wettbewerb mit ausländischen Transporteuren stehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir weiträumig ähnliche Wettbewerbsbedingungen haben. Für die Chauffeure müssen minimale Arbeitsbedingungen festgelegt werden, an die sich dann alle am Wettbewerb Teilnehmenden zu halten haben. Übermüdete Lastwagen- und Carchauffeure gefährden nicht nur sich selber, sondern halt auch andere Verkehrsteilnehmer. Das AETR ist ein wichtiges internationales Regelwerk. Die Schweiz ist seit dem Jahr 2000 Partei dieses Übereinkommens, und für die stetige Weiterentwicklung dieses Minimalstandards haben wir uns ja auch international eingesetzt. Die Kompetenzdelegation an den Bundesrat war jedoch befristet und ist, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, Ende Januar ausgelaufen. Sie hat sich aber in den letzten fünfzehn Jahren bewährt, und wir möchten sie deshalb erneuern. Weiter sind die Fristen im Vertragsänderungsverfahren beim AETR sehr kurz. Auf Vertragsänderungsvorschläge muss innert sechs Monaten reagiert werden, sonst gelten sie als akAmtliches Bulletin der Bundesversammlung Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen – Adopté Gesamtabstimmung – Vote sur l'ensemble (namentlich – nominatif; Beilage – Annexe 15.061/1293) Für Annahme des Entwurfes ... 39 Stimmen (Einstimmigkeit) (0 Enthaltungen) 13.3324 Motion Aebi Andreas. Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung Motion Aebi Andreas. Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente Nationalrat/Conseil national 12.03.15 Ständerat/Conseil des Etats 09.03.16 Antrag der Kommission Annahme der modifizierten Motion Proposition de la commission Adopter la motion modifiée Le président (Comte Raphaël, président): Un rapport écrit de la commission vous a été distribué. La commission propose, d'adopter la motion selon la proposition de modification figurant au chiffre 4 du rapport. Luginbühl Werner (BD, BE), für die Kommission: Gemäss geltendem Recht dürfen häusliche Abwässer eines Landwirtschaftsbetriebes in die Gülle geleitet werden, wenn in diesem Betrieb ein erheblicher Bestand von Nutztieren, d. h. von Rindvieh oder Schweinen, gehalten wird. 15.4087 Conseil des Etats 134 Die Motion Aebi Andreas will den Geltungsbereich respektive den Befreiungstatbestand ausdehnen, indem die Bestimmung des Gewässerschutzgesetzes neu nicht nur auf Rind- und Schweinehaltung beschränkt wird, sondern, gestützt auf die Entwicklung in den letzten Jahren bei der Tierhaltung, auch für andere Tiere gilt, die in grosser Zahl gehalten werden. Der Bundesrat hat die Motion ursprünglich zur Ablehnung empfohlen. Er argumentiert, dass menschliche Fäkalien weltweit als Ursache für die Verbreitung von Krankheiten bekannt seien und dass das Risiko, dass Krankheitserreger in den Lebensmittelkreislauf gelangten, umso grösser sei, je mehr solche Stoffe auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht würden. Bekanntlich ist es ja so, dass die Ausscheidungen von Rindern und Schweinen von Natur aus einen hohen Flüssigkeitsgehalt aufweisen und daher für die Produktion von Gülle geeignet sind, währenddem die Ausscheidung der vom Motionär aufgeführten Tierkategorien – Schafe, Pferde, Ziegen, Hühner – relativ trocken sind und nicht ohne Weiteres als Gülle verwendet werden können. Ihre Kommission hat sich sehr intensiv mit dieser etwas ... – nein, ich sage es nicht – mit dieser Frage befasst. Sie hat Verständnis für dieses Anliegen, Verständnis für das Anliegen der Landwirtschaftsbetriebe, welche andere Nutztiere als Kühe oder Schweine in grosser Zahl halten und im Gegensatz zu Kuh- und Schweinehaltern kostspielige Kanalisationsanschlüsse bauen müssen. In den Augen der Kommission ist es gerechter, hier nicht zwischen den verschiedenen Nutztierkategorien zu unterscheiden. Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates ernst, glaubt aber, dass es sich hier vor allem um Einzelfälle handeln wird, weil sehr viele Landwirtschaftsbetriebe heute ja bereits an die Kanalisation angeschlossen sind. Zudem können wir doch davon ausgehen, dass die betroffenen Landwirte, die eben Tiere haben, die trockeneren Mist machen, kein Interesse haben, diesen trockenen Mist oder sogar reine Haushaltgülle auf das Land auszubringen, weil diese das Gras kaputt macht. Also wird da mit Sicherheit beispielsweise Dachwasser beigemischt. Die Kommission hat aber festgestellt, dass der Motionstext nicht ganz klar ist, und hat deshalb beschlossen, den vom Bundesrat vorgeschlagenen abgeänderten Motionstext zu übernehmen. Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, diesen geänderten Motionstext anzunehmen. Leuthard Doris, Bundesrätin: Der Kommissionssprecher hat diese Modalitäten und Schwierigkeiten so präzis und fachtechnisch dargelegt, dass ich das nicht wiederholen möchte. Ich glaube, der modifizierte Text entspricht dem Anliegen des Motionärs. Es ist auch in unserer Beurteilung eine geringe Anzahl Betriebe, die in den Genuss dieser Gesetzesänderung kämen. Es ist eine indirekte Subvention, die wir hier leisten, denn man kann dann Kanalisationsanschlussgebühren sparen. Aber wir glauben, so können wir die übergeordneten Interessen an der Seuchenhygiene und an der Finanzierung der Abwasserinfrastruktur in Einklang bringen mit diesen Interessen der Landwirtschaftsbetriebe, die etwa von Rindern auf Schafe umstellen. Wenn wir diese Landwirte glücklich machen können – tun wir das doch! Ich kann mich somit diesem abgeänderten Motionstext anschliessen. Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral se rallie à la proposition de la commission. Angenommen – Adopté 9 mars 2016 15.4087 Motion UREK-SR. Anpassung der raumplanungsrechtlichen Anforderungen für Hotelbauten ausserhalb der Bauzonen Motion CEATE-CE. Modification des exigences légales en matière d'aménagement du territoire pour les bâtiments hôteliers situés en dehors des zones à bâtir Ständerat/Conseil des Etats 09.03.16 Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion. Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Mit dieser Kommissionsmotion sollen erstens die gesetzlichen Normen im Raumplanungsrecht für Bauten ausserhalb der Bauzone so angepasst werden, dass ein Hotelbetrieb oder ein strukturierter Beherbergungsbetrieb entsprechend den heutigen Anforderungen nach einem Umbau oder einem Wiederaufbau wesentlich erweitert werden kann. Zweitens soll zudem in Einzelfällen ausserhalb der Bauzone für Tourismusgebiete eine Ausnahmebewilligung zur Änderung des Zwecks sowie zur Erweiterung der Bauten und Anlagen erteilt werden können. Wie wir alle wissen, steht der Tourismus in den Alpen – ohne jetzt auf die Frankenstärke oder die Zweitwohnungs-Initiative einzugehen – vor grossen Herausforderungen, welche Anpassungen des bestehenden touristischen Angebotes notwendig machen. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hat im August 2014 im Zusammenhang mit der Situation der peripheren Gebiete einen Bericht zur räumlichen Strategie der alpin geprägten ländlichen Räume erarbeiten lassen. Dort wird in Ziffer 5.1.3.2 das Thema Hotelbauten ausserhalb der Bauzone angesprochen. Dieser Bericht wurde in Zusammenarbeit mit den Kantonsplanern der Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis sowie mit dem Generalsekretariat der Regierungskonferenz der Gebirgskantone vorbereitet. Die heutige Praxis ist dadurch geprägt, dass das Raumplanungsgesetz bisher vom Bundesgericht so interpretiert worden ist, dass ein Hotelbau bzw. ein strukturierter Beherbergungsbetrieb zumindest bis heute nicht als standortgebunden anerkannt wird. Damit ist es unmöglich, solche Betriebe ausserhalb der Bauzone substanziell auszubauen und neue Beherbergungsprojekte an solchen schon bebauten Standorten zu realisieren. In der Praxis zeigt sich, dass bestehende Betriebe eben ausserhalb der Bauzonen aufgrund der bundesgerichtlichen Praxis nicht ausgebaut werden können. Gemäss Verordnung werden zwar gewisse Ausnahmen für Erweiterungen bestehender Betriebe in sehr eingeschränktem Sinn vorgesehen. Diese in der Raumplanungsverordnung vorgesehenen Ausnahmen schöpfen aber mindestens nach meiner persönlichen Meinung den möglichen gesetzgeberischen Spielraum nicht aus, da die Ausnahmen heute eher auf landwirtschaftliche Bauten ausgerichtet sind – ohne jetzt auf die Maiensässe und Rustici im Tessin einzugehen – und weniger auf touristische Betriebe. Der Bundesrat kann dabei allenfalls schon mit einer Verordnungsänderung den notwendigen Spielraum schaffen, damit sich die Situation in diesem Bereich verbessert. Es ist auch ein Bedürfnis der Kommission, darauf hinzuweisen, dass ihr Anliegen auch durch eine Verordnungsänderung erfüllt werden könnte und die Kommission also nicht unbedingt eine gesetzgeberische Änderung im Raumplanungsgesetz wünscht, sofern dem Anliegen schon auf Verordnungsstufe entsprochen werden könnte. Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale 9. März 2016 135 Aus der Praxis sind mir persönlich verschiedene Projekte bekannt – ich kann sie Ihnen auch vorlegen –, die noch nicht lanciert werden können, bevor eben nicht die Möglichkeiten auf gesetzlicher Ebene dafür geschaffen werden, dass diese Projekte überhaupt angegangen werden können. Aus Sicht der Tourismusgebiete wäre es auch in der Abwägung, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt, ein positives Signal, wenn man hier eine Lockerung vorsehen würde, ohne eben die grundsätzlichen raumplanungsrechtlichen Grundsätze über Bord zu werfen. Ich möchte Ihnen im Sinne der Kommission beliebt machen, diese Motion anzunehmen. Auch der Bundesrat beantragt die Annahme, und sofern die Anliegen der Kommission auch auf der Verordnungsebene umgesetzt werden könnten, würde dies der Intention der Kommission entsprechen, ohne dass eine grundsätzliche Diskussion zu einer Änderung des Raumplanungsgesetzes angestossen werden müsste. Das will eigentlich die Kommission einstimmig. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen. Leuthard Doris, Bundesrätin: Wir haben inhaltlich ja keine Differenzen. Der Bundesrat ist bereit, die Umsetzung der Motion zu prüfen, weil wir sowieso an der Vorbereitung von der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes sind. Was ist mit dem Bauen ausserhalb der Bauzonen? Die Umsetzung ist eine schwierige Aufgabe, das muss ich nochmals sagen. Es stellt sich immer – auch hier in dieser Motion – die Frage, was überhaupt ein Tourismusbetrieb ist. Das ist heute rechtlich nicht geklärt. Es stellen sich weitere Fragen: Wenn man grössere Erweiterungen von solchen Betrieben anstrebt, dann zieht dies auch mehr Publikumsverkehr nach sich. Auch diese Frage kann im Einzelfall zu einer Nichtbewilligung führen. Das muss man alles studieren. Wir sind bereit dazu, effektiv zu studieren, welches die tatsächlich bestehenden Probleme sind und welche Lösungen erforderlich sein werden. Wir werden versuchen, dies im Rahmen der Revisionsvorlage einzubauen. Angenommen – Adopté Ständerat 15.4264 das Stabilisierungsprogramm beraten wird; das ist voraussichtlich die Finanzkommission. Lombardi Filippo (C, TI): Evidemment, dans la mesure où la motion d'ordre demande au Conseil fédéral de ne pas agir avant que le Parlement soit saisi de la question, il serait utile qu'elle lui soit envoyée avant qu'il présente ses propositions. C'est le but de cette motion, car nous sommes encore dans la procédure de consultation en ce qui concerne ce programme de stabilisation. Ce serait donc l'occasion pour le Conseil des Etats de faire entendre sa voix d'une façon ou d'une autre au niveau de la procédure de consultation. Sur le principe, je trouverais mieux de traiter ma motion, d'autant plus que ce thème nous tient à coeur et que le Parlement a souvent montré qu'il tenait beaucoup à cette mission de Swissinfo, alors que le Conseil fédéral et la SSR, qui sont les deux partenaires financiers de Swissinfo, ont essayé plusieurs fois par le passé de réduire son financement, allant même jusqu'à le supprimer. Ceci dit, la volonté du Parlement est claire pour le Conseil fédéral. Comme il n'y a pas de doute là-dessus, je ne vais pas m'opposer à la motion d'ordre Fetz. Je peux accepter que ma motion soit renvoyée en commission. Il n'en reste pas moins que le désir du Parlement de renoncer à des coupes dans ce domaine, eu égard au financement particulier de Swissinfo qui est partagé entre la Confédération et la SSR, doit être respecté. Les coupes dans ce domaine ont un effet multiplicateur puisque la SSR coupe à son tour autant que la Confédération. Donc, 1 million de francs coupés par la Confédération représentent 2 millions de francs en moins, ce qui est certainement grave. On aura évidemment la possibilité d'en reparler lorsque le programme de stabilisation arrivera éventuellement sur nos tables. En conclusion, je ne m'oppose pas à la motion d'ordre Fetz. Angenommen gemäss Ordnungsantrag Fetz Adopté selon la motion d'ordre Fetz Le président (Comte Raphaël, président): La motion 15.4264 est donc transmise à la commission compétente pour examen préalable. 15.4264 Motion Lombardi Filippo. Keine Kürzungen bei Swissinfo im Stabilisierungsprogramm 2017–2019 Motion Lombardi Filippo. Programme de stabilisation 2017–2019. Renoncer aux coupes qui grèveraient le budget de Swissinfo Mozione Lombardi Filippo. Niente tagli per Swissinfo nel programma di stabilità 2017–2019 Ordnungsantrag – Motion d'ordre 15.4156 Postulat Kuprecht Alex. Die Expansion der bundesnahen Swisscom in neue Geschäftsfelder prüfen Postulat Kuprecht Alex. Expansion de l'entreprise Swisscom, qui est liée à la Confédération, dans de nouveaux secteurs d'activité Ordnungsantrag – Motion d'ordre Ständerat/Conseil des Etats 09.03.16 (Ordnungsantrag – Motion d'ordre) Ständerat/Conseil des Etats 09.03.16 (Ordnungsantrag – Motion d'ordre) Ordnungsantrag Fetz Zuweisung der Motion 15.4264 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung. Motion d'ordre Fetz Transmettre la motion 15.4264 à la commission compétente pour examen préalable. Fetz Anita (S, BS): Es macht keinen Sinn, einzelne Teile des Stabilisierungsprogramms jetzt herauszunehmen und punktuell zu behandeln. Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass diese Motion an die entsprechende Kommission geht, die Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Kuprecht Alex (V, SZ): Erlauben Sie mir eine kurze Vorbemerkung: Es gibt zwei Projekte, die derzeit für Diskussionsstoff sorgen. In beide ist die Swisscom involviert. Das eine ist die umstrittene Werbeallianz von Swisscom, SRG und Ringier. Nationalrat Karl Vogler hat dazu das Postulat 15.4147 eingereicht. In eine ähnliche Stossrichtung geht auch die Interpellation Schneeberger 15.4148. Mein Postulat bezieht sich insbesondere auf die neue E-Commerce-Firma Siroop, ein Joint Venture zwischen Swisscom und Coop. Die Swisscom ist ein marktbeherrschendes Telekommunikationsunternehmen, das mehrheitlich in Bundesbesitz ist. Das Spezielle an der genannten Expansion: Swisscom begibt sich auf ein völlig neues Geschäftsfeld. Die Swisscom ver- 15.4156 Conseil des Etats 136 fügt über enorme, stark wachsende Datenmengen – denken Sie an die 1,3 Millionen Haushalte, die TV- oder Internetprodukte beziehen, oder an die 6,5 Millionen Mobilfunkanschlüsse. Konkret: Die Swisscom kann das ganze Konsumverhalten ihrer TV-Kunden erfassen. Wenn die Swisscom mit diesen Daten neue Konsumentenprofile formieren will, kann dies Probleme geben, die der ehemalige Datenschützer Hanspeter Thür in einer Aussage über das geplante Vorhaben in der «NZZ am Sonntag» vom 20. Dezember 2015 auch erkannt hat. Daten, das wissen wir, sind der Rohstoff der digitalen Wirtschaft. Wir stehen also vor einer neuen Epoche, der Epoche der vollständigen Digitalisierung. Unsere Zeit wird dereinst vergleichbar sein mit der Zeit der Industrialisierung, und das Leben der Menschen, davon bin ich überzeugt, wird sich künftig völlig verändern. Wer in Zukunft die Hoheit über Daten hat, wird auch die wirtschaftliche Macht haben. Was wir noch nicht wissen: Wohin führt uns schlussendlich diese digitale Revolution? Deshalb ist es eine wirtschaftspolitische, ordnungspolitische, aber auch staatspolitische Frage, wer unter welchen Bedingungen über diese Daten gebietet und verfügt – oder verfügen kann, verfügen soll oder auch verfügen darf. Seien wir uns bewusst: Es wird mit Sicherheit auch Risiken im kommerziellen Bereich geben, die meines Erachtens heute noch gar nicht abschätzbar sind und auch in Zukunft nur sehr schwer abschätzbar sein werden. Denken wir nur an die Gefahren von Cyberangriffen auf Systeme oder noch schlimmer: auf Systeme in Verbünden, wie zum Beispiel dasjenige, dem dieses Postulat zugrunde liegt. Ich bin deshalb etwas erstaunt, dass der Bundesrat beide Postulate – jenes von Karl Vogler und auch meines – zur Ablehnung empfiehlt. Ich bin der Ansicht, dass dies zum heutigen Zeitpunkt zu leichtfertig geschieht, und habe deshalb das Gefühl, dass er sich der Fragen, die sich hier effektiv stellen, entweder nicht bewusst ist oder sich nicht bewusst sein will. Der Tenor ist in beiden Antworten gleich: «Alles kein Problem!» Der Bundesrat argumentiert damit, dass der Unternehmenszweck der Swisscom breit definiert sei. Mit dieser Begründung könnte die Swisscom eigentlich in jedes Geschäft einsteigen, z. B. Restaurant-Ketten eröffnen oder eigene Spitäler betreiben. Dass der Bund die Swisscom strategisch führt, ist richtig. Nur sollte er dann auch bereit sein, die Strategie zu überprüfen, wenn sich wie in diesem Fall neue Entwicklungen anbahnen. Einer Eignerstrategie sollte gerade im Bereich der Risikoabschätzung und -beurteilung in derartig komplexen und neuen Geschäftsfeldern eine besondere und noch grössere Bedeutung zugemessen werden. Gerade die Swisscom war es, die in der Vergangenheit immer wieder Risiken eingegangen ist, die sich später nicht gerade als Risiken zugunsten der Eigner erwiesen haben: Hunderte von Millionen Franken mussten abgeschrieben werden und schmälerten dabei die Ergebnisse zulasten von Bund und privaten Aktionären. Die «NZZ» hat es auf den Punkt gebracht: Sie schrieb, die Swisscom verfolge derzeit eine Strategie der Vertikalisierung und wage sich in immer neue Geschäftsfelder vor. Die Frage sei erlaubt: Breitet sie sich im Inland so rasant aus, weil sie im Ausland nur eine relativ bescheidene Präsenz hat? Noch eine Anmerkung zur Good Governance: Die beiden an Siroop, einem Joint Venture, beteiligten Firmen werden von ein und derselben Person präsidiert. Es erstaunt mich dann doch etwas, dass der Bundesrat darin keine grundsätzlichen Interessenkonflikte sieht. Oder interpretiere ich den Begriff «grundsätzlich» falsch? Heisst das verklausuliert doch, dass der Bundesrat ein etwas ungutes Gefühl hat? Verstehen Sie mich richtig: Ich bin kein Gegner der Swisscom, im Gegenteil. Doch man sollte die Fehler, die man in der Vergangenheit begangen hat, nicht unbedingt wiederholen. Die staatliche Fernsehbetreiberin SRG ist ja strotzend vor Selbstbewusstsein in den Billag-Abstimmungskampf gestiegen. Am Ende hat sie zwar knapp gewonnen, aber wahrscheinlich sehr viel Kredit verspielt. Die Sache ist noch nicht ganz ausgestanden. Die Abstimmung zur Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» steht noch 9 mars 2016 aus, und der Ausgang ist heute sehr ungewiss. Risikoträger bei diesem mit der SRG eingegangenen Joint Venture ist zwar nicht der Bund und auch nicht das Unternehmen, sondern es sind schliesslich die Gebührenzahlerinnen und -zahler unseres Landes. Auch diesbezüglich gilt es, das eingegangene Risiko zu hinterfragen. Die Swisscom hat kein schlechtes Image. Aber auch sie setzt es aufs Spiel, wenn sie sich wie ein Elefant im Porzellanladen benimmt und glaubt, sie könne sich im Inland nach Belieben ausdehnen. Mein Postulat ist ein Vorschlag zur Güte, Frau Bundesrätin Leuthard. Bieten Sie doch bitte Hand zu einer vertieften Analyse, auch im Bereich der Cyberproblematik. Schaffen Sie nicht neue Fronten, sondern bauen Sie Fronten ab, und schaffen Sie im Rahmen des geforderten Berichtes Transparenz in all den aufgeworfenen Fragen. Ich ersuche Sie, dieses Postulat – im Bewusstsein der Komplexität der Angelegenheit – heute und in der Zukunft zu unterstützen und es, entgegen dem Antrag des Bundesrates, deshalb auch anzunehmen. Sie vergeben sich gar nichts, beauftragen damit jedoch den Bundesrat, die Angelegenheit sehr vertieft zu prüfen und uns im Rahmen eines Berichtes fundierte Antworten zu erstatten. Die Zeit eilt nicht. Aber die Komplexität macht dies aus meiner Sicht zu einem dringenden Erfordernis. Noser Ruedi (RL, ZH): Postulate kann man prinzipiell ja immer annehmen. Das Resultat davon ist ja ein Bericht. Die Frage ist nun: Sind die Fragestellungen so, dass das Resultat sehr erhellend sein wird? Ich möchte zwei Punkte herausgre