Gemeinde Kirchheim aN - Gemeinde Kirchheim am Neckar

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Gemeinde Kirchheim aN - Gemeinde Kirchheim am Neckar
VBA 18.03.2013
Gemeinde Kirchheim a.N.
Niederschrift
über die Verhandlungen
des
Verwaltungs- und Bauausschusses
Sitzung am
18. März 2013
Anwesend:
Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte
Entschuldigt:
Gemeinderat Roland Högner
Außerdem anwesend:
Andreas Bezner, Sylvia Hitzbleck, Holger Schön, Monika Schweizer, Inge Schemminger
Schriftführer:
Andrea Fritz
Öffentlich
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:15 Uhr
Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:
6.
6.1.
6.2.
6.3.
6.4.
6.5.
6.6.
6.7.
6.8.
6.9.
8.
7.
9.
Baugesuche
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf Flst. 5548/3,
Heuchelbergstr. 32
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im EG auf Flste. 3079, 3081 und
3083, Friedhofstr. 32
Neubau einer Gewerbehalle auf Flste. 683, 684 und 685 an der Ernst-AckermannStraße
Errichtung einer Werbefläche für wechselnde Fremdwerbung auf Flst. Nr. 478/1,
Besigheimer Str. 55
Errichtung einer Stahlbeton-Fertiggarage mit Gerätebox, Hinter der Kirche 18
Einfriedigung des Betriebsgeländes und Einschotterung als Lagerfläche auf Flste. 697
und 698 an der Ernst-Ackermann-Straße
Abbruch Öl- u. Tanklager, Analyse u. Probenaufbereitung, Abbruch Aufenthaltsraum
u. Wiegehaus und Abbruch Radioaktivitätsmessung sowie Neubau Wiegehaus mit
Probenaufbereitung und Analytik auf Flste. 599/3 und 599/4, Bahnhofstr. 3
Anbau Lagergebäude, Erweiterung Abstellfläche für Kfz mit Einfriedigung, Errichtung von 3 Plakatwänden, Besigheimer Str. 62 / Hofener Str. 2
Aufstellung von 23 Wohn-Schlafcontainer, 1 Duschcontainer, 1 WC-Container für
Erntehelfer, 4 Lagercontainer für Leergut auf Flste. 1892 und 1894, Römerhof 2
E-2-Rad-Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten
Sachstandbericht zum Aufbau eines Besuchsdienstes des Familienzentrums im Kinderhaus Klex
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss
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VBA 18.03.2013
TOP 6
Baugesuche
TOP 6.1
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf Flst. 5548/3,
Heuchelbergstr. 32
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bachrain II“ –
Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist.
Der Bauantrag wurde gemäß 3 52 LBO im vereinfachten Verfahren eingereicht.
Im vereinfachten Verfahren wird insbesondere geprüft, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist und ob die Abstandsvorschriften eingehalten
werden.
Für das Baugrundstück ist gem. Bebauungsplan eingeschossige Einzelhausbebauung mit einer
maximalen Firsthöhe vom 8,25 m und geneigtes Dach festgesetzt.
Gemäß B-Plan B) Ziffer 2.2 sind weiter Vollgeschosse möglich, wenn die entsprechend festgesetzte Gebäudehöhe eingehalten wird.
Wohngebäude und Garage liegen innerhalb des Baufensters. Die Überschreitung der Terrasse
mit ca. 1,70 m ist zulässig. Das Flachdach der Garage wird gemäß B-Plan begrünt. Mit der
geplanten Firsthöhe von 7,59 m des Zeltdaches wird die maximal zulässige Höhe nicht erreicht.
Ansonsten kann nach vorläufiger Prüfung davon ausgegangen werden, dass der künftige Bebauungsplan eingehalten wird.
Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige
Beschluss:
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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VBA 18.03.2013
TOP 6.2
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im EG auf Flste. 3079, 3081 und
3083, Friedhofstr. 32
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nördlich der
Friedhofstraße“.
Gemäß Bebauungsplan ist auf den Flurstücken Einzelhausbebauung mit 2 WE und geneigtem
Dach festgesetzt.
Beantragt wird ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Doppelgarage im EG und Flachdach.
Das OG grenzt an die Baugrenze zur privaten Grünfläche im Norden. Das EG überschreitet
das Baufenster auf einer Breite von 2,30 m. Daran anschließend ist der Swimmingpool mit
Terrasse in diesem Bereich geplant.
Gemäß Ziffer 1.4 des Bebauungsplan können ausnahmsweise Wintergärten, Pergolen, überdachte Freisitze und Erker in Verbindung mit dem Hauptgebäude bis 3,0 m Tiefe auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, jedoch im Abstand von mindestens 2,5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche zugelassen werden.
Für die Ausführung mit Flachdach ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Die Gebäudehöhe entspricht den Festsetzungen des B-Plans.
Bei früheren Bauvorhaben wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplans für einen erdüberdeckten Gewölbekeller und für eine Terrasse mit Wasserbecken in der privaten Grünfläche
Befreiung erteilt.
Die Nachbarbeteiligung wird noch durchgeführt. Die Einwendungsfrist beträgt 4 Wochen ab
Zustellung.
Die vorläufige Überprüfung durch die Baurechtsbehörde hat ergeben, dass das Vorhaben
grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Es wurde vereinbart, dass bis zur Sitzung ein detaillierter Pflanzplan nachgereicht wird. Es ist
vorgesehen, den im Hang befindlichen östlichen Teil des EG zu begrünen, sodass der Eingriff
in die private Grünfläche auf den westlichen Teil mit Swimmingpool und Terrasse reduziert
wird.
Die ehemaligen 3 Weinbergrundstücke sind noch nicht erschlossen. Die Hausanschlüsse müssen vor Baubeginn ausgeführt werden. Gegebenenfalls hat noch eine Nachveranlagung der
KAG-Beiträge stattzufinden.
Gemeinderat Mayer ist der Meinung, das Grundstück ist sehr groß und deshalb ist eine Verschiebung des Gebäudes in Richtung Süden denkbar.
Bürgermeister Seibold teilt mit, dass die überirdischen Bauteile innerhalb des Baufensters
sein müssen. Dem Bauherrn stehen dafür verschiedene Maßnahmen auf dem Grundstück zur
Verfügung.
Nach kurzer Aussprache ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Schneider) der
Beschluss:
a) Die überirdischen Bauteile müssen innerhalb des Baufensters sein.
b) Einer Überschreitung des Baufensters nach Norden mit dem Gebäude wird nicht zugestimmt.
c) Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Flachdach wird zugstimmt.
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VBA 18.03.2013
TOP 6.3
Neubau einer Gewerbehalle auf Flste. 683, 684 und 685 an der Ernst-Ackermann-Straße
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Loch-SeeleEhewiesen“ – 5. Änderung.
Der Bauantrag wurde kurzfristig am 12.03.2013 im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO) eingereicht.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass es sich bei dieser Hallengröße um Sonderbauten handelt und das vereinfachte Verfahren nicht möglich ist. Sonderbauten bleiben weiterhin dem
normalen Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Diese Anträge müssen entsprechend ersetzt werden.
Es ist die Errichtung einer 60 m langen Lager- und Montagehalle geplant. Laut Angaben zu
gewerblichen Anlagen dient die Halle zu Reparatur und Montage von Zubehör an Wohnmobilen und Wohnwagen, zur Durchführung von Aus- und Umbauten und mechanische Tätigkeiten/Fertigung sowie zur Lagerung von Material, Maschinen und Fahrzeugen. Es sollen 4 Mitarbeiter beschäftigt werden. Für das Vorhaben stehen 20 Stellplätze zur Verfügung. Zwei davon liegen laut Planvorlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Die Halle wird mit einem Satteldach versehen. Die Firsthöhe beträgt 8,57 m. Auf dem Dach
wird eine dachparallele Photovoltaikanlage ganzflächig installiert.
Gemäß B-Plan darf die Gebäudehöhe 10,00 m nicht überschreiten. Nach Ziffer 2 der örtlichen
Bauvorschriften sind ausnahmsweise anstelle von Flachdächern geneigte Dächer mit einer
Firsthöhe bis zur festgesetzten Gebäudehöhe zulässig. Diese Vorgaben werden eingehalten.
Nach Ziffer 5.2 des B-Plans sind offene Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, sofern andere Festsetzungen dies nicht ausschließen und Pflanzgebote
berücksichtigt werden.
Die zuständigen Fachbehörden wie z.B. Gewerbeamt werden durch die Baurechtsbehörde
beteiligt.
Nach vorläufiger Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben grundsätzlich
genehmigungsfähig ist.
Zur Erschließung des Baugrundstücks ist anzumerken, dass eine zusätzliche Zufahrt über den
landwirtschaftlichen Weg Flst. 691/1 – Grasweg – erfolgen soll, der lediglich ca. 2 m breit ist.
Dieser Erschließung kann nur zugestimmt werden, wenn bei Übernahme der Kosten ein ordnungsgemäßer Ausbau unter Einbeziehung privater Grundstücksflächen möglich ist. Die Prüfung umfasst auch den Entwässerungs- und Wasserversorgungsantrag, aus dem die technische
Erschließung der Baugrundstücke hervorgeht.
Weiter sind noch die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen mit der Baugenehmigungsbehörde zu erörtern.
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Dem Vorhaben wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass die Erschließung gesichert ist.
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VBA 18.03.2013
TOP 6.4
Errichtung einer Werbefläche für wechselnde Fremdwerbung auf Flst. Nr. 478/1,
Besigheimer Str. 55
Das Vorhaben liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch im Sanierungsgebiet „Ortskern III“.
Laut Baubeschreibung handelt es sich um eine freistehende Tafel mit einer Gesamthöhe und
Breite von jeweils 3,80 m und einer Klebefläche von 3,60 m Breite und 2,60 m Höhe.
Die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers liegt vor. Die Nachbaranhörung
wurde durchgeführt. Die Einwendungsfrist endet am 18.03.2013. Bisher sind keine Einwendungen eingegangen. Vom Eigentümer des direkten Nachbargrundstücks Flst. Nr. 478 liegt
die Zustimmungserklärung vor.
Entlang der Bundesstraße wurden z. B. am Gebäude Besigheimer Str. 31 und 52 mehrfach
Werbeanlagen zugelassen.
Nach kurzer Aussprache ergeht bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Deisinger) der
Beschluss:
Einer Errichtung der Werbefläche für wechselnde Fremdwerbung auf dem Grundstück
Besigheimer Straße 55 wird zugestimmt.
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VBA 18.03.2013
TOP 6.5
Errichtung einer Stahlbeton-Fertiggarage mit Gerätebox, Hinter der Kirche 18
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hinter der Kirche“ – 1. Änderung.
Die geplante Garage mit anschließendem Geräteraum liegt größtenteils außerhalb des Baufensters. Gemäß B-Plan dürfen Garagen nur innerhalb der im Plan festgesetzten Flächen errichtet werden. Ausnahmsweise sind sie im Anschluss an die festgesetzten Flächen und im
Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, sofern andere Festsetzungen wie öffentliche Parkplätze, Grünflächen oder Pflanzgebote für Einzelbäume dies nicht ausschließen
und wenn bei Garagen ein Abstand von mind. 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie eingehalten
wird. Die maximal zulässige Grenzbebauung an einer Grundstücksgrenze wird mit 9 m eingehalten.
Gemäß B-Plan Ziffer 2.3 sind Garagen ausnahmsweise mit Flachdächern zulässig, wenn diese
Dächer gem. Ziffer 2.1 extensiv begrünt werden.
Die Eigentümer der angrenzenden Nachbargrundstücke haben dem Vorhaben schriftlich zugestimmt.
Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige
Beschluss:
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
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VBA 18.03.2013
TOP 6.6
Einfriedigung des Betriebsgeländes und Einschotterung als Lagerfläche auf Flste. 697
und 698 an der Ernst-Ackermann-Straße
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Die Flurstücke liegen im Gewerbegebiet im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Loch-Seele-Ehewiesen“ – 5. Änderung.
Eine Teilfläche des Flurstücks wurde bis 2012 als Lagerplatz für Bauschutt genutzt.
Das gesamte Grundstück soll nun wie das übrige Betriebsgelände mit einem 2,50 m hohen
Zaun eingefriedigt werden. Die Zufahrt zur eingeschotterten Lagerfläche erfolgt über ein Tor
an der Ernst-Ackermann-Straße. Gemäß Betriebsbeschreibung sollen dort Kunststoffteile gelagert werden.
Laut Baurechtsbehörde kann die geringe Überschreitung der Grundflächenzahl durch den
wasserdurchlässigen Belag zugelassen werden.
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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VBA 18.03.2013
TOP 6.7
Abbruch Öl- u. Tanklager, Analyse u. Probenaufbereitung, Abbruch Aufenthaltsraum
u. Wiegehaus und Abbruch Radioaktivitätsmessung sowie Neubau Wiegehaus mit Probenaufbereitung und Analytik auf Flste. 599/3 und 599/4, Bahnhofstr. 3
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch im Sanierungsgebiet „Ortskern III“.
Für umfangreiche Baumaßnahmen auf dem Betriebsgelände wurde bereits im April 2008 eine
Baugenehmigung erteilt.
Das Vorhaben wurde nie ausgeführt. Die damalige Genehmigung ist inzwischen erloschen.
Die nun eingereichten Planvorlagen entsprechen vom Standort her der Genehmigung von
2008. Laut Beschreibung sollen die vorhandenen, über 20 Jahre alten Container durch neue,
dem Stand der Technik entsprechende, ersetzt werden.
Nach Durchführung der Nachbaranhörung bestehen von Seiten der Deutschen Bahn AG unter
Beachtung und Einhaltung der angeführten Bedingungen keine Einwendungen gegen das
Vorhaben.
Die zuständigen Fachbehörden werden durch die Baurechtsbehörde beteiligt.
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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VBA 18.03.2013
TOP 6.8
Anbau Lagergebäude, Erweiterung Abstellfläche für Kfz mit Einfriedigung, Errichtung
von 3 Plakatwänden, Besigheimer Str. 62 / Hofener Str. 2
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Unter den Lüssen“.
Für den Bereich ist Mischgebiet festgesetzt.
Am Amselweg ist ein Lagergebäude als Stahl-Lager-Container in Leichtbauweise geplant.
Laut Angaben des Antragstellers soll kein Massivbau entstehen. Somit könnte der Container
einfach wieder demontiert werden. Es sollen dort selten benötigte Werkstattausrüstung sowie
Wertstoffe gelagert werden. Der Standort außerhalb des Baufensters wurde aus praktischen
Gründen gewählt, da er unmittelbar an das Werkstattgebäude anschließt, in dem 90% der Arbeitstätigkeit im Autohaus durchgeführt wird.
Die erweiterte Abstellfläche wird zum Nachbargrundstück und zum Spielplatz mit einer neu
zu errichtenden Natursteinmauer eingefriedigt.
Außerdem werden 3 neue Plakatwände mit einer Größe von 3m x 3m, bzw. 4m x 3m beantragt. Zwei davon liegen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Der dritte Standort
liegt vor der bestehenden Natursteinmauer im Bereich der Kfz-Abstellfläche.
Nach kurzer Aussprache ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Deisinger) der
Beschluss:
a)
Der erweiterten Abstellfläche und der Errichtung von drei neuen Plakatwänden wird zugestimmt.
b) Der Errichtung des Lagers, außerhalb des Baufensters, wird nicht zugestimmt.
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VBA 18.03.2013
TOP 6.9
Aufstellung von 23 Wohn-Schlafcontainer, 1 Duschcontainer, 1 WC-Container für Erntehelfer, 4 Lagercontainer für Leergut auf Flste. 1892 und 1894, Römerhof 2
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bauen im Außenbereich) ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Für die Aufstellung von 7 Wohn-Schlafcontainern sowie die zeitweise Aufstellung von 10
Wohn-Schlafcontainern zur Haupternte hat der Verwaltungs- und Bauausschuss am
12.03.2012 das gemeindliche Einvernehmen erteilt, unter der Voraussetzung, dass es sich um
ein privilegiertes Vorhaben handelt.
Die Baugenehmigung wurde mit der Nebenbestimmung erteilt, dass das Abwasser in einer
geschlossenen Grube gefasst und anschließend in der Kläranlage entsorgt wird. Mit der Gemeinde Kirchheim ist eine schriftliche Vereinbarung zur Entsorgung des Abwassers in die
gemeindliche Kläranlage abzuschließen.
Am 08.03.2013 wurde erneut ein Bauantrag für die dauerhafte Aufstellung von 23 WohnSchlafcontainern, 1 WC-Container, 1 Duschcontainer für Erntehelfer sowie 4 Lagercontainer
für Obstkistenleergut eingereicht.
Dass die Mehrzahl der Wohn-Schlafcontainer auf dem separaten Flurstück auf der gegenüberliegenden Wegseite des Hofes aufgestellt werden sollen wird mit der topografisch ebenen
Lage begründet.
Aufgrund der Personenanzahl bei Vollbelegung von ca. 50 bis 60 Personen auf dem Hof,
stellt sich abermals die Frage nach einem möglichen Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz.
Die zuständigen Fachbehörden (z.B. Brandschutz, Landschaftsschutz) werden durch die Baurechtsbehörde beteiligt.
Bürgermeister Seibold teilt mit, dass es sich hier um ein sehr schwieriges Vorhaben handelt.
Zum heutigen Zeitpunkt liegen keine Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden vor. Deshalb schlägt er vor, heute nur das Baugesuch zu beraten und keinen Beschluss zu fassen. Es
sind noch einige Fragen offen, beispielsweise wie sieht die Erschließung an die Kanalisation
aus? Werden alle Brandschutzvorschriften erfüllt? Welche Entfernung ist zumutbar zwischen
Wohn- und WC-Containern?
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VBA 18.03.2013
Gemeinderat Bröllos fragt nach, ob die Anzahl der WC- und Duschcontainer für die große
Anzahl der Bewohner ausreichend ist. Wenn keine Informationen der Verwaltung darüber
vorliegen, kann er heute dem Baugesuch nicht zustimmen.
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Es werden alle Anregungen und Bedenken gesammelt und an die Fachbehörden weiter geleitet. Das Baugesuch wird in die April-Sitzung vertagt.
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VBA 18.03.2013
TOP 8
E-2-Rad-Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten
Dieser Tagesordnungspunkt war ursprünglich für diese Sitzung zur Beratung vorgesehen. Da
jedoch noch offene Fragen nicht abgeklärt werden konnten, wird dieser Tagesordnungspunkt
auf die April-Sitzung verlegt.
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VBA 18.03.2013
TOP 7
Sachstandbericht zum Aufbau eines Besuchsdienstes des Familienzentrums im Kinderhaus Klex
- Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Frau Hitzbleck und Frau Schlegel. Frau Hitzbleck erläutert den Sachverhalt:
Aufbau eines Besuchsdienstes
In der Gemeinderatssitzung vom 12. November 2012 wurde der Beschluss gefasst einen Familienbesuchsdienst im Rahmen des Familienzentrums einzuführen.
Der Besuchsdienst wird zunächst befristet auf ein Jahr von Barbara Schlegel und Brigitte
Schmid wahrgenommen. Das Angebot ist Teil des Familienzentrums, inhaltliche und organisatorische Absprachen werden gemeinsam mit Frau Hitzbleck getroffen.
Barbara Schlegel hat in den vergangenen Monaten eine Weiterqualifizierung im Rahmen des
Bundesprogramms: „Elternchance ist Kinderchance – Elternbegleitung der Bildungsverläufe
der Kinder“ absolviert. Dies wird durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Frau Schmid hat sich auch auf die Tätigkeit als Familienbesucher
vorbereitet und an dem 6-tägigen Seminar „Familienbesucher“ teilgenommen. Angeboten
wurde dieses Seminar durch den KVJS gefördert durch die Stiftung „Kinderland Baden Württemberg“.
Anregungen und Überlegungen aus diesen beiden Seminaren haben wir zusammengetragen
und ausgewertet für den Aufbau eines Familienbesuchsdienstes in Kirchheim.
Der Familienbesuch ist ein informatives und präventives Angebot:
alle Familien mit einem neugeborenen Kind werden auf freiwilliger Basis zu Hause
besucht.
alle neuzugezogenen Familien mit Kindern bis Ende Grundschulalter werden auf freiwilliger Basis zu Hause besucht.
Die Familien erhalten ein Willkommensgeschenk der Gemeinde.
Der Familienbesucher informiert über Angebote und Hilfen für Kinder. Eltern und die
ganze Familie und berät bei spezifischen Belastungen und Problemen. Bei Bedarf wird
an weiterführende Hilfsangebote vermittelt.
Familien mit Neugeborenen erhalten den „STÄRKE“ - Gutschein und Infos über Anbieter bei denen der Gutschein eingelöst werden kann.
Der Familienbesucher erstellt nach dem Besuch ein kurzes „Besuchsprotokoll“, in
dem festgehalten wird, ob weiterer Gesprächsbedarf oder Handlungsbedarf besteht
und wer gegebenenfalls informiert werden sollte, um weitere Maßnahmen oder Hilfen
anzubieten.
Es wird eine Materialmappe zusammengestellt mit einem durchgängigen Erscheinungsbild
auch für das Anschreiben an die Eltern und Informationsbroschüren der Gemeinde Kirchheim.
Zeitplan:
bis Ostern
o Zusammenstellung der Materialien, welche an die Eltern verteilt werden
o Ablaufdiagramm für den Familienbesuchsdienst – wer ist wann für was zuständig.
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VBA 18.03.2013
ab Mitte April
o Start mit dem Familienbesuchsdienst.
weiterführende Idee:
Aufbau eines Elterntreffs, bei dem sich Eltern zwanglos und unverbindlich treffen und
austauschen können und Ansprechpartner des Familienzentrums antreffen.
Gemeinderätin Riecker fragt nach, wie der Besuchsdienst in der Praxis abläuft.
Frau Schlegel teilt mit, zuerst wird ein Gespräch mit den werdenden Müttern geführt, die den
Wunsch danach äußern. Es werden alle Eltern, die Kinder bekommen haben oder neu zugezogen sind, angeschrieben und ihnen ein Besuch angeboten. Später können sie sich bei einem
neu zu gründenden Kaffeetreff austauschen. Das Gespräch mit der Familienhelferin wird ein
einmaliges Gespräch sein, wobei bei Bedarf die Vermittlung weiterer Hilfen angeboten wird.
Gemeinderätin Riecker fragt weiter nach, aus anderen Ortschaften ist ihr bekannt, dass teilweise zwei Familienhelferinnen auf die Eltern zugehen. Wie sieht es hier in Kirchheim aus?
Frau Hitzbleck teilt mit, in Kirchheim müssen zuerst Erfahrungen mit der Familienhelferin
gesammelt werden, um später abzuschätzen, ob eine weitere Person notwendig ist. Es handelt
sich hier um keine Einzelberatungsstelle und auch keine Förderstelle. Das Familienzentrum
und die Familienhelferinnen geben nur eine Hilfestellung und leiten die Personen an die anderen Behörden weiter. Dass Dolmetscherinnen hinzu gezogen werden, kann sie sich vorstellen.
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VBA 18.03.2013
Sprachförderprogramm „Frühe Chancen“ für Kinder unter 3 Jahren
Seit April 2011 nehmen wir an dem Förderprogramm „Frühe Chancen“ einer Bundesinitiative
zur sprachlichen Förderung von Kindern unter 3 Jahren teil.
Das Deutsche Jugendinstitut DJI berät diese Bundesoffensive inhaltlich und führt in diesem
Rahmen nun die Qualitätsoffensive „Sprachliche Bildung und Förderung für Kinder unter
Drei“ durch. Es wurden Einrichtungen gesucht, die sich für eine alltagsintegrierte und zugleich systematische sprachliche Bildungsarbeit interessieren. Diese erhalten eine Teamqualifizierung sowie Begleitung bei der Umsetzung, die in eine Qualifizierung zur Konsultationseinrichtung münden. Die Qualifizierungsoffensive wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Das Kinderhaus Klex hat sich dafür beworben und wurde in das Qualifizierungsprogramm
aufgenommen. Die Finanzierung wird kostendeckend durch den Bund übernommen.
Die Qualifizierung ist ein mehrmonatiger Prozess der mit einer Auftaktveranstaltung im April
2013 beginnt und mit einer Abschlusstagung im Februar 2014 endet, bei der wir unsere Arbeit
präsentieren und als Konsultationseinrichtung anerkannt werden.
Wir bekommen bei unserer Aufgaben als Konsultationseinrichtung Beratung und Begleitung
durch
Dr. Wolf Wedigo Wolfram, Diplom Psychologe und Erziehungswissenschaftler, aus Stuttgart.
Der Auftrag als Konsultationseinrichtung gilt für das Jahr 2014.
Finanzierung:
Honorarkosten für den Berater
6.000 €
Zusatzbudget für die Einrichtung
11.700 €
o inbegriffen ist dabei eine zusätzliche Personalstelle (1/4 Stelle - erst im Jahr 2014)
Unsere Aufgaben als Konsultationseinrichtung:
Präsentation der sprachpädagogischen Konzeption und Praxis in der Öffentlichkeit
Vermittlung der Konzeption an andere Einrichtungen und Träger sowie Beratung sozialpädagogischer Fachkräfte vor Ort.
Vernetzung im regionalen Kontext von Kindertagesbetreuung
Dokumentation der Konsultationsarbeit
Bürgermeister Seibold und der Verwaltungs- und Bauausschuss bedanken sich bei Frau
Hitzbleck und Frau Schlegel für den Sachstandsbericht zum Aufbau des Besuchsdienstes und
des Familienzentrums im Kinderhaus Klex und verabschieden sie.
Frau Hitzbleck ergänzt noch kurz, dass die Ganztagesbetreuung im nächsten Schuljahr bei
den Ü3-Kindern wie auch bei den U3-Kindern stark ansteigen wird.
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VBA 18.03.2013
TOP 9
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss
a) Baugesuche im Kenntnisgabeverfahren
Gemeinderätin Riecker fragt nach, ob die Baugesuche, die im Kenntnisgabeverfahren bei der
Gemeinde eingereicht werden, auch am Ende der Beratung bekanntgegeben werden können?
In anderen Gemeinden ist dies der Fall.
.
Bürgermeister Seibold teilt mit, dass die Baugesuche im Kenntnisgabeverfahren in der Verwaltungs- und Bauausschusssitzung behandelt werden.
Zur Beurkundung:
Verwaltungs- und Bauausschuss:
Vorsitzender:
Schriftführer:
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