Gemeinde Kirchheim aN - Gemeinde Kirchheim am Neckar

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Gemeinde Kirchheim aN - Gemeinde Kirchheim am Neckar
VBA 15.04.2013
Gemeinde Kirchheim a.N.
Niederschrift
über die Verhandlungen
des
Verwaltungs- und Bauausschusses
Sitzung am
15. April 2013
Anwesend:
Bürgermeister Seibold und 5 Gemeinderäte
Entschuldigt:
Gemeinderätin Petra Bohnenstingl, Gemeinderat Helmut Mayer, Tobias Lorenz
Außerdem anwesend:
Andreas Bezner, Andrea Fritz, Sylvia Hitzbleck, Holger
Schön, Monika Schweizer, Nachhaltig mobile Region
Stuttgart Rainer Gessler (zu TOP 11)
Schriftführer:
Andrea Fritz
Öffentlich
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 19:55 Uhr
Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:
10.
10.1.
10.2.
10.3.
10.4.
11.
12.
Baugesuche
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. 5585/2, MargareteSteiff-Str. 2
Aufstellung von 23 Wohn-Schlafcontainern, 1 Duschcontainer, 1 WC-Container für
Erntehelfer, 4 Lagercontainer für Leergut auf Flste. 1882 und 1894, Römerhof 2
Nutzungsänderung und Umbau der EG-Wohnung im Büroräume für die Kreissparkassenfiliale, Uhlandstr. 4
Neubau einer Carportanlage, Landhausstraße 41
E-2-Rad-Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss
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TOP 10
Baugesuche
TOP 10.1
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. 5585/2, MargareteSteiff-Str. 2
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bachrain II“ –
Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist.
Der Bauantrag wurde kurzfristig am 09.04.2013 gem. § 52 LBO im vereinfachten Verfahren
eingereicht. Im vereinfachten Verfahren wird insbesondere geprüft, ob das Vorhaben mit den
bauplanungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist und ob die Abstandsvorschriften eingehalten werden.
Für das Grundstück ist gem. Bebauungsplan eingeschossige Einzelhausbebauung mit einer
maximalen Firsthöhe von 8.25 m (Z= I H 2) und geneigtem Dach festgesetzt.
Gemäß B-Plan B) Ziffer 2.2 sind weitere Vollgeschosse möglich, wenn die entsprechend festgesetzte Gebäudehöhe eingehalten wird. Der First des geplanten Gebäudes liegt bei 7,76 m.
Für die Überschreitung des Baufensters mit der Garage um ca. 50 cm zur Bertha-von-SuttnerStraße bzw. um ca. 70 cm zur Margarete-Steiff-Straße sowie für die geringfügige Überschreitung mit dem Dachvorsprung wird Befreiung beantragt.
Die zulässige Grenzbebauung zum Nachbargrundstück Flst. 5585/1 wird eingehalten.
Das Flachdach der Garage ist gemäß B-Plan B) 11.12 extensiv mit Moosen und Kräutern zu
begrünen und dauerhaft zu unterhalten.
Die Nachbaranhörung wird noch durchgeführt. Die Einwendungsfrist beträgt 4 Wochen ab
Zustellung.
Nach Auffassung der Baurechtsbehörde kann die geringfügige Überschreitung des Garagenbaufensters und die Überschreitung des Baufensters mit dem Dachvorsprung zugelassen werden.
Nach vorläufiger Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben ansonsten den
Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans entspricht.
Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige
Beschluss:
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, mit dem Hinweis die Sichtbeziehungen zum „Kreisel“ frei zu halten.
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TOP 10.2
Aufstellung von 23 Wohn-Schlafcontainern, 1 Duschcontainer, 1 WC-Container für
Erntehelfer, 4 Lagercontainer für Leergut auf Flste. 1882 und 1894, Römerhof 2
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Es wird verwiesen auf TOP 6.9 der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 18.03.2013.
Das Baugesuch wurde in die April-Sitzung vertagt.
Inzwischen liegen die Stellungnahmen der Fachbereiche Landwirtschaft und Gewerbeaufsicht
vor.
Der FB Landwirtschaft sieht eine Privilegierung nach § 35.1 Nr. 1 BauGB als gegeben. Eine
widerrufliche Genehmigung, abhängig vom betriebsnotwendigen Mitarbeiter-Bestand, wäre
aus seiner Sicht zweckmäßig.
Auch der FB Gewerbeaufsicht befürwortet das Vorhaben mit bestimmten Auflagen, die als
Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung aufzunehmen sind (z.B. getrennte Sanitäreinrichtungen für Frauen und Männer, Ausstattung der Unterkünfte mit Mitteln für die Erste Hilfe etc.).
Von Seiten der Baurechtsbehörde wurden der Lageplan gemäß § 4 LBOVVO sowie ein kleines Brandschutzkonzept nachgefordert.
Die Verwaltung hat die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen bezüglich der Löschwasserversorgung bzw. Löschwassersicherheit um Stellungnahme gebeten, ob aus Sicht der Gemeinde im
Rahmen der Prüfung der Erschließung Auflagen oder anderweitige Regelungen in die Baugenehmigung aufzunehmen sind (z.B. Herstellung eines Löschwasserteiches) . Außerdem befindet sich in unmittelbarer Entfernung eine Notentnahmestelle für Brandschutzzwecke aus der
Leitung der Bodenseewasserversorgung.
Bürgermeister Seibold weist auf Folgendes hin: Das Vorhaben ist privilegiert, das Maß der
baulichen Nutzung ist eingehalten und der Betrieb hat eine Eigenwasserversorgung. Der Eingriff in die Landschaft sollte so gering wie möglich sein, deshalb schlägt er vor, die Container
entsprechend einzugrünen.
Nach intensiver Diskussion ergeht bei 4-Ja Stimmen (Bürgermeister Seibold, Gemeinderat
Schneider, Gemeinderat Högner, Gemeinderat Deisinger), einer Enthaltung (Gemeinderat
Bröllos) und bei einer Gegenstimme (Gemeinderätin Riecker) der
Beschluss:
a) Dem Bauvorhaben wird unter der Maßgabe, die Container einzugrünen, zugestimmt.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen Aussiedlerhöfen nochmals Kontakt aufzunehmen um den Anschluss an das Kanalnetz zu forcieren.
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TOP 10.3
Nutzungsänderung und Umbau der EG-Wohnung im Büroräume für die Kreissparkassenfiliale, Uhlandstr. 4
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Ortskern II“, für den
eine Veränderungssperre erlassen wurde. Mit Bekanntmachung im Nachrichtenblatt ist die
Satzung am 02.06.2012 in Kraft getreten.
Demnach dürfen im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans grundsätzlich keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Gemäß § 3 Abs. 3 kann in Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre
eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der
Gemeinde.
Geplant ist die Erweiterung der Geschäftsstelle der Kreissparkasse durch die vorhandene 2Zimmer-Wohnung mit ca. 50 m². Dadurch wird das gesamte EG des Gebäudes künftig gewerblich genutzt. Dabei werden lediglich innere Umbaumaßnahmen vorgenommen.
Die Nachbaranhörung wird noch durchgeführt. Die zuständigen Fachbehörden werden durch
die Baurechtsbehörde beteiligt.
Bürgermeister Seibold weist darauf hin, durch die Nutzungsänderung wird der Sparkassenstandort in der Schillerstraße weiter gestärkt.
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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TOP 10.4
Neubau einer Carportanlage, Landhausstraße 41
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Die überbaubare Grundstücksfläche wird zur Landhausstraße durch eine Baulinie von 1950
begrenzt. Entlang der Besigheimer Straße – B 27 – besteht ein ca. 20 m breiter Bauverbotsstreifen. Hintergrund dafür sind die gesetzlichen Bundesstraßen-Abstandsvorschriften.
1960 wurde mit Genehmigung eines Mehrfamilienwohnhauses eine Doppelgarage im Bauverbot zugelassen. Desweiteren wurde 1991 das Anlegen einer Parkplatzanlage mit 4 PKWStellplätzen genehmigt mit der Auflage, die Hecke zur Bundestraße hin zu erhalten.
In diesem Bereich entlang der Bundesstraße wird nun auf der gesamten Grundstücksbreite die
Errichtung einer Carportanlage mit Pultdach aus Stahl-Wellprofilen für 6 Stellplätze beantragt.
Die Nachbaranhörung wird noch durchgeführt. Der Straßenbaulastträger wird durch die Baurechtsbehörde beteiligt.
Bürgermeister Seibold teilt mit, auf dem „Gis-Bild“ ist gut zu erkennen, dass die Vorgärten in
den Nachbargrundstücken unbebaut sind. Er sieht die Errichtung einer Carportanlage aus
städtebaulicher Sicht für problematisch an. Womöglich wird dadurch ein Präzedenzfall geschaffen. Er schlägt deshalb vor, das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Nach ausführlicher Diskussion ergeht der einstimmige
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
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TOP 11
E-2-Rad-Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten
- Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Rainer Gessler. Das Thema Elektromobilität erlangt einen immer höheren Stellenwert sowohl im Bereich der
Automobile als auch im Zweiradbereich.
Vor diesem Hintergrund hat der Verband Region Stuttgart ein Modellprojekt „E-2-RadAnschlussmobilität an Bahnhaltepunkten“ gestartet, bei dem an verschiedenen Bahnhaltepunkten die Möglichkeit angeboten wird, E-Bikes auszuleihen, um so eine nachhaltige Anschlussmobilität als Ergänzung zum Bahnanschluss zur Verfügung stellen zu können. Dieses
Angebot richtet sich sowohl an Pendler (die auch mit dem eigenen E-Bike unterwegs sein
können und dieses an der jeweiligen Station unterstellen und aufladen können) als auch an
„Gelegenheitsradler“, die bei Bedarf ein entsprechendes E-Bike ausleihen können. Dabei ist
es unerheblich, ob dies in Verbindung einer Bahnfahrt steht – dieses Angebot richtet sich also
auch direkt an die Bewohner der betreffenden Ortschaften, die dann bei einem entsprechenden
Bedarf ebenfalls ein E-Bike ausleihen können.
In einer ersten Tranche wurden drei Bahnhöfe als Modellprojekt ausgewählt, im zweiten Teil
des Projektes sollen nun 11 weitere Stationen errichtet werden, um ein möglichst flächendeckendes Netz im Bereich des VVS-Gebietes zu erzielen. Vor diesem Hintergrund hat auch der
Bahnhof in Kirchheim am Neckar als Endbahnhof und „Grenzbahnhof“ zwischen den beiden
Verkehrsverbünden eine besondere Bedeutung, weshalb es sowohl aus Sicht des Verbandes
Region Stuttgart als auch aus Sicht der Verwaltung ein interessantes Projekt wäre, das hier am
Bahnhof mit der entsprechenden Projektförderung umgesetzt werden könnte.
Die Gemeinde Kirchheim am Neckar hat zwischenzeitlich vom Verband Region Stuttgart
„grünes Licht“ zur Aufnahme in das Projekt erhalten, so dass nun beraten werden muss, ob
sich die Gemeinde Kirchheim am Neckar an diesem Projekt beteiligen möchte und in welchen
Zeiträumen und in welcher Größenordnung eine Umsetzung geplant ist.
Im Auftrag von NAMOREG (Nachhaltig mobile Region Stuttgart) wurde eine innovative,
städtebaulich attraktive, modulare Fahrradstation entwickelt. Auf einer Grundfläche von ca.
8,8 m x 6 m sollte in einer ersten Ausbaustufe Platz für 20 Pedelecs geschaffen werden.
Es ist vorgesehen, hier 10 Ausleih-Pedelecs unterzustellen sowie die Möglichkeit von 10 privaten Unterstellplätzen vorzuhalten. In weiteren Ausbaustufen kann die Anlage modular erweitert werden. Konstruktiv handelt es sich um eine in Stahlleichtbauweise zu errichtende
Station mit einfacher Erweiterungsmöglichkeit. Durch die Errichtung einer
Photovoltaikanlage auf dem Dach ist die Station energieautark, das heißt auf dem Dach wird
mehr Energie produziert als benötigt; die erzeugte Energie wird in einem stationären LitiumIonen-Speicher gespeichert. Der Zugang zu der im Regelfall abgeschlossenen Station erfolgt
über eine VVS-Mobilcard oder eine anderweitige Zugangsberechtigung. Die E-2-RInfrastruktur wird von der Stadt aufgebaut und verbleibt in ihrem Eigentum.
Der Betrieb wird an einen Dritten vergeben. Der Betreiber ist für die komplette Wartung und
Pflege der Station und der Pedelecs verantwortlich. Der Betreiber stellt dem VVS und den
Kommunen alle relevanten Daten zur Verfügung, insbesondere Anzahl der Ausleihungen,
Dauer, Uhrzeit, usw. In einer europaweiten Ausschreibung durch NAMOREG erhielt die
Firma nextbike gmbh den Zuschlag für die Pedelec-Stationen in der Region. Diese Firma betreibt bereits in zahlreichen Städten Fahrradverleihsysteme. Der Betreibervertrag gilt zunächst
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für drei Jahre. Der Ausleih- und Rückgabevorgang für die Miet-Pedelecs erfolgt direkt am
Abstellplatz bzw. am Verleih-Terminal in der Station. Grundsätzlich gibt es als Zugangsarten
die VVS-Mobil-Karten zum Öffnen der Station und Ausleihen am Terminal sowie die telefonische Zugangsart. Die Pedelec-Stationen sind in den ÖPNV integriert. Durch Einnahmen aus
dem Verleih sowie Werbeeinnahmen können die Betriebskosten reduziert werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung des Verbandes Region Stuttgart
hat Ende November 2012 der Co-Finanzierung des Projektes „E-2-Rad-Anschlussmobilität an
Bahnhaltepunkten“ zugestimmt. Mit Schreiben vom 27.2.2013 wurde dies vom Verband Region Stuttgart bestätigt und der Gemeinde der Vertragsentwurf zur Co-Finanzierung vorgelegt. Deshalb ist nun gegenüber der Region eine politische Entscheidung für eine PedelecAnlage erforderlich.
Die Kosten, die auf die Gemeinde Kirchheim am Neckar nach dem gegenwärtigen Stand zukommen werden, sehen voraussichtlich wie folgt aus:
- Bau der Station
55.000 €
- 10 Fahrräder, Ladestation
39.000 €
- Speicher, Photovoltaikanlage
20.000 €
- Betriebskosten der Station (für 3 Jahre mit 12.600 € pro Jahr bei 10 Pedelecs) 37.800 €
151.800 €
Summe:
Davon 50 % Förderung ergibt:
75.900 €
Gesamtsumme (Investition und Betrieb) für die kommenden drei Jahre:
75.900 €
Diese Kosten lassen sich reduzieren durch die Erträge für den Verleih der Pedelecs. Hier kann
noch keine seriöse Aussage getroffen werden. Nach dem Förderzeitraum ist es möglich, die
Station wie gehabt weiter zu betreiben oder die Station ohne Leih-Pedelecs als reine Aufbewahrungsstation mit hochwertigem Zugangssystem zu nutzen. Dieses äußerst flexible System
erzeugt also nur sehr geringe fixe Folgekosten. Die Investitionsgüter Pedelecs und Station
können danach jedoch weiter genutzt werden. Die Investitionen sind somit nachhaltig.
Vorgesehene Ausleihtarife:
Nacht-Tarif
Nacht: 18h – 9h
Der Tarif für die ganze Nacht beträgt:
2,00 EUR (VVS 1,50 EUR)
Werktag-Tarif
Tagestarif, gültig 24h:
Stundentarif: Normale Kunden:
Stundentarif: VVS Kunden:
16,00 EUR (VVS 12,00 EUR)
2,00 EUR/h
1,50 EUR/h
Wochenendtarif
Tagestarif gültig 24 h:
Stundentarif: Normale Kunden:
Stundentarif: VVS Kunden:
16,00 EUR (VVS 12,00 EUR)
2,00 EUR/h
1,50 EUR/h
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Unterstellgebühren für private Pedelecs: 24 h
Für normale Kunden:
Für VVS Kunden:
1,00 EUR
0,50 EUR
Sollte der Verwaltungs- und Bauausschuss diesem Projekt zustimmen, würden die entsprechenden Verträge mit dem Verband Region Stuttgart abgeschlossen und anschließend ein
Projektplan erstellt, der beispielsweise eine Umsetzung im Jahr 2014 vorsehen könnte.
Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1) erläutert Herr Gessler die Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten.
Gemeinderätin Riecker hat folgenden Fragen an Herrn Gessler:
a) Besteht die Möglichkeit Fahrräder vorab zu reservieren?
b) Wieso sind die Kosten der Stadt Waiblingen mit 131.000 € niedriger als die von Kirchheim mit 151.000 €?
c) Besteht auch die Möglichkeit einen E-Car zu erhalten?
Herr Gessler geht auf die Fragen ein:
Zu a) Das Projekt sieht bis jetzt vor, dass die Fahrräder bis zu einer Stunde vorher reserviert
werden können.
Zu b) In Waiblingen wird kein Gebäude errichtet. Die E-Bikes werden in einer bestehenden
Tiefgarage integriert und damit fallen die Kosten für die Errichtung des Gebäudes
weg.
Zu c) Das Modell „E-Car to go“ wird vorerst nur in Stuttgart und in Fellbach insbesondere
von der Firma Daimler ins Leben gerufen.
Gemeinderat Deisinger fragt nach, wie die Wartung von E-Bikes organisiert wird.
Herr Gessler teilt mit, hier habe eine europaweite Ausschreibung stattgefunden. Die Firma
Next-Bike hat den Auftrag erhalten die Wartung der E-Bikes, wie auch die Reinigung und
Kontrolle der Bikes zu übernehmen. Der Mechanismus zum Aufladen der E-Bikes erfolgt
durch das Einstellen der Bikes.
Gemeinderat Deisinger fragt weiter nach, in welchem Zeitraum der Austausch der Bikes geplant ist?
Herr Gessler weist darauf hin, dass nach drei Jahren eine Ersatzbeschaffung geplant ist. Bei
einer Ersatzbeschaffung gibt es dann wahrscheinlich keinen Förderzuschuss. Diesen 50 %igen
Zuschuss gibt es nur bei der Erstbeschaffung.
Weiter fragt Gemeinderat Deisinger nach, ob der Standort bereits festgelegt wurde.
Herr Gessler informiert das Gremium darüber, der Standort sollte grundsätzlich nicht zu weit
vom Bahnsteig entfernt sein. Grundsätzlich wird der Standort mit der Gemeinde abgesprochen.
Bürgermeister Seibold teilt mit, zuerst an den Standort im Bereich Post/Hornung gedacht zu
haben. Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Anregung, im Bereich Neckarseite/Stellwerk
möglicherweise den Standort festzulegen. Er schlägt deshalb vor, zusammen mit dem Stadtplaner Herr Neulinger und dem Gremium nach einem guten Standplatz zu suchen.
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Gemeinderat Högner fragt nach, ob die Ausleiher an den Standort Kirchheim fixiert sind oder
ob die Möglichkeit besteht, das E-Bike in Bietigheim-Bissingen wieder abzugeben.
Herr Gessler teilt mit, dass die Firma Next-Bike die Vernetzung vorsieht. Somit kann beispielsweise in Kirchheim am Neckar ein Bike ausgeliehen und in Fellbach abgegeben werden.
Gemeinderätin Riecker fragt nach, ob es bereits ein Ladeverzeichnis in der Region gibt, wie
beispielsweise im Landkreis Heilbronn.
Herr Gessler teilt mit, daran wird gerade zusammen mit den Landkreisen gearbeitet. Er weist
darauf hin, dass die ausleihbaren E-Bikes vielseitig verwendbar sein müssen, so dass möglichst viele unterschiedliche Nutzer E-Bikes ausleihen können.
Gemeinderat Schneider hält die Kostenbeteiligung in Höhe von 75.000 € für den Haushalt zu
hoch und wird sich der Stimme enthalten.
Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
a)
Grundsätzlich solle die E-2-Rad-Anschlussmobilität am Bahnhof in Kirchheim eingerichtet werden.
b) Der Standort wird noch gemeinsam mit Herrn Neulinger abgestimmt.
c) Eine Realisierung wird frühestens 2014 erfolgen.
- Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Gessler und verabschiedet ihn. -
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TOP 12
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss
a) Naturdenkmal Trauf
Bürgermeister Seibold berichtet, dass die Sanierungsarbeiten sehr gut vorangehen. Am Mittwoch werden bereits die Sicherungsnetze angebracht. Ab Mitte nächster Woche kann evtl. der
Neckartalradweg wieder teilweise freigegeben werden.
Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss lagen keine vor.
Zur Beurkundung:
Verwaltungs- und Bauausschuss:
Vorsitzender:
Schriftführer:
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