Vorbericht - Gemeinde Schönteichen
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Vorbericht - Gemeinde Schönteichen
Vorbericht zum Haushaltsplan der Gemeinde Schönteichen für das Haushaltsjahr 2016 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines............................................................................................................................................................................................................................................. 8 II. Statistische Angaben und Darstellung der langfristigen Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................................. 10 III. Die Haushaltswirtschaft in den Jahren 2011 bis 2019 .................................................................................................................................................................... 11 1. Entwicklung der Rechnungsergebnisse ...................................................................................................................................................................................... 11 2. Erläuterung der wesentlichen Ertragspositionen ........................................................................................................................................................................ 12 3. Erläuterung der wesentlichen Aufwandspositionen .................................................................................................................................................................... 18 4. Kosten-Leistungsrechnung ......................................................................................................................................................................................................... 24 5. Übersicht über Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ........................................................................................................................................ 24 6. Verpflichtungsermächtigungen.................................................................................................................................................................................................... 29 7. Wirtschaftsplan des Bauhofes 2016 ........................................................................................................................................................................................... 29 8. Übersicht Beteiligungen .............................................................................................................................................................................................................. 32 9. Kassenlage, Kassenkredite und Liquiditätsentwicklung ............................................................................................................................................................. 34 10. Entwicklung und voraussichtlicher Stand der Schulden ............................................................................................................................................................. 36 11. Produktplan ................................................................................................................................................................................................................................. 37 Seite 7 I. Allgemeines Der Haushaltsplanung 2016 liegt die amtliche Einwohnerzahl der Gemeinde Schönteichen zum 31.12.2014 mit 2.123 Einwohnern zugrunde. Damit ist gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 mit einer berücksichtigten Einwohnerzahl der Gemeinde Schönteichen von 2.148 (Stand zum 31.12.2013) eine Minderung von 25 Einwohnern zu verzeichnen. Der Haushaltsplan 2016 als Teil der Haushaltssatzung 2016 enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen, eingehenden ergebnis- und vermögenswirksamen Einzahlungen und zu leistenden ergebnis- und vermögenswirksamen Auszahlungen. Der Haushaltsplan enthält den Stellenplan für die Bediensteten der Gemeinde gemäß § 63 SächsGemO. Der Gesamthaushalt besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt und ist in fünf Teilhaushalte gegliedert. Die Teilhaushalte wurden produktorientiert gebildet. Jeder Teilhaushalt wiederum besteht aus einzelnen Bewirtschaftungseinheiten (Budgets). Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind nach § 20 SächsKomHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig. Damit sind die Budgetverantwortlichen berechtigt, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend den Erfordernissen einzusetzen, wodurch eine größere Flexibilität bei der Haushaltsdurchführung gewährleistet ist. Zusätzlich werden die Schlüsselprodukte und die dabei zu erbringenden Leistungen dargestellt. Bei den Teilhaushalten und den Schlüsselprodukten wurden die Berichtspositionen im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt mit Konten angedruckt. Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird ebenfalls eine Gliederung nach Teilhaushalten vorgenommen. Diese werden im jeweiligen Teilfinanzhaushalt – B. (Investitionsprogramm-Planung einzelner Investitionsvorhaben) ausgewiesen. Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung (ab 10.000 EUR, vgl. Haushaltssatzung) und Investitionen, für die Fördermittel beantragt werden sollen, werden einzeln dargestellt. Nach Maßgabe der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten werden durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgehoben. 1 Als Basis für die Berechnung der Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) dienten für 2016 der Festsetzungsbescheid vom 29.05.2015, die Orientierungsdaten der Landesdirektion Sachsen vom 23.09.2015, die gemeindescharfen Orientierungsdaten des SSG vom 01.10.2015 sowie die Orientierungsdaten des SMF vom 08.10.2015. Der Ergebnishaushalt weist im Jahr 2016 ein ordentliches Ergebnis (Saldo des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen) in Höhe von -412,4 TEUR aus. Dieser Fehlbetrag ergibt sich ausschließlich aus dem Saldo nichtzahlungswirksamer Vorgänge (Sonderposten und Abschreibungen). Unter Berücksichtigung des Sonderergebnisses von 49,2 TEUR wird im Haushaltsjahr 2016 ein Gesamtergebnis von -363,2 TEUR veranschlagt. Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 11,4 TEUR. Nach § 72 Abs. 4 SächsGemO i.V.m. § 24 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik entspricht der Haushalt dennoch den gesetzlichen Anforderungen, da der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt (2016: 11,4 TEUR) mindestens der Höhe der ordentlichen Tilgung entspricht (ordentliche Tilgung: 5,6 TEUR). In den letzten Jahren konnten die wichtigsten Investitionsmaßnahmen ohne Neuverschuldung umgesetzt werden, was auch im Planungszeitraum bis 2019 so vorgesehen ist. 1 vgl. § 75 Abs. 4 SächsGemO Seite 8 Entsprechend der derzeit gültigen Gemeinschaftsvereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen Kamenz und Schönteichen erledigt die erfüllende Gemeinde (Kamenz) alle Aufgaben nach Weisung durch die Gemeinde Schönteichen gemäß den §§ 7 und 8 SächsKomZG, außer Protokolldienst bei Gemeinderatssitzungen Sekretariatsarbeiten für den Bürgermeister Abwasserbeseitigung. Im Jahr 2016 sollte eine Entscheidung über die künftige Aufgabenerfüllung getroffen werden. Die Gemeinde verfügt noch nicht über eine Abwassergebührensatzung. Die Aufwendungen der Gemeinde (Abwasserabgaben, Betreuung Kanalnetz, Personalaufwand) können damit nicht auf den Benutzer umgelegt werden. Grundlage einer Gebührensatzung ist eine Gebührenkalkulation, die von einem Sachverständigen zu erstellen ist. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, mit allen übrigen Ortsteilen in den Abwasserzweckverband „Obere Schwarze Elster“ einzutreten (der Ortsteil Biehla ist bereits Mitglied). Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass die öffentlich-rechtliche Aufgabe Abwasserentsorgung immer komplizierter geregelt wird und mit dem vorhandenen Personal bzw. mit dem bisherigen Arbeitszeitbudget nicht mehr ausreichend erledigt werden kann. Seite 9 II. Statistische Angaben und Darstellung der langfristigen Bevölkerungsentwicklung Gemeindegröße: 44,96 km² Langfristige Bevölkerungsentwicklung 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 (Zensus) 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 2.443 2.446 2.418 2.406 2.405 2.381 2.358 2.321 2.296 2.274 2.253 2.224 2.176 2.148 2.123 2.118 2.113 2.110 2.105 2.100 Überblick über die Steuerhebesätze 2014 2015 2016 landesdurchschnittlicher Hebesatz Gewerbesteuer 395,0 v. H. 395,0 v. H. 395,0 v. H. 390,0 v.H. Grundsteuer A 300,0 v. H. 300,0 v. H. 300,0 v. H. 307,5 v.H. Grundsteuer B 420,0 v. H. 420,0 v. H. 420,0 v. H. 412,5 v.H. Seite 10 III. Die Haushaltswirtschaft in den Jahren 2011 bis 2019 1. Entwicklung der Rechnungsergebnisse Vorläufiger Jahresabschluss zum 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 TEUR Bezeichnung Ergebnishaushalt ordentliche Erträge (ohne nichtzahlungswirksame Erträge) 2.126,8 2.118,9 2.325,0 2.129,9 ordentliche Aufwendungen (ohne nichtzahlungswirksame Aufwendungen) 2.325.7 1.861,2 2.090,4 2.153,7 -198,9 257,7 234,6 -23,8 2,1 3,8 31,5 29,6 403,8 252,7 159,4 89,8 Einzahlungen für Investitionstätigkeit 85,6 51,1 177,0 364,0 Auszahlungen für Investitionstätigkeit 119,4 145,0 758,4 864,2 Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit -33,8 -93,9 -581,4 -500,1 Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit -34,4 -35,7 -37,0 -22,3 Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 335,7 123,1 -459,0 -432,6 ordentliches Ergebnis Sonderergebnis Finanzhaushalt Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Seite 11 2. Erläuterung der wesentlichen Ertragspositionen Die Erhebung eigener Steuern ist ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Finanzhoheit und damit der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie. Artikel 106 Abs. 6 Satz 1 Grundgesetz weist den Gemeinden das Aufkommen der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) und der örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern (Hundesteuer) zu. Nach § 73 Abs. 2 GemO sind jedoch die Grundsätze der Einnahmebeschaffung zu beachten. Danach sind zuerst die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Einnahmen aus Entgelten für die von der Gemeinde erbrachten Leistungen (z.B. Benutzungsgebühren) und erst zweitrangig aus Steuern zu erheben. Die Gemeinde hat auch auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Außerdem werden die Kommunen am Landesaufkommen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer beteiligt. Im Folgenden werden die wesentlichsten Steuerarten betrachtet (in EUR): 61101000.3011000 Grundsteuer A vorl. RE 2014 Plan 2015 Plan 2016 21.964,92 22.000 21.600 Seite 12 2017 Finanzplan 2018 2019 21.600 21.600 21.600 für land- und forstwirtschaftliches Vermögen – Hebesatz 300 v.H. der Steuermessbeträge Für die Entwicklung der Erträge aus der Grundsteuer A wird im Planungszeitraum ein gleichbleibendes Niveau von 21.600 EUR auf der Grundlage des Veranlagungsergebnisses 2015 angenommen. vorl. RE 2014 Plan 2015 Plan 2016 61101000.3012000 156.319,20 156.700 Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke – Hebesatz 420 v.H. der Steuermessbeträge 158.000 2017 Finanzplan 2018 2019 158.000 158.000 158.000 Zur dauerhaften Finanzierung aller kommunalen Aufgaben war eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab dem Haushaltsjahr 2014 von 370 v.H. auf 420 v.H. der Steuermessbeträge unumgänglich. Dieser Hebesatz wird für das Jahr 2016 beibehalten. Der Planansatz für 2016 in Höhe von 158.000 EUR basiert auf dem Rechnungsergebnis 2015. Für den mittelfristigen Planungszeitraum werden bei gleichbleibendem Hebesatz ebenfalls Erträge von jährlich 158.000 EUR prognostiziert. vorl. RE 2014 61101000.3013000 Gewerbesteuer Hebesatz 395 v.H. der Steuermessbeträge 215.434,72 Plan 2015 Plan 2016 250.000 250.000 2017 Finanzplan 2018 2019 250.000 250.000 250.000 Die Gewerbesteuer hat sich in den letzten drei Jahren wie folgt entwickelt: Jahr Hebesatz 2013 390 v.H. 2014 2015 Vorauszahlungen für laufendes Jahr Nachzahlungen (+), Erstattungen (-) für zurückliegende Jahre u. Neufestsetzungen Gesamtaufkommen 218.988,00 EUR 72.470,95 EUR 291.458,95 EUR 395 v.H. 217.527,00 EUR -2.092,28 EUR 215.434,72 EUR 395 v.H. 213.806,00 EUR 73.565,78 EUR 287.371,78 EUR Der Planansatz ergibt sich aus den Vorauszahlungen für das jeweilige Kalenderjahr und den Nachzahlungen und Erstattungen für zurückliegende Jahre aus Abrechnungsergebnissen und Betriebsprüfungen. Bei den Steuerfestsetzungen für zurückliegende Jahre ist zu beachten, dass bis einschließlich 2012 diese auf einem Hebesatz von 370 v.H., 2013 auf einem Hebesatz von 390 v.H. und ab 2014 auf einem Hebesatz von 395 v.H. basieren. Seite 13 Konnten im Jahr 2013 noch 72.470,95 EUR an Nachzahlungen für zurückliegende Jahre und durch Neufestsetzungen realisiert werden, wurden im Jahr 2014 nur 29.455,20 EUR Nachzahlungen für die Jahre 2004 bis 2012 verbucht. Außerdem mussten im Haushaltsjahr 2014 für das Abrechnungsjahr 2013 31.547,48 EUR Gewerbesteuer erstattet werden (Saldo zwischen Nachzahlungen und Erstattungen: -2.092,28 EUR). Das Jahr 2015 war gegenüber den Vorjahren wieder von einer positiven Entwicklung der Gewerbesteuer geprägt. Auf der Grundlage des Gewerbesteueraufkommens 2015 und unter Berücksichtigung avisierter Ertragsausfälle für 2016 wird der Planansatz für 2016 und den mittelfristigen Zeitraum bis 2019 mit jährlich 250.000 EUR veranschlagt. vorl. RE 2014 Plan 2015 Plan 2016 61101000.3021000 493.456,28 493.600 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil am Landesaufkommen Schlüsselzahl bis 2014: 0,0005437 ab 2015: 0,0005572 566.600 2017 Finanzplan 2018 2019 580.000 600.000 630.000 Die Bestimmung der Schlüsselzahlen zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer erfolgt in den Jahren 2016 und 2017 auf der Basis der Bundesstatistik über die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer 2010. Maßgeblich ist die in der jeweiligen Gemeinde 2010 festgestellte Einkommensteuerleistung der steuerpflichtigen Personen im Verhältnis zum Landesergebnis. Für die Zurechnung der Steuerbeträge auf die Gemeinden ist der in der Bundesstatistik zugrunde gelegte Wohnsitz der Steuerpflichtigen maßgebend. Zum 01.01.2018 wird die nächste Aktualisierung auf die bis dahin vorliegenden Ergebnisse der Bundesstatistik 2013 erfolgen. Grundlage für die Planung bilden die Orientierungsdaten des SMF vom 08.10.2015, die von einem geschätzten Landesaufkommen für das Jahr 2016 von 1.017 Mio. EUR ausgehen. Der voraussichtliche Anteil der Gemeinde Schönteichen beträgt bei einer Schlüsselzahl von 0,0005572 somit 566.600 EUR. Nach den Steuerschätzungen des Bundesministeriums der Finanzen vom November 2015 können die Städte und Gemeinden im mittelfristigen Planungszeitraum 2017 bis 2019 mit steigenden Steuereinnahmen rechnen. Bei den Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird daher eine Erhöhung von 2017 zu 2018 um 20.000 EUR bzw. von 2018 nach 2019 um 30.000 EUR unterstellt. vorl. RE 2014 Plan 2015 Plan 2016 61101000.3022000 30.137,14 29.680 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Anteil am Landesaufkommen Schlüsselzahl bis 2014: 0,000160220 ab 2015: 0,000215677 geschätztes Landesaufkommen 2016: 216 Mio. EUR 46.500 2017 Finanzplan 2018 2019 47.500 47.000 48.500 Für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer gelten die Bestimmungen der §§ 5a, 5b und 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG), die die schrittweise Einführung eines bundesweit einheitlichen, fortschreibungsfähigen Verteilungsschlüssels vorsehen. In die Berechnung der Schlüsselzahlen fließen der Anteil am Gewerbesteueraufkommen, der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Entgelte ein. Die Planwerte für den mittelfristigen Planungszeitraum von 2016 bis 2019 basieren auf den Orientierungsdaten des SMI lt. Schreiben vom 08.10.2015. Seite 14 Vorl. Ergebnis 2014 Ansatz 2015 (Haushaltsjahr) Ansatz 2016 (Planjahr) 1 2 3 Ertrags- und Aufwandsarten 2 + Zuwendungen und Umlagen nach Arten sowie aufgelöste Sonderposten 3111000 Allgemeine Schlüsselzuweisung 3112000 Investive Schlüsselzuweisungen zur Verwendung für Instandsetzungen 3141000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land Lernmittelergänzungspauschale Landeszuschuss lt. SächsKitaG Pauschale zur Ergänzung Landeszuschuss lt. SächsKitaG Organisationsaufwandspauschale - Bau biolog. Kleinkläranlagen Straßenlastenausgleich 3141100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land GTA 3141600 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land Instandsetzungs-und Erneuerungspauschale für Straßen-und Radverkehrsanlagen (2014 für Winterschadenbeseitigung) 3142000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden/GV 3144000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von der gesetzlichen Sozialversicherung Erstattung Altersteilzeit 3161000 Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, Zuweisungen, Beiträgen, Kostenerstattungen und ähnliche Entgelte, Spenden, investive Umlagen sowie unentgeltliche Vermögensübertragungen 2017 2018 2019 auf das Haushaltsjahr folgende Jahr TEUR 4 5 6 839,3 461,6 992,9 505,7 987,9 445,5 986,4 446,3 976,0 415,0 981,6 410,5 0,0 20,0 0,0 0,0 0,0 0,0 294,5 6,8 326,7 7,2 351,3 7,2 351,6 7,2 370,2 7,2 373,1 7,2 36,3 28,6 0,0 18,1 38,6 27,5 38,6 21,5 38,6 21,5 38,6 21,5 11,4 6,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 108,6 117,8 121,3 123,6 130,7 Kreisangehörige Gemeinden erhalten nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Sächsisches Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.01.2013) allgemeine Schlüsselzuweisungen zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge. Sie dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs des Ergebnishaushaltes. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden bemisst sich nach ihrer Steuerkraft und ihrem auf die Anzahl der Einwohner und Schüler bezogenen Finanzbedarf. Nach den gemeindescharfen Orientierungsdaten des SSG e.V. Dresden vom 01.10.2015 sowie den Orientierungsdaten des SMF vom 08.10.2015 erhält die Gemeinde Schönteichen 2016 unter Berücksichtigung ihrer eigenen Steuerkraft (Steuer-Ist-Aufkommen des III. und IV. Quartals 2014 und I. und II. Quartals 2015), der Anzahl der Einwohner zum Stand 31.12.2014 (2.123) und der Anzahl der Schüler des Schuljahres 2015/2016 allgemeine Schlüsselzuweisungen in Höhe von 445.450 EUR. Nach dem Sächsischen Kindertagesstättengesetz erhalten die Kommunen einen jährlichen Landeszuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Maßstab für die Bemessung des Landeszuschusses ist die Anzahl der am Stichtag (01. April des Vorjahres: für 2016 – 01.04.2015) in Einrichtungen und in Tagespflege im Gemeindegebiet aufgenommenen Kinder, berechnet auf eine tägliche neunstündige Betreuungszeit. Betreuungszeiten, die über neun Stunden hinausgehen, bleiben unberücksichtigt. Für die so berechnete Anzahl von Kindern wird für den Zeitraum Januar bis August 2016 ein Zuschuss in Höhe von je 2.085 EUR sowie für den Zeitraum von September bis Dezember 2016 in Höhe von 2.165 EUR gezahlt. Des Weiteren erhalten kreisangehörige Gemeinden in den Jahren 2016 bis 2018 eine Pauschale zur Ergänzung des Landeszuschusses nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen. Die Pauschale beträgt 4.040 EUR im Jahr 2016, 9.240 EUR in 2017 sowie 10.380 EUR in 2018. Seite 15 Für die Unterhaltung der Gemeindestraßen sieht das Sächs. FAG lt. § 20 finanzielle Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen vor. Diese Landeszuweisungen (Straßenlastenausgleich) werden mit 2.355 EUR je km und somit in Höhe von 65.460 EUR veranschlagt (Produkt 54101). Diese Zuweisungen sind für die Unterhaltung von 27,8 km Gemeindestraßen einzusetzen. Vorl. Ergebnis 2014 Ertrags- und Aufwandsarten Ansatz 2016 (Planjahr) 2017 2018 2019 auf das Haushaltsjahr folgende Jahr TEUR 1 4 + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3311000 Verwaltungsgebühren Grundlage für die Erhebung: Verwaltungskostensatzung 3321000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Grundlage für die Erhebung: Elternbeitragssatzung Gebührensatzung für gemeindeeigene Räume Entschädigungssatzung Feuerwehr Abwasserbeseitigungssatzung Kleinkläranlagensatzung Ansatz 2015 (Haushaltsjahr) 2 3 4 5 6 164,2 0,6 151,0 0,7 208,6 1,5 164,6 1,5 171,5 1,5 173,1 1,5 163,6 150,3 207,1 163,1 170,0 171,6 5 + privatrechtliche Leistungsentgelte darunter: 3411000 Mieten und Pachten Wohnungsverwaltung, Kleingärten, landwirtschaftliche Flächen, Gewerbemietverträge, Jagdpacht usw. 3421000 Verkauf Holzverkäufe 3461000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Ersatz Betriebskosten, Brandverhütungsschau 21,5 104,6 99,1 94,3 94,4 94,4 4,8 1,7 94,9 4,3 92,9 3,2 92,9 0,2 92,9 0,2 92,9 0,2 13,9 4,1 3,1 1,3 1,4 1,4 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen darunter: 3480002 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Bund für BfD 3482000 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Gemeinden/ GV 3488000 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen von übrigen Bereichen 81,6 55,1 50,3 51,3 50,3 51,5 0,9 54,7 10,8 40,0 6,0 40,0 6,0 40,0 6,0 40,0 6,0 40,0 4,1 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 Seite 16 Vorl. Ergebnis 2014 Ansatz 2015 (Haushaltsjahr) Ansatz 2016 (Planjahr) 1 2 3 Ertrags- und Aufwandsarten 7 + Finanzerträge (Zinsen, Erträge aus Beteiligungen und ähnliche Erträge) 3617000 Zinserträge von Kreditinstituten 3651000 Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Sondervermögen 3691000 Sonstige Finanzerträge - Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer nach § 233a AO 2017 2018 2019 auf das Haushaltsjahr folgende Jahr TEUR 4 5 6 39,2 2,1 36,1 3,0 41,4 1,0 41,4 1,0 38,3 1,0 31,6 1,0 34,6 32,6 39,9 39,9 36,8 30,1 2,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Erträge aus Gewinnanteilen bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH (KBO) Mit Schreiben vom 17.11.2015 teilte die KBO den einzelnen Gesellschaftern die Planungswerte für die Dividendenzahlungen bis 2019, basierend auf dem Wirtschaftsplan 2015/2016, mit. Bei einem Stammkapital der Gemeinde Schönteichen von 61.400 EUR ist im Planungszeitraum mit folgenden Bruttodividenden zu rechnen: 2016: 39.910 EUR 2017: 39.910 EUR 2018: 36.840 EUR 2019: 30.086 EUR Die Dividendenzahlungen unterliegen der Kapitalertragssteuer (15%) und dem Solidaritätszuschlag (5,5%). Die sich daraus ergebenden Abzugsbeträge in Höhe von 2016: 2017: 2018: 2019: 6.320 EUR 6.320 EUR 5.830 EUR 4.760 EUR werden bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Konto 4441000) veranschlagt. 8 +/– aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 3711000 Aktivierte Eigenleistungen 9 + sonstige ordentliche Erträge darunter: 3511000 Konzessionsabgaben 3562000 Säumniszuschläge 0,0 0,0 6,0 6,0 3,4 3,4 0,2 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 63,0 94,8 56,0 56,0 56,0 56,0 60,5 2,4 59,8 1,5 54,5 1,5 54,5 1,5 54,5 1,5 54,5 1,5 Die Gemeinde Schönteichen erwartet im Haushaltsjahr 2016 Konzessionsabgaben aus der Stromversorgung durch die ENSO Energie Sachsen Ost AG in Höhe von 47.000 EUR (Produkt 53101). Konzessionsabgaben aus der Wasserversorgung (Produkt 53301) von der ewag kamenz werden mit 7.500 EUR ertragsseitig veranschlagt. Planungsgrundlage für diese sonstigen ordentlichen Erträge bildeten die Jahresverbrauchsabrechnungen 2015. Seite 17 3. Erläuterung der wesentlichen Aufwandspositionen Vorl. Ergebnis 2014 Ertrags- und Aufwandsarten Ansatz 2016 (Planjahr) 2017 2018 2019 auf das Haushaltsjahr folgende Jahr TEUR 1 11 Personalaufwendungen darunter: 4012000 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer 4012100 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer ATZ 4012200 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer - Leistungsentgelt 4012300 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer - Leistungsentgelt ATZ 4019000 Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte 4019002 Dienstaufwendungen für BfD Ansatz 2015 (Haushaltsjahr) 2 3 4 5 6 848,2 890,3 907,9 905,7 914,9 919,4 615,1 30,9 10,6 0,3 15,0 0,5 654,8 26,3 12,4 0,5 10,2 9,3 685,1 7,5 13,0 0,2 11,2 11,8 689,8 0,0 13,1 0,0 10,6 11,8 696,9 0,0 13,3 0,0 10,6 11,8 700,3 0,0 13,3 0,0 11,1 11,8 Seite 18 Vorl. Ergebnis 2014 Ansatz 2015 (Haushaltsjahr) Ansatz 2016 (Planjahr) 1 2 3 Ertrags- und Aufwandsarten 4021000 4022000 4022100 4032000 4032100 4039000 4039002 4041000 4071000 2017 2018 2019 auf das Haushaltsjahr folgende Jahr TEUR Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmer Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmer ATZ Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer ATZ Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für sonstige Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für BfD Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte Zuführungen zu Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit 4 5 6 9,3 19,9 1,3 117,5 7,7 0,7 0,1 1,0 9,2 21,4 1,1 128,6 6,7 0,6 4,0 5,2 12,7 22,4 0,3 133,9 1,9 0,6 5,3 4,8 12,7 22,5 0,0 134,8 0,0 0,6 5,3 4,5 12,7 22,8 0,0 136,2 0,0 0,6 5,3 4,8 12,7 22,9 0,0 136,8 0,0 0,6 5,3 4,6 0,0 0,0 -2,6 0,0 0,0 0,0 Die geplanten Personalaufwendungen der Gemeinde Schönteichen erhöhen sich im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 17.600 EUR. Es wurden berücksichtigt: Tarifsteigerungen im Jahr 2016 2,0 v.H., ab 2017 - 2019 jeweils 1,0 v.H. Tarifsteigerungen SuE für die Kindereinrichtungen Befristete Erhöhung der Beschäftigungszeit von 1 Angestellten in der Gemeindeverwaltung (04/2016-03/2017) von 20 Stunden auf 25 Stunden. Weiterhin wurden berücksichtigt Stufensteigerungen, Jubiläumszuwendungen, Leistungsentgelt 2,0 v.H. (der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres) Die Zahl der Stellen erhöhte sich von 17,125 VZÄ im Jahr 2015 um 0,10 VZÄ auf 17,275 VZÄ im Jahr 2016. Die Gemeinde Schönteichen beschäftigt weiterhin 21 Mitarbeiter. Vorl. Ergebnis 2014 Ansatz 2015 (Haushaltsjahr) Ansatz 2016 (Planjahr) 1 2 3 Ertrags- und Aufwandsarten 13 + Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen darunter: 4211000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4211100 Unterhaltung der Sirenenanlagen 4211200 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wartung und Prüfungen 2017 2018 2019 auf das Haushaltsjahr folgende Jahr TEUR 4 5 6 432,5 446,3 446,8 419,0 412,0 413,4 24,1 1,2 55,6 1,2 37,9 1,2 36,6 1,2 37,6 1,2 37,6 1,2 24,6 7,0 7,6 7,6 7,6 7,6 Seite 19 Vorl. Ergebnis 2014 Ansatz 2015 (Haushaltsjahr) Ansatz 2016 (Planjahr) 1 2 3 Ertrags- und Aufwandsarten 4211300 Einzelmaßnahmen zur Instandsetzung/Instandhaltung 4221000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens u.a. Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen 4221200 Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns 4221300 Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtung 4221600 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Winterschadensbeseitigung 4231000 Mieten und Pachten 4241000 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens u.a. Mess- und Kehrgebühren, Abfallentsorgung 4241100 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens Versicherung 4241200 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Heizung 4241300 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens Energieversorgung 4241400 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens Wasser, Abwasser 4241500 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens Reinigung 4251000 Haltung von Fahrzeugen 4251100 Haltung von Fahrzeugen Kfz-Versicherung 4253000 Erwerb von beweglichen Gegenständen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, den Betrag von 410 EUR nicht überschreiten 4255000 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens 4261000 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte u.a. Dienst- und Schutzbekleidung, Aus- und Fortbildung 4271000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gebrauchs- u. Verbrauchsmittel, Repräsentationen, Ehrungen, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit u.a. 4271100 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Lernmittel GTA 4273000 Unterrichtswegekosten 4275000 Lernmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind und die der Ausstattungspflicht des Schulträgers unterliegen Schulbücher, Arbeitshefte, Tafelwerke u.a. 4276000 Lehrmittel, die im oder zur Vorbereitung auf den Unterricht verwendet werden Bücher, Fachzeitschriften für Lehrer, Landkarten, Filme, Dias, Anschauungs- und Experimentiermaterial u.a. 4291000 Sonstige Dienstleistungen 2017 2018 2019 auf das Haushaltsjahr folgende Jahr TEUR 4 5 6 0,0 30,0 0,0 0,0 0,0 0,0 37,9 2,7 13,6 45,8 3,5 15,0 119,5 3,0 10,0 92,6 3,0 10,0 84,4 3,5 10,0 82,4 3,5 10,0 47,2 3,7 7,1 4,7 0,0 4,8 0,0 4,6 0,0 4,6 0,0 4,8 7,4 6,5 42,4 51,2 10,5 53,4 29,6 3,7 11,7 6,8 44,9 46,3 9,9 48,5 25,5 4,6 12,0 6,8 43,0 49,4 7,8 49,2 24,8 4,4 12,0 6,8 43,0 49,4 7,8 49,2 24,7 4,4 12,0 6,8 43,0 49,4 7,8 49,2 25,8 4,4 12,0 6,8 43,0 49,4 7,8 49,2 25,7 4,4 10,9 18,8 14,6 22,5 9,9 21,0 11,2 21,3 10,0 22,5 10,7 23,0 16,6 24,4 18,6 17,7 16,4 18,2 9,7 1,0 2,8 7,6 0,5 3,1 7,4 0,5 3,1 7,5 0,5 3,1 7,3 0,5 3,1 7,7 0,5 3,1 4,5 4,7 4,1 4,1 4,1 4,1 1,1 4,3 0,9 0,1 0,8 0,1 0,8 0,1 0,8 0,1 0,8 0,1 Seite 20 Vorl. Ergebnis 2014 Ansatz 2015 (Haushaltsjahr) Ansatz 2016 (Planjahr) 1 2 3 Ertrags- und Aufwandsarten 2017 2018 2019 auf das Haushaltsjahr folgende Jahr TEUR 4 5 6 14 + planmäßige Abschreibungen 4711000 Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachvermögen 0,2 0,0 518,6 518,6 547,6 547,6 558,3 558,3 564,4 564,4 579,9 579,9 15 + Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4517000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 4592000 Verzinsung von Steuernachzahlungen Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO 2,5 2,4 2,2 1,7 1,8 1,3 0,5 0,0 0,5 0,0 0,5 0,0 0,1 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 757,0 30,2 743,4 13,6 839,1 36,3 827,5 3,9 855,0 3,9 873,4 3,9 262,7 265,9 313,6 313,5 313,6 313,6 0,1 5,1 1,7 20,8 436,3 0,0 6,6 0,0 22,2 435,1 6,0 5,6 0,0 22,2 455,5 6,0 5,6 0,0 22,2 476,4 6,0 5,6 0,0 22,2 503,7 6,0 5,6 0,0 22,2 522,2 16 + Transferaufwendungen und Abschreibungen auf Sonderposten für geleistete Investitionsförderungsmaßnahmen 4311000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Land 4312000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden/GV Verwaltungskostenumlage Leistungen des FTZ 4317000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen je eine Stelle Freiwilligendienst aller Generationen in den Kitas 4318000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche 4339000 Sonstige soziale Leistungen 4341000 Gewerbesteuerumlage 4372100 Kreisumlage Die Berechnungsgrundlage für die Verwaltungskostenumlage an die Stadt Kamenz besteht aus zwei Bausteinen: den Personalaufwendungen und dem Saldo aus ordentlichen Erträgen und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie sonstigen ordentlichen Aufwendungen Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Kamenz erfassen die Zeitanteile ihrer Tätigkeit für die Gemeinde Schönteichen elektronisch mit Hilfe des Zeiterfassungsmoduls in der Software H&H pro Doppik. Die Auswertung der Zeiterfassung ergab, dass im Kalenderjahr 2014 insgesamt 8.951,75 Arbeitsstunden für die Gemeinde Schönteichen geleistet wurden. Für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Kamenz, welche Arbeitsaufgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe wahrnehmen, wurde ein einheitlicher Personalkostenverrechnungsstundensatz auf Basis der Personalaufwendungen des Kalenderjahres 2014 ermittelt. Dieser beträgt 31,40 EUR/Stunde. Aus der Multiplikation des Verrechnungssatzes und der angefallenen Arbeitsstunden ergibt sich der Personalaufwand in Höhe von 281.084,95 EUR. Seite 21 Für die Produkte der Gemeinschaftsaufgabe wurden die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen ermittelt und mit den ordentlichen Erträgen dieser Produkte saldiert. Der Saldo ist als ungedeckter Finanzbedarf von den Mitgliedern der Verwaltungsgemeinschaft zu finanzieren und zwar auf der Grundlage der Einwohnerzahl der Gemeinden. Unter Anwendung dieser Vorgehensweise ergibt sich ein Anteil für die Gemeinde Schönteichen in Höhe von 21.617,32 EUR. Insgesamt ergibt sich damit ein Verwaltungskostenanteil der Gemeinde Schönteichen in Höhe von 302.702,27 EUR. Es wurden 302.700 EUR im Haushalt 2016 als Verwaltungskostenumlage eingestellt. Soweit den Landkreisen ihre sonstigen Erträge nicht ausreichen, um ihren Finanzbedarf zu decken, obliegt Ihnen gemäß § 26 Abs. 1 FAG das Recht, von den kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage zu erheben. Die Höhe der Kreisumlage wird vom Kreistag festgelegt. Bei der Haushaltsplanung 2016 wird ein Umlagesatz des Landkreises Bautzen in Höhe von 32,5 v.H. der Summe aus Steuerkraftmesszahl (Steuer-Ist-Aufkommen III. und IV. Quartal 2014 und I. und II. Quartal 2015, bei den Realsteuerhebesätzen umgerechnet auf die Nivellierungshebesätze) und allgemeiner Schlüsselzuweisung zugrunde gelegt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 331.940,00 EUR 26,7 % 335.050,97 EUR 27,6 % 360.232,00 EUR 28,7 % 421.577,00 EUR 31,6 % 436.265,00 EUR 31,4 % 435.140 EUR 31,6 % 455.530 EUR 32,5 % Vorl. Ergebnis 2014 Ertrags- und Aufwandsarten Ansatz 2016 (Planjahr) 2017 2018 2019 auf das Haushaltsjahr folgende Jahr TEUR 1 17 + sonstige ordentliche Aufwendungen 4421000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit 4421100 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit Bürgermeister 4429000 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Verfügungsfonds Bürgermeister Mitgliedsbeiträge Pflege Kriegsgräber Friedhof Cunnersdorf 4431000 Geschäftsaufwendungen 4431100 Sachverständigen- und Gerichtskosten Sicherheitsfachkraft Arbeitsschutzbelehrungen Jahresinspektion Spielgeräte in Kitas, FFw-Gerätehäuser usw. 4441000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 4451000 Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Land Forstverwaltungsbeitrag Ansatz 2015 (Haushaltsjahr) 2 3 4 5 6 113,3 16,2 17,2 148,6 15,4 18,7 162,2 14,7 18,7 163,1 14,8 18,7 159,1 14,7 18,7 161,4 15,6 18,7 6,8 17,9 6,9 35,5 7,4 36,0 7,4 37,4 7,4 34,1 7,4 36,0 2,3 15,4 7,0 16,0 2,0 24,3 2,0 24,3 2,0 23,8 2,0 22,8 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Seite 22 Vorl. Ergebnis 2014 Ansatz 2015 (Haushaltsjahr) Ansatz 2016 (Planjahr) 1 2 3 Ertrags- und Aufwandsarten 4452000 Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden/GV Wasserproben Kommunalanteil für die Betreuung von Kindern der Gemeinde Schönteichen in Einrichtungen anderer Gemeinden 4453000 Verbandsumlage AZV Straßenentwässerungskostenanteil 4457000 Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit private Unternehmen 4458000 Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an übrige Bereiche 2017 2018 2019 auf das Haushaltsjahr folgende Jahr TEUR 4 5 6 31,6 1,1 37,5 0,0 43,7 3,6 43,1 3,6 43,1 3,6 43,7 3,6 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 4,1 10,9 10,9 10,9 10,9 10,9 Aus dem Vermögen resultierende nicht zahlungswirksame Vorgänge im Ergebnishaushalt - Abschreibungen und Sonderposten § 40 Abs. 1 und 2 SächsKomHVO-Doppik regelt, dass als Sonderposten insbesondere Zuwendungen, Beiträge, Kostenerstattungen und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Geld- und Sachgeschenke für Investitionen auszuweisen und den damit bezuschussten Vermögensgegenständen sachgerecht zuzuordnen sind. Die Auflösung bemisst sich nach der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstands. Gemäß § 44 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Als Abschreibung wird der Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes innerhalb einer Periode bezeichnet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich in gleichen Jahresraten über die Dauer, in der der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (lineare Abschreibung). Das Verhältnis von Abschreibung und Sonderposten zeigt, welche Bestandteile des Vermögens die Gemeinde aus eigenen Mitteln und welche Bestandteile sie aus fremden Mitteln finanziert hat. Konto 2016 2017 2018 2019 aufgelöste Sonderposten aus Zuweisungen 3161000 117.840 121.300 123.580 130.670 Abschreibungen auf Sachanlagen 4711000 547.620 558.250 564.430 579.940 429.780 436.950 440.850 449.270 Saldo aus Abschreibungen ./. Sonderposten Seite 23 4. Kosten-Leistungsrechnung Die Kosten-Leistungsrechnung befindet sich derzeitig im Aufbau und wird zukünftig die effiziente Steuerung der Verwaltungstätigkeit unterstützen. In der Haushaltsplanung 2016 wurden die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der kommunalen Einrichtungen im Bereich Gebäudemanagement in Höhe von 251.380 EUR auf die einzelnen Produkte umgelegt (interne Leistungsbeziehungen). Dies ist in den Teilhaushalten 1 bis 4 ersichtlich. Die Umlage der Kosten des Bauhofes in Höhe von 183.460 EUR ist auf den Seiten 29 bis 31 ersichtlich. 5. Übersicht über Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Die Investitionen unterhalb der festgelegten Wertgrenze (10.000 EUR) werden tabellarisch und die Investitionen oberhalb der Wertgrenze verbal dargestellt – in EUR. Teilhaushalt 1: Verwaltungssteuerung und Ordnungsangelegenheiten 2016 Produkt (E) 2017 (A) (E) 2018 (A) (E) 2019 (A) (E) (A) Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung 12601000 12601001 Brandschutz Brandschutz allgemeines Hydranten Ortsfeuerwehr Biehla Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung Zieh-Fix Rückfahrkamera für TSF-W 4.000 4.000 4.000 4.000 750 1.500 1.200 Investitionsnummer 12601001008: Neubau der Sirenenanlage für die Ortsfeuerwehr Biehla Im Zuge von Wartungsarbeiten an der vorhandenen Sirenenanlage wurde festgestellt, dass die Gebäudesubstanz in einem schlechten Zustand ist und deshalb ein eventueller Abriss in Erwägung gezogen werden könnte. Aus diesem Grund wird für 2017 ein Neubau einer Sirenenanlage auf einem Mast mit einem Investitionsvolumen von 10.000 EUR eingeplant. Seite 24 2016 Produkt (E) 2017 (A) (E) 2018 (A) (E) 2019 (A) (E) (A) Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung 12601002 12601003 Ortsfeuerwehr Brauna Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung Nass-Sauger Ortsfeuerwehr Cunnersdorf Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung Verteiler BB/BC Hohlstrahlrohr 850 1.700 250 250 500 500 Investitionsnummer 12601003001: Beschaffung Wärmebildkamera für die Ortsfeuerwehr Cunnersdorf Für das Auffinden von Brandherden oder bei der Suche nach Personen können die Feuerwehren in Schönteichen bisher nicht auf technische Hilfe zurückgreifen. So besteht gerade in schwierigen Situationen die Gefahr, wichtige Details zu übersehen. Um dies für die Zukunft ausschließen zu können, soll im Jahr 2016 eine Wärmebildkamera beschafft werden. Hierfür sind Mittel in Höhe von 10.000 EUR eingestellt, die zum Teil mit Fördermitteln lt. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw) in Höhe von 5.000 EUR refinanziert werden. 12601004 Ortsfeuerwehr Hausdorf Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung Verteiler BB/BC 250 500 Investitionsnummer 12601004001/6/7: Mannschaftstransportwagen, Anhänger mit Rollcontainer und Garagenanbau für die Ortsfeuerwehr Hausdorf Da die Ortsfeuerwehr Hausdorf aufgrund der fehlenden Transportmöglichkeit der Kameraden zum Einsatzort nur über eine eingeschränkte Einsatzfähigkeit verfügt, ist im Jahr 2016 die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (Auszahlung: 20.000 EUR) vorgesehen. Durch das Landratsamt Bautzen werden Zuwendungen lt. Richtlinie Feuerwehrförderung in Höhe von 13.000 EUR bereitgestellt. Zur Unterbringung des vorgenannten Fahrzeuges ist ein Garagenanbau an das Vereinshaus vorgesehen. Dafür werden 70.000 EUR als Investitionsauszahlung im Jahr 2016 eingeplant, für die Fördermittel aus dem Programm LES (LEADER Entwicklungsstrategie) in Höhe von 28.000 EUR akquiriert werden. Für die Beschaffung eines Anhängers mit Rollcontainer sind im Jahr 2017 Investitionsauszahlungen in Höhe von 10.000 EUR geplant, die mit Investitionseinzahlungen lt. Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung in Höhe von 5.000 EUR refinanziert werden. Investitionsnummer 12601005003/6: Mannschaftstransportwagen, Anhänger mit Rollcontainer und Tanklöschfahrzeug TLF 3000 für die Ortsfeuerwehr Schönbach Die in 2015 geplante Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens konnte nicht realisiert werden. Aus diesem Grund wurde die Beschaffung in 2016 konkretisiert mit 45.000 EUR Investitionsauszahlungen sowie 23.000 EUR Investitionseinzahlung aus Fördermitteln lt. Richtlinie Feuerwehrförderung eingeplant. Weiterhin soll für die Ortsfeuerwehr Schönbach im Jahr 2016 ein Anhänger mit Rollcontainer für 15.850 EUR beschafft und mit Fördermitteln lt. Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung in Höhe von 7.920 EUR refinanziert werden. Es ist vorgesehen, den vorhandenen B 1000 KLF im Jahr 2019 durch ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 zu ersetzen. Hierfür sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 280.000 EUR sowie Investitionseinzahlungen aus Fördermitteln lt. Richtlinie Feuerwehrförderung in Höhe von 129.000 EUR geplant. Seite 25 2016 Produkt 2017 (E) (A) (E) 2018 (A) (E) 2019 (A) (E) (A) Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung 12601006 Ortsfeuerwehr Schwosdorf Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung Abwasserschmutzpumpe mit Zubehör Hohlstrahlrohr Stromerzeuger und Flutlichtmast 2.650 2.700 4.800 500 5.500 Investitionsnummer 12601006004/5: Löschwasserversorgung und Tragkraftspritzenfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Schwosdorf Die Realisierung der in 2015 geplanten Investitionen zur Sicherung der Löschwasserversorgung war nicht möglich. Aus diesem Grund sind für das Jahr 2016 Investitionsauszahlungen in Höhe von 35.000 EUR für den Ausbau des vorhandenen Löschwasserteiches zur Sicherung der Löschwasserversorgung (Erhöhung der Kapazität von 100 m³ auf mindestens 250 m³) geplant. Die Maßnahme ist in der Prioritätenliste Förderung Feuerwehrwesen 2016 des Landkreises Bautzen für 2016 aufgeführt und damit zu 50 % im Programm Feuerwehrförderungsrichtlinie des Landes Sachsen förderfähig, so dass die Investitionseinzahlungen 17.500 EUR betragen. Im Jahr 2017 sind für die Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges 70.000 EUR vorgesehen. Hierfür werden Fördermittel gem. Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw in Höhe von 44.000 EUR beantragt. Brandschutz gesamt Teilhaushalt 2: 94.420 201.050 58.500 103.000 500 5.000 131.700 289.500 Jugend und Soziales 2015 Produkt (E) 2016 (A) (E) 2017 (A) (E) 2018 (A) (E) (A) Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung 21111001 Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft Grundschule Schönteichen Ersatzbeschaffung defekter Ausstattung Klassenzimmerregale, Hochschränke m. Drehtüren Safari-Parc-Parcours Ausstattung Pauschale Lehr- und Lernmittel 1.000 6.000 1.000 1.000 1.000 1.000 3.000 1.000 6.000 1.000 Seite 26 1.000 Investitionsnummer 21111001004: Bau biologische Kleinkläranlage BIO DISC 75EW Für den Ersatzneubau der Kläranlage in Brauna wurden 58.000 EUR im Haushalt 2015 eingestellt. Im Zuge der Vorbereitung der Investitionsmaßnahme wurde festgestellt, dass die nach Abschluss der Maßnahme verbleibenden Rohrleitungen stark sanierungsbedürftig sind. Weiterhin können die Leistungen erst nach Umbindung der privaten Haushalte im Jahr 2016 ausgeführt werden. Zur Durchführung werden zusätzlich 20.000 EUR benötigt. Investitionsnummer 21111001013/15: Umsetzung sicherheitstechnischer Maßnahmen lt. Brandschutzkonzeption und Vorbereitung zur Sanierung Gesamtgebäude Im Rahmen der Brandschutzkonzeption erfolgt die systematische Umsetzung der sicherheitstechnischen Maßnahmen wie bauliche Ertüchtigung von Rauchschutzzonen im Treppenhaus und Installation von Funkrauchmeldern in Verbindung mit einer Hausalarmanlage. Hierfür sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 17.000 EUR vorgesehen. Das 1984 als Plattenbau errichtete Schulgebäude weist einen hohen Sanierungsbedarf auf. Im Jahr 2001 wurden bereits die Fenster erneuert. Die Erneuerung der Elektroinstallation in Zusammenhang mit der Abstellung der Mängel im Brandschutz und die Modernisierung der Sanitärbereiche sind vorrangig zwingend erforderlich, nachrangig die Modernisierung und energetische Sanierung des Gebäudes. Für die Vorbereitung zur Sanierung der technischen Anlagen werden 48.000 EUR benötigt. Auf dieser Planungsgrundlage können Prioritäten zur Umsetzung der notwendigen Baumaßnahmen getroffen und für deren Refinanzierung Zuwendungen aus dem Bereich Verbesserung der schulischen Infrastruktur (SchulInfra) bzw. LEADER Entwicklungsstrategie (LES) beantragt werden. Die ab dem Jahr 2016 in Aussicht gestellten Mittel aus dem Investitionskraftstärkungsgesetz werden vorrangig für die weitere Beseitigung des Sanierungsrückstaus in der Grundschule Schönteichen eingesetzt. Grundschule Schönteichen gesamt 0 93.000 0 2015 Produkt (E) 8.000 0 2016 (A) (E) 2.000 0 2017 (A) (E) 5.000 2018 (A) (E) (A) Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung 36511000 36511001 36511002 36511003 Tageseinrichtungen für Kinder Kindereinrichtungen Ersatzbeschaffung defekter Ausstattung in Kitas Kindergarten Biehla „Spatzennest“ Umsetzung sicherheitstechnische Maßnahmen Ausstattung Kindergarten Brauna "Waldgeister" Umsetzung sicherheitstechnische Maßnahmen Ausstattung Kindergarten Cunnersdorf "Rasselbande" Umsetzung sicherheitstechnische Maßnahmen Ausstattung Kindereinrichtungen gesamt 3.000 3.000 3.000 3.000 2.500 850 900 1.000 600 1.000 1.100 1.500 0 Seite 27 7.500 0 3.600 0 6.500 0 3.850 Teilhaushalt 3: Kultur und Wirtschaftsförderung Im Teilhaushalt 3 sind keine Investitionen vorgesehen Teilhaushalt 4: Bau und Umwelt 2015 Produkt (E) 2016 (A) (E) 2017 (A) (E) 2018 (A) (E) (A) Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung 51201000 51201001 Grundstücksneuordnung Grundstücksneuordnung Abwasserbeiträge Flst. 35/1 und 35/3 Biehla Vermessung Flst. 615/11 und 614/3 Brauna 1.000 3.850 Grunderwerb Straßen Regulierung Kurze Straße / Nordstraße Biehla Regulierung Rosenweg Biehla Regulierung Mittelweg und Am Bürgerhaus Petershain 4.000 2.650 3.500 Grundstücksneuordnung gesamt 54101001 0 15.000 1.000 1.500 0 2.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen Unterhaltung von Gemeindestraßen zusätzlicher Leuchtpunkt Bahnhofstr. Cunnersdorf 3.500 Nachrüstung Schaltstelle Liebenau 4.000 Unterhaltung Straßen gesamt 9.000 27.500 Investitionsnummer 54101001004: Umbau öffentliche Beleuchtung Im Jahr 2016 sollen in Cunnersdorf auf dem Querweg Ersatzinvestitionen an der öffentlichen Beleuchtung in Höhe von 20.000 EUR vorgenommen werden. Durch den Einsatz von energiesparenden Leuchten mit LED-Leuchtmitteln sollen die Energiekosten gesenkt werden. Hierfür werden Fördermittel aus der Förderrichtlinie Energie- und Klimaschutz (RL EuK/2007) in Höhe von 9.000 EUR erwartet. Seite 28 6. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen sind in der mittelfristigen Investitionsplanung nicht vorgesehen. 7. Wirtschaftsplan des Bauhofes 2016 Der Bauhof der Gemeinde Schönteichen erbringt Leistungen in den Bereichen: Straßenunterhaltung / Straßenreinigung Winterdienst Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen Hausmeistertätigkeiten in den Einrichtungen der Gemeinde und unterstützt die Vereine bei der Vorbereitung und Durchführung von Heimatfesten. Die Kosten des Bauhofes werden voll auf die entsprechenden Produkte umgelegt (interne Leistungsbeziehung). Seite 29 Umlagefähige Kosten des Bauhofes: Plan 2016 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen 3.000 EUR Geräte Ausstattungen 6.000 EUR Kehr- und Messgebühr; Müllbeseitigung 650 EUR Energieversorgung, Heizung 480 EUR Versicherung zum Gebäude 200 EUR Halten von Fahrzeugen 18.000 EUR KFZ-Versicherungen 2.600 EUR Dienst- und Schutzbekleidung; Aus- und Fortbildung 1.000 EUR Post- und Fernmeldegebühren 750 EUR Personalaufwendungen 128.070 EUR Abschreibungen 22.710 EUR Gesamtaufwendungen 183.460 EUR Seite 30 Kostenrechnung Produkt 11134001 Maßnahmen Liegenschaften (Hausverwaltervertrag, Dreieckshaus, Alte FFw Biehla, Ärztehaus Cunnersdorf) Ansatz 2016 960 EUR Unterhaltung, Instandhaltung, Pflege Außenanlagen, Verkehrssicherungspflicht 11134003 Verwaltungsgebäude Biehla 11134005 Grundschule Brauna 32.990 EUR Instandhaltung, Außenanlagen, Hausmeistertätigkeiten 11134006 Kita Biehla 15.350 EUR Instandhaltung, Außenanlagen, Hausmeistertätigkeiten 11134007 Kita Brauna 17.000 EUR Instandhaltung, Außenanlagen, Hausmeistertätigkeiten 11134008 Kita Cunnersdorf 14.180 EUR Instandhaltung, Außenanlagen, Hausmeistertätigkeiten 11134009 Jugendclub Schönbach 11134010 Sportplatz Biehla 5.020 EUR Instandhaltung, Außenanlagen, Spielfeldpflege 11134011 Trauerfeierhalle Cunnersdorf 2.740 EUR Instandhaltung, Außenanlagen 11134012 Kultur- und Vereinshäuser 6.220 EUR Instandhaltung, Außenanlagen 11134041 Ortsfeuerwehr Biehla 260 EUR Instandhaltung, Außenanlagen 11134042 Ortsfeuerwehr Brauna 310 EUR Instandhaltung, Außenanlagen 11134043 Ortsfeuerwehr Cunnersdorf 530 EUR Instandhaltung, Außenanlagen 11134044 Ortsfeuerwehr Hausdorf 450 EUR Instandhaltung, Außenanlagen 11134045 Ortsfeuerwehr Schönbach 700 EUR Instandhaltung, Außenanlagen 11134046 Ortsfeuerwehr Schwosdorf 810 EUR Instandhaltung, Außenanlagen 12601000 Brandschutz allgemeines 3.520 EUR Instandhaltung 28101000 Heimat- und Brauchtumspflege 4.440 EUR Unterstützung Vereine bei Dorf- und Heimatfesten 42401000 Unterstützung Sportvereine 840 EUR Unterstützung bei Sportveranstaltungen 42401002 Kleinsportfeld Brauna 590 EUR Pflege und Unterhaltung 53801000 Abwasserbeseitigung 1.710 EUR 54101001 Straßenunterhaltung 31.430 EUR Straßenunterhaltung und -instandhaltung, Pflege Straßenbegleitgrün 54521000 Winterdienst 17.730 EUR Räum- und Streupflicht 55101000 Grünanlagen 11.010 EUR Pflege und Unterhaltung 55101001 öffentliche Spielplätze 5.680 EUR Pflege und Unterhaltung 55201000 Gewässerunterhaltung 5.890 EUR Gewässerschutz und -unterhaltung Gesamt 1.490 EUR Erläuterungen 200 EUR 183.460 EUR Seite 31 Instandhaltung, Außenanlagen Instandhaltung, Hausmeistertätigkeiten Unterhaltung und Instandhaltung an Abwasseranlagen 8. Übersicht Beteiligungen Name und Anschrift 1. Gesellschafter Stammkapital Produkt Unmittelbare Beteiligungen Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH (KBO) Kirchstraße 5 01855 Sebnitz 151 Städte und Gemeinden davon Gemeinde Schönteichen mit 0,3048 % des Stammkapitals 20.144.184 EUR ewag kamenz Energie- und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz An den Stadtwerken 2 01917 Kamenz KDK GmbH Kamenz (36,66 %) TZV Kamenz (63,34 %) ENSO Energie Sachsen Ost GmbH Friedrich-List-Platz 2 01069 Dresden KBO mbH (25,490%) EnergieVerbund Dresden GmbH (71.94%) kommunale Einzelaktionäre (2,57%) 2. Gewinnabführung Konzessionsabgabe an die Gemeinde Schönteichen Plan 2016 39.910 EUR 0 EUR 53101 11.157.959 EUR 7.500 EUR 53301 105.221.170 EUR 47.000 EUR siehe 1. Mittelbare Beteiligungen Seite 32 Name und Anschrift 3. Mitglieder Umlage/Mitgliedsbeitrag Produkt/Konto Zweckverbände Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster Postfach 1210 01912 Kamenz 10 Städte und Gemeinden davon Gemeinde Schönteichen mit 1 von 43 Stimmen 0 EUR Trinkwasserzweckverband Kamenz Postfach 1210 01912 Kamenz 18 Städte und Gemeinden davon Gemeinde Schönteichen mit 3 von 79 Stimmen 0 EUR Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Marschnerstraße 37 01307 Dresden 12.710 EUR (Konto 4021) Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen Marschnerstraße 37 01307 Dresden 22.260 EUR (Konto 4022) Sächs. Städte- und Gemeindetag 1.300 EUR 11162 Dresdner Heidebogen e.V. 2.000 EUR 51102 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen e.V. 510 EUR 11122 Kreisverkehrswacht Kamenz e.V. 130 EUR 12211 1.180 EUR 12601 4. Vereine und Verbände Kreisfeuerwehrverband Seite 33 9. Kassenlage, Kassenkredite und Liquiditätsentwicklung 1. Kassenlage Für die Gemeinde Schönteichen hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Steuereinnahmen eine stabile Kassenlage entwickelt. Geplante Entnahmen aus der Liquiditätsreserve zur Finanzierung von Investitionen mussten nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Der Gesamtkassenbestand garantiert die Finanzierung aller geplanten Aufwendungen, Investitionsauszahlungen und Tilgungsleistungen für die aufgenommenen Kredite. 2. Kassenkredite Wie auch in den vergangenen Jahren wird zwar ein Kontokorrentkreditvertrag abgeschlossen, die Inanspruchnahme dieses Kredites ist im mittelfristigen Planungszeitraum nicht abzusehen. 3. Zinsen (in EUR) Vorl. RE 2013 Vorl. RE 2014 Plan 2015 Plan 2016 Zinserträge 6.558,76 2.126,13 3.000 1.000 Zinsaufwendungen 3.587,65 2.441,43 1.690 1.260 Die Zinsen für die Giroverzinsung und für Festgeldanlagen sind aufgrund der Entwicklung am Finanzmarkt sehr niedrig, sodass sich die Zinserträge rückläufig darstellen. Die Zinsbindungsfrist des letzten Kredites bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden mit einem Zinssatz von 4,07% läuft zum 31.12.2016 aus. Aufgrund des zu erwartenden Standes der Liquiditätsreserve wird dieser Kredit mit 27.398,99 EUR außerordentlich getilgt, so dass Zinsaufwendungen für die Jahre 2017 bis 2019 entfallen. 4. Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung (in TEUR) Liquide Mittel Gesamtkassenbestand in EUR Stand 31.12.2015 Voraussichtl. Stand 31.12.2016 Voraussichtl. Stand 31.12.2017 Voraussichtl. Stand 31.12.2018 Voraussichtl. Stand 31.12.2019 506,6 368,9 404,6 460,0 359,0 Der jeweils zum 31.12. ausgewiesene Gesamtkassenbestand muss für Auszahlungsreste für Investitionsmaßnahmen aus Vorjahren, den Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten, zahlungswirksame Rückstellungen und den Betrag der nicht mit Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung untersetzten investiven Schlüsselzuweisungen vorgehalten werden. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist im Jahr 2016 höher als die Tilgungsraten. Seite 34 Liquiditätsreserve Die Liquiditätsreserve ist der im Haushaltsjahr verfügbare Betrag an Zahlungsmitteln aus liquiden Mitteln, der nicht für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit benötigt wird. Im Gesamtfinanzhaushalt sind zur Finanzierung der geplanten Investitionen im Jahr 2016 Entnahmen aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 137.780 EUR und im Jahr 2019 in Höhe von 100.990 EUR dargestellt. In den Jahren 2017 und 2018 bilden sich Zuführungen zur Liquiditätsreserve ab. Der Stand der Liquiditätsreserve entwickelt sich wie folgt: Stand 31.12.2015 2016 2017 2018 2019 137,8 0 0 101,0 0 35,7 55,4 0 12,1 52,0 In TEUR Liquide Mittel Gesamtkassenbestand 506,6 - Entnahme aus der Liquiditätsreserve + Zuführung zur Liquiditätsreserve davon investive Schlüsselzuweisungen, die nicht mit infrastrukturellen Maßnahmen untersetzt werden können - Inanspruchnahme der angesammelten nicht mit infrastrukturellen Maßnahmen untersetzten investiven Schlüsselzuweisung 64,1 aus liquiden Mitteln vorzuhalten: - Auszahlungsreste für Investitionsmaßnahmen aus VJ, zahlungswirksame Rückstellungen, Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten 286,8 - Vorsorgerücklage 68,7 Voraussichtlicher Stand zum 31.12. 506,6 Seite 35 13,4 37,0 40,4 3,5 10. Entwicklung und voraussichtlicher Stand der Schulden (in EURO) Neuaufnahme lt. Mittelfristiger Finanzplanung Schuldenstand am 31.12. Pro-Kopf-Verschuldung bei konstanter Einwohnerentwicklung Zinsen ordentliche Tilgung außerordentliche Tilgung Schuldendienst gesamt: 2014 2015 2016 2017 2018 2019 0 0 0 0 0 0 51.204 33.033 0 0 0 0 24 15 0 0 0 0 2.441 1.585 1.259 0 0 0 22.285 9.578 5.634 0 0 0 0 8.593 27.399 0 0 0 24.726 19.756 34.292 0 0 0 Jahr 2014 Einwohnerstand vom 31.12.2013: 2.148 Einwohner Jahr 2015 Einwohnerstand vom 31.12.2014: 2.123 Einwohner Seite 36 11. Produktplan Teilhaushalt 1 Produktgruppe Schlüsselprodukt 111 Verwaltungssteuerung und -service 121 Statistik und Wahlen 122 Ordnungsangelegenheiten 126 Brandschutz 12601 Katastrophenschutz 211 Grundschulen Sonstige schulische Aufgaben 312 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) 315 Soziale Einrichtungen für Ältere 331 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Übernahme des Elternanteils durch die Kommune) Tageseinrichtungen für Kinder 361 36511 4 Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft 243 365 3 Brandschutz 128 21111 2 Bezeichnung Eigene Tageseinrichtungen für Kinder 366 Einrichtungen der Jugendarbeit 421 Förderung des Sports 424 Sportstätten 281 Heimat- und sonstige Kulturpflege 573 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 575 Tourismus 511 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen 512 Flächen- und grundstücksbezogene Daten und Grundlagen 521 Bau- und Grundstücksordnung 523 Denkmalschutz und -pflege Seite 37 Teilhaushalt Produktgruppe Schlüsselprodukt 541 Gemeindestraßen 54101 4 Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen, Wegen u. Plätzen 542 Kreisstraßen 543 Staatsstraßen 545 Straßenreinigung und Winterdienst 546 Parkeinrichtungen 551 Öffentliches Grün/Landschaftsbau 55101 5 Bezeichnung Bereitstellung und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen, Erholungseinrichtungen einschließlich Landschaftspflege 552 Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 553 Friedhofs- und Bestattungswesen 554 Naturschutz und Landschaftspflege 555 Land- und Forstwirtschaft 561 Umweltschutzmaßnahmen 531 Versorgung Elektrizität 533 Versorgung Wasser 538 Abwasserbeseitigung 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Seite 38