Vorbericht - Gemeinde Schönteichen

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Vorbericht - Gemeinde Schönteichen
Vorbericht
zum Haushaltsplan der Gemeinde Schönteichen
für das Haushaltsjahr 2016
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines............................................................................................................................................................................................................................................. 8
II. Statistische Angaben und Darstellung der langfristigen Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................................. 10
III. Die Haushaltswirtschaft in den Jahren 2011 bis 2019 .................................................................................................................................................................... 11
1.
Entwicklung der Rechnungsergebnisse ...................................................................................................................................................................................... 11
2.
Erläuterung der wesentlichen Ertragspositionen ........................................................................................................................................................................ 12
3.
Erläuterung der wesentlichen Aufwandspositionen .................................................................................................................................................................... 18
4.
Kosten-Leistungsrechnung ......................................................................................................................................................................................................... 24
5.
Übersicht über Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ........................................................................................................................................ 24
6.
Verpflichtungsermächtigungen.................................................................................................................................................................................................... 29
7.
Wirtschaftsplan des Bauhofes 2016 ........................................................................................................................................................................................... 29
8.
Übersicht Beteiligungen .............................................................................................................................................................................................................. 32
9.
Kassenlage, Kassenkredite und Liquiditätsentwicklung ............................................................................................................................................................. 34
10.
Entwicklung und voraussichtlicher Stand der Schulden ............................................................................................................................................................. 36
11.
Produktplan ................................................................................................................................................................................................................................. 37
Seite 7
I. Allgemeines
Der Haushaltsplanung 2016 liegt die amtliche Einwohnerzahl der Gemeinde Schönteichen zum 31.12.2014 mit 2.123 Einwohnern zugrunde. Damit ist gegenüber
dem Haushaltsjahr 2015 mit einer berücksichtigten Einwohnerzahl der Gemeinde Schönteichen von 2.148 (Stand zum 31.12.2013) eine Minderung von
25 Einwohnern zu verzeichnen.
Der Haushaltsplan 2016 als Teil der Haushaltssatzung 2016 enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden
Erträge und entstehenden Aufwendungen, eingehenden ergebnis- und vermögenswirksamen Einzahlungen und zu leistenden ergebnis- und vermögenswirksamen Auszahlungen. Der Haushaltsplan enthält den Stellenplan für die Bediensteten der Gemeinde gemäß § 63 SächsGemO.
Der Gesamthaushalt besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt und ist in fünf Teilhaushalte gegliedert. Die Teilhaushalte wurden produktorientiert gebildet. Jeder Teilhaushalt wiederum besteht aus einzelnen Bewirtschaftungseinheiten (Budgets). Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem
Budget gehören, sind nach § 20 SächsKomHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig. Damit sind die Budgetverantwortlichen berechtigt, die ihnen zur Verfügung
stehenden Mittel entsprechend den Erfordernissen einzusetzen, wodurch eine größere Flexibilität bei der Haushaltsdurchführung gewährleistet ist. Zusätzlich werden die Schlüsselprodukte und die dabei zu erbringenden Leistungen dargestellt.
Bei den Teilhaushalten und den Schlüsselprodukten wurden die Berichtspositionen im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt mit Konten angedruckt.
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird ebenfalls eine Gliederung nach Teilhaushalten vorgenommen. Diese werden im jeweiligen Teilfinanzhaushalt – B. (Investitionsprogramm-Planung einzelner Investitionsvorhaben) ausgewiesen. Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung (ab
10.000 EUR, vgl. Haushaltssatzung) und Investitionen, für die Fördermittel beantragt werden sollen, werden einzeln dargestellt.
Nach Maßgabe der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten
werden durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgehoben. 1
Als Basis für die Berechnung der Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) dienten für 2016 der Festsetzungsbescheid vom 29.05.2015, die
Orientierungsdaten der Landesdirektion Sachsen vom 23.09.2015, die gemeindescharfen Orientierungsdaten des SSG vom 01.10.2015 sowie die Orientierungsdaten des SMF vom 08.10.2015.
Der Ergebnishaushalt weist im Jahr 2016 ein ordentliches Ergebnis (Saldo des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen) in Höhe von -412,4 TEUR aus. Dieser Fehlbetrag ergibt sich ausschließlich aus dem Saldo nichtzahlungswirksamer Vorgänge (Sonderposten
und Abschreibungen). Unter Berücksichtigung des Sonderergebnisses von 49,2 TEUR wird im Haushaltsjahr 2016 ein Gesamtergebnis von -363,2 TEUR veranschlagt. Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 11,4 TEUR.
Nach § 72 Abs. 4 SächsGemO i.V.m. § 24 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik entspricht der Haushalt dennoch den gesetzlichen Anforderungen, da der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt (2016: 11,4 TEUR) mindestens der Höhe der ordentlichen Tilgung entspricht (ordentliche Tilgung: 5,6 TEUR).
In den letzten Jahren konnten die wichtigsten Investitionsmaßnahmen ohne Neuverschuldung umgesetzt werden, was auch im Planungszeitraum bis 2019 so
vorgesehen ist.
1
vgl. § 75 Abs. 4 SächsGemO
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Entsprechend der derzeit gültigen Gemeinschaftsvereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen Kamenz und Schönteichen erledigt die
erfüllende Gemeinde (Kamenz) alle Aufgaben nach Weisung durch die Gemeinde Schönteichen gemäß den §§ 7 und 8 SächsKomZG, außer
 Protokolldienst bei Gemeinderatssitzungen
 Sekretariatsarbeiten für den Bürgermeister
 Abwasserbeseitigung.
Im Jahr 2016 sollte eine Entscheidung über die künftige Aufgabenerfüllung getroffen werden. Die Gemeinde verfügt noch nicht über eine Abwassergebührensatzung. Die Aufwendungen der Gemeinde (Abwasserabgaben, Betreuung Kanalnetz, Personalaufwand) können damit nicht auf den Benutzer umgelegt werden.
Grundlage einer Gebührensatzung ist eine Gebührenkalkulation, die von einem Sachverständigen zu erstellen ist.
Eine alternative Möglichkeit besteht darin, mit allen übrigen Ortsteilen in den Abwasserzweckverband „Obere Schwarze Elster“ einzutreten (der Ortsteil Biehla ist
bereits Mitglied). Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass die öffentlich-rechtliche Aufgabe Abwasserentsorgung immer komplizierter geregelt wird und mit dem
vorhandenen Personal bzw. mit dem bisherigen Arbeitszeitbudget nicht mehr ausreichend erledigt werden kann.
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II. Statistische Angaben und Darstellung der langfristigen Bevölkerungsentwicklung
Gemeindegröße:
44,96 km²
Langfristige Bevölkerungsentwicklung
31.12.2000
31.12.2001
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2004
31.12.2005
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011 (Zensus)
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
31.12.2017
31.12.2018
31.12.2019
2.443
2.446
2.418
2.406
2.405
2.381
2.358
2.321
2.296
2.274
2.253
2.224
2.176
2.148
2.123
2.118
2.113
2.110
2.105
2.100
Überblick über die Steuerhebesätze
2014
2015
2016
landesdurchschnittlicher
Hebesatz
Gewerbesteuer
395,0 v. H.
395,0 v. H.
395,0 v. H.
390,0 v.H.
Grundsteuer A
300,0 v. H.
300,0 v. H.
300,0 v. H.
307,5 v.H.
Grundsteuer B
420,0 v. H.
420,0 v. H.
420,0 v. H.
412,5 v.H.
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III. Die Haushaltswirtschaft in den Jahren 2011 bis 2019
1.
Entwicklung der Rechnungsergebnisse
Vorläufiger Jahresabschluss zum
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
TEUR
Bezeichnung
Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge (ohne nichtzahlungswirksame Erträge)
2.126,8
2.118,9
2.325,0
2.129,9
ordentliche Aufwendungen (ohne nichtzahlungswirksame Aufwendungen)
2.325.7
1.861,2
2.090,4
2.153,7
-198,9
257,7
234,6
-23,8
2,1
3,8
31,5
29,6
403,8
252,7
159,4
89,8
Einzahlungen für Investitionstätigkeit
85,6
51,1
177,0
364,0
Auszahlungen für Investitionstätigkeit
119,4
145,0
758,4
864,2
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit
-33,8
-93,9
-581,4
-500,1
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit
-34,4
-35,7
-37,0
-22,3
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr
335,7
123,1
-459,0
-432,6
ordentliches Ergebnis
Sonderergebnis
Finanzhaushalt
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
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2.
Erläuterung der wesentlichen Ertragspositionen
Die Erhebung eigener Steuern ist ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Finanzhoheit und damit der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie.
Artikel 106 Abs. 6 Satz 1 Grundgesetz weist den Gemeinden das Aufkommen der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) und der örtlichen Aufwands- und
Verbrauchssteuern (Hundesteuer) zu. Nach § 73 Abs. 2 GemO sind jedoch die Grundsätze der Einnahmebeschaffung zu beachten. Danach sind zuerst die zur
Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Einnahmen aus Entgelten für die von der Gemeinde erbrachten Leistungen (z.B. Benutzungsgebühren) und erst zweitrangig
aus Steuern zu erheben. Die Gemeinde hat auch auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen.
Außerdem werden die Kommunen am Landesaufkommen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer beteiligt.
Im Folgenden werden die wesentlichsten Steuerarten betrachtet (in EUR):
61101000.3011000
Grundsteuer A
vorl. RE 2014
Plan 2015
Plan 2016
21.964,92
22.000
21.600
Seite 12
2017
Finanzplan
2018
2019
21.600
21.600
21.600
für land- und forstwirtschaftliches Vermögen – Hebesatz 300 v.H. der Steuermessbeträge
Für die Entwicklung der Erträge aus der Grundsteuer A wird im Planungszeitraum ein gleichbleibendes Niveau von 21.600 EUR auf der Grundlage des Veranlagungsergebnisses 2015 angenommen.
vorl. RE 2014
Plan 2015
Plan 2016
61101000.3012000
156.319,20
156.700
Grundsteuer B
für bebaute und unbebaute Grundstücke – Hebesatz 420 v.H. der Steuermessbeträge
158.000
2017
Finanzplan
2018
2019
158.000
158.000
158.000
Zur dauerhaften Finanzierung aller kommunalen Aufgaben war eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab dem Haushaltsjahr 2014 von 370 v.H. auf 420
v.H. der Steuermessbeträge unumgänglich.
Dieser Hebesatz wird für das Jahr 2016 beibehalten. Der Planansatz für 2016 in Höhe von 158.000 EUR basiert auf dem Rechnungsergebnis 2015. Für den mittelfristigen Planungszeitraum werden bei gleichbleibendem Hebesatz ebenfalls Erträge von jährlich 158.000 EUR prognostiziert.
vorl. RE 2014
61101000.3013000
Gewerbesteuer
Hebesatz 395 v.H. der Steuermessbeträge
215.434,72
Plan 2015
Plan 2016
250.000
250.000
2017
Finanzplan
2018
2019
250.000
250.000
250.000
Die Gewerbesteuer hat sich in den letzten drei Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr
Hebesatz
2013
390 v.H.
2014
2015
Vorauszahlungen für laufendes Jahr
Nachzahlungen (+), Erstattungen (-) für zurückliegende Jahre u. Neufestsetzungen
Gesamtaufkommen
218.988,00 EUR
72.470,95 EUR
291.458,95 EUR
395 v.H.
217.527,00 EUR
-2.092,28 EUR
215.434,72 EUR
395 v.H.
213.806,00 EUR
73.565,78 EUR
287.371,78 EUR
Der Planansatz ergibt sich aus den Vorauszahlungen für das jeweilige Kalenderjahr und den Nachzahlungen und Erstattungen für zurückliegende Jahre aus Abrechnungsergebnissen und Betriebsprüfungen. Bei den Steuerfestsetzungen für zurückliegende Jahre ist zu beachten, dass bis einschließlich 2012 diese auf einem
Hebesatz von 370 v.H., 2013 auf einem Hebesatz von 390 v.H. und ab 2014 auf einem Hebesatz von 395 v.H. basieren.
Seite 13
Konnten im Jahr 2013 noch 72.470,95 EUR an Nachzahlungen für zurückliegende Jahre und durch Neufestsetzungen realisiert werden, wurden im Jahr 2014 nur
29.455,20 EUR Nachzahlungen für die Jahre 2004 bis 2012 verbucht. Außerdem mussten im Haushaltsjahr 2014 für das Abrechnungsjahr 2013 31.547,48 EUR
Gewerbesteuer erstattet werden (Saldo zwischen Nachzahlungen und Erstattungen: -2.092,28 EUR).
Das Jahr 2015 war gegenüber den Vorjahren wieder von einer positiven Entwicklung der Gewerbesteuer geprägt.
Auf der Grundlage des Gewerbesteueraufkommens 2015 und unter Berücksichtigung avisierter Ertragsausfälle für 2016 wird der Planansatz für 2016 und den mittelfristigen Zeitraum bis 2019 mit jährlich 250.000 EUR veranschlagt.
vorl. RE 2014
Plan 2015
Plan 2016
61101000.3021000
493.456,28
493.600
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Anteil am Landesaufkommen Schlüsselzahl bis 2014: 0,0005437
ab 2015: 0,0005572
566.600
2017
Finanzplan
2018
2019
580.000
600.000
630.000
Die Bestimmung der Schlüsselzahlen zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer erfolgt in den Jahren 2016 und 2017 auf der Basis der Bundesstatistik über die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer 2010. Maßgeblich ist die in der jeweiligen Gemeinde 2010 festgestellte Einkommensteuerleistung der
steuerpflichtigen Personen im Verhältnis zum Landesergebnis. Für die Zurechnung der Steuerbeträge auf die Gemeinden ist der in der Bundesstatistik zugrunde
gelegte Wohnsitz der Steuerpflichtigen maßgebend. Zum 01.01.2018 wird die nächste Aktualisierung auf die bis dahin vorliegenden Ergebnisse der Bundesstatistik
2013 erfolgen.
Grundlage für die Planung bilden die Orientierungsdaten des SMF vom 08.10.2015, die von einem geschätzten Landesaufkommen für das Jahr 2016 von 1.017
Mio. EUR ausgehen. Der voraussichtliche Anteil der Gemeinde Schönteichen beträgt bei einer Schlüsselzahl von 0,0005572 somit 566.600 EUR.
Nach den Steuerschätzungen des Bundesministeriums der Finanzen vom November 2015 können die Städte und Gemeinden im mittelfristigen Planungszeitraum
2017 bis 2019 mit steigenden Steuereinnahmen rechnen. Bei den Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird daher eine Erhöhung von 2017
zu 2018 um 20.000 EUR bzw. von 2018 nach 2019 um 30.000 EUR unterstellt.
vorl. RE 2014
Plan 2015
Plan 2016
61101000.3022000
30.137,14
29.680
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil am Landesaufkommen Schlüsselzahl bis 2014: 0,000160220
ab 2015: 0,000215677
geschätztes Landesaufkommen 2016:
216 Mio. EUR
46.500
2017
Finanzplan
2018
2019
47.500
47.000
48.500
Für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer gelten die Bestimmungen der §§ 5a, 5b und 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG), die die
schrittweise Einführung eines bundesweit einheitlichen, fortschreibungsfähigen Verteilungsschlüssels vorsehen. In die Berechnung der Schlüsselzahlen fließen der
Anteil am Gewerbesteueraufkommen, der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Entgelte ein.
Die Planwerte für den mittelfristigen Planungszeitraum von 2016 bis 2019 basieren auf den Orientierungsdaten des SMI lt. Schreiben vom 08.10.2015.
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Vorl. Ergebnis
2014
Ansatz
2015
(Haushaltsjahr)
Ansatz
2016
(Planjahr)
1
2
3
Ertrags- und Aufwandsarten
2 + Zuwendungen und Umlagen nach Arten sowie aufgelöste Sonderposten
3111000 Allgemeine Schlüsselzuweisung
3112000 Investive Schlüsselzuweisungen zur Verwendung für Instandsetzungen
3141000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land
 Lernmittelergänzungspauschale
Landeszuschuss lt. SächsKitaG
Pauschale zur Ergänzung Landeszuschuss lt. SächsKitaG
Organisationsaufwandspauschale - Bau biolog. Kleinkläranlagen
Straßenlastenausgleich
3141100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land GTA
3141600 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land
Instandsetzungs-und Erneuerungspauschale für Straßen-und Radverkehrsanlagen (2014 für Winterschadenbeseitigung)
3142000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden/GV
3144000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von der gesetzlichen Sozialversicherung  Erstattung Altersteilzeit
3161000 Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, Zuweisungen, Beiträgen, Kostenerstattungen und ähnliche Entgelte, Spenden, investive
Umlagen sowie unentgeltliche Vermögensübertragungen
2017
2018
2019
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
TEUR
4
5
6
839,3
461,6
992,9
505,7
987,9
445,5
986,4
446,3
976,0
415,0
981,6
410,5
0,0
20,0
0,0
0,0
0,0
0,0
294,5
6,8
326,7
7,2
351,3
7,2
351,6
7,2
370,2
7,2
373,1
7,2
36,3
28,6
0,0
18,1
38,6
27,5
38,6
21,5
38,6
21,5
38,6
21,5
11,4
6,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
108,6
117,8
121,3
123,6
130,7
Kreisangehörige Gemeinden erhalten nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Sächsisches Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.01.2013) allgemeine Schlüsselzuweisungen zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge. Sie dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs des Ergebnishaushaltes. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden bemisst sich nach ihrer Steuerkraft und ihrem auf die Anzahl der Einwohner und Schüler bezogenen
Finanzbedarf. Nach den gemeindescharfen Orientierungsdaten des SSG e.V. Dresden vom 01.10.2015 sowie den Orientierungsdaten des SMF vom 08.10.2015
erhält die Gemeinde Schönteichen 2016 unter Berücksichtigung ihrer eigenen Steuerkraft (Steuer-Ist-Aufkommen des III. und IV. Quartals 2014 und I. und II. Quartals 2015), der Anzahl der Einwohner zum Stand 31.12.2014 (2.123) und der Anzahl der Schüler des Schuljahres 2015/2016 allgemeine Schlüsselzuweisungen in
Höhe von 445.450 EUR.
Nach dem Sächsischen Kindertagesstättengesetz erhalten die Kommunen einen jährlichen Landeszuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Maßstab für die
Bemessung des Landeszuschusses ist die Anzahl der am Stichtag (01. April des Vorjahres: für 2016 – 01.04.2015) in Einrichtungen und in Tagespflege im Gemeindegebiet aufgenommenen Kinder, berechnet auf eine tägliche neunstündige Betreuungszeit. Betreuungszeiten, die über neun Stunden hinausgehen, bleiben unberücksichtigt. Für die so berechnete Anzahl von Kindern wird für den Zeitraum Januar bis August 2016 ein Zuschuss in Höhe von je 2.085 EUR sowie für den Zeitraum von September bis Dezember 2016 in Höhe von 2.165 EUR gezahlt.
Des Weiteren erhalten kreisangehörige Gemeinden in den Jahren 2016 bis 2018 eine Pauschale zur Ergänzung des Landeszuschusses nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen. Die Pauschale beträgt 4.040 EUR im Jahr 2016, 9.240 EUR in 2017 sowie 10.380 EUR in 2018.
Seite 15
Für die Unterhaltung der Gemeindestraßen sieht das Sächs. FAG lt. § 20 finanzielle Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen vor. Diese Landeszuweisungen (Straßenlastenausgleich) werden mit 2.355 EUR je km und somit in Höhe von 65.460 EUR veranschlagt (Produkt 54101). Diese Zuweisungen sind für die
Unterhaltung von 27,8 km Gemeindestraßen einzusetzen.
Vorl. Ergebnis
2014
Ertrags- und Aufwandsarten
Ansatz
2016
(Planjahr)
2017
2018
2019
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
TEUR
1
4 + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
3311000 Verwaltungsgebühren
Grundlage für die Erhebung:
 Verwaltungskostensatzung
3321000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Grundlage für die Erhebung:
 Elternbeitragssatzung
 Gebührensatzung für gemeindeeigene Räume
 Entschädigungssatzung Feuerwehr
 Abwasserbeseitigungssatzung
 Kleinkläranlagensatzung
Ansatz
2015
(Haushaltsjahr)
2
3
4
5
6
164,2
0,6
151,0
0,7
208,6
1,5
164,6
1,5
171,5
1,5
173,1
1,5
163,6
150,3
207,1
163,1
170,0
171,6
5 + privatrechtliche Leistungsentgelte
darunter:
3411000 Mieten und Pachten Wohnungsverwaltung, Kleingärten, landwirtschaftliche Flächen, Gewerbemietverträge, Jagdpacht usw.
3421000 Verkauf  Holzverkäufe
3461000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
 Ersatz Betriebskosten, Brandverhütungsschau
21,5
104,6
99,1
94,3
94,4
94,4
4,8
1,7
94,9
4,3
92,9
3,2
92,9
0,2
92,9
0,2
92,9
0,2
13,9
4,1
3,1
1,3
1,4
1,4
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
darunter:
3480002 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Bund für BfD
3482000 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Gemeinden/ GV
3488000 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen von übrigen Bereichen
81,6
55,1
50,3
51,3
50,3
51,5
0,9
54,7
10,8
40,0
6,0
40,0
6,0
40,0
6,0
40,0
6,0
40,0
4,1
4,3
4,3
4,3
4,3
4,3
Seite 16
Vorl. Ergebnis
2014
Ansatz
2015
(Haushaltsjahr)
Ansatz
2016
(Planjahr)
1
2
3
Ertrags- und Aufwandsarten
7 + Finanzerträge (Zinsen, Erträge aus Beteiligungen und ähnliche Erträge)
3617000 Zinserträge von Kreditinstituten
3651000 Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Sondervermögen
3691000 Sonstige Finanzerträge - Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer nach
§ 233a AO
2017
2018
2019
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
TEUR
4
5
6
39,2
2,1
36,1
3,0
41,4
1,0
41,4
1,0
38,3
1,0
31,6
1,0
34,6
32,6
39,9
39,9
36,8
30,1
2,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
Erträge aus Gewinnanteilen bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH (KBO)
Mit Schreiben vom 17.11.2015 teilte die KBO den einzelnen Gesellschaftern die Planungswerte für die Dividendenzahlungen bis 2019, basierend auf dem Wirtschaftsplan 2015/2016, mit. Bei einem Stammkapital der Gemeinde Schönteichen von 61.400 EUR ist im Planungszeitraum mit folgenden Bruttodividenden zu
rechnen:
2016:
39.910 EUR
2017:
39.910 EUR
2018:
36.840 EUR
2019:
30.086 EUR
Die Dividendenzahlungen unterliegen der Kapitalertragssteuer (15%) und dem Solidaritätszuschlag (5,5%). Die sich daraus ergebenden Abzugsbeträge in Höhe von
2016:
2017:
2018:
2019:
6.320 EUR
6.320 EUR
5.830 EUR
4.760 EUR
werden bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Konto 4441000) veranschlagt.
8 +/– aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
3711000 Aktivierte Eigenleistungen
9 + sonstige ordentliche Erträge
darunter:
3511000 Konzessionsabgaben
3562000 Säumniszuschläge
0,0
0,0
6,0
6,0
3,4
3,4
0,2
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
63,0
94,8
56,0
56,0
56,0
56,0
60,5
2,4
59,8
1,5
54,5
1,5
54,5
1,5
54,5
1,5
54,5
1,5
Die Gemeinde Schönteichen erwartet im Haushaltsjahr 2016 Konzessionsabgaben aus der Stromversorgung durch die ENSO Energie Sachsen Ost AG in Höhe
von 47.000 EUR (Produkt 53101). Konzessionsabgaben aus der Wasserversorgung (Produkt 53301) von der ewag kamenz werden mit 7.500 EUR ertragsseitig
veranschlagt. Planungsgrundlage für diese sonstigen ordentlichen Erträge bildeten die Jahresverbrauchsabrechnungen 2015.
Seite 17
3.
Erläuterung der wesentlichen Aufwandspositionen
Vorl. Ergebnis
2014
Ertrags- und Aufwandsarten
Ansatz
2016
(Planjahr)
2017
2018
2019
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
TEUR
1
11 Personalaufwendungen
darunter:
4012000 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer
4012100 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer ATZ
4012200 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer - Leistungsentgelt
4012300 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer - Leistungsentgelt ATZ
4019000 Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte
4019002 Dienstaufwendungen für BfD
Ansatz
2015
(Haushaltsjahr)
2
3
4
5
6
848,2
890,3
907,9
905,7
914,9
919,4
615,1
30,9
10,6
0,3
15,0
0,5
654,8
26,3
12,4
0,5
10,2
9,3
685,1
7,5
13,0
0,2
11,2
11,8
689,8
0,0
13,1
0,0
10,6
11,8
696,9
0,0
13,3
0,0
10,6
11,8
700,3
0,0
13,3
0,0
11,1
11,8
Seite 18
Vorl. Ergebnis
2014
Ansatz
2015
(Haushaltsjahr)
Ansatz
2016
(Planjahr)
1
2
3
Ertrags- und Aufwandsarten
4021000
4022000
4022100
4032000
4032100
4039000
4039002
4041000
4071000
2017
2018
2019
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
TEUR
Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte
Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmer
Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmer ATZ
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer ATZ
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für sonstige Beschäftigte
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für BfD
Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
Zuführungen zu Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der
Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit
4
5
6
9,3
19,9
1,3
117,5
7,7
0,7
0,1
1,0
9,2
21,4
1,1
128,6
6,7
0,6
4,0
5,2
12,7
22,4
0,3
133,9
1,9
0,6
5,3
4,8
12,7
22,5
0,0
134,8
0,0
0,6
5,3
4,5
12,7
22,8
0,0
136,2
0,0
0,6
5,3
4,8
12,7
22,9
0,0
136,8
0,0
0,6
5,3
4,6
0,0
0,0
-2,6
0,0
0,0
0,0
Die geplanten Personalaufwendungen der Gemeinde Schönteichen erhöhen sich im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 17.600 EUR.
Es wurden berücksichtigt:
Tarifsteigerungen im Jahr 2016 2,0 v.H., ab 2017 - 2019 jeweils 1,0 v.H.
Tarifsteigerungen SuE für die Kindereinrichtungen
Befristete Erhöhung der Beschäftigungszeit von 1 Angestellten in der Gemeindeverwaltung (04/2016-03/2017) von 20 Stunden auf
25 Stunden.
Weiterhin wurden berücksichtigt Stufensteigerungen, Jubiläumszuwendungen, Leistungsentgelt 2,0 v.H. (der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres)
Die Zahl der Stellen erhöhte sich von 17,125 VZÄ im Jahr 2015 um 0,10 VZÄ auf 17,275 VZÄ im Jahr 2016.
Die Gemeinde Schönteichen beschäftigt weiterhin 21 Mitarbeiter.
Vorl. Ergebnis
2014
Ansatz
2015
(Haushaltsjahr)
Ansatz
2016
(Planjahr)
1
2
3
Ertrags- und Aufwandsarten
13 + Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
darunter:
4211000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
4211100 Unterhaltung der Sirenenanlagen
4211200 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wartung und
Prüfungen
2017
2018
2019
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
TEUR
4
5
6
432,5
446,3
446,8
419,0
412,0
413,4
24,1
1,2
55,6
1,2
37,9
1,2
36,6
1,2
37,6
1,2
37,6
1,2
24,6
7,0
7,6
7,6
7,6
7,6
Seite 19
Vorl. Ergebnis
2014
Ansatz
2015
(Haushaltsjahr)
Ansatz
2016
(Planjahr)
1
2
3
Ertrags- und Aufwandsarten
4211300 Einzelmaßnahmen zur Instandsetzung/Instandhaltung
4221000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
 u.a. Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen
4221200 Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns
4221300 Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtung
4221600 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Winterschadensbeseitigung
4231000 Mieten und Pachten
4241000 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens
 u.a. Mess- und Kehrgebühren, Abfallentsorgung
4241100 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens Versicherung
4241200 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Heizung
4241300 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens Energieversorgung
4241400 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens Wasser, Abwasser
4241500 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens Reinigung
4251000 Haltung von Fahrzeugen
4251100 Haltung von Fahrzeugen Kfz-Versicherung
4253000 Erwerb von beweglichen Gegenständen, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, den Betrag von 410 EUR nicht überschreiten
4255000 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
4261000 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
 u.a. Dienst- und Schutzbekleidung, Aus- und Fortbildung
4271000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
 Gebrauchs- u. Verbrauchsmittel, Repräsentationen, Ehrungen,
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit u.a.
4271100 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Lernmittel GTA
4273000 Unterrichtswegekosten
4275000 Lernmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind und die der
Ausstattungspflicht des Schulträgers unterliegen
 Schulbücher, Arbeitshefte, Tafelwerke u.a.
4276000 Lehrmittel, die im oder zur Vorbereitung auf den Unterricht verwendet
werden  Bücher, Fachzeitschriften für Lehrer, Landkarten, Filme,
Dias, Anschauungs- und Experimentiermaterial u.a.
4291000 Sonstige Dienstleistungen
2017
2018
2019
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
TEUR
4
5
6
0,0
30,0
0,0
0,0
0,0
0,0
37,9
2,7
13,6
45,8
3,5
15,0
119,5
3,0
10,0
92,6
3,0
10,0
84,4
3,5
10,0
82,4
3,5
10,0
47,2
3,7
7,1
4,7
0,0
4,8
0,0
4,6
0,0
4,6
0,0
4,8
7,4
6,5
42,4
51,2
10,5
53,4
29,6
3,7
11,7
6,8
44,9
46,3
9,9
48,5
25,5
4,6
12,0
6,8
43,0
49,4
7,8
49,2
24,8
4,4
12,0
6,8
43,0
49,4
7,8
49,2
24,7
4,4
12,0
6,8
43,0
49,4
7,8
49,2
25,8
4,4
12,0
6,8
43,0
49,4
7,8
49,2
25,7
4,4
10,9
18,8
14,6
22,5
9,9
21,0
11,2
21,3
10,0
22,5
10,7
23,0
16,6
24,4
18,6
17,7
16,4
18,2
9,7
1,0
2,8
7,6
0,5
3,1
7,4
0,5
3,1
7,5
0,5
3,1
7,3
0,5
3,1
7,7
0,5
3,1
4,5
4,7
4,1
4,1
4,1
4,1
1,1
4,3
0,9
0,1
0,8
0,1
0,8
0,1
0,8
0,1
0,8
0,1
Seite 20
Vorl. Ergebnis
2014
Ansatz
2015
(Haushaltsjahr)
Ansatz
2016
(Planjahr)
1
2
3
Ertrags- und Aufwandsarten
2017
2018
2019
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
TEUR
4
5
6
14 + planmäßige Abschreibungen
4711000 Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachvermögen
0,2
0,0
518,6
518,6
547,6
547,6
558,3
558,3
564,4
564,4
579,9
579,9
15 + Zinsen und ähnliche Aufwendungen
4517000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
4592000 Verzinsung von Steuernachzahlungen Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
2,5
2,4
2,2
1,7
1,8
1,3
0,5
0,0
0,5
0,0
0,5
0,0
0,1
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
757,0
30,2
743,4
13,6
839,1
36,3
827,5
3,9
855,0
3,9
873,4
3,9
262,7
265,9
313,6
313,5
313,6
313,6
0,1
5,1
1,7
20,8
436,3
0,0
6,6
0,0
22,2
435,1
6,0
5,6
0,0
22,2
455,5
6,0
5,6
0,0
22,2
476,4
6,0
5,6
0,0
22,2
503,7
6,0
5,6
0,0
22,2
522,2
16 + Transferaufwendungen und Abschreibungen auf Sonderposten für
geleistete Investitionsförderungsmaßnahmen
4311000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Land
4312000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden/GV
 Verwaltungskostenumlage
Leistungen des FTZ
4317000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen
 je eine Stelle Freiwilligendienst aller Generationen in den Kitas
4318000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche
4339000 Sonstige soziale Leistungen
4341000 Gewerbesteuerumlage
4372100 Kreisumlage
Die Berechnungsgrundlage für die Verwaltungskostenumlage an die Stadt Kamenz besteht aus zwei Bausteinen:
 den Personalaufwendungen und
 dem Saldo aus ordentlichen Erträgen und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie sonstigen ordentlichen Aufwendungen
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Kamenz erfassen die Zeitanteile ihrer Tätigkeit für die Gemeinde Schönteichen elektronisch mit Hilfe des Zeiterfassungsmoduls in
der Software H&H pro Doppik. Die Auswertung der Zeiterfassung ergab, dass im Kalenderjahr 2014 insgesamt 8.951,75 Arbeitsstunden für die Gemeinde Schönteichen
geleistet wurden. Für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Kamenz, welche Arbeitsaufgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe wahrnehmen, wurde ein einheitlicher Personalkostenverrechnungsstundensatz auf Basis der Personalaufwendungen des Kalenderjahres 2014 ermittelt. Dieser beträgt 31,40 EUR/Stunde. Aus der
Multiplikation des Verrechnungssatzes und der angefallenen Arbeitsstunden ergibt sich der Personalaufwand in Höhe von 281.084,95 EUR.
Seite 21
Für die Produkte der Gemeinschaftsaufgabe wurden die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen ermittelt und
mit den ordentlichen Erträgen dieser Produkte saldiert. Der Saldo ist als ungedeckter Finanzbedarf von den Mitgliedern der Verwaltungsgemeinschaft zu finanzieren
und zwar auf der Grundlage der Einwohnerzahl der Gemeinden. Unter Anwendung dieser Vorgehensweise ergibt sich ein Anteil für die Gemeinde Schönteichen in
Höhe von 21.617,32 EUR. Insgesamt ergibt sich damit ein Verwaltungskostenanteil der Gemeinde Schönteichen in Höhe von 302.702,27 EUR. Es wurden
302.700 EUR im Haushalt 2016 als Verwaltungskostenumlage eingestellt.
Soweit den Landkreisen ihre sonstigen Erträge nicht ausreichen, um ihren Finanzbedarf zu decken, obliegt Ihnen gemäß § 26 Abs. 1 FAG das Recht, von den
kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage zu erheben. Die Höhe der Kreisumlage wird vom Kreistag festgelegt. Bei der Haushaltsplanung 2016 wird ein Umlagesatz des Landkreises Bautzen in Höhe von 32,5 v.H. der Summe aus Steuerkraftmesszahl (Steuer-Ist-Aufkommen III. und IV. Quartal 2014 und I. und II. Quartal 2015, bei den Realsteuerhebesätzen umgerechnet auf die Nivellierungshebesätze) und allgemeiner Schlüsselzuweisung zugrunde gelegt.
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
331.940,00 EUR
26,7 %
335.050,97 EUR
27,6 %
360.232,00 EUR
28,7 %
421.577,00 EUR
31,6 %
436.265,00 EUR
31,4 %
435.140 EUR
31,6 %
455.530 EUR
32,5 %
Vorl. Ergebnis
2014
Ertrags- und Aufwandsarten
Ansatz
2016
(Planjahr)
2017
2018
2019
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
TEUR
1
17 + sonstige ordentliche Aufwendungen
4421000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
4421100 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit Bürgermeister
4429000 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und
Diensten
 Verfügungsfonds Bürgermeister
Mitgliedsbeiträge
Pflege Kriegsgräber Friedhof Cunnersdorf
4431000 Geschäftsaufwendungen
4431100 Sachverständigen- und Gerichtskosten
 Sicherheitsfachkraft
Arbeitsschutzbelehrungen
Jahresinspektion Spielgeräte in Kitas, FFw-Gerätehäuser usw.
4441000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
4451000 Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Land  Forstverwaltungsbeitrag
Ansatz
2015
(Haushaltsjahr)
2
3
4
5
6
113,3
16,2
17,2
148,6
15,4
18,7
162,2
14,7
18,7
163,1
14,8
18,7
159,1
14,7
18,7
161,4
15,6
18,7
6,8
17,9
6,9
35,5
7,4
36,0
7,4
37,4
7,4
34,1
7,4
36,0
2,3
15,4
7,0
16,0
2,0
24,3
2,0
24,3
2,0
23,8
2,0
22,8
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
Seite 22
Vorl. Ergebnis
2014
Ansatz
2015
(Haushaltsjahr)
Ansatz
2016
(Planjahr)
1
2
3
Ertrags- und Aufwandsarten
4452000 Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden/GV
 Wasserproben
Kommunalanteil für die Betreuung von Kindern der Gemeinde
Schönteichen in Einrichtungen anderer Gemeinden
4453000 Verbandsumlage AZV  Straßenentwässerungskostenanteil
4457000 Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit private Unternehmen
4458000 Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an übrige Bereiche
2017
2018
2019
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
TEUR
4
5
6
31,6
1,1
37,5
0,0
43,7
3,6
43,1
3,6
43,1
3,6
43,7
3,6
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
4,1
10,9
10,9
10,9
10,9
10,9
Aus dem Vermögen resultierende nicht zahlungswirksame Vorgänge im Ergebnishaushalt - Abschreibungen und Sonderposten
§ 40 Abs. 1 und 2 SächsKomHVO-Doppik regelt, dass als Sonderposten insbesondere Zuwendungen, Beiträge, Kostenerstattungen und ähnliche Entgelte sowie
zweckgebundene Geld- und Sachgeschenke für Investitionen auszuweisen und den damit bezuschussten Vermögensgegenständen sachgerecht zuzuordnen
sind. Die Auflösung bemisst sich nach der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstands.
Gemäß § 44 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Als Abschreibung wird der Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes innerhalb einer Periode bezeichnet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich in gleichen Jahresraten über die Dauer, in der der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (lineare Abschreibung).
Das Verhältnis von Abschreibung und Sonderposten zeigt, welche Bestandteile des Vermögens die Gemeinde aus eigenen Mitteln und welche Bestandteile sie aus
fremden Mitteln finanziert hat.
Konto
2016
2017
2018
2019
aufgelöste Sonderposten aus Zuweisungen
3161000
117.840
121.300
123.580
130.670
Abschreibungen auf Sachanlagen
4711000
547.620
558.250
564.430
579.940
429.780
436.950
440.850
449.270
Saldo aus Abschreibungen ./. Sonderposten
Seite 23
4.
Kosten-Leistungsrechnung
Die Kosten-Leistungsrechnung befindet sich derzeitig im Aufbau und wird zukünftig die effiziente Steuerung der Verwaltungstätigkeit unterstützen. In der Haushaltsplanung 2016 wurden die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der kommunalen Einrichtungen im Bereich Gebäudemanagement in Höhe von 251.380 EUR
auf die einzelnen Produkte umgelegt (interne Leistungsbeziehungen). Dies ist in den Teilhaushalten 1 bis 4 ersichtlich.
Die Umlage der Kosten des Bauhofes in Höhe von 183.460 EUR ist auf den Seiten 29 bis 31 ersichtlich.
5.
Übersicht über Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Investitionen unterhalb der festgelegten Wertgrenze (10.000 EUR) werden tabellarisch und die Investitionen oberhalb der Wertgrenze verbal dargestellt – in EUR.
Teilhaushalt 1:
Verwaltungssteuerung und Ordnungsangelegenheiten
2016
Produkt
(E)
2017
(A)
(E)
2018
(A)
(E)
2019
(A)
(E)
(A)
Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung
12601000
12601001
Brandschutz
Brandschutz allgemeines
Hydranten
Ortsfeuerwehr Biehla
Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung
Zieh-Fix
Rückfahrkamera für TSF-W
4.000
4.000
4.000
4.000
750
1.500
1.200
Investitionsnummer 12601001008:
Neubau der Sirenenanlage für die Ortsfeuerwehr Biehla
Im Zuge von Wartungsarbeiten an der vorhandenen Sirenenanlage wurde festgestellt, dass die Gebäudesubstanz in einem schlechten Zustand ist und deshalb ein
eventueller Abriss in Erwägung gezogen werden könnte. Aus diesem Grund wird für 2017 ein Neubau einer Sirenenanlage auf einem Mast mit einem Investitionsvolumen von 10.000 EUR eingeplant.
Seite 24
2016
Produkt
(E)
2017
(A)
(E)
2018
(A)
(E)
2019
(A)
(E)
(A)
Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung
12601002
12601003
Ortsfeuerwehr Brauna
Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung
Nass-Sauger
Ortsfeuerwehr Cunnersdorf
Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung
Verteiler BB/BC
Hohlstrahlrohr
850
1.700
250
250
500
500
Investitionsnummer 12601003001:
Beschaffung Wärmebildkamera für die Ortsfeuerwehr Cunnersdorf
Für das Auffinden von Brandherden oder bei der Suche nach Personen können die Feuerwehren in Schönteichen bisher nicht auf technische Hilfe zurückgreifen. So
besteht gerade in schwierigen Situationen die Gefahr, wichtige Details zu übersehen. Um dies für die Zukunft ausschließen zu können, soll im Jahr 2016 eine Wärmebildkamera beschafft werden. Hierfür sind Mittel in Höhe von 10.000 EUR eingestellt, die zum Teil mit Fördermitteln lt. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw) in Höhe von 5.000 EUR refinanziert werden.
12601004
Ortsfeuerwehr Hausdorf
Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung
Verteiler BB/BC
250
500
Investitionsnummer 12601004001/6/7: Mannschaftstransportwagen, Anhänger mit Rollcontainer und Garagenanbau für die Ortsfeuerwehr Hausdorf
Da die Ortsfeuerwehr Hausdorf aufgrund der fehlenden Transportmöglichkeit der Kameraden zum Einsatzort nur über eine eingeschränkte Einsatzfähigkeit verfügt,
ist im Jahr 2016 die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (Auszahlung: 20.000 EUR) vorgesehen. Durch das Landratsamt Bautzen werden Zuwendungen lt. Richtlinie Feuerwehrförderung in Höhe von 13.000 EUR bereitgestellt.
Zur Unterbringung des vorgenannten Fahrzeuges ist ein Garagenanbau an das Vereinshaus vorgesehen. Dafür werden 70.000 EUR als Investitionsauszahlung im
Jahr 2016 eingeplant, für die Fördermittel aus dem Programm LES (LEADER Entwicklungsstrategie) in Höhe von 28.000 EUR akquiriert werden.
Für die Beschaffung eines Anhängers mit Rollcontainer sind im Jahr 2017 Investitionsauszahlungen in Höhe von 10.000 EUR geplant, die mit Investitionseinzahlungen lt. Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung in Höhe von 5.000 EUR refinanziert werden.
Investitionsnummer 12601005003/6:
Mannschaftstransportwagen, Anhänger mit Rollcontainer und Tanklöschfahrzeug TLF 3000 für die Ortsfeuerwehr Schönbach
Die in 2015 geplante Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens konnte nicht realisiert werden. Aus diesem Grund wurde die Beschaffung in 2016 konkretisiert mit 45.000 EUR Investitionsauszahlungen sowie 23.000 EUR Investitionseinzahlung aus Fördermitteln lt. Richtlinie Feuerwehrförderung eingeplant.
Weiterhin soll für die Ortsfeuerwehr Schönbach im Jahr 2016 ein Anhänger mit Rollcontainer für 15.850 EUR beschafft und mit Fördermitteln lt. Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung in Höhe von 7.920 EUR refinanziert werden.
Es ist vorgesehen, den vorhandenen B 1000 KLF im Jahr 2019 durch ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 zu ersetzen. Hierfür sind Investitionsauszahlungen in Höhe
von 280.000 EUR sowie Investitionseinzahlungen aus Fördermitteln lt. Richtlinie Feuerwehrförderung in Höhe von 129.000 EUR geplant.
Seite 25
2016
Produkt
2017
(E)
(A)
(E)
2018
(A)
(E)
2019
(A)
(E)
(A)
Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung
12601006
Ortsfeuerwehr Schwosdorf
Richtlinie Feuerwehrförderung für Ausrüstung
Abwasserschmutzpumpe mit Zubehör
Hohlstrahlrohr
Stromerzeuger und Flutlichtmast
2.650
2.700
4.800
500
5.500
Investitionsnummer 12601006004/5:
Löschwasserversorgung und Tragkraftspritzenfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Schwosdorf
Die Realisierung der in 2015 geplanten Investitionen zur Sicherung der Löschwasserversorgung war nicht möglich. Aus diesem Grund sind für das Jahr 2016 Investitionsauszahlungen in Höhe von 35.000 EUR für den Ausbau des vorhandenen Löschwasserteiches zur Sicherung der Löschwasserversorgung (Erhöhung der
Kapazität von 100 m³ auf mindestens 250 m³) geplant. Die Maßnahme ist in der Prioritätenliste Förderung Feuerwehrwesen 2016 des Landkreises Bautzen für
2016 aufgeführt und damit zu 50 % im Programm Feuerwehrförderungsrichtlinie des Landes Sachsen förderfähig, so dass die Investitionseinzahlungen 17.500 EUR
betragen.
Im Jahr 2017 sind für die Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges 70.000 EUR vorgesehen. Hierfür werden Fördermittel gem. Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw in Höhe von 44.000 EUR beantragt.
Brandschutz gesamt
Teilhaushalt 2:
94.420
201.050
58.500
103.000
500
5.000
131.700
289.500
Jugend und Soziales
2015
Produkt
(E)
2016
(A)
(E)
2017
(A)
(E)
2018
(A)
(E)
(A)
Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung
21111001
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft
Grundschule Schönteichen
Ersatzbeschaffung defekter Ausstattung
Klassenzimmerregale, Hochschränke m. Drehtüren
Safari-Parc-Parcours
Ausstattung
Pauschale Lehr- und Lernmittel
1.000
6.000
1.000
1.000
1.000
1.000
3.000
1.000
6.000
1.000
Seite 26
1.000
Investitionsnummer 21111001004:
Bau biologische Kleinkläranlage BIO DISC 75EW
Für den Ersatzneubau der Kläranlage in Brauna wurden 58.000 EUR im Haushalt 2015 eingestellt. Im Zuge der Vorbereitung der Investitionsmaßnahme wurde festgestellt, dass die nach Abschluss der Maßnahme verbleibenden Rohrleitungen stark sanierungsbedürftig sind. Weiterhin können die Leistungen erst nach Umbindung der privaten Haushalte im Jahr 2016 ausgeführt werden. Zur Durchführung werden zusätzlich 20.000 EUR benötigt.
Investitionsnummer 21111001013/15:
Umsetzung sicherheitstechnischer Maßnahmen lt. Brandschutzkonzeption und Vorbereitung zur Sanierung Gesamtgebäude
Im Rahmen der Brandschutzkonzeption erfolgt die systematische Umsetzung der sicherheitstechnischen Maßnahmen wie bauliche Ertüchtigung von Rauchschutzzonen im Treppenhaus und Installation von Funkrauchmeldern in Verbindung mit einer Hausalarmanlage. Hierfür sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 17.000
EUR vorgesehen.
Das 1984 als Plattenbau errichtete Schulgebäude weist einen hohen Sanierungsbedarf auf. Im Jahr 2001 wurden bereits die Fenster erneuert. Die Erneuerung der
Elektroinstallation in Zusammenhang mit der Abstellung der Mängel im Brandschutz und die Modernisierung der Sanitärbereiche sind vorrangig zwingend erforderlich, nachrangig die Modernisierung und energetische Sanierung des Gebäudes. Für die Vorbereitung zur Sanierung der technischen Anlagen werden 48.000 EUR
benötigt. Auf dieser Planungsgrundlage können Prioritäten zur Umsetzung der notwendigen Baumaßnahmen getroffen und für deren Refinanzierung Zuwendungen
aus dem Bereich Verbesserung der schulischen Infrastruktur (SchulInfra) bzw. LEADER Entwicklungsstrategie (LES) beantragt werden.
Die ab dem Jahr 2016 in Aussicht gestellten Mittel aus dem Investitionskraftstärkungsgesetz werden vorrangig für die weitere Beseitigung des Sanierungsrückstaus in der Grundschule Schönteichen eingesetzt.
Grundschule Schönteichen gesamt
0
93.000
0
2015
Produkt
(E)
8.000
0
2016
(A)
(E)
2.000
0
2017
(A)
(E)
5.000
2018
(A)
(E)
(A)
Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung
36511000
36511001
36511002
36511003
Tageseinrichtungen für Kinder
Kindereinrichtungen
Ersatzbeschaffung defekter Ausstattung in Kitas
Kindergarten Biehla „Spatzennest“
Umsetzung sicherheitstechnische Maßnahmen
Ausstattung
Kindergarten Brauna "Waldgeister"
Umsetzung sicherheitstechnische Maßnahmen
Ausstattung
Kindergarten Cunnersdorf "Rasselbande"
Umsetzung sicherheitstechnische Maßnahmen
Ausstattung
Kindereinrichtungen gesamt
3.000
3.000
3.000
3.000
2.500
850
900
1.000
600
1.000
1.100
1.500
0
Seite 27
7.500
0
3.600
0
6.500
0
3.850
Teilhaushalt 3:
Kultur und Wirtschaftsförderung
Im Teilhaushalt 3 sind keine Investitionen vorgesehen
Teilhaushalt 4:
Bau und Umwelt
2015
Produkt
(E)
2016
(A)
(E)
2017
(A)
(E)
2018
(A)
(E)
(A)
Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung
51201000
51201001
Grundstücksneuordnung
Grundstücksneuordnung
Abwasserbeiträge Flst. 35/1 und 35/3 Biehla
Vermessung Flst. 615/11 und 614/3 Brauna
1.000
3.850
Grunderwerb Straßen
Regulierung Kurze Straße / Nordstraße Biehla
Regulierung Rosenweg Biehla
Regulierung Mittelweg und Am Bürgerhaus Petershain
4.000
2.650
3.500
Grundstücksneuordnung gesamt
54101001
0
15.000
1.000
1.500
0
2.500
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen
Unterhaltung von Gemeindestraßen
zusätzlicher Leuchtpunkt Bahnhofstr. Cunnersdorf
3.500
Nachrüstung Schaltstelle Liebenau
4.000
Unterhaltung Straßen gesamt
9.000
27.500
Investitionsnummer 54101001004:
Umbau öffentliche Beleuchtung
Im Jahr 2016 sollen in Cunnersdorf auf dem Querweg Ersatzinvestitionen an der öffentlichen Beleuchtung in Höhe von 20.000 EUR vorgenommen werden. Durch
den Einsatz von energiesparenden Leuchten mit LED-Leuchtmitteln sollen die Energiekosten gesenkt werden. Hierfür werden Fördermittel aus der Förderrichtlinie
Energie- und Klimaschutz (RL EuK/2007) in Höhe von 9.000 EUR erwartet.
Seite 28
6.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen sind in der mittelfristigen Investitionsplanung nicht vorgesehen.
7.
Wirtschaftsplan des Bauhofes 2016
Der Bauhof der Gemeinde Schönteichen erbringt Leistungen in den Bereichen:
 Straßenunterhaltung / Straßenreinigung
 Winterdienst
 Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen
 Hausmeistertätigkeiten in den Einrichtungen der Gemeinde
und unterstützt die Vereine bei der Vorbereitung und Durchführung von Heimatfesten. Die Kosten des Bauhofes werden voll auf die entsprechenden Produkte umgelegt (interne Leistungsbeziehung).
Seite 29
Umlagefähige Kosten des Bauhofes:
Plan 2016
Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
3.000 EUR
Geräte Ausstattungen
6.000 EUR
Kehr- und Messgebühr; Müllbeseitigung
650 EUR
Energieversorgung, Heizung
480 EUR
Versicherung zum Gebäude
200 EUR
Halten von Fahrzeugen
18.000 EUR
KFZ-Versicherungen
2.600 EUR
Dienst- und Schutzbekleidung; Aus- und Fortbildung
1.000 EUR
Post- und Fernmeldegebühren
750 EUR
Personalaufwendungen
128.070 EUR
Abschreibungen
22.710 EUR
Gesamtaufwendungen
183.460 EUR
Seite 30
Kostenrechnung
Produkt
11134001
Maßnahmen
Liegenschaften (Hausverwaltervertrag, Dreieckshaus, Alte
FFw Biehla, Ärztehaus Cunnersdorf)
Ansatz 2016
960 EUR
Unterhaltung, Instandhaltung, Pflege Außenanlagen, Verkehrssicherungspflicht
11134003
Verwaltungsgebäude Biehla
11134005
Grundschule Brauna
32.990 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen, Hausmeistertätigkeiten
11134006
Kita Biehla
15.350 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen, Hausmeistertätigkeiten
11134007
Kita Brauna
17.000 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen, Hausmeistertätigkeiten
11134008
Kita Cunnersdorf
14.180 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen, Hausmeistertätigkeiten
11134009
Jugendclub Schönbach
11134010
Sportplatz Biehla
5.020 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen, Spielfeldpflege
11134011
Trauerfeierhalle Cunnersdorf
2.740 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen
11134012
Kultur- und Vereinshäuser
6.220 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen
11134041
Ortsfeuerwehr Biehla
260 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen
11134042
Ortsfeuerwehr Brauna
310 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen
11134043
Ortsfeuerwehr Cunnersdorf
530 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen
11134044
Ortsfeuerwehr Hausdorf
450 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen
11134045
Ortsfeuerwehr Schönbach
700 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen
11134046
Ortsfeuerwehr Schwosdorf
810 EUR
Instandhaltung, Außenanlagen
12601000
Brandschutz allgemeines
3.520 EUR
Instandhaltung
28101000
Heimat- und Brauchtumspflege
4.440 EUR
Unterstützung Vereine bei Dorf- und Heimatfesten
42401000
Unterstützung Sportvereine
840 EUR
Unterstützung bei Sportveranstaltungen
42401002
Kleinsportfeld Brauna
590 EUR
Pflege und Unterhaltung
53801000
Abwasserbeseitigung
1.710 EUR
54101001
Straßenunterhaltung
31.430 EUR
Straßenunterhaltung und -instandhaltung, Pflege Straßenbegleitgrün
54521000
Winterdienst
17.730 EUR
Räum- und Streupflicht
55101000
Grünanlagen
11.010 EUR
Pflege und Unterhaltung
55101001
öffentliche Spielplätze
5.680 EUR
Pflege und Unterhaltung
55201000
Gewässerunterhaltung
5.890 EUR
Gewässerschutz und -unterhaltung
Gesamt
1.490 EUR
Erläuterungen
200 EUR
183.460 EUR
Seite 31
Instandhaltung, Außenanlagen
Instandhaltung, Hausmeistertätigkeiten
Unterhaltung und Instandhaltung an Abwasseranlagen
8.
Übersicht Beteiligungen
Name und Anschrift
1.
Gesellschafter
Stammkapital
Produkt
Unmittelbare Beteiligungen
Kommunale Beteiligungsgesellschaft
an der Energieversorgung Sachsen
Ost mbH (KBO)
Kirchstraße 5
01855 Sebnitz
151 Städte und Gemeinden
davon Gemeinde Schönteichen mit
0,3048 % des Stammkapitals
20.144.184 EUR
ewag kamenz
Energie- und Wasserversorgung
Aktiengesellschaft Kamenz
An den Stadtwerken 2
01917 Kamenz
KDK GmbH Kamenz
(36,66 %)
TZV Kamenz (63,34 %)
ENSO Energie Sachsen Ost GmbH
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
KBO mbH (25,490%)
EnergieVerbund Dresden GmbH (71.94%)
kommunale Einzelaktionäre (2,57%)
2.
Gewinnabführung Konzessionsabgabe
an die Gemeinde Schönteichen
Plan 2016
39.910 EUR
0 EUR
53101
11.157.959 EUR
7.500 EUR
53301
105.221.170 EUR
47.000 EUR
siehe 1.
Mittelbare Beteiligungen
Seite 32
Name und Anschrift
3.
Mitglieder
Umlage/Mitgliedsbeitrag
Produkt/Konto
Zweckverbände
Abwasserzweckverband
Obere Schwarze Elster
Postfach 1210
01912 Kamenz
10 Städte und Gemeinden
davon Gemeinde Schönteichen
mit 1 von 43 Stimmen
0 EUR
Trinkwasserzweckverband Kamenz
Postfach 1210
01912 Kamenz
18 Städte und Gemeinden
davon Gemeinde Schönteichen
mit 3 von 79 Stimmen
0 EUR
Kommunaler Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
12.710 EUR
(Konto 4021)
Zusatzversorgungskasse des
Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
22.260 EUR
(Konto 4022)
Sächs. Städte- und Gemeindetag
1.300 EUR
11162
Dresdner Heidebogen e.V.
2.000 EUR
51102
Kommunaler Arbeitgeberverband
Sachsen e.V.
510 EUR
11122
Kreisverkehrswacht Kamenz e.V.
130 EUR
12211
1.180 EUR
12601
4.
Vereine und Verbände
Kreisfeuerwehrverband
Seite 33
9.
Kassenlage, Kassenkredite und Liquiditätsentwicklung
1. Kassenlage
Für die Gemeinde Schönteichen hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Steuereinnahmen eine stabile Kassenlage entwickelt. Geplante Entnahmen aus
der Liquiditätsreserve zur Finanzierung von Investitionen mussten nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Der Gesamtkassenbestand garantiert die
Finanzierung aller geplanten Aufwendungen, Investitionsauszahlungen und Tilgungsleistungen für die aufgenommenen Kredite.
2. Kassenkredite
Wie auch in den vergangenen Jahren wird zwar ein Kontokorrentkreditvertrag abgeschlossen, die Inanspruchnahme dieses Kredites ist im mittelfristigen Planungszeitraum nicht abzusehen.
3. Zinsen (in EUR)
Vorl. RE 2013
Vorl. RE 2014
Plan 2015
Plan 2016
Zinserträge
6.558,76
2.126,13
3.000
1.000
Zinsaufwendungen
3.587,65
2.441,43
1.690
1.260
Die Zinsen für die Giroverzinsung und für Festgeldanlagen sind aufgrund der Entwicklung am Finanzmarkt sehr niedrig, sodass sich die Zinserträge rückläufig darstellen. Die Zinsbindungsfrist des letzten Kredites bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden mit einem Zinssatz von 4,07% läuft zum 31.12.2016 aus. Aufgrund
des zu erwartenden Standes der Liquiditätsreserve wird dieser Kredit mit 27.398,99 EUR außerordentlich getilgt, so dass Zinsaufwendungen für die Jahre 2017 bis
2019 entfallen.
4. Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung (in TEUR)
Liquide Mittel
Gesamtkassenbestand in EUR
Stand
31.12.2015
Voraussichtl.
Stand
31.12.2016
Voraussichtl.
Stand
31.12.2017
Voraussichtl.
Stand
31.12.2018
Voraussichtl.
Stand
31.12.2019
506,6
368,9
404,6
460,0
359,0
Der jeweils zum 31.12. ausgewiesene Gesamtkassenbestand muss für Auszahlungsreste für Investitionsmaßnahmen aus Vorjahren, den Saldo aus Forderungen
und Verbindlichkeiten, zahlungswirksame Rückstellungen und den Betrag der nicht mit Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung untersetzten investiven
Schlüsselzuweisungen vorgehalten werden.
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist im Jahr 2016 höher als die Tilgungsraten.
Seite 34
Liquiditätsreserve
Die Liquiditätsreserve ist der im Haushaltsjahr verfügbare Betrag an Zahlungsmitteln aus liquiden Mitteln, der nicht für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit benötigt wird.
Im Gesamtfinanzhaushalt sind zur Finanzierung der geplanten Investitionen im Jahr 2016 Entnahmen aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 137.780 EUR und im
Jahr 2019 in Höhe von 100.990 EUR dargestellt. In den Jahren 2017 und 2018 bilden sich Zuführungen zur Liquiditätsreserve ab. Der Stand der Liquiditätsreserve
entwickelt sich wie folgt:
Stand
31.12.2015
2016
2017
2018
2019
137,8
0
0
101,0
0
35,7
55,4
0
12,1
52,0
In TEUR
Liquide Mittel
Gesamtkassenbestand
506,6
- Entnahme aus der Liquiditätsreserve
+ Zuführung zur Liquiditätsreserve
davon investive Schlüsselzuweisungen, die nicht mit infrastrukturellen Maßnahmen untersetzt werden können
- Inanspruchnahme der angesammelten nicht mit infrastrukturellen
Maßnahmen untersetzten investiven Schlüsselzuweisung
64,1
aus liquiden Mitteln vorzuhalten:
- Auszahlungsreste für Investitionsmaßnahmen aus VJ,
zahlungswirksame Rückstellungen, Saldo aus Forderungen
und Verbindlichkeiten
286,8
- Vorsorgerücklage
68,7
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.
506,6
Seite 35
13,4
37,0
40,4
3,5
10.
Entwicklung und voraussichtlicher Stand der Schulden
(in EURO)
Neuaufnahme lt. Mittelfristiger Finanzplanung
Schuldenstand am 31.12.
Pro-Kopf-Verschuldung
bei konstanter Einwohnerentwicklung
Zinsen
ordentliche Tilgung
außerordentliche Tilgung
Schuldendienst gesamt:
2014
2015
2016
2017
2018
2019
0
0
0
0
0
0
51.204
33.033
0
0
0
0
24
15
0
0
0
0
2.441
1.585
1.259
0
0
0
22.285
9.578
5.634
0
0
0
0
8.593
27.399
0
0
0
24.726
19.756
34.292
0
0
0
Jahr 2014 Einwohnerstand vom 31.12.2013:
2.148 Einwohner
Jahr 2015 Einwohnerstand vom 31.12.2014:
2.123 Einwohner
Seite 36
11.
Produktplan
Teilhaushalt
1
Produktgruppe
Schlüsselprodukt
111
Verwaltungssteuerung und -service
121
Statistik und Wahlen
122
Ordnungsangelegenheiten
126
Brandschutz
12601
Katastrophenschutz
211
Grundschulen
Sonstige schulische Aufgaben
312
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II)
315
Soziale Einrichtungen für Ältere
331
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Übernahme des Elternanteils durch die
Kommune)
Tageseinrichtungen für Kinder
361
36511
4
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft
243
365
3
Brandschutz
128
21111
2
Bezeichnung
Eigene Tageseinrichtungen für Kinder
366
Einrichtungen der Jugendarbeit
421
Förderung des Sports
424
Sportstätten
281
Heimat- und sonstige Kulturpflege
573
Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen
575
Tourismus
511
Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
512
Flächen- und grundstücksbezogene Daten und Grundlagen
521
Bau- und Grundstücksordnung
523
Denkmalschutz und -pflege
Seite 37
Teilhaushalt
Produktgruppe
Schlüsselprodukt
541
Gemeindestraßen
54101
4
Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen, Wegen u. Plätzen
542
Kreisstraßen
543
Staatsstraßen
545
Straßenreinigung und Winterdienst
546
Parkeinrichtungen
551
Öffentliches Grün/Landschaftsbau
55101
5
Bezeichnung
Bereitstellung und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen, Erholungseinrichtungen einschließlich Landschaftspflege
552
Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen
553
Friedhofs- und Bestattungswesen
554
Naturschutz und Landschaftspflege
555
Land- und Forstwirtschaft
561
Umweltschutzmaßnahmen
531
Versorgung Elektrizität
533
Versorgung Wasser
538
Abwasserbeseitigung
611
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
612
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Seite 38