Ausgabe 15/2014

Transcription

Ausgabe 15/2014
AmtsBlatt
der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
sowie der Gemeinden Rackwitz, Schönwölkau und Wiedemar
Jahrgang 24
 Freitag,
den 1. August 2014
Nummer 15
Inhalt
Bereitschaftsdienste S. 3
 Stadtverwaltung
Delitzsch
Veranstaltungen
S. 4
Amtliche
Bekanntmachungen S. 5
Mitteilungen
S. 7
Vereine und
Verbände
S. 12
Kirchennachrichten
S. 16
 Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen
Landratsamt
Albrecht-Optik wird 11 Jahre!
S. 18
Zum Dank für Gemeinden
Ihre Treue
– nur im März:
S. 25
Mitteilungen
Zweckverbände
kostenlose Komfortaugenüberprüfung
– schnell TerminVerschiedenes
sichern!
Kultur
und Schulen
11% auf alle
Brillen
S. 36
S. 38
S. 40
 Nächste Ausgabe:
15. August 2014
 Redaktionsschluss:
8. August 2014
Am 17. März 2011
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Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
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Kundendienstbüro unter
neuer Leitung
Frau Rita Arndt hat die
Leitung des Kundendienstbüros zum 01.07.2014
abgegeben.
Wir bedanken uns herzlich für
die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nachfolgerin wird
Frau Sonja Schmalz,
die Sie zu allen Versicherungsangeboten der HUK-COBURG
fachkundig beraten wird.
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Besuch!
Kundendienstbüro Sonja Schmalz
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Öffnungszeiten:
Mo. 14.30–18.00 Uhr
Di. 9.00–12.00 Uhr
Mi. 10.00–13.00 Uhr
Do. 10.00–13.00 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Fr. 10.00–13.00 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
3
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Not- und Bereitschaftsdienste
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
vom 1. bis 17. August 2014
Tel.-Nr. Leitstelle 034202 65260 oder
einheitliche Rufnummer 116 117
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 bis 7:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 14:00 bis 7:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7:00 bis 7:00 Uhr
An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7:00 bis 7:00 Uhr
durchgeführt.
Dies sind 2014/2015: 24.12., 31.12., 2.1.2015
Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr)
2./3.8.2014 Susann Grasse
034202 54023
Schkeuditzer Str. 2, 04509 Delitzsch
9./10.8.2014 Dipl.-Stom. Ina Saalbach-Müller
034208 72128
Bitterfelder Straße 50, 04509 Löbnitz
16./17.8.2014 Dres. med.dent. Jörg Töpfer &
Wolfgang Richter & Dres .med.dent.
Wieland Kärger & Sören Wenner
034294 84717
Hauptstr. 22, 04519 Rackwitz
Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen:
034202 19222
Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch
Montag bis Freitag und Samstag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr
des Folgetages;
Bis 20 Uhr übernimmt immer die Apotheke im Kaufland den
Dienst (auch samstags).
Ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke
(siehe unten!).
sonntags und feiertags von 8:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages.
1./2.8.2014 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5
034202 60150
3./4.8.2014 Linden-Apotheke Glesien, Lindenstr. 10
034207 70267
5./6.8.2014 Aurora-Apotheke Delitzsch, im PEP-Markt
034202 340680
7./8.8.2014 Rotkäppchen-Apotheke Delitzsch,
Beerendorfer Str. 49
034202 51463
9./10.8.2014 Ost-Apotheke Delitzsch, Joh.-R.-Becher-Straße 21
034202 64595
11./12.8.2014 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5
034202 60150
13./14.8.2014 Wappen-Apotheke Delitzsch, Schäfergraben 1
034202 60271
15./16.8.2014 Phönix-Apotheke Delitzsch, Ludwig-Jahn-Str. 4
(MVZ) 034202 7590
17.8.2014 Rosen-Apotheke Delitzsch,Eilenburger Str. 25
034202 53113
Tierärztebereitschaft am 2./3.8.2014
Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69
Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925,
Funk-Nr. 0173 8874450
Zschepen: Dr. Ellen Leistner, Th.-Müntzer-Siedlung 10
Tel. 034202 62604, Fax: 034202 95016
(Behandlung erfolgt nur nach telefonischer Voranmeldung)
Schkeuditz: Dr. Thomas Bach, An der Stanau 2,
04435 Schkeuditz,
Tel. 034204 60937, Fax: 034204 60937,
Funk 0171 1658759
Tierärztebereitschaft am 9./10.8.2014
Selben: nur Großtiere Dr. Jana Grohmann,
Mühlenviertel 23, OT Selben
[email protected],
Handy: 0177 6443135
Krostitz: DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6
Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819,
Funk 0177 6522858
Schkeuditz: Dr. Eva Langhammer,
Äußere Leipziger Str. 26, 04435 Schkeuditz
Tel. 034204 69186, Fax: 034204 69294
Tierärztebereitschaft am 16./17.8.2014
Glesien: TÄ Daniela Mäder, Lindenstraße 3
Tel. 0173 2909187
Krostitz: Dr. Graubner, E.-Thälmann-Siedlung 23
Tel. 034295 70891, Fax: 034295 70892,
Funk 0173 3616925
Tierschutzverein Delitzsch e. V.
Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung:
034202 67213 (Ordnungsamt)
außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch
034202 660 (Polizeirevier)
Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle:
Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h)
(Netzgebiet der Stadt Delitzsch)
Elektroenergie 034202 65666
Gas/ Wärme 034202 65777
Störungsdienst der DERAWA
Trinkwasserversorgung 0162 2768999
Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch
Abwasser: 034202 347922
IMPRESSUM
Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils freitags für alle Haushalte kostenlos.
- Herausgeber: Stadt Delitzsch: Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: [email protected]
Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected]
- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0,
Telefax: (03535) 489-115, Telefax-Redaktion: (03535) 489-155
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde,
Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
-Anzeigenannahme/Beilagen:
Delitzsch: Frau Zehrt, Funk: (01 71) 4 84 47 16, Telefon (03 42 02) 97 99 79, Telefax: (0 35 35) 48 92 43
Schkeuditz: Frau Smykalla, Funk: (01 71) 4 14 40 18, Telefon: (03 42 02) 34 10 42, Telefax: (0 35 35) 48 92 42
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Veranstaltungskalender - Stadt Delitzsch und Ortsteile
Die Tourist-Information verkauft auch für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten – Tel.: 034202 67-237 oder
E-Mail: [email protected]. Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in Delitzsch statt.
4.4.–30.9.2014 Di.–So. Ausstellung
14:00–17:00 Kathreiners Malzkaffee,
Erichs Krönung, Muckefuck:
Kaffeekultur aus genossen-
schaftlicher Perspektive
5.6.–24.8.2014 Di.–So. Ausstellung
10:00–17:00
„Geschützt, gerettet, saniert“
Museum Barockschloss
– Kulturdenkmale der Landkreise
Leipzig und Nordsachsen
bis 31.8.2014
Mo.–Fr. Ausstellung
Sa.–So.
Mi.
11:00–19:00
14:00–19:00
geschlossen
Dietrich Wenzel – Zeichnungen
Teil II
Eis-Café am Markt
1.8.2014
Fr.
20:30
Murray & Falkenau
Pfarrscheune Schenkenberg
3.8.2014
So.
Führung
14:00
Zur Baugeschichte des Barock-
schlosses Delitzsch
Museum Barockschloss
6.8.2014
OrgelPUNKT12
Stadtkirche St. Peter & Paul
6.8.2014
Mi.
Information
14.00–16.00
Beratungen im Bereich
Vorsorgevollmachten und
Betreuungsrecht
Kaminzimmer, St. GeorgHospital
6.+7.8.2014
Mi.+Do. Führung
11:00
Ferienangebot: „Blick hinter
versteckte Türen“ für die ganze
Familie
Museum Barockschloss
8.8.2014
Mi.
Fr.
Konzert
Schulze-Delitzsch-Haus
Deutsches
Genossenschaftsmuseum
Konzert
12:00
„TASTE & TALK“
„No. 2 – Whisky-Stube“
9.8.2014
Sa.
Vortrag
18:30
Reisevortrag „Nepal, Land der
Götter und der Berge“
Hospitalkirche
11.8.2014
19:30
Orgelkonzert
Katholische Pfarrei „Sankt Klara“
12:00
OrgelPUNKT12
Stadtkirche
14.8.2014
Do.
Führung
11:00
Ferienangebot: „Blick hinter
versteckte Türen“ für die ganze
Familie
Museum Barockschloss
20.8.2014 Mi.Konzert
OrgelPUNKT12
Stadtkirche
Mo.
Kulinarisches
Konzert
13.8.2014 Mi.Konzert
20.8.2014
Mi.
19:00
12:00
Information/
14.00–16.00
Senioren
20.+21.8.2014 Mi.+Do. Führung
11:00
Beratungen im Bereich Vorsorge- Kaminzimmer, St. Georgvollmachten und Betreuungsrecht Hospital
Ferienangebot: „Blick hinter
versteckte Türen“ für die
ganze Familie
23.8.2014
Sa.
Sport
9:00–12:00
Intensiv Yoga
Museum Barockschloss
Ganesha Yoga Studio,
Zscherngasse 2
23.8.2014
Sa.
Konzert
18:00
Sommerkonzert: Douce France – Hospitalkirche
Zartes Frankreich Chanson- und
Musette-Abend mit Kaja
Sesterhenn
23.8.2014
Sa.
Kino
21:00
DEFA-Jugendfilm – „Sieben
Sommersprossen“
Fotostudios Factory-7,
Schulstr. 2
23.+24.8.2014 Sa.+So. Kulinarisches
„WHISKY-TASTING No. 74“
„No. 2 – Whisky-Stube“
Die Zahl der Woche
52
19:00
Staatliche Abgaben am Strompreis steigen weiter
Die Summe der Steuern und Abgaben am Strompreis für Haushalte hat erneut ein Rekordhoch erreicht und macht inzwischen 52 %
aus. Ein durchschnittlicher Haushalt mit drei Personen und einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt rund 85 Euro, davon entfallen allein knapp 45 Euro auf staatliche Steuern und Abgaben. Das hat eine aktuelle Untersuchung des BDEW ergeben, Dank
vorausschauender Energiebeschaffung sind bei der TWD die Strompreise seit 1.1.2013 konstant. Info dazu unter www.tw-delitzsch.de.
www.tw-delitzsch.de
www.gv-delitzsch.de
5
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Bekanntmachung über die Einsichtnahme
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung
von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen
Landtag am 31. August 2014
I. Wahltag
Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
II. Auslegung des Wählerverzeichnisses
Das Wählerverzeichnis für die Stadt Delitzsch wird in der Zeit
vom 11. bis 15. August 2014 während der folgenden Dienstzeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
DatumUhrzeit
11.08.2014
8:30 - 15:30
12.08.2014
8:30 - 18:00
13.08.2014
8:30 - 15:30
14.08.2014
8:30 - 15:30
15.08.2014
8:30 - 12:00
Ort: Rathaus, Markt 3, 04509 Delitzsch, Briefwahlbüro (EG). Das
Briefwahlbüro ist auch über den Rathaushof, Ritterstr. 4, zu erreichen. Der Zugang ist nicht barrierefrei.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit
oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss er Tatsachen
glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht
auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre
gem. § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist.
III. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,
kann während der Einsichtsfrist vom 11. bis 15. August 2014,
spätestens am 15. August 2014 bis 12:00 Uhr innerhalb der
unter II. angegebenen Öffnungszeiten bei der Stadt Delitzsch,
Markt 3, 04509 Delitzsch schriftlich oder durch Erklärung zur
Niederschrift Einspruch einlegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
VI. Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist (10. August 2014) für die Aufnahme in das
Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf dieser Fristen entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29. August 2014, 16:00 Uhr, bei
der Stadt Delitzsch, 04509 Delitzsch, Markt 3 schriftlich, durch
Telefax oder Telegramm, per E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Ein Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Schriftform gilt u. a. auch durch Telefax (034202
67204) oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung, insbesondere online über www.delitzsch.de, als gewahrt.
Der Antrag ist auf der Homepage voraussichtlich ab dem 4. August 2014 eingestellt.
In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung.
Eine Beantragung durch Vorsprache im Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten ebenfalls möglich:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:30 - 15:30 Uhr
8:30 - 18:00 Uhr
8:30 - 15:30 Uhr
8:30 - 15:30 Uhr
8:30 - 12:00 Uhr, am 29. August 2014 bis 16:00 Uhr
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein
Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Sonnabend
vor dem Wahltag (30. August 2014), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
IV. Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
erhalten bis spätestens zum 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass
er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur
auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die
bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
können den Antrag noch bis zum Wahltag 13:00 Uhr stellen. Das
Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
V. Wahlscheine und Briefwahl
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 34 Delitzsch, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
VII.Briefwahlunterlagen
Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt
ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6
- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, der mit der Anschrift der Stadt Delitzsch versehen ist, an die der Wahlbrief
zurückzusenden ist und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadt Delitzsch selbst in Empfang nehmen, können im Briefwahlbüro die
Briefwahl in der Zeit vom 11. bis 29. August 2014 ausüben.
An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen
Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden,
wenn dieser sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stadt
Delitzsch absenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis
16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Stadt Delitzsch abgegeben oder in den Briefkasten der Stadt Delitzsch,
Markt 3 eingeworfen werden.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.
Delitzsch, 25. Juli 2014
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
________________________________________________________
Bekanntmachung von Beschlüssen
des Stadtrates Delitzsch
In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates Delitzsch am
24. Juli 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
I. Öffentliche Sitzung
95/14 Feststellen von Hinderungs- und Ablehnungsgründen gem. §§ 32 und 18 SächsGemO
96/14 Durchführung der Stadtratssitzungen im II. Halbjahr 2014
Besetzung Verwaltungs- und Finanzausschuss (VWFA)
97/14 Durchführung des Benennungsverfahrens für die
Zusammensetzung des VWFA nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, hilfsweise Durchführung einer Wahl
Besetzung Technischer Ausschuss (TA)
98/14 Durchführung des Benennungsverfahrens für die
Zusammensetzung des TA nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, hilfsweise Durchführung
einer Wahl
Besetzung Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales (SKS)
99/14 Durchführung des Benennungsverfahrens für die
Zusammensetzung des SKS nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, hilfsweise Durchführung
einer Wahl
Besetzung Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal (AZVUL)
100/14 Einigung auf den Vertreter der Stadt Delitzsch in
der Verbandsversammlung des AZVUL, hilfsweise
Durchführung einer Wahl
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Besetzung Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Delitzsch (AZVD)
101/14 Einigung auf den Vertreter der Stadt Delitzsch in
der Verbandsversammlung des AZVD, hilfsweise
Durchführung einer Wahl
Besetzung Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest (ZV DSW)
102/14 Einigung auf den Vertreter der Stadt Delitzsch in
der Verbandsversammlung des ZV DSW, hilfsweise Durchführung einer Wahl
103/14 Neubau Feuerwehrgerätehaus Selben/Zschepen,
Vergabe Los 1: Rohbauarbeiten
104/14 Städtebaulicher Denkmalschutz der Stadt Delitzsch, Anpassung der Maßnahmenkonzeption
2014 zum Erhaltungsgebiet „Altstadt“
105/14 Sportstättenkonzeption der Stadt Delitzsch
106/14 Verkauf der Grundstücke Hallesche Str. 27 (Flurstück 651), Badergasse 25 (Flurstück 649), Badergasse 27 (Flurstück 650) der Flur 5, Gemarkung
Delitzsch
107/14 Verkauf des Baugrundstückes Große Wallstraße
im Wohngebiet Sandmark, Gemarkung Delitzsch,
Flur 3, Flurstück 61/11
Die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung können in der
Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 2.10 während der
Dienstzeiten eingesehen werden.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
________________________________________________________
Berichtigung der Bekanntmachung
vom 14. August 2009 zur 1. Änderungssatzung
vom 6. August 2009 der Hauptsatzung
der Stadt Delitzsch vom 20. November 2008
Artikel 1 Nr. 1 wird aufgrund redaktionellen Versehens wie folgt
berichtigt/ergänzt: In § 7 Absatz 4 Satz 1 wird die Zahl „6“ durch
die Zahl „7“ ersetzt.
Delitzsch, den 25. Juli 2014
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Siegel
Öffentliche Ausschreibung
(VOB Teil A § 12 Nr. 1 Abs. 2)
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH
Elisabethstraße 7 , 04509 Delitzsch
Tel. 034202 / 6830 , Fax 034202 / 68444
Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A
Auftragsvergabe auf elektronischem Wege: nein
Ausführung von Bauleistungen
Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage
Marienstraße 1 / Bitterfelder Straße 2 - 6, 04509 Delitzsch
LOS Aufzugsanlagen
2 Stck Aufzugsanlagen ohne Netzrückspeisung, maschinenraumlos,
7
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
je 6 Haltestellen, Tragkraft je 1000kg,
Schachtmaß 1650mm x 2485mm, Grubentiefe 1100mm
Durch den Auftraggeber wird hingewiesen, dass sich die Unternehmen, welche sich an dieser Ausschreibung beteiligen,
genauestens über die örtlichen Gegebenheiten Kenntnis verschaffen.
Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Innenstadtgebiet.
Notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Termintreue sind Bestandteil des Vertragsabschlusses.
g ) Planungsleistungen: Ausführungsplanung der Aufzugsanlage
h ) Unterteilung in Lose: nein
i)
Ausführungsfrist:
ab 36. KW 2014
j)
Nebenangebote sind zulässig
k ) Anforderung der Unterlagen:
vom 04.08.2014 arbeitstäglich ab 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
dienstags bis 18.00 Uhr,
freitags bis 12.00 Uhr
Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH
Elisabethstraße 7 ; 04509 Delitzsch
Zimmer 202, 1.OG Frau Neumann
[email protected]
Tel. 034202 / 68420 , Fax 034202 / 68444
l)
Gebühren : 15,00 € pro LOS
Erstattung : nein, Verrechnungsscheck oder in bar, bei
Postversand zzgl. 2,00 €
m ) entfällt
n ) Einreichungsfrist :
LOS Aufzugsanlagen bis 19.08.2014; 10.00 Uhr
o ) Angebote an die Wohnungsgesellschaft der Stadt
Delitzsch mbH, Anschrift siehe a )
Abt. Technik
p ) Deutsch
q ) Submission:
LOS Aufzugsanlagen am 19.08.2014; 10.00 Uhr
in der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH,
Elisabethstraße 7,
04509 Delitzsch, DG, Besprechungsraum
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r)
Sicherheiten: nach § 9 VOB / A und 5% der Auftragssumme bei der
1. Abschlagsrechnung für die Vertragserfüllung
5% der Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche
s ) Zahlungsbedingungen nach VOB, Abschlagszahlungen
nach Baufortschritt, Schlussrechnung entsprechend
Nachweis, es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen der Wohnungsgesellschaft.
t)
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
u ) gemäß VOB / A § 6
Der Bewerber hat den Nachweis seiner fachkundigen
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen.
Weiterhin sind die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die Eintragung in der
Handwerksrolle und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Vergabeansprüche können aus dieser Veröffentlichung
nicht abgeleitet werden.
v)
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 22.09.2014
w ) Nachprüfstelle : Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig
Referat 33
Braustraße 2
04107 Leipzig
Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet
Delitzsch vom 2.8. bis 15.8.2014
Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Sausedlitz
Vollsperrung Gemeindestraße zw. K 7443
und Sausedlitz, sowie Kreuzung
K 7443/Sausedlitz
3.3.2014 – ca. 19.12.2014
Ausbau Verbindungsstraße nach Sausedlitz
Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Hinweise: Käthe-Kollwitz-Straße
Vollsperrung
23.7.2014 – ca. 8.8.2014
Herstellung Hausanschlüsse
Umleitung über Am Stadtwald
Achtung Schulanfänger – Schuljahr 2015/2016
Sehr geehrte Eltern,
im Sommer 2015 werden die Kinder eingeschult, die zwischen dem 1. Juli 2008 und 30. Juni 2009 geboren wurden.
Kinder, die bis zum 30. September 2015 das 6. Lebensjahr
vollenden, können angemeldet werden. Ihr Kind ist bei der
zuständigen Grundschule entsprechend der Schulbezirkssatzung der Stadt Delitzsch anzumelden.
Bitte vergessen Sie nicht, die Geburtsurkunde Ihres Kindes zur Anmeldung mitzubringen!
Anmeldezeitraum
· 8. bis 12. September 2014: täglich zwischen 8 und 13 Uhr,
· Dienstag (9. September 2014): zwischen 8 und 17 Uhr
Kontakt
· Diesterweg-Grundschule
A.-Bebel-Str. 4, Tel.: 53 581
· Grundschule am Rosenweg
Rosenweg 1, Tel.: 58 285
· Grundschule Delitzsch Ost
Beerendorfer Str. 47, Tel.: 62 350
Achtung: Anmeldungen von Kindern zum vorzeitigen Schulbesuch (§ 27 Abs.2 SächsSchulG) sind bis zum 15. März
2015 bei der zuständigen Grundschule vorzunehmen.
Oliver Genzel
Amtsleiter
Energieberatung der Verbraucherzentrale entfällt
im August
Im August kann die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Sachsen urlaubsbedingt nicht stattfinden. Ab September steht
sie dann wieder wie gewohnt jeden 4. Dienstag im Monat von 14
bis 17 Uhr zur Verfügung.
8
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Kindertagesstätten in Delitzsch
Sitzung des Ortschaftsrates Laue
Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Laue findet
am Dienstag, dem 12.8.2014, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus statt.
Tagesordnung:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Protokollkontrolle
3) Konstituierung des neu gewählten Ortschaftsrates
4) Thema: Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
5) Verschiedenes
6) Bürgerfragestunde
Hier mit möchte ich mich bei Frau Inge Werner, Siegrun Süpple
und Thomas Rosner für die langjährige Tätigkeit im Ortschaftsrat Laue bedanken.
Des weiteren möchte ich mich im Namen des neuen Ortschaftsrates bei allen Wählern für das erneut geschenkte Vertrauen bedanken. Ich hoffe das wir weitere 5 konstruktive Jahre hier in
Laue erleben dürfen.
Ortsvorsteher Laue
Thomas Görner
Freie Wählergemeinschaft Delitzsch
Konstituierende Sitzung
des Ortschaftsrates Schenkenberg
Am Montag, dem 11. August 2014, findet um 18:00 Uhr im Hotel
„Schenkenberger Hof“ in Schenkenberg die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Ergebnisse der Kommunalwahlen
3. Wahl des Ortsvorstehers
4. Wahl des Stellvertreters
5. Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den neuen Ortsvorsteher
6. Schlusswort des neuen Ortsvorstehers
Die Sitzung des Ortschaftsrates ist wie immer öffentlich.
Gudrun Fritzsch
Ortsvorsteherin
9
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Tag der Integration – Aufruf zur Teilnahme
Im Rahmen der Interkulturellen Woche, die vom 21. bis 28. September 2014 in Delitzsch stattfindet, wird am Mittwoch,
dem 24. September, im Bürgerhaus der „Tag der Integration“
veranstaltet. Unter dem Motto „Angekommen in Delitzsch“ soll
es dann Spielemöglichkeiten für Kinder, eine Ausstellung, einen
internationalen Kuchenbasar, ein Kulturprogramm und vieles
mehr geben.
Die Waschbär-Autowaschanlage verfügt über zwei Solaranlagen, welche für die Wassererwärmung zuständig sind. Hier
wäscht der Kunde nicht nur sauber, sondern auch energieeffizient.
Dazu sind alle interessierten Bürger der Stadt Delitzsch und ihrer
Ortsteile eingeladen. Bitte wenden Sie sich an den Koordinator
Michael Marschall, Telefon: 034243 71170,
E-Mail: [email protected].
Die Interkulturelle Woche ist eine Gemeinschaftsaktion des
Landratsamtes Nordsachsen, der Stadt Delitzsch, des Jugendmigrationsdienstes der Diakonie, der Polizei, der Stadt Bad Düben, vieler Vereine und der evangelischen Kirche.
Bundeswehr warnt vor Gefahren
Auf Gefahren beim unberechtigten Betreten des Standortübungsplatzes Delitzsch macht der Standortälteste, Herr Oberst
Peer Luthmer, aufmerksam. Der Standortübungsplatz Delitzsch
ist militärischer Sicherheitsbereich und als solcher durch Schilder gekennzeichnet. Danach ist das Betreten und Befahren mit
Kraftfahrzeugen, Motorrädern und Fahrrädern durch Unbefugte
durchgehend (auch an Wochenenden) verboten, ebenso wie das
Berühren und Aneignen von Gerät und Munition oder Munitionsteilen.
Besonders Kinder sind hierbei erheblichen Gefahren ausgesetzt.
Die Information in den Schulen durch das Lehrpersonal wird angeregt und dringend empfohlen.
Beim Schießen der Truppe sind die Absperrschranken, aufgezogene rote Warnflaggen und Schilder zu beachten sowie
Anweisungen von Absperrposten strikt zu befolgen. Auch bei
nicht aufgezogener roter Warnflagge werden Manövermunition,
Schall-, Rauch- und Darstellungsmunition verwendet. Das Verbot zum Betreten des Übungsplatzes ist durch die Beschilderung am Platzrand ausreichend kenntlich gemacht. Geöffnete
Schranken auf dem Übungsplatz bedeutet keine Freigabe zum
Betreten des Übungsgeländes für die Öffentlichkeit.
Die Bundeswehr unternimmt große Anstrengungen, um dem
Umweltschutz in allen Belangen Rechnung zu tragen. Aus
diesem Grund wird darauf verwiesen, dass Müll- und SchrottAblagerungen auf dem Übungsplatz strengstens verboten sind.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Die Waldbrandgefahrenstufen und die daraus resultierenden
Verhaltensweisen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Der Standortälteste
Selbstbedienungs-Autowaschanlage eröffnet
ihren Standort in der Dr.-Helmut-Schreyer-Straße 20
in Delitzsch
(r. s.) Zur Eröffnung begrüßte der Oberbürgermeister der Stadt
Delitzsch Dr. Manfred Wilde die Geschäftsinhaber Drischmann
und Richardt in der Selbstbedienungs-Autowaschanlage „Der
Waschbär“. Delitzsch ist die vierte Anlage dieser Art zwischen
Halle und Leipzig. Aufgrund unternehmerfreundlicher Konditionen der Stadtverwaltung konnte Mitte Juni 2014 die Anlage
bereits nach etwa drei Monaten in Betrieb genommen werden.
Neben der Pflege fürs Auto ist auch die Schonung der Umwelt
ein wichtiges Thema für die Geschäftsinhaber der Anlage.
Foto: R. Steinbach/Stadtverwaltung Delitzsch
Bärenstall im Tiergarten
verschönert
Graffiti-Künstler Tino Schneider
(Malwasneues/Groitzsch) verschönerte den Stall auf der Bärenanlage
im Tiergarten Delitzsch. Die Maßnahme wurde durch Spendengelder der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch
mbH für den Förderverein Tiergarten Delitzsch möglich.
Wir danken außerdem folgenden Firmen für ihre Sponsoringleistungen bei dieser Maßnahme: Fa. Schumann GmbH
(Maurer- und Putzarbeiten), Fa. Beko Dienstleistungen (Malerarbeiten), Fa. Gebr. Fritz (Dach- bzw. Blecharbeiten).
Nachruf
Superintendent i. R.
Heinrich Behr
geboren am 23.8.1932 in Westenfeld
verstorben am 8.7.2014 in Erfurt
Er war Pfarrer in Delitzsch und Superintendent des Kirchenkreises Eilenburg von 1987 bis 1995.
Vom 19.12.1989 bis zum 18.4.1990 moderierte Heinrich Behr
den Runden Tisch in Delitzsch und nahm damals eine wichtige Rolle in der demokratischen Entwicklung unserer Stadt
ein.
Wir werden sein Andenken ehren.
Dr. Manfred Wilde
Oberbürgermeister der Stadt Delitzsch
10
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Gewinner des Fotowettbewerb
„Delitzscher Kalender 2015“ ausgezeichnet
Am Dienstag, dem 22. Juli 2014, fand bei der Technische Werke
Delitzsch GmbH die Prämierung der Gewinner des Fotowettbewerbs „Delitzscher Kalender 2015“ statt.
Die Gewinnermotive zeigen u. a. die Delitzscher Stadtkirche St.
Peter & Paul, deren mächtiger Westturm in den letzten beiden
Jahren aufwändig saniert worden war, und die Dorfkirche Zschepen mit dem Fachwerkturm. Aber auch Landschaftsmotive, wie
das Ufer des Werbeliner Sees, die Brodauer Kastanienallee und
im Stadtpark, sind vertreten.
Die Gewinner des Wettbewerbes sind: Melanie Schwarze, Holger Morgenstern, Wolfgang Jung, Kathleen Nieke, Wolfgang
Gerland, Simone Schnellert, Dan Kollmann, Sören Paetz, Markus Böhme, Steffen Tillner und Bianca Sube.
Der Fotowettbewerb war im Frühjahr von den drei Herausgebern ausgerufen worden: Technische Werke Delitzsch GmbH
(TWD), Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD)
und Stadt Delitzsch. Insgesamt reichten 19 Teilnehmer 90 Fotos
ein, aus denen eine Jury 13 Motive auswählte – zwölf für die
Kalenderblätter und eines für das Titelbild. Die Auszeichnung
der elf Gewinner nahmen der Delitzscher Oberbürgermeister Dr.
Manfred Wilde sowie TWD-Geschäftsführer Gunter Haase und
WGD-Geschäftsführer André Planer vor.
Delitzscher Kalender
Der Delitzscher Kalender ist ein Gemeinschaftsprodukt der
Technische Werke Delitzsch GmbH, der Wohnungsgesellschaft
der Stadt Delitzsch mbH und der Stadt Delitzsch.
Die Vorderseiten der Monatskalenderblätter zeigen jeweils Motive der Stadt Delitzsch oder der Ortsteile. Die Rückseiten informieren über Projekte der drei Herausgeber und mit den Kochrezepten gibt es eine kulinarische Reise durch das gesamte Jahr.
Wohnungsbaugenossenschaft
vertraut auf Fernwärme der TWD
Ausfälle der Heiztechnik in Wohnungen der Wohnungsbaugenossen „Aufbau“ e.G. (WBG) im Delitzscher Norden gehören jetzt der
Vergangenheit an: Bereits seit der letzten Heizsaison wurden
300 Wohnungen der WBG von Palmöl auf Fernwärme der TWD
umgestellt. Weitere 260 Wohnungen sind seit 8. Juli 2014 komplett angeschlossen und werden wieder zuverlässig mit Wärme
und Warmwasser über das Fernwärmenetz der TWD versorgt.
„Es ist das Beste, was wir im Sinne der Versorgungssicherheit für
unsere Mieter tun konnten“ betont WBG-Geschäftsführerin Anette
Pittschaft. „Wir sind froh, einen so zu verlässigen Vertragspartner
wie die TWD zu haben. Wir haben für unsere Mieter eine bezahlbare Wärmeversorgung gewählt, die komfortabel, wartungsarm und
ohne Vorratshaltung realisierbar ist. Darüber hinaus können wir einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten“, so Anette Pittschaft.
„Wir freuen uns über die Entscheidung der WBG, ein wichtiger
Kunde und Partner, den wir zu schätzen wissen“, erklärt Geschäftsführer der TWD Gunter Haase. „Wir verfügen über ein
sehr gut ausgebautes Leitungsnetz, dass stetig modernisiert
wird. Unser Blockheizkraftwerk erzeugt Fernwärme, die zu
83 Prozent auf nachhaltiger Kraft-Wärme-Kopplung basiert.
Dass die Wärme und das Warmwasser jederzeit bedarfsgerecht
zur Verfügung stehen, dafür sorgt bei uns ein ausgefeilter Verbund von umweltfreundlichen Anlagen, leistungsfähiger Elektronik und moderner Technik zusammen mit einem Team hervorragend ausgebildeter Fachleute.“
Die TWD investierte in den Umbau bzw. Erneuerung der Anlagen
ca. 90.000 Euro.
________________________________________________________
Stromspar-Check-Plus
Technische Werke Delitzsch GmbH warnt
vor unseriösen Telefonanrufern
Zurzeit bekommen Kunden der TWD wieder verstärkt unerwünschte Telefonanrufe. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter
der TWD aus und wollen unter dem Vorwand einer Strompreiserhöhung den Tarif optimieren und neue Verträge abschließen.
Derartige Anrufe sind grundsätzlich gesetzeswidrig, trotzdem
können abgeschlossene Verträge unter Umständen gültig sein.
Selbst mündlich abgeschlossene Verträge bedürfen keiner Unterschrift. In diesen Fällen können Kunden oft sehr schwer nachweisen, dass sie ausgetrickst wurden.
„Die Strompreise der TWD sind seit 1. Januar 2013 unverändert“,
betont TWD-Geschäftsführer Gunter Haase. „Sinnvoll ist es, sich
erst gar nicht auf unseriöse Werbegespräche am Telefon einzulassen. Für den Fall, dass ein Vertrag am Telefon abgeschlossen
wird, kann er trotzdem innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen schriftlich widerrufen werden“, erklärt Gunter Haase.
Verunsicherte Kunden, die ähnliche unseriöse Erfahrungen gemacht haben, können sich vertrauensvoll an das Kundenzentrum, Sachsenstr. 1 in Delitzsch, oder unter Telefon-Nummer
034202 65888 wenden.
Kundenzentrum:
Delitzsch, Sachsenstraße 1
Öffnungszeiten Kundenzentrum:
Montag 8–16 Uhr
Dienstag 8–18 Uhr
Mittwoch 8–12 Uhr
Donnerstag 8–16 Uhr
Freitag 8–13 Uhr
Einkommensschwache Haushalte können ihren Geldbeutel und das Klima
schützen.
Ab sofort können auch Bezieher und
Bezieherinnen eines Kinderzuschlags,
Rentner und Rentnerinnen mit geringem
Einkommen und Personen, deren Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag
liegt am Programm Stromspar-CheckPlus teilnehmen.
So können einkommensschwache Haushalte kostenlos Einspargeräte im Wert von bis zu 75 € erhalten und
auf diese Weise jährlich durchschnittlich bis zu 120 € Strom- und
Wasserkosten einsparen.
Weiterhin kann jeder Haushalt am Programm „Kühlgerätetausch“ teilnehmen. Hierbei ist es möglich 150 Euro zum Kauf
eines A+++ Kühlgerätes zu erhalten. Fragen Sie uns nach den
Teilnahmebedingungen.
Mitmachen lohnt sich!
Sie sparen Geld und leisten einen sinnvollen Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz
Und so geht’s:
• Sie rufen uns an und wir vereinbaren gemeinsam einen Termin bei Ihnen zu Hause.
• Geschulte Stromsparhelfer analysieren Ihren aktuellen Energieverbrauch.
• Sie profitieren von den kostenlosen Einspargeräten
Interessierte können sich an den Energieeffizienzmanager der
Stadt Delitzsch Tillman Bruns unter Tel.: 034202 300203 bzw.
[email protected] oder an den Caritasverband unter Tel.: 03493
826638 wenden und einen Termin vereinbaren.
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
- Anzeige -
11
12
Seniorenberatung der Stiftung
„St. Georg-Hospital” Delitzsch
Beratungsangebote
• Informationen und Beratung über örtliche Pflegeheime, betreute bzw. altersgerechte Wohnformen und Hilfsdienste
• Vermittlung von Hilfen zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung
• Informationen und Beratung über örtliche Dienste/Einrichtungen der Altenarbeit
• Hilfestellung im Bereich des Antragsverfahrens (z. B. Sozialhilfeanträge, Wohngeldanträge etc.)
• Informationen und Beratung zu Leistungen der gesetzlichen
Pflegeversicherung
Beratungszeiten
Montag 9 – 12 Uhr, Mittwoch 14 – 17 Uhr, Donnerstag 14 – 18 Uhr
Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Die Beratungen sind kostenfrei.
Stiftung „St. Georg-Hospital“
Bürgerhospital
Hallesche Str. 44
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 83331
www.st-georg-hospital.de
E-Mail: [email protected]
________________________________________________________
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Sozialstation Delitzsch-Rackwitz, Ludwig-Jahn-Straße 4
Wir sorgen dafür, dass Sie sicher, unabhängig und mobil in Ihrer
häuslichen Umgebung wohnen bleiben können, trotz Krankheit,
Alter oder Behinderung – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr:
Tel. 034202 3094-17, Mobil 0160 4711242
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Fahrdienst
Tel. 034202 3094-20, Mobil 0160 4711234
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Menüservice, Essen auf Rädern, Bestellungen/Änderungen
Mo. - Fr., 8 - 13 Uhr, Tel. 034202 300401
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Sachsenstraße 6, Mo. - Sa. ab 13 Uhr, täglich neue und abwechslungsreiche Ferienangebote, vorbeischauen lohnt!
Unsere Leistungen:
• Ambulante Alten- und Krankenpflege • Verhinderungspflege • Betreuung bei Ernährungssonden • Portversorgung • Essen auf Rädern • Hausnotruf • Hauswirtschaftliche Hilfe • Einkaufsservice • Pflegeberatungen • Hilfsmittelvermittlung • Kleiderkammer • Blutspende • Behindertenfahrdienst
• Krankentransport
• Patienten-Rückholdienst
• Privater Fahrdienst
• Erste-Hilfe-Ausbildungen
• Bevölkerungsschutz
• Kreisauskunftsbüro
• Jugendrotkreuz
• Schulsanitätsdienst
• Wasserwacht
• Schulsozialarbeit
• Jugendsozialarbeit
• offenes Jugendhaus
• Kindertageseinrichtungen
DRK-Kreisverband
Delitzsch e. V.
Eilenburger Straße 65
04509 Delitzsch
Tel. 034202 3094-0
Fax 034202 3094-28
[email protected]
www.drk-delitzsch.de
Erste-Hilfe-Grundkurs 2-Tages-Kurs, 2 x 8 Std., Beginn 8 Uhr
Für Interessierte, die noch keinerlei Vorkenntnisse besitzen, für
zukünftige Ersthelfer, umfangreicher Theorie- und Praxisteil.
• 11./12.8.2014, • 28./29.8.2014, • 15./16.9.2014, • 25./26.9.2014
Erste-Hilfe-Training 1-Tages-Kurs, 8 Stunden, Beginn 8 Uhr
Dient durch seinen hohen Anteil praxisnaher Übungen der regelmäßigen Auffrischung von lebensrettenden Handgriffen.
• 16.8.2014, • 18.8.2014, • 1.9.2014, • 6.9.2014, • 8.9.2014
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) Führerschein
1-Tages-Kurs, 8 Stunden, Beginn 8 Uhr. Wichtigste und notwendige Themeninhalte für Maßnahmen bei Verkehrsunfällen. Benötigt vor der Ausbildung in den Führerscheinklassen A+B.
• 30.8.2014, • 13.9.2014, • 18.10.2014
Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V.
Blutspende
6.8.2014, 13 - 18 Uhr, DRK Delitzsch, Eilenburger Straße 65 *)
18.8.2014, 15 - 19 Uhr, Feuerwehrhaus Wölkau, Parkstr. 11
22.8.2014, 15 - 19 Uhr, Bürgerhaus Delitzsch, Securiusstr. 34
In Zusammenarbeit mit: DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
gGmbH, Blutspendezentrum Leipzig bzw. *) Blutbank Leipzig,
Institut für Transfusionsmedizin, Universitätsklinikum
Geschäftsstelle Delitzsch
Schloßstr. 4, 04509 Delitzsch
Tel.: 034202 50600, Fax: 034202 63839
Homepage: www.diakonie-delitzsch.de
Kleiderkammer
Eilenburger Straße 65, Mo. - Do., 8 - 16 Uhr, Fr. 8 - 12 Uhr
Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“
Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 034202 58255
Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch
Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“
Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 51376
13
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas
Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schloßstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der
Kita „Morgenland“
Kleiderkammer
im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“,
Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538
Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer
am Donnerstag von 10 bis 12 und von 13 bis 14.30 Uhr.
Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege.
Begegnungsstätte für Senioren
Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58538
(Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!)
Regelmäßige Treffen: Dienstag von 14 bis 16 Uhr - gemütliches
Beisammensein bei Kaffee und Kuchen.
Rolli-Club
Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen Sie mehr
über den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre
Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel: 034202 61755) und Frau
Müller (Tel.: 034202 894029).
Sommerschlussverkauf
Die Kleiderkammer im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“, Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538, lädt in der zweiten
Augusthälfte zum Sommerschlussverkauf ein. Dieser findet an
folgenden Tagen statt: Dienstag, 19.8. + Donnerstag, 21.8. +
Dienstag 26.8. + Donnerstag, 28.8. jeweils in der Zeit von 10 bis
12 und 13 bis 14.30 Uhr. Die Annahme von Sachen erfolgt wie
gewohnt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege.
Spendenkonto des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.:
IBAN: DE32 86055592 2280001899
SWIFT-BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszwecke: Spende
Treffen der Parkinson-Selbsthilfegruppe
Das nächste Treffen der Parkinson-Gruppe findet am
13.8.2014 um 14 Uhr im Haus der Volkssolidarität statt. Andreas wird uns mit einem neuen Spiel vertraut machen, da Herr
Frieß verhindert ist. Beginnen wollen wir mit Sport und Musik.
R. Bartsch
Sozialstation (ambulanter Pflegedienst)
Gellertstr. 26a, 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58538
Pflegedienstleiterin: Frau Anja Stiller
IG Bergbau-Chemie-Energie
Die Leistungen unserer Sozialstation im Überblick:
- Häusliche Kranken- und Altenpflege
- Haushaltshilfe, Wäschereinigung
- Bereitstellung von Hilfsmitteln
- preiswerter Hilfsmittelverleih
- Essenversorgung (Essen auf Rädern)
- medizinische Fußpflege
- Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus
- Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege,
allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege
- Nachtpflege (3 - 5 Pflegeeinsätze pro Nacht)
- Nachtwache für Wochenendvertretung
- Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw.
Bildungsfahrt 2014
Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung
und betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit.
Tagespflege für Senioren
Ganztagsbetreuung wochentags von 7 bis 17 Uhr. Neben Pflege und med. Betreuung bieten wir abwechslungsreiche kreative
und kulturelle Angebote für Senioren. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer: 034202 58543.
Essen auf Rädern
Küche: Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58548
Hospizdienst
Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Sieglinde
Stahl, Sprechzeiten: Di. 15 - 17 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr, Tel: 03423
7002998 oder 0151 16350628; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen.
Zum nächsten Trauercafé wird am 19.9. in der
Zeit von 16 bis 18 Uhr in das Kaminzimmer
des St. Georg-Hospitals in die Hallesche
Str. 44 herzlich eingeladen.
Ortsgruppe Delitzsch
Zur Bildungsfahrt in die sächsische Weinregion Dresden-Meißen-Diesbar mit Mittagessen und Kaffeegedeck laden wir unsere Gewerkschaftsmitglieder mit Partner recht herzlich ein.
Termin: Samstag, 6. September 2014
(4 Haltestellen 7:30 –7:45 Uhr in Delitzsch)
Interessenten melden sich bitte aus organisatorischen Gründen
vorab bis 18.8.2014 unter Tel.: 034202 92532 oder 53551 oder
58540 jeweils ab 18 Uhr. Der persönliche Unkostenbeitrag ist zu
erfragen und spätestens bis 23.8.2014 zu entrichten.
Vorstand der IG BCE – Ortsgruppe Delitzsch
14
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
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" Aufbau " eG
Mittelstraße 7a
04509 Delitzsch
Wohnungsangebote - Auszug
Gestern. Heute. Morgen - Das gute Gefühl, zuhause zu sein.
Straße
Energieverbrauchskennwert
Ort
Zimmer
Etage
Baujahr Objekt Bauj. Anlagent. Energieträger
Balkon
m²
Kaltmiete
Ausstattung
x
47,81
220,00 € nach Vereinb.
x
47,81
220,00 € Bezugsfertig
59,03
283,00 € nach Vereinb.
75,92
364,00 € nach Vereinb.
78,27
360,00 € nach Vereinb.
46,86
225,00 € nach Vereinb.
45,98
221,00 € nach Vereinb.
x
57,81
277,00 € nach Vereinb.
x
58,49
281,00 € nach Vereinb.
46,00
221,00 € nach Vereinb.
45,74
210,00 € nach Vereinb.
57,80
277,00 € nach Vereinb.
58,10
279,00 € nach Vereinb.
Delitzsch Nord
Gellertstraße 13
119,7 kWh (m²/a)
Friedrichshafener Straße 14
109,3 kWh (m²/a)
Nordstraße 11
128,8 kWh (m²/a)
W.-Seelenbinder-Straße 4
108,4 kWh (m²/a)
A.-Puschkin-Straße 10
121,2 kWh (m²/a)
Delitzsch
1982
Delitzsch
1980
Delitzsch
1977
Delitzsch
1961
Delitzsch
1981
2
2007
2
2007
3
1993
3
1992
4
2007
4. OG
Fernwärme
4. OG
Fernwärme
3. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
3. OG
Fernwärme
Delitzsch
1972
Delitzsch
1966
Delitzsch
1967
Delitzsch
1968
2
1993
2
1993
3
1993
3
1993
2. OG
Erdgas H
1. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
Rackwitz
1964
Rackwitz
1987
Rackwitz
1964
Rackwitz
1958
2
1992
2
2007
3
1992
3
1992
3. OG
Erdgas H
1. OG
Zentralheizung
2. OG
Erdgas H
1. OG
Erdgas H
x
Delitzsch Ost
Fr.-Engels-Straße 41
117,6 kWh (m²/a)
G.-Hauptmann-Straße 6
120,5 kWh (m²/a)
Beerendorfer Straße 64
141,1 kWh (m²/a)
F.-C.-Weiskopf-Straße 27
105,1 kWh (m²/a)
Rackwitz
Friedensstraße 2c
115,4 kWh (m²/a)
Schladitzer Straße 1e
136,3 kWh (m²/a)
Friedensstraße 2d
115,4 kWh (m²/a)
Friedensstraße 3c
121,1 kWh (m²/a)
x
Verkauf Eigentumswohnungen
Straße
Karl-Marx-Straße 1a
86,7 kWh (m²/a)
Karl-Marx-Straße 1a
86,7 kWh (m²/a)
Beerendorfer Straße 42
103,2 kWh (m²/a)
Ort
Zimmer
Etage
Delitzsch
1960
Delitzsch
1960
Delitzsch
1962
3
1992
3
1992
3
1992
1. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
Balkon
x
WFL
in m²
Preis
Zustand
58,60
VB
unsaniert
58,60
VB
unsaniert
59,59
VB
unsaniert
PKW Stellplatzvermietung
R.-Luxemburg-Straße
12,78 €
Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten kurzfristig möglich.
Für weitere Angebote stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten wie folgt zur Verfügung :
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
7.30 - 9.00
9.00 - 12.00
7.30 - 9.00
7.30 - 9.00
9.00 - 11.30
Ihr Anprechpartner: Herr Müller
und
13.00 - 18.00
und
13.00 - 17.00
Telefon
Fax:
Homepage: www.zuhause-in-delitzsch.de
E- Mail: [email protected]
E- Mail: [email protected]
034202/340517
034202/340520
15
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Donnerstag Freitag „Luftikus“ - die Freizeitoase
ist auch in den Sommerferien
geöffnet
In diesen Sommerferien ist an drei Tagen in der Woche wieder unser
Außengelände „Luftikus“ geöffnet. Bereits seit Anfang Mai haben unsere Besucher Beschäftigungsmöglichkeiten zum Spielen, Toben, Hüpfen oder Klettern und können sich auch prima im Schatten entspannen.
Besonders zu empfehlen sind das leckere Kaffeeangebot ab 15:00 Uhr
sowie bei Bedarf und gutem Wetter ab 16:30 Uhr unsere Grill-Aktion.
Noch bis Ende September ist für Alt und Jung Gelegenheit, dienstags, mittwochs und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr den „Luftikus“ für sich zu entdecken. Der Eintritt ist natürlich frei. Also, auf
nach Delitzsch-Nord in den Kosebruchweg 14 – unser Team freut
sich auf alle.
Sommerferien - noch wenige Plätze frei!
Eine ganze Woche ohne Eltern!
Du willst in deinen Ferien einmal eine fremde Welt erforschen? Dann
packe deine Sachen und komm mit dem De-KiLa-Team ins Abenteuercamp. Der ungewöhnlichste Freizeitpark Deutschlands – die
Kulturinsel Einsiedel in der Nähe von Görlitz erwartet dich mit seinen
einzigartigen Labyrinthen voller kreativen Spielideen. Im Reich des
Inselkönigs Bergamo wirst du durch den Kaseberg klettern, abenteuerliche Brücken und Geheimgänge erkunden, die Teufelsrutsche
hinunter sausen, Baumkronen erklimmen, Gold schürfen, das Piratenschiff entern, und, und, und …
Leistungen:
• 3 Übernachtungen im behaglichen Behütum (Schlafsack nicht
vergessen!)
• Vollverpflegung
• Eintritt in den Abenteuerfreizeitpark „Kulturinsel Einsiedel“
• Fahrtkosten mit der Bahn
• umfangreiches Freizeit- und Aktivprogramm
• 24 Stunden Kinderbetreuung durch päd. Fachkräfte
• altersgerechte Animation und Unterbringung
Alter: 8 – 12 Jahre • Zeit: 11. – 14. August 2014
Bildbearbeitung – Fotos am PC verändern
10.00 – 12.00 oder 14.00–16.00 Uhr
lustige Eulenbilder … auf Leinwand mit Acrylfarbe
10.00 – 15.00 Uhr
Gestaltung eines Fotobuchs
9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr
4. Woche 11.8. – 15.8.2014
Montag Stricken für Anfänger
9.30 – 11.30 Uhr oder 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag Afrika – Motiv auf Leinwand mit Schwammtechnik
10.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch Goldschürfen – füllt eure eigene Schatztüte; wer will,
kann auch eine Schatztruhe gestalten
9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag Holzwerkstatt – lustige Vogelhäuser
10.00 – 15.00 Uhr
Freitag Filztaschen
10.00 – 15.00 Uhr
5. Woche 18.8. – 22.8.2014
Montag Wiederentdeckung der Bügelperlen
9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag Goldschürfen – füllt eure eigene Schatztüte; wer will,
kann auch eine Schatztruhe gestalten
9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch Radtour in die Goitzsche bei schönem Wetter mit baden
9.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag Cap-Cool Mützen stricken
9.30 – 12.00 Uhr oder 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag Tauschbörse – Fußballkarten, Star Wars
10.00 – 12.00 oder 13.00 – 16.00 Uhr
6. Woche 25.8. – 29.8.2014
Montag Holzwerkstatt – lustige Vogelhäuser
10.00 – 15.00 Uhr
Dienstag Bildbearbeitung – Fotos am PC verändern
10.00 – 12.00 oder 14.00 – 16.00 Uhr
Lampen – individuell, stilvoll, dekorativ
9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch Afrika – Motiv auf Leinwand mit Schwammtechnik
10.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag Wiederentdeckung der Bügelperlen
9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag Goldschürfen – füllt eure eigene Schatztüte; wer will,
kann auch eine Schatztruhe gestalten
9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr
Anmeldungen, Preise und Infos bei Antje Dautz, Delitzscher Kinderland, Tel. 034202 346789 – 10.00 bis 17.00 Uhr
Modernisierung des Computerkabinetts
abgeschlossen
Wie bereits berichtet, hatte sich der Förderverein der Grundschule Delitzsch-Ost um die Modernisierung des Computerkabinetts gekümmert.
Anmeldungen, Kosten und weitere Infos bei Antje Dautz, Delitzscher
Kinderland, Tel. 034202 346789 – 10:00 bis 17:00 Uhr
Ferienangebote im Soziokulturellen Zentrum/De-KiLa
3. Woche 4.8. – 8.8.2014
Montag Tauschbörse – Fußballkarten, Star Wars
10.00 – 12.00 oder 13.00 – 16.00 Uhr
Monsterschlüsselanhänger
10.00 – 15.00 Uhr
Dienstag Kinderbaustelle – arbeiten mit Holz, Ton, Styropor
9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00–16.00 Uhr
Beauty Day – ein Wellnessangebot speziell für Girls
10.00–15.00 Uhr
Mittwoch Kinderbaustelle – arbeiten mit Holz, Ton, Styropor
9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr
Schmuse-Eulenkissen, individuell herstellen
10.00 – 15.00 Uhr
Foto: Krippner Symbolische Scheckübergabe; v. l. n. r. Diana Ruland
(Schulleiterin), Steffen Dose (Förderverein), Herr Kollmann (Sparkasse Leipzig)
16
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Mit einer großzügigen Projektförderung in Höhe von 3800 Euro
und der Anschaffung weiterer 15 PC, der Monitore und der notwendigen Betriebssystemlizenzen durch die Stadtverwaltung
Delitzsch stehen nunmehr 30 PC mit einheitlicher Software für
die Schule zur Verfügung. Jörg Meske und Steffen Dose vom
Förderverein haben ehrenamtlich die Modernisierung vorgenommen, die neue Software installiert und damit die PC startklar gemacht.
Am 16.7.2014 wurde das Computerkabinett übergeben. Amtsleiter Oliver Genzel, Schulleiterin Diana Ruland und Fördervereinsvorsitzender Steffen Dose lobten die gute Zusammenarbeit
zwischen Stadtverwaltung, Grundschule und Förderverein.
Herr Kollmann von der Sparkasse Leipzig konnte sich vom
sachgerechten Einsatz der Zuwendung des Geldinstituts überzeugen.
Einem erfolgreichen Start ins neue Schuljahr, zumindest, was
den Computerunterricht der Grundschüler im Delitzscher Osten betrifft, steht also nichts mehr im Wege.
Marika Schinkel-Kleinke
Für den Förderverein der Grundschule Delitzsch-Ost
Sachsen-Bühne e. V. Sitz Delitzsch
Wir suchen ständig Freunde von Kultur,
Technik & Multimedia für unsere laufenden Projekte.
Anfragen bitte an: [email protected]
Unser neues Förderprojekt
Das erste Web-Radio aus Delitzsch
www.happyfan-radio.de
Schatten und Reflexionen in Gouache
Unter diesem Motto entstanden in der letzten Maiwoche in einem Workshop über vierzig neue Werke der freien Interessengemeinschaft „Donnerstagsmalerinnen“.
Elke Heger, Heike Kaufmann, Doris Seifert, Hannelore Kunert,
Roswitha Aschendorf, Heidrun Kleinke, Mechthild Schaaf,
Mechthild Rofalski, Anne Siesing, und Margitta Stock hatten
sich den Maler Karl Streicher aus Freiburg/Breisgau eingeladen und waren mit ihm auf Motivsuche in und um Delitzsch
gegangen.
Von Dienstag bis Samstag wurden die Eindrücke dann auf die
Leinwand gebracht, wenn es das Wetter erlaubte, sogar direkt
vor Ort, wie in einem 300 Jahre alten Dreiseitenhof in Rödgen.
Karl Streicher trainierte mit den Hobby-Künstlerinnen die Technik Gouache und den Gebrauch dieser umweltfreundlichen
Farben. Der Vereinsraum des DCV diente in der trainingsfreien
Zeit als Atelier und Galerie. Sowohl Teilnehmerinnen als auch
der Lehrer waren begeistert von der Delitzscher Atmosphäre,
die zu vielfältigen Kunstwerken inspirierte.
Für den 1. Juni hatten die Donnerstagsmalerinnen zur Vernissage eingeladen und ihre Arbeiten zur Besichtigung freigegeben.
„Solche fleißigen und interessierten Kursteilnehmerinnen hat
man nicht alle Tage“, lobte Karl Streicher in seiner Laudatio.
Die Künstlerinnen geizten ebenso wenig mit Dank und Anerkennung: „Einen Maler, der seine Teilnehmerinnen in den Pausen mit Gitarrenmusik und Gesang verwöhnt, den hat man
noch seltener.“
Die Freude, die die Künstlerinnen beim Entstehen ihrer Werke
hatten, übertrug sich automatisch auf die Betrachter. So wie
während des Workshops auch wurde die Vernissage durch
musikalische Beiträge abgerundet.
Die Malerinnen treffen sich nun wieder einmal in der Woche
mittwochs, um das Gelernte auch weiterhin anzuwenden und
zu vervollkommnen.
Wer die Vernissage nicht besuchen konnte, hat im Herbst eine
neue Chance. Dann werden im Kreiskrankenhaus einige Werke
zu sehen sein.
Angebote für weitere Ausstellungen werden gern entgegen
genommen. (Kontakt: Marika Schinkel-Kleinke, Tel.: 0178
7160667, E-Mail: [email protected])
Wir suchen ständig:
Hobby-Moderatoren m/w
Hobby-Journalisten m/w
Hobby-Redakteure m/w
Anfragen bitte an: [email protected]
Katholische Pfarrei „St. Klara“
Gottesdienste und Zusammenkünfte
der katholischen Pfarrei „St. Klara“
vom 2.8. bis zum 15.8.2014
Samstag, 2.8.
13.30 Uhr Trauung in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
Sonntag, 3.8.
9.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
10.30 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Montag, 4.8.
9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Dienstag, 5.8.
8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
Mittwoch, 6.8.
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Donnerstag, 7.8.
9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
17
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Freitag, 8.8.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Samstag, 9.8.
18.00 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
Sonntag, 10.8.
9.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
10.30 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz
Montag, 11.8.
9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
10.00 Uhr Andacht im AWO-Heim in Bad Düben
18.00 Uhr Hl. Messe zum Patronatsfest (Hl. Klara)
in Delitzsch
anschl. Abendessen und Impressionen aus Assisi
Dienstag, 12.8.
8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im St.-Martin-Heim in Eilenburg
17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
Mittwoch, 13.8.
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Donnerstag, 14.8.
9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
10.30 Uhr Hl. Messe im Valere-Heim in Löbnitz
17.00 Uhr Vorabendmesse zu Maria Himmelfahrt in Bad Düben
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Freitag, 15.8.
9.30 Uhr Hl. Messe zu Maria Himmelfahrt in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe zu Maria Himmelfahrt in Zwochau
Anschriften:
Telefon Pfarrbüro 034202 52159
Fax Pfarrbüro 034202 52175
Telefon Pfr. Poschlod 034202 329706
E-Mail [email protected]
________________________________________________________
Evangelische Kirchengemeinde
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 2.8. bis 15.8.2014
Sonntag, d. 3.8.2014
10.00 Uhr Gottesdienst – Stadtkirche
Mittwoch, d. 6.8.2014
12.00 Uhr Orgelpunkt 12 - Stadtkirche
Sonntag, d. 10.8.2014
10.00Uhr Gottesdienst – Stadtkirche
Mittwoch, d. 13.8.2014
12.00 Uhr Orgelpunkt 12 - Stadtkirche
Offene Stadtkirche - Eingang Südseite (vom Markt)
Dienstag bis Sonnabend von 11.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Anschriften:
Pfarrer St. Pecusa Schloßstr. 6, Tel. 989637
Kantor J. Topfstedt Tel. 0176 21815299
Gemeindebüro Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr
Dienstag 14 bis 18 Uhr
E-Mail: [email protected]
Internet: www.delitzsch-online.de/ev.kirche
Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670,
BLZ 86055592
IBAN: DE31 8605 5592 2280 0066 70; BIC: WELADE8LXXX
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 3.8. bis 13.8.2014
Sonntag, d. 3.8.2014
9:30 Uhr Gottesdienst
Mittwoch, d. 6.8.2014
20:00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, d. 10.8.2014
9:30 Uhr Gottesdienst
Mittwoch, d. 13.8.2014
20:00 Uhr Gottesdienst
________________________________________________________
Jehovas Zeugen – Delitzsch
Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a
Sonntag, 3.8.2014
9.30 Uhr Öffentlicher Vortrag
Thema: „Die Auferstehung – Der Sieg über den
Tod“
10.00 Uhr Wachtturm-Studium
Thema: „Halten wir Schritt mit Jehovas Organisation?“
Donnerstag, 7.8.2014
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium
Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“
19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 4. Mose 4 - 6
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Spricht die Bibel davon, dass einige nicht
gerettet werden?“
19.30 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache
und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Sonntag, 10.8.2014
9.30 Uhr Öffentlicher Vortrag
Thema: „Gibt es vom Standpunkt Gottes aus eine
wahre Religion?“
10.00 Uhr Wachtturm-Studium
Thema: „Du sollst Jehova, deinen Gott, lieben“
Donnerstag, 14.8.2014
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium
Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“
19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 4. Mose 7 - 9
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Einmal gerettet bedeutet nicht zwangsläufig für immer gerettet“
19.30 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache
und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Eintritt frei Keine Kollekte
Klein- und Familienanzeigen
JETZT auch ONLINE
gestalten und schalten!
http://azweb.wittich.de
18
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes
Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
03421 758-0
034202 988-0
03435 984-0
03423 7097-0
Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Der Landrat
03421 758-1371
034202 988-1336
03435 984-1380
03423 7097-1355
Ausländer- und Integrationsbeauftragte
im Landkreis Nordsachsen
03421 758-1001
03421 758-1015
03421 758-1013
034202 988-1051
03421 758-1090
03421 758-1096
03421 758-1102
03421 758-1202
03421 758-1502
03421 758-7002
03421 758-2002
03421 758-2140
03421 758-2150
03421 758-2160
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Kreistages des
Landkreises Nordsachsen beriefen die Mitglieder des Kreistages Frau Carola Koch (links) zur Ausländer- und Integrationsbeauftragten im Regionalbereich Delitzsch und Frau Sophie
Jähnigen (Mitte) zur Ausländer- und Integrationsbeauftragten im
Regionalbereich Torgau-Oschatz.
Landrat Michael Czupalla gratulierte mit einem Blumenstrauss
und überreichte die Berufungsurkunden.
________________________________________________________
03421 758-2130
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
03421 7739-300
03423 7097-4001
03423 7097-4102
03423 7097-3401
03423 7097-3450
03423 7097-3102
03423 7097-32 02
03423 7097-3301
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
034202 988-5001
Straßenverkehrsamt
034202 988-5101
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
034202 988-5201
Ordnungsamt
034202 988-5301
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz
034202 988-5401
SG Rettungsdienst
034202 65-212
Gesundheitsamt
03421 758-6302
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
Pressestelle
03421 758-6002
03421 758-6101
03421 758-6202
Existenzgründerberatungen
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können
alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises
Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:
In Delitzsch
Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2
donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt,
Telefon 034202 988-1058 oder [email protected].
In Oschatz
Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 7581053 oder [email protected].
19
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
In Torgau
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau
(kein fester Beratungstag)
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected].
________________________________________________________
Dezernat Hauptverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-249/2014/TO
(Grundbuch von Audenhain, Blatt 85)
Miteigentümer GemarkungFlur Flurstück
Herta Zientzsch
Audenhain3 183/8
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsleiter
________________________________________________________
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-181/2009/TO
Torgau, 25. Juni 2014
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Gemeinde Trossin,
Dahlenberger Str. 9,
04880 Trossin,
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Max-Bringfried Otto,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, den
Eigentümern unbekannten Aufenthaltes
Wilhelm Thorandt und
Fridrich Wegner
bezüglich des im Grundbuch von Roitzsch Blatt 238 verzeichneten Grundstückes
Flurstück 231/101 der Flur 2 der Gemarkung Roitzsch.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Trossin vom 16.04.2014 hervor. Demnach soll ein anteilsmäßiger Verkauf von Teilflächen des oben genannten Grundstückes
an die Familien Obst und Szabang erfolgen. Voraussetzung
hierfür ist, dass zwischen den beiden genannten Parteien Einvernehmen herrscht und die erforderlichen Vermessungskosten
übernommen werden.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
- Veräußerung an Dritte
- Auseinandersetzung der Gemeinschaft
- Veräußerung eines Miteigentumsanteiles
-Grundstückstausch
- Abschluss von Pachtverträgen
- Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Czupalla
________________________________________________________
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-245/2014/TO
Torgau, 25. Juni 2014
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Gemeinde Cavertitz,
Verwaltungssitz Schöna,
Friedensstraße 4,
04758 Cavertitz,
vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Gabriele Hoffmann,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für
- Nicht ermittelte Eigentümer bezüglich des im Grundbuch von Schirmenitz Blatt 187 verzeichneten Grundstückes Flurstück 791 der Gemarkung
Schirmenitz.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Cavertitz vom 31. März 2014 hervor. Demnach sind mehrere
Baumaßnahme im Zuge der Beseitigung von Hochwasserschäden (u. a. Ersatzneubau der Brücke über die Dahle) des Pfarrweg/Elberadweg vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
- Veräußerung an Dritte
- Auseinandersetzung der Gemeinschaft
- Veräußerung eines Miteigentumsanteiles
-Grundstückstausch
- Abschluss von Pachtverträgen
- Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
20
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Czupalla
Ausschreibung
Der Landkreis Nordsachsen hat für die stationären psychiatrischen Einrichtungen
· Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH/St. Georg Unternehmensgruppe in Wermsdorf
· Wohnheim Sankt Hubertus des Christlichen Sozialwerkes
gGmbH in Wermsdorf
· Außenwohngruppe für chronisch psychisch kranke Menschen der Lebenshilfe Torgau e. V. in Torgau, Röhrweg 8
die Funktion einer/eines
Ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin/ Patientenfürsprechers
im Einzugsgebiet des Landkreises in den Regionen Torgau/
Oschatz/Wermsdorf zum 01.01.2015 neu zu bestellen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem § 4 Abs.1 des
Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei
Psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422)
Die Aufwandsentschädigung ergibt sich auf der Basis der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für
den Landkreis Nordsachsen in der aktuellen Fassung.
Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrungen
in psychosozialer Begleitung und Betreuung. Die Bewerberin/
der Bewerber darf nicht in einer der oben aufgeführten stationären Einrichtungen arbeiten. Patientenfürsprecher sollen für
Wünsche und Beschwerden der Patienten offen sein und stehen
zu beratenden Gesprächen zur Verfügung. Sie haben Zugang
zu allen Bereichen der Einrichtungen und zu den Patienten. Bei
Bedarf vermitteln sie zwischen den Patienten und Mitarbeitern
der Einrichtung. Werden erhebliche Mängel bei der Betreuung
festgestellt, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen wird,
so informieren sie die Leitung der Einrichtung, den Träger sowie
die Besuchskommission.
Die Bestellung erfolgt für fünf Jahre und endet am 31.12.2019.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.08.2014 an Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße
27 in 04860 Torgau.
Ausschreibung
Der Landkreis Nordsachsen hat für die stationären psychiatrischen Einrichtungen
· Sächsisches Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie
Altscherbitz einschließlich des Maßregelvollzuges
· Sozialtherapeutische Wohnstätte des Behindertenzentrums
Delitzsch gGmbH
· Sozialtherapeutische Wohnstätte für chronisch psychisch
kranke Menschen des Trägerwerkes Soziale Dienste in
Sachsen in Schkeuditz/OT Modelwitz
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
die Funktion einer/eines
Ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin/ Patientenfürsprechers
im Einzugsgebiet des Landkreises in den Regionen Delitzsch/
Schkeuditz/Eilenburg/Taucha zum 01.01.2015 neu zu bestellen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem § 4 Abs.1 des
Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei
Psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422)
Die Aufwandsentschädigung ergibt sich auf der Basis der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für
den Landkreis Nordsachsen in der aktuellen Fassung.
Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrungen
in psychosozialer Begleitung und Betreuung. Die Bewerberin/
der Bewerber darf nicht in einer der oben aufgeführten stationären Einrichtungen arbeiten. Patientenfürsprecher sollen für
Wünsche und Beschwerden der Patienten offen sein und stehen
zu beratenden Gesprächen zur Verfügung. Sie haben Zugang
zu allen Bereichen der Einrichtungen und zu den Patienten. Bei
Bedarf vermitteln sie zwischen den Patienten und Mitarbeitern
der Einrichtung. Werden erhebliche Mängel bei der Betreuung
festgestellt, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen wird,
so informieren sie die Leitung der Einrichtung, den Träger sowie
die Besuchskommission.
Die Bestellung erfolgt für fünf Jahre und endet am 31.12.2019.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.08.2014 an Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße
27 in 04860 Torgau.
Öffentliche
Stellenausschreibung
Der Landkreis Nordsachsen sucht für das Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst am Standort der Großen Kreisstadt
Delitzsch zum frühstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum
01.01.2015
eine/n Fachärztin/Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen oder Facharzt/-ärztin für Kinderheilkunde mit
Qualifikation zum Amtsarzt als Leiter/in des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes und Stellvertreter/in des Amtsarztes
Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst 40 Stunden, die Stelle ist
unbefristet.
Am Standort Delitzsch befindet sich die ärztlich besetzte Außenstelle des Gesundheitsamtes Nordsachsen, welches seinen
Hauptsitz in der Kreisstadt Torgau hat.
Wir bieten familienfreundliche Arbeitszeiten in einer infrastrukturell sehr gut erschlossenen Region nur 20 km nördlich der Stadt
Leipzig gelegen. Es erwartet Sie ein motiviertes Team ärztlicher
Kollegen und mittlerer medizinischer Kräfte, die das vielseitige
und interessante Aufgabenspektrum mit Ihnen gemeinsam lösen wollen.
Folgende Schwerpunktaufgaben sind zu erfüllen:
· Leitung des Sachgebietes kinder und jugendärztlicher Dienst
im Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen
· Ärztliche Aufgaben im kinder- und jugendärztlichen Dienst
nach Vorgabe der Sächsischen Rechtsvorschriften, einschließlich Beratungstätigkeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des Gesundheitsamtes
· Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen von
Kindern, Jugendlichen entsprechend den Empfehlungen der
SIKO und der STIKO
· Begutachtung zu Anträgen über die Gewährung von Eingliederungshilfe nach SGB XII, einschließlich der Erstellung von
Förderschulgutachten
21
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
· Untersuchungen und Beratungen im Zusammenhang mit
den Aufgaben nach Sächsischen Kindergesundheits- und
Kinderschutzgesetzes
· Durchführung amtsärztlicher Untersuchungen und Begutachtungen
· Begutachtungen im Rahmen von Adoptionsverfahren sowie
zu Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Transport- und Reisefähigkeit
· Begutachtung von Betroffenen zu Anträgen über die Gewährung von Eingliederungshilfe im Einzelfall
· Durchführung von Impfungen bei öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen sowie im Rahmen der reisemedizinischen Beratung
· Begutachtungen nach SGB IX im Klageverfahren
Voraussetzungen sind:
· abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin
für Öffentliches Gesundheitswesen oder zum/zur Facharzt/
Fachärztin für Kinderheilkunde einschließlich der Qualifikation zum/zur Amtsarzt/Amtsärztin
· Erfahrungen in der Mitarbeiterführung,
· Teamfähigkeit und Innovationsfähigkeit
· gute EDV-Kenntnisse, speziell im Umgang mit den gängigen
Fachprogrammen
Neben fachlichem und hohem persönlichem Engagement wird
die Teilnahme am amtsärztlichen Rufbereitschaftsdienst im
Landkreis Nordsachsen vorausgesetzt.
Die Nutzung des privaten Pkw im Rahmen der dienstlichen
Einsätze ist erforderlich. Die Reisekosten werden nach Sächsischem Reisekostenrecht erstattet. Der Besitz des Führerscheins
Klasse B ist Bedingung.
Die Vergütung erfolgt bei vorhandener Qualifikation als Facharzt/
Fachärztin für das öffentliche Gesundheitswesen nach Vergütungsgruppe Ib, Fg 1 BAT-O. Dies entspricht der Entgeltgruppe E 15 TVöD.
Die Eingruppierung nach TVöD ist gemäß § 17 Abs. 3 TVÜ-VKA vorläufig. Eine persönliche Zulage ist ausdrücklich verhandelbar.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen können bis zum 10.09.2014 an das Landratsamt
Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße 27 in
04860 Torgau gerichtet werden.
Winkler
Dezernent
Dezernat Ordnung
Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 25.07.2014)
Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php
Art des Bades Bad
Letzte Badewasser-
Sichttiefe
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
Anlagen
____________________________________________________________________________________________________________________
Naturbäder
Naturbad Luppa
11.07.2014
entspricht Sächsischer > 2,00 m
- Kinderspielplatz
BadegewässerVO-
- Ausleihe von
vom 15.04.2008
Wassertretern
- FKK
- Versorgungs
einrichtungen
______________________________________________________________________________________________________
Campingplatz
17.07.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Kioskbetrieb
„Alte Mulde“
BadegewässerVO
- Campingmöglichkeit
Roitzschjora
vom 15.04.2008
- Tischtennisplatte
- Beachvolleyballfeld
- Klettergerüst
______________________________________________________________________________________________________
Mertgenteich
10.06.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Schullandheim
Schullandheim
BadegewässerVO
Reibitz
vom 15.04.2008
______________________________________________________________________________________________________
Schladitzer Bucht
30.06.2014
entspricht Sächsischer > 3,00 m
- Wassersportzentrum
BadegewässerVO
„All-on-Sea“
vom 15.04.2008
- Kursangebote für
Windsurfer, Segler,
Katamaran
- Volleyballanlage
- Rundweg für Skater,
Radfahren, Spazieren
- Ausleih von Segel
booten, Kanus,
Wassertretern,
Surfmaterial
- Kioskbetrieb
- Tauchschule
- Wassererlebnispark
______________________________________________________________________________________________________
Kiesgrube Eilenburg 09.07.2014
entspricht Sächsischer 2,80 m
- Kinderspielplatz
BadegewässerVO
- FKK möglich
vom 15.04.2008
- Versorgungs
einrichtungen
- Campingplatz
- Wasserskianlage
22
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Art des Bades Bad
Letzte Badewasser-
Sichttiefe
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
Anlagen
____________________________________________________________________________________________________________________
Ziegeleiteich
15.05.2014
entspricht Sächsischer 2,00 m
- Grillmöglichkeit
Schönwölkau BadegewässerVO- Kinderspielplatz
vom 15.04.2008
- Tischtennisplatte
- überdachte Sitzbänke
______________________________________________________________________________________________________
Campingplatz
17.07.2014
entspricht Sächsischer > 2,00 m
- Campingplatz
Kleinliebenau BadegewässerVO- Gaststätte
vom 15.04.2008
______________________________________________________________________________________________________
Seebad Schildau
07.07.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Campingplatz
BadegewässerVO- Gaststätte
vom 15.04.2008
- Unterkünfte für
Gruppen
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten
und Wassertretern mgl.
______________________________________________________________________________________________________
Badeteich
26.06.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Minigolfanlage
Bucha (ohne
BadegewässerVO
- Gaststätte/Hotel
Bademeister)
vom 15.04.2008
- Kinderspielplatz
______________________________________________________________________________________________________
Wolteritzer
16.07.2014
entspricht Sächsischer > 3,00 m
- Kioskbetrieb
Badestrand
BadegewässerVO
(ohne Bade-
vom 15.04.2008
meister)
______________________________________________________________________________________________________
Waldbad
03.06.2014
entspricht Sächsischer 1,00 m
- Imbiss
Mehderitzsch BadegewässerVO- Riesenrutsche
vom 15.04.2008
- Beachvolleyballfeld
- Kinderspielplatz
______________________________________________________________________________________________________
Presseler Teich
08.07.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Campingplatz
(ohne Bade-
BadegewässerVO
meister)
vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________________________
Beckenbäder Parthe-Bad Taucha 30.06.2014
entspricht den
bis Grund
- Rutsche
Anforderungen der
- Beachvolleyballfeld
DIN 19643
- Imbiss
- Kinderspielplatz
______________________________________________________________________________________________________
Freibad Elberitz-
01.07.2014
entspricht den
bis Grund
- Rutsche
mühle Delitzsch
Anforderungen der - große Liegewiese
DIN 19643
- großes Nicht
schwimmerbecken
- Versorgungs
einrichtung
______________________________________________________________________________________________________
Freibad Mügeln
11.07.2014
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Anforderungen der
- Beachvolleyballfeld
DIN 19643
- Zelten für Gruppen
möglich
- Rutsche
______________________________________________________________________________________________________
Freibad
07.07.2014
entspricht den bis Grund
- Campingplatz
Neumühle
Anforderungen der
- Gaststätte
Schildau
DIN 19643
- Unterkünfte für
Gruppen
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten
und Wassertretern mgl.
______________________________________________________________________________________________________
Heide Spa
17.07.2014
entspricht den bis Grund
- Hallen- und Außen
Bad Düben
Anforderungen der
becken
DIN 19643
- große
Saunalandschaft
- Strömungskanal
- Hotel & Resort
- Restaurant
23
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Art des Bades Bad
Letzte Badewasser-
Sichttiefe
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
Anlagen
____________________________________________________________________________________________________________________
Schwimmhalle
Sommerpause
entspricht den
bis Grund
- Hallenbecken
Eilenburg
bis 01.09.2014 Anforderungen der
(Schwimmer +
DIN 19643
Nichtschwimmer)
- Sauna
- Sprungturm
______________________________________________________________________________________________________
Sport- und
17.04.2014
entspricht den
bis Grund
- Hallen- und
Freizeitbad
Anforderungen der
Außenbecken
Aquavita Torgau
DIN 19643
- Saunalandschaft
- Imbissangebot
- Kinderspielplatz
- Lichttherapie
- Floating
______________________________________________________________________________________________________
Erlebnisbad Platsch 17.04.2014
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Oschatz
Anforderungen der
- Hallen- &
DIN 19643
Außenbecken
- Rutschen-Eldorado
- Saunalandschaft
- Sprungturm
______________________________________________________________________________________________________
Freibad
08.07.2014
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Hammermühle
Anforderungen der
- Kinderspielplatz
Bad Düben
DIN 19643
- Beachvolleyballfeld
- Nichtschwimmer- und
Sportbecken
____________________________________________________________________________________________________________________
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen informiert
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) - eine gefährliche Tierseuche auf dem Vormarsch
Seit 2007 verbreitet sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest von Georgien nach Russland und Weißrussland aus.
Inzwischen ist die Afrikanische Schweinepest auch in der Europäischen Union angekommen. Nach ersten Fällen in der Wildschweinpopulation an der polnischen Grenze zu Weißrussland
und in Litauen wurden in der vergangenen Woche auch Fälle aus
Lettland berichtet.
Erhöhte Vorsicht ist nun geboten, um einer Ausbreitung der Seuche nach Deutschland und einer Einschleppung des Virus in die
Hausschweinebestände vorzubeugen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende
Viruserkrankung mit seuchenhaften Verlauf, die sowohl Wild- als
auch Hausschweine befällt. Ein Ausbruch dieser Tierseuche hat
enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Diese Seuche ist anzeigepflichtig, eine sichere Diagnose ist nur durch eine Laboruntersuchung möglich. Gegen die ASP gibt es keinen Impfstoff
und keine Therapie, weshalb die Bekämpfung dieser Tierseuche
gerade im Wildbestand sehr schwierig ist.
Die Bekämpfungsmaßnahmen beschränken sich auf die strenge Einhaltung der Hygieneregeln (Reinigung und Desinfektion,
Hygieneschleusen, Beschränkung des Personenverkehrs, Unterbindung des Kontaktes zwischen Haus- und Wildschweinen)
sowie die Populationskontrolle der Wildschweine.
Im Falle eines Erregernachweises bei Wild- und Hausschweinen
werden Sperrbezirke und Restriktionszonen errichtet, um den Handel mit Tieren und Erzeugnisse aus diesem Gebiet zu beschränken.
Falls eine Infektion bei Hausschweinen vorliegt, müssen alle betroffenen Tiere getötet und unschädlich beseitigt werden.
Was können Jäger vorbeugend tun?
Die Jägerschaft ist aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von
Fallwild und Auffälligkeiten, wie abgekommene Stücke und
mangelnde Scheu, unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt
zu melden. Verendet aufgefundene Wildschweine sind ein wichtiges Alarmsignal, insbesondere wenn sie gehäuft (in Gruppen)
aufgefunden werden.
Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“
Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig
mit Schaum gefüllt. Alle verdächtigen Befunde sind amtlich abklären zu lassen. Bis zur Abklärung ist für eine sichere Verwahrung der Stücke zu sorgen. Der Jäger sollte von solchen verdächtigen Stücken möglichst keine Proben nehmen sondern in
Absprache mit dem Veterinäramt den gesamten Tierkörper zur
Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) verbringen. Damit soll eine weitere Verschleppung der ASP verhindert werden.
Ein hohes Risiko der Verbreitung der ASP wird durch den globalisierten Handel, die illegale Einfuhr, durch die Einschleppung
über tierische Lebensmittel und Lebensmittelreste gesehen.
Eine besondere Bedeutung kommt hierbei Autobahnrastplätzen
zu, wo Speiseabfällen von Transitreisenden entsorgt werden, zu
denen auch Schwarzwild Zugang haben kann.
Aus diesem Zusammenhang bittet die LUA nachdrücklich um
eine verstärkte Einsendung von Organproben von Schwarzwild
aus Autobahnanrainergebieten. Geeignetes Organmaterial sind
die Milz, Tonsillen, Kopflymphknoten und die Nieren. Diese Proben sollten flüssigkeitsdicht verpackt und über das Veterinäramt
an die LUA geschickt werden.
Ebenso sollte der Jagdtourismus in kritische Gebiete wie Russland, Litauen oder Weißrussland unter besonderer Beobachtung
stehen, damit eine Virusverschleppung über diesen Weg nach
Deutschland unterbleibt. Kleidungsstücke und Gegenstände
dürfen nicht mit Blut behaftet sein, wenn sie nach der Rückkehr
wieder im Revier verwendet werden. Auf die Mitnahme von Jagdtrophäen oder Schweinefleisch sollte man besser verzichten.
Auch eine sachgerechte Entsorgung von Wildabfällen (Decken,
Kadavern) ist ein Aspekt der Seuchenverhütung. Durch Wildabfälle und Kadaver gefallener Tiere kann sich der Virus der Afrikanischen Schweinepest ebenso ausbreiten wie durch den direkten Kontakt infizierter Tiere.
24
Deshalb sollte verdächtiges Fallwild sofort aus dem Revier und
zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt verbracht
werden.
Hinsichtlich der Entsorgung von Wild und Wildabfällen ist
zu beachten:
Stammen diese von Tieren mit Krankheitsanzeichen oder aus
Gebieten, die wegen Tierseuchen gemaßregelt sind:
· Das Tier verhielt sich vor dem Erlegen seuchenverdächtig
· Der Tierkörper zeigt Anzeichen einer auf Mensch oder Tier
übertragbaren Krankheit oder Tierseuche
· Der Jagdbezirk der Erlegung ist aufgrund einer Tierseuche
gemaßregelt (Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet)
dann sind die Abfälle als tierische Nebenprodukte über eine
Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.
Aus seuchenhygienischen Gründen wird dringend abgeraten,
Aufbruch und Abfälle von Schwarzwild auf Luderplätzen und zur
Kirrung zu verwenden.
Was müssen Schweinehalter besonders beachten?
Erhöhte Wachsamkeit ist geboten. Beim Auftreten akuter Symptome, die nicht klar einer anderen Krankheit zugeordnet werden
können und bei vermehrt fieberhaften Erkrankungen, die nicht
auf eine Antibiotika-Therapie ansprechen, sollte geeignetes
Untersuchungsmaterial zur Abklärung einer möglichen Schweinepestinfektion zur LUA eingeschickt werden. Gleiches gilt für
gehäufte Aborte und Todesfälle.
Eine Ansteckung kann durch direkten Kontakt mit infizierten
Tieren (Speichel, Exkremente, Blut) und deren Produkten, aber
auch über kontaminierte Geräte, Fahrzeugreifen, Schuhwerk
und andere unbelebte Vektoren erfolgen. Das verbotene Verfüttern von Speiseabfällen kann ursächlich für eine Erkrankung
sein. Ein hohes Risiko der Verschleppung besteht auch durch
unzureichend gereinigte und desinfizierte Tiertransportfahrzeuge, die von Transporten aus dem Ausland zurückkehren.
In Schweinehaltungsbetrieben ist daher ein konsequentes Hygienemanagement durchzusetzen. Die Biosicherheitsmaßnahmen
gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung wie:
· Ständige Betreuung durch einen Tierarzt
· Geschultes Personal
· Beschränkter Personen- und Warenverkehr
· Betriebseigene Kleidung
· Zwangsduschen beim Betreten der Schweinebestände
· Quarantäne der Zukäufe
· Festgelegtes Transportmanagement
sind strikt einzuhalten. Bei Verdacht auf eine Infektion mit der
ASP sollte sofort Kontakt mit dem Hoftierarzt und dem Veterinäramt aufgenommen werden.
gez. Mai
Amtstierärztin
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.
Personen, deren rechtliche Interessen durch das o.g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten
Anschrift einsehen.
Gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt
der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage
der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.
Delitzsch, 23.07.14
________________________________________________________
Dezernat Ordnung
Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg
An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals
überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig
und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit
und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten.
Delitzsch:
Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18.00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a,
Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07
Eilenburg: Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4,
Kontakt:
Tel.: Frau Martina Koch
0176 95316645/034202 56657
0341 71070724 (Büro Leipzig)
E-Mail: [email protected]
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich.
Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen.
(Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333).
________________________________________________________
Dezernat Soziales
Benachrichtigung
Familienpate. Ich bin dabei!
über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 VwZG
Seit einigen Monaten sind neun ehrenamtliche Familienpaten im
Landkreis unterwegs und unterstützen junge Familien mit Kindern. Egal ob eins, zwei oder drei Kinder, für sie sind die Familienpaten da. Sie besuchen ein- bis zweimal in der Woche die
Familie und beschäftigen sich mit den Kindern und entlasten
Mütter und Väter.
Familienpaten sind aktive Menschen ab 18 Jahre bis ins Seniorenalter, die sich in vielfältigen Tätigkeitsbereichen der familiären Unterstützung junger Familien ehrenamtlich engagieren.
Sie können mit den Kindern spielen, Freude erleben, sie zum
Sport begleiten, Ausflüge unternehmen, ihnen vorlesen, den Eltern ein guter Zuhören sein u.v.m.
Einmal im Monat finden sich alle Ehrenamtlichen zusammen und
lernen Neues für ihre Tätigkeit als Familienpate. Da wird schon
mal gebastelt, gebaut und gesungen. Im Juli waren fast alle dabei, als es im Mehrgenerationshaus Delitzsch darum ging, wie
beschäftigen wir uns mit den Kindern und was kann man gemeinsam alles auf die Beine stellen.
In dem Verwaltungsverfahren des
Herrn Tino Ehrenberg
geb. 07.01.1979
Pasewalk
Zinnaer Weg 12
04860 Torgau OT Welsau
ist für Herrn Ehrenberg ein Bescheid vom 17.07.2014, Kassenzeichen 111007644 002, im
Landratsamt Nordsachsen
Kfz- Zulassung
Zimmer 126
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
zur Abholung hinterlegt.
25
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Sie wollen sich gern engagieren und sind auf der Suche nach
einer Aufgabe, in der Sie sich eigenverantwortlich einbringen
können? Dann werden Sie Familienpate.
Wir bieten Weiterbildungen, die Sie auf diese Aufgabe vorbereiten, vermitteln Sie in die Familien, erstatten Fahrtkosten und
organisieren einen regelmäßigen Austausch mit anderen Familienpaten.
Haben Sie Interesse selbst als Familienpate aktiv zu werden?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern und freuen uns auf Sie.
Jana Kruse
Netzwerkkoordinatorin
Fachstelle Prävention und Frühe Hilfen
Landratsamt Nordsachsen
Dezernat Soziales/Jugendamt
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Tel.: 03421 7586523
Fax: 03421 758856179
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
im Landkreis Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
• zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt
eines Kindes
• zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen
Leistungen
• zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys
sowie Kleinkindern
• zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer
Nähe
• zu verschiedensten Fragen der Elternschaft
• zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung
Ihre Ansprechpartner:
• Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz:
Kathrin Grasse
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
• Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und
Löbnitz:
Tanja Schön
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
Kinder suchen Familien
Der Pflegekinderdienst sucht Familien für:
-> Bereitschaftspflege sowie
-> Vollzeitpflege
Die Pflegeeltern sollten:
- liebevoll und tolerant sein
- Verständnis für die besondere Situation von Pflegekindern
aufweisen
- damit leben können, dass Kinder nicht immer perfekt sein
müssen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt haben
Wir möchten Kindern die Chance geben, ein Leben in Geborgenheit in einer Pflegefamilie führen zu können.
Ihre Ansprechpartner:
• Bereich Torgau
Frau Politschuk
Tel.: 03421 7586107
Schlossstraße 27, 04860 Torgau
•
Bereich Delitzsch-Eilenburg
Frau Helfer-Thiemecke
Tel.: 034202 9886140
Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch
•
Bereich Oschatz
Frau Renner
Tel.: 03435 9846180
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
n
Mitteilungen Gemeinden
Gemeinde Doberschütz
Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz fasste in öffentlicher Sitzung am 17.07.2014 folgende Beschlüsse:
60/2014
Feststellung von Hinderungsgründen gemäß § 32
SächsGemO
61/2014
Bestellung des Stellvertreters des Bürgermeisters
62/2014
Bestellung der Mitglieder der beschließenden
Ausschüsse
63/2014
Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die
Ausschüsse der Gemeinde Doberschütz
64/2014
Terminplan für die Sitzungen des Gemeinderates
und seiner Ausschüsse
65/2014
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
66/2014
Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters
zur Vergabe von Bauleistungen
67/2014
Vergabe der Bauleistung Beseitigung Hochwasserschäden 2013 „Weg an den Bahngleisen“
68/2014
Vergabe der Bauleistung Beseitigung Hochwasserschäden 2013 „Sanierung OVS
Mörtitz-Gruna“
Bekanntmachung der Betriebskosten 2013
der Gemeinde Doberschütz
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der
Betriebskosten
Betriebskosten je Platz
KrippeKindergartenHort
8 h
9 h
6h
in EUR
in EUR
in EUR
erforderliche
Personalkosten
(PK)
721,09332,81
194,69
erforderliche
Sachkosten
(SK)
118,0454,48
31,87
erforderliche
Betriebskosten
(PK+SK) 839,13387,29
226,56
Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.
(z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden)
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1.2.
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
KrippeKindergartenHort
9 h
9 h
6h
in EUR
in EUR
in EUR
Landeszuschuss150,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)180,00
Gemeindeanteil509,13
150,00
100,00
90,65
53,03
146,64
73,53
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete u.
Personalkostenumlage 1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat
Gesamt
KrippeKindergartenHort
9 h
9 h
6h
in EUR
in EUR
in EUR
nicht ermittelt nicht ermittelt
nicht ermittelt
1. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
- entfällt
Stellenausschreibung
In der Gemeinde Doberschütz ist ab 15. Oktober 2014 zur
Verstärkung des Bauhofteams eine Stelle als
Bauhofmitarbeiter/in
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis ist vorerst auf 2 Jahre befristet.
Das Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten, wie
· Instandhaltung, Sanierung, Reinigung und in gewissem
Umfang auch die Herstellung von Straßen, Feldwegen
und öffentl. Verkehrsflächen
· Pflege, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften, Grünanlagen, Kinderspielplätzen und Sportanlagen
· Durchführung des Winterdienstes
· Gewässer- und Gehölzpflege
· Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen
Anforderungen:
· abgeschlossene Berufsausbildung im Garten- oder Landschaftsbau (oder vergleichbar)
· Führerschein der Klasse B, BE, C, C1E und CE sowie Hebeführerpass mit entsprechender Praxiserfahrung
· Erfahrung im praktischen Umgang mit den in einem Bauhof vorhandenen Fahrzeugen (z.B. Rasentraktor, Bagger
und Lkw)
· Kenntnisse im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen usw.
· Kenntnisse in der Ausführung von Kleinreparaturen an
Maschinen und Werkzeugen
· vielseitiges handwerkliches Geschick
· Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
· Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
· Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten (Winterdienst) sowie zur Ableistung von Ruf-/Bereitschaftsdiensten (Hochwasser)
· Bereitschaft zum Einsatz im feuerwehrtechnischen
Dienst, Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Doberschütz wäre wünschenswert
Die Vergütung erfolgt nach dem geltenden Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst (TVöD).
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bitte bis
12.09.2014 an die Gemeindeverwaltung Doberschütz, Personalamt, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz zu richten.
Auf nach Sprotta zum Dorffest
am 23. und 24. August 2014
Sonnabend, 23. August 2014
ab 13.00 UhrVolleyball - Herren, Jugend
ab 13.30 UhrBastelstraße für Kinder, Schatzsuche
ab 14.00 UhrÜberraschung der Feuerwehr und Angelverein
Sprotta
ab 14.30 UhrDoberschützer „Tanzmäuse“
ca. 15.00 Uhr
„Zirkus“ - Programm der Kindertagesstätte
„Storchennest“
anschließend
Irisches Märchenprogramm „Fingerhütchen“
mit Dr. MacDooley und irische Musik für Jung
und Alt
ab 16.00 UhrWissensquiz für alle Altersgruppen „700 Jahre
Doberschütz“
ab 20.00 UhrDisco „Phönix“
zur späteren Stunde: Neuanfang 03 - Die Retter der Kultur
Motto: „S - S - S !“
Sonntag, 24. August 2014
ab 10.00 UhrFrühschoppen
5. Pokerturnier „Sprottaer Wanderpokal“
ab 11.00 UhrKranzreiten
Reiter können sich bei Helmut und Julia Stichel
(03423 601706) anmelden
ab 13.00 UhrKettensägewettbewerb
ab 14.00 UhrDas Spielmobil vom Kreissportbund Nordsachsen kommt mit vielen Überraschungen
ca.15.00 Uhr„Die MelanKomiker“ - Albernheiten auf höchstem Niveau. Aber aus tiefster Seele. - Und
manche Frau stöhnt auf: „LUSTige-OBJEKTE“
16.00 Uhr Dackelrennen der Mölbitzer
Ausklang des Dorffestes ist traditionell der Stiefelweitwurf
An allen Tagen erwarten Sie die Landwirte, die Kindertagesstätte „Stochennest“, die Feuerwehr, der Angelverein und
der Heimat- und Kulturverein e. V. Sprotta mit vielen Überraschungen!
Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen reichlich und vielseitig gesorgt.
Die Gemeinde und der Heimat- und Kulturverein e. V. Sprotta
freuen sich auf Ihren Besuch!
Gemeinde Jesewitz
Gemeinde Jesewitz
Landkreis Nordsachsen
Wahlkreis 35 Nordsachsen 2
Bekanntmachung über die Einsichtnahme
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung
von Wahlscheinen
für die Wahl zum Sächsischen Landtag
am 31. August 2014
I Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen
Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
II Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Jesewitz wird in der
Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während folgender
Zeiten:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr,
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr,
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr,
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
27
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz
1, 04838 Eilenburg, Zimmer 3.09
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder
Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der
zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten
überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen
im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen,
muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht
nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im
Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist
zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies
im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechtes einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur
für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
III Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, spätestens
am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Einwohnermeldeamt, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung
zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten
Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer/
Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
IV Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten
hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch
gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
V Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 35
Nordsachsen 2 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
VI Einen Wahlschein erhält auf Antrag
1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis
(10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen in Pkt. a) entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt
ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 29. August 2014, 16.00 Uhr,
beim Verwaltungsverband mündlich, schriftlich, per Internet
oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung
beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die
genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr,
stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei
der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
VII Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
-
einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein
und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an
Ort und Stelle ausüben.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für
einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich
die Bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem
Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen
Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich
befördert.
Eilenburg, den 25.07.2014
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Jesewitz
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Ortschaftsrat Pehritzsch
Einladung
Die erste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft
Pehritzsch nach der Ortschaftsratswahl am 25.05.2014 findet
am
Dienstag, dem 12.08.2014, um 19.00 Uhr
im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Tauchaer Weg in Pehritzsch
statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte. Des Weiteren möchten wir jeden, der an dem Ehrenamt des
Ortsvorstehers in der Ortschaft Pehritzsch Interesse hat, aufrufen, sich zu der o. g. Ortschaftsratssitzung als Ortsvorsteher zu
bewerben.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Verpflichtung der gewählten Ortschaftsräte
3. Wahl des Ortsvorstehers
4. Wahl Stellvertreter des Ortsvorstehers
5. Bürgerfragestunde
6. Verschiedenes
Ralf Tauchnitz
Bürgermeister
28
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Anwohnerinformation
Gemeinde Jesewitz
zur Hochwasserschadensbeseitigung Gewässer II.
Ordnung - Grabensystem der Muldenaue, Gemeinde
Jesewitz OT Groitzsch und Kossen
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung
der Gemeinde Jesewitz am 10.07.2014
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Die Gemeinde Jesewitz führt im Zeitraum vom 21.07.2014 bis
zum 29.08.2014 die Hochwasserschadensbeseitigung in den
Ortsteilen Groitzsch und Kossen durch. Die betroffenen Gewässer sind in der nachfolgenden Abbildung genannt.
Beschluss-Nr.
Inhalt
________________________________________________________
34/2014
Bestellung des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters der Gemeinde Jesewitz
Abb. 1: Lage des Vorhabengebietes in der Gemarkung Groitzsch
Die Arbeiten umfassen die Beräumung von Treibgut und Baumstützen im Gewässerbereich, den Verschnitt der, in das Gewässer hineinragenden Gehölze sowie die Sohlentkrautung und Böschungsmahd von stark zugewachsenen Gewässerabschnitten.
Die Maßnahmen dienen der Beseitigung der Schäden, die Infolge des Junihochwassers 2013 aufgetreten sind. In Folge des
Hochwassers lagerte sich vermehrt Treibgut im Gewässer ab.
Vereinzelt sind Bäume oder große Äste in das Gewässer gestürzt. An zwei Durchlässen kam es zu Verklausungen aufgrund
von eingetragenem Treibgut. Zudem sind die Gräben und Bäche
stark verkrautet und erschweren somit den Abfluss des Wassers
bei Rückzug des Hochwassers.
Es wird gebeten, die mit der Hochwasserschadensbeseitigung
beauftragte Firma Muldenwald Landschaftspflege zu unterstützen und ihr während der Arbeiten den Zutritt zum Grundstück zu gewähren. Wir versichern Ihnen, dass die Baufirma
den ursprünglichen Zustand der bauzeitlich beanspruchten
Grundstücke nach Abschluss der Instandsetzungsmaßnahmen
wiederherstellt.
Bei Fragen stehen zu den Bürozeiten folgende Ansprechpartner
zur Verfügung:
Überwachendes Büro Knoblich Landschaftsarchitekten,
Zschepplin, Telefonnummer: 03423 75860-0
Verwaltungsverband Eilenburg West für
Zschepplin, Telefonnummer: 03423 662355
die
Gemeinde
35/2014
Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Gordemitz
36/2014
Auftragsvergabe zur Beschaffung eines
3-Seitenkippers (Komplettfahrzeug) - Leicht
Lkw, Neufahrzeug für den Bauhof Jesewitz
37/2014
Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Erneuerung der Straßenbeleuchtung Auenstraße
und Zum Gutshof im OT Kossen
38/2014
Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Sanierung der Ortsverbindungsstraße Ochelmitz Liemehna
39/2014
Auftragsvergabe für das Bauvorhaben
Grundhafter Ausbau des Verbindungsweges
Hauptstraße-Mühlweg in Pehritzsch
40/2014
Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Ergänzung der Beleuchtung Verbindungsweges
Hauptstraße-Mühlweg im OT Pehritzsch
41/2014
Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Pehritzsch
Antragsteller: Herr Ingo Körbis, Taucha
42/2014
43/2014
Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Pehritzsch
Antragsteller: Herr Hartmut Körbis, Taucha
Antrag auf Neubau einer Werkstatt im OT Liemehna
Antragsteller: Herr Andrè Skowronek, OT Liemehna
44/2014 Eintragung einer Grundschuld zu Lasten der
Grundstücke, Gemarkung Jesewitz, Flur 3,
Flurstücke 155 und 116/9
45/2014
Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Gotha, Flur 6 des Flurstückes 24/7 durch die Gemeinde Jesewitz
Tauchnitz
Bürgermeister
Ergebnis der Vorprüfung zur Lärmaktionsplanung
gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Sachsen
ist die Gemeinde Jesewitz verpflichtet, bei einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. KfZ/Jahr, Lärmkarten zu erstellen. Aus
den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die resultierenden
Lärmbetroffenheiten in der Bevölkerung zu ermitteln und der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Ein Lärmaktionsplan ist dann zu
erarbeiten, wenn im Rahmen einer Vorprüfung erhebliche Lärmbetroffenheiten festgestellt wurden.
29
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Für den Abschnitt der B87 mit einer Länge von 2,0 km, von der
Gemeindegrenze (Stadt Taucha) bis zum Abzweig der K7424
in Richtung Weltewitz/Gotha, wurde 2012 eine Lärmkartierung
vorgenommen. Die Lärmkartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die
Lärmkarten für die Gemeinde Jesewitz sowie den ermittelten
Lärmbetroffenheiten können auf der Internetseite des LfULG
eingesehen werden. Unter folgenden stehen die Lärmkarten als
interaktive Karten zur Einsichtnahme bereit:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm
Die Karten können auch im Verwaltungsverband Eilenburg-West,
Maxim Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg eingesehen werden.
Im Ergebnis der Vorprüfung zur Lärmaktionsplanung wurden
keine sehr hohen Belastungen für betroffene Einwohner festgestellt. Hohe Belastungen mit gesundheitlicher Relevanz wurden im Vergleich zur Einwohnerzahl nur für eine geringe Anzahl
Betroffener festgestellt. Grundschule und Kindertagesstätte der
Gemeinde liegen außerhalb der vom Lärm betroffenen Gebiete.
Andere besonders schützenswerte Objekte wie Krankenhäuser,
Pflegeheime oder Kureinrichtungen gibt es in der Gemeinde
Jesewitz nicht. Im lärmbelasteten Bereich befinden sich keine
schützenswerte „Ruhigen Gebiete“. Für den betroffenen Straßenabschnitt der B87 ist langfristige die Umverlegung in unbewohnte Gebiete vorgesehen.
Auf Grund der bisher vorliegenden Erkenntnisse aus der Vorprüfung ist beabsichtigt auf eine weitergehende Lärmaktionsplanung zu verzichten und die Lärmaktionsplanung vorzeitig zu
beenden. Ein entsprechender Beschluss ist im Gemeinderat zu
fassen.
Die ausführliche Dokumentation der Lärmaktionsplanung der
Gemeinde Jesewitz kann im Verwaltungsverband EilenburgWest, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den Öffnungszeiten (Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 - 12.00
Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr, Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 15.00 Uhr) eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit wird gebeten, sich mit den dargelegten Gründen zur Beendigung der Lärmaktionsplanung auseinanderzusetzen. Einwände und Hinweise können bis zum 05.09.2014 bei
der Gemeinde Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz oder
beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim Gorki-Platz 1,
04838 Eilenburg eingebracht werden.
Eilenburg, den 01.08.2014
geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.
(z.B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden).
1.2 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Betriebskosten je Platz in EUR
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
Landeszuschuss150,00
150,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)
170,00
100,00
60,00
Gemeinde (inkl.
Eigenanteil freier
Träger)
471,83
115,45
53,79
1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und
Personalkostenumlagen
1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen
in €
AbschreibungenZinsenMiete -
PersonalkostenumlageGesamt1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat in EUR
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
Gesamt
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
- entfällt Jesewitz, den 17.07.2014
Bekanntmachung der Betriebskosten
der Kindereinrichtungen der Gemeinde Jesewitz
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG im Jahr 2013
1. Kindertageseinrichtungen
1.1 Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung
der Betriebskosten
Betriebskosten je Platz in €
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
erforderliche
Personalkosten
660,02 304,62 178,20
erforderliche
Sachkosten
131,81 60,83
35,59
erforderliche
Betriebskosten
791,83 365,45 213,79
100,00
30
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Gemeinde Laußig
Ortschaftsrat Kossa
Am 05.08.2014 um 19.00 Uhr findet im Bürgerhaus Authausen
die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Kossa statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festlegung der Mitunterzeichner der Sitzung
2. Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung der Ortschaftsratswahl und Feststellung von Hinderungsgründen
3. Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den Bürgermeister
4. Beratung und Beschluss - Wahl des Ortsvorstehers Kossa
5. Verschiedenes Anfragen
gez. Schneider
Bürgermeister
Ortschaftsrat Laußig
Am 05.08.2014 um 18.00 Uhr
findet in Laußig, Gemeindeverwaltung Laußig, die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Laußig statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festlegung der Mitunterzeichner der Sitzung
2. Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung der Ortschaftsratswahl und Feststellung von Hinderungsgründen
3. Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den Bürgermeister
4. Beratung und Beschluss - Wahl des Ortsvorstehers Laußig
5. Verschiedenes Anfragen
im Auftrag
gez. Schneider
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
6. Sächsischen Landtag am 31.08.2014 und für die
gleichzeitig stattfindende Wahl zum Bürgermeister
in der Gemeinde Laußig
1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl am 31.08.2014 für die Wahlbezirke der
Gemeinde Laußig wird in der Zeit vom 11.08.2014 bis
15.08.2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag
von 08.30 bis 12.00 Uhr
und von 13.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.30 bis 12.00 Uhr
und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr
und von 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr
und von 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben - Einwohnermeldeamt - bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das
Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten
zu überprüfen.
Die Einsichtnahme kann sich auf die Eintragung anderer
Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Person ergeben kann. Die Einsichtnahme
in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für
diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34
des Sächsischen Meldegesetztes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme
in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte
zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung
des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die
Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden
und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren
geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich,
welches nur von einem Bediensteten der Stadtverwaltung Bad Düben (Einwohnermeldeamt) bedient werden
darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Für einen gegebenenfalls erforderlichen 2. Wahlgang bei
der Bürgermeisterwahl wird dasselbe Wählerverzeichnis
benutzt, eine nochmalige Auslegung findet nicht statt.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter
1. genannten Öffnungszeiten, spätestens am 15.08.2014,
12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11,
04849 Bad Düben einen Antrag auf Berichtigung stellen
(Bürgermeisterwahl) bzw. Einspruch einlegen (Landtagswahl).
Der Antrag/Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift gestellt/eingelegt werden. Soweit
die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat
der Antragsteller/Einsprechende die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10.08.2014 (21. Tag vor
der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.
Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden 2. Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl, neue
Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine
Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen (Bürgermeisterwahl) bzw. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen (Landtagswahl), um nicht Gefahr zu laufen, dass das
Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
4. Wer einen Wahlschein
- zur Bürgermeisterwahl hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen.
- zur Landtagswahl hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk)
des für ihn zuständigen Wahlkreises (hier Wahlkreis 35
- Nordsachsen 2) in der Gemeinde Laußig oder durch
Briefwahl teilnehmen.
5. Wahlscheine erhält auf Antrag
für die Landtagswahl:
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter.
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
31
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist (10. August 2014) für die Aufnahme in das
Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat.
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst
nach Ablauf dieser Fristen entstanden ist.
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der
Stadtverwaltung Bad Düben - Einwohnermeldeamtgelangt ist.
für die Bürgermeisterwahl:
6.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
6.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Der Wahlscheinantrag für die Bürgermeisterwahl kann
gemeinsam für die Wahl am 31.08.2014 (erster Wahlgang) und für den etwaig erforderlich werdenden zweiten
Wahlgang am 14.09.2014 gestellt werden.
Wahlscheine für die Landtagswahl und Bürgermeisterwahl können von in dem Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29.08.2014 (zweiter
Tag vor der Wahl) bzw. für den gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl bis zum 12.09.2014, 16.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben, schriftlich,
durch Telefax oder Telegramm, per E-Mail oder sonstige
dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form
oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Antrag sind Familienname, Vornamen, die Anschrift
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum
oder die laufende Nummer unter der der Antragsteller im
Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass
er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter
kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte gemäß Punkt 5.2. können für die Landtagswahl den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr,
stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte gemäß Punkt 6.2. können für die Bürgermeisterwahl den Antrag noch bis zum Wahltag bzw. bis zum
Tag des gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten
Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei
nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum
nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
bis zum 30. August 2014 bzw. bei einem gegebenenfalls
erforderlich werdenden zweiten Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl bis zum 13.09.2014, 12.00 Uhr, ein neuer
Wahlschein erteilt werden.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
für die Landtagswahl
- einen amtlichen weißen Stimmzettel
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist versehenen gelben Wahlbriefumschlag
- ein Merkblatt zur Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, die
Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen anderen
als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein
und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn
dieser sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die
auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr
eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
für die Bürgermeisterwahl
- einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel
- einen amtlichen hellblauen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der
Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und
die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an
Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen
für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person
nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der
Stadt Bad Düben - Einwohnermeldeamt - vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die
auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr
eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als
Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Sie können auch an der
angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt
für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen.
Laußig, 18.07.2014
Schneider
Bürgermeister
Bekanntmachung
Werte Einwohner von Authausen, Durchwehna,
Görschlitz, Kossa, Pressel
Am Samstag, 09.08.2014 in der Zeit
von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
werden auf dem Gelände am Bürgerhaus Authausen
kostenfrei Grünschnitt und Reisig angenommen.
Diese Abfälle sind getrennt in den aufgestellten Container abzulagern.
Dies ist ein Pilotprojekt, welches die Gemeinde Laußig gemeinsam mit der Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises
Nordsachsen mbH durchführt. Nutzen Sie diese Möglichkeit.
Sollte es entsprechend Zuspruch finden, beabsichtigen wir eine
regelmäßige Annahme von Grünschnitt und Reisig.
gez. Schneider
Bürgermeister
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Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Gemeinde Rackwitz
Gemeinde: Rackwitz
Landkreis: Nordsachen
Wahlkreis: 34 Nordsachsen 1
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahl-
Abgrenzung des Wahlbezirks
bezirk Nr.
Bezeichnung
des Wahlraums
001
Altort Rackwitz (mit Hauptstraße 2a - 22) Grundschule Rackwitz, Klassenraum
und Ortsteil Podelwitz
Erdgeschoss, Str. der Jugend 8,
04519 Rackwitz
002
Hauptstraße 13a - 56 (Altort Rackwitz),
Neubaugebiet Rackwitz und Wohngebiet Neuschladitz
Kinderhaus Rackwitz, Gruppenraum im
Kellergeschoss, Märchenweg 2,
04519 Rackwitz (barrierefrei)
003
Ortsteile Zschortau, Lemsel, Kreuma, Brodenaundorf, Biesen
Bürgertreff (ehem. Rathaus Zschortau),
OT Zschortau, Lindenstr. 21a, 04519 Rackwitz
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in
der Zeit bis zum 10.08.2009 übersandt worden ist, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Rackwitz, Sitzungssaal,
Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
ist.
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die
Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) auf der linken Seite die für die Wahl im Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe von Partei und
deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet,
bzw. bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort
und dazu rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis
für die Kennzeichnung.
b) auf der rechten Seite für die Wahl nach Landeslisten die
Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren
Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf
Bewerber der zugelassenen Landeslisten und dazu links
von jeder Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das
Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen.
Der Wähler gibt
a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten
ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten
soll, und
b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab,
indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in
einen Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig
kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass
die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies
ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in
dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit
dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf
dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,
dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Rackwitz, 07.08.2014
Freigang
Bürgermeister
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vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Gemeinde Schönwölkau
6.1 6.2 Gemeinde Schönwölkau
Landkreis Nordsachsen
Wahlkreis 34 - Nordsachsen 1
Bekanntmachung
über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl
zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014
1.
Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen
Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2.
Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Gemeinde
Schönwölkau
wird in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während der üblichen Dienststunden
Ort der Einsichtnahme
in der Gemeinde Krostitz - Einwohnermeldeamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz ( nicht barrierefrei)
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter
die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft
machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das
Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein
Sperrvermerk gemäß § 34 Sächsisches Meldegesetz
eingetragen ist. Während der Einsichtsfrist ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch
Wahlberechtigte gegen Erstattung der Sachkosten zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung
des Wahlrechts einzelner Personen steht. Die Auszüge
dürfen nur zu diesem Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
3.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme - siehe Pkt. 2. - bei der Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen. Soweit die
behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der
der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
4.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 10. August 2014
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen
das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr
laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
5.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
Nummer und Name
34 Nordsachsen 1
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
6.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
7.
8.
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis
(10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Fristen in Pkt. a) entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss
des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde
gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29. August 2014,
16.00 Uhr, bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich
beantragt werden. Die Schriftform gilt durch Telegramm,
Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag
sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr,
stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
bis zum 30. August 2014, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass
er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter
kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen anderen als
den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und
Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser
sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die
auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr
eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne
besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.
Wird die Erteilung eines Wahlscheines versagt, kann
dagegen bis zum 18. August 2014 bei der Gemeinde
schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch eingelegt werden.
Ort, Datum
Krostitz, den 22.07.2014
Die Gemeinde
Frauendorf
Bürgermeister, handelnd f. d. Gem. Schönwölkau
34
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Gemeinde Schönwölkau
Landkreis Nordsachsen
Wahlkreis 34 - Nordsachsen 1
Wahlbekanntmachung
1.Am Sonntag, dem 31. August 2014
findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr
2. Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt:
Nr. des Wahlbezirks
Abgrenzung des Wahlbezirks
Wahlraum
005
Badrina
Parkküche, OT Badrina, Leipziger Str. 7 c (barrierefrei)
006
Brinnis
OT Brinnis, OT Luckowehna, OT Wannewitz
Kindertagesstätte, OT Brinnis, Lange Str. 21
007
Hohenroda
OT Hohenroda, OT Mocherwitz
Kindertagesstätte, OT Hohenroda,
Platz der Jugend 7
008
Lindenhayn
OT Gollmenz, OT Lindenhayn
Kulturraum, OT Lindenhayn, Dübener Str. 12
(barrierefrei)
009
Wölkau
OT Boyda, OT Göritz, OT Wölkau
Sozialgebäude, OT Wölkau, Parkstr. 11 a
(barrierefrei)
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis
zum 10. August 2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.00 Uhr (genaue Uhrzeit) im Gemeindezentrum, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen
bei der Wahl abgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der
zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe
des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers
einen Kreis für die Kennzeichnung;
b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie
jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung
einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das
Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der
Wähler gibt
a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten
ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten
soll, und
b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei
ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten
soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von
außen nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies
ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit
dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf
dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,
dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
7. In folgenden Wahlbezirken werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt:
Wahlbezirk 007 - Kindertagesstätte, OT Hohenroda, Platz
der Jugend 7
Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist in
der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen
Landtag vorgegeben.
Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung
des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser
Stimmzettel ausgeschlossen.
Ort, Datum
Krostitz, den 23.07.2014
Die Gemeinde
Frauendorf
Bürgermeister, handelnd f. d. Gem. Schönwölkau
35
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Gemeinde Wiedemar
Gemeinde Wiedemar
Landkreis Nordsachsen
Wahlkreis Nr. 34 Nordsachsen 1
Wahlbekanntmachung
1.Am Sonntag, dem 31. August 2014
findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr
2. Die Gemeinde Wiedemar ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt:
Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks
Wahlraum
001
OT Kyhna und OT Quering
Gemeindeamt, Versammlungsraum
OT Kyhna,
Kyhnaer Hauptstraße 29,
002
OT Lissa
Feuerwehrgebäude
OT Lissa,
Kölsaer Straße 8
003
OT Pohritzsch
Dorfgemeinschaftshaus
OT Pohritzsch,
Dorfring 36
004
OT Zaasch und OT Serbitz
Dorfgemeinschaftshaus
OT Zaasch,
Roitzscher Str. 2a
005
OT Zschernitz und OT Doberstau
Dorfgemeinschaftshaus
OT Zschernitz,
Doberstauer Str. 2
(barrierefrei)
006
OT Wiedemar
007
OT Kölsa
08
OT Klitschmar und OT Peterwitz
009
OT Wiesenena, OT Werlitzsch und OT Rabutz
010
OT Zwochau und OT Grebehna
Gemeindeamt, Versammlungsraum
OT Wiedemar,
Schulstraße 2
Feuerwehrgebäude
OT Kölsa,
Lissaer Str. 9
Kindertagesstätte,
OT Klitschmar,
Kleine Mittelstraße 7
Grundschule
OT Wiesenena,
Schulweg 1
(barrierefrei)
Kindertagesstätte Zwochau
OT Zwochau, Baltzerstr. 1
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis
zum 10. August 2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Wiedemar, Raum 3, OT Kyhna, Kyhnaer
Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
ist.
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei
der Wahl abgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der
zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe
des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers
einen Kreis für die Kennzeichnung;
b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie
jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung
einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet
sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt
a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten
ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten
soll, und
36
b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei
ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von
außen nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies
ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit
dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem
unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort
spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
7. In folgenden Wahlbezirken werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt:
Wahlbezirk 001 - Kyhna
Wahlbezirk 010 - Zwochau
Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist in
der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen
Landtag vorgegeben.
Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung
des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser
Stimmzettel ausgeschlossen.
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Kyhna, den 18.07.2014
Öffentliche Bekanntmachung des
Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“
Feststellung der Jahresrechnung 2012
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Mulde“ stellte in ihrer Sitzung am 10.07.2014 die geprüfte Jahresrechnung per 31.12.2012 fest.
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfers liegt der Verbandsversammlung vor.
Bilanz
AKTIVA31.12.2012
1 Anlagevermögen
84.373.511,07 EUR
2 Umlaufvermögen
2.832.136,52 EUR
3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
24.808,95 EUR
4 Nicht durch Kapitalpositionen gedeckter
Fehlbetrag
0,00 EUR
Summe AKTIVA
87.230.456,54 EUR
PASSIVA31.12.2012
1 Kapitalpositionen
43.106.797,83 EUR
2 Sonderposten
40.238.063,18 EUR
3 Rückstellungen
516.781,08 EUR
4 Verbindlichkeiten
3.368.814,45 EUR
5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
0,00 EUR
Summe PASSIVA
87.230.456,54 EUR
In der Ergebnisrechnung wurde ein Ergebnis von 1.016.978,29
EUR (davon 1.054.613,64 EUR ordentliches Ergebnis und
-37.635,35 EUR außerordentliches Ergebnis) erzielt.
Die Finanzrechnung führte zu einer Änderung des Finanzmittelbestandes i. H. von -1.801.746,54 EUR aus einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.261.823,37
EUR, einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von
-2.859.053,15 EUR und einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von -204.516,76 EUR.
Die Jahresrechnung 2012 liegt gemäß § 88b SächsGemO in der
Zeit vom 04.08.2014 bis einschließlich 12.08.2014 im Büro des
Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“, Maxim-Gorki-Platz 1,
04838 Eilenburg (Zimmer 2.05) zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Wacker
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung des
Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“
Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit zum Bebauungsplan der Gemeinde
Wiedemar „Gewerbegebiet 2 Zwochau“
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ fasste in ihrer öffentlichen Sitzung am
10.07.2014 folgende Beschlüsse:
Am Dienstag, dem 12.08.2014 findet in der Zeit von 17.00 Uhr
bis 18.30 Uhr eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren statt.
Die Veranstaltung wird im Verwaltungsgebäude der Gemeinde
Wiedemar, im OT Zwochau, Baltzerstraße 8 -Versammlungsraum- durchgeführt.
Ich lade alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Informationsveranstaltung ein.
BeschlussNr. 05/14
06/14 07/14 08/14
Möller
Bürgermeisterin
Lesen Sie zur Gemeinde Zschepplin auf der Seite 41.
Inhalt
Vergabe der Bauleistung
„Sanierung Faulturm in der Kläranlage Eilenburg“
Auswechslung Rührwerk und div. Ausrüstungsteile
Vergabe der Leistung
„Sanierung Faulturm in der Kläranlage Eilenburg“
Schlammentsorgung
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2012
Beschluss zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs
Wacker
Verbandsvorsitzender
37
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Bekanntgabe des DERAWA Zweckverband
Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung
Beschluss Nr. 01/14 vom 03.07.2014
I. Auf der Grundlage des Berichtes über die Abschlussprüfung
für das Wirtschaftsjahr 2013 - erarbeitet von der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig vom 28.05.2014 wird der Jahresabschluss des Zweckverbandes DERAWA wie
folgt festgestellt:
1. Bilanzsumme
39.217.439,43 EUR
1.1. davon entfallen auf die Aktivseite
- Anlagevermögen
36.467.880,65 EUR
- Umlaufvermögen
2.685.123,18 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten
64.435,60 EUR
1.2. davon entfallen auf die Passivseite
- Eigenkapital
32.458.590,58 EUR
- Sonderposten
2.560.071,94 EUR
- Empfangene Ertragszuschüsse 3.201.886,06 EUR
- Rückstellungen
161.905,39 EUR
- Verbindlichkeiten
834.925,46 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten
60,00 EUR
2. Jahresgewinn
400.209,75 EUR
2.1. Summe der Erträge
5.395.836,26 EUR
2.2. Summe der Aufwendungen
4.995.626,51 EUR
II. Das Jahresergebnis von 400.209,75 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
III. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig hat
den Jahresabschluss 2013 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
“Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung
der Buchführung und den Lagebericht des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung, Delitzsch,
für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung des
Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen
der Satzung sowie der Eigenbetriebsverordnung des Freistaa-
tes Sachsen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
IV. Die örtliche Prüfung gemäß § 105 SächsGemO zum Jahresabschluss 2013 des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung wurde vom Rechnungsprüfungsamt der
Großen Kreisstadt Delitzsch vorgenommen und der Schlussbericht zum 10.06.2014 erstellt. Die Prüfungshinweise sind zu
beachten.
V. Dem Verbandsvorsitzenden sowie seinen Stellvertretern und
der Verbandsgeschäftsführung wird für das Wirtschaftsjahr
2013 die Entlastung erteilt.
03.07.2014
gez. Dr. Wilde
Verbandsvorsitzender
Hinweis: Jahresabschluss und Lagebericht 2013 liegen vom
04.08.2014 bis einschließlich 12.08.2014 (7 Tage) in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes DERAWA, Bitterfelder Str. 80,
04509 Delitzsch, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist montags bis
donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr für
jedermann möglich.
Öffentliche Bekanntmachung
Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide,
Bad Düben
Landkreis Nordsachsen
1. Änderungsatzung zur Abwasser- und
Gebührensatzung
(Abwassersatzung - AbwS) vom 19.04.2012
Aufgrund von § 50 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes
(SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) und
der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03. März 2014 (SächsGVBl. 146) und der § 47 Abs. 2 i. V. m.
§ 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 03. März 2014
(SächsGVBl. S. 196 in Verbindung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des
Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005, S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822, 840) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener Heide am 30.6.2014 folgende
Satzung
beschlossen:
§1
Änderungen
1. § 28 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung
Schmutzwasserentsorgung gemäß § 22 beträgt die Gebühr für
Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein
Klärwerk gereinigt wird, 2,45 EUR je Kubikmeter Abwasser.
2. § 28 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung
Niederschlagswasserentsorgung gemäß § 25 beträgt die
Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet
wird, 0,60 EUR je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr.
3. § 28 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung
der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen,
die gemäß § 27 Abs. 1 nicht an ein Klärwerk angeschlossen
sind, beträgt die Gebühr 1,82 EUR je Kubikmeter Abwasser.
38
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
4. In § 31 wird Absatz 5 neu eingefügt: Die Festsetzung der Gebührenschuld sowie die Aufhebung oder Änderung der Festsetzung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist
abgelaufen ist. Die allgemeine Festsetzungsfrist beträgt 4
Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Gebührenpflicht entstanden ist.
§2
In-Kraft-Treten
1. § 38 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: Diese Satzung
tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01. Januar 2014 in Kraft.
Der Kreissportbund Nordsachsen e. V.
informiert
1. „Schatzmeisterschulung“ in Krostitz (S 5/14)
Wann/Wo: Donnerstag, 18. September 2014, 18:00 - ca. 20:30 Uhr
in Krostitz
Referent: K.-H. Aulinger, Diplombetriebswirt (FH), Vereinsmanager B
Teilnehmer/Voraussetzung:
• Anmeldung erforderlich!!! (Meldeformular im Jahresüberblick
2014)
• Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (20,- EUR/TN
über Rechnungslegung)
• Nicht - Mitgliedsvereine (40,- EUR/TN gegen Zahlung im Voraus nach RL)
• Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung.
Inhalt:
- Grundzüge aus dem Vereinssteuerrecht/aus der Vereinsbuchführung
- Buchungsbeispiele aus der Praxis
- Jahresabschluss etc.
2. Vorstandsschulung „Aktuelles/Neuerungen 2014“
in Eilenburg (S 6/14)
Wann/Wo: Dienstag, 23. September 2014, 18:00 - ca. 21:00 Uhr
in Eilenburg
Referent: St. Wagner, Fachexperte für Vereins- und Verbandsrecht
Teilnehmer/Voraussetzung:
• Anmeldung erforderlich!!! (siehe Meldeformular im Jahresüberblick 2014)
• Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (25,- EUR/TN
über Rechnungslegung)
• Nicht - Mitgliedsvereine (40,- EUR/TN gegen Zahlung im Voraus nach RL)
• Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung.
Inhalt:
- Aktuelle Gesetzesänderungen - die neueste Rechtsprechung
- Aktuelle Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung und
Sozialversicherung
- Worauf sollte sich der Vorstand einstellen - wo gibt es Handlungsbedarf im Verein?!
-etc.
3. Kreisseniorenspiele 2014 in Bad Düben (50+)
Veranstalter:Kreissportbund Nordsachsen e. V.
Termin:
Mittwoch, 17.09.2014 von 9:00 - 14:00 Uhr
Ort:
Bad Düben, Horst-Stahnisch-Stadion, Mühlweg 4
Sonstiges: Es wird eine Teilnehmergebühr in Höhe von 2,- EUR
erhoben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer unter:
www.ksb-nordsachsen.de
Das nächste Treffen der Parkinson-Gruppe Delitzsch findet am
13.08.2014 um 14 Uhr im Haus der Volkssolidarität statt.
Leider ist der Referent, Herr Fries, verhindert. Dafür organisiert
Andreas ein gemeinsames Spiel (Tischkegeln). Außerdem wollen wir durch Sport mit Musik gelenkig bleiben.
Das Thema „Zu Fragen der Pflegebedürftigkeit“ mit Herrn Fries
wird ins Jahr 2015 verschoben.
Die „Heidekraut-Gucken-Kremser-Reise“ startet am Samstag,
dem 16. August, um 10 Uhr. Treffpunkt ist das Schloss im kleinen Heideort Pressel im Herzen der Dübener Heide. Damit die
kulinarischen Genüsse nicht zu kurz kommen, wird unter Mittag
beim Falkenberger Bäcker eingekehrt. Dort gibt es eine kleine Stärkung in Form von Bockwurst mit Brötchen oder einem
Stückchen Kuchen. Die Tour dauert zirka vier Stunden.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, mit einem Spaziergang am
23. oder 24. August jeweils um 14 Uhr die Heidekrautflächen zu
besichtigen und mal in aller Ruhe durch das blühende Kraut zu
laufen. In dem Fall führt die Tour in ein normalerweise gesperrtes
Gebiet - in den Tiglitzer Forst bei Bad Düben. Da dieses Waldstück für Ortsfremde schwer zu finden ist, treffen sich die Teilnehmer auf dem großen Parkplatz gegenüber dem Naturparkhaus in Bad Düben, Neuhofstraße 3a. Am 22. August wird indes
zu einer Radtour von Bad Düben in den Tiglitz-Forst geladen.
Gern können Gruppen dieses Angebot nutzen.
Eine Anmeldung für die geführten Wanderungen und Fahrten
ist zwingend notwendig unter Telefon 03423 758370. Hinweis:
Das Betreten des Tiglitzer Forstes (Sperrgebiet) ist nur über
geführte Wanderungen genehmigt und möglich. Ansonsten ist
das Begehen streng verboten.
Alle weiteren Termine und Naturparkangebote finden Sie aktuell
auch im Internet unter www.naturpark-duebener-heide.com.
Einladung
Schulung für Häckslerfahrer
Termin: Dienstag, 2. September 2014
Ort: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Am Park 3, 04886 Köllitsch
Anmeldung bis: 23.08.2014
Aufgrund des hohen praktischen Anteils ist die Teilnehmerzahl
begrenzt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt.
Teilnahmegebühr: 80,00 EUR
Verpflegungspauschale pro Tag: 7,00 EUR
Kontakt:
Ansprechpartner Viola Schlegel
E-Mail: [email protected]
Tel./Fax: 034222 46-2622 / 034222 46-2698
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Am Park 3, 04866 Köllitsch
Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg
Warum ehren wir Christian Fürchtegott Gellert
in Wölkau?
C. F. Gellert und „Die Fahrt auf der Landkutsche“ - ein Brief an
Frau von Zedwitz auf Bonau
Der Verein „Patronatskirche Kunst und Kultur Wölkau e. V.“ und
die Kulturverwaltung des Landratsamtes Nordsachsen würdigen
jährlich Christian Fürchtegott Gellert, sein Wirken und Schaffen.
2015 finden zu seinem 300sten Geburtstag mehrere Veranstaltungen statt.
Die Gemeinde Wölkau und die Leitung des Gellert-Museums Hainichen geben in jeder Hinsicht wertvolle Unterstützung.
Teil 7
Frau von Zedwitz gehörte ebenfalls zu Gellerts beliebtesten Briefpartnerinnen. Er schrieb einmal an Caroline Lucius: „—— Ich kann
ihr von allerley Problemen, ohne etwas auszulassen, berichten.“
39
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Von einem Aufenthalt auf dem Wasserschloss in Bonau zurückgekehrt, litt er noch tagelang unter den dramatischen Erlebnissen
dieser Reise, „—- die über sechs Meilen, zween Tage und eine
Nacht in einer Schenke“ dauerte.
Weil er nicht auf die Postkutsche warten wollte, die erst am nächsten Tag fuhr, hatte er sich trotz der Bitte seiner Gastgeberin entschieden, mit einer Landkutsche nach Leipzig zu fahren. Eine folgenschwere Entscheidung, wie sich bald herausstellen sollte.
Zuerst beschrieb er, wie üblich sehr bildhaft, die anderen Fahrgäste.
„Ein bejahrter Mann mit einem hageren Gesichte, —- mit ein Paar
kleinen pechschwarzen Augen, mit einer Nase, die ganz über seinen
Knebelbart herunterhing, —— mit einem schwarzen Degengehenke umgürtet —-, war mein Nachbar. Ich sahe ihn anfangs für einen
Zahnarzt an, und hielt den Mund fest zu, damit er nicht etwan mitten
im Fahren seine Kunst an mir probieren möchte.“
Doch sein Nachbar stellte sich als Scharfrichter heraus, der bald
sein 50-jähriges Jubiläum ‚recht feierlich‘ begehen wollte.
„—— Hier fühlte ich nach meinem Kopfe. Ich zitterte, ich sah das
Stühlchen bringen, ich sah das Schwert unter einem blauen Mantel
hervorragen, ich sah einfach alles.“ Gellert glaubte, in eine erlösende
Ohnmacht zu fallen, doch nichts dergleichen geschah. Gerade als
er glaubte, den Verstand zu verlieren, hielt die Kutsche an und der
Scharfrichter stieg aus. Erlöst lächelte Gellert ihm zu, streckte sich
ganz vorsichtig und atmete tief durch, denn drei Stunden hatte er „—habe ich, wie eine Taube, die den Stößer sieht, mich nicht gereget.“
Dann beschrieb er die übrigen Fahrgäste, einen Leineweber und einen jungen Studierten, der in dozierender Weise alle seine Kenntnisse
über Philosophie und Theologie, sogar über die Poesie, den Fahrgästen aufdrängte. Genervt und geschwächt zugleich, hörte Gellert nicht
mehr zu und schwieg. Unglücklicherweise hielt der Student Gellerts
Kopfschütteln, das durch das Holpern der Kutsche verursacht wurde,
für einen Widerspruch und ließ sich zu immer hitzigeren Äußerungen
hinreißen. Plötzlich ließ er völlig überreizt die Kutsche anhalten und
verkündete theatralisch, er müsse seinen Geist von allem überflüssigen Ballast befreien und die nächsten Kilometer zu Fuß gehen.
Gellert schloss erleichtert die Augen, genoss die Einsamkeit und
Stille. Nun, so glaubte er, sei das Schlimmste auf dieser Reise
überstanden. Halb wachend, halb träumend, gab er sich dem Holpern der Kutsche hin. Auf einen so ‚glücklichen‘ Tag sollte eine
noch ‚glücklichere‘ Nacht folgen. Der Kutscher hielt in einem kleinen Dorf, wo man in einem Wirtshaus übernachten wollte. Der
Schenke war mit seiner Frau auf eine Hochzeit gereist, und hatte
die Herrschaft seinem fünfzehnjährigen Sohne überlassen.
„—— Sie können sich leicht denken, daß nichts zu essen da war;
aber das verschlug mich nichts. Der Hunger verging mir, so bald
ich in die Stube trat. Ich wünschte mir nichts als gutes Wasser.
Man brachte mir ein Glas, und in dem Glase zugleich alle Gattungen und Gewürme, die in dieser Gegend sein mochten. Ich fragte, ob ich keine Stube oder Kammer mit einem Bette bekommen
könnte und versprach, es doppelt zu bezahlen. Aber vergebens!
Der junge Laffe antwortete mir, daß sie die Kammern selber
brauchten, und in den meisten Obst liegen hätten.
Ich klagte meine Not dem Fuhrmanne; dieser brachte es soweit,
daß die Streu um neun Uhr zurecht gemacht wurde. Ich war krank
und konnte nicht länger aufdauern. Kaum hatte ich mich auf das
Stroh geworfen, und den Fuhrmann gebeten, sich neben mich zu
legen, als man die Tische aus der Stube schaffte. Hierüber wurden
alle die jungen Hühner, Gänse, Schweine und was unter dem Ofen
geschlafen hatte, lebendig und besuchten mich, eins um das andre, auf meinem Lager.“ Gleich darauf kamen vier bis fünf Mägde
mit Körben und schütteten Hopfen in die Stube. ‚Was soll denn
das werden?‘, fing mein Fuhrmann, der schon neben mir lag, an.
‚Wir wollen Hopfen lesen‘, rief des Wirths Sohn, ‚ich habe jung
Volk aus dem Dorfe dazu gebeten, damit wir bald fertig werden.‘
Ach Madame, wie ward mir bei dieser Anstalt zu Mute. Bis um
zwölf musste ich das Lärmen und den Witz einer Stube voll verliebter Knechte und Mägde anhören.
Mein Fuhrmann, den ich in der Angst umarmte, und ihm alles versprach, und ihn zu meinem Erben einsetzte, so krank war ich, fing
an zu schmälen, und zwar ziemlich nachdrücklich: Er redte mit des
Wirths Sohn von der Peitsche. Aber was war es? Eine verbuhlte
Magd kam, kitzelte ihn auf der Streu, und brachte es mit ihren
Liebkosungen dahin, daß er aufstund und selbst mitschäkerte.
Nun war ich ohne Trost.
Der Hopfen war gelesen, die Stube ausgekehrt, und itzt nahm der
junge Wirth seine Geige von der Wand, und spielte sein Leibesstückchen. Der Großknecht nahm die Großmagd bei der Hand,
und eröffnete den Ball.“ Der gequälte und gepeinigte Gellert bekam einen Schock fürs Leben, als nun auch die anderen Mägde
und Knechte zum Tanz in die Zimmermitte sprangen. Im Handumdrehen bogen sich die Dielen und der Staub wirbelte auf. Gellert
glaubte, ersticken zu müssen. Er erhob sich so schnell, wie er es
vermochte und bat erneut um ein Zimmer. Die Tochter des Wirtes zeigte endlich Erbarmen und überließ Gellert für die restlichen
Stunden dieser grausamen Nacht ihre Kammer und ein Nachtlicht.
„—- ich warf mich auf das Bette, von dem Hopfengeruche, und
dem Staube, und der Musik ganz betrunken. Ehe ich so glücklich
war, ein Auge zuzutun, liefen ein paar Mäuse schrecklich über mich
weg. Ich, der ich vor diesen Tieren natürlicherweise zittere, sprang
aus dem Bette, setzte einen Stuhl auf den Tisch und mich auf den
Stuhl - und so blieb ich sitzen, bis ich hörte, daß der Fuhrmann die
Pferde fütterte. Oh Madame, ich würde nicht fertig werden, wenn
ich Ihnen alles auf einmal erzählen wollte. Vergeben Sie mir, daß
ich Ihnen schon so viel erzählt habe. Doch wer redt nicht gern von
seinen ausgestandenen Unglücksfällen?
Ich küsse Ihnen die Hand für die Freundschaft, die Sie mir acht
Tage lang in Ihrem Hause erwiesen haben, und tue ein Gelübde,
lieber ein Vierteljahr länger an einem Orte zu bleiben, als mit einer
Landkutsche zu fahren.
Ich bin mit der vollkommensten Hochachtung
Ihr ergebenster Gellert“
„Der Kreissportbund Nordsachsen informiert!“
Der Kreissportbund Nordsachsen führt wie jedes Jahr, in
der letzten Ferienwoche, die schon zur Tradition gewordene Ferienfreizeit durch.
Unsere Ferienfreizeit, vom 25. - 29. August 2014, wird für
Kinder und Jugendliche, aus dem Landkreis Nordsachsen,
im Alter von 9 bis 14 Jahren, angeboten.
Wer Lust und Spaß an einer aktiven Freizeitgestaltung und
interessanten Themen, wie z. Bsp. baden gehen, wandern,
Sport, verschiedenen Ausflügen, gesunde Ernährung,
Berufsfindung und einem Tag mit verschiedenen sportlichen
Aktivitäten im Stadion hat, der ist bei uns genau richtig!
Bei Fragen steht Ihnen Frau Ruhs, in der Geschäftsstelle
des Kreissportbundes Nordsachsen, zur Verfügung.
Kreissportbund Nordsachsen e. V.
Leipziger Straße 44, 04860 Torgau
Tel. 03421 9697031 / Fax. 03421 9698028
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen
Im August werden in den folgenden Mühlen unserer
Region Mühlenführungen angeboten:
02.08.2014
14 - 17 Uhr Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3
10 - 14 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot
14 - 17 Uhr Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24 a,
mit Ausstellungen und Streichelzoo
03.08.2014
Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1,
tel. Absprache 034243 21704
14 - 18 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Öffnung Mühlencafé
14 - 17 Uhr Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9
14 - 17 Uhr Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune,
Hinter der Schloßbreite 2, Heimatscheune geöffnet
14 - 17 Uhr Paschwitz, Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, mit der Blaskapelle
„Schönaer Schwarzbachmusikanten“, Angebot
von Kaffee und Kuchen
14 - 17 Uhr Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5
Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Telefon: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de
40
n
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Kultur und Schulen
41
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
n
Mitteilungen Gemeinden
Gemeinde Zschepplin
Gemeinde Zschepplin
Landkreis Nordsachsen
Wahlkreis 35 Nordsachsen 2
Bekanntmachung über die Einsichtnahme
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung
von Wahlscheinen
für die Wahl zum Sächsischen Landtag
am 31. August 2014
I Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen
Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
II Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Zschepplin wird in
der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während folgender Zeiten:
Montag
9.00 bis 12.00 Uhr,
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr,
Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr,
Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1,
04838 Eilenburg, Zimmer 3.09 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die
Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im
Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein
Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen
glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das
Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten
von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes
eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen
von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der
Prüfung des Wahlrechtes einzelner bestimmter Personen
steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet
und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
III Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, spätestens
am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Einwohnermeldeamt, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung
zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten
Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer/
Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
IV Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten
hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch
gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
V Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
Nr. 35 Nordsachsen 2 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl
teilnehmen.
VI Einen Wahlschein erhält auf Antrag
1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis
(10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen in Pkt. a) entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt
ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 29. August 2014, 16.00 Uhr,
beim Verwaltungsverband mündlich, schriftlich, per Internet
oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung
beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die
genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr,
stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei
der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
VII Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
-
einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein
und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an
Ort und Stelle ausüben.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für
einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich
die Bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem
Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen
Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich
befördert.
Eilenburg, den 25.07.2014
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Zschepplin
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
42
Amtsblatt Delitzsch  vom 01.08.2014
Ortschaftsrat Naundorf
Die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Naundorf findet
am
Montag, dem 04.08.2014
um 19.30 Uhr im Beratungsraum des Gemeindeamtes
Zschepplin OT Naundorf, Bahnhofstraße 1, 04838 Zschepplin
statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser öffentlichen Sitzung eingeladen. Des Weiteren möchten wir jeden, der
an dem Ehrenamt des Ortsvorstehers in der Ortschaft Naundorf
Interesse hat, aufrufen, sich zu der o.g. Ortschaftsratssitzung als
Ortsvorsteher zu bewerben.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung
2. Bestätigung des Sitzungsprotokolls vom 15.04.2014
3. Feststellung von etwaigen Hinderungsgründen
4. Verpflichtung der Ortschaftsräte
5. Wahl des neuen Ortsvorstehers
6. Vereidigung des neuen Ortsvorstehers
7. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers
8. Diskussion zur Neugestaltung des Spielplatzes Nordstraße
im OT Naundorf
9. Sonstiges, Informationen Fragen von Einwohnern
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und
Personalkostenumlage
1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
AbschreibungenZinsenMietePersonalkostenumlageGesamt1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat in €
Krippe 9h Kindergarten 9 h Hort 6 h
Gesamt
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 2 SächsKitaG
- entfällt -
gez. Nier
Ortsvorsteher
Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Zschepplin
Zschepplin, den 11.07.2014
Berkes
Bürgermeisterin
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG im Jahr 2013
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung
der Betriebskosten
Betriebskosten je Platz
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
erforderliche
Personalkosten 691,13
318,98
186,61
155,23
71,64
41,91
erforderliche
Betriebskosten 846,36
390,62
228,52
erforderliche
Sachkosten Aufwendungen
in €
geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.
(z.B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden).
1.2 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Betriebskosten je Platz
Krippe 9h Kindergarten 9 h Hort 6 h
Landeszuschuss150,00
150,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)177,00 106,00
Gemeindeanteil519,36
(inkl. Eigenanteil
freier Träger)
134,62
100,00
62,00
66,52
…
•
•
43
vom 01.08.2014  Amtsblatt Delitzsch
Woran Angehörige denken sollten
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Der Verlust eines geliebten Menschen ist stets ein schmerzlicher
Einschnitt. Den Meisten dürfte es schwerfallen, in der akuten Trauer an bürokratische Dinge zu denken. Dennoch sind Behördengänge zu erledigen, persönliche Papiere des Verstorbenen zusammenzutragen sowie Banken und Institutionen zu informieren. Eine
Checkliste auf der Website www.sterbegeld.de unter der Rubrik
„Ratgeber” unterstützt die Hinterbliebenen dabei, nichts Wichtiges
zu versäumen.
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Behörden, Versicherungen und Vereine, bei denen der Verstorbene
gemeldet ist, müssen über dessen Tod informiert werden. Für Behördengänge werden verschiedene Unterlagen des Verstorbenen
benötigt: Personalausweis oder Reisepass, zusätzlich für Ledige
die Geburtsurkunde, für Verheiratete die Heiratsurkunde oder das
Familienstammbuch sowie bei Geschiedenen Heiratsurkunde und
Scheidungsurteil. Danach sind auch die finanziellen Dinge zu regeln: Dafür benötigen die Angehörigen die Rentenmitteilungen
des Verstorbenen und sein Testament, den Krankenversicherungsnachweis und alle weiteren Versicherungspolicen – insbesondere
die Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen.
(djd/pt)
Es ist ein alter Brauch und auch heute noch üblich, unmittelbar nach
der Beisetzung die Trauergemeinde zum Beerdigungskaffee bei dezenter Bewirtung einzuladen. Dazu benötigt man selbstverständlich
eine geeignete Räumlichkeit, die passend zu dem Anlass mit Trauerpflanzen geschmückt ist. Außerdem sollte für Verwandte, Freunde
oder Kollegen die technische Möglichkeit vorhanden sein, an die
Trauergemeinde ein paar Worte richten zu können. Also sollte die
Räumlichkeit über eine Verstärkeranlage mit geeignetem Mikrofon
verfügen. In der Regel werden Kaffee und Kuchen sowie belegte
Brötchen gereicht zur Bewirtung. Lassen Sie sich von den gastronomischen Betrieben der Umgebung ein Angebot machen und begehen Sie ein würdevolles Gedenken im Kreis der Trauernden.
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Mietvertrag stehen hat, kann dadurch höchstens zu einer Übernahme von 100 Euro pro Einzelfall verpflichtet werden. Kostet die
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„schlaulesen“. Die Fachleute auf der Seite www.wohnmesse.de
beispielsweise decken in mehreren Rubriken so ziemlich alles ab,
was sich angehende Hausbesitzer fragen sollten.
Welche Heizungsanlage sinnvoll ist und was man bei Solarmodulen
auf dem Dach beachten muss, sind nur zwei von vielenAspekten, die
beim Neubau interessant sein können. Die Checklisten des InternetportalssindaberauchhilfreichbeimKaufeinerGebrauchtimmobilie.
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vieler Häuser, die in der Nachkriegszeit gebaut wurden. Wer diese verborgenen Mängel bei Vertragsabschluss nicht kennt, muss
später oftmals teuer für die Beseitigung dieser Schadstoffquellen
bezahlen. Denn im Gewährleistungsausschluss wird grundsätzlich vereinbart: „gekauft wie gesehen“. Da man das fachmännisch
sehen und einschätzen kann, was man weiß, ist ein Blick auf die
entsprechenden Seiten der wohnmesse.de lohnenswert. In die
Finanzkalkulation für den Hauskauf fließt dann vielleicht doch
besser noch ein Posten für spezielle Messungen mit ein, um nicht
irgendwann später draufzahlen zu müssen.
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Der Beruf des Tischlers und Schreiners hat eine lange Tradition. Darum gibt es in Deutschland und den deutschsprachigen
Ländern die beiden Berufsbezeichnungen „Tischler“ und
„Schreiner“. Inhaltlich unterscheiden sie sich nicht, beide stehen
für dieselbe Tätigkeit. Die offizielle Bezeichnung lautet „Tischler/
Tischlerin“. So heißt der Beruf auch im Norden Deutschlands und
in Österreich. In Süddeutschland und der Schweiz ist die Bezeichnung „Schreiner/Schreinerin“ üblich. Das Wort „Schreiner“ stammt
von Schrein (= Schrank) ab, während sich das Wort „Tischler“ von
Tisch ableitet.
Während ihrer Ausbildung helfen die Lehrlinge bei der Abwicklung von Aufträgen. So lernen sie alle Tätigkeiten, die im
Betrieb anfallen. Gefertigt wird, was die Kunden bestellen: Möbel, Inneneinrichtungen, Messebauten, Fenster, Türen, Treppen, Wintergärten und vieles mehr. Die Auftragsabwicklung
umfasst auch die Planung und Vorbereitung der Arbeitsabläufe im Vorfeld sowie die Lieferung und die Montage.
Die Auszubildenden lernen auch, Produkte unter gestalterischen
und funktionalen Gesichtspunkten zu entwerfen. Je nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit müssen sie dazu die geeigneten Materialien auswählen. Zu diesen zählen Holz und Holzwerkstoffe, Furniere und Kunststoffe, aber auch Glas und Metall.
Der Meister oder Ausbilder im Betrieb zeigt den Lehrlingen, wie all
diese Werkstoffe zu verarbeiten sind. Dazu gehört, die notwendigen Maschinen und Vorrichtungen einzurichten, zu bedienen und
zu warten.
(Quelle: Bundesverband Tischler/Schreiner)
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überdachten Fahrzeugen sollten sich genügend schützen, denn
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Die wichtigsten Tipps für eine sichere Fahrt unter der glühenden
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Zwar schirmt die Frontscheibe alle UV-Strahlen ab. Die Seiten-scheiben sowie die Heckscheibe absorbieren aber nur die
aggressiven UVB-Strahlen, die UVA-Strahlung wird hingegen nur wenig abgeschwächt und kann zu einem großen Teil
ungefiltert durch die Scheiben dringen. UVB-Strahlung gilt als
gefährlicher, doch auch UVA-Strahlen können die Haut angreifen. Somit droht zwar bei geschlossenen Fenstern kein
Sonnenbrand, aber die Haut kann trotzdem geschädigt werden. Neben dem Hautkrebs-Risiko steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Pigmentstörungen oder vorzeitiger Hautalterung.
Um sich zu schützen, sollten vor allem Arme und Gesicht mit Sonnenschutzcreme eingerieben werden.
Auch langärmelige Kleidung aus leichtem, luftdurchlässigem Stoff
hilft. Auf der Rückbank können Insassen durch spezielle SonnenschutzsegelandenhinterenSeitenfensterngeschütztwerden.Diesist
besonders bei kleinen Kindern wichtig, deren Haut viel anfälliger ist.
Cabrio-Fahrer, die der Sonne komplett ausgesetzt sind, sollten nicht
nur eine Sonnenschutzcreme benutzen und eine Sonnenbrille tragen, sondern auch auf eine Kopfbedeckung achten. Der Fahrtwind
sorgt nicht nur für einen kühlen Kopf, sondern überdeckt auch das
Gefühl für Hitze. Mit der Folge, dass Sonneneinstrahlung weniger
intensiv wahrgenommen wird, als sie wirklich ist. So drohen Verbrennungen oder sogar ein Sonnenstich.
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