Ausgabe 15/2014
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Ausgabe 15/2014
AmtsBlatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen sowie der Gemeinden Rackwitz, Schönwölkau und Wiedemar Jahrgang 24 Freitag, den 1. August 2014 Nummer 15 Inhalt Bereitschaftsdienste S. 3 Stadtverwaltung Delitzsch Veranstaltungen S. 4 Amtliche Bekanntmachungen S. 5 Mitteilungen S. 7 Vereine und Verbände S. 12 Kirchennachrichten S. 16 Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt Albrecht-Optik wird 11 Jahre! S. 18 Zum Dank für Gemeinden Ihre Treue – nur im März: S. 25 Mitteilungen Zweckverbände kostenlose Komfortaugenüberprüfung – schnell TerminVerschiedenes sichern! Kultur und Schulen 11% auf alle Brillen S. 36 S. 38 S. 40 Nächste Ausgabe: 15. August 2014 Redaktionsschluss: 8. August 2014 Am 17. März 2011 die große Haben Sieistschon an eine in Ihrer Stärke gedacht? ALLE MODELLE ZUM AUSPROBIEREN rt ySonnenbrille Pa – NUR BEI UNS! 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Nachfolgerin wird Frau Sonja Schmalz, die Sie zu allen Versicherungsangeboten der HUK-COBURG fachkundig beraten wird. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Kundendienstbüro Sonja Schmalz Tel. 034202 61037, Fax 034202 326115 Mobil 0163 8468381 [email protected] www.HUK.de/vm/Sonja.Schmalz Bismarckstraße 39, 04509 Delitzsch Öffnungszeiten: Mo. 14.30–18.00 Uhr Di. 9.00–12.00 Uhr Mi. 10.00–13.00 Uhr Do. 10.00–13.00 Uhr, 14.00–18.00 Uhr Fr. 10.00–13.00 Uhr, 14.00–17.00 Uhr und nach Vereinbarung 3 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Not- und Bereitschaftsdienste Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst vom 1. bis 17. August 2014 Tel.-Nr. Leitstelle 034202 65260 oder einheitliche Rufnummer 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 bis 7:00 Uhr Mittwoch und Freitag 14:00 bis 7:00 Uhr Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7:00 bis 7:00 Uhr An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7:00 bis 7:00 Uhr durchgeführt. Dies sind 2014/2015: 24.12., 31.12., 2.1.2015 Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr) 2./3.8.2014 Susann Grasse 034202 54023 Schkeuditzer Str. 2, 04509 Delitzsch 9./10.8.2014 Dipl.-Stom. Ina Saalbach-Müller 034208 72128 Bitterfelder Straße 50, 04509 Löbnitz 16./17.8.2014 Dres. med.dent. Jörg Töpfer & Wolfgang Richter & Dres .med.dent. Wieland Kärger & Sören Wenner 034294 84717 Hauptstr. 22, 04519 Rackwitz Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen: 034202 19222 Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch Montag bis Freitag und Samstag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages; Bis 20 Uhr übernimmt immer die Apotheke im Kaufland den Dienst (auch samstags). Ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke (siehe unten!). sonntags und feiertags von 8:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages. 1./2.8.2014 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5 034202 60150 3./4.8.2014 Linden-Apotheke Glesien, Lindenstr. 10 034207 70267 5./6.8.2014 Aurora-Apotheke Delitzsch, im PEP-Markt 034202 340680 7./8.8.2014 Rotkäppchen-Apotheke Delitzsch, Beerendorfer Str. 49 034202 51463 9./10.8.2014 Ost-Apotheke Delitzsch, Joh.-R.-Becher-Straße 21 034202 64595 11./12.8.2014 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5 034202 60150 13./14.8.2014 Wappen-Apotheke Delitzsch, Schäfergraben 1 034202 60271 15./16.8.2014 Phönix-Apotheke Delitzsch, Ludwig-Jahn-Str. 4 (MVZ) 034202 7590 17.8.2014 Rosen-Apotheke Delitzsch,Eilenburger Str. 25 034202 53113 Tierärztebereitschaft am 2./3.8.2014 Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69 Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925, Funk-Nr. 0173 8874450 Zschepen: Dr. Ellen Leistner, Th.-Müntzer-Siedlung 10 Tel. 034202 62604, Fax: 034202 95016 (Behandlung erfolgt nur nach telefonischer Voranmeldung) Schkeuditz: Dr. Thomas Bach, An der Stanau 2, 04435 Schkeuditz, Tel. 034204 60937, Fax: 034204 60937, Funk 0171 1658759 Tierärztebereitschaft am 9./10.8.2014 Selben: nur Großtiere Dr. Jana Grohmann, Mühlenviertel 23, OT Selben [email protected], Handy: 0177 6443135 Krostitz: DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6 Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819, Funk 0177 6522858 Schkeuditz: Dr. Eva Langhammer, Äußere Leipziger Str. 26, 04435 Schkeuditz Tel. 034204 69186, Fax: 034204 69294 Tierärztebereitschaft am 16./17.8.2014 Glesien: TÄ Daniela Mäder, Lindenstraße 3 Tel. 0173 2909187 Krostitz: Dr. Graubner, E.-Thälmann-Siedlung 23 Tel. 034295 70891, Fax: 034295 70892, Funk 0173 3616925 Tierschutzverein Delitzsch e. V. Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 034202 67213 (Ordnungsamt) außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch 034202 660 (Polizeirevier) Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle: Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h) (Netzgebiet der Stadt Delitzsch) Elektroenergie 034202 65666 Gas/ Wärme 034202 65777 Störungsdienst der DERAWA Trinkwasserversorgung 0162 2768999 Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch Abwasser: 034202 347922 IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils freitags für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Stadt Delitzsch: Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: [email protected] Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected] - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Telefax: (03535) 489-115, Telefax-Redaktion: (03535) 489-155 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde, Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg -Anzeigenannahme/Beilagen: Delitzsch: Frau Zehrt, Funk: (01 71) 4 84 47 16, Telefon (03 42 02) 97 99 79, Telefax: (0 35 35) 48 92 43 Schkeuditz: Frau Smykalla, Funk: (01 71) 4 14 40 18, Telefon: (03 42 02) 34 10 42, Telefax: (0 35 35) 48 92 42 Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 4 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Veranstaltungskalender - Stadt Delitzsch und Ortsteile Die Tourist-Information verkauft auch für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten – Tel.: 034202 67-237 oder E-Mail: [email protected]. Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in Delitzsch statt. 4.4.–30.9.2014 Di.–So. Ausstellung 14:00–17:00 Kathreiners Malzkaffee, Erichs Krönung, Muckefuck: Kaffeekultur aus genossen- schaftlicher Perspektive 5.6.–24.8.2014 Di.–So. Ausstellung 10:00–17:00 „Geschützt, gerettet, saniert“ Museum Barockschloss – Kulturdenkmale der Landkreise Leipzig und Nordsachsen bis 31.8.2014 Mo.–Fr. Ausstellung Sa.–So. Mi. 11:00–19:00 14:00–19:00 geschlossen Dietrich Wenzel – Zeichnungen Teil II Eis-Café am Markt 1.8.2014 Fr. 20:30 Murray & Falkenau Pfarrscheune Schenkenberg 3.8.2014 So. Führung 14:00 Zur Baugeschichte des Barock- schlosses Delitzsch Museum Barockschloss 6.8.2014 OrgelPUNKT12 Stadtkirche St. Peter & Paul 6.8.2014 Mi. Information 14.00–16.00 Beratungen im Bereich Vorsorgevollmachten und Betreuungsrecht Kaminzimmer, St. GeorgHospital 6.+7.8.2014 Mi.+Do. Führung 11:00 Ferienangebot: „Blick hinter versteckte Türen“ für die ganze Familie Museum Barockschloss 8.8.2014 Mi. Fr. Konzert Schulze-Delitzsch-Haus Deutsches Genossenschaftsmuseum Konzert 12:00 „TASTE & TALK“ „No. 2 – Whisky-Stube“ 9.8.2014 Sa. Vortrag 18:30 Reisevortrag „Nepal, Land der Götter und der Berge“ Hospitalkirche 11.8.2014 19:30 Orgelkonzert Katholische Pfarrei „Sankt Klara“ 12:00 OrgelPUNKT12 Stadtkirche 14.8.2014 Do. Führung 11:00 Ferienangebot: „Blick hinter versteckte Türen“ für die ganze Familie Museum Barockschloss 20.8.2014 Mi.Konzert OrgelPUNKT12 Stadtkirche Mo. Kulinarisches Konzert 13.8.2014 Mi.Konzert 20.8.2014 Mi. 19:00 12:00 Information/ 14.00–16.00 Senioren 20.+21.8.2014 Mi.+Do. Führung 11:00 Beratungen im Bereich Vorsorge- Kaminzimmer, St. Georgvollmachten und Betreuungsrecht Hospital Ferienangebot: „Blick hinter versteckte Türen“ für die ganze Familie 23.8.2014 Sa. Sport 9:00–12:00 Intensiv Yoga Museum Barockschloss Ganesha Yoga Studio, Zscherngasse 2 23.8.2014 Sa. Konzert 18:00 Sommerkonzert: Douce France – Hospitalkirche Zartes Frankreich Chanson- und Musette-Abend mit Kaja Sesterhenn 23.8.2014 Sa. Kino 21:00 DEFA-Jugendfilm – „Sieben Sommersprossen“ Fotostudios Factory-7, Schulstr. 2 23.+24.8.2014 Sa.+So. Kulinarisches „WHISKY-TASTING No. 74“ „No. 2 – Whisky-Stube“ Die Zahl der Woche 52 19:00 Staatliche Abgaben am Strompreis steigen weiter Die Summe der Steuern und Abgaben am Strompreis für Haushalte hat erneut ein Rekordhoch erreicht und macht inzwischen 52 % aus. Ein durchschnittlicher Haushalt mit drei Personen und einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt rund 85 Euro, davon entfallen allein knapp 45 Euro auf staatliche Steuern und Abgaben. Das hat eine aktuelle Untersuchung des BDEW ergeben, Dank vorausschauender Energiebeschaffung sind bei der TWD die Strompreise seit 1.1.2013 konstant. Info dazu unter www.tw-delitzsch.de. www.tw-delitzsch.de www.gv-delitzsch.de 5 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014 I. Wahltag Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. II. Auslegung des Wählerverzeichnisses Das Wählerverzeichnis für die Stadt Delitzsch wird in der Zeit vom 11. bis 15. August 2014 während der folgenden Dienstzeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag DatumUhrzeit 11.08.2014 8:30 - 15:30 12.08.2014 8:30 - 18:00 13.08.2014 8:30 - 15:30 14.08.2014 8:30 - 15:30 15.08.2014 8:30 - 12:00 Ort: Rathaus, Markt 3, 04509 Delitzsch, Briefwahlbüro (EG). Das Briefwahlbüro ist auch über den Rathaushof, Ritterstr. 4, zu erreichen. Der Zugang ist nicht barrierefrei. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gem. § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. III. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 11. bis 15. August 2014, spätestens am 15. August 2014 bis 12:00 Uhr innerhalb der unter II. angegebenen Öffnungszeiten bei der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen. VI. Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines Einen Wahlschein erhält auf Antrag 1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist (10. August 2014) für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29. August 2014, 16:00 Uhr, bei der Stadt Delitzsch, 04509 Delitzsch, Markt 3 schriftlich, durch Telefax oder Telegramm, per E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Schriftform gilt u. a. auch durch Telefax (034202 67204) oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung, insbesondere online über www.delitzsch.de, als gewahrt. Der Antrag ist auf der Homepage voraussichtlich ab dem 4. August 2014 eingestellt. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung. Eine Beantragung durch Vorsprache im Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten ebenfalls möglich: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:30 - 15:30 Uhr 8:30 - 18:00 Uhr 8:30 - 15:30 Uhr 8:30 - 15:30 Uhr 8:30 - 12:00 Uhr, am 29. August 2014 bis 16:00 Uhr Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Sonnabend vor dem Wahltag (30. August 2014), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. IV. Wahlbenachrichtigung Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag 13:00 Uhr stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. V. Wahlscheine und Briefwahl Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 34 Delitzsch, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. VII.Briefwahlunterlagen Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises - einen amtlichen grünen Wahlumschlag Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6 - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, der mit der Anschrift der Stadt Delitzsch versehen ist, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadt Delitzsch selbst in Empfang nehmen, können im Briefwahlbüro die Briefwahl in der Zeit vom 11. bis 29. August 2014 ausüben. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stadt Delitzsch absenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Stadt Delitzsch abgegeben oder in den Briefkasten der Stadt Delitzsch, Markt 3 eingeworfen werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Delitzsch, 25. Juli 2014 Dr. Wilde Oberbürgermeister ________________________________________________________ Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates Delitzsch In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates Delitzsch am 24. Juli 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: I. Öffentliche Sitzung 95/14 Feststellen von Hinderungs- und Ablehnungsgründen gem. §§ 32 und 18 SächsGemO 96/14 Durchführung der Stadtratssitzungen im II. Halbjahr 2014 Besetzung Verwaltungs- und Finanzausschuss (VWFA) 97/14 Durchführung des Benennungsverfahrens für die Zusammensetzung des VWFA nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, hilfsweise Durchführung einer Wahl Besetzung Technischer Ausschuss (TA) 98/14 Durchführung des Benennungsverfahrens für die Zusammensetzung des TA nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, hilfsweise Durchführung einer Wahl Besetzung Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales (SKS) 99/14 Durchführung des Benennungsverfahrens für die Zusammensetzung des SKS nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, hilfsweise Durchführung einer Wahl Besetzung Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal (AZVUL) 100/14 Einigung auf den Vertreter der Stadt Delitzsch in der Verbandsversammlung des AZVUL, hilfsweise Durchführung einer Wahl Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Besetzung Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Delitzsch (AZVD) 101/14 Einigung auf den Vertreter der Stadt Delitzsch in der Verbandsversammlung des AZVD, hilfsweise Durchführung einer Wahl Besetzung Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest (ZV DSW) 102/14 Einigung auf den Vertreter der Stadt Delitzsch in der Verbandsversammlung des ZV DSW, hilfsweise Durchführung einer Wahl 103/14 Neubau Feuerwehrgerätehaus Selben/Zschepen, Vergabe Los 1: Rohbauarbeiten 104/14 Städtebaulicher Denkmalschutz der Stadt Delitzsch, Anpassung der Maßnahmenkonzeption 2014 zum Erhaltungsgebiet „Altstadt“ 105/14 Sportstättenkonzeption der Stadt Delitzsch 106/14 Verkauf der Grundstücke Hallesche Str. 27 (Flurstück 651), Badergasse 25 (Flurstück 649), Badergasse 27 (Flurstück 650) der Flur 5, Gemarkung Delitzsch 107/14 Verkauf des Baugrundstückes Große Wallstraße im Wohngebiet Sandmark, Gemarkung Delitzsch, Flur 3, Flurstück 61/11 Die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 2.10 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Dr. Wilde Oberbürgermeister ________________________________________________________ Berichtigung der Bekanntmachung vom 14. August 2009 zur 1. Änderungssatzung vom 6. August 2009 der Hauptsatzung der Stadt Delitzsch vom 20. November 2008 Artikel 1 Nr. 1 wird aufgrund redaktionellen Versehens wie folgt berichtigt/ergänzt: In § 7 Absatz 4 Satz 1 wird die Zahl „6“ durch die Zahl „7“ ersetzt. Delitzsch, den 25. Juli 2014 Dr. Wilde Oberbürgermeister Siegel Öffentliche Ausschreibung (VOB Teil A § 12 Nr. 1 Abs. 2) a) b) c) d) e) f) Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH Elisabethstraße 7 , 04509 Delitzsch Tel. 034202 / 6830 , Fax 034202 / 68444 Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A Auftragsvergabe auf elektronischem Wege: nein Ausführung von Bauleistungen Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage Marienstraße 1 / Bitterfelder Straße 2 - 6, 04509 Delitzsch LOS Aufzugsanlagen 2 Stck Aufzugsanlagen ohne Netzrückspeisung, maschinenraumlos, 7 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch je 6 Haltestellen, Tragkraft je 1000kg, Schachtmaß 1650mm x 2485mm, Grubentiefe 1100mm Durch den Auftraggeber wird hingewiesen, dass sich die Unternehmen, welche sich an dieser Ausschreibung beteiligen, genauestens über die örtlichen Gegebenheiten Kenntnis verschaffen. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Innenstadtgebiet. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Termintreue sind Bestandteil des Vertragsabschlusses. g ) Planungsleistungen: Ausführungsplanung der Aufzugsanlage h ) Unterteilung in Lose: nein i) Ausführungsfrist: ab 36. KW 2014 j) Nebenangebote sind zulässig k ) Anforderung der Unterlagen: vom 04.08.2014 arbeitstäglich ab 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags bis 18.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH Elisabethstraße 7 ; 04509 Delitzsch Zimmer 202, 1.OG Frau Neumann [email protected] Tel. 034202 / 68420 , Fax 034202 / 68444 l) Gebühren : 15,00 € pro LOS Erstattung : nein, Verrechnungsscheck oder in bar, bei Postversand zzgl. 2,00 € m ) entfällt n ) Einreichungsfrist : LOS Aufzugsanlagen bis 19.08.2014; 10.00 Uhr o ) Angebote an die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Anschrift siehe a ) Abt. Technik p ) Deutsch q ) Submission: LOS Aufzugsanlagen am 19.08.2014; 10.00 Uhr in der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Elisabethstraße 7, 04509 Delitzsch, DG, Besprechungsraum Bieter und ihre Bevollmächtigten r) Sicherheiten: nach § 9 VOB / A und 5% der Auftragssumme bei der 1. Abschlagsrechnung für die Vertragserfüllung 5% der Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche s ) Zahlungsbedingungen nach VOB, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, Schlussrechnung entsprechend Nachweis, es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen der Wohnungsgesellschaft. t) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter u ) gemäß VOB / A § 6 Der Bewerber hat den Nachweis seiner fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Weiterhin sind die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die Eintragung in der Handwerksrolle und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Vergabeansprüche können aus dieser Veröffentlichung nicht abgeleitet werden. v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 22.09.2014 w ) Nachprüfstelle : Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig Referat 33 Braustraße 2 04107 Leipzig Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet Delitzsch vom 2.8. bis 15.8.2014 Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Sausedlitz Vollsperrung Gemeindestraße zw. K 7443 und Sausedlitz, sowie Kreuzung K 7443/Sausedlitz 3.3.2014 – ca. 19.12.2014 Ausbau Verbindungsstraße nach Sausedlitz Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Hinweise: Käthe-Kollwitz-Straße Vollsperrung 23.7.2014 – ca. 8.8.2014 Herstellung Hausanschlüsse Umleitung über Am Stadtwald Achtung Schulanfänger – Schuljahr 2015/2016 Sehr geehrte Eltern, im Sommer 2015 werden die Kinder eingeschult, die zwischen dem 1. Juli 2008 und 30. Juni 2009 geboren wurden. Kinder, die bis zum 30. September 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Ihr Kind ist bei der zuständigen Grundschule entsprechend der Schulbezirkssatzung der Stadt Delitzsch anzumelden. Bitte vergessen Sie nicht, die Geburtsurkunde Ihres Kindes zur Anmeldung mitzubringen! Anmeldezeitraum · 8. bis 12. September 2014: täglich zwischen 8 und 13 Uhr, · Dienstag (9. September 2014): zwischen 8 und 17 Uhr Kontakt · Diesterweg-Grundschule A.-Bebel-Str. 4, Tel.: 53 581 · Grundschule am Rosenweg Rosenweg 1, Tel.: 58 285 · Grundschule Delitzsch Ost Beerendorfer Str. 47, Tel.: 62 350 Achtung: Anmeldungen von Kindern zum vorzeitigen Schulbesuch (§ 27 Abs.2 SächsSchulG) sind bis zum 15. März 2015 bei der zuständigen Grundschule vorzunehmen. Oliver Genzel Amtsleiter Energieberatung der Verbraucherzentrale entfällt im August Im August kann die Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen urlaubsbedingt nicht stattfinden. Ab September steht sie dann wieder wie gewohnt jeden 4. Dienstag im Monat von 14 bis 17 Uhr zur Verfügung. 8 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Kindertagesstätten in Delitzsch Sitzung des Ortschaftsrates Laue Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Laue findet am Dienstag, dem 12.8.2014, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus statt. Tagesordnung: 1) Eröffnung und Begrüßung 2) Protokollkontrolle 3) Konstituierung des neu gewählten Ortschaftsrates 4) Thema: Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 5) Verschiedenes 6) Bürgerfragestunde Hier mit möchte ich mich bei Frau Inge Werner, Siegrun Süpple und Thomas Rosner für die langjährige Tätigkeit im Ortschaftsrat Laue bedanken. Des weiteren möchte ich mich im Namen des neuen Ortschaftsrates bei allen Wählern für das erneut geschenkte Vertrauen bedanken. Ich hoffe das wir weitere 5 konstruktive Jahre hier in Laue erleben dürfen. Ortsvorsteher Laue Thomas Görner Freie Wählergemeinschaft Delitzsch Konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Schenkenberg Am Montag, dem 11. August 2014, findet um 18:00 Uhr im Hotel „Schenkenberger Hof“ in Schenkenberg die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Ergebnisse der Kommunalwahlen 3. Wahl des Ortsvorstehers 4. Wahl des Stellvertreters 5. Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den neuen Ortsvorsteher 6. Schlusswort des neuen Ortsvorstehers Die Sitzung des Ortschaftsrates ist wie immer öffentlich. Gudrun Fritzsch Ortsvorsteherin 9 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Tag der Integration – Aufruf zur Teilnahme Im Rahmen der Interkulturellen Woche, die vom 21. bis 28. September 2014 in Delitzsch stattfindet, wird am Mittwoch, dem 24. September, im Bürgerhaus der „Tag der Integration“ veranstaltet. Unter dem Motto „Angekommen in Delitzsch“ soll es dann Spielemöglichkeiten für Kinder, eine Ausstellung, einen internationalen Kuchenbasar, ein Kulturprogramm und vieles mehr geben. Die Waschbär-Autowaschanlage verfügt über zwei Solaranlagen, welche für die Wassererwärmung zuständig sind. Hier wäscht der Kunde nicht nur sauber, sondern auch energieeffizient. Dazu sind alle interessierten Bürger der Stadt Delitzsch und ihrer Ortsteile eingeladen. Bitte wenden Sie sich an den Koordinator Michael Marschall, Telefon: 034243 71170, E-Mail: [email protected]. Die Interkulturelle Woche ist eine Gemeinschaftsaktion des Landratsamtes Nordsachsen, der Stadt Delitzsch, des Jugendmigrationsdienstes der Diakonie, der Polizei, der Stadt Bad Düben, vieler Vereine und der evangelischen Kirche. Bundeswehr warnt vor Gefahren Auf Gefahren beim unberechtigten Betreten des Standortübungsplatzes Delitzsch macht der Standortälteste, Herr Oberst Peer Luthmer, aufmerksam. Der Standortübungsplatz Delitzsch ist militärischer Sicherheitsbereich und als solcher durch Schilder gekennzeichnet. Danach ist das Betreten und Befahren mit Kraftfahrzeugen, Motorrädern und Fahrrädern durch Unbefugte durchgehend (auch an Wochenenden) verboten, ebenso wie das Berühren und Aneignen von Gerät und Munition oder Munitionsteilen. Besonders Kinder sind hierbei erheblichen Gefahren ausgesetzt. Die Information in den Schulen durch das Lehrpersonal wird angeregt und dringend empfohlen. Beim Schießen der Truppe sind die Absperrschranken, aufgezogene rote Warnflaggen und Schilder zu beachten sowie Anweisungen von Absperrposten strikt zu befolgen. Auch bei nicht aufgezogener roter Warnflagge werden Manövermunition, Schall-, Rauch- und Darstellungsmunition verwendet. Das Verbot zum Betreten des Übungsplatzes ist durch die Beschilderung am Platzrand ausreichend kenntlich gemacht. Geöffnete Schranken auf dem Übungsplatz bedeutet keine Freigabe zum Betreten des Übungsgeländes für die Öffentlichkeit. Die Bundeswehr unternimmt große Anstrengungen, um dem Umweltschutz in allen Belangen Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund wird darauf verwiesen, dass Müll- und SchrottAblagerungen auf dem Übungsplatz strengstens verboten sind. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Die Waldbrandgefahrenstufen und die daraus resultierenden Verhaltensweisen sind der örtlichen Presse zu entnehmen. Der Standortälteste Selbstbedienungs-Autowaschanlage eröffnet ihren Standort in der Dr.-Helmut-Schreyer-Straße 20 in Delitzsch (r. s.) Zur Eröffnung begrüßte der Oberbürgermeister der Stadt Delitzsch Dr. Manfred Wilde die Geschäftsinhaber Drischmann und Richardt in der Selbstbedienungs-Autowaschanlage „Der Waschbär“. Delitzsch ist die vierte Anlage dieser Art zwischen Halle und Leipzig. Aufgrund unternehmerfreundlicher Konditionen der Stadtverwaltung konnte Mitte Juni 2014 die Anlage bereits nach etwa drei Monaten in Betrieb genommen werden. Neben der Pflege fürs Auto ist auch die Schonung der Umwelt ein wichtiges Thema für die Geschäftsinhaber der Anlage. Foto: R. Steinbach/Stadtverwaltung Delitzsch Bärenstall im Tiergarten verschönert Graffiti-Künstler Tino Schneider (Malwasneues/Groitzsch) verschönerte den Stall auf der Bärenanlage im Tiergarten Delitzsch. Die Maßnahme wurde durch Spendengelder der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH für den Förderverein Tiergarten Delitzsch möglich. Wir danken außerdem folgenden Firmen für ihre Sponsoringleistungen bei dieser Maßnahme: Fa. Schumann GmbH (Maurer- und Putzarbeiten), Fa. Beko Dienstleistungen (Malerarbeiten), Fa. Gebr. Fritz (Dach- bzw. Blecharbeiten). Nachruf Superintendent i. R. Heinrich Behr geboren am 23.8.1932 in Westenfeld verstorben am 8.7.2014 in Erfurt Er war Pfarrer in Delitzsch und Superintendent des Kirchenkreises Eilenburg von 1987 bis 1995. Vom 19.12.1989 bis zum 18.4.1990 moderierte Heinrich Behr den Runden Tisch in Delitzsch und nahm damals eine wichtige Rolle in der demokratischen Entwicklung unserer Stadt ein. Wir werden sein Andenken ehren. Dr. Manfred Wilde Oberbürgermeister der Stadt Delitzsch 10 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Gewinner des Fotowettbewerb „Delitzscher Kalender 2015“ ausgezeichnet Am Dienstag, dem 22. Juli 2014, fand bei der Technische Werke Delitzsch GmbH die Prämierung der Gewinner des Fotowettbewerbs „Delitzscher Kalender 2015“ statt. Die Gewinnermotive zeigen u. a. die Delitzscher Stadtkirche St. Peter & Paul, deren mächtiger Westturm in den letzten beiden Jahren aufwändig saniert worden war, und die Dorfkirche Zschepen mit dem Fachwerkturm. Aber auch Landschaftsmotive, wie das Ufer des Werbeliner Sees, die Brodauer Kastanienallee und im Stadtpark, sind vertreten. Die Gewinner des Wettbewerbes sind: Melanie Schwarze, Holger Morgenstern, Wolfgang Jung, Kathleen Nieke, Wolfgang Gerland, Simone Schnellert, Dan Kollmann, Sören Paetz, Markus Böhme, Steffen Tillner und Bianca Sube. Der Fotowettbewerb war im Frühjahr von den drei Herausgebern ausgerufen worden: Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD), Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD) und Stadt Delitzsch. Insgesamt reichten 19 Teilnehmer 90 Fotos ein, aus denen eine Jury 13 Motive auswählte – zwölf für die Kalenderblätter und eines für das Titelbild. Die Auszeichnung der elf Gewinner nahmen der Delitzscher Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde sowie TWD-Geschäftsführer Gunter Haase und WGD-Geschäftsführer André Planer vor. Delitzscher Kalender Der Delitzscher Kalender ist ein Gemeinschaftsprodukt der Technische Werke Delitzsch GmbH, der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH und der Stadt Delitzsch. Die Vorderseiten der Monatskalenderblätter zeigen jeweils Motive der Stadt Delitzsch oder der Ortsteile. Die Rückseiten informieren über Projekte der drei Herausgeber und mit den Kochrezepten gibt es eine kulinarische Reise durch das gesamte Jahr. Wohnungsbaugenossenschaft vertraut auf Fernwärme der TWD Ausfälle der Heiztechnik in Wohnungen der Wohnungsbaugenossen „Aufbau“ e.G. (WBG) im Delitzscher Norden gehören jetzt der Vergangenheit an: Bereits seit der letzten Heizsaison wurden 300 Wohnungen der WBG von Palmöl auf Fernwärme der TWD umgestellt. Weitere 260 Wohnungen sind seit 8. Juli 2014 komplett angeschlossen und werden wieder zuverlässig mit Wärme und Warmwasser über das Fernwärmenetz der TWD versorgt. „Es ist das Beste, was wir im Sinne der Versorgungssicherheit für unsere Mieter tun konnten“ betont WBG-Geschäftsführerin Anette Pittschaft. „Wir sind froh, einen so zu verlässigen Vertragspartner wie die TWD zu haben. Wir haben für unsere Mieter eine bezahlbare Wärmeversorgung gewählt, die komfortabel, wartungsarm und ohne Vorratshaltung realisierbar ist. Darüber hinaus können wir einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten“, so Anette Pittschaft. „Wir freuen uns über die Entscheidung der WBG, ein wichtiger Kunde und Partner, den wir zu schätzen wissen“, erklärt Geschäftsführer der TWD Gunter Haase. „Wir verfügen über ein sehr gut ausgebautes Leitungsnetz, dass stetig modernisiert wird. Unser Blockheizkraftwerk erzeugt Fernwärme, die zu 83 Prozent auf nachhaltiger Kraft-Wärme-Kopplung basiert. Dass die Wärme und das Warmwasser jederzeit bedarfsgerecht zur Verfügung stehen, dafür sorgt bei uns ein ausgefeilter Verbund von umweltfreundlichen Anlagen, leistungsfähiger Elektronik und moderner Technik zusammen mit einem Team hervorragend ausgebildeter Fachleute.“ Die TWD investierte in den Umbau bzw. Erneuerung der Anlagen ca. 90.000 Euro. ________________________________________________________ Stromspar-Check-Plus Technische Werke Delitzsch GmbH warnt vor unseriösen Telefonanrufern Zurzeit bekommen Kunden der TWD wieder verstärkt unerwünschte Telefonanrufe. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter der TWD aus und wollen unter dem Vorwand einer Strompreiserhöhung den Tarif optimieren und neue Verträge abschließen. Derartige Anrufe sind grundsätzlich gesetzeswidrig, trotzdem können abgeschlossene Verträge unter Umständen gültig sein. Selbst mündlich abgeschlossene Verträge bedürfen keiner Unterschrift. In diesen Fällen können Kunden oft sehr schwer nachweisen, dass sie ausgetrickst wurden. „Die Strompreise der TWD sind seit 1. Januar 2013 unverändert“, betont TWD-Geschäftsführer Gunter Haase. „Sinnvoll ist es, sich erst gar nicht auf unseriöse Werbegespräche am Telefon einzulassen. Für den Fall, dass ein Vertrag am Telefon abgeschlossen wird, kann er trotzdem innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden“, erklärt Gunter Haase. Verunsicherte Kunden, die ähnliche unseriöse Erfahrungen gemacht haben, können sich vertrauensvoll an das Kundenzentrum, Sachsenstr. 1 in Delitzsch, oder unter Telefon-Nummer 034202 65888 wenden. Kundenzentrum: Delitzsch, Sachsenstraße 1 Öffnungszeiten Kundenzentrum: Montag 8–16 Uhr Dienstag 8–18 Uhr Mittwoch 8–12 Uhr Donnerstag 8–16 Uhr Freitag 8–13 Uhr Einkommensschwache Haushalte können ihren Geldbeutel und das Klima schützen. Ab sofort können auch Bezieher und Bezieherinnen eines Kinderzuschlags, Rentner und Rentnerinnen mit geringem Einkommen und Personen, deren Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt am Programm Stromspar-CheckPlus teilnehmen. So können einkommensschwache Haushalte kostenlos Einspargeräte im Wert von bis zu 75 € erhalten und auf diese Weise jährlich durchschnittlich bis zu 120 € Strom- und Wasserkosten einsparen. Weiterhin kann jeder Haushalt am Programm „Kühlgerätetausch“ teilnehmen. Hierbei ist es möglich 150 Euro zum Kauf eines A+++ Kühlgerätes zu erhalten. Fragen Sie uns nach den Teilnahmebedingungen. Mitmachen lohnt sich! Sie sparen Geld und leisten einen sinnvollen Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz Und so geht’s: • Sie rufen uns an und wir vereinbaren gemeinsam einen Termin bei Ihnen zu Hause. • Geschulte Stromsparhelfer analysieren Ihren aktuellen Energieverbrauch. • Sie profitieren von den kostenlosen Einspargeräten Interessierte können sich an den Energieeffizienzmanager der Stadt Delitzsch Tillman Bruns unter Tel.: 034202 300203 bzw. [email protected] oder an den Caritasverband unter Tel.: 03493 826638 wenden und einen Termin vereinbaren. vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch - Anzeige - 11 12 Seniorenberatung der Stiftung „St. Georg-Hospital” Delitzsch Beratungsangebote • Informationen und Beratung über örtliche Pflegeheime, betreute bzw. altersgerechte Wohnformen und Hilfsdienste • Vermittlung von Hilfen zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung • Informationen und Beratung über örtliche Dienste/Einrichtungen der Altenarbeit • Hilfestellung im Bereich des Antragsverfahrens (z. B. Sozialhilfeanträge, Wohngeldanträge etc.) • Informationen und Beratung zu Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Beratungszeiten Montag 9 – 12 Uhr, Mittwoch 14 – 17 Uhr, Donnerstag 14 – 18 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die Beratungen sind kostenfrei. Stiftung „St. Georg-Hospital“ Bürgerhospital Hallesche Str. 44 04509 Delitzsch Telefon: 034202 83331 www.st-georg-hospital.de E-Mail: [email protected] ________________________________________________________ Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Sozialstation Delitzsch-Rackwitz, Ludwig-Jahn-Straße 4 Wir sorgen dafür, dass Sie sicher, unabhängig und mobil in Ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können, trotz Krankheit, Alter oder Behinderung – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr: Tel. 034202 3094-17, Mobil 0160 4711242 [email protected] Fahrdienst Tel. 034202 3094-20, Mobil 0160 4711234 [email protected] Menüservice, Essen auf Rädern, Bestellungen/Änderungen Mo. - Fr., 8 - 13 Uhr, Tel. 034202 300401 YOZ - offenes Jugendhaus Tel. 034202 63759 Sachsenstraße 6, Mo. - Sa. ab 13 Uhr, täglich neue und abwechslungsreiche Ferienangebote, vorbeischauen lohnt! Unsere Leistungen: • Ambulante Alten- und Krankenpflege • Verhinderungspflege • Betreuung bei Ernährungssonden • Portversorgung • Essen auf Rädern • Hausnotruf • Hauswirtschaftliche Hilfe • Einkaufsservice • Pflegeberatungen • Hilfsmittelvermittlung • Kleiderkammer • Blutspende • Behindertenfahrdienst • Krankentransport • Patienten-Rückholdienst • Privater Fahrdienst • Erste-Hilfe-Ausbildungen • Bevölkerungsschutz • Kreisauskunftsbüro • Jugendrotkreuz • Schulsanitätsdienst • Wasserwacht • Schulsozialarbeit • Jugendsozialarbeit • offenes Jugendhaus • Kindertageseinrichtungen DRK-Kreisverband Delitzsch e. V. Eilenburger Straße 65 04509 Delitzsch Tel. 034202 3094-0 Fax 034202 3094-28 [email protected] www.drk-delitzsch.de Erste-Hilfe-Grundkurs 2-Tages-Kurs, 2 x 8 Std., Beginn 8 Uhr Für Interessierte, die noch keinerlei Vorkenntnisse besitzen, für zukünftige Ersthelfer, umfangreicher Theorie- und Praxisteil. • 11./12.8.2014, • 28./29.8.2014, • 15./16.9.2014, • 25./26.9.2014 Erste-Hilfe-Training 1-Tages-Kurs, 8 Stunden, Beginn 8 Uhr Dient durch seinen hohen Anteil praxisnaher Übungen der regelmäßigen Auffrischung von lebensrettenden Handgriffen. • 16.8.2014, • 18.8.2014, • 1.9.2014, • 6.9.2014, • 8.9.2014 Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) Führerschein 1-Tages-Kurs, 8 Stunden, Beginn 8 Uhr. Wichtigste und notwendige Themeninhalte für Maßnahmen bei Verkehrsunfällen. Benötigt vor der Ausbildung in den Führerscheinklassen A+B. • 30.8.2014, • 13.9.2014, • 18.10.2014 Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V. Blutspende 6.8.2014, 13 - 18 Uhr, DRK Delitzsch, Eilenburger Straße 65 *) 18.8.2014, 15 - 19 Uhr, Feuerwehrhaus Wölkau, Parkstr. 11 22.8.2014, 15 - 19 Uhr, Bürgerhaus Delitzsch, Securiusstr. 34 In Zusammenarbeit mit: DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH, Blutspendezentrum Leipzig bzw. *) Blutbank Leipzig, Institut für Transfusionsmedizin, Universitätsklinikum Geschäftsstelle Delitzsch Schloßstr. 4, 04509 Delitzsch Tel.: 034202 50600, Fax: 034202 63839 Homepage: www.diakonie-delitzsch.de Kleiderkammer Eilenburger Straße 65, Mo. - Do., 8 - 16 Uhr, Fr. 8 - 12 Uhr Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“ Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 034202 58255 Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 51376 13 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schloßstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der Kita „Morgenland“ Kleiderkammer im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“, Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538 Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer am Donnerstag von 10 bis 12 und von 13 bis 14.30 Uhr. Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege. Begegnungsstätte für Senioren Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58538 (Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!) Regelmäßige Treffen: Dienstag von 14 bis 16 Uhr - gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Rolli-Club Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen Sie mehr über den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel: 034202 61755) und Frau Müller (Tel.: 034202 894029). Sommerschlussverkauf Die Kleiderkammer im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“, Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538, lädt in der zweiten Augusthälfte zum Sommerschlussverkauf ein. Dieser findet an folgenden Tagen statt: Dienstag, 19.8. + Donnerstag, 21.8. + Dienstag 26.8. + Donnerstag, 28.8. jeweils in der Zeit von 10 bis 12 und 13 bis 14.30 Uhr. Die Annahme von Sachen erfolgt wie gewohnt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege. Spendenkonto des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.: IBAN: DE32 86055592 2280001899 SWIFT-BIC: WELADE8LXXX Verwendungszwecke: Spende Treffen der Parkinson-Selbsthilfegruppe Das nächste Treffen der Parkinson-Gruppe findet am 13.8.2014 um 14 Uhr im Haus der Volkssolidarität statt. Andreas wird uns mit einem neuen Spiel vertraut machen, da Herr Frieß verhindert ist. Beginnen wollen wir mit Sport und Musik. R. Bartsch Sozialstation (ambulanter Pflegedienst) Gellertstr. 26a, 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58538 Pflegedienstleiterin: Frau Anja Stiller IG Bergbau-Chemie-Energie Die Leistungen unserer Sozialstation im Überblick: - Häusliche Kranken- und Altenpflege - Haushaltshilfe, Wäschereinigung - Bereitstellung von Hilfsmitteln - preiswerter Hilfsmittelverleih - Essenversorgung (Essen auf Rädern) - medizinische Fußpflege - Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus - Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege, allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege - Nachtpflege (3 - 5 Pflegeeinsätze pro Nacht) - Nachtwache für Wochenendvertretung - Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw. Bildungsfahrt 2014 Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung und betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit. Tagespflege für Senioren Ganztagsbetreuung wochentags von 7 bis 17 Uhr. Neben Pflege und med. Betreuung bieten wir abwechslungsreiche kreative und kulturelle Angebote für Senioren. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer: 034202 58543. Essen auf Rädern Küche: Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58548 Hospizdienst Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Sieglinde Stahl, Sprechzeiten: Di. 15 - 17 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr, Tel: 03423 7002998 oder 0151 16350628; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen. Zum nächsten Trauercafé wird am 19.9. in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in das Kaminzimmer des St. Georg-Hospitals in die Hallesche Str. 44 herzlich eingeladen. Ortsgruppe Delitzsch Zur Bildungsfahrt in die sächsische Weinregion Dresden-Meißen-Diesbar mit Mittagessen und Kaffeegedeck laden wir unsere Gewerkschaftsmitglieder mit Partner recht herzlich ein. Termin: Samstag, 6. September 2014 (4 Haltestellen 7:30 –7:45 Uhr in Delitzsch) Interessenten melden sich bitte aus organisatorischen Gründen vorab bis 18.8.2014 unter Tel.: 034202 92532 oder 53551 oder 58540 jeweils ab 18 Uhr. Der persönliche Unkostenbeitrag ist zu erfragen und spätestens bis 23.8.2014 zu entrichten. Vorstand der IG BCE – Ortsgruppe Delitzsch 14 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 - Anzeige Wohnungsbaugenossenschaft " Aufbau " eG Mittelstraße 7a 04509 Delitzsch Wohnungsangebote - Auszug Gestern. Heute. Morgen - Das gute Gefühl, zuhause zu sein. Straße Energieverbrauchskennwert Ort Zimmer Etage Baujahr Objekt Bauj. Anlagent. Energieträger Balkon m² Kaltmiete Ausstattung x 47,81 220,00 € nach Vereinb. x 47,81 220,00 € Bezugsfertig 59,03 283,00 € nach Vereinb. 75,92 364,00 € nach Vereinb. 78,27 360,00 € nach Vereinb. 46,86 225,00 € nach Vereinb. 45,98 221,00 € nach Vereinb. x 57,81 277,00 € nach Vereinb. x 58,49 281,00 € nach Vereinb. 46,00 221,00 € nach Vereinb. 45,74 210,00 € nach Vereinb. 57,80 277,00 € nach Vereinb. 58,10 279,00 € nach Vereinb. Delitzsch Nord Gellertstraße 13 119,7 kWh (m²/a) Friedrichshafener Straße 14 109,3 kWh (m²/a) Nordstraße 11 128,8 kWh (m²/a) W.-Seelenbinder-Straße 4 108,4 kWh (m²/a) A.-Puschkin-Straße 10 121,2 kWh (m²/a) Delitzsch 1982 Delitzsch 1980 Delitzsch 1977 Delitzsch 1961 Delitzsch 1981 2 2007 2 2007 3 1993 3 1992 4 2007 4. OG Fernwärme 4. OG Fernwärme 3. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H 3. OG Fernwärme Delitzsch 1972 Delitzsch 1966 Delitzsch 1967 Delitzsch 1968 2 1993 2 1993 3 1993 3 1993 2. OG Erdgas H 1. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H Rackwitz 1964 Rackwitz 1987 Rackwitz 1964 Rackwitz 1958 2 1992 2 2007 3 1992 3 1992 3. OG Erdgas H 1. OG Zentralheizung 2. OG Erdgas H 1. OG Erdgas H x Delitzsch Ost Fr.-Engels-Straße 41 117,6 kWh (m²/a) G.-Hauptmann-Straße 6 120,5 kWh (m²/a) Beerendorfer Straße 64 141,1 kWh (m²/a) F.-C.-Weiskopf-Straße 27 105,1 kWh (m²/a) Rackwitz Friedensstraße 2c 115,4 kWh (m²/a) Schladitzer Straße 1e 136,3 kWh (m²/a) Friedensstraße 2d 115,4 kWh (m²/a) Friedensstraße 3c 121,1 kWh (m²/a) x Verkauf Eigentumswohnungen Straße Karl-Marx-Straße 1a 86,7 kWh (m²/a) Karl-Marx-Straße 1a 86,7 kWh (m²/a) Beerendorfer Straße 42 103,2 kWh (m²/a) Ort Zimmer Etage Delitzsch 1960 Delitzsch 1960 Delitzsch 1962 3 1992 3 1992 3 1992 1. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H Balkon x WFL in m² Preis Zustand 58,60 VB unsaniert 58,60 VB unsaniert 59,59 VB unsaniert PKW Stellplatzvermietung R.-Luxemburg-Straße 12,78 € Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten kurzfristig möglich. Für weitere Angebote stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten wie folgt zur Verfügung : Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 7.30 - 9.00 9.00 - 12.00 7.30 - 9.00 7.30 - 9.00 9.00 - 11.30 Ihr Anprechpartner: Herr Müller und 13.00 - 18.00 und 13.00 - 17.00 Telefon Fax: Homepage: www.zuhause-in-delitzsch.de E- Mail: [email protected] E- Mail: [email protected] 034202/340517 034202/340520 15 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Donnerstag Freitag „Luftikus“ - die Freizeitoase ist auch in den Sommerferien geöffnet In diesen Sommerferien ist an drei Tagen in der Woche wieder unser Außengelände „Luftikus“ geöffnet. Bereits seit Anfang Mai haben unsere Besucher Beschäftigungsmöglichkeiten zum Spielen, Toben, Hüpfen oder Klettern und können sich auch prima im Schatten entspannen. Besonders zu empfehlen sind das leckere Kaffeeangebot ab 15:00 Uhr sowie bei Bedarf und gutem Wetter ab 16:30 Uhr unsere Grill-Aktion. Noch bis Ende September ist für Alt und Jung Gelegenheit, dienstags, mittwochs und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr den „Luftikus“ für sich zu entdecken. Der Eintritt ist natürlich frei. Also, auf nach Delitzsch-Nord in den Kosebruchweg 14 – unser Team freut sich auf alle. Sommerferien - noch wenige Plätze frei! Eine ganze Woche ohne Eltern! Du willst in deinen Ferien einmal eine fremde Welt erforschen? Dann packe deine Sachen und komm mit dem De-KiLa-Team ins Abenteuercamp. Der ungewöhnlichste Freizeitpark Deutschlands – die Kulturinsel Einsiedel in der Nähe von Görlitz erwartet dich mit seinen einzigartigen Labyrinthen voller kreativen Spielideen. Im Reich des Inselkönigs Bergamo wirst du durch den Kaseberg klettern, abenteuerliche Brücken und Geheimgänge erkunden, die Teufelsrutsche hinunter sausen, Baumkronen erklimmen, Gold schürfen, das Piratenschiff entern, und, und, und … Leistungen: • 3 Übernachtungen im behaglichen Behütum (Schlafsack nicht vergessen!) • Vollverpflegung • Eintritt in den Abenteuerfreizeitpark „Kulturinsel Einsiedel“ • Fahrtkosten mit der Bahn • umfangreiches Freizeit- und Aktivprogramm • 24 Stunden Kinderbetreuung durch päd. Fachkräfte • altersgerechte Animation und Unterbringung Alter: 8 – 12 Jahre • Zeit: 11. – 14. August 2014 Bildbearbeitung – Fotos am PC verändern 10.00 – 12.00 oder 14.00–16.00 Uhr lustige Eulenbilder … auf Leinwand mit Acrylfarbe 10.00 – 15.00 Uhr Gestaltung eines Fotobuchs 9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr 4. Woche 11.8. – 15.8.2014 Montag Stricken für Anfänger 9.30 – 11.30 Uhr oder 13.30 – 15.30 Uhr Dienstag Afrika – Motiv auf Leinwand mit Schwammtechnik 10.00 – 15.00 Uhr Mittwoch Goldschürfen – füllt eure eigene Schatztüte; wer will, kann auch eine Schatztruhe gestalten 9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag Holzwerkstatt – lustige Vogelhäuser 10.00 – 15.00 Uhr Freitag Filztaschen 10.00 – 15.00 Uhr 5. Woche 18.8. – 22.8.2014 Montag Wiederentdeckung der Bügelperlen 9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr Dienstag Goldschürfen – füllt eure eigene Schatztüte; wer will, kann auch eine Schatztruhe gestalten 9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr Mittwoch Radtour in die Goitzsche bei schönem Wetter mit baden 9.00 – 16.00 Uhr Donnerstag Cap-Cool Mützen stricken 9.30 – 12.00 Uhr oder 13.30 – 16.00 Uhr Freitag Tauschbörse – Fußballkarten, Star Wars 10.00 – 12.00 oder 13.00 – 16.00 Uhr 6. Woche 25.8. – 29.8.2014 Montag Holzwerkstatt – lustige Vogelhäuser 10.00 – 15.00 Uhr Dienstag Bildbearbeitung – Fotos am PC verändern 10.00 – 12.00 oder 14.00 – 16.00 Uhr Lampen – individuell, stilvoll, dekorativ 9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr Mittwoch Afrika – Motiv auf Leinwand mit Schwammtechnik 10.00 – 15.00 Uhr Donnerstag Wiederentdeckung der Bügelperlen 9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr Freitag Goldschürfen – füllt eure eigene Schatztüte; wer will, kann auch eine Schatztruhe gestalten 9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr Anmeldungen, Preise und Infos bei Antje Dautz, Delitzscher Kinderland, Tel. 034202 346789 – 10.00 bis 17.00 Uhr Modernisierung des Computerkabinetts abgeschlossen Wie bereits berichtet, hatte sich der Förderverein der Grundschule Delitzsch-Ost um die Modernisierung des Computerkabinetts gekümmert. Anmeldungen, Kosten und weitere Infos bei Antje Dautz, Delitzscher Kinderland, Tel. 034202 346789 – 10:00 bis 17:00 Uhr Ferienangebote im Soziokulturellen Zentrum/De-KiLa 3. Woche 4.8. – 8.8.2014 Montag Tauschbörse – Fußballkarten, Star Wars 10.00 – 12.00 oder 13.00 – 16.00 Uhr Monsterschlüsselanhänger 10.00 – 15.00 Uhr Dienstag Kinderbaustelle – arbeiten mit Holz, Ton, Styropor 9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00–16.00 Uhr Beauty Day – ein Wellnessangebot speziell für Girls 10.00–15.00 Uhr Mittwoch Kinderbaustelle – arbeiten mit Holz, Ton, Styropor 9.00 – 12.00 Uhr oder 13.00 – 16.00 Uhr Schmuse-Eulenkissen, individuell herstellen 10.00 – 15.00 Uhr Foto: Krippner Symbolische Scheckübergabe; v. l. n. r. Diana Ruland (Schulleiterin), Steffen Dose (Förderverein), Herr Kollmann (Sparkasse Leipzig) 16 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Mit einer großzügigen Projektförderung in Höhe von 3800 Euro und der Anschaffung weiterer 15 PC, der Monitore und der notwendigen Betriebssystemlizenzen durch die Stadtverwaltung Delitzsch stehen nunmehr 30 PC mit einheitlicher Software für die Schule zur Verfügung. Jörg Meske und Steffen Dose vom Förderverein haben ehrenamtlich die Modernisierung vorgenommen, die neue Software installiert und damit die PC startklar gemacht. Am 16.7.2014 wurde das Computerkabinett übergeben. Amtsleiter Oliver Genzel, Schulleiterin Diana Ruland und Fördervereinsvorsitzender Steffen Dose lobten die gute Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Grundschule und Förderverein. Herr Kollmann von der Sparkasse Leipzig konnte sich vom sachgerechten Einsatz der Zuwendung des Geldinstituts überzeugen. Einem erfolgreichen Start ins neue Schuljahr, zumindest, was den Computerunterricht der Grundschüler im Delitzscher Osten betrifft, steht also nichts mehr im Wege. Marika Schinkel-Kleinke Für den Förderverein der Grundschule Delitzsch-Ost Sachsen-Bühne e. V. Sitz Delitzsch Wir suchen ständig Freunde von Kultur, Technik & Multimedia für unsere laufenden Projekte. Anfragen bitte an: [email protected] Unser neues Förderprojekt Das erste Web-Radio aus Delitzsch www.happyfan-radio.de Schatten und Reflexionen in Gouache Unter diesem Motto entstanden in der letzten Maiwoche in einem Workshop über vierzig neue Werke der freien Interessengemeinschaft „Donnerstagsmalerinnen“. Elke Heger, Heike Kaufmann, Doris Seifert, Hannelore Kunert, Roswitha Aschendorf, Heidrun Kleinke, Mechthild Schaaf, Mechthild Rofalski, Anne Siesing, und Margitta Stock hatten sich den Maler Karl Streicher aus Freiburg/Breisgau eingeladen und waren mit ihm auf Motivsuche in und um Delitzsch gegangen. Von Dienstag bis Samstag wurden die Eindrücke dann auf die Leinwand gebracht, wenn es das Wetter erlaubte, sogar direkt vor Ort, wie in einem 300 Jahre alten Dreiseitenhof in Rödgen. Karl Streicher trainierte mit den Hobby-Künstlerinnen die Technik Gouache und den Gebrauch dieser umweltfreundlichen Farben. Der Vereinsraum des DCV diente in der trainingsfreien Zeit als Atelier und Galerie. Sowohl Teilnehmerinnen als auch der Lehrer waren begeistert von der Delitzscher Atmosphäre, die zu vielfältigen Kunstwerken inspirierte. Für den 1. Juni hatten die Donnerstagsmalerinnen zur Vernissage eingeladen und ihre Arbeiten zur Besichtigung freigegeben. „Solche fleißigen und interessierten Kursteilnehmerinnen hat man nicht alle Tage“, lobte Karl Streicher in seiner Laudatio. Die Künstlerinnen geizten ebenso wenig mit Dank und Anerkennung: „Einen Maler, der seine Teilnehmerinnen in den Pausen mit Gitarrenmusik und Gesang verwöhnt, den hat man noch seltener.“ Die Freude, die die Künstlerinnen beim Entstehen ihrer Werke hatten, übertrug sich automatisch auf die Betrachter. So wie während des Workshops auch wurde die Vernissage durch musikalische Beiträge abgerundet. Die Malerinnen treffen sich nun wieder einmal in der Woche mittwochs, um das Gelernte auch weiterhin anzuwenden und zu vervollkommnen. Wer die Vernissage nicht besuchen konnte, hat im Herbst eine neue Chance. Dann werden im Kreiskrankenhaus einige Werke zu sehen sein. Angebote für weitere Ausstellungen werden gern entgegen genommen. (Kontakt: Marika Schinkel-Kleinke, Tel.: 0178 7160667, E-Mail: [email protected]) Wir suchen ständig: Hobby-Moderatoren m/w Hobby-Journalisten m/w Hobby-Redakteure m/w Anfragen bitte an: [email protected] Katholische Pfarrei „St. Klara“ Gottesdienste und Zusammenkünfte der katholischen Pfarrei „St. Klara“ vom 2.8. bis zum 15.8.2014 Samstag, 2.8. 13.30 Uhr Trauung in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Bad Düben Sonntag, 3.8. 9.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 10.30 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Montag, 4.8. 9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Dienstag, 5.8. 8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau Mittwoch, 6.8. 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Donnerstag, 7.8. 9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 17 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Freitag, 8.8. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Samstag, 9.8. 18.00 Uhr Hl. Messe in Bad Düben Sonntag, 10.8. 9.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 10.30 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz Montag, 11.8. 9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 10.00 Uhr Andacht im AWO-Heim in Bad Düben 18.00 Uhr Hl. Messe zum Patronatsfest (Hl. Klara) in Delitzsch anschl. Abendessen und Impressionen aus Assisi Dienstag, 12.8. 8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im St.-Martin-Heim in Eilenburg 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau Mittwoch, 13.8. 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Donnerstag, 14.8. 9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 10.30 Uhr Hl. Messe im Valere-Heim in Löbnitz 17.00 Uhr Vorabendmesse zu Maria Himmelfahrt in Bad Düben 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Freitag, 15.8. 9.30 Uhr Hl. Messe zu Maria Himmelfahrt in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe zu Maria Himmelfahrt in Zwochau Anschriften: Telefon Pfarrbüro 034202 52159 Fax Pfarrbüro 034202 52175 Telefon Pfr. Poschlod 034202 329706 E-Mail [email protected] ________________________________________________________ Evangelische Kirchengemeinde Gottesdienste und Veranstaltungen vom 2.8. bis 15.8.2014 Sonntag, d. 3.8.2014 10.00 Uhr Gottesdienst – Stadtkirche Mittwoch, d. 6.8.2014 12.00 Uhr Orgelpunkt 12 - Stadtkirche Sonntag, d. 10.8.2014 10.00Uhr Gottesdienst – Stadtkirche Mittwoch, d. 13.8.2014 12.00 Uhr Orgelpunkt 12 - Stadtkirche Offene Stadtkirche - Eingang Südseite (vom Markt) Dienstag bis Sonnabend von 11.00 Uhr bis 16.30 Uhr Anschriften: Pfarrer St. Pecusa Schloßstr. 6, Tel. 989637 Kantor J. Topfstedt Tel. 0176 21815299 Gemeindebüro Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr Dienstag 14 bis 18 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.delitzsch-online.de/ev.kirche Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670, BLZ 86055592 IBAN: DE31 8605 5592 2280 0066 70; BIC: WELADE8LXXX Neuapostolische Kirche Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a Gottesdienste und Veranstaltungen vom 3.8. bis 13.8.2014 Sonntag, d. 3.8.2014 9:30 Uhr Gottesdienst Mittwoch, d. 6.8.2014 20:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, d. 10.8.2014 9:30 Uhr Gottesdienst Mittwoch, d. 13.8.2014 20:00 Uhr Gottesdienst ________________________________________________________ Jehovas Zeugen – Delitzsch Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a Sonntag, 3.8.2014 9.30 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Die Auferstehung – Der Sieg über den Tod“ 10.00 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Halten wir Schritt mit Jehovas Organisation?“ Donnerstag, 7.8.2014 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 4. Mose 4 - 6 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Spricht die Bibel davon, dass einige nicht gerettet werden?“ 19.30 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Sonntag, 10.8.2014 9.30 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Gibt es vom Standpunkt Gottes aus eine wahre Religion?“ 10.00 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Du sollst Jehova, deinen Gott, lieben“ Donnerstag, 14.8.2014 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 4. Mose 7 - 9 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Einmal gerettet bedeutet nicht zwangsläufig für immer gerettet“ 19.30 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Eintritt frei Keine Kollekte Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten! http://azweb.wittich.de 18 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt 03421 758-0 034202 988-0 03435 984-0 03423 7097-0 Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Der Landrat 03421 758-1371 034202 988-1336 03435 984-1380 03423 7097-1355 Ausländer- und Integrationsbeauftragte im Landkreis Nordsachsen 03421 758-1001 03421 758-1015 03421 758-1013 034202 988-1051 03421 758-1090 03421 758-1096 03421 758-1102 03421 758-1202 03421 758-1502 03421 758-7002 03421 758-2002 03421 758-2140 03421 758-2150 03421 758-2160 Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Kreistages des Landkreises Nordsachsen beriefen die Mitglieder des Kreistages Frau Carola Koch (links) zur Ausländer- und Integrationsbeauftragten im Regionalbereich Delitzsch und Frau Sophie Jähnigen (Mitte) zur Ausländer- und Integrationsbeauftragten im Regionalbereich Torgau-Oschatz. Landrat Michael Czupalla gratulierte mit einem Blumenstrauss und überreichte die Berufungsurkunden. ________________________________________________________ 03421 758-2130 Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft 03421 7739-300 03423 7097-4001 03423 7097-4102 03423 7097-3401 03423 7097-3450 03423 7097-3102 03423 7097-32 02 03423 7097-3301 Dezernat - Ordnung Dezernentin 034202 988-5001 Straßenverkehrsamt 034202 988-5101 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt 034202 988-5201 Ordnungsamt 034202 988-5301 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 034202 988-5401 SG Rettungsdienst 034202 65-212 Gesundheitsamt 03421 758-6302 Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt Pressestelle 03421 758-6002 03421 758-6101 03421 758-6202 Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt, Telefon 034202 988-1058 oder [email protected]. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 7581053 oder [email protected]. 19 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected]. ________________________________________________________ Dezernat Hauptverwaltung Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-249/2014/TO (Grundbuch von Audenhain, Blatt 85) Miteigentümer GemarkungFlur Flurstück Herta Zientzsch Audenhain3 183/8 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter ________________________________________________________ Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-181/2009/TO Torgau, 25. Juni 2014 Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Gemeinde Trossin, Dahlenberger Str. 9, 04880 Trossin, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Max-Bringfried Otto, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, den Eigentümern unbekannten Aufenthaltes Wilhelm Thorandt und Fridrich Wegner bezüglich des im Grundbuch von Roitzsch Blatt 238 verzeichneten Grundstückes Flurstück 231/101 der Flur 2 der Gemarkung Roitzsch. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Trossin vom 16.04.2014 hervor. Demnach soll ein anteilsmäßiger Verkauf von Teilflächen des oben genannten Grundstückes an die Familien Obst und Szabang erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen den beiden genannten Parteien Einvernehmen herrscht und die erforderlichen Vermessungskosten übernommen werden. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: - Veräußerung an Dritte - Auseinandersetzung der Gemeinschaft - Veräußerung eines Miteigentumsanteiles -Grundstückstausch - Abschluss von Pachtverträgen - Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. Czupalla ________________________________________________________ Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-245/2014/TO Torgau, 25. Juni 2014 Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Gabriele Hoffmann, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für - Nicht ermittelte Eigentümer bezüglich des im Grundbuch von Schirmenitz Blatt 187 verzeichneten Grundstückes Flurstück 791 der Gemarkung Schirmenitz. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Cavertitz vom 31. März 2014 hervor. Demnach sind mehrere Baumaßnahme im Zuge der Beseitigung von Hochwasserschäden (u. a. Ersatzneubau der Brücke über die Dahle) des Pfarrweg/Elberadweg vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: - Veräußerung an Dritte - Auseinandersetzung der Gemeinschaft - Veräußerung eines Miteigentumsanteiles -Grundstückstausch - Abschluss von Pachtverträgen - Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. 20 Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. Czupalla Ausschreibung Der Landkreis Nordsachsen hat für die stationären psychiatrischen Einrichtungen · Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH/St. Georg Unternehmensgruppe in Wermsdorf · Wohnheim Sankt Hubertus des Christlichen Sozialwerkes gGmbH in Wermsdorf · Außenwohngruppe für chronisch psychisch kranke Menschen der Lebenshilfe Torgau e. V. in Torgau, Röhrweg 8 die Funktion einer/eines Ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin/ Patientenfürsprechers im Einzugsgebiet des Landkreises in den Regionen Torgau/ Oschatz/Wermsdorf zum 01.01.2015 neu zu bestellen. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem § 4 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei Psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422) Die Aufwandsentschädigung ergibt sich auf der Basis der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für den Landkreis Nordsachsen in der aktuellen Fassung. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrungen in psychosozialer Begleitung und Betreuung. Die Bewerberin/ der Bewerber darf nicht in einer der oben aufgeführten stationären Einrichtungen arbeiten. Patientenfürsprecher sollen für Wünsche und Beschwerden der Patienten offen sein und stehen zu beratenden Gesprächen zur Verfügung. Sie haben Zugang zu allen Bereichen der Einrichtungen und zu den Patienten. Bei Bedarf vermitteln sie zwischen den Patienten und Mitarbeitern der Einrichtung. Werden erhebliche Mängel bei der Betreuung festgestellt, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen wird, so informieren sie die Leitung der Einrichtung, den Träger sowie die Besuchskommission. Die Bestellung erfolgt für fünf Jahre und endet am 31.12.2019. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.08.2014 an Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau. Ausschreibung Der Landkreis Nordsachsen hat für die stationären psychiatrischen Einrichtungen · Sächsisches Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Altscherbitz einschließlich des Maßregelvollzuges · Sozialtherapeutische Wohnstätte des Behindertenzentrums Delitzsch gGmbH · Sozialtherapeutische Wohnstätte für chronisch psychisch kranke Menschen des Trägerwerkes Soziale Dienste in Sachsen in Schkeuditz/OT Modelwitz Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 die Funktion einer/eines Ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin/ Patientenfürsprechers im Einzugsgebiet des Landkreises in den Regionen Delitzsch/ Schkeuditz/Eilenburg/Taucha zum 01.01.2015 neu zu bestellen. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem § 4 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei Psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422) Die Aufwandsentschädigung ergibt sich auf der Basis der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für den Landkreis Nordsachsen in der aktuellen Fassung. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrungen in psychosozialer Begleitung und Betreuung. Die Bewerberin/ der Bewerber darf nicht in einer der oben aufgeführten stationären Einrichtungen arbeiten. Patientenfürsprecher sollen für Wünsche und Beschwerden der Patienten offen sein und stehen zu beratenden Gesprächen zur Verfügung. Sie haben Zugang zu allen Bereichen der Einrichtungen und zu den Patienten. Bei Bedarf vermitteln sie zwischen den Patienten und Mitarbeitern der Einrichtung. Werden erhebliche Mängel bei der Betreuung festgestellt, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen wird, so informieren sie die Leitung der Einrichtung, den Träger sowie die Besuchskommission. Die Bestellung erfolgt für fünf Jahre und endet am 31.12.2019. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.08.2014 an Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau. Öffentliche Stellenausschreibung Der Landkreis Nordsachsen sucht für das Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst am Standort der Großen Kreisstadt Delitzsch zum frühstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum 01.01.2015 eine/n Fachärztin/Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen oder Facharzt/-ärztin für Kinderheilkunde mit Qualifikation zum Amtsarzt als Leiter/in des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes und Stellvertreter/in des Amtsarztes Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst 40 Stunden, die Stelle ist unbefristet. Am Standort Delitzsch befindet sich die ärztlich besetzte Außenstelle des Gesundheitsamtes Nordsachsen, welches seinen Hauptsitz in der Kreisstadt Torgau hat. Wir bieten familienfreundliche Arbeitszeiten in einer infrastrukturell sehr gut erschlossenen Region nur 20 km nördlich der Stadt Leipzig gelegen. Es erwartet Sie ein motiviertes Team ärztlicher Kollegen und mittlerer medizinischer Kräfte, die das vielseitige und interessante Aufgabenspektrum mit Ihnen gemeinsam lösen wollen. Folgende Schwerpunktaufgaben sind zu erfüllen: · Leitung des Sachgebietes kinder und jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen · Ärztliche Aufgaben im kinder- und jugendärztlichen Dienst nach Vorgabe der Sächsischen Rechtsvorschriften, einschließlich Beratungstätigkeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des Gesundheitsamtes · Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen von Kindern, Jugendlichen entsprechend den Empfehlungen der SIKO und der STIKO · Begutachtung zu Anträgen über die Gewährung von Eingliederungshilfe nach SGB XII, einschließlich der Erstellung von Förderschulgutachten 21 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch · Untersuchungen und Beratungen im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetzes · Durchführung amtsärztlicher Untersuchungen und Begutachtungen · Begutachtungen im Rahmen von Adoptionsverfahren sowie zu Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Transport- und Reisefähigkeit · Begutachtung von Betroffenen zu Anträgen über die Gewährung von Eingliederungshilfe im Einzelfall · Durchführung von Impfungen bei öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen sowie im Rahmen der reisemedizinischen Beratung · Begutachtungen nach SGB IX im Klageverfahren Voraussetzungen sind: · abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen oder zum/zur Facharzt/ Fachärztin für Kinderheilkunde einschließlich der Qualifikation zum/zur Amtsarzt/Amtsärztin · Erfahrungen in der Mitarbeiterführung, · Teamfähigkeit und Innovationsfähigkeit · gute EDV-Kenntnisse, speziell im Umgang mit den gängigen Fachprogrammen Neben fachlichem und hohem persönlichem Engagement wird die Teilnahme am amtsärztlichen Rufbereitschaftsdienst im Landkreis Nordsachsen vorausgesetzt. Die Nutzung des privaten Pkw im Rahmen der dienstlichen Einsätze ist erforderlich. Die Reisekosten werden nach Sächsischem Reisekostenrecht erstattet. Der Besitz des Führerscheins Klasse B ist Bedingung. Die Vergütung erfolgt bei vorhandener Qualifikation als Facharzt/ Fachärztin für das öffentliche Gesundheitswesen nach Vergütungsgruppe Ib, Fg 1 BAT-O. Dies entspricht der Entgeltgruppe E 15 TVöD. Die Eingruppierung nach TVöD ist gemäß § 17 Abs. 3 TVÜ-VKA vorläufig. Eine persönliche Zulage ist ausdrücklich verhandelbar. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen können bis zum 10.09.2014 an das Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau gerichtet werden. Winkler Dezernent Dezernat Ordnung Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 25.07.2014) Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php Art des Bades Bad Letzte Badewasser- Sichttiefe Beprobung qualität (mind. 1 m) Anlagen ____________________________________________________________________________________________________________________ Naturbäder Naturbad Luppa 11.07.2014 entspricht Sächsischer > 2,00 m - Kinderspielplatz BadegewässerVO- - Ausleihe von vom 15.04.2008 Wassertretern - FKK - Versorgungs einrichtungen ______________________________________________________________________________________________________ Campingplatz 17.07.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Kioskbetrieb „Alte Mulde“ BadegewässerVO - Campingmöglichkeit Roitzschjora vom 15.04.2008 - Tischtennisplatte - Beachvolleyballfeld - Klettergerüst ______________________________________________________________________________________________________ Mertgenteich 10.06.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Schullandheim Schullandheim BadegewässerVO Reibitz vom 15.04.2008 ______________________________________________________________________________________________________ Schladitzer Bucht 30.06.2014 entspricht Sächsischer > 3,00 m - Wassersportzentrum BadegewässerVO „All-on-Sea“ vom 15.04.2008 - Kursangebote für Windsurfer, Segler, Katamaran - Volleyballanlage - Rundweg für Skater, Radfahren, Spazieren - Ausleih von Segel booten, Kanus, Wassertretern, Surfmaterial - Kioskbetrieb - Tauchschule - Wassererlebnispark ______________________________________________________________________________________________________ Kiesgrube Eilenburg 09.07.2014 entspricht Sächsischer 2,80 m - Kinderspielplatz BadegewässerVO - FKK möglich vom 15.04.2008 - Versorgungs einrichtungen - Campingplatz - Wasserskianlage 22 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Art des Bades Bad Letzte Badewasser- Sichttiefe Beprobung qualität (mind. 1 m) Anlagen ____________________________________________________________________________________________________________________ Ziegeleiteich 15.05.2014 entspricht Sächsischer 2,00 m - Grillmöglichkeit Schönwölkau BadegewässerVO- Kinderspielplatz vom 15.04.2008 - Tischtennisplatte - überdachte Sitzbänke ______________________________________________________________________________________________________ Campingplatz 17.07.2014 entspricht Sächsischer > 2,00 m - Campingplatz Kleinliebenau BadegewässerVO- Gaststätte vom 15.04.2008 ______________________________________________________________________________________________________ Seebad Schildau 07.07.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Campingplatz BadegewässerVO- Gaststätte vom 15.04.2008 - Unterkünfte für Gruppen - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ______________________________________________________________________________________________________ Badeteich 26.06.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Minigolfanlage Bucha (ohne BadegewässerVO - Gaststätte/Hotel Bademeister) vom 15.04.2008 - Kinderspielplatz ______________________________________________________________________________________________________ Wolteritzer 16.07.2014 entspricht Sächsischer > 3,00 m - Kioskbetrieb Badestrand BadegewässerVO (ohne Bade- vom 15.04.2008 meister) ______________________________________________________________________________________________________ Waldbad 03.06.2014 entspricht Sächsischer 1,00 m - Imbiss Mehderitzsch BadegewässerVO- Riesenrutsche vom 15.04.2008 - Beachvolleyballfeld - Kinderspielplatz ______________________________________________________________________________________________________ Presseler Teich 08.07.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Campingplatz (ohne Bade- BadegewässerVO meister) vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________________________ Beckenbäder Parthe-Bad Taucha 30.06.2014 entspricht den bis Grund - Rutsche Anforderungen der - Beachvolleyballfeld DIN 19643 - Imbiss - Kinderspielplatz ______________________________________________________________________________________________________ Freibad Elberitz- 01.07.2014 entspricht den bis Grund - Rutsche mühle Delitzsch Anforderungen der - große Liegewiese DIN 19643 - großes Nicht schwimmerbecken - Versorgungs einrichtung ______________________________________________________________________________________________________ Freibad Mügeln 11.07.2014 entspricht den bis Grund - Imbiss Anforderungen der - Beachvolleyballfeld DIN 19643 - Zelten für Gruppen möglich - Rutsche ______________________________________________________________________________________________________ Freibad 07.07.2014 entspricht den bis Grund - Campingplatz Neumühle Anforderungen der - Gaststätte Schildau DIN 19643 - Unterkünfte für Gruppen - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ______________________________________________________________________________________________________ Heide Spa 17.07.2014 entspricht den bis Grund - Hallen- und Außen Bad Düben Anforderungen der becken DIN 19643 - große Saunalandschaft - Strömungskanal - Hotel & Resort - Restaurant 23 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Art des Bades Bad Letzte Badewasser- Sichttiefe Beprobung qualität (mind. 1 m) Anlagen ____________________________________________________________________________________________________________________ Schwimmhalle Sommerpause entspricht den bis Grund - Hallenbecken Eilenburg bis 01.09.2014 Anforderungen der (Schwimmer + DIN 19643 Nichtschwimmer) - Sauna - Sprungturm ______________________________________________________________________________________________________ Sport- und 17.04.2014 entspricht den bis Grund - Hallen- und Freizeitbad Anforderungen der Außenbecken Aquavita Torgau DIN 19643 - Saunalandschaft - Imbissangebot - Kinderspielplatz - Lichttherapie - Floating ______________________________________________________________________________________________________ Erlebnisbad Platsch 17.04.2014 entspricht den bis Grund - Imbiss Oschatz Anforderungen der - Hallen- & DIN 19643 Außenbecken - Rutschen-Eldorado - Saunalandschaft - Sprungturm ______________________________________________________________________________________________________ Freibad 08.07.2014 entspricht den bis Grund - Imbiss Hammermühle Anforderungen der - Kinderspielplatz Bad Düben DIN 19643 - Beachvolleyballfeld - Nichtschwimmer- und Sportbecken ____________________________________________________________________________________________________________________ Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen informiert Die Afrikanische Schweinepest (ASP) - eine gefährliche Tierseuche auf dem Vormarsch Seit 2007 verbreitet sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest von Georgien nach Russland und Weißrussland aus. Inzwischen ist die Afrikanische Schweinepest auch in der Europäischen Union angekommen. Nach ersten Fällen in der Wildschweinpopulation an der polnischen Grenze zu Weißrussland und in Litauen wurden in der vergangenen Woche auch Fälle aus Lettland berichtet. Erhöhte Vorsicht ist nun geboten, um einer Ausbreitung der Seuche nach Deutschland und einer Einschleppung des Virus in die Hausschweinebestände vorzubeugen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung mit seuchenhaften Verlauf, die sowohl Wild- als auch Hausschweine befällt. Ein Ausbruch dieser Tierseuche hat enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Diese Seuche ist anzeigepflichtig, eine sichere Diagnose ist nur durch eine Laboruntersuchung möglich. Gegen die ASP gibt es keinen Impfstoff und keine Therapie, weshalb die Bekämpfung dieser Tierseuche gerade im Wildbestand sehr schwierig ist. Die Bekämpfungsmaßnahmen beschränken sich auf die strenge Einhaltung der Hygieneregeln (Reinigung und Desinfektion, Hygieneschleusen, Beschränkung des Personenverkehrs, Unterbindung des Kontaktes zwischen Haus- und Wildschweinen) sowie die Populationskontrolle der Wildschweine. Im Falle eines Erregernachweises bei Wild- und Hausschweinen werden Sperrbezirke und Restriktionszonen errichtet, um den Handel mit Tieren und Erzeugnisse aus diesem Gebiet zu beschränken. Falls eine Infektion bei Hausschweinen vorliegt, müssen alle betroffenen Tiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Was können Jäger vorbeugend tun? Die Jägerschaft ist aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von Fallwild und Auffälligkeiten, wie abgekommene Stücke und mangelnde Scheu, unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Verendet aufgefundene Wildschweine sind ein wichtiges Alarmsignal, insbesondere wenn sie gehäuft (in Gruppen) aufgefunden werden. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Alle verdächtigen Befunde sind amtlich abklären zu lassen. Bis zur Abklärung ist für eine sichere Verwahrung der Stücke zu sorgen. Der Jäger sollte von solchen verdächtigen Stücken möglichst keine Proben nehmen sondern in Absprache mit dem Veterinäramt den gesamten Tierkörper zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) verbringen. Damit soll eine weitere Verschleppung der ASP verhindert werden. Ein hohes Risiko der Verbreitung der ASP wird durch den globalisierten Handel, die illegale Einfuhr, durch die Einschleppung über tierische Lebensmittel und Lebensmittelreste gesehen. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei Autobahnrastplätzen zu, wo Speiseabfällen von Transitreisenden entsorgt werden, zu denen auch Schwarzwild Zugang haben kann. Aus diesem Zusammenhang bittet die LUA nachdrücklich um eine verstärkte Einsendung von Organproben von Schwarzwild aus Autobahnanrainergebieten. Geeignetes Organmaterial sind die Milz, Tonsillen, Kopflymphknoten und die Nieren. Diese Proben sollten flüssigkeitsdicht verpackt und über das Veterinäramt an die LUA geschickt werden. Ebenso sollte der Jagdtourismus in kritische Gebiete wie Russland, Litauen oder Weißrussland unter besonderer Beobachtung stehen, damit eine Virusverschleppung über diesen Weg nach Deutschland unterbleibt. Kleidungsstücke und Gegenstände dürfen nicht mit Blut behaftet sein, wenn sie nach der Rückkehr wieder im Revier verwendet werden. Auf die Mitnahme von Jagdtrophäen oder Schweinefleisch sollte man besser verzichten. Auch eine sachgerechte Entsorgung von Wildabfällen (Decken, Kadavern) ist ein Aspekt der Seuchenverhütung. Durch Wildabfälle und Kadaver gefallener Tiere kann sich der Virus der Afrikanischen Schweinepest ebenso ausbreiten wie durch den direkten Kontakt infizierter Tiere. 24 Deshalb sollte verdächtiges Fallwild sofort aus dem Revier und zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt verbracht werden. Hinsichtlich der Entsorgung von Wild und Wildabfällen ist zu beachten: Stammen diese von Tieren mit Krankheitsanzeichen oder aus Gebieten, die wegen Tierseuchen gemaßregelt sind: · Das Tier verhielt sich vor dem Erlegen seuchenverdächtig · Der Tierkörper zeigt Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit oder Tierseuche · Der Jagdbezirk der Erlegung ist aufgrund einer Tierseuche gemaßregelt (Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet) dann sind die Abfälle als tierische Nebenprodukte über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Aus seuchenhygienischen Gründen wird dringend abgeraten, Aufbruch und Abfälle von Schwarzwild auf Luderplätzen und zur Kirrung zu verwenden. Was müssen Schweinehalter besonders beachten? Erhöhte Wachsamkeit ist geboten. Beim Auftreten akuter Symptome, die nicht klar einer anderen Krankheit zugeordnet werden können und bei vermehrt fieberhaften Erkrankungen, die nicht auf eine Antibiotika-Therapie ansprechen, sollte geeignetes Untersuchungsmaterial zur Abklärung einer möglichen Schweinepestinfektion zur LUA eingeschickt werden. Gleiches gilt für gehäufte Aborte und Todesfälle. Eine Ansteckung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Speichel, Exkremente, Blut) und deren Produkten, aber auch über kontaminierte Geräte, Fahrzeugreifen, Schuhwerk und andere unbelebte Vektoren erfolgen. Das verbotene Verfüttern von Speiseabfällen kann ursächlich für eine Erkrankung sein. Ein hohes Risiko der Verschleppung besteht auch durch unzureichend gereinigte und desinfizierte Tiertransportfahrzeuge, die von Transporten aus dem Ausland zurückkehren. In Schweinehaltungsbetrieben ist daher ein konsequentes Hygienemanagement durchzusetzen. Die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung wie: · Ständige Betreuung durch einen Tierarzt · Geschultes Personal · Beschränkter Personen- und Warenverkehr · Betriebseigene Kleidung · Zwangsduschen beim Betreten der Schweinebestände · Quarantäne der Zukäufe · Festgelegtes Transportmanagement sind strikt einzuhalten. Bei Verdacht auf eine Infektion mit der ASP sollte sofort Kontakt mit dem Hoftierarzt und dem Veterinäramt aufgenommen werden. gez. Mai Amtstierärztin Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Personen, deren rechtliche Interessen durch das o.g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen. Gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Delitzsch, 23.07.14 ________________________________________________________ Dezernat Ordnung Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten. Delitzsch: Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18.00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07 Eilenburg: Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4, Kontakt: Tel.: Frau Martina Koch 0176 95316645/034202 56657 0341 71070724 (Büro Leipzig) E-Mail: [email protected] Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. (Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333). ________________________________________________________ Dezernat Soziales Benachrichtigung Familienpate. Ich bin dabei! über eine öffentliche Zustellung gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 VwZG Seit einigen Monaten sind neun ehrenamtliche Familienpaten im Landkreis unterwegs und unterstützen junge Familien mit Kindern. Egal ob eins, zwei oder drei Kinder, für sie sind die Familienpaten da. Sie besuchen ein- bis zweimal in der Woche die Familie und beschäftigen sich mit den Kindern und entlasten Mütter und Väter. Familienpaten sind aktive Menschen ab 18 Jahre bis ins Seniorenalter, die sich in vielfältigen Tätigkeitsbereichen der familiären Unterstützung junger Familien ehrenamtlich engagieren. Sie können mit den Kindern spielen, Freude erleben, sie zum Sport begleiten, Ausflüge unternehmen, ihnen vorlesen, den Eltern ein guter Zuhören sein u.v.m. Einmal im Monat finden sich alle Ehrenamtlichen zusammen und lernen Neues für ihre Tätigkeit als Familienpate. Da wird schon mal gebastelt, gebaut und gesungen. Im Juli waren fast alle dabei, als es im Mehrgenerationshaus Delitzsch darum ging, wie beschäftigen wir uns mit den Kindern und was kann man gemeinsam alles auf die Beine stellen. In dem Verwaltungsverfahren des Herrn Tino Ehrenberg geb. 07.01.1979 Pasewalk Zinnaer Weg 12 04860 Torgau OT Welsau ist für Herrn Ehrenberg ein Bescheid vom 17.07.2014, Kassenzeichen 111007644 002, im Landratsamt Nordsachsen Kfz- Zulassung Zimmer 126 Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch zur Abholung hinterlegt. 25 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Sie wollen sich gern engagieren und sind auf der Suche nach einer Aufgabe, in der Sie sich eigenverantwortlich einbringen können? Dann werden Sie Familienpate. Wir bieten Weiterbildungen, die Sie auf diese Aufgabe vorbereiten, vermitteln Sie in die Familien, erstatten Fahrtkosten und organisieren einen regelmäßigen Austausch mit anderen Familienpaten. Haben Sie Interesse selbst als Familienpate aktiv zu werden? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern und freuen uns auf Sie. Jana Kruse Netzwerkkoordinatorin Fachstelle Prävention und Frühe Hilfen Landratsamt Nordsachsen Dezernat Soziales/Jugendamt Schlossstraße 27 04860 Torgau Tel.: 03421 7586523 Fax: 03421 758856179 E-Mail: [email protected] - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: • zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes • zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen • zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern • zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe • zu verschiedensten Fragen der Elternschaft • zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: • Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz: Kathrin Grasse Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] • Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz: Tanja Schön Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst Kinder suchen Familien Der Pflegekinderdienst sucht Familien für: -> Bereitschaftspflege sowie -> Vollzeitpflege Die Pflegeeltern sollten: - liebevoll und tolerant sein - Verständnis für die besondere Situation von Pflegekindern aufweisen - damit leben können, dass Kinder nicht immer perfekt sein müssen - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt haben Wir möchten Kindern die Chance geben, ein Leben in Geborgenheit in einer Pflegefamilie führen zu können. Ihre Ansprechpartner: • Bereich Torgau Frau Politschuk Tel.: 03421 7586107 Schlossstraße 27, 04860 Torgau • Bereich Delitzsch-Eilenburg Frau Helfer-Thiemecke Tel.: 034202 9886140 Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch • Bereich Oschatz Frau Renner Tel.: 03435 9846180 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz n Mitteilungen Gemeinden Gemeinde Doberschütz Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz fasste in öffentlicher Sitzung am 17.07.2014 folgende Beschlüsse: 60/2014 Feststellung von Hinderungsgründen gemäß § 32 SächsGemO 61/2014 Bestellung des Stellvertreters des Bürgermeisters 62/2014 Bestellung der Mitglieder der beschließenden Ausschüsse 63/2014 Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Doberschütz 64/2014 Terminplan für die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse 65/2014 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 66/2014 Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen 67/2014 Vergabe der Bauleistung Beseitigung Hochwasserschäden 2013 „Weg an den Bahngleisen“ 68/2014 Vergabe der Bauleistung Beseitigung Hochwasserschäden 2013 „Sanierung OVS Mörtitz-Gruna“ Bekanntmachung der Betriebskosten 2013 der Gemeinde Doberschütz nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz KrippeKindergartenHort 8 h 9 h 6h in EUR in EUR in EUR erforderliche Personalkosten (PK) 721,09332,81 194,69 erforderliche Sachkosten (SK) 118,0454,48 31,87 erforderliche Betriebskosten (PK+SK) 839,13387,29 226,56 Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden) 26 1.2. Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat KrippeKindergartenHort 9 h 9 h 6h in EUR in EUR in EUR Landeszuschuss150,00 Elternbeitrag (ungekürzt)180,00 Gemeindeanteil509,13 150,00 100,00 90,65 53,03 146,64 73,53 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete u. Personalkostenumlage 1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat 1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat Gesamt KrippeKindergartenHort 9 h 9 h 6h in EUR in EUR in EUR nicht ermittelt nicht ermittelt nicht ermittelt 1. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG - entfällt Stellenausschreibung In der Gemeinde Doberschütz ist ab 15. Oktober 2014 zur Verstärkung des Bauhofteams eine Stelle als Bauhofmitarbeiter/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis ist vorerst auf 2 Jahre befristet. Das Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten, wie · Instandhaltung, Sanierung, Reinigung und in gewissem Umfang auch die Herstellung von Straßen, Feldwegen und öffentl. Verkehrsflächen · Pflege, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften, Grünanlagen, Kinderspielplätzen und Sportanlagen · Durchführung des Winterdienstes · Gewässer- und Gehölzpflege · Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen Anforderungen: · abgeschlossene Berufsausbildung im Garten- oder Landschaftsbau (oder vergleichbar) · Führerschein der Klasse B, BE, C, C1E und CE sowie Hebeführerpass mit entsprechender Praxiserfahrung · Erfahrung im praktischen Umgang mit den in einem Bauhof vorhandenen Fahrzeugen (z.B. Rasentraktor, Bagger und Lkw) · Kenntnisse im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen usw. · Kenntnisse in der Ausführung von Kleinreparaturen an Maschinen und Werkzeugen · vielseitiges handwerkliches Geschick · Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit · Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit · Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten (Winterdienst) sowie zur Ableistung von Ruf-/Bereitschaftsdiensten (Hochwasser) · Bereitschaft zum Einsatz im feuerwehrtechnischen Dienst, Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Doberschütz wäre wünschenswert Die Vergütung erfolgt nach dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bitte bis 12.09.2014 an die Gemeindeverwaltung Doberschütz, Personalamt, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz zu richten. Auf nach Sprotta zum Dorffest am 23. und 24. August 2014 Sonnabend, 23. August 2014 ab 13.00 UhrVolleyball - Herren, Jugend ab 13.30 UhrBastelstraße für Kinder, Schatzsuche ab 14.00 UhrÜberraschung der Feuerwehr und Angelverein Sprotta ab 14.30 UhrDoberschützer „Tanzmäuse“ ca. 15.00 Uhr „Zirkus“ - Programm der Kindertagesstätte „Storchennest“ anschließend Irisches Märchenprogramm „Fingerhütchen“ mit Dr. MacDooley und irische Musik für Jung und Alt ab 16.00 UhrWissensquiz für alle Altersgruppen „700 Jahre Doberschütz“ ab 20.00 UhrDisco „Phönix“ zur späteren Stunde: Neuanfang 03 - Die Retter der Kultur Motto: „S - S - S !“ Sonntag, 24. August 2014 ab 10.00 UhrFrühschoppen 5. Pokerturnier „Sprottaer Wanderpokal“ ab 11.00 UhrKranzreiten Reiter können sich bei Helmut und Julia Stichel (03423 601706) anmelden ab 13.00 UhrKettensägewettbewerb ab 14.00 UhrDas Spielmobil vom Kreissportbund Nordsachsen kommt mit vielen Überraschungen ca.15.00 Uhr„Die MelanKomiker“ - Albernheiten auf höchstem Niveau. Aber aus tiefster Seele. - Und manche Frau stöhnt auf: „LUSTige-OBJEKTE“ 16.00 Uhr Dackelrennen der Mölbitzer Ausklang des Dorffestes ist traditionell der Stiefelweitwurf An allen Tagen erwarten Sie die Landwirte, die Kindertagesstätte „Stochennest“, die Feuerwehr, der Angelverein und der Heimat- und Kulturverein e. V. Sprotta mit vielen Überraschungen! Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen reichlich und vielseitig gesorgt. Die Gemeinde und der Heimat- und Kulturverein e. V. Sprotta freuen sich auf Ihren Besuch! Gemeinde Jesewitz Gemeinde Jesewitz Landkreis Nordsachsen Wahlkreis 35 Nordsachsen 2 Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014 I Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. II Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Jesewitz wird in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während folgender Zeiten: Montag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr 27 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 3.09 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechtes einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. III Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, spätestens am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Einwohnermeldeamt, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer/ Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. IV Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. V Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 35 Nordsachsen 2 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. VI Einen Wahlschein erhält auf Antrag 1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen in Pkt. a) entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 29. August 2014, 16.00 Uhr, beim Verwaltungsverband mündlich, schriftlich, per Internet oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. VII Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die Bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Eilenburg, den 25.07.2014 Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Jesewitz Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Ortschaftsrat Pehritzsch Einladung Die erste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Pehritzsch nach der Ortschaftsratswahl am 25.05.2014 findet am Dienstag, dem 12.08.2014, um 19.00 Uhr im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Tauchaer Weg in Pehritzsch statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte. Des Weiteren möchten wir jeden, der an dem Ehrenamt des Ortsvorstehers in der Ortschaft Pehritzsch Interesse hat, aufrufen, sich zu der o. g. Ortschaftsratssitzung als Ortsvorsteher zu bewerben. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Verpflichtung der gewählten Ortschaftsräte 3. Wahl des Ortsvorstehers 4. Wahl Stellvertreter des Ortsvorstehers 5. Bürgerfragestunde 6. Verschiedenes Ralf Tauchnitz Bürgermeister 28 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Anwohnerinformation Gemeinde Jesewitz zur Hochwasserschadensbeseitigung Gewässer II. Ordnung - Grabensystem der Muldenaue, Gemeinde Jesewitz OT Groitzsch und Kossen In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz am 10.07.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst Die Gemeinde Jesewitz führt im Zeitraum vom 21.07.2014 bis zum 29.08.2014 die Hochwasserschadensbeseitigung in den Ortsteilen Groitzsch und Kossen durch. Die betroffenen Gewässer sind in der nachfolgenden Abbildung genannt. Beschluss-Nr. Inhalt ________________________________________________________ 34/2014 Bestellung des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters der Gemeinde Jesewitz Abb. 1: Lage des Vorhabengebietes in der Gemarkung Groitzsch Die Arbeiten umfassen die Beräumung von Treibgut und Baumstützen im Gewässerbereich, den Verschnitt der, in das Gewässer hineinragenden Gehölze sowie die Sohlentkrautung und Böschungsmahd von stark zugewachsenen Gewässerabschnitten. Die Maßnahmen dienen der Beseitigung der Schäden, die Infolge des Junihochwassers 2013 aufgetreten sind. In Folge des Hochwassers lagerte sich vermehrt Treibgut im Gewässer ab. Vereinzelt sind Bäume oder große Äste in das Gewässer gestürzt. An zwei Durchlässen kam es zu Verklausungen aufgrund von eingetragenem Treibgut. Zudem sind die Gräben und Bäche stark verkrautet und erschweren somit den Abfluss des Wassers bei Rückzug des Hochwassers. Es wird gebeten, die mit der Hochwasserschadensbeseitigung beauftragte Firma Muldenwald Landschaftspflege zu unterstützen und ihr während der Arbeiten den Zutritt zum Grundstück zu gewähren. Wir versichern Ihnen, dass die Baufirma den ursprünglichen Zustand der bauzeitlich beanspruchten Grundstücke nach Abschluss der Instandsetzungsmaßnahmen wiederherstellt. Bei Fragen stehen zu den Bürozeiten folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Überwachendes Büro Knoblich Landschaftsarchitekten, Zschepplin, Telefonnummer: 03423 75860-0 Verwaltungsverband Eilenburg West für Zschepplin, Telefonnummer: 03423 662355 die Gemeinde 35/2014 Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Gordemitz 36/2014 Auftragsvergabe zur Beschaffung eines 3-Seitenkippers (Komplettfahrzeug) - Leicht Lkw, Neufahrzeug für den Bauhof Jesewitz 37/2014 Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Erneuerung der Straßenbeleuchtung Auenstraße und Zum Gutshof im OT Kossen 38/2014 Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Sanierung der Ortsverbindungsstraße Ochelmitz Liemehna 39/2014 Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Grundhafter Ausbau des Verbindungsweges Hauptstraße-Mühlweg in Pehritzsch 40/2014 Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Ergänzung der Beleuchtung Verbindungsweges Hauptstraße-Mühlweg im OT Pehritzsch 41/2014 Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Pehritzsch Antragsteller: Herr Ingo Körbis, Taucha 42/2014 43/2014 Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Pehritzsch Antragsteller: Herr Hartmut Körbis, Taucha Antrag auf Neubau einer Werkstatt im OT Liemehna Antragsteller: Herr Andrè Skowronek, OT Liemehna 44/2014 Eintragung einer Grundschuld zu Lasten der Grundstücke, Gemarkung Jesewitz, Flur 3, Flurstücke 155 und 116/9 45/2014 Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Gotha, Flur 6 des Flurstückes 24/7 durch die Gemeinde Jesewitz Tauchnitz Bürgermeister Ergebnis der Vorprüfung zur Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Sachsen ist die Gemeinde Jesewitz verpflichtet, bei einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. KfZ/Jahr, Lärmkarten zu erstellen. Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die resultierenden Lärmbetroffenheiten in der Bevölkerung zu ermitteln und der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Ein Lärmaktionsplan ist dann zu erarbeiten, wenn im Rahmen einer Vorprüfung erhebliche Lärmbetroffenheiten festgestellt wurden. 29 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Für den Abschnitt der B87 mit einer Länge von 2,0 km, von der Gemeindegrenze (Stadt Taucha) bis zum Abzweig der K7424 in Richtung Weltewitz/Gotha, wurde 2012 eine Lärmkartierung vorgenommen. Die Lärmkartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Lärmkarten für die Gemeinde Jesewitz sowie den ermittelten Lärmbetroffenheiten können auf der Internetseite des LfULG eingesehen werden. Unter folgenden stehen die Lärmkarten als interaktive Karten zur Einsichtnahme bereit: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm Die Karten können auch im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg eingesehen werden. Im Ergebnis der Vorprüfung zur Lärmaktionsplanung wurden keine sehr hohen Belastungen für betroffene Einwohner festgestellt. Hohe Belastungen mit gesundheitlicher Relevanz wurden im Vergleich zur Einwohnerzahl nur für eine geringe Anzahl Betroffener festgestellt. Grundschule und Kindertagesstätte der Gemeinde liegen außerhalb der vom Lärm betroffenen Gebiete. Andere besonders schützenswerte Objekte wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder Kureinrichtungen gibt es in der Gemeinde Jesewitz nicht. Im lärmbelasteten Bereich befinden sich keine schützenswerte „Ruhigen Gebiete“. Für den betroffenen Straßenabschnitt der B87 ist langfristige die Umverlegung in unbewohnte Gebiete vorgesehen. Auf Grund der bisher vorliegenden Erkenntnisse aus der Vorprüfung ist beabsichtigt auf eine weitergehende Lärmaktionsplanung zu verzichten und die Lärmaktionsplanung vorzeitig zu beenden. Ein entsprechender Beschluss ist im Gemeinderat zu fassen. Die ausführliche Dokumentation der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Jesewitz kann im Verwaltungsverband EilenburgWest, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den Öffnungszeiten (Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr, Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr) eingesehen werden. Die Öffentlichkeit wird gebeten, sich mit den dargelegten Gründen zur Beendigung der Lärmaktionsplanung auseinanderzusetzen. Einwände und Hinweise können bis zum 05.09.2014 bei der Gemeinde Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz oder beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg eingebracht werden. Eilenburg, den 01.08.2014 geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z.B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden). 1.2 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Betriebskosten je Platz in EUR Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Landeszuschuss150,00 150,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 170,00 100,00 60,00 Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 471,83 115,45 53,79 1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und Personalkostenumlagen 1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in € AbschreibungenZinsenMiete - PersonalkostenumlageGesamt1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat in EUR Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Gesamt 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG - entfällt Jesewitz, den 17.07.2014 Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindereinrichtungen der Gemeinde Jesewitz nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG im Jahr 2013 1. Kindertageseinrichtungen 1.1 Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz in € Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h erforderliche Personalkosten 660,02 304,62 178,20 erforderliche Sachkosten 131,81 60,83 35,59 erforderliche Betriebskosten 791,83 365,45 213,79 100,00 30 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Gemeinde Laußig Ortschaftsrat Kossa Am 05.08.2014 um 19.00 Uhr findet im Bürgerhaus Authausen die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Kossa statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festlegung der Mitunterzeichner der Sitzung 2. Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung der Ortschaftsratswahl und Feststellung von Hinderungsgründen 3. Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den Bürgermeister 4. Beratung und Beschluss - Wahl des Ortsvorstehers Kossa 5. Verschiedenes Anfragen gez. Schneider Bürgermeister Ortschaftsrat Laußig Am 05.08.2014 um 18.00 Uhr findet in Laußig, Gemeindeverwaltung Laußig, die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Laußig statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festlegung der Mitunterzeichner der Sitzung 2. Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung der Ortschaftsratswahl und Feststellung von Hinderungsgründen 3. Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den Bürgermeister 4. Beratung und Beschluss - Wahl des Ortsvorstehers Laußig 5. Verschiedenes Anfragen im Auftrag gez. Schneider Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag am 31.08.2014 und für die gleichzeitig stattfindende Wahl zum Bürgermeister in der Gemeinde Laußig 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl am 31.08.2014 für die Wahlbezirke der Gemeinde Laußig wird in der Zeit vom 11.08.2014 bis 15.08.2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr Dienstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben - Einwohnermeldeamt - bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Person ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetztes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadtverwaltung Bad Düben (Einwohnermeldeamt) bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Für einen gegebenenfalls erforderlichen 2. Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt, eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter 1. genannten Öffnungszeiten, spätestens am 15.08.2014, 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben einen Antrag auf Berichtigung stellen (Bürgermeisterwahl) bzw. Einspruch einlegen (Landtagswahl). Der Antrag/Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift gestellt/eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller/Einsprechende die erforderlichen Beweismittel beizubringen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10.08.2014 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden 2. Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl, neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen (Bürgermeisterwahl) bzw. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen (Landtagswahl), um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein - zur Bürgermeisterwahl hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen. - zur Landtagswahl hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) des für ihn zuständigen Wahlkreises (hier Wahlkreis 35 - Nordsachsen 2) in der Gemeinde Laußig oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Wahlscheine erhält auf Antrag für die Landtagswahl: 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter 31 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist (10. August 2014) für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf dieser Fristen entstanden ist. c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadtverwaltung Bad Düben - Einwohnermeldeamtgelangt ist. für die Bürgermeisterwahl: 6.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter 6.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Der Wahlscheinantrag für die Bürgermeisterwahl kann gemeinsam für die Wahl am 31.08.2014 (erster Wahlgang) und für den etwaig erforderlich werdenden zweiten Wahlgang am 14.09.2014 gestellt werden. Wahlscheine für die Landtagswahl und Bürgermeisterwahl können von in dem Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29.08.2014 (zweiter Tag vor der Wahl) bzw. für den gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl bis zum 12.09.2014, 16.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben, schriftlich, durch Telefax oder Telegramm, per E-Mail oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Antrag sind Familienname, Vornamen, die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum oder die laufende Nummer unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte gemäß Punkt 5.2. können für die Landtagswahl den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte gemäß Punkt 6.2. können für die Bürgermeisterwahl den Antrag noch bis zum Wahltag bzw. bis zum Tag des gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 30. August 2014 bzw. bei einem gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl bis zum 13.09.2014, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: für die Landtagswahl - einen amtlichen weißen Stimmzettel - einen amtlichen grünen Wahlumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist versehenen gelben Wahlbriefumschlag - ein Merkblatt zur Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. für die Bürgermeisterwahl - einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel - einen amtlichen hellblauen Stimmzettelumschlag - einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Bad Düben - Einwohnermeldeamt - vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Sie können auch an der angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Laußig, 18.07.2014 Schneider Bürgermeister Bekanntmachung Werte Einwohner von Authausen, Durchwehna, Görschlitz, Kossa, Pressel Am Samstag, 09.08.2014 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr werden auf dem Gelände am Bürgerhaus Authausen kostenfrei Grünschnitt und Reisig angenommen. Diese Abfälle sind getrennt in den aufgestellten Container abzulagern. Dies ist ein Pilotprojekt, welches die Gemeinde Laußig gemeinsam mit der Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH durchführt. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Sollte es entsprechend Zuspruch finden, beabsichtigen wir eine regelmäßige Annahme von Grünschnitt und Reisig. gez. Schneider Bürgermeister 32 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Gemeinde Rackwitz Gemeinde: Rackwitz Landkreis: Nordsachen Wahlkreis: 34 Nordsachsen 1 Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahl- Abgrenzung des Wahlbezirks bezirk Nr. Bezeichnung des Wahlraums 001 Altort Rackwitz (mit Hauptstraße 2a - 22) Grundschule Rackwitz, Klassenraum und Ortsteil Podelwitz Erdgeschoss, Str. der Jugend 8, 04519 Rackwitz 002 Hauptstraße 13a - 56 (Altort Rackwitz), Neubaugebiet Rackwitz und Wohngebiet Neuschladitz Kinderhaus Rackwitz, Gruppenraum im Kellergeschoss, Märchenweg 2, 04519 Rackwitz (barrierefrei) 003 Ortsteile Zschortau, Lemsel, Kreuma, Brodenaundorf, Biesen Bürgertreff (ehem. Rathaus Zschortau), OT Zschortau, Lindenstr. 21a, 04519 Rackwitz In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 10.08.2009 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Rackwitz, Sitzungssaal, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) auf der linken Seite die für die Wahl im Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe von Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bzw. bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort und dazu rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. b) auf der rechten Seite für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und dazu links von jeder Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Rackwitz, 07.08.2014 Freigang Bürgermeister 33 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Gemeinde Schönwölkau 6.1 6.2 Gemeinde Schönwölkau Landkreis Nordsachsen Wahlkreis 34 - Nordsachsen 1 Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014 1. Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Gemeinde Schönwölkau wird in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während der üblichen Dienststunden Ort der Einsichtnahme in der Gemeinde Krostitz - Einwohnermeldeamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz ( nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Sächsisches Meldegesetz eingetragen ist. Während der Einsichtsfrist ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte gegen Erstattung der Sachkosten zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner Personen steht. Die Auszüge dürfen nur zu diesem Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme - siehe Pkt. 2. - bei der Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nummer und Name 34 Nordsachsen 1 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 7. 8. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen in Pkt. a) entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29. August 2014, 16.00 Uhr, bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 30. August 2014, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Wird die Erteilung eines Wahlscheines versagt, kann dagegen bis zum 18. August 2014 bei der Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch eingelegt werden. Ort, Datum Krostitz, den 22.07.2014 Die Gemeinde Frauendorf Bürgermeister, handelnd f. d. Gem. Schönwölkau 34 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Gemeinde Schönwölkau Landkreis Nordsachsen Wahlkreis 34 - Nordsachsen 1 Wahlbekanntmachung 1.Am Sonntag, dem 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr 2. Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt: Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum 005 Badrina Parkküche, OT Badrina, Leipziger Str. 7 c (barrierefrei) 006 Brinnis OT Brinnis, OT Luckowehna, OT Wannewitz Kindertagesstätte, OT Brinnis, Lange Str. 21 007 Hohenroda OT Hohenroda, OT Mocherwitz Kindertagesstätte, OT Hohenroda, Platz der Jugend 7 008 Lindenhayn OT Gollmenz, OT Lindenhayn Kulturraum, OT Lindenhayn, Dübener Str. 12 (barrierefrei) 009 Wölkau OT Boyda, OT Göritz, OT Wölkau Sozialgebäude, OT Wölkau, Parkstr. 11 a (barrierefrei) In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 10. August 2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.00 Uhr (genaue Uhrzeit) im Gemeindezentrum, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung; b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 7. In folgenden Wahlbezirken werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt: Wahlbezirk 007 - Kindertagesstätte, OT Hohenroda, Platz der Jugend 7 Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag vorgegeben. Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel ausgeschlossen. Ort, Datum Krostitz, den 23.07.2014 Die Gemeinde Frauendorf Bürgermeister, handelnd f. d. Gem. Schönwölkau 35 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Gemeinde Wiedemar Gemeinde Wiedemar Landkreis Nordsachsen Wahlkreis Nr. 34 Nordsachsen 1 Wahlbekanntmachung 1.Am Sonntag, dem 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr 2. Die Gemeinde Wiedemar ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt: Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum 001 OT Kyhna und OT Quering Gemeindeamt, Versammlungsraum OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstraße 29, 002 OT Lissa Feuerwehrgebäude OT Lissa, Kölsaer Straße 8 003 OT Pohritzsch Dorfgemeinschaftshaus OT Pohritzsch, Dorfring 36 004 OT Zaasch und OT Serbitz Dorfgemeinschaftshaus OT Zaasch, Roitzscher Str. 2a 005 OT Zschernitz und OT Doberstau Dorfgemeinschaftshaus OT Zschernitz, Doberstauer Str. 2 (barrierefrei) 006 OT Wiedemar 007 OT Kölsa 08 OT Klitschmar und OT Peterwitz 009 OT Wiesenena, OT Werlitzsch und OT Rabutz 010 OT Zwochau und OT Grebehna Gemeindeamt, Versammlungsraum OT Wiedemar, Schulstraße 2 Feuerwehrgebäude OT Kölsa, Lissaer Str. 9 Kindertagesstätte, OT Klitschmar, Kleine Mittelstraße 7 Grundschule OT Wiesenena, Schulweg 1 (barrierefrei) Kindertagesstätte Zwochau OT Zwochau, Baltzerstr. 1 In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 10. August 2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Wiedemar, Raum 3, OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung; b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und 36 b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 7. In folgenden Wahlbezirken werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt: Wahlbezirk 001 - Kyhna Wahlbezirk 010 - Zwochau Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist in der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag vorgegeben. Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel ausgeschlossen. Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Kyhna, den 18.07.2014 Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Feststellung der Jahresrechnung 2012 Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ stellte in ihrer Sitzung am 10.07.2014 die geprüfte Jahresrechnung per 31.12.2012 fest. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfers liegt der Verbandsversammlung vor. Bilanz AKTIVA31.12.2012 1 Anlagevermögen 84.373.511,07 EUR 2 Umlaufvermögen 2.832.136,52 EUR 3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 24.808,95 EUR 4 Nicht durch Kapitalpositionen gedeckter Fehlbetrag 0,00 EUR Summe AKTIVA 87.230.456,54 EUR PASSIVA31.12.2012 1 Kapitalpositionen 43.106.797,83 EUR 2 Sonderposten 40.238.063,18 EUR 3 Rückstellungen 516.781,08 EUR 4 Verbindlichkeiten 3.368.814,45 EUR 5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR Summe PASSIVA 87.230.456,54 EUR In der Ergebnisrechnung wurde ein Ergebnis von 1.016.978,29 EUR (davon 1.054.613,64 EUR ordentliches Ergebnis und -37.635,35 EUR außerordentliches Ergebnis) erzielt. Die Finanzrechnung führte zu einer Änderung des Finanzmittelbestandes i. H. von -1.801.746,54 EUR aus einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.261.823,37 EUR, einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von -2.859.053,15 EUR und einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von -204.516,76 EUR. Die Jahresrechnung 2012 liegt gemäß § 88b SächsGemO in der Zeit vom 04.08.2014 bis einschließlich 12.08.2014 im Büro des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg (Zimmer 2.05) zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Wacker Verbandsvorsitzender Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan der Gemeinde Wiedemar „Gewerbegebiet 2 Zwochau“ Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ fasste in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.07.2014 folgende Beschlüsse: Am Dienstag, dem 12.08.2014 findet in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren statt. Die Veranstaltung wird im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Wiedemar, im OT Zwochau, Baltzerstraße 8 -Versammlungsraum- durchgeführt. Ich lade alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Informationsveranstaltung ein. BeschlussNr. 05/14 06/14 07/14 08/14 Möller Bürgermeisterin Lesen Sie zur Gemeinde Zschepplin auf der Seite 41. Inhalt Vergabe der Bauleistung „Sanierung Faulturm in der Kläranlage Eilenburg“ Auswechslung Rührwerk und div. Ausrüstungsteile Vergabe der Leistung „Sanierung Faulturm in der Kläranlage Eilenburg“ Schlammentsorgung Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2012 Beschluss zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs Wacker Verbandsvorsitzender 37 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Bekanntgabe des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung Beschluss Nr. 01/14 vom 03.07.2014 I. Auf der Grundlage des Berichtes über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2013 - erarbeitet von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig vom 28.05.2014 wird der Jahresabschluss des Zweckverbandes DERAWA wie folgt festgestellt: 1. Bilanzsumme 39.217.439,43 EUR 1.1. davon entfallen auf die Aktivseite - Anlagevermögen 36.467.880,65 EUR - Umlaufvermögen 2.685.123,18 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 64.435,60 EUR 1.2. davon entfallen auf die Passivseite - Eigenkapital 32.458.590,58 EUR - Sonderposten 2.560.071,94 EUR - Empfangene Ertragszuschüsse 3.201.886,06 EUR - Rückstellungen 161.905,39 EUR - Verbindlichkeiten 834.925,46 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 60,00 EUR 2. Jahresgewinn 400.209,75 EUR 2.1. Summe der Erträge 5.395.836,26 EUR 2.2. Summe der Aufwendungen 4.995.626,51 EUR II. Das Jahresergebnis von 400.209,75 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. III. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig hat den Jahresabschluss 2013 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: “Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung, Delitzsch, für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie der Eigenbetriebsverordnung des Freistaa- tes Sachsen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ IV. Die örtliche Prüfung gemäß § 105 SächsGemO zum Jahresabschluss 2013 des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Großen Kreisstadt Delitzsch vorgenommen und der Schlussbericht zum 10.06.2014 erstellt. Die Prüfungshinweise sind zu beachten. V. Dem Verbandsvorsitzenden sowie seinen Stellvertretern und der Verbandsgeschäftsführung wird für das Wirtschaftsjahr 2013 die Entlastung erteilt. 03.07.2014 gez. Dr. Wilde Verbandsvorsitzender Hinweis: Jahresabschluss und Lagebericht 2013 liegen vom 04.08.2014 bis einschließlich 12.08.2014 (7 Tage) in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes DERAWA, Bitterfelder Str. 80, 04509 Delitzsch, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr für jedermann möglich. Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Landkreis Nordsachsen 1. Änderungsatzung zur Abwasser- und Gebührensatzung (Abwassersatzung - AbwS) vom 19.04.2012 Aufgrund von § 50 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. 146) und der § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 196 in Verbindung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005, S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822, 840) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener Heide am 30.6.2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Änderungen 1. § 28 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß § 22 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird, 2,45 EUR je Kubikmeter Abwasser. 2. § 28 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß § 25 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, 0,60 EUR je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr. 3. § 28 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die gemäß § 27 Abs. 1 nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr 1,82 EUR je Kubikmeter Abwasser. 38 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 4. In § 31 wird Absatz 5 neu eingefügt: Die Festsetzung der Gebührenschuld sowie die Aufhebung oder Änderung der Festsetzung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die allgemeine Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Gebührenpflicht entstanden ist. §2 In-Kraft-Treten 1. § 38 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01. Januar 2014 in Kraft. Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert 1. „Schatzmeisterschulung“ in Krostitz (S 5/14) Wann/Wo: Donnerstag, 18. September 2014, 18:00 - ca. 20:30 Uhr in Krostitz Referent: K.-H. Aulinger, Diplombetriebswirt (FH), Vereinsmanager B Teilnehmer/Voraussetzung: • Anmeldung erforderlich!!! (Meldeformular im Jahresüberblick 2014) • Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (20,- EUR/TN über Rechnungslegung) • Nicht - Mitgliedsvereine (40,- EUR/TN gegen Zahlung im Voraus nach RL) • Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Inhalt: - Grundzüge aus dem Vereinssteuerrecht/aus der Vereinsbuchführung - Buchungsbeispiele aus der Praxis - Jahresabschluss etc. 2. Vorstandsschulung „Aktuelles/Neuerungen 2014“ in Eilenburg (S 6/14) Wann/Wo: Dienstag, 23. September 2014, 18:00 - ca. 21:00 Uhr in Eilenburg Referent: St. Wagner, Fachexperte für Vereins- und Verbandsrecht Teilnehmer/Voraussetzung: • Anmeldung erforderlich!!! (siehe Meldeformular im Jahresüberblick 2014) • Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (25,- EUR/TN über Rechnungslegung) • Nicht - Mitgliedsvereine (40,- EUR/TN gegen Zahlung im Voraus nach RL) • Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Inhalt: - Aktuelle Gesetzesänderungen - die neueste Rechtsprechung - Aktuelle Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung und Sozialversicherung - Worauf sollte sich der Vorstand einstellen - wo gibt es Handlungsbedarf im Verein?! -etc. 3. Kreisseniorenspiele 2014 in Bad Düben (50+) Veranstalter:Kreissportbund Nordsachsen e. V. Termin: Mittwoch, 17.09.2014 von 9:00 - 14:00 Uhr Ort: Bad Düben, Horst-Stahnisch-Stadion, Mühlweg 4 Sonstiges: Es wird eine Teilnehmergebühr in Höhe von 2,- EUR erhoben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer unter: www.ksb-nordsachsen.de Das nächste Treffen der Parkinson-Gruppe Delitzsch findet am 13.08.2014 um 14 Uhr im Haus der Volkssolidarität statt. Leider ist der Referent, Herr Fries, verhindert. Dafür organisiert Andreas ein gemeinsames Spiel (Tischkegeln). Außerdem wollen wir durch Sport mit Musik gelenkig bleiben. Das Thema „Zu Fragen der Pflegebedürftigkeit“ mit Herrn Fries wird ins Jahr 2015 verschoben. Die „Heidekraut-Gucken-Kremser-Reise“ startet am Samstag, dem 16. August, um 10 Uhr. Treffpunkt ist das Schloss im kleinen Heideort Pressel im Herzen der Dübener Heide. Damit die kulinarischen Genüsse nicht zu kurz kommen, wird unter Mittag beim Falkenberger Bäcker eingekehrt. Dort gibt es eine kleine Stärkung in Form von Bockwurst mit Brötchen oder einem Stückchen Kuchen. Die Tour dauert zirka vier Stunden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, mit einem Spaziergang am 23. oder 24. August jeweils um 14 Uhr die Heidekrautflächen zu besichtigen und mal in aller Ruhe durch das blühende Kraut zu laufen. In dem Fall führt die Tour in ein normalerweise gesperrtes Gebiet - in den Tiglitzer Forst bei Bad Düben. Da dieses Waldstück für Ortsfremde schwer zu finden ist, treffen sich die Teilnehmer auf dem großen Parkplatz gegenüber dem Naturparkhaus in Bad Düben, Neuhofstraße 3a. Am 22. August wird indes zu einer Radtour von Bad Düben in den Tiglitz-Forst geladen. Gern können Gruppen dieses Angebot nutzen. Eine Anmeldung für die geführten Wanderungen und Fahrten ist zwingend notwendig unter Telefon 03423 758370. Hinweis: Das Betreten des Tiglitzer Forstes (Sperrgebiet) ist nur über geführte Wanderungen genehmigt und möglich. Ansonsten ist das Begehen streng verboten. Alle weiteren Termine und Naturparkangebote finden Sie aktuell auch im Internet unter www.naturpark-duebener-heide.com. Einladung Schulung für Häckslerfahrer Termin: Dienstag, 2. September 2014 Ort: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Lehr- und Versuchsgut Köllitsch Am Park 3, 04886 Köllitsch Anmeldung bis: 23.08.2014 Aufgrund des hohen praktischen Anteils ist die Teilnehmerzahl begrenzt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Teilnahmegebühr: 80,00 EUR Verpflegungspauschale pro Tag: 7,00 EUR Kontakt: Ansprechpartner Viola Schlegel E-Mail: [email protected] Tel./Fax: 034222 46-2622 / 034222 46-2698 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Lehr- und Versuchsgut Köllitsch Am Park 3, 04866 Köllitsch Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg Warum ehren wir Christian Fürchtegott Gellert in Wölkau? C. F. Gellert und „Die Fahrt auf der Landkutsche“ - ein Brief an Frau von Zedwitz auf Bonau Der Verein „Patronatskirche Kunst und Kultur Wölkau e. V.“ und die Kulturverwaltung des Landratsamtes Nordsachsen würdigen jährlich Christian Fürchtegott Gellert, sein Wirken und Schaffen. 2015 finden zu seinem 300sten Geburtstag mehrere Veranstaltungen statt. Die Gemeinde Wölkau und die Leitung des Gellert-Museums Hainichen geben in jeder Hinsicht wertvolle Unterstützung. Teil 7 Frau von Zedwitz gehörte ebenfalls zu Gellerts beliebtesten Briefpartnerinnen. Er schrieb einmal an Caroline Lucius: „—— Ich kann ihr von allerley Problemen, ohne etwas auszulassen, berichten.“ 39 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Von einem Aufenthalt auf dem Wasserschloss in Bonau zurückgekehrt, litt er noch tagelang unter den dramatischen Erlebnissen dieser Reise, „—- die über sechs Meilen, zween Tage und eine Nacht in einer Schenke“ dauerte. Weil er nicht auf die Postkutsche warten wollte, die erst am nächsten Tag fuhr, hatte er sich trotz der Bitte seiner Gastgeberin entschieden, mit einer Landkutsche nach Leipzig zu fahren. Eine folgenschwere Entscheidung, wie sich bald herausstellen sollte. Zuerst beschrieb er, wie üblich sehr bildhaft, die anderen Fahrgäste. „Ein bejahrter Mann mit einem hageren Gesichte, —- mit ein Paar kleinen pechschwarzen Augen, mit einer Nase, die ganz über seinen Knebelbart herunterhing, —— mit einem schwarzen Degengehenke umgürtet —-, war mein Nachbar. Ich sahe ihn anfangs für einen Zahnarzt an, und hielt den Mund fest zu, damit er nicht etwan mitten im Fahren seine Kunst an mir probieren möchte.“ Doch sein Nachbar stellte sich als Scharfrichter heraus, der bald sein 50-jähriges Jubiläum ‚recht feierlich‘ begehen wollte. „—— Hier fühlte ich nach meinem Kopfe. Ich zitterte, ich sah das Stühlchen bringen, ich sah das Schwert unter einem blauen Mantel hervorragen, ich sah einfach alles.“ Gellert glaubte, in eine erlösende Ohnmacht zu fallen, doch nichts dergleichen geschah. Gerade als er glaubte, den Verstand zu verlieren, hielt die Kutsche an und der Scharfrichter stieg aus. Erlöst lächelte Gellert ihm zu, streckte sich ganz vorsichtig und atmete tief durch, denn drei Stunden hatte er „—habe ich, wie eine Taube, die den Stößer sieht, mich nicht gereget.“ Dann beschrieb er die übrigen Fahrgäste, einen Leineweber und einen jungen Studierten, der in dozierender Weise alle seine Kenntnisse über Philosophie und Theologie, sogar über die Poesie, den Fahrgästen aufdrängte. Genervt und geschwächt zugleich, hörte Gellert nicht mehr zu und schwieg. Unglücklicherweise hielt der Student Gellerts Kopfschütteln, das durch das Holpern der Kutsche verursacht wurde, für einen Widerspruch und ließ sich zu immer hitzigeren Äußerungen hinreißen. Plötzlich ließ er völlig überreizt die Kutsche anhalten und verkündete theatralisch, er müsse seinen Geist von allem überflüssigen Ballast befreien und die nächsten Kilometer zu Fuß gehen. Gellert schloss erleichtert die Augen, genoss die Einsamkeit und Stille. Nun, so glaubte er, sei das Schlimmste auf dieser Reise überstanden. Halb wachend, halb träumend, gab er sich dem Holpern der Kutsche hin. Auf einen so ‚glücklichen‘ Tag sollte eine noch ‚glücklichere‘ Nacht folgen. Der Kutscher hielt in einem kleinen Dorf, wo man in einem Wirtshaus übernachten wollte. Der Schenke war mit seiner Frau auf eine Hochzeit gereist, und hatte die Herrschaft seinem fünfzehnjährigen Sohne überlassen. „—— Sie können sich leicht denken, daß nichts zu essen da war; aber das verschlug mich nichts. Der Hunger verging mir, so bald ich in die Stube trat. Ich wünschte mir nichts als gutes Wasser. Man brachte mir ein Glas, und in dem Glase zugleich alle Gattungen und Gewürme, die in dieser Gegend sein mochten. Ich fragte, ob ich keine Stube oder Kammer mit einem Bette bekommen könnte und versprach, es doppelt zu bezahlen. Aber vergebens! Der junge Laffe antwortete mir, daß sie die Kammern selber brauchten, und in den meisten Obst liegen hätten. Ich klagte meine Not dem Fuhrmanne; dieser brachte es soweit, daß die Streu um neun Uhr zurecht gemacht wurde. Ich war krank und konnte nicht länger aufdauern. Kaum hatte ich mich auf das Stroh geworfen, und den Fuhrmann gebeten, sich neben mich zu legen, als man die Tische aus der Stube schaffte. Hierüber wurden alle die jungen Hühner, Gänse, Schweine und was unter dem Ofen geschlafen hatte, lebendig und besuchten mich, eins um das andre, auf meinem Lager.“ Gleich darauf kamen vier bis fünf Mägde mit Körben und schütteten Hopfen in die Stube. ‚Was soll denn das werden?‘, fing mein Fuhrmann, der schon neben mir lag, an. ‚Wir wollen Hopfen lesen‘, rief des Wirths Sohn, ‚ich habe jung Volk aus dem Dorfe dazu gebeten, damit wir bald fertig werden.‘ Ach Madame, wie ward mir bei dieser Anstalt zu Mute. Bis um zwölf musste ich das Lärmen und den Witz einer Stube voll verliebter Knechte und Mägde anhören. Mein Fuhrmann, den ich in der Angst umarmte, und ihm alles versprach, und ihn zu meinem Erben einsetzte, so krank war ich, fing an zu schmälen, und zwar ziemlich nachdrücklich: Er redte mit des Wirths Sohn von der Peitsche. Aber was war es? Eine verbuhlte Magd kam, kitzelte ihn auf der Streu, und brachte es mit ihren Liebkosungen dahin, daß er aufstund und selbst mitschäkerte. Nun war ich ohne Trost. Der Hopfen war gelesen, die Stube ausgekehrt, und itzt nahm der junge Wirth seine Geige von der Wand, und spielte sein Leibesstückchen. Der Großknecht nahm die Großmagd bei der Hand, und eröffnete den Ball.“ Der gequälte und gepeinigte Gellert bekam einen Schock fürs Leben, als nun auch die anderen Mägde und Knechte zum Tanz in die Zimmermitte sprangen. Im Handumdrehen bogen sich die Dielen und der Staub wirbelte auf. Gellert glaubte, ersticken zu müssen. Er erhob sich so schnell, wie er es vermochte und bat erneut um ein Zimmer. Die Tochter des Wirtes zeigte endlich Erbarmen und überließ Gellert für die restlichen Stunden dieser grausamen Nacht ihre Kammer und ein Nachtlicht. „—- ich warf mich auf das Bette, von dem Hopfengeruche, und dem Staube, und der Musik ganz betrunken. Ehe ich so glücklich war, ein Auge zuzutun, liefen ein paar Mäuse schrecklich über mich weg. Ich, der ich vor diesen Tieren natürlicherweise zittere, sprang aus dem Bette, setzte einen Stuhl auf den Tisch und mich auf den Stuhl - und so blieb ich sitzen, bis ich hörte, daß der Fuhrmann die Pferde fütterte. Oh Madame, ich würde nicht fertig werden, wenn ich Ihnen alles auf einmal erzählen wollte. Vergeben Sie mir, daß ich Ihnen schon so viel erzählt habe. Doch wer redt nicht gern von seinen ausgestandenen Unglücksfällen? Ich küsse Ihnen die Hand für die Freundschaft, die Sie mir acht Tage lang in Ihrem Hause erwiesen haben, und tue ein Gelübde, lieber ein Vierteljahr länger an einem Orte zu bleiben, als mit einer Landkutsche zu fahren. Ich bin mit der vollkommensten Hochachtung Ihr ergebenster Gellert“ „Der Kreissportbund Nordsachsen informiert!“ Der Kreissportbund Nordsachsen führt wie jedes Jahr, in der letzten Ferienwoche, die schon zur Tradition gewordene Ferienfreizeit durch. Unsere Ferienfreizeit, vom 25. - 29. August 2014, wird für Kinder und Jugendliche, aus dem Landkreis Nordsachsen, im Alter von 9 bis 14 Jahren, angeboten. Wer Lust und Spaß an einer aktiven Freizeitgestaltung und interessanten Themen, wie z. Bsp. baden gehen, wandern, Sport, verschiedenen Ausflügen, gesunde Ernährung, Berufsfindung und einem Tag mit verschiedenen sportlichen Aktivitäten im Stadion hat, der ist bei uns genau richtig! Bei Fragen steht Ihnen Frau Ruhs, in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Nordsachsen, zur Verfügung. Kreissportbund Nordsachsen e. V. Leipziger Straße 44, 04860 Torgau Tel. 03421 9697031 / Fax. 03421 9698028 Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen Im August werden in den folgenden Mühlen unserer Region Mühlenführungen angeboten: 02.08.2014 14 - 17 Uhr Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3 10 - 14 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot 14 - 17 Uhr Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24 a, mit Ausstellungen und Streichelzoo 03.08.2014 Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1, tel. Absprache 034243 21704 14 - 18 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Öffnung Mühlencafé 14 - 17 Uhr Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9 14 - 17 Uhr Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2, Heimatscheune geöffnet 14 - 17 Uhr Paschwitz, Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, mit der Blaskapelle „Schönaer Schwarzbachmusikanten“, Angebot von Kaffee und Kuchen 14 - 17 Uhr Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5 Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Telefon: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de 40 n Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Kultur und Schulen 41 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch n Mitteilungen Gemeinden Gemeinde Zschepplin Gemeinde Zschepplin Landkreis Nordsachsen Wahlkreis 35 Nordsachsen 2 Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014 I Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. II Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Zschepplin wird in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während folgender Zeiten: Montag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 3.09 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechtes einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. III Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, spätestens am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Einwohnermeldeamt, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer/ Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. IV Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. V Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 35 Nordsachsen 2 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. VI Einen Wahlschein erhält auf Antrag 1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen in Pkt. a) entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 29. August 2014, 16.00 Uhr, beim Verwaltungsverband mündlich, schriftlich, per Internet oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. VII Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die Bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Eilenburg, den 25.07.2014 Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Zschepplin Frank Pöhler Verbandsvorsitzender 42 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Ortschaftsrat Naundorf Die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Naundorf findet am Montag, dem 04.08.2014 um 19.30 Uhr im Beratungsraum des Gemeindeamtes Zschepplin OT Naundorf, Bahnhofstraße 1, 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser öffentlichen Sitzung eingeladen. Des Weiteren möchten wir jeden, der an dem Ehrenamt des Ortsvorstehers in der Ortschaft Naundorf Interesse hat, aufrufen, sich zu der o.g. Ortschaftsratssitzung als Ortsvorsteher zu bewerben. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung des Sitzungsprotokolls vom 15.04.2014 3. Feststellung von etwaigen Hinderungsgründen 4. Verpflichtung der Ortschaftsräte 5. Wahl des neuen Ortsvorstehers 6. Vereidigung des neuen Ortsvorstehers 7. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers 8. Diskussion zur Neugestaltung des Spielplatzes Nordstraße im OT Naundorf 9. Sonstiges, Informationen Fragen von Einwohnern 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und Personalkostenumlage 1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat AbschreibungenZinsenMietePersonalkostenumlageGesamt1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat in € Krippe 9h Kindergarten 9 h Hort 6 h Gesamt 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 2 SächsKitaG - entfällt - gez. Nier Ortsvorsteher Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Zschepplin Zschepplin, den 11.07.2014 Berkes Bürgermeisterin nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG im Jahr 2013 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h erforderliche Personalkosten 691,13 318,98 186,61 155,23 71,64 41,91 erforderliche Betriebskosten 846,36 390,62 228,52 erforderliche Sachkosten Aufwendungen in € geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z.B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden). 1.2 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Betriebskosten je Platz Krippe 9h Kindergarten 9 h Hort 6 h Landeszuschuss150,00 150,00 Elternbeitrag (ungekürzt)177,00 106,00 Gemeindeanteil519,36 (inkl. Eigenanteil freier Träger) 134,62 100,00 62,00 66,52 … • • 43 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Woran Angehörige denken sollten - Anzeige - Der Verlust eines geliebten Menschen ist stets ein schmerzlicher Einschnitt. Den Meisten dürfte es schwerfallen, in der akuten Trauer an bürokratische Dinge zu denken. Dennoch sind Behördengänge zu erledigen, persönliche Papiere des Verstorbenen zusammenzutragen sowie Banken und Institutionen zu informieren. Eine Checkliste auf der Website www.sterbegeld.de unter der Rubrik „Ratgeber” unterstützt die Hinterbliebenen dabei, nichts Wichtiges zu versäumen. (djd/pt) Geeigneter, würdevoller Rahmen - Anzeige - Wichtige Unterlagen - Anzeige - Behörden, Versicherungen und Vereine, bei denen der Verstorbene gemeldet ist, müssen über dessen Tod informiert werden. Für Behördengänge werden verschiedene Unterlagen des Verstorbenen benötigt: Personalausweis oder Reisepass, zusätzlich für Ledige die Geburtsurkunde, für Verheiratete die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch sowie bei Geschiedenen Heiratsurkunde und Scheidungsurteil. Danach sind auch die finanziellen Dinge zu regeln: Dafür benötigen die Angehörigen die Rentenmitteilungen des Verstorbenen und sein Testament, den Krankenversicherungsnachweis und alle weiteren Versicherungspolicen – insbesondere die Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen. (djd/pt) Es ist ein alter Brauch und auch heute noch üblich, unmittelbar nach der Beisetzung die Trauergemeinde zum Beerdigungskaffee bei dezenter Bewirtung einzuladen. Dazu benötigt man selbstverständlich eine geeignete Räumlichkeit, die passend zu dem Anlass mit Trauerpflanzen geschmückt ist. Außerdem sollte für Verwandte, Freunde oder Kollegen die technische Möglichkeit vorhanden sein, an die Trauergemeinde ein paar Worte richten zu können. Also sollte die Räumlichkeit über eine Verstärkeranlage mit geeignetem Mikrofon verfügen. In der Regel werden Kaffee und Kuchen sowie belegte Brötchen gereicht zur Bewirtung. Lassen Sie sich von den gastronomischen Betrieben der Umgebung ein Angebot machen und begehen Sie ein würdevolles Gedenken im Kreis der Trauernden. Aus unserem Leben bist du gegangen, in unserem Herzen bleibst du. Bestattungen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Anzeigenfachberater oder direkt an den Verlag. Gern senden wir Ihnen einen Musterkatalog für Traueranzeigen zu. © PIXELIO/Angelina Ströbel Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) Telefon: 0 35 35/4 89 - 0 · Telefax: 0 35 35/4 89 - 115 www.wittich-herzberg.de · [email protected] Der Meisterbetrieb! y Berufserfahrung seit 1974 y Erstes Delitzscher Bestattungsinstitut y Mitglied in der Landesinnung der Bestatter Sachsen y Einheimisches Familienunternehmen mit Heimbürgin y Individuelle Bestattungen – würdevoll und preiswert y Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten 04509 Delitzsch · Bitterfelder Str. 19 · www.bestattungen-bothur.de Tag & Nacht Tel. 03 42 02/5 15 50 44 Amtsblatt Delitzsch vom 01.08.2014 Delitzsch Vermietung ab sofort, provisionsfrei, sanierter Altbau • kleine 4-R.-Whg. m. Balkon, Rosa-Luxemburg-Str. 2b, DG, Bad mit Wanne und Dusche, 48 m2, 240 € zzgl. BK + HK, B: 89,55 kWh/(m²a), Erdgas, Bj: 1923 • 2-R.-Whg. m. Balkon, Zeppelinstr. 12, 2. OG, Bad mit Wanne und Dusche, 56 m2, 280 € zzgl. 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Quelle: www.immowelt.de Tel. 03423/53413, 03423/601416 Praktischer Reparaturtipp fürs Bad mit Balkon ab sofort zu vermieten, - Anzeige - Mieter aufgepasst: Zuständigkeit liegt beim Vermieter Wer in einer Mietwohnung wohnt, sollte erst mit dem Vermieter sprechen, bevor er Hand anlegt. Kleinreparaturen, auch im Bad, sind nämlich zuallererst dessen Aufgabe. Wer als Mieter eine explizite Klausel über die Verantwortung für Kleinreparaturen im Mietvertrag stehen hat, kann dadurch höchstens zu einer Übernahme von 100 Euro pro Einzelfall verpflichtet werden. Kostet die Reparatur mehr als 100 Euro, muss der Vermieter den ganzen Betrag übernehmen. Am besten holt man sich von einer Sanitärfirma einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und einigt sich mit dem Vermieter über das weitere Vorgehen. 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Volker Klinger · Wurzener Landstraße 7 · 04838 Eilenburg S 0 34 23/75 94 84 · www.klinger-renovierung.de - Anzeige - Gute Ideen für angehende Hausbesitzer Wer sich neben Architekten und Bauingenieuren nicht ganz verloren vorkommen möchte, der kann sich systematisch im Internet „schlaulesen“. Die Fachleute auf der Seite www.wohnmesse.de beispielsweise decken in mehreren Rubriken so ziemlich alles ab, was sich angehende Hausbesitzer fragen sollten. Welche Heizungsanlage sinnvoll ist und was man bei Solarmodulen auf dem Dach beachten muss, sind nur zwei von vielenAspekten, die beim Neubau interessant sein können. Die Checklisten des InternetportalssindaberauchhilfreichbeimKaufeinerGebrauchtimmobilie. Krebserregende Parkettkleber, Asbest im Bodenbelag oder Formaldehyd in Holzwerkstoffen gehören zu den „Schönheitsfehlern“ vieler Häuser, die in der Nachkriegszeit gebaut wurden. Wer diese verborgenen Mängel bei Vertragsabschluss nicht kennt, muss später oftmals teuer für die Beseitigung dieser Schadstoffquellen bezahlen. Denn im Gewährleistungsausschluss wird grundsätzlich vereinbart: „gekauft wie gesehen“. Da man das fachmännisch sehen und einschätzen kann, was man weiß, ist ein Blick auf die entsprechenden Seiten der wohnmesse.de lohnenswert. In die Finanzkalkulation für den Hauskauf fließt dann vielleicht doch besser noch ein Posten für spezielle Messungen mit ein, um nicht irgendwann später draufzahlen zu müssen. (djd/pt) Frank Sandmann 04509 Delitzsch/OT Schenkenberg · Delitzscher Straße 5 Tel.: (03 42 02) 5 40 80 · Fax: (03 42 02) 6 01 79 www.delitzsch-online.de/sandmann · www.sandmann-delitzsch.de BAU-GMBH Maurerarbeiten innen- und aussenputz trockenbau bauwerkstrockenlegung kleinreparaturen klärgruben pflasterarbeiten wärMedäMMverbundsysteMe Werkstättenweg 7 · 04509 Delitzsch Tel. 03 42 02-5 61 86 · Fax 34 700 · www.r-kauerhof.de 47 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE Arbeiten mit Holz – Ausbildung zum Schreiner - Anzeige - Der Beruf des Tischlers und Schreiners hat eine lange Tradition. Darum gibt es in Deutschland und den deutschsprachigen Ländern die beiden Berufsbezeichnungen „Tischler“ und „Schreiner“. Inhaltlich unterscheiden sie sich nicht, beide stehen für dieselbe Tätigkeit. Die offizielle Bezeichnung lautet „Tischler/ Tischlerin“. So heißt der Beruf auch im Norden Deutschlands und in Österreich. In Süddeutschland und der Schweiz ist die Bezeichnung „Schreiner/Schreinerin“ üblich. Das Wort „Schreiner“ stammt von Schrein (= Schrank) ab, während sich das Wort „Tischler“ von Tisch ableitet. Während ihrer Ausbildung helfen die Lehrlinge bei der Abwicklung von Aufträgen. So lernen sie alle Tätigkeiten, die im Betrieb anfallen. Gefertigt wird, was die Kunden bestellen: Möbel, Inneneinrichtungen, Messebauten, Fenster, Türen, Treppen, Wintergärten und vieles mehr. Die Auftragsabwicklung umfasst auch die Planung und Vorbereitung der Arbeitsabläufe im Vorfeld sowie die Lieferung und die Montage. Die Auszubildenden lernen auch, Produkte unter gestalterischen und funktionalen Gesichtspunkten zu entwerfen. Je nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit müssen sie dazu die geeigneten Materialien auswählen. Zu diesen zählen Holz und Holzwerkstoffe, Furniere und Kunststoffe, aber auch Glas und Metall. Der Meister oder Ausbilder im Betrieb zeigt den Lehrlingen, wie all diese Werkstoffe zu verarbeiten sind. Dazu gehört, die notwendigen Maschinen und Vorrichtungen einzurichten, zu bedienen und zu warten. (Quelle: Bundesverband Tischler/Schreiner) Bauen von A-Z Dipl.-Ing. (FH) Gerd Baumgärtel Elisabethstraße 3A 04509 Delitzsch Tel. 034202 - 5 99 66 0172 - 340 59 58 eMail: [email protected] www.BauenDelitzsch.de Baugenehmigung und Statik aus einer Hand Ihr zuverlässiger Partner für: • Schlüsselfertiges Bauen • Erstellen von Bauanträgen • Bestandsaufnahmen von Grundstücken und Gebäuden Meisterfachbetrieb • Gutachten und Energieausweis • Bauberatung und Baubetreuung • Beratung und Vermittlung für Baufinanzierung und Gebäudeversicherung seit 1946 Taubenabwehr Holzschutz Schwammsanierung Schädlingsbekämpfung Blücherstr. 14 · 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02 / 6 42 16 · Fax: 6 43 26 Funk: 01 72 / 3 40 02 48 © Rainer Sturm / pixelio.de 3-ZW Wölkau Balkon 68 m², Dachg., ruhige Lage, ab sofort frei, Kaltmiete 320,-€ zuzügl. 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Unterschrift für Auftragserteilung SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID: DE7403200000394688 Ich/Wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WTTICH KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigen Auftrag resultierenden Gesamtbetrages von meinen/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bargeld liegt bei Bankeinzug Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR Kreditinstitut Bankleitzahl Kontonummer IBAN ✗ Ort/Datum 2. Unterschrift für SEPA-Mandat Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an: Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR Chiffre gewünscht, Achtung: Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50 EUR. Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg Telefax: 0 35 35/4 89 -165 oder [email protected] Telefon für Rückfragen: 0 35 35/4 89 -156 Für eine private Kleinanzeige wird keine separate Rechnung erstellt! Info Info Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: für unsere Leser für unsere Leser Geschäftsanzeigen Geschäftsanzeigen Infobroschüren Infobroschüren Beilagen-Werbung Beilagen-Werbung Flyer Flyer Kontakt Kontakt Rita Smykalla Kerstin Zehrt Mobil: (01 71) 4 14 40 18 Telefon: (03 42 02) 34 10 42 Telefax: (0 35 35) 48 92 42 [email protected] Mobil: (01 71) 4 84 47 16 Telefon: (03 42 02) 97 99 79 Telefax: (0 35 35) 48 92 43 [email protected] Verlag + Druck LInus WIttIch KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) Verlag + Druck LInus WIttIch KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) 49 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch E Linienverkehr E Schüler- und Berufsverkehr E Gruppenfahrten E Mietomnibusverkehr Leder Pelz Hüte Mützen Auto-Webel GmbH Hallesche Straße 70 04509 Delitzsch Tel.: (034202) 309980 [email protected] www.auto-webel.de td.24-S st: n Die Pannenhilfe, Abschleppservice und Bergedienst Funk: 0177/3 32 19 91 · www.kfz-krys.de Kostenfreier Mietwagen • Schutzbrief • jede Versicherung Brunnenstraße 2 · 04519 Rackwitz · Tel. 034294/8 46 88 Leder- und Pelzservice H. 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Quelle: www.gtue.de Quelle: www.gtue.de Sonnenschutz – Nicht nur Cabriofahrer gefährdet Preis: 14.980 EUR für den Opel Astra Sports Tourer, Selection mit EZ 07/2013, 15.500 KM, 103 kW (140 PS), 1.4 ecoFLEX, 74 kW Euro 5, mahagonibraun-metallic, 18.000,– € Bordcomputer, Einparkhilfe (hinten), elektr. Fensterheber, Freisprecheinrichtung, Klimaautomatik, Navigationssystem, Servolenkung, Kraftstoffverbrauch inTempomat, l/100 km Opel Astra Sports Tourer, Sitzheizung, Zentralverriegelung und 74 vieles mehr… Selection 1.4 ecoFLEX, kW, innerorts: 7,6, außerorts: 5,1, Irrtümer vorbehalten. kombiniert: 5,9; CO2-Emissionen, kombiniert: 139,0 g/km (gemäß 1999/100/EG). Fahrzeu g b i s 5 J a h re Ga rant i e* 1 *2 Jahre Neuwagengarantie ab EZ + 3 Jahre Gebrauchtwagengarantie Nähere Informationen im Autohaus! 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Neben dem Hautkrebs-Risiko steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Pigmentstörungen oder vorzeitiger Hautalterung. Um sich zu schützen, sollten vor allem Arme und Gesicht mit Sonnenschutzcreme eingerieben werden. Auch langärmelige Kleidung aus leichtem, luftdurchlässigem Stoff hilft. Auf der Rückbank können Insassen durch spezielle SonnenschutzsegelandenhinterenSeitenfensterngeschütztwerden.Diesist besonders bei kleinen Kindern wichtig, deren Haut viel anfälliger ist. Cabrio-Fahrer, die der Sonne komplett ausgesetzt sind, sollten nicht nur eine Sonnenschutzcreme benutzen und eine Sonnenbrille tragen, sondern auch auf eine Kopfbedeckung achten. Der Fahrtwind sorgt nicht nur für einen kühlen Kopf, sondern überdeckt auch das Gefühl für Hitze. Mit der Folge, dass Sonneneinstrahlung weniger intensiv wahrgenommen wird, als sie wirklich ist. So drohen Verbrennungen oder sogar ein Sonnenstich. Unser Barpreis 1.4 Turbo Active schon ab - Anzeige - Foto: dmd/ACE 51 vom 01.08.2014 Amtsblatt Delitzsch Hotel-Team in Delitzsch sucht zur Verstärkung: Hotelfachfrau/Hotelfachmann in Voll- oder Teilzeit mit Kenntnissen im Verkauf und in der Gastronomie. Bei Bedarf kann eine Betriebswohnung zur Verfügung gestellt werden. Ferner bieten wir einen Ausbildungsplatz - Hotelfachfrau/Hotelfachmann zum Herbst an. Auch Übernahme aus 2. Lehrjahr ist möglich. Bitte geben Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen ab, im Akzent Hotel Delitzsch*** - Grünstraße 43 · 04509 Delitzsch Hier könnte Ihre Werbung stehen. Verlag + Druck LINUS WITTICH KG www.wittich.de Regionale Initiative Delitzsch e.V. 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