Ausgabe 02/2015
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Ausgabe 02/2015
AmtsBlatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen sowie der Gemeinden Rackwitz, Schönwölkau und Wiedemar Jahrgang 25 Samstag, den 31. Januar 2015 Nummer 2 Inhalt Bereitschaftsdienste S. 3 Stadtverwaltung Delitzsch Veranstaltungen S. 4 Amtliche Bekanntmachungen S. 5 Mitteilungen S. 8 Vereine und Verbände S. 11 Albrecht-Optik wi Zum – kostenlo – Landkreis Nordsachsen Kirchennachrichten S. 15 Mitteilungen Landratsamt S. 17 Mitteilungen Gemeinden S. 26 Zweckverbände S. 33 Kultur und Schulen S. 36 Verschiedenes S. 37 11 Ausgabe: rz 20 Am 17. MäNächste 14. Februar 2015 11% roße ist diegRedaktionsschluss: 6. Februar 2015 -Part y it h c it w S Haben Sie ... - Anstrengungsbeschwerden wie Kopfschmerzen, Augenschmerzen, brennende Augen? - Schnelle Ermüdung beim Lesen, auch mit Brille? - Störende Lichtempfindlichkeiten? - Mit keiner bisherigen Brille gutes Sehen? - Sehprobleme am Bildschirm? 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Leitstelle 034202 65260 oder einheitliche Rufnummer 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 bis 7:00 Uhr Mittwoch und Freitag 14:00 bis 7:00 Uhr Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7:00 bis 7:00 Uhr An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7:00 bis 7:00 Uhr durchgeführt. Dies sind 2015: 15.5., 24.12., 31.12. Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr) (www.zahnaerzte-in-sachsen.de/Notfalldienst) 31.1./1.2.2015 Grit Essig Elberitzstraße 5, 04509 Delitzsch 034202 55137 7./8.2.2015 Michael Sackewitz Dübener Straße 46, 04509 Delitzsch 034202 54032 14./15.2.2015 Dr.med.dent. Ingolf Fuhrmann & Dr.med.dent. Dorothea Fuhrmann Eilenburger Straße 2, 04509 Delitzsch 034202 53048 Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen: 034202 19222 Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch Montag bis Freitag und Samstag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages; Bis 20:00 Uhr übernimmt immer die Apotheke im Kaufland den Dienst (auch samstags). Ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke (siehe unten!). sonntags und feiertags von 8:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages. 31.1./1.2.2015 Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 1 e 034295 72105 2./3.2.2015 Herz-Apotheke Rackwitz, Hauptstr. 12 034294 72112 4./5.2.2015 Wappen-Apotheke Delitzsch, Schäfergraben 1 034202 60271 6./7.2.2015 Phönix-Apotheke Delitzsch, Ludwig-Jahn-Str. 4 (MVZ) 034202 7590 8./9.2.2015 Rosen-Apotheke Delitzsch, Eilenburger Str. 25 034202 53113 10./11.2.2015 Mc Medi-Apotheke Delitzsch, Breite Str. 15-17 034202 58870 12.–15.2.2015 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5 034202 60150 Tierärztebereitschaft am 31.1./1.2.2015 Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69 Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925, Funk-Nr. 0173 8874450 Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Zschepen: Dr. Ellen Leistner, Th.-Müntzer-Siedlung 10 Tel. 034202 62604, Fax: 034202 95016 Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr Schkeuditz: Dr. Thomas Bach, An der Stanau 2 Tel. 034204 60937, Fax: 034204 60937, Funk 0171 1658759 Kleintiersprechstunde: Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung, [email protected] Tierärztebereitschaft am 7./8.2.2015 Delitzsch: Dr. Ina Grohmann, Str. d. Jugend 8 Tel. 034202 86324, Fax: 034202 52714 [email protected] Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr Selben: nur Großtiere: Dr. Jana Grohmann, Mühlenviertel 23, OT Selben [email protected], Handy: 0177 6443135 Krostitz: DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6 Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819, Funk 0177 6522858 Tierärztebereitschaft am 14./15.2.2015 Selben: nur Großtiere: Dr. Jana Grohmann, Mühlenviertel 23, OT Selben [email protected], Handy: 0177 6443135 Glesien: TÄ Daniela Mäder, Lindenstraße 3, 04435 Schkeuditz, OT Glesien Tel. 0173 2909187 Döbernitz: TÄ Diana Frisch, Schulgasse 2 Funk: 0163 7820563 Tierschutzverein Delitzsch e. V. Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 034202 67213 (Ordnungsamt) außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch 034202 660 (Polizeirevier) Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle: Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h) (Netzgebiet der Stadt Delitzsch) Elektroenergie 034202 65666 Gas/ Wärme 034202 65777 Störungsdienst der DERAWA Trinkwasserversorgung 0162 2768999 Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch Abwasser: 034202 347922 IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils samstags für alle Haushalte kostenlos. -Herausgeber: Stadt Delitzsch, Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: [email protected] Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected] - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde, Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 4 Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Veranstaltungskalender - Stadt Delitzsch und Ortsteile Die Tourist-Information verkauft für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten – Tel.: 034202 67-237 oder E-Mail: [email protected]. Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in Delitzsch statt. 13.12.– Di.–So. Ausstellung 10:00–17:00 „Erfüllte Wünsche“ – Private 22.2.2015 Sammler und ihre Schätze Museum Barockschloss 31.1.2015 Sa. Kulinarisches 19:00 14. Sachsen-Stammtisch „No. 2 – Whisky-Stube“ 1.2.2015 So. Kino 14:30 Wickie und die starken Männer Markt Zwanzig 1.2.2015 So. Fasching 15:00 Kinderfasching des DCV Bürgerhaus 1.2.2015 So. Kino 17:00 Die kleinen Superstrolche Markt Zwanzig 1.2.2015 So. Kino 19:30 Fack Ju Göhte Markt Zwanzig 2.2.2015 Mo. Sonstige 18:00 Informationsabend zur Bürgerhaus Jugendweihe 2016 2.2.2015 Mo. Vortrag 18:00 Dr. Risch-Stolz über Bibliothek Paula Modersohn-Becker „Alte Lateinschule“ 6.2.2015 Fr. Konzert 20:00 Melankomiker - Zusatzveranstaltung Markt Zwanzig 7.2.2015 Sa. Kino 17:00 Die Eiskönigin - Völlig unverfroren Markt Zwanzig 7.2.2015 Sa. Kino 19:30 Dirty Dancing Markt Zwanzig 7.2.2015 Sa. Party 22:00 Vilbert feiert! CLUB PointZero 8.2.2015 So. Kino 14:30 Die Eiskönigin - Völlig unverfroren Markt Zwanzig 8.2.2015 So. Fasching 15:00 Kinderfasching des Carneval-Clubs Saal der Bunten Selben/Zschepen Bühne Biesen 8.2.2015 So. Fasching 15:00 Kinderfasching des SKZ ehemaliger RAW-Saal 8.2.2015 So. Kino 17:00 Die unendliche Geschichte Markt Zwanzig 8.2.2015 So. Kino ab 18:45 3-Gänge-Menü und Dirty Dancing Markt Zwanzig 12.2.2015 Do. Fasching 20:00 Weiberfastnacht Bürgerhaus 13.2.2015 Fr. Kulinarisches 19:00 „TASTE & TALK“ „No. 2 – Whisky-Stube“ 14.2.2015 Sa. Kino 16:00 Die unendliche Geschichte Markt Zwanzig 14.2.2015 Sa. Kino ab 18:45 3-Gänge-Menü und E-Mail für Dich Markt Zwanzig 14.2.2015 Sa. Fasching 20:00 Festsitzung Bürgerhaus 14.2.2015 Sa. Kulinarisches 19:00 5-gängiges Aphrodisiaka-Valentinsmenü Schlosskeller mit Live-Klaviermusik 15.2.2015 So. Kino 14:30 Die unendliche Geschichte Markt Zwanzig 15.2.2015 So. Kino 17:00 Die Eiskönigin - Völlig unverfroren Markt Zwanzig 15.2.2015 So. Kino 19:30 E-Mail für Dich Markt Zwanzig 16.2.2015 Mo. Kabarett 14:00 Literaritäten Kabarett Volkssolidarität „Lachen ist die beste Medizin“ 18.2.2015 Mi. Fasching 20:00 Nordsächsischer Politischer Bürgerhaus Aschermittwoch 20.2.2015 Fr. Kabarett 20:00 Jens-Uwe Jopp – Schiller im Burnout Markt Zwanzig 21.2.2015 Sa. Sport 9:00–12:00 Intensiv Yoga Ganesha Yoga Studio, Zscherngasse 2 21.2.2015 Sa. Kino 17:00 Das Dschungelbuch Markt Zwanzig 21.2.2015 Sa. Kino 19:30 Die fabelhafte Welt der Amélie Markt Zwanzig 21./22.2.2015 Sa./So. Kulinarisches 19:00 „Whisky-Tasting No. 76“ „No. 2 – Whisky-Stube“ 22.2.2015 So. Kino 14:30 Das Dschungelbuch Markt Zwanzig 22.2.2015 So. Fasching 15:00 Seniorenfasching Bürgerhaus 22.2.2015 So. Konzert 16:00 Klavierkonzert von Andreas Moritz Rathaussaal 22.2.2015 So. Kino 17:00 Ice Age Markt Zwanzig 22.02.2015 So. Literatur 17:00 Uhr Delitzscher Vorlesungen - Café am Markt offenes Lesecafé 22.2.2015 So. Kino ab 18:45 3-Gänge-Menü und Markt Zwanzig Die fabelhafte Welt der Amélie 24.2.2015 Di. Literatur 18:30 Literatur-Stammtisch Bibliothek „Alte Lateinschule“ 26.2.2015 Do. Vortrag 19:30 Dia Leipzig-Peking Pfarrscheune Schenkenberg 27.2.2015 Fr. Kulinarisches 19:00 „TASTE & TALK“ „No. 2 – Whisky-Stube“ Die Zahl der Woche 600 Tankbonus sichern! Sie sind Kunde der TWD und planen die Anschaffung eines Erdgasautos? Dann sichern Sie sich jetzt Ihren Tankbonus! Seit 2015 fördern wir neu zugelassene Fahrzeuge mit einem Tankguthaben von 600 Euro für Erdgas. Damit wollen wir unseren Beitrag leisten, die Verbreitung umweltschonender Techniken zu unterstützen. Detaillierte Informationen zur Förderung erhalten Sie in unserem Kundenzentrum und auf unserer Internetseite www.tw-delitzsch.de. www.tw-delitzsch.de 5 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Bekanntmachung von Beschlüssen der Ausschüsse des Stadtrates Delitzsch Technischer Ausschuss am 27. Januar 2015 – öffentliche Sitzung Beschlussfassung/Auftragsvergaben: Neubau Feuerwehrgerätehaus Selben/Zschepen 1/15 Los 14, Heizung/Lüftung/Sanitär Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Zu den Beschlüssen des Technischen Ausschusses wird die Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, Zimmer 2.17, empfohlen. Dr. Wilde Oberbürgermeister __________________________________________________ Stellenausschreibung Die Große Kreisstadt Delitzsch sucht für den Zeitraum der Freibadsaison vom Anfang Juni bis Ende August 2015 Fachangestellte für Bäderbetrieb/Schwimmmeistergehilfen/innen, Rettungsschwimmer/innen, Kassierer/in. Die Große Kreisstadt Delitzsch hat mit ihren Ortsteilen rund 25.000 Einwohner und befindet sich im Städtedreieck LeipzigHalle-Dessau (weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.delitzsch.de). Das Freibad Delitzsch ist dem Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt zugeordnet. Aufgabengebiete - Beaufsichtigung des Badebetriebes - Erste-Hilfe-Leistungen - Durchsetzung der bestehenden Badeordnung - Reinigungs- und Pflegearbeiten je nach Wetterlage - Organisation/Durchführung von Veranstaltungen - Durchsetzung der bestehenden Kassenordnung - Erstellung von Tagesabrechnungen - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit auf dem Gelände - Schließdienst 6 Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Anforderungen - abgeschlossene Ausbildung als geprüfte/r Schwimmmeister/in, Schwimmmeistergehilfe/in oder zum/zur Fachangestellten für Bäderbetrieb oder Rettungsschwimmer mit mind. DLRG-Abzeichen in Silber - fachbezogene Kenntnisse für moderne Bäderbetriebe - Bereitschaft in allen Bereichen mitzuarbeiten - Zuverlässigkeit und eigenverantwortliches Engagement - selbstständige Arbeitsweise, Flexibilität und Teamfähigkeit - aufgeschlossenes und besucherfreundliches Auftreten - Interesse an der Durchführung von Animationsprogrammen und Kursen - Bereitschaft, im Schichtdienst, an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten - hohe Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit - gute PC-Kenntnisse (allgemeine Standard-Office-Anwendungen) Die Stellen sind auf die Freibadsaison befristet. Die Vergütungen erfolgen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien von beruflichen Abschlüssen, Referenzen, Beurteilungen, Zeugnissen) richten Sie bitte bis zum 16.2.2015 an die Große Kreisstadt Delitzsch Sachgebiet Personal/ Verwaltungsorganisation Markt 3 04509 Delitzsch oder: [email protected] Stichwort: „Freibad“ Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle wie Bewerbungs- und Reisekosten etc. können nicht erstattet werden. Sofern Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben nicht ausdrücklich die Rückgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen und einen frankierten Rückumschlag beilegen, gehen wir davon aus, dass auf eine Rückgabe verzichtet wird. Bei Verzicht werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Dr. Wilde Oberbürgermeister Öffentliche Ausschreibung (VOB Teil A § 12 Nr. 1 Abs. 2) a ) b ) c ) d ) e ) f ) Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH Elisabethstraße 7 , 04509 Delitzsch Tel. 034202 / 6830 , Fax 034202 / 68444 Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A Auftragsvergabe auf elektronischem Wege: nein Ausführung von Bauleistungen Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage Marienstraße 1 / Bitterfelder Straße 2 - 6 , 04509 Delitzsch LOS Innenputz ca. 9.250qm Gipsputz Q3 ca. 2.560qm Gipsputz Feuchtraum ca. 820qm Pinselputz ca. 155qm Hartschaum-Putzträgerplatten LOS Fassadendämmung / Außenputz ca. 2.650qm WDVS, PS 140, Fassadendämmung ca. 220qm WDVS, PS 140, Deckendämmung ca. 280qm Betonbeschichtung im Außenbereich ca. 255qm WDVS, PS 140, Sockeldämmung Durch den Auftraggeber wird hingewiesen, dass sich die Unternehmen, welche sich an dieser Ausschreibung beteiligen, genauestens über die örtlichen Gegebenheiten Kenntnis verschaffen. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Innenstadtgebiet. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Termintreue sind Bestandteil des Vertragsabschlusses. g ) h ) i ) j ) k ) Planungsleistungen: keine Unterteilung in Lose: ja Ausführungsfrist: ab ca. 16. KW 2015 Nebenangebote sind zulässig Anforderung der Unterlagen: vom 02.02.2015 arbeitstäglich ab 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags bis 18.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH Elisabethstraße 7 ; 04509 Delitzsch Zimmer 202, 1.OG Frau Neumann [email protected] Tel. 034202 / 68420 , Fax 034202 / 68444 l ) Gebühren : 20,00 € je LOS Erstattung : nein, Verrechnungsscheck oder in bar, bei Postversand zzgl. 2,00 € m ) entfällt n ) Einreichungsfrist : LOS Innenputz bis 17.02.2015; 9.00 Uhr LOS Fassadendämmung / Außenputz bis 17.02.2015; 9.30 Uhr o ) Angebote an die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Anschrift siehe a ) Abt. Technik p ) Deutsch q ) Submission: LOS Innenputz am 17.02.2015; 9.00 Uhr LOS Fassadendämmung / Außenputz am 17.02.2015; 9.30 Uhr in der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Elisabethstraße 7, 04509 Delitzsch, DG, Besprechungsraum Bieter und ihre Bevollmächtigten r ) Sicherheiten: nach § 9 VOB / A und 5% der Auftragssumme bei der 1. Abschlagsrechnung für die Vertragserfüllung 5% der Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche s ) Zahlungsbedingungen nach VOB, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, Schlussrechnung entsprechend Nachweis, es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen der Wohnungsgesellschaft. t ) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter u ) gemäß VOB / A § 6 Der Bewerber hat den Nachweis seiner fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Weiterhin sind die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die Eintragung in der Handwerksrolle und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Vergabeansprüche können aus dieser Veröffentlichung nicht abgeleitet werden. v ) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist : 02.03.2015 w ) Nachprüfstelle : Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig Referat 33 Braustraße 2 04107 Leipzig 7 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch neue Teil mit der Verkehrsübergabe als gewidmet sofern zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 SächsStrG vorliegen. Landesamt für Straßenbau und Verkehr Bekanntmachung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr über die Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen in der Stadt Delitzsch und der Gemeinde Löbnitz im Zusammenhang mit der Netzneugliederung im Rahmen der Verkehrsbaumaßnahme „Aus- bzw. teilweiser Neubau der Verbindungsstraße Stadt Delitzsch OT Laue - Gemeinde Löbnitz OT Sausedlitz“ (Landkreis Nordsachsen) 3.Einsichtnahme/Bekanntgabezeitpunkt Die vollständigen Verfügungen können in der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch, der Gemeinde Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, dem Landkreis Nordsachsen, Straßenbauamt, Dr. Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg sowie im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Straße 19a, 01099 Dresden, ab dem 19. Januar 2015 Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Die Verfügungen gelten zwei Wochen nach dem Vollzug der ortsüblichen Bekanntmachung in der Stadt Delitzsch und der Gemeinde Löbnitz gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Umstufungsverfügung auf andere Weise, z.B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt. vom 7. Januar 2015 Gemäß den §§ 6, 7 und 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 235), widmet das Landesamt für Straßenbau und Verkehr folgende Straßen, zieht diese ein bzw. stuft diese um: 1.Straßenbeschreibung 1.1 Neubaustrecke im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Stadt Delitzsch / Ortsteil Laue und der Gemeinde Löbnitz / Ortsteil Sausedlitz (VNK 4440 026 (K 7443) - NNK 4440 021, Stat. 0,970 - Stat. 1,530 (Abschnittslänge 0,560 km) einschließlich des neu errichteten Kreisverkehrs (NK 4440 021 Äste 0-A, Länge 0,025 km, A-B, Länge 0,020 km, B-C, Länge 0,024 km, C-0, Länge 0,020 km) Werden hingegen Teile einer öffentlichen Straße hierbei dem Verkehr nicht nur vorrübergehend entzogen, so gelten diese mit der Sperrung als eingezogen. 4.Rechtsbehelfsbelehrung 1.2 Ausbaustrecke der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Stadt Delitzsch / Ortsteil Laue und der Gemeinde Löbnitz / Ortsteil Sausedlitz in den Abschnitten VNK 4440 026 (K 7443) - NNK 4440 021, Stat. 0,000 - Stat. 0,970 (Abschnittslänge 0,970 km) und Stat. 1,530 - Stat. 1,686 (Abschnittslänge 0,156 km) 1.3 Kreisstraße 7448 in den Abschnitten NK 4440 007, Stat. 0,000 - Stat. 0,323 (Abschnittslänge 0,323 km) sowie Stat. 2,155 - Stat. 3,223 (Abschnittslänge 1,068 km) 1.4 Kreisstraße 7448 im Abschnitt NK 4440 007, Stat. 0,323 - Stat. 2,155 (Abschnittslänge 1,832 km) 2. Verfügung 2.1 Die unter Ziffer 1.1 näher bezeichneten Straßenabschnitte werden zur K 7450 gewidmet. Straßenbaulastträger ist der Landkreis Nordsachsen. 2.2 Die unter Ziffer 1.2 näher bezeichneten Straßenabschnitte werden zur K 7450 aufgestuft. Neuer Straßenbaulastträger ist der Landkreis Nordsachsen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden, ab dem 19. Januar 2015 Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden, eingelegt werden. Der Widerspruch kann innerhalb der vorgenannten Frist auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen Der unter Ziffer 1.4 näher bezeichnete Kreisstraßenabschnitt wird zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft. Neuer Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Löbnitz. eingelegt werden. Dresden, den 7. Januar 2015 2.5 Die Verfügungen der Ziffern 2.1 - 2.4 werden am 1. Januar 2015 wirksam. Landesamt für Straßenbau und Verkehr 2.6 Soweit Straßen und Wege im Zuge des oben aufgeführten Verkehrsbauvorhabens lediglich verbreitert, begradigt unerheblich verlegt oder ergänzt wurden, so gilt der 2.3 2.4 Die unter Ziffer 1.3 näher bezeichneten Kreisstraßenabschnitte werden zur Ortsstraße abgestuft. Neuer Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Löbnitz. Gez. Klooß Abteilungsleiter Zentraler Servicebereich 8 Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Neue Reihe: Richtiges Handeln in Notsituationen 1. Notruf – 5 W, die im Notfall helfen Das Ordnungsamt informiert Hinweise zur Straßenreinigungspflicht und zum Schneeräumen (oa/nf)Jeder Grundstückseigentümer hat die Pflicht, den Gehweg an seinem Grundstück zu reinigen. Auch für bestimmte Straßen haben Grundstückseigentümer die wöchentliche Reinigungspflicht. Sie müssen dann die halbe Fahrbahnbreite säubern, Rinnen und Bordsteinkanten eingeschlossen. Die Bereiche zwischen der Grundstücksgrenze und der Fahrbahn, wie Geh- und Radwege, Böschungen und Gräben, müssen ebenfalls gereinigt werden. Wie muss diese Reinigung erfolgen? Schmutz, Laub, Glas etc. werden entfernt, aber nicht in die Straßeneinläufe gekehrt. Während des Kehrens kann man einer Staubentwicklung durch Benetzung mit Wasser vorbeugen. Im Winter beräumt die Stadt öffentliche Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee und streut bei Schnee- oder Eisglätte. Grundstückseigentümer müssen werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr für Schneefreiheit u. a. der angrenzenden Gehwege sorgen. Bitte achten Sie beim Schneeschieben darauf, Straßeneinläufe und Hydranten nicht zuzuschieben. Damit helfen Sie einerseits, dass bei milderen Temperaturen Schmelzwasser ablaufen kann und andererseits, dass die Feuerwehr ihre Arbeit verrichten kann. Bitte beachten Sie, dass große Mengen Löschwasser auch aus Unterflurhydranten entnommen werden, die oberirdisch durch rotumrandete Hinweisschilder gekennzeichnet sind. Ebenerdig sind diese Entnahmestellen an den metallenen Schiebedeckeln erkennbar. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, u. a. zu finden auf der Delitzscher Homepage www.delitzsch.de (Rathaus - Ortsrecht Download - Punkt 5.3) Mitmacher gesucht Tag der Senioren 2015 am neuen Ort Für Senioren gibt es im Delitzscher Stadtgebiet verschiedene Anlaufstellen zur Freizeitgestaltung und für Alltagserleichterungen. Einen Überblick über diese Angebote von Vereinen, Verbänden und Unternehmen bietet einmal im Jahr der „Tag der Senioren“, der zudem von 10 bis 18 Uhr mit einem abwechslungsreichen Kulturprogramm aufwartet. Erstmals findet diese Veranstaltung am 30. Mai 2015 im Stadtteil Nord statt und wendet sich damit auch bewusst einer größeren Zielgruppe zu, der die Möglichkeit des kurzen Weges zum „Tag der Senioren“ gegeben werden soll. Mit dem Mehrgenerationenhaus des Soziokulturellen Zentrums im Kosebruchweg 14 konnte ein zentraler Veranstaltungsort mit passenden Räumen und dem erforderlichen Außengelände gefunden werden. Vereine, Verbände, Unternehmer und sonstige für Senioren Engagierte, die den „Tag der Senioren 2015“ mitgestalten möchten, wenden sich bis zum 6. März an den Kulturkoordinator der Stadtverwaltung Martin Winkler, Tel. 034202 67-113, E-Mail: [email protected] Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Vertretern von Vereinen, Verbänden sowie der Stadt- und Landkreisverwaltungen bereitet den „Tag der Senioren“ vor und wird über die Teilnehmer an der Veranstaltung gemeinsam beraten. (nf) Heute beginnt hier im Amtsblatt eine neue Reihe, mit der wir Ihnen 14-tägig wichtige Hinweise für Ihr Handeln in Notsituationen geben. Dabei orientieren wir uns an den Bekanntmachungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Den Auftakt macht heute die Anleitung für die Nutzung des Notrufs. Notruf-Nummer 112 – die kostenfreie Nummer für die Feuerwehr oder den Rettungsdienst. Mit diesem Anruf können Sie Leben retten! Vom Festnetz und vom Handy. Wenn Sie anrufen, beantworten Sie die fünf W-Fragen: Unfall/Notfall: WO ist es passiert? WAS ist passiert? WIE VIELE Verletzte? WELCHE Verletzungen? WARTEN auf Rückfragen! Feuer: WO brennt es? WAS brennt? WIE VIEL brennt? WELCHE Gefahren? => Angabe des Ortes => z. B. Verkehrsunfall, Haushaltsunfall, Vergiftung => Anzahl der verletzten Personen => Was können Sie feststellen? => Angabe des Ortes => z. B. Wald, Fahrzeug, Zimmer => Raum, Haus, Wohnung => Lebensgefahr, Gasflaschen, Chemikalien, Öltank WARTEN auf Rückfragen! Leisten Sie Erste Hilfe am Unfallort. Sichern Sie diesen ab. Achten Sie aber auch auf Ihre eigene Sicherheit. Weisen Sie eventuell Rettungskräfte ein. Bewerbungszeit für Adventsmarkt hat begonnen Vereine mit Chance auf kostenfreien Standplatz Vereine aus Delitzsch und den Ortsteilen haben die Möglichkeit, sich tageweise kostenfrei auf dem Adventsmarkt der Stadt Delitzsch zu präsentieren. Für den Adventsmarkt 2015 können sie sich noch bis zum 31. Juli 2015 für einen solchen Standplatz bewerben. Dabei sollte das geplante Sortiment angegeben werden sowie, welcher der drei Markttage – also 4., 5. oder 6. Dezember 2015 – in Frage kommt. Im August werden von der Stadtverwaltung und der Werbegemeinschaft Delitzsch e. V. dann die verfügbaren sechs Standplätze vergeben. Interessenten melden sich bitte bei Adventsmarkt-Organisator Christian Maurer, Tel.: 034202 67-108 bzw. christian.maurer@ delitzsch.de. Schiedsstelle der Stadt Delitzsch Die nächsten Sprechstunden der Schiedsstelle finden an folgenden Tagen jeweils 16 bis 17 Uhr im Rathaus statt: Mittwoch, 25. Februar 2015 Mittwoch, 25. März 2015 Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über das Sachgebiet Widersprüche/Ortsrecht/Versicherungen/Wahlen, Tel.: 034202 67-212 gestellt werden. 9 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Copytext Delitzsch GmbH am neuen Standort in der Delitzscher Innenstadt (rs) Seit dem 1. Dezember 2014 ist die Copytext Delitzsch GmbH an ihrem neuen Standort, Markt 11, in der ehemaligen Schlecker-Filiale, tätig. Die Firma Copytext Delitzsch GmbH arbeitet seit Anfang der 90ziger Jahre im Bereich Kopiergeräte, Drucker, Scanner, Plotter und betreut umfassend Einzelplatz und Netzwerklösungen für den Kunden. Weiteres Tätigkeitsfeld ist die Datenorganisation und -archivierung. Der Innenstadtstandort ist ein Vorteil für die ebenso angebotenen Leistungen eines Copyshops wie das schwarz/weiß und farbige Kopieren, Drucken, Scannen, Plotten und das Laminieren und Binden von Druckwerken jeglicher Art. Wirtschaftsförderin Ricarda Steinbach nahm den Umzug zum Anlass, das Unternehmen am 1. Dezember 2014 am neuen Standort zu begrüßen. Sie begrüßte die Verlagerung der Geschäftsräume in das Zentrum der Stadt und verspricht sich davon eine zusätzliche Belebung des innerstädtischen Handels. Sie wünschte Geschäftsführer Thimo Köhler und seinen fünf Mitarbeitern viel Erfolg am neuen Standort. Kleingartenvereine stellen sich vor Teil II: „Frohe Zukunft“ e. V., Delitzsch (mr/nf) Hier stellen sich die Kleingartenvereine der Stadt und der Ortsteile vor. Heute ist es „Frohe Zukunft“ e. V. aus Delitzsch. Lage und Adresse: Die Kleingartenanlage befindet sich im südöstlichen Stadtgebiet von Delitzsch, direkt an der Eilenburger Chaussee zwischen dem ehemaligen Ziehwerk und dem Bahndamm. Charakter der Anlage: Die Anlage wurde 1919 gegründet, seit 1956 besteht sie als „Frohe Zukunft“ e. V. Die über 117.000 qm große Anlage umfasst 260 Parzellen. Derzeit stehen zehn Gärten in einer Größe von 300 bis 600 qm frei. Die Anlage ist Mitglied im Kreisverband der Kleingärtner. Die Vereinsgaststätte wird für Feiern aller Art gerne genutzt und ist für die gute Küche bekannt. Neben dem Gastraum stehen zwei weitere Räume für 20 bis 50 Personen zur Verfügung. Ansprechpartner ist hier Herr Bemmann. ze Leben Modersohn-Beckers und an ihr umfangreiches Werk von 750 Gemälden und etwa 1.000 Zeichnungen erinnert. Die Arbeiten zeugen unter anderem von ihren Reisen nach Paris, von dessen lebendiger Kunstszene die Malerin besonders stark beeinflusst wurde. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung der Volkshochschule Nordsachsen beträgt 8 Euro. __________________________________________________ TOP Lokalversorger 2015 ie Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) D wurde erneut für die Kombination aus fairem Preis, gutem Service, nachgewiesenem Umweltengagement und regionaler Verantwortung ausgezeichnet. Bereits seit vier Jahren zählt die TWD zu den Gewinnern des Wettbewerbs „Top-Lokalversorger“ des Energieverbraucherportals. Nun geht das Siegel „Top-Lokalversorger 2015“ in den Bereichen Strom und Gas erneut an die TWD. In der Auswahlbegründung heißt es: „Ihr Unternehmen hat die Auszeichnungsbedingungen für den „TOP-Lokalversorger 2015“ sowohl im Bereich Strom als auch im Bereich Gas erfüllt: Im lokalen Versorgungsgebiet hat die TWD zum Auswertungszeitpunkt in beiden Bereichen einen der ersten drei Plätze auf dem Tarifvergleichsranking des Energieverbraucherportals belegt.“ „Es freut mich sehr, dass es uns zum vierten Mal gelungen ist, in diesem Wettbewerb mit einer Mischung aus regionalem Engagement, marktgerechten Preisen und gutem Service zu überzeugen“, freut sich TWD-Geschäftsführer Gunter Haase. „Insbesondere der Ausbau unseres Service-Angebots und unserer Dienstleistungen liegt mir sehr am Herzen, da die Kundennähe für uns als regionales Unternehmen unsere Kernkompetenz darstellt“. Das Energieverbraucherportal ist ein kostenloses und unabhängiges Internetangebot. Im Gegensatz zu Vergleichsrechnern mit Vertriebspartnerschaften wird auf der Internetseite www.energieverbraucherportal.de ein Vergleichssystem angeboten, in dem die Leistungen und Mehrwerte des Versorgers und nicht nur Preise offen gelegt werden. Kontaktadresse für freie Gärten: Lothar Bachmann (Vorsitzender des KGV), Tel. 0157 83532782. www.kleingartenverein-frohezukunft-delitzsch.de Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils samstags für alle Haushalte kostenlos. Kunstvortrag über Paula Modersohn-Becker in der Bibliothek Die deutsche Malerin Paula Modersohn-Becker (1876 ? 1907). Mit viel Bildmaterial führt Kunsthistorikerin Marianne Risch-Stolz in ihrem Vortrag am 2. Februar 2015 ab 18.00 Uhr durch das Leben dieser Frau, die als eine Wegbereiterin des Expressionismus gilt und der als erste Künstlerin der Welt ein ganzes Museum gewidmet wurde. Im Lesesaal der Bibliothek „Alte Lateinschule“ wird an das kur- IMPRESSUM Möchten auch Sie Ihren Kleingartenverein vorstellen? Dann schreiben Sie eine E-Mail mit folgenden Angaben an nadine.fuchs@ delitzsch.de: Name des Vereins, Adresse der Gartenanlage und Lage im Stadtgebiet, Größe der Anlage und Anzahl der Parzellen. Gibt es freie Gärten? Kontakt für Interessenten mit Name und Anschrift oder Telefonnummer. Was ist das Besondere der Anlage (Lage, Feierlichkeiten, Alter, Initiativen, Kooperationen mit anderen Vereinen etc.). Internetadresse. -Herausgeber: Stadt Delitzsch, Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: [email protected] Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected] - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde, Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 10 Anzeige Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Wohn- und Gewerberaumangebote Hier ein kleiner Auszug von Wohnungen in Delitzsch, die wir zur Zeit für Sie im Angebot haben. Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie natürlich in unserer Geschäftsstelle oder im Internet. 21.01.2015 Energieausweis Anschrift Innenstadt Bismarckstr. 17a Nord Amselweg 3 O.-v.-Guericke-Str. 21 Securiusstr. 82 Securiusstr. 84 Gellertstr. 18 Lessingstr. 7 Securiusstr. 86 Ost Friedrich-Engels-Str. 57 Ostsiedlung 73a Beerendorfer Str. 72 West Loberaue 22 Loberaue 28 Weißdornweg 5 Monheimer Str. 2 OT Döbernitz RTS- Str. 2 RTS- Str. 2 OT Benndorf Räume Etage Fläche in m2 Garagen, Neubau 2014: 3 3 3 3 3 3 3 4 2 2 2 Kaltmiete Baujahr Haus Heizung Endenergieverbrauch Ausstattung / Bemerkungen ab 50,00 € zzgl. 8,00 € Nebenkosten, Bitterfelder Straße 54-78 ab 18,00 € 364,00 € PKW-Stellplätze: ab 15,00 € 5. 61,5 282,00 € 4. 59,9 282,00 € 1. 58,2 267,00 € 4. 62,5 289,00 € 4. 59,0 275,00 € 5. 61,8 286,00 € 5. 73,7 340,00 € PKW-Stellplätze: ab 15,00 € 4. 47,3 235,00 € 4. 46,4 230,00 € 4. 45,8 234,00 € PKW-Stellplätze: 4. 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Heizkosten (Gas ), bedarfsabhängiger Energieausweis 3 3 3 3 5. 4. 5. 3. 60,7 60,7 62,3 62,5 255,00 € 255,00 € 262,00 € 312,00 € 405,00 € 410,00 € 412,00 € 482,00 € 3 3 2. 3. 59,5 59,6 300,00 € 270,00 € 420,00 € 410,00 € Gutsstr. 11 3 3. 62,0 286,00 € 361,00 €* 1890 StromMix+EG 111 Paupitzscher Str. 19 2 2. 68,7 312,00 € 387,00 €* 1912 StromMix+EG 157,3 Wohnung renoviert, *zzgl. Heizkosten (Gas ), bedarfsabhängiger Energieausweis 2. 75,0 450,00 € 600,00 € 2003 EG 60,1 Büro Büro- / Gewerberaumangebote Beerendorfer Str. 1 2 X X 1959 Heizöl-EL 1959 Heizöl-EL Grundausstattung: In allen Wohnungen ist das Bad gefliest und die Küche hat einen Fliesenspiegel. Es können natürlich auch für jede Wohnung individuelle Ausstattungsvereinbarungen getroffen werden. Bei den angegebenen Wohnungsflächen handelt es sich um Circa-Angaben. Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle oder im Internet. Erläuterungen Energieausweis: Heizungsart: Alle Energieausweise wurden im Jahr 2008 auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellt. Der Energieverbrauch für Warmwasser ist enthalten. FW = Fernwärme; EG = Erdgas; NW = Nahwärme Endenergieverbrauch in kWh/ (m2 *a) RTS Str. 4, OT Döbernitz sanierte 3- Raumwohnung Unsere Öffnungszeiten: 1. OG, ca. 59,5 m2 Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Kaltmiete: Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Warmmiete: 429,50 € Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr 309,50 € Küche und Bad gefliest Erstbezug nach Renovierung neue Türen, neue Fliesen, renoviert Baujahr: 1959 Heizung: Heizöl-EL Ihr Ansprechpartner: Frau Wegner Kostenlose Service-Nr: 0800 346 7800 Internet: www.wg-delitzsch.de E-Mail: [email protected] Telefonnummer: 034202/ 68 430 Fax: 034202/ 68 441 Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH - Elisabethstraße 7 - 04509 Delitzsch Endenergieverbrauch: 84,8 11 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Wasserwacht bietet RettungsschwimmerLehrgänge an DRK-Kreisverband Delitzsch e. V. Eilenburger Straße 65, 04509 Delitzsch Tel. 034202 3094-0, Fax 034202 3094-28 [email protected] www.drk-delitzsch.de Kursangebote und Ausbildungstermine Erste-Hilfe-Grundkurs 2-Tages-Kurs, 2x8 Std., Beginn 8 Uhr • 19./20.2.2015, • 23./24.2.2015, • 6./7.3.2015 Erste-Hilfe-Training 1-Tages-Kurs, 8 Stunden, Beginn 8 Uhr • 14.3.2015, • 18.3.2015, • 27.3.2015, • 30.3.2015 Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) Führerschein • 21.2.2015, • 21.3.2015, • 18.4.2015 Für alle Kurse auch individuelle Termine auf Anfrage möglich. Erste Hilfe am Kind (Fresh-up), ca. 3 Std., für Groß- u. Eltern, Themen u. a. Atemstörungen, Herz-Kreislauf, Vergiftungen Erste Hilfe für Senioren,ca. 3 Std., Themen u. a.: Knochenbrüche, Gelenkverletzungen, Schlaganfall Start bei Mindestteilnahme von zehn Interessierten. Ab Februar geht’s los! Das Deutsche Rote Kreuz bietet die Ausbildung für das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze (Mindestalter 12 Jahre) und Silber (Mindestalter 15 Jahre) an. Vorausgesetzt werden gute Schwimmkenntnisse im Bereich Brust-, Kraul-, Rückenschwimmen, eine gewisse Tauchfähigkeit, körperliche und geistige Eignung und zudem für Silber die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Begonnen wird erstmals am Freitag, dem 20.02.2015 mit einem Theorieteil. Dieser findet ab 18:00 Uhr in den Schulungsräumen des Kreisverbandes in der Eilenburger Straße 65 statt. Für den Praxisteil geht es dann immer samstags um 13:00 Uhr in die Schwimmsporthalle nach Bitterfeld. Insgesamt umfasst ein Rettungsschwimmer-Kurs zehn Theorie- und zehn Praxisstunden. Es wird eine Mindestteilnehmerzahl je Lehrgang von acht Interessierten angestrebt. Die Lehrgangsgebühr in Höhe von 100,00 EUR ist am ersten Kurstag in bar zu entrichten, der Anmeldeschluss für den Premierekurs ist Dienstag, der 10.02.2015. Informationen, Rückfragen, Anmeldungen erfolgen über Frau Schlegel unter Telefon 0170 5021131 oder per E-Mail: [email protected]. Blutspende-Termine 4.2.2015, 13 - 18 Uhr, DRK Delitzsch, Eilenburger Straße 65 *) 13.2.2015, 15 - 19 Uhr, Bürgerhaus Delitzsch, Securiusstr. 34 In Zusammenarbeit mit: DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH, Blutspendezentrum Leipzig bzw. *) Blutbank Leipzig, Institut für Transfusionsmedizin, Universitätsklinikum Sozialstation Delitzsch-Rackwitz, Ludwig-Jahn-Straße 4 Tel. 034202 3094-17, [email protected] 24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel. 0160 4711242 Beratungsstelle für pflegende Angehörige der Sozialstation Delitzsch-Rackwitz montags, Ludwig-Jahn-Straße 4 in Delitzsch, 14 - 15 Uhr donnerstags, Märchenweg 2 in Rackwitz, 14 - 15 Uhr Fahrdienst Anfragen & Buchungen, Mo.-Fr., 7 - 16 Uhr Tel. 034202 3094-20, [email protected] Menüservice - Essen auf Rädern Bestellungen & Änderungen, Mo.-Fr., 8 - 15 Uhr Tel. 034202 300401 Unsere Angebote im Überblick: • Ambulante Alten- und • Behindertenfahrdienst Krankenpflege • Krankentransport • Verhinderungspflege • Patienten-Rückholdienst • Betreuung bei • Erste-Hilfe-Ausbildungen Ernährungssonden • Bevölkerungsschutz • Portversorgung • Kreisauskunftsbüro • Essen auf Rädern • Jugendrotkreuz • Hausnotruf • Schulsanitätsdienst • Hauswirtschaftliche Hilfe • Wasserwacht • Einkaufsservice • Schulsozialarbeit • Pflegeberatungen • Flüchtlingssozialarbeit • Hilfsmittelvermittlung • Antivandalismus-Programm • Kleiderkammer • offenes Jugendhaus • Blutspende • Kindertageseinrichtungen Heimspiele des NHV Concordia Delitzsch 2010 e. V. Die nächsten Heimspiele des NHV Concordia Delitzsch 2010 e. V. finden an folgenden Tagen in der Artur-Becker-Halle statt: Samstag, 31. Januar 2015 9:00 Uhr mJE NHV II – HSV Mölkau Kreisliga 10:15 Uhr mJE NHV – HSG Rückmarsdorf Kreisliga 11:30 Uhr mJD NHV – MoGoNO Kreisliga 13:00 Uhr mJB NHV – MoGoNo Kreisliga 15:00 Uhr wJD NHV – MoGoNo Kreisliga Sonntag, 1. Februar 2015 15:00 Uhr wJC NHV – MoGoNo 16:30 Uhr mJC NHV – SG LVB Leipzig 18:15 Uhr wJA NHV – MoGoNo Kreisliga Kreisliga Kreisliga Samstag, 7. Februar 2015 18:30 Uhr Männer NHV – SG LVB Leipzig II Sachsenliga Weitere Informationen über die Mannschaften und den Verein finden Sie im Internet unter www.nhv-concordia-delitzsch.de. 12 Anzeige Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Wohnungsbaugenossenschaft " Aufbau " eG Mittelstraße 7a 04509 Delitzsch Wohnungsangebote - Auszug Gestern. Heute. Morgen - Das gute Gefühl, zuhause zu sein. Straße Energieverbrauchskennwert Ort Zimmer Etage Baujahr Objekt Bauj. Anlagent. 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OG Erdgas H Rackwitz 1964 Rackwitz 1986 Rackwitz 1959 Rackwitz 1958 2 1992 2 2007 3 1992 3 1992 3. OG Erdgas H 2. OG Zentralheizung 1. OG Erdgas H 2. OG Erdgas H x Delitzsch Ost J.-R.-Becher-Straße 7 122,0 kWh (m²/a) F.-C.-Weiskopf-Straße 21 105,1 kWh (m²/a) Beerendorfer Straße 64 141,1 kWh (m²/a) F.-C.-Weiskopf-Straße 27 105,1 kWh (m²/a) Rackwitz Friedensstraße 2c 115,4 kWh (m²/a) Buschenauer Straße 3c 107,7 kWh (m²/a) Friedensstraße 1a 130,8 kWh (m²/a) Friedensstraße 3a 121,1 kWh (m²/a) x Verkauf Eigentumswohnungen Straße Energieverbrauchskennwert Karl-Marx-Straße 1a 86,7 kWh (m²/a) Karl-Marx-Straße 1a 86,7 kWh (m²/a) Beerendorfer Straße 42 103,2 kWh (m²/a) Ort Zimmer Baujahr Objekt Bauj. Anlagent. Delitzsch 1960 Delitzsch 1960 Delitzsch 1962 3 1992 3 1992 3 1992 Etage Energieträger 1. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H Balkon x WFL in m² Preis Zustand 58,60 VB unsaniert 58,60 VB unsaniert 59,59 VB unsaniert PKW Stellplatzvermietung R.-Luxemburg-Straße 13,00 € Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten kurzfristig möglich. Für weitere Angebote stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten wie folgt zur Verfügung : Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 7.30 - 9.00 9.00 - 12.00 7.30 - 9.00 7.30 - 9.00 9.00 - 11.30 Ihr Ansprechpartner: Herr Müller und 13.00 - 18.00 und 13.00 - 17.00 Telefon Fax: Homepage: www.zuhause-in-delitzsch.de E- Mail: [email protected] E- Mail: [email protected] 034202/340517 034202/340520 13 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ie nächste Zusammenkunft der AG Senioren D Delitzsch u. U. findet am Mittwoch, dem 4. Februar 2015, im „Weißen Ross“ statt. Beginn ist wie immer um 14:30 Uhr. Es referiert Dr. Paul Pigors zum Thema „Bedeutung und Gefahren der Mobilität im Alter“. Wir wünschen uns viele Teilnehmer, auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. __________________________________________________ Sudetendeutsche Landsmannschaft – Ortsgruppe Delitzsch Allen Geburtstagskindern im Jänner und Feber alles Gute und viel Gesundheit und im neuen Jahr viel Glück wünscht der Vorstand. Eisenbahn-Verkehrsgewerkschaft Ortsverwaltung Delitzsch – Seniorenvorstand Liebe Mitglieder der Seniorengruppe, am Donnerstag, dem 12. Februar, findet im Sportlerheim des ESV Delitzsch unsere erste Zusammenkunft im Veranstaltungsjahr 2015 statt. Dazu haben wir unseren OB, Herrn Dr. Wilde eingeladen. Thema: A ktuelles aus unserer Stadt und Ausblick auf künftige Vorhaben Beginn: 14 Uhr im Sportlerheim des ESV Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme! Seniorenvorstand Delitzscher Tennisclub 1921 e. V. Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 HELAU, HELAU! KINDERFASCHING! Aufgepasst und vorgemerkt: Am Sonntag, dem 8.2.2015, starten wir im ehemaligen RAW-Sozialgebäude ab 15:00 Uhr wieder den traditionellen „Großen Delitzscher Kinderfasching” als Höhepunkt der diesjährigen Narrenzeit. Es erwartet alle Kinder wieder ein gestaltetes Programm mit lustigen Animationen, Kindertänzen und allerlei Spiele, bei denen natürlich auch Gewinne abgeräumt werden können. Eltern und Großeltern dürfen natürlich auch kräftig mitfeiern. Eltern-Kind-Angebot Für Eltern mit Kleinkindern (1 bis 3 Jahre) bietet das Delitzscher Kinderland ab dem 2. März 2015 wieder seine Montags-Krabbelgruppe an. Für dieses Angebot bitten wir interessierte Eltern, sich bis zum 27.2. anzumelden. Weitere Informationen und Anmeldung bei Manuela Hennig, Tel. 034202 346789 (ab 10:00 Uhr) Seniorenfasching Wir laden alle feierlustigen und tanzfreudigen Seniorinnen und Senioren am 20. Februar 2015 ab 15:00 Uhr zu einer zünftigen Faschingsfeier recht herzlich ein. Kostüm und gute Laune sind ausdrücklich erwünscht. Für flotte Rhythmen und Stimmung sorgt „DJ Berti“. Reichlich schmackhafte Speisen und leckere Getränke hält für Sie wieder unser Team bereit und erwartet Sie in Delitzsch-Nord, Kosebruchweg 14. Bitte vormerken: Frauentagsfeier im Bürgerhaus Am Sonntag, dem 8. März 2015, ist es wieder soweit. Die nun schon „8. Große Frauentagsfeier” findet ab 17:00 Uhr wieder im Delitzscher Bürgerhaus statt. Allen Männern, die ihren Frauen, Lebensgefährtinnen, Freundinnen oder Arbeitskolleginnen ein besonderes Geschenk zum Frauentag machen möchten, ist der Erwerb einer Eintrittskarte für dieses Ereignis besonders zu empfehlen. Mit Sektempfang, einem reichhaltigen Buffet, Showeinlagen und Musik zum Tanz wird den Frauen viel geboten. Bitte beachten Sie, dass die Karten ab dem 4. Februar nur im Vorverkauf erworben werden können – an der Abendkasse ist kein Verkauf. Weitere Informationen erhalten Sie im Soziokulturellen Zentrum „Mittendrin” – Tel. 034202 63764 Der Vorstand des Delitzscher Tennisclubs 1921 e. V. lädt gemäß Vereinssatzung (§ 14, Ziff. 3) zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Diese Versammlung findet statt am Freitag, dem 27. März 2015, um 19:30 Uhr im Vereinshaus unserer Tennisanlage. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Rechtmäßigkeit der Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung 3. Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr 4. Bericht des Kassenwarts 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Diskussion zu den vorgetragenen Berichten 7. Entlastung des Vorstandes 8. Verlesung von Anträgen und ggf. Abstimmung hierüber (offene Abstimmung) 9. Diskussion, Aussprache, Vorschläge 10. Schlusswort des Vorstandes Änderungen zur Tagesordnung und sonstige Anträge sind bis spätestens 13. März 2015 beim Vorstand schriftlich einzureichen. Mit sportlichen Grüßen Lange, A. 1. Vorsitzende Malze 2. Vorsitzender Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte Am 9. Februar 2015 findet um 18 Uhr im Kreiskrankenhaus Delitzsch das nächste Treffen der Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte statt. Ärzte, Patienten, Eltern erkrankter Kinder und Jugendlicher sowie Angehörige sind herzlich willkommen. Nach dem Vortrag tauschen wir uns aus. Auch über neue interessierte Teilnehmer freuen wir uns sehr. Thema: Referent: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht RA Ingrid Hahn Weitere Informationen erhalten Sie bei Ute Rohne, Tel.: 034202 860515 14 Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Seniorenbegegnungsstätte der AWO Johannes-R.-Becher-Str. 20 04509 Delitzsch-Ost Tel.: 034202 38425 Hier das Veranstaltungsangebot der AWO - Seniorenbegegnungsstätte Delitzsch-Ost für Februar 2015 Di., 03.02.2015 Rommee & Co. 14:00 Uhr Mi., 04.02.2015 Kaffeenachmittag 14:00 Uhr Do., 05.02.2015 Rolliclub und Strickclub 14:00 Uhr ———————————————————————————— Di., 10.02.2015 Zeit der Kartenspieler 14:00 Uhr Mi., 11.02.2015 Kaffeeklatsch 14:00 Uhr Do., 12.02.2015 Strickclub 14:00 Uhr ———————————————————————————— Di., 17.02.2015 Zeit der Kartenspieler 14:00 Uhr Mi., 18.02.2015 Wir feiern Fasching 14:00 Uhr Do., 19.02.2015 Rolliclub und Strickclub 14:00 Uhr ———————————————————————————— Di., 24.02.2015 Rommee & Co. 14:00 Uhr Mi., 25.02.2015 Geselligkeit in lustiger Runde 14:00 Uhr Do., 26.02.2015 Rolliclub und Strickclub 14:00 Uhr „Rommee und Co“ - wer in geselliger Runde bei einem Tässchen Kaffee Karten spielen möchte, kann gern jeden Dienstag ab 14:00 Uhr bei uns vorbei schauen. Wir freuen uns über Ihren Besuch! Neue Öffnungszeiten der Jugendberatung Delitzsch Jugendberatung Delitzsch Dipl. Sozialpäd. M. Walther Mauergasse 19 (Ecke Holzstr.) 04509 Delitzsch 034202 329340 [email protected] Sprechzeiten: Dienstag, 12.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag, 8:00 bis 14:00 Uhr Montag und Mittwoch nur nach Vereinbarung Termine bitte vorher vereinbaren · Ausfüllen von Anträgen, Formularen; · Begleiten zu Behörden und Ämtern · Verfassen von Schreiben · Bewerbungstraining, Lehrstellensuche, Jobsuche · Probleme besprechen · Betreuung Stundenableistender __________________________________________________ Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V. Geschäftsstelle Delitzsch Schloßstr. 4, 04509 Delitzsch Tel.: 034202 50600, Fax: 034202 63839 Homepage: www.diakonie-delitzsch.de Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 51376 Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“ Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 034202 58255 Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schloßstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der Kita „Morgenland“ Kleiderkammer im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“, Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538 Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer am Donnerstag von 10 bis 12 und von 13 bis 14.30 Uhr. Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege. Begegnungsstätte für Senioren Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58538 (Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!) Regelmäßige Treffen: Dienstag von 14 bis 16 Uhr - gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Rolli-Club Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen sie mehr über den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel.: 034202 61755) und Frau Müller (Tel.: 034202 894029). Ambulante Alten- und Krankenpflege Diakonie-Hospital Sozialdienst Delitzsch Ansprechpartner: Frau Anja Stiller, Hallesche Straße 44 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58538 24 h Notruf-Nummer: 0151 16350603, E-Mail: [email protected] Die Leistungen unserer Sozialstationen im Überblick: • Häusliche Kranken- und Altenpflege • Haushaltshilfe, Wäschereinigung • Bereitstellung von Hilfsmitteln • preiswerter Hilfsmittelverleih • Essenversorgung (Essen auf Rädern) • medizinische Fußpflege • Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus • Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege, allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege • Verhinderungspflege • Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw. Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung und betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit. Tagespflege/Teilstationäre Altenhilfe Ganztagsbetreuung wochentags von 7 bis 17 Uhr. Neben Pflege und medizinischer Betreuung bieten wir abwechslungsreiche kreative und kulturelle Angebote für Senioren. Diakonie-Tagespflege Delitzsch Ansprechpartner: Frau Anja Stiller, Gellertstraße 26a 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58543 24 h Notruf-Nummer: 0151 16350603 Essen auf Rädern Küche: Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58548 Hospizdienst Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Sieglinde Stahl, Sprechzeiten: Di. 15 bis 17 Uhr, Do. 10 bis 12 Uhr, Tel: 03423 7002998 oder 0151 16350628; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen. 15 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Zum nächsten Trauercafé wird am 20.3. in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in das Kaminzimmer des St. Georg-Hospitals in der Hallesche Str. 44 herzlich eingeladen. Spendenkonto des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.: IBAN: DE32 86055592 2280001899 SWIFT-BIC: WELADE8LXXX Verwendungszwecke: Spende __________________________________________________ Bürgerinitiative Grünes Delitzsch Einladung zum Bürgergespräch ie Bürgerinitiative GRÜNES DELITZSCH trifft D sich zum Bürgergespräch. Wir möchten unsere Serie mit kompetenten Fachleuten und Prominenten Gästen in ein Gespräch zu kommen auch 2015 fortsetzen. Zu unserem nächsten Bürgergespräch am Donnerstag, dem 12. Februar 2015, um 18 Uhr im Eis-Café am Markt haben wir den Oberbürgermeister Dr. Wilde eingeladen. Wir möchten mit Dr. Wilde über seine Vorstellung für ein „Grünen Delitzsch“ und das aktuelle Baugeschehen sprechen. Die Bürgerinitiative „GRÜNES DELITZSCH“ hat dazu auch viele konstruktive Vorschläge. Interessierte Bürger sind für Anfragen, Meinungen und Vorschläge herzlich eingeladen. Gestalten Sie mit. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Unterstützung. Kontakt: grü[email protected], Tel.: 034202 55078 Mehr Schutz für Mensch, Tier, Natur und Umwelt. Denn es ist möglich! Mit freundlichen Grüßen Jörg Bornack Anmerkung der Redaktion: Der Dialog mit dem Oberbürgermeister und Vertretern der Bürgerinitiative „Grünes Delitzsch“ fand bereits am 27. Januar statt. Dabei wurden gemeinsam mit Fachleuten aktuelle Fragen zu geplanten Bautätigkeiten in der Stadt und zu notwendigen Baumpflegemaßnahmen diskutiert. Evangelische Kirchengemeinde Gottesdienste und Veranstaltungen vom 31.1. bis 14.2.2015 Sonnabend, d. 31.1.2015 10.00 Uhr Konfirmandentag – Gemeindehaus Sonntag, d. 1.2.2015 10.00 Uhr Gottesdienst – Gemeindehaus Montag, d. 2.2.2015 9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus 17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus Mittwoch, d. 4.2.2015 16.00 Uhr Kinderchor – Gemeindehaus 16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus 17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus 18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus Donnerstag, d. 5.2.2015 16.00 Uhr Kinderkirche – Gemeindehaus 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse – Gemeindehaus 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht 8. Klasse – Gemeindehaus 17.15 Uhr Teeny-Kreis – Gemeindehaus Freitag, d. 6.2.2015 14.00 Uhr Treffen der Rollis – Gemeindehaus Sonntag, d. 8.2.2015 10.00 Uhr Gottesdienst – Gemeindehaus Montag, d. 9.2.2015 9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus 17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus Dienstag, d. 10.2.2015 14.00 Uhr Seniorenkreis – Gemeindehaus Mittwoch, d. 11.2.2015 19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus Mittwoch, d. 11.2. – Freitag, d. 13.2.2015 Kinderbibeltage – Gemeindehaus Anmeldungen in der Kinderkirche, im Teeny-Kreis oder im Gemeindebüro Jubelkonfirmation: Zur diesjährigen Jubelkonfirmation am 31. Mai sind die Konfirmanden der Jahrgänge 1945, 1955, 1965 und 1990 herzlich eingeladen. Interessierte melden sich bitte im Gemeindebüro. Anschriften: Pfarrer St. Pecusa Kantorin R. Wache Gemeindebüro Öffnungszeiten: E-Mail: Internet: Schloßstr. 6, Tel. 989637 Tel. 0345 68921900 Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198 Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr Dienstag 14 bis 18 Uhr [email protected] www.delitzsch-online.de/ev.kirche Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670, BLZ 86055592 IBAN: DE31 8605 5592 2280 0066 70; BIC: WELADE8LXXX Katholische Pfarrei „St. Klara“ Gottesdienste und Zusammenkünfte vom 31.1. bis zum 13.2.2015 Samstag, 31.1. 10.00 Uhr Erstkommunionkurs 2015 in Delitzsch 17.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz mit Kerzenweihe und Blasiussegen Sonntag, 1.2. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 10.30 Uhr Hl. Messe in Eilenburg (in allen Hl. Messen Kerzenweihe und Blasiussegen) 17.00 Uhr Andacht in Delitzsch Montag, 2.2. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 14.30 Uhr Seniorentreff in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Dienstag, 3.2. 8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 15.00 Uhr Religionsunterricht 1.+2. Klasse in Delitzsch 16.00 Uhr Religionsunterricht 3.+4. Klasse in Delitzsch 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau 18.45 Uhr Chor in Delitzsch 16 Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Mittwoch, 4.2. 8.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Donnerstag, 5.2. 9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 9.30 Uhr Hl. Messe im St. Marien-Heim in Delitzsch 16.00 Uhr Religionsunterricht für alle Oberschüler in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Freitag, 6.2. 8.00 Uhr 10.30 Uhr 18.00 Uhr 19.19 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg Andacht im Diakonie-Heim in Bad Düben Hl. Messe in Zwochau Pfarreifasching im Bürgerhaus in Delitzsch Samstag, 7.2. 17.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz Sonntag, 8.2. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg 17.00 Uhr Vesper in Bad Düben Montag, 9.2. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 10.00 Uhr Andacht im AWO-Heim in Bad Düben 14.30 Uhr Seniorentreff in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Dienstag, 10.2. 8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im St.-Martin-Heim in Eilenburg 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau 18.45 Uhr Chor in Delitzsch Mittwoch, 11.2. 14.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg anschl. Seniorennachmittag 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 18.00 Uhr Gutes für Ehepaare: „Erfüllte Wünsche“ - ein Abend rund um Schätze Donnerstag, 12.2. 9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 10.30 Uhr Andacht im Valere-Heim in Löbnitz 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Freitag, 13.2. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Anschriften: Telefon Pfarrbüro 034202 52159 Fax Pfarrbüro 034202 52175 Telefon Pfr. Poschlod 034202 329706 E-Mail [email protected] Neuapostolische Kirche Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a Gottesdienste und Veranstaltungen vom 1. bis 11.2.2015 Sonntag, d. 1.2.2015 9.30 Uhr Gottesdienst 9.30 Uhr Vorsonntagsschule 9.30 Uhr Sonntagsschule Montag, d. 2.2.2015 18.45 Uhr Religionsunterricht 19.30 Uhr Chorprobe Mittwoch, d. 4.2.2015 20.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, d. 8.2.2015 9.30 Uhr Gottesdienst Montag, d. 9.2.2015 19.30 Uhr Chorprobe Mittwoch, d. 11.2.2015 20.00 Uhr Gottesdienst Jehovas Zeugen – Delitzsch Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a Sonntag, 1.2.2015 17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Gott steht in einer glücklichen Familie an erster Stelle“ 17.30 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Jetzt seid ihr Gottes Volk“ Freitag, 6.2.2015 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Richter 8 - 10 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Wer hat die Bibel geschrieben?“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Sonntag, 8.2.2015 17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Was das Reich Gottes schon heute für uns tut“ 17.30 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Hört zu und erfasst den Sinn“ Freitag, 13.2.2015 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Richter 11 - 14 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Ist die Bibel wissenschaftlich korrekt?“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Nach Redaktionsschluss eingegangen Ortschaftsrat Spröda/Poßdorf Der Ortschaftsrat Spröda/Poßdorf lädt alle Bürger zur nächsten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am Mittwoch, dem 4. Februar 2015, um 19.30 Uhr in das Feuerwehrzentrum Spröda ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung der Ortschaftsräte und Gäste, Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Protokollkontrolle 3. Bürgeranfragen 4. Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Bereich 5. Verschiedenes Mieth Ortsvorsteher 17 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 03421 758-0 034202 988-0 03435 984-0 03423 7097-0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 03421 758-1371 034202 988-1336 03435 984-1380 03423 7097-1355 Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Der Landrat Neujahrsempfang des Landkreises 03421 758-1001 03421 758-1015 03421 758-1013 034202 988-1051 03421 758-1090 03421 758-1096 03421 758-1102 03421 758-1202 03421 758-1502 03421 758-7002 03421 7739-300 03421 758-2002 03421 758-2140 03421 758-2150 03421 758-2160 03421 758-2130 Foto: Landratsamt Ein Höhepunkt des traditionellen Neujahrsempfanges des Landkreises Nordsachsen war der Moment, als Landrat Michael Czupalla unter dem Beifall der weit über 400 Gäste im Großen Saal des Heide Spa Bad Düben den Dirigentenstock der Sächsischen Bläserphilharmonie übernahm und stellvertretend für Stamm-Dirigent Professor Thomas Clamor den RadetzkyMarsch dirigierte. Torgau tritt Städtekooperation „Wege zu Cranach“ bei 03423 7097-4001 03423 7097-4102 03423 7097-3401 03423 7097-3450 03423 7097-3102 03423 7097-32 02 03423 7097-3301 Dezernat - Ordnung Dezernentin 034202 988-5001 Straßenverkehrsamt 034202 988-5101 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt 034202 988-5201 Ordnungsamt 034202 988-5301 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 034202 988-5401 SG Rettungsdienst 034202 65-212 Gesundheitsamt 03421 758-6302 Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt Pressestelle 03421 758-6002 03421 758-6101 03421 758-6202 Nach der feierlichen Vertragsunterzeichnung am Kronacher Cranach-Denkmal von links nach rechts Wolfgang Beiergrößlein (Erster Bürgermeister der Stadt Kronach), Andrea Staude (Oberbürgermeisterin der Großen Kreisstadt Torgau), Michael Czupalla (Landrat des Landkreises Nordsachsen), Angela Hofmann (Zweite Bürgermeisterin der Stadt Kronach), Dietmar Lang (Lucas-Cranach-Beauftragter der Stadt Kronach) und Wolfgang Eckert-Hetzel als Lucas Cranach der Ältere. 18 Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung in Kronach gehört Torgau mit Schloss Hartenfels offiziell zum Bund der Cranach-Städte. Ziel der Initiative ist es, das künstlerische Erbe der Malerfamilie Cranach zu bewahren, zu vermitteln und touristisch zu vernetzen. Vom 15. Mai bis 31. Oktober 2015 werden im Rahmen der 1. Nationalen Sonderausstellung „Luther und die Fürsten“ berühmte Porträtgemälde von Lucas Cranach dem Älteren und seinem Sohn Lucas Cranach dem Jüngeren im Schloss Hartenfels präsentiert. Sie gaben der Reformation ein Gesicht und leisteten so einen wesentlichen Beitrag zur Verbreitung des neuen Glaubens. ________________________________________________________ Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus Mühlenpreis 2015 In diesem Jahr wird bereits zum 17. Mal der Mühlenpreis des Landkreises Nordsachsen gemeinsam mit der Sparkasse Leipzig und der Leipziger Volkszeitung vergeben. Aus gegebenem Anlass wurden gemeinsam mit den Sponsoren und dem Landkreis die vier Kategorien mit folgendem Ergebnis neu diskutiert: Kategorie 1 - KulturLandschaft Diese Kategorie ist NEU und setzt sich aus den ursprünglichen Kategorien Kultur“ und „Natur- und Umweltschutz“ zusammen. Sie beinhaltet alle ehrenamtlichen Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Natur- und Umweltschutz, Landschaft und Heimatpflege. Kategorie 2 - Sport Diese Kategorie beinhaltet unverändert alle ehrenamtlichen Aktivitäten im Bereich des Sports. Kategorie 3 - Soziales Diese Kategorie beinhaltet alle ehrenamtlichen Aktivitäten im sozialen Bereich. Kategorie 4 - Frischer Wind Diese Kategorie ist NEU und beinhaltet alle spartenübergreifenden, ehrenamtlichen Aktivitäten in allen Bereichen, im Besonderen für die jüngere Generation. Die Altersbegrenzung beträgt in dieser Kategorie 18 bis 35 Jahre. Vereine, Verbände, Einrichtungen sowie Privatpersonen haben bis zum 2. März 2015 die Möglichkeit, ihre Favoriten vorzuschlagen. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie beim Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch. Wichtig ist hierbei eine ausführliche und aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung der vorzuschlagenden Person. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, entsprechende Fotos in digitaler Form mit einzureichen. Die eingereichten Unterlagen werden dann umgehend an die Leipziger Volkszeitung zur Veröffentlichung weitergeleitet. Bei eventuellen Rückfragen stehen ihnen die Mitarbeiter unter Tel. 034202 9881056 oder 034202 9881057 sowie unter der E-Mail [email protected] gern zur Verfügung. Ausstellung im Foyer Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Am Donnerstag, dem 22. Januar 2015 wurde im Foyer des Landratsamtes Nordsachsen in Delitzsch um 09:00 Uhr die erste Ausstellung des Jahres mit Werken von Frau Brigitte Bode aus Delitzsch/Döbernitz eröffnet. Die Ausstellung beinhaltet 25 Werke der Ölmalerei. Landschaften und Blumen geben der Ausstellung Farbe und laden zum Verweilen ein. Frau Bode malt schon seit ihrer Kindheit. Erst 1982 fing Sie an, sich intensiver mit der Malerei zu beschäftigen. Unter der Leitung von Hochschulabsolvent und Maler Eberhard Claus nahm Sie bereits nach einem Jahr an kleineren Ausstellungen teil. Weitere Ausstellungen folgten 1984, 1989 und 1990 mit Grafiken, Aquarellen und Ölbildern. Bis einschließlich 4. März 2015 haben alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gäste des Landkreises die Möglichkeit zur Besichtigung. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung unter Tel. 034202 9881056 oder 1057 gern zur Verfügung. ________________________________________________________ Die Gleichstellungsbeauftragte Girls‘ Day und Boys‘ Day am 23. April 2015 Regionale Unternehmen gesucht Am 23. April 2015, dem diesjährigen Girls‘- und Boys‘ Day, erhalten Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen ab der Klassenstufe 5 wieder die Möglichkeit sich in Sachen Berufswahl zu orientieren. Der Girls‘ Day ist ein Aktionstag für Mädchen, an dem sie die Möglichkeit erhalten sollen, für sie eher untypische Berufe im Handwerk, im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich zu entdecken und kennenzulernen. Für die Jungen wiederum besteht am Boys‘ Day Gelegenheit sich zum Beispiel zu Berufsperspektiven in den Bereichen Erziehung, Pflege, Soziales und Gesundheit zu informieren. Für die teilnehmenden Unternehmen und Institutionen bieten die Aktionstage die Möglichkeit Kontakt zu jungen Menschen aufzunehmen, ihnen die Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in ihrem Haus vorzustellen und so potentielle zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenzulernen. Zudem erhalten Unternehmen und Institutionen einmal mehr die Möglichkeit dem immer stärker werdenden Fachkräftebedarf und Fachkräftemangel zu begegnen. Betriebe und Unternehmen im Landkreis Nordsachsen sind aufgerufen sich zu beteiligen und ihre Angebote, Veranstaltungen und Aktionen in das Girls‘ Day Radar bzw. das Boys‘ Day Radar einzutragen und bekanntzumachen. Über diese Plattformen finden Mädchen, Jungen, Eltern und Lehrkräfte die Angebote und können gezielt daran teilnehmen. Informationen zum Girls‘- und Boys‘-Day gibt es auf den Internetseiten www.girls-day.de und www.boys-day.de. Dort befinden sich auch die Plattformen zum eintragen der Angebote. Fragen rund um die Aktionstage im Landkreis Nordsachsen beantwortet Carola Koch. Sie ist unter 034202 9881070 oder per E-Mail [email protected] in der Richard-WagnerStraße 7a in 04509 Delitzsch zu erreichen. ________________________________________________________ Dezernat Hauptverwaltung Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Stadt Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Astrid Münster, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die unbekannten Erben nach Erna Gotsch geb. Dreilich, geb. 04.07.1932, ges. 04.07.1993 19 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch bezüglich des im Grundbuch von Bad Düben Blatt 737 verzeichneten Grundstückes Flurstück 20/1 der Flur 4 der Gemarkung Bad Düben. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Notars Norbert Abzieher vom 23. Juli 2014 hervor. Demnach ist der Abschluss eines Kaufvertrages vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: • Veräußerung an Dritte • Grundstückstausch • Auseinandersetzung der • Abschluss von Gemeinschaft Pachtverträgen • Veräußerung eines Mit- • Belastung mit beschränkt eigentumsanteiles dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. ________________________________________________________ Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-288/2013/DZ Torgau, 13. Januar 2015 Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Große Kreisstadt Schkeuditz, Rathausplatz 3, 04435 Schkeuditz, vertreten durch die Sachgebietsleiterin, Frau Astrid Bönisch, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die unbekannten Erben nach Marie Strehle, geb. Schmidt, geb. 24.09.1873, ges. 01.02.1961 bezüglich des im Grundbuch von Schkeuditz Blatt 870 verzeichneten Grundstückes Flurstück 269 der Flur 12 der Gemarkung Schkeuditz. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus den Anträgen von Herrn Thomas Drechsler vom 10. April 2013 und von Herrn David Hoffmann vom Dezember 2014 hervor. Demnach ist der Verkauf des oben genannten Grundstückes vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: • Veräußerung an Dritte • Grundstückstausch • Auseinandersetzung der • Abschluss von Gemeinschaft Pachtverträgen • Veräußerung eines Mit- • Belastung mit beschränkt eigentumsanteiles dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. _______________________________________________________________ Landratsamt Nordsachsen Dezernat Hauptverwaltung Öffentliche Stellenausschreibung (124/2/2015) Das Landratsamt Nordsachsen, Gesundheitsamt, Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst und Hygiene, sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, wahlweise nach Wunsch des Stellenbewerbers/ der Stellenbewerberin an den Standorten Torgau oder Delitzsch einen Facharzt/-ärztin für das öffentliche Gesundheitswesen, einen Facharzt/-ärztin für Kinderheilkunde, einen Facharzt/-ärztin für Hygiene oder eine approbierte Ärztin/einen Arzt mit der Bereitschaft zur Qualifizierung zum Facharzt/zur Fachärztin für das öffentliche Gesundheitswesen Die Arbeitszeit umfasst 40 Stunden wöchentlich. Die Stelle ist unbefristet. Auf Wunsch kann die Stelle grundsätzlich auch auf zwei Teilzeitstellen mit jeweils 20 Stunden/Woche aufgeteilt werden. Das Gesundheitsamt Nordsachsen hat seinen Amtssitz in der Großen Kreisstadt Torgau und eine ebenfalls ärztlich besetzte Außenstelle am Standort der Großen Kreisstadt Delitzsch. Die Amtsleitung ist zur Weiterbildung im Fach Öffentliches Gesundheitswesen befugt, so dass bei entsprechender fachlicher Vorerfahrung und Eignung ausdrücklich die Möglichkeit zu einer Facharztweiterbildung eingeräumt wird. Die Stelle ist bei vorhandener Qualifikation als Facharzt/Fachärztin der Entgeltgruppe E15 TVöD zugeordnet. Alternativ erfolgt die Eingruppierung als approbierte/r Ärztin/Arzt mit der Bereitschaft zur Qualifikation zum/zur Facharzt/Fachärztin für das öffentliche Gesundheitswesen in Entgeltgruppe E13 TVöD mit Zulage zur Entgeltgruppe E14 TVöD. Die Eingruppierung ist gemäß § 17 Abs. 3 TVÜ-VKA vorläufig. Zulagen sind bei entsprechender Eignung selbstverständlich verhandlungsfähig. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Vollständige aussagekräftige Bewerbungen können bis zum 06.04.2015 an das Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau gerichtet werden. Wir bitten um Verständnis, dass die Bewerbungsunterlagen ohne ausreichend frankierten Rückumschlag nicht zurückgesandt werden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseites des Landkreises Nordsachsen www.landkreis-nordsachsen.de unter Landratsamt/Karriere. Winkler Dezernent 20 Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Dezernat Ordnung Ausschreibung von Leistungen Demenzsprechstunde EU-Vergabebekanntmachung An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten. Die Beratungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. I) I.1) Delitzsch: Eilenburg: Kontakt: Jeden 2. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07 Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str.4, Frau Martina Koch Tel.: 0176 95316645/034202 56657 0341 71070724 (Büro Leipzig) E-Mail: [email protected] Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. (Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333). Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) oder Wenn die Verbindung zwischen Gehirn und Muskel verloren geht ... Es ist keine der bekannten Volkskrankheiten. Mit geschätzten 8000 Betroffenen in ganz Deutschland gehört sie zu den seltenen Erkrankungen und trotzdem braucht sie unser aller Aufmerksamkeit und jede mögliche Unterstützung. Die Krankheit ist in der Anfangsphase schwer zu diagnostizieren, geht einher mit Lähmungen der Muskulatur, Gang-, Sprechund Schluckstörungen. Sie ist nicht heilbar und verläuft innerhalb von einigen Jahren sicher tödlich. Mediziner wissen wenig über deren Ursachen und es gibt einen großen Bedarf an Forschung um Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln, durch die man die Lebensqualität der Betroffenen verbessern und hoffentlich auch einmal eine Heilung der Krankheit erwarten lassen. Im vergangenen Jahr hat eine aus den USA kommende Kampagne - Ice Bucket Challenge - auch in Europa und in Deutschland in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erlangt. Diese Aktion hat viele Menschen dazu bewegt, für die Belange der Betroffenen Patienten und für die Optimierung der Behandlungen sowie die Finanzierung der Forschung zu spenden. Mit einer Vortragsveranstaltung im Schloss Hartenfels möchte der Landrat Czupalla am 16. Februar 2015 in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr auch in unserem Landkreis das Engagement zur Erforschung der ALS und für Hilfen bei der Behandlung und Betreuung der Patienten werben. Als Referent wird Herr Chefarzt Dr. Köhler aus dem Fachkrankenhaus Hubertusburg, Wermsdorf, einen Überblick zum aktuellen Wissensstand geben. Der Erfahrungsbericht einer Betroffenen aus unserem Landkreis wird uns deutlich machen können, mit welchen Problemen und Hindernissen die Patienten kämpfen müssen und wie nötig mehr Wissen über die Erkrankung sowohl bei Ärzten und medizinischen Fachberufen aber auch im sozialen Umfeld ist. Alle interessierte Bürgerinnen und Bürger möchten wir deshalb bereits jetzt auf diese Veranstaltung aufmerksam machen. Für Nachfragen steht Ihnen das Gesundheitsamt des Landkreises gern zur Verfügung. Öffentlicher Auftraggeber Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Deutschland Tel.: 034202 9885401, Fax: 034202 9885410, E-Mail: [email protected]; weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle; Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen sind erhältlich bei: siehe IV.3.3; Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: siehe Anhang A.I I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers und Haupttätigkeiten: Art: Regional- oder Lokalbehörde; Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung; der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein II) Auftragsgegenstand II.1.1) Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: 01/2015 Rettungsdienstfahrzeuge; Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen II.1.2) Art des Auftrags: Lieferung: Kauf; Hauptlieferort: 00000 Europa, Ort des Auftraggebers; NUTS-Code: DED 32 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.5) Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Vergabe-Nr.: 01/2015 Rettungsdienstfahrzeuge; Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen; 2 St. Notfallwagen (NEF) - CPV Code; 34114100-0 2 St. Rettungswagen (RTW) - CPV Code: 34114110-3 2 St. Krankentransportwagen (KTW) - CPV Code: 34114121-3 1 Service-, Wartungs- und Reparaturvertrag Kostenlose Bemusterung (Vorführen entsprechender Fahrzeuge durch den Bieter) am 14.04.2015 in Delitzsch. Abholung der Ausschreibungsunterlagen beim Auftraggeber ab: 02.02.2015, Übergabe/Abnahme beim Auftraggeber bis: 15.12.2015 II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): siehe Punkt II.1.5 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt: nein II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: 2 Stück Notfallwagen (NEF) 2 Stück Rettungswagen (RTW); 2 Stück Krankentransportwagen (KTW); 1 Service-, Wartungs- und Reparaturvertrag; II.3) Beginn der Auftragsausführung: 27.05.2015; Ende der Auftragsausführung: siehe Punkt II.1.5) III) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Information III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Verdingungsunterlagen III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers - Angaben und Auflagen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Auszug aus Handelsregister/ Gewerberegister, Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft 21 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung; - Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Eigenerklärung zu strafrechtlichen Ermittlungen; - Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9001; - aktuelle Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: nein III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen Person angeben: ja IV) Verfahren IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren IV.2.1) Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot; in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1. Preis; 2. Funktionalität; 3. Service; 4. Umweltkriterien; IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsinformationen IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Vergabenummer 01/2015 Rettungsdienstfahrzeuge; IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: nein IV.3.3) Schlusstermin für die Anforderung, Einsicht in Unterlagen und Anfragen: 20.03.2015; die Unterlagen sind kostenpflichtig: ja; Zahlungsbedingungen und -weise: gedruckte Fassung der Vergabeunterlagen: 01/2015 Rettungsdienstfahrzeuge, 9,90 EUR; Bestellung per Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes „01/2015 Rettungsdienstfahrzeuge“ an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle. Die Bezahlung durch Verrechnungsscheck bzw. Überweisung hat auf das Konto der Sparkasse Leipzig, BIC: WELADE8LXXX, IBAN: DE08 860555922280023574, Zahlungsgrund: 332132-Kfz zu erfolgen. Die Übersendung der Verdingungsunterlagen erfolgt bei Nachweis der Einzahlung (Vorlage Kopie des Einzahlungsscheins). Auskünfte unter Tel.: 034202 9885401. IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 30.03.2015, 15.00 Uhr IV.3.6) Sprache(n) in der (denen) die Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: DE IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis 27.05.2015 IV.3.8)Zeitpunkt der Öffnung der Angebote:31.03.2015; 04509 Delitzsch, Schäfergraben 6; Personen, die bei der Eröffnung des Angebotes anwesend sein dürfen: ja: nur Personen des Auftraggebers VI) Zusätzliche Informationen VI.1) Dauerauftrag: nein VI.2) Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird: nein VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Standort Leipzig, Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig, Deutschland, Tel.: 0341 9771040, Fax: 0341 9771049 E-Mail: [email protected]; Internet-Adresse (URL): www.lds.sachsen.de; VI.5) Tag der Versendung dieser Bekanntmachung: 30.01.2015; A) Anhang A: sonstige Adressen und Kontaktstellen A.I) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu senden sind: Landratsamt Nordsachsen, Zentrale Poststelle, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen (Schülerbeförderungssatzung) Präambel Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung folgender Gesetze: - Landkreisordnung des Freistaates Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (GVBl. S. 577), letzte Änderung 29. Januar 2008 (GVBl. S. 102) - Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (GVBl. S. 298), vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 138) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 30. März 2011, Beschluss des Kreistages Nr. 266/11KT, zuletzt geändert durch Kreistagsbeschluss 1-KT/27 vom 14. Mai 2014, die Satzung zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen. Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Landkreis Nordsachsen. Aufgrund der o.g. Gesetze organisiert der Landkreis die erforderliche Schülerbeförderung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Schulbussen oder auf privater Basis und erstattet die daraus entstehenden notwendigen Beförderungskosten abzüglich der Eigenanteile der Eltern. Dies betrifft folgende Einrichtungen - Grundschulen gemäß § 5 SchulG - Oberschulen gemäß § 6 SchulG - Gymnasien gemäß § 7 SchulG - Förderschulen gemäß § 13 SchulG - Berufsbildende Schulen im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die allgemeinbildende Schule - Berufliches Gymnasium gemäß § 12 SchulG - Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) als einjährige Vollzeitschule an der Berufsschule gemäß § 8 Abs. 3 SchulG - Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) in Vollzeitunterricht an der Berufsschule gemäß § 8 Abs. 3 SchulG -Fachoberschule (zweijährige Dauer) gemäß § 11 SchulG. Eine Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich nur, wenn die vorgenannten Einrichtungen im Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Schulpflicht besucht werden und soweit keine anderweitige Förderung, insbesondere nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz oder anderen Ausbildungshilfen, erfolgt. A. ERSTATTUNGSVORAUSSETZUNGEN §1 Kostenübernahme (1) Aufgabenträger für die Schülerbeförderung ist der Landkreis, er erstattet die notwendigen Beförderungskosten für den Besuch der im Geltungsbereich genannten Einrichtungen, sofern sie auf seinem Territorium liegen. Einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Beförderungskosten haben nur Schüler soweit sie im Freistaat Sachsen ihren ständigen Wohnsitz haben. (2) Die notwendigen Beförderungskosten sind die Fahrkosten, die in Folge nachgewiesener Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des eigenen Fahrzeugs je Schüler für die kürzeste, einfache öffentliche Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule anfallen. Als Wohnung im Sinne dieser Satzung gilt die im Einwohnermelderegister eingetragene Anmeldewohnung (Hauptwohnsitz) des Schülers. (3) Es werden nur die Kosten für den Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule des entsprechenden Schultyps und des gewählten Profils erstattet. Dies gilt nicht bei Ausnahmen, die durch die Schulaufsichtsbehörde zugelassen sind (§ 25 Absatz 3 SchulG). 22 (4) Verkehre im inneren Schulbetrieb (Unterrichtswege) verbleiben in der ausschließlichen Verantwortung des jeweiligen Schulträgers. (5) Der Aufgabenträger organisiert den Schülerverkehr grundsätzlich im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs - ÖPNV -, eine funktionelle und kosteneffiziente Schülerbeförderung setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträger, Schulträger, Schulen und den bedienenden Verkehrsunternehmen voraus. (6) Bei Festlegung der Schulbezirke gem. § 25 SchulG durch die Schulträger hat die Zumutbarkeit der Schulwege sowie die kostengünstigste Beförderung für den Landkreis die Grundlage zu bilden. Bei Nichteinhaltung dieses Grundsatzes kann der Schulträger an den Mehrkosten beteiligt werden. (7) Einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Beförderungsangebot für den Schüler begründet diese Satzung nicht. Der Landkreis hält ein Beförderungsangebot zur jeweils nächstgelegenen Schule eines Schultyps vor. §2 Stundenplanmäßiger Unterricht (1) Beförderungskosten werden nur dann erstattet, sofern sie durch Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht entstehen. Stundenplanmäßiger Unterricht ist der Unterricht, der an den Schulen nach einem festen, für Lehrer und Schüler verbindlichen, Stundenplan stattfindet. (2) Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern, Sportfesten, Schullandheimaufenthalten, Studien- und Theaterfahrten, Ferienhortbetreuung, Hortbetreuung sowie Projekttagen und Praktika, ausdrücklich auch an fachpraktischem Unterricht in anderen Einrichtungen. (3) Unterrichtswegekosten (Beförderungskosten, die während des Unterrichts anfallen, z.B. Kosten zum obligatorischen Schwimm- oder Sportunterricht, sowie Kosten, die bei der Kooperation zweier oder mehrerer Schulen oder durch die Unterrichtsgestaltung in räumlich getrennten Schulgebäuden entstehen) werden nicht erstattet. §3 Notwendige Beförderungskosten/Mindestentfernungen (1) Als notwendige Beförderungskosten werden die Fahrtkosten bei nachgewiesener Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder mit eigenem Fahrzeug nach Maßgabe §§ 6, 8 und 13 dieser Satzung erstattet: a) für Schüler von Grundschulen sowie Klassenstufen eins bis vier der Schule zur Lernförderung und der Förderschule für Erziehungshilfe ab einer Mindestentfernung von 2 km, b) für Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen sowie für Schüler ab der Klasse 5 der Schule zur Lernförderung sowie der Förderschule für Erziehungshilfe ab einer Mindestentfernung von 3 km, c) für Schüler der Förderschulen für geistig Behinderte ohne Entfernungsbegrenzung. (2) Die Mindestentfernung nach Abs. (1) bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule. (3) Für Schüler nach Abs. (1) Buchstabe a), b), die in einem räumlich getrennten Wohnbezirk einer Gemeinde wohnen und außerhalb desselben eine Schule besuchen, sind die Beförderungskosten auch dann zu erstatten, wenn die kürzeste öffentliche Wegstrecke zwischen dem Mittelpunkt des Wohnbezirks und der Schule weniger als 2 km (Buchstabe a) bzw. 3 km (Buchstabe b) beträgt. Ein räumlich getrennter Wohnbezirk ist ein Ortsteil, der sich in deutlich erkennbarem Abstand zur nächstgelegenen Bebauung befindet. (4) Beförderungskosten für Schüler nach Abs. (1) Buchstabe a) werden auf jährlich neu zu stellenden Antrag unabhängig von der Mindestentfernung auch dann erstattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß eine besondere Gefahr für die Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Sicherheit oder die Gesundheit der Schüler bedeutet. Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretende Gefahr gilt nicht als besondere Gefahr in diesem Sinne. Die Entscheidung darüber, ob eine besondere Gefahr vorliegt, trifft das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes. §4 Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten (1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und einem auswärtigen Unterbringungsort werden nur für Schüler der Hauptschulklasse der Schule zur Lernförderung und der Förderschule für Erziehungshilfe erstattet. (2) Notwendige Beförderungskosten i. S. des Abs. (1) sind die Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und dem auswärtigen Unterbringungsort zu Beginn und zum Ende des Schuljahres bzw. der Ferien sowie die Kosten für Wochenendheimfahrten. (3) Auf die Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen dem auswärtigen Unterbringungsort und der Schule ist § 3 entsprechend anzuwenden. §5 Begleitpersonen (1) Personensorgeberechtigte können Kosten für die Begleitung ihrer Kinder auf dem Schulweg geltend machen, wenn die Begleitung wegen körperlicher oder geistiger Behinderung eines Schülers erforderlich ist. Die Notwendigkeit einer Begleitung ist auf Verlangen durch amtsärztliches Zeugnis bzw. den Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Vermerk nachzuweisen. (2) Beförderungskosten für Begleitpersonen nach Absatz (1) werden nach den für den zu begleitenden Schüler geltenden Grundsätzen erstattet (§§ 3, 6). (3) Bei der Beförderung von Schülern mit vom Aufgabenträger eingesetzten Fahrzeugen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs, die eine Schule für geistig Behinderte oder eine andere Förderschule besuchen, ist eine Begleitperson zusätzlich zum Fahrer dann einzusetzen, wenn deren Einsatz zur Hilfe der Schüler und Unterstützung des Fahrers erforderlich ist. Die Entscheidung darüber trifft der Aufgabenträger in Verbindung mit dem Schulträger. Der Einsatz ist Bestandteil des Vergabeverfahrens und der Vertragsgestaltung mit dem bedienenden Verkehrsunternehmen. B. EIGENANTEIL §6 Eigenanteilspflicht der Eltern oder der Schüler (1) Zu den notwendigen Beförderungskosten ist pro Schuljahr je Beförderungsmonat von den Eltern oder Schülern ein Eigenanteil von 15,00 Euro für alle Schüler der Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen zu entrichten. (2) Nehmen Schüler nach Abs. (1) ein Schuljahresabonnement in Form einer SchülerRegionalKarte, einer SchülerZeitKarte, eines Schülerzeitfahrausweises oder eines Berechtigungsausweises für den Schülerspezialverkehr für das gesamte Schuljahr in Anspruch (vereinfachtes Abrechnungsverfahren), beträgt der Eigenanteil bezogen auf zehn Monate a) für Grundschüler, für Schüler der Schule zur Lernförderung und der Förderschule für Erziehungshilfe bis zur Klassenstufe vier sowie für Schüler der Förderschule für geistig Behinderte 8,70 Euro pro Monat, b) für Gymnasiasten ab der Klassenstufe elf sowie Schüler der berufsbildenden Schulen 14,00 Euro pro Monat, c) für alle übrigen Schüler 12,00 Euro pro Monat. (3) Der Eigenanteil wird in einem Betrag vor Ausreichung der Fahrkarte bzw. des Berechtigungsausweises fällig. 23 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch (4) Für Schüler, die lediglich einen Teil des Schuljahres die Schülerbeförderung nutzen möchten, kommen die Eigenanteile nach Absatz 1 zur Anwendung. (5) Entrichtet eine Familie bereits für zwei Kinder Eigenanteile, sind alle weiteren jüngeren Geschwister von der Zahlung des Eigenanteils befreit. § 11 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel §7 Nichterhebung von Eigenanteilen § 12 Einsatz von Schülerfahrzeugen (1) In besonders gelagerten Einzelfällen, insbesondere wenn die Erhebung von Eigenanteilen aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse der Personensorgeberechtigten und des Schülers eine unbillige Härte darstellen würde, kann der Landkreis auf Antrag den Eigenanteil ganz oder teilweise erlassen. (2) Der Antragsteller hat grundsätzlich den Nachweis über die Bedürftigkeit zu erbringen. Hierzu sind die entsprechenden Bestätigungen der jeweils zuständigen Leistungsträger mit dem Antrag zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten vorzulegen. (3) Schüler, die neben dem Schwerbehindertenausweis das Beiblatt des Versorgungsamtes mit Wertmarke zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV mit hinreichender Geltungsdauer vorlegen, können auf Antrag von der Zahlung des Eigenanteils auch bei Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr ausgenommen werden. (4) Der Erlass des Eigenanteils erfolgt grundsätzlich befristet, der Antragsteller hat die Mitwirkungspflicht beim Nachweis des Andauerns der Erlassgründe. Sollten die Gründe, die zum Erlass des Eigenanteils führten, entfallen, so ist dies umgehend anzuzeigen, der Eigenanteil wird dann anteilig erhoben. Ist weder die Benutzung zumutbarer öffentlicher Verkehrsmittel noch des bereits vorhandenen Schülerspezialverkehrs möglich, werden dem Schulträger die Kosten des Einsatzes angemieteter oder eigener Schülerfahrzeuge erstattet, wenn der Aufgabenträger den Einsatz genehmigt hat. C. UMFANG DER KOSTENERSTATTUNG §8 Rangfolge der Verkehrsmittel (1) Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. (2) Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar, und kommt auch die Beförderung mit einem Schülerfahrzeug nicht in Betracht, können ausnahmsweise Kosten für die Benutzung privater Kraftfahrzeuge nach Maßgabe von § 13 auf Antrag erstattet werden. (3) Der Aufgabenträger kann auf Antrag Abweichungen von dieser Rangfolge zulassen, wenn dadurch eine wesentlich wirtschaftlichere Beförderung erreicht wird. §9 Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle (1) Sofern durch die Benutzung mehrerer Verkehrsmittel am Wohn- oder Schulort zusätzliche Kosten entstehen, werden Schülern i.S.v. § 3 Abs. (1) Buchstabe b) diese zusätzlichen Beförderungskosten nur erstattet, wenn die Wegstrecke zwischen Wohnung und Haltestelle bzw. zwischen Haltestelle und Schule mehr als 2 km beträgt. (2) Bei der Benutzung von Schülerfahrzeugen gilt Abs. (1) entsprechend. (3) Liegt eine besondere Gefahr vor, gilt § 3 Abs. (4) entsprechend. § 10 Zumutbare Wartezeit (1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerfahrzeugen ist zumutbar, wenn die Zeit zwischen Ankunft am Schulort zur ersten Unterrichtsstunde in der Regel 45 Minuten und die Zeit zwischen Unterrichtsende und Abfahrt 60 Minuten nicht überschreitet. Bei Fahrten nach § 4 Abs. (1) und bei Schülern berufsbildender Schulen ist eine längere Wartezeit zumutbar. (2) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind durch Schulträger und Verkehrsunternehmen mit den Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abzustimmen, zur Vermeidung von Verkehrsspitzen soll eine Staffelung erfolgen. Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, werden nur die Kosten für das zumutbare, preisgünstigste Verkehrsmittel erstattet. § 13 Benutzung privater Kraftfahrzeuge (1) Die durch die Benutzung privater Kraftfahrzeuge entstehenden Kosten werden nach Maßgabe des Abs. (3) oder Abs. (4) bis zur im § 14 festgelegten Höhe erstattet, wenn der Aufgabenträger dem Antrag entsprochen hat. Einzelheiten sind in einem Bescheid festzulegen. (2) Bei Beförderung des Schülers mit einem privaten Kraftfahrzeug wird die Kostenerstattung nur für eine Hin- und Rückfahrt (Lastkilometer) pro Beförderungstag gewährt. (3) Je Kilometer notwendiger Fahrstrecke werden gegenwärtig bei Personenkraftwagen 0,25 Euro und bei Krafträdern 0,16 Euro erstattet. (4) In begründeten Einzelfällen kann ein bestehender Anspruch auf geförderte Schülerbe-förderung durch Auszahlung einer Pauschale in Höhe des Preises der Schülerregionalkarte abzüglich des Eigenanteils, auf welche nach Maßgabe der Satzung ein Anspruch bestünde, abgegolten werden. § 14 Höchstbeträge (1) Die notwendigen Beförderungskosten werden bis zu folgenden Höchstbeträgen abzüglich des Eigenanteils je Schüler und Schuljahr erstattet: · 2.300,00 Euro für Schüler der Förderschulen · für alle übrigen Schüler höchstens bis zu den Kosten der Schülerregionalkarte gemäß gültigem MDV-Tarif. (2) Davon kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Schüler eine nähergelegene Schule besuchen können oder ob durch eine gemeinsame Beförderung mehrerer Schüler eine kostengünstigere Regelung erreicht werden kann. § 15 Kostenerstattung (1) Schüler im Geltungsbereich dieser Satzung bzw. deren gesetzliche Vertreter, die eine Kostenerstattung beantragen, haben dazu grundsätzlich vor Beginn des Schuljahres beim Aufgabenträger einen entsprechenden Antrag zu stellen. Eine Kostenerstattung ist grundsätzlich erst nach Antragstellung und nicht rückwirkend möglich. (2) Schüler, die regelmäßig ein öffentliches Verkehrsmittel oder ein dafür eingesetztes Fahrzeug benutzen und am vereinfachten Abrechnungsverfahren teilnehmen, erhalten gegen Zahlung des erforderlichen Eigenanteils - einen Berechtigungsausweis oder - eine Jahresfahrkarte, die zur Nutzung des Schülerspezialverkehrs oder des öffentlichen Verkehrsmittels berechtigen. Soweit die Voraussetzungen, die zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten geführt haben, entfallen, sind der Berechtigungsausweis oder die Jahresfahrkarte der ausgebenden Stelle zurückzugeben. Der bereits gezahlte Eigenanteil kann nur für volle Monate und frühestens ab dem Folgemonat rückerstattet werden, eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro wird dabei erhoben. 24 (3) Schülerfahrkarten und Berechtigungsausweise sind pfleglich zu behandeln und vor Verlust zu schützen. Wird die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte notwendig, ist dies dem Aufgabenträger anzuzeigen, für die erstmalige Ausstellung einer Ersatzkarte in einem Schuljahr ist eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro zu entrichten, für jede weitere Ausstellung einer Ersatzkarte in einem Schuljahr sind 15,00 Euro zu zahlen. (4) Schüler, die nicht am vereinfachten Abrechnungsverfahren teilnehmen oder denen die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges genehmigt wird, erhalten die Kostenerstattung nach Einreichung ihrer Einzelabrechnung abzüglich des Elternanteils. Die Vorlage der Originalfahrausweise bzw. die Auflistung der Beförderungstage hat in chronologischer Reihenfolge und mit dem Bestätigungsvermerk der Schule versehen beim Aufgabenträger zu erfolgen. (5) Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten erfolgt vierteljährlich, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet. § 16 Genehmigungsverfahren bei Beförderungsverträgen (1) Beim Einsatz von Schülerfahrzeugen nach § 12 ist grundsätzlich ein schriftlicher Vertrag zwischen Aufgabenträger und Beförderungsträger abzuschließen. (2) Zur Ermittlung des günstigsten Angebotes sind die Verkehrsleistungen auszuschreiben. § 17 Genehmigungsverfahren bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge Schüler bzw. die Personensorgeberechtigten haben vor Beginn der Beförderung beim Aufgabenträger die Genehmigung zur Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zu beantragen. Wird der Antrag später als zwei Wochen nach Beförderungsbeginn gestellt, so ist eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Antragstellung ausgeschlossen. § 18 Verhalten der Schüler während der Schülerbeförderung (1) Schüler, die die Schülerbeförderung in Anspruch nehmen, haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge im öffentlichen Personennah- und im Schülerspezial-verkehr so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und darüber hinaus im öffentlichen Personennahverkehr regelt die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die Rechte und Pflichten der Fahrgäste und der Beförderungsunternehmen. (3) Schüler, die durch ihr Fehlverhalten andere mitfahrende Schüler belästigen oder gefährden oder das Fahrzeug beschädigen, können, wenn pädagogische Maßnahmen wiederholt ohne Erfolg geblieben sind, befristet oder auf Dauer durch den Aufgabenträger von der Beförderung ausgeschlossen werden. Vor einer solchen Maßnahme sind die Eltern / Erziehungsberechtigten und die Schule zu hören. Ein Ausschluss von der Beförderung berührt nicht die Schulpflicht. § 19 Versicherungsrechtliche Ansprüche Alle Leistungen aufgrund dieser Satzung schließen versicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung gegenüber dem Landkreis Nordsachsen aus. § 20 Ergänzende Richtlinien Der Landrat kann zur Ausführung dieser Satzung ergänzende Richtlinien erlassen. Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 § 21 Inkrafttreten Die Änderungen treten ab 01. Juni 2014 in Kraft und werden erstmalig für das Schuljahr 2014/2015 wirksam. Torgau, den 14. Mai 2014 Neuer Kurs startet „Leben mit Demenz zu Hause“ für Angehörige und Ehrenamtliche Demenz ist heute in aller Munde und fast jeder kennt eine Person in der Nachbarschaft oder im Bekannten- und Verwandtenkreis, die daran erkrankt ist. Dennoch tun sich unmittelbar Betroffene, ob Erkrankte, deren nächsten Angehörige oder Partner, sehr schwer mit diesem Thema offen umzugehen oder sich Hilfe zu suchen. Der Verein „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ hat sich das Ziel gesetzt, Angehörige in ihrem Alltag mit Informationen zum Leben mit Demenz und ehrenamtlicher Hilfe zu unterstützen. Hierzu stehen zwei Angebote zur Verfügung: eine Informationsreihe zur Pflege bei Demenz und auf Wunsch eine anschließende Betreuung dementiell erkrankter Familienmitglieder durch ehrenamtliche Helfer. Im Februar beginnt in Delitzsch ein Kurs durch den Verein „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ in Kooperation mit dem Landratsamt Nordsachsen/Gesundheitsamt, an welchem Angehörige sowie ehrenamtliche Helfer aus der Region kostenlos teilnehmen können. Sie erhalten Wissen über die Erkrankung Demenz und können lernen, wie sie den Alltag mit einem erkrankten Familienmitglied erfolgreich gestalten können. Die Informationsreihe geht über 12 Wochen (jeweils 2 Stunden pro Woche). Während der Kurszeit ist die Betreuung demenziell erkrankter Familienmitglieder durch hierfür qualifizierte Ehrenamtliche möglich. Bereits während der Schulung lernen sich Angehörige und Ehrenamtliche kennen und können gemeinsam die Betreuung des Erkrankten nach seinen Vorlieben und den eigenen Interessen planen. Vielleicht können auch Sie sich vorstellen, unser ehrenamtliches Team bei der Betreuung und Begleitung demenzerkrankter Menschen und ihrer Angehörigen zu unterstützen. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird von Pflegefachkräften und Pädagogen begleitet und mit einer Aufwandsentschädigung anerkannt. Beginn: 16.02.2015 - 17:00 bis 19:00 Uhr in Delitzsch Anmeldungen für Angehörige und Ehrenamtliche bei: Büro Leipzig (0341 71070724), Martina Koch (0176 95316645, [email protected]) Gesundheitsamt - Conny Dietze (034202 9886333) vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Dezernat Soziales - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: • zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes • zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen • zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern • zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe • zu verschiedensten Fragen der Elternschaft • zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: • Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz: Kathrin Grasse Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] • Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz: Tanja Schön Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst ________________________________________________________ Dezernat Soziales Interessensbekundung für eine „Koordinierungs- und Fachstelle“, im Rahmen der Umsetzung der „Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Nordsachsen“, angesiedelt in einer nichtstaatlichen, gemeinnützigen Organisation. Die Vergabe erfolgt im Zuge einer Einzelprojektförderung auf Grundlage der Leitlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Förderbereich „Partnerschaften für Demokratie“ (Informationen unter http://www.demokratie-leben.de) an diejenige Organisation, welche die in der Ausschreibung genannten Aufgaben fachlich und organisatorisch erbringen kann und hierfür das schlüssigste Konzept vorlegt. Termin der Abgabe in der Fachstelle: 16.02.2015 Avisierte Zuwendungszeitraum: 01.03.2015 - 31.12.2015 (Verlängerungsoption bis 31.12.2019) Ausgangslage Durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ mit einem Förderzeitraum von 2015 - 2019 initiiert und finanziert. Der Landkreis Nordsachsen ist eine der Kommunen, die mit ihrem Konzept für die Entwicklung und Umsetzung einer lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ in die Förderung aufgenommen wurden. In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ agieren die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft - aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten - gemeinsam und entwickeln anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie. 25 Zur fachlich-inhaltlichen Koordinierung von Einzelmaßnahmen, die aus einem Aktions- und Initiativenfonds gefördert werden können, richten die geförderten Kommunen eine Koordinierungs- und Fachstelle ein, die in der Regel bei einem freien Träger angesiedelt ist. Sie ist für die Steuerung der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ zuständig, fungiert als Ansprechpartner und trägt zur Bekanntmachung der vor Ort geleisteten Maßnahmen bei. Die vollständigen Förderleitlinien des Bundesprogramms mit der Programmsäule „Partnerschaften für Demokratie“ sowie weitere Informationen stehen unter www.demokratie-leben.de zum Download zur Verfügung. Anforderungen an die „Koordinierungs- und Fachstelle“ der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Nordsachsen Für die Umsetzung der „Partnerschaften für Demokratie im Landkreis Nordsachsen“ soll verwaltungsextern eine Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet werden, die in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Fachstelle „Demokratie und Vielfalt“ im Landratsamt/Jugendamt sowie dem Begleitausschuss wirksam wird. Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle gehören insbesondere: · Funktion eines Erstansprechpartners bei Problemlagen entsprechend des Förderbereichs (siehe Förderleitlinie des Bundes). · Steuerung der Erstellung und Fortschreibung der „Partnerschaft für Demokratie“, in Zusammenarbeit mit der Fachstelle „Demokratie und Vielfalt“ im Landratsamt/Jugendamt, dem Begleitausschuss und weiteren Akteuren. · Koordinierung und inhaltlich-fachliche Begleitung von (Programm-)Akteuren im Themenfeld besonders der geförderten Einzelmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf eine gelingende Einbindung in die lokale Gesamtstrategie sowie auf Maßnahmen der Qualitätsentwicklung. · Fachlich-inhaltliche und administrativ-technische Beratung von Interessenten, Projektträgern und Akteuren im Themenfeld. · Koordination und Unterstützung der Arbeit des Begleitausschusses sowie Steuerung der internen Kommunikation zwischen den beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Partnern. · Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Bundesprogramms und der „Partnerschaft für Demokratie“ vor Ort. · Unterstützung der Vernetzung, Bekanntmachung und Inanspruchnahme von Angeboten auf Landesebene (insbesondere Demokratiezentren). · Förderung der Vernetzungen zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung, insbesondere Anregung und Unterstützung des Know-How-Transfers zum Umgang mit Problemlagen entsprechend des Förderbereichs in Verwaltungsstrukturen. · Förderung fachlicher Qualifizierung von Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“. · Weiterentwicklung der Arbeit in der Kommune im Themengebiet. · Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der Programmevaluation/wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms. · Sicherstellung der Erfassung der Projektdaten und -ergebnisse. · Teilnahme an inhaltlichen und qualifizierenden Maßnahmen des Bundes-programms. Die Aufgaben werden in enger Abstimmung mit der Fachstelle „Demokratie und Vielfalt“ im Landratsamt Nordsachsen/Jugendamt geplant und umgesetzt. Hierfür wird die Absicherung und aktive Mitwirkung an mindestens einem monatlichen Regeltermin vorausgesetzt. Bewerbung Nichtstaatliche Organisationen, die sich für die Umsetzung der „Koordinierungs- und Fachstelle“ bewerben möchten, richten ihr Konzept inkl. Maßnahmenbeschreibung (max. 10 A4-Seiten) mit einer Kostenkalkulation schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben an: 26 Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Landratsamt Nordsachsen Sozialdezernat | Jugendamt Fachstelle „Demokratie und Vielfalt“ Frau Uta Przikopp 04855 Torgau Auskunft erteilt: Frau Uta Przikopp Mailadresse: [email protected] Telefon: 03435 9846170 Telefax: 03435 984856102 Mit der Bewerbung sind einzureichen: a) Nachweis der erforderlichen Kompetenzen des Anbieters in diesem Bereich zur Umsetzung der entsprechenden Aufgaben (Referenzen und Projekterfahrungen der letzten max. 5 Jahre) b) Nachweis der organisatorisch-wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Gemeinnützigkeit (Organisationskenndaten; Kopie der Satzung; aktueller Vereins-, Stiftungs- oder Gewerberegisterauszug, gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes) c) Aussagen zum Personalkonzept für die Umsetzung der Konzeption. Die Konzepte nebst Erklärungen und Kostenkalkulation sind bis zum 16.02.2015 einzureichen. Später eingehende Projektunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung prüft die eingegangenen Interessenbekundungen auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie der Erfüllung der Anforderungen. In einem Gesprächstermin wird den geeigneten Trägern die Möglichkeit gegeben, das eingereichte Konzept vorzustellen und offene Fragen zu beantworten. Die Trägergespräche werden am 24.02.2015 durchgeführt. Hierzu erfolgt eine kurzfristige Einladung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen. n Mitteilungen der Gemeinden Gemeinde Doberschütz Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Doberschütz für das Haushaltsjahr 2015 liegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO (in der aktuellen Fassung) in der Zeit vom 02.02.2015 bis 10.02.2015 im Zimmer 24 der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, zu den Dienstzeiten öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. gez. Märtz Bürgermeister Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung: Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 09.00 - 11.00 Uhr Einladung zur 4. Sitzung des Ortschaftsrates Doberschütz am Montag, d. 02.02.2015, um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Bestätigung der Niederschrift vom 17.11.2014 3. Fragen von Einwohnern 4. Festlegung der Sitzungstermine 2015 5. Festlegung der Kulturgelder 2015 6. Beratung zum öffentlichen Spielplatz 7. Sonstige Informationen gez. Donath Ortsvorsteher Einladung Am Mittwoch, 4. Februar 2015 findet um 20:00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die 3. öffentliche Bauausschusssitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. TagesordnungDrucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 20.11.14 2. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 2.1. Antrag auf Baugenehmigung: F. Ehrhardt in Mörtitz 097 2.2. Antrag auf Baugenehmigung: U. Schulze in Sprotta-Siedlung 098 2.3. Antrag auf Baugenehmigung: H. Hättich in Paschwitz 099 2.4. Antrag auf Baugenehmigung: J. Albrecht in Battaune 100 2.5. Antrag auf Baugenehmigung: F. und Y. Jentzsch in Sprotta-Siedlung 101 2.6. Antrag auf Vorbescheid; S. und D. Köditz in Sprotta-Siedlung 102 2.7. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 598/2014 103 2.8. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 2511/2014 105 2.9. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1448/2014 104 2.10. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1211/2014 106 2.11. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1458/2014 107 2.12. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1164/2014 108 2.13. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1398/2014 109 2.14. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1914/2014 110 2.15. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 580/2014 111 2.16. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 2348/2014 112 2.17. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 841/2014 113 2.18. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. S 1792/2014 114 2.19. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. S 1793/2014 115 2.20. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 675/2014 116 2.21. Zeugnis - Vorkaufsrecht - ohne UR-Nr. 117 2.22. Kauf Flst. 100/5; Flur 3, Gem. Mörtitz 118 2.23. Kauf Flst. 97/7, Flur 3, Gem. Mörtitz 119 2.24. Kauf Flst. 96/1, Flur 6, Gem. Mörtitz 120 2.25. Stellungnahme zur 1. Änderung vorzeitiger B-Plan „Holzweißigstraße“ im OT Wildschütz 121 2.26. Stellungnahme zur Außenbereichssatzung „Leipziger Landstraße“ 122 2.27. Stellungnahme zur 1. Änderung des FNP der Stadt Eilenburg 123 3.Sonstiges/Information gez. Märtz Bürgermeister Einladung Die 4. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sprotta findet am Donnerstag, dem 05.02.2015, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Siedlerclub“, Straße der Freiheit 24, 04838 Doberschütz/OT Sprotta-Siedlung statt. 27 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der Tagesordnung 2.Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom 18.12.2014 3. Fragen von Einwohnern 4.Informationen zur Revitalisierung des Schneidriedes im Sprottabruch Gäste: Herr Franke, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Frau Weidt, Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen 5. Vorstellung des Outdoorcamps „Camp Trampelpfad“ Gast: Frau Landerer, Vorsitzende des Vereins „barfuß e.V.“ 6. Informationen zu Beratungsergebnissen von Themen der vergangenen Sitzungen 7.Sonstiges Storek Ortsvorsteher Gemeinde Jesewitz Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet am Donnerstag, dem 05.02.2015, 19:30 Uhr im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 11.12.2014 3.Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau einer Hofanlage aus Wohnhaus und Nebengebäuden im OT Liemehna Antragsteller: Herr Torsten Klinge, OT Liemehna 5. Beschluss - Antrag auf Anbau eines Vordaches und einer Silohalle an einer vorhandenen Halle sowie Errichtung einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte im OT Liemehna Antragsteller: Herr Torsten Klinge, OT Liemehna 6. Beschluss - Antrag auf Errichtung eines Carports im OT Pehritzsch Antragsteller: Frau Nancy Liebold, OT Taucha 7. Beschluss - Öffentliche Widmung der Straße „Zum Feldblick“ OT Weltewitz 8. Beschluss - Stellungnahme zur Außenbereichssatzung Leipziger Straße der Stadt Eilenburg 9. Beschluss - Verkauf des Grundstückes im OT Ochelmitz, Zum Oberdorf 14, Gemarkung Liemehna, Flur 5, Flurstücke 228 und 29/7 durch die Gemeinde Jesewitz 10. 1. Lesung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2015 11. Beschluss zum Benehmen über die aktuellen Ergebnisse der Denkmalliste Jesewitz des Landesamt für Denkmalpflege Sachsen 12. Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 13.Verschiedenes Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Jesewitz sind gegenüber dem Kalenderjahr 2014 bisher unverändert geblieben und gelten bis zum Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 weiter. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird daher aufgrund von § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBI: I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung, die Grundsteuer für das Jahr 2015 in derselben Höhe wie für das Jahr 2014 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In diesen Fällen wird auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet. Somit die Bitte an alle Steuerpflichtigen: „Warten Sie nicht auf den Grundsteuerbescheid 2015.“ Bei Nichtzahlung zu den unten stehenden Fälligkeitsterminen setzt das EDV-bedingte Mahnverfahren ein und verursacht zusätzliche Kosten. Festsetzung der Grundsteuer Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird hiermit für die Gemeinde Jesewitz die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr 2015 in gleicher Höhe wie im Jahr 2014 festgesetzt. Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2015 erhalten, haben 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2014 zu entrichten. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleiche Rechtswirkungen ein wie durch den Zugang eines schriftlichen Steuerbescheides. Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur erstellt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten. Bei einer Änderung der Grundsteuerhebesätze oder der Bemessungsgrundlage werden gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz Änderungsbescheide erteilt. Fälligkeit der Grundsteuer Die Grundsteuer für das Kalender 2015 wird mit in den je zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar 2015, 15. Mai 2015, 15. August 2015 und 15. November 2015 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in einem Betrag am 1. Juli 2015 fällig. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten - sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist - die Grundsteuer für 2015 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, zu überweisen oder beim Verwaltungsverband Eilenburg-West einzuzahlen. Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, bitten wir um Überweisung der Grundsteuern 2015 auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Jesewitz: Commerzbank AG IBAN: DE09 8508 0000 0230 0850 00 BIC: DRESDEFF850 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg - hier handelnd für die Gemeinde Jesewitz - einzulegen. Eilenburg, 31.01.2015 Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Haacke stellv. Bürgermeister Frank Pöhler Verbandsvorsitzender 28 Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Auslegung Entwurf Haushaltssatzung einschließlich Haushaltplan Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Jesewitz für das Haushaltsjahr 2015 liegt gem. § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 02.02.2015 bis 10.02.2015 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, MaximGorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Gemeinde Laußig Ländliche Neuordnung: Süptitz Gemeinden: Dreiheide und Trossin Verfahrens-Nr.: N06/LN I. Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes 1. Anordnung Das mit Anordnungsbeschluss des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vom 10. Juli 2012, AZ: 3206421.20-N06/LN festgestellte Verfahrensgebiet wird gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden Fassung geringfügig geändert. 2. Zum Verfahrensgebiet hinzukommende Flurstücke Folgende Flurstücke werden zum Verfahrensgebiet hinzugezogen: Gemarkung Roitzsch, Flur 5 Flurstücke 1/2; 2/3 und 4/2 Die Fläche der hinzukommenden Flurstücke beträgt ca. 6,2 ha. Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 1159 ha und ist auf der vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung gefertigten Karte „Änderung Nr. 1 des Neuordnungsgebietes“ (Gebietsübersichtskarte) im Maßstab 1 : 25.000, die als Anlage 1 dem Beschluss beigefügt ist, durch farbige Umrandung dargestellt. In der Anlage 2 ist die Änderung zur besseren Übersicht nochmals im Maßstab 1 : 1.500 dargestellt. Die neue Gebietsgrenze ist grün eingetragen und der weggefallene Teil der Gebietsgrenze ist grün gekreuzt. Die Karten Anlage 1 und 2 gehören nicht zum entscheidenden Teil dieses Beschlusses. Sie dienen der Information über die Lage des gesamten Verfahrensgebietes und der Änderungen. 3. Beteiligte Die Eigentümer der zum geänderten Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren und somit Mitglieder der mit dem Anordnungsbeschluss vom 10. Juli 2012 entstandenen Teilnehmergemeinschaft Süptitz mit Sitz in der Gemeinde Dreiheide. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG) und untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung. Nebenbeteiligte sind u. a. Inhaber von Rechten an Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. Der Vorstand bleibt bezüglich seiner Zusammensetzung unverändert. II. Hinweise zum Änderungsbeschluss 1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung dieser Aufforderung schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, 04855 Torgau oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg als zuständige Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). 2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet erhebt das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss, etc. vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. 3. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feldund Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung beseitigt werden. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden (§ 85 Nr. 5 FlurbG). 29 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vorgenommen worden, kann es anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG). Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 3, Buchstaben b), c) und d) sind Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 154 Abs. 1 FlurbG und können mit Geldbußen geahndet werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Liebe Seniorinnen und Senioren! Unser nächster gemütlicher Rentnernachmittag findet am Donnerstag, dem 12.02.2015, ab 14:00 Uhr im Bürgerhaus Authausen statt. „Mit Karnevalist Peter Murch & guter Laune in die Faschingszeit“ Melden Sie sich bitte bis zum 10.02.2015 telefonisch unter 72894 (Frau Mühlnikel) oder auch unter 20952 (Frau Peterson) an. Zum Programm ist ein Unkostenbeitrag von 15,00 EUR ist zu entrichten. Bei Anmeldung bitte Unkostenbeitrag begleichen. Es laden ein die Landfrauen Authausen - Pressel - Görschlitz Frauentagsfeier im Bürgerhaus Authausen am Samstag, dem 14. März 2015 Beginn: 19.00 Uhr Eintritt: 20 Euro Im Eintrittspreis ist ein Abendmenü, alle alkoholfreien Getränke, ein Begrüßungstrunk sowie die kulturelle Umrahmung enthalten. Kartenverkauf vom 09.02.2015 - 12.03.2015 im Bürgerservicecenter Authausen, Kossaerstr. 6 Frau Mühlnikel, Telefon 034243 72894 oder Frau Schönichen LBZ Laußig Telefon 034243 21605 Es lädt ein: die Frauentagsmänner Gemeinde Schönwölkau Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Schönwölkau Gemäß § 76 der SächsGemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in der Zeit vom 02.02.2015 bis 10.02.2015 in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz zu den täglichen Dienstzeiten öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf bei genannter Adresse zu erheben. Tiefensee Bürgermeister Polizeiverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Krostitz / Schönwölkau über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit §1 Abs. 1 und § 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung von 13. August 1999 (SächsGVBI. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 20a des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 556), sowie § 36 Abs.1 und § 7 Abs. 1 Ziff. 1 Sächsisches Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815), ber. S. 1103, zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 18.10.2012 (SächsGVBl. S. 562) hat der Gemeinschaftsausschuss am 09.12.2014 und der Gemeinderat Krostitz, als erfüllende Gemeinde, am 30.05.2013, geändert am 06.11.2014, folgende Verordnung beschlossen: Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten § 3 Verunreinigungsverbot § 4 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen § 5 Verunreinigung durch Tiere Abschnitt 3 - Schutz gegen Lärmbelästigung § 6 Haus- und Gartenarbeiten § 7 Benutzung von Wertstoffcontainern für Altglas Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen § 8 Tierhaltung § 9 Abbrennen von offenen Feuern § 10 Verwenden (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen Abschnitt 5 - Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen § 11 Ordnungsvorschriften § 12 Benutzung der Kinderspielplätze Abschnitt 6 - Anbringen von Hausnummern § 13 Hausnummern Abschnitt 7 - Schlussbestimmungen § 14 Zulassung von Ausnahmen § 15 Ordnungswidrigkeiten § 16 Verhältnis zu anderen Vorschriften § 17 Inkrafttreten Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen §1 Geltungsbereich Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Krostitz mit den Ortsteilen Krostitz, Zschölkau, Hohenossig, Kletzen, Beuden, Pröttitz, Lehelitz, Mutschlena, Krensitz, Niederossig, Priester und Kupsal sowie der Gemeinde Schönwölkau mit den Ortsteilen Badrina, Brinnis, Luckowehna, Wannewitz, Hohenroda, Mocherwitz, Lindenhayn, Gollmenz, Wölkau, Boyda und Göritz. §2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§2 Abs. 1 SächsStrG) oder auf denen ein tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet. (2) Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf ihre Eigentumsverhältnisse insbesondere alle der Allgemeinheit zur Nutzung und zur Verfügung stehenden bzw. bestimmungsgemäß zugänglichen · gärtnerisch gestalteten Grün- und Erholungsanlagen, welche der Erholung der Bevölkerung bzw. der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen; Hierzu gehören auch Verkehrsgrünanlagen, die hierzu gehörenden Wege, Rasenflächen sowie Kinderspiel- und Sportplätze · Gemeindemobilien; (Bänke, Abfallbehälter u.ä.) · mit dem Boden fest verankerte Nebeneinrichtungen (Spielgeräte, Buswartehäuschen, Geländer, Straßenbeleuchtungsanlagen usw.). 30 Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten §3 Verunreinigungsverbot Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen §8 Tierhaltung (1) Auf öffentlichen Straßen i.S. des § 2 Abs. 1 und auf bzw. in den Anlagen i.S. § 2 Abs. 2 sind jegliche Verunreinigungen untersagt. Unzulässig ist insbesondere das Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten, Papier, Glas, Konservendosen oder sonstigen Verpackungsmaterialien sowie von sonstigen Gefahren verursachenden Gegenständen (spitze, scharfe Gegenstände). (2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben Wertstoffcontainern abzulagern. (3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist verboten. (4) Hat jemand Verunreinigungen verursacht oder verursachen lassen, so ist dieser unverzüglich zur Säuberung verpflichtet. (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen und Tiere nicht belästigt oder gefährdet und Sachen nicht beschädigt werden. (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum i.S. des § 2 dieser Verordnung nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei umherläuft. Geeignet im Sinne dieser Vorschrift ist jede Person, der das Tier auf Zuruf oder sonstigen Befehl gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich und geistig in der Lage ist. (3) Hunde sind in Grün- und Erholungsanlagen sowie bei größeren Menschenansammlungen angeleint zu führen. (4) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen sowie anderen Tieren, die ebenso durch ihre Körperkräfte, Gift oder Verhalten die Gesundheit von Personen und anderen Tieren gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. (5) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie des Sächs. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung unberührt. §4 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) An bzw. in Verkehrsflächen und Anlagen sowie an baulichen und sonstigen Anlagen, die von öffentlichen Straßen, Gehwegen, Plätzen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind, ist das Plakatieren außerhalb von zugelassenen Plakatträgern sowie das Beschriften oder Bemalen auf anderen als dafür zugelassenen Flächen unbeschadet baurechtlicher Vorschriften verboten. (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Ortsund Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist. §5 Verunreinigung durch Tiere (1) Den Haltern oder Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i. S. des. § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen. Dennoch verursachte Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern bzw. beaufsichtigenden Personen unverzüglich zu beseitigen und umweltgerecht zu entsorgen. (2) Der Halter oder Führer von Tieren hat ein geeignetes Hilfsmittel, z.B. Papier- oder Kunststofftüte oder Ähnliches, für die Aufnahme und den Transport von Verunreinigungen mitzuführen und auf Verlangen von Kontrollkräften der Ortspolizeibehörde vorzuweisen. Hierzu kann der Betroffene von Kontrollkräften angehalten werden. Dies gilt nicht für landwirtschaftliche Nutztiere. (3) Von Geräten und Einrichtungen auf öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen und Sportplätzen sind Hunde und Katzen fern zu halten. Abschnitt 3 - Schutz gegen Lärmbelästigung §6 Haus- und Gartenarbeiten Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen an Werktagen in der Zeit von Uhr 19.00 bis 07.00 Uhr, an Samstagen zusätzlich in der Zeit von 13.00 - 15.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht durchgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Garten- und Bodenbearbeitungsgeräten und die Benutzung sonstiger lärmerzeugender Geräte und Werkzeuge, z.B. zum Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Holzspalten sowie Ausklopfen von Teppichen, Betten und Matratzen usw. §7 Benutzung von Wertstoffcontainern für Altglas Das Einwerfen von Altglas in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr, an Samstagen zusätzlich in der Zeit von 13.0015.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet. §9 Abbrennen von offenen Feuern (1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z. B. Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. (2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe eines Lagerfeuers zu feuergefährlichen Stoffen usw. sein. § 10 Verwenden (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen (1) Das Verwenden (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen ist im Zeitraum vom 02. Januar bis 30. Dezember nur Inhabern einer Erlaubnis, eines Befähigungsscheines oder einer Ausnahmebewilligung nach den Vorschriften des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe und der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz gestattet. (2) Zum Erwerb und Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) können allgemein oder im Einzelfall aus besonderem Anlass auf Antrag Ausnahmebewilligungen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden. (3) Verstöße gegen Abs. 1 werden als Ordnungswidrigkeit von der zuständigen Behörde verfolgt und können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Abschnitt 5 - Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen § 11 Ordnungsvorschriften (1) Es ist untersagt, a) mit motorbetriebenen Fahrzeugen, ausgenommen Krankenfahrstühle, Grün-, Sport- und Erholungsanlagen zu befahren bzw. diese dort abzustellen. b) in Grün- und Erholungsanlagen unbefugt Anpflanzungen aus dem Boden zu entfernen oder zu beschädigen; c) auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen unbefugt Gemeindemobilien oder Nebeneinrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen oder anders als bestimmungsgemäß zu benutzen; d) in Grün- und Erholungsanlagen zu zelten oder zu übernachten. 31 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch § 12 Benutzung der Kinderspielplätze (1) Geräte und Anlagen auf Kinderspielplätzen dürfen nur von Kindern bis zum Alter von 12 Jahren benutzt werden, soweit nicht durch Schilder andere Altersgrenzen festgelegt sind. (2) Das Fußballspielen auf Kinderspielplätzen ist verboten, es sei den, dass hierfür besondere Flächen ausgewiesen sind. (3) Der Aufenthalt auf Kinderspielplätzen ist tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit, spätestens jedoch bis 20.00 Uhr, erlaubt, es sei denn, dass durch Schilder andere Aufenthalts- bzw. Benutzungszeiten festgelegt sind. Abschnitt 6 - Anbringen von Hausnummern § 13 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht weniger als 0,80 m und nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizei kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. Abschnitt 7- Schlussbestimmungen § 14 Zulassung von Ausnahmen Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. § 15 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 i.V. mit Abs. 4 Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen bzw. auf oder in Anlagen verursacht oder verursachen lässt und nicht unverzüglich beseitigt, 2. entgegen § 3 Abs. 2 i.V. mit Abs. 4 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben Wertstoffcontainern ablagert oder ablagern lässt und nicht unverzüglich beseitigt, 3. entgegen § 3 Abs. 3 Abfallbehälter für in Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallende Abfälle bzw. nicht nur für Kleinabfälle benutzt, 4. entgegen § 4 Abs. 1 Plakatierungen, Bemalungen oder Beschriftungen vornimmt, 5. entgegen § 5 Abs. 1 die durch ihre Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt, 6. entgegen § 5 Abs. 2 kein geeignetes Hilfsmittel zur Aufnahme von Verunreinigungen mitführt und vorweisen kann, 7. entgegen § 5 Abs. 3 ein Tier nicht von Geräten und Einrichtungen auf öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen und Sportplätzen fernhält, 8. entgegen § 6 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten an Werktagen in der Zeit von 19.00 bis 07.00 Uhr, sowie an Samstagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr durchführt und damit die Ruhe anderer stört, (Für Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz gelten die dort getroffenen Ordnungsvorschriften.) 9. entgegen § 7 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie an Samstagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr Altglas in Wertstoffcontainer einwirft, (Für Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz gelten die dort getroffenen Ordnungsvorschriften.) 10.entgegen § 8 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, so dass andere Menschen und Tiere belästigt oder gefährdet bzw. Sachen beschädigt werden, 11.entgegen § 8 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei umherläuft, 12.entgegen § 8 Abs. 3 Hunde nicht angeleint führt, 13.entgegen § 8 Abs. 4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 14.entgegen § 9 Abs. 1 ein Feuer an- bzw. abbrennt, obwohl er dazu keine Erlaubnis hat, 15.entgegen § 9 Abs. 2 erteilten Auflagen zuwider handelt, 16.entgegen § 10 Abs. 1a mit einem motorbetriebenen Fahrzeug Grün-, Sport- oder Erholungsanlagen befährt bzw. dieses dort abstellt 17.entgegen § 10 Abs. 1b in Grün- und Erholungsanlagen Anpflanzungen entfernt oder beschädigt, 18.entgegen § 10 Abs. 1c auf öffentlichen Straßen und in Grünund Erholungsanlagen Gemeindemobilien und Nebeneinrichtungen entfernt, versetzt, beschädigt, bemalt oder anders als bestimmungsgemäß benutzt, 19.entgegen § 10 Abs. 1d in Anlagen zeltet oder übernachtet, 20.entgegen § 11 Abs. 1 Kinderspielplätze benutzt, obwohl die vorgeschriebene Altersbegrenzung überschritten ist, 21.entgegen § 11 Abs. 2 auf Kinderspielplätzen Fußball spielt, 22.entgegen § 11 Abs. 3 Kinderspielplätze zu anderen Zeiten benutzt, 23.entgegen § 12 Abs. 1 als Hauseigentümer Gebäude nicht oder nicht fristgerecht mit der festgesetzten Hausnummer versieht, 24.entgegen § 12 Abs. 2 Hausnummern nicht entsprechend Vorschrift anbringt oder unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 13 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeit können mit einer Geldbuße nach § 17 Abs. 2 SächsPolG in Verbindung mit. § 17 Abs. 1 bis 4 des OWiG geahndet werden. § 16 Verhältnis zu anderen Vorschriften Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie bestehender Verordnungen, insbesondere aus dem Sächsischen Polizeigesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, dem Sächs. Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, dem Sächsischen Waldgesetz, dem Sächsischen Naturschutzgesetz, dem Sächsischen Wassergesetz, der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung, dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Infektionsschutzgesetz, der Straßenverkehrsordnung, dem Sächs. Straßengesetz, dem Bundesfernstraßengesetz, dem Tierschutzgesetz, dem Tierseuchengesetz, der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, der Sportanlagenlärmschutzverordnung, dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, dem Sächs. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, dem Gaststättengesetz, der Spielverordnung, der Sächs. Bauordnung und dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen, der Gefahrstoffverordnung, dem Sprengstoffgesetz sowie der Sprengstoffverordnung und dem Waffengesetz bleiben ebenso wie die Rechte privater Dritter an ihrem Eigentum durch die Regelungen dieser Verordnung unberührt. 32 Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 § 17 Inkrafttreten Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Krostitz, den 10.12.2014 Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, bitten wir um Überweisung der Grundsteuern 2015 auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Zschepplin: Commerzbank AG IBAN: DE72 8508 0000 0231 1239 00 BIC: DRESDEFF850 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg - hier handelnd für die Gemeinde Zschepplin - einzulegen. Eilenburg, 31.01.2015 Gemeinde Zschepplin Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Zschepplin sind gegenüber dem Kalenderjahr 2014 bisher unverändert geblieben und gelten bis zum Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 weiter. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird daher aufgrund von § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBI: I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung, die Grundsteuer für das Jahr 2015 in derselben Höhe wie für das Jahr 2014 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In diesen Fällen wird auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet. Somit die Bitte an alle Steuerpflichtigen: „Warten Sie nicht auf den Grundsteuerbescheid 2015.“ Bei Nichtzahlung zu den unten stehenden Fälligkeitsterminen setzt das EDV-bedingte Mahnverfahren ein und verursacht zusätzliche Kosten. Festsetzung der Grundsteuer Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird hiermit für die Gemeinde Zschepplin die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr 2015 in gleicher Höhe wie im Jahr 2014 festgesetzt. Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2015 erhalten, haben 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2014 zu entrichten. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleiche Rechtswirkungen ein wie durch den Zugang eines schriftlichen Steuerbescheides. Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur erstellt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten. Bei einer Änderung der Grundsteuerhebesätze oder der Bemessungsgrundlage werden gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz Änderungsbescheide erteilt. Fälligkeit der Grundsteuer Die Grundsteuer für das Kalender 2015 wird mit in den je zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar 2015, 15. Mai 2015, 15. August 2015 und 15. November 2015 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in einem Betrag am 1. Juli 2015 fällig. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten - sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist - die Grundsteuer für 2015 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, zu überweisen oder beim Verwaltungsverband Eilenburg-West einzuzahlen. Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Auslegung Entwurf Haushaltssatzung einschließlich Haushaltplan Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Zschepplin für das Haushaltsjahr 2015 liegt gem. § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 02.02.2015 bis 10.02.2015 im Verwaltungsverband Eilenburg-West , MaximGorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Ausfall Sprechstunde Bürgermeisterin der Gemeinde Zschepplin Am Dienstag, dem 10.02.2015 und den 10.03.2014 fällt jeweils die Bürgermeister-Sprechstunde von 15.00 - 18.00 Uhr im Gemeindeamt Zschepplin, OT Naundorf, Bahnhofstraße 1 aus. Berkes Bürgermeisterin Jagdgenossenschaft Naundorf Einladung für alle Mitglieder der Jagdgenossenschaftsversammlung am Freitag, dem 20.02.2015, um 19.30 Uhr im Gasthaus „Zum Schenkteich“ in Naundorf. Tagesordnung: 1. Begrüßung der Jagdgenossen und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Rechenschaftsbericht der Jagdpächter 3. Bericht des Kassenführers, Bericht des Kassenprüfers, Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Jagdjahres 2014/2015 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers 5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 2015/2016 6. Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Jagdjahres 2015/2016 7. Änderung der Jagdpachtverträge 8. Diskussion, Sonstiges 9. Schlusswort des Jagdvorstehers Wildessen für die Mitglieder mit Ehepartner Die Mitglieder werden gebeten, sich bei einer der folgenden Adressen anzumelden: Ute Reichert, Naundorf Siegfried Jäger, Steubeln Die Vorstandschaft i. A. L. Huber 33 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Stadt Delitzsch Gemeinde Wiedemar Jagdgenossenschaft Glaucha - Der Jagdvorstand - 241.745,30 EUR 33.687,15 EUR. Bekanntmachung Hiermit wird auf die Bekanntmachung der in der Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Glaucha am 22. März 2014 beschlossenen Satzung und der gefassten Beschlüsse hingewiesen. Die Bekanntmachung der Satzung und der Beschlüsse erfolgt in der Zeit vom 16. Februar bis 16. März 2015 durch die öffentliche Auslegung der Satzung und der Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 22. März 2014 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg während der Sprechzeiten. Koch Der Jagdvorstand Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Feststellung des Wirtschaftsplanes 2015 § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1080) i. V. mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 237) und §§ 16 ff der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 941) hat die Verbandsversammlung des AZV Delitzsch auf Ihrer Sitzung am 12.11.2014 die nachfolgende Satzung zur Feststellung des Wirtschaftsplanes 2015 beschlossen (Beschluss 2.1/5/14). §1 Mit Schreiben vom 16.01.2015 bestätigte das Landratsamt Nordsachsen die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des AZV Delitzsch vom 12. November 2014 über die Satzung zur Feststellung des Wirtschaftsplanes 2015 und genehmigte gleichzeitig den im § 2 der Satzung festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 592,8 TEUR. Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO Gemäß § 4 Abs. 4 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der/die Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Der Wirtschaftsplan 2015 liegt vom 02.02.2015 bis 10.02.2015 zu den Dienstzeiten in der Geschäftsstelle des AZVD, Beerendorfer Str. 1, 04509 Delitzsch zu jedermanns Einsichtnahme aus. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird festgesetzt: 1. im Erfolgsplan mit den Einnahmen von Aufwendungen von Voraussichtlicher Jahresfehlbetrag 2. im Liquiditätsplan mit dem Mittelzu- und Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit der Investitionstätigkeit der Finanzierungstätigkeit 4.646 TEUR 4.803 TEUR 157 TEUR 1.201 TEUR - 1.193 TEUR 74 TEUR §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2015 beträgt 592,8 TEUR. §3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 800 TEUR. §4 Von den Mitgliedsgemeinden beträgt die Umlage für die Betriebskosten der Niederschlagswasserentsorgung für öffentliche Verkehrsflächen: Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Ortsübliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben tagt am Mittwoch, den 11.02.2015, um 18.00 Uhr, im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2015 2. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Diese Sitzung wird hiermit gem. § 36 Abs. 4 SächsGemO ortsüblich bekannt gegeben. 34 Haushaltssatzung der AZV „Mittlere Mulde“ für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 09.10.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 6.591.000,00 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 5.915.000,00 EUR Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf 676.000,00 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf 676.000,00 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 15.000,00 EUR - Gesamtbetrag der außerodentlichen Aufwendungen auf 15.000,00 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0,00 EUR - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf 676.000,00 EUR - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0,00 EUR - Gesamtergebnis auf 676.000,00 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.146.000,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.295.000,00 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 851.000,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 945.000,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.235.000,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -3.290.000,00 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.439.000,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.200.000,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 459.000,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 741.000,00 EUR Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf -1.698.000,00 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.200.000,00 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0,00 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 400.000,00 EUR festgesetzt. §5 Entsprechend § 14 (2) der Verbandssatzung wird die Betriebskostenumlage (Straßenentwässerungsanteil) je km Kanallänge der Gemeinden sowie der S-; B- und K-Straßen wird festgesetzt: 3.196,59 EUR Die Betriebskostenumlage (Straßenentwässerungsanteil) je Einwohner wird festgesetzt mit: 15,11 EUR Das Gesamtumlagesoll wird festgesetzt mit: 383.207,25 EUR Für die Verbandsmitglieder ergeben sich folgende Umlagebeträge (Ergebnishaushalt): Stadt Eilenburg 206.414,89 EUR Gemeinde Doberschütz 69.823,71 EUR Gemeinde Zschepplin 40.536,40 EUR Gemeinde Krostitz Von den Mitgliedsgemeinden werden investive Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe von 330.000,00 EUR erhoben. 66.432,26 EUR Für die Verbandsmitglieder ergeben sich gemäß Anlage folgende investiven Straßenentwässerungskostenanteile (Finanzhaushalt): Stadt Eilenburg Gemeinde Doberschütz Gemeinde Zschepplin Gemeinde Krostitz 125.000,00 EUR 20.000,00 EUR 185.000,00 EUR 0,00 EUR §6 Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Eilenburg, den 12.01.2015 35 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch §5 Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Mit Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 08.01.2015 wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Eilenburg, für das Jahr 2015 genehmigt. Der Haushaltsplan 2015 des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 02.02. - 10.02.2015 im Büro des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 2.05, zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Verband erhebt von seinen Mitgliedern folgende Umlagen: Verbandsumlage nach § 15 der Verbandssatzung gesamt: 113.570 EUR - davon Gemeinde Schönwölkau 56.585 EUR - davon Gemeinde Löbnitz 49.075 EUR - davon Spröda und Poßdorf 7.910 EUR Verbandsumlage nach § 16 der Verbandssatzung 0 EUR §6 Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Schönwölkau, den 23.01.2015 Wacker Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des AZV Unteres Leinetal für das Wirtschaftsjahr 2015 Tiefensee Verbandsvorsitzender Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), § 58 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal in ihrer Sitzung am 07.01.2015 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen: Die Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan erfolgte vom 24.11.2014 bis 02.12.2014. Im Zeitraum bis zum 11.12.2014 konnten von den Einwohnern Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden. Dies ist nicht erfolgt. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht erfolgte mit Datum vom 21.01.2015. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. §1 Öffentliche Auslegung Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des AZV voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird Der Wirtschaftsplan des AZV Unteres Leinetal für das Wirtschaftsjahr 2015 mit seinen Bestandteilen und seinen Anlagen liegt gemäß § 76 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen öffentlich aus. Die Möglichkeit der kostenlosen Einsicht durch jedermann besteht in der Zeit vom 02.02.2015 bis 10.02.2015, in der Geschäftsstelle am Sitz des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal in 04509 Schönwölkau, Parkstraße 11, Kundenbüro OEWA zu den Dienststunden Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bitte Termin für Einsichtnahme zu o.g. Dienststunden vorab telefonisch vereinbaren unter der Telefonnummer: 034295/79-227 oder -211. im Erfolgsplan mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.240.748 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.237.383 EUR Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 3.365 EUR Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 EUR Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 EUR außerordentliches Ergebnis von 0 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag von 3.365 EUR im Liquiditätsplan mit dem Mittelzu- und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit von 243.965 EUR Mittelzu- und -abfluss aus Investitionstätigkeit von -1.524.599 EUR Mittelzu- und -abfluss aus Finanzierungstätigkeit von 1.281.135 EUR Finanzmittelbestand am Ende der Periode von 15.479 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.350.000 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. 400.000 EUR Bekanntmachungsvermerk (Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO) Nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 2 SächsGemO nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i. V. m. § 4 Absatz 4 Satz 2 Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 36 n Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Kultur und Schulen 37 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Stolz, gerade hier freiwillig helfen zu können Auf ein Neues! Zum 1. Kreativ-Halbjahr 2015 lädt Sie der Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. recht herzlich ein, um viele verschiedene alte und neue Handarbeitstechniken mit Ihnen auszuprobieren. Folgendes steht auf dem Programm (Änderungen vorbehalten): 05.02.2015 Lampions und Partylichter falten 12.02.2015 Schalen, Kerzenhalter, Magnete u. a. aus FIMO formen 26.02.2015 Türsteher und Zaungucker aus Holz bemalen 05.03.2015 Gartentischdecke mit Stempeln gestalten 12.03.2015 Osterkörbchen aus Peddigrohr flechten 19.03.2015 Ostereier marmorieren 26.03.2015 dekorative Gartenstecker sägen und bemalen Es wird in zwei Gruppen (14 und 17 Uhr) im Kreativraum unseres Vereins, Leipziger Str. 4 in 04509 Badrina gearbeitet. Je nach Material beträgt der Unkostenbeitrag 1 bis ca. 20 EUR. Um kurze tel. Anmeldung unter 034208 78730 wird gebeten, damit ausreichend Material beschafft werden kann. Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Tag der offenen Tür am Beruflichen Schulzentrum Delitzsch Das Berufliche Schulzentrum Delitzsch „Dr. Hermann SchulzeDelitzsch“ öffnet am 31. Januar 2015 von 9:00 bis 12:00 Uhr wieder alle Türen. Wie in jedem Jahr werden die dualen Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Technik und Ernährung/Hauswirtschaft aufgezeigt. Folgende Berufe werden vorgestellt: -Mechatroniker/-in -Elektrotechniker/-in -Fleischer/-in -Fleischfachverkäufer/-in -Verkäufer/-in - Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel - Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Informieren kann man sich ebenfalls über das Berufliche Gymnasium mit den Fachrichtungen „Wirtschaftswissenschaften“ sowie „Gesundheit und Sozialwesen“. Alle Schüler mit gutem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss haben die Chance, in drei Jahren die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Das erfolgreiche Bestehen des Abiturs ermöglicht ein Studium in sämtlichen Fachrichtungen an allen Hochschulen und Universitäten. Außerdem wird über den im September gestarteten neuen Beruf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement informiert. Für die Auszubildenden der verschiedensten Unternehmen bietet das Berufliche Schulzentrum Delitzsch die theoretische Ausbildung für ihren Beruf. Die Beratungslehrerin der Schule informiert über Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung. Außerdem sind Vertreter der Arbeitsagentur, der Volkshochschule und der Schülerhilfe an diesem Tag anwesend. Um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr und 11:00 Uhr finden Vorträge zum beruflichen Gymnasium bzw. zum gesamten Ausbildungsangebot statt. Berufliches Schulzentrum Delitzsch Karl-Marx-Straße 1 04509 Delitzsch Telefon: 034202 7390 Weitere Informationen sind auch auf der Schulhomepage zu finden: www.bsz-dz.de. Sogenannte Bufdis werden noch im Sozialen Fahrdienst beim Deutschen Roten Kreuz in Delitzsch gesucht. Eine, die dieses Angebot seit Dezember nutzt, ist Sarah Garcke. Kinder und Jugendliche in Therapiezentren zu fahren, bestimmt ihren Einsatzalltag. „Die Schicksale der jungen Patienten mit ihren teilweise doch schlimmen Erkrankungsbildern gehen ans Herz. Das Lächeln auf ihren Gesichtern, wenn ich sie dann von ihren Terminen wieder abhole, ist herzerwärmend. Diese große Dankbarkeit, die mir entgegengebracht wird, macht mich dann stolz, gerade hier freiwillig helfen zu können!“ berichtet die angehende Studentin. Sarah nutzt ihren Bufdi-Einsatz für die gute Sache als Überbrückungsjahr vor dem Studium. Bundesfreiwilligendienstler im Sozialen Fahrdienst des DRK leisten in der Regel 40 Wochenstunden und bekommen dafür ein Taschengeld von bis zu 400 Euro einschließlich eines Sachaufwandes für Verpflegung. Zusätzlich übernimmt das Rote Kreuz die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Unfallversicherung. Auch 24 Tage Urlaub im Jahr stehen den Kräften zu. Die geforderten Seminartage - einer pro Monat - werden als Tagesseminare oder Bildungsreisen realisiert. Wer jetzt Interesse hat, kann sich unter der Rufnummer 034202 3094-0 beim DRK-Kreisverband Delitzsch melden. Wir erwarten gern Ihren Anruf. Jagdverband Delitzsch e. V. Jahreshauptversammlung des Jagdverbandes Delitzsch e. V. 21. März 2015, um 8:30 Uhr in der Gaststätte Badrina Sehr geehrte Mitglieder des Jagdverbandes Delitzsch e. V., zur Jahreshauptversammlung 2015 darf ich Sie im Namen des Vorstandes herzlich einladen. Im Vordergrund steht der Bericht des Vorstandes und die Diskussion desselben. Bitte bringen Sie sich dazu aktiv ein. Mit freundlichem Weidmannsheil Angelika von Fritsch, Vorsitzende Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 2.1 Feststellung der fristgemäßen Einladung 2.2 Beschlussfassung zur Tagesordnung 3. Grußworte 4. Bericht des Vorstandes 5. Bericht des Schatzmeisters 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Begrüßung neuer Mitglieder 8. Diskussion 9. Beschlussfassung zum Geschäftsjahr 2014 9.1 Bestätigung des Berichtes Schatzmeisters 9.2 Bestätigung des Berichts der Kassenprüfer 9.3 Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2014 10. Anträge und Beschlussfassungen 10.1 Delegierung von Mitgliedern zum Landesjägertag 10.2 Beschlussfassungen 11. Ehrung von Mitgliedern und Vergabe von Hegemedaillien 38 Wildtiersonntag Zum Wildtiersonntag am 1. Februar im Naturpark Dübener Heide geht es ins Presseler Heidewald- und Moorgebiet. „Wir gehen auf eine tierische Entdeckungsreise durch Wald und Wiese, laufen ein Stück auf einem Naturlehrpfad, schauen auf einen friedlichen Ort, suchen einen Stein, der von Verlobung spricht, und erleben dabei die Natur”, sagt Naturparkführerin Birgit Rabe, die die Tour leitet. Die Laufstrecke wird gut fünf Kilometer betragen. Treffpunkt ist um 14 Uhr auf dem großen Parkplatz am Presseler Teich, direkt an der B 183 bei Pressel gelegen. Bitte anmelden unter Tel. 03423 758370. Für alle Wanderungen gilt: Festes Schuhwerk und warme Kleidung ist wichtig und wie immer Voraussetzung! Alle weiteren Termine und Naturparkangebote finden Sie aktuell auch im Internet unter www.naturparkduebener-heide.com. „HeilerziehungspflegerIn - ein Beruf mit Herz“ … so die Aussage einer Fachschülerin des BSZ Eilenburg im 3. Ausbildungsjahr zur Heilerziehungspflegerin (HEP). Das Tätigkeitsfeld umfasst die Arbeit mit Menschen mit kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung sowie psychischen Erkrankungen. Ziel ist es, das Leben des Menschen mit Behinderung zu begleiten, individuelle Förderung zu ermöglichen und sein selbstständiges Handeln zu unterstützen. Kompetenzen wie Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit sowie das eigenständige Handeln stehen dabei im Mittelpunkt. HeilerziehungspflegerInnen sind anerkannte Fachkräfte in allen Bereichen der Behindertenhilfe, z. B. in teil- oder vollstationären Wohneinrichtungen, ambulanten Diensten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, integrativen und heilpädagogischen Kindereinrichtungen, Förderschulen, Familienentlastenden Diensten oder Einrichtungen für psychisch Erkrankte. Ein insgesamt breit gefächertes Berufsbild mit Einsatzmöglichkeiten in zahlreichen Institutionen. Die vollzeitschulische Ausbildung ist eine Fachschulausbildung und beträgt drei Jahre, in denen theoretische und praktische Unterrichtsinhalte vermittelt werden. Neben allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Mathematik und Englisch erfolgt der Unterricht in Lernfeldern, in welchen z. B. Inhalte aus den Bereichen Anatomie/Physiologie, Pflege, Lebensweltgestaltung, Bewegung, kreatives Gestalten, Musik, Rechtskunde und Qualitätsmanagement vermittelt werden. Zur Ausbildung gehört auch die Berufspraxis, welche in allen drei Jahren in größeren Praktikumsabschnitten in den Bereichen Pflege, Bildung/Erziehung und Betreuung absolviert werden. Die Praxislehrer des BSZ Eilenburg arbeiten eng mit den Praxiseinrichtungen zusammen und tauschen sich regelmäßig über Erfahrungen im Bereich HEP-Ausbildung aus. Derzeit strebt das BSZ eine Kooperation mit dem Behindertenzentrum Delitzsch an, um FachschülerInnen die Möglichkeit zu geben, die einzelnen Tätigkeitsbereiche des HEP näher kennen zu lernen. Weiterhin besteht seit einigen Jahren eine enge Zusammenarbeit mit der Einrichtung der Herrnhuter Diakonie Hohburg. Zu unserem Tag der offenen Tür am 31. Januar 2015 stehen von 10 bis 13 Uhr FachschülerInnen und FachlehrerInnen allen Fragen offen gegenüber, geben Einblicke in die schulische Ausbildung und stellen Projektergebnisse vor. Zusätzlich werden an diesem Tag die Ausbildungen zum/zur Staatlich geprüften Sozialassistenten/in Altenpfleger/in Staatlich geprüfte/n Krankenpflegehelfer/in Staatlich anerkannte/n Erzieher/in Fachoberschule Sozialwesen zweijährig vorgestellt. Herzlich willkommen! Katja Gall (Fachkonferenzleiterin HEP) Amtsblatt Delitzsch vom 31.01.2015 Nach Redaktionsschluss eingegangen Gemeinde Wiedemar Preisskat der Feuerwehr Lissa Wann? am 21.02.2015 Wo? im Verkaufsraum der Agrar-Technik-Lissa GmbH Ort: Lissa, Kölsaer Straße 5 Beginn: 14.00 Uhr Einsatz: 10 EUR Es lädt herzlich ein die FFw Lissa. Bekanntgabe Der Gemeinderat Wiedemar tritt am Donnerstag, dem 05.02.2015, um 19.00 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29 im Ortsteil Kyhna statt. Die Tagesordnung wird ab 28.01.2015 an den entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Wiedemar ortsüblich bekannt gegeben. Möller Bürgermeisterin Bekanntgabe Entsprechend der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der Gemeinde Wiedemar (Bekanntmachungssatzung) weisen wir darauf hin, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.01.2015 gefassten Beschlüsse ab dem 31.01.2015 für mindestens 5 Tage in den Schaukästen der Gemeinde Wiedemar ausgehangen werden. Möller Bürgermeisterin Anzeigen 39 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch Bitte veröffentlichen Sie meine private Kleinanzeige in folgenden Amts- und Mitteilungsblatt der nächstmöglichen Ausgabe: Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem Wort/ Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen. Kürzungen behält sich der Verlag vor. KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße ect.) oder geschäftliche Anzeigen verwenden. Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR Hilfe in schweren Stunden Nicht die Jahre in unserem Leben zählen, sondern das Leben in unseren Jahren. Adlai Ewing Stevenson Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR Chiffre gewünscht, Achtung: Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50 EUR. Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken: Name , Vorname Straße und Hausnummer PLZ / Ort Telefonnummer (für evt. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte) ✗ Ort/Datum 1. Unterschrift für Auftragserteilung SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID: DE7403200000394688 Ich/Wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WTTICH KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigen Auftrag resultierenden Gesamtbetrages von meinen/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bargeld liegt bei Bankeinzug Kreditinstitut Bankleitzahl Kontonummer IBAN ✗ Ort/Datum 2. Unterschrift für SEPA-Mandat Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) Telefax: 0 35 35/4 89 -165 oder [email protected] Telefon für Rückfragen: 0 35 35/4 89 -156 Für eine private Kleinanzeige wird keine separate Rechnung erstellt! 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Da Minderjährige vor dem Gesetzgeber außerdem noch nicht voll geschäftsfähig sind, benötigen sie für den Mietvertrag die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. In der Regel wird der Vertrag dafür zusätzlich von den Eltern unterschrieben, die häufig auch eine Mietbürgschaft übernehmen sollen. Quelle: www.immowelt.de DZ / Schulze-Delitzsch Str. 4, Nähe Park 2-Zi-Wohnung, 64 m2, DG, Keller, begrünter Innenhof Energieverbrauchskennwert: 150 kWh (m²a), Bauj. 1930 Kaltmiete: 5 E/m2 Selben / Mühlenviertel 1 3-Zi-Wohnung, 1. OG Eichardt HV GmbH Tel. 03 42 02 / 5 21 00 Delitzsch, Ritterstr. 2-Zimmer-DG-Wohnung, neu renoviert, Bad mit Wanne, Laminatfußboden, offene Küche, 61 m2, Kaltmiete 285,00 EUR zzgl. BK Delitzsch, Securiusstr., 2-Zimmer-Wohnung im EG, Laminatfußboden, 46 m2, Kaltmiete 250,00 EUR zzgl. BK Weitere Angebote unter www.zschischang-mueller.de. Weitere Angebote unter www.zschischang-mueller.de. 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NK, keine Maklergebühr Info: 0 93 72 / 1 07 12 © Rainer Sturm / pixelio.de Bewusst heizen heißt sparen - Anzeige - Wer einige Tipps beim Heizen berücksichtigt, kann seine Energiekosten ganz erheblich senken. So hilft der richtige Umgang mit dem Thermostat, Energie einzusparen. Als Faustregel gilt: Ein Wärmeunterschied von nur einem Grad macht rund sechs Prozent Energieaufwand aus. Bewohner sollten daher die für sie richtige Wohlfühltemperatur finden und einstellen. Oftmals merkt der Mensch eine Veränderung von einem Grad gar nicht, sodass sich die Raumtemperatur durchaus reduzieren lässt. Auch wenn man das Haus verlässt, empfiehlt sich das. In Schlafräumen ist eine niedrigere Temperatur sogar immer sinnvoll und fördert einen gesunden Schlaf. 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Das Risiko der Schimmelbildung auf kalten Wänden steigt und der Aufwand, einen unterkühlten Raum aufzuheizen, ist deutlich höher. Auch richtiges Lüften kann helfen, Kosten zu sparen. Das dauerhafte Kippen der Fenster bewirkt nämlich nur einen geringen Luftaustausch. Sinnvoller ist es, zwei bis drei Mal am Tag zu lüften. Dabei sollten die Fenster fünf Minuten voll geöffnet und der Thermostatregler dabei heruntergedreht werden. 1946 Taubenabwehr Holzschutz Schwammsanierung Schädlingsbekämpfung Blücherstr. 14 · 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02 / 6 42 16 · Fax: 6 43 26 Funk: 01 72 / 3 40 02 48 Foto: Danfoss 43 vom 31.01.2015 Amtsblatt Delitzsch BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE Farben beeinflussen die Stimmung - Anzeige - Farben schaffen Atmosphäre. Deshalb hat die Entscheidung, in welchen Farben wir unser Heim gestalten, weitreichende Folgen. Umso mehr, wenn es sich um den Anstrich der großflächigen Wände handelt. Hier ist die Weitsicht gefragt. Helle Farben wirken leicht und freundlich, vermitteln den Eindruck von Weite und lassen jeden Raum größer erscheinen. Empfehlenswert für kleine Räume. Kalte Farben schaffen Distanz und vermitteln den Eindruck von Sachlichkeit und Funktionalität. Sie wirken beruhigend, entspannend und erfrischend und eignen sich für Räume mit sehr viel Sonneneinstrahlung. Warme Farben sorgen für eine gemütliche Atmosphäre. Sie wirken anregend und auch aktivierend. BAU-GMBH Maurerarbeiten innen- und aussenputz trockenbau bauwerkstrockenlegung kleinreparaturen klärgruben pflasterarbeiten wärMedäMMverbundsysteMe Werkstättenweg 7 · 04509 Delitzsch Zuschüsse „Altersgerecht Umbauen“ - Anzeige - Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) hat Anfang Oktober ein neues Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt, darauf weist die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen hin. Private Eigentümer, die bei Umbau oder Modernisierung Barrieren reduzieren, können Zuschüsse beantragen. „Einzelne Maßnahmen wie schwellenlose Hauseingänge, Treppenlifte, Rampen, bodengleiche Duschen sowie Stütz- und Haltegriffe können mit bis zu 4000 Euro gefördert werden“, weiß Isolde Scheick-Kröhl, Leiterin der Landesberatungsstelle. „Für ein komplettes Maßnahmenpaket, bestehend aus einem altersgerechten Zugang, altersgerechten Räumen und der Optimierung der Ausstattung kann sogar ein maximaler Zuschuss in Höhe von 5000 Euro beantragt werden.“ Antragsberechtigt sind neben Privateigentümern auch Mieter. Die KfW-Bank empfiehlt im Rahmen des Förderprogramms 455 eine unabhängige Beratung durch Sachverständige und Wohnberatungsstellen, bevor ein Antrag gestellt wird. Erfahrene Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bieten in elf Städten in Rheinland-Pfalz kostenlose und firmenunabhängige Beratung an. 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Der Valentinstag kann deshalb der richtige Anlass sein, um mit einem blühenden Geschenk einfach mal wieder zu sagen: „Ich hab dich lieb.” So ein Kompliment lässt sich hervorragend mit einem Blumenstrauß oder einer dekorierten Topfpflanze kombinieren. Das funktioniert nicht nur am Anfang einer Beziehung, sondern auch, wenn sie in die Jahre gekommen ist. Denn nach der Eroberungsphase und dem ersten Liebesfeuer nehmen es viele Paare mitunter als selbstverständlich hin, dass man zusammen ist und bleibt, weiß der Hamburger Paartherapeut Hartwig Hansen. Zudem werde die Energie im Laufe der Zeit auch oft von anderen gefordert – dem Job, den Kindern, dem Alltag. „Man wird einfach nachlässiger in der Beziehungspflege“, berichtet der Diplompsychologe. Paare sollten deshalb gezielt entgegensteuern. „Ohne Gesten der Wertschätzung und Verbundenheit wird es fad in einer Ehe, manchmal sogar gefährlich, weil man nicht mehr weiß, woran man mit dem Partner ist“, sagt Hansen. Rituale können da helfen, wieder aktiv zu werden. Der Valentinstag am 14. Februar sei dafür durchaus geeignet. Schließlich sei der ja erfunden worden, um sich zu beschenken. „Er ist so etwas wie ein Merkzettel im Kalender: Erinnere dich an deine Liebe und zeige sie einmal noch deutlicher als sonst!“, erklärt der Autor der Bücher „Respekt – Der Schlüssel zur Partnerschaft“ und „Die Liebe wiederfinden“. Wunderschöne blühende Liebesgrüße finden Sie im gärtnerischen Fachhandel. GMH/BVE Inh. Lutz Wulfert Wiedemar/OT Klitschmar · Delitzscher Straße 4 Tel. 03 46 02/2 04 83 www.gaertnerei-petersohn.de Valentinstag, 14. Februar … ist der beste Tag jemanden zu sagen, wie gern man ihn hat! … wir haben eine schöne Auswahl an Blumen, Gestecken und Blühkörbchen. Valentinstag Am Freitag, dem 13.02.2015 von 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet. 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