Ein frohes Osterfest - Landkreis Nordsachsen
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Ein frohes Osterfest - Landkreis Nordsachsen
AmtsBlatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen sowie der Gemeinden Neukyhna, Rackwitz, Schönwölkau, Wiedemar, Zwochau und dem Verwaltungsverband Wiedemar Jahrgang 21 Freitag, den 15. April 2011 Nummer 8 Inhalt Bereitschaftsdienste S. 3 Stadtverwaltung Delitzsch Veranstaltungen S. 4 Amtliche Bekanntmachungen S. 6 Mitteilungen S. 8 Vereine und Verbände S. 15 Kirchennachrichten S. 21 Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt S. 23 Mitteilungen Gemeinden S. 35 Zweckverbände S. 43 Kultur und Schulen S. 44 Verschiedenes S. 46 Nächste Ausgabe: 29. April 2011 Redaktionsschluss: 20. 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Leitstelle 034202 65260 Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 bis 7:00 Uhr Mittwoch und Freitag 14:00 bis 7:00 Uhr Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7:00 bis 7:00 Uhr Datum Bereich Delitzsch/Klitschmar/ Neukyhna (einschl. amb. Dienst) 15.4.2011 für beide Bereiche Bereich Krostitz/ Löbnitz/Rackwitz/ Schönwölkau Dr. K. u. C. Kirchhof, DZ Aug.-Fritzsche-Str. 1, Tel. 034202 62529 16.4.2011 über Leitstelle Dr. Schlegel, Anlage 1, Löbnitz, Tel. 034208 72132 17.4.2011 Dr. Franke, DZ, Breite Str. 19 Tel. 034202 7380 über Leitstelle 18.–24.4.2011 25.4.2011 über Leitstelle Dr. Franke, DZ, Breite Str. 19 Tel. 034202 7380 26.4.2011 27.4.2011 über Leistelle Dr. Franke, DZ, Breite Str. 19 Tel. 034202 7380 28.4.2011 29.4.2011 30.4./1.5.2011 über Leitstelle über Leitstelle über Leitstelle über Leitstelle Dr. Schlegel, Anlage 1, Löbnitz, Tel. 03420872132 über Leitstelle Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr) 16./17.4.2011 Katrin Gensler, 034295 70015 An den Leinewiesen 2, 04509 Krostitz 22.4.2011 Dipl.-Stom. Ina Saalbach-Müller (Karfr.) 034208 72128, Bitterfelder Str. 50, 04509 Löbnitz 23./24.4.2011 Dr.med.dent. Marco Mathys, 034202 51949, Eilenburger Str. 54, 04509 Delitzsch 25.4.2011 Katja Jeschek, 034202 62352 (Ostermo.) Rosental 18, 04509 Delitzsch 30.4./1.5.2011 Dr. med. Gilda Rosche, 034295 72063 Alte Dorfstr. 3, 04509 Krostitz / OT Priester Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen: 034202 19222 Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch (montags bis sonnabends von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr; sonntags und feiertags von 8:00 bis zum nächsten Tag 8:00 Uhr) 15.4.2011 Rotkäppchen-Apotheke Delitzsch, Beerendorfer Str. 49, 034202 51463 16.4.2011 Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 56, 034295 72105 17.4.2011 Phönix-Apotheke Delitzsch, Ludwig-Jahn-Str. 4 (MVZ), 034202 7590 18./19.4.2011 Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 56, 034295 72105 20./21.4.2011 Wappen-Apotheke Delitzsch, Schäfergraben 1, 034202 60271 22./23.4.2011 Löwen-Apotheke Delitzsch, Breite Str. 15-17, 034202 58870 24./25.4.2011 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5, 034202 60150 26./27.4.2011 Aurora-Apotheke Delitzsch, im PEP-Markt, 034202 340680 28./29.4.2011 Rosen-Apotheke Delitzsch, Eilenburger Str. 25, 034202 53113 30.4./1.5.2011 Nord-Apotheke Delitzsch, Bonhoefferstraße 1, 034202 63704 Tierärzte-Bereitschaftsdienst am 16./17.4.2011 Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69 Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925, FunkNr. 0173 8874450 Kleintiersprechstunde: Samstag 10–12 Uhr und nach Vereinbarung Zschepen: Dr. Ellen Leistner, Th.-Müntzer-Siedlung 10 Tel. 034202 62604, Fax: 034202 95016 Kleintiersprechstunde: Samstag 10-12 Uhr Krostitz: Dr. Pankrath, Mutzschlenaer Str. 6c Tel. 034295 72372, Fax: 034295 70378, Funk 0172 1410896 Leipzig: Dr. Dutschka, 04158 Leipzig, Am alten Flugfeld 6, Tel. 0341 4619525, Fax: 0341 4619526, Funk 0177 4619525 Kleintiersprechstunde: Samstag 9-12 Uhr Tierärzte-Bereitschaftsdienst vom 23.4. bis 25.4.2011 Schenkenberg: DVM R. Liebert, Kertitzer Straße 21 Tel. 034202 62473, Fax: 034202 35137 Beerendorf: DVM Ingrid Noack, Am Ellerbusch 1 Tel. 034202 63554, Fax: 034202 36867 Schkeuditz: Dr. Thomas Bach, An der Stanau 2, 04435 Schkeuditz,, Tel. 034204 60937 bzw. 0171 1658759, Kleintiersprechstunde: Samstag 9–12 Uhr und nach Vereinbarung Tierärzte-Bereitschaftsdienst am 30.4./1.5.2011 Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69 Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925, FunkNr. 0173 8874450, Kleintiersprechstunde: Samstag 10–12 Uhr und nach Vereinbarung Glesien: Dr. Gudrun Preuß, An der Kleinbahn 17 Tel. 034207 72310, Fax: 034207 93492 Kleintiersprechstunde: Samstag 9–10 Uhr und nach Vereinbarung Krostitz: Dr. Graubner, E.-Thälmann-Siedlung 23 Tel. 034295 70891, Fax: 034295 70892, Funk 0173 3616925, Kleintiersprechstunde: Samstag 10–12 Uhr DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6 Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819, Funk 0177 6522858 Tierschutzverein Delitzsch e. V. Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 034202 67213 (Ordnungsamt) außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch 034202 660 (Polizeirevier) Sorgentelefon des Tierschutzvereins Montag bis Freitag 18 bis 20 Uhr unter 0162 4040949 Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle: Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h) (Netzgebiet der Stadt Delitzsch) Elektroenergie 034202 65666 Gas/ Wärme 034202 65777 Störungsdienst der DERAWA Trinkwasserversorgung 0162 2768999 Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch Abwasser: 034202 34792 4 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Stadt Delitzsch und Ortsteile Die Tourist-Information verkauft auch für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten. Tel. 034202 67-237 oder Fax 67-408 Eine längerfristige Vorschau erhalten Sie unter www.delitzsch.de Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in Delitzsch statt. Stand: 7.4.2011 9.2.–22.5.2011 Die.–So. Ausstellung 10.4.–29.4.2011 täglich Ausstellung 10:00–17:00 14:30-18:00 oder nach Absprache bis 19:00 bis 30.6.2011 täglich, Ausstellung außer Mi. 15.4.2011 Fr. Kulinarisches 19:00 16.4.2011 Sa. 15:00–21:00 16.4.2011 Sa. musikalische Veranstaltung Handball 16.4.2011 Sa. Handball 18:15 16.4.2011 17.4.2011 21.4.– 25.4.2011 21.4.2011 22.4.2011 24.4.2011 24./25.4.2011 Sa. Kabarett So. Theater Do.–Mo. Familie 19:30 17:00 ab 14:00 Do. Fr. So. So./Mo. Senioren Kulinarisches Kulinarisches Familie 14:00 19:00 11:00–15:00 10:00–17:00 26.4.2011 Di. Literatur 18:30 27.4.2011 Mi. Senioren 14:00 29.4.2011 30.4.2011 30.4.2011 Fr. Sa. Sa. Kunst Sport Sport 30.4.2011 Sa. 30.4.2011 16:00 „Von denen Lustgärten“ – Gartenkunst des Barock und Rokoko in Mitteldeutschland „alles nur fetisch“ - Fetisch aus verschiedenen Blickwinkeln Museum Barockschloss „Aquarell und Farbkreide“ : Liese Mutterlose-Schittko Weinverkostung Café am Markt (Café Glowka) 50 Jahre „Die Delitzscher Stadtmusikanten“ B-Jugend, HandballAkademie Leipzig/Delitzsch gegen SG Ottenheim/Altenheim A-Jugend, NHV Concordia Delitzsch gegen VfL Pfullingen Ballhaus Westkämper „Viel Lärm um Nichts“ Osterfest in Delitzsch Stadtschreiberhaus No. 2 – Die Altstadtkneipe Bürgerhaus Kultur- und Sportzentrum Kultur- und Sportzentrum Blumenkunstcafé Pawlowski Oberer Bahnhof Festplatz am Tiergarten Osterfeuer mit Angrillen „TASTE & TALK“ Osterbrunch Ostern: Quiz, Eiersuche, Ponyreiten, Spaß mit den Namenlosen, Kids-Club 72. Stammtisch, Thema: „Tag des Buches – Tag des Bieres“ Mini-Kegeln Volkssolidarität No. 2 – Die Altstadtkneipe Hotel „ZUM WEISSEN ROSS“ Tiergarten 19:00 ab 9:00 10:00 Galerie-Gespräch Delitzscher Marsch Ländervergleichskampf Brandenburg-Sachsen Café am Markt (Café Glowka) Marktplatz Kultur- und Sportzentrum Sport 17:00 Traditionelles Delitzscher Maiboxen Kultur- und Sportzentrum Sa. Familie ganztägig 6. Schenkenberger Maibaumsetzen Pfarrscheune Schenkenberg 1.5.2011 So. Familie Fußballturnier mit SV GrünWeiß Selben Sportplatz OT Selben 1.5.2011 So. Familie 15:00 Maifest mit Blasmusik Tiergarten 2.5.2011 Mo. Senioren 14:00 Mini-Kegeln Volkssolidarität Bibliothek „Alte Lateinschule“ Volkssolidarität 6.5.2011 Fr. 7.5.2011 Sa. Sonstiges 9:00–12:00 Intensiv Yoga Yoga Studio, Zscherngasse 2 7.5.2011 Sa. Kulinarisches 9:00–15:00 Regionalmarkt – „Bestes aus der Dübener Heide“, z. B. Gewürze, Kräuter, Tee, Wildprodukte, Fisch, Käse, Obst und Gemüse und vieles andere mehr Gelände des PEP Fachmarktzentrum Delitzsch Kirche Döbernitz 5 Frohe Osterfeiertage vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch © Marco Barnebeck / PIXELIO im Kreise Ihrer Familie wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern Michael Czupalla Landrat Landkreis Nordsachsen Dr. Manfred Wilde Oberbürgermeister Stadt Delitzsch 6 Einladung zur Stadtratssitzung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die nächste planmäßige Sitzung des Stadtrates Delitzsch findet am Donnerstag, dem 21. April 2011, um 17:00 Uhr im Rathaus Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt. Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen. Tagesordnung I. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Beschlussfähigkeit II. Bürgerfragestunde III. Informationsbericht zur Vernetzung (strategischen Ausrichtung) der Wirtschaftsförderung des Landkreises Nordsachsen und der der Stadtverwaltung Delitzsch IV. Beratung und Beschlussfassung, Informationsvorlagen DS-Nr. 1. Verkauf des Baugrundstückes im Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Flur 3, Flurstücke 61/113 und wahlweise Ermächtigung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages 38-11 2. 1. Änderung der Sondernutzungssatzung 20-11 3. Baubeschluss zur Umnutzung des Grundstückes Dübener Str. 71 zur Kita „Anne Frank“ 30-11 4. Baubeschluss - Knotenpunktausbau Nordplatz Delitzsch als Kreisverkehr 39-11 5. Baubeschluss zur Neugestaltung der Zentralen Achse Süd, 3. Bauabschnitt in Delitzsch Nord 49-11 6. Aufhebungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Spröda, Südstraße 18-11 7. Vorzeitige Entlassung von Grundstücken aus dem Sanierungsgebiet Altstadt 46-11 8. Geschäftsführerwahl Wohnungsgesellschaft Delitzsch mbH (WGD) 34-11 V. Verschiedenes Informationen, Anfragen der Mitglieder des Stadtrates Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an. Mit freundlichen Grüßen Dr. Wilde Oberbürgermeister ________________________________________________________ Bekanntmachung von Beschlüssen der Ausschüsse des Stadtrates Delitzsch Technischer Ausschuss am 5. April 2011 - öffentliche Sitzung 07/11 Ablehnung Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Delitzsch Süd“ entsprechend der Anlage 1 für das Bauvorhaben Leipziger Straße / Raiffeisenstraße 1 (Gemarkung Delitzsch, Flur 6, Flurstücke 75/2, 76/5 und 76/4) 08/11 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohnpark Südliches Heimfeld“ entsprechend der Anlage 1 für das Bauvorhaben Südliches Heimfeld 8 (Gemarkung Delitzsch, Flur 15, Flurstück 36/168) Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 09/11 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohn- und Gewerbepark Delitzsch Nord-Ost“ entsprechend der Anlage 1 für das Bauvorhaben Große Wallstraße 44 (Gemarkung Delitzsch, Flur 3, Flurstück 61/137) 10/11 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohnpark Südliches Heimfeld“ entsprechend der Anlage 1 für das Bauvorhaben Südliches Heimfeld 125 (Gemarkung Delitzsch, Flur 15, Flurstücke 36/186 und 36/189) 11/11 Auftragsvergabe: Zustimmung zur Vergabe der Pflege städtischer Flächen durch die Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch (SGD) an Fremdfirmen 12/11 Auftragsvergabe: Erwerb des Multicar Fumo TDO-SG 57 aus einem bestehenden Mietkaufvertrag 13/11 Abrechnungsbeschluss für die Baumaßnahme „Deckenerneuerung Sachsenstraße“ 14/11 Abrechnungsbeschluss für die Baumaßnahme „Ausbau der Holzstraße zwischen Mauergasse und Knoten Bismarckstraße“ Verwaltungs- und Finanzausschuss am 07. April 2011 - öffentliche Sitzung 1/11 Erstattung von Personalausgaben an die Stadt Schkeuditz wegen einer Planstelle in der Erhebungsstelle Zensus 2011 Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Zu den Beschlüssen des Technischen Ausschusses wird die Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, Zimmer 2.17, empfohlen. Dr. Wilde Oberbürgermeister ________________________________________________________ Amtliche Bekanntmachung Die 4. Sitzung des Technischen Ausschusses 2011 findet am Dienstag, dem 19. April 2011, um 17:00 Uhr im Rathaus in Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt. Tagesordnung (öffentlich) I. Eröffnung der Sitzung und Feststellen der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden II. Beratung und Beschlussfassung 1. Baubeschluss zur „Neugestaltung der Freifläche im Umfeld der Sporthalle auf dem Gelände der Grundschule Ost in Delitzsch“ DS 45-11 2. Baubeschluss zur „Neugestaltung der Zentralen Achse Süd, 2. Bauabschnitt in Delitzsch Nord“ DS 48-11 3. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 02 „Wohn- und Gewerbepark Delitzsch Nord-Ost“ entsprechend der Anlage 1 für das Bauvorhaben Parkstraße 12 (Gemarkung Delitzsch, Flur 15, Flurstück 52/43) DS 50-11 Auftragsvergaben: Neubau einer Sporthalle für den Breitensport 4. Los 12a, Brüstungsverglasung DS 41-11 7 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch 5. Los 13, Estrich, Fliesen Sanierung Grundschule Diesterweg 6. Los 21, Abbruch- und Herrichtungsarbeiten im Dachgeschoss 7. Los 22, Gerüstbau III. Verschiedenes DS 42-11 Ausführungsfrist: 1. Juli 2011 – 30. Juni 2012 Bewerbung: DS 43-11 DS 44-11 Die Vergabeunterlagen können ab 20.04.2011 beim Sächsischen Ausschreibungsdienst: Sächsisches Druck- und Verlagshaus (SDV)- AG Es schließt eine nicht öffentliche Sitzung an. Tel.: 0351 – 42 03 202 Internet: www.Vergabe24.de Dr. Wilde Oberbürgermeister ________________________________________________________ Amtliche Bekanntmachung Die 5. Sitzung des Technischen Ausschusses 2011 findet am Dienstag, dem 3. Mai 2011, um 17:00 Uhr im Rathaus in Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt. Tagesordnung (öffentlich) I. Eröffnung der Sitzung und Feststellen der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden II. Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergaben: 1. Sanierung Kita Freundschaft, 2. Bauabschnitt, Los 10, Fertigteilaußentreppe mit Belag und Geländer DS 32-11 2. Straßeninstandsetzung im Jahresvertrag 2012/2013 DS 51-11 3. Baubeschluss zur Herstellung eines Sozialgebäudes im Tiergarten Delitzsch DS 28-11 4. Baubeschluss zum „Abbruch der ehemaligen Bettfedernfabrik“ in Delitzsch DS 47-11 III. Verschiedenes Unter Angabe der Vergabenummer DZ23-0001/11 angefordert werden Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Sächsischen Ausschreibungsblatt. ________________________________________________________ Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung nach § 17 Nr. 1 VOL/A Die Große Kreisstadt Delitzsch führt folgendes Vergabeverfahren durch: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Die Veröffentlichung der Ausschreibung und der Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgt über das Sächsische Druckund Verlagshaus/Vergabeportal 24 Vorhaben: Lieferung von Reinigungsmitteln für die städtischen Einrichtungen Ausführungsort: Umfang der Leistungen: Es schließt eine nicht öffentliche Sitzung an. Unterteilung in Lose: Delitzsch Lieferung von Reinigungsmitteln bzw. kleineren Reinigungsgegenständen vom 1. Juli 2011 – 30. Juni 2012 für die städtischen Einrichtungen nein Ausführungsfrist: 1. Juli 2011 – 30. Juni 2012 Bewerbung: Dr. Wilde Oberbürgermeister ________________________________________________________ Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung nach § 17 Nr. 1 VOL/A Die Große Kreisstadt Delitzsch führt folgendes Vergabeverfahren durch: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Die Veröffentlichung der Ausschreibung und der Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgt über das Sächsische Druckund Verlagshaus/Vergabeportal 24 Vorhaben: Jahresbedarf Büromaterial für die Stadtverwaltung Delitzsch Ausführungsort: Delitzsch Umfang der Leistungen: Unterteilung in Lose: Lieferung von Büromaterial vom 1. Juli 2011 – 30. Juni 2012 für die Stadtverwaltung Delitzsch Die Vergabeunterlagen können ab 20.04.2011 beim Sächsischen Ausschreibungsdienst: Sächsisches Druck- und Verlagshaus (SDV)- AG Tel.: 0351 – 42 03 202 Internet: www.Vergabe24.de Unter Angabe der Vergabenummer DZ23-0002/11 angefordert werden Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Sächsischen Ausschreibungsblatt. ________________________________________________________ Öffentliche Ausschreibung ( VOB Teil A § 12 Nr. 1 Abs. 2 ) a ) Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH Elisabethstraße 7 , 04509 Delitzsch Tel. 034202 / 6830 , Fax 034202 / 61406 b ) Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A c ) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege : nein nein d ) Ausführung von Bauleistungen 8 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 e ) Errichtung von Balkonanlagen Beerendorfer Straße 44 – 48 , 04509 Delitzsch r ) Sicherheiten : nach § 17 VOB / A , 5% der Auftragssumme bei der 1.Abschlagsrechnung für die Vertragserfüllung f ) LOS 1 Maurer / Fassade / Außenanlagen Gewerk Mauerarbeiten ca. 1.650qm Gerüst ca. 9 kbm Brüstung abbrechen ca. 26m Fensterbank, außen, Granit s ) Zahlungsbedingungen nach VOB, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, Schlussrechnung entsprechend Nachweis, es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen der Wohnungsgesellschaft. Gewerk Putz- u. Dämmarbeiten ca. 1.540qm Farbanstrich erneuern ca. 115qm Überholungsanstrich Buntsteinputz Gewerk Straßen / Wege / Plätze ca. 222qm Plattenbelag ausbauen ca. 176qm Verbundpflaster ca. 105m Einfassstein ca. 13kbm Rohrgrabenaushub ca. 24m KG-Rohr ca. 150qm Rasenansaat LOS 2 Balkonanlagen ca. 118qm Baustraße (bei Bedarf) 2 Stck. Einfachbalkonanlage mit je 4 Balkonen 2 Stck. Doppelbalkonanlage mit je 8 Balkonen t ) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter u ) gemäß VOB / A § 6 Der Bewerber hat den Nachweis seiner fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Weiterhin sind die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die Eintragung in der Handwerksrolle und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Vergabeansprüche können aus dieser Veröffentlichung nicht abgeleitet werden. v ) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist : 17.06.2011 w ) Nachprüfstelle: Landratsamt Delitzsch Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Richard – Wagner – Straße 7a 04509 Delitzsch LOS 3 Tischler 24 Stck. Balkontürelement mit Rollladenaufsatz 24 Stck. Fensterelement mit Rollladenaufsatz ca. 26m Fensterbank, innen ca. 26m Fensterbank, außen Durch den Auftraggeber wird hingewiesen, dass sich die Unternehmen, welche sich an dieser Ausschreibung beteiligen, genauestens über die örtlichen Gegebenheiten Kenntnis verschaffen. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Termintreue sind Bestandteil des Vertragsabschlusses. g ) Planungsleistungen : keine h ) Unterteilung in Lose : ja Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet Delitzsch vom 16.4.2011 bis 29.4.2011 Straße: Maßnahme: i ) Ausführungsfrist : 20. KW – ca. 29. KW 2011 j ) Nebenangebote sind zulässig k ) keine l ) Gebühren : 15,00 EUR, Erstattung : nein, Verrechnungsscheck oder in bar bei Postversand zzügl. 1,45 EUR als Verrechnungsscheck m ) Anforderung der Unterlagen : vom 18.04.2011 arbeitstäglich ab 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags bis 18.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH Elisabethstraße 7, 04509 Delitzsch Zimmer 211, 1.OG Frau Wiedling Tel. 034202 / 68410, Fax 034202 / 68444 n ) Einreichungsfrist : LOS 1 bis 03.05.2011 ; 10.00 Uhr LOS 2 bis 03.05.2011 ; 10.20 Uhr LOS 3 bis 03.05.2011 ; 10.40 Uhr o ) Angebote an die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Anschrift siehe a ) Abt. Technik Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: p ) Deutsch q ) Submission : LOS 1 am 03.05.2011 ; 10.00 Uhr LOS 2 am 03.05.2011 ; 10.20 Uhr LOS 3 am 03.05.2011 ; 10.40 Uhr in der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Elisabethstr. 7, 04509 Delitzsch, 1. OG, Zimmer 210 Bieter und ihre Bevollmächtigten Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Schloßstraße/Mauergasse/Hallesche Straße Vollsperrung der Zufahrt zur Schloßstraße von der Halleschen Straße sowie halbseitige Sperrung der Halleschen Straße zwischen Schloßstraße und Ritterstraße bis 30.4.2011 Neubau Wohngebäude Zufahrt zum Schlossareal über die Mauergasse (von der Halleschen Straße aus) durch Umkehrung der Einbahnstraßenführung in der Mauergasse. Beachtung der Halteverbote in diesem Bereich der Mauergasse. Der Zugang zum Schlossareal soll für Fußgänger und Radfahrer weiterhin über die Schloßstraße möglich sein. Der Verkehrsabfluss vom Schlossareal ist dann nur über die Schloßstraße-Mühlstraße-Pfortenstraße möglich. Friedenssiedlung/Schachtweg abschnittsweise Vollsperrungen in der Friedenssiedlung/Schachtweg bis 30.4.2011 Verlegung Versorgungsleitungen Die Zufahrt für die Anwohner zur ihren Grundstücken ist abschnittsweise und zeitweise nicht möglich. Beachtung der geänderten Verkehrsführung sowie der Halteverbote in der Friedenssiedlung/ Schachtweg. Döbernitz, Rad-/Gehweg Vollsperrung Rad-/Gehweg in Döbernitz zwischen Willy-Keller-Siedlung und Bahnweg (parallel zum Lober) bis 31.7.2011 Gewässerausbau vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch 9 10 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Kartenvorverkauf in der Tourist-Information im Barockschloss Delitzsch Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr Tel. 034202 67-237, Fax: 67-408 Stand: 7.4.2011 Für die regulären Veranstaltungen im Gewandhaus, Leipziger Oper, Arena Leipzig, in der Musikalischen Komödie, im Schauspielhaus, im Kabarett SanftWut, im Kabarett academixer, im Kabarett „Die Funzel“, im Kabarett „Leipziger Pfeffermühle“, im Krystallpalast u. a. sowie in der Händelhalle und Steintor-Varieté können Karten im Vorverkauf erworben werden. Musicals Gutscheine Gutscheine Gutscheine König der Löwen Hamburg versch. Zeiten Tarzan Hamburg versch. Zeiten Sister Act Hamburg versch. Zeiten Starlight Express Bochum versch. Zeiten Wicked - Die Hexen von Oz Oberhausen versch. Zeiten Hinterm Horizont Berlin versch. Zeiten We will rock you Berlin versch. Zeiten BLUE MAN GROUP Berlin versch. Zeiten Sonntagsbrunch Ramada Hotel Leipzig jeden Sonntag Amazonien (bis 30.06.2011) Leipzig NEU!!!! Für alle Veranstaltungen! Sie bestimmen den Wert, und der Beschenkte löst den Gutschein in der Tourist-Information ein. 2011 16.04.11 16.04.11 16.04.11 22.04.11 25.04.11 27.04.–01.05. 28./29.04.11 30.04.11 05.05.11 06.05.11 06.05.11 06.05.11 07.05.11 08.05.11 14.05.11 16.05.11 20.05.11 22.05.11 22.05.11 27.05.11 27.05.11 01.06.11 04.06.11 05.06.11 10.06.11 10.–12.06.11 15.06.11 16.06.11 17.06.11 18.06.11 18.06.11 23.06.11 23.06.11 24.06.11 25.06.11 25.06.11 25./26.06.11 30.06.11 01.07.11 01.–03.07.11 02.07.11 02.–04.07.11 04.07.11 08.–10.07.11 08.07.11 12.–17.07.11 16.07.11 16.07.11 17.07.11 19.–24.07.11 Gruseldinner - Frankenstein Ernst Hutter und die Egerländer Musikanten Die Prinzen The Ten Tenors Max Greger Partner Pferd 2011 In Extremo Matthias Reim Rainhard Fendrich Roger Whittaker Bushido Edward Simoni - Magier der Panflöte ELECTRA Die große MDR 1 Schlagerparade Die Atzen Tarja Turunen „Die arabische Prinzessin“ „Die arabische Prinzessin“ Snooker Classic 2011 Peter Maffay Johannes Kirchberg - Ein Mann gibt Auskunft Peter und der Wolf Mike & The Mechanics MELT! Picknick Bon Jovi Sputnik Springbreak Festival ROXETTE Herbert Grönemeyer Elton John Linkin Park SUMMEROPENING PARTY 2011 OMD STING Santana Erik Lehmann wünscht gute Besserung Ernst Hutter und die Egerländer Journey-Foreigner-SAGA - Festival Corinne Hofmann - live Hannes Wader & Konstantin Wecker WITH FULL FORCE FESTIVAL Mario Barth „Die arabische Prinzessin“ LIMP BIZKIT splash Festival Nigel Kennedy Yamato Puhdys Silly (Zusatz) Al Jarreau - Tour 2011 Carmen Ringcafé Leipzig Kulturpalast Bitterfeld 19:30 19:30 Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Gewandhaus Leipzig Neue Messe Leipzig Haus Auensee Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Arena Leipzig Haus Auensee Ev.-Reformierte Kirche Leipzig Landsberg Arena Leipzig Anker Leipzig (verlegt vom Felsenkeller!) Haus Auensee Oper Leipzig Oper Leipzig Arena Leipzig Ferropolis Schlosskeller Delitzsch 20:00 20:00 20:00 versch. Zeiten 20:00 20:00 20:00 20:00 20:30 19:30 21:00 14:30 21:00 20:00 18:00 11:00 + 18:00 16:00 20:30 19:30 Musikalische Komödie Parkbühne Leipzig Ferropolis Dresden Pouch Völkerschlacht-Denkmal Red Bull Arena Völkerschlacht-Denkmal Festwiese Leipzig Belantis Vergnügungspark Leipzig Parkbühne Leipzig Arena Leipzig Arena Leipzig Schlosskeller Delitzsch Arena Leipzig Ferropolis CineStar Leipzig Parkbühne Leipzig Roitzschjora Red Bull Arena Leipzig Oper Leipzig Haus Auensee Ferropolis Parkbühne Leipzig Oper Leipzig Landsberg Parkbühne Leipzig Gewandhaus Leipzig Oper Leipzig 11:00 + 14:00 20:00 10:00 18:00 versch. Zeiten 20:00 19:00 20:00 18:00 20:00 19:00 20:00 20:00 19:30 fällt aus! 20:15 20:00 19:30 versch. Zeiten 20:00 20:00 versch. Zeiten 20:00 20:00 19:00 versch. Zeiten 11 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch 11.12.11 12.12.11 15.12.11 16.12.11 16.12.11 18.12.11 21.12.11 30./31.12.11 Michael Hirte Ferropolis UNDERWATER Dieter Thomas Kuhn Caveman Wir sind Helden Pyro Games Helge Schneider Alegria - Cirque Du Soleil Michael Hirte Ingo Appelt Über sieben Brücken Hi Dad, Hilfe endlich Papa MATRIX - Film in Concert Martin Rütter Cindy aus Marzahn Die Königsklänge der Volksmusik Gruseldinner - Jack The Ripper Mirja Boes BROILERS Annett Louisan Jürgen von der Lippe (Zusatz) Manfred Krug liest & s(w)ingt Götz Alsmann Roland Kaiser Rihanna Michael Mittermeier Dieter Nuhr Chris Norman Söhne Mannheims Ilse Bähnert jagt Dr. Nu Bernd Hoecker Baumann & Clausen Gruseldinner - Frankenstein Krimidinner - Tod Couture Die Geschwister Hofmann Dornröschen Chippendales Ute Freudenberg Martin Schneider - Lach oder stirb Gregorian „Weihnachtstournee“ Kirchenkonzert mit Deborah Sasson Dr. Eckart von Hirschhausen Howard Carpendale Ralf Schmitz - Schmitzophren Alpenländische Weihnacht mit mit Marianne und Michael Max Raabe Schiller - Klangwelten-Elektronik Weihnachten mit Maxi Arland Gruseldinner - Dracula DIE FANTASTISCHEN VIER Petra Kusch-Lück präsentiert: „Alles Gute zur Weihnachtszeit“ Fröhliche Weihnachten mit Frank Schöbel Apassionata Schloss Hartenfels Torgau Ferropolis Parkbühne Leipzig Theater-Fabrik-Sachsen Parkbühne Leipzig Ferropolis Gewandhaus Leipzig Arena Leipzig Kulturhaus Wolfen Theater-Fabrik-Sachsen Kulturhaus Wolfen Theater-Fabrik-Sachsen Arena Leipzig Kulturpalast Bitterfeld Haus Auensee Kulturhaus Wolfen Ring-Café Leipzig Theater-Fabrik-Sachsen Haus Auensee Gewandhaus Leipzig Congress Center Leipzig Gewandhaus Leipzig Gewandhaus Leipzig Arena Leipzig Arena Leipzig Arena Leipzig Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Theater-Fabrik-Sachsen Kulturhaus Wolfen Ringcafé Leipzig Ringcafé Leipzig Kulturpalast Bitterfeld Kulturpalast Bitterfeld Haus Auensee Bürgerhaus Delitzsch Theater-Fabrik-Sachsen Kirchengemeinde St. Petri Leipzig Nicolaikirche Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Congress Center Leipzig Gewandhaus Leipzig 16:00 21:00 20:00 versch. Zeiten 20:00 20:00 20:00 versch. Zeiten 19:30 19:00 19:30 20:00 20:00 20:00 20:00 19:30 19:30 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 16:00 20:00 20:00 19:30 19:30 19:30 19:30 20:00 20:00 20:00 20:30 19:30 20:00 20:00 20:00 19:30 Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Steintor Varieté Halle Ringcafé Leipzig Arena Leipzig Kulturhaus Wolfen 18:00 20:00 20:00 19:30 20:00 16:00 Gewandhaus Leipzig 20:00 Arena Leipzig versch. Zeiten Achtung: Eilenburger Straße ab sofort Tempo-30-Zone Ab sofort ist die gesamte Eilenburger Str. Tempo-30-Zone. Zu beachten sind die damit verbundenen Vorschriften, wie die Regel „Rechts vor links“. Ganz in Ihrer Nähe Unsere Amtsblätter gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. 30 www.wittich.de 24.07.11 06.08.11 19.08.11 01.–03.09.11 02.09.11 03.09.11 12.09.11 14.–18.09.11 14.09.11 18.09.11 24.09.11 07.10 11 08.10.11 12.10.11 13.10.11 14.10.11 15.10.11 15.10.11 22.10.11 25.10.11 29.10.11 30.10.11 03.11.11 04.11.11 05.11.11 08.11.11 10.11.11 10.11.11 12.11.11 13.11.11 17.11.11 18.11.11 19.11.11 25.11.11 29.11.11 30.11.11 30.11.11 02.12.11 02.12.11 02.12.11 03.12.11 06.12.11 07.12.11 09.12.11 11.12.11 12 In der Zeit vom 1.3.2011 bis zum 31.3.2011 wurde im Standesamt Delitzsch der Sterbefall folgender Personen beurkundet; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. 23.02.2011 Matthias Herbert Nowitzki Rathenaustraße 46, 04509 Delitzsch 24.02.2011 Marta Döring geb. Sgorzelski Rathenaustr. 1, 04509 Delitzsch 26.02.2011 Siegfried Lorenz Richard-Wagner-Str. 47, 04509 Delitzsch 28.02.2011 Emma Gertrud Wagner geb. Jung Zum Amt 4, 04509 Delitzsch, OT Selben 01.03.2011 Doris Zier geb. Thummerer Pfortenstr. 1, 04509 Delitzsch 02.03.2011 Georg Bartl Rudolf-Breitscheid-Str. 57, 04509 Delitzsch 04.03.2011 Gertrud Martha Vollmer geb. Adam Loberstraße 8b, 04519 Rackwitz 05.03.2011 Werner Otto Germei Schloßstraße 23, 04509 Delitzsch 07.03.2011 Antonie Liesbeth Richter geb. Lorenz Pfortenstr. 1, 04509 Delitzsch 08.03.2011 Helmut Udo Zimmer Johannes-R.-Becher-Straße 12, 04509 Delitzsch 10.03.2011 Angela Frieda Marie Pulter geb. Lehnhardt Kohlstraße 11, 04509 Delitzsch 10.03.2011 Otto Werner Nareike Lange Str. 3, 04509 Delitzsch, OT Zschepen 12.03.2011 Walburga Stock geb. Tutschner Beerendorfer Anger 10, 04509 Delitzsch, OT Beerendorf 14.03.2011 Ella Hilde Brunner geb. Herschel Stauffenbergstr. 15, 04509 Delitzsch 14.03.2011 Irina Vasil‘evna Shneemann geb. Lálina Securiusstr. 82, 04509 Delitzsch 15.03.2011 Erika Schubert Hainstr. 74, 04509 Delitzsch 15.03.2011 Alwin Manfred Spahlholz Beerendorfer Anger 10, 04509 Delitzsch, OT Beerendorf 16.03.2011 Hilda Zschernitz geb. Winkler Kleine Dorfstr. 5, 04509 Delitzsch, OT Selben 19.03.2011 Hermann Günther Schöttge Kreumaer Dorfstr. 53, 04519 Rackwitz, OT Kreuma 21.03.2011 Ursula Therese Hiller geb. Kempe Rudolf-Breitscheid-Str. 59, 04509 Delitzsch 21.03.2011 Martha Ilse Goldacker geb. Winkler Adolf-Tauche-Str. 17, 04509 Delitzsch 22.03.2011 Gisela Erna Vogel geb. Dorstewitz Ludwig-Jahn-Str. 13, 04509 Delitzsch 25.03.2011 Gertrud Johanna Laucke geb. Schiebel Pfortenstraße 1, 04509 Delitzsch 25.03.2011 Anneliese Ilse Raschpichler geb. Kummer Hallesche Str. 44, 04509 Delitzsch 25.03.2011 Erika Elfride Streubel geb. Geißler Gellertstr. 30, 04509 Delitzsch 28.03.2011 Herta Fritzsche geb. Bobowski Pfortenstr. 1, 04509 Delitzsch 30.03.2011 Günter Steiner Beerendorfer Str. 74, 04509 Delitzsch Öffnungszeiten der Tourist-Information und des Museums im Barockschloss Delitzsch während der Osterfeiertage Karfreitag, 22.4.2011 Ostersamstag, 23.4.2011 Ostersonntag, 24.4.2011 Ostermontag, 25.4.2011 geschlossen 10–17 Uhr 10–17 Uhr geschlossen Schiedsstelle der Stadt Delitzsch Die nächsten Sprechstunden der Schiedsstelle finden an folgenden Tagen jeweils 16:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus statt: Dienstag, 26. April 2011 Dienstag, 24. Mai 2011 Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über das Sachgebiet Widersprüche/Ortsrecht/Versicherungen/Wahlen, Tel. 034202 67-212 gestellt werden. Andreas Walther, Friedensrichter Besuchen Sie uns im Internet www.wittich.de Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils freitags für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Stadt Delitzsch: Telefon: 03 42 02/6 71 24, Fax: 03 42 02/6 28 97, E-Mail: [email protected] Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected] Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde, Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller - Anzeigenannahme/Beilagen: Delitzsch: Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16, Telefon (03 42 02) 3 67 21, Telefax: (03 42 02) 3 67 22 Schkeuditz: Frau Smykalla, Funk: 01 71/4 14 40 18 Telefon: (03 42 02) 34 10 42, Telefax: (03 42 02) 5 15 06 IMPRESSUM Das Standesamt Delitzsch informiert Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 13 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Ausschreibung für den »Bürgerpreis der Stadt Delitzsch« 2011 Tiergarten Delitzsch im Internet präsent www.tiergarten-delitzsch.de geht online Ab sofort ist der Delitzscher Tiergarten mit einem eigenen Internetauftritt im World Wide Web vertreten. Auf www.tiergartendelitzsch.de können sich die Besucher einen virtuellen Eindruck der Einrichtung verschaffen und über die aktuellsten Geschehnisse informieren. Neben Übersichten zu Öffnungszeiten, Eintrittspreisen und Veranstaltungen gibt es auf der Homepage zahlreiche spannende Seiten zu entdecken. So kann man zum Beispiel Näheres über die einzelnen Tierarten, den Förderverein oder die Geschichte des Tiergartens erfahren. Über einen eigenen Menüpunkt gelangen Kinder unter anderem zum Memory-Spiel, das von der Delitzscher Firma „Medienkatze“ programmiert und kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Ein weiteres interaktives Feature ist das Tiergarten-Quiz. Dort kann jeder sein Wissen zu Jaguarundi, Braunbär und Co. unter Beweis stellen und mit etwas Glück eine Jahreskarte für den Tiergarten gewinnen. Betreut wird die Website von der Stadtverwaltung Delitzsch, Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit. Sieben auf einen Streich Zwergziegen und Hissarschafe sorgen für reichlich Nachwuchs Nachdem sich der Delitzscher Tiergarten in diesem Jahr bereits über Jungtiere bei den Trampeltieren, Eseln und Mähnenspringern freuen durfte, gleicht nun auch das Streichelgehege einem (Tier)kindergarten. Pünktlich mit Einsetzen des milden Frühlingswetters kamen dort in den vergangenen Tagen sechs Afrikanische Zwergziegen und ein Hissarschaf zur Welt. Kaum zu glauben, aber alle kleinen Ziegen sind Böcke, wie auch der im letzten Frühjahr geborene und mit der Hand aufgezogene „Gustaf“, der Tiergartenleiterin Dr. Katrin Ernst regelmäßig bei Terminen außerhalb des Tiergartens begleitet. Alle Jungtiere haben die Geburt gut überstanden und erkunden momentan jeden Winkel der begehbaren Anlage. Zu Ostern gibt es auch für kleine Zweibeiner besonders viel zu endecken. Am Ostersonntag und Ostermontag wird jeweils von 10 bis 17 Uhr ein buntes Programm geboten. Der „Bürgerpreis der Stadt Delitzsch“ wird seit 2009 an Bürger der Stadt Delitzsch vergeben, die ein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement an den Tag legen. Der Preis wird jährlich in fünf Kategorien ausgeschrieben, wobei eine Vergabe nicht in allen Kategorien zwingend ist. Das Ehrenamt sollte nicht im direkten Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf des Nominierten stehen. Der Preis ist undotiert. Alle Delitzscher Bürger und Bürgerinnen, aber auch die in der Stadt ansässigen Vereine, Gruppen, Organisationen, Parteien und Institutionen können Vorschläge für die Auswahl der Preisträger einreichen. Die Fraktionsvorsitzenden werden gemeinsam mit dem Oberbürgermeister die Preisträger und die dazu gehörige Kategorie auswählen. Kategorien: 1. CHANCEN UND WEGE für besondere Leistungen bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Senioren und Behinderten; 2. SPORT UND GESUNDHEIT für außerordentliches Engagement im Breitensport sowie für aktive Gesundheitsvorsorge und -aufklärung 3. TATEN UND KRÄFTE für besonderen Einsatz in den Feuerwehren und im Rettungswesen; 4. KUNST UND KULTUR für außergewöhnliche künstlerische Leistungen sowie für Verdienste in der nachhaltigen Kulturarbeit; 5. ARCHITEKTUR UND NATUR für kreative Ideen und deren Umsetzung bei der Gestaltung der Stadt. Die Verleihung erfolgt durch den Oberbürgermeister im Rahmen einer Abendveranstaltung am Donnerstag, dem 15. September 2011, im Bürgerhaus. Die Vorschläge sind bis zum 20. Mai 2011 in formloser schriftlicher Form einzureichen und müssen Namen, Anschrift sowie die Begründung für den Vorschlag enthalten. Bitte senden Sie Ihre Vorschläge an: Büro des Oberbürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit, Nadine Fuchs, Markt 3, 04509 Delitzsch. Die Nominierten werden in einer LVZ-Serie vorgestellt. Ferienaufenthalt in Holland vom 18.7.2011 bis 5.8.2011 In Zusammenarbeit mit der Stiftung „Europa-Kinderhilfe“ (Amsterdam), hat die Stadt Delitzsch auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Kindern aus sozial schwachen Familien einen Ferienaufenthalt in Holland zu ermöglichen. Die Unterbringung erfolgt bei Gastfamilien. Den Kindern im Alter von 6 bis 11 Jahren werden hierbei ein paar erlebnisreiche Tage geboten. Die Anmeldung ist bei der Stadt Delitzsch, Sachgebiet 50 Soziales/ Jugendfragen, Schloßstraße 30 bei Herrn Bachmann persönlich oder per Telefon unter 034202 67-147 bis zum 30.4.2011 möglich. Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale Die Friedhofsverwaltung Delitzsch macht alle Grabstättenutzer darauf aufmerksam, dass sie laut der Friedhofssatzung der Stadt (§23) verpflichtet sind, Grabmale in verkehrssicheren Zustand zu halten. Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, ist der Grabstättenutzer verpflichtet, gegebenenfalls unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Um Unfälle zu vermeiden wird in der Zeit vom 26. April bis 3. Mai durch einen sachkundigen der DENAK überprüft, inwieweit die Standsicherheit der Grabmale gewährleistet ist. Einen Aufkleber auf dem Grabmal signalisiert dem Grabstättenutzer Handlungsbedarf. Die Überprüfung der Grabmale dient nur der Sicherheit aller Grabstättenutzer. Wir bitten deshalb um Verständnis. Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch Friedhofsverwaltung 14 Ortschaftsrat Döbernitz Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz findet am Dienstag, dem 19. April 2011, in Selben, Zum Amt 6, statt. Die Beratung beginnt 19:00 Uhr. Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung, Protokollkontrolle 2. Stand der Abarbeitung der Anfragen aus den vergangenen Sitzungen 3. Information des Abwasserzweckverbandes Delitzsch zum weiteren Bauablauf der Verlegung von Abwasserleitungen in Selben 4. Verschiedenes 5. Bürgerfragestunde Wachsmuth, Ortsvorsteher Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Zehnte Delitzscher Rosenkönigin gesucht Wer möchte 2011/12/13 gern als kompetente Botschafterin und charmante Vertreterin der Königin der Blumen in den nächsten zwei Jahren in der Öffentlichkeit agieren und das rosenfreundliche Delitzsch vertreten? Wer Spaß daran hat, die Rosen mit gärtnerischen Demonstrationen, Interviews und Informationen ins „rechte Licht“ zu setzen, hinter die Kulissen zu schauen und Prominente aus Politik, Wirtschaft und der Unterhaltung kennen zu lernen und wer über ein gesundes Selbstbewusstsein und etwas Fachkompetenz verfügt sowie mindestens 16 Jahre alt ist, kann seine Bewerbung mit Foto und kurzem Lebenslauf bis zum 22. April 2011 an folgende Adresse senden: Stadtverwaltung Delitzsch, Steffi Richter, Markt 3, 04509 Delitzsch Tel. 034202 67-224, E-Mail: [email protected] Ortschaftsrat Schenkenberg Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Schenkenberg findet am Montag, dem 2. Mai 2011, 18:00 Uhr im Hotel „Schenkenberger Hof“ in Schenkenberg statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Niederschriften 3. Auswertung der Stadtratssitzungen 4. Informationen durch die Stadtverwaltung zu offenen Fragen 5. Informationen zum Stand der Vorbereitung von Veranstaltungen 6. Sonstiges Die Sitzung des Ortschaftsrates ist wie immer öffentlich. Fritzsch, Ortsvorsteherin Verkaufsoffener Sonntag und Autofrühling Am Sonntag, dem 10. April 2011 fand der erste verkaufsoffene Sonntag in diesem Jahr statt. Unterstützung erhielten die Händler durch die Autohäuser der Region. In diesem Jahr nutzten 9 Autohändler das wunderbare Frühlingswetter um ca. 50 Autos in der Innenstadt vorzustellen. Auch die Händler gaben sich reichlich Mühe und lockten die zahlreichen Kunden mit lustigen Ideen. So sorgte z. B. der Osterhase, welcher mit vollem Körbchen in unterwegs war, bei Groß und Klein für Freude. Für das leibliche Wohl wurde auch reichlich gesorgt. Von Rostbratwurst bis Zuckerwatte war für Jeden etwas dabei. Für Kunden, Händler und Besucher ein schöner Tag. Zwielichtige Vertreter geben sich als TWD-Mitarbeiter aus Aus gegebenem Anlass warnt die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) vor Haustürgeschäften zum Abschluss von Stromlieferverträgen. Wiederholt sind Personen unterwegs, die sich als Mitarbeiter der TWD ausgeben bzw. vorgeben im Auftrag der TWD zu handeln, um damit Zutritt zu Wohnräumen und Zugang zu persönlichen Daten zu erlangen. „Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter der TWD keine Verträge an der Haustür abschließen“, betont Geschäftsführer Jörn Otto. „Unsere Mitarbeiter verfügen alle über einen Dienstausweis mit Lichtbild. Bitte lassen Sie sich den Ausweis immer zeigen und fragen Sie im Zweifel bei uns nach.“ Vergleichen Sie vor dem Abschluss eines neuen Stromliefervertrages gründlich die Preise sowie die Jahresgesamtkosten. Lassen Sie sich durch die Kundenberater der Technischen Werke Delitzsch GmbH im Kundenzentrum, Sachsenstr. 1 in Delitzsch oder unter Telefon-Nummer 034202 65888 beraten. Auch auf der Internetseite www.tw-delitzsch.de finden Sie die Stromprodukte der TWD. Wird dennoch ein Vertrag an der Haustür, per Telefon oder im Internet abgeschlossen, kann er innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Technische Werke Delitzsch GmbH Sachsenstr. 1, 04509 Delitzsch Telefon: 034202 65888 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Kundenzentrum: Montag 8 – 16 Uhr Dienstag 8 – 18 Uhr Mittwoch 8 – 12 Uhr Donnerstag 8 – 16 Uhr Freitag 8 – 13 Uhr Omelettessen für einen guten Zweck Foto: LVZ/Thomas Steingen Am Montag, dem 18. April 2011, werden Kinder der Kita Sonnenschein Ostereier bemalen und den Osterhasen in das Restaurant „Zur Schloßwache“ locken. Aus den ausgeblasenen Eiern werden dort Bauernomelettes zubereitet und ab 11 Uhr zum Preis von 3,50 Euro verkauft. Davon werden 2 Euro an die Kita Sonnenschein gespendet, damit dort neue Spielsachen angeschafft werden können. Vorbestellungen bitte per Telefon unter 034202 35500. 15 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch RELAX: Das richtige Flair zum Wohlfühlen Nach kurzer Umbauzeit eröffnete in der vergangenen Woche das beliebte Restaurant „Relax“ in der Eilenburger Straße in Delitzsch in neuem Look. Zahlreiche Gäste, Geschäftspartner und Freunde feierten dies. Glückwünsche kamen auch aus dem Delitzscher Rathaus: Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde und Wirtschaftsförderin Ricarda Steinbach gratulierten zur Neueröffnung. Das seit fünf Jahren bestehende Restaurant mit 60 Sitzplätzen überzeugt mit gemütlichem Ambiente, saisonalen Spezialitäten und freundlichem Service. Mit einer neuen Küche auf hohem Niveau möchten die Betreiber, allen voran Geschäftsführer Marek Hintzsch (Foto l.), in der Loberstadt neue Maßstäbe setzen. Derzeit locken ca. 20 Sitzplätze auf der überdachten Sonnenterasse mit dem besten Blick auf die Flaniermeile der Innenstadt. Mehr Infos gibt´s im Internet bei www.relax-delitzsch.de. Fackelumzug und Osterfeuer am 21. April 2011 Die Delitzscher Landsknechte, die Freiwillige Feuerwehr Delitzsch und das Deutsche Rote Kreuz Delitzsch möchten die Einwohner und Gäste unserer Heimatstadt herzlich einladen, der jährlichen Ostertradition zu folgen. Das zweite Mal endet der von den drei Vereinen 2010 ins Leben gerufene Fackel- und Lampionumzug am Gründonnerstag auf dem Festplatz am Tiergarten mit einem großen Osterfeuer. Unter der Begleitung der Landsknechte beginnt der Umzug für Groß und Klein am 21. April 2011 um 18.00 Uhr auf dem Delitzscher Markt und schlängelt sich durch die Altstadtgassen Richtung Festplatz am Delitzscher Tiergarten. Dort empfängt die Teilnehmer gegen 19 Uhr ein riesiges von der Freiwilligen Feuerwehr Delitzsch gezündetes Osterfeuer. Neben Bratwurst und Getränken erwarten die hoffentlich zahlreichen Besucher am Tiergarten auch die vielen Fahrgeschäfte des Schauerstellerbetriebes Franzelius aus Schkeuditz, welcher dort mit Attraktionen wie Breakdance, Freefall oder Twister gastiert. Caritas Erziehungs- und Familienberatungsstelle Delitzsch/Eilenburg Sie finden uns: in Delitzsch, Schulstraße 11 Sie erreichen uns: Montag bis Donnerstag von 8 bis 13.00 Uhr Mittwoch von 8 bis 16.00 Uhr Telefon: 034202 64544 Fax: 034202 64699 oder E-Mail: [email protected] Internet: www.familienberatung-delitzsch.de 16 DRK-Kreisverband Delitzsch e. V. Eilenburger Straße 65 04509 Delitzsch Tel. 034202 3094-0 Fax 034202 3094-28 [email protected] www.drk-delitzsch.de Termine Erste Hilfe für Führerschein 07.05.2011 08.00 Uhr Erste Hilfe-Training 18.04.2011 08.00 Uhr 20.05.2011 08.00 Uhr Erste Hilfe-Kurs 13./14.05.2011 08.00 Uhr 21.+28.05.2011 08.00 Uhr Erste Hilfe am Kind (fresh up) 19.04.2011 15.00 Uhr Blutspende Delitzsch 04.05.2011 13-18 Uhr Service- und Schulungszentrum, Ludwig-Jahn-Str. 4 Seniorentreff Rackwitz, immer montags, 13.30−16.00 Uhr Sozialstation, Märchenweg 2, 04519 Rackwitz JRK-Gruppenstunden, immer montags, 16.30−17.30 Uhr Jugendrotkreuz, Herr Pabel, Tel. 0177 4596847 Kat.-Schutz-Jugendausbildung (10-16 Jahre) Thema Atmung/Sani-Rucksäcke 21.05.2011 9−13 Uhr Katastrophenschutz, Herr Beckmeier, Tel. 0177 4853000 Offene Freizeitangebote, montags−samstags, 14.00−21.00 Uhr Jugendhaus Nord, YOZ, Herr Quinque, Tel. 034202 63759 Mobile Jugendsozialarbeit (Streetwork) Frau Weag, Tel. 0157 76819481 Kranken- und Privatfahrten Fahrdienst - sitzend, liegend und im Rollstuhl Herr Schweiger, 24h-Tel. 0160 4711234 Häusliche Krankenpflege, Hausnotruf-System Frau Körber, 24h-Tel. 0160 4711242 Menüservice - Essen auf Rädern Frau Waeschke, Tel. 034202 3094-17 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer am Donnerstag von 10 bis 12 und von 13 bis 14.30 Uhr. Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege. Begegnungsstätte für Senioren Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58538 (Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!) Regelmäßige Treffen: Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr - gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Rolli-Club Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen sie mehr über den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel: 034202 61755) und Frau Müller (Tel.: 034202 894029). Sozialstation (ambulanter Pflegedienst) Gellertstr. 26a, 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58538 Pflegedienstleiterin: Frau Anja Stiller Die Leistungen unserer Sozialstation im Überblick: - Häusliche Kranken- und Altenpflege - Haushaltshilfe, Wäschereinigung - Bereitstellung von Hilfsmitteln - preiswerter Hilfsmittelverleih - Essenversorgung (Essen auf Rädern) - medizinische Fußpflege - Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus - Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege, allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege - Nachtpflege (3–5 Pflegeeinsätze pro Nacht) - Nachtwache für Wochenendvertretung - Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw. Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung und betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit. Tagespflege für Senioren Ganztagsbetreuung wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr. Neben Pflege und med. Betreuung bieten wir abwechslungsreiche kreative und kulturelle Angebote für Senioren. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer: 034202 58543. Essen auf Rädern Küche: Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58548 Hospizdienst Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Sieglinde Stahl, Sprechzeiten: Di. 15 bis 17 Uhr, Do. 10 bis 12 Uhr, Tel: 03423 7002998 oder 0151 22788089; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen. Spendenkonto des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.: Sparkasse Leipzig; Kto: 228 000 1899; BLZ: 860 555 92 Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V. Geschäftsstelle Delitzsch Schloßstr. 4, 04509 Delitzsch Tel.: 034202 50600, Fax: 034202 63839 Homepage: www.diakonie-delitzsch.de Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 51376 Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“ Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 034202 58255 Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schloßstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der Kita „Morgenland“ Kleiderkammer im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“, Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538 Sportfischerverein Ortsgruppe Delitzsch e. V. Die nächste Jahreshauptversammlung des Sportfischervereins Ortsgruppe Delitzsch e. V. wird nach § 7 Abs. 2 der Satzung am 6.5.2011 um 19 Uhr im Bürgerhaus in Delitzsch einberufen. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Tätigkeitsbericht des Vorstandes 4. Finanzbericht des Schatzmeisters 2010 5. Bericht Revisionskommission 6. Diskussion 7. Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2010 8. Sonstiges: Königsfischen mit anschließendem Nachtangeln und Infos zum Gewässeratlas Der Vorstand 17 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Wohnungsbaugenossenschaft " Aufbau " eG Mittelstraße 7a 04509 Delitzsch Wohnungsangebote - Auszug Gestern. Heute. Morgen - Das gute Gefühl, zuhause zu sein. Straße Delitzsch Nord Ort Zimmer Etage Balkon WFL in m² Kaltmiete Ausstattung x x x x x x x 40,84 47,81 47,81 63,57 63,57 63,57 63,57 233,00 € 220,00 € 220,00 € 292,00 € 292,00 € 292,00 € 292,00 € Bezugsfertig nach Vereinb. nach Vereinb. nach Vereinb. nach Vereinb. nach Vereinb. nach Vereinb. 46,03 46,03 45,30 46,86 46,20 45,98 221,00 € 221,00 € 217,00 € 225,00 € 222,00 € 221,00 € nach Vereinb. nach Vereinb. nach Vereinb. nach Vereinb. nach Vereinb. nach Vereinb. 54,56 48,17 46,50 57,80 57,80 58,40 262,00 € 222,00 € 223,00 € 277,00 € 277,00 € 280,00 € nach Vereinb. nach Vereinb. nach Vereinb. Bezugsfertig Bezugsfertig Bezugsfertig WFL in m² Preis Zustand 58,60 58,60 58,13 59,63 59,59 VB VB VB VB VB unsaniert unsaniert saniert unsaniert unsaniert Nordstraße 4 Gellertstraße 35 Friedrichshafener Str. 16 Gellertstraße 33 Lessingstraße 9 O.-v.-Guericke-Straße 18 R.-Luxemburg-Straße 36 Delitzsch Delitzsch Delitzsch Delitzsch Delitzsch Delitzsch Delitzsch 1 2 2 3 3 3 3 EG 4. OG 4. OG 2. OG 3. OG 3. OG 2. OG Beerendorfer Straße 54 Beerendorfer Straße 58 J.-R.-Becher-Straße 8 Fr.-Engels-Straße 39 F.-C.-Weiskopf-Straße 1 G.-Hauptmann-Straße 8 Delitzsch Delitzsch Delitzsch Delitzsch Delitzsch Delitzsch 2 2 2 2 2 2 2. OG 2. OG 3. OG 3. OG 1. OG 2. OG Hauptstraße 2 Buschenauer Straße 3c Friedensstraße 2a Friedensstraße 2c Friedensstraße 2d Friedensstraße 2a Rackwitz Rackwitz Rackwitz Rackwitz Rackwitz Rackwitz 2 2 2 3 3 3 1. OG 2. OG 2. OG 2. OG EG 2. OG Delitzsch Ost Rackwitz x x x x Verkauf Eigentumswohnungen Straße Karl-Marx-Straße 1a Karl-Marx-Straße 1a Beerendorfer Straße 36 Beerendorfer Straße 38 Beerendorfer Straße 42 Ort Zimmer Etage 3 3 3 3 3 1. OG 3. OG EG 2. OG 3. OG Delitzsch Delitzsch Delitzsch Delitzsch Delitzsch Balkon x x x PKW Stellplatzvermietung R.-Luxemburg-Straße Am Karl-Marx-Platz 1-4 Karl-Marx-Straße 1a - c 12,78 € 12,78 € 10,23 € Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten kurzfristig möglich. Tiefgaragenstellplätze Wohnanlage "Wohnen am Park" Mieter der Wohnungsbaugenossenschaft: Personen ohne Nutzungsvertrag: 27,00 € 32,13 € (nicht an Mitgliedschaft in WBG gebunden) Für weitere Angebote stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten wie folgt zur Verfügung : Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 7.30 - 9.00 9.00 - 12.00 7.30 - 9.00 7.30 - 9.00 9.00 - 11.30 und 13.00 - 18.00 und 13.00 - 17.00 Ihr Anprechpartner: Herr Müller Telefon Fax: Homepage: www.zuhause-in-delitzsch.de E- Mail: [email protected] E- Mail: [email protected] 034202/340517 034202/340520 18 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Die nächsten Spiele des NHV Concordia Delitzsch 2010 e.V. finden an folgenden Tagen statt. Süddeutsche Meisterschaft im Kultur- und Sportzentrum Delitzsch Sonnabend, 16.4.2011 Mannschaft, Liga weibl. Jugend C, Kreisliga weibl. Jugend B, Bezirksliga weibl. Jugend C, Oberliga Frauen, Bezirksliga Männer, Bezirksliga Sonnabend, 16.4.2011 Uhrzeit 9.00 Uhr 14.00 Uhr 16.00 Uhr 16.00 Uhr 16.30 Uhr Mannschaften SV Leipzig Ost 1858 – NHV II HV Glesien 1929 – NHV NHV - SV Koweg – Görlitz TSG Schkeuditz – NHV HV Glesien 1929 – NHV II Halbfinale männliche B-Jugend 16.00 Uhr Handball-Akademie Leipzig/Delitzsch – SG Ottenheim/Altenheim Halbfinale männliche A-Jugend 18.15 Uhr NHV Concordia Delitzsch 2010 - VfL Pfullingen Preise: Tageskasse: Erwachsene – 6 € Kind./Jug. (7–16 J.) – 3 € Vorverkauf: Erwachsene – 5 € Kind./Jug. (7–16 J.) – 3 € Getränkestand und Imbiss geöffnet Eintrittsgelder kommen in voller Höhe dem Handballnachwuchs zugute. Kinder (0–6 J.) – frei Kinder (0–6 J.) – frei Die Heimspiele finden in der Artur-Becker-Halle, Ostraße 11 statt. Weitere Informationen über die Mannschaften und den Verein finden Sie im Internet unter: www.nhv-concordia-delitzsch.de . Neue Trikots für Alte Herren Die Sportfreunde der Alten Herren des SV Grün-Weiß Selben bedanken sich recht herzlich für die neuen Trikots bei der Firma Pro Soft Krippner GmbH in Vertretung des Geschäftsführers Herrn Ralf Krippner. Mit freundlichen Grüßen, Frank Leideritz, Grün-Weiß Selben !"#$%&'!"(#)"#*+& *(# %*& !-"./(' 0#)%1&%)-%2%& %*& 3")#4)*15 ! "(#)"#*+& 6%*7#888 # "#$%&' ($&')*+,#$ #.// 0&' 12&'/./,34#$.5 % $&'3$&2& & &0,-$&'#&) 63&50 # '#7&89:&'&) ;&2&5 % <#,57 %&'8&$0&5 ' 5$#$4#$%& =>' 04) ($&' ( /&'4#$.5 .+5& 5&74#$%& ?.37&5 ) .#@&50$7"&$# 9"((%& 0*% :6)% !"#$% +;%) :6)%& !"#%) /"(#)*%)%&< 9%2%& 5*# =*%)%& %8 >8? @+(#A".6 BCC5? DEFDG H%-*#$(.6 =%-%A+&I DCEGDG CGJKEB? =%-%A"LI DCEGDG JGMNK :&#%)&%#I OOO8-%2%&'5*#'#*%)%&8;% Klassik meets Pop: Außergewöhnliches Konzert am Karfreitag Gezacktes und Gestempeltes Am 21. April 2011 findet um 19 Uhr in der Gaststätte „Elberitzmühle“ in Delitzsch unsere Jahreshauptversammlung statt. Alle Vereinsmitglieder sind eingeladen. Sie ist eines der größten und imposantesten Musikinstrumente, das die meisten eher mit barocker oder Kirchenmusik verbinden. In dem Projekt „plug in and pipe out“ begibt sich die traditionelle Pfeifenorgel zusammen mit einer Band, einmal auf eine ganz andere musikalische Ebene. Stilistisch wird dabei fast nichts ausgelassen: Beatles, Michael Jackson, ein Präludium und eine Fuge von Bach, Deutschrock von Farin Urlaub, Popcharts und Eminem werden bei „plug in and pipe out“ zusammen umgesetzt. Termin: 29. April, 20.00 Uhr in der ev. Marienkirche Delitzsch Eintritt: 8 Euro für Schüler/Studenten, 6 Euro für Kinder bis 12 Jahre Karten: Tourist-Information, Gemeindebüro ev. Kirchgem. Delitzsch oder unter 0176 29547765 bzw. 034243 22555 19 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Der Tierschutzverein Delitzsch e. V. informiert Osterfest im Tierheim Laue Am Ostermontag, dem 25.4.2011, von 14:00 bis 16:00 Uhr veranstaltet der Tierschutzverein Delitzsch e. V. ein Osterfest mit Kaffee und Kuchen, unserer beliebten Tombola für die Großen und Osterbeuteln für die Kleinen. Verbringen Sie einen gemütlichen Nachmittag in unserem Tierheim. Es laden ein: Der Vorstand und die Tierheimleitung Übrigens: Osterhasen finden Sie zwar nicht in unserem Tierheim, dafür aber viele andere Tiere, die ein neues Zuhause suchen. Ortsteil Laue Sausedlitzer Str. 21 04509 Delitzsch Tel.: 034202 51757 www.tierheim-laue.de Spendenkonto: Volksbank Delitzsch e.G. - BLZ 860 955 54 Konto 350 011 021 Sudetendeutsche Landsmannschaft Ortsgruppe Delitzsch Allen Geburtstagskindern im April alles Gute und viel Gesundheit. Unser nächstes Treffen ist am 14. Mai. Vom 14. bis 17. Mai findet das Katharinentreffen des Heimatkreises Reichenberg in Weimar statt. Weitere Auskunft gibt Annelies Lutzenberger, Tel.: 0821 483522. Der Vorstand BABYKURS - Schnulleralarm! (3 Monate - 1 Jahr) . . . FRÜH ÜBT SICH! Neben Erfahrungsspielen beim Matschen und Kleckern, Geschicklichkeitsspielen, Babygymnastik und Sinneseindrücken mit Klängen und Tönen, knüpfen die Kleinsten erste Kontakte mit Gleichaltrigen. NEU: ab 20.4.2011 zusätzlich mittwochs 9:30 bis 11:00 Uhr Neu!!! —- Angebote für Kinder —- Neu!!! Kindertanz, Start: Mi, 27.4. um 16:00 Uhr Ein neuer Tanzkurs zu fetzigen Kinderliedern startet am Mittwoch, den 27. April um 16:00 Uhr für 3- bis 6-jährige Tanzbegeisterte. Wenn du tolle Musik genauso gerne magst wie wir und dazu noch einen deftigen Po-Wackler kannst, dann schau doch einfach mal vorbei. Kindersport, Start: Do, 28.4. um 16:00 Uhr Hallo ihr Flitzpiepen, donnerstags treffen wir uns immer um 16:00 Uhr zum Spie-Spa-Sport. Angesprochen sind alle Kinder von 3 bis 6 Jahre. Wir trainieren mit viel Spiel und Spaß unsere Mu(u)skeln, üben die Balance zu halten, die Koordination von Armen und Beinen zu entwickeln, die Ausdauer zu steigern und ein Rhythmusgefühl nach toller Musik zu entwickeln. „Architekten, Bauarbeiter und Co.” In diesem 8-wöchigen Kurs sind nicht nur Köpfchen sondern auch handwerkliches Geschick gefragt. Ihr sammelt hier viele Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Materialien. Ein richtiger Bauarbeiter kann ein Haus bauen. Wie Steine aufeinandergestellt werden, kennen sicher viele Kinder, aber wie mit Spachtel und Mörtel umgegangen wird lernt ihr unter fachlicher Aufsicht kennen. Hinzu kommt eine Holzwerkstatt. In der könnt ihr nach Herzenslust zu einem Thema werkeln, schrauben, bohren, sägen und was man noch so alles tut. An den Experimentier- und Kreativtischen ist euer Köpfchen gefragt. Logisches denken, hinterfragen von Aufgaben und erkennen neuer Weg ist hier das Ziel. Wie aus Speckstein ein schicker Ketten- oder Schlüsselanhänger wird, werdet ihr in diesem Kurs kennen lernen. Wenn du ein bisschen handwerkliches Geschick mitbringst und Lust hast dein Können zu erweitern, freuen wir uns auf dich. Start: Mo, 18.4. um 16:30 Uhr (5–8 Jahre) Start: Do, 28.4. um 16:30 Uhr (9–12 Jahre) Bei allen Kurs-Angeboten bitte vorher telefonisch anmelden: Tel. 034202 346789 Tanz für alle Junggebliebenen Wir laden wieder alle tanzfreudigen Leute am 15. April 2011 ab 15:00 Uhr zu unserer beliebten Tanzveranstaltung für die reiferen Jahrgänge recht herzlich ein. Für flotte Rhythmen, Stimmung, reichlich schmackhafte Speisen und leckere Getränke sorgt Frau Geyer mit ihrem Team und erwartet Sie in Delitzsch-Nord, Kosebruchweg 14. Achtung! Unser Seniorentanz für den Monat Mai findet am 20. Mai 2011 wie immer ab 15:00 Uhr statt. OFFENER TREFF Für alle die Lust haben kleine Geschenke, Dekorationen und Accessoires selbst zu gestalten. Unsere Angebote finden jeweils mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr statt: 27.4. 4.5. 11.5. FLEUROGAMI - zauberhafte Blütenfaltung Erwachsene und Kinder Erwachsene: Teelichter individuell gestaltet Kinder: Gestalte dein eigenes Geschirr Erwachsene: Gartenkugeln Kinder: Klangspiel NICHT VERPASSEN! Kindergeburtstag Draußen ist es manchmal zu heiß, dann wieder kalt und windig. Zu Hause ist zuviel Lärm und die Eltern schauen immer zu, wenn ihr eure ganzen Freunde an eurem wichtigsten Tag im Jahr einladen wollt. Dann sagt doch euren Eltern, dass man wunderbar im De-Kila feiern kann. Wer noch seine Freunde überraschen möchte, der sucht sich eines unserer Themen aus. Wir versprechen ihr wollt gar nicht mehr nach Hause. Klassen-Abschlusspartys Ihr versteht euch im Klassenverband super oder nächstes Schuljahr werdet ihr auseinander gerissen - dann wird es Zeit für eine Abschlussparty. Das De-KiLa Team berät euch und geht gern auf eure Wünsche und Anregungen ein. Meldet euch einfach per E-Mail: [email protected] oder ruft an unter 034202 346789. Wir freuen uns aber auch auf jeden Besuch von euch, da kann ganz individuell alles besprochen werden, damit eure Party ein voller Erfolg wird. Aufgepasst! Im Mai könnt ihr uns beim Schlossfest in Delitzsch und beim Spargelfest in Kyhna besuchen kommen. 20 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 „Viel Lärm um Nichts“ – Theater im Oberen Bahnhof Das Theater im Oberen Bahnhof führt nach erfolgreicher Premiere im November 2010 erneut „Viel Lärm um Nichts“ auf. Termin ist Sonntag, der 17. April um 17:00 Uhr. Obwohl die Komödie bereits 1599 von Shakespeare vollendet wurde, hat sie nichts von ihrem Charme und ihrer innewohnenden Heiterkeit eingebüßt. Verwirrspiel, Täuschung und Intrige – Gefühlssturm, Leidenschaft und Scharfzüngigkeit sind die Zutaten, mit denen Shakespeares Komödien bis heute immer wieder das Publikum begeistern. Auch „Viel Lärm um nichts“ zählt zu den beliebtesten und spritzigsten Lustspielen des Altmeisters: Regie führte Ben Graul. Das Stück wurde mit großzügigen Spenden der Sparda Bank Delitzsch e.G unterstützt. Die Theatergruppe SOS spielt einen uralten Klassiker randvoll mit Tanz und Musik, scharfzüngige Wortduellen und derben Possen. Karten gibt es für 7,50 Euro bzw. ermäßigt für 6,50 Euro in den bekannten Vorverkaufsstellen, der Buchhandlung Engler und der Touristinformation Delitzsch. Aufführungsort ist wie immer der Obere Bahnhof Delitzsch in der Anna-Zammert-Straße 1, 04509 Delitzsch. Neue Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche & Erwachsene Der Volkssolidarität KV Nordsachsen e. V., Verein für die ganze Familie, sucht, in Zusammenarbeit mit anderen Sportvereinen, die sich aktiv für die Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einsetzen, Interessenten für folgende Freizeitangebote (um Voranmeldung wird gebeten): 1.) Tanzmäuse I (Einstiegsalter 35 Jahre), montags: 16:15 Uhr bis 17:00 Uhr 2.) Tanzmäuse II (Einstiegsalter 3–5 Jahre), montags: 17:15 Uhr bis 18:00 Uhr 3.) Tanzmäuse III (Einstiegsalter 6–8 Jahre), mittwochs: 16:45 Uhr bis 17:30 Uhr 4.) Dance-Kids (Einstiegsalter 8–11 Jahre), mittwochs: 17:30 Uhr bis 18:15 Uhr 5.) Cheerleader „Funky Cheers“ (Einstiegsalter ab 7 Jahre), dienstags: 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr (Turnhalle Glesien) 6.) Erwachsenensport (BBPo/Tanzfitness im 14-tägigen Wechsel) montags: 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr (Delitzsch) 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr (Glesien) donnerstags: 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr (Delitzsch) 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr (Delitzsch) Wer sich aktiv in einer dieser Gruppen beteiligen möchte und noch zusätzliche Informationen braucht, meldet sich bitte unter: Telefon: 0176 94221186 E-Mail: [email protected] Des weiteren bietet die Volkssolidarität noch folgende Kurse an: 1.) Aqua-Fitness für Senioren freitags - 1x im Monat 2.) Krabbelgruppen (ab 5 Monate) bunte Mischung aus Kreisspielen, Tanzliedern, Ruheliedern, Bewegungs-, Begrüßungs- und Abschiedsliedern sowie erste Erfahrungen mit verschiedenen Gegenständen und Materialien Zusätzliche Informationen zu diesen beiden Kursen erhalten Sie unter: Telefon: 034202 860065 Immobilienanzeigen Betreuungsverein „Fürsorge“ e. V. Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr informiert der Betreuungsverein interessierte Bürger über das Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Sie suchen Haus, Wohnung oder Geschäft? Immobilienanzeigen finden Sie in Ihrem regionalen Amtsblatt. www.wittich.de Beerendorfer Str. 1 04509 Delitzsch Tel.: 034202 37470 Fax: 034202 374719 21 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Sa mst ag, de n 30. A p r i l 2011 10.0 0 - 16.0 0 U h r Gottesdienste und Zusammenkünfte der katholischen Pfarrei „St. Klara“ vom 16.4.2011 bis zum 29.4.2011 Telefon Pfarrbüro Fax Pfarrbüro Telefon Pfarrer Poschlod: E-Mail: ν ν ν ν ν K let ter n Ru der n Vo r s t e l l u n g P r o j e k t e L a ge r f e u e r G r illen b Sp iele r wer h U be 00 et t . 2 - 1 ter w 0 .0 e t 10 n k l e st Ki D e l i t zsc h , M a u e r gasse 19 a Frühlingskonzert des Schulze-Delitzsch-Frauenchores Mitwirkende: Jana Polianowskaja - Klavier Gesangsschüler von Carolin Creutz-Moritz Schulze-Delitzsch-Frauenchor Carolin Creutz-Moritz - Leitung Bürgerhaus Delitzsch Sonntag, 8. Mai 2011, 16.00 Uhr Eintritt: 7,00 € 034202 52159 034202 52175 034202 329706 [email protected] Samstag, 16.4. 18.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz Sonntag, 17.4. (Palmsonntag) 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 9.00 Uhr Hl. Messe in Bad Düben und Zwochau 10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg 17.00 Uhr Feier der Versöhnung mit Beichtgelegenheit in Löbnitz 17.00 Uhr Feier der Versöhnung mit Beichtgelegenheit in Eilenburg Montag, 18.4. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 14.30 Uhr Kreuzweg und Seniorentreff in Delitzsch 16.00 Uhr Schülerbeichte in Bad Düben 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Dienstag, 19.4. 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 19.00 Uhr Chor in Delitzsch Mittwoch, 20.4. 8.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 17 bis 19 Uhr Beichtgelegenheit in Delitzsch 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau Donnerstag, 21.4. (Gründonnerstag) 19.00 Uhr Messe Vom letzten Abendmahl mit Opfergang der Liebe in Eilenburg und Delitzsch anschl. Agapefeier im Gemeindehaus und Ölbergstunde in der Kirche (Eilenburg 21.30 Uhr, Delitzsch 22.00 Uhr) Freitag, 22.4. (Karfreitag) 10.00 Uhr Kreuzwegandacht in Lehelitz und Löbnitz 15.00 Uhr Liturgie vom Leiden und Sterben des Herrn in Bad Düben, Eilenburg und Delitzsch Samstag, 23.4. (Karsamstag) 9.00 Uhr Trauermette in Delitzsch 15 – 16 Uhr Beichtgelegenheit in Delitzsch 22.00 Uhr Feier der Osternacht in Delitzsch Ostersonntag, 24.4. 5.00 Uhr Feier der Osternacht in Bad Düben anschl. Osterfrühstück 9.00 Uhr Hl. Messe in Lehelitz, Löbnitz und Zwochau 10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch (mit Taufen) und Eilenburg (mit Taufe) 17.00 Uhr Ostervesper in Delitzsch Ostermontag, 25.4. 9.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch, Bad Düben und Zwochau 10.30 Uhr Hl. Messe in Eilenburg und Löbnitz Osterspaziergang der Kolpingfamilie nach Zaasch Dienstag, 26.4. 18.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 19.30 Uhr Pfarrgemeinderatssitzung in Bad Düben 22 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Mittwoch, 27.04. bis Freitag Erstkommunionvorbereitung in der Pfarrei 9.00 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau Donnerstag, 28.4. 9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Freitag, 29.4. 8.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 9.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 19.00 Uhr Skat- und Romméturnier in Delitzsch Evangelische Kirchengemeinde Gottesdienste und Veranstaltungen vom 17.4.2011 bis 1.5.2011 Sonntag, d. 17.4.2011 10.00 Uhr Familiengottesdienst in der Marienkirche Montag, d. 18.4.2011 9.30 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus 17.00 Uhr Posaunenchor - Anfänger im Gemeindehaus 17.30 Uhr Posaunenchor im Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei im Gemeindehaus Dienstag, d. 19.4.2011 14.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeindehaus 15.00 Uhr Kinderchor 4 – 6 Jahre im Gemeindehaus 16.00 Uhr Kinderchor 2. – 6. Klasse im Gemeindehaus Mittwoch, d. 20.4.2011 17.45 Uhr Gitarrenunterricht im Gemeindehaus 18.00 Uhr Junge Gemeinde im Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis im Gemeindehaus Donnerstag, d. 21.4.2011 15.00 Uhr Andacht in der Cafeteria des St.-Georg-Hospitals, Hallesche Str. 44 18.30 Uhr Gottesdienst in der Hospitalkirche und im Gemeindehaus Freitag, d. 22.4.2011 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Marienkirche Samstag, d. 23.4.2011 22.00 Uhr Osternacht-Gottesdienst in der Marienkirche Sonntag, d. 24.4.2011 10.00 Uhr Familiengottesdienst in der Marienkirche Montag, d. 25.4.2011 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Marienkirche Mittwoch, d. 27.4.2011 18.00 Uhr Osterfest der Junge Gemeinde im Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis im Gemeindehaus Freitag, d. 29.4.2011 20.00 Uhr Konzert für Band und Orgel in der Marienkirche Sonntag, d. 1.5.2011 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Marienkirche Anschriften: Pfarrer St. Pecusa Superintendent Dr. Chr. Stawenow Kantorin Chr. Heimrich Gemeindepädagogin K. Schmiedeke Gemeindebüro Öffnungszeiten: Schloßstr. 6, Tel. 989637 Schloßstr. 26, Tel. 51219 oder Tel. 51281 Tel. 92200 Tel. 301091 Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198 Montag bis Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670, BLZ 86055592 [email protected] www.delitzsch-online.de/ev.kirche/ Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Mauergasse 19 a, 04509 Delitzsch Tel. 034202 56453, www.efg-delitzsch.de Gottesdienste Sonntag, 17.4. 2011 9.30 Uhr Karfreitag, 22.4. 2011 18.00 Uhr (in Bitterfeld, Mittelstraße 32) Sonntag, 24.4. 2011 10.00 Uhr Ostergottesdienst (in Bitterfeld, Mittelstr. 32) Neuapostolische Kirche Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a vom 17.4. bis 27.4.2011 Sonntag, d. 17.4.2011 9.30 Uhr Gottesdienst 9.30 Uhr Sonntagsschule Montag, d. 18.4.2011 19.30 Uhr Chorübungsstunde Dienstag, d. 19.4.2011 18.45 Uhr Religionsunterricht Karfreitag, d. 22.4.2011 9.30 Uhr Gottesdienst Ostersonntag, d. 24.4 .2011 9.30 Uhr Gottesdienst Dienstag, d. 26.4.2011 18.45 Uhr Religionsunterricht Mittwoch, d. 27.4.2011 19.30 Uhr Gottesdienst Jehovas Zeugen - Delitzsch Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a Samstag, 16.4.2011 17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Warum sich von der Bibel leiten lassen?“ 17.30 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Gottes Anerkennung zu gewinnen bringt ewiges Leben ein“ Sonntag, 17.4.2011 19.30 Uhr Gedenkfeier zum Tod Jesu Christi im Bürgerhaus Delitzsch, Securiusstraße 34 Freitag, 22.4.2011 19.00 Uhr Versammlungsbuchstudium Betrachtung des Buches „Legt gründlich Zeugnis ab für Gottes Königreich“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Hiob 28 - 32 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Warum wir erst nachdenken sollten, bevor wir reden“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Sonntag, 24.4.2011 17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Kannst du und wirst du ewig leben?“ 17.30 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Liebe Gerechtigkeit mit deinem ganzen Herzen“ Freitag, 29.4.2011 19.00 Uhr Versammlungsbuchstudium Betrachtung des Buches „Legt gründlich Zeugnis ab für Gottes Königreich“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Hiob 33 - 37 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Wiederholung des Gelernten“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Eintritt frei Keine Kollekte 23 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 0 34 21/7 58 -0 03 42 02/9 88 -0 0 34 35/9 84 -0 0 34 23/70 97 -0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 0 34 21/75 8- 13 71 03 42 02/98 8- 13 36 0 34 35/98 4- 13 80 0 34 23/7 09 7- 13 55 Bereich Landrat Büro Landrat Büro für Öffentlichkeitsarbeit/Kreistag Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat I - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Personalamt Hauptamt Dezernat II - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmerei Kreiskasse Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling 0 34 21/75 8- 10 01 0 34 21/75 8- 10 11 03 42 02/98 8- 10 50 0 34 21/75 8- 10 90 0 34 21/75 8- 10 96 0 34 21/75 8- 11 02 0 34 21/75 8- 12 02 0 34 21/75 8- 15 02 0 34 21/75 8- 13 02 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 21 01 0 34 21/75 8- 21 50 0 34 21/75 8- 20 02 Dezernat III - Bau Dezernent Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt 0 34 23/7 09 7- 30 01 0 34 23/7 09 7- 31 01 0 34 23/7 09 7- 32 01 0 34 23/7 09 7- 33 01 Dezernat IV - Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss 0 34 23/7 09 7- 40 01 0 34 23/7 09 7- 41 01 0 34 21/7 79 -3 00 0 34 21/7 79 -2 00 Dezernat V - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt Ordnungsamt Gesundheitsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Eigenbetrieb Rettungsdienst 03 42 02/98 8- 54 01 03 42 02/65 -2 12 Dezernat VI - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt 0 34 21/75 8- 60 02 0 34 21/75 8- 61 01 0 34 21/75 8- 62 02 03 42 02/98 8- 50 01 03 42 02/98 8- 51 01 03 42 02/98 8- 52 01 03 42 02/98 8- 53 01 0 34 21/75 8- 63 02 Eigenbetrieb Kommunale Bildungsstätten Betriebsleiter 0 34 21/75 8- 70 02 www.landkreis-nordsachsen.de Mitteilung des Büros des Kreistages In der 14. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages Nordsachsen am 30. März 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff Beschluss-Nr. Öffentlicher Teil > Übertragung von Straßenflurstücken, Flur 5, Gemarkung Mörtitz 256/11 KT > Bestätigung von zusätzlichen Ausgaben während der vorläufigen Haushaltsführung 257/11 KT > Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2011 sowie Weiterentwicklung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2011 - 2015 258/11 KT > Erste Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder der Feuerwehren und deren Helfer (Entschädigungssatzung Ausbilder der Feuerwehren) 259/11 KT > Satzung über die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Entschädigung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters des Landkreises Nordsachsen. 260/11 KT > Bestätigung einer nachträglichen Einsetzung in eine ehrenamtliche Funktion 261/11 KT > Bestellung ehrenamtlicher Stellvertreter des Kreisbrandmeisters 262/11 KT > Jugendhilfeplanung, Teilplan „Kindertageseinrichtungen“ 2010 - 2014 für den Landkreis Nordsachsen 263/11 KT > Entsendung von Vertretern in den örtlichen Beirat des Jobcenter Nordsachsen 264/11 KT > Vergabe der Mittel aus der Investitionspauschale für das Jahr 2011 im Landkreis Nordsachsen 265/11 KT > Beschlussfassung zur Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen (Schülerbeförderungssatzung) 266/11 KT > Errichtung und Unterhaltung der Integrierten Regionalleitstelle 267/11 KT > Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch AGS DZ) einschließlich Gebührenkalkulation 268/11 KT > Auflösung des Abfallverbandes Nordsachsen 269/11 KT > Bestätigung eines Vergleiches und Bestätigung von zusätzlichen Ausgaben während der vorläufigen Haushaltsführung 270/11 KT Nichtöffentlicher Teil > Einberufung eines Einigungsstellenverfahrens gemäß Sächsischen Personal-Vertretungsgesetz zwecks Einstellung eines/r Bediensteten nach Entgeltgruppe 13 als SGL Ländliche Entwicklung 271/11 KT > Entscheidung über die Einstellung von Bediensteten ab Entgeltgruppe 13 (D IV/Umweltamt) 272/11 KT > Entscheidung über die Einstellung von Bediensteten ab Entgeltgruppe 13 (D III/Amt f. Ländl. Neuordnung) 273/11 KT > Entscheidung über die Einstellung von Bediensteten ab Entgeltgruppe 13 (D III/Amt für Ländl. Neuordnung) 274/11 KT > Entscheidung über die Einstellung von Bediensteten ab Entgeltgruppe 13 (D III/Amt f. Ländl. Neuordnung) 275/11 KT 24 > Entscheidung über d. Umsetzung v. Beschäftigten ab Entgeltgruppe E 13 (D V/Ordnungsamt) > Zukunft der Sachsen-Finanzgruppe (SFG): Sachstandsbericht und Handlungsoptionen Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 276/11 KT 277/11 KT Die hier genannten Beschlüsse (öffentlicher Teil) können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27,04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden. 3.3 Bestandserhebung aller ambulanten, teilstationären, stationären und weiteren ergänzenden Erziehungshilfen in Vorbereitung der Erarbeitung des Teilplanes Hilfen zur Erziehung für den Landkreis Nordsachsen 3.4 Geschäftsbericht des Jugendamtes des Landkreises Nordsachsen für das Jahr 2010 4 Informationen und Anfragen 1-527/11 1-526/11 Mitteilung des Büros des Kreistages Pressestelle In der 24. öffentlichen Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen am 22. März 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff Beschluss-Nr. > Schloss Hartenfels Torgau, Sanierung Flügel E, Ausbau von Räumen für die EDV-Zentrale, Los 50-2 - Serverraum, Netzersatzanlage 095/11 VA > Sanierung Flügel E Schloss Hartenfels Torgau, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau, Los 24 Informationstresen 096/11 VA > Restaurierung „Schöner Erker“ am Schloss Hartenfels Torgau, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau; Los 09 - Innenputzarbeiten, Los 11 - Heizung, Einbau beheizte Sockelleiste, Los 12 - Malerarbeiten und Los 13 - Umverlegung Grundleitung/ Pflasterarbeiten 097/11 VA > Energetische Sanierung der Außenstelle BSZ/VHS Puschkinstraße 3 in 04860 Torgau, Los 11 Bauleistungen Versehrtenrampe 098/11 VA > Martin-Rinckart-Gymnasium, Haus Möbius, in Eilenburg, Erweiterungsbau Westflügel Los 16, 17, 18 und 34 099/11 VA > Gymnasium Schkeuditz, Lessingstraße 10 in 04435 Schkeuditz, Sanierung Altbau Erweiterungsbau - Umsetzung Containerbau, Los 16 und 17 100/11 VA > Freihändige Vergabe nach VOL/A zur Beschaffung eines Rettungstransportwagens nach DIN EN 1789 101/11 VA Die hier genannten Beschlüsse können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden. Aktuelle Ausschreibungen der Behindertenzentrum Delitzsch gGmbH finden Sie im sächsischen Ausschreibungsblatt Nr. 15/2011 oder im Internet unter www.landkreisnordsachsen.de. Mitteilung des Büros des Kreistages Die 12. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am Dienstag, dem 19. April 2011, 18.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D, 1. Obergeschoss, „Heinrich-Schütz-Saal“, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, statt. Tagesordnung Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschrift vom 01.02.2011 2 Präsentation des Projektes „Gegenwind“ durch das Diakonische Werk Delitzsch/Eilenburg e. V. 3 Beratung und Beschlussfassung von Informationsund Beschlussvorlagen 3.1 Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverband Leipzig e. V., auf eine Projektförderung für das Projekt „Kinder- und Jugendtelefon“ für das Jahr 2011 1-524/11 3.2 Förderung von Projekten „Sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr“ an den Berufsschulzentren im Landkreis Nordsachsen für das Jahr 2011 1-525/11 Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus Finanzierungsberatung Die WFG-Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen führt am Dienstag, dem 19.4.2011 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Sparkasse Leipzig/Geschäftsstelle Oschatz, Blomberger Str. 2 in 04758 Oschatz eine Finanzierungsberatungsveranstaltung durch, die sich sowohl an Firmen, Freiberufler, Existenzgründer als auch Gewerbetreibende und Privatpersonen im ländlichen Raum richtet. Kostenlose Beratungen zu den verschiedensten Fragen der Existenzgründung, der Fördermittelbereitstellung, der Liquiditätssicherung sowie der Gesamtfinanzierung einer Investition werden angeboten. Fachkundige Berater der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, der Handwerkskammer zu Leipzig, der Sächsischen Aufbaubank, der Sparkasse, der Volksbank, der Raiffeisenbank Torgau sowie die Leader-Manager für den ländlichen Raum stehen für individuelle Beratungen zur Verfügung. Interessenten sollten sich schon im Vorfeld der Veranstaltung unter 03 42 02/9 88 10 58 bzw. per E-Mail unter: [email protected] melden. ________________________________________________________ Dezernat IV Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung - AGS DZ) vom 30.03.2011 Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen hat in seiner Sitzung am 30.03.2010 aufgrund von: • § 3 Abs. 1 und § 3a des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 (SächsGVBI. S. 261), letzte Änderung vom 29. Januar 2008 (SächsGVBI. S. 138), • §§ 1 - 3, 6 und 9 - 16 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBI. S. 419), letzte Änderung 19. Mai 2010 (SächsGVBI. S. 142), • § 3 Abs. 1, §§ 12 und 66 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBI. S. 577), letzte Änderung 26. Juni 2009 (SächsGVBI. S. 323), der 25 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch • Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) und der • Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen für das Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom 08. Dezember 2010, folgende Abfallgebührensatzung für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung des Landkreises Nordsachsen im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) beschlossen. §1 Gebührentatbestände (1) Der Landkreis erhebt als Gegenleistung für das Benutzen und/oder Vorhalten der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung im Gebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch Abfallgebühren. Das vorgenannte Gebiet umfasst die Städte und Gemeinden Bad Düben, Delitzsch, Doberschütz, Eilenburg, Jesewitz, Krostitz, Laußig, Löbnitz, Neukyhna, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Taucha, Wiedemar, Zschepplin, Zwochau. Sämtliche nachfolgenden Regelungen dieser Satzung sind auf die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im vorgenannten Gebiet bezogen. Die Erhebung der Abfallgebühren dient der Deckung der dafür anfallenden Kosten und Aufwendungen der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises. Der Landkreis betreibt die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Mit der Ermittlung der Berechnungsgrundlagen der Abfallgebühren, der Abfallgebührenberechnung, der Ausfertigung und Versendung der Abfallgebührenbescheide sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Abfallgebühren einschließlich dem Mahnwesen hat der Landkreis die Kreiswerke Delitzsch GmbH, Benndorfer Landstraße 01, 04509 Delitzsch, beauftragt. (2) Für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen erhebt der Landkreis Gebühren, die sich aus einer • einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr und • Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter sowie • die Gebühren für die Entsorgung von Restabfällen über vom Landkreis zugelassene und gekennzeichnete 80 Liter Restabfallsäcke für zeitweilig zusätzliches Abfallaufkommen zusammensetzen. Private Haushaltungen im Sinne dieser Satzung sind Personengemeinschaften sowie Einzelpersonen, die eine selbstständig bewirtschaftete oder in sich abgeschlossene Wohnungseinheit mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische inne haben, auch wenn sie ganz oder teilweise von anderen Haushaltungen versorgt werden. (3) Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (nachfolgend gewerbliche Siedlungsabfälle genannt) erhebt der Landkreis • behälterbezogene Abfallgrundgebühren und • Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter sowie • Gebühren für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen über vom Landkreis zugelassene und gekennzeichnete 80 Liter Restabfallsäcke für zeitweilig zusätzliches Abfallaufkommen. Als Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen gelten solche, bei denen Abfälle im Sinne von § 2 Nr.1 der Gewerbeabfallverordnung anfallen. Zu den gewerblichen Siedlungsabfällen zählen insbesondere Abfälle aus gewerblichen und öffentlichen Büros oder Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten, gewerblichen Beherbergungen (wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Feriensiedlungen und Campingplätzen), privaten und öffentlichen Einrichtungen (wie Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeheime, Kasernen, Strafvollzugsanstalten) sowie Abfälle, die bei der Tätigkeit von Freiberuflern anfallen. (4) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 2 wird für die Kosten und Aufwendungen für das Vorhalten und/ oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben: a. zweimal jährlich im Holsystem (Straßensammlung) stattfindende Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen, b. Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren aus privaten Haushaltungen außerhalb Dualer Systeme im Holsystem c. mindestens einmal jährlich im Bringsystem stattfindende Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) über das Schadstoffmobil, d. Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushaltungen an den im Auftrag des Landkreises betriebenen Annahmestellen, e. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung gegenüber privaten Haushaltungen f. Innere Verrechnungen (Lohn, Sach-, Gemein-, und Verwaltungskosten für alle Belange der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung) auf Grundlage der Empfehlung der kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Köln (KGSt) g. Kosten der Behälterverwaltung über Identsystem und des Behältertauschs h. Kosten für die Gebührenstelle des beauftragten Dritten (5) Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 3 wird für die Kosten und Aufwendungen für das Vorhalten und/oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben: i. zweimal jährlich im Holsystem (Straßensammlung) stattfindende Entsorgung von Sperrmüll, j. Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren außerhalb Dualer Systeme im Holsystem, k. mindestens einmal jährlich im Bringsystem stattfindende Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) über das Schadstoffmobil, I. Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten an den im Auftrag des Landkreises betriebenen Annahmestellen, m. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung n. Innere Verrechnungen, Kosten für die Gebührenerhebung, Lohn-, Sach-, Gemein- und Verwaltungskosten o. Kosten der Behälterverwaltung über Identsystem und des Behältertauschs (6) Bei Selbstanlieferungen von Abfällen an den dafür vorgehaltenen Abfallannahmestellen wird durch den jeweiligen Betreiber ein Entgelt nach Maßgabe einer gesonderten Entgeltordnung erhoben. (7) Für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll insbesondere aus dem Gebiet der Stadt Eilenburg, die an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation Spröda direkt angeliefert werden, erhebt der Landkreis Gebühren. (8) Der Landkreis erhebt von der Stadt Eilenburg eine Benutzungsgebühr für den Betrieb der von ihm oder in seinem Auftrag im Stadtgebiet betriebenen Annahmestelle für Elektro-und Elektronikaltgeräte. §2 Gebührenmaßstab (1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 4 bestimmt sich nach der Anzahl der Einwohner, die beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldet sind. Bei Einwohnern des ehemaligen Landkreises Delitzsch, die zusätzlich zu ihrem Hauptwohnsitz einen Nebenwohnsitz im Landkreis Nordsachsen angemeldet haben, erfolgt die Veranlagung zur Abfallgrundgebühr ausschließlich für den Hauptwohnsitz. Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von § 1 Abs. 3 und 5 bemisst sich nach der Anzahl und dem Volumen der vom Landkreis zugeordneten Restabfallbehälter, (2) Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen berechnen sich nach der Anzahl und dem Volumen der durch das elektronische Behälteridentifikationssystem registrierten Entleerungen bezüglich der auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälter. 26 (3) Für die Nutzung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsäcke für die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushaltungen oder gewerblichen Restabfällen wird eine gesonderte Benutzungsgebühr pro Sack erhoben. (4) Die Gebühren gemäß § 1 Abs. 7 bestimmen sich nach der Art und Menge bzw. dem Gewicht der Abfälle. (5) Die Benutzungsgebühr für die Kostenbeteiligung der Stadt Eilenburg am Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 wird als Pauschalbetrag pro Monat erhoben. §3 Gebührensätze (1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 4 beträgt 32,64 EUR je Kalenderjahr für jeden mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück oder in dem jeweiligen Haushalt gemeldeten Einwohner und 16,32 EUR je Kalenderjahr für jeden gemäß § 2 Abs. 1 mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück oder in dem jeweiligem Haushalt gemeldeten Einwohner. (2) Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß § 1 Abs. 5 beträgt je Restabfallbehälter und Jahr: Gebührensätze: 80-Liter-RestabfallbehäIter 62,40 EUR 120-Liter-Restabfallbehälter 93,60 EUR 240-Liter-Restabfallbehälter 187,20 EUR 1.100-Liter-Restabfallbehälter 858,00 EUR (3) Die Entleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen gem. § 1 Abs. 2 und 3 beträgt: Gebührensätze: 80-Liter-Restabfallbehälter 7,25 EUR 120-Liter-Restabfallbehälter 10,87 EUR 240-Liter-Restabfallbehälter 21,74 EUR 1.100-Liter-Restabfallbehälter 99,66 EUR (4) Die Gebühr für die Entsorgung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsäcke beträgt 7,90 EUR pro Sack. (5) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll insbesondere aus der Stadt Eilenburg an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation i.S. von § 1 Abs. 7 beträgt 168,45 EUR pro Tonne. (6) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 beträgt 762,95 EUR pro Monat. §4 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der einwohner- und behälterbezogenen Abfallgrundgebühr und der Entleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von § 1 Abs. 2 und 3 ist der anschlusspflichtige Grundstückseigentümer. Besteht an dem Grundstück ein Erbbaurecht, Teil- oder Wohnungseigentum, ein Dauernutzungs- oder Dauerwohnrecht oder ein sonstiges, dingliches Nutzungsrecht, ist der Berechtigte abweichend von Satz 1 Gebührenschuldner. Wird von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verwalter benannt, wird der Gebührenbescheid an diesen gerichtet. (2) Der Gebührenbescheid kann abweichend von Abs. 1 auf Antrag des Grundstückeigentümers an den Mieter oder Pächter bzw. an den Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen gerichtet werden, wenn der Mieter oder Pächter bzw. Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen dem Antrag zustimmt. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Gebühren wird stattdessen wieder der Gebührenschuldner i.S. von Abs. 1 herangezogen. (3) Gebührenschuldner für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack ist der Erwerber. (4) Gebührenschuldner der Gebühr i.S. von § 1 Abs. 7 ist der Anlieferer bzw. derjenige, in dessen Auftrag die Anlieferung erfolgt (z.B. Stadt Eilenburg). Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 (5) Schuldner der Benutzungsgebühr i.S. von § 1 Abs. 8 für den Betrieb von Annahmestellen durch oder im Auftrag des Landkreises im Gebiet der Stadt Eilenburg ist die Stadt Ellenburg. (6) Wird ein Gebührentatbestand von mehreren Gebührenschuldnern gemeinsam verwirklicht, haften diese als Gesamtschuldner (z. B. Wohnungseigentümergemeinschaft). §5 Entstehung und Beendigung der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 4 und die behälterbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 5 dieser Satzung entsteht zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, erstmals spätestens jedoch am 1. Kalendertag des auf den Anschluss an die Abfallentsorgung folgenden Monats. (2) Die Gebührenschuld für die Entleerungsgebühren der Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen entsteht zum Zeitpunkt der Entleerung der Behälter, die mittels eines elektronischen Behälteridentifikationssystems registriert wird. Die Gebührenschuld für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack entsteht mit dem Erwerb. (3) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll i.S. von § 1 Abs. 7 entsteht mit der Übergabe der Abfälle an den Landkreis bzw. den von ihm beauftragten Dritten an der Abfallumladestation Spröda. (4) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 entsteht monatlich mit Ablauf des Kalendermonats. (5) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene und für die behälterbezogene Abfallgrundgebühr sowie für die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen der Anschluss- und Benutzungspflicht nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung entfallen. (6) Treten im Laufe des Kalenderjahres Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen für die einwohner- oder die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr ein, erhöht oder ermäßigt sich die Abfallgrundgebühr ab Beginn des Monats, der dem Monat, in dem die Änderung gemeldet wurde, folgt. §6 Erhebung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühren werden jeweils durch Bescheid festgesetzt und sind in zwei gleich hohen Teilbeträgen zum 31.3. und zum 30.09. eines jeden Jahres fällig. Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen werden jeweils nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres auf der Grundlage der dann vorliegenden Leerungszahlen im nächsten Halbjahr mit dem Bescheid für den jeweiligen Teilbetrag der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr festgesetzt und sind für das erste Halbjahr jeweils zum 30.09., für das zweite Halbjahr jeweils zum 31.3. des Folgejahres fällig. (2) Die behälterbezogenen Abfallgrundgebühren werden vierteljährlich in Bescheiden festgesetzt, die jeweils zum Ende des Quartalmonats (Januar, April, Juli, Oktober) ergehen und sind für das erste Halbjahr am 10.2. und 10.5, für das zweite Halbjahr am 10.8. und 10.11. fällig. Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei gewerblichen Siedlungsabfällen werden jeweils nach Ablauf eines Quartals auf der Grundlage der dann vorliegenden Leerungszahlen spätestens zum Ende des Folgemonats mittels Bescheid festgesetzt und sind jeweils zum 10. des zweiten Folgemonats (also zum 10.5., 10,8., 10.11. und 10.2 des Folgejahres) fällig. (3) Die Gebühr für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack wird bei dessen Erwerb fällig. (4) Die Gebühr für an der Abfallumladestation Spröda direkt angelieferten, gewerblichen Siedlungsabfälle und Sperrmüll gem. § 1 Abs. 7 wird monatlich durch Bescheid für die im Vormonat angelieferten Mengen festgesetzt und spätestens zum 25. des Folgemonats fällig. 27 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch (5) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet Eilenburg durch oder im Auftrag des Landkreises i.S. von § 1 Abs. 8 wird jeweils für den abgelaufenen Monat im Folgemonat festgesetzt und gemeinsam mit der Gebühr gem. Abs. 4 zum 25. dieses Folgemonats fällig. (6) Eine Leistung gilt auch dann als in Anspruch genommen und begründet die Erhebung einer Gebühr, wenn ein Restabfallbehälter vom Anschluss- und Benutzungspflichtigen zur Entleerung bereitgestellt wurde und eine Entleerung durch das elektronische Behälteridentifikationssystem - unabhängig vom Füllgrad des Behälters registriert wurde. (7) Der Gebührenschuldner kann bei den durch Gebührenbescheid erhobenen Gebühren zwischen den Zahlungsweisen Lastschriftverfahren oder Überweisungsverfahren wählen. Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist durch den Gebührenschuldner gegenüber dem Landkreis Nordsachsen oder dessen beauftragten Dritten eine schriftliche Einzugsermächtigung zu erteilen. Diese gilt auf unbestimmte Zeit und wird zur nächsten Fälligkeit wirksam, sofern sie mindestens eine Woche zuvor erteilt wurde. §7 Restabfallbehältergemeinschaften Bei Restabfallbehältergemeinschaften im Sinne von § 15 a der Abfallwirtschaftssatzung ist der im Antrag als verantwortlich Benannte Gebührenschuldner der jeweiligen Abfallgebühren. §8 Vertrieb und Rücknahme von Restabfallsäcken Restabfallsäcke werden dezentral durch vom Landkreis Nordsachsen beauftragte Dritte vertrieben. Der Rücknahme ungültig gewordener Restabfallsäcke erfolgt gegen Barauszahlung bis sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeit bei den vom Landkreis Nordsachsen mit dem Vertrieb beauftragten Dritten. §9 Gebühren bei Unterbrechung der Abfuhr Wird die Abfallentsorgung durch Bauarbeiten, Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, betriebsnotwendige Arbeiten, behördliche Verfügungen oder Verlegung des Zeitpunktes der Abfallentsorgung eingeschränkt, unterbrochen oder verspätet durchgeführt, haben die Gebührenschuldner keinen Anspruch auf Ermäßigung oder Erlass der Gebühren. § 10 Melde- und Auskunftspflichten, Schätzungen (1) Änderungen, durch die sich ein Wechsel in der Person des Gebührenschuldners ergibt, sind vom bisherigen Gebührenschuldner dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Der bisherige Gebührenschuldner haftet gesamtschuldnerisch neben dem neuen Gebührenschuldner für die Zahlung der Gebühren, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem der Landkreis Kenntnis von der Änderung erhält. (2) Soweit der Landkreis die für die Festsetzung der Gebühren erforderlichen Grundlagen nicht ermitteln kann, kann er diese schätzen. Der Landkreis berücksichtigt dabei alle Umstände, die für die Schätzung von Bedeutung sein können. § 11 Gebührenreduzierung und Gebührenerlass Der Landkreis Nordsachsen kann auf schriftlichen und begründeten Antrag Gebühren ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Erhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Der Antrag auf Gebührenreduzierung oder Gebührenerlass soll vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig gemäß § 6 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig zwecks Erlangung von Gebührenreduzierungen gemäß § 11 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder den Landkreis über erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder entgegen § 10 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige Auskünfte erteilt, die zur Festsetzung der Gebühren erforderlich sind oder Rechtsänderungen, durch die sich ein Wechsel des Gebührenschuldners ergibt, nicht anzeigt. (2) Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden. § 13 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom 09.12.2009 außer Kraft. Torgau, den 30.03.2011 Czupalla Landrat Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Zschortau Flur 2 (2440) 8/1, 15/4, 15/5, 24/2, 25/7, 25/8, 25/9, 25/10, 27/4, 27/5, 27/6, 27/8, 29, 30/4, 30/8, 30/10, 30/13, 30/14, 30/15, 30/26, 32/3, 34/10, 34/11, 34/12, 34/13, 34/14, 34/15, 34/17, 34/19, 34/21, 34/22, 34/26, 34/28, 34/29, 34/30, 34/31, 34/33, 34/39, 34/40, 34/41, 34/42, 34/56, 34/57, 34/58, 34/60, 34/70, 34/72, 34/80, 34/81, 34/82, 34/83, 34/85, 34/86, 34/90, 34/91, 34/94, 34/96, 34/97, 34/98, 34/100, 34/112, 34/117, 34/139, 34/142, 35/66, 36/3, 36/4, 36/6, 36/17, 36/19, 36/22, 36/26, 36/31, 36/32, 36/39, 36/55, 36/58, 36/67, 36/71, 36/76, 36/79, 36/82, 36/83, 36/84, 36/90, 36/95, 36/96, 36/101, 36/103, 36/104, 36/108, 36/109, 36/118, 36/119, 36/120, 38/2, 38/3, 39/1, 39/2, 39/4, 39/5, 39/7, 39/8, 39/9, 39/10, 42/1, 45/1, 45/5, 51/3, 54/13, 59/1, 59/2, 59/3, 59/4, 59/5, 59/6, 59/13, 59/15, 59/19, 59/20, 59/21, 59/22, 59/33, 59/34, 59/36, 59/37, 59/38, 59/39, 59/46, 59/47, 59/49, 59/53, 59/54, 90/18, 117/2, 123/3, 123/4, 132/28, 132/39, 132/40, 132/48, 135/2, 137, 138, 139/2, 139/3, 140, 145, 147, 148, 149/2, 150/1, 151, 152/13, 155/1, 156/2, 157/2, 159, 160, 161, 162, 163, 165, 166, 167/2, 167/3, 168, 169, 170, 173, 174, 178/1, 219, 222, 237, 496/15, 215/27, 240/30, 365/30, 412/30, 538/34, 539/34, 540/34, 541/34, 542/34, 552/34, 553/34, 303/36, 304/36, 439/36, 440/36, 489/36, 526/36, 278/38, 279/38, 265/124 Zschortau Flur 3 (2441) 17/1, 23/38, 28/3, 30/1, 102/2, 268/11, 271/11, 11/1, 11/2, 11/3, 11/4, 11/9, 11/10, 11/14, 11/15, 11/16, 11/19, 11/20, 11/22, 11/25, 11/26, 11/27, 11/32, 11/33, 11/43, 11/86, 11/146, 11/147, 11/148, 11/149, 11/259, 11/260, 11/261, 11/262, 11/263, 11/264, 11/273, 11/293, 11/295, 11/297, 11/320, 11/321, 11/322, 11/323, 11/324, 11/326, 11/327, 11/328, 11/330, 11/331, 11/332, 11/333, 11/334, 11/335, 11/336, 11/340, 11/341, 11/342, 11/345, 11/347, 11/348, 11/349, 11/350, 11/352, 11/353, 11/354, 11/356, 13/2, 14/8, 15/8, 15/9, 15/10, 16/10, 16/12, 16/13, 20/5, 20/7, 20/8, 23/1, 23/2, 23/3, 23/19, 23/20, 23/21, 23/22, 23/24, 23/28, 23/29, 23/30, 23/31, 23/40, 23/42, 23/43, 23/44, 23/45, 23/46, 23/47, 23/48, 23/49, 23/50, 23/51, 23/53, 23/59, 23/63, 23/64, 60/3, 65, 66/2, 87/7, 28 91, 92, 93, 94/1, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101/1, 101/2, 103, 105, 106, 107/4, 107/5, 109, 241/11, 242/11, 258/11, 264/11, 265/11, 266/11, 267/11, 269/11, 270/11, 280/11, 294/11, 296/11, 335/11, 384/11, 385/11, 387/11, 393/11, 413/11, 414/11, 327/17, 202/20, 187/23, 196/23, 211/23, 302/23, 303/23, 304/23, 305/23, 307/23, 310/23, 311/23, 312/23, 313/23, 314/23, 315/23, 316/23, 317/23, 342/23, 343/23, 344/23, 345/23, 346/23, 347/23, 350/23, 351/23, 352/23, 353/23, 354/23, 355/23, 357/23, 358/23, 359/23, 360/23, 361/23, 362/23, 363/23, 364/23, 365/23, 366/23, 367/23, 368/23, 369/23, 396/23, 397/23, 398/23, 399/23, 401/23, 402/23, 403/23, 404/23, 405/23, 406/23, 407/23, 408/23, 409/23, 410/23, 411/23, 416/23, 424/23, 183/28, 184/28, 185/28, 194/30, 201/32 Zschortau Flur 4 (2442) 16/5, 17/5, 17/7, 17/8, 17/10, 17/18, 17/19, 17/20, 17/21, 17/33, 17/34, 17/35, 17/36, 17/46, 17/48, 17/50, 17/52, 17/54, 17/60, 17/64, 17/65, 17/66, 17/67, 17/68, 17/69, 17/70, 17/73, 17/74, 17/75, 17/77, 17/79, 17/81, 17/84, 17/85, 17/87, 17/89, 17/91, 17/97, 17/100, 17/102, 17/103, 17/104, 21/4, 21/8, 21/9 Zschortau Flur 6 (2444) 19/1, 19/4, 19/5, 27/2, 27/3, 27/6, 28/1, 28/2, 41/10, 41/11, 41/79, 41/80, 41/81, 41/82, 41/83, 41/84, 42/5, 42/8, 44/2 Zschortau Flur 7 (2445) 40, 48 Art der Änderung 1 Gebäudedarstellung nach Auswertung von Luftbildern 2 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung 3 Änderung der Angabe zur Nutzung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 18.04.2011 bis 18.05.2011 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/7 79 -1 10, -1 11, -1 12 in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Pahlitzsch Amtsleiterin Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010 1 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Umwelt Vermessungsamt Sonderungsbehörde Torgau, 07.04.2011 Sonderungsbescheid in dem Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz Sonderungsplan Nr. 08/2008 Aufgrund der Ergebnisse des oben angeführten Sonderungsverfahrens nach § 1 Nr. 1 des Bodensonderungsgesetzes (BoSoG) wird Folgendes angeordnet: 1. Der ausliegende Sonderungsplan, der Teil dieses Bescheides ist, wird verbindlich festgestellt. 2. Die Grundstücke im Plangebiet haben den aus dem ausliegenden Sonderungsplan ersichtlichen Umfang. Begründung In der Gemeinde Zschepplin, Gemarkung Krippehna, Flur 7, Flurstücke 14/1, 18/3, 36/12, 46/9, 49/1, 60/1, 82/18, 85/2, 87 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3332) durchgeführt worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen stellen sich die Grenzen der Grundstücke im Plangebiet wie aus dem ausliegenden Sonderungsplan ersichtlich dar. Gegen den Sonderungsplanentwurf wurden zwei Einwände erhoben. Diese richten sich gegen bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesene Grenzen. Den Einwänden wird nicht stattgegeben. Die Entscheidungen werden den Betroffenen in einem gesonderten Schreiben erläutert. Hinweis zum Erlass dieses Bescheids Dieser Bescheid wird gemäß § 9 Abs. 2 BoSoG durch Auslegung in den Diensträumen der Sonderungsbehörde bekannt gegeben. Er gilt nach Ablauf der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 9 Abs. 2 Satz 5 BoSoG). Der Sonderungsbescheid liegt in der Zeit vom 26.04.2011 bis 26.05.2011 in den Diensträumen des Vermessungsamtes (Husarenpark 19, 04860 Torgau) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich (Tel. 0 34 21/7 79 -0). Eine Übersichtskarte des betroffenen Gebietes liegt in der Gemeindeverwaltung Zschepplin in der Zeit vom 15.04.2011 bis 26.05.2011 aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Husarenpark 19, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin 29 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Dezernat V SATZUNG über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen (Schülerbeförderungssatzung) Präambel Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung folgender Gesetze: • Landkreisordnung des Freistaates Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (GVBI. S. 577), letzte Änderung 29. Januar 2008 (GVBI. S. 102) • Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (GVBI. S. 298), vom 29. Januar 2008 (GVBI. S. 138) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 30. März 2011, Beschluss des Kreistages Nr. 266/11 KT, die Satzung zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen. Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Landkreis Nordsachsen. Aufgrund der o.g. Gesetze organisiert der Landkreis die erforderliche Schülerbeförderung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Schulbussen oder auf privater Basis und erstattet die daraus entstehenden notwendigen Beförderungskosten abzüglich der Eigenanteile der Eltern. Dies betrifft folgende Einrichtungen - Grundschulen gemäß § 5 SchulG - Mittelschulen gemäß § 6 SchulG - Gymnasien gemäß § 7 SchulG - Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) / - Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) gemäß § 8 Abs. 3 SchulG - Berufliches Gymnasium gemäß § 12 SchulG - Förderschulen gemäß § 13 SchulG. Eine Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich nur, wenn die vorgenannten Einrichtungen im Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Schulpflicht besucht werden und soweit keine anderweitige Förderung, insbesondere nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz oder anderen Ausbildungshilfen, erfolgt. A. ERSTATTUNGSVORAUSSETZUNGEN §1 Kostenübernahme (1) Aufgabenträger für die Schülerbeförderung ist der Landkreis, er erstattet die notwendigen Beförderungskosten für den Besuch der im Geltungsbereich genannten Einrichtungen, sofern sie auf seinem Territorium liegen. Einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Beförderungskosten haben nur Schüler soweit sie im Freistaat Sachsen ihren ständigen Wohnsitz haben. (2) Die notwendigen Beförderungskosten sind die Fahrkosten, die in Folge nachgewiesener Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des eigenen Fahrzeugs je Schüler für die kürzeste, einfache öffentliche Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule anfallen. Als Wohnung im Sinne dieser Satzung gilt die im Einwohnermelderegister eingetragene Anmeldewohnung (Hauptwohnsitz) des Schillers. (3) Es werden nur die Kosten für den Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule des entsprechenden Schultyps und des gewählten Profils erstattet. Dies gilt nicht bei Ausnahmen, die durch die Schulaufsichtsbehörde zugelassen sind (§ 25 Absatz 3 SchulG) oder durch die Schulnetzplanung des Kreises anders geregelt werden. (4) Verkehre im inneren Schulbetrieb (Unterrichtswege) verbleiben in der ausschließlichen Verantwortung des jeweiligen Schulträgers. (5) Der Aufgabenträger organisiert den Schülerverkehr grundsätzlich im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs - ÖPNV -, eine funktionelle und kosteneffiziente Schülerbeförderung setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträger, Schulträger, Schulen und den bedienenden Verkehrsunternehmen voraus. (6) Bei Festlegung der Schulbezirke gem. § 25 SchulG durch die Schulträger hat die Zumutbarkeit der Schulwege sowie die kostengünstigste Beförderung für den Landkreis die Grundlage zu bilden. Bei Nichteinhaltung dieses Grundsatzes kann der Schulträger an den Mehrkosten beteiligt werden. (7) Einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Beförderungsangebot für den Schüler begründet diese Satzung nicht. Der Landkreis hält ein Beförderungsangebot zur jeweils nächstgelegenen Schule eines Schultyps vor. §2 Stundenplanmäßiger Unterricht (1) Beförderungskosten werden nur dann erstattet, sofern sie durch Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht entstehen. Stundenplanmäßiger Unterricht ist der Unterricht, der an den Schulen nach einem festen, für Lehrer und Schüler verbindlichen, Stundenplan stattfindet. (2) Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern, Sportfesten, Schullandheimaufenthalten, Studien- oder Theaterfahrten, Ferienhortbetreuung, Hortbetreuung sowie Projekttagen und Praktika. (3) Unterrichtswegekosten (Beförderungskosten, die während des Unterrichts anfallen, z.B. Kosten zum obligatorischen Schwimm- oder Sportunterricht, sowie Kosten, die bei der Kooperation zweier oder mehrerer Schulen oder durch die Unterrichtsgestaltung in räumlich getrennten Schulgebäuden entstehen) werden nicht erstattet. §3 Notwendige Beförderungskosten / Mindestentfernungen (1) Als notwendige Beförderungskosten werden die Fahrtkosten bei nachgewiesener Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder mit eigenem Fahrzeug nach Maßgabe §§ 6, 8 und 13 dieser Satzung erstattet: a) für Schüler von Grundschulen sowie Klassenstufen eins bis vier der Schule zur Lernförderung und der Förderschule für Erziehungshilfe ab einer Mindestentfernung von 2 km, b) für Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen sowie für Schüler ab der Klasse 5 der Schule zur Lernförderung sowie der Förderschule für Erziehungshilfe ab einer Mindestentfernung von 3 km, c) für Schüler der Förderschulen für geistig Behinderte ohne Entfernungsbegrenzung. (2) Die Mindestentfernung nach Abs. (1) bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule. (3) Für Schüler nach Abs. (1) Buchstabe a), b), die in einem räumlich getrennten Wohnbezirk einer Gemeinde wohnen und außerhalb desselben eine Schule besuchen, sind die Beförderungskosten auch dann zu erstatten, wenn die kürzeste öffentliche Wegstrecke zwischen dem Mittelpunkt des Wohnbezirks und der Schule weniger als 2 km (Buchstabe a) bzw. 3 km (Buchstabe b) beträgt. Ein räumlich getrennter Wohnbezirk ist ein Ortsteil, der sich in deutlich erkennbarem Abstand zur nächstgelegenen Bebauung befindet. (4) Beförderungskosten für Schüler nach Abs. (1) Buchstabe a) werden auf jährlich neu zu stellenden Antrag unabhängig von der Mindestentfernung auch dann erstattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß eine besondere Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Schüler bedeutet. Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretende Gefahr gilt nicht als besondere Gefahr in diesem Sinne. Die Entscheidung darüber, ob eine besondere Gefahr vorliegt, trifft das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes. 30 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 §4 Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten §7 Nichterhebung von Eigenanteilen (1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und einem auswärtigen Unterbringungsort werden nur für Schüler der Hauptschulklasse der Schule zur Lernförderung und der Förderschule für Erziehungshilfe erstattet. (2) Notwendige Beförderungskosten i. S. des Abs. (1) sind die Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und dem auswärtigen Unterbringungsort zu Beginn und zum Ende des Schuljahres bzw. der Ferien sowie die Kosten für Wochenendheimfahrten. (3) Auf die Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen dem auswärtigen Unterbringungsort und der Schule ist § 3 entsprechend anzuwenden. (1) In besonders gelagerten Einzelfällen, insbesondere wenn die Erhebung von Eigenanteilen aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse der Personensorgeberechtigten und des Schülers eine unbillige Härte darstellen würde, kann der Landkreis auf Antrag den Eigenanteil erlassen. (2) Der Antragsteller hat grundsätzlich den Nachweis über die Bedürftigkeit zu erbringen. Hierzu sind die entsprechenden Bestätigungen der jeweils zuständigen Leistungsträger mit dem Antrag zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten vorzulegen. (3) Schüler, die neben dem Schwerbehindertenausweis das Beiblatt des Versorgungsamtes mit Wertmarke zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV mit hinreichender Geltungsdauer vorlegen, können auf Antrag von der Zahlung des Eigenanteils auch bei Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr ausgenommen werden. (4) Der Erlass des Eigenanteils erfolgt grundsätzlich befristet, der Antragsteller hat die Mitwirkungspflicht beim Nachweis des Andauerns der Erlassgründe. Sollten die Gründe, die zum Erlass des Eigenanteils führten, entfallen, so ist dies umgehend anzuzeigen, der Eigenanteil wird dann anteilig erhoben. §5 Begleitpersonen (1) Personensorgeberechtigte können Kosten für die Begleitung ihrer Kinder auf dem Schulweg geltend machen, wenn die Begleitung wegen körperlicher oder geistiger Behinderung eines Schülers erforderlich ist. Die Notwendigkeit einer Begleitung ist auf Verlangen durch amtsärztliches Zeugnis bzw. den Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Vermerk nachzuweisen. (2) Beförderungskosten für Begleitpersonen nach Absatz (1) werden nach den für den zu begleitenden Schüler geltenden Grundsätzen erstattet (§§ 3, 6). (3) Bei der Beförderung von Schülern mit vom Aufgabenträger eingesetzten Fahrzeugen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs, die eine Schule für geistig Behinderte oder eine andere Förderschule besuchen, ist eine Begleitperson zusätzlich zum Fahrer dann einzusetzen, wenn deren Einsatz zur Hilfe der Schüler und Unterstützung des Fahrers erforderlich ist. Die Entscheidung darüber trifft der Aufgabenträger in Verbindung mit dem Schulträger. Der Einsatz ist Bestandteil des Vergabeverfahrens und der Vertragsgestaltung mit dem bedienenden Verkehrsunternehmen. C. UMFANG DER KOSTENERSTATTUNG §8 Rangfolge der Verkehrsmittel B. EIGENANTEIL (1) Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. (2) Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar, und kommt auch die Beförderung mit einem Schülerfahrzeug nicht in Betracht, können ausnahmsweise Kosten für die Benutzung privater Kraftfahrzeuge nach Maßgabe von § 13 auf Antrag erstattet werden. (3) Der Aufgabenträger kann auf Antrag Abweichungen von dieser Rangfolge zulassen, wenn dadurch eine wesentlich wirtschaftlichere Beförderung erreicht wird. §6 Eigenanteilspflicht der Eltern oder der Schüler §9 Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle (1) Zu den notwendigen Beförderungskosten ist pro Schuljahr je Beförderungsmonat von den Eltern oder Schülern ein Eigenanteil von 15,00 Euro für alle Schüler der Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen zu entrichten. (2) Nehmen Schüler nach Abs. (1) ein Schuljahresabonnement in Form einer SchülerRegionalKarte, einer SchülerZeitKarte, eines Schülerzeitfahrausweises oder eines Berechtigungsausweises für den Schülerspezialverkehr für das gesamte Schuljahr in Anspruch (vereinfachtes Abrechnungsverfahren), beträgt der Eigenanteil bezogen auf zehn Monate a) für Grundschüler, für Schüler der Schule zur Lernförderung und der Förderschule für Erziehungshilfe bis zur Klassenstufe vier sowie für Schüler der Förderschule für geistig Behinderte 8,70 Euro pro Monat, b) für Gymnasiasten ab der Klassenstufe elf sowie Schüler des Berufsvorbereitungsjahres, des Berufsgrundjahres und des Beruflichen Gymnasiums 14,00 Euro pro Monat, c) für alle übrigen Schüler 12,00 Euro pro Monat. (3) Der Eigenanteil wird in einem Betrag vor Ausreichung der Fahrkarte bzw. des Berechtigungsausweises fällig. (4) Für Schüler, die lediglich einen Teil des Schuljahres die Schülerbeförderung nutzen möchten, kommen die Eigenanteile nach Absatz 1 zur Anwendung. (5) Entrichtet eine Familie bereits für zwei Kinder Eigenanteile, sind alle weiteren jüngeren Geschwister von der Zahlung des Eigenanteils befreit. (1) Sofern durch die Benutzung mehrerer Verkehrsmittel am Wohn- oder Schulort zusätzliche Kosten entstehen, werden Schülern i.S.v. § 3 Abs. (1) Buchstabe b) diese zusätzlichen Beförderungskosten nur erstattet, wenn die Wegstrecke zwischen Wohnung und Haltestelle bzw. zwischen Haltestelle und Schule mehr als 2 km beträgt. (2) Bei der Benutzung von Schülerfahrzeugen gilt Abs. (1) entsprechend. (3) Liegt eine besondere Gefahr vor, gilt § 3 Abs. (4) entsprechend. § 10 Zumutbare Wartezeit (1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerfahrzeugen ist zumutbar, wenn die Zeit zwischen Ankunft am Schulort zur ersten Unterrichtsstunde in der Regel 45 Minuten und die Zeit zwischen Unterrichtsende und Abfahrt 60 Minuten nicht überschreitet. Bei Fahrten nach § 4 Abs. (1) und bei Schülern berufsbildender Schulen ist eine längere Wartezeit zumutbar. (2) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind durch Schulträger und Verkehrsunternehmen mit den Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abzustimmen, zur Vermeidung von Verkehrsspitzen soll eine Staffelung erfolgen. § 11 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, werden nur die Kosten für das zumutbare, preisgünstigste Verkehrsmittel erstattet. 31 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch § 12 Einsatz von Schülerfahrzeugen Ist weder die Benutzung zumutbarer öffentlicher Verkehrsmittel noch des bereits vorhandenen Schülerspezialverkehrs möglich, werden dem Schulträger die Kosten des Einsatzes angemieteter oder eigener Schülerfahrzeuge erstattet, wenn der Aufgabenträger den Einsatz genehmigt hat. § 13 Benutzung privater Kraftfahrzeuge (1) Die durch die Benutzung privater Kraftfahrzeuge entstehenden Kosten werden nach Maßgabe des Abs. (3) oder Abs. (4) bis zur im § 14 festgelegten Höhe erstattet, wenn der Aufgabenträger dem Antrag entsprochen hat. Einzelheiten sind in einem Bescheid festzulegen. (2) Bei Beförderung des Schülers mit einem privaten Kraftfahrzeug wird die Kostenerstattung nur für eine Hin- und Rückfahrt (Lastkilometer) pro Beförderungstag gewährt. (3) Je Kilometer notwendiger Fahrstrecke werden gegenwärtig bei Personenkraftwagen 0,25 Euro und bei Krafträdern 0,16 Euro erstattet. (4) In begründeten Einzelfällen kann ein bestehender Anspruch auf geförderte Schülerbeförderung durch Auszahlung einer Pauschale in Höhe des Preises der Schülerregionalkarte abzüglich des Eigenanteils, auf welche nach Maßgabe der Satzung ein Anspruch bestünde, abgegolten werden. § 14 Höchstbeträge (1) Die notwendigen Beförderungskosten werden bis zu folgenden Höchstbeträgen abzüglich des Eigenanteils je Schüler und Schuljahr erstattet: • 2.300,00 Euro für Schüler der Förderschulen • für alle übrigen Schüler höchstens bis zu den Kosten der Schülerregionalkarte gemäß gültigem MDV-Tarif. (2) Davon kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Schüler eine höhergelegene Schule besuchen können oder ob durch eine gemeinsame Beförderung mehrerer Schüler eine kostengünstigere Regelung erreicht werden kann. § 15 Kostenerstattung (1) Schüler im Geltungsbereich dieser Satzung bzw. deren gesetzliche Vertreter, die eine Kostenerstattung beantragen, haben dazu grundsätzlich vor Beginn des Schuljahres beim Aufgabenträger einen entsprechenden Antrag zu stellen. Eine Kostenerstattung ist grundsätzlich erst nach Antragstellung und nicht rückwirkend möglich. (2) Schüler, die regelmäßig ein öffentliches Verkehrsmittel oder ein dafür eingesetztes Fahrzeug benutzen und am vereinfachten Abrechnungsverfahren teilnehmen, erhalten gegen Zahlung des erforderlichen Eigenanteils - einen Berechtigungsausweis oder - eine Jahresfahrkarte, die zur Nutzung des Schülerspezialverkehrs oder des öffentlichen Verkehrsmittels berechtigen. Soweit die Voraussetzungen, die zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten geführt haben, entfallen, sind der Berechtigungsausweis oder die Jahresfahrkarte der ausgebenden Stelle zurückzugeben. Der bereits gezahlte Eigenanteil kann nur für volle Monate und frühestens ab dem Folgemonat rückerstattet werden, eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro wird dabei erhoben, (3) Schülerfahrkarten und Berechtigungsausweise sind pfleglich zu behandeln und vor Verlust zu schützen. Wird die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte notwendig, ist dies dem Aufgabenträger anzuzeigen, für die erstmalige Ausstellung einer Ersatzkarte in einem Schuljahr ist eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro zu entrichten, für jede weitere Ausstellung einer Ersatzkarte in einem Schuljahr sind 15,00 Euro zu zahlen. (4) Schüler, die nicht am vereinfachten Abrechnungsverfahren teilnehmen oder denen die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges genehmigt wird, erhalten die Kostenerstattung nach Einreichung ihrer Einzelabrechnung abzüglich des Elternanteils. Die Vorlage der Originalfahrausweise bzw. die Auflistung der Beförderungstage hat in chronologischer Reihenfolge und mit dem Bestätigungsvermerk der Schule versehen beim Aufgabenträger zu erfolgen. (5) Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten erfolgt vierteljährlich, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet: § 16 Genehmigungsverfahren bei Beförderungsverträgen (1) Beim Einsatz von Schülerfahrzeugen nach § 12 ist grundsätzlich ein schriftlicher Vertrag zwischen Aufgabenträger und Beförderungsträger abzuschließen. (2) Zur Ermittlung des günstigsten Angebotes sind die Verkehrsleistungen auszuschreiben. § 17 Genehmigungsverfahren bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge Schüler bzw. die Personensorgeberechtigten haben vor Beginn der Beförderung beim Aufgabenträger die Genehmigung zur Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zu beantragen. Wird der Antrag später als zwei Wochen nach Beförderungsbeginn gestellt, so ist eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Antragstellung ausgeschlossen. § 18 Verhalten der Schüler während der Schülerbeförderung (1) Schüler, die die Schülerbeförderung in Anspruch nehmen, haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge im öffentlichen Personennah- und im Schülerspezialverkehr so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und darüber hinaus im öffentlichen Personennahverkehr regelt die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die Rechte und Pflichten der Fahrgäste und der Beförderungsunternehmen. (3) Schüler, die durch ihr Fehlverhalten andere Insassen belästigen oder gefährden oder das Fahrzeug beschädigen, können, wenn pädagogische Maßnahmen wiederholt ohne Erfolg geblieben sind, befristet oder auf Dauer durch den Aufgabenträger von der Beförderung ausgeschlossen werden. Vor einer solchen Maßnahme sind die Eltern / Erziehungsberechtigten und die Schule zu hören. Ein Ausschluss von der Beförderung berührt nicht die Schulpflicht. § 19 Versicherungsrechtliche Ansprüche Alle Leistungen aufgrund dieser Satzung schließen versicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung gegenüber dem Landkreis Nordsachsen aus. § 20 Ergänzende Richtlinien Der Landrat kann zur Ausführung dieser Satzung ergänzende Richtlinien erlassen. 32 § 21 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. April 2011 in Kraft und ist erstmals für das Schuljahr 2011/2012 anzuwenden. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Landkreises Nordsachsen über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten vom 25. März 2009 (Beschluss des Kreistages Nr. 104/09KT) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. April 2009 außer Kraft. Torgau, den 30. März 2011 Czupalla Landrat Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder der Feuerwehren und deren Helfer (Entschädigungssatzung Ausbilder der Feuerwehren) Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993, in der Fassung vom 11. Juli 2009, § 15 Absatz 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Mai 2004, berichtigt 5. November 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2011, hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 30.03.2011 die Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder der Feuerwehren und deren Helfer beschlossen. 1. Die rechtlichen Grundlagen werden wie folgt gefasst: Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993, in der Fassung vom 11. Juli 2009, § 15 Absatz 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Mai 2004, berichtigt 5. November 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2011, hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 30.03.2011 die Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder der Feuerwehren und deren Helfer beschlossen. 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: §1 Aufwandsentschädigung der Ausbilder der Feuerwehren und Helfer (1) Die Ausbilder der Feuerwehren, welche über die erforderliche Qualifikation nach § 3 Absatz 2 Satz 3 der Sächsischen Feuerwehrverordnung verfügen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € je tatsächlich nachgewiesener Ausbildungsstunde. 3. Inkrafttreten Die Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder und Helfer des Landkreises Nordsachsen tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder der Feuerwehren und deren Helfer (Entschädigungssatzung Ausbilder der Feuerwehren) Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993, in der Fassung vom 11. Juli 2009, § 15 Absatz 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Mai 2004, berichtigt 5. November 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2011 hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 08.12.2010 die folgende Satzung beschlossen. §1 Aufwandsentschädigung der Ausbilder der Feuerwehren und Helfer (2) Die Ausbilder der Feuerwehren, welche über die erforderliche Qualifikation nach § 3 Absatz 2 Satz 3 der Sächsischen Feuerwehrverordnung verfügen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € je tatsächlich nachgewiesener Ausbildungsstunde. (3) Helfer der Ausbilder erhalten eine Aufwandsentschädigung von 7,50 € je nachgewiesener geleisteter Ausbildungsstunde, die sie gemeinsam mit den Ausbilder abgehalten haben. §2 Zahlung der Aufwandsentschädigung (1) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Ausbilder der Feuerwehren und deren Helfer erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Abrechnung des abgeschlossenen Ausbildungslehrgangs. (2) Die Abrechnung erfolgt mit Hilfe des Ausbildungsnachweises (Anlage 1). (3) Die Mindestausbildungsstunden ergeben sich aus der Feuerwehrdienstvorschrift 2. Eine Anerkennung von Mehrstunden kann bis zu 5 % über den Mindestausbildungsstunden im Einzelfall erfolgen. Über die Anerkennung der Mehrstunden entscheidet der Landkreis auf schriftlichen Antrag. §3 Versteuerung (1) Die Versteuerung der Entschädigung erfolgt nach den dafür geltenden Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes und obliegt dem Zahlungsempfänger. §4 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt mit ihren Änderungen vom 30.03.2011 am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder und Helfer vom 08.12.2010 außer Kraft. Torgau, 30. März 2011 Torgau, 30. März 2011 Czupalla Landrat Czupalla Landrat vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Ausschreibung von Leistungen EU-Vergabebekanntmachung I) I.1) I.2) II) II.1.1) II.1.2) II.1.3) II.1.5) II.1.6) II.1.7) II.1.8) II.1.9) II.2.1) II.3) III) III.1) III.1.2) III.1.3) III.2) III.2.1) Öffentlicher Auftraggeber Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen, 04509 Delitzsch, Deutschland, Schäfergraben 6, Tel.: (03 42 02) 6 51 01, Fax: (03 42 02) 6 51 00, E-Mail: [email protected]; Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle; Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (siehe auch IV.3.3) sind erhältlich bei: siehe Anhang A.ll; Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: siehe Anhang A.l Art des öffentlichen Auftraggebers und Haupttätigkeiten: Art: Regional- oder Lokalbehörde; Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung; der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Auftragsgegenstand Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: 01/2011; Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen Art des Auftrags: Lieferung: Kauf; Hauptlieferort: 00000 Europa, Ort des Auftraggebers; NUTS-Code: DEDOF Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Vergabe-Nr.: 01/2011; Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen; Los 1: 3 St. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), - CPV Code: 34114100-3 2 St. Rettungswagen (RTW), - CPV Code: 34114110-3 2 St. Krankentransportwagen (KTW), - CPV Code: 34114121-3 1 Servicevertrag (über täglich 24 Stunden) Kostenlose Bemusterung (Vorführen eines entsprechenden Fahrzeuges) durch den Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber am 31.05. und 01.06.2011 in Delitzsch. Abholung der Ausschreibungsunterlagen beim Auftraggeber ab; 21.04.2011, Übergabe/Abnahme beim Auftraggeber bis: 13.12.2011 Angaben zu den Wertungskriterien: Qualität (Stabilität 30 %, Verarbeitung 30 %, Langlebigkeit 30 %, Reinigung 10 %/ 25 %; Preis/50 %; Service über täglich 24 Stunden/25 %. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): siehe Punkt II.1.5) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Aufteilung in Lose: nein Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt: nein Gesamtmenge bzw. -umfang: 3 St. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF); 2 St. Rettungswagen (RTW); 2 St. Krankentransportwagen (KTW); Beginn der Auftragsausführung: 20.07.2011; Ende der Auftragsausführung: siehe Punkt II.1.5) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Information Bedingungen für den Auftrag Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Verdingungsunterlagen Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Teilnahmebedingungen Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers - Angaben und Auflagen, die erforderlich sind, um die Einhaltung 33 der Auflagen zu überprüfen: - Gewerbean- oder Gewerbeummeldung bzw. Gewerberegisterauszug (nicht Gewerbezentralregister). - Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2008, 2009, 2010) III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - aktuelle Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben wie folgt gegliedert: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nr., Leistung und Jahr (gesonderte Anlage), Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: nein III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen Person angeben: ja IV) Verfahren IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren IV.2.1) Zuschlagskriterien: wirtschaftlich günstigstes Angebot; in Bezug auf die nachstehenden Kriterien; Kriterium 1: siehe Punkt II.1.5) IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsinformationen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 01/2011 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: nein IV.3.3) Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 27.05.2011; die Unterlagen sind kostenpflichtig: ja; Zahlungsbedingungen und -weise: gedruckte Fassung der Vergabeunterlagen: 01/2011 9,90 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes 01/2011 an die unter A.l) angegebene Adresse. Die Bezahlung durch Verrechnungsscheck bzw. Überweisung auf das Konto der Sparkasse Leipzig, Konto-Nr. 2 280 023 574, BLZ: 860 555 92, cod. Zahlungsgrund: 4830-Kfz erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Auskünfte unter Tel.: (03 42 02) 6 51 01. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 17.06.2011, 10.00 Uhr IV.3.6) Sprache(n) in der (denen) die Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: DE IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis 01.09.2011 IV.3.8) Zeitpunkt der Öffnung der Angebote: 21.06.2011; 04509 Delitzsch, Schäfergraben 6; Personen, die bei der Eröffnung des Angebotes anwesend sein dürfen: ja: nur Personen des Auftraggebers VI) Zusätzliche Informationen VI.1) Dauerauftrag: nein VI.2) Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird: nein Vl.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen der Landesdirektion Leipzig, Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig, Deutschland, Tel.: (03 41) 9 77 10 40, Fax: (03 41) 9 77 10 49, E-Mail: [email protected]. Internet-Adresse (URL): www. ldl.sachsen.de VI.5) Tag der Versendung dieser Bekanntmachung: 15.04.2011 A) Anhang A: sonstige Adressen und Kontaktstellen A.l) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu senden sind: Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen, 04509 Delitzsch, Deutschland, Schäfergraben 6; Tel.: (03 42 02) 6 51 01, Fax: (03 42 02) 6 51 00, Abgabe: 04509 Delitzsch, Schäfergraben 6 34 Satzung über die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Entschädigung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters des Landkreises Nordsachsen Auf der Grundlage von § 3 Absatz 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993, in der Fassung vom 11. Juli 2009, und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 27. Mai 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 01. Januar 2011, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 30.03.2011 folgende Satzung beschlossen. §1 Inspektionsbereiche Für die Wahrnehmung der brandschutztechnischen Aufgaben im Landkreis Nordsachsen wird der Landkreis in 4 Inspektionsbereiche eingeteilt. a) Der Inspektionsbereich Delitzsch besteht aus den Gemeinden Delitzsch, Krostitz, Neukyhna, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Wiedemar und Zwochau. b) Der Inspektionsbereich Eilenburg besteht aus den Gemeinden Bad Düben, Doberschütz, Eilenburg, Jesewitz, Laußig, Löbnitz, Taucha und Zschepplin. c) Der Inspektionsbereich Torgau besteht aus den Gemeinden, Arzberg, Beilrode, Belgern, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Mockrehna, Schildau, Torgau, Trossin und Zinna. d) Der Inspektionsbereich Oschatz besteht aus den Gemeinden Cavertitz, Dahlen, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz und Wermsdorf. §2 Ehrenamtliche Stellvertreter des Kreisbrandmeisters (1) Der Landrat bestellt nach Beschlussfassung durch den Kreistag des Landkreises Nordsachsen für die Dauer von höchstens 6 Jahren widerruflich in jedem der in § 1 dieser Satzung benannten Inspektionsbereiche einen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters als Leiter des jeweiligen Inspektionsbereiches sowie einen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters als seinen Stellvertreter. (2) Diese Stellvertreter des Kreisbrandmeisters üben im Ehrenamt die ihnen durch diese Satzung zugewiesenen Aufgaben im Brandschutz als Stellvertreter des hauptamtlich bestellten Kreisbrandmeisters des Landkreises Nordsachsen aus. (3) Der Landrat bestimmt einen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters zum ständigen Stellvertreter des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters. (4) Dienstvorgesetzte Stelle der ehrenamtlichen Stellvertreter ist der hauptamtliche Kreisbrandmeister des Landkreises Nordsachsen. §3 Voraussetzungen für die Bestellung Zum Stellvertreter des Kreisbrandmeisters kann im Landkreis Nordsachsen bestellt werden, wer 1. das 30. Lebensjahr vollendet hat, 2. zur Erfüllung der Dienstpflichten eines ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters körperlich, geistig und seiner Gesamtpersönlichkeit nach in der Lage und nicht ungeeignet im Sinne des § 18 Abs. 3 SächsBRKG ist, 3. nicht an der Herstellung und Betrieb der in § 6 Abs. 1 SächsBRKG genannten Anlagen, Mittel und Geräte einschließlich der notwendigen Löschmittel für die Feuerwehren wirtschaftlich beteiligt ist, 4. a die Befähigung für den gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst oder b für den gehobenen oder höheren bautechnischen Dienst besitzt oder c sich drei Jahre als Wehrleiter oder dessen Stellvertreter bewährt und mindestens an einem Lehrgang für Zugführer an einer zentralen Ausbildungsstätte der Feuerwehr mit Erfolg teilgenommen hat. Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 §4 Abberufungsgründe (1) Ein Stellvertreter des Kreisbrandmeisters ist nach Beschluss des Kreistages durch den Landrat von seiner Funktion abzuberufen, wenn er 1. gröblich gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat oder 2. nach den Regelungen des § 18 Abs. 3 SächsBRKG nicht mehr geeignet ist, 3. die sonstigen geforderten Voraussetzungen nach § 3 nicht mehr erfüllt. (2) Die Bestellung eines neuen Stellvertreters hat unverzüglich zu erfolgen. §5 Aufgaben der Stellvertreter Den Stellvertretern des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters werden folgende feuerwehrtechnische Aufgaben übertragen: 1. Beratung und Unterstützung des Kreisbrandmeisters zu den Themen Aufstellung, Ausrüstung, Leistungsstand und der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren und bei der Kontrolle der Ausrückeordnungen und der Alarmierung der Feuerwehren im jeweiligen Inspektionsbereich, 2. Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz im jeweiligen Inspektionsbereich nach Vorgabe des Kreisbrandmeisters, 3. Anregung der Teilnahme von Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren an Lehrgängen in der Kreisausbildung und an der Landesfeuerwehrschule für den jeweiligen Inspektionsbereich, 4. Unterstützung des Kreisbrandmeisters bei Planung und Koordinierung der überörtlichen Aus- und Fortbildung für die Freiwilligen Feuerwehren sowie Kontrolle der Erfüllung im jeweiligen Inspektionsbereich, 5. Mitwirkung- bzw. Übernahme von Aufgaben in der Einsatzleitung auf Anforderung einer Gemeinde bei Großschadenslagen nach Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister, 6. Zuarbeit für die Stellungnahme des Kreisbrandmeisters zu Fördermittelvorhaben im jeweiligen Inspektionsbereich, 7. Wahrnehmung von Terminen bzw. Teilnahme an Veranstaltungen und Ausbildungsmaßnahmen in Vertretung des Kreisbrandmeisters im jeweiligen Inspektionsbereich und bei Bedarf im gesamten Landkreis Nordsachsen, 8. Mitarbeit in den durch die Untere BRK Behörde zu bildenden Führungseinrichtungen im besonderen Ereignisfall bzw. der zu bildenden technischen Einsatzleitung für den Einsatzort und in der Behörde sowie 9. Teilnahme und Mitwirkung sowie Unterstützung bei Übungen und Ausbildungsmaßnahmen nach dem SächsBRKG, Den ehrenamtlichen Stellvertretern können durch den hauptamtlichen Kreisbrandmeister weitere Aufgaben übertragen werden. §6 Aufwandsentschädigung der stellvertretenden Kreisbrandmeister (1) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 305,00 € als Inspektionsbereichsleiter, in Höhe von 250,00 € als Stellvertreter des Inspektionsbereichsleiters. (2) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters erfolgt monatlich bis zum 30. des Monats durch Überweisung. (3) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt 1. mit Ablauf des Monats, in dem der Anspruchsberechtigte aus seinem Ehrenamt ausscheidet, oder 2. wenn der Anspruchsberechtigte ununterbrochen länger als 3 Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt, für die über 3 Monate hinausgehende Zeit. 35 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch 3. Hat der Anspruchsberechtige den Grund für die Nichtausübung des Ehrenamtes selbst zu vertreten, entfällt der Anspruch auf Aufwandsentschädigung, sobald das Ehrenamt nicht mehr ausgeübt wird. (4) Soweit durch den Landkreis für notwendige Dienstreisen kein Dienst-Kfz zur Verfügung gestellt werden kann, werden auf Antrag Reisekosten nach dem Sächsischen Reisekostengesetz erstattet. (5) Die notwendige Erstattung von Verdienstausfall und der Ersatz von Sachschäden richten sich nach dem SächsBRKG. §7 Übergangsvorschriften Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Damit haben auch die im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zur Beschlussfassung durch den Kreistag Nordsachsen am 30.03.2011 bestellten ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters des Landkreises Nordsachsen einen Entschädigungsanspruch aus dieser Satzung. §8 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Kreisbrandmeister und stellvertretende Kreisbrandmeister sowie Kreisausbilder und deren Helfer - (Entschädigungssatzung Brandschutz) vom 10. Dezember 2008 außer Kraft. Torgau, den 30. März 2011 Czupalla Landrat Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH Klinik Eilenburg Wir laden Sie recht herzlich zu unseren Informationsveranstaltungen ein! Kreißsaalbesichtigung Jeden ersten Mittwoch im Monat bieten wir eine Besichtigung unserer Kreißsäle und unserer Wochenstation an. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die bevorstehende Geburt und die Versorgung der Neugeborenen. Dabei beantworten unsere Ärzte, Hebammen und Kinderschwestern gern Ihre Fragen. Interessenten melden sich bitte unter 0 34 23/66 74 30 an. Nächster Termin: am 4. Mai 2011 um 18:30 Uhr in der Klinik Eilenburg. Treffpunkt ist im Foyer des Krankenhauses. Geschwisterkurs So wie Erwachsene haben auch Kinder viele Fragen und möchten sich vorbereiten, wenn ein neues Geschwisterchen in der Familie ankommt. Unser Geschwisterkurs bereitet die Erstgeborenen spielerisch auf die bevorstehende neue Situation vor. Interessenten melden sich bitte unter 0 34 23/66 74 30 an. Nächster Termin: am 21. April 2011 um 15:00 Uhr in der Klinik Eilenburg. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Gemeinde Doberschütz Einladung Die 4. Sitzung des Ortschaftsrates Paschwitz findet am Dienstag, dem 19.04.2011 um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße 3 in 04838 Doberschütz OT Paschwitz statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Fragen von Einwohnern 3. Information zum Bauablauf „Grundhafter Ausbau Mühlweg OT Paschwitz“ 4. Information zum Fußwegbau Eilenburger Str. 5. Information zur Straßenbeleuchtung Mölbitz 6. Information zur Verwendung Kulturgeld 2011 7. Sonstiges/Informationen Mit freundlichen Grüßen gez. Frank Reiche Ortsvorsteher Jagdgenossenschaft Paschwitz Einladung zur Jahreshauptversammlung Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Paschwitz möchte hiermit alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 29.04.2011 um 19.30 Uhr in die Begegnungsstätte Paschwitz recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorsteher 2. Bericht des Vorstandes, des Kassenführers und des Revisors über das Jagdjahr 2010/2011 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen (Verwendung des Pachtreinertrages) 4. Beschluss über den Haushaltsplan 5. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers 6. Diskussion 7. Verschiedenes 8. Schlusswort Anschließend wird für alle Anwesenden ein Imbiss gereicht. Der Jagdvorsteher R. Zapf Schnuppertag im Rubiconpark Am Sonntag, dem 17. April findet um 13 im Rubiconpark Dübener Heide (OT Rote Jahne) der nächste Schnuppertag statt. Im Programm sind der Niederseilgarten als Teamherausforderung sowie der Selbstsicherungsparcours im Hochseilgarten enthalten, in 9 Meter Höhe kann jeder Besucher an seine Grenzen gehen und diese überschreiten. Die Teilnehmer werden von ausgebildeten und zertifizierten Sicherheitstrainern begleitet, wir bitten um Voranmeldung unter Tel.: 0 34 23/65 86 70 bzw. per E-Mail unter: [email protected]. Gemeinde Jesewitz Kostenfreies Beratungsangebot für Waldbesitzer Mit dem Frühjahr beginnt die Pflanzzeit im Wald. Doch nicht jeder Baum ist für jeden Boden gleich geeignet. Um bei der Pflanzung und Pflege des Waldes die richtigen Entscheidungen zu treffen, können Waldbesitzer das kostenfreie Beratungsangebot des Staatsbetriebes Sachsenforst in Anspruch nehmen. 36 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Dabei informiert der zuständige Revierleiter umfassend zu allen Fragen der Waldbewirtschaftung. Die Beratung erfolgt vor Ort und reicht von Holzeinschlag über die Begründung neuer Waldbestände bis hin zur Inanspruchnahme von Fördermitteln oder das Auffinden des jeweiligen Waldgrundstückes. Interessierte Waldbesitzer wenden sich zur Vereinbarung eines gemeinsamen Termines an: Außerplanmäßige Ausgaben - Dorfbeleuchtung OT Görschlitz - Außerplanmäßige Ausgaben - Auskehr Verkaufserlös Grundstück Dorfstr. 31 im OT Görschlitz gez. Schneider Bürgermeister Betreuungsrevierleiter Olaf Zetzsche Forstbezirk Leipzig, Außenstelle Wermsdorf Hurbertusburger Straße 2 04779 Wermsdorf Sprechzeit: Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon: 03 43 64/88 46 15 Mobiltelefon: 01 73/35 41 65 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen oder Sie melden sich direkt beim Forstbezirk Leipzig unter 03 41/8 60 00. Einladung zum Osterfeuer und zum Subbotnik in Wölpern Die Frauensportgruppe Wölpern, die FFW Wölpern und der Ortschaftsrat Wölpern laden dieses Jahr wieder zum traditionellen Osterfeuer am Gründonnerstag dem 21.04.2011 um 19.30 Uhr ein. Das Feuer wird wieder auf der Wiese hinter dem Friedhof gegen 20.00 Uhr angezündet. Am 19.04.2011 und 20.04.2011 in der Zeit von 16.00 - 19.00 Uhr können die Bürger von Wölpern Reisig zum Feuerplatz bringen. Damit sich unser Dorf zum Osterfest wieder von der schönsten Seite zeigen kann, laden wir gleichzeitig alle Bürger zum Subbotnik am Samstag dem 16.04.2011 um 09.30 Uhr ein. Treffen werden wir uns an der Dorflinde. Bitte bringt Besen, Harken, Hacke, Gartenschere mit. Nach getaner Arbeit gibt es eine Erfrischung und die neuesten Infos aus Wölpern gratis. - der Gemeinde Laußig sowie für Kindertagespflege vom 31.03.2011 Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. der Bekanntmachung von 18. März 2003 (SächsGVBI. S.55 ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009(SächsGVBl. S. 323) der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vom 26.08.2004 (SächsGVBI. S. 418 ber. 2005 S. 306) vom 07.11.2007 (GVBI. S. 478) zuletzt geändert vom 19.05.2010 sowie des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SächsKitaG), i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBI. S. 225) zuletzt geändert 15.12.2010 hat der Gemeinderat der Gemeinde Laußig in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2011 nachstehende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie für die Kindertagespflege beschlossen. §1 Träger und Rechtsform Die FW Pehritzsch, SG Pehritzsch und der Ortschaftstat Pehritzsch laden recht herzlich zum Die im Territorium der Gemeinde Laußig befindlichen Kindertageseinrichtungen werden auf Grund von Verträgen zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung durch die Träger der freien Wohlfahrtspflege betrieben. Die Gemeinde Laußig bietet Kindern im Alter von 1 Jahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres alternativ zu den Kindertageseinrichtungen auch Kindertagespflege an. Die Inanspruchnahme begründet nach Maßgabe dieser Satzung ein öffentlich rechtliches Benutzungsverhältnis. traditionellen Osterfeuer am Schafstall im Mühlweg am Ostersamstag, dem 23. April 2010 ab 19.00 Uhr ein. §2 Aufgaben Holzannahme für das Osterfeuer erfolgt am 23. April zwischen 9.00 und 12.00 Uhr. Wir wünschen allen Pehritzschern und Gästen ein frohes Osterfest! Andrea Herold Stefan Bär Wilfried Krischke Ortsvorsteherin SG Pehritzsch FW Pehritzsch §3 Aufnahme Osterfeuer in Pehritzsch Gemeinde Laußig Sprechstunde der Friedensrichterin Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin findet am 19. April 2011 in der Zeit von 16:00 bis 17:00 Uhr in der ehemaligen Mittelschute Laußig statt. Schneider Bürgermeister Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Laußig fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2011 folgende Beschlüsse: - Verkauf Grundstück ehemaliges Wasserwerk in Laußig - Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Laußig sowie für Kindertagespflege - Beitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Laußig sowie für die Kindertagespflege - Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Laußig - Ehrenordnung der Gemeinde Laußig Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bestimmen sich als Auftrag der ganzheitlichen Bildung, Erziehung sowie Betreuung nach § 2 SächsKitaG. (1) Entsprechend dem in den Aufnahmegrundsätzen (§ 3 SächsKitaG) festgelegten Rechtsanspruch für Kinder ab 3 Jahre und dem bedarfsnotwendigen Angebot für Kinder 0 bis 3 Jahren werden Kinder in der Regel vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Abschluss der 4. Klasse in der Kindertageseinrichtung und für Kinder von 0 bis 3 Jahre in der Kindertagespflege aufgenommen. (2) Der Träger legt nach Abstimmung mit dem Elternbeirat (Elternmitwirkung § 5 SächsKitaG) die Grundsätze Für die Aufnahme der Kinder in die Kindertageseinrichtung fest. Dabei sind die Bedürfnisse alleinerziehender Berufstätiger und in Ausbildung befindlicher Eltern besonders zu beachten. Es werden vorrangig Kinder mit dem ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Laußig berücksichtigt. Fremdkinder (Kinder aus anderen Gemeinden) können mit der Bestätigung der Wohnsitzgemeinde und der aufnehmenden Gemeinde aufgenommen werden. Nach diesen Grundsätzen regelt die Leiterin der Kindereinrichtung in Absprache mit der Gemeinde Laußig die Aufnahme. 3) Jedes Kind muss vor der Neuaufnahme in eine Kindereinrichtung ärztlich untersucht werden. Die ärztliche Untersuchung darf nicht länger als vier Wochen vor Aufnahme in die Kindertageseinrichtung zurückliegen. Frühestens eine Woche vor Eintritt in die Kindereinrichtung ist das Freisein von ansteckenden Krank- 37 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch heiten ärztlich bestätigen zu lassen. Die Erziehungsberechtigten weisen femer nach, dass das Kind über die Impfungen entsprechend den Empfehlungen des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie verfugt oder erklären, dass sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen. (4) Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und nach Unterzeichnung des Betreuungsvertrages sowie der Erklärung zur Anerkennung der Satzung. Die Antragsunterlagen und der Betreuungsvertrag werden den Erziehungsberechtigten von der Leiterin der Kindertageseinrichtung sowie von der Tagesmutter der Kindertagespflege ausgehändigt. § 3a Aufnahme von Gastkindern (1) Kinder können in begründeten Aufnahmefällen (z.B. Erkrankungen oder Kur der Betreuungsperson) für eine vorübergehende Betreuung einen Gastplatz in der Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen. (2) Gastkinder werden auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung (Gastplatzvertrag) zwischen den Erziehungsberechtigten und dem freien Träger in Absprache mit der Gemeinde Laußig betreut. Der Antrag ist bei der Leitung der Kindertageseinrichtung zu stellen. §4 Kündigung (1) Das Betreuungsverhältnis beginnt mit dem im Betreuungsvertrag festgelegten Termin und endet im Hort nach Abschluss des 4. Schuljahres (31.07.). Dabei schließt das 4. Schuljahr die sich anschließenden Sommerferien nicht mit ein. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind in eine andere Kindertageseinrichtung der Gemeinde Laußig wechselt, hierbei bedarf es nur einer Änderung des Betreuungsvertrages. (2) Die Erziehungsberechtigten können das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende nach Abs. 1 schriftlich bei der Leiterin der Kindertageseinrichtung kündigen. (3) Der Träger der Kindertageseinrichtung sowie die Erziehungsberechtigten haben das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages in Verzug sind und die Höhe des rückständigen Elternbeitrages 2 Monatsbeiträge oder mehr beträgt. b) im Rahmen der Betreuung festgestellt wird, dass die Betreuung in der Einrichtung für das Wohl des Kindes nicht die Geeignete ist, c) die Kindereinrichtung geschlossen wird. §5 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat und der Gemeinde Laußig festgelegt. (2) Die Kindertageseinrichtungen sind regelmäßig an Werktagen montags bis freitags wie folgt geöffnet: Die gesetzlichen Betreuungszeiten werden mindestens in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. Zur Vereinbarung von Ausbildung, Beruf und Familie werden die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten in der Regel höchstens von 6.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Kita in Freier Trägerschaft der AWO Nordsachsen Kita Kossa „Haus am Regenbogen“von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr Kita Pressel „Wirbelwind“ von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr nach Bedarf und in Absprache mit der Leiterin: von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr Hort Authausen „Mühlenmäuse‘‘ von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr Frühhort von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr nach Bedarf und in Absprache mit der Leiterin: von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Kita in Freier Trägerschaft der Diakonie Kita Laußig „Albert Schweitzer von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr nach Bedarf und in Absprache mit der Leiterin: von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr Die Kinder dürfen nicht vor der Öffnungszeit in der Kindertageseinrichtung eintreffen und sind pünktlich zu den Schließzeiten abzuholen. Die Kinder sind bis spätestens 9.00 Uhr in die Kindereinrichtung zu bringen. Bei Bedarf können abweichende Öffnungszeiten in der Kindertageseinrichtung mit dem Träger vereinbart werden, auf Grundlage der Betriebserlaubnis. (3) In der Zeit vom 24.12. bis 01.01. eines jeden Jahres bleiben die Kindertageseinrichtungen geschlossen. Bei erhöhtem Bedarf wird eine Kindertageseinrichtung innerhalb der Gemeinde Laußig geöffnet. (4) Muss die Kindertageseinrichtung aus besonderem Anlass (z. B. wegen Krankheit, Baumaßnahmen) geschlossen bleiben, werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig davon unterrichtet. Eine zeitweise Betreuung in einer anderen Einrichtung der Gemeinde Laußig wird angeboten. §6 Pflichten der Erziehungsberechtigten (1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungszeit einem Erzieher und holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit bei einem Erzieher wieder ab. Die Aussichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder von den Erziehungsberechtigten. Auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Pflicht zur Aufsicht allein den Erziehungsberechtigten. Für die Hortkinder besteht für den Weg von der Schule zum Hort kein Anspruch auf eine Begleitperson durch das Personal der Kindertageseinrichtung. Dem ordnungsgemäßen Übergang von dem einen in den anderen Aufsichtspflichtenbereich ist jeweils besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. (2) Sollen die Kinder den Hin- und Heimweg allein bewältigen, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber der Leitung der Kindertageseinrichtung. (3) Für das Abholen der Kinder durch andere Personen ist jeweils eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten in der Kindertageseinrichtung zu hinterlegen. (4) Das Fernbleiben eines Kindes ist spätestens am gleichen Tag von den Erziehungsberechtigten in der Kindertagesstätte anzuzeigen. Eine Abmeldung von der EssenteiInahme hat jeweils bis spätestens 7.30 Uhr zu erfolgen, da sonst keine Rückerstattung des Essengeldes erfolgen kann. (5) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten (Krankheiten entsprechend des Infektionsschutzgesetzes) beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind die Erziehungsberechtigten zur unverzüglichen Mitteilung an die Leitung der Kindertageseinrichtung verpflichtet. In diesen Fällen darf die Kindertageseinrichtung erst wieder bei Vorliegen einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung besucht werden. (6) Die Erziehungsberechtigten haben die Bestimmungen dieser Satzung und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten anzuerkennen, einzuhalten und die Beiträge bargeldlos zu entrichten (Überweisung oder im Lastschriftverfahren). §7 Pflichten der Leitung/ Erzieher der Kindertageseinrichtung (1) Die Leiterin der Kindertageseinrichtung gibt den Erziehungsberechtigten entsprechend dem Bedarf, Gelegenheit zu einer Aussprache. (2) Treten die in Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten oder ein hier aufgerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung verpflichtet, unverzüglich die Gemeindeverwaltung Laußig und gleichzeitig das Gesundheitsamt zu unterrichten und dessen Weisungen zu befolgen. 38 (3) Alle nicht in der Satzung geregelten Bedingungen, die für einen störungsfreien Betreuungsablauf in der Kindertageseinrichtung unerlässlich sind, werden in der Hausordnung der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Diese Hausordnung ist durch die Leitung der Kindertageseinrichtung zu erstellen. Die Hausordnung bedarf der Zustimmung des Trägers. §8 Elternmitwirkung Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.05.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Beitrags- und Benutzungssatzung der Kindertagesstätten und Kindertagespflege der Gemeinde Laußig vom 05.02.2010 außer Kraft. Laußig, den 31.03.2011 Die Erziehungsberechtigten wirken durch den Elternbeirat oder durch Elternversammlung bei der Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung nach § 6 SächsKitaG mit. §9 Versicherung (1) Alle Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder sind gegen Unfälle in der Kindertagesstätte gesetzlich versichert. Alle Unfälle, die auf dem Weg von und zur Kindertageseinrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung der Kindertageseinrichtung durch die Erziehungsberechtigten sofort zu melden, damit die Schadensregulierung erfolgen kann. (2) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Es wird daher empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. (3) Für die Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten. Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. § 10 Erkrankung der Kinder (1) Erkrankungen der Kinder sind der Kindertageseinrichtung sofort zu melden, damit gegebenenfalls für die anderen Kinder Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können. (2) Die Kinder sind vom Besuch der Einrichtung fernzuhalten, wenn von ihnen eine Infektionsgefahr ausgeht. (3) Werden an einem Kind Anzeichen von Misshandlungen oder grober Vernachlässigung wahrgenommen, hat die Leitung der Einrichtung die Pflicht, den Träger und das Jugendamt des Landkreises Nordsachsen umgehend in Kenntnis zu setzen. (4) Medikamente werden nur in Ausnahmefällen wenn lebensnotwendig oder in lebensnotwendigen Situationen verabreicht, soweit ein ärztliches Gutachten vorliegt. Zudem ist es erforderlich, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Erziehungsberechtigten zu treffen und diese bei der Leiterin zu hinterlegen. § 11 Benutzungsentgelte (1) Für die Benutzung der Kindertageseinrichtung wird von den gesetzlichen Vertretern der Kinder der Elternbeitrag und weitere Entgelte nach Maßgabe der jeweils gültigen Beitragssatzung erhoben. (2) Grundlage für die Festsetzung des Elternbeitrages bei Übergang von Krippe zu Kindergarten bzw. Hort ist der Sachstand zum 1. des Monats. (3) Da der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Kindereinrichtung darstellt, ist er auch während der Ferien, bei krankheitsbedingtem Fehlen und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung voll zu bezahlen. (4) In sozialen und wirtschaftlichen Härtefällen kann gemäß dem Bundessozialhilfegesetz eine Übernahme des Elternbeitrages beim Jugendamt im Landratsamt Nordsachsen beantragt werden. Bis zum Bescheid durch das Jugendamt haben die Erziehungsberechtigten des Kindes das Entgelt zu entrichten. (5) Bei einem Fristversäumnis gemäß § 4 Abs. 2 ist der Elternbeitrag für einen weiteren Monat zu zahlen. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfassungs- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Satzung über die Erbebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Laußig sowie für Kindertagespflege vom 31.03.2011 Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. der Bekanntmachung von 18. März 2003 (SächsGVBI. S. 55 ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBI. S. 323) der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vom 26.08.2004 (SächsGVBI. S. 418 ber. 2005 S. 306) vom 07.11.2007 (GVBI. S. 478) zuletzt geändert vom 19.05.2010 sowie des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SächsKitaG), i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBI. S. 225) zuletzt geändert 15.12.2010 hat der Gemeinderat der Gemeinde Laußig in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2011 nachstehende Elternbeitragssatzung beschlossen. 39 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegeeinrichtungen der Gemeinde Laußig im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG betreut werden. §2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages und weitere Entgelte (1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflegeeinrichtungen der Gemeinde erhebt die Gemeindeverwaltung Laußig Elternbeiträge und weitere Entgelte. (2) Die Elternbeitragspflicht entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem das Kind gemäß fristgerechter Kündigung letztmalig die Kindertageseinrichtung besucht. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß § 4 Abs. 5 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. (4) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches gilt für die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtungen, welche die Dauer von einem Monat nicht überschreitet. (3) Abgabenschuldner Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind die Personensorgeberechtigten. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner. §4 Höhe der Elternbeiträge und weiterer Entgelte (1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete sowie Personalkostenumlagen. 2) Der Elternbeitrag wird unter Berücksichtigung folgender Aspekte gestaffelt: a) der Zahl der Kinder in der Familie, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen, b) Kinder aus vollständigen Familien, c) Kinder von Alleinerziehenden, (3) Es wird zur Berechnung der Elternbeiträge die Stundenbetreuung von Zählkindern aus vollständigen Familien sowie von Alleinerziehenden durchgeführt. Der Begriff „Alleinerziehend“ wird wie folgt definiert. In Anwendung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 SächsKitaG werden zukünftig Personen als Alleinerziehende mit Kindern definiert, die ohne Partner im Privathaushalt leben und tatsächlich allein die Pflege, Betreuung und Erziehung der Kinder wahrnehmen. Die Einstufung erfolgt auf der schriftlichen Erklärung der/s Alleinerziehenden. Vorsätzlich falsch abgegebene Erklärungen, werden strafrechtlich verfolgt. (4) Die Verlängerung der Betreuungszeiten über den gesetzlichen Rahmen hinaus, ist mit Begründung beim Träger zu beantragen und von der Gemeinde Laußig zu genehmigen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. (5) Die Inanspruchnahme der Betreuungszeit von 10 und 11 Stunden im Krippen- und Kindergartenbereich sowie über 6 Stunden im Hortbereich bedarf in jeden Fall der Zustimmung der Gemeinde Laußig. (6) Diese Regelung steht im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten. Sie bedarf einer Antragstellung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme und dem Nachweis vom Arbeitgeber oder Ausbildungsstätte. (7) Feriengestaltung bis zu 9 Stunden Für die Mehrbetreuung im Hort in den Ferien über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus wird eine Gebühr in Höhe von pro Stunde siehe Anlage erhoben. Die zusätzliche Gebühr entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. (8) Die Elternbeiträge betragen monatlich: siehe Anlage (9) Ist ein Elternteil nicht erwerbstätig, so liegt der Bedarf der Betreuung bei höchstens 6 Stunden in der Krippe und Kindergarten sowie 5 Stunden im Hort. Besteht dennoch ein erhöhter Betreuungsbedarf, so ist der Differenzbetrag zum jeweiligen vollen Beitragssatz zu entrichten. Ausnahmeregelungen gibt es für Eltern in Ausbildung, Umschulung oder aufgrund der bestehenden Familiensituation (Nachweis durch das Jugendamt). (10) Erfolgt in Ausnahmefällen die Aufnahme des Kindes über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus, wird ein weiteres Entgelt gemäß Anlage pro Stunde erhoben. §5 Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte (1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte werden durch die Gemeinde Laußig festgelegt. (2) Der Elternbeitrag sowie die weiteren Entgelte für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Laußig ist an den freien Träger jeweils zum 15. eines Monats für den laufenden Monats zu zahlen. Der Elternbeitrag für Kinder in Kindertagespflege der Gemeinde Laußig ist jeweils am 15. eines Monats für den laufenden Monat fällig. (3) Nicht in Anspruch genommene Betreuungszeit kann nicht auf andere Tage übertragen werden. Wechselt ein Kind innerhalb eines Monats in eine andere Einrichtung, so entsteht die Gebühr je angefangene Woche der Inanspruchnahme für die gesamte Woche. §6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.05.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 05.02.2010 über die Beitragsund Benutzungssatzung der Kindertagesstätten und Kindertagespflege der Gemeinde Laußig außer Kraft . Laußig, den 31.03.2011 Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfassungs- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. 40 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Anlage 1 zur § 4 Abs. 5 Elternbeitragssatzung gültig ab 01.04.2011 Kinderkrippe/Tagespflege Betreuung in h Zählkinder 11 Std. 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 10 Std. 9 Std. 6 Std. 4,5 Std. vollständige Alleinerziehende Familie 194,94 € 175,45 € 116,97 € 105,27 € 38,99 € 35,09 € 10 Std. 9 Std. 6 Std. 4,5 Std. Zählkinder 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei Betreuung in h 7 Std. 6 Std. 177,22 € 106,33 € 35,44 € 159,50 € 95,70 € 31,90 € 5 Std. 159,50 € 95,70 € 31,90 € 143,55 € 86,13 € 28,71 € 106,34 € 63,80 € 21,27 € 95,71 € 57,42 € 19,14 € 79,75 € 47,85 € 15,95 € 71,78 € 43,07 € 14,36 € Kindergarten Betreuung in h 11 Std. Hort vollständige Familie 112,44 € 67,46 € 22,49 € 102,22 € 61,33 € 20,44 € Alleinerziehende 101,20 € 40,48 € 20,24 € 92,00 € 55,20 € 18,40 € Zählkinder 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind u. jedes weitere Kind frei vollständige Familie 65,33 € 42,46 € 10,07 € Alleinerziehende 58,80 € 35,28 € 11,76 € 56,00 € 33,60 € 11,20 € 50,40 € 30,24 € 10,08 € 46,66 € 28,00 € 9,33 € 41,99 € 25,20 € 8,40 € Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer überschritten, werden weitere Entgelte erhoben: 1. für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere Stunde ein Entgelt in Höhe von 8,00 Euro 2. für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere Stunde ein Entgelt in Höhe von 5,00 Euro 3. für die Betreuung als Hortkind für jede weitere Stunde ein Entgelt in Höhe von 3,00 Euro Für Gastkinder Kinderkrippe pro Stunde pro Tag pro Woche Kindergarten pro Stunde pro Tag pro Woche Hort pro Stunde pro Tag pro Woche 9,00 Euro 15,00 Euro 60,00 Euro 6,00 Euro 10,00 Euro 40,00 Euro 4,00 Euro 10,00 Euro 24,00 Euro Gemeinde Neukyhna Einladung der Jagdgenossenschaft Pohritzsch 92,00 € 55,20 € 18,40 € 82,80 € 49,68 € 16,56 € Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Pohritzsch/Zschernitz sind alle Landeigentümer von bejagdbaren Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Pohritzsch/Zschernitz am Mittwoch, dem 27.04.2011, um 19.00 Uhr in Axels Bierstube in Pohritzsch recht herzlich eingeladen. 61,34 € 36,80 € 12,27 € 55,20 € 33,12 € 11,02 € 46,00 € 27,60 € 9,20 € 41,40 € 24.84 € 8,28 € Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Jagdgenossen 2. Bericht Jagdvorstand 3. Kassenbericht und Haushaltsplan 4. Beschlussfassung über Verwendung des Reinertrages 5. Beschlussfassung über Haushaltsplan 2009/2010 6. Entlastung Vorstand und des Kassenführers 7. Wahl des Wahlvorstandes 8. Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Jagdvorstandes 9. Schlussworte des neuen Jagdvorstehers Jagdvorstand Pohritzsch/Zschernitz 41 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Bekanntmachung der Landesdirektion Leipzig über die Anträge auf Einleitung von Enteignungsverfahren vom 22.10.2008 Auf die Anträge der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, diese vertreten durch den Geschäftsführer des Staatsbetriebes Bau Sachsen-Anhalt, vom 22.10.2008 werden zwei Enteignungsverfahren nach den §§ 19 Fernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), über die folgenden im Grundbuchamt Eilenburg eingetragenen Grundstücke eingeleitet: Grundbuch Grundbuchblatt Lfd.-Nr. Bestandsverzeichnis Zschernitz 353 30 Zschernitz 353 29 Zschernitz 120 3 Gemarkung Flur Flurstück Größe Zschernitz 2 43/15 800 m2 Zschernitz 2 77/26 2.275 m2 Zschernitz 2 51/8 13.000 m2 zur Enteignung beantragte Fläche Eigentümer nach Grundbuch 800 m2 Dr. Christian Walter Haberland 2.275 m2 Dr. Christian Walter Haberland 13.000 m2 Dr. Rudolf Haberland Dr. Birgit Haberland Wesentlicher Inhalt der Enteignungsanträge ist, die o. g. Grundstücke im genannten Umfang zugunsten der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung - zu enteignen und eine Entschädigung festzusetzen. Innerhalb der Baumaßnahme zur Grunderneuerung mit sechsstreifigem Ausbau der Bundesautobahn 9 Berlin - München, Bauabschnitt Landsberg - Wiedemar (BAB 105,0 bis 114,0) mit Anschlussstelle Wiedemar umfasst die bereits veranlasste Inanspruchnahme die Flurstücke 43/15 und 51/8 als Ersatzmaßnahmen sowie das Flurstück 77/26 als Straßenfläche. Die Baumaßnahme zur Grunderneuerung mit sechsstreifigem Ausbau der Bundesautobahn 9 einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen unter Inanspruchnahme der benannten Flurstücke erfolgte auf dem unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom 26.02.1999. Die Enteignungsanträge mit den beigefügten Unterlagen können bei der Enteignungsbehörde nach telefonischer Absprache montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Raum 158 in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingesehen werden. Der Termin zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über den gestellten Enteignungsantrag im Verfahren BRD ./. Dr. Christian Walter Haberland (Gz. 14-1063/2/118) wird anberaumt auf Freitag, den 20.05.2011, 10:00 Uhr, Raum 225 in der Landesdirektion Leipzig. Der Termin zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über den gestellten Enteignungsantrag im Verfahren BRD ./. Dres. Birgit und Rudolf Haberland (Gz 14-1063/2/119) wird anberaumt auf Freitag, den 20.05.2011, 11:00 Uhr, Raum 225 in der Landesdirektion Leipzig. Etwaige Einwendungen gegen die Enteignungsanträge sind möglichst vor der jeweiligen mündlichen Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Alle Beteiligten werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Nichterscheinen über die Enteignungsanträge und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Nach § 5 Abs. 3 des Sächsischen Enteignungs- und Entschädigungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 109 Abs. 1, 51 Abs. 1 des Baugesetzbuches dürfen von der Bekanntmachung dieser Enteignungsverfahren an nur mit schriftlicher Genehmigung der Enteignungsbehörde a) die o. g. Grundstücke geteilt oder Verfügungen über die o. g. Grundstücke und über Rechte an den o. g. Grundstücken getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung der o. g. Grundstücke oder eines Grundstücksteils eingeräumt wird oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden; b) erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der o. g. Grundstücke vorgenommen werden; c) auf den o g. Grundstücken nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; d) auf den o. g. Grundstücken genehmigungs-, zustimmungsoder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Leipzig, den 06.04.2011 Landesdirektion Leipzig -EnteignungsbehördeGz.: 14-1063/2/118, 14-1063/2/119 Dr. Michael Feist -Vizepräsident der Landesdirektion- Gemeinde Schönwölkau Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Badrina im Jahr 2011 Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Badrina am Donnerstag, dem 5. Mai 2011 um 19.00 Uhr in den Leinekrug Badrina, Roter Salon, OT Badrina, Ernst-Thälmann-Straße 20, 04509 Schönwölkau zur Versammlung ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung durch den Vorsteher der Jagdgenossenschaft Badrina und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Beschluss zur Bestätigung des Protokolls der Jagdversammlung vom 22. April 2010 5. Bericht des Jagdvorstehers für das Jagdjahr 2010/11 6. Bericht des Rechnungsführers für das Jagdjahr 2010/11 7. Bericht des Rechnungsprüfers für das Jagdjahr 2010/11 8. Diskussion zu den Berichten 9. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2010/11 10. Entlastung der Kassenführer für das Jagdjahr 2010/11 11. Beschluss des Haushaltsplanes Jagdjahr 2011/12 12. Sonstiges MdL & BM V. Tiefensee Jagdvorsteher Badrina, 11.04.2011 42 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Gemeinde Zschepplin Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen Am 1. Mai werden in den folgenden Mühlen unserer Region Mühlenführungen angeboten: 01.05.2011 14 - 17 Uhr: 14 - 18 Uhr: 14 - 17 Uhr: 14 - 17 Uhr: 14 - 17 Uhr: Paschwitz, Sächs. Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, mit den „Röcknitzer Blasmusikanten“, Kaffee und Kuchen sowie Brotverkauf Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, HeideSonntag mit Mühlen-Café Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2 Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5, Angebot von Kaffee und Kuchen Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Telefon: 03 42 08/7 87 30 und unter www.muehlen-nordsachsen.de ________________________________________________________ 10. Osterfeuer in Wölkau Die Gemeinde Schönwölkau & die Freiwillige Feuerwehr Wölkau laden alle Bürgerinnen, Bürger und vor allem die Kinder von Wölkau und Umgebung recht herzlich zu unserem 10. Osterfeuer mit Fackel- bzw. Lampionumzug ein. Wann? Beginn? Start: Sonnabend, den 23. April 2011 19.30 Uhr - ca. 22.00 Uhr Kirchplatz - Gasthof Böttge Der Umzug wird musikalisch umrahmt. Start ist am Kirchplatz - Gasthof Böttge - und dann geht es durch das Neubaugebiet bis zum Sportlerheim zum Osterfeuer (Fackeln und Lampions können erworben werden) Für das leibliche Wohl wird gesorgt! Holzspenden werden in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr am Sportlerheim in Großwölkau angenommen. Veranstalter: Gemeinde Schönwölkau, Freiwillige Feuerwehr Wölkau Zschepplin, 02.04.2011 Bekanntgabe Sonnabend, den 16.04.2011 von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr führt die Nachbargemeinde ihren Arbeitseinsatz (Frühjahrsputz) auf dem Friedhof im Zschepplin durch. Arbeitsgeräte z. B. Schaufel, Spaten, Hacke und Schubkarre sind mitzubringen. Jeder Bürger unseres Ortsteils Zschepplin der mithelfen möchte sollte sich daran beteiligen. Für einen kleinen Imbiss nach getaner Arbeit ist gesorgt. Nachbarvorstand Bernd Heider Straßenbauamt Leipzig Freistaat Sachsen Bekanntmachung Planung für Straßenbauvorhaben B 2, OU Bad Düben/Wellaune Vorarbeiten auf Grundstücken Sehr geehrte Damen und Herren, die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Erhöhung der Verkehrssicherheit das oben genannte Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung ordnungsgemäß planen zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken (siehe Anlage 1) in der Zeit von Mai 2011 bis Juli 2011 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar: Vermessungsarbeiten. Folgende Grundstücke sind betroffen: siehe Anlage (Übersichtsplan) Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Leipzig auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten Bauvorhabens entschieden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim Straßenbauamt Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig. Gemeinde Wiedemar Bekanntgabe Der Gemeinderat Wiedemar tritt am Donnerstag dem 28.04.2011 um 19.00 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde Wiedemar, Schulstraße 2 in 04509 Wiedemar statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte ab dem 20.04.2011 an den entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Wiedemar. gez. Bödemann Bürgermeisterin Markus Heier Abteilungsleiter Planung Anlage 1 B 2, OU Bad Düben/Wellaune Vorarbeiten auf Grundstücken - Vermessungsarbeiten Gemarkung Flur Flurstück ________________________________________________________ Glaucha 6 74, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 207, 208/1, 208/2, 209, 210/1, 210/2, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 224/12, 224/13, 224/14, 224/21, 224/26, 225/13, 225/14, 232/2. 43 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Mitteilung des Verwaltungsverbandes Wiedemar In der öffentlichen Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Wiedemar wurde am Montag, dem 04.04.2011, im Versammlungsraum der Gemeinde Wiedemar, Schulstraße 2 in 04509 Wiedemar, folgender Beschluss gefasst: Beschluss Nr. 43-04-2011 Satzung des Verwaltungsverbandes Wiedemar über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen des Verwaltungsverbandes Wiedemar (Schulbezirkssatzung) Beschlüsse, welche in der öffentlichen Verbandsversammlung gefasst wurden, können zu den jeweiligen Sprechzeiten im Verwaltungsverband Wiedemar, Hauptstraße 29 in 04509 Neukyhna, eingesehen werden. Möller Verbandsvorsitzende Der AZV Delitzsch informiert Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen im Jahr 2011/2012 In den Jahren 2011 sowie 2012 ist die Beitragsveranlagung für folgende Wohn- und Gewerbegebiete vorgesehen: Neukyhna OT Pohritzsch Neukyhna OT Zschernitz Delitzsch OT Selben Delitzsch Friedenssiedlung Die Veranlagung erfolgt nach Herstellung der Anschlussmöglichkeit. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Beitragssatzung des Abwasserzweckverbandes Delitzsch (AZVD) vom 11.04.2005 i. V. mit der 1. Änderungssatzung vom 08.12.2005 sowie der 2. Änderungssatzung vom 27.04.2009. Schmutzwasserbeiträge sind für jedes durch die öffentliche Abwasseranlage erschlossene Grundstück zu entrichten. Ob und wie viel Schmutz- bzw. Niederschlagswasser auf diesem Grundstück anfällt, ist für den Beitrag ohne Belang. Die Höhe des Beitrages bemisst sich nach der Größe und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Beitragsschuldner sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Mehrere zusammenhängende Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit, wenn sie gemeinsam baulich oder gewerblich genutzt sind (z. B. überbaute Grenzen) oder nur gemeinsam genutzt werden können (Hinterliegergrundstück ohne eigenes Wegerecht mit gleichem Eigentümer wie Vorderlieger). Eine Abgrenzung von Teilflächen, die nicht der Beitragspflicht unterliegen, ist nur in Sonderfällen möglich. Dies ist der Fall, wenn ein Teil des Grundstückes tatsächlich nicht baulich oder gewerblich genutzt wird und dieser Teil • • • • • • • im Außenbereich liegt, eine Steilhanglage ist, ein öffentliches Gewässer ist, aus bergrechtlichen Gründen nicht bebaut werden darf, einer gewerblichen, gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten ist, eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche ist oder Kontaminationen im Untergrund vorliegen, die keine bauliche Nutzung zulassen. Dabei darf auf der abgegrenzten Teilfläche keine Baulast liegen. Der zu veranlagende Grundstücksteil muss im Sinne eines selbstständigen Grundstückes erschlossen sein. Hausgärten oder Grundstücksteile, die als Grünfläche genutzt werden, sind für die Beitragsbemessung nicht abgrenzbar. Der Nutzungsfaktor richtet sich nach der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes und nicht nach der derzeitigen tatsächlichen baulichen Nutzung. In Gebieten mit Bebauungsplänen ist diese bauliche Nutzbarkeit festgesetzt. Existiert keine Festsetzung der baulichen Nutzbarkeit, richtet sich diese nach der überwiegend in der Umgebung vorhandenen Bebauung. Das ist regelmäßig im unbeplanten Innenbereich der Fall. Ist die in der Umgebung überwiegend vorhandene Bebauung größer als die auf einem Grundstück vorhandene, so ist der Nutzungsfaktor für die größere bauliche Nutzbarkeit maßgebend. Ist die in der Umgebung überwiegend vorhandene Bebauung kleiner als die auf einem Grundstück vorhandene, so ist der Nutzungsfaktor für die vorhandene größere bauliche Nutzung maßgebend. Die bauliche Nutzbarkeit wird in der Anzahl der Vollgeschosse gemessen. Ein Vollgeschoss nach § 8 der Beitragssatzung hat über eine Grundfläche (Außenmaße) von mindestens zwei Drittel eine lichte Höhe von 2,30 m. Ein Vollgeschoss ist auch ein Untergeschoss, wenn es im Mittel mindestens 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt. Unter Beachtung dieser Kriterien werden durch den AZVD die Beitragsbescheide erlassen. Der AZVD wird für alle Bescheide die Zahlungsfrist nach Satzung von 1 Monat festsetzen. Nach Überschreiten dieser Frist setzt unmittelbar das Mahnverfahren mit Säumniszuschlägen bis zur Vollstreckung ein. Beitragsschuldner, die, aus welchem Grund auch immer, nicht in der Lage sind, die Zahlungsfrist einzuhalten, sollten sich umgehend vertrauensvoll an den Abwasserzweckverband Delitzsch wenden und sich über die Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten beraten lassen. Geschäftsführerin AZV Delitzsch 44 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Industrieund Gewerbegebiet Delitzsch Südwest Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 31.03.2011 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 02/2011 Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2011 Beschluss-Nr.: 03/2011 Verkauf einer Fläche an die Firma DSD Steel Group, Saarlouis Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest können im Verwaltungsverband Wiedemar, OT Kyhna, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna, während der Dienststunden eingesehen werden. gez. Dr. Wilde Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal Der Abwasserzweckverband, hat in seiner 2. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung im Jahr 2011 am 29.03.2011 die Jahresrechnung 2009 des Zweckverbandes festgestellt. Feststellung der Jahresrechnung entsprechend § 58 SächsKomZG i. V. m. §§ 88 Abs. 3, 131 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO: 1. Die Verbandsversammlung nimmt den Bericht der Verwaltung über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 zur Kenntnis und stellt das Ergebnis gem. § 88 Abs. 3 SächsGemO wie folgt fest: Summe der Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Gesamthaushaltes 3.478.478,23 EUR Davon: Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben im Verwaltungshaushalt 1.163.765,63 EUR Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben im Vermögenshaushalt 2.314.712,60 EUR Der kassenmäßige Abschluss wird i. H. v. minus 317.348,06 EUR bestätigt. Das Rechnungsergebnis beinhaltet eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt von 159.810,60 EUR. Die Zuführung an die allgemeine Rücklage beträgt 11.892,65 EUR. 2. Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis von dem erstellten Prüfbericht gem. § 104 SächsGemO über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 88 Abs. 4 der SächsGemO mit dem Hinweis, dass die Jahresrechnung mit dem Prüfbericht in der Zeit von Dienstag, 19.04.2011 bis Freitag, 29.04.2011, am Sitz des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal (in der Gemeindeverwaltung) in 04509 Schönwölkau, Ortsteil Wölkau, Parkstraße 11, Zimmer 4 zu den üblichen Bürozeiten Mo., Mi., Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr Di. 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Do. 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr öffentlich ausliegt. 08.04.2011 gez. Tiefensee Verbandsvorsitzender Kreismusikschule Delitzsch Im Kommunalen „Eigenbetrieb Bildungsstätten Delitzsch des Landkreises Nordsachsen“ Schlossstr. 31, 04509 Delitzsch Telefon: 03 42 02/6 37 41/Fax: 03 42 02/3 24 03 Die Kreismusikschule Delitzsch informiert Rückblick Ein erlebnisreiches Wochenende verbrachten 60 Musikschüler Anfang März im Probelager im Schullandheim Reibitz. Es wurde in verschiedenen Ensembles mit Streichern, Bläsern und Gitarrenschülern intensiv geprobt und somit die Grundlage für die bevorstehenden Auftritte gelegt. Zum Abschluss gab es ein Vorspiel für die Eltern, das eindrucksvoll zeigte, wie fleißig in den 2 Tagen gemeinschaftlich geübt wurde. Ein vielseitiges Freizeitangebot rundete das gelungene Wochenende ab. Über ihre erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ kann sich das Klarinettentrio aus Taucha freuen. Anne Schwarzer, Anna-Lena Siewert und Lia Musial hatten sich über den Regionalwettbewerb für das Vorspiel in Löbau qualifiziert und kehrten mit einem 2. Preis in ihrer Altersgruppe für ihre Leistung im Ensemblespiel zurück. Bei mehreren Konzerten der Musikschule waren die 3 bereits zu hören und überzeugten durch ihre eindrucksvolle Leistung und Musizierfreude. Vorschau Zu folgenden Veranstaltungen im Mai laden wir herzlich ein: Samstag, 14.05.2011 10 - 12 Uhr „Tag der offenen Tür“ Hauptstelle Delitzsch Samstag, 14.05.2011 15 Uhr „Leben in der Savanne“ Tanzfest der Außenstellen Taucha, Eilenburg und Bad Düben Bürgerhaus Eilenburg Samstag, 14.05.2011 17 Uhr Rathauskonzert in Taucha Sonntag, 15.05.2011 15 Uhr Frühlingskonzert, Bürgerhaus Eilenburg Eintrittskarten zu 3,00 €, ermäßigt 2,00 € sind an den Tageskassen für die Konzerte und das Tanzfest erhältlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Kreismusikschule Delitzsch Hauptgeschäftsstelle Schlossstraße 31 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02/6 37 41 Fax: 03 42 02/3 24 03 E-Mail: [email protected] Internet: www.kms-delitzsch.de Kreismusikschule Delitzsch Außenstelle Eilenburg C.-Zetkin-Straße 16 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/70 34 68 Fax: 0 34 23/75 02 42 E-Mail: [email protected] Anlässlich unseres 20-jährigen Schuljubiläums möchten wir uns auf diesem Wege bei allen Mitwirkenden, Gästen und Gratulanten für die Glückwünsche, Geschenke und Überraschungen bedanken. Einen besonderen Dank möchten wir an das Deutsche Rote Kreuz Delitzsch für die Unterstützung beim organisatorischen Ablauf der Festwoche richten. Die Schüler und das Kollegium der Fröbelschule Rödgen vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch 45 46 Sommerferien im Schullandheim Reibitz Wir laden Schüler zwischen 8 und 12 Jahren zu einem Ferienaufenthalt in unser Schullandheim in der Zeit vom 18.07. bis 22.07.2011 und vom 25.07. bis 29.07.2011 recht herzlich ein. Baden, Neptunfest, Boot fahren, Wandern mit unseren Lamas, Reiten, Windmühle, Lagerfeuer, Disco, Basteln, Backen, Spiele u. v. a. m. erwarten euch. Die Teilnehmerkosten sind zu erfragen. Eine telefonische Anmeldung kann unter 03 42 08/7 21 91 oder persönlich von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr erfolgen. Alle weiteren Informationen zum Verlauf erhalten dann die Eltern. Unsere Anschrift lautet: Schullandheim Reibitz Badrinaer Straße 04509 Reibitz Tel.: 03 42 08/7 21 91 Fax: 03 42 08/7 86 63 E-Mail: [email protected] Osterfeuer in Liemehna Die FFw Liemehna lädt zum traditionellen Osterfeuer mit Fackelumzug ein. Treffpunkt Liemehna -Am AngerDonnerstag, dem 21.04.2011 Beginn 19.30 Uhr. Für das leibliche Wohl sorgt Fleischerei Kunze. Freiwillige Feuerwehr Liemehna ________________________________________________________ Landestalsperrenverwaltung Freistaat Sachsen Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung und an Hochwasserschutzanlagen im Landkreis Nordsachsen 2011 Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue Mulde Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Torgau führt im Jahr 2011 folgende Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung sowie zugehörigen Hochwasserschutzanlagen aus: • Elbe ostelbisch - Landesgrenze Brandenburg (Stehla) bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Großtreben) • Elbe westelbisch - Landesgrenze Brandenburg (Plotha/Burkhardtshof) bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Dommitzsch/ Proschwitz) Unterhaltungspflege und Mahd an Hochwasserschutzdeichen und Hochwasserschutzmauern: Juni 2011 und September/Oktober 2011 • Dahlerückstaudeich zwischen Seydewitz und Schirmenitz Deichmahd an Hochwasserschutzdeichen der Dahle, Ausführung: Juni bis Oktober 2011 • Schwarzer Graben/Weinske zwischen Ortslage Schöna und Polbitz Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis November 2011 • Dahle zwischen Ortslage Schmannewitz und Seydewitz Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis Oktober 2011 • Döllnitz zwischen Ortslage Mahlis und Schmorkau Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: Juni bis September 2011 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 • Weinske zwischen Torgau - Elsnig Deichmahd, Ausführung: August bis November 2011 Weiterhin werden Kontroll- und Unterhaltungsarbeiten ganzjährig ausgeführt: • Gehölzpflege- und Pflanzarbeiten an v. g. Gewässern I. Ordnung • Unterhaltungsarbeiten an Deichen (u. a. Schadstellenbeseitigung, Ausbesserung) und deren beidseitigen Deichschutzstreifen von jeweils 5 m Breite - gemessen vom Deichfuß Die hierzu erforderlichen Leistungen werden sowohl durch die Flussmeisterei Torgau selbst als auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt. Für Rückfragen, Hinweise oder evtl. Beschwerden steht Ihnen die Flussmeisterei Torgau unter der Telefonnummer 0 34 21/ 73 14 10 zur Verfügung. Zur Sicherung der Gewässer- und Bauwerksüberwachung von Anlagen der Landestalsperrenverwaltung erfolgen weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der Flussmeisterei Torgau. Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu den Gewässern sowie zu den Hochwasserschutzdeichen für die mit den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Flussmeisterei Torgau gewährleistet sein muss. Wir bitten um Beachtung. Tobiaschek Flussmeister Information zu Fördermöglichkeiten für Familien, Unternehmen und Vereine Im LEADER-Gebiet Delitzscher Land stehen auch in diesem Jahr wieder Fördermittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Privatpersonen und Unternehmen können bis zu 50 %, Vereine bis zu 75 bzw. 90 % der Investitionskosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss aus der ILE-Richtlinie erhalten. In den Dörfern des Delitzscher Landes können zum Beispiel gefördert werden: - Umbau/Sanierung von leer stehenden Gebäuden zum Wohnen für die eigene Familie mit bis zu 50 % - Umbau/Sanierung von Gebäuden für Gewerbe (Selbstnutzung oder Vermietung) mit bis zu 40 % - Ausstattungen für Unternehmen, die überwiegend Grundversorgung leisten (z. B. Friseur, medizinische Versorgung, Lebensmittel, Handwerker, KfZ-Werkstätten oder andere Dienstleister) mit bis zu 40 % - Abriss von Ruinen und Entsiegelung von Flächen bis zu 50 % (Vereine bis zu 90 %) - Erweiterung von Beherbergungskapazitäten durch Umbau mit bis zu 40 % - Vereinsanlagen wie z. B. Vereinsgebäude mit bis zu 75 % Zum förderfähigen Gebiet Delitzscher Land gehören die Gemeinden: Wiedemar, Neukyhna, Zwochau, Rackwitz, Krostitz, Jesewitz, Schönwölkau, Löbnitz, Zschepplin sowie die Städte Delitzsch, Taucha und Schkeuditz (jeweils bestimmte Ortsteile) In der Stadt Delitzsch sind diese Maßnahmen in folgenden Ortsteilen förderfähig: Beerendorf, Beerendorf-Ost, Benndorf, Brodau, Werben, Kertitz, Gertitz, Döbernitz, Laue, Poßdorf, Rödgen, Schenkenberg, Selben, Spröda, Storkwitz, Zschepen In der Stadt Schkeuditz sind folgende Ortsteile förderfähig: Freiroda, Gerbisdorf, Glesien, Hayna, Radefeld, Wolteritz, (eingeschränkt: Dölzig, Kleinliebenau, Kursdorf) In der Stadt Taucha sind folgende Ortsteile förderfähig: Merkwitz, Pönitz, Seegeritz, Sehlis, (eingeschränkt: Plösitz) Ansprechpartner: Regionalmanagement Delitzscher Land llka Prautzsch und Elin Dibowski Telefon: 03 42 02/3 54 71 E-Mail: [email protected] www.delitzscherland.de Fragen Sie uns - wir helfen Ihnen gern! 47 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch • • Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert „DSA-Prüferausbildung“ in Mockrehna (SM 5/11) Wann/Wo: 14.05.2011, 09:00 - 12:00 Uhr in 04862 Mockrehna, Referent: Ines Voß, Diplom-Sportlehrerin/Leichtathletik-Trainerin Teilnehmer/Voraussetzung: -> Anmeldung erforderlich!!! ([email protected]/Tel. 0 34 21/9 69 70 31) (Formular zur Anmeldung unter www.ksb-nordsachsen.de) • Übungsleiter mit und ohne Lizenz, Lehrer, Interessierte Sportfreunde (wird für die Verlängerung von ÜL-C-Lizenzen angerechnet) • 15,- €/TN - die Rechnungslegung erfolgt nach Anmeldung Inhalt: - Das Deutsche Sportabzeichen - Theoretische Grundlagen - DSA - Übungen/Abnahme DSA - Erlangung der Abnahmeberechtigung Kreisseniorenspiele 2011 Veranstalter: Ort/Zeit: Kreissportbund Nordsachsen e. V. Schildau - Sportplatz TSV 1862 Schildau e. V., Kurzwalder Straße 3 Sportprogramm: Kegeln, Bogenschießen, Armbrustschießen, Schießen (Luftgewehr), Schach, Boccia, Wandern, Nordic Walking, Rückenschule und weitere gesellige Sportspiele Rahmenprogramm: Präventions- und Informationsprogramm durch Polizei und Krankenkasse; Unterhaltung mit Musik und Moderation Teilnehmer: Alle Bürger des Landkreises Nordsachsen ab AK 50 Meldungen: bis Freitag, den 6. Mai 2011, an den: Kreissportbund Nordsachsen e. V. Leipziger Straße 44 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/9 69 70 31, Fax: 0 34 21/9 69 80 28 E-Mail: [email protected] An- und Abreise: Für Gruppen besteht die Möglichkeit Busse zu nutzen, die über den KSB organisiert werden. Dafür wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer unter: www.ksb-nordsachen.de Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung und an Hochwasserschutzanlagen im Landkreis Nordsachsen 2011 Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue Mulde Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Bad Düben führt im Jahr 2011 folgende Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung sowie zugehörigen Hochwasserschutzanlagen aus: • Mühlgraben Stadt Eilenburg Unterhaltungspflege und Mahd an Hochwasserschutzdeichen und Hochwasserschutzmauern, zwei Pflegegänge: Juni 2011 und September/Oktober 2011 • Vereinigte Mulde zwischen Eilenburg und Löbnitz Deichmahd an Hochwasserschutzdeichen der Mulde, Ausführung: Juli bis November 2011 • Lober, Loberkanal und Lober-Leine-Kanal zwischen Ortslage Rackwitz und der Landesgrenze Sachsen-Anhalt Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis November 2011 Leine zwischen Ortslage Krostitz und dem Zusammenfluss mit dem Loberkanal Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis Oktober 2011 Schwarzbach zwischen Ortslage Sprotta und Stadt Bad Düben Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis Oktober 2011 Weiterhin werden folgende Unterhaltungsarbeiten ausgeführt: • Gehölzpflege- und Pflanzarbeiten an v. g. Gewässern l. Ordnung • Unterhaltungsarbeiten an Deichen (u. a. Schadstellenbeseitigung) und deren beidseitigen Deichschutzstreifen von jeweils 5 m Breite - gemessen vom Deichfuß • Neophytenbekämpfung an Gewässern I. Ordnung im Stadtgebiet von Bad Düben, Eilenburg sowie einem Standort am Lober nördlich Zschortau Die hierzu erforderlichen Leistungen werden sowohl durch die Flussmeisterei Bad Düben selbst als auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt. Für Rückfragen, Hinweise oder evtl. Beschwerden steht Ihnen die Flussmeisterei Bad Düben unter der Telefonnummer 03 42 43/ 3 33 00 zur Verfügung. Zur Sicherung der Gewässer- und Bauwerksüberwachung von Anlagen der Landestalsperrenverwaltung erfolgen weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Düben. Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu den Gewässern sowie zu den Hochwasserschutzdeichen für die mit den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Düben gewährleistet sein muss. Wir bitten um Beachtung. Ott Flussmeister Kräuterfest in Hohenprießnitz Wann: Sonntag, 01.05.2011, 14.30 - 16.30 Uhr Wo: Hohenprießnitz, am Backofen im Bauerndorf Nun kommt der Frühling mit Macht und alles wächst und gedeiht. Auch die Kräuter und Gewürzpflanzen sprießen. Deshalb laden wir alle Interessierten zum Kräuterfest nach Hohenprießnitz ein. Es gibt wieder Kräuter, Gartenzubehör, Honig, Bücher u. a. rund um das Thema von verschiedenen Anbietern zu erstehen. Und es können natürlich auch wieder Kräuter-Pflanzen aus dem eigenen Garten getauscht werden. Außerdem ist es immer wieder interessant, sich mit anderen Interessierten über das unerschöpfliche Thema Kräuter auszutauschen. Wie jedes Jahr gibt es neben Kaffee und Kuchen aus dem Holzbackofen verschiedene Kräuterspezialitäten zum Kosten und Nachmachen. Die Landfrauengruppe Hohenprießnitz 48 Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins Gemeinde Zschepplin Gemarkung Glaucha Gemarkung Glaucha Flur 1 Flurstücke 143, 144, 145, 146, 148, 150, 152/4, 162, 163/1, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178/1, 216, 217, 218, 219, 220, 222, 223, 224, 225, Gemarkung Glaucha Flur 2 Flurstücke 35, 37, 41, 42, 44, 86, 89, 91, 92, 93, Gemarkung Glaucha Flur 3 Flurstücke 1, 2, 22, 23 Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungsund Katastergesetzes (siehe unten) bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung zur Schlussvermessung des Hochwasserschutzdeiches Mulde Bad Düben - Hohenprießnitz, km 3+580 - 4+850 durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden. Der Grenztermin für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der o. g. Flurstücke findet am Dienstag, dem 03.05.2011 um 14.00 Uhr statt. Treffpunkt: Zschepplin OT Glaucha - verlängerte Seegasse am Deich (siehe Übersichtskarte) Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 Auszug aus dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) Vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt mit Stand vom 5. Juni 2010 § 16 Grenzbestimmung (1) Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessungen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Katastervermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit (Grenzwiederherstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Katastervermessungen auf Antrag vorgenommen. Antragsberechtigt sind Flurstückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben. (3) Zur Anhörung der Beteiligten bei einer Grenzbestimmung ist ein Grenztermin durchzuführen. Zeitpunkt und Ort sind den Beteiligten rechtzeitig anzukündigen sowie die für die Grenzbestimmung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen. Dabei sind sie darauf hinzuweisen, dass auch ohne ihre Anwesenheit Grenzen bestimmt werden können. Über den Grenztermin ist eine Niederschrift zu fertigen. Beteiligter ist auch derjenige, dessen Flurstück vom Ergebnis der Grenzbestimmung berührt ist. Bei einer Sonderung ist kein Grenztermin erforderlich. (4) Lässt sich eine Flurstücksgrenze nach dem Liegenschaftskataster nicht wiederherstellen, erfolgt die Grenzbestimmung auf der Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Grundstückseigentümer aufgrund einer Grenzverhandlung. Die Verhandlung über den Grenzverlauf ist von dem die Katastervermessung durchführenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu führen, im Übrigen vom Leiter einer katasterführenden Behörde oder von einem von diesem beauftragten Mitarbeiter der Behörde. (5) Erfolgt im Fall des Absatzes 4 keine Einigung über den Grenzverlauf mit den beteiligten Grundstückseigentümern, ist die Grenze im Liegenschaftskataster besonders zu kennzeichnen. (6) Für das Flurstück, für das eine Katastervermessung beantragt wurde, sind von Amts wegen alle im Liegenschaftskataster zu führenden Daten zu erfassen. § 7 bleibt unberührt. Das gibt es eigentlich nicht... Sie haben kein Amtsblatt bekommen und müssen es beim Nachbarn lesen... ...dann sollten Sie schnell zum Telefon greifen, damit die nächste Ausgabe ganz sicher bei Ihnen ankommt! Unsere Info-Hotline ist für Sie besetzt. Mo. - Di. 7.30 - 16.30 Uhr Fr. 7.30 - 16.00 Uhr ✆ 0 35 35/489-111 www.wittich.de Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Dipl.-Ing.(FH) Frank Knobbe Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Eilenburger Str. 65 04509 Delitzsch Tel. 03 42 02/3 46 26 Fax 03 42 02/3 46 27 49 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Veranstaltungs-/Aktivitätenplan 2011 des VdK Sachsen e. V. Ortsverband Delitzsch April: Info-Veranstaltung zum Thema „gesundheitliche Probleme und deren Prophylaxe im Alter“ Referent: Dr. Wolfgang Lingk T.: 18.04.11, 14.00 Uhr im Hotel „Zum Weißen Roß“ Delitzsch Mai: Eine Halbtagsfahrt in das Musikhotel „Goldener Spatz“ zum unterhaltsamen Nachmittag mit HansJürgen Beyer und dem Hausteam. T.: 10.05.11, 13.00 Uhr mit Bustransfer Hin- und Rückfahrt wird in der Einladung bekannt gegeben. Teilnahme durch einen Info-Stand zum Tag der Senioren der Stadt Delitzsch T.: 28.05.11 im Gelände der Volkssolidarität in Delitzsch Juni: Kultureller, unterhaltsamer Nachmittag mit dem Auftritt einer Westerngruppe und weiteren Darbietungen T.: 16.06.11, 14.00 Uhr im Hotel „Zum Weißen Roß“ Delitzsch Juli: Sommerpause August: Informations-Veranstaltung zu Rechtsfragen im Alltag Referent: Dr. Wieland Zesch, Rechtsanwalt T.: 16.08.11, 14.00 Uhr im Hotel „Zum Weißen Roß“ Delitzsch September: Teilnahme am „Tag der Vereine und Verbände“ der Stadt Delitzsch mit einem Info-Stand T.: 10.09.11 Markt in Delitzsch Wahl des Vorstandes des Sozialverbandes VdK Ortsverband Delitzsch und Herbstfest mit vielen Darbietungen der Unterhaltung und Show u. a. mit den „Nordlichtern“ T.: 13.09.11, 14.00 Uhr im Hotel „Zum Weißen Roß“ Delitzsch Oktober: Halbtagesausflug zum Musikhotel „Tabaksbaude“ mit Kaffeegedeck und Unterhaltungsshow T.: 13.10.11, 13.00 Uhr mit Bustransfer Hin- und Rückfahrt wird in der Einladung bekannt gegeben November: Teilnahme an den Kranzniederlegungen in Delitzsch und Krostitz zum Volkstrauertag Besuche bei unseren Heimbewohnern in der Vorweihnachtszeit Dezember: Jahresabschlussveranstaltung (Weihnachtsfeier) mit Überraschungen, u. a. weihnachtlichen Melodien, vorgetragen vom Polizeichor Leipzig T.: 10.12.11, 14.00 Uhr im Hotel „Zum Weißen Roß“ Delitzsch Familienanzeigen Unsere Mitglieder erhalten zu jeder Mitgliederveranstaltung eine zusätzlich schriftliche Einladung mit konkreten Angaben zum Ablauf. Nichtmitglieder bzw. Interessenten bitten wir sich telefonisch unter Tel.: 03 42 07/7 14 85, 03 42 07/7 03 42, 03 42 02/ 34 75 79, 0 34 23/60 11 41 zu informieren. Merken Sie sich bitte die Termine bereits vor. Frank Dietrich Der Vorstand des OV Delitzsch Hochzeit, Geburt, Jahrestag, Trauer teilen Sie es mit einer Familienanzeige in Ihrem regionalen Amtsblatt mit. www.wittich.de Änderungen vorbehalten 50 Amtsblatt Delitzsch vom 15.04.2011 STEINMETZBETRIEB THOMAS SCHNEIDER Steinmetzmeister und Bildhauermeister Innungsbetrieb Natursteinarbeiten aller Art & Grabdenkmäler Dübener Str. 71 B (gegenüber vom Friedhof) 04509 Delitzsch ! 03 42 02 / 9 00 93 oder 03 41 / 2 30 10 16 ÖFFNUNGSZEITEN: Di 10 - 12 und 14 - 18 Uhr sowie Mi und Do von 10 - 15 Uhr Der Tod ist die Heirat mit der Seele mit der Ewigkeit. Bestattungen Der Meisterbetrieb! E %1&/ %1&/.#1&.D>&/I6 #19, "F!= E 0&#,1# 0&#,1 21B9,-#C>1& %1#,D,,/I6#9I#,9,/, :9,6B91G 9I G1& )DIG1#9II/I6 G1& %1#,D,,1& 4DC>#1I E :9,6 E 009I>19;9#C>1# (D;9B91I/I,1&I1>;1I ;9, 519;?+&69I E 3IG9'9G/1BB1 %1#,D,,/I61I 7 8+&G1'@BB /IG $&19#81&, E %1#,D,,/I6#'@&#@&61 -/ )1?-19,1I *=A 21B9,-#C> E %9,,1&.1BG1& 4,&H "F *=A*F Tel 034202 / 51 550 E 888H?1#,D,,/I61I<?@,>/&HG1 Tag & Nacht Tel. Schwarz fürs letzte Geleit Früher war es selbstverständlich, dass die Hinterbliebenen nach dem Ableben eines engen Angehörigen ein ganzes Jahr lang durch dunkle Kleidung ihre Trauer zum Ausdruck brachten. Inzwischen haben sich die Traditionen gelockert, und meist wird nur noch zur Beisetzung schwarze Kleidung getragen. Das gilt besonders für die nächsten Angehörigen, die mit Kostüm und Anzug korrekt angezogen sind. Freunde, Bekannte und entfernte Verwandte sind auch in Dunkelblau und Grau passend gekleidet. Und selbstverständlich müssen auch Kinder kein Schwarz tragen. Gut sortierte Modehäuser haben immer eine Auswahl an gediegener Kleidung im Sortiment, die für den traurigen Anlass passend und auch in den darauffolgenden Jahren noch modisch und tragbar ist. DANKSAGUNG Abschiednehmen fällt so schwer, Dein Platz in unserem Haus ist leer. Was Du an Liebe uns gegeben, dafür ist jeder Dank zu klein. Was wir an Dir verloren haben, das wissen wir nur ganz allein. Es ist uns ein herzliches Bedürfnis, DANKE zu sagen für die überwältigende Anteilnahme und den Beistand in der schweren Zeit des Abschiednehmens von meiner geliebten Ehefrau, unserer Mami, Schwiegermutter, Oma, Tochter und Nichte PETRI RADTKE Tief bewegt bedanken wir uns für die zahlreichen Beweise der Liebe und Verehrung durch stillen Händedruck, durch tröstende Worte, gesprochen oder geschrieben, Blumen und Geldzuwendungen sowie ehrendes Geleit in der schweren Stunde des Abschieds bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten, dem Caritas Pflegeheim Delitzsch, der Rednerin Frau Berger für die tröstenden Worte sowie dem Bestattungsinstitut Klaus-Dieter Bothur für die würdevolle Ausgestaltung der Trauerfeier. In unseren Herzen lebst Du weiter. 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Das christliche Osterfest wird von dem jüdischen „Paschafest“ abgeleitet, welches am ersten Frühlingsvollmond zur Erinnerung an die Befreiung aus der Knechtschaft der Ägypter gefeiert wird. Einst war es ein Hirtenfest, zu dem ein Lamm geschlachtet wurde. Das Datum des Osterfestes wurde auf den ersten Sonntag nach dem Vollmond im Frühling gelegt. Wir wünschen unserer werten Kundschaft ein frohes Osterfest Hausschlachterei Utting Delitzsch · Dübener Str. 15 Tel. 0342 02 / 32 57 25 wünschen wir allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten Orthopädie-Schuhtechnik Orthopädie-Schuhmachermeister Uwe Köckert Malerhandwerksbetrieb Dieter Klose Wir wünschen ein frohes Osterfest. Ein frohes Osterfest ☛ MALER- UND TAPEZIERARBEITEN ☛ FASSADENANSTRICHE, -REINIGUNG ☛ LAMINATVERLEGUNG ☛ DEKOPUTZE u.v.m. Malerwerkstatt · 04509 Wiedemar A. d. 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Den Kuchen damit füllen und überziehen. Fertig! An beiden Tagen bieten Fleischereien Essen und Trinken an! … und es gibt noch so einiges für Groß und Klein! Unseren Kunden wünschen wir ein frohes Osterfest. All meinen Kunden wünsche ich ein frohes Osterfest Ohren m auf bei inkauf! Heizöle Heizöl EL Diesel und Schmierstoffe Frank Rabe Freistraße 14 04435 Schkeuditz/OT Glesien Tel. 034 207/41 375 wünscht allen Kunden frohe Ostern Frank Leideritz Geschäftsstelle Karl-Marx-Str. 10 (am Schienenfahrzeugwerk) Tel. 03 42 02 / 5 50 25 Fax 03 42 02 / 6 01 42 e-mail: [email protected] Montag Eisenbahnstr. 14 Unterer Bahnhof Tel. 03 42 02 / 3 56 21 Fax 03 42 02 / 3 56 29 8.00 -12.00 Uhr Dienstag 14.00 -17.00 Uhr Mittwoch 8.00 -12.00 Uhr Dienstag 10.00 -18.00 Uhr Donnerstag 12.00 -16.00 Uhr Donnerstag 10.00 -18.00 Uhr Freitag Freitag 8.00 -12.00 Uhr 10.00 -13.00 Uhr 65 vom 15.04.2011 Amtsblatt Delitzsch Geißler Ulf, Nico u. 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Mai 2011 von 13.30 - 15.30 Uhr wie Jeder mit frischen Zutaten einfach und schnell ein gesundes Essen zubereiten kann. Mit dabei ist der Deutsche Meister im 200-Meter-Sprint und Diabetiker Daniel Schnelting. Modernes Diabetesmanagement mit neuen Blutzuckermessgeräten Menschen mit Diabetes haben am Aktionsstand die Möglichkeit, die neuen Blutzuckermessgeräte BGStar® und iBGStar® kennenzulernen. iBGstar® ist das erste Blutzuckermessgerät, das sich nahtlos mit einem iPhone oder einem iPod touch verbinden lässt. Interessierte erhalten am Servicepoint BGStar® einen Voucher. Damit können sie sich für ein neues Gerät registrieren lassen, um dieses 14 Tage lang kostenlos zu testen. Bewegung hilft, Diabetes vorzubeugen In Deutschland sind mehr als acht Millionen Menschen an Diabetes erkrankt, das heißt, etwa jeder zehnte Deutsche ist zuckerkrank. Mit ausreichender Bewegung, gesunder Ernährung und guter medizinischer Versorgung können Menschen mit Diabetes ihre Blutzuckerwerte verbessern und damit Folgeerkrankungen vorbeugen. Eine Lebensstiländerung kann dazu beitragen, einem Typ-2-Diabetes vorzubeugen. Dafür setzt sich die Aktion „Wissen was bei Diabetes zählt: Gesünder unter 7“ seit sieben Jahren ein. ,(*!" )&$"(+ #%+&'!$ www. Schatulleria .de Modeschmuck & Accessoires Immer günstig. Immer passend. Krankheitskostenvoll- und Zusatzversicherung Sie erhalten alle DKVTarife bei uns! Wir beraten Sie gern! 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