Ein frohes Osterfest - Landkreis Nordsachsen

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Ein frohes Osterfest - Landkreis Nordsachsen
AmtsBlatt
der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
sowie der Gemeinden Neukyhna, Rackwitz, Schönwölkau, Wiedemar,
Zwochau und dem Verwaltungsverband Wiedemar
Jahrgang 21
 Freitag,
den 15. April 2011
Nummer 8
Inhalt
Bereitschaftsdienste
S. 3
 Stadtverwaltung
Delitzsch
Veranstaltungen
S. 4
Amtliche
Bekanntmachungen
S. 6
Mitteilungen
S. 8
Vereine und
Verbände
S. 15
Kirchennachrichten
S. 21
 Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen
Landratsamt
S. 23
Mitteilungen
Gemeinden
S. 35
Zweckverbände
S. 43
Kultur und Schulen
S. 44
Verschiedenes
S. 46
 Nächste Ausgabe:
29. April 2011
 Redaktionsschluss:
20. April 2011
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Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
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3
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Not- und Bereitschaftsdienste
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst vom 15.4. bis 1.5.2011
Tel.-Nr. Leitstelle 034202 65260
Montag, Dienstag, Donnerstag
19:00 bis 7:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
14:00 bis 7:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag/Feiertag
7:00 bis 7:00 Uhr
Datum
Bereich
Delitzsch/Klitschmar/
Neukyhna (einschl. amb.
Dienst)
15.4.2011
für beide Bereiche
Bereich Krostitz/
Löbnitz/Rackwitz/
Schönwölkau
Dr. K. u. C. Kirchhof, DZ
Aug.-Fritzsche-Str. 1,
Tel. 034202 62529
16.4.2011
über Leitstelle
Dr. Schlegel, Anlage 1,
Löbnitz, Tel. 034208 72132
17.4.2011
Dr. Franke, DZ, Breite Str. 19
Tel. 034202 7380
über Leitstelle
18.–24.4.2011
25.4.2011
über Leitstelle
Dr. Franke, DZ, Breite Str. 19
Tel. 034202 7380
26.4.2011
27.4.2011
über Leistelle
Dr. Franke, DZ, Breite Str. 19
Tel. 034202 7380
28.4.2011
29.4.2011
30.4./1.5.2011
über Leitstelle
über Leitstelle
über Leitstelle
über Leitstelle
Dr. Schlegel, Anlage 1,
Löbnitz, Tel. 03420872132
über Leitstelle
Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr)
16./17.4.2011
Katrin Gensler, 034295 70015
An den Leinewiesen 2, 04509 Krostitz
22.4.2011
Dipl.-Stom. Ina Saalbach-Müller
(Karfr.)
034208 72128, Bitterfelder Str. 50, 04509 Löbnitz
23./24.4.2011
Dr.med.dent. Marco Mathys, 034202 51949,
Eilenburger Str. 54, 04509 Delitzsch
25.4.2011
Katja Jeschek, 034202 62352
(Ostermo.)
Rosental 18, 04509 Delitzsch
30.4./1.5.2011
Dr. med. Gilda Rosche, 034295 72063
Alte Dorfstr. 3, 04509 Krostitz / OT Priester
Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen:
034202 19222
Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch
(montags bis sonnabends von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr;
sonntags und feiertags von 8:00 bis zum nächsten Tag 8:00 Uhr)
15.4.2011
Rotkäppchen-Apotheke Delitzsch, Beerendorfer Str. 49, 034202 51463
16.4.2011
Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 56, 034295 72105
17.4.2011
Phönix-Apotheke Delitzsch, Ludwig-Jahn-Str. 4
(MVZ), 034202 7590
18./19.4.2011
Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 56, 034295 72105
20./21.4.2011
Wappen-Apotheke Delitzsch, Schäfergraben 1,
034202 60271
22./23.4.2011
Löwen-Apotheke Delitzsch, Breite Str. 15-17,
034202 58870
24./25.4.2011
Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5, 034202 60150
26./27.4.2011
Aurora-Apotheke Delitzsch, im PEP-Markt,
034202 340680
28./29.4.2011
Rosen-Apotheke Delitzsch, Eilenburger Str. 25,
034202 53113
30.4./1.5.2011
Nord-Apotheke Delitzsch, Bonhoefferstraße 1,
034202 63704
Tierärzte-Bereitschaftsdienst am 16./17.4.2011
Delitzsch:
TA N. Pott, Friedenssiedlung 69
Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925, FunkNr. 0173 8874450
Kleintiersprechstunde: Samstag 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung
Zschepen:
Dr. Ellen Leistner, Th.-Müntzer-Siedlung 10
Tel. 034202 62604, Fax: 034202 95016
Kleintiersprechstunde: Samstag 10-12 Uhr
Krostitz:
Dr. Pankrath, Mutzschlenaer Str. 6c
Tel. 034295 72372, Fax: 034295 70378, Funk
0172 1410896
Leipzig:
Dr. Dutschka, 04158 Leipzig, Am alten Flugfeld 6, Tel. 0341 4619525, Fax: 0341 4619526,
Funk 0177 4619525
Kleintiersprechstunde: Samstag 9-12 Uhr
Tierärzte-Bereitschaftsdienst vom 23.4. bis 25.4.2011
Schenkenberg:
DVM R. Liebert, Kertitzer Straße 21
Tel. 034202 62473, Fax: 034202 35137
Beerendorf:
DVM Ingrid Noack, Am Ellerbusch 1
Tel. 034202 63554, Fax: 034202 36867
Schkeuditz:
Dr. Thomas Bach, An der Stanau 2, 04435
Schkeuditz,, Tel. 034204 60937 bzw. 0171
1658759, Kleintiersprechstunde: Samstag
9–12 Uhr und nach Vereinbarung
Tierärzte-Bereitschaftsdienst am 30.4./1.5.2011
Delitzsch:
TA N. Pott, Friedenssiedlung 69
Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925, FunkNr. 0173 8874450, Kleintiersprechstunde: Samstag 10–12 Uhr und nach Vereinbarung
Glesien:
Dr. Gudrun Preuß, An der Kleinbahn 17
Tel. 034207 72310, Fax: 034207 93492
Kleintiersprechstunde: Samstag 9–10 Uhr und
nach Vereinbarung
Krostitz:
Dr. Graubner, E.-Thälmann-Siedlung 23
Tel. 034295 70891, Fax: 034295 70892, Funk
0173 3616925, Kleintiersprechstunde: Samstag 10–12 Uhr
DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6
Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819, Funk
0177 6522858
Tierschutzverein Delitzsch e. V.
Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 034202 67213
(Ordnungsamt)
außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch 034202
660 (Polizeirevier)
Sorgentelefon des Tierschutzvereins
Montag bis Freitag 18 bis 20 Uhr unter 0162 4040949
Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle:
Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h)
(Netzgebiet der Stadt Delitzsch)
Elektroenergie
034202 65666
Gas/ Wärme
034202 65777
Störungsdienst der DERAWA
Trinkwasserversorgung
0162 2768999
Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch
Abwasser:
034202 34792
4
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Veranstaltungskalender
Veranstaltungskalender
Stadt Delitzsch und Ortsteile
Die Tourist-Information verkauft auch für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten. Tel. 034202 67-237 oder
Fax 67-408
Eine längerfristige Vorschau erhalten Sie unter www.delitzsch.de
Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in Delitzsch statt.
Stand: 7.4.2011
9.2.–22.5.2011
Die.–So. Ausstellung
10.4.–29.4.2011 täglich
Ausstellung
10:00–17:00
14:30-18:00
oder nach
Absprache
bis 19:00
bis 30.6.2011
täglich, Ausstellung
außer Mi.
15.4.2011
Fr.
Kulinarisches
19:00
16.4.2011
Sa.
15:00–21:00
16.4.2011
Sa.
musikalische
Veranstaltung
Handball
16.4.2011
Sa.
Handball
18:15
16.4.2011
17.4.2011
21.4.–
25.4.2011
21.4.2011
22.4.2011
24.4.2011
24./25.4.2011
Sa.
Kabarett
So.
Theater
Do.–Mo. Familie
19:30
17:00
ab 14:00
Do.
Fr.
So.
So./Mo.
Senioren
Kulinarisches
Kulinarisches
Familie
14:00
19:00
11:00–15:00
10:00–17:00
26.4.2011
Di.
Literatur
18:30
27.4.2011
Mi.
Senioren
14:00
29.4.2011
30.4.2011
30.4.2011
Fr.
Sa.
Sa.
Kunst
Sport
Sport
30.4.2011
Sa.
30.4.2011
16:00
„Von denen Lustgärten“ –
Gartenkunst des Barock und
Rokoko in Mitteldeutschland
„alles nur fetisch“ - Fetisch aus
verschiedenen Blickwinkeln
Museum
Barockschloss
„Aquarell und Farbkreide“ :
Liese
Mutterlose-Schittko
Weinverkostung
Café am Markt
(Café Glowka)
50 Jahre „Die Delitzscher
Stadtmusikanten“
B-Jugend, HandballAkademie Leipzig/Delitzsch
gegen SG Ottenheim/Altenheim
A-Jugend, NHV Concordia
Delitzsch gegen VfL Pfullingen
Ballhaus Westkämper
„Viel Lärm um Nichts“
Osterfest in Delitzsch
Stadtschreiberhaus
No. 2 – Die
Altstadtkneipe
Bürgerhaus
Kultur- und
Sportzentrum
Kultur- und
Sportzentrum
Blumenkunstcafé Pawlowski
Oberer Bahnhof
Festplatz am Tiergarten
Osterfeuer mit Angrillen
„TASTE & TALK“
Osterbrunch
Ostern: Quiz, Eiersuche,
Ponyreiten, Spaß mit den
Namenlosen, Kids-Club
72. Stammtisch, Thema: „Tag
des Buches – Tag des Bieres“
Mini-Kegeln
Volkssolidarität
No. 2 – Die Altstadtkneipe
Hotel „ZUM WEISSEN ROSS“
Tiergarten
19:00
ab 9:00
10:00
Galerie-Gespräch
Delitzscher Marsch
Ländervergleichskampf
Brandenburg-Sachsen
Café am Markt (Café Glowka)
Marktplatz
Kultur- und Sportzentrum
Sport
17:00
Traditionelles Delitzscher
Maiboxen
Kultur- und Sportzentrum
Sa.
Familie
ganztägig
6. Schenkenberger
Maibaumsetzen
Pfarrscheune Schenkenberg
1.5.2011
So.
Familie
Fußballturnier mit SV GrünWeiß Selben
Sportplatz OT Selben
1.5.2011
So.
Familie
15:00
Maifest mit Blasmusik
Tiergarten
2.5.2011
Mo.
Senioren
14:00
Mini-Kegeln
Volkssolidarität
Bibliothek „Alte
Lateinschule“
Volkssolidarität
6.5.2011
Fr.
7.5.2011
Sa.
Sonstiges
9:00–12:00
Intensiv Yoga
Yoga Studio, Zscherngasse 2
7.5.2011
Sa.
Kulinarisches
9:00–15:00
Regionalmarkt – „Bestes aus
der Dübener Heide“, z. B.
Gewürze, Kräuter, Tee,
Wildprodukte, Fisch, Käse,
Obst und Gemüse und vieles
andere mehr
Gelände des PEP
Fachmarktzentrum Delitzsch
Kirche Döbernitz
5
Frohe Osterfeiertage
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
© Marco Barnebeck / PIXELIO
im Kreise Ihrer Familie wünschen wir
allen Bürgerinnen und Bürgern
Michael Czupalla
Landrat Landkreis
Nordsachsen
Dr. Manfred Wilde
Oberbürgermeister
Stadt Delitzsch
6
Einladung zur Stadtratssitzung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die nächste planmäßige Sitzung des Stadtrates Delitzsch findet
am Donnerstag, dem 21. April 2011, um 17:00 Uhr im Rathaus
Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt. Dazu möchte ich Sie recht
herzlich einladen.
Tagesordnung
I. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
II. Bürgerfragestunde
III. Informationsbericht zur Vernetzung (strategischen Ausrichtung) der Wirtschaftsförderung des Landkreises
Nordsachsen und der
der Stadtverwaltung Delitzsch
IV. Beratung und Beschlussfassung, Informationsvorlagen
DS-Nr.
1. Verkauf des Baugrundstückes im
Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch,
Flur 3, Flurstücke 61/113 und wahlweise Ermächtigung zum Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages
38-11
2. 1. Änderung der Sondernutzungssatzung
20-11
3. Baubeschluss zur Umnutzung des
Grundstückes Dübener Str. 71 zur Kita
„Anne Frank“
30-11
4. Baubeschluss - Knotenpunktausbau
Nordplatz Delitzsch als Kreisverkehr
39-11
5. Baubeschluss zur Neugestaltung der Zentralen
Achse Süd, 3. Bauabschnitt in Delitzsch Nord
49-11
6. Aufhebungsbeschluss zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes Spröda, Südstraße
18-11
7. Vorzeitige Entlassung von Grundstücken
aus dem Sanierungsgebiet Altstadt
46-11
8. Geschäftsführerwahl Wohnungsgesellschaft
Delitzsch mbH (WGD)
34-11
V. Verschiedenes
Informationen, Anfragen der Mitglieder des Stadtrates
Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
________________________________________________________
Bekanntmachung von Beschlüssen der Ausschüsse
des Stadtrates Delitzsch
Technischer Ausschuss am 5. April 2011 - öffentliche Sitzung
07/11 Ablehnung Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Delitzsch Süd“ entsprechend der Anlage 1 für das Bauvorhaben Leipziger
Straße / Raiffeisenstraße 1 (Gemarkung Delitzsch, Flur 6,
Flurstücke 75/2, 76/5 und 76/4)
08/11 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 12 „Wohnpark Südliches Heimfeld“ entsprechend der
Anlage 1 für das Bauvorhaben Südliches Heimfeld 8 (Gemarkung Delitzsch, Flur 15, Flurstück 36/168)
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
09/11 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 2 „Wohn- und Gewerbepark Delitzsch Nord-Ost“ entsprechend der Anlage 1 für das Bauvorhaben Große Wallstraße 44 (Gemarkung Delitzsch, Flur 3, Flurstück 61/137)
10/11 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 12 „Wohnpark Südliches Heimfeld“ entsprechend der
Anlage 1 für das Bauvorhaben Südliches Heimfeld 125 (Gemarkung Delitzsch, Flur 15, Flurstücke 36/186 und 36/189)
11/11 Auftragsvergabe: Zustimmung zur Vergabe der Pflege
städtischer Flächen durch die Servicegesellschaft der
Stadt Delitzsch (SGD) an Fremdfirmen
12/11 Auftragsvergabe: Erwerb des Multicar Fumo TDO-SG 57
aus einem bestehenden Mietkaufvertrag
13/11 Abrechnungsbeschluss für die Baumaßnahme „Deckenerneuerung Sachsenstraße“
14/11 Abrechnungsbeschluss für die Baumaßnahme „Ausbau
der Holzstraße zwischen Mauergasse und Knoten Bismarckstraße“
Verwaltungs- und Finanzausschuss am 07. April 2011 - öffentliche Sitzung
1/11 Erstattung von Personalausgaben an die Stadt Schkeuditz wegen einer Planstelle in der Erhebungsstelle Zensus 2011
Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Zu den Beschlüssen des Technischen Ausschusses wird die Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude II,
Schloßstraße 30, Zimmer 2.17, empfohlen.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
________________________________________________________
Amtliche Bekanntmachung
Die 4. Sitzung des Technischen Ausschusses 2011 findet am
Dienstag, dem 19. April 2011, um 17:00 Uhr im Rathaus in Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt.
Tagesordnung (öffentlich)
I. Eröffnung der Sitzung und Feststellen der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden
II. Beratung und Beschlussfassung
1. Baubeschluss zur „Neugestaltung der
Freifläche im Umfeld der Sporthalle auf
dem Gelände der Grundschule
Ost in Delitzsch“
DS 45-11
2. Baubeschluss zur „Neugestaltung der
Zentralen Achse Süd, 2. Bauabschnitt
in Delitzsch Nord“
DS 48-11
3. Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 02 „Wohn- und
Gewerbepark Delitzsch Nord-Ost“ entsprechend der Anlage 1 für das
Bauvorhaben Parkstraße 12 (Gemarkung
Delitzsch, Flur 15, Flurstück 52/43)
DS 50-11
Auftragsvergaben:
Neubau einer Sporthalle für den Breitensport
4. Los 12a, Brüstungsverglasung
DS 41-11
7
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
5. Los 13, Estrich, Fliesen
Sanierung Grundschule Diesterweg
6. Los 21, Abbruch- und Herrichtungsarbeiten im Dachgeschoss
7. Los 22, Gerüstbau
III. Verschiedenes
DS 42-11
Ausführungsfrist: 1. Juli 2011 – 30. Juni 2012
Bewerbung:
DS 43-11
DS 44-11
Die Vergabeunterlagen können ab
20.04.2011 beim Sächsischen Ausschreibungsdienst:
Sächsisches Druck- und Verlagshaus
(SDV)- AG
Es schließt eine nicht öffentliche Sitzung an.
Tel.:
0351 – 42 03 202
Internet: www.Vergabe24.de
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
________________________________________________________
Amtliche Bekanntmachung
Die 5. Sitzung des Technischen Ausschusses 2011 findet am
Dienstag, dem 3. Mai 2011, um 17:00 Uhr
im Rathaus in Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt.
Tagesordnung (öffentlich)
I. Eröffnung der Sitzung und Feststellen der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden
II. Beratung und Beschlussfassung
Auftragsvergaben:
1. Sanierung Kita Freundschaft, 2. Bauabschnitt,
Los 10, Fertigteilaußentreppe mit Belag
und Geländer
DS 32-11
2. Straßeninstandsetzung im Jahresvertrag
2012/2013
DS 51-11
3. Baubeschluss zur Herstellung eines Sozialgebäudes im Tiergarten Delitzsch
DS 28-11
4. Baubeschluss zum „Abbruch der
ehemaligen Bettfedernfabrik“ in Delitzsch
DS 47-11
III. Verschiedenes
Unter Angabe der Vergabenummer DZ23-0001/11 angefordert werden
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Sächsischen Ausschreibungsblatt.
________________________________________________________
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung nach § 17
Nr. 1 VOL/A
Die Große Kreisstadt Delitzsch führt folgendes Vergabeverfahren durch:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Die Veröffentlichung der Ausschreibung und der Versand der
Ausschreibungsunterlagen erfolgt über das Sächsische Druckund Verlagshaus/Vergabeportal 24
Vorhaben:
Lieferung von Reinigungsmitteln für die
städtischen Einrichtungen
Ausführungsort:
Umfang der
Leistungen:
Es schließt eine nicht öffentliche Sitzung an.
Unterteilung in
Lose:
Delitzsch
Lieferung von Reinigungsmitteln bzw. kleineren Reinigungsgegenständen vom 1. Juli
2011 – 30. Juni 2012 für die städtischen
Einrichtungen
nein
Ausführungsfrist: 1. Juli 2011 – 30. Juni 2012
Bewerbung:
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
________________________________________________________
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung nach § 17
Nr. 1 VOL/A
Die Große Kreisstadt Delitzsch führt folgendes Vergabeverfahren durch:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Die Veröffentlichung der Ausschreibung und der Versand der
Ausschreibungsunterlagen erfolgt über das Sächsische Druckund Verlagshaus/Vergabeportal 24
Vorhaben:
Jahresbedarf Büromaterial für die Stadtverwaltung Delitzsch
Ausführungsort:
Delitzsch
Umfang der
Leistungen:
Unterteilung in
Lose:
Lieferung von Büromaterial vom 1. Juli
2011 – 30. Juni 2012 für die Stadtverwaltung Delitzsch
Die Vergabeunterlagen können ab
20.04.2011 beim Sächsischen Ausschreibungsdienst:
Sächsisches Druck- und Verlagshaus
(SDV)- AG
Tel.:
0351 – 42 03 202
Internet: www.Vergabe24.de
Unter Angabe der Vergabenummer DZ23-0002/11 angefordert werden
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Sächsischen Ausschreibungsblatt.
________________________________________________________
Öffentliche Ausschreibung
( VOB Teil A § 12 Nr. 1 Abs. 2 )
a ) Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH
Elisabethstraße 7 , 04509 Delitzsch
Tel. 034202 / 6830 , Fax 034202 / 61406
b ) Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A
c ) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege : nein
nein
d ) Ausführung von Bauleistungen
8
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
e ) Errichtung von Balkonanlagen
Beerendorfer Straße 44 – 48 , 04509 Delitzsch
r ) Sicherheiten : nach § 17 VOB / A , 5% der Auftragssumme
bei der 1.Abschlagsrechnung für die Vertragserfüllung
f ) LOS 1 Maurer / Fassade / Außenanlagen
Gewerk Mauerarbeiten
ca. 1.650qm Gerüst
ca. 9 kbm Brüstung abbrechen
ca. 26m Fensterbank, außen, Granit
s ) Zahlungsbedingungen nach VOB, Abschlagszahlungen
nach Baufortschritt, Schlussrechnung entsprechend Nachweis, es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen der
Wohnungsgesellschaft.
Gewerk Putz- u. Dämmarbeiten
ca. 1.540qm Farbanstrich erneuern
ca. 115qm Überholungsanstrich Buntsteinputz
Gewerk Straßen / Wege / Plätze
ca. 222qm Plattenbelag ausbauen
ca. 176qm Verbundpflaster
ca. 105m Einfassstein
ca. 13kbm Rohrgrabenaushub
ca. 24m KG-Rohr
ca. 150qm Rasenansaat
LOS 2 Balkonanlagen
ca. 118qm Baustraße (bei Bedarf)
2 Stck. Einfachbalkonanlage mit je 4 Balkonen
2 Stck. Doppelbalkonanlage mit je 8 Balkonen
t ) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
u ) gemäß VOB / A § 6
Der Bewerber hat den Nachweis seiner fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen.
Weiterhin sind die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die Eintragung in der Handwerksrolle und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Vergabeansprüche können aus dieser Veröffentlichung nicht
abgeleitet werden.
v ) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist : 17.06.2011
w ) Nachprüfstelle: Landratsamt Delitzsch
Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
Richard – Wagner – Straße 7a
04509 Delitzsch
LOS 3 Tischler
24 Stck. Balkontürelement mit Rollladenaufsatz
24 Stck. Fensterelement mit Rollladenaufsatz
ca. 26m Fensterbank, innen
ca. 26m Fensterbank, außen
Durch den Auftraggeber wird hingewiesen, dass sich die Unternehmen, welche sich an dieser Ausschreibung beteiligen,
genauestens über die örtlichen Gegebenheiten Kenntnis verschaffen. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Termintreue sind Bestandteil des Vertragsabschlusses.
g ) Planungsleistungen : keine
h ) Unterteilung in Lose : ja
Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet
Delitzsch vom 16.4.2011 bis 29.4.2011
Straße:
Maßnahme:
i ) Ausführungsfrist : 20. KW – ca. 29. KW 2011
j ) Nebenangebote sind zulässig
k ) keine
l ) Gebühren : 15,00 EUR, Erstattung : nein, Verrechnungsscheck oder in bar bei
Postversand zzügl. 1,45 EUR als Verrechnungsscheck
m ) Anforderung der Unterlagen :
vom 18.04.2011 arbeitstäglich ab 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
dienstags bis 18.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr
Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH
Elisabethstraße 7, 04509 Delitzsch
Zimmer 211, 1.OG Frau Wiedling
Tel. 034202 / 68410, Fax 034202 / 68444
n ) Einreichungsfrist :
LOS 1 bis 03.05.2011 ; 10.00 Uhr
LOS 2 bis 03.05.2011 ; 10.20 Uhr
LOS 3 bis 03.05.2011 ; 10.40 Uhr
o ) Angebote an die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch
mbH, Anschrift siehe a )
Abt. Technik
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
p ) Deutsch
q ) Submission :
LOS 1 am 03.05.2011 ; 10.00 Uhr
LOS 2 am 03.05.2011 ; 10.20 Uhr
LOS 3 am 03.05.2011 ; 10.40 Uhr
in der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Elisabethstr. 7, 04509 Delitzsch, 1. OG, Zimmer 210
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Schloßstraße/Mauergasse/Hallesche Straße
Vollsperrung der Zufahrt zur Schloßstraße
von der Halleschen Straße sowie halbseitige Sperrung der Halleschen Straße zwischen Schloßstraße und Ritterstraße
bis 30.4.2011
Neubau Wohngebäude
Zufahrt zum Schlossareal über die Mauergasse (von der Halleschen Straße aus) durch
Umkehrung der Einbahnstraßenführung in
der Mauergasse. Beachtung der Halteverbote in diesem Bereich der Mauergasse. Der
Zugang zum Schlossareal soll für Fußgänger
und Radfahrer weiterhin über die Schloßstraße möglich sein. Der Verkehrsabfluss vom
Schlossareal ist dann nur über die Schloßstraße-Mühlstraße-Pfortenstraße möglich.
Friedenssiedlung/Schachtweg
abschnittsweise Vollsperrungen in der Friedenssiedlung/Schachtweg
bis 30.4.2011
Verlegung Versorgungsleitungen
Die Zufahrt für die Anwohner zur ihren
Grundstücken ist abschnittsweise und zeitweise nicht möglich. Beachtung der geänderten Verkehrsführung sowie der Halteverbote in der Friedenssiedlung/ Schachtweg.
Döbernitz, Rad-/Gehweg
Vollsperrung Rad-/Gehweg in Döbernitz
zwischen Willy-Keller-Siedlung und
Bahnweg (parallel zum Lober)
bis 31.7.2011
Gewässerausbau
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
9
10
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Kartenvorverkauf in der Tourist-Information im Barockschloss Delitzsch
Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr
Tel. 034202 67-237, Fax: 67-408
Stand: 7.4.2011
Für die regulären Veranstaltungen im Gewandhaus, Leipziger Oper, Arena Leipzig, in der Musikalischen Komödie, im Schauspielhaus, im Kabarett SanftWut, im Kabarett academixer, im Kabarett „Die Funzel“, im Kabarett „Leipziger Pfeffermühle“,
im Krystallpalast u. a. sowie in der Händelhalle und Steintor-Varieté können Karten im Vorverkauf erworben werden.
Musicals
Gutscheine
Gutscheine
Gutscheine
König der Löwen
Hamburg
versch. Zeiten
Tarzan
Hamburg
versch. Zeiten
Sister Act
Hamburg
versch. Zeiten
Starlight Express
Bochum
versch. Zeiten
Wicked - Die Hexen von Oz
Oberhausen
versch. Zeiten
Hinterm Horizont
Berlin
versch. Zeiten
We will rock you
Berlin
versch. Zeiten
BLUE MAN GROUP
Berlin
versch. Zeiten
Sonntagsbrunch
Ramada Hotel Leipzig
jeden Sonntag
Amazonien (bis 30.06.2011)
Leipzig
NEU!!!! Für alle Veranstaltungen! Sie bestimmen den Wert, und der Beschenkte löst den Gutschein
in der Tourist-Information ein.
2011
16.04.11
16.04.11
16.04.11
22.04.11
25.04.11
27.04.–01.05.
28./29.04.11
30.04.11
05.05.11
06.05.11
06.05.11
06.05.11
07.05.11
08.05.11
14.05.11
16.05.11
20.05.11
22.05.11
22.05.11
27.05.11
27.05.11
01.06.11
04.06.11
05.06.11
10.06.11
10.–12.06.11
15.06.11
16.06.11
17.06.11
18.06.11
18.06.11
23.06.11
23.06.11
24.06.11
25.06.11
25.06.11
25./26.06.11
30.06.11
01.07.11
01.–03.07.11
02.07.11
02.–04.07.11
04.07.11
08.–10.07.11
08.07.11
12.–17.07.11
16.07.11
16.07.11
17.07.11
19.–24.07.11
Gruseldinner - Frankenstein
Ernst Hutter und die Egerländer
Musikanten
Die Prinzen
The Ten Tenors
Max Greger
Partner Pferd 2011
In Extremo
Matthias Reim
Rainhard Fendrich
Roger Whittaker
Bushido
Edward Simoni - Magier der Panflöte
ELECTRA
Die große MDR 1 Schlagerparade
Die Atzen
Tarja Turunen
„Die arabische Prinzessin“
„Die arabische Prinzessin“
Snooker Classic 2011
Peter Maffay
Johannes Kirchberg - Ein Mann gibt
Auskunft
Peter und der Wolf
Mike & The Mechanics
MELT! Picknick
Bon Jovi
Sputnik Springbreak Festival
ROXETTE
Herbert Grönemeyer
Elton John
Linkin Park
SUMMEROPENING PARTY 2011
OMD
STING
Santana
Erik Lehmann wünscht gute Besserung
Ernst Hutter und die Egerländer
Journey-Foreigner-SAGA - Festival
Corinne Hofmann - live
Hannes Wader & Konstantin Wecker
WITH FULL FORCE FESTIVAL
Mario Barth
„Die arabische Prinzessin“
LIMP BIZKIT
splash Festival
Nigel Kennedy
Yamato
Puhdys
Silly (Zusatz)
Al Jarreau - Tour 2011
Carmen
Ringcafé Leipzig
Kulturpalast Bitterfeld
19:30
19:30
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Neue Messe Leipzig
Haus Auensee
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Arena Leipzig
Haus Auensee
Ev.-Reformierte Kirche Leipzig
Landsberg
Arena Leipzig
Anker Leipzig (verlegt vom Felsenkeller!)
Haus Auensee
Oper Leipzig
Oper Leipzig
Arena Leipzig
Ferropolis
Schlosskeller Delitzsch
20:00
20:00
20:00
versch. Zeiten
20:00
20:00
20:00
20:00
20:30
19:30
21:00
14:30
21:00
20:00
18:00
11:00 + 18:00
16:00
20:30
19:30
Musikalische Komödie
Parkbühne Leipzig
Ferropolis
Dresden
Pouch
Völkerschlacht-Denkmal
Red Bull Arena
Völkerschlacht-Denkmal
Festwiese Leipzig
Belantis Vergnügungspark Leipzig
Parkbühne Leipzig
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Schlosskeller Delitzsch
Arena Leipzig
Ferropolis
CineStar Leipzig
Parkbühne Leipzig
Roitzschjora
Red Bull Arena Leipzig
Oper Leipzig
Haus Auensee
Ferropolis
Parkbühne Leipzig
Oper Leipzig
Landsberg
Parkbühne Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Oper Leipzig
11:00 + 14:00
20:00
10:00
18:00
versch. Zeiten
20:00
19:00
20:00
18:00
20:00
19:00
20:00
20:00
19:30
fällt aus!
20:15
20:00
19:30
versch. Zeiten
20:00
20:00
versch. Zeiten
20:00
20:00
19:00
versch. Zeiten
11
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
11.12.11
12.12.11
15.12.11
16.12.11
16.12.11
18.12.11
21.12.11
30./31.12.11
Michael Hirte
Ferropolis UNDERWATER
Dieter Thomas Kuhn
Caveman
Wir sind Helden
Pyro Games
Helge Schneider
Alegria - Cirque Du Soleil
Michael Hirte
Ingo Appelt
Über sieben Brücken
Hi Dad, Hilfe endlich Papa
MATRIX - Film in Concert
Martin Rütter
Cindy aus Marzahn
Die Königsklänge der Volksmusik
Gruseldinner - Jack The Ripper
Mirja Boes
BROILERS
Annett Louisan
Jürgen von der Lippe (Zusatz)
Manfred Krug liest & s(w)ingt
Götz Alsmann
Roland Kaiser
Rihanna
Michael Mittermeier
Dieter Nuhr
Chris Norman
Söhne Mannheims
Ilse Bähnert jagt Dr. Nu
Bernd Hoecker
Baumann & Clausen
Gruseldinner - Frankenstein
Krimidinner - Tod Couture
Die Geschwister Hofmann
Dornröschen
Chippendales
Ute Freudenberg
Martin Schneider - Lach oder stirb
Gregorian „Weihnachtstournee“
Kirchenkonzert mit Deborah Sasson
Dr. Eckart von Hirschhausen
Howard Carpendale
Ralf Schmitz - Schmitzophren
Alpenländische Weihnacht mit
mit Marianne und Michael
Max Raabe
Schiller - Klangwelten-Elektronik
Weihnachten mit Maxi Arland
Gruseldinner - Dracula
DIE FANTASTISCHEN VIER
Petra Kusch-Lück präsentiert:
„Alles Gute zur Weihnachtszeit“
Fröhliche Weihnachten mit Frank
Schöbel
Apassionata
Schloss Hartenfels Torgau
Ferropolis
Parkbühne Leipzig
Theater-Fabrik-Sachsen
Parkbühne Leipzig
Ferropolis
Gewandhaus Leipzig
Arena Leipzig
Kulturhaus Wolfen
Theater-Fabrik-Sachsen
Kulturhaus Wolfen
Theater-Fabrik-Sachsen
Arena Leipzig
Kulturpalast Bitterfeld
Haus Auensee
Kulturhaus Wolfen
Ring-Café Leipzig
Theater-Fabrik-Sachsen
Haus Auensee
Gewandhaus Leipzig
Congress Center Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Theater-Fabrik-Sachsen
Kulturhaus Wolfen
Ringcafé Leipzig
Ringcafé Leipzig
Kulturpalast Bitterfeld
Kulturpalast Bitterfeld
Haus Auensee
Bürgerhaus Delitzsch
Theater-Fabrik-Sachsen
Kirchengemeinde St. Petri Leipzig
Nicolaikirche
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Congress Center Leipzig
Gewandhaus Leipzig
16:00
21:00
20:00
versch. Zeiten
20:00
20:00
20:00
versch. Zeiten
19:30
19:00
19:30
20:00
20:00
20:00
20:00
19:30
19:30
20:00
20:00
20:00
20:00
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20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
16:00
20:00
20:00
19:30
19:30
19:30
19:30
20:00
20:00
20:00
20:30
19:30
20:00
20:00
20:00
19:30
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Steintor Varieté Halle
Ringcafé Leipzig
Arena Leipzig
Kulturhaus Wolfen
18:00
20:00
20:00
19:30
20:00
16:00
Gewandhaus Leipzig
20:00
Arena Leipzig
versch. Zeiten
Achtung: Eilenburger Straße ab sofort Tempo-30-Zone
Ab sofort ist die gesamte Eilenburger Str. Tempo-30-Zone. Zu beachten sind die damit verbundenen Vorschriften,
wie die Regel „Rechts vor links“.
Ganz in Ihrer Nähe
Unsere Amtsblätter gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
30
www.wittich.de
24.07.11
06.08.11
19.08.11
01.–03.09.11
02.09.11
03.09.11
12.09.11
14.–18.09.11
14.09.11
18.09.11
24.09.11
07.10 11
08.10.11
12.10.11
13.10.11
14.10.11
15.10.11
15.10.11
22.10.11
25.10.11
29.10.11
30.10.11
03.11.11
04.11.11
05.11.11
08.11.11
10.11.11
10.11.11
12.11.11
13.11.11
17.11.11
18.11.11
19.11.11
25.11.11
29.11.11
30.11.11
30.11.11
02.12.11
02.12.11
02.12.11
03.12.11
06.12.11
07.12.11
09.12.11
11.12.11
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In der Zeit vom 1.3.2011 bis zum 31.3.2011 wurde im Standesamt Delitzsch der Sterbefall folgender Personen beurkundet; die
schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
23.02.2011
Matthias Herbert Nowitzki
Rathenaustraße 46, 04509 Delitzsch
24.02.2011
Marta Döring geb. Sgorzelski
Rathenaustr. 1, 04509 Delitzsch
26.02.2011
Siegfried Lorenz
Richard-Wagner-Str. 47, 04509 Delitzsch
28.02.2011
Emma Gertrud Wagner geb. Jung
Zum Amt 4, 04509 Delitzsch, OT Selben
01.03.2011
Doris Zier geb. Thummerer
Pfortenstr. 1, 04509 Delitzsch
02.03.2011
Georg Bartl
Rudolf-Breitscheid-Str. 57, 04509 Delitzsch
04.03.2011
Gertrud Martha Vollmer geb. Adam
Loberstraße 8b, 04519 Rackwitz
05.03.2011
Werner Otto Germei
Schloßstraße 23, 04509 Delitzsch
07.03.2011
Antonie Liesbeth Richter geb. Lorenz
Pfortenstr. 1, 04509 Delitzsch
08.03.2011
Helmut Udo Zimmer
Johannes-R.-Becher-Straße 12, 04509 Delitzsch
10.03.2011
Angela Frieda Marie Pulter geb. Lehnhardt
Kohlstraße 11, 04509 Delitzsch
10.03.2011
Otto Werner Nareike
Lange Str. 3, 04509 Delitzsch, OT Zschepen
12.03.2011
Walburga Stock geb. Tutschner
Beerendorfer Anger 10, 04509 Delitzsch, OT Beerendorf
14.03.2011
Ella Hilde Brunner geb. Herschel
Stauffenbergstr. 15, 04509 Delitzsch
14.03.2011
Irina Vasil‘evna Shneemann geb. Lálina
Securiusstr. 82, 04509 Delitzsch
15.03.2011
Erika Schubert
Hainstr. 74, 04509 Delitzsch
15.03.2011
Alwin Manfred Spahlholz
Beerendorfer Anger 10, 04509 Delitzsch, OT Beerendorf
16.03.2011
Hilda Zschernitz geb. Winkler
Kleine Dorfstr. 5, 04509 Delitzsch, OT Selben
19.03.2011
Hermann Günther Schöttge
Kreumaer Dorfstr. 53, 04519 Rackwitz, OT Kreuma
21.03.2011
Ursula Therese Hiller geb. Kempe
Rudolf-Breitscheid-Str. 59, 04509 Delitzsch
21.03.2011
Martha Ilse Goldacker geb. Winkler
Adolf-Tauche-Str. 17, 04509 Delitzsch
22.03.2011
Gisela Erna Vogel geb. Dorstewitz
Ludwig-Jahn-Str. 13, 04509 Delitzsch
25.03.2011
Gertrud Johanna Laucke geb. Schiebel
Pfortenstraße 1, 04509 Delitzsch
25.03.2011
Anneliese Ilse Raschpichler geb. Kummer
Hallesche Str. 44, 04509 Delitzsch
25.03.2011
Erika Elfride Streubel geb. Geißler
Gellertstr. 30, 04509 Delitzsch
28.03.2011
Herta Fritzsche geb. Bobowski
Pfortenstr. 1, 04509 Delitzsch
30.03.2011
Günter Steiner
Beerendorfer Str. 74, 04509 Delitzsch
Öffnungszeiten der Tourist-Information und des
Museums im Barockschloss Delitzsch während
der Osterfeiertage
Karfreitag, 22.4.2011
Ostersamstag, 23.4.2011
Ostersonntag, 24.4.2011
Ostermontag, 25.4.2011
geschlossen
10–17 Uhr
10–17 Uhr
geschlossen
Schiedsstelle der Stadt Delitzsch
Die nächsten Sprechstunden der Schiedsstelle finden an folgenden Tagen jeweils 16:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus statt:
Dienstag, 26. April 2011
Dienstag, 24. Mai 2011
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über das
Sachgebiet Widersprüche/Ortsrecht/Versicherungen/Wahlen, Tel. 034202 67-212 gestellt werden.
Andreas Walther, Friedensrichter
Besuchen Sie uns im Internet
www.wittich.de
Amtsblatt
der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils freitags für alle
Haushalte kostenlos.
- Herausgeber:
Stadt Delitzsch: Telefon: 03 42 02/6 71 24, Fax: 03 42 02/6 28 97,
E-Mail: [email protected]
Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27,
Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected]
Druck und Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10,
Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15,
Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde,
Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla
oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller
- Anzeigenannahme/Beilagen:
Delitzsch: Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16,
Telefon (03 42 02) 3 67 21, Telefax: (03 42 02) 3 67 22
Schkeuditz: Frau Smykalla, Funk: 01 71/4 14 40 18
Telefon: (03 42 02) 34 10 42, Telefax: (03 42 02) 5 15 06
IMPRESSUM
Das Standesamt Delitzsch informiert
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen
infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein
Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
13
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Ausschreibung für den »Bürgerpreis
der Stadt Delitzsch« 2011
Tiergarten Delitzsch im Internet präsent
www.tiergarten-delitzsch.de geht online
Ab sofort ist der Delitzscher Tiergarten mit einem eigenen Internetauftritt im World Wide Web vertreten. Auf www.tiergartendelitzsch.de können sich die Besucher einen virtuellen Eindruck
der Einrichtung verschaffen und über die aktuellsten Geschehnisse informieren.
Neben Übersichten zu Öffnungszeiten, Eintrittspreisen und Veranstaltungen gibt es auf der Homepage zahlreiche spannende
Seiten zu entdecken. So kann man zum Beispiel Näheres über
die einzelnen Tierarten, den Förderverein oder die Geschichte
des Tiergartens erfahren.
Über einen eigenen Menüpunkt gelangen Kinder unter anderem
zum Memory-Spiel, das von der Delitzscher Firma „Medienkatze“ programmiert und kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.
Ein weiteres interaktives Feature ist das Tiergarten-Quiz. Dort
kann jeder sein Wissen zu Jaguarundi, Braunbär und Co. unter
Beweis stellen und mit etwas Glück eine Jahreskarte für den
Tiergarten gewinnen.
Betreut wird die Website von der Stadtverwaltung Delitzsch,
Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit.
Sieben auf einen Streich
Zwergziegen und Hissarschafe sorgen für reichlich
Nachwuchs
Nachdem sich der Delitzscher Tiergarten in diesem Jahr bereits
über Jungtiere bei den Trampeltieren, Eseln und Mähnenspringern freuen durfte, gleicht nun auch das Streichelgehege einem
(Tier)kindergarten. Pünktlich mit Einsetzen des milden Frühlingswetters kamen dort in den vergangenen Tagen sechs Afrikanische Zwergziegen und ein Hissarschaf zur Welt.
Kaum zu glauben, aber alle kleinen Ziegen sind Böcke, wie auch
der im letzten Frühjahr geborene und mit der Hand aufgezogene
„Gustaf“, der Tiergartenleiterin Dr. Katrin Ernst regelmäßig bei
Terminen außerhalb des Tiergartens begleitet.
Alle Jungtiere haben die Geburt gut überstanden und erkunden
momentan jeden Winkel der begehbaren Anlage.
Zu Ostern gibt es auch für kleine Zweibeiner besonders viel zu
endecken. Am Ostersonntag und Ostermontag wird jeweils von
10 bis 17 Uhr ein buntes Programm geboten.
Der „Bürgerpreis der Stadt Delitzsch“ wird seit 2009 an Bürger
der Stadt Delitzsch vergeben, die ein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement an den Tag legen. Der Preis wird jährlich
in fünf Kategorien ausgeschrieben, wobei eine Vergabe nicht
in allen Kategorien zwingend ist. Das Ehrenamt sollte nicht im
direkten Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf des Nominierten stehen. Der Preis ist undotiert.
Alle Delitzscher Bürger und Bürgerinnen, aber auch die in der
Stadt ansässigen Vereine, Gruppen, Organisationen, Parteien
und Institutionen können Vorschläge für die Auswahl der Preisträger einreichen. Die Fraktionsvorsitzenden werden gemeinsam mit dem Oberbürgermeister die Preisträger und die dazu
gehörige Kategorie auswählen.
Kategorien:
1. CHANCEN UND WEGE für besondere Leistungen bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Senioren und Behinderten;
2. SPORT UND GESUNDHEIT für außerordentliches Engagement im Breitensport sowie für aktive Gesundheitsvorsorge und
-aufklärung
3. TATEN UND KRÄFTE für besonderen Einsatz in den Feuerwehren und im Rettungswesen;
4. KUNST UND KULTUR für außergewöhnliche künstlerische
Leistungen sowie für Verdienste in der nachhaltigen Kulturarbeit;
5. ARCHITEKTUR UND NATUR für kreative Ideen und deren
Umsetzung bei der Gestaltung der Stadt.
Die Verleihung erfolgt durch den Oberbürgermeister im Rahmen
einer Abendveranstaltung am Donnerstag, dem 15. September
2011, im Bürgerhaus.
Die Vorschläge sind bis zum 20. Mai 2011 in formloser schriftlicher Form einzureichen und müssen Namen, Anschrift sowie
die Begründung für den Vorschlag enthalten. Bitte senden Sie
Ihre Vorschläge an: Büro des Oberbürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit, Nadine Fuchs, Markt 3, 04509 Delitzsch.
Die Nominierten werden in einer LVZ-Serie vorgestellt.
Ferienaufenthalt in Holland
vom 18.7.2011 bis 5.8.2011
In Zusammenarbeit mit der Stiftung „Europa-Kinderhilfe“ (Amsterdam), hat die Stadt Delitzsch auch in diesem Jahr wieder die
Möglichkeit, Kindern aus sozial schwachen Familien einen Ferienaufenthalt in Holland zu ermöglichen. Die Unterbringung erfolgt bei Gastfamilien. Den Kindern im Alter von 6 bis 11 Jahren
werden hierbei ein paar erlebnisreiche Tage geboten.
Die Anmeldung ist bei der Stadt Delitzsch, Sachgebiet 50 Soziales/
Jugendfragen, Schloßstraße 30 bei Herrn Bachmann persönlich
oder per Telefon unter 034202 67-147 bis zum 30.4.2011 möglich.
Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale
Die Friedhofsverwaltung Delitzsch macht alle Grabstättenutzer darauf aufmerksam, dass sie laut der Friedhofssatzung der
Stadt (§23) verpflichtet sind, Grabmale in verkehrssicheren Zustand zu halten. Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, ist der
Grabstättenutzer verpflichtet, gegebenenfalls unverzüglich die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Um Unfälle zu vermeiden wird in der Zeit vom 26. April bis 3. Mai
durch einen sachkundigen der DENAK überprüft, inwieweit die
Standsicherheit der Grabmale gewährleistet ist.
Einen Aufkleber auf dem Grabmal signalisiert dem Grabstättenutzer Handlungsbedarf.
Die Überprüfung der Grabmale dient nur der Sicherheit aller
Grabstättenutzer.
Wir bitten deshalb um Verständnis.
Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch
Friedhofsverwaltung
14
Ortschaftsrat Döbernitz
Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz
findet am Dienstag, dem 19. April 2011, in Selben, Zum Amt 6,
statt. Die Beratung beginnt 19:00 Uhr.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung, Protokollkontrolle
2. Stand der Abarbeitung der Anfragen aus den vergangenen
Sitzungen
3. Information des Abwasserzweckverbandes Delitzsch zum
weiteren Bauablauf der Verlegung von Abwasserleitungen in
Selben
4. Verschiedenes
5. Bürgerfragestunde
Wachsmuth, Ortsvorsteher
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Zehnte Delitzscher Rosenkönigin gesucht
Wer möchte 2011/12/13 gern als kompetente Botschafterin
und charmante Vertreterin der Königin der Blumen in den
nächsten zwei Jahren in der Öffentlichkeit agieren und das
rosenfreundliche Delitzsch vertreten?
Wer Spaß daran hat, die Rosen mit gärtnerischen Demonstrationen, Interviews und Informationen ins „rechte Licht“ zu
setzen, hinter die Kulissen zu schauen und Prominente aus
Politik, Wirtschaft und der Unterhaltung kennen zu lernen und
wer über ein gesundes Selbstbewusstsein und etwas Fachkompetenz verfügt sowie mindestens 16 Jahre alt ist, kann
seine Bewerbung mit Foto und kurzem Lebenslauf bis zum
22. April 2011 an folgende Adresse senden:
Stadtverwaltung Delitzsch, Steffi Richter, Markt 3, 04509 Delitzsch
Tel. 034202 67-224, E-Mail: [email protected]
Ortschaftsrat Schenkenberg
Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Schenkenberg findet
am Montag, dem 2. Mai 2011, 18:00 Uhr im Hotel „Schenkenberger Hof“ in Schenkenberg statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Niederschriften
3. Auswertung der Stadtratssitzungen
4. Informationen durch die Stadtverwaltung zu offenen Fragen
5. Informationen zum Stand der Vorbereitung von Veranstaltungen
6. Sonstiges
Die Sitzung des Ortschaftsrates ist wie immer öffentlich.
Fritzsch, Ortsvorsteherin
Verkaufsoffener Sonntag und Autofrühling
Am Sonntag, dem 10. April 2011 fand der erste verkaufsoffene
Sonntag in diesem Jahr statt.
Unterstützung erhielten die Händler durch die Autohäuser der
Region.
In diesem Jahr nutzten 9 Autohändler das wunderbare Frühlingswetter um ca. 50 Autos in der Innenstadt vorzustellen. Auch
die Händler gaben sich reichlich Mühe und lockten die zahlreichen Kunden mit lustigen Ideen. So sorgte z. B. der Osterhase,
welcher mit vollem Körbchen in unterwegs war, bei Groß und
Klein für Freude.
Für das leibliche Wohl wurde auch reichlich gesorgt. Von Rostbratwurst bis Zuckerwatte war für Jeden etwas dabei. Für Kunden, Händler und Besucher ein schöner Tag.
Zwielichtige Vertreter geben sich als
TWD-Mitarbeiter aus
Aus gegebenem Anlass warnt die Technische Werke Delitzsch
GmbH (TWD) vor Haustürgeschäften zum Abschluss von Stromlieferverträgen. Wiederholt sind Personen unterwegs, die sich
als Mitarbeiter der TWD ausgeben bzw. vorgeben im Auftrag der
TWD zu handeln, um damit Zutritt zu Wohnräumen und Zugang
zu persönlichen Daten zu erlangen.
„Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter der TWD
keine Verträge an der Haustür abschließen“, betont Geschäftsführer Jörn Otto. „Unsere Mitarbeiter verfügen alle über einen
Dienstausweis mit Lichtbild. Bitte lassen Sie sich den Ausweis
immer zeigen und fragen Sie im Zweifel bei uns nach.“
Vergleichen Sie vor dem Abschluss eines neuen Stromliefervertrages gründlich die Preise sowie die Jahresgesamtkosten. Lassen Sie sich durch die Kundenberater der Technischen Werke
Delitzsch GmbH im Kundenzentrum, Sachsenstr. 1 in Delitzsch
oder unter Telefon-Nummer 034202 65888 beraten. Auch auf
der Internetseite www.tw-delitzsch.de finden Sie die Stromprodukte der TWD. Wird dennoch ein Vertrag an der Haustür, per
Telefon oder im Internet abgeschlossen, kann er innerhalb von
14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Technische Werke Delitzsch GmbH
Sachsenstr. 1, 04509 Delitzsch
Telefon: 034202 65888
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten Kundenzentrum:
Montag
8 – 16 Uhr
Dienstag
8 – 18 Uhr
Mittwoch
8 – 12 Uhr
Donnerstag
8 – 16 Uhr
Freitag
8 – 13 Uhr
Omelettessen für einen guten Zweck
Foto: LVZ/Thomas Steingen
Am Montag, dem 18. April 2011, werden Kinder der Kita Sonnenschein Ostereier bemalen und den Osterhasen in das Restaurant „Zur Schloßwache“ locken. Aus den ausgeblasenen
Eiern werden dort Bauernomelettes zubereitet und ab 11 Uhr
zum Preis von 3,50 Euro verkauft. Davon werden 2 Euro an
die Kita Sonnenschein gespendet, damit dort neue Spielsachen angeschafft werden können.
Vorbestellungen bitte per Telefon unter 034202 35500.
15
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
RELAX: Das richtige Flair zum Wohlfühlen
Nach kurzer Umbauzeit eröffnete in der vergangenen Woche
das beliebte Restaurant „Relax“ in der Eilenburger Straße in
Delitzsch in neuem Look. Zahlreiche Gäste, Geschäftspartner
und Freunde feierten dies. Glückwünsche kamen auch aus dem
Delitzscher Rathaus: Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde und
Wirtschaftsförderin Ricarda Steinbach gratulierten zur Neueröffnung.
Das seit fünf Jahren bestehende Restaurant mit 60 Sitzplätzen
überzeugt mit gemütlichem Ambiente, saisonalen Spezialitäten
und freundlichem Service. Mit einer neuen Küche auf hohem Niveau möchten die Betreiber, allen voran Geschäftsführer Marek
Hintzsch (Foto l.), in der Loberstadt neue Maßstäbe setzen. Derzeit locken ca. 20 Sitzplätze auf der überdachten Sonnenterasse
mit dem besten Blick auf die Flaniermeile der Innenstadt. Mehr
Infos gibt´s im Internet bei www.relax-delitzsch.de.
Fackelumzug und Osterfeuer am 21. April 2011
Die Delitzscher Landsknechte, die Freiwillige Feuerwehr Delitzsch und das Deutsche Rote Kreuz Delitzsch möchten die Einwohner und Gäste unserer Heimatstadt herzlich einladen, der
jährlichen Ostertradition zu folgen.
Das zweite Mal endet der von den drei Vereinen 2010 ins Leben
gerufene Fackel- und Lampionumzug am Gründonnerstag auf
dem Festplatz am Tiergarten mit einem großen Osterfeuer. Unter
der Begleitung der Landsknechte beginnt der Umzug für Groß
und Klein am 21. April 2011 um 18.00 Uhr auf dem Delitzscher
Markt und schlängelt sich durch die Altstadtgassen Richtung
Festplatz am Delitzscher Tiergarten. Dort empfängt die Teilnehmer gegen 19 Uhr ein riesiges von der Freiwilligen Feuerwehr
Delitzsch gezündetes Osterfeuer.
Neben Bratwurst und Getränken erwarten die hoffentlich zahlreichen Besucher am Tiergarten auch die vielen Fahrgeschäfte des
Schauerstellerbetriebes Franzelius aus Schkeuditz, welcher dort
mit Attraktionen wie Breakdance, Freefall oder Twister gastiert.
Caritas Erziehungs- und Familienberatungsstelle Delitzsch/Eilenburg
Sie finden uns: in Delitzsch, Schulstraße 11
Sie erreichen uns: Montag bis Donnerstag von 8 bis 13.00 Uhr
Mittwoch von 8 bis 16.00 Uhr
Telefon: 034202 64544
Fax: 034202 64699 oder
E-Mail: [email protected]
Internet: www.familienberatung-delitzsch.de
16
DRK-Kreisverband
Delitzsch e. V.
Eilenburger Straße 65
04509 Delitzsch
Tel. 034202 3094-0
Fax 034202 3094-28
[email protected]
www.drk-delitzsch.de
Termine
Erste Hilfe für Führerschein 07.05.2011
08.00 Uhr
Erste Hilfe-Training
18.04.2011
08.00 Uhr
20.05.2011
08.00 Uhr
Erste Hilfe-Kurs
13./14.05.2011 08.00 Uhr
21.+28.05.2011 08.00 Uhr
Erste Hilfe am Kind (fresh up) 19.04.2011
15.00 Uhr
Blutspende Delitzsch
04.05.2011
13-18 Uhr
Service- und Schulungszentrum, Ludwig-Jahn-Str. 4
Seniorentreff Rackwitz, immer montags, 13.30−16.00 Uhr
Sozialstation, Märchenweg 2, 04519 Rackwitz
JRK-Gruppenstunden, immer montags, 16.30−17.30 Uhr
Jugendrotkreuz, Herr Pabel, Tel. 0177 4596847
Kat.-Schutz-Jugendausbildung (10-16 Jahre)
Thema Atmung/Sani-Rucksäcke
21.05.2011 9−13 Uhr
Katastrophenschutz, Herr Beckmeier, Tel. 0177 4853000
Offene Freizeitangebote, montags−samstags, 14.00−21.00 Uhr
Jugendhaus Nord, YOZ, Herr Quinque, Tel. 034202 63759
Mobile Jugendsozialarbeit (Streetwork)
Frau Weag, Tel. 0157 76819481
Kranken- und Privatfahrten
Fahrdienst - sitzend, liegend und im Rollstuhl
Herr Schweiger, 24h-Tel. 0160 4711234
Häusliche Krankenpflege, Hausnotruf-System
Frau Körber, 24h-Tel. 0160 4711242
Menüservice - Essen auf Rädern
Frau Waeschke, Tel. 034202 3094-17
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer
am Donnerstag von 10 bis 12 und von 13 bis 14.30 Uhr.
Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege.
Begegnungsstätte für Senioren
Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58538
(Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!)
Regelmäßige Treffen: Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr - gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen.
Rolli-Club
Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen sie mehr
über den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre
Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel: 034202 61755) und Frau
Müller (Tel.: 034202 894029).
Sozialstation (ambulanter Pflegedienst)
Gellertstr. 26a, 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58538
Pflegedienstleiterin: Frau Anja Stiller
Die Leistungen unserer Sozialstation im Überblick:
- Häusliche Kranken- und Altenpflege
- Haushaltshilfe, Wäschereinigung
- Bereitstellung von Hilfsmitteln
- preiswerter Hilfsmittelverleih
- Essenversorgung (Essen auf Rädern)
- medizinische Fußpflege
- Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus
- Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege,
allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege
- Nachtpflege (3–5 Pflegeeinsätze pro Nacht)
- Nachtwache für Wochenendvertretung
- Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw.
Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung
und betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit.
Tagespflege für Senioren
Ganztagsbetreuung wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr. Neben Pflege und med. Betreuung bieten wir abwechslungsreiche
kreative und kulturelle Angebote für Senioren. Sie erreichen uns
telefonisch unter der Rufnummer: 034202 58543.
Essen auf Rädern
Küche: Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58548
Hospizdienst
Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Sieglinde
Stahl, Sprechzeiten: Di. 15 bis 17 Uhr, Do. 10 bis 12 Uhr, Tel:
03423 7002998 oder 0151 22788089; Termine außerhalb der
Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen.
Spendenkonto des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.:
Sparkasse Leipzig; Kto: 228 000 1899; BLZ: 860 555 92
Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V.
Geschäftsstelle Delitzsch
Schloßstr. 4, 04509 Delitzsch
Tel.: 034202 50600, Fax: 034202 63839
Homepage: www.diakonie-delitzsch.de
Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch
Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“
Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 51376
Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“
Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 034202 58255
Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas
Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schloßstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der
Kita „Morgenland“
Kleiderkammer
im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“,
Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538
Sportfischerverein Ortsgruppe Delitzsch e. V.
Die nächste Jahreshauptversammlung des Sportfischervereins
Ortsgruppe Delitzsch e. V. wird nach § 7 Abs. 2 der Satzung am
6.5.2011 um 19 Uhr im Bürgerhaus in Delitzsch
einberufen. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
4. Finanzbericht des Schatzmeisters 2010
5. Bericht Revisionskommission
6. Diskussion
7. Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2010
8. Sonstiges: Königsfischen mit anschließendem Nachtangeln
und Infos zum Gewässeratlas
Der Vorstand
17
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Wohnungsbaugenossenschaft
" Aufbau " eG
Mittelstraße 7a
04509 Delitzsch
Wohnungsangebote - Auszug
Gestern. Heute. Morgen - Das gute Gefühl, zuhause zu sein.
Straße
Delitzsch Nord
Ort
Zimmer
Etage
Balkon
WFL
in m²
Kaltmiete
Ausstattung
x
x
x
x
x
x
x
40,84
47,81
47,81
63,57
63,57
63,57
63,57
233,00 €
220,00 €
220,00 €
292,00 €
292,00 €
292,00 €
292,00 €
Bezugsfertig
nach Vereinb.
nach Vereinb.
nach Vereinb.
nach Vereinb.
nach Vereinb.
nach Vereinb.
46,03
46,03
45,30
46,86
46,20
45,98
221,00 €
221,00 €
217,00 €
225,00 €
222,00 €
221,00 €
nach Vereinb.
nach Vereinb.
nach Vereinb.
nach Vereinb.
nach Vereinb.
nach Vereinb.
54,56
48,17
46,50
57,80
57,80
58,40
262,00 €
222,00 €
223,00 €
277,00 €
277,00 €
280,00 €
nach Vereinb.
nach Vereinb.
nach Vereinb.
Bezugsfertig
Bezugsfertig
Bezugsfertig
WFL
in m²
Preis
Zustand
58,60
58,60
58,13
59,63
59,59
VB
VB
VB
VB
VB
unsaniert
unsaniert
saniert
unsaniert
unsaniert
Nordstraße 4
Gellertstraße 35
Friedrichshafener Str. 16
Gellertstraße 33
Lessingstraße 9
O.-v.-Guericke-Straße 18
R.-Luxemburg-Straße 36
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
1
2
2
3
3
3
3
EG
4. OG
4. OG
2. OG
3. OG
3. OG
2. OG
Beerendorfer Straße 54
Beerendorfer Straße 58
J.-R.-Becher-Straße 8
Fr.-Engels-Straße 39
F.-C.-Weiskopf-Straße 1
G.-Hauptmann-Straße 8
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
2
2
2
2
2
2
2. OG
2. OG
3. OG
3. OG
1. OG
2. OG
Hauptstraße 2
Buschenauer Straße 3c
Friedensstraße 2a
Friedensstraße 2c
Friedensstraße 2d
Friedensstraße 2a
Rackwitz
Rackwitz
Rackwitz
Rackwitz
Rackwitz
Rackwitz
2
2
2
3
3
3
1. OG
2. OG
2. OG
2. OG
EG
2. OG
Delitzsch Ost
Rackwitz
x
x
x
x
Verkauf Eigentumswohnungen
Straße
Karl-Marx-Straße 1a
Karl-Marx-Straße 1a
Beerendorfer Straße 36
Beerendorfer Straße 38
Beerendorfer Straße 42
Ort
Zimmer
Etage
3
3
3
3
3
1. OG
3. OG
EG
2. OG
3. OG
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Balkon
x
x
x
PKW Stellplatzvermietung
R.-Luxemburg-Straße
Am Karl-Marx-Platz 1-4
Karl-Marx-Straße 1a - c
12,78 €
12,78 €
10,23 €
Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten kurzfristig möglich.
Tiefgaragenstellplätze Wohnanlage "Wohnen am Park"
Mieter der Wohnungsbaugenossenschaft:
Personen ohne Nutzungsvertrag:
27,00 €
32,13 €
(nicht an Mitgliedschaft in WBG gebunden)
Für weitere Angebote stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten wie folgt zur Verfügung :
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
7.30 - 9.00
9.00 - 12.00
7.30 - 9.00
7.30 - 9.00
9.00 - 11.30
und
13.00 - 18.00
und
13.00 - 17.00
Ihr Anprechpartner: Herr Müller
Telefon
Fax:
Homepage: www.zuhause-in-delitzsch.de
E- Mail: [email protected]
E- Mail: [email protected]
034202/340517
034202/340520
18
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Die nächsten Spiele des NHV Concordia Delitzsch 2010 e.V.
finden an folgenden Tagen statt.
Süddeutsche
Meisterschaft im
Kultur- und
Sportzentrum Delitzsch
Sonnabend, 16.4.2011
Mannschaft, Liga
weibl. Jugend C, Kreisliga
weibl. Jugend B, Bezirksliga
weibl. Jugend C, Oberliga
Frauen, Bezirksliga
Männer, Bezirksliga
Sonnabend, 16.4.2011
Uhrzeit
9.00 Uhr
14.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
16.30 Uhr
Mannschaften
SV Leipzig Ost 1858 – NHV II
HV Glesien 1929 – NHV
NHV - SV Koweg – Görlitz
TSG Schkeuditz – NHV
HV Glesien 1929 – NHV II
Halbfinale männliche B-Jugend
16.00 Uhr
Handball-Akademie Leipzig/Delitzsch – SG Ottenheim/Altenheim
Halbfinale männliche A-Jugend
18.15 Uhr
NHV Concordia Delitzsch 2010 - VfL Pfullingen
Preise:
Tageskasse:
Erwachsene – 6 €
Kind./Jug. (7–16 J.) – 3 €
Vorverkauf:
Erwachsene – 5 €
Kind./Jug. (7–16 J.) – 3 €
Getränkestand und Imbiss geöffnet
Eintrittsgelder kommen in voller Höhe dem Handballnachwuchs zugute.
Kinder (0–6 J.) – frei
Kinder (0–6 J.) – frei
Die Heimspiele finden in der Artur-Becker-Halle, Ostraße 11 statt. Weitere Informationen über die Mannschaften und den Verein
finden Sie im Internet unter: www.nhv-concordia-delitzsch.de .
Neue Trikots für Alte Herren
Die Sportfreunde der Alten Herren des SV Grün-Weiß Selben
bedanken sich recht herzlich für die neuen Trikots bei der Firma Pro Soft Krippner GmbH in Vertretung des Geschäftsführers
Herrn Ralf Krippner.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Leideritz, Grün-Weiß Selben
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Klassik meets Pop: Außergewöhnliches Konzert am
Karfreitag
Gezacktes und Gestempeltes
Am 21. April 2011 findet um 19 Uhr in
der Gaststätte „Elberitzmühle“ in Delitzsch unsere Jahreshauptversammlung statt.
Alle Vereinsmitglieder sind eingeladen.
Sie ist eines der größten und imposantesten Musikinstrumente,
das die meisten eher mit barocker oder Kirchenmusik verbinden. In dem Projekt „plug in and pipe out“ begibt sich die traditionelle Pfeifenorgel zusammen mit einer Band, einmal auf eine
ganz andere musikalische Ebene.
Stilistisch wird dabei fast nichts ausgelassen: Beatles, Michael
Jackson, ein Präludium und eine Fuge von Bach, Deutschrock
von Farin Urlaub, Popcharts und Eminem werden bei „plug in
and pipe out“ zusammen umgesetzt.
Termin: 29. April, 20.00 Uhr in der ev. Marienkirche Delitzsch
Eintritt: 8 Euro für Schüler/Studenten, 6 Euro für Kinder bis 12
Jahre
Karten: Tourist-Information, Gemeindebüro ev. Kirchgem. Delitzsch
oder unter 0176 29547765 bzw. 034243 22555
19
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Der Tierschutzverein Delitzsch e. V. informiert
Osterfest im Tierheim Laue
Am Ostermontag, dem 25.4.2011, von 14:00 bis 16:00 Uhr veranstaltet der Tierschutzverein Delitzsch e. V. ein Osterfest mit
Kaffee und Kuchen, unserer beliebten Tombola für die Großen
und Osterbeuteln für die Kleinen. Verbringen Sie einen gemütlichen Nachmittag in unserem Tierheim.
Es laden ein: Der Vorstand und die Tierheimleitung
Übrigens: Osterhasen finden Sie zwar nicht in unserem Tierheim,
dafür aber viele andere Tiere, die ein neues Zuhause suchen.
Ortsteil Laue
Sausedlitzer Str. 21
04509 Delitzsch
Tel.: 034202 51757
www.tierheim-laue.de
Spendenkonto: Volksbank Delitzsch e.G. - BLZ 860 955 54 Konto 350 011 021
Sudetendeutsche Landsmannschaft Ortsgruppe Delitzsch
Allen Geburtstagskindern im April alles Gute und viel Gesundheit. Unser nächstes Treffen ist am 14. Mai. Vom 14. bis 17. Mai
findet das Katharinentreffen des Heimatkreises Reichenberg in
Weimar statt.
Weitere Auskunft gibt Annelies Lutzenberger, Tel.: 0821 483522.
Der Vorstand
BABYKURS - Schnulleralarm! (3 Monate - 1 Jahr) . . . FRÜH
ÜBT SICH!
Neben Erfahrungsspielen beim Matschen und Kleckern, Geschicklichkeitsspielen, Babygymnastik und Sinneseindrücken
mit Klängen und Tönen, knüpfen die Kleinsten erste Kontakte
mit Gleichaltrigen.
NEU: ab 20.4.2011 zusätzlich mittwochs 9:30 bis 11:00 Uhr
Neu!!! —- Angebote für Kinder —- Neu!!!
Kindertanz, Start: Mi, 27.4. um 16:00 Uhr
Ein neuer Tanzkurs zu fetzigen Kinderliedern startet am Mittwoch, den 27. April um 16:00 Uhr für 3- bis 6-jährige Tanzbegeisterte.
Wenn du tolle Musik genauso gerne magst wie wir und dazu
noch einen deftigen Po-Wackler kannst, dann schau doch einfach mal vorbei.
Kindersport, Start: Do, 28.4. um 16:00 Uhr
Hallo ihr Flitzpiepen, donnerstags treffen wir uns immer um
16:00 Uhr zum Spie-Spa-Sport. Angesprochen sind alle Kinder
von 3 bis 6 Jahre. Wir trainieren mit viel Spiel und Spaß unsere
Mu(u)skeln, üben die Balance zu halten, die Koordination von
Armen und Beinen zu entwickeln, die Ausdauer zu steigern und
ein Rhythmusgefühl nach toller Musik zu entwickeln.
„Architekten, Bauarbeiter und Co.”
In diesem 8-wöchigen Kurs sind nicht nur Köpfchen sondern
auch handwerkliches Geschick gefragt. Ihr sammelt hier viele
Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Materialien.
Ein richtiger Bauarbeiter kann ein Haus bauen. Wie Steine aufeinandergestellt werden, kennen sicher viele Kinder, aber wie mit
Spachtel und Mörtel umgegangen wird lernt ihr unter fachlicher
Aufsicht kennen.
Hinzu kommt eine Holzwerkstatt. In der könnt ihr nach Herzenslust zu einem Thema werkeln, schrauben, bohren, sägen und
was man noch so alles tut. An den Experimentier- und Kreativtischen ist euer Köpfchen gefragt. Logisches denken, hinterfragen
von Aufgaben und erkennen neuer Weg ist hier das Ziel. Wie aus
Speckstein ein schicker Ketten- oder Schlüsselanhänger wird,
werdet ihr in diesem Kurs kennen lernen. Wenn du ein bisschen
handwerkliches Geschick mitbringst und Lust hast dein Können
zu erweitern, freuen wir uns auf dich.
Start: Mo, 18.4. um 16:30 Uhr (5–8 Jahre)
Start: Do, 28.4. um 16:30 Uhr (9–12 Jahre)
Bei allen Kurs-Angeboten bitte vorher telefonisch anmelden: Tel. 034202 346789
Tanz für alle Junggebliebenen
Wir laden wieder alle tanzfreudigen Leute am 15. April 2011 ab
15:00 Uhr zu unserer beliebten Tanzveranstaltung für die reiferen
Jahrgänge recht herzlich ein. Für flotte Rhythmen, Stimmung,
reichlich schmackhafte Speisen und leckere Getränke sorgt
Frau Geyer mit ihrem Team und erwartet Sie in Delitzsch-Nord,
Kosebruchweg 14.
Achtung! Unser Seniorentanz für den Monat Mai findet am
20. Mai 2011 wie immer ab 15:00 Uhr statt.
OFFENER TREFF
Für alle die Lust haben kleine Geschenke, Dekorationen und Accessoires selbst zu gestalten. Unsere Angebote finden jeweils
mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr statt:
27.4.
4.5.
11.5.
FLEUROGAMI - zauberhafte Blütenfaltung
Erwachsene und Kinder
Erwachsene: Teelichter individuell gestaltet
Kinder: Gestalte dein eigenes Geschirr
Erwachsene: Gartenkugeln
Kinder: Klangspiel
NICHT VERPASSEN!
Kindergeburtstag
Draußen ist es manchmal zu heiß, dann wieder kalt und windig.
Zu Hause ist zuviel Lärm und die Eltern schauen immer zu, wenn
ihr eure ganzen Freunde an eurem wichtigsten Tag im Jahr einladen wollt. Dann sagt doch euren Eltern, dass man wunderbar
im De-Kila feiern kann. Wer noch seine Freunde überraschen
möchte, der sucht sich eines unserer Themen aus. Wir versprechen ihr wollt gar nicht mehr nach Hause.
Klassen-Abschlusspartys
Ihr versteht euch im Klassenverband super oder nächstes
Schuljahr werdet ihr auseinander gerissen - dann wird es Zeit
für eine Abschlussparty. Das De-KiLa Team berät euch und geht
gern auf eure Wünsche und Anregungen ein.
Meldet euch einfach per E-Mail: [email protected] oder ruft
an unter 034202 346789. Wir freuen uns aber auch auf jeden
Besuch von euch, da kann ganz individuell alles besprochen
werden, damit eure Party ein voller Erfolg wird.
Aufgepasst!
Im Mai könnt ihr uns beim Schlossfest in Delitzsch und beim
Spargelfest in Kyhna besuchen kommen.
20
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
„Viel Lärm um Nichts“ – Theater im Oberen Bahnhof
Das Theater im Oberen Bahnhof führt nach erfolgreicher Premiere im November 2010 erneut „Viel Lärm um Nichts“ auf. Termin
ist Sonntag, der 17. April um 17:00 Uhr.
Obwohl die Komödie bereits 1599 von Shakespeare vollendet
wurde, hat sie nichts von ihrem Charme und ihrer innewohnenden Heiterkeit eingebüßt.
Verwirrspiel, Täuschung und Intrige – Gefühlssturm, Leidenschaft und Scharfzüngigkeit sind die Zutaten, mit denen Shakespeares Komödien bis heute immer wieder das Publikum begeistern. Auch „Viel Lärm um nichts“ zählt zu den beliebtesten
und spritzigsten Lustspielen des Altmeisters:
Regie führte Ben Graul. Das Stück wurde mit großzügigen Spenden der Sparda Bank Delitzsch e.G unterstützt.
Die Theatergruppe SOS spielt einen uralten Klassiker randvoll
mit Tanz und Musik, scharfzüngige Wortduellen und derben
Possen.
Karten gibt es für 7,50 Euro bzw. ermäßigt für 6,50 Euro in den
bekannten Vorverkaufsstellen, der Buchhandlung Engler und
der Touristinformation Delitzsch.
Aufführungsort ist wie immer der Obere Bahnhof Delitzsch in der
Anna-Zammert-Straße 1, 04509 Delitzsch.
Neue Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche & Erwachsene
Der Volkssolidarität KV Nordsachsen e. V., Verein für die ganze Familie, sucht, in Zusammenarbeit mit anderen Sportvereinen, die sich aktiv für die Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen einsetzen, Interessenten für folgende Freizeitangebote (um Voranmeldung wird gebeten):
1.) Tanzmäuse I (Einstiegsalter 35 Jahre),
montags: 16:15 Uhr bis 17:00 Uhr
2.) Tanzmäuse II (Einstiegsalter 3–5 Jahre),
montags: 17:15 Uhr bis 18:00 Uhr
3.) Tanzmäuse III (Einstiegsalter 6–8 Jahre),
mittwochs: 16:45 Uhr bis 17:30 Uhr
4.) Dance-Kids (Einstiegsalter 8–11 Jahre),
mittwochs: 17:30 Uhr bis 18:15 Uhr
5.) Cheerleader „Funky Cheers“ (Einstiegsalter ab 7 Jahre),
dienstags: 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr (Turnhalle Glesien)
6.) Erwachsenensport (BBPo/Tanzfitness im 14-tägigen
Wechsel)
montags:
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr (Delitzsch)
19:30 Uhr bis 20:30 Uhr (Glesien)
donnerstags: 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr (Delitzsch)
20:00 Uhr bis 21:00 Uhr (Delitzsch)
Wer sich aktiv in einer dieser Gruppen beteiligen möchte und noch zusätzliche Informationen braucht, meldet sich bitte unter:
Telefon:
0176 94221186
E-Mail:
[email protected]
Des weiteren bietet die Volkssolidarität noch folgende Kurse an:
1.) Aqua-Fitness für Senioren
freitags - 1x im Monat
2.) Krabbelgruppen (ab 5 Monate)
bunte Mischung aus Kreisspielen, Tanzliedern, Ruheliedern,
Bewegungs-, Begrüßungs- und Abschiedsliedern sowie erste Erfahrungen mit verschiedenen Gegenständen und Materialien
Zusätzliche Informationen zu diesen beiden Kursen erhalten
Sie unter:
Telefon:
034202 860065
Immobilienanzeigen
Betreuungsverein „Fürsorge“ e. V.
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 14.00
Uhr bis 16.00 Uhr informiert der Betreuungsverein interessierte Bürger über das Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Sie suchen Haus, Wohnung oder Geschäft?
Immobilienanzeigen finden Sie in Ihrem
regionalen Amtsblatt.
www.wittich.de
Beerendorfer Str. 1
04509 Delitzsch
Tel.: 034202 37470
Fax: 034202 374719
21
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Sa mst ag, de n 30. A p r i l 2011
10.0 0 - 16.0 0 U h r
Gottesdienste und Zusammenkünfte
der katholischen Pfarrei „St. Klara“
vom 16.4.2011 bis zum 29.4.2011
Telefon Pfarrbüro
Fax Pfarrbüro
Telefon
Pfarrer Poschlod:
E-Mail:
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D e l i t zsc h , M a u e r gasse 19 a
Frühlingskonzert
des
Schulze-Delitzsch-Frauenchores
Mitwirkende:
Jana Polianowskaja - Klavier
Gesangsschüler von Carolin Creutz-Moritz
Schulze-Delitzsch-Frauenchor
Carolin Creutz-Moritz - Leitung
Bürgerhaus Delitzsch
Sonntag, 8. Mai 2011, 16.00 Uhr
Eintritt: 7,00 €
034202 52159
034202 52175
034202 329706
[email protected]
Samstag, 16.4.
18.00 Uhr
Hl. Messe in Löbnitz
Sonntag, 17.4.
(Palmsonntag)
8.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch
9.00 Uhr
Hl. Messe in Bad Düben und Zwochau
10.30 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
17.00 Uhr
Feier der Versöhnung mit Beichtgelegenheit in
Löbnitz
17.00 Uhr
Feier der Versöhnung mit Beichtgelegenheit in Eilenburg
Montag, 18.4.
8.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch
14.30 Uhr
Kreuzweg und Seniorentreff in Delitzsch
16.00 Uhr
Schülerbeichte in Bad Düben
18.00 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Dienstag, 19.4.
18.00 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
19.00 Uhr
Chor in Delitzsch
Mittwoch, 20.4.
8.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg
17 bis 19 Uhr Beichtgelegenheit in Delitzsch
17.30 Uhr
Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
Donnerstag, 21.4.
(Gründonnerstag)
19.00 Uhr
Messe Vom letzten Abendmahl mit Opfergang der
Liebe in Eilenburg und Delitzsch
anschl. Agapefeier im Gemeindehaus und Ölbergstunde in der Kirche
(Eilenburg 21.30 Uhr, Delitzsch 22.00 Uhr)
Freitag, 22.4.
(Karfreitag)
10.00 Uhr
Kreuzwegandacht in Lehelitz und Löbnitz
15.00 Uhr
Liturgie vom Leiden und Sterben des Herrn in Bad
Düben, Eilenburg und Delitzsch
Samstag, 23.4.
(Karsamstag)
9.00 Uhr
Trauermette in Delitzsch
15 – 16 Uhr Beichtgelegenheit in Delitzsch
22.00 Uhr
Feier der Osternacht in Delitzsch
Ostersonntag, 24.4.
5.00 Uhr
Feier der Osternacht in Bad Düben
anschl. Osterfrühstück
9.00 Uhr
Hl. Messe in Lehelitz, Löbnitz und Zwochau
10.30 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch (mit Taufen) und Eilenburg
(mit Taufe)
17.00 Uhr
Ostervesper in Delitzsch
Ostermontag, 25.4.
9.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch, Bad Düben und Zwochau
10.30 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg und Löbnitz
Osterspaziergang der Kolpingfamilie nach Zaasch
Dienstag, 26.4.
18.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg
18.00 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
19.30 Uhr
Pfarrgemeinderatssitzung in Bad Düben
22
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Mittwoch, 27.04. bis Freitag Erstkommunionvorbereitung in der
Pfarrei
9.00 Uhr
Hl. Messe in Bad Düben
17.30 Uhr
Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
Donnerstag, 28.4.
9.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg
9.30 Uhr
Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
18.00 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Freitag, 29.4.
8.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg
9.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch
18.00 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
19.00 Uhr
Skat- und Romméturnier in Delitzsch
Evangelische Kirchengemeinde
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 17.4.2011 bis 1.5.2011
Sonntag, d. 17.4.2011
10.00 Uhr Familiengottesdienst in der Marienkirche
Montag, d. 18.4.2011
9.30 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus
17.00 Uhr Posaunenchor - Anfänger im Gemeindehaus
17.30 Uhr Posaunenchor im Gemeindehaus
19.30 Uhr Kantorei im Gemeindehaus
Dienstag, d. 19.4.2011
14.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeindehaus
15.00 Uhr Kinderchor 4 – 6 Jahre im Gemeindehaus
16.00 Uhr Kinderchor 2. – 6. Klasse im Gemeindehaus
Mittwoch, d. 20.4.2011
17.45 Uhr Gitarrenunterricht im Gemeindehaus
18.00 Uhr Junge Gemeinde im Gemeindehaus
19.00 Uhr Gestaltungskreis im Gemeindehaus
Donnerstag, d. 21.4.2011
15.00 Uhr Andacht in der Cafeteria des St.-Georg-Hospitals,
Hallesche Str. 44
18.30 Uhr Gottesdienst in der Hospitalkirche und im Gemeindehaus
Freitag, d. 22.4.2011
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Marienkirche
Samstag, d. 23.4.2011
22.00 Uhr Osternacht-Gottesdienst in der Marienkirche
Sonntag, d. 24.4.2011
10.00 Uhr Familiengottesdienst in der Marienkirche
Montag, d. 25.4.2011
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Marienkirche
Mittwoch, d. 27.4.2011
18.00 Uhr Osterfest der Junge Gemeinde im Gemeindehaus
19.00 Uhr Gestaltungskreis im Gemeindehaus
Freitag, d. 29.4.2011
20.00 Uhr Konzert für Band und Orgel in der Marienkirche
Sonntag, d. 1.5.2011
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Marienkirche
Anschriften:
Pfarrer St. Pecusa
Superintendent
Dr. Chr. Stawenow
Kantorin Chr. Heimrich
Gemeindepädagogin
K. Schmiedeke
Gemeindebüro
Öffnungszeiten:
Schloßstr. 6, Tel. 989637
Schloßstr. 26, Tel. 51219 oder
Tel. 51281
Tel. 92200
Tel. 301091
Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198
Montag bis Donnerstag 10.00 bis
12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr
Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670,
BLZ 86055592
[email protected]
www.delitzsch-online.de/ev.kirche/
Evangelisch-Freikirchliche
Gemeinde (Baptisten)
Mauergasse 19 a, 04509 Delitzsch
Tel. 034202 56453, www.efg-delitzsch.de
Gottesdienste
Sonntag, 17.4. 2011
9.30 Uhr
Karfreitag, 22.4. 2011
18.00 Uhr
(in Bitterfeld, Mittelstraße 32)
Sonntag, 24.4. 2011
10.00 Uhr
Ostergottesdienst (in Bitterfeld, Mittelstr. 32)
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a
vom 17.4. bis 27.4.2011
Sonntag, d. 17.4.2011
9.30 Uhr
Gottesdienst
9.30 Uhr
Sonntagsschule
Montag, d. 18.4.2011
19.30 Uhr
Chorübungsstunde
Dienstag, d. 19.4.2011
18.45 Uhr
Religionsunterricht
Karfreitag, d. 22.4.2011
9.30 Uhr
Gottesdienst
Ostersonntag, d. 24.4 .2011
9.30 Uhr
Gottesdienst
Dienstag, d. 26.4.2011
18.45 Uhr
Religionsunterricht
Mittwoch, d. 27.4.2011
19.30 Uhr
Gottesdienst
Jehovas Zeugen - Delitzsch
Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a
Samstag, 16.4.2011
17.00 Uhr
Öffentlicher Vortrag
Thema: „Warum sich von der Bibel leiten lassen?“
17.30 Uhr
Wachtturm-Studium
Thema: „Gottes Anerkennung zu gewinnen bringt
ewiges Leben ein“
Sonntag, 17.4.2011
19.30 Uhr
Gedenkfeier zum Tod Jesu Christi im
Bürgerhaus Delitzsch, Securiusstraße 34
Freitag, 22.4.2011
19.00 Uhr
Versammlungsbuchstudium
Betrachtung des Buches „Legt gründlich Zeugnis
ab für Gottes Königreich“
19.30 Uhr
Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Hiob 28 - 32
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Warum wir erst nachdenken sollten, bevor wir reden“
20.00 Uhr
Zusammenkunft für den Predigtdienst
Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Sonntag, 24.4.2011
17.00 Uhr
Öffentlicher Vortrag
Thema: „Kannst du und wirst du ewig leben?“
17.30 Uhr
Wachtturm-Studium
Thema: „Liebe Gerechtigkeit mit deinem ganzen
Herzen“
Freitag, 29.4.2011
19.00 Uhr
Versammlungsbuchstudium
Betrachtung des Buches „Legt gründlich Zeugnis
ab für Gottes Königreich“
19.30 Uhr
Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Hiob 33 - 37
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Wiederholung des Gelernten“
20.00 Uhr
Zusammenkunft für den Predigtdienst
Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Eintritt frei
Keine Kollekte
23
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
0 34 21/7 58 -0
03 42 02/9 88 -0
0 34 35/9 84 -0
0 34 23/70 97 -0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
0 34 21/75 8- 13 71
03 42 02/98 8- 13 36
0 34 35/98 4- 13 80
0 34 23/7 09 7- 13 55
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro für Öffentlichkeitsarbeit/Kreistag
Amt für Wirtschaftsförderung,
Landwirtschaft und Tourismus
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat I - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Personalamt
Hauptamt
Dezernat II - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmerei
Kreiskasse
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
0 34 21/75 8- 10 01
0 34 21/75 8- 10 11
03 42 02/98 8- 10 50
0 34 21/75 8- 10 90
0 34 21/75 8- 10 96
0 34 21/75 8- 11 02
0 34 21/75 8- 12 02
0 34 21/75 8- 15 02
0 34 21/75 8- 13 02
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 21 01
0 34 21/75 8- 21 50
0 34 21/75 8- 20 02
Dezernat III - Bau
Dezernent
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
0 34 23/7 09 7- 30 01
0 34 23/7 09 7- 31 01
0 34 23/7 09 7- 32 01
0 34 23/7 09 7- 33 01
Dezernat IV - Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
0 34 23/7 09 7- 40 01
0 34 23/7 09 7- 41 01
0 34 21/7 79 -3 00
0 34 21/7 79 -2 00
Dezernat V - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt
Ordnungsamt
Gesundheitsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Eigenbetrieb Rettungsdienst
03 42 02/98 8- 54 01
03 42 02/65 -2 12
Dezernat VI - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
0 34 21/75 8- 60 02
0 34 21/75 8- 61 01
0 34 21/75 8- 62 02
03 42 02/98 8- 50 01
03 42 02/98 8- 51 01
03 42 02/98 8- 52 01
03 42 02/98 8- 53 01
0 34 21/75 8- 63 02
Eigenbetrieb Kommunale Bildungsstätten
Betriebsleiter
0 34 21/75 8- 70 02
www.landkreis-nordsachsen.de
Mitteilung des Büros des Kreistages
In der 14. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages
Nordsachsen am 30. März 2011 wurden folgende Beschlüsse
gefasst:
Betreff
Beschluss-Nr.
Öffentlicher Teil
> Übertragung von Straßenflurstücken, Flur 5,
Gemarkung Mörtitz
256/11 KT
> Bestätigung von zusätzlichen Ausgaben
während der vorläufigen Haushaltsführung
257/11 KT
> Haushaltssatzung und Haushaltsplan des
Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr
2011 sowie Weiterentwicklung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die
Jahre 2011 - 2015
258/11 KT
> Erste Änderung der Satzung über die
Gewährung von Aufwandsentschädigungen
an Ausbilder der Feuerwehren und deren
Helfer (Entschädigungssatzung Ausbilder
der Feuerwehren)
259/11 KT
> Satzung über die Rechtsstellung, die Aufgaben
und die Entschädigung der ehrenamtlichen
Stellvertreter des Kreisbrandmeisters des
Landkreises Nordsachsen.
260/11 KT
> Bestätigung einer nachträglichen Einsetzung
in eine ehrenamtliche Funktion
261/11 KT
> Bestellung ehrenamtlicher Stellvertreter
des Kreisbrandmeisters
262/11 KT
> Jugendhilfeplanung, Teilplan
„Kindertageseinrichtungen“ 2010 - 2014
für den Landkreis Nordsachsen
263/11 KT
> Entsendung von Vertretern in den örtlichen
Beirat des Jobcenter Nordsachsen
264/11 KT
> Vergabe der Mittel aus der Investitionspauschale
für das Jahr 2011 im Landkreis Nordsachsen
265/11 KT
> Beschlussfassung zur Satzung über die
Erstattung der notwendigen
Schülerbeförderungskosten des Landkreises
Nordsachsen (Schülerbeförderungssatzung)
266/11 KT
> Errichtung und Unterhaltung der
Integrierten Regionalleitstelle
267/11 KT
> Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen
für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im
Teilgebiet des ehemaligen Landkreises
Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch AGS DZ) einschließlich Gebührenkalkulation
268/11 KT
> Auflösung des Abfallverbandes Nordsachsen
269/11 KT
> Bestätigung eines Vergleiches und Bestätigung
von zusätzlichen Ausgaben während der
vorläufigen Haushaltsführung
270/11 KT
Nichtöffentlicher Teil
> Einberufung eines Einigungsstellenverfahrens
gemäß Sächsischen Personal-Vertretungsgesetz
zwecks Einstellung eines/r Bediensteten nach
Entgeltgruppe 13 als SGL Ländliche Entwicklung 271/11 KT
> Entscheidung über die Einstellung von
Bediensteten ab Entgeltgruppe 13
(D IV/Umweltamt)
272/11 KT
> Entscheidung über die Einstellung von
Bediensteten ab Entgeltgruppe 13
(D III/Amt f. Ländl. Neuordnung)
273/11 KT
> Entscheidung über die Einstellung von
Bediensteten ab Entgeltgruppe 13
(D III/Amt für Ländl. Neuordnung)
274/11 KT
> Entscheidung über die Einstellung von
Bediensteten ab Entgeltgruppe 13
(D III/Amt f. Ländl. Neuordnung)
275/11 KT
24
> Entscheidung über d. Umsetzung v.
Beschäftigten ab Entgeltgruppe E 13
(D V/Ordnungsamt)
> Zukunft der Sachsen-Finanzgruppe (SFG):
Sachstandsbericht und Handlungsoptionen
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
276/11 KT
277/11 KT
Die hier genannten Beschlüsse (öffentlicher Teil) können im
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27,04860 Torgau,
Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden.
3.3 Bestandserhebung aller ambulanten,
teilstationären, stationären und weiteren
ergänzenden Erziehungshilfen in Vorbereitung
der Erarbeitung des Teilplanes Hilfen zur
Erziehung für den Landkreis Nordsachsen
3.4 Geschäftsbericht des Jugendamtes des
Landkreises Nordsachsen für das Jahr 2010
4
Informationen und Anfragen
1-527/11
1-526/11
Mitteilung des Büros des Kreistages
Pressestelle
In der 24. öffentlichen Sitzung des Vergabeausschusses des
Kreistages Nordsachsen am 22. März 2011 wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
Betreff
Beschluss-Nr.
> Schloss Hartenfels Torgau, Sanierung
Flügel E, Ausbau von Räumen für die
EDV-Zentrale, Los 50-2 - Serverraum,
Netzersatzanlage
095/11 VA
> Sanierung Flügel E Schloss Hartenfels
Torgau, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau,
Los 24 Informationstresen
096/11 VA
> Restaurierung „Schöner Erker“ am Schloss
Hartenfels Torgau, Schlossstraße 27 in
04860 Torgau; Los 09 - Innenputzarbeiten,
Los 11 - Heizung, Einbau beheizte
Sockelleiste, Los 12 - Malerarbeiten
und Los 13 - Umverlegung Grundleitung/
Pflasterarbeiten
097/11 VA
> Energetische Sanierung der Außenstelle
BSZ/VHS Puschkinstraße 3 in 04860 Torgau,
Los 11 Bauleistungen Versehrtenrampe
098/11 VA
> Martin-Rinckart-Gymnasium, Haus Möbius,
in Eilenburg, Erweiterungsbau Westflügel
Los 16, 17, 18 und 34
099/11 VA
> Gymnasium Schkeuditz, Lessingstraße 10
in 04435 Schkeuditz, Sanierung Altbau Erweiterungsbau - Umsetzung Containerbau,
Los 16 und 17
100/11 VA
> Freihändige Vergabe nach VOL/A zur
Beschaffung eines Rettungstransportwagens
nach DIN EN 1789
101/11 VA
Die hier genannten Beschlüsse können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages
(Zimmer 335) eingesehen werden.
Aktuelle Ausschreibungen der Behindertenzentrum Delitzsch gGmbH finden Sie im sächsischen Ausschreibungsblatt Nr. 15/2011 oder im Internet unter www.landkreisnordsachsen.de.
Mitteilung des Büros des Kreistages
Die 12. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet
am
Dienstag, dem 19. April 2011, 18.00 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D,
1. Obergeschoss, „Heinrich-Schütz-Saal“, Schlossstraße 27,
04860 Torgau,
statt.
Tagesordnung
Drucks.-Nr.
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung,
Feststellung der Beschlussfähigkeit
durch den Vorsitzenden des Ausschusses und
Bestätigung der Niederschrift vom 01.02.2011
2
Präsentation des Projektes „Gegenwind“ durch
das Diakonische Werk Delitzsch/Eilenburg e. V.
3
Beratung und Beschlussfassung von Informationsund Beschlussvorlagen
3.1 Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes,
Ortsverband Leipzig e. V., auf eine Projektförderung
für das Projekt „Kinder- und Jugendtelefon“
für das Jahr 2011
1-524/11
3.2 Förderung von Projekten „Sozialpädagogische
Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr“
an den Berufsschulzentren im Landkreis
Nordsachsen für das Jahr 2011
1-525/11
Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im
Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Amt für Wirtschaftsförderung,
Landwirtschaft und Tourismus
Finanzierungsberatung
Die WFG-Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen führt am Dienstag, dem 19.4.2011 von 16.00
Uhr bis 18.00 Uhr in der Sparkasse Leipzig/Geschäftsstelle
Oschatz, Blomberger Str. 2 in 04758 Oschatz eine Finanzierungsberatungsveranstaltung durch, die sich sowohl an Firmen,
Freiberufler, Existenzgründer als auch Gewerbetreibende und
Privatpersonen im ländlichen Raum richtet.
Kostenlose Beratungen zu den verschiedensten Fragen der
Existenzgründung, der Fördermittelbereitstellung, der Liquiditätssicherung sowie der Gesamtfinanzierung einer Investition
werden angeboten.
Fachkundige Berater der Industrie- und Handelskammer zu
Leipzig, der Handwerkskammer zu Leipzig, der Sächsischen
Aufbaubank, der Sparkasse, der Volksbank, der Raiffeisenbank
Torgau sowie die Leader-Manager für den ländlichen Raum stehen für individuelle Beratungen zur Verfügung.
Interessenten sollten sich schon im Vorfeld der Veranstaltung
unter 03 42 02/9 88 10 58 bzw. per E-Mail unter: [email protected] melden.
________________________________________________________
Dezernat IV
Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen
für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im
Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch
(Abfallgebührensatzung - AGS DZ) vom 30.03.2011
Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen hat in seiner Sitzung
am 30.03.2010 aufgrund von:
• § 3 Abs. 1 und § 3a des Sächsischen Abfallwirtschafts- und
Bodenschutzgesetzes (SächsABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 (SächsGVBI. S. 261), letzte
Änderung vom 29. Januar 2008 (SächsGVBI. S. 138),
• §§ 1 - 3, 6 und 9 - 16 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 26. August 2004 (SächsGVBI. S. 419), letzte Änderung
19. Mai 2010 (SächsGVBI. S. 142),
• § 3 Abs. 1, §§ 12 und 66 der Landkreisordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBI. S. 577),
letzte Änderung 26. Juni 2009 (SächsGVBI. S. 323), der
25
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
•
Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 19. Juni
2002 (BGBl. I S. 1938), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) und der
• Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen für
das Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom
08. Dezember 2010,
folgende Abfallgebührensatzung für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung des Landkreises Nordsachsen im Teilgebiet des
ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) beschlossen.
§1
Gebührentatbestände
(1) Der Landkreis erhebt als Gegenleistung für das Benutzen
und/oder Vorhalten der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
im Gebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch Abfallgebühren. Das vorgenannte Gebiet umfasst die Städte und Gemeinden Bad Düben, Delitzsch, Doberschütz, Eilenburg, Jesewitz,
Krostitz, Laußig, Löbnitz, Neukyhna, Rackwitz, Schkeuditz,
Schönwölkau, Taucha, Wiedemar, Zschepplin, Zwochau. Sämtliche nachfolgenden Regelungen dieser Satzung sind auf die
öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im vorgenannten Gebiet
bezogen.
Die Erhebung der Abfallgebühren dient der Deckung der dafür
anfallenden Kosten und Aufwendungen der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung des Landkreises. Der Landkreis betreibt
die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Mit der Ermittlung der Berechnungsgrundlagen der Abfallgebühren, der Abfallgebührenberechnung, der Ausfertigung und
Versendung der Abfallgebührenbescheide sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Abfallgebühren einschließlich dem
Mahnwesen hat der Landkreis die Kreiswerke Delitzsch GmbH,
Benndorfer Landstraße 01, 04509 Delitzsch, beauftragt.
(2) Für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen
erhebt der Landkreis Gebühren, die sich aus einer
• einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr und
• Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter sowie
• die Gebühren für die Entsorgung von Restabfällen über vom
Landkreis zugelassene und gekennzeichnete 80 Liter Restabfallsäcke für zeitweilig zusätzliches Abfallaufkommen
zusammensetzen.
Private Haushaltungen im Sinne dieser Satzung sind Personengemeinschaften sowie Einzelpersonen, die eine selbstständig
bewirtschaftete oder in sich abgeschlossene Wohnungseinheit
mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische inne haben, auch
wenn sie ganz oder teilweise von anderen Haushaltungen versorgt werden.
(3) Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (nachfolgend gewerbliche
Siedlungsabfälle genannt) erhebt der Landkreis
• behälterbezogene Abfallgrundgebühren und
• Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter sowie
• Gebühren für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen über vom Landkreis zugelassene und gekennzeichnete 80 Liter Restabfallsäcke für zeitweilig zusätzliches Abfallaufkommen.
Als Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen
gelten solche, bei denen Abfälle im Sinne von § 2 Nr.1 der Gewerbeabfallverordnung anfallen. Zu den gewerblichen Siedlungsabfällen zählen insbesondere Abfälle aus gewerblichen und öffentlichen Büros oder Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und
Kindergärten, gewerblichen Beherbergungen (wie Hotel- und
Gaststättengewerbe, Feriensiedlungen und Campingplätzen),
privaten und öffentlichen Einrichtungen (wie Krankenhäusern,
Kliniken, Pflegeheime, Kasernen, Strafvollzugsanstalten) sowie
Abfälle, die bei der Tätigkeit von Freiberuflern anfallen.
(4) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 2
wird für die Kosten und Aufwendungen für das Vorhalten und/
oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben:
a. zweimal jährlich im Holsystem (Straßensammlung) stattfindende Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen,
b. Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren aus privaten Haushaltungen außerhalb Dualer Systeme im Holsystem
c. mindestens einmal jährlich im Bringsystem stattfindende
Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) über das
Schadstoffmobil,
d. Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten
Haushaltungen an den im Auftrag des Landkreises betriebenen Annahmestellen,
e. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung gegenüber privaten
Haushaltungen
f. Innere Verrechnungen (Lohn, Sach-, Gemein-, und Verwaltungskosten für alle Belange der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung) auf Grundlage der Empfehlung der kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Köln
(KGSt)
g. Kosten der Behälterverwaltung über Identsystem und des
Behältertauschs
h. Kosten für die Gebührenstelle des beauftragten Dritten
(5) Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 3 wird
für die Kosten und Aufwendungen für das Vorhalten und/oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben:
i. zweimal jährlich im Holsystem (Straßensammlung) stattfindende Entsorgung von Sperrmüll,
j. Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren außerhalb Dualer
Systeme im Holsystem,
k. mindestens einmal jährlich im Bringsystem stattfindende
Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) über das
Schadstoffmobil,
I. Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten an den im Auftrag des Landkreises betriebenen Annahmestellen,
m. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
n. Innere Verrechnungen, Kosten für die Gebührenerhebung,
Lohn-, Sach-, Gemein- und Verwaltungskosten
o. Kosten der Behälterverwaltung über Identsystem und des
Behältertauschs
(6) Bei Selbstanlieferungen von Abfällen an den dafür vorgehaltenen Abfallannahmestellen wird durch den jeweiligen Betreiber ein
Entgelt nach Maßgabe einer gesonderten Entgeltordnung erhoben.
(7) Für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und
Sperrmüll insbesondere aus dem Gebiet der Stadt Eilenburg, die
an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation Spröda direkt angeliefert werden, erhebt der Landkreis
Gebühren.
(8) Der Landkreis erhebt von der Stadt Eilenburg eine Benutzungsgebühr für den Betrieb der von ihm oder in seinem Auftrag
im Stadtgebiet betriebenen Annahmestelle für Elektro-und Elektronikaltgeräte.
§2
Gebührenmaßstab
(1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs.
4 bestimmt sich nach der Anzahl der Einwohner, die beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Haupt- oder Nebenwohnsitz
auf dem Grundstück gemeldet sind. Bei Einwohnern des ehemaligen Landkreises Delitzsch, die zusätzlich zu ihrem Hauptwohnsitz einen Nebenwohnsitz im Landkreis Nordsachsen angemeldet haben, erfolgt die Veranlagung zur Abfallgrundgebühr
ausschließlich für den Hauptwohnsitz.
Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung
von gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von § 1 Abs. 3 und 5
bemisst sich nach der Anzahl und dem Volumen der vom Landkreis zugeordneten Restabfallbehälter,
(2) Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten
Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen berechnen
sich nach der Anzahl und dem Volumen der durch das elektronische Behälteridentifikationssystem registrierten Entleerungen
bezüglich der auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälter.
26
(3) Für die Nutzung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsäcke für die Entsorgung von
Restabfällen aus privaten Haushaltungen oder gewerblichen
Restabfällen wird eine gesonderte Benutzungsgebühr pro Sack
erhoben.
(4) Die Gebühren gemäß § 1 Abs. 7 bestimmen sich nach der Art
und Menge bzw. dem Gewicht der Abfälle.
(5) Die Benutzungsgebühr für die Kostenbeteiligung der Stadt
Eilenburg am Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S.
von § 1 Abs. 8 wird als Pauschalbetrag pro Monat erhoben.
§3
Gebührensätze
(1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs.
4 beträgt 32,64 EUR je Kalenderjahr für jeden mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück oder in dem jeweiligen Haushalt gemeldeten Einwohner und 16,32 EUR je Kalenderjahr für jeden
gemäß § 2 Abs. 1 mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück oder
in dem jeweiligem Haushalt gemeldeten Einwohner.
(2) Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung
gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß § 1 Abs. 5 beträgt je Restabfallbehälter und Jahr:
Gebührensätze:
80-Liter-RestabfallbehäIter
62,40 EUR
120-Liter-Restabfallbehälter
93,60 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter
187,20 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter
858,00 EUR
(3) Die Entleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten
Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen gem. § 1
Abs. 2 und 3 beträgt:
Gebührensätze:
80-Liter-Restabfallbehälter
7,25 EUR
120-Liter-Restabfallbehälter
10,87 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter
21,74 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter
99,66 EUR
(4) Die Gebühr für die Entsorgung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsäcke beträgt
7,90 EUR pro Sack.
(5) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll insbesondere aus der Stadt Eilenburg an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation i.S. von § 1 Abs. 7 beträgt 168,45 EUR pro Tonne.
(6) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb
von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 beträgt
762,95 EUR pro Monat.
§4
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der einwohner- und behälterbezogenen Abfallgrundgebühr und der Entleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen
Siedlungsabfällen i.S. von § 1 Abs. 2 und 3 ist der anschlusspflichtige Grundstückseigentümer. Besteht an dem Grundstück
ein Erbbaurecht, Teil- oder Wohnungseigentum, ein Dauernutzungs- oder Dauerwohnrecht oder ein sonstiges, dingliches
Nutzungsrecht, ist der Berechtigte abweichend von Satz 1 Gebührenschuldner. Wird von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verwalter benannt, wird der Gebührenbescheid an diesen gerichtet.
(2) Der Gebührenbescheid kann abweichend von Abs. 1 auf
Antrag des Grundstückeigentümers an den Mieter oder Pächter bzw. an den Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen gerichtet werden, wenn der Mieter oder Pächter
bzw. Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen dem Antrag zustimmt. Bei nicht fristgerechter Entrichtung
der Gebühren wird stattdessen wieder der Gebührenschuldner
i.S. von Abs. 1 herangezogen.
(3) Gebührenschuldner für den vom Landkreis zugelassenen
und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack ist der Erwerber.
(4) Gebührenschuldner der Gebühr i.S. von § 1 Abs. 7 ist der Anlieferer bzw. derjenige, in dessen Auftrag die Anlieferung erfolgt
(z.B. Stadt Eilenburg).
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
(5) Schuldner der Benutzungsgebühr i.S. von § 1 Abs. 8 für den
Betrieb von Annahmestellen durch oder im Auftrag des Landkreises im Gebiet der Stadt Eilenburg ist die Stadt Ellenburg.
(6) Wird ein Gebührentatbestand von mehreren Gebührenschuldnern gemeinsam verwirklicht, haften diese als Gesamtschuldner (z. B. Wohnungseigentümergemeinschaft).
§5
Entstehung und Beendigung der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 4 und die behälterbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 5 dieser Satzung entsteht zu
Beginn eines jeden Kalenderjahres, erstmals spätestens jedoch
am 1. Kalendertag des auf den Anschluss an die Abfallentsorgung folgenden Monats.
(2) Die Gebührenschuld für die Entleerungsgebühren der Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen
Siedlungsabfällen entsteht zum Zeitpunkt der Entleerung der
Behälter, die mittels eines elektronischen Behälteridentifikationssystems registriert wird. Die Gebührenschuld für den vom
Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack entsteht mit dem Erwerb.
(3) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll i.S. von § 1 Abs. 7 entsteht mit der
Übergabe der Abfälle an den Landkreis bzw. den von ihm beauftragten Dritten an der Abfallumladestation Spröda.
(4) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb
von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 entsteht
monatlich mit Ablauf des Kalendermonats.
(5) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene und für die
behälterbezogene Abfallgrundgebühr sowie für die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und
gewerblichen Siedlungsabfällen endet mit Ablauf des Monats,
in dem die Voraussetzungen der Anschluss- und Benutzungspflicht nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung entfallen.
(6) Treten im Laufe des Kalenderjahres Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen für die einwohner- oder die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr ein, erhöht oder ermäßigt sich die
Abfallgrundgebühr ab Beginn des Monats, der dem Monat, in
dem die Änderung gemeldet wurde, folgt.
§6
Erhebung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühren werden jeweils durch Bescheid festgesetzt und sind in zwei gleich hohen
Teilbeträgen zum 31.3. und zum 30.09. eines jeden Jahres fällig. Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten
Haushaltungen werden jeweils nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres auf der Grundlage der dann vorliegenden Leerungszahlen
im nächsten Halbjahr mit dem Bescheid für den jeweiligen Teilbetrag der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr festgesetzt
und sind für das erste Halbjahr jeweils zum 30.09., für das zweite Halbjahr jeweils zum 31.3. des Folgejahres fällig.
(2) Die behälterbezogenen Abfallgrundgebühren werden vierteljährlich in Bescheiden festgesetzt, die jeweils zum Ende des
Quartalmonats (Januar, April, Juli, Oktober) ergehen und sind
für das erste Halbjahr am 10.2. und 10.5, für das zweite Halbjahr am 10.8. und 10.11. fällig. Die Entleerungsgebühren für
Restabfallbehälter bei gewerblichen Siedlungsabfällen werden
jeweils nach Ablauf eines Quartals auf der Grundlage der dann
vorliegenden Leerungszahlen spätestens zum Ende des Folgemonats mittels Bescheid festgesetzt und sind jeweils zum 10.
des zweiten Folgemonats (also zum 10.5., 10,8., 10.11. und 10.2
des Folgejahres) fällig.
(3) Die Gebühr für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack wird bei dessen Erwerb fällig.
(4) Die Gebühr für an der Abfallumladestation Spröda direkt angelieferten, gewerblichen Siedlungsabfälle und Sperrmüll gem.
§ 1 Abs. 7 wird monatlich durch Bescheid für die im Vormonat
angelieferten Mengen festgesetzt und spätestens zum 25. des
Folgemonats fällig.
27
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
(5) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb
von Annahmestellen im Stadtgebiet Eilenburg durch oder im
Auftrag des Landkreises i.S. von § 1 Abs. 8 wird jeweils für den
abgelaufenen Monat im Folgemonat festgesetzt und gemeinsam
mit der Gebühr gem. Abs. 4 zum 25. dieses Folgemonats fällig.
(6) Eine Leistung gilt auch dann als in Anspruch genommen und
begründet die Erhebung einer Gebühr, wenn ein Restabfallbehälter vom Anschluss- und Benutzungspflichtigen zur Entleerung bereitgestellt wurde und eine Entleerung durch das elektronische Behälteridentifikationssystem - unabhängig vom Füllgrad
des Behälters registriert wurde.
(7) Der Gebührenschuldner kann bei den durch Gebührenbescheid erhobenen Gebühren zwischen den Zahlungsweisen
Lastschriftverfahren oder Überweisungsverfahren wählen. Für
die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist durch den Gebührenschuldner gegenüber dem Landkreis Nordsachsen oder dessen
beauftragten Dritten eine schriftliche Einzugsermächtigung zu
erteilen. Diese gilt auf unbestimmte Zeit und wird zur nächsten
Fälligkeit wirksam, sofern sie mindestens eine Woche zuvor erteilt wurde.
§7
Restabfallbehältergemeinschaften
Bei Restabfallbehältergemeinschaften im Sinne von § 15 a der
Abfallwirtschaftssatzung ist der im Antrag als verantwortlich Benannte Gebührenschuldner der jeweiligen Abfallgebühren.
§8
Vertrieb und Rücknahme von Restabfallsäcken
Restabfallsäcke werden dezentral durch vom Landkreis Nordsachsen beauftragte Dritte vertrieben. Der Rücknahme ungültig
gewordener Restabfallsäcke erfolgt gegen Barauszahlung bis
sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeit bei den vom Landkreis
Nordsachsen mit dem Vertrieb beauftragten Dritten.
§9
Gebühren bei Unterbrechung der Abfuhr
Wird die Abfallentsorgung durch Bauarbeiten, Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, betriebsnotwendige Arbeiten,
behördliche Verfügungen oder Verlegung des Zeitpunktes der
Abfallentsorgung eingeschränkt, unterbrochen oder verspätet
durchgeführt, haben die Gebührenschuldner keinen Anspruch
auf Ermäßigung oder Erlass der Gebühren.
§ 10
Melde- und Auskunftspflichten, Schätzungen
(1) Änderungen, durch die sich ein Wechsel in der Person des
Gebührenschuldners ergibt, sind vom bisherigen Gebührenschuldner dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Der bisherige Gebührenschuldner haftet gesamtschuldnerisch neben dem
neuen Gebührenschuldner für die Zahlung der Gebühren, die bis
zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem der Landkreis Kenntnis von der Änderung erhält.
(2) Soweit der Landkreis die für die Festsetzung der Gebühren
erforderlichen Grundlagen nicht ermitteln kann, kann er diese
schätzen. Der Landkreis berücksichtigt dabei alle Umstände, die
für die Schätzung von Bedeutung sein können.
§ 11
Gebührenreduzierung und Gebührenerlass
Der Landkreis Nordsachsen kann auf schriftlichen und begründeten Antrag Gebühren ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Erhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Der Antrag
auf Gebührenreduzierung oder Gebührenerlass soll vor Ablauf
der Widerspruchsfrist gestellt werden.
§ 12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig gemäß § 6 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig zwecks Erlangung von Gebührenreduzierungen gemäß § 11 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige
Angaben macht oder den Landkreis über erhebliche Tatsachen
in Unkenntnis lässt oder entgegen § 10 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige Auskünfte erteilt, die zur Festsetzung der
Gebühren erforderlich sind oder Rechtsänderungen, durch die
sich ein Wechsel des Gebührenschuldners ergibt, nicht anzeigt.
(2) Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
§ 13
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des
ehemaligen Landkreises Delitzsch vom 09.12.2009 außer Kraft.
Torgau, den 30.03.2011
Czupalla
Landrat
Offenlegung der Änderung von Daten
des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz
Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Zschortau Flur 2 (2440)
8/1, 15/4, 15/5, 24/2, 25/7, 25/8, 25/9, 25/10, 27/4, 27/5, 27/6,
27/8, 29, 30/4, 30/8, 30/10, 30/13, 30/14, 30/15, 30/26, 32/3,
34/10, 34/11, 34/12, 34/13, 34/14, 34/15, 34/17, 34/19, 34/21,
34/22, 34/26, 34/28, 34/29, 34/30, 34/31, 34/33, 34/39, 34/40,
34/41, 34/42, 34/56, 34/57, 34/58, 34/60, 34/70, 34/72, 34/80,
34/81, 34/82, 34/83, 34/85, 34/86, 34/90, 34/91, 34/94, 34/96,
34/97, 34/98, 34/100, 34/112, 34/117, 34/139, 34/142, 35/66,
36/3, 36/4, 36/6, 36/17, 36/19, 36/22, 36/26, 36/31, 36/32,
36/39, 36/55, 36/58, 36/67, 36/71, 36/76, 36/79, 36/82, 36/83,
36/84, 36/90, 36/95, 36/96, 36/101, 36/103, 36/104, 36/108,
36/109, 36/118, 36/119, 36/120, 38/2, 38/3, 39/1, 39/2, 39/4,
39/5, 39/7, 39/8, 39/9, 39/10, 42/1, 45/1, 45/5, 51/3, 54/13,
59/1, 59/2, 59/3, 59/4, 59/5, 59/6, 59/13, 59/15, 59/19, 59/20,
59/21, 59/22, 59/33, 59/34, 59/36, 59/37, 59/38, 59/39, 59/46,
59/47, 59/49, 59/53, 59/54, 90/18, 117/2, 123/3, 123/4, 132/28,
132/39, 132/40, 132/48, 135/2, 137, 138, 139/2, 139/3, 140,
145, 147, 148, 149/2, 150/1, 151, 152/13, 155/1, 156/2, 157/2,
159, 160, 161, 162, 163, 165, 166, 167/2, 167/3, 168, 169, 170,
173, 174, 178/1, 219, 222, 237, 496/15, 215/27, 240/30, 365/30,
412/30, 538/34, 539/34, 540/34, 541/34, 542/34, 552/34,
553/34, 303/36, 304/36, 439/36, 440/36, 489/36, 526/36,
278/38, 279/38, 265/124
Zschortau Flur 3 (2441)
17/1, 23/38, 28/3, 30/1, 102/2, 268/11, 271/11, 11/1, 11/2,
11/3, 11/4, 11/9, 11/10, 11/14, 11/15, 11/16, 11/19, 11/20,
11/22, 11/25, 11/26, 11/27, 11/32, 11/33, 11/43, 11/86, 11/146,
11/147, 11/148, 11/149, 11/259, 11/260, 11/261, 11/262,
11/263, 11/264, 11/273, 11/293, 11/295, 11/297, 11/320,
11/321, 11/322, 11/323, 11/324, 11/326, 11/327, 11/328,
11/330, 11/331, 11/332, 11/333, 11/334, 11/335, 11/336,
11/340, 11/341, 11/342, 11/345, 11/347, 11/348, 11/349,
11/350, 11/352, 11/353, 11/354, 11/356, 13/2, 14/8, 15/8, 15/9,
15/10, 16/10, 16/12, 16/13, 20/5, 20/7, 20/8, 23/1, 23/2, 23/3,
23/19, 23/20, 23/21, 23/22, 23/24, 23/28, 23/29, 23/30, 23/31,
23/40, 23/42, 23/43, 23/44, 23/45, 23/46, 23/47, 23/48, 23/49,
23/50, 23/51, 23/53, 23/59, 23/63, 23/64, 60/3, 65, 66/2, 87/7,
28
91, 92, 93, 94/1, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101/1, 101/2, 103, 105,
106, 107/4, 107/5, 109, 241/11, 242/11, 258/11, 264/11, 265/11,
266/11, 267/11, 269/11, 270/11, 280/11, 294/11, 296/11,
335/11, 384/11, 385/11, 387/11, 393/11, 413/11, 414/11,
327/17, 202/20, 187/23, 196/23, 211/23, 302/23, 303/23,
304/23, 305/23, 307/23, 310/23, 311/23, 312/23, 313/23,
314/23, 315/23, 316/23, 317/23, 342/23, 343/23, 344/23,
345/23, 346/23, 347/23, 350/23, 351/23, 352/23, 353/23,
354/23, 355/23, 357/23, 358/23, 359/23, 360/23, 361/23,
362/23, 363/23, 364/23, 365/23, 366/23, 367/23, 368/23,
369/23, 396/23, 397/23, 398/23, 399/23, 401/23, 402/23,
403/23, 404/23, 405/23, 406/23, 407/23, 408/23, 409/23,
410/23, 411/23, 416/23, 424/23, 183/28, 184/28, 185/28,
194/30, 201/32
Zschortau Flur 4 (2442)
16/5, 17/5, 17/7, 17/8, 17/10, 17/18, 17/19, 17/20, 17/21, 17/33,
17/34, 17/35, 17/36, 17/46, 17/48, 17/50, 17/52, 17/54, 17/60,
17/64, 17/65, 17/66, 17/67, 17/68, 17/69, 17/70, 17/73, 17/74,
17/75, 17/77, 17/79, 17/81, 17/84, 17/85, 17/87, 17/89, 17/91,
17/97, 17/100, 17/102, 17/103, 17/104, 21/4, 21/8, 21/9
Zschortau Flur 6 (2444)
19/1, 19/4, 19/5, 27/2, 27/3, 27/6, 28/1, 28/2, 41/10, 41/11,
41/79, 41/80, 41/81, 41/82, 41/83, 41/84, 42/5, 42/8, 44/2
Zschortau Flur 7 (2445)
40, 48
Art der Änderung
1 Gebäudedarstellung nach Auswertung von Luftbildern
2 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung
3 Änderung der Angabe zur Nutzung
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 6 SächsVermKatG1.
Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die
Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
18.04.2011 bis 18.05.2011
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau,
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/7 79 -1 10, -1 11, -1 12
in der Zeit
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters
7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der
Öffnungszeiten einzusehen.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des
Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom
29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010
1
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Landratsamt Nordsachsen
Dezernat Umwelt
Vermessungsamt
Sonderungsbehörde
Torgau, 07.04.2011
Sonderungsbescheid
in dem Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz
Sonderungsplan Nr. 08/2008
Aufgrund der Ergebnisse des oben angeführten Sonderungsverfahrens nach § 1 Nr. 1 des Bodensonderungsgesetzes (BoSoG)
wird Folgendes angeordnet:
1. Der ausliegende Sonderungsplan, der Teil dieses Bescheides ist, wird verbindlich festgestellt.
2. Die Grundstücke im Plangebiet haben den aus dem ausliegenden Sonderungsplan ersichtlichen Umfang.
Begründung
In der Gemeinde Zschepplin, Gemarkung Krippehna, Flur 7,
Flurstücke 14/1, 18/3, 36/12, 46/9, 49/1, 60/1, 82/18, 85/2, 87
ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I
S. 2182, 2215), zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21.
August 2002 (BGBl. I S. 3332) durchgeführt worden. Nach dem
Ergebnis der Ermittlungen stellen sich die Grenzen der Grundstücke im Plangebiet wie aus dem ausliegenden Sonderungsplan ersichtlich dar.
Gegen den Sonderungsplanentwurf wurden zwei Einwände erhoben. Diese richten sich gegen bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesene Grenzen. Den Einwänden wird nicht stattgegeben.
Die Entscheidungen werden den Betroffenen in einem gesonderten Schreiben erläutert.
Hinweis zum Erlass dieses Bescheids
Dieser Bescheid wird gemäß § 9 Abs. 2 BoSoG durch Auslegung in den Diensträumen der Sonderungsbehörde bekannt gegeben. Er gilt nach Ablauf der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 9
Abs. 2 Satz 5 BoSoG).
Der Sonderungsbescheid liegt in der Zeit vom 26.04.2011 bis
26.05.2011 in den Diensträumen des Vermessungsamtes (Husarenpark 19, 04860 Torgau) während der Öffnungszeiten zur
Einsichtnahme aus.
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich (Tel. 0 34 21/7 79 -0).
Eine Übersichtskarte des betroffenen Gebietes liegt in der Gemeindeverwaltung Zschepplin in der Zeit vom 15.04.2011 bis
26.05.2011 aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau.
Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt
Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau;
Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch;
Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg;
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz;
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
erhoben werden.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
29
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Dezernat V
SATZUNG
über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen
(Schülerbeförderungssatzung)
Präambel
Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung folgender Gesetze:
• Landkreisordnung des Freistaates Sachsen (SächsLKrO)
vom 19. Juli 1993 (GVBI. S. 577), letzte Änderung 29. Januar
2008 (GVBI. S. 102)
• Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (GVBI. S. 298),
vom 29. Januar 2008 (GVBI. S. 138)
hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung
am 30. März 2011, Beschluss des Kreistages Nr. 266/11 KT, die
Satzung zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Landkreis Nordsachsen. Aufgrund der o.g. Gesetze organisiert der Landkreis
die erforderliche Schülerbeförderung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Schulbussen oder auf privater Basis und erstattet
die daraus entstehenden notwendigen Beförderungskosten abzüglich der Eigenanteile der Eltern.
Dies betrifft folgende Einrichtungen
- Grundschulen
gemäß § 5 SchulG
- Mittelschulen
gemäß § 6 SchulG
- Gymnasien
gemäß § 7 SchulG
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) /
- Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) gemäß § 8 Abs. 3 SchulG
- Berufliches Gymnasium
gemäß § 12 SchulG
- Förderschulen
gemäß § 13 SchulG.
Eine Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich nur, wenn die vorgenannten Einrichtungen im Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Schulpflicht besucht werden und soweit keine
anderweitige Förderung, insbesondere nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz oder anderen
Ausbildungshilfen, erfolgt.
A. ERSTATTUNGSVORAUSSETZUNGEN
§1
Kostenübernahme
(1) Aufgabenträger für die Schülerbeförderung ist der Landkreis,
er erstattet die notwendigen Beförderungskosten für den Besuch der im Geltungsbereich genannten Einrichtungen, sofern
sie auf seinem Territorium liegen. Einen Anspruch auf Erstattung
der notwendigen Beförderungskosten haben nur Schüler soweit
sie im Freistaat Sachsen ihren ständigen Wohnsitz haben.
(2) Die notwendigen Beförderungskosten sind die Fahrkosten,
die in Folge nachgewiesener Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des eigenen Fahrzeugs je Schüler für die kürzeste,
einfache öffentliche Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule
anfallen. Als Wohnung im Sinne dieser Satzung gilt die im Einwohnermelderegister eingetragene Anmeldewohnung (Hauptwohnsitz) des Schillers.
(3) Es werden nur die Kosten für den Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule des entsprechenden Schultyps
und des gewählten Profils erstattet. Dies gilt nicht bei Ausnahmen, die durch die Schulaufsichtsbehörde zugelassen sind (§ 25
Absatz 3 SchulG) oder durch die Schulnetzplanung des Kreises
anders geregelt werden.
(4) Verkehre im inneren Schulbetrieb (Unterrichtswege) verbleiben in der ausschließlichen Verantwortung des jeweiligen Schulträgers.
(5) Der Aufgabenträger organisiert den Schülerverkehr grundsätzlich im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs
- ÖPNV -, eine funktionelle und kosteneffiziente Schülerbeförderung setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträger, Schulträger, Schulen und den bedienenden Verkehrsunternehmen voraus.
(6) Bei Festlegung der Schulbezirke gem. § 25 SchulG durch
die Schulträger hat die Zumutbarkeit der Schulwege sowie die
kostengünstigste Beförderung für den Landkreis die Grundlage zu bilden. Bei Nichteinhaltung dieses Grundsatzes kann der
Schulträger an den Mehrkosten beteiligt werden.
(7) Einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Beförderungsangebot für den Schüler begründet diese Satzung nicht. Der Landkreis hält ein Beförderungsangebot zur jeweils nächstgelegenen
Schule eines Schultyps vor.
§2
Stundenplanmäßiger Unterricht
(1) Beförderungskosten werden nur dann erstattet, sofern sie
durch Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht entstehen. Stundenplanmäßiger Unterricht ist der Unterricht, der an
den Schulen nach einem festen, für Lehrer und Schüler verbindlichen, Stundenplan stattfindet.
(2) Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern,
Sportfesten, Schullandheimaufenthalten, Studien- oder Theaterfahrten, Ferienhortbetreuung, Hortbetreuung sowie Projekttagen und Praktika.
(3) Unterrichtswegekosten (Beförderungskosten, die während
des Unterrichts anfallen, z.B. Kosten zum obligatorischen
Schwimm- oder Sportunterricht, sowie Kosten, die bei der Kooperation zweier oder mehrerer Schulen oder durch die Unterrichtsgestaltung in räumlich getrennten Schulgebäuden entstehen) werden nicht erstattet.
§3
Notwendige Beförderungskosten /
Mindestentfernungen
(1) Als notwendige Beförderungskosten werden die Fahrtkosten
bei nachgewiesener Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder
mit eigenem Fahrzeug nach Maßgabe §§ 6, 8 und 13 dieser Satzung erstattet:
a) für Schüler von Grundschulen sowie Klassenstufen eins bis
vier der Schule zur Lernförderung und der Förderschule für
Erziehungshilfe ab einer Mindestentfernung von 2 km,
b) für Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen sowie für Schüler ab der Klasse 5 der Schule
zur Lernförderung sowie der Förderschule für Erziehungshilfe ab einer Mindestentfernung von 3 km,
c) für Schüler der Förderschulen für geistig Behinderte ohne
Entfernungsbegrenzung.
(2) Die Mindestentfernung nach Abs. (1) bemisst sich nach der
kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen Wohnung und
Schule.
(3) Für Schüler nach Abs. (1) Buchstabe a), b), die in einem räumlich getrennten Wohnbezirk einer Gemeinde wohnen und außerhalb desselben eine Schule besuchen, sind die Beförderungskosten auch dann zu erstatten, wenn die kürzeste öffentliche
Wegstrecke zwischen dem Mittelpunkt des Wohnbezirks und
der Schule weniger als 2 km (Buchstabe a) bzw. 3 km (Buchstabe b) beträgt. Ein räumlich getrennter Wohnbezirk ist ein Ortsteil,
der sich in deutlich erkennbarem Abstand zur nächstgelegenen
Bebauung befindet.
(4) Beförderungskosten für Schüler nach Abs. (1) Buchstabe a)
werden auf jährlich neu zu stellenden Antrag unabhängig von
der Mindestentfernung auch dann erstattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß eine besondere Gefahr für die
Sicherheit oder die Gesundheit der Schüler bedeutet. Die im
Straßenverkehr üblicherweise auftretende Gefahr gilt nicht als
besondere Gefahr in diesem Sinne. Die Entscheidung darüber,
ob eine besondere Gefahr vorliegt, trifft das Straßenverkehrsamt
des Landratsamtes.
30
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
§4
Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten
§7
Nichterhebung von Eigenanteilen
(1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwischen
Wohnung und einem auswärtigen Unterbringungsort werden nur
für Schüler der Hauptschulklasse der Schule zur Lernförderung
und der Förderschule für Erziehungshilfe erstattet.
(2) Notwendige Beförderungskosten i. S. des Abs. (1) sind die
Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und
dem auswärtigen Unterbringungsort zu Beginn und zum Ende
des Schuljahres bzw. der Ferien sowie die Kosten für Wochenendheimfahrten.
(3) Auf die Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen dem
auswärtigen Unterbringungsort und der Schule ist § 3 entsprechend anzuwenden.
(1) In besonders gelagerten Einzelfällen, insbesondere wenn die
Erhebung von Eigenanteilen aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse der Personensorgeberechtigten und des Schülers eine
unbillige Härte darstellen würde, kann der Landkreis auf Antrag
den Eigenanteil erlassen.
(2) Der Antragsteller hat grundsätzlich den Nachweis über die
Bedürftigkeit zu erbringen. Hierzu sind die entsprechenden Bestätigungen der jeweils zuständigen Leistungsträger mit dem
Antrag zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten vorzulegen.
(3) Schüler, die neben dem Schwerbehindertenausweis das Beiblatt des Versorgungsamtes mit Wertmarke zur unentgeltlichen
Nutzung des ÖPNV mit hinreichender Geltungsdauer vorlegen,
können auf Antrag von der Zahlung des Eigenanteils auch bei
Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr ausgenommen
werden.
(4) Der Erlass des Eigenanteils erfolgt grundsätzlich befristet,
der Antragsteller hat die Mitwirkungspflicht beim Nachweis des
Andauerns der Erlassgründe. Sollten die Gründe, die zum Erlass
des Eigenanteils führten, entfallen, so ist dies umgehend anzuzeigen, der Eigenanteil wird dann anteilig erhoben.
§5
Begleitpersonen
(1) Personensorgeberechtigte können Kosten für die Begleitung
ihrer Kinder auf dem Schulweg geltend machen, wenn die Begleitung wegen körperlicher oder geistiger Behinderung eines Schülers erforderlich ist. Die Notwendigkeit einer Begleitung ist auf
Verlangen durch amtsärztliches Zeugnis bzw. den Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Vermerk nachzuweisen.
(2) Beförderungskosten für Begleitpersonen nach Absatz (1)
werden nach den für den zu begleitenden Schüler geltenden
Grundsätzen erstattet (§§ 3, 6).
(3) Bei der Beförderung von Schülern mit vom Aufgabenträger
eingesetzten Fahrzeugen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs, die eine Schule für geistig Behinderte oder eine andere
Förderschule besuchen, ist eine Begleitperson zusätzlich zum
Fahrer dann einzusetzen, wenn deren Einsatz zur Hilfe der Schüler und Unterstützung des Fahrers erforderlich ist. Die Entscheidung darüber trifft der Aufgabenträger in Verbindung mit dem
Schulträger. Der Einsatz ist Bestandteil des Vergabeverfahrens
und der Vertragsgestaltung mit dem bedienenden Verkehrsunternehmen.
C. UMFANG DER KOSTENERSTATTUNG
§8
Rangfolge der Verkehrsmittel
B. EIGENANTEIL
(1) Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet,
wenn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
(2) Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich
oder nicht zumutbar, und kommt auch die Beförderung mit einem Schülerfahrzeug nicht in Betracht, können ausnahmsweise
Kosten für die Benutzung privater Kraftfahrzeuge nach Maßgabe von § 13 auf Antrag erstattet werden.
(3) Der Aufgabenträger kann auf Antrag Abweichungen von
dieser Rangfolge zulassen, wenn dadurch eine wesentlich wirtschaftlichere Beförderung erreicht wird.
§6
Eigenanteilspflicht der Eltern oder der Schüler
§9
Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle
(1) Zu den notwendigen Beförderungskosten ist pro Schuljahr
je Beförderungsmonat von den Eltern oder Schülern ein Eigenanteil von 15,00 Euro für alle Schüler der Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen zu entrichten.
(2) Nehmen Schüler nach Abs. (1) ein Schuljahresabonnement
in Form einer SchülerRegionalKarte, einer SchülerZeitKarte,
eines Schülerzeitfahrausweises oder eines Berechtigungsausweises für den Schülerspezialverkehr für das gesamte Schuljahr
in Anspruch (vereinfachtes Abrechnungsverfahren), beträgt der
Eigenanteil bezogen auf zehn Monate
a) für Grundschüler, für Schüler der Schule zur Lernförderung
und der Förderschule für Erziehungshilfe bis zur Klassenstufe vier sowie für Schüler der Förderschule für geistig Behinderte
8,70 Euro pro Monat,
b) für Gymnasiasten ab der Klassenstufe elf sowie Schüler des
Berufsvorbereitungsjahres, des Berufsgrundjahres und des
Beruflichen Gymnasiums
14,00 Euro pro Monat,
c) für alle übrigen Schüler
12,00 Euro pro Monat.
(3) Der Eigenanteil wird in einem Betrag vor Ausreichung der
Fahrkarte bzw. des Berechtigungsausweises fällig.
(4) Für Schüler, die lediglich einen Teil des Schuljahres die Schülerbeförderung nutzen möchten, kommen die Eigenanteile nach
Absatz 1 zur Anwendung.
(5) Entrichtet eine Familie bereits für zwei Kinder Eigenanteile,
sind alle weiteren jüngeren Geschwister von der Zahlung des
Eigenanteils befreit.
(1) Sofern durch die Benutzung mehrerer Verkehrsmittel am
Wohn- oder Schulort zusätzliche Kosten entstehen, werden
Schülern i.S.v. § 3 Abs. (1) Buchstabe b) diese zusätzlichen Beförderungskosten nur erstattet, wenn die Wegstrecke zwischen
Wohnung und Haltestelle bzw. zwischen Haltestelle und Schule
mehr als 2 km beträgt.
(2) Bei der Benutzung von Schülerfahrzeugen gilt Abs. (1) entsprechend.
(3) Liegt eine besondere Gefahr vor, gilt § 3 Abs. (4) entsprechend.
§ 10
Zumutbare Wartezeit
(1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerfahrzeugen ist zumutbar, wenn die Zeit zwischen Ankunft am
Schulort zur ersten Unterrichtsstunde in der Regel 45 Minuten
und die Zeit zwischen Unterrichtsende und Abfahrt 60 Minuten
nicht überschreitet. Bei Fahrten nach § 4 Abs. (1) und bei Schülern berufsbildender Schulen ist eine längere Wartezeit zumutbar.
(2) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind durch Schulträger und Verkehrsunternehmen mit den Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abzustimmen, zur Vermeidung von Verkehrsspitzen soll eine Staffelung erfolgen.
§ 11
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung,
werden nur die Kosten für das zumutbare, preisgünstigste Verkehrsmittel erstattet.
31
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
§ 12
Einsatz von Schülerfahrzeugen
Ist weder die Benutzung zumutbarer öffentlicher Verkehrsmittel
noch des bereits vorhandenen Schülerspezialverkehrs möglich,
werden dem Schulträger die Kosten des Einsatzes angemieteter
oder eigener Schülerfahrzeuge erstattet, wenn der Aufgabenträger den Einsatz genehmigt hat.
§ 13
Benutzung privater Kraftfahrzeuge
(1) Die durch die Benutzung privater Kraftfahrzeuge entstehenden Kosten werden nach Maßgabe des Abs. (3) oder Abs. (4)
bis zur im § 14 festgelegten Höhe erstattet, wenn der Aufgabenträger dem Antrag entsprochen hat. Einzelheiten sind in einem
Bescheid festzulegen.
(2) Bei Beförderung des Schülers mit einem privaten Kraftfahrzeug wird die Kostenerstattung nur für eine Hin- und Rückfahrt
(Lastkilometer) pro Beförderungstag gewährt.
(3) Je Kilometer notwendiger Fahrstrecke werden gegenwärtig
bei Personenkraftwagen 0,25 Euro und bei Krafträdern 0,16
Euro erstattet.
(4) In begründeten Einzelfällen kann ein bestehender Anspruch
auf geförderte Schülerbeförderung durch Auszahlung einer Pauschale in Höhe des Preises der Schülerregionalkarte abzüglich
des Eigenanteils, auf welche nach Maßgabe der Satzung ein Anspruch bestünde, abgegolten werden.
§ 14
Höchstbeträge
(1) Die notwendigen Beförderungskosten werden bis zu folgenden Höchstbeträgen abzüglich des Eigenanteils je Schüler und
Schuljahr erstattet:
• 2.300,00 Euro für Schüler der Förderschulen
• für alle übrigen Schüler höchstens bis zu den Kosten der
Schülerregionalkarte gemäß gültigem MDV-Tarif.
(2) Davon kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Schüler eine höhergelegene Schule besuchen können oder ob durch eine gemeinsame Beförderung mehrerer Schüler eine kostengünstigere Regelung erreicht werden kann.
§ 15
Kostenerstattung
(1) Schüler im Geltungsbereich dieser Satzung bzw. deren gesetzliche Vertreter, die eine Kostenerstattung beantragen, haben
dazu grundsätzlich vor Beginn des Schuljahres beim Aufgabenträger einen entsprechenden Antrag zu stellen. Eine Kostenerstattung ist grundsätzlich erst nach Antragstellung und nicht
rückwirkend möglich.
(2) Schüler, die regelmäßig ein öffentliches Verkehrsmittel oder
ein dafür eingesetztes Fahrzeug benutzen und am vereinfachten
Abrechnungsverfahren teilnehmen, erhalten gegen Zahlung des
erforderlichen Eigenanteils
- einen Berechtigungsausweis oder
- eine Jahresfahrkarte,
die zur Nutzung des Schülerspezialverkehrs oder des öffentlichen Verkehrsmittels berechtigen. Soweit die Voraussetzungen, die zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten geführt haben, entfallen, sind der Berechtigungsausweis
oder die Jahresfahrkarte der ausgebenden Stelle zurückzugeben. Der bereits gezahlte Eigenanteil kann nur für volle Monate
und frühestens ab dem Folgemonat rückerstattet werden, eine
Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro wird dabei erhoben,
(3) Schülerfahrkarten und Berechtigungsausweise sind pfleglich
zu behandeln und vor Verlust zu schützen. Wird die Ausstellung
einer Ersatzfahrkarte notwendig, ist dies dem Aufgabenträger
anzuzeigen, für die erstmalige Ausstellung einer Ersatzkarte in
einem Schuljahr ist eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro zu
entrichten, für jede weitere Ausstellung einer Ersatzkarte in einem Schuljahr sind 15,00 Euro zu zahlen.
(4) Schüler, die nicht am vereinfachten Abrechnungsverfahren
teilnehmen oder denen die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges genehmigt wird, erhalten die Kostenerstattung nach Einreichung ihrer Einzelabrechnung abzüglich des Elternanteils. Die
Vorlage der Originalfahrausweise bzw. die Auflistung der Beförderungstage hat in chronologischer Reihenfolge und mit dem
Bestätigungsvermerk der Schule versehen beim Aufgabenträger
zu erfolgen.
(5) Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten erfolgt vierteljährlich, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres, in
dem das Schuljahr endet:
§ 16
Genehmigungsverfahren bei Beförderungsverträgen
(1) Beim Einsatz von Schülerfahrzeugen nach § 12 ist grundsätzlich ein schriftlicher Vertrag zwischen Aufgabenträger und
Beförderungsträger abzuschließen.
(2) Zur Ermittlung des günstigsten Angebotes sind die Verkehrsleistungen auszuschreiben.
§ 17
Genehmigungsverfahren bei Benutzung privater
Kraftfahrzeuge
Schüler bzw. die Personensorgeberechtigten haben vor Beginn
der Beförderung beim Aufgabenträger die Genehmigung zur
Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zu beantragen. Wird
der Antrag später als zwei Wochen nach Beförderungsbeginn
gestellt, so ist eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Antragstellung ausgeschlossen.
§ 18
Verhalten der Schüler während
der Schülerbeförderung
(1) Schüler, die die Schülerbeförderung in Anspruch nehmen,
haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge im öffentlichen Personennah- und im Schülerspezialverkehr so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des
Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Den
Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
(2) Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
im Personenverkehr (BOKraft) und darüber hinaus im öffentlichen Personennahverkehr regelt die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die Rechte und Pflichten der
Fahrgäste und der Beförderungsunternehmen.
(3) Schüler, die durch ihr Fehlverhalten andere Insassen belästigen oder gefährden oder das Fahrzeug beschädigen, können,
wenn pädagogische Maßnahmen wiederholt ohne Erfolg geblieben sind, befristet oder auf Dauer durch den Aufgabenträger
von der Beförderung ausgeschlossen werden. Vor einer solchen
Maßnahme sind die Eltern / Erziehungsberechtigten und die
Schule zu hören. Ein Ausschluss von der Beförderung berührt
nicht die Schulpflicht.
§ 19
Versicherungsrechtliche Ansprüche
Alle Leistungen aufgrund dieser Satzung schließen versicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung gegenüber dem Landkreis Nordsachsen aus.
§ 20
Ergänzende Richtlinien
Der Landrat kann zur Ausführung dieser Satzung ergänzende
Richtlinien erlassen.
32
§ 21
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01. April 2011 in Kraft und ist erstmals
für das Schuljahr 2011/2012 anzuwenden.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Landkreises Nordsachsen über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten vom
25. März 2009 (Beschluss des Kreistages Nr. 104/09KT) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03. April 2009 außer Kraft.
Torgau, den 30. März 2011
Czupalla
Landrat
Satzung zur Änderung der Satzung
über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen
an Ausbilder der Feuerwehren und deren Helfer
(Entschädigungssatzung Ausbilder der Feuerwehren)
Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993, in der Fassung
vom 11. Juli 2009, § 15 Absatz 4 des Sächsischen Gesetzes
über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
(SächsBRKG) vom 24. Mai 2004, berichtigt 5. November 2004,
rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2011, hat der Kreistag
des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 30.03.2011
die Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder der Feuerwehren und deren Helfer beschlossen.
1. Die rechtlichen Grundlagen werden wie folgt gefasst:
Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Landkreisordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993, in der
Fassung vom 11. Juli 2009, § 15 Absatz 4 des Sächsischen
Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Mai 2004, berichtigt
5. November 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar
2011, hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 30.03.2011 die Änderung der Satzung über
die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder
der Feuerwehren und deren Helfer beschlossen.
2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
§1
Aufwandsentschädigung der Ausbilder der Feuerwehren
und Helfer
(1) Die Ausbilder der Feuerwehren, welche über die erforderliche Qualifikation nach § 3 Absatz 2 Satz 3 der Sächsischen
Feuerwehrverordnung verfügen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € je tatsächlich nachgewiesener Ausbildungsstunde.
3. Inkrafttreten
Die Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder und Helfer des Landkreises Nordsachsen tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Neufassung der Satzung über die Gewährung
von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder
der Feuerwehren und deren Helfer
(Entschädigungssatzung Ausbilder der Feuerwehren)
Aufgrund
des § 3 Absatz 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993, in der Fassung vom 11. Juli
2009, § 15 Absatz 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)
vom 24. Mai 2004, berichtigt 5. November 2004, rechtsbereinigt
mit Stand vom 1. Januar 2011 hat der Kreistag des Landkreises
Nordsachsen in seiner Sitzung am 08.12.2010 die folgende Satzung beschlossen.
§1
Aufwandsentschädigung der Ausbilder
der Feuerwehren und Helfer
(2) Die Ausbilder der Feuerwehren, welche über die erforderliche
Qualifikation nach § 3 Absatz 2 Satz 3 der Sächsischen Feuerwehrverordnung verfügen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € je tatsächlich nachgewiesener Ausbildungsstunde.
(3) Helfer der Ausbilder erhalten eine Aufwandsentschädigung
von 7,50 € je nachgewiesener geleisteter Ausbildungsstunde,
die sie gemeinsam mit den Ausbilder abgehalten haben.
§2
Zahlung der Aufwandsentschädigung
(1) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Ausbilder
der Feuerwehren und deren Helfer erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Abrechnung des abgeschlossenen Ausbildungslehrgangs.
(2) Die Abrechnung erfolgt mit Hilfe des Ausbildungsnachweises
(Anlage 1).
(3) Die Mindestausbildungsstunden ergeben sich aus der Feuerwehrdienstvorschrift 2. Eine Anerkennung von Mehrstunden
kann bis zu 5 % über den Mindestausbildungsstunden im Einzelfall erfolgen. Über die Anerkennung der Mehrstunden entscheidet der Landkreis auf schriftlichen Antrag.
§3
Versteuerung
(1) Die Versteuerung der Entschädigung erfolgt nach den dafür
geltenden Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes und
obliegt dem Zahlungsempfänger.
§4
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt mit ihren Änderungen vom 30.03.2011 am
Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Ausbilder und Helfer vom 08.12.2010
außer Kraft.
Torgau, 30. März 2011
Torgau, 30. März 2011
Czupalla
Landrat
Czupalla
Landrat
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Ausschreibung von Leistungen
EU-Vergabebekanntmachung
I)
I.1)
I.2)
II)
II.1.1)
II.1.2)
II.1.3)
II.1.5)
II.1.6)
II.1.7)
II.1.8)
II.1.9)
II.2.1)
II.3)
III)
III.1)
III.1.2)
III.1.3)
III.2)
III.2.1)
Öffentlicher Auftraggeber
Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen, 04509 Delitzsch, Deutschland, Schäfergraben 6,
Tel.: (03 42 02) 6 51 01, Fax: (03 42 02) 6 51 00, E-Mail:
[email protected];
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle; Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende
Unterlagen (siehe auch IV.3.3) sind erhältlich bei: siehe
Anhang A.ll;
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: siehe Anhang A.l
Art des öffentlichen Auftraggebers und Haupttätigkeiten:
Art: Regional- oder Lokalbehörde;
Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung; der
öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Auftragsgegenstand
Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber:
01/2011; Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen
Art des Auftrags: Lieferung: Kauf; Hauptlieferort: 00000
Europa, Ort des Auftraggebers; NUTS-Code: DEDOF
Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag
Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Vergabe-Nr.: 01/2011; Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis
Nordsachsen;
Los 1:
3 St. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), - CPV Code:
34114100-3
2 St. Rettungswagen (RTW), - CPV Code: 34114110-3
2 St. Krankentransportwagen (KTW), - CPV Code:
34114121-3
1 Servicevertrag (über täglich 24 Stunden)
Kostenlose Bemusterung (Vorführen eines entsprechenden Fahrzeuges) durch den Bieter nach Aufforderung
durch den Auftraggeber am 31.05. und 01.06.2011 in
Delitzsch. Abholung der Ausschreibungsunterlagen beim
Auftraggeber ab; 21.04.2011, Übergabe/Abnahme beim
Auftraggeber bis: 13.12.2011
Angaben zu den Wertungskriterien: Qualität (Stabilität 30 %,
Verarbeitung 30 %, Langlebigkeit 30 %, Reinigung 10 %/
25 %; Preis/50 %; Service über täglich 24 Stunden/25 %.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
siehe Punkt II.1.5)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen
(GPA): ja
Aufteilung in Lose: nein
Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt: nein
Gesamtmenge bzw. -umfang: 3 St. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF); 2 St. Rettungswagen (RTW); 2 St. Krankentransportwagen (KTW);
Beginn der Auftragsausführung: 20.07.2011; Ende der
Auftragsausführung: siehe Punkt II.1.5)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Information
Bedingungen für den Auftrag
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Verdingungsunterlagen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag
vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Teilnahmebedingungen
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers - Angaben
und Auflagen, die erforderlich sind, um die Einhaltung
33
der Auflagen zu überprüfen: - Gewerbean- oder Gewerbeummeldung bzw. Gewerberegisterauszug (nicht Gewerbezentralregister). - Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Umsätze der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2008, 2009, 2010)
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - aktuelle Referenzen, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben
wie folgt gegliedert: Auftraggeber, Ansprechpartner mit
Telefon-Nr., Leistung und Jahr (gesonderte Anlage), Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: nein
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2) Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen Person angeben: ja
IV)
Verfahren
IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren
IV.2.1) Zuschlagskriterien: wirtschaftlich günstigstes Angebot;
in Bezug auf die nachstehenden Kriterien; Kriterium 1:
siehe Punkt II.1.5)
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsinformationen
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 01/2011
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: nein
IV.3.3) Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht
in Unterlagen: 27.05.2011; die Unterlagen sind kostenpflichtig: ja; Zahlungsbedingungen und -weise: gedruckte Fassung der Vergabeunterlagen: 01/2011 9,90 EUR;
Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des
Verwendungszweckes 01/2011 an die unter A.l) angegebene Adresse.
Die Bezahlung durch Verrechnungsscheck bzw. Überweisung auf das Konto der Sparkasse Leipzig, Konto-Nr.
2 280 023 574, BLZ: 860 555 92, cod. Zahlungsgrund:
4830-Kfz erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach
Zahlungseingang.
Auskünfte unter Tel.: (03 42 02) 6 51 01.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 17.06.2011, 10.00 Uhr
IV.3.6) Sprache(n) in der (denen) die Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: DE
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis 01.09.2011
IV.3.8) Zeitpunkt der Öffnung der Angebote: 21.06.2011; 04509
Delitzsch, Schäfergraben 6;
Personen, die bei der Eröffnung des Angebotes anwesend sein dürfen: ja: nur Personen des Auftraggebers
VI)
Zusätzliche Informationen
VI.1) Dauerauftrag: nein
VI.2) Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird: nein
Vl.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen der Landesdirektion
Leipzig, Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig, Deutschland,
Tel.: (03 41) 9 77 10 40, Fax: (03 41) 9 77 10 49, E-Mail:
[email protected]. Internet-Adresse (URL): www.
ldl.sachsen.de
VI.5) Tag der Versendung dieser Bekanntmachung: 15.04.2011
A) Anhang A: sonstige Adressen und Kontaktstellen
A.l)
Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu senden sind:
Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen,
04509 Delitzsch, Deutschland, Schäfergraben 6;
Tel.: (03 42 02) 6 51 01, Fax: (03 42 02) 6 51 00,
Abgabe: 04509 Delitzsch, Schäfergraben 6
34
Satzung über die Rechtsstellung, die Aufgaben und
die Entschädigung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters des Landkreises Nordsachsen
Auf der Grundlage von § 3 Absatz 1 der Landkreisordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993, in der
Fassung vom 11. Juli 2009, und § 15 Abs. 4 des Sächsischen
Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 27. Mai 2004, rechtsbereinigt mit
Stand vom 01. Januar 2011, hat der Kreistag in seiner Sitzung
am 30.03.2011 folgende Satzung beschlossen.
§1
Inspektionsbereiche
Für die Wahrnehmung der brandschutztechnischen Aufgaben
im Landkreis Nordsachsen wird der Landkreis in 4 Inspektionsbereiche eingeteilt.
a) Der Inspektionsbereich Delitzsch besteht aus den Gemeinden Delitzsch, Krostitz, Neukyhna, Rackwitz, Schkeuditz,
Schönwölkau, Wiedemar und Zwochau.
b) Der Inspektionsbereich Eilenburg besteht aus den Gemeinden Bad Düben, Doberschütz, Eilenburg, Jesewitz, Laußig,
Löbnitz, Taucha und Zschepplin.
c) Der Inspektionsbereich Torgau besteht aus den Gemeinden,
Arzberg, Beilrode, Belgern, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig,
Mockrehna, Schildau, Torgau, Trossin und Zinna.
d) Der Inspektionsbereich Oschatz besteht aus den Gemeinden Cavertitz, Dahlen, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf,
Oschatz und Wermsdorf.
§2
Ehrenamtliche Stellvertreter des Kreisbrandmeisters
(1) Der Landrat bestellt nach Beschlussfassung durch den Kreistag des Landkreises Nordsachsen für die Dauer von höchstens 6
Jahren widerruflich in jedem der in § 1 dieser Satzung benannten
Inspektionsbereiche einen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters
als Leiter des jeweiligen Inspektionsbereiches sowie einen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters als seinen Stellvertreter.
(2) Diese Stellvertreter des Kreisbrandmeisters üben im Ehrenamt die ihnen durch diese Satzung zugewiesenen Aufgaben im
Brandschutz als Stellvertreter des hauptamtlich bestellten Kreisbrandmeisters des Landkreises Nordsachsen aus.
(3) Der Landrat bestimmt einen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters zum ständigen Stellvertreter des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters.
(4) Dienstvorgesetzte Stelle der ehrenamtlichen Stellvertreter ist
der hauptamtliche Kreisbrandmeister des Landkreises Nordsachsen.
§3
Voraussetzungen für die Bestellung
Zum Stellvertreter des Kreisbrandmeisters kann im Landkreis
Nordsachsen bestellt werden, wer
1. das 30. Lebensjahr vollendet hat,
2. zur Erfüllung der Dienstpflichten eines ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters körperlich, geistig und seiner Gesamtpersönlichkeit nach in der Lage und nicht ungeeignet im Sinne des § 18 Abs. 3 SächsBRKG ist,
3. nicht an der Herstellung und Betrieb der in § 6 Abs. 1 SächsBRKG genannten Anlagen, Mittel und Geräte einschließlich
der notwendigen Löschmittel für die Feuerwehren wirtschaftlich beteiligt ist,
4. a die Befähigung für den gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst oder
b für den gehobenen oder höheren bautechnischen Dienst
besitzt oder
c sich drei Jahre als Wehrleiter oder dessen Stellvertreter
bewährt und mindestens an einem Lehrgang für Zugführer an einer zentralen Ausbildungsstätte der Feuerwehr
mit Erfolg teilgenommen hat.
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
§4
Abberufungsgründe
(1) Ein Stellvertreter des Kreisbrandmeisters ist nach Beschluss
des Kreistages durch den Landrat von seiner Funktion abzuberufen, wenn er
1. gröblich gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat oder
2. nach den Regelungen des § 18 Abs. 3 SächsBRKG nicht
mehr geeignet ist,
3. die sonstigen geforderten Voraussetzungen nach § 3 nicht
mehr erfüllt.
(2) Die Bestellung eines neuen Stellvertreters hat unverzüglich
zu erfolgen.
§5
Aufgaben der Stellvertreter
Den Stellvertretern des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters werden folgende feuerwehrtechnische Aufgaben übertragen:
1. Beratung und Unterstützung des Kreisbrandmeisters zu den
Themen Aufstellung, Ausrüstung, Leistungsstand und der
Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren und bei der
Kontrolle der Ausrückeordnungen und der Alarmierung der
Feuerwehren im jeweiligen Inspektionsbereich,
2. Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz im jeweiligen Inspektionsbereich nach Vorgabe des
Kreisbrandmeisters,
3. Anregung der Teilnahme von Angehörigen der öffentlichen
Feuerwehren an Lehrgängen in der Kreisausbildung und an
der Landesfeuerwehrschule für den jeweiligen Inspektionsbereich,
4. Unterstützung des Kreisbrandmeisters bei Planung und Koordinierung der überörtlichen Aus- und Fortbildung für die
Freiwilligen Feuerwehren sowie Kontrolle der Erfüllung im
jeweiligen Inspektionsbereich,
5. Mitwirkung- bzw. Übernahme von Aufgaben in der Einsatzleitung auf Anforderung einer Gemeinde bei Großschadenslagen nach Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister,
6. Zuarbeit für die Stellungnahme des Kreisbrandmeisters zu
Fördermittelvorhaben im jeweiligen Inspektionsbereich,
7. Wahrnehmung von Terminen bzw. Teilnahme an Veranstaltungen und Ausbildungsmaßnahmen in Vertretung des
Kreisbrandmeisters im jeweiligen Inspektionsbereich und bei
Bedarf im gesamten Landkreis Nordsachsen,
8. Mitarbeit in den durch die Untere BRK Behörde zu bildenden
Führungseinrichtungen im besonderen Ereignisfall bzw. der
zu bildenden technischen Einsatzleitung für den Einsatzort
und in der Behörde sowie
9. Teilnahme und Mitwirkung sowie Unterstützung bei Übungen und Ausbildungsmaßnahmen nach dem SächsBRKG,
Den ehrenamtlichen Stellvertretern können durch den hauptamtlichen Kreisbrandmeister weitere Aufgaben übertragen
werden.
§6
Aufwandsentschädigung
der stellvertretenden Kreisbrandmeister
(1) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters
erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
305,00 € als Inspektionsbereichsleiter, in Höhe von 250,00 € als
Stellvertreter des Inspektionsbereichsleiters.
(2) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters erfolgt monatlich bis
zum 30. des Monats durch Überweisung.
(3) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt
1. mit Ablauf des Monats, in dem der Anspruchsberechtigte
aus seinem Ehrenamt ausscheidet, oder
2. wenn der Anspruchsberechtigte ununterbrochen länger als 3
Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt, für die über 3 Monate hinausgehende Zeit.
35
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
3. Hat der Anspruchsberechtige den Grund für die Nichtausübung des Ehrenamtes selbst zu vertreten, entfällt der Anspruch auf Aufwandsentschädigung, sobald das Ehrenamt
nicht mehr ausgeübt wird.
(4) Soweit durch den Landkreis für notwendige Dienstreisen
kein Dienst-Kfz zur Verfügung gestellt werden kann, werden auf
Antrag Reisekosten nach dem Sächsischen Reisekostengesetz
erstattet.
(5) Die notwendige Erstattung von Verdienstausfall und der Ersatz von Sachschäden richten sich nach dem SächsBRKG.
§7
Übergangsvorschriften
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.
Damit haben auch die im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zur Beschlussfassung durch den Kreistag Nordsachsen am 30.03.2011
bestellten ehrenamtlichen Stellvertreter des Kreisbrandmeisters
des Landkreises Nordsachsen einen Entschädigungsanspruch
aus dieser Satzung.
§8
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Kreisbrandmeister und stellvertretende
Kreisbrandmeister sowie Kreisausbilder und deren Helfer - (Entschädigungssatzung Brandschutz) vom 10. Dezember 2008 außer Kraft.
Torgau, den 30. März 2011
Czupalla
Landrat
Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH
Klinik Eilenburg
Wir laden Sie recht herzlich zu unseren Informationsveranstaltungen ein!
Kreißsaalbesichtigung
Jeden ersten Mittwoch im Monat bieten wir eine Besichtigung
unserer Kreißsäle und unserer Wochenstation an. Hier erfahren
Sie alles Wissenswerte über die bevorstehende Geburt und die
Versorgung der Neugeborenen. Dabei beantworten unsere Ärzte, Hebammen und Kinderschwestern gern Ihre Fragen. Interessenten melden sich bitte unter 0 34 23/66 74 30 an.
Nächster Termin: am 4. Mai 2011 um 18:30 Uhr in der Klinik
Eilenburg.
Treffpunkt ist im Foyer des Krankenhauses.
Geschwisterkurs
So wie Erwachsene haben auch Kinder viele Fragen und möchten sich vorbereiten, wenn ein neues Geschwisterchen in der
Familie ankommt. Unser Geschwisterkurs bereitet die Erstgeborenen spielerisch auf die bevorstehende neue Situation vor.
Interessenten melden sich bitte unter 0 34 23/66 74 30 an.
Nächster Termin:
am 21. April 2011 um 15:00 Uhr in der Klinik Eilenburg.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Gemeinde Doberschütz
Einladung
Die 4. Sitzung des Ortschaftsrates Paschwitz findet am
Dienstag, dem 19.04.2011
um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße 3 in 04838 Doberschütz OT Paschwitz statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2. Fragen von Einwohnern
3. Information zum Bauablauf „Grundhafter Ausbau Mühlweg
OT Paschwitz“
4. Information zum Fußwegbau Eilenburger Str.
5. Information zur Straßenbeleuchtung Mölbitz
6. Information zur Verwendung Kulturgeld 2011
7. Sonstiges/Informationen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Frank Reiche
Ortsvorsteher
Jagdgenossenschaft Paschwitz
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Paschwitz möchte
hiermit alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 29.04.2011 um 19.30 Uhr in die Begegnungsstätte
Paschwitz recht herzlich einladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorsteher
2. Bericht des Vorstandes, des Kassenführers und des Revisors über das Jagdjahr 2010/2011
3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen (Verwendung
des Pachtreinertrages)
4. Beschluss über den Haushaltsplan
5. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
6. Diskussion
7. Verschiedenes
8. Schlusswort
Anschließend wird für alle Anwesenden ein Imbiss gereicht.
Der Jagdvorsteher
R. Zapf
Schnuppertag im Rubiconpark
Am Sonntag, dem 17. April findet um 13 im Rubiconpark Dübener Heide (OT Rote Jahne) der nächste Schnuppertag statt.
Im Programm sind der Niederseilgarten als Teamherausforderung sowie der Selbstsicherungsparcours im Hochseilgarten
enthalten, in 9 Meter Höhe kann jeder Besucher an seine Grenzen gehen und diese überschreiten. Die Teilnehmer werden von
ausgebildeten und zertifizierten Sicherheitstrainern begleitet, wir
bitten um Voranmeldung unter Tel.: 0 34 23/65 86 70 bzw. per
E-Mail unter: [email protected].
Gemeinde Jesewitz
Kostenfreies Beratungsangebot für Waldbesitzer
Mit dem Frühjahr beginnt die Pflanzzeit im Wald. Doch nicht jeder Baum ist für jeden Boden gleich geeignet. Um bei der Pflanzung und Pflege des Waldes die richtigen Entscheidungen zu
treffen, können Waldbesitzer das kostenfreie Beratungsangebot
des Staatsbetriebes Sachsenforst in Anspruch nehmen.
36
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Dabei informiert der zuständige Revierleiter umfassend zu allen
Fragen der Waldbewirtschaftung. Die Beratung erfolgt vor Ort
und reicht von Holzeinschlag über die Begründung neuer Waldbestände bis hin zur Inanspruchnahme von Fördermitteln oder
das Auffinden des jeweiligen Waldgrundstückes.
Interessierte Waldbesitzer wenden sich zur Vereinbarung eines
gemeinsamen Termines an:
Außerplanmäßige Ausgaben - Dorfbeleuchtung OT Görschlitz
- Außerplanmäßige Ausgaben - Auskehr Verkaufserlös Grundstück Dorfstr. 31 im OT Görschlitz
gez. Schneider
Bürgermeister
Betreuungsrevierleiter Olaf Zetzsche
Forstbezirk Leipzig, Außenstelle Wermsdorf
Hurbertusburger Straße 2 04779 Wermsdorf
Sprechzeit:
Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon: 03 43 64/88 46 15
Mobiltelefon: 01 73/35 41 65
Satzung über die Benutzung
der Kindertageseinrichtungen
oder Sie melden sich direkt beim Forstbezirk Leipzig unter
03 41/8 60 00.
Einladung zum Osterfeuer
und zum Subbotnik in Wölpern
Die Frauensportgruppe Wölpern, die FFW Wölpern und der Ortschaftsrat Wölpern laden dieses Jahr wieder zum traditionellen
Osterfeuer am Gründonnerstag dem 21.04.2011 um 19.30 Uhr
ein. Das Feuer wird wieder auf der Wiese hinter dem Friedhof
gegen 20.00 Uhr angezündet.
Am 19.04.2011 und 20.04.2011 in der Zeit von 16.00 - 19.00 Uhr
können die Bürger von Wölpern Reisig zum Feuerplatz bringen.
Damit sich unser Dorf zum Osterfest wieder von der schönsten
Seite zeigen kann, laden wir gleichzeitig alle Bürger zum Subbotnik am Samstag dem 16.04.2011 um 09.30 Uhr ein. Treffen
werden wir uns an der Dorflinde. Bitte bringt Besen, Harken, Hacke, Gartenschere mit. Nach getaner Arbeit gibt es eine Erfrischung und die neuesten Infos aus Wölpern gratis.
-
der Gemeinde Laußig sowie für Kindertagespflege
vom 31.03.2011
Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. der Bekanntmachung von
18. März 2003 (SächsGVBI. S.55 ber. S. 159), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 26. Juni 2009(SächsGVBl. S. 323) der §§ 2
und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
vom 26.08.2004 (SächsGVBI. S. 418 ber. 2005 S. 306) vom
07.11.2007 (GVBI. S. 478) zuletzt geändert vom 19.05.2010
sowie des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SächsKitaG), i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBI. S. 225) zuletzt
geändert 15.12.2010 hat der Gemeinderat der Gemeinde Laußig
in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2011 nachstehende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie
für die Kindertagespflege beschlossen.
§1
Träger und Rechtsform
Die FW Pehritzsch, SG Pehritzsch und der Ortschaftstat
Pehritzsch laden recht herzlich zum
Die im Territorium der Gemeinde Laußig befindlichen Kindertageseinrichtungen werden auf Grund von Verträgen zum Betrieb
einer Kindertageseinrichtung durch die Träger der freien Wohlfahrtspflege betrieben. Die Gemeinde Laußig bietet Kindern im
Alter von 1 Jahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres alternativ zu den Kindertageseinrichtungen auch Kindertagespflege an.
Die Inanspruchnahme begründet nach Maßgabe dieser Satzung
ein öffentlich rechtliches Benutzungsverhältnis.
traditionellen Osterfeuer am Schafstall im Mühlweg
am Ostersamstag, dem 23. April 2010 ab 19.00 Uhr ein.
§2
Aufgaben
Holzannahme für das Osterfeuer erfolgt am 23. April zwischen
9.00 und 12.00 Uhr. Wir wünschen allen Pehritzschern und Gästen ein frohes Osterfest!
Andrea Herold
Stefan Bär
Wilfried Krischke
Ortsvorsteherin
SG Pehritzsch
FW Pehritzsch
§3
Aufnahme
Osterfeuer in Pehritzsch
Gemeinde Laußig
Sprechstunde der Friedensrichterin
Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin findet
am 19. April 2011 in der Zeit von 16:00 bis 17:00 Uhr
in der ehemaligen Mittelschute Laußig statt.
Schneider
Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Laußig fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2011 folgende Beschlüsse:
- Verkauf Grundstück ehemaliges Wasserwerk in Laußig
- Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen der
Gemeinde Laußig sowie für Kindertagespflege
- Beitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Laußig sowie für die Kindertagespflege
- Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde
Laußig
- Ehrenordnung der Gemeinde Laußig
Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bestimmen sich als Auftrag der ganzheitlichen Bildung, Erziehung sowie Betreuung nach § 2 SächsKitaG.
(1) Entsprechend dem in den Aufnahmegrundsätzen (§ 3 SächsKitaG) festgelegten Rechtsanspruch für Kinder ab 3 Jahre und
dem bedarfsnotwendigen Angebot für Kinder 0 bis 3 Jahren
werden Kinder in der Regel vom vollendeten ersten Lebensjahr
bis zum Abschluss der 4. Klasse in der Kindertageseinrichtung
und für Kinder von 0 bis 3 Jahre in der Kindertagespflege aufgenommen.
(2) Der Träger legt nach Abstimmung mit dem Elternbeirat (Elternmitwirkung § 5 SächsKitaG) die Grundsätze Für die Aufnahme der Kinder in die Kindertageseinrichtung fest. Dabei sind die
Bedürfnisse alleinerziehender Berufstätiger und in Ausbildung
befindlicher Eltern besonders zu beachten. Es werden vorrangig Kinder mit dem ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Laußig
berücksichtigt. Fremdkinder (Kinder aus anderen Gemeinden)
können mit der Bestätigung der Wohnsitzgemeinde und der
aufnehmenden Gemeinde aufgenommen werden. Nach diesen
Grundsätzen regelt die Leiterin der Kindereinrichtung in Absprache mit der Gemeinde Laußig die Aufnahme.
3) Jedes Kind muss vor der Neuaufnahme in eine Kindereinrichtung ärztlich untersucht werden. Die ärztliche Untersuchung darf
nicht länger als vier Wochen vor Aufnahme in die Kindertageseinrichtung zurückliegen. Frühestens eine Woche vor Eintritt in
die Kindereinrichtung ist das Freisein von ansteckenden Krank-
37
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
heiten ärztlich bestätigen zu lassen. Die Erziehungsberechtigten
weisen femer nach, dass das Kind über die Impfungen entsprechend den Empfehlungen des Staatsministeriums für Soziales,
Gesundheit und Familie verfugt oder erklären, dass sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen.
(4) Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung über
die ärztliche Untersuchung und nach Unterzeichnung des Betreuungsvertrages sowie der Erklärung zur Anerkennung der
Satzung. Die Antragsunterlagen und der Betreuungsvertrag
werden den Erziehungsberechtigten von der Leiterin der Kindertageseinrichtung sowie von der Tagesmutter der Kindertagespflege ausgehändigt.
§ 3a
Aufnahme von Gastkindern
(1) Kinder können in begründeten Aufnahmefällen (z.B. Erkrankungen oder Kur der Betreuungsperson) für eine vorübergehende Betreuung einen Gastplatz in der Kindertageseinrichtung in
Anspruch nehmen, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen.
(2) Gastkinder werden auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung (Gastplatzvertrag) zwischen den Erziehungsberechtigten und dem freien Träger in Absprache mit der Gemeinde
Laußig betreut. Der Antrag ist bei der Leitung der Kindertageseinrichtung zu stellen.
§4
Kündigung
(1) Das Betreuungsverhältnis beginnt mit dem im Betreuungsvertrag festgelegten Termin und endet im Hort nach Abschluss
des 4. Schuljahres (31.07.). Dabei schließt das 4. Schuljahr die
sich anschließenden Sommerferien nicht mit ein. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind in eine andere Kindertageseinrichtung der Gemeinde Laußig wechselt, hierbei bedarf
es nur einer Änderung des Betreuungsvertrages.
(2) Die Erziehungsberechtigten können das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende nach Abs. 1
schriftlich bei der Leiterin der Kindertageseinrichtung kündigen.
(3) Der Träger der Kindertageseinrichtung sowie die Erziehungsberechtigten haben das Recht zur Kündigung aus wichtigem
Grund (außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages in Verzug sind und die Höhe des rückständigen Elternbeitrages 2 Monatsbeiträge oder mehr beträgt.
b) im Rahmen der Betreuung festgestellt wird, dass die Betreuung in der Einrichtung für das Wohl des Kindes nicht die Geeignete ist,
c) die Kindereinrichtung geschlossen wird.
§5
Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat und der Gemeinde Laußig festgelegt.
(2) Die Kindertageseinrichtungen sind regelmäßig an Werktagen
montags bis freitags wie folgt geöffnet:
Die gesetzlichen Betreuungszeiten werden mindestens in der
Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. Zur Vereinbarung
von Ausbildung, Beruf und Familie werden die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten in der Regel höchstens von 6.00 bis
18.00 Uhr angeboten.
Kita in Freier Trägerschaft der AWO Nordsachsen
Kita Kossa „Haus am Regenbogen“von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Kita Pressel „Wirbelwind“
von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr
nach Bedarf und in Absprache mit der Leiterin:
von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Hort Authausen
„Mühlenmäuse‘‘
von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr
Frühhort
von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr
nach Bedarf und in Absprache mit der Leiterin:
von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kita in Freier Trägerschaft der Diakonie
Kita Laußig „Albert Schweitzer
von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr
nach Bedarf und in Absprache mit der Leiterin:
von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Kinder dürfen nicht vor der Öffnungszeit in der Kindertageseinrichtung eintreffen und sind pünktlich zu den Schließzeiten
abzuholen. Die Kinder sind bis spätestens 9.00 Uhr in die Kindereinrichtung zu bringen. Bei Bedarf können abweichende Öffnungszeiten in der Kindertageseinrichtung mit dem Träger vereinbart werden, auf Grundlage der Betriebserlaubnis.
(3) In der Zeit vom 24.12. bis 01.01. eines jeden Jahres bleiben
die Kindertageseinrichtungen geschlossen. Bei erhöhtem Bedarf wird eine Kindertageseinrichtung innerhalb der Gemeinde
Laußig geöffnet.
(4) Muss die Kindertageseinrichtung aus besonderem Anlass
(z. B. wegen Krankheit, Baumaßnahmen) geschlossen bleiben,
werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig davon unterrichtet. Eine zeitweise Betreuung in einer anderen Einrichtung der
Gemeinde Laußig wird angeboten.
§6
Pflichten der Erziehungsberechtigten
(1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn
der Betreuungszeit einem Erzieher und holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit bei einem Erzieher wieder ab. Die
Aussichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der
Kinder von den Erziehungsberechtigten. Auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Pflicht
zur Aufsicht allein den Erziehungsberechtigten. Für die Hortkinder besteht für den Weg von der Schule zum Hort kein Anspruch
auf eine Begleitperson durch das Personal der Kindertageseinrichtung. Dem ordnungsgemäßen Übergang von dem einen in
den anderen Aufsichtspflichtenbereich ist jeweils besondere
Aufmerksamkeit zuzuwenden.
(2) Sollen die Kinder den Hin- und Heimweg allein bewältigen,
bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber der Leitung der Kindertageseinrichtung.
(3) Für das Abholen der Kinder durch andere Personen ist jeweils eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten in
der Kindertageseinrichtung zu hinterlegen.
(4) Das Fernbleiben eines Kindes ist spätestens am gleichen Tag
von den Erziehungsberechtigten in der Kindertagesstätte anzuzeigen. Eine Abmeldung von der EssenteiInahme hat jeweils bis
spätestens 7.30 Uhr zu erfolgen, da sonst keine Rückerstattung
des Essengeldes erfolgen kann.
(5) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten
(Krankheiten entsprechend des Infektionsschutzgesetzes) beim
Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind die Erziehungsberechtigten zur unverzüglichen Mitteilung an die Leitung
der Kindertageseinrichtung verpflichtet.
In diesen Fällen darf die Kindertageseinrichtung erst wieder bei
Vorliegen einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung besucht werden.
(6) Die Erziehungsberechtigten haben die Bestimmungen dieser Satzung und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und
weiteren Entgelten anzuerkennen, einzuhalten und die Beiträge bargeldlos zu entrichten (Überweisung oder im Lastschriftverfahren).
§7
Pflichten der Leitung/
Erzieher der Kindertageseinrichtung
(1) Die Leiterin der Kindertageseinrichtung gibt den Erziehungsberechtigten entsprechend dem Bedarf, Gelegenheit zu einer
Aussprache.
(2) Treten die in Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten oder ein hier aufgerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung
verpflichtet, unverzüglich die Gemeindeverwaltung Laußig und
gleichzeitig das Gesundheitsamt zu unterrichten und dessen
Weisungen zu befolgen.
38
(3) Alle nicht in der Satzung geregelten Bedingungen, die für einen störungsfreien Betreuungsablauf in der Kindertageseinrichtung unerlässlich sind, werden in der Hausordnung der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt.
Diese Hausordnung ist durch die Leitung der Kindertageseinrichtung zu erstellen. Die Hausordnung bedarf der Zustimmung
des Trägers.
§8
Elternmitwirkung
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.05.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Satzung über die Beitrags- und Benutzungssatzung der Kindertagesstätten und Kindertagespflege der Gemeinde Laußig vom
05.02.2010 außer Kraft.
Laußig, den 31.03.2011
Die Erziehungsberechtigten wirken durch den Elternbeirat oder
durch Elternversammlung bei der Erfüllung der Aufgaben der
Kindertageseinrichtung nach § 6 SächsKitaG mit.
§9
Versicherung
(1) Alle Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder sind gegen Unfälle in der Kindertagesstätte gesetzlich versichert. Alle Unfälle,
die auf dem Weg von und zur Kindertageseinrichtung eintreten
und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung
der Kindertageseinrichtung durch die Erziehungsberechtigten
sofort zu melden, damit die Schadensregulierung erfolgen kann.
(2) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der
Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Es wird daher empfohlen, diese Gegenstände mit dem
Namen des Kindes zu kennzeichnen.
(3) Für die Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften
unter Umständen die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten.
Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
§ 10
Erkrankung der Kinder
(1) Erkrankungen der Kinder sind der Kindertageseinrichtung
sofort zu melden, damit gegebenenfalls für die anderen Kinder
Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können.
(2) Die Kinder sind vom Besuch der Einrichtung fernzuhalten,
wenn von ihnen eine Infektionsgefahr ausgeht.
(3) Werden an einem Kind Anzeichen von Misshandlungen oder
grober Vernachlässigung wahrgenommen, hat die Leitung der
Einrichtung die Pflicht, den Träger und das Jugendamt des
Landkreises Nordsachsen umgehend in Kenntnis zu setzen.
(4) Medikamente werden nur in Ausnahmefällen wenn lebensnotwendig oder in lebensnotwendigen Situationen verabreicht,
soweit ein ärztliches Gutachten vorliegt. Zudem ist es erforderlich, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Erziehungsberechtigten zu treffen und diese bei der Leiterin zu hinterlegen.
§ 11
Benutzungsentgelte
(1) Für die Benutzung der Kindertageseinrichtung wird von den
gesetzlichen Vertretern der Kinder der Elternbeitrag und weitere Entgelte nach Maßgabe der jeweils gültigen Beitragssatzung
erhoben.
(2) Grundlage für die Festsetzung des Elternbeitrages bei Übergang von Krippe zu Kindergarten bzw. Hort ist der Sachstand
zum 1. des Monats.
(3) Da der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Kindereinrichtung darstellt, ist er auch während
der Ferien, bei krankheitsbedingtem Fehlen und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung voll zu bezahlen.
(4) In sozialen und wirtschaftlichen Härtefällen kann gemäß dem
Bundessozialhilfegesetz eine Übernahme des Elternbeitrages
beim Jugendamt im Landratsamt Nordsachsen beantragt werden. Bis zum Bescheid durch das Jugendamt haben die Erziehungsberechtigten des Kindes das Entgelt zu entrichten.
(5) Bei einem Fristversäumnis gemäß § 4 Abs. 2 ist der Elternbeitrag für einen weiteren Monat zu zahlen.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfassungs- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind
nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung
auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen
hingewiesen worden ist.
Satzung
über die Erbebung von Elternbeiträgen und
weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern
in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Laußig
sowie für Kindertagespflege
vom 31.03.2011
Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. der Bekanntmachung von
18. März 2003 (SächsGVBI. S. 55 ber. S. 159), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBI. S. 323) der
§§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
vom 26.08.2004 (SächsGVBI. S. 418 ber. 2005 S. 306) vom
07.11.2007 (GVBI. S. 478) zuletzt geändert vom 19.05.2010
sowie des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SächsKitaG), i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBI. S. 225) zuletzt
geändert 15.12.2010 hat der Gemeinderat der Gemeinde Laußig
in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2011 nachstehende Elternbeitragssatzung beschlossen.
39
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder
in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegeeinrichtungen der Gemeinde Laußig im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 4
SächsKitaG betreut werden.
§2
Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages
und weitere Entgelte
(1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
sowie der Kindertagespflegeeinrichtungen der Gemeinde erhebt
die Gemeindeverwaltung Laußig Elternbeiträge und weitere Entgelte.
(2) Die Elternbeitragspflicht entsteht bei der Aufnahme eines
Kindes in eine Kindertageseinrichtung mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird.
Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem das Kind gemäß
fristgerechter Kündigung letztmalig die Kindertageseinrichtung
besucht.
(3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß § 4 Abs. 5
entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.
(4) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei
laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw.
einem Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches gilt für die zeitweise
Schließung der Kindertageseinrichtungen, welche die Dauer von
einem Monat nicht überschreitet.
(3) Abgabenschuldner
Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind
die Personensorgeberechtigten. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner.
§4
Höhe der Elternbeiträge und weiterer Entgelte
(1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart,
ohne die Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete
sowie Personalkostenumlagen.
2) Der Elternbeitrag wird unter Berücksichtigung folgender Aspekte gestaffelt:
a) der Zahl der Kinder in der Familie, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen,
b) Kinder aus vollständigen Familien,
c) Kinder von Alleinerziehenden,
(3) Es wird zur Berechnung der Elternbeiträge die Stundenbetreuung von Zählkindern aus vollständigen Familien sowie von
Alleinerziehenden durchgeführt.
Der Begriff „Alleinerziehend“ wird wie folgt definiert. In Anwendung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 SächsKitaG werden zukünftig Personen als Alleinerziehende mit Kindern definiert, die ohne Partner im
Privathaushalt leben und tatsächlich allein die Pflege, Betreuung
und Erziehung der Kinder wahrnehmen. Die Einstufung erfolgt auf
der schriftlichen Erklärung der/s Alleinerziehenden. Vorsätzlich
falsch abgegebene Erklärungen, werden strafrechtlich verfolgt.
(4) Die Verlängerung der Betreuungszeiten über den gesetzlichen
Rahmen hinaus, ist mit Begründung beim Träger zu beantragen
und von der Gemeinde Laußig zu genehmigen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(5) Die Inanspruchnahme der Betreuungszeit von 10 und 11
Stunden im Krippen- und Kindergartenbereich sowie über 6
Stunden im Hortbereich bedarf in jeden Fall der Zustimmung
der Gemeinde Laußig.
(6) Diese Regelung steht im Zusammenhang mit der Ausübung
der beruflichen Tätigkeit beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten. Sie bedarf einer Antragstellung der Notwendigkeit
der Inanspruchnahme und dem Nachweis vom Arbeitgeber oder
Ausbildungsstätte.
(7) Feriengestaltung bis zu 9 Stunden
Für die Mehrbetreuung im Hort in den Ferien über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus wird eine Gebühr in Höhe von pro
Stunde siehe Anlage erhoben.
Die zusätzliche Gebühr entsteht mit der Inanspruchnahme der
Betreuung.
(8) Die Elternbeiträge betragen monatlich: siehe Anlage
(9) Ist ein Elternteil nicht erwerbstätig, so liegt der Bedarf der
Betreuung bei höchstens 6 Stunden in der Krippe und Kindergarten sowie 5 Stunden im Hort. Besteht dennoch ein erhöhter
Betreuungsbedarf, so ist der Differenzbetrag zum jeweiligen vollen Beitragssatz zu entrichten. Ausnahmeregelungen gibt es für
Eltern in Ausbildung, Umschulung oder aufgrund der bestehenden Familiensituation (Nachweis durch das Jugendamt).
(10) Erfolgt in Ausnahmefällen die Aufnahme des Kindes über
die vereinbarte Betreuungszeit hinaus, wird ein weiteres Entgelt
gemäß Anlage pro Stunde erhoben.
§5
Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung
der Elternbeiträge und weiterer Entgelte
(1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte werden durch die Gemeinde Laußig festgelegt.
(2) Der Elternbeitrag sowie die weiteren Entgelte für Kinder in
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Laußig ist an den freien
Träger jeweils zum 15. eines Monats für den laufenden Monats
zu zahlen. Der Elternbeitrag für Kinder in Kindertagespflege der
Gemeinde Laußig ist jeweils am 15. eines Monats für den laufenden Monat fällig.
(3) Nicht in Anspruch genommene Betreuungszeit kann nicht auf
andere Tage übertragen werden. Wechselt ein Kind innerhalb eines
Monats in eine andere Einrichtung, so entsteht die Gebühr je angefangene Woche der Inanspruchnahme für die gesamte Woche.
§6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.05.2011 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 05.02.2010 über die Beitragsund Benutzungssatzung der Kindertagesstätten und Kindertagespflege der Gemeinde Laußig außer Kraft .
Laußig, den 31.03.2011
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfassungs- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind
nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung
auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen
hingewiesen worden ist.
40
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Anlage 1
zur § 4 Abs. 5 Elternbeitragssatzung gültig ab 01.04.2011
Kinderkrippe/Tagespflege
Betreuung in h
Zählkinder
11 Std.
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
10 Std.
9 Std.
6 Std.
4,5 Std.
vollständige Alleinerziehende
Familie
194,94 €
175,45 €
116,97 €
105,27 €
38,99 €
35,09 €
10 Std.
9 Std.
6 Std.
4,5 Std.
Zählkinder
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
Betreuung
in h
7 Std.
6 Std.
177,22 €
106,33 €
35,44 €
159,50 €
95,70 €
31,90 €
5 Std.
159,50 €
95,70 €
31,90 €
143,55 €
86,13 €
28,71 €
106,34 €
63,80 €
21,27 €
95,71 €
57,42 €
19,14 €
79,75 €
47,85 €
15,95 €
71,78 €
43,07 €
14,36 €
Kindergarten
Betreuung
in h
11 Std.
Hort
vollständige
Familie
112,44 €
67,46 €
22,49 €
102,22 €
61,33 €
20,44 €
Alleinerziehende
101,20 €
40,48 €
20,24 €
92,00 €
55,20 €
18,40 €
Zählkinder
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind u.
jedes weitere
Kind frei
vollständige
Familie
65,33 €
42,46 €
10,07 €
Alleinerziehende
58,80 €
35,28 €
11,76 €
56,00 €
33,60 €
11,20 €
50,40 €
30,24 €
10,08 €
46,66 €
28,00 €
9,33 €
41,99 €
25,20 €
8,40 €
Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer überschritten,
werden weitere Entgelte erhoben:
1. für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere
Stunde ein Entgelt in Höhe von
8,00 Euro
2. für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere Stunde ein Entgelt in Höhe von
5,00 Euro
3. für die Betreuung als Hortkind für jede weitere Stunde ein
Entgelt in Höhe von
3,00 Euro
Für Gastkinder
Kinderkrippe
pro Stunde
pro Tag
pro Woche
Kindergarten
pro Stunde
pro Tag
pro Woche
Hort
pro Stunde
pro Tag
pro Woche
9,00 Euro
15,00 Euro
60,00 Euro
6,00 Euro
10,00 Euro
40,00 Euro
4,00 Euro
10,00 Euro
24,00 Euro
Gemeinde Neukyhna
Einladung der Jagdgenossenschaft Pohritzsch
92,00 €
55,20 €
18,40 €
82,80 €
49,68 €
16,56 €
Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Pohritzsch/Zschernitz sind alle Landeigentümer von bejagdbaren Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Pohritzsch/Zschernitz am Mittwoch, dem 27.04.2011, um 19.00 Uhr in Axels Bierstube in
Pohritzsch recht herzlich eingeladen.
61,34 €
36,80 €
12,27 €
55,20 €
33,12 €
11,02 €
46,00 €
27,60 €
9,20 €
41,40 €
24.84 €
8,28 €
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Jagdgenossen
2. Bericht Jagdvorstand
3. Kassenbericht und Haushaltsplan
4. Beschlussfassung über Verwendung des Reinertrages
5. Beschlussfassung über Haushaltsplan 2009/2010
6. Entlastung Vorstand und des Kassenführers
7. Wahl des Wahlvorstandes
8. Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Jagdvorstandes
9. Schlussworte des neuen Jagdvorstehers
Jagdvorstand Pohritzsch/Zschernitz
41
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Bekanntmachung
der Landesdirektion Leipzig über die Anträge
auf Einleitung von Enteignungsverfahren
vom 22.10.2008
Auf die Anträge der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, diese vertreten durch den Geschäftsführer des
Staatsbetriebes Bau Sachsen-Anhalt, vom 22.10.2008 werden
zwei Enteignungsverfahren nach den §§ 19 Fernstraßengesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl.
I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), über die folgenden im Grundbuchamt Eilenburg eingetragenen Grundstücke eingeleitet:
Grundbuch
Grundbuchblatt Lfd.-Nr.
Bestandsverzeichnis
Zschernitz
353
30
Zschernitz
353
29
Zschernitz
120
3
Gemarkung
Flur
Flurstück
Größe
Zschernitz
2
43/15
800 m2
Zschernitz
2
77/26
2.275 m2
Zschernitz
2
51/8
13.000 m2
zur Enteignung
beantragte
Fläche
Eigentümer
nach
Grundbuch
800 m2
Dr. Christian
Walter
Haberland
2.275 m2
Dr. Christian
Walter
Haberland
13.000 m2
Dr. Rudolf
Haberland
Dr. Birgit
Haberland
Wesentlicher Inhalt der Enteignungsanträge ist, die o. g. Grundstücke im genannten Umfang zugunsten der Bundesrepublik
Deutschland - Bundesstraßenverwaltung - zu enteignen und
eine Entschädigung festzusetzen.
Innerhalb der Baumaßnahme zur Grunderneuerung mit sechsstreifigem Ausbau der Bundesautobahn 9 Berlin - München,
Bauabschnitt Landsberg - Wiedemar (BAB 105,0 bis 114,0) mit
Anschlussstelle Wiedemar umfasst die bereits veranlasste Inanspruchnahme die Flurstücke 43/15 und 51/8 als Ersatzmaßnahmen sowie das Flurstück 77/26 als Straßenfläche.
Die Baumaßnahme zur Grunderneuerung mit sechsstreifigem
Ausbau der Bundesautobahn 9 einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen unter Inanspruchnahme der
benannten Flurstücke erfolgte auf dem unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom
26.02.1999.
Die Enteignungsanträge mit den beigefügten Unterlagen können
bei der Enteignungsbehörde nach telefonischer Absprache montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von
9.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Raum 158 in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingesehen werden.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über
den gestellten Enteignungsantrag im Verfahren BRD ./. Dr. Christian Walter Haberland (Gz. 14-1063/2/118) wird anberaumt auf
Freitag, den 20.05.2011, 10:00 Uhr,
Raum 225 in der Landesdirektion Leipzig.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über
den gestellten Enteignungsantrag im Verfahren BRD ./. Dres. Birgit und Rudolf Haberland (Gz 14-1063/2/119) wird anberaumt auf
Freitag, den 20.05.2011, 11:00 Uhr,
Raum 225 in der Landesdirektion Leipzig.
Etwaige Einwendungen gegen die Enteignungsanträge sind
möglichst vor der jeweiligen mündlichen Verhandlung bei der
Enteignungsbehörde schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Alle Beteiligten werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in
der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Es wird darauf
hingewiesen, dass auch bei Nichterscheinen über die Enteignungsanträge und andere im Verfahren zu erledigende Anträge
entschieden werden kann.
Nach § 5 Abs. 3 des Sächsischen Enteignungs- und Entschädigungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 109 Abs. 1, 51 Abs. 1
des Baugesetzbuches dürfen von der Bekanntmachung dieser
Enteignungsverfahren an nur mit schriftlicher Genehmigung der
Enteignungsbehörde
a) die o. g. Grundstücke geteilt oder Verfügungen über die o.
g. Grundstücke und über Rechte an den o. g. Grundstücken getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden,
durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung
oder Bebauung der o. g. Grundstücke oder eines Grundstücksteils eingeräumt wird oder Baulasten neu begründet,
geändert oder aufgehoben werden;
b) erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der o. g. Grundstücke vorgenommen werden;
c) auf den o g. Grundstücken nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
d) auf den o. g. Grundstücken genehmigungs-, zustimmungsoder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Leipzig, den 06.04.2011
Landesdirektion Leipzig
-EnteignungsbehördeGz.: 14-1063/2/118, 14-1063/2/119
Dr. Michael Feist
-Vizepräsident der Landesdirektion-
Gemeinde Schönwölkau
Einladung
zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Badrina
im Jahr 2011
Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft
Badrina
am Donnerstag, dem 5. Mai 2011
um 19.00 Uhr
in den Leinekrug Badrina,
Roter Salon, OT Badrina, Ernst-Thälmann-Straße 20, 04509
Schönwölkau zur Versammlung ein.
Tagesordnung:
1.
Eröffnung durch den Vorsteher der Jagdgenossenschaft
Badrina und Begrüßung
2.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.
Bestätigung der Tagesordnung
4.
Beschluss zur Bestätigung des Protokolls der Jagdversammlung vom 22. April 2010
5.
Bericht des Jagdvorstehers für das Jagdjahr 2010/11
6.
Bericht des Rechnungsführers für das Jagdjahr 2010/11
7.
Bericht des Rechnungsprüfers für das Jagdjahr 2010/11
8.
Diskussion zu den Berichten
9.
Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das
Jagdjahr 2010/11
10.
Entlastung der Kassenführer für das Jagdjahr 2010/11
11.
Beschluss des Haushaltsplanes Jagdjahr 2011/12
12.
Sonstiges
MdL & BM V. Tiefensee
Jagdvorsteher
Badrina, 11.04.2011
42
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Gemeinde Zschepplin
Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen
Am 1. Mai werden in den folgenden Mühlen unserer Region
Mühlenführungen angeboten:
01.05.2011
14 - 17 Uhr:
14 - 18 Uhr:
14 - 17 Uhr:
14 - 17 Uhr:
14 - 17 Uhr:
Paschwitz, Sächs. Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, mit den „Röcknitzer
Blasmusikanten“, Kaffee und Kuchen sowie Brotverkauf
Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, HeideSonntag mit Mühlen-Café
Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr.
9, Angebot von Kaffee u. Kuchen
Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2
Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz
5, Angebot von Kaffee und Kuchen
Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Telefon: 03 42 08/7 87 30 und unter www.muehlen-nordsachsen.de
________________________________________________________
10. Osterfeuer in Wölkau
Die Gemeinde Schönwölkau
&
die Freiwillige Feuerwehr Wölkau
laden alle Bürgerinnen, Bürger und vor allem
die Kinder von Wölkau und Umgebung recht
herzlich zu unserem 10. Osterfeuer
mit Fackel- bzw. Lampionumzug ein.
Wann?
Beginn?
Start:
Sonnabend, den 23. April 2011
19.30 Uhr - ca. 22.00 Uhr
Kirchplatz - Gasthof Böttge
Der Umzug wird musikalisch umrahmt. Start ist am Kirchplatz
- Gasthof Böttge - und dann geht es durch das Neubaugebiet
bis zum Sportlerheim zum Osterfeuer (Fackeln und Lampions
können erworben werden)
Für das leibliche Wohl wird gesorgt!
Holzspenden werden in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr am
Sportlerheim in Großwölkau angenommen.
Veranstalter:
Gemeinde Schönwölkau, Freiwillige Feuerwehr Wölkau
Zschepplin, 02.04.2011
Bekanntgabe
Sonnabend, den 16.04.2011 von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr führt die
Nachbargemeinde ihren Arbeitseinsatz (Frühjahrsputz) auf dem
Friedhof im Zschepplin durch.
Arbeitsgeräte z. B. Schaufel, Spaten, Hacke und Schubkarre
sind mitzubringen. Jeder Bürger unseres Ortsteils Zschepplin
der mithelfen möchte sollte sich daran beteiligen.
Für einen kleinen Imbiss nach getaner Arbeit ist gesorgt.
Nachbarvorstand
Bernd Heider
Straßenbauamt Leipzig
Freistaat Sachsen
Bekanntmachung
Planung für Straßenbauvorhaben
B 2, OU Bad Düben/Wellaune
Vorarbeiten auf Grundstücken
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse und der Erhöhung der Verkehrssicherheit
das oben genannte Bauvorhaben durchzuführen.
Um die Planung ordnungsgemäß planen zu können, müssen auf
verschiedenen Grundstücken (siehe Anlage 1)
in der Zeit von Mai 2011 bis Juli 2011
Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:
Vermessungsarbeiten.
Folgende Grundstücke sind betroffen: siehe Anlage (Übersichtsplan)
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die
Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden.
Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Leipzig auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten Bauvorhabens entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt kann
innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim
Straßenbauamt Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig.
Gemeinde Wiedemar
Bekanntgabe
Der Gemeinderat Wiedemar tritt am Donnerstag dem
28.04.2011 um 19.00 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen.
Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde
Wiedemar, Schulstraße 2 in 04509 Wiedemar statt.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte ab dem 20.04.2011
an den entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Wiedemar.
gez. Bödemann
Bürgermeisterin
Markus Heier
Abteilungsleiter Planung
Anlage 1
B 2, OU Bad Düben/Wellaune
Vorarbeiten auf Grundstücken - Vermessungsarbeiten
Gemarkung Flur
Flurstück
________________________________________________________
Glaucha
6
74, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85,
86, 87, 88, 89, 90, 207, 208/1, 208/2,
209, 210/1, 210/2, 211, 212, 213, 214,
215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222,
224/12, 224/13, 224/14, 224/21, 224/26,
225/13, 225/14, 232/2.
43
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Mitteilung des Verwaltungsverbandes Wiedemar
In der öffentlichen Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Wiedemar wurde am Montag, dem 04.04.2011, im
Versammlungsraum der Gemeinde Wiedemar, Schulstraße 2 in
04509 Wiedemar, folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 43-04-2011
Satzung des Verwaltungsverbandes Wiedemar über die Bildung
von Schulbezirken für die Grundschulen des Verwaltungsverbandes Wiedemar (Schulbezirkssatzung)
Beschlüsse, welche in der öffentlichen Verbandsversammlung
gefasst wurden, können zu den jeweiligen Sprechzeiten im Verwaltungsverband Wiedemar, Hauptstraße 29 in 04509 Neukyhna, eingesehen werden.
Möller
Verbandsvorsitzende
Der AZV Delitzsch informiert
Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen
im Jahr 2011/2012
In den Jahren 2011 sowie 2012 ist die Beitragsveranlagung für
folgende Wohn- und Gewerbegebiete vorgesehen:
Neukyhna OT Pohritzsch
Neukyhna OT Zschernitz
Delitzsch OT Selben
Delitzsch Friedenssiedlung
Die Veranlagung erfolgt nach Herstellung der Anschlussmöglichkeit. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Beitragssatzung
des Abwasserzweckverbandes Delitzsch (AZVD) vom 11.04.2005
i. V. mit der 1. Änderungssatzung vom 08.12.2005 sowie der
2. Änderungssatzung vom 27.04.2009.
Schmutzwasserbeiträge sind für jedes durch die öffentliche
Abwasseranlage erschlossene Grundstück zu entrichten. Ob
und wie viel Schmutz- bzw. Niederschlagswasser auf diesem
Grundstück anfällt, ist für den Beitrag ohne Belang. Die Höhe
des Beitrages bemisst sich nach der Größe und der baulichen
Nutzbarkeit des Grundstückes. Beitragsschuldner sind die im
Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Mehrere zusammenhängende Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit, wenn sie
gemeinsam baulich oder gewerblich genutzt sind (z. B. überbaute Grenzen) oder nur gemeinsam genutzt werden können
(Hinterliegergrundstück ohne eigenes Wegerecht mit gleichem
Eigentümer wie Vorderlieger).
Eine Abgrenzung von Teilflächen, die nicht der Beitragspflicht
unterliegen, ist nur in Sonderfällen möglich. Dies ist der Fall,
wenn ein Teil des Grundstückes tatsächlich nicht baulich oder
gewerblich genutzt wird und dieser Teil
•
•
•
•
•
•
•
im Außenbereich liegt,
eine Steilhanglage ist,
ein öffentliches Gewässer ist,
aus bergrechtlichen Gründen nicht bebaut werden darf,
einer gewerblichen, gärtnerischen oder landwirtschaftlichen
Nutzung vorbehalten ist,
eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche ist oder
Kontaminationen im Untergrund vorliegen, die keine bauliche Nutzung zulassen.
Dabei darf auf der abgegrenzten Teilfläche keine Baulast liegen. Der zu veranlagende Grundstücksteil muss im Sinne eines
selbstständigen Grundstückes erschlossen sein. Hausgärten
oder Grundstücksteile, die als Grünfläche genutzt werden, sind
für die Beitragsbemessung nicht abgrenzbar. Der Nutzungsfaktor richtet sich nach der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes und nicht nach der derzeitigen tatsächlichen baulichen
Nutzung. In Gebieten mit Bebauungsplänen ist diese bauliche
Nutzbarkeit festgesetzt.
Existiert keine Festsetzung der baulichen Nutzbarkeit, richtet
sich diese nach der überwiegend in der Umgebung vorhandenen Bebauung. Das ist regelmäßig im unbeplanten Innenbereich
der Fall. Ist die in der Umgebung überwiegend vorhandene
Bebauung größer als die auf einem Grundstück vorhandene,
so ist der Nutzungsfaktor für die größere bauliche Nutzbarkeit
maßgebend. Ist die in der Umgebung überwiegend vorhandene
Bebauung kleiner als die auf einem Grundstück vorhandene, so
ist der Nutzungsfaktor für die vorhandene größere bauliche Nutzung maßgebend. Die bauliche Nutzbarkeit wird in der Anzahl
der Vollgeschosse gemessen. Ein Vollgeschoss nach § 8 der
Beitragssatzung hat über eine Grundfläche (Außenmaße) von
mindestens zwei Drittel eine lichte Höhe von 2,30 m. Ein Vollgeschoss ist auch ein Untergeschoss, wenn es im Mittel mindestens 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt.
Unter Beachtung dieser Kriterien werden durch den AZVD die
Beitragsbescheide erlassen.
Der AZVD wird für alle Bescheide die Zahlungsfrist nach Satzung von 1 Monat festsetzen. Nach Überschreiten dieser Frist
setzt unmittelbar das Mahnverfahren mit Säumniszuschlägen
bis zur Vollstreckung ein.
Beitragsschuldner, die, aus welchem Grund auch immer, nicht in
der Lage sind, die Zahlungsfrist einzuhalten, sollten sich umgehend vertrauensvoll an den Abwasserzweckverband Delitzsch
wenden und sich über die Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten beraten lassen.
Geschäftsführerin AZV Delitzsch
44
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Öffentliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes Industrieund Gewerbegebiet Delitzsch Südwest
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie- und
Gewerbegebiet Delitzsch Südwest hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 31.03.2011 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 02/2011
Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2011
Beschluss-Nr.: 03/2011
Verkauf einer Fläche an die Firma DSD Steel Group, Saarlouis
Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes
Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest können im
Verwaltungsverband Wiedemar, OT Kyhna, Hauptstraße 29,
04509 Neukyhna, während der Dienststunden eingesehen werden.
gez. Dr. Wilde
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung des
Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal
Der Abwasserzweckverband, hat in seiner 2. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung im Jahr 2011 am 29.03.2011
die Jahresrechnung 2009 des Zweckverbandes festgestellt.
Feststellung der Jahresrechnung entsprechend § 58 SächsKomZG i. V. m. §§ 88 Abs. 3, 131 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO:
1. Die Verbandsversammlung nimmt den Bericht der Verwaltung über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009
zur Kenntnis und stellt das Ergebnis gem. § 88 Abs. 3 SächsGemO wie folgt fest:
Summe der Soll-Einnahmen
und Soll-Ausgaben des
Gesamthaushaltes
3.478.478,23 EUR
Davon:
Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben
im Verwaltungshaushalt
1.163.765,63 EUR
Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben
im Vermögenshaushalt
2.314.712,60 EUR
Der kassenmäßige Abschluss wird i. H. v. minus 317.348,06
EUR bestätigt.
Das Rechnungsergebnis beinhaltet eine Zuführung vom
Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt von
159.810,60 EUR.
Die Zuführung an die allgemeine Rücklage beträgt 11.892,65
EUR.
2. Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis von dem erstellten Prüfbericht gem. § 104 SächsGemO über die örtliche
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009.
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 88 Abs. 4 der
SächsGemO mit dem Hinweis, dass die Jahresrechnung mit
dem Prüfbericht in der Zeit von Dienstag, 19.04.2011 bis Freitag, 29.04.2011, am Sitz des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal (in der Gemeindeverwaltung) in 04509 Schönwölkau, Ortsteil Wölkau, Parkstraße 11, Zimmer 4 zu den üblichen
Bürozeiten
Mo., Mi., Fr.
9.00 bis 12.00 Uhr
Di.
9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Do.
9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausliegt.
08.04.2011
gez. Tiefensee
Verbandsvorsitzender
Kreismusikschule Delitzsch
Im Kommunalen „Eigenbetrieb Bildungsstätten Delitzsch des
Landkreises Nordsachsen“
Schlossstr. 31, 04509 Delitzsch Telefon: 03 42 02/6 37 41/Fax: 03 42 02/3 24 03
Die Kreismusikschule Delitzsch informiert
Rückblick
Ein erlebnisreiches Wochenende verbrachten 60 Musikschüler
Anfang März im Probelager im Schullandheim Reibitz. Es wurde
in verschiedenen Ensembles mit Streichern, Bläsern und Gitarrenschülern intensiv geprobt und somit die Grundlage für die
bevorstehenden Auftritte gelegt. Zum Abschluss gab es ein Vorspiel für die Eltern, das eindrucksvoll zeigte, wie fleißig in den 2
Tagen gemeinschaftlich geübt wurde. Ein vielseitiges Freizeitangebot rundete das gelungene Wochenende ab.
Über ihre erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ kann sich das Klarinettentrio aus Taucha freuen.
Anne Schwarzer, Anna-Lena Siewert und Lia Musial hatten sich
über den Regionalwettbewerb für das Vorspiel in Löbau qualifiziert und kehrten mit einem 2. Preis in ihrer Altersgruppe für
ihre Leistung im Ensemblespiel zurück. Bei mehreren Konzerten
der Musikschule waren die 3 bereits zu hören und überzeugten
durch ihre eindrucksvolle Leistung und Musizierfreude.
Vorschau
Zu folgenden Veranstaltungen im Mai laden wir herzlich ein:
Samstag, 14.05.2011
10 - 12 Uhr „Tag der offenen Tür“ Hauptstelle Delitzsch
Samstag, 14.05.2011
15 Uhr
„Leben in der Savanne“
Tanzfest der Außenstellen Taucha, Eilenburg und
Bad Düben
Bürgerhaus Eilenburg
Samstag, 14.05.2011
17 Uhr
Rathauskonzert in Taucha
Sonntag, 15.05.2011
15 Uhr
Frühlingskonzert, Bürgerhaus Eilenburg
Eintrittskarten zu 3,00 €, ermäßigt 2,00 € sind an den Tageskassen für die Konzerte und das Tanzfest erhältlich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Kreismusikschule Delitzsch
Hauptgeschäftsstelle
Schlossstraße 31
04509 Delitzsch
Tel.: 03 42 02/6 37 41
Fax: 03 42 02/3 24 03
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kms-delitzsch.de
Kreismusikschule Delitzsch
Außenstelle Eilenburg
C.-Zetkin-Straße 16
04838 Eilenburg
Tel.: 0 34 23/70 34 68
Fax: 0 34 23/75 02 42
E-Mail:
[email protected]
Anlässlich unseres 20-jährigen
Schuljubiläums möchten wir
uns auf diesem Wege bei allen
Mitwirkenden, Gästen und Gratulanten für die Glückwünsche,
Geschenke und Überraschungen bedanken. Einen besonderen Dank möchten wir an das
Deutsche Rote Kreuz Delitzsch
für die Unterstützung beim organisatorischen Ablauf der
Festwoche richten.
Die Schüler und das Kollegium der Fröbelschule Rödgen
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
45
46
Sommerferien im Schullandheim Reibitz
Wir laden Schüler zwischen 8 und 12 Jahren zu einem Ferienaufenthalt in unser Schullandheim in der Zeit
vom 18.07. bis 22.07.2011 und
vom 25.07. bis 29.07.2011
recht herzlich ein.
Baden, Neptunfest, Boot fahren, Wandern mit unseren Lamas,
Reiten, Windmühle, Lagerfeuer, Disco, Basteln, Backen, Spiele
u. v. a. m. erwarten euch. Die Teilnehmerkosten sind zu erfragen.
Eine telefonische Anmeldung kann unter 03 42 08/7 21 91 oder
persönlich von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
erfolgen.
Alle weiteren Informationen zum Verlauf erhalten dann die Eltern.
Unsere Anschrift lautet:
Schullandheim Reibitz
Badrinaer Straße
04509 Reibitz
Tel.: 03 42 08/7 21 91
Fax: 03 42 08/7 86 63
E-Mail: [email protected]
Osterfeuer in Liemehna
Die FFw Liemehna lädt zum traditionellen Osterfeuer
mit Fackelumzug ein.
Treffpunkt Liemehna -Am AngerDonnerstag, dem 21.04.2011
Beginn 19.30 Uhr.
Für das leibliche Wohl sorgt Fleischerei Kunze.
Freiwillige Feuerwehr Liemehna
________________________________________________________
Landestalsperrenverwaltung
Freistaat Sachsen
Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung
und an Hochwasserschutzanlagen
im Landkreis Nordsachsen 2011
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue Mulde Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Torgau
führt im Jahr 2011 folgende Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung sowie zugehörigen Hochwasserschutzanlagen
aus:
• Elbe ostelbisch - Landesgrenze Brandenburg (Stehla) bis
Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Großtreben)
• Elbe westelbisch - Landesgrenze Brandenburg (Plotha/Burkhardtshof) bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Dommitzsch/
Proschwitz) Unterhaltungspflege und Mahd an Hochwasserschutzdeichen und Hochwasserschutzmauern: Juni 2011
und September/Oktober 2011
• Dahlerückstaudeich zwischen Seydewitz und Schirmenitz
Deichmahd an Hochwasserschutzdeichen der Dahle, Ausführung: Juni bis Oktober 2011
• Schwarzer Graben/Weinske zwischen Ortslage Schöna und
Polbitz Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis November 2011
• Dahle zwischen Ortslage Schmannewitz und Seydewitz
Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis
Oktober 2011
• Döllnitz zwischen Ortslage Mahlis und Schmorkau Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: Juni bis September 2011
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
•
Weinske zwischen Torgau - Elsnig Deichmahd, Ausführung:
August bis November 2011
Weiterhin werden Kontroll- und Unterhaltungsarbeiten ganzjährig ausgeführt:
• Gehölzpflege- und Pflanzarbeiten an v. g. Gewässern I. Ordnung
• Unterhaltungsarbeiten an Deichen (u. a. Schadstellenbeseitigung, Ausbesserung) und deren beidseitigen Deichschutzstreifen von jeweils 5 m Breite - gemessen vom Deichfuß
Die hierzu erforderlichen Leistungen werden sowohl durch die
Flussmeisterei Torgau selbst als auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt.
Für Rückfragen, Hinweise oder evtl. Beschwerden steht Ihnen
die Flussmeisterei Torgau unter der Telefonnummer 0 34 21/
73 14 10 zur Verfügung.
Zur Sicherung der Gewässer- und Bauwerksüberwachung von
Anlagen der Landestalsperrenverwaltung erfolgen weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der Flussmeisterei Torgau.
Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der
Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu
den Gewässern sowie zu den Hochwasserschutzdeichen für die
mit den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Flussmeisterei Torgau gewährleistet sein muss.
Wir bitten um Beachtung.
Tobiaschek
Flussmeister
Information zu Fördermöglichkeiten für Familien,
Unternehmen und Vereine
Im LEADER-Gebiet Delitzscher Land stehen auch in diesem Jahr
wieder Fördermittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung.
Privatpersonen und Unternehmen können bis zu 50 %, Vereine
bis zu 75 bzw. 90 % der Investitionskosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss aus der ILE-Richtlinie erhalten.
In den Dörfern des Delitzscher Landes können zum Beispiel gefördert werden:
- Umbau/Sanierung von leer stehenden Gebäuden zum Wohnen für die eigene Familie mit bis zu 50 %
- Umbau/Sanierung von Gebäuden für Gewerbe (Selbstnutzung oder Vermietung) mit bis zu 40 %
- Ausstattungen für Unternehmen, die überwiegend Grundversorgung leisten (z. B. Friseur, medizinische Versorgung,
Lebensmittel, Handwerker, KfZ-Werkstätten oder andere
Dienstleister) mit bis zu 40 %
- Abriss von Ruinen und Entsiegelung von Flächen bis zu 50 %
(Vereine bis zu 90 %)
- Erweiterung von Beherbergungskapazitäten durch Umbau
mit bis zu 40 %
- Vereinsanlagen wie z. B. Vereinsgebäude mit bis zu 75 %
Zum förderfähigen Gebiet Delitzscher Land gehören die Gemeinden:
Wiedemar, Neukyhna, Zwochau, Rackwitz, Krostitz, Jesewitz,
Schönwölkau, Löbnitz, Zschepplin
sowie die Städte Delitzsch, Taucha und Schkeuditz (jeweils bestimmte Ortsteile)
In der Stadt Delitzsch sind diese Maßnahmen in folgenden Ortsteilen förderfähig: Beerendorf, Beerendorf-Ost, Benndorf, Brodau, Werben, Kertitz, Gertitz, Döbernitz, Laue, Poßdorf, Rödgen,
Schenkenberg, Selben, Spröda, Storkwitz, Zschepen
In der Stadt Schkeuditz sind folgende Ortsteile förderfähig:
Freiroda, Gerbisdorf, Glesien, Hayna, Radefeld, Wolteritz, (eingeschränkt: Dölzig, Kleinliebenau, Kursdorf)
In der Stadt Taucha sind folgende Ortsteile förderfähig: Merkwitz, Pönitz, Seegeritz, Sehlis, (eingeschränkt: Plösitz)
Ansprechpartner:
Regionalmanagement Delitzscher Land
llka Prautzsch und Elin Dibowski
Telefon: 03 42 02/3 54 71
E-Mail: [email protected]
www.delitzscherland.de
Fragen Sie uns - wir helfen Ihnen gern!
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vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
•
•
Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert
„DSA-Prüferausbildung“ in Mockrehna (SM 5/11)
Wann/Wo:
14.05.2011, 09:00 - 12:00 Uhr
in 04862 Mockrehna,
Referent:
Ines Voß, Diplom-Sportlehrerin/Leichtathletik-Trainerin
Teilnehmer/Voraussetzung:
-> Anmeldung erforderlich!!!
([email protected]/Tel. 0 34 21/9 69 70 31)
(Formular zur Anmeldung unter www.ksb-nordsachsen.de)
• Übungsleiter mit und ohne Lizenz, Lehrer, Interessierte
Sportfreunde (wird für die Verlängerung von ÜL-C-Lizenzen
angerechnet)
• 15,- €/TN - die Rechnungslegung erfolgt nach Anmeldung
Inhalt:
- Das Deutsche Sportabzeichen - Theoretische Grundlagen
- DSA - Übungen/Abnahme DSA
- Erlangung der Abnahmeberechtigung
Kreisseniorenspiele 2011
Veranstalter:
Ort/Zeit:
Kreissportbund Nordsachsen e. V.
Schildau - Sportplatz TSV 1862 Schildau e. V.,
Kurzwalder Straße 3
Sportprogramm: Kegeln, Bogenschießen, Armbrustschießen, Schießen (Luftgewehr), Schach, Boccia, Wandern, Nordic Walking, Rückenschule und weitere gesellige Sportspiele
Rahmenprogramm:
Präventions- und Informationsprogramm
durch Polizei und Krankenkasse; Unterhaltung mit Musik und Moderation
Teilnehmer:
Alle Bürger des Landkreises Nordsachsen
ab AK 50
Meldungen:
bis Freitag, den 6. Mai 2011, an den:
Kreissportbund Nordsachsen e. V.
Leipziger Straße 44
04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/9 69 70 31,
Fax: 0 34 21/9 69 80 28
E-Mail: [email protected]
An- und Abreise: Für Gruppen besteht die Möglichkeit Busse zu nutzen, die über den KSB organisiert
werden. Dafür wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer unter:
www.ksb-nordsachen.de
Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung
und an Hochwasserschutzanlagen
im Landkreis Nordsachsen 2011
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue Mulde Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Bad
Düben führt im Jahr 2011 folgende Unterhaltungsarbeiten an
Gewässern I. Ordnung sowie zugehörigen Hochwasserschutzanlagen aus:
• Mühlgraben Stadt Eilenburg
Unterhaltungspflege und Mahd an Hochwasserschutzdeichen und Hochwasserschutzmauern, zwei Pflegegänge:
Juni 2011 und September/Oktober 2011
• Vereinigte Mulde zwischen Eilenburg und Löbnitz
Deichmahd an Hochwasserschutzdeichen der Mulde, Ausführung: Juli bis November 2011
•
Lober, Loberkanal und Lober-Leine-Kanal zwischen Ortslage Rackwitz und der Landesgrenze Sachsen-Anhalt Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis
November 2011
Leine zwischen Ortslage Krostitz und dem Zusammenfluss
mit dem Loberkanal
Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis
Oktober 2011
Schwarzbach zwischen Ortslage Sprotta und Stadt Bad Düben
Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis
Oktober 2011
Weiterhin werden folgende Unterhaltungsarbeiten ausgeführt:
• Gehölzpflege- und Pflanzarbeiten an v. g. Gewässern l. Ordnung
• Unterhaltungsarbeiten an Deichen (u. a. Schadstellenbeseitigung) und deren beidseitigen Deichschutzstreifen von jeweils 5 m Breite - gemessen vom Deichfuß
• Neophytenbekämpfung an Gewässern I. Ordnung im Stadtgebiet von Bad Düben, Eilenburg sowie einem Standort am
Lober nördlich Zschortau
Die hierzu erforderlichen Leistungen werden sowohl durch die
Flussmeisterei Bad Düben selbst als auch durch beauftragte
Fremdfirmen ausgeführt.
Für Rückfragen, Hinweise oder evtl. Beschwerden steht Ihnen die
Flussmeisterei Bad Düben unter der Telefonnummer 03 42 43/
3 33 00 zur Verfügung.
Zur Sicherung der Gewässer- und Bauwerksüberwachung von
Anlagen der Landestalsperrenverwaltung erfolgen weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad
Düben.
Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der
Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu
den Gewässern sowie zu den Hochwasserschutzdeichen für die
mit den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Düben gewährleistet sein muss.
Wir bitten um Beachtung.
Ott
Flussmeister
Kräuterfest in Hohenprießnitz
Wann: Sonntag, 01.05.2011, 14.30 - 16.30 Uhr
Wo: Hohenprießnitz, am Backofen im Bauerndorf
Nun kommt der Frühling mit Macht und alles wächst und
gedeiht. Auch die Kräuter und Gewürzpflanzen sprießen.
Deshalb laden wir alle Interessierten zum Kräuterfest nach
Hohenprießnitz ein.
Es gibt wieder Kräuter, Gartenzubehör, Honig, Bücher u. a.
rund um das Thema von verschiedenen Anbietern zu erstehen. Und es können natürlich auch wieder Kräuter-Pflanzen
aus dem eigenen Garten getauscht werden. Außerdem ist
es immer wieder interessant, sich mit anderen Interessierten
über das unerschöpfliche Thema Kräuter auszutauschen.
Wie jedes Jahr gibt es neben Kaffee und Kuchen aus dem
Holzbackofen verschiedene Kräuterspezialitäten zum Kosten und Nachmachen.
Die Landfrauengruppe Hohenprießnitz
48
Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins
Gemeinde Zschepplin Gemarkung Glaucha
Gemarkung Glaucha Flur 1 Flurstücke 143, 144, 145, 146, 148,
150, 152/4, 162, 163/1, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171,
172, 173, 174, 175, 176, 177, 178/1, 216, 217, 218, 219, 220,
222, 223, 224, 225,
Gemarkung Glaucha Flur 2 Flurstücke 35, 37, 41, 42, 44, 86, 89,
91, 92, 93,
Gemarkung Glaucha Flur 3 Flurstücke 1, 2, 22, 23
Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine
Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungsund Katastergesetzes (siehe unten) bestimmt werden. Die
Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des
Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte
am Verwaltungsverfahren. Der Grenztermin ist die im § 28 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird
Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und
vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16
Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes
Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung zur Schlussvermessung des
Hochwasserschutzdeiches Mulde Bad Düben - Hohenprießnitz, km 3+580 - 4+850 durch die Landestalsperrenverwaltung
des Freistaates Sachsen.
Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit
übertragen werden.
Der Grenztermin für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der
o. g. Flurstücke findet
am Dienstag, dem 03.05.2011 um 14.00 Uhr statt.
Treffpunkt: Zschepplin OT Glaucha - verlängerte Seegasse am Deich (siehe Übersichtskarte)
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Auszug aus dem Gesetz über das amtliche
Vermessungswesen und das
Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG)
= Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG)
Vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt mit Stand vom 5. Juni 2010
§ 16
Grenzbestimmung
(1) Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessungen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im
Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Katastervermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster
festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit (Grenzwiederherstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren.
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Katastervermessungen auf Antrag vorgenommen. Antragsberechtigt sind Flurstückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben.
(3) Zur Anhörung der Beteiligten bei einer Grenzbestimmung
ist ein Grenztermin durchzuführen. Zeitpunkt und Ort sind den
Beteiligten rechtzeitig anzukündigen sowie die für die Grenzbestimmung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen. Dabei sind sie
darauf hinzuweisen, dass auch ohne ihre Anwesenheit Grenzen
bestimmt werden können. Über den Grenztermin ist eine Niederschrift zu fertigen. Beteiligter ist auch derjenige, dessen Flurstück vom Ergebnis der Grenzbestimmung berührt ist. Bei einer
Sonderung ist kein Grenztermin erforderlich.
(4) Lässt sich eine Flurstücksgrenze nach dem Liegenschaftskataster nicht wiederherstellen, erfolgt die Grenzbestimmung auf
der Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Grundstückseigentümer aufgrund einer Grenzverhandlung. Die Verhandlung
über den Grenzverlauf ist von dem die Katastervermessung
durchführenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu
führen, im Übrigen vom Leiter einer katasterführenden Behörde
oder von einem von diesem beauftragten Mitarbeiter der Behörde.
(5) Erfolgt im Fall des Absatzes 4 keine Einigung über den Grenzverlauf mit den beteiligten Grundstückseigentümern, ist die
Grenze im Liegenschaftskataster besonders zu kennzeichnen.
(6) Für das Flurstück, für das eine Katastervermessung beantragt wurde, sind von Amts wegen alle im Liegenschaftskataster
zu führenden Daten zu erfassen. § 7 bleibt unberührt.
Das gibt es eigentlich nicht...
Sie haben kein Amtsblatt bekommen und
müssen es beim Nachbarn lesen...
...dann sollten Sie schnell zum Telefon
greifen, damit die nächste Ausgabe
ganz sicher bei Ihnen ankommt!
Unsere Info-Hotline ist für Sie besetzt.
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Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von
Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten
Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet
werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dipl.-Ing.(FH) Frank Knobbe
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Eilenburger Str. 65
04509 Delitzsch
Tel. 03 42 02/3 46 26
Fax 03 42 02/3 46 27
49
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
Veranstaltungs-/Aktivitätenplan 2011
des VdK Sachsen e. V. Ortsverband Delitzsch
April:
Info-Veranstaltung zum Thema „gesundheitliche
Probleme und deren Prophylaxe im Alter“
Referent: Dr. Wolfgang Lingk
T.: 18.04.11, 14.00 Uhr
im Hotel „Zum Weißen Roß“ Delitzsch
Mai:
Eine Halbtagsfahrt in das Musikhotel „Goldener
Spatz“ zum unterhaltsamen Nachmittag mit HansJürgen Beyer und dem Hausteam.
T.: 10.05.11, 13.00 Uhr mit Bustransfer
Hin- und Rückfahrt wird in der Einladung bekannt
gegeben.
Teilnahme durch einen Info-Stand zum Tag der Senioren der Stadt Delitzsch
T.: 28.05.11
im Gelände der Volkssolidarität in Delitzsch
Juni:
Kultureller, unterhaltsamer Nachmittag mit dem
Auftritt einer Westerngruppe und weiteren Darbietungen
T.: 16.06.11, 14.00 Uhr
im Hotel „Zum Weißen Roß“ Delitzsch
Juli:
Sommerpause
August:
Informations-Veranstaltung zu Rechtsfragen
im Alltag
Referent: Dr. Wieland Zesch, Rechtsanwalt
T.: 16.08.11, 14.00 Uhr
im Hotel „Zum Weißen Roß“ Delitzsch
September: Teilnahme am „Tag der Vereine und Verbände“ der
Stadt Delitzsch mit einem Info-Stand
T.: 10.09.11 Markt in Delitzsch
Wahl des Vorstandes des Sozialverbandes VdK
Ortsverband Delitzsch und Herbstfest mit vielen
Darbietungen der Unterhaltung und Show u. a. mit
den „Nordlichtern“
T.: 13.09.11, 14.00 Uhr im Hotel „Zum Weißen
Roß“ Delitzsch
Oktober:
Halbtagesausflug zum Musikhotel „Tabaksbaude“
mit Kaffeegedeck und Unterhaltungsshow
T.: 13.10.11, 13.00 Uhr mit Bustransfer
Hin- und Rückfahrt wird in der Einladung bekannt
gegeben
November:
Teilnahme an den Kranzniederlegungen in Delitzsch und Krostitz zum Volkstrauertag
Besuche bei unseren Heimbewohnern in der Vorweihnachtszeit
Dezember:
Jahresabschlussveranstaltung (Weihnachtsfeier)
mit Überraschungen, u. a. weihnachtlichen Melodien, vorgetragen vom Polizeichor Leipzig
T.: 10.12.11, 14.00 Uhr im Hotel „Zum Weißen
Roß“ Delitzsch
Familienanzeigen
Unsere Mitglieder erhalten zu jeder Mitgliederveranstaltung eine
zusätzlich schriftliche Einladung mit konkreten Angaben zum
Ablauf. Nichtmitglieder bzw. Interessenten bitten wir sich telefonisch unter Tel.: 03 42 07/7 14 85, 03 42 07/7 03 42, 03 42 02/
34 75 79, 0 34 23/60 11 41 zu informieren. Merken Sie sich bitte
die Termine bereits vor.
Frank Dietrich
Der Vorstand
des OV Delitzsch
Hochzeit, Geburt, Jahrestag, Trauer teilen Sie es mit einer Familienanzeige in
Ihrem regionalen Amtsblatt mit.
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Änderungen vorbehalten
50
Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
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Schwarz fürs letzte Geleit
Früher war es selbstverständlich, dass die Hinterbliebenen nach
dem Ableben eines engen Angehörigen ein ganzes Jahr lang
durch dunkle Kleidung ihre Trauer zum Ausdruck brachten.
Inzwischen haben sich die Traditionen gelockert, und meist wird
nur noch zur Beisetzung schwarze Kleidung getragen. Das gilt
besonders für die nächsten Angehörigen, die mit Kostüm und
Anzug korrekt angezogen sind. Freunde, Bekannte und entfernte
Verwandte sind auch in Dunkelblau und Grau passend gekleidet.
Und selbstverständlich müssen auch Kinder kein Schwarz tragen. Gut sortierte Modehäuser haben immer eine Auswahl an
gediegener Kleidung im Sortiment, die für den traurigen Anlass
passend und auch in den darauffolgenden Jahren noch modisch
und tragbar ist.
DANKSAGUNG
Abschiednehmen fällt so schwer, Dein Platz in unserem Haus ist leer.
Was Du an Liebe uns gegeben, dafür ist jeder Dank zu klein.
Was wir an Dir verloren haben, das wissen wir nur ganz allein.
Es ist uns ein herzliches Bedürfnis, DANKE zu sagen für die überwältigende Anteilnahme und den
Beistand in der schweren Zeit des Abschiednehmens von meiner geliebten Ehefrau, unserer Mami,
Schwiegermutter, Oma, Tochter und Nichte
PETRI RADTKE
Tief bewegt bedanken wir uns für die zahlreichen Beweise der
Liebe und Verehrung durch stillen Händedruck, durch tröstende Worte,
gesprochen oder geschrieben, Blumen und Geldzuwendungen sowie
ehrendes Geleit in der schweren Stunde des Abschieds bei allen
Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten, dem Caritas
Pflegeheim Delitzsch, der Rednerin Frau Berger für die tröstenden
Worte sowie dem Bestattungsinstitut Klaus-Dieter Bothur für die
würdevolle Ausgestaltung der Trauerfeier.
In unseren Herzen lebst Du weiter.
Ehemann Günter
Sohn Roy mit Peggy und Enya
Tochter Mandy mit Michael, Emilia und Ben
Mutter Irmgard
Roitzschjora, im April 2011
51
vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
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Raum 056 zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert
werden.
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5-Familienhaus mit ausgebautem DG; zweiseitig angebaut soll am Mittwoch, dem 04.05.2011, um 9.00 Uhr, im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, 2. OG,
Raum 272 zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert
werden.
Verkehrswert: 38.300,00 €.
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Zwangsversteigerung: Priester; Blatt 189. Folgende Angaben in
() ohne Gewähr: (Alte Dorfstraße 5, 04509 Priester, BVNr. 1:
zweigeschossiges, unterkellertes Hauptgebäude, eingeschossiges, unterkellertes Nebengebäude, in den 1970er-Jahren als
Büro- und Sozialgebäude errichtet, 1996/97 Einbau von 13
Wohnungen, 944 m2 Wohnfläche, sehr hoher Instandsetzungsbedarf, seit ca. 2003 ungenutzt, derzeit kein vermietbarer Zustand, BVNr. 2: ehemaliges Wohnhaus 2009 abgebrochen, teilweise befestigte Fläche, BVNr. 1 und 2 bilden eine funktionelle
Einheit) am: Donnerstag, dem 26. Mai 2011, um 10.00 Uhr, im
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Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des
Versteigerungsgerichts eingesehen werden.
Veröffentlichung im Internet: http://www.zvg-portal.de
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vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
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mit dem Fest die Auferstehung Jesu Christi gefeiert, nachdem
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Osterfest wird von dem jüdischen „Paschafest“ abgeleitet,
welches am ersten Frühlingsvollmond zur Erinnerung an die
Befreiung aus der Knechtschaft der Ägypter gefeiert wird.
Einst war es ein Hirtenfest, zu dem ein Lamm geschlachtet
wurde. Das Datum des Osterfestes wurde auf den ersten
Sonntag nach dem Vollmond im Frühling gelegt.
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Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
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Frohe Ostern
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Amtsblatt Delitzsch  vom 15.04.2011
Schöne Osterfeiertage
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Gründonnerstag
Karottenkuchen
Es ist eine alte Sitte, am Gründonnerstag eine „grüne Speise“
zu essen, z. B. Spinat mit Ei oder Kräuterquark. Bekannt ist
auch die Siebenkräuter-Suppe mit Lauch, Salat, Spinat, Petersilie, Schnittlauch, Sauerampfer und Löwenzahn. Mit dem Gründonnerstag beginnen die sogenannten „stillen Tage“. In manchen Gegenden läuten bis Ostersonntag keine Glocken mehr.
Zutaten:
4 Eier
150 g brauner Zucker,
250 g fein geraspelte Karotten (Möhren, gelbe Rüben)
250 g gemahlene Nüsse,
100 g Mehl
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Auch viele verschiedene Gemüsepflanzen, Stauden, Sträucher
und Kräuterpflanzen, ebenso auch fertig bepflanzte Ampeln
und Schalen. Und damit alles gut gedeiht, haben wir
wieder viele verschiedene Erden und Dünger!
Zubereitung:
Eier trennen, Eigelb und Zucker schaumig rühren. Dann nacheinander die Karotten, Nüsse, Mehl und Backpulver unterrühren. zuletzt das steifgeschlagene Eiweiß unterziehen. In
einer Springform bei 175 Grad ca. 35 Min. backen. Dann den
Kuchen entweder mit Zuckerglasur und Marzipankarotten
verzieren. Geschlagene Sahne lässt sich mit Lebensmittelfarbe grün färben um den Kuchen damit zu überziehen. Dann
noch Pistazien draufgestreut und kleine Zuckereier.
Der Karottenkuchen lässt sich auch
durchschneiden und füllen:
200 g Frischkäse mit 4 EL Zucker verrühren. Dann 500 g geschlagene Sahne (mit 1 P. Sahnefest) unterziehen. Den Kuchen damit füllen und überziehen. Fertig!
An beiden Tagen bieten Fleischereien Essen und Trinken an!
… und es gibt noch so einiges für Groß und Klein!
Unseren Kunden wünschen
wir ein frohes Osterfest.
All meinen Kunden wünsche
ich ein frohes Osterfest
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allen Kunden
frohe
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Frank
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Unterer Bahnhof
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Fax 03 42 02 / 3 56 29
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Dienstag
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Mittwoch
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Dienstag
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Donnerstag 12.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 10.00 -18.00 Uhr
Freitag
Freitag
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vom 15.04.2011  Amtsblatt Delitzsch
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