Inhalt - Delitzsch

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Inhalt - Delitzsch
AmtsBlatt
der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
sowie der Gemeinden Neukyhna, Rackwitz, Schönwölkau, Wiedemar,
Zwochau und dem Verwaltungsverband Wiedemar
Jahrgang 19
■ Freitag
den 6. Februar 2009
Nummer 5
Inhalt
Bereitschaftsdienste
Seite 2
■ Stadtverwaltung
Delitzsch
Amtliche
Bekanntmachungen
Seite 3
Mitteilungen
Seite 5
Vereine und Verbände
Seite 9
Kirchennachrichten
Seite 13
■ Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen Landratsamt
Seite 14
Mitteilungen Gemeinden
Seite 25
Zweckverbände
Seite 31
Kultur und Schulen
Seite 32
Verschiedenes
- Anzeige -
Albrecht Optik
Seite 33
2
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Not- und Bereitschaftsdienste
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst vom 6. bis 15. Februar 2009
Tel.-Nr. Leitstelle 6 52 60
Montag, Dienstag, Donnerstag
19:00 bis 7:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
14:00 bis 7:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag/Feiertag
7:00 bis 7:00 Uhr
Delitzsch/Klitschmar/
Krostitz/Löbnitz/
Neukyhna (einschl. amb. Dienst) Rackwitz/Schönwölkau
06.02.2009
Dr. Heybey, Delitzsch, Mühlstr. 21
über Leitstelle
Tel. 03 42 02/6 37 74
über Leitstelle
07.02. - 08.02.2009
09.02.2009
Dr. Böhme, Delitzsch, Elberitzstr. 9a
über Leitstelle
Tel. 03 42 02/5 40 21
10./11.02.2009
über Leitstelle
12.02.2009
DM Heß, Delitzsch, Breite Str. 19
über Leitstelle
Tel. 03 42 02/73 80
13.02. - 14.02.2009
über Leitstelle
15.02.2009
Dr. Franke, Delitzsch, Breite Str. 19
über Leitstelle
Tel. 03 42 02/73 80
Zahnärztlicher Notdienst (von 9.00 bis 11.00 Uhr)
07./08.02.2009
Dr. med. dent. Jörg Töpfer &
Dr. med. dent. Wolfgang Richter
Hauptstraße 22, Rackwitz
03 42 94/7 60 18
Dipl.-Stom. Karola Mähnert
Nemitzweg 6, Klitschmar
03 46 02/2 20 77
14./15.02.2009
Gut beraten von A - Z
Augenärztlicher Notdienst
ist bei der Leitstelle zu erfragen:
03 42 02/1 92 22
Apotheken-Bereitschaftsdienst Stadt Delitzsch
06.02. - 09.02.2009
10.02. - 13.02.2009
14.02. - 15.02.09
Adler-Apotheke, Markt 5
03 42 02/6 01 50
Nord-Apotheke, Bonhoefferstr. 1
03 42 02/6 37 04
Rotkäppchen-Apotheke,
Beerendorfer Str. 49
03 42 02/5 14 63
Tierärzte-Bereitschaftsdienst am Wochenende 07./08.02.2009
Delitzsch:
Krostitz:
TA. N. Pott, Friedenssiedlung 17, Tel. 03 42 02/6 18 27
Kleintiersprechstunde: Samstags 10 - 12 Uhr und nach Vereinbarung
Dr. Heide, Leipziger Straße 18b, Tel. 01 72/3 98 22 01
Dr. Kuhn, Stresemannstraße 8, Tel. 03 42 02/5 36 47
Kleintiersprechstunde: Samstag 10 - 12 Uhr
Dr. Pankrath, Mutzschlenaer Str. 6c, Tel. 03 42 95/7 23 72
bzw. 01 72/1 41 08 96
Tierschutzverein Delitzsch e. V.
Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 03 42 02/6 72 13 (Ordnungsamt)
außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch: 03 42 02/660 (Polizeirevier)
Sorgentelefon des Tierschutzvereins: Montag bis Freitag 18 bis 20 Uhr
01 62/4 04 09 49
Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle
Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h)
(Netzgebiet der Stadt Delitzsch)
Elektroenergie
03 42 02/6 56 66
Gas/Wärme
03 42 02/6 57 77
Störungsdienst der DERAWA
Trinkwasserversorgung
01 62/2 76 89 99
Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch
Abwasser:
03 42 02/6 56 22
3
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Einladung zur Sitzung
des Verwaltungsausschusses
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die 36. Sitzung des Verwaltungsausschusses Delitzsch findet
planmäßig am
Donnerstag, dem 12. Februar 2009, um 17:00 Uhr
im Rathaus Delitzsch, Markt 3
Rathaussaal
statt. Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen.
Tagesordnung - öffentlich
I. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
II. Beratung und Beschlussfassung
1. Ankauf Flurst. 725, Flur 5, Gem. Delitzsch
(Zwingergarten)
DS 24/09
III. Verschiedenes
Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Bekanntmachung von Beschlüssen
des Stadtrates Delitzsch
In der Sitzung des Stadtrates Delitzsch am 29.01.2009 wurden
folgende Beschlüsse gefasst:
öffentliche Sitzung
01/09
Weisungsbeschluss zur Bestellung des Prokuristen
der WGD mbH,
zum Geschäftsführer Zukunft in Delitzsch GmbH
02/09
Wahl des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss zum 31.12.08 der WGD mbH
03/09
Abschluss Erbbaurechtsvertrag, Flurstr. 46/3, Flur 3,
Gem. Döbernitz
nichtöffentliche Sitzung
04/09
Sanierungsmaßnahme Altstadt - Programm SDP,
Modernisierungs- und Instandsetzungszuschuss
für Mühlstr. 17 + 19
05/09
Sanierungsmaßnahme Altstadt - Programm SDP,
Modernisierungs- und Instandsetzungszuschuss
für Schlossstr. 28
06/09
Einstellung von Herrn Rockmann als Amtsleiter für
Recht und städtische Beteiligungen
Die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung können in der
Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 2.10 während der
Dienstzeiten eingesehen werden.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Bekanntmachung von Beschlüssen
der Ausschüsse des Stadtrates Delitzsch
Vergabeausschuss 21. Januar 2009 - öffentliche Sitzung
01/09
Auftragsvergabe „Sanierung Schülerfreizeitzentrum“
Los 8 - Leichtmetallarbeiten
Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Zu den Beschlüssen des Bau- sowie des Vergabeausschusses wird interessierten Bürgern die Einsichtnahme
im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, Zimmer 2.17, empfohlen.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Ortsübliche Bekanntmachung
Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Gewässerausbau des Lobers zum Anschluss an den
Hangendgrundwasserleiter mit Entfernung der Kolmationsschicht im Bereich der Stadt Delitzsch“
(Az. des Landesdirektion Leipzig: 42-8962.41 - Loberausbau)
Mit Schreiben vom 30. Januar 2009 beantragte die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsens für das oben genannte Vorhaben bei der Landesdirektion Leipzig die Durchführung
eines Planfeststellungsverfahrens nach § 31 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), das zuletzt durch Artikel 8 des
Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert
worden.
Das Planfeststellungsverfahren umfasst im Wesentlichen den
Gewässerausbau des Lobers zum Anschluss an den Hangendgrundwasserleiter mit Entfernung der Kolmationsschicht im
Bereich der Stadt Delitzsch. Das Vorhaben soll als komplexe
Gefahrenabwehrmaßnahme die Folgen des Grundwasserwiederanstieges im Stadtgebiet Delitzsch nach Einstellung der bergbaulichen Grundwasserwiederabsenkung, hier flurnahe Grundwasserstände auf bebaute Gebiete, abmildern.
Hierbei werden auf der Gesamtgewässerstrecke des Lober im
Stadtgebiet von 6 km, zwischen den Flusskilometern 17 + 500
bis 23 + 500 im Stadtgebiet Delitzsch, drei Bauabschnitte gebildet:
· Abschnitt I von Station 17 + 500 bis Station 19 + 900
· Abschnitt II von Station 19 + 900 bis Station 22 + 500
· Abschnitt III von Station 22 + 500 bis Station 23 + 500.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen
Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Delitzsch, Döbernitz und Schenkenberg beansprucht.
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen während der Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit
vom
13. Februar 2009 bis einschließlich 12. März 2009
a. in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig,
4. Etage, Raum 435
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
b. in der Stadt Delitzsch, Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch, Zimmer 3.28
Montag, Mittwoch, Donnerstag
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
aus.
1.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das
heißt
4
bis einschließlich 26. März 2009
bei der Stadt Delitzsch oder bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die schriftliche Einwendung
muss den Namen und die vollständige leserliche Anschrift des
Einwenders tragen. Sie muss den geltend gemachten Belang und
das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Es ist ausreichend, wenn die Einwendung bei einer der oben genannten Stelle fristgemäß erhoben wird. Das Erheben von gleichlautenden
Einwendungen bei jeder der oben genannten Stellen ist nicht
erforderlich. Die Einwenderinnen und Einwender erhalten von der
Landesdirektion Leipzig keine Eingangsbestätigung zu ihrer Einwendung. Hierfür stehen postalische Alternativen zur Verfügung,
die den Zugang der Einwendung belegen.
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen einer Benutzung können später nur nach § 10 Absatz 2 WHG geltend gemacht werden (§ 128 Nr. 3 Sächsisches Wassergesetz).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist
auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren
Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
2.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden in
einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird.
Diejenigen, die form- und fristgerechte Einwendungen erhoben
haben, beziehungsweise bei gleichförmigen Eingaben der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind
mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die
zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben
eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nichtöffentlich.
3.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in
dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
5.
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die
Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als
50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Delitzsch, 2. Februar 2009
Ort, Datum,
Unterschrift des Bürgermeisters
Dr. Wilde
i. A. der Landesdirektion Leipzig
Oberbürgermeister
Nachschätzung von Flächen des Kulturbodens
durch Veränderung der Ertragsfähigkeit
Im Zuge der Fortführung der Bodenschätzungen im Amtsbezirk
des Finanzamtes Eilenburg erfolgen auf ausgewählten Flächen
der Gemarkung Spröda die Schätzungsarbeiten in den Monaten
März/April 2009.
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Rechtsgrundlage:
Bodenschätzgesetz vom 1. Januar 2008, §§ 11 und 15
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Eilenburg,
Herrn Heinig, Tel.: 0 34 23/6 63 39 10.
Öffentliche Ausschreibung
nach VOB/A § 17 Nr. 1
a) Auftraggeber: Große Kreisstadt Delitzsch
Bauamt/Stadtplanung
Technischer Bereich Tel. 04 32 02/67 -3 05
Markt 3, 04509 Delitzsch
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung
c) Art der Leistung:Graffitientfernung an städtischen Gebäuden und Grundstücken
d) Ausführungsort: Stadtgebiet Delitzsch und Ortsteile
e) Umfang der Leistung:
Graffitientfernung
- An allen Städtischen Gebäuden und Grundstücken im Stadtgebiet Delitzsch und in den Ortsteilen
- Entfernung von Graffiti an den unterschiedlichsten Untergründen (z. B. Putzflächen, WDVS, Mauerwerk, Waschbetonplatten, Holz, Metall, Glasflächen usw.).
- Ausführung aller anfallenden Leistungen für den Zeitraum
von einem Jahr.
f) Unterteilung in Lose: nein
h) Ausführungsfrist: 01.03.2009 - 28.02.2010
i) Abholung und Versand ab 09.02.2009
in der Schloßstraße 30, Delitzsch, Zimmer-Nr. 2.24
j) Gebühren für den Erhalt der Unterlagen:
10,00 € bei Abholung per Scheck;
Gebühren werden nicht rückerstattet
Bei Versand werden zusätzlich 1,45 € erhoben
k) Angebotsabgabe: 24.02.2009, 11:00 Uhr
l) die Angebote sind einzureichen: schriftlich an
Große Kreisstadt Delitzsch
Bauamt/Stadtplanung
Bauverwaltung
Markt 3, 04509 Delitzsch
Tel. 03 42 02/67 -3 60
Fax 03 42 02/67 -4 04
n) Es dürfen nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten an der
Eröffnung der Angebote anwesend sein. (VOB/A § 22 Nr.1 )
o) Eröffnung der Angebote: Verwaltungsgebäude II, ( Versammlungsraum 1. OG) Zimmer-Nr. 227) Schloßstraße 30,
Delitzsch
Am 24.02.2009 11:00 Uhr
p) Sicherheiten: nach § 17 VOB/B
q) Zahlungsbedingungen: nach § 16 VOB/B
s) Der Bewerber hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 8 Nr. 3
sowie die Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und den
Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu erbringen.
t) Zuschlags- und Bindefrist: 24.03.2009
w) Nachprüfende Stelle:
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Kommunalamt
Ortschaftsrat Schenkenberg, Rödgen, Storkwitz
Die nächste Beratung des Ortschaftsrates Schenkenberg findet
am
Montag, dem 16. Februar 2009, 18.00 Uhr,
im Hotel „Schenkenberger Hof“
statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Protokoll der letzten Beratung
5
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
3. Informationen aus der Stadtratssitzung am 29.01.2009
4. Wahlen 2009
5. Kultur- und Sportveranstaltungen 2009
6. Verschiedenes
Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen und würde mich freuen,
Sie begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritzsch
Ortschaftsratsvorsitzende
Ursache:
Besonderheiten:
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
Ortschaftsratssitzung Benndorf
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung findet am
Donnerstag, dem 19. Februar 2009, 18.00 Uhr
im Ortsbegegnungszentrum statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit Bestätigung
der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift vom 27.11.2008
3. 18.05 Uhr Bürgerfragestunde
4. Haushaltsplan 2009
5. Vorbereitung einer Ortschaftsverfassung
6. Erfüllungsstand der Vereinbarung über die Eingliederung der
Gemeinde Benndorf in die Stadt Delitzsch vom 26.01.94
7. Verschiedenes (Abarbeitung der Protokolle der letzten Sitzungen)
Mit freundlichen Grüßen
Herder
Ortschaftsratsvorsitzender
Straße:
Zeitraum:
Besonderheiten:
Ortschaftsrat Laue
Sehr geehrte Einwohner des Ortsteiles Laue,
am Donnerstag, dem 12. Februar findet um 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Laue die 1. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates im
Jahr 2009 statt
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung des letzten Protokolls
3. Bürgerfragestunde
4. Verschiedenes (Vorschläge interessierter Bürger und Mitglieder des Jugendclubs zur Vorbereitung des Sportfestes am
13.06.09)
Ich möchte herzlich dazu einladen und hoffe auf ein reges Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Süpple
Ortsvorsteher
Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet
Delitzsch vom 7. bis 13. Februar 2009
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Zum Amt in Selben
Vollsperrung
29.09.2008 - 03.04.2009
Erschließung Abwasser
Halteverbote in der gesamten Straße. Der
Anliegerverkehr wird je nach Baufortschritt
möglich sein.
Lange Straße, OT Selben
Halbseitige Sperrung der Langen Straße
11.02.2009 - 03.04.2009
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
Verlegung Abwasserkanal und Entwässerungsgräben
Verkehrsregelung durch Lichtsignalanlage
Securiusstraße
2. Bauabschnitt: Vollsperrung der Securiusstraße zwischen der Schulze-DelitzschStraße und Kosebruchweg
ab 25.08.2008
Straßenbau
Aus Richtung Sachsenstraße kommend ist
die Zufahrt für Anlieger frei bis zum Kosebruchweg. Aus Richtung Bitterfelder Straße kommend ist die Zufahrt frei bis zur
Schulze-Delitzsch-Straße.
Eine Umleitung für die gesperrte Securiusstraße ist für beide Richtungen über Bitterfelder Straße - Nordplatz - Bitterfelder Straße (B 183a) - Sachsenstraße (B 184/B 183a)
ausgewiesen. Beachtung der geänderten
Verkehrsführung sowie der Halteverbote!
Securiusstraße
ab 20.12.2008
In der Securiusstraße (zwischen SchulzeDelitzsch-Straße und Kosebruchweg) wird
bis zur Wiederaufnahme der Arbeiten (witterungsabhängig) die Fahrbahn für Anlieger
und Linienverkehr freigegeben. Der genannte Straßenabschnitt, insbesondere der Gehweg, bleibt aber weiterhin Baustelle. Die
Befahrung hat mit entsprechender Vorsicht
zu erfolgen.
E.-Thälmann-Straße
Vollsperrung E.-Thälmann-Str. zwischen
Bahnweg und zum Kartoffelhof.
17.11.2008 - März 2009 (witterungsabhängig)
Sanierung Ortsentwässerung
Beachtung der Halteverbote sowie der
geänderten Verkehrsführung. Die Zufahrt für
Anwohner wird soweit wie möglich im Rahmen des Baufortschritts gewährleistet.
Ausbau der Schenkenberger-/Kertitzer Straße
Als Vorbereitungsarbeiten für die in der Schenkenberger-/Kertitzer Straße geplante Straßen- und Tiefbaumaßnahme, die in den
Jahren 2009 und 2010 in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden soll, werden vom 16. bis 27. Februar 2009 im Bereich zwischen B 183a und Delitzscher Straße (K 7440) 13 Bäume im Straßenraum gefällt sowie Hecken und Buschwerk gerodet.
Die Rodungsarbeiten sind notwendig, da sich durch die Straßenrekonstruktion der Fahrbahnverlauf teilweise verändert. Außerdem musste in den vergangenen Jahren stets massiv in den Kronenbereich der Bäume eingegriffen werden, da diese unter den
Oberleitungen der Stromversorgung stehen.
An verschiedenen Bäumen wurde bei Kontrollen festgestellt, dass
die Bruch- und Standsicherheit künftig nicht mehr gewährleistet
ist.
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden an geeigneten Stellen im Straßenraum als Ersatz neue Bäume gepflanzt.
Die Maßnahme ist mit der Baumkommission und dem Ortschaftsrat Schenkenberg abgestimmt.
Die Schenkenberger-/Kertitzer Straße ist während der Baumfällungen bereichsweise gesperrt. Für die sich daraus ergebenden
Behinderungen bitten wir um Ihr Verständnis.
6
Umgestaltung des Wall-, Promenadenund Zwingerbereiches
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Informationen zukünftig bitte per E-Mail
An alle Vereine, Verbände und Religionsgemeinschaften, bitte beachten Sie
Neuanpflanzungen aus dem Jahr 2007
Zahlreiche private und kommunale Baumaßnahmen der letzten
Jahre trugen im Bereich der Delitzscher Altstadt und der Neustadt zu einer wesentlichen Verbesserung des städtebaulichen
Erscheinungsbildes bei. Insbesondere die Sanierung des Schlossareals und der die Altstadt umschließenden Stadtmauer tragen
zu einem positiven Imagegewinn für die Stadt Delitzsch bei.
Die Stadtmauer stellt in Verbindung mit den vorgelagerten Zwingergärten und dem Wassergraben (Wallgraben) ein bedeutendes
Wahrzeichen dar, das in seiner zusammenhängenden Erscheinungsform in Mitteldeutschland nur selten zu finden ist.
Zukünftige Maßnahmen wie der Neubau der Schillerbrücke nach
historischem Vorbild sowie die für bis 2011 geplante Schlämmung
des Wallgrabens sollen zur weiteren Verbesserung des Gesamteindruckes beitragen. In der öffentlichen Sitzung des Bau- und
Werksausschusses am 18. November 2008 fassten die Ausschussmitglieder einstimmig den Beschluss, „den Grundsätzen
der Gestaltung des Zwingerbereiches einschließlich der
Böschungsbereiche des Wallgrabens einschließlich der
Böschungsbereiche des Wallgrabens“ zuzustimmen.
In den letzten Wochen wurden wilder Baumbewuchs im
Böschungsbereich des Wallgrabens entfernt und Bäume mit Windbruch, einseitigem Aufwuchs oder anderen Schadensmerkmalen
auf der Wallgrabenpromenade entfernt. In den nächsten Monaten werden diese durch neue Linden ersetzt, die den ursprünglichen Alleecharakter wiederherstellen sollen. Bereits in der Vergangenheit sind an der Wallgrabenpromenade ähnliche Neupflanzungen vorgenommen worden, z. B. 2007 im Abschnitt zwischen Rossplatz und Holzstraße (s. Foto).
Die neue Delitzscher Stadtbibliothek
empfängt ihre Besucher
Ab Montag, dem 9. Februar 2009, finden Sie Ihre Delitzscher Stadtbibliothek in der „Alten Lateinschule“ an der Stadtkirche. In eineinhalb Jahren Bauzeit entstand auf historisch bedeutsamem Boden
eine der wichtigsten städtischen Kultureinrichtungen neu. Neu sind
auch die Telefonnummer 03 42 02/67 -1 80, die E-Mail-Adresse [email protected] und die Faxnummer 03 42 02/67 -1 86.
Öffnungszeiten:
Montag
10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag
10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Um die zügige Verarbeitung Ihrer Amtsblatt-Informationen
im Hause und im Linus-Wittich-Verlag zu gewährleisten
und Informationsverluste zu verhindern, senden Sie uns
Ihre Zuarbeiten zukünftig bitte ausschließlich per E-Mail
an folgende Adresse:
[email protected]
Bitte senden Sie Ihre Texte nur im .doc-Format (Word) und
Graphiken im .jpg- oder .tif-Format. Vorlagen im .pdf-Format können nur originalgetreu abgedruckt werden. ExcelDateien wandeln Sie bitte vorher in ein .pdf-Format um.
Der Redaktionsschluss liegt wie bisher - wenn nicht vorher anders kundgetan - bei Montag, 16 Uhr.
Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie bitte Frau Kinne,
Tel.: 03 42 02/67 -1 24, an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
N. Kinne
Öffentlichkeitsarbeit
Auf, auf zum Rentnerfasching nach Selben
Wann?:
Wo?:
Eintrittspreis:
15. Februar 2009, 14.30 Uhr
Gaststätte Steinhäußer in Selben
9,00 € incl. Kaffeegedeck
Das Programm wird gestaltet vom CCSZ „Bei uns steppt
die Sau, CCSZ helau“
Kostüme sind erwünscht.
Kartenbestellung bei
Fr. Adam, Tel.: 03 42 02/5 07 42,
Herrn Haase, Tel.: 03 42 02/5 17 91
Tag der Senioren am 28. Mai 2009 Mitwirkende gesucht!
Die Stadt Delitzsch initiiert unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Wilde einen „Tag der Senioren“ als jährlich wiederkehrende Bereicherung des städtischen Lebens.
Dazu möchte die Stadtverwaltung mit möglichst vielen Initiatoren, die sich mit dem Thema „Senioren“ befassen, zusammenarbeiten.
Der erster Schritt ist durch die Bildung einer Arbeitsgruppe unter
der Leitung des städtischen Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamtes getan. Als Mitglieder agieren dort die AWO, die Diakonie, das DRK, der Betreuungsverein, die katholische und evangelische Kirchengemeinde, die Volkssolidarität und die Seniorenbeauftragte des Landkreises.
Alle Beteiligten sind sich darüber einig, den Tag mit interessanten Ausstellungen, Vorträgen und kulturellen Beiträgen auf dem
Gelände der Volkssolidarität Am Wallgraben 7 in Delitzsch, in der
Zeit von 10 bis 16 Uhr, zu beleben. Mit dieser Veranstaltung steht
den Vereinen und Verbänden der Stadt Delitzsch ein interessantes Podium ganz anderer Art zur Verfügung.
Wer sich mit Beiträgen kultureller Art oder Informationsständen
im Rahmen dieser Veranstaltung einbringen möchte, wende sich
bitte unter der
Rufnummer 03 42 02/67 -1 03, dem Faxanschluss 03 42 02/
67 -4 16 oder unter der E-Mail-Adresse: [email protected] an das federführende Amt.
Ihre Teilnahmeinformation mit konkreten Vorstellungen erwarten
wir bis zum 17. Februar 2009.
7
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Delitzsch - in Sachen Kultur
Tourist-Information im Barockschloss Delitzsch
Tel.: 03 42 02/67 -2 37, Fax: -4 08
Die Tourist-Information verkauft auch für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten.
Eine längerfristige Vorschau erhalten Sie unter www.delitzsch.de.
Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in Delitzsch statt.
Stand 02.02.2009
Bitte beachten Sie: Die Übersichten „Delitzsch - in Sachen Kultur“ und „Kartenvorverkauf“ werden
seit 2009 im wöchent-lichen Wechsel gedruckt.
Datum
Uhrzeit
Veranstaltung
Ort
____________________________________________________________________________________________________________________
Dienstag
Sonntag
27.11. 15.03.2009
10.00 17.00 Uhr
Samstag
Samstag
07.02.2009
07.02.2009
20.30 Uhr
17.00 Uhr
Dienstag
10.02.2009
19.00 Uhr
Donnerstag
12.02.2009
Sonnabend
Mittwoch
Mittwoch
Mittwoch Samstag
Donnerstag
Freitag
14.02.2009
18.02.2009
18.02.2009
18. 21.02.2009
19.02.2009
20.02.2009
15.00 18.00 Uhr
17.00 Uhr
19.00 Uhr
14.00 Uhr
9.00 12.00 Uhr
20.00 Uhr
19.00 Uhr
Samstag
Samstag
Samstag
21.02.2009
21.02.2009
21.02.2009
19.00 Uhr
20.00 Uhr
20.00 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
25.02.2009
26.02.2009
Freitag
Freitag
06.03.2009
06.03.2009
Samstag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
07.03.2009
10.03.2009
11.03.2009
12.03.2009
20.00 Uhr
15.00 18.00 Uhr
19.30 Uhr
15.00 und
19.00 Uhr
20.30 Uhr
19.00 Uhr
14.00 Uhr
19.30 Uhr
Donnerstag
12.03.2009
Samstag
14.03.2009
15.00 18.00 Uhr
18.00 - 0 Uhr
Sonderausstellung:
„Sandmann, Halstuch, rote Brause“
Kindheit in der DDR
Kabarett mit VICKI VOMIT
Konzert mit Werken deutscher
Komponisten des Barock
Vortrag: Fahrzeugerkennung
fremder Heere, von Andreas Herm
Tanztee mit Kirschi
Live-Beamershow über Bulgarien
Philatelisten-Treffen
Vortrag der Rentenversicherung
Barockschloss Delitzsch
No. 2 - Die Altstadtkneipe
Gemeindehaus,
Schloßstraße 6
Feldwebel-Bold-Kaserne
politischer Aschermittwoch
Bürgerhaus
Hotel „Zum Weißen Ross“
Gaststätte „Elbritzmühle“
Volkssolidarität
Gemeindehaus,
Schloßstraße 6
Bürgerhaus
Freikirchliche Gemeinde,
Mauergasse 19a
Volkssolidarität
Bürgerhaus
Akademie der Darstellenden
Künste
Bürgerhaus
Tanztee mit Heli’s Musike
Die Bar Hocker aus Oelsnitz, Comedy
Bürgerhaus
BlumenKunst Café Pawlowski
Weltgebetstag der Frauen
Konzert mit der Band Unikat
Vortrag „Karte u. Kompass“ Teil 1
Vortrag der Rentenversicherung
Diavortrag „Neuseeland Fräulein Smillas großes Abenteuer“
Gemeindehaus, Schloßstraße 6
Pfarrscheune Schenkenberg
Feldwebel-Boldt-Kaserne
Volkssolidarität
Tanztee mit Krystorius
3. Blasmusikfestveranstaltung der
Kapelle „Frischluftprojekt“, mit
Blaskapelle „Gloria“Spitzenblasmusik aus Mähren
Tschechien
Bürgerhaus
Kinderbibeltage
Weiberfastnacht
Vortrag zur Ernährungs- und
Heilkunde nach Hildegard v. Bingen
Mondschein-Fasching
Festsitzung
Dirk Michaelis
Pfarrscheune Schenkenberg
Saal des
Schienenfahrzeugwerks
Friedhofsverwaltung am 12. und 13. Februar geschlossen
Wegen einer EDV-Umstellung bleibt die Friedhofsverwaltung Delitzsch am Donnerstag, dem 12. Februar und
am Freitag, dem 13. Februar 2009 geschlossen.
Ab Montag, dem 16. Februar, ist die Verwaltung wieder zu den regulären Zeiten geöffnet:
Montag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Klos, Tel.: 03 42 02/6 42 09.
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Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Wohnungsgesellschaft
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06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Tele Data jetzt in Bahnhofspromenaden
Mit erweiterten Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr;
Samstag 9 bis 13 Uhr) präsentiert sich das bisher in der Eilenburger Straße ansässige Fachgeschäft für Telekommunikation
seit 2. Februar in der Delitzscher Bahnhofspromenade.
Geschäftsführer Marcel Sieste (s. Foto, rechts) und Azubi Benjamin Tanas (l.) informierten Wirtschaftsförderer Joachim Ackermann in den neuen großzügigen Verkaufsräumen darüber, dass
sie ihren Kunden den vollen Service rund um die Festnetz- und
Mobiltelefonie sowie DSL aller namhaften Anbieter bieten.
Besonderen Wert legt die Verkaufsmannschaft auf individuelle
Tarifberatung. Das Angebot wird durch Reparaturannahme und
Zubehörhandel abgerundet.
Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“
Karl-Marx-Str. 2,
Tel.: 03 42 02/5 82 55
Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas
Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schlossstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der Kita
„Morgenland“
Kleiderkammer
im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“,
Gellertstr. 26a, Tel.: 03 42 02/5 85 38
Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer
dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr.
Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege.
Begegnungsstätte für Senioren
Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 03 42 02/5 85 38
(Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!)
Regelmäßige Treffen: Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis
16.00 Uhr - gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen.
Rolli-Club
Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen sie mehr über
den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre
Ansprechpartner sind:
Frau Möritz (Tel.: 03 42 02/6 17 55) und
Frau Müller (Tel.: 03 42 02/5 57 75).
Veröffentlichung von Sterbefällen
Die Veröffentlichung der im Januar Verstorbenen, deren Angehörige die entsprechende Zustimmung gegeben haben, erfolgt
im nächsten Amtsblatt.
Letzte Schmuckbriefe
mit Schulze-Delitzsch-Marke
Im Schulze-Delitzsch-Haus in der Kreuzgasse 10 sind nur noch
wenige Schmuckumschläge mit der Sondermarke „HermannSchulze-Delitzsch 1808 - 1883“ erhältlich.
Die besonderen Umschläge wurden anlässlich des SchulzeDelitzsch-Jubiläumsjahres gefertigt und können für 2,50 Euro zu
folgenden Öffnungszeiten erworben werden:
Dienstag bis Donnerstag: 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
Telefon: 03 42 02/6 38 64
Sozialstation (ambulanter Pflegedienst)
Gellertstr. 26a, 04509 Delitzsch, Tel.: 03 42 02/5 85 38
Pflegedienstleiterin: Frau Katja Thomas
Die Leistungen unserer Sozialstation im Überblick:
- Häusliche Kranken- und Altenpflege
- Haushaltshilfe, Wäschereinigung
- Bereitstellung von Hilfsmitteln
- preiswerter Hilfsmittelverleih
- Essenversorgung (Essen auf Rädern)
- medizinische Fußpflege
- Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus
- Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege, allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege
- Nachtpflege (3 - 5 Pflegeeinsätze pro Nacht)
- Nachtwache für Wochenendvertretung
- Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw.
Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung und
betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit.
Tagespflege für Senioren
Ganztagsbetreuung wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr. Neben
Pflege und med. Betreuung bieten wir abwechslungsreiche kreative und kulturelle Angebote für Senioren. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer: 03 42 02/5 85 43.
Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V.
Geschäftsstelle Delitzsch
Schlossstr. 4, 04509 Delitzsch
Tel.: 03 42 02/5 06 00, Fax: 03 42 02/6 38 39
Hompage: www.diakonie-delitzsch.de
Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch
Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“
Gellertstr. 26a, Tel.: 03 42 02/5 13 76
Hospizdienst
Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Petra Berendt,
Sprechzeiten:
Di. 15 - 17 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr,
Tel.: 0 34 23/7 00 29 98 oder
01 51/22 78 80 89; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen.
Spendenkonto
des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.:
Sparkasse Leipzig; Kto: 2 280 001 899;
BLZ: 860 555 92
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Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Neue Kurse und Angebote
Mitte Februar erscheint das neue Programmheft für März bis Juli 2009
von „MITTENDRIN“. Zahlreiche Kurse, Veranstaltungen, Fahrten
und Projekte bieten Möglichkeiten zum Mitmachen, Entspannen,
Entdecken, Dazulernen und Ausprobieren für alle Altersgruppen.
Informieren Sie sich und melden Sie sich rechtzeitig an.
Entdeckertouren für Reiselustige
in die Nähere Umgebung (Teil I)
„Zug der guten Laune“
Termin:
Mittwoch, 11. März 2009
Abfahrt:
12.15 Uhr (genaue Abholstellen werden individuell
vereinbart)
Fahrt nach Meuselwitz und zünftige Begrüßung auf dem Kulturbahnhof, Abfahrt des „Zuges der guten Laune“ nach Regis-Breitingen mit traditioneller Zollkontrolle zwischen Thüringen und
Sachsen, Zwischenstopp in der Westernstadt Haselbach, Kaffeegedeck im Saloon, Spaziergang im Sekkendorf-Park, Abschluss
mit Abendessen im Soziokulturellen Zentrum Delitzsch, gegen
18.15 Uhr Heimfahrt
Programmpreis: 36,00 Euro pro Person
Anmeldungen bitte bis spätestens 4. März 2009.
Besuch der neuen Kreisstadt Torgau
Termin:
Donnerstag, 26. März 2009
Abfahrt:
8.30 Uhr (genaue Abholstellen werden individuell
vereinbart)
Stadtrundfahrt mit „Katharina von Bora“ und Erläuterungen zur
Stadt, zum Schloss Hartenfels usw., Bummel zum Bärengehege,
Besuch im Landratsamt, Mittagessen im Ratskeller, Rundfahrt ins
Umland z. B. Gneisenaustadt Schildau, Schmannewitz, Rolandstadt Belgern, Kaffeegedeck in Bennewitz, ca. 16.00 Uhr Rückfahrt
Programmpreis: 39,50 Euro pro Person.
Anmeldungen bitte bis spätestens 19. März 2009.
MDR-Studiotour und Cospudener See
Termin:
Mittwoch, 15. April 2009
Abfahrt:
12.30 Uhr (genaue Abholstellen werden individuell
vereinbart)
Zwei interessante Stunden beim MDR mit Besichtigung des Produktionszentrums, Requisiten-Werkstätten, Kostümfundus, Fernsehstudios und Blick hinter die Kulissen der Serie „In aller Freundschaft“, Kaffeegedeck im Bistro der Media-City, Fahrt zum Zörbigker Hafen, Spaziergang und Schifffahrt auf dem Cospudener
See, gegen 18.15 Uhr Rückfahrt
Programmpreis: 43,50 Euro pro Person
Anmeldungen bitte bis spätestens 8. April 2009.
Halloren Halle & Saale-Schiffahrt
Termin:
Mittwoch, 29. April 2009
Abfahrt:
12.15 Uhr (genaue Abholstellen werden individuell
vereinbart)
Führung in der Halloren-Schokoladenfabrik mit Besuch im Schokoladenmuseum und Schokoladenzimmer inkl. Verkostung, Kaffeegedeck,
Stadtrundfahrt per Schiff auf der Saale, ca. 17.00 Uhr Rückfahrt.
Programmpreis: 32,00 Euro pro Person
Anmeldungen bitte bis spätestens 22. April 2009.
Elternfreies Wochenende
Kinder, braucht ihr etwas Abstand von euren Eltern? Eltern, wollt
ihr etwas Zeit für euch? Dann nutzt unser Angebot zum stressfreien Wochenende!
Für:
alle Eltern mit Kindern ab 7 Jahre
Termin:
jedes 1. Wochenende im Monat,
von samstags 14.00 Uhr bis sonntags 11.00 Uhr
Anmeldungen spätestens am Mittwoch vor dem
Wochenende
Kosten:
25,00 Euro inkl. Verpflegung, toller Betreuung und
individueller Freizeitgestaltung mit Spaß und Action
Infos:
Frau A. Dautz
Babygruppe
Eltern erfahren bei Gesprächen und vielerlei Anregungen, wie sie
die ganzheitliche Entwicklung ihres Babys unterstützen können.
Der Kurs fördert die positive Beziehung zwischen Eltern und Kind,
Kontakt zu anderen und Entwicklung aller Sinne durch Spiele,
Musik, Massagen und vieles mehr.
Für:
Eltern mit ihren Babys ab 3 Monaten
neue Kurse ab 02.03.09 und 06.03.09
Termine:
montags 9.30 - 11.00 Uhr
freitags 9.30 - 11.00 Uhr
Kosten:
3,50 Euro
Infos:
Frau Bachner
Zeit für mich
Dieses Angebot richtet sich an alle Mütter, die sich in der Babypause befinden und Zeit zum Entspannen und Austauschen brauchen.
Für:
junge Muttis
Termin:
montags ab 19.00 Uhr
Infos:
Frau Bachner
Flitzpiepen
Hier trainieren wir mit viel Spiel und Spaß unsere Mu(u)skeln, üben
Balance zu halten, die Koordination von Armen und Beinen zu
entwickeln, die Ausdauer zu steigern und ein Rhythmusgefühl zu
toller Musik zu entwickeln.
Für:
Kinder von 3 - 5 Jahren mit Eltern(teil)
Termin:
mittwochs 16.15 - 17.15 Uhr
Infos:
Frau A. Dautz
Für:
Kinder von 5 - 7 Jahren ohne Eltern(teil)
Termin:
montags 16.30 - 17.30 Uhr
Infos:
Frau A. Dautz
ACHTUNG!
Unser Line-Dance findet ab sofort jeden Montag ab 18.30 Uhr
in der Turnhalle Rosenweg in Delitzsch-Nord statt. Nun haben wir
genügend Platz, um Neueinsteiger und Interessierte aufzunehmen. Das Trainingsprogramm ist so abgestimmt, dass jederzeit
ein Einstieg möglich ist.
Gesundheitsfonds„IG Bergbau-Chemie-Energie“
Ortsgruppe Delitzsch
Zum Veranstaltungsthema „Gesundheitsfonds und die Auswirkungen für gesetzlich Krankenversicherte“ laden wir unsere
Gewerkschaftsmitglieder und weitere Interessenten recht herzlich in die Gaststätte „Elberitzmühle“ ein.
Termin: 12. Februar 2009, Beginn: 17:00 Uhr
Wir bitten aus organisatorischen Gründen um Teilnahmebestätigung bis 8. Februar 2009 ab 18:00 Uhr unter Telefon-Nr.
03 42 02/5 85 40 oder 9 25 32
Vorstand der IG BCE Ortsgruppe Delitzsch
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06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
MDR sendet aus dem Tierheim Laue
Die nächste „tierisch, tierisch“-Sendung vom MDR kommt am
11. Februar 2009 um 19.50 Uhr aus dem Tierheim Laue. Viel Freude beim Schauen!
Delitzscher Tierschutzverein e. V.
Der Vorstand
TRANSNET Gewerkschaft GdED
Ortsverwaltung Delitzsch, Tel.: 03 42 02/5 10 35
E-Mail: [email protected]
Die nächste Veranstaltung der Vorruheständler und Senioren findet am Mittwoch, dem 11. Februar 2009, 14.00 Uhr im Sportlerheim des ESV Delitzsch (Werkstättenweg) statt.
Sitzung des Ortsseniorenrates um 12.45 Uhr
Gast: Herr Manfred Kolbe, Mitglied des Bundestages
Achtung!
Die Veranstaltung für Monat März findet schon am 04.03.2009
statt.
Thema: Besichtigung Oberer Bahnhof mit Kaffee + Kuchen
Für diese Veranstaltung liegt die Liste zur Anmeldung bereit.
Unkostenbeitrag 2,50 €
Alle TRANSNET-Mitglieder sind recht herzlich eingeladen.
Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines?
1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
(3 Schulungstage á 10 Stunden)
2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung:
Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr
vollendet haben.
3. Danach Erwerb des Fischereischeines: je nach Bedarf für
1 bis 29 Jahre oder auf Lebenszeit.
4. Der Lehrgang findet am 16.05./17.05. und 23.05.2009 jeweils
8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte
Osteck, statt.
5. Die Fischereischeinprüfung ist am 13.06.2009.
Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es
sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir
bestellen.
Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin 10.05.2009
an obige Adresse erfolgen.
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Sudetendeutsche Landsmannschaft
Kreisgruppe Delitzsch
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang
zur Fischereischeinprüfung
Die besten Wünsche unseren Geburtstagskindern und alles Gute
im neuen Lebensjahr wünscht der Vorstand.
Allen Mitgliedern und Freunden unserer Volksgruppe zur Kenntnis, der Sudetendeutsche Tag findet vom 30. bis 31. Mai in Augsburg statt. Das Motto lautet: Der Geschichte verpflichtet, die
Zukunft gestalten.
Die Termine für unsere Treffen sind festgelegt, es ist noch die
Raumfrage zu klären. Die Termine werden umgehend bekannt
gemacht.
Der Vorstand
Name: ........................................................................................
Vorname: ...................................................................................
Straße/Haus-Nr.: ........................................................................
Telefon: ......................................................................................
PLZ/Ort: .....................................................................................
Geburtsdatum: ...........................................................................
VDSF Ortsgruppe „Petri - Heil“ Eilenburg
Dozent für Fischereischeinlehrgang
Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen) ( ) ja
Lothar Richter, Lossastraße 15, 04838 Eilenburg
Tel.: 0 34 23/75 76 09 • Funk: 01 73/8 01 04 37
Der Anmeldung bitte ein Passbild beifügen!
( ) nein
Schulung zur Fischereischeinprüfung
Entsprechend denn Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann
nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu).
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1. SV Concordia Delitzsch
Vereinsspiele vom 07.02.2009 bis 08.02.2009
Spieltag
Datum
Uhrzeit
Ort
Spielklasse
Heimmannschaft Gastmannschaft
________________________________________________________________________________________________________________________
Sonnabend,
Sonnabend,
Sonntag,
Sonntag,
07.02.2009
07.02.2009
08.02.2009
08.02.2009
14.00 Uhr
15.00 Uhr
13.00 Uhr
17.00 Uhr
BSZ Radeberg
BSZ Radeberg
BSZ - SH
SH Flugplatz
Oberliga mJC
Oberliga mJC
Oberliga mJB
Oberliga Männer
HSG Freiberg
Radeberger SV
LHV Hoyerswerda
HVH Kamenz
SV Concordia Delitzsch
SV Concordia Delitzsch
SV Concordia Delitzsch
Juniorteam Delitzsch
Familienanzeigen online buchen
www.wittich.de
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Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Wohnungsbaugenossenschft
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06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Katholischer Gemeindeverbund Delitzsch
Lindenstraße 4, 04509 Delitzsch
Tel.: (03 42 02) 5 21 59, Fax: (03 42 02) 5 21 75
Gottesdienste im Gemeindeverbund und Zusammenkünfte der katholischen Gemeinde „St. Marien“ Delitzsch vom 6. bis zum 13. Februar 2009.
Telefon Pfarrbüro
03 42 02/5 21 59
Fax:
03 42 02/5 21 75
Pfarrer M. Poschlod:
03 42 02/32 97 06
Gottesdienstzeiten im Gemeindeverbund
Samstag, 7. Februar
17.00 Uhr
Hl. Messe in Lehelitz
17.00 Uhr
Hl. Messe in Löbnitz
Sonntag, 8. Februar
08.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch
09.00 Uhr
Hl. Messe in Bad Düben und Zwochau
10.00 Uhr
Hl. Messe in Schkeuditz
10.30 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
16.00 Uhr
Krankensegnung in Delitzsch
Montag, 9. Februar
18.30 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Dienstag, 10. Februar
08.30 Uhr
Hl. Messe in Bad Düben
10.00 Uhr
Wort-Gottes-Feier im St.-Martin-Heim Eilenburg
14.30 Uhr
Wort-Gottes-Feier in Löbnitz
18.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg
18.30 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Mittwoch, 11. Februar
17.30 Uhr
Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch
18.30 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Donnerstag, 12. Februar
09.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg
09.30 Uhr
Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
18.30 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Freitag, 13. Februar
08.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg und Delitzsch
18.30 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Montag, den 9. Februar 2009
Krabbelgruppe im Gemeindehaus
09.30 Uhr
17.30 Uhr
Großer Posaunenchor im Gemeindehaus
19.30 Uhr
Kantorei im Gemeindehaus
Dienstag, den 10. Februar 2009
14.00 Uhr
Seniorenkreis im Gemeindehaus
Bibel im Gespräch im Gemeindehaus
19.00 Uhr
Mittwoch, den 11. Februar 2009
19.00 Uhr
Gestaltungskreis im Gemeindehaus
Alle Konfirmanden der Konfirmationsjahrgänge 1939, 1949, 1959 und
1984, die an der diesjährigen Jubelkonfirmation teilnehmen möchten, werden gebeten, sich im Gemeindebüro anzumelden.
Anschriften:
Pfarrer St. Pecusa, Schloßstr. 6, Tel. 98 96 37
Superintendent Dr. Chr. Stawenow
Schloßstr. 26, Tel. 5 12 19 oder Tel. 5 12 81
Kantorin Chr. Heimrich, Zschortau, Tel. 9 22 00
Gemeindebüro
Schloßstr. 6, Tel. 5 31 79, Fax 5 31 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 18.00 Uhr
Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2 280 006 670,
BLZ 860 555 92
[email protected], www.delitzsch-online.de/ev.kirche/
Zusammenkünfte in Delitzsch
vom 09.02. - 21.02.09 kein Religionsunterricht (Schulferien)
vom 08.02. - 12.02.09 Ministrantenfahrt nach Berlin (Abfahrt am 8.02.
14.00 Uhr )
Mo., 09.02.
14.30 Uhr
Seniorentreff in Delitzsch
Mi., 11.02.
19.00 Uhr
Chor
19.30 Uhr
„Gutes für Ehepaare“ (Film- und Gesprächsabend) in
Eilenburg
Do., 12.02.
19.30 Uhr
Canisius-Kreis
Sa., 14.02.
16.00 Uhr
Segensfeier für (Ehe-) Paare in Delitzsch
Vorankündigung:
Fr., 20.02.
19.30 Uhr
Gemeindeverbundsfasching in Delitzsch
Evangelische Kirchengemeinde
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 7. bis 13. Februar 2009
Sonnabend, den 7. Februar 2009
17.00 Uhr
„Meisterwerke für Viola da gamba und Cembalo“ Konzert mit Werken deutscher Komponisten des
Barock im Gemeindehaus
(Eintritt 8,00 EUR/ermäßigt 6,00 EUR)
Sonntag, den 8. Februar 2009
10.00 Uhr
Gottesdienst in der Marienkirche
Jehovas Zeugen - Delitzsch
Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a, Petersroda
Sonntag, 08.02.09
17.00 Uhr
Öffentlicher Vortrag
Thema „Die Welt, in der wir leben, beweist die Existenz Gottes“
17.30 Uhr
Wachtturm-Studium
Thema: „Deine Lauterkeit - Warum so wichtig?“
Freitag, 13.02.09
19.00 Uhr
Versammlungsbibelstudium
Betrachtung des Buches „Lebe mit dem Tag Jehovas
vor Augen“
19.30 Uhr
Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 1. Mose 25 - 28 Lehrkurs für
Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Warum Revolutionen nicht die Lösung sind“
20.00 Uhr
Zusammenkunft für den Predigtdienst
Ansprache und Demonstrationen über, die praktische
Anwendung biblischer Erkenntnisse
Eintritt frei, Keine Kollekte
14
■
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Landkreis Nordsachsen
Mitteilung des Büros des Kreistages
In der 4. Sitzung des Kreistages Nordsachsen am 10. Dezember
2008 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Betreff
Beschluss-Nr.
Öffentlicher Teil
-> Bestellung feuerwehrtechnische Bedienstete
063/08 KT
-> Vergabe von Reinigungsleistungen in
Verwaltungsgebäuden und schulischen
Einrichtungen des Landkreises Nordsachsen
064/08 KT
-> Jahresabschluss zum 31.12.2007 des
Kommunalen Eigenbetriebes „Bildungsstätten
des Landkreises Torgau-Oschatz“
065/08 KT
-> Jahresabschluss zum 31.12.2007 des
Kommunalen Eigenbetriebes „Kultur- und
Bildungseinrichtungen des Landkreises
Delitzsch“
066/08 KT
-> Feststellung der Jahresrechnung 2007 für
den Landkreis Torgau-Oschatz
067/08 KT
-> Feststellung der Jahresrechnung 2007
für den Landkreis Delitzsch
068/08 KT
-> Beschlussfassung über die Fortschreibung
des Nahverkehrsplanes für das Territorium
des Altkreises Torgau-Oschatz
069/08 KT
-> Liniengenehmigungen
070/08 KT
-> Komplettierung der Schule zur Lernförderung
„Rosenthalschule“ Oschatz, Heinrich-MannStraße 37b; 04758 Oschatz (Endausbaustufe) Finanzierung der Planungsleistungen
Haushaltsunterlage Bau
071/08 KT
-> Sanierung Martin-Rinckart-Gymnasium
Eilenburg, Haus Möbius, Haupthaus
072/08 KT
-> Verlagerung des Standortes der Schule für
geistig Behinderte
073/08 KT
-> Konzept für die Kindertagesstättenbedarfsplanung im Landkreis Nordsachsen
074/08 KT
-> Feststellung des Bedarfs durch den Träger
der öffentlichen Jugendhilfe - Jugendamt
Nordsachsen
075/08 KT
-> Mitgliedschaft im Verein „Deutsches Institut
für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.“
076/08 KT
-> Zustimmung zur Neufassung der Zweckvereinbarung Adoptionsvermittlungsstelle
077/08 KT
-> Satzung des Kreisarchivs Nordsachsen
078/08 KT
-> Gebührensatzung für das Kreisarchiv
Nordsachsen
079/08 KT
-> Aufhebung von Gebührensatzungen Fleischhygienegebührensatzungen und
Geflügelfleischhygienegebührensatzungen
080/08 KT
-> Gebührensatzung über die Erhebung
Gebühren für Rettungsdienstleistungen
081/08 KT
-> Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Kreisbrandmeister und
stellvertretende Kreisbrandmeister sowie
Kreisausbilder und deren Helfer
(Entschädigungssatzung Brandschutz)
082/08 KT
-> Bestellung Gleichstellungsbeauftragte für den
Landkreis Nordsachsen
083/08 KT
-> Bestellung Ausländer- und Integrationsbeauftragte für das Landratsamt Nordsachsen
084/08 KT
-> Bestellung eines Behindertenbeauftragten
085/08 KT
-> Bestellung von Seniorenbeauftragten des
Landkreises Nordsachsen
086/08 KT
-> Bestellung von ehrenamtlichen Patienten
fürsprechern für die stationären psychiatrischen
Einrichtungen im Landkreis Nordsachsen
087/08 KT
Mitteilungen Landratsamt
-> Berufung von sachkundigen Einwohnern in den
Gesundheits- und Sozialausschuss des
Kreistages Nordsachsen
-> Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Vergabeausschuss des Kreistages
Nordsachsen
-> Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Schul- und Kulturausschuss des
Kreistages Nordsachsen
-> Berufung von sachkundigen Einwohnern in den
Finanzausschuss des Kreistages Nordsachsen
-> Berufung von sachkundigen Einwohnern in den
Ausschuss Umwelt und Technik des Kreistages
Nordsachsen
-> Beitritt des Landkreises Nordsachsen in den
Verein „Netzwerk Logistik Leipzig-Halle e. V.“
-> Wappen Landkreis Nordsachsen
-> Terminplan für die Sitzungen des Kreistages
Nordsachsen sowie der beratenden und
beschließenden Ausschüsse für das Jahr 2009
088/08 KT
089/08 KT
090/08 KT
091/08 KT
092/08 KT
093/08 KT
094/08 KT
095/08 KT
Die hier genannten Beschlüsse (öffentlicher Teil) können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des
Kreistages (Zimmer 335) sowie am Verwaltungsstandort Delitzsch,
Richard-Wagner-Straße 7a, Büro Kreistag (Zimmer 611) eingesehen werden.
_________________________________________________________
Der Kreiswahlleiter
Bekanntmachung
für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament
in der Bundesrepublik Deutschland
Am 7. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An
dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union besitzen,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit
dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinander folgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen
Parlament ausgeschlossen sind,
5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland
eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf
Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er
soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.
Einen Antrag, der erst nach dem 17. Mai 2009 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung)
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl
am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen
Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik
Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag
nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen,
sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vor-
15
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
liegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen
21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen
worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen
erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in
die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter
können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik
Deutschland angefordert werden.
Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung,
dass Sie am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von
der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Mit einem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder
mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt
abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die
aktive oder passive Wahlteilnahme.
Torgau, 16.01.2009
•
Zusammenarbeit mit pädagogischen und medizinischen Institutionen
• Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Die Kenntnis allgemeiner Verwaltungsvorschriften und insbesondere der einschlägigen Rechtsvorschriften ist erforderlich. Neben
der persönlichen Eignung, einer guten Kommunikationsfähigkeit
für die o. g. Tätigkeit ist eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung Sozialarbeiter/in/Sozialpädagoge/in erforderlich.
Die Tätigkeit setzt vom Bewerber eine hohe psychische und physische Belastbarkeit voraus, sowie die Bereitschaft zur Gestaltung einer flexiblen Arbeitszeit.
Die Stelle ist der Entgeltgruppe 9 nach TVöD zugeordnet.
Voraussetzung ist weiterhin der Führerschein Klasse 3 sowie die
Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen können bis zum 20.02.2009 an das Landratsamt
Nordsachsen, Personalamt, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau,
gerichtet werden.
gez. Winkler
Dezernent
_________________________________________________________
Dezernat I, Personalamt
Öffentliche Stellenausschreibung
Beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des
Landkreises Nordsachsen ist zum nächstmöglichenTermin eine
Stelle als
Amtlicher/e Fachassistent/in
Fleischer
Kreiswahlleiter
_________________________________________________________
Dezernat I Personalamt
Landratsamt Nordsachsen
Öffentliche Stellenausschreibung
Im Jugendamt des Landratsamtes Nordsachsen, Standort
Oschatz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Sozialarbeiterin/s/Sozialpädagogin/en
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst nachfolgend aufgeführte Arbeitsinhalte:
• Eigenverantwortliche sozialpädagogische Arbeit nach
den §§ 16, 17, 18, 20, 21 KJHG
- Betreuung von Klienten aus allen sozialen Schichten
- Beratung und Begleitung der Familien mit dem Ziel der Sanierung der häuslichen Verhältnisse und Sicherung der finanziellen Lebenssituation der Familien
- Beratung zum Sorge- und Umgangsrecht
- Beratung von Hilfe suchenden Kindern, Jugendlichen und
Eltern
- Einleitung, Planung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung,
sowie Hilfen zur Eingliederung
- Operative Tätigkeit zur Beurteilung der sozialen Gesamtsituation von Hilfe suchenden Familien in Form von Beratungsund Hausbesuchstätigkeiten
- Abschätzung von Gefährdungsrisiken für Kinder und Jugendliche
• Vorbereitung und Mitwirkung in Familienrechtsverfahren
• Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig
- Die amtliche Geflügelfleischuntersuchung von Masthähnchen
am Schlachtband im Schlachthof Mockrehna im 2-SchichtBetrieb,
- die amtliche Fleischuntersuchung von Schlachtschweinen und
Rindern am Band sowie die Trichinenuntersuchung nach der
Digestionsmethode im Schlachthof Belgern,
- die Anfertigung von Dokumentationen gemäß den rechtlichen
Bestimmungen und die Durchführung von Hygienekontrollen
in Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben.
Gesucht wird eine engagierte und belastbare Persönlichkeit, die
über Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen, Bereitschaft
zur Teamarbeit und soziale Kompetenz verfügt.
Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit ist der Befähigungsnachweis als amtlicher Fachassistent gemäß VO (EG)
854/2004 oder die Bereitschaft zu einer anspruchsvollen Qualifikation mit Prüfung für diese Tätigkeit.
Bewerber müssen
- den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule oder einen
mindestens gleichwertigen Bildungsabschluss,
- die körperliche und gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest,
- die erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis und den
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B nachweisen.
Gefordert wird das Einverständnis zur dienstlichen Nutzung des
eigenen Pkw mit Vergütung nach aktuellem Reisekostenrecht.
Die Vergütung erfolgt nach TVöD, die Stelle ist ganztägig zu besetzen.
Bewerbungen können mit den üblichen Bewerbungsunterlagen
(Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien, lückenlose Übersicht über
den beruflichen Werdegang) bis zum 20.02.2009 an das
Landratsamt Nordsachsen, Personalamt, Schlossstraße 27 in
04860 Torgau, gerichtet werden.
gez. Winkler
Dezernent
16
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Dezernat I
Telefonnummern der Bürgerbüros
im Landkreis Nordsachsen
Eilenburg
0 34 23/66 3- 13 55
0 34 23/66 3- 13 38
Ansprechpartner: Frau Köhler, Frau Dannenberg
Delitzsch
03 42 02/98 8- 13 35
03 42 02/98 8- 13 39
Ansprechpartner: Frau Völkel, Frau Keller
Torgau
0 34 21/7 58 -2 26
0 34 21/7 58 -2 28
Ansprechpartner: Frau Kopsch, Frau Schindler
Oschatz
0 34 35/9 84 -2 96
0 34 35/9 84 -2 94
Ansprechpartner: Frau Hein, Frau Birnbaum
_________________________________________________________
Dezenat I
Personalamt
Landratsamt Nordsachsen
Öffentliche Stellenausschreibung
Im Jugendamt des Landratsamtes Nordsachsen, Standort
Delitzsch, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer/eines
Sozialarbeiterin/s/Sozialpädagogin/en
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst nachfolgend aufgeführte Arbeitsinhalte:
• Eigenverantwortliche sozialpädagogische Arbeit nach den
§§ 16, 17, 18, 20, 21 KJHG
- Betreuung von Klienten aus allen sozialen Schichten
- Beratung und Begleitung der Familien mit dem Ziel der Sanierung der häuslichen Verhältnisse und Sicherung der finanziellen Lebenssituation der Familien
- Beratung zum Sorge- und Umgangsrecht
- Beratung von Hilfe suchenden Kindern, Jugendlichen und
Eltern
- Einleitung, Planung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung
sowie Hilfen zur Eingliederung
- Operative Tätigkeit zur Beurteilung der sozialen Gesamtsituation von Hilfe suchenden Familien in Form von Beratungsund Hausbesuchstätigkeiten
- Abschätzung von Gefährdungsrisiken für Kinder und Jugendliche
• Vorbereitung und Mitwirkung in Familienrechtsverfahren
• Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
• Zusammenarbeit mit pädagogischen und medizinischen Institutionen
• Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Die Kenntnis allgemeiner Verwaltungsvorschriften und insbesondere der einschlägigen Rechtsvorschriften ist erforderlich. Neben
der persönlichen Eignung, einer guten Kommunikationsfähigkeit
für die o. g. Tätigkeit ist eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung Sozialarbei-ter/in/Sozialpädagoge/in erforderlich.
Die Tätigkeit setzt vom Bewerber eine hohe psychische und physische Belastbarkeit voraus sowie die Bereitschaft zur Gestaltung
einer flexiblen Arbeitszeit. Die Stelle ist der Entgeltgruppe 9 nach
TVöD zugeordnet.
Voraussetzung ist weiterhin der Führerschein Klasse 3 sowie die
Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen können bis zum 20.02.2009 an das Landratsamt
Nordsachsen, Personalamt, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau,
gerichtet werden.
gez. Winkler
Dezernent
_________________________________________________________
Dezernat IV
Vermessungsamt
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt
Dezernat:
Umwelt
Amt:
Vermessungsamt
Datum:
234/07
Aktenzeichen:
Zimmer:
1.25
Telefon:
(0 34 21) 7 79 -2 51
Telefax:
(0 34 21) 7 79 -5 00
E-Mail*:
Besucheranschrift: Husarenpark 19
04860 Torgau
Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz
Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Schirmenitz
107/1, 109, 110/1, 112, 114, 115, 117, 118/1, 120, 122/1, 124,
127, 128, 130/1, 133, 134, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 172,
173, 174, 175, 177, 211, 212, 213, 259, 260, 261, 262, 266, 280,
281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289/1, 290, 531, 532, 533,
534, 535, 817, 818, 819, 820
Art der Änderung
1. Änderung der Angabe der Flächengröße
2. Änderung der Angabe der Nutzung
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die
Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 6 SächsVermGeoG1.
Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermGeoG1 für die
Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung
der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des
§ 14 SächsVermGeoG1 zu Grunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
09.02.2009 bis 09.03.2009
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau
Tel.: (0 34 21) 7 79 -1 10, -1 11, -1 12
in der Zeit
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermGeoG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters
7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen.
Torgau, den 26.01.2009
Pahlitzsch
Amtsleiterin
17
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
1
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und
Geobasisinformationsgeselz - SächsVermGeoG) = Artikel 9 des
Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz -SächsVwNG) vom
29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138)
_________________________________________________________
Dezernat V
Das Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt Nordsachsen informiert
Informationen zum Stand der Tollwutbekämpfung in
Deutschland und im Landkreis Nordsachsen und
Verfahren zur Tollwutausschlussdiagnostik
Seit dem 28. September 2008 gilt Deutschland als Gesamtstaat
„tollwutfrei“, da die Bedingungen des Tiergesundheitskodex der
Internationalen Tierseuchenorganisation (OIE) hinsichtlich Tollwutfreiheit erfüllt wurden.
Der letzte Tollwutfall in Deutschland war am 3. Februar 2006 bei
einem Fuchs im Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz festgestellt
worden. Die ehemaligen Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz
sind dagegen schon mehrere Jahre als tollwutfreie Region anerkannt. Die letzten Tollwutfälle bei Tieren wurden in diesen Kreisen in den Jahren 1991 und 1992 festgestellt.
Dank konsequenter und flächendeckender Bekämpfung in Sachsen und anderen Bundesländern konnte der Status der „Tollwutfreiheit“ erreicht werden. Zu den Bekämpfungsmaßnahmen gehörten die Ausbringungsaktionen von Impfködern für Füchse per
Flugzeug und per Hand, die Kontrolle des Impferfolges bei den
Füchsen durch Untersuchungen der erlegten Füchse, die intensive Bejagung der Füchse und die labordiagnostischen Untersuchungen bei erlegten Füchsen und sonstigen verhaltensauffälligen Tieren.
Die Situation der Tollwutverbreitung sieht in anderen Teilen der
Welt wesentlich ungünstiger aus.
Weltweit sterben noch immer jährlich 55 000 Menschen an Tollwut. Besonders in Afrika und Südostasien und auch in den meisten Ländern Osteuropas ist die Tollwut bei Tieren noch häufig
anzutreffen. Entsprechend groß sind die Risiken für Tier und
Mensch in diesen Gebieten, sich mit Tollwut zu infizieren. Dies
sollten Reisende und Touristen beachten und daran denken, dass
das Tollwutvirus wieder eingeschleppt werden kann. Weltweit
müssen etwa zehn Millionen Menschen nach Kontakt mit tollwutverdächtigen Tieren vorsorglich behandelt werden. Deshalb
dürfen die Vorsorgemaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden.
Nach wie vor sind Ärzte, die von Tieren verletzte Menschen behandeln, angehalten, eine Untersuchung des verletzenden Tieres zum
Ausschluss der Tollwut abzufordern.
Aufgrund der entspannten Tollwutsituation in Deutschland und
zur Vereinheitlichung der Verfahrensweise zur Ausschlussdiagnostik von Tollwut bei Verletzungen des Menschen durch Tiere
ist im Landkreis Nordsachsen diese Tollwutuntersuchungen wie
folgend aufgeführt geregelt:
Alle approbierten Tierärzte des Landkreises Nordsachsen sind
befähigt und vom Amtstierarzt beauftragt, auf Anforderung des
Tierhalters, des LÜVA Nordsachsen oder eines Arztes, Tiere, die
Menschen verletzt haben, zu untersuchen. Deshalb können alle
Tierbesitzer, die ihr Tier auf Tollwut untersuchen lassen müssen,
weil es einen Menschen gebissen oder sonst verletzt hat, sich an
jeden niedergelassenen Tierarzt im Landkreis Nordsachsen wenden.
Der niedergelassene Tierarzt wird dem Tierhalter eine Bescheinigung über die durchgeführte Tollwutuntersuchung ausstellen, die
dem behandelnden Arzt oder einer sonstigen anfordernden Stelle übergeben werden kann.
Wenn der Tierarzt bei der ersten Untersuchung nicht sicher ist,
wird eine zweite Untersuchung nötig sein.
Ein Tier wird als nicht Tollwut ansteckungsverdächtig angesehen,
wenn es sich ausschließlich in einem tollwutfreien Gebiet aufgehalten hat und regelmäßig gegen Tollwut geimpft wurde oder ein
Tierarzt klinisch keinen Verdacht auf Tollwut bescheinigt.
Verweigert ein Tierhalter Auskünfte und Untersuchungen, so gilt
das Tier als ansteckungsverdächtig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Nach § 9 und 10 der Tollwutverordnung müssen
derartige Tiere durch die zuständige Veterinärbehörde untersucht
werden und können ggf. getötet oder unter amtliche Beobachtung gestellt
werden.
Da eine Tollwuterkrankung fast immer zum Tod führt, ist es sowohl
im Interesse des Verletzten als auch des Tierbesitzers, dass präventive Maßnamen, u. a. eine Tollwutausschlussuntersuchung
ohne Zeitverzug, durchgeführt werden können.
Aufhebung von Fleischhygienegebührensatzungen
Mit Inkrafttreten der „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über Verwaltungskosten gemäß § 3 des
Fleischhygienegesetzes sowie Artikel 27 Abs. 2 der Verordnung
(EG) Nr. 882/2004“ vom 03. März 2008 (SächsGVBl. vom
22.03.2008) sind die Rechtsgrundlagen für kommunale Gebührensatzungen über Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchungsgebühren weggefallen. Diese Verordnung legt nunmehr durch
Landesrecht selbst die kostenpflichtigen Tatbestände und den
Gebührenrahmen fest.
Deshalb sind vom Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 10.12.2008 folgende Satzungen aufgehoben worden:
1. Satzung des Landkreises Delitzsch über die Erhebung von
Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug
fleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fleischhygienegebührensatzung) vom 19.09.2001
2. Satzung des Landkreises Torgau-Oschatz über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im
Vollzug des Fleischhygienegesetzes in Schlachthöfen mit Stetigförderern (Fleischhygienegebührensatzung - Schlachthöfe) vom 06.12.2000 i. d. F. der Satzung zur 4. Änderung der
„Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für
Amtshandlungen im Vollzug des Fleischhygienegesetzes in
Schlachthöfen mit Stetigförderern (Fleischhygienegebührensatzung - Schlachthöfe) vom 05.12.2000, in der zuletzt
geänderten Fassung vom 02.11.2007
3. Satzung des Landkreises Torgau-Oschatz über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im
Vollzug des Geflügelfleischhygienegesetzes an Geflügelschlachthöfen und in gewerblichen Betrieben (Geflügelfleischhygienegebührensatzung) Beschluss des Kreistages
Torgau-Oschatz vom 05.12.2000 i. d. F. der Satzung zur 4.
Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und
Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug des Geflügelfleischhygienegesetzes an Geflügelschlachthöfen und in
gewerblichen Betrieben (Geflügelfleischhygienegebührensatzung) Beschluss des Kreistages Torgau-Oschatz vom
05.12.2000“, in der zuletzt geänderten Fassung vom
24.10.2007
4. Satzung des Landkreises Torgau-Oschatz über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im
Vollzug des Fleischhygienegesetzes in gewerblichen Betrieben und bei der Hausschlachtung (Fleischhygienegebührensatzung - gewerblich/ambulant) vom 06.12.2000, i. d. F. der
Satzung zur 1. Änderung der „Satzung über die Erhebung von
Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug des
Fleischhygienegesetzes in gewerblichen Betrieben und bei
der Hauschlachtung (Fleischhygienegebührensatzung gewerblich/ambulant) vom 01.10.2003
18
5. Satzung des Landkreises Delitzsch über die Erhebung von
Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug geflügelfleischhygienischer Vorschriften (Geflügelfleischhygienegebührensatzung) vom 30.11.2000 in der zuletzt geänderten
Fassung vom 10.12.2003
Mit der Aufhebung dieser Gebührensatzungen sind im Landkreis
Nordsachsen für fleischhygienerechtliche und geflügelfleischhygienerechtliche Untersuchungen Gebühren in Höhe des durch
oben genannte Verordnung vorgegebenen Rahmens zu erheben.
_________________________________________________________
Dezernat V
Koordinierungsstelle des Landkreises
Nordsachsen gegen Extremismus und Gewalt
Jahresauftaktveranstaltung am 26.01.2009
im Schloss Hartenfels, Torgau
Am 26.01.2009 fand im Schloß Hartenfels in Torgau die Jahresauftaktveranstaltung der Koordinierungsstelle des Landkreises
Nordsachsen gegen Extremismus und Gewalt statt.
Die zahlreich erschienenen Mitglieder und Gäste der Koordinierungsstelle ließen die Aktivitäten und Veranstaltungen des Vorjahres noch einmal Revue passieren und diskutierten über die
Arbeitsplanung für das Jahr 2009. Im Ergebnis des sehr zielgerichteten Gedanken- und Erfahrungsaustausches wird nunmehr
der Arbeitsplan angepasst bzw. aktualisiert. Alle Anwesenden
haben einmütig zum Ausdruck gebracht, dass die anspruchsvollen Zielsetzungen des Jahres 2009 nur gemeinsam und durch
einen zielgerichteten Informationsaustausch untereinander umgesetzt werden können.
Die Jahresauftaktveranstaltung wurde von den Teilnehmern als
gute Arbeitsgrundlage für das Jahr 2009 angesehen, was nunmehr gilt, inhaltlich bzw. projektbezogen mit Leben zu erfüllen.
Bevor die Teilnehmer sich voneinander verabschiedeten, gab es
Gelegenheit, sich gemeinsam den Film „Der Tisch - Gelebte Zivilcourage“, ein Projekt des Leipziger Erich-Zeigner-Haus e. V. und
der Stiftung Civil-Courage, anzuschauen, welcher bei vielen einen
tiefen Eindruck hinterließ.
_________________________________________________________
Dezernat VI
- Jugendamt -
Öffentliche Zustellung
Für Herrn Maik Tittelbach, geb. am 26.11.1978, zuletzt wohnhaft
in 09123 Chemnitz, Würschnitztalstr. 55, liegt im Jugendamt,
04758 Oschatz; Friedrich-Naumann-Promenade 9, folgendes
Schriftstück zum Abholen bereit:
1. Mitteilung gemäß § 7 Unterhaltsvorschussgesetz vom
16.01.2009 Az.: 469.31.3.2014/04
Diese Schriftstücke können in vorgenannter Dienststelle
Dienstag - Freitag
8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
in Empfang genommen werden.
Torgau, 26.01.2009
im Auftrag
Amtsleiter
Verfügung:
1. Original an Pressebüro
2. z. d. Akten
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Dezernat VI
Kita-Sportfeste 2009
Alle kleinen sport- und bewegungsbegeisterten Einschüler dürfen sich wieder freuen: Der Kreissportbund unseres Landkreises
wird unter Mitwirkung des Gesundheitsamtes zum wiederholten
Male ein Kindergartensportfest organisieren.
Die Hallensportfeste werden dieses Jahr an vier Standorten durchgeführt, nämlich in
- Oschatz am 10.02.09 (Rosentalsporthalle),
- Torgau am 11.02.09 (Wasserturmturnhalle),
- Bad Düben am 17.02.09 (Sporthalle der Mittelschule) und
- Taucha am 18.02.09 (Sport- und Mehrzweckhalle).
Die Sportfeste beginnen jeweils um 09.00 Uhr und enden um
12.00 Uhr.
Es handelt sich um einen sportlichen Vergleich zur Förderung der
Freude an der Bewegung, wobei der Wettkampf als Mannschaftssport (jede Kita ein Team) ausgetragen wird. Die Zielgruppe
sind Kinder der Jahrgänge 2004/2005. Zahlreiche Kindertagesstätten unseres Landkreises beteiligen sich an der Aktion.
Jedes teilnehmende Kind erhält eine Teilnehmerurkunde und
Medaillen (1. - 3. Platz). Beim Tauziehen als Mannschaftssportart erhält die beste Kindergruppe einen Pokal.
_________________________________________________________
Dezernat VI
Landkreis Nordsachsen
Seniorenbeauftragte
für den Landkreis Nordsachsen bestellt
Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen hat in seiner 4. Sitzung am 10. Dezember 2008 zwei ehrenamtliche Seniorenbeauftragte bestellt.
Frau Carola Koch und Herr Klaus-Eckhardt Körner sind nun für
den Landkreis Nordsachsen als Anlauf- und Beratungsstelle für
allgemeine Anliegen älterer Bürger, für die Wahrnehmung der
Senioreninteressen auf Landkreisebene sowie als Vermittler an
andere und besondere Stellen zuständig.
Die beiden Seniorenbeauftragten sind zu folgenden Zeiten zu
erreichen:
Herr Klaus-Eckhardt Körner
Landratsamt Nordsachsen
04860 Torgau, Schloss Hartenfels
Flügel D, Zimmer 238
jeweils am 1. und 3. Donnerstag eines Monats
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
0 34 21/75 87 11
Frau Carola Koch
Landratsamt Nordsachsen
04509 Delitzsch, Richard-Wagner-Straße 7a
Haus C, Zimmer 10.23
jeweils am 2. und 4. Donnerstag eines Monats
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
03 42 02/9 88 61 54
[email protected]
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter den angegebenen
Telefonnummern und E-Mail-Adressen individuelle Termine zu
vereinbaren, um Beratungen im Einzelfall auch vor Ort zu erhalten.
19
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Dezernat VI
Mehr Generationen Haus
Verein zur Bewahrung und Förderung
des ländlichen Raumes Ostelbien e. V.
Bahnhofstraße 3c
04886 Beilrode
Im Porträt
Die Mehrgenerationenhäuser
im Landkreis Nordsachsen
Am 20. November 2006 startete die Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen das Projekt Mehrgenerationenhäuser. Bis Ende 2008 entstanden 500 dieser speziellen Einrichtungen in ganz Deutschland, 39 davon im Freistaat Sachsen.
Ein Mehrgenerationenhaus - was das ist? Nein, nicht etwa eine
Wohnstätte für Jung und Alt aus einer Familie, sondern eine TreffMöglichkeit für alle Generationen in einem Ort, in einer Region.
Egal ob’s um Extra-Kinderbetreuung, Senioren-Angebote, Versorgung, Service- oder Info-Platz geht - das Mehrgenerationenhaus ist offener Treff für alle Interessenten jeden Alters.
In unserem Landkreis Nordsachsen stehen vier dieser Mehrgenerationenhäuser: in Arzberg, Delitzsch, Dommitzsch und Neukyhna.
Im Porträt stellen sich die vier Häuser vor.
Ostelbisches
Mehrgenerationenhaus Arzberg (O-M-A)
Adresse:
Straße der Jugend 1
04886 Arzberg
03 42 22/4 80 08
[email protected]
www.ostelbien.de
Ansprechpartner:
Ronald Weidner (Hausleiter)
Holger Reinboth (Vorstand)
Träger:
Verein zur Bewahrung und Förderung des ländlichen Raumes Ostelbien im Landkreis Nordsachsen e. V. Bahnhofstraße 3c
04886 Beilrode
Öffnungszeiten:
Mo.
09.00 - 17.00 Uhr
Di.
09.00 - 17.00 Uhr
Mi.
09.00 - 13.00 Uhr
Do.
09.00 - 19.00 Uhr
Fr.
09.00 - 13.00 Uhr
Eröffnungsdatum: 4. Juli 2008
Partnerhaus: MEGEHA Nordhausen
Angebote:
Kaffeeklatsch, Nähservice, Krabbelgruppe, Frauenstammtisch,
gemeinsamer Mittagstisch, Raumvermietung für Privatpersonen,
Kinderbetreuung, Yoga und Rückenschule (Kooperation mit der
Volkshochschule Torgau), Kreatives Basteln mit Dorit Ramp
Aktivitäten:
Thematische Veranstaltungen (Teestunde, Skatabend, Exkursionen, Vorträge)
Höhepunkte:
Auftaktveranstaltung 04.07., Besuch MdB Manfred Kolbe 23.10.,
O-M-A sagt Danke 12.09., Jahresabschluss-Feiern von Vereinen
Partner:
Gemeinde Arzberg, Ganztagsgrundschule und Kita Arzberg, Volkshochschule Torgau, Bastelparadies Dorit Ramp, Heimatverein
Arzberg, DRK Torgau-Oschatz, Agrargenossenschaft Arzberg
Biete:
Offener Treff mit einem freundlichen O-M-A-Team
Suche: ehrenamtliche Mitstreiter
Mehrgenerationenhaus Delitzsch „Mittendrin“
Kontakt:
Kosebruchweg 14
04509 Delitzsch
Tel.: 03 42 02/6 37 64
Fax: 03 42 02/6 37 85
[email protected]
www.soziokulturelles-zentrum.de
Ansprechpartner:
Bettina Kühnel
Petra Dautz (Geschäftsführerin)
Trägerverein:
Soziokulturelles Zentrum e. V.
Eröffnungsdatum: 14. Juni 2007
Öffnungszeiten:
Mo. - Do.
8.00 - 21.00 Uhr
Fr.
8.00 - 16.00 Uhr
Sa. + So.
nach Vereinbarung
Partnerhaus: MGH Weißenfels
Angebote:
Offener Treff im Café „Mitte“
Mittagstisch für jedermann
Offener Familienbastelnachmittag
Babysitter/Kinderbetreuung
Oma-/Opa-Service
Näh- und Bügelservice/Kostümverleih
Nachbarschaftstelefon
Clubkino
Feriencamp
Elternnetz
Stadtteilfeste
Dienstleistungsvermittlung
Erzähl-Salon
Mehrgenerationentheater „cool - isse“
Familienbildungs- und -beratungsangebote
Eltern-Kind-Gruppen
Seniorentreffs
Aktivitäten:
- (fast) jährliche Großaktionen, bei der die Bevölkerung des LK
zu Teilnahme aufgerufen ist (z. B. Guinness- Rekordversuche)
- Beteiligung an Kinder-, Vereins- und Stadtfesten
Höhepunkte:
3 - 4 Stadtteilfeste im Jahr (z. B. Piratenparty, Westernfest, Halloween)
Motto:
Wir sind mittendrin
... im Zeitgeschehen
... im Wohngebiet
... bei allen Generationen
... beim Lehren und Lernen
... im kreativen Schaffen
... in der Freizeitgestaltung
... im sozialen Füreinander
... im kulturellen Miteinander
und aufgeschlossen
Partner/Sponsoren:
Kulturraum Leipziger Raum, Volksbank Delitzsch eG,
Arbeitsagentur Delitzsch, ARGE Delitzsch, Stadt Delitzsch,
Wohnungsgesellschaft Delitzsch,
Wohnungsbaugenossenschaft
„Aufbau“ e G Delitzsch, Landratsamt Nordsachsen,
Rosenapotheke Delitzsch
Paten:
Manfred Kolbe, MdB
Dr. Liane Deicke, MdL
Rita Henke, MdL
Michael Czupalla, Landrat Nordsachsen
Dr. Manfred Wilde, Oberbürgermeister Delitzsch
Heinz Bieniek OB a. D.
20
Anette Pittschaft, Wohnungsbaugenossenschaft eG
Andrea Kohn, Rosenapotheke
Frank Germer, ARGE Delitzsch
Andreas Brünner, Kommunaler Eigenbetrieb
Martina Müller, Allianz-Versicherungen
Silvia Haake, Mobiler Pflegedienst
Manuela Kutschbach, Idee-Werbung
Theodor Arnold
Susanne Ogrodowski
Diana Müller
Wir bieten:
zahlreiche Aktivitäten für alle Generationen
Wir suchen:
engagierte Mitstreiter
Ideen und neue Vorschläge
Neue Sponsoren
Sachspenden (z. B. Stoffe, Wolle, Papier, ...)
Mehrgenerationenhaus Dommitzsch
Kontakt:
Leipziger Str. 75
04880 Dommitzsch
Tel.: 03 42 23/6 03 81
Fax: 03 42 23/43 43 99
Funk: 01 72/3 42 41 10
[email protected]
Ansprechpartner:
Sybille Zugowski
Trägerverein:
Arbeitersamariterbund Kreisverband Torgau-Oschatz e. V.
Eröffnungsdatum: 15. April 2008
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
8:00 - 17:00
Sa./So.
14:00 - 18:00
sowie nach Anmeldung und Veranstaltung
Partnerhaus: MGH Wurzen
Angebote:
offene Kinder- und Jugendarbeit,
Spielketten zur Förderung der Wahrnehmung,
Ausgestaltung von Familien- und Vereinsfeierlichkeiten,
Theater im MGH,
KEKS - Kinder-Eltern-Kreativ-Samstag,
Kurse (Yoga, Seniorensport, Gedächtnistraining für jedermann,
Musikunterricht der Kreismusikschule),
der Dommitzscher Chor übt in unseren Räumen, Kinderwerkstatt,
ab April Hausaufgabenhilfe,
natürlich unser gemütlicher Tagestreff,
Gesunde Ernährung
Präventionsangebote (Vortragsreihe zur Gesundheit)
2 Computerarbeitsplätze zum Anfertigen von Bewerbungsschreiben sowie Internetrecherchen
Aktivitäten:
Projektangebote für Kindereinrichtungen und Schulen (Gestaltung eines Kindergeschichtenbuches, König Karls Kinderküche
mit Gestaltung eines Kinderkochbuches), Ausgestaltung von Projekttagen unter verschiedenen Themen z. B. erste Hilfe.
Höhepunkte:
15. April: Wir feiern unseren 1. Geburtstag,
Fasching sowie Halloween
In den Sommerferien bauen wir zum 2. Mal unsere Kinderstadt
auf.
Motto/Credo:
Unser Haus soll ein Ort sein, an dem sich Menschen begegnen
und aufeinander aufmerksam werden. Ein Ort, an dem sie sich
gegenseitig schenken, was nicht mit Geld zu bezahlen ist: Zeit,
gegenseitige Hilfe und Achtung, Anerkennung, ein freundliches
Wort und wenn notwendig Trost.
Partner:
Grundschule, Hort und Kindergarten Dommitzsch, Volkssolidarität, Volkshochschule, Kreismusikschule, Gesundheitsamt Torgau
Paten:
Patenschaftsübernahme erst ab Ende April
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Mehrgenerationenhaus Neukyhna
Name:
Mehrgenerationenhaus „Nathanael - Haus der kleinen Engel“ Neukyhna
Eröffnungsdatum: 4. Juli 2008
Kontakt:
Adresse
Landsberger Straße 4,
04509 Neukyhna/OT Zschernitz
Tel. 03 46 02/40 09 21
Funk 01 77/3 93 60 16
E-Mail [email protected]
Internet www.nathanael-hausderkleinenengel.de
Ansprechpartner:
Katja Seifarth (01 77/3 93 60 16)
Trägerverein:
Nathanael - Haus der kleinen Engel e. V.
Öffnungszeiten:
Mo. - Sa.
10.00 - 12.30 Uhr
So.
14.00 - 17.00 Uhr
Partnerhaus:
MGH Bitterfeld-Wolfen
Angebote:
generationsübergreifende Angebote und Aktivitäten
Kinderbetreuung
Physiotherapie und Massagen
Fitnessraum
Jugendclub mit Darts, Billard, Tischtennis
Raumvermietung für Privatfeiern
Höhepunkte:
Vereinstreffen
Hausfeste
Familienfeiern
Partner:
Physiotherapie Brandt Delitzsch,
Kampfsportschule Shin-Ketsu
Musikschule Delitzsch
Delitzscher Landsknechte
Kreativwerkstatt Anja Weidenhammer aus Quering
SV 90 Lissa
_________________________________________________________
Kommunale Bildungsstätten
Öffentliche Bekanntmachung
des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen
vom 10.12.2008 zum Jahresabschluss zum 31.12.2007 des Kommunalen Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises Torgau-Oschatz“
Beschluss:
1. Der Kreistag stellt den Jahresabschluss des Kommunalen
Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises TorgauOschatz“ fest.
1.1. Bilanzsumme
493.906,57 EUR
1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
36.137,00 EUR
- das Umlaufvermögen
457.091,89 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten
677,68 EUR
1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
290.740,45 EUR
- Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen
25.779,57 EUR
- Rückstellungen
163.420,99 EUR
- Verbindlichkeiten
10.792,16 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten
3,173,40 EUR
1.2. Jahresgewinn:
66.140,14 EUR
1.2.1. Summe der Erträge
1.625.673,34 EUR
1.2.2. Summe der Aufwendungen
1.559.533,20 EUR
21
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
2. In den Anlagen werden der Lagebericht zum Geschäftsjahr
2007, die Bilanz zum 31.12.2007, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Erfolgsübersicht sowie der Anlagennachweis
zum 31.12.2007 des Eigenbetriebes zur Kenntnis gegeben.
Die ausführlichen Unterlagen zum Jahresabschluss, der Bericht
zur Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rinke Treuhand GmbH sowie der Prüfbericht der
örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss 2007 können während der Dienststunden im Kommunalen Eigenbetrieb TorgauOschatz eingesehen werden. Die Anlage enthält weiterhin den
abschließenden Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes,
den Abschlussvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Torgau-Oschatz sowie den Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers.
3. Der Kreistag beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 66.140,14 € wie folgt:
- zur Abführung an den Haushalt des Landkreises Nordsachsen i. H. v. 56.140, 14 € und
- zur Einstellung in die Betriebsmittelrücklage zur Deckung von
zu erwartenden Verlusten der Folgejahre i. H. v. 10.000,00 €.
4. Der Kreistag beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für
das Geschäftsjahr 2007.
* Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers - RINKE TREUHAND
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, Zweigniederlassung Riesa, vom
20. Mai 2008
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes
„Bildungsstätten des Landkreises Torgau-Oschatz“, Torgau, für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember
2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Leitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung
nach § 317 HGB und § 110 SächsGemO unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Leitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.“
* Abschließender Vermerk der örtlichen Prüfungseinrichtung
- Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Torgau-Oschatz
vom 28. Juli 2008
„Der Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes „Bildungsstätten
des Landkreises Torgau-Oschatz“ schließt ab mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 66.140,14 €.
Es haben sich keine Beanstandungen ergeben, die einer Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises Torgau-Oschatz“ entgegenstehen.“
* Abschließender Vermerk der überörtlichen Prüfungseinrichtung - Sächsischer Rechnungshof, Schongauer Straße 3,
04328 Leipzig, vom 24. Juli 2008
„Der Sächsische Rechnungshof nimmt den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes
des Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises TorgauOschatz“ zur Kenntnis und erteilt dem Jahresabschluss zum
31.12.2007 den abschließenden Vermerk.“
Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen liegen der Jahresabschluss und
der Lagebericht nach dieser öffentlichen Bekanntmachung
an 7 Arbeitstagen (vom 09.02.2009 bis 17.02.2009) zur öffentlichen Einsichtnahme in den Büroräumen des Dienstsitzes der
Kommunalen Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen im
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27 in 04860/Torgau
aus.
Dr. Beuchling
Betriebsleiter
Kommunale Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen
_________________________________________________________
Landkreis Nordsachsen
Öffentliche Bekanntmachung über die
Feststellung des Jahresabschlusses 2007
des Kommunalen Eigenbetriebes
„Kultur- und Bildungseinrichtungen
des Landkreises Delitzsch“
Zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 hat der
Kreistag des Landkreises Delitzsch in seiner öffentlichen Sitzung
vom 10.12.2008 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Kreistag stellt den Jahresabschluss des Kommunalen
Eigenbetriebes „Kultur- und Bildungseinrichtungen des Landkreises Delitzsch“ fest.
1.1. Bilanzsumme
4.216.535,37 EUR
1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
1.757.914,72 EUR
- das Umlaufvermögen
2.457.538,45 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten
1.082,20 EUR
1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
2.094.278,03 EUR
- Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen
67.768,00 EUR
- Rückstellungen
1.874.276,59 EUR
- Verbindlichkeiten
153.803,31 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten
26.409,44 EUR
22
1.2. Jahresgewinn/Jahresverlust:
- 85.937,25 EUR
1.2.1. Summe der Erträge
4.622.420,63 EUR
1.2.2. Summe der Aufwendungen
4.708.357,88 EUR
2. In den Anlagen werden der Lagebericht zum Geschäftsjahr 2007,
die Bilanz zum 31.12.2007, die Gewinn- und Verlustrechnung, die
Erfolgsübersicht sowie der Anlagennachweis zum 31.12.2007 des
Eigenbetriebes zur Kenntnis gegeben. Die ausführlichen Unterlagen zum Jahresabschluss, der Bericht zur Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH sowie der Prüfbericht der örtlichen
Prüfung zum Jahresabschluss 2007 können während der Dienststunden in den Büroräumen der Betriebsleitung der Kommunalen
Bildungsstätten eingesehen werden. Die Anlage enthält weiterhin
den abschließenden Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes,
den Abschlussvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nordsachsen sowie den Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers.
3. Die Jahresabschlüsse des Kommunalen Eigenbetriebes weisen für das Geschäftsjahr 2007 einen Jahresverlust von
85.937,25 EUR aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Der Kreistag beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für
das Geschäftsjahr 2007.
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Kommunale Bildungsstätten
Lieferleistungen (VOL)
Verbrauchsmaterial, Entsorgungsleistungen und Mattenservice im Landkreis Nordsachsen EU-Vergabebekanntmachung
I)
I.1)
I.2)
Abschließender Vermerk der örtlichen
Prüfungseinrichtung -Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Nordsachsen vom 17.10.2008
„Zusammenfassend wird im Ergebnis der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2007 festgestellt, dass bei der Wirtschaftsführung die
gesetzlichen Vorschriften, die Beschlüsse, sowie Dienstordnungen weitestgehend beachtet wurden. Verstöße gegen geltendes Recht, die
einer Feststellung des Jahresabschlusses und einer Entlastung der
Betriebsleitung entgegenstehen, waren nicht zu verzeichnen.
Dem Kreistag wird empfohlen, den Jahresabschluss des Kommunalen Eigenbetriebes „Kultur- und Bildungseinrichtungen des
ehemaligen Landkreises Delitzsch“ für das Wirtschaftsjahr 2007
gemäß § 17 Abs. 3 SächsEigBG festzustellen und die Betriebsleitung zu entlasten.“
Abschließender Vermerk der überörtlichen
Prüfungseinrichtung - Sächsischer Rechnungshof
vom 29.09.2008
II)
II.1.1)
II.1.2)
II.1.3)
II.1.5)
II.1.6)
Gemäß § 110 SächsGemO i. V. § 17 SächsEigBG wurde folgender abschließender Vermerk der überörtlichen Prüfungseinrichtung zum Jahresabschluss und Lagebericht des kommunalen
Eigenbetriebes „Kultur- und Bildungseinrichtungen des Landkreises Delitzsch“ zum 31.12.2007 erteilt:
„Der Sächsische Rechnungshof nimmt den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes
des Eigenbetriebes Kultur- und Bildungseinrichtungen des ehemaligen Landkreises Delitzsch zur Kenntnis und erteilt dem Jahresabschluss zum 31.12.2007 den abschließenden Vermerk.
II.3)
Öffentliche Auslage
III)
Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen liegen der Jahresabschluss und
der Lagebericht nach dieser öffentlichen Bekanntmachung
an 7 Arbeitstagen (vom 09.02.2009 bis 17.02.2009) zu büroüblichen Zeiten zur öffentlichen Einsichtnahme in den Büroräumen
des Dienstsitzes der Kommunalen Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen im Landratsamt Nordsachen, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau aus.
II.1.7)
II.1.8)
II.1.9)
II.2.2)
III.1)
III.1.1)
III.1.2)
III.1.4)
III.2)
III.2.1)
Dr. Beuchling
Betriebsleiter
Kommunale Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen
Öffentlicher Auftraggeber
Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:
Landratsamt Nordsachsen - Kommunale Bildungsstätten
Schulverwaltung, Schulverwaltung, Frau Winkler, Schloßstraße 27, 04860 Torgau, Deutschland, Fax: (03 42 02)
9 88 71 11, E-Mail: [email protected]; Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen; Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (siehe auch
IV.3.3) sind erhältlich bei: siehe Anhang A.II; Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
Art des öffentlichen Auftraggeber und Haupttätigkeiten:
Art:
Regional- oder Lokalbehörde; Haupttätigkeiten: Allgemeine
öffentliche Verwaltung; Der öffentliche Auftraggeber
beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:
nein
Auftragsgegenstand
Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: Lieferung von Sanitärverbrauchsmaterial, Entsorgungsleistungen Damenhygiene und Mattenservice in verschiedenen Objekten im Landkreis Nordsachsen
Art des Auftrags: Lieferung: eine Kombination davon;
Hauptlieferort: 04860 Landkreis Nordsachsen
Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag
Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Lieferung von Sanitärverbrauchsmaterial (Toilettenpapiere, Papierhandtücher und Handtuchspendersysteme, Seifen und Seifenspendersysteme, sonstige Hygieneartikel),
Entsorgungsleistungen Damenhygiene und Mattenservice
in verschiedenen Objekten im Landkreis Nordsachsen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
33760000; 39514400 (39831700)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
Aufteilung in Lose: ja; Angebote sind möglich für ein oder
mehrere Lose
Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt: nein
Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Nach Ablauf der
Laufzeit des Vertrages eine 2-malige Verlängerung des
Vertrages um jeweils ein Jahr; Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Beginn der Auftragsausführung: 01.07.2009; Ende der Auftragsausführung: 30.06.2012
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Information
Bedingungen für den Auftrag
Geforderte Kautionen und Sicherheiten; nicht zutreffend
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften:
Monatliche Zahlung nach Rechnungsstellung
Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: nein
Teilnahmebedingungen
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers - Angaben
und Auflagen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine
Eigenerklärung abzugeben. Eigenerklärung, dass der Bie-
23
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
III.2.4)
III.3)
III.3.1)
III.3.2)
IV)
IV.1)
IV.2.1)
IV.2.2)
IV.3)
IV.3.2)
IV.3.3)
IV.3.4)
IV.3.6)
IV.3.7)
IV.3.8)
VI)
VI.1)
VI.3)
VI.4.1)
VI.5)
A)
A.I)
A.II)
A.III)
ter seine Verpflichtung zur Zahlung seiner Sozialbeiträge,
Steuern und Abgaben erfüllt; Eigenerklärung, dass er sich
nicht in Konkurs, Insolvenz oder Liquidation befindet;
Eigenerklärung nach VOB/A § 7 Nr. 5 und § 7a Nr. 2, dass
die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht infrage gestellt
ist; aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter
als 3 Monate
Vorbehaltene Aufträge: nein
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: nein
Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen Person angeben: ja
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: nein
Verwaltungsinformationen
Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: ja: Vorinformation
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in
Unterlagen: 12.02.2009, 12.00 Uhr; Preis: 30,00 EUR;
Zahlungsbedingungen und -weise: Mit der Anforderung
der Vergabeunterlagen hat der Bieter den Einzahlbeleg
einzureichen.
Die Unterlagen werden innerhalb von 6 Tagen nach kompletter Anforderung (schriftliche Anforderung mit Einzahlbeleg und Zahlungseingang) versendet. Empfänger: Lean
Consulting Volkmar Herrmann; Bankverbindung:
DRESDNER BANK COTTBUS; BLZ: 180 800 00; Konto:
4 782 525 000; IBAN: DE45 180 800 00 47 825 250 00;
SWIFT: DRES DE FF 180
Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 27.02.2009, 12.00 Uhr
Sprache(n) in der (denen) die Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch
Bindefrist des Angebots: bis 31.05.2009
Personen, die bei der Eröffnung des Angebotes anwesend
sein dürfen: nein
Zusätzliche Informationen
Dauerauftrag: nein
Sonstige Informationen: Als Kommunikationsplattform gilt
ausschließlich der E-Mailverkehr. Bieter haben in ihrer
Anforderung der Vergabeunterlagen eine versandfähige
E-Mailadresse anzugeben. Der komplette Mailverkehr ist
zu bestätigen und in Schriftform dem Angebot beizufügen. Für die Bestätigung ist eine elektronisch versandte
Empfangsbestätigung nicht ausreichend.
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig, Deutschland,
Tel.: +49 3 41/9 77 30 13, Fax: +49 3 41/9 77 30 98
Tag der Versendung der Bekanntmachung: 26.01.2009
Anhang A: Sonstige Adressen und Kontaktstellen
Adressen und Kontaktstellen, bei denen nähere Auskünfte
erhältlich sind: Landratsamt Nordsachsen - Kommunale Bildungsstätten, Schulverwaltung, Frau Winkler, Schloßstraße 27,
04860 Torgau, Deutschland, Fax: (03 42 02) 9 88 71 11,
E-Mail: [email protected]
Adressen und Kontaktstellen, bei denen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Lean
Consulting Unternehmensberatung, Herr Herrmann, Gahryer Weg 4, 03149 Wiesengrund OT Trebendorf, Deutschland,
Fax: (03 56 95) 9 49 84, E-Mail: [email protected]
Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu senden sind: Landratsamt Nordsachsen Kommunale Bildungsstätten, Schulverwaltung, Frau Winkler, Schloßstraße 27, 04860 Torgau, Deutschland
B)
Anhang B: Angaben zu den Losen; Los 1: Hygieneartikel,
WC-Papiere, Papierhandtücher; 1) Kurze Beschreibung:
Lieferung o. g. Artikel in die Objekte innerhalb des Landkreises Nordsachsen mit den Hauptschwerpunkten
Delitzsch, Torgau, Eilenburg, Taucha und Schkeuditz; Die
Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Übersicht mit
den Lieferanschriften. 3) Menge oder Umfang: 32 Objekte; Los 2: Entsorgungssysteme zur Entsorgung von
Damenhygiene; 1) Kurze Beschreibung: Lieferung von
Behältnissen zur Entsorgung von Damenhygiene; Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Übersicht mit
den Lieferanschriften. 3) Menge oder Umfang: 3 Objekte;
Los 3: Mattenservice; 1) Kurze Beschreibung: Durchführung des Mattenservice in diversen Objekten im Landkreis
Nordsachsen; Wechsel von Fußmatten laut Wechselintervallen gemäß Vergabeunterlagen; Die Vergabeunterlagen
enthalten eine detaillierte Übersicht mit den Lieferanschriften. 3) Menge oder Umfang: 21 Objekte
_________________________________________________________
Kommunale Bildungsstätten
Finanzielle Unterstützung von Schülern bei
notwendiger auswärtiger Unterbringung
Bezug: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung (Sächsische Unterbringungsverordnung - SächsUVO) vom 18. Dezember 2008; veröffentlicht
im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.
S. 945, 946) am 31.12.2008.
Ab 01.01.2009 gewährt der Landkreis Nordsachsen auf Grundlage des § 38a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen
(SchulG) seinen Einwohnern, denen wegen ihrer notwendigen
Unterbringung als Schüler außerhalb der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes (auswärtige Unterbringung) erhöhte Aufwendungen
für Unterkunft und Verpflegung entstehen, die nicht durch andere öffentliche Mittel ersetzt werden, auf Antrag eine finanzielle
Unterstützung nach Maßgabe der Bestimmungen der Sächsischen Unterbringungsverordnung (SächsUVO). Die für diesen
Zweck veranschlagten Haushaltsmittel werden dem Landkreis
aus dem Staatshaushalt des Freistaates Sachsen zur Bewirtschaftung übertragen.
Das aktuell gültige Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)
und die Sächsische Unterbringungsverordnung (SächsUVO) kann
auf der Internetseite: http://www.revosax.sachsen.de abgerufen
werden.
Für die Internatsschüler allgemein bildender Schulen und für die
Berufsschüler gelten weiterhin separate Antragsformulare und Merkblätter. Aufgrund der Übergangsregelung gemäß § 7 SächsUVO sind
hierzu differenzierte Antragsformulare zu verwenden:
•
•
Anträge auf eine Zuwendung im Abrechnungszeitraum bis
einschließlich 31.12.2008 sind nach den Bestimmungen der
beiden bisherigen Förderrichtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) zu gewähren.
Zu beachten sind hierzu die verbindlichen Ausschlussfristen
gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie (Internatsschüler bis
31.10.2009 und Berufsschüler bis 01.04.2009).
Anträge auf eine finanzielle Unterstützung ab dem Abrechnungszeitraum 01.01.2009 sind nach den Bestimmungen
der SächsUVO zu gewähren.
Die jeweiligen Antragsformulare und Merkblätter der Landkreise
und Kreisfreien Städte sind zu verwenden und zu beachten. Diese
können über den Bildungsserver des SMK auf der Internetseite
http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/formulare/620.htm
abgerufen werden. Den Schülern sollte dieses an den Schulen
ermöglicht werden.
24
Der Monat Januar 2009 kann mit dem Antragsformular für das
erste Schulhalbjahr 2008/09 (01.08.2008 bis 31.01.2009) abgerechnet werden.
Die Anträge können an folgende Anschrift gerichtet werden:
Postanschrift
Besucheranschrift
Landratsamt Nordsachsen
Landratsamt Nordsachsen
Kommunale Bildungsstätten Kommunale Bildungsstätten
04855 Torgau
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Für Rückfragen steht Ihnen unser Mitarbeiter, Herr Schlimok,
unter der Tel.-Nr.: 0 34 21/7 58 -2 62 oder per E-Mail:
[email protected] zur Verfügung.
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die finanzielle Unterstützung von Schülern
bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
(Sächsische Unterbringungsverordnung - SächsUVO)
vom 18. Dezember 2008
Es wird verordnet aufgrund von
1. § 38a Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen
(SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli
2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 31 des
Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 163) geändert worden ist,
2. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG) vom 25. November
2003 (SächsGVBl. S. 899), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 140).
§1
Geltungsbereich
Die Landkreise und Kreisfreien Städte gewähren Schülern mit
Hauptwohnsitz in ihrem Gebiet auf Antrag eine finanzielle Unterstützung zu den Ausgaben für die notwendige auswärtige Unterbringung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
§2
Allgemeinbildende Schulen
(1) Die finanzielle Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für
Unterkunft und Verpflegung wird gewährt bei Unterbringung in
einem der Schule zugeordneten Internat für Schüler
1. am Landesgymnasium St. Afra zu Meißen,
2. in der vertieften Ausbildung an Gymnasien gemäß § 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über
allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien - SOGY) vom 3. August 2004 (SächsGVBl.
S. 336, 576), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. April
2008 (SächsGVBl. S. 276), in der jeweils geltenden Fassung,
3. in der sportlichen Ausbildung am „Glückauf“-Gymnasium Dippoldiswalde/Altenberg und
4. an Mittelschulen, die mit den Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung gemäß Ziffer II der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die Arbeit
an den Sportbetonten Schulen im Freistaat Sachsen (VwV
Sportbetonte Schulen) vom 3. Dezember 2007 (MBI. SMK
2008 S. 4), in der jeweils geltenden Fassung, kooperieren.
(2) Die auswärtige Unterbringung ist notwendig, wenn die tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule einschließlich der Wartezeiten bei der Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens 120 Minuten und bei Schülern mit Behinderungen mindestens 90 Minuten betragen würde. Für Schüler des Landes-
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
gymnasiums St. Afra zu Meißen und des Landesgymnasiums für
Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden gilt eine auswärtige Unterbringung unabhängig von der Gesamtwegezeit stets als notwendig.
(3) Es wird ein monatlicher Betrag von mindestens 165 EUR
gewährt. Wenn volljährige Schüler oder bei minderjährigen Schülern die Eltern Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeit Suchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954,
2955), zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 24.
September 2008 (BGBl. I S. 1856, 1874), in der jeweils geltenden
Fassung, oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003,
BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert durch Artikel 2d des
Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856, 1874), in der
jeweils geltenden Fassung, erhalten, wird ein monatlicher Betrag
von mindestens 265 EUR gewährt; sind die entstandenen Aufwendungen geringer, wird ein monatlicher Betrag mindestens in
Höhe der entstandenen Aufwendungen gewährt.
§3
Berufsschulen
(1) Die finanzielle Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für
Unterkunft und Verpflegung wird gewährt für Schüler in einem
Berufsausbildungsverhältnis, die eine Klasse mit einem von der
Schulaufsichtsbehörde festgelegten Einzugsbereich besuchen.
Als Schüler einer Klasse nach Satz 1 gelten auch Schüler, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Staatsministerium für
Kultus und dem jeweiligen Land eine Berufsschulklasse außerhalb des Freistaates Sachsen besuchen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen und für
Schüler mit einem Abschluss der Sekundarstufe II oder in einem
anerkannten Ausbildungsberuf. Das Staatsministerium für Kultus
soll die Landkreise und Kreisfreien Städte über die Einzugsbereiche nach Satz 1 und Vereinbarungen nach Satz 2 jeweils spätestens am 15. August unterrichten.
(2) Die auswärtige Unterbringung ist notwendig, wenn die tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule einschließlich der Wartezeiten bei der Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens 180 Minuten und bei Schülern mit Behinderungen mindestens 130 Minuten betragen würde.
(3) Es wird ein Betrag von mindestens 8 EUR pro Unterrichtstag
gewährt. Dieser Betrag wird auch gewährt für unterrichtsfreie Tage
sowie An- und Abreisetage, wenn die auswärtige Unterbringung
an diesen Tagen aufgrund unzumutbarer Verkehrsverbindungen
notwendig ist. Eine Verkehrsverbindung ist unzumutbar, wenn die
An- oder Abreise an dem Unterrichtstag in den Zeitraum vor 5
Uhr oder nach 20 Uhr fallen würde. Als Unterrichtstage gelten
auch Tage, an denen andere verbindliche Veranstaltungen der
Schule durchgeführt werden. Finanzielle Unterstützung wird nicht
für Unterrichtstage gewährt, an denen der Schüler fehlt, es sei
denn, für die Inanspruchnahme der auswärtigen Unterbringung
bestehen triftige Gründe.
§4
Antragstellung und Abschlagszahlung
(1) Bei der Antragstellung sind die von den Landkreisen und Kreisfreien Städten vorgegebenen Formulare zu verwenden.
(2) Weisen volljährige Schüler oder bei minderjährigen Schülern
die Eltern nach, dass sie zur Vorleistung nicht in der Lage sind,
wird auf Antrag eine Abschlagszahlung gewährt.
§5
Bewirtschaftungsbefugnis
Die Sächsische Bildungsagentur erteilt den Landkreisen und Kreisfreien Städten jeweils spätestens am 1. April und am 1. Oktober
auf Antrag eine Bewirtschaftungsbefugnis für Haushaltsmittel aus
dem Staatshaushalt, die für finanzielle Unterstützungen von Schü-
25
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
lern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung zur Verfügung
stehen. Bei der Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel gilt das
Haushaltsrecht des Freistaates Sachsen; das für Gemeinden und
Landkreise geltende Haushaltsrecht findet keine Anwendung.
Dem Antrag ist ein Bedarfsnachweis auf der Grundlage einer Prognose beizufügen.
§6
Abweichende Regelungen
Weichen die Landkreise und Kreisfreien Städte zu Gunsten der
Schüler von den Mindestbeträgen nach den §§ 2 und 3 ab, kann
für den erhöhten Mittelbedarf eine Bewirtschaftungsbefugnis nicht
erteilt werden.
§7
Übergangsvorschrift
Auf Anträge auf finanzielle Unterstützung zu den Ausgaben, die
bis zum 31. Dezember 2008 angefallen sind, finden Anwendung
1. die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für
Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für Internatsschüler an allgemein bildenden Schulen vom 11. Juli 2006
(SächsABI. S. 709),
2. die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für
Kultus zur Gewährung von Zuwendungen für Berufsschüler
bei notwendiger auswärtiger Unterbringung (Förderrichtlinie
Unterbringung Berufsschüler) vom 26. Juni 2003 (SächsABI.
S. 1164) und
3. die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für
Kultus-Antragsformular und Merkblatt für die Gewährung von
Zuwendungen für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger
Unterbringung vom 28. November 2003 (MBI. SMK S. 323),
jeweils enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007
(SächsABI. SDr. S. S 628). Zuständig ist der Landkreis oder die
Kreisfreie Stadt, in deren Gebiet der Schüler seinen Hauptwohnsitz hat.
Eigenbetrieb „Kommunale Bildungsstätten
Kulturverwaltung“
Am Donnerstag, dem 29. Januar 2009 wurde um 09:00 Uhr im
Foyer des Landratsamtes Nordsachsen in Delitzsch, RichardWagner-Straße 7a, eine Gemeinschaftsausstellung von Frau Ingrid Pistora, Frau Ursula Körner und Frau Monika Renk eröffnet.
Die Ausstellung beinhaltet Öl- und Acrylmalerei gemischt mit Fotografie. Zu sehen sind bei den Ölbildern vorwiegend stimmungsvolle Landschaften, Ortsansichten, Porträts und Stillleben. Bei
den Fotografien hingegen handelt es sich um die so genannte
Makrofotografie. Zu sehen sind hier ausschließlich Tiere und Pflanzen der heimischen Umgebung.
Insgesamt umfasst die Ausstellung 7 Fotos und 13 Ölbilder. Den
Betrachter erwartet also ein sehr interessanter Mix aus Malerei
und Fotografie. Alle drei Frauen haben an Malkursen in Leipzig
teilgenommen und dort unter der künstlerischen Leitung durch
die Diplom-Malerin Frau Petra Watzlawik ihr Talent weiterentwickelt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordsachsen haben bis einschließlich 6. März 2009 die Möglichkeit,
diese Ausstellung zu besichtigen.
§8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Dresden, den 18. Dezember 2008
Der Staatsminister für Kultus
in Vertretung
Hansjörg König
Staatssekretär
Eigenbetrieb Kommunale Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Die Kulturverwaltung informiert!
Mühlenpreis 2009
Auch in diesem Jahr wird wieder der Mühlenpreis in den Kategorien Kultur, Sport, Soziales und Natur- und Umweltschutz vergeben.
Mit der festlichen Mühlenpreisverleihung erhält die jährliche Ehrung
von verdienstvollen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern einen würdigen Rahmen und entsprechend hohe Anerkennung.
Vereine, Verbände, Einrichtungen sowie Privatpersonen haben
bis zum 06. März 2009
die Möglichkeit, ihre Favoriten vorzuschlagen. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei der Kulturverwaltung des
Eigenbetriebes, Wittenberger Straße 1, in 04509 Delitzsch. Wichtig ist hierbei eine ausführliche und aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung der vorzuschlagenden Person. Gleichzeitig besteht
die Möglichkeit, entsprechende Fotos in Papierform oder in digitaler Form mit einzureichen. Bei eventuellen Rückfragen stehen
Ihnen die Mitarbeiter unter Tel. 03 42 02/86 11 77 gern zur Verfügung.
Gemeinde Doberschütz
Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes
zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Doberschütz
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 05.02.2009 mit Beschluss-Nr. 16/2009 die öffentliche
Auslegung des Entwurfes zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Doberschütz in der Fassung vom
05.02.2009 samt Begründung sowie die nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen
- Landratsamt Delitzsch,
- Regierungspräsidium Leipzig,
- Regionaler Planungsverband Westsachsen,
- Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.,
- Naturschutzbund Deutschland und
- Anglerverband Sachsen e. V.
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage bestimmt.
Die wesentlichen verfügbaren umweltbezogenen Informationen,
die im Entwurf berücksichtigt wurden, sind folgenden Planungen
und Unterlagen entnommen:
26
-
Landschaftsplan der Gemeinde Doberschütz (2002),
Avifaunistisches Gutachten zu Durchzüglern und Wintergästen im Untersuchungsraum (Naturschutzinstitut Dehnitz, 2003).
- Biotopuntersuchung für „Energiepark Rote Jahne“ (Tiepelt
Architekten, 2007),
- Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Oldtimerring Rote Jahne“ (Jung & Partner, 2002),
- Faunistische Sonderuntersuchung & Artenschutzbeitrag „Energiepark Rote Jahne“ (Myotis, 2008),
- Pflege- und Entwicklungskonzept Naturpark Dübener Heide
(2003) und
- o. g. Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans
im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Der Entwurf zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Doberschütz wird in der Zeit vom 16.02.2009 bis
16.03.2009 in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz, ausgelegt.
Zusätzlich ist der Entwurf zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Doberschütz im Internet auf der Website
http//www.bk-landschaftsarchitekten.de/service.htm
abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich,
Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838
Zschepplin. Telefon (0 34 23) 7 58 60 -0, Fax (0 34 23) 75 86 0- 59,
E-Mail [email protected] zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Dies kann während der Dienstzeiten
Montag von
8.00 - 12.00 und von 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag von
8.00 - 12.00 und von 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch von
8.00 - 12.00 und von 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag von
8.00 - 12.00 und von 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag von
8.00 - 11.00 Uhr
im Zi. 11b erfolgen.
Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung des Planungsinhalts während der Auslegungsfrist.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben. Der von der Fortschreibung betroffene Ausschnitt „Sondergebiet Solarenergie“ (Energiepark Rote Jahne) ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Doberschütz, den 06.02.09
Märtz
Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Doberschütz
für das Haushaltsjahr 2009 liegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO
vom 18.03.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2002,
in der Zeit vom 09.02.2009 bis 17.02.2009 im Zimmer 24 der
Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, zu den
Dienstzeiten öffentlich aus.
Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des
siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichte
der Gemeinde Doberschütz
Die Berichte der Gemeinde Doberschütz für die Haushaltsjahre
2006 und 2007 über die Eigenbetriebe und die Unternehmungen,
an denen die Gemeinde unmittelbar bzw. mittelbar beteiligt ist,
liegen gemäß § 99 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom
09.02.2009 bis 17.02.2009
im Zimmer 24 der Gemeindeverwaltung, Breite Straße 17, zu den
Dienstzeiten öffentlich aus und kann von den Bürgern eingesehen werden.
Märtz
Bürgermeister
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
9.00 - 11.00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters
der Gemeinde Doberschütz im Februar 2009
Montag, den 02.02.2009
Montag, den 09.02.2009
Mittwoch, den 11.02.2009
Donnerstag, den 19.02.2009
Donnerstag, den 26.02.2009
in der Ortschaft Battaune,
Dortplatz 9, Bibliothek
von 17.00 bis 18.00 Uhr
in der Ortschaft Wöllnau,
Dorfstr. 71a (ehem. Gem.)
von 17.00 bis 18.00 Uhr
in der Ortschaft Mörtitz,
Schulgasse 6
(Kita „Sonnenkäfer“)
von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr
in der Ortschaft Paschwitz,
Eilenburger Str. 9 (FFW)
von 16.00 bis 18.00 Uhr
in der Ortschaft Sprotta,
Lindenallee 3
(Kita „Storchennest“)
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Märtz
Bürgermeister
Achtung Wiedereröffnung
Werte Einwohner von Mörtitz!
Das Bücherstübchen in der Kindertagesstätte hat ab Montag, d.
09.02.2009, wieder geöffnet.
In der Zeit zwischen 15.00 bis 16.00 Uhr können sich interessierte
Leser und Leserinnen vom aktuellen Angebot der Zweigstelle der
Bibliothek Doberschütz informieren und Medien ausleihen.
Märtz
Bürgermeister
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
9.00 - 11.00 Uhr
Nicole Jost berät Sie gern bei der Auswahl und ist jeden Montag
im Bücherstübchen um diese Zeit anzutreffen.
Schauen auch Sie einfach mal rein und nutzen die Vielfalt an
Büchern und Zeitschriften des sehr schön renovierten Bücherstübchens in der Kita Mörtitz!
B. Pohlenz
Leiterin der Bibliothek
27
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Öffnungszeiten weiterer Zweigstellen der Gemeindebibliothek Doberschütz
Battaune
Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr zuständig: Michelle Geidel
Paschwitz
Dienstag
17.00 - 18.00 Uhr Marion Rohrbach
Sprotta
Mittwoch
15.00 - 16.00 Uhr Heidrun Leicht
Sprotta-Siedlung
Mittwoch
15.00 - 16.00 Uhr Katrin Kern
Wöllnau
Mittwoch
16.30 - 17.30 Uhr Christine Kortüm
Gemeinde Jesewitz
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Jesewitz
Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan
der Gemeinde Jesewitz für das Haushaltsjahr 2009 Iiegt gemäß
§ 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 09.02.09 bis 17.02.09
Im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in
04838 Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten sowie zu den
Sprechzeiten des Bürgermeisters im Gemeindeamt Jesewitz, Alte
Dorfstraße 1 in 04838 Jesewitz zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
SV Jesewitz lädt ein
Die Sportvereinigung Jesewitz e. V. lädt zu folgenden Veranstaltungen in die Sportlerklause herzlich ein:
1. Zu einer Faschingsfete, am Rosenmontag, dem 23.02.09 um
19.00 Uhr
Anmeldungen bitte bis 17.02.09!
2. Zu einem unterhaltsamen Kaffeenachmittag, anlässlich des
Frauentages am Sonntag, dem 08.03.09 um 14.30 Uhr
Anmeldungen bitte bis 28.02.09!
3. Vorinformation: Osterfeuer, am Donnerstag, dem 09.04.09
um 19.00 Uhr am Sportplatz
Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten bitte die Anmeldungen für
Pkt. 1 + 2 zu den genannten Terminen sowie nähere Informationen unter Tel.: 0 34 23/60 26 98 (Christa Mosig).
Wir freuen uns auf Sie!
Der Vorstand
Gemeinde Krostitz
Landratsamt Nordsachsen
Dezernat Umwelt
Vermessungsamt
Sonderungsbehörde
Öffentliche Bekanntmachung
Informationsveranstaltung zu den Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz in den Gemarkungen Priester, Krensitz,
Mutschlena, Kletzen und Zschölkau
Es werden in der
Gemeinde Krostitz,
Gemarkung Priester Flur 2 und 4
Gemarkung Krensitz Flur 1 und 2
Gemarkung Mutschlena Flur 2
Gemarkung Kletzen Flur 1 und 5
Gemarkung Zschölkau Flur 1 und 3
Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener
und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I 5. 2182,
2215) eingeleitet.
Sonderungsbehörde ist das Vermessungsamt in Torgau.
Durch die Verfahren soll die Reichweite des unvermessenen
Eigentums im ungetrennten Hofraum bestimmt werden.
Betroffen sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und deren
Vertretungsbefugte von Anteilen an ungetrennten Hofräumen in
den betreffenden Gemarkungen sowie Personen bzw. Stellen, die
ein Recht an einem solchen Grundstück besitzen.
Personen, die örtliche Arbeiten im Sinne des BoSoG durchführen, sind gesetzlich berechtigt, bei der Erfüllung ihres Auftrages
Grundstücke zu betreten, um die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen und Stellen werden hiermit zu einer
Informationsveranstaltung
am 17.02.2009 um 18.00 Uhr in den Speiseraum der Mittelschule Krostitz, Parkstraße 5 in Krostitz eingeladen.
In dieser Veranstaltung wird über die Ziele, Zweck, Ablauf und
die Kosten des Verfahrens informiert.
Übersichtskarten, in denen die betroffenen Gebiete markiert sind,
liegen in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1 in
04509 Krostitz aus und können zu den üblichen Gemeindeöffnungszeiten eingesehen werden.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
Gemeinde Laußig
Gemeinde Laußig
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 17.02.2009 um 19.00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus
Görschlitz eine Einwohnerversammlung statt, zu der ich hiermit
herzlich einlade.
gez. Schneider
Bürgermeister
Vereinsförderung im Jahr 2009
Die Anträge auf Vereinsförderung für das Jahr 2009 können bis
zum 27.02.2009 bei der Gemeindeverwaltung Laußig eingereicht
werden.
Die Anträge sollen den Verwendungszweck beinhalten sowie die
genaue Fördersumme.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass später eingehende
Anträge nicht berücksichtigt werden können.
gez. Schneider
Bürgermeister
_________________________________________________________
Landkreis Nordsachsen
Verfahren: 2 Eigenheime Feldgasse in Authausen
Gemarkung: Authausen, Flur 3
Gemeinde: Laußig
Lfd. Nr.:
DZ/B 11
Schlussfeststellung
Auf Grundlage des § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), in der heute geltenden Fassung i. V. m. § 149 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl.
I S. 546), in der heute geltenden Fassung wird das Bodenordnungsverfahren hiermit abgeschlossen.
28
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Begründung
Der Bodenordnungsplan vom 16. Mai 2007 ist in allen seinen Teilen ausgeführt. Im Verfahrensgebiet wurden Boden- und Gebäudeeigentum zusammengeführt und damit BGB-konforme Rechtsverhältnisse hergestellt. Das Eigentum an den Flurstücken ist an
die im Bodenordnungsplan genannten Beteiligten übergegangen.
Das Grundbuch ist berichtigt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach
ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt
mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Hausanschrift:
Lüptitzer Straße 39
04808 Wurzen
Postanschrift:
04855 Torgau
oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen
Schlossstraße 27, 04860 Torgau
Südring 17, 04860 Torgau
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
Striesaer Weg 4, 04758 Oschatz
einzulegen.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Wurzen, den 08. Dezember 2008
Wirsching
Amtsleiter
DS
Frauentagsfeier
im Bürgerhaus Authausen
am Samstag, dem 7. März 2009
Beginn:
19.00 Uhr
Eintritt:
13,00 Euro
Wir feiern in den Frauentag rein,
da könnt ihr Sonntag bei eurer Familie sein.
Denn Montag, wisst ihr ganz genau,
ruft die Arbeit auch die Frau.
Kartenvorverkauf vom 09.02.2009 bis 04.03.2009 in der Gemeindeverwaltung Laußig bei Frau Haffke, Tel.: 03 42 43/3 39 19
Es lädt ein: Gemeinde Laußig
Frauentagsfeier
im Bürgerhaus Pressel
am Samstag, dem 7. März 2009
Beginn:
19.00 Uhr
Eintritt:
13,00 Euro
Wir feiern in den Frauentag rein,
da könnt ihr Sonntag bei eurer Familie sein.
Denn Montag, wisst ihr ganz genau,
ruft die Arbeit auch die Frau.
Kartenvorverkauf vom 09.02.2009 bis 04.03.2009
Verein zur Förderung des ländlichen Raumes Pressel
Tel.: 03 42 43/2 61 20
Es lädt ein: Gemeinde Laußig
Gemeinde Neukyhna
Bekanntgabe
Der Gemeinderat Neukyhna fasste in seiner öffentlichen Sitzung
am 22.01.2009 nachfolgende Beschlüsse:
Beschluss-Nr.: 01/2009
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neukyhna
Beschluss-Nr.: 02/2009
Abschluss Pachtvertrag mit Landbau Schenkenberg GbR
Beschluss Nr.: 03/2009
Zustimmung zum Entwurfs der 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest als Empfehlung für die Verbandsversammlung
Beschluss-Nr.: 04/2009
Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 10 Abs. 5, des BimSchG
- zum Genehmigungsverfahren nach § 16 BimSchG - zum Antrag
des Landwirtes Martin Steinborn vom 27.10.2008 zur wesentlichen Änderung der Sauenzuchtanlage in Zschernitz durch Veränderung des Lüftgungsregims
Beschluss-Nr.: 05/2009
Verkauf der Wohnung Nr. 12, Zum Sportplatz 1a, Zschernitz
Beschluss-Nr.: 06/2009
Verkauf einer Teilfläche von ca. 252 m2 aus Flst. 56/13, Flur 1,
Gemarkung Pohritzsch
Beschluss-Nr.: 07/2009
Verkauf einer Teilfläche von ca. 500 m2 ans Flst. 56/13, Flur 1,
Gemarkung Pohritzsch
Beschluss-Nr.: 08/2009
Verkauf einer Teilfläche von ca. 120 m2 aus Flst. 44/1, Flur 5,
Gemarkung Pohritzsch
Beschluss-Nr.: 09/2009
Verkauf einer Teilfläche von ca. 150 m2 aus Flst. 42/1, Flur 1,
Gemarkung Zschernitz
Beschluss-Nr.: 10/2009
Kauf des Flurstückes 5/126 = 432 m2, Flur 4, Gemarkung Lissa
Beschluss-Nr.: 11/2009
Kauf des Flurstückes 5/124 = 210 m2, Flur 4, Gemarkung Lissa
Beschlüsse, welche in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, können während der Öffnungszeiten im Verwaltungsverband Wiedemar, OT Kyhna, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna, eingesehen
werden.
Lösch
Bürgermeisterin
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Neukyhna
Aufgrund von § 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. März 2003 (GVBI. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138,
158) hat der Gemeinderat Neukyhna in seiner Sitzung am
22.01.2009 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Die Hauptsatzung vom 14.02.2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 11.09.2003, wird wie folgt geändert:
29
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Der § 9 Abs. 2 wird um folgenden Punkt 12 ergänzt:
12.
den Verzicht auf die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrecht nach BauGB.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage
nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen in
Kraft.
Kyhna, den 22.01.2009
Ich bitte darum, dass sich alle Interessenten bis zum 6. März 2009
bei
Herrn Manfred Krüger, Wölkau, Breite Str. 9;
Herrn Reinhard Unterbeck, Boyda, Teichstraße 23 bzw.
Herrn Günther Bürger, Göritz 19a
schriftlich oder persönlich anmelden.
Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wölkau, den 23. Januar 2009
Zschieschang
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Wölkau
Einladung
Lösch
Bürgermeisterin
Gemeinde Schönwölkau
Jagdgenossenschaft Wölkau
Bekanntgabe
Hiermit weise ich auf die Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft
Wölkau einschließlich Boyda und Göritz vom 26. November 2008
hin.
Die Bekanntgabe erfolgt in der Zeit vom 09.02. bis 09.03.2009
durch öffentliche Auslegung des Protokolls der Jagdgenossenschaftsversammlung in der Gemeindeverwaltung Schönwölkau,
Parkstraße 11, 04509 Schönwölkau OT Wölkau während der
Sprechzeiten.
Wölkau, den 22.01.2009
Zschieschang
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Wölkau
Einladung
In unserer Versammlung der Jagdgenossenschaft Wölkau einschließlich Boyda und Göritz vom 26. November 2008 haben wir
beschlossen, eine gemeinsame Tagesfahrt für alle Landeigentümer und Partner zu unternehmen.
Die Busfahrt in die Sächsische Schweiz findet am Sonntag, dem
17. Mai 2009 statt.
Abfahrtsorte: 08:00 Uhr Göritz, Haltestelle
08:05 Uhr Wölkau, Kirchplatz
08:10 Uhr Boyda, Haltestelle
Mit dem „Eilenburger“ geht es zu einer Fahrt in die wunderschöne Sächsische Schweiz. 12:00 Uhr heißt es dann „Leinen los“
und wir unternehmen eine beeindruckende zweieinhalbstündige
Schifffahrt mit einem Salonschiff der Sächsischen Dampfschifffahrtsgesellschaft. An Bord des Schiffes haben Sie die Möglichkeit zur individuellen Mittagspause.
Gegen 14:30 Uhr erreichen wir Königsstein, wo uns der Bus empfängt und zum Kaffeetrinken in die „Neue Schänke“ am Fuße der
Festung Königsstein bringt. Das Abendessen ist im Schlosshotel in Trebsen für uns bestellt.
Für die Durchführung der Fahrt erheben wir einen Unkostenbeitrag von 20,- EUR pro Person. Darin sind alle Kosten enthalten,
außer für die persönlichen Getränke und das Mittagsessen.
Der Beitrag ist bei der Anmeldung zu bezahlen.
Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Wölkau einschließlich Boyda und Göritz
Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Wölkau
einschließlich Boyda und Göritz am Donnerstag, dem 12. März 2009,
19.00 Uhr in das Gasthaus Böttge, Kirchplatz 8 in Wölkau zur Versammlung ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung durch den Vorsteher der Jagdgenossenschaft Wölkau und Begrüßung der Jagdgenossen
2. Feststellung der Anzahl der anwesenden Stimmen und der
Grundstückseigentümer
3. Beschlussfassung über das Verfahren und die Bedingungen
für den Abschluss der Jagdpachtverträge ab 2010
4. Sonstiges
5. Schlusswort
Zschieschang
Jagdvorsteher
Gemeinde Zschepplin
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Zschepplin
Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan
der Gemeinde Zschepplin für das Haushaltsjahr 2009 liegt gemäß
§ 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 11.02.09 bis 19.02.09
im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in
04838 Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Ausfall Sprechstunde Bürgermeisterin
der Gemeinde Zschepplin
Am Dienstag, dem 17.02.2009 fällt die Bürgermeister-Sprechstunde von 15.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindeamt Zschepplin, OT Naundorf, Bahnhofstraße 1 aus.
Berkes
Bürgermeisterin
_________________________________________________________
Gemeinde Zschepplin
Jagdgenossenschaft Naundorf
Einladung an alle Mitglieder zur Jagdgenossenschaftsversammlung am
20.02.2008 um 19.00 Uhr
in der Gaststätte „Zum Schenkteich“ in Naundorf.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
30
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
2.
3.
4.
5.
Davon anwesend:
11
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Nach § 20 SächsGemO waren keine Mitglieder der Verbandsversammlung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Es wird bestätigt, dass ordnungsgemäß und unter Einhaltung der
Fristen zur Sitzung eingeladen wurde.
Eilenburg, den 30.01.2009
Rechenschaftsbericht des Vorstandes
Rechenschaftsbericht des Kassenführers
Entlastung des Jagdgenossenschaftsvorstandes
Wahl des Jagdgenossenschaftsvorstandes für die Zeit vom
01.04.2009 bis 31.03.2014
6. Bericht der Jäger
7. Anträge, Wünsche, Sonstiges
8. Wildessen der Mitglieder mit Ehepartner
Die Mitglieder werden gebeten, sich bei einer der folgenden Adressen persönlich oder telefonisch anzumelden:
Ute Reichert, Naundorf
Siegfried Jäger, Steubeln
Die Vorstandschaft
i. A. L. Huber
Hohenprießnitzer „Spinnen am Spinnrad“
Die Hohenprießnitzer Heimatfreunde laden ein!
Wo? - Hohenprießnitz, Begegnungszentrum in der Schule
Wann? - Samstag, 7. Februar 2009, 14:00 bis 17:00 Uhr
Wir möchten die Wolle von unseren Schafen aus dem vergangenem Jahr verspinnen und anschließend zu Strickwaren verarbeiten. Hierfür benötigen wir Unterstützung.
Wer also ein Spinnrad hat und helfen kann oder spinnen lernen
möchte hat an diesem Tag die Gelegenheit dazu.
Spintenachmittag
Begonnene Handarbeiten können fertig gestellt werden.
Spielecke mit Karten- und Würfelspielen.
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Die Jahresrechnung 2005 des Verwaltungsverbandes EilenburgWest liegt gemäß § 88 Abs. 4 SächsGemO in der Zeit vom
09.02.2009 bis 17.02.2009 im Verwaltungsverband EilenburgWest, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den täglichen
Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Öffentliche Bekanntmachung
des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
In der öffentlichen Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West am 15.12.2008 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.Inhalt
________________________________________________________
7/2008
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Wahl eines Vertreters der Verbandsversammlung
zur Vornahme der Vereidigung und Verpflichtung
des gewählten Verbandsvorsitzenden
Besetzung der Stelle der Leiterin Kämmerei
Feststellung Jahresabschluss 2005
Beschluss-Nr.: 9/2008
8/2008
9/2008
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Feststellung Jahresabschluss 2005
Gemeinde Wiedemar
Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes EilenburgWest beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.12.2008 die
vorliegende Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 entsprechend § 88 Abs. 3 SächsGemO festzustellen.
Hiermit weisen wir gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung sowie § 1 der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe
(Bekanntmachungssatzung) der Gemeinde Wiedemar auf die
öffentliche Auslegung des
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft:
VerwaltungsVermögens- Gesamthaushalt
haushalt
haushalt
Summe Einnahmen:
668.904,74 €
81.925,51 € 750.830,25 €
Summe Ausgaben:
668.904,74 €
81.925,51 € 750.830,25 €
Zuführung vom Vermögenshaushalt
an den Verwaltungshaushalt:
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage:
81.925,51 €
81.925,51 €
Der Prüfbericht über die Örtliche Prüfung der Jahresrechnung
2005 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West vom 03.05.2008
(erstellt durch den Landkreis Delitzsch - Dezernat I Kommunalund Rechnungsprüfungsamt) lag der Verbandsversammlung im
Zeitpunkt der Beschlussfassung vor.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder
der Verbandsversammlung:
Tatsächliche Anzahl der Mitglieder
der Verbandsversammlung:
Entwurfes der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2009
der Gemeinde Wiedemar hin.
Der Entwurf kann in der Zeit vom 09.02. bis 17.02.2009 während
der Dienststunden
Montag, Mittwoch,
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowohl in der Gemeinde Wiedemar, Schulstr. 2, 04509 Wiedemar
als auch am Sitz des Verwaltungsverbandes Wiedemar in 04509
Neukyhna, Hauptstraße 29, Kämmerei, eingesehen werden.
Bedenken und Anregungen zum Entwurf können bis einschließlich 26.02.2009 zu den genannten Öffnungszeiten vorgebracht
werden.
11
11
K. Bödemann
Bürgermeisterin
31
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen
Aufruf an alle Streuobstinteressierte
Streuobstwiesen - Nutzen für Mensch und Natur
Nicht zum ersten Mal beschäftigen sich Landschaftspflegeverbände
und Naturschutzvereine mit dem Thema des Erhaltes alter Apfelsorten und Streuobstwiesen. In den Jahren 1998 - 2002 wurden alte
Apfelsorten und Streuobstwiesen in den Landkreisen Nordsachsen,
Leipziger Land und im Muldetal bestimmt, erfasst und kartiert. Viele
Gespräche mit Streuobstwiesenbesitzern sind erfolgt und manch ein
Streuobstwiesenbesitzer hat sich auch schon über die Vielfalt seiner
Obstsorten auf seinem Grundstück informiert.
In den letzten Jahrzehnten sind die Bestände an Streuobstwiesen
zurückgegangen. Vorhandene Obstwiesen sind sehr lückenhaft
bestückt, da viele alte Bäume gefällt wurden. Neue Bäume wurden
nicht nachgepflanzt, da es dazu keinen Bedarf gibt. Viele Leute bevorzugen Koniferen und Nadelgehölze anstatt fruchttragender Bäume
und Sträucher, weil sie weniger Arbeit machen.
Aber vielleicht sollten wir auch mal eine andere Betrachtung für die
Anlage oder die Pflege unseres Grundstückes in Betracht ziehen.
Die Obstbaumblüte beispielsweise gilt als ein Höhepunkt im Jahresablauf. Regelmäßig im Frühjahr, wenn die Natur aus der Winterruhe
erwacht, verwandeln blühende Obstbäume der Gärten und Streuobstwiesen weite Landstriche in ein weißes Btütenmeer. Sie sind für
unser Auge eine Abwechslung in der sonst vielfach nur mit eintönigen grünen Koniferen bestückten Garten- und Agrarumwelt.
Aber nicht nur Menschen, auch Tiere erfreuen sich an den Streuobstwiesen. Zahlreiche Insekten laben sich an Pollen und Nektar der
Obstblüten. Sie sind Nahrungs-, Lebens- und Vermehrungsraum für
über 5.000 Tier- und Pflanzenarten wie z. B. Steinkauz und Siebenschläfer. Streuobstwiesen gehören damit zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Der Erhalt von Streuobstwiesen als Lebensraum vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten ist ohne die Möglichkeiten zur sinnvollen Verwertung des Obstes auf Dauer undenkbar.
Heute läuft der Rückgang der Streuobstbestände etwas langsamer,
teilweise ist sogar schon wieder eine Zunahme der hochstämmigen
Obstbäume zu verzeichnen. Aufgrund der hohen ökologischen und
touristischen Bedeutung von Streuobstwiesen will man nun nach den
Erfassungen und Bewertungen der vorhandenen Bestände auch einen
Schritt weitergehen! Im Auftrag der sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft und des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege sollen
regionale Streuobstkreisläufe in unserer Region etabliert werden.
Wirtschaftlich ist Streuobst aufgrund seiner hohen Qualität unverzichtbar für hochwertige Produkte wie beispielsweise Fruchtsäfte,
Frischverzehr, Eingemachtes, Marmeladen, Dörrobst, Wein und Obstdestillate. Naturtrüber Apfelsaft hat die größte Bedeutung.
Eine immer noch wachsende Absatzmöglichkeit für große Erntemengen bildet die Herstellung von Fruchtsäften und -weinen. So finden sich vor allem in industriell erzeugten Säften und Fruchtweinen
auch Früchte aus dem Streuobstbau wieder. Allerdings werden hier
auch die Früchte aus Mostobstplantagen sowie Überschüsse aus
dem Plantagen-Tafelobstanbau verarbeitet, die mit einem enormen
Einsatz von künstlichen Dünge- und Spritzmitteln betrieben werden.
Reine Streuobstprodukte setzten sich dagegen nur aus Früchten von
Streuobstbeständen zusammen. Am weitesten verbreitet sind hier
die Apfelsäfte aus Streuobst, die direkt abgefüllt, also nicht aus Konzentraten hergestellt werden. Sie werden naturrein und naturtrüb
belassen und durchlaufen im Rahmen von entsprechenden Streuobstprojekten ein Kontrollverfahren vom Anbau bis zur Abfüllung. Dabei entstehen je nach Mengenanteilen süßer und saurer Äpfel Säfte mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen und Jahrgangscharakter.
Wir wenden uns heute an alle interessierten Besitzer von Streuobstwiesen, Akteure, Imker und Landwirte, welche Probleme mit der Pflege oder mit der Verwertung des Obstes haben. Wir möchten erreichen, dass wirtschaftliche Anreize geschaffen werden und vielleicht
euch eine regionale Börse für Streuobst entsteht.
Wie soll das praktisch umgesetzt werden?
Auf der einen Seite sind die Streuobstwieseneigentümer, die gern ihr
Obst vielleicht auch die Wiesennutzung abgeben würden, auch zum
Selbstpflücken, bzw. über eine sinnvolle Verwertung dankbar wären.
Auf der anderen Seite sind die interessierten Verbraucher, die das
schmackhafte und unbehandelte Obst verwerten möchten. Hier möch-
ten wir Nutzer und Verwerter zusammenführen und später über eine
Datenbank eine Vernetzung herstellen.
Wer also der Meinung ist, dass seine Streuobstwiese einer Nutzung
zugeführt werden soll bzw. wer eine Beratung zur Pflege oder zur
Beantragung von Fördermitteln benötigt, kann sich unter folgenden
Anlaufstellen melden:
Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V.
Dr.-Belian-Str. 4 - 04838 Eilenburg
Tel.: 0 34 23/66 3- 39 24, Fax: 0 34 23/66 3- 39 25
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lpv-nordwestsachsen.de
NABU Landesverband Sachsen e. V.
Löbauer Str. 68 - 04347 Leipzig
Tel.: 03 41/2 33 31 30, Fax: 03 41/2 33 31 33
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nabu-sachsen.de
Abfallverband Nordsachsen
Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbands Versammlung des AVN hat am 15.12.20008 die Jahresrechnung 2007 des Verbandes festgestellt.
Das Haushaltsjahr 2007 schließt in den Einnahmen und Ausgaben in
Höhe von 4.331.459,94 €. Davon im Verwaltungshaushalt mit
4.319,477,32 € und im Vermögenshaushalt mit 11.982,62 €.
Die Jahresrechnung schließt ohne Fehlbetrag ab. Der rechnungsmäßige
Kassenbestand beläuft sich zum 31.12.2007 auf 83.946,36 €.
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen vom
09. - 17.02.2009 während der üblichen Dienstzeiten zur öffent-lichen
Einsichtnahme in folgenden Einrichtungen aus:
• Geschäftsstelle des AVN, Str. des Friedens 9a, Gebäude 2, Zimmer 110, in 04720 Döbeln
• LRA Nordsachsen, Schloßstr. 27, Haupt- und Finanzdezernat; SG Abfallwirtschaft, Zimmer 306 in 04860 Torgau
Uhlig
Verbandsvorsitzender
Abwasserzweckverband Unteres Leinetal
- Der Verbandsvorsitzende 04509 Schönwölkau, OT Wölkau, Parkstraße 11
Öffentliche Bekanntmachung
Über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2009 des
Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal
Gemäß § 76 der SächsGemO wird der Entwurf der Haushaltsatzung
für das Jahr 2008 in der Zeit vom 09. - 17. Februar 2009 öffentlich
ausgelegt. Dieser kann während der Dienststunden des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
8.00 - 11.30 Uhr
und
12.30 - 14.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 11.30 Uhr
und
12.30 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 11.30 Uhr
in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal, OT Wölkau, Parkstraße 11 in 04509 Schönwölkau, eingesehen
werden. Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, bis
zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der
Auslegung (26.02.2009) Einwendungen gegen den Entwurf bei
genannter Adresse zu erheben.
Wölkau, den 30.01.2009
Tiefensee
Verbandsvorsitzender
Schulzweckverband „Mulde Ost“ - Einladung
Am 09.02.2009 findet um 14.00 Uhr im Versammlungsraum der
Gemeindeverwaltung Laußig die nächste Verbandsversammlung des
Schulzweckverbandes „Mulde Ost“ statt.
Tagesordnung:
I. öffentlicher Teil
1.
Bestätigung der Niederschrift vom 16.12.2008
2. Beschlussvorlagen
2.1.
Haushaltssatzung 2009
2.2.
4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Schulzweckverbandes „Mulde Ost“
3.
Verschiedenes/Anfragen/Informationen
Schneider, Verbandsvorsitzender
32
■
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Kultur und Schulen
33
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Die Kreismusikschule Delitzsch informiert
Rückblick
Beim 46. Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“, der an den
vergangenen beiden Wochenenden in Leipzig stattfand, waren
23 aktive Schüler der Kreismusikschule Delitzsch erfolgreich. Der
Wettbewerb ist ein Podium für alle, die als Solisten oder im Ensemble ihr musikalisches Können in der Öffentlichkeit zeigen und sich
einer fachkundigen Jury präsentieren wollen.
In diesem Jahr wetteiferten Solisten in den Fachgebieten Gitarre sowie Holz- und Blechbläser um Preise und Prädikate. In den
Duowertungen präsentierten Klavierschüler ihr Können 4-händig
oder spielten mit jeweils einem Streichinstrument gemeinsam.
Bei den Blechbläsern konnten der Posaunist Timm Richter aus
Eilenburg und der Hornist Michael Kreß aus Taucha 1. Preise mit
Weiterleitung zum Landeswettbewerb in Empfang nehmen. Sie
werden im März in Chemnitz ihr Können erneut unter Beweis stellen und sich mit den besten Bläsern aus Sachsen messen.
Weitere erste Preise erspielten sich die Pianisten Maximilian Huth
und Tran Hong Ngoc aus Eilenburg sowie Willi Schicketanz und Olaf
Penzold aus Taucha in der Kategorie Klavier 4-händig und die beiden Gitarristen Felix Grell und Michelle Höft (beide Delitzsch).
Über 2. Preise freuten sich die beiden erst 7-jährigen Klavierspielerinnen Magdalena Hartmann und Aurelia Holfeld, Hannah
Schack und Ann-Kathrin Brumm/Gitarre, Johanna Altmann und
Anne Schwarzer/Klarinette, Nicole Sonneberg/Trompete und die
Duo’s mit Klavier und Violine Philipp Kanitz/Stefan Löwe und Claudia Brandt/Dorothea Rosch.
3. Preise erreichten Luise Barth und Clemens Taube/Gitarre sowie
das Duo mit Lucius Holfeld und Anne Stadler/Klavier und Violine. Allen Teilnehmern sei zu ihren beachtlichen Leistungen herzlich gratuliert.
Kreismusikschule Delitzsch
Hauptgeschäftsstelle
Schlossstraße 31
04509 Delitzsch
Tel.: 03 42 02/6 37 41
Fax: 03 42 02/3 24 03
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kms-delitzsch.de
Kreismusikschule Delitzsch
Außenstelle Eilenburg
C.-Zetkin-Straße 16
04838 Eilenburg
Tel.: 0 34 23/70 34 68
Fax: 0 34 23/75 02 42
E-Mail: [email protected]
Öffentliche Veranstaltungen der Sternwarte
Nordsachsen während der Winterferien 2009
1. im Astronomischen Zentrum Schkeuditz, Bergbreite 1,
04435 Schkeuditz, Rückfragen bitte unter 0 34 24/6 26 16
Dienstag, 10.02.09, 10.00 Uhr, Planetariumsprogramm
Thema: „Besuch beim Orion“
Donnerstag, 12.02.09, 10.00 Uhr, Planetariumsprogramm
Thema: „Besuch beim Orion“
Samstag, 14.02.09, 19.00 Uhr, Planetariumsprogramm mit
anschließender Beobachtung
Thema: „Besuch beim Orion“
Sonntag, 22.02.09, 11.00 Uhr, Planetariumsprogramm
Thema: „Besuch beim Orion“
2. in der Sternwarte „Juri Gagarin“ Eilenburg
Mansberg 18, 04838 Eilenburg, Rückfragen bitte unter
0 34 23/60 31 53
Dienstag, 10.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium
Thema: „Als der Mond zum Schneider kam“ (ab 6 Jahre)
Mittwoch, 11.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium
Thema: „Erde ruft Pegasus, bitte melden!“ (ab 8 Jahre)
Donnerstag, 12.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium
Thema: „Mit den Abrafaxen durch Raum und Zeit“ (ab 9 Jahre)
Dienstag, 17.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium
Thema: „Mit den Abrafaxen durch Raum und Zeit“ (ab 9 Jahre)
Mittwoch, 18.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium
Thema: „Dina und Dino in der Urzeit“ (ab 6 Jahre)
Donnerstag, 19.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium
Thema: „Als der Mond zum Schneider kam“ (ab 6 Jahre)
Freitag, 20.02.09, 18.30 Uhr, Beobachtungsabend an den Fernrohren
(zuvor Einführung im Planetarium)
Nach Veranstaltungsbeginn kann kein Einlass mehr erfolgen! Fernrohrbeobachtungen können nur bei weitestgehend wolkenfreiem
Himmel durchgeführt werden.
Öffentliche Bekanntmachung
Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Deutsche Telekom
AG, Sitz Bonn, die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes
für ober- und unterirdische Telekommunikationsanlagen in den
Städten/Gemeinden Arzberg, Belgern, Delitzsch, Elsnig, Löbnitz,
Mockrehna, Neukyhna und Schkeuditz beantragt hat. Betroffen
sind folgende Flurstücke (FSt.): Gemarkung Belgern, Flur 11,
FSt. 98, 99, 100, 103, 105, 106, 110/1 und 110/2; Gemarkung
Delitzsch, Flur 2, FSt. 403; Gemarkung Dölzig, FSt. 696e, 718e,
722, 723/1, 723/4, 723/7, 728, 732, 735, 736, 739, 742, 743a,
743b, 745, 747, 748, 750, 937, 1075/6, 1075/7 und 1075/8;
Gemarkung Köllitzsch, Flur 3, FSt. 52, 53, 58, 60, 68, 83, 84,
85, 87 und 98; Flur 4, FSt. 34, 43 bis 46, 65, 68, 84/1, 76 und 77;
Gemarkung Kyhna, Flur 8, FSt. 7/60, 25/11 und 25/31; Gemarkung Langenreichenbach, Flur 1, FSt. 2, 12, 13/1, 15, 16/1 bis
16/5, 20, 21, 23, 27, 28, 32/1, 35, 72/26, 73/26, 90/24 und 91/24;
Flur 6, FSt. 161/3, 163/1; Flur 10, FSt. 158, 159/1, 159/2, 160/2,
160/3, 160/4 und 161; Gemarkung Liebersee, Flur 1, FSt. 4, 14,
15, 107, 108, 110, 112 und 160; Flur 3, FSt. 97, 103 bis 106, 121,
122, 123, 130, 131, 138/1 bis 138/16, 139, 143 und 148; Gemarkung Lissa, Flur 1, FSt. 23/22, 23/25, 23/28, 23/31, 25/2 und
29/12; Gemarkung Neiden, Flur 2, FSt. 191/30; Gemarkung
Roitschjora, Flur 4, FSt. 437/152 und 526; Gemarkung Schenkenberg, Flur 3, FSt. 88/13, 85/1, 89/1 bis 89/7, 89/12, 93/3,
109/3, 110/3 und 284/87; Flur 7, FSt. 13/11, 13/12, 17/5, 19/9,
22/4 und 25/4. Betroffene können innerhalb von vier Wochen vom
Tag dieser Bekanntmachung an die Antragsunterlagen unter dem
Aktenzeichen Berl1-3 B 097/07 bei der Bundesnetzagentur,
Außenstelle Berlin, Seidelstraße 49, 13405 Berlin einsehen und
schriftlich bzw. zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Entsprechende Formulare sind dort erhältlich. Die Vereinbarung eines
Termins oder ggf. eines anderen Ortes für die Einsichtnahme ist
unter der Telefonnummer (030) 4 37 4- 15 70, (E-Mail:
[email protected]), möglich. Hinweis: Ein Widerspruch kann
nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der
Belastung des Grundstückes besteht, da gemäß § 9 Abs. 1 Satz
1 und Abs. 11 GBBerG von Gesetzes wegen eine beschränkte
persönliche Dienstbarkeit für am 03.10.1990 bestehende TK-Anlagen der früheren Deutschen Post entstanden ist.
Berlin, 06.11.2008
Bundesnetzagentur
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Die evangelischen Kirchengemeinden Behlitz,
Gostemitz, Krostitz, Liemehna, Mocherwitz,
Pehritzsch, Priester, Weltewitz, Wöllmen und
Wölpern
Gottesdienste und Veranstaltungen
im Kirchspiel Krostitz
Sonntag, den 08.02.2009
9.00 Uhr
Abendmahlsgottesdienst Kirche Mocherwitz
10.15 Uhr
Abendmahlsgottesdienst Kirche Krostitz
Sonntag, den 15.02.2009
9.00 Uhr
Gottesdienst Kirche Liemehna
10.30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst Kirche Weltewitz
10.30 Uhr
Gottesdienst Kirche Pehritzsch
10.30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst Kirche Wölpern
Gebetskreis
Jeden Donnerstag, 19.30 Uhr in der katholischen Kapelle Pehritzsch.
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Landestalsperrenverwaltung, Postfach 13 14, 04570 Rötha
Landestalsperrenverwaltung
Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster
Flussmeisterei Torgau
Zur Elsmühle 12
04889 Torgau/OT Beckwitz
Bad Düben, 23.01.2009
Bearbeiter: Tobiaschek/Ciesielski
Telefon: 0 34 21/73 14 10
E-Mail: [email protected]
Aktenzeichen: G:\Daten_FMT\Aktenordnung\09.
Unterhaltung Gewässer - Deiche\9.3 Ausschreibungen
Gewässer\2009\Amtsblatt To 2009.doc
Unterhaltungsarbeiten an Gewässern
I. Ordnung und an Hochwasserschutzanlagen
im Landkreis Nordsachsen 2009
(ehemaliger LK Torgau/Oschatz)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb
Elbaue Mulde Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Torgau führt im
Jahr 2009 folgende Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung sowie zugehörigen Hochwasserschutzanlagen aus:
• Elbe ostelbisch - Landesgrenze Brandenburg (Stehla) bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Großtreben)
• Elbe westelbisch - Landesgrenze Brandenburg (Plotha/Burkhardtshof) bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Dommitzsch/Proschwitz)
Unterhaltungspflege und Mahd an Hochwasserschutzdeichen
und Hochwasserschutzmauern: Juni 2009 und September/Oktober 2009
• Dahlerückstaudeich zwischen Seydewitz und Schirmenitz
Deichmahd an Hochwasserschutzdeichen der Dahle, Ausführung: Juni bis Oktober 2009
• Schwarzer Graben/Weinske zwischen Ortslage Schöna und
Polbitz
Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis
November 2009
• Dahle zwischen Ortslage Schmannewitz und Seydewitz
Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis
Oktober 2009
• Döllnitz zwischen Ortslage Mahlis und Schmorkau
Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: Juni bis September 2009
• Weinske zwischen Torgau - Elsnig
Deichmahd, Ausführung: August bis November 2009
Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009
Weiterhin werden Kontroll- und Unterhaltungsarbeiten ganzjährig ausgeführt:
• Gehölzpflege- und Pflanzarbeiten an v. g. Gewässern I. Ordnung
• Unterhaltungsarbeiten an Deichen (u. a. Schadstellenbeseitigung, Ausbesserung) und deren beidseitigen Deichschutzstreifen von jeweils 5 m Breite - gemessen vom Deichfuß
Die hierzu erforderlichen Leistungen werden sowohl durch die
Flussmeisterei Torgau selbst als auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt.
Für Rückfragen, Hinweise oder evtl. Beschwerden steht Ihnen die
Flussmeisterei Torgau unter der Telefonnummer 0 34 21/73 14 10
zur Verfügung.
Zur Sicherung der Gewässer- und Bauwerksüberwachung von
Anlagen der Landestalsperrenverwaltung erfolgen weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der Flussmeisterei Torgau.
Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der
Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu den
Gewässern sowie zu den Hochwasserschutzdeichen für die mit
den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und Mitarbeiter
der Flussmeisterei Torgau gewährleistet sein muss.
Wir bitten um Beachtung.
Tobiaschek
Flussmeister
Schlichten statt Richten
Liebe Bürger der Gemeinde Rackwitz,
der Stadt Delitzsch und des Kreises Nordsachsen
Im Rückblick auf das vergangene Schlichtungsjahr fällt mir auf,
dass es mir allem Anschein nach gelungen ist, hin und wieder ein
neues Sozial- u. Wertebewusstsein zu vermitteln.
Soziale Tugenden, wie Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft vermochten sich mehr als zuvor durchzusetzen und die Oberhand
gegenüber Egoismus und Aggressivität zu gewinnen.
„Lassen Sie uns einen neuen Geist der Verantwortung herbeirufen, der uns dazu inspirieren wird, sich nicht nur um uns selbst,
sondern auch um andere zu kümmern“, sagte Barack Obama,
neuer Präsident der Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Was ich sehe und empfinde, haben auch Experten in Medien mit
großer Deutlichkeit hervorgehoben: Familien und Freunde bekommen in so genannten schwierigen Zeiten wieder eine stärkere und
damit symbolische Bedeutung; die Kontakte unter Nachbarn und
in der Gemeinde werden enger, Menschlichkeit ist gefragt.
Es muss demzufolge nicht wundern, dass der Friedensrichter
weniger häufig, als vor Jahren um Streitschlichtung gebeten wird.
Missverständnisse werden neuerdings mit anderen Augen gesehen und vor dem großen Konflikt einer einvernehmlichen Klärung
zugeführt.
Dieser Trend der Entwicklung darf aber keinesfalls zu dem irrigen
Schluss führen, dass der Friedensrichter nicht mehr vonnöten sei.
Im Gegenteil! Es sind Überlegungen gefragt, sich der neuen Situation zu stellen und gewachsen zu sehen.
Ihr Horst Kaewel
Rackwitz, 23.01.2009
Westring 6
04519 Rackwitz
Tel.: 03 42 94/7 31 80; Fax: 03 42 94/8 49 31;
E-Mail: [email protected]
Naturpark Dübener Heide legt am 28. Februar
die Heidemesse neu auf
Ende Februar lädt der Naturpark Dübener Heide zu einer Heidemesse ein. Diese steht unter dem Motto: „Was die Dübener Heide
bietet: Erlebnis, Bildung, Kultur“. Sie findet vom 28. Februar bis
1. März in der Gutsscheune Schwemsal, Dübener Straße 22, statt.
35
06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Kontakt und weitere Informationen:
Kati Ehlert, Naturparkbeauftragte
Falkenberger Str. 3, 04849 Pressel
Tel.: 03 42 43/7 29 93, 01 63/1 72 12 77
E-Mail: [email protected]
Internet: www.naturpark-duebener-heide.com
Arbeiterwohlfahrt
KV Delitzsch e. V.
Sandstraße 5, 04849 Bad Düben
Tel.: 03 42 43/33 5- 20, Fax: 03 42 43/33 5- 28
Seniorenbegegnungsstätte Bad Düben, Neuhofstr. 19A,
Tel.: 03 42 43/5 13 08
Veranstaltungen für die Woche vom 09.02. - 15.02.2009,
Frau Seidel
Montag, 09.02.2009
19.00 Uhr
Probe AWO-Chor (Postweg)
Mittwoch, 11.02.2009
13.00 Uhr
Spielnachmittag
Donnerstag, 12.02.2009
14.00 Uhr
„Eine Reise nach Bulgarien“
Dia-Vortrag mit Herrn Koltermann
Unkosten: 3,50 € incl. Kaffeegedeck
Anmeldung bis 09.02.2009
Sonntag, 15.02.2009
13.30 Uhr
ab Paradeplatz und weitere Haltestellen zum HKV
nach Glaucha
Änderungen vorbehalten!
Presseinformation
Deutsches Rotes Kreuz
DRK-Blutspendedienst Ost
für Berlin, Brandenburg und Sachsen
Ansprechpartner
Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Steffen Eberle
Tel. 03 71/43 22 0- 66, Mobil: 01 72/5 21 09 77
[email protected]
Institut für Transfusionsmedizin Chemnitz
Zeisigwaldstraße 103
09130 Chemnitz
Tel. 03 71/4 32 20 -0
Fax 03 71/43 22 0- 60
www.blutspende.de
DRK-Blutspendedienst sucht dringend Neuspender
Wenn das DRK zur Teilnahme an der nächsten
Blutspendeaktion am Dienstag, dem 10.03.09 von 15.00 bis
19.00 Uhr im Café Wahnsinn Kitzscher, Trageser Str. 34,
aufruft, hoffen die Organisatoren, dass mindestens jeder 10. Teilnehmer ein Neuspender ist. Warum werden immer wieder so viele
neue Blutspender gesucht?
Es gibt beim DRK-Blutspendedienst einen großen Spenderstamm
langjähriger treuer Blutspender. Bei jeder Blutspendeaktion werden jedoch aus den verschiedensten medizinischen Gründen ca.
10 % der Spendewilligen, zumindest vorübergehend, von der
Blutspende zurückgestellt. Hinzu kommt, dass auch der treueste Dauerspender einmal ausscheidet, sei es durch gesundheitliche Beschwerden oder das Alter. Ein großes Problem stellt vor
allem aber die anhaltende Abwanderung aus Sachsen, insbesondere von 25- bis 35-jährigen Menschen, darunter auch Blutspendern dar. Das spiegelt sich nicht nur in Problemen des
Arbeitsmarktes, sondern auch bei der Blutversorgung wider. Diese
Generation ist in erster Linie die Grundlage für die medizinische
Sicherung der Kliniken mit Blutpräparaten in den nächsten Jahren. Die Tendenz geht jedoch dahin, dass immer weniger junge
Menschen als Blutspender bereitstehen, für immer mehr ältere,
die naturgemäß mehr medizinische Hilfe benötigen, als die junge
Generation.
Im letzten Jahr ist es nicht in ausreichendem Maß gelungen, ausgefallene Dauerspender durch Neuspender zu ersetzen. Der Spenderstamm ist kleiner geworden, mit der Folge, dass Versorgungsengpässe häufiger werden.
Wer kann helfen? Im Aller zwischen 18 und 60 Jahren kann man
sich als Erstspender in die Reihen der uneigennützigen Lebensretter einreihen. Die medizinische Eignung prüft ein Arzt vor der
Spende. Niemand braucht deshalb Angst vor dem „Aderlass“ zu
haben. Mitbringen braucht man nur den Personalausweis und
den Willen zu helfen. Unter www.blutspende.de können alle
geplanten Spendetermine für die nächsten Wochen abgerufen
werden.
Amtsblatt
der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
IMPRESSUM
„Die Messe versteht sich als Saisonauftaktveranstaltung in der
Dübener Heide und wartet mit zahlreichen neuen, originellen und
entdeckungsreichen Angeboten von hoher Qualität, für jedes Alter
und jeden Geldbeutel auf, sagt Organisatorin Kathi Ehlert vom
Verein Dübener Heide e. V.
Vor allem Familien, Heidebesucher, Pädagogen, Erzieher und Lehrer, Bildungseinrichtungen, Reiseunternehmen, Tourismuseinrichtungen, Behindertenverbände, Seniorengruppen sowie interessierte Vereine und Verbände sind in die Gutsscheune eingeladen. Geöffnet ist jeweils von 13 bis 17 Uhr. Neben dem Naturpark präsentieren sich verschiedene Partner und Einrichtungen
des Netzwerks „Naturparkbildung“ mit ihren vielfältigen Angeboten. Am „Grünen Stand“ sind neben den „Heidemagneten“
auch echte regionale Erzeugnisse des Regionalverbundes von
„Bestes aus der Dübener Heide“ zur Verkostung vertreten. Zum
Heidesonntag am 1. März sorgen die Aussteller von 11 bis 17 Uhr
für Spannung und Unterhaltung. An beiden Tagen haben sie sich
zu jeder vollen Stunde etwas Besonderes überlegt.
Premiere zur Messe hat auch der neue HeideKalender 2009, der
wieder mit zahlreichen Wildtierabenteuern, geführten Wanderungen, Heideausflügen, Festen und Feriencamps für große und kleine Naturparkbesucher sowie spannenden Schnupperkursen aufwartet.
Alle Angebote des Heide-Kalenders stehen auch auf den Internetseiten des Naturparks unter www.naturpark-duebenerheide.com.
Der Eintritt ist frei!
Das Amtsblatt erscheint wöchentlich jeweils freitags für alle Haushalte kostenlos.
- Herausgeber, Druck und Verlag:
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10,
Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15,
Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch,
Herr Dr. Manfred Wilde,
Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla
oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil:
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller
- Anzeigenannahme/Beilagen:
Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16,
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