Ausgabe 07/2013 vom 28. März 2013

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Ausgabe 07/2013 vom 28. März 2013
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
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Leipzig: Tel. 0341 462 44 234
Landkreis Leipzig: Tel. 03437 984-2970
Nordsachen (Delitzsch-Eilenburg): Tel. 034202 33-218
Nordsachsen (Oschatz-Torgau): Tel. 03421 77 52 54
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Not- und Bereitschaftsdienste
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
vom 29. März bis 14. April 2013
Tel.-Nr. Leitstelle 034202 65260
oder einheitliche Rufnummer 116 117
Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch und Freitag
Sonnabend, Sonntag/Feiertag
7./8.4.2013
9./10.4.2013
19 bis 7 Uhr
14 bis 7 Uhr
7 bis 7 Uhr
An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7 bis 7 Uhr
durchgeführt.
Dies sind 2013: 10. Mai, 4. Oktober, 1. November,
23./24./27./30. und 31. Dezember 2013
Zahnärztlicher Notdienst (von 9 bis 11 Uhr)
(kurzfristige Änderungen möglich - siehe auch www.zahnaerzte-in-sachsen.de/start/patienten/Notfalldienst/Delitzsch)
29.3.2013
Dipl.-Med. Antje Gille
Schkeuditzer Str. 2, 04509 Delitzsch
034202 54023
30./31.3.2013 Katrin Gensler
An den Leinewiesen 2, 04509 Krostitz
034295 70015
1.4.2013
Michael Sackewitz
Dübener Str. 46, 04509 Delitzsch
034202 54032
6./7.4.2013
Holger Bähr
Marienstr. 11, 04509 Delitzsch
034202 53441
13./14.4.2013 Dipl.-Stom. Ina Saalbach-Müller
Bitterfelder Str. 50, 04509 Löbnitz
034208 72128
Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen:
034202 19222
Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch
montags bis freitags von 20 Uhr bis 8 Uhr;
samstags (außer an Feiertagen) ist die Apotheke im Kaufland immer bis 20 Uhr in Bereitschaft, ab 20 Uhr übernimmt
dann die dienstbereite Apotheke;
sonntags und feiertags von 8 bis zum nächsten Tag 8 Uhr
29.3.2013
Nord-Apotheke Delitzsch, Bonhoefferstraße 1
034202 637044
30./31.3.2013 Aurora-Apotheke Delitzsch, im PEP-Markt
034202 340680
1.4.2013
Rotkäppchen-Apotheke Delitzsch,
Beerendorfer Str. 49
034202 51463
2.4.2013
Herz-Apotheke Rackwitz, Hauptstr. 12
034294 72112
3./4.4.2013
Rotkäppchen-Apotheke Delitzsch,
Beerendorfer Str. 49
034202 51463
5./6.4.2013
Ost-Apotheke Delitzsch,
Joh.-R.-Becher-Straße 21
034202 64595
11./12.4.2013
13./14.4.2013
Löwen-Apotheke Delitzsch, Breite Str. 15–17
034202 58870
Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 1 e
034295 72105
Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5
034202 60150
Phönix-Apotheke Delitzsch,
Ludwig-Jahn-Str. 4 (MVZ)
034202 7590
Tierärzte-Bereitschaftsdienst vom 29.3. bis 1.4.2013
Selben:
landwirt. Nutztiere Dr. Jana Grohmann,
Mühlenviertel 23, OT Selben
[email protected], Handy: 0177 6443135
Beerendorf: DVM Ingrid Noack, Am Ellerbusch 1
Tel. 034202 63554
Glesien:
Dr. Gudrun Preuß, An der Kleinbahn 17
Tel. 034207 72310, Fax: 034207 93492
Kleintiersprechstunde: Samstag 9–10 Uhr und
nach Vereinbarung
Tierärzte-Bereitschaftsdienst am 6./7.4.2013
Delitzsch: Dr. Heide, Leipziger Str. 18b
Tel. 0172 3982201, Fax: 034208 72153
Krostitz:
DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6
Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819,
Funk 0177 6522858
Tierärzte-Bereitschaftsdienst am 13./14.4.2013
Selben:
landwirt. Nutztiere Dr. Jana Grohmann,
Mühlenviertel 23, OT Selben
[email protected],
Handy: 0177 6443135
Zschepen: Dr. Ellen Leistner, Th.-Müntzer-Siedlung 10
Tel. 034202 62604, Fax: 034202 95016
Kleintiersprechstunde: Samstag 10–12 Uhr
Schkeuditz: Dr. Eva Langhammer, Äußere Leipziger Str. 26
Tel. 034204 69186, Fax: 034204 69294
Tierschutzverein Delitzsch e. V.
Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung:
034202 67213 (Ordnungsamt)
außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch
034202 660 (Polizeirevier)
Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle:
Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h)
(Netzgebiet der Stadt Delitzsch)
Elektroenergie
034202 65666
Gas/ Wärme
034202 65777
Störungsdienst der DERAWA
Trinkwasserversorgung
0162 2768999
Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch
Abwasser:
034202 347922
ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen
ONLINE BUCHEN: www.wittich.de
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
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Veranstaltungskalender
Veranstaltungskalender
Stadt Delitzsch und Ortsteile
Die Tourist-Information verkauft auch für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten. Tel. 034202 67-237 oder
Fax 67-408
Eine längerfristige Vorschau erhalten Sie unter www.delitzsch.de. Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in
Delitzsch statt.
15.3.–9.7.2013 Di.–So.
Ausstellung
10:00–17:00
25.3.–9.4.2013 Mo.–Fr. Ausstellung
Mo., Di.,
Do.
8:30–13:00
14:00–18:00
9.3.–28.4.2013 täglich
Ausstellung
9:00–17:30
bis 28.4.2013
Mo.–Fr.
Mi.
Sa.-So.
Ausstellung
11:00–19:00
geschlossen
14:00–19:00
bis 2.4.2013
täglich
Familie
„Kostbar & zerbrechlich“ Glas zwischen Kunst und Alltag
„Unser Haus spart Energie gewusst wie“ (Wanderausstellung zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme-erzeugung in Ein- und Zweifamilienhäusern)
Naturfotos der Goitzsche von
Klaus Deubel
Von Aquarell bis Digitalkunst
Peter B. Vogel
Museum Barockschloss
Festplatz
29.3.–1.4.2013 Fr.-Mo.
Kulinarisches
10:00–14:00
30.3.2013
Sa.
Konzert
20:00
31.3.2013
31.3.2013
31.3.2013
1.4.2013
1.4.2013
4.4.2013
5.4.2013
So.
So.
So.
Mo.
Mo.
Do.
Fr.
Kulinarisches
Kulinarisches
Familie
Familie
Kulinarisches
Tanz
Militär
10:00–14:00
11:00–14:00
10:00–17:00
10:00–17:00
10:00
15:00–18:00
ab 15:00
5.4.2013
Fr.
Theater
20:00
6.4.2013
Sa.
Militär
ab 10:00
6.4.2013
6./7.4.2013
11.4.2013
Sa.
Sa./So.
Do.
Konzert
Kulinarisches
Vortrag
20:30
19:00
18:00
12.4.2013
13.4.2013
13.4.2013
Fr.
Fr.
Sa.
Kulinarisches
Kabarett
Familie
19:00
19:30
10:00–17:00
13.4.2013
14.4.2013
Sa.
So.
Familie
Konzert
14:00
17:00
19.4.2013
Fr.
Familie
ab 13:30
19.4.2013
20.4.2013
Fr.
Sa.
Kulinarisches
Sport
19:00
9:00–12:00
Osterfest mit Schausteller
Franzelius
Ostern in der Schloßwache mit
leckeren Ostergerichten
Live Musik mit Crazy Power
(Rock, CCR, Pink Floyd, City,
Amy Mc Donald)
Osterbrunch (mit Vorbestellung)
Osterlunch mit Live-Show-Küche
Ostersonntag im Tiergarten
Ostermontag im Tiergarten
Brunch, nur mit Vorbestellung
Tanztee
15 Jahre Reservistenkameradschaft Delitzsch, offizielle
Turmeröffnung
„Hurengespräche“ - Literatur und
Szenen aus „Zille sein Milljöh“
Einweihung des Vereinheimes
der Reservistenkameradschaft
Delitzsch für die Öffentlichkeit
Seldom Sober Company
„WHISKY-TASTING No. 64“
„Wilhelm Wagenfelds Entwurfsarbeit für die Glasindustrie“,
Referentin: Josephin Raube,
„TASTE & TALK“
Henriette Ehrlich „Müllgeflüster“
„Frühlingserwachen“ - Der
preußische Hof zu Gast im
Barockschloss
Kostümführung
The Gregorian Voices Gregorianik meets Pop
Tag der offenen Tür mit
Frühlingsmarkt
„TASTE & TALK EXTRA“
Intensiv Yoga 2013
20.4.2013
20.4.2013
Sa.
Sa.
Konzert
Kulinarisches
16:00–18:00
19:00
Schulze-Delitzsch-Männerchor
7. Sachsen-Stammtisch
Sparkasse Leipzig,
Geschäftsstelle Delitzsch,
Markt 8/9
Tiergarten, Zooschule
Café am Markt
Restaurant „Zur Schloßwache“
Tropical Inn, Markt 19
„ausZeit“ Restaurant & Cafe
Schlosskeller
Tiergarten
Tiergarten
Tropical Inn, Markt 19
Hotel „Zum weißen Ross“
Hallescher Turm
Schlosskeller
Hallescher Turm
Pfarrscheune Schenkenberg
„No. 2 – Whisky-Stube“
Barockschloss
„No. 2 - Whisky-Stube“
BlumenKunst-Café Pawlowski
Museum Barockschloss
Museum Barockschloss
Marienkirche
RID, Chronist-Lehmann-Weg
„No. 2 - Whisky-Stube“
Ganesha Yoga Studio,
Zscherngasse 2
Rathaussaal
„No. 2 - Whisky-Stube“
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
Bekanntmachung von Beschlüssen
des Stadtrates Delitzsch
In der Sitzung des Stadtrates Delitzsch am 21. März 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
I. Öffentliche Sitzung
36/13 Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 des kommunalen Eigenbetriebes der Stadt Delitzsch SGD
37/13 Verordnung der Großen Kreisstadt Delitzsch über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse für das Jahr 2013
38/13 9. Landesweiter Jugendkulturtag 2014 in Delitzsch
39/13 Verkauf des Baugrundstückes Große Wallstr. 20 im
Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Flurstück 61/110 der Flur 3 und wahlweise Ermächtigung
zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages
40/13 Verkauf des Baugrundstückes Stiftsweg 14 im Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Flurstück
53/50 der Flur 15 und wahlweise Ermächtigung zum
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages
41/13 Aufhebung Stadtratsbeschluss 51/99 Bebauungsplan
Nr. 3 „Wohngebiet Delitzsch West II“
42/13 Aufhebung Stadtratsbeschluss 16/96 „Wohn- und Gewerbegebiet Delitzsch Nord-Ost“
43/13 Aufhebung Stadtratsbeschluss 162/1 Bebauungsplan
Nr. 20 „Wohnanlage Kertitz-Kleinwölkau“
44/13 Straßenbenennung „Käthe-Kollwitz-Straße“
45/13 Widmung der Straße Im Ziehwerk
46/13 Widmung der Straßen Schulstraße und Pfortenplatz
47/13 Widmung der Straße Grüner Ring
48/13 Widmung der Straße An den Schrebergärten
49/13 Widmung der Straße Mauergasse
50/13 Entwicklungskonzeption Tiergarten Delitzsch
51/13 Personalentwicklungskonzept der Stadt Delitzsch für
den Zeitraum 2013 bis 2017
II. Nicht öffentliche Sitzung
Es wurden keine Beschlüsse gefasst.
Die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung können in der
Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 2.10 während der
Dienstzeiten eingesehen werden.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Verordnung der Großen Kreisstadt Delitzsch über
das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse für das
Jahr 2013 vom 21. März 2013
Auf Grund von § 8 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz- SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338) zuletzt
geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 27. Januar 2012
(SächsGVBl. S. 130, 146) hat die Große Kreisstadt Delitzsch in
der Sitzung des Stadtrates vom 21. März 2013 folgende Verordnung beschlossen:
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§1
Gegenstand
Am 14. April 2013 (Frühlingsfest am PEP) dürfen in der Zeit von
12:00 Uhr bis 18:00 Uhr Verkaufsstellen auf dem Gelände des
Prima Einkaufs-Park, Raiffeisenstraße 1 in 04509 Delitzsch geöffnet sein.
§2
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen über die im Rahmen des § 1 dieser Verordnung zugelassenen Geschäftszeiten
hinaus offen lässt.
§3
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Die vorstehende Satzung/Verordnung wird hiermit ausgefertigt
und ist bekannt zu machen.
Delitzsch, den 21. März 2013
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 12 VOL/A
Bezeichnung: Mobiliar Kita. Zauberhaus
a) Bezeichnung und Anschrift zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle
Große Kreisstadt Delitzsch
Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt
Markt 3
04509 Delitzsch
Telefon: 034202/67 225 Faxdurchwahl: 034202767 402
Bezeichnung und Anschrift der Stelle, wo die Angebote oder
Teilnahmeanträge einzureichen sind
Große Kreisstadt Delitzsch
Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt
Schloßstr. 30
04509 Delitzsch
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen
sind:
schriftlich
d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung
Mobiliar wie Schränke in Stollbauweise, Stühle, Tische, Betten
e) gegebenenfalls Anzahl der Lose: nein
f) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten
Die Abgabe eines Nebenangebotes wird zugelassen
g) Etwaige Bestimmungen über Ausführungsfristen:
Beginn: 24.06.2013
Ende: 31.07.2013
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
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h) die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können.
Große Kreisstadt Delitzsch
Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt
Schloßstr. 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202/ 67 225
Faxdurchwahl: 034202/ 67 402
i) die Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist
Teilnahmefrist und Abholung der Unterlagen: ab 02.04.2013
Angebotsfrist: Einreichung der Unterlagen bis 24.04.2013
bis 12.00 Uhr
Bindefrist: 20.05.2013
l)
die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der
Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen,
Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Zuverlässigkeit
m) Gebühren für den Erhalt der Unterlagen: 7,00 Euro
Bei Versand werden zusätzlich 1,45 Euro Portokosten erhoben.
Zahlungsweise: Verrechnungsscheck
n) Angabe von Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den
Vergabeunterlagen genannt werden:
siehe Vergabeunterlagen
o) Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote auch
den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote
(§ 19 VOL/A)
Öffentlicher Hinweis
Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung
FlurstücksGröße in
Nutzungsart gem. Angaben im
(Gemeinde)
Nr.
ha
Vertrag / Katasterkarte
Delitzsch Flur 1
17/3
0,7793
Acker
(Gde. Delitzsch, Stadt)
Delitzsch Flur 1
Tv 17/2
0,6442
Acker
(Gde. Delitzsch, Stadt)
Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft,
bis zum 12.04.2013 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen
Erwerbsmöglichkeit anbieten
würden.
Q
Mitteilungen
Ursache:
Verkehrsraumeinschränkungen
im Stadtgebiet Delitzsch vom 30.3. bis 12.4.2013
Straße:
OT Laue
Maßnahme: Vollsperrungen, halbseitige Sperrungen in der gesamten Ortslage in mehreren Bauabschnitten bis
Ende Oktober 2013
Straße:
Am Wallgraben/Gerberplan
Maßnahme: Vollsperrung des Kreuzungsbereichs Am Wallgraben/Gerberplan in Richtung Roßplatz
bis ca. 30.6.2013
Vollsperrung des Dorfrings in mehreren Bauabschnitten. Der Anliegerverkehr im Dorfring wird soweit wie möglich gewährleistet.
3. BA: bis ca. 31.3.2013 (Verlängerung möglich)
Vom Gerberplan kommend kann in Richtung Rosental/Pfortenstraße gefahren werden. Die Straße
Am Wallgraben vom Rosental kommend wird als
Sackgasse ausgeschildert.
vom13.3.2013 bis ca. 31.7.2013
Vollsperrung An der Schäferei. Der Anliegerverkehr
im Dorfring wird soweit wie möglich gewährleistet.
Ursache:
Hinweis:
Ein- und Ausfahrt erfolgt mittels Ampelregelung
über die eigentliche Einfahrt in Höhe Bitterfelder
Straße. Die Einbahnstraßenregelung wird in diesem
Bereich und Am Schützenplatz aufgehoben. Die
Ausfahrt „Am Schützenplatz“ im Kreuzungsbereich
Gerberplan/Am Wallgraben ist geöffnet. Es ist jedoch nur Rechtsabbiegen in Richtung Rosental
möglich.
Der Parkplatz in der Karlstraße kann vom Roßplatz
kommend angefahren werden (Drehung der Einbahnstraßenregelung).
Beachtung von evt. Bushaltestellenverlegungen.
Bau eines Mischwasserentlastungsbauwerks durch
den AZVD
Verlegung Schmutzwasserkanäle durch den AZVD
Straße:
Große Wallstraße
Maßnahme: Vollsperrung in Höhe Nr. 11 (zwischen Parkstraße
und Große Wallstraße)
Zeitraum:
vom 8.4.2013 bis ca. 9.4.2013
Ursache:
Bau Einfamilienhaus
Straße:
Karl-Marx-Straße zwischen Wittenberger Straße
und Werkstättenweg
Maßnahme: Vollsperrung
Zeitraum:
vom 8.4.2013 bis 3.5.2013
Ursache:
Auswechslung Trinkwasserleitung
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
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Ortschaftsrat Benndorf
Wettbewerb „Die schönste Straße Deutschlands“
Die nächste öffentliche Ortschaftsratsitzung der Ortschaft Benndorf findet am Dienstag, dem 2. April 2013, um 19 Uhr im Ortsbegegnungszentrum statt.
Jetzt können Nachbarn ihren Tatendrang mal so richtig ausspielen: Netzwerk Nachbarschaft und hagebaumarkt rufen zum bislang
größten Wettbewerb in Deutschland für Straßengemeinschaften
auf. Prämiert werden zehn Bundessieger mit je 5.000 Euro.
Der Wettbewerb „Die schönste Straße Deutschlands“ startet
am 15. März - rechtzeitig zum Frühjahresbeginn. Jede Aktion
ist willkommen: Begrünungen in Vorgärten, der Bau von Fahrradhäuschen, Baumpflanzprojekte oder Spielplatzmodernisierungen - Taten statt Worte und viel Kreativität sind jetzt gefragt.
Mitmachen können alle, die ihre Straße im Aktionszeitraum vom
15. März bis zum 31. August 2013 verschönern. Die zehn überzeugendsten Projekte gewinnen einen Geldpreis in Höhe von je
5.000 Euro und werden mit einem Straßenschild von Janosch
ausgezeichnet.
Mehr Informationen unter www.netzwerk-nachbarschaft.net.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2. Bürgerfragestunde
3. Protokoll 30. Sitzung
4. Rückantworten zum Protokoll
5. Termine für Veranstaltungen in 2013
6. Allgemeines
Alle Einwohner der Ortschaft sind herzlich eingeladen.
T. Köppen
Ortsvorsteher
________________________________________________________
Aufruf zum „Tag der offenen Gartentür 2013“
Wer zeigt seinen Garten oder gestalteten Innenhof?
Es sind die wunderbaren kleinen Paradiese, die beim „Tag der
offenen Gartentür“ zugänglich werden. Die sonst verborgenen
grünen Oasen der Delitzscher, die begrünten Hinterhöfe, Vorgärten, Stein- und Terrassengärten. Man mag kaum glauben,
welche Vielfalt an Gartenformen in unserer Stadt zu finden ist.
Machen Sie mit beim
Fotowettbewerb
Sie kennen die schönsten Motive in Delitzsch und der Region?
Dann nehmen Sie an unserem Fotowettbewerb für den Delitzscher Kalender 2014 teil!
„Delitzscher Kalender 2014“ - unter diesem Motto rufen die
Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD), die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD) sowie die Stadtverwaltung Delitzsch zum Fotowettbewerb auf.
Seit einigen Jahren informiert Sie unser Kalender über aktuelle
Themen, stellt regionale Vereine vor, berichtet über Energiethemen und vieles Wissenswerte rund um unsere Stadt. Auf den
Monatsseiten sind Bilder aus Delitzsch und der Region. Damit
zeigen wir, wie stark wir mit unserer Stadt verbunden sind. Auch
der Kalender für das Jahr 2014 soll wieder Fotos unserer Region abbilden. Vielleicht kommt eine der Aufnahmen diesmal von
Ihnen? - Wir jedenfalls sind gespannt auf Ihre Schnappschüsse!
Voraussetzungen:
Die Fotos sind im Hochformat und zeigen unsere Stadt oder die
zu ihr gehörenden Ortschaften. Es sollten aus Gründen des Persönlichkeitsrechts keine erkennbaren Personen auf den Fotos
sein. Jeder Einreicher kann drei Aufnahmen für den Wettbewerb
einsenden. Die Fotos sollen möglichst hochauflösend sein.
Die Bilder können Sie per E-Mail an [email protected] aber auch auf einem Datenträger per Post an Technische Werke Delitzsch GmbH, Stichwort „Fotowettbewerb“,
Sachsenstraße 1, 04509 Delitzsch schicken. Die Datenträger
können aus organisatorischen Gründen nicht zurückgeschickt
werden.
Welche Bilder ins Finale und damit in den Delitzscher Kalender
kommen, entscheidet eine Jury. Mitmachen lohnt sich - auf die
Gewinner warten kleine Preise. Das schönste Foto erscheint auf
dem Titelblatt des Kalenders.
Einsendeschluss: 31. Mai 2013
Teilnahmebedingungen:
Der Teilnehmer versichert, dass er alleiniger Urheber der Bilder
ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Er erklärt sich mit der
zeitlich unbefristeten honorarfreien Nutzung der eingesandten
Fotos durch die Veranstalter einverstanden.
Einmal über den Gartenzaun schauen - am „Tag der offenen
Gartentür“ sind neugierige Blicke in Gärten und Höfe durchaus erwünscht. Private Gartenbesitzer laden am Sonntag, dem
16. Juni 2013, von 13 bis 17 Uhr andere Gartenfreunde ein, sich
an der Vielfalt, Eigenart und Schönheit ihrer Gärten oder Höfe zu
erfreuen. Wer möchte, kann eine Kräuter- oder Samentauschbörse veranstalten, Kunst ausstellen.
Derzeit ruht die Gartenarbeit noch, aber schon denken Gartenbesitzer über Planungen fürs neue Gartenjahr nach. Vielleicht
auch über eine Teilnahme am ersten Tag der offenen Gartentür
in Delitzsch?
Sollten Sie an einer Teilnahme interessiert sein und Ihren Garten
und Hof öffnen wollen, setzen Sie sich bitte bis zum 29. April 2013
mit der Koordinatorin Nadine Fuchs, Tel. 034202 67-124, E-Mail
[email protected], in Verbindung.
www.offene-gaerten-delitzsch.de
Öffnungszeiten der Tourist-Information
und des Museums im Barockschloss Delitzsch
an den Feiertagen
Karfreitag
Ostersamstag
Ostersonntag
Ostermontag
Erster Mai
Himmelfahrt
Pfingsten
Pfingstmontag
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20.5.2013
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Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
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vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
Stadtbibliothek erweitert ihr Angebot energiereich
Die Stadtbibliothek Delitzsch freut sich über neue Literatur zum
Thema Energieeffizienz, Energie sparen und erneuerbare Energien. Somit besteht die Möglichkeit für die Nutzer, sich über diese
Themen gezielt in der Bibliothek zu informieren und Fachmedien zu entleihen. Energieeffizienzmanager Tillman Bruns hat die
Beschaffung der Literatur angeregt und gemeinsam mit Bibliotheksleiterin Regina Kittelmann ausgewählt. Das Angebot der
Bibliothek zum Thema Energie wird voraussichtlich in Zukunft
noch weiter ergänzt. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten,
wurde das neue Angebot gebündelt aufgestellt.
________________________________________________________
TWD auch 2013 als Top-Lokalversorger
ausgezeichnet
Die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) ist zum zweiten
Mal Top-Lokalversorger Mit dieser Auszeichnung würdigte das
unabhängige Energieverbraucherportal die Leistung der TWD.
Im Wettbewerbsvergleich mit 372 teilnehmenden Unternehmen
konnte sich die TWD mit Bestnoten für Service- und Kundenfreundlichkeit, ökologisches und regionales Engagement sowie
dem Preis-Leistungsverhältnis durchsetzen und darf mit dem
Siegel „Top-Lokalversorger“ weiter werben.
„Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung. Unsere Position
als Versorgungsunternehmen in der Region haben wir damit klar
behauptet. Die Bewertung bestätigt unser Handeln und motiviert uns auch in Zukunft unseren Service den Wünschen unserer Kunden weiter anzupassen. Eine sichere Versorgung zu
fairen Preisen und ein erstklassiger Service hat bei uns oberste
Priorität“, so Geschäftsführer Gunter Haase. „Das ökologische
und regionale Engagement werden wir in 2013 fortführen.“
Das Energieverbraucherportal ist ein kostenloses und unabhängiges Internetangebot. Im Gegensatz zu anderen Vergleichsrechnern mit Vertriebspartnerschaften wird auf der Webseite des
Portals www.energieverbraucherportal.de ein Vergleichssystem
angeboten, im dem die Leistungen und Mehrwerte des Versorgers und nicht nur Preise und Tarife offen gelegt werden.
Informationen zu Leistungen und Angeboten der TWD finden
Verbraucher auf der Internetseite www.tw-delitzsch.de.
Persönlich und telefonisch sind unsere fachkundigen Mitarbeiter
im Kundenzentrum während der Öffnungszeiten: montags und
donnerstags 8 Uhr bis 16 Uhr, dienstags 8 bis 18 Uhr, mittwochs
8 Uhr bis 12 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr für Sie da.
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te sie sich ausgiebig der Kunst. Eine Lehre absolvierte sie bei
dem Leipziger Maler Albert Schulz. Ihre Bilder sind seit 1983 an
wechselnden Standorten in der Region zu sehen. 2010 auch bei
der TWD - Schwerpunkt der Ausstellung waren ihre Rostarbeiten.
Jörg Wackernagel entdecke bereits als Kind das Interesse am
Malen - Lieblingsmotiv Landschaften und Natur. Sein Hobby
schlummerte einige Jahre auf dem Dachboden - es gab einfach andere Verpflichtungen. Die Wiederentdeckung des Malens dann 2007. Seitdem besuchte er Malkurse und versucht
verschiedene Maltechniken. Bei der TWD ist auch er kein Unbekannter: 2011 zeigte er bereits einige seiner Bilder in einer
Ausstellung.
Für die Malkursteilnehmerinnen Christel Bluhm, Karin Müller,
Franzi Thiel und Cornelia Wieja ist es die erste Ausstellung dieser Art.
Auf drei Etagen stellen die Montagsmaler 71 Bilder im Verwaltungsgebäude der TWD aus. Die Bilder von Landschaften,
Blumenstillleben und die Arbeiten zum Thema „Wasser, Feuer,
Energie“ wurden vorwiegend in Acryl und Mischtechnik gemalt.
Für Besucher ist die Ausstellung zu den Öffnungszeiten des
Kundenzentrums in Delitzsch in der Sachsenstraße 1 geöffnet:
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr,
Mittwoch 8 bis 12 Uhr und Freitag 8 bis 13 Uhr.
TWD ist ein regionales Unternehmen, das sich sportlich, sozial
und auch kulturell für die Region engagiert. Die Ausstellungen
bei TWD haben seit 13 Jahren Tradition und bieten regionalen
Künstlern eine Plattform, um ihre Werke vorzustellen. Interessenten können sich gerne unter der Telefonnummer 034202
65811 bei Heike Blömeke melden.
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Der Energieeffizienz-Manager rät
Fenster und Türen richtig abdichten
Kennen Sie das: Sie sitzen in der beheizten
Wohnung, aber Ihnen ist trotzdem kalt? Mit
Hilfe eines brennenden Teelichts können Sie
testen, ob Zugluft das Problem ist. Füllen
Sie dann die Spalten sorgfältig mit Schaumdichtungsband oder Gummidichtungen. Bei
Doppelfenstern dabei nur den inneren Flügel abdichten, sonst
sammelt sich das Kondenswasser im Scheibenzwischenraum
und Feuchtigkeitsschäden können entstehen. Auch nach dem
Abdichten sollten Sie das regelmäßige Lüften nicht vergessen.
Diese Maßnahme ist sehr preiswert, 5 Meter Dichtungsband bekommen Sie für etwa zwölf Euro in jedem Baumarkt. Bei einem
Einfamilienhaus mit 150 qm Wohnfläche können pro Jahr ca.
1.250 kWh und 90 Euro sowie 400 kg CO2 bei einer Ölheizung
oder 315 kg CO2 bei Gasheizung eingespart werden.
Tillman Bruns, Energieeffizienz-Manager
Last-Minute-Ostergeschenk
für die Ausflugssaison
TWD und GVD eröffnen Ausstellung der Montagsmaler
Die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) und die Gasversorgung Delitzsch GmbH (GVD) präsentieren bis März 2014
Werke der Montagsmaler.
Die Montagsmaler das sind: Christel Bluhm, Karin Müller, Franzi
Thiel, Jörg Wackernagel, Cornelia Wieja und Marlies Amende.
Sie treffen sich regelmäßig montags zum gemeinsamen Malen in
der Volkshochschule (VHS) in Delitzsch. Marlis Amende betreut
den Malkurs als Dozentin und Kunsterzieherin.
Seit 2008 leitet Marlis Amende die Malkurse in Delitzsch. Sie ist
Lehrerin im Ruhestand. Bereits während ihres Studiums widme-
Ein schönes Geschenk für Schlösser- und Burgenbegeisterte sind die Schlösserland-Karten, mit denen Sie die Vielfalt im Schlösserland Sachsen entdecken können. Mit der
Schlösserland-Karte erhalten Sie und zwei Kinder 10 Tage
oder ein Jahr freien Eintritt in Dauerausstellungen und ermäßigten Eintritt in Sonderausstellungen.
Die Karten können in der Tourist-Information im Barockschloss Delitzsch täglich (außer Montag) von 10 bis 17 Uhr
erworben werden.
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
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Ostern ist im Delitzscher Tiergarten wieder eine Menge los. Am
Ostersonntag bieten „Die Namenlosen“ von 10 bis 17 Uhr ein
buntes Programm und 15 Uhr wird
zum Kaffeekonzert geladen. Ostermontag ist der Kids-Club „Fitfanty“ mit Kinderschminken, Bastelstraße und einer Hüpfburg
vor Ort. An beiden Tagen können Kinder von 10 bis 12 Uhr und
14 bis 17 Uhr Ponyreiten und das „Ei im Heuhaufen“ suchen.
www.tiergarten-delitzsch.de
Caritas Erziehungs- und
Familienberatungsstelle
Delitzsch/Eilenburg
Sie finden uns:
Sie erreichen uns:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
in Delitzsch, Schulstraße 11
Montag bis Donnerstag von 8 bis 13 Uhr
Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
034202 64544
034202 64699 oder
[email protected]
www.familienberatung-delitzsch.de
________________________________________________________
Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V.
Geschäftsstelle Delitzsch
Schloßstr. 4, 04509 Delitzsch
Tel.: 034202 50600, Fax: 034202 63839
Homepage: www.diakonie-delitzsch.de
Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch
Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“
Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 51376
Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“
Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 034202 58255
Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas
Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schloßstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der
Kita „Morgenland“
Kleiderkammer
im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“,
Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538
Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer
am Donnerstag von 10 bis 12 und von 13 bis 14.30 Uhr.
Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege.
Begegnungsstätte für Senioren
Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58538
(Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!)
Regelmäßige Treffen: Dienstag von 14 bis 16 Uhr - gemütliches
Beisammensein bei Kaffee und Kuchen.
Rolli-Club
Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen sie mehr
über den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre
Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel: 034202 61755) und Frau
Müller (Tel.: 034202 894029).
Sozialstation (ambulanter Pflegedienst)
Gellertstr. 26a, 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58538
Pflegedienstleiterin: Frau Anja Stiller
Die Leistungen unserer Sozialstation im Überblick:
- Häusliche Kranken- und Altenpflege
- Haushaltshilfe, Wäschereinigung
- Bereitstellung von Hilfsmitteln
- preiswerter Hilfsmittelverleih
- Essenversorgung (Essen auf Rädern)
- medizinische Fußpflege
- Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus
- Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege,
allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege
- Nachtpflege (3–5 Pflegeeinsätze pro Nacht)
- Nachtwache für Wochenendvertretung
- Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw.
Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung
und betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit.
Tagespflege für Senioren
Ganztagsbetreuung wochentags von 7 bis 17 Uhr. Neben Pflege und med. Betreuung bieten wir abwechslungsreiche kreative
und kulturelle Angebote für Senioren. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer: 034202 58543.
Essen auf Rädern
Küche: Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58548
Hospizdienst
Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Sieglinde
Stahl, Sprechzeiten: Di. 15–17 Uhr, Do. 10–12 Uhr, Tel: 03423
7002998 oder 0151 22788089; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen.
Zum nächsten Trauercafé wird am 19. April 2013 in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in das
Kaminzimmer des St. Georg-Hospitals in der
Hallesche Str. 44 herzlich eingeladen.
Spendenkonto des Diakonischen Werkes
Delitzsch/Eilenburg e. V.:
Sparkasse Leipzig; Kto: 228 000 1899;
BLZ: 860 555 92
Amtsblatt
der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils freitags für alle
Haushalte kostenlos.
- Herausgeber:
Stadt Delitzsch: Telefon: 03 42 02/6 71 24, Fax: 03 42 02/6 28 97,
E-Mail: [email protected]
Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27,
Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected]
- Druck und Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10,
Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15,
Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55
IMPRESSUM
Ostern im Tiergarten
Delitzsch
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde,
Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla
oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan
- Anzeigenannahme/Beilagen:
Delitzsch: Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16,
Telefon (03 42 02) 97 99 79, Telefax: (03 42 02) 97 95 75
Schkeuditz: Frau Smykalla, Funk: 01 71/4 14 40 18
Telefon: (03 42 02) 34 10 42, Telefax: (03 42 02) 5 15 06
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen
infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein
Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
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Sachsen-Bühne e. V. Sitz Delitzsch
Wir suchen ständig Freunde von Kultur, Technik &
Multimedia für unsere laufenden Projekte.
Anfragen bitte an: [email protected]
Achtung Musiker!
Wir suchen dringend eine einsatzfähige Begleitband
für Schlager, Pop & Deutsch Rock.
Angebote bitte an: [email protected]
Unser neues Förderprojekt
Das erste Web-Radio aus Delitzsch
www.happyfan-radio.de
Wir suchen ständig:
Hobby-Moderatoren m/w
Hobby-Journalisten m/w
Hobby-Redakteure m/w
Anfragen bitte an: [email protected]
Jugendberatung Delitzsch
M. Walther, Dipl. Sozialpäd.
Mauergasse 19 ( Ecke Holzstr.), 04509 Delitzsch
034202 329340, [email protected]
Sprechzeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, Di. 14:00 - 18:00 Uhr
Do.
10:00 - 18:00 Uhr
Termine bitte vorher vereinbaren
· Ausfüllen von Anträgen, Formularen;
· Begleiten zu Behörden und Ämtern
· Verfassen von Schreiben
· Bewerbungstraining, Lehrstellensuche, Jobsuche
· Probleme besprechen
HaPPyFan-Radio kann gehört werden:
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x
x
x
Über Festnetztelefon
Über die Homepage
Über Wlan-Radio
Über Handy
Mehr Information gibt es in einer der nächsten
Ausgaben oder auf: www.happyfan-radio.de
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
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vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
Seniorenbegegnungsstätte der AWO
Johannes-R.-Becher-Str. 20
04509 Delitzsch-Ost
Tel.: 034202 38425
Hier das Veranstaltungsangebot der
AWO - Seniorenbegegnungsstätte Delitzsch - Ost
für April 2013
Di
2.4.2013
Treff der Kartenspieler
13:30 Uhr
Mi
3.4.2013
Besuch vom Pfarrer Pecusa
14:00 Uhr
————————————————————————————
Mo 8.4.2013
Häkelrunde
14:00 Uhr
Di
9.4.2013
Rommee & Co.
13:30 Uhr
Mi
10.4.2013 Zeit zum schnattern bei
Kaffee und Kuchen
14:00 Uhr
Do
11.4.2013 Rolliclub
13:30 Uhr
————————————————————————————
Mo 15.4.2013 Strickliesel bei Kaffee und
lecker Kuchen
14:00 Uhr
Di
16.4.2013 Treff der Kartenspieler
13:30 Uhr
Mi
17.4.2013 Schlachtefest
13:30 Uhr
————————————————————————————
Mo 22.4.2013 Geselligkeit in lustiger Runde 14:00 Uhr
Di
23.4.2013 Zeit der Kartenspieler
13:30 Uhr
Mi
24.4.2013 Kaffeeklatsch
14:00 Uhr
Do
25.4.2013 Rolliclub
13:30 Uhr
————————————————————————————
Mo 29.4.2013 Strickliesel bei Kaffee und
lecker Kuchen
14:00 Uhr
Di
30.4.2013 Lust auf eine Runde Rommee? 13:30 Uhr
„Ran an die Stricknadel“ - wer in geselliger Runde bei einem
Tässchen Kaffee stricken möchte, kann gern jeden Montag ab
14 Uhr bei uns vorbei schauen.
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Mit dem Schulze-Delitzsch-Männerchor
endlich in den Frühling
Der Schulze-Delitzsch-Männerchor lädt am Samstag, dem
20. April 2013, um 16 Uhr im Delitzscher Rathaussaal zum Frühlingskonzert.
Neben Werken von C. M. Weber, W. A. Mozart, Fr. Schubert,
F. Mendelsohn-Bartholdy und B. Smetana werden bekannte
Weisen der Comedian Harmonists, Johann Strauß und Udo Jürgens („Mit 66 Jahren“) zu hören sein.
Unterstützung erhält der Chor in bewährter Weise von der Sopranistin Carolin Creutz-Moritz und am Klavier von der Korrepetitorin Hannelore Meißner. Die Gesamtleitung hat selbstredend
der Komponist, Pianist und Dirigent Andreas Moritz als künstlerischer Leiter des Männerchores. Durch das Programm führt als
Moderatorin Giesela Nicklisch.
Parkmöglichkeiten (auch auf dem Rathaushof) sind ausreichend
vorhanden.
Barrierefrei ist der Konzertsaal über den Eingang von der Ritterstraße mit dem Aufzug zu erreichen.
Der Vorverkauf von Eintrittskarten zum Preis von 7,- EUR beginnt am 4. April 2013 in der Tourist-Information Delitzsch und
im Musikshop Letzel in der Eilenburger Straße 37. Restkarten
werden am Konzerttag ab 15:30 Uhr am Eingang des Saales
verkauft.
Martin Winkler
Vorsitzender
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Eisenbahn-Verkehrsgewerkschaft Ortsverwaltung Delitzsch
Liebe Mitglieder der Seniorengruppe,
zu unserer Veranstaltung am Donnerstag, dem 11. April 2013,
haben wir einen Referenten zu den Themen
- die DEVK, Helfer in allen Lebenslagen
- das Bildungs- u. Förderungswerk der EVG (BFW) und
- Patientenverfügung, General- u. Vorsorgevollmacht
gewonnen.
Auf Euer Interesse hoffend, freuen wir uns auf zahlreiche Teilnahme.
Beginn: 14 Uhr
Ort: Sportlerheim des ESV, Werkstättenweg
Seniorenvorstand
Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte
Am 8. April 2013 findet um 18 Uhr im Krankenhaus Delitzsch
das nächste Treffen der Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte statt. Ärzte, Patienten, Eltern erkrankter Kinder und Jugendlicher sowie Angehörige sind herzlich willkommen. Nach
dem Vortrag tauschen wir uns aus.
Thema:
Was ist Reiki?
Referentin: Renate Krugmann (Reikipraxis in Leipzig)
Das Arzt-Patienten-Seminar wird verschoben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ute Rohne,
Tel.: 034202 860515
Heimspiele des NHV Concordia
Delitzsch 2010 e. V.
Die nächsten Heimspiele des NHV Concordia
Delitzsch 2010 e. V. finden an folgenden Tagen statt:
Samstag, 6.4.2013
Frauen
17:00 Uhr
NHV - BSV Limbach-Oberfrohna
Verbandsliga
Männer
19:30 Uhr
SG DHfK/ NHV - ZHC Grubenlampe
Sachsenliga
Beide Spiele finden in der Artur-Becker-Halle statt. Weitere Informationen über die Mannschaften und den Verein finden Sie
im Internet unter www.nhv-concordia-delitzsch.de.
IG Bergbau-Chemie-Energie Ortsgruppe Delitzsch
Thematische Mitgliederversammlung
Zum Veranstaltungsthema „Sozialpolitische Positionen unserer
Gewerkschaft zur Verhinderung von drohender Altersarmut mit
Blickrichtung auf die Bundestagswahl 2013“ laden wir unsere
Gewerkschaftsmitglieder recht herzlich in die Gaststätte „Elberitzmühle“ Delitzsch ein.
Termin:
Freitag, 19.4.2013
Beginn:
17 Uhr
Referent:
Koll. Udo Eisberg, Gewerkschaftssekretär Abt.
Sozialpolitik
Wir bitten um rege Teilnahme und aus organisatorischen Gründen vorab um verbindliche Teilnahmeerklärung bis 15.4.2013
unter Telefon-Nr. 034202 92532 oder 58540.
Vorstand der IG BCE - Ortsgruppe Delitzsch
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
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Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft
Die nächste Zusammenkunft der GEW AG
Senioren Delitzsch und Umgebung findet
statt am Mittwoch, dem 3. April 2013, um
14:30 Uhr in der Eilenburger Straße 35 in
Delitzsch.
Thema: „Sachsen, Spitze in der Bildungspolitik“ Diskussion mit Dr. Michael Friedrich.
Auch Nichtmitglieder sind wie immer herzlich willkommen.
Familien helfen – Kindern eine Freude machen
Straße der Freundschaft 2
04509 Delitzsch
Tel. 034202/309590
E-Mail: [email protected]
Wir haben geöffnet:
Montag bis Freitag von 10:00 bis 15.00 Uhr
Gespendetes Spielzeug wird an Kinder bedürftiger Familien
(ALG II) abgegeben. Wir freuen uns über jede Spende. Rufen Sie
uns an oder kommen Sie zu uns. Vielen Dank!
Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Beerendorf
Hiermit laden wir alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken
in der Gemarkung Beerendorf zur Jahresmitgliederversammlung
2013 recht herzlich ein.
Termin:
Ort:
Donnerstag, den 11.4.2013, 18:30 Uhr
Sozialgebäude der Agrargenossenschaft Beerendorf eg
Tagesordnung:
1.
Eröffnung und Begrüßung
2.
Bestätigung der Tagesordnung
3.
Bericht des Jagdvorstehers
4.
Bericht des Kassenwartes
5.
Bericht der Kassenprüfungskommission
6.
Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes
7.
Diskussion und Beschluß über die Verwendung des Reinerlöses der Jagdgenossenschaft Beerendorf
8.
Haushaltsplan 2013/2014 und Beschluß
9.
Nachwahl Vorstand
10.
Bericht der Jagdpächter
11.
Verschiedenes
12.
Schlusswort
Vorstand Jagdgenossenschaft Beerendorf
KATA e. V. - Verein für Bewegung
Mutter-Kind-Gesundheits- und Wellnesscamp
Euch erwarten: Fitness, Massagen, Wellness, Gesundheitstipps,
gemeinsames Kochen, Spiel, Spaß und Abenteuer ...
Jede Menge Zeit zum Wohlfühlen mit Ihrem Kind. Und Abends?
Mütter unter sich ... - endlich mal Zeit zum Kennenlernen, Quatschen, Tipps austauschen ... u. v. m.
Ort:
Anreise:
Abreise:
Preis pro Person:
Wer kann mitmachen:
Schullandheim Reibitz
Samstag, 20.4.2013 ab 11 Uhr
Sonntag, 21.4.2013 ca. 13 Uhr
21,- Euro inkl. Vollverpflegung
Offen für alle von 6 bis 66 Jahren
Anmeldung bis 10.4.2013 unter 034202 860069 oder 0176
84163897 per e-mail: [email protected] oder unter www.
kata-verein.de
Noch Fragen? Wir freuen uns auf euren Anruf!
Jugendcafe „Quo Vadis“
Mauergasse 19 a
04509 Delitzsch
Tel.: 034202 30892
www.efg-delitzsch.de
[email protected]
Coffeetime (offener Treff)
Mittwoch-Samstag, 15 - 20 Uhr
· Internetcafe, Playstation, Dart, Billard, Tischtennis etc.
· Projektangebote, Gitarrenkurs, Trommeln, etc.
· Hilfsangebote für jede Lebenslage
Medieninfopoint
- Dienstag, 14 - 18 Uhr
- Mittwoch - Samstag, 14 - 20Uhr
Hier bekommt Ihr die ultimative Hilfe zum Thema
· Computer und Internet
· Erstellung von Bewerbungsunterlagen
· Hilfe bei Lehrstellensuche
Schülercafe
Dienstag-Samstag, 14 - 18 Uhr
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
Familienzentrum „Family“
Mauergasse 19 a
04509 Delitzsch
Tel. 034202 329330
E-Mail: [email protected]
Internet: www.efg-delitzsch.de
Sprechzeit: dienstags bis freitags jeweils von 10 bis 16 Uhr
Schülercafé - offener Treff: dienstags bis samstags, von 14
bis 18 Uhr
Hier kannst du spielen, basteln, einfach nur mit anderen quatschen und Hilfe bei deinen Hausaufgaben bekommen. für alle
Kids ab 7Jahren
Töpfergruppe: dienstags, ab 19.00 Uhr
Krabbelgruppe: dienstags, ab 10.00 Uhr
Suchen Sie Kontakte zu anderen jungen Müttern oder haben Sie
Probleme und Fragen? Hier können Sie sich austauschen und
auch wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Strick-Café: mittwochs, von 14.30 bis 17 Uhr - Vielleicht wollten
Sie schon längst mal wieder mit dem Stricken anfangen? Oder
aber Sie haben die Technik noch nicht gelernt, würden es aber
gerne können? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!
Wir geben Ihnen gerne Hilfestellung und Tipps.
Ü-50-Treff: Donnerstag, 25.4.2013, 15 Uhr Seniorentreff
Sporttreff, freitags, 18 bis 19.30 Uhr
(in der Turnhalle der Diesterweg-Grundschule, August-BebelStr.)
Alle sportinteressierten Kinder ab 8 Jahre und Jugendliche, die
Spaß am gemeinsamen Sport und Spiel haben, sind herzlich
eingeladen. Hier kannst Du Fußball, Volleyball, Basketball, Zweifelderball, Staffelspiele u.v.m. spielen. Sportkleidung und Turnschuhe nicht vergessen! Einteilung erfolgt in Altersgruppen
Ehe- und Lebensberatung
Bei allen Fragen und Problemen rund um die Themen Partnerschaft, Familie und Lebensbewältigung finden Sie bei uns
kompetente Hilfe. Eine wesentliche Aufgabe unserer Lebensberatung ist es, jederzeit ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner Ihres Vertrauens zu sein und Sie oder Ihre Angehörigen darin zu unterstützen, wieder Motivation, Lebensmut
und Freude im Alltag zu finden. Informieren Sie sich bitte unverbindlich im Familienzentrum, ob diese Beratung für Sie in Frage
kommt. Ein Informationsgespräch ist kostenlos und steht wie
die Beratung selbst unter absoluter Schweigepflicht.
Telefonische Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 034202
329330 oder 56453
15
VdK Sachsen - Ortsverband Delitzsch
Der Sozialverband VdK Sachsen e. V. setzt sich für Menschen
mit Behinderungen, Senioren, chronisch kranke Menschen,
Opfer von Unfällen und Gewalt, Familien sowie für sozial
benachteiligte Menschen in der Kommunalpolitik sowie auf
Landesebene ein. Der Verband kämpft für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligungen
- und zwar parteipolitisch und konfessionell neutral und finanziell unabhängig.
Der Ortsverband Delitzsch sucht neue Mitglieder. Interessenten können in der Beratungsstelle, Richard-Wagner-Straße
7a oder telefonisch unter 034202 301120 melden.
Mehr Informationen unter www.vdk.de/kv-nordsachsen.
Freie Gärten im Kleingartenverein
„Frohe Zukunft“
Der Kleingartenverein „Frohe Zukunft“ hat freie Gärten zwischen
300 und 600 qm zu vergeben. Wasser- und Stromanschluss
ist vorhanden. Interessenten können unter 0179 7011446 und
01578 3532782 mehr erfahren.
Kleingartenverein „Frohe Zukunft“ e. V.
Eilenburger Chaussee
Eisenbahnersportverein Delitzsch e. V.
Einladung
Erstes Delitzscher Familiensportfest
zum Erhalt der Leichtathletikanlage im Stadion der Eisenbahner
für den Schul-, Behinderten-, Vereins-, Betriebs-, Freizeit- und Erholungssport in Delitzsch und den ländlichen Raum
Wann:
Sonnabend, den 20. April 2013
von 10 Uhr bis 15 Uhr
Wo:
Stadion der Eisenbahner, Werkstättenweg 43
Gast:
Waldemar Cierpinski
Kinder und Jugendliche der Delitzscher Kindergärten und Schulen kämpfen - von Sponsoren gefördert - im Wettbewerb „Wer
läuft die meisten Stadionrunden?“.
________________________________________________________
Reservistenkameradschaft
Delitzsch
Die Reservistenkameradschaft Delitzsch feiert in diesem Jahr ihr 15-jähriges Bestehen.
Hierzu möchten wir am 5. April ab 13 Uhr alle
Mitglieder, Partner und Sponsoren einladen und für den 6. April
den Halleschen Turm von 13 bis 17 Uhr für die Öffentlichkeit
zugänglich machen. Alle interessierten Bürger sind daher am
Samstag herzlich eingeladen, Turmluft zu schnuppern. Die Delitzscher Reservisten stellen den Turm und eine kleine Ausstellung zur Delitzscher Militärgeschichte vor. Weiterhin sind noch
historische Ansichtskarten ab 1900 zum Thema „Delitzscher
Türme“ zu sehen. Als besonderes Highlight loben wir einen Malwettbewerb aus, für den Kinder der Kita Sonnenschein Bilder
der Stadttürme gemalt haben. Die Turmbesucher, vor allem die
Eltern, sind aufgerufen die ersten drei Plätze auszuwählen.
Derzeit befindet sich die Leichtathletikanlage im ESV-Stadion in
einem nicht optimalen Zustand. Um in der Großen Kreisstadt Delitzsch mit ihren 26.000 Einwohnern wieder eine gut beschaffene
Leichtathletikanlage zu etablieren ist die Unterstützung aller Delitzscher und die Zusammenarbeit von Stadt, Landratsamt dem
ESV Delitzsch e. V. und den Bürgern nötig.
Wir rufen die Delitzscher Unternehmen und Bürger auf mitzuwirken, dem Stadion zu neuem Leben zu verhelfen - durch Training,
Wettkämpfe und Freude an der Leichtathletik.
Den Auftakt macht das erste Delitzscher Familiensportfest am 20.
April 2013, bei dem auch eine Spendenaktion für die Sanierung
der Leichtathletikanlage stattfinden wird. Als Gast hat sich der
zweifache Olympiasieger und Marathonläufer Waldemar Cierpinski angekündigt! Erwartet werden zudem Kinder und Schüler von
Delitzscher Kindereinrichtungen und Schulen.
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
16
11. Delitzscher Rosenkönigin
für 2013/2014 gesucht
Wer möchte gern als kompetente Botschafterin oder charmante
Vertreterin der Königin der Blumen in den nächsten zwei Jahren
in der Öffentlichkeit agieren und unsere rosenfreundliche Heimatstadt vertreten? Haben Sie Interesse an den Aufgaben, insbesondere die Rosen mit gärtnerischen Demonstrationen, Interviews
und Informationen ins „rechte Licht“ zu setzen?
Haben Sie Spaß daran, hinter die Kulissen zu schauen und Prominente aus Politik, Wirtschaft und der Unterhaltung kennen zu
lernen? Haben Sie ein gesundes Selbstbewusstsein, etwas Fachkompetenz und sind mindestens 16 Jahre alt?
Dann bewerben Sie sich mit Foto und kurzem Lebenslauf bis zum
30.4.2013 an folgende Adressen:
1. Heimatverein Freundeskreis Rosen Delitzsch e. V.
Frau Steffi Heinicke
Kreuzweg 8
04509 Delitzsch/OT Spröda
Tel. 01577 2562998
2. Leipziger Volkszeitung
Regionalverlagsleiterin
Frau Kerstin Friedrich
Breite Straße 18
04509 Delitzsch
Tel. 034202 385031
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Der Heimatverein Freundeskreis Rosen Delitzsch e. V.
Katholische Pfarrei „St. Klara“
Gottesdienste und Zusammenkünfte
vom 28.3. bis zum 12.4.2013
Donnerstag, 28.3. (Gründonnerstag)
19.00 Uhr
Messe vom Letzten Abendmahl mit Opfergang der Liebe in Delitzsch und Eilenburg,
anschl. Agapefeier im Gemeindehaus
21.30 Uhr
Ölbergstunde in Eilenburg
22.00 Uhr
Ölbergstunde in Delitzsch
Freitag, 29.3. (Karfreitag)
10.00 Uhr
Kreuzwegandacht in Löbnitz
15.00 Uhr
Liturgie vom Leiden und Sterben des Herrn
in Bad Düben, Delitzsch und Eilenburg
Samstag, 30.3. (Karsamstag)
9.00 Uhr
Trauermette in Delitzsch
14.00 Uhr
Friedhofsgang in Delitzsch
16 - 17 Uhr
Beichtgelegenheit in Delitzsch
21.00 Uhr
Feier der Osternacht in Bad Düben
Sonntag, 31.3. (Ostersonntag)
5.30 Uhr
Feier der Osternacht in Delitzsch (mit Taufe
und Firmung)
anschl. Osterfrühstück
9.00 Uhr
Hl. Messe in Löbnitz und Zwochau
9.30 Uhr
Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
10.30 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
17.00 Uhr
Ostervesper in Bad Düben
Montag, 1.4. (Ostermontag)
8.45 Uhr
Hl. Messe in Bad Düben
9.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
10.30 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg und Löbnitz
Dienstag, 2.4.
15-17 Uhr
17.30 Uhr
18.00 Uhr
18.45 Uhr
Mittwoch, 3.4.
8.00 Uhr
9.00 Uhr
18.00 Uhr
Donnerstag, 4.4.
9.00 Uhr
9.30 Uhr
18.00 Uhr
Freitag, 5.4.
8.00 Uhr
9.00 Uhr
15.00 Uhr
18.00 Uhr
Samstag, 6.4.
18.00 Uhr
Sonntag, 7.4.
8.00 Uhr
8.45 Uhr
9.00 Uhr
10.30 Uhr
10.30 Uhr
Montag, 8.4.
8.00 Uhr
15.00-16.30 Uhr
18.00 Uhr
Dienstag, 9.4.
8.30 Uhr
15.00 Uhr
15.0017.00 Uhr
16.00 Uhr
17.30 Uhr
18.00 Uhr
18.45 Uhr
19.00 Uhr
Mittwoch, 10.4.
14.00 Uhr
Offene Kirche in Delitzsch
Eucharistische Anbetung in Delitzsch
Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
Chor in Delitzsch
Hl. Messe in Eilenburg
Hl. Messe in Bad Düben
Hl. Messe in Zwochau
Hl. Messe in Eilenburg
Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
Hl. Messe in Zwochau
Hl. Messe in Eilenburg
Hl. Messe in Delitzsch
Osterfeier in der KiTa St. Franziskus in
Delitzsch
Hl. Messe in Zwochau
Hl. Messe in Löbnitz
Hl. Messe in Delitzsch
Hl. Messe in Bad Düben
Hl. Messe in Zwochau
Hl. Messe in Eilenburg
Hl. Messe in Delitzsch mit Feier der Erstkommunion
Hl. Messe in Delitzsch
Religionsunterricht in Eilenburg 1.-4. Klasse
Hl. Messe in Zwochau
Hl. Messe in Bad Düben
Religionsunterricht in Delitzsch 1.+2. Klasse
Offene Kirche in Delitzsch
Religionsunterricht in Delitzsch 3.+4. Klasse
Eucharistische Anbetung in Delitzsch
Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
Chor in Delitzsch
Pfarrgemeinderatssitzung in Eilenburg
Hl. Messe in Eilenburg anschl. Seniorennachmittag
Hl. Messe in Zwochau
18.00 Uhr
Donnerstag, 11.4.
9.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg
9.30 Uhr
Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
16.00 Uhr
Religionsunterricht 8.-10. Klasse in Bad
Düben
16.00 Uhr
Religionsunterricht 8.-10. Klasse in Delitzsch
19.00 Uhr
Canisius-Kreis in Delitzsch
Freitag, 12.4.
8.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch
17.00 Uhr
Jugend in Delitzsch
19.00 Uhr
Nachtreffen zur Türkei-Fahrt in Bad Düben
Anschriften:
Telefon Pfarrbüro
034202 52159
Fax Pfarrbüro
034202 52175
Telefon Pfr. Poschlod
034202 329706
E-Mail
[email protected]
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
Evangelische Kirchengemeinde
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 30.3. bis 13.4.2013
Samstag, d. 30.3.2013
22.00 Uhr
Osternacht in der Marienkirche
Sonntag, d. 31.3.2013 - Ostersonntag
8.30 Uhr
Osterfrühstück im Gemeindehaus
10.00 Uhr
Festgottesdienst in der Stadtkirche
(Pilgerweg mit der Osterkerze vom Gemeindehaus
zur Stadtkirche)
Montag, d. 1.4.2013 - Ostermontag
10.00 Uhr
Gottesdienst in der Marienkirche
Dienstag, d. 2.4.2013
14.00 Uhr
Seniorenkreis im Gemeindehaus
Mittwoch, d. 3.4.2013
19.00 Uhr
Gestaltungskreis im Gemeindehaus
Freitag, d. 5.4.2013
14.00 Uhr
Selbsthilfegruppe der Rollstuhlfahrer im Gemeindehaus
Sonntag, d. 7.4.2013
10.00 Uhr
Gottesdienst in der Marienkirche
im Anschluss Ausstellungseröffnung und Vortrag
über Restaurierung des Schuhmacheraltars
Montag, d. 8.4.2013
9.30 Uhr
Krabbelgruppe im Gemeindehaus
17.30 Uhr
Posaunenchor im Gemeindehaus
19.30 Uhr
Kantorei im Gemeindehaus
Dienstag, d. 9.4.2013
15.15 Uhr
Kinderchor 4-7 Jahre im Gemeindehaus
17.15 Uhr
Kinderchor 8-14 Jahre im Gemeindehaus
Mittwoch, d. 10.4.2013
17.45 Uhr
Gitarrenunterricht im Gemeindehaus
18.30 Uhr
Junge Gemeinde im Gemeindehaus
19.00 Uhr
Gestaltungskreis im Gemeindehaus
Donnerstag, d. 11.4.2013
16.00 Uhr
Kinderkirche im Gemeindehaus
16.00 Uhr
Konfirmandenunterricht 7. Klasse im Gemeindehaus
17.15 Uhr
Teenykreis im Gemeindehaus
Anschriften:
Pfarrer St. Pecusa Schloßstr. 6, Tel. 989637
Kantor J. Topfstedt Tel. 0176 21815299
Gemeindebüro
Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 10 bis 12 Uhr
Dienstag 14 bis 18 Uhr
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.delitzsch-online.de/ev.kirche
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)
Mauergasse 19 a
04509 Delitzsch
Tel. 034202 56453
www.efg-delitzsch.de
Gottesdienste im April 2013
Sonntag, 7.4. 2013
9.30 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 21.4. 2013
9.30 Uhr
Gottesdienst
17
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 31.3. bis 10.4.2013
Sonntag, d. 31.3.2013
9.30 Uhr
Ostergottesdienst
Mittwoch, d. 3.4.2013
20.00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, d. 7.4.2013
9.30 Uhr
Gottesdienst
11.00 Uhr
Start in das neue Unterrichtsjahr
Montag, d. 8.4.2013
18.45 Uhr
Religionsunterricht
Mittwoch, d. 10.4.2013
20.00 Uhr
Gottesdienst
Jehovas Zeugen - Delitzsch
Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a
Freitag, 29.3.2013
19.00 Uhr
Versammlungsbuchstudium
Betrachtung des Buches „Was Gott uns durch Jeremia sagen lässt“
19.30 Uhr
Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Lukas 4 - 6
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Woher stammen die verschiedenen Rassen?“
20.00 Uhr
Zusammenkunft für den Predigtdienst
Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Sonntag, 31.3.2013
17.00 Uhr
Öffentlicher Vortrag
Thema: „Das Leben hat doch einen Sinn“
17.30 Uhr
Wachtturm-Studium
Thema: „Älteste: Mitarbeiter an unserer Freude“
Freitag, 5.4.2013
19.00 Uhr
Versammlungsbuchstudium
Betrachtung des Buches „Was Gott uns durch Jeremia sagen lässt“
19.30 Uhr
Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Lukas 7 - 9
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Woher nahm Kain seine Frau?“
20.00 Uhr
Zusammenkunft für den Predigtdienst
Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Sonntag, 7.4.2013
17.00 Uhr
Öffentlicher Vortrag
Thema: „Ist mit dem Tod alles vorbei?“
17.30 Uhr
Wachtturm-Studium
Thema: „Dies ist unser geistiges Erbe!“
Eintritt frei Keine Kollekte
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
18
Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes
Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
0 34 21/7 58 -0
03 42 02/9 88 -0
0 34 35/9 84 -0
0 34 23/70 97 -0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
0 34 21/75 8- 13 71
03 42 02/98 8- 13 36
0 34 35/98 4- 13 80
0 34 23/7 09 7- 13 55
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
Ordnungsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Gesundheitsamt
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort
im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Landrat
Schloss Hartenfels: Einweihung des Flügels E
0 34 21/75 8- 10 01
0 34 21/75 8- 10 15
0 34 21/75 8- 10 13
03 42 02/98 8- 10 51
0 34 21/75 8- 10 90
0 34 21/75 8- 10 96
0 34 21/75 8- 11 02
0 34 21/75 8- 12 02
0 34 21/75 8- 15 02
0 34 21/75 8- 70 02
0 34 21/77 39 -3 00
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 21 40
0 34 21/75 8- 21 50
0 34 21/75 8- 21 60
0 34 21/75 8- 21 30
0 34 23/7 09 7- 40 01
0 34 23/7 09 7- 41 02
0 34 21/7 79 -3 00
0 34 21/7 79 -2 00
0 34 23/7 09 7- 30 02
0 34 23/7 09 7- 32 02
0 34 23/7 09 7- 33 01
Am 15.03.2013 wurde der Flügel E des Schlosses Hartenfels in
Torgau feierlich eröffnet.
Im zweiten Kellergeschoss stehen drei neue Bärenställe, einschließlich Lagerraum und Futterküche, zur Verfügung. Im ersten Kellergeschoss findet sich nun ein nach den modernsten
Sicherheitsanforderungen errichteter und mit der entsprechenden Technik ausgestatteter Serverraum. Ergänzend wurden drei
Büroräumen für das Sachgebiet EDV mit 8 Arbeitsplätzen eingerichtet. Den Bürgerinnen und Bürgern konnte mit dem Flügel E
eine modern ausgerichtete Verwaltungseinheit übergeben werden. Den Gästen und Besuchern steht ab sofort eine Anlaufstelle mit Informationen rund um das Schloss Hartenfels sowie die
Sehenswürdigkeiten der Städte und Gemeinden des Landkreises zur Verfügung. Am 18.03.2013 konnte dann der Landrat des
Landkreises Nordsachsen, Michael Czupalla, bereits die erste
Besucherin um Punkt neun Uhr begrüßen.
Wiederwahl zum Bürgermeister
03 42 02/98 8- 50 01
03 42 02/98 8- 51 01
03 42 02/98 8- 52 01
03 42 02/98 8- 53 01
03 42 02/98 8- 54 01
03 42 02/65 -2 12
0 34 21/75 8- 63 02
0 34 21/75 8- 60 02
0 34 21/75 8- 61 01
0 34 21/75 8- 62 02
Peter Klepel wurde mit einem klaren Votum im Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Mockrehna bestätigt. 79 Prozent
der gültigen Stimmen entfielen auf den bisherigen Amtsinhaber. Der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Michael
Czupalla, gratulierte dem alten und neuen Bürgermeister
der Gemeinde Mockrehna zu seinem Wahlerfolg.
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
Mitteilung Büro Kreistag
Mitteilung des Büros des Kreistages
In der 19. nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am
27. Februar 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Betreff
Beschluss-Nr.
Niederschlagung von Forderungen im
Rahmen der Jahresrechnung 2012
012/13 KA
Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen
für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im
Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch
(Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) vom
20.03.2013
Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen hat in seiner Sitzung
am 20.03.2013 aufgrund von
s¬¬ e¬¬!BS¬¬UND¬e¬¬A¬DES¬3ËCHSISCHEN¬!BFALLWIRTSCHAFTS¬UND¬
"ODENSCHUTZGESETZES¬ 3ËCHS!"'¬ IN¬ DER¬ &ASSUNG¬ DER¬ "E
KANNTMACHUNG¬VOM¬¬-AI¬¬3ËCHS'6"L¬3¬¬LETZTE¬
¯NDERUNG¬VOM¬¬*ANUAR¬¬3ËCHS'6"L¬3¬¬
s¬¬ ee¬¬¬¬¬UND¬¬¬¬DES¬3ËCHSISCHEN¬+OMMUNALABGABEN
GESETZES¬3ËCHS+!'¬IN¬DER¬&ASSUNG¬DER¬"EKANNTMACHUNG¬
VOM¬¬!UGUST¬¬3ËCHS'6"L¬3¬¬LETZTE¬¯NDERUNG¬
VOM¬¬.OVEMBER¬¬3ËCHS'6"L¬3¬¬
s¬¬ e¬¬!BS¬¬ee¬¬UND¬¬DER¬,ANDKREISORDNUNG¬FàR¬DEN¬&REI
STAAT¬3ACHSEN¬3ËCHS,+R/¬VOM¬¬*ULI¬¬3ËCHS'6"L¬
3¬¬LETZTE¬¯NDERUNG¬VOM¬¬*ANUAR¬¬3ËCHS'6"L¬
3¬¬DER¬
s¬¬ 6ERORDNUNG¬ àBER¬ DIE¬ %NTSORGUNG¬ VON¬ GEWERBLICHEN¬ 3IED
LUNGSABFËLLEN¬ UND¬ VON¬ BESTIMMTEN¬ "AU¬ UND¬ !BBRUCHAB
FËLLEN¬ 'EWERBEABFALLVERORDNUNG¬ n¬ 'EW!BF6¬ VOM¬ ¬ *UNI¬
¬ "'"L¬ )¬ 3¬ ¬ ZULETZT¬ GEËNDERT¬ DURCH¬ 6ERORDNUNG¬
VOM¬¬.OVEMBER¬¬"'"L¬)¬3¬¬UND¬DER¬
s¬¬ !BFALLWIRTSCHAFTSSATZUNG¬ DES¬ ,ANDKREISES¬ .ORDSACHSEN¬ FàR¬
das Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom
¬ GEËNDERT¬ DURCH¬ 3ATZUNG¬ VOM¬ ¬ $EZEMBER¬
¬
FOLGENDE¬!BFALLGEBàHRENSATZUNG¬FàR¬DIE¬ÚFFENTLICHRECHTLICHE¬!B
fallentsorgung des Landkreises Nordsachsen im Teilgebiet des
ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung De
LITZSCH¬n¬!'3¬$:¬BESCHLOSSEN¬
§1
Gebührentatbestände
¬ $ER¬ ,ANDKREIS¬ ERHEBT¬ ALS¬ 'EGENLEISTUNG¬ FàR¬ DAS¬ "ENUTZEN¬
UNDODER¬ 6ORHALTEN¬ DER¬ ÚFFENTLICHRECHTLICHEN¬ !BFALLENTSORGUNG¬
IM¬ 'EBIET¬ DES¬ EHEMALIGEN¬ ,ANDKREISES¬ $ELITZSCH¬ !BFALLGEBàH
REN¬$AS¬VORGENANNTE¬'EBIET¬UMFASST¬DIE¬3TËDTE¬UND¬'EMEIN
DEN¬ "AD¬ $àBEN¬ $ELITZSCH¬ $OBERSCHàTZ¬ %ILENBURG¬ *ESEWITZ¬
+ROSTITZ¬ ,AU”IG¬ ,ÚBNITZ¬ .EUKYHNA¬ 2ACKWITZ¬ 3CHKEUDITZ¬
3CHÚNWÚLKAU¬4AUCHA¬7IEDEMAR¬:SCHEPPLIN¬:WOCHAU¬3ËMT
liche nachfolgenden Regelungen dieser Satzung sind auf die
ÚFFENTLICHRECHTLICHE¬ !BFALLENTSORGUNG¬ IM¬ VORGENANNTEN¬ 'EBIET¬
bezogen.
$IE¬ %RHEBUNG¬ DER¬ !BFALLGEBàHREN¬ DIENT¬ DER¬ $ECKUNG¬ DER¬ DAFàR¬
ANFALLENDEN¬+OSTEN¬UND¬!UFWENDUNGEN¬DER¬ÚFFENTLICHRECHTLICHEN¬
Abfallentsorgung des Landkreises. Der Landkreis betreibt die
ÚFFENTLICHRECHTLICHE¬!BFALLENTSORGUNG¬ALS¬ÚFFENTLICHE¬%INRICHTUNG¬
¬&àR¬DIE¬%NTSORGUNG¬VON¬!BFËLLEN¬AUS¬PRIVATEN¬(AUSHALTUNGEN¬
ERHEBT¬DER¬,ANDKREIS¬'EBàHREN¬DIE¬SICH¬AUS¬EINER¬
s¬¬ EINWOHNERBEZOGENEN¬!BFALLGRUNDGEBàHR¬UND¬
s¬¬ %NTLEERUNGSGEBàHREN¬ FàR¬ 2ESTABFALLBEHËLTER¬ EINSCHLIE”LICH¬
Mindestentleerungsgebühren sowie
s¬¬ DIE¬'EBàHREN¬FàR¬DIE¬%NTSORGUNG¬VON¬2ESTABFËLLEN¬àBER¬VOM¬
,ANDKREIS¬ZUGELASSENE¬UND¬GEKENNZEICHNETE¬,ITER2EST
ABFALLSËCKE¬FàR¬ZEITWEILIG¬ZUSËTZLICHES¬!BFALLAUFKOMMEN¬
zusammensetzen.
19
0RIVATE¬(AUSHALTUNGEN¬IM¬3INNE¬DIESER¬3ATZUNG¬SIND¬0ERSONEN
GEMEINSCHAFTEN¬ SOWIE¬ %INZELPERSONEN¬ DIE¬ EINE¬ SELBSTSTËNDIG¬
BEWIRTSCHAFTETE¬ODER¬IN¬SICH¬ABGESCHLOSSENE¬7OHNUNGSEINHEIT¬
MIT¬ EINGERICHTETER¬ +àCHE¬ BZW¬ +OCHNISCHE¬ INNE¬ HABEN¬ AUCH¬
WENN¬SIE¬GANZ¬ODER¬TEILWEISE¬VON¬ANDEREN¬(AUSHALTUNGEN¬VER
sorgt werden.
¬&àR¬DIE¬%NTSORGUNG¬VON¬!BFËLLEN¬AUS¬ANDEREN¬(ERKUNFTSBE
REICHEN¬ ALS¬ PRIVATEN¬ (AUSHALTUNGEN¬ NACHFOLGEND¬ GEWERBLICHE¬
3IEDLUNGSABFËLLE¬GENANNT¬ERHEBT¬DER¬,ANDKREIS¬
s¬¬ BEHËLTERBEZOGENE¬!BFALLGRUNDGEBàHREN¬UND¬
s¬¬ %NTLEERUNGSGEBàHREN¬ FàR¬ 2ESTABFALLBEHËLTER¬ EINSCHLIE”LICH¬
Mindestentleerungsgebühren sowie
s¬¬ 'EBàHREN¬ FàR¬ DIE¬ %NTSORGUNG¬ VON¬ GEWERBLICHEN¬ 3IEDLUNGS
ABFËLLEN¬àBER¬VOM¬,ANDKREIS¬ZUGELASSENE¬UND¬GEKENNZEICH
NETE¬,ITER2ESTABFALLSËCKE¬FàR¬ZEITWEILIG¬ZUSËTZLICHES¬!B
fallaufkommen.
!LS¬%RZEUGER¬UND¬"ESITZER¬VON¬GEWERBLICHEN¬3IEDLUNGSABFËLLEN¬
GELTEN¬SOLCHE¬BEI¬DENEN¬!BFËLLE¬IM¬3INNE¬VON¬e¬¬.R¬DER¬'EWER
BEABFALLVERORDNUNG¬ANFALLEN¬:U¬DEN¬GEWERBLICHEN¬3IEDLUNGSAB
FËLLEN¬ZËHLEN¬INSBESONDERE¬!BFËLLE¬AUS¬GEWERBLICHEN¬UND¬ÚFFENT
LICHEN¬"àROS¬ODER¬0RAXEN¬6ERWALTUNGSGEBËUDEN¬3CHULEN¬UND¬
+INDERGËRTEN¬ GEWERBLICHEN¬ "EHERBERGUNGEN¬ WIE¬ (OTEL¬ UND¬
'ASTSTËTTENGEWERBE¬ &ERIENSIEDLUNGEN¬ UND¬ #AMPINGPLËTZEN¬
PRIVATEN¬ UND¬ ÚFFENTLICHEN¬ %INRICHTUNGEN¬ WIE¬ +RANKENHËUSERN¬
+LINIKEN¬ 0FLEGEHEIME¬ +ASERNEN¬ 3TRAFVOLLZUGSANSTALTEN¬ SOWIE¬
!BFËLLE¬DIE¬BEI¬DER¬4ËTIGKEIT¬VON¬&REIBERUFLERN¬ANFALLEN¬
¬ $IE¬ EINWOHNERBEZOGENE¬ !BFALLGRUNDGEBàHR¬ GEM˔¬ e¬ ¬
!BS¬¬WIRD¬FàR¬DIE¬+OSTEN¬UND¬!UFWENDUNGEN¬FàR¬DAS¬6ORHALTEN¬
und/oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen
erhoben:
A¬¬ ZWEIMAL¬ JËHRLICH¬ IM¬ (OLSYSTEM¬ 3TRA”ENSAMMLUNG¬ STATTFIN
DENDE¬ %NTSORGUNG¬ VON¬ 3PERRMàLL¬ AUS¬ PRIVATEN¬ (AUSHALTUN
GEN¬
B¬¬ %NTSORGUNG¬ VON¬ 0APIER¬ UND¬ 0APPE¬ EINSCHLIE”LICH¬ $RUCKER
ZEUGNISSEN¬UND¬GRAPHISCHEN¬0APIEREN¬AUS¬PRIVATEN¬(AUSHAL
TUNGEN¬AU”ERHALB¬$UALER¬3YSTEME¬IM¬(OLSYSTEM¬
C¬¬ MINDESTENS¬ EINMAL¬ JËHRLICH¬ IM¬ "RINGSYSTEM¬ STATTFINDENDE¬
%NTSORGUNG¬VON¬GEFËHRLICHEN¬!BFËLLEN¬3CHADSTOFFE¬àBER¬DAS¬
3CHADSTOFFMOBIL¬
D¬¬ !BGABE¬ VON¬ %LEKTRO¬ UND¬ %LEKTRONIKALTGERËTEN¬ AUS¬ PRIVATEN¬
(AUSHALTUNGEN¬AN¬DEN¬IM¬!UFTRAG¬DES¬,ANDKREISES¬BETRIEBE
NEN¬!NNAHMESTELLEN¬
E¬¬ ¾FFENTLICHKEITSARBEIT¬UND¬!BFALLBERATUNG¬GEGENàBER¬PRIVATEN¬
(AUSHALTUNGEN¬
F¬¬ )NNERE¬ 6ERRECHNUNGEN¬ ,OHN¬ 3ACH¬ 'EMEIN¬ UND¬ 6ERWAL
TUNGSKOSTEN¬ FàR¬ ALLE¬ "ELANGE¬ DER¬ ÚFFENTLICHRECHTLICHEN¬ !B
FALLENTSORGUNG¬AUF¬'RUNDLAGE¬DER¬%MPFEHLUNG¬DER¬KOMMU
NALEN¬ 'ESCHËFTSSTELLE¬ FàR¬ 6ERWALTUNGSVEREINFACHUNG¬ +ÚLN¬
+'3T¬
G¬¬ +OSTEN¬ DER¬ "EHËLTERVERWALTUNG¬ àBER¬ )DENTSYSTEM¬ UND¬ DES¬
"EHËLTERTAUSCHS¬
H¬¬ +OSTEN¬FàR¬DIE¬'EBàHRENSTELLE¬DES¬BEAUFTRAGTEN¬$RITTEN¬
¬$IE¬BEHËLTERBEZOGENE¬!BFALLGRUNDGEBàHR¬GEM˔¬e¬¬!BS¬¬
WIRD¬FàR¬DIE¬+OSTEN¬UND¬!UFWENDUNGEN¬FàR¬DAS¬6ORHALTEN¬UND
oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erho
ben:
I¬¬ ZWEIMAL¬ JËHRLICH¬ IM¬ (OLSYSTEM¬ 3TRA”ENSAMMLUNG¬ STATTFIN
DENDE¬%NTSORGUNG¬VON¬3PERRMàLL¬
J¬¬ %NTSORGUNG¬ VON¬ 0APIER¬ UND¬ 0APPE¬ EINSCHLIE”LICH¬ $RUCKER
ZEUGNISSEN¬ UND¬ GRAPHISCHEN¬ 0APIEREN¬ AU”ERHALB¬ $UALER¬
3YSTEME¬IM¬(OLSYSTEM¬
K¬¬ MINDESTENS¬ EINMAL¬ JËHRLICH¬ IM¬ "RINGSYSTEM¬ STATTFINDENDE¬
%NTSORGUNG¬VON¬GEFËHRLICHEN¬!BFËLLEN¬3CHADSTOFFE¬àBER¬DAS¬
3CHADSTOFFMOBIL¬
L¬¬ !BGABE¬VON¬%LEKTRO¬UND¬%LEKTRONIKALTGERËTEN¬AN¬DEN¬IM¬!UF
TRAG¬DES¬,ANDKREISES¬BETRIEBENEN¬!NNAHMESTELLEN¬
m. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
N¬¬ )NNERE¬ 6ERRECHNUNGEN¬ +OSTEN¬ FàR¬ DIE¬ 'EBàHRENERHEBUNG¬
,OHN¬3ACH¬'EMEIN¬UND¬6ERWALTUNGSKOSTEN¬
O¬¬ +OSTEN¬ DER¬ "EHËLTERVERWALTUNG¬ àBER¬ )DENTSYSTEM¬ UND¬ DES¬
"EHËLTERTAUSCHS¬
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
20
(6) Bei Selbstanlieferungen von Abfällen an den dafür vorgehaltenen Abfallannahmestellen wird durch den jeweiligen Betreiber
ein Entgelt nach Maßgabe einer gesonderten Entgeltordnung
erhoben.
(7) Für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und
Sperrmüll insbesondere aus dem Gebiet der Stadt Eilenburg, die
an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation Spröda direkt angeliefert werden, erhebt der Landkreis
Gebühren.
(8) Der Landkreis erhebt von der Stadt Eilenburg eine Benutzungsgebühr für den Betrieb der von ihm oder in seinem Auftrag im Stadtgebiet betriebenen Annahmestelle für Elektro- und
Elektronikaltgeräte.
§1a
Ermächtigung der Kreiswerke Delitzsch GmbH als
Verwaltungshelfer
Die von der Kreiswerke Delitzsch GmbH eingerichtete Abfallgebührenstelle wird als Verwaltungshelfer im Sinne von § 4
SächsKAG ermächtigt, im Namen des Landkreises in kommunalabgabenrechtlichen Verwaltungsverfahren zur Erhebung der
Abfallgebühren die jeweils erforderlichen Abfallgebührenbescheide sowie die in Vorbereitung der Vollstreckung jeweils erforderlichen Verwaltungsakte zu erlassen.
§2
Gebührenmaßstab
(1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 4
bestimmt sich nach der Anzahl der Einwohner, die beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Haupt- oder Nebenwohnsitz
auf dem Grundstück gemeldet sind. Bei Einwohnern des ehemaligen Landkreises Delitzsch, die zusätzlich zu ihrem Hauptwohnsitz einen Nebenwohnsitz im Landkreis Nordsachsen angemeldet haben, erfolgt die Veranlagung zur Abfallgrundgebühr
ausschließlich für den Hauptwohnsitz.
Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung
von gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von § 1 Abs. 3 und 5
bemisst sich nach der Anzahl und dem Volumen der vom Landkreis zugeordneten Restabfallbehälter.
(2) Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten
Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen berechnen
sich nach der Anzahl und dem Volumen der durch das elektronische Behälteridentifikationssystem registrierten Entleerungen
bezüglich der auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälter.
Die Mindestentleerungsgebühr wird in Höhe von einer Entleerungsgebühr je Kalenderhalbjahr des auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälters erhoben.
(3) Für die Nutzung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsäcke für die Entsorgung von
Restabfällen aus privaten Haushaltungen oder gewerblichen
Restabfällen wird eine gesonderte Benutzungsgebühr pro Sack
erhoben.
(4) Die Gebühren gemäß § 1 Abs. 7 bestimmen sich nach der Art
und Menge bzw. dem Gewicht der Abfälle.
(5) Die Benutzungsgebühr für die Kostenbeteiligung der Stadt
Eilenburg am Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S.
von § 1 Abs. 8 wird als Pauschalbetrag pro Monat erhoben.
§3
Gebührensätze
(1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 4
beträgt 33,48 EUR je Kalenderjahr für jeden mit Hauptwohnsitz
auf dem Grundstück oder in dem jeweiligen Haushalt gemeldeten Einwohner und 16,74 EUR je Kalenderjahr für jeden gemäß
§ 2 Abs.1 mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück oder in dem
jeweiligem Haushalt gemeldeten Einwohner.
(2) Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung
gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß § 1 Abs. 5 beträgt je Restabfallbehälter und Jahr:
Gebührensätze:
80-Liter-Restabfallbehälter
64,80 EUR
120-Liter-Restabfallbehälter
97,20 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter
194,40 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter
891,00 EUR
(3) Die Entleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten
Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen gem. § 1
Abs. 2 und 3 beträgt:
Gebührensätze:
80-Liter-Restabfallbehälter
7,34 EUR
120-Liter-Restabfallbehälter
11,00 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter
22,01 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter
100,87 EUR
Die Mindestentleerungsgebühr entspricht einer Entleerungsgebühr je Kalenderhalbjahr der/des auf den Gebührenschuldner
registrierten Restabfallbehälter/ -s.
(4) Die Gebühr für die Entsorgung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsäcke beträgt
7,70 EUR pro Sack.
(5) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll insbesondere aus der Stadt Eilenburg an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation i.S. von § 1 Abs. 7 beträgt 199,78 EUR pro Tonne.
(6) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb
von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 beträgt
1.195,80 EUR pro Monat.
§4
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der einwohner- und behälterbezogenen
Abfallgrundgebühr und der Entleerungsgebühr einschließlich
Mindestentleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten
Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von
§ 1 Abs. 2 und 3 ist der anschlusspflichtige Grundstückseigentümer. Besteht an dem Grundstück ein Erbbaurecht, Teil- oder
Wohnungseigentum, ein Dauernutzungs- oder Dauerwohnrecht
oder ein sonstiges, dingliches Nutzungsrecht, ist der Berechtigte abweichend von Satz 1 Gebührenschuldner. Wird von den
Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verwalter benannt, wird der Gebührenbescheid an diesen gerichtet.
(2) Der Gebührenbescheid kann abweichend von Abs. 1 auf
Antrag des Grundstückeigentümers an den Mieter oder Pächter bzw. an den Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen gerichtet werden, wenn der Mieter oder Pächter
bzw. Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen dem Antrag zustimmt.
Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Gebühren wird stattdessen wieder der Gebührenschuldner i.S. von Abs. 1 herangezogen.
(3) Gebührenschuldner für den vom Landkreis zugelassenen
und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack ist der Erwerber.
(4) Gebührenschuldner der Gebühr i.S. von § 1 Abs. 7 ist der Anlieferer bzw. derjenige, in dessen Auftrag die Anlieferung erfolgt
(z.B. Stadt Eilenburg).
(5) Schuldner der Benutzungsgebühr i.S. von § 1 Abs. 8 für den
Betrieb von Annahmestellen durch oder im Auftrag des Landkreises im Gebiet der Stadt Eilenburg ist die Stadt Eilenburg.
(6) Wird ein Gebührentatbestand von mehreren Gebührenschuldnern gemeinsam verwirklicht, haften diese als Gesamtschuldner (z.B. Wohnungseigentümergemeinschaft).
§5
Entstehung und Beendigung der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 4 und die behälterbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 5 dieser Satzung entsteht zu
Beginn eines jeden Kalenderjahres, erstmals spätestens jedoch
am 1. Kalendertag des auf den Anschluss an die Abfallentsorgung folgenden Monats.
(2) Die Gebührenschuld für die Entleerungsgebühren der Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
Siedlungsabfällen entsteht zum Zeitpunkt der Entleerung der
Behälter, die mittels eines elektronischen Behälteridentifikationssystems registriert wird.
Die Gebührenschuld für den vom Landkreis zugelassenen und
gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack entsteht mit dem Erwerb.
Die Gebührenschuld für die Mindestentleerungsgebühr für Restabfall entsteht zu Beginn eines jeden Kalenderjahres.
(3) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll i.S. von § 1 Abs. 7 entsteht mit der
Übergabe der Abfälle an den Landkreis bzw. den von ihm beauftragten Dritten an der Abfallumladestation Spröda.
(4) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb
von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 entsteht
monatlich mit Ablauf des Kalendermonats.
(5) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene und für die
behälterbezogene Abfallgrundgebühr sowie für die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und
gewerblichen Siedlungsabfällen endet mit Ablauf des Monats,
in dem die Voraussetzungen der Anschluss- und Benutzungspflicht nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung entfallen.
(6) Treten im Laufe des Kalenderjahres Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen für die einwohner- oder die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr ein, erhöht oder ermäßigt sich die
Abfallgrundgebühr ab Beginn des Monats, der dem Monat, in
dem die Änderung gemeldet wurde, folgt.
§6
Erhebung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühren sowie die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr werden jeweils durch Bescheid festgesetzt und sind in zwei gleich hohen Teilbeträgen
zum 31.3. und zum 30.09. eines jeden Jahres fällig.
(2) Die Mindestentleerungsgebühren werden jeweils mit Ablauf
eines Kalenderhalbjahres mit dem Bescheid für den jeweiligen
Teilbetrag der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr sowie
der behälterbezogenen Abfallgrundgebühr festgesetzt und sind
für das erste Halbjahr
zum 30.09. und zum 31.03. des Folgejahres fällig.
(3) Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter werden jeweils nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres auf der Grundlage
der dann vorliegenden Leerungszahlen im nächsten Halbjahr
mit dem Bescheid für den jeweiligen Teilbetrag der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr sowie der behälterbezogenen
Abfallgrundgebühr festgesetzt und sind für das erste Halbjahr
jeweils zum 30.09., für das zweite Halbjahr jeweils zum 31.3. des
Folgejahres fällig.
(4) Die Gebühr für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsack wird bei dessen Erwerb
fällig.
(5) Die Gebühr für an der Abfallumladestation Spröda direkt angelieferten, gewerblichen Siedlungsabfälle und Sperrmüll gem.
§ 1 Abs. 7 wird monatlich durch Bescheid für die im Vormonat
angelieferten Mengen festgesetzt und spätestens zum 25. des
Folgemonats fällig.
(6) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb
von Annahmestellen im Stadtgebiet Eilenburg durch oder im
Auftrag des Landkreises i.S. von § 1 Abs. 8 wird jeweils für den
abgelaufenen Monat im Folgemonat festgesetzt und gemeinsam
mit der Gebühr gem. Abs. 4 zum 25. dieses Folgemonats fällig.
(7) Eine Leistung gilt auch dann als in Anspruch genommen und
begründet die Erhebung einer Gebühr, wenn ein Restabfallbehälter vom Anschluss- und Benutzungspflichtigen zur Entleerung bereitgestellt wurde und eine Entleerung durch das elektronische Behälteridentifikationssystem - unabhängig vom Füllgrad
des Behälters - registriert wurde.
(8) Der Gebührenschuldner kann bei den durch Gebührenbescheid erhobenen Gebühren zwischen den Zahlungsweisen
Lastschriftverfahren oder Überweisungsverfahren wählen. Für
die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist durch den Gebührenschuldner gegenüber dem Landkreis Nordsachsen oder dessen
21
beauftragten Dritten eine schriftliche Einzugsermächtigung zu
erteilen. Diese gilt auf unbestimmte Zeit und wird zur nächsten
Fälligkeit wirksam, sofern sie mindestens eine Woche zuvor erteilt wurde.
§7
Restabfallbehältergemeinschaften
Bei Restabfallbehältergemeinschaften im Sinne von § 15 a der
Abfallwirtschaftssatzung ist der im Antrag als verantwortlich Benannte Gebührenschuldner der jeweiligen Abfallgebühren.
§8
Vertrieb und Rücknahme von Restabfallsäcken
Restabfallsäcke werden dezentral durch vom Landkreis Nordsachsen beauftragte Dritte vertrieben. Der Rücknahme ungültig
gewordener Restabfallsäcke erfolgt gegen Barauszahlung bis
sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeit bei den vom Landkreis
Nordsachsen mit dem Vertrieb beauftragten Dritten.
§9
Gebühren bei Unterbrechung der Abfuhr
Wird die Abfallentsorgung durch Bauarbeiten, Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, betriebsnotwendige Arbeiten,
behördliche Verfügungen oder Verlegung des Zeitpunktes der
Abfallentsorgung eingeschränkt, unterbrochen oder verspätet
durchgeführt, haben die Gebührenschuldner keinen Anspruch
auf Ermäßigung oder Erlass der Gebühren.
§ 10
Melde- und Auskunftspflichten, Schätzungen
(1) Änderungen, durch die sich ein Wechsel in der Person des
Gebührenschuldners ergibt, sind vom bisherigen Gebührenschuldner dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Der bisherige Gebührenschuldner haftet gesamtschuldnerisch neben dem
neuen Gebührenschuldner für die Zahlung der Gebühren, die bis
zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem der Landkreis Kenntnis von der Änderung erhält.
(2) Die Gebührenschuldner nach § 4 sind verpflichtet dem Landkreis unverzüglich Änderungen in der Veranlagung schriftlich
anzuzeigen.
(3) Soweit der Landkreis die für die Festsetzung der Gebühren
erforderlichen Grundlagen nicht ermitteln kann, kann er diese
schätzen. Der Landkreis berücksichtigt dabei alle Umstände, die
für die Schätzung von Bedeutung sein können.
§ 11
Gebührenreduzierung und Gebührenerlass
Der Landkreis Nordsachsen kann auf schriftlichen und begründeten Antrag Gebühren ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Erhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Der Antrag
auf Gebührenreduzierung oder Gebührenerlass soll vor Ablauf
der Widerspruchsfrist gestellt werden.
§ 12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig gemäß § 6 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig zwecks Erlangung von Gebührenreduzierungen gemäß § 11 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige
Angaben macht oder den Landkreis über erhebliche Tatsachen
in Unkenntnis lässt oder entgegen § 10 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige Auskünfte erteilt, die zur Festsetzung der
Gebühren erforderlich sind oder Rechtsänderungen, durch die
sich ein Wechsel des Gebührenschuldners ergibt, nicht anzeigt.
(2) Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
§ 13
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung des Landkreises Nord-
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
22
sachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom 21.03.2012
außer Kraft.
Torgau, den 20.03.2013
Czupalla
Landrat
________________________________________________________
In der 22. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages
Nordsachsen am 20. März 2013 wurden folgende Beschlüsse
gefasst:
Betreff
Beschluss-Nr.
Öffentlicher Teil
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Kreiskrankenhaus „Johann Kentmann“ gGmbH
428/13 KT
Radverkehrskonzeption Landkreis Nordsachsen
429/13 KT
Jugendhilfeplanung, Teilplan „Kindertageseinrichtungen“ für
das Schuljahr 2012/2013 und dessen Fortschreibung bis
2015/2016
430/13 KT
431/13 KT
Teilnahme am European Energy Award®
Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen
Landkreises Delitzsch 2013 (Abfallgebührensatzung Delitzsch AGS DZ) einschließlich Gebührenkalkulation
432/13 KT
Übertragung von Sondervermögen an den Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen
zum 01.01.2012
433/13 KT
Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen zum 01.01.2012
434/13 KT
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2013
435/13 KT
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Collm Klinik Oschatz
GmbH und der Collmed Oschatz GmbH
436/13 KT
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Mitteldeutschen
Verkehrsverbund GmbH
437/13 KT
Übertragung einer Vergabeentscheidung vom Kreistag des
Landkreises Nordsachsen auf den Vergabeausschuss des
Kreistages des Landkreises Nordsachsen
438/13 KT
Stellungnahmen des Landkreises Nordsachsen zu landeserheblichen Entwicklungsplänen
439/13 KT
Nichtöffentlicher Teil
Bestellung des „Medizinischen Geschäftsführers“ der Collm Klinik Oschatz GmbH und der
Collmed Oschatz GmbH
440/13 KT
Die hier genannten Beschlüsse (öffentlicher Teil) können im
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau,
Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden.
________________________________________________________
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
Existenzgründerberatungen
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können
alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises
Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:
In Delitzsch
Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2
donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Key-
selt, Telefon 03 42 02/98 8- 10 58 oder [email protected].
In Oschatz
Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 0 34 21/
75 8- 10 53 oder [email protected].
In Torgau
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau
(kein fester Beratungstag)
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller,
Telefon 0 34 21/75 8- 10 53 oder [email protected].
________________________________________________________
Die Gleichstellungsbeauftragte
Girl‘s & Boy‘s‘Day am 25. April 2013
Der bundesweite Girl`s & Boy`s Day findet am 25. April 2013
statt. Unternehmen, die sich noch beteiligen wollen sowie Mädchen und Jungen die sich über die vielfältigen Möglichkeiten in
den technischen Berufen informieren möchten, können sich unter www.girls-day.de anmelden.
Ziel ist es, ihnen Einblicke in solche Berufe zu ermöglichen, die
bislang in ihrem Berufsorientierungsprozess nur wenig bekannt
sind, wie zum Beispiel technische und techniknahe Berufe.
Die Schülerinnen und Schüler sollen an diesem Tag praxisnah
erleben, wie interessant und spannend die Arbeit in diesen Bereichen sein kann. Schülerinnen und Schüler, die an diesem Aktionstag teilnehmen wollen, können sich an folgende Unternehmen wenden.
Unternehmen:
in Eilenburg
und Bad Düben
Agrargenossenschaft
Heideglück
e. G Sprotta
Lindenallee 44
04838 Sprotta
Zeit:
13:00 Uhr - 14:30 Uhr
Ansprechpartner: Herr Persdorf
Telefon: 0 34 23/60 01 89
Lehmann und Endress
Logistik GmbH
An der Mühle 3
04838 Doberschütz
10.00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Müller
Telefon: 03 42 44/5 33 21
Amtsgericht Eilenburg
Walther-Rathenau-Straße 9
04838 Eilenburg
13:30 - 15:30 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Grundmann
Telefon: 0 34 23/65 43 01
Autohaus Lieske
Am Sonnenwinkel 7
04838 Sprotta (B 87)
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Lieske
Telefon: 0 34 23/6 81 50
Bundespolizeiabteilung
Bad Düben
Schmiedebergerstraße 60
04849 Bad Düben
12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Marx
Telefon: 03 42 43/75 11 23
oder 03 42 43/75 11 22
Neubert
Orthopädietechnik
GmbH & Co. KG
Reinharzer Straße 20b
04849 Bad Düben
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Neubert
Telefon: 03 42 43/31 50
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
23
AWO Jugendhaus Poly
Windmühlenweg 16
04849 Bad Düben
11:00 Uhr - 13:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Burkhardt
Telefon: 03 42 43/71 35 15
Autohaus im Husarenpark 20 10:00 Uhr - 11:00 Uhr
04860 Torgau
Ansprechpartner:
Herr A. Kersten
Telefon: 0 34 21/72 24 52
BARMER - GEK
Marktplatz 6
04838 Eilenburg
11:00 Uhr - 15:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Jaeck
Telefon:
08 00 33 20 60 23 61 50
Torgauer Verlagsgesellschaft
mbH & Co. KG
Elbstraße 1 - 3
04860 Torgau
10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Stöber
Telefon: 0 34 21/72 10 22
Handwerkskammer Eilenburg 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Am Anger 29
Ansprechpartnerin:
04838 Eilenburg
Frau Osthoff
Telefon: 0 34 23/75 34 13
Kreiskrankenhaus Torgau
Christianistraße 1
04860 Torgau
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Weinert
Telefon: 0 34 21/77 47 59
Pflegeheim des DRK
Walter-Stöcker-Straße 8a
04838 Eilenburg
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Christoph
Telefon: 0 34 23/70 10
RAD Haus Höcke GmbH
Goethestraße 2
04860 Torgau
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Höcke
Telefon: 0 34 21/77 47 59
Leonhard Moll - Betonwerke
GmbH u. Co. KG
Landstraße 50
04838 Laußig
10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Wiehe
Telefon: 03 42 43/2 20 44
Berufliches Schulzentrum
Repitzer Weg 10
04860 Torgau
8:55 Uhr - 12:10 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Brandt
Telefon: 0 34 21/72 59 10
Presseler Landwirtschafts
GmbH
Am Fichtberg 1
04849 Kossa OT Pressel
14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Reiter
Telefon: 03 42 43/2 62 12
AWO Kinder- u. Jugendhaus
Grüner Weg 14
04860 Torgau
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Fiege
Telefon: 0 34 21/71 15 17
Fraueninitiative Torgau
Fit e. V.
Leipziger Straße 28
04860 Torgau
09:15 Uhr - 13:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Kanitz
Telefon: 0 34 21/90 84 16
Unternehmen in Delitzsch:
Augenoptik Albrecht Optik
Johannes-R.-BecherStraße 1a
04509 Delitzsch
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Albrecht
Telefon: 03 42 02/9 48 51
Valere Seniorenpflegeheim
Löbnitz
Parkstraße 21
04509 Löbnitz
10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Reimann
Telefon: 03 42 08/78 49 22
Holschowsky - Ronneburg Bernt
GBR Pflanzenproduktion
Löbnitz
Flugplatzstraße 3c
04509 Löbnitz
10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Ronneburg
Telefon: 03 42 08/7 22 37
Seniorenpflege und Wohnen
Delitzscher GmbH
Valere Senioreneinrichtung
Ludwig-Jahnstraße 13
04509 Delitzsch
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Scharping-Bätz
Telefon: 03 42 02/3 09 20
Kita am Park
Am Schützenplatz 5
04509 Delitzsch
09:30 Uhr - 10:30 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Meißner
Telefon: 03 42 02/5 32 49
Unternehmen in Torgau:
Landratsamt Nordsachsen
Vermessungsamt
Husarenpark 19
04860 Torgau
Autohaus Torgau
Döbernschestraße 1A
04860 Torgau
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Prasser
Telefon: 0 34 21/77 92 20
10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Vollhardt
Telefon: 0 34 21/90 24 86
Unternehmen in Trossin:
Gut Trossin VerwaltungsGmbH
Anlagenstraße 1
04880 Trossin
09:00 Uhr - 10:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Ehlich
Telefon: 03 42 23/4 03 11
Unternehmen in Wermsdorf:
Thiele Glas Werk GmbH
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Zeppelinstraße 1
Ansprechpartner: Herr Brion
04779 Wermsdorf
Telefon: 03 43 64/8 80 14
Buchbinderei
Thomas Johst GmbH
Am Fasanenholz 29
04779 Wermsdorf
Unternehmen in Oschatz:
Kita Spatzennest
Fröbelweg 1
04758 Oschatz
Kita Kunterbunt
Dresdner-Straße 24
04758 Oschatz
10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Johst
Telefon: 03 43 64/5 12 65
8:00 Uhr - 10:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Wolf
Telefon: 0 34 35/92 03 08
8:00 Uhr - 9:30 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Findeisen
Telefon: 0 34 35/9 35 94 93
Unternehmen in Schkeuditz:
Zahntechnisches Labor
10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Meisterlabor
Ansprechpartner: Herr Zenker
Lessing Straße 1
Telefon: 03 42 04/6 48 54
04435 Schkeuditz
Alle Unternehmen bitten um telefonische Anmeldung
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Adressen:
Gleichstellungsbeauftragte: Frau Oesterreich-Benz
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27,
Telefon: 0 34 21/75 8- 10 96
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
24
Dezernat Hauptverwaltung
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-184/2009/TO
Das Umweltamt informiert zum Pilotversuch der
Sperrmüllsammlung
Torgau, 5. März 2013
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit
Herr Tino Fritzsche,
Spitalstraße 14,
04860 Torgau,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgende Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die
unbekannten Erben nach
Martin Günter Bachmann, geb. 30.05.1939, ges. 16.02.2004,
Marlene Neuschel, geb. Diebenkorn, geb. 27.06.1959, ges.
02.11.2007,
Karl Heinz Zickerow, geb. 07.09.1941, ges. 01.09.2010,
Werner Zickerow, geb. 05.12.1945, ges. 22.11.2010 und
Hans-Joachim Diebenkorn, geb. 22.03.1958, ges. 03.03.2011
bezüglich des im Grundbuch von Zinna, Blatt 150 aufgeführten
Grundstückes
Flurstücke 93 und 95, Flur 2 der Gemarkung Zinna.
Mit Ausfertigung dieser Bestallungsurkunde, wird die Bestallungsurkunde des Landratsamtes Nordsachsen vom 22.06.2012
mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus den Anträgen der Gemeindeverwaltung Zinna vom 12.10.2009 und des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, vom
15.08.2012 hervor. Demnach ist ein Flurbereinigungsverfahren
in Zinna bzw. ein Verkauf des Grundstückes vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§51821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
s¬¬ 6ERËU”ERUNG¬AN¬$RITTE¬
s¬ 'RUNDSTàCKSTAUSCH
s¬ !USEINANDERSETZUNG¬DER¬'EMEINSCHAFT¬
s¬ !BSCHLUSS¬VON¬0ACHTVERTRËGEN
s¬¬ 6ERËU”ERUNG¬EINES¬-ITEIGENTUMSANTEILES¬
s¬ "ELASTUNG¬MIT¬BESCHRËNKT¬DINGLICHEN¬2ECHTEN¬DES¬"'"¬U¬A
3OWEIT¬DURCH¬2ECHTSHANDLUNGEN¬DES¬GESETZLICHEN¬6ERTRETERS¬FInanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese auf das Konto des
Landratsamtes Nordsachsen einzuzahlen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Czupalla
Dezernat Bau und Umwelt
Durchführung der Fluss- und Deichschau der Neuen
Luppe
Am 14.05.2013 wird gemäß § 98 SächsWG eine Fluss- und
Deichschau der Neuen Luppe durchgeführt.
Beginn 09.00 Uhr, Treffpunkt Brücke B 186 über die Neue Luppe
Die Begehung der gesamten Deichanlagen ist im Landkreis
Nordsachsen geplant.
Bei Teilnahme bitten wir um telefonische Anmeldung.
&àR¬2àCKFRAGEN¬ZUR¬4EILNAHME¬AN¬DER¬$EICHSCHAU¬STEHT¬DIE¬UNtere Wasserbehörde des Landratsamtes Nordsachsen unter der
Telefonnummer 0 34 23/7 09 7- 41 26 zur Verfügung.
Brumm, Amtsleiterin
im Kerngebiet der Großen Kreisstadt Delitzsch im
Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2015.
In den vergangenen Jahren wurde für das Innenstadtgebiet der
Großen Kreisstadt Delitzsch an insgesamt 20 Sammelplätzen
zweimal im Jahr die Möglichkeit eingeräumt, Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen.
In der Vergangenheit war wiederkehrend zu beklagen, dass
Sperrmüll an den genannten Sammelplätzen vorzeitig abgelagert wurde und darüber hinaus bereitgestellter Sperrmüll entnommen und an anderen Orten wegen nachträglich erfolgter
Aussonderung abgelagert wurde. Weiterhin wurden auch Gegenstände zu diesen Lagerplätzen gebracht, die nicht als Sperrmüll zu deklarieren sind.
Auf Grundlage der Ergänzungssatzung zu § 22 der Satzung über
die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreises Nordsachsen
für das Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom
19.12.2012, soll nunmehr zeitlich befristet, beginnend ab dem
01.01.2013 bis zum 31.12.2015 die Sammlung von Sperrmüll
im Stadtgebiet in der Weise erfolgen, dass sechs Sammelplätze durch Umzäunung an jeweils zwei Tagen (Freitag und
Sonnabend) und diese zweimal im Jahr zur Verfügung gestellt
werden und die Annahme des Sperrmülls kontrolliert durch
den Entsorgungsbetrieb des Landkreises Nordsachsen, d. h.
durch die Kreiswerke Delitzsch GmbH, vor Ort erfolgt. Die sechs
Sammelstellen sind so ausgewählt, dass es jedem Einwohner
des Stadtgebietes Delitzsch ermöglicht wird, in angemessener
Entfernung zu seinem Wohnsitz seinen Sperrmüll zu entsorgen. Anlieferer haben sich dabei gegenüber dem durch den
Landkreis mit der Sammlung beauftragten Entsorgungsunternehmen als Einwohner der großen Kreisstadt Delitzsch
in geeigneter Form auszuweisen. (Personalausweis, Abfallgebührenbescheid o. Ä.) Darüber hinaus ist ganzjährig eine
kostenfreie Abgabe an den Verwertungsanlagen Spröda und
Lissa möglich. Auch hier haben sich Anlieferer gegenüber
dem durch den Landkreis mit der Sammlung beauftragten
Entsorgungsunternehmen am Kleinanlieferungsbereich als
Einwohner der großen Kreisstadt Delitzsch in geeigneter
Form auszuweisen.
Die eingerichteten Sperrmüllsammelplätze werden bereits im
Vorfeld durch ordnungsrechtliche Maßnahmen begleitet, die
verhindern sollen, dass bereits vor den Annahmezeiten Sperrmüll entsorgt wird. Auch während der Annahme des Sperrmülls
erfolgt eine permanente Kontrolle der Örtlichkeit und des Umfeldes durch entsprechende Ordnungskräfte selbst.
Mit dieser Maßnahme soll eine geordnete Sperrmüllsammlung
ermöglicht werden, die dazu beiträgt, die eingangs genannten
Probleme zu verhindern.
$IESE¬2EGELUNG¬BETRIFFT¬JEDOCH¬NICHT¬DIE¬/RTSTEILE¬"EI¬DIESEN¬FINdet auch weiterhin eine Bereitstellung und Abholung des Sperrmülls in Gestalt einer Straßensammlung statt.
Gemeinsam mit der Großen Kreisstadt Delitzsch wurden sechs
Sammelplätze ausgewählt, die unmittelbar vor der Sammlung
eingezäunt werden und für eine ordnungsgemäße Annahme des
Sperrmülls sorgen sollen.
Die sechs Plätze sind 2 x im Jahr jeweils am Freitag von 10.00
bis 18.00 Uhr und am Sonnabend von 07.00 bis 13.00 Uhr besetzt, begonnen wird am 12. und 13. April in der Sachsenstraße.
Weitere Sammelplätze sind am 19. und 20. April in der Straße der
Freundschaft, am 26. und 27. April in der Dübener Straße/Ecke
Albert-Böhme-Straße, am 7. und 8. Juni in der Dübener Straße/
%CKE¬2ATHENAUSTRA”E¬AM¬¬UND¬¬*UNI¬AM¬'NEISENAUPLATZ¬
UND¬AM¬¬UND¬¬*UNI¬IN¬DER¬2ICHARD7AGNER3TRA”E
Nur in dieser Zeit darf der Sperrmüll zu den Plätzen gebracht
werden, Ablagerungen vorher und danach werden geahndet.
Die Abfallsatzung sieht hierfür Bußgelder vor.
Was gehört zum Sperrmüll ?
Um Diskussionen auf den Plätzen vorzubeugen, noch einige
Hinweise, welche Abfälle tatsächlich zum Sperrmüll gehören:
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
Möbelstücke
Kinderwagen
Matratzen, Federbetten
Teppiche, Auslegware
Koffer, Taschen, Leuchten
Gartenmöbel und -geräte
Sportgeräte, großteiliges Kinderspielzeug und ähnliches
Was gehört nicht zum Sperrmüll ?
Nicht zum Sperrmüll gehören z. B. Bau- und Abbruchabfälle
oder Autoteile und -reifen.
Ebenfalls nicht zum Sperrmüll zählen alle Elektro- und
Elektronikgeräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke, Computer oder auch Kleinteile wie Staubsauger,
Bügeleisen und Toaster - diese können auf den Kleinanliefererplätzen der Entsorgungsanlagen Spröda bzw. der
Verwertungsanlagen Lissa kostenlos in haushaltsüblichen
Mengen abgegeben werden.
Solche Müllberge in der Delitzscher Innenstadt sollen der
Vergangenheit angehören.
Demenzsprechstunde im Landratsamt Nordsachsen
An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals
überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig
und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit
und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten und
finanzielle Hilfen.
Wann?
Jeden zweiten Dienstag im Monat
von 14.00 bis 18.00 Uhr
(andere Termine nach Vereinb.)
Wo?
Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a,
04509 Delitzsch, Haus A, 1.OG, Zi.: 2.07
Wer?
Verein Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.
Ansprechpartnerin: Frau Hoffmann
Tel.: 03 41/71 07 07 24
Tel.: 03 42 02/9 88 62 40 (zu den Sprechzeiten in
Delitzsch)
E-Mail: [email protected]
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen.
Informationen auch unter: 03 42 02/9 88 63 33 (Frau Dietze Gesundheitsamt).
25
Dezernat Ordnung
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
des Landratsamtes Nordsachsen informiert zu
Hausschlachtungen
Gemäß Tierschutzschlachtverordnung wird unter einer Hausschlachtung das Schlachten eines Tieres außerhalb eines
Schlachthofes verstanden, soweit das Fleisch ausschließlich im
eigenen Haushalt des Besitzers für den privaten häuslichen Verbrauch gewonnen und verwendet werden soll.
Das bedeutet die ausschließliche Verwendung und den Verzehr
des Fleisches und der Fleischerzeugnisse im eigenen Haushalt.
Eine Abgabe oder der Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen aus einer Hausschlachtung an Dritte ist nicht statthaft. Aus
diesem Grund erhält das Fleisch nach der amtlichen Fleischuntersuchung auch keinen Stempel.
Nur aus einer zugelassen Schlachtstätte dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse an Dritte verkauft oder weitergegeben werden.
Dieses Fleisch ist mit einem ovalen Stempel gekennzeichnet.
Für die Hausschlachtung gelten folgende gesetzliche Regelungen:
Landwirtschaftliche Nutztiere (z. B. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen), die für den eigenen häuslichen Verbrauch geschlachtet werden, müssen einer Fleischuntersuchung durch
den amtlichen Tierarzt unterzogen werden. Schweine, Pferde
oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, sind
zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Meldung der Schlachtung erfolgt rechtzeitig unter Angabe
des Termins der Schlachtung an den jeweils zuständigen Tierarzt im Fleischbeschaubezirk.
Sollte das zu schlachtende Tier eine Störung des Allgemeinbefindens zeigen, so ist der amtliche Tierarzt zu informieren, der
eine Lebenduntersuchung vornehmen wird und die Schlachtwürdigkeit feststellt. Der Tierarzt entscheidet im Einvernehmen
mit dem Tierhalter über eine Behandlung oder die Tötung des
Tieres. Ein Tier mit Anzeichen einer Allgemeinerkrankung darf
nicht geschlachtet werden.
Gesunde Lebensmittel dürfen nur von gesunden Tieren gewonnen werden.
Die bei der Hausschlachtung anfallenden tierischen Nebenprodukte sind ordnungsgemäß zu entsorgen und bei Anfall von
spezifiziertem Risikomaterial, welches vom amtlichen Tierarzt
vor Ort blau eingefärbt wird, ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TKBA) in Lenz zwecks Abholung zu informieren.
Als spezifiziertes Risikomaterial gelten: Oberschädel von Rindern über 12 Monate (einschließlich Gehirn, Augen, Tonsillen
und Rückenmark), sowie der Darm von Rindern jeglichen Alters;
die Wirbelsäule von Rinder über 30 Monate.
Bei Schafen/Ziegen zählen der Schädel von Tieren über 12 Monate (einschließlich Gehirn, Augen und Rückenmark), die Milz
und das Ileum des Darmes zum spezifizierten Risikomaterial.
Die Durchführung des BSE-Tests ist für Rinder über 72 Monate erforderlich. Dafür sind, wie bei jeder Schlachtung, die ordnungsgemäße Kennzeichnung und das Vorliegen des Rinderpasses unbedingt notwendig.
Schlachtung aus besonderem Anlass:
Erleidet ein gesundes Tier einen Unfall und verletzt sich (z. B.
Bein gebrochen), so kann ein Transport zur Schlachtstätte aus
Gründen des Tierschutzes in Frage gestellt sein. In diesem Fall
muss das Tier zwingend einem Tierarzt vorgestellt werden, der
eine klinische Untersuchung vornimmt und die Schlachttieruntersuchung (Lebendbeschau) auf einem Formblatt bescheinigt,
welches dann in der Schlachtstätte vorgelegt werden muss. Es
besteht auch die Möglichkeit, das Tier im Herkunftsbestand zu
betäuben und zu töten und den Schlachtkörper innerhalb einer
Stunde an eine zugelassene Schlachtstätte zu verbringen. Auch
hier ist im Vorfeld immer ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Vom Tierhalter ist beim Verbringen des Tierkörpers zur Schlachtstätte außerdem die sogenannte Tierhaltererklärung (Informationen zur Lebensmittelkette) beizufügen. Diese enthält Angaben
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
26
zum Tierbestand, zum Tier, zur Kennzeichnung und zu durchgeführten Behandlungen.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen oder an
den Tierarzt ihres Vertrauens.
Informationen zu den Fleischbeschaubezirken erhalten Sie beim
LÜVA des Landkreises Nordsachsen.
(http://www.landkreis-nordsachsen.de,
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Fleischhygieneüberwachung, Fleischhygienebezirke)
DVM Mai
Amtstierärztin
________________________________________________________
Landkreis Nordsachsen
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 4 SächsVwVfZG § 10 VwZG
In dem Verwaltungsverfahren des
Herrn Andreas Diller
geb. 07.11.1975
CH-9320 Arbon, Henry-Durant-Str. 3
ist für Herrn Andreas Diller ein Bescheid vom 13.02.2013,
Az:511.ka.113.328 MP 25/13, im
Landratsamt Nordsachsen
Fahrerlaubnisbehörde
Standort Delitzsch
Zimmer 105
Richard-Wagner-Straße 7 a
04509 Delitzsch
zur Abholung hinterlegt.
Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.
Personen, deren rechtliche Interessen durch das o. g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten
Anschrift einsehen.
Gemäß 5 4 SächsVwVfZG i.V.m. 5 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt
der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage
der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverlust droht.
Delitzsch 19.03.2 13
Huth
Amtsleiter
Bekanntmachung
Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen, untere Forstbehörde zur Ausweisung eines Reitweges im
Wald im Gebiet der Gemeinde Trossin, Gemarkung Falkenberg und der Gemeinde Laußig, Gemarkung Kossa
„Halbmondweg“
Durch den Landkreis Nordsachsen, Ordnungsamt, Untere Forstbehörde wird gemäß § 12 Absatz 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juni 2012
(SächsGVBl. S. 308) geändert worden ist und von § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (ReitwegeVO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juni
2008 (SächsGVBl. 2008 S. 450) geändert worden ist, folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Im Gebiet der Gemeinde Trossin, Gemarkung Falkenberg und der Gemeinde Laußig, Gemarkung Kossa, wird der nachfolgend
näher bezeichnete Waldweg als Reitweg ausgewiesen:
Gemeinde
Gemarkung
Flurstück
Reitwegbezeichnung
Wegelänge
Verlauf
Laußig
Kossa Flur 10
54/1, 117/2
Halbmondweg, beginnend am
ca. 390 m
Waldrand östlich Kossa nördlich
der Ortsverbindungsstraße
Kossa-Falkenberg in Richtung
Dahlenberg
Trossin
Falkenberg Flur 1
4, 6, 19, 21
Halbmondweg fortsetzend bis
ca. 1145 m
zur Anbindung an das
vorhandene Reitwegenetz
2. Der genaue Verlauf des Reitweges ist in der dazugehörigen
topographischen Karte im Maßstab 1:25000 gestrichelt markiert. Die Karte ist wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung.
Die Karte mit dem Reitwegeverlauf und die Begründung für die
Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz
- VwVfG) können bei der ausweisenden Behörde (Landratsamt
Nordsachsen, Untere Forstbehörde, Dr.-Belian-Str. 4 in 04838
Eilenburg) während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstr. 27 in 04860 Torgau oder den
Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau,
Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch,
Dr.-Belian-Str. 4-5, 04838 Eilenburg,
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz,
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
zu erheben.
Torgau, den 19.03.2013
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
Dezernat Soziales
27
Q
Mitteilungen Gemeinden
- Von Anfang an !UFSUCHENDER¬"ERATUNGSDIENST¬
IM¬,ANDKREIS¬.ORDSACHSEN
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
s¬ ZU¬ WICHTIGEN¬ "EHÚRDENANGELEGENHEITEN¬ UND¬ !NTRAGSTELLUNgen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt
eines Kindes
s¬ ZU¬ MÚGLICHEN¬ ZUSËTZLICHEN¬ KOMMUNALEN¬ UND¬ STAATLICHEN¬
Leistungen
s¬ ZU¬REGIONALEN¬!KTIVITËTEN¬FàR¬3CHWANGERE¬%LTERN¬MIT¬"ABYS¬
sowie Kleinkindern
s¬ ZU¬ "ERATUNGS¬ UND¬ 5NTERSTàTZUNGSMÚGLICHKEITEN¬ IN¬ )HRER¬
Nähe
s¬ ZU¬VERSCHIEDENSTEN¬&RAGEN¬DER¬%LTERNSCHAFT¬
s¬ ZU¬-ÚGLICHKEITEN¬DER¬+INDERTAGESBETREUUNG¬
Ihre Ansprechpartner:
s¬ &àR¬DEN¬'RO”RAUM¬$ELITZSCH¬UND¬3CHKEUDITZ
Kathrin Grasse
Tel.: 03 42 02/9 88 61 41
¬ %-AIL¬+ATHRIN'RASSE LRANORDSACHSENDE
s¬ &àR¬ DEN¬ 'RO”RAUM¬ %ILENBURG¬ 4AUCHA¬ SOWIE¬ +ROSTITZ¬ UND¬
Löbnitz:
Tanja Schön
Tel.: 03 42 02/9 88 61 41
¬ %-AIL¬4ANJA3CHOEN LRANORDSACHSENDE
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
Dezernat Soziales
Kinder suchen Familien
Der Pflegekinderdienst sucht Familien für:
> Bereitschaftspflege sowie
> Vollzeitpflege
Die Pflegeeltern sollten:
- liebevoll und tolerant sein
- Verständnis für die besondere Situation von Pflegekindern aufweisen
- damit leben können, dass Kinder
nicht immer perfekt sein müssen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
haben
Wir möchten Kindern die Chance geben, ein Leben in Geborgenheit in einer Pflegefamilie führen zu können.
Ihre Ansprechpartner:
s¬¬ "EREICH¬4ORGAU¬
Frau Politschuk
Tel.: 0 34 21/7 58 61 07
Schlossstraße 27, 04860 Torgau
s¬¬ "EREICH¬$ELITZSCH%ILENBURG¬
Frau Helfer-Thiemecke
Tel.: 03 42 02/9 88 61 40
Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch
s¬ "EREICH¬/SCHATZ¬
Frau Renner
Tel.: 0 34 35/9 84 61 80
¬ &RIEDRICH.AUMANN0ROMENADE¬¬¬/SCHATZ¬
'EMEINDEN¬,AU”IG¬$OBERSCHàTZ
Ländliche Neuordnung Klitzschen - TO/LN 8
,ANDKREIS¬
'EMEINDE¬
.ORDSACHSEN
-OCKREHNA
"EKANNTMACHUNG¬UND¬,ADUNG¬ZUR¬6ORSTANDSWAHL
-IT¬ "ESCHLUSS¬ VOM¬ ¬ 3EPTEMBER¬ ¬ WURDE¬ VOM¬ DAMALIgen Staatlichen Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) Wurzen
das Flurbereinigungsverfahren Klitzschen angeordnet. Auf der
Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurden die Aufgaben des ALN
-später Amt für Ländliche Entwicklung- zum 01.08.2008 auf die
zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Die Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie die Erbbauberechtigten im Neuordnungsgebiet Klitzschen
werden hiermit zur
6ORSTANDSWAHL
AM¬$IENSTAG¬DEM¬¬!PRIL¬¬UM¬¬5HR
IN¬DEN¬'ASTHOF¬3ONNENECK
$ORFANGER¬
¬-OCKREHNA¬/4¬+LITZSCHEN
eingeladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Anschluss an die Vorstandswahl eine Teilnehmerversammlung stattfindet, zu welcher
gesondert öffentlich geladen wird.
Tagesordnung :
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des Wahlverfahrens
2. Wahl von einem stellvertretenden Vorstandsmitglied und ggf.
Ersatzmitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Neuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern
gleich (§ 10, Nr. 1 - Flurbereinigungsgesetz - FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein
Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über
die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.
Die Teilnehmer müssen sich bei der Wahl durch Personaldokumente ausweisen können. Vertreter von Körperschaften benötigen zusätzlich eine Vertretungsermächtigung.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Vorstandswahl durch eine schriftliche
6OLLMACHT¬AUSZUWEISEN¬BEI¬DER¬DIE¬5NTERSCHRIFT¬DES¬6OLLMACHTgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss.
Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei.
Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme
hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer die
nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können,
werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die
nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Es können alle Personen gewählt werden, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Wählbarkeit ist also nicht
an Grundbesitz gebunden.
Die stellvertretenden Vorstandsmitglieder und die Ersatzmitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden
Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.
Eilenburg, den 14.03.2013
gez. Wirsching
Amtsleiter Amt für Ländliche Neuordnung
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
28
Abdruck
Teilnehmergemeinschaft Klitzschen
Der Vorstandsvorsitzende
Ländliche Neuordnung Klitzschen
Einladung zur Teilnehmerversammlung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Klitzschen lädt alle
Teilnehmer der Ländlichen Neuordnung Klitzschen zu einer Teilnehmerversammlung ein. Teilnehmer sind alle Eigentümer sowie
Erbbauberechtigte von Grundstücken im Neuordnungsgebiet.
Die Teilnehmerversammlung findet am
Dienstag, dem 16. April 2013,
um 19:30 Uhr im
Gasthof Sonneneck,
Dorfanger 29
04862 Mockrehna, OT Klitzschen
Tagesordnung
1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht zum Jagdjahr
3. Bericht Kassenführer, Beschluss zur Jahresrechnung
2012/13
4. Beschluss über die Auszahlung der Jagdpacht
5. Beschluss zur Verwendung des Reinerlöses
6. Beschluss über den Haushaltplan für das Jagdjahr 2013114
7. Entlastung des Vorstandes
8. Entlastung der Kassenführers
9. Sonstiges und Schlusswort des Jagdvorstehers
Im Anschluss der Versammlung findet ein gemütliches Beisammensein mit einem deftigen Jägerschmaus statt. Wenn sich
Veränderungen an den Grundflächen ergeben haben, bitten wir
euch, einen aktuellen Grundbuchauszug mitzubringen.
Der Jagdvorsteher
Hartmut Hillscher
Gemeinde Jesewitz
im Anschluss an die Wahl zum Vorstand im Flurbereinigungsverfahren statt.
Als Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
1. Allgemeine Information zum Stand des Verfahrens und der
Finanzsituation
2. Wege- und Gewässerplan - Nachtrag
3. Sonstiges/Fragen/Diskussion
Der Vorstand freut sich darauf, Sie möglichst zahlreich zu dieser
Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
gez.
Szymanski
Vorsitzender des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Gemeinde Doberschütz
Einladung
Am Donnerstag, 11. April 2013 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17,
04838 Doberschütz, die
21. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung
statt, zu der ich Sie herzlich einlade.
Tagesordnung
Drucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom 21.02.2013
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
3.1. I. Lesung Haushaltsplan 2013
036
4.
Sonstiges/ Informationen
gez. Märtz
Bürgermeister
Einladung zur Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Mörtitz
Liebe Jagdgenossen,
hiermit möchten wir euch zur diesjährigen Hauptversammlung
recht herzlich einladen. Sie findet am Freitag, dem 05.04.2013
um 19.30 Uhr, im Saal der Gaststätte Barth in Mörtitz statt.
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet
am Donnerstag, dem 11.04.2013, 19:30 Uhr
im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift vom 07.03.2013
3. Bürgerfragestunde
4. Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Schaffung
eines Dorfmittelpunktes im OT Weltewitz
5. Beschluss - Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des
Bebauungsplanes “Poststraße“ OT Bahnhof - Anbau Wintergarten OT Bahnhof
Antragsteller: Frau Yvonne und Herr Andre Heine,
OT Bahnhof
6. Beschluss - Antrag zum Anbau eines Wintergartens im
OT Bahnhof
Antragsteller: Frau Yvonne und Herr Andre Heine,
OT Bahnhof
7. Beschluss - Antrag auf Umnutzung eines Seitengebäudes
des Pfarrhofes im OT Liemehna
Antragsteller: Bruderschaft Liemehna e.V., OT Liemehna
8. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Liemehna
Antragsteller: Frau Ilona Mees, OT Liemehna
9. Beschluss - Entscheidung über Einwendungen gegen den
Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans
2013 der Gemeinde Jesewitz
10. Beschluss - Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Jesewitz
11. Beschluss - Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Mittelfeld“ Hohenossig der
Gemeinde Krostitz
12. Beschluss - Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2014 - 2018
13. Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Tauchnitz
Bürgermeister
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der
Gemeinde Jesewitz am 07.03.2013 wurden folgende
Beschlüsse gefasst
Beschluss-Nr. Inhalt
________________________________________________________
12/2013
13/2013
14/2013
15/2013
16/2013
17/2013
18/2013
Antrag auf Umbau eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage im OT Gotha
Antragsteller: Frau Nancy Golde, OT Gostemitz
Antrag auf Umnutzung eines Stallgebäudes zu
Wohnzwecken im OT Wölpern
Antragsteller: Herr Torsten Sperling, OT Wölpern
Verkauf des Grundstückes Lindenplatz 4a im
OT Weltewitz, Gemarkung Jesewitz, Flur 3,
Flurstück 109/17 und eine Teilfläche vom Flurstück 229/109
Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer
Erstaufforstungsgenehmigung
nach
§ 10 SächsWaldG im OT Pehritzsch und
OT Groitzsch im Zuge der Ersatzmaßnahmen
zum Neubau A 72, Abschnitt Rötha - BAB A 38
Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 42
„Sicherung und Erweiterung des Gewerbestandortes der Fa. Schnoy sowie Neubau eines
Wohnhauses“ der Stadt Taucha
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrleiters und des
stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wölpern
Verkauf der Grundstücke, Gemarkung Jesewitz, Flur 2, Flurstücke 11/25, 11/31, 14/10,
14/22, 15/10 und 15/18 (Gewerbegebiet) durch
die Gemeinde Jesewitz
Tauchnitz
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Jesewitz
Ausschreibung eines Grundstückes
Die Gemeinde Jesewitz schreibt das Grundstück - Altes Feuerwehrgerätehaus im OT Gostemitz, 04838 Jesewitz, Gemarkung
Gotha, Flur 6, Flurstück 15 mit 18 m2 zum Verkauf aus.
Objektbeschreibung:
Das Grundstück liegt im Ortsteil Gostemitz der Gemeinde Jesewitz in zentraler Ortslage und ist bebaut mit einem alten kleinen
Haus, was ehemals als Feuerwehrgerätehaus diente.
Eine öffentliche Zufahrt zum Verkehrsraum ist vorhanden.
Das Gebäude steht am Ende der Straße Gostemitzer Ring und
ist ein eigenständiges Gebäude.
Ein Gutachten vom Gebäude wurde nicht erstellt, da es sich um
ein minderwertiges Gebäude handelt, was schon sehr alt und
reparaturbedürftig ist und den Verkaufswert übersteigen würde.
Interessenten sollten sich das Gebäude selbst anschauen und
der Gemeinde ein Angebot unterbreiten.
Der Bodenrichtwert beträgt im OT Gostemitz 21,00 €/m2, der
Kaufpreis für Grund- und Boden beträgt 378,00 €.
Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt Jesewitz,
Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz.
Das Gemeindeamt ist wie folgt besetzt:
Montag, Donnerstag und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch
geschlossen, Bürgermeistersprechstunde, Dienstag von 15.00 18.00 Uhr, Tel.-Nr.: 03 42 41/5 02 63.
Interessenten reichen Ihr Angebot für diesen Grundstückserwerb bis spätestens 19. April 2013 (Eingang Verwaltungsverband Eilenburg-West) in einem geschlossenen Umschlag mit
der Kennzeichnung „Ausschreibung ehemaliges FFW-Haus,
OT Gostemitz, der Gemeinde Jesewitz im Verwaltungsverband
Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg ein.
Tauchnitz, Bürgermeister
29
Gemeinde Krostitz
Musiktheaterförderverein Priester e. V.
Mitstreiter gesucht
Pünktlich zum Frühlingsbeginn wurde die Probensaison des Musik- und Theaterfördervereins Priester e. V. eingeläutet. Im Sommer soll es erneut bei den Biedermeierstrandfestspielen mit dem
Grusical „Grimms Märchen“ schaurig-schön zugehen, doch auch
Gastspielauftritte beim Parkfest Lichtenwalde und ein Musik-Theaterfestival stehen wieder auf dem gut gefüllten Jahresplan.
Um auch Wiederholungsgäste gehörig zu überraschen, wird
das Grusical mit neuen Kostümen und noch ausgefeilteren Choreographien ausgestattet. Hierfür wird schon jetzt getanzt, gesungen, geschauspielert und fleißig gewerkelt und genäht. Es
werden Kinder, Jugendliche, Frauen und (besonders) Männer im
spiel- und tanzfähigen Alter gesucht, die sich mit Begeisterung
einbringen wollen. Dabei gibt es natürlich nicht nur die Möglichkeit, im Musical-Ensemble auf der Bühne zu singen und sich zu
bewegen, vor oder hinter der Bühne zu helfen:
Junge Freunde des Tanzes können sich darüber hinaus den
Tänzerinnen der Midnight Sun Dance Company anschließen.
Hier gibt es sowohl eine Gruppe für die Kleineren (zwischen 5
und 12 Jahren) als auch eine Gruppe, in der die älteren Mädchen
und jungen Frauen ihren Platz finden (12 - 23 Jahre).
Auch die Linedance-Abteilung des Vereins freut sich immer über
neue Mittänzer. Außerdem erarbeitet der Kinderchor mit Sängerinnen und Sängern im Alter von 5 bis 13 Jahren dieses Jahr eine
Neuinszenierung von „Hakuna Matata“, dem Kinderstück des
Vereins mit Liedern aus beliebten Disney-Filmen.
Für die neuen Grusical-Kostüme sind fleißige Helfer beim Nähen
und Werkeln willkommen.
Interessierte können sich auf der Vereins-Homepage www.musicaldorf.de oder über Tel.: 01 63/4 59 53 65, oder 01 71/7 70 80 37
informieren. Oder sie kommen einfach vorbei - Tanz- und Gesangsproben zum „Schnuppern“ für die Großen finden freitags
ab 18.00 Uhr und für die Kleinen - 5 - 12 Jahre - dienstags
17.00 Uhr, für die Linedanceinterressierten mittwochs, 18.30 Uhr
in der Bunten Bühne Biesen, Peter-Michael-Weg, 04519 Zschortau/OT Biesen statt
Der aktuelle Veranstaltungstipp: „Zumbaparty“ mit den zertifizierten Zumbatanztrainerinnen Franziska Schröder, Kathrin Kimuanga und Anna Scharbrodt am Sa., 20. April ab 11.00 Uhr,
nur auf Vorbestellung unter 01 63/4 59 56 35, Eintritt 10,00 EUR.
Gemeinde Laußig
Am 18.04.2013 um 19.00 Uhr findet ein Vortrag zur Auffrischung
der „Ersten Hilfe“ durch die DRK-Eilenburg für alle Kraftfahrer
sowie interessierten Bürger im Bürgerhaus Authausen statt. Einen Unkostenbeitrag für den Nachweis von 3,00 EUR sind zu
entrichten.
Es laden ein die Landfrauen Authausen, Pressel, Görschlitz
Liebe Seniorinnen und Senioren!
Unser nächster Rentnernachmittag findet am Mittwoch, dem
10.04.2013, ab 14:00 Uhr im Bürgerhaus Authausen unter dem Thema:
„Alles über Kräuter“
statt.
Ein Unkostenbeitrag von 5,00 EUR
sind zu entrichten.
Bitte melden Sie sich bis zum
08.04.2013 telefonisch unter 3 39 19
oder auch gern persönlich im Bürgerhaus Authausen bei Frau
Mühlnickel an.
Ihre Landfrauen Authausen-Pressel-Görschlitz
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
30
Gemeinde Rackwitz
Gemeinde Rackwitz
- Der Bürgermeister
Bekanntmachung über die Genehmigung
der Satzung des vorzeitigen Bebauungsplans
„Gewerbegebiet und Sondergebiet
Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in
§ 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Rackwitz, den 28.03.2013
Biogasanlage Kletzener Straße“ Rackwitz
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz auf der Grundlage der §§ 10 Abs. 1 und 13 BauGB in der Sitzung am 28.06.2012
beschlossene Satzung des vorzeitigen Bebauungsplans
„Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogasanlage Kletzener
Straße“ Rackwitz
Beschluss—Nr. 28/2012, wurde durch Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 11.02.2013 gemäß § 10 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 233 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBL: I S. 2414); zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBL I S. 1509), unter Beachtung der nachstehenden 2 Auflagen genehmigt.
1. Auflage:
Im Teil B, Textliche Festsetzungen, 8. Immissionsschutz, in Nr. 3 ist
der Satz „Die Tageszeit bezieht sieh auf den Zeitraum von 16 Stunden
(üblicherweise von 06:00 bis 22:00 Uhr), die Nachtzeit auf 8 Stunden
(üblicherweise von 22:00 bis 06:00 Uhr).“ wie folgt zu ändern.
Die beiden Wörter „üblicherweise“ sowie die Wörter „die Nachtzeit auf 8 Stunden“ sind zu streichen.
2. Auflage:
Im Teil B, Textliche Festsetzungen, 8. Immissionsschutz, ist Nr. 5
„Umverteilung der Schallimmissionskontingente zwischen den
Teilflächen können vorgenommen werden, bedürfen aber des
schalltechnischen Nachweises, dass dadurch keine Verschlechterung der Immissionssituation eintritt.“ zu streichen.
Zu beiden Auflagen fasste der Gemeinderat Rackwitz in seiner
öffentlichen Sitzung am 28.02.2013 den Beitrittsbeschluss (Beschluss-Nr.: 05/2013).
Die Genehmigung erfolgte unter der Reg.—Nr. 250/01/2013 des
Landratsamtes Nordsachsen.
Die Erteilung dieser Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung des vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet
und Sondergebiet Biogasanlage Kletzener Straße“ Rackwitz mit
Begründung liegt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB auf Dauer in der
Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11 zu den Dienstzeiten öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Planung Auskunft gegeben.
Gleichzeitig wird gemäß § 215 Abs. 1 u. 2 BauGB auf die Frist
für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und
Formvorschriften sowie von Mängeln bei der Abwägung hingewiesen. Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung
des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde
Rackwitz geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2
u. Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über deren Erlöschen hingewiesen. Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung
verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten
Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des
Freigang
Bürgermeister
Gemeinde Schönwölkau
Öffentliche Bekanntmachung
über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2013 der Gemeinde Schönwölkau
Gemäß § 76 der SächsGemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
in der Zeit vom 16.04.2013 bis 24.04.2013
in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener
Str. 1, 04509 Krostitz zu den täglichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, bis zum
Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf bei genannter Adresse zu erheben.
Tiefensee
Bürgermeister
Herzlich willkommen
zur Saisoneröffnung
in der Mühlenregion
Nordsachsen an der
Bockwindmühle
Hohenroda
Sonntag, 7. April 2013
13.00 18.00 Uhr
14.00 Uhr
14.30 Uhr
Mühlenführungen in der Bockwindmühle
Hohenroda, Krensitzer Str. 24a
Es spielen die „Schönaer Schwarzbachmusikanten“
Saisoneröffnung durch die Vorsitzende
des Vereins Mühlenregion
Nordsachsen e. V. Heidrun Kräger, den
Landrat Michael Czupalla,
den Schönwölkauer Bürgermeister Volker
Tiefensee.
· Ausstellung zur Geschichte der Mühle
· Mühlenschmaus mit Kaffee und Kuchen
Weitere Mühlen laden recht herzlich zu einem Besuch ein:
6. April 2013
s¬ Bad Düben, Stadtmühle Schüßler,
tel. Absprache: 03 42 43/2 17 04
s¬ Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3, 14 - 17 Uhr
s¬ Bad Düben, Obermühle und Dübener Windmühle, Parkstr. 1,
Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot, 10 - 15 Uhr
s¬ Tiefensee, Bockwindmühle Sommerfeld,
Zur Mühle 1, 14 - 17 Uhr
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
31
7. April 2013
s¬ (OHENPRIE”NITZ¬'ÚPELMàHLE¬IN¬DER¬(EIMATSCHEUNE¬Hinter der Schlossbreite 2, 14 - 17 Uhr
s¬ 0ASCHWITZ¬ 3ËCHS¬ 4URMWINDMàHLE¬ &RIEDEMANN¬ Mühlweg 4, tel. Absprache: 0 34 23/75 48 48
s¬ :WOCHAU¬"OCKWINDMàHLE¬Am Sportplatz 5, Angebot von
Kaffee und Kuchen, 14 - 17 Uhr
*EDEN¬3AMSTAG¬UND¬3ONNTAG¬VON¬14 bis 17 Uhr IST¬IN¬$AHLENBERG¬ DIE¬ $ORFMàHLE¬ 0RËTZEL Hauptstr. 9, geöffnet, Kaffee u.
Kuchen werden angeboten.
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Tel.: 03 42 08/7 87 30 +
www.muehlen-nordsachsen.de
Einladung zur Ausstellungseröffnung
u-àLLER¬¬-àHLEN¬¬-àHLENFREUNDE¬
¬*AHRE¬$EUTSCHER¬-àHLENTAG¬
IN¬DER¬-àHLENREGION¬.ORDSACHSENh
AM¬&REITAG¬DEM¬¬!PRIL¬¬UM¬¬5HR
im .ATURPARK(AUS¬DER¬$àBENER¬(EIDE,
Neuhofstr. 3 a in Bad Düben
vom 05.04. bis 22.05.2013
SOWIE¬ZUM¬,ICHTBILDERVORTRAG
u+LEINE¬3TEINZEITREISE¬¬-àHLSTEINE¬AUS¬¬*AHRENh
mit Mühlen- und Gästeführer Gernot Rackwitz
AM¬&REITAG¬DEM¬¬-AI¬¬UM¬¬5HR
'EMEINDE¬7IEDEMAR
Öffentliche Bekanntmachung
DES¬%RGEBNISSES¬DER¬7AHL¬ZUM¬"àRGERMEISTER¬AM¬¬IN¬DER¬'EMEINDE¬7IEDEMAR
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 24.03.2013 folgendes Wahlergebnis für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wiedemar ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
%RGEBNIS¬DER¬7AHL
1. Zahl der Wahlberechtigten
2. Zahl der Wähler
3. Zahl der ungültigen Stimmen
4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen
4455
1800
26
1774
Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge:
____________________________________________________________________________________________________________________
Bezeichnung des Wahlvorschlages
Familienname, Vorname Beruf/ Stand
Anschrift Hauptwohnung Stimmen
(Name der Partei/ Wählervereinigung,
Kurzbezeichnung/Kennwort)
____________________________________________________________________________________________________________________
Christlich Demokratische
Möller, Ines
Juristin
OT Kyhna,
1193
Union Deutschlands (CDU);
Zum Sonnenblick 2
Sozialdemokratische Partei
04509 Wiedemar
Deutschlands
(SPD)
____________________________________________________________________________________________________________________
Lada
Lada, Peter
Frau Ines Möller hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen
erhalten. Sie ist damit als Bürgermeisterin gewählt.
Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes¬%INSPRUCH¬erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der
Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb einer Woche nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift
unter Angabe des Grundes bei der Rechtaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Nordsachsen in 04860 Torgau, Schlossstraße 27, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchs-
Softwareumstellung
Aufgrund von Schulungs- und Installationsarbeiten im Bereich Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt bleiben beide Ämter
in der Zeit vom ¬BIS¬
geschlossen. Wir bitten um Beachtung.
Die Gemeinde Wiedemar bietet noch freie
Bauflächen an
*Wohnbaugebiet
Zwochau
55,00 EUR/qm
*Wohnbaugebiet
Klitschmar
41,00 EUR/qm
*Wohnbaugebiet
Pohritzsch
44,00 EUR/qm
*Lissa,
Grabschützer Straße
Flur 3, Flurstücke 18/2 u. 18/19 = 587 qm/Preis nach Rücksprache
*Zaasch
Am Lindenplatz
Flur 3, 8/86 = 682 qm BRW
22,00 EUR/qm
Für Rückfragen steht Ihnen die Bauverwaltung der Gemeinde
Wiedemar, Schulstraße 2, 04509 Wiedemar/OT Wiedemar, Tel.:
03 42 07/49 39 -0 gern zur Verfügung.
Dipl. Sicherheitstechniker
04509 Wiedemar
OT Peterwitz
Delitzscher Straße 31
581
gründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines
Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend
macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten, also 45 Wahlberechtigte, beitreten.
Wiedemar, den 24.03.2013
Möller, Amtsverweser
Einladung zur Jahresversammlung
der Jagdgenossenschaft Kyhna/Lissa
Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kyhna/
Lissa zur Jahresversammlung herzlich eingeladen. Sie findet statt
am $IENSTAG¬¬!PRIL¬
um ¬5HR in Quering, Dorn´s Rosenstübel.
Tagesordnung
1. Begrüßung der anwesenden Eigentümer und Feststellung
der zu vertretenden Grundfläche
2. Bericht des Jagdvorstandes und Neuerungen im Jagdgesetz
3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfung
4. Haushaltplan 2013/2014
5. Bericht der Jagdpächter
6. Diskussion
7. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
8. Beschluss über die Jahresrechnung 2012/2013 und den
neuen Haushaltplan 2013/2014
9. Schlusswort
Anschließend findet ein gemeinsames Wildessen statt.
Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Kyhna/Lissa
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
32
Gemeinde Zschepplin
Ortschaftsrat Hohenprießnitz
Einladung
Bekanntmachung gefasste Beschlüsse
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin
am 26.02.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. Inhalt
8/2013
Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Anbau
Windfang und komplexe Außensanierung Hort
Hohenprießnitz - Los 1 - Baumeisterarbeiten
9/2013
Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Anbau
Windfang und komplexe Außensanierung Hort
Hohenprießnitz - Los 2 - Dacharbeiten
10/2013
Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Anbau
Windfang und komplexe Außensanierung Hort
Hohenprießnitz - Los 3 - Innenausbau
11/2013
Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Anbau
Windfang und komplexe Außensanierung
Hort Hohenprießnitz - Los 4 - Außenanlage
12/2013
Kauf
von
Straßenfläche,
Gemarkung
Zschepplin, Flur 2, Flurstück 51/2 durch die
Gemeinde Zschepplin
13/2013
Kauf
von
Straßenfläche,
Gemarkung
Zschepplin, Flur 2, Flurstück 62/4 durch die
Gemeinde Zschepplin
14/2013
Verkauf der Grundstücke, Gemarkung Rödgen, Flur 4, Flurstück 93/3 und Flurstück 96/2
durch die Gemeinde Zschepplin
Berkes, Bürgermeisterin
Stellenausschreibung
In der Gemeinde Zschepplin wird eine Stelle als Erzieher/in
ausgeschrieben.
Die Einstellung erfolgt ab 01. August 2013, vorerst befristet
für ein Jahr. Eine Weiterbeschäftigung über diese Zeit hinaus
wird angestrebt.
Gesucht wird eine flexible, zuverlässige, offene und ehrliche,
belastbare, neugierige, lernbereite und teamfähige Person
mit der Qualifikation „Staatlich anerkannter Erzieher“.
Wünschenswert wären Fähigkeiten im musikalischen Bereich
bzw. das Spielen eines Instrumentes. Vorteilhaft sind naturwissenschaftliche Kenntnisse, um Kinder zum „Forschen“
und „Entdecken“ anzuregen.
Es wird erwartet, dass der Erzieher/die Erzieherin ein gewisses Maß an Durchsetzungsvermögen, Engagement und
Organisationstalent besitzt sowie sich die Konzeption der jeweiligen Einrichtung aneignet und danach arbeitet. Ebenso
wird als Anforderung gestellt, dass der Erzieher/die Erzieherin Kenntnisse des SächsKitaG, des Sächsischen Bildungsplanes und der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften für
Kindereinrichtungen aufweist.
Die Arbeitszeit beträgt 30 h/Woche. Die Bereitschaft zur
Mehrarbeit und zur flexiblen Arbeitszeit ist Bedingung.
Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD in der Entgeltgruppe S 6.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderten bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Nähere Angaben zu den Einrichtungen der Gemeinde Zschepplin finden
Sie unter www.zschepplin.org - Kinder & Jugend.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 22. April
2013 an den
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Gemeinde Zschepplin, Personalverwaltung
Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg
Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen
Stelle wie Bewerbungs- und Reisekosten etc. können nicht
erstattet werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass
die Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn den Bewerbungsunterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die
Unterlagen datenschutzrechtlich nach Ablauf eines halben
Jahres vernichtet.
Berkes, Bürgermeisterin
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Hohenprießnitz findet am
Donnerstag, dem 11.04.2013, 19.00 Uhr
in der Gaststätte Andrae, Noitzscher Str. 5, OT Hohenprießnitz
in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift vom 14.11.2012
3. Investitionen lt. Haushaltsplan 2013 in Hohenprießnitz
4. Finanzielle Zuwendungen der Gemeinde an Vereine in Hohenprießnitz 2013
5. Bericht des Ortsvorstehers über die partielle Durchsetzung
der Polizeiverordnung in Hohenprießnitz
6. Anberaumung einer Ortsbegehung zur Feststellung von Sicherheitsrisiken, Mängeln und Winterschäden
7. Bürgerfragestunde und Verschiedenes
Naumann, Ortsvorsteher
Bekanntgabe
Sonnabend, den 06.04.2013 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr führt
die Nachbargemeinde ihren Arbeitseinsatz (Frühjahrsputz) auf
dem Friedhof in Zschepplin durch. Arbeitsgeräte z. B. Schaufel,
Spaten, Hacke und Schubkarre sind mitzubringen. Jeder Bürger
unseres Ortsteils Zschepplin der mit helfen möchte sollte sich
daran beteiligen. Für einen kleinen Imbiss nach getaner Arbeit
ist gesorgt. Zschepplin, 21.03.2013
Ihr Nachbarvorstand Bernd Heider
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Öffentliche Bekanntmachung des
Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
Gruppenauskunft gemäß § 33 Abs. 1 SächsMG vor
Wahlen
- Widerspruchsrecht Gemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juli 2006 (GVBl. S. 388) darf
die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern
von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der im Jahr 2013
anstehenden Bundestagswahl in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskünfte aus dem Melderegister über
Wahlberechtigte erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Erteilt werden darf Auskunft über: Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige
Anschriften. Der Tag der Geburt darf dabei nicht mitgeteilt werden.
Eine Übermittlung erfolgt nicht, wenn
- der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtungen im Sinne des
§ 20 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz gemeldet ist,
- eine Auskunftssperre besteht oder
- der Betroffene der Auskunftserteilung widerspricht.
Auskünfte dürfen frühestens zwei Monate nach der öffentlichen
Bekanntmachung erteilt werden.
Gegen die Erteilung von Auskünften der oben genannten Daten
kann der Wahlberechtigte Widerspruch wie folgt erheben:
Der Widerspruch ist beim Verwaltungsverband Eilenburg-West,
Maxim-Gorki-Platz 1, Meldebehörde, 04838 Eilenburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Aufnahme von Niederschriften erfolgt zu nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Eilenburg, 22.03.2013
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Frank Pöhler, Verbandsvorsitzender
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
Q
Kultur und Schulen
33
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Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide,
Bad Düben
Ortsübliche Bekanntmachung
Auslegung des Wirtschaftsplanentwurfs 2013
Der geänderte Entwurf des Wirtschaftsplans 2013 liegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit von Dienstag, den
02.04.2013 bis Mittwoch, den 10.04.2013 je einschließlich in der
Geschäftsstelle des Verbandes, Altenhof 10, Bad Düben öffentlich aus. Einwohner des Verbandsgebiets und Abgabepflichtige
können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die
Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung.
Öffentliche Bekanntmachung
des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ fasste in ihrer öffentlichen Sitzung am
14.03.2013 folgende Beschlüsse:
Beschluss-Nr. Inhalt
01/13
Vergabe der Bauleistung
„Schmutzwasserentsorgung Krostitz,
OT Krensitz, 2. BA“
02/13
Vergabe der Bauleistung
„Schmutzwasserentsorgung Zschepplin,
OT Rödgen, 2. BA“
Wacker
Verbandsvorsitzender
Auftaktveranstaltung Reitwegeverbund
Planung der Landkreise Leipzig und Nordsachsen hat
begonnen
Mit der Auftaktveranstaltung am 18.03.2013 begannen die Planungsarbeiten für ein regionales Reitwegenetz in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. Flankiert von den in den
Jahren 2004 - 2006 bereits ausgewiesenen Fernreitrouten soll
ein landschaftlich attraktives und bedarfsgerechtes regionales
Reitwegenetz entstehen, das die bereits ansässigen Reiterhöfe
einbindet und neue Investitionen in Pferdehaltende Betriebe besonders in der Bergbaufolgelandschaft - ermöglicht.
Wer durch Löbnitz im Landkreis Nordsachsen oder durch Dreiskau-Muckern im Landkreis Leipzig fährt, entdeckt heute schon
auf zahlreichen Höfen Pferde. Reiten in den Auen, den Wäldern,
durch die Dörfer, aber vor allem in der neuen Seenlandschaft
rings um Leipzig ist landschaftlich attraktiv und erfreut sich
sowohl bei den Einheimischen als auch bei den Gästen stetig
wachsender Beliebtheit.
Damit dieser Sport einerseits konfliktfrei gegenüber anderen Erholungssuchenden, Land- und Forstbetrieben ausgeübt werden
kann und andererseits attraktive Reitwege die Grundlage für
neue touristische Angebote schaffen, beginnt jetzt ein umfangreicher Planungsprozess. Zielsetzung ist die Ausweisung lokaler Reitrouten mit einer Ausrittdauer von 2 bis 4 Stunden, die
Erschließung attraktiver Landschaftsräume mit Reitwegen und
ihre Anbindung an die bestehenden Fernreitwege sowie an das
Reitwegenetz in der Stadt Leipzig.
Die Planungen erfolgen für 10 Kommunen aus dem Landkreis
Nordsachsen (Delitzsch, Jesewitz, Krostitz, Löbnitz, Rackwitz,
Schkeuditz, Schönwölkau, Taucha, Wiedemar, Zschepplin) und
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
für 13 Kommunen aus dem Landkreis Leipzig (Borsdorf, Brandis, Espenhain, Groitzsch, Großpösna, Kitzscher, Lossatal,
Markkleeberg, Neukieritzsch, Pegau mit Kitzen, Rötha, Thallwitz
und Zwenkau).
Federführend agieren dabei der Tourismusverband Sächsisches
Burgen- und Heideland e. V. und das Landratsamt Leipziger
Land - unterstützt von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe,
besetzt durch den Grünen Ring Leipzig, den Tourismusverein
Leipziger Neuseenland, das Landratsamt Nordsachsen und die
ILE/Leader-Managements Leipziger Muldenland, Delitzscher
Land, Weiße
Elster und Südraum Leipzig.
Die Finanzierung der Planungsphase erfolgt zu 80 % aus Mitteln
des Förderprogramms „Integrierte Ländliche Entwicklung im
Freistaat Sachsen“ (ILE). Mit der Planung beauftragt wurde das
Büro Knoblich Landschaftsarchitekten aus Zschepplin.
2013-03-20
Beabsichtigt ist, das Projekt bis Ende September 2014 mit einer
Genehmigungsplanung für alle Kommunen abzuschließen und
diesen einen Maßnahmekatalog für die weitere Umsetzung an
die Hand zu geben. Um dieses anspruchsvolle Vorhaben zu erreichen, waren bereits in der Auftaktveranstaltung viele der am
Planungsprozess zu beteiligenden Institutionen zugegen.
Im nächsten Planungsschritt erfolgen zwischen dem Planungsbüro und den ortsansässigen Reiterhöfen in den beteiligten
Kommunen intensive Abstimmungen. Interessierte Reiterhöfe,
auf Reiter und Pferd spezialisierte Gastronomiebetriebe und andere dem Pferdesport verschriebene Unternehmen in den beteiligten Kommunen erhalten auf Wunsch vorab der Gespräche
einen Zugang zum Planungsportal. Ansprechpartner dafür sind
die beteiligten Städte und Gemeinden.
Tourismusverband
„Sächsisches Burgen- und Heideland“ e. V.
Niedermarkt 1
04736 Waldheim
Tel.: 03 43 27/96 60
Fax: 03 43 27/9 66 19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.saechsisches-burgenland.de
________________________________________________________
Pressemitteilung der Bundespolizeiabteilung Bad Düben
Frauen - die sich zu wehren wissen
Neuer Selbstverteidigungskurs für Frauen und Mädchen
Durch die Bundespolizeiabteilung Bad Düben wird am
20./21. April 2013 erneut ein Wochenendkurs zur Selbstverteidigung angeboten. Dieser ist speziell für Mädchen und Frauen
ab 16 Jahre konzipiert. Die Leiterin des Lehrganges Polizeioberkommissarin Birgit Reichpietsch stellte im Gespräch folgende
Inhalte in Aussicht: Die Teilnehmerinnen lernen, ein klares „Nein
- Mit mir nicht!“ zu sagen. Es wird an selbstbewusstem Auftreten, Haltung und Körpersprache gearbeitet. Weiterhin werden
auch gefährliche Alltagssituationen in gezielten Übungen durchgespielt. Hier lernen die Frauen und Mädchen einfache, aber
wirkungsvolle Verteidigungstechniken anzuwenden. Auch Themen wie: Häusliche Gewalt - was kann ich tun? Pfefferspray wie ist die Wirkung? werden unter anderen behandelt.
Der Kurs wird an beiden Tagen jeweils in der Zeit von 09:00 bis
18:00 Uhr in der Sporthalle der Dienststelle stattfinden (04849
Bad Düben, Schmiedeberger Straße 60). Treffpunkt ist vor der
Wache. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Sportsachen
sind nicht Pflicht aber empfehlenswert. Getränke sollten die Teilnehmerinnen mitbringen. Umkleide- und Duschmöglichkeiten
sind vorhanden.
Anmeldungen werden wochentags in der Zeit von 07:00 Uhr bis
16:00 Uhr (Freitag bis 14:30 Uhr) unter der Rufnummer 03 42 43/
75 20 31 oder per E-Mail an [email protected] entgegengenommen.
Text: Michael Marx
vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
35
Jagdgenossenschaft Großwig
Minijob: Kleiner Beitrag - volle Leistung
Information des Vorstandes
Wer seit Januar erstmals einen Minijob ausübt, ist in der Rentenversicherung jetzt besser abgesichert. Denn mit der höheren
Verdienstgrenze von 450 Euro sind auch alle neuen Minijobs automatisch versicherungspflichtig. Ausgenommen davon sind nur
-INIJOBBER¬DIE¬BEREITS¬EINE¬6OLLRENTE¬WEGEN¬!LTERS¬BEZIEHEN¬:Udem gelten für Minijobs in Privathaushalten besondere Regeln.
Für einen geringen eigenen Beitrag steht Minijobbern das volLE¬,EISTUNGSPAKET¬DER¬GESETZLICHEN¬2ENTENVERSICHERUNG¬ZU¬$A¬
der Arbeitgeber bereits einen Pauschbetrag von 15 Prozent des
Arbeitsentgelts zahlt, muss der Minijobber nur noch 3,9 Prozent
bis zum vollen Rentenbeitrag übernehmen. Ganz konkret heißt
das: Bei einem Verdienst von 300 Euro monatlich muss er nur
11,70 Euro, bei 450 Euro nur 17,55 Euro monatlich selbst zahlen. Durch die neue automatische Vollversicherung genießen die
Beschäftigten den umfassenden Schutz der gesetzlichen RenTENVERSICHERUNG¬ 3O¬ SIND¬ SIE¬ BEISPIELSWEISE¬ FàR¬ DEN¬ &ALL¬ EINER¬
%RWERBSMINDERUNG¬ABGESICHERT¬ODER¬ERWERBEN¬EINEN¬!NSPRUCH¬
auf medizinische oder berufliche Rehabilitation. Die Beschäftigungszeiten zählen in vollem Umfang für die spätere Altersrente
mit. Auch die staatliche Förderung der Riester-Rente steht ihm
dann zu.
-INIJOBBER¬ DIE¬ KEINEN¬ EIGENEN¬ "EITRAG¬ ZAHLEN¬ WOLLEN¬ KÚNNEN¬
SICH¬ UNTER¬ 5MSTËNDEN¬ AUF¬ !NTRAG¬ BEFREIEN¬ LASSEN¬ $AMIT¬ WàRden sie allerdings auf den umfassenden Versicherungsschutz
verzichten. Wer sich trotz dieser klaren Vorteile von der Versicherungspflicht befreien lassen möchte, muss bei seinem Arbeitgeber einen Antrag stellen. Er sollte sich aber auf jeden Fall
vorher beraten lassen.
Übrigens: Alle Minijobs bis zu einem Verdienst von 400 Euro,
DIE¬BEREITS¬VOR¬DEM¬¬*ANUAR¬¬BESTANDEN¬SIND¬WEITER¬VERsicherungsfrei. Erhöht sich der Verdienst auf über 400 Euro bis
MAXIMAL¬ ¬ %URO¬ WERDEN¬ ABER¬ AUCH¬ DIESE¬ "ESCHËFTIGUNGEN¬
versicherungspflichtig.
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Ihr Kontakt:
Dr. Ursula Wächter
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Die jährliche Mitgliederversammlung findet am 3. Mai 2013 um
19.00 Uhr im Versammlungsraum des Getränkehandel Hicke
statt. Alle Mitglieder sind recht herzlich eingeladen.
Mit freundlichem Gruß
gez. Schubert
Vorstandsvorsitzender
Jagdgenossenschaft Pristäblich
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Pristäblich lädt hiermit alle Mitglieder mit Partner (Grundstückseigentümer bejagdbarer Flächen) zur Jahreshauptversammlung
am Samstag, dem 6. April 2013, 16.00 Uhr
in das Bürgerhaus Pristäblich ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Verlesen und Bestätigung des Protokolls der Jahresversammlung vom 31.03.2012
3. Bericht des Vorstandes und der Revisionskommission
4. Beschlussfassung
¬¬ s¬"ESTËTIGUNG¬DER¬"ERICHTE
¬¬ s¬%NTLASTUNG¬DES¬6ORSTANDES
¬ s¬%NTLASTUNG¬DES¬+ASSENFàHRERS
¬ s¬6ERWENDUNG¬DER¬0ACHTEINNAHMEN
5. Bericht des Jägers
6. Sonstiges
Anschließend findet ein gemütliches Beisammensein mit Essen
und Trinken statt.
Pristäblich, den 12.03.2013
Jagdvorstand
Kreissportbund Nordsachsen
Einladung zum Hauptausschuss am 06.05.2013
Werte Mitgliedsvereine,
hiermit lade ich Sie recht herzlich nach § 12 (3) unserer Satzung
zum Hauptausschuss für
Montag, den 06.05.2013 - 18.00 Uhr,
IN¬DAS¬+REISKULTURHAUS¬4ORGAU¬¬4ORGAU¬2OSA,UXEMBURG
Platz 16 ein.
Tagesordnung:
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung/Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Bestätigung Versammlungsleiter/Protokollführer
TOP 3 Bestätigung der Tagesordnung
TOP 4 Berichte des Vorstandes
¬
s¬'ESCHËFTSBERICHT¬¬DER¬0RËSIDENTIN
¬
s¬&INANZBERICHT¬¬DES¬3CHATZMEISTER
4/0¬¬ "ERICHT¬DER¬+ASSENPRàFER
TOP 6 Aussprache zu den Berichten
TOP 7 Entlastung des Vorstandes
TOP 8 Aussprache und Beschlussfassung zum Haushalt 2013
TOP 9 Auszeichnung/Ehrung
TOP 10 Informationen/Anfragen
4/0¬¬ 3CHLUSSWORT¬UND¬"EENDIGUNG¬DER¬3ITZUNG
!NTRËGE¬ DIE¬ IN¬ DER¬ -ITGLIEDERVERSAMMLUNG¬ BEHANDELT¬ WERDEN¬
sollen, sind nach § 12 (3) der Satzung schriftlich zu stellen und
ZU¬BEGRàNDEN¬$IE¬!NTRËGE¬SIND¬AN¬DIE¬'ESCHËFTSSTELLE¬DES¬+3"¬
.ORDSACHSEN¬E¬6¬,EIPZIGER¬3TR¬¬¬4ORGAU¬ZU¬àBERMITTELN¬
und müssen bis spätestens 26.04.2013 dort eingegangen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Müller, Präsidentin
Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch
gGmbH
Interne/externe Stellenausschreibung
$AS¬ "EHINDERTENZENTRUM¬ DES¬ ,ANDKREISES¬ $ELITZSCH¬ G'MB(¬
stellt zum 01.07.2013 in der Finanzbuchhaltung, mit den
3CHWERPUNKTEN¬ !NLAGENBUCHHALTUNG¬ $EBITOREN¬ +REDITORENBUCHHALTUNG¬UND¬!BRECHNUNGEN¬+OSTENTRËGER¬EINENE¬-ITARBEIter/in mit 36 h/Woche ein.
Organisatorische Stellung:
¬¬¬ $ER$IE¬-ITARBEITERIN¬IST¬DIREKT¬DER¬6ERWALTUNGSLEITERIN¬UNTERstellt.
Tätigkeitsbeschreibung/Aufgaben:
¬¬ 6ERWALTUNG¬ DES¬ !NLAGENVERMÚGENS¬ UND¬ MONATLICHE¬ %RFASsung der Bestandveränderungen
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
36
- Programm Anlagenbuchhaltung und Übergabe an die Finanzbuchhaltung
- Übernahme Ausgangsrechnungen in die Finanzbuchhaltung
- Kontrolle und Abstimmung der offenen Forderungen
- Vorarbeit Umsatzsteuererklärung für die Kreiskrankenhaus
Delitzsch GmbH
- Eingabe der Anwesenheit der Werkstattbesucher, Förderund Betreuungsbereich und Wohnstättenbewohner in das
Pflegekostenprogramm BEVIA und BIT
- monatliche Abrechnung der Wohnstätten mit den Kostenträgern im Programm BEVIA und BIT
- Einarbeiten neuer Kostensätze in BEVITA und BIT
Voraussetzungen:
- Kaufmännische Ausbildung
- Kenntnisse einschlägiger gesetzlicher Grundlagen der in einer gemeinnützigen Einrichtung geltenden Verwaltungsvorschriften
- Computerkenntnisse - Word/Exel - Bedienung der vorhandenen Computerprogramme
- Kommunikationsfähigkeit
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- physische und psychische Belastbarkeit
- Sicherstellung flexibler Arbeitszeiten bei Bedarf
Wir bieten:
- ein interessantes Aufgabengebiet mit einem hohen Maß an
persönlicher Verantwortung und Selbstständigkeit in einem
multifunktionalen Team
- ein monatliches Brutto-Festgehalt
Bewerbungen können in schriftlicher Form bis zum 19.04.2013
an den Geschäftsführer der Behindertenzentrum Landkreis Delitzsch gGmbH, Richard-Wagner-Straße 18a, in 04509 Delitzsch
übersandt werden.
Delitzsch, den 21.03.2013
Markert
Geschäftsführer
Amtsgericht Leipzig Vollstreckungsgericht
Terminsbestimmung
480 K 1954/08
Grundbesitz (Zum Erlengrund 4, 04838 Eilenburg /OT Behlitz,
Wohngebäude, Bj. ca. 1937, nicht unterkellert, 2-geschossig,
Dachboden nicht ausgebaut, Wfl. ca. 101 qm, Teilbereiche modernisiert, überwiegend einfache Ausstattung, Reparatur/Sanierungsbedarf, abbruchreife Scheune, massiver Schuppenanbau,
Hundezwinger)
soll zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden:
Donnerstag, 18. April 2013 um 13.00 Uhr im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, 1. OG. Raum 101
Verkehrswert: 35.000,00 EUR. Ohne Wertgrenzen. Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des
Versteigerungsgerichtes eingesehen werden.
Veröffentlichung im Internet: http.//www.zvg-portal.de
Anzeigen
Das Schönste, was ein Mensch
hinterlassen kann, ist ein
Lächeln im Gesicht derjenigen,
die an ihn denken.
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! Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
38
Badsanierung:
Möglichkeiten für Mieter
Wasserschaden:
Schnelles Handeln ist gefragt
Kleben statt Bohren
Wer das Bohren im Bad scheut, kann selbstklebende Haken und
Halterungen verwenden sowie Teleskopstangen, die zwischen
Boden und Decke oder zwei Seitenwänden eingespannt werden.
Damit lassen sich Duschvorhänge und Regale schnell und sicher
befestigen.
Quelle: www.immowelt.de
Wer von einem Wasserschaden in der Wohnung überrascht wird,
verfällt schnell in Panik und Ratlosigkeit. Dabei ist überlegtes und
rasches Handeln wichtig, um den Schaden einzugrenzen. Das Immobilienportal immowelt.de erklärt, was zu tun ist und wer für
Reparaturkosten aufkommt.
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Nicht immer sind die Ursachen für einen Wasserschaden so offensichtlich wie bei einer übergelaufenen Badewanne oder einer
ausgelaufenen Waschmaschine. Je länger jedoch ein Wasserschaden unentdeckt bleibt, desto größer wird der Schaden an Mauerwerk und Hausrat. Immowelt.de rät deshalb, aufmerksam auf
alle Signale zu achten, die auf einen Wasserschaden hindeuten.
Neben feuchten Flecken an Decke, Wand und Boden gehört dazu
eine unnatürliche Raumschwüle. Wenn in einer Wohnung Wasser
austritt, ohne dass die Herkunft leicht zu klären ist, sind meistens
Bruchstellen an den wasserführenden Systemen die Ursache.
Quelle: www.immowelt.de
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40
Bauen, Wohnen
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Renovierungsfachbetrieb - Qualität zum Festpreis
Renovierung
& Neu nach Maß
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!*!'& %'
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- Absetzcontainer
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1,5 m³ - 2,5 m³
5 m³ - 10 m³
13 m³ - 40 m³
Annahme kostenpflichtiger Abfälle
von Privat und Gewerbe:
- Bauschutt / Boden
- Gipskarton
- HWL-Platten (Sauerkrautplatten)
- Sperrmüll / kompostierbare Abfälle
(Gartenabfälle ohne Speisereste)
- Baustellenabfälle
- Holz
- Asbest (verpackt)
- Mineralwolle (verpackt)
- Dachpappe
- Reifen
- Schrott
Verkauf von Schüttgut
- Putz- und Bettungssand 0 / 4 ungewaschen
- Estrichsand 0 / 8 gewaschen
- Rollkies 16 / 32 gewaschen
- Splitt 2 / 5
- Beton RC 0 / 45 (10 % Überkorn)
- Rindenmulch 0 / 40
- Mutterboden gesiebt
Preise auf Anfrage: Tel. 03 42 94 / 7 03 12
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
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Auf der sicheren Seite
Eine Bauleistungsversicherung ersetzt Bauleistungen, Baustoffe und -teile sowie Außenanlagen bei Beschädigung oder
Zerstörung durch beispielsweise extrem heftige Niederschläge, durch Überflutung, Sturm oder Hagel, durch Leitungswasser, durch Fehler beim Bauen - auch bei Ungeschick oder
Fahrlässigkeit der Handwerker - oder durch Konstruktionsund Materialfehler. Die Bauleistungsversicherung wird auch
als Kaskoschutz für den Bau bezeichnet. Alle wichtigen Leistungen sind bereits inklusive. Ausführliche Informationen
halten die Versicherer bereit.
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
42
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vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
49
Genießen · Reisen · Schenken
Weintipps zum Osterfest
-txn. Viele, viele bunte Eier – und dazu ein edler Tropfen.
Viele Familien veranstalten zu Ostern traditionell einen gemeinsamen Brunch. Die vormittägliche Mahlzeit, die elegant
Frühstück und Mittagessen miteinander kombiniert, erfordert bei der Getränkeauswahl eine gewisse Leichtigkeit. Daher sind Prosecco oder leichte Rot- und Weißweine wie ein
junger Beaujolais-Villages oder ein Saumur besonders empfehlenswert. Wer zum Fest lieber einen deftigen Lammbraten – beispielsweise mit Rosmarinkartoffeln und frischem Gemüse – servieren möchte, sollte einen kräftigen Merlot oder
Chardonnay dazu reichen. Weinkenner wissen: Hochwertige
Rebensäfte werden meist in Flaschen mit Naturkorkverschluss
abgefüllt. Das natürliche und recyclingfähige Material zeichnet sich bereits seit Jahrhunderten durch optimale Verschlusseigenschaften aus: Seine wachshaltigen Substanzen machen
den Korken gas- und flüssigkeitsundurchlässig und stellen so
sicher, dass der Flascheninhalt über lange Zeit seine Qualität
hält.
Quelle: www.txn.de
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Allen Mandanten,
Freunden und
Bekannten
wünschen wir ein
friedliches
Osterfest
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© Alexandra H. / pixelio.de
Karl Heinz Lehmann
Katja Pflugbeil
zugleich Fachanwalt
Fachanwältin für Miet- &
- in Bürogemeinschaft -
Silvia Reinhard
für Verkehrsrecht
Wohnungseigentumsrecht,
weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Fachanwältin
Strafrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht
Sozialrecht, gewerblicher Rechtsschutz
für Familienrecht, Mediatorin
Z s c her ng as s e 2 · 04509 D el i tzs ch · P o s tf ach 1229
Te l. 034 202/5 28 80 o der - /5 28 88 · F ax - /5 28 83
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Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013
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Genießen · Reisen · Schenken
Wann findet Ostern statt?
Eierlikör
Bis zum Anfang des 4. Jahrhunderts gab es keine einheitliche kirchenweite Regelung, an welchem Tag genau Ostern zu
feiern ist. Das jüdische Pessach-Fest dauert sieben bzw. acht
Tage; zwischen der Kreuzigung und Wiederauferstehung
Christi vergingen aber nur drei Tage. Je nachdem, wie Bischöfe und Äbte es festlegten, wurde die Wiederauferstehung
eben am Freitag, Sonntag oder Samstag gefeiert. Erst das
Konzil von Nicäa 325 legte fest, wie sich das Datum berechnet: Ostersonntag ist der erste Sonntag nach dem ersten Vollmond nach der Frühlings-Tag- und Nachtgleiche am 21. März.
Zutaten:
15 Eidotter
2 Päckchen Vanillinzucker
1 kg Zucker
2 große Dosen Kondensmilch
1/4 l 90%iger Alkohol
Zubereitung:
Eigelb mit Vanillezucker und Zucker schaumig rühren. Nach
und nach die Dosen Kondensmilch zugeben und zuletzt den
Alkohol darunter mischen.
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© S. Hofschläger / pixelio.de
Die besten Grüße und Wünsche
zum Osterfest übermitteln wir
allen Kunden, Freunden und
Bekannten
Ihre Dachdeckermeister
Olaf & Benjamin Witschas
Elberitzplatz 1 | 04509 Delitzsch | Telefon 5 40 66
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vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch
51
Risiko Sekundenschlaf
Frühjahrsaktion
Räderwechsel
9,95 €
Unterbodenschutz
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Batterien
Jeder dritte Autofahrer (34 Prozent) ist schon mal übermüdet Auto gefahren. Dies ergab eine repräsentative Befragung
von 2.000 Personen, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos
durchgeführt wurde. Von denen, die angaben, übermüdet
gefahren zu sein, ist wiederum ein Drittel (34 Prozent) dabei
in einen lebensgefährlichen Sekundenschlaf gefallen. Jeder
Fünfte (19 Prozent), der übermüdet gefahren ist, hat dabei
eine gefährliche Situation erlebt. Jeder Fünfzigste (zwei Prozent) berichtete sogar von einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, den er aufgrund von Übermüdung erlebt hat.
Der DVR appelliert an alle Autofahrer, sich nicht übermüdet
ans Steuer zu setzen und auf langen Fahrten rechtzeitig Pausen einzulegen.
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Auf dem Weg zum Führerschein
Erste-Hilfe-Kurs: Wer unter die motorisierten Verkehrsteilnehmer gehen will, muss auch für den Notfall auf der Straße gewappnet sein. Auskunft über Erste-Hilfe-Kurse erteilen
Fahrschulen.
Sehtest: Nur wer optimal sieht, hat den richtigen Durchblick
im Verkehr. Eine augenärztliche Untersuchung oder aber
auch ein Sehtest beim Optiker müssen einwandfreie Sehstärke feststellen oder die eingeschränkte Sehstärke muss angemessen korrigiert sein. Dabei darf die Untersuchung nicht
länger als zwei Jahre zurückliegen.
Amtlicher Antrag: Einen Antrag „auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ stellt man beim örtlichen Einwohnermeldeamt. Auf
keinen Fall vergessen: zwei aktuelle Lichtbilder im Halbprofil,
den Sehtest und die Erste-Hilfe-Bescheinigung sowie einen
gültigen Personalausweis mitnehmen!
Theorieprüfung: Nach der Teilnahme an den vorgeschriebenen Theoriestunden ist erst einmal Pauken angesagt: Zum
Lernen der Theorie gibt es spezielle Übungsbögen, nach denen man sich in Fahrschulen erkundigen kann.
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Die Fahrprüfung: Nun sind fast alle Hürden genommen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist eine bestandene Theorieprüfung. Wenn es beim ersten Mal nicht gleich
klappt, kann man bereits nach 14 Tagen einen neuen Anlauf
wagen.