Bei der „coolen Hose“

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Bei der „coolen Hose“
E-Mail: [email protected] - Telefon: 0621 293 2011 - www.mannheim.de
Donnerstag, 17. 11. 2011 - Ausgabe Nr. 46
BLATT_03
DIE STADT IM BLICK
Faltblattserie
„Entspannt mobil“
Mit der Faltblattserie „Entspannt mobil“ veröffentlicht die 2010 gegründete Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) in
Baden-Württemberg thematische Faltblätter, die auf charmante Art die Regeln im Straßenverkehr vermitteln
und für ein besseres Miteinander der
Verkehrsteilnehmer sorgen sollen.
Die Faltblätter richten sich an alle
Verkehrsteilnehmer. Den Verkehrsplanern der Mitgliedskommunen war
es wichtig, den Spaßfaktor und die
Vorteile des Radfahrens in den Vordergrund zu stellen und gleichzeitig
die wichtigsten Regeln zu kommunizieren. Doch um entspannt mobil
durch den Straßenverkehr zu kommen, müssen alle Verkehrsteilnehmer
Rücksicht aufeinander nehmen und
die Verkehrsregeln kennen: Wo dürfen und wo müssen Radfahrer im
Straßenverkehr fahren? Was gehört
zu einem sicheren Fahrrad? Zu diesen
und vielen anderen alltäglichen Fragen zum Straßenverkehr geben die
Faltblätter Antwort und fassen das jeweils Wichtigste zusammen.
Die Serie „Entspannt mobil“ ist das
erste Produkt der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinden,
Städte und Landkreise der AGFK-BW
und verdeutlicht die Vorteile des Zusammenschlusses als Netzwerk. Die
Faltblätter werden derzeit exklusiv
von den Mitgliedern der AGFK-BW
verteilt. Finanziell unterstützt wurde
die Entwicklung der Faltblattserie
durch das Ministerium für Verkehr
und Infrastruktur. (red)
Die ersten Faltblätter „Aufs Rad – aber sicher!“ und
„Sichere Wege“ sind in den Bürgerdiensten, dem
Beratungszentrum Bauen und Umwelt im ColliniCenter sowie an der Biotopia-Fahrradstation am
Hauptbahnhof ausgelegt.
Weitere werden 2012 folgen. Alle Faltblätter können bereits im Internet unter www.mannheim.de/
buerger-sein/broschueren-zum-thema-radfahren
heruntergeladen werden.
Mobile Kontrollen
der Geschwindigkeit
Die Stadt Mannheim führt vom 21. bis
27. November in folgenden Straßen Radarkontrollen durch:
Am Aubuckel – B 36 – B 38 – Badener
Straße – Boveristraße – Brandenburger
Straße – Diffenéstraße – Heppenheimer
Straße – Holzweg – Kloppenheimer Straße – Rüdesheimer Straße – Sachsenstraße – Schienenstraße – Seckenheimer
Hauptstraße – Seckenheimer Landstraße – Straßburger Ring – Südtangente –
Vogesenstraße – Waldstraße – Weimarer Straße.
Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich. (red)
Klassisch-romantischer
Kammermusikabend
Bürgermeister Christian Specht und die Leiterin des Standesamtes, Maria Huber, gratulieren dem gerade getrauten Ehepaar Brunke.
FOTO: ZIETSCH
Bei der „coolen Hose“ hat‘s gefunkt
Am 11.11.2011 heiraten 35 Paare in Mannheim – Auch Doreen und Philipp Brunke gehören dazu
An so genannten SchnapszahlenDaten haben die Standesämter besonders viel zu tun. Da machte der
vergangene
Freitag
–
der
11.11.2011 – keine Ausnahme.
Auch in Mannheim war der Termin
schon lange ausgebucht. Zwei Menschen, die an diesem Tag den Bund fürs
Leben schlossen, sind Philipp und Doreen Brunke, die 33-Jährige hieß vor ihrer Ehe Scharrenberg. Ihren um drei
Jahre älteren Mann hatte sie bereits
1995 in Kaiserslautern kennengelernt.
Sie machte gerade eine Lehre bei Karstadt, er verkaufte in der Vorweih-
nachtszeit an einem Stand Tassen mit
Aufdruck. „Ihr fiel sofort meine
Schlaghose auf, und im Vorbeigehen
meinte sie: ,Coole Hose‘“, erinnert
sich Philipp in der Lobby des MaritimHotels, wo die beiden mit ihren Familien auf die Zeremonie im alternativen
Trausaal (der im Alten Rathaus wird ja
gerade renoviert) durch Standesbeamtin Anette Vetterolf warten. „Und er
meinte dann ganz schlagfertig, ob ich
mit der coolen Hose auch einen Kaffee
trinken würde“, lacht Doreen.
Das Glück hält jetzt schon 16 Jahre
und wurde vor fünf Monaten durch
die Geburt des kleinen Finn gekrönt.
Dem macht der ganze Trubel wenig
aus, er lässt sich gerne von Tanten,
Onkels, Omas und Opas bespaßen.
Karnevalisten wie viele andere Paare, die sich am 11.11. das Ja-Wort gaben, sind die beiden zwar nicht, aber
sie glauben an die Macht der Zahlen:
„Die Zahl 1 ist ein gutes Omen“, ist
sich Philipp Brunke sicher.
Auch die bekannte Astrologin Antonia Langsdorf findet Trauungen an
diesem Tag „eine gute Idee“, wie sie in
einem Interview sagte. Für Ehen sei
das Datum positiv, weil der Schick-
salspunkt mit dem Liebesplaneten zusammenfalle.
35 Ehen haben die neun Standesbeamten in Mannheim geschlossen.
„Sonst sind es im ganzen November
vielleicht 75 bis 80“, weiß die Leiterin
des Standesamtes, Maria Huber. Der
Monat sei unbeliebt zum Heiraten.
Auch der Erste Bürgermeister Christian Specht kam noch mit Geschenken (ein Schokoladen-Wasserturm
und das Buch „Tatort Mannheim“)
zum Gratulieren vorbei. Er lobte ausdrücklich die Standesbeamten für ihren Einsatz an diesem Tag. (az)
Mehr Informationen zur AGFK-BW und ihren Projekten erhalten Sie unter www.agfk-bw.de.
Wahlbüro gibt Antwort auf Fragen, aber keine Entscheidungshilfe
Volksabstimmung über S 21-Kündigungsgesetz am 27. November – Wahlbüro jetzt täglich geöffnet
Schumacher-Brücke
wieder frei
Die Auffahrten zur Kurt-Schumacher-Brücke wurden am vergangenen
Freitag von der Akademiestraße und
vom Luisenring aus wieder für den
Verkehr freigegeben. Es stehen zwar
noch Restarbeiten an, doch war es den
Verantwortlichen wichtig, das Nadelöhr schnell zu verbreitern. (red)
Neue Internetseite für
Glückstein-Quartier
Nur noch eine gute Woche bis zur
Volksabstimmung, und viele haben
schon mit „ja“ oder „nein“ entschieden – per Stimmbrief. Wer am 27.
November nicht in sein Wahlgebäude
gehen kann, sollte gleich Unterlagen
für die Briefabstimmung beantragen,
damit auch die Rücksendung des
Stimmbriefs noch rechtzeitig möglich
ist. Der Antrag dafür ist auf der
Stimmbenachrichtigung schon vor gedruckt. Man muss nur das Geburtsdatum eintragen, unterschreiben, ihn
mit 45 Cent frankieren und ans
Wahlbüro schicken. Ein telefonischer
Antrag ist nicht zulässig, er kann aber
per Fax (0621 293-9590) ans Wahlbüro geschickt oder im Internet unter
www.mannheim.de gestellt werden.
Die die erforderlichen Unterlagen
mit einer „Bedienungsanleitung“ für
die Briefabstimmung gehen noch am
Tag des Eingangs zur Post zum Antrag-
steller nach Hause oder auch an einen
anderen Aufenthaltsort.
Wer die Unterlagen schon hat, darf
die rechtzeitige Rücksendung des roten Stimmbriefs nicht vergessen. Nur
Briefe, die bis zum 27. November um
18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung.
Wer die Stimmbenachrichtigung
verlegt hat, kann am 27. November
nur mit dem Ausweis in sein Wahlgebäude gehen. Wer allerdings keine erhalten hat, muss seinen Eintrag im
Stimmberechtigtenverzeichnis prüfen
lassen, weil er sonst möglicherweise
nicht abstimmen dürfte. Das Wahlbüro hilft gerne.
Das Mannheimer Wahlbüro wird
traditionell als „Lehrbetrieb“ von den
Verwaltungsauszubildenden der Stadt
geführt. Betreut und angeleitet von
zwei erfahrenen Kräften des Fachbereichs für Rat, Beteiligung und Wah-
len sind die jungen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter selbständig und eigenverantwortlich tätig. Die Arbeit im
jungen Team macht ihnen viel Freude, die sie stets auch an die Kunden
weitergeben. Gleichzeitig erwerben sie
wichtige Kenntnisse und Erfahrungen
für ihren Beruf.
Die hohe Kundenzufriedenheit und
das gute Arbeitsklima sind Markenzeichen des Mannheimer Wahlbüros.
Dazu trägt auch das in Mannheim erfundene Barcode-Verfahren für die
Verarbeitung der Briefwahlanträge
bei, das bei der Volksabstimmung genutzt werden kann. Mit diesem sehr
schnellen und wirtschaftlichen Verfahren können alle Anträge noch am
Tag des Eingangs verarbeitet und versandt werden, an Spitzentagen einer
Bundestagswahl fast 4000 Stück.
Das junge Team betreut daneben
auch den Telefon-Sammelanschluss
des Wahlbüros (Telefon: 293-9566;
(Fax: 293-9590), die Hotline der Stadt
für Wahlen und Abstimmungen. Die
jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dafür gut vorbereitet
und beantworten gerne alle Fragen
zur Volksabstimmung – nur Entscheidungshilfen geben sie natürlich keine.
Darüber hinaus trägt das Team viel
zur Vorbereitung der Abstimmungsräume in den Wahlgebäuden bei. Es
hilft mit, dass am 27. November überall in der Stadt die richtigen Helferinnen und Helfer zum Dienst erscheinen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen. (red)
Das Wahlbüro wird in der nächsten Woche nicht nur
bis 16 Uhr, sondern täglich durchgehend von 9 bis
18 Uhr geöffnet sein, nach telefonischer Vereinbarung auch gerne früher. Telefonsammelanschluss:
293-9566, Fax: 293-9590, Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.
Mehrkosten für Kunsthalle bewilligt
Hauptausschuss genehmigt Maßnahmeerweiterungen, aber: „Kommunikation lässt zu wünschen übrig“
Die neue Internetseite für das Glückstein-Quartier ist online. Unter
www.glueckstein-quartier.de können
sich interessierte Bürgerinnen und
Bürger, Projektentwickler, Investoren
und künftige Mieter über den Fortschritt des derzeit bedeutendsten
Mannheimer Stadtentwicklungsprojekts informieren. In dem Quartier
werden künftig 4600 Menschen arbeiten und 1500 wohnen.
Der technisch und optisch komplett überarbeitete Internetauftritt
enthält zwei neue Modellsimulationen zum städtebaulichen Entwurf
und umfangreiche Informationen zu
den geplanten Nutzungen und zum
Bauablauf. Aktuelle Meldungen berichten kontinuierlich über Neuigkeiten im Glückstein-Quartier. Über ein
Kontaktformular können Auskünfte
eingeholt werden. (red)
Bei einer Gegenstimme und einer
Stimmenthaltung beschloss der
Hauptausschuss bei seiner Sitzung am
Dienstag eine Maßnahmeerweiterung
zur Generalsanierung der Kunsthalle
in Höhe von 2.770.000 Euro. Die
Stadt erhält dafür neue Zuschüsse von
Bund und Land in Höhe von
1.090.000 Euro, so dass sich der städtische Anteil auf knapp 1,7 Millionen
Euro beläuft. Die Mehrkosten waren
entstanden durch Baupreiserhöhungen, Planungsmehrleistungen und
Änderungen im Nutzungskonzept.
Dr. Elke Wormer (FDP) stimmte
der Vorlage zu: „Da können wir nicht
lange rummachen.“
Carsten Südmersen (CDU) zeigte
sich „natürlich nicht begeistert“, aber
in der Vorlage seien die Mehrkosten
nachvollziehbar erklärt. Dies könne
die CDU akzeptieren, zumal es auch
Zuschüsse von Bund und Land gebe
und „weil wir zu 100 Prozent hinter
dem Projekt stehen. Wir wollen, dass
der Leuchtturm voll erstrahlt.“
Ralf Eisenhauser (SPD) ist grundsätzlich auch einverstanden, er monierte jedoch, dass ein Teil der Mehrkosten durch die Nutzungsumplanung entstanden ist. „Da hätte unter
Umständen erst der Gemeinderat entscheiden müssen.“ Die Kommunikation lasse zu wünschen übrig.
Dieser Auffassung schloss sich
auch Professor Dr. Achim Weitzel
(ML) an. Eine Planungsänderung
während der Bauarbeiten sei ein Gau,
was die Kosten anbetrifft. Die Handwerker könnten dann machen, was
sie wollten. „Und diese Kosten entstehen unabhängig vom Altbau-Syndrom, denn bei Sanierungen an Bestandsgebäuden können natürlich immer unliebsame und unvorhergesehene Überraschungen auftreten.“
Auch Gabriele Thirion-Brenneisen
(Grüne) vertritt diese Meinung, sie
meint: „Die Kommunikation ist grauselig. Wir finden, da besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf.“
Gudrun Kuch (parteilos) wünschte
sich, dass die Vorlage in den Gemeinderat zur Abstimmung geht.
Die zweite Punkt auf der Tagesordnung, den die Kunsthalle betrifft, befasste sich mit der Realisierung des so
genannten Leuchtturm-Projektes im
Rahmen der Generalsanierung der
Kunsthalle. Hier beschlossen die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig, die Mehrleistungen für die nachhaltige Sanierung von Museumsbauten des Fraunhofer Instituts für Bauphysik zu bewilligen.
Dr. Elke Wormer meldete jedoch
Bedenken an, dass vieles offenbar
Neuland sei und noch nicht erprobt,
dass also auch ein höheres Risiko be-
stehe als bei Bewährtem. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz erklärte dazu,
dass die einzelnen Bauteile schon länger auf dem Markt seien, innovativ sei
dabei lediglich die Zusammenstellung. Auf Nachfrage hat er erfahren,
dass die Experten Risiken ausschließen. Und außerdem könnten die Planungsbüros in Haftung genommen
werden. Im ungünstigsten Fall könnten lediglich höhere Energiekosten als
berechnet entstehen.
Diese ungenauen Aussagen findet
Dirk Grunert (Grüne) nicht akzeptabel, und Gabriele Thirion-Brenneisen
würde das Problem gerne im Gemeinderat diskutiert sehen.
Ralf Eisenhauer ist zufrieden mit
dem Zuschuss in Höhe von rund 3,8
Millionen Euro. Carsten Südmersen
findet die Mehrkosten „absolut in
Ordnung, wenn man die Vorlage
durchliest“. (az)
Beim Kammermusikabend am Sonntag,
27. November, um 16 Uhr geben Georgiana Teohari-Vidican (Klavier) und Sabine Cwieczek (Querflöte, Piccoloflöte)
im Saal der Abendakademie (U 1) Kompositionen von Vivaldi, Mozart, Taffanel, Poulenc und anderen zum Besten.
Weitere Infos zum Konzert (Eintritt:
zehn Euro; Abendkasse: zwölf Euro) unter Telefon 0621 1076-150 oder im Internet unter www.abendakademiemannheim.de. (red)
Goethe und die
Künstler-Brüder Kobell
Am Dienstag, 22. November, findet ein
Vortragsabend in den Reiss-EngelhornMuseen statt. Andreas Krock, wissenschaftlicher Sammlungsleiter im Bereich Kunst- und Kulturgeschichte, widmet sich in seinem Vortrag Goethe und
den Mannheimer Künstler-Brüdern Ferdinand und Franz Kobell. Die Veranstaltung findet im Florian-Waldeck-Saal im
Museum Zeughaus C5 statt. Beginn ist
um 19 Uhr. In seinem Vortrag geht der
Referent auf die künstlerische Entwicklung der Kobell-Brüder ein und zeigt die
Parallelen zwischen ihrem Lebensweg
und dem Goethes auf. Während Goethe
mit Ferdinand Kobell korrespondierte
und ihn auch persönlich besuchte, besaß er von Franz Kobell eine beachtliche Anzahl Zeichnungen.
Der Eintritt beträgt 3,50 Euro, ermäßigt
2,50 Euro. (red)
Pilotprojekt „MINT-Frauen
in Unternehmen"
Ein neues Projekt der Kontaktstelle Frau
und Beruf wirkt dem Fachkräftemangel
entgegen: Es hilft hochqualifizierten
Wiedereinsteigerinnen aus dem MINTBereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zurück in
den Beruf und erschließt sie damit als
Fachkräfte-Potenzial für Unternehmen.
„ReStart – MINT-Frauen in Unternehmen“ bietet über Workshops und Praktika in der Zeit von Januar bis März 2012
den Wiedereinsteigerinnen die Möglichkeit, sich zu erproben und Unternehmen kennenzulernen.
Interessierte Frauen aus dem Ingenieurswesen, der Informatik oder einer
Naturwissenschaft wenden sich an die
Kontaktstelle Frau und Beruf der Stadt
Mannheim unter Telefon 0621
293-2590 oder per E-Mail an [email protected]. (red)
IMPRESSUM AMTSBLATT
Herausgeber: Stadt Mannheim
Chefredakteur: Peter Liebe
(V.i.S.d.P), Tel. 293-2911,
[email protected]
Die Beiträge der Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates stehen rechtlich in derer eigenen Verantwortung. Süwe Vertriebsund Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co.KG
Redaktion: Anette Zietsch, Tel. 1279250
E-Mail: [email protected]
Herstellung: MMGD – Mannheimer Morgen
Großdruckerei
Verteilung: PVG, Ludwigshafen.
Tel. 0621 5902-503
Das AMTSBLATT MANNHEIM erscheint wöchentlich mittwochs/donnerstags außer an
Feiertagen. Das AMTSBLATT MANNHEIM wird
kostenlos an alle erreichbaren Mannheimer
Haushalte verteilt. Sofern eine Zustellung des
Amtsblattes aufgrund von unvorhersehbaren
Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das
jeweils aktuelle Amtsblatt im Rathaus E 5 und
in den einzelnen Bürgerdiensten der Stadt
Mannheim abgeholt werden.
Die Adressen der Bürgerdienste können erfragt werden unter der Rufnummer: 293-4080
Donnerstag, 17. 11. 2011
Ausgabe Nr. 46
BLATT_04
AUS DEM GEMEINDERAT
Fachtagung „ungleich anders“ in der Abendakademie Mannheim
Veranstaltung beschäftigt sich mit den geschlechterspezifischen Aspekten in der Suchtprävention
Park & Ride Friedrichsfeld fertig
Parkplatz genügt den heutigen Ansprüchen nicht
Fraktion im Gemeinderat
CDU
Der Park & Ride-Parkplatz am Friedrichsfelder Südbahnhof ist nach über elf Jahren endlich fertig gestellt worden. Den
entsprechenden Antrag hatte die CDUGemeinderatsfraktion auf Anregung des
örtlichen Stadtrats Richard Karl bereits im
Jahr 2000 gestellt und die Umsetzung regelmäßig angemahnt. Der Haltepunkt
Friedrichsfeld-Süd bietet für viele Pendler
den geeigneten Zugang zum S-BahnNetz. Die Freude ist jedoch getrübt. Der
viel zu kleine Parkplatz kann den Bedarf
bei Weitem nicht abdecken, so dass weiterhin gefährlich und illegal bis weit auf
die Eselsbrücke geparkt wird.
Statt der ursprünglich geplanten 50
PKW-Stellplätze sind bisher nur 30 Stellplätze gebaut worden. Selbst 50 Plätze
würden bei dem gestiegenen Bedarf
nicht ausreichen.
Jungen rauchen aus anderen Gründen
als Mädchen, zeigen unter Alkoholeinfluss mehr gewalttätiges Verhalten und
nutzen auch die Neuen Medien zu anderen Zwecken als Mädchen die tun.
Deshalb veranstaltet der Kooperations-
kreis Suchtprävention Rhein-Neckar
die Fachtagung „ungleich anders“, die
die geschlechterspezifischen Aspekte
in der Suchtprävention in den Vordergrund stellt. Sie findet am Donnerstag,
24. November, von 9 bis 16.30 Uhr in
der Abendakademie Mannheim ( U 1)
statt. In Vorträgen und Workshops
werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der suchtpräventiven Arbeit
mit Jungen und Mädchen herausgearbeitet: Worauf ist bei der Arbeit mit
Jungen und Mädchen besonders zu
achten? Welches Suchtverhalten ist
verstärkt bei Mädchen, welches verstärkt bei Jungen festzustellen? (red)
Information und Anmeldung: www.KSP-Worms.de.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Stadtrat Richard Karl.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion mahnt
eine Erweiterung des Park & Ride-Parkplatzes an. Pendler, die statt der Nutzung
ihres PKWs auf öffentliche Verkehrsmittel
zurückgreifen, sollen nach Meinung der
Christdemokraten in jedem Fall unterstützt werden.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Satzung der Stadt Mannheim über die Erstattung der notwendigen
Schülerbeförderungskosten
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. S. 581, ber. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. November 2011 (GBl. S. 793) und
§ 18 Abs. 2 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) in der Fassung vom 1.
Januar 2000 (GBl. S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. März 2010 (GBl. S. 265) hat der
Gemeinderat der Stadt Mannheim folgende Satzung beschlossen:
A. Erstattungsvoraussetzungen
§ 1 Kostenerstattung
(1) Die Stadt Mannheim erstattet nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften
und dieser Satzung Schulträgern und Trägern von Schulkindergärten und Grundschulförderklassen im Stadtgebiet sowie den Schülerinnen und Schülern und Kindern der in ihrer
Trägerschaft stehenden Schulen, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen die
notwendigen Beförderungskosten ganz oder teilweise.
(2) Beförderungskosten werden nur für Schülerinnen und Schüler erstattet, die in
Baden-Württemberg wohnen.
(3) Notwendige Beförderungskosten sind die den Schülerinnen und Schülern tatsächlich für den
Weg von der Wohnung zur Schule entstehenden Kosten unter Beachtung der nachfolgenden
Regelungen.
§ 2 Anwendbarkeit der Satzung
Diese Satzung gilt nicht für:
1. Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung, ausgenommen Darlehen, nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch III erhalten.
2. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben (§
§ 28 SGB II, 34 SGB XII, § 6b BKGG).
Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für Kinder in Schulkindergärten, Schülerinnen und Schüler der Förder- und
Sonderschulen sowie der Grundschulförderklassen."
§ 3 Höhe der Erstattungen
(1) Von den notwendigen Beförderungskosten werden für bis zu zwei Kindern einer Familie
Schülerbeförderungskosten in Höhe von monatlich 3,00 Euro für Schülerinnen und Schüler
der Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Integrierte
Gesamtschule Mannheim-Herzogenried, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs und
Berufsoberschulen im Vollzeitunterricht sowie für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 der
Förderschulen erstattet. Soweit die Voraussetzungen dieser Satzung erfüllt sind, werden ab
dem dritten Kind einer Familie die notwendigen Beförderungskosten in vollem Umfang,
höchstens jedoch bis zu dem in § 14 Abs. 1 festgelegten Betrag übernommen bzw. erstattet,
sofern auch in diesem Fall die Voraussetzungen der Satzung erfüllt sind.
(2) Beim Kauf eines MAXX-Tickets erstattet die Stadt die Kosten in Höhe von 36,00 Euro/Jahr.
(3) Grundsätzlich werden die Kosten für Schülermonatskarten unabhängig von Ferientagen
erstattet. Soweit die Ferien einen ganzen Kalendermonat dauern, werden für diesen Monat
keine Fahrtkosten erstattet.
(4) Für Kinder in Schulkindergärten, Schülerinnen und Schüler der Förder- und Sonderschulen
sowie der Grundschulförderklassen werden die Beförderungskosten in vollem Umfang,
höchstens jedoch bis zu dem in § 14 Abs. 1 festgelegten Betrag, von der Stadt erstattet.
(5) Für Grundschüler aus den Wohngebieten Scharhof, Kirchgartshausen und Blumenau werden
die Kosten in vollem Umfang, höchstens jedoch bis zu dem in § 14 Abs. 1 festgelegten Betrag,
von der Stadt erstattet.
(6) Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen im Teilzeitunterricht haben von den
notwendigen Beförderungskosten einen Eigenanteil in Höhe von
46,00 Euro/Beförderungsmonat zu tragen.
(7) Beim Besuch einer Schule außerhalb Baden-Württembergs werden Beförderungskosten
nicht erstattet, wenn eine in Baden-Württemberg verkehrsmäßig günstiger gelegene
öffentliche Schule besucht werden kann, es sei denn, ihr Besuch ist aus
schulorganisatorischen Gründen ausgeschlossen.
(8) Als Wohnung im Sinne dieser Satzung gilt der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
§ 4 Erstattungsfähige Schülerbeförderungskosten
(1) Beförderungskosten werden nur erstattet, sofern sie durch die Teilnahme an dem im
Stundenplan vorgesehenen Unterricht (stundenplanmäßiger Unterricht) entstehen.
(2) Stundenplanmäßiger Unterricht im Sinne des Absatzes 1 ist:
a) der Unterricht, der an Schulen in einem festen, für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und
Schüler verbindlichen Stundenplan stattfindet.
b) die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft, sofern diese im Stundenplan ausgewiesen ist
und unter Aufsicht einer Lehrkraft stattfindet.
(3) Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle sonstigen Veranstaltungen,
insbesondere die Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Bundesjugendspielen, Exkursionen,
Jahresausflügen, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalten sowie Studien- und
Theaterfahrten.
§ 5 Mindestentfernung
(1) Die notwendigen Beförderungskosten werden erstattet:
1. ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und schulischer Einrichtung
a) für Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen zwischen
Wohnung und Schulkindergarten bzw. Grundschulförderklasse,
b) für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen, mit Ausnahme der Schüler
ab Klasse 5 der Förderschulen
2. ab einer Mindestentfernung von 3 km für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen,
Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschule
Mannheim-Herzogenried, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs und
Berufsoberschulen im Vollzeitunterricht sowie für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5
der Förderschulen. Abweichend von Satz 1 sind für Schülerinnen und Schüler, die in
einem räumlich getrennten Wohnbezirk wohnen und außerhalb dieses Wohnbezirks eine
Schule besuchen, die Beförderungskosten auch dann zu erstatten, wenn die kürzeste
öffentliche Wegstrecke zwischen dem Mittelpunkt des Wohnbezirks und der Schule
mindestens 3 km beträgt. Ein räumlich getrennter Wohnbezirk ist ein Ortsteil, bei dem ein
deutlich erkennbarer Abstand zur nächstgelegenen Bebauung besteht und der aufgrund
von § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung einen Namen erhalten hat. Beförderungskosten für
Schülerinnen und Schüler nach Satz 1 werden unabhängig von der Mindestentfernung
erstattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß eine besondere Gefahr für die
Sicherheit oder die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet. Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretenden Gefahren gelten nicht als besondere Gefahr.
Die Entscheidung darüber, ob eine besondere Gefahr vorliegt, trifft die Stadt Mannheim.
3. ab einer Mindestentfernung von 30 km für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen
Die Mindestentfernung bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen
Wohnung und Schule.
(2) Die Beförderungskosten von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen sowie der
Förderschulen ab Klasse 5 werden grundsätzlich nur erstattet, wenn die Mindestentfernung
von 3 km innerhalb des jeweils geltenden Schuleinzugsbereichs überschritten wird oder
innerhalb des jeweils geltenden Schuleinzugsbereichs nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 bis 6 ein
gefährlicher Schulweg vorliegt.
C. Verfahrensvorschriften
§ 15 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit den Verkehrsunternehmen
Die Stadt Mannheim erstattet die Beförderungskosten unmittelbar an diejenigen Verkehrsunternehmen oder deren Zusammenschlüsse, mit denen sie entsprechende Verträge abgeschlossen
hat.
§ 6 Innerer Schulbetrieb
(1) Die Beförderungskosten für Fahrten im inneren Schulbetrieb werden in vollem Umfang
übernommen.
(2) Bei der Kostenerstattung für Fahrten zwischen zwei Unterrichtsstätten (innerer Schulbetrieb) i
st die für die jeweilige Schulart geltende Mindestentfernung maßgebend. Die Entfernung
bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen den Unterrichtsstätten.
(3) Kosten für Fahrten im Rahmen des stundenplanmäßigen Sportunterrichtes (innerer
Schulbetrieb) werden ab einer Mindestentfernung von 1,5 km erstattet, wenn die
schuleigenen Sportstätten nicht ausreichen. Hierfür ist vorrangig der ÖPNV zu benutzen.
§ 16 Kostenerstattung aufgrund von Einzelanträgen
(1) Der Schulträger erstattet den Schülerinnen und Schülern die nachgewiesenen Beförderungskosten, soweit
a) die Benutzung des MAXX-Tickets nicht in Betracht kommt oder
b) die Benutzung privater Kraftfahrzeuge gemäß § 13 zulässig ist.
(2) Die Erstattung der verauslagten Beförderungskosten kann halbjährlich bei der Stadt
Mannheim beantragt werden. Nachgewiesene Beförderungskosten werden jedoch nur
ersetzt, wenn deren Erstattung bis spätestens 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr
endet, beantragt wird.
§ 7 Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten
(1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und einem
auswärtigen Unterbringungsort werden nur für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen
und der Aufbaugymnasien, sowie für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen, soweit
deren Unterricht als Blockunterricht erteilt wird, erstattet.
(2) Notwendige Beförderungskosten im Sinne des Abs. 1 sind die Beförderungskosten für
Fahrten zwischen der Wohnung und dem auswärtigen Unterbringungsort zu Beginn und zum
Ende des Schuljahres bzw. des Blockunterrichts oder der Ferien, bei Schülerinnen und
Schülern der Sonderschule für Blinde, Gehörlose, Geistigbehinderte, Körperbehinderte,
Schwerhörige, Sprachbehinderte und Sehbehinderte darüber hinaus auch die Kosten für
Wochenendheimfahrten.
(3) Auf die Erstattung von Kosten für Fahrten zwischen dem auswärtigen Unterbringungsort und
der Schule ist § 5 entsprechend anzuwenden.
§ 17 Abrechnung zwischen Schulträgern und der Stadt Mannheim
(1) Die Schulträger beantragen die Erstattung der ihnen entstandenen Beförderungskosten.
Werden Eigenanteile von Schulträgern vereinnahmt, sind diese unverzüglich an die
Stadtkasse abzuführen, sofern sie nicht mit anderen Erstattungsansprüchen aufgerechnet
werden.
(2) Die für ein Schuljahr entstandenen Kosten werden nur erstattet, wenn die Erstattung
spätestens bis zum 1. Dezember des Jahres beantragt wird, in dem das Schuljahr endet.
§ 8 Begleitpersonen
(1) Beförderungskosten für Begleitpersonen werden nur erstattet, wenn die Begleitung wegen
der körperlichen oder geistigen Behinderung der Schülerinnen und Schüler oder des Kindes
erforderlich ist. Die Notwendigkeit einer Begleitperson ist auf Verlangen durch ein
amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen.
(2) Beförderungskosten für Begleitpersonen werden nach den für die zu begleitenden
Schülerinnen und Schüler oder des zu begleitenden Kindes geltenden Grundsätzen erstattet.
(3) Werden mit einem besonderen Schülerfahrzeug (Fahrzeuge im Sinne von § 1 Nr. 4 d der
Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des
Personenbeförderungsgesetzes) mindestens 10
a) blinde,
b) geistig behinderte,
c) körperbehinderte,
d) sehbehinderte,
e) verhaltensgestörte,
f) schwerhörige und sprachbehinderte
Schülerinnen und Schüler und Kinder der Klassen 1 und 2 und des Schulkindergartens zur
Schule oder zum Schulkindergarten befördert und ist neben der Fahrerin oder dem Fahrer
eine weitere Person zur Begleitung erforderlich, so wird für den Einsatz einer ehrenamtlichen
Begleitperson ein Betrag von 6 Euro je Stunde Einsatzzeit erstattet. Soweit sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eingesetzt werden, ist der Tariflohn, mindestens jedoch
der gesetzliche Mindestlohn zu erstatten. Dies gilt in besonderen Fällen auch dann, wenn
weniger als 10 Schülerinnen und Schüler befördert werden und die Stadt zugestimmt hat.
§ 9 Härtefallregelung
Auf Antrag kann die Stadt Mannheim in besonders gelagerten Fällen die Beförderungskosten
ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Erhebung aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse
der Eltern oder Schülerinnen und Schüler eine unbillige Härte darstellen würde. Eine unbillige
Härte ist insbesondere dann zu bejahen, wenn Schülerinnen und Schüler nachweislich Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch erhalten.
B. Umfang der Kostenerstattung
§ 10 Rangfolge der Verkehrsmittel
(1) Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel
benutzt werden.
(2) Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder besonderer Schülerfahrzeuge nicht möglich
oder gem. § 11 Abs. 4 nicht zumutbar, können die Kosten für die Benutzung privater
Kraftfahrzeuge gem. § 13 erstattet werden.
(3) Stehen verschiedene zumutbare öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, werden nur die
Kosten für das preisgünstigste Verkehrsmittel erstattet.
§ 11 Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle, zumutbare Wartezeit
(1) Sofern durch die Benutzung mehrerer öffentlicher Verkehrsmittel zusätzliche Kosten
entstehen, werden Schülerinnen und Schüler i. S. von § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 diese
zusätzlichen Kosten erstattet, wenn die Wegstrecke zwischen Wohnung und Haltestelle
mindestens 1,5 km beträgt. Zusätzliche Kosten zwischen Haltestelle und Schule werden ohne
Rücksicht auf die Entfernung erstattet.
(2) Bei der Benutzung von besonderen Schülerfahrzeugen erhalten die Schülerinnen und
Schüler für eine Wegstrecke zwischen Wohnung und Haltestelle bis zu 3 km keinen
Beförderungskostenersatz.
(3) Liegt eine besondere Gefahr vor, gilt § 5 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 bis 6 entsprechend.
(4) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und besonderen Schülerfahrzeugen ist
zumutbar, wenn die Ankunft oder Abfahrt am Schulort innerhalb von 45 Minuten vor Beginn
oder nach Ende des Unterrichts erfolgt. Benutzen Schülerinnen und Schüler mehrere
Verkehrsmittel, so werden die verschiedenen Wartezeiten auf die in Satz 1 zumutbare
Wartezeit angerechnet. Die Gesamtwartezeit für Hin- und Rückfahrt soll insgesamt
75 Minuten nicht übersteigen.
(5) Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern oder Kindern in Schulkindergärten und
Grundschulförderklassen mit besonderen Schülerfahrzeugen ist ein Anspruch auf Abholung
an der Wohnadresse nicht gegeben.
§ 12 Einsatz besonderer Schülerfahrzeuge
(1) Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar, so werden die
Kosten für besondere Schülerfahrzeuge erstattet, wenn die Stadt Mannheim den Vertrag
zwischen Schulträger und Beförderungsunternehmen oder den Einsatz schulträgereigener
Fahrzeuge genehmigt hat.
(2) Der Antrag auf Genehmigung des Vertrages oder des Einsatzes eines schulträgereigenen
Fahrzeuges ist der Stadt Mannheim unverzüglich nach Vertragsabschluss vorzulegen.
Wird der Antrag nicht unverzüglich vorgelegt, erfolgt die Kostenübernahme nur für die Zeit
nach Eingang des Antrags.
§ 13 Benutzung privater Kraftfahrzeuge
(1) Die durch die Benutzung privater Kraftfahrzeuge (§ 10 Abs. 2) entstehenden Kosten werden
nach Abs. 2 erstattet, wenn die Stadt Mannheim die Kostenerstattung zugesagt hat.
Abweichend von Satz 1 erhalten körperlich oder geistig behinderte Schülerinnen und Schüler
oder Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen die Kosten auch dann
erstattet, wenn ihnen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zuzumuten wäre. Die
Kostenerstattung beschränkt sich in diesem Fall auf den Betrag, der bei Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel zu erstatten wäre.
(2) Je km notwendiger Fahrtstrecke werden bei Personenkraftwagen 0,20 Euro, bei Krafträdern
0,10 Euro erstattet. Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften sind abweichende Kilometersätze zulässig, wenn dadurch eine wesentlich kostengünstigere Beförderung erreicht wird.
(3) Schülerinnen und Schüler haben vor Beginn der Beförderung beim Schulträger bzw. der
Stadt Mannheim die Genehmigung zur Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zu
beantragen. Wird der Antrag nicht unverzüglich vorgelegt, erfolgt die Kostenübernahme nur
für die Zeit nach Eingang des Antrags.
§ 14 Höchstbeträge
(1) Die notwendigen Beförderungskosten werden bis zu folgenden Höchstbeträgen je Person
und Schuljahr erstattet
- 2.500 Euro für Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen
- 750 Euro für die übrigen Schülerinnen und Schüler.
Die festgelegten Höchstbeträge gelten nicht für Schülerinnen und Schüler der
Sonderschulen.
(2) Von den Höchstbeträgen des Abs. 1 kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
Ein derartiger Einzelfall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn durch eine gemeinsame
Beförderung mehrerer Schülerinnen und Schüler eine kostengünstigere Regelung erreicht
werden kann.
§ 18 Ergänzende Richtlinien für das Abrechnungsverfahren
Der Oberbürgermeister kann für das Abrechnungs- und Erstattungsverfahren Richtlinien erlassen.
§ 19 Prüfungsrecht der Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim ist berechtigt, die der Schülerbeförderungskostenerstattung zugrundeliegenden Unterlagen der Schulträger zu prüfen. Die entsprechenden Unterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schuljahr der Beförderung.
§ 20 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Stadt Mannheim über die Erstattung der
notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 30.11.2010 außer Kraft.
Mannheim, den 17.11.2011
Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister
B565
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der
Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung
als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf
der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der
Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer
die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht
hat.
Bekanntmachung:
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates
am Dienstag, 22. November 2011 um 15:00 Uhr
im Ratssaal des Stadthauses N1, 68161 Mannheim
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 / 2013
Etatreden der Fraktionsvorsitzenden
Gemeinderatsfraktion der SPD
Gemeinderatsfraktion der CDU
Gemeinderatsfraktion der Grünen
Gemeinderatsfraktion der FDP
Änderung in der Besetzung des Aufsichtsrates der MVV Energie AG
2.1 Auswirkung von Basel III auf Langfristkredite von Stadt und GBG
Antrag der ML; Entwicklungsbeirat Konversion
Zur Sitzung des Gemeinderates eingereichte Anträge der Fraktionen und
Gruppierungen im Mannheimer Gemeinderat
Antrag Nr. 342/2011 der FDP; Der Antrag wird in die Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Technik verwiesen
Anfragen
Anregungen und Mitteilungen an die Verwaltung
B 560
Bekanntmachung:
Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit
am Mittwoch, 23. November 2011 um 16:00 Uhr
im Raum Swansea des Stadthauses N1, 68161 Mannheim
1. Entgeltfestsetzung/Mietpreisordnung für die Überlassung der städtischen Sporthallen und
Schulsportstätten vom 02.03.2010 (Anlage zu den Überlassungsbedingungen für die
Sporthallen der Stadt Mannheim und den Überlassungsbedingungen für städtische
Schulräume und Schulsportstätten)
2. Entgeltfestsetzung für die Benutzung der städtischen Hallenbäder, städtischen Freibäder,
städtischen Eissportstätten, städtischen Sportplätze und der Leichtathletikhalle
3. Rück- und Ausblick des Mannheimer Inline Laufes 2011/12
4. Antrag der CDU; Festlegung einer Richtlinie für zukünftige Ehrungen- und Empfänge für
erfolgreiche Sportlerinnern und Sportler sowie Vereinsmannschaften in Mannheim
5. Antrag der SPD; Ehrungen und Empfänge für erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler sowie
Vereinsmannschaften aus Mannheim
6. Antrag der CDU; Erarbeitung einer Gesamtkonzeption der Sportstätte Eisstadion und
Freifläche um den Friedrichspark für Hochschulsport
7. Antrag des Ausschusses für Sport und Freizeit; Leichtathletikhalle im MTG-Stadion
8. Anfrage der ML; Verschmutzung von Spiel- und Liegewiesen am Strandbad und im
Herzogenriedpark
9. Antrag der SPD; Hallenbad Vogelstang sichern
10. Antrag der SPD; Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für zukünftige Sportanlagen
11. Antrag der CDU; Public Viewing zur Fußballeuropameisterschaft 2012 in Mannheim
12. Anfrage der ML; Fusion VfB Kurpfalz e.V. und Vfl Mannheim-Neckarau
13. Anfragen und Mitteilungen
14. Anregungen und Mitteilungen an die Verwaltung
B 562 / 2011
Bekanntmachung:
Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,
Immobilienmanagement, Sicherheit und Ordnung
am Donnerstag, 24. November 2011 um 16:00 Uhr
im Raum Swansea des Stadthauses N1, 68161 Mannheim
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Beschaffung von einem Rüstwagen
Kraftstoffversorgung der Feuerwehr über Tankkartensystem
Antrag der CDU; Kündigung von Erbbauzinsermäßigungen
Antrag der CDU; Abschaffung des Freiwilligen Polizeidienst durch die Landesregierung
Antrag der SPD; Sicherheit und Ordnung in Mannheim
Situation an der Endhaltestelle Schönau
Antrag der CDU; Verbot von Alkoholkonsum im Öffentlichen Nahverkehr
Anfrage der GRÜNEN; Pavillons auf den Kapuzinerplanken
Anfrage der GRÜNEN; Prostitution in Mannheim
Anfrage der GRÜNEN; Rasenbetreten am Wasserturm
Anfrage der GRÜNEN; Political Incorrect und Pax Europa in Mannheim
Anfrage der GRÜNEN; Video-Aufnahmen durch TomTom und andere
Anfragen und Mitteilungen
Anregungen und Mitteilungen an die Verwaltung
B 564 / 2011
Ausgabe Nr. 46
Donnerstag, 17. 11. 2011
BLATT_05
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung nach VOB/A §12:
Vergabenummer: 25127850, Maßnahme: Kunsthalle Mannheim,
Titel: Generalsanierung Billing-Bau, Gebäudeautomation
a) Auftraggeber:
Stadt Mannheim Collinistr. 1 68161 Mannheim Deutschland
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (EU) (VOB)
c) Art und Umfang der Leistung:
Ca. 7 Stück Informationsschwerpunkte bestehend aus Schaltschrankanlagen,
Automationsstationen, Ein- und Ausgangs-Einheiten, Feldgeräten und Dienstleistungen;
ca. 1801 Stück Hardwareseitige Datenpunkte – Digitale-EIN/-AUS – Analog-EIN/-AUS;
1 Stück Unterbrechungsfreie Stromversorgung für Entrauchungsventilatoren (USV);
1 Stück Wetterstation für Klimadaten; 1 Stück Gebäudeleitzentrale mit 2 Management- und
Bedieneinrichtungen für Allgemeinfunktionen und Leuchtturmfunktionen sowie Schnittstellen
zur Fernübertragung und Fernbedienung.
d) Angaben zu Losen:
Keine Lose.
e) Ausführungsfristen:
Von: 26.03.2012 Bis: 14.12.2012
f) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden
können:
digital: www.auftragsboerse.de
in Papierform: subreport Verlag Schawe GmbH Buchforststr. 1-15 51101 Köln
Tel. 0221/98578-0 Fax 0221/98578-66 nach Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Ansprechpartner nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Frau Knittel (zum Verfahren), Fachbereich Bauverwaltung, Tel.: 0621/293-5387
Herr Thasler (zum techn. Inhalt), Fachbereich Immobilienmanagement, Tel.: 0621/293-7196
g) Kosten für die Ausschreibungsunterlagen:
digital: kostenlos, in Papierform 63,33 EUR
h) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind und an die Angebote elektronisch zu
übermitteln sind:
Stadt Mannheim Fachbereich Bauverwaltung 60.12 Collinistr. 1 68161 Mannheim
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe unter www.auftragsboerse.de.
i) Eröffnungstermin sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote
anwesend sein dürfen:
13.12.2011 10:45:00
Bieter und ihre Bevollmächtigten.
j) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Gemäß § 16 VOB/B und den Besonderen sowie den Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
k) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe
haben muss:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
l) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters:
gemäß der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
m) Zuschlagsfrist:
13.03.2012
n) Nachprüfungsstelle für behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe
A563
Bekanntmachung nach VOB/A §12:
Vergabenummer: 25127880, Maßnahme: Kunsthalle Mannheim –
Generalsanierung Billing-Bau, Titel: Zugangskontrollsystem (VE 58)
a) Auftraggeber:
Stadt Mannheim Collinistr. 1 68161 Mannheim Deutschland
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (EU) (VOB)
c) Art und Umfang der Leistung:
Ca. 55 digitale Zylinder verschiedenster Ausführungen Fabrikat SimonsVoss.
Ca. 50 Transponder Fabrikat SimonsVoss inkl. Programmiergerät und entsprechender
Software.
d) Angaben zu Losen:
Keine Lose
e) Ausführungsfristen:
Von: 01.10.2012 Bis: 14.12.2012
f) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden
können:
digital: www.auftragsboerse.de
in Papierform: subreport Verlag Schawe GmbH Buchforststr. 1-15 51101 Köln
Tel. 0221/98578-0 Fax 0221/98578-66 nach Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Ansprechpartner nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Frau Egner (zum Verfahren), Fachbereich Bauverwaltung, Tel. 0621/293-5384
Herr Zahn (zum techn. Inhalt), Fachbereich Immobilienmanagement, Tel. 0621/293-7071
g) Kosten für die Ausschreibungsunterlagen:
digital: kostenlos, in Papierform 21,30 EUR
h) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind und an die Angebote elektronisch zu
übermitteln sind:
Stadt Mannheim Fachbereich Bauverwaltung 60.12 Collinistr. 1 68161 Mannheim
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe unter www.auftragsboerse.de
i) Eröffnungstermin sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote
anwesend sein dürfen:
15.12.2011 10:45:00
Bieter und ihre Bevollmächtigten
j) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Gemäß § 16 VOB/B und den Besonderen sowie den Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
k) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe
haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
l) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters:
Gemäß der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
m) Zuschlagsfrist:
15.02.2012
n) Nachprüfungsstelle für behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe
A554
Bekanntmachung nach VOB/A §12:
Vergabenummer: 25128060, Maßnahme: Kunsthalle Mannheim,
Generalsanierung Billing-Bau, Titel: Terrazzo-Instandsetzungsarbeiten
a) Auftraggeber:
Stadt Mannheim Collinistr. 1 68161 Mannheim Deutschland
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (EU) (VOB)
c) Art und Umfang der Leistung:
ca. 800 qm vorhandene Terrazzoböden abschleifen und versiegeln, Risssanierung,
Teilergänzung
d) Angaben zu Losen:
keine Lose
e) Ausführungsfristen:
Von: 28.05.2012 Bis: 20.07.2012
f) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden
können:
digital: www.auftragsboerse.de,
in Papierform: subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15,51101 Köln,
Tel. 0221/98578-0, Fax 0221/98578-66 nach Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Ansprechpartner nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Frau Pfister (zum Verfahren), Fachbereich Bauverwaltung, Tel. 0621/293-5389
Herr Geibert (zum techn. Inhalt), Fachbereich Immobilienmanagement, Tel. 0621/293-7143
g) Kosten für die Ausschreibungsunterlagen:
digital: kostenlos, in Papierform19,36 EUR
h) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind und an die Angebote elektronisch zu
übermitteln sind:
Stadt Mannheim Fachbereich Bauverwaltung 60.12 Collinistr. 1 68161 Mannheim
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe unter www.auftragsboerse.de.
i) Eröffnungstermin sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote
anwesend sein dürfen:
06.12.2011 10:15:00
Bieter und ihre Bevollmächtigten
j)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Gemäß § 16 VOB/B und den Besonderen sowie den Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
k) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe
haben muss:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
l) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters:
gemäß der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
m) Zuschlagsfrist:
13.02.2012
n) Nachprüfungsstelle für behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe,
Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe
A548
Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH
Jahresabschluss 2010
Die Gesellschafterversammlung der Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH
hat am 13.09.2011 den Jahresabschluss 2010 festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn
aus den Vorjahren auf neue Rechnung vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte
& Touche GmbH, Mannheim, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2010 geprüft und am
27.05.2011 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Jahresabschluss und Lagebericht 2010 liegen vom 17.-18.11.2011 und vom 21.-25.11.2011 in der
Zeit von 9:00 - 13:00 Uhr in U 1, 16-19, 68161 Mannheim, Zimmer 240, öffentlich aus.
Die Geschäftsführung
A558
Studien-Institut Rhein-Neckar gemeinnützige GmbH
Jahresabschluss 2010
Die Gesellschafterversammlung der Studien-Institut Rhein-Neckar gGmbH hat am 04.07.2011
den Jahresabschluss zum 31.12.2010 festgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte &
Touche GmbH, Mannheim, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2010 geprüft und am
27.05.2011 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Jahresabschluss und Lagebericht 2010 liegen vom 17.-18.11.2011 und vom 21.-25.11.2011 in der
Zeit von 9:00 - 13:00 Uhr in U 1, 16-19, 68161 Mannheim, Zimmer 515, öffentlich aus.
Die Geschäftsführung
A557
Abendschulen Mannheim GmbH
Jahresabschluss 2010
Die Gesellschafterversammlung der Abendschulen Mannheim GmbH hat am 07.09.2011 den
Jahresabschluss 2010 festgestellt und beschlossen, den Betrag von 2.822,69 in die Gewinnrücklage einzustellen und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Mannheim, hat den Jahresabschluss und
den Lagebericht 2010 geprüft und am 27.05.2011 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
Jahresabschluss und Lagebericht 2010 liegen vom 17.-18.11.2011 und vom 21.-25.11.2011 in der
Zeit von 9:00 - 13:00 Uhr in der Mannheimer Abendakademie in U 1, 16-19, 68161 Mannheim,
Zimmer 240, öffentlich aus.
Die Geschäftsführung
A556
Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung
des Bezirksbeirates Rheinau
am Mittwoch, 30. November 2011, 20.00 Uhr im Saal des Nachbarschaftshauses Rheinau,
Rheinauer Ring 101 - 103, 68219 Mannheim
01.00 Behindertengerechter Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Karlsplatz/Rheinau-Nord
02.00 Betreuungssituation von Kindern
03.00 Schulentwicklung im Stadtteil
04.00 Anfragen/Verschiedenes
Mannheim, den 17.11.2011
B561
DIESE WOCHE
STADTNACHRICHTEN
Mannheim: Serie Rhein-Neckar-Industriekultur – Mode im Hafen.
Seite 2
Bürgerbeteiligung
zur Kinderbetreuung
Amtsblatt: Mannheim traut sich –
Boom auf die Standesämter am
Schnapszahlendatum 11.11.11.
Seite 3
Sport: Adler-Manager Teal Fowler im
Interview.
Seite 8
Veranstaltungen: Atze Schröder in
der Radio Regenbogen Popkantine.
Seîte 14
KULTUR
Jede Menge Spaß in
der Maimarkthalle
Show: Ein großes Staraufgebot aus
Musik, Comedy und Show hat sich Guido Cantz für die kommende Ausgabe
von „Verstehen Sie Spaß?“ eingeladen:
Zu den musikalischen Gästen der großen SWR-Samstagabendshow im Ersten
zählen diesmal Schlagersängerin Helene Fischer, Geigen-Virtuose David Garrett und Newcomer Tim Bendzko. Auch
Comedian Atze Schröder und Starkoch
Steffen Henssler haben ihr Kommen angekündigt und nehmen auf der Showcouch neben Guido Cantz Platz. „Verstehen Sie Spaß?“ kommt am 10. Dezember aus der Maimarkthalle in Mannheim – zu sehen wie immer live ab
20.15 Uhr im Ersten.
Lesen Sie mehr auf Seite 14. (red)
MANNHEIM
Eichbaum unterstützt
Kinderhospiz Sterntaler
Ein seltenes Bild: Dr. Ulrike Freundlieb am Schreibtisch. Sie besucht derzeit alle Fachbereiche ihres Ressorts, um die Mitarbeiter kennenzulernen.
Spende: Jochen Keilbach, geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Eichbaum, überreichte am
Montag im so genannten Refugium des
Unternehmens die zu seinem runden
Geburtstag eingegangenen Spenden
an Ursula Demmer, Leiterin des Kinderhospizes Sterntaler, sowie deren Vertreter und Vorstandskollegen Tobias
Fouquet.
Der Hausherr und Geschäftsführer des
ältesten Mannheimer Unternehmens,
feierte im Juni seinen 60. Geburtstag.
Als Geschenk bereitete ihm die Belegschaft an diesem Tag mit Liebe und
Herzblut eine große Geburtstagsfeier
auf dem Brauereigelände.
Die „Eichbäumler“ wollten ihrem Chef
gleichzeitig für sein außergewöhnliches
Engagement zum Erhalt des Mannheimer Traditionsunternehmens wie auch
für das gute Betriebsklima danken, das
seit der Restrukturierung der Brauerei
und der Übernahme der Verantwortung
unter seiner Ägide wieder einkehrte.
Zahlreiche Gratulanten aus der Belegschaft, aus dem Kreis der Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden, persönlichen Freunden kamen, um mit einem
Händedruck zu gratulieren.
Gerne folgten sie seinem Wunsch, an
Stelle von Geburtstagsgeschenken dem
Mannheimer Kinderhospiz Sterntaler zu
spenden.
Durch die Initiative Jochen Keilbachs
kam der stattliche Betrag von etwa
13.000 Euro zusammen. Zugunsten des
Kinderhospizes Sterntaler rundet Eichbaum den Spendenbetrag auf 20.000
Euro auf. (red)
„Überall gut aufgenommen“
FOTO: ZIETSCH
Im Gespräch: Die neue Bürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb über Aufgaben und Herausforderungen
Von Anette Zietsch
Vor einem Jahr hat Dr. Ulrike
Freundlieb noch nicht daran gedacht, dass sie einmal Bürgermeisterin in Mannheim werden würde.
„Das war in meiner beruflichen Lebensplanung nicht vorgesehen“,
meint die 58-Jährige, die am 1. November die Nachfolge von Gabriele
Warminski-Leitheußer als Dezernentin für Bildung, Jugend, Gesundheit und Sport angetreten hat.
Als sie erfahren hat, dass ihre Vorgängerin der neuen grün-roten Landesregierung angehört, „habe ich mich sehr
gefreut. Aber ich dachte nicht daran,
dass diese Entscheidung Folgen für
meine Karriere hat.“ Als man sie gebeten hatte zu kandidieren, musste die
promovierte Biologin nicht lange überlegen. „Es war eine spontane Entscheidung. Aber wenn man im Leben solche
Flanken bekommt, muss man sie auch
annehmen“, meint die neue Dezernentin. „Die Aufgabe wurde mir von außen zugetraut, das gibt natürlich zusätzlich Motivation.“ Im Oktober hat
der Gemeinderat sie mit großer Mehrheit zur Bürgermeisterin gewählt.
Durch ihren bisherigen beruflichen
Werdegang – als Naturwissenschaftlerin verfügt sie über die Fähigkeit, strategisch-analytisch zu denken; als wis-
senschaftliche Mitarbeiterin kann sie
komplexe Themen nachvollziehbar
darzustellen; als Gutachterin lernte
sie, Kommunikation zu gestalten;
Lehrbetrieb und Erwachsenenbildung
fallen in ihr jetziges Ressort – fühlte sie
selbst sich bestens vorbereitet für das
verantwortungsvolle Amt.
Sie mehr darüber in der Meldungsspalte rechts: „Bürgerbeteiligung zur Kinderbetreuung“), die am 1. Dezember
stattfindet. „Das ist eine völlig neue
Form von Bürgerbeteiligung, die wir
hier praktizieren", so die Dezernentin.
„Wir müssen gemeinsam in einem brisanten Themenfeld eine tragfähige Lö-
„Es war eine spontane Entscheidung.
Aber wenn man im Leben solche Flanken bekommt,
muss man sie auch annehmen.“
Und das hat Dr. Ulrike Freundlieb
mit viel Enthusiasmus und Freude angetreten. Oberste Priorität hat jetzt natürlich der viel diskutierte Krippenausbau. „Wir werden vor große Herausforderungen gestellt. Hier gilt es, Elternwünsche – die nenne ich bewusst an
erster Stelle –, Politik, Rechtsansprüche und die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt in Übereinstimmung zu bringen“, so die gebürtige Duisburgerin, die seit 1998 in
Mannheim arbeitet. Aber sie weiß
auch: „Wir werden sicherlich keine Lösung finden, die die Eltern vollkommen zufriedenstellt.“
Ganz eng mit diesem Thema hängt
auch die Vorbereitung auf die Großgruppenkonferenz zusammen (lesen
sung für alle finden. Deshalb sollen
sich die Eltern sollen nicht nur äußern
können und ihre Forderungen, Überlegungen und Ideen an die Verwaltung
herantragen, sondern auch einen realistischen Blickwinkel für das Machbare bekommen.“
Ziel sei es, alle Beteiligten mit Blick
auf eine realistische Umsetzbarkeit der
Vorschläge zufriedenzustellen.
Ein weiteres Thema, dem sie höchste
Wichtigkeit einräumt, ist der Übergang von Schule in den Beruf – nicht
nur im Kontext mit Schülern, die voraussichtlich weniger Chancen auf
dem Arbeitsmarkt haben werden, sondern auch mit Jugendlichen, die eine
optimale berufliche Förderung ihrer
Talente benötigen. „Die müssen ziel-
führend in eine gute Ausbildungssituation gebracht werden, so dass sie ihre
Fähigkeiten idealerweise optimal entfalten können.“ Allerdings gebe es eine
unglaublich große Fülle an Angeboten.
„Hier müssen wir uns erst einmal einen Überblick verschaffen. Wir müssen uns die Effizienz und Effektivität
der Projekte anschauen und prüfen,
welche Zielsetzung wir zu welchem
Preis erreichen.“ Das Thema Übergang
von Schule in den Beruf passe auch gut
in die strategischen Zielsetzungen der
Stadt, denn: „Es hat viele Facetten: von
Bildungsgerechtigkeit über Ausgleich
von ungleichen Bildungschancen und
Wirtschaftsförderung bis zum Fachkräftemangel."
Neben all den sachbezogenen Aufgaben soll selbstverständlich das gegenseitige Kennenlernen von Mitarbeitern
und neuer Chefin nicht zu kurz kommen. „Ich habe gleich angefangen, alle
Fachbereiche zu besuchen, Eindrücke
gesammelt sowie erste Sorgen und
Wünsche aufgenommen. Das ist für
mich der erste grundlegende Schritt
beim Start in meine neue Aufgabe. Unter Führungskultur verstehe ich, die
einzelnen Mitarbeiter einzubeziehen.“
Dr. Ulrike Freundlieb fühlt sich an
ihrer neuen Arbeitsstelle im Rathaus:
„Ich wurde überall sehr freundlich aufgenommen.“
Diskussionsrunde: Bürgerbeteiligung wird in Mannheim groß geschrieben. Eine ganz neue Form ist die Großgruppenkonferenz zum Thema „Kinderbetreuung in Mannheim“, die am Donnerstag, 1. Dezember, von 10 bis 18.30
Uhr stattfindet. Die Stadt Mannheim
möchte sich mit betroffenen Eltern
oder auch Müttern und Vätern, die dieses Thema in Zukunft angeht, an einen
Tisch setzen. In Gruppen soll besprochen werden, welche Punkte den Teilnehmern für eine gute Betreuung ihrer
Kinder besonders wichtig ist. Ab 16 Uhr
werden die Ergebnisse aus diesem Austausch gemeinsam mit Vertretern aus
Kommunalpolitik, Verwaltung, Wirtschaft, sozialen Einrichtungen und weiteren Gremien diskutiert. Auf diese
Weise werden Anregungen und Empfehlungen für ein gemeinsames Vorgehen erarbeitet.
Eine Anmeldung ist per E-Mail ([email protected]), per Fax
(0621 2939400) oder per Telefon (0621
293-3852) möglich. Einladungen liegen
auch im Rathaus E5 beim Pförtner bereit. Bei der Anmeldung sollten Name,
Straße und Stadtteil angegeben werden, da für jeden Stadtteil Teilnahmekontingente bereitgehalten werden. So
soll sichergestellt werden, dass für Bürger aus dem ganzen Stadtgebiet eine
Teilnahme möglich ist. Auch eine Kinderbeaufsichtigung wird angeboten.
Hierzu ist eine Anmeldung erforderlich.
Bei der Veranstaltung sind Dolmetscher
für Italienisch, Türkisch und Russisch anwesend – Bedarf bitte bei der der Anmeldung angeben. (red)
Forderungsmanagement
schließt an zwei Tagen
Fortbildung: Am Mittwoch und Donnerstag, 23. und 24. November, bleibt
die Abteilung Forderungsmanagement
der Stadtkämmerei wegen einer Fortbildung geschlossen. Am Freitag, 25.
November, stehen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wieder zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung. (red)
Kann man Fisch aus dem
Nordpazifik noch essen?
Technoseum: Jäger und Pilzsammler
nahmen nach der Reaktorkatastrophe
von Tschernobyl 1986 vorübergehend
Abstand von ihrem Hobby. Nach den
Vorfällen in Fukushima treibt die Konsumenten nicht zuletzt die Frage um, ob
Garnelen und Seelachs aus dem Nordpazifik noch verzehrt werden sollten.
Dr. Martin Metschies vom chemischen
und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg ist einer der Wissenschaftler, die
regelmäßig Lebensmittel auf ihre Strahlenbelastung hin untersuchen.
Am Mittwoch, 30. November, um 18
Uhr hält er zu diesem Thema im Technoseum einen Vortrag. Die Veranstaltung ist Teil des Rahmenprogramms zur
Sonderausstellung „Unser täglich
Brot… Die Industrialisierung der Ernährung“, die bis 29. April 2012 geht.
Der Eintritt zum Vortrag ist frei. (red)
ZITAT
„Nur wer sich ändert, bleibt sich treu.“
Wolf Biermann, deutscher Liedermacher
Weltbekannte Designerin macht Mode im Hafen
Serie Rhein-Neckar-Industriekultur: Dorothee Schumacher hat ein altes Industriegebäude umgebaut
Von Veit Lennartz
Der Mannheimer Industriehafen ist ja
einiges gewöhnt. Bauteile nach Afrika,
Reis, Nudeln und Mehl für die ganze
Welt, Bio-Diesel für die Autos. Namen
wie Rama, Biskin, Livio, Becel und Aurora stammen von hier. Es scheint
nichts zu geben was nicht mit diesem
Hafen zusammenhängt. Aber Mode?
Wer vor der Industriestraße 47 steht,
der ahnt, dass sich am ehemaligen
Russenkai ungewöhnliches tut. Und
das seit mehr als 20 Jahren. Schumacher. Dorothee Schumacher. Internationales Modelabel, weltweit bekannte
Designerin, rund 90 Mitarbeiter,
hauptsächlich Frauen.
Voriges Jahr hat Dorothee Schumacher mit ihrer Sommerkollektion die
Berliner Fashion Week eröffnet. 2006
ging der Name sogar um die ganze
Welt. Im Film „Der Teufel trägt Prada“
machte sich Schumacher neben Ausstattern wie Chanel und Prada einen
Namen. Und warum ausgerechnet
Mannheim? Nun, die Liebe hat sie
hierher gebracht, sagt sie, Ende der
90er Jahre. Und die ehemalige Kartonagenfabrik im Industriehafen war für
sie offensichtlich auch eine Liebe, zumindest auf den zweiten Blick. Mit
dem Pariser Stararchitekten Yves Bayard hat sie das alte Fabrikgebäude in
moderne Ateliers, Showrooms und Büros umgewandelt. Mit dem wunderbaren Blick auf das breite Becken des Hafens. Es war das erste Start-up-Unternehmen des Industriehafens und es ist
bis heute das erfolgreichste.
Als der Hafen ab 1889 gebaut wurde,
kaufte Friedrich Brenneis das Grundstück für eine Fenster- und Türenfabrik. Doch schon 1908 erwarb Alfred
Hirschland das Anwesen für seine
„Oberrheinische Cartonagenfabrik“,
hervorgegangen aus der Verpackungsabteilung der Korsett- und Miederfabrik „Felina“. Die Nazis zwangen den
jüdischen Mitbürger Hirschland 1938,
seine Fabrik zu verkaufen, besser gesagt
zu verschleudern. Der neue Besitzer
war die „Kartonagenfabrik Annweiler
Fr. Baumann KG“. In der Nachkriegs-
In der ehemaligen Kartonagenfabrik befinden sich heute moderne Ateliers, Showrooms und Büros.
zeit siedelten sich noch weitere Betriebe an, wie die Fischräucherei von August Engel und Dr. Brenner mit seiner
Kittfabrik und chemischen Erzeugnissen. Schließlich hat die Kartonagenfa-
spanische Wand teilen. Die alte historische Halle aus gelben Backsteinen
hat der Architekt neu gestaltet, das Betonskelett, das die ganze Halle trägt, ist
sichtbar und durch den hellen An-
brik Annweiler ihre Produktion in
Mannheim geschlossen – und dann
kam Dorothee Schumacher.
Anthrazitfarbene Eisentore führen
in einen Hof mit kleinen Rasenflächen, getrimmten Hecken und Bäumchen. Die Lettern „Schumacher“ prangen auf Schildern, die den Hof wie eine
strich noch betont. Die Fenster führen
wie lange Bänder um das Gebäude herum. Der weiße, kubische Anbau erschließt mit einem großzügigen Entree
und breiter Treppe den oberen Stock.
Durch die Fenster kann man die hölzerne Dachkonstruktion erkennen. Bei
Nacht ist die Halle an beiden Giebeln
FOTO: RNIK
beleuchtet, eine der Stationen beim
Hafenlicht 1 in der langen Nacht der
Museen, als tausende Mannheimer ihren illuminierten Industriehafen als
moderne Märchenkulisse auf sich wirken ließen.
Im nächsten Hof steht im merkwürdigen Gegensatz ein fünfstöckiges
Glas-Beton-Gebäude auf Stelzen. Der
Architekturmix ist gewagt, aber was ist
im Mannheim der Nachkriegsjahre
nicht alles gewagt, abgerissen, umgebaut, verschandelt, verschönert, verfallen. Dorothee Schumacher hat den Industriehafen ohne Frage aufgewertet,
sie zeigt, wie Industriekultur mit moderner Produktion eine fruchtbare
Symbiose eingehen kann, wie eine Brücke von damals zu heute geschlagen
werden kann. Und dass sie zu einer der
großen Arbeitgeberinnen im Hafen geworden ist.
SCHWÖBELS WOCHE
Berlusconi – Verlustboni
Mundartkolumne von Hans-Peter Schwöbel
Schun vor 40 Johr haww isch bei Vordräg Nochdeil vun onnare organisiert – des is
gsacht: „Ein Diktator muss nicht mit knal- de wahre Held in därre Welt. Der Wütelenden Schaftstiefeln daher kommen. Er risch aus Braunau un de Honnebombl
Silvio sin's Medium fär Viekann auch als Hanswurst aufle, un die Viele sin umgetreten und die Demokratie
kehrt s‘Medium fär die Gebedrohen.“ Berlusconi ist
waltherrscher un Vorteilsdie Inkarnation meiner Thenähma. Massebasis, heeßt
se. Wie konn des soi, dass so
nädd, dass alle sisch koränna so long ä Volk berumpiere losse. Nää, wahrherrscht un gonz Europa zum
schoinlisch isses nädd ämol
Aff macht?
ä Mehrheid. Awwa, es sin
Beobachder in Idalie sache
viel genug, dass die Kerle
schun long: „Das Problem
Schond un Uugligg iwwa ä
mit Berlusconi ist, dass Viele
Lond bringe känne.
von uns gerne so wären wie
Um so wischdischa isses, die
er.“ Des isses. Weder der
Alptraum-Dikdador mitm Muggeschiss zu stärke, wo wisse, dass die Welt in die
Luft fliegt, womma Ooschdond, Verschunna de Nas noch der Pantalone Silvio B.
hädde ohne Massebasis ä Volk beherr- dond, Gereschdischkeit un Menschewürde verachte. Un zwar nädd bloß in de Posche känne.
Der brüllende Ver-Führer is domols vun litik, sondern im Alldaach in Schule,
Veroine, Pardeie, in
viele als Rache-Engel
fär ihrn Frust-Hass ge»Finanz- un Wirtschaftshaie, de Medie (!), om Arweitsplatz un in
braucht worre. Un de
Silvio B. hodd sisch isch heer Eisch huuschde ...« NachbarschaftsbezieHans-Peter Schwöbel
hunge. Gsetze un Reöffentlisch schamlos
geln, wo Mensche
bereischert, Regeln
vor Iwwagriffe schitun Gsetze gebroche,
manipuliert un gelooge, dass sisch die ze, müsse respektiert wärre. Nädd jeda,
Balke biege. Vun soviel Freschheit drä- wo Regeln beachde duud, is än Spießer,
ämt aa monscha klääne Monn un wählt un nädd jeda, wo Gsetze brischt, is än
entspreschend. Nädd zu redde, vum Sil- Revolutionär. S‘konn sehr wohl umgevio soine Bunga-Bunga-Parties. Uff Eng- kehrt soi. Wie immer gilt Matthäus 7, 16.
lisch heeßt so änna ,dirty old man‘. Des is (Gugge se mol, was dort steht.)
änna, mit dem ma soi Enkelin nädd allää Gliggwunsch on unsa idaliänische
Schwestern un Brieda, dasse den Pantalosse därrf.
Silvio B. isses Produkt von ännare Gsell- lone Silvio B. endlisch los worre sin. Un
schaft, die am meischde die belohnt, wo s‘Volk muss sisch vun soine schleschde
de greeschde Schade oorischde unm Gewohnheide emanzipiere – nädd bloß
Volk die greeschde Verluschde uffhalse: in Idalie. Schunsch ännad sisch nädd
Berlusconi = Verlustboni. Finanz- un viel.
Wirtschaftshaie, isch heer Eisch huuschde ... Wer soi Staiern nädd bezahlt, wem die kolumne gesprochen:
alle Regeln un Gsetze hinne vorbei Schwöbel’s Woche hören unter
gehe, wer soin Vordeil konsequent zum www.mannheim.de/schwoebels-woche
Aktive Sänger geehrt
Jubilarfeier: Bürgermeister Grötsch lobt Engagement
Mannheimer Gastfreundschaft
Veranstaltung: Stadtmarketing Mannheim präsentiert Mannheims Vorzüge auf Mercedes-Benz Omnibustagen
Der Geburtstag des Automobils vor 125
Jahren in Mannheim lässt die Stadt auch
nach dem offiziellen Ende des Automobilsommers 2011 nicht los. Die MercedesBenz Omnibustage (MOT) vom 16. bis 20.
November stehen daher folgerichtig unter
dem Motto „125 Jahre Innovation“. Die
alle zwei Jahre stattfindende Hausmesse
auf dem Mannheimer Werksgelände der
EvoBus GmbH gilt als einer der wichtigsten Termine für Branchenspezialisten aus
ganz Europa. Bedarfs- und Entscheidungsträger sowohl des ÖPNV, als auch privater
Busreiseunternehmen können sich auf der
Messe über die neuesten Produktentwicklungen informieren.
Die Stadtmarketing Mannheim GmbH wird Auch in diesem Jahr ist die Stadtmarketing Mannheim GmbH auf den Mercedesebenfalls mit einem Messestand vertreten Benz-Omnibustagen mit einem Stand vertreten.
FOTO: STADTMARKETING
sein und Mannheim als attraktives Reiseziel gerade auch für Busreisen präsentie- (rem) vom 13. Mai 2012 bis zum 13. Janu- Macht und Leidenschaft“ hinter die Kulisren. Ein Thema, mit dem 2012 Besucher ar 2013 in der Ausstellung „Benedikt und sen des berühmtesten italienischen Adelsnach Mannheim gelockt werden sollen ist die Welt der frühen Klöster“ mit Benedikt geschlechts. Ab dem 8. September 2013
unter anderem der 98. Deutsche Katholi- von Nursia und der Entstehung der Klöster bis zum 2. März 2014 folgen die rem den
kentag. Vom 16. Bis 20. Mai 2012 werden vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit.
Spuren der Herrscher der Kurpfalz mit der
tausende Katholiken in Mannheim erwar- Daneben werden die rem 2012/13 noch Ausstellung „Die Wittelsbacher am Rhein:
tet um unter dem Leitwort „Einen neuen zwei Ausstellungen ganz im Zeichen gro- Die Kurpfalz und Europa“.
Aufbruch wagen!“ zu feiern, zu diskutie- ßer Herrscherfamilien organisieren. Vom Auch 2013 wird ein weiteres Megaevent
ren und zu beten. Passend dazu beschäfti- 17. Februar bis zum 28. Juli 2013 blicken Mannheim in den Mittelpunkt des bundesgen sich die Reiss-Engelhorn-Museen die Museen mit „Die Medici: Menschen, weiten Interesses rücken: das Internatio-
nale Deutsche Turnfest 2013. Im Verbund
mit der gesamten Metropolregion RheinNeckar wird das Turnfest der Stadt erneut
eine große Zahl nationaler und internationaler Gäste bescheren. Unter dem Motto
der Metropolregion „Leben in Bewegung“
wird die Sportstadt Mannheim vom 18. bis
25. Mai 2013 in Bewegung versetzt.
Aber auch unabhängig von diesen Großveranstaltungen und Ausstellungen ist
Mannheim eine Reise wert. So wird das
Team der Stadtmarketing GmbH auf der
MOT von „Anton“, dem Maskottchen des
Luisenparks unterstützt. Außerdem wird
das Maritim Hotel von Freitag bis Sonntag
die Besucher der MOT mit Show-Barmixing unterhalten und mit kostenlosen
Cocktails verwöhnen. Auf diese Weise sollen die Busreiseveranstalter Mannheims
Gastfreundschaft kennenlernen und dadurch inspiriert künftig vermehrt Busreisen in die Quadratestadt in ihr Programm
aufnehmen.
Weitere Tipps und Infos rund um Mannheim bietet auch die neue Broschüre
„Mannheim. Im Quadrat. Highlights der
Quadratestadt 2012“, die das Stadtmarketing erstmals auf der MOT ausgeben
wird. (ps)
Bürgermeister Michael Grötsch lobte das Engagement der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger in den Chören, Orchestern und Gesangsvereinen.
FOTO: ZIETSCH
Zur Jubilarfeier des Kurpfälzer Chorverbandes begrüßte der Vorsitzende
Jürgen Zink in der Pfarrgemeinde St.
Elisabeth in der Gartenstadt neben
den Hauptpersonen – insgesamt 95
aktive Sänger, die ihrem Gesangsverein seit zehn, 25, 40, 50, 60, 65 und
im Falle von Günter Fleck (Sängerbund Harmonie 1862 Neckarau) sowie Wilhelm Weber (GV Frohsinn
1914 Hochstätt) sogar 70 Jahre die
Treue halten – auch Kulturbürgermeister Michael Grötsch.
Der Dezernent lobte das besondere
ehrenamtliche Engagement dieser
Sänger, das angesichts des vielfältigen
Freizeitangebots, der Mobilität im Beruf und den damit einhergehenden
veränderten Lebensstilen nicht mehr
selbstverständlich sei. „Dabei belegt
gerade Ihre Treue zum Chorgesang,
wie nachhaltig das gemeinschaftliche
Singen jeden Einzelnen bereichern
und erfreuen kann.“
Die Vielfalt und Lebendigkeit von
Mannheims Kultur- und Musikleben
beruhe, so Bürgermeister Grötsch weiter, auf der Musikleidenschaft der
Bürger. „In Chören, Orchestern und
Musikvereinen wird diese Passion gelebt. Sie bilden die Basis, auf dem sich
das breite Spektrum an Musik in der
Quadratestadt erst entfalten kann.
Mannheim ist stolz auf seine Chöre
und Gesangsvereine. Sie sind ein
wichtiger Teil unserer Kulturlandschaft und einer der Wegbereiter zur
Kulturlandschaft 2020.“ (az/maz)