Bei der „coolen Hose“
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Bei der „coolen Hose“
E-Mail: [email protected] - Telefon: 0621 293 2011 - www.mannheim.de Donnerstag, 17. 11. 2011 - Ausgabe Nr. 46 BLATT_03 DIE STADT IM BLICK Faltblattserie „Entspannt mobil“ Mit der Faltblattserie „Entspannt mobil“ veröffentlicht die 2010 gegründete Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) in Baden-Württemberg thematische Faltblätter, die auf charmante Art die Regeln im Straßenverkehr vermitteln und für ein besseres Miteinander der Verkehrsteilnehmer sorgen sollen. Die Faltblätter richten sich an alle Verkehrsteilnehmer. Den Verkehrsplanern der Mitgliedskommunen war es wichtig, den Spaßfaktor und die Vorteile des Radfahrens in den Vordergrund zu stellen und gleichzeitig die wichtigsten Regeln zu kommunizieren. Doch um entspannt mobil durch den Straßenverkehr zu kommen, müssen alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht aufeinander nehmen und die Verkehrsregeln kennen: Wo dürfen und wo müssen Radfahrer im Straßenverkehr fahren? Was gehört zu einem sicheren Fahrrad? Zu diesen und vielen anderen alltäglichen Fragen zum Straßenverkehr geben die Faltblätter Antwort und fassen das jeweils Wichtigste zusammen. Die Serie „Entspannt mobil“ ist das erste Produkt der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinden, Städte und Landkreise der AGFK-BW und verdeutlicht die Vorteile des Zusammenschlusses als Netzwerk. Die Faltblätter werden derzeit exklusiv von den Mitgliedern der AGFK-BW verteilt. Finanziell unterstützt wurde die Entwicklung der Faltblattserie durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. (red) Die ersten Faltblätter „Aufs Rad – aber sicher!“ und „Sichere Wege“ sind in den Bürgerdiensten, dem Beratungszentrum Bauen und Umwelt im ColliniCenter sowie an der Biotopia-Fahrradstation am Hauptbahnhof ausgelegt. Weitere werden 2012 folgen. Alle Faltblätter können bereits im Internet unter www.mannheim.de/ buerger-sein/broschueren-zum-thema-radfahren heruntergeladen werden. Mobile Kontrollen der Geschwindigkeit Die Stadt Mannheim führt vom 21. bis 27. November in folgenden Straßen Radarkontrollen durch: Am Aubuckel – B 36 – B 38 – Badener Straße – Boveristraße – Brandenburger Straße – Diffenéstraße – Heppenheimer Straße – Holzweg – Kloppenheimer Straße – Rüdesheimer Straße – Sachsenstraße – Schienenstraße – Seckenheimer Hauptstraße – Seckenheimer Landstraße – Straßburger Ring – Südtangente – Vogesenstraße – Waldstraße – Weimarer Straße. Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich. (red) Klassisch-romantischer Kammermusikabend Bürgermeister Christian Specht und die Leiterin des Standesamtes, Maria Huber, gratulieren dem gerade getrauten Ehepaar Brunke. FOTO: ZIETSCH Bei der „coolen Hose“ hat‘s gefunkt Am 11.11.2011 heiraten 35 Paare in Mannheim – Auch Doreen und Philipp Brunke gehören dazu An so genannten SchnapszahlenDaten haben die Standesämter besonders viel zu tun. Da machte der vergangene Freitag – der 11.11.2011 – keine Ausnahme. Auch in Mannheim war der Termin schon lange ausgebucht. Zwei Menschen, die an diesem Tag den Bund fürs Leben schlossen, sind Philipp und Doreen Brunke, die 33-Jährige hieß vor ihrer Ehe Scharrenberg. Ihren um drei Jahre älteren Mann hatte sie bereits 1995 in Kaiserslautern kennengelernt. Sie machte gerade eine Lehre bei Karstadt, er verkaufte in der Vorweih- nachtszeit an einem Stand Tassen mit Aufdruck. „Ihr fiel sofort meine Schlaghose auf, und im Vorbeigehen meinte sie: ,Coole Hose‘“, erinnert sich Philipp in der Lobby des MaritimHotels, wo die beiden mit ihren Familien auf die Zeremonie im alternativen Trausaal (der im Alten Rathaus wird ja gerade renoviert) durch Standesbeamtin Anette Vetterolf warten. „Und er meinte dann ganz schlagfertig, ob ich mit der coolen Hose auch einen Kaffee trinken würde“, lacht Doreen. Das Glück hält jetzt schon 16 Jahre und wurde vor fünf Monaten durch die Geburt des kleinen Finn gekrönt. Dem macht der ganze Trubel wenig aus, er lässt sich gerne von Tanten, Onkels, Omas und Opas bespaßen. Karnevalisten wie viele andere Paare, die sich am 11.11. das Ja-Wort gaben, sind die beiden zwar nicht, aber sie glauben an die Macht der Zahlen: „Die Zahl 1 ist ein gutes Omen“, ist sich Philipp Brunke sicher. Auch die bekannte Astrologin Antonia Langsdorf findet Trauungen an diesem Tag „eine gute Idee“, wie sie in einem Interview sagte. Für Ehen sei das Datum positiv, weil der Schick- salspunkt mit dem Liebesplaneten zusammenfalle. 35 Ehen haben die neun Standesbeamten in Mannheim geschlossen. „Sonst sind es im ganzen November vielleicht 75 bis 80“, weiß die Leiterin des Standesamtes, Maria Huber. Der Monat sei unbeliebt zum Heiraten. Auch der Erste Bürgermeister Christian Specht kam noch mit Geschenken (ein Schokoladen-Wasserturm und das Buch „Tatort Mannheim“) zum Gratulieren vorbei. Er lobte ausdrücklich die Standesbeamten für ihren Einsatz an diesem Tag. (az) Mehr Informationen zur AGFK-BW und ihren Projekten erhalten Sie unter www.agfk-bw.de. Wahlbüro gibt Antwort auf Fragen, aber keine Entscheidungshilfe Volksabstimmung über S 21-Kündigungsgesetz am 27. November – Wahlbüro jetzt täglich geöffnet Schumacher-Brücke wieder frei Die Auffahrten zur Kurt-Schumacher-Brücke wurden am vergangenen Freitag von der Akademiestraße und vom Luisenring aus wieder für den Verkehr freigegeben. Es stehen zwar noch Restarbeiten an, doch war es den Verantwortlichen wichtig, das Nadelöhr schnell zu verbreitern. (red) Neue Internetseite für Glückstein-Quartier Nur noch eine gute Woche bis zur Volksabstimmung, und viele haben schon mit „ja“ oder „nein“ entschieden – per Stimmbrief. Wer am 27. November nicht in sein Wahlgebäude gehen kann, sollte gleich Unterlagen für die Briefabstimmung beantragen, damit auch die Rücksendung des Stimmbriefs noch rechtzeitig möglich ist. Der Antrag dafür ist auf der Stimmbenachrichtigung schon vor gedruckt. Man muss nur das Geburtsdatum eintragen, unterschreiben, ihn mit 45 Cent frankieren und ans Wahlbüro schicken. Ein telefonischer Antrag ist nicht zulässig, er kann aber per Fax (0621 293-9590) ans Wahlbüro geschickt oder im Internet unter www.mannheim.de gestellt werden. Die die erforderlichen Unterlagen mit einer „Bedienungsanleitung“ für die Briefabstimmung gehen noch am Tag des Eingangs zur Post zum Antrag- steller nach Hause oder auch an einen anderen Aufenthaltsort. Wer die Unterlagen schon hat, darf die rechtzeitige Rücksendung des roten Stimmbriefs nicht vergessen. Nur Briefe, die bis zum 27. November um 18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Wer die Stimmbenachrichtigung verlegt hat, kann am 27. November nur mit dem Ausweis in sein Wahlgebäude gehen. Wer allerdings keine erhalten hat, muss seinen Eintrag im Stimmberechtigtenverzeichnis prüfen lassen, weil er sonst möglicherweise nicht abstimmen dürfte. Das Wahlbüro hilft gerne. Das Mannheimer Wahlbüro wird traditionell als „Lehrbetrieb“ von den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt. Betreut und angeleitet von zwei erfahrenen Kräften des Fachbereichs für Rat, Beteiligung und Wah- len sind die jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbständig und eigenverantwortlich tätig. Die Arbeit im jungen Team macht ihnen viel Freude, die sie stets auch an die Kunden weitergeben. Gleichzeitig erwerben sie wichtige Kenntnisse und Erfahrungen für ihren Beruf. Die hohe Kundenzufriedenheit und das gute Arbeitsklima sind Markenzeichen des Mannheimer Wahlbüros. Dazu trägt auch das in Mannheim erfundene Barcode-Verfahren für die Verarbeitung der Briefwahlanträge bei, das bei der Volksabstimmung genutzt werden kann. Mit diesem sehr schnellen und wirtschaftlichen Verfahren können alle Anträge noch am Tag des Eingangs verarbeitet und versandt werden, an Spitzentagen einer Bundestagswahl fast 4000 Stück. Das junge Team betreut daneben auch den Telefon-Sammelanschluss des Wahlbüros (Telefon: 293-9566; (Fax: 293-9590), die Hotline der Stadt für Wahlen und Abstimmungen. Die jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dafür gut vorbereitet und beantworten gerne alle Fragen zur Volksabstimmung – nur Entscheidungshilfen geben sie natürlich keine. Darüber hinaus trägt das Team viel zur Vorbereitung der Abstimmungsräume in den Wahlgebäuden bei. Es hilft mit, dass am 27. November überall in der Stadt die richtigen Helferinnen und Helfer zum Dienst erscheinen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen. (red) Das Wahlbüro wird in der nächsten Woche nicht nur bis 16 Uhr, sondern täglich durchgehend von 9 bis 18 Uhr geöffnet sein, nach telefonischer Vereinbarung auch gerne früher. Telefonsammelanschluss: 293-9566, Fax: 293-9590, Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen. Mehrkosten für Kunsthalle bewilligt Hauptausschuss genehmigt Maßnahmeerweiterungen, aber: „Kommunikation lässt zu wünschen übrig“ Die neue Internetseite für das Glückstein-Quartier ist online. Unter www.glueckstein-quartier.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, Projektentwickler, Investoren und künftige Mieter über den Fortschritt des derzeit bedeutendsten Mannheimer Stadtentwicklungsprojekts informieren. In dem Quartier werden künftig 4600 Menschen arbeiten und 1500 wohnen. Der technisch und optisch komplett überarbeitete Internetauftritt enthält zwei neue Modellsimulationen zum städtebaulichen Entwurf und umfangreiche Informationen zu den geplanten Nutzungen und zum Bauablauf. Aktuelle Meldungen berichten kontinuierlich über Neuigkeiten im Glückstein-Quartier. Über ein Kontaktformular können Auskünfte eingeholt werden. (red) Bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung beschloss der Hauptausschuss bei seiner Sitzung am Dienstag eine Maßnahmeerweiterung zur Generalsanierung der Kunsthalle in Höhe von 2.770.000 Euro. Die Stadt erhält dafür neue Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 1.090.000 Euro, so dass sich der städtische Anteil auf knapp 1,7 Millionen Euro beläuft. Die Mehrkosten waren entstanden durch Baupreiserhöhungen, Planungsmehrleistungen und Änderungen im Nutzungskonzept. Dr. Elke Wormer (FDP) stimmte der Vorlage zu: „Da können wir nicht lange rummachen.“ Carsten Südmersen (CDU) zeigte sich „natürlich nicht begeistert“, aber in der Vorlage seien die Mehrkosten nachvollziehbar erklärt. Dies könne die CDU akzeptieren, zumal es auch Zuschüsse von Bund und Land gebe und „weil wir zu 100 Prozent hinter dem Projekt stehen. Wir wollen, dass der Leuchtturm voll erstrahlt.“ Ralf Eisenhauser (SPD) ist grundsätzlich auch einverstanden, er monierte jedoch, dass ein Teil der Mehrkosten durch die Nutzungsumplanung entstanden ist. „Da hätte unter Umständen erst der Gemeinderat entscheiden müssen.“ Die Kommunikation lasse zu wünschen übrig. Dieser Auffassung schloss sich auch Professor Dr. Achim Weitzel (ML) an. Eine Planungsänderung während der Bauarbeiten sei ein Gau, was die Kosten anbetrifft. Die Handwerker könnten dann machen, was sie wollten. „Und diese Kosten entstehen unabhängig vom Altbau-Syndrom, denn bei Sanierungen an Bestandsgebäuden können natürlich immer unliebsame und unvorhergesehene Überraschungen auftreten.“ Auch Gabriele Thirion-Brenneisen (Grüne) vertritt diese Meinung, sie meint: „Die Kommunikation ist grauselig. Wir finden, da besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf.“ Gudrun Kuch (parteilos) wünschte sich, dass die Vorlage in den Gemeinderat zur Abstimmung geht. Die zweite Punkt auf der Tagesordnung, den die Kunsthalle betrifft, befasste sich mit der Realisierung des so genannten Leuchtturm-Projektes im Rahmen der Generalsanierung der Kunsthalle. Hier beschlossen die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig, die Mehrleistungen für die nachhaltige Sanierung von Museumsbauten des Fraunhofer Instituts für Bauphysik zu bewilligen. Dr. Elke Wormer meldete jedoch Bedenken an, dass vieles offenbar Neuland sei und noch nicht erprobt, dass also auch ein höheres Risiko be- stehe als bei Bewährtem. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz erklärte dazu, dass die einzelnen Bauteile schon länger auf dem Markt seien, innovativ sei dabei lediglich die Zusammenstellung. Auf Nachfrage hat er erfahren, dass die Experten Risiken ausschließen. Und außerdem könnten die Planungsbüros in Haftung genommen werden. Im ungünstigsten Fall könnten lediglich höhere Energiekosten als berechnet entstehen. Diese ungenauen Aussagen findet Dirk Grunert (Grüne) nicht akzeptabel, und Gabriele Thirion-Brenneisen würde das Problem gerne im Gemeinderat diskutiert sehen. Ralf Eisenhauer ist zufrieden mit dem Zuschuss in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro. Carsten Südmersen findet die Mehrkosten „absolut in Ordnung, wenn man die Vorlage durchliest“. (az) Beim Kammermusikabend am Sonntag, 27. November, um 16 Uhr geben Georgiana Teohari-Vidican (Klavier) und Sabine Cwieczek (Querflöte, Piccoloflöte) im Saal der Abendakademie (U 1) Kompositionen von Vivaldi, Mozart, Taffanel, Poulenc und anderen zum Besten. Weitere Infos zum Konzert (Eintritt: zehn Euro; Abendkasse: zwölf Euro) unter Telefon 0621 1076-150 oder im Internet unter www.abendakademiemannheim.de. (red) Goethe und die Künstler-Brüder Kobell Am Dienstag, 22. November, findet ein Vortragsabend in den Reiss-EngelhornMuseen statt. Andreas Krock, wissenschaftlicher Sammlungsleiter im Bereich Kunst- und Kulturgeschichte, widmet sich in seinem Vortrag Goethe und den Mannheimer Künstler-Brüdern Ferdinand und Franz Kobell. Die Veranstaltung findet im Florian-Waldeck-Saal im Museum Zeughaus C5 statt. Beginn ist um 19 Uhr. In seinem Vortrag geht der Referent auf die künstlerische Entwicklung der Kobell-Brüder ein und zeigt die Parallelen zwischen ihrem Lebensweg und dem Goethes auf. Während Goethe mit Ferdinand Kobell korrespondierte und ihn auch persönlich besuchte, besaß er von Franz Kobell eine beachtliche Anzahl Zeichnungen. Der Eintritt beträgt 3,50 Euro, ermäßigt 2,50 Euro. (red) Pilotprojekt „MINT-Frauen in Unternehmen" Ein neues Projekt der Kontaktstelle Frau und Beruf wirkt dem Fachkräftemangel entgegen: Es hilft hochqualifizierten Wiedereinsteigerinnen aus dem MINTBereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zurück in den Beruf und erschließt sie damit als Fachkräfte-Potenzial für Unternehmen. „ReStart – MINT-Frauen in Unternehmen“ bietet über Workshops und Praktika in der Zeit von Januar bis März 2012 den Wiedereinsteigerinnen die Möglichkeit, sich zu erproben und Unternehmen kennenzulernen. Interessierte Frauen aus dem Ingenieurswesen, der Informatik oder einer Naturwissenschaft wenden sich an die Kontaktstelle Frau und Beruf der Stadt Mannheim unter Telefon 0621 293-2590 oder per E-Mail an [email protected]. (red) IMPRESSUM AMTSBLATT Herausgeber: Stadt Mannheim Chefredakteur: Peter Liebe (V.i.S.d.P), Tel. 293-2911, [email protected] Die Beiträge der Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates stehen rechtlich in derer eigenen Verantwortung. Süwe Vertriebsund Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co.KG Redaktion: Anette Zietsch, Tel. 1279250 E-Mail: [email protected] Herstellung: MMGD – Mannheimer Morgen Großdruckerei Verteilung: PVG, Ludwigshafen. Tel. 0621 5902-503 Das AMTSBLATT MANNHEIM erscheint wöchentlich mittwochs/donnerstags außer an Feiertagen. Das AMTSBLATT MANNHEIM wird kostenlos an alle erreichbaren Mannheimer Haushalte verteilt. Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorhersehbaren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktuelle Amtsblatt im Rathaus E 5 und in den einzelnen Bürgerdiensten der Stadt Mannheim abgeholt werden. Die Adressen der Bürgerdienste können erfragt werden unter der Rufnummer: 293-4080 Donnerstag, 17. 11. 2011 Ausgabe Nr. 46 BLATT_04 AUS DEM GEMEINDERAT Fachtagung „ungleich anders“ in der Abendakademie Mannheim Veranstaltung beschäftigt sich mit den geschlechterspezifischen Aspekten in der Suchtprävention Park & Ride Friedrichsfeld fertig Parkplatz genügt den heutigen Ansprüchen nicht Fraktion im Gemeinderat CDU Der Park & Ride-Parkplatz am Friedrichsfelder Südbahnhof ist nach über elf Jahren endlich fertig gestellt worden. Den entsprechenden Antrag hatte die CDUGemeinderatsfraktion auf Anregung des örtlichen Stadtrats Richard Karl bereits im Jahr 2000 gestellt und die Umsetzung regelmäßig angemahnt. Der Haltepunkt Friedrichsfeld-Süd bietet für viele Pendler den geeigneten Zugang zum S-BahnNetz. Die Freude ist jedoch getrübt. Der viel zu kleine Parkplatz kann den Bedarf bei Weitem nicht abdecken, so dass weiterhin gefährlich und illegal bis weit auf die Eselsbrücke geparkt wird. Statt der ursprünglich geplanten 50 PKW-Stellplätze sind bisher nur 30 Stellplätze gebaut worden. Selbst 50 Plätze würden bei dem gestiegenen Bedarf nicht ausreichen. Jungen rauchen aus anderen Gründen als Mädchen, zeigen unter Alkoholeinfluss mehr gewalttätiges Verhalten und nutzen auch die Neuen Medien zu anderen Zwecken als Mädchen die tun. Deshalb veranstaltet der Kooperations- kreis Suchtprävention Rhein-Neckar die Fachtagung „ungleich anders“, die die geschlechterspezifischen Aspekte in der Suchtprävention in den Vordergrund stellt. Sie findet am Donnerstag, 24. November, von 9 bis 16.30 Uhr in der Abendakademie Mannheim ( U 1) statt. In Vorträgen und Workshops werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der suchtpräventiven Arbeit mit Jungen und Mädchen herausgearbeitet: Worauf ist bei der Arbeit mit Jungen und Mädchen besonders zu achten? Welches Suchtverhalten ist verstärkt bei Mädchen, welches verstärkt bei Jungen festzustellen? (red) Information und Anmeldung: www.KSP-Worms.de. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadtrat Richard Karl. Die CDU-Gemeinderatsfraktion mahnt eine Erweiterung des Park & Ride-Parkplatzes an. Pendler, die statt der Nutzung ihres PKWs auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen, sollen nach Meinung der Christdemokraten in jedem Fall unterstützt werden. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung der Stadt Mannheim über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. November 2011 (GBl. S. 793) und § 18 Abs. 2 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) in der Fassung vom 1. Januar 2000 (GBl. S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. März 2010 (GBl. S. 265) hat der Gemeinderat der Stadt Mannheim folgende Satzung beschlossen: A. Erstattungsvoraussetzungen § 1 Kostenerstattung (1) Die Stadt Mannheim erstattet nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und dieser Satzung Schulträgern und Trägern von Schulkindergärten und Grundschulförderklassen im Stadtgebiet sowie den Schülerinnen und Schülern und Kindern der in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen die notwendigen Beförderungskosten ganz oder teilweise. (2) Beförderungskosten werden nur für Schülerinnen und Schüler erstattet, die in Baden-Württemberg wohnen. (3) Notwendige Beförderungskosten sind die den Schülerinnen und Schülern tatsächlich für den Weg von der Wohnung zur Schule entstehenden Kosten unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen. § 2 Anwendbarkeit der Satzung Diese Satzung gilt nicht für: 1. Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung, ausgenommen Darlehen, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch III erhalten. 2. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben (§ § 28 SGB II, 34 SGB XII, § 6b BKGG). Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für Kinder in Schulkindergärten, Schülerinnen und Schüler der Förder- und Sonderschulen sowie der Grundschulförderklassen." § 3 Höhe der Erstattungen (1) Von den notwendigen Beförderungskosten werden für bis zu zwei Kindern einer Familie Schülerbeförderungskosten in Höhe von monatlich 3,00 Euro für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs und Berufsoberschulen im Vollzeitunterricht sowie für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 der Förderschulen erstattet. Soweit die Voraussetzungen dieser Satzung erfüllt sind, werden ab dem dritten Kind einer Familie die notwendigen Beförderungskosten in vollem Umfang, höchstens jedoch bis zu dem in § 14 Abs. 1 festgelegten Betrag übernommen bzw. erstattet, sofern auch in diesem Fall die Voraussetzungen der Satzung erfüllt sind. (2) Beim Kauf eines MAXX-Tickets erstattet die Stadt die Kosten in Höhe von 36,00 Euro/Jahr. (3) Grundsätzlich werden die Kosten für Schülermonatskarten unabhängig von Ferientagen erstattet. Soweit die Ferien einen ganzen Kalendermonat dauern, werden für diesen Monat keine Fahrtkosten erstattet. (4) Für Kinder in Schulkindergärten, Schülerinnen und Schüler der Förder- und Sonderschulen sowie der Grundschulförderklassen werden die Beförderungskosten in vollem Umfang, höchstens jedoch bis zu dem in § 14 Abs. 1 festgelegten Betrag, von der Stadt erstattet. (5) Für Grundschüler aus den Wohngebieten Scharhof, Kirchgartshausen und Blumenau werden die Kosten in vollem Umfang, höchstens jedoch bis zu dem in § 14 Abs. 1 festgelegten Betrag, von der Stadt erstattet. (6) Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen im Teilzeitunterricht haben von den notwendigen Beförderungskosten einen Eigenanteil in Höhe von 46,00 Euro/Beförderungsmonat zu tragen. (7) Beim Besuch einer Schule außerhalb Baden-Württembergs werden Beförderungskosten nicht erstattet, wenn eine in Baden-Württemberg verkehrsmäßig günstiger gelegene öffentliche Schule besucht werden kann, es sei denn, ihr Besuch ist aus schulorganisatorischen Gründen ausgeschlossen. (8) Als Wohnung im Sinne dieser Satzung gilt der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. § 4 Erstattungsfähige Schülerbeförderungskosten (1) Beförderungskosten werden nur erstattet, sofern sie durch die Teilnahme an dem im Stundenplan vorgesehenen Unterricht (stundenplanmäßiger Unterricht) entstehen. (2) Stundenplanmäßiger Unterricht im Sinne des Absatzes 1 ist: a) der Unterricht, der an Schulen in einem festen, für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler verbindlichen Stundenplan stattfindet. b) die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft, sofern diese im Stundenplan ausgewiesen ist und unter Aufsicht einer Lehrkraft stattfindet. (3) Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle sonstigen Veranstaltungen, insbesondere die Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Bundesjugendspielen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalten sowie Studien- und Theaterfahrten. § 5 Mindestentfernung (1) Die notwendigen Beförderungskosten werden erstattet: 1. ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und schulischer Einrichtung a) für Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen zwischen Wohnung und Schulkindergarten bzw. Grundschulförderklasse, b) für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen, mit Ausnahme der Schüler ab Klasse 5 der Förderschulen 2. ab einer Mindestentfernung von 3 km für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs und Berufsoberschulen im Vollzeitunterricht sowie für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 der Förderschulen. Abweichend von Satz 1 sind für Schülerinnen und Schüler, die in einem räumlich getrennten Wohnbezirk wohnen und außerhalb dieses Wohnbezirks eine Schule besuchen, die Beförderungskosten auch dann zu erstatten, wenn die kürzeste öffentliche Wegstrecke zwischen dem Mittelpunkt des Wohnbezirks und der Schule mindestens 3 km beträgt. Ein räumlich getrennter Wohnbezirk ist ein Ortsteil, bei dem ein deutlich erkennbarer Abstand zur nächstgelegenen Bebauung besteht und der aufgrund von § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung einen Namen erhalten hat. Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler nach Satz 1 werden unabhängig von der Mindestentfernung erstattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß eine besondere Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet. Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretenden Gefahren gelten nicht als besondere Gefahr. Die Entscheidung darüber, ob eine besondere Gefahr vorliegt, trifft die Stadt Mannheim. 3. ab einer Mindestentfernung von 30 km für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen Die Mindestentfernung bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule. (2) Die Beförderungskosten von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen sowie der Förderschulen ab Klasse 5 werden grundsätzlich nur erstattet, wenn die Mindestentfernung von 3 km innerhalb des jeweils geltenden Schuleinzugsbereichs überschritten wird oder innerhalb des jeweils geltenden Schuleinzugsbereichs nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 bis 6 ein gefährlicher Schulweg vorliegt. C. Verfahrensvorschriften § 15 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit den Verkehrsunternehmen Die Stadt Mannheim erstattet die Beförderungskosten unmittelbar an diejenigen Verkehrsunternehmen oder deren Zusammenschlüsse, mit denen sie entsprechende Verträge abgeschlossen hat. § 6 Innerer Schulbetrieb (1) Die Beförderungskosten für Fahrten im inneren Schulbetrieb werden in vollem Umfang übernommen. (2) Bei der Kostenerstattung für Fahrten zwischen zwei Unterrichtsstätten (innerer Schulbetrieb) i st die für die jeweilige Schulart geltende Mindestentfernung maßgebend. Die Entfernung bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen den Unterrichtsstätten. (3) Kosten für Fahrten im Rahmen des stundenplanmäßigen Sportunterrichtes (innerer Schulbetrieb) werden ab einer Mindestentfernung von 1,5 km erstattet, wenn die schuleigenen Sportstätten nicht ausreichen. Hierfür ist vorrangig der ÖPNV zu benutzen. § 16 Kostenerstattung aufgrund von Einzelanträgen (1) Der Schulträger erstattet den Schülerinnen und Schülern die nachgewiesenen Beförderungskosten, soweit a) die Benutzung des MAXX-Tickets nicht in Betracht kommt oder b) die Benutzung privater Kraftfahrzeuge gemäß § 13 zulässig ist. (2) Die Erstattung der verauslagten Beförderungskosten kann halbjährlich bei der Stadt Mannheim beantragt werden. Nachgewiesene Beförderungskosten werden jedoch nur ersetzt, wenn deren Erstattung bis spätestens 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beantragt wird. § 7 Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten (1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und einem auswärtigen Unterbringungsort werden nur für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen und der Aufbaugymnasien, sowie für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen, soweit deren Unterricht als Blockunterricht erteilt wird, erstattet. (2) Notwendige Beförderungskosten im Sinne des Abs. 1 sind die Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und dem auswärtigen Unterbringungsort zu Beginn und zum Ende des Schuljahres bzw. des Blockunterrichts oder der Ferien, bei Schülerinnen und Schülern der Sonderschule für Blinde, Gehörlose, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Schwerhörige, Sprachbehinderte und Sehbehinderte darüber hinaus auch die Kosten für Wochenendheimfahrten. (3) Auf die Erstattung von Kosten für Fahrten zwischen dem auswärtigen Unterbringungsort und der Schule ist § 5 entsprechend anzuwenden. § 17 Abrechnung zwischen Schulträgern und der Stadt Mannheim (1) Die Schulträger beantragen die Erstattung der ihnen entstandenen Beförderungskosten. Werden Eigenanteile von Schulträgern vereinnahmt, sind diese unverzüglich an die Stadtkasse abzuführen, sofern sie nicht mit anderen Erstattungsansprüchen aufgerechnet werden. (2) Die für ein Schuljahr entstandenen Kosten werden nur erstattet, wenn die Erstattung spätestens bis zum 1. Dezember des Jahres beantragt wird, in dem das Schuljahr endet. § 8 Begleitpersonen (1) Beförderungskosten für Begleitpersonen werden nur erstattet, wenn die Begleitung wegen der körperlichen oder geistigen Behinderung der Schülerinnen und Schüler oder des Kindes erforderlich ist. Die Notwendigkeit einer Begleitperson ist auf Verlangen durch ein amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen. (2) Beförderungskosten für Begleitpersonen werden nach den für die zu begleitenden Schülerinnen und Schüler oder des zu begleitenden Kindes geltenden Grundsätzen erstattet. (3) Werden mit einem besonderen Schülerfahrzeug (Fahrzeuge im Sinne von § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes) mindestens 10 a) blinde, b) geistig behinderte, c) körperbehinderte, d) sehbehinderte, e) verhaltensgestörte, f) schwerhörige und sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler und Kinder der Klassen 1 und 2 und des Schulkindergartens zur Schule oder zum Schulkindergarten befördert und ist neben der Fahrerin oder dem Fahrer eine weitere Person zur Begleitung erforderlich, so wird für den Einsatz einer ehrenamtlichen Begleitperson ein Betrag von 6 Euro je Stunde Einsatzzeit erstattet. Soweit sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eingesetzt werden, ist der Tariflohn, mindestens jedoch der gesetzliche Mindestlohn zu erstatten. Dies gilt in besonderen Fällen auch dann, wenn weniger als 10 Schülerinnen und Schüler befördert werden und die Stadt zugestimmt hat. § 9 Härtefallregelung Auf Antrag kann die Stadt Mannheim in besonders gelagerten Fällen die Beförderungskosten ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Erhebung aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern oder Schülerinnen und Schüler eine unbillige Härte darstellen würde. Eine unbillige Härte ist insbesondere dann zu bejahen, wenn Schülerinnen und Schüler nachweislich Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch erhalten. B. Umfang der Kostenerstattung § 10 Rangfolge der Verkehrsmittel (1) Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. (2) Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder besonderer Schülerfahrzeuge nicht möglich oder gem. § 11 Abs. 4 nicht zumutbar, können die Kosten für die Benutzung privater Kraftfahrzeuge gem. § 13 erstattet werden. (3) Stehen verschiedene zumutbare öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, werden nur die Kosten für das preisgünstigste Verkehrsmittel erstattet. § 11 Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle, zumutbare Wartezeit (1) Sofern durch die Benutzung mehrerer öffentlicher Verkehrsmittel zusätzliche Kosten entstehen, werden Schülerinnen und Schüler i. S. von § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 diese zusätzlichen Kosten erstattet, wenn die Wegstrecke zwischen Wohnung und Haltestelle mindestens 1,5 km beträgt. Zusätzliche Kosten zwischen Haltestelle und Schule werden ohne Rücksicht auf die Entfernung erstattet. (2) Bei der Benutzung von besonderen Schülerfahrzeugen erhalten die Schülerinnen und Schüler für eine Wegstrecke zwischen Wohnung und Haltestelle bis zu 3 km keinen Beförderungskostenersatz. (3) Liegt eine besondere Gefahr vor, gilt § 5 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 bis 6 entsprechend. (4) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und besonderen Schülerfahrzeugen ist zumutbar, wenn die Ankunft oder Abfahrt am Schulort innerhalb von 45 Minuten vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts erfolgt. Benutzen Schülerinnen und Schüler mehrere Verkehrsmittel, so werden die verschiedenen Wartezeiten auf die in Satz 1 zumutbare Wartezeit angerechnet. Die Gesamtwartezeit für Hin- und Rückfahrt soll insgesamt 75 Minuten nicht übersteigen. (5) Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern oder Kindern in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen mit besonderen Schülerfahrzeugen ist ein Anspruch auf Abholung an der Wohnadresse nicht gegeben. § 12 Einsatz besonderer Schülerfahrzeuge (1) Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar, so werden die Kosten für besondere Schülerfahrzeuge erstattet, wenn die Stadt Mannheim den Vertrag zwischen Schulträger und Beförderungsunternehmen oder den Einsatz schulträgereigener Fahrzeuge genehmigt hat. (2) Der Antrag auf Genehmigung des Vertrages oder des Einsatzes eines schulträgereigenen Fahrzeuges ist der Stadt Mannheim unverzüglich nach Vertragsabschluss vorzulegen. Wird der Antrag nicht unverzüglich vorgelegt, erfolgt die Kostenübernahme nur für die Zeit nach Eingang des Antrags. § 13 Benutzung privater Kraftfahrzeuge (1) Die durch die Benutzung privater Kraftfahrzeuge (§ 10 Abs. 2) entstehenden Kosten werden nach Abs. 2 erstattet, wenn die Stadt Mannheim die Kostenerstattung zugesagt hat. Abweichend von Satz 1 erhalten körperlich oder geistig behinderte Schülerinnen und Schüler oder Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen die Kosten auch dann erstattet, wenn ihnen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zuzumuten wäre. Die Kostenerstattung beschränkt sich in diesem Fall auf den Betrag, der bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu erstatten wäre. (2) Je km notwendiger Fahrtstrecke werden bei Personenkraftwagen 0,20 Euro, bei Krafträdern 0,10 Euro erstattet. Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften sind abweichende Kilometersätze zulässig, wenn dadurch eine wesentlich kostengünstigere Beförderung erreicht wird. (3) Schülerinnen und Schüler haben vor Beginn der Beförderung beim Schulträger bzw. der Stadt Mannheim die Genehmigung zur Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zu beantragen. Wird der Antrag nicht unverzüglich vorgelegt, erfolgt die Kostenübernahme nur für die Zeit nach Eingang des Antrags. § 14 Höchstbeträge (1) Die notwendigen Beförderungskosten werden bis zu folgenden Höchstbeträgen je Person und Schuljahr erstattet - 2.500 Euro für Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen - 750 Euro für die übrigen Schülerinnen und Schüler. Die festgelegten Höchstbeträge gelten nicht für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen. (2) Von den Höchstbeträgen des Abs. 1 kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Ein derartiger Einzelfall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn durch eine gemeinsame Beförderung mehrerer Schülerinnen und Schüler eine kostengünstigere Regelung erreicht werden kann. § 18 Ergänzende Richtlinien für das Abrechnungsverfahren Der Oberbürgermeister kann für das Abrechnungs- und Erstattungsverfahren Richtlinien erlassen. § 19 Prüfungsrecht der Stadt Mannheim Die Stadt Mannheim ist berechtigt, die der Schülerbeförderungskostenerstattung zugrundeliegenden Unterlagen der Schulträger zu prüfen. Die entsprechenden Unterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schuljahr der Beförderung. § 20 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Stadt Mannheim über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 30.11.2010 außer Kraft. Mannheim, den 17.11.2011 Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister B565 Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Bekanntmachung: Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 22. November 2011 um 15:00 Uhr im Ratssaal des Stadthauses N1, 68161 Mannheim 1. 2. 3. 4. 5. 6. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 / 2013 Etatreden der Fraktionsvorsitzenden Gemeinderatsfraktion der SPD Gemeinderatsfraktion der CDU Gemeinderatsfraktion der Grünen Gemeinderatsfraktion der FDP Änderung in der Besetzung des Aufsichtsrates der MVV Energie AG 2.1 Auswirkung von Basel III auf Langfristkredite von Stadt und GBG Antrag der ML; Entwicklungsbeirat Konversion Zur Sitzung des Gemeinderates eingereichte Anträge der Fraktionen und Gruppierungen im Mannheimer Gemeinderat Antrag Nr. 342/2011 der FDP; Der Antrag wird in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik verwiesen Anfragen Anregungen und Mitteilungen an die Verwaltung B 560 Bekanntmachung: Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am Mittwoch, 23. November 2011 um 16:00 Uhr im Raum Swansea des Stadthauses N1, 68161 Mannheim 1. Entgeltfestsetzung/Mietpreisordnung für die Überlassung der städtischen Sporthallen und Schulsportstätten vom 02.03.2010 (Anlage zu den Überlassungsbedingungen für die Sporthallen der Stadt Mannheim und den Überlassungsbedingungen für städtische Schulräume und Schulsportstätten) 2. Entgeltfestsetzung für die Benutzung der städtischen Hallenbäder, städtischen Freibäder, städtischen Eissportstätten, städtischen Sportplätze und der Leichtathletikhalle 3. Rück- und Ausblick des Mannheimer Inline Laufes 2011/12 4. Antrag der CDU; Festlegung einer Richtlinie für zukünftige Ehrungen- und Empfänge für erfolgreiche Sportlerinnern und Sportler sowie Vereinsmannschaften in Mannheim 5. Antrag der SPD; Ehrungen und Empfänge für erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler sowie Vereinsmannschaften aus Mannheim 6. Antrag der CDU; Erarbeitung einer Gesamtkonzeption der Sportstätte Eisstadion und Freifläche um den Friedrichspark für Hochschulsport 7. Antrag des Ausschusses für Sport und Freizeit; Leichtathletikhalle im MTG-Stadion 8. Anfrage der ML; Verschmutzung von Spiel- und Liegewiesen am Strandbad und im Herzogenriedpark 9. Antrag der SPD; Hallenbad Vogelstang sichern 10. Antrag der SPD; Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für zukünftige Sportanlagen 11. Antrag der CDU; Public Viewing zur Fußballeuropameisterschaft 2012 in Mannheim 12. Anfrage der ML; Fusion VfB Kurpfalz e.V. und Vfl Mannheim-Neckarau 13. Anfragen und Mitteilungen 14. Anregungen und Mitteilungen an die Verwaltung B 562 / 2011 Bekanntmachung: Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Immobilienmanagement, Sicherheit und Ordnung am Donnerstag, 24. November 2011 um 16:00 Uhr im Raum Swansea des Stadthauses N1, 68161 Mannheim 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Beschaffung von einem Rüstwagen Kraftstoffversorgung der Feuerwehr über Tankkartensystem Antrag der CDU; Kündigung von Erbbauzinsermäßigungen Antrag der CDU; Abschaffung des Freiwilligen Polizeidienst durch die Landesregierung Antrag der SPD; Sicherheit und Ordnung in Mannheim Situation an der Endhaltestelle Schönau Antrag der CDU; Verbot von Alkoholkonsum im Öffentlichen Nahverkehr Anfrage der GRÜNEN; Pavillons auf den Kapuzinerplanken Anfrage der GRÜNEN; Prostitution in Mannheim Anfrage der GRÜNEN; Rasenbetreten am Wasserturm Anfrage der GRÜNEN; Political Incorrect und Pax Europa in Mannheim Anfrage der GRÜNEN; Video-Aufnahmen durch TomTom und andere Anfragen und Mitteilungen Anregungen und Mitteilungen an die Verwaltung B 564 / 2011 Ausgabe Nr. 46 Donnerstag, 17. 11. 2011 BLATT_05 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung nach VOB/A §12: Vergabenummer: 25127850, Maßnahme: Kunsthalle Mannheim, Titel: Generalsanierung Billing-Bau, Gebäudeautomation a) Auftraggeber: Stadt Mannheim Collinistr. 1 68161 Mannheim Deutschland b) Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren (EU) (VOB) c) Art und Umfang der Leistung: Ca. 7 Stück Informationsschwerpunkte bestehend aus Schaltschrankanlagen, Automationsstationen, Ein- und Ausgangs-Einheiten, Feldgeräten und Dienstleistungen; ca. 1801 Stück Hardwareseitige Datenpunkte – Digitale-EIN/-AUS – Analog-EIN/-AUS; 1 Stück Unterbrechungsfreie Stromversorgung für Entrauchungsventilatoren (USV); 1 Stück Wetterstation für Klimadaten; 1 Stück Gebäudeleitzentrale mit 2 Management- und Bedieneinrichtungen für Allgemeinfunktionen und Leuchtturmfunktionen sowie Schnittstellen zur Fernübertragung und Fernbedienung. d) Angaben zu Losen: Keine Lose. e) Ausführungsfristen: Von: 26.03.2012 Bis: 14.12.2012 f) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können: digital: www.auftragsboerse.de in Papierform: subreport Verlag Schawe GmbH Buchforststr. 1-15 51101 Köln Tel. 0221/98578-0 Fax 0221/98578-66 nach Erteilung einer Einzugsermächtigung. Ansprechpartner nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Frau Knittel (zum Verfahren), Fachbereich Bauverwaltung, Tel.: 0621/293-5387 Herr Thasler (zum techn. Inhalt), Fachbereich Immobilienmanagement, Tel.: 0621/293-7196 g) Kosten für die Ausschreibungsunterlagen: digital: kostenlos, in Papierform 63,33 EUR h) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind und an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Mannheim Fachbereich Bauverwaltung 60.12 Collinistr. 1 68161 Mannheim Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe unter www.auftragsboerse.de. i) Eröffnungstermin sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: 13.12.2011 10:45:00 Bieter und ihre Bevollmächtigten. j) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß § 16 VOB/B und den Besonderen sowie den Zusätzlichen Vertragsbedingungen. k) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter l) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: gemäß der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots m) Zuschlagsfrist: 13.03.2012 n) Nachprüfungsstelle für behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe A563 Bekanntmachung nach VOB/A §12: Vergabenummer: 25127880, Maßnahme: Kunsthalle Mannheim – Generalsanierung Billing-Bau, Titel: Zugangskontrollsystem (VE 58) a) Auftraggeber: Stadt Mannheim Collinistr. 1 68161 Mannheim Deutschland b) Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren (EU) (VOB) c) Art und Umfang der Leistung: Ca. 55 digitale Zylinder verschiedenster Ausführungen Fabrikat SimonsVoss. Ca. 50 Transponder Fabrikat SimonsVoss inkl. Programmiergerät und entsprechender Software. d) Angaben zu Losen: Keine Lose e) Ausführungsfristen: Von: 01.10.2012 Bis: 14.12.2012 f) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können: digital: www.auftragsboerse.de in Papierform: subreport Verlag Schawe GmbH Buchforststr. 1-15 51101 Köln Tel. 0221/98578-0 Fax 0221/98578-66 nach Erteilung einer Einzugsermächtigung. Ansprechpartner nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Frau Egner (zum Verfahren), Fachbereich Bauverwaltung, Tel. 0621/293-5384 Herr Zahn (zum techn. Inhalt), Fachbereich Immobilienmanagement, Tel. 0621/293-7071 g) Kosten für die Ausschreibungsunterlagen: digital: kostenlos, in Papierform 21,30 EUR h) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind und an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Mannheim Fachbereich Bauverwaltung 60.12 Collinistr. 1 68161 Mannheim Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe unter www.auftragsboerse.de i) Eröffnungstermin sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: 15.12.2011 10:45:00 Bieter und ihre Bevollmächtigten j) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß § 16 VOB/B und den Besonderen sowie den Zusätzlichen Vertragsbedingungen. k) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. l) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Gemäß der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. m) Zuschlagsfrist: 15.02.2012 n) Nachprüfungsstelle für behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe A554 Bekanntmachung nach VOB/A §12: Vergabenummer: 25128060, Maßnahme: Kunsthalle Mannheim, Generalsanierung Billing-Bau, Titel: Terrazzo-Instandsetzungsarbeiten a) Auftraggeber: Stadt Mannheim Collinistr. 1 68161 Mannheim Deutschland b) Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren (EU) (VOB) c) Art und Umfang der Leistung: ca. 800 qm vorhandene Terrazzoböden abschleifen und versiegeln, Risssanierung, Teilergänzung d) Angaben zu Losen: keine Lose e) Ausführungsfristen: Von: 28.05.2012 Bis: 20.07.2012 f) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können: digital: www.auftragsboerse.de, in Papierform: subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15,51101 Köln, Tel. 0221/98578-0, Fax 0221/98578-66 nach Erteilung einer Einzugsermächtigung. Ansprechpartner nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Frau Pfister (zum Verfahren), Fachbereich Bauverwaltung, Tel. 0621/293-5389 Herr Geibert (zum techn. Inhalt), Fachbereich Immobilienmanagement, Tel. 0621/293-7143 g) Kosten für die Ausschreibungsunterlagen: digital: kostenlos, in Papierform19,36 EUR h) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind und an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Mannheim Fachbereich Bauverwaltung 60.12 Collinistr. 1 68161 Mannheim Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe unter www.auftragsboerse.de. i) Eröffnungstermin sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: 06.12.2011 10:15:00 Bieter und ihre Bevollmächtigten j) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß § 16 VOB/B und den Besonderen sowie den Zusätzlichen Vertragsbedingungen. k) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter l) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: gemäß der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots m) Zuschlagsfrist: 13.02.2012 n) Nachprüfungsstelle für behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe A548 Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH Jahresabschluss 2010 Die Gesellschafterversammlung der Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH hat am 13.09.2011 den Jahresabschluss 2010 festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn aus den Vorjahren auf neue Rechnung vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Mannheim, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2010 geprüft und am 27.05.2011 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss und Lagebericht 2010 liegen vom 17.-18.11.2011 und vom 21.-25.11.2011 in der Zeit von 9:00 - 13:00 Uhr in U 1, 16-19, 68161 Mannheim, Zimmer 240, öffentlich aus. Die Geschäftsführung A558 Studien-Institut Rhein-Neckar gemeinnützige GmbH Jahresabschluss 2010 Die Gesellschafterversammlung der Studien-Institut Rhein-Neckar gGmbH hat am 04.07.2011 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 festgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Mannheim, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2010 geprüft und am 27.05.2011 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss und Lagebericht 2010 liegen vom 17.-18.11.2011 und vom 21.-25.11.2011 in der Zeit von 9:00 - 13:00 Uhr in U 1, 16-19, 68161 Mannheim, Zimmer 515, öffentlich aus. Die Geschäftsführung A557 Abendschulen Mannheim GmbH Jahresabschluss 2010 Die Gesellschafterversammlung der Abendschulen Mannheim GmbH hat am 07.09.2011 den Jahresabschluss 2010 festgestellt und beschlossen, den Betrag von 2.822,69 in die Gewinnrücklage einzustellen und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Mannheim, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2010 geprüft und am 27.05.2011 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss und Lagebericht 2010 liegen vom 17.-18.11.2011 und vom 21.-25.11.2011 in der Zeit von 9:00 - 13:00 Uhr in der Mannheimer Abendakademie in U 1, 16-19, 68161 Mannheim, Zimmer 240, öffentlich aus. Die Geschäftsführung A556 Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirates Rheinau am Mittwoch, 30. November 2011, 20.00 Uhr im Saal des Nachbarschaftshauses Rheinau, Rheinauer Ring 101 - 103, 68219 Mannheim 01.00 Behindertengerechter Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Karlsplatz/Rheinau-Nord 02.00 Betreuungssituation von Kindern 03.00 Schulentwicklung im Stadtteil 04.00 Anfragen/Verschiedenes Mannheim, den 17.11.2011 B561 DIESE WOCHE STADTNACHRICHTEN Mannheim: Serie Rhein-Neckar-Industriekultur – Mode im Hafen. Seite 2 Bürgerbeteiligung zur Kinderbetreuung Amtsblatt: Mannheim traut sich – Boom auf die Standesämter am Schnapszahlendatum 11.11.11. Seite 3 Sport: Adler-Manager Teal Fowler im Interview. Seite 8 Veranstaltungen: Atze Schröder in der Radio Regenbogen Popkantine. Seîte 14 KULTUR Jede Menge Spaß in der Maimarkthalle Show: Ein großes Staraufgebot aus Musik, Comedy und Show hat sich Guido Cantz für die kommende Ausgabe von „Verstehen Sie Spaß?“ eingeladen: Zu den musikalischen Gästen der großen SWR-Samstagabendshow im Ersten zählen diesmal Schlagersängerin Helene Fischer, Geigen-Virtuose David Garrett und Newcomer Tim Bendzko. Auch Comedian Atze Schröder und Starkoch Steffen Henssler haben ihr Kommen angekündigt und nehmen auf der Showcouch neben Guido Cantz Platz. „Verstehen Sie Spaß?“ kommt am 10. Dezember aus der Maimarkthalle in Mannheim – zu sehen wie immer live ab 20.15 Uhr im Ersten. Lesen Sie mehr auf Seite 14. (red) MANNHEIM Eichbaum unterstützt Kinderhospiz Sterntaler Ein seltenes Bild: Dr. Ulrike Freundlieb am Schreibtisch. Sie besucht derzeit alle Fachbereiche ihres Ressorts, um die Mitarbeiter kennenzulernen. Spende: Jochen Keilbach, geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Eichbaum, überreichte am Montag im so genannten Refugium des Unternehmens die zu seinem runden Geburtstag eingegangenen Spenden an Ursula Demmer, Leiterin des Kinderhospizes Sterntaler, sowie deren Vertreter und Vorstandskollegen Tobias Fouquet. Der Hausherr und Geschäftsführer des ältesten Mannheimer Unternehmens, feierte im Juni seinen 60. Geburtstag. Als Geschenk bereitete ihm die Belegschaft an diesem Tag mit Liebe und Herzblut eine große Geburtstagsfeier auf dem Brauereigelände. Die „Eichbäumler“ wollten ihrem Chef gleichzeitig für sein außergewöhnliches Engagement zum Erhalt des Mannheimer Traditionsunternehmens wie auch für das gute Betriebsklima danken, das seit der Restrukturierung der Brauerei und der Übernahme der Verantwortung unter seiner Ägide wieder einkehrte. Zahlreiche Gratulanten aus der Belegschaft, aus dem Kreis der Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden, persönlichen Freunden kamen, um mit einem Händedruck zu gratulieren. Gerne folgten sie seinem Wunsch, an Stelle von Geburtstagsgeschenken dem Mannheimer Kinderhospiz Sterntaler zu spenden. Durch die Initiative Jochen Keilbachs kam der stattliche Betrag von etwa 13.000 Euro zusammen. Zugunsten des Kinderhospizes Sterntaler rundet Eichbaum den Spendenbetrag auf 20.000 Euro auf. (red) „Überall gut aufgenommen“ FOTO: ZIETSCH Im Gespräch: Die neue Bürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb über Aufgaben und Herausforderungen Von Anette Zietsch Vor einem Jahr hat Dr. Ulrike Freundlieb noch nicht daran gedacht, dass sie einmal Bürgermeisterin in Mannheim werden würde. „Das war in meiner beruflichen Lebensplanung nicht vorgesehen“, meint die 58-Jährige, die am 1. November die Nachfolge von Gabriele Warminski-Leitheußer als Dezernentin für Bildung, Jugend, Gesundheit und Sport angetreten hat. Als sie erfahren hat, dass ihre Vorgängerin der neuen grün-roten Landesregierung angehört, „habe ich mich sehr gefreut. Aber ich dachte nicht daran, dass diese Entscheidung Folgen für meine Karriere hat.“ Als man sie gebeten hatte zu kandidieren, musste die promovierte Biologin nicht lange überlegen. „Es war eine spontane Entscheidung. Aber wenn man im Leben solche Flanken bekommt, muss man sie auch annehmen“, meint die neue Dezernentin. „Die Aufgabe wurde mir von außen zugetraut, das gibt natürlich zusätzlich Motivation.“ Im Oktober hat der Gemeinderat sie mit großer Mehrheit zur Bürgermeisterin gewählt. Durch ihren bisherigen beruflichen Werdegang – als Naturwissenschaftlerin verfügt sie über die Fähigkeit, strategisch-analytisch zu denken; als wis- senschaftliche Mitarbeiterin kann sie komplexe Themen nachvollziehbar darzustellen; als Gutachterin lernte sie, Kommunikation zu gestalten; Lehrbetrieb und Erwachsenenbildung fallen in ihr jetziges Ressort – fühlte sie selbst sich bestens vorbereitet für das verantwortungsvolle Amt. Sie mehr darüber in der Meldungsspalte rechts: „Bürgerbeteiligung zur Kinderbetreuung“), die am 1. Dezember stattfindet. „Das ist eine völlig neue Form von Bürgerbeteiligung, die wir hier praktizieren", so die Dezernentin. „Wir müssen gemeinsam in einem brisanten Themenfeld eine tragfähige Lö- „Es war eine spontane Entscheidung. Aber wenn man im Leben solche Flanken bekommt, muss man sie auch annehmen.“ Und das hat Dr. Ulrike Freundlieb mit viel Enthusiasmus und Freude angetreten. Oberste Priorität hat jetzt natürlich der viel diskutierte Krippenausbau. „Wir werden vor große Herausforderungen gestellt. Hier gilt es, Elternwünsche – die nenne ich bewusst an erster Stelle –, Politik, Rechtsansprüche und die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt in Übereinstimmung zu bringen“, so die gebürtige Duisburgerin, die seit 1998 in Mannheim arbeitet. Aber sie weiß auch: „Wir werden sicherlich keine Lösung finden, die die Eltern vollkommen zufriedenstellt.“ Ganz eng mit diesem Thema hängt auch die Vorbereitung auf die Großgruppenkonferenz zusammen (lesen sung für alle finden. Deshalb sollen sich die Eltern sollen nicht nur äußern können und ihre Forderungen, Überlegungen und Ideen an die Verwaltung herantragen, sondern auch einen realistischen Blickwinkel für das Machbare bekommen.“ Ziel sei es, alle Beteiligten mit Blick auf eine realistische Umsetzbarkeit der Vorschläge zufriedenzustellen. Ein weiteres Thema, dem sie höchste Wichtigkeit einräumt, ist der Übergang von Schule in den Beruf – nicht nur im Kontext mit Schülern, die voraussichtlich weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben werden, sondern auch mit Jugendlichen, die eine optimale berufliche Förderung ihrer Talente benötigen. „Die müssen ziel- führend in eine gute Ausbildungssituation gebracht werden, so dass sie ihre Fähigkeiten idealerweise optimal entfalten können.“ Allerdings gebe es eine unglaublich große Fülle an Angeboten. „Hier müssen wir uns erst einmal einen Überblick verschaffen. Wir müssen uns die Effizienz und Effektivität der Projekte anschauen und prüfen, welche Zielsetzung wir zu welchem Preis erreichen.“ Das Thema Übergang von Schule in den Beruf passe auch gut in die strategischen Zielsetzungen der Stadt, denn: „Es hat viele Facetten: von Bildungsgerechtigkeit über Ausgleich von ungleichen Bildungschancen und Wirtschaftsförderung bis zum Fachkräftemangel." Neben all den sachbezogenen Aufgaben soll selbstverständlich das gegenseitige Kennenlernen von Mitarbeitern und neuer Chefin nicht zu kurz kommen. „Ich habe gleich angefangen, alle Fachbereiche zu besuchen, Eindrücke gesammelt sowie erste Sorgen und Wünsche aufgenommen. Das ist für mich der erste grundlegende Schritt beim Start in meine neue Aufgabe. Unter Führungskultur verstehe ich, die einzelnen Mitarbeiter einzubeziehen.“ Dr. Ulrike Freundlieb fühlt sich an ihrer neuen Arbeitsstelle im Rathaus: „Ich wurde überall sehr freundlich aufgenommen.“ Diskussionsrunde: Bürgerbeteiligung wird in Mannheim groß geschrieben. Eine ganz neue Form ist die Großgruppenkonferenz zum Thema „Kinderbetreuung in Mannheim“, die am Donnerstag, 1. Dezember, von 10 bis 18.30 Uhr stattfindet. Die Stadt Mannheim möchte sich mit betroffenen Eltern oder auch Müttern und Vätern, die dieses Thema in Zukunft angeht, an einen Tisch setzen. In Gruppen soll besprochen werden, welche Punkte den Teilnehmern für eine gute Betreuung ihrer Kinder besonders wichtig ist. Ab 16 Uhr werden die Ergebnisse aus diesem Austausch gemeinsam mit Vertretern aus Kommunalpolitik, Verwaltung, Wirtschaft, sozialen Einrichtungen und weiteren Gremien diskutiert. Auf diese Weise werden Anregungen und Empfehlungen für ein gemeinsames Vorgehen erarbeitet. Eine Anmeldung ist per E-Mail ([email protected]), per Fax (0621 2939400) oder per Telefon (0621 293-3852) möglich. Einladungen liegen auch im Rathaus E5 beim Pförtner bereit. Bei der Anmeldung sollten Name, Straße und Stadtteil angegeben werden, da für jeden Stadtteil Teilnahmekontingente bereitgehalten werden. So soll sichergestellt werden, dass für Bürger aus dem ganzen Stadtgebiet eine Teilnahme möglich ist. Auch eine Kinderbeaufsichtigung wird angeboten. Hierzu ist eine Anmeldung erforderlich. Bei der Veranstaltung sind Dolmetscher für Italienisch, Türkisch und Russisch anwesend – Bedarf bitte bei der der Anmeldung angeben. (red) Forderungsmanagement schließt an zwei Tagen Fortbildung: Am Mittwoch und Donnerstag, 23. und 24. November, bleibt die Abteilung Forderungsmanagement der Stadtkämmerei wegen einer Fortbildung geschlossen. Am Freitag, 25. November, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung. (red) Kann man Fisch aus dem Nordpazifik noch essen? Technoseum: Jäger und Pilzsammler nahmen nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 vorübergehend Abstand von ihrem Hobby. Nach den Vorfällen in Fukushima treibt die Konsumenten nicht zuletzt die Frage um, ob Garnelen und Seelachs aus dem Nordpazifik noch verzehrt werden sollten. Dr. Martin Metschies vom chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg ist einer der Wissenschaftler, die regelmäßig Lebensmittel auf ihre Strahlenbelastung hin untersuchen. Am Mittwoch, 30. November, um 18 Uhr hält er zu diesem Thema im Technoseum einen Vortrag. Die Veranstaltung ist Teil des Rahmenprogramms zur Sonderausstellung „Unser täglich Brot… Die Industrialisierung der Ernährung“, die bis 29. April 2012 geht. Der Eintritt zum Vortrag ist frei. (red) ZITAT „Nur wer sich ändert, bleibt sich treu.“ Wolf Biermann, deutscher Liedermacher Weltbekannte Designerin macht Mode im Hafen Serie Rhein-Neckar-Industriekultur: Dorothee Schumacher hat ein altes Industriegebäude umgebaut Von Veit Lennartz Der Mannheimer Industriehafen ist ja einiges gewöhnt. Bauteile nach Afrika, Reis, Nudeln und Mehl für die ganze Welt, Bio-Diesel für die Autos. Namen wie Rama, Biskin, Livio, Becel und Aurora stammen von hier. Es scheint nichts zu geben was nicht mit diesem Hafen zusammenhängt. Aber Mode? Wer vor der Industriestraße 47 steht, der ahnt, dass sich am ehemaligen Russenkai ungewöhnliches tut. Und das seit mehr als 20 Jahren. Schumacher. Dorothee Schumacher. Internationales Modelabel, weltweit bekannte Designerin, rund 90 Mitarbeiter, hauptsächlich Frauen. Voriges Jahr hat Dorothee Schumacher mit ihrer Sommerkollektion die Berliner Fashion Week eröffnet. 2006 ging der Name sogar um die ganze Welt. Im Film „Der Teufel trägt Prada“ machte sich Schumacher neben Ausstattern wie Chanel und Prada einen Namen. Und warum ausgerechnet Mannheim? Nun, die Liebe hat sie hierher gebracht, sagt sie, Ende der 90er Jahre. Und die ehemalige Kartonagenfabrik im Industriehafen war für sie offensichtlich auch eine Liebe, zumindest auf den zweiten Blick. Mit dem Pariser Stararchitekten Yves Bayard hat sie das alte Fabrikgebäude in moderne Ateliers, Showrooms und Büros umgewandelt. Mit dem wunderbaren Blick auf das breite Becken des Hafens. Es war das erste Start-up-Unternehmen des Industriehafens und es ist bis heute das erfolgreichste. Als der Hafen ab 1889 gebaut wurde, kaufte Friedrich Brenneis das Grundstück für eine Fenster- und Türenfabrik. Doch schon 1908 erwarb Alfred Hirschland das Anwesen für seine „Oberrheinische Cartonagenfabrik“, hervorgegangen aus der Verpackungsabteilung der Korsett- und Miederfabrik „Felina“. Die Nazis zwangen den jüdischen Mitbürger Hirschland 1938, seine Fabrik zu verkaufen, besser gesagt zu verschleudern. Der neue Besitzer war die „Kartonagenfabrik Annweiler Fr. Baumann KG“. In der Nachkriegs- In der ehemaligen Kartonagenfabrik befinden sich heute moderne Ateliers, Showrooms und Büros. zeit siedelten sich noch weitere Betriebe an, wie die Fischräucherei von August Engel und Dr. Brenner mit seiner Kittfabrik und chemischen Erzeugnissen. Schließlich hat die Kartonagenfa- spanische Wand teilen. Die alte historische Halle aus gelben Backsteinen hat der Architekt neu gestaltet, das Betonskelett, das die ganze Halle trägt, ist sichtbar und durch den hellen An- brik Annweiler ihre Produktion in Mannheim geschlossen – und dann kam Dorothee Schumacher. Anthrazitfarbene Eisentore führen in einen Hof mit kleinen Rasenflächen, getrimmten Hecken und Bäumchen. Die Lettern „Schumacher“ prangen auf Schildern, die den Hof wie eine strich noch betont. Die Fenster führen wie lange Bänder um das Gebäude herum. Der weiße, kubische Anbau erschließt mit einem großzügigen Entree und breiter Treppe den oberen Stock. Durch die Fenster kann man die hölzerne Dachkonstruktion erkennen. Bei Nacht ist die Halle an beiden Giebeln FOTO: RNIK beleuchtet, eine der Stationen beim Hafenlicht 1 in der langen Nacht der Museen, als tausende Mannheimer ihren illuminierten Industriehafen als moderne Märchenkulisse auf sich wirken ließen. Im nächsten Hof steht im merkwürdigen Gegensatz ein fünfstöckiges Glas-Beton-Gebäude auf Stelzen. Der Architekturmix ist gewagt, aber was ist im Mannheim der Nachkriegsjahre nicht alles gewagt, abgerissen, umgebaut, verschandelt, verschönert, verfallen. Dorothee Schumacher hat den Industriehafen ohne Frage aufgewertet, sie zeigt, wie Industriekultur mit moderner Produktion eine fruchtbare Symbiose eingehen kann, wie eine Brücke von damals zu heute geschlagen werden kann. Und dass sie zu einer der großen Arbeitgeberinnen im Hafen geworden ist. SCHWÖBELS WOCHE Berlusconi – Verlustboni Mundartkolumne von Hans-Peter Schwöbel Schun vor 40 Johr haww isch bei Vordräg Nochdeil vun onnare organisiert – des is gsacht: „Ein Diktator muss nicht mit knal- de wahre Held in därre Welt. Der Wütelenden Schaftstiefeln daher kommen. Er risch aus Braunau un de Honnebombl Silvio sin's Medium fär Viekann auch als Hanswurst aufle, un die Viele sin umgetreten und die Demokratie kehrt s‘Medium fär die Gebedrohen.“ Berlusconi ist waltherrscher un Vorteilsdie Inkarnation meiner Thenähma. Massebasis, heeßt se. Wie konn des soi, dass so nädd, dass alle sisch koränna so long ä Volk berumpiere losse. Nää, wahrherrscht un gonz Europa zum schoinlisch isses nädd ämol Aff macht? ä Mehrheid. Awwa, es sin Beobachder in Idalie sache viel genug, dass die Kerle schun long: „Das Problem Schond un Uugligg iwwa ä mit Berlusconi ist, dass Viele Lond bringe känne. von uns gerne so wären wie Um so wischdischa isses, die er.“ Des isses. Weder der Alptraum-Dikdador mitm Muggeschiss zu stärke, wo wisse, dass die Welt in die Luft fliegt, womma Ooschdond, Verschunna de Nas noch der Pantalone Silvio B. hädde ohne Massebasis ä Volk beherr- dond, Gereschdischkeit un Menschewürde verachte. Un zwar nädd bloß in de Posche känne. Der brüllende Ver-Führer is domols vun litik, sondern im Alldaach in Schule, Veroine, Pardeie, in viele als Rache-Engel fär ihrn Frust-Hass ge»Finanz- un Wirtschaftshaie, de Medie (!), om Arweitsplatz un in braucht worre. Un de Silvio B. hodd sisch isch heer Eisch huuschde ...« NachbarschaftsbezieHans-Peter Schwöbel hunge. Gsetze un Reöffentlisch schamlos geln, wo Mensche bereischert, Regeln vor Iwwagriffe schitun Gsetze gebroche, manipuliert un gelooge, dass sisch die ze, müsse respektiert wärre. Nädd jeda, Balke biege. Vun soviel Freschheit drä- wo Regeln beachde duud, is än Spießer, ämt aa monscha klääne Monn un wählt un nädd jeda, wo Gsetze brischt, is än entspreschend. Nädd zu redde, vum Sil- Revolutionär. S‘konn sehr wohl umgevio soine Bunga-Bunga-Parties. Uff Eng- kehrt soi. Wie immer gilt Matthäus 7, 16. lisch heeßt so änna ,dirty old man‘. Des is (Gugge se mol, was dort steht.) änna, mit dem ma soi Enkelin nädd allää Gliggwunsch on unsa idaliänische Schwestern un Brieda, dasse den Pantalosse därrf. Silvio B. isses Produkt von ännare Gsell- lone Silvio B. endlisch los worre sin. Un schaft, die am meischde die belohnt, wo s‘Volk muss sisch vun soine schleschde de greeschde Schade oorischde unm Gewohnheide emanzipiere – nädd bloß Volk die greeschde Verluschde uffhalse: in Idalie. Schunsch ännad sisch nädd Berlusconi = Verlustboni. Finanz- un viel. Wirtschaftshaie, isch heer Eisch huuschde ... Wer soi Staiern nädd bezahlt, wem die kolumne gesprochen: alle Regeln un Gsetze hinne vorbei Schwöbel’s Woche hören unter gehe, wer soin Vordeil konsequent zum www.mannheim.de/schwoebels-woche Aktive Sänger geehrt Jubilarfeier: Bürgermeister Grötsch lobt Engagement Mannheimer Gastfreundschaft Veranstaltung: Stadtmarketing Mannheim präsentiert Mannheims Vorzüge auf Mercedes-Benz Omnibustagen Der Geburtstag des Automobils vor 125 Jahren in Mannheim lässt die Stadt auch nach dem offiziellen Ende des Automobilsommers 2011 nicht los. Die MercedesBenz Omnibustage (MOT) vom 16. bis 20. November stehen daher folgerichtig unter dem Motto „125 Jahre Innovation“. Die alle zwei Jahre stattfindende Hausmesse auf dem Mannheimer Werksgelände der EvoBus GmbH gilt als einer der wichtigsten Termine für Branchenspezialisten aus ganz Europa. Bedarfs- und Entscheidungsträger sowohl des ÖPNV, als auch privater Busreiseunternehmen können sich auf der Messe über die neuesten Produktentwicklungen informieren. Die Stadtmarketing Mannheim GmbH wird Auch in diesem Jahr ist die Stadtmarketing Mannheim GmbH auf den Mercedesebenfalls mit einem Messestand vertreten Benz-Omnibustagen mit einem Stand vertreten. FOTO: STADTMARKETING sein und Mannheim als attraktives Reiseziel gerade auch für Busreisen präsentie- (rem) vom 13. Mai 2012 bis zum 13. Janu- Macht und Leidenschaft“ hinter die Kulisren. Ein Thema, mit dem 2012 Besucher ar 2013 in der Ausstellung „Benedikt und sen des berühmtesten italienischen Adelsnach Mannheim gelockt werden sollen ist die Welt der frühen Klöster“ mit Benedikt geschlechts. Ab dem 8. September 2013 unter anderem der 98. Deutsche Katholi- von Nursia und der Entstehung der Klöster bis zum 2. März 2014 folgen die rem den kentag. Vom 16. Bis 20. Mai 2012 werden vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit. Spuren der Herrscher der Kurpfalz mit der tausende Katholiken in Mannheim erwar- Daneben werden die rem 2012/13 noch Ausstellung „Die Wittelsbacher am Rhein: tet um unter dem Leitwort „Einen neuen zwei Ausstellungen ganz im Zeichen gro- Die Kurpfalz und Europa“. Aufbruch wagen!“ zu feiern, zu diskutie- ßer Herrscherfamilien organisieren. Vom Auch 2013 wird ein weiteres Megaevent ren und zu beten. Passend dazu beschäfti- 17. Februar bis zum 28. Juli 2013 blicken Mannheim in den Mittelpunkt des bundesgen sich die Reiss-Engelhorn-Museen die Museen mit „Die Medici: Menschen, weiten Interesses rücken: das Internatio- nale Deutsche Turnfest 2013. Im Verbund mit der gesamten Metropolregion RheinNeckar wird das Turnfest der Stadt erneut eine große Zahl nationaler und internationaler Gäste bescheren. Unter dem Motto der Metropolregion „Leben in Bewegung“ wird die Sportstadt Mannheim vom 18. bis 25. Mai 2013 in Bewegung versetzt. Aber auch unabhängig von diesen Großveranstaltungen und Ausstellungen ist Mannheim eine Reise wert. So wird das Team der Stadtmarketing GmbH auf der MOT von „Anton“, dem Maskottchen des Luisenparks unterstützt. Außerdem wird das Maritim Hotel von Freitag bis Sonntag die Besucher der MOT mit Show-Barmixing unterhalten und mit kostenlosen Cocktails verwöhnen. Auf diese Weise sollen die Busreiseveranstalter Mannheims Gastfreundschaft kennenlernen und dadurch inspiriert künftig vermehrt Busreisen in die Quadratestadt in ihr Programm aufnehmen. Weitere Tipps und Infos rund um Mannheim bietet auch die neue Broschüre „Mannheim. Im Quadrat. Highlights der Quadratestadt 2012“, die das Stadtmarketing erstmals auf der MOT ausgeben wird. (ps) Bürgermeister Michael Grötsch lobte das Engagement der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger in den Chören, Orchestern und Gesangsvereinen. FOTO: ZIETSCH Zur Jubilarfeier des Kurpfälzer Chorverbandes begrüßte der Vorsitzende Jürgen Zink in der Pfarrgemeinde St. Elisabeth in der Gartenstadt neben den Hauptpersonen – insgesamt 95 aktive Sänger, die ihrem Gesangsverein seit zehn, 25, 40, 50, 60, 65 und im Falle von Günter Fleck (Sängerbund Harmonie 1862 Neckarau) sowie Wilhelm Weber (GV Frohsinn 1914 Hochstätt) sogar 70 Jahre die Treue halten – auch Kulturbürgermeister Michael Grötsch. Der Dezernent lobte das besondere ehrenamtliche Engagement dieser Sänger, das angesichts des vielfältigen Freizeitangebots, der Mobilität im Beruf und den damit einhergehenden veränderten Lebensstilen nicht mehr selbstverständlich sei. „Dabei belegt gerade Ihre Treue zum Chorgesang, wie nachhaltig das gemeinschaftliche Singen jeden Einzelnen bereichern und erfreuen kann.“ Die Vielfalt und Lebendigkeit von Mannheims Kultur- und Musikleben beruhe, so Bürgermeister Grötsch weiter, auf der Musikleidenschaft der Bürger. „In Chören, Orchestern und Musikvereinen wird diese Passion gelebt. Sie bilden die Basis, auf dem sich das breite Spektrum an Musik in der Quadratestadt erst entfalten kann. Mannheim ist stolz auf seine Chöre und Gesangsvereine. Sie sind ein wichtiger Teil unserer Kulturlandschaft und einer der Wegbereiter zur Kulturlandschaft 2020.“ (az/maz)