Bürgerkurier - in der Stadt Bismark

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Bürgerkurier - in der Stadt Bismark
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Bürgerkurier
Amtliches Mitteilungs- und Verkündungsblatt
26. Oktober 2012
Nr. 09
7. Jahrgang
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 2 –
Nr. 09/2012
2. Demografie-Kongress des Landes Sachsen-Anhalt
10. bis 11. Oktober 2012 in Magdeburg
„Sachsen-Anhalt 2030 - Die Chancen im demografischen Wandel“
Der demografische Wandel stellt für alle Handlungsebenen und Verantwortungsbereiche in
unserem Land eine gesellschaftliche wie politische Herausforderung dar, die sowohl mit
Risiken und Belastungen als auch mit Chancen
und Entwicklungsperspektiven verbunden ist.
Die Aufgabe der Landesregierung ist es dabei,
unser Land strukturell sowie in wirtschaftlicher
und politischer Hinsicht rechtzeitig auf die demografischen Veränderungen einzustellen und
zu sensibilisieren.
Der 2. Demografie-Kongress, an dem auch
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und der
Minister für Landesentwicklung und Verkehr,
Thomas Webel, teilnahmen - hatte das Ziel zur
Stärkung des Wirtschaftsstandortes SachsenAnhalt beizutragen.
Mit Mitteln der Technischen Hilfe aus der EUStrukturfondsförderung EFRE sowie unter Einbeziehung regionaler wirtschaftlicher Akteure und
Wirtschaftseinrichtungen wurde aufgezeigt, wie
langfristig Fachkräfte gewonnen und vor allem
junge Menschen in der Region gehalten werden Hier auf dem Foto Bürgermeisterin Frau Schlüsselburg im Pausengespräch mit Heike
Winkelmann, Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, Dirk Michaelis, Baudezernent Landkreis
können.
Gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Stendal und Herrn Köhler, Leiter der Stabsstelle Demografie Land Sachsen-Anhalt, der
Verwaltung sowie dem teilnehmenden Publi- für die Förderung der Anpassungsstrategie „Bismark 2025“ zuständig war und seinen
kum wurden unter dem Motto „Sachsen-Anhalt Arbeitsbesuch in Bismark ankündigte.
2030“ Maßnahmen aufgezeigt und Visionen
entwickelt, wie Sachsen-Anhalt wirtschaftlich gestärkt und als Hei- Unsere Bürgermeisterin, Frau Schlüsselburg, vertrat die Einheitsgemat liebens- und lebenswerter gestaltet werden kann. Aufbauend auf meinde Stadt Bismark (Altmark) auf diesem Kongress. Dabei konnte
dem transnationalen Projekt YURA wurde in einem Workshop mit sie auf die zu Beginn des Jahres vorgestellte Anpassungsstrategie
jungen Menschen ihre Visionen „Sachsen-Anhalt 2030“ diskutiert. „Bismark 2025“ verweisen.
Ankündigung - 21. Klädener Adventsmarkt rund um den Klädener Schlossplatz
1. Adventssonntag am 02. Dezember von 10:00 bis 18:00 Uhr
Auch in diesem Jahr findet am 1.
Advent der Klädener Adventsmarkt statt, der im vergangenen
Jahr bereits sein 20-jähriges Bestehen beging.
Traditionell eröffnet Bürgermeisterin Verena Schlüsselburg,
gemeinsam mit den Ortsbürgermeistern, Ehrengästen, dem
Weihnachtsmann und „Kelles
Weihnachtsengeln“ den Adventsmarkt um 10:00 Uhr auf
der Bühne vor dem Schloss.
Vor der Kulisse des Klädener
Schlosses und auf dem Weihnachtsmarktgelände wird den Besuchern viel schönes Vorweihnachtliches geboten. Das macht den Klädener Adventsmarkt seit
Jahren so besonders und einzigartig - wie lebende Märchenfiguren,
Märchenwald, Märchentante, Schatztruhe und Kinderkarussell.
Die Besucher können wundervolle Weihnachtsgeschenke aus
den verschiedensten Materialien, wie Holz, Ton, Wolle, Glas und
Porzellan auswählen. Neben den 150 Ständen, die Herzhaftes
und Süßes anbieten, wird es wieder mehrere anheimelnde Ad-
ventscafes rund um den Schlossplatz geben. Der Geruch nach
Zimt, Pfefferkuchen und Glühwein und das besondere Ambiente
werden für eine schöne vorweihnachtliche Stimmung sorgen.
Das Angebot rund um das Klädener Schloss - u. a.:
Märchenwald, Märchenstunde, Weihnachtspostamt Himmelpfort, Kaninchen- und Modelleisenbahnausstellung, Bastelstube
im „Alten Schafstall“, im Gutshofstübchen des Schafstalls lässt
es sich bei Kaffee und Kuchen verweilen, ebenso im Feuerwehrgerätehaus und im Schloß Kläden.
Der Weihnachtsmann kommt mit seinem Gabensack mehrmals
am Tag, so dass sich alle Kinder freuen können.
Auf der Schlossplatzbühne und auf dem Weihnachtsmarktgelände werden Chorgesang, Drehorgelspieler, Turmbläser und
Blasmusiker für eine vorweihnachtliche Stimmung sorgen, so
dass sich wieder Jung und Alt aus nah und fern in Kläden wohlfühlen können.
Wir freuen uns, auch Sie in Kläden begrüßen zu dürfen.
Ein Besuch lohnt sich in jedem Fall.
Weitere Infos: Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Tel. 039089 97610
www.stadt-bismark.de, E-Mail: [email protected]
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Kirchengemeinde Deetz sehr aktiv
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Steinfeld(Querstedt:
Gleich in zwei Ortschaften ist derzeitig der Wasserverband Stendal/
Osterburg mit Erschließungsarbeiten für eine bessere Schmutzwasserentsorgung tätig. In Steinfeld werden seit dem 08.10.2012 acht
Grundstücke am Kleinmöringer Weg durch einen neuen Schmutzwasserkanal erschlossen.
In Querstedt ist der Wasserverband seit September tätig. Hier wird
die gesamte Ortslage, im Rahmen der Schmutzwasserentsorgung
neu erschlossen. Nach Beendigung beider Baumaßnahmen soll das
Abwasser der erschlossenen Grundstücke zum Klärwerk nach Kläden
übergepumpt werden.
Die Kirchengemeinde Deetz um ihren Vorsitzenden Jürgen Franke
beteiligte sich nun schon zum 14. Mal beim Steinfelder Bauermarkt.
Kirchengemeinde Deetz auf dem Steinfelder Bauernmarkt
Der schöne Stand war nicht zu übersehen…hier auf dem Foto ein Teil
der Helfer und Bäcker nach einem anstrengenden Tag, schließlich verkauften alle von 9:00 bis 17:00 Uhr den leckeren Kuchen - aber es war
wieder ein schöner Tag in Steinfeld - war von den Deetzern zu hören.
Und so gilt den vielen Helfern, den Bäckern, den Helfern vor und
hinter dem Verkaufsstand und allen anderen, die sich beteiligt haben
ein ganz herzliches Dankeschön - sagt Jürgen Franke.
„Und nächstes Jahr (hoffentlich) auf ein Neues.“
Bismark:
Im Rahmen der städtebaulichen Sanierung erfolgen im Jahr 2012
umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Dacheindeckung und der Sanierung der Außenfassade in Bismark, Breite Straße
41. Die Sanierung des kommunalen Wohngebäudes befindet sich
in der Endphase. Die Dachdeckerarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurden die Schornsteinköpfe
und die Regenentwässerung erneuert. Zurzeit finden die Arbeiten an
der Dämmfassade statt. Ziel der Maßnahme ist es, den kommunalen
Wohnraum sowie das Stadtbild aufzuwerten.
Zum aktuellen Baugeschehen
in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Straßenbau in der Ortschaft Grassau
Die Arbeiten zum Bau des neuen Regenkanals wurden in der 41.
Kalenderwoche abgeschlossen. Nunmehr wird im Rahmen des ersten
Bauabschnitts mit dem Bau des Gehweges gegenüber vom Friedhof
begonnen. Dem folgt die Auskofferung für den Straßenbau.
Auf Grund von nicht vorhersehbaren Verzögerungen im Kanalbau
wird sich die Fertigstellung der Baumaßnahme auf den Monat Dezember verschieben.
Dobberkau/Garlipp:
Die sanierte Friedhofsmauer in der Ortschaft Dobberkau - im Bürgerkurier berichteten wir darüber, dass Einheitsgemeinde und Ortschaft
hier gemeinsam an einem Strang zogen ist fertig gestellt und kann sich sehen lassen.
Inzwischen ist der fleißige Gemeindearbeiter Herr Hildebrand an der
Friedhofsmauer in Garlipp tätig.
Auch hier wirken Einheitsgemeinde und Ortschaft gut zusammen
und Ortsbürgermeister Waldemar Schreiber kümmerte sich um die
Materialbereitstellung, so dass nun das milde Herbstwetter noch gut
genutzt werden kann.
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Friedhofsmauer Dobberkau
…und in der Ortschaft Hohenwulsch wurde in diesen Tagen - ebenfalls im Zusammenwirken mit der Ortschaft und dem Ortsbürgermeister Dirk Falk - begonnen, den Anbau am Sporthaus vorzunehmen.
Damit wird die schon jetzt gut gegebene Funktion weiter verbessert.
Anbau Sporthaus
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Die Siegerehrung übernahmen der Kreisbrandmeister - Dr. Ringhard
Friedrich, der Stadtwehrleiter der EHG Stadt Bismark (Altmark) - Kamerad Hans-Herrmann Haak, der Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Badingen - Kamerad Frank Mangelsdorf und der Jugendfeuerwehrwart der Ortsfeuerwehr Badingen - Kamerad Steven Bleihß.
Die Sieger im Pokallauf - die Mädchen und Jungen der Feuerwehr
Buch.
Pokallauf der Jugendfeuerwehren
des Landkreises Stendal
in der Einheitsgemeinde Bismark (Altmark)
Am Samstag, dem 06.10.2012 traten auf dem Badinger Reitplatz
14 Jugend-Feuerwehrmannschaften aus dem Landkreis Stendal zum
Pokallauf und zur Schnelligkeitsübung (Schläuche ausrollen) an.
Die Versorgung übernahm der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Badingen.
Die Mädchen-Mannschaft der Ortsfeuerwehr Kläden.
Die Teilnehmermannschaften aus Rochau, Buch, Bismark/Büste,
Miltern/2 Teams, Jarchau, Lüderitz, Schinne/Grassau, Kläden, Klietz,
Heeren, Stendal, Meseberg/Dobbrun und Badingen hatten vor allem
mit Dauerregen zu kämpfen.
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Trotzdem hatten alle Spaß und gaben ihr Bestes. Am Nachmittag
standen dann auch die Sieger fest. Zum dritten Mal gewannen die
Mädchen und Jungen der Feuerwehr Buch den Wanderpokal, der
jetzt ihnen gehört.
Bei der Schnelligkeitsübung waren die Badinger als Lokalmatadoren
mit 47 Sekunden die Schnellsten.
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Inzwischen liegt der Bewilligungsbescheid vor und am 18. Oktober
erfolgte der Start für die Umsetzung der Arbeiten am Kolk.
Einen Tag zuvor überzeugte sich die Bürgermeisterin am Kolk von
den vorbereitenden Arbeiten - der Beräumung der Kioske.
Hier im Überblick die Ergebnisse des Pokallaufs:
1. Buch 39,35 Sekunden
2. Meseberg/Dobbrun 42,09
3. Jarchau 42,94
4. Miltern I 43,85
5. Lüderitz 47,26
6. Schinne/Grassau 48,28
7. Heeren 51,51
8. Miltern II 53,57
9. Rochau 56,62
10. Stendal 58,74
11. Badingen 59,51
12. Klietz 68,99
13. Kläden 73,01
14. Bismark/Büste 75,32
Ergebnisse der Schnelligkeitsübung:
1. Badingen 2. Meseberg/Dobbrun 3. Jarchau 4. Stendal 5. Klietz 6. Bismark/Büste 7. Miltern 8. Schinne/Grassau 47 Sekunden
51,00
58,00
72,00
75,00
86,00
92,00
97,00
Einheitsgemeindebürgermeisterin lud die
Bismarker Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister
Eduard Stapel zum Arbeitsgespräch ein
Hier auf dem Foto drei fleißige Helfer - H. Welk, M. Fichte und S.
Czichy - mit Traktor und Multicar.
Bauarbeiten am Bismarker Kolk haben begonnen
Mit über 75.000 EUR unterstützt die Europäische Union die Sanierung
von Anlagen am „Kolk“ in Bismark.
Am 18. Oktober begannen die Bauarbeiten für die Umsetzung des
Leader-Projektes in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark).
Initiiert durch die Bürgermeisterin und Vorsitzende der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Altmark, Verena Schlüsselburg, war das
Projekt auf die Prioritätenliste der LAG für das Jahr 2012 eingeordnet.
Im Mittelpunkt des Gespräches, an dem auch die Amtsleiterrunde
teilnahm, stand die Planung für 2013. Dabei ging es u.a. um den
Kolk, das Waldstadion, Objekte - die sich die Ortschaft Bismark im
Gebietsänderungsvertrag vorbehalten hat.
Es gehört zur langjährigen Praxis - schon aus Verwaltungsgemeinschaftszeiten, dass sich Frau Schlüsselburg und die Verantwortlichen
der Verwaltung direkt vor Ort in den Gemeinden, jetzt Ortschaften,
mit den Ortsbürgermeistern treffen, um sich über anstehende
Schwerpunkte zu unterhalten, um sie dann nach Möglichkeit auch
anzupacken.
So gab es vor einem Jahr am 4. Oktober 2011, so einen Treff mit
„Begehung“ in der Ortschaft Bismark. Im Ergebnis - so konnte Bürgermeisterin Verena Schlüsselburg den Ortschaftsräten einleitend
darlegen - sind bis heute die ungenutzten Immobilien: ehem. Berufschule und ehem. Polytechnisches Zentrum von der Einheitsgemeinde
entrümpelt und verkauft worden.
Und für den „Kolk“ wurde die „EU-Leaderförderung“ auf den Weg
gebracht.
„Bis zum Frühjahr 2013 werden Investitionen in Höhe von rund
124.000 EUR dazu beitragen, dass der Kolk schrittweise zu einem
Anlaufpunkt für den ländlichen Tourismus in unserer Region ausgebaut wird“ stellt Frau Schlüsselburg in Aussicht. Mit den verfügbaren
Mitteln werde man zunächst jene Bereiche des Freibades sanieren
und umgestalten, die am dringendsten einer Aufwertung bedürfen.
Dazu zählen u.a. Sanitäranlagen und die Eingangszone.
Verena Schlüsselburg: „Ohne die Leader-Förderung der Europäischen
Union wäre es nicht möglich gewesen, den Kolk langfristig als Anziehungspunkt für die Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde
und angrenzender Kommunen zu erhalten. Jetzt muss man zügig
darüber befinden, inwieweit eventuell ein zweiter Bauabschnitt am
Kolk in Angriff genommen werden sollte, um weitere Areale des
Bereiches zu verschönern.“
„Vom Projekt rund um den Kolk geht eine Signalwirkung aus, um
weitere kleine touristische Vorhaben in der Ortschaft Bismark vorzubereiten. Es ist auch der LAG Mittlere Altmark zu verdanken, dass
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die strikte Abgrenzung der Förderung für den Städtebau und für die
ländliche Entwicklung - die dazu geführt hat, dass in der Ortschaft
Bismark bisher keine Leader-Projekte durchgeführt werden konnten
- zumindest für den Bereich Tourismus aufgehoben wurde“ stellt
Leader Manager Dr. Wolfgang Bock fest.
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Durch STARK II Teilentschuldung auch für die
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - mit
positiver Auswirkung auf die Kommunalfinanzen
von über einer halben Million
Mit dem Förderprogramm STARK II des Landes Sachsen-Anhalt
werden die Kommunen beim Schuldenabbau unterstützt. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt übernimmt die Anschlussfinanzierung
der bestehenden Kapitalmarktdarlehen unter Gewährung eines zinsverbilligten Annuitätendarlehens. Bei Übernahme des Darlehens wird
ein 30%iger Tilgungszuschuss auf die Restschuld gewährt.
Neben der Reduzierung der Restschuld um 30 % spart die Kommune
auch die Zinsen auf den erlassenen Betrag. Eine weitere Zinsersparnis
ergibt sich aus der geringeren Tilgungszeit - in der Einheitsgemeinde
ist das zusammen rund eine halbe Million Euro.
Im Oktober wird für die Einheitsgemeinde Stadt Bismark durch zielstrebiges Handeln der Verantwortlichen bereits das vierte Darlehen
durch einen zinsgünstigeren Kredit abgelöst.
Auf die ursprüngliche Restschuld zum Ende der Zinsbindung in Höhe
von 1.008,9 TEUR für diese vier Darlehen erhielt die Stadt einen
Tilgungszuschuss von 302,7 TEUR. Somit waren neue Darlehen von
insgesamt 706,2 TEUR aufzunehmen.
Neben dem Tilgungszuschuss werden auf Grund der geringeren
Darlehenshöhe, der günstigeren Zinskondition sowie der kürzeren
Laufzeit Zinsen von ca. 252,4 TEUR eingespart.
Es ist wieder soweit:
Am 15.11.2012 ist die vierte Rate für Steuern und Beiträge fällig!
✂
✂
Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen.
Lassen Sie es nicht auf eine
Mahnung und die anschließende Einleitung der Vollstreckung ankommen. Dies bringt
unnötige Gebühren mit sich,
die Sie als Steuerzahler zu tragen haben.
Um der Kasse die Zuordnung
Ihrer Einzahlungen zu vereinfachen und Fehlbuchungen zu
vermeiden, geben Sie bitte Ihr
Kassenzeichen an.
In diesem Zusammenhang soll
nochmals auf die Möglichkeit
einer Einzugsermächtigung für
das Lastschriftverfahren hingewiesen werden.
Mit nachfolgend abgedruckter
Vorlage können Sie der Kasse
der Stadt Bismark (Altmark)
eine Einzugsermächtigung
erteilen. Die Kasse zieht dann
zu den im Bescheid genannten
Fälligkeiten die Steuern ein. Zusätzliche Gebühren entstehen
Ihnen nicht.
Das Verfahren ist für Sie als
Steuerzahler einfach und bequem. Sie vergessen keine
Steuerfälligkeit, eine Mahnung
mit zusätzlichen Kosten haben
Sie nicht zu erwarten.
Nutzen Sie die Vorteile und
schicken Sie diesen Vordruck
an die Einheitsgemeinde Stadt
Bismark (Altmark), Breite Straße 11 in 39629 Bismark.
Nr. 09/2012
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Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Aus der Stadtratssitzung
der Einheitsgemeinde berichtet:
Neuer Ortswehrleiter für Beesewege und
neuer stellvertretender Ortswehrleiter für Deetz
Am 26.09.2012 tagte der Stadtrat in Deetz. Ortsbürgermeisterin
Petra Steffens hatte sich viel Mühe gegeben bei der Ausgestaltung
des Sitzungsraumes. Sie stellte zu Beginn der Sitzung die Ortschaft
Deetz vor und hatte viele Fakten und interessante Informationen für
die anwesenden Stadträte parat.
Der Kamerad Karsten Bessing wurde auf der Stadtratssitzung am
26.09.2012 in Deetz zum Ortswehrleiter für Beesewege berufen.
Alle Unklarheiten, die die Berufung auf der Stadtratssitzung im Juni
vertagen ließen, wurden mit dem Ortschaftsrat Hohenwulsch, dem
Ordnungsamt und der Stadtwehrleitung geklärt.
Kamerad Bessing wird nun die Geschicke der Ortsfeuerwehr in Beesewege bis September 2018 leiten.
Ebenfalls berufen wurde der Kamerad Tobias Voigt. Er erhielt die
Ernennungsurkunde als stellvertretender Ortswehrleiter Deetz ebenfalls bis September 2018.
Ortsbürgermeister Waldemar Schreiber nutzte in der Stadtratssitzung
die Gelegenheit um sich bei den Kameraden der Feuerwehren Garlipp, Bismark und Kläden herzlich zu bedanken, die kürzlich bei dem
Scheunenbrand in der Ortschaft Garlipp gleich zur Stelle waren und
so Schlimmeres verhinderten. Bei diesem Einsatz wurde deutlich, dass
hier das Miteinander und nicht das Gegeneinander beispielhaft war.
Er sprach allen Kameraden seine Hochachtung aus.
Beiden Ehrenbeamten gratulierten die Bürgermeisterin, der Stadtratsvorsitzende, die Ordnungsamtsleiterin - und Frau Schlüsselburg
überreichte auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses die Ernennungsurkunden.
In dem Zusammenhang gab die Bürgermeisterin ihrer Freude darüber
Ausdruck, dass hier zwei junge Kameraden das hoch zu achtende
Ehrenamt übernommen haben.
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
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Das Ordnungsamt informiert noch einmal
über das Sonn- und Feiertagsgesetz
(Feiertagsgesetz) des Landes Sachsen-Anhalt - und bittet die Bürger
um Beachtung:
Nach diesem Gesetz sind staatlich anerkannte Feiertage:
1. der Neujahrstag
2. der Tag heilige Drei Könige (6. Januar)
3. der Karfreitag
4. der Ostermontag
5. der 1. Mai
6. der Tag Christi Himmelfahrt
7. der Pfingstmontag
8. der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
9. der Reformationstag (31. Oktober)
10.der 1. Weihnachtstag
11.der 2. Weihnachtstag
Diese Tage sind Tage der allgemeinen Ruhe.
Öffentlich bemerkbare Arbeiten und Handlungen, die die äußere
Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind nur erlaubt, soweit sie
1. nach Bundes- und Landesrecht besonders zugelassen sind,
2. dem Betrieb der Post, den Eisenbahnverkehr, die Schifffahrt, die
Luftfahrt, den Güterverkehr, den öffentlichen Nahverkehr oder
sonstigen Personenverkehr, Versorgungsbetriebe oder Hilfseinrichtungen für diese Betriebe und Verkehrsarten betreffen
3. unaufschiebbare Arbeiten im Rahmen einer ordnungsgemäßen
Landwirtschaft sind oder erforderliche Arbeiten zur Befriedigung
häuslicher Bedürfnisse oder zur Verhütung eines Notstandes oder
zur Vorbereitung der am folgenden Tag stattfindenden Märkte
sowie
4. nicht gewerbemäßige Betätigung in Haus und Garten darstellen.
Gottesdienste sind besonders geschützt, insbesondere dürfen während der Zeit des vormittäglichen Gottesdienstes an Sonn- und
Feiertagen keine Veranstaltungen und Handlungen in der Kirche
stattfinden.
Ein erhöhter Schutz besteht am:
a) Karfreitag ganztägig,
b) Volkstrauertag (dem vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent)
ab 5:00 Uhr,
c) Buß- und Bettag ab 5:00 Uhr,
d) Totensonntag (dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent) ab
5:00 Uhr und
e) Heiligabend ab 16:00 Uhr
An diesen Tagen sind nicht nur die öffentlich bemerkbaren Arbeiten
und Handlungen verboten, sondern außerdem:
- Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den
Schank- und Speisebetrieb hinauslaufen,
- öffentliche Sportveranstaltungen
- sonstige öffentliche Veranstaltungen (Ausnahme: Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder der Würdigung des Feiertages dienen oder auf dessen Charakter Rücksicht
nehmen)
4. Ortswehrleitertagung - Winterbereitschaft
Ende September fand die 4. Ortswehrleitertagung im Jahr 2012 im
Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Kläden statt.
Schwerpunkt dieser Beratung lag in der Vorbereitung der Organisation und Durchführung der Überprüfung der Winterbereitschaft
in den Ortsfeuerwehren der Einheitsgemeinde. In den Monaten
Oktober/November werden die jeweiligen Arbeitsgruppen die Einsatzbereitschaft, den Zustand der Ausrüstung und der Technik sowie
die Ordnung und Sauberkeit in den Gerätehäusern überprüfen und
bewerten. Außerdem erfolgt die Alarmierung über die Sirenen und
Funkalarmempfänger. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt in der
nächsten Ortswehrleitertagung, die am 23.11.2012 im Dorfgemeinschaftshaus Beesewege stattfindet.
Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung bildete die Qualifizierung
der Einsatzkräfte. Insbesondere beim Lehrgang für Gruppenführer
und der Qualifikation zum Leiter einer Feuerwehr besteht noch in
einigen Ortsfeuerwehren Nachholbedarf.
Um die Vorbereitung der Qualifikation der Kameraden zu unterstützen, erhielten die Ortswehrleiter die Lehrgangspläne des IBK Heyrothsberge und der Ausbildung auf Landkreisebene für das Jahr 2013.
Hier leitet Stadtwehrleiter Hans-Hermann Haak die Ortswehrleitertagung
Das Ordnungsamt der Einheitsgemeinde informierte über die Anschaffung von Schutzausrüstung für die Einsatzkräfte. So wurden 50
Feuerwehrhelme für den Innenangriff beschafft. Weitere 40 Jacken
und Hosen nach HuPF 2 u. 3 wurden bestellt. Weitere 110 Jacken und
Hosen werden kostengünstig aus dem Bestand der Berliner Feuerwehr
erworben. Ziel ist es, alle Einsatzkräfte mit Schutzausrüstungen nach
der Einsatznorm auszustatten.
Weiterhin informierte das Ordnungsamt, dass die Ausschreibung
für den im Haushaltsplan 2012 verankerten Einsatzleitwagen für
die Ortsfeuerwehr Bismark (Altmark) erfolgt ist und der Auftrag zur
Lieferung dieses Fahrzeuges ausgelöst wird.
Bei Vorliegen dringender Gründe können Ausnahmen zugelassen
werden, sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonnund Feiertagsgesetzes verbunden ist.
Ausnahmeanträge sind rechtzeitig vorher bei der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11,
39629 Bismark (Altmark) zu stellen.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer
039089 97640.
Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Nr. 09/2012
Die Ortswehrleiter
Nr. 09/2012
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Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Wohnen auf dem Lande:
Freie kommunale Wohnungen:
Ort
Straße
Zimmer Größe
Grundmiete
Nebenkosten
Bemerkung
_____________________________________________________________________________________________________________________
Kläden
Kläden
Kläden
Hohenwulsch
Bismarker Str. 31
Bismarker Str. 31
Bismarker Str. 35
Beesewger Str. 1
2
3
3
2
48,09 qm
59,55 qm 58,92 qm
68,0 qm
174 EUR 205 EUR
205 EUR
280 EUR
100 EUR
120 EUR 120 EUR
135 EUR
2. Obergeschoss (OG)
2. Obergeschoss
Erdgeschoss (EG)
sanierungsbedürftig
sanierungsbedürftig
sanierungsbedürftig
zu erfragen bei:
TOP-Haus Management - Herr Lembke
Albrechtstraße 11
39590 Tangermünde
039322 738505
Ort
Straße
Zimmer Größe
Grundmiete
Nebenkosten
Bemerkung
___________________________________________________________________________________________________________________________________
Bismark
Str. d. Solidarität 7
3
62,28 qm
216 EUR
104 EUR
Bismark
Str. d. Solidarität 7
2
51,76 qm
176 EUR
90 EUR
Meßdorf
Hauptstraße 46 c
3
57 qm
224 EUR
96 EUR
Meßdorf
Bahnhofstraße 6 a
4
69,16 qm
270 EUR
150 EUR
Büste
Dorfstr. 5 a/5 b
3
59,9 qm
160 EUR
50 EUR
Bismark
Breite Straße 41
3
54,48 qm
175 EUR
45 EUR
Bismark
Str. d. Solidarität 6
2
41,34 qm
125 EUR
45 EUR
Bismark
Str. d. Solidarität 4
3
64,82 qm
165 EUR
55 EUR
Büste
Dorfstr. 5 a
4
69,5 qm
205 EUR
65 EUR
3. OG - 350 EUR Kaution
inkl. Heizkosten
3. OG - 350 € Kaution
inkl. Heizkosten
OG - 300 EUR Kaution
inkl. Heizkosten
EG - 300 EUR Kaution
inkl. Heizkosten
EG/1. OG - 300 EUR Kaution
zzgl. Heizkosten
1. OG - 230 EUR Kaution
zzgl. Heizkosten
2. OG - 230 EUR Kaution
zzgl. Heizkosten
1./2. OG - 290 EUR Kaution
zzgl. Heizkosten
EG/1. OG - 300 EUR Kaution
zzgl. Heizkosten
zu erfragen bei:
HVG Bismark - Frau Hemstedt
Geschäftsführer Hans Joachim Seeger
Wartenberger Chaussee 4
39629 Bismark
Tel.: 039089 98321
Fax: 039089 3313
E-Mail: [email protected]
Weitere Info bei der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Kämmereiamtsleiterin Frau Schwiertz unter 039089 97630 möglich.
___________________________________________________________________________________________________________________________________
Freie Baulandflächen:
Ortschaft Bismark
• Wohngebiet Bismark „Süd II“
lfd. Flurstück Größe Straßenbezeichnung HausNr. freie qm
Nr.
Baulandflächen
_________________________________________________________
1.
2.
3.
4.
5.
219
225
232
235
236
628
594
791
528
908
Am Eichengrund
Buchenweg
Buchenweg
Fichtengrund
Fichtengrund
Grundstückspreis (Aktionspreis): 22,00 €/qm
Ansprechpartner:
Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark)
Breite Straße 11
39629 Bismark
Tel. 039089 97653
Fax: 039089 2137
E-Mail: bauamt@stadt-bismark-de
Internet: www.stadt-bismark.de
48
5
2
15
14
-
-
Straßen und Wege komplett in Endausbaustufe fertig
Baugrundstücke voll erschlossen
Trinkwasser
Abwasser
Regenwasser
Erdgas
Elektro
Telekom
Ortschaft Schinne
• Baulandflächen an der Friedensstraße in Schinne
Gemarkung Schinne Flur 1, Flurstück 285
Kaufpreis: 8,00 €/qm
- Baugrundstücke teilerschlossen
- unvermessene Baulandflächen
Ansprechpartner:
siehe oben oder bei Ortsbürgermeister Ralf Berlin
Ortschaft Dobberkau
• Baulandflächen Schönebecker Weg
Baulandflächen am Schönebecker Weg
Gemarkung Dobberkau Flur 3, Flurstück 271
Kaufpreis: 8,00 €/qm
- unvermessene Baulandflächen
- Baugrundstücke teilerschlossen
Ansprechpartner:
siehe oben oder bei Ortsbürgermeister Dieter Wein
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
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Nr. 09/2012
Aktuelles vom Bauernmarkt Stielow
Öffnungszeiten Bauernmarkt Stendal-Tangermünde
Das Fest der Goldenen Hochzeit begingen:
Inhaber: Edith Stielow
Stendal - Bruchstraße
September
14.09.2012
20.09.2012
Elisabeth und Friedrich Klehn aus Käthen
Karin und Gerd Böttcher aus Schinne
Dienstag - Freitag
Samstag 9:00 - 17:00 Uhr
8:00 - 12:00 Uhr
Oktober
12.10.2012
Elisabeth und Siegfried Elsner
aus Hohenwulsch
Stendal - Bahnhof
Dienstag - Freitag
Samstag
Sonntag 9:30 - 18:30 Uhr
7:30 - 11:30 Uhr
7:30 - 18:30 Uhr
Tangermünde - Lange Str. 12
Dienstag - Freitag
Samstag
9:00 - 18:00 Uhr
9:00 - 12:00 Uhr
Das Fest der Diamantenen Hochzeit begingen:
Oktober
04.10.2012
Marga und Horst Lehmann, Querstedt
Hochzeit in Garlipp
Florian und Annika Korf aus Garlipp, die am 15.09.2012 im Alten
Schafstall in Kläden geheiratet haben - sagen „Dankeschön“
Erzeugnisse der Saison
Sauer eingelegte Gurken
Eingelegte Zucchini
Zwiebeln
Weißkohl
Spitzkohl
Rotkohl
Sellerie
Porree
Möhren
Kohlrabi
Pastinaken
Äpfel - verschiedene Sorten
Leckeres aus dem Sortiment
Geflügelfleisch aus Neulandproduktion (besonders artgerechtes
Qualitätsfleischprogramm)
Die Bürgermeisterin und die Redaktion des Bürgerkuriers gratulieren
nachträglich recht herzlich und wünschen für die Zukunft alles Gute.
Aus dem Landkreis Stendal
Sprechtag des Netzwerkes für die Integration
von Migranten des Landkreises Stendal
In Kooperation des Landkreises Stendal
mit dem Jobcenter Stendal und mit dem
Netzwerk für Migranten werden auch in
diesem Jahr Sprechtage für Menschen
mit Migrationshintergrund oder mit Behinderung, aber auch für Alleinerziehende und Berufsrückkehrende im Bereich
der Grundsicherung angeboten.
Der Sprechtag für diese Menschen aus
der Region der Einheitsgemeinde Stadt
Bismark (Altmark) wird am Donnerstag,
der 15.11.2012 von 13-16 Uhr im Verwaltungsamt der Einheitsgemeinde, Beratungsraum, Breite Straße 11 in 32629
Bismark statt finden.
Flyer des Netzwerkes mit Informationen,
Beratungsstellen und Ansprechpartnern
liegen in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), im unteren Flur, Breite
Straße 11 in 39629 Bismark aus.
Schlackwurst mit Senfkörnern
Lachsschinken
Griebenschmalz
Joghurt
Vollkornnudeln
Sanddornprodukte
Hausgemachte Marmeladen
Hausgemachter Kuchen
und vieles mehr
„Sauerkraut und Rüben
die haben mich vertrieben
hätt´ meine Mutter Fleisch gekocht
wär ich geblieben“
- aus einem deutschen Volkslied „Kraut und Rüben“ gibt es zwar auch, allerdings sind ganz besonders
die Fleisch- und Wurstwaren beim Bauernmarkt Stielow gefragt. Oft
lässt Edith Stielow Kinderaugen leuchten, weil sie eine kleine Garbe
über die Theke reicht. Edith Stielow bietet mit ihrer Auswahl an frischem Obst und Gemüse, Wurstwaren, Kuchen und Brot qualitativ
hochwertige Produkte an. Die Zufriedenheit ihrer Kunden liegt ihr
besonders am Herzen. Die Kunden fragen häufig nach dem Geflügelangebot. Dieses hochwertige Fleisch kommt von den „Neuland“
Betrieben. Neuland steht für Qualität, für Geschmack und ordentliche
Tierhaltung ohne Genmanipulation. Nach diesen und anderen Kriterien sucht Edith Stielow ihre Lieferanten aus. Jetzt, am November
bietet Edith Stielow wieder einen besonderen Service für ihre Kunden
an. Obwohl bis Weihnachten noch etwas Zeit ist, sollten Sie jetzt
an den Weihnachtsbraten denken. Edith Stielow nimmt gern Ihre
Bestellung dafür entgegen und verspricht die gleiche Qualität wie
im vergangen Jahr. Immer wieder lobten ihre Kunden besonders die
Enten. Denn die beste Qualität ist für die Kunden von Bauernmarkt
Stielow gerade gut genug. Überzeugen Sie sich als Kunde selbst. Das
Team des Bauernmarktes freut sich auf Ihren Besuch.
Nr. 09/2012
– 13 –
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Foto: bilderbox
Sauerkraut-Schinken-Rollen
Zutaten:
Ca. 400 g Sauerkraut
1 große Zwiebel
1 Esslöffel Butterschmalz
Salz, Pfeffer, Kümmel - alles nach Geschmack
8 Scheiben gekochter Schinken
2 Esslöffel mittelscharfer Senf
Butter für die Form
12 Scheiben Butterkäse
100 ml Bier
Auszug EU-Wochenspiegel
1. Das Sauerkraut gut abtropfen lassen und klein schneiden. Zwiebel schälen, hacken und in Butterschmalz glasig dünsten. Das
Sauerkraut dazugeben und einige Minuten weiter dünsten.
2. Mit Salz, Pfeffer und Kümmel abschmecken. Die Schinkenscheiben mit Senf bestreichen, mit Sauerkraut belegen und aufrollen.
Den Backofen auf 200 Grad vorheizen.
3. Eine feuerfeste Form ausbuttern. Die Schinkenrollen hineinlegen, Käsescheiben darüber verteilen und das Bier angießen. Das
ganze 15 bis 20 Minuten backen. Vor dem Servieren mit Paprika
bestreuen.
Am Montag dieser Woche trafen sich die Außen- und Europaminister (Allgemeiner Rat) in Brüssel, um ein weiteres Mal über den
mehrjährigen Finanzrahmen 2014 - 2020 zu diskutieren. Auch wenn
es bisher keine Zahlen gibt, scheint sich die Auffassung durchzusetzen, dass der Vorschlag der Kommission gekürzt werden muss.
Die spannende Frage ist, wo und in welchem Umfang. Dies kann
auch Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt haben. Von den finanziellen
Obergrenzen und der Ausgestaltung der Strukturfondsverordnungen
hängt ab, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen Gelder aus
europäischen Fonds für Projekte in Sachsen-Anhalt zur Verfügung
stehen werden. Entscheidend ist aus Sicht SachsenAnhalts, dass es ein Sicherheitsnetz für Regionen gibt, die aus dem Ziel
Konvergenz ausscheiden. Es soll den betreffenden Regionen eine Mittelausstattung aus den EUStrukturfonds in Höhe von zwei Dritteln der
derzeitigen Zuweisungen sowie Kofinanzierungssätze in Höhe von 75 %
garantieren. Auf der Sondersitzung des Europäischen Rats am 22./23.
November 2012 wird eine Einigung zum mehrjährigen Finanzrahmen
angestrebt, die Verhandlungen treten also in ihre entscheidende Phase.
Dazu passen am besten Speisekartoffeln.
Dr. Henrike Franz
Europäische Kommission (I) -> Finanzbericht 2011
KLEIN-ST-E GALERIE ARNEBURG
Mit einem kleinen Auge
Am 03. Oktober 2012, um 19.00 Uhr im Hotelrestaurant GOLDENER
ANKER, eröffnet die KLEIN-ST-E GALERIE ARNEBURG ihre 197.
Kunstausstellung.
Planmäßig, was das Datum anbetrifft, inhaltlich, nach diversen Komplikationen in der Vorbereitung, überraschend anders: Nach 1986,
2002 und 2004 sind wieder Fotografien zu sehen, und zwar, da ja
die Architektur als die Mutter der Bildenden Künste gilt, von einem
Architekten, von Dipl.- Ing. Karl Georg Wolf (1946) aus Berlin.
Der Autor hat nicht nur viele Teile unserer Erde bereist und mit den
Augen eines Architekten fotografiert, sondern dabei seit 1968 eine
spezielle (deutsche) Fototechnik genutzt und dokumentiert: die LEICA
(von Leitz-Kamera).
In Jena und dann, um 1914, in Wetzlar konstruierte Oskar Barnack
eine Versuchskamera für Kinofilm im Kleinbildformat, und von dieser
Ur-Kamera sind um 1920 Aufnahmen entstanden, deren Negative die
Zeiten überdauerten und jetzt, im Jahre 2000, beglaubigte Abzüge
bzw. Vergrößerungen in
Schwarz-Weiß erlauben. Daneben sind einige Zeugnisse der technischen Entwicklungen und Leistungsfähigkeit der kleinen LEICA
zu sehen.
Dass in einem langen Architektenleben zahlreiche (ca. 95.000) gute,
teils einmalige Fotografien entstanden, ist nicht weiter verwunderlich.
Eine Auswahl der brillantesten Aufnahmen aus aller Welt und aus
Berlin, alle „aus dem Inneren der LEICA“, werden vorgestellt - was
und warum der Autor diese Aufnahmen so gemacht hat, kann am
Eröffnungsabend erfragt werden.
Die Ausstellung ist täglich von 11:30 Uhr bis 21:00 Uhr geöffnet und
bis zum 20.11. dieses Jahres zu sehen.
Die EU-Kommission hat ihren Jahresfinanzbericht 2011 vorgelegt,
aus dem sich die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union im vergangenen Jahr ergeben. Erstmals erscheint
der Bericht auch in einer elektronischen Version, mit der sich Daten
leichter vergleichen lassen.
„Ich hoffe, das die Leser dadurch neue Einblicke in den EU-Haushalt
bekommen“, sagte Haushaltskommissar Janusz Lewandowski am
Donnerstag in Brüssel. „Der Bericht soll die Finanzen der EU transparent darstellen.“ Der Bericht bestätigt, dass die EU-Ausgaben vor
allem den Zielen eines intelligenten und nachhaltigen Wachstums aus
der Strategie Europa 2020 dienten: Mehr als die Hälfte der Ausgaben
von 126 Milliarden Euro wurden investiert in Forschung und Entwicklung, in transeuropäische Netze, in Hilfen für Kleine und Mittlere
Unternehmen sowie in das lebenslange Lernen der Bürgerinnen und
Bürger. In diesen Bereichen waren Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Belgien die größten Empfänger von Zahlungen. Erfreulich
ist aus Sicht der Kommission auch die nahezu vollständige Abflussrate
von Geld für die Kohäsions- und Regionalpolitik. Hauptnutznießer
waren hier Polen, Spanien, Ungarn, Deutschland und Griechenland.
44 Prozent des Budgets flossen in die Agrarpolitik und in ländliche
Gebiete. Hauptempfängerland war in diesem Bereich Frankreich
vor Spanien und Deutschland. Sechs Prozent des Budgets flossen
in das Funktionieren der EU-Institutionen, also in Personal- und
Verwaltungskosten. Lewandowski warnte davor, aus den operativen
Haushaltsbilanzen der einzelnen Mitgliedstaaten - also der Differenz
aus Beiträgen und empfangenen Zahlungen - falsche Schlüsse zu
ziehen. „Es wäre falsch, die Vorteile der EU-Mitgliedschaft nur auf
Basis dieser Daten zu beurteilen.“ Auch würden die Daten in vielen
Fällen nicht wirklich wieder geben, wohin das Geld am Ende fließe.
„Wenn zum Beispiel eine Firma etwa aus Deutschland Geld für ein
Strukturfondsprojekt etwa in Bulgarien bekommt, dann geht der
Bericht davon aus, dass Bulgarien Nutznießer war, obwohl klar ist,
dass natürlich auch Deutschland davon profitiert hat.“
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 14 –
Eurobarometer • Eisenbahn: Deutsche wollen mehr Wettbewerb
Besser und billiger Zugfahren: Dreiviertel der Deutschen wollen mehr
Wettbewerb auf der Schiene. Damit liegen die Deutschen sogar knapp
über dem europäischen Durchschnitt von 71 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt die Eurobarometer-Umfrage, die die EU-Kommission
veröffentlicht hat. Die meisten Befragten erwarten, dass die Öffnung
des nationalen oder regionalen Schienensystems die Fahrt mit der
Eisenbahn preiswerter macht und für einen besseren Service sorgt.
Nur jeder zweite in Europa ist derzeit mit der Bahn zufrieden. Deutschland liegt mit 45 Prozent dabei knapp unter dem EU-Durchschnitt von
46 Prozent. Das stärkste Argument, um auf die Bahn umzusteigen,
ist für die Deutschen der Preis.
Jeder zweite Befragte in Deutschland würde die Bahn nutzen, wenn
die Tickets preiswerter wären. Und diese sollten zudem leichter erworben werden können: im Internet, mit dem Smartphone oder
direkt an Bord.
Fremdsprachen -> Kinder in Europa lernen immer früher
Früh übt sich: Kinder in Europa erlernen Fremdsprachen immer früher.
Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht zum Fremdsprachen-Unterricht an Europas Schulen, den die EU-Kommission aktuell vorgestellt
hat. „Die sprachliche und die kulturelle Vielfalt gehören zu den größten Vorteilen der Europäischen Union“, sagte Androulla Vassiliou,
die Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend.
„Der Fremdsprachenerwerb fördert die Verständigung zwischen
Völkern und Ländern ebenso wie die grenzüberschreitende Mobilität und die Integration von Migranten. Ich freue mich, dass selbst
unsere jüngsten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben,
den Spaß am Fremdsprachenlernen zu entdecken.“ In den meisten
Ländern wurde in den letzten 15 Jahren das Alter für den Beginn des
Pflichtunterrichts in einer Fremdsprache gesenkt. In der Regel sind
die Kinder zwischen sechs und neun Jahren alt, wenn sie ihre erste
Fremdsprache lernen, so auch in Deutschland. In manchen Ländern,
wie beispielsweise der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien
oder in Spanien wird dieser Unterricht bereits in der Vorschule erteilt.
Schlusslicht ist Großbritannien, wo die Kinder erst mit elf Jahren die
erste Fremdsprache lernen. Für die Mehrzahl der Schüler auf den
weiterführenden Schulen in Europa ist eine zweite Fremdsprache
Pflichtfach. In Deutschland sowie acht weiteren Ländern gilt dies
nicht für alle Schüler der Sekundarstufe.
Die mit Abstand am meisten unterrichtete Sprache ist Englisch, gefolgt
von Französisch, Spanisch und Deutsch. Allein in der Grundschule
lernen im europäischen Vergleich über 70 Prozent der Kinder Englisch,
Deutschland liegt mit rund 65 Prozent knapp darunter. Französisch
und Deutsch sind weit abgeschlagen. Weniger als 5 Prozent der
Kinder erlernen eine dieser beiden Sprachen.
Umwelt -> EU-Bericht zur Luftverschmutzung
Dicke Luft in Großstädten: Die Belastung mit gesundheitsschädlichem
Feinstaub ist in vielen europäischen Städten zu hoch. Laut einer von
EU-Kommission und Europäischer Umweltagentur vorgestellten Studie sind fast ein Drittel aller europäischen Großstädter übermäßigen
Konzentrationen von Feinstaub ausgesetzt. Auch in Deutschland wurde an über 500 Messstationen im vergangenen Jahr eine Belastung
registriert, die über den von der EU geforderten Grenzwerten lagen.
EU-Umweltkommissar Janez Potoènik sagte dazu: „Dieser Bericht
mahnt zur rechten Zeit daran, welche Bedeutung die Luftqualität
für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat. Ich möchte
daher 2013 zum „Jahr der Luft“ machen und werde mich darauf
konzentrieren, unsere Luftreinhaltungsvorschriften zu verschärfen,
um den heute festgestellten Problemen zu begegnen.“
Feinstaub zählt zu den Schadstoffen, die für die menschliche Gesundheit am gefährlichsten sind, da er in empfindliche Teile der
Atemwege eindringt. Dank der EU gelang es zwar in den letzten
Jahrzehnten, versauernd wirkende Luftschadstoffe zu verringern.
Auch bei Schwefeldioxid wurden erhebliche Erfolge erzielt. Doch
gibt es, wie der Bericht zeigt, in vielen Teilen Europas weiterhin
Probleme aufgrund der Konzentrationen von Feinstaub und bodennahem Ozon im Freien. Auch Ozon kann Atemprobleme verursachen
und die Lebenserwartung verkürzen und sein Vorkommen ist in den
Städten ebenfalls sehr hoch. So waren in der EU im Jahr 2010 97
% der Stadtbewohner einer Ozon-Konzentration über dem WHOReferenzwert und 17 % Konzentrationen über dem EUZielwert für
Ozon ausgesetzt.
Nr. 09/2012
Medizinprodukte -> Verschärfte Sicherheitsbestimmungen
Giftige Brustimplantate, fehlerhafte Hüftprothesen, gefährliche Herzschrittmacher: Damit soll Schluss sein. Mit zwei neu vorgestellten Vorschlägen will die EU-Kommission die Rechtsbestimmungen für Medizinprodukte klarer und breiter fassen und die Kontrollen etwa über
unabhängige Prüfungsstellen verschärfen. Damit will sie Verbraucher,
Patienten und Mitarbeiter im Gesundheitswesen besser vor mangelhaften Medizinprodukten schützen. Gleichzeitig soll der Zugriff auf innovative Produkte erleichtert werden. Der für Gesundheit und Verbraucher
zuständige Kommissar John Dalli sagte dazu: „Erst vor ein paar Monaten
hat uns alle der skandalöse Betrug mit den Brustimplantaten schockiert,
von dem Zehntausende Frauen in Europa und weltweit betroffen waren.
Als politische Entscheidungsträger müssen wir alles tun, was in unserer
Macht steht, damit so etwas nie wieder geschieht. Durch diese Ereignisse
wurde das Vertrauen der Patienten, Verbraucher und der Angehörigen
der Gesundheitsberufe in die Sicherheit der Produkte, auf die sie sich
tagtäglich verlassen, schwer beschädigt. Mit den heute angenommenen
Vorschlägen werden die Kontrollen erheblich verschärft, so dass nur
sichere Produkte auf den EU-Markt gelangen können. Gleichzeitig fördern sie die Innovation und tragen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit
der Medizinproduktebranche bei.“ Die Medizinproduktebranche ist
besonders in Europa in hohem Maße innovativ und hat ein geschätztes
Marktvolumen von etwa 95 Milliarden Euro. Der neue überarbeitete
Rechtsrahmen für Medizinprodukte umfasst einen Vorschlag für eine
Verordnung über Medizinprodukte sowie einen Vorschlag für eine
Verordnung über In-vitro-Diagnostika. Zu Medizinprodukten zählen
beispielsweise Heftpflaster, Kontaktlinsen und Schwangerschaftstests
sowie Zahnfüllstoffe, Röntgengeräte, Herzschrittmacher, Brustimplantate, Hüftprothesen und HIV-Tests. Insgesamt gibt es auf dem Markt
rund 500.000 oder mehr verschiedene Produktarten.
50 Jahre GAP • Ausstellung zum Oktoberfest in München
Zeitgleich zum Oktoberfest macht die Ausstellung zur europäischen
Agrarpolitik „CAP@50 expo“ vom 22. bis 30. September 2012 auf
ihrer Tour durch Europa Station auf dem Zentral- Landwirtschaftsfest
in München. Besucher können auf einer Zeitreise die Geschichte der
Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik von 1962 bis heute verfolgen und
sich über aktuelle Fragen informieren. „Es werden Themen angesprochen, die jeden von uns interessieren“, erläuterte Dr. Henning Arp, der
Leiter der Kommissionsvertretung in München. „Was wird getan, um
die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen? Wie schützt die Agrarpolitik
der EU die Umwelt und unsere schöne Landschaft? Wie fördert sie
eine ausgewogene ländliche Entwicklung? Die Ausstellung regt auch
zum Nachdenken über die Zukunft der Landwirtschaftspolitik an.“
Das Zentral-Landwirtschaftsfest wird vom Bayerischen Bauernverband
alle vier Jahre parallel zum Oktoberfest ausgerichtet und ist eine der
größten Landwirtschaftsschauen der Welt. Bevor sie nach München
kam, war die Wanderausstellung unter anderem in Madrid, Budapest
und Paris zu sehen. Seit ihrem Auftakt im April 2012 wurde sie von
über 35 000 Menschen besucht. Nicht nur in Sachsen-Anhalt und in
ganz Deutschland wurde der Tag der deutschen Einheit gefeiert. In
Brüssel fand am 3. Oktober 2012 in den Räumlichkeiten des Landes
Sachsen-Anhalt - nun schon zum zweiten Mal - der gemeinsame Empfang der deutschen Landesvertretungen und der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beim Königreich Belgien statt. Die Ministerin
für Bundes- und Europaangelegenheiten des Freistaates Thüringen,
Marion Walsmann, hob als Vertreterin des aktuellen Vorsitzlandes der
Ministerpräsidentenkonferenz hervor, dass erst die Wiedervereinigung
ermöglicht habe, dass Sie an diesem Tag in Brüssel sprechen kann. Sie
verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Wandel des Gebäudes
der Landesvertretung Sachsen-Anhalt von der einstigen DDR-Botschaft
zum Zentrum der Regionen in Brüssel und spann damit den Bogen von
deutscher Einheit zur europäischen Integration. Der Fall der Mauer in
Deutschland und die Überwindung des eisernen Vorhangs in ganz
Europa sind eben untrennbar miteinander verbunden.
Dr. Henrike Franz
Europäisches Parlament (II) -> Sacharow-Menschenrechtspreis
Fünf Initiativen wurden nun für den Sacharow-Menschenrechtspreis
des Europaparlaments nominiert. Zu ihnen gehört ein weißrussischer
Bürgerrechtler, eine Punk-Band russischer Feministen, ein pakistanischer Rechtsanwalt sowie ein Filmemacher und eine Rechtsanwältin
aus dem Iran. Die Kandidaten werden von den Fraktionen im Europaparlament oder mindestens 40 Abgeordneten vorgeschlagen.
Abgeordnete des Auswärtigen und des Entwicklungsausschusses
bestimmen am 9. Oktober drei Finalisten. Am 26. Oktober wählen
die Vorsitzenden der Fraktionen dann den diesjährigen Preisträger.
Nr. 09/2012
– 15 –
Kampf gegen Drogen • Verschärfte Kontrolle der Ausgangsstoffe
Illegalen Drogenherstellern soll der Zugang zu Ausgangsstoffen für
Drogen wie Crystal-Speed und Heroin erschwert werden. Die Kommission will mit verschärften Zollkontrollen und Regeln für Unternehmen,
die Essigsäureanhydrid verarbeiten, Schlupflöcher in den derzeitigen
Rechtsvorschriften zu Drogenausgangsstoffen schließen. Zur den dazu
vorgelegten Vorschlägen erklärte Antonio Tajani, Vizepräsident der
EU-Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum:
„Indem wir die Registrierung gewerblicher Nutzer sicherstellen und
ausweiten, verfolgen wir das Ziel, den legalen Handel mit dem Hauptausgangsstoff für Heroin auf dem EU-Markt sicherer zu machen. Den
Unternehmen wird dadurch die Möglichkeit gegeben, sich auch weiterhin aktiv an der weltweiten Bekämpfung sowohl der Abzweigung von
Drogenausgangsstoffen als auch der illegalen Drogenherstellung zu
beteiligen.“ Drogenausgangsstoffe wie Ephedrin und Essigsäureanhydrid sind legale Chemikalien, die in vielen verschiedenen Erzeugnissen
enthalten sind, beispielsweise in Arzneimitteln, Parfums und Kunststoffen. Sie werden aber auch illegalerweise für die Drogenherstellung
abgezweigt. Die neuen Regeln sollen Drogenherstellern den Zugriff
auf für sie notwendige Chemikalien versperren und größere Rechtssicherheit für rechtmäßig tätige Unternehmen in der EU schaffen.
KMU Kommission befragt Unternehmen zu Bürokratiehürden
Die Kommission will die zehn Rechtsakte ermitteln, die kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) als größte Belastung empfinden. Sie
fordert daher KMU ab sofort in einer Konsultation auf, mitzuteilen,
in welchen Bereichen Belastungen für KMU beseitigt werden sollen.
Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der
Europäischen Kommission Antonio Tajani erklärte: „Ich bekomme
sehr oft zu hören, dass die Europäische Kommission zu weit von der
alltäglichen Realität der kleinen Unternehmen entfernt ist. Das wollen
wir ändern. Heute geben wir den Unternehmen Gelegenheit, uns die
Bereiche und Rechtsakte zu nennen, bei denen wir etwas verbessern
können. Ich bin überzeugt, dass die Unternehmen diese Gelegenheit
nutzen werden und appelliere an sie, uns ihre Ansichten mitzuteilen.
Bitte zögern Sie nicht, uns zu sagen, wo wir unnötige Belastungen abschaffen könnten.“ „Vorfahrt für KMU“ bleibt der wichtigste Grundsatz des EU-Rechts für kleine Unternehmen. Das Prinzip beinhaltet
eine Vereinfachung des rechtlichen und administrativen Umfelds, in
dem die KMU tätig sind. Die Kommission erreichen viele Beschwerden
über durch EU-Recht verursachte Bürokratie. Aber bislang mangelt es
eindeutig an konkreten Vorschlägen zum Bürokratieabbau.
Die Konsultation „Welche zehn EU-Rechtsakte verursachen den
höchsten Aufwand für KMU? läuft bis 21. Dezember 2012.
Sichere Lebensmittel -> Neue EU-Liste der Aromastoffe veröffentlicht
Die Kommission hat die Liste der zulässigen Aromastoffe festgelegt, die von der Lebensmittelindustrie verwendet werden dürfen.
Damit wird die Verwendung von Aromastoffen in Lebensmitteln
künftig noch sicherer und transparenter. „Dank des Beitrags der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen werden diese Vorschriften
für Aromastoffe dafür sorgen, dass Verbraucher wie Industrie künftig deutlich besser informiert sind. Es wird leichter in Erfahrung zu
bringen sein, welche Aromen in Lebensmitteln verwendet werden
können“, sagte der für Gesundheit und Verbraucher zuständige
Kommissar John Dalli. Aromastoffe werden in vielen verschiedenen
Lebensmitteln wie Erfrischungsgetränken, Süßwaren, Getreidekost,
Kuchen und Joghurt verwendet, um deren Geschmack und/oder
Geruch zu verändern. Zwei neue Verordnungen regeln jetzt die
einheitliche Verwendung von Aromastoffen im Binnenmarkt. Die
erste Verordnung enthält die neue EU-Liste der Aromastoffe, die in
Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Sie gilt ab dem 22. April
2013. Alle Aromastoffe, die nicht in der Liste aufgeführt sind, sind
nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten verboten. Die zweite
Verordnung betrifft Übergangsmaßnahmen für andere Aromastoffe
wie Aromen aus Ausgangsstoffen, die keine Lebensmittel sind; sie
gilt ab dem 22. Oktober 2012. Verbraucher, Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelkontrollbehörden können die Liste in einer
Online-Datenbank konsultieren und feststellen, welche Aromastoffe
in Lebensmitteln zulässig sind.
Europa fördert seine Bürger • Konferenz in Magdeburg (Gastartikel)
Die EU Service-Agentur Sachsen-Anhalt informierte auf Konferenz über
europäische Aktionsprogramme für Bildung, Jugend, bürgerschaftliches
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Engagement und Kultur. Unter dem Titel „Bildung - Bürger - Kultur“
fand auf Einladung der EU Service-Agentur Sachsen-Anhalt am Donnerstag dieser Woche in Magdeburg ein landesweiter Informationstag
zu Projektförderprogrammen der Europäischen Union statt. Auf der
Konferenz informierten sich rund 100 Teilnehmer, vor allem aus Kommunen und öffentlichen Einrichtungen in ganz Sachsen-Anhalt, rund
um die Förderprogramme LEONARDO DA VINCI, GRUNDTVIG, Europa für Bürgerinnen und Bürger (EFBB) und KULTUR. „Mit diesen Aktionsprogrammen hält die Europäische Kommission ein breitgefächertes
Projektförderangebot zu den Themen Bildung, Regionalentwicklung,
Kultur, Jugend, Umwelt und bürgerschaftliches Engagement bereit. Mit
der Veranstaltung wollen wir dazu beitragen, diese Fördermöglichkeiten
im Land noch bekannter zu machen und die Teilnahme von Kommunen
und Bürgern an europäischen Kooperationsprojekten weiter zu erhöhen“, erklärt Claudia Zott, Leiterin der EU-Service-Agentur.
Zur EU Service-Agentur
Die EU Service-Agentur im Haus der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
berät und informiert zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der EUAktionsprogramme unter anderem in den Bereichen Bildung, Regionalentwicklung, Umwelt, Kultur, und bürgerschaftliches Engagement. Das Angebot richtet sich insbesondere an Städte, Gemeinden,
Landkreise sowie öffentliche Träger und regionale Akteure, die ihre
Projektideen in einem internationalen Kontext bearbeiten und diskutieren möchten. Neben der Information über aktuelle Programme,
berät die EU-Service-Agentur zu formalen Fragen der Antragsstellung, übernimmt die Recherche von Fördermitteln, vermittelt Partner
in bestehende Projekte und fördert die Vernetzung von Akteuren in
ganz Sachsen-Anhalt. Die EU Service-Agentur wird finanziell aus dem
Programm zur interregionalen Zusammenarbeit der Staatskanzlei
Sachsen-Anhalt unterstützt.
Pressekontakt
Claudia Zott
Leiterin EU Service-Agentur
im Hause der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Anstalt der Norddeutschen Landesbank
Girozentrale
Domplatz 12, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 589-8380, Fax: 0391 589-1933
E-Mail: mailto:[email protected]
Web: http://www.eu-serviceagentur.de/
Auszüge aus
KommunalNachrichten Sachsen-Anhalt
KNSA
Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (Private Krankenversicherung und
Kfz-Haftpflichtversicherung)
Die Bundesregierung hat am 29.08.2012 den Entwurf für ein Gesetz
zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Die
Novelle umfasst Neuregelungen zu verschiedenen Versicherungen, vor
allem zur privaten Krankenversicherung und zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Reihe der vorgesehenen Änderungen sind für die Städte,
Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie deren Beamte relevant.
Im Zentrum des Gesetzentwurfes stehen folgende Punkte:
• Wer privat krankenversichert ist, soll künftig einen ausdrücklichen
Auskunftsanspruch erhalten. Bei kostenintensiven Behandlungen
soll die Versicherung verpflichtet werden, vorab mitzuteilen, ob
die Kosten der Behandlung übernommen werden. Die Änderung
soll erfolgen, weil es in Einzelfällen immer wieder zu lang andauernden Prüfungen kam, durch die wesentliche medizinische
Eingriffe mit gesundheitlichen Folgen verzögert wurden.
• Außerdem soll der Versicherungsnehmer über ein Einsichtsrecht
in der privaten Krankenversicherung erleichterten Zugang zu
Gutachten und Stellungnahmen erhalten, die sein Versicherer
eingeholt hat, um seine Leistungspflicht zu prüfen.
• Im Zusammenhang mit der Einführung von Unisex-Tarifen in
der privaten Krankenversicherung als Folge der Rechtssprechung
des europäischen Gerichtshofs soll das Tarifwechselrecht eingeschränkt werden, um Nachteile für die Versichertengemeinschaft zu vermeiden. Der Wechsel aus herkömmlichen Tarifen
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 16 –
in Unisex-Tarife bleibt möglich. Aus Unisex-Tarifen soll dagegen
nicht in herkömmliche Tarife gewechselt werden können: Ohne
diese Einschränkung würden Unisex-Tarife nicht „funktionieren“,
weil sich diejenigen Versicherungsnehmer, für die Unisex-Tarife
zu einer höheren Prämienbelastung führen können, den Tarifen
durch Wechsel in herkömmliche Tarife entziehen könnten; dies
würde zu erhöhten Belastungen der zurückbleibenden Versichertengemeinschaft führen.
• Das Pflichtversicherungsgesetz, das die Haftpflichtversicherung
für Kraftfahrzeuge vorschreibt, soll in zwei Punkten geändert
werden: Bei einer Insolvenz des Haftpflichtversicherers soll der
dann eintrittspflichtige Entschädigungsfonds - die von der Versicherungswirtschaft getragene Verkehrsopferhilfe e. V. - bis zum
Dreifachen der Mindestversicherungssumme haften, bisher haftet
er nur bis zur Mindestversicherungssumme. Der Versicherungsnehmer, der einen Unfall verursacht hat und nach der Insolvenz
seines Versicherers existenzbedrohenden Schadensersatzansprüche ausgesetzt sein kann, wird dadurch geschützt, dass bestimmte
Ansprüche gegen ihn auf 2.500 EUR beschränkt werden (die
Schäden des unmittelbaren Unfallopfers werden bei Insolvenz
des eintrittspflichtigen Versicherers stets durch den Entschädigungsfonds abgedeckt; beschränkt werden sollen aber z. B. Ansprüche von anderen Versicherungen, die den Unfallverursacher
aus übergegangenem Recht in Anspruch nehmen könnten).
Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir aktuell
berichten.
Neue Runde von „jugend-creativ“
Die Raiffeisenbank Kalbe/Bismark lobt am 01. Oktober den 43.
„jugend-creativ“- Wettbewerb unter dem Motto „Entdecke die
Vielfalt: Natur gestalten!“ aus und ermöglicht Kindern und Jugendlichen, ihre Kreativität bezüglich gesellschaftlich relevanter Themen
unter Beweis zu stellen.
Kinder und Jugendliche sind aufgerufen, ihren Gedanken zum diesjährigen Motto künstlerisch, in Form von Bildern und Kurzfilmen,
Ausdruck zu verleihen. Es soll die Vielseitigkeit und Lebendigkeit
der Natur veranschaulicht werden, vor allem auch, wie wichtig eine
biologische Vielfalt für unseren Planeten ist. Millionen Tier- und Pflanzenarten bereichern unser Leben, machen es bunt und lebenswert.
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler von der 1. bis
13. Klasse, aber auch alle Jugendlichen bis 18 Jahre, die die Schule
bereits beendet haben. Die nationale Schirmherrschaft übernimmt
Sarah Wiener. Die besten Ideen werden auf Orts-, Landes- und
Bundesebene mit Geld- und Sachpreisen belohnt. Die Bundessieger
nehmen im August 2013 an einem Kreativ-Kurs an der Ostssee teil.
Zusätzlich gibt es für die Klassen 1 bis 9 ein Quiz mit tollen Preisen.
Bundesweiter Abgabeschluss ist der 21. Februar 2013. Alle ideenreichen Ergebnisse werden bis zu diesem Datum in den Geschäftsstellen der Raiffeisenbank Kalbe-Bismark in Kalbe, Bismark, Kläden,
Brunau, Kakerbeck und Badel entgegengenommen.
Ihren Geburtstag feiern im Monat November
OT Arensberg
Herr Junge, Günter
OT Badingen
Frau Schütze, Agnes
Herr Tüngler, Adolf
Frau Mayer, Annerose
Herr Behrend, Fritz
Frau
Mangelsdorf, Liselotte
OT Beesewege
Frau Günther, Elfriede
Herr Knust, Helmut
Frau Röhl, Dora
am 12.11.
zum 72. Geburtstag
am 06.11.
am 08.11.
am 10.11.
am 12.11.
zum 73. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
am 19.11.
zum 71. Geburtstag
am 10.11.
am 15.11.
am 29.11.
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
OT Belkau
Frau Stohl, Eva
Herr Wollesen, Dieter
Frau Kaiser, Christa
OT Berkau
Frau Dombrowski, Margot
Frau Pagels, Käthe
OT Bismark (Altmark)
Herr Siebert, Klaus
Herr Schalow, Siegfried
Frau Jahns, Frieda
Herr Buchholz, Hans-Jürgen
Frau Dreger, Brigitte
Frau Nitsche, Annelise
Frau Lemke, Ingrid
Frau Ringleb, Ursula
Frau Kionka, Erika
Frau Winkel, Ursula
Herr Rundt, Erich
Frau Knaak, Rosemarie
Frau Bauer, Irmgard
Frau Buchholz, Erika
Frau Otte, Ursula
Herr Krieg, Werner
Frau Höft, Charlotte
Herr Pommeranz, Siegfried
Herr Bricke, Manfred
Frau Gagelmann, Christa
Frau Nitsche, Christel
Frau Behnert, Gerda
Frau Borrmann, Ingrid
Frau Gruschinski, Lieselotte
Herr Rohde, Horst
Frau Mehrwald, Helga
Frau Krauß, Irmgard
Frau Achilles, Lieselotte
Frau Kullig, Eveline
Herr Lemke, Hans-Joachim
Frau Hartmann, Martha
Frau Schröder, Christa
Frau Sengpiel, Anneliese
Frau Ebert, Doris
Herr Simon, Gerd
Frau Armbrust, Edith
Herr Posmyk, Erich
OT Büste
Herr Fettien, Friedrich-Wilhelm
Herr Thiede, Friedrich
Herr Berger, Peter
Frau Grzyb, Helga
Herr Hummel, Klaus
OT Deetz
Frau Mertens, Hedi
OT Dobberkau
Herr Barheine, Gerhard
Herr Titze, Rudolf
Frau Plönnigs, Ingeburg
OT Fr.-Fleiß
Herr Döllnitz, Werner
OT Garlipp
Herr Schreiber, Waldemar
Frau Thomas, Rosemarie
Herr Krüger, Gerd
OT Grassau
Herr Steinberg, Wolfgang
Herr Margenberg, Gerhard
Frau Nahrstedt, Hildegard
Herr Stüwe, Horst
Herr Kutz, Lothar
OT Grävenitz
Frau Lange, Helga
OT Hohenwulsch
Frau Elsner, Elisabeth
Nr. 09/2012
am 10.11.
am 11.11.
am 30.11.
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
am 09.11.
am 21.11.
zum 73. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
am 01.11.
am 02.11.
am 03.11.
am 04.11.
am 04.11.
am 04.11.
am 05.11.
am 05.11.
am 06.11.
am 06.11.
am 07.11.
am 08.11.
am 09.11.
am 10.11.
am 10.11.
am 11.11.
am 14.11.
am 14.11.
am 15.11.
am 15.11.
am 17.11.
am 18.11.
am 18.11.
am 19.11.
am 19.11.
am 20.11.
am 22.11.
am 23.11.
am 25.11.
am 25.11.
am 26.11.
am 26.11.
am 26.11.
am 28.11.
am 28.11.
am 29.11.
am 29.11.
zum 77. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
am 04.11.
am 14.11.
am 16.11.
am 19.11.
am 25.11.
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
am 29.11.
zum 74. Geburtstag
am 11.11.
am 20.11.
am 27.11.
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
am 29.11.
zum 77. Geburtstag
am 15.11.
am 22.11.
am 24.11.
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
am 03.11.
am 13.11.
am 18.11.
am 20.11.
am 27.11.
zum 72. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
am 17.11.
zum 75. Geburtstag
am 02.11.
zum 72. Geburtstag
Nr. 09/2012
OT Holzhausen
Frau Herrfarth, Ida
Herr Kleihs, Herbert
OT Kläden
Frau Väth, Irmgard
Frau Beindorf, Ingetraud
Herr Leide, Helmut
Frau Oesemann, Wera
Herr Füßel, Erich
Frau Weinkauf, Asta
Herr Brandt, Wolfgang
Herr Herrmann, Otto
Frau Otterburg, Roswitha
Frau Engel, Inge
Frau Reimann, Anita
Frau Leppin, Brigitte
OT Könnigde
Frau Nahrstedt, Elli
OT Kremkau
Frau Bohnebuck, Ingeborg
Herr Lühe, Heinz
Herr Preuße, Ingo
OT Meßdorf
Frau Thormann, Renate
Frau Krüger, Hildegard
OT Poritz
Herr Behrendt, Jürgen
OT Querstedt
Herr Czelinski, Kurt
Herr Müller, Wilfried
Frau Bork, Ingetraut
Herr Piorr, Günter
OT Schäplitz
Frau Ollesch, Helga
Herr Klipp, Wilhelm
OT Schernikau
Herr Lemme, Manfred
Frau Düwert, Brigitte
Frau Weiss, Erna
Herr Kräußel, Bernd
Frau Lemme, Rosemarie
Frau Voigt, Renate
OT Schinne
Frau Jäger, Margarete
Frau Seeger, Ingrid
Herr Kiske, Erich
Frau Kiske, Monika
Herr Szepanski, Siegfried
Frau Dietrich, Gertrud
Herr Holz, Werner
Frau Pohl, Elisabeth
Frau Holz, Elfriede
Frau Jäger, Ursula
OT Schorstedt
Frau Wilke, Erna
Frau Schulz, Charlotte
OT Späningen
Frau Jacobi, Gertrud
Frau Uecker, Ingeborg
Frau Fischer, Anneliese
Herr Beckmann, Lothar
Herr Tinneberg, Horst
Frau Thiemann, Hannelore
OT Wartenberg
Herr Draffehn, Günther
– 17 –
am 27.11.
am 29.11.
zum 88. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
am 04.11.
am 05.11.
am 08.11.
am 12.11.
am 14.11.
am 14.11.
am 15.11.
am 15.11.
am 15.11.
am 18.11.
am 20.11.
am 25.11.
zum 89. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
am 08.11.
zum 87. Geburtstag
am 01.11.
am 01.11.
am 22.11.
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
am 01.11.
am 06.11.
zum 74. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
am 19.11.
zum 70. Geburtstag
am 04.11.
am 05.11.
am 23.11.
am 24.11.
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
am 10.11.
am 28.11.
zum 72. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
am 01.11.
am 10.11.
am 17.11.
am 21.11.
am 27.11.
am 30.11.
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
am 02.11.
am 04.11.
am 07.11.
am 15.11.
am 15.11.
am 22.11.
am 23.11.
am 23.11.
am 28.11.
am 29.11.
zum 97. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
am 16.11.
am 21.11.
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
am 03.11.
am 05.11.
am 06.11.
am 18.11.
am 28.11.
am 29.11.
zum 93. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
am 10.11.
zum 73. Geburtstag
Herzlichen
Glückwunsch
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Veranstaltungen im Monat November
09.11.2012 Nacht der Elemente - ab 17:00 Uhr in der Grundschule
Bismark
10.11.2012 Atmosphärisches Konzert in der Kirche zu Meßdorf,
17:00 Uhr
11.11.2012 Schlüsselübergabe der Bismarker Lausbuben
17.11.2012 Skat- und Rommèturnier in der „Bauernschänke“ in
Hohenwulsch, ab 14:00 Uhr
18.11.2012 Rommé- und Skatturnier im „Alten Schafstall“ Kläden,
14:00 Uhr
21.11.2012 Sternbasteln bei Bürofirma al.ec.so in Bismark (Anmeldung)
21.11.2012 Begegnungscafe` „Melange“ in der Villa Piel in
Meßdorf
22.11.2012 Adventsbasteln mit Birgit Linne im „Alten Schafstall“
Kläden, 15:00 Uhr
Gottesdienstplan & Gemeindeveranstaltungen
im Pfarrbereich Rochau im November 2012
22. Sonntag nach Trinitatis, den 4. November 2012
Abendmahlsgottesdienst zum Totensonntag
um 09:00 Uhr
in Groß Schwechten
um 10:30 Uhr
in Neuendorf
um 14:00 Uhr
in Peulingen
Sonnabend, den 10. November 2012
Zentraler St.-Martins-Tag
um 16:00 Uhr
in Erxleben
Drittl. So. im Kirchenjahr, den 11. November 2012
Abendmahlsgottesdienst zum Totensonntag
um 09:00 Uhr
in Schorstedt
um 10:30 Uhr
in Ballerstedt
um 14:00 Uhr
in Grävenitz
Vorl. So. im Kirchenjahr, den 18. November 2012
Abendmahlsgottesdienst zum Totensonntag
um 09:00 Uhr
in Polkau
um 10:30 Uhr
in Düsedau
um 14:00 Uhr
in Erxleben
Buß- und Bettag, den 21. November 2012
Regionaler Gottesdienst
um 18:00 Uhr
in Calberwisch
Letzt. So. im Kirchenjahr, den 25. November 2012
Abendmahlsgottesdienst zum Totensonntag
um 09:00 Uhr
in Schartau
um 10:30 Uhr
in Häsewig
um 14:00 Uhr
in Rochau
Düsedau: Andacht und offene Kirche mit Büchertisch am Sonnabend,
dem 3., 10. und 24. November, jeweils um 17:00 Uhr; offene Kirche
mit Büchertisch ohne Andacht am Sonnabend, dem 17. November,
um 17:00 Uhr
Gemeindenachmittage:
Gr. Schwechten: Dienstag, den 6. Nov.
Rochau:
Dienstag, den 13. Nov.
Erxleben:
Dienstag, den 20. Nov.
Ballerstedt: Montag, den 26. Nov.
um 14:30 Uhr
um 14:00 Uhr
um 14:30 Uhr
um 14:30 Uhr
Hauptkonfirmanden:
am Sonnabend, dem 17. November, von 8:30 bis 12:00 Uhr im
Pfarrhaus Rochau
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 18 –
Evangelisches Pfarramt Rochau
zuständig für die Gemeinden Ballerstedt, Düsedau, Erxleben, Grävenitz, Groß Schwechten, Häsewig-Ziegenhagen, Neuendorf, Peulingen, Polkau, Rochau, Schartau und Schorstedt
Nr. 09/2012
* Ihr Trauerfall in guten Händen*
Bestattungshaus Waschke-Schulze
Erd-, Feuer- und Seebestattungen
Ev. Pfarramt Rochau, Achterstr. 16, 39579 Rochau
Tel.: 039328 356, Fax: 039328 51053, Handy 0174 1801918
Sprechstunde im Pfarramt: dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
Gemeindepädagogin Martina Grigoleit: Tel. 03931 796954
Tag und Nacht erreichbar
☎ 03 93 28 - 2 33
Gottesdienste - Pfarrbereich Kläden:
An der Ruthen 6, 39579 Rochau
November
Sonntag, 04.11.2012
09:00 Uhr
Grünenwulsch
Pfr. Rockstroh
mit Abendmahl
09:15 Uhr
Schäplitz
Herr Oermann
10:15 Uhr
Kläden
Herr Oermann
Freitag, 09.11.2012
17:00 Uhr
Kläden
Gp. Walther
Zentraler Martinstag,
Beginn in der Kirche - anschl. Wanderung mit Lampions zum Kindergarten
Sonntag, 11.11.2012
14:00 Uhr
Querstedt
mit Abendmahl
14:00 Uhr
Steinfeld
mit Abendmahl
15:15 Uhr
Bülitz
mit Abendmahl
Sonntag, 18.11.2012
09:00 Uhr
Badingen
mit Abendmahl
10:15 Uhr
Kläden
mit Abendmahl
Sonntag, 25.11.2012, Ewigkeitssonntag
10:15 Uhr
Schäplitz
mit Abendmahl
13:30 Uhr
Grassau
mit Abendmahl
15:00 Uhr
Darnewitz
mit Abendmahl
16:30 Uhr
Kläden
Friedhofsnacht
Pfr. Lazay
Pfr. Rockstroh
Pfr. Lazay
Gp. Reinhold
Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal
Gp. Reinhold
Ferienwohnung „Himmelchen“
im romantischen Ahrweiler
Schön eingerichtete Ferienwohnung (****)
in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Radwanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen
Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel.: 01 63 - 7 88 02 36
E-Mail: [email protected] · www.himmelchen.de
Herr Oermann
Gp. Reinhold
Gp. Reinhold
Gp. Reinhold
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Breite Str. 11, 39629 Bismark
Dezember
Tel.: 039089/97610, Fax: 039089/2137
Sonntag, 02.12.2012, 1. Advent
09:00 Uhr
Schäplitz, Taufe
Herr Oermann
16:00 Uhr
Kläden
A. + J. Walther
Adventssingen mit dem Kirchenchor Kläden
Sonntag, 09.12.2012, 2. Advent
09:00 Uhr
Querstedt
Sup. M. Kleemann
10:15 Uhr
Grünenwulsch
Sup. M. Kleemann
Sonntag, 16.12.2012, 3. Advent
10:15 Uhr
Kläden
A. + J. Walther
Fam.-gottesdienst
13:30 Uhr
Darnewitz
Gp. Hohmann
14:30 Uhr
Badingen
Sup. M. Kleemann
Adventskaffee
16:30 Uhr Bülitz
Gp. Hohmann
E-mail: [email protected]
Internet: www.stadt-bismark.de
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen
Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich. Der Bürgerkurier wird kostenlos an alle
erreichbaren Haushalte ausgetragen.
Herausgeber und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Verlag in Niedersachsen
Poststraße 13, 29308 Winsen
Tel.: 0 51 43/66 87 58,
Fax 0 51 43/66 87 59
Geschäftsführer Peter Imbsweiler
Verlag und Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Röbeler Str. 9, 17209 Sietow
Tel.: 03 99 31/57 90, Fax: 03 99 31/5 79 30
Druck: Druckhaus Wittich
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Tel.: 0 35 35/48 90
Stadt Bismark (Altmark), Bürgermeisterin Verena Schlüsselburg
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Peter Imbsweiler
Im Bedarfsfall Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von € 0,60 + Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für
nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz des Betrages für ein Einzel­exemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus
4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie
bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen
verpflichten uns zu keiner Ersatzleis­tung.Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte
der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim
Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Alle uns zur
Veröffentlichung in der Printausgabe eingereichten Texte und Bilder werden
zugleich auch über unsere Homepage www.wittich.de in der Onlineausgabe
des Mitteilungsblattes veröffentlicht.
Plattdeutscher Spruch des Monats:
gefunden von Erika Manecke aus Grassau
Wenn dei dät Woader bet an`n Hals steiht, derfst dän Kopp nich
hangen loaten.
Nr. 09/2012
– 19 –
Kita-Leiterin - Britta Nagel bedankt sich für die Unterstützung
beim Spielenachmittag in der Badinger Kita
In Badingen gibt es eine Gruppe von Frauen, die sich einmal in der
Woche treffen um gemeinsam Karten zu spielen.
Diese Frauen konnten wir gewinnen einmal im Monat nachmittags zu
uns in die Kita zu kommen, um mit den Kindern Tischspiele zu spielen.
Das fand schon zum zweiten Mal statt und es hat den Kindern genau
wie den Erwachsenen Spaß gemacht.
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
100-jähriges Bibliotheks-Jubiläum Bismark
Anlässlich des 100-jährigen Bibliotheksjubiläums findet Ende November ein kleiner Empfang mit guten Partnern und Wegbegleitern
der Bibliothek statt. Am gleichen Tag von 10:00 bis 13:00 Uhr sind
alle Interessierten, Leser und Bürger der EHG zum Tag der offenen
Tür in die Bibliothek eingeladen. Am Freitag, d. 30.11.2012 findet
um 9:00 Uhr im Bürgerhaus eine Buchlesung mit der Autorin Diana
Kokot und „Schreibenden Hausfrauen“ statt - eine Lesung ganz
besonderer Art und ein Ohrenschmaus für die Zuhörer.
Für Kinder und Jugendliche wurde ein Preisrätsel vorbereitet.
Jeder der teilnehmen möchte, kann das Preisrätsel aus dem Bürgerkurier ausschneiden. Das ausgefüllte Preisrätsel ist bitte in der Bibliothek
bis 23.11.2012 abzugeben oder in den Postkasten zu werfen.
Unter allen eingehenden Rücksendungen werden 5 Teilnehmer per
Los ermittelt, die mit einem Präsent aus der Buchhandlung Meiburg
beglückwünscht werden.
Preisrätsel zum 100-jährigen Bibliotheksjubiläum
Rückgabe bitte bis zum 23. November 2012
an die Bibliothek in Bismark.
✂
1. Wie alt wird die Bibliothek im Jahr 2012?
Es besuchten uns dieses Mal Frau Matthies, Frau Platz und Frau
Schröder - vielen Dank für den schönen Nachmittag!
Vom Dorf für das Dorf
a) 50 Jahre b) 75 Jahre
c) 100 Jahre 2. Wo befindet sich die Bibliothek in Bismark?
a) in der Grundschule b) im Bürgerhaus
n
n
a) ja b) nein In den Vorstand wurden gewählt:
Marcus Mangelsdorf -Vorsitzender,
Heike Schlüter - stellvertretende Vorsitzende,
Mathias Helmholz - Kassenwart,
Diana Matthies - Schriftführer.
4. Wie lange darf man Bücher ausleihen?
Zeitungsleser
wissen mehr!
n
n
3. Müssen Kinder in der Bibliothek Ausleihgebühren bezahlen?
Im Frühjahr 2012 hat sich der Förderverein Freunde der FFw Badingen
e. V. gegründet.
Neue Mitglieder (gern auch Nichtfeuerwehrmitglieder) und deren
Ideen sind im Förderverein jederzeit herzlich willkommen, denn der
Förderverein möchte für das Dorf aktiv sein.
Seit der Gründung hat der Förderverein zum Gelingen verschiedener
Events beigetragen.
So z. B. am 3. Oktober, eine Feier vom Dorf für das Dorf, die Einwohner feierten den Tag der Einheit auf dem Badinger Reitplatz beim
Fußball-Turnier, mit Wildbret-Schießen, Kinderspielen, Feuerwehrauto-Fahrten, Essen und Trinken. Eine gelungene Feier! Der Beweis,
dass in Badingen auch etwas los sein kann.
Außerdem gibt der Förderverein bekannt, dass er in Zukunft die
Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses für die Stadt Bismark
übernimmt. Bei Fragen zur Vermietung gibt Diana Matthies, Tel.
039324 81052, jederzeit gerne Auskunft.
n
n
n
a) 2 Tage b) 4 Wochen c) 7 Wochen n
n
n
5. Wie hoch ist der Gesamtbestand der Bibliothek?
a) ca. 13.000 Medieneinheiten b) ca. 7.000 Medieneinheiten c) ca. 5.000 Medieneinheiten n
n
n
Angaben des Teilnehmers:
Name: ………………………………………………………
Vorname: ………………………………………………………
Alter: ………………………………………………………
Anschrift: ………………………………………………………
✂
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 20 –
Öffnungszeiten der Bismarker Bibliothek
Montag
Dientag Mittwoch Donnerstag Freitag geschlossen
09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
geschlossen
14:00 - 18:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Bibliotheksurlaub:
Vom 29.10.2012 - 06.11.2012 bleibt die Bibliothek wegen Urlaub
geschlossen.
Auch die Jüngsten feiern „Erntedank“
Am 4. Oktober wurde in der Kinderkrippe „Sonnenkäfer“ das Erntedank- und Herbstfest gefeiert.
Im herbstlichen Flair gab es ein fantastisches Frühstücksbüfett,
welches von den Erzieherinnen liebevoll angerichtet wurde. Trauben, Äpfel, Gurken, Tomaten, Quark, Käsehäppchen, Filinchen und
Reisscheiben fanden schnell den Weg in die kleinen Leckermäulchen.
Nr. 09/2012
Unter dem Motto „Geschichten aus der Hosentasche“ wurde das
Schreibprojekt am 19.09.2012 eröffnet. Mit viel Fantasie sollen die
Kinder Reime, Gedichte und kleine Geschichten um die Hosentasche
entstehen lassen.
Begleitet wird das Projekt von der Osterburger Autorin Diana Kokot.
Damit wird eine jahrelange gute Zusammenarbeit mit ihr fortgesetzt.
Sie versteht es, die Schüler zum Schreiben zu animieren und Interesse
an dem Projekt zu wecken.
Die entstandenen Texte werden in Buchform zusammengefasst und
öffentlich präsentiert.
Wir werden dann darüber im Bürgerkurier informieren.
Familie Hausmann
bedankt sich bei den Einsatzkräften
Am 18.09.2012 brannte bei Fam. Hausmann in Garlipp der Teleskoplader in der neu errichteten Maschinenhalle völlig aus. Durch das
schnelle und engagierte Eingreifen der Feuerwehren aus Garlipp,
Bismark und Kläden konnte der Sachschaden an der Halle jedoch
begrenzt werden.
Um sich bei den beteiligten Feuerwehrkameraden und den helfenden
Garlippern herzlich zu bedanken, lud Fam. Hausmann daher am
12.10.2012 zu einer kleinen Dankeschönfeier ein.
Bei kühlen Getränken und heißem Essen gab es viele gute Gespräche
zwischen den verschiedenen Wehren. Detlef Hausmann stellte in
seiner kurzen Ansprache fest, dass es beruhigend ist, die schnelle,
gute gemeinsame Hilfe der Feuerwehren bekommen zu haben. Alle
Feuerwehren stellten an diesem Abend gemeinsam fest, dass die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bismark mehr verbindet als sie trennt.
Wilfried Knacke bedankte sich im Namen der Feuerwehren für die
Einladung und das „Danke“, dass die Feuerwehr nicht nach jedem
Einsatz erreicht.
Chor-Herbstfest Media-Kulturkreis Kläden
Der Chor des Media-Kulturkreises Kläden eröffnete am 11. Oktober
den sonnigen Nachmittag mit einem bunten Strauß herbstlicher
Melodien.
Zum gemütlichen Ambiente gab es anschließend für die Kinder eine
Igelbildgeschichte, Stöbern im Heu nach Eiern und Äpfeln, Suche
von Überraschungen in der Weizenschüssel und herbstliche Musik.
Neues aus der Bibliothek
„Geschichten aus der Hosentasche“
Auch in diesem Jahr hat die Bibliothek Fördergelder zur Unterstützung
der Zusammenarbeit mit den Schulen erhalten.
In Absprache mit der Grundschule Bismark und der Sekundarschule
sind mehrere Autorenlesungen und eine Schreibwerkstatt für die
Schüler der 4. Klasse der Grundschule vorgesehen.
Nr. 09/2012
– 21 –
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Das 2. politisch-satirische Kabarettprogramm
von und mit Frank Hengstmann und
Bernd Kurt Goetz am Samstag, dem 10. November 2012
um 20:00 Uhr im „Alten Schafstall“ Kläden
Anmeldungen unter: 039324 98881
E-Mail: [email protected]
Eintritt: 14,00 EUR
Hier ein kleiner Vorgeschmack aus dem Duo-Programm von Frank
Hengstmann und Bernd Kurt Goetz
„ALTER MENSCH sind wir jung“
Als Gäste hatte sich der Chor, die „Folkloregruppe Brunau“ eingeladen. Die 14 Frauen zeigten, wie es damals in den altmärkischen
Spinnstuben herging. Mit ihren Tänzen, Gesängen und Erzählungen
möchte die Folkloregruppe das altmärkische Volksgut in Erinnerung
bringen. Frau Maritta Nowak hatte für diesen Anlass wieder eine
Vielzahl an leckeren Torten und Kuchen gebacken, wofür es viel Lob
von den Besuchern gab. Das Publikum honorierte das herbstliche
Programm an diesem Nachmittag mit viel Beifall.
Aus dem Vereinsleben
„Kinderwünsche-Kinderträume Kläden e.V.“
Am 24.09.2012 luden wir gemeinsam mit unserem Ehrenmitglied
Gisilot von Rohr und Frau Haller zum jährlichen Waldtag ein. Anliegen
ist es hier insbesondere Kindern und interessierten Personen die Flora
und Fauna des heimischen Waldes und den Lebensraum ansässiger
Tiere näher zu bringen.
So lud uns Herr von Rohr zu einer 2 stündigen Entdeckungsreise durch
den Wald ein. Alle Fragen wurden fachkundig und verständlich erklärt.
Zwischendurch machten wir immer wieder Halt, um Besonderheiten nicht
zu übersehen, schulten alle Sinne, wie das Riechen, Hören und Tasten.
Texte: Frank Hengstmann und Bernd Kurt Goetz
Regie: Sebastian und Tobias Hengstmann
Für uns Erdenbürger gibt es zahlreiche Gründe, auch einmal zu feiern.
Anno 2011 feierten wir die Geburt des siebenmilliardsten Menschen auf unserem Planeten. Doch langsam wird es eng. Nicht nur,
dass immer mehr potenzielle Esser, latente Stromverbraucher und
permanent Autofahren wollende Homo sapiens einen militanten
Angriff auf das Ozonloch unternehmen. Nein! Der Nachkomme
der Neandertaler wird im Gegensatz zum Neandertaler immer älter.
Dagegen wird der Anteil der Jungen immer geringer, um dem Rentner
das Rentnerdasein in Würde zu ermöglichen. Doch wenn man das
Rentenalter erreicht hat, gibt es auch einige Gründe, um zu feiern.
Zuvörderst den Fakt, dass trotz Alkoholgenuss, Nikotinmissbrauch
und selbst überschätztem Potenzgehabe der männlichen Spezies
Rentner dieses hohe Alter überhaupt erreicht zu haben.
Doch der demoskopische Begriff „Alter“ relativiert sich heute von
selbst. Die Alten werden immer jünger. Im Geist und in der Gesundheit. Die heute 50- bis 60-Jährigen sind doch die Teenager von
morgen. Das Tragen von ausgeflippten Klamotten, der wöchentliche
Besuch in der „Mucki-Bude“ und die Existenz von Viagra sind doch
Beleg dieser These. Bleibt nur die Frage: Wer bezahlt diesen alternden
Jugendwahn? Die Spannung steigt. Bekommt man das, was man
im harten und entbehrungsreichen Arbeitsleben in die Rentenkasse
eingezahlt hat, auch mit der Rente zurück?
Mit einer sehr hohen Lebenserfahrung weiß man: Sprichwörter bewahrheiten sich immer wieder selber. Lügen haben kurze Beine! Wir
wissen, dass es sich hier um die unteren Extremitäten von Norbert
Blüm gehandelt haben muss. Und Nobbi ist inzwischen selbst Rentner.
Die Frage ist: Lebt er zusammen mit Riester in einem Doppelzimmer
im Pflegeheim? Nach dem Motto: Der Riester zahlt dem Blüm die
Rente, und Blüm hält Riester dann die Ente?
Ob man Rentner nun vorwärts oder rückwärts liest, er bleibt wie
GEISTSIEG ein Palindrom. Man wird sie wohl ausdrücken müssen - die
Schwämme. Die Rentnerschwämme: denn sie kommt! Und mögen
sich die Rentner noch so jung fühlen.
Wir suchen freiwillige Frauen und Männer ...
Und zum Schluss das Schmecken, so gab es eine kräftige Brotzeit
für alle Waldläufer. Ein angenehmer Waldlauf mit viel frischer Luft.
Unser Profil:
Unsere Freiwillige Feuerwehr ist eine moderne & zukunftsorientierte
Organisation im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Zu unseren Aufgaben gehören der Brandschutz und jegliche Arten von technischen
Hilfeleistungen in der Ortschaft Kläden und in der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark/Altmark
Um unser breites Aufgabenspektrum zu bewältigen, suchen wir zu
sofort oder auch später: Arbeiter, Handwerker, Beamte, Chemiker,
Diplom-Ingenieure, Steuerberater, Computerfreaks, Bäcker, Tischler,
Schüler, Maurer, Landwirte, Hausfrauen und viele andere Berufe.
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
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Wir bieten:
• Kameradschaft
• eine Menge Arbeit
• mäßige Arbeitsbedingungen
• aber auch viel Spaß
• eine gründliche Einarbeitung
• teilweise ungünstige Arbeitszeiten
• Arbeitskleidung für alle Gelegenheiten
• kostenlose Aus- und Weiterbildung
• alle 3 Jahre einen kostenlosen ärztlichen Check auf der Basis
G26.3
• von Zeit zu Zeit mal ein Dankeschön
Wir erwarten:
• 24 Stunden Einsatzbereitschaft
• dass Du manchmal Kopf und Kragen riskierst
• Bereitschaft zu interessanter Aus-, Fort- und Weiterbildung im
Bereich Feuerwehr
Dein Profil:
• Du bist zwischen 18 - 50 Jahre alt und körperlich fit
• Du musst in der Lage sein, Dich kameradschaftlich in eine Feuerwehr einzubringen
• Du hast eine Menge Zeit
• Du wohnst oder arbeitest in Kläden oder Darnewitz
• Besondere Vorkenntnisse: Keine!
Vergütung:
• KEINE, evtl. ein Dankeschön! Du bist 24 Stunden am Tag, 365
Tage im Jahr ehrenamtlich als Feuerwehrmann/-frau tätig.
Wenn du nun immer noch Interesse an der Feuerwehrarbeit hast,
dann melde dich bitte bei:
Ortswehrleiter Frank Seeler
Bismarkerstraße 38 a
39579 Kläden
Tel. 039324 8525
oder an jedem 1. Freitag im Monat im Gerätehaus
der OFW Kläden
Die Seniorentagesstätte-Schloss Kläden e.V.
informiert:
Termine - Betreuungscafé für die Monate November/Dezember:
November:
Unser Betreuungscafé am 08. November beginnt bereits am Vormittag um 10.00 Uhr. Im Rahmen eines Sportfestes können unsere
Senioren an verschiedenen Stationen Spaß haben und ihre Beweglichkeit trainieren. Anschließend werden bei einer kleinen Siegerehrung
die Leistungen gewürdigt. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf
5,00 EUR. Eine Anmeldung zu diesem sportlichen Vormittag, der
ca. zwei Stunden dauern wird, ist unter 039324/590004 möglich.
Dezember:
Es weihnachtet! Unser monatliches Betreuungscafé am 05. Dezember
2012 wird wieder durch einen Gottesdienst ab 14.00 Uhr in den
Räumen der Seniorentagesstätte im Schloss in Kläden eingeläutet.
Anschließend überrascht der Weihnachtsmann unsere Senioren
und Gäste mit kleinen Geschenken. Eine gemütliche Kaffeerunde
rundet diesen weihnachtlichen Nachmittag ab. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 5,00 EUR. Anmeldungen hierzu werden unter
039324/590004 entgegengenommen.
Sonderöffnungstag
Unser Sonderöffnungstag für das 4. Quartal ist der 24. November
2012. An diesem Sonnabend ist unsere Tagesstätte von 9.00 Uhr
bis 16.00 Uhr geöffnet um Senioren zu betreuen, deren pflegende
Familienangehörige noch Weihnachtseinkäufe erledigen oder letzte
Adventsvorbereitungen treffen möchten. Sollte Interesse an unserem
Angebot bestehen, melden Sie Ihre Lieben bitte bei unseren Mitarbeiterinnen unter 039324/590004 für diesen Tag an.
Nr. 09/2012
Seniorenweihnachtsfeier
in Kläden:
Am Freitag, d. 07.12.2012 findet um 15:00 Uhr
die Seniorenweihnachtsfeier im „Alten Schafstall“
in Kläden statt.
Anmeldungen bitte bis spätestens 30.11.2012.
Neues aus der Kindertagesstätte
„Pittiplatsch“ Kläden
Bibliothekseröffnung am 20.09.2012
• Donnerstag ist Bibliothekstag und Gäste sind herzlich willkommen
Eine nachhaltig wirkende Leseförderung sollte möglichst früh einsetzen, also bereits im Kleinst- und Kleinkindalter beginnen, um
notwendige und wichtige erste Grundlagen für eine Lesemotivation
und Lesekompetenz im Schulalter zu legen, die so im Verlauf der
Sozialisation gefestigt und ausgebaut werden kann.
Anlässlich der Bibliothekseröffnung fand eine Buchlesung mit der
Schriftstellerin und Illustratorin Sina Kongehl aus Bismark statt.
Sie las aus ihrem Kinderbuch „Lea ist faul“.
Fazit - aller Bücherwürmer der Kita Pittiplatsch - sehr empfehlenswert!!!
Nr. 09/2012
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Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Dankeschön
Ich möchte allen ganz herzlich danken, die zum Gelingen des 18. Steinfelder Bauernmarktes
beigetragen haben. Gemeinsam ist es uns wieder hervorragend gelungen, den ländlichen Raum
und die Landwirtschaft in den Mittelpunkt zu rücken - das macht den Erfolg aus -.
Verena Schlüsselburg
Bürgermeisterin
Bauernmarkt Landtechnik
Auch die Landtechnik war auf dem Bauernmarkt wieder zahlreich vertreten:
Gute Kontakte zu Vereinen
Natürlich waren die Mitglieder des Steinfelder Kulturvereins mit ihrem Backhaus in heimischen Gefilden besonders aktiv, wie hier auf dem
Foto, wo die Ehrengäste, Ortsbürgermeister und Stadträte schon einmal eine Kostprobe des Hefekuchens bekommen.
Zu den aktiven Gestaltern des Bauernmarktes gehörte auch wieder der Reit- und Fahrverein Bismark mit Silvia Henze und ihren Mitstreitern gab es diesbezüglich seit Jahren gute Kontakte.
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
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Nr. 09/2012
18. Steinfelder Bauernmarkt - so toll wie d
Nr. 09/2012
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Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
das Wetter war, so war auch die Stimmung
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
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Nr. 09/2012
Leistungspflügen bei herrlichem Herbstwetter und in guter Kombination mit dem
Steinfelder Bauernmarkt
ALFF Altmark wertet auf der Bauernmarkt-Bühne das Leistungspflügen aus
Beim Leistungspflügen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark in der Flöter GbR in Steinfeld im
Landkreis Stendal holten sich Mathias Schmid und Lars Gose die
Regionalmeistertitel in den Kategorien Dreh - bzw. Beetpflügen.
Mathias Schmid aus Döbbelin und Lars Gose aus Schorstedt sind
die besten Pflüger im Amtsbereich Altmark.
Der Student der Landwirtschaft vom Betrieb Schmid, Döbbelin und
der Auszubildende im 1. Lehrjahr aus der LLFG Iden siegten am
29.09.2012 beim Leistungspflügen des Amtes für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark in Steinfeld.
Qualifikation für die Landesmeisterschaft
Mathias Schmid belegte mit 89,5 Punkten Rang 1 in der Kategorie
Drehpflügen,
Lars Gose war mit dem Beetpflug und 51 Punkten erfolgreich. Die
zweiten Plätze gingen an Guido Hahne Landwirt aus Buchholz
(Drehpflügen 88 Punkte), bzw. Martin Willkomm aus Ballerstedt,
(Beetpflügen 39 Punkte) Auszubildender in der LLFG Iden.
Diese vier Starter haben sich für die Teilnahme an der Landesmeisterschaft 2013 qualifiziert.
Die verbleibenden Plätze in der Kategorie Drehpflügen belegten
mit 58 Punkten Azubi 2. Lehrjahr Andre Pengel AG Lückstedt e G,
Tom Striegnitz Azubi 3. Lehrjahr aus der AG Klein Schwechten mit
50 Punkten, sowie Carsten Bergmann mit 47.5 Punkten, Azubi 3.
Lehrjahr GbR Laesecke, Mertens, Palm aus Vienau.
Gastgeber für den vom ALFF Altmark organisierten Wettbewerb
war die Flöter GbR in Steinfeld. Der Betrieb welcher auch als Ausbildungsstätte für Landwirte anerkannt ist, hatte dazu eine Fläche
mit Vorfrucht Winterraps in Ortsnähe zur Verfügung gestellt.
Die Bedingungen für den Wettbewerb, der gemeinsam mit dem
„18. Steinfelder Bauernmarkt“ der Einheitsgemeinde Bismark stattfand, waren sehr gut. Für die objektive Bewertung der gezeigten
Leistungen sorgte ein Team von 7 Punktrichtern um Hauptpunktrichter Rüdiger Albrecht, der am Ende des Wettkampfes auch
die Manöverkritik hielt und gemeinsam mit dem Chef des ALFF
Altmark, Herrn Blum und den Vertretern des Bauernverbandes,
Frau Friedebold und Herrn Wiese sowie der Bismarker Bürgermeisterin, Frau Schlüsselburg, auf der Feldsteinbühne vor dem großen
Bauernmarkt-Publikum die Ehrungen vornahmen.
Demonstration historischer Bodenbearbeitung
Ein besonderer Hingucker war die Teilnahme von Günter Kirchner
aus Büste mit seinem Pferdegespann. Gekonnt zeigte er mit seinen
Pferden wie in früheren Zeiten die Pflugarbeit in der Landwirtschaft
durchgeführt wurde.
Preisrichter beim
Leistungspflügen
am 29.09.2012 in
Steinfeld
Rüdiger Albrecht
LLFG Iden
Lindenstr. 18
39606 Iden
Thomas Schmid
Döbbeliner Dorfstr. 13
OT Döbbelin
39576 Stendal
Peter Schütze
Agrar Erzeuger Gemeinschaft
Bismark e G
Bahnhofstr. 53
39629 Stadt Bismark
Christoph Diedrich
Dorfstr. 20
39596 Hassel
Joachim Post
Agrargenossenschaft e G
Dorfstr. 44
OT Kabelitz
39524 Wust-Fischbeck
Norbert Tendler
Dorfstr. 15
OT Jeseritz
39638 Gardelegen
Henry Schernikau
Agrar GmbH „Kalbescher Werder“
Sieper Str. 1
OT Jeetze
39624 Kalbe/Milde
Platzierungen
Leistungspflügen
am 29.09.2012 in
Steinfeld
Kategorie Drehpflügen
1. Platz
Betrieb
Mathias Schmid
Thomas Schmid
Döbbeliner Dorfstr. 13
Döbbeliner Dorfstr. 13
OT Döbbelin
OT Döbbelin
39576 Stendal
39576 Stendal
2. Platz
Guido Hahne
Guido Hahne
Grüne Str. 18
Grüne Str. 18
OT Buchholz
OT Buchholz
39576 Stendal
39576 Stendal
3. Platz
Andre Pengel
Agrargenossenschaft eG
Dewitz Nr. 2
Lückstedt Nr. 77
39606 Altmärkische Höhe
39606 Altmärkische Höhe
4. Platz
Tom Striegnitz
Agrargenossenschaft e G
Nachtweide 20
Wiesengrund 17
39576 Stendal
39579 Klein Schwechten
5. Platz
Carsten Bergmann
GbR Laesecke, Mertens, Palm
Im Wiesengrund 19
Dorfstr. 10
OT Vienau
OT Vienau
39624 Kalbe/Milde
39624 Kalbe/Milde
Kategorie Beetpflügen
1. Platz
Lars Gose
LLFG Iden
Dorfstr. 43 a
Lindenstr. 18
39606 Schorstedt
39606 Iden
2. Platz
Martin Willkomm
LLFG Iden
Dorfstr. 17
Lindenstr. 18
OT Ballerstedt
39606 Iden
39606 Hansestadt Osterburg
Gespannpflügen
Günter Kirchner
Dorfstr. 7
OT Büste
39629 Stadt Bismark
Nr. 09/2012
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Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Jungtierzüchter der Kreisrinderzuchtvereine zeigen sich wieder einmal begeistert
Traditionell zum Steinfelder Bauernmarkt führten die Kreisrinderzuchtvereine Stendal-Havelberg-Genthin und Osterburg ihren
Jungzüchterwettbewerb in Steinfeld durch.
Von 08:00 bis 10:00 Uhr begannen die Jungtierzüchter mit dem
Auftrieb der Tiere und um 11:00 Uhr begann die Präsentation.
Die Verantwortlichen der Kreisrinderzuchtvereine waren wieder
voll des Lobes ob der guten Bedingungen und natürlich der Zuschauerresonanz.
Natürlich führte Bürgermeisterin Verena Schlüsselburg die Ehrengäste - zu denen auch der Stellv. Landrat, Carsten Wulfänger, Horst
Blum, Chef des ALFF, Dieter Schulze, Vorstandsvorsitzender der
Raiffeisenbank Kalbe-Bismark eG, Eike Trumpf, Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck und
Dr. Hans-Joachim Spohn, der frühere Chef des ALFF gehörten auch zu den Jungtieren. Dort kamen sie mit den Verantwortlichen
in Fach- und Sachgespräche.
Jungzüchterwettbewerb Bauernmarkt Steinfeld 29.09.2012
Klasse 1
Minimäuse bis 5 Jahre
- Alle Teilnehmer sind Gewinner
- Bestes Typtier:
Betty OM 15.01603182 V. Jordan
Bes. GbR Braune, Schönwalde I
Klasse 2
- Platz 1
Bes. GbR Wallstabe, Ziegenhagen
- Platz 2
- Platz 3
- Bestes Typtier:
Klasse 3
- Platz 1
- Platz 2
- Platz 3
- Bestes Typtier:
Klasse 4
- Platz 1
- Platz 2
- Platz 3
- Bestes Typtier:
Klasse 5
- Platz 1
5 - 10 Jahre
Jessica OM 15.01966821 V. Goldboy
Jan-Georg Wallstabe, Ziegenhagen
Tatjana OM 15.01944727 V. Manur
Josephine Scholz, GbR Lenz, Schinne
Aliena Om 15.01603166 V. Gibson
Marie Hattko, GbR Braune, Schönwalde
Jessica OM 15.01966821 V. Goldboy
10 - 15 Jahre
BFH Gallilea OM 15.01603154 V. Windbrook
Leon Spring, GbR Braune, Schönwalde
Jenny OM 15.03336950 V. Jentin
Robert Klug, GbR Klug, Volgfelde
Zarina OM 15.03211338 V. Van Gogh
Sebastian Menecke, GbR Lenz, Schinne
Gallilea OM 15.01603154 V. Windbrook
15 - 20 Jahre
BFH Audrey OM 15.01863791 V. Destry
Andy Weber, GbR Braune, Schönwalde
Perma OM 15.03342058 V. Persie
Andreas Klug, GbR Klug, Volgfelde
Julika OM 15.03138465 V. Jannsen
Marc Rückert, AG Fischbeck
Julika OM 15.03138465 V. Jannsen
- Bestes Typtier:
20 - 25 Jahre
BFH Taila OM 15.03329633 V. Samuelo
Alexander Braune, Schönwalde
Ferry OM 15.03336926 V. Formalist
Marcus Klug, Volgfelde
ohne genaue Bewertung
Jessica Pionke/Enrico Rieseberg, Ziegenhagen
Taila OM 15.03329633 V. Samuelo
Bester Vorführer gesamt:
Bestes Typtier gesamt:
Leon Spring, Gallilea, GbR Braune, Schönwalde
Gallilea, GbR Braune, Schönwalde
- Platz 2
- Platz 3
Bes. GbR Lenz, Schinne
Bes. GbR Braune, Schönwalde
Bes. GbR Wallstabe, Ziegenhagen
Bes. GbR Braune, Schönwalde
Bes. GbR Klug, Volgfelde
Bes. GbR Lenz, Schinne
Bes. GbR Braune, Schönwalde
Bes. GbR Braune, Schönwalde
Bes. GbR Klug, Volgfelde
Bes. AG Fischbeck
Bes. AG Fischbeck
Bes. GbR Braune, Schönwalde
Bes. GbR Klug, Volgfelde
Bes. GbR Braune, Schönwalde
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 28 –
Blasmusik in Könnigde anlässlich
des 17. Altmärkischen Musikfestes
Gute Stimmung verbreitete die Seehäuser Blaskapelle auf dem Gelände des Könnigder Heimatvereins Hennigs von Treffenfeld, der
Treffenfeldscheune, bei den zahlreichen Besuchern. Im Rahmen des
17. Altmärkischen Musikfestes gastierten die Herren Musiker aus
Seehausen unter der Leitung von Sven Peuker erstmalig in Könnigde.
Neben der unterhaltsamen Blasmusik sorgten die Vereinsmitglieder
Hennigs von Treffenfeld wieder mit leckerem Kuchen aus dem Steinbackofen und Gegrilltem für das leibliche Wohl der Gäste. Alles in
allem ein schöner Nachmittag für Gäste und Gastgeber.
Altmärkische Krimi-Tage in Kremkau
In diesem Jahr fanden die 2. Altmärkischen Krimi-Tage vom 05. bis
07. Oktober in der Ortschaft Kremkau statt, veranstaltet von BlockVerlag und Johann-Friedrich-Danneil-Verein.
Inhalt der Krimi-Tage waren eine Fotoausstellung, Lesungen aus
Krimis der Reihe BLAULICHT, ein Dinner sowie der Workshop „Wie
schreibe ich einen Krimi“.
Höhepunkt der Veranstaltungen war unweigerlich das Krimi-Dinner
am Samstagabend. Thema des Abends: „Die Mörder sind unter uns?
- Sind wir alle schuldig oder könnten wir es werden?“
Im Dorfgemeinschaftshaus sollte die Casting-Show für einen Privatsender aufgezeichnet werden, in der Jury als Star des Abends
„Cindy aus Marzahn“ alias Gudrun Horsch. Sie wurde unterstützt
von Holger Arnold und Ronald Smorodinzeff - beide ein würdiger
Ersatz für die geladenen Thomas Gottschalk und Dieter Bohlen. Ihnen
und dem kritischen Publikum stellten sich die verschiedensten Talente
vor: von amüsanten Vorträgen über Gedichte, Instrumentalstücke
bis zum Gesang war alles vertreten. Die Auswahl der Sieger wurde
der Jury sehr schwer gemacht.
Während sich Moderator, Jury und Teilnehmer engagierten, wurde
das Publikum mit einem Fünf-Gänge-Menü verwöhnt.
Nr. 09/2012
Doch dann: Zwei Schüsse störten die Show. Plötzlich waren alle
mitten in der Welt des Krimis - ein Mord war geschehen. Das Opfer
niemand anderes als Dieter Bohlen.
Klaus Peschke als Sieger des Krimipreises 2011 übernahm die Ermittlungen. Souverän löste er mittels Bekennerschreiben und Verhör
der über 30 Tatverdächtigen in ca. 30 Minuten den Mord. Der Täter
niemand anderes als der Moderator der Show.
Das Resümee des Publikums: Ein gelungener, humorvoller Abend ein Vorgeschmack auf die 3. Krimitage in 2013.
Helmut Block wird sicher wieder so einiges dafür vorbereiten.
Filmdreh in Möllenbeck
Am 2. Oktober begannen die Dreharbeiten zum Kinofilm SPUTNIK.
Mit den Menschen, die mitgeholfen haben, dass das Filmteam so gut
vorangekommen ist, fand ein Warm up statt. Die Bürgermeisterin
der Einheitsgemeinde, Frau Schlüsselburg, und Gastwirtsfrau Schmidt
aus Möllenbeck gehörten zu den abendlichen Gästen. Dabei wurde
auf gutes Gelingen angestoßen.
Im Vordergrund von links nach rechts sind die Hauptdarsteller Flora
Li Thiemann (10 Jahre), Emil von Schönfels (10 Jahre), Finn Fiebig
(10 Jahre) und Luca Johanssen (12 Jahre) - alle aus Berlin
Im Hintergrund von links nach rechts Annette Leidig - die Mutter
von Finn Fiebig, Dorothe Beinemeier - Coproduzentin der Hamster
Film Marcel Lenz - Produzent Ostlicht Filmproduktion, Markus Dietrich - Regisseur und Guido Schwab - ebenfalls Produzent Ostlicht
Filmproduktion.
Inzwischen sind die Dreharbeiten in Möllenbeck in vollem Gange
und alles hat seinen Lauf genommen.
Nr. 09/2012
– 29 –
Viele Interessierte schauen immer mal in Möllenbeck vorbei. Hier ein
paar Fotos vom dortigen Geschehen:
Neues aus der Kita „Regenbogenland“ Schernikau
Höhepunkte im Herbst
Am 11.09.2012 unternahmen alle Kinder unserer Einrichtung einen
Ausflug in den Stendaler Tierpark. Große Aufregung herrschte schon
beim Einstieg in Taxi und Minibus. Aus einer anderen Sitzposition
erkannten viele gleich den Weg nach Stendal. Nach einem Gruppenfoto auf Grisu´s Rücken, ging es dann endlich los, zum Rundgang
durch den Tierpark. Wir beobachteten Tierpfleger bei der Arbeit,
streichelten Ziegen und kleine Schafe und erkannten natürlich auch
viele Tiere in ihren naturgetreuen Behausungen. Manchmal war es
gar nicht so einfach ein Tier zu entdecken. Am Bärengehege machten
wir unser erstes Picknick. Das schönste war natürlich der Spielplatz.
Nach ausgiebigem Spielen gab es auch noch die Mittagsmahlzeit im
Tierpark. Gut gestärkt und müde begann dann leider auch wieder
die Heimfahrt in die Kita.
Unser Dank geht an die Stendaler Sparkasse, welche uns die Eintrittskarten spendierte.
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Der nächste Höhepunkt im September war der Oma-Opa-Tag am
19.09.2012. Auch in diesem Jahr kamen viele Omi´s und Opi´s und
zeigten viel Interesse an unserer Kita. Der Nachmittag begann mit
Liedern, Gedichten und einem Sketch. Viel Applaus gab es von den
Großeltern, da war die Aufregung der Kleinen wie weggeblasen. Auch
überreichten die Kinder kleine selbstgebastelte Geschenke. Für die
Kaffeetafel gab es leckeren Kuchen den die Muttis gebacken hatten.
Viele Großeltern besichtigten die Räumlichkeiten und schauten sich
mit ihren Enkelkindern die Portfoliomappen an. Die Erzieherinnen
standen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Gemütlich ließen alle den
schönen Tag ausklingen.
Dass der Herbst bunt ist kann man nicht nur in der Natur beobachten,
sondern auch in unserem Kindergarten. Besonders bunt wurde es
am 26.09.2012, zu unserem Herbstfest.
Die Eltern und Kinder hatten sich viele Gedanken gemacht und brachten von Kürbis bis Zitronengurke viele Früchte, Sträuße und herbstlich
dekorierte Körbe mit in unsere Ausstellung. Bei Bewegungs-und
Tastspielen lernten wir die Früchte besser kennen. Jedes Kind konnte
sich dann eine Frucht aussuchen, und uns darüber berichten, wie sie
heißt, wo sie wächst und was man damit machen kann. Natürlich
wurden die Früchte auch verarbeitet. In den nächsten Tagen buken
wir Apfelwaffeln, aßen Birnen, Äpfel, Pflaumen, Trauben, bastelten
mit Naturmaterialien Figuren, Blätterbilder, Gestecke und Collagen.
Wir malten zählten, und machten Sport mit Früchten und natürlich
erklingen auch täglich Lieder über Früchte, Blätter und Drachen in
unseren Räumlichkeiten.
Auf unserem Spielplatz gibt es viele Obstbäume. Ein wunderschöner Apfelbaum schenkt uns jedes Jahr viele leckere Äpfel. Am 12.
Oktober sammelten wir alle Äpfel, die schon unter dem Baum lagen
auf, luden sie in unseren Bollerwagen und gingen mit ihm, wie jedes
Jahr, zu Frau Fricke in die Obstannahmestelle.
Von ihr erfuhren wir was mit unseren Äpfeln passiert, wenn sie das
Fließband verlassen und in der riesigen Apfelkiste landen. Vorher
durften wir unsere Äpfel noch wiegen. Nach einer leckeren Apfelsaftverkostung erhielten wir im Tausch für unsere Äpfel eine Kiste
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 30 –
Nr. 09/2012
Apfelsaft. Zum Schluss bedankten wir uns bei Frau Fricke mit dem Lied
„Bir´n und Apfel ….“ auch dafür, das wir jedes Jahr wiederkommen
dürfen. Wir möchten alle Kinder, Eltern, Verwandte, Bekannte und
Leute - die Lust haben, zu unserem Laternenfest am 09. November
2012, recht herzlich einladen.
Der Umzug zur Kirche startet um 17:30 Uhr Hauptstraße/Ecke Neubaugebiet. Nach dem Kirchgang begrüßen wir dann alle in der Kindertagesstätte zu leckerer Bockwurst, Apfelpunsch und Glühwein.
Viele Grüße
die Kinder und Erzieher der Kita “Regenbogenland” Schernikau
Tradition und Gemeinsinn
Ortsbürgermeister Uwe Lenz bei seinem herzlichen Grußwort.
Backhausjubiläum in Biesenthal
Die Bürger von Biesenthal und einige Ehrengäste, fanden sich am
Sonntag, dem 23. September zusammen, um das 10- jährige Bestehen ihres Backhauses am kleinen Dorfplatz zu feiern.
Das Biesenthaler Backhaus hat weit zurückliegende Wurzeln. Es stand
im Achtergarten des früheren Ackerhofes Nr. 4, zuletzt im Besitz der
Familie Holz, ungenutzt war es von Steinhaufen und Brombeerranken umgeben, ein Foto zeigt den trostlosen Zustand. In Absprache
mit Frau Gisela Holz und ihren 3 Kindern konnte die Gemeinde das
Backhaus auf Abbruch erwerben. Neben dem Biesenthaler Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus wurde ein Grundstück gekauft
und über eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme erfolgte dann Abbruch
und Wiederaufbau.
Verrottete Bauteile, wie die Schwellbalken wurden ersetzt, die Ziegel
zum Ausmauern der Gefachte wurden wiederverwendet, das Dach in
Biberschwänzen ausgeführt. In einer 2. Maßnahme haben Friedhelm
Thiemann und Friedhelm Hulsch den Backofen eingebaut.
Auch die Biesenthaler Bürger legten fleißig Hand an, der große Feldsteingrill von der Gänseweide wurde umgesetzt, ein großer Findling
erinnert an die Einweihung, Sitzgelegenheiten und ein inzwischen
schattenspendender Kugelahorn komplettieren das Ensemble.
Ein Grund zum Feiern nach 10 Jahren - die Biesenthaler Frauen
hatten Blechkuchen vom Feinsten gebacken, auch ein Frankfurter
Kranz fehlte nicht, Kaffee, Bier auch Gegrilltes - nichts fehlte an
einem fröhlich- ländlichem Spätsommertag. Verena Schlüsselburg
und Uwe Lenz dankten den Biesenthalern für die Einladung, für das
gemeinschaftliche Engagement und für die Gastfreundschaft.
Schön war auch, dass neben den Ehrengästen die Teilnehmer der
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eingeladen waren, die durch ihr
Projekt ein nachhaltiges Element dörflichen Lebens erhalten und zu
neuem Leben verholfen haben. Das Biesenthaler Backhaus hat im
Übrigen eine hohe Stunde altmärkische Politik beherbergt.
Dort trafen sich vor einigen Jahren die Landräte beider Altmarkkreise,
Vertreter des Leader- Vorstandes der Aktionsgruppe Mittlere Altmark
und des Leadermanagements, um wirtschaftspolitische Entscheidungen für die Infrastruktur der Altmark vorzubereiten.
Ortsbürgermeister
Den Backofen haben auch dieses Mal - so wie eh und je - Walter
Hennings und Dieter Schellenberger angeheizt. Und den leckeren
Blechkuchen haben die Ehefrauen der beiden gebacken.
Herr Lenz nutzte die Gelegenheit und zeigte seinen beiden Enkelinnen, wie so ein Backofen beschickt wird.
Fotonachlese:
Ortswehrleiter Enrico Schulz begrüßt alle rechtherzlich und nimmt
die Glückwünsche der Einheitsgemeindebürgermeisterin entgegen.
Die Biesenthaler - in froher Runde.
Nr. 09/2012
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Ehrenmal geschändet
Betroffenheit, Trauer, Scham und Ärger bestimmen seit Samstag den
6. Oktober die Gefühle vieler Meßdorfer. Abermals haben dreiste
Diebe das Ehrenmal für die Opfer von Krieg und Gewalt 1939-1945
geschändet. Vor einem Jahr waren die Flammenschale und eine
Bronzeplatte mit den Namen von Gefallenen und Vermissten gestohlen worden.
In der Nacht vom 5. zum 6. Oktober wurden zwei Bronzeplatten, die
Flammenschale und der Kranzaufhänger gestohlen und der Obelisk
teilweise zerstört.
Da auf dem Ehrenmal 72 Namen verewigt waren, ist dies die Schändung des Andenkens an 72 Menschen, die Opfer von Krieg und
Gewalt wurden.
Elisabeth Mittag konnte dort ihrem Vater und ihren Brüdern gedenken, Hubert Plath seines Vaters - und so geht es vielen Bürgern,
denen das Denkmal ein wichtiger Ort ist.
Alle Bemühungen werden dahingehen, bis zum Volkstrauertag das
Ehrenmal wieder herzurichten.
Ortsbürgermeister
Abschlusskonzert der Meßdorfer Musikfesttage
- wirklicher Höhe- und Schlusspunkt der diesjährigen Konzertsaison Seit Samstag, den 15. August führen die Wege der Musikliebhaber
der Altmark nach Meßdorf zu den 14. Musikfesttagen.
Ein Festtag für die 140 Besucher war nun auch das Abschlusskonzert
des Bläserensembles:
„percussion-posaune“. Drei Bläser und ein Schlagzeuger brachten
am 3. Oktober die Zuhörerschaft in eine angeregte Atmosphäre
von Musikerleben.
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Keinesfalls konservativ, trotz Frackes, gestalteten die Künstler das
Konzert, vielmehr spritzig, humorvoll und von musikalisch höchster
Vollendung. Eröffnet wurde der Abend mit einer modernen Bearbeitung der Richard Strauß Komposition „Also sprach Zarathustra“ damit wurde sofort auch eine Brücke zwischen den Konzertbesuchern
und dem Ensemble geschlagen.
Mit den Stücken „Though Philomela“ und dem Madrigal „How
merrily we live“ von zwei englischen Komponisten des 16. Jahrhunderts, fühlte man sich in die Renaissance versetzt, in die höfische
Welt Heinrich des VIII oder Elisabeth der I. .
Was ist eine Schlitztrommel? Wolfram Dix stellte dieses unbekannte
Instrument in einem meisterhaften Solostück vor „Monade“ genannt
- eine Eigenkomposition mit philosophischem Hintergrund. Henry
Walthers Choralbearbeitung von „Lobet den Herren, alle, die ihn
ehren“ , griff ausgehend von der klassischen Form, alle Möglichkeiten auch zeitgenössischer Interpretation auf, von den Zuhörern
reichlich mit Beifall bedacht. Mit dem Perlude aus dem 2. Band des
„Wohltemperierten Klaviers“ von J. S. Bach wurde, das Konzert fortgesetzt. An dieser Stelle soll die fröhliche Moderation des Konzertes
durch Joachim Gelsdorf gewürdigt werden, der sich nicht auf das
Ansagen beschränkte, sondern Humorvolles, Nachdenkliches und
Wissenswertes in seine Begleitung durch das Konzert einbrachte.
Ein weiterer Höhepunkt war gegen Ende des Konzertes dann das
„Brasil“, in einem Arrangement von Henry Walther, sowohl in den
Soli, als auch im Zusammenspiel entfalteten die 4 Künstler ihr volles
musikalisches Können.
Stehender, minutenlanger Beifall und dann eine der Zugaben: der
„Abendsegen“ aus der Oper Hänsel und Gretel von Engelbert Humperdinck. Mit hoher Sensibilität für die zarten Töne dieses Duetts,
brachten die 3 Bläser das Leitmotiv der 14. Meßdorfer Musikfesttage
dar- dann Stille, wieder herzlicher Beifall - fröhliche Verabschiedungwir sehen uns wieder!
Von Worms-Heppenheim und Kläden
nach Kläden
Als im Sommer bei Frau Völtzke das Telefon klingelte und sich ein
freundlicher Herr im Pfälzer Dialekt erkundigte, ob sich nicht der
Chor im Mediakulturkreis und der Sängerbund Worms-Heppenheim
1921 zum gemeinsamen Singen im Hotel „Wolfsschlucht“ in Kläden treffen könnten, musste zunächst einmal das doppelte Kläden
geklärt werden. Von uns Chormitgliedern gab es natürlich sofort
eine Zusage, denn ein Treffen mit einem Chor aus Rhein-Hessen
hat man ja nicht alle Tage.
Und so fuhren wir am 22. September nach Kläden (bei Arendsee),
im Gepäck einige Herbst- und Altmarklieder. Mit dem beliebten
Lied „Heute wollen wir das Ränzlein schüren“ begrüßten wir den
Sängerbund. Und sofort sprang der Funke über, wir kamen ins Gespräch miteinander und stellten fest, dass uns das Singen fit und im
Herzen jung hält.
Besonders gefielen unsere Altmarklieder, gaben sie doch den Besuchern aus Heppenheim unterstützend zu ihrem Besuchsprogramm
weitere Anregungen, um die Altmark noch genauer zu erkunden.
Jeder Chor hatte ein kleines Programm vorbereitet und so schallte
es in der Gaststube des Hotels „Wolfsschlucht“ vielstimmig und
mitreißend.
Aber auch gemeinsam wurde gesungen und so verging der Nachmittag wie im Fluge. Mit dem Lied „Auf Wiedersehn, auf Wiedersehn,
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 32 –
bleib nicht so lange fort ...“ verabschiedeten wir uns voneinander
und versicherten noch einmal, dass dieses Chortreffen ein voller
Erfolg war.
I. Tippmann
Nr. 09/2012
Beide erhielten für die Unterstützung bei der Beschaffung der EUGelder und bei der hervorragenden Ausführung der Holzarbeiten
viel Lob und Dank.
Begrüßt wurden alle mit einem „Mühlenschnaps“, den Vereinsvorsitzender Bernhard Sasse servierte.
Foto: privat
Als besondere Ehrengäste waren die Nachfahren des ausgewanderten
Mühlenbesitzers aus Neuseeland in Meseberg dabei und überbrachten
die herzlichsten Grüße und Glückwünsche vom anderen Ende der Welt.
Die Enthüllung des Denkmals am Nachmittag soll auf besondere
Weise an die Auswanderung vor 137 Jahren erinnern.
Ein buntes Programm im Festzelt sowie Musik und Tanz bis in die
Nacht sorgten für Unterhaltung und ließen die Meseberger und ihre
Gäste, trotz Regenwetters fröhlich feiern.
Einweihung der Mühle in Meseberg am 06.
Oktober - ein Leader-Projekt der LAG „Mittlere
Altmark“
„Wir haben es geschafft - unsere Mühle ist mahlfertig“ - stellten
Bernhard Sasse und Silvia Tschiene vom Windmühlen- und Heimatverein Meseberg e.V. fest.
Grund genug, die Wiederinbetriebnahme und den 200. Geburtstag
der Mühle zu feiern und die Gelegenheit zu nutzen, für die Unterstützung des Mühlenaufbaus während der 4-jährigen Bautätigkeit
zu danken.
Begonnen wurde am Sonnabend, dem 06. Oktober mit einer Sonderführung für die Förderer und Unterstützer der Mühle, zu denen
auch die Vorsitzende der LAG Leader „Mittlere Altmark“, Verena
Schlüsselburg, und der Inhaber des Bismarker Zimmerei-Unternehmens Ulrich Blümner gehörten.
v.l.n.r.
Frau Tschiene, Vereinsmitglied, Frau Schlüsselburg, Vorsitzende
der LAG „Mittlere Altmark“, Herr Gose, Ortsbürgermeister Osterburg, Frau Beckmann, Ortsbürgermeisterin Meseberg, freuen sich
gemeinsam über das gelungene (Mühlen)Werk und die EU-LeaderFörderung
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 34 –
Nr. 09/2012
Kaffeeklatsch auf der Tenne
Am Mittwoch, d. 17.10.2012 fand auf dem Altmarkhof wieder der „Kaffeeklatsch auf der Tenne“ statt - bei dem sich die zahlreichen Gäste wieder
den leckeren Kaffee und selbstgebackenen Kuchen schmecken ließen.
Stadt Bismark (Altmark)
- Die Bürgermeisterin -
Stellenausschreibung V/2012
Die Stadt Bismark (Altm.) beabsichtigt, zum 01. August 2013
eine/n Auszubildende/n zur/zum
Verwaltungsfachangestellten
Fachrichtung Kommunalverwaltung
zu folgenden Bedingungen einzustellen:
Ausbildungsdauer:
drei Jahre
berufstheoretische Ausbildung:
im Berufsschulzentrum Stendal
Vorbereitungslehrgang auf die
Zwischen- bzw. Abschlussprüfung
am Studieninstitut für kommunale
Verwaltung des Landes SachsenAnhalt e. V. in Magdeburg
berufspraktische Ausbildung:
in den einzelnen Fachämtern
und -bereichen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altm.) sowie auch Einsatz in den einzelnen
Orten des Gebietes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altm.)
Schülerprojekttage
Immer wieder beliebt sind die Schülerprojekttage - bei dem die Kinder
u.a. lernen, wie zu Großmutterszeiten Wäsche gewaschen wurde,
Kartoffelpuffer oder Pflaumenmus zubereitet wurde.
So waren z.B. am 08.10., 09.10. und 11.10. Schüler der Grundschulen
Flessau, Schinne und Bismark vor Ort - um auf dem Altmarkhof, im
Bauerngarten und in der Heimatstube einen schönen Tag zu verleben.
geforderte Voraussetzungen:
• mindestens der Abschluss der
Realschule mit guten Ergebnissen oder ein gleichwertig
anerkannter Bildungsstand
• gesundheitliche Eignung
• ein umfangreiches Allgemeinwissen
• allgemeines Interesse für kommunale, politische, verwaltungstechnische und rechtliche
Fragen
• gute Umgangsformen
• Teamfähigkeit
Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag
für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Bei Interesse sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lichtbild, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Nachweise über den bisherigen beruflichen
Werdegang, soweit vorhanden Arbeitszeugnisse) bis zum
30.11.2012 an die
Stadt Bismark (Altmark)
Hauptamt - Frau Budach
Kennwort: Ausbildung 2013
Breite Straße 11
39629 Bismark (Altmark)
zu senden.
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn
ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten
Bewerber/Inne/n nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss vernichtet bzw. können bei der eingereichten
Stelle abgeholt werden.
Nr. 09/2012
– 35 –
Öffentliche Bekanntmachung
über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am
18.11.2012 und die eventuell erforderliche Stichwahl am 09.12.2012
im Landkreis Stendal
Auf der Grundlage von §§ 17 ff. Kommunalwahlordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wird Folgendes bekannt gegeben:
1. Das Wählerverzeichnis zur Landratswahl für die Wahlbezirke
der Stadt Bismark (Altmark) liegt in der Zeit vom 25.10.2012
bis 03.11.2012 während der allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis
18:00 Uhr sowie donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 16:00 im Einwohnermeldeamt der Stadt
Bismark (Altmark), Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark)
zu jedermanns Einsicht aus.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren
geführt. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem
Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in
das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein
hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am
02.11.2012 bis 12:00 Uhr schriftlich oder durch Erklärung
zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt der Stadt Bismark
(Altmark), Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark) eine
Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Wer einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellt,
hat die erforderlichen Beweismittel beizufügen, sofern die
behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind.
3.
Die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24.10.2012 eine
Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung
erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein bzw. die
Wahlbenachrichtigung unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, muss bis zum 03.11.2012 einen Antrag auf
Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht
Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten
keine Wahlbenachrichtigung.
Nach dem 03.11.2012 ist kein Einspruch mehr zulässig.
4. 5.
Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann ein Antrag
auf die Erteilung eines Wahlscheines ab 26.10.2012 beantragt
werden, Der schriftliche Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheines kann bis spätestens 16.11.2012, 18:00 Uhr gestellt
werden.
Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum
Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Landratswahl im
Landkreis Stendal durch Stimmabgabe in einem beliebigen
Wahlraum (Wahlbezirk) des Landkreises Stendal bzw. im
Briefwahlverfahren teilnehmen.
6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
6.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Person,
6.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach §
15 Abs. 1 KWO LSA bis zum 02.11.2012 oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 19
7. Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(KWG LSA) bis zum 03.11.2012 versäumt hat,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
der Antragsfristen nach § 18 Abs. 2 S. 1 oder nach § 19
Abs. 1 KWG LSA entstanden ist,
c) wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt
wurde und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte
Personen können aus den unter Nr. 6.2 Buchstaben a) bis c)
angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit einer körperlichen
Beeinträchtigung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe
einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person:
a) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlgebietes,
b) einen amtlichen Wahlumschlag,
c) einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
zurückzusenden ist, versehenen hellblauen Wahlbriefumschlag und
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte
Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie
der Gemeinde vor Entgegennahme der Unterlagen schriftlich
zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte
Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig
an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort
spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann übersandt oder auch bei der auf dem
Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Für die eventuell erforderliche Stichwahl am 09.12.2012 ist gemäß § 18 Abs. 3 KWG LSA das Wählerverzeichnis der ersten Wahl
maßgebend. Wer erst für die Stichwahl wahlberechtigt wird, erhält
auf Antrag einen Wahlschein. Dieser kann bis zum 07.12.2012,
18:00 Uhr beantragt werden.
Stadt Bismark (Altmark)
Beschlussvorlage
Amt/Einbringer
Datum:
Bauamt
Beratungsfolge
Hauptausschuss der 11.09.2012
Stadt Bismark (Altmark)
Stadtrat
(x) öffentlich
Beschluss Nr.
BV 200-(15.)-2012-SR
Sitzungstermin:
26.09.2012
Betreff:
Aufhebung des Beschlusses BV 162-(12.)-2012-SR
Der Stadtrat der Stadt Bisnnark (Altmark) beschließt, den Beschluss
Nr. BV 162-(12.)-2012-SR - Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes - Sondergebiet Photovoltaik 3 - in der Ortschaft
Kläden aufzuheben.
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 36 –
Begründung:
Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 15.02.2012 den o. g. Beschluss
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Sondergebiet Photovoltaik 3 gefasst. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon
ausgegangen, dass der Bebauungsplan vom 10.03.1992 nicht gültig
ist und somit ein neuer Bebauungsplan erstellt werden müsse.
Zwischenzeitlich fand eine gemeinsame Beratung mit dem Bauamt
der Stadt Bisnnark, einem Vertreter des Landkreises Stendal sowie
Vertreter des Landesverwaltungsamtes im Landesverwaltungsamt
Magdeburg statt.
Bei der Sichtung der Altunterlagen wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan mit Datum vom 05.10.1992 von Seiten des Regierungspräsidiums Magdeburg für rechtskräftig erklärt wurde.
Im Ergebnis ist eine Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes nicht
notwendig - sondern eine 1. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Hierzu ergeht eine gesonderte Beschlussvorlage.
Die Aufhebung des o. g. Beschlusses hat keine Auswirkungen auf
die Beschlussvorlage Nr. 161-(12.)-2012-SR „Fortschreibung Flächennutzungsplan in der Ortschaft Kläden“.
Empfehlung des Hauptausschusses:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beratungsergebnis
Nr. 09/2012
Empfehlung des Hauptausschusses:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beratungsergebnis
Stadt Bismark (Altmark)
Beschlussvorlage
Amt/Einbringer
Datum:
Bauamt
Beratungsfolge
Ortschaftsrat Schernikau
Hauptausschuss der
Stadt Bismark (Altmark)
Stadtrat
(x) öffentlich
Beschluss Nr.
BV 202-(15.)-2012-SR
Sitzungstermin:
11.09.2012
26.09.2012
Betreff:
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft
Schernikau - Ortsteil Belkau durch Ausweisung von Sondergebieten Photovoltaik (SO 4)
Stadt Bismark (Altmark)
Beschlussvorlage
Amt/Einbringer
Datum:
Bauamt
Beratungsfolge
Ortschaftsrat Kläden11.08.2011
Hauptausschuss der
Stadt Bismark (Altmark)
Stadtrat
(x) öffentlich
Beschluss Nr.
BV 201-(15.)-2012-SR
Sitzungstermin:
11.09.2012
26.09.2012
Betreff:
„Gewerbegebiet Kläden, 1. Änderung (Photovoltaik)“ der Stadt Bismark, Ortsteil Kläden
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
- im Parallelverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Kläden vom 16.03.1994 - die 1. Änderung
des Bebauungsplanes - Gewerbegebiet Kläden vom 10.03.1992:
„Gewerbegebiet Kläden, 1. Änderung (Photovoltaik)“.
- Die Finanzierung der 1. Änderung des B-Planes erfolgt auf der
Grundlage einer zwischen der Stadt und der juwi Solar GmbH,
Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.
- Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages, einschließlich Durchführungsvertrag,
mit der juwi Solar GmbH.
Begründung:
Während ein Flächennutzungsplan gemäß §§ 5 ff. BauGB ein vorbereitender Bauleitplan (Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung) ist, handelt es sich bei einem Bebauungsplan gemäß
§§ 8 ff. BauGB um einen verbindlichen Bauleitplan (rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung). Bebauungspläne
sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu
entwickeln (Entwicklungsgebot).
Anlage:
- Karte: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kläden, 1. Änderung
(Photovoltaik)“
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
- die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft
Schernikau - Ortsteil Belkau vom 16.03.1994 (bestätigt vom RP
Magdeburg am 27.06.1994) für die in der Anlage ausgewiesenen
Gebiete zu „Sondergebieten Photovoltaik (SO 4 )“.
- Die Finanzierung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Stadt und der Energiebauern GmbH aus 86577 Sielenbach abzuschließenden
Kostenübernahmevereinbarung.
- Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages einschließlich Durchführungsvertrag
mit der Energiebauern GmbH aus 86577 Sielenbach.
Begründung:
Im Flächennutzungsplan der Ortschaft Schernikau - Ortsteil Belkau
sind die in der Anlage ausgewiesenen Gebiete nicht mit dargestellt.
Ein Investor beabsichtigt auf den gekennzeichneten Flächen Freiflächenphotovoltaikanlagen zu errichten. Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nach § 29 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 1 BauO LSA
bauliche Anlagen im Sinne des BauGB. Dabei stellen diese Anlagen
so besondere Anforderungen an den Zuschnitt und die Ausrichtung,
dass sich das für sie bestimmte Gebiet wesentlich von einem normalen
Baugebiet nach der BauNVO unterscheidet. Entsprechend der gesetzlichen Systematik ist deshalb dem Grunde nach die Ausweisung
eines Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO vorgesehen.
Anlagen:
- Beschreibung des Vorhabens
- Kartenauszug
Anhörung Ortschaftsrat:
Dem Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Empfehlung des Hauptausschusses:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Nr. 09/2012
– 37 –
Entsprechend § 3 Abs. 1 BauG ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder
Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Unterrichtung und Erörterung im Sinne der o. g. Vorschrift über
Ziel und Zweck der Planung erfolgt in einer öffentlichen Informationsveranstaltung
am Dienstag, den 20.11.2012
um 19:30 Uhr
in der Kegelhalle der Ortschaft Kläden.
Beratungsergebnis
Stadt Bismark (Altmark)
Beschlussvorlage
Amt/Einbringer
Datum:
Bauamt
Beratungsfolge
Ortschaftsrat Schernikau
Hauptausschuss der
Stadt Bismark (Altmark)
Stadtrat
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
(x) öffentlich
Beschluss Nr.
BV 203-(15.)-2012-SR
Sitzungstermin:
11.09.2012
26.09.2012
Betreff:
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiete Photovoltaik SO 4
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
- im Parallelverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Schernikau vom 16.03.1994 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes für die Sondergebiete
Photovoltaik SO 4.
- Die Finanzierung der Aufstellung des vorhabenbezogenen BPlanes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Stadt und der
Energiebauern GmbH aus 86577 Sielenbach abzuschließenden
Kostenübernahmevereinbarung.
- Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages einschließlich Durchführungsvertrag
mit der Energiebauern GmbH aus 86577 Sielenbach.
Begründung:
Während ein Flächennutzungsplan gemäß §§ 5 ff. BauGB ein vorbereitender Bauleitplan (Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung) ist, handelt es sich bei einem Bebauungsplan gemäß
§§ 8 ff. BauGB um einen verbindlichen Bauleitplan (rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung). Bebauungspläne
sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu
entwickeln (Entwicklungsgebot).
Anhörung Ortschaftsrat:
Dem Ortschaftsrat der Ortschaft Schernikau wurde die Beschlussvorlage am 03.08.2012 zur Anhörung übergeben. Der Ortschaftsrat
macht von seinem Recht auf Anhörung keinen Gebrauch.
Empfehlung des Hauptausschusses:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beratungsergebnis
Öffentliche Informationsveranstaltung
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) hat in seiner Sitzung am 15.02.2012 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Ortschaft Kläden durch Ausweisung von Sondergebieten
Photovoltaik und am 26.09.2012 die 1. Änderung des bestehenden
Bebauungsplan Gewerbegebiet Kläden beschlossen.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) hat in
seiner Sitzung am 26.09.2012 den die Fortschreibung des Flächennutzungsplan - Ortschaft Schernikau und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Sondergebiet Photovoltaik SO
4 beschlossen.
Entsprechend § 3 Abs. 1 BauG ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder
Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Unterrichtung und Erörterung im Sinne der o.g. Vorschrift über
Ziel und Zweck der Planung erfolgt in einer öffentlichen Informationsveranstaltung
am Dienstag, den 20.11.2012
um 18:00 Uhr
im
Dorfgemeinschaftshaus der Ortschaft Schernikau.
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung
der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Planungsverband Kläden
für die Ortschaft Kläden zur Sonderbaufläche S1
Photovoltaik der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark)
Mit Bescheid vom 24.09.2012 AZ:63/070/01489-2012 hat der Landrat des Landkreises Stendal die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Planungsverband Kläden für die Ortschaft Kläden
zur Sonderbaufläche S 1 Photovoltaik der Einheitsgemeinde Stadt
Bismark (Altmark) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des
Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser
Bekanntmachung wird die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung
sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise,
wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt
wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit
den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Bauamt
Breite Straße 11 in 39629 Bismark
während der Dienststunden:
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie den Absatz
4 BauGB wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängel der Abwägung
sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
– 38 –
Unbeachtliche werden demnach:
1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
und
2. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht
worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll ist darzulegen.
Bismark, den 25.10.2012
Nr. 09/2012
Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Errichtung einer Freifläche-Photovoltaik-Anlagen auf dem Gelände des Tanklagers Kläden“
der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) hat mit Beschluss vom
26.06.2012 den vorhabenbezogener Bebauungsplan ,,Errichtung
einer Freifläche-Photovoltaik-Anlagen auf dem Gelände des Tanklagers Kläden“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung sowie
die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden,
und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, bei der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Bauamt
Breite Straße 11 in 39629 Bismark
während der Dienststunden:
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie den Absatz
4 BauGB wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängel der Abwägung
sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtliche werden demnach:
1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
Nr. 09/2012
– 39 –
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht
worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll ist darzulegen.
Bismark, den 25.10.2012
2. Änderungssatzung der Gebührensatzung
für die Benutzung
der Sportstätten in der Ortschaft Kläden
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 8 der Gemeindeordnung des Landes
Sachsen- Anhalt vom 10.08.2009 (GVBI. LSA S. 383) in der derzeit
gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen- Anhalt in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405) in der derzeit
gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) in seiner
Sitzung am 26.09.2012 die 2. Änderung der Gebührensatzung für
die Benutzung der Sportstätten in der Ortschaft Kläden beschlossen.
§1
Änderungen
Die Anlage zur Gebührensatzung für die Benutzung der Sportstätten der ehemaligen Gemeinde Kläden — Gebührentarife — erhält
folgende Fassung:
Gebührensätze
Kegelhalle Kurzzeitveranstaltungen
in der Kegelhalle ohne Bahnbenutzung mit einer Dauer von bis zu
3 Stunden Sportlerheim Turnhalle Sportplatz Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Zugefügt wird:
§ 22 a, Gemeinschaftsgrabanlage
(1) Die Gemeinschaftsgrabanlage steht für Leichen- sowie für Aschenbestattungen zur Verfügung.
(2) Die Ruhezeit beträgt in jedem Falle 30 Jahre.
(3) Die Gemeinschaftsgrabanlage wird ausschließlich mit Rasen bepflanzt. Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung obliegt
ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
(4) Für die Gemeinschaftsgrabanlage finden ausschließlich liegende
flache Grabsteinplatten aus Granit im Format 30 cm x 50 cm mit den
Vor- und Nachnamen und ggf. Daten der Verstorbenen Verwendung.
(5) Die Kosten für die Anschaffung der Grabsteinplatten gemäß (4),
deren Beschriftung und Verlegung sind durch die Nutzungsberechtigten zu tragen.
(6) Anonyme Bestattungen, in der Gemeinschaftsgrabanlage sind
nicht zulässig.
Öffentliche Bekanntmachung der Änderung
1. Diese Änderung der Friedhofsordnung bedarf zu ihrer Gültigkeit
der öffentlichen Bekanntmachung.
2. Öffentliche Bekanntmachung im vollen Wortlaut erfolgt im Bürgerkurier der Verwaltungsgemeinschaft Bismark/Kläden
3. Die geltende Fassung der Friedhofsordnung liegt zur Einsichtnahme aus bei Hans-Eberhard Genz, Dorfstraße 4 A, 39579 Bismark,
OT Schäplitz
4. Zusätzlich kann die Änderung der Friedhofsordnung durch Aushang und Kanzelabkündigung bekannt gemacht werden.
Inkrafttreten
Diese Änderung der Friedhofsordnung tritt nach ihrer kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung durch die Kirchengemeinde in Kraft.
50,00 EUR je Nutzung
5,00 EUR/je Stunde
10,00 EUR/je angefangene Stunde
10,00 EUR/je angefangene Stunde
50,00 EUR/je angefangene Stunde
Mit dem Gebührensatz sind Kosten für den Verbrauch an Elektroenergie, Gas, Wasser sowie für Abfallentsorgung abgegolten.
Die Benutzung des Mobiliars sowie des Küchengeschirrs ist im Gebührensatz inbegriffen.
Für die Kegelhalle werden 10,00 EUR je Vermietung für die Bewirtschaftung des Objektes erhoben.
§2
Inkrafttreten
Die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung tritt am Tage nach
der Bekanntmachung in Kraft.
Bismark (Altmark), d. 26.09.2012
Änderung der Friedhofsordnung
vom 23.07.1998 für den Friedhof
der Ev. Kirchengemeinde Schäplitz
beschlossen in der Gemeindekirchenratssitzung vom 07.09.2011 gemäß § 55 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung
der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen Verbände in
der Evangelischen Kirche der Union - Kirchliche Verwaltungsordnung
(VwO) vorn 1. Juli 1998 (Abl. EKD 1999 S. 137; Abl. KPS 2000 S. 148),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Februar 2002 (ABl. S. 59)
Ergänzung zum § 18, Vergabebestimmungen
Absatz (1) wird wie folgt ergänzt:
Die Herrichtung und Pflege der Gemeinschaftsgrabanlage obliegt
ausschließlich dem Friedhofsträger.
2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung
vom 23.07.1998 für den Friedhof Schäplitz
beschlossen in der Gemeindekirchenratssitzung vom 07.09. 2011 gemäß § 55 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung
der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen Verbände in
der Evangelischen Kirche der Union - Kirchliche Verwaltungsordnung
(Vw0) vom 1. Juli 1998 (Abl. EKD 1999 S. 137; Abl. KPS 2000 S. 148),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Februar 2002 (ABl. S.
59) und § 6 der Friedhofsordnung vom 23.07.1998
Änderung und Ergänzung zum § 6, Gebührentarif
1. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
2. a) Beisetzung in der Gemein
schaftsgrabanlage
(Nutzungszeit 30 Jahre)
Sargbeisetzung 320,00 €
Urnenbeisetzung 300,00 €
3. Friedhofsunterhaltungsgebühr
pro Grabstelle und Jahr 7,00 €
3. a) Gebühr zur
Erhebung der Friedhofsunter
haltungsgebühr,
pro Grabstelle und Jahr 2,80 €
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
4. Inanspruchnahme der Leichenhalle 5. Verwaltungsgebühr im Bestattungsfalle – 40 –
15,00 €
15,00 €
Öffentliche Bekanntmachung der Änderung
1. Diese Änderung der Friedhofsgebührenordnung bedarf zu ihrer
Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.
2. Öffentliche Bekanntmachung im vollen Wortlaut erfolgt im Bürgerkurier der Verwaltungsgemeinschaft Bismark/Kläden.
3. Die geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur
Einsichtnahme aus bei Hans-Eberhard Genz, Dorfstr. 4 A, 39579
Bismark, OT Schäplitz
4. Zusätzlich kann die Änderung der Friedhofsgebührenordnung
durch Aushang und Kanzelabkündigung bekannt gemacht werden.
Inkrafttreten
Diese Änderung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung durch die Kirchengemeinde in Kraft.
1. Ausfertigung
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Altmark
Öffentliche Bekanntmachung
Ausführungsanordnung
vom 05.10.2012
Bodenordnungsverfahren:
Landkreis: Verfahrensnummer: 1.
Rochau
Stendal
SDL 4/0390/01
Im Bodenordnungsverfahren Rochau ordnet das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark hiermit die
Ausführung des Bodenordnungsplanes einschließlich des Nachtrages 1 für das gesamte Bodenordnungsgebiet an (§§ 61 u.
63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LwAnpG - i. V.
m. den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG ).
1.1 Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit
der rechtlichen Wirkung des Bodenordnungsplanes und des
Nachtrages 1 wird der 03.11.2012 festgesetzt.
Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke anstelle der
alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Hinsichtlich der
Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke
betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden,
treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den
alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage
ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 68 Abs. 1 FlurbG).
Das Gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse.
1.2 Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung
der neuen Grundstücke wurde bereits durch die Überleitungsbestimmungen zu der vorläufigen Besitzeinweisung geregelt. Soweit die im Bodenordnungsplan und im Nachtrag 1 zugeteilten
Grundstücke geändert worden sind, wird hiermit angeordnet,
dass gemäß § 62 Abs. 2 FlurbG Besitz, Verwaltung und Nutzung
der geänderten neuen Grundstücke mit dem Tage der Ausführungsanordnung (03.11.2012) auf die Empfänger übergehen.
Hierfür gelten die Überleitungsbestimmungen sinngemäß.
Nr. 09/2012
Mit dieser Anordnung enden die rechtlichen Wirkungen der
vorläufigen Besitzeinweisung vom 28.04.2010.
1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten
nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG innerhalb von drei
Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Akazienweg 25, 39576 Stendal zu stellen.
1.4 Mit der Ausführungsanordnung entfallen die Verfügungsbeschränkungen gem. § 34 FlurbG.
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird die sofortige Vollziehung dieser
Ausführungsanordnung angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.
3. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des
Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) liegen vor.
Der Bodenordnungsplan einschließlich des Nachtrages 1 ist widerspruchsfrei und damit unanfechtbar.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt sowohl im überwiegenden Interesse der Beteiligten als auch im öffentlichen Interesse.
Die aufschiebende Wirkung gegebenenfalls eingelegter Rechtsbehelfe hätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehr erheblich erschwert sein würde. Ein längeres Hinausschieben der Ausführung
des Bodenordnungsplanes ist für die Beteiligten nicht zumutbar. Sie
dürfen erwarten, dass nicht nur der Besitz, sondern auch die Eigentumsverhältnisse an den neuen Grundstücken sobald wie möglich
geregelt werden, damit die öffentlichen Bücher berichtigt werden
können und der gesamte Grundstücksverkehr wieder normalisiert
wird. Mit der sofortigen Vollziehung der Ausführungsanordnung wird
die notwendige Rechtssicherheit geschaffen und die Abwicklung des
gesamten Verfahrens beschleunigt.
Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist auch gegeben, da in einem Bodenordnungsverfahren eine Vielzahl aufs Engste
miteinander verflochtener Abfindungen besteht. Aus einer aufschiebenden Wirkung der gegen diese Ausführungsanordnung eingelegten Rechtsbehelfe würde der Eintritt der rechtlichen Wirkungen
des Bodenordnungsplanes und des Nachtrages 1 erfahrungsgemäß
über einen längeren Zeitraum verzögert werden.
Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse,
da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in
die Bodenordnung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran
gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.
Außerdem würden die Planungen zur BAB 14 im Bereich des Bodenordnungsverfahrens durch eine Verzögerung der Ausführung des
Bodenordnungsplanes erheblich behindert.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats
nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch
beim
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark,
Postfach 101432
39576 Stendal
Postanschrift:
Hausanschrift:
Akazienweg 25
39576 Stendal
erhoben werden.
Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag. Für die Wahrung der Frist ist das Datum
des Einganges des Widerspruches bei der vorgenannten Behörde
maßgebend.
Rechtsbehelfe gegen diese Anordnung haben wegen der Anordnung
der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg, Breiter
Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg, 8. Senat (Flurbereinigungssenat)
der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zulässig (§ 80 Abs. 5 Satz 1, 2. Alternative VwGO).
Im Auftrag
gez. Kriese
Sachgebietsleiter
(DS)
Nr. 09/2012
– 41 –
Ortschaft Grassau
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Altmark
Sachgebiet 22
PF 101432
39554 Stendal
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
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Bescheinigung
Die öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark über die
Ausführungsanordnung
Bodenordnungsverfahren Rochau
Landkreis Stendal
Verf.-Nr. SDL 4/0390/01
vom 05.10.2012
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Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
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Telefon: 0175 / 4 03 26 25
VERLAG + DRUCK
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(Dienstsiegel)
Poststraße 13· 29308 Winsen
Telefon (0 51 43) 66 87 58 · Telefax: (0 51 43) 66 87 59
E-Mail: [email protected] · Internet: www.wittich.de
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
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Nr. 09/2012
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Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
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