Drucksache 18/02412 - Hessischer Landtag
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Drucksache 18/02412 - Hessischer Landtag
18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage der Abg. Irmer, Dr. Herr, Klein (Freigericht) und Lenz (CDU) vom 10.05.2010 betreffend Freiwilliges Soziales Jahr an Schulen im Lahn-Dill-Kreis, Kreis Fulda und Main-Kinzig-Kreis und Antwort der Kultusministerin Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. An welchen Schulen im Lahn-Dill-Kreis sind junge Leute im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres tätig? Im Lahn-Dill-Kreis sind junge Leute im Rahmen des Programms "Freiwilliges Soziales Jahr an Schulen" (FSJ) an den folgenden Schulen eingesetzt: 1. Friedrich-Fröbel-Schule, Wetzlar, 2. Grundschule Bonbaden, Braunfels-Bonbaden, 3. Geschwister-Scholl-Schule, Wetzlar, 4. Erich-Girolstein-Schule, Wetzlar, 5. Ludwig-Erk-Schule, Wetzlar, 6. Budenbergschule, Haiger, 7. Gesamtschule Solms, Solms, 8. Johann-Heinrich-Alsted-Schule, Mittenaar, 9. Johann-Textor-Schule, Haiger, 10. Pestalozzischule, Wetzlar. Frage 2. Wie hoch ist der Prozentsatz der weiblichen Teilnehmer? Von den insgesamt 10 Freiwilligen im FSJ-Programm des laufenden Schuljahres (Stand: Juni 2010) im Lahn-Dill-Kreis sind 7 weiblich (= 70 v.H.) und 3 männlich (= 30 v.H.). Im Main-Kinzig-Kreis gibt es im FSJ-Programm im laufenden Schuljahr insgesamt 4 Freiwillige, davon sind 3 weiblich (= 75 v.H.); 1 Teilnehmer ist männlich (= 25 v.H.). Im Kreis Fulda (inklusive Stadt Fulda) gibt es insgesamt 10 Freiwillige im FSJ-Programm im laufenden Schuljahr. 7 Teilnehmer sind weiblich (=70 v.H.), 3 Teilnehmer sind männlich (= 30 v.H.). Frage 3. Wer hat die entsprechenden Schulen nach welchen Kriterien ausgesucht? Seit Beginn des Programms "FSJ an Schulen" im Schuljahr 2008/2009 bezieht sich das Programm auf alle hessischen Schulen der Grundstufe und der Sekundarstufe I einschließlich Förderschulen. Bedingung ist, dass eine Schule als Einsatzstelle die FSJ-Kraft 40 Stunden pro Woche auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung beschäftigen kann. Die Schulen wurden im April 2008 über die Möglichkeit eines FSJ an allgemein-bildenden Schulen informiert und konnten sich bei einem Träger ihrer Wahl zur Teilnahme am Programm melden. Eingegangen am 29. Juni 2010 · Ausgegeben am 6. August 2010 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden Drucksache 18/2412 29. 06. 2010 Hessischer Landtag · 18. Wahlperiode · Drucksache 18/2412 2 Die Träger, die sich zum Teil auf regionale Zuständigkeiten geeinigt haben, bieten ihren jugendlichen Freiwilligen - Bewerber/-innen Schulplätze an, die für die jeweiligen Freiwilligen gut zu erreichen sind und die für das FSJ adäquate Aufgaben anbieten können. Frage 4. Welche Bezahlungen erhalten die jungen Leute monatlich vom Land? Die Mittel des Landes fließen an die Träger, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarungen mit dem Land Hessen das Freiwillige Soziale Jahr gestalten und umsetzen. Die Träger erhalten für einen FSJ-Platz monatlich 770 €. Davon finanzieren sie sowohl das Taschengeld, die Fahrtkosten, das Essensgeld als auch die Bildungsangebote für die FSJ-Kräfte und die Sozialabgaben sowie - seit einer Gesetzesänderung auf Bundesebene im letzten Jahr - die Umsatzsteuer. Die Höhe der Summe, die an die Freiwilligen ausgezahlt wird, liegt bei ca. 300 €, abhängig von den individuellen Bedingungen der Freiwilligen, was das Essensgeld bzw. die Fahrtkosten angeht. Die Höhe des Taschengeldes liegt zwischen 150 und 250 €. Wiesbaden, 24. Juni 2010 Dorothea Henzler