PRESSE - consilium
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DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 9596/10 (Presse 108) (OR. en) MITTEILUNG AN DIE PRESSE Außerordentliche Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen Brüssel, den 9./10. Mai 2010 Präsidentin Elena SALGADO Zweite stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Wirtschaft und Finanzen Spaniens PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel.: +32 (0)2 281 8914 / 6319 Fax: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 9596/10 (Presse 108) 1 DE 9.V.2010 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat und die Mitgliedstaaten haben ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Wahrung der Finanzstabilität in Europa beschlossen, einschließlich eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mrd. EUR. 9596/10 (Presse 108) 2 DE 9.V.2010 INHALT1 TEILNEHMER............................................................................................................................. 4 ERÖRTERTE PUNKTE EUROPÄISCHER FINANZSTABILISIERUNGSMECHANISMUS ............................................. 6 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE keine 1 Ÿ Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Ÿ Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. Ÿ Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 9596/10 (Presse 108) 3 DE 9.V.2010 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Didier REYNDERS Bulgarien: Simeon DJANKOV Tschechische Republik: Eduard JANOTA Tomáš ZÍDEK Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der Institutionellen Reformen Stellvertretender Premierminister und Minister der Finanzen Minister der Finanzen Stellvertreter des Ministers der Finanzen, Abteilung Internationale Beziehungen und Finanzpolitik Dänemark: Claus HJORT FREDERIKSEN Minister der Finanzen Deutschland: Thomas de MAIZIÈRE Jörg ASMUSSEN Bundesminister des Inneren Staatssekretär, Bundesministerium der Finanzen Estland: Jürgen LIGI Minister der Finanzen Irland: Brian LENIHAN Minister der Finanzen Griechenland: George PAPACONSTANTINOU Minister für Finanzen Spanien: Elena SALGADO José Manuel CAMPA Zweite stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Wirtschaft und Finanzen Staatssekretär für Wirtschaft Frankreich: Christine LAGARDE Ministerin für Wirtschaft, Industrie und Beschäftigung Italien: Giulio TREMONTI Minister für Wirtschaft und Finanzen Zypern: Charilaos STAVRAKIS Minister der Finanzen Lettland: Normunds POPENS Ständiger Vertreter Litauen: Ingrida ŠIMONYTĖ Ministerin der Finanzen Luxemburg: Luc FRIEDEN Minister der Finanzen Ungarn: Tamás KATONA Staatssekretär, Ministerium der Finanzen Malta: Tonio FENECH Minister für Finanzen, Wirtschaft und Investitionen Niederlande: Jan Kees de JAGER Minister der Finanzen Österreich: Josef PRÖLL Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Polen: Jan VINCENT-ROSTOWSKI Minister der Finanzen Portugal: Fernando TEIXEIRA DOS SANTOS Ministro de Estado, Minister der Finanzen 9596/10 (Presse 108) 4 DE 9.V.2010 Rumänien: Alexandru NAZARE Staatssekretär, Ministerium der Finanzen Slowenien: Franc KRIŽANIČ Minister der Finanzen Slowakei: Peter KAŽIMÍR Staatssekretär im Ministerium der Finanzen Finnland: Jyrki KATAINEN Stellvertretender Premierminister, Minister der Finanzen Schweden: Anders BORG Minister der Finanzen Vereinigtes Königreich: Alistar DARLING Schatzkanzler Kommission: Olli REHN Mitglied Andere Teilnehmer: Jean-Claude JUNCKER Lucas PAPADEMOS Philippe MAYSTADT Thomas WIESER Lorenzo CODOGNO Präsident der Eurogruppe Vize-Präsident der Europäischen Zentralbank Präsident der Europäischen Investitionsbank Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftspolitik 9596/10 (Presse 108) 5 DE 9.V.2010 ERÖRTERTE PUNKTE EUROPÄISCHER FINANZSTABILISIERUNGSMECHANISMUS Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen: "Der Rat und die Mitgliedstaaten haben heute ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Wahrung der Finanzstabilität in Europa beschlossen, einschließlich eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus mit einem Volumen von bis zu 500 Mrd. EUR. Im Gefolge der Krise in Griechenland ist die Lage auf den Finanzmärkten instabil, und es bestand ein Ansteckungsrisiko, auf das wir reagieren mussten. Wir haben daher die letzten Schritte des Unterstützungspakets für Griechenland eingeleitet: die Schaffung eines europäischen Stabilisierungsmechanismus und eine nachdrückliche Verpflichtung zur beschleunigten Haushaltskonsolidierung, wo dies gerechtfertigt ist. Erstens ist nach dem erfolgreichen Abschluss der Verfahren in den dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten und der Tagung der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets der Weg für die Durchführung des Unterstützungspakets für Griechenland frei geworden. Die Kommission hat heute im Namen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten die Darlehensvereinbarung mit Griechenland unterzeichnet; die erste Auszahlung wird wie geplant vor dem 19. Mai erfolgen. Der Rat unterstützt nachdrücklich das ehrgeizige und realistische Konsolidierungs- und Reformprogramm der griechischen Regierung. Zweitens ist der Rat fest entschlossen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und ein stärkeres Wirtschaftswachstum in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen; er kommt daher überein, dass die Pläne für eine Konsolidierung der Haushalte und die Strukturreformen beschleunigt werden, wo dies gerechtfertigt ist. Wir begrüßen daher die Zusicherung Portugals und Spaniens, in den Jahren 2010 und 2011 erhebliche zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen und diese auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) am 18. Mai 2010 zu erläutern, und wir unterstützen diese Zusicherung nachdrücklich. Die Angemessenheit dieser Maßnahmen wird von der Kommission im Juni im Rahmen des Defizitverfahrens bewertet werden. Der Rat begrüßt ferner die Zusage, bis zur Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) am 18. Mai Strukturreformmaßnahmen zur Verbesserung des Wachstums und damit indirekt der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen anzukündigen. Drittens haben wir beschlossen, einen europäischen Stabilisierungsmechanismus zu schaffen. Der Mechanismus stützt sich auf Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags sowie auf eine zwischenstaatliche Vereinbarung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. Seine Aktivierung unterliegt strengen Auflagen im Kontext einer gemeinsamen Unterstützung durch die EU und den IWF und wird zu Modalitäten erfolgen, die denen des IWF vergleichbar sind. 9596/10 (Presse 108) 6 DE 9.V.2010 Gemäß Artikel 122 Absatz 2 ist vorgesehen, Mitgliedstaaten, die aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen sind, einen finanziellen Beistand zu gewähren. Derartige außergewöhnliche Ereignisse liegen derzeit vor, und der Mechanismus wird so lange in Kraft bleiben, wie es zur Wahrung der Finanzmarktstabilität erforderlich ist. Es ist ein Finanzmittelvolumen von bis zu 60 Mrd. EUR vorgesehen, wobei die Aktivierung des Mechanismus strengen Auflagen im Kontext einer gemeinsamen Unterstützung durch die EU und den IWF unterliegt und zu Modalitäten erfolgen wird, die denen des IWF vergleichbar sind. Die Anwendung des Mechanismus erfolgt unbeschadet der bestehenden Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bereit, ergänzend zu diesen Mitteln eine Zweckgesellschaft zu gründen, für die die teilnehmenden Mitgliedstaaten unter Beachtung ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften anteilig in abgestimmter Weise bis zu einem Volumen von 440 Mrd. EUR bürgen und die nach drei Jahren aufgelöst wird. Der IWF wird sich an den Finanzierungsvereinbarungen beteiligen, wobei erwartet wird, dass der IWF mindestens die Hälfte des Beitrags der EU durch seine üblichen Fazilitäten im Einklang mit den jüngsten europäischen Programmen bereitstellen wird. Gleichzeitig wird die EU dringend Beratungen über die zur Ergänzung des bestehenden Rahmens erforderlichen Reformen zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Euro-Währungsgebiet aufnehmen; dabei wird sie sich insbesondere auf die Mitteilung der Kommission stützen, die am 12. Mai 2010 angenommen werden soll. Wir unterstreichen die besondere Bedeutung, die wir der Verbesserung der Haushaltsdisziplin und der Schaffung eines ständigen Krisenbewältigungsrahmens beimessen. Wir heben die Notwendigkeit hervor, bei den Finanzmarktvorschriften und der Finanzmarktaufsicht, insbesondere im Hinblick auf die Derivatemärkte und die Rolle der Rating-Agenturen, rasch Fortschritte zu erzielen. Ferner müssen wir weiterhin an anderen Initiativen – wie etwa der Stabilitätsabgabe – arbeiten, die gewährleisten sollen, dass der Finanzsektor in künftigen Krisenfällen seinen Teil der Last trägt, und dabei auch die Möglichkeit einer globalen Transaktionssteuer sondieren. Außerdem sind wir übereingekommen, die Arbeit zum Krisenmanagement und zur Krisenbewältigung zu beschleunigen. Darüber hinaus bekräftigen wir, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets die EZB bei ihren Maßnahmen zur Wahrung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets unterstützen." * * * Der Rat hat ferner eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus angenommen. Darüber hinaus nahmen die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einen Beschluss an, mit dem sie zusagen, über eine Zweckgesellschaft Beistand zu leisten, für die die teilnehmenden Mitgliedstaaten unter Beachtung ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften entsprechend ihrem Anteil an dem eingezahlten Kapital der Europäischen Zentralbank in abgestimmter Weise bis zu einem Volumen von 440 Mrd. EUR bürgen und die nach drei Jahren aufgelöst wird. Die Vertreter der Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten nahmen einen Beschluss an, durch den es der Kommission gestattet sein wird, in diesem Zusammenhang von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets beauftragt zu werden. 9596/10 (Presse 108) 7 DE 9.V.2010 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE keine 9596/10 (Presse 108) 8 DE