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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
5400/10 (Presse 6)
(OR. en)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2990. Tagung des Rates
Wirtschaft und Finanzen
Brüssel, den 19. Januar 2010
Präsidentin
Elena SALGADO
Zweite stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin
für Wirtschaft und Finanzen Spaniens
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel.: +32 (0)2 281 7040 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
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19.I.2010
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Im Anschluss an einen Bericht von Eurostat über bestimmte klärungsbedürftige Fragen hat der Rat
Schlussfolgerungen zum öffentlichen Defizit und zu den Statistiken über den öffentlichen
Schuldenstand in Griechenland angenommen.
Er hat die griechische Regierung eindringlich ersucht, dafür zu sorgen, dass die offenen Fragen mit
der gebotenen Sorgfalt und mit Vorrang behandelt werden. Ferner hat er die Kommission
aufgefordert, Maßnahmen vorzuschlagen, durch welche das griechische statistische System
insgesamt wieder mit den EU-Anforderungen in Einklang gebracht wird, und ferner bis Februar
einen Aktionsplan zur Behebung von Mängeln auf Ebene der Statistik, der Institutionen und der
Verwaltung auszuarbeiten.
Der Rat hat zudem einen Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Amtshilfe zwischen den
Mitgliedstaaten bei der Beitreibung von Steuern gebilligt.
Der Text sieht eine Überarbeitung vorhandener Bestimmungen zur Bekämpfung der
Steuerhinterziehung vor.
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19.I.2010
INHALT1
TEILNEHMER ..................................................................................................................................4
ERÖRTERTE PUNKTE
ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES.......................................................................................6
BESTEUERUNG VON ZINSERTRÄGEN UND ANDERE STEUERPOLITISCHE
MASSNAHMEN..................................................................................................................................7
DEFIZIT UND SCHULDENSTAND: BERICHT ÜBER GRIECHENLAND Schlussfolgerungen des Rates ..............................................................................................................9
TREFFEN AM RANDE DER RATSTAGUNG ...............................................................................10
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
–
Abweichung Portugals von der MwSt-Richtlinie ..................................................................................................11
HANDELSPOLITIK
–
Antidumpingmaßnahmen - Ethanolamin aus den Vereinigten Staaten - Bügelbretter aus China..........................11
LANDWIRTSCHAFT
–
Höchstgehalte von Aflatoxinen in Lebensmitteln - Regelungsverfahren mit Kontrolle ........................................11
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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19.I.2010
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Didier REYNDERS
Bulgarien:
Simeon DJANKOV
Tschechische Republik:
Eduard JANOTA
Tomáš ZÍDEK
Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der
Institutionellen Reformen
Vizepremierminister und Minister der Finanzen
Minister der Finanzen
Stellvertreter des Ministers der Finanzen, Abteilung
Internationale Beziehungen und Finanzpolitik
Dänemark:
Poul Skytte CHRISTOFFERSEN
Ständiger Vertreter
Deutschland:
Jörg ASMUSSEN
Staatssekretär, Bundesministerium der Finanzen
Estland:
Jürgen LIGI
Minister der Finanzen
Irland:
Rory MONTGOMERY
Ständiger Vertreter
Griechenland:
George PAPACONSTANTINOU
Minister für Finanzen
Spanien:
Elena SALGADO
José Manuel CAMPA
Carlos OCAŇA
Zweite stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin
für Wirtschaft und Finanzen
Staatssekretär für Wirtschaft
Staatssekretär für Finanzen und Haushalt
Frankreich:
Christine LAGARDE
Ministerin für Wirtschaft, Industrie und Beschäftigung
Italien:
Giulio TREMONTI
Minister für Wirtschaft und Finanzen
Zypern:
Charilaos STAVRAKIS
Minister der Finanzen
Lettland:
Normunds POPENS
Ständiger Vertreter
Litauen:
Ingrida ŠIMONYTö
Ministerin der Finanzen
Luxemburg:
Luc FRIEDEN
Minister der Finanzen
Ungarn:
Tamás KATOMA
Staatssekretär, Ministerium der Finanzen
Malta:
Tonio FENECH
Minister für Finanzen, Wirtschaft und Investitionen
Niederlande:
Jan Kees de JAGER
Staatssekretär der Finanzen
Österreich:
Josef PRÖLL
Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen
Polen:
Jan VINCENT-ROSTOWSKI
Minister der Finanzen
Portugal:
Fernando TEIXEIRA DOS SANTOS
Ministro de Estado, Minister der Finanzen
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Rumänien:
Sebastian VLADESCU
Minister für Finanzen
Slowenien:
Franc KRIŽANIČ
Minister der Finanzen
Slowakei:
Peter KAŽIMÍR
Staatssekretär beim Ministerium der Finanzen
Finnland:
Jyrki KATAINEN
Stellvertretender Premierminister, Minister der Finanzen
Schweden:
Anders BORG
Minister der Finanzen
Vereinigtes Königreich:
Stephen TIMMS
Financial Secretary, Schatzamt
Kommission:
Joaquín ALMUNIA
László KOVÁCS
Charlie McCREEVY
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Sonstige Teilnehmer:
Lucas PAPADEMOS
Philippe MAYSTADT
Thomas WIESER
Lorenzo CODOGNO
Vizepräsident der Europäischen Zentralbank
Präsident der Europäischen Investitionsbank
Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses
Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftspolitik
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ERÖRTERTE PUNKTE
ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES
Der Rat hat die Erläuterungen des spanischen Vorsitzes zu seinem Arbeitsprogramm für
Wirtschafts- und Finanzfragen für die Dauer seiner Amtszeit, d.h. für die Zeit von Januar bis
Juni 2010, zur Kenntnis genommen (Dok. 5036/10). Anschließend führte er hierzu einen kurzen
Meinungsaustausch.
Die Wirtschaftskrise, von der sich Europa allmählich zu erholen beginnt, ist eine der schwersten
und ausgedehntesten Krisen in der Geschichte gewesen. Das entschiedene und koordinierte Handeln
der für die Wirtschaft zuständigen Behörden in den verschiedenen Ländern hat sowohl den
Zusammenbruch der Finanzmärkte und eine sogar noch stärkere Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit als auch deren Folgekosten in Form von höherer Arbeitslosigkeit und größerer Armut
verhindert.
Es sind Zeichen der Stabilisierung und Erholung zu erkennen und in den kommenden Monaten wird
die größte Herausforderung darin bestehen, eine ambitionierte kurz- und langfristige Ausstiegsstrategie zu konzipieren, die zwei Dimensionen Rechnung trägt. Die erste bezieht sich auf die
Überwindung der Abhängigkeit von außerordentlichen öffentlichen finanziellen und budgetären
Maßnahmen. In diesem Zusammenhang werden bei der Planung der Beendigung der finanziellen
Unterstützung die jeweiligen besonderen Umstände in den EU-Mitgliedstaaten wie auch das
Erfordernis der Wahrung der Finanzmarktstabilität berücksichtigt. Die zweite betrifft die Förderung
von Maßnahmen, die ein nachhaltiges, stabiles und ausgewogenes Wachstum begünstigen. Dies
wird durch die Annahme von soliden Strukturreformen gewährleistet, worunter eine ambitionierte
und gründliche Überprüfung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung im Hinblick
auf die Gestaltung der Zukunft der europäischen Wirtschaft bis 2020 zu verstehen ist.
Der spanische Vorsitz beabsichtigt, an diesen beiden Dimensionen im internen wie auch im
externen Rahmen zu arbeiten, um so das Fundament für einen kräftigen Wirtschaftsaufschwung zu
legen und die Wiederholung einer Krise dieses Ausmaßes zu verhindern.
Zu den weiteren Prioritäten gehören:
–
Wirtschaftsstrategie der EU für 2020: Koordinierung der langfristigen Strategien zur
Förderung des Wirtschaftswachstums;
–
Stärkung der externen Dimension der EU in Bezug auf die G20 und den Klimawandel;
–
Besteuerung: Bekämpfung des Steuerbetrugs;
–
Schaffung eines effizienteren Besteuerungssystems.
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BESTEUERUNG VON ZINSERTRÄGEN UND ANDERE STEUERPOLITISCHE
MASSNAHMEN
Der Rat hat ein Paket von Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerpolitik und zur Bekämpfung der
Steuerhinterziehung in Europa geprüft.
Er hat in Erwartung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments Einigung über eine allgemeine
Ausrichtung zu einer der Maßnahmen erzielt, nämlich zu einem Entwurf einer Richtlinie zur
Verbesserung der gegenseitigen Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung.
Sobald die Stellungnahme des Parlaments vorliegt, wird die Richtlinie auf einer der nächsten
Ratstagungen angenommen.
Die anderen Maßnahmen des Pakets beinhalten Folgendes:
–
einen Entwurf einer Richtlinie zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie
2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen;
–
einen Entwurf einer Richtlinie zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Besteuerung;
–
einen Entwurf eines Abkommens mit Liechtenstein über Maßnahmen zur Bekämpfung des
Steuerbetrugs;
–
einen Entwurf eines Beschlusses zur Ermächtigung der Kommission,
Betrugsbekämpfungsabkommen mit Andorra, Monaco und San Marino sowie ein neues
Betrugsbekämpfungsabkommen mit der Schweiz auszuhandeln.
Gegenseitige Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung
Mit dem Richtlinienentwurf soll den Erfordernissen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Steuerbeitreibung besser Rechnung getragen werden; er sieht eine Überarbeitung der Richtlinie 76/308/EWG
(die durch die Richtlinie 2008/55/EG kodifiziert wurde) vor, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten sich seit 1976 gegenseitige Amtshilfe zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung geleistet
haben.
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Die einzelstaatlichen Steuerbeitreibungsvorschriften gelten nur innerhalb des jeweiligen Staatsgebiets und Betrüger nutzen diese Tatsache dazu, Insolvenzen in Ländern, in denen sie Steuerschulden haben, herbeizuführen. Folglich fordern die Mitgliedstaaten verstärkt die Amtshilfe
anderer Mitgliedstaaten bei der Beitreibung an, doch konnte aufgrund der geltenden Vorschriften
lediglich ein geringer Prozentsatz der Schulden tatsächlich beigetrieben werden.
Mit dem Richtlinienentwurf soll ein verbessertes Amtshilfesystem geschaffen werden, dessen
Vorschriften leichter anzuwenden sind, und zwar auch in Bezug auf die von Banken und anderen
Finanzinstituten gehaltenen Informationen, und es sollen flexiblere Bedingungen für die Amtshilfeersuchen eingeführt und ein System für den spontanen Austausch von Informationen entwickelt
werden.
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DEFIZIT UND SCHULDENSTAND: BERICHT ÜBER GRIECHENLAND Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Rat BEGRÜSST, dass die Kommission gemäß dem Ersuchen des Rates (Wirtschaft und
Finanzen) vom November 2009 die Fragen im Zusammenhang mit dem griechischen öffentlichen
Defizit und den griechischen Statistiken über den öffentlichen Schuldenstand geprüft hat; der Rat
HEBT HERVOR, dass die in dem Bericht der Kommission genannten offenen Fragen mit Vorrang
behandelt werden müssen, da sie für die Überwachung der Wirtschaftspolitik auf Ebene der EU und
der WWU von grundlegender Bedeutung sind.
In Anbetracht seiner Bedenken ERSUCHT der Rat die griechische Regierung DRINGEND,
sicherzustellen, dass die offenen methodologischen Fragen und noch nicht geregelten technischen
Verfahren in der nationalen griechischen Verwaltung sowie die in dem Bericht genannten
Verbesserungen der staatlichen und institutionellen Strukturen mit der gebotenen Sorgfalt geprüft
werden.
Der Rat BEGRÜSST, dass die griechische Regierung eine Reihe von Maßnahmen zur Reform des
nationalen statistischen Systems eingeleitet hat, durch welche die Unabhängigkeit der Statistikbehörde gewährleistet und das institutionelle Umfeld für die Erzeugung und Verbreitung von
nationalen Daten im Allgemeinen verbessert wird. Der Rat FORDERT die Regierung AUF, mit
Entschiedenheit gegen die Mängel auf der Ebene der administrativen und operativen Kapazitäten,
die an der Produktion von EDV-Statistiken beteiligt sind, vorzugehen, indem sie transparente
Arbeitsverfahren zwischen den verschiedenen Institutionen einführt, deren Integrität gewährleistet
und für deren umfassende Rechenschaftspflicht sorgt.
Der Rat ERSUCHT die Kommission, die Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden unter
Berücksichtigung von deren Initiativen fortzusetzen, damit die Anstrengungen zur Behebung der
Probleme im Bereich Statistik und zur Verbesserung der Datenerhebung und -verarbeitung bei
öffentlichen Statistiken zwecks Wiederherstellung des Vertrauens in die griechischen Statistiken
unterstützt werden, und angemessene Maßnahmen vorzuschlagen, durch welche das griechische
statistische System insgesamt wieder mit den EU-Anforderungen in Einklang gebracht wird, und
ferner bis Februar 2010 einen Aktionsplan zur Behebung von Mängeln auf Ebene der Statistik, der
Institutionen und der Verwaltung auszuarbeiten.
Der Rat wird die Fortschritte auf seinen kommenden Tagungen überprüfen und auf seiner nächsten
Tagung im Februar auf die Frage zurückkommen."
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TREFFEN AM RANDE DER RATSTAGUNG
Am Rande der Ratstagung haben folgende Treffen stattgefunden:
-
Euro-Gruppe
Die Minister der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsraums sind am 18. Januar 2010 zu einer
Sitzung der Euro-Gruppe zusammengetreten.
-
Frühstückstreffen der Minister
Bei einem gemeinsamen Frühstück haben die Minister die Wirtschaftslage erörtert.
*
*
*
Beim Mittagessen haben die Minister einen Gedankenaustausch über die EU-Strategie für 2020
geführt, d.h. eine erneuerte europäische Strategie für Wachstum und Beschäftigung, welche die im
März 2000 in Lissabon eingeleitete Strategie ersetzen soll.
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SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Abweichung Portugals von der MwSt-Richtlinie
Der Rat hat einen Beschluss zur Ermächtigung Portugals angenommen, eine von der Richtlinie
2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden
(Dok. 17442/1/09).
Portugal wird gestattet, bis zum 31. Dezember 2012 eine Sonderregelung für die Besteuerung von
Haustürgeschäften anzuwenden. Unternehmen, die ermächtigt wurden, diese Regelung anzuwenden, dürfen die von ihren Wiederverkäufern für die Waren, die sie ihnen geliefert haben,
geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer in Abzug bringen und schulden die Mehrwertsteuer
auf die von ihren Wiederverkäufern getätigten Lieferungen dieser Gegenstände an die
Endverbraucher.
HANDELSPOLITIK
Antidumpingmaßnahmen - Ethanolamin aus den Vereinigten Staaten - Bügelbretter aus
China
Der Rat hat folgende Verordnungen angenommen:
–
Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von
Ethanolamin mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Dok. 17800/09);
–
Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 452/2007 zur Einführung eines endgültigen
Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bügelbrettern unter anderem mit Ursprung in
China (Dok. 17777/09).
LANDWIRTSCHAFT
Höchstgehalte von Aflatoxinen in Lebensmitteln - Regelungsverfahren mit Kontrolle
Der Rat hat unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen im Rahmen des Codex
Alimentarius sowie neuer Erkenntnisse in jüngsten wissenschaftlichen Gutachten beschlossen, die
Annahme der Verordnung der Kommission zur Änderung einiger Höchstgehalte für bestimmte
Kontaminanten in Lebensmitteln hinsichtlich Aflatoxinen nicht abzulehnen.
Nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle kann der Rat einen Rechtsakt ablehnen, wenn dieser
über die für die Kommission vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht oder mit dem Ziel
und dem Inhalt des Basisrechtsakts nicht vereinbar ist oder aber gegen die Grundsätze der Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit verstößt, selbst wenn der Regelungsausschuss zuvor die
erwogenen Maßnahmen befürwortet hat.
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