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RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
9804/10 (Presse 123)
(OR. en)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
3015. Tagung des Rates
Wirtschaft und Finanzen
Brüssel, den 18. Mai 2010
Präsidentin
Elena SALGADO
Zweite stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin
für Wirtschaft und Finanzen Spaniens
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel.: +32 (0)2 281 8914 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
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18.V.2010
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat sich auf ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen
Entwurf von EU-Vorschriften für Unternehmen geeinigt, die alternative Investmentfonds wie
Hedge-Fonds oder Fonds für privates Beteiligungskapital verwalten.
Mit dem Richtlinienentwurf soll ein Rahmen für die Überwachung und Beaufsichtigung der Risiken
alternativer Investmentfonds geschaffen werden; gleichzeitig sollen die Fonds-Manager die Möglichkeit haben, ihre Fonds im ganzen EU-Binnenmarkt – unter strikten Auflagen – zu vertreiben.
Die Verhandlungen mit dem Parlament sollen eine Annahme des Textes in erster Lesung ermöglichen.
Der Rat hat die zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen Spaniens und Portugals in ihren Haushaltsplänen für 2010 und 2011 zur Kenntnis genommen; diese Maßnahmen stehen mit den
Schlussfolgerungen in Einklang, die der Rat auf seiner außerordentlichen Tagung vom 9. Mai
angenommen hat und deren Ergebnis ein 500 Mrd. EUR umfassendes Maßnahmenpaket zur
Wahrung der Finanzstabilität in Europa war.
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu folgenden Themen angenommen:
–
Finanzmarktstabilität und Krisenmanagement
–
Haushaltsrahmen für Ausstiegsstrategien im Hinblick auf Maßnahmen, die während der
Wirtschafts- und Finanzkrise ergriffen wurden
–
Beendigung staatlicher Garantiemechanismen für den Finanzsektor
–
Finanzierung von Anschubmaßnahmen für den Klimaschutz in Entwicklungsländern.
Der Rat hat außerdem beschlossen, die EU-Polizeimission in Afghanistan (EUPOL Afghanistan)
um drei Jahre zu verlängern.
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INHALT1
TEILNEHMER ..................................................................................................................................5
ERÖRTERTE PUNKTE
WEITERES VORGEHEN IM ANSCHLUSS AN DIE AUSSERORDENTLICHE
RATSTAGUNG VOM 9. MAI............................................................................................................7
ALTERNATIVE INVESTMENTFONDS – HEDGE-FONDS ..........................................................8
EU-HAUSHALTSPLANENTWURF 2011.........................................................................................9
GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK..............................................................................10
BESSERE KOORDINIERUNG DER WIRTSCHAFTSPOLITIK ...................................................11
HAUSHALTSRAHMEN – Schlussfolgerungen des Rates ...............................................................12
FINANZMARKTSTABILITÄT UND KRISENMANAGEMENT – Schlussfolgerungen des
Rates ...................................................................................................................................................15
VORBEREITUNG DER TAGUNG DER G20-FINANZMINISTER ..............................................16
FINANZDIENSTLEISTUNGEN – ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION ......................17
TREFFEN AM RANDE DER RATSTAGUNG ...............................................................................18
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
–
Klimawandel – Anschubfinanzierung in Entwicklungsländern – Schlussfolgerungen des Rates..........................19
–
Ausstiegsstrategien: Finanzsektor – Schlussfolgerungen des Rates.......................................................................19
GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
–
EUPOL AFGHANISTAN – Verlängerung der Mission........................................................................................21
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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HAUSHALT
–
Zusätzliche Mittel für das Europäische Parlament.................................................................................................22
SOZIALPOLITIK
–
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen – Ernennungen für den Verwaltungsrat .....................................22
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Didier REYNDERS
Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der
Institutionellen Reformen
Bulgarien:
Ana MIHAYLOVA
Stellvertreterin des Ministers der Finanzen
Tschechische Republik:
Eduard JANOTA
Minister der Finanzen
Dänemark:
Claus HJORT FREDERIKSEN
Minister der Finanzen
Deutschland:
Wolfgang SCHÄUBLE
Bundesminister der Finanzen
Estland:
Jürgen LIGI
Minister der Finanzen
Irland:
Rory MONTGOMERY
Ständiger Vertreter
Griechenland:
George PAPACONSTANTINOU
Minister für Finanzen
Spanien:
Elena SALGADO
José Manuel CAMPA
Zweite stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin
für Wirtschaft und Finanzen
Staatssekretär für Wirtschaft
Frankreich:
Christine LAGARDE
Ministerin für Wirtschaft, Industrie und Beschäftigung
Italien:
Giulio TREMONTI
Minister für Wirtschaft und Finanzen
Zypern:
Charilaos STAVRAKIS
Minister der Finanzen
Lettland:
Normunds POPENS
Ständiger Vertreter
Litauen:
Rytis MARTIKONIS
Ständiger Vertreter
Luxemburg:
Luc FRIEDEN
Minister der Finanzen
Ungarn:
Péter OSZKÓ
Minister der Finanzen
Malta:
Tonio FENECH
Minister für Finanzen, Wirtschaft und Investitionen
Niederlande:
Jan Kees de JAGER
Minister der Finanzen
Österreich:
Josef PRÖLL
Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen
Polen:
Jan VINCENT-ROSTOWSKI
Minister der Finanzen
Portugal:
Fernando TEIXEIRA DOS SANTOS
Ministro de Estado, Minister der Finanzen
Rumänien:
Alexandru NAZARE
Staatssekretär, Ministerium der Finanzen
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Slowenien:
Franc KRIŽANIČ
Minister der Finanzen
Slowakei:
Peter KAŽIMÍR
Staatssekretär im Ministerium der Finanzen
Finnland:
Jyrki KATAINEN
Stellvertretender Premierminister, Minister der Finanzen
Schweden:
Anders BORG
Minister der Finanzen
Vereinigtes Königreich:
George OSBORNE
Schatzkanzler
Kommission:
Olli REHN
Michel BARNIER
Janusz LEWANDOWSKI
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Andere Teilnehmer:
Jean-Claude TRICHET
Philippe MAYSTADT
Thomas WIESER
Lorenzo CODOGNO
Präsident der Europäischen Zentralbank
Präsident der Europäischen Investitionsbank
Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses
Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftspolitik
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ERÖRTERTE PUNKTE
WEITERES VORGEHEN IM ANSCHLUSS AN DIE AUSSERORDENTLICHE RATSTAGUNG VOM 9. MAI
Der Rat hat sich einen Überblick darüber verschafft, wie nach seiner außerordentlichen Tagung
vom 9. Mai weiter vorzugehen ist.
Er begrüßte, dass die spanische und die portugiesische Delegation in Einklang mit den Schlussfolgerungen der genannten Tagung zusätzliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in den
Jahren 2010 und 2011 vorgelegt haben, und stimmte darin überein, dass die Kommission im Juni im
Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit prüfen sollte, ob diese Maßnahmen angemessen sind.
Der Rat und die Mitgliedstaaten haben auf ihrer Tagung am 9. Mai ein umfassendes Paket von
Maßnahmen zur Wahrung der Finanzstabilität in Europa beschlossen, einschließlich eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mrd. EUR.
Dabei erklärte der Rat, dass er fest entschlossen ist, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen und ein stärkeres Wirtschaftswachstum in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen; er kam
daher überein, dass die Pläne für eine Konsolidierung der Haushalte und die Strukturreformen
beschleunigt werden, wo dies gerechtfertigt ist.
Er hob ferner die Notwendigkeit hervor, bei den Finanzmarktvorschriften und der Finanzmarktaufsicht, insbesondere im Hinblick auf die Derivatemärkte und die Rolle der Rating-Agenturen,
rasch Fortschritte zu erzielen.
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ALTERNATIVE INVESTMENTFONDS – HEDGE-FONDS
Der Rat hat sich auf eine allgemeine Ausrichtung zu einem Richtlinienentwurf geeinigt, mit dem
harmonisierte EU-Vorschriften für Unternehmen eingeführt werden sollen, die alternative Investmentfonds wie Hedge-Fonds oder Fonds für privates Beteiligungskapital verwalten (Dok. 7377/10).
Der Rat nahm die Bedenken einiger Delegationen zu einigen Aspekten der allgemeinen Ausrichtung zur Kenntnis, insbesondere im Hinblick auf Bestimmungen betreffend Drittländer. Er ersuchte
den Vorsitz, auf der Grundlage der allgemeinen Ausrichtung und unter Berücksichtigung der von
den Delegationen geäußerten Anliegen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, damit die Richtlinie in erster Lesung angenommen werden kann.
Mit der Richtlinie werden folgende Ziele verfolgt:
–
Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Überwachung und Beaufsichtigung der
Risiken, die alternative Investmentfonds für Anleger, die in diese Fonds investieren, für
Gegenparteien, für andere Marktteilnehmer und für die Finanzmarktstabilität bergen;
–
Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) erhalten die Möglichkeit, im gesamten
Binnenmarkt – unter Einhaltung strikter Anforderungen – Dienstleistungen zu erbringen
und Fonds zu vermarkten.
Mit der Richtlinie sollen die Zusagen erfüllt werden, die im Rahmen der G-20 im Gefolge der
globalen Finanzkrise gemacht wurden, und es soll der Zusicherung des Europäischen Rates Folge
geleistet werden, alle Marktteilnehmer, deren Tätigkeit ein Risiko für die Finanzmarktstabilität
bergen könnte, einer Regulierung zu unterwerfen.
Einzelheiten siehe Mitteilung an die Presse in Dokument 7500/10.
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EU-HAUSHALTSPLANENTWURF 2011
Der Rat hat die Erläuterungen der Kommission zu ihrem Entwurf des EU-Gesamthaushaltsplans für
2011 zur Kenntnis genommen.
Er beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, den Entwurf zu prüfen, damit der Rat seinen
Standpunkt festlegen kann.
Der Rat hatte die Grundsätze für die Erstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2011 am 16. März
2010 festgelegt (Dok. 6794/10). Diese Grundsätze werden dem kommenden belgischen Vorsitz als
Bezugsrahmen bei den später im Jahr stattfindenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission dienen.
In ihrem Haushaltsplanentwurf schlägt die Kommission eine Gesamtsumme von 142,6 Milliarden
EUR an Verpflichtungsermächtigungen (+0,8% im Vergleich zu 2010) und 130,1 Milliarden EUR
an Zahlungsermächtigungen (+5,9% im Vergleich zu 2010) vor. Die Verpflichtungsermächtigungen
belaufen sich auf 1,15% des EU-Bruttonationaleinkommens, die Zahlungsermächtigungen machen
1,05% des BNE aus.
Wichtigstes Ziel ist es, die wirtschaftliche Erholung in Europa zu unterstützen, indem Wachstumsund Beschäftigungschancen in Einklang mit der neuen Strategie Europa 2020 für Wachstum und
Beschäftigung verstärkt werden. Um den Erholungsprozess zu beschleunigen, ist im Haushaltsplanentwurf eine erhebliche Aufstockung der Zahlungsermächtigungen für Maßnahmen im Rahmen
der Teilrubriken 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und 1b (Kohäsion für
Wachstum und Beschäftigung) vorgesehen.
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GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK
Der Rat hat einen Gedankenaustausch über einen Entwurf einer Empfehlung über die Grundzüge
der Wirtschaftspolitik der EU und der Mitgliedstaaten geführt, mit der die neue EU-Strategie
Europa 2020 für Wachstum und Beschäftigung umgesetzt werden soll.
Der Empfehlungsentwurf bildet zusammen mit dem Entwurf eines Beschlusses über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten integrierte Leitlinien, mit denen ein
Rahmen für Strukturreformen geschaffen wird, die von den Mitgliedstaaten durchzuführen sind.
Der Rat wird voraussichtlich am 8. Juni 2010 einen Bericht annehmen, der dem Europäischen Rat
auf seiner Tagung am 17. Juni 2010 zur Billigung unterbreitet werden soll. Der Rat wird die
Empfehlung dann auf seiner nächsten Tagung am 13. Juli 2010 förmlich annehmen.
Der Europäische Rat soll der Strategie Europa 2020 am 17. Juni 2010 zustimmen; dadurch wird die
im März 2000 in Lissabon eingeleitete Strategie für Wachstum und Beschäftigung aktualisiert und
ersetzt. Die neue Strategie wird eine bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken umfassen, die
sich auf die Kernbereiche konzentriert, in denen gehandelt werden muss, um Europas Potenzial für
ein nachhaltiges und integratives Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
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BESSERE KOORDINIERUNG DER WIRTSCHAFTSPOLITIK
Der Rat hat die Erläuterungen des Kommissionsmitglieds Olli Rehn zu einer Mitteilung der
Kommission über Initiativen für eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung im EuroWährungsgebiet und in der EU insgesamt zur Kenntnis genommen.
Er führte hierzu einen Gedankenaustausch.
Die Mitteilung ist ein Beitrag zu den Arbeiten der Task-Force, deren Einrichtung der Europäische
Rat auf seiner Tagung vom 25./26. März 2010 gefordert hatte; dabei geht es um Maßnahmen, die
für einen besseren Krisenbewältigungsrahmen und mehr Haushaltsdisziplin in der EU erforderlich
sind.
Die Task-Force – sie setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, des Ratsvorsitzes und der Europäischen Zentralbank zusammen und wird vom Präsidenten des Europäischen Rates geleitet – soll
dem Europäischen Rat im Oktober 2010 Bericht erstatten. Ihre erste Sitzung ist für den 21. Mai
2010 anberaumt.
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HAUSHALTSRAHMEN – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat ERKLÄRT, dass ein belastbarer und wirksamer Rahmen der Fiskalpolitik in
jedem Land von zentraler Bedeutung für eine verstärkte Haushaltskonsolidierung und die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist. Angesichts der derzeitigen Lage
VERWEIST der Rat ERNEUT DARAUF, dass die fiskalpolitischen Ausstiegsstrategien,
die Umsetzung des Wachstums- und Stabilitätspakts und die Glaubwürdigkeit der diesbezüglichen haushaltspolitischen Zusagen auch von den jeweiligen fiskalpolitischen
Rahmen beeinflusst werden. Er WEIST ferner DARAUF HIN, dass diese Rahmen auch die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die dreigleisige Strategie zur
Bewältigung der haushaltspolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der
Bevölkerungsalterung in erheblichem Maß flankieren.
2.
Der Rat BEGRÜSST den Bericht der Kommission mit dem Titel "Domestic Fiscal Frameworks: How National Fiscal Governance Can Contribute to Budgetary Consolidation over
the Medium Term" sowie das Eckpunktepapier des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zur
"Stärkung der nationalen Rahmen der Fiskalpolitik".
3.
Auch wenn eine Verstärkung der nationalen Institutionen und Rahmenbedingungen der
Haushaltspolitik (fiscal governance) nur unter Berücksichtigung des politischen, institutionellen und kulturellen Kontexts eines jeden Landes erfolgen kann, IST der Rat doch der
ANSICHT, dass sich einige Merkmale festlegen lassen, die einen belastbaren und wirksamen nationalen Rahmen der Fiskalpolitik kennzeichnen sollten.
4.
Der Rat BETONT den Wert eines umfassenden Rahmens für die gesamte Fiskalpolitik, der
numerische Haushaltsvorschriften, mittelfristige Haushaltsrahmen, transparente glaubwürdige Überwachungs- und Durchsetzungsinstrumente, Haushaltsverfahren ebenso wie
glaubwürdige haushaltspolitische Institutionen einschließt; er FORDERT die Mitgliedstaaten AUF, die Vorkehrungen zu verbessern, die eine Verstärkung der nationalen haushaltspolitischen Steuerung zum Ziel haben. Diese Elemente beeinflussen sich gegenseitig
und können einander auch ergänzen, so dass sie gemeinsam betrachtet werden sollten,
wenn Reformen in Angriff genommen werden. Auch die richtige zeitliche Staffelung von
Reformmaßnahmen spielt eine Rolle. Hier gilt es insbesondere sicherzustellen, dass Statistik, Rechnungswesen und Überwachung internationalen Normen entsprechen, bevor ehrgeizigere Reformen eingeleitet werden.
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5.
Der Rat IST SICH DARIN EINIG, dass eine starke nationale Eigenverantwortung und
deutliche Unterstützung durch die Politik wesentliche Faktoren für die Wirksamkeit und
Glaubwürdigkeit des fiskalpolitischen Rahmens eines Landes sind. Dieses Engagement
sollte, besonders in stark dezentralisierten Staaten, auf allen Regierungsebenen gesichert
sein. Der Rat FORDERT – mit allem gebotenen Respekt gegenüber nationalen Besonderheiten – die Mitgliedstaaten AUF, die Zusammenarbeit quer durch alle Verwaltungsebenen
zu verstärken und die Anwendung wirksamer Durchsetzungsmechanismen durch alle
Regierungsstufen zu unterstützen. Dies ist insbesondere in Bezug auf numerische Haushaltsvorschriften wichtig und gilt auch für mittelfristige Haushaltsrahmen und Haushaltsverfahren. Auch die Ausgestaltung der nationalen fiskalpolitischen Rahmen ist für Effizienz und Glaubwürdigkeit von Bedeutung. Hier spielen Durchsetzungsmechanismen, die
ausreichend flexibel und dadurch auch in unvorhergesehenen Situationen brauchbar sind,
eine entscheidende Rolle, da sie die Haushaltsdisziplin stärken und außerdem das Vertrauen der Märkte in die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verankern.
6.
Der Rat APPELLIERT an die Mitgliedstaaten, ihre Haushaltsverfahren zu verbessern,
insbesondere die Aspekte, die der Haushaltsdisziplin am förderlichsten sind, wie die Zentralisierung der Haushaltsplanung und eine Aufstellung des Haushaltsplans mit gesamtstaatlichen Ausgabenobergrenzen (top down budgeting).
7.
Der Rat UNTERSTREICHT ferner, dass Haushaltsvorschriften so konzipiert sein sollten,
dass prozyklische Haushaltsmaßnahmen und Auswirkungen vermieden und die Wirksamkeit und Effizienz öffentlicher Ausgaben unterstützt werden. Die Erfahrungen erfolgreicher
Länder lassen den Schluss zu, dass in mittelfristige Rahmenvorgaben für die Haushaltspolitik eingebettete numerische Haushaltsvorschriften diesem Zweck am ehesten dienen
können.
8.
Auch wenn es keine für alle passende Pauschallösung gibt, WEIST der Rat doch auf die
Erfahrungen mehrerer erfolgreicher Länder HIN, die unterschiedliche Formen numerischer
Vorgaben mit anderen Haushaltsvorschriften verknüpfen. Dieser Art der Haushaltspolitik
ist wohl die Einhaltung der Haushaltsdisziplin und die Stabilisierung der Gesamtwirtschaft
im Verlauf des Wirtschaftszyklus, auch in guten Zeiten, zuzuschreiben. In diesen Ländern
haben Vorschriften über den Haushaltsausgleich in Kombination mit Vorschriften über die
mehrjährige Ausgabenplanung sowie – in einigen Fällen – einer Vorschrift über die
Staatseinnahmen eine antizyklische Haushaltspolitik unter Einhaltung der Haushaltsdisziplin begünstigt. Einige Beispiele belegen, dass unabhängige Haushaltsinstitutionen der
Glaubwürdigkeit der Haushaltspolitik zugute kommen. Werden gewisse technische
Aspekte des Haushaltsverfahrens unabhängigen Stellen anvertraut, so hat auch dies eine
nachweisbare Wirkung in Form solider haushaltspolitischer Maßnahmen. Allerdings sind
Umfeld und Arbeitsbedingungen solcher unabhängiger Stellen von Land zu Land verschieden, so dass hier den nationalen Besonderheiten sorgfältig Rechnung getragen werden
muss.
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9.
10.
Im Lichte des Beitrags der nationalen Rahmen der Fiskalpolitik zur effizienten Umsetzung
des Wachstums- und Stabilitätspakts RUFT der Rat die Mitgliedstaaten AUF, diese regelmäßig zu überprüfen und von den anderen Mitgliedstaaten bewerten zu lassen, wobei als
Grundlage für die Beurteilung dienen sollten:
–
eine Checkliste der Merkmale, die einen nationalen Rahmen der Fiskalpolitik kennzeichnen sollten; dabei wären bewährte Praktiken unter Berücksichtigung der Unterschiede im politischen, institutionellen und kulturellen Kontext zugrunde zu legen,
–
die Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit der Reform von Institutionen und Rahmenbedingungen der Haushaltspolitik, insbesondere der Länder, die über nachgewiesenermaßen wirksame fiskalpolitische Vorschriften zur Sicherung von Haushaltsdisziplin und gesamtwirtschaftlicher Stabilisierung verfügen, und
–
eine Analyse der Auswirkungen der Krise auf die bestehenden Rahmen der Fiskalpolitik und auf laufende Reformen.
Der Rat ERSUCHT die Kommission und den Ausschuss für Wirtschaftspolitik, den Austausch bewährter Praktiken zu fördern, namentlich solcher, die sich bei den Anstrengungen
zur Haushaltskonsolidierung und als Bausteine für die langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen als besonders hilfreich erwiesen haben, und die Weiterentwicklung
der Rahmen der Fiskalpolitik im Auge zu behalten. Er FORDERT die Kommission und
den Ausschuss für Wirtschaftspolitik AUF, die wesentlichen Merkmale der Beispiele für
erfolgreiche Reformen des fiskalpolitischen Rahmens in bestimmten Mitgliedstaaten zum
Gegenstand von Berichten zu machen."
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FINANZMARKTSTABILITÄT UND KRISENMANAGEMENT – Schlussfolgerungen des
Rates
Der Rat hat die in Dokument 9378/10 + COR 1 enthaltenen Schlussfolgerungen angenommen.
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VORBEREITUNG DER TAGUNG DER G20-FINANZMINISTER
Der Rat hat eine Bilanz der Vorarbeiten im Hinblick auf die Tagung der G20-Finanzminister und
der Gouverneure der Zentralbanken in Busan (Südkorea) am 4. und 5. Juni 2010 gezogen.
Er hat das Mandat mit dem Standpunkt der EU für die Tagung gebilligt.
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FINANZDIENSTLEISTUNGEN – ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION
Der Rat hat Erläuterungen des Kommissionsmitglieds Michel Barnier zum Arbeitsprogramm der
Kommission für Finanzdienstleistungen zur Kenntnis genommen.
Er führte einen kurzen Gedankenaustausch darüber, welcher Ansatz verfolgt werden soll.
Auf einer außerordentlichen Tagung vom 9. Mai 2010 (siehe S. 7) hat der Rat die Notwendigkeit
hervorgehoben, bei den Finanzmarktvorschriften und der Finanzmarktaufsicht, insbesondere im
Hinblick auf die Derivatemärkte und die Rolle der Rating-Agenturen, rasch Fortschritte zu erzielen.
Er hat außerdem betont, dass weiter an einer Stabilitätsabgabe gearbeitet werden muss, um
sicherzustellen, dass der Finanzsektor in künftigen Krisenfällen seinen Teil der Last trägt
(siehe S. 7).
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TREFFEN AM RANDE DER RATSTAGUNG
Am Rande der Ratstagung haben folgende Treffen stattgefunden:
–
Euro-Gruppe
Die Minister der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsraums sind am 17. Mai 2010 zu einer Sitzung
der Euro-Gruppe zusammengetreten.
–
Frühstückstreffen der Minister
Die Minister haben bei einem Frühstückstreffen die wirtschaftliche Lage erörtert und dabei die
Frühjahrsprognosen der Kommission zur Kenntnis genommen.
–
Dialog auf Ministerebene mit EU-Beitrittskandidaten
Die Minister führten ihren jährlichen wirtschaftspolitischen Dialog mit den Finanzministern und
Zentralbankvertretern der EU-Beitrittskandidaten: Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien und Türkei.
Schlussfolgerungen zu diesem Treffen finden sich in Dokument 9563/10.
*
*
*
Die Minister haben bei einem gemeinsamen Mittagessen mit den Finanzministern der Partnerländer
der EU im Mittelmeerraum die Umsetzung der Investitions- und Partnerschaftsfazilität EuropaMittelmeer (FEMIP) erörtert.
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SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Klimawandel – Anschubfinanzierung in Entwicklungsländern – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat einen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und des Wirtschafts- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen, der eine vorläufige Bewertung der Finanzierung enthält, die
die EU und ihre Mitgliedstaaten für Anschubmaßnahmen für den Klimaschutz in Entwicklungsländern bereitgestellt haben (Dok. 9437/10).
Er hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Europäische Rat hat am 25. März 2010 bekräftigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre
Zusage einlösen werden, im Rahmen der Umsetzung der Vereinbarung von Kopenhagen während
des Zeitraums 2010 bis 2012 jährlich 2,4 Mrd. EUR als Anschubfinanzierung bereitzustellen; ferner
hat er die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, auf der UNFCCC-Tagung im Mai/Juni
2010 einen vorläufigen Sachstandsbericht vorzulegen.
Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) BESTÄTIGT die Zusagen der EU und der Mitgliedstaaten
bezüglich der Anschubfinanzierung für den Zeitraum 2010 bis 2012 und UNTERSTREICHT, dass
die EU und ihre Mitgliedstaaten mit der Umsetzung ihrer Zusagen bezüglich der Anschubfinanzierung für 2010 bereits weit vorangeschritten sind. Er BILLIGT den vorläufigen Sachstandsbericht
über die Zusagen bezüglich der Anschubfinanzierung, der auf der UNFCCC-Tagung im Mai/Juni
2010 in Bonn vorgelegt werden soll.
Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, vor der Konferenz in
Cancún und anschließend einmal jährlich in umfassender und koordinierter Weise über ihre Beiträge zur Anschubfinanzierung für Klimaschutzmaßnahmen Bericht zu erstatten."
Ausstiegsstrategien: Finanzsektor – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Rat KAM im Dezember 2009 ÜBEREIN, dass es zweckmäßig sei, mit der Ausarbeitung einer
Strategie für einen transparenten und abgestimmten schrittweisen Ausstieg aus den verschiedenen
Stützungsmechanismen zugunsten von Finanzinstituten zu beginnen.
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Der Rat KAM ferner ÜBEREIN, dass bei der Umsetzung dieser Ausstiegsstrategien eine Reihe von
Faktoren berücksichtigt werden sollten, die hauptsächlich mit der makroökonomischen Stabilität
und der Stabilität des Finanzsektors, dem Funktionieren des Kreditflusses und dem Tempo des
natürlichen schrittweisen Ausstiegs von Seiten der Banken zusammenhängen, und dass mit dem
schrittweisen Ausstieg aus den staatlichen Bürgschaften für die Schulden von Banken begonnen
werden sollte, und ERSUCHTE den Wirtschafts- und Finanzausschuss, in Zusammenarbeit mit der
Kommission, dem Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden und der EZB mögliche
Lösungen eingehender zu erörtern.
In der Folge BEGRÜSSTE der Rat im März 2010 die erste Analyse der tatsächlichen Inanspruchnahme der Garantiemechanismen, die von den Kommissionsdienststellen durchgeführt wurde, und
ERSUCHTE die Kommission, ihre Arbeit in Zusammenarbeit mit der EZB fortzusetzen, und zwar
insbesondere zu den Kosten für verbürgte und nicht verbürgte Mittel im EU-Bankensektor. Ferner
ERSUCHTE er den Wirtschafts- und Finanzausschuss eindringlich, sich mit den Ergebnissen dieser
Arbeit zu befassen, sich dafür einzusetzen, dass der schrittweise Ausstieg aus den Stützungsmechanismen koordiniert wird, und zu prüfen, wie länderspezifischen Gegebenheiten Rechnung
getragen werden könnte, und dem Rat regelmäßig und insbesondere im Hinblick auf die Tagung des
Europäischen Rates im Juni 2010 Bericht zu erstatten.
Der Rat BEGRÜSST die Arbeit der Kommission, die auf der Grundlage einer engen Zusammenarbeit mit der EZB durchgeführt wurde, welche unter anderem eine eingehende Bewertung der
Verwendung und der Kosten der staatlichen Bürgschaften umfasst, und zwar auch im Vergleich zu
einer Refinanzierung über den Markt mit nicht verbürgten Mitteln. Der Rat TEILT die Ansicht, dass
weiterhin die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Banken, die ihre Mittel zu Marktpreisen beschaffen, und Banken, die in hohem Maß auf staatliche Bürgschaften zurückgreifen,
besteht.
Der Rat BEGRÜSST den Tenor der umfassenden Leitlinien, die von der Kommission im Hinblick
auf die Schaffung von weiteren Anreizen für den schrittweisen Ausstieg aus den Garantiemechanismen angekündigt wurden. Insbesondere ERKENNT der Rat AN, dass es zweckmäßig ist,
eine angemessene Erhöhung der Bürgschaftsgebühren vorzunehmen, um die Finanzierungskosten
stärker den Marktbedingungen anzunähern, und FORDERT EINDRINGLICH, dass ab Juli 2010
neue Konditionen angewendet werden.
Der Rat STIMMT ferner DARIN ÜBEREIN, dass der Zugang zu Liquidität an den Märkten zum
gegenwärtigen Zeitpunkt generell weniger schwierig ist als zu den Hochzeiten der Krise und dass
Fälle der verlängerten Inanspruchnahme von staatlichen Bürgschaften überprüft werden sollten. Der
Rat BEGRÜSST daher die Pläne der Kommission, besondere Vorbedingungen im Hinblick auf die
neuerliche Übernahme von Bürgschaften nach dem Stichtag 30. Juni 2010 einzuführen. Zu diesem
Zweck sollte bei Banken, die weiterhin in hohem Maße auf Bürgschaften zurückgreifen und danach
weitere Bürgschaften in Anspruch nehmen, jedoch keine Umstrukturierung ihrer Verbindlichkeiten
vornehmen, eine Überprüfung ihrer langfristigen Rentabilität erfolgen, die von der Kommission
durchgeführt wird. Durch eine Kombination von strikteren Vergütungskonditionen und dem Erfordernis, einen Plan für die langfristige Rentabilität vorzulegen, würden Anreize für Banken geschaffen, schrittweise aus Garantiemechanismen auszusteigen oder ihre eigenen strukturellen Schwächen
zu beheben, unter anderem indem sie sich erforderlichenfalls einem Umstrukturierungsprozess
unterziehen. Dieser Ansatz würde auch hinreichende Flexibilität bieten, so dass das Risiko negativer Übertragungseffekte, die Möglichkeit von Rückschlägen oder von erneutem Druck auf den
Finanzmärkten und die vielfältigen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten gebührend
berücksichtigt werden können."
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GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
EUPOL AFGHANISTAN – Verlängerung der Mission
Der Rat hat einen Beschluss über die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan
(EUPOL AFGHANISTAN) angenommen, mit dem die Mission und das zugehörige Mandat um
drei Jahre, d.h. vom 31. Mai 2010 bis zum 31. Mai 2013, verlängert werden.
EUPOL AFGHANISTAN wurde am 30. Mai 2007 mit der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP
eingerichtet, deren Gültigkeit am 30. Mai 2010 endet.
Mit der Mission soll dazu beigetragen werden, dass unter afghanischer Eigenverantwortung
tragfähige und effiziente Strukturen der Zivilpolizei geschaffen werden, die ein angemessenes
Zusammenwirken mit dem übrigen System der Strafrechtspflege sicherstellen. Die Mission unterstützt den Reformprozess mit dem Ziel, dass eine vertrauenswürdige und effiziente Polizei aufgebaut wird, die sich im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit bewegt und die Menschenrechte achtet. Eine
tragfähige Polizeireform ist eine Voraussetzung dafür, dass die Verantwortung für die Sicherheit
erfolgreich an die afghanische Regierung übergeben werden kann. EUPOL bietet spezielle Kompetenz in Fragen zivilpolizeilicher Methoden und befasst sich mit der strategischen Reform der afghanischen Polizei. Die Arbeit der Mission beruht auf Anleitung und Ausbildung, um das Leistungsvermögen der Polizei in Afghanistan zu verbessern.
EUPOL AFGHANISTAN arbeitet mit der Regierung Afghanistans und anderen einschlägigen
internationalen Akteuren, darunter die NATO-Ausbildungsmission, die Führungsnationen der
regionalen Wiederaufbauteams (PRT), die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan
(UNAMA) und die derzeit an der Polizeireform in Afghanistan mitwirkenden Drittstaaten, eng
zusammen und stimmt sich mit ihnen ab.
Der Beschluss wird alle sechs Monate überprüft, damit der Aufgabenbereich der Mission falls
erforderlich angepasst werden kann.
Weitere Informationen zu EUPOL AFGHANISTAN: www.eupol-afg.eu/
Videos: tvnewsroom.consilium.europa.eu
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18.V.2010
HAUSHALT
Zusätzliche Mittel für das Europäische Parlament
Der Rat hat seinen Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 zum Gesamthaushaltsplan 2010 festgelegt und den Entwurf ohne Änderungen angenommen; das Europäische
Parlament erhält dadurch zusätzliche Haushaltsmittel und zusätzliches Personal, um die Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon (Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens und der gesetzgeberischen Rolle des Parlaments) bewältigen zu können.
Die wichtigsten Elemente des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2010 sind:
–
personelle Verstärkung der Sekretariate der Ausschüsse und der Direktion für die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten durch die Schaffung von insgesamt 75 zusätzlichen
Dauerplanstellen (2,3 Mio. EUR);
–
Verbesserung der Unterstützungskapazität der Fraktionen durch die Schaffung von
75 zusätzlichen Zeitplanstellen (2,3 Mio. EUR);
–
Erhöhung der den Mitgliedern des Parlaments gewährten persönlichen Unterstützung
durch Anhebung der Sekretariatszulage (8,8 Mio. EUR);
–
Verringerung der Gebäudereserve (4,0 Mio. EUR).
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2010 sieht netto zusätzliche Mittel in Höhe von
9,4 Mio. EUR vor.
SOZIALPOLITIK
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen – Ernennungen für den Verwaltungsrat
Der Rat hat einen Beschluss zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des
Verwaltungsrates des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen angenommen
(Dok. 9311/10).
9804/10 (Presse 123)
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