Muster Programmausschreibung - Formatvorlage leer
Transcription
Muster Programmausschreibung - Formatvorlage leer
DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Deutsch - Indische Partnerschaften in der Hochschulzusammenarbeit Ein gemeinsames Programm der University Grants Commission (UGC) und des DAAD Welche Ziele hat das Programm? Mit diesem neuen Programm möchten die Bildungsministerien der beiden Länder die Zusammenarbeit indischer und deutscher Hochschulen ausbauen. Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, gemeinsame Forschungsvorhaben weiterzuentwickeln und Graduiertenprogramme zu modernisieren und sie in ihre Internationalisierungsstrategien einzupassen. Um die verschiedenen Maßnahmen des fachlichen Ausbaus zu bündeln und innerhalb der Hochschulen zu verankern, soll mit diesem Programm vor allem auch die institutionelle Zusammenarbeit gefördert werden. Das Programm soll dazu beitragen, die Internationalisierung deutscher und indischer Hochschulen voranzutreiben durch - Intensivierung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene Entwicklung und Implementierung innovativer Lehr- und Forschungsprofile Austausch von Graduierten, Doktoranden, Postdocs, Dozenten und Hochschulmanagern Einbeziehung weiterer Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft. Wer sind die Geldgeber? Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf indischer Seite wird das Programm durch das Ministry of Human Resource Development (MHRD) gefördert. Die UGC ist der Partner des DAAD in der Durchführung des Programms. Das Antrags- und Auswahlverfahren sowie die finanzielle Zuwendung für die indischen Hochschulen werden von der UGC organisiert, durchgeführt und abgewickelt. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen. In Indien können alle staatlichen Einrichtungen, die die Berechtigung zum Erhalt von „Development Grants“ durch die UGC haben, sowie alle vom Ministry of Human Resource Development (MHRD) geförderten Institutionen Anträge einreichen. Was wird gefördert? Gefördert werden - Maßnahmen, die der Weiterentwicklung der jeweiligen Internationalisierungsstrategien der beteiligten Hochschulen dienen - Maßnahmen zur Entwicklung und Implementierung neuer Lehrund Forschungsprofile Stand: Oktober 2015 DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service - Arbeitstreffen, Workshops, Winter- und Sommerschulen, Konferenzteilnahmen - Studien-, Lehr- und Forschungsaufenthalte bis zu 2 Semestern. Zuwendungsfähig sind Ausgaben nach der Förderrichtlinie für - Personal an der deutschen Hochschule zur Koordinierung der Maßnahmen - Sachmittel im In- und Ausland, die im Zusammenhang mit den förderfähigen Maßnahmen notwendig sind - Mobilität von Studierenden, Doktoranden, Postdocs, Dozenten und Hochschulmanagern. Die Förderdauer beträgt max. 4 Jahre. Förderbeginn ist der 1. Juli 2016. Die jährliche Gesamtfördersumme pro Hochschule beträgt max. 100.000 Euro / INR 70 lakhs und wird für deutsche Hochschulen als Vollfinanzierung gewährt. Dabei wird die Finanzierung der Mobilität durch die entsendende Seite sichergestellt. Ab sofort können Anträge zur Durchführung von vorgeschalteten Koordinierungsreisen gestellt werden (nur für Antragsteller auf deutscher Seite). Informationen dazu erteilen die zuständigen Ansprechpartnerinnen beim DAAD. Welche Fachrichtungen werden gefördert? Das Programm steht allen Fachrichtungen offen. Welche Zielgruppen werden gefördert? Graduierte, Doktoranden, Postdocs und Dozenten deutscher und indischer Hochschulen im Rahmen der Kooperationsprojekte sowie Verantwortliche der jeweiligen Hochschulen für die Internationalisierung (z.B. Vertreter der International Offices). Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? Antragsvoraussetzung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der deutschen Hochschule und der indischen Partnerhochschule, in der die fachliche und institutionelle Breite der geplanten Kooperation dargelegt ist. Sie ist mit dem Antrag einzureichen. Von den Partnerhochschulen ist in der Regel ein gegenseitiger Studiengebührenerlass zu vereinbaren. Im Antrag müssen die gemeinsamen Vorhaben präzise mit Angabe der Ziele, die bei Förderende erreicht sein sollen, beschrieben sein. Antragstellung Die Antragstellung für die deutschen Hochschulen erfolgt durch die verantwortlichen Projektleiter/innen ausschließlich über das DAADOnline-Portal https://portal.daad.de. Die Programmbezeichnung im Portal lautet „Deutsch-Indische Partnerschaften ab 2016“. Die Antragstellung für die indischen (Partner-)Hochschulen erfolgt bei der University Grants Commission (UGC). Es können nur vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge Stand: Oktober 2015 DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service berücksichtigt werden. Der Zuwendungsantrag besteht aus folgenden Unterlagen: - Zuwendungsantrag (Portal) aussagekräftige Beschreibung der geplanten Maßnahmen (Anlage) Finanzierungsplan (Portal) Zeit- und Maßnahmenplan Kopie Kooperationsvereinbarung von der Hochschulleitung unterschriebene „Befürwortung eines Projektantrags“. Der deutsche Förderantrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn ein Parallelantrag der indischen Einrichtung beim UGC vorliegt. Dabei muss klar dargestellt werden, welche konkreten Ausgaben von der deutschen und der indischen Seite übernommen werden. Antragsschluss Antragsschluss ist der 1. März 2016. Welche Auswahlkriterien gibt es? Die Anträge werden sowohl in Deutschland als auch in Indien von einer unabhängigen Auswahlkommission von Wissenschaftlern und Experten begutachtet. Die Endauswahl wird gemeinsam von UGC und DAAD verantwortet und findet voraussichtlich Ende April statt. Entscheidungskriterien für die Durchführbarkeit der Maßnahmen sind - die wissenschaftliche Qualität des Vorhabens - der Innovationsgehalt der Lehr- und Forschungsprofile - die strukturelle Nachhaltigkeit - die Plausibilität der Finanzierungs- und Maßnahmenpläne - die finanzielle Ausgewogenheit auf beiden Seiten - die Übereinstimmung mit den Zielen des Programms. Die Mittelbewilligung erfolgt für deutsche Hochschulen im Rahmen des Zuwendungsrechts des Bundes. Ansprechpartner und weitere Informationen University Grants Commission (UGC) Bahadurshah Zafar Marg 110002 New Delhi Dr. Manju Singh Joint Secretary Tel.: +91 11 23238876 [email protected] German Academic Exchange Service Regional Office Bangladesh, India, Nepal, Sri Lanka c/o DLTA complex, R.K. Khanna Stadium, 1 Africa Avenue 110029 New Delhi Indien Stand: Oktober 2015 DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Ms. Shikha Sinha Tel.: +91 11 6646 5500 [email protected] Deutscher Akademischer Austauschdienst Referat P24 – Kooperationsprojekte Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika Kennedyallee 50 53175 Bonn Heike Martin Tel. 0228 882 - 694 E-Mail: [email protected] Heide Albertin Tel. 0228 882 – 275 E-Mail: [email protected] Anlagen zur Ausschreibung Förderrichtlinie Zeit- und Maßnahmenplan Antragsbefürwortung der Hochschulleitung Stand: Oktober 2015