Muster Programmausschreibung - Formatvorlage leer

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Muster Programmausschreibung - Formatvorlage leer
DAAD
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Deutsch - Indische Partnerschaften
in der Hochschulzusammenarbeit
Ein gemeinsames Programm der University Grants
Commission (UGC) und des DAAD
Welche Ziele hat das
Programm?
Mit diesem neuen Programm möchten die Bildungsministerien der
beiden Länder die Zusammenarbeit indischer und deutscher Hochschulen ausbauen. Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, gemeinsame Forschungsvorhaben weiterzuentwickeln und Graduiertenprogramme zu modernisieren und sie in ihre Internationalisierungsstrategien einzupassen. Um die verschiedenen Maßnahmen
des fachlichen Ausbaus zu bündeln und innerhalb der Hochschulen
zu verankern, soll mit diesem Programm vor allem auch die institutionelle Zusammenarbeit gefördert werden.
Das Programm soll dazu beitragen, die Internationalisierung deutscher und indischer Hochschulen voranzutreiben durch
-
Intensivierung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf
institutioneller Ebene
Entwicklung und Implementierung innovativer Lehr- und
Forschungsprofile
Austausch von Graduierten, Doktoranden, Postdocs, Dozenten und Hochschulmanagern
Einbeziehung weiterer Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Wer sind die Geldgeber?
Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus
dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF). Auf indischer Seite wird das Programm durch das Ministry
of Human Resource Development (MHRD) gefördert. Die UGC ist
der Partner des DAAD in der Durchführung des Programms. Das
Antrags- und Auswahlverfahren sowie die finanzielle Zuwendung
für die indischen Hochschulen werden von der UGC organisiert,
durchgeführt und abgewickelt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten
deutschen Hochschulen.
In Indien können alle staatlichen Einrichtungen, die die Berechtigung zum Erhalt von „Development Grants“ durch die UGC haben,
sowie alle vom Ministry of Human Resource Development (MHRD)
geförderten Institutionen Anträge einreichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Maßnahmen, die der Weiterentwicklung der jeweiligen Internationalisierungsstrategien der beteiligten Hochschulen dienen
- Maßnahmen zur Entwicklung und Implementierung neuer Lehrund Forschungsprofile
Stand: Oktober 2015
DAAD
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
- Arbeitstreffen, Workshops, Winter- und Sommerschulen, Konferenzteilnahmen
- Studien-, Lehr- und Forschungsaufenthalte bis zu
2 Semestern.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben nach der Förderrichtlinie für
- Personal an der deutschen Hochschule zur Koordinierung der
Maßnahmen
- Sachmittel im In- und Ausland, die im Zusammenhang mit den
förderfähigen Maßnahmen notwendig sind
- Mobilität von Studierenden, Doktoranden, Postdocs, Dozenten
und Hochschulmanagern.
Die Förderdauer beträgt max. 4 Jahre.
Förderbeginn ist der 1. Juli 2016.
Die jährliche Gesamtfördersumme pro Hochschule beträgt max.
100.000 Euro / INR 70 lakhs und wird für deutsche Hochschulen
als Vollfinanzierung gewährt.
Dabei wird die Finanzierung der Mobilität durch die entsendende
Seite sichergestellt.
Ab sofort können Anträge zur Durchführung von vorgeschalteten Koordinierungsreisen gestellt werden (nur für Antragsteller
auf deutscher Seite). Informationen dazu erteilen die zuständigen
Ansprechpartnerinnen beim DAAD.
Welche Fachrichtungen werden gefördert?
Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Graduierte, Doktoranden, Postdocs und Dozenten deutscher und
indischer Hochschulen im Rahmen der Kooperationsprojekte sowie
Verantwortliche der jeweiligen Hochschulen für die Internationalisierung (z.B. Vertreter der International Offices).
Welche Rahmenbedingungen sollen
erfüllt sein?
Antragsvoraussetzung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen
der deutschen Hochschule und der indischen Partnerhochschule,
in der die fachliche und institutionelle Breite der geplanten Kooperation dargelegt ist. Sie ist mit dem Antrag einzureichen. Von den
Partnerhochschulen ist in der Regel ein gegenseitiger Studiengebührenerlass zu vereinbaren.
Im Antrag müssen die gemeinsamen Vorhaben präzise mit Angabe
der Ziele, die bei Förderende erreicht sein sollen, beschrieben sein.
Antragstellung
Die Antragstellung für die deutschen Hochschulen erfolgt durch die
verantwortlichen Projektleiter/innen ausschließlich über das DAADOnline-Portal https://portal.daad.de. Die Programmbezeichnung im
Portal lautet „Deutsch-Indische Partnerschaften ab 2016“.
Die Antragstellung für die indischen (Partner-)Hochschulen erfolgt
bei der University Grants Commission (UGC).
Es können nur vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge
Stand: Oktober 2015
DAAD
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
berücksichtigt werden.
Der Zuwendungsantrag besteht aus folgenden Unterlagen:
-
Zuwendungsantrag (Portal)
aussagekräftige Beschreibung der geplanten Maßnahmen
(Anlage)
Finanzierungsplan (Portal)
Zeit- und Maßnahmenplan
Kopie Kooperationsvereinbarung
von der Hochschulleitung unterschriebene „Befürwortung
eines Projektantrags“.
Der deutsche Förderantrag kann nur dann berücksichtigt werden,
wenn ein Parallelantrag der indischen Einrichtung beim UGC vorliegt. Dabei muss klar dargestellt werden, welche konkreten Ausgaben von der deutschen und der indischen Seite übernommen
werden.
Antragsschluss
Antragsschluss ist der 1. März 2016.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Die Anträge werden sowohl in Deutschland als auch in Indien von
einer unabhängigen Auswahlkommission von Wissenschaftlern und
Experten begutachtet. Die Endauswahl wird gemeinsam von UGC
und DAAD verantwortet und findet voraussichtlich Ende April statt.
Entscheidungskriterien für die Durchführbarkeit der Maßnahmen
sind
- die wissenschaftliche Qualität des Vorhabens
- der Innovationsgehalt der Lehr- und Forschungsprofile
- die strukturelle Nachhaltigkeit
- die Plausibilität der Finanzierungs- und Maßnahmenpläne
- die finanzielle Ausgewogenheit auf beiden Seiten
- die Übereinstimmung mit den Zielen des Programms.
Die Mittelbewilligung erfolgt für deutsche Hochschulen im Rahmen
des Zuwendungsrechts des Bundes.
Ansprechpartner und
weitere Informationen
University Grants Commission (UGC)
Bahadurshah Zafar Marg
110002 New Delhi
Dr. Manju Singh
Joint Secretary
Tel.: +91 11 23238876
[email protected]
German Academic Exchange Service
Regional Office Bangladesh, India, Nepal, Sri Lanka
c/o DLTA complex, R.K. Khanna Stadium, 1 Africa Avenue
110029 New Delhi
Indien
Stand: Oktober 2015
DAAD
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Ms. Shikha Sinha
Tel.: +91 11 6646 5500
[email protected]
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat P24 – Kooperationsprojekte Nahost, Asien, Afrika und
Lateinamerika
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Heike Martin
Tel. 0228 882 - 694
E-Mail: [email protected]
Heide Albertin
Tel. 0228 882 – 275
E-Mail: [email protected]
Anlagen zur Ausschreibung
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Förderrichtlinie
Zeit- und Maßnahmenplan
Antragsbefürwortung der Hochschulleitung
Stand: Oktober 2015