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Abmahnungen im Internet - Video - ARD-Ratgeber Recht Seite 1 von 3 Archiv alle Sendebeiträge ab 1999 Sendedatum: 04.03.2006 Beitrag: 3 Video zum Beitrag Abmahnungen im Internet Von Thomas Becker Suche im Ratgeber Recht: Suchbegriff Gesetzestexte Schlagworte Bücher kommentierte Links Rechts-Ticker Musterverträge Die Goldgräberstimmung ist vorbei, aber trotzdem lassen sich auch heute Geschäfte im Internet machen. Das dachte sich auch Tim Paßmann aus E Idee war gut. Der 30-jährige Familienvater versteht einiges von Mode. Al auf die Suche nach trendiger Markenware. Die wollte er in hoher Stückza preiswert einkaufen und dort später einzeln mit Gewinn verkaufen. Bereits eines seiner ersten Geschäfte schien ein echter Coup zu sein. Tim von einem Hamburger Modehändler 30 T-Shirts der in Amerika beliebten Assn." Wenige Tage, nachdem er sie im Internet anbot, meldete sich ein gleich 16 Stück auf einmal haben. Für Paßmann ein Grund zur Freude: "D mit 30 Euro nicht riesig. Aber es war ein Anfang und nur wenig Arbeit, we Käufer für gleich 16 T-Shirts war. Vor lauter Freude habe ich dem Käufer Rabatt eingeräumt." Die Freude war allerdings nur von kurzer Dauer. Der nette Käufer entpuppte sich als weniger freundlicher Rechtsanwalt, der im amerikanischen Mandanten handelte. Der T-Shirt Aufdruck "U.S. Polo Assn." ist als Marke geschützt; ihr Verkau vom Markeninhaber nicht erlaubt. Der Anwalt forderte Paßmann auf, eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Darin sollte er versichern, dass er di seinem Verkaufsangebot nimmt und vernichtet. Außerdem sollte Paßman Rechtsanwaltsgebühren zahlen: stolze 2.186,40 Euro! Die Markenrechtsverletzung, die Tim Paßmann begangen hat, ist nur eine vielen im Internet. Abmahnungen kann es auch genauso gut für andere Rechtsverletzungen geben. Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Domain-Anmeldung Am häufigsten werden Markenrechte durch die Anmeldung von Domains, Internetadressen, wie etwa www.wdr.de, verletzt. Bei Domains gilt nicht: kommt, malt zuerst. In bestimmten Fallkonstellationen kann von einem D verlangt werden, dass er die Domain einem "besser" Berechtigten abgibt wer das "bessere" Recht auf einen Domainnamen hat, konkurriert das all Namensrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit dem Markenrecht de Rechtsschutzes. Schlimmstenfalls kann die Anmeldung einer Domain sog Markenrechtsverletzung darstellen. Eine beim Deutschen Patent- und Ma München eingetragene Marke gibt dem Markeninhaber das Recht, Waren Dienstleistungen unter einer bestimmten Bezeichnung (der Marke) von D anzubieten. Schon die Anmeldung einer Domain kann solch eine Störung Deswegen gilt: vor der Anmeldung einer Domain sollte geprüft werden, o mit dem gewünschten Domainnamen bereits im Rechtsverkehr tätig ist o Domainname bereits als Wortmarke geschützt ist. Es kann sogar durchau den Markeninhaber zu kontaktieren und über die Verwendung des Namen Wenn unterschiedliche Tätigkeitsfelder bestehen, dann kommt man sich o die Quere (Beispiel: die Seife "dove" und der Schokoriegel "dove"). Pflichtangaben und Belehrung über Widerrufsrecht Wer im Internet unterwegs ist, will wissen, mit wem er es auf der besuch http://www.ard-ratgeber-recht.de/sendung/beitrag/rs2006030403.html 04.03.2006 Abmahnungen im Internet - Video - ARD-Ratgeber Recht Seite 2 von 3 hat. Deswegen regeln diverse Gesetze, dass Betreiber von Internetauftrit Pflichtangaben zu machen haben. Hierzu gehören: der vollständige Name die aktuelle Anschrift und Daten zur schnellen Kontaktaufnahme, also Tel Faxnummer oder E-mail- Adresse. Im Handelsregister eingetragene Firm Handelsregisternummer angeben, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ih Umsatzsteuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Dan noch zahlreiche Spezialregelungen. Rechtsanwälte zum Beispiel müssen a Rechtsanwaltskammer angeben, die die Aufsicht über sie führt. Wer im Internet etwas verkaufen will und die Ware mit Fotos bewirbt, mu Bildrechte klären. Meist gibt es für jedes Foto einen Urheber, dieser muss gestatten und will in aller Regel dafür bezahlt werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Internetkäufer besonders schutzw sie die Ware - anders als im Geschäft - nicht prüfen können. Deswegen s Internetkäufer ein gesetzliches Recht auf Rückgabe der Ware und Widerr Kaufvertrages haben (ausgenommen leicht verderbliche und kopierbare W Obst oder Software). Für Internetverkäufer bedeutet dies, dass sie ihre K Widerrufs- und Rückgaberecht belehren müssen. Eine Abmahnung kann ein Anwalt übrigens nie im eigenen Namen erkläre ist selbst der Rechtsinhaber. Grundsätzlich berechtigt zur Abmahnung sin Mitbewerber des Abgemahnten. Das ist logisch, denn in der Tat verschaff Wettbewerbsvorteil, wer seine Kunden zum Beispiel nicht über deren "Um informiert. Gegebenenfalls kann der Mitbewerber auch Schadensersatzan machen. Bei dem Betrag, zu dessen Entrichtung der Abgemahnte im Abmahnschre wird, handelt es sich ausschließlich um Rechtsanwaltgebühren. Diese kön sein, weil der Streitwert bei Markenrechtsverletzungen sehr hoch ist, erkl Andreas Wieser: "Oftmals steckt da auch ein Gebühreninteresse der Rech dahinter. Man wird, wenn man einmal abgemahnt worden ist, nur sehr sc Kosten davon kommen." Wie also reagieren, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt? Das ist im schwierig zu beurteilen, betont Rechtsanwalt Wieser: "Wenn die Abmahn ist, dann sollte man die Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschr Voraussetzung für eine mögliche Anmeldung von Schadensersatzansprüc berechtigt ist, dann sollte die Erklärung unterschrieben werden. Danach s mit dem Anwalt aufnehmen und über die Gebühren reden. Vielleicht erre Stundung oder kann einen Ratenzahlungsplan vereinbaren." Tim Paßmann hat sich auf solch eine Ratenzahlungsvereinbarung eingela den er an den Anwalt zu zahlen hat, ist mit über 3.400 Euro allerdings un Leider hat Paßmann auf die Abmahnung falsch reagiert: Er ist dem berec Unterlassungsbegehren nicht nachgekommen. Deswegen konnte der geg eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken. Auch das kostet wied Anwaltsgebühren, doch damit nicht genug. Eine einstweilige Verfügung h Charakter, bis die Angelegenheit in einem ordentlichen Gerichtsverfahren ist. Ein solches Hauptsache-Gerichtsverfahren kann im Fall Tim Passmann werden, wenn er eine Unterlassungserklärung abgibt. Und die hatte er zu noch immer nicht unterschrieben. Also konnte er ein zweites Mal abgema Insgesamt hat der Anwalt also drei Mal an Tim Paßmanns Rechtverletzun das nicht gerade schlecht. Achtung: Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Rechtschutzversicherung! Bei d Tarifen sind gewerbliche Streitigkeiten nämlich ausdrücklich vom Rechtss ausgenommen. Weiterführende Links www.abmahnwelle.de www.markenverband.de Video zum Beitrag Druckansicht http://www.ard-ratgeber-recht.de/sendung/beitrag/rs2006030403.html 04.03.2006 Abmahnungen im Internet - Video - ARD-Ratgeber Recht Seite 3 von 3 Impressum © WDR 2006 http://www.ard-ratgeber-recht.de/sendung/beitrag/rs2006030403.html 04.03.2006