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Abmahnungen im Internet - Video - ARD-Ratgeber Recht
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Sendedatum: 04.03.2006
Beitrag: 3
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Abmahnungen im Internet
Von Thomas Becker
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Rechts-Ticker
Musterverträge
Die Goldgräberstimmung ist vorbei, aber trotzdem lassen sich auch heute
Geschäfte im Internet machen. Das dachte sich auch Tim Paßmann aus E
Idee war gut. Der 30-jährige Familienvater versteht einiges von Mode. Al
auf die Suche nach trendiger Markenware. Die wollte er in hoher Stückza
preiswert einkaufen und dort später einzeln mit Gewinn verkaufen.
Bereits eines seiner ersten Geschäfte schien ein echter Coup zu sein. Tim
von einem Hamburger Modehändler 30 T-Shirts der in Amerika beliebten
Assn." Wenige Tage, nachdem er sie im Internet anbot, meldete sich ein
gleich 16 Stück auf einmal haben. Für Paßmann ein Grund zur Freude: "D
mit 30 Euro nicht riesig. Aber es war ein Anfang und nur wenig Arbeit, we
Käufer für gleich 16 T-Shirts war. Vor lauter Freude habe ich dem Käufer
Rabatt eingeräumt." Die Freude war allerdings nur von kurzer Dauer. Der
nette Käufer entpuppte sich als weniger freundlicher Rechtsanwalt, der im
amerikanischen Mandanten handelte.
Der T-Shirt Aufdruck "U.S. Polo Assn." ist als Marke geschützt; ihr Verkau
vom Markeninhaber nicht erlaubt. Der Anwalt forderte Paßmann auf, eine
Verpflichtungserklärung abzugeben. Darin sollte er versichern, dass er di
seinem Verkaufsangebot nimmt und vernichtet. Außerdem sollte Paßman
Rechtsanwaltsgebühren zahlen: stolze 2.186,40 Euro!
Die Markenrechtsverletzung, die Tim Paßmann begangen hat, ist nur eine
vielen im Internet. Abmahnungen kann es auch genauso gut für andere
Rechtsverletzungen geben. Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Domain-Anmeldung
Am häufigsten werden Markenrechte durch die Anmeldung von Domains,
Internetadressen, wie etwa www.wdr.de, verletzt. Bei Domains gilt nicht:
kommt, malt zuerst. In bestimmten Fallkonstellationen kann von einem D
verlangt werden, dass er die Domain einem "besser" Berechtigten abgibt
wer das "bessere" Recht auf einen Domainnamen hat, konkurriert das all
Namensrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit dem Markenrecht de
Rechtsschutzes. Schlimmstenfalls kann die Anmeldung einer Domain sog
Markenrechtsverletzung darstellen. Eine beim Deutschen Patent- und Ma
München eingetragene Marke gibt dem Markeninhaber das Recht, Waren
Dienstleistungen unter einer bestimmten Bezeichnung (der Marke) von D
anzubieten. Schon die Anmeldung einer Domain kann solch eine Störung
Deswegen gilt: vor der Anmeldung einer Domain sollte geprüft werden, o
mit dem gewünschten Domainnamen bereits im Rechtsverkehr tätig ist o
Domainname bereits als Wortmarke geschützt ist. Es kann sogar durchau
den Markeninhaber zu kontaktieren und über die Verwendung des Namen
Wenn unterschiedliche Tätigkeitsfelder bestehen, dann kommt man sich o
die Quere (Beispiel: die Seife "dove" und der Schokoriegel "dove").
Pflichtangaben und Belehrung über Widerrufsrecht
Wer im Internet unterwegs ist, will wissen, mit wem er es auf der besuch
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04.03.2006
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hat. Deswegen regeln diverse Gesetze, dass Betreiber von Internetauftrit
Pflichtangaben zu machen haben. Hierzu gehören: der vollständige Name
die aktuelle Anschrift und Daten zur schnellen Kontaktaufnahme, also Tel
Faxnummer oder E-mail- Adresse. Im Handelsregister eingetragene Firm
Handelsregisternummer angeben, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ih
Umsatzsteuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Dan
noch zahlreiche Spezialregelungen. Rechtsanwälte zum Beispiel müssen a
Rechtsanwaltskammer angeben, die die Aufsicht über sie führt.
Wer im Internet etwas verkaufen will und die Ware mit Fotos bewirbt, mu
Bildrechte klären. Meist gibt es für jedes Foto einen Urheber, dieser muss
gestatten und will in aller Regel dafür bezahlt werden.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Internetkäufer besonders schutzw
sie die Ware - anders als im Geschäft - nicht prüfen können. Deswegen s
Internetkäufer ein gesetzliches Recht auf Rückgabe der Ware und Widerr
Kaufvertrages haben (ausgenommen leicht verderbliche und kopierbare W
Obst oder Software). Für Internetverkäufer bedeutet dies, dass sie ihre K
Widerrufs- und Rückgaberecht belehren müssen.
Eine Abmahnung kann ein Anwalt übrigens nie im eigenen Namen erkläre
ist selbst der Rechtsinhaber. Grundsätzlich berechtigt zur Abmahnung sin
Mitbewerber des Abgemahnten. Das ist logisch, denn in der Tat verschaff
Wettbewerbsvorteil, wer seine Kunden zum Beispiel nicht über deren "Um
informiert. Gegebenenfalls kann der Mitbewerber auch Schadensersatzan
machen.
Bei dem Betrag, zu dessen Entrichtung der Abgemahnte im Abmahnschre
wird, handelt es sich ausschließlich um Rechtsanwaltgebühren. Diese kön
sein, weil der Streitwert bei Markenrechtsverletzungen sehr hoch ist, erkl
Andreas Wieser: "Oftmals steckt da auch ein Gebühreninteresse der Rech
dahinter. Man wird, wenn man einmal abgemahnt worden ist, nur sehr sc
Kosten davon kommen."
Wie also reagieren, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt? Das ist im
schwierig zu beurteilen, betont Rechtsanwalt Wieser: "Wenn die Abmahn
ist, dann sollte man die Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschr
Voraussetzung für eine mögliche Anmeldung von Schadensersatzansprüc
berechtigt ist, dann sollte die Erklärung unterschrieben werden. Danach s
mit dem Anwalt aufnehmen und über die Gebühren reden. Vielleicht erre
Stundung oder kann einen Ratenzahlungsplan vereinbaren."
Tim Paßmann hat sich auf solch eine Ratenzahlungsvereinbarung eingela
den er an den Anwalt zu zahlen hat, ist mit über 3.400 Euro allerdings un
Leider hat Paßmann auf die Abmahnung falsch reagiert: Er ist dem berec
Unterlassungsbegehren nicht nachgekommen. Deswegen konnte der geg
eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken. Auch das kostet wied
Anwaltsgebühren, doch damit nicht genug. Eine einstweilige Verfügung h
Charakter, bis die Angelegenheit in einem ordentlichen Gerichtsverfahren
ist. Ein solches Hauptsache-Gerichtsverfahren kann im Fall Tim Passmann
werden, wenn er eine Unterlassungserklärung abgibt. Und die hatte er zu
noch immer nicht unterschrieben. Also konnte er ein zweites Mal abgema
Insgesamt hat der Anwalt also drei Mal an Tim Paßmanns Rechtverletzun
das nicht gerade schlecht.
Achtung: Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Rechtschutzversicherung! Bei d
Tarifen sind gewerbliche Streitigkeiten nämlich ausdrücklich vom Rechtss
ausgenommen.
Weiterführende Links
www.abmahnwelle.de
www.markenverband.de
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