Amtsblatt 10-15 - Amt Franzburg
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Amtsblatt 10-15 - Amt Franzburg
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg - Richtenberg für die Städte Franzburg und Richtenberg und für die Gemeinden Glewitz, Gremersdorf-Buchholz, Millienhagen-Oebelitz, Papenhagen, Splietsdorf, Velgast, Weitenhagen, Wendisch Baggendorf Jahrgang 23 Montag, den 05. Oktober 2015 Nummer 10 Inhaltsverzeichnis Erreichbarkeit des Amtes Seite 2 Kulturnachrichten Seite Sprechzeiten des Amtes 2 Nachlese zum 2. Straßenfest in Franzburg 9 Sprechzeiten der Bürgermeisterinnen u. Bürgermeister 2 Die Sägefische in Velgast am 23.10.2015 10 Richtenberger Carneval Clubs lädt wieder ein 10 Begegnungsstätte Richtenberg - Haus Holtfreter 10 Halloween in der Gemeinde Glewitz 10 Bald nun ist Weihnachtszeit in der Gemeinde Papenhagen 11 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Stadt Franzburg 3 Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Weitenhagen 4 Bekanntmachung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Weitenhagen 4 Informationen Schulsekretärin für Franzburg gesucht 5 Gemeindearbeiter in der Gemeinde Papenhagen gesucht 6 Der Arbeitslosenverband Richtenberg informiert 6 Info Windkraft oder Windwahn? 6 Wohnraumvermietung im Amtsbereich 7 Schul- und Kitanachrichten TRAB AN 11 Viele Gewinner bei der Vereinsolympiade in Velgast 11 Grundschule Grammendorf - Einschulung 12 Naturkindergarten in Sievertshagen informiert 12 Vereine und Verbände Chance. Natur lädt zur Herbstwanderung ein am 24.10.2015 13 leben.natur.vielfalt - Schatzküste - Information aus dem Bauamt 7 Streifzug durch die Vielfalt 13 Himmelskundliche Veranstaltung in Rolofshagen 13 Info zum neuen Bundesmeldegesetz 8 Kirchliche Nachrichten Aufruf zu Sach- und Kleiderspenden 8 Kirchliche Nachrichten aus Franzburg und Richtenberg 13 AMBULANTER HOSPIZDIENST lädt am 07.10.2015 ein 14 Kirchliche Nachrichten aus Starkow und Velgast 14 Evangelische Kirchgemeinde Kirch-Baggendorf 15 Baumaßnahmen in der Gemeinde Weitenhagen Information aus dem Ordnungsamt Wir gratulieren Jubilare im November 2015 8 Das nächste Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg erscheint am 02. November 2015. Franzburg-Richtenberg –2– Nr. 10/2015 Aus der Amtsverwaltung Erreichbarkeit des Amtes Franzburg-Richtenberg Zentrale: 038322 540 Fax: 038322 703 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten des Amtes Franzburg-Richtenberg Sitz Rathaus Franzburg Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung Sprechzeiten im Innendienst der Vollstreckung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr Zu anderen Zeiten nach Vereinbarung und in dringenden Fällen auch zu anderen Zeiten innerhalb der Geschäftszeiten. In den Gemeinden Glewitz, Wendisch Baggendorf und Velgast werden regelmäßig wöchentlich Außensprechstunden durch die Verwaltung des Amtes Franzburg-Richtenberg durchgeführt, wie folgt: Gemeinde Glewitz: (im Gemeinderaum gegenüber dem ehem. Amtsgebäude) Telefon: 0152 07724526 Mittwochs von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Gemeinde Wendisch Baggendorf (Begegnungsstätte in Leyerhof) Telefon: 038326 455610 Montags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Gemeinde Velgast: Telefon: 038324 393 Montags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Im Internet finden Sie das Amt Franzburg-Richtenberg unter folgender Adresse: www.amt-franzburg-richtenberg.de Über Hinweise und Anregungen würden wir uns sehr freuen. Hinweis: Hiermit weisen wir darauf hin, dass das Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg laufend und kostenlos im Rathaus der Stadt Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71 abgeholt werden kann. Folgende Sprechzeiten werden in den Städten und Gemeinden von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durchgeführt: Gemeinde/Amt Bürgermeister/ Name Telefon Ort Wochentag/ Zeit Kontakte Monat ____________________________________________________________________________________________________________________________ Amt Amtsvorsteher Herr Fürst 038322/54100 nach Vereinbarung Stadt Franzburg Bürgermeister Herr Holder 038322/54166 Rathaus Franzburg Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr Stadt Richtenberg Bürgermeister Herr Wegner 038322/333 Rathaus Richtenberg 1. Mittwoch im Monat Gemeinde Bürgermeisterin Frau Romanus 038320/50090 nach Vereinbarung Gremersdorf-Buchholz Gemeinde Bürgermeisterin Frau Filter 038322/50594 Gemeindeb. 1. Montag 18:00 bis 19:00 Uhr Millienhagen-Oebelitz Millienhagen im Monat Gemeinde Velgast Bürgermeister Herr Griwahn 038324/393 Gemeindezentrum Montag 16:00 bis 18:00 Uhr Velgast Gemeinde Weitenhagen Bürgermeister Herr Thurow 038322/51077 nach Vereinbarung Gemeinde Papenhagen Bürgermeisterin Frau Kindler 038325/80384 nach Vereinbarung o. 0171/8512811 tagsüber Gemeinde Glewitz Bürgermeister Herr Löhrke 0172/3279151 nach Vereinbarung tagsüber Gemeinde Wendisch Baggendorf Bürgermeister Herr Graßhoff 038326/82226 nach Vereinbarung o. 0176/96124290 tagsüber Gemeinde Splietsdorf Bürgermeister Herr Rübcke 038325/659833 nach Vereinbarung von Veltheim Nr. 10/2015 –3– Franzburg-Richtenberg Planzeichnung 1. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Franzburg Maßstab 1:5.000 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Franzburg Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Franzburg für die südliche Teilfläche des aufgelassenen Sportplatzes des ehemaligen Gymnasiums Franzburg (Fichte-Stadion) Die Stadtvertretung Franzburg hat in ihrer Sitzung am 24.06.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Franzburg gefasst. Der Flächennutzungsplan der Stadt Franzburg soll für die südliche Teilfläche des aufgelassenen Sportplatzes des ehemaligen Gymnasiums Franzburg (Fichte-Stadion) geändert werden. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 168/10, 168/11 und 167/4 (jeweils anteilig) der Flur 1 in der Gemarkung Franzburg. Die Stadt Franzburg beabsichtigt an diesem Standort eine öffentliche Grünfläche mit Sport- und Spielgeräten/-flächen für alle Generationen anzulegen. Die rechtswirksame Darstellung im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Seegaststätte“ soll für die betreffende Teilfläche in eine Darstellung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Spielplatz“ geändert werden. Die Auslegung des Entwurfes wurde von der Stadtvertretung beschlossen. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 15.10.2015 bis 16.11.2015 im Amt Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg, während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 14:30 Uhr Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 14:30 Uhr Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr Lageplan der Änderung (unmaßstäblich) Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Franzburg Es wird Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Franzburg schriftlich oder während der Dienststunden im Amt Franzburg-Richtenberg, bei der Bauverwaltung, zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (Fristende 16.11.2015) können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben (Präklusion verspäteter Stellungnahmen). Weiterhin wird darauf verwiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Einschätzung der Stadt Franzburg werden folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) öffentlich ausgelegt: Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen, Stellungnahme vom 14.09.2015 sææ (INWEISEæZURæ"EPmANZUNGæDERæ'RÔNmÜCHEæ6ERWENDUNGæVONæ standortgerechten heimischen Arten bei der Anlage neuer Gehölzflächen, Ersetzen von vorhandenen nichtheimischen Sträuchern durch heimische Arten, dichte Abpflanzung der Ostseite der Fläche zur Vermeidung optische Störwirkungen auf die Vogelwelt der angrenzenden Flächen) sææ (INWEISæ AUFæ DIEæ ERFORDERLICHEæ !BSTIMMUNGæ DERæ GEPLANTENæ Informationstafeln zum Naturschutz mit der Unteren Naturschutzbehörde Naturschutzbund (NABU) Nordvorpommern, Stellungnahme vom 31.08.2015 sææ (INWEISEæAUFæDIEæSTRUNGSEMPlNDLICHEæ4IERWELTæDESæ2ICHTENberger Sees (insbesondere Brut- und Rastvögel sowie Fischotter und Biber) sææ (INWEISæ AUFæ DENæ -ÔHLGRUNDPARKæ INæ &RANZBURGæ ALSæ ALTERNAtiven Standort mit geringerem naturschutzfachlichen Konfliktpotenzial Franzburg-Richtenberg –4– sææ (INWEISEæZURæ'ESTALTUNGæDERæ'RÔNmÜCHEæZæ"æ!NLAGEæEINERæ Blumenwiese anstatt eines Kleinspielfeldes sææ (INWEISEæZUæ6OGELNISTæUNDæ&LEDERMAUSKÜSTENæSOWIEæZUæ,Esesteinhafen als Tierlebensräume Des Weiteren werden ausgelegt: sææ ,ANDSCHAFTSPLANæ DERæ 3TADTæ &RANZBURGæ MITæ )NFORMATIONENæ zum Bestand und zur Bewertung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere und Landschaftsbild am Standort des Planungsvorhabens sææ 5MWELTBERICHTæZURææÇNDERUNGæDESæ&LÜCHENNUTZUNGSPLANESæ mit Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Schutzgüter im Änderungsbereich sowie zu den potenziellen Umweltauswirkungen des Vorhabens Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Weitenhagen vom 13.03.2000 Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weitenhagen und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgendes beschlossen: §1 Aufhebung der Satzung Die Gemeindevertretung Weitenhagen hebt die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Weitenhagen vom 13.03.2000 auf. §2 Inkrafttreten Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Weitenhagen Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Weitenhagen und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Weitenhagen erlassen: Nr. 10/2015 §1 Reinigungspflicht (1) Die in geschlossener Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen (Anlage) sind zu reinigen. Einzelne, außerhalb der geschlossenen Ortslage gelegene, Straßen oder Straßenteile sind in die Reinigungspflicht einzubeziehen, soweit die anliegenden Grundstücke in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut sind. Öffentliche Straßen sind solche, die dem öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz oder dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind. (2) Reinigungspflichtig ist die Gemeinde Weitenhagen. Sie reinigt die Straßen, soweit die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 2 und 3 übertragen wird. §2 Auferlegung der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht wird für folgende Straßenteile a) Gehwege, b) die begehbaren Seitenstreifen, c) die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist, d) die Rinnsteine, e) die Gräben, f) die Grabenverrohrungen unter Überfahrten zu Grundstücken, die dem Grundstücksanschluss dienen, g) die als Parkplätze für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichneten Flächen, soweit es sich um Teile von Gehwegen handelt, in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstücke auferlegt. (2) Nicht übertragen wird die Schneeberäumung und Glättebeseitigung auf den Fahrbahnen, den Radwegen und den als Parkplätzen für Kraftfahrzeuge besonders angelegten Flächen aller reinigungspflichtigen Straßen. Ebenfalls nicht übertragen wird die Schneeberäumung und Glättebeseitigung sæ AUFæ DERæ $ORFSTRAEæ INæ DERæ /RTSLAGEæ "EHRENWALDEæ VONæ DERæ L 22 bis zum Abzweig Koitenhagen. sæ FÔRæDENæINæDERæGLEICHENæRTLICHKEITæÔBERFAHRBARENæ'EHWEGæ (3) In verkehrsberuhigten Bereichen wird die Reinigungspflicht für die Hälfte der Verkehrsfläche (Straße) in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Anliegern dieser Grundstücke auferlegt. (4) Anstelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht a) den Erbbauberechtigten, b) den Nießbraucher, soweit er unmittelbaren Besitz am gesamten Grundstück hat, c) den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihm das ganze Wohngebäude zur Benutzung überlassen ist. (5) Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person mit der Reinigung zu beauftragen. (6) Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Dritten besteht. §3 Art und Umfang der Reinigungspflicht (1) Die zu reinigenden Straßenteile sind mindestens 1-mal wöchentlich in der Regel am Sonnabend und an jedem Werktag vor gesetzlichen Feiertagen zu säubern und von Wildkräutern zu befreien. Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln ist untersagt. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind jederzeit von Schnee und Eis freizuhalten. Einer mit der Reinigung verbundenen Staubentwicklung ist bei frostfreier Witterung durch Sprengen mit Wasser vorzubeugen. Nr. 10/2015 –5– Im Übrigen richten sich Art und Umfang der Reinigung nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Auf den Gehwegen sind Schnee und Glätte wie folgt zu beseitigen: 1. Schnee ist in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneeausfall, bei langanhaltendem Schneefall oder Schneewehen, jedenfalls aber sobald der Verkehr auf den Gehwegen nicht mehr möglich ist, zu entfernen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee ist bis 06:00 Uhr des folgenden Tages zu räumen. Auf den mit Sand oder Kies befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen, jedoch sind Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehfläche zu entfernen. Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße und den Geh- bzw. Radweg geschafft werden. 2. Glätte ist in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist. Nach 20:00 Uhr entstandene Glätte ist bis 06:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. 3. Die Gehwege sind in einer für den Verkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Geh- bzw. Radweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden. Für das Bestreuen der Gehwege ist die Verwendung von Salz, salzhaltigen Mischungen und anderen ätzenden Stoffen untersagt. 4. Gehwege im Sinne der vorstehenden Absätze sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist. §4 Außergewöhnliche Verunreinigung von Straßen Wer öffentliche Straßen oder öffentliche Verkehrsflächen über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung, ohne schuldhafte Verzögerung und jeweils nach Abschluss der Arbeiten täglich zu beseitigen; andernfalls kann die Gemeinde die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. §5 Grundstücksbegriff (1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Grundstücksbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit nach dem Bewertungsgesetz bildet. (2) Als anliegend im Sinne dieser Satzung gilt auch ein Grundstück, das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen, eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der Fahrbahn getrennt ist, gleich, ob es mit der Vorderfront bzw. Hinterfront oder den Seitenfronten an einer Straße liegt. §6 Ordnungswidrigkeiten Gemäß § 50 und § 61 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) werden Ordnungswidrigkeiten gegen die vorliegende Satzung in Höhe bis zu 1.250 Euro geahndet. §7 Inkrafttreten Die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Weitenhagen tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Behrenwalde, 07.09.2015 Franzburg-Richtenberg Anlage Innerhalb der geschlossenen Ortslagen liegende Straßen, die zu reinigen sind: Behrenwalde Am Anger Chaussee Dorfstraße Friedhofsweg Hofstraße Parkweg Südstraße Zu den Blöcken Straße zur Milchviehanlage Weitenhagen Am Wolfsbach Koitenhagen Koitenhagen Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Stellenausschreibung Für die Stadt Franzburg suchen wir zum 01.12.2015 eine/n Schulsekretär/in Ihre Aufgaben sæ 3IEæ ORGANISIERENæ DENæ KOMPLETTENæ 3CHRIFTVERKEHRæ %RSTELLENæ von Bescheinigungen, Zeugnissen, Urkunden etc.). sæ 3IEæÔBERNEHMENæDENæ4ELEFONDIENSTæUNDæKOORDINIERENæ4ERMINE sæ 3IEæKOORDINIERENæDIEæ3CHÔLERBEFRDERUNGæZæ"æ3CHWIMMUNterricht, Fahrkarten, Verträge). sæ 3IEæPRÔFENæUNDæVERIlZIERENæ2ECHNUNGEN sæ 3IEæ UNTERSTÔTZENæ INæ DERæ %$6æ $ATENAUSWERTUNGæ %RSTELLUNGæ von Tabellen und Statistiken). sæ 3IEæ ÔBERNEHMENæ ALLGEMEINEæ 6ERWALTUNGSAUFGABENæ UNDæ Lsen Materialbestellungen aus. Ihr Profil sæ %RFOLGREICHæABGESCHLOSSENEæKAUFMÜNNISCHEæ!USBILDUNG sæ "ERUFSERFAHRUNGæIMæ3EKRETARIATSæODERæ6ERWALTUNGSBEREICH sæ 3EHRæGUTESæMÔNDLICHESæUNDæSCHRIFTLICHESæ!USDRUCKSVERMGEN sæ SEHRæ GUTEæ -3/FlCE+ENNTNISSEæ UNDæ %RFAHRUNGæ IMæ 5MGANGæ mit EDV sæ 0RÜZISEæ SELBSTSTÜNDIGEæ UNDæ VERANTWORTUNGSBEWUSSTEæ !Rbeitsweise Wir bieten sæ !RBEITSZEITæ VONæ æ BISæ æ 5HRæ BEIæ EINERæ WCHENTLICHENæ Arbeitszeit von 35 Stunden sæ ,ANGFRISTIGERæ%INSATZ sæ ,EISTUNGSGERECHTEæ%NTLOHNUNGæNACHæ46$æ%GRæ Franzburg-Richtenberg –6– Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Senden Sie die Bewerbung bitte schriftlich oder per mail bis zum 25.10.2015 an folgende Adresse: Amt Franzburg-Richtenberg z. Hd. Frau Karallus Ernst-Thälmann-Straße 71 18461 Franzburg Gemeinde Papenhagen Stellenanzeige In der Gemeinde Papenhagen sind zwei unbefristete Teilzeitstellen einer/s Gemeindearbeiter/in/s zum 01. Januar 2016 zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 2 Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD). Nr. 10/2015 Der Arbeitslosenverband Richtenberg, Feldstraße 26 gibt bekannt: Stadtinformation Richtenberg, Am Markt 3 Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch, Freitag Donnerstag 10:00 - 15:00 Uhr 10:00 - 16:00 Uhr Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Wirth Telefon: 038322 586848 oder 0152 52162400 Was ist los in der Stadt und im Amtsbereich? AKTUELLES erfahren Sie durch die Aushänge oder im persönlichen Gespräch mit der Kollegin. Unser Service: sæ 2ADæUNDæ7ANDERWEGE sæ +ULTURELLEæ6ERANSTALTUNGEN sæ "USVERBINDUNGEN sæ äBERNACHTUNGEN sæ "EWERBUNGSMAPPEN sæ +OPIERENæVONæ$OKUMENTENæUæAæM Herzlich willkommen! Die zu vereinbarende Arbeitszeit beträgt jeweils 30 Stunden/ Woche. Gesucht wird ein/e Mitarbeiter/in im Bereich von Landschafts-, Park- und Gartenpflegearbeiten mit handwerklichem Geschick, Teamfähigkeit und der Bereitschaft zur Übernahme von Winterdienstarbeiten, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und am Wochenende. Als Einsatzgebiet ist die Gemeinde Papenhagen mit all ihren Ortsteilen vorgesehen. Eine genaue Abgrenzung des Aufgabengebiets bleibt aber vorbehalten. Erforderlich ist der Besitz des PKW-Führerscheins. Der Besitz des Führerscheins Klasse C/CE ist wünschenswert bzw. die Bereitschaft zur Qualifikation wird vorausgesetzt. Die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Papenhagen ist zu erklären und erforderlich. Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Diese schicken Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit Zeugnissen, Tätigkeitsnachweisen und Anlagen) bis spätestens 30.10.2015 an das Amt FranzburgRichtenberg, z. Hd. Frau Karallus, Ernst-Thälmann-Straße 71 in 18461 Franzburg. Geforderte Anlagen: sæ &ÔHRERSCHEINNACHWEISEæ&AHRERLAUBNISæ"æ##% sæ .ACHWEISæÔBERæ-OTORKETTENSÜGESCHEINæWENNæVORHANDEN sæ 3ONSTIGEæ.ACHWEISEæVONæ1UALIlKATIONENæWENNæVORHANDENæ sæ .ACHWEISæ DERæ -ITGLIEDSCHAFTæ INæ DERæ &REIWILLIGENæ &EUERWEHRæ Papenhagen bzw. Erklärung über die Bereitschaft zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die diese geforderten Anlagen nicht enthalten, bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden können. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Karallus unter Telefon: 038322 54116 oder per E-Mail: [email protected] gern zur Verfügung. Kosten der Bewerbung werden nicht übernommen. Windkraft oder Windwahn? Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, in der Zeit vom 05. August 2015 bis zum 16. November 2015 findet die öffentliche Auslegung des Entwurfs 2015 der zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und des Entwurfs des dazugehörigen Umweltberichts statt. In diesem Entwurf sind konkret für unseren Amtsbereich Franzburg-Richtenberg vier neue Windeignungsgebiete ausgewiesen worden. Diese Eignungsgebiete liegen in unmittelbarer Nähe unserer Städte, Dörfer, Splittersiedlungen und Einzelhäuser. Von zwei unmittelbar geplanten neuen Windeignungsgebieten (Franzburg und Drechow) sind viele davon betroffene Bürger in den Gemeinden Drechow, Millienhagen-Oebelitz und der Stadt Franzburg nicht mehr bereit, diese Planungen hinzunehmen und haben daher eine Bürgerinitiative gegründet. Wir fordern insbesondere größere Mindestabstände zur Wohnbebauung. Vorgesehen sind laut Raumentwicklungsprogramm 1.000 m Abstandspuffer zu Gebieten, die nach BauNVO (Baunutzungsverordnung) dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen. Der Abstandspuffer zu Einzelhäusern/Splittersiedlungen im Außenbereich soll sogar nur 800 m betragen. Dies trägt in keiner Weise der immer größer werdenden Anlagenhöhe Rechnung. Statt der früher gebauten Anlagen mit einer Höhe von 70 m (vergleichbar in Richtenberg) werden jetzt Anlagen mit einer Höhe von über 200 m geplant! Die geplanten Abstände zu Wohnhäusern sind viel zu gering um die damit verbundenen Beeinträchtigungen wie Lärm, Infraschall, Schattenwurf, Bedrängungseffekt usw. ausreichend zu minimieren. Diese Störfaktoren und weitere Andere haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Artenvielfalt der hier lebenden Tiere. Gegen diese Planungen müssen wir uns wehren! Der Mindestanstand zwischen zwei Eignungsgebieten wird von 5 km auf 2,5 km reduziert. Gebiete um unsere Orte werden immer mehr „verspargelt“, eine freie Sicht in unsere schöne Landschaft ist dann kaum mehr möglich und die Belastungen kommen aus allen Richtungen. Große Unterstützung fanden wir bei unseren Recherchen beim FREIEN HORIZONT, einem Aktionsbündnis, welches sich 2014 Nr. 10/2015 –7– in Mecklenburg-Vorpommern gründete und dem mittlerweile mehr als 40 Bürgerinitiativen angehören - Tendenz steigend. Besonders von Windkraftanlagen betroffene Einwohner haben sich darin parteienunabhängig organisiert um sich zu wehren, weiteren Betroffenen zu helfen und für das Thema zu sensibilisieren. Keiner der Akteure will die Atomkraft damit wieder beleben. Es geht nicht darum die Windkraft zu diffamieren, sondern einen unkontrollierten Windkraftausbau zu verhindern, um für Mensch und Natur verträgliche Abstände zu den Anlagen zu erwirken. Mit der Vielzahl und der Größenordnung der geplanten Windeignungsgebiete (jeweils bis über 200 ha) drohen uns und unserer wunderschönen Heimat mit ihrer einzigartigen Kulturlandschaft und Artenvielfalt starke Beeinträchtigungen. Geopfert wird dies alles ohne Wenn und Aber dem großen Ziel, der Energiewende. Das wollen und dürfen wir nicht tolerieren, sondern müssen etwas dagegen tun. Bis spätestens 16.11.2015 besteht die Möglichkeit für jedermann, der von der Neuausweisung der Windeignungsgebiete betroffen ist, eine Stellungnahme beim Regionalen Planungsverband Vorpommern, Am Gorzberg 8, 17489 Greifswald, einzureichen. Bitte machen Sie davon Gebrauch! Hilfe bei der Erstellung geben gern die Mitglieder unserer Bürgerinitiative. Nachstehend finden Sie Kontaktdaten. Umfassend informieren können Sie sich auch auf der Internetseite des FREIEN HORIZONTS (http://freier-horizont.de/). Bitte denken Sie daran, dass nicht nur im Umkreis von bis zu 1000 m die dort wohnenden Einwohner betroffen sind. Auswirkungen hat der Betrieb dieser hohen Anlagen auf weit größere Gebiete. Selbst im Umkreis von 11 km sind negative Begleiterscheinungen zu erwarten (bis 5 km Belastungsraum, bis 11 km Wirkzone). Daher ist es äußerst wichtig, dass viele Betroffene eine Stellungnahme dazu abgeben. Gleichzeitig läuft seit dem Frühsommer eine Unterschriftensammlung (initiiert vom FREIEN HORIZONT) zur Unterstützung von Volksbegehren gemäß Artikel 60 der Landesverfassung. 1. Zum einen für die Änderung der Landesbauordnung. Formuliert sind hier menschenwürdige Abstandsregelungen zur Wohnbebauung, die 10H Regelung. Sie enthält die Forderung einer 2.000 m Abstandsregelung zur Wohnbebauung, bei Anlagen über 200 m einen Abstand, der der zehnfachen Höhe der Anlage entspricht. (Das Land Bayern hat davon Gebrauch gemacht und diesen Mindestabstand bereits rechtlich geregelt)! 2. Zum anderen die Änderung des Landesplanungsgesetzes M-V, auch hier enthalten ist die vernünftige Abstandsregelung von 2.000 m zur Wohnbebauung und zusätzlich die Forderung nach Abständen zwischen der Küste und Windenergieanlagen auf See von 20 km. Bitte unterstützen Sie beide Volksbegehren mit Ihrer Unterschrift, damit die erforderlichen Unterschriften beim Landtag eingereicht werden können. Nehmen Sie Ihr verfassungsgemäßes Recht auf Mitbestimmung wahr, damit unsere Heimat auch in Zukunft lebenswert bleibt! Wenn Sie ebenfalls eine Bürgerinitiative gründen wollen, Hilfe bei der Erstellung der Stellungnahme zu den Windeignungsgebieten benötigen, Ihre Unterschrift für die Volksbegehren abgeben möchten oder sich informieren wollen, schreiben Sie uns eine Mail unter: [email protected] oder wenden sich direkt an das Aktionsbündnis FREIER HORIZONT http://freier-horizont.de/ Franzburg-Richtenberg Vermietungen von Wohnungen, Wohngemeinschaften und Gewerberäumen in unserem Amtsbereich durch: Wohnungsbaugesellschaft mbH Richtenberg, Bahnhofstraße 32, 18461 Richtenberg Telefon: 038322 536-0 Fax: 038322 536-99 E-Mail: [email protected] Internet: www.wbg-richtenberg.de Wohnraum zu vermieten in: (Bezug nach Vereinbarung) Franzburg, An der Promenade 9 3-Raum-Wohnung 77,20 qm Verbrauchsausweis: 129,0 kWh/(qma), Gas, Baujahr 1910 Hoikenhagen, Dorfstraße 9 1-Raum-Wohnung 31,63 qm 2-Raum-Wohnung 55,65 qm Verbrauchsausweis: 182,2 kWh/(qma), Öl, Baujahr 1900 Sievertshagen, Dorfstraße 72 3-Raum-Wohnung 58,22 qm Verbrauchsausweis: 172,5 kWh/(qma), Gas, Baujahr 1900 Splietsdorf, Quitzin 11 - 12 2-Raum-Wohnung 63,56 qm Verbrauchsausweis: 121,0 kWh/(qma), Öl, Baujahr 2004 Glewitz, Voigtsdorf 20 3-Raum-Wohnung 62,20 qm Verbrauchsausweis: 129,0 kWh/(qma), Öl, Baujahr 1950 Glewitz, Voigtsdorf 21 2-Raum-Wohnung 49,00 qm Verbrauchsausweis: 147,0 kWh/(qma), Öl, Baujahr 1950 Glewitz, Dorfstraße 40 2-Raum-Wohnung 50,30 qm 3-Raum-Wohnung 59,70 qm Verbrauchsausweis: 113,0 kWh/(qma), Öl, Baujahr 1960 Alle Wohnungen sind modernisiert. Wohnungsgenossenschaft Franzburg eG, Platz des Friedens 1, 18461 Franzburg Tel./Fax: 038322 50517 Internet: www.wg-franzburg.de E-Mail: [email protected] SWG Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH Außenstelle in Velgast Telefon: 038324 659631 E-Mail: [email protected] Baustelle in der Gemeinde Weitenhagen Bauherr: Bauvorhaben: Baufirma: Teilnehmergemeinschaft BOV Oebelitz Sanierung Teilstrecke Verbindungsstraße von Behrenwalde nach Koitenhagen (Natursteinpflaster) Fa. Eurovia Verkehrsbau Union GmbH Franzburg-Richtenberg Baubetreuung: Baubeginn: Bauende: –8– Ingenieurbüro Seidlein, Stralsund; Herr Kolle, 03831 444142 01.10. bis 30.10. - Vollsperrung der Straße; Umleitungsstrecke ist ausgeschildert 30.10.2015 Information zum neuen Bundesmeldegesetz Ab 1. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz. Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Wenn ein Mieter aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, ist eine Abmeldung erforderlich. Der § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) besagt, dass Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Dies hat eine sogenannte Mitwirkungspflicht für Vermieter zur Folge: Ab November müssen sie innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug ihres neuen Mieters ausstellen. Auch ein Umzug innerhalb des Hauses muss angezeigt werden! Inhalt der Bescheinigung Ein einheitliches Formular gibt es für die Bescheinigung des Vermieters nicht. Allerdings regelt das Gesetz, welche Informationen auf jeden Fall enthalten sein müssen: sæ .AMEæUNDæ!NSCHRIFTæDESæ6ERMIETERSæ%IGENTÔMERæODERæ7OHnungsgeber) sæ )NFORMATIONæOBæESæSICHæUMæEINENæ!USæODERæ%INZUGæHANDELT sæ !NSCHRIFTæDERæ7OHNUNGæMITæKONKRETERæ,AGEæDERæ7OHNUNGæINnerhalb des Wohngebäudes, d. h.( z. B. 1. OG, links) sæ .AMENæDERæ-IETER Wichtig: Die Bescheinigung kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form ausgestellt werden. Vermieter können sie entweder dem Mieter oder direkt der zuständigen Behörde zukommen lassen. Die Bescheinigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden. Nr. 10/2015 Amt Franzburg-Richtenberg - Frau Milachowski, 038322 54112, Sozialkaufhaus Richtenberg, 038322 589872 Während des Gesprächs werden Sie entweder informiert darüber, was derzeitig gerade gebraucht wird, oder wir stellen den Kontakt mit der Betreuerin der Asylbewerber, Frau Marita Thielke, her. Jubilare im Monat November Stadt Franzburg Herrn Burmeister, Karl Frau Knoll, Hannelore Frau Klein, Hildegard Herrn von Schmiterlöw, Bertram Herrn Blumrodt, Dieter Frau Lewe, Bärbel Frau Schneider, Erika Herrn Schmidt, Werner Frau Wascher, Henni Frau Stahlkopf, Elüdia Frau Bublitz, Edelgard Herrn Laser, Hans-Joachim Herrn Jürgens, Horst Herrn Hall, Karl-Heinz Herrn Bandow, Hans-Werner Frau Maruska, Ilse Herrn Theiß, Horst Frau Schulzeck, Henny Frau Laser, Erika Herrn Lehmann, Heinz am 01.11. am 01.11. am 05.11. zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 82. Geburtstag am 06.11. am 10.11. am 12.11. am 13.11. am 14.11. am 17.11. am 19.11. am 20.11. am 21.11. am 22.11. am 23.11. am 24.11. am 26.11. am 27.11. am 28.11. am 30.11. am 30.11. zum 90. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag Gemeinde Glewitz Herrn Holtz, Gerd Herrn Diestelhorst, Karl-Heinz Herrn Rose, Klaus Frau Priehs, Heide-Lore am 05.11. am 19.11. am 23.11. am 24.11. zum 68. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 72. Geburtstag Gemeinde Glewitz, Langenfelde Frau Lange, Heidelore Frau Schade, Heidi Frau Meyer, Ursula am 06.11. am 07.11. am 17.11. zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag Gemeinde Glewitz, Strelow Frau Pieth, Christel am 16.11. zum 75. Geburtstag Gemeinde Glewitz, Voigtsdorf Information des Ordnungsamtes Liebe Bürgerinnen und Bürger, immer wieder erhalten wir Anrufe und Nachfragen, ob und wo man Sach- oder Kleiderspenden für die Asylbewerber abgeben kann. Grundsätzlich freuen wir uns über Ihre Spendenbereitschaft. Die Asylbewerber kommen hier meistens nur mit einem Koffer, einer Tasche o. ä. an. Da fehlt es dann an vielem, was im täglichen Leben gebraucht wird. Erfahrungsgemäß handelt es sich vor allem um Bekleidung für die Kinder, Kinderspielzeug und auch Bücher. Sollten Sie solche und andere Sachen übrig haben, nehmen Sie bitte mit folgenden Stellen Kontakt auf: Amt Franzburg-Richtenberg - Frau Karallus, 038322 54116 Herrn Fährmann, Hartmut am 01.11. zum 74. Geburtstag Gemeinde Glewitz, Zarnekow Frau Buske, Jutta am 14.11. zum 60. Geburtstag Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Gremersdorf Frau Hafemeister, Henny Frau Behling, Irmgard Frau Macpolowski, Edeltraud Frau Kotecki, Dorothea Frau Ewald, Wera Herrn Sawatzki, Ewald am 06.11. am 09.11. am 15.11. am 20.11. am 27.11. am 30.11. zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Pöglitz Frau Bohn, Adeltraut Frau Bartz, Gerda am 07.11. am 16.11. zum 76. Geburtstag zum 89. Geburtstag Nr. 10/2015 –9– Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Millienhagen Herrn Beeskow, Günter am 12.11. zum 87. Geburtstag Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Oebelitz Frau Glaser, Angela am 22.11. zum 86. Geburtstag Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Wolfshagen Herrn Fischer, Ernst Herrn Friedrichs, Berthold Herrn Hauf, Adolf am 06.11. am 16.11. am 21.11. zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag Gemeinde Papenhagen, Rolofshagen Herrn Steiner, Eduard am 22.11. zum 85. Geburtstag Gemeinde Papenhagen, Schönenwalde Frau Koch, Gertrud am 08.11. zum 81. Geburtstag Gemeinde Papenhagen, Sievertshagan Frau Baier, Maria Frau Beug, Hannelore am 02.11. am 25.11. zum 74. Geburtstag zum 65. Geburtstag Gemeinde Papenhagen, Ungnade Herrn Stremlow, Manfred am 16.11. zum 73. Geburtstag am 02.11. am 06.11. am 07.11. am 10.11. am 14.11. am 15.11. am 23.11. am 24.11. am 25.11. am 27.11. am 29.11. zum 86. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag Gemeinde Splietsdorf Frau Minther, Irma am 29.11. Frau Linde, Erika Herrn Wittstock, Karl Frau Tanschus, Ingrid Frau Vespermann, Irmgard Herrn Oppermann, Albert Frau Rüh, Ingelore Frau Walker, Emmi zum 84. Geburtstag am 14.11. am 14.11. am 17.11. am 23.11. am 27.11. am 28.11. am 30.11. zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Altenhagen Frau Kiekbusch, Gisela Frau Schult, Charlotte Frau Frank, Lina am 12.11. am 19.11. am 28.11. zum 84. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Bussin Frau Krüger, Erika am 13.11. zum 76. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Hövet Frau Stiboy, Renate am 01.11. zum 81. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Lendershagen Frau Kroß, Hannelore Frau Beerbohm, Maria am 01.11. am 10.11. zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Manschenhagen Frau Lorenz, Hildegard Stadt Richtenberg Frau Schün, Helga Frau Köhn, Ursel Frau Hückstedt, Elli Herrn Eisermann, Richard Frau Hopp, Emmy Frau Witteschus, Edeltraut Herrn Fiedler, Josef Herrn Kroß, Wolfgang Frau Müller, Anneliese Herrn Hopp, Karl Frau Schwarz, Edelgard Franzburg-Richtenberg am 04.11. zum 80. Geburtstag Gemeinde Weitenhagen Frau Wnuck, Gisela am 12.11. zum 69. Geburtstag Gemeinde Weitenhagen OT Behrenwalde Frau Möller, Renate am 21.11. zum 75. Geburtstag Gemeinde Wendisch Baggendorf Frau Bünger, Bärbel am 16.11. zum 72. Geburtstag Gemeinde Wendisch Baggendorf, Leyerhof Frau Daberkow, Rosemarie Herrn Brunn, Otto Herrn Bockhahn, Gunther am 13.11. am 14.11. am 18.11. zum 71. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 70. Geburtstag Gemeinde Splietsdorf, Holthof Herrn Scholtz, Bernhard Frau Hoffmeyer, Elisabeth Herrn Berndt, Gerhard Herrn Hoppe, Henry Herrn Ritter, Herbert Frau Raabe, Elli Frau Schmieder, Sieglinde am 11.11. am 23.11. am 29.11. am 01.11. am 17.11. am 22.11. am 22.11. zum 62. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 63. Geburtstag Goldene Hochzeit am 05.11. Herrn Hans-Jürgen und Frau Irma Minther aus Splietsdorf Gemeinde Velgast Frau Schulz, Christa Frau Usko, Annelies Herrn Fethke, Wolfgang-Peter Herrn Rätz, Eberhard Frau Rose, Elli Frau Ahrens, Grete Herrn Boeckmann, Werner Herrn Schult, Hans-Werner Herrn Kankel, Manfred Herrn Schmidt, Heinz Frau Becker, Edeltraut Herrn Calmon, Wolfgang Frau Thiele, Gerlinde am 02.11. am 02.11. am 04.11. am 04.11. am 04.11. am 05.11. am 05.11. am 05.11. am 06.11. am 07.11. am 08.11. am 12.11. am 13.11. zum 79. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag Nachlese zum 2. Straßenfest am Grünen Weg in Franzburg Der guten Tradition folgend, sollte dieses Jahr wieder ein Straßenfest stattfinden - darin waren sich die meisten Anwohner einig. So erfolgreich wie es letztes Jahr lief, sollte es dieses Jahr auch wieder werden. Am späten Nachmittag des 11. Juli 2015 war es dann so weit. Nach vielen Vorbereitungen, die alle in Eigenregie der Anwohner durchgeführt wurden, konnte die Party beginnen. Einige der Männer bedienten die Grills, von denen es schon lecker duftete. Andere Anwohner hatten viele Leckereien von Salaten bis hin zu Dessert und Bowle liebevoll zubereitet. Während die Kinder Spaß bei verschiedenen Spielen hatten, maßen einige der Erwachsenen ihre Kräfte beim Kugelstoßen. Die Begegnungen und lockeren Gespräche untereinander ließen keine Langeweile aufkommen. Bei schöner Musik wurde dann auch von einigen das Tanzbein geschwungen. So wurde die allseits gute Stimmung bei Partylicht und Feuerschalen mit in die Nacht genommen. An dieser Stelle möchten wir den Ehepaaren Grube und Pittelkow, die die Organisation in den Händen hielten, und allen fleißigen Helfern, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben, recht herzlich danken. Michael Glesecke Franzburg-Richtenberg – 10 – Die Kulturwerkstatt Velgast e. V. lädt ein zum: Nr. 10/2015 14.11.2015 14:11.2015 21.11.2015 Umzug durch die Stadt ab Gewerbegebiet Nachtwäscheball im Kulturhaus Nachtwäscheball im Kulturhaus 10:00 Uhr 20:00 Uhr 20:00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch Ihr Richtenberger Carneval Club e. V. www.richtenberger-carneval-club.de Volkssolidarität Grimmen-Stralsund e. V. Begegnungsstätte Richtenberg, „Haus Holtfreter“ Lange Straße 92 Veranstaltungsplan - Monat Oktober 2015 01./05.10. 06.10.2015 Kartenvorverkauf: - bei Frau Subat, Arztpraxis Pfennig vom 05. Oktober bis 09. Oktober 2015 - Bibliothek Velgast, am 13. und 20. Oktober 2015 Kartenpreis: 13 € 07./08.10 12.10. 13.10.2015 14./15.10. 19.10. 20.10.2015 13:30 Uhr 13:30 Uhr 14:00 Uhr 13:30 Uhr 13:30 Uhr 13:30 Uhr 13:30 Uhr 13:30 Uhr 13:30 Uhr 21./22.10. 26.10. 27.10.2015 28.10.2015 29.10.2015 13:30 Uhr 13:30 Uhr 13:30 Uhr 13:30 Uhr 13:30 Uhr Klubnachmittag mit Kaffeetafel Seniorensport mit Franziska Spielenachmittag mit Kaffeetafel Klubnachmittag mit Kaffeetafel Klubnachmittag mit Kaffeetafel Bingo, Spiele mit Kaffeetafel Klubnachmittag mit Kaffeetafel Klubnachmittag mit Kaffeetafel Festveranstaltung - 70 Jahre Volkssolidarität Klubnachmittag mit Kaffeetafel Klubnachmittag mit Kaffeetafel Darts, Spiele mit Kaffeetafel Kegeln in Eixen mit Kaffeetafel Herrentreff Jeden Mittwoch um 14:00 Uhr trifft sich die Seniorentanzgruppe. Jeden Donnerstag um 14:30 Uhr ist Wassergymnastik (2 Gruppen) 14-täglich im Wechsel. Änderungen vorbehalten! Hallo liebe Freunde des Richtenberger Carneval Clubs Es ist mal wieder so weit. Am 11.11.2015 beginnt für uns wieder eine schöne und aufregende Zeit: Wir freuen uns schon auf Sie bei der Schlüsselübergabe am 11.11.2015 um 11:11 Uhr am Rathaus. Auch bei unserem jährlichen Umzug begrüßen wir Sie alle recht herzlich. Hier die Informationen für die Eröffnung unserer 33. Saison: 23.10.2015 Kartenvorbestellung Telefon: 0176 92410749 07.11.2015 Kartenverkauf im Kulturhaus 11.11.2015 Schlüsselübergabe am Rathaus 18:00 bis 19:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr 11:11 Uhr Nutzen Sie unser vielfältiges Angebot, schauen Sie einfach mal vorbei. Für Familienfeiern oder Tagungen bis zu 25 Personen können Sie unseren Gemeinschaftsraum mieten. Ansprechpartner: Frau Dähn, 038322 586966 Nr. 10/2015 – 11 – Bald nun ist Weihnachtszeit … (der 1. Advent schon im November) Liebe Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Papenhagen! Auch in diesem Jahr möchte Sie die Gemeindevertretung Papenhagen wieder zu einem vorweihnachtlichen Kaffeenachmittag einladen. Wann? am 5. Dezember 2015 von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr In den nächsten Tagen wird unser Gemeindearbeiter wieder bei Ihnen die Teilnahme abfragen. Der Bus hat folgende Abfahrtszeiten: 12:55 Uhr Ungnade/B 194 13:00 Uhr Ungnade - Dorfmitte 13:05 Uhr Sievertshagen - Hst. III 13:10 Uhr - Hst. II (Ike) 13:15 Uhr - Hst. I 13:30 Uhr Schönenwalde - Hst. I 13:32 Uhr - Hst. II 13:35 Uhr Hoikenhagen 13:45 Uhr Rolofshagen - Wendeschleife 13:50 Uhr - 4 WE-Block Franzburg-Richtenberg lichen Schule in Velgast ausstellen konnten. Dafür haben die tanzenden Blumenmädchen sicher die Phantasie des einen oder anderen bewegt. Eine neue Erfahrung. Auch bei unseren Angeboten gibt‘s Neues. Nachdem die Leute von der Flimmerkiste das Volkswerftprojekt abgeschlossen haben, werden sie in den nächsten Monaten wieder öfter in Velgast und den Ortsteilen unterwegs sein. Also bitte nicht erschrecken, wenn Euch jemand eine Kamera vor die Nase hält. Falls Ihr noch mitmachen wollt: Die Filmleute treffen sich immer donnerstags ab 16:00 Uhr im „laden“. Dienstags sind dort ab 15:00 Uhr immer die preisgekrönten „GREENHORN‘S“ zugange um ihre Naturprodukte an die Frau und den Mann zu bringen. Auch am Dienstag, jeweils von 16:30 - 18:00 Uhr können sich alle, deren Herz für Volleyball schlägt, in der Sporthalle im Gemeindezentrum beim Baggern und Pritschen ausprobieren. Wir freuen uns auf ein paar nette Stunden mit Ihnen. Ilona Kindler Bürgermeisterin TRAB AN So, angelaufen ist es ja, das neue Schuljahr, oder für manchen eben auch: Ausbildungsjahr. Ich hoffe, Ihr habt Euch schon gut zurechtgefunden mit den alten und neuen Mitschülern, bekannten und noch nicht so bekannten Lehrern, Stundenplänen und anderen Neuigkeiten, die sich über die Ferien so angesammelt haben. Aber sagt nicht, bei Euch hätte sich gar nichts verändert ... Irgendetwas ist doch immer in Bewegung. Und weil wir gerade bei Bewegung sind: Klasse, dass wir mit Eurer Hilfe auch zur diesjährigen Vereinsolympiade wieder eine Station und eine Mannschaft starten lassen konnten! Nicht so viel bewegt haben sich die Blumenbilder von Tatiana Manuilowitsch, der jungen ukrainischen Designerin, deren Bilder wir in Zusammenarbeit mit Migra Rostock und der Beruf- Wer eher auf Fußball steht, sollte sich den Mittwoch ab 16:30 Uhr vormerken. Und nun ist für heute Schluss mit TRAB AN, sonst reicht der Platz wieder nicht. Lasst es Euch also gut gehen und Euch bei Gelegenheit im „laden“ oder „Klub“ sehen. Bernd Tscheuschner Jugendsozialarbeiter Viele Gewinner bei der Vereinsolympiade 2015 97 Punkte - eigenen Rekord eingestellt! Wieder einmal waren die hochmotivierten Männer des Velgaster Carnevalsclubs nicht zu schlagen. Obgleich ihnen die Karnevalistinnen aus dem Verein bei der diesjährigen Auflage der Velgaster Vereinsolympiade dicht auf den Fersen waren und Franzburg-Richtenberg – 12 – Nr. 10/2015 nur knapp auf dem zweiten Platz landeten, gefolgt von der Kulturwerkstatt des Ortes. Überhaupt gab es zwischen den letztendlich 14 teilnehmenden Teams, zu denen diesmal auch das Juniorteam „FC Mineralwasser“ und zwei Gästemannschaften aus Niepars zählten, oft nur denkbar geringe Punkteabstände von teilweise 0,5 Zählern. Ein Zeichen dafür, wie engagiert die Velgaster auch diesmal bei der Sache waren! Egal ob nun an den Ständen des Chors, der Handarbeitsfrauen, des Kleingartenvereins, der Angler, der Feuerwehr, des Jugendhauses Storchennest oder bei den Aktionen des Sportvereins, der Karnevalisten oder der Kulturwerkstatt - überall gab es wieder neue sportliche, kreative, musische und handwerkliche Herausforderungen für die Akteure zu bewältigen, der sich alle offenbar bestens gelaunt stellten. Und schon allein dadurch haben sich wieder alle Mitmacher den Titel „Gewinner“ bei diesem herbstlichen Spektakel verdient. Ein besonderer Dank gilt außerdem all jenen, die sich durch Kuchen backen, bei der Beschallung, dem Auf- und Abbau, dem Drucken der Urkunden sowie der Sorge um das kulinarische Wohl der Teilnehmer und Gäste so engagiert kümmerten! Bernd Tscheuschner Die Einschulung in Grammendorf Am 02.09.2015 fand die Einschulung für die 1. Klasse statt. 19 Kinder trafen sich, um ihre Zuckertüte abzuholen und um in die Schule aufgenommen zu werden. Außerdem waren viele Eltern, Kinder und Großeltern zu Gast. Zuerst spielte Rebecca Ziepke das kleine Präludium auf dem Keyboard vor. Kinder aus der 2. bis 4. Klasse eröffneten mit dem Hummeltanz, der bei den Leuten gut ankam, das Programm. Danach erzählten Schüler der 4. Klasse die Geschichte von der Jule Julischkat. In dem Stück „Nils lernt lesen“ zeigten alle Schüler, wie wichtig Schule ist. Dabei begeisterte Nane Lass die Zuhörer mit ihrem Stück „Summ, summ, summ, Bienchen summ herum“. Dieses Programm war ein toller Erfolg! Kurz darauf bekamen alle Kinder ihre Zuckertüten und waren stolz, endlich Schulkinder zu sein. Wir wünschen eine schöne Grundschulzeit. Viel Glück und Erfolg wünscht die Klasse 4 der Grundschule Grammendorf Die 24-Jährige Franzisja Jaekel übernimmt die Leitung des Naturkindergartens in Sievertshagen von Angela Wallis Sievertshagen. Der Staffelstab im Naturkindergarten des Jugendfreizeit-Vereins in Sievertshagen wurde zum ersten September übergeben: Neue Leiterin der Einrichtung in der Gemeinde Papenhagen ist die 24-jährige Franziska Jaekel. Sie übernahm die Kita, in der 31 Mädchen und Jungen betreut werden, von Angela Wallis. „Ich habe den Platz nach 22 Jahren gern für meine junge und engagierte Kollegin frei gemacht, die ausgeglichen, liebevoll und kompetent genug ist, als Erzieherin mit Leitungsfunktion im unserem Naturkindergarten zu arbeiten und auch neue, frische Ideen gemeinsam mit dem gesamten Team umzusetzen“, sagte Angela Wallis. Sie sei dem Team sehr dankbar, dass es mit ihr all die Jahre an einem Strang gezogen hat und mit ihr durch Dick und Dünn gegangen sei. Angela Wallis: „Und dankbar bin ich auch, dass das gesamte Kindergarten-Team meine Idee angenommen hat, Franziska Jaekel als Leiterin einzusetzen.“ Franzi Jaekel ist in der Sievertshagener Einrichtung kein Neuling. Von ihrem zweiten Geburtstag an bis zur Einschulung wurde sie dort betreut - die erste Erzieherin war Angela Wallis. Nach dem Abitur und ein paar Monaten in Australien begann die junge Frau, die mit ihrem Freund Stephan jetzt in Grimmen lebt und in Holthof aufgewachsen ist, mit einem Lehramtsstudium. Aber so richtig wohlgefühlt habe sie sich nicht mit dieser Entscheidung. Ein Praktikum innerhalb dieses Studiums war schließlich ausschlaggebend dafür, dass sie ihren Berufswunsch überdachte. Zahlreiche Diskussionen später begann sie eine Ausbildung. „Zuerst zur Sozialassistentin und anschließend zur Erzieherin“, erzählt sie. Auch im Naturkindergarten gehörten mehrere Praktika dazu. „In dieser Zeit hat sie das Team überzeugt, genau die richtige für uns zu sein“, sagt Angela Wallis. Für Franziska Jaekel, die erst jetzt im Sommer ihre Ausbildung beendete, bedeutet das, weiter die Schulbank zu drücken - für die Ausbildung zur Kita-Leiterin. Aber Weiterbildung gehöre sowieso zu ihren beruflichen Zielen. „Wie beispielsweise eine Weiterbildung in Sachen tiergestützte Arbeit“, erzählt sie. Tiere wie Schweine, Schafe, Katzen, ein Pony und Kaninchen gehören nicht nur im Naturkindergarten zu ihrem Alltag, sondern mit Pferden, dem Hund Kasper und Katze Lotte auch privat dazu. „Ich freue mich darüber, dass der Leiterwechsel so reibungslos geklappt hat“, betont die ehemalige Chefin, die jetzt in Teilzeit als Servicekraft in der Kita arbeitet, und unter anderem für den Frühstücks- und Nachmittagsimbiss zuständig ist. „Die Kinder mögen Franzi und die Eltern haben sie von der ersten Minute an akzeptiert.“ Jeder, der in der Branche arbeite, wisse, wie schwer es ist, geeigneten Nachwuchs zu finden, der bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. „Und mit meiner jetzigen Tätigkeit kann ich sicherlich den Erziehern den Rücken frei halten, Nr. 10/2015 – 13 – damit sie gute pädagogische Arbeit leisten können“, hofft Angela Wallis. Dabei sei sie auch als Vertretung für die Erzieher einsetzbar, wenn mal Not am Mann sein sollte. Angela Wallis: „Ansonsten freue ich mich aber über die gewonnene Freizeit, die ich in vollen Zügen genießen werde und wünsche Franziska von Herzen das Allerbeste, dass sie sich gut einarbeitet und glücklich über ihren gewählten Erzieherberuf ist - genauso wie ich es über viele Jahre war und bin.“ aj Franzburg-Richtenberg partner BUND können Sie in den Sommermonaten mit viel Spaß und Gleichgesinnten am Strand von Zingst helfen, diesen wichtigen Lebensraum intakt zu halten. Es ist viel los an der Schatzküste - machen Sie mit! Möchten Sie sofort mehr wissen? Hier können Sie im Internet anfangen: www.schatzküste.com Das Projekt wird seit 2014 bis 2020 im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert. Himmelskundliche Veranstaltungen des gemeinnützigen „Verein zur Erhaltung der FeldsteinKirchenruine in Rolofshagen e. V.“ Beobachtungsabend - Herbststernhimmel 2015 am 9. Oktober 2015 um 22:00 Uhr MESZ Wenn wegen Regen, starker Bewölkung oder ungenügenden Sichtbedingungen die Beobachtung nicht möglich oder unzureichend ist, findet der nächste Beobachtungsabend zum jeweils nächsten Klammertermin statt. Herbstwanderung in der Nordvorpommerschen Waldlandschaft Das chance.natur-Team lädt ein zur Wanderung durch den Forst Lendershagen. Gemeinsam mit dem Revierförster Herrn Mehl werden verschiedene Waldtypen und Beispiele geplanter Naturschutzmaßnahmen gezeigt. Treffpunkt ist am 24.10.2015 am Forstamt Schuenhagen. Start: 10:00 Uhr. Ende gegen 12:00 Uhr. Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung unter: [email protected]. Beate Richter Sachbearbeiterin chance.natur Landkreis Vorpommern-Rügen Streifzug durch die Vielfalt Neues von der Schatzküste (2. Teil) Für alle, die schon dort sind oder noch hinwollen Wir laden Sie ein - statten Sie der Vielfalt an unserer Schatzküste einen Besuch ab! Viele Informationen zum Schatz an der Küste, zu den Tieren und Pflanzen, der Landschaft und den Menschen finden Sie auf den Informationstafeln unserer Wanderausstellung. Wo die Ausstellung aktuell „Rast macht“, erfahren Sie auf unserer Projekt-Homepage. Jedes Jahr können Sie beim Fest der Biologischen Vielfalt Wissenswertes zu spannenden Lebensräumen vor Ihrer Haustür mitnehmen, tolle Angebote zum Schmecken, Fühlen, Mitmachen und Genießen erleben und nette Menschen treffen. In diesem Jahr feiern wir das Wiesenfest in Klausdorf, wo wir 2016 sein werden, erfahren Sie rechtzeitig in der Presse und auf unserer Homepage. Die Vielfalt am Strand mit all ihren Besonderheiten kennenlernen und bewahren helfen - gemeinsam mit unserem Verbund- Ersatzweise am: (16. Oktober 2015 (06. November 2015 (13. November 2015 (04. Dezember 2015 (11. Dezember 2015 um 22:00 Uhr MESZ) um 20:30 Uhr MEZ) um 20:30 Uhr MEZ) um 20:30 Uhr MEZ) um 20:30 Uhr MEZ) Treffpunkt: An der Straße von Rolofshagen nach Papenhagen, etwa 150 m ab Ortsausgang Rolofshagen. Ein Fernglas kann immer von Nutzen sein. Die Teilnahme ist kostenlos. Tragen Sie zum Beobachtungsabend bitte dem jeweiligen Wetter angepasste warme Bekleidung und feste Schuhe. Kommen Sie zeitnah, wann Sie wieder gehen, bestimmen Sie selbst. gez. Erwin Mägdefrau Tel.: 038325/65560 Kirchliche Nachrichten aus dem Pfarramt der Kirchengemeinden Franzburg und Richtenberg Monatsspruch für Oktober 2015 Haben wir Gutes empfangen von Gott und sollten das Böse nicht auch annehmen? Hiob 2 Vers 10 Gottesdienste 19. n. Trinitatis, So., 11.10. 09:00 Uhr Kirche Richtenberg 20. n. Trinitatis, So., 18.10. 09:00 Uhr Kirche Richtenberg 10:30 Uhr Kirche Franzburg 21. n. Trinitatis, So., 25.10. 09:00 Uhr Kirche Richtenberg 10.30 Uhr Kirche Franzburg Reformationstag, Sa., 31.10. 10:00 Uhr Kirche Abtshagen Andacht mit Abtshagen/ Elmenhorst/ Richtenberg/Franzburg Franzburg-Richtenberg So., 01.11. – 14 – Nr. 10/2015 Kirchliche Nachrichten aus Starkow und Velgast entfällt der Gottesdienst wegen Reformationsfest am 31.10. Änderungen entnehmen Sie bitte der Ostsee-Zeitung!!! Veranstaltungen der Kirchengemeinden Jeden Montag 16:00 Uhr Pfarrhaus Richtenberg Kinderstunde Jeden Dienstag 17:00 Uhr Pfarrhaus Abtshagen Junge Gemeinde Jeden Dienstag 19:30 Uhr Pfarrhaus Franzburg Chor Mi., 07.10. 14:30 Uhr 18:00 Uhr Fr., 09.10. So., 11.10. Mi., 14.10. 14:30 Uhr Mi., 21.10. 14:30 Uhr 18:00 Uhr Sa., 31.10. 10:00 Uhr Pfarrhaus Franzburg Pfarrhaus Franzburg Bibelkreis Franzburg AGAS Partnertreffen Lensahn/Neukirchen Pfarrhaus Franzburg Seniorenkreis Franzburg Pfarrhaus Richtenberg Seniorenkreis Richtenberg AGAS Pfarrhaus Franzburg Kirche anschl. Pfarrhaus Reformationsfest mit Abtshagen Elm./Abtsh./Frb./Rbg. Gottesdienst mit anschl. Suppenessen + Kaffee (Okt./Nov. 2015) Monatspruch für Oktober: „Haben wir Gutes empfangen von Gott und sollten das Böse nicht auch annehmen?“ (Hiob 2,10) Unglaublich: Auch das Böse wird von Gott zugelassen!? - Ja, so ist es. Alles, was uns trifft, muss erst an Gott vorbei. Es trifft uns nur mit der Erlaubnis Gottes. Hiobs Glaube an Gott steht auf härtester Probe. Er verliert seinen gesamten Besitz und alle seine 10 Kinder. Am Ende aller „Hiobsnachrichten“, die ihn Schlag auf Schlag erreichen, kann er dennoch glaubensvoll sprechen: „Nackt bin ich von meiner Mutter Leib gekommen, nackt werde ich wieder dahinfahren. Der HERR hat‘s gegeben, der HERR hat‘s genommen; der Name der HERRN sei gelobt.“ (1,21) Als ihm dann noch vom Satan die Gesundheit genommen wird und seine Frau ihn fragt, ob er nicht Gott absagen möchte, kommt obiges Hiobswort. Eine harte Geschichte. Freunde leiden mit Hiob und halten bei ihm aus. Am Ende erkennen sie gemeinsam: Gott wird Seinem Namen gerecht. Jahve ist Sein Name, zu Deutsch: „Ich bin da für dich!“ Das dürfen wir von Hiob lernen: Gott ist bei uns und mit uns, an guten und an schweren Tagen, auch mitten im Unglück. Es kommen wieder bessere Zeiten, für Hiob und auch für uns. Gottesdienste 04. Okt. 10 Uhr Mit freundlichen Grüßen 11. Okt. 14 Uhr Ihr Pastor Axel Prüfer 18. Okt. 31. Okt. (Sa.) 08. Nov. 22. Nov. 10 Uhr 14 Uhr 10 Uhr 10 Uhr 14 Uhr Velgast Familiengd. Erntedankfest, Taufen Starkow Abendmahlsgd. Erntedankfest Velgast Starkow Reformationstag, Taufe Velgast Velgast, Abendmahlsgottesdienst, Totengedenken Starkow, Abendmahlsgottesdienst, Totengedenken Erntedankgaben erbeten Wer Gott dankt, ist auch bereit zum Teilen. Das wollen wir am Erntedanktag tun. Bitte bringen Sie vor den Festen am 4. und 11. Oktober (s. o.) etwas von dem, was Gott uns schenkt und wir weiterschenken dürfen an Menschen, die das Nötigste zum Leben vermissen, wie die Asylbewerber in Franzburg und Richtenberg. Bringen Sie Ihre Gaben möglichst schon wenige Tage vor dem Fest in unsere Kirchen, damit wir mit Ihren Gaben die Kirche schmücken können. Es darf auch Kleidung oder Spielzeug sein. Fröhliche Kinderstunden montags, 15:15 - 16:15 Uhr für Klasse 1 - 3 donnerstags um 15:15 Uhr ab Klasse 3 - 6 Wir hören und gestalten Geschichten der Bibel, singen, beten und spielen. Alle Kinder sind willkommen! Gemeindenachmittag Di., 27. Oktober 2015 um 14 Uhr im Pfarrhaus Velgast: „Komm mit nach Kolumbien, Peru und Panama 2015!“ Ein Reisebericht von Adelheid und Magdalena Tuve, mit Kaffee und Kuchen. Sonnentreff Die „Stufen des Lebens“ in den beiden zurückliegenden Jahren haben begeistert. Nun kommt die Gemeindepädagogin Gerlind Reschke aus Trantow erneut zu uns zum Thema: „Alles hat seine Zeit - Joseph und seine Träume“. Immer Mittwoch um 19 Uhr im Velgaster Pfarrhaus, am 7. und 14. Oktober. Nr. 10/2015 – 15 – Mit dem Verein Backstein - Geist und Garten Starkow e. V.: 3. Okt. Appeltag, das Fest rund um den Apfel 14 Uhr Plattdeutsche Andacht, P. i. R. Prophet (Stralsund) 15 Uhr Chor-Konzert: mit Velgaster Chor und Vineta-Chor der Stadt Barth Einen schönen Herbst, eine gute Ernte und freundliche Menschen und Gottes Segen auf allen Wegen, wünscht Ihnen und Euch, auch im Namen des Kirchengemeinderates, Ihre und eure Pastorin Adelheid Tuve Franzburg-Richtenberg Donnerstag, 15. September 14:30 Uhr Gemeindenachmittag Sonntag, 18. Oktober 10:45 Uhr Gottesdienst Sonnabend, 24. Oktober 09:30 Uhr Gottesdienst auf der Wasserburg Turow Sonntag, 25. Oktober 10:45 Uhr Gottesdienst Reformationstag kein Gottesdienst Sonntag, 1. November 10:45 Uhr Gottesdienst Evangelische Kirchengemeinde Kirch-Baggendorf Pastor Detlef Huckfeldt Kirch Baggendorf 23 [email protected] Tel. 038334 342 Friedhofs Kirch-Baggendorf Bernhard Weiss: Tel. 038334 430 Kirchenkalender Sonntag 4. Oktober kein Gottesdienst in Kirch- Baggendorf 10:00 Uhr Gottesdienst - Landeserntedankfest in Semlow Sonnabend, 10. Oktober 09:30 Uhr Gottesdienst auf der Wasserburg Turow Sonntag, 11. Oktober 14:00 Uhr Erntedankgottesdienst Goldene Konfirmation Herzlichen Glückwunsch! Die Kirchengemeinde wünscht allen Geburtstagskindern des Monats September alles Gute und Gottes Segen. Monatslosung - Oktober Haben wir Gutes empfangen von Gott und sollten das Böse nicht auch annehmen? Foto: LW-Archiv Ihre Helfer in schweren Stunden %%!%)%!%& #)%$+% %' * vom Handwerk geprüfter Bestatter Ribnitz-Damgartener Bestattungshaus Gänsestraße 27 18311 Ribnitz-Damgarten Telefon (03821) 25 71 Telefax (03821) 89 57 02 så%INHOLENåDERå3TERBEURKUNDE så!BMELDUNGå,6!å2ENTE så"EANTRAGUNGå åååDESå3TERBEGELDES så2EDNERå"LUMENSCHMUCKååååå ååå:EITUNGSANNONCEN så!UFNEHMENåVONå3TERBEFÊLLENååå åååANå3ONNåUNDå&EIERTAGEN så!BSPRACHEåMITå ååå&RIEDHOFSVERWALTUNG såÃBERFßHRUNGå åååIMå)NåUNDå!USLAND '%%) %' ( % "%'"% Bestattungen 2ICHARDå2EHBERG ,ANGEå3TRAEå å"REESEN Telefon (038320) 4 79 47 Mobil (0172) 9 01 27 66 Bestattungshaus Grimmen Rehberg GbR Lange Straße 46 · 18507 Grimmen (ehem. Stadtwirtschaft GmbH Grimmen) Erd- und Feuerbestattungen Erledigung aller Formalitäten Überführungen auf Wunsch Hausbesuche Tag und Nacht erreichbar! 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Impressum Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Redaktion: Internet und E-Mail: Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Der Amtsvorsteher Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Anzeigenteil: Jan Gohlke Erscheinungsweise: monatlich, wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich verteilt Auflage: 4.445 Exemplare VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen FLYER G I T S N Ü G setzen, drucken und verteilen! Alles aus einer Hand! VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow Tel. 03 99 31/5 79-31 · e-mail: [email protected] Nr. 10/2015 – 17 – Franzburg-Richtenberg Foto: Bilderbox 3CHMUCK¬s¬:AHNGOLD¬s¬3ILBER 'LASHàTTER¬5HREN¬s¬-àNZEN¬s¬2OHBERNSTEIN Firmenjubiläum 03.10.1990 – 03.10.2015 Anlässlich unseres 25-jährigen Jubiläums möchten wir uns bei allen Geschäftspartnern und Kunden, die uns auf unserem Weg begleitet haben, für ihr langjähriges Vertrauen bedanken! Sehr gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite und freuen uns auf eine gemeinsame Zukunft. Ihr Elektromeister Reinhold Krettek $ORFSTRæAæsææ'LEWITZ \}8{}8\}{}{y8 y 8ky yD8IHFIHFJHIM8 IH8z8IN8m8|8kyD IIFIHFJHIM88IH8EIN8mF Veranstaltungstipp Franzburg-Richtenberg – 18 – Nr. 10/2015 Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung „Himmelchen“ im romantischen Ahrweiler %& $& ( & "$&(! %&% $ )$ $!/)2% '/ 0 & $$%% $$& $' %&2 $1& $&% ! '% & $& '$' %&2 -*** #%&30 +- '/ '& )'%&!$%$)(!$ %&&+* )'$ 0%& &&+&' $ '$& ' !($' %%&' ,**.++ '%% $ !($& ' $%&$! !&$ !!$&)'%' 2$$&$!/$&1 & & ' &'$"!$& ' $)&) &$' ' $%& $ &$$ %"0!'&'$%&0&&'%3'%) Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel. 01 63 / 7 88 02 36 E-Mail: [email protected] · www.himmelchen.de Zeitungsleser wissen mehr! Reise durch (k)ein Land Schicksale in der DDR - Uwe Bernd Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und keine Dissidenten-Drangsalierungen - und doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf Tramp-Tour quer durch die kleine Republik. Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter, Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks, BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte, zzgl. Versand Anarchisten. 6, ISBN-978-3-00-28678-0 50€ nur bei Direktbezug vom Verlag Raus aus der Diät-Falle Besiegen Sie Ihren Hunger! Natürliche Sättigungskapseln zur effektiven Behandlung von Übergewicht. Bestellung unter: www.wittich.de oder Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 17209 Sietow oder 039931/579-0 Jetzt in Ihrer Apotheke! PZN-7772987 Lopa MED p h a r m a WERBUNG Ich bin telefonisch für Sie da. 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Dank ihrer speziellen Beschichtung und in Kombination ^R8}G_y}~{A Die aus Lärchenholz handgefertigten Hochbeete von Gartenfrosch schaffen, besonders in Kombination mit einem Frühbeet-Aufbau, ideale Bedingungen für einen prächtigen Wuchs von Buschtomate, Salatkopf und Co. (Foto: epr/Gartenfrosch) Obstanlage Lüssow Jetzt E und Gännten bestellense . links zwischen Stralsund und Negast informiert r seh ch selber pflücken hli für den Eigenbedarf c rei Alle Früchte montags - freitags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr sonnabends von 9.00 bis 12.00 Uhr sonntags geschlossen Bei Obst Gefäße fürs Pflücken und den Heimtransport bitte mitbringen. Bei Gemüse unsere Tüten verwenden. 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FC Köln Bayer Leverkusen FC Augsburg Borussia Dortmund SC Paderborn 07 1. FSV Mainz 05 1,98 2,02 2,10 2,14 2,15 2,17 2,18 2,19 2,21 10. 11. 12. 14. 13. 15. 16. 17. 18. Hertha BSC SC Freiburg Eintracht Frankfurt Werder Bremen FC Schalke 04 1899 Hoffenheim VfB Stuttgart Hamburger SV Hannover 96 2,32 2,33 2,34 2,41 2,43 2,45 2,74 2,86 2,94 Bundesliga-Barometer Preisverleihung (Saison 2014/2015) Gladbach als Fan-Meister ausgezeichnet Ehrung für Platz 1 in der Bundesliga-Barometer-Fan-Umfrage. Große Auszeichnung für Borussia Mönchengladbach: Beim Bundesliga-Barometer, das Prof. Dr. Alfons Madeja mit Unterstützung durch den TÜV Rheinland für die SPORT BILD durchführte, landete Borussia Mönchengladbach mit der Note 1,98 auf dem ersten Platz und darf sich damit über den inoffiziellen Titel „Fan- meister“ freuen. „Dieser Preis ist eine Auszeichnung für die Arbeit, die wir geleistet haben und auch in Zukunft leisten werden“, so Borussias Geschäftsführer Stephan Schippers, der den Pokal gemeinsam mit Borussias Fanbeauftragtem Thomas Weinmann vor dem Anpfiff des Bundesliga-Heimspiels gegen Mainz 05 von Sven Beckedahl aus der SPORT-BILD-Chefredaktion, Prof. Dr. Madeja und Olaf Seiche vom TÜV Rheinland entgegennahm. „Wir brauchen die Unterstützung der Fans auch in der neuen Saison und freuen uns, dass der 12. Mann so hinter uns steht. Ich widme diesen Preis allen Fans und Mitarbeitern von Borussia Mönchengladbach.“, so Schippers. Ehrung für Platz 1 Wie es funktioniert: Diese Seite wird wöchentlich von unserer Redaktion in Zusammenarbeit mit der SLC Management GmbH Nürnberg und www.bundesligabarometer.de mit aktuellen Ergebnissen und Meinungen erstellt. Alle machen mit und geben ihre Meinung zur Fußball Bundesliga und zum aktuellen Sportgeschehen ab, seien es Beamte, Angestellte, Arbeiter, Selbständige Unternehmer, Rentner, Schüler und Studenten, egal ob Mann oder Frau und durch alle Altersschichten. Einfach registrieren, mitmachen, dabei sein! Diese Seite ist ein Service von Personen auf dem Bild (von links): Thomas Weinmann (Fanbeauftragter Borussia Mönchengladbach), Sven Beckedahl (SPORT-BILD-Chefredaktion), Stephan Schippers (Geschäftsführer BMG), Prof. Dr. Madeja, Olaf Seiche (TÜV Rheinland) LINUS WITTICH . Nr. 10/2015 – 21 – Auto … sicher durch den Herbst Die wichtigsten Fragen zum Reifenwechsel im Herbst/Winter (ab). Sobald die Tage kürzer werden und die Atemluft draußen kleine weiße Wölkchen hinterlässt, ist es für die Autofahrer wieder soweit: Der Wechsel von Sommerreifen auf Winterreifen steht an. Wie in jedem Jahr zu dieser Zeit stellen sich viele Autofahrer die Frage, ab wann genau die Winterreifen aufgezogen werden müssen und ob es eine Pflicht für die an die kalte Jahreszeit angepassten luftgefederten Reifen gibt. Experten empfehlen, dass „Von O bis O“, also von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen am Fahrzeug angebracht werden sollten. Foto: bilderbox Autohaus Kasten Inh. Christian Hübner &, (*!+,*2 %(+(*! & *%+,,, 0 --' *-#,/" ' $''1$ *-'" *.$ *,-'" )*,-* !3*&& *% ' +#& ))-' $! '$ '+, www.autohauskasten.de nd u l de ung n a H et i m Ver Abtshäger Straße 1 18461 Franzburg Tel.: 038 322 - 50 968 Franzburg-Richtenberg Franzburg-Richtenberg – 22 – Nr. 10/2015 RUND UMS HAUS BAUEN | WOHNEN | EINRICHTEN $410 <100947 *2:410 4010 3 99287 44 / *-4 4-4 , <074 49744 *4410 =0 * (4=4 0 *40410 '<<<034+ "0:94 3 4:428 *444947 4970:4 3 94<7 <10 3 4:=0<474 "0401494 9;';3 & :=<44 0288<0113 450034 91028:4 074 (04 .% . %%6 938< &* 444 )% %# /,4:0 93404 ! 0 % Großes Haus Partner für den Bad- und Heizungsbau in der Sietower Bucht (Müritz) mit Bootshaus zu verkaufen! Exposé anfordern unter: [email protected] Schöne Bäder Moderne Heizungen elegante Spanndecken • Spanndeckensysteme • Kundendienst für Wartung und Reparatur von Öl- und Gasheizungen • Holzkessel, Pellettöfen, Wärmepumpen, Solaranlagen Wer sein Badezimmer sanieren oder die Heizung erneuern möchte, hat die Qual der Wahl: Rund 50.000 Sanitär- und Heizungsbetriebe gibt es dem Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de zufolge in Deutschland. Doch welche sind die richtigen, um die persönlichen Wünsche und Vorstellungen eines Haus- oder Wohnungseigentümers zu erfüllen? Wie kann man sicher sein, den gewünschten Zuwachs an Lebensqualität oder die erwarteten Energieeinsparungen auch wirklich zu bekommen? Orientierung für Verbraucher bietet hier beispielsweise das Markenzeichen „Meister der Elemente“. Darunter haben sich qualitätsbewusste Handwerksunternehmen zusammengeschlossen, die sich zu einem klar definierten Qualitätsstandard bekennen. Für dessen Einhaltung bürgt als Dachorganisation die SHK AG aus Bruchsal. Die Organisation, die mit rund 900 Betrieben die größte Verbundgruppe unabhängiger Handwerksunternehmer der Sanitär- und Heizungsbranche darstellt, unterstützt die Fachbetriebe durch besondere Qualifizierungen und djd/pt einen umfassenden Kundenservice bis hin zum Notdienst. Elmenhorster Straße 15 • 18510 Abtshagen Tel.: 03 83 27 / 4 04 32 • Fax: 03 83 27 / 4 07 23 www.golke-haustechnik.de # %$ $ !" ! " " 17121 Loitz a 0 39 998 / 10258 ! ! Foto: djd/www.meister-der-elemente.de &%!$)(&&).& ." ("&*&" &$,-&"(+ )+ !$)%&$,&.&*& + &*$, '' &*)!(& # )-& &( # +)&*$,(.")+%& &-+ # # ! Nr. 10/2015 – 23 – Franzburg-Richtenberg (Hiob 2,10) IHRE KOMPETENTEN FACHPARTNER VOR ORT HYbÓRUbQdU^ÓDYUÓWUb^ Ökologisch sinnvoll dämmen So werden Umwelt und Gesundheit effektiv geschont (djd). Neben der Energieeffizienz ist es vor allem die Umwelt, die vielen Bauherren und Hausbesitzern am Herzen liegt. Denn in den eigenen vier Wänden möchten sie sich sicher und geborgen fühlen - und die ökologischen Systeme nicht mehr belasten als unbedingt nötig. Dämmstoffe aus Naturmaterialien sind allerdings nicht zwangsläufig von Natur aus umweltschonend. Durch Waldrodungen, Pestizideinsatz, weite Transportwege oder Biozide gegen Schädlingsbefall sieht die Umweltbilanz mancher Öko-Dämmstoffe gar nicht so gut aus, wie es auf den ersten Blick scheint. Nicht alle nachwachsenden Dämmungen sind ökologisch Auch für Hartschaum-Dämmungen aus Polyurethan wird Rohöl benötigt - aber weit weniger, als ein gut gedämmtes Haus während der Nutzungszeit an Energie einspart. Beim Primärenergiebedarf, also der Gesamtbilanz für Rohstoffgewinnung, Herstellung, Transport und Verarbeitung am Bau, schneiden Polyurethan-Dämmsysteme wie zum Beispiel BauderPIR wesentlich besser ab als Mineralwolle und sogar um ein Mehrfaches besser als etwa Holzfaser. Mitverantwortlich dafür ist zum einen die sehr gute Wärmeschutzwirkung dieser Wärmedämmung, zum anderen ihre lange Lebensdauer, die anderen Dämm- und Dichtsystemen deutlich überlegen ist. Ausführliche Informationen zum nachhaltigen Dämmen enthält der 56-seitige Bauherren-Ratgeber, den es beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de unter www.rgz24.de/daemmen zum kostenlosen Download gibt. Schadstoffe, Schimmel und Feuchtigkeit sicher vermeiden Überraschend ist die Tatsache, dass manche Dämmungen aus nachwachsenden Rohstoffen sogar beim Aspekt Gesundheit hinten liegen. Behandlungen mit Schutzmitteln gegen Insekten und Mikroorganismen sowie Schimmelbelastungen können sich auf die menschliche Gesundheit auswirken. Polyurethan-Hartschaum ist dagegen von Natur aus resistent gegen Schädlings- und Schimmelbefall und nimmt keine Feuchte auf. Im Falle eines Brandes bietet er höchstmögliche Sicherheit, da er weder glimmt noch schmilzt oder gar brennend abtropft. Er ist emissions- und schadstoffarm und eine gute Basis für ein gesundes Lebensumfeld. Foto: djd/Paul Bauder/Image Source %%!%%! # %%!%%! # " "$" """ "$"""$ &""$ $" &&" "$" % &"$" """ & &" )(" & $ &%( &' $$$$ " $$$$+ " % +$ &" "*"#"! &'%& '"*"#"'%& $ 0 &2.)/, $/ /$22$/ $,$%)/) 2$)'./1 /) ), % "-* )2,$ $(2$, ( $, 2.)/, 2/3$ ( !+, )20 - # *" " $ - # *" "* $ $$ " )($$( ( * !*$ $ ' $&" %*$%"$ ! $*($ #$( $$& ' *$ $$%"$ Bauelemente Zimkendorf GmbH & Co. KG sæ&ENSTERæsæ2OLLLÜDENæsæ2OLLTORE sæ(AUSTÔRENæsæ)NNENTÔREN sæ7INTERGÜRTENæsæäBERDACHUNGEN sæ-ARKISENæsæ0LISSEES Hauptstraße 24 · 18442 Zimkendorf Telefon 038321 - 666 47 · Telefax 038321 - 666 48 Mobil 0178 - 777 42 70 E-Mail: [email protected] Gartenstraße 71 g · 18442 Niepars · Tel.: 03 83 21/6 94 24 · Fax: 03 83 21/6 94 25 Franzburg-Richtenberg – 24 – Nr. 10/2015 # ! " " $$# $## !!!$ # ## $ Friedrich-Engels-Str. 13a #"6&/80)/&/-&#&/ Tapetenwechsel leicht gemacht (djd). Mal eben neu tapezieren und dem Raum eine ansprechende Optik geben - das klingt einfacher, als es tatsächlich ist. Denn auch hier steckt die Tücke im Detail: Eine Tapete, die Blasen wirft, sich wieder löst oder hässliche Falten zeigt, verletzt nicht nur die Heimwerker-Ehre - sie führt zudem zu lästiger Nacharbeit. Entweder müssen unsaubere Nähte so gut wie möglich nachgebessert werden oder im schlimmsten Fall kann gleich die gesamte Tapete wieder entfernt werden, und die Arbeit beginnt von Neuem. Tipps für sauberes Arbeiten Dabei gehört Tapezieren zu den Aufgaben im Haus, die sich die Meisten durchaus in Eigenregie zutrauen. Damit das Ergebnis aber überzeugt, sind grundlegende Kenntnisse unverzichtbar. Fünf typische Tapezierfehler - und wie man diese vermeiden kann - stellt das Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de auf www.rgz24.de/tapetenwechsel vor. Eine Checkliste zum Download und ein Video geben zusätzliche Tipps, die das Heimwerken deutlich erleichtern - und der Online-Bedarfsrechner hilft bei der Planung der nächsten Renovierung. Eine wichtige Grundregel: Beim Tapezieren ist Geduld gefragt. Werden die empfohlenen Weichzeiten nicht eingehalten, kann dies dazu führen, dass die Tapete an der Wand „wächst“ - das Resultat sind gefürchtete Falten. Wichtig ist zudem eine gute Vorbereitung des Untergrundes, so Martin Blömer von der Ratgeberzentrale: „Unebenheiten oder gar Rostflecken können sonst durchscheinen.“ Und auch beim Trocknen kann so manches schief gehen, etwa durch Zugluft. Dies kann dazu führen, dass sich Nähte zwischen den Bahnen wieder öffnen. Bei Dekortapeten ist präzises Arbeiten gefragt Wie erfolgreich der Heimwerker bei der Wandgestaltung ist, hängt nicht zuletzt vom verwendeten Material ab. Eine Raufaser verzeiht auch ein nicht ganz so präzises Arbeiten oder Untergründe, die nicht absolut eben sind. Ganz anders verhalten sich die trendigen Dekortapeten, etwa mit ihren großen floralen Mustern oder anderen Design-Elementen: Schon kleine Nachlässigkeiten fallen hier direkt ins Auge - zum Beispiel wenn der Anschluss von einer Tapetenbahn zur anderen nicht hundertprozentig passt. Die Faustformel lautet daher: Je edler die Tapete, desto genauer muss der Heimwerker auch arbeiten. KAMINHOLZ BUCHE - kammergetrocknet - % 01 71/6 40 62 85 www.forstscheune-wohsen.de Energieanbieterwechsel leicht gemacht & kostenfrei! Öffnungszeiten Büro: Montag & Freitag 09.00ææ.00æ5HR Dienstag & Donnerstag 09.00ææ.00æ5HR ODERæAUCHæNACHæ6EREINBARUNG 4ELEFONæ æææ &AXææ æææ -OBILææ æææææ -AILæENERGIEBERATUNGBECKE GMXDEæsæ7EBæWWWENERGIEBERATUNGBECKEDE )NæDERæ+URVEææsææ2ICHTENBERG Maler, Bodenbelag & Gardine Alles aus einer Hand! RKT! VORGEME ACHTUNG ESSE M S T H C A N 15 WEIH vember 20 am 07. 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