Amtsblatt 10-15 - Amt Franzburg

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Amtsblatt 10-15 - Amt Franzburg
Mitteilungsblatt
des Amtes
Franzburg - Richtenberg
für die Städte Franzburg und Richtenberg und für die Gemeinden Glewitz, Gremersdorf-Buchholz,
Millienhagen-Oebelitz, Papenhagen, Splietsdorf, Velgast, Weitenhagen, Wendisch Baggendorf
Jahrgang 23
Montag, den 05. Oktober 2015
Nummer 10
Inhaltsverzeichnis
Erreichbarkeit des Amtes
Seite
2
Kulturnachrichten
Seite
Sprechzeiten des Amtes
2
Nachlese zum 2. Straßenfest in Franzburg
9
Sprechzeiten der Bürgermeisterinnen u. Bürgermeister
2
Die Sägefische in Velgast am 23.10.2015
10
Richtenberger Carneval Clubs lädt wieder ein
10
Begegnungsstätte Richtenberg - Haus Holtfreter
10
Halloween in der Gemeinde Glewitz
10
Bald nun ist Weihnachtszeit in der Gemeinde Papenhagen
11
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Stadt Franzburg
3
Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Satzung
über die Straßenreinigung der Gemeinde Weitenhagen
4
Bekanntmachung der Satzung über die Straßenreinigung
der Gemeinde Weitenhagen
4
Informationen
Schulsekretärin für Franzburg gesucht
5
Gemeindearbeiter in der Gemeinde Papenhagen gesucht
6
Der Arbeitslosenverband Richtenberg informiert
6
Info Windkraft oder Windwahn?
6
Wohnraumvermietung im Amtsbereich
7
Schul- und Kitanachrichten
TRAB AN
11
Viele Gewinner bei der Vereinsolympiade in Velgast
11
Grundschule Grammendorf - Einschulung
12
Naturkindergarten in Sievertshagen informiert
12
Vereine und Verbände
Chance. Natur lädt zur Herbstwanderung ein
am 24.10.2015
13
leben.natur.vielfalt - Schatzküste -
Information aus dem Bauamt
7
Streifzug durch die Vielfalt
13
Himmelskundliche Veranstaltung in Rolofshagen
13
Info zum neuen Bundesmeldegesetz
8
Kirchliche Nachrichten
Aufruf zu Sach- und Kleiderspenden
8
Kirchliche Nachrichten aus Franzburg und Richtenberg
13
AMBULANTER HOSPIZDIENST lädt am 07.10.2015 ein
14
Kirchliche Nachrichten aus Starkow und Velgast
14
Evangelische Kirchgemeinde Kirch-Baggendorf
15
Baumaßnahmen in der Gemeinde Weitenhagen
Information aus dem Ordnungsamt
Wir gratulieren
Jubilare im November 2015
8
Das nächste Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg erscheint am 02. November 2015.
Franzburg-Richtenberg
–2–
Nr. 10/2015
Aus der Amtsverwaltung
Erreichbarkeit des Amtes Franzburg-Richtenberg
Zentrale: 038322 540
Fax:
038322 703
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten des Amtes Franzburg-Richtenberg
Sitz Rathaus Franzburg
Montag
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
07:30 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag
nach Vereinbarung
Sprechzeiten im Innendienst der Vollstreckung
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr
Zu anderen Zeiten nach Vereinbarung und in dringenden Fällen auch zu anderen Zeiten innerhalb der Geschäftszeiten.
In den Gemeinden Glewitz, Wendisch Baggendorf und Velgast werden regelmäßig wöchentlich Außensprechstunden
durch die Verwaltung des Amtes Franzburg-Richtenberg durchgeführt, wie folgt:
Gemeinde Glewitz:
(im Gemeinderaum gegenüber dem ehem. Amtsgebäude)
Telefon: 0152 07724526
Mittwochs von
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gemeinde Wendisch Baggendorf
(Begegnungsstätte in Leyerhof)
Telefon: 038326 455610
Montags von
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gemeinde Velgast:
Telefon: 038324 393
Montags von
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Im Internet finden Sie das Amt Franzburg-Richtenberg unter folgender Adresse: www.amt-franzburg-richtenberg.de
Über Hinweise und Anregungen würden wir uns sehr freuen.
Hinweis:
Hiermit weisen wir darauf hin, dass das Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg laufend und kostenlos im Rathaus der
Stadt Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71 abgeholt werden kann.
Folgende Sprechzeiten werden in den Städten und Gemeinden
von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durchgeführt:
Gemeinde/Amt
Bürgermeister/
Name
Telefon
Ort
Wochentag/
Zeit
Kontakte
Monat
____________________________________________________________________________________________________________________________
Amt
Amtsvorsteher
Herr Fürst
038322/54100
nach Vereinbarung
Stadt Franzburg
Bürgermeister
Herr Holder
038322/54166
Rathaus Franzburg
Dienstag
16:00 bis 18:00 Uhr
Stadt Richtenberg
Bürgermeister
Herr Wegner
038322/333
Rathaus Richtenberg
1. Mittwoch
im Monat
Gemeinde
Bürgermeisterin
Frau Romanus
038320/50090
nach Vereinbarung
Gremersdorf-Buchholz
Gemeinde
Bürgermeisterin
Frau Filter
038322/50594
Gemeindeb.
1. Montag
18:00 bis 19:00 Uhr
Millienhagen-Oebelitz
Millienhagen
im Monat
Gemeinde Velgast
Bürgermeister
Herr Griwahn
038324/393
Gemeindezentrum
Montag
16:00 bis 18:00 Uhr
Velgast
Gemeinde Weitenhagen Bürgermeister
Herr Thurow
038322/51077
nach Vereinbarung
Gemeinde Papenhagen
Bürgermeisterin
Frau Kindler
038325/80384
nach Vereinbarung
o. 0171/8512811
tagsüber
Gemeinde Glewitz
Bürgermeister
Herr Löhrke
0172/3279151
nach Vereinbarung
tagsüber
Gemeinde
Wendisch Baggendorf
Bürgermeister
Herr Graßhoff
038326/82226
nach Vereinbarung
o. 0176/96124290 tagsüber
Gemeinde Splietsdorf
Bürgermeister
Herr Rübcke
038325/659833
nach Vereinbarung
von Veltheim
Nr. 10/2015
–3–
Franzburg-Richtenberg
Planzeichnung 1. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt
Franzburg
Maßstab 1:5.000
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Franzburg
Bekanntmachung über die
Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt
Franzburg für die südliche Teilfläche des aufgelassenen Sportplatzes des ehemaligen Gymnasiums
Franzburg (Fichte-Stadion)
Die Stadtvertretung Franzburg hat in ihrer Sitzung am
24.06.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Franzburg gefasst. Der Flächennutzungsplan der Stadt Franzburg soll für die südliche
Teilfläche des aufgelassenen Sportplatzes des ehemaligen
Gymnasiums Franzburg (Fichte-Stadion) geändert werden. Der
Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 168/10, 168/11 und
167/4 (jeweils anteilig) der Flur 1 in der Gemarkung Franzburg.
Die Stadt Franzburg beabsichtigt an diesem Standort eine öffentliche Grünfläche mit Sport- und Spielgeräten/-flächen für alle Generationen anzulegen. Die rechtswirksame Darstellung im
Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Seegaststätte“ soll für die betreffende Teilfläche in eine
Darstellung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Spielplatz“ geändert werden. Die Auslegung
des Entwurfes wurde von der Stadtvertretung beschlossen. Der
Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 15.10.2015 bis 16.11.2015
im Amt Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71,
18461 Franzburg, während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag
von 08:30 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 14:30 Uhr
Dienstag
von 08:30 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
von 08:30 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 14:30 Uhr
Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Lageplan der Änderung (unmaßstäblich)
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der
Stadt Franzburg
Es wird Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Franzburg schriftlich oder während der Dienststunden im Amt Franzburg-Richtenberg, bei der
Bauverwaltung, zur Niederschrift vorgetragen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (Fristende
16.11.2015) können im weiteren Verfahren unberücksichtigt
bleiben (Präklusion verspäteter Stellungnahmen).
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Nach Einschätzung der Stadt Franzburg werden folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
aus dem Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
(gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) öffentlich ausgelegt:
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Vorpommern-Rügen, Stellungnahme vom
14.09.2015
sææ (INWEISEæZURæ"EPmANZUNGæDERæ'RÔNmÜCHEæ6ERWENDUNGæVONæ
standortgerechten heimischen Arten bei der Anlage neuer
Gehölzflächen, Ersetzen von vorhandenen nichtheimischen
Sträuchern durch heimische Arten, dichte Abpflanzung der
Ostseite der Fläche zur Vermeidung optische Störwirkungen
auf die Vogelwelt der angrenzenden Flächen)
sææ (INWEISæ AUFæ DIEæ ERFORDERLICHEæ !BSTIMMUNGæ DERæ GEPLANTENæ
Informationstafeln zum Naturschutz mit der Unteren Naturschutzbehörde
Naturschutzbund (NABU) Nordvorpommern, Stellungnahme vom 31.08.2015
sææ (INWEISEæAUFæDIEæSTšRUNGSEMPlNDLICHEæ4IERWELTæDESæ2ICHTENberger Sees (insbesondere Brut- und Rastvögel sowie
Fischotter und Biber)
sææ (INWEISæ AUFæ DENæ -ÔHLGRUNDPARKæ INæ &RANZBURGæ ALSæ ALTERNAtiven Standort mit geringerem naturschutzfachlichen Konfliktpotenzial
Franzburg-Richtenberg
–4–
sææ (INWEISEæZURæ'ESTALTUNGæDERæ'RÔNmÜCHEæZæ"æ!NLAGEæEINERæ
Blumenwiese anstatt eines Kleinspielfeldes
sææ (INWEISEæZUæ6OGELNISTæUNDæ&LEDERMAUSKÜSTENæSOWIEæZUæ,Esesteinhafen als Tierlebensräume
Des Weiteren werden ausgelegt:
sææ ,ANDSCHAFTSPLANæ DERæ 3TADTæ &RANZBURGæ MITæ )NFORMATIONENæ
zum Bestand und zur Bewertung der Schutzgüter Boden,
Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere und Landschaftsbild am
Standort des Planungsvorhabens
sææ 5MWELTBERICHTæZURææÇNDERUNGæDESæ&LÜCHENNUTZUNGSPLANESæ
mit Informationen zum Bestand und zur Bewertung der
Schutzgüter im Änderungsbereich sowie zu den potenziellen
Umweltauswirkungen des Vorhabens
Satzung zur Aufhebung der Satzung
über die Straßenreinigung in der Gemeinde
Weitenhagen vom 13.03.2000
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit gültigen
Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Weitenhagen und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgendes beschlossen:
§1
Aufhebung der Satzung
Die Gemeindevertretung Weitenhagen hebt die Satzung über
die Straßenreinigung in der Gemeinde Weitenhagen vom
13.03.2000 auf.
§2
Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Satzung über die Straßenreinigung
in der Gemeinde Weitenhagen
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit gültigen
Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung
Weitenhagen und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Weitenhagen erlassen:
Nr. 10/2015
§1
Reinigungspflicht
(1) Die in geschlossener Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen (Anlage) sind zu reinigen.
Einzelne, außerhalb der geschlossenen Ortslage gelegene,
Straßen oder Straßenteile sind in die Reinigungspflicht einzubeziehen, soweit die anliegenden Grundstücke in geschlossener
oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut sind. Öffentliche Straßen sind solche, die dem öffentlichen Verkehr nach
dem Straßen- und Wegegesetz oder dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind.
(2) Reinigungspflichtig ist die Gemeinde Weitenhagen. Sie reinigt die Straßen, soweit die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 2 und 3 übertragen wird.
§2
Auferlegung der Reinigungspflicht
(1) Die Reinigungspflicht wird für folgende Straßenteile
a) Gehwege,
b) die begehbaren Seitenstreifen,
c) die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger
geboten ist,
d) die Rinnsteine,
e) die Gräben,
f) die Grabenverrohrungen unter Überfahrten zu Grundstücken, die dem Grundstücksanschluss dienen,
g) die als Parkplätze für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichneten Flächen, soweit es sich um Teile von Gehwegen
handelt,
in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstücke auferlegt.
(2) Nicht übertragen wird die Schneeberäumung und Glättebeseitigung auf den Fahrbahnen, den Radwegen und den als
Parkplätzen für Kraftfahrzeuge besonders angelegten Flächen
aller reinigungspflichtigen Straßen.
Ebenfalls nicht übertragen wird die Schneeberäumung und
Glättebeseitigung
sæ AUFæ DERæ $ORFSTRA”Eæ INæ DERæ /RTSLAGEæ "EHRENWALDEæ VONæ DERæ
L 22 bis zum Abzweig Koitenhagen.
sæ FÔRæDENæINæDERæGLEICHENæ™RTLICHKEITæÔBERFAHRBARENæ'EHWEGæ
(3) In verkehrsberuhigten Bereichen wird die Reinigungspflicht
für die Hälfte der Verkehrsfläche (Straße) in der Frontlänge der
anliegenden Grundstücke den Anliegern dieser Grundstücke
auferlegt.
(4) Anstelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht
a) den Erbbauberechtigten,
b) den Nießbraucher, soweit er unmittelbaren Besitz am gesamten Grundstück hat,
c) den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihm das ganze
Wohngebäude zur Benutzung überlassen ist.
(5) Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht
persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person mit der
Reinigung zu beauftragen.
(6) Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch
schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen.
Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den
Dritten besteht.
§3
Art und Umfang der Reinigungspflicht
(1) Die zu reinigenden Straßenteile sind mindestens 1-mal wöchentlich in der Regel am Sonnabend und an jedem Werktag
vor gesetzlichen Feiertagen zu säubern und von Wildkräutern
zu befreien. Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln ist
untersagt.
Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind jederzeit von
Schnee und Eis freizuhalten.
Einer mit der Reinigung verbundenen Staubentwicklung ist bei
frostfreier Witterung durch Sprengen mit Wasser vorzubeugen.
Nr. 10/2015
–5–
Im Übrigen richten sich Art und Umfang der Reinigung nach
den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung.
(2) Auf den Gehwegen sind Schnee und Glätte wie folgt zu beseitigen:
1. Schnee ist in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneeausfall, bei langanhaltendem
Schneefall oder Schneewehen, jedenfalls aber sobald der
Verkehr auf den Gehwegen nicht mehr möglich ist, zu entfernen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee ist bis 06:00 Uhr
des folgenden Tages zu räumen.
Auf den mit Sand oder Kies befestigten Gehwegen ist nur
Glätte zu beseitigen, jedoch sind Schneemengen, die den
Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehfläche zu entfernen. Von anliegenden Grundstücken darf der
Schnee nicht auf die Straße und den Geh- bzw. Radweg geschafft werden.
2. Glätte ist in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt auch für Glätte,
die durch festgetretenen Schnee entstanden ist. Nach 20:00
Uhr entstandene Glätte ist bis 06:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
3. Die Gehwege sind in einer für den Verkehr erforderlichen
Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen.
Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Geh- bzw. Radweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dies nicht möglich ist, können Schnee
und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der
Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet
werden.
Für das Bestreuen der Gehwege ist die Verwendung von
Salz, salzhaltigen Mischungen und anderen ätzenden
Stoffen untersagt.
4. Gehwege im Sinne der vorstehenden Absätze sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist.
§4
Außergewöhnliche Verunreinigung von Straßen
Wer öffentliche Straßen oder öffentliche Verkehrsflächen über
das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung
ohne Aufforderung, ohne schuldhafte Verzögerung und jeweils
nach Abschluss der Arbeiten täglich zu beseitigen; andernfalls
kann die Gemeinde die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen.
§5
Grundstücksbegriff
(1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht
auf die Grundstücksbezeichnung jeder zusammenhängende
Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit nach dem Bewertungsgesetz bildet.
(2) Als anliegend im Sinne dieser Satzung gilt auch ein Grundstück, das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen, eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder
von der Fahrbahn getrennt ist, gleich, ob es mit der Vorderfront
bzw. Hinterfront oder den Seitenfronten an einer Straße liegt.
§6
Ordnungswidrigkeiten
Gemäß § 50 und § 61 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) werden Ordnungswidrigkeiten gegen die vorliegende Satzung in Höhe bis
zu 1.250 Euro geahndet.
§7
Inkrafttreten
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Weitenhagen tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Behrenwalde, 07.09.2015
Franzburg-Richtenberg
Anlage
Innerhalb der geschlossenen Ortslagen liegende Straßen, die
zu reinigen sind:
Behrenwalde
Am Anger
Chaussee
Dorfstraße
Friedhofsweg
Hofstraße
Parkweg
Südstraße
Zu den Blöcken
Straße zur Milchviehanlage
Weitenhagen
Am Wolfsbach
Koitenhagen
Koitenhagen
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Stellenausschreibung
Für die Stadt Franzburg suchen wir zum 01.12.2015 eine/n
Schulsekretär/in
Ihre Aufgaben
sæ 3IEæ ORGANISIERENæ DENæ KOMPLETTENæ 3CHRIFTVERKEHRæ %RSTELLENæ
von Bescheinigungen, Zeugnissen, Urkunden etc.).
sæ 3IEæÔBERNEHMENæDENæ4ELEFONDIENSTæUNDæKOORDINIERENæ4ERMINE
sæ 3IEæKOORDINIERENæDIEæ3CHÔLERBEFšRDERUNGæZæ"æ3CHWIMMUNterricht, Fahrkarten, Verträge).
sæ 3IEæPRÔFENæUNDæVERIlZIERENæ2ECHNUNGEN
sæ 3IEæ UNTERSTÔTZENæ INæ DERæ %$6æ $ATENAUSWERTUNGæ %RSTELLUNGæ
von Tabellen und Statistiken).
sæ 3IEæ ÔBERNEHMENæ ALLGEMEINEæ 6ERWALTUNGSAUFGABENæ UNDæ Lšsen Materialbestellungen aus.
Ihr Profil
sæ %RFOLGREICHæABGESCHLOSSENEæKAUFMÜNNISCHEæ!USBILDUNG
sæ "ERUFSERFAHRUNGæIMæ3EKRETARIATSæODERæ6ERWALTUNGSBEREICH
sæ 3EHRæGUTESæMÔNDLICHESæUNDæSCHRIFTLICHESæ!USDRUCKSVERMšGEN
sæ SEHRæ GUTEæ -3/FlCE+ENNTNISSEæ UNDæ %RFAHRUNGæ IMæ 5MGANGæ
mit EDV
sæ 0RÜZISEæ SELBSTSTÜNDIGEæ UNDæ VERANTWORTUNGSBEWUSSTEæ !Rbeitsweise
Wir bieten
sæ !RBEITSZEITæ VONæ æ BISæ æ 5HRæ BEIæ EINERæ WšCHENTLICHENæ
Arbeitszeit von 35 Stunden
sæ ,ANGFRISTIGERæ%INSATZ
sæ ,EISTUNGSGERECHTEæ%NTLOHNUNGæNACHæ46š$æ%GRæ
Franzburg-Richtenberg
–6–
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Kosten für
die Bewerbung werden nicht erstattet.
Senden Sie die Bewerbung bitte schriftlich oder per mail bis
zum 25.10.2015 an folgende Adresse:
Amt Franzburg-Richtenberg
z. Hd. Frau Karallus
Ernst-Thälmann-Straße 71
18461 Franzburg
Gemeinde Papenhagen
Stellenanzeige
In der Gemeinde Papenhagen sind zwei unbefristete Teilzeitstellen einer/s
Gemeindearbeiter/in/s
zum 01. Januar 2016 zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 2 Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD).
Nr. 10/2015
Der Arbeitslosenverband Richtenberg,
Feldstraße 26 gibt bekannt:
Stadtinformation Richtenberg, Am Markt 3
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
Donnerstag
10:00 - 15:00 Uhr
10:00 - 16:00 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Wirth
Telefon: 038322 586848 oder 0152 52162400
Was ist los in der Stadt und im Amtsbereich?
AKTUELLES erfahren Sie durch die Aushänge oder im persönlichen Gespräch mit der Kollegin.
Unser Service:
sæ 2ADæUNDæ7ANDERWEGE
sæ +ULTURELLEæ6ERANSTALTUNGEN
sæ "USVERBINDUNGEN
sæ äBERNACHTUNGEN
sæ "EWERBUNGSMAPPEN
sæ +OPIERENæVONæ$OKUMENTENæUæAæM
Herzlich willkommen!
Die zu vereinbarende Arbeitszeit beträgt jeweils 30 Stunden/
Woche.
Gesucht wird ein/e Mitarbeiter/in im Bereich von Landschafts-,
Park- und Gartenpflegearbeiten mit handwerklichem Geschick,
Teamfähigkeit und der Bereitschaft zur Übernahme von Winterdienstarbeiten, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und
am Wochenende.
Als Einsatzgebiet ist die Gemeinde Papenhagen mit all ihren
Ortsteilen vorgesehen. Eine genaue Abgrenzung des Aufgabengebiets bleibt aber vorbehalten.
Erforderlich ist der Besitz des PKW-Führerscheins. Der Besitz
des Führerscheins Klasse C/CE ist wünschenswert bzw. die
Bereitschaft zur Qualifikation wird vorausgesetzt.
Die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Dienst bei der Freiwilligen
Feuerwehr Papenhagen ist zu erklären und erforderlich.
Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, freuen wir uns
auf Ihre Bewerbung.
Diese schicken Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit Zeugnissen, Tätigkeitsnachweisen und
Anlagen) bis spätestens 30.10.2015 an das Amt FranzburgRichtenberg, z. Hd. Frau Karallus, Ernst-Thälmann-Straße 71 in
18461 Franzburg.
Geforderte Anlagen:
sæ &ÔHRERSCHEINNACHWEISEæ&AHRERLAUBNISæ"æ##%
sæ .ACHWEISæÔBERæ-OTORKETTENSÜGESCHEINæWENNæVORHANDEN
sæ 3ONSTIGEæ.ACHWEISEæVONæ1UALIlKATIONENæWENNæVORHANDENæ
sæ .ACHWEISæ DERæ -ITGLIEDSCHAFTæ INæ DERæ &REIWILLIGENæ &EUERWEHRæ
Papenhagen bzw. Erklärung über die Bereitschaft zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die diese
geforderten Anlagen nicht enthalten, bei der Auswahl nicht
berücksichtigt werden können.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Karallus unter Telefon: 038322 54116 oder per E-Mail: [email protected] gern zur Verfügung.
Kosten der Bewerbung werden nicht übernommen.
Windkraft oder Windwahn?
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
in der Zeit vom 05. August 2015 bis zum 16. November 2015
findet die öffentliche Auslegung des Entwurfs 2015 der zweiten
Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und des Entwurfs des dazugehörigen Umweltberichts
statt.
In diesem Entwurf sind konkret für unseren Amtsbereich Franzburg-Richtenberg vier neue Windeignungsgebiete ausgewiesen worden. Diese Eignungsgebiete liegen in unmittelbarer Nähe unserer Städte, Dörfer, Splittersiedlungen und Einzelhäuser.
Von zwei unmittelbar geplanten neuen Windeignungsgebieten
(Franzburg und Drechow) sind viele davon betroffene Bürger in
den Gemeinden Drechow, Millienhagen-Oebelitz und der Stadt
Franzburg nicht mehr bereit, diese Planungen hinzunehmen
und haben daher eine Bürgerinitiative gegründet.
Wir fordern insbesondere größere Mindestabstände zur Wohnbebauung.
Vorgesehen sind laut Raumentwicklungsprogramm 1.000 m
Abstandspuffer zu Gebieten, die nach BauNVO (Baunutzungsverordnung) dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus
und der Gesundheit dienen. Der Abstandspuffer zu Einzelhäusern/Splittersiedlungen im Außenbereich soll sogar nur 800 m
betragen.
Dies trägt in keiner Weise der immer größer werdenden Anlagenhöhe Rechnung. Statt der früher gebauten Anlagen mit einer Höhe von 70 m (vergleichbar in Richtenberg) werden jetzt
Anlagen mit einer Höhe von über 200 m geplant!
Die geplanten Abstände zu Wohnhäusern sind viel zu gering
um die damit verbundenen Beeinträchtigungen wie Lärm, Infraschall, Schattenwurf, Bedrängungseffekt usw. ausreichend zu
minimieren. Diese Störfaktoren und weitere Andere haben auch
erhebliche Auswirkungen auf die Artenvielfalt der hier lebenden
Tiere.
Gegen diese Planungen müssen wir uns wehren!
Der Mindestanstand zwischen zwei Eignungsgebieten wird von
5 km auf 2,5 km reduziert. Gebiete um unsere Orte werden
immer mehr „verspargelt“, eine freie Sicht in unsere schöne
Landschaft ist dann kaum mehr möglich und die Belastungen
kommen aus allen Richtungen.
Große Unterstützung fanden wir bei unseren Recherchen beim
FREIEN HORIZONT, einem Aktionsbündnis, welches sich 2014
Nr. 10/2015
–7–
in Mecklenburg-Vorpommern gründete und dem mittlerweile
mehr als 40 Bürgerinitiativen angehören - Tendenz steigend.
Besonders von Windkraftanlagen betroffene Einwohner haben
sich darin parteienunabhängig organisiert um sich zu wehren,
weiteren Betroffenen zu helfen und für das Thema zu sensibilisieren.
Keiner der Akteure will die Atomkraft damit wieder beleben.
Es geht nicht darum die Windkraft zu diffamieren, sondern einen unkontrollierten Windkraftausbau zu verhindern, um für
Mensch und Natur verträgliche Abstände zu den Anlagen zu erwirken.
Mit der Vielzahl und der Größenordnung der geplanten Windeignungsgebiete (jeweils bis über 200 ha) drohen uns und unserer wunderschönen Heimat mit ihrer einzigartigen Kulturlandschaft und Artenvielfalt starke Beeinträchtigungen.
Geopfert wird dies alles ohne Wenn und Aber dem großen Ziel,
der Energiewende.
Das wollen und dürfen wir nicht tolerieren, sondern müssen etwas dagegen tun.
Bis spätestens 16.11.2015 besteht die Möglichkeit für jedermann, der von der Neuausweisung der Windeignungsgebiete
betroffen ist, eine Stellungnahme beim Regionalen Planungsverband Vorpommern, Am Gorzberg 8, 17489 Greifswald, einzureichen. Bitte machen Sie davon Gebrauch!
Hilfe bei der Erstellung geben gern die Mitglieder unserer Bürgerinitiative. Nachstehend finden Sie Kontaktdaten.
Umfassend informieren können Sie sich auch auf der Internetseite des FREIEN HORIZONTS (http://freier-horizont.de/).
Bitte denken Sie daran, dass nicht nur im Umkreis von bis zu
1000 m die dort wohnenden Einwohner betroffen sind. Auswirkungen hat der Betrieb dieser hohen Anlagen auf weit größere
Gebiete.
Selbst im Umkreis von 11 km sind negative Begleiterscheinungen zu erwarten (bis 5 km Belastungsraum, bis 11 km
Wirkzone).
Daher ist es äußerst wichtig, dass viele Betroffene eine
Stellungnahme dazu abgeben.
Gleichzeitig läuft seit dem Frühsommer eine Unterschriftensammlung (initiiert vom FREIEN HORIZONT) zur Unterstützung
von Volksbegehren gemäß Artikel 60 der Landesverfassung.
1. Zum einen für die Änderung der Landesbauordnung. Formuliert sind hier menschenwürdige Abstandsregelungen zur
Wohnbebauung, die 10H Regelung. Sie enthält die Forderung einer 2.000 m Abstandsregelung zur Wohnbebauung,
bei Anlagen über 200 m einen Abstand, der der zehnfachen
Höhe der Anlage entspricht. (Das Land Bayern hat davon
Gebrauch gemacht und diesen Mindestabstand bereits
rechtlich geregelt)!
2. Zum anderen die Änderung des Landesplanungsgesetzes
M-V, auch hier enthalten ist die vernünftige Abstandsregelung von 2.000 m zur Wohnbebauung und zusätzlich die
Forderung nach Abständen zwischen der Küste und Windenergieanlagen auf See von 20 km.
Bitte unterstützen Sie beide Volksbegehren mit Ihrer Unterschrift, damit die erforderlichen Unterschriften beim Landtag eingereicht werden können.
Nehmen Sie Ihr verfassungsgemäßes Recht auf Mitbestimmung wahr, damit unsere Heimat auch in Zukunft lebenswert bleibt!
Wenn Sie ebenfalls eine Bürgerinitiative gründen wollen, Hilfe
bei der Erstellung der Stellungnahme zu den Windeignungsgebieten benötigen, Ihre Unterschrift für die Volksbegehren abgeben möchten oder sich informieren wollen, schreiben Sie uns
eine Mail unter:
[email protected]
oder wenden sich direkt an das
Aktionsbündnis FREIER HORIZONT
http://freier-horizont.de/
Franzburg-Richtenberg
Vermietungen von Wohnungen,
Wohngemeinschaften und Gewerberäumen
in unserem Amtsbereich
durch:
Wohnungsbaugesellschaft mbH Richtenberg,
Bahnhofstraße 32, 18461 Richtenberg
Telefon:
038322 536-0
Fax:
038322 536-99
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.wbg-richtenberg.de
Wohnraum zu vermieten in:
(Bezug nach Vereinbarung)
Franzburg, An der Promenade 9
3-Raum-Wohnung
77,20 qm
Verbrauchsausweis: 129,0 kWh/(qma), Gas, Baujahr 1910
Hoikenhagen, Dorfstraße 9
1-Raum-Wohnung
31,63 qm
2-Raum-Wohnung
55,65 qm
Verbrauchsausweis: 182,2 kWh/(qma), Öl, Baujahr 1900
Sievertshagen, Dorfstraße 72
3-Raum-Wohnung
58,22 qm
Verbrauchsausweis: 172,5 kWh/(qma), Gas, Baujahr 1900
Splietsdorf, Quitzin 11 - 12
2-Raum-Wohnung
63,56 qm
Verbrauchsausweis: 121,0 kWh/(qma), Öl, Baujahr 2004
Glewitz, Voigtsdorf 20
3-Raum-Wohnung
62,20 qm
Verbrauchsausweis: 129,0 kWh/(qma), Öl, Baujahr 1950
Glewitz, Voigtsdorf 21
2-Raum-Wohnung
49,00 qm
Verbrauchsausweis: 147,0 kWh/(qma), Öl, Baujahr 1950
Glewitz, Dorfstraße 40
2-Raum-Wohnung
50,30 qm
3-Raum-Wohnung
59,70 qm
Verbrauchsausweis: 113,0 kWh/(qma), Öl, Baujahr 1960
Alle Wohnungen sind modernisiert.
Wohnungsgenossenschaft Franzburg eG,
Platz des Friedens 1, 18461 Franzburg
Tel./Fax:
038322 50517
Internet:
www.wg-franzburg.de
E-Mail:
[email protected]
SWG Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH
Außenstelle in Velgast
Telefon:
038324 659631
E-Mail:
[email protected]
Baustelle in der Gemeinde Weitenhagen
Bauherr:
Bauvorhaben:
Baufirma:
Teilnehmergemeinschaft BOV Oebelitz
Sanierung Teilstrecke Verbindungsstraße
von Behrenwalde nach Koitenhagen (Natursteinpflaster)
Fa. Eurovia Verkehrsbau Union GmbH
Franzburg-Richtenberg
Baubetreuung:
Baubeginn:
Bauende:
–8–
Ingenieurbüro Seidlein, Stralsund; Herr Kolle,
03831 444142
01.10. bis 30.10. - Vollsperrung der Straße;
Umleitungsstrecke ist ausgeschildert
30.10.2015
Information zum neuen Bundesmeldegesetz
Ab 1. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz.
Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz
verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Wenn ein
Mieter aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung
im Inland bezieht, ist eine Abmeldung erforderlich.
Der § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) besagt, dass Vermieter
den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Dies hat eine sogenannte Mitwirkungspflicht für Vermieter zur
Folge:
Ab November müssen sie innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug ihres neuen Mieters
ausstellen.
Auch ein Umzug innerhalb des Hauses muss angezeigt werden!
Inhalt der Bescheinigung
Ein einheitliches Formular gibt es für die Bescheinigung des
Vermieters nicht. Allerdings regelt das Gesetz, welche Informationen auf jeden Fall enthalten sein müssen:
sæ .AMEæUNDæ!NSCHRIFTæDESæ6ERMIETERSæ%IGENTÔMERæODERæ7OHnungsgeber)
sæ )NFORMATIONæOBæESæSICHæUMæEINENæ!USæODERæ%INZUGæHANDELT
sæ !NSCHRIFTæDERæ7OHNUNGæMITæKONKRETERæ,AGEæDERæ7OHNUNGæINnerhalb des Wohngebäudes, d. h.( z. B. 1. OG, links)
sæ .AMENæDERæ-IETER
Wichtig:
Die Bescheinigung kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form ausgestellt werden. Vermieter können sie entweder dem Mieter oder direkt der zuständigen Behörde zukommen lassen.
Die Bescheinigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer
von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Nr. 10/2015
Amt Franzburg-Richtenberg - Frau
Milachowski,
038322
54112, Sozialkaufhaus Richtenberg, 038322 589872
Während des Gesprächs werden Sie entweder informiert darüber,
was derzeitig gerade gebraucht wird, oder wir stellen den Kontakt
mit der Betreuerin der Asylbewerber, Frau Marita Thielke, her.
Jubilare im Monat November
Stadt Franzburg
Herrn Burmeister, Karl
Frau Knoll, Hannelore
Frau Klein, Hildegard
Herrn
von Schmiterlöw, Bertram
Herrn Blumrodt, Dieter
Frau Lewe, Bärbel
Frau Schneider, Erika
Herrn Schmidt, Werner
Frau Wascher, Henni
Frau Stahlkopf, Elüdia
Frau Bublitz, Edelgard
Herrn Laser, Hans-Joachim
Herrn Jürgens, Horst
Herrn Hall, Karl-Heinz
Herrn Bandow, Hans-Werner
Frau Maruska, Ilse
Herrn Theiß, Horst
Frau Schulzeck, Henny
Frau Laser, Erika
Herrn Lehmann, Heinz
am 01.11.
am 01.11.
am 05.11.
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
am 06.11.
am 10.11.
am 12.11.
am 13.11.
am 14.11.
am 17.11.
am 19.11.
am 20.11.
am 21.11.
am 22.11.
am 23.11.
am 24.11.
am 26.11.
am 27.11.
am 28.11.
am 30.11.
am 30.11.
zum 90. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Gemeinde Glewitz
Herrn Holtz, Gerd
Herrn Diestelhorst, Karl-Heinz
Herrn Rose, Klaus
Frau Priehs, Heide-Lore
am 05.11.
am 19.11.
am 23.11.
am 24.11.
zum 68. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Gemeinde Glewitz, Langenfelde
Frau Lange, Heidelore
Frau Schade, Heidi
Frau Meyer, Ursula
am 06.11.
am 07.11.
am 17.11.
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Gemeinde Glewitz, Strelow
Frau Pieth, Christel
am 16.11.
zum 75. Geburtstag
Gemeinde Glewitz, Voigtsdorf
Information des Ordnungsamtes
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
immer wieder erhalten wir Anrufe und Nachfragen, ob und wo
man Sach- oder Kleiderspenden für die Asylbewerber abgeben
kann.
Grundsätzlich freuen wir uns über Ihre Spendenbereitschaft.
Die Asylbewerber kommen hier meistens nur mit einem Koffer,
einer Tasche o. ä. an. Da fehlt es dann an vielem, was im täglichen Leben gebraucht wird.
Erfahrungsgemäß handelt es sich vor allem um Bekleidung für
die Kinder, Kinderspielzeug und auch Bücher.
Sollten Sie solche und andere Sachen übrig haben, nehmen
Sie bitte mit folgenden Stellen Kontakt auf:
Amt Franzburg-Richtenberg - Frau Karallus, 038322 54116
Herrn Fährmann, Hartmut
am 01.11.
zum 74. Geburtstag
Gemeinde Glewitz, Zarnekow
Frau Buske, Jutta
am 14.11.
zum 60. Geburtstag
Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Gremersdorf
Frau Hafemeister, Henny
Frau Behling, Irmgard
Frau Macpolowski, Edeltraud
Frau Kotecki, Dorothea
Frau Ewald, Wera
Herrn Sawatzki, Ewald
am 06.11.
am 09.11.
am 15.11.
am 20.11.
am 27.11.
am 30.11.
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Pöglitz
Frau Bohn, Adeltraut
Frau Bartz, Gerda
am 07.11.
am 16.11.
zum 76. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
Nr. 10/2015
–9–
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Millienhagen
Herrn Beeskow, Günter
am 12.11.
zum 87. Geburtstag
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Oebelitz
Frau Glaser, Angela
am 22.11.
zum 86. Geburtstag
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Wolfshagen
Herrn Fischer, Ernst
Herrn Friedrichs, Berthold
Herrn Hauf, Adolf
am 06.11.
am 16.11.
am 21.11.
zum 76. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
Gemeinde Papenhagen, Rolofshagen
Herrn Steiner, Eduard
am 22.11.
zum 85. Geburtstag
Gemeinde Papenhagen, Schönenwalde
Frau Koch, Gertrud
am 08.11.
zum 81. Geburtstag
Gemeinde Papenhagen, Sievertshagan
Frau Baier, Maria
Frau Beug, Hannelore
am 02.11.
am 25.11.
zum 74. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
Gemeinde Papenhagen, Ungnade
Herrn Stremlow, Manfred
am 16.11.
zum 73. Geburtstag
am 02.11.
am 06.11.
am 07.11.
am 10.11.
am 14.11.
am 15.11.
am 23.11.
am 24.11.
am 25.11.
am 27.11.
am 29.11.
zum 86. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Gemeinde Splietsdorf
Frau Minther, Irma
am 29.11.
Frau Linde, Erika
Herrn Wittstock, Karl
Frau Tanschus, Ingrid
Frau Vespermann, Irmgard
Herrn Oppermann, Albert
Frau Rüh, Ingelore
Frau Walker, Emmi
zum 84. Geburtstag
am 14.11.
am 14.11.
am 17.11.
am 23.11.
am 27.11.
am 28.11.
am 30.11.
zum 76. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Gemeinde Velgast OT Altenhagen
Frau Kiekbusch, Gisela
Frau Schult, Charlotte
Frau Frank, Lina
am 12.11.
am 19.11.
am 28.11.
zum 84. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Gemeinde Velgast OT Bussin
Frau Krüger, Erika
am 13.11.
zum 76. Geburtstag
Gemeinde Velgast OT Hövet
Frau Stiboy, Renate
am 01.11.
zum 81. Geburtstag
Gemeinde Velgast OT Lendershagen
Frau Kroß, Hannelore
Frau Beerbohm, Maria
am 01.11.
am 10.11.
zum 78. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Gemeinde Velgast OT Manschenhagen
Frau Lorenz, Hildegard
Stadt Richtenberg
Frau Schün, Helga
Frau Köhn, Ursel
Frau Hückstedt, Elli
Herrn Eisermann, Richard
Frau Hopp, Emmy
Frau Witteschus, Edeltraut
Herrn Fiedler, Josef
Herrn Kroß, Wolfgang
Frau Müller, Anneliese
Herrn Hopp, Karl
Frau Schwarz, Edelgard
Franzburg-Richtenberg
am 04.11.
zum 80. Geburtstag
Gemeinde Weitenhagen
Frau Wnuck, Gisela
am 12.11.
zum 69. Geburtstag
Gemeinde Weitenhagen OT Behrenwalde
Frau Möller, Renate
am 21.11.
zum 75. Geburtstag
Gemeinde Wendisch Baggendorf
Frau Bünger, Bärbel
am 16.11.
zum 72. Geburtstag
Gemeinde Wendisch Baggendorf, Leyerhof
Frau Daberkow, Rosemarie
Herrn Brunn, Otto
Herrn Bockhahn, Gunther
am 13.11.
am 14.11.
am 18.11.
zum 71. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Gemeinde Splietsdorf, Holthof
Herrn Scholtz, Bernhard
Frau Hoffmeyer, Elisabeth
Herrn Berndt, Gerhard
Herrn Hoppe, Henry
Herrn Ritter, Herbert
Frau Raabe, Elli
Frau Schmieder, Sieglinde
am 11.11.
am 23.11.
am 29.11.
am 01.11.
am 17.11.
am 22.11.
am 22.11.
zum 62. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
Goldene Hochzeit
am 05.11.
Herrn Hans-Jürgen und Frau Irma Minther
aus Splietsdorf
Gemeinde Velgast
Frau Schulz, Christa
Frau Usko, Annelies
Herrn Fethke, Wolfgang-Peter
Herrn Rätz, Eberhard
Frau Rose, Elli
Frau Ahrens, Grete
Herrn Boeckmann, Werner
Herrn Schult, Hans-Werner
Herrn Kankel, Manfred
Herrn Schmidt, Heinz
Frau Becker, Edeltraut
Herrn Calmon, Wolfgang
Frau Thiele, Gerlinde
am 02.11.
am 02.11.
am 04.11.
am 04.11.
am 04.11.
am 05.11.
am 05.11.
am 05.11.
am 06.11.
am 07.11.
am 08.11.
am 12.11.
am 13.11.
zum 79. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Nachlese zum 2. Straßenfest
am Grünen Weg in Franzburg
Der guten Tradition folgend, sollte dieses Jahr wieder ein Straßenfest stattfinden - darin waren sich die meisten Anwohner einig. So erfolgreich wie es letztes Jahr lief, sollte es dieses Jahr
auch wieder werden. Am späten Nachmittag des 11. Juli 2015
war es dann so weit. Nach vielen Vorbereitungen, die alle in Eigenregie der Anwohner durchgeführt wurden, konnte die Party
beginnen. Einige der Männer bedienten die Grills, von denen es
schon lecker duftete. Andere Anwohner hatten viele Leckereien
von Salaten bis hin zu Dessert und Bowle liebevoll zubereitet.
Während die Kinder Spaß bei verschiedenen Spielen hatten,
maßen einige der Erwachsenen ihre Kräfte beim Kugelstoßen.
Die Begegnungen und lockeren Gespräche untereinander ließen keine Langeweile aufkommen. Bei schöner Musik wurde
dann auch von einigen das Tanzbein geschwungen.
So wurde die allseits gute Stimmung bei Partylicht und Feuerschalen mit in die Nacht genommen. An dieser Stelle möchten
wir den Ehepaaren Grube und Pittelkow, die die Organisation in
den Händen hielten, und allen fleißigen Helfern, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben, recht herzlich danken.
Michael Glesecke
Franzburg-Richtenberg
– 10 –
Die Kulturwerkstatt Velgast e. V. lädt ein zum:
Nr. 10/2015
14.11.2015
14:11.2015
21.11.2015
Umzug durch die Stadt
ab Gewerbegebiet
Nachtwäscheball im Kulturhaus
Nachtwäscheball im Kulturhaus
10:00 Uhr
20:00 Uhr
20:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr Richtenberger Carneval Club e. V.
www.richtenberger-carneval-club.de
Volkssolidarität Grimmen-Stralsund e. V.
Begegnungsstätte Richtenberg, „Haus Holtfreter“
Lange Straße 92
Veranstaltungsplan - Monat Oktober 2015
01./05.10.
06.10.2015
Kartenvorverkauf:
- bei Frau Subat, Arztpraxis Pfennig
vom 05. Oktober bis 09. Oktober 2015
- Bibliothek Velgast, am 13. und 20. Oktober 2015
Kartenpreis: 13 €
07./08.10
12.10.
13.10.2015
14./15.10.
19.10.
20.10.2015
13:30 Uhr
13:30 Uhr
14:00 Uhr
13:30 Uhr
13:30 Uhr
13:30 Uhr
13:30 Uhr
13:30 Uhr
13:30 Uhr
21./22.10.
26.10.
27.10.2015
28.10.2015
29.10.2015
13:30 Uhr
13:30 Uhr
13:30 Uhr
13:30 Uhr
13:30 Uhr
Klubnachmittag mit Kaffeetafel
Seniorensport mit Franziska
Spielenachmittag mit Kaffeetafel
Klubnachmittag mit Kaffeetafel
Klubnachmittag mit Kaffeetafel
Bingo, Spiele mit Kaffeetafel
Klubnachmittag mit Kaffeetafel
Klubnachmittag mit Kaffeetafel
Festveranstaltung - 70 Jahre Volkssolidarität Klubnachmittag mit Kaffeetafel
Klubnachmittag mit Kaffeetafel
Darts, Spiele mit Kaffeetafel
Kegeln in Eixen mit Kaffeetafel
Herrentreff
Jeden Mittwoch um 14:00 Uhr trifft sich die Seniorentanzgruppe.
Jeden Donnerstag um 14:30 Uhr ist Wassergymnastik (2 Gruppen) 14-täglich im Wechsel.
Änderungen vorbehalten!
Hallo liebe Freunde
des Richtenberger Carneval Clubs
Es ist mal wieder so weit.
Am 11.11.2015 beginnt für uns wieder eine schöne und aufregende Zeit:
Wir freuen uns schon auf Sie bei der Schlüsselübergabe am
11.11.2015 um 11:11 Uhr am Rathaus. Auch bei unserem jährlichen Umzug begrüßen wir Sie alle recht herzlich.
Hier die Informationen
für die Eröffnung unserer 33. Saison:
23.10.2015 Kartenvorbestellung
Telefon: 0176 92410749
07.11.2015 Kartenverkauf im Kulturhaus
11.11.2015
Schlüsselübergabe am Rathaus
18:00 bis
19:00 Uhr
14:00 bis
16:00 Uhr
11:11 Uhr
Nutzen Sie unser vielfältiges Angebot, schauen Sie einfach mal
vorbei. Für Familienfeiern oder Tagungen bis zu 25 Personen
können Sie unseren Gemeinschaftsraum mieten.
Ansprechpartner: Frau Dähn, 038322 586966
Nr. 10/2015
– 11 –
Bald nun ist Weihnachtszeit …
(der 1. Advent schon im November)
Liebe Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Papenhagen!
Auch in diesem Jahr möchte Sie die Gemeindevertretung
Papenhagen wieder zu einem vorweihnachtlichen Kaffeenachmittag einladen.
Wann?
am 5. Dezember 2015
von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
In den nächsten Tagen wird unser Gemeindearbeiter wieder bei Ihnen die Teilnahme abfragen.
Der Bus hat folgende Abfahrtszeiten:
12:55 Uhr
Ungnade/B 194
13:00 Uhr
Ungnade - Dorfmitte
13:05 Uhr
Sievertshagen
- Hst. III
13:10 Uhr
- Hst. II (Ike)
13:15 Uhr
- Hst. I
13:30 Uhr
Schönenwalde
- Hst. I
13:32 Uhr
- Hst. II
13:35 Uhr
Hoikenhagen
13:45 Uhr
Rolofshagen
- Wendeschleife
13:50 Uhr
- 4 WE-Block
Franzburg-Richtenberg
lichen Schule in Velgast ausstellen konnten. Dafür haben die
tanzenden Blumenmädchen sicher die Phantasie des einen
oder anderen bewegt. Eine neue Erfahrung.
Auch bei unseren Angeboten gibt‘s Neues.
Nachdem die Leute von der Flimmerkiste das Volkswerftprojekt
abgeschlossen haben, werden sie in den nächsten Monaten
wieder öfter in Velgast und den Ortsteilen unterwegs sein. Also
bitte nicht erschrecken, wenn Euch jemand eine Kamera vor die
Nase hält.
Falls Ihr noch mitmachen wollt:
Die Filmleute treffen sich immer donnerstags ab 16:00 Uhr im
„laden“.
Dienstags sind dort ab 15:00 Uhr immer die preisgekrönten
„GREENHORN‘S“ zugange um ihre Naturprodukte an die Frau
und den Mann zu bringen. Auch am Dienstag, jeweils von 16:30
- 18:00 Uhr können sich alle, deren Herz für Volleyball schlägt,
in der Sporthalle im Gemeindezentrum beim Baggern und Pritschen ausprobieren.
Wir freuen uns auf ein paar nette Stunden mit Ihnen.
Ilona Kindler
Bürgermeisterin
TRAB AN
So, angelaufen ist es ja, das neue Schuljahr, oder für manchen
eben auch: Ausbildungsjahr. Ich hoffe, Ihr habt Euch schon
gut zurechtgefunden mit den alten und neuen Mitschülern, bekannten und noch nicht so bekannten Lehrern, Stundenplänen
und anderen Neuigkeiten, die sich über die Ferien so angesammelt haben. Aber sagt nicht, bei Euch hätte sich gar nichts verändert ... Irgendetwas ist doch immer in Bewegung.
Und weil wir gerade bei Bewegung sind: Klasse, dass wir mit
Eurer Hilfe auch zur diesjährigen Vereinsolympiade wieder eine
Station und eine Mannschaft starten lassen konnten!
Nicht so viel bewegt haben sich die Blumenbilder von Tatiana
Manuilowitsch, der jungen ukrainischen Designerin, deren Bilder wir in Zusammenarbeit mit Migra Rostock und der Beruf-
Wer eher auf Fußball steht, sollte sich den Mittwoch ab 16:30
Uhr vormerken.
Und nun ist für heute Schluss mit TRAB AN, sonst reicht der
Platz wieder nicht. Lasst es Euch also gut gehen und Euch bei
Gelegenheit im „laden“ oder „Klub“ sehen.
Bernd Tscheuschner
Jugendsozialarbeiter
Viele Gewinner bei der Vereinsolympiade 2015
97 Punkte - eigenen Rekord eingestellt!
Wieder einmal waren die hochmotivierten Männer des Velgaster Carnevalsclubs nicht zu schlagen. Obgleich ihnen die Karnevalistinnen aus dem Verein bei der diesjährigen Auflage der
Velgaster Vereinsolympiade dicht auf den Fersen waren und
Franzburg-Richtenberg
– 12 –
Nr. 10/2015
nur knapp auf dem zweiten Platz landeten, gefolgt von der Kulturwerkstatt des Ortes. Überhaupt gab es zwischen den letztendlich 14 teilnehmenden Teams, zu denen diesmal auch das
Juniorteam „FC Mineralwasser“ und zwei Gästemannschaften
aus Niepars zählten, oft nur denkbar geringe Punkteabstände
von teilweise 0,5 Zählern. Ein Zeichen dafür, wie engagiert die
Velgaster auch diesmal bei der Sache waren!
Egal ob nun an den Ständen des Chors, der Handarbeitsfrauen,
des Kleingartenvereins, der Angler, der Feuerwehr, des Jugendhauses Storchennest oder bei den Aktionen des Sportvereins, der Karnevalisten oder der Kulturwerkstatt - überall gab es
wieder neue sportliche, kreative, musische und handwerkliche
Herausforderungen für die Akteure zu bewältigen, der sich alle offenbar bestens gelaunt stellten. Und schon allein dadurch
haben sich wieder alle Mitmacher den Titel „Gewinner“ bei diesem herbstlichen Spektakel verdient. Ein besonderer Dank gilt
außerdem all jenen, die sich durch Kuchen backen, bei der Beschallung, dem Auf- und Abbau, dem Drucken der Urkunden
sowie der Sorge um das kulinarische Wohl der Teilnehmer und
Gäste so engagiert kümmerten!
Bernd Tscheuschner
Die Einschulung in Grammendorf
Am 02.09.2015 fand die Einschulung
für die 1. Klasse statt.
19 Kinder trafen sich, um ihre Zuckertüte
abzuholen und um in die Schule aufgenommen
zu werden.
Außerdem waren viele Eltern, Kinder und Großeltern zu Gast.
Zuerst spielte Rebecca Ziepke das kleine Präludium auf dem
Keyboard vor.
Kinder aus der 2. bis 4. Klasse eröffneten mit dem Hummeltanz, der bei den Leuten gut ankam, das Programm. Danach
erzählten Schüler der 4. Klasse die Geschichte von der Jule Julischkat. In dem Stück „Nils lernt lesen“ zeigten alle Schüler, wie
wichtig Schule ist.
Dabei begeisterte Nane Lass die Zuhörer mit ihrem Stück
„Summ, summ, summ, Bienchen summ herum“. Dieses Programm war ein toller Erfolg!
Kurz darauf bekamen alle Kinder ihre Zuckertüten und waren
stolz, endlich Schulkinder zu sein.
Wir wünschen eine schöne Grundschulzeit.
Viel Glück und Erfolg wünscht
die Klasse 4 der Grundschule Grammendorf
Die 24-Jährige Franzisja Jaekel übernimmt
die Leitung des Naturkindergartens
in Sievertshagen von Angela Wallis
Sievertshagen. Der Staffelstab im Naturkindergarten des Jugendfreizeit-Vereins in Sievertshagen wurde zum ersten September übergeben: Neue Leiterin der Einrichtung in der Gemeinde Papenhagen ist die 24-jährige Franziska Jaekel. Sie
übernahm die Kita, in der 31 Mädchen und Jungen betreut werden, von Angela Wallis.
„Ich habe den Platz nach 22 Jahren gern für meine junge und
engagierte Kollegin frei gemacht, die ausgeglichen, liebevoll
und kompetent genug ist, als Erzieherin mit Leitungsfunktion im
unserem Naturkindergarten zu arbeiten und auch neue, frische
Ideen gemeinsam mit dem gesamten Team umzusetzen“, sagte
Angela Wallis. Sie sei dem Team sehr dankbar, dass es mit ihr
all die Jahre an einem Strang gezogen hat und mit ihr durch
Dick und Dünn gegangen sei. Angela Wallis: „Und dankbar bin
ich auch, dass das gesamte Kindergarten-Team meine Idee angenommen hat, Franziska Jaekel als Leiterin einzusetzen.“
Franzi Jaekel ist in der Sievertshagener Einrichtung kein Neuling. Von ihrem zweiten Geburtstag an bis zur Einschulung
wurde sie dort betreut - die erste Erzieherin war Angela Wallis.
Nach dem Abitur und ein paar Monaten in Australien begann
die junge Frau, die mit ihrem Freund Stephan jetzt in Grimmen
lebt und in Holthof aufgewachsen ist, mit einem Lehramtsstudium. Aber so richtig wohlgefühlt habe sie sich nicht mit dieser Entscheidung. Ein Praktikum innerhalb dieses Studiums
war schließlich ausschlaggebend dafür, dass sie ihren Berufswunsch überdachte. Zahlreiche Diskussionen später begann
sie eine Ausbildung. „Zuerst zur Sozialassistentin und anschließend zur Erzieherin“, erzählt sie. Auch im Naturkindergarten gehörten mehrere Praktika dazu. „In dieser Zeit hat sie das Team
überzeugt, genau die richtige für uns zu sein“, sagt Angela Wallis.
Für Franziska Jaekel, die erst jetzt im Sommer ihre Ausbildung
beendete, bedeutet das, weiter die Schulbank zu drücken - für
die Ausbildung zur Kita-Leiterin. Aber Weiterbildung gehöre
sowieso zu ihren beruflichen Zielen. „Wie beispielsweise eine
Weiterbildung in Sachen tiergestützte Arbeit“, erzählt sie. Tiere
wie Schweine, Schafe, Katzen, ein Pony und Kaninchen gehören nicht nur im Naturkindergarten zu ihrem Alltag, sondern mit
Pferden, dem Hund Kasper und Katze Lotte auch privat dazu.
„Ich freue mich darüber, dass der Leiterwechsel so reibungslos
geklappt hat“, betont die ehemalige Chefin, die jetzt in Teilzeit
als Servicekraft in der Kita arbeitet, und unter anderem für den
Frühstücks- und Nachmittagsimbiss zuständig ist. „Die Kinder
mögen Franzi und die Eltern haben sie von der ersten Minute
an akzeptiert.“ Jeder, der in der Branche arbeite, wisse, wie
schwer es ist, geeigneten Nachwuchs zu finden, der bereit ist,
Verantwortung zu übernehmen. „Und mit meiner jetzigen Tätigkeit kann ich sicherlich den Erziehern den Rücken frei halten,
Nr. 10/2015
– 13 –
damit sie gute pädagogische Arbeit leisten können“, hofft Angela Wallis. Dabei sei sie auch als Vertretung für die Erzieher
einsetzbar, wenn mal Not am Mann sein sollte. Angela Wallis:
„Ansonsten freue ich mich aber über die gewonnene Freizeit,
die ich in vollen Zügen genießen werde und wünsche Franziska von Herzen das Allerbeste, dass sie sich gut einarbeitet und
glücklich über ihren gewählten Erzieherberuf ist - genauso wie
ich es über viele Jahre war und bin.“
aj
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partner BUND können Sie in den Sommermonaten mit viel
Spaß und Gleichgesinnten am Strand von Zingst helfen, diesen
wichtigen Lebensraum intakt zu halten. Es ist viel los an der
Schatzküste - machen Sie mit!
Möchten Sie sofort mehr wissen? Hier können Sie im Internet
anfangen: www.schatzküste.com
Das Projekt wird seit 2014 bis 2020 im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für
Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.
Himmelskundliche Veranstaltungen
des gemeinnützigen „Verein zur Erhaltung der FeldsteinKirchenruine in Rolofshagen e. V.“
Beobachtungsabend - Herbststernhimmel 2015
am 9. Oktober 2015 um 22:00 Uhr MESZ
Wenn wegen Regen, starker Bewölkung oder ungenügenden
Sichtbedingungen die Beobachtung nicht möglich oder unzureichend ist, findet der nächste Beobachtungsabend zum jeweils
nächsten Klammertermin statt.
Herbstwanderung
in der Nordvorpommerschen Waldlandschaft
Das chance.natur-Team lädt ein zur Wanderung durch den
Forst Lendershagen. Gemeinsam mit dem Revierförster Herrn
Mehl werden verschiedene Waldtypen und Beispiele geplanter
Naturschutzmaßnahmen gezeigt.
Treffpunkt ist am 24.10.2015 am Forstamt Schuenhagen.
Start: 10:00 Uhr. Ende gegen 12:00 Uhr.
Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung unter: [email protected].
Beate Richter
Sachbearbeiterin chance.natur
Landkreis Vorpommern-Rügen
Streifzug durch die Vielfalt
Neues von der Schatzküste (2. Teil) Für alle, die schon dort sind oder noch
hinwollen
Wir laden Sie ein - statten Sie der Vielfalt an unserer Schatzküste einen Besuch ab! Viele Informationen zum Schatz an der Küste, zu den
Tieren und Pflanzen, der Landschaft und den Menschen finden
Sie auf den Informationstafeln unserer Wanderausstellung. Wo
die Ausstellung aktuell „Rast macht“, erfahren Sie auf unserer
Projekt-Homepage.
Jedes Jahr können Sie beim Fest der Biologischen Vielfalt Wissenswertes zu spannenden Lebensräumen vor Ihrer Haustür
mitnehmen, tolle Angebote zum Schmecken, Fühlen, Mitmachen und Genießen erleben und nette Menschen treffen. In diesem Jahr feiern wir das Wiesenfest in Klausdorf, wo wir 2016
sein werden, erfahren Sie rechtzeitig in der Presse und auf unserer Homepage.
Die Vielfalt am Strand mit all ihren Besonderheiten kennenlernen und bewahren helfen - gemeinsam mit unserem Verbund-
Ersatzweise am:
(16. Oktober 2015
(06. November 2015
(13. November 2015
(04. Dezember 2015
(11. Dezember 2015
um 22:00 Uhr MESZ)
um 20:30 Uhr MEZ)
um 20:30 Uhr MEZ)
um 20:30 Uhr MEZ)
um 20:30 Uhr MEZ)
Treffpunkt: An der Straße von Rolofshagen nach Papenhagen,
etwa 150 m ab Ortsausgang Rolofshagen.
Ein Fernglas kann immer von Nutzen sein.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Tragen Sie zum Beobachtungsabend bitte dem jeweiligen Wetter angepasste warme Bekleidung und feste Schuhe.
Kommen Sie zeitnah, wann Sie wieder gehen, bestimmen Sie
selbst.
gez. Erwin Mägdefrau
Tel.: 038325/65560
Kirchliche Nachrichten
aus dem Pfarramt der Kirchengemeinden
Franzburg und Richtenberg
Monatsspruch für Oktober 2015
Haben wir Gutes empfangen von Gott und sollten das Böse
nicht auch annehmen?
Hiob 2 Vers 10
Gottesdienste
19. n. Trinitatis, So., 11.10.
09:00 Uhr
Kirche Richtenberg
20. n. Trinitatis, So., 18.10.
09:00 Uhr
Kirche Richtenberg
10:30 Uhr
Kirche Franzburg
21. n. Trinitatis, So., 25.10.
09:00 Uhr
Kirche Richtenberg
10.30 Uhr
Kirche Franzburg
Reformationstag, Sa., 31.10.
10:00 Uhr
Kirche Abtshagen
Andacht
mit Abtshagen/
Elmenhorst/
Richtenberg/Franzburg
Franzburg-Richtenberg
So., 01.11.
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Nr. 10/2015
Kirchliche Nachrichten
aus Starkow und Velgast
entfällt der Gottesdienst wegen
Reformationsfest am 31.10.
Änderungen entnehmen Sie bitte der Ostsee-Zeitung!!!
Veranstaltungen der Kirchengemeinden
Jeden Montag
16:00 Uhr
Pfarrhaus Richtenberg Kinderstunde
Jeden Dienstag
17:00 Uhr
Pfarrhaus Abtshagen
Junge Gemeinde
Jeden Dienstag
19:30 Uhr
Pfarrhaus Franzburg
Chor
Mi., 07.10.
14:30 Uhr
18:00 Uhr
Fr., 09.10. So., 11.10.
Mi., 14.10.
14:30 Uhr
Mi., 21.10.
14:30 Uhr
18:00 Uhr
Sa., 31.10.
10:00 Uhr
Pfarrhaus Franzburg
Pfarrhaus Franzburg
Bibelkreis Franzburg
AGAS
Partnertreffen Lensahn/Neukirchen
Pfarrhaus Franzburg
Seniorenkreis
Franzburg
Pfarrhaus Richtenberg
Seniorenkreis
Richtenberg
AGAS
Pfarrhaus Franzburg
Kirche anschl. Pfarrhaus Reformationsfest mit
Abtshagen
Elm./Abtsh./Frb./Rbg.
Gottesdienst mit
anschl. Suppenessen +
Kaffee
(Okt./Nov. 2015)
Monatspruch für Oktober:
„Haben wir Gutes empfangen von Gott und sollten das Böse
nicht auch annehmen?“
(Hiob 2,10)
Unglaublich: Auch das Böse wird von Gott zugelassen!? - Ja,
so ist es. Alles, was uns trifft, muss erst an Gott vorbei. Es trifft
uns nur mit der Erlaubnis Gottes. Hiobs Glaube an Gott steht
auf härtester Probe. Er verliert seinen gesamten Besitz und alle seine 10 Kinder. Am Ende aller „Hiobsnachrichten“, die ihn
Schlag auf Schlag erreichen, kann er dennoch glaubensvoll
sprechen: „Nackt bin ich von meiner Mutter Leib gekommen,
nackt werde ich wieder dahinfahren. Der HERR hat‘s gegeben,
der HERR hat‘s genommen; der Name der HERRN sei gelobt.“
(1,21) Als ihm dann noch vom Satan die Gesundheit genommen wird und seine Frau ihn fragt, ob er nicht Gott absagen
möchte, kommt obiges Hiobswort.
Eine harte Geschichte. Freunde leiden mit Hiob und halten bei
ihm aus. Am Ende erkennen sie gemeinsam: Gott wird Seinem
Namen gerecht. Jahve ist Sein Name, zu Deutsch: „Ich bin da für dich!“ Das dürfen wir von Hiob lernen: Gott ist bei uns und
mit uns, an guten und an schweren Tagen, auch mitten im Unglück. Es kommen wieder bessere Zeiten, für Hiob und auch für
uns.
Gottesdienste
04. Okt.
10 Uhr
Mit freundlichen Grüßen
11. Okt.
14 Uhr
Ihr Pastor Axel Prüfer
18. Okt.
31. Okt. (Sa.)
08. Nov.
22. Nov.
10 Uhr
14 Uhr
10 Uhr
10 Uhr
14 Uhr
Velgast Familiengd. Erntedankfest,
Taufen
Starkow Abendmahlsgd.
Erntedankfest
Velgast
Starkow Reformationstag, Taufe
Velgast
Velgast, Abendmahlsgottesdienst,
Totengedenken
Starkow, Abendmahlsgottesdienst,
Totengedenken
Erntedankgaben erbeten
Wer Gott dankt, ist auch bereit zum Teilen. Das wollen wir am
Erntedanktag tun. Bitte bringen Sie vor den Festen am 4.
und 11. Oktober (s. o.) etwas von dem, was Gott uns schenkt
und wir weiterschenken dürfen an Menschen, die das Nötigste
zum Leben vermissen, wie die Asylbewerber in Franzburg und
Richtenberg. Bringen Sie Ihre Gaben möglichst schon wenige
Tage vor dem Fest in unsere Kirchen, damit wir mit Ihren Gaben die Kirche schmücken können. Es darf auch Kleidung oder
Spielzeug sein.
Fröhliche Kinderstunden
montags, 15:15 - 16:15 Uhr für Klasse 1 - 3
donnerstags um 15:15 Uhr ab Klasse 3 - 6
Wir hören und gestalten Geschichten der Bibel, singen, beten
und spielen. Alle Kinder sind willkommen!
Gemeindenachmittag
Di., 27. Oktober 2015 um 14 Uhr im Pfarrhaus Velgast:
„Komm mit nach Kolumbien, Peru und Panama 2015!“ Ein
Reisebericht von Adelheid und Magdalena Tuve, mit Kaffee und
Kuchen.
Sonnentreff
Die „Stufen des Lebens“ in den beiden zurückliegenden Jahren haben begeistert. Nun kommt die Gemeindepädagogin Gerlind Reschke aus Trantow erneut zu uns zum Thema: „Alles
hat seine Zeit - Joseph und seine Träume“. Immer Mittwoch
um 19 Uhr im Velgaster Pfarrhaus, am 7. und 14. Oktober.
Nr. 10/2015
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Mit dem Verein Backstein - Geist und Garten Starkow e. V.:
3. Okt. Appeltag, das Fest rund um den Apfel
14 Uhr Plattdeutsche Andacht, P. i. R. Prophet (Stralsund)
15 Uhr Chor-Konzert: mit Velgaster Chor und Vineta-Chor
der Stadt Barth
Einen schönen Herbst, eine gute Ernte und freundliche Menschen und Gottes Segen auf allen Wegen, wünscht Ihnen und
Euch, auch im Namen des Kirchengemeinderates,
Ihre und eure Pastorin
Adelheid Tuve
Franzburg-Richtenberg
Donnerstag, 15. September
14:30 Uhr
Gemeindenachmittag
Sonntag, 18. Oktober
10:45 Uhr
Gottesdienst
Sonnabend, 24. Oktober
09:30 Uhr
Gottesdienst auf der Wasserburg Turow
Sonntag, 25. Oktober
10:45 Uhr
Gottesdienst
Reformationstag
kein Gottesdienst
Sonntag, 1. November
10:45 Uhr
Gottesdienst
Evangelische Kirchengemeinde
Kirch-Baggendorf
Pastor Detlef Huckfeldt
Kirch Baggendorf 23
[email protected]
Tel. 038334 342
Friedhofs Kirch-Baggendorf
Bernhard Weiss: Tel. 038334 430
Kirchenkalender
Sonntag 4. Oktober
kein Gottesdienst in Kirch- Baggendorf
10:00 Uhr
Gottesdienst - Landeserntedankfest in Semlow
Sonnabend, 10. Oktober
09:30 Uhr
Gottesdienst auf der Wasserburg Turow
Sonntag, 11. Oktober
14:00 Uhr
Erntedankgottesdienst
Goldene Konfirmation
Herzlichen Glückwunsch!
Die Kirchengemeinde wünscht allen Geburtstagskindern des
Monats September alles Gute und Gottes Segen.
Monatslosung - Oktober
Haben wir Gutes empfangen von Gott und sollten das Böse
nicht auch annehmen?
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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung
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Redaktion:
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Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel
geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge
höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich
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FC Bayern München
VfL Wolfsburg
1. FC Köln
Bayer Leverkusen
FC Augsburg
Borussia Dortmund
SC Paderborn 07
1. FSV Mainz 05
1,98
2,02
2,10
2,14
2,15
2,17
2,18
2,19
2,21
10.
11.
12.
14.
13.
15.
16.
17.
18.
Hertha BSC
SC Freiburg
Eintracht Frankfurt
Werder Bremen
FC Schalke 04
1899 Hoffenheim
VfB Stuttgart
Hamburger SV
Hannover 96
2,32
2,33
2,34
2,41
2,43
2,45
2,74
2,86
2,94
Bundesliga-Barometer Preisverleihung (Saison 2014/2015)
Gladbach als Fan-Meister ausgezeichnet
Ehrung für Platz 1 in der Bundesliga-Barometer-Fan-Umfrage. Große Auszeichnung für Borussia Mönchengladbach: Beim
Bundesliga-Barometer, das Prof.
Dr. Alfons Madeja mit Unterstützung durch den TÜV Rheinland
für die SPORT BILD durchführte,
landete Borussia Mönchengladbach mit der Note 1,98 auf dem
ersten Platz und darf sich damit
über den inoffiziellen Titel „Fan-
meister“ freuen. „Dieser Preis ist
eine Auszeichnung für die Arbeit, die wir geleistet haben und
auch in Zukunft leisten werden“,
so Borussias Geschäftsführer
Stephan Schippers, der den Pokal gemeinsam mit Borussias
Fanbeauftragtem Thomas Weinmann vor dem Anpfiff des Bundesliga-Heimspiels gegen Mainz
05 von Sven Beckedahl aus der
SPORT-BILD-Chefredaktion, Prof.
Dr. Madeja und Olaf Seiche vom
TÜV Rheinland entgegennahm.
„Wir brauchen die Unterstützung der Fans auch in der neuen
Saison und freuen uns, dass der
12. Mann so hinter uns steht. Ich
widme diesen Preis allen Fans
und Mitarbeitern von Borussia
Mönchengladbach.“, so Schippers.
Ehrung für Platz 1
Wie es funktioniert:
Diese Seite wird wöchentlich von unserer Redaktion in Zusammenarbeit mit der SLC Management GmbH Nürnberg und
www.bundesligabarometer.de mit aktuellen Ergebnissen
und Meinungen erstellt.
Alle machen mit und geben ihre Meinung zur Fußball Bundesliga
und zum aktuellen Sportgeschehen ab, seien es Beamte, Angestellte, Arbeiter, Selbständige Unternehmer, Rentner, Schüler und
Studenten, egal ob Mann oder Frau und durch alle Altersschichten.
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Diese Seite ist ein Service von
Personen auf dem Bild (von links): Thomas Weinmann (Fanbeauftragter
Borussia Mönchengladbach), Sven Beckedahl (SPORT-BILD-Chefredaktion),
Stephan Schippers (Geschäftsführer BMG), Prof. Dr. Madeja, Olaf Seiche (TÜV
Rheinland)
LINUS WITTICH
.
Nr. 10/2015
– 21 –
Auto
… sicher durch den Herbst
Die wichtigsten Fragen zum
Reifenwechsel im Herbst/Winter
(ab). Sobald die Tage kürzer werden und die Atemluft draußen kleine weiße
Wölkchen hinterlässt, ist es für die Autofahrer wieder soweit: Der Wechsel
von Sommerreifen auf Winterreifen steht an. Wie in jedem Jahr zu dieser Zeit
stellen sich viele Autofahrer die Frage, ab wann genau die Winterreifen aufgezogen werden müssen und ob es eine Pflicht für die an die kalte Jahreszeit
angepassten luftgefederten Reifen gibt. Experten empfehlen, dass „Von O bis
O“, also von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen am
Fahrzeug angebracht werden sollten.
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Inh. Christian Hübner
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sind die richtigen, um die persönlichen Wünsche und Vorstellungen eines
Haus- oder Wohnungseigentümers zu erfüllen? Wie kann man sicher sein,
den gewünschten Zuwachs an Lebensqualität oder die erwarteten Energieeinsparungen auch wirklich zu bekommen? Orientierung für Verbraucher
bietet hier beispielsweise das Markenzeichen „Meister der Elemente“. Darunter haben sich qualitätsbewusste Handwerksunternehmen zusammengeschlossen, die sich zu einem klar definierten Qualitätsstandard bekennen.
Für dessen Einhaltung bürgt als Dachorganisation die SHK AG aus Bruchsal.
Die Organisation, die mit rund 900 Betrieben die größte Verbundgruppe unabhängiger Handwerksunternehmer der Sanitär- und Heizungsbranche darstellt, unterstützt die Fachbetriebe durch besondere Qualifizierungen und
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– 23 –
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Ökologisch sinnvoll dämmen
So werden Umwelt und Gesundheit effektiv geschont
(djd). Neben der Energieeffizienz ist es vor allem die Umwelt, die vielen
Bauherren und Hausbesitzern am Herzen liegt. Denn in den eigenen vier
Wänden möchten sie sich sicher und geborgen fühlen - und die ökologischen Systeme nicht mehr belasten als unbedingt nötig. Dämmstoffe
aus Naturmaterialien sind allerdings nicht zwangsläufig von Natur aus
umweltschonend. Durch Waldrodungen, Pestizideinsatz, weite Transportwege oder Biozide gegen Schädlingsbefall sieht die Umweltbilanz mancher Öko-Dämmstoffe gar nicht so gut aus, wie es auf den ersten Blick
scheint.
Nicht alle nachwachsenden Dämmungen sind ökologisch
Auch für Hartschaum-Dämmungen aus Polyurethan wird Rohöl benötigt
- aber weit weniger, als ein gut gedämmtes Haus während der Nutzungszeit an Energie einspart. Beim Primärenergiebedarf, also der Gesamtbilanz
für Rohstoffgewinnung, Herstellung, Transport und Verarbeitung am Bau,
schneiden Polyurethan-Dämmsysteme wie zum Beispiel BauderPIR wesentlich besser ab als Mineralwolle und sogar um ein Mehrfaches besser
als etwa Holzfaser. Mitverantwortlich dafür ist zum einen die sehr gute
Wärmeschutzwirkung dieser Wärmedämmung, zum anderen ihre lange
Lebensdauer, die anderen Dämm- und Dichtsystemen deutlich überlegen
ist. Ausführliche Informationen zum nachhaltigen Dämmen enthält der
56-seitige Bauherren-Ratgeber, den es beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de unter www.rgz24.de/daemmen zum kostenlosen Download
gibt.
Schadstoffe, Schimmel und Feuchtigkeit sicher vermeiden
Überraschend ist die Tatsache, dass manche Dämmungen aus nachwachsenden Rohstoffen sogar beim Aspekt Gesundheit hinten liegen. Behandlungen mit Schutzmitteln gegen Insekten und Mikroorganismen sowie Schimmelbelastungen können sich auf die menschliche Gesundheit
auswirken. Polyurethan-Hartschaum ist dagegen von Natur aus resistent
gegen Schädlings- und Schimmelbefall und nimmt keine Feuchte auf.
Im Falle eines Brandes bietet er höchstmögliche Sicherheit, da er weder
glimmt noch schmilzt oder gar brennend abtropft. Er ist emissions- und
schadstoffarm und eine gute Basis für ein gesundes Lebensumfeld.
Foto: djd/Paul Bauder/Image Source
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Tapetenwechsel leicht gemacht
(djd). Mal eben neu tapezieren und dem Raum eine ansprechende Optik
geben - das klingt einfacher, als es tatsächlich ist. Denn auch hier steckt die
Tücke im Detail: Eine Tapete, die Blasen wirft, sich wieder löst oder hässliche
Falten zeigt, verletzt nicht nur die Heimwerker-Ehre - sie führt zudem zu
lästiger Nacharbeit. Entweder müssen unsaubere Nähte so gut wie möglich
nachgebessert werden oder im schlimmsten Fall kann gleich die gesamte
Tapete wieder entfernt werden, und die Arbeit beginnt von Neuem.
Tipps für sauberes Arbeiten
Dabei gehört Tapezieren zu den Aufgaben im Haus, die sich die Meisten
durchaus in Eigenregie zutrauen. Damit das Ergebnis aber überzeugt, sind
grundlegende Kenntnisse unverzichtbar. Fünf typische Tapezierfehler - und
wie man diese vermeiden kann - stellt das Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de auf www.rgz24.de/tapetenwechsel vor. Eine Checkliste zum
Download und ein Video geben zusätzliche Tipps, die das Heimwerken
deutlich erleichtern - und der Online-Bedarfsrechner hilft bei der Planung
der nächsten Renovierung.
Eine wichtige Grundregel: Beim Tapezieren ist Geduld gefragt. Werden die
empfohlenen Weichzeiten nicht eingehalten, kann dies dazu führen, dass die
Tapete an der Wand „wächst“ - das Resultat sind gefürchtete Falten. Wichtig
ist zudem eine gute Vorbereitung des Untergrundes, so Martin Blömer von
der Ratgeberzentrale: „Unebenheiten oder gar Rostflecken können sonst
durchscheinen.“ Und auch beim Trocknen kann so manches schief gehen,
etwa durch Zugluft. Dies kann dazu führen, dass sich Nähte zwischen den
Bahnen wieder öffnen.
Bei Dekortapeten
ist präzises Arbeiten gefragt
Wie erfolgreich der Heimwerker bei
der Wandgestaltung ist, hängt nicht
zuletzt vom verwendeten Material
ab. Eine Raufaser verzeiht auch ein
nicht ganz so präzises Arbeiten oder
Untergründe, die nicht absolut eben
sind. Ganz anders verhalten sich die
trendigen Dekortapeten, etwa mit
ihren großen floralen Mustern oder
anderen Design-Elementen: Schon
kleine Nachlässigkeiten fallen hier
direkt ins Auge - zum Beispiel wenn
der Anschluss von einer Tapetenbahn
zur anderen nicht hundertprozentig
passt. Die Faustformel lautet daher: Je
edler die Tapete, desto genauer muss
der Heimwerker auch arbeiten.
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