Amtsblatt 2013 März
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Amtsblatt 2013 März
Weitere Informationen: www.nossen.de Ausgabe: 3/2013 • Erscheinungstag: 1. März 2013 Neues aus den Kindereinrichtungen Neues aus der Kita „Bismarckstraße“ Wellness- und Faschingsimpressionen Kunterbunter Hausfasching Kinderjoga Im Friseurstübchen Nachtwäscheball mit großer Kissenschlacht Gymnastik im Schnee Krafttraining Ganz herzlich bedanken wir uns bei der Fitness World Nossen, sowie beim Friseur Studio und Friseur „Haarträume“ für die Unterstützung. Ein Besuch in der Sauna Das KindergartenTeam Bismarckstraße Ein Faschingsbesuch im Rathaus Amtsblatt der Stadt Nossen Nächster Redaktionsschluss: 19.03.2013 – 10.00 Uhr Nächster Erscheinungstermin: 28.03.2012 Bereitschaftsdienste der Ärzte, Zahnärzte und Apotheken siehe Seite 21 Öffnungszeiten Stadtverwaltung Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.30 Uhr Donnerstag 13.30 – 15.30 Uhr Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt Montag: geschlossen Dienstag: 09.00–12.00 Uhr und 13.30–17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00–11.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr Freitag: 09.00 Uhr–12.00 Uhr Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Nossen Markt 31 • 01683 Nossen Tel.: 035242/ 434-0 • Fax: 035242/ 6 8187 E-mail: [email protected] Verantwortllich für amtl. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Nossen: Bürgermeister Herr Anke Verantwortlich für sonstige Bekanntmachungen der Stadt Nossen: Frau Kopp, Tel.: 035242/ 434-37 E-mail: [email protected] Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen: RIEDEL – Verlag & Druck KG Heinrich-Heine-Straße 13a 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf Tel.: 03722/505090 · Fax: 03722/5050922 E-mail: [email protected] Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel Es gilt die aktuelle Preisliste 9/2011. Aktuelle Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.nossen.de Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos an alle frei zugängigen Haushalte im Erscheinungungsgebiet. Die Verteilung erfolgt über den Medienvertrieb Meißen. Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an Herrn oder Frau Riedel, Telefon: 03722 / 50 50 912. Einzelexemplare zum Versand bzw. als Abonnement werden vom Verlag verschickt. Das Amtsblatt kann auch im Internet gelesen werden unter: www.nossen.de. Auflage: Zur Verteilung: 3.450 Stück Seite 2 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen Stadtverwaltung Nossen – Bekanntmachung Die 44. öffentliche Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen findet am Donnerstag, dem 14. März 2013, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Nossen, Markt 31, 01683 Nossen, statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen sind dazu recht herzlich eingeladen ■ Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Bürgerfragestunde 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss „Solarpark Deutschenbora“ – Stand September 2012 3. Beschluss über Mehraufwendungen zum Feuerwehrgerätehaus Nossen, Los 1 – Außenanlagen 4. Beschluss zum Verkauf des Flurstückes 766/26 der Gemarkung Nossen mit einer Größe von 793 m2, postalische Anschrift: An der Hopfendarre 9, an Herrn Andre Haunstein, An der Hopfendarre 17, 01683 Nossen 5. Beratung über die Annahme der Antragstellung der Gemeinden Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz durch die Stadt Nossen zur Eingemeindung in die Stadt Nossen zum 31.12.2013 und Bestätigung des Maßnahmeplanes zur Durchführung des erforderlichen Verwaltungsverfahren 6. Beschluss zur Beauftragung des Bürgermeisters zur Aufnahme von Eingemeindungsverhandlungen mit Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz 7. Beschluss zur Eröffnung des Verwaltungsverfahren zur Eingemeindung der Gemeinden Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz in die Stadt Nossen und zur Bildung einer Arbeitsgruppe „Eingemeindung“ 8. Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagungen 9. Verschiedenes und Informationen II. Nichtöffentlicher Teil 1. Beschluss zu Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagung bei denen Interessen Dritter zu beachten sind. 2. Verschiedenes Nossen, den 18.02.13 gez. Anke, Bürgermeister Bekanntmachung – Wiederholung Aufruf Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Parteien und Organisationen, in Vorbereitung der Durchführung der am 16. Juni 2013 und eventueller Nachwahl am 07. Juli 2013 stattfindenden Bürgermeisterwahl werden engagierte Personen der Stadt Nossen benötigt die bereit sind, ein Ehrenamt in den Wahlvorständen der Wahllokale oder im Briefwahlvorstand zu übernehmen. Die Wahllokale werden in der Grundschule, der Mittelschule, dem Hort der Kindertagesstätte auf der Bismarckstraße, dem ehemaligen Gemeindeamt im OT Deutschenbora sowie in der Kindertagesstätte Ilkendorf eingerichtet. Außerdem wird ein Briefwahlvorstand im Rathaus Nossen seine Arbeit aufnehmen. Aufgerufen sind alle Bürger der Stadt im wahlberechtigten Alter sowie die Parteien und Organisationen, um sich aktiv in die Wahlvorbereitung und Durchführung einzubringen und ihre demokratischen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Bereitschaftsmeldungen für die Mitarbeit in den Wahlvorständen sind bis 15. Mai 2013 persönlich, telefonisch (43414 oder 43436) oder schriftlich im Rathaus Nossen, Dezernat Hauptverwaltung, abzugeben. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus. gez. Händel, Hauptamtsleiter C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 3 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung der Stadträte der Stadt Nossen am 14.02.2013 Beginn: Ende: 18.30 Uhr 22.05 Uhr Anwesende: von 18 Stadträten anwesend: 13 davon entschuldigt: 5 – Frau Diemert, Herr Waak, Herr Kunze, Herr Pampel, Herr Krüger – – – – – – – – Herr Anke – Bürgermeister, ist mit stimmberechtigt Herr Händel – Dezernent Hauptamt Herr Seifert – Dezernent Finanzen Herr Wagner – i.V. Dezernentin Bauwesen/Wirtschaftsförderung Herr Bothe – Planungsbüro Bothe Vertreter der Firma SUNfarming GmbH Bürger der Stadt Nossen, Vertreter der Presse Der Bürgermeister, Herr Anke, begrüßt die Stadträte, Bürger und Gäste zur heutigen Ratssitzung. Herr Anke bemerkt, dass die große Anzahl der Gäste zeigt, dass heute besonders wichtige Beschlüsse auf der Tagesordnung stehen. Es freut ihn, dass so viele Nossener gekommen sind. Schön wäre es, wenn das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an dem, was die Stadträte beschließen, immer so groß wäre. – Der Bürgermeister bittet um die Abstimmung zur Änderung der Tagesordnung: Die Änderung der Tagesordnung war notwendig, da für die Beantragung der Fördermittel für den Spielplatz Wendischbora ein Beschluss – TOP 8 – zur Bereitstellung der Finanzmittel im Haushalt 2013 erforderlich ist. Hintergrund ist, dass mit diesem Eilbeschluss der Förderstelle nachgewiesen wird, dass die Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2013 gewährleistet ist. Ohne diesen Eilbeschluss würden der Stadt Nossen Fördermittel verloren gehen. Um diesen Schaden abzuwenden, bittet der Bürgermeister um die Aufnahme dieses Beschlusses in die Tagesordnung. Für den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, der das Solarkraftwerk Nossen in HeynitzLehden betrifft, wurde ein separater – TOP 3 – eingebracht. TOP 5 wurde geändert, entsprechend der Beschlussvorlage – nicht Bau eines Tennisplatzes auf dem Steinbusch, sondern die Verpachtung der Fläche an den TennisClub zur Errichtung eines Tennisplatzes. – C M Y K Herr Anke bittet darum, die folgende Tischvorlage mit behandeln zu dürfen: Tischvorlage 588-43/13 (Vorkaufsrecht) Die Stadträte stimmen dem zu. ■ TOP 1 Bürgerfragestunde Der Bürgermeister beantwortet die Anfragen aus der letzten Sitzung: • Anschaffung von Defibrilatoren für den SV Lok Nossen – Der Antrag wurde vom Verwaltungsausschuss am 31.01.13 abgelehnt. Sollte die Anschaffung aus Sicht des SV Lok Nossen notwendig sein, dann kann der Verein gern auf seine Kosten die Anschaffung tätigen. • Erhöhung der Zuschüsse für den Verein SV Lok Nossen – Der Antrag wurde ebenfalls vom Verwaltungsausschuss am 31.01.13 abgelehnt, da die vorhandenen Mittel nicht weiter aufgestockt werden können. • Herr Anke erklärt, dass im HH 2013 dafür keine Gelder vorgesehen sind, wenn die Zuschüsse für den SV Lok Nossen erhöht würden, müssten anderen Vereinen die Mittel gekürzt werden. Außerdem könnten bei einer Erhöhung der Zuschüsse für SV Lok Nossen alle anderen Vereine gleiche Forderungen erheben. • Zum Ergebnis der Präsentation „Tennisanlage Steinbusch“ bei den Anwohnerinnen und Anwohnern im Wohngebiet Steinbusch ergreift Stadtrat Eckert das Wort und fasst zusammen: Die Veranstaltung des Tennisclubs zur Information der Anwohner fand am 31.01.2013 in der „Hundebaude“ auf dem Steinbusch statt. Die geladenen Anwohnerinnen und Anwohner der Steinbuschanlage erschienen zahlreich. Das Atelier Grün stellte die Planungsunterlagen zum Bau des Tennisplatzes vor. Die Anwohner sind von der Präsentation nicht begeistert. Sie fürchten enorme Lärmbelästigung durch das Aufschlagen der Bälle sowie Belästigung durch die Flutlichtanlage. – Herr Wunsch ergänzt dazu, dass der Lärm auf dem Steinbusch täglich zunimmt, er wird immer mehr statt weniger. Generell sind die Anwohner über die derzeitige Lärmbelästigung schon verärgert. Er berichtet vom Kauf seines Grundstückes vor 20 Jahren in einer „sehr ruhigen Lage in Nossen“. Dies sei heute ganz und gar nicht mehr so. Zuerst sind Windkraftanlagen entstanden, danach wurde die Antennenanlage gebaut, dann der Zollhof, hinzu kommen der Hundeverein und das Trabitreffen, nicht zu vergessen der Zirkus und nun soll noch eine Tennisanlage gebaut werden. Herr Wunsch lehnt dankend ab und wird dabei von den anwesenden Bürgern lautstark unterstützt. Er erklärt, dass generell gegen eine Tennisanlage nichts einzuwenden sei, aber nicht auf dem Steinbusch. Da müsse ein anderer Bauplatz gesucht werden. Er erwähnt noch, dass beim Hundesportverein nur 2 einheimische, also Hundebesitzer aus Nossen, Mitglieder sind. Alle anderen Hundebesitzer kommen von auswärts. – Dr. Kretzschmar pflichtet ihm bei, grundsätzlich ist auch er für den Bau eines Tennisplatzes, aber Hundesportplatz und Tennisplatz in einem Wohngebiet, dies geht nicht. – Herr Anke übernimmt das Wort und erläutert den vorgesehenen Bau des Tennisplatzes auf dem Steinbusch. Lärm ist überall in der Stadt, egal ob im Bad, an den Kindereinrichtungen, der Bahn und der Döbelner Strasse, damit leben alle Bürger. Einen besseren Platz für den Tennisplatz gibt es nach den bereits durchgeführten umfangreichen Prüfungen nicht. Der geplante Platz auf dem Steinbusch ist für Sportanlagen vorgesehen und ausgelegt. Der Bürgermeister legt nochmals die vorab angedachten anderen Orte, insbesondere den Standort am Muldentalsportplatz, für den Tennisplatz dar und erklärt die Gründe, weshalb eine Bebauung dort nicht stattfinden kann. Da es in Nossen 2 Hundesportplätze gibt, fragt er an, ob es eine Alternative wäre, sollten beide Hundesportplätze in Zella zusammengelegt werden können, dass dann der Tennisplatz auf dem Steinbusch gebaut wird. Es erfolgen nur negative Reaktionen. – Stadtrat Eckert meint, man sei jetzt wieder bei der Diskussion der letzten Ratssitzung und Tennis als Sport müsse man vor Ort erleben, um die Lautstärke einschätzen zu können. – Herr Wunsch meldet sich nochmals zu Wort und erklärt, im Namen der Anwohner vom Steinbusch, dort keinen Tennisplatz haben zu wollen. Dazu übergibt er eine Unterschriftsliste gegen den Bau des Tennisplatzes an den Bürgermeister. – Herr Anke beendet damit die Diskussion zum Tennisplatz in der Bürgerfragestunde. • Frau Fleischhacker spricht den geplanten Solarpark in Deutschenbora an und fasst das Thema aus Sicht der dortigen Anwohner und damit das Anliegen der heutigen Gäste der Ratssitzung zusammen. Desweiteren erklärt sie, dass es den Bürgern generell um das Thema Lärm in Deutschenbora geht. Frau Fleischhacker erklärt, dass es in der Lärmschutzwand zur Autobahn eine Lücke gibt, die bisher nicht geschlossen wurde, da eine Bebauung mit Hallen vorgesehen war. Nur durch den jetzt vorhandenen Wald ist die Sicht auf die Autobahn nicht mehr gegeben. Es ist ein Phänomen, dass „unsichtbarer“ Lärm leiser empfunden wird als „sichtbarer“ Lärm. Dies wird von anwesenden Bürgern aus Deutschenbora bestätigt. Frau Fleischhacker sagt, es ist für alle unverständlich, warum der Solarpark jetzt in dieser Größenordnung gebaut werden Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 4 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen soll. Mitten im Dorf, so groß, die Ausnutzung bis zum letzten m2 der vorhandenen Fläche. Die Bürger von Deutschenbora sind sich einig, dass sie einen derart großen Solarpark nicht wollen! Generell haben sie nichts gegen die Nutzung der Fläche, aber nicht die Ausnutzung mit PVModulen bis zum letzten Eckchen. Die dort vorhandenen Bäume haben 20 Jahre gebraucht bis dieser jetzige Wald gewachsen ist. Endlich ist die Sicht auf die Autobahn nicht mehr vorhanden, der Lärmpegel etwas gemindert, nun soll dieser Wald komplett abgerodet werden, somit sind 20 Jahre umsonst. Die Sicht zur Autobahn ist nicht abgeschirmt, der Lärmpegel durch die Autobahn steigt wieder. – – – Herr Kunze meldet sich zu Wort und erklärt, dass er sein Grundstück in Deutschenbora vor einigen Jahren gekauft hat und keinesfalls mit der Abrodung des Waldes einverstanden ist, da die Beschallung durch die Autobahn zu laut ist. Er ist definitiv gegen die jetzt geplante Größe des Solarparks. Herr Schlegel wirft ein, dass vor Jahren für den Schallschutz Hallen geplant waren. Dieser Schallschutz sollte durchgesetzt werden. Die Stadträte sollen dies überdenken und prüfen. (Solarinvestor, Stadt, Autobahnamt und Anwohner) erste Schritte zum Bau einer Lärmschutzwand zu unternehmen. Er selbst sei bereit, einen Teil seiner Abgeordnetenvergütung dafür zu spenden, damit die Situation für die Anwohner erträglicher werde. – – Frau Fleischhacker, Herr Helm und Herr Wagner führen eine Diskussion zur Lärmkartierung. – Herr Anke beendet diese Diskussion und informiert, dass die Stadt Nossen zur damaligen Lärmkartierung EU-mäßig verpflichtet war. Es gibt keine Rechtsgrundlage, den Lärmschutz an der genannten Stelle einzufordern. Weiterhin informiert er darüber, dass vor Jahren die Stadt Nossen dem Stadtrat und den Bürgern vorgeschlagen hat, diese voll erschlossene Fläche zu kaufen, wenn die Anwohner von Deutschenbora damit einverstanden sind und dahinter stehen. Dies war aber nicht der Fall und wurde so nicht gewollt. Nachdem ein Investor die Fläche gekauft hat, hat die Stadt Nossen die Entwicklung der Fläche nicht in der Hand. Der Bürgermeister ergreift das Wort und erklärt, dass er mehrfach bei Frau Fleischhacker vor Ort war, um sich über die dortige Lärmsituation zu informieren. Er bestätigt, dass es sehr laut ist. Die Aussage von damals, dass die noch vorhandene Lücke in der Lärmschutzwand mit einem Gebäude geschlossen werden sollte, ist nirgendwo aktenkundig dokumentiert. Schriftliche Unterlagen gibt es dazu nicht. Der Bürgermeister erklärt, dass die Stadt Nossen niemanden zwingen kann, diese Lücke zu schließen. Ein Lückenschluss würde nach heutigen Berechnungen ca. 750.000,00 Euro Kosten verursachen. Wer soll das bezahlen? Herr Schlegel schlägt vor, die Kosten auf mehrere Schultern zu verteilen. – Herr Piontek meint, man solle prüfen, ob Solar und Lärmschutz gekoppelt werden kann. Wenn dies nicht möglich sei, kann der Solarpark so nicht entstehen. – Stadtrat Wunderwald spricht sich ebenfalls für die Vereinbarkeit von Solarpark und effektiven Lärmschutz aus. In der bisherigen Diskussion spiele nur der Faktor Lärm eine Rolle, genauso schlimm sei aber die Abgasbelastung, die die Gesundheit und Lebensqualität am Autobahndreieck enorm einschränke. Er sprach sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus, die zur Lärm- und Abgasreduzierung beitrage. Außerdem regte er an, gemeinsam mit mehreren Partnern Herr Wagner holt Baupläne aus den 90er Jahren hervor! Diese alten Baupläne zeigen das damals geplante Gebäude. Es handelt sich hierbei um ein Gebäude eines Logistikzentrums mit 39 LKW-Andockstationen. Herr Wagner weist darauf hin, doch einmal zu überdenken, wie sich der Lärmpegel durch ein solches großes Logistikzentrum entwickelt hätte! – – – Herr Helm gibt zu Bedenken, dass eine PV-Anlage für die nächsten 20-30 Jahre bestehen bleibt und der Bürgerwille nicht einfach ignoriert werden kann! Entweder die Anlage wird kleiner gebaut, wie vorab geplant, oder der Stadtrat muss prüfen, ob das Vorhaben ganz abgesagt wird. Herr Geinitz sowie Herr Erler unterstützen diese Aussage. – – – Herr Pritzkow von der SUNfarming GmbH meldet sich zu Wort und äußert, dass er doch sehr überrascht ist, wie groß das Thema Lärmschutz von den Bürgern angesprochen und diskutiert wird. Er beantwortet die aufgekommenen Fragen wie folgt: Ein PV-Feld verstärkt den Schall nicht, davon geht er aus. Es ist aber auch nicht zu erwarten, dass es lärmmindernd wird. Dieses sollte aber von entsprechenden Fachleuten geprüft werden. Eine Übernahme der Schließung der Lärmschutzlücke durch SUNfarming ist nicht möglich. Eine bestehende Schallschutzwand mit PV-Modulen zu belegen ist möglich. Eine neue Wand zu erstellen, ist jedoch enorm teuer, die Kosten wären zu hoch. Ein entsprechend breiterer Grüngürtel ist – machbar. Auch eine entsprechende Bepflanzung mit Gehölzen und Sträuchern kann den Lärmpegel mindern und wird in Erwägung gezogen. Die PV-Anlage kleiner bauen, als jetzt geplant, ist zu überdenken. Herr Pritzkow signalisiert nochmals, dass SUNfarming eine Kompromisslösung finden möchte, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Da immer wieder Diskussionen nach dem Für und Wider des Solarparks auftreten, beendet der Bürgermeister die Bürgerfragestunde zu diesem Thema. ■ Neue Anfragen Bürgerfragestunde: • Herr Geinitz erkundigt sich danach, ob und wann die Frostschäden auf der B101 in Eula mit beseitigt werden. Herr Wagner wird das Thema in die Bauberatung „B101“ einbringen lassen. • Stadtrat Wunderwald hinterfragt den Nutzen der Baumfällaktion im Steinbusch. Das nach der Fällung liegen gebliebene Astwerk trage nicht zur Verschönerung des Bildes bei, da es sich beim Steinbusch mehr um eine parkartige Anlage als um einen Nutzwald handle. Außerdem sei Todholz und abgestorbenes Astwerk nicht vollständig beseitigt worden. – Herr Anke erklärt, dass er dazu schon Informationen und Bilder von Herrn Geilhufe bekommen und Frau Bieber vom Bauamt bereits Stellung bezogen hat. Er hat sich die Situation mit dem Bauamt vor Ort angeschaut und erläutert nochmals, dass die gefällten Bäume vom zuständigen Revierförster begutachtet und für krank oder schadhaft befunden wurden. Im Rahmen der Verkehrssicherung wurden die Bäume zum Fällen gekennzeichnet und von einer Fachfirma gefällt. Das Astwerk verbleibt generell im Wald, da es Kleintieren Schutz bieten soll. Um Holzdiebstahl zuvor zu kommen, erfolgte der Abtransport der Stämme schnellstmöglich. • Herr Bähr informiert, dass an der Feuerwehr in Deutschenbora ein Altkleidercontainer aufgestellt wurde und fragt an, ob dies seine Richtigkeit hat. Auch auf dem Steinbusch sei ein Altkleidercontainer aufgestellt worden, sagt Herr Eckert. – Herr Anke erklärt, dass dies durch Frau Krebes vom Bauamt geprüft wird. Da keine weiteren Anfragen mehr kommen, beendet Herr Anke die Bürgerfragestunde. Er stellt fest, dass fristgerecht eingeladen wurde und die Sitzung beschlussfähig ist. Zu den Protokollen der Ratssitzung Dezember sowie Ratssitzung Januar gibt es keine Einwände. Sie werden jeweils von 2 Stadträten gegengezeichnet. C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 5 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen Frau Schönstädt verlässt die Sitzung um 20:10 Uhr ■ TOP 2 Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark Deutschenbora“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss 1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Deutschenbora“ wird auf Antrag des Vorhabenträgers um die Grundstücke Flur Nr. 139/9, 139/10, 139/11, 139/12, 139/13, 139/14, 139/15, 139/16, und 139/17, jeweils Gemarkung Deutschenbora, erweitert. 2. Der Stadtrat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Deutschenbora“ in der Fassung vom 14.02.2013, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit Umweltbericht. 3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Firma SUNfarming GmbH möchte auf den Grundstücken Fl.Nr. 139/7, 139/8, 139/18 und 139/19, jeweils Gemarkung Deutschenbora, eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich zwischen der Autobahn A 4 und dem Gewerbegebiet Deutschenbora errichten. Nachdem das Plangebiet im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt, wurde zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Nutzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Deutschenbora“ beschlossen. Das Büro Arnolt Consult AG, Herr Kirtschner, begrüßt alle Anwesenden und präsentiert die geänderten Bebauungspläne zum „Solarpark Deutschenbora“. Herr Kirtschner erklärt, dass auf Grund der vorangegangenen heftigen Diskussionen in der Bürgerfragestunde, die Firma SUNfarming GmbH Alternativen zum geplanten Grüngürtel vorsehen wird. Der derzeitig geplante 10 m Gürtel wird sich auf ca. 20-25 m verbreitern. So ist der Randbereich größer und der optische Schutz vorhanden. – Herr Helm fragt nochmals nach einer Lösung der durch die Bürger angesprochenen Probleme bzgl. Lärmschutz, Dorffest und Ballfangnetz und argumentiert gegen die PV-Anlage. – Herr Pritzkow, SUNfarming GmbH, erklärt, dass ein gewisser Schutz mit einer Bepflanzung, die vorgesehen ist, etwas gegeben ist. Eine Zuwegung Festzeltplatz am Solarpark Deutschenbora sowie eine Ballfangeinrichtung zum Solarpark Deutschenbora ist schriftlich von der Firma SUNfarming GmbH zugesichert. Desweiteren argumentiert Herr Pritzkow für die geplante PV-Anlage damit, dass auf die angesprochenen Probleme der Bürger weitestgehend eingegangen wurde und auch Gewerbesteuern fließen werden. Es werden in der Region Arbeitsplätze geschaffen, durch Kontrolle und Wartungsarbeiten sowie Pflege der Anlage und des Umfeldes, welche an ortsansässige Firmen vergeben wird. Eine Kompromissmöglichkeit für einen breiteren Grüngürtel ist definitiv vorhanden. – Stadtrat Wolf bemerkt nochmals, dass das Angebot der Stadt Nossen vorgelegen hat, die Fläche zu übernehmen, dies damals aber nicht gewünscht war. Herr Anke bittet um Abstimmung! Nach Konkretisierung der Planung soll diese Anlage nun auf Antrag des Vorhabenträgers auch um die Grundstückes Flur Nr. 139/9, 139/10, 139/11, 139/12, 139/13, 139/14, 139/15, 139/16, und 139/17, jeweils Gemarkung Deutschenbora, erweitert werden. Durch das beauftragte Planungsbüro Arnold Consult wurde mittlerweile ein Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Deutschenbora“ erarbeitet. In diesen Entwurf sind bereits auch erste Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht wurden, eingeflossen. C M Y K Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist nach der Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB als nächster Verfahrensschritt durchzuführen. Abstimmung: 5 Fürstimmen, 6 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 579-43/13 ■ TOP 3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nossen – Das Planungsbüro Bothe, Herr Bothe, begrüßt die Anwesenden und beginnt mit der Ausführung zur Vorstellung der Planungsunterlagen zum Bebauungsplan „Solarkraftwerk Nossen“. Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes "Solarkraftwerk Nossen“ in der Fassung vom Dezember 2012 und bestimmt ihn zur öffentlichen Auslegung. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 11.03.2013 bis einschließlich 11.04.2013 statt. Parallel dazu wird durch das beauftragte Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Nossen öffentlich bekannt zu machen. Abstimmung: 9 Fürstimmen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung Beschluss-Nr.: 580-43/13 ■ TOP 4 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarkraftwerk Nossen“ (dazugehörend) Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Nossen“ in der Fassung vom Januar 2013 und bestimmt ihn zur öffentlichen Auslegung. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 11.03.2013 bis einschließlich 11.04.2013 statt. Parallel dazu wird durch das beauftragte Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Nossen öffentlich bekannt zu machen. Abstimmung: 9 Fürstimmen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung Beschluss-Nr.: 581-43/13 ■ TOP 5 Beschluss zum Abschluss eines Pachtvertrages mit dem TennisClub Nossen Abschluss eines Pachtvertrages mit dem TennisClub Nossene.V. über eine Teilfläche der Gemarkung Nossen, Flurstück 765/1 Die Stadträte beschließen den Abschluss eines Pachtvertrages mit dem TennisClub Nossen e.V. über eine Teilfläche der Gemarkung Nossen, Flurstück 765/1 zur Errichtung von 2 Tennisplätzen. Abstimmung: 2 Fürstimmen, 10 Gegenstimmen, 1 Enthaltung Beschluss-Nr.: 582-43/13 Da nach Abschluss dieses Tagesordnungspunktes die meisten Gäste demonstrativ die Ratssitzung verlassen und damit zum Ausdruck bringen, dass sie der Rest, der noch auf der Tagesordnung stehenden Beschlüsse nicht mehr interessieren, äußert sich der Bürgermeister dazu. Er kann nachvollziehen, dass das Thema Lärm die Betroffenen beson- Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 6 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen ders interessiert, aber auch der nächste zu fassende Beschluss zur Gebührenkalkulation ist mit Sicherheit von enormer Bedeutung für die Nossener Bevölkerung. Die Stadt Nossen hält seit nunmehr fast 20 Jahre die Abwassergebühren konstant in gleicher Höhe und nimmt keine Erhöhungen vor, obwohl die Kosten, speziell bei der Energie, in den letzten Jahren erheblich angestiegen sind. Das interessiert aber leider die Bürgerinnen und Bürger nicht. Es wäre schön, wenn die Besucher der Ratssitzung nicht nur die problematischen Dinge, sondern auch die positiven Entscheidungen des Stadtrates zur Kenntnis nehmen würden und dafür Interesse zeigen. ■ TOP 6 Nachberechnung und Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung der Stadt Nossen Nachberechnungszeitraum: 2008 bis 2012 Kalkulationszeitraum: 2013 bis 2017 Die Stadträte beschließen die vorliegende Nachberechnung und Gebührenkalkulation mit der Maßgabe, die Gebühren im Zeitraum 2013–2017 in der jetzigen Höhe zu belassen. – Der Bürgermeister erklärt, dass es erneut gelungen ist, trotz Kostensteigerungen in verschiedenen Bereichen die Gebühr erneut, für die nächsten 5 Jahre, konstant zu halten. Das heißt, die Gebühr ist nun schon seit 1997, für den 4. Kalkulationszeitraum, konstant geblieben. Dies ist ein riesiger Erfolg. Herr Anke dankt allen, die es möglich gemacht haben, dass die Gebühren auch für weitere 5 Jahre auf dem Niveau von 1997 belassen werden können. Das sind neben den Stadträten und der Verwaltung vor allem die Nossener Klärwärter. Abstimmung: 13 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 583-43/13 ■ TOP 7 Beschlussfassung zur Bildung und Festlegung von Schlüsselprodukten im doppischen Haushalt Der Stadtrat der Stadt Nossen beschließt die Festlegung von Schlüsselprodukten. Herr Seifert, Dezernat Finanzen, erklärt, dass zur Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung jede Kommune ihre Haushaltswirtschaft entsprechend auszurichten hat. Hilfreich ist hierbei die Schaffung kommunaler Steuerungssysteme. Die neue Gesetzeslage zur Doppik stellt dabei auf eine durch Kennzahlen gestützte wertende Analyse der Haushaltslage ab. Unter anderem besteht nunmehr aufgrund § 75 Abs. 1 S. 3 SächsGemO i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 4 SächsKomHVO-Doppik die Pflicht zur Darstellung von sogenannten Schlüsselprodukten im Haushaltsplan. Als Schlüssel- produkt werden Produkte von örtlicher finanzieller oder kommunalpolitischer Bedeutung verstanden. Dabei sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 SächsKomHVO-Doppik pro Teilhaushalt mindestens zwei Schlüsselprodukte zu bilden. Weiterhin sind für diese Schlüsselprodukte Kennzahlen zu finden, anhand derer die Erreichung von Zielen und Umsetzung von Strategien gemessen werden können. Die Verwaltung hat hierfür einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet. Dieser wurde bereits im Verwaltungsausschuss diskutiert und einstimmig angenommen. Abstimmung: 13 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 584-43/13 ■ TOP 9 Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagungen Herr Wolf stellt den Antrag, die Vorkaufsrechte und Vergaben im Block abzustimmen. Die Stadträte erklären sich damit einverstanden. Vergaben Neuinstallation Beleuchtung, Stromversorgung und Zählerplatz – „Steinbuschanlage Nossen“ Hierzu wurden 3 Angebote eingeholt. Firma ■ TOP 8 Beschlussfassung zum Haushalt 2013 – Einstellen der notwendigen Finanzmittel für den Spielplatz Wendischbora Die Stadtverwaltung wird beauftragt im Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2013 für die Maßnahme „Spielplatz Wendischbora“ die Einzahlungen in Höhe von 39.946 Euro (Fördermittel) und Auszahlungen in Höhe von 63.381 Euro zu veranschlagen sowie die erforderlichen Eigenmittel (Auszahlungen abzgl. erwartete Fördermittel) in Höhe von 23.435 Euro bereitzustellen. Herr Seifert erläutert dazu, dass im Ortsteil Wendischbora seitens der Bürger seit langem der Wunsch nach einem öffentlichen Kinderspielplatz besteht. Diesen Wunsch hatte die Verwaltung mit dem Haushaltsplan 2012 aufgegriffen und einen Fördermittelantrag gestellt, sowie die entsprechenden Finanzmittel im Haushaltsplan 2012 eingestellt. Nachdem bereits ein Standort gefunden war und alles auf „Start“ stand, ergab das damalige Baugenehmigungsverfahren, dass der ausgewählte Standort nicht geeignet sei. Daraufhin wurde ein neuer Standort gefunden und der notwendige Grunderwerb bereits getätigt. Nunmehr soll die Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2013 erfolgen. Da die Förderstelle jedoch bereits in Kürze über die Verteilung von Fördermitteln entscheiden möchte, war keine Zeit mehr einen ordentlichen Beschluss in der März-Ratssitzung zu fassen. Deshalb wurde vorliegender Eilbeschluss vorbereitet, um rechtzeitig der Förderstelle bekannt geben zu können, dass die Maßnahme „Spielplatz Wendischbora“ im Haushaltsjahr 2013 vorgesehen und eingeordnet ist. Ohne diesen Eilbeschluss würden der Stadt Nossen die entsprechenden Fördermittel verloren gehen. Abstimmung: 13 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 589-43/13 geprüfte Angebotssumme 1. Elektro-Anlagen GmbH Nossen 13.571,32 Euro 2. ELEKTRO Bähr Nossen 14.990,68 Euro 3. tech control GmbH Nossen 18.407,18 Euro Die Stadträte beschließen, den Auftrag zur Neuinstallation der Beleuchtung „Steinbuschanlage Nossen“ an die Firma Elektro-Anlagen GmbH Nossen, Fabrikstraße 5 a, 01683 Nossen in Höhe von 13.571,32 Euro zu vergeben. Herr Bähr erklärt, dass er mit dem Ablauf, wie die Vergabe durchgeführt wurde, nicht einverstanden ist und dass er dazu in Widerspruch gehen wird. Herr Bähr nimmt an der Abstimmung nicht teil. Er ist befangen und rückt vom Tisch ab. Abstimmung: 9 Fürstimmen, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 586-43/13 Vorkaufsrechte Die Stadträte beschließen, dass die Stadt Nossen von ihrem Vorkaufsrecht für die folgenden Flurstücke gemäß §§ 24 ff BauGB, § 3 BauGBMaßnG, § 27 SächsWaldG, § 25 SächsWG und DschG keinen Gebrauch macht. Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 436/8 mit einer Größe von 1.817 m2 der Gemarkung Nossen, postalische Anschrift: Siebenlehner Gasse Herr Ralf Benath, Nossen, hat vorgenanntes Grundstück an die Eheleute Volker und Gwendolin Benath, Chemnitz / Nossen, verkauft. Abstimmung: 13 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 585-43/13 Ablehnung Vorkaufsrecht für eine Teilfläche von ca. 1.482 m2 aus dem Flurstück 39 der Gemarkung Obereula, postalische Anschrift: Hauptstraße 93 Frau Ellen Günther, Nossen, hat vorgenanntes C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 7 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen Teilgrundstück an Herrn Thomas Neumann, Nossen, verkauft. Abstimmung: 13 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 587-43/13 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 234 mit einer Größe von 5.560 m2 der Gemarkung Mahlitzsch, postalische Anschrift: Herr Helmut Appelt, Wunschwitz, hat vorgenanntes Grundstück an Herrn Hans-Jürgen Wolters, Mochau, und Herrn Hans-Hermann Schröder, Alveslohe, verkauft. Abstimmung: 13 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 588-43/13 ■ TOP 10 Informationen und Verschiedenes Stand Baumaßnahmen Herr Wagner informiert, dass die Autobahnauffahrt Nossen Ost – Richtung Dresden vom 18.02. bis 30.04.2013 voll gesperrt bleibt. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass McDonalds nun an der Shell-Tankstelle gebaut werden kann. Der 45 m hohe Pylon ist genehmigt. Es wird nach einem Straßennahmen für die neue Straße im Wohngebiet Augustusberg gesucht. Vorschläge dazu können bis 30. April 2013 im Bauamt abgegeben werden. Die Abstimmung wird dann in der Ratssitzung im Mai getroffen. Bahnlinie Nossen – Meißen Herr Anke erklärt, dass er nach mehreren Artikeln in der Sächsischen Zeitung und im Amtsblatt des Landkreises dieses Thema bei einem Treffen mit dem Landrat Herrn Steinbach nochmals angesprochen hat. Der Landrat erklärte, er habe dazu Unterschriftslisten mit 12.000 gesammelten Unterschriften erhalten. Diese Unterschriftslisten bringen keinen Nutzen, wenn die Unterzeichner doch nicht mit der Bahn fahren. Einschlägige Argumente zum Erhalt der Bahnlinie wären die Erhöhung der Attraktivität und die Auslastung der Bahn. Es ist vorgesehen, im Rathaus einen Gesprächstermin mit dem Verantwortlichen, Herrn Ehlen und Vertretern der Stadt Nossen, Herrn Wunderwald und Frau Bellmann, zu organisieren. Die Vertreter sollen Argumente so- Die Kämmerei informiert zur Zahlung der Ausgleichsbeträge der Stadtsanierung Bis 31.12.2012 konnten die Hauseigentümer auf freiwilliger Basis über den Abschluss einer Ablösevereinbarung mit der Stadt Nossen bei der Zahlung einen Verfahrensabschlag in Höhe von 20 % in Anspruch nehmen. Von dieser Möglichkeit haben ca. 80 % der betroffenen Hauseigentümer Gebrauch gemacht und damit ihre Kosten erheblich gesenkt. Die Stadtverwaltung möchte darauf hinweisen, dass die Inanspruchnahme des Verfahrensabschlages durch frühzeitige Zahlung des Ablösebetrags die einzige Möglichkeit darstellt, die Kosten für die Hauseigentümer im Sanierungsgebiet zu senken. In einer zweiten Stufe wird nun bei einer Zahlung bis zum 31. März 2013 noch ein Verfahrensabschlag in Höhe von 15 % gewährt. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch! Die bereits bezahlten Ablösebeträge sollen unmittelbar im Stadtzentrum z.B. für den Ausbau des Semmelweges verwendet werden. Durch Ihre rechtzeitige Zahlung tragen Sie also dazu bei, dass Ihr Geld in der Stadt Nossen verbleibt. Denn Zahlungen nach Abschluss des Verfahrens müssen zu je einem Drittel an den Freistaat Sachsen und den Bund abgeführt werden und würden so der Stadt Nossen und den Bürgern verloren gehen. Allen Hauseigentümer, die bereits ihre Ablösebeträge bezahlt haben oder noch bezahlen werden, sei an dieser Stelle ganz herzlich gedankt! C. Seifert Dezernatsleiter Finanzen ■ Termine • Ratssitzung: Donnerstag, 14. März 2013, 18:30 Uhr • Technischer Ausschuss: Dienstag, 26. Februar 2013, 18:30 Uhr • Verwaltungsausschuss: Donnerstag, 28. Februar 2013, 18:00 Uhr (bei Bedarf) Es werden keine weiteren Anfragen oder Termine genannt. Herr Anke beendet die heutige Sitzung, bedankt sich bei den Gästen und wünscht einen guten Nachhauseweg. Protokollierung: Hagert Uwe Anke Bürgermeister Unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadträte. Öffentliche Bekanntmachung Grundsteuer/Hundesteuer 2013 Sehr geehrte Bürger, sehr geehrte Bürgerinnen, gemäß § 27, Abs. 1 und 3, Grundsteuergesetz wird hiermit die Grundsteuer für das Jahr 2013 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für Nossen und die Ortsteile Deutschenbora, Elgersdorf, Mergenthal, Heynitz, Göltzscha, Ilkendorf, Katzenberg, Kottewitz, Mahlitzsch, Radewitz, Wendischbora und Wuhsen werden die Grundsteuer A für landwirtschaftliches Vermögen und die Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Hundesteuer zu den bekannten Terminen und Beträgen wie im Vorjahr fällig. Für die Steuerzahler treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage der öffentlichen Bekanntmachung ein Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelf Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31, 01683 Nossen einzulegen. Grundsteuerbescheide für das Jahr 2013 erhalten nur diejenigen Steuerzahler, die durch das zuständige Finanzamt einen geänderten Festsetzungsbescheid erhalten. Bei Fragen zu den Zahlungsmodalitäten oder zur Ablösevereinbarung Conrad Seifert können Sie sich jederzeit an die Stadtverwaltung, Herr Conrad Seifert, Dez. Lt. Finanzen Tel.: 035242/434-16, wenden. C M Y K wie Vorschläge unterbreiten, die zum Erhalt der Bahnlinie führen können. Herr Händel wird den Termin abstimmen und mit zugegen sein. Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 8 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen Informationen vom Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nossen Planfassung vom Dezember 2012 Der Zweckverband hat zwei Faltblätter zu den Themen „Schneechaos und Eisglätte über einen längeren Zeitraum! Was tun, wenn die MüllDer Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am abfuhr nicht mehr funktionieren kann?“ und „Bioabfälle – richtig ver14.02.2013 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Ände- werten.“ erarbeitet. Dieses kostenlose Informationsmaterial liegt für rung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nossen in der Fassung Sie in der Stadtverwaltung Nossen aus. vom Dezember 2012 gefasst. Bauamt/Umwelt Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit vom 11.03.2013 bis einschließlich 11.04.2013 in der Stadtverwaltung Nossen, Zimmer 4, Markt 31, 01683 Nossen, Lärmkartierung 2012 – während der Dienstzeiten, statt. Veröffentlichung der Lärmkarten Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 7 der 34. Verordnung zum Bundesimmisionsschutz wird hiermit bekannt gemacht, das die Lärmkartierung 2012 unter folgendem Link „www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm“ eingesehen werden kann. Uwe Anke, Bürgermeister G. Seifert, Bauamt Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Nossen“ Zweckverband Wasserversorgung „Meißner Hochland“ Planfassung vom Januar 2013 Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.02.2013 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Nossen“ in der Fassung vom Januar 2013 gefasst. Die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes des ZVWV „Meißner Hochland“ für das Wirtschaftsjahr 2013 liegen in der Zeit vom 07.03.2013 bis 15.03.2013 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des ZVWV „Meißner Hochland“, OT Raußlitz Rittergut 7, Gemeinde Ketzerbachtal während der Dienststunden öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des 26.03.2013 Einwendungen gegen die Entwürfe schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle des ZVWV „Meißner Hochland“, OT Raußlitz Rittergut 7, Gemeinde Ketzerbachtal erheben. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanter Stellungnahmen findet in der Zeit vom 11.03.2013 bis einschließlich 11.04.2013 in der Stadtverwaltung Nossen, Zimmer 4, Markt 31, 01683 Nossen, während der Dienstzeiten, statt. Bekanntmachung Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Meißner Hochland“ findet am Dienstag, dem 02.04.2013 um 19.00 Uhr in der Gemeinde Ketzerbachtal, OT Raußlitz, Rittergut 1 im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung statt. ■ Service-Telefon für die Bürger: 0351 4040450 www.zaoe.de, [email protected] Grübler Verbandsvorsitzender ■ 1. 2. 3. 4. Tagesordnung: Eröffnung und Kontrolle der Beschlussfähigkeit Protokollfeststellung Uwe Anke, Bürgermeister Bürgerfragezeit Aufhebung des Beschlusses zur Wirtschaftsprüfung und örtlichen Rechnungsprüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 Schließung der Anlagen im Februar und März 5. Beschluss zur Wirtschaftsprüfung und örtlichen Rechnungsprüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 Aus betrieblichen Gründen bleiben die Umladestationen mit dem 6. Aufhebung des Beschlusses zur HH-Satzung und zum WirtKleinanliefererbereich in Groptitz, Freital-Saugrund und Kleincotta soschaftsplan 2013 wie der Wertstoffhof Gröbern an folgenden Tagen im März geschlos- 7. Beschluss zur HH-Satzung und zum Wirtschaftsplan 2013 sen: 6. März – ab 13.00 Uhr wieder geöffnet, 16. März. 8. Beschluss zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers Das betrifft auch das Weißeritz Humuswerk in Freital. 9. Beschluss zur Bestellung eines Rechnungsprüfungsamtes 10. Information über die Zuordnung von Grundstücken Die Wertstoffhöfe in Dippoldiswalde, Großenhain, Meißen, Neustadt 11. Information zum Energiemanagement und Weinböhla haben an diesen Tagen wie gewohnt geöffnet: 12. Informationen zu Baumaßnahmen Mittwoch von 13.00 bis 18.00 Uhr, Sonnabend von 8.00 bis 12.00 Uhr. 13. Sonstiges C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 9 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung „Meißner Hochland“ Unterschriftensammlung WASSER IST EIN UND KEI NE ÖFFENTLICHES HANDELSWARE GUT Wasser- und Abwasserwirtschaft dürfen nicht privatisiert werden! Wasser darf keine Quelle für Super-Rendite werden. Die Privatisierung der Wasserwirtschaft beschert den Aktionären Profit, den alle Bürger teuer bezahlen. Die EU-Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ fordert Fachverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen setzen in Ihrem Antrag die Europäische Kommission auf sich dafür ein, dass die Förderung von Wasser- und Abwasserwirt„Vorschläge für Rechtsvorschriften zu entwer- schaft als öffentliche Dienstleistung für alle Menschen sichergestellt fen, die das von den Vereinten Nationen aner- wird. Die Wasserwirtschaft arbeitet in öffentlich-rechtlicher Form effizikannte Menschenrecht auf Wasser und Sanitär- ent und kostendeckend, die Ergebnisse werden transparent dargeversorgung umsetzen, und die Versorgung mit stellt. Wasser und sanitären Einrichtungen als wesentliche öffentliche Dienstleistungen fördern.“ Für dieses Anliegen sammelt die EU-Bürgerinitiative Unterschriften. Der Zweckverband Wasserversorgung „Meißner Hochland“ unterFachverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen warnen stützt diese Unterschriftensammlung und bittet Sie um Ihre Untervor der Liberalisierung und Privatisierung der Wasserwirtschaft in der schrift. WASSER IST EIN MENSCHENRECHT EU durch eine Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen. Historisch gewachsene kommunale Strukturen werden mit diesen Richtlinienvorschlägen angegriffen. Bislang hat die EU eher im Sinne der Gewinnmaximierung großer Unternehmen gehandelt. Zur Privatisierung der Wasserwirtschaft gab es in der Vergangenheit zahlreiche Presseveröffentlichungen. Der Grundtenor bestand darin, dass die Versprechen zur Gebührensenkung, sowie zur Unterhaltung, Sanierung und Erweiterung der wasserwirtschaftlichen Anlagen nicht eingehalten wurden. In sehr vielen Fällen kam es anschließend wieder zur Kommunalisierung der Wasserwirtschaft. Die Unterschrift kann während der Dienstzeit in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31, 01683 Nossen oder im Zweckverband OT Raußlitz, Rittergut 7, 01623 Ketzerbachtal, geleistet werden. Die Möglichkeit online zu unterschreiben besteht unter: www.verdi.de oder www.wasser-ist-menschenrecht.de Hier sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich. Sabine Zinnecker Geschäftsführerin 1. Nachtrag vom 19.09.2012 zur Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Wendischbora vom 07. 01. 2002 Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Wendischbora hat am 19.09.2012 die nachstehenden Änderungen der Friedhofsordnung vom 07. 01. 2002 beschlossen und erlässt hierzu den folgenden 1. Nachtrag. Artikel I 1. § 14 erhält folgende Neufassung: § 14 Ruhefristen Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Fehlgeburten, bei Kindern, die totgeboren oder vor der Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, beträgt sie zehn Jahre. 2. § 18 (Umbettungen) Absatz 2 erhält folgende Neufassung: (2) Umbettungen von Leichnamen und Aschen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers. Bei Umbettungen von Leichen ist die vorherige schriftliche Genehmigung des Gesundheitsamtes erforderlich. Dem Antrag auf Erteilung der Zustimmung zu einer Umbettung ist der Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte des gleichen Friedhofs sind nicht zulässig, ausgenommen sind Umbettungen von Amts wegen. 3. Nach § 28 wird die Friedhofsordnung um den folgenden § 28 a ergänzt: C M Y K § 28 a Urnengemeinschaftsgräber 1) Ein Urnengemeinschaftsgrab ist eine Grabstätte mit nicht einzeln gekennzeichneten Urnenbeisetzungsstellen. Für die Bestattung in einem Urnengemeinschaftsgrab werden keine Nutzungsrechte vergeben. 2) Für die im Urnengemeinschaftsgrab bestatteten Urnen gelten die für Urnenreihengrabstätten gültigen Ruhezeiten (20 Jahre). 3) Ein Anspruch auf Bestattung in einem Urnengemeinschaftsgrab besteht nicht. Der Friedhofsträger entscheidet über die Aufnahme in das Urnengemeinschaftsgrab sowie über die Gewährung von Ausnahmen. 4) Die Namen der im Urnengemeinschaftsgrab Bestatteten werden auf dem dafür vom Friedhofsträger vorzusehenden Namensträger auf der Grabanlage genannt. 5) Eine individuelle Bepflanzung oder eine andere Kennzeichnung der unmittelbaren Bestattungsstelle ist nicht möglich. Blumenschmuck kann an bzw. in den dafür vom Friedhofsträger vorgesehenen Stellen/Behältern abgelegt werden. 6) Die Herrichtung und Unterhaltung des Urnengemeinschaftsgrabes obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 7) Aus- oder Umbettungen aus oder in das Urnengemeinschaftsgrab sind nicht gestattet. 8) Die Bestattungskosten sind in jedem Fall rechtzeitig vor der Bestattung zu entrichten. Artikel II Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Wendischbora, am 19.9.12 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 10 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen Informationsschreiben zur Sanierung von Abwasseranlagen Sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns an Sie, weil wir direkt über gesetzliche Vorgaben zur Abwasserbehandlung informieren möchten. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Mitteilung, die alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Kleinkläranlagen (KKA) anspricht. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind auch in Ihrem Gebiet die meisten KKA unsaniert und entsprechen nicht dem Stand der Technik. Mit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 verpflichtete die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten, durch Aufstellung eines umfangreichen Maßnahmenprogramms die Gewässer bis zum Jahr 2015 in einen guten Zustand zu versetzen. Auch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) haben Ihre Ziele entsprechend der Richtlinie angepasst. Ebenso sind für Sachsen die Bestimmungen der Kleinkläranlagenverordnung vom 19.06.2007 wichtig. Nachdem die Bearbeitung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Gemeinden bzw. Abwasserzweckverbände weitgehend abgeschlossen ist, steht nun fest, in welchen Ortsteilen das Abwasser dauerhaft dezentral entsorgt werden muss. Durch § 57 WHG in Verbindung mit § 2 der Kleinkläranlagenverordnung ist vorgegeben, dass die Abwasserbehandlung aller Abwassereinleitungen bis spätestens 2015 dem Stand der Technik entsprechen muss. Deshalb weisen wir Sie hiermit darauf hin, dass für bestehende Kleinkläranlagen eine Umrüstung auf vollbiologische Behandlung oder der Bau einer neuen, gleichwertigen Anlage erfolgen muss. Auch müssen Abwassersammelgruben dicht und geeignet sein. Unzureichend behandeltes Abwasser darf nicht in Gewässer eingeleitet oder versickert werden. Ein vorhandenes Recht zur Gewässerbenutzung (als wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung oder Erlaubnisbescheid für die Abwassereinleitung ausgestellt) müsste dann nur angepasst werden. Falls Sie noch nicht über die erforderliche Einleiterlaubnis verfügen, ist es notwendig umgehend einen entsprechenden Antrag auf Erlaubnis für die fortgesetzte Gewässerbenutzung zu stellen. Bei einer Direkteinleitung in ein Gewässer bzw. Versickerung ist dieser Antrag bei der unteren Wasserbehörde Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen zu stellen. Bitte beachten Sie, dass als Antragsteller bei Personengesellschaften oder wenn mehrere Kleinkläranlagen an einer privaten Ableitungsstrecke angeschlossen sind eine eindeutige Rechtsperson bestimmt sein muss. Bei einer Indirekteinleitung über eine Teilortskanalisation (öffentliche Einrichtung zur Ableitung des gereinigten Abwassers zur Einleitstelle am Gewässer) wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Diese bestimmt mit ihrer Abwassersatzung die Zulässigkeit von Abwasseranlagen und die Übernahme von Abwasser. Eine hinreichende Absichtserklärung zur Umrüstung Ihrer bestehen- den oder zum Bau einer neuen vollbiologischen Kleinkläranlage und den dafür eingeplanten Zeitraum wollen Sie spätestens bis Ende Mai 2013 der Stadt Nossen -Bauamt- (Herr Wagner), Ihrem zuständigen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung, mitteilen. Wir müssen darauf drängen, die Umrüstung möglichst zeitnah durchzuführen, da der 31.12.2015 einen absoluten Endtermin darstellt und beim Herausschieben der Maßnahme der Bedarfsanstieg an Kleinkläranlagen in der Endphase Schwierigkeiten bereiten könnte. Die unteren Wasserbehörden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle vorhandenen Abwasseranlagen in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist angepasst werden. Das heißt, sofern der oben beschriebene Um- oder Neubau nicht erfolgen sollte, sieht sich die untere Wasserbehörde aufgrund gesetzlicher Regelungen gezwungen, kostenpflichtige Sanierungsanordnungen zu erlassen, welche die Umrüstung der Kleinkläranlage oder die Stilllegung fordern werden. Das folgende Zitat aus der Wasserrahmenrichtlinie soll die Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit der erforderlichen Abwassersanierung verdeutlichen: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Durch Beachtung der o.g. Ausführungen können Sie Ihren Beitrag zum Gewässerschutz leisten und ordnungsrechtliche Konsequenzen vermeiden. Falls Sie bereits im Besitz einer zugelassenen vollbiologischen Kleinkläranlage sind oder einen entsprechenden Antrag auf Gewässerbenutzung gestellt haben und kurz vor dem Baubeginn stehen, können Sie dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten. Mit freundlichen Grüßen Jönsson, Amtsleiter ■ Weitere Informationen: Das Formular für den Antrag auf Gewässerbenutzung, einschließlich Beiblatt für eine Abwasserkleineinleitung, sowie einige wasserrechtliche Informationen und Ansprechpartner finden Sie im Internet unter www.kreis-meissen.org í Service í Formulare í Kreisumweltamt-Wasser. Auch die Internetseite des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hält Informationen für Sie bereit (www.umwelt.sachsen.de). Informationen zu Fördermöglichkeiten privater Kleinkläranlagen finden Sie unter www.sab.sachsen.de. Im Übrigen setzt eine Förderung immer voraus, dass geordnete Verhältnisse bezüglich der wasserrechtlichen Einleitung und der Sachherrschaft bestehen. Für alle auftretenden Fragen steht Ihnen Ihre Gemeinde bzw. in wasserrechtlichen Verfahrensfragen die untere Wasserbehörde zur Verfügung. Landratsamt Mittelsachsen | Abteilung Kreisentwicklung und Bauen | Referat Wirtschaftsförderung und Bauplanung Leben im ländlichen Raum Regionalmanagements beschäftigen sich mit dem Thema Inklusion Für die Entwicklung des ländlichen Raumes zeichnen im Landkreis Mittelsachsen sechs ILE-und LEADER-Gebiete verantwortlich. Die Regionalmanagements arbeiten an der Umsetzung ihrer ländlichen Entwicklungskonzepte, die die jeweiligen Stärken der Region hervorhebt und an den Schwächen arbeitet. Dabei sind kreative Ideen der Menschen vor Ort gefragt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels soll der ländliche Raum Mittelsachsens als attraktiver Wohnund Arbeitsort erhalten werden. Im Rahmen des Regionalmanagertreffens in Leisnig erläuterte Annett Heinich das Thema Inklusion mit der Worten der Aktion Mensch: „Was macht den Reichtum einer Gesellschaft aus? Wirtschaftliche Macht? Politische Sicherheit? Kulturelle Vielfalt? Es ist von jedem etwas. Dennoch: Eine Gesellschaft besteht aus Menschen. Und sie sind es, die das Wohl einer Gesellschaft prägen – und zwar in allen wichtigen Lebensbereichen. Um nichts an- deres geht es bei Inklusion: Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.” Die Vorsitzende des Behindertenbeirates beschreibt Inklusion nicht als rein behindertenpolitisches Thema. Es gehe mehr darum Abläufe, Infrastruktur, Entscheidungen und Ressourcen so zu planen, durchzuführen und zu verteilen, dass Menschen , mit unterschiedlichsten Fähigkeiten und Biografien die Möglichkeit bekommen, ihr Leben individuell zu gestalten und all die Dinge zu nutzen, die unsere Gesellschaft zu bieten hat: Bildung, Arbeit, Wohnen, Beziehungen und Familie, Politik, Kultur. Genau an dieser Schnittstell setzen auch die ländlichen Entwicklungskonzepte an. Um in der nächsten Förderperi- C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 11 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen ode ab 2014 gut gerüstet zu sein, steht die Frage im Raum: Was können wir konkret tun, um Inklusion voranzubringen? Für Annett Heinig liegen die Antworten dabei auf der Hand. „Wir müssen uns informieren, hinschauen und fragen, was bestimmte Personengruppen brauchen. Wir müssen uns begegnen und kennenlernen und wir müssen jeder in seinem Verantwortungsbereich Angebote schaffen.“ Einen ersten Schritt in diese Richtung haben die Regionalmanagements sofort unternommen. Sie haben nach Gruppenangeboten recherchiert, die nicht nur dem mittelsächsischen Nachwuchs ihre Heimatregion näher bringen, sondern vielmehr auch offen zum Thema Inklusion stehen. Ob Führungen im Rochlitzer Schloss in Gebärdensprache oder ein Besuch auf dem Archehof in Leisnig - in Mittelsachsen gibt es viele Möglichkeiten der Teilhabe. Unter www.mittelsachsen-atlas.de findet man mit dem Stichwort “Inklusion“ die bisherige Sammlung. Um an dem Thema weiterarbeiten zu können, freuen sich der Behindertenbeirat und die mittelsächsischen Regionalmanagements auf kreative Ideen und Projekte sowie gute Beispiele zum Thema Inklusion und Teilhabe aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen im ländlichen Raum. Bekanntmachung des Regionalmanagement Klosterbezirk Altzella e.V. WIR ZIEHEN UM! ES ÄNDERN SICH SÄMTLICHE KONTAKTDATEN! AB 1. März 2013 gelten 1.) Eine neue Anschrift: Regionalmanagement Klosterbezirk Altzella e.V., Schulweg 1, in 04741 Roßwein OT Niederstriegis 2.) Neue E-Mailadressen: • [email protected] • [email protected] • [email protected] Die alten Adressen sind parallel noch bis 27.04.2013 gültig. 3.) Aus technischen Gründen ändert sich auch unsere Telefonnummer. Diese neue Nummer wird noch bekannt gegeben. Übergangsweise erreichen Sie uns ab 01. März ausschließlich über Handy. • Frau Möller unter 0176 81 06 85 20 • Frau Heidrich unter 0152 33 66 97 46 Eine kurze Projektbeschreibung richten Sie an: Annett Heinich, Vorsitzende Behindertenbeirat Landkreis Mittelsachsen, E-Mail: [email protected] oder Kerstin Kunze, Landrats- Vielen Dank für Ihr Verständnis. amt Mittelsachsen, Koordinierungsstelle für Projekte im ländlichen Raum, E-Mail: [email protected] Steffi Möller, Regionalmanagement LEADER Öffentliche Bekanntmachungen | Standesamtliche Mitteilungen Wir gratulieren nachträglich allen Jubilaren zum Geburtstag Die Stadtverwaltung Nossen gratuliert folgenden Jubilaren nachträglich zum Geburtstag und wünscht ihnen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. C M Y K Rietschel Voitländer Schwabe Friedrich Müller Goldammer Gapp Ederer Härtel Seick Heiner Krug Klinke Franke Hörig Schneider Ehrlich Grießl Werner Rüger Schubert Lippmann Wilksch Gähl Bohnefeld Schubert Müller Helm Leichsenring Gerstel Erler Hildegard Reiner Frank Christa Hannelore Maria Brigitte Hannelore Elke Werner Annelies Anita Annelies Margitta Bernd Elfriede Inge Karl-Heinz Rudolf Gisela Waltraut Ursula Hannelore Ursula Eva Hans Ilse Werner Gertraude Günter Annelies 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 75 75 75 75 75 80 80 80 81 81 81 81 81 82 82 82 82 82 83 83 83 Göltzscha Wunschwitz Elgersdorf Deutschenbora Deutschennbora Liebe Scharnagel Taffel Heiligenpahl Opitz Begenau Richter Graf Bieber Friedrich Reiss Fesel Richter Gruner Wagner Gruner Bellmann Schubert Hennig Kluge Schubert Wiegand Moschke Wolf Soltau Fiedler Brückner Mehner Pitrazek Herrling Günther Hans Edith Lena Werner Fritz Linda Gertraud Edith Johanna Eleonora Werner Wilma Ilse Waltraut Lieselotte Kurt Werner Gertrud Hildegard Gerhard Erhard Ilse Charlotte Erna Herta Karl Rudolf Anna Berta 84 84 84 84 84 85 85 85 85 85 85 86 86 87 87 87 87 89 90 90 90 91 92 92 93 94 95 97 99 100 Wendischbora Wunschwitz Heynitz Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 12 1. März 2013 Öffentliche Bekanntmachungen | Standesamtliche Mitteilungen Geburten der Stadt Nossen Sterbefälle in der Zeit vom 01. Januar 2013 bis 31. Januar 2013 08.01.13 Elfriede Swirok Nossen Die herzlichsten Glückwünsche zur Geburt Ihres Kindes gehen an die Eltern von: 09.01.13 Werner Burkhardt Nossen 13.01.13 Brunhilde Friedrich Nossen 14.01.13 Waltraud Strigl Nossen 15.01.13 Heinz Hirsch Nossen, OT Heynitz 19.01.13 Karl Otto Nossen 19.0.13 Ina Prehl Nossen 21.01.13 Wally Maaß Nossen 23.01.13 Werner Maaß Nossen 31.01.13 Klaus Lantzsch Nossen Ben Oelmann Linda Zill Emil Schäfer Sonja Richter Eheschließung 08.01.13 Steffen Bellmann und Kristin Streubel Veranstaltungskalender Informationen | Veranstaltungen ■ März • • • • • • • • • 01.03., 19.30 Uhr Weltgebetstag Frauen, Nossen 02.03. Saisoneröffnung, Schloss Nossen 2.03., 9.00–12.00 Uhr Tag der offenen Tür, Mittelschule Nossen 04.–08.03. Bibelwoche, Kirche Nossen /Deutschenbora 15.–17.03. Konfirmandenrüste, Kirche Deutschenbora 23.03. Passionsmusik, Kirche Nossen 24.03., 10.00 Uhr Vorstellung Prüfung Konf., Kirche Deutschenbora 28.03. Saisoneröffnung, Kloster Altzella 31.03. Osternacht, Kirche Deutschenbora ■ April • • • • 06.-07.04., 11.00 Uhr Mittelalterfest, Kloster Altzella 13.04., 17.00 Uhr Konzert Mechoria, Kirche Nossen 21.04., 10.00 Uhr Konfirmation, Kirche Nossen 30.04., 19.00 Uhr Tanz in den Mai, Steinbuschanlage Tanz für Junggebliebene Am Mittwoch, dem 20.03.2013 findet von 15.00 bis 18.00 Uhr in der Pfarrbergbaude Nossen Waldheimer Str. ein Tanznachmittag für Junggebliebene statt. Wir würden uns freuen Sie begrüßen zu können. 3. Musizierstunde zum Frühlingsanfang 25.03.2013, 18:30 Uhr Aula des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Die Musikschule des Landkreises Meißen lädt am Montag zur dritten Musizierstunde in diesem Schuljahr ein. Musikschüler aus Nossen und Umgebung stellen ihr Können unter Beweis und möchten Sie mit einem abwechslungsreichen Programm unterhalten – der Eintritt ist frei! Nossener Vortragsreihe „Route Napoleon de Saxe 1813“ Auf Napoleonischen Spuren in unserer Region Ein Dia-Vortrag mit Herrn Peter Wunderwald ■ ■ ■ ■ Tag: Zeit: Ort: Eintritt: Mittwoch, 27.03.2013 19.30 Uhr Rathaus Nossen 3,00 Euro C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 13 1. März 2013 Neues aus den Kindereinrichtungen Neues aus der Kita „Grunaer Weg“ Einladung zum traditionellen Ostermarkt Liebe Kinder, Eltern und Gäste, auch in diesem Jahr findet unser traditioneller Ostermarkt in der Kindereinrichtung, Grunaer Weg, statt. Alle Gäste sind am 16. März 2013 in der Zeit von 14.30-17.00 Uhr recht herzlich eingeladen. Ein Theaterstück des Elternrates, Spaß und Spiel, österliche Bastelarbeiten und floristische Meisterstücke können selbst hergestellt bzw. erworben werden. Im Kinderrestaurant bewirten nette Mitarbeiterinnen unsere Gäste mit Getränken und Kuchen und bei entsprechender Wetterlage schaut sicher auch der Osterhase am Kirschberg vorbei. Nicht zu vergessen wäre unsere Fotokulisse, welche zum „Osterhasenfoto“ einlädt. Also bitte die Kamera nicht vergessen! Wir erwarten Ihren Besuch und verbleiben bis dahin. Mitarbeiterinnen der Kindereinrichtung – Grunaer Weg Unser Kunstprojekt geht weiter … Seit einigen Wochen beschäftigen sich die Kinder in der Kindereinrichtung am Grunaer Weg nun schon mit ihrem Kunstprojekt. Mit vielfältigen Materialien und verschiedensten Techniken entstanden tolle Kunstwerke, auf die wir gemeinsam sehr stolz sein können. Egal ob Krippen- oder Kindergartenkinder, alle versuchten sich in irgendeiner Form mit dem Thema Kunst auseinanderzusetzen. Die Er- zieher machten sich auf die Suche, um geeignete Unterstützer für das Großprojekt zu finden. Unterstützung erhielten wir dabei von Frau Schreiter, die den Kindern half, Kunstwerke aus Ton entstehen zu lassen. Den Umgang mit Malkreiden und erste Erfahrungen mit Aquarellmalerei lehrte uns Frau Friedrich und Frau Klant malte mit den Kindern an einem interessanten Bild zum Thema Hundertwasser. Mit Frau Schreiter sammeln wir Erfahrungen mit Ton C M Y K Arbeiten mit Frau Friedrich und Malkreiden – Ein Flugzeug entsteht und erhält den Namen „KUBUNO“(Kunterbunt Nossen) Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 14 1. März 2013 Neues aus den Kindereinrichtungen Angeleitet von Frau Klant entstand ein großes Bild an dem viele Kinder gemeinsam gearbeitet haben. Spaß machen uns auch viele andere Techniken. Pappdeckel, Acrylfarbe, verschiedenste Wasserfarben sowie Goldfarbe waren die Grundlage für diesen individuellen Wandschmuck. In der Krippe entstanden Kleistersandreliefs, welche mit verschiedensten Dekomaterialien verziert wurden. Diese Arbeiten fördern neben dem künstlerischen Aspekt auch Konzentration und Feinmotorik Märchenwolle in verschiedensten Farben animierte hier die Kinder, um einen Wandschmuck der besonderen Art zu gestalten Die intensiven Beobachtungen und die erlebte Experimentierfreudigkeit der Kinder in Bezug auf Klänge, Geruch und Geschmack spornten die Erzieher weiter an, das bestehende Kunstprojekt um verschiedenste Materialien zu erweitern. Musikinstrument und zahlreiche Lebensmittel stehen deshalb unseren Jüngsten in großer Auswahl und zur Gestaltung zur Verfügung. Um all diese kreativen Arbeiten auch einem breiten Publikum zugänglich zu machen, veranstaltet die Kindereinrichtung am 20.04.2013 einen „Tag der offenen Tür“ gekoppelt mit einer Vernissage. Dazu sind alle Interessierten schon jetzt recht herzlich eingeladen. Team der Kindereinrichtung Grunaer Weg C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 15 1. März 2013 Neues aus den Kindereinrichtungen Neues vom Hort „Kunterbunt“ Das erste Schulhalbjahr ist schon wieder geschafft! Grund genug die Winterferien ausgiebig zu genießen. Für interessierte „Große“ gab es in der ersten Ferienwoche ein tolles Medien-Projekt. Vier Gruppen suchten sich je ein Thema aus und drehten einen kleinen Film. Vom Drehbuch bis hin zum fertig geschnittenen und vertonten Film konnten die Kinder unter Begleitung des Kameramannes Herr Andres im Auftrag der Sächsischen Landesmedienanstalt ganz viel lernen. Eine Maske aus Gips vom eigenen Gesicht zu gestalten oder Pappmasken bunt zu bemalen machte ebenfalls viel Freude. Ein Besuch im Freiberger Stadt- und Bergbaumuseum stand unter dem Motto „Daniel findet einen Schatz“. Die Kinder gestalteten sich ein kleines Edelsteinbäumchen und machten sich Gedanken darüber, was alles ein Schatz sein kann und was man tun muss, um diesen möglichst lange zu erhalten. Am Faschingsdienstag gab es eine zünftige Party, die mit einem Stadtrundgang und einem lauten „Überfall” im Rathaus endete. Spiel, Rodeln, Sport und Dartwettkämpfe ließen die Zeit wie im Flug vergehen. Anzeigen FIDIBUS ALIAS HAJO ✭ Kinderzauberei „Magische Märchen und Abenteuer“ ✭ Familienprogramm „Unterhaltung für Groß und Klein“ ✭ Unterhaltsame Ballonmodellage ✭ Programme für Hochzeiten, Kindergeburtstage, Schulanfang, Jubiläen, Dorf-, Stadt-, Familien-, Vereinsfeste, Schulen, Kindereinrichtungen ... Telefon: 01 78 · 5 41 71 31 E-Mail: [email protected] C M Y K Unser Kinderrat ist nun schon wieder dabei, gemeinsam mit dem Erzieherteam die nächsten, die Osterferien zu planen. Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 16 1. März 2013 Aus den Schulen Ferienzeit vom 29.03. bis 6.04.2013 …wir wünschen allen Schulkindern wunderschöne Oster-Ferien… Neues aus der Grundschule Zahnprophylaktische Betreuung der Grundschüler Neulich fing es wieder an, dieses „Autsch“ im Backenzahn. Länger gab es keine Ruh, und die Schmerzen nahmen zu. Damit es gar nicht erst dazu kommen kann, werden seit Jahren unsere Kinder durch die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in Sachsen, die 2012 ihr 20- jähriges Bestehen hatte, betreut. Frau Dr. Preißer und ihr Team, die Mitglied in dieser Arbeitsgemeinschaft sind, besuchen uns seit 1998 jährlich, um in den Klassen prophylaktisch tätig zu sein. Unterstützt werden Lehrplanthemen aus dem Sachunterricht zur gesunden Zahnpflege. In diesem Jahr brachte die Landesarbeitsgemeinschaft einen großen Kariestunnel in unsere Aula, welcher auf die Kinder beeindruckend wirkte, weil sie eventuell vorhandene Zahnbeläge erkennen konnten. Auch wurden die Kinder zur richtigen Zahnputzübung hingewiesen. Wir möchten uns auf diesem Wege bei Frau Dr. Preißer und ihren Schwestern sowie bei der Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege für ihre jährliche Unterstützung bedanken. I. Dietze Grundschule Nossen Anzeigen Sommerpreise April - Juni Brikett lose gekippt Holzbrikett Steinkohle Steinkohlenkoks Sonderangebot vom 18. März bis 5. April 2013 Bündelbrikett 25 kg (45 St./Pal.) vors Haus Brennstoffhandel K. Wetzel Riedel-Verlag & Druck KG 03722 50 50 90 Frauensteiner Straße 4b 09627 Oberbobritzsch Telefon: 03 73 25 · 9 26 36 C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 17 1. März 2013 Aus den Schulen Neues aus der Mittelschule Fächerverbindender Unterricht an der Dr.-Eberle-Schule Nossen In der letzten Schulwoche vor den Winterferien fand in der Dr.-EberleSchule der fächerverbindende Unterricht statt. Dies bedeutet, dass sich jede Klassenstufe ein Thema heraussucht, das in dieser Woche von verschiedenen Fächern behandelt wird. Folgende Projekte wurden vorbereitet: Klasse 5: Von der Bronzezeit zum Mittelalter Klasse 6: Wir spinnen Klasse 7: Fit und stark durchs Leben Klasse 8: Praktikum zur BO Klasse 9: Berufsvorbereitung und Bewerbung Klasse 10: Prüfungsvorbereitung Der fächerverbindende Unterricht bietet eine Reihe von Möglichkeitern, das Lernen anders zu gestalten. So wurde in Gruppen gearbeitet, an Stationen Wissen vermittelt oder andere Lernorte außerhalb der Schule gewählt. Beispielsweise waren die 5. Klassen im Kinderschutzbund Nossen, die 6. Klassen konnten ihre Kräfte im Fitnesszentrum von Jana Post unter Beweis stellen, die 7. Klassen fuhren in das Hygienemuseum zum Thema „Drogen und Sucht“ und die 9. Klassen besuchten das BIZ in Riesa. Viel Unterstützung bekamen die Lehrer von Außenpartnern, die entweder Material zur Verfügung stellten oder selbst den Unterricht durchführten. Vielen Dank an die Diakonie Meißen, das Gesundheitsamt Meißen, die AOK-Plus, die Sparkasse Meißen und das Fachzentrum Metall Roßwein. Damit der Sport nicht zu kurz kommt, wurde das traditionelle Basketballturnier für alle Klassenstufen in diese Woche mit eingebunden. Veranstaltungen | Informationen Sommer, Ferien, Erzgebirge Ferienlager in der „Grünen Schule grenzenlos“ Erlebnisreiche Ferienlager hat die Zethauer Jugendfreizeitstätte „Grüne Schule grenzenlos“ für Kinder und Jugendliche (fast) jeden Alters parat. Bei Sport, Spiel, Disco und Badespaß ist es ein Leichtes neue Freunde zu gewinnen. Der Besuch eiDicke Freundschaften bei Ferienspaß – nes Freizeitparks, unvergesslich. Spaßolympiade, Lagerfeuer, sogar eine Karibische Nacht ergänzen das Programm dieser Sommerferienwochen. Wer Pferde mag, auch die sind dabei und natürlich die Bewegung in der erzgebirgischen Natur. Diese Ferienerlebnisse finden in jeder Sommer-Ferienwoche statt. Zusätzlich: eine Woche Fußballcamp. Ein Lizenztrainer leitet diese sechs Tage Fußball pur mit qualifiziertem Training, Fußballtennis und Teamgeistbildung. In dieser Woche wird ein Spiel von Dynamo Dresden oder Wismut Aue besucht. C M Y K ■ Informationen gibt es im Internet: www.gruene-schule-grenzenlos.de oder einfach anrufen unter 03732080170. Zum Turniersieg konnten wir gratulieren: Klasse 5: Mädchen 5a Klasse 6: Mädchen 6c 1 / 6a 2 Klasse 7: Mädchen 7c Klasse 8: Mädchen 8b 1 Klasse 9: Mädchen 9a Klasse 10: Mädchen 10c Silke Dewitz, Organisationsteam Anzeigen Jungen Jungen Jungen Jungen Jungen Jungen 5d 6a 1 / 6c 2 7c 8a 9a 10c Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 18 1. März 2013 Veranstaltungen | Informationen Nossner Lesenacht Für das Jahr 2013 hat sich KuNo e.V. etwas neues und ganz besonderes vorgenommen – wir veranstalten die 1. Nossner Lesenacht! Am Abend des 26. April erwarten Sie im Nossener Stadtzentrum in Geschäften, Büros und Praxen, im Rathaus und an anderen Orten Vorleser, um Ihnen spannende, lustige und unterhaltsame Lieblingsgeschichten vorzulesen. Märchen und Geschichten für Kinder werden ab 17.00 Uhr vorgelesen, Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren erwartet die Bücherei ebenfalls ab 17.00 Uhr zur Lesezeit und für die Erwachsenen beginnen die Vorleser ihr Programm ab 19.00 Uhr. Wer liest was, wann und wo? Das verraten wir Ihnen im Amtsblatt April, in dem Sie einen genauen Übersichtplan finden werden. Folgen Sie der Spur des Bücherwurms! Anzeigen C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 19 1. März 2013 Veranstaltungen | Informationen Vorinfo zu unserem Kinderfest am 08.06.2013 auf dem Schulhof der GS 15 Uhr Kinderprogramm, Feuerwehrrundfahrten, Hüpfburg, Glücksrad, Fische angeln usw, Eintritt frei, Veranstalter: SV Sport und Gesundheit Nossen e.V. Bekanntmachung Die Jagdgenossenschaft Heynitz führt ihre Jahresversammlung 2012/2013 am 22.03. 2013 um 19.00 Uhr im Gasthof Wendischbora durch. Alle Mitglieder (Bodeneigentümer bejagbarer Flächen) sind dazu recht herzlich eingeladen. ■ Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Informationsgespräch zum Wolf und dessen Bedeutung in der Region 3. Bericht des Vorstandes zum Geschäftsund Jagdgeschehen 4. Bericht Finanzen und Kasse 5. Bericht zur Rechnungsprüfung 6. Diskussion 7. Beschlussfassung zu den Berichten des Vorstandes und des Kassenführers Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Anzeigen C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 20 Handwerksbetriebe haben sich über Jahrhunderte durch ihre Qualitätsarbeit das Vertrauen eines weiten Kundenkreises erworben. Dies gilt natürlich auch für die früher und heute in unserer Stadt ansässigen Fleischereien. Aus Chroniken erfährt man, dass sich in unserem Städtchen bereits 1701 „5 bis 6 Fleischhacker“ angesiedelt haben (Bäcker werden damals nur 4 genannt!). Nach der Einführung der Städteordnung (1834) werden 6 Fleischer aufgeführt, die Schuhmacher sind ihnen mit 36 Betrieben aber zahlenmäßig weit überlegen. In der Festschrift anlässlich des Heimatfestes 1905 inserieren nur THIELE die größeren Nossner Fleischereien, nämr lich: Arthur Starke, Bismarckstraße 5 e n e Unsere Spezialitäten aus eig g (später Bayer), Max Springefeld, Waldn u ll Herste heimer Straße 17 (Friedrich, Konsum, Blumen Schulze) und Karl Hubricht, Untere Bahnhofstraße, Restaurant mit Fleischerei Auf Bestellung: (bitte bis 19.3.2013) („Gambrinus“). Zum Heimatfest 1936 schließ✔ Zarte Osterlämmer lich inserieren nur noch Emil Kühn, Obere Bahnhofstraße 7 (Liststraße) und Otto Johne, ✔ Zicklein aus Sachsen Dresdner Straße 22 (Altrock). ✔ Reh ISCHEREI FLE für Ihr Osterfest: ✔ Wildschwein ✔ Kaninchen Unser Sortiment: ✔ Delikates Kalbfleisch ✔ Mild gepöckelte Rinder- und Schweinezungen ✔ Zarte geräucherte Putenbrust ✔ Mittagstisch – Frei-Haus-Lieferung Partyservice Internet: www.metzgerei-thiele.de Anzeige(n) Das Fleischerhandwerk hat in Nossen eine Tradition … für Ihre Familien-, Firmen- oder Vereinsfeiern, Jugendweihe oder Konfirmation sowie für Veranstaltungen bieten wir Ihnen im kleinen und großen Rahmen kalte und warme Buffets incl. Komplettservice. Unsere Verkäuferinnen beraten Sie gern. Ein frohes Osterfest wünscht Ihnen Ihre Fleischerei Thiele Anfang der 1940er Jahre sind im „Adreßbuch für Nossen mit den Ortsteilen Augustusberg und Zella einschließlich Kammergut und Vorwerk Kummersheim“ folgende 16 Fleischer (9 Bäcker) aufgeführt: Bayer (Bismarckstraße 5), Friedrich (Waldheimer Straße 17), Friedrich (Hindenburgstraße 10, gegenüber Post, jetzt Bismarckstraße), Güldner (Bismarckstraße 22), Johne (Dresdnerstraße 22), Kühn (Obere Bahnhofstraße 7, jetzt Liststraße), Kühn (Waldheimer Straße 1), Ludewig (Markt 24), Müller (Lindenstraße 6), Müller (Augustusberg 7 b), Schmidt (Am Bahnhof 7, jetzt Bismarckstraße), Schönberger (Waldheimer Straße 64), Schubert (Markt 29), Schulze (Dresdner Straße 33), Schumann (Freiberger Straße 5) und Starke (Berggasse 10, „Grundschänke“, Roßschlächterei). Auch zu DDR-Zeiten und nach der Wende existierten neben Konsum- und HO-Fleischereien (Fleischwarengeschäfte) noch zahlreiche private Fleischermeister. Übrig geblieben ist in Nossen nur noch eine einzige selbständige Fleischerei, nämlich die Fleischerei von Fleischermeister Andreas Thiele. In seinem Grundstück Markt 24 wird erstmals 1897 die Fleischerei eines Otto Kretschmar aufgeführt, das Haus selbst dürfte aber bereits um die 50 Jahre älter sein. Noch im gleichen Jahr (1897) übernimmt Herr Otto Rietschel das Geschäft. Ihm folgen von 1920 bis 1933 Herr Bruno Otto Rietschel und 1933 Fleischermeister Martin Ludewig, das Grundstück bleibt aber im Besitz der Familie Rietschel. Der Sohn des Bruno Otto Rietschel, Fleischermeister Otto Hans Rietschel, übernimmt das Haus, wohnt mit seiner Familie in ihm, betreibt die Fleischerei aber nie selbst. Ludewig zieht später wohl nach Waldheim und Fleischermeister Rudi Hentschel übernimmt 1951 das Geschäft und führt es 30 Jahre durch eine nicht gerade leichte Zeit. Die Fleischereien bekamen damals ein gewisses Kontingent (z.B. Schweinehälften) zugeteilt, die sie dann in ihrem Betrieb verarbeiten durften. Eine Sondergenehmigung ermöglichte Meister Hentschel das Schlachten und Verarbeiten von Kälbern aus der Starbacher Anlage. Die Fleisch- und Wurstwaren durften aber nur in der Menge an die Bevölkerung verkauft werden, die ihnen laut Lebensmittelkarte zustand. Diese Zuteilung von Lebensmittel galt in der DDR noch bis 1958, aber auch in den ersten Jahren danach kam es noch oft zu Engpässen bei der Versorgung (Fleisch, Butter), und die ehemals subventionierten Lebensmittel zogen im Preis teilweise kräftig an. Einige Grundnahrungsmittel wurden aber bis zur Wende 1989/90 weiter subventioniert! Seit 01.09.1982 führt nun Fleischermeister Andreas Thiele mit seiner Frau das Geschäft der Schwiegereltern erfolgreich weiter. Neben der Herstellung leckerer Wurst- und Fleischwaren widmen sie sich auch dem Partyservice und der Bereitung schmackhaften Mittagessens, welches von Meister Thiele an die Kunden ausgeliefert wird oder auch gleich im Geschäft eingenommen werden kann. Das Angebot der Fleischerei Thiele wird u. a. auch von den Besuchern der Nossner Weinfeste, der Weihnachtsmärkte, der Dampflokfeste und weiterer Veranstaltungen geschätzt und gern angenommen. C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 21 Änderung der Patienteninformationen über den Kassenärztlichen Notfalldienst Diensthabende und Notsprechstunden (jeweils ab 10.00 Uhr) an Wochenenden und Feiertagen sind zu erfragen unter der bisherigen Telefonnummer der Rettungsleitstelle 03521-732000 oder der aktuellen einheitlichen Rufnummer 116117. 1. März 2013 Anzeigen Tiernahrung Rau biologisch artgerechtes Futter für Ihre Haustiere „Fleisch ist ein Stück Lebenskraft“ OT Leutewitz 1 · 01665 Käbschütztal Tel.: 035244/49211 · Fax.: 035244/49213 e-mail: [email protected] · www.tiernahrung-rau.de Werksverkauf - Lagerverkauf Apothekenbereitschaft/Nossen (ohne Gewähr) Nacht So. Mo. Di. So. Mo. So. Mo. So. Fr. Sa. So. Mo. • • • 03. 03. 13 04. 03. 13 05. 03. 13 10. 03. 13 11. 03. 13 17. 03. 13 18. 03. 13 24. 03. 13 29. 03. 13 30. 03. 13 31. 03. 13 01. 04. 13 10–12 Uhr Adler Markt Adler Siebenlehn Markt Adler Siebenlehn Markt Adler Adler Familie Hofmann bedankt sich für die jahrelange Treue ihrer Kunden. Am 1. Janaur 2013 wurde das Geschäft an die Enkelin Katharina Fischer übergeben. Markt Heynitz Nr. 60 | 01683 Nossen | Telefon/Fax: 03 52 44 · 4 17 12 Markt Adler: Adler-Apotheke Nossen, Markt 3, Telefon 035242/68803 Markt: Markt-Apotheke Nossen, Markt 28, Telefon 035242/4050 Siebenlehn: Bergstadt-Apotheke Siebenlehn, Am Markt 23; Telefon 035242/64011 Änderungen vorbehalten. März 2013 – jeweils 09.00 bis 11.00 Uhr 02./03.03. Herr Dipl.-Stom. J. Förster 09./10.03. Herr Dr. U. Görlitz 16./17.03. Frau Dipl.stom. P. Jesswein 23./24.03 Herr ZA S.Lehmann 29.03 – Karfreitag Herr Dr. U. Görlitz 30.03. – Oster-Samstag Frau Dipl.stom. P. Jesswein 31.03. – Oster-Sonntag Herr ZA S. Lehmann • • • • • • • • • C M Y K eigene Jetzt wieder haus r he lü sb hr ja Früh Siebenlehn Markt Zahnarztbereitschaft Lommatzsch/Nossen (ohne Gewähr) • Öffnungszeiten: Montag–Mittwoch 14-16 Uhr, Freitag 17-19 Uhr Herr Dipl.-Stom. M. Vetters 01623 Lommatzsch, Königsstr. 55, Tel. 035241/51067 Frau Dr. Zölfel 01665 Miltitz, Talstr. 2 (Schule), Tel. 035244/41078 Herr Dipl.-Stom. J. Förster 01623 Lommatzsch, Frauenstr. 29, Tel. 035241/52377 Herr Dipl.-Stom. U. Görlitz 01665 Zehren, Leipziger Str. 15, Tel. 035247/51342 Frau Dipl. Stom. P. Jesswein 01683 Nossen, August-Bebel-Str. 8, Tel. 035242/68155 Herr ZA Steffen Lehmann 01683 Nossen, Waldheimer Str. 20, Tel. 035242/68555 Frau ZÄ C. Otto 01623 Lommatzsch, Döbelner Str. 37, Tel. 035241/52430 Frau Dr. Preißer 01683 Nossen, Waldheimer Str. 36, Tel. 035242/62162 Herr Dr. Schwanitz 01683 Nossen, Bahnhofstr. 19, Tel. 035242/68297 Herr Dr. med. dent L. Schwitzky 01623 Leuben-Schleinitz, Schleinitzer Str. 14, Tel. 035241/819438 Vetretung erfolgt für die Zahnarztpraxen des Versorgungsbereiches Nossen/Siebenlehn! Änderungen vorbehalten. METALLBAU JORSCHICK Schneiden und Kanten Fenster • Türen • Zargen • Treppen • Geländer • Zäune • Tore • Schlossereiarbeiten Reichenbacher Weg 5 01665 Klipphausen • OT Bockwen E-Mail: [email protected] Tel.: 0 35 21 / 45 71 86 Fax: 0 35 21 / 45 99 95 Funk: 01 71 / 6 80 87 04 Harmonie Reiseagentur – Ulrich Grädler OT Barnitz 30 | 01665 Käbschütztal Tel.: 03 52 44 · 4 10 63 | Fax: 03 52 44 · 49 58 83 www.harmonie-reiseagentur.de [email protected] Fahrten in den Frühling 08.03.13 Frauentag im Fläming mit den Geschwistern Niederbacher Mittag, Kaffee & Programm p.P. 69,00 € 13.03.13 Fischgenuss & Besuch bei NEMO Fischessen & Besuch des Meeresaquarium Oberwiesenthal mit Kaffeegedeck p.P. 47,00 € 30.03.13 Musikalisches Ostereiersuchen in Franken Mittag, Osternest, Musikprogramm & Kaffeegedeck p.P. 53,00 € Bitte fordern Sie den Katalog (Tages- und Mehrtagesfahrten) an! Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 22 Nachruf Tief bewegt erreichte uns die Nachricht vom Tode unseres ehemaligen Mitarbeiters Herrn Klaus Lantzsch Wir nehmen Abschied von einem stets freundlichen und aufgeschlossenen Kollegen, der mit hoher Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit für die Stadtverwaltung Nossen im Einwohnermeldeamt tätig war. Durch sein Engagement und seine kompetente Arbeit im Einwohnermeldeamt hat er sich große Anerkennung der Bürgerinnen und Bürger und seiner Kolleginnen und Kollegen erworben. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten Bürgermeister Stadtverwaltung Personalrat 1. März 2013 Anzeigen Danksagung Für die vielen Beweise aufrichtiger Anteilnahme durch tröstende und herzlich geschriebene Worte, stillen Händedruck, Blumen und Geldzuwendungen beim Abschiednehmen von unserem Bruder Heinz Hirsch danken wir allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten ganz herzlich. Besonderer Dank gilt Herrn Pärsch für seine trostspendenden Worte. In stiller Trauer Schwester Lotte Bruder Wolfgang im Namen aller Angehörigen Heynitz, im Januar 2013 Das Sichtbare ist vergangen, es bleibt nur die Liebe und die Erinnerung. Zum Tode unserer lieben Mutter, Oma und Uroma, Frau Nossen im Februar 2013 Waltraud Striegl möchten wir uns bei allen Freunden und Bekannten bedanken, die mit uns Abschied nahmen. Ihre Angehörigen Nossen, im Februar 2013 Bestattungen Bei Trauerfällen für Sie zu erreichen mit: · Heimbürgentätigkeit · Lieferung von Särgen/Wäsche/ Urnen/Zubehör · Erledigung von Formalitäten · Trauerfeiern · Überführungen · Anzeigenannahme/ Drucksachen BRAUEREISTR. 9 · 01665 MILTITZ TELEFON: 03 52 44 · 4 17 44 | FAX: 03 52 44 · 4 31 72 C M Y K Seite 23 1. März 2013 Anzeige(n) Amtsblatt der Stadt Nossen Lüften mit Wärmerückgewinnung Sonnenschutz, Insektenschutz Haustüren automatisch öffnen C M Y K PV-Energiegewinnung PV-Stromspeichersysteme jetzt staatlich gefördert Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 24 Anzeigen Rufus Haubner – Raumausstatter Bismarckstraße 8 | 01683 Nossen | Telefon: 03 52 42 · 6 21 41 Riedel-Verlag & Druck KG 03722 50 50 90 C M Y K 1. März 2013 Anzeige(n) Amtsblatt der Stadt Nossen C M Y K Anzeige(n) Amtsblatt der Stadt Nossen C M Y K 1. März 2013