Amtsblatt 2013 März

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Amtsblatt 2013 März
Weitere Informationen: www.nossen.de
Ausgabe: 3/2013 • Erscheinungstag: 1. März 2013
Neues aus den Kindereinrichtungen
Neues aus der Kita „Bismarckstraße“
Wellness- und Faschingsimpressionen
Kunterbunter Hausfasching
Kinderjoga
Im Friseurstübchen
Nachtwäscheball mit großer Kissenschlacht
Gymnastik im Schnee
Krafttraining
Ganz herzlich bedanken wir uns bei der
Fitness World Nossen, sowie beim Friseur
Studio und Friseur „Haarträume“ für die
Unterstützung.
Ein Besuch in der Sauna
Das KindergartenTeam Bismarckstraße
Ein Faschingsbesuch im Rathaus
Amtsblatt der Stadt Nossen
Nächster Redaktionsschluss:
19.03.2013 – 10.00 Uhr
Nächster Erscheinungstermin:
28.03.2012
Bereitschaftsdienste der Ärzte,
Zahnärzte und Apotheken
siehe Seite 21
Öffnungszeiten Stadtverwaltung
Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr,
13.30 – 17.30 Uhr
Donnerstag
13.30 – 15.30 Uhr
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt
Montag:
geschlossen
Dienstag:
09.00–12.00 Uhr und
13.30–17.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09.00–11.00 Uhr und
13.30–15.30 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr–12.00 Uhr
Impressum:
Herausgeber:
Stadtverwaltung Nossen
Markt 31 • 01683 Nossen
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E-mail: [email protected]
Verantwortllich für amtl. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Nossen:
Bürgermeister Herr Anke
Verantwortlich für sonstige Bekanntmachungen der Stadt Nossen:
Frau Kopp, Tel.: 035242/ 434-37
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Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen:
RIEDEL – Verlag & Druck KG
Heinrich-Heine-Straße 13a
09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf
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Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel
Es gilt die aktuelle Preisliste 9/2011.
Aktuelle Informationen finden Sie auch im
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Erscheinungsweise:
Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos
an alle frei zugängigen Haushalte im Erscheinungungsgebiet. Die Verteilung erfolgt über
den Medienvertrieb Meißen. Sollten Sie kein
Amtsblatt erhalten haben, so wenden Sie sich
bitte an Herrn oder Frau Riedel, Telefon:
03722 / 50 50 912.
Einzelexemplare zum Versand bzw. als Abonnement werden vom Verlag verschickt. Das
Amtsblatt kann auch im Internet gelesen werden unter: www.nossen.de.
Auflage: Zur Verteilung: 3.450 Stück
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1. März 2013
Öffentliche Bekanntmachungen
Stadtverwaltung Nossen – Bekanntmachung
Die 44. öffentliche Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen findet am
Donnerstag, dem 14. März 2013, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Nossen,
Markt 31, 01683 Nossen, statt.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen sind dazu recht herzlich eingeladen
■ Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss „Solarpark Deutschenbora“ –
Stand September 2012
3. Beschluss über Mehraufwendungen zum Feuerwehrgerätehaus Nossen,
Los 1 – Außenanlagen
4. Beschluss zum Verkauf des Flurstückes 766/26 der Gemarkung Nossen mit einer
Größe von 793 m2, postalische Anschrift: An der Hopfendarre 9, an Herrn Andre Haunstein, An der Hopfendarre 17, 01683 Nossen
5. Beratung über die Annahme der Antragstellung der Gemeinden Ketzerbachtal und
Leuben-Schleinitz durch die Stadt Nossen zur Eingemeindung in die Stadt Nossen
zum 31.12.2013 und Bestätigung des Maßnahmeplanes zur Durchführung des erforderlichen Verwaltungsverfahren
6. Beschluss zur Beauftragung des Bürgermeisters zur Aufnahme von Eingemeindungsverhandlungen mit Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz
7. Beschluss zur Eröffnung des Verwaltungsverfahren zur Eingemeindung der Gemeinden Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz in die Stadt Nossen und zur Bildung einer
Arbeitsgruppe „Eingemeindung“
8. Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen
und Niederschlagungen
9. Verschiedenes und Informationen
II. Nichtöffentlicher Teil
1. Beschluss zu Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagung
bei denen Interessen Dritter zu beachten sind.
2. Verschiedenes
Nossen, den 18.02.13
gez. Anke, Bürgermeister
Bekanntmachung – Wiederholung Aufruf
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Parteien und Organisationen,
in Vorbereitung der Durchführung der am 16. Juni 2013 und eventueller Nachwahl am 07. Juli
2013 stattfindenden
Bürgermeisterwahl
werden engagierte Personen der Stadt Nossen benötigt die bereit sind, ein Ehrenamt in den
Wahlvorständen der Wahllokale oder im Briefwahlvorstand zu übernehmen.
Die Wahllokale werden in der Grundschule, der Mittelschule, dem Hort der Kindertagesstätte
auf der Bismarckstraße, dem ehemaligen Gemeindeamt im OT Deutschenbora sowie in der
Kindertagesstätte Ilkendorf eingerichtet.
Außerdem wird ein Briefwahlvorstand im Rathaus Nossen seine Arbeit aufnehmen.
Aufgerufen sind alle Bürger der Stadt im wahlberechtigten Alter sowie die Parteien und Organisationen, um sich aktiv in die Wahlvorbereitung und Durchführung einzubringen und ihre demokratischen Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Bereitschaftsmeldungen für die Mitarbeit in den Wahlvorständen sind bis 15. Mai 2013 persönlich, telefonisch (43414 oder 43436) oder schriftlich im Rathaus Nossen, Dezernat Hauptverwaltung, abzugeben.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.
gez. Händel,
Hauptamtsleiter
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1. März 2013
Öffentliche Bekanntmachungen
Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung der Stadträte der Stadt Nossen am 14.02.2013
Beginn:
Ende:
18.30 Uhr
22.05 Uhr
Anwesende:
von 18 Stadträten anwesend: 13
davon entschuldigt: 5 – Frau Diemert, Herr
Waak, Herr Kunze, Herr Pampel, Herr Krüger
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Herr Anke – Bürgermeister, ist mit stimmberechtigt
Herr Händel – Dezernent Hauptamt
Herr Seifert – Dezernent Finanzen
Herr Wagner – i.V. Dezernentin Bauwesen/Wirtschaftsförderung
Herr Bothe – Planungsbüro Bothe
Vertreter der Firma SUNfarming GmbH
Bürger der Stadt Nossen,
Vertreter der Presse
Der Bürgermeister, Herr Anke, begrüßt die
Stadträte, Bürger und Gäste zur heutigen
Ratssitzung. Herr Anke bemerkt, dass die
große Anzahl der Gäste zeigt, dass heute besonders wichtige Beschlüsse auf der Tagesordnung stehen. Es freut ihn, dass so viele
Nossener gekommen sind. Schön wäre es,
wenn das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an dem, was die Stadträte beschließen,
immer so groß wäre.
–
Der Bürgermeister bittet um die Abstimmung zur Änderung der Tagesordnung:
Die Änderung der Tagesordnung war notwendig, da für die Beantragung der Fördermittel
für den Spielplatz Wendischbora ein Beschluss – TOP 8 – zur Bereitstellung der Finanzmittel im Haushalt 2013 erforderlich ist.
Hintergrund ist, dass mit diesem Eilbeschluss
der Förderstelle nachgewiesen wird, dass die
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2013 gewährleistet ist. Ohne diesen Eilbeschluss würden der Stadt Nossen Fördermittel verloren gehen. Um diesen Schaden
abzuwenden, bittet der Bürgermeister um die
Aufnahme dieses Beschlusses in die Tagesordnung.
Für den Billigungs- und Auslegungsbeschluss
zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes,
der das Solarkraftwerk Nossen in HeynitzLehden betrifft, wurde ein separater – TOP 3
– eingebracht.
TOP 5 wurde geändert, entsprechend der Beschlussvorlage – nicht Bau eines Tennisplatzes auf dem Steinbusch, sondern die Verpachtung der Fläche an den TennisClub zur
Errichtung eines Tennisplatzes.
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Herr Anke bittet darum, die folgende
Tischvorlage mit behandeln zu dürfen:
Tischvorlage 588-43/13 (Vorkaufsrecht)
Die Stadträte stimmen dem zu.
■ TOP 1 Bürgerfragestunde
Der Bürgermeister beantwortet die Anfragen
aus der letzten Sitzung:
• Anschaffung von Defibrilatoren für den SV
Lok Nossen – Der Antrag wurde vom Verwaltungsausschuss am 31.01.13 abgelehnt. Sollte die Anschaffung aus Sicht
des SV Lok Nossen notwendig sein, dann
kann der Verein gern auf seine Kosten die
Anschaffung tätigen.
• Erhöhung der Zuschüsse für den Verein
SV Lok Nossen – Der Antrag wurde ebenfalls vom Verwaltungsausschuss am
31.01.13 abgelehnt, da die vorhandenen
Mittel nicht weiter aufgestockt werden
können.
• Herr Anke erklärt, dass im HH 2013 dafür
keine Gelder vorgesehen sind, wenn die
Zuschüsse für den SV Lok Nossen erhöht
würden, müssten anderen Vereinen die
Mittel gekürzt werden. Außerdem könnten
bei einer Erhöhung der Zuschüsse für SV
Lok Nossen alle anderen Vereine gleiche
Forderungen erheben.
• Zum Ergebnis der Präsentation „Tennisanlage Steinbusch“ bei den Anwohnerinnen und Anwohnern im Wohngebiet Steinbusch ergreift Stadtrat Eckert das Wort
und fasst zusammen:
Die Veranstaltung des Tennisclubs zur Information der Anwohner fand am 31.01.2013 in
der „Hundebaude“ auf dem Steinbusch statt.
Die geladenen Anwohnerinnen und Anwohner
der Steinbuschanlage erschienen zahlreich.
Das Atelier Grün stellte die Planungsunterlagen zum Bau des Tennisplatzes vor. Die Anwohner sind von der Präsentation nicht begeistert. Sie fürchten enorme Lärmbelästigung
durch das Aufschlagen der Bälle sowie Belästigung durch die Flutlichtanlage.
–
Herr Wunsch ergänzt dazu, dass der Lärm
auf dem Steinbusch täglich zunimmt, er
wird immer mehr statt weniger. Generell
sind die Anwohner über die derzeitige
Lärmbelästigung schon verärgert.
Er berichtet vom Kauf seines Grundstückes
vor 20 Jahren in einer „sehr ruhigen Lage in
Nossen“. Dies sei heute ganz und gar nicht
mehr so. Zuerst sind Windkraftanlagen entstanden, danach wurde die Antennenanlage
gebaut, dann der Zollhof, hinzu kommen der
Hundeverein und das Trabitreffen, nicht zu
vergessen der Zirkus und nun soll noch eine
Tennisanlage gebaut werden. Herr Wunsch
lehnt dankend ab und wird dabei von den anwesenden Bürgern lautstark unterstützt. Er erklärt, dass generell gegen eine Tennisanlage
nichts einzuwenden sei, aber nicht auf dem
Steinbusch. Da müsse ein anderer Bauplatz
gesucht werden. Er erwähnt noch, dass beim
Hundesportverein nur 2 einheimische, also
Hundebesitzer aus Nossen, Mitglieder sind.
Alle anderen Hundebesitzer kommen von auswärts.
–
Dr. Kretzschmar pflichtet ihm bei, grundsätzlich ist auch er für den Bau eines Tennisplatzes, aber Hundesportplatz und
Tennisplatz in einem Wohngebiet, dies
geht nicht.
–
Herr Anke übernimmt das Wort und erläutert den vorgesehenen Bau des Tennisplatzes auf dem Steinbusch. Lärm ist
überall in der Stadt, egal ob im Bad, an
den Kindereinrichtungen, der Bahn und
der Döbelner Strasse, damit leben alle
Bürger. Einen besseren Platz für den Tennisplatz gibt es nach den bereits durchgeführten umfangreichen Prüfungen nicht.
Der geplante Platz auf dem Steinbusch ist
für Sportanlagen vorgesehen und ausgelegt. Der Bürgermeister legt nochmals die
vorab angedachten anderen Orte, insbesondere den Standort am Muldentalsportplatz, für den Tennisplatz dar und erklärt
die Gründe, weshalb eine Bebauung dort
nicht stattfinden kann.
Da es in Nossen 2 Hundesportplätze gibt,
fragt er an, ob es eine Alternative wäre, sollten
beide Hundesportplätze in Zella zusammengelegt werden können, dass dann der Tennisplatz auf dem Steinbusch gebaut wird. Es erfolgen nur negative Reaktionen.
–
Stadtrat Eckert meint, man sei jetzt wieder
bei der Diskussion der letzten Ratssitzung
und Tennis als Sport müsse man vor Ort
erleben, um die Lautstärke einschätzen zu
können.
–
Herr Wunsch meldet sich nochmals zu
Wort und erklärt, im Namen der Anwohner
vom Steinbusch, dort keinen Tennisplatz
haben zu wollen. Dazu übergibt er eine
Unterschriftsliste gegen den Bau des Tennisplatzes an den Bürgermeister.
–
Herr Anke beendet damit die Diskussion
zum Tennisplatz in der Bürgerfragestunde.
• Frau Fleischhacker spricht den geplanten
Solarpark in Deutschenbora an und
fasst das Thema aus Sicht der dortigen
Anwohner und damit das Anliegen der
heutigen Gäste der Ratssitzung zusammen. Desweiteren erklärt sie, dass es den
Bürgern generell um das Thema Lärm in
Deutschenbora geht. Frau Fleischhacker
erklärt, dass es in der Lärmschutzwand
zur Autobahn eine Lücke gibt, die bisher
nicht geschlossen wurde, da eine Bebauung mit Hallen vorgesehen war. Nur durch
den jetzt vorhandenen Wald ist die Sicht
auf die Autobahn nicht mehr gegeben. Es
ist ein Phänomen, dass „unsichtbarer“
Lärm leiser empfunden wird als „sichtbarer“ Lärm. Dies wird von anwesenden Bürgern aus Deutschenbora bestätigt.
Frau Fleischhacker sagt, es ist für alle unverständlich, warum der Solarpark jetzt in
dieser Größenordnung gebaut werden
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1. März 2013
Öffentliche Bekanntmachungen
soll. Mitten im Dorf, so groß, die Ausnutzung bis zum letzten m2 der vorhandenen
Fläche. Die Bürger von Deutschenbora
sind sich einig, dass sie einen derart
großen Solarpark nicht wollen! Generell
haben sie nichts gegen die Nutzung der
Fläche, aber nicht die Ausnutzung mit PVModulen bis zum letzten Eckchen. Die
dort vorhandenen Bäume haben 20 Jahre
gebraucht bis dieser jetzige Wald gewachsen ist. Endlich ist die Sicht auf die Autobahn nicht mehr vorhanden, der Lärmpegel etwas gemindert, nun soll dieser
Wald komplett abgerodet werden, somit
sind 20 Jahre umsonst. Die Sicht zur Autobahn ist nicht abgeschirmt, der Lärmpegel durch die Autobahn steigt wieder.
–
–
–
Herr Kunze meldet sich zu Wort und erklärt, dass er sein Grundstück in Deutschenbora vor einigen Jahren gekauft hat
und keinesfalls mit der Abrodung des
Waldes einverstanden ist, da die Beschallung durch die Autobahn zu laut ist. Er ist
definitiv gegen die jetzt geplante Größe
des Solarparks.
Herr Schlegel wirft ein, dass vor Jahren
für den Schallschutz Hallen geplant waren. Dieser Schallschutz sollte durchgesetzt werden. Die Stadträte sollen dies
überdenken und prüfen.
(Solarinvestor, Stadt, Autobahnamt und
Anwohner) erste Schritte zum Bau einer
Lärmschutzwand zu unternehmen. Er
selbst sei bereit, einen Teil seiner Abgeordnetenvergütung dafür zu spenden, damit die Situation für die Anwohner erträglicher werde.
–
–
Frau Fleischhacker, Herr Helm und Herr
Wagner führen eine Diskussion zur Lärmkartierung.
–
Herr Anke beendet diese Diskussion und
informiert, dass die Stadt Nossen zur damaligen Lärmkartierung EU-mäßig verpflichtet war. Es gibt keine Rechtsgrundlage, den Lärmschutz an der genannten
Stelle einzufordern. Weiterhin informiert er
darüber, dass vor Jahren die Stadt Nossen dem Stadtrat und den Bürgern vorgeschlagen hat, diese voll erschlossene
Fläche zu kaufen, wenn die Anwohner von
Deutschenbora damit einverstanden sind
und dahinter stehen. Dies war aber nicht
der Fall und wurde so nicht gewollt. Nachdem ein Investor die Fläche gekauft hat,
hat die Stadt Nossen die Entwicklung der
Fläche nicht in der Hand.
Der Bürgermeister ergreift das Wort und
erklärt, dass er mehrfach bei Frau Fleischhacker vor Ort war, um sich über die dortige Lärmsituation zu informieren. Er bestätigt, dass es sehr laut ist. Die Aussage
von damals, dass die noch vorhandene
Lücke in der Lärmschutzwand mit einem
Gebäude geschlossen werden sollte, ist
nirgendwo aktenkundig dokumentiert.
Schriftliche Unterlagen gibt es dazu nicht.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Stadt
Nossen niemanden zwingen kann, diese
Lücke zu schließen. Ein Lückenschluss
würde nach heutigen Berechnungen ca.
750.000,00 Euro Kosten verursachen.
Wer soll das bezahlen?
Herr Schlegel schlägt vor, die Kosten auf
mehrere Schultern zu verteilen.
–
Herr Piontek meint, man solle prüfen, ob
Solar und Lärmschutz gekoppelt werden
kann. Wenn dies nicht möglich sei, kann
der Solarpark so nicht entstehen.
–
Stadtrat Wunderwald spricht sich ebenfalls für die Vereinbarkeit von Solarpark
und effektiven Lärmschutz aus. In der bisherigen Diskussion spiele nur der Faktor
Lärm eine Rolle, genauso schlimm sei
aber die Abgasbelastung, die die Gesundheit und Lebensqualität am Autobahndreieck enorm einschränke. Er
sprach sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus, die zur Lärm- und Abgasreduzierung beitrage. Außerdem regte er
an, gemeinsam mit mehreren Partnern
Herr Wagner holt Baupläne aus den 90er
Jahren hervor! Diese alten Baupläne zeigen das damals geplante Gebäude. Es
handelt sich hierbei um ein Gebäude eines
Logistikzentrums mit 39 LKW-Andockstationen. Herr Wagner weist darauf hin,
doch einmal zu überdenken, wie sich der
Lärmpegel durch ein solches großes
Logistikzentrum entwickelt hätte!
–
–
–
Herr Helm gibt zu Bedenken, dass eine
PV-Anlage für die nächsten 20-30 Jahre
bestehen bleibt und der Bürgerwille nicht
einfach ignoriert werden kann! Entweder
die Anlage wird kleiner gebaut, wie vorab
geplant, oder der Stadtrat muss prüfen, ob
das Vorhaben ganz abgesagt wird. Herr
Geinitz sowie Herr Erler unterstützen diese
Aussage.
–
–
–
Herr Pritzkow von der SUNfarming GmbH
meldet sich zu Wort und äußert, dass er
doch sehr überrascht ist, wie groß das
Thema Lärmschutz von den Bürgern angesprochen und diskutiert wird. Er beantwortet die aufgekommenen Fragen wie
folgt:
Ein PV-Feld verstärkt den Schall nicht, davon geht er aus. Es ist aber auch nicht zu
erwarten, dass es lärmmindernd wird. Dieses sollte aber von entsprechenden Fachleuten geprüft werden.
Eine Übernahme der Schließung der
Lärmschutzlücke durch SUNfarming ist
nicht möglich. Eine bestehende Schallschutzwand mit PV-Modulen zu belegen
ist möglich. Eine neue Wand zu erstellen,
ist jedoch enorm teuer, die Kosten wären
zu hoch.
Ein entsprechend breiterer Grüngürtel ist
–
machbar. Auch eine entsprechende Bepflanzung mit Gehölzen und Sträuchern
kann den Lärmpegel mindern und wird in
Erwägung gezogen.
Die PV-Anlage kleiner bauen, als jetzt geplant, ist zu überdenken.
Herr Pritzkow signalisiert nochmals, dass
SUNfarming eine Kompromisslösung finden
möchte, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Da immer wieder Diskussionen nach dem Für
und Wider des Solarparks auftreten, beendet
der Bürgermeister die Bürgerfragestunde zu
diesem Thema.
■ Neue Anfragen Bürgerfragestunde:
• Herr Geinitz erkundigt sich danach, ob
und wann die Frostschäden auf der B101
in Eula mit beseitigt werden.
Herr Wagner wird das Thema in die Bauberatung „B101“ einbringen lassen.
•
Stadtrat Wunderwald hinterfragt den Nutzen der Baumfällaktion im Steinbusch.
Das nach der Fällung liegen gebliebene
Astwerk trage nicht zur Verschönerung
des Bildes bei, da es sich beim Steinbusch mehr um eine parkartige Anlage als
um einen Nutzwald handle. Außerdem sei
Todholz und abgestorbenes Astwerk nicht
vollständig beseitigt worden.
–
Herr Anke erklärt, dass er dazu schon Informationen und Bilder von Herrn Geilhufe
bekommen und Frau Bieber vom Bauamt
bereits Stellung bezogen hat. Er hat sich
die Situation mit dem Bauamt vor Ort angeschaut und erläutert nochmals, dass
die gefällten Bäume vom zuständigen Revierförster begutachtet und für krank oder
schadhaft befunden wurden. Im Rahmen
der Verkehrssicherung wurden die Bäume
zum Fällen gekennzeichnet und von einer
Fachfirma gefällt. Das Astwerk verbleibt
generell im Wald, da es Kleintieren Schutz
bieten soll. Um Holzdiebstahl zuvor zu
kommen, erfolgte der Abtransport der
Stämme schnellstmöglich.
•
Herr Bähr informiert, dass an der Feuerwehr in Deutschenbora ein Altkleidercontainer aufgestellt wurde und fragt an, ob
dies seine Richtigkeit hat. Auch auf dem
Steinbusch sei ein Altkleidercontainer aufgestellt worden, sagt Herr Eckert.
–
Herr Anke erklärt, dass dies durch Frau
Krebes vom Bauamt geprüft wird.
Da keine weiteren Anfragen mehr kommen,
beendet Herr Anke die Bürgerfragestunde. Er
stellt fest, dass fristgerecht eingeladen wurde
und die Sitzung beschlussfähig ist.
Zu den Protokollen der Ratssitzung Dezember
sowie Ratssitzung Januar gibt es keine Einwände. Sie werden jeweils von 2 Stadträten
gegengezeichnet.
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Öffentliche Bekanntmachungen
Frau Schönstädt verlässt die Sitzung um
20:10 Uhr
■ TOP 2
Vorhabensbezogener Bebauungsplan
„Solarpark Deutschenbora“ –
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark
Deutschenbora“ wird auf Antrag des Vorhabenträgers um die Grundstücke Flur
Nr. 139/9, 139/10, 139/11, 139/12, 139/13,
139/14, 139/15, 139/16, und 139/17, jeweils Gemarkung Deutschenbora, erweitert.
2. Der Stadtrat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Deutschenbora“ in der Fassung vom
14.02.2013, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit Umweltbericht.
3. Es ist das weitere Verfahren nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches
(BauGB), insbesondere die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, und
die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Die Firma SUNfarming GmbH möchte auf den
Grundstücken Fl.Nr. 139/7, 139/8, 139/18
und 139/19, jeweils Gemarkung Deutschenbora, eine Freiflächenphotovoltaikanlage im
Bereich zwischen der Autobahn A 4 und dem
Gewerbegebiet Deutschenbora errichten.
Nachdem das Plangebiet im Außenbereich
gemäß § 35 BauGB liegt, wurde zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten
Nutzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Deutschenbora“ beschlossen.
Das Büro Arnolt Consult AG, Herr Kirtschner,
begrüßt alle Anwesenden und präsentiert die
geänderten Bebauungspläne zum „Solarpark
Deutschenbora“. Herr Kirtschner erklärt, dass
auf Grund der vorangegangenen heftigen Diskussionen in der Bürgerfragestunde, die Firma
SUNfarming GmbH Alternativen zum geplanten Grüngürtel vorsehen wird. Der derzeitig
geplante 10 m Gürtel wird sich auf ca. 20-25
m verbreitern. So ist der Randbereich größer
und der optische Schutz vorhanden.
–
Herr Helm fragt nochmals nach einer Lösung der durch die Bürger angesprochenen Probleme bzgl. Lärmschutz, Dorffest
und Ballfangnetz und argumentiert gegen
die PV-Anlage.
–
Herr Pritzkow, SUNfarming GmbH, erklärt,
dass ein gewisser Schutz mit einer Bepflanzung, die vorgesehen ist, etwas gegeben ist.
Eine Zuwegung Festzeltplatz am Solarpark
Deutschenbora sowie eine Ballfangeinrichtung zum Solarpark Deutschenbora ist schriftlich von der Firma SUNfarming GmbH zugesichert.
Desweiteren argumentiert Herr Pritzkow für
die geplante PV-Anlage damit, dass auf die
angesprochenen Probleme der Bürger weitestgehend eingegangen wurde und auch Gewerbesteuern fließen werden. Es werden in
der Region Arbeitsplätze geschaffen, durch
Kontrolle und Wartungsarbeiten sowie Pflege
der Anlage und des Umfeldes, welche an ortsansässige Firmen vergeben wird. Eine Kompromissmöglichkeit für einen breiteren
Grüngürtel ist definitiv vorhanden.
–
Stadtrat Wolf bemerkt nochmals, dass
das Angebot der Stadt Nossen vorgelegen
hat, die Fläche zu übernehmen, dies damals aber nicht gewünscht war.
Herr Anke bittet um Abstimmung!
Nach Konkretisierung der Planung soll diese
Anlage nun auf Antrag des Vorhabenträgers
auch um die Grundstückes Flur Nr. 139/9,
139/10, 139/11, 139/12, 139/13, 139/14,
139/15, 139/16, und 139/17, jeweils Gemarkung Deutschenbora, erweitert werden.
Durch das beauftragte Planungsbüro Arnold
Consult wurde mittlerweile ein Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Deutschenbora“ erarbeitet. In diesen
Entwurf sind bereits auch erste Anregungen
und Hinweise der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1
BauGB vorgebracht wurden, eingeflossen.
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Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist nach der Billigung des Entwurfes
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB, und die Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
als nächster Verfahrensschritt durchzuführen.
Abstimmung: 5 Fürstimmen,
6 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 579-43/13
■ TOP 3
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nossen
–
Das Planungsbüro Bothe, Herr Bothe, begrüßt die Anwesenden und beginnt mit der
Ausführung zur Vorstellung der Planungsunterlagen zum Bebauungsplan „Solarkraftwerk Nossen“.
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf
des Bebauungsplanes "Solarkraftwerk Nossen“ in der Fassung vom Dezember 2012 und
bestimmt ihn zur öffentlichen Auslegung.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit
vom 11.03.2013 bis einschließlich 11.04.2013
statt.
Parallel dazu wird durch das beauftragte Planungsbüro die förmliche Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, Ort und Zeit
der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der
Stadt Nossen öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmung: 9 Fürstimmen,
3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung
Beschluss-Nr.: 580-43/13
■ TOP 4
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
zum Bebauungsplan „Solarkraftwerk
Nossen“ (dazugehörend)
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf
des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Nossen“ in der Fassung vom Januar 2013 und bestimmt ihn zur öffentlichen Auslegung.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit
vom 11.03.2013 bis einschließlich 11.04.2013
statt.
Parallel dazu wird durch das beauftragte Planungsbüro die förmliche Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, Ort und Zeit
der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der
Stadt Nossen öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmung:
9 Fürstimmen, 3 Gegenstimmen,
1 Enthaltung
Beschluss-Nr.: 581-43/13
■ TOP 5
Beschluss zum Abschluss eines Pachtvertrages mit dem TennisClub Nossen
Abschluss eines Pachtvertrages mit dem TennisClub Nossene.V. über eine Teilfläche der
Gemarkung Nossen, Flurstück 765/1
Die Stadträte beschließen den Abschluss eines Pachtvertrages mit dem TennisClub Nossen e.V. über eine Teilfläche der Gemarkung
Nossen, Flurstück 765/1 zur Errichtung von 2
Tennisplätzen.
Abstimmung: 2 Fürstimmen,
10 Gegenstimmen, 1 Enthaltung
Beschluss-Nr.: 582-43/13
Da nach Abschluss dieses Tagesordnungspunktes die meisten Gäste demonstrativ die
Ratssitzung verlassen und damit zum Ausdruck bringen, dass sie der Rest, der noch auf
der Tagesordnung stehenden Beschlüsse
nicht mehr interessieren, äußert sich der Bürgermeister dazu. Er kann nachvollziehen,
dass das Thema Lärm die Betroffenen beson-
Amtsblatt der Stadt Nossen
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1. März 2013
Öffentliche Bekanntmachungen
ders interessiert, aber auch der nächste zu
fassende Beschluss zur Gebührenkalkulation
ist mit Sicherheit von enormer Bedeutung für
die Nossener Bevölkerung. Die Stadt Nossen
hält seit nunmehr fast 20 Jahre die Abwassergebühren konstant in gleicher Höhe und
nimmt keine Erhöhungen vor, obwohl die Kosten, speziell bei der Energie, in den letzten
Jahren erheblich angestiegen sind. Das interessiert aber leider die Bürgerinnen und Bürger nicht. Es wäre schön, wenn die Besucher
der Ratssitzung nicht nur die problematischen Dinge, sondern auch die positiven Entscheidungen des Stadtrates zur Kenntnis
nehmen würden und dafür Interesse zeigen.
■ TOP 6
Nachberechnung und
Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung der Stadt Nossen
Nachberechnungszeitraum: 2008 bis 2012
Kalkulationszeitraum:
2013 bis 2017
Die Stadträte beschließen die vorliegende
Nachberechnung und Gebührenkalkulation
mit der Maßgabe, die Gebühren im Zeitraum
2013–2017 in der jetzigen Höhe zu belassen.
–
Der Bürgermeister erklärt, dass es erneut
gelungen ist, trotz Kostensteigerungen in
verschiedenen Bereichen die Gebühr erneut, für die nächsten 5 Jahre, konstant
zu halten. Das heißt, die Gebühr ist nun
schon seit 1997, für den 4. Kalkulationszeitraum, konstant geblieben. Dies ist ein
riesiger Erfolg. Herr Anke dankt allen, die
es möglich gemacht haben, dass die Gebühren auch für weitere 5 Jahre auf dem
Niveau von 1997 belassen werden können. Das sind neben den Stadträten und
der Verwaltung vor allem die Nossener
Klärwärter.
Abstimmung: 13 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 583-43/13
■ TOP 7
Beschlussfassung zur Bildung und
Festlegung von Schlüsselprodukten im
doppischen Haushalt
Der Stadtrat der Stadt Nossen beschließt die
Festlegung von Schlüsselprodukten.
Herr Seifert, Dezernat Finanzen, erklärt, dass
zur Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung
jede Kommune ihre Haushaltswirtschaft entsprechend auszurichten hat. Hilfreich ist hierbei die Schaffung kommunaler Steuerungssysteme. Die neue Gesetzeslage zur Doppik
stellt dabei auf eine durch Kennzahlen gestützte wertende Analyse der Haushaltslage
ab. Unter anderem besteht nunmehr aufgrund § 75 Abs. 1 S. 3 SächsGemO i.V.m. § 4
Abs. 2 S. 4 SächsKomHVO-Doppik die Pflicht
zur Darstellung von sogenannten Schlüsselprodukten im Haushaltsplan. Als Schlüssel-
produkt werden Produkte von örtlicher finanzieller oder kommunalpolitischer Bedeutung
verstanden. Dabei sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 4
SächsKomHVO-Doppik pro Teilhaushalt mindestens zwei Schlüsselprodukte zu bilden.
Weiterhin sind für diese Schlüsselprodukte
Kennzahlen zu finden, anhand derer die Erreichung von Zielen und Umsetzung von Strategien gemessen werden können. Die Verwaltung hat hierfür einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet. Dieser wurde bereits im Verwaltungsausschuss diskutiert und einstimmig
angenommen.
Abstimmung: 13 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 584-43/13
■ TOP 9
Beschluss zur Wahrnehmung von
Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen,
Erlassen und Niederschlagungen
Herr Wolf stellt den Antrag, die Vorkaufsrechte und Vergaben im Block abzustimmen. Die
Stadträte erklären sich damit einverstanden.
Vergaben
Neuinstallation Beleuchtung, Stromversorgung und Zählerplatz – „Steinbuschanlage
Nossen“
Hierzu wurden 3 Angebote eingeholt.
Firma
■ TOP 8
Beschlussfassung zum Haushalt 2013 –
Einstellen der notwendigen Finanzmittel für den Spielplatz Wendischbora
Die Stadtverwaltung wird beauftragt im Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2013 für
die Maßnahme „Spielplatz Wendischbora“ die
Einzahlungen in Höhe von 39.946 Euro (Fördermittel) und Auszahlungen in Höhe von
63.381 Euro zu veranschlagen sowie die erforderlichen Eigenmittel (Auszahlungen abzgl. erwartete Fördermittel) in Höhe von 23.435 Euro
bereitzustellen.
Herr Seifert erläutert dazu, dass im Ortsteil
Wendischbora seitens der Bürger seit langem
der Wunsch nach einem öffentlichen Kinderspielplatz besteht. Diesen Wunsch hatte die
Verwaltung mit dem Haushaltsplan 2012 aufgegriffen und einen Fördermittelantrag gestellt, sowie die entsprechenden Finanzmittel
im Haushaltsplan 2012 eingestellt. Nachdem
bereits ein Standort gefunden war und alles
auf „Start“ stand, ergab das damalige Baugenehmigungsverfahren, dass der ausgewählte
Standort nicht geeignet sei. Daraufhin wurde
ein neuer Standort gefunden und der notwendige Grunderwerb bereits getätigt. Nunmehr
soll die Umsetzung der Maßnahme im Jahr
2013 erfolgen.
Da die Förderstelle jedoch bereits in Kürze
über die Verteilung von Fördermitteln entscheiden möchte, war keine Zeit mehr einen
ordentlichen Beschluss in der März-Ratssitzung zu fassen. Deshalb wurde vorliegender
Eilbeschluss vorbereitet, um rechtzeitig der
Förderstelle bekannt geben zu können, dass
die Maßnahme „Spielplatz Wendischbora“ im
Haushaltsjahr 2013 vorgesehen und eingeordnet ist. Ohne diesen Eilbeschluss würden der
Stadt Nossen die entsprechenden Fördermittel verloren gehen.
Abstimmung: 13 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 589-43/13
geprüfte
Angebotssumme
1. Elektro-Anlagen
GmbH Nossen
13.571,32 Euro
2. ELEKTRO Bähr
Nossen
14.990,68 Euro
3. tech control GmbH
Nossen
18.407,18 Euro
Die Stadträte beschließen, den Auftrag zur
Neuinstallation der Beleuchtung „Steinbuschanlage Nossen“ an die Firma Elektro-Anlagen
GmbH Nossen, Fabrikstraße 5 a, 01683 Nossen in Höhe von 13.571,32 Euro zu vergeben.
Herr Bähr erklärt, dass er mit dem Ablauf, wie
die Vergabe durchgeführt wurde, nicht einverstanden ist und dass er dazu in Widerspruch
gehen wird.
Herr Bähr nimmt an der Abstimmung nicht
teil. Er ist befangen und rückt vom Tisch ab.
Abstimmung: 9 Fürstimmen,
1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 586-43/13
Vorkaufsrechte
Die Stadträte beschließen, dass die Stadt Nossen von ihrem Vorkaufsrecht für die folgenden
Flurstücke gemäß §§ 24 ff BauGB, § 3 BauGBMaßnG, § 27 SächsWaldG, § 25 SächsWG und
DschG keinen Gebrauch macht.
Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück
436/8 mit einer Größe von 1.817 m2 der Gemarkung Nossen, postalische Anschrift: Siebenlehner Gasse
Herr Ralf Benath, Nossen, hat vorgenanntes
Grundstück an die Eheleute Volker und
Gwendolin Benath, Chemnitz / Nossen, verkauft.
Abstimmung: 13 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 585-43/13
Ablehnung Vorkaufsrecht für eine Teilfläche
von ca. 1.482 m2 aus dem Flurstück 39 der
Gemarkung Obereula, postalische Anschrift:
Hauptstraße 93
Frau Ellen Günther, Nossen, hat vorgenanntes
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1. März 2013
Öffentliche Bekanntmachungen
Teilgrundstück an Herrn Thomas Neumann,
Nossen, verkauft.
Abstimmung: 13 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 587-43/13
Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück
234 mit einer Größe von 5.560 m2 der Gemarkung Mahlitzsch, postalische Anschrift:
Herr Helmut Appelt, Wunschwitz, hat vorgenanntes Grundstück an Herrn Hans-Jürgen
Wolters, Mochau, und Herrn Hans-Hermann
Schröder, Alveslohe, verkauft.
Abstimmung: 13 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 588-43/13
■ TOP 10
Informationen und Verschiedenes
Stand Baumaßnahmen
Herr Wagner informiert, dass die Autobahnauffahrt Nossen Ost – Richtung Dresden
vom 18.02. bis 30.04.2013 voll gesperrt bleibt.
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass McDonalds nun an der Shell-Tankstelle gebaut
werden kann. Der 45 m hohe Pylon ist genehmigt.
Es wird nach einem Straßennahmen für die
neue Straße im Wohngebiet Augustusberg gesucht. Vorschläge dazu können bis 30. April
2013 im Bauamt abgegeben werden. Die Abstimmung wird dann in der Ratssitzung im Mai
getroffen.
Bahnlinie Nossen – Meißen
Herr Anke erklärt, dass er nach mehreren Artikeln in der Sächsischen Zeitung und im Amtsblatt des Landkreises dieses Thema bei einem
Treffen mit dem Landrat Herrn Steinbach
nochmals angesprochen hat. Der Landrat erklärte, er habe dazu Unterschriftslisten mit
12.000 gesammelten Unterschriften erhalten.
Diese Unterschriftslisten bringen keinen Nutzen, wenn die Unterzeichner doch nicht mit
der Bahn fahren. Einschlägige Argumente
zum Erhalt der Bahnlinie wären die Erhöhung
der Attraktivität und die Auslastung der Bahn.
Es ist vorgesehen, im Rathaus einen Gesprächstermin mit dem Verantwortlichen,
Herrn Ehlen und Vertretern der Stadt Nossen,
Herrn Wunderwald und Frau Bellmann, zu organisieren. Die Vertreter sollen Argumente so-
Die Kämmerei informiert zur Zahlung der
Ausgleichsbeträge der Stadtsanierung
Bis 31.12.2012 konnten die Hauseigentümer auf freiwilliger Basis über
den Abschluss einer Ablösevereinbarung mit der Stadt Nossen bei der
Zahlung einen Verfahrensabschlag in Höhe von 20 % in Anspruch
nehmen. Von dieser Möglichkeit haben ca. 80 % der betroffenen
Hauseigentümer Gebrauch gemacht und damit ihre Kosten erheblich
gesenkt.
Die Stadtverwaltung möchte darauf hinweisen, dass die Inanspruchnahme des Verfahrensabschlages durch frühzeitige Zahlung
des Ablösebetrags die einzige Möglichkeit darstellt, die Kosten für die
Hauseigentümer im Sanierungsgebiet zu senken.
In einer zweiten Stufe wird nun bei einer Zahlung bis zum 31. März
2013 noch ein Verfahrensabschlag in Höhe von 15 % gewährt. Bitte
machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch!
Die bereits bezahlten Ablösebeträge sollen unmittelbar im Stadtzentrum z.B. für den Ausbau des Semmelweges verwendet werden.
Durch Ihre rechtzeitige Zahlung tragen Sie also dazu bei, dass Ihr Geld
in der Stadt Nossen verbleibt. Denn Zahlungen nach Abschluss des
Verfahrens müssen zu je einem Drittel an den Freistaat Sachsen und
den Bund abgeführt werden und würden so der Stadt Nossen und den
Bürgern verloren gehen. Allen Hauseigentümer, die bereits ihre Ablösebeträge bezahlt haben oder noch bezahlen werden, sei an dieser
Stelle ganz herzlich gedankt!
C. Seifert
Dezernatsleiter Finanzen
■ Termine
• Ratssitzung:
Donnerstag, 14. März 2013, 18:30 Uhr
• Technischer Ausschuss:
Dienstag, 26. Februar 2013, 18:30 Uhr
• Verwaltungsausschuss:
Donnerstag, 28. Februar 2013, 18:00 Uhr
(bei Bedarf)
Es werden keine weiteren Anfragen oder Termine genannt. Herr Anke beendet die heutige
Sitzung, bedankt sich bei den Gästen und
wünscht einen guten Nachhauseweg.
Protokollierung: Hagert
Uwe Anke
Bürgermeister
Unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadträte.
Öffentliche Bekanntmachung
Grundsteuer/Hundesteuer 2013
Sehr geehrte Bürger,
sehr geehrte Bürgerinnen,
gemäß § 27, Abs. 1 und 3, Grundsteuergesetz wird hiermit die Grundsteuer für das Jahr 2013 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für Nossen und die Ortsteile Deutschenbora, Elgersdorf, Mergenthal,
Heynitz, Göltzscha, Ilkendorf, Katzenberg, Kottewitz, Mahlitzsch,
Radewitz, Wendischbora und Wuhsen werden die Grundsteuer A für
landwirtschaftliches Vermögen und die Grundsteuer B für unbebaute
und bebaute Grundstücke sowie die Hundesteuer zu den bekannten
Terminen und Beträgen wie im Vorjahr fällig.
Für die Steuerzahler treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem
Tage der öffentlichen Bekanntmachung ein Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelf
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats
nach Veröffentlichung dieser Bekanntgabe Widerspruch eingelegt
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadtverwaltung Nossen, Markt 31, 01683 Nossen einzulegen.
Grundsteuerbescheide für das Jahr 2013 erhalten nur diejenigen Steuerzahler, die durch das zuständige Finanzamt einen geänderten Festsetzungsbescheid erhalten.
Bei Fragen zu den Zahlungsmodalitäten oder zur Ablösevereinbarung
Conrad Seifert
können Sie sich jederzeit an die Stadtverwaltung, Herr Conrad Seifert,
Dez. Lt. Finanzen
Tel.: 035242/434-16, wenden.
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wie Vorschläge unterbreiten, die zum Erhalt
der Bahnlinie führen können. Herr Händel wird
den Termin abstimmen und mit zugegen sein.
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1. März 2013
Öffentliche Bekanntmachungen
Informationen vom
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Öffentliche Auslegung der 2. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Nossen
Planfassung vom Dezember 2012
Der Zweckverband hat zwei Faltblätter zu den Themen „Schneechaos
und Eisglätte über einen längeren Zeitraum! Was tun, wenn die MüllDer Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am abfuhr nicht mehr funktionieren kann?“ und „Bioabfälle – richtig ver14.02.2013 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Ände- werten.“ erarbeitet. Dieses kostenlose Informationsmaterial liegt für
rung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nossen in der Fassung Sie in der Stadtverwaltung Nossen aus.
vom Dezember 2012 gefasst.
Bauamt/Umwelt
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit vom 11.03.2013 bis einschließlich 11.04.2013
in der Stadtverwaltung Nossen, Zimmer 4, Markt 31, 01683 Nossen,
Lärmkartierung 2012 –
während der Dienstzeiten, statt.
Veröffentlichung der Lärmkarten
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 7 der 34. Verordnung zum Bundesimmisionsschutz
wird hiermit bekannt gemacht, das die Lärmkartierung 2012
unter folgendem Link
„www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm“
eingesehen werden kann.
Uwe Anke, Bürgermeister
G. Seifert, Bauamt
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
„Solarkraftwerk Nossen“
Zweckverband Wasserversorgung „Meißner Hochland“
Planfassung vom Januar 2013
Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
14.02.2013 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf
des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Nossen“ in der Fassung vom
Januar 2013 gefasst.
Die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes des
ZVWV „Meißner Hochland“ für das Wirtschaftsjahr 2013 liegen in der
Zeit vom 07.03.2013 bis 15.03.2013 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des ZVWV „Meißner Hochland“, OT Raußlitz Rittergut 7,
Gemeinde Ketzerbachtal während der Dienststunden öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des
26.03.2013 Einwendungen gegen die Entwürfe schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle des ZVWV „Meißner Hochland“, OT
Raußlitz Rittergut 7, Gemeinde Ketzerbachtal erheben.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanter Stellungnahmen findet in
der Zeit vom 11.03.2013 bis einschließlich 11.04.2013 in der Stadtverwaltung Nossen, Zimmer 4, Markt 31, 01683 Nossen, während der
Dienstzeiten, statt.
Bekanntmachung
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Wasserversorgung „Meißner Hochland“ findet am
Dienstag, dem 02.04.2013 um 19.00 Uhr in der Gemeinde Ketzerbachtal, OT Raußlitz, Rittergut 1 im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung statt.
■ Service-Telefon für die Bürger: 0351 4040450
www.zaoe.de, [email protected]
Grübler
Verbandsvorsitzender
■
1.
2.
3.
4.
Tagesordnung:
Eröffnung und Kontrolle der Beschlussfähigkeit
Protokollfeststellung
Uwe Anke, Bürgermeister
Bürgerfragezeit
Aufhebung des Beschlusses zur Wirtschaftsprüfung und örtlichen
Rechnungsprüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011
Schließung der Anlagen im Februar und März
5. Beschluss zur Wirtschaftsprüfung und örtlichen Rechnungsprüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011
Aus betrieblichen Gründen bleiben die Umladestationen mit dem 6. Aufhebung des Beschlusses zur HH-Satzung und zum WirtKleinanliefererbereich in Groptitz, Freital-Saugrund und Kleincotta soschaftsplan 2013
wie der Wertstoffhof Gröbern an folgenden Tagen im März geschlos- 7. Beschluss zur HH-Satzung und zum Wirtschaftsplan 2013
sen: 6. März – ab 13.00 Uhr wieder geöffnet, 16. März.
8. Beschluss zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
Das betrifft auch das Weißeritz Humuswerk in Freital.
9. Beschluss zur Bestellung eines Rechnungsprüfungsamtes
10. Information über die Zuordnung von Grundstücken
Die Wertstoffhöfe in Dippoldiswalde, Großenhain, Meißen, Neustadt 11. Information zum Energiemanagement
und Weinböhla haben an diesen Tagen wie gewohnt geöffnet:
12. Informationen zu Baumaßnahmen
Mittwoch von 13.00 bis 18.00 Uhr, Sonnabend von 8.00 bis 12.00 Uhr. 13. Sonstiges
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1. März 2013
Öffentliche Bekanntmachungen
Zweckverband Wasserversorgung „Meißner Hochland“
Unterschriftensammlung
WASSER IST EIN
UND KEI NE
ÖFFENTLICHES
HANDELSWARE
GUT
Wasser- und Abwasserwirtschaft dürfen nicht privatisiert werden!
Wasser darf keine Quelle für Super-Rendite werden. Die Privatisierung
der Wasserwirtschaft beschert den Aktionären Profit, den alle Bürger
teuer bezahlen.
Die EU-Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ fordert Fachverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen setzen
in Ihrem Antrag die Europäische Kommission auf sich dafür ein, dass die Förderung von Wasser- und Abwasserwirt„Vorschläge für Rechtsvorschriften zu entwer- schaft als öffentliche Dienstleistung für alle Menschen sichergestellt
fen, die das von den Vereinten Nationen aner- wird. Die Wasserwirtschaft arbeitet in öffentlich-rechtlicher Form effizikannte Menschenrecht auf Wasser und Sanitär- ent und kostendeckend, die Ergebnisse werden transparent dargeversorgung umsetzen, und die Versorgung mit stellt.
Wasser und sanitären Einrichtungen als wesentliche öffentliche Dienstleistungen fördern.“ Für dieses Anliegen sammelt die EU-Bürgerinitiative Unterschriften.
Der Zweckverband Wasserversorgung „Meißner Hochland“ unterFachverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen warnen stützt diese Unterschriftensammlung und bittet Sie um Ihre Untervor der Liberalisierung und Privatisierung der Wasserwirtschaft in der schrift.
WASSER
IST EIN MENSCHENRECHT
EU durch eine Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen.
Historisch gewachsene kommunale Strukturen werden mit diesen
Richtlinienvorschlägen angegriffen.
Bislang hat die EU eher im Sinne der Gewinnmaximierung großer Unternehmen gehandelt. Zur Privatisierung der Wasserwirtschaft gab es
in der Vergangenheit zahlreiche Presseveröffentlichungen. Der Grundtenor bestand darin, dass die Versprechen zur Gebührensenkung, sowie zur Unterhaltung, Sanierung und Erweiterung der wasserwirtschaftlichen Anlagen nicht eingehalten wurden. In sehr vielen Fällen
kam es anschließend wieder zur Kommunalisierung der Wasserwirtschaft.
Die Unterschrift kann während der Dienstzeit in der Stadtverwaltung
Nossen, Markt 31, 01683 Nossen oder im Zweckverband OT Raußlitz,
Rittergut 7, 01623 Ketzerbachtal, geleistet werden.
Die Möglichkeit online zu unterschreiben besteht unter:
www.verdi.de oder www.wasser-ist-menschenrecht.de
Hier sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.
Sabine Zinnecker
Geschäftsführerin
1. Nachtrag vom 19.09.2012 zur Friedhofsordnung für den Friedhof der
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Wendischbora vom 07. 01. 2002
Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Wendischbora hat
am 19.09.2012 die nachstehenden Änderungen der Friedhofsordnung
vom 07. 01. 2002 beschlossen und erlässt hierzu den folgenden 1.
Nachtrag.
Artikel I
1. § 14 erhält folgende Neufassung:
§ 14 Ruhefristen
Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Fehlgeburten, bei Kindern, die totgeboren oder vor der Vollendung des
zweiten Lebensjahres gestorben sind, beträgt sie zehn Jahre.
2. § 18 (Umbettungen) Absatz 2 erhält folgende Neufassung:
(2) Umbettungen von Leichnamen und Aschen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers. Bei Umbettungen von Leichen ist die vorherige schriftliche Genehmigung
des Gesundheitsamtes erforderlich. Dem Antrag auf Erteilung der
Zustimmung zu einer Umbettung ist der Nachweis beizufügen,
dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht. Die Zustimmung
kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden.
Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte des gleichen Friedhofs sind nicht zulässig, ausgenommen sind Umbettungen von Amts wegen.
3. Nach § 28 wird die Friedhofsordnung um den folgenden § 28 a ergänzt:
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§ 28 a
Urnengemeinschaftsgräber
1) Ein Urnengemeinschaftsgrab ist eine Grabstätte mit nicht einzeln
gekennzeichneten Urnenbeisetzungsstellen. Für die Bestattung in
einem Urnengemeinschaftsgrab werden keine Nutzungsrechte
vergeben.
2) Für die im Urnengemeinschaftsgrab bestatteten Urnen gelten die
für Urnenreihengrabstätten gültigen Ruhezeiten (20 Jahre).
3) Ein Anspruch auf Bestattung in einem Urnengemeinschaftsgrab
besteht nicht. Der Friedhofsträger entscheidet über die Aufnahme
in das Urnengemeinschaftsgrab sowie über die Gewährung von
Ausnahmen.
4) Die Namen der im Urnengemeinschaftsgrab Bestatteten werden
auf dem dafür vom Friedhofsträger vorzusehenden Namensträger
auf der Grabanlage genannt.
5) Eine individuelle Bepflanzung oder eine andere Kennzeichnung
der unmittelbaren Bestattungsstelle ist nicht möglich. Blumenschmuck kann an bzw. in den dafür vom Friedhofsträger vorgesehenen Stellen/Behältern abgelegt werden.
6) Die Herrichtung und Unterhaltung des Urnengemeinschaftsgrabes
obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
7) Aus- oder Umbettungen aus oder in das Urnengemeinschaftsgrab
sind nicht gestattet.
8) Die Bestattungskosten sind in jedem Fall rechtzeitig vor der Bestattung zu entrichten.
Artikel II
Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Wendischbora, am 19.9.12
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1. März 2013
Öffentliche Bekanntmachungen
Informationsschreiben zur Sanierung von Abwasseranlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns an Sie, weil wir direkt über gesetzliche Vorgaben zur
Abwasserbehandlung informieren möchten. Hierbei handelt es sich
um eine allgemeine Mitteilung, die alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Kleinkläranlagen (KKA) anspricht. Nach gegenwärtigem
Kenntnisstand sind auch in Ihrem Gebiet die meisten KKA unsaniert
und entsprechen nicht dem Stand der Technik.
Mit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 verpflichtete die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten, durch Aufstellung eines
umfangreichen Maßnahmenprogramms die Gewässer bis zum Jahr
2015 in einen guten Zustand zu versetzen. Auch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das Sächsische Wassergesetz
(SächsWG) haben Ihre Ziele entsprechend der Richtlinie angepasst.
Ebenso sind für Sachsen die Bestimmungen der Kleinkläranlagenverordnung vom 19.06.2007 wichtig.
Nachdem die Bearbeitung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch
die Gemeinden bzw. Abwasserzweckverbände weitgehend abgeschlossen ist, steht nun fest, in welchen Ortsteilen das Abwasser dauerhaft dezentral entsorgt werden muss. Durch § 57 WHG in Verbindung mit § 2 der Kleinkläranlagenverordnung ist vorgegeben, dass die
Abwasserbehandlung aller Abwassereinleitungen bis spätestens 2015
dem Stand der Technik entsprechen muss. Deshalb weisen wir Sie
hiermit darauf hin, dass für bestehende Kleinkläranlagen eine Umrüstung auf vollbiologische Behandlung oder der Bau einer neuen,
gleichwertigen Anlage erfolgen muss. Auch müssen Abwassersammelgruben dicht und geeignet sein. Unzureichend behandeltes Abwasser darf nicht in Gewässer eingeleitet oder versickert werden.
Ein vorhandenes Recht zur Gewässerbenutzung (als wasserrechtliche
Nutzungsgenehmigung oder Erlaubnisbescheid für die Abwassereinleitung ausgestellt) müsste dann nur angepasst werden. Falls Sie
noch nicht über die erforderliche Einleiterlaubnis verfügen, ist es notwendig umgehend einen entsprechenden Antrag auf Erlaubnis für die
fortgesetzte Gewässerbenutzung zu stellen. Bei einer Direkteinleitung
in ein Gewässer bzw. Versickerung ist dieser Antrag bei der unteren
Wasserbehörde Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen zu stellen. Bitte beachten Sie, dass als Antragsteller bei Personengesellschaften oder wenn mehrere Kleinkläranlagen an einer privaten Ableitungsstrecke angeschlossen sind eine eindeutige Rechtsperson bestimmt sein muss.
Bei einer Indirekteinleitung über eine Teilortskanalisation (öffentliche
Einrichtung zur Ableitung des gereinigten Abwassers zur Einleitstelle
am Gewässer) wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft.
Diese bestimmt mit ihrer Abwassersatzung die Zulässigkeit von Abwasseranlagen und die Übernahme von Abwasser.
Eine hinreichende Absichtserklärung zur Umrüstung Ihrer bestehen-
den oder zum Bau einer neuen vollbiologischen Kleinkläranlage und
den dafür eingeplanten Zeitraum wollen Sie spätestens bis Ende Mai
2013 der Stadt Nossen -Bauamt- (Herr Wagner), Ihrem zuständigen
Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung, mitteilen.
Wir müssen darauf drängen, die Umrüstung möglichst zeitnah durchzuführen, da der 31.12.2015 einen absoluten Endtermin darstellt und
beim Herausschieben der Maßnahme der Bedarfsanstieg an Kleinkläranlagen in der Endphase Schwierigkeiten bereiten könnte.
Die unteren Wasserbehörden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
alle vorhandenen Abwasseranlagen in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist angepasst werden. Das heißt, sofern der oben beschriebene
Um- oder Neubau nicht erfolgen sollte, sieht sich die untere Wasserbehörde aufgrund gesetzlicher Regelungen gezwungen, kostenpflichtige Sanierungsanordnungen zu erlassen, welche die Umrüstung der
Kleinkläranlage oder die Stilllegung fordern werden.
Das folgende Zitat aus der Wasserrahmenrichtlinie soll die Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit der erforderlichen Abwassersanierung verdeutlichen: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt
werden muss.“
Durch Beachtung der o.g. Ausführungen können Sie Ihren Beitrag
zum Gewässerschutz leisten und ordnungsrechtliche Konsequenzen
vermeiden.
Falls Sie bereits im Besitz einer zugelassenen vollbiologischen Kleinkläranlage sind oder einen entsprechenden Antrag auf Gewässerbenutzung gestellt haben und kurz vor dem Baubeginn stehen, können
Sie dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Jönsson, Amtsleiter
■ Weitere Informationen:
Das Formular für den Antrag auf Gewässerbenutzung, einschließlich
Beiblatt für eine Abwasserkleineinleitung, sowie einige wasserrechtliche Informationen und Ansprechpartner finden Sie im Internet unter
www.kreis-meissen.org í Service í Formulare í Kreisumweltamt-Wasser. Auch die Internetseite des Staatsministeriums für Umwelt und
Landwirtschaft hält Informationen für Sie bereit (www.umwelt.sachsen.de).
Informationen zu Fördermöglichkeiten privater Kleinkläranlagen finden Sie unter www.sab.sachsen.de. Im Übrigen setzt eine Förderung
immer voraus, dass geordnete Verhältnisse bezüglich der wasserrechtlichen Einleitung und der Sachherrschaft bestehen.
Für alle auftretenden Fragen steht Ihnen Ihre Gemeinde bzw. in wasserrechtlichen Verfahrensfragen die untere Wasserbehörde zur Verfügung.
Landratsamt Mittelsachsen | Abteilung Kreisentwicklung und Bauen | Referat Wirtschaftsförderung und Bauplanung
Leben im ländlichen Raum
Regionalmanagements beschäftigen sich mit dem Thema Inklusion
Für die Entwicklung des ländlichen Raumes zeichnen im Landkreis
Mittelsachsen sechs ILE-und LEADER-Gebiete verantwortlich. Die
Regionalmanagements arbeiten an der Umsetzung ihrer ländlichen
Entwicklungskonzepte, die die jeweiligen Stärken der Region hervorhebt und an den Schwächen arbeitet. Dabei sind kreative Ideen der
Menschen vor Ort gefragt. Vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels soll der ländliche Raum Mittelsachsens als attraktiver Wohnund Arbeitsort erhalten werden. Im Rahmen des Regionalmanagertreffens in Leisnig erläuterte Annett Heinich das Thema Inklusion mit
der Worten der Aktion Mensch: „Was macht den Reichtum einer Gesellschaft aus? Wirtschaftliche Macht? Politische Sicherheit? Kulturelle Vielfalt? Es ist von jedem etwas. Dennoch: Eine Gesellschaft besteht aus Menschen. Und sie sind es, die das Wohl einer Gesellschaft
prägen – und zwar in allen wichtigen Lebensbereichen. Um nichts an-
deres geht es bei Inklusion: Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich
vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen
zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder
Alter.”
Die Vorsitzende des Behindertenbeirates beschreibt Inklusion nicht
als rein behindertenpolitisches Thema. Es gehe mehr darum Abläufe,
Infrastruktur, Entscheidungen und Ressourcen so zu planen, durchzuführen und zu verteilen, dass Menschen , mit unterschiedlichsten
Fähigkeiten und Biografien die Möglichkeit bekommen, ihr Leben individuell zu gestalten und all die Dinge zu nutzen, die unsere Gesellschaft zu bieten hat: Bildung, Arbeit, Wohnen, Beziehungen und Familie, Politik, Kultur. Genau an dieser Schnittstell setzen auch die
ländlichen Entwicklungskonzepte an. Um in der nächsten Förderperi-
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1. März 2013
Öffentliche Bekanntmachungen
ode ab 2014 gut gerüstet zu sein, steht die Frage im Raum: Was können wir konkret tun, um Inklusion voranzubringen?
Für Annett Heinig liegen die Antworten dabei auf der Hand. „Wir müssen uns informieren, hinschauen und fragen, was bestimmte Personengruppen brauchen. Wir müssen uns begegnen und kennenlernen
und wir müssen jeder in seinem Verantwortungsbereich Angebote
schaffen.“
Einen ersten Schritt in diese Richtung haben die Regionalmanagements sofort unternommen. Sie haben nach Gruppenangeboten recherchiert, die nicht nur dem mittelsächsischen Nachwuchs ihre Heimatregion näher bringen, sondern vielmehr auch offen zum Thema Inklusion stehen. Ob Führungen im Rochlitzer Schloss in Gebärdensprache oder ein Besuch auf dem Archehof in Leisnig - in Mittelsachsen
gibt es viele Möglichkeiten der Teilhabe. Unter www.mittelsachsen-atlas.de findet man mit dem Stichwort “Inklusion“ die bisherige Sammlung. Um an dem Thema weiterarbeiten zu können, freuen sich der Behindertenbeirat und die mittelsächsischen Regionalmanagements auf
kreative Ideen und Projekte sowie gute Beispiele zum Thema Inklusion
und Teilhabe aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen im ländlichen Raum.
Bekanntmachung
des Regionalmanagement Klosterbezirk Altzella e.V.
WIR ZIEHEN UM!
ES ÄNDERN SICH SÄMTLICHE KONTAKTDATEN!
AB 1. März 2013 gelten
1.) Eine neue Anschrift: Regionalmanagement Klosterbezirk Altzella
e.V., Schulweg 1, in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
2.) Neue E-Mailadressen:
• [email protected][email protected][email protected]
Die alten Adressen sind parallel noch bis 27.04.2013 gültig.
3.) Aus technischen Gründen ändert sich auch unsere Telefonnummer. Diese neue Nummer wird noch bekannt gegeben. Übergangsweise erreichen Sie uns ab 01. März ausschließlich über
Handy.
• Frau Möller unter
0176 81 06 85 20
• Frau Heidrich unter 0152 33 66 97 46
Eine kurze Projektbeschreibung richten Sie an:
Annett Heinich, Vorsitzende Behindertenbeirat Landkreis Mittelsachsen, E-Mail: [email protected] oder Kerstin Kunze, Landrats- Vielen Dank für Ihr Verständnis.
amt Mittelsachsen, Koordinierungsstelle für Projekte im ländlichen
Raum, E-Mail: [email protected]
Steffi Möller, Regionalmanagement LEADER
Öffentliche Bekanntmachungen | Standesamtliche Mitteilungen
Wir gratulieren nachträglich allen Jubilaren zum Geburtstag
Die Stadtverwaltung Nossen gratuliert folgenden Jubilaren nachträglich zum Geburtstag und
wünscht ihnen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
C
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Rietschel
Voitländer
Schwabe
Friedrich
Müller
Goldammer
Gapp
Ederer
Härtel
Seick
Heiner
Krug
Klinke
Franke
Hörig
Schneider
Ehrlich
Grießl
Werner
Rüger
Schubert
Lippmann
Wilksch
Gähl
Bohnefeld
Schubert
Müller
Helm
Leichsenring
Gerstel
Erler
Hildegard
Reiner
Frank
Christa
Hannelore
Maria
Brigitte
Hannelore
Elke
Werner
Annelies
Anita
Annelies
Margitta
Bernd
Elfriede
Inge
Karl-Heinz
Rudolf
Gisela
Waltraut
Ursula
Hannelore
Ursula
Eva
Hans
Ilse
Werner
Gertraude
Günter
Annelies
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82
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Göltzscha
Wunschwitz
Elgersdorf
Deutschenbora
Deutschennbora
Liebe
Scharnagel
Taffel
Heiligenpahl
Opitz
Begenau
Richter
Graf
Bieber
Friedrich
Reiss
Fesel
Richter
Gruner
Wagner
Gruner
Bellmann
Schubert
Hennig
Kluge
Schubert
Wiegand
Moschke
Wolf
Soltau
Fiedler
Brückner
Mehner
Pitrazek
Herrling
Günther
Hans
Edith
Lena
Werner
Fritz
Linda
Gertraud
Edith
Johanna
Eleonora
Werner
Wilma
Ilse
Waltraut
Lieselotte
Kurt
Werner
Gertrud
Hildegard
Gerhard
Erhard
Ilse
Charlotte
Erna
Herta
Karl
Rudolf
Anna
Berta
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Wendischbora
Wunschwitz
Heynitz
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1. März 2013
Öffentliche Bekanntmachungen | Standesamtliche Mitteilungen
Geburten der Stadt Nossen
Sterbefälle
in der Zeit vom 01. Januar 2013 bis 31. Januar 2013
08.01.13
Elfriede Swirok
Nossen
Die herzlichsten Glückwünsche zur Geburt
Ihres Kindes gehen an die Eltern von:
09.01.13
Werner Burkhardt
Nossen
13.01.13
Brunhilde Friedrich
Nossen
14.01.13
Waltraud Strigl
Nossen
15.01.13
Heinz Hirsch
Nossen, OT Heynitz
19.01.13
Karl Otto
Nossen
19.0.13
Ina Prehl
Nossen
21.01.13
Wally Maaß
Nossen
23.01.13
Werner Maaß
Nossen
31.01.13
Klaus Lantzsch
Nossen
Ben Oelmann
Linda Zill
Emil Schäfer
Sonja Richter
Eheschließung
08.01.13
Steffen Bellmann und Kristin Streubel
Veranstaltungskalender
Informationen | Veranstaltungen
■ März
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01.03., 19.30 Uhr
Weltgebetstag Frauen, Nossen
02.03.
Saisoneröffnung, Schloss Nossen
2.03., 9.00–12.00 Uhr
Tag der offenen Tür, Mittelschule Nossen
04.–08.03.
Bibelwoche, Kirche Nossen /Deutschenbora
15.–17.03.
Konfirmandenrüste, Kirche Deutschenbora
23.03.
Passionsmusik, Kirche Nossen
24.03., 10.00 Uhr
Vorstellung Prüfung Konf., Kirche Deutschenbora
28.03.
Saisoneröffnung, Kloster Altzella
31.03.
Osternacht, Kirche Deutschenbora
■ April
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06.-07.04., 11.00 Uhr
Mittelalterfest, Kloster Altzella
13.04., 17.00 Uhr
Konzert Mechoria, Kirche Nossen
21.04., 10.00 Uhr
Konfirmation, Kirche Nossen
30.04., 19.00 Uhr
Tanz in den Mai, Steinbuschanlage
Tanz für Junggebliebene
Am Mittwoch, dem 20.03.2013 findet von
15.00 bis 18.00 Uhr in der Pfarrbergbaude
Nossen Waldheimer Str. ein Tanznachmittag
für Junggebliebene statt.
Wir würden uns freuen Sie begrüßen zu können.
3. Musizierstunde zum
Frühlingsanfang
25.03.2013, 18:30 Uhr
Aula des Geschwister-Scholl-Gymnasiums
Die Musikschule des Landkreises Meißen lädt
am Montag zur dritten Musizierstunde in diesem Schuljahr ein. Musikschüler aus Nossen
und Umgebung stellen ihr Können unter Beweis und möchten Sie mit einem abwechslungsreichen Programm unterhalten – der Eintritt ist frei!
Nossener Vortragsreihe
„Route Napoleon de Saxe 1813“
Auf Napoleonischen Spuren
in unserer Region
Ein Dia-Vortrag mit Herrn Peter Wunderwald
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Tag:
Zeit:
Ort:
Eintritt:
Mittwoch, 27.03.2013
19.30 Uhr
Rathaus Nossen
3,00 Euro
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1. März 2013
Neues aus den Kindereinrichtungen
Neues aus der Kita „Grunaer Weg“
Einladung
zum traditionellen Ostermarkt
Liebe Kinder, Eltern und Gäste,
auch in diesem Jahr findet unser traditioneller Ostermarkt
in der Kindereinrichtung, Grunaer Weg, statt.
Alle Gäste sind am 16. März 2013 in der Zeit von 14.30-17.00 Uhr recht herzlich eingeladen. Ein Theaterstück des Elternrates, Spaß und Spiel, österliche Bastelarbeiten und floristische Meisterstücke können selbst hergestellt bzw. erworben werden. Im Kinderrestaurant bewirten nette Mitarbeiterinnen unsere Gäste mit Getränken und Kuchen und bei entsprechender Wetterlage schaut sicher auch der Osterhase am Kirschberg vorbei. Nicht zu
vergessen wäre unsere Fotokulisse, welche zum „Osterhasenfoto“ einlädt. Also bitte die
Kamera nicht vergessen!
Wir erwarten Ihren Besuch und verbleiben bis dahin.
Mitarbeiterinnen der Kindereinrichtung – Grunaer Weg
Unser Kunstprojekt geht weiter …
Seit einigen Wochen beschäftigen sich die Kinder in der Kindereinrichtung am Grunaer Weg nun schon mit ihrem Kunstprojekt.
Mit vielfältigen Materialien und verschiedensten Techniken entstanden tolle Kunstwerke, auf die wir gemeinsam sehr stolz sein können.
Egal ob Krippen- oder Kindergartenkinder, alle versuchten sich in irgendeiner Form mit dem Thema Kunst auseinanderzusetzen. Die Er-
zieher machten sich auf die Suche, um geeignete Unterstützer für das
Großprojekt zu finden. Unterstützung erhielten wir dabei von Frau
Schreiter, die den Kindern half, Kunstwerke aus Ton entstehen zu lassen. Den Umgang mit Malkreiden und erste Erfahrungen mit Aquarellmalerei lehrte uns Frau Friedrich und Frau Klant malte mit den Kindern
an einem interessanten Bild zum Thema Hundertwasser.
Mit Frau Schreiter sammeln wir Erfahrungen mit Ton
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Arbeiten mit Frau Friedrich und Malkreiden – Ein Flugzeug entsteht und erhält den Namen „KUBUNO“(Kunterbunt Nossen)
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1. März 2013
Neues aus den Kindereinrichtungen
Angeleitet von Frau Klant entstand ein großes Bild an dem viele Kinder gemeinsam gearbeitet haben.
Spaß machen uns auch viele andere Techniken. Pappdeckel, Acrylfarbe, verschiedenste Wasserfarben sowie Goldfarbe waren die Grundlage für
diesen individuellen Wandschmuck.
In der Krippe entstanden Kleistersandreliefs, welche mit verschiedensten Dekomaterialien verziert wurden. Diese Arbeiten fördern neben dem
künstlerischen Aspekt auch Konzentration und Feinmotorik
Märchenwolle in verschiedensten Farben animierte hier die Kinder, um einen Wandschmuck der besonderen Art zu gestalten
Die intensiven Beobachtungen und die erlebte Experimentierfreudigkeit der Kinder in Bezug auf Klänge, Geruch und Geschmack spornten
die Erzieher weiter an, das bestehende Kunstprojekt um verschiedenste Materialien zu erweitern. Musikinstrument und zahlreiche Lebensmittel stehen deshalb unseren Jüngsten in großer Auswahl und zur
Gestaltung zur Verfügung.
Um all diese kreativen Arbeiten auch einem breiten Publikum zugänglich zu machen, veranstaltet die Kindereinrichtung am 20.04.2013 einen „Tag der offenen Tür“ gekoppelt mit einer Vernissage. Dazu sind
alle Interessierten schon jetzt recht herzlich eingeladen.
Team der Kindereinrichtung Grunaer Weg
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1. März 2013
Neues aus den Kindereinrichtungen
Neues vom Hort „Kunterbunt“
Das erste Schulhalbjahr ist schon wieder geschafft! Grund genug die Winterferien ausgiebig zu genießen.
Für interessierte „Große“ gab es in der ersten
Ferienwoche ein tolles Medien-Projekt. Vier
Gruppen suchten sich je ein Thema aus und
drehten einen kleinen Film. Vom Drehbuch
bis hin zum fertig geschnittenen und vertonten Film konnten die Kinder unter Begleitung
des Kameramannes Herr Andres im Auftrag
der Sächsischen Landesmedienanstalt ganz
viel lernen.
Eine Maske aus Gips vom eigenen Gesicht zu
gestalten oder Pappmasken bunt zu bemalen
machte ebenfalls viel Freude.
Ein Besuch im Freiberger Stadt- und Bergbaumuseum stand unter dem Motto „Daniel
findet einen Schatz“. Die Kinder gestalteten
sich ein kleines Edelsteinbäumchen und
machten sich Gedanken darüber, was alles
ein Schatz sein kann und was man tun muss,
um diesen möglichst lange zu erhalten.
Am Faschingsdienstag gab es eine zünftige
Party, die mit einem Stadtrundgang und einem lauten „Überfall” im Rathaus endete.
Spiel, Rodeln, Sport und Dartwettkämpfe
ließen die Zeit wie im Flug vergehen.
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FIDIBUS
ALIAS HAJO
✭ Kinderzauberei
„Magische Märchen und Abenteuer“
✭ Familienprogramm
„Unterhaltung für Groß und Klein“
✭ Unterhaltsame Ballonmodellage
✭ Programme für Hochzeiten,
Kindergeburtstage, Schulanfang,
Jubiläen, Dorf-, Stadt-, Familien-,
Vereinsfeste, Schulen,
Kindereinrichtungen ...
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Unser Kinderrat ist nun schon wieder dabei, gemeinsam mit dem Erzieherteam die nächsten,
die Osterferien zu planen.
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1. März 2013
Aus den Schulen
Ferienzeit vom 29.03. bis 6.04.2013
…wir wünschen allen Schulkindern wunderschöne Oster-Ferien…
Neues aus der Grundschule
Zahnprophylaktische Betreuung der Grundschüler
Neulich fing es wieder an,
dieses „Autsch“ im Backenzahn.
Länger gab es keine Ruh,
und die Schmerzen nahmen zu.
Damit es gar nicht erst dazu kommen kann, werden seit Jahren unsere Kinder durch die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege
in Sachsen, die 2012 ihr 20- jähriges Bestehen hatte, betreut.
Frau Dr. Preißer und ihr Team, die Mitglied in dieser Arbeitsgemeinschaft sind, besuchen uns seit 1998 jährlich, um in den Klassen prophylaktisch tätig zu sein. Unterstützt werden Lehrplanthemen aus
dem Sachunterricht zur gesunden Zahnpflege.
In diesem Jahr brachte die Landesarbeitsgemeinschaft einen großen
Kariestunnel in unsere Aula, welcher auf die Kinder beeindruckend
wirkte, weil sie eventuell vorhandene Zahnbeläge erkennen konnten.
Auch wurden die Kinder zur richtigen Zahnputzübung hingewiesen.
Wir möchten uns auf diesem Wege bei Frau Dr. Preißer und ihren
Schwestern sowie bei der Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege
für ihre jährliche Unterstützung bedanken.
I. Dietze
Grundschule Nossen
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Sommerpreise April - Juni
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Sonderangebot vom 18. März bis 5. April 2013
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1. März 2013
Aus den Schulen
Neues aus der Mittelschule
Fächerverbindender Unterricht an der Dr.-Eberle-Schule Nossen
In der letzten Schulwoche vor den Winterferien fand in der Dr.-EberleSchule der fächerverbindende Unterricht statt. Dies bedeutet, dass
sich jede Klassenstufe ein Thema heraussucht, das in dieser Woche
von verschiedenen Fächern behandelt wird.
Folgende Projekte wurden vorbereitet:
Klasse 5:
Von der Bronzezeit zum Mittelalter
Klasse 6:
Wir spinnen
Klasse 7:
Fit und stark durchs Leben
Klasse 8:
Praktikum zur BO
Klasse 9:
Berufsvorbereitung und Bewerbung
Klasse 10:
Prüfungsvorbereitung
Der fächerverbindende Unterricht bietet eine Reihe von Möglichkeitern, das Lernen anders zu gestalten. So wurde in Gruppen gearbeitet,
an Stationen Wissen vermittelt oder andere Lernorte außerhalb der
Schule gewählt. Beispielsweise waren die 5. Klassen im Kinderschutzbund Nossen, die 6. Klassen konnten ihre Kräfte im Fitnesszentrum
von Jana Post unter Beweis stellen, die 7. Klassen fuhren in das Hygienemuseum zum Thema „Drogen und Sucht“ und die 9. Klassen besuchten das BIZ in Riesa.
Viel Unterstützung bekamen die Lehrer von Außenpartnern, die entweder Material zur Verfügung stellten oder selbst den Unterricht durchführten. Vielen Dank an die Diakonie Meißen, das Gesundheitsamt
Meißen, die AOK-Plus, die Sparkasse Meißen und das Fachzentrum
Metall Roßwein.
Damit der Sport nicht zu kurz kommt, wurde das traditionelle Basketballturnier für alle Klassenstufen in diese Woche mit eingebunden.
Veranstaltungen | Informationen
Sommer, Ferien, Erzgebirge
Ferienlager in der „Grünen Schule grenzenlos“
Erlebnisreiche Ferienlager hat die Zethauer
Jugendfreizeitstätte
„Grüne Schule grenzenlos“ für Kinder
und Jugendliche (fast)
jeden Alters parat. Bei
Sport, Spiel, Disco
und Badespaß ist es
ein Leichtes neue
Freunde zu gewinnen. Der Besuch eiDicke Freundschaften bei Ferienspaß –
nes
Freizeitparks,
unvergesslich.
Spaßolympiade, Lagerfeuer, sogar eine
Karibische Nacht ergänzen das Programm dieser Sommerferienwochen. Wer Pferde mag, auch die sind dabei und natürlich die Bewegung in der erzgebirgischen Natur.
Diese Ferienerlebnisse finden in jeder Sommer-Ferienwoche statt.
Zusätzlich: eine Woche Fußballcamp. Ein Lizenztrainer leitet diese
sechs Tage Fußball pur mit qualifiziertem Training, Fußballtennis und
Teamgeistbildung. In dieser Woche wird ein Spiel von Dynamo Dresden oder Wismut Aue besucht.
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■ Informationen gibt es im Internet:
www.gruene-schule-grenzenlos.de oder
einfach anrufen unter 03732080170.
Zum Turniersieg konnten wir gratulieren:
Klasse 5:
Mädchen
5a
Klasse 6:
Mädchen
6c 1 / 6a 2
Klasse 7:
Mädchen
7c
Klasse 8:
Mädchen
8b 1
Klasse 9:
Mädchen
9a
Klasse 10:
Mädchen
10c
Silke Dewitz,
Organisationsteam
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Jungen
Jungen
Jungen
Jungen
Jungen
Jungen
5d
6a 1 / 6c 2
7c
8a
9a
10c
Amtsblatt der Stadt Nossen
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1. März 2013
Veranstaltungen | Informationen
Nossner Lesenacht
Für das Jahr 2013 hat sich KuNo e.V. etwas
neues und ganz besonderes vorgenommen –
wir veranstalten die 1. Nossner Lesenacht!
Am Abend des 26. April erwarten Sie im
Nossener Stadtzentrum in Geschäften, Büros
und Praxen, im Rathaus und an anderen Orten Vorleser, um Ihnen spannende, lustige
und unterhaltsame Lieblingsgeschichten vorzulesen.
Märchen und Geschichten für Kinder werden
ab 17.00 Uhr vorgelesen, Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren erwartet die Bücherei
ebenfalls ab 17.00 Uhr zur Lesezeit und für
die Erwachsenen beginnen die Vorleser ihr
Programm ab 19.00 Uhr.
Wer liest was, wann und wo?
Das verraten wir Ihnen im Amtsblatt April, in
dem Sie einen genauen Übersichtplan finden
werden.
Folgen Sie der Spur des Bücherwurms!
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Amtsblatt der Stadt Nossen
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1. März 2013
Veranstaltungen | Informationen
Vorinfo zu unserem Kinderfest
am 08.06.2013 auf dem Schulhof der GS
15 Uhr Kinderprogramm, Feuerwehrrundfahrten, Hüpfburg, Glücksrad, Fische angeln usw,
Eintritt frei,
Veranstalter:
SV Sport und Gesundheit Nossen e.V.
Bekanntmachung
Die Jagdgenossenschaft Heynitz führt ihre
Jahresversammlung 2012/2013 am 22.03.
2013 um 19.00 Uhr im Gasthof Wendischbora durch.
Alle Mitglieder (Bodeneigentümer bejagbarer
Flächen) sind dazu recht herzlich eingeladen.
■ Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Informationsgespräch zum Wolf und dessen Bedeutung in der Region
3. Bericht des Vorstandes zum Geschäftsund Jagdgeschehen
4. Bericht Finanzen und Kasse
5. Bericht zur Rechnungsprüfung
6. Diskussion
7. Beschlussfassung zu den Berichten des
Vorstandes und des Kassenführers
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft
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Amtsblatt der Stadt Nossen
Seite 20
Handwerksbetriebe haben sich über Jahrhunderte durch ihre Qualitätsarbeit das Vertrauen
eines weiten Kundenkreises erworben. Dies
gilt natürlich auch für die früher und heute in
unserer Stadt ansässigen Fleischereien. Aus
Chroniken erfährt man, dass sich in unserem
Städtchen bereits 1701 „5 bis 6 Fleischhacker“
angesiedelt haben (Bäcker werden damals nur
4 genannt!).
Nach der Einführung der Städteordnung
(1834) werden 6 Fleischer aufgeführt, die
Schuhmacher sind ihnen mit 36 Betrieben aber
zahlenmäßig weit überlegen. In der Festschrift
anlässlich des Heimatfestes 1905 inserieren nur
THIELE
die größeren Nossner Fleischereien, nämr
lich: Arthur Starke, Bismarckstraße 5
e
n
e
Unsere Spezialitäten aus eig
g
(später Bayer), Max Springefeld, Waldn
u
ll
Herste
heimer Straße 17 (Friedrich, Konsum, Blumen Schulze) und Karl Hubricht, Untere
Bahnhofstraße, Restaurant mit Fleischerei
Auf Bestellung: (bitte bis 19.3.2013)
(„Gambrinus“). Zum Heimatfest 1936 schließ✔ Zarte Osterlämmer
lich inserieren nur noch Emil Kühn, Obere
Bahnhofstraße
7 (Liststraße) und Otto Johne,
✔ Zicklein aus Sachsen
Dresdner Straße 22 (Altrock).
✔ Reh
ISCHEREI
FLE
für Ihr Osterfest:
✔ Wildschwein
✔ Kaninchen
Unser Sortiment:
✔ Delikates Kalbfleisch
✔ Mild gepöckelte Rinder- und
Schweinezungen
✔ Zarte geräucherte Putenbrust
✔ Mittagstisch –
Frei-Haus-Lieferung
Partyservice
Internet: www.metzgerei-thiele.de
Anzeige(n)
Das Fleischerhandwerk hat in Nossen eine Tradition …
für Ihre Familien-, Firmen- oder Vereinsfeiern, Jugendweihe oder Konfirmation
sowie für Veranstaltungen bieten wir
Ihnen im kleinen und großen
Rahmen kalte und warme Buffets incl. Komplettservice.
Unsere Verkäuferinnen
beraten Sie gern.
Ein frohes Osterfest wünscht Ihnen
Ihre Fleischerei Thiele
Anfang der 1940er Jahre sind im „Adreßbuch
für Nossen mit den Ortsteilen Augustusberg
und Zella einschließlich Kammergut und Vorwerk Kummersheim“ folgende 16 Fleischer (9
Bäcker) aufgeführt: Bayer (Bismarckstraße 5),
Friedrich (Waldheimer Straße 17), Friedrich
(Hindenburgstraße 10, gegenüber Post, jetzt
Bismarckstraße), Güldner (Bismarckstraße
22), Johne (Dresdnerstraße 22), Kühn (Obere
Bahnhofstraße 7, jetzt Liststraße), Kühn
(Waldheimer Straße 1), Ludewig (Markt 24),
Müller (Lindenstraße 6), Müller (Augustusberg 7 b), Schmidt (Am Bahnhof 7, jetzt Bismarckstraße), Schönberger (Waldheimer
Straße 64), Schubert (Markt 29), Schulze
(Dresdner Straße 33), Schumann (Freiberger
Straße 5) und Starke (Berggasse 10, „Grundschänke“, Roßschlächterei).
Auch zu DDR-Zeiten und nach der Wende existierten neben Konsum- und HO-Fleischereien
(Fleischwarengeschäfte) noch zahlreiche private Fleischermeister.
Übrig geblieben ist in Nossen nur noch eine
einzige selbständige Fleischerei, nämlich die
Fleischerei von Fleischermeister Andreas
Thiele. In seinem Grundstück Markt 24 wird
erstmals 1897 die Fleischerei eines Otto Kretschmar aufgeführt, das Haus selbst dürfte aber
bereits um die 50 Jahre älter sein. Noch im gleichen Jahr (1897) übernimmt Herr Otto Rietschel das Geschäft. Ihm folgen von 1920 bis
1933 Herr Bruno Otto Rietschel und 1933 Fleischermeister Martin Ludewig, das Grundstück bleibt aber im Besitz der Familie Rietschel. Der Sohn des Bruno Otto Rietschel,
Fleischermeister Otto Hans Rietschel, übernimmt das Haus, wohnt mit seiner Familie in
ihm, betreibt die Fleischerei aber nie selbst. Ludewig zieht später wohl nach Waldheim und
Fleischermeister Rudi Hentschel übernimmt
1951 das Geschäft und führt es 30 Jahre durch
eine nicht gerade leichte Zeit. Die Fleischereien bekamen damals ein gewisses Kontingent
(z.B. Schweinehälften) zugeteilt, die sie dann in
ihrem Betrieb verarbeiten durften. Eine Sondergenehmigung ermöglichte Meister Hentschel
das Schlachten und Verarbeiten von Kälbern
aus der Starbacher Anlage. Die Fleisch- und
Wurstwaren durften aber nur in der Menge an
die Bevölkerung verkauft werden, die ihnen
laut Lebensmittelkarte zustand. Diese Zuteilung von Lebensmittel galt in der DDR noch bis
1958, aber auch in den ersten Jahren danach
kam es noch oft zu Engpässen bei der Versorgung (Fleisch, Butter), und die ehemals subventionierten Lebensmittel zogen im Preis teilweise kräftig an. Einige Grundnahrungsmittel
wurden aber bis zur Wende 1989/90 weiter
subventioniert!
Seit 01.09.1982 führt nun Fleischermeister
Andreas Thiele mit seiner Frau das Geschäft
der Schwiegereltern erfolgreich weiter. Neben
der Herstellung leckerer Wurst- und Fleischwaren widmen sie sich auch dem Partyservice
und der Bereitung schmackhaften Mittagessens, welches von Meister Thiele an die Kunden ausgeliefert wird oder auch gleich im Geschäft eingenommen werden kann. Das Angebot der Fleischerei Thiele wird u. a. auch von
den Besuchern der Nossner Weinfeste, der
Weihnachtsmärkte, der Dampflokfeste und
weiterer Veranstaltungen geschätzt und gern
angenommen.
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Amtsblatt der Stadt Nossen
Seite 21
Änderung der Patienteninformationen
über den Kassenärztlichen Notfalldienst
Diensthabende und Notsprechstunden
(jeweils ab 10.00 Uhr) an Wochenenden und
Feiertagen sind zu erfragen unter der bisherigen
Telefonnummer der Rettungsleitstelle 03521-732000
oder der aktuellen einheitlichen
Rufnummer 116117.
1. März 2013
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Tiernahrung Rau
biologisch artgerechtes Futter für Ihre Haustiere
„Fleisch ist ein Stück Lebenskraft“
OT Leutewitz 1 · 01665 Käbschütztal
Tel.: 035244/49211 · Fax.: 035244/49213
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Werksverkauf - Lagerverkauf
Apothekenbereitschaft/Nossen (ohne Gewähr)
Nacht
So.
Mo.
Di.
So.
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Mo.
So.
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03. 03. 13
04. 03. 13
05. 03. 13
10. 03. 13
11. 03. 13
17. 03. 13
18. 03. 13
24. 03. 13
29. 03. 13
30. 03. 13
31. 03. 13
01. 04. 13
10–12 Uhr
Adler
Markt
Adler
Siebenlehn
Markt
Adler
Siebenlehn
Markt
Adler
Adler
Familie Hofmann bedankt sich für die jahrelange Treue ihrer Kunden.
Am 1. Janaur 2013 wurde das Geschäft an die Enkelin Katharina Fischer übergeben.
Markt
Heynitz Nr. 60 | 01683 Nossen | Telefon/Fax: 03 52 44 · 4 17 12
Markt
Adler: Adler-Apotheke Nossen, Markt 3, Telefon 035242/68803
Markt: Markt-Apotheke Nossen, Markt 28, Telefon 035242/4050
Siebenlehn: Bergstadt-Apotheke Siebenlehn, Am Markt 23;
Telefon 035242/64011
Änderungen vorbehalten.
März 2013 – jeweils 09.00 bis 11.00 Uhr
02./03.03.
Herr Dipl.-Stom. J. Förster
09./10.03.
Herr Dr. U. Görlitz
16./17.03.
Frau Dipl.stom. P. Jesswein
23./24.03
Herr ZA S.Lehmann
29.03 – Karfreitag
Herr Dr. U. Görlitz
30.03. – Oster-Samstag Frau Dipl.stom. P. Jesswein
31.03. – Oster-Sonntag Herr ZA S. Lehmann
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eigene
Jetzt wieder haus
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hr
ja
Früh
Siebenlehn
Markt
Zahnarztbereitschaft Lommatzsch/Nossen (ohne Gewähr)
•
Öffnungszeiten: Montag–Mittwoch 14-16 Uhr, Freitag 17-19 Uhr
Herr Dipl.-Stom. M. Vetters
01623 Lommatzsch, Königsstr. 55, Tel. 035241/51067
Frau Dr. Zölfel
01665 Miltitz, Talstr. 2 (Schule), Tel. 035244/41078
Herr Dipl.-Stom. J. Förster
01623 Lommatzsch, Frauenstr. 29, Tel. 035241/52377
Herr Dipl.-Stom. U. Görlitz
01665 Zehren, Leipziger Str. 15, Tel. 035247/51342
Frau Dipl. Stom. P. Jesswein
01683 Nossen, August-Bebel-Str. 8, Tel. 035242/68155
Herr ZA Steffen Lehmann
01683 Nossen, Waldheimer Str. 20, Tel. 035242/68555
Frau ZÄ C. Otto
01623 Lommatzsch, Döbelner Str. 37, Tel. 035241/52430
Frau Dr. Preißer
01683 Nossen, Waldheimer Str. 36, Tel. 035242/62162
Herr Dr. Schwanitz
01683 Nossen, Bahnhofstr. 19, Tel. 035242/68297
Herr Dr. med. dent L. Schwitzky
01623 Leuben-Schleinitz, Schleinitzer Str. 14,
Tel. 035241/819438
Vetretung erfolgt für die Zahnarztpraxen des Versorgungsbereiches
Nossen/Siebenlehn!
Änderungen vorbehalten.
METALLBAU
JORSCHICK
Schneiden und Kanten
Fenster • Türen • Zargen • Treppen
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Mittag, Kaffee & Programm
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13.03.13 Fischgenuss & Besuch bei NEMO
Fischessen & Besuch des Meeresaquarium Oberwiesenthal
mit Kaffeegedeck
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Mittag, Osternest, Musikprogramm & Kaffeegedeck p.P. 53,00 €
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Amtsblatt der Stadt Nossen
Seite 22
Nachruf
Tief bewegt erreichte uns die Nachricht
vom Tode unseres ehemaligen Mitarbeiters
Herrn
Klaus Lantzsch
Wir nehmen Abschied von einem stets
freundlichen und aufgeschlossenen Kollegen,
der mit hoher Einsatzbereitschaft,
Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
für die Stadtverwaltung Nossen im
Einwohnermeldeamt tätig war.
Durch sein Engagement und seine kompetente
Arbeit im Einwohnermeldeamt hat er sich große
Anerkennung der Bürgerinnen und Bürger und
seiner Kolleginnen und Kollegen erworben.
Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten
Bürgermeister Stadtverwaltung
Personalrat
1. März 2013
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Danksagung
Für die vielen Beweise aufrichtiger Anteilnahme durch tröstende und herzlich geschriebene Worte, stillen Händedruck,
Blumen und Geldzuwendungen beim Abschiednehmen von
unserem Bruder
Heinz Hirsch
danken wir allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und
Bekannten ganz herzlich.
Besonderer Dank gilt Herrn Pärsch für seine trostspendenden Worte.
In stiller Trauer
Schwester Lotte
Bruder Wolfgang
im Namen aller Angehörigen
Heynitz, im Januar 2013
Das Sichtbare ist vergangen,
es bleibt nur die Liebe und die Erinnerung.
Zum Tode unserer lieben Mutter, Oma und Uroma, Frau
Nossen im Februar 2013
Waltraud Striegl
möchten wir uns bei allen Freunden und Bekannten
bedanken, die mit uns Abschied nahmen.
Ihre Angehörigen
Nossen, im Februar 2013
Bestattungen
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Seite 23
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