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Streit um Vorfälligkeitsentschädigung: Mit diesen Maschen zocken Ba... http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/streit-um-vorfaelligkeitse... Drucken Streit um Vorfälligkeitsentschädigung Mit diesen Maschen zocken Banken beim Hauskredit ab Dienstag, 08.07.2014, 15:57 · · von FOCUS-Online-Redakteur Clemens Schömann-Finck Vergrößern Teilen und Details BHW Bausparkasse Wer sein Haus vor Ende der Zinsbindung verkauft, muss eine Gebühr an die Bank zahlen Tausende Hausbesitzer zahlen überhöhte Gebühren, wenn sie ihre Hypothekenkredite vorzeitig kündigen. Das haben die Verbraucherzentralen herausgefunden. FOCUS Online erklärt die Maschen der Banken. Die Situation ist für die Betroffenen ohnehin schwierig. Der eine hat seinen Arbeitsplatz verloren, ein anderer muss aus privaten Gründen umziehen - und deshalb seine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus schnell verkaufen. Das allein kann schon mühsam sein. Und dann kommt noch die Bank und verlangt eine saftige Gebühr dafür, dass die Kreditschulden vorzeitig zurückgezahlt werden. Denn ihr entgehen dadurch Zinseinnahmen: die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Gebühr ist laut einer Studie der Verbraucherzentralen oftmals viel zu hoch. "In mehr als zwei Drittel der Fälle zahlten Verbraucher zuviel", sagt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. Die Verbraucherschützer stellten bei ihrer Analyse in 40 Prozent der untersuchten Fälle mehr als zehn Prozent Differenz zwischen den Bankforderungen und ihren eigenen Berechnungen zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung fest, in 20 Prozent der Fälle lag die Abweichung bei mehr als 20 Prozent. Surftipp: Hier können Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung überschlägig berechnen ________________________ ________________________ Um nicht zu viel bezahlen zu müssen, sollten die Bankkunden auf folgende Dinge achten: 1) Gibt es einen Berechnungsnachweis? Die Verbraucherschützer stellten in ihrer Untersuchung fest, dass die Banken ihren Kunden die Berechnungsgrundlagen der Vorfälligkeitsentschädigung gar nicht erst nicht offenlegen. Damit können diese nicht überprüfen, ob die Bank einen Fehler gemacht hat. Dabei sind die Banken zu dem Nachweis verpflichtet. 1 von 2 10.07.2014 08:35 Streit um Vorfälligkeitsentschädigung: Mit diesen Maschen zocken Ba... http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/streit-um-vorfaelligkeitse... Surftipp: Die Immobilienbörse bei FOCUS Online 2) Hat die Bank das Recht auf Sondertilgung und einen Tilgungssatzwechsel berücksichtigt? Viele Kreditverträge beinhalten ein Recht auf Sondertilgung oder den Wechsel des Tilgungssatzes. In diesen Fällen fällt die Vorfälligkeitsentschädigung üblicherweise geringer aus. Die Verbraucherschützer stellten aber fest, dass die Bank solche Klauseln oft nicht zu Gunsten der Kunden berücksichtigen. 3) Werden die Risikokosten individuell berechnet? Den Banken entgehen nicht nur Einnahmen, wenn der Kunde seinen Kredit vorzeitig kündigt. Auch Kosten fallen weg. Schließlich müssen die Banken sich für den Fall absichern, dass der Kunde seinen Kredit nicht zurückzahlen kann. Diese Kosten sind umso höher, je höher das Ausfall-Risiko ist. Diese Ersparnis geben die Banken bei einer Kündigung des Kredits allerdings oftmals nicht über eine niedrigere Vorfälligkeitsentschädigung weiter. Die Verbraucherschützer stellten fest, dass die Institute häufig nur Pauschalwerte ansetzten, statt sich jeden Einzelfall anzuschauen. Surftipp: Hier finden Sie günstige Forward-Darlehen 4) Setzt die Bank die richtige Rendite an? Teilt der Kunde seiner Bank mit, dass er den Vertrag kündigen will, ermittelt der Berater die Höhe der Entschädigung. Ein wichtiger Faktor dabei ist die Rendite, zu der die Bank das zurückgezahlte Geld wieder anlegen könnte. Basis für die Berechnung ist die Umlaufrendite für Hypothekenpfandbriefe. Jedoch vergehen zwischen der Ankündigung und der tatsächlichen Rückzahlung des Darlehens oft einige Wochen; Zeit, in der sich die Wiederanlagerenditen ändern können - und damit auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Verbraucherschützer stellten jedoch fest, dass Banken in vielen Fällen ihre Berechnungen nicht aktualisierten. Dieses Versäumnis kann sich allerdings auch zu Gunsten des Kunden auswirken – falls die Renditen in der Zwischenzeit weiter gesunken sind. Als Konsequenz aus ihrer Untersuchung fordern die Verbraucherzentralen eine gesetzliche Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung auf fünf Prozent der Restschuld. Die Regeln für die Berechnung müssten endlich eindeutig, transparent und fair werden. Bis dahin finden Betroffene etwa bei den Verbraucherzentralen Hilfe, wo sie die Rechnung ihrer Bank überprüfen lassen können. Video: So werden Sie teure Kredite los © FOCUS Online 1996-2014 Drucken Fotocredits: BHW Bausparkasse Alle Inhalte, insbesondere die Texte und Bilder von Agenturen, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung des Angebots vervielfältigt, verbreitet oder sonst genutzt werden. 2 von 2 10.07.2014 08:35