alles gesund? - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
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alles gesund? - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
01_Titel.qxp:30-31 Quali.qxd nr. 08 | 2009 29.07.2009 18:20 Uhr Seite 1 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht August 2009 | 12. jahrgang A K T U E L L ALLES GESUND? se abrvi se ces it ei e te 39 n URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN 02_Inhalt.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:25 Uhr Seite 2 INHALT SEITE RUBRIK/THEMA HEFT 08|2009 Aus dem Inhalt TITELTHEMA 04 Urlaubsland Schleswig-Holstein: alles gesund? TITELTHEMA 12 NACHRICHTEN KOMPAKT GESUNDHEITSPOLITIK 14 Ärztedemonstration in Kiel 16 HzV: Verträge mit der Brechstange 17 Kommentar Prof. Beske: GKV – dies gilt so 18 nicht mehr Gastbeitrag Dr. Andreas Köhler: Wettbewerb braucht Ordnung 04 PRAXIS & KV 20 21 24 25 26 28 30 31 32 33 MVZ am Holsteincenter: Die Verwandlung Yin und Yang – Die Konvergenzregel in der neuen Vergütungssystematik Bericht Patientenombudsverein Kommentar Prof. Jansen: Nein zur Demontage eines bewährten Systems Recht: Kollektivverzicht und Korbmodell – Risiken und Nebenwirkungen Zulassung: Niederlassungsförderung, Öffentliche Ausschreibung Psychotherapie: Psychische Gesundheit in Deutschland und Mindestquote Neues aus anderen KVen und der KBV Qualitätssicherung: Fortbildungspflicht Kolumne 14 DIE MENSCHEN IM LAND 34 36 Vor Ort: Drei Wochen Jamaika Ärzte im Ausland: Schweden Urlaubszeit – Ferienzeit: Schleswig-Holstein ist als Urlaubsziel beliebt und gerade in den Sommermonaten kommen viele Touristen ins nördlichste Bundesland. Ärzte aus Burg/Fehmarn, Midlum/Föhr und Gelting berichten von ihren Erfahrungen mit den Urlaubern. Auch die saisonale Anlaufpraxis in Büsum und das QEP®zertifizierte Dialysezentrum in Westerland/Sylt werden in dieser Ausgabe vorgestellt. Etwa 3.000 niedergelassene Ärzte, Arzthelferinnen und Patienten haben durch einen Demonstrationszug durch die Kieler Innenstadt für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der ambulanten Versorgung, den Erhalt der wohnortnahen Versorgung und für die freie Arztwahl demonstriert. SERVICE 39 42 44 48 49 49 Arzneimittel: Kopiervorlage Patienteninformationen Pharmakotherapie: Pneumokokken-Impfung Seminare Termine Ansprechpartner Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Impressum Kreisstellen 49 51 52 VORSCHAU 2 Nordlicht 34 Die medizinische Versorgung endet 500 Meter hinter der Scheinwelt der All Inclusive Hotels. Krankenschwester Johanna Burgher und Dr. Albert Thiel aus Kiel reisten zum humanitären Einsatz in die medizinisch unterversorgten ländlichen Gebiete der Urlaubsinsel Jamaika. AKTUELL 08 | 2009 03 Editorial.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:25 Uhr Seite 3 NORDLICHT NR. 08|2009 EDITORIAL VON DR. INGEBORG KREUZ, KOMMISSARISCHE VORSTANDSVORSITZENDE DER KVSH Liebe Leserinnen und Leser, hinter uns liegen turbulente Tage in der Landespolitik: Die große Koalition von CDU und SPD in Schleswig-Holstein ist gescheitert, der Landtag hat Ministerpräsident Peter Harry Carstensen das Misstrauen ausgesprochen und so den Weg für Neuwahlen freigemacht. Diese finden am 27. September statt, parallel zur Bundestagswahl. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes werden damit mehr als ein halbes Jahr früher an die Wahlurnen gerufen als geplant. Sowohl Ministerpräsident Carstensen als auch sein Herausforderer, SPD-Fraktionschef Ralf Stegner, betonen, trotz aller Querelen einen sachlichen, themenorientierten Wahlkampf führen zu wollen. Man darf gespannt sein – insbesondere darauf, welche Positionen die Parteien in der Gesundheitspolitik einnehmen werden und welchen Kurs die künftige Landesregierung einschlagen wird. Unabhängig vom Ausgang der Wahlen bleibt festzuhalten: Die Richtung der Gesundheitspolitik, die in den vergangenen Jahren maßgeblich von der Bundesgesundheitsministerin forciert wurde, erschwert durch viele vom Gesetzgeber bis ins Detail geregelte Vorgaben die Fähigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen, die flächendeckende, wohnortnahe Patientenversorgung sicherzustellen, und sie schwächt die Freiberuflichkeit der Ärzte und Psychotherapeuten. Es gibt in der Gesundheitspolitik die Tendenz, das Modell des angestellten Arztes und der großen Versorgungseinheiten zu propagieren und gleichzeitig die freiberuflichen Arztpraxen in Frage zu stellen. Eine solche krankenhauszentrierte und staatsnahe Versorgungslandschaft wird aber, das belegen nicht zuletzt Beispiele aus dem europäischen Ausland, zu mehr Wartezeiten, längeren Wegen und einer insgesamt schlechteren Versorgung führen. Die KVSH wird sich auch in Zukunft gegen solche Entwicklungen im Gesundheitswesen wehren und Alternativen aufzeigen. Dabei geht es nicht um einen Angriff auf das Solidarsystem. Im Gegenteil: Um das erfolgreiche deutsche Modell eines solidarischen Gesundheitswesens auch künftig erhalten zu können, sind nach unserer Auffassung Modifikationen nötig. So muss auch über die Frage der Steuerung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen nachgedacht werden dürfen, ist die Zahl der Arzt-Patienten-Kontakte doch in diesem Land deutlich höher als in vergleichbaren Industrienationen, ohne dass der Gesundheitszustand der Bevölkerung in Deutschland wesentliche Unterschiede zu unseren Nachbarländern aufweist. Die KVSH und ihre Mitglieder tragen eine hohe Verantwortung für die ambulante Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein, gemeinsam mit der künftigen Regierung müssen wir über neue Wege nachdenken. Ihre 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 3 04-09_Titelthema.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:27 Uhr Seite 4 TITELTHEMA URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN Schnelle Hilfe hinterm Deich Die Urlauber sind da und freuen sich über ein paar freie und unbeschwerte Wochen an der Nordsee. Für die Ärzte und Arzthelferinnen in der saisonalen Anlaufpraxis der KVSH in Büsum bedeutet diese Zeit vor allem eins: zusätzliche Arbeit. Sie haben es von Mai bis Oktober neben den „kleinen Urlaubswehwehchen“ aber auch mit schwierigen Fällen zu tun Die Sonne brennt heiß über der silbrig-glitzernden Nordsee. Obwohl es langsam Abend wird, zeigt das Thermometer immer noch schwülheiße 30 Grad im Schatten an. Vor ein paar Stunden hat es ein Gewitter gegeben, das aber nur eine kurze Abkühlung gebracht hat. Der Sommer ist da und der Nordseeort Büsum ist seit einigen Wochen fest in der Hand der Urlauber. Gerade fährt das Ausflugsschiff MS „Lady von Büsum“ in den Hafen ein: An Bord viele braunaber auch einige rotgebrannte Urlauber, die den Tag auf Helgoland verbracht haben und jetzt in ihre Ferienunterkünfte auf dem Festland zurückkehren. Die 20 Grad warme Nordsee lädt zum Baden ein. Einen breiten Sandstrand gibt es hier zwar nicht, die Strandkörbe stehen direkt auf den Deichwiesen. Am Horizont sind zwei Krabbenkutter zu sehen, die nach einem festen Muster immer wieder ihre Fangnetze ausbringen. Am Himmel flattert tapfer ein Drachen in bayrisch weiß-blau. Getrübte Urlaubsidylle Eine norddeutsche Urlaubsidylle mit all ihren Nebengeräuschen. Ein Blick zeigt schnell: Auch Deutschlands Urlauber werden alt. Weißhaarige khakibehoste Männer und ältere Damen mit großblumig gemusterten Blusen dominieren die Szenerie. Ein schwergewichtiger Rentner kämpft sich mit hochrotem Kopf und krebsrot verbranntem Körper den Anstieg zur Deichkrone hoch. Oben auf dem sommergrünen Deich fragt gerade eine Rentnerin, die zusammen mit einer Gruppe weiterer Senioren mit schnellem Schritt spazieren geht, ihre kurzatmige Freundin: „Hannelore, hast Du eigentlich heute schon Deine Blutwerte überprüfen lassen?“ Eine jüngere Frau, die auf einer Bank Platz genommen hat, hält sich den blutenden Fuß und telefoniert lautstark mit ihrer Schwägerin in Wanne-Eickel. Alle bekommen so mit, dass sie sich 4 Nordlicht „Büsum – Kiek mol w edder in“ gerade „die Lebenslinie ihres Fußes durch einen Schnitt an einer scharfkantigen Muschel derbe durchtrennt“ habe. Vor dem weißgetünchten Strandkorb 1507 schimpft eine Mutter mit ihrer kleinen Tochter: „Sophie, kein Wunder, dass Dir jetzt schlecht ist. Du hast jetzt schon das dritte große Eis gegessen. Das geht gleich wieder weg.“ Sophie wirkt nicht überzeugt und jammert leise weiter. Wer würde Sophie ärztlich versorgen, wenn Sie nun plötzlich auch noch hohes Fieber bekommt? Noch dazu am Mittwochabend. Alle Arztpraxen sind bereits geschlossen. Das nächste Krankenhaus liegt in Heide, über 25 Kilometer entfernt. In Bereitschaft In den Räumen der KVSH-Anlaufpraxis in der Westerstraße 30, direkt hinter dem Deich, warten zur gleichen Zeit Arzthelferin Regina Lutz und Bereitschaftsarzt Volker Staats auf „ihre Urlauber“. Von Mai bis Oktober betreibt die KVSH in Büsum eine saisonale Anlaufpraxis, um die vielen Urlauber medizinisch versorgen zu können. Eine gute Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Standortvorteil für Kommune und Vermieter. Auch heute haben Lutz und Staats ab 17 Uhr gut zu tun: Eine ältere Patientin aus NordrheinWestfalen hat ihr Medikament am Heimatort vergessen und bekommt ein Rezept ausgestellt. Die siebenjährige Stephanie klagt über Übelkeit: Verdacht auf Magen- und Darmgrippe. Nicht der erste Fall dieser Art heute. Doch nicht nur die Urlauber nutzen die Anlaufpraxis. Eben hat Staats einem Büsumer einen Metallsplitter aus dem Auge entfernt. Dem Mann war beim Schweißen ein Fremdkörper ins Auge geraten. Nun muss er zur endgültigen Abklärung noch zum Augenarzt nach Heide. „Wir sind hier sozusagen der erste Filter für die eingehenden Fälle“, beschreibt Staats seine Aufgaben. „Bei den Urlaubern haben wir es tatsächlich auch immer AKTUELL 08 | 2009 04-09_Titelthema.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:27 Uhr Seite 5 TITELTHEMA In den Räumen der KVSH-Anlaufpraxis in der Westerstraße 30, direkt hinter dem Deich, warten Arzthelferin Regina Lutz und Bereitschaftsarzt Volker Staats auf „ihre Urlauber“ wieder mit den drei Klassikern unter den Urlaubsverletzungen Muschelschnitt, Quallenbrand und Sonnenbrand zu tun. Aber oft kommen auch Patienten mit Hexenschuss oder ernsten Herz-Kreislauf-Problemen zu uns.“ Ende Oktober fällt Büsum dann wieder in Winterschlaf. Die Urlauber sind weg, die Anlaufpraxis schließt und die Einheimischen müssen dann wieder in die nächste Anlaufpraxis JAKOB WILDER, KVSH nach Heide fahren. Erhebung der Kassengebühr bei Urlaubern aus anderen Bundesländern bescheinigung, ausgestellt durch die ausländische Krankenkasse, vorzulegen. • Der Krankenkasse werden die für Liegt keine akute bzw. chronische Erkrankung vor, ist eine „prodie Abrechnung notwendigen phylaktische Überweisung an den Arzt am Urlaubsort“ nicht Dokumentationsbögen (Muster 80/ zulässig, also keine Ausstellung von „Wunschüberweisungen“. 81) zugeschickt. Liegen medizinische Gründe vor, kann eine Überweisung selbstAchten Sie darauf, dass immer vollständig ausgefüllte Vordrucke verständlich ausgestellt werden. Ansonsten ist bei Inanspruchan die inländische Krankenkasse geschickt werden, da sonst die nahme eines Arztes am Urlaubsort die Kassengebühr zu zahlen. Krankenkasse ihre verauslagten Kosten beim ausländischen Kostenträger nicht zur Erstattung einreichen kann. • Kann ein Patient nicht den Nachweis erbringen, dass er Leistungsansprüche gegen einen in- oder ausländischen Kostenträger hat, so darf der Patient nur als Privatpatient behandelt werden. Wegen zahlreicher Anfragen möchten wir erneut darauf hinweisen, dass bei der Behandlung von Patienten, die auf der Basis der EWG- Was zu tun ist, wenn ein Patient auf Basis der Verordnungen Leistungen beanspruchen, für die reibungslose Ab- • Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) oder wicklung von allen Beteiligten eine feste Vorgehensweise beachtet • einer provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB) werden muss. behandelt werden muss, zeigt Ihnen folgende Tabelle: • Patienten haben in jedem Fall der Praxis eine Europäische DIETER STRUCK, KVSH Krankenversichertenkarte bzw. eine entsprechende Ersatz- Abrechnung von Leistungen im Rahmen des Auslandsabkommens Schritt Praxis Patient 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 08 | 2009 legt gültigen Anspruchs- sowie Identitätsnachweis vor prüft, ob Anspruchsnachweis einem der Muster entspricht kopiert Anspruchs- und Identitätsnachweis oder überträgt die Daten in das Muster 80 füllt Muster 81 aus prüft, ob Muster 81 ordnungsgemäß ausgefüllt wurde gibt Anspruchs- und Identitätsnachweis an Patienten zurück kassiert Kassengebühr von zehn Euro und stellt Behandlung zur Verfügung gibt bei Überweisungen/Verordnung Folgendes an: • IK der gewählten Krankenkasse • im Statusfeld „10007“ schickt Unterlagen (Muster 80 bzw. Kopien des Anspruchs- und Identitätsnachweises sowie Muster 81) unverzüglich an die gewählte Krankenkasse rechnet die Kosten zuzüglich der Positionen 40120 und 40144 EBM über die KV ab Nordlicht AKTUELL 5 04-09_Titelthema.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:27 Uhr Seite 6 TITELTHEMA URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN „Auf Sylt gehen die Lichter nie 23 Einrichtungen mit 51 Ärzten dürfen in Schleswig-Holstein Dialysen durchführen. Viele Feriengäste müssen auch während ihres Urlaubs zur Blutreiningung. Dr. Bodo Stoschus, Arzt für Innere Medizin und Nephrologie, ist Leiter des QEP®-zertifizierten Dialysezentrums in Westerland auf Sylt. Er berichtet im Interview über die „Urlaubsdialyse“ Nordlicht: Wie hat sich das Dialysezentrum Westerland in den letzten Jahren entwickelt? Dr. Bodo Stoschus: Wir haben seit 2001 an diesem Standort eine nephrologische Praxis mit Dialyse. Seitdem versorgen wir hier neben vielen Urlaubern auch immer mehr Sylter, die Nierenprobleme haben. Und es werden immer mehr Patienten. Im Juni dieses Jahres mussten wir zum ersten Mal Patienten abweisen, weil wir die Menge nicht mehr bewältigen konnten. Der Blick auf die Statistik zeigt die Entwicklung auch sehr deutlich: 2001 haben wir etwa 2.000 Dialysen durchgeführt. 2009 werden es voraussichtlich über 5.000 sein. Nordlicht: Welche Rolle spielen bei Ihnen die Urlauber, die eine Dialyse in Anspruch nehmen? Stoschus: Wenn man die Patienten gut betreut, dann kommen Sie natürlich auch gern wieder. Das ist auch bei der Urlaubsdialyse der Fall. Wir haben eine relativ hohe „Wiederkommrate“ und eine ganze Reihe von „Ferienstammpatienten“, die schon seit Jahren nach Sylt und zu uns kommen. Durch die hohe Morbidität unseres Patientenklientels sehen wir viele aber auch im nächsten Jahr nicht wieder. Das ist einfach so und wir erfahren dann, dass dieser oder jener Patient leider verstorben ist. Nordlicht: Ist die „Feriendialyse“ aufwändiger als eine „normale“ Dialyse? Stoschus: Die Organisation ist auf jeden Fall komplizierter. Wir haben hier 18 Dialyseplätze und Ein Dialysepatient hat 155 Behandlungen im Jahr und muss dreimal in der Woche zur Dialyse Einheimische Patienten und auch viele Urlauber sind auf die Dialyse angewiesen RüSmyHlt art 6 Nordlicht AKTUELL 08 | 2008 04-09_Titelthema.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:27 Uhr Seite 7 TITELTHEMA aus – auch in der Dialyse nicht“ Das Team des Dialysezentrums Westerland um Dr. Bodo Stoschus (ganz rechts) arbeiten in drei Schichten in der Woche. Allein für die Dokumentation brauchen wir eine 3/4-Stelle. Im Jahr haben wir 450 bis 500 externe Dialysepatienten, also Urlauber. Das sind im Grunde genommen immer wieder auch neue Patienten, da sich die medizinische Situation oftmals schnell ändert. Da ist der Verwaltungsaufwand natürlich besonders groß, Flexibilität aller Mitarbeiter gefragt. Jeder Routinehandgriff sollte sitzen, ansonsten wird es schwierig auf die Besonderheiten jedes Patienten einzugehen. Die Anforderungen an die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter sind beträchtlich. Unter anderem ist dies auch der Grund, weshalb wir von einem Qualitätsmanagement so immens profitieren. Nordlicht: Wie verändert sich Ihr Alltag, wenn die Urlauber auf die Insel kommen? Stoschus: Man muss wissen, dass Sylt „Ganzjahrestourismus“ hat. Wir sind auf Urlaubsdialyse und die Betreuung von Urlaubspatienten immer eingestellt. In der Praxis werden ja regelmäßig auch Nierenpatienten gesehen, die nicht an der Dialyse sind und von ihrem „Heimatdoktor“ hier zur Vorstellung geschickt werden. Ferner werden auch nierentransplantierte Feriengäste regelmäßig betreut. Einige haben hier ihre feste Ferienwohnung und kommen als „Inselfans“ zu jeder Jahreszeit – auch mehrfach. Die Lichter gehen auf Sylt nie aus – auch in der Dialyse nicht. Nordlicht: Könnten Sie nur von der „Urlaubsdialyse“ existieren? Stoschus: Die Verbindung von Urlaubsdialyse und einheimischer Dialyse ist eine Kombination, die auch den zweiten Kollegen rechtfertigt. Wir haben im Jahr zwischen 17 und 20 Dialysepatienten, die von der Insel kommen. Ein Dialysepatient hat 155 Behandlungen im Jahr. Dreimal in der Woche kommt er. 50 bis 60 Prozent aller durchgeführten Dialysen erfolgen bei Insulanern. Der Rest entfällt dann auf die Urlauber. Nordlicht: In welcher Zeit haben Sie mehr Urlaubspatienten? Stoschus: In der Vorsaison und in der Nachsaison haben wir die meisten Patienten. Das liegt wohl daran, dass die meist älteren Patienten nicht an die Schulferien gebunden sind und das ganze Jahr über verreisen können. Unsere Arbeitsspitzen liegen deshalb im Mai/Juni und September/Oktober. Patienten aus dem Ausland haben wir hier übrigens nur gelegentlich. Sylt ist bekanntermaßen eine sehr „deutsche“ Urlaubsinsel. Manchmal verirrt sich ein Schweizer oder ein Österreicher hierher. Fremdsprachenkenntnisse, wenn man von den deutschen Dialekten absieht, sind meist nicht erforderlich. Nordlicht: Wie setzt sich die Struktur Ihrer Patienten zusammen? Stoschus: Sie ist die gleiche wie in allen anderen Dialysepraxen in Deutschland auch. Es gibt da keinen „Syltfaktor“. Die Menschen werden ja generell älter und kränker. Immer mehr leiden an Diabetes und arterieller Hypertonie und immer mehr landen schließlich mit Niereninsuffienz bei uns. Viele Patienten wollen natürlich trotz ihres Nierenleidens in Urlaub fahren und kommen dann oft auch relativ krank hier bei uns an. Das erhöht den Aufwand nicht nur in unserer Praxis um einiges. Nordlicht: Es gibt immer mehr Dialysepatienten. Wie bereiten Sie sich auf die Zukunft vor? Stoschus: Wir werden die eigenen Möglichkeiten ausbauen. Wenn hier der Platz nicht mehr ausreicht, gibt es sicherlich räumliche Alternativen. Ein Engpass ist aber der Bereich der gut qualifizierten Fachkrankenpfleger. Wir könnten z. B. schon jetzt noch gut eine weitere Fachkraft für den Bereich Dialyse einstellen. Aber die müssen wir erst einmal finden. Ich hoffe außerdem, bald einen zweiten Kollegen in der Praxis begrüßen zu dürfen. DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH 08 | 2008 Nordlicht AKTUELL 7 04-09_Titelthema.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:27 Uhr Seite 8 TITELTHEMA URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN Der Landarzt und die Urlauber Von Muschelverletzungen und Eheproblemen An der Anmeldung in der Praxis von Allgemeinarzt Dr. Michael Weiß in Gelting mischt sich zu Beginn der Sommersaison das vertraute „Moin Moin“ zunehmend mit „Grüß Gott“ und „Hallöle“ In der Urlaubszeit kommen viele Urlaubsgäste in die verschiedenen Ferienregionen Schleswig-Holsteins. Das verändert den ärztlichen Alltag ganz erheblich Das Sandhäufchen vor der Untersuchungsliege und knallrote Schultern im Wartezimmer sind stumme Zeugen des beginnenden Strandbetriebes. DMP, QM und hyperkinetisches Syndrom lassen sich aus dem Praxisalltag zwar nicht verdrängen – der ist jedoch im Sommer ein anderer. Ulcus cruris, Hypertonus- und Diabeteseinstellung werden verdrängt von Sommergrippe, Grillunfall und akuter Zecke. Viele wollen einfach nur „schnell geholfen werden“, hier mal draufhorchen auf den Kleinen, schlimmer Brüllhusten, da einen Stachel entfernen, hier was für die allergischen Augen oder etwas Kortison für den Sonnenbrand. Dankbare Patienten mit kleinen Problemen in gutgelaunter Urlaubsstimmung sind dabei. Natürlich auch richtige Zeitfresser: internistische Polytraumata voller Risikofaktoren, zuhause immer unter Strom und nun endlich mal ein paar Tage Zeit, um alle gesundheitlichen Probleme inklusive des fragenbehafteten Medikamentenplans mit dem „Arzt am Urlaubsort“ durchzugehen. Zu meiner Erleichterung weiß ich, dass auch andere Hausärzte solche Patienten haben und es ist beruhigend, dass so ein Urlaub in der Regel nicht länger als zwei Wochen dauert. Insgesamt ist die Sprechstunde in Anbetracht vieler neuer Gesichter abwechslungsreicher. Aber auch viele alte Bekannte sind dabei: Herr X mit dem Bronchialkarzinom. Unglaublich eigentlich, dass er immer noch lebt. Frau Y mit der Gastroenteritis – wie jedes Jahr kommt sie im Juli. Einer Badekur stehen augenscheinlich auch keine größeren Hürden ihrer Krankenkasse entgegen: Kalte Güsse, Fango, Massage, Spaziergänge im Brandungssaum – hier ist die Versichertenwelt noch in Ordnung. Die Touristen bringen ein paar neue Scheine in die Praxis, das dritte Quartal ist bei uns das patientenreichste. Im Gegenzug meiden viele Einheimische in dieser Zeit unsere Praxis, einige leben vom Tourismus und finden keine Zeit für den Arztbesuch, viele sind selbst auf Reisen. Planbares wird auf Herbst und Winter verschoben. Bei der Versorgung der akuten Lumbago am Strand lassen die Blicke auf die wunderschöne Umgebung vermuten, dass ich einen beneidenswerten Arbeitsplatz habe – dass dies aber mein einziger „Strandbesuch“ in dieser Woche ist, weil gleich die Abendsprechstunde beginnt und ich um 19 Uhr noch zum Bienenstich bei einem Urlauberkind muss und dass um 20 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung beginnt, das kann ja niemand wissen. Landarztdasein in einer Urlaubergegend. Die Vermischung von Privatleben und Bereitschaftsdienst ist vielleicht manchem Städter unbekannt und kann zu amüsanten Missdeutungen führen: Mein Praxisvorgänger wurde vor vielen Jahren von seiner nachmittäglichen Gartenarbeit weg zu einem Patienten gerufen, der sich auf einem Angelkutter einen Haken in die Wange gespießt hatte. Der saß nun an Bord des DGzRS-Rettungskreuzers und wartete auf den zuständigen Bereitschaftsarzt aus der Landpraxis. Als mein Vorgänger, der sofort losgeeilt war und nicht einmal die Zeit hatte, sich der blauen Latzhose zu entledigen, mit der Erstversorgung des „Angelhakens“ begann, wurde er skeptisch vom Sohn des Patienten beobachtet. Nach langem Nachdenken bemerkte der Dreikäsehoch schlau: „Schau mal Papa, bei uns zu Hause macht so was ein Arzt – und hier schicken sie den Hausmeister!“ Alle machen Ferien und fahren weg. In früheren Jahren war auch bei uns, speziell wegen der Kinder, immer eine Reise angesagt. Drei Kinder sind aber jetzt mit der Schule fertig, sodass wir Ferien zu Hause machen können. Am eigenen Inselstrand bin ich als Arzt dank „Notfallpieper“ immer erreichbar. Ich sitze zur Frühstückspause auch schon mal im Strandkorb im heimischen Garten. Die Patienten (Urlauber) sind trotz Erkrankungen oder schlechten Wetters entspannt. Die Wirtschaftskrise scheint nur das Festland erreicht zu haben. Die Arbeit läuft wie immer, aber nach 23 Sommern ist vieles auch Routine. Einziger Wermutstropfen: Das Finanzamt aus Leck prüft zurzeit die Jahre 2005 bis 2007. Das Geld für die Konjunkturprogramme muss ja irgendwo herkommen. Zu den saisonal auftretenden Erkrankungen gehören neben Schnittverletzungen an Muscheln und den (selteneren) Insektenstichen immer öfter auch Ängste vor Borrelien und Schweinegrippe. Im Notarzteinsatz hatte ich wegen verstärkter körperlicher Betätigung (Trend zum Aktivurlaub) ohne die notwendigen „Eiscremepausen“ eine Serie von Unterzuckerungen. Ein Fall aus dem Notdienst ist mir besonders in Erinnerung geblieben: Eine junge Frau erschien in Begleitung ihrer Schwägerin am Sonntagabend. Ihr Ehemann hatte ihr auf der Anreise zum Urlaubsort (auf der „letzten“ Fähre nach Föhr) gestanden, dass er eine Freundin habe und sich trennen wolle. Es war übrigens der erste gemeinsame Urlaub nach den Geburten von zwei Kindern. Daraufhin wollte die junge Frau den Urlaub sofort abbrechen, was aber wegen fehlendem Fährbetrieb in der späten Nacht nicht mehr ging. Wegen „Nervenzusammenbruch“ erschien die Patientin jetzt beim KVSH-Bereitschaftsarzt, also bei mir. Nach einem einstündigen Krisengespräch konnte ich die Damen mit dem Versprechen, auch am Folgetag für sie erreichbar zu sein, zunächst wieder entlassen. An den folgenden Tagen fanden dann noch mehrere Einzelgespräche statt und auch ein klärendes „Partnergespräch“ mit dem Ehegatten. Ergebnis: Die Urlaubsreise wurde termingerecht beendet und die junge Mutter wollte sich in der Folgezeit mehr um sich und ihre eigenen Bedürfnisse kümmern. Im Folgejahr stand sie dann erneut bei mir in der Praxis: Die Ehe war nicht geschieden und es ging ihr sichtlich gut. Urlaub ist für viele eben auch die Zeit der Krisen, doch wir Ärzte und Psychotherapeuten stehen auch für diese Probleme gerne zur Verfügung. PS: Da ich seit einem Jahr Bürgermeister der 400-Seelen-Gemeinde Midlum bin, könnte ich auch als Standesbeamter tätig werden. Aber da ich – wie oben berichtet – Eheprobleme zu häufig beobachten muss, bin ich für diesen Job wohl zu negativ eingestellt. Ich wünsche allen einen schönen Urlaub auf Föhr und anderswo. HELMUT MARCZINKOWSKI, ALLGEMEINARZT, MIDLUM AUF FÖHR DR. MICHAEL WEIß, ALLGEMEINARZT, GELTING 8 Nordlicht AKTUELL 08 | 2008 04-09_Titelthema.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:27 Uhr Seite 9 TITELTHEMA URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN Fremdkassenzahlungsausgleich Gerade jetzt in den Sommermonaten mit vielen Urlaubern aus anderen Bundesländern stellt sich dem einen oder anderen die Frage, wie sich der Geldfluss bei ärztlicher Behandlung eines Versicherten aus einem anderen Bundesland darstellt Sind Versicherte im Urlaub oder sonst unterwegs und steht die Verteilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten reichen ihre sorgung an ihrem Wohnort nicht zur Verfügung, müssen ambulante Abrechnung einschließlich der so genannten Fremdfälle (VerLeistungen von Ärzten außerhalb des KV-Bereiches erbracht werden, sicherte wohnt z. B. in Bayern) bei der KV Schleswig-Holstein ein. in dem der Versicherte seinen Wohnsitz hat. Für die Ärzte und ihre 3. Die KV Schleswig-Holstein, die dessen Fremdfälle zur Abrechnung Kassenärztliche Vereinigung entsteht somit ein so genannter annimmt, meldet der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Fremdfall. Der Arzt bekommt die Leistungen nach den Abrechsich aus den Fremdleistungen ergebende Vergütung. Die nungsbedingungen seiner Kassenärztlichen Vereinigung vergütet. Regelungen der sachlich-rechnerischen Berichtigung sind Erfolgt die Behandlung dagegen in dem KV-Bereich, in dem der Veranzuwenden. sicherte wohnt, liegt kein Fremdfall vor. Weil der Grundsatz gilt, dass 4. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ermittelt über ihr die Kassenärztliche Vereinigung nur für die Versicherten eine Rechenzentrum anhand der gemeldeten Daten die für die Gesamtvergütung bekommt, die in ihrem Bereich wohnen, stellt zahlungspflichtige Kassenärztliche Vereinigung relevante Versich die Frage, woher und in welcher Höhe diese KV die Vergütung gütung. für die vertragsärztliche Behandlung fremder Versicherter erhält. 5. Die KBV fasst alle sich daraus für die 17 KVen der Bundesrepublik ergebenden Geldforderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen Zur Regelung des Zahlungsverkehrs unter den Kassenärztlichen Vereines so genannten Clearing-Verfahrens zusammen. Die sich einigungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Richtergebenden gegenseitigen Forderungen der Kassenärztlichen Verlinie zur Durchführung des bundeseinheitlichen Zahlungsauseinigungen werden saldiert. Danach steht für jede KV fest, welche gleichsverfahrens im Primär- und Ersatzkassenbereich erlassen. Euro-Beträge für Fremdleistungen an die anderen Kassenärztlichen Wegen der Suche nach möglichst sachgerechtem Ausgleich unter Vereinigungen bezahlt werden müssen. den Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Richtlinie überaus komplex. Im Folgenden wird eine vereinfachte Darstellung versucht: Der Fremdkassenzahlungsausgleich ist wegen seiner komplexen Natur nur sehr schwer in kurzen Worten verständlich zu machen. 1. Die KV Schleswig-Holstein ist für die Abrechnung aller vertrags- Der in folgender Abbildung unternommene Versuch, die Verärztlichen Leistungen zuständig, die von Versicherten mit Wohn- fahrenswege grafisch darzustellen, ist vielleicht hilfreich. Die ort in Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden, un- beschriebenen Verfahrensschritte vernachlässigen jedoch einige abhängig davon, ob der Leistungserbringer Mitglied ist oder nicht. durchaus bedeutsame Einzelfragen. KARL-HEINZ BUTHMANN, KVSH 2. Die in Schleswig-Holstein an der vertragsärztlichen Versorgung ARZT IN SCHLESWIG-HOLSTEIN Fälle Wohnortversicherte und auswärtige Versicherte Abgabe Abgabe KV SchleswigHolstein KV Bayern ARZT IN BAYERN Fälle Wohnortversicherte und auswärtige Versicherte KBV Zusammenfassung der gegenseitigen Forderungen aller KVen KVSH Zahlungsausgleich KBV Saldierung der Geldforderungen je KV und Kasse Clearing Zu- und Abflüsse gehen in die Gesamthonorar-Verteilung je Quartal ein 08 | 2008 KV Bayern Zahlungsausgleich Zu- und Abflüsse gehen in die Gesamthonorar-Verteilung je Quartal ein Nordlicht AKTUELL 9 10-11_Titelthema.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:29 Uhr Seite 10 TITELTHEMA URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN Der „Arzt-Sommer“ auf der Insel Fehmarn Seit einer Woche ist der Sommerstress auch auf der Ostseeinsel Fehmarn und damit in der Praxis von Allgemeinarzt Dr. Matthias Gerber angekommen: In Nordrhein-Westfalen haben die Schulferien begonnen und die Insel ist fast voll Ab der nächsten Woche werden voraussichtlich fast 100.000 Menschen auf Fehmarn wohnen – entweder als Urlauber oder als Einheimische. Ein guter Anlass, die letzten Sommer in meiner Mittagspause Revue passieren zu lassen: Im Sommer kommen tatsächlich fast ein Drittel mehr Patienten in unsere Praxen. Die Zahl der ambulanten Badekuren hat zwar in den letzten Jahren um fast 90 Prozent abgenommen, dafür kommen aber andere Patienten zu uns, die wir zum Teil schon in den letzten Jahren behandelt haben. Man merkt schnell, dass sie zu Hause selten gut auf ihre Medikation eingestellt sind. Die Leidensgeschichten in Bezug auf Diagnostik und Therapie sind manchmal schon erstaunlich. Versorgen wir aber unsere einheimischen Patienten wirklich besser? Die meisten Patienten sind „Akutpatienten“, ganz selten echte Notfälle, aber sie kommen fast immer unangemeldet, was eine Terminpraxis wie die unsere vor erhebliche Zeitprobleme stellt. Da die Patienten aber recht geduldig sind und dankbar, dass wir Zeit für sie finden, wenn meistens auch nur kurz, ist der Kontakt zu den 10 Nordlicht Das Praxisteam, untere Reihe v. l.: Astrid Rumpf, Dr. Karola Balzer-Joyce, Dr. Eberhard Gerber. Obere Reihe v. l.: Julia Nowak, Dr. Matthias Gerber, Beate Zimmermann, Dr. Johannes Gerber Urlaubern dennoch meist entspannt. Freilich kommen nicht nur Akutpatienten in unsere Praxen, sondern auch die wenigen, aber zeitaufwändigen Patienten, die den Urlaub für einen „RundumCheck“ nutzen – mit dem Risiko, lange Zeit in diversen Wartezimmern zu verbringen. Immer öfter erfahren sie jedoch, dass diese Rundumvorsorge nicht mehr Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung ist – die Zeit, dies zu erläutern, nimmt manches Mal mehr Zeit in Anspruch als die eigentliche Tätigkeit! Die Arbeitsbelastung unserer Mitarbeiterinnen und Kollegen nimmt in der Urlaubszeit deutlich zu. Dennoch ist das Praxisteam ganz auf die Urlauber eingestellt, damit der – leider – notwendige Arztbesuch im Urlaub auch ein bisschen positiv in Erinnerung bleibt. Schon auf dem Empfangstresen wird mit zahlreichen Sonnenschutzmustern und Informationen speziell das Urlauberklientel über das hautkorrekte Strandverhalten angesprochen. Somit wird vielleicht auf dezentem Wege der nächste Sonnenbrandpatient verhindert? Alles in allem hat sich das Krankheitsbild der Touristen in den letzten Jahren nicht sonderlich verändert. Nur wir Ärzte sehen uns einer immer massiveren Bürokratie gegenüber, mit Diskussionen über die Kassengebühr etc. hat sich auch unsere Bezahlung (bei gleichzeitig sinkendem Fallwert) in den letzten (?) Jahren kaum verändert. Wo soll die Motivation, den Urlauber-/Patientenströmen positiv gegenüberzutreten, langfristig herkommen? DR. MATTHIAS GERBER, ALLGEMEINARZT, BURG AUF FEHMARN AKTUELL 08 | 2009 . d a W W E 10-11_Titelthema.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:29 Uhr Seite 11 TITELTHEMA Die Favoriten unserer Leser Schleswig-Holsteins Urlaubsregionen sind nicht nur bei vielen Urlaubern sehr beliebt. Lesen Sie hier die Ergebnisse unserer Urlaubsumfrage unter Nordlicht-Lesern. Wir haben die Frage gestellt „Woran denken Sie bei der Urlaubsregion ...“ ... Nord- und Ostsee, dann denke ich am liebsten an eine frische Meeresbrise, an das Spiel der Wellen und die salzhaltige Luft. ... nordfriesische Inseln, dann denke ich am liebsten an Amrum. Dr. Michael Drews, Allgemeinarz, Mölln Renate Anders, Kinderärztin, Kropp ... rund um die Kieler Förde in Schleswig-Holstein, dann denke ich am liebsten an Sonne, Segeln, Strand und Wellen (...und meinen bezaubenden Garten). ... Schlei in SchleswigHolstein, dann denke ich am liebsten an Segeln und Radfahren. ... Föhr und Amrum, dann denke ich am liebsten an mein Inselidyll weit weg von KV und ÄK und anderen Problemen. Christina Benk, Augenärztin, Kiel Andreas Retzmann, Dipl. Psychologe, KattendorF Flensburg Helmut Marzcinkowski, Allgemeinarzt, Midlum (Föhr) ... Fehmarn, dann denke ich am liebsten an Wallnau. Andreas Stanisak, Allgemeinarzt, Schacht-Audorf ... Friedrichskoog, dann denke ich am liebsten an Weite, Watt, Wind, Ruhe und Erholung. ... Büsum, dann denke ich am liebsten an Sonnenuntergänge am Watt und Nordfriesland an den Duft der Nordsee. Marlies DarmstadtSchachtner, Psychotherapeutin, Kaltenkirchen Schleswig-Flensburg Dr. Thomas Sayer, Allgemeinarzt aus Büsum ... Angeln, dann denke ich am liebsten an Raps und Sonne und Spargel. ... Holsteinische Schweiz, dann denke ich am liebsten an eine Paddeltour auf der Schwentine zwischen Plön und Preetz. Dr. Daniel Lohmann, Allgemeinarzt, Preetz Dr. Harald Lucius, Leiter der Schmerzambulanz, Damp ... St. Peter-Ording in SchleswigHolstein, dann denke ich am liebsten an Strand. RendsburgEckernförde Teja Lensch, Allgemeinärztin, Schenefeld ... Plöner See, dann denke ich am liebsten an Grebin. Kiel Plön Ostholstein Dithmarschen ... Eiderstedt, dann denken wir am liebsten an das immer wunderschöne Abendessen in der Trattoria in St. Peter-Dorf. Dr. Wulf- Peter Wirsich und Susanne Fromm, Allgemeinärzte, Wesselburen Dr. Eva Lund, Allgemeinärztin, Kaltenkirchen ... Stör an der Westküste, dannNeumünster denke ich am liebsten an die Rückkehr der Störs in die Stör. Andreas Lang, Dipl.-Psychologe, Kremperheide Steinburg ... Meer und Seen, dann denke ich am liebsten an Eiderstedt und die Holsteinische Schweiz. Dr. Franz-Bernhard Bambas, Augenarzt, Bad Segeberg Segeberg Lübeck ... Nordfriesisches Wattenmeer, dann denke ich am liebsten an schöne Paddeltouren zu den Halligen. Dr. Sabine Schulzeck, Oberärztin an der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin UKSH, Campus KieL ... Dithmarschen, dann denke ich am liebsten an Pferde. Anka Behrens, Frauenärztin, Marne Pinneberg ... Marsch und Geest, dann denke ich am liebsten an Radfahren zwischen Rapsfeldern im Sonnenuntergang. Stormarn ... Ahrensburg, dann denke ich am liebsten an das Ahrensburger Schloss. Gerhard Marioth, Radiologe, Itzehoe Dr. Dennis Wolter, Orthopäde, Ahrensburg ... Niendorf in der Lübecker Bucht, dann denke ich am liebsten an den Hafen, ans Segeln, an Wind und Sonne. HerzogtumDr. Doris Hartwig-Bade, Lauenburg HNO-Ärztin, Lübeck ... Ratzeburger See in Schleswig-Holstein, dann denke ich am liebsten an Ruhe, Natur, Spazieren, Segeln. Regentage machen Lust auf einen Besuch in Lübeck. Dr. Erdmann Brunk, Internist, Lübeck 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 11 12-13 Nachrichten kompakt.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:30 Uhr Seite 12 NACHRICHTEN KOMPAKT ABSCHLUSS URTEIL Neuer Vertrag zur Hautkrebsvorsorge KVB hat Anspruch auf Abschlagszahlungen der AOK Bad Segeberg – Mit der BKK-Vetragsarbeitsgemeinschaft NORD hat die KVSH zum 1. August 2009 einen neuen Hautkrebsvorsorge-Vertrag unterzeichnet. Teilnehmen können BKK-Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. An der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Dermatologen, die eine Genehmigung zur Hautkrebsvorsorge von der KVSH erhalten, können mit der Ziffer 99470A einmal jährlich eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung für diese Patienten in Höhe von 21 Euro, ohne Auflichtmikroskopie, abrechnen. Alle Vertragsunterlagen und eine Liste der teilnehmenden BKKn finden Sie im Internet unter www.kvsh.de, Rubrik Praxis/Downloadcenter/Verträge. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Unterlagen auch zu. München – Im Streit um die gekürzten Abschlagszahlungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der AOK Bayern gibt es ein neues Urteil: Die nächst höhere richterliche Instanz, das Landessozialgericht (LSG), urteilte, dass die KVB einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Abschlagszahlungen durch die AOK hat. „Das Gericht hat noch einmal in aller Deutlichkeit dargestellt, dass die KVB einen Rechtsanspruch auf die vereinbarte Gesamtvergütung hat – unabhängig davon, welche Verpflichtungen die Krankenkassen gegenüber anderen Vertragspartnern eingehen“, erklärte KVB-Vize Gabriel Schmidt. Allerdings habe das LSG entschieden, dass die AOK Bayern die monatlichen Abschlagszahlungen an die KVB vorerst um 15 Millionen Euro kürzen dürfe. So solle sichergestellt werden, dass die Krankenkasse ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit bewahrt. Die AOK hatte in dem Verfahren vor dem LSG argumentiert, dass sie den Verpflichtungen aus den Verträgen einerseits mit der KVB und andererseits mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) nicht zugleich nachkommen könne, ohne in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten oder ihren Versicherten Zusatzbeiträge abverlangen zu müssen. Die AOK Bayern hatte im Mai aufgrund des neuen Hausarztvertrages die monatlichen Abschlagszahlungen an die KVB um 40 Millionen Euro gekürzt und stattdessen 35 Millionen Euro direkt an die HÄVG ausbezahlt. Daraufhin überwies die KVB den in den Vertrag eingeschriebenen Hausärzten ebenfalls weniger Geld. Ende Mai entschied bereits das Sozialgericht München, dass die AOK die einbehaltenen 40 Millionen Euro zurückzahlen müsse. RUHESTAND Rudolf Facklam verabschiedet QM-SYSTEME Bad Segeberg – Rudolf Facklam (Bildmitte), scheidender Vize-Chef der Landesvertretung Schleswig-Holstein des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde von den Mitarbeitern der KVSH würdig verabschiedet. Er bekam als Abschiedsgeschenk eine symbolische „Honorartorte“ überreicht. SCHWEINEGRIPPE Kostenübernahme Probentransport PCR-Untersuchung Bad Segeberg – Für die Übernahme der Kosten eines Probentransportes bei einer PCR-Untersuchung für Verdachtsfälle zur Schweinegrippe gilt grundsätzlich Folgendes: Wenn das Gesundheitsamt involviert ist und eine Diagnostik für erforderlich hält, zahlt der Kreis die Transportkosten. Die Aufklärung der Erkrankungsursache liegt dann im öffentlichen Interesse, d. h. bei begründetem Verdacht hat das Gesundheitsamt Anlass zur Aufklärung und trägt somit auch die Kosten. Ärzte sollten daher bei Verdachtsfällen immer das zuständige Gesundheitsamt informieren. 12 Nordlicht QEP® am weitesten verbreitet Berlin – Das Qualitätsmanagement-System „QEP®“ ist Marktführer bei niedergelassenen Ärzten. Das hat die Studie „Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis 2009“ der Stiftung Gesundheit ergeben. Mit 26,4 Prozent Marktanteil ist QEP® am weitesten verbreitet. Auf dem zweiten Platz folgt der bisherige Marktführer DIN EN ISO 9000ff (ISO) mit 24,1 Prozent. In der Studie 2008 lag ISO mit 32,1 Prozent noch vor QEP® (24,6). Vor allem bei Zahnärzten hat ISO jedoch an Boden verloren: Von 41,3 Prozent in 2008 sank der Marktanteil bei dieser Fachgruppe auf 23,8 Prozent. QEP®, das speziell für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten entwickelt wurde, ist gerade bei kleineren Praxen erfolgreich. Bei den psychotherapeutischen Fachgruppen hat es sogar einen Marktanteil von 54,7 Prozent. Beim Bekanntheitsgrad liegt weiterhin ISO vorn. 62,8 Prozent der Responder kennen das System. QEP® belegt hier mit 58,2 Prozent Rang zwei. Durchgeführt wurde die Studie von der GGMA Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse (www.ggma.de) im Auftrag der Stiftung Gesundheit in Zusammenarbeit mit TÜV SÜD. Befragt wurde ein repräsentatives Sample von 17.500 Ärzten, Zahnärzten und Psychologischen Psychotherapeuten. Die gesamte Studie finden Sie unter: www.stiftung-gesundheit.de/forschung/studien.htm AKTUELL 08 | 2009 12-13 Nachrichten kompakt.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:30 Uhr Seite 13 NACHRICHTEN KOMPAKT GOÄ BÄK arbeitet an neuer Gebührenordnung für Ärzte REGIONALES Lübecker Ärztenetz gegründet Lübeck – Rund 100 niedergelassene Ärzte verschiedener Fachrichtungen aus der Region Lübeck haben das „Lübecker Ärztenetz“ gegründet. Ziel des Vereins soll sein, „die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der in eigener Praxis in der Region tätigen Kolleginnen und Kollegen zu wahren und zu fördern“, heißt es in einer Mitteilung. Als Gründungsvorstand wählte die Versammlung den Lübecker Allgemeinarzt Dr. Sven Soecknick. Er wird die Geschäfte des Vereins bis zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung am 10. September führen. Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) arbeitet mit Hochdruck an einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). „Wir sehen gute Chancen, sowohl die private Krankenversicherung als auch das Bundesgesundheitsministerium von unserem Vorschlag überzeugen zu können“, sagte Franz Gadomski, der Präsident der Ärztekammer des Saarlandes, dem Deutschen Ärzteblatt (Ausgabe 28-29). Nach der Bundestagswahl werde zunächst die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf der politischen Agenda stehen. Gadomski leitet als Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung“ der BÄK die Arbeiten an der GOÄ, die für Selbstzahler außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Seit 1982 wurde die Gebührenordnung nicht mehr grundlegend überarbeitet, allein aufgrund des medizinischen Fortschritts ist sie völlig veraltet. VERANSTALTUNG Benefizkonzert in Hamburg NEU IM NETZ Die Arztbibliothek Berlin – Unter der Adresse www.arztbibliothek.de geht ein neuartiges Wissensportal für Ärzte online. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat dieses Internetangebot im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer entwickelt. Ziel ist es, niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten qualitätsgeprüftes und evidenzbasiertes Wissen aus unterschiedlichen hochwertigen Quellen „auf einen Klick“ verfügbar zu machen. Das Wissensportal www.arztbibliothek.de bietet zu verschiedenen Erkrankungen eine Zusammenstellung qualitätsgeprüfter Behandlungsleitlinien, Praxishilfen und Patienteninformationen. Ebenso verfügbar sind Cochrane-Reviews und aktuelle Evidenzberichte. Weiterhin erhält der Nutzer Zugang zur Online-Datenbank der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin sowie zu Richtlinien und Gesetzesquellen. Die Experten des ÄZQ stellen die Informationen zusammen und prüfen sie auf Relevanz, Qualität und Vertrauenswürdigkeit. Das Angebot wird laufend erweitert. „In Zeiten der Informationsüberflutung liefert dieser wertvolle Service zuverlässige und aktuelle Fakten. Eine effiziente Recherche bedeutet für Ärzte letztlich auch mehr Zeit für ihre Patienten“, sagte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) anlässlich der Freischaltung der elektronischen Arztbibliothek. ULTRASCHALL-VEREINBARUNG Änderungen ab 1. Juli 2009 Bad Segeberg – Die Partner der Bundesmantelverträge haben einige – hauptsächlich technische und redaktionelle – Änderungen an der Ultraschall-Vereinbarung vorgenommen. Eine differenzierte Liste mit den Änderungen finden Sie unter www.kvsh.de. Für Fragen steht Ihnen Sabrina Kämpf gern telefonisch (04551 883533) oder per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung. 08 | 2009 Nordlicht München – Das Deutsche Ärzteorchester und der Deutsche Ärztechor geben am 17. Oktober um 19 Uhr ein großes Benefizkonzert in der Hamburger Hauptkirche St. Petri zugunsten der Alzheimer Gesellschaft Hamburg e. V. und der NCL-Stiftung. Zur Aufführung kommt das „Deutsche Requiem“ von Johannes Brahms. Karten zum Preis von 18 Euro (ermäßigt zehn Euro für Schüler, Studenten und Senioren) sind bei der Konzertkasse Gerdes, an allen bekannten Vorverkaufsstellen und an der Abendkasse erhältlich. WAHLEN Neuer Vorstand beim Hausärzteverband SH Schwabstedt – Die Führungsspitze des Hausärzteverbandes Schleswig-Holstein wurde neu gewählt. Das Ergebnis: Neuer 1. Vorsitzender ist Dr. Thomas Maurer aus Leck, 1. stellvertretender Vorsitzender Nicolay Breyer aus Schwabstedt, 2. stellvertretender Vorsitzender Dr. Stefan Jost aus Handewitt, Schatzmeister Dr. Sven Warrelmann aus Norderstedt und Schriftführer Michael Sturm aus Hohn. Katrin Berger aus Schleswig und die kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Ingeborg Kreuz, aus Flensburg sind Beisitzer. AKTUELL 13 14-15_GP_Demo.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:31 Uhr Seite 14 sein? GESUNDHEITSPOLITIK DEMONSTRATION IN KIEL Ärzte zeigen Gesundheitspolitik die Gelbe Karte Rund 3.000 niedergelassene Ärzte in Schleswig-Holstein haben in Kiel für eine ausreichende Finanzierung der ambulanten Versorgung, den Erhalt der wohnortnahen Versorgung und eine freie Arztwahl demonstriert. Unterstützt wurden sie dabei von zahlreichen Praxismitarbeiterinnen und Patientenvertretern. Viele Praxen im Land blieben wegen des Protests geschlossen. Für die Patienten wurden Vertretungsregelungen getroffen Die Demonstranten waren sich einig: Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Honorarreform gefährdet die wohnortnahe flächendeckende Versorgung durch Haus- und Fachärzte im Land. „Viele Ärzte haben gehofft, dass sie für ihre Leistungen angemessen vergütet würden – aber das Gegenteil ist der Fall“, sagte Dr. Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, in ihrer Rede zu Beginn der Demonstration auf dem Kieler Rathausplatz. Das neue Vergütungssystem mache deutlich, wie wenig Geld gerade für die Basisversorgung zur Verfügung stehe. Kreuz befürchtet, dass die unzureichende Honorierung den dringend benötigten Nachwuchs – vor allem für Praxen auf dem Land – abschreckt: „Schon jetzt sind etwa 20 Prozent aller niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein älter als 60 Jahre, bei den Hausärzten sogar mehr als 25 Prozent“, sagte sie. Niemand – auch kein Politiker – könne leugnen, dass ein massiver Ärztemangel auf unser Land zukommt. Lautstarker Protest Die Demonstranten zogen zum Schleswig-Holsteinischen Landtag und brachten dort ihren Unmut mit Trillerpfeifen und Trommeln zum Ausdruck. „Diese Gesundheitspolitik macht krank“, hieß es auf Transparenten. Auf anderen Plakaten stand „Staatsmedizin – nein danke“. Vor allem aber zeigten Ärzte, Praxismitarbeiter und Patienten der Politik die gelbe Karte, auf der auch der Grund für den Protest zu lesen war: „Pro Patient und Quartal stehen im Mittel für Ihre Basisversorgung zwischen 17 und 37 Euro bei Ihrem Haus- oder Facharzt zur Verfügung.“ Die gelben Karten waren in den vergangenen Wochen in den teilnehmenden Praxen von Patienten unterschrieben worden und wurden vor dem Landeshaus an Landespolitiker übergeben. Dort stellten sich die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen der Menschenmenge. Unter gelegentlichem Beifall, aber auch lautstarkem Protest konnten Heiner Garg (FDP), Angelika Birk (Die Grünen), Jutta Schümann (SPD) und Ursula Sassen (CDU) kurz die wesentlichen Standpunkte ihrer Parteien darstellen. Sozialministerin Gitta Trauernicht blieb der Veranstaltung fern. Dr. Klaus Bittmann, Chef der Ärztegenossenschaft SchleswigHolstein, und Dr. Wolfgang Keil vom Regionalen Praxisnetz Kiel betonten, dass die aktuelle Gesundheitspolitik die flächendeckende Patientenversorgung gefährde. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, für einen Wandel dieses zentralistischen Systems einzutreten“, so Bittmann. Der Druck auf die Politik soll in den nächsten Wochen noch erhöht werden: Aus den gelben Karten würden dann rote Karten, hieß es. MARCO DETHLEFSEN, KVSH 14 Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 14-15_GP_Demo.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:31 Uhr Seite 15 GESUNDHEITSPOLITIK 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 15 16-17_GP_HzV-Vertra?ge.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:33 Uhr Seite 16 GESUNDHEITSPOLITIK HZV Verträge mit der Brechstange Bilanz zum Stichtag: Bislang liegen bundesweit so gut wie keine Vertragsabschlüsse vor Zum 30.06.2009 ist das staatliche Ultimatum an die Krankenkassen verstrichen, Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung mit Gemeinschaften schließen zu müssen, die von mindestens 50 Prozent aller Allgemeinärzte einer KV-Region mandatiert wurden. Dennoch liegen bei Torschluss bundesweit so gut wie keine Vertragsabschlüsse vor. Bereits mit dem so genannten „Wettbewerbsstärkungsgesetz“ hatte der Gesetzgeber alle Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten besondere Hausarzttarife anzubieten. Da zunächst jedoch nur wenige Verträge auf dieser Grundlage geschlossen wurden, setzte das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-OrgWG) verbandes gemeinsam mit der KV am Verhandlungstisch. In Berlin, den Kassen ein Ultimatum bis zum 30. Juni 2009. Nordrhein und Westfalen-Lippe will man die mit der KV geschlossenen Hausarztverträge fortführen, in Thüringen oder RheinlandGleichzeitig nickte der Deutsche Bundestag aber auch eine Pfalz die KVen zumindest als Dienstleister für die Abrechnung Gesetzesinitiative des Landes Bayern ab. Diese verpflichtet die integrieren. Anders wiederum die Situation in Baden-Württemberg Kassen, derartige Verträge mit Gemeinschaften schließen zu oder auch Schleswig-Holstein, wo der Hausärzteverband mit müssen, die „mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Ver- Parallelorganisationen wie der Ärztegenossenschaft kooperiert. sorgung teilnehmenden Allgemeinärzte“ vertreten. Kann mit den Krankenkassen auf dem Verhandlungswege keine Einigung erzielt Wer sich diesen Flickenteppich verschiedenster Konstellationen und werden, hat die Gemeinschaft – mit dem ausdrücklichen Segen des Interessen betrachtet, gerät in Sorge darüber, wie auf einer derGesetzgebers – die Möglichkeit, einen Vertragsabschluss über ein artigen Grundlage eine einheitliche flächendeckende Versorgung Schiedsverfahren zu erzwingen. Gleichzeitig werden dabei den der Bevölkerung aufrechterhalten werden kann. Schließlich ist die Kassenärztlichen Vereinigungen unkontrolliert Finanzmittel ent- ambulante Versorgung der Versicherten mehr als ein „Wanderpokal“ zogen, die diese zur Sicherstellung der g e s a m t e n ambulanten in den Händen temporär zusammengewürfelter Interessengruppen. medizinischen Versorgung dringend benötigen. Auch darf nicht vergessen werden, dass der Sicherstellungsauftrag die Betrachtung struktureller Besonderheiten einer R e g i o n Dürftiges Zwischenresultat voraussetzt. Die gesetzliche Konstruktion des Paragrafen 73b SGB V Über lange Wochen und Monate wurden in nahezu allen Bundes- scheint dagegen von einer p a t i e n t e n b e z o g e n e n Sicherländern Verhandlungen geführt. Das Zwischenresultat zum stellung auszugehen, nämlich in dem Ausmaße, wie einzelne Ver30.06.2009 ist allerdings eher dürftig: Nur mit der AOK Baden- sicherte auf die freie Arztwahl verzichten und sich in HzV-Verträge Württemberg, der AOK Bayern sowie dem BKK-Landesverband NORD einschreiben. Ohne direkte Einbeziehung der KVen in HzV-Verträge sind bislang konkrete Vertragsabschlüsse ohne KV-Beteiligung dürfte dieser Widerspruch kaum zu lösen sein. bekannt. In den allermeisten anderen Fällen hat der Hausärzteverband die Verhandlungen als gescheitert erklärt und entsprechende Die Einsicht, dass nur ein sinnvolles Nebeneinander von KollektivSchiedsverfahren eingeleitet. In Regionen wie Nordrhein und und Einzelverträgen eine flächendeckende Versorgung gewährSchleswig-Holstein ist allerdings derzeit noch unklar, ob die dortigen leistet, scheint sich zunehmend auch in den politischen Parteien Ärzteverbände hierfür überhaupt legitimiert sind und über eine aus- durchzusetzen. Erst kürzlich räumte Annette Widmann-Mauz, die gereichende Zahl an Mandaten verfügen. sundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion ein, dass man bei der gesetzlichen Bevorteilung zahlenmäßig starker ÄrzteverEin buntes Bild liefert auch die Frage, inwieweit die regionalen KVen bände „dem Druck der Straße erlegen sei“. Einsicht ist der erste Weg in die HzV-Verhandlungen eingebunden sind: So sitzen in Meck- zur Besserung … MARTIN MAISCH, KVSH lenburg-Vorpommern oder Niedersachsen Vertreter des Hausärzte16 Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 16-17_GP_HzV-Vertra?ge.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:33 Uhr Seite 17 GESUNDHEITSPOLITIK KOMMENTAR Gesetzliche Krankenversicherung – dies gilt so nicht mehr Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – seit ihrer Einführung durch Bismarck 1892 – ist die Bezeichnung für die solidarisch ausgerichtete Gesundheitsversorgung von rund 90 Prozent unserer Bevölkerung, eingeführt und fortgeführt als ein Versicherungssystem. Im internationalen Vergleich der Gesundheitssysteme wird Deutschland der Gruppe von Ländern mit einem Versicherungssystem zugeordnet. Dies hatte bis zum 31. Dezember 2008 auch seine Berechtigung. Seit dem 1. Januar 2009 stimmt dies so nicht mehr. Was ist geschehen? Um diese Frage zu beantworten, soll zunächst definiert werden, was die Institution „Versicherung“ bestimmt. Eine Versicherung ist dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitglieder für die ihnen zustehenden und von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen einen Beitrag zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitgliedschaft freiwillig oder staatlich vorgeschrieben ist und damit Zwangsmitgliedschaft besteht. Bei einer freiwillig abgeschlossenen Versicherung bestimmt der Tarif und damit der freiwillig gewählte Leistungsumfang die Beitragshöhe. Bei Zwangsmitgliedschaft wie in der GKV wird der Leistungsumfang durch den Staat festgelegt. Dieser Leistungsumfang kann z. B. in Deutschland durch Satzungsleistungen jeder einzelnen Krankenkasse ergänzt werden. In jedem Versicherungssystem, gleichgültig ob privat oder staatlich festgelegt, gilt das Prinzip, dass die Höhe der Ausgaben die Höhe der Einnahmen bestimmt. In der GKV bedeutete dies, dass jede einzelne Krankenkasse die Höhe ihres Beitragssatzes an die tatsächlichen oder an die zu erwartenden Ausgaben anpassen musste. In der Regel führen steigende Ausgaben zu höheren Beiträgen. Es ist für diese Diskussion unerheblich, dass über den Risikostrukturausgleich eine Anpassung an unterschiedliche Risikostrukturen von Krankenkassen erfolgt. Im Grundsatz galt also das Prinzip, die Ausgaben bestimmen die Einnahmen mit kontinuierlicher Anpassung der Einnahmen an die Ausgaben. Dieses Prinzip hat für die GKV ein Ende gefunden. Es hat seine Gültigkeit verloren. Im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde festgelegt, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2009 die Bundesregierung einen für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz festlegt. Es gibt ein vorbereitendes Verfahren zur 08 | 2009 Nordlicht Orientierung über die Höhe des Beitragssatzes, doch ist letztlich die Bundesregierung frei in ihrer Entscheidung darüber, wie hoch der Beitragssatz festgesetzt wird. So ist es auch geschehen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurde ein allgemeiner Beitragssatz von 15,5 Prozent festgelegt. Dieser Beitragssatz kann von der Bundesregierung dann, wenn sie es für richtig hält und damit im Grunde genommen nach Belieben an die Entwicklung angepasst werden, wann auch immer. Es ist eine Randerscheinung, dass mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm der Beitragssatz seit dem 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent reduziert worden ist. Es geht hier nicht um die Frage, wie der von der Bundesregierung festzulegende Beitragssatz zustande kommt, ob der Beitragssatz bedarfsgerecht ist und ob eine Anpassung des Beitragssatzes zum richtigen Zeitpunkt erfolgt. Es geht allein darum, dass in einer sich vom Prinzip der Selbstverwaltung bestimmten gesetzlichen Krankenversicherung die einzelne Krankenkasse ihre Finanzhoheit verloren hat und dass nunmehr der Staat die Höhe der Einnahmen der GKV bestimmt, nach welchen Kriterien auch immer. Dass dabei allein die Bedarfssituation der GKV bestimmend sein wird, kann in den Bereich der Fabel verwiesen werden. Wenn der Staat entscheidet, gelten auch oder sogar überwiegend so genannte übergeordnete Gesichtspunkte. So enthält der Entwurf des Bundeshaushalts 2010 einen wesentlich geringeren Steuerzuschuss an die GKV als ursprünglich vorgesehen, da der Bundesfinanzminister der Meinung ist, dass ein höherer Bedarf der GKV über eine Beitragserhöhung und nicht aus Steuermitteln zu decken ist, ein Beispiel für politische Unwägbarkeiten in der künftigen Finanzierung der GKV. Auf der Strecke bleibt eine bedarfsgerecht finanzierte Gesundheitsversorgung in der Entscheidungshoheit sich selbst verwaltender Krankenkassen. Aus dieser Darstellung kann nur eine einzig mögliche Schlussfolgerung gezogen werden: Die Gesetzliche Krankenversicherung hat aufgehört eine Versicherung zu sein. Wie dieses Konstrukt zu bezeichnen ist, bleibt offen. In keinem Fall jedoch kann die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung national und international mit der Bezeichnung „Versicherung“ weitergeführt werden. PROF. DR. FRITZ BESKE, KIEL AKTUELL 17 18-19_GP_KBV-Modell.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:33 Uhr Seite 18 GESUNDHEITSPOLITIK GASTBEITRAG Wettbewerb braucht Ordnung Wie wir unser Gesundheitswesen weiter entwickeln können – von Dr. Andreas Köhler , Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Das Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen. Einerseits nimmt der Bedarf an medizinischen Leistungen stetig zu. Andererseits geht uns der Nachwuchs bei den Ärzten und anderen Gesundheitsberufen aus. Es braucht ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um das Gesundheitswesen für die Zukunft fit zu machen. Wenn wir als Gesellschaft weiterhin diesen über Jahrzehnte hinweg gewollten und geschätzten Wert einer flächendeckenden, wohnortnahen, qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung erhalten wollen, müssen wir ein ganzes Bündel an Maßnahmen umsetzen: Dazu gehören unter anderem: • die Steigerung der Attraktivität des Arztberufs • die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, die auch den regional unterschiedlichen Bedingungen gerecht wird • eine Wettbewerbsordnung, die sinnvollen Wettbewerb fördert und gleichzeitig den Anforderungen einer solidarischen Krankenversicherung an Versorgungssicherheit und Versorgungsgerechtigkeit entspricht • Patientenschutz, Transparenz und Qualitätsförderung. Wettbewerb um die beste Versorgung ist sinnvoll Die Politik muss nun entscheiden, was sie wirklich will. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich in ihren Gremien und gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie den Berufsverbänden intensiv mit der notwendigen Modernisierung des Gesundheitswesens beschäftigt. Wir haben ein Konzept erarbeitet, das aufzeigt, was nötig ist, um Versorgungssicherheit und Anspruch geht weiter: Wir wollen die gesamte Versorgungskette Versorgungsgerechtigkeit zu erhalten beziehungsweise wieder- einbeziehen. Doch auch dann brauchen die an der fachärztlichen herzustellen. Versorgung teilnehmenden Ärzte einen klaren Auftrag, der gesetzlich definiert werden muss. Um es deutlich zu sagen: KBV und KVen lehnen den Wettbewerb im Gesundheitswesen nicht ab. Im Gegenteil! Ein Wettbewerb um die Versicherte können zwischen drei Tarifen wählen beste Versorgung für die Patienten ist sinnvoll und zu begrüßen. Der Wettbewerb soll natürlich auch für die gesetzlich Versicherten Doch ein solcher Wettbewerb braucht eine Ordnung. spürbar sein. Sie haben laut dem Konzept künftig die Wahl zwischen In unserem Modell bleibt die Basis der ambulanten ärztlichen Ver- drei Kollektivtarifen. Der erste entspricht der heutigen Regelversorgung der Kollektivvertrag. Dieser wird differenziert und ergänzt sorgung mit freier Arztwahl und freiem Zugang zur nächsten Verdurch Einzelverträge. Funktionieren kann dies nur mit einem sorgungsebene im Sachleistungsprinzip. Kollektivtarif II ist stärker ungeteilten Sicherstellungsauftrag für die Kassenärztlichen Ver- gesteuert, der Versicherte verpflichtet sich, die nächste Vereinigungen (KVen). Wir sind bereit, diesen zu übernehmen. Unser sorgungsebene nur auf Überweisung eines weiterhin frei wählbaren Konzept sieht eine Aufteilung in verschiedene Versorgungsebenen Hausarztes aufzusuchen. Hier gilt ebenfalls das Sachleistungsprinzip. vor. Die Grundversorgung ist weiterhin wohnortnah kollektiv- Tarif III basiert auf Kostenerstattung. vertraglich zu regeln. Sie umfasst sowohl die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgungsebene. Auf allen Ebenen sind zudem ergänzende Verträge möglich. Sie setzen auf den Kollektivverträgen auf und dienen vorrangig der VerDarüber steht die spezialisierte fachärztliche Versorgungsebene. Sie besserung des sektoren- und fachübergreifenden Versorgungsarbeitet eng mit der Grundversorgerebene und dem stationären geschehens bei chronischen Erkrankungen. Vertragspartner können Bereich zusammen und erbringt in einem Katalog definierte Leis- je nach Ausgestaltung einzelne Kassen oder Kooperationspartner tungen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen wie Qualität, Ver- von Kassen und Arztgruppen, Ärzte und Berufsverbände sowie die gütung und Bedarfsplanung ist die spezialisierte fachärztliche Ebene KVen sein. Nachgewiesene Versorgungsverbesserungen sind in den dem Krankenhaus gleichgestellt. Zudem stellen wir uns sektor- Kollektivvertrag einzubeziehen. Die Versorgungssteuerung erfolgt übergreifende Versorgungsketten vor, die die Versorgung ins- rational durch Überweisungsvorbehalte, Eigenbeteiligung der besondere chronisch Kranker verbessern. Denn es ist völlig falsch, Patienten und eine Vertragspolitik von Ärzten und Krankenkassen, immer nur im Sektor ambulante Versorgung zu denken. Unser die dem Ziel der Versorgungsverbesserung verpflichtet ist. 18 Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 18-19_GP_KBV-Modell.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:33 Uhr Seite 19 GESUNDHEITSPOLITIK Auch ein solches System kann nur funktionieren, wenn es Planungssicherheit für Versicherte, Patienten, Vertragsärzte und Kassen gibt. Aus diesem Grund müssen in Rahmenvereinbarungen auf Bundesebene Pflichtinhalte der Gesamtverträge und verbindliche Versorgungsziele vorgegeben werden. Drei Tarife für GKV-Versicherte: Das neue Versorgungsmodell der KBV Nach Auffassung der KBV bietet dieses Modell gute Voraussetzungen, die Anforderungen an eine gute ambulante Versorgungsstruktur zu erfüllen. Versicherte und Patienten haben weiterhin die Gewähr einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Versorgung, unabhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit oder ihrem sozialen Status. Gleichzeitig gewinnen sie an Entscheidungsfreiheit. Vertragsärzten sowie -psychotherapeuten bietet das Modell gute Zukunftsperspektiven. Sie haben mittelfristige Planungssicherheit und können die Chancen des Wettbewerbs für ihre Patienten und ihre Arbeitszufriedenheit nutzen. Ihre Arbeit richtet sich stärker an Qualitätskriterien aus. Qualitätssicherung und -förderung bleiben in der Hand der ärztlichen Selbstverwaltung und werden weiterentwickelt. Wir setzen dabei auf der bereits sehr erfolgreichen Qualitätszirkelarbeit auf. Obwohl es mittlerweile schon über 8.000 strukturiert arbeitende Qualitätszirkel gibt, muss diese Arbeit weiter ausgebaut werden. Das gilt auch für das Qualitätsmanagement und die bewährten Instrumente der Qualitätssicherung. Diese Struktur wird in drei unterschiedliche Tarifoptionen gegliedert. Jeder gesetzlich Krankenversicherte soll sich entscheiden können zwischen: Qualität und Transparenz werden wichtiger Qualitätsdarlegung und Versorgungsforschung tragen zu einer ständigen Verbesserung bei. Im Vergütungssystem wollen wir Anreize für mehr Qualität und Transparenz setzen. Beides wird immer wichtiger. Qualität und Transparenz müssen deshalb immer im Fokus der Aufmerksamkeit und aller Konzepte stehen. Im Mittelpunkt des KBV-Konzepts steht nach wie vor der Kollektivvertrag – allerdings differenzierter und mit Ergänzungen. Die Grundversorgung soll weiterhin wohnortnah kollektivvertraglich geregelt werden, wobei die fachärztliche Ebene erhalten bleiben soll. Eine „spezialisierte fachärztliche Versorgungsebene“ soll eng mit der Grundversorgung einerseits und dem stationären Bereich andererseits zusammenarbeiten. Option I: die der heutigen Regelversorgung entspricht, mit freier Arztwahl und freiem Zugang zur nächsten Versorgungsebene im Sachleistungsprinzip, Option II: die stärker gesteuert ist und in dem der Versicherte sich verpflichtet, die nächste Versorgungsebene nur auf Überweisung eines weiterhin frei wählbaren Hausarztes aufzusuchen, ebenfalls im Sachleistungsprinzip, Option III: die auf Kostenerstattung basiert. Daneben soll es auf allen Ebenen Selektivverträge geben. Partner der Krankenkassen können neben den KVen auch andere ärztliche Verbände und Organisationen sein. Der wichtigste Bestandteil einer solchen Überarbeitung des Gesundheitssystems ist und bleibt aber die Freiberuflichkeit der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Sie müssen wir schützen und stärken, denn sie ist unverzichtbar für eine gute Patientenversorgung und den Patientenschutz. Nur wenn Ärzte und Psychotherapeuten sich weiterhin als Angehörige eines freien Berufs fühlen können, können sie auch die damit verbundene Verantwortung übernehmen. Ihre hohe Selbstmotivation, ihr Engagement, ihr Verantwortungsgefühl wurzelt darin. In der Bezeichnung selbst steckt schon das wichtigste Element, das zur Sicherung der Freiberuflichkeit notwendig ist: Freiheit. Diese Freiheit meint, dass Ärzte in medizinischen Fragen unabhängig sind und keinen Anweisungen von Nicht-Ärzten unterliegen dürfen. Diese Freiheit meint nicht, dass sie keinen Regeln unterliegen. Aber die Regeln müssen ärztliches Handeln unterstützen, nicht über Gebühr einschränken. Daraus folgt zwingend, dass die derzeit herrschende Überregulierung abgebaut werden muss. Für Ärzte folgt daraus wiederum die Verpflichtung, ihr Handeln transparent zu machen. Versicherte, Patienten und Krankenkassen haben einen Anspruch darauf, die Qualität des Angebotes zu kennen und auf dieser Basis Entscheidungen über die Inanspruchnahme zu treffen. 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 19 20_PKV_ MVZ Itzehoe.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:35 Uhr Seite 20 PRAXIS & KV ORTSTERMIN Die Verwandlung Ärzte aus dem Medizinischen Versorgungszentrum am Holsteincenter GmbH in Itzehoe empfingen den Bundestagsabgeordneten Jörn Thießen zu einem „Tag der offenen Praxistür“ mit Rollenspiel. Der SPD-Politiker durfte einen Vormittag lang „praktischer Arzt“ sein Dass er an diesem Tag in einen „richtigen“ Arzt verwandelt wird, hatte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörn Thießen sicher nicht gedacht, als er der Einladung einiger Itzehoer Ärzte ins MVZ am Holstein-Center gefolgt war. Um einem Politiker aus dem fernen Berlin einen Einblick in den ärztlichen Alltag zu bieten, hatten sich Dr. Johannes Fontius, Arzt für Innere Medizin und ärztlicher Leiter des MVZ am Holsteincenter, Dorothee Schick, Allgemeinärztin, und andere Ärzte aus Itzehoe etwas Besonderes einfallen lassen. Sie verwandelten den Politiker Thießen kurzerhand in den Arzt Thießen und ließen ihn die verschiedenen ärztlichen Stationen des MVZ, wie EGK, Blutdruckmessung, Röntgenraum und Darmspiegelung, durchlaufen und boten ihm so einen Einblick in den ärztlichen Alltag. „Dieser Tag hat mir Erkenntnisgewinn auf allen Ebenen gebracht“, erklärte das Mitglied des Verteidigungsausschusses. Diskussion der realen Probleme Der Rollenwechsel brachte auch eine intensive politische Diskussion in Gang. Thießen dankte für die Eindrücke von der Basis und gab zu, dass auch er als Mitglied des Bundestags das komplizierte deutsche Gesundheitssystem nicht mehr verstehe und es leid sei, von Fachpolitikern, auch aus der eigenen Partei, an die Wand diskutiert zu werden. Gerade deshalb wolle er sich in seinem Wahlkreis vor Ort bei den niedergelassenen Ärzten über deren Situation informieren. „Ökonomisch geht es den Ärzten momentan wie den Milchbauern“, stellte er fest. „Ihnen fehlen Perspektiven, vernünftige Preise, Planungssicherheit und der Nachwuchs.“ Die innere Organisation des MVZ am Holstein-Center könne helfen, die Basisversorgung im Kreis Steinburg dauerhaft zu sichern. Am MVZ am Holstein-Center arbeiten insgesamt sechs Ärzte, drei davon in Teilzeit. Außerdem kooperiert man eng mit den hausärztlichen Praxen vor Ort. Schick machte an dieser Stelle noch einmal klar, dass das MVZ zwar eine gute Sache sei, aber unter kassenärztlicher Leitung stehen müsse. „Wachsen oder weichen – das kann nicht der richtige Weg sein. Krankenhausdominierte MVZ führen nur zur Entfremdung zwischen Arzt und Patient und machen das System letztlich teurer“, so Schick. Was kann die Poltik tun? Nun müsse es darum gehen, „Landeskinder aus Steinburg oder Dithmarschen, die Medizin studieren, wieder in ihre Heimatregion zu bekommen, damit sie hier die Praxen übernehmen“, postulierte Thießen. Da seien auch die Kommunen gefordert. Fontius warnte davor, dass die Politik die Facharztschiene zurzeit ganz bewusst an die Wand fahre. „Dann bricht die Versorgung in der Region zusammen. Schon jetzt können doch in Steinburg und Dithmarschen viele Arztsitze nicht neu besetzt werden oder Klinikkonzerne kaufen sie gleich ganz auf.“ Thießen konnte diese Argumente nachvollziehen und sprach sich für regionale „best practice-Lösungen“ aus. Das MVZ am Holstein-Center gehöre dazu. „Diese Struktur muss erhalten bleiben. Ich will keine anonymen Großkliniken, sondern weiterhin Haus- und Fachärzte vor Ort“, legte sich der SPD-Politiker fest. Auch einer Abschaffung der KVen erteilte Thießen ein Absage: „Ich bin gegen das Zerschlagen gewachsener und bewährter Strukturen. Die KVen müssen wieder in die Lage versetzt werden, die Versorgung vor Ort zu sichern.“ Stellten dem Gast ihre Situation dar: Dr. Johannes Fontius (l.) und Stefan Storjohann 20 Dorothee Schick, Allgemeinärztin aus Itzehoe, macht aus dem Bundestagsabgeordneten Jörn Thießen einen „echten Arzt“ JAKOB WILDER, KVSH Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 21-23_PKV_Abrechnung.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:35 Uhr Seite 21 PRAXIS & KV ABRECHNUNG Yin und Yang Die Konvergenzregel in der neuen Vergütungssystematik Yin und Yang symbolisieren Schatten und Licht. Das ist jedoch nicht in dem absoluten Verständnis wie Schwarz und Weiß zu betrachten. Denn bei Verlusten (Yin) können Sie mit einem Zuschlag etwas begünstigt oder bei Zugewinnen (Yang) mit einem Solidarabzug belastet werden. Die Forderung der Abgeordnetenversammlung und der Berufsverbände zu Beginn des Jahres war ein eindeutiges Zeichen der ärztlichen Solidarität: „Jede Praxis zählt!“ pur umzusetzen. Wir sind übrigens eine der wenigen KVen, die von der Möglichkeit einer regionalen Konvergenz Gebrauch machen. Genug der Vorrede, gehen wir ins Detail. Folgen Sie uns Schritt für Schritt. Wie schon in den Artikeln der vergangenen Ausgabe des Nordlichts gilt: Die Daten und die Ärzte dieser Praxis sind frei erfunden. Jede Ähnlichkeit mit Leistungen oder Punktzahlen oder Ärzten ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig. 1. Vergleich der Quartale Zunächst einmal werden die Ärzte der Musterpraxis einzeln aufgeführt. Wir legen dar, welcher Arzt an der Konvergenzregel teilnimmt. Bedingung der Teilnahme ist, dass der Arzt ein Regelleistungsvolumen hat und kein Wachstumsarzt (Phase einer bis zu fünfjährigen, bei Praxisübernahmen dreijährigen Wachstumszeit) ist. Honorarzuwächse gegenüber den Quartalen I/2008 bzw. II/2008 werden im ersten Halbjahr auf null Prozent heruntergeregelt, Honorarverluste auf minus 7,5 Prozent begrenzt. In den drei folgenden Halbjahren wird die Spreizung immer weiter werden, um im Jahr 2011 die RLV-Systematik dann Leistungsbereiche, die der Konvergenzregelung unterliegen unterliegen der 60/40-Regelung belegärztliche Leistungen Besuche in Pflegeheimen nach SGB XI Betreuungspauschalen Impfleistungen (Pflichtleistungen) Leistungen der künstlichen Befruchtung Leistungen der kurativen Koloskopie Leistungen der Strahlentherapie Leistungen des Kapitels 31 EBM und weitere gemäß Vereinbarung Mammographie-Screening Präventionsleistungen Substitutionsbehandlung Vakuumstanzbiopsien Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge antragsgebundene Psychotherapie außerhalb der Mengenbegrenzung Auswertung Langzeit-EKG als Auftragsleistung Behandlung von Naevi Flammei und Hämangiomen Besondere Inanspruchnahme und dringende Besuche Empfängnisregelung, Sterilisation ESWL Histologie, Zytologie Laborkonsilarpauschale und Laborgrundpauschale Leistungen der Akupunktur Leistungen der Polysomnographie Leistungen der Zusatzbudgets Leistungen zur Versorgung chronisch schmerztherapeutischer Patienten MRT-Angiographie RLV-relevante Leistungen Wirtschaftlichkeitsbonus Zusatzpauschalen Transplantationsträger 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein 21 21-23_PKV_Abrechnung.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:35 Uhr Seite 22 PRAXIS & KV Nur die Honorare der RLV-Ärzte gehen in die Konvergenzregel ein. Wir stellen die Honoraranteile des aktuellen Quartals dem entsprechenden Vorjahresquartal gegenüber, unterteilt jeweils nach extrabudgetären und budgetären Umsätzen. Sehen wir uns zunächst die Gewinnerpraxis auf Seite 23 an. Denn anhand der Summen erkennen wir, dass die Praxis im aktuellen Quartal insgesamt einen Zuwachs von 14.900 Euro gegenüber dem Vorjahresquartal realisiert hat, wovon 4.900 Euro extrabudgetären Ursprungs sind. 2. „Schützungswürdige Gewinner“ Hier prüfen wir, ob die Voraussetzung eines besonderen Zuwachsschutzes vorliegt. Das ist meist der Fall bei Praxen, die im Vorjahresquartal ein niedriges IGV mit einer hohen Überschreitung aufweisen. Die Bedingungen für die Praxis sind: a)eine RLV-Fallpunktzahl, die mindestens 90 Prozent des Gruppendurchschnitts beträgt – und – b)ein gegenüber I/2008 gestiegener Punktwert – und – c) ein Zugewinn im RLV-Bereich. Erfüllung aller Kriterien der zusätzliche Zugewinn bis maximal fünf Prozent berechnet, in unserer Mustermann-Praxis 5.005 Euro. Anschließend wird der extrabudgetäre Zugewinn ermittelt. Es sollen ja im 1. Halbjahr 2009 in der Konvergenz extrabudgetäre Zugewinne zu 60 Prozent bei der Praxis verbleiben. Der beträgt 2.940 Euro (60 Prozent von 4.900 Euro). Von dem Gesamthonoraranstieg (14.900 Euro) werden nun die Zugewinne (5.005 Euro und 2.940 Euro), die der Praxis erhalten bleiben, abgezogen. Von ihrem absoluten Zuwachs geben unsere „Mustermänner“ 6.955 Euro an den Solidartopf ab. Um die größte Not auf der Schattenseite zu lindern. 4 16 2,8 10,10 2,15 23 ,56 Und was ist mit Yin? Hier ist die Vorgabe der Konvergenz ganz simpel: Verluste werden auf minus 7,5 Prozent begrenzt. Einzige Bedingung ist, dass die Praxis ihr RLV ausschöpft. Ein kleiner Trost für die betroffene Musterpraxis siehe unten, der eigentlich ein Minus von 20,08 Prozent zugemutet würde: Aus der Solidarität erhält sie einen Zuschlag in Höhe von 12.592,50 Euro. Denn 7,5 Prozent der 100.100 Euro des Vorjahresquartals ergeben 92.592,50 Euro. Unsere Musterpraxis ist bei Bedingung a) gerade noch „mustergültig“: Ihre RLV-Fallpunktzahl von 1.000 sind etwa 91 Prozent des Gruppenwerts von 1.100. Auch Wie geht es weiter? Bedingung b) ist erfüllt. Mit 4,1071 Cent ist der Auch das 2. Halbjahr 2009 steht im Zeichen von Punktwert im aktuellen Quartal höher als im VerYin und Yang. Dabei scheint das Licht etwas heller, gleichsquartal. Und einen Zugewinn in Höhe von 2.000 denn Gewinne können bis zu drei Prozent realisiert werden. Euro im RLV-Bereich, Bedingung c), besitzt sie auch. Damit ist ein Dafür müssen jedoch die Schatten dunkler werden, weil Verluste Teil des Zuwachses im Sinne der Konvergenz „schützenswert“. dann nur noch auf minus neun Prozent begrenzt werden können. In Berlin konstruieren die Konfusianer bereits Modifikationen ihres 3. Schritt – Ergebnis RLV-Systems. Auf welcher Seite Sie sich dann wiederfinden, wagen Der Zugewinn, der in der Praxis verbleibt, wird nun ermittelt. Von wir nicht zu prophezeien. DANA ENGELHARDT, EKKEHARD BECKER, KVSH den insgesamt 14.900 Euro Plus (14,89 Prozent) wird zuerst bei MVZ Mustermann BSNR: HNR Praxisstatus: Praxisstatus VERLIERERPRAXIS 21.07.09 HONORARABRECHNUNG QUARTAL 1/2009 Nachweis der Konvergenzregelung zur Vermeidung von überproportionalen Honorarverlusten A.1 Für die Konvergenzregelung relevante Honorare a) Name Anwendung der Konvergenzregelung? Dr. med. Max Mustermann Dr. med. Maxi Mustermann Dr. med. Maria Mustermann ja ja nein Summe: extrabudgetär IM VORJAHRESQUARTAL nicht extrabudgetär gesamt extrabudgetär IM AKTUELLEN QUARTAL nicht extrabudgetär gesamt 10.000,00 Euro 10.100,00 Euro 40.000,00 Euro 40.000,00 Euro 50.000,00 Euro 50.100,00 Euro 10.000,00 Euro 15.000,00 Euro 25.000,00 Euro 30.000,00 Euro 35.000,00 Euro 45.000,00 Euro 20.100,00 Euro 80.000,00 Euro 100.100,00 Euro 25.000,00 Euro 55.000,00 Euro 80.000,00 Euro a) über alle Leistungsbereiche, die im Einzelleistungsnachweis mit k gekennzeichnet sind, ausgenommen sind Leistungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst, Kostenpauschalen (z. B. Kapitel 40, Laborparameter, Dialysesachkosten, Wegegelder, Nuklidkost) B. Konvergenzzuschlag zur Vermeidung von überproportionalen Honorarverlusten absolut prozentual Höhe Ihres Gesamthonorarverlustes (Tabelle A.1): 20.100,00 Euro 20,08 % Konvergenzzuschlag (Verlustbegrenzung auf 7,5 %): 12.592,50 Euro 7,5 % Nach Maßgabe der 2. Ergänzungsvereinbarung im Teil A 1.2 a werden Verluste von mehr als 7,5 % ausgeglichen. 22 Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 21-23_PKV_Abrechnung.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:35 Uhr Seite 23 PRAXIS & KV ABRECHNUNG MVZ Mustermann BSNR: HNR Praxisstatus: Praxisstatus GEWINNERPRAXIS 20.07.09 HONORARABRECHNUNG QUARTAL 1/2009 Nachweis der Konvergenzregelung zur Vermeidung von überproportionalen Honorarverlusten A.1 Für die Konvergenzregelung relevante Honorare a) Name Anwendung der Konvergenzregelung? Dr. med. Max Mustermann Dr. med. Maxi Mustermann Dr. med. Maria Mustermann ja ja nein Summe: extrabudgetär IM VORJAHRESQUARTAL nicht extrabudgetär gesamt extrabudgetär IM AKTUELLEN QUARTAL nicht extrabudgetär gesamt 10.000,00 Euro 10.100,00 Euro 40.000,00 Euro 40.000,00 Euro 50.000,00 Euro 50.100,00 Euro 10.000,00 Euro 15.000,00 Euro 35.000,00 Euro 45.000,00 Euro 55.000,00 Euro 70.000,00 Euro 20.100,00 Euro 80.000,00 Euro 100.100,00 Euro 25.000,00 Euro 90.000,00 Euro 115.000,00 Euro a) über alle Leistungsbereiche, die im Einzelleistungsnachweis mit k gekennzeichnet sind: ausgenommen sind Leistungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst, Kostenpauschalen (z. B. Kapitel 40, Laborparameter, Dialysesachkosten, Wegegelder, Nuklidkost) A.2 IM VORJAHRESQUARTAL Name Anwendung der Konvergenzregelung? Dr. med. Max Mustermann Dr. med. Maxi Mustermann Dr. med. Maria Mustermann ja ja nein Summe: gemittelter Punktwert (Gesamthonorar Tabelle A.1 dividiert durch Gesamtpunktzahlforderung): Punktzahlanforderunggesamt Punktzahlforderung gesamt IM AKTUELLEN QUARTAL Punktzahlforderung im RLV-Bereich b) RLVFälle 1.400.000,0 Pkt 1.400.000,0 Pkt 1.400.000,0 Pkt 1.400.000,0 Pkt 800.000,0 Pkt 800.000,0 Pkt 800,0 800,0 2.800.000,0 Pkt 2.800.000,0 Pkt 1.600.000,0 Pkt 1.600,0 3,5750 Cent 4,1071 Cent gemittelte RLV-Fallpunktzahl (Punktzahlforderung im RLV-Bereich dividiert durch RLV-Fälle): Vergleichs-RLV-Fallpunktzahl Ihrer Arztgruppe: b) über RLV-relevante Leistungen inkl. Mehrleistungen und Leistungen der Zusatzbudgets A.3 Name Anwendung der Konvergenzregelung? Dr. med. Max Mustermann Dr. med. Maxi Mustermann Dr. med. Maria Mustermann ja ja nein Summe: 1.000,0 Pkt 1.100,0 Pkt IM VORJAHRESQUARTAL Honorar im RLV-Bereich IM AKTUELLEN QUARTAL Honorar im RLV-Bereich 30.000,00 Euro 30.000,00 Euro 31.000,00 Euro 31.000,00 Euro 60.000,00 Euro 62.000,00 Euro B. Gewinnbegrenzung prozentualer Honoraranstieg (Tabelle A.1): absoluter Honoraranstieg (Tabelle A.1): 14,89 % 14.900,00 Euro Kriterien zur Erreichung eines zusätzlichen Zugewinns von 5 % (2. Ergänzungsvereinbarung Teil A 1.2 b2): 1. Zugewinn im RLV-Bereich (Tabelle A.3) 2. gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegener gemittelter Punktwert (Tabelle A.2) 3. gemittelte RLV-Fallpunktzahl mindestens 90 % der Vergleichs-RLV-Fallpunktzahl der Arztgruppe (Tabelle A.2) erfüllt erfüllt erfüllt Da für Ihre Praxis alle zuvor genannten Kriterien erfüllt sind, beträgt Ihr zusätzlicher Zugewinn max. 5 %. zusätzlicher Zugewinn bis maximal 5 %: 5.005,00 Euro absoluter Honoraranstieg im extrabudgetären Bereich (Tabelle A.1): maximaler Zugewinn im extrabudgetären Bereich (60 % des Honoraranstiegs): 4.900,00 Euro 2.940,00 Euro Nach Maßgabe der 2. Ergänzungsvereinbarung Teil A 1.2 b1 werden Gewinne grundsätzlich auf 0 % begrenzt. Nach Teil A 1.2 b3 werden jedoch Honorarzuwächse im extrabudgetären Bereich bis zu 60 % als maximaler Zugewinn zugestanden. Konvergenzabschlag (absoluter Honoraranstieg minus zusätzlicher Zugewinn bis maximal 5 % minus maximaler Zugewinn im extrabudgetären Bereich): 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 6.955,00 Euro 7,94 % 23 24-25_PKV_Ombudsverein.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:36 Uhr Seite 24 PRAXIS & KV JAHRESBERICHT Grundsätzliche Mängel am System Klarer hätte man sich die Unterstützung der Anliegen der niedergelassenen Ärzteschaft kaum wünschen können In einer ausführlichen Einleitung unterzieht der Vorsitzende des Patientenombudsvereins Schleswig-Holstein, Professor Günther Jansen, die generelle Situation des Gesundheitswesens in Deutschland einer kritischen Würdigung. Dabei beklagt er deutlich grundsätzliche Mängel im System und fordert mehr Freiräume für die Selbstverwaltung und eine stärkere Eigenverantwortung der Patienten ein. Nach der Auffassung von Professor Jansen sollte die KV „nur diese eine Ärzteorganisation sein, der alle niedergelassenen Ärzte auch in Zukunft angehören, die zentral und regional Vergütungsregelungen mit den Kostenträgern vereinbart.“ Stärkung der KVen „Den bisher selbstständigen Krankenkassen die Finanzhoheit zu entziehen, einen staatlich festzusetzenden Einheitsbeitrag einzuführen, der die Krankenkassen zu Inkassostellen eines bundeszentralen Gesundheitsfonds degradiert, einem Fonds, der dasselbe Geld und weitere Finanzzuschüsse des Staates für eigentlich versicherungsfremde Leistungen des Systems nach komplizierten Berechnungsschemata wieder an die Krankenkassen zurück überweist, die dann nach strengen ebenfalls zentralistisch vorgegebenen Strukturen bis ins Detail geregelte Honorare an Ärzte, DRGs an Krankenhäuser und andere Leistungen finanzieren: Auf ein solches System können nur Staatsfetischisten kommen, die nicht begriffen haben, welche zentrale Bedeutung in einer Demokratie über das parlamentarische System hinaus die Beteiligung der Bürger – der Betroffenen – in einer regionalisierten Selbstverwaltung, z. B. der Krankenkassen und der Ärzteschaft, haben.“ Arzt-Patienten-Verhältnis im Lot „In den allermeisten Fällen stimmt es – das Verhältnis zwischen Arzt und Patient“ – zu diesem Schluss kommt der schleswig-holsteinische Zeitungsverlag in seinem Artikel über den Jahresbericht 2008 des Patientenombudsvereins. Und in der Tat: Die Zahl der Beschwerden ist insgesamt leicht rückläufig. 2008: 1.253 Beschwerden, gegenüber 2007: 1.279 Beschwerden. Allerdings liegt die Zahl der Beschwerden, die sich auf den ambulanten Bereich beziehen, im Vergleich zu den anderen Sparten mit 491 (oder knapp 40 Prozent) am höchsten. Die Beschwerden bezüglich einer mangelhaften Kommunikation zwischen den Beteiligten (bereichsübergreifend) sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig (2007: 414; 2008: 282), stehen aber im ambulanten Bereich mit 151 Beschwerden noch immer auf Platz eins. Die Beschwerden bezüglich des Verdachts auf Behandlungsfehler haben hingegen im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen und liegen bei insgesamt 265, woran der ambulante Bereich einen Anteil von 112 hat – also weniger als das Krankenhaus mit 146 Beschwerden. Verdoppelt hat sich die Zahl der Rechtsanfragen, wofür es allerdings heute noch keine schlüssige Erklärung gibt. Die weiteren Beschwerden im ambulanten Bereich beziehen sich u. a. auf Verordnungen (84 Beschwerden), Abrechnung (48), Notdienst (16). Besonders klar bekennt Jansen sich zur KV. „Die Kassenärztliche Vereinigung muss die Organisation aller Ärzte bleiben, nicht nur für den staatlich verliehenen Sicherstellungsauftrag ..., nicht nur als Abrechnungsstelle für ärztliche Leistungen, sondern insbesondere, um als modernisierte und innovative Organisation aller Arztgruppen, die erforderlichen Verhandlungen mit den Kostenträgern zu führen.“ ESTHER SEEMANN, KVSH Gesamtstatistik über die Arbeit der Ombudsleute Problemfelder Niedergelas- Kranken- Gutsener Arzt haus achten Krankenkasse/GB/ Medizinischer Psychosoziale Dienst Beratung Kommunikation 151 66 0 Organisation 34 38 0 Verordnungen 84 9 10 Abrechnungen 48 2 0 Notdienst 16 5 0 Verdacht auf Behandlungsfehler 112 146 0 Psychosziales 11 4 0 Rechtsanfragen 19 9 6 Sonstiges 16 15 1 Insgesamt 491 314 17 Öffentlichkeitsarbeit insgesamt (Presse, Seminare, Messen): 58 24 Nordlicht 17 3 64 29 0 1 1 73 9 197 AKTUELL 3 1 1 0 0 1 66 6 11 89 Sonstige Institution oder Person im Gesundheitswesen Insgesamt 45 7 11 13 0 5 4 22 38 145 282 83 179 112 21 265 86 135 90 1.253 08 | 2009 24-25_PKV_Ombudsverein.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:36 Uhr Seite 25 PRAXIS & KV KOMMENTAR Nein zur Demontage eines bewährten Systems Alle drängen auf dieselbe Baustelle, aber anstatt um- oder aufzubauen, gerieren sie sich als Abbruchunternehmen. Die Politik zerstört mit zentralistischer und bürokratischer Sorgfalt die durchaus verbesserungsbedürftige Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Die Ärzte gefallen sich darin, ihre stabile Organisationsstruktur im KV-System zu atomisieren und ganz nebenbei den freien Arztberuf zur Disposition zu stellen. Und die Krankenkassen fühlen sich durch die Gefahr, Zusatzbeiträge zum einheitlichen Staatsbeitragssatz erheben zu müssen, blockiert und mauern sich ein. Vielleicht wird ja von den Beteiligten im Gesundheitswesen zuviel verlangt, die wachsenden Probleme in der 125 Jahre bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam mit intelligenten Konzepten zu lösen. Aber wie sollen Ärzte und Krankenkassen es schaffen, gemeinsam mit der Politik in einer Koalition der Vernunft unterschiedliche Ausgangspositionen zusammenzubringen, wenn das nicht einmal eine Parteienkoalition aus CDU und SPD z. B. in Schleswig-Holstein schafft. Voraussetzung für einen gemeinsamen Erfolg ist, zu begreifen, wofür man gewählt wurde oder eine Aufgabe übernommen hat. Im Interesse der Versicherten und der Patienten, die besonders den Ärzten aber auch unserem Gesundheitssystem durchweg gute Noten geben, sollten einige Erfahrungen aus der langen Geschichte der Krankenversicherung bei der heutigen Problembewältigung im Bereich der ambulanten Versorgung stärker bedacht werden: Der frei ausgeübte Arztberuf ist erfahrungsgemäß die beste Grundlage für die Arzt-Patienten-Beziehung in der ambulanten Versorgung. Jeder Veränderungsprozess in Richtung eines Systems angestellter Ärzte – wie auch immer organisiert – bereitet den Weg zum System der Polikliniken, in dem die Patienten einen stabilen Kontakt zu ihrem Arzt sehr schnell verlieren und im Zweifel zu Nummern des Systems werden. Wenn es aus medizintechnischen und qualitätsorientierten Gründen regionale Medizinische Versorgungszentren (MVZ) geben soll, dann durch kooperierende Ärzte und im Besitz dieser Ärzte. Kapitalanleger, Kliniken oder sogar Krankenkassen haben im ärztlichen ambulanten Versorgungsbereich nichts zu suchen. Und wenn Ärzte die evtl. erforderlichen MVZ-Investitionen nicht aufbringen können, dann liegt hier eine große Herausforderung für die KVen, dieses zu organisieren; aber auch hier ausschließlich für freiberuflich tätig bleibende Ärzte. Es liegt im Interesse der Versicherten und der Patienten, wenn sowohl im Rahmen der Gesundheitsgesetzgebung als auch im dringend wieder erforderlichen regionalen Gestaltungsspielraum für die Vertragspartner und überhaupt, die Ärzteschaft geschlossen auftritt. Die Ärzte – auch in Schleswig-Holstein – wären gut beraten, wenn sie sich nicht durch Politik und Ärztefunktionäre neben ihrer Organisation, der Kassenärztlichen Vereinigung, zusätzlich in alle möglichen Verbände drängen oder durch fragliche Finanzanreize locken ließen. In einer modernen und schlagkräftig organisierten KV mit einer differenzierten Beteiligung der Facharztgruppen am laufenden Geschehen liegt der Erfolg nicht nur im geschlossenen Auftreten für die Ärzteschaft bei Verhandlungen und Verträgen, 08 | 2009 Nordlicht sondern auch in einer Flexibilität für schnelle Antworten auf Probleme bis hin zu einer leistungsgerechteren Verteilung der Honorarmittel, wenn der Gesetzgeber begreift, dass dieses viel eher der Sache und der gerechten Umverteilung dient als Zentralismus. Es bedarf keiner Selektivverträge von Krankenkassen mit bestimmten Arztgruppen; sie bewirken derzeit wegen der gesetzlichen Vorgaben die Spaltung der Ärzteschaft, ohne bisher erkennbare Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung und offensichtlich mit höheren Kosten. Und dann ist da noch das Honorarproblem. Dass erheblich mehr Geld seit 2007 in das System der gesetzlichen Krankenversicherung geflossen ist, steht fest. Ob es zwischen den Bundesländern und über die Europreise des neuen EBM zwischen den Arztgruppen gerecht verteilt wurde, ist mehr als zweifelhaft. Die Einnahmen der Ärzte setzen sich aus den Mitteln des GKVSystems, privatärztliche Einnahmen und Vergütungen für andere Leistungen, z. B. den Individuellen Gesundheitsleistungen zusammen. Das Besondere an der freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten ist der über Gesamtverträge zwischen KV und Kassen fest vereinbarte GKV-Finanzrahmen. Dieser sichert – anders als bei anderen freien Berufen – ein jährliches Finanzvolumen, dessen Verteilung nach vereinbarten Preisen und ergänzenden Spielregeln erfolgt. Dafür gewährleisten die Ärzte ein GKV-System der Gesamtversorgung aller GKV-Versicherten. Auf jeden Fall haben die GKV-Patienten aus den abgeschlossenen Gesamtverträgen den Anspruch auf eine medizinische Behandlung im gesamten Quartal und im ganzen Kalenderjahr im Rahmen angemessener Praxissprechstunden. Wer das anders sieht, verletzt Spielregeln und durchbricht die Grenzen der Finanzierbarkeit des GKV-Systems aus Beiträgen und Staatszuschüssen. Genau an diesem Punkt der Unfinanzierbarkeit des jetzigen Systems ist nicht auszuschließen, dass das Gesundheitssystem finanziell zusammenbricht und wir uns in einer Staatsmedizin wiederfinden, die nicht nur alles zentral regelt – das haben wir im Grunde schon jetzt – sondern auch alle medizinischen Behandlungen durch staatlich angestellte Ärzte und andere Therapeuten zu regeln versucht. Es wird also auch in Zukunft darum gehen, den Finanzbedarf des Gesundheitswesens genau zu analysieren und für neue Gesundheitsleistungen und die Morbiditätsentwicklung im GKV-Bereich auch neues Geld zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig der ärztlichen Selbstverwaltung mehr Verantwortung für eine Verteilungsgerechtigkeit zu ermöglichen. Es wird höchste Zeit, dass Politik, Gemeinsamer Bundesausschuss (Ärzte, Kassen und Patienten) sowie die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen die im Paragraf 12 SGB V formulierten Leistungsbeschreibungen gemeinsam und einheitlich interpretieren. Wenn das unter Beachtung ethischer Prinzipien und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gelingt, kann die Diskussion über Rationierung und Priorisierung oder nach erheblich höheren Finanzmitteln zurückgestellt werden. PROF. GÜNTHER JANSEN, VORSITZENDER OMBUDSVEREIN AKTUELL 25 26-27_PKV_Recht.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:36 Uhr Seite 26 PRAXIS & KV RECHT Kollektivverzicht und Korbmodell – Risiken und Nebenwirkungen Auf die Lage und Entwicklung im Gesundheitswesen respektive in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung reagieren immer mehr Arztpraxen allein oder durch ihren Fachverband unterstützt mit vermehrten IGEL-Angeboten, Leistungsausgliederungen, zeitferner Terminvergabe und so genannten Budgetferien. Darüber hinaus wird von interessierten Kreisen immer wieder und publikumswirksam zum kollektiven Zulassungsverzicht, auch in Form der so genannten Korbmodelle, aufgerufen Angestrebt werden soll damit neben dem politischen Signal der Übergang des Sicherstellungsauftrages auf die Krankenkassen, wobei bislang unklar bleibt, welches politische Kapital die „Verzichtsgemeinschaft“ daraus im Weiteren eigentlich schlagen will. Das realisierbare politische Kapital sollte jedoch sehr genau geprüft und bewertet werden, denn die Teilnahme an einem Korbmodell, das zu einem kollektiven Zulassungsverzicht führt, ist für den einzelnen Vertragsarzt mit beträchtlichen Risiken verbunden. Von diesen Risiken hört und liest man allerdings – abgesehen von einer ausführlichen Warnung vor den möglichen prekären Folgen bereits im Nordlicht 1/2003 – jedenfalls in den Verlautbarungen der betreffenden Organisationen wenig oder nichts. Nun hat sich das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) erstmals in einem Urteil hierzu geäußert und dabei die seinerzeit im Nordlicht geschilderten Befürchtungen bestätigt und teilweise noch übertroffen. Anlass für das Urteil des BSG war der Fall einer Ärztin, die vor Jahren an einem kollektiven Zulassungsverzicht teilgenommen hatte, dann aber – nicht zuletzt aus pekuniären Gründen – doch wieder vertragsärztlich tätig werden wollte. Ihr entsprechender Wiederzulassungsantrag war aber abgelehnt worden. Zu Recht, wie das BSG nun entschieden hat. Dabei macht es keinerlei Unterschied, ob es sich – wie im entschiedenen Fall – um eine Zahnärztin respektive Kieferorthopädin oder um einen Vertragsarzt handelt. Denn die gesetzlichen Folgen und die Ausführungen des BSG gelten für beide in identischer Weise. Kollektiver Zulassungsverzicht Haben in einem abgestimmten Verfahren, also z. B. durch einfache freihändige Verabredung oder auch im Wege des Korbmodells (bei dem verbindliche schriftliche Verzichtserklärungen bei einem Notar oder Rechtsanwalt zunächst gesammelt und erst bei Erreichen des erforderlichen Quorums offenbart werden), mehr als 50 Prozent der Vertragsärzte eines Zulassungsbezirkes oder auch nur eines regionalen Planungsbereiches auf ihre Zulassung verzichtet, und hat daraufhin das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde die vertragsärztliche Versorgung für nicht mehr sichergestellt erklärt, geht der Sicherstellungsauftrag in dem Umfang des Verzichts von der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Krankenkassen über. Für diejenigen 26 Nordlicht Vertragsärzte, die sich am Verzicht nicht beteiligt haben, sowie für ermächtigte, neu zugelassene und in der vertragsärztlichen Versorgung angestellte Ärzte, bleibt die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. (Die Frage möglicher Ansprüche der Krankenkasse auf Bereinigung der Gesamtvergütung mit den entsprechenden Folgen für die verbleibenden Vertragsärzte soll hier nicht diskutiert werden.) Krankenkassen übernehmen Sicherstellung mit eigenen Mitteln Die Krankenkassen führen nun die ambulante Versorgung der Versicherten mit eigenen Mitteln durch, wobei allerdings die „Verzichtsärzte“ nicht beteiligt werden dürfen. Gehören die „Verzichtsärzte“ einer wie auch immer gearteten privatrechtlichen Ärzteorganisation (z. B. Verein oder Genossenschaft) an, darf auch diese Organisation nicht beteiligt werden. Damit ist der „Verzichtsarzt“ systematisch nicht mehr berechtigt, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Lässt sich in Ausübung seines Rechtes auf freie Arztwahl ein GKV-Patient gleichwohl von einem „Verzichtsarzt“ behandeln, ist dessen Honoraranspruch auf den einfachen GOÄ-Satz beschränkt. Und auch diesen kann der Arzt nicht etwa gleich beim Patienten liquidieren, sondern muss ihn bei der Krankenkasse geltend machen. Die Krankenkassen schließen zur Durchführung der Versorgung Versorgungsverträge. Allerdings dürfen sie dies nur mit Ärzten, die sich nicht am Verzicht beteiligt haben, mit Privatärzten (sofern diese nicht durch ihre Beteiligung am Kollektivverzicht Privatarzt geworden sind) und mit Krankenhäusern. Auch die Gründung eigener Versorgungseinrichtungen mit eigenen angestellten Ärzten ist möglich. Da die Verträge darüber hinaus auch mit Ärzten und Krankenhäusern im Ausland geschlossen werden können, gibt es bereits eine nicht unbeträchtliche Zahl ärztlicher Kollegen und Einrichtungen jenseits der Grenzen, die nur darauf warten, dass sich ihnen weitere Betätigungsmöglichkeiten in Deutschland eröffnen. Wiederzulassung erst nach sechs Jahren möglich Der „Verzichtsarzt“ ist von der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen und kann erst nach Ablauf von sechs Jahren einen Antrag auf Wiederzulassung stellen, wohlgemerkt zu AKTUELL 08 | 2009 26-27_PKV_Recht.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:36 Uhr Seite 27 PRAXIS & KV den dann herrschenden zulassungs- und planungsrechtlichen Bedingungen. Sollte er schon vor Ablauf der Sechs-Jahresfrist seine Wiederzulassung wünschen, würde ihm auch der Vortrag nichts helfen, er habe nicht in einem abgestimmten Verfahren verzichtet, sondern sein Verzicht sei vielmehr individuell erfolgt und nur zufällig zeitlich mit den anderen Verzichtserklärungen zusammengefallen. Denn abgesehen davon, dass einem Korbmodellteilnehmer diese Argumentation ohnehin verbaut wäre, hat das BSG nun klargestellt, dass allein die zeitliche Koinzidenz ausreichendes Indiz für die Annahme einer bewussten und gewollten Teilnahme an einem Kollektivverzicht ist. Nach dem Urteil des BSG kann der Arzt seine Wiederzulassungssperre auch nicht dadurch beseitigen, dass er die Feststellung der Sicherstellungsgefährdung durch die Aufsichtsbehörde angreift. Dazu wären nämlich nur die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen berechtigt, nicht aber der einzelne Arzt oder sein Verband bzw. seine Genossenschaft oder ähnliches. BSG-Richter setzen noch eins drauf In einer Veranstaltung unter Medizinrechtlern haben Richter des BSG jüngst noch eins draufgesetzt. Die Wiederzulassungssperre bewirke den vollständigen Ausschluss von jedweder Beteiligung an der vertragsärztlichen Versorgung, sodass auch der Umweg über eine Anstellung in einer vertragsärztliArzt ist beweispflichtig chen Praxis oder in einem MVZ und der Umweg über die Einstellung Damit gilt leider die noch im Nordlicht des Jahres 2003 vertretene als Entlastungsassistent verbaut wäre. Und auch Selektivverträge Auffassung nicht mehr, der Zulassungsausschuss müsse im Wieder- nach Paragraf 73b SGB V dürften die Krankenkassen nicht mit „Verzulassungsverfahren dem Arzt beweisen, dass gerade seine kon- zichtsärzten“ schließen. krete Zulassungsrückgabe im Rahmen eines Kollektivverzichts erfolgt war. Vielmehr statuiert das BSG nunmehr eine Beweislastumkehr Nach alldem fragt man sich, was überhaupt Positives mit einem mit der Folge, dass der Arzt dem Zulassungsausschuss gegenüber kollektiven Zulassungsverzicht bewirkt werden könnte. Die so oft beweisen muss, dass er seinen Verzicht aus rein individuellen bemühte „politische Signalwirkung“ könnte jedenfalls auch in eine Gründen und nicht als Teilnehmer an einem (zufällig zeitgleich statt- völlig unerwünschte Richtung gehen, je nachdem, wie die gefundenen) verabredeten Verfahren erklärt hatte. Krankenkassen die ambulante ärztliche Versorgung der Bevölkerung mit eigenen, jedenfalls anderen als vertragsärztlichen Mitteln durchZulassungssperre gilt gebietsübergreifend führen und damit möglicherweise der Politik und dem Gesetzgeber Die sechsjährige Wiederzulassungssperre gilt auch nicht nur für alternative Versorgungsformen aufzeigen. Der freie Arztberuf als diejenigen Ärzte, die konkret in dem Planungsbereich nieder- solcher dürfte wohl verfassungsrechtlich garantiert sein, die Ausgegelassen sind, für den die Aufsichtsbehörde die Sicherstellungs- staltung als am Kollektivsystem teilnehmender Vertragsarzt beileibe gefährdung festgestellt hat, sondern für alle „Verzichtsärzte“. Hat nicht. also z. B. ein in Lauenburg niedergelassener Vertragsarzt etwa durch Einschreibung in ein Korbmodell auf seine Zulassung verzichtet, ist Und in seiner konkreten Praxissituation sollte jeder Vertragsarzt für aber nur z. B. in Nordfriesland die 50-Prozent-Marke überschritten sich selbst prüfen und entscheiden, ob ihm dieses durchaus und infolgedessen vom Sozialministerium die Sicherstellungsge- zweifelhafte und zweischneidige „politische Signal“ die möglicherfährdung für Nordfriesland festgestellt worden, bleibt auch der in weise existenzgefährdenden Folgen eines sechsjährigen AusLauenburg niedergelassene „Verzichtsarzt“ für sechs Jahre gesperrt. schlusses von der vertragsärztlichen Versorgung Wert sind. KLAUS-HENNING STERZIK, KVSH Diese Sperre gilt darüber hinaus bundesweit, d. h. der betreffende Arzt könnte auch in einem anderen Bundesland, und sei es in einem auch noch so unterversorgten Gebiet, nicht zugelassen werden. 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 27 28-29_PKV_Zulassung.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:37 Uhr Seite 28 PRAXIS & KV BEKANNTMACHUNG Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Psychotherapeuten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt: Fl Sc Nordfriesland Dithmarschen 14566/2009 – Kreis Segeberg Praxis eines ärztlichen Psychotherapeuten Bewerbungsfrist: 30.09.2009 Außerdem sollte bereits vorab durch den Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“, ein so genanntes Behördenführungszeugnis, bei der zuständigen Melde14871/2009 – Kreis Ostholstein behörde beantragt werden, das der KV Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten – halbe Zulassung Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom BundesBewerbungsfrist: 30.09.2009 zentralregister übersandt wird. Die Psychotherapeuten möchten zunächst noch anonym bleiben. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung eindeutig hervorgeht, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung Schleswig-Holstein erfahren (Tel.: 04551 883378, 883259). bezieht, für welchen Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beiBewerbungen um diese Vertragspraxen sind innerhalb der gefügt wurde. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine angegebenen Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Bewerbung eingehen, so akzeptiert der Zulassungsausschuss Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg, zu Bewerbungen, die bis zu dem Tag eingehen, an dem die Ladung zu richten. Der Bewerbung sind die für die Zulassung zur Vertragspraxis der Sitzung des Zulassungsausschusses verschickt wird, in der über erforderlichen Unterlagen beizufügen: die ausgeschriebenen Praxen verhandelt wird. · Auszug aus dem Arztregister, · ein unterschriebener Lebenslauf. ZULASSUNG Niederlassungsförderung durch Für Vertragsärzte wird es zunehmend schwieriger, einen Nachfolger für ihre Praxis zu finden. Viele grundsätzlich an einer Niederlassung interessierte Ärzte scheuen das wirtschaftliche Risiko und sind daher nicht bereit, in einen Praxiskauf zu investieren. Nach dem Statut der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein bestehen diverse Möglichkeiten, um das wirtschaftliche Risiko zumindest abzumildern. ärztliche Vereinigung nach dem Statut für dringlich zu besetzende Vertragsarztsitze eine Umsatzgarantie bis zur Höhe von 2/3 des Durchschnittsumsatzes der jeweiligen Fachgruppe pro Jahr für die Dauer von ein oder zwei Jahren gewährt. Welche Vertragsarztsitze dringlich zu besetzen sind, ist in diesen Fällen vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein festzulegen, und zwar im Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden der jeweiligen Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Einzelheiten hierzu sind Anlage C des Statuts (www.kvsh.de) zu Bei den meisten abzugebenden Praxen besteht zwar nicht die Ge- entnehmen. Angemerkt sei noch, dass die Umsatzgarantie nur fahr, dass nicht genügend Patienten vorhanden sind, um eine Existenz solchen Ärzten gegeben werden kann, die eine volle vertragsärztabzusichern, jedoch sei darauf aufmerksam gemacht, dass die Kassen- liche Tätigkeit gewährleisten können. 28 Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 28-29_PKV_Zulassung.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:37 Uhr Seite 29 PRAXIS & KV Flensburg Schleswig-Flensburg RendsburgEckernförde Kiel Plön Ostholstein n Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte/Psychotherapeuten, die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diese Vertragspraxen erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit hiervon nicht. Neumünster Segeberg Steinburg Lübeck Pinneberg die KVSH Stormarn Herzogtum Lauenburg Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspsychotherapeutenpraxen können sich Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ärzte für Psychotherapeutische Medizin sowie Ärzte, die beabsichtigen, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu werden, bewerben. So können Sie das wirtschaftliche Risiko einer Niederlassung abmildern Ferner gewährt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein zur Mitfinanzierung von Arztpraxen, die für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung unentbehrlich sind, Darlehen. Hierbei wird zwischen Darlehen für Bauvorhaben und Darlehen für die Praxiseinrichtung unterschieden. Für ein Bauvorhaben wird ein Darlehen bis zu einem Betrag von 102.000 Euro gewährt und für die Praxiseinrichtung bis zu einem Betrag von 31.000 Euro. Die Darlehen sind mit fünf Prozent per anno zu verzinsen und nach Ablauf eines tilgungsfreien Zeitraumes mit 10 bzw. 20 Prozent per anno zu tilgen. Auch insoweit ist Näheres dem Statut zu entnehmen. Für Sonderbauvorhaben mit Modellcharakter kann der Vorstand im Übrigen abweichende besondere Regelungen treffen. Ferner können für die Finanzierung von strukturverbessernden Maßnahmen bzw. von Maßnahmen zur rationellen und wirtschaftlichen Leistungserbringung je Vertragsarzt zinslose Darlehen bis zu 21.000 Euro gewährt werden und bei einer unangemessen hohen Mietbelastung wäre ein Mietzuschuss denkbar. Sowohl für Zinssubventionen als auch für Mietzuschüsse ist allerdings erforderlich, dass die Arztpraxis für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung unentbehrlich ist. Ein Rechtsanspruch besteht auf die Gewährung von Umsatzgarantien, Darlehen, Zinssubventionen und Mietzuschüssen nicht. BIANCA HARTZ, KVSH 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 29 30_Psycho.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:37 Uhr Seite 30 PRAXIS & KV PSYCHOTHERAPIE Psychische Gesundheit in Deutschland Bertelsmann-Stiftung stellt Ergebnisse einer Studie vor Psychische Erkrankungen bleiben oft unentdeckt Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Gesundheitsmonitor der Bertelsmann-Stiftung. Demnach werde bei lediglich acht Prozent der Patienten, die wegen psychischer Beschwerden nur ihren Hausarzt aufsuchten, die Diagnose einer psychischen Erkrankung gestellt. Dagegen werde bei 53 Prozent der Patienten, die wegen ihrer psychischen Beschwerden auch noch einen Psychiater oder Psychotherapeuten aufsuchten, eine seelische Erkrankung diagnostiziert. Im Mittel über alle Versorgungsbereiche liegt die Häufigkeit bei 21 Prozent. Dieser Wert entspricht in etwa der Größenordnung der tatsächlich in der ambulanten Versorgung gestellten Diagnosen psychischer Störungen. So beziffert beispielsweise der Gesundheitsreport 2008 der Techniker Krankenkasse den Anteil der als erwerbstätig Versicherten mit 22 Prozent, bei denen mindestens einmal eine psychische Störung diagnostiziert wurde. Hausarztpraxis hat zentrale Bedeutung Die Umfrage zeigt auch, dass für die meisten Patienten mit psychischen Beschwerden der Hausarzt die erste Anlaufstelle ist. Ohnehin ist für 87 Prozent der Bevölkerung unabhängig von der Art der Erkrankung immer der Hausarzt der erste Ansprechpartner. Zwei Drittel konsultieren ausschließlich nur ihren Hausarzt – er gilt als die wichtigste Vertrauensperson im deutschen Gesundheitssystem. Trotz eines solchen Vertrauensvorschusses thematisiert nur die Hälfte aller Patienten mit psychischen Beschwerden diese im Gespräch mit dem Hausarzt. Eine deutliche Mehrheit der Patienten (68 Prozent) gibt an, dass hierfür ihr mangelnder Mut verantwortlich sei. Abwertendes oder ignorierendes Verhalten auf Seiten des Arztes führen in etwa ein Viertel als Ursache dafür an, dass ihre seelischen Leiden nicht ausreichend zur Sprache kamen. Die Folge ist, dass psychische Erkrankungen entsprechend seltener erkannt und später oder gar nicht behandelt werden. Vertrauensvorschuss allein reicht nicht Obwohl ein Großteil der Bevölkerung die ärztliche Kommunikation mit einem Hausarzt als festem Ansprechpartner deutlich positiv bewertet, führt dies allein offenbar nicht dazu, dass es Patienten leichter fällt, ihrem Hausarzt gegenüber auch ihre psychischen Beschwerden anzusprechen. Soll die Lotsenfunktion des Hausarztes auch bei Patienten mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden und eine bessere Identifikation psychischer Erkrankungen erreicht werden, dann sind das aktive Nachfragen nach psychischen Beschwerden durch den Hausarzt und die systematische Diagnostik psychischer Störungen in der Primärversorgung wichtige Ansatzpunkte – so die Autoren der Studie. Aber schließlich brauche der Hausarzt auch Informationen über die bestehenden Angebote der Sekundärversorgung, um seine Patienten richtig zu lotsen. Im Ganzen gehe es um eine stärkere Integration der psychischen Gesundheit in die hausärztliche Versorgung und eine Verbesserung der Koordination und Vernetzung mit dem psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgungssystem – so das Fazit der Studie. Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Bundesausschuss verhindert Umsetzung des Gesetzes Seit dem 1. Januar 2009 ist gesetzlich vorgeschrieben, mindestens 20 Prozent der psychotherapeutischen Praxen mit Psychotherapeuten zu besetzen, die ausschließlich Kinder- und Jugendliche behandeln. Bisher hat jedoch noch kein einziger Psychotherapeut aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift eine Zulassung bekommen. Der Grund dafür ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein halbes Jahr benötigte, die erforderlichen Umsetzungsregelungen für die Bedarfsplanung zu erlassen. Ende Juni kam es nun zu einer Entscheidung. Der Ausschuss hat eine Vorschrift erlassen, die eine gestufte Einführung der Quote und die Zählung aller Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche behandeln, vorsieht. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat nun das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, den Beschluss des G-BA zu beanstanden. „Der G-BA setzte die gesetzlichen Vorgaben nicht um. 30 Nordlicht Er blockiert mit seiner Entscheidung die Reform“, kritisiert der Präsident der Kammer, Prof. Dr. Rainer Richter. Allerdings unterschlägt Richter bei seiner Kritik den Umstand, dass es bei einer anderen Umsetzung des Gesetzes unausweichlich zu zusätzlichen Zulassungen nur in den bereits vergleichsweise gut versorgten Städten gekommen wäre. In Schleswig-Holstein wären freie Praxissitze nur in Kiel und Lübeck entstanden. Besonders schlecht versorgte ländliche Regionen wie beispielsweise Dithmarschen, Nordfriesland und der Kreis Steinburg wären leer ausgegangen. Um das zu vermeiden, hat es sich der G-BA nicht leicht gemacht und konnte erst jetzt eine Umsetzungsvorschrift erlassen. HEIKO BORCHERS, PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT, KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUT, KIEL AKTUELL 08 | 2008 31_PKV_KVen.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:38 Uhr Seite 31 PRAXIS & KV NEUES AUS ANDEREN KVEN UND DER KBV Praxen in Nordrhein signieren Online-Abrechnung digital KBV-Forderungen an die zukünftige Bundesregierung Düsseldorf – Premiere für Deutschland: Erstmals verwendeten in Nordrhein Praxen eine qualifizierte Signatur mit dem elektronischen Heilberufeausweis (HBA). Die Abrechnung des zweiten Quartals 2009 haben sie per HBA signiert und online an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) übersandt. „Sicher, papierlos und bequem – dieser Form der OnlineAbrechnung gehört die Zukunft“, erklärte Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein. Da bis dato nur zwei Praxissoftware-Hersteller dieses Verfahren anbieten konnten und bislang nur wenige Ärzte und Psychotherapeuten einen freigeschalteten HBA besaßen, ist die Zahl digital Signierender noch gering. „Sie wird sich in den nächsten Monaten deutlich erhöhen“, sagte Hansen. Im dritten Quartal rechnet die KV Nordrhein mit rund 400, im vierten Quartal mit etwa 1.200 Praxen, die das Verfahren nutzen. Denn bis Ende dieses Jahres ermöglichen die meisten Praxisverwaltungs-Systeme den Praxen, die HBA-Signatur auf D2D-Basis zu nutzen. Die Praxen profitieren davon unmittelbar: Die Verwaltungskosten liegen bei den Online-Abrechnern, die den HBA für die elektronische Gesamtaufstellung benutzen, bei 2,6 Prozent. Online-Abrechner ohne HBA-Benutzung und Disketten- bzw. CD-Abrechner zahlen 2,8 Prozent. Die Reduktion der Verwaltungskosten um 0,2 Prozentpunkte hat die Vertreterversammlung der KV Nordrhein beschlossen. Eine Praxis mit einem GKV-Jahresumsatz von 160.000 Euro spart somit Gebühren von 320 Euro pro Jahr. Berlin – Anlässlich der Bundestagswahl im September stellte die KBV ihre Forderungen an die zukünftige Bundesregierung vor. Köhler rief den Gesetzgeber dazu auf, den Sicherstellungsauftrag ausschließlich dem Verbund der KVen zu übertragen. Einzelverträge sollen dabei die Kollektivverträge ergänzen. „Sollten Ergänzungsverträge die Versorgung nachweislich verbessern, wäre es nur gerecht, sie anschließend in den Kollektivvertrag aufzunehmen“, so der KBV-Vorsitzende. Des Weiteren schlägt die KBV ein Modell von drei Wahltarifen für die gesetzlich Krankenversicherten vor. Zwei dieser Tarife sehen eine Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip vor, einer beruht auf dem Kostenerstattungsprinzip. Die Freiberuflichkeit des Arztes zu schützen, ist eine weitere zentrale Forderung der KBV. Sie sei unabdingbar für den Patientenschutz, mahnte der Vorstandsvorsitzende, denn: „Medizinische Entscheidungen müssen Vorrang haben vor ökonomischen Interessen. In Einrichtungen wie Medizinischen Versorgungszentren dürfen gewinnorientierte Kapitalunternehmer deshalb nicht das Sagen haben“, betonte Köhler. „Die heute geltende Einteilung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgungsebene ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärte er weiter. „Wir schlagen daher eine Einteilung in eine Grundversorgung, eine spezialisierte ambulante und die stationäre Versorgung vor.“ Das Forderungspapier, die Statements des Vorstands sowie eine Präsentation hat die KBV auf ihrer Webseite veröffentlicht: www.kbv.de/presse/24104.html. Mehr Gehalt für ärztliche Weiterbildungsassistenten KVB unterstützt KVBW bei neuem Online-Mitgliederportal Hannover – Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben beschlossen, den Kassenärzten, die Weiterbildungsassistenten in ihren Praxen beschäftigen, einen deutlich höheren Gehaltszuschuss zu gewähren. Der Zuschuss wird von bisher 1.023 Euro auf monatlich 1.900 Euro erhöht. Der höhere Zuschuss soll den in den ambulanten Kassenarztpraxen tätigen Weiterbildungsassistenten eine adäquate und angemessene Vergütung garantieren und somit dem zukünftigen Ärztemangel entgegenwirken. Außerdem haben die Mitglieder der Vertreterversammlung die bisher bereits gewährte Erschwerniszulage der KVN für niedergelassene Ärzte auf den niedersächsischen Inseln deutlich erhöht. Die Zulagen für Vertragsärzte, die lediglich zu zweit auf Inseln tätig sind, von bisher 5.227 Euro je Arzt und Quartal auf 8.326 Euro erhöht. München – Im Bereich der Informationstechnologie soll die Kooperation zwischen Kassenärztlicher Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) und Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) intensiviert werden. In einem ersten gemeinsamen Projekt haben IT-Spezialisten und -Entwickler der KVB das neue Mitgliederportal der Nachbar-KV maßgeblich mitgestaltet. Das neue Portal der KVBW basiert großteils auf den Online-Anwendungen, die die KVB ihren Mitgliedern bereits seit längerer Zeit zur Verfügung stellt. „Anwendungen wie das komfortable digitale Aktenverwaltungssystem SmarAkt haben sich bewährt und werden von Bayerns niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten gern genutzt. Ich freue mich, dass die Angebote jetzt auch unseren Kollegen in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen“, erklärt Dr. Axel Munte, Vorstandsvorsitzender der KVB. 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 31 32_PKV_Quali Fortbildung.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:38 Uhr Seite 32 PRAXIS & KV QUALITÄTSSICHERUNG Fortbildung: Für Ärzte und Therapeuten im Norden selbstverständlich Fünf Jahre hatten die Vertragsärzte und -psychotherapeuten Zeit, ein Fortbildungszertifikat der jeweiligen Kammer zu erwerben Der große Stichtag wurde mit Spannung erwartet: Am 30.06.2009 lief erstmalig die Frist zur Vorlage eines Fortbildungszertifikats für 75 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein aus. Betroffen waren über 3.400 Vertragsärzte und knapp 350 Psychotherapeuten, die bereits am 30.06.2004 vertragsärztlich tätig waren. Doch bereits der Stichtag präsentierte ein hervorragendes vorläufiges Ergebnis: 95,7 Prozent der Betroffenen im Norden hatten die 250Punkte-Hürde genommen. Damit liegt die Fortbildungsbereitschaft der schleswig-holsteinischen Vertragsärzte deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Nur bei 153 Ärzten (4,5 Prozent) und acht Psychotherapeuten (2,3 Prozent) lag zum 30.06.2009 noch kein Fortbildungszertifikat vor. Zum Redaktionsschluss waren von den beiden Kammern noch nicht alle Anträge bearbeitet worden, denn viele wurden erst kurz vor dem 30.06.2009 eingereicht. Im Laufe des Monats Juli können dann auch die letzten Zertifikate von den Kammern an die KVSH gemeldet werden. Damit wird sich die ohnehin schon gute vorläufige Quote von 95,7 Prozent noch weiter verbessern. Von den 161 Vertragsärzten und –psychotherapeuten ohne Fortbildungszertifikat ist die Hälfte über 60 Jahre alt, davon wiederum die Hälfte über 65 Jahre. In persönlichen Gesprächen mit diesen Betroffenen wird deutlich, dass das schwindende Interesse an der Niederlassung als Vertragsarzt hierfür die Ursache ist. Viele dieser Ärzte planten bereits ihren Ruhestand, fanden aber keinen Nachfolger für ihre Praxis. Fortbildungen wurden zwar besucht, aber das Punktesammeln und Barcodekleben nicht mehr so ernst genommen. Für diese Ärzte und Psychotherapeuten ohne Zertifikat gilt es nun, möglichst schnell die notwendigen Fortbildungen nachzuholen. Denn für jedes Quartal ohne Zertifikat ist die KVSH verpflichtet, zehn Prozent des Honorars einzubehalten. Die Honorarkürzung endet erst mit dem Quartal, in dem das nachgeholte Zertifikat ausgestellt wurde. Doch die Fortbildung endet nicht mit dem Fünfjahreszeitraum, denn die Entwicklung in der Medizin geht weiterhin rasant voran. Und hierfür sind die schleswig-holsteinischen Ärzte und Therapeuten bestens gerüstet. DETLEF GREINER, KVSH Ergebnisse zur Fortbildungspflicht in SH zum 30.06.2009 3.500 3.416 3.263 3.000 Ärzte Psychotherapeuten 2.500 2.000 1.500 1.000 500 346 338 153 0 32 alle Betroffenen mit Zertifikat 8 ohne Zertifikat Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 33_DMIL_Kolumne.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:39 Uhr Seite 33 DIE MENSCHEN IM LAND KOLUMNE Wie ich es sehe ... Je mehr und je intensiver in diesem Gesundheitssystem über Qualitätsverbesserung und Pflichtzertifizierung der Ärzte geredet und dies staatsdirigistisch von oben diktiert wird, desto leistungsfeindlicher ist dieses System im Praxisalltag mittlerweile geworden! Man könnte es fast zynisch formulieren: Eine permanente Fort- und Weiterbildung, die Anpassung des evidenzbasierten Medizinwissens an den Sprechstundenalltag oder gar der Erwerb von Zusatzqualifikationen sind mittlerweile zu einem betriebswirtschaftlichen Zusatzgeschäft und einem ökonomischen Unsinn pervertiert – Qualität und Fortbildung sind in Bezug auf erhoffte Honorarsteigerungen zurzeit das Frustrierendste und Deprimierendste, was man sich als Vertragsarzt überhaupt antun kann! Denn nach jedem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung wird für den Vertragsarzt die Kluft zwischen dem medizinisch Machbaren einerseits und den ökonomischen Rationierungszwängen des Alltags andererseits immer deutlicher. Der fortgebildete und mit Zusatzbezeichnungen versehene Vertragsarzt sei angeblich der Honorargewinner im ambulanten System, so wird es uns Ärzten seit Jahren gepredigt. Bei dem jedoch mittlerweile herrschenden Pauschalierungsboom für jegliche Zusatzbezeichnung kann man beim besten Willen nicht mehr das Gefühl haben, dass die erworbenen Qualifikationen von dieser Gesellschaft honorartechnisch gewürdigt werden. Der auf allen Medizingebieten super fortgebildete und kompetente Hausarzt als Anlaufstation und begehrter Lotse im ambulanten System? Dies ist offensichtlich mittlerweile von den Patienten gar nicht mehr gewünscht, wie der Überweisungsmarathon Quartal für Quartal zum Facharzt demonstriert. Und ebenso wenig gewünscht wird diese Rolle offensichtlich durch die Gesellschaft, die für diese Rolle des spezialisierten Lotsen kein adäquates Honorar bereitstellt. Da habe ich etwa im Rahmen der Fortbildung einen hochinteressanten Vortrag über Osteoporoseprophylaxe gehört und könnte nun darangehen, die gefährdeten Patientengruppen ab einem bestimmten Alter einer entsprechenden gründlichen Osteoporosediagnostik und der dann anschließenden entsprechend teuren Therapie zuzuführen. Natürlich wäre dies segensreich für den Patienten, würde Frakturen vermeiden, frühzeitige Immobilität und Heimeinweisungen verhindern – nur, wer soll die akut entstehenden Kosten tragen? Natürlich wäre es für unsere Patienten sinnvoll und segensreich, durch breite Inanspruchnahme entsprechender Demenztests Frühformen von Demenzen herauszufinden und durch eine entsprechende Therapie mit Cholinesterasehemmern die Lebensqualität zu steigern. Nur – diese Demenzdiagnostik erfolgt bei ausgereizten Praxisbudgets ohnehin zum Nulltarif – und ein entsprechend breiter Therapieansatz in der eigenen Praxis würde bei festgelegten Medikamentenbudgets jeden Vertragsarzt in zeitintensive Begründungsnöte verstricken. Was für ein perverses Fortbildungssystem für Vertragsärzte! 08 | 2009 Nordlicht Qualität, Fortbildung, Zertifizierung wozu das Ganze eigentlich? Dr. Michael Drews Es ist noch gar nicht so lange her, dass der fort- und weitergebildete und zunehmend spezialisierte Hausarzt propagiert wurde. Mittlerweile jedoch herrscht der Pauschalierungsgötze – die für teures Geld erworbenen Zusatzbezeichnungen verschwinden irgendwo im ökonomischen Pauschalierungswirrwarr. Warum also überhaupt noch für teures Geld Fortbildungsbescheinigungen und Zusatzqualifikationen erwerben, wenn diese Gesellschaft offensichtlich für dieses erworbene Wissen und Können nur noch homöopathische Pauschalen vergütet? Warum eine differenzialdiagnostisch zeitintensive Abklärung unklarer Symptome in der Hausarztpraxis, wenn dies doch ohnehin niemand honorartechnisch würdigt und man sein Honorar mit der Ausstellung eines halben Dutzend von Überweisungsscheinen zum Fachkollegen genauso einfach verdient? Leistung, Qualität und Fortbildung lohnen sich für den Vertragsarzt? An diese These kann ich von Jahr zu Jahr und von EBM zu EBM weniger glauben. Eine ökonomische Würdigung ärztlicher Leistung, Qualität und Fortbildungszertifizierung ist von Jahr zu Jahr weniger auszumachen – man vermeidet allerhöchstens Bestrafungen durch Honorarabzug. So bleibt für uns Vertragsärzte wohl der schwache Trost, dass wir Qualität und Fortbildung für das eigene Selbstwertgefühl und das eigene Berufsverständnis praktizieren und unsere Patienten letztlich dennoch davon profitieren. Der Gedanke aber, dass unser ganzer Fortbildungseifer und der Erwerb von Zusatzbezeichnungen bei homöopathischen Pauschalen zunehmend betriebswirtschaftlichen Nonsens bedeutet, wäre wohl nur schwer zu ertragen ... AKTUELL 33 34-35_DMIL_VorOrt.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:40 Uhr Seite 34 DIE MENSCHEN IM LAND VOR ORT Drei Wochen Jamaika 2002 gründete die Kieler Krankenschwester Johanna Burgher mit Freunden den Verein „ Jamaika – Healthcare – ONE LOVE e. V.“ Nun konnte sie gemeinsam mit Dr. Albert Thiel zum humanitären Einsatz nach Jamaika aufbrechen Johanna Burgher hatte nach mehreren Aufenthalten und dreijähriger Arbeit in einem staatlichen Medical Center (1996 bis 1999) erfahren müssen, wie extrem medizinisch unterversorgt die ländliche Bevölkerung auf einer Urlaubsinsel wie Jamaika ist. Nicht einmal zehn Prozent der Bevölkerung ist krankenversichert, da sie sich bei einem Wochendurchschnittslohn von 25 bis 30 Euro bei zudem hoher Arbeitslosigkeit und Kinderreichtum (was nicht unbedingt zusammenhängen muss) eine Versicherung nicht leisten können und einen privaten Arztbesuch und Bezahlen der Medikamente erst recht nicht. So opferte Johanna Burgher ihren Jahresurlaub 2009 (wobei sie glaubhaft versichert, dass diese Einsätze für sie kein Opfer bedeuten) und Dr. Albert Thiel unterbrach seinen 2004 angetretenen Ruhestand mit großer Freude und Erwartung, um drei Wochen medizinische „Basisversorgung“ zu machen. Obwohl eigentlich selbstverständlich, sollte aber erwähnt werden, dass dem Verein für Arzt und Krankenschwester keinerlei Kosten entstanden. Der Etat von knapp 8.000 Euro konnte vollkommen für Medikamente und andere notwendige medizinische Maßnahmen eingesetzt werden. Alle vorbereitenden organisatorischen Maßnahmen (zum Beispiel Anmeldung beim Gesundheitsministerium mit Approbationsurkunde, Unterkunft), wurden von Burgher eingeleitet und von der Missionsstation in Above Rocks als erledigt zurückgemeldet. Der Einsatz konnte am 9. Februar dieses Jahres beginnen. nur wenigen Schäden ist nur die Küstenstraße rund um Jamaika. Die die Berge überquerenden drei „Bundesstraßen“ erfordern schon höchste Konzentration und auf den Nebenstrecken erlebt man Abenteuer pur, zehn Kilometer in 40 bis 50 Minuten. Der erste Arbeitstag in Harkers Hall Was erwartet einen medizinisch? Wird das durchaus passable Englisch ausreichen, den jamaikanischen Dialekt zu verstehen? Doch dafür gab es ja Nurse Burgher. Im Wartezimmer um acht Uhr schon ca. 30 Leute, erwartungsfroh, denn der letzte Arzt war hier vor drei Jahren (die Kinderärzte Alf und Birgit von Minckwitz aus Preetz). Das Sprechzimmer einfach, Tisch, zwei Stühle, Liege – an einem anderen Ort standen nur die Räume der Vorschule in der Kirche zur Verfügung, acht Stunden auf Kinderstühlen an Kindertischen war tatsächlich auch eine körperliche Herausforderung. Blutzucker-Messgeräte mit Streifen waren Spenden der Apotheken in Schönkirchen, Schönberg und Klausdorf, Stethoskop, RR-Gerät, Otoskop, Reflexhammer, Spatel aus der heimischen Arzttasche. Das wars an medizinischem Gerät. Die Arbeit konnte beginnen. Doch die Leiterin von Harkers Hall, Nurse Buchanan, bat uns zur „devotion“, führte uns in den Warteflur, stellte uns vor und bat alle Erfahrungsbericht von Johanna Burgher Wie gut, das wir beide früher da waren, denn es war nichts geregelt! Hier bewährten sich dann die Kenntnis der jamaikanischen Verhältnisse von Nurse Burgher und ihr sprachliches und vor allem organisatorisches Durchsetzungsvermögen. Arztunterkunft eben nicht auf der Missionsstation, sondern in Harkers Hall im Hause der Familie einer Krankenschwester und damit täglich duschen möglich, da immer Wasser vorhanden – auf der Missionsstation nur zwei- bis dreimal die Woche. Nurse Burgher wohnte bei der Schwiegermutter. Unsere Wohnorte bedingten allerdings für jeden von uns täglich 40 bis 50 Minuten Anfahrt zu den drei verschiedenen Versorgungszentren mit dem „Taxi“ (Rumpelkisten, aber dafür sehr billig) auf Straßen, die zum größten Teil nur als Feldwege zweiter Ordnung bezeichnet werden konnten. Die Infrastruktur hört auf Jamaika 500 Meter hinter den All Inclusive Urlaubsreservaten auf. Asphaltiert mit Warten auf die Untersuchung: Ein volles Wartezimmer auf Jamaika 34 Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 34-35_DMIL_VorOrt.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:40 Uhr Seite 35 DIE MENSCHEN IM LAND Anwesenden, Gott zu danken, dass ein Doctor und Nurse Burgher sich für einige Tage um ihre Belange kümmern würden. Es folgten ein Kirchenlied (Gospel) und ein Gebet. Das berührte schon sehr. Die medizinische Problematik hielt sich in Grenzen. Sehr häufig superinfizierte Seborrhoea capitis bei Kindern, Hautpilzerkrankungen und „rush“, Hautveränderungen irgendwelcher Art und die stellten manchmal eine echte Herausforderung dar. konnten nur auf die dringend notwendige chirurgische Intervention hinweisen. Zum Glück kann man aber sagen, dass wir in 95 Prozent der internistischen Fälle mit unseren therapeutischen Möglichkeiten helfen konnten, wobei der größte Segen für die Patienten darin bestand, dass sie bei notwendiger Dauermedikation zumindest für einen Monat von uns mit kostenfreien Medikamenten versorgt wurden. Nachdem wir ca. 700 Patienten versorgt hatten, war unser Etat leider erschöpft und das zwang uns, drei Arbeitstage früher aufzuhören. Die medizinischen Befunde sind erschreckend Auf schwarzer Haut Röteln, Windpocken oder Reste von Masernexanthemen zu erkennen, war eine Premiere für mich, einfache Hämatome und Abszesse verraten sich auch nicht sofort durch die uns bekannten Veränderungen auf weißer Haut. Hypertonie und Diabetes sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland, aber man erwarte bitte keine therapeutischen Richtlinien und nur in den seltensten Fällen fanden wir ordentliche Einstellungen vor. Nach unseren Maßstäben sind die Medikamente billig (ACE-Hemmer, Metformin, Glibenclamid, Antibiotika, Salbutamol und Budesonid Pump), doch wenn eine Tablette Enalapril 16 JD 16 Cent kostet, ist das für 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung schon fast unerschwinglich. Wenn man dann schon mal Tabletten rezeptiert bekommen hat – nach dem privaten Besuch eines Arztes in der nächsten Stadt – dann streckt man sie auf jeden zweiten oder gar dritten Tag. Den therapeutischen Effekt kann man sich ausmalen. Über Rücken- und Gelenkbeschwerden klagte fast jeder Erwachsene. Der größte Teil der geklagten Magenbeschwerden ist sicher auf eine chronische Gastritis zurückzuführen und die wiederum ist ein Ernährungsproblem. Jeder auf dem Lande – und damit auch schon die Kinder – kaut Zuckerrohr in großen Mengen. Es stillt schließlich auch für kurze Zeit den Hunger, der verbreiteter ist, als man es auf einer karibischen Urlaubsinsel vermuten sollte. So eingeschränkt wie unsere diagnostischen waren auch die therapeutischen Möglichkeiten auf den Stationen Harkers Hall, Above Rocks, Golden Hill und Glengoffe. Keines der Dörfer liegt weiter als 25 km von Kingston oder Spanish Town entfernt in den Bergen. Weitergehende Diagnostik wie EKG, Echokardiographie, Sono Abdomen usw. wäre möglich gewesen, doch wer sollte die Kosten übernehmen? Die Abklärung eines Herzgeräusches bei einem zehnjährigen Jungen mit Echokardiographie wurde von uns übernommen mit umgerechnet 160 Euro, wie auch die Kosten für die chirurgische Versorgung eines großen Abszesses am linken Oberarm und auch eine Duplex Sono der Carotiden. Aber die OP-Kosten bei Cholelithiasis mit immer häufigeren Koliken überstieg unsere Möglichkeiten. Wir Sie können mit Spenden helfen: Kieler Volksbank, Konto-Nr. 59295309, BLZ 210 900 07 Jamaika – Healthcare – ONE LOVE e. V. Wichtige Grundversorgung: Dr. Thiel untersucht einen Patienten Tolle Zusammenarbeit: Johanna Burgher (l.), Dr. Albert Thiel und ihr Team 08 | 2009 Nordlicht Heikles Thema Familienplanung Ein riesiges Problem, das aber unseren Einsatz wenig bis gar nicht berührte, ist die Beratung zur Familienplanung und Sexualaufklärung. In dem Medical Center Harkers Hall (Leiterin eine Hebamme) wurde das sehr engagiert betrieben, auf der Missionsstation Above Rocks durfte sie wegen kirchlichen Verbots nicht stattfinden. Wenn man dann noch bedenkt, dass die Landbevölkerung Jamaikas sehr gläubig ist, muss sich erst noch durchsetzen, dass Schwangerschaften mit 16 Jahren keinen Segen darstellen müssen, zumal dann drei bis vier weitere folgen und die Mütter sehr oft mit den Kindern von verschiedenen Vätern allein gelassen werden. Soziale Grundabsicherung wie bei uns gibt es keine! Insgesamt gesehen müssen wir feststellen, dass unser Einsatz nur bescheidene Hilfe bringen konnte, nur ein Tropfen auf einen heißen Stein war, doch die Dankbarkeit der Patienten für das Wenige war berührend, ausgedrückt in Geschenken wie Wasserkokosnüsse, Orangen, Papayas und all die anderen herrlichen Früchte, auch Zuckerrohrstangen. Wünsche für die Zukunft Bei aller Dankbarkeit für unsere Hilfe gab es aber auch eine Wunschliste, besonders von Nurse Buchanan, der Leiterin von Harkers Hall. Könnt ihr nicht mal mit einem Zahnarzt kommen? So ganz verstand ich den Wunsch nicht, denn dass die Gebisse ab 30 sehr lückenhaft werden, hat sicher mehr mit der süßen Ernährung zu tun (Zuckerrohr), als mit mangelnden Sanierungsmöglichkeiten. Andererseits, einen Zahnarzt haben sie da in den Bergen noch nie gesehen. Der Wunsch von Nurse Buchanan ging an mich: Ich werde alles daran setzen, ihn in zwei oder drei Jahren zu erfüllen, wenn wieder wenigstens 6.000 Euro auf dem Spendenkonto sind. JOHANNA BURGHER AKTUELL 35 36-38_DMIL_Auswanderer.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:40 Uhr Seite 36 DIE MENSCHEN IM LAND ÄRZTE IM AUSLAND „Drum prüfe, wer sich ewig bindet …“ – als Arzt im Ausland Kaum eine Woche vergeht, in der nicht über die Tatsache berichtet wird, vor der Nordlicht aktuell schon 2006 bei der Vorstellung des Versorgungsberichtes 2005 der KVSH gewarnt hat: Der „Exodus der Ärzte“ aus Deutschland ins Ausland. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat den Anstieg der ausreisenden Ärzte von rund 1.850 auf 2.500 im vergangenen Jahr umgangssprachlich als Petitesse bezeichnet („schmales Rinnsal“). Abgesehen von der Tatsache, dass 2.500 auf Kosten des deutschen Steuerzahlers ausgebildete Ärzte bei einem angenommenen Kostensatz von ca. 150.000 Euro an Ausbildungskosten auch schon 37.500.000 Euro bedeuten (und das Jahr für Jahr!), es sich hierbei also nicht um „Peanuts“ handelt, sind es eben diese 2.500 Ärzte, die uns für die Versorgung im Lande und vor allem auf dem Lande in diversen Disziplinen fehlen. Unsere Idee war es nun, Kolleginnen und Kollegen, die im Ausland tätig sind oder es vorübergehend waren, um eine Stellungnahme zu bitten, was dort besser gemacht wird, was schlechter, und wie sie sich dort fühlen oder gefühlt haben. Alles rein subjektiv, nicht repräsentativ, somit nicht in irgendeiner Weise statistisch auswertbar. Wir wollten lediglich Anhaltspunkte sammeln, was in unserem Gesundheitswesen zu verbessern wäre. Diese Sammlung von Fakten wird seitens der Politik auch durchgeführt, dort geht es aber nahezu ausschließlich um volkswirtschaftliche Argumente. Die medizinische Sicht der Dinge bleibt meist auf der Strecke. Diese Lücke könnte man füllen, wenn man die richtigen Menschen fragte, nämlich Patienten und Ärzte (als unmittelbar Betroffene …). Der Hausarzt als Rückgrat des Systems Dr. Christian Lüdecke berichtet über seine Erfahrungen in Schweden Nordlicht: Warum haben Sie den Schritt ins Ausland gewagt? Der Schritt als Arzt ins Ausland, genauer nach Schweden, zu gehen, hatte natürlich nicht nur einen Grund. Zunächst war da meine konkrete berufliche Situation. Nach zwei sehr harten, frustrierenden Jahren als Assistenzarzt in der Inneren Medizin hatte ich den Weg in die Allgemeinmedizin gefunden und die Facharztausbildung erfolgreich absolviert. Es bot sich dann aber keine einfache Perspektive zum Einstieg in eine Arztpraxis. Meine Ausbildungs-Praxis hatte damals noch keinen Bedarf (heute findet sich für einen der Partner übrigens kein Nachfolger) und ich besaß nicht den Mut, mich im nicht gesperrten Heimatbezirk niederzulassen. Hier hatte auch die Niederlassungsberatung der KV Hessen Einfluss, die mir also auch zu Beginn der 2000er Jahre die Zukunft als Allgemeinarzt in den düstersten Farben schilderte und nahelegte, das Land doch zu verlassen. Ich habe dann aber erst noch einen Umweg über das örtliche Gesundheitsamt gemacht, in dem ich zwei Jahre arbeitete. Die Arbeit machte wenig Freude, war sehr bürokratisch. gestattet. Zu dieser zugegeben eigentlich diffusen Stimmungslage kam dann als entscheidendes Ereignis in der Weihnachtszeit eine Stellenanzeige der Region Västra Götaland in Südschweden, die mich sofort ansprach. Meine Frau sah die Sache sehr positiv, unser gemeinsamer Sohn war gerade knapp drei Jahre alt, und auch sie konnte sich einen Umzug nach Schweden vorstellen. Ihre berufliche Situation als Lehrerin mit Vertretungsverträgen, die halbjährlich zu drohender Arbeitslosigkeit zwangen, war auch nicht gerade befriedigend. Nachdem ich den ersten Schritt einer Kontaktaufnahme per E-Mail gemacht hatte, ging dann alles sehr einfach und schnell. Von schwedischer Seite wurde mir unkompliziert und in vielfältiger Weise der Schritt leicht gemacht. So bestand von Anfang an Kontakt zu deutschen Ärzten, die bereits in der Region arbeiteten und sich positiv äußerten. In einer Einführungsveranstaltung wurde genau das angeboten, was ich mir wünschte: Die Komplettierung der Ausbildung zum schwedischen Facharzt für Allgemeinmedizin. Ein anderer Grund war, dass mich die strenge Hierarchie, die ich Strukturiert und umfassend, eben auch in Frauenheilkunde, Kinderim Klinik-, aber auch Behördenalltag kennenlernen musste, sehr heilkunde, Psychiatrie etc. belastete. Ich hatte schon im Studium Auslandserfahrungen in Südafrika und der Schweiz gesammelt und wusste, dass man dort viel Nordlicht: Beschreiben Sie doch bitte, was Sie in Schweden anständiger miteinander umging, als ich es in Deutschland erleben gemacht haben? musste. Schon seit dem Studium spürte ich auch eine Sehnsucht In Schweden arbeitete ich zunächst als „Underläkare“, als Unterarzt danach, über den Tellerrand zu schauen und zumindest für eine Zeit in der Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Der deutsche in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten. Facharzttitel wird in Schweden nicht anerkannt. Nach der Erteilung Ein weiterer Grund lag darin, dass ich mich auch mit dem Facharzt- des schwedischen Facharzttitels arbeitete ich als „Distriktsläkare“ zeugnis in der Tasche noch nicht als fertig ausgebildet ansah. Ich (Distriktsarzt). Die Tätigkeit vor und nach der Facharztanerkennung empfand große Defizite, zum Beispiel im Bereich Frauenheilkunde, unterschied sich in der Heimat-Vårdcentral (ambulante Poliklinik) Kinderheilkunde. Natürlich hätte ich so als Allgemeinarzt in Deutsch- nur unwesentlich. Während der Underläkare-Zeit fanden allerdings land gut arbeiten können. Aber ich fühlte mich irgendwie nicht kom- regelmäßige, ganztägige Weiterbildungsveranstaltungen, ca. einplett, nur rudimentär mit dem absolut nötigsten Rüstzeug aus- mal im Monat und wöchentlich einstündige Ausbildungsgespräche 36 Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 36-38_DMIL_Auswanderer.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:40 Uhr Seite 37 DIE MENSCHEN IM LAND mit meiner Mentorin statt. Dazu kamen mehrere zweibis dreimonatige Ausbildungsabschnitte am Regionalen Krankenhaus in Borås. Dort habe ich u. a. in der Kinderklinik, Frauenklinik, Psychiatrie gearbeitet. Die Tätigkeit als Distriktsläkare in der Vårdcentral ist sehr vielfältig. Neben den Tätigkeiten, die auch einem deutschen Allgemeinarzt bestens vertraut sind, wie die Behandlung von Erkältungskrankheiten, Schmerzen des Bewegungsapparates, Chronikerbetreuung von Hypertonie, KHK etc. kommen eben auch andere Tätigkeiten hinzu. So habe ich z. B. die gynäkologische Erstuntersuchung bei Unterleibsbeschwerden, Ausfluss, vaginaler Blutung durchgeführt, Schwangere gemäß schwedischer Mutterschaftsrichtlinien betreut, Kinder gemäß schwedischem Vorsorgeprogramm nach der Geburt weiter betreut. In der Vårdcentral hatten wir einen Eingriffsraum, in dem ich kleinere Eingriffe bis zur Emmert-Plastik, Atherom- und Lipom-Entfernung durchgeführt habe. Die Versorgung von nicht dislozierten Frakturen erfolgte ebenfalls bei uns. Wir waren mit einer modernen Röntgenanlage ausgestattet, die die elektronische Übertragung der Bilder ins Krankenhaus nach Borås zum Radiologen und Orthopäden (in Schweden sind Orthopäden für die komplette Unfallchirurgie zuständig) ermöglichte. So konnte ich in Zweifelsfällen mit dem diensthabenden Orthopäden das Röntgenbild telefonisch besprechen und dann gegebenenfalls den Gips anlegen oder den Patienten zur chirurgischen Therapie weiterleiten. Ich war für ein Altenpflegeheim zuständig und habe dort wöchentlich Visite gemacht, außerdem gelegentlich, ca. einmal pro Monat, Sprechstunde in einer abgelegenen Außenpraxis, die ansonsten von einer Krankenschwester (Distriktssköterska) besetzt war. Nordlicht: Wie wurden Sie aufgenommen und wie verlief die „Eingewöhnung“ ins neue Arbeitsumfeld? Die Aufnahme in Schweden war insgesamt sehr positiv. Ich fühlte mich immer und überall willkommen. Als Deutscher wird man in Schweden als dem gleichen Kulturkreis zugehörig, quasi einer von uns, wahrgenommen. Der schwere Ärztemangel führt dazu, dass meine Arbeitskraft vom ersten Tag an sehr geschätzt wurde. Die Kollegen waren sehr hilfsbereit, ich wurde vorsichtig und langsam an den Arbeitsalltag herangeführt. Zunächst absolvierte ich drei Monate lang einen ganztägigen Sprachkurs in Göteborg. Dieser Sprachkurs war extra für Ärzte aus Mitteleuropa konzipiert. Am Ende des Kurses hospitierte ich einmal pro Woche einen Tag an meiner zukünftigen Arbeitsstelle. Nach Abschluss des Sprachkurses ging ich noch ca. zwei Wochen mit einem Kollegen mit, behandelte am Ende unter seiner Supervision meine ersten eigenen Patienten, bevor ich dann alleine Patienten behandelte. Hierbei war das Arbeitsklima immer sehr angenehm. Nie fühlte ich mich auch nur annähernd an die rüden und unfreundlichen Umgangsformen im deutschen Medizinbetrieb erinnert. Die Patienten reagierten durchweg positiv. Ich kann wirklich von keiner rassistischen oder sonstwie negativ auf mich als deutschen Arzt gemünzten Bemerkung berichten. Ich hatte den Eindruck, dass die Patienten richtig froh waren, endlich einen Arzt zu treffen und sich nach Kräften bemühten, mir vor allem bei meinen anfangs doch etwas knappen Sprachfertigkeiten, zu helfen. Nordlicht: Was gefällt Ihnen an der Arbeit in Schweden besser als in Deutschland? Vieles. Der Umgang in der Ärzteschaft miteinander. Die Kollegialität. Das Miteinander auch von verschiedenen Arztgruppen und Berufsgruppen wie Krankenschwestern und Ärzten. Der unaufgeregte, 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 37 36-38_DMIL_Auswanderer.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:40 Uhr Seite 38 DIE MENSCHEN IM LAND ÄRZTE IM AUSLAND wenig rechthaberische Umgang miteinander. Der Respekt voreinander. Auch der Vorrang der eigenen Gesundheit. Man achtet mehr darauf, dass es auch dem Arzt gut geht, dass auch er Bedürfnis hat nach Lebensqualität, Ruhe und Freizeit. Die absolute Priorität der Familie. Hier ist es keine Frage, dass man bei Krankheit des Kindes zu Hause bleibt. Natürlich auch der Vater, wenn die Frau arbeitet. Die offenen Türen, d. h. die beruflichen Möglichkeiten, die sich bieten. arztbesuche kosten mit Überweisung ca. 22 Euro, ohne Überweisung würden sie ca. 34 Euro kosten, finden aber de facto kaum statt, da die Patienten von den Facharztzentren der Kliniken zunächst an ihren Hausarzt verwiesen werden. Auch die Zuzahlung zu Medikamenten ist gestaffelt und kann bis max. ca. 450 Euro in zwölf Monaten betragen. Insgesamt gehen die Schweden viel seltener zum Arzt. Erstens weil es einfach zu wenige Ärzte gibt, aber auch, weil viele banale Erkrankungen nicht sofort vom Arzt behandelt werden und dies auch der Bevölkerung so vermittelt wird. Und weil z. B. chronisch Kranke, die stabil eingestellt sind, nur jährliche Kontrolltermine beim Arzt erhalten. Ärzte-Hopping ist aufgrund der Struktur des Gesundheitswesens mit geografischer Zuständigkeit praktisch unmöglich. Da jeder in Schweden dauerhaft lebende Mensch eine zwölfstellige Personennummer hat und diese auch selbstverständlich immer und überall, eben auch im Gesundheitswesen, abgefragt wird, ist ein Missbrauch des Systems kaum möglich. Ein großes Problem für so genannte Illegale, also Flüchtlinge, die sich ohne Aufenthaltserlaubnis in Schweden verstecken. Nordlicht: Was ist an Ihrer Arbeit in Schweden schlechter? Weniges. Der Arztberuf ist kein freier Beruf in Schweden. Das bedeutet eigentlich im Alltag nicht viel, manchmal spürt man aber, dass die Regeln von anderen, da oben, gemacht werden. Als Kassenarzt in Deutschland muss ich allerdings sagen, dass dies im deutschen Kassenarztsystem eher noch schlimmer ist. Es war manchmal bitter zu erleben, dass man einen Patienten mit einem schwierigen Problem nicht in der spezialisierten Facharztschiene an den Krankenhäusern unterbringen konnte bzw. häufig für deutsche Verhältnisse unglaublich lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin bestanden. In Schweden gibt es Wartezeiten von bis zu fünf Jahren! Nordlicht: Was werten Sie dort als Vorteil, was als Nachteil gegenüber dem Gesundheitssystem in Deutschland? Vorteil: Die Arbeitsbedingungen. Die Vielfalt der Aufgaben im Nordlicht: Welche Unterschiede zwischen den Gesundheitsprimärärztlichen System. Die Möglichkeiten, die sich im beruflichen systemen sehen Sie? Alltag, aber auch in der berufViele. Dies im Detail auflichen Entwicklung bieten. Hier zuzählen ist eine Herkulesin Schweden stehen alle die aufgabe. Man kann es aber Türen weit offen, vor denen schön so zusammenfassen: In ich in Deutschland immer stand, Schweden sind die Bedinweil sie doppelt und dreifach gungen für die Ärzte besser, in verriegelt waren. Du willst Deutschland für die Patienten. forschen? Kein Problem, schön Dies liegt einfach daran, dass es dass Du Dich engagierst, wir in Schweden ein echtes Primärunterstützen dich. Du möchtest arztsystem gibt. Und auch die noch ein paar Jahre Psychiatrie Ärzteschaft sich das Recht machen? Gerne, wir können nimmt, menschlich zu sein und dich gut brauchen, usw. Bedürfnisse nach Ruhe und Freizeit zu haben. Daneben beIn der Arbeit als Allgemeinarzt steht ein erheblicher Ärzteauch ganz klar der hohe mangel. Dies wirkt sich Stellenwert, den die Allgevielfältig, aber vor allem durch meinmedizin unter Kollegen, sehr lange Wartezeiten für die aber auch in der Bevölkerung Patienten aus. Die Qualität der Medizin empfand ich als definitiv höher als in Deutschland, vor allem genießt. Es wird streng nach EbM-Kriterien gearbeitet, dies ist sogar im Querschnitt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient die für seine gesetzlich so festgelegt. Dadurch ziehen alle an einem Strang. Die Erkrankung nach EbM-Kriterien beste Therapie erhält, ist einfach Qualität der medizinischen Leistung ist dann auch höher, es wird deutlich höher als in Deutschland. Es gibt nicht diese Eminenz-Hörig- weniger fehl- und falschversorgt. Eine Brustkrebspatientin kann keit. Wer etwas behauptet, muss es auch belegen können. Ein aka- davon ausgehen, am Brustkrebszentrum die für sie nach EbM beste demischer Grad reicht für die Etablierung von Therapieleitlinien Therapie zu erhalten, ebenso der KHK-Patient. alleine nicht aus. In den praktischen Details gibt es natürlich unzählige Unterschiede. Ein Vorteil war auch, dass ich fest bei der Region im öffentlichen Die Studien, auf die sich die Therapieempfehlungen stützen, sind Dienst angestellt war. Dadurch keinerlei ökonomische Risiken zu allerdings die gleichen, die auch in Deutschland diskutiert werden. tragen hatte, mein Gehalt pünktlich auf dem Konto war. Dennoch Das Sozialsystem, in dem das Gesundheitssystem ja nur ein Teil ist, hatte ich die Möglichkeit, mein Gehalt durch Vertretungstätigkeit ist anders aufgebaut. Die Gesundheitskosten werden von allen über aufzubessern. Steuern finanziert. Es gibt im Prinzip nur eine gesetzliche Krankenkasse (Försäkringskassan). Krankmeldungen sind im Prinzip unbe- Nachteil: Die für die Patienten teilweise sehr schlechte Erreichbarfristet, also über Jahre möglich. Dies wird auch teilweise ausgenutzt, keit von Ärzten, unerträglich lange Wartezeiten bei ernsten Erkranda z. B. die Arbeitslosengeldzahlungen zeitlich befristet sind. Dafür kungen, Ärztemangel. Als Arzt fällt mir gar nicht so viel ein. Vielleicht wird vom ersten Tag einer Krankmeldung an nur ein Teil des Ge- am ehesten noch die Reglementierung, aber das empfinde ich jetzt haltes weitergezahlt, der sich bei längerer Dauer weiter reduziert. in Deutschland eher als noch schlimmer. DR. CHRISTIAN LÜDICKE, Die Patienten müssen bei jedem Arztbesuch einen Betrag von ca. ALLGEMEINARZT, ULRICEHAMN, VÄSTRA GÖTALAND, SCHWEDEN 15 Euro selbst bezahlen bis zu einer Grenze von ca. 110 Euro. Fach38 Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 Kopiervorlage zum Heraustrennen 39-40_Service_Patienteninfo:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:41 Uhr Seite 39 18:41 Uhr Seite 40 Kopiervorlage zum Heraustrennen 29.07.2009 39-40_Service_Patienteninfo:30-31 Quali.qxd 41 Patienteninfo Arznei.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:42 Uhr Seite 41 ARZNEIMITTEL Liebe Patientin, lieber Patient, trotz des am 17.02.2006 verabschiedeten „Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetzes" (AVWG) steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arznei - und Verbandmittel auch im ambulanten Bereich weiter an. Die Hauptursachen stehen fest: der medizinische Fortschritt mit Einführung sehr teurer Medikamente (z. B. ambulante Krebs-, Rheuma-, MS-Behandlung). Diese erfolgen zunehmend im ambulanten Bereich. Dazu kommt die immer älter werdende Bevölkerung mit der Zunahme von chronischen Erkrankungen wie Gefäßverkalkung, Diabetes, chronische Bronchitis, Gelenkverschleiß und leider auch Demenz. Trotzdem wird die Verantwortung für die Ausgabensteigerung weiterhin Ihrem Arzt zugeschoben. Als habe er zu viel verordnet! In Wahrheit verschreibt Ihr Arzt nur das medizinisch Notwendige und bemüht sich dabei stets um die günstigste Variante. s i e w n i H r e g i t h c i w Schleswig-Holsteins Ärzte haben bundesweit die niedrigste Verordnungsquote, sie sind auch beim Verschreiben kostengünstiger, aber qualitativ hochwertiger Medikamente Spitze. Das wird vom Gesetzgeber leider nicht honoriert. Im Gegenteil: Ihr Arzt wird zusätzlich bedroht und muss in Zukunft noch genauer hinsehen, ob eine Arzneimittelverordnung wirklich nötig ist. Überschreitet Ihr Arzt nämlich sein Budget für Arzneimittel, muss er die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Das AVWG hat also für Ihre medizinische Versorgung Konsequenzen. Es kann Ihnen passieren, dass Ihr Arzt Ihnen das gewohnte Medikament nicht mehr verschreibt. Was können Sie und Ihr Arzt in diesem Fall tun? Ihr Arzt wird immer versuchen, Ihnen ein günstiges Medikament gleicher Qualität zu verschreiben. Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt auf teure Medikamente eingestellt sind, wird Ihr Arzt Ihnen z. B. ein qualitativ gleichwertiges, aber kostengünstigeres Präparat verschreiben, sofern es für Sie verträglich ist. Wunschverordnungen müssen Sie allerdings selbst zahlen. Verantwortlich für diese Entwicklung ist aber nicht Ihr Arzt, sondern der Gesetzgeber. Ihr Arzt verdient an der Verordnung von Medikamenten nichts, er trägt aber die volle therapeutische Verantwortung und das wirtschaftliche Risiko. Wenn Sie noch Fragen haben, wir helfen Ihnen gern. Rufen Sie uns an. Patiententelefon der KVSH: 04551 803308 Kopiervorlage zum Heraustrennen Ihre KVSH ) n i e k r n? e d e t o l ( a s h e r r te e d en n a m n a i E d ik e M 42-43 Service_Pharmako gea?nd.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:42 Uhr Seite 42 SERVICE PHARMAKOTHERAPIE In lockerer Reihenfolge präsentieren wir Ihnen im Nordlicht jeweils ein Thema aus dem Bereich der Pharmakotherapie. Die Artikel beinhalten Ergebnisse eigener subjektiver Erfahrung und Einschätzungen von Kollegen, orientieren sich an Studienergebnissen, nationalen und internationalen Datenbanken und nationalen Leitlinien. Um lebendig zu sein – die Pharmakotherapie ist ein lebendes Wesen – hat manche Aussage provokativen Charakter. Dieses ist beabsichtigt, um Sie aufzufordern, sich mit der Pharmakotherapie kritisch zu beschäftigen. Pneumokokken-Impfung: Pro und Kontra Das alte Reizthema „Impfung: ja oder nein?“ gibt immer noch Anlass zu Kontroversen Deutschlandweit sterben laut Ärzte Zeitung jährlich etwa 75.000 Menschen an einer Pneumonie, die weltweit zu den häufigsten Infektionskrankheiten zählt. Weltweit sterben jährlich etwa zwei Millionen Menschen an einer durch Pneumokokken verursachten Infektion. Säuglinge sterben häufig an einer PneumokokkenMeningitis. In etwa 90 Prozent sind Pneumokokken die Erreger der Lungenentzündung. Patienten und so mancher Arzt glauben, dass eine (!) Einzel-Pneumokokken-Impfung das Problem löst und eine lebenslange Immunität gegen eine Pneumokokken-Pneumonie bestünde. Dem ist nicht so. Neben älteren Menschen sind besonders Kinder in den ersten fünf Lebensjahren betroffen. stoff, der gegen 23 Serotypen gerichtet ist, die für über 90 Prozent aller durch Pneumokokken verursachten Infektionen verantwortlich sind (PNEUMOVAX 23). Mit zunehmendem Lebensalter nimmt das Spektrum der Serotypen zu, die für Infektionen verantwortlich sind. Erreicht man in den ersten zwei Lebensjahren eine relativ hohe Abdeckungsquote (coverage) von ca. 80 Prozent durch die Impfung, ist diese deutlich niedriger, wenn man ein Lebensalter bis 16 Jahre zu Grunde legt. Aufgrund des besonderen kindlichen Immunsystems kann dieser Impfstoff vor dem zweiten Lebensjahr keinen verlässlichen Immunschutz bewirken, weswegen er in dieser Altersgruppe auch nicht empfohlen wird. Der zweite Impfstoff ist ein siebenvalenter Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff, der für Kinder ab vollEs besteht kein Zweifel, dass kaum eine medizinische Maßnahme endetem zweiten Lebensmonat bis zum sechsten Geburtstag zur wie die Impfung unzählige Leben gerettet hat. Dennoch geben Verfügung steht (PREVENAR). Diese sieben Serotypen sind für etwa Impfungen seit ihrer Einführung vor 200 Jahren auch heute noch 70 Prozent aller durch Pneumokokken verursachten InfektionsAnlass zu Kontroversen. krankheiten bei Kindern verantwortlich. Seit März 2001 wird die Pneumokokken-Impfung auch bei Säuglingen von der sechsten Woche bis zum 24. Lebensmonat empfohlen. Schon lange galt bereits die Impfempfehlung gegen Pneumokokken und Influenza für Personen ab dem 60. Lebensjahr. Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), Säuglinge, Kinder und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, wie z. B. chronischen Lungenerkrankungen einschließlich Asthma und COPD, chronischen Herz- Kreislauferkrankungen, chronischen Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus und anderen Stoffwechselerkrankungen zu impfen. Wer gegen Pneumokokken geimpft werden sollte sowie einen exakten Impfzeitplan für Säuglinge und Kinder finden Sie detailliert im Internet aufgelistet. Bei 60-Jährigen ohne Risikofaktoren genügt nach meiner Meinung alle zehn Jahre eine Wiederholungsimpfung. Doch dazu gibt es die unterschiedlichsten Empfehlungen. Brandneu auf den Markt gekommen ist ein zehnvalenter Pneumokokken-Impfstoff für Kinder von der Firma GlaxoSmithKline. Gegenüber dem bisherigen siebenvalenten Impfstoff PREVENAR enthält er drei weitere Serotypen, die mit schweren Verläufen assoziiert und speziell in Europa verbreitet sind. Sie sehen: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen, denn auch weiterhin wird es Lücken bei der Erfassung pathogener Pneumokokken geben. Mit PREVENAR hat man 2009 nur 40 Prozent der Erkrankungen (Pneumonie, Otitis media, Meningitis u. a.) bei Kindern unter zwei Jahren erfasst. Mit der neuen Vakzine SYNFLORIX werden etwa weitere 20 Prozent abgedeckt. In der klinischen Erprobung befindet sich derzeit ein 13-valenter Impfstoff, mit dem bald zu rechnen ist. Unterschiedliche Meinungen Seit der Impfeinführung wird das Thema Impfung kontrovers diskutiert. Impfbefürworter halten Patienten mit primären (AntikörUnterschiedliche Empfehlungen permangel, T-Zelldefekte, Komplement-Defekte u. a.) und sekunFür die Pneumokokken-Impfung stehen drei Impfstoffe zur Ver- dären Immundefekten (HIV, Asplenie, onkologische Erkrankungen, fügung: pharmakologische Immunsuppression) für Risikopatienten, die eine Erstens ein 23-valente Pneumokokken-Kapselpolysaccharid-Impf- Pneumokokken-Impfung besonders benötigen. 42 Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 42-43 Service_Pharmako gea?nd.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 Die Impfkritiker wenden ein Keine Anwendung der Pneumokokken-Impfung sollten Patienten mit krankheits- oder therapiebedingter Immunsuppression erhalten, u. a. weil mit keiner ausreichenden Antikörperbildung zu rechnen ist. Abhängig vom Ausmaß der Immunsuppression im Rahmen der Erkrankung bzw. ihrer Behandlung kann es zwei Jahre oder länger dauern, bis die Leistungsfähigkeit des Immunsystems wieder voll hergestellt ist. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Impfung sollte der mitbehandelnde Facharzt oder ein Impfspezialist hinzugezogen werden. In der Fachinformation zu SYNFLORIX heißt es: „Wie bei anderen Impfstoffen ist davon auszugehen, dass bei Patienten, die eine immunsuppressive Behandlung erhalten, keine ausreichende Immunantwort induziert wird.“ In einer wissenschaftlichen Information zur Pneumokokken-Impfung der Firma Wyeth heißt es zum 23-valenten Impfstoff (Pneumovax 23): „PPV 23 schützt zwar vor invasiven Erkrankungen bei immunkompetenten Patienten, liefert jedoch nur minimalen (wenn überhaupt) Schutz bei immuninkompetenten Patienten. Auch konnte eine Prävention der Pneumonie nicht nachgewiesen werden.“ 18:42 Uhr Seite 43 Was wirkt wirklich? Offensichtlich lässt sich die Natur nicht so leicht überlisten, auch wenn die Firma Wyeth einen neuen Impfstoff herausbringen wird, der gegen weitere sechs Virusvarianten schützen soll. Darunter befindet sich auch der gefürchtete Serotyp 19 A. Es braucht auch nicht gegen jeden Serotyp ein Impfstoff entwickelt zu werden, da viele der Pneumokokken-Erreger wenig aggressiv, andere sogar völlig harmlos sind. Theoretisch können aber auch neue Erregervarianten mit unbekanntem Risiko entstehen (Replacement). Es ist grundsätzlich mit einem Wiederanstieg von Erkrankungen infolge Serotypenwandel zu rechnen. Die Schutzwirkung lässt nach und alle fünf bis zehn Jahre wird ein neuer Impfstoff benötigt. Jüngstes Beispiel der kontroversen Diskussion um das Impfthema ist am 06.01.2009 im Deutschen Ärzteblatt mit der Überschrift erschienen: „Meta-Analyse aus der Schweiz: PneumokokkenImpfung ohne Wirkung“. Und weiter: „50 Jahre nach seiner Einführung und trotz mehrfacher Verbesserung ist der PolysaccharidImpfstoff (PNEUMOVAX 23) umstrittener denn je. Die Wirkung wird bei Erwachsenen in Frage gestellt. Aber: Die Autoren der CochraneDa keine Erfahrungen vorliegen, ist eine sorgfältige Nutzen-Risiko- Meta-Analyse verteidigen ihre Impf-Empfehlungen.“ Abwägung in der Stillzeit angezeigt. Das Arznei-Telegramm hält die Empfehlung einer generellen Impfung aller Säuglinge mit PREVENAR derzeit für unzureichend „Die Natur magst du mit aller Gewalt austreiben, dennoch kehrt sie abgesichert. immer zurück“ (Horaz). Statt der erhofften Problemlösung durch die Pneumokokken-Impfung droht eventuell neues Ungemach. Lassen Sie sich nicht kirre machen – halten Sie sich an die Empfehlungen der STIKO. Und ein bärenstarkes Argument für die In den USA hat nach neuesten Studien die Impfkampagne dazu (generelle?) Impfung ist die (Verhinderung?) Eindämmung von geführt, dass sich besonders gefährliche Erregervarianten rasch aus- Antibiotika-Resistenzentwicklungen. Bezüglich der Kosten-Nutzenbreiten. Eine außergewöhnlich gefährliche Variante der Pneum- Frage spricht vieles für mehr Nutzen bei tragbaren Kosten. okokken, der Serotyp19 A, der früher als Rarität galt, ist auf dem Vormarsch und gegen die üblichen Antibiotika obendrein resistent. Unser Fazit zur Pneumokokken-Impffrage bleibt: „A big YES and a Gerade in Regionen mit einer hohen Impfrate ist dieser Serotyp der little NO.“ DR. JÖRN PANKOW, KVSH häufigste Auslöser lebensbedrohlicher Pneumokokken-Infektionen. Durch dieses „Replacement-Phänomen“ kann, wie dieses Beispiel zeigt, die Effektivität eines Pneumokokken-Impfprogramms gefährdet werden. Über 100 Varianten von Pneumokokken sind bekannt. 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 43 44-47_Service_Seminare.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:43 Uhr Seite 44 SERVICE WAS, WANN, WO? Seminare Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen. Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das NORDLICHT. für Ärzte für Ärzte in Zusammenarbeit mit der Apo-Bank thema: „ Die Entwicklungen im Blick“ thema: Workshop Praxisabgabe/ – Gestaltungen und Erfahrungsberichte zum Vertragsarztrecht – Praxisübergabe/Einsteiger datum: 2. SEPTEMBER, 15.00 BIS 18.00 UHR 28. OKTOBER, 15.00 BIS 18.00 UHR datum: 2. SEPTEMBER, 15.00 BIS 19.00 UHR Dieser Workshop wendet sich an Ärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, und an Ärzte, die eine Praxis übernehmen wollen. Was gilt es bei der Praxisabgabe/-übergabe zu beachten? Wer bestimmt den Nachfolger und den Kaufpreis? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich der Workshop, der einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und alternativen Lösungsmöglichkeiten bei der Praxisabgabe bzw. Übernahme bietet. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ist Anfang 2007 in Kraft getreten. Inzwischen liegt auch der neue Bundesmantelvertrag vor, der viele offene Fragen des Gesetzestextes beantwortet und praktikable Ansätze bereithält. Für niedergelassene Ärzte ergeben sich unter anderem Neuerungen im Bereich der Niederlassung und der gemeinsamen Berufsausübung bis hin zur Filialbildung und Halbierung von Zulassungen. Neu definiert wurde auch der „angestellte Arzt“. Ganz konkret erlaubt die Neuregelung, dass die vertragsärztlichen Pflichten unter Mitwirkung angestellter Ärzte gewährleistet werden können. Doch wie sehen die Gestaltungen konkret aus? Worauf ist zu achten? Neutrale Information tut Not! Die Themenschwerpunkte zu diesem Seminar im Einzelnen: • Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften und Zweigpraxen • Teilberufsausübungsgemeinschaften • Einbindung angestellter Ärzte • Verkauf von halben Zulassungen • Atomisierung von Anstellungsverhältnissen • Konzessionshandel, jetzt legal? • Umwandlung von Vertragsarztsitzen in Angestelltensitze • Entbehrlichkeit des Nachbesetzungsverfahrens • Neue Verwertungsmöglichkeiten von Vertragsarztsitzen • Partieller Wegfall der Drei-Prozent-Regelung beim Job-Sharing • Erstarken von Angestelltensitzen • Medizinische Versorgungszentren: Aktuelle Rechtslage • Möglichkeit der Kooperation von Ärzten und Zahnärzten • Achtung: Steuerfallen erkennen ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg REFERENT: Theo Sander, IWP-Institut für Wirtschaft und Praxis Biganski GmbH, Münster Moderatorin: Marion Grosse, Betriebswirtschaftliche Beratung der KVSH Teilnahmebedingungen: Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. der gesetzlichen MwST 70 Euro pro Person. Wir bitten Sie, diese auf das Kto. 2099790098, BLZ 23092620, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Lübeck, einzuzahlen. Sie muss auch dann entrichtet werden, wenn eine angemeldete Person nicht am Seminar teilnimmt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Anmeldung bitte schriftlich bis zum 24. August Im Gegenzug wendet sich der Workshop auch an Ärzte, die einen Einstieg in die ambulante Versorgung erwägen. Thema ist der klassische Weg einer Niederlassung durch Praxisabgabe/-übergabe. Doch mit der Umsetzung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hat es eine Vielzahl an Änderungen und neuen Möglichkeiten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gegeben. So werden insbesondere in diesem Workshop Kooperationsformen aufgezeigt, aber auch Möglichkeiten der Anstellung oder hälftige Versorgungsaufträge sind ein Thema. ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Raum „Kuba 2“ Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg REFERENTIN: Bianca Hartz, Abteilung Zulassung/Praxisberatung TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Der Workshop ist kostenfrei. ANMELDUNG & AUSKUNFT: Anmeldungen bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Telefon: 04551 883881 kontakt + anmeldung abt. qualitätssicherung Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Nadine Kruse Telefon: 04551 883332 Fax: 04551 883374 E-Mail: [email protected] 44 Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 44-47_Service_Seminare.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:43 Uhr Seite 45 SERVICE für Ärzte für Ärzte thema: Workshop Job-Sharing thema: Betriebswirtschaftliches Seminar: Die Gesundheitsreform datum: 23. SEPTEMBER, 15.00 BIS 18.00 UHR datum: 23. SEPTEMBER, 15.00 BIS 19.00 UHR Der Workshop richtet sich sowohl an zukünftige Job-Sharer und angestellte Ärzte, als auch an Praxisinhaber. Es werden die Unterschiede zwischen JobSharing-Zulassung und Anstellung mit Leistungsbeschränkung und der halben Zulassung aufgezeigt und die Modalitäten bei der Berechnung der Leistungsbeschränkung und die Auswirkungen auf die Honorareinkünfte erläutert. Die Veränderungen der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen haben vielfach erhebliche Auswirkungen auf Ihre Praxen. Um Ihnen einen Überblick hierüber zu verschaffen, sollen im Rahmen dieses Seminars bereits realisierte und geplante Änderungen kurz und übersichtlich dargestellt werden: • Der Gesundheitsfonds • Wettbewerbsstrategien der Krankenkassen • Fusionen der Krankenkassen • Regelungen zur Insolvenz für Krankenkassen • Entwicklungstendenzen in der Privaten Krankenversicherung • Neue Tarifangebote für Versicherte – PKV-Basistarif – GKV-Wahltarife • Aktuelle Situation im Krankenhaussektor • Neue Vertragswelt in der GKV: – Hausarztzentrierte Versorgung – Besondere ambulante Versorgung – Öffnung der Krankenhäuser für spezielle Leistungen • Vergütung der Vertragsärzte – Auswirkungen der Honorarreform – Fahrplan für die nächsten Jahre • Bedarfsplanung Alle diese Entwicklungen haben entweder unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf Ihr Unternehmen Arztpraxis. Das Seminar soll Sie unterstützen, diese schneller zu erkennen, um gegebenenfalls Ihre Praxis darauf auszurichten. Für diese Veranstaltung sind Fortbildungspunkte beantragt worden. ORT: Vorstandssaal 2 der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg REFERENTEN: André Zwaka, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Karsten Willms, Finanzen TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Der Workshop ist kostenfrei. ANMELDUNG & AUSKUNFT: Anmeldungen bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Telefon: 04551 883881 ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg REFERENTIN: Marion Grosse, Betriebswirtschaftliche Beratung der KVSH TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Das Seminar ist kostenfrei. Anmeldung bitte schriftlich bis zum 14. September kontakt + anmeldung abt. qualitätssicherung Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Nadine Kruse Telefon: 04551 883332 Fax: 04551 883374 E-Mail: [email protected] 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 45 44-47_Service_Seminare.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:43 Uhr Seite 46 SERVICE WAS, WANN, WO? Seminare Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen. Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das NORDLICHT. für Ärzte für Arzthelferinnen thema: „QEP®-Einführungsseminar“ thema: Die Abrechnung – Sie fragen, wir antworten datum: 25. UND 26. SEPTEMBER, 30. UND 31. OKTOBER, FREITAGS 15.00 BIS 18.00 UHR, SAMSTAGS 9.00 BIS 17.00 UHR datum: 30. SEPTEMBER, 14.00 BIS 17.00 UHR Mit QEP® stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein für Praxen spezifisches Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung. QEP® – „Qualität und Entwicklung in Praxen“ – wurde gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, QM-Experten und unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Arzthelferinnen entwickelt. QEP® bietet Ihnen • konsequente Praxisorientierung • einfache Anwendbarkeit • viele Umsetzungsvorschläge und Musterdokumente • die Möglichkeit zur Fremdbewertung/Zertifizierung Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen insbesondere aktuelle Abrechnungsfragen zum EBM und zur GOÄ erörtern sowie auf Fragen rund um die Abrechnung per Datenträgeraustausch eingehen. INHALTE DES SEMINARS: • Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und Grenzen von QM • Einstieg in das QM-System QEP® (Qualität und Entwicklung in Praxen) • Intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP®-Systems (Qualitätszielkatalog kompakt/QEP®-Manual) • Arbeitstechniken und Werkzeuge – erste Schritte für den Aufbau eines QMSystems in der eigenen Praxis ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg ORT: Holstenhallen, Justus-von-Liebig-Straße 2 - 4, 24537 Neumünster REFERENTEN: Peter Tietgen, Abrechnungsleiter Dieter Struck, Referent, Abrechnungsabteilung Timo Rickers, IT-Berater der KVSH Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Das Seminar ist kostenfrei. Achtung: Dieses Seminar betrifft die Arzthelferinnen folgender Kreise: Neumünster, Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg, Plön Anmeldung bitte schriftlich bis zum 21. September TEILNAHMEGEBÜHR: 200 Euro pro Person, inkl. Kursmaterial (QEP®-Qualitätszielkatalog/QEP®-Manual) und Verpflegung FORTBILDUNGSPUNKTE: 18 TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder E-Mail), Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltung bzw. im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis drei Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. Spätere Absagen oder Nichterscheinen erfordern die volle Seminargebühr. kontakt + anmeldung abt. qualitätssicherung kontakt + anmeldung abt. qualitätssicherung Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Telefon: 04551 883204 Fax: 04551 8837204 E-Mail: [email protected] Nadine Kruse Telefon: 04551 883332 Fax: 04551 883374 E-Mail: [email protected] 46 Regina Steffen 04551 883292 [email protected] Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 44-47_Service_Seminare.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:43 Uhr Seite 47 SERVICE für onkologisch tätige Ärzte für Ärzte thema: Lymphabflussstörungen in der Onkologie thema: Workshop Kooperationen datum: 30. SEPTEMBER, 16.00 BIS 18.00 UHR datum: 7. OKTOBER, 15.00 BIS 18.00 UHR 9. DEZEMBER, 15.00 BIS 18.00 UHR Bei Krebsleiden treten nach Primärtherapie bzw. beim Fortschreiten Lymphabflussstörungen auf, die die Lebensqualität der Patienten deutlich beeinträchtigen. Für die onkologisch verantwortlichen Ärzte gehört die Mitbetreuung dieser Folgezustände zum Basisrepertoire. Die häufigsten Grundleiden, die zu Lymphödemen führen, sind Brustkrebs, HNO-Tumore, das maligne Melanom und Tumore des kleinen Beckens. Zur Behandlung der Lymphödeme stehen keine medikamentösen oder chirurgischen Optionen zur Verfügung, die apparative Entstauung hat nur begrenzten Wert. Die wirksamste Behandlung ist die kombinierte physikalische Entstauung (KPE), mit den Namen Asdonk und Földi verbunden. Die manuelle Lymphdrainage mit Begleittherapien wird von speziell geschulten Physiotherapeuten durchgeführt; die Kompressionsware sollte von dafür zertifizierten Sanitätshäusern angemessen und ausgeliefert werden. Die Lymphödempatienten müssen bezüglich Alltags- und Berufsleben beraten werden. Wird wegen orthopädischer Begleiterkrankungen physikalische/Physio-Therapie verordnet, so ist eine Reihe von Kontraindikationen zu beachten. Über Ursachen, Diagnostik, Therapie und Beratung referiert PD Dr. Helmut Rogge (Internist/Hämatologie), der die onkologisch und lymphologisch ausgerichtete Rehaklinik in Schönhagen (Damp-Gruppe) leitet. Nach einem Einführungsreferat wird er Ihre Fragen und Probleme des Praxisalltags diskutieren und beantworten. Für diese Veranstaltung sind Fortbildungspunkte beantragt worden. Heutzutage wird immer wieder behauptet, dass die Zukunft in Kooperationen und Netzwerken und der Verzahnung mit den Krankenhäusern liegt. Ist dem so? Der Workshop vermittelt das notwendige Grundwissen, zeigt verschiedene Formen der Kooperationen auf und gibt Tipps für die Planung. ORT: Vorstandssaal 2 der KVSH (07.10.) Sitzungszentrum der KVSH, Raum „Kuba 1“ (09.12.) Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg REFERENTINNEN: Bianca Hartz, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Marion Grosse, Abteilung Zulassung/Praxisberatung TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Das Seminar ist kostenfrei. ANMELDUNG & AUSKUNFT: Anmeldungen bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Telefon: 04551 883881 ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg REFERENT: PD Dr. Helmut Rogge, Ärztlicher Leiter und Chefarzt der Abteilung für Onkologie an der Reha-Klinik Schloß Schönhagen GmbH Ärztliche Leitung: Dr. Lothar Plaumann, Arzt für Innere Medizin und Hämatologie in Kiel und Vorsitzender der OnkologieKommission TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Das Seminar ist kostenfrei. ANMELDUNG bitte schriftlich bis zum 21. September kontakt + anmeldung abt. qualitätssicherung Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Nadine Kruse Telefon: 04551 883332 Fax: 04551 883374 E-Mail: [email protected] 08 | 2009 Nordlicht AKTUELL 47 48-51_Service.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:44 Uhr Seite 48 SERVICE WAS, WANN, WO? Veranstaltungen KVSH-Kreisstellen Wir übernehmen nur für KVSH-Termine Gewähr. 12. NOVEMBER, 20.00 UHR Plastische Chirurgie im Spannungsfeld zwischen rekonstruktiver und Mode-Chirurgie Ort: Info: 9. SEPTEMBER, 17.00 UHR Navigation beim künstlichen Gelenkersatz ConventGarten, Rendsburg Dr. Achim Diestelkamp, Tel. 04331 663966, Fax: 04331 663929, E-Mail: [email protected] 10. SEPTEMBER, 19.00 UHR Wundheilungsstörungen nach kardiochirurgischen Eingriffen Deutschland 30. SEPTEMBER, 17.00 UHR 4. SEPTEMBER, 8.30 UHR UND 5. SEPTEMBER, 9.00 UHR Krebsberatung 11. Rostocker Antiinfektivatage 31. OKTOBER, 11.00 UHR Ort: 125 Jahre Flensburger Ärzteverein Festveranstaltung am Vormittag, Festball am Abend Info alle Termine: Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel. 0461 42939, Fax: 0461 46891, E-Mail: [email protected] Info: 4. UND 5. SEPTEMBER Schleswig-Holstein 10. Deutscher Medizinrechtstag: Haftung ohne Grenzen – Risiken durch Telemedizin, Delegation, Marketing Ort: Info: 16. SEPTEMBER, 15.00 BIS 19.00 UHR Ja bitte! – Schutzimpfungen für ältere Menschen Ort: Universitätsklinikum Rostock, Institut für klinische Phamakologie im Zentrum für Pharmakologie und Toxikologie, Schillingallee 70, 18057 Rostock Dr. Rainer Wacke, Tel. 0381 4945777, Jana Spaller, Tel. 0381 4945781 Anmeldung: Tel. 0381 4945780 oder 4945781, Fax 0381 4945782, E-Mail: [email protected] Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Gebäude 53, Raum T1, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck InterContinental, Frankfurt Stiftung Gesundheit, Tel. 040 8090870, Fax: 040 809097555, E-Mail: [email protected] 10. UND 13. SEPTEMBER Ja bitte! – Schutzimpfungen für ältere Menschen 31. Wissenschaftlicher Kongress des Deutschen Ärztinnenbundes - Ärztin macht Prävention Ort: Ort: 30. SEPTEMBER, 15.00 BIS 19.00 UHR Info: Stexwig bei Schleswig, Dorfstraße 33, 24847 Borgwedel (Ortsteil Stexwig) Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. in Schleswig-Holstein, Flämische Straße 6 - 10, 24103 Kiel, Tel. 0431 94294, Fax: 0431 94871, E-Mail: [email protected] Info: Operatives Zentrum des Universitätsklinikums Leipzig, Liebigstraße 20, 04103 Leipzig Deutscher Ärztinnenbund e. V., Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Tel.: 030 400456540, Fax: 030 400456541 Tagungsorganisation Tel. 0341 6877735, E-Mail: [email protected] 23. SEPTEMBER, 17.00 BIS 20.00 UHR Grundannahmen und Haltungen in der Traumatherapie Hotel Mercure, Hanseatenplatz 2, 25524 Itzehoe Ulla Kamps-Blass, Tel. 04821 600184, Fax: 04821 8886306, E-Mail: [email protected] Ausbildung zum Gesundheitstrainer für das Programm „Herz mit Verstand“ Ort: Info: 8. OKTOBER, 20.00 UHR Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Pharmakotherapie Ort: Info: 11. BIS 13. SEPTEMBER, 16. BIS 18. OKTOBER, 15. BIS 17. JANUAR 2010 18. BIS 21. NOVEMBER ConventGarten, Rendsburg Dr. Achim Diestelkamp, Tel. 04331 663966, Fax: 04331 663929, E-Mail: [email protected] MEDICA 2009 Ort: Info: 7. NOVEMBER, 9.00 BIS 13.30 UHR 15. Schleswiger Schmerztagung: Palliativmedizin und Hospizdienst Ort: Info: 48 Institut für Therapie und Beratung, Fachhochschule Hildesheim www.ecp-akademie.de Messe, Düsseldorf MECDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V., Chemnitzer Straße 21, 70597 Stuttgart Tel. 0711 7207120, Fax: 0711 72071229, E-Mail: [email protected] Casa Cultura, Auf der Freiheit, 24837 Schleswig Dr. Harald Lucius, Tel. 04621 831120, Fax: 04621 834874, E-Mail: [email protected] Nordlicht AKTUELL 08 | 2009 Ort: Info: 48-51_Service.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:44 Uhr Seite 49 SERVICE KONTAKT Ansprechpartner der KVSH Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg Hauptanschluss: 04551 8830, Fax: 04551 883209 Vorstand Kommissarische Vorstandsvorsitzende Dr. Ingeborg Kreuz ................................................................ 218/355 Mitglied des Vorstands Dr. Ralph Ennenbach .............................................................. 218/355 Abteilungen Abrechnung – Leiter Peter Tietgen/Ernst Sievers .................................................. 267/245 Fax ................................................................................................ 322 Abteilung Recht – Leiter – Justitiar Klaus-Henning Sterzik ............................................................ 230/251 Abteilung Recht Maria Behrenbeck/Hauke Hinrichsen .................................... 251/265 Tom-Christian Brümmer/Esther Petersen .............................. 474/498 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dr. Hans-Joachim Commentz (BD-Beauftr. d. Vorstands)................ 579 Alexander Paquet (Leiter).............................................................. 214 Akupunktur (QS) Doreen Knoblauch ............................................................................... 445 Ambulantes Operieren Stephanie Purrucker ...................................................................... 459 Arthroskopie (QS) Stephanie Purrucker ...................................................................... 459 Ärztliche Stelle (Röntgen) Kerstin Weber/Uta Markl ...................................................... 529/393 Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) Kerstin Weber/Thomas Müller .............................................. 529/325 Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske.............................................................. 254 Assistenz-Genehmigung Brigitte Gottwald/Renate Tödt .............................................. 255/358 Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse ................................................................................ 343 Chirotherapie (Genehmigung) Michaela Schmidt .......................................................................... 266 Dermatohistologie Marion Rampoldt............................................................................ 444 Dialyse-Kommission/LDL (QS) Marion Rampoldt .......................................................................... 444 Diabetes-Kommission (QS) Aenne Villwock .............................................................................. 369 DMP Team Marion Rampoldt/Helga Hartz/Caroline Polonji .......... 444/453/280 Heike Koschinat.............................................................................. 326 EDV in der Arztpraxis Timo Rickers/Thomas Stefaniw.............................................. 286/307 Janin Looft/Tobias Kantereit ................................................... 324/320 Ermächtigungen Susanne Bach-Nagel/André Zwaka ...................................... 378/327 Katja Fiehn/Daniel Jacoby .................................................... 291/259 ESWL Marion Rampoldt .......................................................................... 444 Finanzen - Leiter Karl-Heinz Buthmann .................................................................... 208 08 | 2009 Nordlicht Formularausgabe Sylvia Warzecha ............................................................................ 250 Fortbildung für Ärzte/Arzthelferinnen Nadine Kruse ................................................................................ 332 Fortbildungspflicht nach Paragraf 95 Detlef Greiner ................................................................................ 527 Gesundheitspolitik und Kommunikation – Leiterin Esther Seemann ............................................................................ 431 Hautkrebs-Screening Ursula Gründer .............................................................................. 328 Hausarztzentrierte Versorgung Susanne Paap .............................................................................. 228 Herzschrittmacherkontrollen Monika Vogt .................................................................................. 366 Homöopathie Ursula Gründer .............................................................................. 328 HVM-Team/Service-Team – Leiter Stephan Rühle................................................................................ 334 Internet Jakob Wilder/Hildegard Laitenberger .................................... 475/356 Invasive Kardiologie Monika Vogt .................................................................................. 366 Interventionelle Radiologie Ute Tasche .................................................................................... 485 Kernspintomographie-Kommission/Genehmigung Ute Tasche...................................................................................... 485 Koloskopie-Kommission Melanie Krille ................................................................................ 321 Koordinierungsstelle Petra Fitzner .................................................................................. 384 Krankengeldzahlungen Doris Eppel .................................................................................... 220 Laborleistung (32.3) Kommission Marion Rampoldt .......................................................................... 444 Langzeit-EKG (Genehmigung) Monika Vogt .................................................................................. 366 Mammographie (kurativ/QuaMaDi/Screening) Kathrin Zander/Daniela Leisner ............................................ 382/302 Molekulargenetik Marion Rampoldt............................................................................ 444 Niederlassung/Zulassung Susanne Bach-Nagel/Nicole Geue ........................................ 378/303 Evelyn Kreker/Daniel Jacoby ................................................ 346/259 Niederlassungsberatung Bianca Hartz/Evelyn Kreker .................................................. 255/346 Susanne Bach-Nagel/André Zwaka ...................................... 378/327 Nordlicht aktuell Hildegard Laitenberger/Jakob Wilder .................................... 356/475 Nuklearmedizin Sabrina Kämpf ................................................................................ 533 Onkologie-Kommission (QS) Doreen Knoblauch.......................................................................... 445 Otoakustische Emissionen Michaela Schmidt .......................................................................... 266 Patientenauskunft Detlef Greiner ................................................................................ 527 Personal Christine Storm/Lars Schönemann ..........................................260/275 Anke Tonn/Anke Siemers/Dirk Ludwig..........................295/333/425 Fax ................................................................................................ 451 AKTUELL 49 48-51_Service.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:44 Uhr Seite 50 SERVICE KONTAKT 50 Nordlicht Verordnung Hilfsmittel Anna-Sofie Plath ............................................................................ 362 Widersprüche (Abteilung Recht) Gudrun Molitor .............................................................................. 439 Zulassung – Leiterin Bianca Hartz .......................................................................... 255/258 Fax ................................................................................................ 276 Zytologie (Kommission) Marion Rampoldt .......................................................................... 444 Prüfungsstelle Rosenstr. 28, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 9010 0, Fax 04551 901022 Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul ........................................................90100 Stellv. Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Prof. Günther Jansen ..................................................................90100 Leiterin der Dienststelle Kerstin Mitzschke ......................................................................901021 Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen ...................................................................... 901023 Dr. Michael Beyer .................................................................... 901015 Timo Emcke.............................................................................. 901018 Dorthe Flathus-Rolfs ................................................................ 901015 Astrid Stamer .......................................................................... 901024 Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung (prüfungsbezogen) Elsbeth Kampen ...................................................................... 901023 Dr. Michael Beyer .................................................................... 901015 Honorarprüfung Birgit Wiese.............................................................................. 901012 Hans-Peter Morwinski .............................................................. 901011 Manfred Vogt .......................................................................... 901013 Zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie Hans-Peter Morwinski ..............................................................901011 Zweitmeinungsverfahren Rheuma Birgit Wiese ..............................................................................901012 Service Verordnungsprüfung Melanie Hoffmann, Manuela Johnsen........................ 901019/901020 Tanja Bauer, Susanne Schuldt ..................................... 901016/901025 Service Honorarprüfung Sabine Kruse ............................................................................ 901016 Stelle nach Paragraf 81a SGB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Klaus-Henning Sterzik ............................................................. 230/251 An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen. Zentrale Stelle Mammographie-Screening Rosenstr. 28, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 898900, Fax 04551 8989089 Leiterin Dagmar Hergert-Lüder ............................................................8989010 AKTUELL 08 | 2009 Phototherapeutische Keratektonie Stephanie Purrucker ...................................................................... 459 Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker ...................................................................... 459 Physikalisch-Medizinische Leistungen (Genehmigung) Michaela Schmidt .......................................................................... 266 Plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen/Ulrike Moszeik/Rita Maass .............. 265/336/467 Polygraphie/Polysomnographie Marion Rampoldt .......................................................................... 444 Positronen-Emissions-Tomographie Sabrina Kämpf ................................................................................ 533 Pressesprecher Marco Dethlefsen .......................................................................... 381 Fax ................................................................................................ 396 Psychotherapie Melanie Krille ................................................................................ 321 Qualitätssicherung – Leiterin Aenne Villwock .................................................................... 369/262 Fax ................................................................................................ 374 Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement Angelika Ströbel/Detlef Greiner/Regina Steffen .......... 204/527/292 Fax ................................................................................................ 374 Qualitätssicherungskommission-Drogensubstitution Astrid Patscha/Christine Sancion .......................................... 340/470 QuaMaDi Kathrin Zander .............................................................................. 382 Radiologie-Kommission Aenne Villwock/Ute Tasche ................................................ 369/485 Anja Lange/Katharine Lentfer .............................................. 360/458 Röntgen (Anträge) Ute Tasche...................................................................................... 485 Röntgen (Qualitätssicherung) Anja Lange/Katharina Lentfer................................................ 360/458 Rückforderungen der Kostenträger Heinz Szardenings .......................................................................... 323 Schmerztherapie Monika Vogt .................................................................................. 366 Service-Team/Hotline Telefon .................................................................................. 388/883 Fax ................................................................................................ 505 Sonographie-Kommission Sabrina Kämpf/Ute Tasche .................................................... 533/485 Sonographie (QS) Susanne Paap ................................................................................ 228 Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Melanie Krille ................................................................................ 321 Soziotherapie Melanie Krille ................................................................................ 321 Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein ............................................................................ 353 Strahlentherapie Sabrina Kämpf................................................................................ 533 Struktur und Verträge – Leiter Ekkehard Becker ............................................................................ 331 Fax ................................................................................................ 488 Teilzahlungen Brunhild Böttcher .......................................................................... 231 Umweltmedizin/Umweltausschuss Marion Rampoldt .......................................................................... 444 Verordnung medizinische Rehaleistungen Christine Sancion............................................................................ 470 Verordnungsmanagement – Leiter Lothar Flessau ............................................................................... 426 Verordnungsmanagement Thomas Frohberg............................................................................ 304 48-51_Service.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:44 Uhr Seite 51 SERVICE KONTAKT Kreisstellen der KVSH Kiel Kreis Plön Kreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, 24103 Kiel Tel ............................................................................................ 0431 93222 Fax ...................................................................................... 0431 9719682 Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt Tel ............................................................................................ 0431 93131 Fax ...................................................................................... 0431 9741322 E-Mail .................................................................. [email protected] Dr. Joachim Pohl, Allgemeinarzt Tel ............................................................................................ 04526 1000 Fax .......................................................................................... 04526 1849 E-Mail ................................................................ [email protected] Lübeck Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel ............................................................................................ 0451 72240 Fax ...................................................................................... 0451 7063179 Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt Tel ........................................................................................ 0451 610900 Fax ...................................................................................... 0451 6109010 E-Mail............................................................ [email protected] Flensburg Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg Tel .......................................................................................... 0461 42939 Fax .......................................................................................... 0461 46891 Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt Tel ............................................................................................ 0461 27700 Fax .......................................................................................... 0461 28149 E-Mail.......................................................... [email protected] Neumünster Dr. Norbert Spilok, Chirurg Tel ........................................................................................ 04321 94770 Fax ...................................................................................... 04321 947777 E-Mail .................................................. [email protected] Kreis Dithmarschen Dr. Burkhard Sawade, Praktischer Arzt Tel ............................................................................................ 04832 8128 Fax .......................................................................................... 04832 3164 E-Mail .................................................. [email protected] Kreis Herzogtum Lauenburg Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin Tel ............................................................................................ 04541 3585 Fax ........................................................................................ 04541 84391 E-Mail ........................................................ [email protected] Kreis Nordfriesland Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt Tel ............................................................................................04662 3001 Fax ............................................................................................04662 3002 E-Mail ....................................................Kreisstelle.Nordfriesland@kvsh.de Kreis Ostholstein Bernd Thomas, Augenarzt Tel ........................................................................................04362 900440 Fax ........................................................................................04362 900441 E-Mail ........................................................Kreisstelle.Ostholstein@kvsh.de Kreis Pinneberg Dr. Michael Renner, Radiologe Tel ...................................................................................... 04121 7008711 Fax ...................................................................................... 04121 482929 E-Mail..........................................................Kreisstelle.Pinneberg@kvsh.de 08 | 2009 Nordlicht Kreis Rendsburg-Eckernförde Carl Culemeyer, Allgemeinarzt Tel ............................................................................................ 04353 9595 Fax ...................................................................................... 04353 998901 E-Mail .................................................................... [email protected] Kreis Schleswig-Flensburg Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt Tel ..........................................................................................04621 52544 Fax ........................................................................................ 04621 51500 E-Mail ........................................................ [email protected] Kreis Segeberg Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt Tel .......................................................................................... 04551 83553 Fax ...................................................................................... 04551 879728 E-Mail .......................................................... [email protected] Kreis Steinburg Gerhard Marioth, Radiologe Tel .......................................................................................... 04821 62098 Fax .......................................................................................... 04821 3517 E-Mail.......................................................... [email protected] Kreis Stormarn Dr. Hans Irmer, Arzt Tel .......................................................................................... 04102 52610 Fax ........................................................................................ 04102 52678 E-Mail .......................................................... [email protected] impressum Nordlicht aktuell Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Ingeborg Kreuz (v.i.S.d.P.) Redaktion: Marco Dethlefsen (Leiter); Dr. Michael Drews (stellv. Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Hildegard Laitenberger-Schichan; Jakob Wilder Redaktionsbeirat: Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein; Dr. Ingeborg Kreuz; Esther Seemann Anschrift der Redaktion: Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg, Tel.: 04551 883 356, Fax: 04551 883 396, E-Mail: [email protected], www.kvsh.de Grafik: LayoutDeluxe, Hamburg Druck: Grafik + Druck, Kiel Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“). AKTUELL 51 52_Vorschau.qxp:30-31 Quali.qxd 29.07.2009 18:45 Uhr Seite 52 VORSCHAU Wahlprogramme und Gesundheit Wie viel Gesundheit steckt in den Wahlprogrammen der Parteien? Am 27. September wird gewählt und das Nordlicht wird die Parteiprogramme genauer unter die Lupe nehmen: Sachleistung oder Kostenerstattung? Selbstverwaltung oder Staatsmedizin? Welche Positionen die Parteien zu diesen gesundheitspolitischen Fragen einnehmen, lesen Sie im nächsten Heft.