Rechnung und Gebührenbescheid 1.083.669 822,50 EUR 1.100.100

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Rechnung und Gebührenbescheid 1.083.669 822,50 EUR 1.100.100
A
Stadtwerke Bamberg
Energie- und Wasserversorgungs GmbH
Promenadestraße 6a
96047 Bamberg
www.stadtwerke-bamberg.de
Servicezentrum am ZOB
Tarifabnehmer-Rechnung | 1083669 | 12.03.2013 | 14962913
Beratung und Informationen:
Mo. bis Fr.: 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH
Postfach 27 20 · 96018 Bamberg
0 0 1083669 1/1
Telefon:
Fax:
Vermittlung:
Herrn
Frau
Max
Mustermann
Dr. phil.
Astrid Schütz
Margaretendamm
28
Elisabeth-Reichelt-Weg
65
96052
09116 Bamberg
Chemnitz
0951 77-4930
0951 77-4990
0951 77-0
[email protected]
Rechnungsdatum: 12.03.2013
00000001
Rechnungsnr.:
14962913
1.100.100
1.083.669
Kundennummer:
(Bei Zahlungen und Schriftverkehr bitte angeben)
Rechnung und Gebührenbescheid
Mustermann,
Margaretendamm
28,37,
96052
Bamberg
Verbrauchsstelle: Max
Dr. phil.
Astrid Schütz,
Hauptsmoorstr.
96052
Bamberg
Sehr geehrte
geehrterDamen
Herr Mustermann,
und Herren,
für unsere Lieferung in der Zeit vom 07.02.2012 bis 22.02.2013 berechnen wir Ihnen:
Strom
Gas
Wasser
Entwässerungsgebühren
Gesamtbetrag
3
4
1
Verbrauch
1.331 kWh
21.095 kWh
36 m³
36 m³
2
Steuersatz
Netto
Umsatzsteuer
Brutto
19 %
19 %
7%
0%
333,96 EUR
1.471,96 EUR
84,17 EUR
68,40 EUR
63,45 EUR
279,67 EUR
5,89 EUR
0,00 EUR
397,41 EUR
1.751,63 EUR
90,06 EUR
68,40 EUR
1.958,49 EUR
349,01 EUR
2.307,50 EUR
-203,36 EUR
-915,13 EUR
-71,96 EUR
-38,64 EUR
-173,87 EUR
-5,04 EUR
-242,00 EUR
-1.089,00 EUR
-77,00 EUR
-77,00 EUR
-1.267,45 EUR
-217,55 EUR
-1.485,00 EUR
4
bezahlter Abschlag Strom
bezahlter Abschlag Gas
bezahlter Abschlag Wasser
bezahlter Abschlag Entwässerungsgebühren
19 %
19 %
7%
0%
Summe der geleisteten Zahlungen bis 11.03.2013
822,50 EUR
Restforderung
Die Restforderung wird am 28.03.2013 von Ihrem Konto 9030662, BLZ 75090300, abgebucht.
Die Einzelermittlungen der vorstehenden Werte sind auf der nächsten Seite aufgeführt.
Das
auf Ihr
KontoErläuterungen
0000001, BLZauf
10010010
überwiesen.
Bitte Guthaben
beachten wird
Sie auch
unsere
der Rückseite.
Für das nächste Abrechnungsjahr ergeben sich aus Ihrem bisherigen Verbrauch folgende neue Teilbeträge:
6
Strom
Gas
Wasser
Entwässerungsgebühren
Steuersatz
Netto
Umsatzsteuer
Teilbetrag
19 %
19 %
7%
0%
32,77 EUR
124,37 EUR
14,02 EUR
6,00 EUR
6,23 EUR
23,63 EUR
0,98 EUR
0,00 EUR
39,00 EUR
148,00 EUR
15,00 EUR
6,00 EUR
177,16 EUR
30,84 EUR
208,00 EUR
Gesamtbetrag
Die Teilbeträge sind fällig am:
01.04.2013, 01.05.2013, 01.06.2013, 01.07.2013, 01.08.2013, 01.09.2013,
01.10.2013, 01.11.2013, 01.12.2013, 01.01.2014, 01.02.2014
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Bamberg
Energie- und Wasserversorgungs GmbH
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Klaus Rubach
Aufsichtsratsvorsitzender:
Oberbürgermeister Andreas Starke
Sitz der Gesellschaft:
Margaretendamm 28
96052 Bamberg
Amtsgericht Bamberg HRB 3863
USt-ID-Nr. DE 20 30 99 254
IVU_33_Rechnung_enwg_01 | 14.02.2012 | 3.3.08.00.24 | EGY_GOESSWEINS | 16.04.2013 16:13:42 | Prozess (60443)
Bankverbindung:
Sparkasse Bamberg
Flessabank Bamberg
Postbank Nürnberg
Störungsannahme
Rechnung_enwg_BAM_33_03
BLZ: 770 500 00 Kto-Nr: 5 082
BLZ: 793 301 11 Kto-Nr: 1 021 090
BLZ: 760 100 85 Kto-Nr: 6 066 850
0951 77-0 (Mo.- So. 0 Uhr - 24 Uhr)
5
Erläuterungen zur Rechnung
Auf der Rechnung ist der Gesamtverbrauch, der Nettoumsatz, die Umsatzsteuer
und der Bruttobetrag ausgewiesen. Abzüglich der geleisteten Zahlungen ergibt
sich ein Restbetrag bzw. ein Guthaben.
Danach werden die neuen Abschlagsbeträge (nicht bei Schlussabrechnung) mit
dem Nettobetrag, der Umsatzsteuer und dem Bruttobetrag und die einzelnen
Fälligkeitstermine dargestellt. Auf der Folgeseite erfolgt dann die
Einzelermittlung.
Zählernummer: Über den angedruckten Zähler mit dieser Nummer werden Sie
mit Strom, Gas und/oder Wasser versorgt. Diese Nummer finden Sie beim
Strom- und Gaszähler auf dem Typenschild und beim Wasserzähler auf dem
Messingring des Gehäuses eingraviert.
Multiplikator: ( wenn ausgewiesen als Multipl. ):
Strom:
Bei Wandlerzählern ist der Zählerstandsunterschied mit diesem
Faktor zu multiplizieren, um den Verbrauch zu errechnen.
Gas:
Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m3) gemessen und in
Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Der Multiplikator gibt an, wie viel
kWh in einem m3 enthalten sind.
Soweit sich der Grund- oder Leistungspreis nach dem Anschlusswert
der vorhandenen Gasgeräte bemisst, finden Sie dort den
Anschlusswert.
Für die Ermittlung ist das Technische Regelwerk - Arbeitsblatt G 685 maßgeblich. Der Brennwert des Gases wird auf den abzurechnenden Zeitraum
mengenmäßig gemittelt. Zusammen mit der Zustandszahl Z ergibt sich der
ausgewiesene Multiplikator. Die Zustandszahl Z errechnet sich (Stand
01.01.2010) für den üblichen Anschluss am Niederdrucknetz aus dem effektiven
Gasdruck von 23 mbar, der Gastemperatur 15° C, der Höhenzone 1 mit einer
mittleren Höhe von 270 m ü NN und dem zugehörigen Luftdruck von 984 mbar
zu 0,9413.
Bezüglich der unterschiedlichen kWh-Preise für Strom und Gas ist zu
berücksichtigen, dass nur ca. 80 % des Energieinhaltes von Gas in nutzbare
Wärme umgewandelt werden können (bei Brennwerttechnik sind bis zu 100 %
möglich).
Menge: Hier wird der Verbrauch für den links genannten Zeitraum angedruckt.
Sind mehrere Zeiträume aufgeführt, so wird der Verbrauch aus dem Zählerstand
"von" und "bis", dargestellt unter "Differenz" rechnerisch aufgeteilt auf die
einzelnen Zeiträume. Diese Aufteilung ist vorgeschrieben bei Änderungen von
Preisbestandteilen und Steuern.
Leistungspreis und Verrechnungspreis: Diese Preise werden für die
Bereitstellung der Energie und Messeinrichtungen erhoben. Dieser vom
Verbrauch unabhängige Jahresbetrag wird kalendertaggenau nach der
angedruckten Anzahl der Tage verrechnet.
Stromsteuer: Nach dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform"
ist ab 1.4.1999 eine Stromsteuer zu erheben.
Umsatzsteuer: Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer) wird auf die Summe der Entgelte (Nettobetrag) erhoben.
Städtische Entwässerungsgebühren sind umsatzsteuerfrei.
Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise
Wohnungswechsel: Wenn Sie umziehen wollen, vergessen Sie bitte nicht, sich
bei den Stadtwerken abzumelden. Wir müssen Ihnen sonst so lange die in der
"alten" Wohnung auflaufenden Energie- und Wasserkosten berechnen, bis Sie
sich bei uns schriftlich abgemeldet oder der Nachfolger sich angemeldet hat.
Verantwortlich sind Sie als Kunde, nicht etwa der Vermieter. Beachten Sie bitte
die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.
Ablesung, Rechnungslegung, Abschlagszahlungen:
Der Ablesezeitraum läuft von Ablesung zu Ablesung und beträgt in der Regel ein
Jahr (365 Tage). Die Zahl der Abrechnungstage wird in der Rechnung
angegeben. Auf die zu erwartende Jahresabrechnung sind grundsätzlich
Abschlagszahlungen zu leisten, deren Höhe von den Stadtwerken Bamberg
entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum errechnet und
festgelegt wird. Die Höhe der Abschlagszahlungen kann auf Antrag und mit
Zustimmung der Stadtwerke Bamberg bei wesentlichen Änderungen des
Energie- und/ oder Wasserbedarfs geändert werden. Bei Preisänderungen
können die Stadtwerke Bamberg die Abschlagszahlungen entsprechend
angleichen.
Auf Wunsch und gegen Erstattung der höheren Aufwendungen bieten wir Ihnen
alternativ die monatliche, viertel- oder halbjährliche Rechnungslegung an.
Zahlung: Die Abschlagszahlungen und der Restbetrag der Jahresrechnung bzw.
Schlussrechnung werden zu den angegebenen Terminen fällig. Fällig bedeutet,
dass der zu zahlende Betrag am angegebenen Fälligkeitstag auf dem Konto der
Stadtwerke Bamberg eingegangen sein muss. Der Bankweg ist vom Kunden
entsprechend zu berücksichtigen. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird
kostenpflichtig gemahnt und es können Verzugszinsen anfallen. Gem. § 286 Abs.
3 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn
er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Nach erfolgloser Mahnung sind die
Stadtwerke Bamberg berechtigt, die Energie- und Wasserlieferung einzustellen.
Weiterlieferung kann dann erst wieder nach vollständiger Zahlung der
rückständigen Beträge einschließlich Mahn- und Sperrkosten erfolgen.
Abbuchungsverfahren: Wir empfehlen Ihnen, das Abbuchungsverfahren zu
nutzen. Sie erleichtern sich und uns den Zahlungsverkehr und müssen nicht um
die Einhaltung der Zahlungstermine besorgt sein. Bitte erteilen Sie uns eine
Einzugsermächtigung von Ihrem Giro- oder Postbankkonto. Sehr viele unserer
Kunden machen bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Mitteilungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, Erweiterungen und Änderungen von
Anlagen unaufgefordert mitzuteilen, soweit sich dadurch tarifliche
Bemessungsgrößen ändern. Als Bemessungsgrößen gelten vor allem die
Bedarfsart (Haushalts- landwirtschaftlicher oder gewerblicher und sonstiger
Bedarf), sowie bei der Gasversorgung zusätzlich die Anschlusswerte. Stellt sich
heraus, dass durch eine vom Kunden nicht angezeigte Änderung der
Bemessungsgrößen der Abrechnung zu niedrige Preise zugrunde gelegt wurden,
so sind die Stadtwerke Bamberg berechtigt, den Unterschiedsbetrag vom
Zeitpunkt der Änderung an nach zu berechnen.
Datenschutz: Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und uns anfallenden Daten werden zum Zwecke der
Datenverarbeitung gespeichert und selbstverständlich vertraulich behandelt.
Weitergabe an andere Stellen erfolgt nur, soweit es zur Vertragserfüllung oder
aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig ist.
Netzbetreiber-Nummer: Die Nummern 9900070000009 und 9870010500006 sind
die Nummern des Netzbetreibers Stadtwerke Bamberg für Strom und für Gas. Bei
anderen Nummern richten Sie Ihre Ansprüche wegen Versorgungsstörungen an
den jeweiligen Netzbetreiber.
Lieferungsbedingungen: Soweit nicht anders vereinbart gelten die Verordnungen
über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die
Strom- bzw. Gasversorgung (NAV und NDAV), die Verordnungen über Allgemeine
Bedingungen für die Grundversorgung mit Strom bzw. Gas (StromGVV und
GasGVV), die Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung
(AVBWasserV) sowie deren Anlagen, Ergänzende Bedingungen und die jeweils
gültigen Tarif- und Preisblätter.
Einwände: Einwände gegen die Richtigkeit der Verbrauchsabrechnung bitten wir
uns innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung mitzuteilen. Einwände
berechtigen nicht zu Zahlungsaufschub oder -verweigerung. Da es sich bei StromGas- und Wasserlieferungen um privatrechtliche Vertragsverhältnisse handelt,
sind bei Streitigkeiten die Zivilgerichte zuständig.
Gerichtsstand: Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide
Vertragsparteien Bamberg.
Härtebereich unseres Trinkwassers:
-östlich der Bahnlinie Nürnberg/Lichtenfels Härtebereich 2
-westlich der Bahnlinie Nürnberg/Lichtenfels Härtebereich 3
Bitte beachten Sie dies bei der Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln.
Unser Trinkwasser ist geringfügig gechlort.
Wir helfen Ihnen Energie und Wasser zu sparen
Es ist ein Anliegen Ihrer Stadtwerke Bamberg Sie bei der effizienten Verwendung
von Energie und Wasser zu unterstützen. Informationen dazu erhalten Sie bei
unserer Energieberatung, auf der Internetseite www.stadtwerke-bamberg.de und
unter Telefon 0951 77-6141.
Darüber hinaus finden Sie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz im
Internet unter www.bfee-online.de eine Liste von Energiedienstleistern, Anbietern
von Energieaudits und Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen, sowie weitere
Informationen.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Für weitere Informationen und die Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen
gerne unter der Service-Nummer 0951 77-4900 oder persönlich im
Servicezentrum am ZOB, Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur
Verfügung. Besuchen Sie uns auch auf unserer Internetseite unter
www.stadtwerke-bamberg.de
Ihre Zufriedenheit mit unseren Produkten und unserem Service liegt uns sehr am
Herzen. Kommen Sie daher gerne mit Lob und Kritik direkt auf uns zu. Wir sind
stetig dabei unsere Dienstleistungen für Sie zu optimieren. Ihre Rückmeldungen
können an unser Service-Team per Post (Servicezentrum am ZOB,
Promenadestraße 6 a, 96047 Bamberg) oder per E-Mail
([email protected]) gerichtet werden.
Zur Bearbeitung von Streitigkeiten steht Ihnen ebenfalls unser Serviceteam am
ZOB zur Verfügung. Entsprechende Emails richten Sie bitte an:
[email protected]
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über
das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über
Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und
ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach
8001 / 53105 Bonn, Telefon: Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr 030 22480-500
oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min;
Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: 030 22480-323 oder E-Mail:
[email protected]
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatpersonen ein
Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens
angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde:
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 27
57 240 - 0, Fax: 030 / 27 57 240 - 69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
oder per E-Mail: [email protected]
Stand 02/2012, Vers. 1/01 Erläuterungen zur Rechnung.docx
B
Anlage zur Rechnung vom
vom 12.03.2013
23.07.2012 für
für Kundennummer
Kundennummer1.083.669
1.100.100
für
Maxphil.
Mustermann,
Margaretendamm
28,37,
96052
Bamberg
für Verbrauchsstelle:
Verbrauchsstelle: Dr.
Astrid Schütz,
Hauptsmoorstr.
96052
Bamberg
Strom
2
von
1
Zeitraum
3
Tarif
Verbrauchspreis
Grundpreis
Verbrauchspreis
Grundpreis
Verbrauchspreis
Grundpreis
4
5
6
Zählerstand
Seite 1
07.02.2012
30.301
10100 BestNatur
07.02.2012
07.02.2012
01.10.2012
01.10.2012
01.01.2013
01.01.2013
Differenz
bis
382 Tage
22.02.2013
31.632 VNB-87 *)
1.331 kWh
Menge
Preis
772 kWh
19,14 Ct/kWh
237 Tage 65,55 EUR/Jahr
341 kWh
20,19 Ct/kWh
1)
92 Tage 65,55 EUR/Jahr
218 kWh
22,43 Ct/kWh
53 Tage 65,55 EUR/Jahr
Summe vom Zeitraum 07.02.2012 - 22.02.2013
Zähler Nr. 9014747
Zählpunkt: DE0000709605201000000000000025333
Codenummer Netzbetreiber: 9900070000009
Gesamtverbrauch
5.320 kWh
1) Schätzung
durch Stadtwerke
Bamberg
Gesamtverbrauch
1.331
kWh Summe
vom 07.02.2012
bis 22.02.2013 (382 Tage)
Vorjahresverbrauch
1.122 kWh
Summe
vonVJ-Zeitraum
05.07.2011 vom
bis 03.07.2012
Vorjahresverbrauch
619 kWh
12.04.2011 bis 06.02.2012 (301 Tage)
Nettobetrag
30.09.2012
30.09.2012
31.12.2012
31.12.2012
22.02.2013
22.02.2013
7
147,76 EUR
42,45 EUR
68,85 EUR
16,48 EUR
48,90 EUR
9,52 EUR
333,96 EUR
8
333,96 EUR
1.080,97 EUR
Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung.
In vorgenannter Summe sind nachfolgende Entgelte enthalten (Nettobeträge ohne Umsatzsteuer):
Netzentgelte
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie
sowie den damit verbundenen Dienstleistungen
77,70 EUR
Stromsteuer
Stromsteuer
27,29 EUR
Entgelt für den Messstellenbetrieb
Entgelte des Messstellenbetreibers für Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von
Zählern
10,44 EUR
Entgelt für die Messung
Entgelte des Messdienstleisters für Erfassung des Energieverbrauchs und Bereitstellung
der Zählerdaten
5,44 EUR
EEG-Umlage
Umlage nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien.
51,48 EUR
Konzessionsabgabe
Entgelte an die Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch
Versorgungsleitungen
21,16 EUR
C
Anlage zur Rechnung vom 12.03.2013
23.07.2012 für
für Kundennummer
Kundennummer 1.083.669
1.100.100
für
Maxphil.
Mustermann,
Margaretendamm
28,37,
96052
Bamberg
für Verbrauchsstelle:
Verbrauchsstelle: Dr.
Astrid Schütz,
Hauptsmoorstr.
96052
Bamberg
1
Seite 2
Verbrauchsverhalten
Ihr Verbrauch - im Vergleich zu durchschnittlichen Haushalten (hochgerechnet auf Jahresbasis 365 Tage)
5.500
5.000
Ihr Verbrauch
4.500
sehr gut
kWh
4.000
3.500
gut
3.000
hoch
2.500
viel zu hoch
2.000
1.500
1.000
500
0
Vorjahr
Aktuell
1 Pers.
2 Pers.
3 Pers.
4 Pers.
Hinweis:
Der Vergleich kann nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen, bei elektrischer Warmwasserbereitung und /
oder Raumheizung sowie für Gewerbe oder Spezialfälle mit atypischem Verbrauchsverhalten, kann der Vergleich
unzutreffend sein.
2
Energiemix
Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 2011
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2010
24,0 %
Stromkennzeichnung
Energieträgermix
Erneuerbare Energien,
gefördert nach dem EEG
Sonstige Erneuerbare Energien
Kernkraft
Kohle
Erdgas
Sonstige fossile Energieträger
25,0 %
BestNatur
Ökostrom
24 %
76 %
0%
0%
0%
0%
25,0 %
Gesamt-
2,0 %
energiemix
24,0 %
7,0 %
24 %
19 %
24 %
24 %
7%
2%
24,0 %
16,0 %
verbleibender
Deutschland
2,0 %
Energiemix 7,0
(Quelle
BDEW)
%
42,0 %
24 %
17 %
25 %
25 %
7%
2%
24,0 %
16 %
5%
18 %
42 %
14 %
5%
5,0 %
14,0 %
Eine grafische Darstellung finden Sie unter www.stadtwerke-bamberg.de im Bereich Strom.
Preisänderungen:
Die Allgemeinen Strompreise wurden zuletzt geändert mit Wirkung ab 01.01.2013 / 01.04.2013.
Mit dem Strompreis sind zusätzliche Entgelte im Rahmen der Netznutzung abgedeckt, die Umlage nach dem KWK- Gesetz,
die § 19-Umlage zur Entlastung stromintensiver Industriebetriebe sowie die Konzessionsabgabe, die an die Gemeinde
abgeführt wird.
Die Konzessionsabgabe für Strom beträgt inkl. 19 % Mehrwertsteuer in Gemeinden über 25.000 Einwohnern 1,89
Cent/kWh, darunter 1,57 Cent/kWh. Beim Niedertarif gilt ein Satz von 0,73 Cent/kWh und bei Sonderverträgen für
Speicherheizung oder Wärmepumpen von 0,13 Cent/kWh. Die Stadt Hallstadt (PLZ 96103) verzichtet bei Strom auf die
Konzessionsabgabe; hier sind 0,00 Cent/kWh im Strompreis enthalten.
Umweltauswirkungen
Mix
BestNatur Ökostrom
Gesamtenergiemix
verbleibender Energiemix
Deutschland (Quelle BDEW)
Kohlendioxid
0
286
299
503
g/kWh
g/kWh
g/kWh
g/kWh
radioaktiver Abfall
0 g/kWh
0,0006 g/kWh
0,0007 g/kWh
0,0005 g/kWh
D
Anlage
23.07.2012 für
für Kundennummer
Kundennummer1.083.669
1.100.100
Anlage zur Rechnung vom 12.03.2013
für
Mustermann,
Margaretendamm
28,37,
96052
Bamberg
für Verbrauchsstelle:
Verbrauchsstelle: Max
Dr. phil.
Astrid Schütz,
Hauptsmoorstr.
96052
Bamberg
Gas
2
von
3
Zeitraum
4
Tarif
Arbeitspreis
Grundpreis
5
1
Zählerstand
Seite 3
07.02.2012
2.715
bis
Differenz
Menge
Preis
Nettobetrag
382 Tage
22.02.2013
4.715 VNB-87 *)
2.000 m³
21020 BestNatur Klimagas Haushalt 2
07.02.2012
07.02.2012
Multipl.
21.095 kWh
6,17 Ct/kWh
382 Tage 163,20 EUR/Jahr
Summe vom Zeitraum 07.02.2012 - 22.02.2013
Zähler Nr. 7269815
Zählpunkt: DE7001059605202000000000000025334
Codenummer Netzbetreiber: 9870010500006
Ermittlung des Multiplikators:10,547267 = Zustandszahl 0,94130 x Brennwert 11,205
1.301,56 EUR
170,40 EUR
1.471,96 EUR
Gesamtverbrauch
Vorjahresverbrauch
1.471,96 EUR
6
22.02.2013
22.02.2013
7
2.000 10,5472670
21.095 kWh Summe vom 07.02.2012 bis 22.02.2013 (382 Tage)
9.278 kWh VJ-Zeitraum vom 12.04.2011 bis 06.02.2012 (301 Tage)
Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung.
In vorgenannter Summe sind nachfolgende Entgelte enthalten (Nettobeträge ohne Umsatzsteuer):
Netzentgelte
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie
sowie den damit verbundenen Dienstleistungen
366,65 EUR
Erdgassteuer
Beinhaltet die Erdgassteuer entsprechend dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG).
116,02 EUR
Entgelt für den Messstellenbetrieb
Entgelte des Messstellenbetreibers für Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von
Zählern
18,95 EUR
Entgelt für die Messung
Entgelte des Messdienstleisters für Erfassung des Energieverbrauchs und Bereitstellung
der Zählerdaten
5,75 EUR
Konzessionsabgabe
Entgelte an die Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch
Versorgungsleitungen
56,95 EUR
E
Rechnung vom
vom 12.03.2013
23.07.2012 für
für Kundennummer
Kundennummer 1.083.669
1.100.100
Anlage zur Rechnung
Maxphil.
Mustermann,
Margaretendamm
28,37,
96052
Bamberg
für Verbrauchsstelle: Dr.
Astrid Schütz,
Hauptsmoorstr.
96052
Bamberg
Verbrauchsverhalten
Ihr Verbrauch - im Vergleich zu durchschnittlichen Haushalten (hochgerechnet auf Jahresbasis 365 Tage)
kWh
1
Seite 4
70.000
65.000
60.000
55.000
50.000
45.000
40.000
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
Ihr Verbrauch
sehr gut
gut
hoch
viel zu hoch
Vorjahr
Aktuell
50 m²
100 m²
150 m²
200 m²
Hinweise: Der Vergleich ist auf Kunden mit Heizgas ausgerichtet. Einfluss auf den Verbrauch hat neben der Anzahl der
beheizten Quadratmeter Wohnfläche vor allem die Bausubstanz (von Altbau bis Neubau nach Passivhausstandard),
Wärmedämmung, Solarunterstützung, Art des Wärmeerzeugers (z. B. Brennwertkessel), Art der Warmwassererzeugung
sowie das Nutzerverhalten.
Der Vergleich kann jedoch nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen, für Gewerbe oder Spezialfälle mit
atypischem Verbrauchsverhalten, kann der Vergleich unzutreffend sein.
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!
Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder
der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und
strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Preisänderungen:
Best Privat, Best Natur - letzte Preisänderung zum 01.10.2011.
F
Anlage
23.07.2012 für
für Kundennummer
Kundennummer1.083.669
1.100.100
Anlage zur Rechnung vom 12.03.2013
für
Mustermann,
Margaretendamm
28,37,
96052
Bamberg
für Verbrauchsstelle:
Verbrauchsstelle: Max
Dr. phil.
Astrid Schütz,
Hauptsmoorstr.
96052
Bamberg
Wasser
1
von
Zeitraum
Zählerstand
2
Tarif
Wasserpreis
Grundpreis
3
Grundpreis
4
Zähler Nr. 34228143
5
Gesamtverbrauch
Vorjahresverbrauch
Seite 5
07.02.2012
242
3000 Wassertarif
Differenz
bis
382 Tage
22.02.2013
278 VNB-87 *)
36 m³
Menge
07.02.2012
07.02.2012
22.02.2013
31.12.2012
36 m³
329 Tage
01.01.2013
22.02.2013
53 Tage
Zählpunkt: DE9999039605203000000000000025332
36 m³
38 m³
Preis
1,75 EUR/m³
9,24 EUR/Jahr
88,56 EUR/Jahr
Summe vom Zeitraum 07.02.2012 - 22.02.2013
Summe vom 07.02.2012 bis 22.02.2013 (382 Tage)
VJ-Zeitraum vom 05.02.2011 bis 06.02.2012 (367 Tage)
Nettobetrag
63,00 EUR
8,31 EUR
12,86 EUR
84,17 EUR
84,17 EUR
Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung.
6
Entwässerungsgebühren
von
Zeitraum
Zählerstand
Tarif
Entwässerungsgebühr
07.02.2012
242
Differenz
bis
382 Tage
22.02.2013
278 VNB-87 *)
36 m³
4000 Entwässerung
07.02.2012
22.02.2013
Zähler Nr. 34228143
Zählpunkt: DE9999039605203000000000000025332
Gesamtverbrauch
Vorjahresverbrauch
36 m³
38 m³
Menge
Preis
36 m³
1,90 EUR/m³
Summe vom Zeitraum 07.02.2012 - 22.02.2013
Summe vom 07.02.2012 bis 22.02.2013 (382 Tage)
VJ-Zeitraum vom 05.02.2011 bis 06.02.2012 (367 Tage)
Nettobetrag
68,40 EUR
68,40 EUR
68,40 EUR
Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung.
Preisänderung:
Letzte Preisänderung zum 01.01.2010, nächste Preisänderung zum 01.01.2013
Gebührenbescheid der Stadt Bamberg
Die Entwässerungsgebühren werden im Namen und für Rechnung der Stadt Bamberg nach der jeweils gültigen Satzung über die öffentliche
Entwässerung erhoben. Auskünfte über die Gebührensätze erteilt das Stadtsteueramt der Stadt Bamberg unter der Telefonnummer 0951 /
87-1244 / 1245. Die Rechnungen der Stadtwerke Bamberg sind zugleich Gebührenbescheide der Stadt Bamberg nach der jeweils gültigen
Satzung über die öffentliche Entwässerung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar
Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bamberg, Rathaus am Maxplatz in
96047 Bamberg einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden
werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 110321, 95422 Bayreuth,
Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts
erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn
wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Bamberg) und
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen
und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach
110321, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Bamberg) und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im
Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen
Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B.
durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein
Gebührenvorschuss zu entrichten.
*) Erläuterungen Ableseherkunft und Messwerttypen
VNB
N - Ermittlung durch den Netzbetreiber
87
67
Wert aus Kundenselbstablesung (abrechnungsrelevant)
Ersatzwert - geschätzt, veranschlagt (abrechnungsrelevant)
G
Anlage
zur zur
Rechnung
vom 23.07.2012 für Kundennummer 1.100.100
Anlage
Rechnung
für Verbrauchsstelle: Max Mustermann, Margaretendamm 28, 96052 Bamberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Strom
Die Best-Stromlieferverträge laufen zunächst drei Monate und dann unbefristet. Sie können mit einer Frist von
einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen
Versorgungsbedingungen - Grundversorgung (StromGVV, NAV und Ergänzende Bedingungen), die Sie unter
www.stadtwerke-bamberg.de einsehen oder im Service-Zentrum am ZOB erhalten können.
Rechnungserklärung
SEITE
A
1 Verbrauch: Hier finden Sie die Produkte, mit denen Sie von uns be-
SEITE
C
1 Verbrauchsverhalten: Hier sehen Sie auf einem Blick, wie viel Strom
liefert werden, sowie den entsprechenden Verbrauch im oben genannten
Zeitraum. Die Verbrauchsmengen für die Sparten Strom und Gas sind in
Kilowattstunden (kWh), Wasser und Abwasser (Entwässerungsgebühren)
werden in Kubikmetern (1 m3 = 1.000 Liter)angegeben.
oder Gas Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. Darüber hinaus
können Sie vergleichen, wie sich Ihr eigener Jahresverbrauch zu dem von
Vergleichskundengruppen verhält und so Ihr Verbrauchsverhalten besser
einschätzen.
2 Umsatzsteuer: Den Rechnungsnettobeträgen wird die Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer) in der gesetzlichen Höhe zugeschlagen. Aktuell werden
für Strom und Gas 19 Prozent, für Wasser 7 Prozent berechnet. Städtische
Entwässerungsgebühren sind umsatzsteuerfrei.
2 Energiemix: Damit Sie wissen, wie sich Ihr Strom zusammensetzt, informieren wir Sie über die Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen.
3 Bezahlter Abschlag: Hier sind die von Ihnen während des Abrechnungszeitraums geleisteten Abschlagszahlungen und die Umsatzsteuer für
eingezahlte Abschläge nach den entsprechenden Produkten aufgeführt.
Ihre Abschläge weisen wir als Minusbeträge aus, weil sie vom gesamten
Jahres-Rechnungsbetrag abgezogen werden.
1 Multipl. = Multiplikator: Bei Erdgas handelt es sich um ein Naturprodukt, daher schwankt sein Energiegehalt. Auch die Gastemperatur und
der Gasdruck variieren. Alle diese Einflüsse sind bei der Gasabrechnung zu
berücksichtigen. Durch die Umrechnung von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) wird sichergestellt, dass nur der tatsächlich zur Verfügung
gestellte Energiegehalt abgerechnet wird. Der Umrechnungsfaktor (Multiplikator) setzt sich aus dem Brennwert und einer Zustandszahl zusammen.
4 Guthaben/Restforderung: Die Beträge aus der Spalte „Gesamtbetrag“
werden mit den Beträgen aus der Spalte „Summe der geleisteten Zahlungen“ verrechnet. Daraus ergibt sich ein Guthaben, wenn Sie weniger verbraucht haben oder eine Restforderung, wenn Ihre monatlichen Abschläge
nicht ganz ausreichen, um Ihre Jahresenergiekosten zu decken.
5 Teilbetrag: Für Ihren Jahresenergieverbrauch zahlen Sie monatliche Vorauszahlungen – genannt „Abschläge“. Die Abschläge werden auf elf Monate
aufgeteilt, im 12. Monat erhalten Sie Ihre Rechnung, in der die gezahlten Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch gegenübergestellt werden. Die Höhe Ihres Abschlagsbetrags richtet sich ganz nach Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten. Ziehen Sie neu ein, können Sie Ihren monatlichen Abschlag frei wählen,
bis wir Ihre eigenen Verbrauchswerte als Basis nehmen können. Bitte beachten
Sie: Je genauer Ihre Abschläge Ihren Verbrauch widerspiegeln, desto geringer
ist die Differenz in Ihrer Jahresabrechnung. Sie sind sich nicht sicher? Gern beraten wir Sie zu diesem Thema. Rufen Sie uns einfach an unter 0951 77-4915!
6 Abschlagsplan: Bei jeder Jahresrechnung stellen wir die von Ihnen geleisteten Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch gegenüber. So prüfen wir
für Sie, ob Ihre Abschläge zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden. Bei
Abweichungen passen wir den Abschlagsbetrag an: Haben Sie ein hohes
Guthaben, können wir Ihren Abschlag für den nächsten Abrechnungszeitraum senken. Eine hohe Restforderung zeigt, dass Ihr Abschlag mit Ihrem
Verbrauchsverhalten nicht zusammenpasst. In diesen Fällen erhöhen wir Ihren Abschlag, um Ihnen bei der nächsten Jahresrechnung Nachzahlungen
zu ersparen. Hier teilen wir Ihnen außerdem mit, wann der neue Abschlag
fällig wird – also wann wir diesen von Ihrem Konto einziehen bzw. wann Sie
ihn auf unser Konto überwiesen haben sollten.
SEITE
B
1 Zählerstand: Damit Sie den Überblick behalten, listen wir Ihnen genau auf,
wie Ihr alter und neuer Zählerstand aussieht. Aus dem Differenzbetrag ergibt
sich Ihr Verbrauch. Die hochgestellten Ziffern geben Ihnen Auskunft darüber,
ob es sich beim jeweiligen Zählerstand um einen von Ihnen oder von uns abgelesenen Verbrauch oder einen rechnerisch ermittelten Verbrauch handelt.
2 Menge: Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum Ihnen wie viele Kilowattstunden Strom und/oder Gas beziehungsweise Kubikmeter Wasser und/
oder Abwasser berechnet wurden. Wenn sich während des Abrechnungsjahrs Tarife, Zähler oder Preise verändert haben, weisen wir Ihren Verbrauch
in mehreren Zeiträumen aus.
3 Arbeitspreis Verbrauchspreis: Der Arbeitspreis Verbrauchspreis bezeichnet
den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie (Strom und Gas).
4 Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und beinhaltet die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Zählermiete und allgemeine Aufwandskosten. Die
Berechnung erfolgt tageweise, dem Abrechnungszeitraum entsprechend.
SEITE
D
2 Menge: Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum Ihnen wie viele Kilowattstunden Strom und/oder Gas beziehungsweise Kubikmeter Wasser und/
oder Abwasser berechnet wurden. Wenn sich während des Abrechnungsjahrs Tarife, Zähler oder Preise verändert haben, weisen wir Ihren Verbrauch
in mehreren Zeiträumen aus.
3 Arbeitspreis Verbrauchspreis: Der Arbeitspreis Verbrauchspreis
bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie
(Strom und Gas).
4 Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und beinhaltet die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Zählermiete und allgemeine Aufwandskosten. Die
Berechnung erfolgt tageweise, dem Abrechnungszeitraum entsprechend.
5 Zähler Nr.: Diese Nummer gibt Ihrem Zähler einen Namen – mit ihr lässt
er sich schnell identifizieren. Die Nummer finden Sie direkt unter dem Zählwerk auf der Vorderseite Ihres Strom- und Gaszählers. Beim Wasserzähler
ist sie auf dem Messingrahmen des Gehäuses eingraviert.
6 Gesamtverbrauch: Wird errechnet aus der Differenz der Zählerstände
in Kubikmetern (m³) multipliziert mit dem Multiplikator. Das Ergebnis ist Ihr
Verbrauch in Kilowattstunden (kWh).
7 Vorjahresverbrauch: Hier können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas,
Wasser oder eingeleitetes Schmutzwasser Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem
Verbrauchsverhalten.
SEITE
E
1 Verbrauchsverhalten: Hier sehen Sie auf einem Blick wie viel Strom
oder Gas Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. Darüber hinaus
können Sie vergleichen, wie sich Ihr eigener Jahresverbrauch zu dem von
Vergleichskundengruppen verhält und so Ihr Verbrauchsverhalten besser
einschätzen.
SEITE
F
1 Menge: Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum Ihnen wie viele Kilowattstunden Strom und/oder Gas beziehungsweise Kubikmeter Wasser und/
oder Abwasser berechnet wurden. Wenn sich während des Abrechnungsjahrs Tarife, Zähler oder Preise verändert haben, weisen wir Ihren Verbrauch
in mehreren Zeiträumen aus.
2 Wasserpreis: Der Wasserspreis bezeichnet den Preis für einen verbrauchten Kubikmeter (m3) Wasser.
5 Zählernr.: Diese Nummer gibt Ihrem Zähler einen Namen – mit ihr lässt
er sich schnell identifizieren. Die Nummer finden Sie direkt unter dem Zählwerk auf der Vorderseite Ihres Strom- und Gaszählers. Beim Wasserzähler
ist sie auf dem Messingrahmen des Gehäuses eingraviert.
3 Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und beinhaltet die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Zählermiete und allgemeine Aufwandskosten. Die
Berechnung erfolgt tageweise, dem Abrechnungszeitraum entsprechend.
6 Vorjahresverbrauch: Hier können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas,
Wasser oder eingeleitetes Schmutzwasser Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem
Verbrauchsverhalten.
4 Zähler Nr.: Diese Nummer gibt Ihrem Zähler einen Namen – mit ihr lässt
er sich schnell identifizieren. Die Nummer finden Sie direkt unter dem Zählwerk auf der Vorderseite Ihres Strom- und Gaszählers. Beim Wasserzähler
ist sie auf dem Messingrahmen des Gehäuses eingraviert.
7 Schätzung: Schätzungen des Zählerstandes erfolgen grundsätzlich nur
dann, wenn eine andere Art der Ermittlung nicht möglich war. Grundlage
für das sehr genaue, statistische Verfahren, sind die durchschnittlichen Verbräuche.
5 Vorjahresverbrauch: Hier können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas,
Wasser oder eingeleitetes Schmutzwasser Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem
Verbrauchsverhalten.
8 Netto-Rechnungsbetrag: Zwei Positionen machen Ihren Netto-Rechnungsbetrag aus: Der Grund- und der Arbeitspreis Verbrauchspreis. Falls es
innerhalb des Abrechnungszeitraums einen Tarif- oder Zählerwechsel gab
oder sich Ihre Preise geändert haben, wird auch hier jede Position einzeln
ausgewiesen – und zwar immer für den entsprechenden Zeitraum.
6 Entwässerungsgebühren: Die Entwässerungsgebühren werden im
Namen der Stadt Bamberg nach der jeweils gültigen Satzung über die öffentliche Entwässerung erhoben. Auskünfte über die Gebührensätze erteilt
das Steueramt der Stadt Bamberg unter der Telefonnummer 0951 871244.