in den RWS-Aktienfonds
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in den RWS-Aktienfonds
Frankfurt am Main Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen RWS-Wachstumfonds-MI und RWS-Aktienfonds Verschmelzung des Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI auf das Sondervermögen RWS-Aktienfonds Die Metzler Investment GmbH hat beschlossen, die beiden Richtlinienkonformen Sondervermögen RWS-Wachstumsfonds-MI (übertragendes Sondervermögen) und RWS-Aktienfonds (übernehmendes Sondervermögen) zu verschmelzen. Stichtag für die Übertragung der Vermögensgegenstände ist der 31. Oktober 2013. Die Metzler Investment GmbH setzt ab dem 24. Oktober 2013 die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden Sondervermögens RWSWachstumsfonds-MI aus. Kauf- und Verkaufsaufträge, die an diesem Tag bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzungsinformationen nach § 40d InvG mit allen Informationen zur Übertragung der Vermögensgegenstände wurden den Anlegern durch die depotführenden Stellen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Zugleich wurden diese Informationen auf der Internetseite der Kapitalanlagegesellschaft unter www.metzler-fonds.com veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Verschmelzung mit Bescheid vom 22. Mai 2013 zugestimmt. Durch die Verschmelzung entstehen für die Anteilinhaber keine zusätzlichen Kosten. Frankfurt am Main, im Juli 2013 Metzler Investment GmbH - Geschäftsführung -