in den RWS-Aktienfonds

Transcription

in den RWS-Aktienfonds
Frankfurt am Main
Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen
RWS-Wachstumfonds-MI und RWS-Aktienfonds
Verschmelzung des Sondervermögens RWS-Wachstumfonds-MI
auf das Sondervermögen RWS-Aktienfonds
Die Metzler Investment GmbH hat beschlossen, die beiden Richtlinienkonformen
Sondervermögen RWS-Wachstumsfonds-MI (übertragendes Sondervermögen) und
RWS-Aktienfonds (übernehmendes Sondervermögen) zu verschmelzen.
Stichtag für die Übertragung der Vermögensgegenstände ist der 31. Oktober 2013.
Die Metzler Investment GmbH setzt ab dem 24. Oktober 2013 die Ausgabe und
Rücknahme der Anteile des übertragenden Sondervermögens RWSWachstumsfonds-MI aus. Kauf- und Verkaufsaufträge, die an diesem Tag bis zum
Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.
Die Verschmelzungsinformationen nach § 40d InvG mit allen Informationen zur
Übertragung der Vermögensgegenstände wurden den Anlegern durch die depotführenden Stellen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Zugleich wurden
diese Informationen auf der Internetseite der Kapitalanlagegesellschaft unter
www.metzler-fonds.com veröffentlicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Verschmelzung mit Bescheid vom 22. Mai 2013 zugestimmt.
Durch die Verschmelzung entstehen für die Anteilinhaber keine zusätzlichen Kosten.
Frankfurt am Main, im Juli 2013
Metzler Investment GmbH
- Geschäftsführung -