RWS Wachstumsfonds-MI - Metzler

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RWS Wachstumsfonds-MI - Metzler
Frankfurt am Main, 23. März 2012
An
die depotführenden Stellen der Anleger und
die Anteilinhaber
des Richtlinienkonformen Sondervermögens
RWS-Wachstumsfonds-MI (ISIN DE0009761650)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie über die Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des
Richtlinienkonformen Sondervermögens RWS-Wachstumsfonds-MI (ISIN DE0009761650).
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werden mit Wirkung
zum 1. Juli 2012 die Besonderen Vertragsbedingungen für das vorgenannte Sondervermögen geändert.
Die Änderungen beziehen sich auf:
• § 5 Ausgabepreis und Rücknahmepreis: Der maximale Ausgabeaufschlag wurde
von bis zu 8,0 % auf bis zu 5,0 % des Anteilwertes gesenkt.
• § 6 Kosten: Der Paragraf wurde auf Basis des BVI-Entwurfes der MusterKostenklauseln für Vertragsbedingungen vom 3. August 2011 modifiziert. Der Verwaltungsvergütungssatz wurde überpüft und an die marktüblichen Verwaltungsvergütungssätze angepasst. Die Verwaltungsvergütung wird ab dem 1. Juli 2012
auf 1,6 % p.a. festgesetzt.
Mit Inkrafttreten der geänderten Vertragsbedingungen zum 1. Juli 2012 erscheinen auch eine
aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospektes und die wesentlichen Anlegerinformationen,
die im Internet unter www.metzler-fonds.com veröffentlicht werden.
Die Veröffentlichung über die Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen erfolgt im
elektronischen Bundesanzeiger per 28. März 2012 und darüberhinaus auf unserer Internetseite www.metzler-fonds.com unter Metzler-Fonds / Vertragsänderungen.
METZLER INVESTMENT GMBH
- Geschäftsführung -
Frankfurt am Main, 28. März 2012