RWS Wachstumsfonds-MI - Metzler
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RWS Wachstumsfonds-MI - Metzler
Frankfurt am Main, 23. März 2012 An die depotführenden Stellen der Anleger und die Anteilinhaber des Richtlinienkonformen Sondervermögens RWS-Wachstumsfonds-MI (ISIN DE0009761650) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren wir Sie über die Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des Richtlinienkonformen Sondervermögens RWS-Wachstumsfonds-MI (ISIN DE0009761650). Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werden mit Wirkung zum 1. Juli 2012 die Besonderen Vertragsbedingungen für das vorgenannte Sondervermögen geändert. Die Änderungen beziehen sich auf: • § 5 Ausgabepreis und Rücknahmepreis: Der maximale Ausgabeaufschlag wurde von bis zu 8,0 % auf bis zu 5,0 % des Anteilwertes gesenkt. • § 6 Kosten: Der Paragraf wurde auf Basis des BVI-Entwurfes der MusterKostenklauseln für Vertragsbedingungen vom 3. August 2011 modifiziert. Der Verwaltungsvergütungssatz wurde überpüft und an die marktüblichen Verwaltungsvergütungssätze angepasst. Die Verwaltungsvergütung wird ab dem 1. Juli 2012 auf 1,6 % p.a. festgesetzt. Mit Inkrafttreten der geänderten Vertragsbedingungen zum 1. Juli 2012 erscheinen auch eine aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospektes und die wesentlichen Anlegerinformationen, die im Internet unter www.metzler-fonds.com veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung über die Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger per 28. März 2012 und darüberhinaus auf unserer Internetseite www.metzler-fonds.com unter Metzler-Fonds / Vertragsänderungen. METZLER INVESTMENT GMBH - Geschäftsführung - Frankfurt am Main, 28. März 2012