2 - ENNI
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ENNI Stadt & Service Niederrhein Anstalt des öffentlichen Rechts - Verwaltungsrat – Moers, den 10.12.2013 Niederschrift über die 22. Sitzung des Verwaltungsrates - öffentlich Sitzungsdatum: 09.12.2013 Sitzungsdauer: 16.00 - 17.00 Uhr Sitzungsort: Ratssaal Neues Rathaus Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeister Ballhaus a) die Verwaltungsratsmitglieder Herr Brohl, K. Herr Hüskes Herr Küster Frau Kaenders Herr Laakmann Herr Messerschmidt Herr Reimann Herr Marschmann Herr Wildschütz Herr Schneider für Herrn Yetim Herr Schröder b) die beratenden Mitglieder Stadtkämmerer Thoenes c) von der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Herr Rötters Herr Hormes Herr Rupprecht Herr Müller Herr Kempken Herr Laslop Herr Baum Herr Hornung Frau Fels als Schriftführerin d) Gäste Herr Ey, stellv. Verwaltungsratsmitglied Herr Möwes, Personalrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Herr Hohensträter, Geschäftsführer ENNI Sport & Bäder Niederrhein GmbH Herr Krieger, Architekturbüro Krieger, bis 16.25 Uhr, TOP 10 2 Vertreter der Presse 2 TAGESORDNUNG 1. Begrüßung und Allgemeines Vorsitzender Ballhaus begrüßt die Anwesenden zur 22. Sitzung des Verwaltungsrates. 1.1 Prüfung der Einladung Die Einladungen sind rechtzeitig zugestellt worden. Beanstandungen werden nicht erhoben. 1.2 Feststellung der Anwesenheit und der Beschlußfähigkeit Vorsitzender Ballhaus stellt fest, daß zu Beginn der Sitzung 12 stimmberechtigte Mitglieder des Verwaltungsrates anwesend sind. Der Verwaltungsrat ist damit beschlußfähig. Darüber hinaus sind ein beratendes Mitglied sowie vier Gäste anwesend. 1.3 Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO Nach dem Eintrag in die Anwesenheitsliste wird festgestellt, daß Ausschließungsgründe gem. § 31 GO nicht vorliegen. 1.4 Genehmigung der Tagesordnung Vorsitzender Ballhaus schlägt vor, TOP 12 „Sachstand Solimare“ vorzuziehen und nach TOP 9 zu behandeln, damit sich Herr Krieger vom Architekturbüro Krieger vorstellen kann. Die bisher als TOP 10 und 11 vorgesehenen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Nach Befragen stellt Vorsitzender Ballhaus das Einverständnis mit der Tagesordnung einschließlich der von ihm vorgeschlagenen Änderung fest. 2. Bericht des Vorstands über die Durchführung von Beschlüssen Herr Rötters berichtet, daß die Beschlüsse des Verwaltungsrates ausgeführt wurden bzw. sich in der Durchführung befinden oder auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung stehen. Zum Antrag 34/2013 der CDU-Fraktion an den Rat der Stadt Moers vom 26.09.2013 weist Vorsitzender Ballhaus auf das als Tischvorlage beigefügte Antwortschreiben der ENNI Sport & Bäder GmbH vom 04.12.2013 nebst Stellungnahme des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr vom 28.10.2013 hin. [Das Antwortschreiben nebst Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.] 3 Zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 3 - 9 verweist Vorsitzender Ballhaus auf die Beschlußfassung des Rates der Stadt Moers, an dessen Weisungen der Verwaltungsrat gebunden ist. 3. Gebührenkalkulation zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers (Straßenreinigungssatzung) - Vorlage Nr. 131 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: Der Verwaltungsrat beschließt, die zurzeit bestehenden Gebührensätze der Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers (Straßenreinigungssatzung) unverändert für das Jahr 2014 zu übernehmen. 4. 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers (Straßenreinigungssatzung) - Vorlage Nr. 132 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: Der Verwaltungsrat beschließt die der Vorlage beigefügte 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers (Straßenreinigungssatzung) mit Wirkung vom 01.01.2014. 5. Gebührenkalkulation zur Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Moers für das Jahr 2014 - Vorlage Nr. 1323 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: Die Gebühren für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2014 wie folgt festgesetzt: Restabfallentsorgung einschließlich zwölf Leerungen: 60 l Gefäß 196,80 € 80 l Gefäß 242,40 € 120 l Gefäß 331,20 € 240 l Gefäß 578,40 € Restabfallentsorgung einschließlich zehn Leerungen für Eigenkompostierer: 60 l Gefäß 186,00 € 80 l Gefäß 228,00 € 120 l Gefäß 308,40 € 240 l Gefäß 541,20 € Restabfallentsorgung einschließlich zehn Leerungen für Nutzer der Biotonne: 60 l Gefäß 164,40 € 80 l Gefäß 200,40 € 120 l Gefäß 271,20 € 240 l Gefäß 466,80 € 4 Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne: 120 l Gefäß 37,20 € 240 l Gefäß 70,80 € Zusatzleerungen für jede über die Mindestleerungen hinausgehende Leerung: 60 l Gefäß 5,00 € 80 l Gefäß 6,40 € 120 l Gefäß 9,10 € 240 l Gefäß 16,60 € Restabfallentsorgung bei wöchentlich einmaliger Leerung im Jahr: 60 l Gefäß 483,40 € 80 l Gefäß 585,00 € 120 l Gefäß 781,80 € 240 l Gefäß 1.329,00 € 770 l Gefäß 5.216,60 € 1.100 l Gefäß 7.326,20 € 2.500 l Gefäß 11.268,00 € 5.000 l Gefäß 21.320,40 € Restabfallentsorgung bei zweiwöchiger Leerung im Jahr: 770 l Gefäß 2.565,00 € 1.100 l Gefäß 3.619,80 € Restabfallentsorgung bei wöchentlich zweimaliger Leerung im Jahr: 2.500 l Gefäß 22.536,00 € 5.000 l Gefäß 42.640,80 € Großabfallbehälter mit Schleusensystem u. Standortservice bei wöchentlicher Leerung: 2.500 l Oberflurcontainer 14.798,40 € 2.500 l Halbunterflurcontainer15.308,40 € 2.500 l Unterflurcontainer 16.788,40 € 5.000 l Unterflurcontainer 27.480,00 € Großabfallbehälter mit Schleusensystem u. Leerung: 2.500 l Oberflurcontainer 9.164,20 € 2.500 l Halbunterflurcontainer 9.674,20 € 2.500 l Unterflurcontainer 11.154,20 € 5.000 l Unterflurcontainer 16.820,00 € Standortservice bei zweiwöchentlicher Großabfallbehälter mit Schleusensystem u. Standortservice bei dreiwöchentlicher Leerung: 2.500 l Oberflurcontainer 7.213,90 € 2.500 l Halbunterflurcontainer 7.723,90 € 2.500 l Unterflurcontainer 9.203,90 € 5.000 l Unterflurcontainer 13.130,00 € Großabfallbehälter mit Schleusensystem und Standortservice bei vierwöchentlicher Leerung: 2.500 l Oberflurcontainer 6.347,10 € 2.500 l Halbunterflurcontainer 6.857,10 € 2.500 l Unterflurcontainer 8.337,10 € 5.000 l Unterflurcontainer 11.490,0 € 5 Zusatzleerung Großabfallbehälter je Leerung: 2.500 l Container 216,70 € 5.000 l Container 410,00 € Säcke für Inkontinenzabfälle pro Stück: Säcke für Restabfälle pro Stück: 2,80 € 5,80 € Annahme von weichem Grünschnitt (z.B. Laub, Rasen) am Kreislaufwirtschaftshof pro Annahme 3,00 € 6. Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Moers - Vorlage Nr. 134 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: Der Verwaltungsrat beschließt die in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Moers. 7. Friedhofsgebühren im Jahr 2014 und Gebührenkalkulation für Grabbereitungsund Gebäudenutzungsgebühren - Vorlage Nr. 135 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: Für das Wirtschaftsjahr 2014 werden auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung die Gebühren für die Grabbereitung und je Nutzung wie folgt neu festgesetzt: Grabstelle für Erdbestattung für Kinder bis zu 5 Jahren: 235 € (bislang 212 €) Wiesengrabstelle für Tot- und Fehlgeburten: 59 € (bislang 53 €) Grabstelle für Erdbestattung für Verstorbene über 5 Jahren: 359 € (bislang 337 €) Wiesengrabstelle für Erdbestattung: 505 € (bislang 465 €) Urneneinzelgrabstelle: 114 € (bislang 103 €) Urnenwiesengrabstelle: 114 € (bislang 103 €) Wahlerdgrab je Grabstelle: Wahlurnengrab je Grabstelle: Sonderwahlgrab je Einzelgrabstelle: Beisetzung einer Urne im Kolumbarium: 530 € (bislang 491 €) 114 € (bislang 103 €) 3.474 € (bislang 3.464 €) 103 € (bislang 94 €) Ausgrabung eines Sarges: Ausgrabung einer Urne: Umbettung eines Sarges: Umbettung einer Urne: 704 € (bislang 665 €) 93 € (bislang 84 €) 1.126 € (bislang 1.055 €) 103 € (bislang 94 €) Benutzung einer Leichenzelle je Tag: Benutzung der Trauerhalle: Aufbahrung vor der Beerdigung: 36 € (vormals 25 €) 190 € (vormals 145 €) 90 € (vormals 60 €) Ansonsten werden die seit dem 01.07. 2008 bzw. seit dem 01.01.2012 und 01.01.2013 bestehenden Gebührensätze in der Stadt Moers über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Moers unverändert für das Jahr 2014 übernommen. 6 8. Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren - Vorlage Nr. 136 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: Der Verwaltungsrat beschließt die in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung). 9. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme freiwilliger Leistungen der ENNI Stadt & Service Niederrhein - Vorlage Nr. 137 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: Der Verwaltungsrat beschließt die beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme freiwilliger Leistungen der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR mit Wirkung zum 01.01.2014. 10. Sachstand Solimare - ohne Vorlage Herr Hohensträter berichtet zum aktuellen Sachstand zu Neubau Aktivbad und Instandsetzung von Freibad und Eishalle. Er informiert über Planungsteam, Projektzeitplan sowie kleinere Veränderungen in der Planung (Verlegung des Rutschenstandorts). Er teilt mit, daß das Architekturbüro Krieger den Neubau des Aktivbades planen wird. [Die von Herrn Hohensträter verwendete Präsentation ist als Anlage 2 beigefügt.] Herr Krieger stellt seine Firma Dr. Krieger Architekten und Ingenieure GmbH & Co KG vor. Er informiert über Leitung, Organisation, Team, Referenzobjekte sowie konzeptionelle Ansätze für den Neubau des Aktivbades. [Die von Herrn Krieger verwendete Präsentation ist als Anlage 3 beigefügt.] Auf Nachfrage von Herrn Laakmann bestätigt Herr Krieger, daß der Zeitplan nach seiner derzeitigen Einschätzung eingehalten werden kann. 11. Eintrittsentgelte Frühschwimmer - Vorlage Nr. 126 / Verwaltungsrat / 09.10.2013 Herr Hohensträter erläutert die Gründe für die vorgesehene Rabattierung der Einzelkarten für Frühschwimmer. Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: Der Verwaltungsrat nimmt die Einführung einer zehnprozentigen Rabattierung auf eine Einzelkarte für Frühschwimmer zur Kenntnis. 7 12. Sachstand SwinGolf - ohne Vorlage Herr Hohensträter berichtet zum aktuellen Sachstand zur Errichtung einer SwinGolfAnlage am ENNI Sportpark Rheinkamp. Auf Nachfrage von Vorsitzendem Ballhaus bestätigt er, daß eine Eröffnung vor den Sommerferien 2014 geplant ist. 13. Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen und die Auswirkungen auf ENNI Stadt & Service - ohne Vorlage Herr Rupprecht berichtet zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und zur Umsetzung bei der ENNI Stadt & Service. [Die von Herrn Rupprecht verwendete Präsentation ist als Anlage 4 beigefügt.] Auf Nachfrage von Vorsitzendem Ballhaus teilt Herr Hormes mit, daß die Festsetzung der Wasserschutzzone Vinn zunächst für 2013 avisiert war, aber nunmehr davon ausgegangen werden muß, daß dies erst 2014 geschieht. Er stellt fest, daß die Wasserschutzzonen Rumeln und Niep-Süsselheide mit einer Gültigkeit bis 31.07.2017 bzw. 09.05.2028 festgelegt sind. Herr Laakmann schildert die Verunsicherung der betroffenen Bürger. Er erkundigt sich, wie die AöR damit umgeht. Herr Hormes erklärt, daß neben der Nutzung aller Medien, z.B. durch Berichterstattung in der Lokalpresse, auch gezielte Informationsveranstaltungen für die betroffenen Bürger geplant sind. Herr Messerschmidt, fragt nach, welche Auswirkungen es hätte, wenn die Festlegung der Wasserschutzzone Vinn sich weiter verzögert, die erstmalige Prüfpflicht für ältere Häuser in der Wasserschutzzone aber 2015 abläuft. Herr Hormes stellt fest, daß das sinnvoll zeitlich passen muss und eine Verzögerung bei der Festlegung der Wasserschutzzone nicht zu einer Schlechterstellung für die betroffenen Grundstückseigentümer führen darf. Herr Rupprecht betont, daß auch Grundstückseigentümer, die bereits eine Prüfung haben durchführen lassen, auf keinen Fall schlechter gestellt werden. Weitere Nachfragen von Herrn Laakmann und Frau Kaenders werden von Herrn Rupprecht und Herrn Hormes beantwortet. 14. Anträge und Anfragen von Verwaltungsratsmitgliedern a) Herr Küster bittet darum, die Präsentationen den Verwaltungsratsmitgliedern auch als pdf-Dokument in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. 8 15. b) Frau Kaenders bittet im Hinblick auf die geänderte Trinkwasserverordnung und die sich daraus ergebende Pflicht das Trinkwasser auf Legionellen zu untersuchen, um Prüfung, ob die ENNI solche Untersuchungen zukünftig als Dienstleistung anbieten kann. c) Frau Kaenders teilt mit, daß der Außenbereich/Parkplatz vor der Eishalle unzureichend beleuchtet ist. Sie hält dies insbesondere bei Aufführungen in der Eishalle aus Verkehrssicherungsgründen für bedenklich. Darüber hinaus stellt sie fest, daß die Parkplätze direkt vor der Eishalle durch abgestellte Lkw-Anhänger blockiert waren. Bericht des Vorstands Es liegen keine Wortmeldungen vor. 16. Sonstiges Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ballhaus Vorsitzender Fels Schriftführerin Anlagen: - Schreiben der ENNI Sport & Bäder Niederrhein GmbH vom 04.12.2013 mit Stellungnahme des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr vom 28.10.2013 - Präsentation 1 zu TOP 10 - Präsentation 2 zu TOP 10 - Präsentation zu TOP 13 Solimare Aktivbad Freibad Modul B Eissporthalle Inhalt Ausgangslage Planungsteam Projektzeitplan 2012 - Optimierte Planungsvariante 2 Ausgangslage Variante 4a 2012 Optimierte Planungsvariante 2 Neubau Aktivbad 4 Sammelumkleiden Kleinkindbereich, Wasserfläche rd. 25 qm Kombibecken 16,66 * 10 m und 12*8 m Instandsetzung Freibad best. 50m-Becken, Kürzung auf 25m, 8 Bahnen best. Nichtschwimmerbecken 4 Bahnen 25m best. Kleinkindbereich Neubau Beachbereich, Spielattraktionen best. Umkleiden Großrutschenanlage Instandsetzung Eishalle best. Eishalle (20 Jahre) Eisfläche 60*30 Planungsteam Solimare Projektsteuerung Solimare ENNI Sport & Bäder + IngenieurNetzwerk Energie e G (Oldenburg) Neubau Aktivbad Krieger – Architekten (Velbert) Instandsetzung Freibad Pos 4 Architektur (Düsseldorf) Instandsetzung Eishalle Walter Architektur (Moers) Projektzeitplan Optimierte Planungsvariante 2 Pos4 Architektur Krieger – Ing. Walter Architektur 2012 - Optimierte Planungsvariante 2 Beach + Spielattraktionen Großrutsche Solimare 2012 - Optimierte Planungsvariante 2 Aktivbad Neubau Aktivbad NEUBAU AKTIVBAD SOLIMARE Bürovorstellung 09.12.2013 In Kooperation mit WIR STELLEN UNS VOR Leitung – Organisation – Team – Referenzobjekte AKTIVBAD SOLIMARE MOERS ARCHITEKTURBÜRO DREI GENERATIONEN – ÜBER 40 JAHRE BÄDERPLANUNG KARL KRIEGER DR. FRIEDHELM KRIEGER MICHAEL KRIEGER 1932 – 1950 Geschäftsleitung 1950 – 2002 Geschäftsleitung Ab 2003 beratend tätig Seit 1989 Geschäftsleitung 2002 -2009 alleiniger Geschäftsführender Gesellschafter Ab 2009 Vorsitzender der Geschäftsführung AKTIVBAD SOLIMARE MOERS ERFAHRUNG UND ERNEUERUNG ERWEITERUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG 2009 THOMAS KALMAN DR. CHRISTIAN KUHN MICHAEL KRIEGER JOCHEN BATZ Architekt Geschäftsführer seit 2009 Raumplaner Geschäftsführer seit 2009 Architekt Geschäftsführender Gesellschafter Architekt Geschäftsführer seit 2009 AKTIVBAD SOLIMARE MOERS GENERALPLANUNG ALLES AUS EINER HAND Generalplanung KRIEGER Architekten I Ingenieure GmbH Architektur-und Ingenieurbüro Planen Objektplanung, Innenarchitektur KRIEGER Architekten I Ingenieure Betrieb DSBG Bauen TGA-Planung Baumanagement DTF, Velbert pbp – projektbauleitungpetraczek, Mülheim a. d. Ruhr Therm. Bauphysik, Akustik IB Graner Schallschutz IB Graner SIGEKO ECOPROTEC Betreiben AKTIVBAD SOLIMARE MOERS PRE-OPENING UND BETRIEB Maritimo Oer-Erkenschwick – Betrieb -- 2004 Cabrio Senden – Betriebsführung -- 2007 Rappsodie Bad Rappenau – Betrieb -- 2007 AquaSole Kitzingen – Betriebsführung -- 2008 Lahn-Dill-Bergland-THERME Bad Endbach Betriebsführung -- 2010 Schwimm In Gevelsberg – Betrieb -- 2012 Wellneuss – Pre-Opening -- 2007 Therme Bad Aibling – Pre-Opening -- 2007 CabrioSol Pegnitz – Pre-Opening -- 2010 DINamare Dinslaken – Pre-Openin -- 2010/11 INVESTITIONS- UND UNTERHALTSKOSTEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS DAS TEAM ERFAHRUNG UND KOMPETENZ AKTIVBAD SOLIMARE MOERS QUALITÄTSMANAGEMENT QUALITÄT • Eingeführtes und regelmäßig aktualisiertes QualitätsManagement-System n. DIN ISO 9001 • Nutzung vereinheitlichter Formulare / Formblätter / Dokumente • Nutzung der durch den Auftraggeber vorgegebener Dokumentenstrukturen bei Bedarf • Vereinheitlichung EDV-Strukturen • Nutzung Projektübergreifender Checklisten zur Überprüfung der Qualitäten • Regelmäßige zielorientierte Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter • Regelmäßige Informationen aus der eigenen Bäderbetriebsgesellschaft DSBG über die tägliche Praxis • Sicherstellung des ausreichenden Personalressourcen durch effiziente und praxisgerechte Personaleinsatzplanung AKTIVBAD SOLIMARE MOERS ANSICHTEN BÜRO KRIEGER + DTF INGENIEURE AKTIVBAD SOLIMARE MOERS INNENANSICHTEN BÜRO KRIEGER + DTF INGENIEURE MENU 10 AKTIVBAD SOLIMARE MOERS WESTFALENBAD REFERENZEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS FAMILIENBAD GEORGSMARIENHÜTTE REFERENZEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS SPORTBAD NEUSS NORD REFERENZEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS KITZINGEN REFERENZEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS BINGEN REFERENZEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS MOLZBERGBAD KIRCHEN REFERENZEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS FAMILIENBAD AHAUS REFERENZEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS KAMP-LINTFORT REFERENZEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS DARMSTADT REFERENZEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS WAIBLINGEN REFERENZEN AKTIVBAD SOLIMARE MOERS Referenzen Traglufthalle Moers WIR STELLEN UNS VOR TEAM AKTIVBAD SOLIMARE MOERS TEAM Generalplaner mit langjähriger Bäderbauerfahrung AKTIVBAD SOLIMARE MOERS PROJEKTLEITER Geschäftsführer THOMAS KALMAN Geschäftsführer, im Team seit 1998 Architekt AKNW Kurzdaten 10.1997 bis 03.1998 seit 04.1998 seit 01.2009 projektleitung mitgliedschaften Diplom an der Gesamthochschule Siegen, Fachrichtung Architektur Tätigkeit bei Decathlon Sportvertriebsgesellschaft Dortmund, Abteilung Hochbau Tätigkeit im Büro Dr. Krieger Planung / Projektleitung Geschäftsführer Neubau Sport- und Freizeitbad Bad Staffelstein Neubau Neißebad Görlitz Neubau Regionalbad Bingen-Ingelheim Aquarius Borken (Umbau- und Erweiterung Saunagarten u. Umkleiden) Generalinstandsetzung Solehallenbad Kitzingen, Erweiterung Sauna und Außenanlagen Neubau eines Sport- u. Freizeitbades Westfalenbad-Hagen Neubau Sport- und Freizeitbad Darmstadt-Nord Neubau Allwetter-Freibad Wolfenbüttel Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Technischer Ausschuss (ehem.BÖB) AKTIVBAD SOLIMARE MOERS PROJEKTLEITER TGA ROBERT JÖRES, beratender Ingenieur Geschäftsführer DTF Dipl. Ing Kurzdaten 05|92 - 05|95 - 05|99 - 07|01 - 03|04 ab 04|04 projektleitung mitgliedschaften Diplom an der FH Münster, Fachrichtung Versorgungstechnik Tätigkeit bei Ingenieurbüro Kirchhoff GmbH, Düsseldorf Gesellschafter Ingenieurbüro Jöres, Mülheim/Ruhr Prokurist Ingenieurbüro Möller + Partner GmbH, Düsseldorf Tätigkeit als Projektleiter bei diversen Ingenieurbüros Geschäftsführender Gesellschafter DTF Ingenieure Friesentherme Emden „cabrio“ Bad Senden Kombibad Mönchengladbach Wickrath Kombibad Ahaus Ganzjahresbad Pegnitz Kombibad Alfeld (Leine) Hallenbad Dinslaken FZB Kirchen Molzberg Kombibad Lippstadt Freibad Ludwigshafen Mitglied der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen Mitglied Deutsche Gesellschaft für das Badewesen Mitglied Verband beratender Ingenieure AKTIVBAD SOLIMARE MOERS BAUMANAGEMENT: AUSSCHREIBUNG - OBJEKTÜBERWACHUNG QUALITÄT – PRÄSENZ IN MOERS ULRICH PETRACZEK PBP-Projektleitung -Bauleitung Dipl.-Ing. Architekt AKNW Kurzdaten 10.1986 seit 1992 Mitarbeit im Büro Krieger LPH 6-9 PBP-Projektleitung - Bauleitung Diplom an der GHS Essen Tätigkeit für Dr. Krieger Architekten & Ingenieure Umbau Hallenbad in Düren Umbau Hallenbad Münster– Mitte Neubau Freibad in Salzkotten Neubau Freibad in Rheine Neubau Spingerbecken Freibad Rheine Frei- und Hallenbad Velbert- Mitte Fassadensanierung Freizeitbad Stadt Düren Stadt Münster Stadtwerke Salzkotten Stadtwerke Rheine Stadtwerke Rheine Stadtwerke Velbert Bergische Sonne GmbH 1,8 Mio € 2,5 Mio. € 5,7 Mio .€ 5,5 Mio .€ 0,5 Mio. € 2,8 Mio .€ 0,6 Mio .€ Hallenbad Heiligenhaus Neubau Rhein- Ruhr Bad in Duisburg Stadtwerke Heiligenhaus Wirtschaftsbetriebe Duisburg 3,1 Mio. € 10,5 Mio. € Selbstständig ab 1.1.2004 LPH 6-9 für Dr. Krieger Freibad Volksgarten in Mönchengladbach Bäder- u. Saunaerweiterung Freibad / Errichtung einer Traglufthalle Moers Sanierung Nordbad NEUSS Neubau Allwetterbad Alfeld (Lph 6,7) Neubau Sportorientiertes Hallenbad Sportbad Kampt Lintfort CabrioLi Lippstadt NVV Versorgung in MG Gruga- Verwaltung- Essen Wirtschaftsbetriebe - Moers NBE - Neuss Stadt Alfeld Dinslakener Bäder GmbH Stadt Kamp Lintfort Stadtwerke Lippstadt 4,2 Mio. € 4,2 Mio. € 1,2 Mio. € 4,9 Mio. € 9,0 Mio. € 8,8 Mio. € 8,5 Mio. € KONZEPTUELLE ANSÄTZE AKTIVBAD SOLIMARE MOERS Planungskonzepte Ausgangslage AKTIVBAD SOLIMARE MOERS Schwimmbeckenkonfiguration 1. Schwimmen auf 25-Bahn, WT 1,80 AKTIVBAD SOLIMARE MOERS Schwimmbeckenkonfiguration Kursbetrieb, WT 0,6-1,25 + WT 1,80 AKTIVBAD SOLIMARE MOERS Schwimmbeckenkonfiguration Kursbetrieb, getrennt WT 0,6-1,25 AKTIVBAD SOLIMARE MOERS Schwimmbeckenkonfiguration Familienbetrieb – WT 1.00-1.35 AKTIVBAD SOLIMARE MOERS 3 BAUARTEN VON HUBBÖDEN - HUBWÄNDEN Vergleich Vorteile - Nachteile GFK - Auftriebsprinzip Kombination Hubboden – Trennwand Hydraulischer Antrieb / Arretierung Stabil zur Nutzung ü. Wasser GFK-Bodenbelag AKTIVBAD SOLIMARE MOERS 3 BAUARTEN VON HUBBÖDEN - HUBWÄNDEN Vergleich Vorteile - Nachteile GFK – Spindelantrieb Viele Referenzen in Deutschland Integrierbare Einstiegstreppe Begrenzte Tragfähigkeit ü. Wasser GFK-Bodenbelag / ggfs Fliesen Griesheim AKTIVBAD SOLIMARE MOERS 3 BAUARTEN VON HUBBÖDEN - HUBWÄNDEN Vergleich Vorteile - Nachteile GFK - Scherenhubmechanik Viele Referenzen in Deutschland Wartungsarmer Antrieb Integrierbare Einstiegstreppe Begrenzte Tragfähigkeit ü. Wasser GFK-Bodenbelag / ggfs Fliesen Ahaus AKTIVBAD SOLIMARE MOERS 3 BAUARTEN VON HUBBÖDEN - HUBWÄNDEN Vergleich Vorteile - Nachteile GFK - Scherenhubmechanik Viele Referenzen in Deutschland Wartungsarmer Antrieb Integrierbare Einstiegstreppe Begrenzte Tragfähigkeit ü. Wasser GFK-Bodenbelag / ggfs Fliesen Kamp-Lintfort Wassergewöhnungstreppe über die gesamte Beckenbreite Variable Nutzung möglich, da die Treppe auch nur bei Bedarf ausgefahren werden kann. AKTIVBAD SOLIMARE MOERS 3 BAUARTEN VON SCHWIMMBECKEN Vergleich Vorteile – Nachteile (Bsp. 50x25) STAHLBETON + FLIESEN EDELSTAHL EDELSTAHL BESCHICHTET Herstellungskosten: 540.000.- EUR, ohne Bodenplatte Freie Farbwahl Mehrere Anbieter - Wettbewerb Ggfs. Reparaturkosten im Betrieb CO2-Ausstoss bei Herstellung hoch Herstellungskosten: 850.000.Ohne Bodenplatte Keine Farbwahl Mehrere Anbieter - Wettbewerb Niedrige Folgekosten Nachhaltige Produktion Herstellungskosten: 524.000.Ohne Bodenplatte 3 Farben zur Auswahl Ein Anbieter – keine Wettbewerb Niedrige Folgekosten Nachhaltige Produktion AKTIVBAD SOLIMARE MOERS Lüftungskonzept Vorschlag z. Kubaturoptimierung Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen und Auswirkungen für die ENNI Stadt & Service Gesetzliche Grundlagen Wasserhaushaltsgsetz §60, §61, §62 WHG Landeswassergesetz NRW §53, §53c, §60a, §61 SüwVO Abw Teil2 Neue Abwasseranlagen Neue Sammelgruben und Kleinkläranlagen Bestehende Abwasseranlagen Grundstücke in Wasserschutzgebieten (Schutzzone II und III) Erneuerung der Leitungen ≥ 50% 2020 2015 • • Dichtheitsprüfung bei neuen Leitungen nach DIN EN 1610 Dies ist geübte Praxis seit 2005 Dichtheitsprüfung der Sammelgruben und Kleinkläranlagen nach DIN EN 4261-1, DIN 12566-1, DIN EN 1610 Prüfverfahren: mit Wasser oder mit Luft Prüfverfahren: mit Wasser oder mit Luft (Mit Luft prüfen, nur mit hohem Aufwand mögl.) häuslich bis 1965 gewerblich bis 1990 Außerhalb des Wasserschutzgebietes • • häuslich ab 1965 gewerblich ab 1990 Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen in WSG nach ATV-A 142 und DIN 1986-30 Prüfverfahren: TV-Inspektion / Druckprüfung Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers häuslich Gewerblich AbwVO Anhang 2-57 Keine Prüfpflicht Dichtheitsprüfung von Leitungen und Schächten nach DIN 1986-30 Prüfverfahren: TV-Befahrung oder mit Wasser oder mit Luft Stand: Dezember 2013 Was genau muss geprüft werden? Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013 Festgesetzte Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebietsverordnung Wassergewinnungsanlage 1 Vinn Wassergewinnungsanlage 2 Niep-Süsselheide 31.01.2012 3 Wasserwerk Rumeln 31.07.2017 Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers gültig bis 09.05.2028 Stand: Dezember 2013 Wasserschutzzonen Bemerkungen zu den geplanten Wasserschutzzonen Wassergewinnungsanlage Vinn ● Die Bezirksregierung beabsichtigt, die neue Wasserschutzzone in der zweiten Jahreshälfte 2013 festzusetzen ● Die Abschätzung der möglichen betroffenen Gebäuden basiert auf den Entwurf der Bezirksregierung Düsseldorf Wassergewinnungsanlage Niep-Süsselheide ● Die geplante Wasserschutzzone ab 2028 betrifft nicht mehr das Moerser Stadtgebiet Wasserwerk Rumeln ● Nach Ablauf der gültigen Verordnung (31.07.2017) verkleinert sich das Gebiet aufgrund der gewerblichen Nutzung der Eigenwassergewinnung Niederrheingold Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013 Geplante Wasserschutzzonen Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013 SüwV Kan-Untersuchungen Selbstüberwachungspflicht der öffentlichen Kanalisation gemäß §61 LWG NRW Anzahl bisheriger Untersuchungen der Anschlussleitungen Fallzahlen Ortslage, Gebietsbeschreibung Soll Ist 1410 1300 Wasserschutzgebiet, Vinn 1980 1000 Wasserschutzgebiet, Kapellen 500 Wasserschutzgebiet, Moers Süd (Vennikel, Holderberg, Alt-Schwafheim) 1600 Betroffene Gebäude innerhalb der Wasserschutzzonen ● Gebäude vor 1965: ca. 350 ● Gebäude nach 1965: ca. 1420 Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013 Häusliches Abwasser Abwasser Art Durchführung der Prüfung Art der Prüfung Wiederholung der Prüfung nach SüwVO Abw. Häusliches Abwasser bis 31.12.2015 vor Baujahr 1965 Schutzzone 2 DR1 Schutzzone 3a+b KA DR1 = Wasserdruckprüfung KA= Kanalfernsehuntersuchung 30 Jahren Häusliches Abwasser bis 31.12.2020 ab Baujahr 1965 Schutzzone 2 DR1 Schutzzone 3a+b KA DR1 = Wasserdruckprüfung KA= Kanalfernsehuntersuchung 30 Jahren Häusliches Abwasser keine Frist bzw. außerhalb der DIN 1986-30 Wasserschutzzonen Keine Frist! Bei Neubau ist generell eine Prüfpflicht mit Luft oder Wasser erforderlich! Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013 Gewerbliches und industrielles Abwasser Abwasser Art Abwasser vor Baujahr 1990 Abwasser nach Baujahr 1990 Abwasser gemäß Abwasserverordnung Anhang 2-57 WSZ ja ja nein Datum der Prüfung bis 31.12.2015 bis 31.12.2020 bis 31.12.2020 Wiederholungsprüfung gemäß DIN 1986-30 Art der Prüfung vor einer Abwasserbehandlungsanlage DR1 DR1= Wasserdruckprüfung 5 Jahre nach einer Abwasserbehandlungsanlage KA KA= Kanalfernsehuntersuchung 10 Jahre vor einer Abwasserbehandlungsanlage DR1 DR1= Wasserdruckprüfung 5 Jahre nach einer Abwasserbehandlungsanlage KA KA= Kanalfernsehuntersuchung vor einer Abwasserbehandlungsanlage DR1 DR1= Wasserdruckprüfung 5 Jahre nach einer Abwasserbehandlungsanlage KA KA= Kanalfernsehuntersuchung 20 Jahre 10 Jahre Bei Neubau ist generell eine Prüfpflicht mit Luft oder Wasser erforderlich! Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013 Veränderungen für die ENNI Privater Bereich ● Weniger Informationsveranstaltungen ● Weniger Kundenanschreiben ● Mehraufwand durch Selektierung der Altersstruktur der Gebäude ● Mehraufwand durch Ermittlung und Beratung der gewerblichen und industriellen Betriebe ● Feststellung von Schäden im Grenzbereich außerhalb der Schutzzonen gemäß §61 WHG, §61 LWG NRW werden weiterhin zur Sanierung aufgefordert ● 30-jährige Wiederholungsfrist beginnt nach Ablauf der gesetzten Frist (2015 bzw. 2020) für häusliche Abwasseranlagen ● Für gewerbliche und industrielle Abwasseranlagen gelten die Wiederholungsfristen nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610 ● Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine landesrechtlichen Prüffristen festgesetzt. ● Vorlage der Prüfbescheinigung notwendig, um die Beratung und die Sanierungs- bzw. Wiederholungsfristen zu koordinieren. Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013 Sanierungsfristen Sanierungsprioritäten gemäß §10 SüwVO Abw Sanierungspriorität I II III Schadensklasse große Schäden mittelgroße Schäden Bagatellschäden Sanierungsfristen kurzfristig, spätestens nach 6 Monaten 10 Jahre i.d.R. keine Sanierung vor der Wiederholungsprüfung nach §8 Abs.8 erforderlich Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013 Synopse privater Abwasserleitungen Fazit der Gesetzesänderung des Landeswassergesetzes Mit dem Gesetzentwurf wird die Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen in NRW auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. ● Durch die Ergänzung des §53 um den Absatz 1e) erhalten Kommunen angepasste Satzungsbefugnisse. Diese soll es den Kommunen unter Gewässerschutz- und Effizienzaspekten ermöglichen, die Überprüfung und ggfs. Sanierung öffentlicher Kanäle deutlich stärker mit der Überprüfung und ggfs. Sanierung privater Abwasserleitungen zu verzahnen ● Die Verpflichtung der Kommunen, die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Funktionsprüfung zu unterrichten und zu beraten ist jetzt im §53 festgeschrieben ● In §61 wird zunächst klargestellt, dass Abwasseranlagen gemäß §60 Absatz 1 und 2 und §61 Absatz 2 WHG zu betreiben sind. Mit dieser Regelung stellt das LWG die rechtliche Verknüpfung zu den geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes her ● In §61 Absatz 2 wird die bestehende Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung aufgegriffen, erweitert und insbesondere im Hinblick auf die Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen konkretisiert ● Verpflichtung der Erstprüfung bleibt durchgängig seit 1995 bestehen ● Umlage von Kosten der Kommune ist in §53c geregelt Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013 Landesförderungsmöglichkeiten Landesförderung für die Sanierung von privaten Abwasserleitungen ● Für die Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung gibt es keine Landesförderung ● Über das Programm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW – ResA“ wird die Sanierung gefördert ● Jeder Grundstückseigentümer kann über die Hausbank einen über die NRW.Bank vermittelten Kredit mit einem Zinssatz von 1% erhalten. Hartz IV-Grundstückseigentümer oder ältere Personen in der Grundsicherung erhalten einen 50%igen Zuschuss aus dem Programm zu den Sanierungskosten. Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers Stand: Dezember 2013