Pressemitteilung - Land Brandenburg
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Pressemitteilung - Land Brandenburg
Staatliches Schulamt Perleberg Berliner Straße 49 19348 Perleberg Telefon (03876) 713-8100 Telefax (03876) 713-8185 26. August 2009 Pressemitteilung Am kommenden Montag beginnt in den Schulen des Landes Brandenburg nach den Sommerferien wieder der Unterricht. Ganz besonders freuen wir uns auf die Schulanfänger – im Landkreis Prignitz sind es 583, Landkreis Ostprignitz-Ruppin 781 und in Oberhavel 1.794 – für die am Sonnabend die Einschulungsveranstaltungen stattfinden. Von dem Tag an ist für diese Kinder sehr Vieles neu, was schon mit dem Schulweg beginnt. An alle Verkehrsteilnehmer ergeht daher die Aufforderung zur Vorsicht und Rücksichtnahme. Auch für einige Lehrkräfte dürfte der Schulanfang Neues bringen, da sie seit dem 1. August 2009 als Schuleiterinnen und Schulleiter eingesetzt werden: Gottfried-Arnold-Gymnasium Perleberg: Herr Veit Goralczyk-Pehl, Dr.-Wilhelm-Polthier-Oberschule Wittstock: Frau Dr. Eva-Maria Vanino, Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium Kyritz: Frau Sabine Schwartz, Grundschule Sachsenhausen: Frau Andrea Schild, Jean-Clermont-Oberschule Sachsenhausen: Herr Olaf Wildgrube, Adolph-Diesterweg-Oberschule Hennigsdorf: Herr Frank Hering. Schulformbezogen wird es folgende wichtige Veränderungen geben: Bereich Grund- und Förderschulen Trotz aller Bemühungen zur Verbesserung der Sprachförderung zeigen zu viele Kinder Sprachdefizite. Alle Kinder werden deshalb im Jahr vor der Einschulung hinsichtlich ihrer Sprachkompetenz untersucht. Daher werden die Sprachstandsfeststellung und die kompensatorische Sprachförderung beibehalten, da sie sich im vergangenen Schuljahr bewährt haben. Die Veränderung der ersten Verordnung zur Änderung der Sonderpädagogik-Verordnung vom 10. Juli 2009 eröffnet den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ innovative Möglichkeiten zur Sicherung von bundesweit anerkannten Abschlüssen und Ausbau des Fremdsprachenunterrichtes. Wiederum wird die stärkere individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt stehen. Je nachdem, welche Ergebnisse die individuelle Lernstandsanalyse hat, werden auf den Einzelschüler bezogene Maßnahmen umgesetzt. So soll gewährleistet werden, dass alle Schülerinnen und Schüler ihrem Leistungsvermögen entsprechende Lernerfolge erreichen. Diese Lernstandsanlayse ist an allen Grundschulen in den Klassen 1, 3 und 5 und in den weiterführenden Schulen in der Klasse 7 durchzuführen. Verantwortlich für den Inhalt: Karl-Heinz Kowalzik / Leiter des Staatlichen Schulamtes Perleberg Sekundarstufe I Änderungen wird es in den Regelungen zur Prüfung in Jahrgangsstufe 10 geben. Die mündliche Prüfung wird hier vermutlich wegfallen. Außerdem wird es künftig nur noch eine freiwillige Zusatzprüfung auf Antrag des Schülers geben, die nicht nur der Abschlussverbesserung und der Versetzung dienen kann, sondern auch zur Notenverbesserung genutzt werden kann. Inzwischen sind 20 Schulen Ganztagsschulen. Davon arbeiten 13 Oberschulen und Gesamtschulen in voll gebundener Form. Mit weiteren Anträgen wird noch gerechnet. Die Anträge müssen spätestens zum 30.09.2009 im Staatlichen Schulamt Perleberg vorliegen, wenn die Schule zum kommenden Schuljahr den Ganztagsbetrieb aufnehmen möchte. „Neues zur GOST“ zum Schuljahr 2009/2010 Erstmalig wird an den Gymnasien die Doppelfunktion der Jahrgangsstufe 10 wirksam. Obwohl diese Jahrgangstufe weiterhin dem Bereich der Sekundarstufe I zugeordnet wird, können jetzt die Fächer Recht, Pädagogik, Wirtschaftswissenschaft u.a. im Rahmen des Schwerpunktunterrichts angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien werden das Abitur dann im Regelfall nach 12 Schulbesuchsjahren ablegen. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien gelten nach der Gymnasiale-OberstufeVerordnung vom 25. November 2008 im kommenden Schuljahr einmalig Übergangsregelungen. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 am Gymnasium setzen ihr Schulverhältnis nach der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung vom 1. März 2002 fort. Im Bereich der Gesamtschulen oder der beruflichen Gymnasien wirkt sich die Änderung weniger auffällig aus: Hier wird weiterhin das Abitur nach 13 Schulbesuchsjahren abgelegt. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 setzen wie am Gymnasium nach der GymnasialeOberstufe-Verordnung vom 1. März 2002 ihr Schulverhältnis fort. Für die Jahrgangsstufe 11 gilt mit Wirkung vom 1. August 2009 die neue Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung vom 25. November 2008. Trotz der „neuen“ Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung werden die Änderungen in der gymnasialen Oberstufe wohl noch nicht abgeschlossen sein. In der Gesamtaussage wird in absehbarer Zeit eine Reform der gymnasialen Oberstufe erwartet, die sich sicherlich rechtlich in einer weiteren Verordnung niederschlagen wird. Bereich berufliche Bildung In der beruflichen Bildung zeichnen sich keine gravierenden Veränderungen ab. Es wird darauf hingewiesen, dass in allen drei Kreisen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Perleberg noch freie Ausbildungsplätze in Industrie- und Handwerk angeboten werden. Die Schulleiter der Oberstufenzentren können dazu und zu vollzeitschulischen Bildungsgängen weitere Auskünfte erteilen. Verantwortlich für den Inhalt: Karl-Heinz Kowalzik / Leiter des Staatlichen Schulamtes Perleberg