Pressemitteilung - Land Brandenburg

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Pressemitteilung - Land Brandenburg
Staatliches Schulamt
Perleberg
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Telefon (03876) 713-8100
Telefax (03876) 713-8185
26. August 2009
Pressemitteilung
Am kommenden Montag beginnt in den Schulen des Landes Brandenburg nach den Sommerferien
wieder der Unterricht.
Ganz besonders freuen wir uns auf die Schulanfänger – im Landkreis Prignitz sind es 583, Landkreis
Ostprignitz-Ruppin 781 und in Oberhavel 1.794 – für die am Sonnabend die
Einschulungsveranstaltungen stattfinden. Von dem Tag an ist für diese Kinder sehr Vieles neu, was
schon mit dem Schulweg beginnt. An alle Verkehrsteilnehmer ergeht daher die Aufforderung zur
Vorsicht und Rücksichtnahme.
Auch für einige Lehrkräfte dürfte der Schulanfang Neues bringen, da sie seit dem 1. August 2009 als
Schuleiterinnen und Schulleiter eingesetzt werden:
Gottfried-Arnold-Gymnasium Perleberg: Herr Veit Goralczyk-Pehl,
Dr.-Wilhelm-Polthier-Oberschule Wittstock: Frau Dr. Eva-Maria Vanino,
Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium Kyritz: Frau Sabine Schwartz,
Grundschule Sachsenhausen: Frau Andrea Schild,
Jean-Clermont-Oberschule Sachsenhausen: Herr Olaf Wildgrube,
Adolph-Diesterweg-Oberschule Hennigsdorf: Herr Frank Hering.
Schulformbezogen wird es folgende wichtige Veränderungen geben:
Bereich Grund- und Förderschulen
Trotz aller Bemühungen zur Verbesserung der Sprachförderung zeigen zu viele Kinder Sprachdefizite.
Alle Kinder werden deshalb im Jahr vor der Einschulung hinsichtlich ihrer Sprachkompetenz untersucht.
Daher werden die Sprachstandsfeststellung und die kompensatorische Sprachförderung beibehalten,
da sie sich im vergangenen Schuljahr bewährt haben.
Die Veränderung der ersten Verordnung zur Änderung der Sonderpädagogik-Verordnung vom 10. Juli
2009 eröffnet den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ innovative
Möglichkeiten zur Sicherung von bundesweit anerkannten Abschlüssen und Ausbau des
Fremdsprachenunterrichtes.
Wiederum wird die stärkere individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt
stehen. Je nachdem, welche Ergebnisse die individuelle Lernstandsanalyse hat, werden auf den
Einzelschüler bezogene Maßnahmen umgesetzt. So soll gewährleistet werden, dass alle Schülerinnen
und Schüler ihrem Leistungsvermögen entsprechende Lernerfolge erreichen. Diese Lernstandsanlayse
ist an allen Grundschulen in den Klassen 1, 3 und 5 und in den weiterführenden Schulen in der Klasse 7
durchzuführen.
Verantwortlich für den Inhalt: Karl-Heinz Kowalzik / Leiter des Staatlichen Schulamtes Perleberg
Sekundarstufe I
Änderungen wird es in den Regelungen zur Prüfung in Jahrgangsstufe 10 geben. Die mündliche
Prüfung wird hier vermutlich wegfallen. Außerdem wird es künftig nur noch eine freiwillige
Zusatzprüfung auf Antrag des Schülers geben, die nicht nur der Abschlussverbesserung und der
Versetzung dienen kann, sondern auch zur Notenverbesserung genutzt werden kann.
Inzwischen sind 20 Schulen Ganztagsschulen. Davon arbeiten 13 Oberschulen und Gesamtschulen in
voll gebundener Form. Mit weiteren Anträgen wird noch gerechnet. Die Anträge müssen spätestens
zum 30.09.2009 im Staatlichen Schulamt Perleberg vorliegen, wenn die Schule zum kommenden
Schuljahr den Ganztagsbetrieb aufnehmen möchte.
„Neues zur GOST“ zum Schuljahr 2009/2010
Erstmalig wird an den Gymnasien die Doppelfunktion der Jahrgangsstufe 10 wirksam. Obwohl diese
Jahrgangstufe weiterhin dem Bereich der Sekundarstufe I zugeordnet wird, können jetzt die Fächer
Recht, Pädagogik, Wirtschaftswissenschaft u.a. im Rahmen des Schwerpunktunterrichts angeboten
werden. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien werden das Abitur dann
im Regelfall nach 12 Schulbesuchsjahren ablegen.
Für die Schüler der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien gelten nach der Gymnasiale-OberstufeVerordnung vom 25. November 2008 im kommenden Schuljahr einmalig Übergangsregelungen. Die
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 am Gymnasium setzen ihr Schulverhältnis
nach der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung vom 1. März 2002 fort.
Im Bereich der Gesamtschulen oder der beruflichen Gymnasien wirkt sich die Änderung weniger
auffällig aus: Hier wird weiterhin das Abitur nach 13 Schulbesuchsjahren abgelegt. Die Schülerinnen
und Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 setzen wie am Gymnasium nach der GymnasialeOberstufe-Verordnung vom 1. März 2002 ihr Schulverhältnis fort. Für die Jahrgangsstufe 11 gilt mit
Wirkung vom 1. August 2009 die neue Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung vom 25. November 2008.
Trotz der „neuen“ Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung werden die Änderungen in der gymnasialen
Oberstufe wohl noch nicht abgeschlossen sein. In der Gesamtaussage wird in absehbarer Zeit eine
Reform der gymnasialen Oberstufe erwartet, die sich sicherlich rechtlich in einer weiteren Verordnung
niederschlagen wird.
Bereich berufliche Bildung
In der beruflichen Bildung zeichnen sich keine gravierenden Veränderungen ab. Es wird darauf
hingewiesen, dass in allen drei Kreisen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Perleberg
noch freie Ausbildungsplätze in Industrie- und Handwerk angeboten werden. Die Schulleiter der
Oberstufenzentren können dazu und zu vollzeitschulischen Bildungsgängen weitere Auskünfte erteilen.
Verantwortlich für den Inhalt: Karl-Heinz Kowalzik / Leiter des Staatlichen Schulamtes Perleberg