März 2015 - Turngemeinde 1848 Osthofen eV

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März 2015 - Turngemeinde 1848 Osthofen eV
65. Jahrgang l
März 2015 l
Nr. 1
www.tg-osthofen.de
Einladung
Alle Mitglieder, die Aktiven sowie die Inaktiven, ganz besonders unsere Jugendlichen, werden herzlich eingeladen zur
167. Jahreshauptversammlung
am Donnerstag, 19. März 2015, um 19.00 Uhr
in der Carl-Schill-Turnhalle in Osthofen.
Tagesordnung:
01. Eröffnung und Ehrungen
02. Genehmigung des Protokolls der 166. Jahreshauptversammlung
vom 20.3.2014
Jahresberichte a) Vorstand
b) Kassenwart
c) Abteilungen
03. Bericht der Rechnungsprüfer
04. Entlastung des Vorstands
05. Beschlussfassung über die neue Satzung
06. Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2015
07. Neuwahl für 3 Jahre: 2. Vorsitzende/r
Hauptkassenwart/in
Frauenwart/in
08. Bestätigung des Jugendvertreters
09. Wahl der Turn- und Sportratsmitglieder auf 1 Jahr
10. Bestätigung der Abteilungsleiter
11. Wahl von 2 Rechnungsprüfern und einem Stellvertreter
12. Bericht des Bauausschusses
13. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
14. Mitteilungen und Anfragen
15. Ausklang
Anträge zur Jahreshauptversammlung sind schriftlich bis zum 12.03.2015 bei der
Geschäftsstelle der TGO, Carlo-Mierendorff-Straße 10, 67574 Osthofen einzureichen.
Mit sportlichen Grüßen
Gabi Naumann
1. Vorsitzende
Benno Sahre
2. Vorsitzender
Heinz Reuther
3. Vorsitzender
Hans-Peter Knierim
Hauptkassenwart
Seite 2
TGO
19.03.2015
22.03.2015
04.10.2015
19.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
Carl-Schill-Turnhalle
Carl-Schill-Turnhalle
Carl-Schill-Turnhalle
Jahreshauptversammlung
Baby- & Kind-Flohmarkt
Baby- & Kind-Flohmarkt
Auch in diesem Jahr unterstützt die TG 1848 Osthofen die Volksbank-Aktion
„Fit und schlank mit Ihrer Bank“
Mit dem Beginn der Fastenzeit startet auch in diesem Jahr die schon traditionelle Volksbankaktion zur Umstellung der Lebensgewohnheiten hin zu gesünderer Ernährung und der
Steigerung des persönlichen Wohlbefindens. Ein Schlüssel dazu ist es, mehr Bewegung in
seinen Alltag einzubauen. Pro abgenommenem Kilo werden 6,- € von der Bank für ein
regionales, gemeinnütziges Projekt gespendet.
Alle angemeldeten Teilnehmer haben die Möglichkeit, die Angebote unseres Vereins
kostenlos zu nutzen. Wir bitten alle Mitglieder, die Neulinge tatkräftig zu unterstützen.
Die Aktion läuft vom 19.Februar bis 07. April 2015.
SportabzeichenAbnahme 2015
20. Mai, 24. Juni, 15. Juli und 16. September
jeweils ab 17 Uhr auf dem Sommerried
Wie kann ich meine(n) Abteilungsleiter(in) telefonisch erreichen?
Badminton:
Handball:
HapKiDo:
Kegeln:
Tennis:
Tischtennis:
Sambo:
Martin Preuß
0157 - 85905455
Jürgen Eller
(06241) 5 34 63
Han Bit Yoo
(06241) 4 53 53
Hans-Joachim Müller (06242) 52 00
Jochen Metzger
(06241) 97 25 52
Thorsten Jakoby
(06244) 90 96 92
Heinz Reuter
(06242) 27 05
Tanzsport:
Turnen:
Volleyball:
Wandern:
Edeltraud Ferger
Brigitte Gaus
Renate Keller
Susanne Kolb
Eleonore Rißler
Dieter Bartmann
(06242) 24 32
(06242) 70 26
(06242) 27 00
(06242) 50 12 46
(06242) 50 36 97
(06242) 76 29
IMPRESSUM
“Turnerbläädche” - Vereinsnachrichten der
Turngemeinde 1848 Osthofen Korporation e.V.
Herausgeber:
Verantwortlich
Redaktionsanschrift:
1. Vorsitzende:
Hausmeister:
Osthofen,
Vereinsanschrift:
Turnerklause:
Satzherstellung:
Druck:
Auflage:
TG 1848 Osthofen e.V.
Schriftleitung Christine Dinger,
Donaustr. 2, 67574 Osthofen, Tel. (06242) 53 67
Gabi Naumann, Rieslingstr. 25, 67574 Osthofen
Volker Dreißigacker, Saarstr. 1A , 67574
Tel. (06242) 42 98 + 0170 / 97 95 093
TG 1848 Osthofen e.V., Carl-Schill-Turnhalle,
Carlo-Mierendorff-Str. 10, 67574 Osthofen,
Tel. 06242-9905390
Telefon (06242) 9 12 53 50
Gabi Kloster, An der Hasenbrücke 6,
67551 Worms, Tel. (06247) 90 40 248
Email: [email protected]
Sofortdruck Dinger und Müller, Binger Str. 67,
67549 Worms-Hochheim, Tel. (06241) 7 87 33
500 Exemplare, Erscheinungsweise: 4 x jährlich
Das „Turnerbläädche“ ist eine kostenlose Vereinszeitung für unsere Mitglieder. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht unbedingt
die Meinung des Vereins oder der Redaktion wiedergeben. Unverlangte
Manuskripte und Bilder haben keinen Anspruch auf Veröffentlichung.
TGO
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Flohmarkt
Baby & Kind
Standgebühr:
10 € oder:
7 € und 1 Kuchen
TGO
der
Abteilung Turnen
am 22. März 2015
von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Aufbau ab 15.00 Uhr
Carl-Schill Turnhalle Osthofen
Carlo-Mierendorff Straße 10
Für das leibliche Wohl
ist bestens gesorgt
Anmeldung: in der Geschäftsstelle,
Carlo-Mierendorff-Straße 10,
per Email: [email protected]
oder Telefon: 0179 - 7466385
Einladung
zum
TGO-Frühjahrstreff
Mittwoch, 22. April 2015, 15.00 Uhr
Jahnsaal, Carl-Schill-Turnhalle
Wir freuen uns auf einen abwechslungsreichen
Nachmittag bei Kaffee und Kuchen –
Das TGO-Team
Seite 4
TGO
Protokoll der Jahreshauptversammlung
vom 20.3.2014
Ort: Carl-Schill-Turnhalle, Carlo-Mierendorff-Str.10, 67574
Osthofen
Beginn: 20.00 Uhr, Ende: 23.05 Uhr
Tagesordnung:
01. Eröffnung und Ehrung
02. Genehmigung des Protokolls der 165. Jahreshauptversammlung vom 22.03.2013
Jahresberichte a) Abteilungen
b) 1. Vorsitzende
c) Kassenwart
03. Aussprache zu den Berichten
04. Bericht der Rechnungsprüfer
05. Entlastung des Vorstands
06. a) Neuwahl für 3 Jahre: 1. Vorsitzende/r
Schriftwart
Zeugwart
b) Neuwahl für 2 Jahre: Oberturn- und Sportwart
3. Vorsitzende/r
c) Neuwahl für 1 Jahr:
2. Vorsitzende/r
07. Bestätigung des Jugendvertreters
08. Wahl der Turn- und Sportratsmitglieder auf 1 Jahr
09. Bestätigung der Abteilungsleiter
10. Wahl von 2 Rechnungsprüfern und einem Stellvertreter
11. Beitragserhöhung/Beschlussfassung
12. Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2014
13. Bericht des Bauausschusses/Beschlussfassung
über den Haushaltsplan 2014
14. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
15. Mitteilungen und Anfragen
16. Ausklang
Protokoll:
Zu TOP 1:
Gabi Naumann begrüßt als 1. Vorsitzende die anwesenden
Mitglieder (Teilnehmer sowie zu ehrende Mitglieder- siehe
Anlage) und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde uns die Versammlung somit beschlussfähig
ist.
Als Vertreter der Lokalpolitik werden begrüßt: Stadtbürgermeister Wolfgang Itzerodt und Verbandsbürgermeister Walter
Wagner. Ebenso werden die TGO-Ehrenvorstandsmitglieder
Rolf Kommer, unser ehemaliger 1. Vorsitzender Siegfried Degünther, die Ehrenringträgerin Inge Gärtner und die Vertreter
der Presse begrüßt.
Die Tagesordnung - gemäß der Satzung im Turnerbläädche
veröffentlicht - wird in der vorliegenden Form genehmigt.
Als Stimmenzähler stellen sich Markus Rindchen und Frank
Wagner zur Verfügung.
Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung wird der im vergangenem Jahr verstorbenen Mitglieder gedacht:
Erika Augner, Christine Beck, Heinrich Bösing, Hanni May,
Hannelies Gruber, Hans Thiel
Es folgen nunmehr die Ehrungen verdienter TGO-Mitglieder
durch die Sportverbände sowie die Turngemeinde Osthofen
(siehe Anlage). Herr Willibald Knorpp wird als Ehrenmitglied
vorgeschlagen und einstimmig angenommen.
Dank geht auch an Dieter Münk für seine ehrenamtliche Tätigkeit als scheidender Abteilungsleiter Badminton.
Dieses Jahr wird der Ehrenamtspreis zum 1. Mal vergeben.
Heinz Reuther erhält für sein Engagement den TGO Ehrenamtspreis.
Zu TOP 2:
Zum Protokoll der 165. Jahreshauptversammlung vom 22.
März 2013 - veröffentlicht in der März-Ausgabe des Turnerbläädche - kommen keine Fragen oder Einwände. Die
Genehmigung des Protokolls erfolgt einstimmig.
a) Bericht der Abteilungen;
jeder Abteilungsleiter hat 3 min. Gesprächszeit
b) 1.Vorsitzende
c) Hauptkassenwart
Diese sind dem Protokoll beigefügt
Zu TOP 3:
Keine Fragen und Anmerkungen zu den Berichten
Zu TOP 4 und 5:
Als Rechnungsprüfer waren in diesem Jahr Gerhard Tiefel und
Torsten Keller tätig. Das Ergebnis trägt Gerhard Tiefel vor und
bescheinigt einwandfreie und korrekte Kassenführung, die
keinen Grund zur Beanstandung gibt. Die beantragte Entlastung des Gesamtvorstandes erfolgt daraufhin einstimmig.
Zu TOP 6:
a) Neuwahlen für 3 Jahre
1. Vorsitzende/r
Gabi Naumann
Schriftwart
Dorothee Weber
Zeugwart
Friedel Biontino
Fritz Gärtner bleibt uns als 2. Zeugwart erhalten.
b) Neuwahlen für 2 Jahre
Oberturn- und Sportwart Yvonne Antoni
3. Vorsitzende/r
Heinz Reuther
c) Neuwahlen für 1 Jahr
2. Vorsitzende/r
Benno Sahre
Diese wurden vom Vorstand vorgeschlagen und einstimmig
angenommen.
Zu TOP 7:
Jonas Ahl stellt sich bereit das Amt des Jugendwarts zu übernehmen, das gemäß § 14 der TGO-Satzung dem erweiterten
TGO-Vorstand angehört. Die Versammlungsteilnehmer werden um die Bestätigung dieser Wahl gebeten. Das Ergebnis
ist einstimmig.
Zu TOP 8 und 9:
Die Wahl der Turn- und Sportrat-Mitglieder erfolgt auf ein weiteres Jahr (siehe Anlage) wird en bloc vorgenommen, die Bestätigung erfolgt einstimmig.
Folgende Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter werden
zur Bestätigung en bloc vorgeschlagen:
Badminton:
Martin Preuss
Handball:
Helmut Graf von Moltke
HapKiDo:
Han Bit Yoo
Kegeln:
Hans Joachim Müller
Sambo:
Heinz Reuter
Tanzsport:
Edeltraud Ferger, Brigitte Gaus, Renate Keller
Tennis:
Jochen Metzger
Tischtennis:
Thorsten Jacoby
Turnen:
komm. Susanne Kolb
Volleyball:
Eleonore Rissler
Wandern:
Dieter Bartmann
Die Bestätigung durch die Teilnehmer der diesjährigen JHV
erfolgt einstimmig.
Zu TOP 10:
Laut JHV-Beschluss von 1992 soll ein Rechnungsprüfer ausscheiden und der jeweils gewählte Stellvertreter nachrücken.
Im Amt bleiben somit Gerhard Tiefel und Sylvia Anders,
ausgeschieden ist Torsten Keller. Als Stellvertreter wird Frau
Müller vorgeschlagen und einstimmig werden alle 3 Personen
gewählt.
Zu TOP 11:
Hans-Peter Knierim erläutert die Gründe der Beitragserhöhung und die Beitragserhöhung an sich (Übersicht siehe
TGO
Seite 5
Anhang). Diese gilt ab 1. Juli 2014. Bei der Abstimmung gibt
es 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen.
Zu TOP 12:
Hauptkassenwart H.P. Knierim hat im Rahmen seines Jahresberichtes die Rechnungslegung sowie den Haushaltsplan 2014
bereits kommentiert. Aus der Versammlung kommen keine
Fragen oder Anmerkungen. Die Beschlussfassung für den Haushaltsplan 2014 in der vorliegenden Form erfolgt einstimmig.
Zu TOP 13:
Heinz Reuther, der Vorsitzende des Bauausschusses stellt den
Bauausschuss vor und erläutert anhand der Power Point Präsentation, die Planung und die einzelnen Bauabschnitte, die
je nach Finanzierungsmöglichkeiten durchgeführt werden sollen.
Herr Hoffmann verweist auf die Beschlussfassung von 1996,
die besagt, dass Stadt- und Land Zuschüsse gewähren müssen, der Vorstand sollte die Anträge hierfür stellen und dieser
solle Gespräche mit dem ADD führen, Gabi erläutert hierzu
den Vorgang vom letztem Jahr und stellt klar, dass diese Anträge gestellt wurden und das die Stadt Osthofen zur Zeit
keine Zuschüsse gewähren kann.
Es kommen Fragen zu Toilettenanlagen, dem Finanzierungskonzept und der Dauer des Projektes.
Die Mitgliederversammlung stimmt zu, dass der Bauausschuss diesen 1. und 2. Bauabschnitt, detailliert ausarbeitet,
um bei einer gesonderten Mitgliederversammlung über die
nächsten Schritte zu entscheiden. Die Mitgliederversammlung stimmt zu, 2 Enthaltungen bei der Abstimmung.
Zu TOP 14:
Es sind keine Anträge eingegangen.
Zu TOP 15:
Versammlungsleiterin Gabi Naumann informiert zum Termin
Frühjahrestreff am Mittwoch, 9.4.2013 ab 16.00 Uhr im Jahnsaal.
Weitere Meldungen und Anfragen gibt es nicht.
Zu TOP 16:
Das traditionelle Schlusswort ist aus der Versammlung Siegfried Degünther bereit zu sprechen.
Versammlungsleiterin Gabi Naumann bedankt sich im Namen
ihrer Vorstandskollegen bei den Teilnehmern für das gezeigte
Interesse am Vereinsgeschehen und versichert, die zukünftigen Aufgaben im Vorstandteam und mit aktiver Unterstützung der Mitglieder bewältigen zu können.
Sie wünscht allen einen guten Nach-Hause-Weg und beschließt diese 166. JHV um 23.05 Uhr
Osthofen, den 15. April 2014
Gabi Naumann, 1. Vorsitzende
Yvonne Antoni, Schriftwartin
TG Osthofen soll eine neue
Vereinsatzung bekommen
Die Vereinssatzung der TG Osthofen stammt aus dem Jahr
1978, viele Mitglieder waren zu diesem Zeitpunkt noch gar
nicht geboren, Autos besaßen keine Sicherheitsgurte, es gab
keine Videospiele oder Mobiltelefone. In den letzten 37 Jahren hat sich sehr viel in unserem Leben geändert. Deshalb
hat der TGO-Vorstand beschlossen, dass es erforderlich ist,
die Vereinssatzung der TG Osthofen zu überarbeiten und sie
an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Aus diesem Grund möchte der TGO Vorstand auf der Jahreshauptversammlung am 19. März 2015 eine neue, überarbeitet Vereinssatzung zur Abstimmung vorlegen. Damit sich möglichst
viele Vereinsmitglieder über diese neue Vereinssatzung informieren können, wird diese sowohl auf der Internetseite der
TGO als auch im Turnerbläädche abgedruckt und nochmals in
ausgedruckter Form auch bei der Jahreshauptversammlung
ausliegen.
Vereinssatzung
der Turngemeinde 1848 Osthofen
Korporation e.V.
beschlossen durch die Mitgliederversammlung
am 19.03.2015
§ 1 Name und Sitz
1) Die Turngemeinde 1848 Osthofen ist die Rechtsnachfolgerin des im Jahre 1848 in Osthofen gegründeten Demokratischen Turnvereins und der späteren Turn- und Feuerwehrgemeinde 1848 Osthofen. Sie führt den Namen „Turngemeinde
1848 Osthofen Korporation e.V.", abgekürzt und nur im
Sportverkehr: TG Osthofen.
2) Der Verein genießt Korporationsrechte seit dem Jahr 1885.
Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinhessen e.V., des Landessportbundes Rheinland-Pfalz und der zuständigen Fachverbände.
3) Der Verein hat seinen Sitz in 67574 Osthofen und ist im
Vereinsregister beim Amtsgericht Mainz eingetragen.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Aufgaben
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke"
im Sinne der Abgabenordnung (AO). Zweck des Vereins ist
die Förderung des Sports, und zwar insbesondere durch die
Pflege, Förderung und Verbreitung der Leibesübungen, insbesondere Turnen und Hallensport. Er fördert im Rahmen des
Möglichen alle Sportarten, die sich innerhalb des Vereins bilden. Eine weitere Aufgabe sieht der Verein in der Förderung
des Kulturgutes insbesondere das Laienspiel.
2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
4) Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden. Für
die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und
Vertragsende ist der Vorstand gem. § 26 BGB zuständig.
5) Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.
6) Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur
Führung der Geschäftsstelle ist der Vorstand ermächtigt, im
Rahmen der haushaltsrechtlichen Tätigkeiten, hauptamtlich
Beschäftigte in der Verwaltung anzustellen. Die arbeitsrechtliche Direktionsbefugnis hat der/die Vorsitzende.
7) Im übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für
solche Aufwendungen, die ihnen durch ihre Tätigkeit als
Übungsleiter oder Trainer für den Verein entstanden sind,
wenn sie vorher vom Vorstand genehmigt wurden und mit
ihnen kein Dienstvertrag besteht. Hierzu gehören Fahrtkosten,
Reisekosten, Porto und Kopier- und Druckkosten. Der Vorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Aufwandspauschalen festsetzen. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist
von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen sind.
8) Weitere Einzelheiten können in der Finanzordnung des Vereins geregelt werden, die von der Mitgliederversammlung
erlassen und geändert wird.
9) Ungeachtet der Regelungen in den Absätzen 4 bis 7 darf
keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Seite 6
TGO
10) Die Aufgaben des Vereins vollziehen sich unter Wahrung
der parteipolitischen und konfessionellen Neutralität.
Mitgliederversammlung und den Abteilungsversammlungen
teilnehmen.
§ 3 Mitgliedschaft
1) Dem Verein gehören als Mitglieder an:
a) natürliche Personen
b) juristische Personen
Er kann außerdem einen gemeinnützigen, rechtsfähigen, nebengeordneten Verein als Mitglied aufnehmen, wenn sichergestellt ist, dass dieser in seinem Namen als Zusatz die Bezeichnung „TG Osthofen" führt und nur TGO-Mitglieder aufnimmt, dass der Verlust der Mitgliedschaft bei der TGO auch
den Verlust der Mitgliedschaft bei dem nebengeordneten
Verein zur Folge hat (Grundsatz der Doppelmitgliedschaft),
dass die TGO als solche Mitglied des nebengeordneten Vereins sein kann, dass ein Vorstandsmitglied der TGO, solange
dieses Mitglied des nebengeordneten Vereins ist, an den Vorstandssitzungen des nebengeordneten Vereins mit beratender Stimme teilnehmen darf und dass bei seiner Auflösung
sein Vermögen unter der Auflage der Verwendung für sportlich-gemeinnützige Zwecke an die TGO fällt.
2) Die Mitgliedschaft unterscheidet ordentliche und jugendliche Mitglieder sowie Ehren-Mitglieder.
3) Ordentliche Mitglieder haben das 18. Lebensjahr vollendet, jugendliche Mitglieder noch nicht. Ehrenmitglieder
werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt.
§ 7 Beiträge
1) Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr oder ggf. außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung im Rahmen einer Beitragsordnung festgelegt. Diese bleibt
solange in Kraft bis sie durch eine neue Beitragsordnung abgelöst wird. Der jeweils gültige Beitrag ist dem Mitglied bekannt zu geben und auf Wunsch in schriftlicher Form auszuhändigen. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig,
dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am SEPA-Verfahren für die Beiträge teilzu-nehmen.
2) Die Beiträge setzen sich aus den Beiträgen gemäß § 7 Abs.
1 und § 23 Abs. 3 zusammen.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
1) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Verein ein
schriftliches Aufnahmegesuch unter Angabe eines Abteilungszugehörigkeitswunsches zu richten. Bei Minderjährigen ist
die Zustimmung des oder der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Mit der Abgabe des Aufnahmegesuches erkennt der
Bewerber die Vereinssatzung als geltendes Recht für das Mitgliedschaftsverhältnis zwischen ihm und dem Verein an.
2) Der geschäftsführende Vorstand entscheidet im Einvernehmen mit der betreffenden Abteilung über die Aufnahme
oder Ablehnung. Eine ablehnende Entscheidung ist dem Antragsteller, bei Minderjährigen seinem gesetzlichen Vertreter,
schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Ausschluss
oder Auflösung des Vereins. Er ist frühestens auf das Ende des
laufenden Geschäftshalbjahres mit dreimonatiger Erklärungsfrist möglich. Über Ausnahmen entscheidet der geschäftsführende Vorstand im Einvernehmen mit der Abteilungsleitung.
2) Ein Mitglied kann - nach vorheriger Anhörung - vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen
werden:
a) wenn ein Mitglied längere Zeit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachgekommen ist und trotz mehrmaliger Aufforderung seinen Zahlungen nicht nachkommt;
b) bei groben oder wiederholten Vergehen gegen diese Satzung,
c) bei Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins
oder wegen grob unsportlichen Betragens,
d) wegen unehrenhaften Verhaltens, Unehrlichkeit oder sonstiger, das Ansehen des Vereins schädigender oder beeinträchtigender Handlungen.
3) Die Entscheidung über den Ausschluss ist dem Mitglied per
Einschreibebrief zuzustellen.
4) Das ausgeschlossene Mitglied verliert jeden Anspruch an
den Verein, bleibt jedoch für einen dem Verein zugefügten
Schaden haftbar. Dem Verein gehörende Inventarstücke, Sportausrüstungen, Schlüssel, Gelder etc., die sich in seinem Besitz befinden, sind sofort an den Verein zurückzugeben.
§ 6 Stimmrecht
Stimmberechtigt und wählbar sind alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder. Jugendliche Mitglieder können an der
§ 8 Vermögen
1) Der Verein kann mobiles und immobiles Vermögen bilden, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Vereinsvermögen ist nach Art und Güte zu erhalten. Soweit es die Finanzkraft des Vereins erlaubt, können veraltete Einrichtungen und Gegenstände durch moderne ersetzt werden.
2) Die Veräußerung von immobilem Vereinsvermögen bedarf
der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
3) Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich der Verein mit dem Vereinsvermögen, welches aus
dem Kassenbestand und sämtlichem vereinseigenen Inventar
besteht.
4) Rechtsgeschäfte ab € 3.000,00 bedürfen der Zustimmung
des geschäftsführenden Vorstands.
§ 9 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung,
b) der geschäftsführende Vorstand
c) der Gesamtvorstand
§ 10 Vorstand
Der Vorstand arbeitet als
1. der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
a) 1. Vorsitzende/r,
b) zwei stellvertretende Vorsitzende,
c) Hauptkassenwart/in
d) Schriftführer/in
Je zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter stets der/die Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
2. Zum Gesamtvorstand gehören:
a) der geschäftsführende Vorstand gemäß Absatz 1
b) der/die Ressortleiter/in Veranstaltungen
c) der/die Ressortleiter/in Presse
d) der/die Ressortleiter/in Bewirtschaftung
e) der/die Ressortleiter/in Inventar
f) der/die Jugendvertreter/in
§ 11 Wahlen
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden für die Dauer
von 3 Jahren gewählt.
1) Der/die 1. Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/
die Ressortleiter/in Inventar werden in der gleichen Mitgliederversammlung gewählt.
2) Der/die 2. Vorsitzende/r, der/die Hauptkassenwart/in und
der/die Ressortleiter/in Veranstaltungen werden in der Mitgliederversammlung des darauf folgenden Jahres gewählt.
3) Der/die 3. Vorsitzende/r, der/die Ressortleiter/in Bewirtschaftung und der/die Ressortleiter/in Presse werden in der
Mitgliederversammlung des darauf folgenden Jahres gewählt.
4) Der Jugendvertreter wird jährlich durch den Gesamtvorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung bestätigt.
5) Wiederwahlen sind zulässig. Bei vorgezogenen Wahlen ist
die Amtszeit zeitlich begrenzt bis zum Ablauf der regelmäßigen
TGO
Wahlperiode des betreffenden Vorstandsamtes. Die Kassenprüfer (§ 15) werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
6) Die Abteilungsleiter werden jährlich in einer von ihnen vor
der Mitgliederversammlung durchzuführenden Abteilungsversammlung gewählt und müssen in der Mitgliederversammlung bestätigt werden. Im Falle der Ablehnung durch die Mitgliederversammlung nimmt ein vom Gesamtvorstand kommissarisch zu berufendes Vereinsmitglied die Interessensvertretung
der Abteilung in den Vorstandssitzungen bis zur nächsten Mitgliederversammlung wahr.
§ 12 Befugnisse und Aufgaben des Vorstands
1) Der/die Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands und des Gesamtvorstands, im
Falle seiner/ihrer Verhinderung eine/r der stellvertretenden
Vorsitzenden. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds oder
einer unbesetzten Position ist der geschäftsführende Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur
nächsten Wahl zu berufen.
2) Der geschäftsführende Vorstand ist für Aufgaben im Rahmen der laufenden Geschäfte und Angelegenheiten, die aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Bearbeitung bedürfen, zuständig. Der Gesamtvorstand ist über die Tätigkeit des
geschäftsführenden Vorstands zu unterrichten. Unbeschadet
seiner Bindung an Satzung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann der geschäftsführende Vorstand Sofortmaßnahmen treffen, wenn Interesse, Ansehen oder Bestand des
Vereins dies erfordern.
3) Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands haben
das Recht, an allen Sitzungen /Veranstaltungen der Abteilungen teilzunehmen.
4) Zu den Aufgaben des Gesamtvorstands gehören insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen des Turnund Sportrates. Der Gesamtvorstand tritt zusammen, wenn
dies das Vereinsinteresse erfordert oder drei seiner Mitglieder dies beantragen, mindestens jedoch 1 x im Quartal. Der
Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn der/die 1. Vorsitzende/r oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden und
mindestens drei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Der Gesamtvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher
Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des/der 1. Vorsitzenden.
5) Der Vorstand kann für besondere Funktionen Stellvertreter bestellen und abberufen sowie deren Wirkungskreis bestimmen.
§ 13 Turn- und Sportrat
1. Zum Turn- und Sportrat gehören:
a) der Gesamtvorstand
b) die Abteilungsleiter/innen
c) der Vorstand eines nebengeordneten Vereins
d) der/die Geschäftsstellenassistent/in, der/die Hausmeister/in und der/die Archivar/in nehmen auch teil, sind
aber nicht stimmberechtigt
2) Der Turn- und Sportrat tritt mindestens dreimal jährlich unter der Leitung des/der 1. Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden zusammen. Der Turn- und Sportrat soll gewährleisten, dass alle im Verein aktiv tätigen Mitglieder regelmäßig über die Geschehnisse im Verein informiert werden und soll bei besonderen Maßnahmen und Vorhaben beratend mitwirken.
§ 14 Protokollierung
Über die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen sowie über die Beschlüsse der Ausschüsse und Abteilungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen und zum Vereinsarchiv zu reichen ist.
§ 15 Kassenprüfung
Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der
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Mitgliederversammlung des Vereins gewählte Kassenprüfer,
die nicht Mitglieder des Gesamtvorstands sind, auf die Richtigkeit der Belege und Buchungen geprüft. Eine Überprüfung
auf Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit findet nicht statt. Die
Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung
der Kassengeschäfte die Entlastung des Hauptkassenwartes.
§ 16 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 17 Wahlverfahren
1) Personenwahlen nimmt die Mitgliederversammlung geheim durch die Abgabe von Stimmzetteln nur dann vor, wenn
dies von der Mitgliederversammlung beschlossen wird oder
wenn mehr als ein Vorschlag zur Wahl steht.
2) Vorgeschlagene Personen können nur gewählt werden,
wenn sie anwesend sind oder ihr Einverständnis schriftlich
dem Leiter der Mitgliederversammlung vorliegt.
§ 18 Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
Sie bestimmt durch Beschluss die Richtlinien für die Tätigkeit
und Verwaltung des Vereins.
2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl
der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
3) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr,
und zwar im ersten Quartal, zusammen, um die Berichte der
übrigen Vereinsorgane für das vorangegangene Geschäftsjahr entgegenzunehmen, darüber zu befinden und um Beschlüsse für das laufende Geschäftsjahr zu fassen.
4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von drei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
a) der geschäftsführende Vorstand oder der Gesamtvorstand
beschließt
b) 10% der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich bei
der/dem 1. Vorsitzenden beantragt haben.
5) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch
die Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wonnegau. Zwischen dem Tag der Veröffentlichung und dem Termin der Versammlung muss mindestens eine Frist von 10
Tagen liegen.
6) Mit der Einberufung der Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Für die ordentliche Mitgliederversammlung muss diese folgende Punkte enthalten:
a) Entgegennahme der Berichte
b) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
c) Entlastung des Vorstands
d) Beschlussfassung über vorliegende Anträge
7) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der/die 1.
Vorsitzende oder bei dessen/deren Verhinderung der Stellvertreter. Steht der/die 1. Vorsitzende zur Wahl, so leitet für
diesen Tagesordnungspunkt einer der Stellvertreter die Versammlung. Für den Fall der Verhinderung oder des Fehlens
aller Stellvertreter wählt die Mitgliederversammlung eine/n
Versammlungsleiter/in aus ihrer Mitte.
8) Der/die Versammlungsleiter/in leitet die Versammlung nach
parlamentarischen Regeln. Er/sie kann Teilnehmer zur Ordnung rufen, falls dies erforderlich ist, und nach dreimaligem
Ordnungsruf betroffene Teilnehmer aus dem Versammlungsraum weisen.
9) Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen
beschließt ausschließlich die Mitgliederversammlung mit 2/3
Mehrheit.
10) Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet
sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt
werden, wenn diese Anträge mindestens eine Woche vor der
Versammlung schriftlich bei dem/der 1. Vorsitzenden eingegangen sind. Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden,
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TGO
wenn die Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit beschließt, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen
werden.
§ 19 Haftung
Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die
bei den sportlichen Veranstaltungen etwa eintretenden Unfälle oder Diebstähle auf den Sportplätzen, in den Sportstätten/Hallen und in den Räumen des Vereins. Der Unfallund Haftpflichtschutz ist durch den Sportbund Rheinhessen
im Rahmen eines Versicherungsvertrages gewährleistet.
§ 20 Maßregelungen
Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen der Vereinsorgane verstoßen, können nach vorheriger Anhörung vom geschäftsführenden Vorstand folgende
Maßnahmen verhängt werden:
a) Abmahnung
b) Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb
und den Veranstaltungen des Vereins.
Maßregelungen sind mit Begründung auszusprechen.
§ 21 Ruhen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaftsrechte ruhen vom Zeitpunkt der Eröffnung
eines Ausschlusses an bis zum Abschluss des Verfahrens.
§ 22 Abteilungen
1) Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss des
Gesamtvorstandes gegründet.
2) Die Abteilungen werden durch den/die Abteilungsleiter/in
geführt. Die Abteilungsleiter/innen sind gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit
zur Berichterstattung verpflichtet.
3) Die Abteilungen sind im Bedarfsfall berechtigt, zusätzlich
zum Vereinsbeitrag einen Abteilungs-, Aufnahmebeitrag und/
oder Kursgebühren zu erheben. Grundsätzlich stehen diese
Beträge den jeweiligen Abteilungen zur Verfügung. Die Abteilungen sind verpflichtet, dem/der Hauptkassenwart/in gegenüber ihre Einnahmen und Ausgaben abzurechnen und ihm/
ihr die Unterlagen zur Aufnahme in die Buchführung des Vereins zu übergeben.
§ 23 Jugend des Vereins
1) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Jugend das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Satzung und der Ordnung des Vereins eingeräumt werden.
2) In diesem Fall gibt sich die Jugend eine eigene Jugendordnung, die der Genehmigung des Vorstands bedarf. Die
Jugend entscheidet über die Verwendung der, ihr zufließenden, Mittel.
§ 24 Ehrungen
1) Der Ehrungsausschuss entscheidet, wem welche Ehrung
zuteil wird und richtet sich dabei nach der Ehrungsordnung.
§ 25 Besondere Vorschriften
1) Unbeschadet sonstiger Vorschriften dieser Satzung ist jede Einladung mit einer Tagesordnung zu versehen.
2) Die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes, des Gesamtvorstands, und des Turn- und Sportrates sind nicht
öffentlich.
3) Nur Mitgliedern können Ehrenämter übertragen werden.
4) Über Vorgänge oder Tatbestände, die Mitglieder von Vereinsorganen in nicht öffentlicher Sitzung oder außerhalb der
Tagesordnung erfahren haben, müssen sie strengstes Stillschweigen bewahren.
5) Mit der Übernahme eines Vorstandsamtes verpflichtet sich
der/die Übernehmende grundsätzlich für die satzungsgemäße Wahlzeit. Vorzeitige Amtsniederlegungen sind mindestens 14 Tage vor dem Niederlegungstermin schriftlich dem
Gesamtvorstand anzuzeigen.
§ 27 Auflösung
1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem
Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2) Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es
a) der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von Dreiviertel
aller seiner Mitglieder beschlossen hat
b) von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des
Vereins schriftlich gefordert wird.
3) Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel
der erschienen Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
4) Der Verein gilt als aufgelöst, wenn die Mitgliederzahl unter
sieben herabgesunken oder kein Vorstand mehr tätig ist.
5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins der Stadt Osthofen zu. Das Vermögen
darf ausschließlich zur Förderung des Sports in Osthofen verwendet werden.
Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung und Eintragung (§ 71 BGB) in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mainz in Kraft. Alle sonstigen Satzungen der Turngemeinde 1848 Osthofen Korporation e.V.
verlieren zum Zeitpunkt der Gültigkeit dieser Satzung ihre
Wirksamkeit.
Mitgliederbefragung zur Hallenrenovierung
abgeschlossen
Der Bauausschuss der TG Osthofen
hat zum 31. Oktober 2014 die Befragung der TGO Mitglieder bezüglich ihrer Prioritäten der Renovierung der Carl-Schill-Turnhalle abgeschlossen.
Weitere Details werden den Mitgliedern der TG Osthofen vom Bauausschuss auf der Jahreshauptversammlung am 20. März 2015 präsentiert.
Prioritäten der TGO-Mitglieder
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Neujahrsempfang der TG 1848 Osthofen
Zum traditionellen Neujahrsempfang hatte der Vorstand der
Turngemeinde Osthofen alle Mitglieder und Freunde des Vereins am 4.1.2015 in die Carl-Schill-Turnhalle eingeladen.
Ganz besonders begrüßte Gabi Naumann, die 1. Vorsitzende,
Vertreter der Stadt Osthofen, verdiente Mitglieder, die Damen
und Herren der Presse, sowie langjährige Mitglieder, die an diesem Tag für ihre Vereinstreue geehrt werden sollten.
Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einer Vorführung der neu
gegründeten Kindertanzgruppe unter der Leitung von Regina
Ross, die dafür großen Beifall erntete.
Danach bedankte sich Stadtbürgermeister, Thomas Goller, für
das große ehrenamtliche Engagement in der TGO und die damit verbundene Identifikation mit Verein und Stadt. Er wies auf
die Aufnahme in das Landesförderprogramm „Aktive Stadt“
hin, durch das Fördermittel für die Sanierung der Carl-SchillHalle beantragt werden können und sagte seine Unterstützung zu.
In ihrem Jahresrückblick berichtete die 1. Vorsitzende Gabi Naumann kurz über die im vergangenen Jahr erzielten Erfolge
aus den verschiedenen Abteilungen und bedankte sich bei
allen Aktiven für ihr Engagement im Sport und besonders die
Mithilfe bei diversen Veranstaltungen.
Bei stetig steigenden Mitgliederzahlen und Sportangeboten,
ist eine weitere Sporthalle in Osthofen unumgänglich. Auch dafür wird sich die TGO weiterhin einsetzen.
Herauszuheben ist auch, dass es gelungen ist alle Vorstandsämter bei der TG 1848 Osthofen komplett zu besetzten und
damit eine gute Grundlage für die weitere Vorstandsarbeit zu
schaffen.
Anschließend folgten die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft:
75 Jahre:
Anneliese Fischer
65 Jahre:
Irmtraud Eller, Fritz Gärtner, Walter Vathke, Reinhold Blass,
Toni Lindemayer, Philip Weber
60 Jahre:
Dr. Joachim Müller, Helga Schmidt
50 Jahre:
Ralf Gärtner, Alfred Weinmann, Ute Spieß, Ralf Berkes, Günter Sum, Klaus Seibert, Ilona Gärtner, Liselotte Scriba, Karin
Stauffer, Hans Stauffer, Rudolf Baum, Dieter Gross, Käthe
Guckes, Roland Himmler, Elke Lahr, Claudia Schmidt, Walter
Hein, Karl Ludwig Weinmann, Ria Winter
40 Jahre:
Waltraud Ostermann, Christiane Ripp, Elke Antoni, Heiko Lott,
Elfriede Strack, Achim Blass, Gerhard Tiefel, Friedrich Debus,
Stefanie Knorr, Josef Lux, Dieter Münk, Monika Münk,
Christel Rogalla, Frank Weber
25 Jahre:
Karin Rau, Jutta März, Petra Dannenfelser, Jan Erik Feile,
Ingeborg Heichel, Christoph Weber, Regina Weinbach, Rainer
Wenz.
10 jährige Mitgliedschaft
Luise Ahl, Maren Antoni, Heike Appel, Steffen Appelshäuser,
Kristian Arndt, Elvira Au, Nathalie Katharina Bösl, Anja Deubel, Jürgen Eller, Flori Flörchinger, Diana Gensch, Michelle Göbel, Arne Graßer, Annette Grittmann, Janne Grittmann, Lara
Groß, Nina Hamscher, Anneliese Hämmerle, Martina Jacobs,
Laura Karnasch, Pauline Keller, Monika Kippenberger, Christopher Knorpp, Anne Kolland, Matthias Kuntz, Nils Maischein,
Jochen Metzger, Eva Metzmann, Lina Naumann, Hans-Jürgen
Osswald, Elvira Pirker, Marcel Pirker, Sarah Pirker, Andreas
Resnikow, Michael Reuter, Marcella Rissler, Eric Alexander Rißler, Nathalie Franziska Rißler, Elfriede Scherrer, Artur
Schmidt, Ines Schöbel, Sarah Specht, Natascha Spieß, Jan
Luca Stitzel, Sebastian Ufer, Katja Volk, Anna Weinbach,
Jonas Weinbach
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, den Vertretern der
Stadt, der Presse und allen ehrenamtlich für den Verein Tätigen für ihr zahlreiches Erscheinen und die Treue zu unserem
Verein.
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Wir gedenken unserer Mitglieder,
die im Jahre 2014 verstorben sind.
Irmgard Weber
Johannes Christian Stauffer
Richard Vatter
Turngemeinde 1848 e.V.
- Der Vorstand -
Besuchen Sie die TGO
im Internet:
www.tg-osthofen.de
Wechsel in der Geschäftsstelle der TGO
Susanne Kolb hat Ihr Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch zum
Ende letzten Jahres beendet und
möchte sich in Zukunft wieder anderen Aufgaben widmen. Sie wird
uns weiterhin als Abteilungsleiterin Turnen und Übungsleiterin
unterstützen, das freut uns sehr.
Wir haben Sie am Neujahrsempfang mit einem Blumenstrauß verabschiedet und uns für die von ihr
geleistete Arbeit bedankt.
Unsere neue Vereinsassistentin
stellt sich vor
Mein Name ist Claudia Greenall. Ich bin 1964 in Alzey
geboren und in Offenheim aufgewachsen. Durch meine Tätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin lebte ich 16 Jahre
lang im Raum Worms, darunter auch ein paar Jahre in
Osthofen bis ich dann 1998 aufgrund meiner Heirat nach
England zog. Dort kam mein Sohn Nick zur Welt. 1999 zogen
wir aus beruflichen Gründen meines da-maligen Mannes nach
Jakarta, Indonesien und lebten dort ca. 5 Jahre. Nick’s Geschwister Joshua und Jenna kamen beide in Singapore zur
Welt. Alle drei Kinder besuchten Internationale Schulen
und Kindergärten und verbrachten ihre Freizeit mit ihren
Freunden aus vielen verschiedenen Nationen. Im Dutch Club
Singapore spielten sie Basketball, Tennis, Fußball, lernten
Kampfsport und nahmen an
Schwimmwettbewerben teil.
Seit der Rückkehr nach
Deutschland im Jahr 2008
leben wir in Osthofen, wo alle
drei Kinder begonnen haben Handball bei der TG Osthofen zu
spielen. Joshua ist in der D1, Jenna in der E-Jugend. Dort bin
ich seit letztem Jahr als Betreuerin tätig.
Im Dezember habe ich die Stelle als Vereinsassistentin von
Susanne Kolb übernommen. Während den Öffnungszeiten
dienstags vormittags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und donnerstags abends von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr besteht die Möglichkeit, sich über Sportangebote und Vereinsaktivitäten zu informieren.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und darauf, viele weitere Vereinsmitglieder kennenzulernen.
Claudia Greenall
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TGO-Ball 2015 und
Jubiläumsball TSC Worms „Let‘s dance“...
... ein passenderes Motto für den Jahresball 2015 hätte man
sicherlich nicht finden können, vor allem der Kooperation der
beiden Vereine wegen. Unsere 167 Jahre alte TGO und der 30
Jahre junge TSC setzten sich zum Ziel, ein rauschendes Fest
miteinander zu feiern.
Bereits ein neu gestaltetes Plakat in Zusammenarbeit mit TSC
Mitglied Ewaline Rusin und TGO Mitglied Gabi Kloster fand große Aufmerksamkeit und Anerkennung. Auch bei den Eintrittskarten konnten wir mit noblerem Design punkten.
Das Organisationsteam des Vergnügungsausschusses ist immer bemüht, dass auf dem Ball keine Langeweile aufkommt
und das Publikum einen kurzweiligen Abend genießen kann.
Deshalb ist man neuen Ideen immer sehr aufgeschlossen und
fand die Lösung, dass Jonas Veltman vom TSC und Edeltraud
Ferger von der TGO gemeinsam durch das Programm führten
vorteilhaft. Durch präzise Absprachen mit dem Präsidenten
des TSC Daniel Repovs war für das Orgateam sehr bald klar,
dass das Zwischenprogramm durch den Tanzsportclub abgedeckt würde.
Schon beim Betreten der elegant dekorierten Carl-SchillTurnhalle erkannten die Gäste, dass die Turnladies von Gymnastik mit Spaß mit den Männern des Vergnügungsausschusses wieder einmal hervorragende Arbeit geleistet hatten.
Rot, die Farbe beider Vereine dominierte bei der Gestaltung.
Die einhundertzwanzig roten Kerzen - kombiniert mit roten Nelken auf roter Tischdecke – fanden großen Anklang. Gespannt
wartete man auf den Beginn des Balles, bei dem die Jugendgruppe des TSC als Starter auftraten. Die Musikkapelle TOP
TONES mit der im silberglänzenden Abendkleid festlich gekleideten Frontfrau Nicole begannen schwungvoll die Tanzrunden. Bereits zum zweiten Mal wurde die Band von Privatpersonen finanziert, um den Ball erhalten zu können und die
Vereinskasse zu entlasten. Eine ausverkaufte Halle ließ deshalb nicht nur die Herzen des Kassiers sondern auch der Sponsoren höher schlagen und gewährleisten, dass der TGO-Ball
sich nicht nur etabliert sondern zu einem gesellschaftlichen
Ereignis von Osthofen entwickelt hat.
Das Standardpaar des TSC überzeugte beim zweiten Programmpunkt durch sein Können und die Musikkapelle durch ihren
Liveeinsatz, da die CD des Paares nicht funktionierte. „Life is
Life“!
Die Mehrzahl der tanzfreudigen Paare konnte sich mit der Dreitanzrundenstrategie anfreunden und begaben sich freudig
auf das Tanzparkett - bis zur Tombola.
Auch hier hatte man eine Änderung gegenüber den Vorjahren
vorgenommen. Mit dem Kauf von Losen hatten die Gäste Chancen auf einen Gewinn. Nachdem Verkauf aller Lose war die
Vergabe der gesponserten Großpreise und der kleineren Preise für die TGO-Ball-Teilnehmer eine große Freude. Für die einen, da sie Gewinner der Hauptpreise waren, in diesem Jahr
u.a. wieder die Ballonfahrt. Für die anderen war es die Freude
viele Fitnessgeräte gewonnen zu haben, die den sportbegeisterten im neuen Jahr zugute kommen. Alles in allem konnte man die meisten Käufer befriedigen, zumal die Einnahmen
als Spende für die Sanierung der Carl-Schill-Turnhalle verwandt werden. Von nichts kommt nichts!
Aber an dieser Stelle einmal ein DANKESCHÖN an alle
Loskäufer.
Der Höhepunkt ließ nicht lange auf sich warten; das nächste
Traumpaar des TSC wirbelte meisterlich auf dem Parkett.
Super-Programmpunkt. Das Paar, hier führte der Präsident
persönlich, durfte nicht ohne Zugabe den Saal verlassen.
Respekt vor der Kondition aller Tanzpaare – nicht umsonst ist
diese Art des Tanzens Spitzensport!
Nicht ganz so professionell, dafür aber mit viel guter Laune
und Esprit, tanzten die TGO-Ballfreunde bis weit nach Mitternacht – mit nur kurzen Unterbrechungen an der Sektbar.
Hier wirkte wieder das Badminton-Team unter der umsichtigen, einsatzfreudigen Leitung von Martin und Jürgen Preuss.
Appell und Abschlussworte der Verfasserin:
Lasst uns so weitermachen! Wir sind mit unserem niveauvollen TGO-Ball auf einem guten Weg, das gesellschaftliche
Leben von Osthofen zu bereichern und Akzente zu setzen.
Die TGO sage DANKE allen unseren treuen TGO-Ball-Fans
und wünschenswerterweise neuen Gästen im nächsten Jahr
Edeltraud Ferger
Mitglied im Vergnügungsausschuss
Die TGO dankt ihren Sponsoren
Autohaus Weiler
Blumen Bucher-Uhrig
Brillen-Bischoff
Eichbaum-Brauerei
Friseur Höfler
Gaus Krandienst
Gross Werkzeuge
Healthcare at Home
Lebensmittel Krug
Primus-Apotheke Pelzer
Scriba Heizung-Sanitär
Sparkasse Alzey-Worms
Versicherungen Hartmannn
Weingut Spiess
Weingut Wechsler
Weingut Weinreich
2 Gutscheine
1 Handtasche
1 Gutschein
2 Fässer Bier à 30 l
1 Gutschein
1 Elektr. Lesebuch
1 Bosch-Akku-Profess.
1 Essens-Gutschein
1 Präsentkorb
3 Kosmetikpräsente
3 Essens-Gutscheine
1 Ballonfahrt
1 Präsentkorb
1 Holzkiste Wein
1 Kiste Sekt
1 Verzehrgutschein
DANKE
unseren Musikband-Sponsoren
TGO-Ball-Freunde Dreißigacker
TGO-Ball-Freunde Ferger
TGO-Ball-Freunde Naumann
TGO-Ball-Freunde Koch
TGO-Ball-Freunde Schreiber
TGO-Ball-Freunde Schulze
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Fastnacht 2015
Mit großem Erfolg wurden auch in diesem Jahr wieder unsere
beiden traditionellen Fastnachtspartys gefeiert, die“ Ü35Party“ am Fastnachtsamstag und nach einem Tag der Erholung der „Hüttenzauber“ am Rosenmontag. Der Andrang war
riesig, die Stimmung ausgelassen, und bei flotter Musik
wurde das Tanzbein kräftig geschwungen.
Die logistische Herausforderung konnte dank der gewissenhaften Arbeit des Organisations- und Security-Teams hervor-
ragend bewältigt werden. Die Best Ages und die Volleyballer
hatten hinter den Theken alles im Griff. Bis in die frühen
Morgenstunden wurde getanzt und gefeiert.
Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden für ihren großartigen Einsatz.
Euer TGO Vorstand
Liebe TGOler!
Sauberkeit in und um Osthofen ist ein wichtiges Themen der Bürgerinnen und Bürger. Der Stadtrat
hat daher Ende vergangenen Jahres beschlossen, zukünftig regelmäßig einmal jährlich eine Aktion
zugunsten der Umwelt zu veranstalten. Unter der Bezeichnung
„Dreck-weg-Tag 2015“
soll nun die erste Aktion anlaufen. Termin hierfür ist
Samstag, 21. März 2015, ab 9 Uhr
Dauer ca. 2 Stunden.
Treffpunkt ist der Bahnhofsvorplatz Osthofen.
Wir als TGO möchten uns daran beteiligen und hoffen auf viele freiwillige Helfer aus unseren Reihen. Wir würden uns sehr darüber
freuen, wenn sich unsere Sportgruppen/ Mannschaften an dieser Aktion
gemeinsam beteiligen würden
Abschließend erfolgt ab ca. 11.30 Uhr als kleines Dankeschön eine Einladung zu „Weck, Worscht
und Getränk“ in den Versammlungsraum der Feuerwehr Osthofen in der Goldbergstraße.
WER IST DABEI?
Mitgliederbewegung
Mitte November 2014 bis 1. Februar 2015
Eintritte
Gernot Antoni, Christine Antz, Lilly Barleben, Arina Brose,
Samuel Büttner, Alma Deibert, Perrine Depre, Claudia
Greenall, Edoneta Hoxhaj, Andrea Höhn, Tobias Johann,
Vincent Keller, Gabriele Korbach, Mila Lilu Köhler, Kevin
König, Mara Kranich, Heike Kromm, Mika Lewandowsky,
Sevgi Lorin, Tim Mallig, Margarete Markwart, Malik Martin,
Eva Merkelbach, Til Merkelbach, Lea Miess, Pascal Milch,
Luise Müller, Daniel Oehrlein, Mohr Rebecca, Pauline Rink,
Josha Rißler, Kathrin Roscher, Carsten Schmitt, Daniela
Schneider, Luis Schweizer, Mirja Sofie Spies, Leon Spomer,
Nadine Ströning, Veit Ventz, Mona Wagner, Zoe Emilia
Wendel, Nico Wettstein, David Adreju Wolf, Milena Zeller
Austritte
Hannah Abé, Franco Ambrosio, Danny Barleben, Mario
Bastone, Elisa Marie Bohn, Kevin Brose, Gabriele Deckers,
Michael Greiff, Yvonne Greiff, Alexandra Ibald, Samuel
Kalinowski, Torsten Keller, Daniela Kübler, Jasmin Kübler,
Timo Löcher, Nils Naumann, Markus Neubert, Uwe Petzold,
Alexander Resnikow, Anastasia Rimski, Matthias Schreiber,
Maria Schulz, Michael Schulz, Kevin Schwarz, Daniela Seiler,
Daniel Semenov, Eveline Tausend, Petra Koob, Mariella Koob,
Jan Christian Maurer, Stephanie Heiser, Fiona Schuch, Laura
Sturm, Sebastian Zaremba
Aktueller Mitgliederstand: 1709
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Wir gratulieren
unseren neuen Übungsleitern ganz herzlich
zu ihren bestandenen C-Lizenzen
Marius Hayn, unser FSJler,
zur bestandenen Lizenz
im Breiten- und Freizeitsport
mit dem Profil Kinder und Jugendliche
Sebastian Gross und Mirko Höfler
zur bestandenen Lizenz im Handball
Erik Liebrich
zur bestandenen Lizenz im Volleyball
Abteilung Handball
Neue Aufwärmtrikots - Danke an die Firma Auto Kromm!
Die 2. Herrenmannschaft der TG Osthofen Handball e. V. wurde dank der großzügigen Spende der Firma Auto Kromm, Osthofen mit neuen Aufwärmtrikots ausgestattet.
Der Verein und die Mannschaft möchten sich dafür recht herzlich bei Heike und Christian Kromm bedanken. Die Jungs und ihr
Trainer hoffen, dass auch die sportlichen Ziele in der Saison erreicht werden.
Besuchen Sie die TGO
im Internet:
www.tg-osthofen.de
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Abteilung Turnen
Turnstunde „Gymnastik mit Spaß“
und die Wormser Eisstockbahn
Schuld daran, dass wir so viel Spaß an unserem „heiligen Mittwochabend“ hatten, sind die Events in der Carl-Schill-Turnhalle! Stühle stellen, dekorieren, abbauen. Wir wissen selbst
am besten, dass mitunter Turngruppen deshalb Rücksicht
nehmen müssen. So auch wir.
Mittlerweile über Whats-App vernetzt, können wir Ladies unproblematisch und schnell miteinander kontakten. Das ist super und wird entsprechend genutzt. Eine brillante Idee wurde
in die Tat umgesetzt und die Freizeitanlage „Pit-Pat“, bei der
wir jährlich im Sommerprogramm zu Gast sind, angesteuert,
um deren neue Eisstockbahn kennen zu lernen.
Wir Insider wissen: hier gibt es nicht nur etwas Gutes, Preiswertes zu Essen, sondern die lustigste Bedienung im Umkreis
freut sich auf unser Kommen.
Nach einer kurzen Einweisung durch den Wirt konnten unsere
beiden zusammengestellten Teams mit dem Spiel beginnen.
Recht bald entpuppten wir uns als die „Profis“ schlechthin und
diskutierten um jedem Punkt. Gerecht wie wir sind, wurde
mit dem Metermaß der genaue Abstand gemessen.
Ein Glühwein oder Früchtetee, beides besser als auf jedem
Weihnachtsmarkt, schmeckte und wärmte uns von innen und
von außen. Eine Bombenstimmung, die durch einen Snack im
wunderbar aufgeheiztem Vorraum den Abschluss fand, erfreute unsere aktiven Turnladies.
Ich ende mit der Bemerkung: „Besonders empfehlenswert –
auch die Flammlachs-Hütte!“
Edeltraud Ferger , ÜL GmS
Die Turnabteilung
bedankt sich
bei ihren
Sponsoren
Liebe Sponsoren unserer alljährlichen Weihnachtstombola,
wir möchten uns einmal ganz herzlich bei Euch bedanken!!
Wir freuen uns, dass Ihr jedes Jahr unsere Tombola mit so
vielen tollen Preisen bestückt. Durch Eure vielen Sachspenden und Gutscheine gibt es bei unseren Verlosungen
kaum Nieten, und jeder geht mit einigen Gewinnen nach Hause. Das Tollste daran aber ist, dass wir von dem Erlös wieder
in die Anschaffung neuer Turngeräte investieren können.
In diesem Jahr sind unsere Gymnastikmatten dran. Wir haben etwa doppelt so viele Sponsoren wie Gymnastikmatten,
und so könnt Ihr Euch einfach vorstellen, dass in Zukunft
immer einer unserer Sportler auf „Eurer“ Mattenhälfte turnen
wird. Vielen Dank dafür!
Symbolisch teilen sich folgende Sponsoren die neuen Matten:
01. Autohäuser Katz & Kehl und Autohaus Weiler
02. Altstadt-Bäckerei und Bäckerei Tempel
03. Allianz-Versicherung und Barmer Ersatzkasse
04. Metzgerei Kratz und Metzgerei Lenger
05. Landmaschinen Nass und Werkzeug Gross
06. Krankengymnastik Würtz und Krankengymnastik Scherzer
07. Krandienst Gaus und Borg Warner
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Brassen Wärmetechnik und Meindl Weinzubehör
Bücherei Lanz und Das und Dies bei Dries
Elektro-Weinbach und Früchte-Becker
Friseursalon Höfler und Friseursalon „Nadine“
Edeka-Markt Bruder und Küchenstudio Weber
Optik Henn und Optik Bischoff
Optik Mehrblick und Mediterrane Lebensart
Blumen Bumb und Blumen Bucher-Uhrig
Döner Il Nazar und Restaurant Delphi
Rheinberg und Ulmen Apotheke
Schuhhaus Assmann und Reisebüro Hinterschitt
Pizzeria Caruso und Pizzeria Eiche und Pizzeria Siena
Sparkasse Worms Alzey Ried und Volksbank Alzey Worms
Schülerhilfe und Sonnenstudio Le Soleil
Fa. Scriba und Total Tankstelle
Store One und Weinbar VisAVis
Parfümerie Con Therapia und Weingut Hahn
Weingut Ahl-Wechsler und Weingut Wieder
Weingut Blass und Weingut Grittmann
Weingut Blümel und Zum Weißen Ross
Weingut Kissinger und Weingut Knierim
Weingut May und May-Weißheimer
Weingut Strauch und Weingut Weißbach
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Bob der Baumeister und sein Team
auf der TGO Kinderfastnacht
„Und hier das magische Dreigestirn, das Euch in diesem Jahr
durch die Kinderfastnacht führen wird: Bob, Wendy und ihre
Freunde!! Helau!“
So begrüßte unser FSJler Marius Hayn die vielen kleinen und
großen Gäste, die zur diesjährigen TGO Kinderfastnacht am
Sonntag, 8. Februar erschienen waren.
Und so führte sich das neue junge Animationsteam gleich
bestens ein und gestaltete im weiteren Verlauf einen abwechslungsreichen Nachmittag mit vielen Spielen, einer
Menge Süßigkeiten und wilden Tänzen. Die Halle war bis auf den
letzten Platz ausverkauft. Die närrischen Gäste ließen sich
Kaffee, Waffeln und Kreppel schmecken und steuerten dabei
zum Budget der Turnkasse bei.
Dank der Spende der Sparkasse Worms-Alzey-Ried und der
vielen Gäste können so in naher Zukunft wieder einige neue
Sportgeräte in der Halle in Gebrauch genommen werden.
Die Turnabteilung bedankt sich dafür recht herzlich!
Babies in Bewegung – Winterkinder aufgepasst!
Ähnlich wie bei Pekip-Kursen werden die Babies weitestgehend nackt sein und durch vielfältige Sinnes- und Bewegungsanregungen in ihrer geistigen und psychosozialen Entwicklung gefördert. Dabei geht es nicht darum, das Kind zu
animieren oder zu bespielen, sondern durch aufmerksames
Beobachten in seiner aktuellen Entwicklung zu unterstützen.
Zielgruppe für diesen Kurs sind Babies, die zwischen Oktober und Dezember 2014 geboren wurden und zum Kursstart dann zwischen 4 und 6 Monate alt sind.
Es handelt sich zunächst um 10 Kurstermine à 90 Minuten,
die später aber fortgesetzt werden können. Der Kurs kostet
für Mitglieder 40,-€, für Nichtmitglieder 60,-€.
Mehr Informationen zum Kurs und zu den Bedingungen erhalten Sie auf der Homepage der Turngemeinde Osthofen unter:
www.tg-osthofen.de, Kurse, Babies in Bewegung.
Für den Beginn eines neuen“ Babies in Bewegung“-Kurs,
suchen wir noch neugeborene Kinder vom Winter 2014.
Der Kurs beginnt am
Montag, 13. April 2015, 10.30 Uhr
im Jahnsaal der Carl-Schill-Turnhalle
Anmeldungen bei der Kursleiterin Susanne Kolb unter Telefon
(06242) 50 12 46 oder über die Geschäftsstelle der TG Osthofen: [email protected].
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
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Ralf Gärtner, Mettenheim
Thorsten Schuch
Arne Graßer
Lothar Röllecke
Ursula Sonntag
Nina Seilheimer, Worms
Ansgar Kilian Schiedhelm
Karlfried Gärtner
Peter Käufer
Ursula Wagner
Nina Bonath
Tane Seitz, Worms
Sigrid Brodhäcker
Eva Horn
Lena Horn
Felix Horn
Nele Ollinger, Mainz
Reinhold Blass
Volker Rohleder, Gundersheim
Norbert Siegel, Worms
Birgit Kratz
Paul Wagner
Elisabeth Glaser
Hanna Winter
Birgit Bischoff
Dieter Kuntz
Fabian Nagel, Westhofen
Jana Jungkenn
Alina Jungkenn
Sabine Pelz
Fabienne Unselt
Helena Böhm, Westhofen
Anni Schmitz
Luisa Hoffmann
Jessica Zehe, Worms
Georg Dübner
Eva Glaser
Wolfgang May
Thomas Weinbach
Annette Neumeister-Pinger
Julian Noel Isbrecht
Melanie Schuch, Gimbsheim
Manfred Kleinjans, Hamm
Linda Hugel
Karlfried Edling, Bechtheim
Rosemarie Reuter
Jochen Metzger
Till Robert Seemann
Emely Markheim
Erik Kelpler
Stefan Heizmann
Sascha Weinbender
Anja Abé
Hans Stauffer
Günther Ferger
Siegfried Käufer, Worms
Benjamin Koch
Michael Reuter
Joshua Greenall
Christian Bohn, Alzey
Tim Weißbach, Mettenheim
Annette Grittmann
Nicole Clausen, Worms
Eliana Müller
Ingrid Speer
Karl-Heinz Fuhrmann
Alexandra Sickenius
Britta May
Julius Spieß
Rudolf Uhrig
Luisa Osadschy, Gundheim
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31.3
31.3
01.4
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02.4
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04.4
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09.4
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12.4
12.4
12.4
12.4
13.4
13.4
13.4
13.4
14.4
Pascal Edelmann
Martina Pylonitis
Ilse Weber
Christina Augel, Eich
Sandra Schrumpf
Wolfgang Schneider, Worms
Jutta Kühfuss
Alexander Krebs, Eich
Ioanna Pylonitis
Felix Fritsche, Westhofen
Dominic Peipelmann, Worms
Udo Winter, Westhofen
Hermann Glaser
Dieter Hch. Gross
Philipp Lohr
Elfriede Scherrer
Lars Hecke, Worms
Evelina Witzke
Josua Amrein
Bettina Häusler
Florian Fauth, Westhofen
Toni Lindemayer
Hans Jürgen Paulus
Larissa Knierim
Eva Metzmann
Alexander Seiler
Tamy Roos, Bobenheim-Roxheim
Monika Stampp, Alsheim
Torsten Straus Worms
Hanna Adam
Lucas Kaiser
Thomas Runge
Wolfgang Kilian
Sabrina Held, Gundersheim
Lotta Theres Beiersdörfer, Eich
Noemi Dura Alcalde
Sandra Junkert, Worms
Elisabeth Bösing, Worms
Leah-Malin Gölz
Nils Rausch
Nina Klingemann
Rosa Wolf
Ilka Ebeling
Mara Gärtner
Rolf Kommer
Klaus Seibert
Jan Luca Stitzel, Worms
Stefan Brandt, Dittelsheim-Heßloch
Katharina Schlösser Worms
Irmgard Schelz
Kim Jessica Thomas
Jana Hamscher
Sascha Wühler
Laurenz Schreiber, Westhofen
Susanna Graf, Worms
Marisa Gallei, Worms
Ida Bleise
Dr. Hermann Booß
Hans-Jörg Lawall
Andrea Scriba-Gagel
Lucas Weber
Kirsten Scriba
Ulrike Lorösch, Flörsheim-Dalsheim
Tim Bahr
Manuela Menges, Worms
Marcus Kolb, Osthofen
Frank Zimmermann
Justine Hoffmann
Moritz Thomas
Mike Laskiewicz
Doris Bernhardt-Hoffmann
40!
75!
50!
40!
14.4
14.4
14.4
14.4
15.4
15.4
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15.4
16.4
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17.4
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17.4
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18.4
18.4
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19.4
19.4
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20.4
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22.4
22.4
22.4
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22.4
23.4
23.4
23.4
23.4
24.4
25.4
25.4
25.4
25.4
26.4
26.4
26.4
27.4
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27.4
27.4
27.4
27.4
27.4
28.4
28.4
28.4
28.4
28.4
28.4
Tarik Gärtner
Lilo Hagemann
Simone Weinbach
Christian Klehr
Jutta März
Nadine Litkie, Gundheim
Lennard Binder, Westhofen
Jan Teutsch
Dennis Schmitt
Karlheinz Beiling
Heinz Lawall
Luise Ahl
Philipp Scriba
Sebastian Zaremba
Pia Popple
Manuel Kron
Marlene Macher
Ralf Weber
Nadine Ehrhardt-Fuhrmann
Esra Turna
Helmut Horn
Robert Luz
Annalena Röllecke
Esther Lauster
Tim Leon Brüssow
Hildegard Hack
75!
Christopher Heintzelmann, Westhofen
Nina Dürr, Mettenheim
Frank de Haas, Worms
Lucy Sarah Schmidt
Hans Otto Grittmann
Alfred Weinmann
60!
Sebastian Ufer
Daniel Pearce, Westhofen
Ayda Nela Kiarie
Mechthild Grittmann
Sigrid Schinker, Bechtheim
Tim Kratz
Hilmar Frenzel
Sven Graßer
Reinhold Guthy, Bechtheim
Paul Bonin
Beate Bertz
Dominic Aab
Felix Neureuther
Junia Platt
Florian Mett, Hemsbach
Emilie Granson
Jana Seibert
Stephen Pearce, Westhofen
Chiara Cirullo
Margot Pfaff
90!
Isolde Curth
Jasmin Wunder
Anke Gantner
Marlene Eller
75!
Sophie Schön
Michael Ciupa
Bruno Koch, Bechtheim
Christian Spieß, Bechtheim
Karla Weber
Christian Zapf
Rita Gottschalk
Helmut Meindl
Claudia Greenall
Inge Ehlert
Ellen Krug
Dieter Münk, Eich
65!
Marliese Weinbach
Lena Colaric
Marlon Wagner
TGO
28.4
29.4
29.4
30.4
30.4
30.4
30.4
01.5
01.5
01.5
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02.5
02.5
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02.5
03.5
03.5
03.5
03.5
04.5
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04.5
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05.5
05.5
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06.5
06.5
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08.5
08.5
08.5
08.5
08.5
09.5
10.5
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11.5
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13.5
13.5
13.5
13.5
13.5
13.5
14.5
14.5
Seite 19
Daniel Nachtsheim, Bechtheim
Anika Brodhäcker
Mirko Höfler
Otfried Dannenfelser, Mörstadt
Michael Röllecke
Anna Maria Flohn
Fiona Schuch
Cornelia Anders
Susanne Antony, Dittelsheim-Heßloch
Dr. Jobst Waldow
Rolf Wulf
Thomas Dick, Worms
Hannes May
Ben Müller, Worms
Ria Eberle, Mörstadt
Julian Molter
Carina Schrumpf
Karl-Heinz Kukla
Alexander Müller, Worms
David Groß
Katharina Metzmann
Jonas Bösl
Safwan Ahmad Javaid
Heinz Ebert
Manfred Peth
Lucas Pfaff
Yvonne Antoni
Peter Funk
Brigitta Abstein
Ursula Tiefel
Mariella Koob
Sebastian Antony, Dittelsheim-Heßloch
Peter Mohamed Rahman
Kai Unkelbach
Brigitte Schiedhelm
Herbert Leonhardt
Otto Leonhardt
Charlotte Deubel
Katrin Bartmann
Christiane Gumpert, Monsheim
Kevin König
Stefan Abé
Anja Bartmann
Frieder Dreißigacker, Bechtheim
Oliver Thurow, Worms
Brigitte Albrecht, Worms
Marlon Ortigosa, Mettenheim
Sigrid Lauw
Julia Schwarze
Gernot Weber
Leon Steinbacher, Bechtheim
Andrea Neigel
Rose Alagnon
Klaus Bauer
Hans Bischoff
Kolja Sahre
Katharina Biontino-Hintz
Lena Schröder, Mettenheim
Lilli Maja Marquardt, Eich
Jürgen Preuss, Alsheim
Günter Schreiber
Dominic Weinmann
Ralf Berkes, Westhofen
Klaus Mehring
Katrin Bartmann
Stefan Antoni
Ilka Liedtke
Tobias Weninger, Worms
Walter König
Meike Menger
14.5
14.5
15.5
15.5
15.5
15.5
16.5
16.5
16.5
16.5
16.5
16.5
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17.5
17.5
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17.5
18.5
19.5
19.5
19.5
19.5
19.5
21.5
21.5
21.5
21.5
21.5
21.5
21.5
21.5
22.5
22.5
22.5
23.5
23.5
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23.5
23.5
23.5
23.5
24.5
24.5
24.5
25.5
26.5
26.5
26.5
26.5
27.5
27.5
27.5
27.5
27.5
28.5
28.5
28.5
28.5
28.5
28.5
29.5
29.5
29.5
29.5
30.5
30.5
30.5
31.5
31.5
31.5
Florian Reichelt
Joe Ann Janz, Bechtheim
Lothar Guckes, Worms
Sabine Kluth
Daniela Poth, Worms
Nelia Sahre
Michael Fleischer
Wolfgang Höfler
Ilse Peth
Pit Weißbach, Mettenheim
Emrekaan Turna
Semih Demir
Reinhold Zaremba
Christoph Gagel
Daniel Schmitt, Mettenheim
Sandra Rausch
Antonia Schäfer
Siegfried Degünther
Hella Himmler
Ria Winter
Steffen Appelshäuser
Thomas Diesch, Lampertheim
Daniela Schneider
Karin Rau
Siegmund Stoll
Tilo Weisbrod, Worms
Viktoria Schneider, Bechtheim
Jan-Mika Geißler
Tatiana Bayer
Niklas Sahre
Jonas-Markus Weiler
Jutta Ahl
Mark Höfler
Karla Pipka
Hiltrud Blass
Hein Walter, Alsheim
Ellen Knorpp
Fabian Hack, Worms
Sinika Oswald, Worms
Werner Humann-Deubel
Luca Matteo Fucci
Sina Leonie Gärtner
Irmgard Kolland
Rebecca Haubt
Simone Bahr
Ute Haselbauer, Westhofen
Wolfgang Seifert, Westhofen
Anna Ehardt
Sophie Helmerich
Ursula Reinhardt
Roland Weber, Flörsheim-Dalsheim
Henri Deibert, Gundersheim
Louis Esteban Wolf, Gundersheim
Niko Karapanagiotidis, Worms
Georg Hamscher
Harald Orth, Worms
Anna Fleskes, Saulheim
Jasmin Schlegemilch
Hannah Fecke, Westhofen
Björn Zaremba, Eich
Hilde Siegel
Lena Gagel
Florian Ledwig
Alexander Dörr
Silas Bollheimer
Kai Serbin, Worms
Noah Maischein
Rosemarie Käufer
Martin Preuss, Gimbsheim
Thomas Michel, Gundheim
60!
65!
60!
75!
75!
70!
31.5
01.6
01.6
01.6
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01.6
01.6
01.6
01.6
01.6
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02.6
02.6
02.6
02.6
03.6
04.6
04.6
04.6
04.6
04.6
04.6
04.6
04.6
04.6
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08.6
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09.6
09.6
09.6
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11.6
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12.6
12.6
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15.6
15.6
15.6
15.6
15.6
15.6
15.6
Elias-Jacob Gölz
Fritz Gärtner
Helga Häberle, Bechtheim
Michaela May
Angelina Groß
Martina Jacobs
Anneliese Hämmerle
65!
Tamina Hofmann
Jens Brandenburg
Eugenie Platt
Lennard Nehrbaß
Matthias Ufer
Hubert Röss
Ingrid Günther
Patrick Wilhelm
Yvonne Sydow
Lea Gorges, Westhofen
Orintas Klimavicius
Rita Berkes
Tilo Knierim
Johannes Möllinger
Uwe Ripp, Worms
Gudrun Ebert
Shantal Grote
Horst Tausend
Mirco Schiebeck, Hamm
Annette Hartmann
Louis Schnakenberg
Manuela Zimmermann
Jeanette Antony, Dittelsheim-Heßloch
Rudolf Baum
Hans-Walter Hartmann
Bernhard Mett
Lisa Rathmacher
Annette Höfler
Ansgar Bachmann, Worms
Vanessa Böhme, Worms
Lena Tenhaf
Manfred Schwarze
Benno Sahre, Worms
60!
Luka Gabriel Colaric
Thomas Popple
Annika Grasser
Christiane Kösterschier, Westhofen
Philipp Schmitt
Martin Keller
Anita Bäcker
Christiane Götz
Julia Elsäßer, Mettenheim
Christine Dann, Eich
Talea Herrmann
Denis Colaric
Jürgen Haas, Mainz
Manfred Nau
Marlena Bonin
Marsel Wambold
Jana Fröse
Petra Deul
65!
Susanne Hamscher
Hilde Kipper
60!
Julia Wilhelm
Lina Grittmann
Jessica Beqiri
Helga Huber
Else Page, Osthofen
Reinhard Teupe
Norbert Luksch, Neufahrn
Ulrich Wachholz-Beck, Worms
René Bott, Worms
Nele Teupe, Westhofen
Seite 20
TGO
Aachener und Münchener
Versicherung AG
Ein Mann,
bei dem
guter Rat
nicht
teuer ist.
Generalagentur
Hans W. Hartmann
Hölderlinstraße 18
67574 Osthofen
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67574 Osthofen - Carlo-Mierendorff-Straße 2
Telefon (06242) 20 16 + 20 17 - Telefax 62 44
www.scriba-osthofen.de
Email: [email protected]