Wissenswertes über das Zeugnis

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Wissenswertes über das Zeugnis
Sonderinformation des Personalrates
Wissenswertes
über das
Zeugnis
"
Presserechtlich verantwortlich:
Renate R. Holzbauer, Personalrat Universität München
Schellingstraße 10, 80799 München,
Redaktion: Ausschuss f. Kommunikation des Personalrates,
Eigendruck im Selbstverlag
Tel. Nr. 089/2180-2978
www.personalrat.lmu.de
Allgemeine Richtlinien
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen bei Kündigung auf Verlangen ein Arbeitszeugnis
auszustellen. In § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:
"Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem
anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern.
Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistung und Führung im Dienst zu erstrecken."
Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt erst nach 30 Jahren.
Grundsätzliches zum Inhalt
Das Bundesarbeitsgericht hat zum Inhalt des Arbeitszeugnisses einige Grundsätze
aufgestellt. Das Arbeitszeugnis muss danach:
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Alle für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers wesentlichen Angaben vollständig
erhalten
In seiner Aussage der Wahrheit entsprechen
Vom verständigen Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein
Dem Arbeitnehmer sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren
Trotzdem kann ein Arbeitszeugnis auch negative Wertungen enthalten.
Die weit verbreitete Ansicht, es dürfe nichts Negatives im Zeugnis stehen, ist falsch. Im
Gegenteil: Unterschlägt der Arbeitgeber wichtige Tatbestände, macht er sich eventuell
gegenüber dem neuen Arbeitgeber haftbar.
In ein Arbeitszeugnis gehören grundsätzlich nur Tatsachen von Belang, an denen ein
zukünftiger Arbeitgeber interessiert sein könnte. Bloße Behauptungen, Mutmaßungen oder
gar Vorfälle, die für die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens nicht
charakteristisch sind, gehören nicht ins Zeugnis.
Lesen Sie daher Ihr Zeugnis aufmerksam durch. Wenn es in einem ungünstigen Licht
erscheint, bemühen Sie sich um eine Korrektur.
Denken Sie daran, dass Sie ein Berufsleben damit
leben müssen, nicht Ihr Arbeitgeber.
Der Aufbau eines Arbeitszeugnisses
Personalien: Akademischer Grad, Name, Vorname, Geburtsdatum
Dauer der Tätigkeit und genaue Bezeichnung
Inhalt Ihrer Aufgaben
Bewertung Ihrer Leistungen
Bewertung Ihres Verhaltens
Austrittsgrund mit Schlussformulierung
Hinweise zu Zeugnisformulierungen
Aufgrund der von den Arbeitsgerichten aufgestellten Grundsätze, ein Zeugnis wohlwollend
zu formulieren und das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig zu
erschweren, hat sich eine Zeugnissprache eingebürgert, die häufig besser klingt als sie
tatsächlich ist.
Daher berechtigt nicht jedes gut formuliertes Zeugnis zum stolzen Vorzeigen, denn die
anscheinend gute Aussage beinhaltet oft eine negative Beurteilung.
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Nicht jeder, der ein Zeugnis liest oder schreibt, weiß, was mit dem gewählten
Wortlaut gemeint ist. Es haben sich eine Reihe von standardisierten Formulierungen
eingebürgert, die immer wieder als verschlüsselte Bewertungen im Text auftauchen.
Sie haben meist eine andere Bedeutung, als ihnen der völlig unbefangene Leser
entnehmen kann.
Doch noch verbreiteter als die Verwendung von Codes ist das willkürliche Weglassen
positiver und gängiger Formulierungen, um damit die Schwächen des Beurteilten
hervorzuheben.
Fehlt eine Aussage offenkundig, die jeder in diesem Zusammenhang erwartet, wird der
Leser natürlich misstrauisch.
Heißt es etwa in dem Zeugnis einer Kassiererin " sie war pünktlich und fleißig", so ist
dem eingeweihten Leser klar, dass der Beurteilten damit Unehrlichkeit bescheinigt
werden soll, denn die drei Begriffe ehrlich, pünktlich, fleißig gehören in einem
Arbeitszeugnis immer zusammen.
Tätigkeitsbeschreibung und Leistungsverhalten
Das Zeugnis soll ein getreues Spiegelbild der erbrachten Tätigkeiten und der Leistung
sein. Das Weglassen bestimmter ausgeübter Tätigkeiten oder bestimmter Bewertungen
kann eine entsprechende Bedeutung haben oder so aufgefasst werden:
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fehlt die Benotung, so deutet dies auf eine besonders schlechte Arbeitsleistung
hin,
bei Werbefachleuten, Kundenberatern, Konstrukteuren etc. sollte eine
Bemerkung über ihre Kreativität enthalten sein, bei Kundendiensttechnikern,
Organisatoren, Analytikern, Naturwissenschaftlern kann eine Bewertung der
systematischen Arbeitsweise erwartet werden,
bei EDV-Administratoren ist analytisches Denkvermögen wichtig,
bei Chefsekretärinnen, Personalsachbearbeitern, Buchhaltern etc. ist Zuverlässigkeit und Diskretion wichtig,
wichtig sind Bemerkungen über das Fachwissen eines Arbeitnehmers, über die
Weiterentwicklung und Fortbildung, den Umfang des Fachwissens und seine
Tiefe,
bei vielen Berufen ist der praktische Nutzen des eingebrachten Fachwissens für
das Unternehmen wichtig,
bei Buchhaltern, Kraftfahrern, Bankangestellten, Erziehern etc. ist Zuverlässigkeit von großer Bedeutung,
bei Kraftfahrern und Maschinenbedienern ist die Unfallfreiheit, die Wahrung der
Betriebssicherheit, die ordnungsgemäße Wartung der Maschinen wichtig,
Bemerkungen über die Arbeitsmenge und das Arbeitstempo sind in vielen
Bereichen, z.B. bei Prämien- und Akkordarbeiten unabdingbar,
bei Leitungspersönlichkeiten ist die Selbständigkeit von Bedeutung.
Führungsverhalten
Neben den Tätigkeiten im einzelnen und der Bewertung der Leistung ist auch das
Führungsverhalten in vielen Berufsgruppen wichtig. Dies gilt für alle Mitarbeiter, die
Untergebene zu betreuen haben, ggf. auch freie Mitarbeiter oder Kunden führen
müssen. Dabei ist insbesondere der Führungsstil und der Erfolg der Führungsarbeit für
einen zukünftigen Arbeitgeber von Bedeutung.
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Beispiel:
Durch seinen kollegialen Führungsstil hat er die Mitarbeiter seiner Abteilung zu neuen
Leistungen und zu besonders guten Betriebsergebnissen in der Abteilung führen
können.
Allerdings sollte die Bewertung nicht übertrieben werden, um nicht unglaubwürdig zu
überziehen und ironisch zu klingen.
Beispiel:
Durch seinen herausragenden und kooperativen Führungsstil konnte er ein
ausgezeichnetes Verhältnis zu allen seinen Mitarbeitern realisieren und das
Abteilungsklima zu produktiven Höchstleistungen führen.
Andere Formulierungen können
Führungseigenschaften hinweisen.
katastrophal
sein
und
auf
fehlende
Beispiel:
Gerade seine Mitarbeiter schätzten ihn als angenehmen und sehr umgänglichen
Vorgesetzten.
Hier wird zum Ausdruck gebracht, dass eher die Untergebenen, als der Vorgesetzte
geführt haben und dass die Untergebenen dem Vorgesetzten mehr oder weniger auf
der Nase herumtanzten.
Sozialverhalten
Eine Aussage zum Sozialverhalten ist im Zeugnis unabdingbar und wichtig. Auch hier ist
darauf zu achten, dass dies nicht zu gering geschätzt wird, andererseits aber auch
nicht übertrieben wird.
Beispiel:
Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Arbeitskollegen wie auch Kunden war
jederzeit vorbildlich.
Diese normale und gut zu wertende Formulierung wird durch Übertreibungen ins
Gegenteil verkehrt:
Um das Wohl seiner Mitarbeiter, insbesondere auch im privaten Bereich, kümmerte er
sich ganz besonders.
Im Mitarbeiterkreis galt er als toleranter Kollege.
Insbesondere von den Mitarbeitern war er in herausragender Weise geschätzt worden
(also nicht von den Vorgesetzten, von dem Arbeitgeber und von den Kunden).
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Weglassen problematischer Vorfälle etc. dient der Pflicht zur Erstellung eines
“wohlwollenden” Zeugnisses.
Weglassen darf aber nicht zur völligen Entstellung der Tätigkeit des Arbeitnehmers führen.
Die Wahrheitspflicht und Vollständigkeitspflicht setzt dem Weglassen Grenzen.
Weglassen von ganzen Komplexen (Benotung, Führungsverhalten, Umgang mit
Vorgesetzten, Kollegen, Kunden, Organisationsvermögen etc.) ist möglich. Es signalisiert ein “beredtes Schweigen”.
Für bestimmte Berufsgruppen werden bestimmte Eigenschaften, Fähigkeiten,
Verhaltensweisen in der Branche erwartet / verlangt. Fehlen diese, so ist dies für
den Leser eine klare Aussage.
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Bei Vorgesetzten ist das Führungsverhalten unerlässlich.
Sozialverhalten sollte nicht fehlen.
Überzogene, zu gute Bewertungen können das Zeugnis ins Gegenteil verkehren,
machen jedenfalls misstrauisch.
Zeugnisbenotung und Geheimzeichen
Nichts erregt mehr Ärgernis und Streit als die Zeugnisbenotung. In den allermeisten
Zeugnisrechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten wird insbesondere die
Zeugnisbenotung angegriffen. Daneben aber besteht immer wieder der Verdacht und die
Angst bei Arbeitnehmern, dass das Zeugnis irgendwelche geheimen Zeichen enthalten
soll.
Geheimzeichen
Menschen, die zu Verschwörungstheorien neigen, oder Arbeitnehmer, die im Streit vom
Arbeitgeber scheiden, haben immer wieder den Verdacht, dass in ihrem scheinbar
positiven Zeugnis irgendwelche geheimen Zeichen für neue Arbeitgeber enthalten sind. Im
Normalfall ist dies sicherlich nicht richtig. Wenn solche Geheimzeichen enthalten wären,
würde sie im Zweifel der neue Arbeitgeber als Adressat mangels Kenntnisse auch gar nicht
verstehen. Gleichwohl aber gibt es gewisse Absonderlichkeiten, auf die die Arbeitgeber
und Arbeitnehmer achten sollten, deren Beseitigung der Arbeitnehmer verlangen kann.
Dazu gehören z.B. Eselsohren, Flecke und Unsauberkeiten. Der Arbeitgeber hat ein
ordentliches und sauberes Zeugnis zu übergeben. Eselsohren könnten eine Kundgabe der
Missachtung enthalten.
Dagegen ist das Unterstreichen der Telefonnummer auf dem Firmenbogen ungewöhnlich
und könnte ein Geheimzeichen oder einen Hinweis auf einen zu erwartenden Anruf
enthalten. Dies ist zu unterlassen.
Ähnliches gilt für Ausrufungszeichen und Unterstreichungen innerhalb des Textes.
Zeugnisse sollten einen gewissen sachlichen Charakter enthalten. Ausrufungszeichen sind
normalerweise unangebracht. Dies gilt erst recht für Unterstreichungen.
Bewertungen
Das Zeugnis muss Bewertungen zur Führung und Leistung enthalten. Kein Arbeitgeber ist
an eine bestimmte Bewertungsskala gebunden. Er kann die Bewertung mit eigenen
Worten durchführen. Dies ist auch generell empfehlenswert, um die abgedroschene
“Zufriedensheits-Skala” zu vermeiden.
Bewertung der Arbeitsleistungen
Sehr gute Leistungen
Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
erledigt.
Wir waren mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
Seine/Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
Gute Leistungen
Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit
erledigt.
Wir waren mit seinen/ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.
Seine/Ihre Leistungen haben unsere volle Anerkennung gefunden.
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Er/Sie hat unseren Erwartungen/Anforderungen in bester Weise entsprochen.
Befriedigende Leistungen
Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Wir waren mit seinen/ihren Leistungen voll/jederzeit zufrieden.
Er/Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.
Ausreichende Leistungen
Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenden Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Wir waren mit seinen/ihren Leistungen zufrieden.
Mangelhafte Leistungen
Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten im großen und ganzen zu unserer
Zufriedenheit erledigt.
Seine/Ihre Leistungen haben unseren Erwartungen entsprochen.
Er/Sie war immer mit Interesse bei der Sache.
Unzureichende Leistungen
Er/Sie hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu
erledigen.
Er/Sie hat sich bemüht, unseren Erwartungen/Anforderungen zu entsprechen.
Konnte unseren Erwartungen entsprechen.
Er zeigte für seine Arbeit Verständnis.
Zeugnisformulierung: Verschleiern und Ausweichen
Um unangenehme Tatsachen zu verschweigen oder um falsche Fährten zu legen und
dadurch Konflikte mit den ausscheidenden Mitarbeitern zu vermeiden, wird in Zeugnissen
immer wieder ausgewichen und Unwichtiges hervorgehoben. So soll der Anschein von
guten Zeugnissen erweckt werden.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass im Zeugnis zunächst seine Tätigkeit
beschrieben wird, dann sein Leistungs- und Führungsverhalten beurteilt wird und
schließlich sein Sozialverhalten noch abgehandelt wird.
Eine Vertauschung der Komponenten führt zur Abwertung des Zeugnisses.
Nennung von Nebenaufgaben vor Hauptaufgaben
Die Aufzählung der verschiedenen Tätigkeiten und die richtige Reihenfolge der Wertigkeit
alleine kann auch zwar in sich unproblematisch sein. Diese Aufzählung kann aber durch
einen Schlusssatz entwertet werden, z.B.:
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“Mit seinen Leistungen, insbesondere mit seinen Investitionsentscheidungen und
seinen Finanzierungsmodellen konnten wir insgesamt zufrieden sein”.
Dieser Schlusssatz wertet alles vorangegangene. Er besagt, dass der Arbeitnehmer bei den
wirklich wichtigen Dingen im einzelnen durchaus mangelhafte Leistungen erbracht hat.
Hochstilisieren von Unwichtigem
Die beliebteste Form der Verschleierung besteht darin, Unwichtiges hochzustilisieren und
über Gebühr zu loben.
So entsteht stets der Eindruck eines guten Zeugnisses, das aber bei genauer Betrachtung
inhaltsleer und widersprüchlich ist.
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Negativ ist die Aussage für einen Ingenieur / Diplomkaufmann / Juristen:
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er setzte seine Fachkenntnis zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben ein,
er setzte sich für die Belange der Firma ein.
Es ist wohl klar, dass ein Unternehmen beim Engagement einer hochbezahlten Fachkraft
erwarten darf, dass er sein Fachwissen zur Durchführung seiner Aufgaben einsetzt / dass
er sich für die Belange der Firma einsetzt.
Noch gravierender ist diese Formulierung, wenn es sich um höhere Managerpositionen
oder um leitende Angestellte handelt.
Wenn diese Beurteilung nicht weitere heraushebende Attribute enthält, ist sie in jedem
Falle negativ zu sehen.
Vielsagend ist auch folgende Zeugnisbemerkung beim Personalchef:
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Seine klaren Anweisungen an die Abteilungsleiter und Untergebenen waren bemerkenswert.
In seiner Pünktlichkeit war er stets ein Vorbild für alle Mitarbeiter.
Seine Korrespondenz war stets vorbildlich sortiert und zeitnah erledigt worden.
Dies sind für eine Führungsposition alles Selbstverständlichkeiten, die verschleiern, dass
die wirklich wichtigen Dinge unerwähnt bleiben. Dass der Personalleiter klare
Anweisungen gibt, muss nicht als alleiniges Tribut hervorgehoben werden.
Ebenso ist es nicht gut gemeint, wenn einem Kapitän “gute Navigationskenntnisse”,
einem Diplompädagogen “Einfühlungsvermögen in die sozialen Belange”, einem Ingenieur
“technisches Verständnis” und einem Elektrotechniker “Verständnis für die
Zusammenhänge des Energiekreises” attestiert werden.
Diese Hinweise könnten aussagen, dass die betreffende
selbstverständliche Basiswissen hinaus nicht allzu viel geboten hat.
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Person
über
das
Verdeckte Kritik wird von vielen Arbeitnehmern im Zeugnis leichter akzeptiert, als
direkte Kritik.
Verdeckte Kritik ist aber ebenso schädlich und vom Arbeitnehmer zu analysieren.
Kritik kann schon in einer veränderten Reihenfolge der Zeugniskomponenten enthalten
sein, z.B. Sozialverhalten vor der Tätigkeitsbeschreibung.
Gleiches gilt hier für die Hochstilisierung von Selbstverständlichkeiten oder Banalitäten.
Gleiches gilt für die übermäßige Verwendung von schönen, aber inhaltsleeren
Formulierungen, wie sie zum Teil in Politikerreden, Jubiläums- und Grabreden zu finden
sind.
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Interpretationshilfen für Zeugnisformulierungen
Damit Sie Ihre Arbeitszeugnisse besser einschätzen können und wissen, was Sie wegschicken, zeigen die folgenden Übersichten die gebräuchlichsten Formulierungen, bei
denen Aussage und tatsächliche Bedeutung oft erheblich voneinander abweichen. Wenn
Sie eine dieser Formulierungen in Ihrem Zeugnis wieder finden, sollten Sie Rücksprache
mit Ihrem Chef nehmen und gegebenenfalls um ein anderes Zeugnis bitten.
Bewertung des Sozialverhaltens
DAS WIRD GESAGT
DAS IST GEMEINT
Er war stets freundlich und aufmerksam.
Er war ein angenehmer Mitarbeiter.
Er war an selbständiges Arbeiten gewöhnt und genoß unser
vollstes Vertrauen.
Er war ein zuverlässiger und selbständiger Mitarbeiter.
Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.
Er ist ein Bürokrat. Eigeninitiative ist nicht seine Stärke.
Er erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse.
Er war eifrig, aber nicht besonders tüchtig.
Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.
Er ist Mitläufer, der sich gut anpaßt.
Er war tüchtig und wußte sich gut zu verkaufen.
Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter.
Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild.
Er war in jeder Hinsicht eine Niete, seine Leistungen liegen
unter dem Durchschnitt.
Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.
Er hat versagt.
Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.
Er hat getan, was er konnte, aber das war nicht viel.
Alle Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß und Interesse.
Er war eifrig, aber nicht besonders tüchtig.
Er war immer mit Interesse bei der Sache.
Er hat sich angestrengt, aber nichts geleistet.
Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.
Für Vorgesetzte ist er ein schwerer Brocken.
Wir lernten ihn als umgänglichen Mitarbeiter kennen.
Viele Mitarbeiter sahen ihn lieber von Hinten als von vorn.
Er ist ein zuverlässiger/gewissenhafter Mitarbeiter.
Er ist zur Stelle, wenn man ihn braucht, aber er ist nicht immer
brauchbar.
Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des
Betriebsklimas bei.
Er neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss.
Innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens trat er/sie
stets engagiert für die Interessen seiner/ihrer Kollegen ein.
Er/Sie war Mitarbeiter/in des Betriebsrates.
Gegenüber seinen/.
Er/sie war homosexuell/lesbisch.
Für die Belange der Belegschaft bewies er/sie stets
Einfühlungsvermögen.
Er/sie war ständig auf der Suche nach sexuellem Kontakt.
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Formulierungen zum Austrittsgrund
DAS WIRD GESAGT
DAS WIRD GEMEINT
Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein/
ihr Ausscheiden sehr und wünschen für die Zukunft alles
Die Firma verliert ihn/sie sehr ungern.
Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein/
ihr Ausscheiden und wünschen für die Zukunft alles Gute.
Die Firma verliert ihn/sie ungern.
Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch.
Er/Sie hinterlässt keine Lücke.
Er/Sie verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Firma hat gekündigt.
Keine Bemerkungen zu Austrittsgrund.
Die Firma hat gekündigt.
Negative Beendigungsformeln
DAS WIRD GESAGT
Unsere besten Wünsche begleiten ihn/sie.
Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles nur erdenkliche
Gute.
DAS WIRD GEMEINT
Ironisch gemeinte Schlussformeln, die auf arbeitgeberseitige
(fristlose) Kündigung hindeuten.
Wir wünschen ihm/ihr alles Gute, vor allem Gesundheit.
Für seine/ihre Mitarbeit bedanken wir uns.
Ironische Umstellung der üblichen Formel "wir bedanken uns
Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute, auch Erfolg.
Mangelhafte Leistungsbewertung.
Wir wünschen ihm/ihr für seinen/ihren weiteren Weg in einem Möge er/sie woanders erfolgreich sein.
anderen Unternehmen viel Erfolg.
Wir hoffen, dass er /sie seine/ihre Leistungsfähigkeit In einem Abschließend noch einmal eine mangelhafte Bewertung.
anderen Unternehmen voll entfalten kann.
Wir wünschen ihm/ihr, dass er/sie künftig viel Erfolg haben
wird.
Einen Erfolg, den er /sie bisher noch nicht hatte.
Was kann man gegen ein ungünstiges Zeugnis tun?
Wenn Sie ein schlechtes Zeugnis erhalten, bitten Sie freundlich um eine Korrektur.
Hierbei hat es sich als günstig erwiesen, wenn Sie ein vorformuliertes Zeugnis vorlegen
können, das nur noch unterschrieben bzw. nur leicht abgeändert werden muss.
Denken Sie daran, dass Sie dieses Zeugnis Ihr ganzes Berufsleben begleitet.
Wenn das nicht hilft, bleibt nur noch der Weg über das Arbeitsgericht. Aber hier hat es
sich gezeigt, dass Sie häufig statt eines Arbeitszeugnisses nur eine einfache
Arbeitsbescheinigung erhalten, was ebenso wie ein schlechtes Zeugnis aussieht.
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