Fachtagung Zeitarbeit, Vortrag "Modellprojekt GRAziL"
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Fachtagung Zeitarbeit, Vortrag "Modellprojekt GRAziL"
www.grazil.net Modellprojekt GRAziL „Gestaltung, Umsetzung und Transfer von Instrumenten zum Ressourcenmanagement und zum Arbeitsschutz im Rahmen eines zielgruppenbezogenen Ansatzes für Leiharbeitnehmer in Entleihunternehmen“ Ergebnisse mit dem Fokus Arbeitsschutzorganisation, Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastung Fachtagung „Sicherheit und Gesundheit bei der Zeitarbeit – Herausforderungen durch den Zeit-Arbeits-Markt“ 28. November 2012, Kongresszentrum Landschaftspark Duisburg Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 1 www.prospektiv.de Erkenntnisse aus dem GRAziL-Projekt: Ein Blick in die Praxis zum Arbeitsschutz www.grazil.net Erfahrungen aus dem GRAziL-Projekt zur Arbeits- und Gesundheitsschutzsituation belegen Studienergebnisse, z.B.: keine dokumentierte ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung Qualifikations-Mismatch Fehlen von vergleichbaren Arbeitsbedingungen von Stammarbeitsplätzen BEM für erkrankte Leiharbeitnehmer/-innen nur in seltenen Einzelfällen Aufgrund kurzer Einsatzzeiten und wechselnder Arbeitsorte werden Leiharbeitnehmer/-innen als „Besondere Personengruppe“ eingestuft (BMAS/LASI/DGUV) Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 2 www.prospektiv.de www.grazil.net Ergebnisse aus dem GRAziL-Projekt: Die GRAziL-ToolBox (1) Aufbereitung der GRAziLTools zu einer „ToolBox“ • Print-Version , CD-ROM und Internet www.grazil.net • Zusammenfassung Projekt • Vollversionen aller Tools inkl. Steckbriefen Anhängen Kopiervorlagen Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 3 www.prospektiv.de Die GRAziL-ToolBox – Regelungen Zusammenarbeit www.grazil.net Gesundes Führen von Leiharbeitnehmer/ -innen Planung LeiharbeitsEinsatz Equal Treatment Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung in der Leiharbeit Regelungen Zusammenarbeit Zeitarbeitsunternehmen und Entleihunternehmen Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 4 www.prospektiv.de Bsp.: Arbeitsschutz im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (2) Die GRAziL-ToolBox www.grazil.net Musterexemplar „Arbeitsschutz im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ Besondere Berücksichtigung der Zuständigkeiten von Entleih- und Zeitarbeitsunternehmen bzgl. Arbeitsund Gesundheitsschutz Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 5 www.prospektiv.de www.grazil.net Die GRAziL-ToolBox Arbeitsschutz im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (1) Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthält u. a. Regelungen zu Bsp.: Arbeitsschutz im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (3) Beschreibung der Tätigkeit Gefährdungen am Einsatzort Erforderliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Unterweisung am Tätigkeitsort vor Aufnahme der Tätigkeit Teilnahme des Arbeitnehmers an betrieblicher Gesundheitsförderung Arbeitsplatzbesichtigung Vorgehen bei Arbeitsunfällen Umsetzung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin Festeinstellung/Übernahme Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 6 www.prospektiv.de Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) www.grazil.net Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 7 www.prospektiv.de Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen www.grazil.net Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 8 www.prospektiv.de www.grazil.net Zusammengefasst ergibt sich hinsichtlich der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber nach § 8 ArbSchG: Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung des Entleihers für die Arbeitsplätze der Leih-arbeitnehmer und die Mitteilung der Gefährdungen an den Verleiher (Dokumentation der GB bzw. Arbeitsschutzplan) Die Klärung zwischen Verleiher und Entleiher, welche Arbeitsschutzmaßnahmen vom Ver-leiher im Vorfeld zu erbringen sind (z.B. Vorsorgeguntersuchungen) Die Klärung zwischen Verleiher und Entleiher, welche Arbeitsschutzmaßnahmen beim Ein-satz der Leiharbeitnehmer von wem durchzuführen bzw. einzuhalten sind (z. B. Bereit-stellung von Persönlicher Schutzausrüstung) Die Unterrichtung (Unterweisung) der Leiharbeitnehmer hinsichtlich der Gefahren am Arbeits-platz vom Entleiher Die Regelung der zu klärenden Sachverhalte (s.o.) in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 9 www.prospektiv.de www.grazil.net Die GRAziL-ToolBox – Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung in der Leiharbeit Leitfaden „Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz von Leiharbeit-nehmer/innen“ u. a. mit: Arbeitsschutzplan Leiharbeit Musterentwurf BV zur Gefährdungsbeurteilung Unternehmensbeispiel beteiligungsorientierte GB & arbeitsplatzbezogene Unterweisung Gesundes Führen von Leiharbeitnehmer/ -innen Planung LeiharbeitsEinsatz Equal Treatment Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung in der Leiharbeit Regelungen Zusammenarbeit Zeitarbeitsunternehmen und Entleihunternehmen Beteiligungsinstrument Gesundheitswerkstätten (BELEG) Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 10 www.prospektiv.de www.grazil.net ELU ist verpflichtet, für alle Tätigkeiten/Arbeitsplätze eine GB durchzuführen (§ 5 ArbSchG) Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss dass ELU dem ZAU gemäß § 11 (6) AÜG folgende Informationen weiterreichen: Nach § 8 (2), § 12 (2) ArbSchG und § 11 (6) AÜG hat das ELU den LAN vor dem Arbeitseinsatz arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Die Inhalte einer Arbeitsplatz-Unterweisung beziehen sich auf Merkmale der Tätigkeit konkrete, arbeitsplatzbezogene Gefährdungen Vorhandene Arbeitsbedingungen (vergl. einem StAN einschließlich Entgelt; § 12 (1) AÜG) Notwendige ärztl. Vorsorge Erforderliche Qualifikation Hierzu ist die dokumentierte GB nach § 5 ArbSchG als Informationsgrundlage notwendig. Diese Informationen gehen gemäß § 12 AÜG in den AÜV ein. die dabei zu beachtenden Schutzmaßnahmen im Risiko-/Schadensfall getroffene Notfallmaßnahmen Inhalte der Betriebsanleitungen von einzusetzenden Geräten und Maschinen sowie sonstige Betriebsanweisungen Bei der Unterweisung sind Qualifikation und Erfahrungswissen des LAN zu berücksichtigen. Anmerkung: Neben der arbeitsplatzbezogenen Unterweisung gibt es noch eine allgemeine Unterweisung. Diese sollte vom ZAU mit allen LAN durchgeführt werden und nicht auch noch vom ELU übernommen werden. Die Inhalte beziehen sich auf Regeln, Vorschriften sowie Erläuterungen zum Arbeitsschutzsystem und zu Grundbegriffen wie Betriebsanweisung, Vorsorgeuntersuchung. Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 11 www.prospektiv.de Liegt eine GB im Entleihunternehmen vor, ist zu klären www.grazil.net ob eine eher konventionelle GB oder eine GGB vorliegt ob die GB nur für STAN oder auch für langfristig eingesetzte LAN durchgeführt wurde ob die GB für langfristig eingesetzte LAN leiharbeitskritische Belastungen und Gefährdungen berücksichtigt ob ein Arbeitsschutzplan Leiharbeit für kurzfristig eingesetzte LAN vorliegt und ob Gesundheitswerkstätten mit LAN im AÜV vereinbart und im ELU durchgeführt werden Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 12 www.prospektiv.de www.grazil.net Die Einsatzplanung im Sinn eines "Arbeitsschutzplans für Leiharbeit" hat folgende Aussagen für Arbeitsplätze zu enthalten Arbeitsplatzbeschreibung: Anforderungsprofil: Bezeichnung des Arbeitsplatzes (bzw. der Tätigkeit) Fachliche Anforderungen Sozialkommunikative Anforderungen Ziel Personale Anforderungen Hauptaufgaben/ zusätzliche Aufgaben (mit zeitlichem Anteil) Einbettung in die Organisationsstruktur (u.a. Befugnisse, Zuständigkeit des Vorge-setzten, kooperative Zusammenhänge) Anforderungen hinsichtlich Arbeitsorga-ni-sation und Arbeitszeit Voraussetzungen zur Ausübung der Tätig-keit Anforderungen hinsichtlich des Arbeits-umfelds und des Gebrauchs von Arbeits-mitteln, Arbeitsstoffen und persönlicher Schutzausrüstung Gefährdungs- und Belastungsfaktoren Psychophysisches Anforderungsprofil Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 13 www.prospektiv.de Strukturierung der Gefährdungsbeurteilung bei Leiharbeit www.grazil.net kurzfristiger Einsatz (< 3 Monate) Arbeitsschutzplan Leiharbeit ist notwendig langfristiger Einsatz (> 3 Monate) Leiharbeitskritische Gefährdungen/ Belastungen sind gesondert zu berücksichtigen Gesundheitswerkstätten für LAN sind im AÜV zu vereinbaren LAN für alle Arbeitsplätze ganzh. GB StAN nur für StAN Leiharbeitskritische Gefährdungen/ Belastungen sind gesondert zu berücksichtigen Entleihbefähigung liegt nicht vor kurzfristiger Einsatz (< 3 Monate) Arbeitsschutzplan Leiharbeit ist notwendig langfristiger Einsatz (>3 Monate) umfassende Berück Berücksichtigung psych. Belastungen ist in GB nachzuholen Gesundheitswerkstätten für LAN sind im AÜV zu vereinbaren LAN für alle Arbeitsplätze ja konv. GB GB liegt vor StAN nur für StAN nein umfassende Berücksichtigung psych. Belastungen ist in GB nachzuholen Leiharbeitskritische Gefährdungen/Belastungen sind gesondert zu berücksichtigen Leiharbeitskritische Gefährdungen/ Belastungen sind gesondert zu berücksichtigen Entleihbefähigung liegt nicht vor Entleihbefähigung liegt nicht vor Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 14 www.prospektiv.de www.grazil.net Schlußfolgerungen aus dem GRAziL-Projekt & Ideen zur gesundheitsgerechten Gestaltung von LA Empfehlungen zur gesundheitsgerechten Gestaltung von Leiharbeit - Beispiele Beschäftigungs- und Belastungspass für Leiharbeitnehmer/-innen Arbeitsschutzplan Leiharbeit (und Gesundheitswerkstätten) Ohne Gefährdungsbeurteilung oder Arbeitsschutzplan liegt keine Entleihfähigkeit vor, daher ist (wie für Verleiher) auch eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung für Entleihunternehmen notwendig Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 15 www.prospektiv.de www.grazil.net Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.grazil.net Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012 PR7556.pptx / Folie 16 www.prospektiv.de