Fachtagung Zeitarbeit, Vortrag "Modellprojekt GRAziL"

Transcription

Fachtagung Zeitarbeit, Vortrag "Modellprojekt GRAziL"
www.grazil.net
Modellprojekt GRAziL
„Gestaltung, Umsetzung und Transfer von Instrumenten zum
Ressourcenmanagement und zum Arbeitsschutz im Rahmen
eines zielgruppenbezogenen Ansatzes für Leiharbeitnehmer
in Entleihunternehmen“
Ergebnisse mit dem Fokus Arbeitsschutzorganisation,
Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastung
Fachtagung „Sicherheit und Gesundheit bei der Zeitarbeit –
Herausforderungen durch den Zeit-Arbeits-Markt“
28. November 2012, Kongresszentrum Landschaftspark Duisburg
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 1
www.prospektiv.de
Erkenntnisse aus dem GRAziL-Projekt:
Ein Blick in die Praxis zum Arbeitsschutz
www.grazil.net
Erfahrungen aus dem GRAziL-Projekt zur Arbeits- und Gesundheitsschutzsituation
belegen Studienergebnisse, z.B.:
keine dokumentierte ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung
Qualifikations-Mismatch
Fehlen von vergleichbaren Arbeitsbedingungen von Stammarbeitsplätzen
BEM für erkrankte Leiharbeitnehmer/-innen nur in seltenen Einzelfällen
Aufgrund kurzer Einsatzzeiten und wechselnder Arbeitsorte werden
Leiharbeitnehmer/-innen als „Besondere Personengruppe“ eingestuft
(BMAS/LASI/DGUV)
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 2
www.prospektiv.de
www.grazil.net
Ergebnisse aus dem GRAziL-Projekt:
Die GRAziL-ToolBox (1)
Aufbereitung der GRAziLTools zu einer „ToolBox“
• Print-Version , CD-ROM und
Internet
www.grazil.net
• Zusammenfassung Projekt
• Vollversionen aller Tools inkl.
Steckbriefen
Anhängen
Kopiervorlagen
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 3
www.prospektiv.de
Die GRAziL-ToolBox – Regelungen Zusammenarbeit
www.grazil.net
Gesundes
Führen von
Leiharbeitnehmer/
-innen
Planung
LeiharbeitsEinsatz
Equal
Treatment
Gefährdungsbeurteilung
und Unterweisung
in der
Leiharbeit
Regelungen
Zusammenarbeit
Zeitarbeitsunternehmen und
Entleihunternehmen
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 4
www.prospektiv.de
Bsp.: Arbeitsschutz im
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
(2)
Die
GRAziL-ToolBox
www.grazil.net
Musterexemplar „Arbeitsschutz im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“
Besondere Berücksichtigung der
Zuständigkeiten von Entleih- und
Zeitarbeitsunternehmen bzgl. Arbeitsund Gesundheitsschutz
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 5
www.prospektiv.de
www.grazil.net
Die GRAziL-ToolBox
Arbeitsschutz im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
(1)
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthält u. a. Regelungen zu
Bsp.: Arbeitsschutz im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (3)
Beschreibung der Tätigkeit
Gefährdungen am Einsatzort
Erforderliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Unterweisung am Tätigkeitsort vor Aufnahme der Tätigkeit
Teilnahme des Arbeitnehmers an betrieblicher Gesundheitsförderung
Arbeitsplatzbesichtigung
Vorgehen bei Arbeitsunfällen
Umsetzung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
Festeinstellung/Übernahme
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 6
www.prospektiv.de
Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
www.grazil.net
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 7
www.prospektiv.de
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
www.grazil.net
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 8
www.prospektiv.de
www.grazil.net
Zusammengefasst ergibt sich hinsichtlich der
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber nach § 8 ArbSchG:
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung des Entleihers für die Arbeitsplätze
der Leih-arbeitnehmer und die Mitteilung der Gefährdungen an den Verleiher
(Dokumentation der GB bzw. Arbeitsschutzplan)
Die Klärung zwischen Verleiher und Entleiher, welche Arbeitsschutzmaßnahmen
vom Ver-leiher im Vorfeld zu erbringen sind (z.B. Vorsorgeguntersuchungen)
Die Klärung zwischen Verleiher und Entleiher, welche Arbeitsschutzmaßnahmen
beim Ein-satz der Leiharbeitnehmer von wem durchzuführen bzw. einzuhalten
sind (z. B. Bereit-stellung von Persönlicher Schutzausrüstung)
Die Unterrichtung (Unterweisung) der Leiharbeitnehmer hinsichtlich der Gefahren
am Arbeits-platz vom Entleiher
Die Regelung der zu klärenden Sachverhalte (s.o.) in einem
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 9
www.prospektiv.de
www.grazil.net
Die GRAziL-ToolBox – Gefährdungsbeurteilung und
Unterweisung in der Leiharbeit
Leitfaden
„Gefährdungsbeurteilung beim
Einsatz von Leiharbeit-nehmer/innen“
u. a. mit:
Arbeitsschutzplan Leiharbeit
Musterentwurf BV zur
Gefährdungsbeurteilung
Unternehmensbeispiel
beteiligungsorientierte GB &
arbeitsplatzbezogene Unterweisung
Gesundes
Führen von
Leiharbeitnehmer/
-innen
Planung
LeiharbeitsEinsatz
Equal
Treatment
Gefährdungsbeurteilung
und Unterweisung
in der
Leiharbeit
Regelungen
Zusammenarbeit
Zeitarbeitsunternehmen und
Entleihunternehmen
Beteiligungsinstrument Gesundheitswerkstätten (BELEG)
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 10
www.prospektiv.de
www.grazil.net
ELU ist verpflichtet, für alle Tätigkeiten/Arbeitsplätze
eine GB durchzuführen (§ 5 ArbSchG)
Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss dass ELU
dem ZAU gemäß § 11 (6) AÜG folgende
Informationen weiterreichen:
Nach § 8 (2), § 12 (2) ArbSchG und § 11 (6) AÜG
hat das ELU den LAN vor dem Arbeitseinsatz
arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Die Inhalte
einer Arbeitsplatz-Unterweisung beziehen sich auf
Merkmale der Tätigkeit
konkrete, arbeitsplatzbezogene Gefährdungen
Vorhandene Arbeitsbedingungen (vergl.
einem StAN einschließlich Entgelt; § 12 (1)
AÜG)
Notwendige ärztl. Vorsorge
Erforderliche Qualifikation
Hierzu ist die dokumentierte GB nach § 5 ArbSchG
als Informationsgrundlage notwendig.
Diese Informationen gehen gemäß § 12 AÜG in den
AÜV ein.
die dabei zu beachtenden Schutzmaßnahmen
im Risiko-/Schadensfall getroffene Notfallmaßnahmen
Inhalte der Betriebsanleitungen von einzusetzenden Geräten und Maschinen sowie
sonstige Betriebsanweisungen
Bei der Unterweisung sind Qualifikation und
Erfahrungswissen des LAN zu berücksichtigen.
Anmerkung: Neben der arbeitsplatzbezogenen Unterweisung gibt es noch eine allgemeine Unterweisung. Diese sollte vom
ZAU mit allen LAN durchgeführt werden und nicht auch noch vom ELU übernommen werden. Die Inhalte beziehen sich auf
Regeln, Vorschriften sowie Erläuterungen zum Arbeitsschutzsystem und zu Grundbegriffen wie Betriebsanweisung,
Vorsorgeuntersuchung.
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 11
www.prospektiv.de
Liegt eine GB im Entleihunternehmen vor, ist zu klären
www.grazil.net
ob eine eher konventionelle GB oder eine GGB vorliegt
ob die GB nur für STAN oder auch für langfristig eingesetzte LAN durchgeführt
wurde
ob die GB für langfristig eingesetzte LAN leiharbeitskritische Belastungen und
Gefährdungen berücksichtigt
ob ein Arbeitsschutzplan Leiharbeit für kurzfristig eingesetzte LAN vorliegt und ob
Gesundheitswerkstätten mit LAN im AÜV vereinbart und im ELU durchgeführt
werden
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 12
www.prospektiv.de
www.grazil.net
Die Einsatzplanung im Sinn eines "Arbeitsschutzplans für
Leiharbeit" hat folgende Aussagen für Arbeitsplätze zu enthalten
Arbeitsplatzbeschreibung:
Anforderungsprofil:
Bezeichnung des Arbeitsplatzes (bzw. der
Tätigkeit)
Fachliche Anforderungen
Sozialkommunikative Anforderungen
Ziel
Personale Anforderungen
Hauptaufgaben/ zusätzliche Aufgaben (mit
zeitlichem Anteil)
Einbettung in die Organisationsstruktur (u.a.
Befugnisse, Zuständigkeit des Vorge-setzten,
kooperative Zusammenhänge)
Anforderungen hinsichtlich
Arbeitsorga-ni-sation und Arbeitszeit
Voraussetzungen zur Ausübung der Tätig-keit
Anforderungen hinsichtlich des
Arbeits-umfelds und des Gebrauchs von
Arbeits-mitteln, Arbeitsstoffen und
persönlicher Schutzausrüstung
Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
Psychophysisches Anforderungsprofil
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 13
www.prospektiv.de
Strukturierung der Gefährdungsbeurteilung bei Leiharbeit
www.grazil.net
kurzfristiger Einsatz
(< 3 Monate)
Arbeitsschutzplan
Leiharbeit ist
notwendig
langfristiger Einsatz
(> 3 Monate)
Leiharbeitskritische Gefährdungen/
Belastungen sind gesondert zu berücksichtigen
Gesundheitswerkstätten
für LAN sind im AÜV zu
vereinbaren
LAN
für alle
Arbeitsplätze
ganzh. GB
StAN
nur für StAN
Leiharbeitskritische Gefährdungen/
Belastungen sind gesondert zu berücksichtigen
Entleihbefähigung liegt nicht vor
kurzfristiger Einsatz
(< 3 Monate)
Arbeitsschutzplan Leiharbeit ist notwendig
langfristiger Einsatz
(>3 Monate)
umfassende Berück
Berücksichtigung psych.
Belastungen ist in GB
nachzuholen
Gesundheitswerkstätten
für LAN sind im AÜV zu
vereinbaren
LAN
für alle
Arbeitsplätze
ja
konv. GB
GB liegt vor
StAN
nur für StAN
nein
umfassende Berücksichtigung
psych. Belastungen ist in GB
nachzuholen
Leiharbeitskritische
Gefährdungen/Belastungen sind gesondert zu
berücksichtigen
Leiharbeitskritische Gefährdungen/
Belastungen sind gesondert zu
berücksichtigen
Entleihbefähigung liegt nicht vor
Entleihbefähigung liegt nicht vor
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 14
www.prospektiv.de
www.grazil.net
Schlußfolgerungen aus dem GRAziL-Projekt &
Ideen zur gesundheitsgerechten Gestaltung von LA
Empfehlungen zur gesundheitsgerechten Gestaltung von Leiharbeit
- Beispiele
Beschäftigungs- und Belastungspass für Leiharbeitnehmer/-innen
Arbeitsschutzplan Leiharbeit (und Gesundheitswerkstätten)
Ohne Gefährdungsbeurteilung oder Arbeitsschutzplan liegt keine
Entleihfähigkeit vor, daher ist (wie für Verleiher) auch eine Erlaubnis zur
Arbeitnehmerüberlassung für Entleihunternehmen notwendig
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 15
www.prospektiv.de
www.grazil.net
Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
www.grazil.net
Prof. Dr. habil. Thomas Langhoff / November 2012
PR7556.pptx / Folie 16
www.prospektiv.de