Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße
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Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße
Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Planungswettbewerb mit Ideen- und Realisierungsteil Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Mühlburger Tor Kaiserplatz Europaplatz Marktplatz Rondellplatz Ettlinger Tor Auslobung August 2009 Berliner Platz Durlacher Tor Planungswettbewerb mit Ideen- und Realisierungsteil nach RPW 2008 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Neugestaltung der Karlsruher Innenstadt vom Mühlburger Tor zum Durlacher Tor, vom Marktplatz zum Ettlinger Tor Auslobung · August 2009 Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Karlsruhe Kombi-Lösung: Gestaltung öffentlicher Raum A Planungswettbewerb Wettbewerbsverfahren Allgemeine Vorbemerkungen ..................................................................................... 3 B 1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs ................................................................ 3 2. Auslober ........................................................................................................... 4 3. Gegenstand und Art des Wettbewerbs.............................................................. 4 4. Zulassungsbereich............................................................................................ 5 5. Teilnahmeberechtigung .................................................................................... 5 6. Preisgericht....................................................................................................... 6 7. Vorprüfung........................................................................................................ 7 8. Leistungen ........................................................................................................ 7 9. Beurteilungskriterien ......................................................................................... 8 10. Wettbewerbsunterlagen .................................................................................... 9 11. 12. Termine ............................................................................................................ 9 11.1 Rückfragen und Pflichtkolloquium ............................................................ 9 11.2 Abgabe ...................................................................................................10 11.3 Preisgerichtssitzung................................................................................10 Preise und Anerkennungen..............................................................................10 13. Bekanntgabe der Ergebnisse...........................................................................11 14. Weitere Bearbeitung, Urheberrecht..................................................................11 15. Einsprüche und Nachprüfung...........................................................................12 Aufgabe 1. Anlass und Ziel ................................................................................................13 2. Wettbewerbsgebiet und Umgebung .................................................................15 3. Neuere Entwicklung der Karlsruher Innenstadt ................................................15 4. Städtebauliche, verkehrliche und freiräumliche Aspekte der Aufgabe ..............17 4.1 Mühlburger Tor .......................................................................................17 4.2 Kaiserplatz..............................................................................................19 4.3 Westliche Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Europaplatz ..............21 4.4 Europaplatz ...........................................................................................23 4.5 Fußgängerzone zwischen Europaplatz und Berliner Platz ......................26 4.6 Berliner Platz ..........................................................................................29 4.7 Östliche Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Bernhardusplatz.......31 4.7 Bernhardusplatz am Durlacher Tor .........................................................33 4.8 Marktplatz ...............................................................................................35 4.9 Karl-Friedrich-Straße zwischen Marktplatz und Ettlinger Tor...................38 Auswirkungen des Tunnels und der unterirdischen Haltestellen auf die Oberfläche .......................................................................................................39 5. C 6. Planerische Vorgaben......................................................................................39 7. Zeitschiene ......................................................................................................40 Anhang 42 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße A Planungswettbewerb Wettbewerbsverfahren Allgemeine Vorbemerkungen Diesem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der Fassung vom 12.09.2008 und der Erlass des Finanzministeriums Baden Württembergs vom 15.01.2009 zu Grunde. Die RPW 2008 gelten verbindlich für die Ausloberin und die Teilnehmenden des Wettbewerbes, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss für Vergabe und Wettbewerb des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2009-3-10 registriert. 1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs Der öffentliche Nahverkehr hat sich in Karlsruhe in den letzten Jahren stürmisch entwickelt. Im Schnitt fährt in den Hauptverkehrszeiten jede Minute eine Bahn pro Richtung durch die Kaiserstraße, die Haupteinkaufsstraße der Fächerstadt. Zudem wurden die Bahnen aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens länger und breiter. Die Wartezeiten der Bahnen vor Haltestellen und Signalanlagen werden immer länger. Die Kaiserstraße ist an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Es folgt Straßenbahn auf Straßenbahn – das stört insbesondere beim Flanieren in der Fußgängerzone und stellt ein Risiko dar. Die Stadt Karlsruhe plant daher den Bau der „Kombi-Lösung“. Diese besteht aus zwei Teilen: Dem Bau eines Stadtbahntunnels unter der Kaiserstraße mit einem Südabzweig unter der Karl-Friedrich-Straße und der Ettlinger Straße sowie der völligen Umgestaltung der Kriegsstraße mit Autotunnel und oberirdischer Straßenbahn. Durch den Stadtbahntunnel und die Bahntrasse in der Kriegsstraße wird das Netz des öffentlichen Nahverkehrs deutlich leistungsfähiger. Mit dem Umbau der Kriegsstraße wird gleichzeitig die seit langem angestrebte Entwicklung der Innenstadt nach Süden fortgesetzt. Mit der „Kombi-Lösung“ wird sich das oberirdische Gesicht der Innenstadt verändern. Die Fußgängerzone wird zukünftig schienenfrei. Sie kann zu einer attraktiven und repräsentativen Flaniermeile umgestaltet werden. Die anliegenden Plätze, die alle von den Baumaßnahmen des Stadtbahntunnels betroffen sein werden, sollen im Zuge und nach Fertigstellung des Tunnels ebenfalls eine neue Gestaltung erhalten. Es gilt, ein realisierbares Konzept für die Neugestaltung des öffentlichen Raums der Karlsruher Innenstadt vom Mühlburger Tor bis zum Durlacher Tor und vom Marktplatz bis zum Ettlinger Tor hinsichtlich Nutzung, Funktion, Gliederung bzw. Zonierung zu finden. Aufgrund der Baufortschritte des Stadtbahntunnels und des anschließenden Umbaus der Kriegsstraße wird sich die Karlsruher Innenstadt erst über mehrere Jahre hinweg wandeln können. Mit der Neugestaltung des Europaplatzes, des Berliner Platzes und des Marktplatzes kann bereits in den kommenden Jahren begonnen werden. Ein Großteil der Innenstadt, wie die zukünftige schienenfreie Fußgängerzone, der Bern3 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb hardusplatz am Durlacher Tor oder der Kaiserplatz können aber erst deutlich später gestaltet werden. Daher lassen sich hier noch kommende Entwicklungen zum jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzen. Der Planungswettbewerb ist daher in einen Realisierungsteil für die zeitig anstehende Umgestaltung der o. g. Plätze (Europaplatz, Berliner Platz, Marktplatz) und einen Ideenteil gegliedert. Letzterer beinhaltet die Bereiche, deren Umgestaltung erst in mehreren Jahren angestrebt ist. Hier kann es noch Veränderungsprozesse geben, deren Folgen heute nicht absehbar sind. Für diese Bereiche sind daher zu späteren Zeitpunkten weitere Planungswettbewerbe denkbar, die an den Ideenteil dieses Wettbewerbes anknüpfen. Mit dem aktuell ausgelobten Planungswettbewerb werden jedoch bereits die konzeptionellen Weichen für die Gestaltung der gesamten Innenstadt gestellt. 2. Auslober Ausloberin ist die Stadt Karlsruhe vertreten durch das Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe. Anschrift: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Lammstraße 7 D-76124 Karlsruhe http://www.karlsruhe.de Telefon: Fax: e-mail: 0721 / 133-61 91 0721 / 133-61 09 [email protected] Ansprechpartner: Andrea Thielemann 3. Gegenstand und Art des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs sind städtebauliche Planungen und Freianlagenplanungen. Die Auslobung erfolgt als offener Planungswettbewerb nach den RPW 2008 (§ 3.1). Der Planungswettbewerb hat einen Realisierungsteil und einen Ideenteil. Im Realisierungsteil sollen anhand bestimmter Leistungsanforderungen die planerischen Möglichkeiten für die Realisierung bestimmter Bereiche des Wettbewerbsgebietes aufgezeigt werden. Im Ideenteil werden vielfältige Lösungen für Bereiche des Wettbewerbsgebietes angestrebt, deren Realisierung erst in mehreren Jahren beabsichtigt ist. Da die Folgen von noch kommenden Entwicklungen und Veränderungen, die es bis zum Zeitpunkt einer tatsächlichen Realisierung dieser Bereiche geben kann, derzeit nicht absehbar sind, werden die gestalterischen Lösungen nur als Ideen betrachtet. Zu späteren Zeitpunkten können weitere, vertiefende Planungswettbewerbe für diese Bereiche folgen. Das Verfahren ist anonym (RPW § 1.4). 4 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 4. Planungswettbewerb Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie Staaten der Vertragspartner des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Alle Beschreibungen sowie die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und in deutschen Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen und die Gesetze müssen eingehalten werden. Dies gilt auch für eine eventuelle weitere Beauftragung. 5. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und/oder Stadtplanern mit Garten- und Landschaftsarchitekten. Das Hinzuziehen von Lichtplanern als Fachplaner wird empfohlen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner, Garten- und Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Stadtplaner, Garten- und Landschaftsarchitekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und wer die Möglichkeit und Fähigkeit zur Baudurchführung besitzt. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und gibt mit der Wettbewerbsarbeit eine Verfassererklärung gemäß § 5.3 RPW 2008 und den Nachweis der Berufszulassung ab. Teilnahmehindernisse sind in der RPW 2008, § 4.2, beschrieben. Für Fachplaner gelten keine besonderen Teilnahmebedingungen. 5 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 6. Planungswettbewerb Preisgericht Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen und ist vor der endgültigen Abfassung dieser Auslobung gehört worden: Fachpreisrichter (Gesamtzahl acht Personen) Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt und Stadtplaner Stuttgart Prof. Sophie Wolfrum, Stadtplanerin, München Amandus Sattler, Architekt, München Prof. Peter Cheret, Architekt, Stuttgart Prof. Gabriele Kiefer, Garten- und Landschaftsarchitektin, Berlin Prof. Sigurd Henne, Garten- und Landschaftsarchitekt, Bruchsal Helmut Kern, Gartenbauamt Karlsruhe Dr. Harald Ringler, Stadtplaner, Stadtplanungsamt Karlsruhe Stellvertretender Fachpreisrichter (Gesamtzahl fünf Personen) Prof. Günter Telian, Stadtplaner, Karlsruhe Angela Bezzenberger, Garten- und Landschaftsarchitektin, Darmstadt Prof. Nikolaus Kränzle, Architekt, Karlsruhe Klaus Weindel, Garten- und Landschaftsarchitekt, Gartenbauamt Karlsruhe Georg Gerardi, Architekt, Stadtplanungsamt Karlsruhe Sachpreisrichter (Gesamtzahl sieben Personen) Heinz Fenrich, Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Gabriele Calmbach-Hatz, Vorstandsvorsitzende der City Initiative Karlsruhe Dr. Albert Käuflein, Stadtrat CDU Doris Baitinger, Stadträtin SPD Anne Segor, Stadträtin Grüne Rita Fromm, Stadträtin FDP Dr. Eberhard Fischer, Stadtrat KAL Stellvertretende Sachpreisrichter (Gesamtzahl sechs Personen) Michael Obert, Baubürgermeister der Stadt Karlsruhe Sascha Binoth, Stadtmarketing Karlsruhe Martin Kirsch, Tiefbauamt Tilman Pfannkuch, Stadtrat CDU Karl-Heinz Jooß, Stadtrat FDP/ Lüppo Cramer, Stadtrat KAL Angela Geiger, Stadträtin SPD / Johannes Honné, Stadtrat Grüne Sach- und Fachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht Dr. Walter Casazza, KASIG mbH Dr. Johannes Wilhelm, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 26 Steffen Beine, Center Management Gesellschaft Post-Galerie Karsten Kümmerle, Referent für Wettbewerbe und Vergabe, AKBW Rolf Apell, Bürgerverein Stadtmitte, Vertretung: Jürgen Zaiser Klaus Winkler, Bürgerverein Altstadt Dr. Hans-Joachim Kessler, Bürgerverein Weststadt, Vertretung: Elke Blaßmann Jörg Achatz, Bürgerverein Oststadt Prof. Dr. Wolfgang Fritz, Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine 6 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 7. Planungswettbewerb Vorprüfung Die Vorprüfung wird die abgegebenen Planungen insbesondere auf die Einhaltung der vorgegebenen Randbedingungen überprüfen. Sie wird übernommen von Vertretern der Stadtverwaltung und von: Architekten Gaiser und Partner Yorckstraße 43 D-76185 Karlsruhe Telefon: 0721 / 984800 Fax: 0721 / 9848084 e-Mail: [email protected] Die Ausloberin behält sich vor, weitere sach- und fachverständige Berater und Vorprüfer zu benennen. 8. Leistungen Es sind konzeptionelle freiräumliche Lösungen für die Neugestaltung der Kaiserstraße und der anliegenden Plätze zu erarbeiten. Die Anonymität ist zu wahren. Alle Wettbewerbsleistungen sind in der rechten oberen Ecke jedes Plans, jeder Textseite und der verschlossenen Verfassererklärung durch eine Kennzahl mit sechs verschiedenen arabischen Ziffern (auf den Plänen 1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Es werden folgende Wettbewerbsleistungen verlangt: (Darstellung auf maximal 6 Seiten im Querformat 150 cm x 90 cm) Leitidee freie plakative Darstellung des Gesamtkonzeptes für den Wettbewerbsbereich (Nutzung, Grün- und Freiflächen, Verkehr, Bestand/Neuplanung) mit ggf. textlichen Ergänzungen. Gestaltkonzept M 1:500 mit Oberflächengestaltung, Materialien, Farbigkeit, Möblierung, Beleuchtung, Vegetation, baulichen Strukturen für die Plätze: Mühlburger Tor (Vorfläche Christuskirche), Kaiserplatz, Europaplatz, Berliner Platz, Bernhardusplatz am Durlacher Tor, Marktplatz für die Straßenräume: westliche Kaiserstraße, östliche Kaiserstraße, Fußgängerzone Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße, geschnittene Darstellung der Straßenräume konzeptabhängig sinnvoll, für die Fußgängerzone Kaiserstraße wird die Darstellung eines Straßenausschnitts für einen Bereich, in dem sich die Kaiserstraße mit einem Fächerstrahl schneidet, gewünscht. 7 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 9. Planungswettbewerb 2 Ausschnitte aus dem Gestaltplan 3 Darstellungen der Gestaltidee mindestens drei fotorealistische Darstellungen auf Basis von mitgelieferten Grundlagenfotos zum Europaplatz, Marktplatz und zur schienenfreien Fußgängerzone Kaiserstraße (vgl. Teil C, Punkt 3.1). Erläuterungen Die Erläuterungen sind in den Plänen darzustellen: zur Gesamtidee, den gestalterischen Absichten, zur Materialqualität, den funktionalen Lösungsansätzen oder anderen wichtigen Aspekten. Erläuternde Skizzen, Zeichnungen sind gewünscht. CD-ROM Alle Pläne sind zusätzlich auf einer CD-ROM im “jpg”-Format mit maximal 72 dpi pro Bild für eine Power-Point-Präsentation bzw. als fertige PowerPoint-Präsentation abzugeben. Verfassererklärung Erklärung der Teilnehmer (bevollmächtigter Vertreter) in einem undurchsichtigen, verschlossenen, äußerlich nur durch die Kennzahl gekennzeichneten Umschlag entsprechend den ausgegebenen Vordrucken (vgl. Teil C, Punkt 20). M 1:200 zwei vertiefende Darstellungen der Gestaltqualität in Grundriss und Schnitt von jeweils einem aussagekräftigen, frei wählbaren Ausschnitt (konzeptabhängig) zum Europaplatz und Marktplatz oder Berliner Platz. Der Schnitt zum Europaplatz sollte für das Verständnis durch den neu zu planenden Fahrgastunterstand bzw. das KVV-Kundenzentrum geführt werden. Beurteilungskriterien - - - - Gesamtidee zur Gestaltung der Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Qualität und Funktionalität des stadträumlichen Konzepts für die neu zu gestaltenden Achsen und die anliegenden Plätze Einbindung in den bestehenden Stadtraum Umgang mit denkmalgeschützter umgebender Bebauung und dem historischen Stadtgrundriss Karlsruhes (Fächergrundriss) Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Gesamtkonzeptes, insbesondere der zu realisierenden Plätze Gestaltungsqualität der freiräumlichen Elemente Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten der freiräumlichen Elemente (z.B. Stadtmöbel, Bodenbeläge) Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu präzisieren und zu gewichten. 8 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 10. Planungswettbewerb Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus dem vollständigen Auslobungstext (Teil A und B) sowie den unter Teil C aufgeführten Anlagen. Der Auslobungstext (Teil A und B), das Anmeldeformular sowie die Datenschutzerklärung können ab dem 17.08.2009 unter folgender Internetseite herunter geladen werden: www.karlsruhe.de/bauen/bauenplanen/projekte/wettbewerbe Voraussetzung für den Erhalt der für die Bearbeitung des Wettbewerbs ebenfalls notwendigen Anlagen (Teil C der Auslobung) ist, dass von den Teilnehmern zuvor das Anmeldeformular und die Datenschutzerklärung unterschrieben werden. Die Formulare sind dann ausgefüllt und unterzeichnet per Fax an die Ausloberin zu senden (Fax an 0721-1336109). Sobald die Formulare der Ausloberin vorliegen, sind die Anlagen (Teil C der Auslobung) erhältlich und werden umgehend in Form einer DVD an die Teilnehmer (bevollmächtigter Vertreter) verschickt. 11. 11.1 Termine - Preisgerichtsvorbesprechung 17.07.2009 - Zugang zu den Unterlagen (Teil A und B der Auslobung) ab 17.08.2009 - Versand der Unterlagen (Teil C der Auslobung) ab 18.08.2009 - Einreichung schriftlicher Rückfragen bis zum 21.09.2009 - Pflichtkolloquium 05.10.2009 - Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 17.12.2009 - Preisgericht 05.03.2010 / 06.03.2010 Rückfragen und Pflichtkolloquium Rückfragen können schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) bis zum 21.09.2009 gerichtet werden an: Stadtplanungsamt Karlsruhe Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Fax: e-mail: 07 21 / 1 33-61 09 [email protected] Die Rückfragen werden im Rahmen des Pflichtkolloquiums am 05.10.2009 beantwortet. Das Kolloquium findet um 14:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz in Karlsruhe statt. Preisrichter, Wettbewerbsteilnehmer und Berater werden dazu eingeladen. Um 12:30 Uhr ist eine Ortsbesichtigung geplant. Treffpunkt ist die Pyramide auf dem Marktplatz. 9 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb Die Teilnahme am Kolloquium ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Am Tag des Kolloquiums liegt eine Teilnehmerliste aus, auf der alle am Wettbewerb interessierte Büros ihre Anwesenheit am Kolloquium und Teilnahme am Wettbewerb durch Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der Arbeitsgemeinschaft oder eines weiteren schriftlich Bevollmächtigten bestätigen müssen. Das Ergebnisprotokoll wird an alle Teilnehmenden bis voraussichtlich 12.10.2009 verschickt und ist Bestandteil der Auslobung. 11.2 Abgabe Abgabetermin ist Donnerstag, der 17.12.2009, 1630 Uhr, abweichend von den RPW als Ausschlussfrist. Die Arbeiten müssen an diesem Tag bei der Ausloberin bis spätestens 1630 Uhr abgegeben werden. Am Abgabetag selbst können die Arbeiten von 830 Uhr bis 1630 Uhr beim Stadtplanungsamt, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 209 abgeliefert werden. Für Arbeiten, die per Post an nachfolgende Adresse aufgegeben werden, ist ebenfalls zu gewährleisten, dass sie am 17.12.2009 bis 1630 Uhr bei der Ausloberin vorliegen. Stadtplanungsamt Karlsruhe “Wettbewerb: Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße” Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender der Name des Empfängers einzusetzen. 11.3 Preisgerichtssitzung Das Preisgericht tagt am 05.03.2010 / 06.03.2010. Die Verfasser der prämierten Arbeiten werden unmittelbar nach der Preisgerichtssitzung informiert. 12. Preise und Anerkennungen Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen eine Wettbewerbssumme von 150.000 € brutto zur Verfügung. Diese Summe ist ermittelt auf der Basis der §§ 14,15 und 17 der HOAI. 1. Preis 2. Preis 3. Preis 4. Preis 5. Preis Ankäufe Summe 38.000 € 30.000 € 24.000 € 18.000 € 13.000 € (3 x 9.000 €) 27.000 € 150.000 € Die Preise sind inkl. MwSt. Das Preisgericht kann bei einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme anders verteilen. Bei einer Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträgern wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt. 10 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 13. Planungswettbewerb Bekanntgabe der Ergebnisse Die Ausloberin beabsichtigt, die Wettbewerbsarbeiten zu veröffentlichen und auszustellen (RPW § 8.1). Daten und Ausstellungsort werden rechtzeitig angekündigt. Soweit die Arbeiten nicht in das Eigentum der Ausloberin übergehen, können sie nach Abschluss der Ausstellung innerhalb von acht Wochen bei der Ausloberin abgeholt werden. Erfolgt dies nicht, behält sich die Ausloberin vor, die Arbeiten nach der o.g. Frist zu entsorgen. 14. Weitere Bearbeitung, Urheberrecht Die Ausloberin wird unter Würdigung und Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planleistungen aus dem Realisierungsteil beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es wird die Arbeitsgemeinschaft mit Planungsleistungen bis Leistungsphase 5 beauftragt. Im Anwendungsbereich der VOF wird die Ausloberin nach § 5 (2) c) VOF mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt: - Wettbewerbsergebnis 55 % - Weiterentwicklung Wettbewerbsergebnis 20 % - Nachhaltigkeit / Wirtschaftlichkeit / Umwelteigenschaften / Kosten- und Terminplanung 10 % - Leistungsfähigkeit des Projektteams 10 % - Honorarangebot / Nebenkosten 5% Die Ausloberin schließt den Vertrag nach den Auftragsgesprächen mit dem Preisträger, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe im Rahmen der vorgegebenen Auftragskriterien am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Ausloberin beabsichtigt, sobald eine der im Ideenteil des Wettbewerbes zu bearbeitende Aufgabe zur weiteren Planung ansteht, einen oder mehrere Preisträger in das weitere Verfahren einzubinden. Dies ist in Form einer Beteiligung an weiteren Planungswettbewerben oder Gutachterverfahren, die an die Aufgabe des Ideenwettbewerbs anknüpfen, denkbar. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit ist durch die RPW § 8.3 geregelt. 11 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 15. Planungswettbewerb Einsprüche und Nachprüfung Gegen Regelverstöße bei der Durchführung des Verfahrens können die Wettbewerbsbeteiligten innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, Beschwerde einlegen. Diese trifft ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss. Für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Bestimmungen über Vergabe- und Wettbewerbsverfahren ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. 12 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße B Aufgabe 1. Anlass und Ziel Planungswettbewerb Die Stadt Karlsruhe plant den Bau der „Kombi-Lösung” (siehe dazu: www.diekombiloesung.de), die aus einem Stadtbahntunnel in der Innenstadt und dem Umbau der Kriegsstraße mit einem Autotunnel und einer oberirdischen Straßenbahn (vgl. Teil C, Punkt 15 und 16) besteht. Dadurch wird sich das Zentrum Karlsruhes nachhaltig verändern. Projekt Stadtbahntunnel: Gesamtübersicht Der geplante Stadtbahntunnel wird unter der Kaiserstraße zwischen dem Mühlburger Tor und dem Durlacher Tor mit einem Südabzweig am Marktplatz, der bis zum Kongresszentrum reicht, verlaufen. Unterirdisch entstehen sieben Haltestellen nach einem Entwurfskonzept der Architekten Allmann, Sattler Wappner aus München (vgl. Teil C, Punkt 5). Auch oberirdisch führt der Stadtbahntunnel in der Innenstadt zu vielen baulichen Veränderungen. Betroffen sind insbesondere die Achsen vom Mühlburger Tor bis zum Durlacher Tor und vom Marktplatz bis zum Ettlinger Tor. Es handelt sich hierbei um die Hauptachsen der Innenstadt. Diese bestehen aus einer Abfolge von Straßen und Plätzen unterschiedlicher Nutzung, Funktion und gestalterischer Qualität. Daher sind mit der Neugestaltung viele unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen: Schienenfreie Innenstadt Die heutige Fußgängerzone inklusive Marktplatz und die Karl-Friedrich-Straße bis zum Ettlinger Tor werden zukünftig schienenfrei sein und sollen zu einer Flaniermeile mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet werden. 13 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb Plätze und Torplätze - Das Mühlburger Tor, - der Kaiserplatz, - der Europaplatz, - der Marktplatz - der Berliner Platz und - der Bernhardusplatz am Durlacher Tor sind oberirdisch alle vom Bau des Tunnels oder der Haltestellen betroffen. Im Zuge und nach der Fertigstellung des Stadtbahntunnels, ist die Neugestaltung der Plätze unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen geplant (vgl. Teil B, Punkt 4). westliche und östliche Kaiserstraße In der Kaiserstraße werden zwischen dem Kaiserplatz und dem Europaplatz sowie zwischen dem Berliner Platz und dem Durlacher Tor auch zukünftig Schienen verlaufen und der Verkehr in der Straße verbleiben. In der westlichen Kaiserstraße ist eine neue Haltestelle zu integrieren und die Attraktivität des Straßenraums zu steigern. In der östlichen Kaiserstraße gilt es aufgrund des beengten Straßenraums Spielräume für die Gestaltung zu finden. Ziel des Wettbewerbs ist es, ein stadträumliches Konzept für die öffentlichen Räume in den Achsen Mühlburger Tor bis Durlacher Tor und Marktplatz bis Ettlinger Tor mit den o. g. unterschiedlichen Aufgaben zu erhalten. Es werden Aussagen zur zukünftigen Nutzung, zur Funktion, Gliederung und Gestaltung erwartet. Dabei ist es den Verfassern überlassen, ob die einzelnen Aufgaben einem Gesamtkonzept folgen oder es mehrere Konzepte für die unterschiedlichen Aufgabenbereiche gibt. Der öffentliche Raum soll insgesamt eine höhere Aufenthaltsqualität erhalten. Die Stärken der Karlsruher Innenstadt sind herauszuarbeiten, so dass sich die Bürger zukünftig stärker mit ihrer Stadt identifizieren können. Da sich die Realisierung des Projektes „Kombi-Lösung“ über mehrere Jahre hinweg erstreckt, wird sich auch die Karlsruher Innenstadt erst über einen längeren Zeitraum wandeln können. Mit der Neugestaltung des Europaplatzes, des Berliner Platzes und des Marktplatzes kann bereits in den kommenden Jahren begonnen werden (vgl. Teil B, Punkt 6). Ein Großteil der Innenstadt, wie die zukünftige schienenfreie Fußgängerzone, der Bernhardusplatz am Durlacher Tor oder der Kaiserplatz können aber erst deutlich später gestaltet werden. Daher lassen sich hier die Folgen für die Gestaltung, die Veränderungsprozesse noch mit sich bringen können, heute schwer abschätzen. Von den Verfassern sind daher starke Leitideen zu entwickeln, die auch nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme tragfähig bleiben. Auf diese Leitideen soll in später folgenden, vertiefenden Planungen bzw. Planungswettbewerben aufgebaut werden können. Bei der Planung des öffentlichen Raums ist insgesamt auf eine sozialverträgliche Planung zu achten (vgl. Teil C, Punkt 19). 14 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 2. Planungswettbewerb Wettbewerbsgebiet und Umgebung Mühlburger Tor Marktplatz Berliner Platz Europaplatz Kaiserplatz Durlacher Tor Rondellplatz Ettlinger Tor Wettbewerbsgebiet Das Wettbewerbsgebiet umfasst in West-Ost-Richtung die Kaiserstraße zwischen dem Mühlburger Tor und dem Durlacher Tor mit einer Länge von ca. 2,5 km sowie in Nord-Süd-Richtung die Karl-Friedrich-Straße vom Marktplatz bis zum Ettlinger Tor (vgl. Teil C, Punkt 1) mit einer Länge von ca. 0,5 km. Diese Achsen wurden in ihrer Form von Friedrich Weinbrenner bereits in seinem Stadterweiterungsplan von 1802 konzipiert und definierten damals mit den drei Toren die Stadtgrenzen (vgl. Teil C, Punkt 7 und 8.1). Zusammen mit dem Fächergrundriss prägen diese Achsen die heutige Innenstadt. Das gesamte Wettbewerbsgebiet hat eine Fläche von ca. 1,2 ha. Die Realisierungsteile umfassen mit dem Europaplatz ca. 5.300 m², mit dem Marktplatz ca. 9.800 m² und dem Berliner Platz ca. 1.800 m². Ein Großteil der Innenstadt wurde im Krieg zerstört. Entlang der Kaiserstraße gibt es noch einige Gründerzeitgebäude, Gebäude aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts oder der 1930-er Jahre, die teilweise unter Denkmalschutz stehen. Vorherrschend sind Nachkriegsbauten unterschiedlicher Qualität, die bis in die heutige Zeit reichen. Die Karl-Friedrich-Straße und der Marktplatz sind größtenteils geprägt von der klassizistischen Architektur Friedrich Weinbrenners. Der Marktplatz stellt dabei das wertvollste bauliche Ensemble dar. An der Karl-Friedrich Straße, der so genannten „Via Triumphalis” stehen überwiegend Gebäude, die nach dem Krieg errichtet wurden. Sie folgen dem klassizistischen Stadtgrundriss. 3. Neuere Entwicklung der Karlsruher Innenstadt Aufgrund des Stadtgrundrisses zeigt sich der Haupteinkaufsbereich Kaiserstraße in relativ starrer Ost-West-Ausrichtung. Ziel ist seit Jahrzehnten eine Ausweitung nach Süden und Norden. Letzte Anstöße dafür gab der Wettbewerb „Via Triumphalis” (1996). Die zentrale Nord-Süd-Achse zwischen Schloss und Festplatz sollte dabei in den Vordergrund gerückt werden. Erste planerische Ansätze für ein Einkaufszentrum am Ettlinger Tor zeigte zum Beispiel die mit dem ersten Preis prämierte Arbeit von Prof. Wulf auf (vgl. Teil C, Punkt 6). Es folgten Untersuchungen zur künftigen Entwicklung der südlichen Innenstadt (vgl. Teil C, Punkt 11.2). Jedoch erst mit dem Bau des Ettlinger-Tor-Centers konnte die flächige Entwicklung der Innenstadt eingeleitet 15 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb werden. Die nördliche Stadtentwicklung wurde mit dem niveaugleichen Ausbau des Zirkels und der entsprechenden Gestaltung der nördlichen Lamm- und der nördlichen Ritterstraße baulich unterstützt. Weitere Anregungen für die Entwicklung der Innenstadt liefert die systematische städtebauliche Analyse der Plätze und Lieferhöfe. Karlsruhe besitzt eine große Zahl öffentlicher, innerstädtischer Freiflächen. Für diese liegt eine städtische Analyse zu Gestalt und Nutzung vor, ein Plätzekonzept. Es werden den Plätzen Leitthemen zugeordnet (vgl. Teil C, Punkt 11.1). Bei der Neugestaltung der Plätze kann dies aufgegriffen werden. Vorschläge und Ideen wurden auch in verschiedenen Beteiligungsverfahren wie „City 2015 - Anschluss Zukunft”, „Innenstadt West” und „City-West” (vgl. Teil C, Punkt 12) gesammelt. Im Rahmen der Beteiligung „City 2015”, in der Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Stadtkerns bis zum 300. Stadtgeburtstag im Jahr 2015 formuliert wurden, gab es 2002 auch einen Planerworkshop mit Visionen zur Karlsruher Kaiserstraße (vgl. Teil C, Punkt 7). 2005 hat die Stadt mit dem Erstellen des „Karlsruhe Masterplan 2015” begonnen, der aufzeigt, in welche Richtung sich Karlsruhe bis 2015 und darüber hinaus entwickeln soll. Er ist ein Wegweiser für die strategische Ausrichtung der Stadt. Sichtweisen von Politik, Verwaltung, Vereinen, Verbänden und Bürgerschaft finden darin Platz. Im Masterplan sind konkrete Ziele, Leitprojekte und Strategien zu unterschiedlichsten Handlungsfeldern die gesamte Stadt betreffend formuliert (vgl. Teil C, Punkt 13). Zwischen 2003 und 2006 wurden diverse Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt durchgeführt. Die zu erwartende Schubkraft des Ettlinger-Tor-Centers sollte für die Entwicklung der gesamten Innenstadt ausgeschöpft werden. Eine wesentliche Maßnahme war die Aufwertung der Kaiserstraße. Sie erhielt eine neue Möblierung und Beleuchtung. Letztere ist Bestandteil des Karlsruher Lichtplans. Dieser regelt erstmals stadtübergreifend den gestalterischen Umgang mit Licht. Auch für die Beleuchtung der Kaiserstraße, für die anliegenden Plätze und die Karl-Friedrich-Straße formuliert der Lichtplan Ziele (vgl. Teil C, Punkt 10). Die gesamten Maßnahmen, die Entwicklung der Innenstadt und die Zielvorstellungen sind u. a. in der Broschüre „Zukunftsfähige Innenstadt” zusammengestellt (vgl. Teil C, Punkt 14). 16 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb 4. Städtebauliche, verkehrliche und freiräumliche Aspekte der Aufgabe 4.1 Mühlburger Tor (vgl. Teil C, Punkt 8.2) Das ehemalige Mühlburger Tor bildete bis in die 1950-er Jahre den westlichen Stadteingang. Die Südseite wird von Wohn- und Geschäftshäusern begrenzt. Die nördliche Seite der Kaiserallee ist weitestgehend mit öffentlichen Gebäuden besetzt. Am Mühlburger Tor stehen hier die dominanten Gebäude des heutigen Rathauses West von 1898 und der evangelischen Christuskirche von 1900 Die Verkehrsflächen nehmen einen Großteil des Bereichs Mühlburger Tor ein. Die heutige Situation geht auf eine Planung aus den 1960-er Jahren zurück. Damals fiel der Anschluss der Riefstahlstraße an die Kaiserallee weg und die Straßenbahnhaltestelle wurde vom Kaiserplatz an die heutige Stelle verlegt. Auch künftig wird das Mühlburger Tor vom Verkehr geprägt sein. Der zukünftige Straßenquerschnitt ist in der Planfeststellung festgelegt. Hier wird die westliche Rampe in den Stadtbahntunnel führen (vgl. Teil C, Punkt 2.1 und 5.2). 17 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb Die heutige Freifläche vor der Christuskirche ist eine von einigen Wegen durchzogene Grünfläche ohne bemerkenswerte Gestaltung. Hier befindet sich das Leibdragonerdenkmal von 1929, dessen Standort im Vorfeld zu Diskussionen führte. Während des Baus wird diese Fläche für die Baustelleneinrichtung benötigt. Nach Fertigstellung des Tunnels ist sie neu zu planen. Laut Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens ist bisher lediglich eine Baumreihe entlang der Straße vorgesehen (vgl. Teil C, Punkt 2.1). Von Seiten der evangelischen Kirche besteht der Wunsch, den direkten Vorplatz der Christuskirche attraktiver zu gestalten und ihm mehr Aufenthaltsqualität zu verleihen. Für die Vorfläche inklusive Kirchenvorplatz sind gestalterische Ideen zu entwickeln. 18 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 4.2 Planungswettbewerb Kaiserplatz (vgl. Teil C, Punkt 8.3) Der an das Mühlburger Tor anschließende Kaiserplatz erreichte bereits Anfang des 20. Jahrhunderts seinen heutigen Grundriss in Städtebau und Freiraum. Heute wird der Platz jedoch vom Verkehr dominiert. Daher werden nur die Grünfläche und das Reiterdenkmal als Platz angesehen und nicht der von den Gebäuden gebildete Raum. Während des Tunnelbaus wird auf der westlichen Platzhälfte der Zielschacht für die Tunnelbohrmaschine sein. Teile des Platzes werden zu Baustelleneinrichtungsflächen. Einige Straßenbahnlinien werden hier oberirdisch auch nach Tunnelfertigstellung fahren. Der Kaiserplatz soll Eingangsplatz und Auftakt in die westliche Kaiserstraße sein. Er ist jedoch von vielen funktionalen und gestalterischen Elementen geprägt. Diese Situation und insbesondere die Trennwirkung der stark frequentierten Verkehrstrassen 19 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb führen dazu, dass der Platz in unterschiedliche Teilflächen zerfällt. Der Platz ist in seiner Gesamtheit schwer wahrzunehmen und zu nutzen, eine ganzheitliche Gestaltung ist nicht erkennbar. Das von den Straßenbahngleisen gebildete Oval des Platzinneren ist eine von Bäumen bestandene Grünfläche mit Wegen, die aufgrund des umgebenden Verkehrs nicht an die Umgebung anschließen. In der Mitte steht das zu unterschiedlichen Interpretationen anregende Kaiser-Wilhelm I.-Denkmal von 1887. Seit 2002 erinnert ein weiteres Denkmal an diesem Standort an die Niederschlagung der badischen Revolution 1849 in Form von 27 Granitplatten mit den Namen der Hingerichteten. Neben dem Standort des Kaiserdenkmals war der Platz bis in die Nachkriegszeit geprägt von den beiden Torhäusern des ehemaligen Mühlburger Tores. Dieses ist heute noch als Begrifflichkeit und Adresse im Bewusstsein der Bürgerschaft präsent. Eine räumliche Gliederung oder Fassung des Platzes, wie sie die ehemaligen Tore übernommen haben, gibt es heute nicht mehr. Die östlichen Dreiecksflächen sind wie das Oval des Platzes aufgrund der umgebenden Straßen fußläufig schwierig zu erreichen. Eine wünschenswerte gastronomische Nutzung wird damit erschwert. Die Flächen laden trotz der Brunnenanlagen wenig zum Verweilen ein. Der Kaiserplatz ist Teil des Sanierungsgebietes „Innenstadt West”. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde u. a. der Wunsch nach einer höheren Aufenthaltsqualität, nach einer besseren fußläufigen Anbindung und einer großflächigeren und ganzheitlichen Gestaltung des Platzes geäußert. Um dies zu erzielen, wurde auch das Herausnehmen des Verkehrs aus der westlichen Kaiserstraße und aus der Leopoldstraße im Bereich des Platzes diskutiert sowie die gradlinige Trassierung der Straßenbahngleise und eine Verlegung der zukünftigen oberirdischen barrierefreien Haltestelle „Kaiserstraße West“ Richtung Kaiserplatz (vgl. Teil C, Punkt 12.2). Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Kaiserplatz sind im Anhang ausführlich aufgeführt (vgl. Teil C, Punkt 12.2). Für den Kaiserplatz sind die Fragen der Eingangssituation in die Kaiserstraße, der besseren Anbindung, der ganzheitlichen Gestaltung und der Nutzung, die zu einer höheren Aufenthaltsqualität führen, zu klären. 20 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 4.3 Planungswettbewerb Westliche Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Europaplatz Die westliche Kaiserstraße wurde im Gegensatz zum zentralen Teil der Kaiserstraße nicht in eine Fußgängerzone umgestaltet. Hier gibt es den klassischen Straßenraum mit Stadtbahngleisen in der Mitte der Straße, beidseitigen Fahrspuren, an die eine Längs- bzw. Schrägparkierung angeordnet ist. Vor den Gebäuden verbleibt ein Gehweg, der seiner Breite entsprechend die Nutzung durch Einzelhandel oder Gastronomie begrenzt. Gegenüber dem Europaplatz und der anschließenden Fußgängerzone fällt die Fußgängerfrequenz in der westlichen Kaiserstraße deutlich ab. Das Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot ist heterogen, teilweise auch auf Zielpublikum ausgerichtet. Die Straßenbahn wird zukünftig oberirdisch mit zwei Linien bis zum Europaplatz fahren. Mit dem Bau des Stadtbahntunnels ist laut Planfeststellung eine barrierefreie Haltstelle in der westlichen Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Hirschstraße geplant (vgl. Teil C, Punkt 2.2). Diese wird ebenfalls Impulse für die Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungseinrichtungen liefern und die Fußgängerfrequenz erhöhen. Es werden Aussagen zur gestalterischen Einbindung der barrierefreien Haltestelle in den Straßenraum erwartet. Die westliche Kaiserstraße gehört zum Sanierungsgebiet „SEP City-West”. Bei der Bürgerbeteiligung wurden insbesondere die zukünftige Positionierung der westlichen Kaiserstraße und die Aufwertung des öffentlichen Raums thematisiert. Diskutiert wurde auch eine mögliche Erweiterung der Fußgängerzone. Seinerzeit war die Umsetzung der Kombi-Lösung noch offen. Daher waren die damit verbunden Möglichkeiten 21 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb für die weitere Innenstadtentwicklung wenig fassbar, so dass auch im Interesse der Anfahrbarkeit der Geschäfte das Verbleiben des Verkehrs in der Straße von den Bürgern favorisiert wurde. Das Ergebnis, die diskutierten Varianten und weitere Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sind dem Anhang zu entnehmen (vgl. Teil C, Punkt 12.3). Es werden von den Verfassern Aussagen zur Gestaltung der westlichen Kaiserstraße erwartet. Dabei gilt es anhand der vorliegenden Ergebnisse der Bürgerbeteiligung abzuwägen, wie weit eine Verkehrsberuhigung für die westliche Kaiserstraße erfolgen kann. Ziel ist eine verbesserte Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit des öffentlichen Raums für die anliegenden Geschäfte. Dies gilt es gestalterisch zu lösen. Die Anlieferung der Geschäfte ist zu gewährleisten. 22 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 4.4 Europaplatz (vgl. Teil C, Punkt 8.4) Planungswettbewerb Realisierungsteil Der Europaplatz wird dominiert vom neobarocken Gebäude der ehemaligen Hauptpost, das 1999 zum Einkaufszentrum „Post-Galerie” umgebaut wurde. Die nördliche Bebauung stammt aus den 1960-er Jahren. Diese wurde im Erdgeschoss mit regelmäßigen Kolonnaden versehen, um den Fußgängerverkehr aufzunehmen, da die Verkehrsflächen für den Individualverkehr zunehmend ausgedehnt wurden. Die Kolonnaden sind Bestandteil des Bebauungsplans „An der Kaiserstraße”, der aus den 1950-er Jahren stammt. Die Nordseite wird durch verschiedene Ladenlokale, teilweise mit Außenbewirtschaftung, Kinos und das Eckgebäude zur Karlstraße - das ehemalige Modehaus Breuninger - belebt. Letzteres wird umgebaut werden und erhält eine neue Einzelhandelsnutzung. Der Platz selbst wurde zuletzt 2002 in Zusammenhang mit dem Umbau der Post zur Einkaufsgalerie umgestaltet, zusammen mit der Umgestaltung des Stephanplatzes im Süden der Post-Galerie. Der Entwurf stammt von den Architekten Güdemann aus Lörrach und Meier aus Freiburg. Der Europaplatz erhielt im Süden zugunsten der barrierefreien Erreichbarkeit des Einkaufscenters eine Schräglage, wurde klar strukturiert und gewann durch die Außenbewirtschaftung von Cafés mehr Aufenthaltsqualität. Da 23 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb diese Platzfläche zwar öffentlich gewidmet ist, aber nicht städtisches, sondern privates Eigentum der Post-Galerie, häufen sich dort inzwischen die Sondernutzungen. Diese werden aus Sicht der Stadtgestaltung kritisch gesehen. Nach der Umgestaltung sollte hierfür eine Lösung gefunden werden. Die heutige Haltestelle am Europaplatz ist die meist frequentierte in der Innenstadt. Auch zukünftig wird hier oberirdisch eine Haltestelle bleiben. Sie soll einen barrierefreien Einstieg in die Straßenbahn erhalten. Die heutige Haltestelle an der Karlstraße entfällt (vgl. Teil C, Punkt 2.3). Für die Barrierefreiheit sind zukünftig Bahnsteige von 34 cm Höhe erforderlich. Diese sind zuzüglich der Rampenbereiche ca. 40 m lang (vgl. Teil C, Punkt 2.3). Eine weitgehend niveaugleiche Platzfläche ist anzustreben, wird jedoch an der Haltestelle aufgrund des tiefer liegenden Gleisbereichs dort nicht mehr möglich sein. Hier kann es zu einer Trennwirkung kommen. Der Platz soll jedoch ganzheitlich erscheinen, so dass hier gestalterische Lösungen zu finden sind. Die größte Veränderung für den Platz wird der Bau der unterirdischen Haltestelle mit sich bringen. Dadurch entstehen auf dem Platz drei Haltestellenzugänge und zwei Aufzüge. Die Platzfläche wird durch diese Einbauten reduziert. Weitere Zugänge wird es in der Kaiserstraße und in der Karlstraße geben (vgl. Teil C, Punkt 2.3). Das Leibgrenadierdenkmal wird während des Haltestellenbaus abgebaut und soll später in gleicher Lage wieder erstellt werden. Das heutige KVV-Kundenzentrum (inkl. Zeitschriftenstand), das gleichzeitig als Fahrgastunterstand dient, wird zurückgebaut. Von den Verkehrsbetrieben wird aber auch zukünftig ein Kundenzentrum auf dem Europaplatz mit einer Grundfläche von ca. 40 m² gewünscht. Gleichzeitig soll auch ein Unterstand für Fahrgäste am südlichen Bahnsteig angeboten werden, so dass eine Kombination von Kundenzentrum und Unterstand erwägenswert sein kann. Die Verkehrsbetriebe haben darüber nachgedacht, den südlichen Aufzug mit einem neuen Kundenzentrum in einem Bauwerk zu verbinden. Das Kundenzentrum würde dann allerdings teilweise auf der Privatfläche der Post-Galerie stehen. Daher ist ein Bau auf städtischem Grund zu bevorzugen. Das Kundenzentrum soll jedoch nicht in direkter Blickachse zum Eingang der Postgalerie stehen. Von den Bearbeitern werden Aussagen zum Standort und zur Gestaltung des Kundenzentrums und des Fahrgastunterstandes erwartet, da Standort und Ausformung dieser Baulichkeiten großen Einfluss auf das Erscheinungsbild des Platzes haben werden. Insgesamt gilt es zu bedenken, dass ein Kundenzentrum direkt auf dem Platz eine weitere Reduzierung der Platzfläche zur Folge hätte. Sollte das Wettbewerbsergebnis insgesamt zeigen, dass ein Kundenzentrum auf dem Platz städtebaulich nicht vertretbar ist, so sollten die Platzgestaltung und die Gestaltung des Fahrgastunterstandes auch ohne Kundenzentrum überzeugen. Bei der weiteren Gestaltung des Europaplatzes ist aufgrund des Denkmals, der Anzahl der geplanten Zugänge zur unterirdischen Haltestelle, des Fahrgastunterstandes und des Kundenzentrums abzuwägen, wie viel Mobiliar zukünftig sonst noch auf dem Platz verträglich sein wird. Es gilt zu bedenken, dass aufgrund der oberir24 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb dischen Haltestelle auf dem Platz an den Bahnsteigen jeweils Zug-Ziel-Anzeiger (am Bahnsteigbeginn), Fahrkartenautomaten und Fahrgastinformationen (heute in Vitrinen integriert) untergebracht werden müssen. Darüber hinaus sind Standorte für Sitzmöglichkeiten, Abfallbehälter, aber auch Werbeanlagen (heute vorhanden in Form von Litfasssäulen und Werbevitrinen) zu finden. Flächen für die Außenbewirtung sind zu berücksichtigen. Baumpflanzungen sind aufgrund der unterirdischen Haltestelle und vieler Leitungen im Erdreich nicht möglich. Feste Einbauten (Masten, Vitrinen, Stützen, etc.) auf den Bahnsteigen dürfen nicht näher als 1,50 m an der Bahnsteigkante stehen. Außerdem ist es notwendig, den Haltestellenbereich mit einem Blindenleitsystem zu versehen. Dies ist in Form einer speziellen Bodenpflasterung (Taktile Bodenplatten) mit deutlichem Hell-Dunkel-Kontrast zu den benachbarten Platzflächen auszuführen, damit Blinde und Sehschwache zu den Bahnsteigen finden und die Bahnsteigkante erkennen können Das Blindenleitsystem ist in die Platzgestaltung zu integrieren. Trotz dieser speziellen Einzelanforderung soll die Gesamtheit des Platzes im Vordergrund stehen. 25 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 4.5 Planungswettbewerb Fußgängerzone zwischen Europaplatz und Berliner Platz (vgl. Teil C, Punkt 7) westlicher Abschnitt Die Kaiserstraße ist in diesem Bereich weitgehend geprägt durch eine homogene Blockrandbebauung vergleichbarer Höhe. Für die westliche Kaiserstraße wurde nach dem Krieg ein Wiederaufbauplan erstellt. Dieser sieht beidseitig eine sechsgeschossige Bebauung vor. Um eine bessere Belichtung zu erhalten, springt die Bebauung auf der Südseite um sechs Meter zurück. Nur die Erdgeschosszone wird bis zur Bauflucht herausgezogen. Die Nordseite ist mit einem Staffelgeschoss versehen, beidseitig sind Vordächer über dem Erdgeschoss angebracht (vgl. Teil C, Punkt 7). Da jedoch nicht alle Häuser nach dem Krieg komplett wieder aufgebaut werden mussten und der Wiederaufbauplan mit der Zeit an vielen Stellen aufgeweicht wurde, entstand nie das angestrebte einheitliche Straßenbild. So gibt es an der Kaiserstraße viele zweigeschossige Vorbauten und auch davon abweichende Formen. Es stehen auch einige Gebäude in voller Höhe auf der vorderen Bauflucht. Derzeit wird für die Kaiserstraße Süd zwischen Karl- und Ritterstraße ein Bebauungsplan erarbeitet, der u. a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich schlüssige Raumbildung der Kaiserstraße schaffen soll. Darüber hinaus soll der Bebauungsplan dezidierte gestalterische Festsetzungen, die insbesondere auch Werbeanlagen betreffen, erhalten. Für die östliche Kaiserstraße gibt es nur in Teilbereichen qualifizierte Bebauungspläne, die die heutige Bauflucht festsetzen. Die Fußgängerzone wurde schrittweise ab 1974 bis 1984 umgesetzt. Der Entwurf für den ersten Abschnitt zwischen Herrenstraße und Ritterstraße wurde in einem Gutachterverfahren ausgewählt und stammte von Prof. G. Kramer. Dieser sah eine Neupflasterung vor mit Baumpaketen und Brunnen an den Kreuzungspunkten mit den Strahlenstraßen. Für den weiteren Ausbau der Fußgängerzone wurden nur die Baumpakete und die Brunnen konzeptionell übernommen. Letztere wurden jedoch nur an drei Standorten realisiert. In die weitere Neupflasterung wurden Strahlenbänder eingefügt, 26 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb die wiederum die Leuchtenstandorte definierten. Diese Entwurfsabsicht ist jedoch nur im Plan erkennbar. Dem Fußgänger zeigt sich ein uneinheitliches Belagsbild, das heute durch unterschiedliche Belagsarten und Ausbesserungen noch verstärkt wird. östlicher Abschnitt Da die Kaiserstraße trotz durchgängiger Fußgängerzone weiterhin einen heterogen Eindruck machte, führte die Stadt 1991 eine Mehrfachbeauftragung durch mit dem Schwerpunkt Europaplatz und Vordachzone in der Kaiserstraße. Die Mehrfachbeauftragung lieferte Anregungen, jedoch keine umsetzbaren Ergebnisse (vgl. Teil C, Punkt 7). 2002 sprachen sich die Karlsruher Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheids für die im Beteiligungsverfahren „City 2015” erarbeitete „Kombi-Lösung” aus. Damit ergab sich die Chance einer schienenfreien Fußgängerzone. Als erster Baustein des Beteiligungsprozesses wurde ein Planerworkshop durchgeführt, in dem Architektur- und Planungsbüros ihre Visionen von der Karlsruher Innenstadt erarbeiteten. Es folgten kleine städtische Planungsentwürfe und Ideenskizzen, die jedoch keiner festgelegten Erwartung entsprechen sollten (vgl. Teil C, Punkt 7). Im Weiteren formulierten die Bürger Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung der Innenstadt (vgl. Teil C, Punkt 12.1). Zwischen 2003 und 2006 wurden in Zusammenhang mit der „Zukunftssicherung Innenstadt” (vgl. Teil B, Punkt 3) Maßnahmen zur Aufwertung der Kaiserstraße ergriffen. Aufgabe war es, die überfüllte Straße zu „entrümpeln”. Die Möblierung (Bänke und Mülleimer) wurde ausgetauscht und die Kaiserstraße erhielt eine neue Beleuchtung, die in einem definierten Rhythmus, abgestimmt auf die Baumpakete, unterschiedliche Lichtstimmungen erzeugt, u. a. um die Länge der Kaiserstraße zu gliedern (vgl. Teil C, Punkt 7, 10 und 14). Fahrradständer wurden in den Strahlenstraßen ergänzt, um das „Wildparken“ der Räder zu reduzieren. Die Maßnahmen führten insgesamt zu einer Verbesserung. Da u. a. jedoch die alten Leuchtenstandorte übernommen werden mussten, die Standorte für Auslagen der Geschäfte und deren Ausformung undefiniert blieben, es keine ausreichenden rechtlichen Bestimmungen für 27 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb den Umgang mit Werbung oder für die Möblierung von Außenbewirtschaftungsflächen gibt und die uneinheitliche Pflasterung beibehalten wurde, macht die Kaiserstraße weiterhin einen heterogenen Eindruck. Die wegen der Stadtbahn herrschenden beengten Verhältnisse verstärken dies. Mit dem Herausnehmen der Schienen nach Vollendung der Kombi-Lösung (voraussichtlich 2019) ergibt sich die Chance, dem Flanieren mehr Raum zu geben. Die Fußgängerzone soll eine hohe Aufenthaltsqualität erhalten, repräsentativ sein und von hochwertiger gestalterischer Qualität. Es gilt, eine auf die Nutzungen und Funktionen abgestimmte schlüssige Gliederung zu erhalten. Es soll ein offener Stadtraum, u. a. mit Bereiche entstehen, die zum Verweilen einladen und Bewegungsfreiheit bieten. Erforderlich sind Standorte für notwendige Möblierung (Bänke, Beleuchtung, Informationstafeln, Abfalleimer Telefonstelen). Daneben gibt es private Ansprüche: Außenbewirtungsflächen, Flächen für Auslagen der Geschäfte, Werbung in Form von Litfassäulen oder Vitrinen, Werbe-WC-Säulen. Schließlich ist auch der Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum (Brunnen, Skulpturen) bei der Frage der Gliederung des Raums einzubeziehen (vgl. Teil C, Punkt 9). Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche sind im Sinne von Orientierung und Übersichtlichkeit zu organisieren. Ziel ist es, die Aufenthalts und Erlebnisqualität zu steigern und die Fußgängerströme ungestört zu führen. Die dafür erforderlichen Freiräume sollen durch eine sinnvolle Gliederung der Funktionen und einen vernünftigen und effektiven Umgang mit dem Stadtmobiliar geschaffen werden. Die Mehrzahl der Geschäfte wird von der Kaiserstraße aus angedient. Dies erfolgt auch mit mehrachsigen schweren LKW. Die Anlieferung der Geschäfte ist weiterhin zu gewährleisten. Entsprechende Fahrtrassen sind freizuhalten. Die vorhandenen Bäume, die nicht von der Baumaßnahme betroffen sind, sollten übernommen und in ein neues Konzept integriert werden. Der Strahlengrundriss ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal Karlsruhes. Inwieweit er auf die Gestaltung der Kaiserstraße Einfluss nimmt, ist zu klären. Zwischen der Ritterstraße und dem Marktplatz wird eine unterirdische Haltestelle mit drei Zugängen in der Kaiserstraße und zwei Zugängen sowie einem Aufzug in der Lammstraße entstehen. Auf Höhe des Kronenplatzes werden zwei weitere Zugänge in der Fußgängerzone zu einer unterirdischen Haltestelle gebaut. Die Lage der Zugänge ist bei der Gestaltung der Kaiserstraße zu beachten. Die Gestaltung der Zugänge soll einheitlich entsprechend dem Konzept der Architekten erfolgen (vgl. Teil B, Punkt 5). Die Fußgängerzone wird sich mit dem Wegfall der Schienen maßgeblich verändern können. Daher ist über die konzeptionelle Idee hinaus auch eine detaillierte Vision vom zukünftigen Gesicht der Fußgängerzone zu entwickeln und ein ausdruckstarkes Bild/Visualisierung zu liefern (vgl. Teil A, Punkt 8, Darstellung der Gestaltidee). 28 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 4.6 Berliner Platz Planungswettbewerb Realisierungsteil Der Berliner Platz ist umgeben von Verkehr. Als Platz wird nur die Fläche vor der nördlichen Bebauung, die aus den 1970er Jahren stammt, wahrgenommen. Heute bestimmen Pflanzbeete und einige Bäume das wenig ansprechende Bild des Platzes. Es gibt einige Geschäfte im Erdgeschoss der nördlichen Platzrandbebauung und einige kleine Außenbewirtungsflächen in diesem Bereich. Die Aufenthaltsqualität ist auch aufgrund des Verkehrslärms gering. Auf der Ostseite des Platzes befindet sich ein Zugang für Fußgänger und Radfahrer zur Technischen Universität. Es handelt sich um den wichtigsten Eingang zum Uni-Campus. Dieser wird jedoch aufgrund der heutigen Platzgestaltung und der Wegeführung schlecht wahrgenommen. Mit dem Bau der unterirdischen Haltestelle werden auf dem Platz ein Aufzug und zwei Zugänge zur Haltestelle entstehen. Ein Zugang wird in die Waldhornstraße führen, der andere Zugang in Richtung Universität. Ein dominanter Baum auf der Westseite in der Nähe des dortigen Haltestellenzugangs sollte ursprünglich erhalten bleiben, wurde aber inzwischen aufgrund von Leitungsarbeiten gefällt. Laut Planfeststellungsunterlagen soll ein zweireihiges Baumpaket neu gepflanzt werden (vgl. Teil C, Punkt 2.6). 29 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb Mit der Neugestaltung sind die Wegeführungen für Fußgänger und Radfahrer sowie der Zugang zur Universität zu verbessern und zu verdeutlichen. Die Aufenthaltsqualität des Platzes ist zu steigern. Es werden Aussagen zum Platzbelag, zur Möblierung, zur Beleuchtung und der Bepflanzung erwartet. Flächen für die Außenbewirtung sind einzubeziehen. Inwieweit die vorgesehenen Baumneupflanzungen in die Gestaltung aufgenommen werden, ist den Verfassern überlassen (auf die Ausgleichsbilanz wird verwiesen, siehe hierzu Teil B, Punkt 6). Es gilt zu bedenken, dass auf dem Berliner Platz heute Werbeanlagen in Form von Werbesäulen stehen. Auch zukünftig müssen Standorte für Werbung definiert werden. Darüber hinaus stehen mehrere Telefonstelen auf dem Platz. Deren Anzahl ist zu hinterfragen. Ein Angebot sollte jedoch vorhanden sein. Heute sind mehrere Schaltkästen von der Telekom und für die Signalsteuerung auf dem Platz untergebracht. Für diese müssen ebenfalls neue Standorte gefunden werden, die sich in die Neugestaltung des Platzes besser als heute einfügen sollten. Die heutigen Fahrleitungsmasten auf dem Platz bleiben bis zur Fertigstellung des Kriegstraßentunnels 2019 bestehen. Dieser Zwischenzustand ist bei der Platzgestaltung zu berücksichtigen. Erst mit dem Wegfall der oberirdischen Straßenbahn in der Fußgängerzone werden Fahrleistungsmastenstandorte für den Berliner Platz neu definiert. Eine Planung für die neuen Masten nach 2019 besteht derzeit noch nicht. 30 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 4.7 Planungswettbewerb Östliche Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Bernhardusplatz Die östliche Kaiserstraße wird oberirdisch nicht vom Tunnelbau berührt. Rein baulich ist daher eine Neugestaltung in Zusammenhang mit dem Stadtbahntunnel nicht erforderlich. Die Aufenthaltsqualität in diesem Straßenabschnitt ist jedoch gering. Aufgrund des vorhandenen beengten Straßenraums ist die heutige Situation insbesondere für Radfahrer sehr unbefriedigend. Der Radverkehranteil ist aufgrund der Universität sehr hoch. Auf der Nordseite der Straße nutzen zahlreiche Radfahrer den Gehweg mit, was zu Konflikten mit den Fußgängern führt. Die Radfahrer, die von der Südseite der Straße zur Universität gelangen möchten, müssen den Gleiskörper der Straßenbahn queren. Um diese Barriere zu umgehen, benutzen die Radfahrer häufig den nördlichen Gehweg auch in Gegenrichtung. Dies ist auch an den benachbarten Knotenpunkten problematisch, da Radfahrer dort nicht weitergeführt werden. Die vorhandene Straßenbreite erlaubt es jedoch nicht, dem Radverkehr auf der Straße ein eigenes Angebot zu machen. Die Ausweisung einer Fahrradstraße würde dies zwar ermöglichen die dafür notwendige Bedingung, dass der Radverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr vorherrschend sein muss, wird laut einem Gutachten jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllt. Im Bestand ist der Gestaltungsspielraum sehr eng. Um die Situation zu verbessern und Fläche zu gewinnen, ist es notwendig den heutigen Straßenquerschnitt zu überdenken. Dabei ist zu beachten, dass sowohl das Herausnehmen des ruhenden Verkehrs aus der Straße, als auch das Aufgeben des eigenen Gleiskörpers für die Straßenbahn mit großen Schwierigkeiten verbunden sind. Die Stellplätze auf der Nordsei31 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb te der Straße werden als Anwohnerstellplätze genutzt und können ohne einen entsprechenden Ersatz nicht entfallen. Ersatzstellplätze in der näheren Umgebung können derzeit nicht angeboten werden. Durch den Bau des Stadtbahntunnels werden die Straßenbahnlinien in der östlichen Kaiserstraße oberirdisch zwar reduziert. Der eigene Gleiskörper wird von den Verkehrsbetrieben jedoch aus Gründen des Betriebes, der Sicherheit und aus Kostengründen gefordert. Die Verkehrsbetriebe werden den eigenen Gleiskörper in der östlichen Kaiserstraße in nächster Zeit darüber hinaus sanieren. Gerade mit Blick auf die Gesamtaufgabe werden von den Verfassern gestalterische Aussagen zu diesem Straßenabschnitt erwartet. Es gilt die Maßnahmen, die die Situation für den Radfahrer verbessern könnten, gegeneinander abzuwägen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. 32 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 4.7 Planungswettbewerb Bernhardusplatz am Durlacher Tor (vgl. Teil C, Punkt 8.6) Das Durlacher Tor hat sich mit der Stadterweiterung nach Osten Ende des 19. Jahrhunderts zu einem der heute frequentiertesten innerstädtischen Verkehrsknotenpunkte entwickelt. Das Torgebäude wurde 1875 abgerissen, da es den Verkehrsbedürfnissen im Wege stand. Die fehlende Symmetrie, die dadurch notwendigen unterschiedlichen architektonischen Lösungen und die steigenden Verkehrsbelastungen ließen am Durlacher Tor zu keinem Zeitpunkt eine homogene Platzgestaltung zu. Unterschiedliche Höhen und Gestaltungen der Gebäude, breite Straßen, Fahrbahnmarkierungen oder die Verkehrssteuerung verstärken das heterogene Aussehen. Der Autoverkehr prägt das Erscheinungsbild. Mit der 1893 - 1901 gebauten katholischen Kirche St. Bernhard besitzt das Durlacher Tor jedoch trotz dieser schwierigen Umstände einen markanten architektonischen Abschluss als Pendant zum Kaiserplatz. Die neogotische Kirche steht exakt in der 33 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb Sichtachse der Kaiserstraße auf einer zwei Meter hohen Aufschüttung, die zu den umgebenden Straßen hin mit einer Böschung abfällt. Mit der Schließung der LudwigWilhelm-Straße in den 1960er Jahren zum Bernhardusplatz hin verlor die Kirche die ursprünglich über eine Rampe vorhandene Anbindung an den Platz. Dieser lädt wenig zum Verweilen ein. Er ist von Straßen umgeben und wird von der Straßenbahn, Bussen und Taxis gequert. Die Gestaltung wurde stets den Verkehrsbedürfnissen angepasst. Einen Teil des Platzes nimmt das Betriebsgebäude der Verkehrsbetriebe ein, das ebenfalls in der Achse der Kaiserstraße steht. Baumbestandene vereinzelte Grünflächen mit einer Brunnenanlage und einer Großplastik von Emil Sutor bleiben vom Platz übrig. Mit dem Bau des Stadtbahntunnels wird sich die verkehrliche Situation am Durlacher Tor etwas entspannen. Verkehrsflächen werden neu strukturiert und können teilweise zurückgebaut werden. Für den Platz ist besonders die zukünftige Schließung der Bertholdstraße relevant. Sie soll nur als Radachse verbleiben. Damit ergibt sich die Chance, die Bernharduskirche, die benachbarte Fachschule und die ehemalige Kinderklinik (heute Universität) besser an den Platz anzubinden. Die unterirdische Haltestelle am Durlacher Tor erhält einen Aufzug und einen Zugang auf dem Platz sowie einen Zugang mit Aufzug am Adenauerring in Richtung Universität und weitere zwei Zugänge mit Aufzug auf der südlichen Straßenseite des Durlacher Tores. Die oberirdische Haltestelle entlang der Durlacher Allee rückt leicht nach Norden und wird zur Bedarfshaltestelle. Das Betriebsgebäude der VBK entfällt am heutigen Standort. Ein Neubau in vergleichbarer Größe ist auf dem Bernhardusplatz an der oberirdischen Straßenbahnhaltestelle Richtung Karl-Wilhelm-Straße vorgesehen (vgl. Teil C, Punkt 2.7). Der exakte Standort und die Ausformung des Betriebsgebäudes sind in Zusammenhang mit der Platzgestaltung und der Gestaltung des Haltestellenbereiches zu klären. Die oberirdische Haltestelle Richtung Karl-Wilhelm-Straße erhält zusätzlich eine Busspur. Die Karl-Wilhelm-Straße trennt den Platz in zwei Teilbereiche. Der nördliche Bereich vor der ehemaligen Kinderklinik (heute Universität) ist eine von Bäumen bestandene große Verkehrsinsel. Die Erreichbarkeit wird sich erst mit der Schließung der Bertholdstraße verbessern. Der südliche Bereich erfährt durch die Straßenbahn und die Busspur in sich nochmals eine Trennung. Es stellt sich die Frage, wie gestalterisch mit den Teilflächen umzugehen ist. Es ist zu klären, ob oder wie der Platz ein ganzheitliches Erscheinungsbild erhält. Die Aufenthaltsqualität und die Anbindung insbesondere an die Bernharduskirche sind zu verbessern. Darüber hinaus kann über eine weitere Bebauung der Platzfläche nachgedacht werden, evtl. auch in Kombination mit dem Neubau des Betriebsgebäudes der Verkehrsbetriebe. Die vorhandenen Bäume sollten bei der Platzgestaltung möglichst berücksichtigt werden. 34 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 4.8 Marktplatz (vgl. Teil C, Punkt 8.5) Planungswettbewerb Realisierungsteil Der Marktplatz ist eines der wertvollsten baulichen Ensembles Karlsruhes. Friedrich Weinbrenner legte 1797 seinen ersten General-Bauplan für den Marktplatz vor. Das Areal unterteilte Weinbrenner in einen Platz für den Markt mit Denkmal für den Markgraf Karl Wilhelm und in einen Kirch- und Rathausplatz für den Holz- und Viehmarkt. Zwischen die projektierten Monumentalbauten für die Stadtkirche und für das Rathaus setzte er in die Nord-Süd-Achse einen Brunnen mit quadratischem Becken, Brunnenstock und Standbild. Für die Bürgerhäuser am Marktplatz zeichnete Weinbrenner Modellfassaden. Anstelle der ersten Karlsruher Kirche, der Konkordienkirche, baute er 1823 die Pyramide, bis heute das Karlsruher Wahrzeichen. Unter ihr liegt der Stadtgründer, Markgraf Karl Wilhelm, begraben. Aus der klassizistischen Formensprache fallen die Südostecke des Marktplatzes mit dem Gebäude des heutigen Polizeireviers im Neorenaissancestil und die Nordseite des Platzes heraus. Letztere wurde in den 1950-er Jahren in spiegelsymmetrischer Anordnung neu bebaut. Wie am Europaplatz sieht der Bebauungsplan hier für die 35 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb Gebäude Kolonnaden vor, die an das nie verwirklichte Arkaden- und Kolonnadenmotiv von Friedrich Weinbrenner für die Kaiserstraße entfernt anknüpfen. Der Gemeinderat beschloss kürzlich, einen neuen Bebauungsplan zu erstellen, der für diesen Bereich gestalterisch die Fassadenstruktur der nordöstlichen Bebauung des Marktplatzes aufgreift. Der Marktplatz wurde von 1979 bis 1981 zur Fußgängerzone umgestaltet. Er erhielt eine aufwendige teilweise mit Rosettenmotiven versehene Pflasterung, die im nördlichen Bereich durch eingelegte Quadrate auf die so genannten Boutiquen verweisen, die Weinbrenner als Rahmung für die Pyramide in Erwägung gezogen hat, aber letztlich nicht ausführte. Darüber hinaus wurden Sitzgelegenheiten geschaffen, die inzwischen typischen Oleanderkübel eingeführt (Frühjahr bis Herbst) und der Platz erhielt eine neue Beleuchtung. Die so genannten Schinkelleuchten werden ebenso wie die Rosettenmotive der Pflasterung in Zusammenhang mit der Architektur Weinbrenners immer noch kontrovers diskutiert. Generalbauplan 1797, Marktplatz von Friedrich Weinbrenner 36 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb Mit der Umsetzung der Kombi-Lösung entfallen oberirdisch die Straßenbahnschienen und unterirdisch die öffentlichen Toiletten direkt neben der Pyramide. Diese bleibt während des Baus der Haltestelle stehen. Das Großherzog-Ludwig-Denkmal mit Brunnen wird abgebaut und nach Fertigstellung der Haltestelle an seinem alten Standort wieder hergestellt. Mit der Haltestelle entstehen drei Zugänge und ein Aufzug auf dem Platz. Der Marktplatz ist von vielen denkmalgeschützten Gebäuden umgeben und besitzt mit der Pyramide ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Gebäude, Denkmäler und Platz gehören zur Sachgesamtheit „Via Triumphalis”, die unter Denkmalschutz steht (vgl. Teil C, Punkt 1). Bauhistorisch interessant ist die Reihung unterschiedlicher Denkmäler in der so genannten „Via Triumphalis” vom Schlossplatz bis zum Rondellplatz. Die Pyramide und der Brunnen sowie der 2005 eingeweihte „Platz der Grundrechte” sind Teile dieser Abfolge. Eine Neugestaltung des Platzes kann daher nur mit Rücksicht auf das gesamte Ensemble erfolgen. Die Nordwestseite des Platzes wird von Cafés sowie einem Obst- und Blumenmarkt belebt. Weitere Außenbewirtungsflächen gibt es auf der Ostseite und im Süden des Platzes. Die südliche Platzfläche ist auch Vorfläche der evangelischen Stadtkirche und des Rathauses. Bänke, Oleanderkübel und Beleuchtung rahmen den Platz. Die Außenbewirtungsflächen der Cafés reichen von den Gebäudekanten bis zu diesem Rahmen heran. Darüber hinaus finden auf dem gesamten Marktplatz jährliche Stadtfeste und Veranstaltungen, wie der Christkindlesmarkt, statt. Mit dem Wegfall der Schienen ergibt sich die Möglichkeit einer Neugliederung des Platzes. Es ist zu klären, ob die heutige Organisation der Funktionen auch zukünftig sinnvoll ist. Auf dem Platz sind aber auch zukünftig Stadtfeste und Veranstaltungen zu ermöglichen. Es werden Aussagen zum Umgang mit dem Mobiliar und der Beleuchtung erwartet. Die Standorte und die Art der Leuchten, Sitzbänke und Abfalleimer sind zu definieren, ebenso wie die Flächen für die Außenbewirtung der Cafés und Gaststätten. Wesentlich ist auch die Belagswahl für diesen wertvollen Stadtraum. Die Frage, ob eine Bepflanzung zukünftig auf dem Platz angemessen ist und wenn, in welcher Form, ist zu klären. Dabei gilt es zu bedenken, dass aufgrund der unterirdischen Haltestelle und einer hohen Anzahl von Leitungen im Erdreich, Baumpflanzungen ausgeschlossen sind. 37 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 4.9 Planungswettbewerb Karl-Friedrich-Straße zwischen Marktplatz und Ettlinger Tor Die Karl-Friedrich-Straße wurde von Friedrich Weinbrenner mit Ihrer Folge von Plätzen vom Marktplatz über den Rondellplatz bis zum Ettlinger Tor konzipiert. Von den von Weinbrenner gestalteten oder initiierten Bauten sind heute noch das wieder aufgebaute Markgräfliche Palais ohne die ursprünglichen Seitenflügel und die Verfassungssäule, der Obelisk, auf dem Rondellplatz vorhanden (vgl. Teil C, Punkt 8.7). Die Karl-Friedrich-Straße gehört zur denkmalgeschützten Sachgesamtheit „Via Triumphalis”. 2005 wurde das Einkaufszentrum „Ettlinger Tor” auf der südwestlichen Seite der KarlFriedrich-Straße eröffnet. Um das Einkaufszentrum fußläufig besser an den Marktplatz anzubinden, wurde im Rahmen der „Zukunftssicherung Innenstadt” der westliche Gehweg verbreitert und neu gestaltet. Mit dem Wegfall der Schienen soll die Verbindung weiter gestärkt, attraktiver gestaltet und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob bei entsprechenden verkehrsplanerischen Lösungen eine Ausweitung der Fußgängerzone vom Marktplatz nach Süden bis zum Rondellplatz oder bis zum Ettlinger Tor denkbar ist. Die Anfahrbarkeit wichtiger vorhandener Einrichtungen, des Parkhauses in der Kreuzstraße und die Anlieferung müssen jedoch weiterhin gewährleistet bleiben. Auch der Radverkehr zwischen dem Ettlinger Tor und dem Marktplatz ist zu berücksichtigen. 38 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße 5. Planungswettbewerb Auswirkungen des Tunnels und der unterirdischen Haltestellen auf die Oberfläche Von den unterirdischen Haltestellen sind an der Oberfläche deutlich die Zugänge und Aufzüge sichtbar. Der Entwurf der Architekten Allmann Sattler Wappner sieht für die Zugänge eine zurückhaltende schlichte Gestaltung ohne Überdachung vor. Die Zugänge erhalten massive Betonbrüstungen. Außenseitig sollen die Brüstungen die Straßen- bzw. Platzbeläge der Umgebung aufnehmen, z. B. in Form entsprechender Verkleidungen. Bei der Wahl der Bodenbeläge ist diese Entwurfsabsicht der Architekten für die Zugänge zu berücksichtigen (vgl. Teil C, Punkt 5.5). Die Zugänge selbst sollen nach dem Wettbewerbsentwurf durch ein Hyperzeichen „S” oder „U” in 3 bis 4 Meter Höhe gekennzeichnet werden (vgl. Teil C, Punkt 5.1). Die genaue Ausführung der Hyperzeichen ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Die Aufzüge werden weitgehend gläserne Wände erhalten. Die Haltestellen benötigen Zu- und Fortluftschächte. Diese werden, soweit möglich, mit den Aufzügen kombiniert oder in die Brüstungen der Zugänge integriert. Dies ist jedoch nicht überall möglich. In der Nähe des Marktplatzes, auf der Nordseite der Kaiserstraße, zwischen Haus Nr. 80 und 82 muss eine Fortluftschacht (Ø ca. 50 cm), der ca. 3 m aus dem Boden ragt, vorgesehen werden. Die Lage dieses Schachtes ist leicht variabel. Zum Schacht sollte eine gestalterische Aussage gemacht werden. Es ist. z. B. die Integration in ein Stadtmobiliar (z.B. Litfasssäule) denkbar. Neben den Schächten gibt es auch Rauchwärmeabzugsanlagen (RWA), die Entrauchungsöffnungen besitzen. Diese werden durch bodenniveaugleiche Stahldeckelkonstruktionen verschlossen, die im Brandfall hydraulisch zu öffnen sind. Die Deckel sind belegbar und können an den Oberflächenbelag der Umgebung angepasst werden. Bei der Gestaltung des öffentlichen Raums ist darauf zu achten, dass die Entrauchungsöffnungen (RWA) nicht überbaut werden dürfen und frei von Mobiliar bleiben müssen (vgl. Teil C, Punkt 2). Am Mühlburger Tor, in der Durlacher Allee und in der Ettlinger Straße taucht die Straßen/Stadtbahn über Rampen in den Tunnel ab. Die Rampen selbst sind Betonbauwerke, die innenseitig teilweise mit Lärmschutzwänden ausgestattet sind. Die lärmabsorbierende Schicht liegt in der Betonwand, außenseitig von einem Metallgitter verdeckt. Es ist geplant, in diese Konstruktion farbige Leuchten einzubinden, die eine besondere Lichtstimmung im Tunnelmund erzeugen sollen. Die Rampen haben eine Betonbrüstung, auf die ein Stahlrohr als Absturzsicherung montiert ist. Auf den Brüstungen stehen die Fahrleitungsmasten für die Fahrdrahtaufhängung der Bahnen jeweils mit einem Berührungsschutz versehen (vgl. Teil C, Punkt 5.2). Im Wettbewerbsgebiet liegt nur die Rampe am Mühlburger Tor. 6. Planerische Vorgaben Grundlage für die zukünftige Gestaltung des öffentlichen Raums der Karlsruher Innenstadt sind die Pläne der Planfeststellung zum Stadtbahntunnel und die Oberflächenpläne der Entwurfsplanung der unterirdischen Haltestellen von Allmann Sattler Wappner (vgl. Teil C, Punkt 2 und 5). 39 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb Folgende Punkte, die in diesen Plänen dargestellt sind, dürfen nicht verändert werden. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben führt zum Ausschluss vom Verfahren: zukünftige Verkehrsführung am Mühlburger Tor, Europaplatz, Berliner Platz, Durlacher Tor und Ettlinger Tor, (Für die Verkehrsführung am Kaiserplatz wurden unterschiedliche Varianten in der Bürgerbeteiligung diskutiert. Hier gibt es gewisse Spielräume, vgl. Teil B, Punkt 4.2) - die Lage der oberirdischen barrierefreien Straßenbahnhaltestellen am Europaplatz und am Durlacher Tor, (Ein Verschieben der oberirdischen Haltestelle „Kaiserstraße West“ Richtung Kaiserplatz wurde in der Bürgerbeteiligung diskutiert und ist in Zusammenhang mit der Gestaltung des Kaiserplatzes zu betrachten, vgl. Teil B, Punkt 4.2) - die Lage, Größe und Ausformung der Rampenbauwerke des Stadtbahntunnels, - sämtliche Standorte der Zugänge und Aufzüge zu den unterirdischen Haltestellen sowie deren Größe und Ausformung (vgl. Teil C, Punkt 5.5), - die Standorte und Größen von Rauchwärmeabzugsanlagen (RWA), Zuluftund Fortluftschächten für die unterirdischen Haltestellen. Darüber hinaus sind die Lage der Ver- und Entsorgungstrassen im Zusammenhang mit dem Stadtbahntunnel noch nicht abschließend festgelegt. Daher dürfen fest eingebaute Gestaltungselemente (Brunnen, Skulpturen auf Fundamenten, Baumpflanzungen usw.) nicht als Fixpunkte der Entwürfe definiert werden. Sofern solche Elemente in den Gestaltungsentwürfen vorgeschlagen werden, müssen sie unter Vorbehalt einer Veränderung im Zuge der Fortschreibung/Konkretisierung der Planung gestellt werden. Dies gilt für ihren Standort und auch ihrer Anzahl nach. Leitungskonzentrationen ergeben sich in jedem Fall an allen Straßenkreuzungen (z. B. Kaiserstraße/Strahlenstraßen). Dort sind keine festen Einbauten vorzusehen. Teil der Planfeststellung ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (vgl. Teil C, Punkt 17) Dieser beinhaltet u. a. den Baumbestand, entfallende Bäume oder Ausgleichsmaßnahmen wie z. B Baumneupflanzungen. Grundsätzlich sollten vorhandene Bäume erhalten bleiben. Sollte jedoch ein überzeugendes Konzept Baumfällungen rechtfertigen, so gilt es zu bedenken, dass hierfür von der Stadt ein Ausgleich zu schaffen ist. Dies gilt ebenfalls für geplante Baumneupflanzungen, die aufgrund eines Konzeptes entfallen, aber laut Planfeststellung vorgesehen sind. 7. Zeitschiene Der Bau des Stadtbahntunnels mit den Tunnelrampen und den Haltestellen wird insgesamt ca. sechs bis sieben Jahre dauern. Mit der Fertigstellung ist 2016 zu rechnen. Ein großer Teil der Arbeiten erfolgt unterirdisch und hat keine Auswirkungen auf die Oberfläche. Der Tunnel wird überwiegend im Schildvortrieb hergestellt. Die Rampen 40 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb und die Haltestellen werden in offener Bauweise ausgeführt. Hier kommt es während der Bauzeit zeitweise zu Beeinträchtigungen an der Oberfläche. Diese kann in Teilbereichen vor Fertigstellung des Tunnels wieder geschlossen und genutzt werden, vollständig jedoch erst wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind. Es ist notwendig, vor Beginn der Schließung der Oberflächen genaue Aussagen zu deren Gestaltung zu erhalten. Im Anschluss an diesen Wettbewerb werden daher zu den einzelnen Plätzen, Straßenabschnitten und der Fußgängerzone weitere vertiefende Planungen, evtl. auch in Form von weiterführenden Realisierungswettbewerben folgen. Nachfolgend sind die Plätze und der Zeitpunkt ihrer beginnenden Oberflächenschließung aufgeführt. Platz Mühlburger Tor Kaiserplatz Europaplatz Marktplatz Berliner Platz Bernhardusplatz/Durlacher Tor Schließung der Oberfläche 2015 2014/2015 2011 2013 2011 2015/2016 Einige Flächen der neu zu gestaltenden Plätze, die an der Oberfläche nicht direkt vom Bau des Stadtbahntunnels betroffen sind, dienen der Baustelleneinrichtung. Dies bestimmt ebenfalls den Zeitpunkt einer Neugestaltung. Die Kaiserstraße ist zwischen dem Kaiserplatz und dem Europaplatz, zwischen dem Europaplatz und der Ritterstraße, dem Marktplatz und dem Berliner Platz sowie zwischen dem Berliner Platz und dem Durlacher Tor oberirdisch nicht vom Tunnelbau betroffen. Die Fertigstellung der neuen oberirdischen Haltestelle in der Kaiserstraße West ist 2013 geplant. Der Zeitpunkt einer Neugestaltung dieses Abschnitts hängt auch vom zukünftigen verkehrlichen Konzept ab. Der Abschnitt östliche Kaiserstraße ist der einzige, für den gestalterische Ideen ohne zeitliche Verknüpfung mit dem Bau des Stadtbahntunnels umgesetzt werden könnten. Am Marktplatz und in der Karl-Friedrich-Straße werden die Gleise nur bis zur Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels 2016 verbleiben. Die Neugestaltung des Marktplatzes kann bereits vorher schrittweise beginnen. Mit der weitgehenden Schließung der Oberfläche nach Bau der unterirdischen Haltestelle werden erste Arbeiten möglich sein (siehe oben). Eine Umgestaltung der Karl-Friedrich-Straße ist erst nach dem Herausnehmen der Gleise sinnvoll. In der Fußgängerzone Kaiserstraße werden bis zur Fertigstellung der Straßenbahn in der Kriegsstraße 2019 oberirdisch die Gleise und ein Teil des Stadtbahnverkehrs verbleiben. Wenn in der Kriegsstraße der Straßenbahnverkehr aufgenommen wird, werden auch oberirdisch die Gleise zurückgebaut und schienenfrei. Erst dann ist eine komplette Neugestaltung der Fußgängerzone möglich. 41 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße C Planungswettbewerb Anhang Alle Anlagen sind als Datei-Dokumente auf der DVD gespeichert. Die Gliederung dieser Seite entspricht der Gliederung der Ordner und Unterordner der DVD. 1. Lageplan (dxf, dwg) mit: Wettbewerbsgebiet: Ideen- und Realisierungsteil, Geltungsbereich (Layer 01a - 01c) Planerische Vorgaben (Layer 02) Übersicht über die Denkmäler (Layer 03a - 03b) Baumbestand (Layer K-Baum) 2. Planfeststellung: Oberflächenpläne (pdf, dwg) 2.1 Abschnitt Mühlburger Tor / Kaiserplatz 2.2 Abschnitt Haltestelle Kaiserstraße West 2.3 Abschnitt Haltestelle Europaplatz 2.4 Abschnitt Haltestelle Lammstraße 2.5 Abschnitt Haltestelle Marktplatz 2.6 Abschnitt Haltestelle Kronenplatz 2.7 Abschnitt Haltestelle Durlacher Tor 3. Fotos 3.1 Fotos als Basis für die 3 geforderten fotorealistischen Darstellungen (jpg) 3.2 Luftbilder (pdf) Mühlburger Tor Kaiserplatz Westliche Kaiserstraße Europaplatz Fußgängerzone Kaiserstraße Berliner Platz Östliche Kaiserstraße Durlacher Tor mit Bernhardusplatz Marktplatz Karl-Friedrich-Straße gesamte Innenstadt (tif, cpt) 4. Virtuelles Stadtmodell 4.1 Gebäudemodell (dwg, pdf) 4.2 Fotorealistisches Modell - Ansichten (jpg) - Berliner Platz-Kronenplatz (jpg, 3ds, pdf) (Stand 2009) - Europaplatz (jpg, 3ds, pdf) (Stand 2006) - Herrenstraße-Ritterstraße (jpg, 3ds, pdf) (Stand 2006) - Markplatz (jpg, 3ds, pdf) (Stand 2006) 4.3 Video: BerlinerPlatz-Kronenplatz (avi) 5. Entwürfe Allmann Sattler Wappner 5.1 Haltestellenentwurf Mehrfachbeauftragung (jpg, ppt) 5.2 Entwurf Rampenbauwerke (pdf, dwg) 5.3 Konzeptansätze Oberflächengestaltung Kaiserstraße (pdf) 5.4 Oberflächenpläne mit Zugängen zu den Haltestellen (dwg, pdf) - Europaplatz - Lammstraße - Marktplatz - Berliner Platz - Durlacher Tor 5.5 schematische Darstellung eines Zugangs zur Haltestelle 6. Via-Triumphalis-Entwurf, Prof. Wulf (jpg) 42 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb 7. Entwicklung der Kaiserstraße, Power-Point-Präsentation (ppt) 8. Historische Entwicklung, Auszüge aus dem Buch “Stadtplätze in Karlsruhe”, Veröffentlichung des Karlsruher Stadtarchivs, Band 26 (pdf) 8.1 Stadtplätze in Karlsruhe - Entwicklung 8.2 Mühlburger Tor 8.3 Kaiserplatz 8.4 Europaplatz 8.5 Marktplatz 8.6 Durlacher Tor 8.7 Rondellplatz 9. Möblierung Kaiserstraße 9.1 Möblierungsplan (pdf) 9.2 Mobiliar Kaiserstraße (pdf) 10. Lichtplan (pdf) 11. Aspekte der Stadtplanung (pdf) 11.1 Ausgewählte Plätze und Höfe der Stadt 11.2 Entwicklung der Südlichen Innenstadt 12. Beteiligungsverfahren 12.1 “City 2015 Anschluss Zukunft” Auszug aus den Empfehlungen (pdf) 12.2 Sanierungsgebiet “Innenstadt West” Protokoll (pdf) Plakat (pdf) 12.3. Sanierungsgebiet “SEP City-West” Protokoll (pdf) Plakat (pdf) Präsentation (pdf) 13. “Masterplan 2015” (pdf) 13.1 Handlungsfeld 8: Stadtbild/Städtebau 13.2 Handlungsfeld 12: Zukunftssicherung Innenstadt 14. Broschüre “Zukunftssicherung Innenstadt” (pdf) 15. Übersichtsplan Stadtbahntunnel (pdf) 16. Bebauungsplan Kriegsstraße (pdf) 17. Landschaftspflegerischer Begleitplan (pdf) Hinweis: Die Pläne entsprechen dem Stand des Antrags auf Planfeststellung vom 20.11.2005. Es gibt daher einige Abweichungen zum aktuellen Stand der Oberflächenpläne der Planfeststellung. 17.1 Abschnitt Mühlburger Tor / Kaiserplatz 17.2 Abschnitt Haltestelle Kaiserstraße West 17.3 Abschnitt Haltestelle Europaplatz 17.4 Abschnitt Haltestelle Lammstraße 17.5 Abschnitt Haltestelle Marktplatz 17.6 Abschnitt Berliner Platz 17.7 Abschnitt Durlacher Tor 17.8 Abschnitt Ettlinger Tor 18. Fußgängerzählungen Kaiserstraße (pdf) 19. Sozialverträgliche Planung, Ziele und Anforderungen (pdf) 20. Verfassererklärung (doc) 43 Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße Planungswettbewerb nach RPW 2008 Auslobung Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Leiter: Dr. -Ing. Harald Ringler Bereich: Stadtbild Leiter: Georg Gerardi Redaktion und Bearbeitung: Andrea Thielemann August 2009