KEPLER CASH PLUS Fonds - boerse

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KEPLER CASH PLUS Fonds - boerse
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
KEPLER CASH PLUS Fonds
Rechenschaftsbericht 2006/2007
KEPLER CASH PLUS Fonds
Rechenschaftsbericht für das 3. Geschäftsjahr
vom 01.08.2006 bis zum 31.07.2007
Die KEPLER-FONDS KAG arbeitet nach den Qualitätsstandards der
Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG).
Seite 2
KEPLER CASH PLUS Fonds
Inhaltsverzeichnis
Gesellschafter und Organe der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
4
KEPLER CASH PLUS Fonds - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
5
Ertragsrechnung
Wertentwicklung im Geschäftsjahr
6
Fondsergebnis
6
Entwicklung des Fondsvermögens
7
Verwendung des Fondsergebnisses
7
Kapitalmarkt
8
Anlagepolitik
9
Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. Juli 2007
10
Vermögensaufstellung
11
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
18
Steuerliche Behandlung
Grundlagen der Besteuerung
19
Steuerliche Behandlung für Ausschüttungsanteilscheine
21
Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine
23
Verwaltete Kapitalanlagefonds
25
Anhang:
Fondsbestimmungen
Seite 3
KEPLER CASH PLUS Fonds
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
4020 Linz, Europaplatz 1a
Telefon: (0732) 6596-5300
Telefax: (0732) 6596-5319
Gesellschafter:
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
OÖ. Landesbank AG
OÖ. Versicherung AG
Staatskommissäre:
MR Mag. Jutta Raunig
MR Mag. Ingrid Oberleitner
Aufsichtsrat:
VDStv. MMag. Martin Schaller, Dir. Mag. Alois Mayrhofer,
Dir. Mag. Johann Schillinger, Mag. Klaus Sageder (ab 01.02.2007)
VD Mag. Rainer Burgstaller, Prok. Franz Jahn, MBA
Abt.-Dir. Mag. Herbert Ackerl (bis 31.01.2007)
Depotbank:
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
Geschäftsführung:
Dir. Andreas Lassner, Dir. Dr. Robert Gründlinger
Prokuristen:
Rudolf Gattringer, Mag. Uli Krämer, Mag. Bernhard Hiebl,
Mag. Michael Bumberger, Mag. Dr. Manfred Nosek, MBA,
Alexander Preisinger
Seite 4
KEPLER CASH PLUS Fonds
KEPLER CASH PLUS Fonds
Sehr geehrte Anteilinhaber!
Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des "KEPLER
CASH PLUS Fonds" - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG - für das 3. Geschäftsjahr vom 1. August 2006 bis
31. Juli 2007 vorzulegen.
Vergleich der Fondsdaten zum Berichtsstichtag gegenüber dem Beginn des Berichtszeitraumes
Fondsdaten
per 31.07.2006
per 31.07.2007
EUR
EUR
139.199.616,16
110.179.272,75
errechneter Wert je Ausschüttungsanteil
Ausgabepreis je Ausschüttungsanteil
10.116,03
10.166,61
10.135,93
10.186,61
errechneter Wert je Thesaurierungsanteil
Ausgabepreis je Thesaurierungsanteil
-
10.135,93
10.186,56
per 15.10.2006
per 15.10.2007
EUR
EUR
313,9274
-
390,1668
98,2488
Fondsvolumen
Ausschüttung/Auszahlung
Ausschüttung je Ausschüttungsanteil
Auszahlung je Thesaurierungsanteil
Wertentwicklung für das 3. Geschäftsjahr
3,38%
Wertentwicklung für das Kalenderjahr 2006
2,98%
Umlaufende KEPLER CASH PLUS Fonds-Anteile zum Berichtsstichtag:
Ausschüttungsanteile per 31.07.2006
13.760,30
Absätze
Rücknahmen
10.652,38
14.689,51
Ausschüttungsanteile per 31.07.2007
9.723,17
Thesaurierungsanteile per 31.07.2006
0,00
Absätze
Rücknahmen
1.187,00
40,00
Thesaurierungsanteile per 31.07.2007
1.147,00
Überblick über die ausgewiesenen Erträge und Fondsentwicklung seit Fondsbeginn
Ausschüttungsanteil
Datum
31.07.05
31.07.06
31.07.07
Volumen
EUR
48.191.842,47
139.199.616,16
110.179.272,75
Anzahl der
Anteile in Stk.
4.750,00
13.760,30
10.870,17
err. Wert Ausschüttung
EUR
EUR
10.145,65
262,4491
10.116,03
313,9274
10.135,93
390,1668
Thesaurierungsanteil
err. Wert Auszahlung
EUR
EUR
10.135,87 98,2488
Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung eines Kapitalanlagefonds zu.
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Wertentwicklung
in %
1,46
2,34
3,38
KEPLER CASH PLUS Fonds
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in EUR
1. Wertentwicklung im Berichtszeitraum
EUR
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode:
pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages
Ausschüttungsanteile
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
Ausschüttung am 16.10.2006 (entspricht 0,0318 Anteilen)
1)
Thesaurierungsanteile
10.116,03
-
313,9274
-
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
10.135,93
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile
10.458,25
-
342,22
-
Nettoertrag pro Anteil
10.135,93
Wertentwicklung eines Anteils im Berichtszeitraum
3,38%
2. Fondsergebnis
A) Realisiertes Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
Zinsenaufwendungen
Dividendenerträge und dividendenähnliche Erträge
Ordentl. Erträge aus Subfonds
Erträge aus Indexzertifikaten
Sonstige Erträge
+
+
+
+
+
5.161.289,23
36.655,77
0,00
0,00
0,00
0,00
+
5.124.633,46
Aufwendungen
Vergütung für Verwaltungstätigkeit
Vergütung Depotbank
Prüfungskosten
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
Bestandsprovision Subfonds
+
185.846,11
5.500,00
8.865,59
15.436,15
0,00
-
215.647,85
+
4.908.985,61
Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
Total Expense Ratio
0,17%
Realisiertes Kursergebnis 2) 3)
Realisierte Gewinne
Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten
Realisierte Verluste
Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten
+
+
-
25.820,97
0,00
638.310,62
0,00
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-
612.489,65
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
+
4.296.495,96
-
35.619,79
Ertragsausgleich
-
670.321,16
Fondsergebnis gesamt
+
3.590.555,01
B ) Nicht realisiertes Kursergebnis
2) 3)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
C ) Ertragsausgleich
1)
Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 16.10.2006 (Ex Tag) EUR 9.871,69;
2)
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
3)
Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses) EUR -648.109,44
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KEPLER CASH PLUS Fonds
3. Entwicklung des Fondsvermögens
EUR
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres
4)
+
139.199.616,16
Ausschüttung am 16.10.2006 (313,9274 x 13.548,111 Anteile)
Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile)
-
4.253.123,26
Mittelveränderung
Saldo Zertifikatsabsätze und -rücknahmen (exkl. Ertragsausgleich)
-
28.357.775,16
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)
+
3.590.555,01
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres
5)
110.179.272,75
4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung
Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung
Ausschüttung am
für Ausschüttungsanteile
zu je EUR
15.10.2007
9.723,171
390,1668
Auszahlung (KESt) am
für Thesaurierungsanteile
zu je EUR
15.10.2007
1.147,000
98,2488
+
112.691,37
Wiederveranlagung
für Thesaurierungsanteile
und Vortrag KESt
1.147,000
EUR 0,07
+
334.827,75
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
Aufwand- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag
Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz
Gewinnübertrag auf die Substanz
Veränderung des Gewinnvortrages
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Gewinnvortrag in die Folgeperiode
+
3.793.658,51
+
447.519,12
+
3.626.174,80
+
+
615.002,98
0,00
+
615.002,98
+
-
0,49
0,64
-
0,15
4.241.177,63
6)
4)
Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 13.760,300 Ausschüttungsanteile; 0,00 Thesaurierungsanteile
5)
Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 9.723,171 Ausschüttungsanteile; 1.147,000 Thesaurierungsanteile
6)
Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen)
bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war
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4.241.177,63
KEPLER CASH PLUS Fonds
Kapitalmarktbericht
31.07.2006 31.07.2007 Veränderung
31.07.2006 31.07.2007 Veränderung
AKTIENINDIZES (in Lokalwährung)
ANLEIHENRENDITEN (10J in %)
US: Dow Jones Ind.
11.185,7
13.212,0
+18,1%
USA
4,98
4,74
-24 BP
US: S&P 500
1.276,7
1.455,3
+14,0%
Euroland
3,92
4,35
+43 BP
US: Nasdaq
2.091,5
2.546,3
+21,7%
Großbritannien
4,61
5,21
+60 BP
EU: Europa Stoxx 50
3.449,2
3.794,3
+10,0%
Japan
1,93
1,80
-13 BP
DE: DAX
5.682,0
7.584,1
+33,5%
GELDMARKTSÄTZE (3M in %)
AT: ATX
3.716,0
4.685,2
+26,1%
USA
5,47
5,36
-11 BP
GB: FTSE 100
5.928,3
6.360,1
+7,3%
Euroland
3,16
4,26
+110 BP
JP: Nikkei
15.456,8
17.248,9
+11,6%
Großbritannien
4,78
6,04
+126 BP
MSCI World (USD)
1.327,2
1.565,8
+18,0%
Japan
0,41
0,78
+37 BP
DEVISENKURSE
LEITZINSSÄTZE DER ZENTRALBANKEN (in %)
EUR/USD
1,2767
1,3683
+7,2%
US: Fed Funds
5,25
5,25
+0 BP
EUR/JPY
146,39
162,30
+10,9%
EL: Refi-Satz
2,75
4,00
+125 BP
EUR/GBP
0,6836
0,6737
-1,4%
GB: Base-Rate
4,50
5,75
+125 BP
USD/JPY
114,67
118,60
+3,4%
JP: Diskont
0,40
0,75
+35 BP
ROHSTOFFE
SPREADPRODUKTSÄTZE (Ø aller Laufzeiten in %)
Gold (USD/oz)
636,7
664,3
+4,3%
Emerging Markets
7,10
7,16
+6 BP
Rohöl (Brent)
75,2
77,1
+2,5%
EmMa-Spread (BP)
210
237
+27 BP
Rohstoffindex
349,8
324,1
-7,4%
Corporates A
4,24
5,27
+103 BP
Quelle: Bloomberg
Corporates BBB
4,60
5,46
+86 BP
Marktübersicht
Die US-Wirtschaft hat im 2. Quartal wieder kräftig Fahrt aufgenommen und ist so stark gewachsen wie seit Anfang 2006 nicht mehr. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der weltgrößten
Volkswirtschaft stieg laut ersten Berechnungen, nach 0,6 % im Vorquartal, um 3,4 %. Damit
konnte die US-Wirtschaft, angetrieben von gestiegenen Investitionen und höheren Staatsausgaben, der anhaltenden Krise am Immobilienmarkt trotzen. Nach Einschätzung der US-Notenbank
ist angesichts der Einkommensentwicklung und der robusten Weltwirtschaft ein anhaltend moderates Wirtschaftswachstum zu erwarten. Dadurch waren am Markt sogar Meinungen zu vernehmen, die auch eine Erhöhung der Leitzinsen, welche im Berichtszeitraum unverändert bei
5,25 % belassen wurden, als denkbar einstufen. Die Wirtschaft in der Eurozone befindet sich
weiterhin auf einem ausgewogenen Wachstumskurs. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im 1.
Quartal auf das Jahr hochgerechnet um 3,1 %. Das Wachstum hat sich damit zwar etwas verlangsamt (+3,3 % im 4. Quartal 2006), übertraf aber dennoch die Erwartungen. Ein Ende dieses
Aufschwungs sei nicht zu erwarten, wenngleich im 2. Halbjahr mit einer nachlassenden Dynamik zu rechnen ist. Als Risiken für die weitere Entwicklung gelten ein Anziehen der Ölpreise,
ein anhaltend starker Euro, eine stärkere Inflation durch die Einkommensentwicklung und eine
mögliche Verlangsamung der Weltwirtschaft. Der Reposatz wurde im letzten Jahr fünfmal um
jeweils 25 BP auf nunmehr 4,0 % angehoben. Die japanische Konjunktur läuft dank der durch
die Yen-Schwäche bedingten guten Exportwirtschaft weiterhin rund, wenngleich die Wirtschaftsdynamik nachgelassen hat. Das Bruttoinlandsprodukt der zweitgrößten Volkswirtschaft
der Welt legte im 1. Quartal annualisiert um 3,3 % zu. Trotz rückläufiger Verbraucherpreise
wurde das Leitzinsniveau um 25 BP auf 0,5 % erhöht. Nachdem der Rohölpreis im August einen neuen Höchststand von über 78 US-Dollar erreicht hatte, kam das schwarze Gold deutlich
unter Druck. Gründe hierfür waren die mit dem milden Winter verbundene sinkende Nachfrage
und steigende Lagerbestände. Ab März wurden anfängliche Verluste vor allem wegen geopolitischen Spannungen (z.B. Atomkonflikt mit dem Iran) wieder wettgemacht. Ein Barrel der
Nordseesorte Brent kostet aktuell USD 77,1 und damit 2,5 % mehr als zu Beginn der Berichtsperiode. Die europäische Gemeinschaftswährung konnte, von der guten Stimmung in der europäischen Wirtschaft beflügelt, in der Berichtsperiode gegenüber dem US-Dollar deutlich zulegen (+7,2 %). Zuletzt notierte die Gemeinschaftswährung bei USD 1,3683.
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KEPLER CASH PLUS Fonds
Entwicklung Anleihemärkte
Signale für eine Abschwächung der wirtschaftlichen Dynamik haben zu Beginn der Berichtsperiode
für Kursgewinne gesorgt. Im Dezember wurde dieser kurze Trend gebrochen und wieder kräftige
Renditeanstiege verzeichnet. Nach einer kurzzeitigen Erholung – die Rendite 10-jähriger Staatsanleihen sank auf unter 3,7 %– kam es in der Eurozone ab dem Jahreswechsel angesichts einer sehr gut
laufenden Konjunktur erneut zu deutlichen Renditeanstiegen. Bei stark gestiegenen Renditen am kurzen Ende verflachte sich schließlich die Zinskurve zwischen 2- und 10-jährigen Staatsanleihen deutlich. Die Rendite 10-jähriger Staatsanleihen stieg von 3,92 % auf 4,35 % an. Am US-Anleihemarkt
konnten zu Beginn der Berichtsperiode wegen des Abflauens der Wirtschaftsdynamik und der damit
verbundenen Zinserhöhungspause in den USA Gewinne erzielt werden. Danach bewegten sich USTreasuries längere Zeit seitwärts. Zum Ende hin mussten schließlich doch Kursverluste hingenommen
werden. 10-jährige amerikanische Staatsanleihen rentierten zwischenzeitlich bei 5,29 % und zeigen
sich schließlich bei 4,74 % 24 Basispunkte tiefer.
High Grade Unternehmensanleihen (Rating AAA – BBB) mussten neben einem Renditeanstieg
auch einen leichten Anstieg der Renditedifferenzen ggü. Staatsanleihen hinnehmen. Vor allem im Juli
kam es im Finanzbereich zu Spreadausweitungen, während sich andere Sektoren, wie etwa der Automobil- oder auch der Telekomsektor, sehr gut entwickeln konnten. Die publizierten Unternehmensergebnisse zeigten ein weiterhin solides Wirtschaftswachstum. Gemessen am iBoxx Corporate Overall
Index lag die Performance bei 1,18 %.
Anlagepolitik
Die Cashquote im Fonds wurde im Berichtszeitraum sehr niedrig gehalten. Mittelzuflüsse wurden sehr
breit bzgl. Emittentenrisiko und Fälligkeit gestreut veranlagt. Zuletzt führte die Beimischung von Unternehmensanleihen, aber v. a. die Entwicklung bei US-Investmentbanken zu einem leichten Druck auf
die Performance. Zuletzt wurde wieder verstärkt in Fixzinspositionen mit einer Laufzeit von max. 18
Monaten investiert.
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KEPLER CASH PLUS Fonds
Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. Juli 2007
1. Wertpapiere
EUR
%
Obligationen
Österreichische Schilling
Deutsche Mark
Euro
Italienische Lire
Summe Obligationen
366.543,61
1.813.020,36
104.294.369,44
1.007.567,13
107.481.500,54
0,33
1,64
94,67
0,91
97,55
Summe Wertpapiere
107.481.500,54
97,55
2. Devisenterminkontrakte
0,00
0,00
3. Gesamtmargin offener Finanzterminkontrakte
0,00
0,00
1.938.465,04
1,76
Bankguthaben auf EUR lautend
Guthaben in sonstigen EU-Währungen
Fremdwährungsguthaben
1.938.465,04
0,00
0,00
1,76
0,00
0,00
5. Abgrenzungen
763.924,17
0,69
Abgegrenzte Dividendenansprüche
Anteilige Zinsen (aus Wertpapieren und Bankguthaben)
Einschüsse (initial margin)
Sonstige Ansprüche
0,00
572.943,00
0,00
190.981,17
0,00
0,52
0,00
0,17
6. Sonstige Verbindlichkeiten
-4.617,00
0,00
110.179.272,75
100,00
4. Bankguthaben
Fondsvermögen
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KEPLER CASH PLUS Fonds
Vermögensaufstellung per 31. Juli 2007 in EUR
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KEPLER CASH PLUS Fonds
WP-Bezeichnung
WHG
Bestand
31.07.07
Käufe
Zugänge
Verkäufe
Abgänge
Kurs
Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fondsvermögen
Obligationen
Obligationen in Österreichischen Schilling
5,750 % BANK AUSTRIA ERG.KAP.ANL.
ATS
5.000.000
5.000.000
0
100,88
366.543,61
0,33
Obligationen in Deutschen Mark
5,375 % AKZO NOBEL N.V. 98-08
5,375 % JOHN HANCOCK 98-08
DEM
DEM
2.000.000
1.520.000
2.000.000
1.520.000
0
0
100,84
100,60
1.031.209,26
781.811,10
0,93
0,71
Obligationen in Euro
3,500 % HYPOTHEKENBANK ESSEN AG 06
4,125 % BAWAG-OBL. 99-08/3
4,151 % FRN KAUPTH.BK 05/10
4,159 % FRN CREDIT AGRI. 05/08
4,184 % FRN CREDIT AGRICOLE 06/08
4,189 % FRN VW GROUP SVCS 06/07
4,194 % FLR BANESTO FIN. P. 06/08
4,220 % FRN ALLIED IRISH BANKS
4,480 % FRN RCI BANQUE 04/09
4,226 % FRN HYPO ALPE-ADRIA BK
4,232 % FLR HBOS TR.SVCS 06/11 MTN
4,239 % FRN IKB DT. INDUSTRIEBK 05
4,505 % FRN MERRILL LYNCH & CO
4,247 % FRN BMW FIN. NV 05/07
4,248 % FRN BHW BAUSPARK.IS. 14 VA
4,250 % FRN CAJA AHOR.MONTE P.
4,259 % FRN NATL AUSTR. BK 05/10
4,267 % FRN GLITNIR BANKI HF. 04/0
4,267 % FRN KAUPTHING BANK HF.
4,272 % FRN BCO SANT.CEN.HISP.
4,273 % FLR BRADFORD+BINGLEY 06/11
4,275 % FRN HYPO REAL ESTATE BANK
4,286 % FRN HYPO REAL ES.I.IS 06/0
4,295 % FRN SLM CORP. 05/09
4,297 % FLR DNB NOR BANK 06/11
4,297 % FRN COFIDIS 05/08 FLR
4,301 % FRN ANGLO IRISH BANK 06/09
4,301 % FRN BBVA SEN.F.UNIP 06/09
4,301 % FRN LAFARGE 06/09 MTN
4,304 % FRN SANTANDER INTL. 05/10
4,305 % FRN LBBW IS.R.517
4,308 % FRN HYPO REAL ES BANK AG
4,309 % FRN TELENOR ASA 05/08
4,312 % FRN BANQUE PSA FINANCE
4,312 % FRN EFG HELLAS 07/12
4,315 % AIR PROD.CHEM. 07/10
4,321 % FLR ING VERZEK 05/10
4,326 % FRN WASHINGTON MUTAL BANK
4,332 % FRN ORSZAGOS TAK.KER BK 05
4,335 % FRN CCCI 06/11
4,339 % FRN VODAFONE GRP 06/08
4,342 % FRN HSBC FINANCE 05/10
4,345 % FRN SLM CORP. 05/10
4,355 % FRN TELECOM ITALIA S.P.A.
4,359 % FRN GOLDM.S.GRP. 04/09
4,113 % FLR RZB NTS 06/11
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1.500.000
1.875.000
500.000
600.000
1.000.000
700.000
1.000.000
1.500.000
500.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
500.000
750.000
1.500.000
1.000.000
500.000
250.000
800.000
750.000
700.000
1.000.000
1.750.000
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1.016.915,25
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500.198,75
300.214,00
749.247,50
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1.000.550,00
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985.250,00
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750.123,75
1.746.500,00
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1,70
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1,36
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0,90
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0,45
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0,68
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0,91
1,36
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0,92
0,91
0,45
0,27
0,68
0,91
0,91
1,82
0,89
0,45
0,91
0,68
1,59
0,43
0,45
0,45
1,36
Seite 12
KEPLER CASH PLUS Fonds
WP-Bezeichnung
WHG
Bestand
31.07.07
Käufe Verkäufe
Zugänge Abgänge
Kurs
Obligationen in Euro
4,365 % FLR CAIXA CATALUNYA 06/11
4,370 % FRN CITIGROUP INC. 04/09
4,379 % FRN BRADFORD & BINGLEY 04
4,385 % FRN FRANCE TELECOM 06/10
4,385 % FRN LANDSBANKI ISLANDS
4,395 % FLR RLB NOE-W 06/11
4,395 % FRN JPMORGAN CHASE 07/14
4,397 % FLR IRISH NAT.B. 04/09 MTN
4,410 % FLR BEAR STEARNS 06/13
4,412 % FLR BANK AMERI. 04/11
4,412 % FLR NATIONAL GRID 06/10
4,412 % FRN EFG HELLAS 04/09
4,415 % FRN SCHNEIDER ELECTRIC
4,442 % FRN DEUTSCHE TELEKOM INTL
4,445 % FRN DT.A.U.AERZTEBK 04/09
4,456 % FRN RCI BANQUE 05/10
4,459 % FLR ERICSSON TEL. 07/14
4,459 % FRN MORGAN STANLEY 04
4,471 % FRN BEAR STEARNS COS. INC.
4,188 % FRN IBERDROLA FIN 06/09
4,223 % FRN LEHMAN BROTHERS HLD 06
4,086 % FRN CREDIT AGRICOLE 06/09
4,205 % FRN IKB DT.IND.BK.IS 03/08
4,111 % FLR RZB MTN 06-09/TR.
4,564 % FLR ICICI BK SG 07/09
4,565 % FRN BOOTS GROUP PLC 04/07
4,121 % FRN VEOLIA ENVIRONN. 06/08
4,288 % FRN LEHMAN BROTHERS 04/09
4,579 % FLR TELEFONICA 06/10
4,585 % FRN SLM CORP. 04/11
4,590 % FRN METRO MTN 04/09
4,246 % FLR Goldman Sachs Group In
4,599 % FRN DRESDNER BANK AG 99/09
4,255 % FRN LANSCHOT F.VAN 04/08
4,618 % FLR BACA CLN 06/11
4,280 % FRN LEASEPLAN 05/10
4,166 % FRN SYDBANK AS 05-10
4,625 % LANDESBANK BERLIN AG 07/09
4,675 % FLR VIVENDI S.A. 06/11
4,223 % FLR VOLVO TREAS 06/09
4,243 % FRN MERRILL LYNCH 07/12
4,726 % FRN PPR S.A. 04/07
4,115 % FRN LBBW IS. 03/08
4,180 % FRN BBVA SEN.F.UNIP. 06/11
4,179 % FRN BNCO ESPIRITO SANTO 07
4,195 % FRN BBVA SA 04-09
4,475 % FRN INT. LEASE FI.04-08
4,213 % FRN SYDBANK 06/11
4,220 % FRN HYPO ALPE-A. NTS 02/07
4,273 % FRN KAUPTHING BANK HF.
4,505 % FRN C.I.T. GRP INC. 04-09
4,245 % FRN SNS BANK NV 04/09
4,263 % FRN CAM GLOBAL FIN. S.A.
4,272 % FRN CITIGROUP INC. 04/11 M
4,423 % FLR BRIT. AMER. TOBAC
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
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97,77
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98,90
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99,92
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100,00
97,80
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100,27
99,97
100,03
100,02
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99,95
99,79
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Seite 13
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%-Anteil
am Fondsvermögen
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0,91
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0,45
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0,91
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0,91
0,45
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0,45
0,91
0,91
0,91
0,91
0,91
KEPLER CASH PLUS Fonds
WP-Bezeichnung
WHG
Bestand
31.07.07
Käufe
Zugänge
Obligationen in Euro
4,266 % FRN HYPO RAL ES. BANK AG
4,892 % FRN GENL MTRS ACC. 04/07
4,302 % FRN BA-CA FLR MTN 04/09 S.
4,288 % FRN OEVAG ANL. 03/08
4,328 % FLR BANCA ITALEASE 06/10
4,328 % FLR DT TELEK. INTL. 04/09
4,463 % FLR CRP. AND. FOM 06/11
4,311 % FRN BAYER AG 06/09
4,335 % FLR DAIMLERCHRYS JPN
4,407 % FRN MERRILL LYNCH 07/14
4,497 % VOLKSWAGEN FIN. 04/08
4,530 % COUNTRYW.HOME 04/08
4,680 % FLR GLITNIR BKI 06/11
6,125 % SARA LEE CORP 00-07
7,750 % PEMEX MASTER TRUST 00-07
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
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0,91
0,92
0,68
0,73
Obligationen in Italienischen Lire
0,000 % DT. BANK ZERO 98/08
ITL 2.000.000.000 2.000.000.000
0
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0,91
SUMME DER AMTLICH GEHANDELTEN WERTPAPIERE
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97,55
SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN
107.481.500,54
97,55
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1.938.465,04
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0,00
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0,00
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0,00
0,00
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0,00
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-4.617,00
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500.000
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1.000.000
1.000.000
750.000
800.000
Verkäufe
Abgänge
Kurs
Kurswert
in EUR
BANKGUTHABEN
EUR-GUTHABEN
GUTHABEN IN SONSTIGEN EU-WÄHRUNGEN
VERBINDLICHKEITEN IN SONSTIGEN WÄHRUNGEN
ABGRENZUNGEN
ZINSANSPRÜCHE
DIVIDENDENANSPRÜCHE
EINSCHÜSSE
SONSTIGE ANSPRÜCHE
VERBINDLICHKEITEN
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
FONDSVERMÖGEN
AUSSCHÜTTUNGSANTEILWERT
THESAURIERUNGSANTEILWERT
%-Anteil
am Fondsvermögen
10.135,93
10.135,93
UMLAUFENDE ANTEILE
STK
10.870,17
DEVISENKURSE
Vermögensgegenstände in anderen Währungen als in EUR werden zu den Devisenkursen per 30.07.2007 umgerechnet
Währung
Einheiten
OESTERR. SCHILLING (ATS)
DEUTSCHE MARK
(DEM)
ITALIENISCHE LIRE (ITL)
1 = EUR
1 = EUR
1 = EUR
Seite 14
Kurs
13,7603
1,9558
1.936,2700
KEPLER CASH PLUS Fonds
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind:
WP-Bezeichnung
Währung
Käufe
Verkäufe
Obligationen und strukturierte Produkte
2,250 % DT. HYP.BK. IS.S.
2,625 % FRN HYPO TIROL BANK AG PF.
2,714 % FRN OOE RAIF.SCHULDVERSCHR
2,750 % HYP BK. ESSEN 06/06
2,912 % FRN GRIECHENLAND 04-09
3,000 % DAIMLER CHRYSLER AG 06/07
3,088 % FRN POLEN 03/06
3,1225 % FRN QEBEC PROV. 98/08
3,125 % HYPO REAL ESTATE BANK
3,190 % FRN DIAGEO FIN. 03/06
3,204 % FRN INVESTKREDIT 99-06
3,250 % ALLG. HYPOTHEKENBK.R.
3,364 % FRN SARA LEE/D.ANT. 04/06
3,375 % FRN BANK AUSTRIA AG 95/07
3,413 % FRN LBBW 05/07
3,519 % FRNNationalAustralia Bank
3,546 % FRN HOLCIM FINANCE 03/06
3,625 % HYPOTHEKENBANK IN ESSEN
3,654 % FLR BQUE F.C.MTL 06/08
3,669 % FLR CONTINENTAL RUBBER
3,716 % FRN ABN AMRO BK 05/11
3,719 % FRN BCJA INT.FIN.02/07
3,761 % FLR CAISSE C.DES.QU.03/08
3,768 % FRN ASIF III 03/08
3,788 % FRN NORTHN ROCK 02/07 FLRM
3,804 % FRN HYPO REAL EST. 04/07
3,804 % FRN OEVAG CAP.GMKT. 03/07
3,815 % FLR FRANCE TELECOM 05/07
3,815 % FRN HELLENIC BK 03/06
3,818 % FRN BCP FINANCE BANK LTD.
3,834 % FRN ALPHA CREDIT GP 04/07
3,835 % FRN ALLG.HYP.BK.RHB.IS.E
3,854 % FRN ABN AMRO BK 02/07
3,863 % FLR LEHMAN BROHT. 03/08
3,869 % FRN KOMMKR AUSTRIA AG
3,903 % FRN SANOFI AVENT 05/07
3,926 % FRN LDSBK. BERLIN 05/10
3,935 % FLR DNB NOR BK 03/07 MTN
3,953 % FRN ISLANDSBANKI 05/07
3,967 % FRN HAMBG.LDSBK. 00/07
4,000 % FRN Ö INV.KR. FL 97-07/3
4,038 % FLR GRIECHENLAND 04/11 MTN
4,089 % FRN BCA NAZ LAV 05/10
4,105 %FRN ALLIED IRISH 04/09 FLR
4,113 % FRN DEUTSCHE BANK AG 06/11
4,116 % FRN DT. TELEK. INTL. F.
4,117 % FRN LANDSBANKI ISLANDS
4,124 % FRN CCCI 05/10 MTN
4,142 % FRN DONG 06/07
4,148 % FRN GE CAP.EUROP. 04/11
4,193 % FRN ST. GEORGE BK 04/09
4,214 % FRN CADB.SCHWEP.INV.04-07
EUR
ATS
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
DEM
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
ATS
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
ATS
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
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1.500.000
7.000.000
1.900.000
750.000
3.500.000
250.000
1.000.000
4.000.000
750.000
500.000
1.569.000
2.000.000
200.000
10.000.000
500.000
200.000
150.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
3.000.000
600.000
500.000
125.000
500.000
400.000
1.000.000
300.000
2.000.000
1.000.000
300.000
500.000
500.000
800.000
1.000.000
350.000
125.000
500.000
200.000
5.000.000
1.000.000
1.200.000
500.000
850.000
1.000.000
250.000
1.500.000
500.000
1.000.000
500.000
750.000
KEPLER CASH PLUS Fonds
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind:
WP-Bezeichnung
Währung
Käufe
Verkäufe
Obligationen und strukturierte Produkte
4,219 % FLR ROYAL BK CDA 06/11
4,221 % FRN ING VERZEK. N.V. 05-08
4,235 % FRN BANK OF IRELAND 06/11
4,243 % FLR BANCA INTESA 04/11
4,254 % FRN ULSTER BK.F.06/11
4,264 % FRN BASF AG 06/09
4,282 % FRN UNICR.ITAL. 04/09 FLR
4,290 % FRN AUSTRALIA & N.Z.BKG 06
4,326 % FRN GE CAPITAL EUOP. 04/09
4,372 % DAIMLERCHRYSLER 04/07
4,505 % FRN VIVENDI UNI 04/07
4,714 % FLR ERSTE BANK 06/10
4,750 % ABN AMRO BK 02/07
4,750 % BAWAG SCHV. 02-07
4,750 % PFBR.OOE.R.143/99-06
5,000 % DOW CHEM. 01/06
5,000 % OEVAG SCHV. 01-07/1
5,035 % FRN FORD CR.AUSTRALIA
5,125 % ENBW INTL FINANCE 02/07
5,375 % BAT INTERN. FINANCE PLC
5,375 % SCA COORDIN. CENTER S. A.
5,625 % DAIMLERCHRYS.N.A.02/07
5,625 % TELECOM ITALIA 02/07
5,750 % GALLAHER GROUP 01/06
5,750 % Hypo-SBG. Schuldv.96-06
5,750 % KELAG ANL. 00/07
6,000 % VOLVO TREAS. 00/07
6,125 % BANK AUSTRIA 1996/2006
6,125 % PEARSON PLC 00-07
6,250 % IMPERIAL TOBACCO FIN. 2002
6,375 % MMO2 PLC 02/07 MTN
6,625 % LIZ CLAIBORNE INC 01/06
6,750 % RAIFFEISENANL.FUND.88-07/1
7,250 % CEZ FINANCE NOTES 99/06
7,250 % FRN LANDES-u.HYPOBK KTN.
7,500 % DEUTSCHE TELEKOM 02/07
10,77828 % FRN LANDWIRT. RENTEBANK
8,80139 % FRN LB RHEINLAND PFALZ
8,90597 % FRN ÖST. REP. FRN
9,05139 % FRN REP. OESTERR. 97/07
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
DEM
EUR
EUR
EUR
EUR
ATS
EUR
EUR
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EUR
EUR
ATS
EUR
ATS
EUR
DEM
DEM
DEM
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1.000.000
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1.500.000
500.000
750.000
1.000.000
2.150.000
550.000
500.000
1.000.000
1.377.500
2.690.000
2.250.000
1.500.000
2.050.000
600.000
750.000
1.453.000
1.000.000
300.000
500.000
500.000
1.700.000
1.625.000
1.000.000
2.050.000
1.500.000
500.000
500.000
810.000
9.240.000
1.000.000
8.150.000
500.000
4.909.000
280.000
2.635.000
1.096.000
KEPLER CASH PLUS Fonds
Zusammensetzung des Fondsvermögens
ITL
0,91%
Bankguthaben,
Abgrenzungen
2,45%
ATS
0,33%
DEM
1,64%
EUR
94,67%
Linz, im August 2007
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Dir. Andreas Lassner
Dir. Dr. Robert Gründlinger
Seite 17
KEPLER CASH PLUS Fonds
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Wir erteilen dem beigefügten, ungekürzten, deutschsprachigen Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2007
der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr verwalteten
KEPLER CASH PLUS Fonds
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG,
den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Wir haben gemäß § 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den
Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. August 2006 bis 31. Juli 2007 des KEPLER CASH
PLUS Fonds, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die
Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet
wurden.
Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des
Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des
Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen
Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und
der Depotbank.
Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des
Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das
Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen
Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die
Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den
Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.
Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die
Fondsbestimmungen wurden beachtet.
Linz, am 31. August 2007
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
(Mag. Ernst Pichler)
Wirtschaftsprüfer
(Mag. Rudolf Kraus)
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der
von uns bestätigten Fassung erfolgen. Für abweichende Fassungen (zB Verkürzung oder Übersetzung in eine andere
Sprache) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen
werden.
Seite 18
KEPLER CASH PLUS Fonds
Grundlagen der Besteuerung für KEPLER CASH PLUS Fonds
Rechnungsjahr: 01.08.2006 bis 31.07.2007
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).
Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
Aus-
Thesau-
schüttungs-
rierungs-
anteile
anteile
AT0000618723
AT0000A044U8
EUR
EUR
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
1. Anteile im Privatvermögen
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug
zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f.
betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden.
b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
0,0000
0,0000
387,7300
387,7297
387,7300
387,7297
0,0000
0,0000
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
97,6507
97,6399
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
97,6507
97,6399
2,4368
2,4353
0,6092
0,6089
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
0,00
0,00
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
0,00
0,00
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
387,7300
387,7297
0,0000
0,0000
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der
1)
KESt die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden:
-
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz:
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
2)
-
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz:
-
Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt:
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:
Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.):
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die
gemäß DBA steuerfreien Einkünfte:
f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
g) Erbschaftssteuerwert:
2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG)
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug
3)
weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend
angeführten Höhe:
Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten
jedoch beachtet werden.
b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist
steuerlich zu berücksichtigen:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen)
4)
Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden:
-
Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten
Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt:
-
Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird:
-
Anzurechnende Kapitalertragsteuer:
Für Depots mit Optionserklärung:
5)
97,6507
97,6399
Für Depots ohne Optionserklärung:
5)
97,6507
97,6399
2,4368
2,4353
0,6092
0,6089
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:
Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.):
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die
gemäß DBA steuerfreien Einkünfte:
Seite 19
KEPLER CASH PLUS Fonds
f)
Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
6)
a) Zurechnungen:
-
Ausschüttung
390,1668
-
-
ordentliches Fondsergebnis
-
390,1650
-
ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge:
0,0000
0,0000
-
inländische KESt auf inländische Dividendenerträge:
0,0000
0,0000
-
ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds:
0,0000
0,0000
-
ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds:
0,0000
0,0000
-
Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
-
Ertragsausgleich auf Dividendenerträge:
-
b) Abrechnungen:
0,0000
-
7)
-
Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 KStG:
0,0000
0,0000
-
Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.):
2,4368
2,4353
-
bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds
0,0000
0,0000
-
Ertragsausgleich auf Dividendenerträge:
0,0000
0,0000
98,2599
98,2488
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer:
8)
(Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug
gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde)
davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen
Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer:
7)
(Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B entnommen werden.)
In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:
Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht:
e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B.
4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen
a) Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 KStG:
387,7300
387,7297
b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge:
Einkünfte gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG:
0,0000
0,0000
c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für
0,0000
0,0000
Erträge aus Anleihen und Fonds:
d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punt 11. im Abschnitt B.
1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die
betreffenden Einkünfte entfällt.
2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag.
3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen.
4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden
Einkünfte entfällt.
5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl
dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt
rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der
Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt.
6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus
dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft
enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung
des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen.
7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden
ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften
zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint
in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.
Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen
Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist.
8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende
Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag
der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter
a. Zurechnungen), ist er jedenfalls anrechenbar.
Seite 20
KEPLER CASH PLUS Fonds
B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des KEPLER CASH PLUS Fonds
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.
Rechnungsjahr:
01.08.2006
-
Privatanleger
Betriebliche Anleger
31.07.2007
Ausschüttung:
ISIN:
1.
Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III
2.
Zuzüglich:
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
3.
Ertrag
4.
Abzüglich:
a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren
b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge
c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden
d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden)
e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden)
f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden
g) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne
h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
5.
Verbleibender Ertrag
6.
Hievon endbesteuert
7.
Steuerpflichtige Einkünfte
8.
Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres
9.
Erbschaftssteuerwert
Natürliche
Person (inkl
OG, KG,…)
Juristische
Personen
EUR
EUR
EUR
390,1668
390,1668
390,1668
390,1668
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
390,1668
390,1668
390,1668
390,1668
0,0000
2,4368
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,4368
0,0000
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0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
2,4368
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
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2,4368
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0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
387,7300
387,7300
387,7300
387,7300
387,7300
387,7300
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
387,7300
387,7300
10.135,93
10.135,93
10.135,93
10.135,93
15.10.2007
AT0000618723
1)
2)
3)
4)
4)
5)
Privatstiftungen
im Rahmen der
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
0,00
-
-
-
Detailangaben
10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht
11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
aus Subfonds
gesamt
b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
aus Subfonds
gesamt
6)
7)
8)
9)
4)
c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c))
12)
13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen:
(bzw in der Privatstiftung iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung)
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
13)
14) 15)
6)
14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden)
15. Österreichische KEST II auf:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
387,7300
387,7300
387,7300
387,7300
2,4368
2,4368
2,4368
2,4368
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
97,6507
0,6092
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
97,6507
0,6092
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
97,6507
0,6092
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
97,6507
0,6092
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
98,2599
98,2599
98,2599
98,2599
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
98,2599
98,2599
98,2599
98,2599
10)
10) 11)
12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto)
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
i) Substanzgewinne (20%)
0,0000
14)
14)
14)
14)
14)
14)
14)
15)
15)
15)
15)
15)
15)
13)
2)
Österreichische KESt II (gesamt)
16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne)
a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
b) Substanzgewinne
Österreichische KEST III (gesamt)
17. Österreichische KESt II und III (gesamt)
Seite 21
KEPLER CASH PLUS Fonds
Privatanleger
19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer
a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt
b) EU-Quellensteuer
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
Betriebliche Anleger
Natürliche
Person (inkl
OG, KG,…)
Juristische
Personen
EUR
EUR
EUR
342,8320
51,4248
342,8320
51,4248
342,8320
51,4248
Privatstiftungen
im Rahmen der
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
342,8320
51,4248
EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert
Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz)
In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften
(siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben.
Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage
mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass
die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist.
dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung.
sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird.
Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden
für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck
Eisenstadt Oberwart erhältlich.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt
(teilweise) rückerstattet werden.
Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung
führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden.
Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels
gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)
Seite 22
KEPLER CASH PLUS Fonds
B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des KEPLER CASH PLUS Fonds
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.
Rechnungsjahr:
Privatanleger
01.08.2006
Betriebliche Anleger
31.07.2007
Auszahlung:
ISIN:
1.
Ordentliches Fondsergebnis
2.
Zuzüglich:
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
3.
Ertrag
4.
Abzüglich:
a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren
b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge
c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden
d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden)
e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden)
f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden
g) bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds
Natürliche
Person (inkl
OG, KG,…)
15.10.2007
AT0000A044U8
1)
2)
3) 4)
Privatstiftungen
Juristische im Rahmen der
Personen Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
EUR
EUR
EUR
390,1650
390,1650
390,1650
390,1650
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
390,1650
390,1650
390,1650
390,1650
0,0000
2,4353
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,4353
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,4353
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,4353
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
5.
Verbleibender Ertrag
387,7297
387,7297
387,7297
387,7297
6.
Hievon endbesteuert
387,7297
387,7297
0,0000
0,0000
7.
Steuerpflichtige Einkünfte
0,0000
0,0000
387,7297
387,7297
8.
Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres
10.135,87
10.135,87
10.135,87
10.135,87
9.
Erbschaftssteuerwert
4) 5)
0,00
-
-
-
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
387,7297
387,7297
387,7297
387,7297
2,4353
2,4353
2,4353
2,4353
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
97,6399
0,6089
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
97,6399
0,6089
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
97,6399
0,6089
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
97,6399
0,6089
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
98,2488
98,2488
98,2488
98,2488
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
98,2488
98,2488
98,2488
98,2488
Detailangaben
10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht
6)
11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
gesamt
7) 8)
b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
gesamt
9) 10)
10)11)
c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c))
12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto)
12)
13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
13)
14) 15)
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
i) Substanzgewinne (20%)
6) 14)
14)
14)
14)
14)
14)
14)
14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden)
15. Österreichische KEST II auf:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
15)
15)
15)
15)
15)
15)
13)
2)
Österreichische KESt II (gesamt)
16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne)
a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
b) Substanzgewinne
Österreichische KEST III (gesamt)
17. Österreichische KESt II und III (gesamt)
Seite 23
KEPLER CASH PLUS Fonds
Privatanleger
19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer
a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt
b) EU-Quellensteuer
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
Betriebliche Anleger
Natürliche
Person (inkl
OG, KG,…)
Juristische
Personen
EUR
EUR
EUR
342,6360
51,3954
342,6360
51,3954
342,6360
51,3954
Privatstiftungen
im Rahmen der
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
342,6360
51,3954
EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert
Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz)
In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften
(siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben.
Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage
mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass
die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist.
dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung.
sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird.
Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden
für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck
Eisenstadt Oberwart erhältlich.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt
(teilweise) rückerstattet werden.
Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung
führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden.
Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels
gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)
Seite 24
KEPLER CASH PLUS Fonds
Verwaltete Kapitalanlagefonds per 31.07.2007
Publikumsfonds
Kategorie
Veranlagungsschwerpunkt
AFP 100 Select
AFP 50 Select
Asset Management 10:90
Asset Management 50:50
Emerging Markets Exklusivfonds
Immobilien Exklusivfonds
INVESCO Euro Rentenfonds
INVESCO Extra Income Bond
INVESCO Vorsorgefonds
K 2005 Exklusivfonds
K 80
KEPLER Asset Backed Securities Fonds
KEPLER CASH PLUS Fonds
KEPLER Mix Ausgewogen
KEPLER Mix Dynamisch
KEPLER Mix Solide
KEPLER Dollar Rentenfonds
KEPLER Emerging Markets Rentenfonds
KEPLER Ethik Aktienfonds
KEPLER Ethik Rentenfonds
KEPLER Europa Aktienfonds
KEPLER Europa Rentenfonds
KEPLER Global Aktienfonds
KEPLER Global Rentenfonds
KEPLER Growth Aktienfonds
KEPLER High Grade Corporate Rentenfonds
KEPLER High Yield Corporate Rentenfonds
KEPLER Liquid Rentenfonds
KEPLER Netto Rentenfonds
KEPLER Österreich Aktienfonds
KEPLER Private Equity Aktienfonds
KEPLER Realzins Plus Rentenfonds
KEPLER Short Only
KEPLER Small Cap Aktienfonds
KEPLER Sustainability Aktienfonds
KEPLER TOP CASH Exklusivfonds
KEPLER US Aktienfonds
KEPLER Vorsorge Mixfonds
KEPLER Vorsorge Rentenfonds
Life Exklusivfonds
Portfolio Management AUSGEWOGEN
Portfolio Management DYNAMISCH
Portfolio Management KONSERVATIV
Portfolio Management PROGRESSIV
Portfolio Management SOLIDE
PRIVAT BANK Global Aktienfonds
PRIVAT BANK Global Rentenfonds
Private Equity Exklusivfonds
Rohstoff Exklusivfonds
Starfonds Best European Equity
Starfonds Best World Equity
Starmix Ausgewogen
Starmix Konservativ
ZertifikateChamps
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
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100 % Aktien
50 % Aktien / 50 % Anleihen
10 % Aktien, 90 % Anleihen
50 % Aktien, 50 % Anleihen
60 % Aktien, 40 % Anleihen
Immobilienwertpapiere
100 % Anleihen
100 % Anleihen
40 % Aktien / 60 % Anleihen
100 % Anleihen
Euroland Anleihen KESt-frei
100 % Anleihen, Forderungswertpapiere
100 % Anleihen
50 % Aktien, 50 % Anleihen
80 % Aktien, 20 % Anleihen
20 % Aktien, 80 % Anleihen
Dollar Anleihen
Emerging Markets Anleihen
Aktien ethischer Unternehmen
Internationale, ethische Anleihen
Europäische Aktien
Europäische Anleihen
Internationale Aktien
Internationale Anleihen
100 % Aktien, Wachstumswerte
Unternehmensanleihen High-Grade
Unternehmensanleihen High-Yield
Geldmarktnahe Veranlagung
Internationale Anleihen
Aktien österreichischer Unternehmen
Internationale Listed Private Equities
Inflationsgeschützte Anleihen
Internationale Anleihen
Internationale kleinkapitalisierte Aktien
Aktien nachhaltiger Unternehmen
Geldmarktnahe Veranlagung
US Aktien
40 % Aktien / 60 % Anleihen
ATS-Anleihen (Österr. Emittenten, mündels.)
50 % Aktien / 50 % Anleihen
50 % Aktien / 50 % Anleihen
70 % Aktien / 30 % Anleihen
20 % Aktien / 80 % Anleihen
100 % Aktien
30 % Aktien / 70 % Anleihen
Internationale Aktien
Internationale Anleihen
Internationale Listed Private Equities
50 % Aktien / 50 % Anleihen
Europäische Aktien
Internationale Aktien
40 % Aktien / 60 % Anleihen
20 % Aktien / 80 % Anleihen
Zertifikate
Seite 25
KEPLER CASH PLUS Fonds
Spezial- u. Großanlegerfonds
BONUS Euro Bond B
BONUS Euro Bond C
K1
K2
K3
K4
K5
K6
K8
K9
K 10
K 11
K 14
K 16
K 17
K 18
K 19
K 20
K 30
K 37
K 47
K 50
K 51
K 52
K 56
K 57
K 60
K 61
K 62
K 64
K 66
K 67-Fonds
K 68
K 69-Fonds
K 72
K 74
K 75
K 77
K 88
K 90
K 100
K 110
K 115
K 120
K 125
K 220
K 380
K 1771
K 2003
HP-Fonds
Keine Sorgen Aktiv - VLV Aktiv
Keine Sorgen Ausgewogen - VLV Konservativ
Keine Sorgen Top - VLV Offensiv
KEPLER AS
KEPLER Dachfonds 1999
KEPLER Dachfonds Hoffnung
KEPLER Emerging Star Fonds
KEPLER IS + SE
KEPLER KARUM Fonds
KEPLER Multi-Med Fund
KEPLER Star 1
KEPLER Star 2
KEPLER V 1832
PEF 2
Pension Income D 2
RBW Dynamik Aktienfonds
RBW LAURA
PDP 1
PRIVAT BANK Allegro
PRIVAT BANK ECI
PRIVAT BANK Exlibris SF
PRIVAT BANK HWF
PRIVAT BANK JWE 01
PRIVAT BANK NOVA
PRIVAT BANK VALERE
PRIVAT BANK Wien
SMART1
UNIQA Dollar Bond
UNIQA World Selection
V 101-Fonds
V 102-Fonds
V 103-Fonds
V 47-Fonds
V 54-Fonds
Vorsorgezertifikat-Fonds
Seite 26
1
gültig ab November 2006
KEPLER CASH PLUS Fonds
Allgemeine Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft
m.b.H. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:
§ 1 Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils
geltenden Fassung (nachstehend "InvFG" genannt).
1.
§ 2 Miteigentumsanteile
Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile
zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2.
Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe
der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt.
3.
Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an
sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt
in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und
zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
1.
2.
1.
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.
Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier
Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die
Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen
und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des
InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des
Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft
oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.
2.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
3.
Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
4.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente
oder andere Finanzanlagen gem. §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum
Fondsvermögen gehören.
§ 5 Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle
übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
1.
§ 6 Ausgabepreis und Anteilswert
Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen
und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der
Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich
des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung
der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.
2
KEPLER CASH PLUS Fonds
2.
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Höhe
dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt.
3.
Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum
Kursblatt der Wiener Börse und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort
im Inland veröffentlicht.
1.
2.
1.
§ 7 Rücknahme
Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.
Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung,
soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie
die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gem. § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie
vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die
dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert
hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht
nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen.
§ 8 Rechnungslegung
Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
2.
Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.
3.
Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur
Einsicht aufgelegt und auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellt.
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
§ 10 Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten
Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck
im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder, indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den
Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form
auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft.
§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der
Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in
Kraft.
1.
2.
§ 12 Kündigung und Abwicklung
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen € 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10)
kündigen.
Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder
Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw.
§ 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds
in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
3
KEPLER CASH PLUS Fonds
Besondere Fondsbestimmungen
für den KEPLER CASH PLUS Fonds, Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG (nachstehend "Kapitalanlagefonds"). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG.
§ 13 Depotbank
Depotbank ist die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Linz.
1.
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
Aktiengesellschaft, Linz und die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft, Linz.
2.
Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich
vor, auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und/oder Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug auszugeben. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. Die Anteilscheine
werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
3.
Die Gutschrift der Ausschüttungen gem. § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den
Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut.
1.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze
Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden,
sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.
2.
Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen
ausgewählt:
-
Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten): Der Kapitalanlagefonds investiert schwerpunktmäßig in fixverzinsliche Wertpapiere mit einer max. Restlaufzeit von einem Jahr sowie in Floating
Rate Notes mit einer max. Restlaufzeit von 5 Jahren.
-
Geldmarktinstrumente: Geldmarktinstrumente werden als aktive Instrumente der Veranlagung eingesetzt.
-
Anteile an Kapitalanlagefonds: Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 % des Fondsvermögens Anteile anderer
Kapitalanlagefonds gem. § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden.
-
Sichteinlagen oder kündbare Einlagen: Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens
12 Monaten werden auch als aktives Instrument der Veranlagung eingesetzt.
-
Derivative Instrumente: Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich verwendet werden.
Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 15 % des Gesamtnettowertes des
Fondsvermögens nicht überschreiten.
3.
Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet
ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und
8d InvFG nicht berücksichtigt.
4.
Der Erwerb nicht voll eingezahlter Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von
nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig.
5.
Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von
einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere
Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 % erworben werden, sofern die
Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in
ein und derselben Emission 30 % des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
1.
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
-
an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder
-
an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder
-
an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
4
KEPLER CASH PLUS Fonds
-
an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß
funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder
-
die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel
an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die
Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
2.
Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt
werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
-
von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der
Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder
von Unternehmen begeben werden, deren Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder
von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer
Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen
wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind,
und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10
Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht,
oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassendenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt,
der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.
-
-
3.
1.
Insgesamt dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden.
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des
Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren.
2.
Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren
ausschließlicher Zweck es ist,
-
beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren
und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren und
-
deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden,
dürfen gemeinsam mit Anteilen anderer Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 insgesamt bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der
Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht und
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte
Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und
Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das
Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
5
KEPLER CASH PLUS Fonds
3.
Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
4.
Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden.
§ 18 Sichteinlagen und kündbare Einlagen
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit
von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe
nach nicht begrenzt.
1.
§ 19 Derivate
Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkte gehandelt werden,
wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne
des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf.
2.
Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten.
Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen
und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
3.
Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d
InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
1.
§ 19a OTC-Derivate
Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTCDerivate), erworben werden, sofern
a) es sich bei den Basiswerten um solche gem. § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch
Verordnung zugelassen wurden,
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt
werden können und
d) diese innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2.
Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 % des Fondsvermögens
b) ansonsten 5 % des Fondsvermögens.
§ 19b Value at Risk
keine Anwendung
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des
Fondsvermögens aufnehmen.
§ 21 Pensionsgeschäfte
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des
InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein
bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen.
§ 22 Zinsswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in
festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu
leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen.
§ 23 Devisenswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des
Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen.
6
KEPLER CASH PLUS Fonds
§ 24 Wertpapierleihe
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % des
Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer
wieder zurückzuübereignen.
§ 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis
Die Berechnung des Anteilswertes gemäß § 6 erfolgt in EUR.
Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 0,50 %, kaufmännisch gerundet auf
zwei Nachkommastellen. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 25a Begrenzte Dauer, Einstellung der Ausgabe von Anteilen
keine Anwendung
§ 26 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 01.08. bis zum 31.7. des nächsten Kalenderjahres.
§ 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,60 %
des Fondsvermögens, die monatlich mit 1/12 aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft
hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für
Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten.
§ 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und
Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von
Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.10. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
§ 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist
bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.10. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche)
keine Anwendung
§ 29b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es
wird keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher,
dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der
inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung
gemäß § 94 Z 5 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
§ 30 Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 % des Fondsvermögens.
Anhang zu § 16
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles
Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
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KEPLER CASH PLUS Fonds
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten
Märkte zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten
Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines
Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite
zugänglich machen.
Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://www.fma.gv.at/de/fma/markttei/wertpapi/emittent/emittent.htm
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
sowie
Polen:
Warschau
Slowakische Republik:
Bratislava, RM-System Slovakia und Bratislava Options ExchangeBOB
Slowenien:
Laibach (Ljubljana)
Tschechische Republik:
Prag
Ungarn:
Budapest
Estland:
Tallinn
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
Bosnien Herzegovina:
1:
Sarajevo
2.2
Republik Srpska, BiH
2.3
Kroatien:
Zagreb, Varaždin
2.4
Schweiz:
SWX Swiss-Exchange
2.5
Serbien und Montenegro:
Belgrad
2.6
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
2.7.
Bulgarien:
Sofia (Bulgarian Stock Exchange)
2.8.
Rumänien:
Bukarest (Bucharest Stock Exchange)
Banja Luka
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2
Argentinien:
Buenos Aires
3.3
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4
Chile:
Santiago
3.5
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.6
Indien:
Bombay
3.7
Indonesien:
Jakarta
3.8.
Israel:
Tel Aviv
3.9
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.10
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3.11
Korea:
Seoul
3.12
Malaysia:
Kuala Lumpur
3.13
Mexiko:
Mexiko City
1
„BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“.
8
KEPLER CASH PLUS Fonds
3.14
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.15
Philippinen:
Manila
3.16
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.17
Südafrika:
Johannesburg
3.18
Taiwan:
Taipei
3.19
Thailand:
Bangkok
3.20
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock
Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific
Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
3.21
Venezuela:
Caracas
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1
Japan:
Over the Counter Market
4.2
Kanada:
Over the Counter Market
4.3
Korea:
Over the Counter Market
4.4
Schweiz:
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market
der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich
4.5
USA:
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market
(markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Mar
ket, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Pro
grams) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2
Australien:
Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited
5.3
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de
Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange
5.4
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.5
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.6
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures
Exchange, Tokyo Stock Exchange
5.7
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.8
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.9
Singapur:
Singapore International Monetary Exchange
5.10
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
5.11
Schweiz:
EUREX
5.12
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago,
Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity
Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock
Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)