KEPLER CASH PLUS Fonds - boerse
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KEPLER CASH PLUS Fonds - boerse
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. KEPLER CASH PLUS Fonds Rechenschaftsbericht 2006/2007 KEPLER CASH PLUS Fonds Rechenschaftsbericht für das 3. Geschäftsjahr vom 01.08.2006 bis zum 31.07.2007 Die KEPLER-FONDS KAG arbeitet nach den Qualitätsstandards der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Seite 2 KEPLER CASH PLUS Fonds Inhaltsverzeichnis Gesellschafter und Organe der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. 4 KEPLER CASH PLUS Fonds - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG 5 Ertragsrechnung Wertentwicklung im Geschäftsjahr 6 Fondsergebnis 6 Entwicklung des Fondsvermögens 7 Verwendung des Fondsergebnisses 7 Kapitalmarkt 8 Anlagepolitik 9 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. Juli 2007 10 Vermögensaufstellung 11 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 18 Steuerliche Behandlung Grundlagen der Besteuerung 19 Steuerliche Behandlung für Ausschüttungsanteilscheine 21 Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine 23 Verwaltete Kapitalanlagefonds 25 Anhang: Fondsbestimmungen Seite 3 KEPLER CASH PLUS Fonds KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. 4020 Linz, Europaplatz 1a Telefon: (0732) 6596-5300 Telefax: (0732) 6596-5319 Gesellschafter: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft OÖ. Landesbank AG OÖ. Versicherung AG Staatskommissäre: MR Mag. Jutta Raunig MR Mag. Ingrid Oberleitner Aufsichtsrat: VDStv. MMag. Martin Schaller, Dir. Mag. Alois Mayrhofer, Dir. Mag. Johann Schillinger, Mag. Klaus Sageder (ab 01.02.2007) VD Mag. Rainer Burgstaller, Prok. Franz Jahn, MBA Abt.-Dir. Mag. Herbert Ackerl (bis 31.01.2007) Depotbank: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft Geschäftsführung: Dir. Andreas Lassner, Dir. Dr. Robert Gründlinger Prokuristen: Rudolf Gattringer, Mag. Uli Krämer, Mag. Bernhard Hiebl, Mag. Michael Bumberger, Mag. Dr. Manfred Nosek, MBA, Alexander Preisinger Seite 4 KEPLER CASH PLUS Fonds KEPLER CASH PLUS Fonds Sehr geehrte Anteilinhaber! Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des "KEPLER CASH PLUS Fonds" - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG - für das 3. Geschäftsjahr vom 1. August 2006 bis 31. Juli 2007 vorzulegen. Vergleich der Fondsdaten zum Berichtsstichtag gegenüber dem Beginn des Berichtszeitraumes Fondsdaten per 31.07.2006 per 31.07.2007 EUR EUR 139.199.616,16 110.179.272,75 errechneter Wert je Ausschüttungsanteil Ausgabepreis je Ausschüttungsanteil 10.116,03 10.166,61 10.135,93 10.186,61 errechneter Wert je Thesaurierungsanteil Ausgabepreis je Thesaurierungsanteil - 10.135,93 10.186,56 per 15.10.2006 per 15.10.2007 EUR EUR 313,9274 - 390,1668 98,2488 Fondsvolumen Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung je Ausschüttungsanteil Auszahlung je Thesaurierungsanteil Wertentwicklung für das 3. Geschäftsjahr 3,38% Wertentwicklung für das Kalenderjahr 2006 2,98% Umlaufende KEPLER CASH PLUS Fonds-Anteile zum Berichtsstichtag: Ausschüttungsanteile per 31.07.2006 13.760,30 Absätze Rücknahmen 10.652,38 14.689,51 Ausschüttungsanteile per 31.07.2007 9.723,17 Thesaurierungsanteile per 31.07.2006 0,00 Absätze Rücknahmen 1.187,00 40,00 Thesaurierungsanteile per 31.07.2007 1.147,00 Überblick über die ausgewiesenen Erträge und Fondsentwicklung seit Fondsbeginn Ausschüttungsanteil Datum 31.07.05 31.07.06 31.07.07 Volumen EUR 48.191.842,47 139.199.616,16 110.179.272,75 Anzahl der Anteile in Stk. 4.750,00 13.760,30 10.870,17 err. Wert Ausschüttung EUR EUR 10.145,65 262,4491 10.116,03 313,9274 10.135,93 390,1668 Thesaurierungsanteil err. Wert Auszahlung EUR EUR 10.135,87 98,2488 Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung eines Kapitalanlagefonds zu. Seite 5 Wertentwicklung in % 1,46 2,34 3,38 KEPLER CASH PLUS Fonds Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in EUR 1. Wertentwicklung im Berichtszeitraum EUR Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres Ausschüttung am 16.10.2006 (entspricht 0,0318 Anteilen) 1) Thesaurierungsanteile 10.116,03 - 313,9274 - Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 10.135,93 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 10.458,25 - 342,22 - Nettoertrag pro Anteil 10.135,93 Wertentwicklung eines Anteils im Berichtszeitraum 3,38% 2. Fondsergebnis A) Realisiertes Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Zinsenaufwendungen Dividendenerträge und dividendenähnliche Erträge Ordentl. Erträge aus Subfonds Erträge aus Indexzertifikaten Sonstige Erträge + + + + + 5.161.289,23 36.655,77 0,00 0,00 0,00 0,00 + 5.124.633,46 Aufwendungen Vergütung für Verwaltungstätigkeit Vergütung Depotbank Prüfungskosten Sonstige Verwaltungsaufwendungen Bestandsprovision Subfonds + 185.846,11 5.500,00 8.865,59 15.436,15 0,00 - 215.647,85 + 4.908.985,61 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Total Expense Ratio 0,17% Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten Realisierte Verluste Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten + + - 25.820,97 0,00 638.310,62 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) - 612.489,65 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) + 4.296.495,96 - 35.619,79 Ertragsausgleich - 670.321,16 Fondsergebnis gesamt + 3.590.555,01 B ) Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses C ) Ertragsausgleich 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 16.10.2006 (Ex Tag) EUR 9.871,69; 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses) EUR -648.109,44 Seite 6 KEPLER CASH PLUS Fonds 3. Entwicklung des Fondsvermögens EUR Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4) + 139.199.616,16 Ausschüttung am 16.10.2006 (313,9274 x 13.548,111 Anteile) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) - 4.253.123,26 Mittelveränderung Saldo Zertifikatsabsätze und -rücknahmen (exkl. Ertragsausgleich) - 28.357.775,16 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) + 3.590.555,01 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) 110.179.272,75 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 15.10.2007 9.723,171 390,1668 Auszahlung (KESt) am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 15.10.2007 1.147,000 98,2488 + 112.691,37 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile und Vortrag KESt 1.147,000 EUR 0,07 + 334.827,75 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) Aufwand- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz Gewinnübertrag auf die Substanz Veränderung des Gewinnvortrages Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode + 3.793.658,51 + 447.519,12 + 3.626.174,80 + + 615.002,98 0,00 + 615.002,98 + - 0,49 0,64 - 0,15 4.241.177,63 6) 4) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 13.760,300 Ausschüttungsanteile; 0,00 Thesaurierungsanteile 5) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 9.723,171 Ausschüttungsanteile; 1.147,000 Thesaurierungsanteile 6) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war Seite 7 4.241.177,63 KEPLER CASH PLUS Fonds Kapitalmarktbericht 31.07.2006 31.07.2007 Veränderung 31.07.2006 31.07.2007 Veränderung AKTIENINDIZES (in Lokalwährung) ANLEIHENRENDITEN (10J in %) US: Dow Jones Ind. 11.185,7 13.212,0 +18,1% USA 4,98 4,74 -24 BP US: S&P 500 1.276,7 1.455,3 +14,0% Euroland 3,92 4,35 +43 BP US: Nasdaq 2.091,5 2.546,3 +21,7% Großbritannien 4,61 5,21 +60 BP EU: Europa Stoxx 50 3.449,2 3.794,3 +10,0% Japan 1,93 1,80 -13 BP DE: DAX 5.682,0 7.584,1 +33,5% GELDMARKTSÄTZE (3M in %) AT: ATX 3.716,0 4.685,2 +26,1% USA 5,47 5,36 -11 BP GB: FTSE 100 5.928,3 6.360,1 +7,3% Euroland 3,16 4,26 +110 BP JP: Nikkei 15.456,8 17.248,9 +11,6% Großbritannien 4,78 6,04 +126 BP MSCI World (USD) 1.327,2 1.565,8 +18,0% Japan 0,41 0,78 +37 BP DEVISENKURSE LEITZINSSÄTZE DER ZENTRALBANKEN (in %) EUR/USD 1,2767 1,3683 +7,2% US: Fed Funds 5,25 5,25 +0 BP EUR/JPY 146,39 162,30 +10,9% EL: Refi-Satz 2,75 4,00 +125 BP EUR/GBP 0,6836 0,6737 -1,4% GB: Base-Rate 4,50 5,75 +125 BP USD/JPY 114,67 118,60 +3,4% JP: Diskont 0,40 0,75 +35 BP ROHSTOFFE SPREADPRODUKTSÄTZE (Ø aller Laufzeiten in %) Gold (USD/oz) 636,7 664,3 +4,3% Emerging Markets 7,10 7,16 +6 BP Rohöl (Brent) 75,2 77,1 +2,5% EmMa-Spread (BP) 210 237 +27 BP Rohstoffindex 349,8 324,1 -7,4% Corporates A 4,24 5,27 +103 BP Quelle: Bloomberg Corporates BBB 4,60 5,46 +86 BP Marktübersicht Die US-Wirtschaft hat im 2. Quartal wieder kräftig Fahrt aufgenommen und ist so stark gewachsen wie seit Anfang 2006 nicht mehr. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der weltgrößten Volkswirtschaft stieg laut ersten Berechnungen, nach 0,6 % im Vorquartal, um 3,4 %. Damit konnte die US-Wirtschaft, angetrieben von gestiegenen Investitionen und höheren Staatsausgaben, der anhaltenden Krise am Immobilienmarkt trotzen. Nach Einschätzung der US-Notenbank ist angesichts der Einkommensentwicklung und der robusten Weltwirtschaft ein anhaltend moderates Wirtschaftswachstum zu erwarten. Dadurch waren am Markt sogar Meinungen zu vernehmen, die auch eine Erhöhung der Leitzinsen, welche im Berichtszeitraum unverändert bei 5,25 % belassen wurden, als denkbar einstufen. Die Wirtschaft in der Eurozone befindet sich weiterhin auf einem ausgewogenen Wachstumskurs. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im 1. Quartal auf das Jahr hochgerechnet um 3,1 %. Das Wachstum hat sich damit zwar etwas verlangsamt (+3,3 % im 4. Quartal 2006), übertraf aber dennoch die Erwartungen. Ein Ende dieses Aufschwungs sei nicht zu erwarten, wenngleich im 2. Halbjahr mit einer nachlassenden Dynamik zu rechnen ist. Als Risiken für die weitere Entwicklung gelten ein Anziehen der Ölpreise, ein anhaltend starker Euro, eine stärkere Inflation durch die Einkommensentwicklung und eine mögliche Verlangsamung der Weltwirtschaft. Der Reposatz wurde im letzten Jahr fünfmal um jeweils 25 BP auf nunmehr 4,0 % angehoben. Die japanische Konjunktur läuft dank der durch die Yen-Schwäche bedingten guten Exportwirtschaft weiterhin rund, wenngleich die Wirtschaftsdynamik nachgelassen hat. Das Bruttoinlandsprodukt der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt legte im 1. Quartal annualisiert um 3,3 % zu. Trotz rückläufiger Verbraucherpreise wurde das Leitzinsniveau um 25 BP auf 0,5 % erhöht. Nachdem der Rohölpreis im August einen neuen Höchststand von über 78 US-Dollar erreicht hatte, kam das schwarze Gold deutlich unter Druck. Gründe hierfür waren die mit dem milden Winter verbundene sinkende Nachfrage und steigende Lagerbestände. Ab März wurden anfängliche Verluste vor allem wegen geopolitischen Spannungen (z.B. Atomkonflikt mit dem Iran) wieder wettgemacht. Ein Barrel der Nordseesorte Brent kostet aktuell USD 77,1 und damit 2,5 % mehr als zu Beginn der Berichtsperiode. Die europäische Gemeinschaftswährung konnte, von der guten Stimmung in der europäischen Wirtschaft beflügelt, in der Berichtsperiode gegenüber dem US-Dollar deutlich zulegen (+7,2 %). Zuletzt notierte die Gemeinschaftswährung bei USD 1,3683. Seite 8 KEPLER CASH PLUS Fonds Entwicklung Anleihemärkte Signale für eine Abschwächung der wirtschaftlichen Dynamik haben zu Beginn der Berichtsperiode für Kursgewinne gesorgt. Im Dezember wurde dieser kurze Trend gebrochen und wieder kräftige Renditeanstiege verzeichnet. Nach einer kurzzeitigen Erholung – die Rendite 10-jähriger Staatsanleihen sank auf unter 3,7 %– kam es in der Eurozone ab dem Jahreswechsel angesichts einer sehr gut laufenden Konjunktur erneut zu deutlichen Renditeanstiegen. Bei stark gestiegenen Renditen am kurzen Ende verflachte sich schließlich die Zinskurve zwischen 2- und 10-jährigen Staatsanleihen deutlich. Die Rendite 10-jähriger Staatsanleihen stieg von 3,92 % auf 4,35 % an. Am US-Anleihemarkt konnten zu Beginn der Berichtsperiode wegen des Abflauens der Wirtschaftsdynamik und der damit verbundenen Zinserhöhungspause in den USA Gewinne erzielt werden. Danach bewegten sich USTreasuries längere Zeit seitwärts. Zum Ende hin mussten schließlich doch Kursverluste hingenommen werden. 10-jährige amerikanische Staatsanleihen rentierten zwischenzeitlich bei 5,29 % und zeigen sich schließlich bei 4,74 % 24 Basispunkte tiefer. High Grade Unternehmensanleihen (Rating AAA – BBB) mussten neben einem Renditeanstieg auch einen leichten Anstieg der Renditedifferenzen ggü. Staatsanleihen hinnehmen. Vor allem im Juli kam es im Finanzbereich zu Spreadausweitungen, während sich andere Sektoren, wie etwa der Automobil- oder auch der Telekomsektor, sehr gut entwickeln konnten. Die publizierten Unternehmensergebnisse zeigten ein weiterhin solides Wirtschaftswachstum. Gemessen am iBoxx Corporate Overall Index lag die Performance bei 1,18 %. Anlagepolitik Die Cashquote im Fonds wurde im Berichtszeitraum sehr niedrig gehalten. Mittelzuflüsse wurden sehr breit bzgl. Emittentenrisiko und Fälligkeit gestreut veranlagt. Zuletzt führte die Beimischung von Unternehmensanleihen, aber v. a. die Entwicklung bei US-Investmentbanken zu einem leichten Druck auf die Performance. Zuletzt wurde wieder verstärkt in Fixzinspositionen mit einer Laufzeit von max. 18 Monaten investiert. Seite 9 KEPLER CASH PLUS Fonds Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. Juli 2007 1. Wertpapiere EUR % Obligationen Österreichische Schilling Deutsche Mark Euro Italienische Lire Summe Obligationen 366.543,61 1.813.020,36 104.294.369,44 1.007.567,13 107.481.500,54 0,33 1,64 94,67 0,91 97,55 Summe Wertpapiere 107.481.500,54 97,55 2. Devisenterminkontrakte 0,00 0,00 3. Gesamtmargin offener Finanzterminkontrakte 0,00 0,00 1.938.465,04 1,76 Bankguthaben auf EUR lautend Guthaben in sonstigen EU-Währungen Fremdwährungsguthaben 1.938.465,04 0,00 0,00 1,76 0,00 0,00 5. Abgrenzungen 763.924,17 0,69 Abgegrenzte Dividendenansprüche Anteilige Zinsen (aus Wertpapieren und Bankguthaben) Einschüsse (initial margin) Sonstige Ansprüche 0,00 572.943,00 0,00 190.981,17 0,00 0,52 0,00 0,17 6. Sonstige Verbindlichkeiten -4.617,00 0,00 110.179.272,75 100,00 4. Bankguthaben Fondsvermögen Seite 10 KEPLER CASH PLUS Fonds Vermögensaufstellung per 31. Juli 2007 in EUR Seite 11 KEPLER CASH PLUS Fonds WP-Bezeichnung WHG Bestand 31.07.07 Käufe Zugänge Verkäufe Abgänge Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen Obligationen Obligationen in Österreichischen Schilling 5,750 % BANK AUSTRIA ERG.KAP.ANL. ATS 5.000.000 5.000.000 0 100,88 366.543,61 0,33 Obligationen in Deutschen Mark 5,375 % AKZO NOBEL N.V. 98-08 5,375 % JOHN HANCOCK 98-08 DEM DEM 2.000.000 1.520.000 2.000.000 1.520.000 0 0 100,84 100,60 1.031.209,26 781.811,10 0,93 0,71 Obligationen in Euro 3,500 % HYPOTHEKENBANK ESSEN AG 06 4,125 % BAWAG-OBL. 99-08/3 4,151 % FRN KAUPTH.BK 05/10 4,159 % FRN CREDIT AGRI. 05/08 4,184 % FRN CREDIT AGRICOLE 06/08 4,189 % FRN VW GROUP SVCS 06/07 4,194 % FLR BANESTO FIN. P. 06/08 4,220 % FRN ALLIED IRISH BANKS 4,480 % FRN RCI BANQUE 04/09 4,226 % FRN HYPO ALPE-ADRIA BK 4,232 % FLR HBOS TR.SVCS 06/11 MTN 4,239 % FRN IKB DT. INDUSTRIEBK 05 4,505 % FRN MERRILL LYNCH & CO 4,247 % FRN BMW FIN. NV 05/07 4,248 % FRN BHW BAUSPARK.IS. 14 VA 4,250 % FRN CAJA AHOR.MONTE P. 4,259 % FRN NATL AUSTR. BK 05/10 4,267 % FRN GLITNIR BANKI HF. 04/0 4,267 % FRN KAUPTHING BANK HF. 4,272 % FRN BCO SANT.CEN.HISP. 4,273 % FLR BRADFORD+BINGLEY 06/11 4,275 % FRN HYPO REAL ESTATE BANK 4,286 % FRN HYPO REAL ES.I.IS 06/0 4,295 % FRN SLM CORP. 05/09 4,297 % FLR DNB NOR BANK 06/11 4,297 % FRN COFIDIS 05/08 FLR 4,301 % FRN ANGLO IRISH BANK 06/09 4,301 % FRN BBVA SEN.F.UNIP 06/09 4,301 % FRN LAFARGE 06/09 MTN 4,304 % FRN SANTANDER INTL. 05/10 4,305 % FRN LBBW IS.R.517 4,308 % FRN HYPO REAL ES BANK AG 4,309 % FRN TELENOR ASA 05/08 4,312 % FRN BANQUE PSA FINANCE 4,312 % FRN EFG HELLAS 07/12 4,315 % AIR PROD.CHEM. 07/10 4,321 % FLR ING VERZEK 05/10 4,326 % FRN WASHINGTON MUTAL BANK 4,332 % FRN ORSZAGOS TAK.KER BK 05 4,335 % FRN CCCI 06/11 4,339 % FRN VODAFONE GRP 06/08 4,342 % FRN HSBC FINANCE 05/10 4,345 % FRN SLM CORP. 05/10 4,355 % FRN TELECOM ITALIA S.P.A. 4,359 % FRN GOLDM.S.GRP. 04/09 4,113 % FLR RZB NTS 06/11 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.500.000 1.875.000 500.000 600.000 1.000.000 700.000 1.000.000 1.500.000 500.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 500.000 750.000 1.500.000 1.000.000 500.000 250.000 800.000 750.000 700.000 1.000.000 1.750.000 1.000.000 300.000 1.000.000 1.500.000 750.000 1.017.000 1.000.000 500.000 300.000 750.000 1.000.000 1.000.000 2.000.000 1.000.000 500.000 1.000.000 750.000 1.750.000 500.000 500.000 500.000 1.500.000 1.500.000 1.875.000 500.000 0 1.000.000 0 1.000.000 1.500.000 0 0 1.000.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 750.000 0 1.000.000 0 0 0 0 0 750.000 0 1.000.000 0 0 0 1.000.000 1.000.000 0 1.000.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 99,96 99,88 99,73 99,94 99,97 99,99 100,00 99,93 100,48 100,08 99,91 99,80 99,16 100,00 100,00 100,03 100,11 100,04 100,00 100,05 99,92 99,96 99,99 97,54 100,02 100,06 99,98 100,02 99,99 99,99 100,01 100,04 100,07 99,90 99,93 100,06 99,99 98,53 99,77 99,98 100,02 99,80 94,12 100,09 100,23 100,03 1.499.469,75 1.872.660,58 498.657,50 599.665,90 999.730,00 699.958,23 999.980,25 1.498.899,00 502.415,84 1.000.795,00 999.063,67 997.985,00 991.583,33 499.995,00 749.980,13 1.500.480,00 1.001.050,00 500.204,17 250.002,13 800.366,66 749.397,00 699.707,17 999.940,00 1.706.863,08 1.000.183,33 300.174,00 999.815,00 1.500.335,51 749.947,50 1.016.915,25 1.000.075,00 500.198,75 300.214,00 749.247,50 999.250,00 1.000.550,00 1.999.773,34 985.250,00 498.849,17 999.827,67 750.123,75 1.746.500,00 470.600,00 500.439,17 501.162,01 1.500.475,01 1,36 1,70 0,45 0,54 0,91 0,63 0,91 1,36 0,45 0,91 0,91 0,90 0,90 0,45 0,68 1,36 0,91 0,45 0,23 0,73 0,68 0,63 0,91 1,55 0,91 0,27 0,91 1,36 0,68 0,92 0,91 0,45 0,27 0,68 0,91 0,91 1,82 0,89 0,45 0,91 0,68 1,59 0,43 0,45 0,45 1,36 Seite 12 KEPLER CASH PLUS Fonds WP-Bezeichnung WHG Bestand 31.07.07 Käufe Verkäufe Zugänge Abgänge Kurs Obligationen in Euro 4,365 % FLR CAIXA CATALUNYA 06/11 4,370 % FRN CITIGROUP INC. 04/09 4,379 % FRN BRADFORD & BINGLEY 04 4,385 % FRN FRANCE TELECOM 06/10 4,385 % FRN LANDSBANKI ISLANDS 4,395 % FLR RLB NOE-W 06/11 4,395 % FRN JPMORGAN CHASE 07/14 4,397 % FLR IRISH NAT.B. 04/09 MTN 4,410 % FLR BEAR STEARNS 06/13 4,412 % FLR BANK AMERI. 04/11 4,412 % FLR NATIONAL GRID 06/10 4,412 % FRN EFG HELLAS 04/09 4,415 % FRN SCHNEIDER ELECTRIC 4,442 % FRN DEUTSCHE TELEKOM INTL 4,445 % FRN DT.A.U.AERZTEBK 04/09 4,456 % FRN RCI BANQUE 05/10 4,459 % FLR ERICSSON TEL. 07/14 4,459 % FRN MORGAN STANLEY 04 4,471 % FRN BEAR STEARNS COS. INC. 4,188 % FRN IBERDROLA FIN 06/09 4,223 % FRN LEHMAN BROTHERS HLD 06 4,086 % FRN CREDIT AGRICOLE 06/09 4,205 % FRN IKB DT.IND.BK.IS 03/08 4,111 % FLR RZB MTN 06-09/TR. 4,564 % FLR ICICI BK SG 07/09 4,565 % FRN BOOTS GROUP PLC 04/07 4,121 % FRN VEOLIA ENVIRONN. 06/08 4,288 % FRN LEHMAN BROTHERS 04/09 4,579 % FLR TELEFONICA 06/10 4,585 % FRN SLM CORP. 04/11 4,590 % FRN METRO MTN 04/09 4,246 % FLR Goldman Sachs Group In 4,599 % FRN DRESDNER BANK AG 99/09 4,255 % FRN LANSCHOT F.VAN 04/08 4,618 % FLR BACA CLN 06/11 4,280 % FRN LEASEPLAN 05/10 4,166 % FRN SYDBANK AS 05-10 4,625 % LANDESBANK BERLIN AG 07/09 4,675 % FLR VIVENDI S.A. 06/11 4,223 % FLR VOLVO TREAS 06/09 4,243 % FRN MERRILL LYNCH 07/12 4,726 % FRN PPR S.A. 04/07 4,115 % FRN LBBW IS. 03/08 4,180 % FRN BBVA SEN.F.UNIP. 06/11 4,179 % FRN BNCO ESPIRITO SANTO 07 4,195 % FRN BBVA SA 04-09 4,475 % FRN INT. LEASE FI.04-08 4,213 % FRN SYDBANK 06/11 4,220 % FRN HYPO ALPE-A. NTS 02/07 4,273 % FRN KAUPTHING BANK HF. 4,505 % FRN C.I.T. GRP INC. 04-09 4,245 % FRN SNS BANK NV 04/09 4,263 % FRN CAM GLOBAL FIN. S.A. 4,272 % FRN CITIGROUP INC. 04/11 M 4,423 % FLR BRIT. AMER. TOBAC EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.000.000 2.100.000 1.000.000 1.000.000 700.000 1.000.000 1.000.000 900.000 1.000.000 1.067.000 1.000.000 500.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 500.000 500.000 1.500.000 1.750.000 1.000.000 2.000.000 1.000.000 609.000 1.000.000 1.000.000 400.000 500.000 700.000 750.000 1.000.000 1.200.000 2.000.000 800.000 700.000 500.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 750.000 1.000.000 750.000 100.000 1.500.000 1.000.000 500.000 1.000.000 500.000 1.000.000 500.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0 0 0 0 0 0 1.000.000 0 1.000.000 1.067.000 0 0 0 1.000.000 0 0 500.000 0 0 0 0 0 0 1.000.000 1.000.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.000.000 0 1.000.000 1.000.000 0 1.000.000 0 0 0 1.000.000 0 0 500.000 1.000.000 0 0 0 0 0 700.000 99,90 100,03 100,32 100,22 100,13 100,03 97,86 100,08 95,54 99,93 100,09 100,13 99,99 100,06 100,15 100,21 99,65 99,72 99,70 100,09 97,77 99,96 100,04 99,98 100,34 99,84 100,01 100,21 100,37 92,63 100,60 98,90 100,70 100,10 100,46 100,04 99,92 100,06 100,41 100,00 97,80 100,09 100,03 100,01 99,90 100,02 100,27 99,97 100,03 100,02 100,23 100,09 99,95 99,79 100,53 Seite 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 500.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kurswert in EUR 999.033,67 2.100.672,00 1.003.210,00 1.002.190,00 700.896,00 1.000.325,00 978.550,00 900.681,75 955.355,00 1.066.266,44 1.000.903,33 500.645,34 999.880,00 1.000.575,00 1.001.520,00 501.040,84 498.262,75 1.495.871,25 1.744.719,95 1.000.893,33 1.955.366,66 999.550,33 609.216,20 999.816,67 1.003.420,00 399.360,00 500.025,00 701.446,67 752.810,00 926.301,67 1.207.160,00 1.977.997,34 805.632,00 700.703,50 502.300,42 1.000.411,67 999.240,00 1.000.575,00 1.004.073,33 749.971,25 977.990,00 750.640,00 100.026,50 1.500.083,25 998.950,00 500.108,34 1.002.736,67 499.834,25 1.000.345,00 500.113,34 1.002.266,67 1.000.870,00 999.506,83 997.893,33 1.005.250,00 %-Anteil am Fondsvermögen 0,91 1,91 0,91 0,91 0,64 0,91 0,89 0,82 0,87 0,97 0,91 0,45 0,91 0,91 0,91 0,45 0,45 1,36 1,58 0,91 1,77 0,91 0,55 0,91 0,91 0,36 0,45 0,64 0,68 0,84 1,10 1,80 0,73 0,64 0,46 0,91 0,91 0,91 0,91 0,68 0,89 0,68 0,09 1,36 0,91 0,45 0,91 0,45 0,91 0,45 0,91 0,91 0,91 0,91 0,91 KEPLER CASH PLUS Fonds WP-Bezeichnung WHG Bestand 31.07.07 Käufe Zugänge Obligationen in Euro 4,266 % FRN HYPO RAL ES. BANK AG 4,892 % FRN GENL MTRS ACC. 04/07 4,302 % FRN BA-CA FLR MTN 04/09 S. 4,288 % FRN OEVAG ANL. 03/08 4,328 % FLR BANCA ITALEASE 06/10 4,328 % FLR DT TELEK. INTL. 04/09 4,463 % FLR CRP. AND. FOM 06/11 4,311 % FRN BAYER AG 06/09 4,335 % FLR DAIMLERCHRYS JPN 4,407 % FRN MERRILL LYNCH 07/14 4,497 % VOLKSWAGEN FIN. 04/08 4,530 % COUNTRYW.HOME 04/08 4,680 % FLR GLITNIR BKI 06/11 6,125 % SARA LEE CORP 00-07 7,750 % PEMEX MASTER TRUST 00-07 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 500.000 0 0 0 1.000.000 0 500.000 0 0 500.000 0 1.000.000 1.000.000 750.000 800.000 0 0 300.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100,07 500.338,34 99,80 249.491,54 100,25 200.490,00 100,15 500.750,00 97,60 976.021,33 100,23 501.171,67 100,64 503.207,50 100,13 1.001.290,00 100,07 300.210,00 96,03 480.158,92 100,17 751.271,25 99,74 997.363,33 101,04 1.010.366,67 100,00 750.000,00 100,00 800.000,00 0,45 0,23 0,18 0,45 0,89 0,45 0,46 0,91 0,27 0,44 0,68 0,91 0,92 0,68 0,73 Obligationen in Italienischen Lire 0,000 % DT. BANK ZERO 98/08 ITL 2.000.000.000 2.000.000.000 0 97,55 1.007.567,13 0,91 SUMME DER AMTLICH GEHANDELTEN WERTPAPIERE 107.481.500,54 97,55 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN 107.481.500,54 97,55 1.938.465,04 1.938.465,04 0,00 0,00 1,76 1,76 0,00 0,00 763.924,17 572.943,00 0,00 0,00 190.981,17 0,69 0,52 0,00 0,00 0,17 -4.617,00 -4.617,00 0,00 0,00 110.179.272,75 100,00 500.000 250.000 200.000 500.000 1.000.000 500.000 500.000 1.000.000 300.000 500.000 750.000 1.000.000 1.000.000 750.000 800.000 Verkäufe Abgänge Kurs Kurswert in EUR BANKGUTHABEN EUR-GUTHABEN GUTHABEN IN SONSTIGEN EU-WÄHRUNGEN VERBINDLICHKEITEN IN SONSTIGEN WÄHRUNGEN ABGRENZUNGEN ZINSANSPRÜCHE DIVIDENDENANSPRÜCHE EINSCHÜSSE SONSTIGE ANSPRÜCHE VERBINDLICHKEITEN SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN FONDSVERMÖGEN AUSSCHÜTTUNGSANTEILWERT THESAURIERUNGSANTEILWERT %-Anteil am Fondsvermögen 10.135,93 10.135,93 UMLAUFENDE ANTEILE STK 10.870,17 DEVISENKURSE Vermögensgegenstände in anderen Währungen als in EUR werden zu den Devisenkursen per 30.07.2007 umgerechnet Währung Einheiten OESTERR. SCHILLING (ATS) DEUTSCHE MARK (DEM) ITALIENISCHE LIRE (ITL) 1 = EUR 1 = EUR 1 = EUR Seite 14 Kurs 13,7603 1,9558 1.936,2700 KEPLER CASH PLUS Fonds Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Obligationen und strukturierte Produkte 2,250 % DT. HYP.BK. IS.S. 2,625 % FRN HYPO TIROL BANK AG PF. 2,714 % FRN OOE RAIF.SCHULDVERSCHR 2,750 % HYP BK. ESSEN 06/06 2,912 % FRN GRIECHENLAND 04-09 3,000 % DAIMLER CHRYSLER AG 06/07 3,088 % FRN POLEN 03/06 3,1225 % FRN QEBEC PROV. 98/08 3,125 % HYPO REAL ESTATE BANK 3,190 % FRN DIAGEO FIN. 03/06 3,204 % FRN INVESTKREDIT 99-06 3,250 % ALLG. HYPOTHEKENBK.R. 3,364 % FRN SARA LEE/D.ANT. 04/06 3,375 % FRN BANK AUSTRIA AG 95/07 3,413 % FRN LBBW 05/07 3,519 % FRNNationalAustralia Bank 3,546 % FRN HOLCIM FINANCE 03/06 3,625 % HYPOTHEKENBANK IN ESSEN 3,654 % FLR BQUE F.C.MTL 06/08 3,669 % FLR CONTINENTAL RUBBER 3,716 % FRN ABN AMRO BK 05/11 3,719 % FRN BCJA INT.FIN.02/07 3,761 % FLR CAISSE C.DES.QU.03/08 3,768 % FRN ASIF III 03/08 3,788 % FRN NORTHN ROCK 02/07 FLRM 3,804 % FRN HYPO REAL EST. 04/07 3,804 % FRN OEVAG CAP.GMKT. 03/07 3,815 % FLR FRANCE TELECOM 05/07 3,815 % FRN HELLENIC BK 03/06 3,818 % FRN BCP FINANCE BANK LTD. 3,834 % FRN ALPHA CREDIT GP 04/07 3,835 % FRN ALLG.HYP.BK.RHB.IS.E 3,854 % FRN ABN AMRO BK 02/07 3,863 % FLR LEHMAN BROHT. 03/08 3,869 % FRN KOMMKR AUSTRIA AG 3,903 % FRN SANOFI AVENT 05/07 3,926 % FRN LDSBK. BERLIN 05/10 3,935 % FLR DNB NOR BK 03/07 MTN 3,953 % FRN ISLANDSBANKI 05/07 3,967 % FRN HAMBG.LDSBK. 00/07 4,000 % FRN Ö INV.KR. FL 97-07/3 4,038 % FLR GRIECHENLAND 04/11 MTN 4,089 % FRN BCA NAZ LAV 05/10 4,105 %FRN ALLIED IRISH 04/09 FLR 4,113 % FRN DEUTSCHE BANK AG 06/11 4,116 % FRN DT. TELEK. INTL. F. 4,117 % FRN LANDSBANKI ISLANDS 4,124 % FRN CCCI 05/10 MTN 4,142 % FRN DONG 06/07 4,148 % FRN GE CAP.EUROP. 04/11 4,193 % FRN ST. GEORGE BK 04/09 4,214 % FRN CADB.SCHWEP.INV.04-07 EUR ATS EUR EUR EUR EUR EUR DEM EUR EUR EUR EUR EUR ATS EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR ATS EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Seite 15 1.500.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.000.000 1.000.000 0 0 3.000.000 0 0 0 0 400.000 0 0 1.500.000 1.000.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.000.000 0 0 0 200.000 0 0 0 0 0 0 1.500.000 7.000.000 1.900.000 750.000 3.500.000 250.000 1.000.000 4.000.000 750.000 500.000 1.569.000 2.000.000 200.000 10.000.000 500.000 200.000 150.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 3.000.000 600.000 500.000 125.000 500.000 400.000 1.000.000 300.000 2.000.000 1.000.000 300.000 500.000 500.000 800.000 1.000.000 350.000 125.000 500.000 200.000 5.000.000 1.000.000 1.200.000 500.000 850.000 1.000.000 250.000 1.500.000 500.000 1.000.000 500.000 750.000 KEPLER CASH PLUS Fonds Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Obligationen und strukturierte Produkte 4,219 % FLR ROYAL BK CDA 06/11 4,221 % FRN ING VERZEK. N.V. 05-08 4,235 % FRN BANK OF IRELAND 06/11 4,243 % FLR BANCA INTESA 04/11 4,254 % FRN ULSTER BK.F.06/11 4,264 % FRN BASF AG 06/09 4,282 % FRN UNICR.ITAL. 04/09 FLR 4,290 % FRN AUSTRALIA & N.Z.BKG 06 4,326 % FRN GE CAPITAL EUOP. 04/09 4,372 % DAIMLERCHRYSLER 04/07 4,505 % FRN VIVENDI UNI 04/07 4,714 % FLR ERSTE BANK 06/10 4,750 % ABN AMRO BK 02/07 4,750 % BAWAG SCHV. 02-07 4,750 % PFBR.OOE.R.143/99-06 5,000 % DOW CHEM. 01/06 5,000 % OEVAG SCHV. 01-07/1 5,035 % FRN FORD CR.AUSTRALIA 5,125 % ENBW INTL FINANCE 02/07 5,375 % BAT INTERN. FINANCE PLC 5,375 % SCA COORDIN. CENTER S. A. 5,625 % DAIMLERCHRYS.N.A.02/07 5,625 % TELECOM ITALIA 02/07 5,750 % GALLAHER GROUP 01/06 5,750 % Hypo-SBG. Schuldv.96-06 5,750 % KELAG ANL. 00/07 6,000 % VOLVO TREAS. 00/07 6,125 % BANK AUSTRIA 1996/2006 6,125 % PEARSON PLC 00-07 6,250 % IMPERIAL TOBACCO FIN. 2002 6,375 % MMO2 PLC 02/07 MTN 6,625 % LIZ CLAIBORNE INC 01/06 6,750 % RAIFFEISENANL.FUND.88-07/1 7,250 % CEZ FINANCE NOTES 99/06 7,250 % FRN LANDES-u.HYPOBK KTN. 7,500 % DEUTSCHE TELEKOM 02/07 10,77828 % FRN LANDWIRT. RENTEBANK 8,80139 % FRN LB RHEINLAND PFALZ 8,90597 % FRN ÖST. REP. FRN 9,05139 % FRN REP. OESTERR. 97/07 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR DEM EUR EUR EUR EUR ATS EUR EUR ATS EUR EUR EUR EUR ATS EUR ATS EUR DEM DEM DEM DEM Seite 16 0 0 1.000.000 0 500.000 0 0 0 0 0 0 1.000.000 0 0 0 0 1.500.000 0 0 0 0 300.000 500.000 0 1.700.000 0 1.000.000 0 750.000 500.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.000.000 500.000 1.000.000 1.000.000 1.500.000 500.000 750.000 1.000.000 2.150.000 550.000 500.000 1.000.000 1.377.500 2.690.000 2.250.000 1.500.000 2.050.000 600.000 750.000 1.453.000 1.000.000 300.000 500.000 500.000 1.700.000 1.625.000 1.000.000 2.050.000 1.500.000 500.000 500.000 810.000 9.240.000 1.000.000 8.150.000 500.000 4.909.000 280.000 2.635.000 1.096.000 KEPLER CASH PLUS Fonds Zusammensetzung des Fondsvermögens ITL 0,91% Bankguthaben, Abgrenzungen 2,45% ATS 0,33% DEM 1,64% EUR 94,67% Linz, im August 2007 KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Dir. Andreas Lassner Dir. Dr. Robert Gründlinger Seite 17 KEPLER CASH PLUS Fonds Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir erteilen dem beigefügten, ungekürzten, deutschsprachigen Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2007 der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr verwalteten KEPLER CASH PLUS Fonds Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Wir haben gemäß § 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. August 2006 bis 31. Juli 2007 des KEPLER CASH PLUS Fonds, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Linz, am 31. August 2007 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (Mag. Ernst Pichler) Wirtschaftsprüfer (Mag. Rudolf Kraus) Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Für abweichende Fassungen (zB Verkürzung oder Übersetzung in eine andere Sprache) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. Seite 18 KEPLER CASH PLUS Fonds Grundlagen der Besteuerung für KEPLER CASH PLUS Fonds Rechnungsjahr: 01.08.2006 bis 31.07.2007 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Aus- Thesau- schüttungs- rierungs- anteile anteile AT0000618723 AT0000A044U8 EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 387,7300 387,7297 387,7300 387,7297 0,0000 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 97,6507 97,6399 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 97,6507 97,6399 2,4368 2,4353 0,6092 0,6089 Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,00 0,00 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,00 0,00 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 387,7300 387,7297 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. g) Erbschaftssteuerwert: 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug 3) weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) 4) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: - Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 97,6507 97,6399 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 97,6507 97,6399 2,4368 2,4353 0,6092 0,6089 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: Seite 19 KEPLER CASH PLUS Fonds f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 390,1668 - - ordentliches Fondsergebnis - 390,1650 - ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0,0000 - inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 - Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 - Ertragsausgleich auf Dividendenerträge: - b) Abrechnungen: 0,0000 - 7) - Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 KStG: 0,0000 0,0000 - Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 2,4368 2,4353 - bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 - Ertragsausgleich auf Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 98,2599 98,2488 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 KStG: 387,7300 387,7297 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: Einkünfte gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für 0,0000 0,0000 Erträge aus Anleihen und Fonds: d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls anrechenbar. Seite 20 KEPLER CASH PLUS Fonds B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des KEPLER CASH PLUS Fonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: 01.08.2006 - Privatanleger Betriebliche Anleger 31.07.2007 Ausschüttung: ISIN: 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 3. Ertrag 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 5. Verbleibender Ertrag 6. Hievon endbesteuert 7. Steuerpflichtige Einkünfte 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 9. Erbschaftssteuerwert Natürliche Person (inkl OG, KG,…) Juristische Personen EUR EUR EUR 390,1668 390,1668 390,1668 390,1668 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 390,1668 390,1668 390,1668 390,1668 0,0000 2,4368 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,4368 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,4368 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,4368 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 387,7300 387,7300 387,7300 387,7300 387,7300 387,7300 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 387,7300 387,7300 10.135,93 10.135,93 10.135,93 10.135,93 15.10.2007 AT0000618723 1) 2) 3) 4) 4) 5) Privatstiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR 0,00 - - - Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus Subfonds gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus Subfonds gesamt 6) 7) 8) 9) 4) c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 12) 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: (bzw in der Privatstiftung iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 15) 6) 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 15. Österreichische KEST II auf: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 387,7300 387,7300 387,7300 387,7300 2,4368 2,4368 2,4368 2,4368 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 97,6507 0,6092 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 97,6507 0,6092 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 97,6507 0,6092 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 97,6507 0,6092 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 98,2599 98,2599 98,2599 98,2599 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 98,2599 98,2599 98,2599 98,2599 10) 10) 11) 12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto) b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds i) Substanzgewinne (20%) 0,0000 14) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 15) 15) 15) 15) 15) 15) 13) 2) Österreichische KESt II (gesamt) 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KEST III (gesamt) 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) Seite 21 KEPLER CASH PLUS Fonds Privatanleger 19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt b) EU-Quellensteuer 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) Betriebliche Anleger Natürliche Person (inkl OG, KG,…) Juristische Personen EUR EUR EUR 342,8320 51,4248 342,8320 51,4248 342,8320 51,4248 Privatstiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR 342,8320 51,4248 EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist. dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung. sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) Seite 22 KEPLER CASH PLUS Fonds B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des KEPLER CASH PLUS Fonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger 01.08.2006 Betriebliche Anleger 31.07.2007 Auszahlung: ISIN: 1. Ordentliches Fondsergebnis 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 3. Ertrag 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds Natürliche Person (inkl OG, KG,…) 15.10.2007 AT0000A044U8 1) 2) 3) 4) Privatstiftungen Juristische im Rahmen der Personen Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR 390,1650 390,1650 390,1650 390,1650 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 390,1650 390,1650 390,1650 390,1650 0,0000 2,4353 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,4353 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,4353 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,4353 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 5. Verbleibender Ertrag 387,7297 387,7297 387,7297 387,7297 6. Hievon endbesteuert 387,7297 387,7297 0,0000 0,0000 7. Steuerpflichtige Einkünfte 0,0000 0,0000 387,7297 387,7297 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 10.135,87 10.135,87 10.135,87 10.135,87 9. Erbschaftssteuerwert 4) 5) 0,00 - - - 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 387,7297 387,7297 387,7297 387,7297 2,4353 2,4353 2,4353 2,4353 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 97,6399 0,6089 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 97,6399 0,6089 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 97,6399 0,6089 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 97,6399 0,6089 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 98,2488 98,2488 98,2488 98,2488 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 98,2488 98,2488 98,2488 98,2488 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 6) 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) gesamt 7) 8) b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) gesamt 9) 10) 10)11) c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto) 12) 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 15) b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds i) Substanzgewinne (20%) 6) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 15. Österreichische KEST II auf: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 15) 15) 15) 15) 15) 15) 13) 2) Österreichische KESt II (gesamt) 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KEST III (gesamt) 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) Seite 23 KEPLER CASH PLUS Fonds Privatanleger 19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt b) EU-Quellensteuer 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) Betriebliche Anleger Natürliche Person (inkl OG, KG,…) Juristische Personen EUR EUR EUR 342,6360 51,3954 342,6360 51,3954 342,6360 51,3954 Privatstiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR 342,6360 51,3954 EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist. dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung. sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) Seite 24 KEPLER CASH PLUS Fonds Verwaltete Kapitalanlagefonds per 31.07.2007 Publikumsfonds Kategorie Veranlagungsschwerpunkt AFP 100 Select AFP 50 Select Asset Management 10:90 Asset Management 50:50 Emerging Markets Exklusivfonds Immobilien Exklusivfonds INVESCO Euro Rentenfonds INVESCO Extra Income Bond INVESCO Vorsorgefonds K 2005 Exklusivfonds K 80 KEPLER Asset Backed Securities Fonds KEPLER CASH PLUS Fonds KEPLER Mix Ausgewogen KEPLER Mix Dynamisch KEPLER Mix Solide KEPLER Dollar Rentenfonds KEPLER Emerging Markets Rentenfonds KEPLER Ethik Aktienfonds KEPLER Ethik Rentenfonds KEPLER Europa Aktienfonds KEPLER Europa Rentenfonds KEPLER Global Aktienfonds KEPLER Global Rentenfonds KEPLER Growth Aktienfonds KEPLER High Grade Corporate Rentenfonds KEPLER High Yield Corporate Rentenfonds KEPLER Liquid Rentenfonds KEPLER Netto Rentenfonds KEPLER Österreich Aktienfonds KEPLER Private Equity Aktienfonds KEPLER Realzins Plus Rentenfonds KEPLER Short Only KEPLER Small Cap Aktienfonds KEPLER Sustainability Aktienfonds KEPLER TOP CASH Exklusivfonds KEPLER US Aktienfonds KEPLER Vorsorge Mixfonds KEPLER Vorsorge Rentenfonds Life Exklusivfonds Portfolio Management AUSGEWOGEN Portfolio Management DYNAMISCH Portfolio Management KONSERVATIV Portfolio Management PROGRESSIV Portfolio Management SOLIDE PRIVAT BANK Global Aktienfonds PRIVAT BANK Global Rentenfonds Private Equity Exklusivfonds Rohstoff Exklusivfonds Starfonds Best European Equity Starfonds Best World Equity Starmix Ausgewogen Starmix Konservativ ZertifikateChamps Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG 100 % Aktien 50 % Aktien / 50 % Anleihen 10 % Aktien, 90 % Anleihen 50 % Aktien, 50 % Anleihen 60 % Aktien, 40 % Anleihen Immobilienwertpapiere 100 % Anleihen 100 % Anleihen 40 % Aktien / 60 % Anleihen 100 % Anleihen Euroland Anleihen KESt-frei 100 % Anleihen, Forderungswertpapiere 100 % Anleihen 50 % Aktien, 50 % Anleihen 80 % Aktien, 20 % Anleihen 20 % Aktien, 80 % Anleihen Dollar Anleihen Emerging Markets Anleihen Aktien ethischer Unternehmen Internationale, ethische Anleihen Europäische Aktien Europäische Anleihen Internationale Aktien Internationale Anleihen 100 % Aktien, Wachstumswerte Unternehmensanleihen High-Grade Unternehmensanleihen High-Yield Geldmarktnahe Veranlagung Internationale Anleihen Aktien österreichischer Unternehmen Internationale Listed Private Equities Inflationsgeschützte Anleihen Internationale Anleihen Internationale kleinkapitalisierte Aktien Aktien nachhaltiger Unternehmen Geldmarktnahe Veranlagung US Aktien 40 % Aktien / 60 % Anleihen ATS-Anleihen (Österr. Emittenten, mündels.) 50 % Aktien / 50 % Anleihen 50 % Aktien / 50 % Anleihen 70 % Aktien / 30 % Anleihen 20 % Aktien / 80 % Anleihen 100 % Aktien 30 % Aktien / 70 % Anleihen Internationale Aktien Internationale Anleihen Internationale Listed Private Equities 50 % Aktien / 50 % Anleihen Europäische Aktien Internationale Aktien 40 % Aktien / 60 % Anleihen 20 % Aktien / 80 % Anleihen Zertifikate Seite 25 KEPLER CASH PLUS Fonds Spezial- u. Großanlegerfonds BONUS Euro Bond B BONUS Euro Bond C K1 K2 K3 K4 K5 K6 K8 K9 K 10 K 11 K 14 K 16 K 17 K 18 K 19 K 20 K 30 K 37 K 47 K 50 K 51 K 52 K 56 K 57 K 60 K 61 K 62 K 64 K 66 K 67-Fonds K 68 K 69-Fonds K 72 K 74 K 75 K 77 K 88 K 90 K 100 K 110 K 115 K 120 K 125 K 220 K 380 K 1771 K 2003 HP-Fonds Keine Sorgen Aktiv - VLV Aktiv Keine Sorgen Ausgewogen - VLV Konservativ Keine Sorgen Top - VLV Offensiv KEPLER AS KEPLER Dachfonds 1999 KEPLER Dachfonds Hoffnung KEPLER Emerging Star Fonds KEPLER IS + SE KEPLER KARUM Fonds KEPLER Multi-Med Fund KEPLER Star 1 KEPLER Star 2 KEPLER V 1832 PEF 2 Pension Income D 2 RBW Dynamik Aktienfonds RBW LAURA PDP 1 PRIVAT BANK Allegro PRIVAT BANK ECI PRIVAT BANK Exlibris SF PRIVAT BANK HWF PRIVAT BANK JWE 01 PRIVAT BANK NOVA PRIVAT BANK VALERE PRIVAT BANK Wien SMART1 UNIQA Dollar Bond UNIQA World Selection V 101-Fonds V 102-Fonds V 103-Fonds V 47-Fonds V 54-Fonds Vorsorgezertifikat-Fonds Seite 26 1 gültig ab November 2006 KEPLER CASH PLUS Fonds Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend "InvFG" genannt). 1. § 2 Miteigentumsanteile Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 1. 2. 1. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gem. §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 1. § 6 Ausgabepreis und Anteilswert Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2 KEPLER CASH PLUS Fonds 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland veröffentlicht. 1. 2. 1. § 7 Rücknahme Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gem. § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt und auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder, indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 1. 2. § 12 Kündigung und Abwicklung Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen € 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. 3 KEPLER CASH PLUS Fonds Besondere Fondsbestimmungen für den KEPLER CASH PLUS Fonds, Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG (nachstehend "Kapitalanlagefonds"). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Linz. 1. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Linz und die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft, Linz. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und/oder Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug auszugeben. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gem. § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. 1. § 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: - Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten): Der Kapitalanlagefonds investiert schwerpunktmäßig in fixverzinsliche Wertpapiere mit einer max. Restlaufzeit von einem Jahr sowie in Floating Rate Notes mit einer max. Restlaufzeit von 5 Jahren. - Geldmarktinstrumente: Geldmarktinstrumente werden als aktive Instrumente der Veranlagung eingesetzt. - Anteile an Kapitalanlagefonds: Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 % des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gem. § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden. - Sichteinlagen oder kündbare Einlagen: Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten werden auch als aktives Instrument der Veranlagung eingesetzt. - Derivative Instrumente: Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich verwendet werden. Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 15 % des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 % erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 % des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. 1. § 16 Börsen und organisierte Märkte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie - an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder 4 KEPLER CASH PLUS Fonds - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder von Unternehmen begeben werden, deren Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassendenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. - - 3. 1. Insgesamt dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen gemeinsam mit Anteilen anderer Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 insgesamt bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 5 KEPLER CASH PLUS Fonds 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen und kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. 1. § 19 Derivate Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkte gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 1. § 19a OTC-Derivate Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTCDerivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gem. § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden, c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können und d) diese innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 % des Fondsvermögens b) ansonsten 5 % des Fondsvermögens. § 19b Value at Risk keine Anwendung § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. § 23 Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. 6 KEPLER CASH PLUS Fonds § 24 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurückzuübereignen. § 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis Die Berechnung des Anteilswertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 0,50 %, kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 25a Begrenzte Dauer, Einstellung der Ausgabe von Anteilen keine Anwendung § 26 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 01.08. bis zum 31.7. des nächsten Kalenderjahres. § 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,60 % des Fondsvermögens, die monatlich mit 1/12 aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten. § 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.10. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. § 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.10. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) keine Anwendung § 29b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 Z 5 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. § 30 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 % des Fondsvermögens. Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. 7 KEPLER CASH PLUS Fonds Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/de/fma/markttei/wertpapi/emittent/emittent.htm im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. sowie Polen: Warschau Slowakische Republik: Bratislava, RM-System Slovakia und Bratislava Options ExchangeBOB Slowenien: Laibach (Ljubljana) Tschechische Republik: Prag Ungarn: Budapest Estland: Tallinn 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 Bosnien Herzegovina: 1: Sarajevo 2.2 Republik Srpska, BiH 2.3 Kroatien: Zagreb, Varaždin 2.4 Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5 Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 2.7. Bulgarien: Sofia (Bulgarian Stock Exchange) 2.8. Rumänien: Bukarest (Bucharest Stock Exchange) Banja Luka 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.6 Indien: Bombay 3.7 Indonesien: Jakarta 3.8. Israel: Tel Aviv 3.9 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.10 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.11 Korea: Seoul 3.12 Malaysia: Kuala Lumpur 3.13 Mexiko: Mexiko City 1 „BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“. 8 KEPLER CASH PLUS Fonds 3.14 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.15 Philippinen: Manila 3.16 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.17 Südafrika: Johannesburg 3.18 Taiwan: Taipei 3.19 Thailand: Bangkok 3.20 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.21 Venezuela: Caracas 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 Japan: Over the Counter Market 4.2 Kanada: Over the Counter Market 4.3 Korea: Over the Counter Market 4.4 Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich 4.5 USA: Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Mar ket, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Pro grams) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien: Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited 5.3 Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.5 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.6 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.7 Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.8 Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.9 Singapur: Singapore International Monetary Exchange 5.10 Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.11 Schweiz: EUREX 5.12 USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)